RRB Nr. 744/2026
Fachhochschulrat, Amtsdauer 2027–2030, Wahl
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2026
744. Fachhochschulrat (Amtsdauer 2027–2030, Wahl)
Erwägungen
1. Rechtliche Grundlagen und Ausgangslage Der Zürcher Fachhochschulrat ist gemäss § 10 Abs. 1 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG, LS 414.10) das gemeinsame oberste Organ der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Seine Aufgaben sind in § 10 FaHG geregelt. Dem Fachhochschulrat gehören gemäss § 9 FaHG von Amtes wegen das für das Bildungswesen zuständige Mitglied des Regierungsrates sowie sechs bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Sozialwesen und Politik an. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre; eine Wiederwahl ist höchstens zweimal möglich. Der Regierungsrat wählt gestützt auf § 8 Abs. 2 lit. b FaHG die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Fachhochschulrates. Die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der einzelnen Mitglieder des Fachhochschulrates bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat (§ 7 Abs. 2 lit. e FaHG). Der Fachhochschulrat setzt sich für die Amtsdauer 2023–2026 zurzeit wie folgt zusammen (RRB Nrn. 945/2022 und 579/2024, Vorlagen 5843 und 5962): – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, geboren 1958, Bildungsdirektorin (Präsidentin seit Mai 2015) – Dr. Michael Alkaly, geboren 1954, Mitglied seit Januar 2019 – Prof. Dr. Lucien Criblez, geboren 1958, Mitglied seit Januar 2023 – Fanni Fetzer, geboren 1974, Mitglied seit Januar 2023 – Prof. Dr. Thomas Gächter, geboren 1971, Mitglied seit September 2024 – Dr. Matthias Kaiserswerth, geboren 1956, Mitglied seit Januar 2015 – Prof. Dr. Katrin Kraus, geboren 1973, Mitglied seit Januar 2023 – Ulrich Jakob Looser, geboren 1957, Mitglied seit Januar 2023 – Dr. Thomas Andreas Ulrich, geboren 1964, Mitglied seit Januar 2019
2. Aufgaben und Anforderungsprofil des Fachhochschulrates Der Fachhochschulrat als oberstes Organ des Fachhochschulbereichs ist für die strategische Führung und Aufsicht der ZHAW, ZHdK und PHZH verantwortlich. Er sorgt für eine effiziente Koordination der
Fachhochschulen untereinander. Er ist zuständig für die Positionierung der Fachhochschulen gegenüber der Stufe Tertiär B und die Kooperationen mit der Universität Zürich. In seinen Entscheiden berücksichtigt er inner- und interkantonale Kooperationen und Konkurrenzen. Der Fachhochschulrat verantwortet im Auftrag des Kantons die strategischen Ziele der Hochschulen und deren Realisierung. Die Strategie legt er zusammen mit den Hochschulleitungen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung fest («shared governance»). Der Fachhochschulrat ist abschliessend für die Bewilligung der Studiengänge zuständig. Im Weiteren überwacht er die Systeme der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Hochschulen, wählt die Rektorin oder den Rektor der jeweiligen Hochschule und ernennt die übrigen Mitglieder der Hochschulleitungen und die Professorinnen und Professoren. Der Fachhochschulrat stellt zuhanden des Regierungsrates Antrag auf Verabschiedung der Jahresberichte und nimmt die Jahresrechnung zur Kenntnis. Er genehmigt die Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen und übt im Rahmen der Geschäftsordnung des Finanz- und Risikokomitees über die Finanz- und Risikokomitees die Aufsicht über das Risikomanagement der Hochschulen aus. Aus diesem Aufgabenkatalog ergibt sich ein Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes. Der Fachhochschulrat muss sich aus Persönlichkeiten zusammensetzen, welche die fachliche Ausrichtung mindestens einer Hochschule gut kennen und ausgeprägtes Interesse für die Themen der anderen beiden Hochschulen mitbringen. Die Mitglieder müssen in der Lage sein, strategische Entwicklungen zu beurteilen und mitzugestalten. Kenntnisse der Bildungspolitik sowie Kompetenzen in der finanziellen Führung und im Controlling grosser Non-Profit-Organisationen sind unabdingbar; Führungserfahrung in der Wirtschaft und in Expertenorganisationen muss im Fachhochschulrat ebenso vertreten sein wie Erfahrung in Lehre und Forschung. Schliesslich muss das Gremium in der Lage sein, Entwicklungs- und Innovationsprozesse der Hochschulen konstruktiv-kritisch zu begleiten. Im Fachhochschulrat sind in der gegenwärtigen Zusammensetzung die Anforderungen an das Gremium abgedeckt.
3. Wahl für die Amtsdauer 2027–2030 a) Mitglieder ohne erneute Kandidatur Zwei Mitglieder – Dr. Michael Alkalay und Dr. Matthias Kaiserswerth – scheiden per Ende der Amtsdauer 2023–2026 aus dem Gremium aus. Die sechs weiteren Mitglieder stellen sich für die Amtsdauer 2027–2030 zur Wiederwahl.
