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Kulturförderung, Zürcher Kammerorchester, Verein OnThur und Verein Theaterhaus Gessnerallee, Erhöhung der Betriebsbeiträge 2026 und 2027

RRB Nr. 565/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 27 mag 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-565-2026/de/kulturforderung-zurcher-kammerorchester-verein-onthur-und-verein-theaterhaus-gessnerallee-erhohung-der-betriebsbeitrage-2026-und-2027

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

RRB Nr. 565/2026

Kulturförderung, Zürcher Kammerorchester, Verein OnThur und Verein Theaterhaus Gessnerallee, Erhöhung der Betriebsbeiträge 2026 und 2027

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2026

565. Kulturförderung, Zürcher Kammerorchester, Verein OnThur und Verein Theaterhaus Gessnerallee (Erhöhung der Betriebsbeiträge 2026 und 2027)

Erwägungen

1. Am 15. Dezember 2025 hat der Kantonsrat das Budget 2026 festgesetzt (Vorlage 6043). Damit hat er die vollständige Umsetzung des vom Regierungsrat festgesetzten Zweisäulenmodells beschlossen, wonach sich die Kulturförderung aus zwei Quellen, den Staatsmitteln und den Kulturfondsmitteln, speist (vgl. Berichterstattung zum Postulat KR- Nr. 248/2015 betreffend Finanzielle Neuregelung der Kulturförderung, Vorlage 5530). Gemäss diesem Zweisäulenmodell sollen die Betriebsbeiträge an die grossen Kulturinstitutionen und die regionalen Förderprogramme aus Staatsmitteln (Leistungsgruppe Nr. 2234, Fachstelle Kultur), die übrigen Betriebsbeiträge und die Projekt- und Investitionsbeiträge hingegen aus Kulturfondsmitteln (Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds) finanziert werden. Gleichzeitig hat der Kantonsrat mit der Festsetzung des Budgets die darin ausgewiesene Erhöhung der Staats- und Kulturfondsmittel beschlossen, um einen ersten Schritt in Richtung faire Arbeitsbedingungen im Kulturbereich zu ermöglichen. Die aus Kulturfondsmitteln finanzierten Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen richten sich nach § 2 Abs. 1 lit. a der Kulturfondsverordnung (KufV, LS 612.3) in Verbindung mit § 2 des Kulturförderungsgesetzes (KFG, LS 440.1), wonach der Kanton an öffentliche und private Organisationen des kulturellen Lebens Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite gewähren kann. Über die Gewährung von Betriebsbeiträgen bis 1 Mio. Franken entscheidet die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 3 KufV). Über höhere Beiträge entscheidet der Regierungsrat (§ 9 Abs. 2 Lotteriefondsgesetz [LFG, LS 612]). Bei mehrjährigen Betriebsbeiträgen ist der Gesamtbetrag massgebend (§ 9 Abs. 3 LFG).

2. Verschiedene aktuelle Studien zeigen einhellig auf, dass Kulturschaffende zwar sehr gut ausgebildet sind, ihr Einkommen aber im Vergleich mit den in den übrigen Wirtschaftszweigen Beschäftigten eindeutig tiefer ist. Das liegt unter anderem daran, dass die Kultur eine dynamische und atypische Arbeitswelt darstellt, in der viele Teilzeitstellen, befristete Anstellungen und Mehrfachbeschäftigungen zur Tagesordnung gehören, wie das Bundesamt für Statistik 2025 in seiner Studie «Kultur als Arbeitswelt» festhielt. Auch die von Ecoplan erstellten Studien (2021 im Auftrag von Suisseculture Sociale und Pro Helve- tia, 2022 im Auftrag der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren und der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten Ost) und eine von der Fachstelle Kultur 2025 durchgeführte Umfrage zur Situation der Kulturinstitutionen und -schaffenden im Kanton Zürich kommen zum Schluss, dass bei den finanziellen Arbeitsbedingungen im Kulturbereich eindeutig Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Erkenntnisse der genannten Studien und einer internen Evaluation der bestehenden Fördergefässe sollen die vom Kantonsrat bewilligten Mehrmittel in den Jahren 2026 und 2027 für faire Arbeitsbedingungen, vorrangig im Bereich der Honorare, wie folgt verendet werden: pauschale 10%ige Erhöhung der Betriebsbeiträge über Fr. 220 000, pauschale 15%ige Erhöhung der Betriebsbeiträge bis Fr. 220 000 und 15%ige Erhöhung der Budgets für Projektbeiträge in den betroffenen Sparten, weil der Handlungsbedarf bei den kleinen und mittleren Kulturinstitutionen und den Projekten grösser ist.

3. Infolge der vorgesehenen Erhöhungen liegen folgende aus Kulturfondsmitteln finanzierten Betriebsbeiträge insgesamt über 1 Mio. Franken und fallen somit neu in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Beträge in Franken): Zusicherung Kulturinstitution Jährlicher Erhöhung Jährlicher Total Betriebsbeitrag Betriebsbeitrag 2026 und 2027 Betriebsbeitrag Betriebsbeitrag 2024–2027 2024 und 2025 2026 und 2027 2024–2027 Verfügung Zürcher 250 000 25 000 275 000 1 050 000 Fachstelle Kultur Kammerorchester 22. Januar 2023 Verfügung Verein OnThur 250 000 25 000 275 000 1 050 000 Fachstelle Kultur 22. Dezember 2022 Verfügung Verein Theaterhaus 240 000 24 000 264 000 1 008 000 Fachstelle Kultur Gessnerallee 18. Juli 2023

Die erhöhten Betriebsbeiträge stehen in Einklang mit § 2 KufV und § 2 KFG, zumal sie tiefer als die Hälfte des anrechenbaren Defizits sind. Sie sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 in der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Zürcher Kammerorchester wird zum Betriebsbeitrag gemäss Verfügung der Fachstelle Kultur vom 22. Januar 2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 25 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt höchstens Fr. 1 050 000.

II. Dem Verein OnThur wird zum Betriebsbeitrag gemäss Verfügung der Fachstelle Kultur vom 22. Dezember 2022 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 25 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt höchstens Fr. 1 050 000.

III. Dem Verein Theaterhaus Gessnerallee wird zum Betriebsbeitrag gemäss Verfügung der Fachstelle Kultur vom 18. Juli 2023 für 2026 und 2027 eine Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 24 000 pro Jahr bis zur Hälfte der anrechenbaren Defizite zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2934, Kulturfonds, zugesichert. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt höchstens Fr. 1 008 000.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) – das Zürcher Kammerorchester (Katrin Martelli, Seefeldstrasse 305, 8008 Zürich [E]), – den Verein OnThur (Yvonne Dünki, Tellstrasse 42, 8400 Winterthur [E]), – den Verein Theaterhaus Gessnerallee (Margrit Bürer, Gessnerallee 8, 8001 Zürich [E]), – die Stadt Winterthur, Amt für Kultur (Tanja Scartazzini, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur), – die Stadt Zürich, Präsidialdepartement, Dienstabteilung Kultur (Barbara Gerber, Stadthausquai 17, 8001 Zürich), – sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli