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Anfrage Martin Hübscher, Wiesendangen, und Christoph Ziegler, Elgg, betreffend Berufsmaturität fördern, Beantwortung

RRB Nr. 567/2017 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Del 21 giu 2017

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Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Zurigo
  3. Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo
Fonte

Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 1 decisioni citanti è stata analizzata.

RRB Nr. 567/2017

Anfrage Martin Hübscher, Wiesendangen, und Christoph Ziegler, Elgg, betreffend Berufsmaturität fördern, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 104/2017

Sitzung vom 21. Juni 2017

567. Anfrage (Berufsmaturität fördern) Die Kantonsräte Martin Hübscher, Wiesendangen, und Christoph Ziegler, Elgg, haben am 10. April 2017 folgende Anfrage eingereicht: Das duale Bildungssystem ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Schweiz. Dazu gehören neben den beruflichen Weiterbildungen insbesondere auch die Berufsmaturitätsschulen mit den Fachhochschulen und der Durchlässigkeit zu universitären Bildungsgängen. So kann festgestellt werden, dass viele Fachkräfte vor allem auch in den Ingenieur- oder den Gesundheitsberufen den Bildungsweg über die Berufsmaturität bestreiten. Nun sollen die Aufnahmeprüfungen von der Sekundarschule in die Mittelschulen und eventuell auch in die Berufsmittelschulen geändert werden. In diesem Zusammenhang interessieren folgende Fragen:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat ebenfalls der Ansicht, dass die Berufsmaturitätsquote eher gering ist und eine Attraktivitätssteigerung nötig ist?

2. Bisher finden unterschiedliche Aufnahmeprüfungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten für Gymnasium und BMS statt. Während für das Gymnasium noch eine Fremdsprache geprüft wird, werden an der BMS- Aufnahmeprüfung zwei Fremdsprachen verlangt. Würde der Regierungsrat eine Vereinheitlichung unterstützen? Wer ist für die Änderung zuständig? Werden in Zukunft sowohl für die BMS wie auch für die Gymnasien die Fremdsprachen als Prüfungsfach wegfallen?

3. Der Übergang und die Aufnahmeprüfung für das Kurzzeitgymnasium finden in der Regel nach der 2. Sekundarklasse statt. Die Aufnahmeprüfung soll aber nicht mehr für die BMS gelten. Stimmt der Regierungsrat zu, dass damit eine Art Wahlfreiheit für die Schüler vorweggenommen wird?

4. Die BM 1 (lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule) fordert Jugendliche und Ausbildungsbetriebe gleichermassen. Lernende sind einerseits schulisch gefordert und müssen trotz hoher Abwesenheit in den Lehrbetrieben die praktischen und fachlichen Ausbildungsziele erreichen. Eine Kombination von BM 1 und BM 2 wäre eine mögliche Lösung. Ist der Regierungsrat bereit, ein solches Modell zu prüfen?

5. An den Fachhochschulen nimmt der Anteil Studierender mit EFZ- und BMS-Abschluss ab, im Gegenzug nimmt der Anteil mit Maturitätsabschluss und Praktika zu. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Entwicklung?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Martin Hübscher, Wiesendangen, und Christoph Ziegler, Elgg, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Berufsmaturitätsquote des Kantons Zürich lag 2016 mit 15,6% leicht über dem gesamtschweizerischen Wert von 15,1%. Allerdings liegt der Zürcher Wert von 2016 unter den kantonalen Werten in den Jahren 2014 (15,9%) und 2015 (15,8%) (Quelle: Bundesamt für Statistik, Statistischer Atlas der Schweiz). Die Berufsmaturitätsquote entspricht dem Anteil Personen, die ein Berufsmaturitätszeugnis erworben haben, gemessen an der 21-jährigen ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Der Regierungsrat hat sich für die Legislatur 2015–2019 zum Ziel gesetzt, die Attraktivität der Berufsmaturität (BM) zu steigern (vgl. Vorlage 5347, Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 287/2013 betreffend Förderung der Berufsmaturität). Zu Frage 2: Die bestehenden, unterschiedlichen Übertrittsverfahren (z. B. uneinheitliche Prüfungszeitpunkte; unterschiedliche Fächer; unterschiedliche Regelungen darüber, welche Aufnahmeprüfungen bei Bestehen auch die Zulassung zu einem anderen Bildungsgang ermöglichen) macht es für Schülerinnen und Schüler sowie für ihre Eltern schwierig, sich zurechtzufinden und sich gut auf den gewählten Bildungsweg vorzubereiten. Ebenso ist es für Lehrpersonen der Sekundarschule aufwendig, die Schülerinnen und Schüler zu beraten und sie bei der Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfungen zu unterstützen. Aus diesen Gründen soll das Übertrittsverfahren an die verschiedenen Maturitätsschulen in wichtigen Teilen vereinheitlicht werden. Auf der Grundlage des Beschlusses des Bildungsrates vom 14. November 2016 (BRB Nr. 27/2016) wird zurzeit ein Aufnahmereglement für das Kurzgymnasium, die Handelsmittelschulen (HMS), die Informatikmittelschulen (IMS), die Fachmittelschulen (FMS) und für lehrbegleitende Bildungsgänge der Berufsmaturität erarbeitet. Zuständig für den Erlass der Aufnahmereglemente in die Mittelschulen, die HMS, die IMS und die FMS ist der Regierungsrat. Das Berufsmaturitätsreglement, das unter anderem die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht regelt, wird durch den Bildungsrat erlassen.

Zu Frage 3: Eine bestandene Aufnahmeprüfung an ein Gymnasium mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarschule berechtigt für eine prüfungsfreie Zulassung an einen Bildungsgang der Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung (BM 1). Die BM1-Bildungsgänge schliessen jedoch an die 3. Sekundarschule an. Dementsprechend soll sich die Aufnahmeprüfung künftig auf die Kenntnisse, Fertigkeiten und Inhalte des Unterrichts bis Ende 1. Semester der 3. Sekundarschule beziehen. Ebenso werden die Termine der Aufnahmeprüfungen an die Gymnasien und an die BM 1 so aufeinander abgestimmt, dass es Schülerinnen und Schülern der 3. Klasse der Sekundarschule möglich ist, sowohl die Prüfung an ein Kurzgymnasium wie auch an die BM 1 abzulegen. Die Wahlfreiheit zwischen Gymnasium und BM bleibt damit gewährleistet. Zu Frage 4: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führte bis Ende Januar 2017 eine Anhörung zur Flexibilisierung der schulischen Umsetzung der Berufsmaturität durch. Das SBFI stützt sich dabei auf den Bericht der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission, die mit Eckwerten neue Spielräume für die Umsetzung des BM-Unterrichts erreichen möchte. Einer der Eckwerte ist die Möglichkeit der Vermittlung von bis zu einem Drittel der BM-Lektionen bis spätestens ein Jahr nach Abgabe des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnises (EFZ) und Ende des Lehrvertrags. Dieser Eckwert ermöglicht also die Kombination von BM 1 und BM 2 (Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung). Mit Modellen der schulischen Umsetzung der Berufsmaturität, die eine gewisse Entkoppelung des BM-Unterrichts von der Dauer des EFZ aufweisen, können verschiedene Ziele erreicht werden. Erstens: Für Jugendliche, welche die Berufsmaturität parallel zur beruflichen Grundbildung als zu anspruchsvoll beurteilen, verringert die Verteilung der Lerninhalte auf einen längeren Zeitraum die Belastung, und sie entscheiden sich dann eher für eine Berufsmaturität während der Lehre. Zweitens: Die Lerninhalte können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden, was die Abwesenheit vom Lehrbetrieb verringert bzw. die Zahl der Ausbildungstage im Betrieb erhöht. Die Flexibilisierung der BM-Modelle wird vom Kanton unterstützt. Erste Bildungsgänge, welche die Weiterführung der BM nach der Lehre ermöglichen, werden im Kanton als Pilotprojekt bereits geführt bzw. sind

in Vorbereitung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch eine Zusammenarbeit der Schulen mit den Organisationen der Arbeitswelt.

Zu Frage 5: Die Berufsmaturität ist der wichtigste Zulassungsausweis zu den Fachhochschulen. Gesamtschweizerisch hatte 2016 über die Hälfte, d. h. 51,8%, der Studienanfängerinnen und Studienanfänger an den Fachhochschulen (ohne pädagogische Hochschulen) eine Berufsmaturität als Zulassungsausweis. Dieser Anteil lag 2007 bei 44,5% und ist seither stetig gestiegen. Gegenläufig entwickelte sich der Anteil der Studienanfängerinnen und Studienanfänger an den Fachhochschulen mit einer gymnasialen Maturität als Zulassungsausweis; dieser hat in der Zeitspanne 2007–2016 leicht abgenommen, von 23,4% auf 20,2% (Quelle: Bundesamt für Statistik; Schweizerisches Hochschulinformationssystem SHIS). Allerdings unterscheidet sich der Anteil der Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit BM-Zeugnis je nach Studiengang erheblich. Beispielsweise ist bei den musisch-gestalterischen Studiengängen der Anteil Studierender mit einer gymnasialen Maturität überdurchschnittlich. An der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) betrug 2016 der Anteil der Studierenden mit einer Berufsmaturität als Zulassungsausweis 13%, der Anteil der Studierenden mit einer gymnasialen Maturität 64% (vgl. Jahresbericht 2016 der ZHdK). Für Studierende an der ZHdK ist neben der Vorbildung auch eine fachliche Eignungsabklärung bzw. Prüfung eine Zulassungsbedingung. Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Anzahl der Bachelorstudierenden an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) nach Zulassungsausweis Berufsmaturität bzw. gymnasiale Maturität. Danach hat der Anteil der Studierenden mit einem Berufsmaturitätszeugnis seit 2008 deutlich zugenommen, während der Anteil der Studierenden mit gymnasialer Maturität seit 2008 abgenommen hat. Tabelle 1: Prozentanteil der Bachelorstudierenden an der ZHAW nach Zulassungsausweis Berufsmaturität (BM) bzw. gymnasiale Maturität (GM); 2008–2016. Nicht aufgeführt ist der Anteil der Studierenden mit anderer Zulassungsberechtigung. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BM 56,0 59,3 61,4 62,7 63,7 65,7 67,5 68,4 68,5 GM 25,8 24,1 22,5 21,5 20,1 19,5 19,1 19,4 19,6 Quelle: Jahresberichte der ZHAW 2008–2016.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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