b) Ausschreibung und Findungsverfahren Die Bildungsdirektion hat die beiden Vakanzen im Februar 2026 öffentlich ausgeschrieben. Mehr als 140 Personen haben sich für das Mandat interessiert und ihre Unterlagen eingereicht. c) Wahlvorschlag: Peter Krähenbühl und Sanjay Singh Nach Abschluss des Findungsverfahrens werden dem Regierungsrat Peter Krähenbühl und Sanjay Singh zur Wahl vorgeschlagen. Peter Krähenbühl, geboren 1973, schloss 1997 nach seiner Berufslehre als Automechaniker in Basel das Studium an der Ingenieurschule Biel HTL in Fachrichtung Automobiltechnik als Diplomingenieur HTL ab. Später absolvierte er berufsbegleitend den Master of Advanced Studies in Business Administration & Engineering an der Fachhochschule Ostschweiz (2005–2007) sowie einen Executive Master of Business Administration in Digital Transformation an der Fachhochschule Graubünden (2023–2024). 2025 erwarb er zudem ein Verwaltungsratsdiplom in Board Governance & Aufsicht an der Swiss Board School in St. Gallen. Seine berufliche Laufbahn begann Peter Krähenbühl 1998 als Entwicklungsingenieur bei der IVECO Motorenforschung AG in Arbon, gefolgt von mehrjährigen Auslandseinsätzen in Grossbritannien und Italien. Nach seiner Tätigkeit als Technischer Projektleiter bei der Stadler Bussnang AG kehrte er nach Arbon zurück und übernahm ab Oktober 2015 als Geschäftsführer (General Manager) die Leitung des Development Centre der FPT Motorenforschung AG. Im November 2019 wechselte er zur Winterthur Gas & Diesel AG (WinGD AG), wo er zunächst als Head of Digital Innovation und später als Head of Digital Transformation & Technology den Aufbau der Digital- und IT-Organisation verantwortete. Seit Mai 2024 ist Peter Krähenbühl als Vice President Product Centre Mitglied der Geschäftsleitung der WinGD AG und führt in dieser Rolle mehrere globale Geschäftseinheiten mit umfassender operativer und strategischer Gewinn- und Verlustverantwortung. Peter Krähenbühl verbindet den eigenen Werdegang im dualen Bildungssystem mit breiter Führungserfahrung aus der Industrie, ausgewiesener Expertise in der finanziellen und organisatorischen Governance sowie vertieften Kenntnissen im Bereich der digitalen Transformation und Forschungsförderung. Er verfügt zudem über Verankerung im Hochschulbereich, unter anderem durch punktuelle Expertenvorträge
im MAS-Programm der ETH Zürich sowie als langjähriger Prüfungsexperte an der Fachhochschule Biel.
Sanjay Singh, geboren 1974, absolvierte eine kaufmännische Lehre mit Berufsmittelschule. 2001 schloss er berufsbegleitend als Betriebsökonom HWV ab. Von 2006 bis 2009 erwarb Sanjay Singh ebenfalls berufsbegleitend einen Executive Master of Business Administration an der University of Maryland. An der Universität St. Gallen erlangte er 2011 das Zertifikat als Certified Strategy Professional. 2015 absolvierte er das Senior Executive Programm der London Business School und im Juli 2026 das Advanced Management Programm am INSEAD. Nach seiner kaufmännischen Lehre und ersten beruflichen Erfahrungen im Bereich Medizinaltechnik war Sanjay Singh von 2002 bis 2008 bei der Privatklinikgruppe Hirslanden Assistent des CEO sowie Bereichsleiter. Von 2009 bis 2017 war er bei der Sanitas Krankenversicherung tätig und ab 2011 Mitglied der Geschäftsleitung. Seit 2017 ist er Mitglied der Geschäftsleitung der CSS Gruppe und verantwortet den Geschäftsbereich Leistungen, Produkte und Health Services. In dieser Funktion führt er über 800 Mitarbeitende. Zusätzlich engagierte er sich in verschiedenen Verwaltungsräten und ist Mitglied des Verwaltungsrates der Medidata AG. Sanjay Singh ist Oberst im Generalstab a.D. und diente zuletzt als Stabschef der Territorialdivision 3. Sanjay Singh verfügt über langjährige Führungserfahrung und ein breites Netzwerk in der Wirtschaft. Er ist bestens vertraut mit strategischen Entwicklungsprozessen sowie digitalen und kulturellen Transformationsvorhaben. Er vereint ein fundiertes Wissen und praktische Erfahrung in Corporate Governance, Finanzfragen, Risikomanagement und Personalführung, insbesondere in einem stark regulierten Umfeld. Zudem versteht er die Ausbildungs- und Weiterbildungsbedürfnisse von modernen Dienstleistungsorganisationen und deren Mitarbeitenden unterschiedlicher Generationen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die zwei neu vorgeschlagenen Persönlichkeiten die sechs zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Fachhochschulrates optimal ergänzen. Mit den genannten Persönlichkeiten werden alle notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten abgedeckt. Das Gremium zeigt zwar wie bisher eine männliche Mehrheit, ist jedoch im Gesamtbild ausgewogen. Das Anforderungsprofil des Fachhochschulrates ist vollumfänglich erfüllt. d) Präsidium Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner gehört seit Mai 2015 von Amtes
wegen dem Fachhochschulrat an und ist seither dessen Präsidentin. Für die Amtsdauer 2027–2030 wird ihr wiederum das Präsidium übertragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglieder des Fachhochschulrates werden für die Amtsdauer 2027–2030 auf den 1. Januar 2027 gewählt: – Prof. Dr. Lucien Criblez, Wabern – Fanni Fetzer, Zürich – Prof. Dr. Thomas Gächter, Zürich – Peter Krähenbühl, Arbon – Prof. Dr. Katrin Kraus, Zürich – Ulrich Jakob Looser, Thalwil – Sanjay Singh, Uerikon – Dr. Thomas Andreas Ulrich, Adliswil
II. Als Präsidentin des Fachhochschulrates wird auf den 1. Januar 2027 gewählt: – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, Vorsteherin der Bildungsdirektion
III. Die Wahlen gemäss Dispositiv I und II bedürfen der Genehmigung des Kantonsrates.
IV. Mitteilung an die Gewählten (durch die Bildungsdirektion) und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli