RRB Nr. 784/2026
Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2026
784. Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (Stellenplan)
Erwägungen
Der Stellenplan der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon wurde mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 18. September 2015 gesamthaft festgelegt und mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 12. Dezember 2019 durch die Zuweisung der Informatikstellen zum Digitalen Wandel (Umsetzung von RRB Nr. 873/2022) sowie mit RRB Nr. 408/2025 letzt- mals angepasst. Der Stellenplan umfasst insgesamt die folgenden Stellen: Stellen Richtposition Lohnklasse 1,0 Rektor/in MBVO 1,0 Prorektor/in MBVO 3,0 Abteilungsleiter/in MBVO
Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Rechnungssekretär/in 16 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 2,6 Verwaltungssekretär/in 12 0,45 Bibliothekar/in mbA 13 1,0 Hausmeister/in 13 1,0 Informatikspezialist/in 18 3,2 Techniker/in 15 2,0 Betriebsangestellte/r 8 Die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon beantragt mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 die Schaffung einer Stelle Hauswart/in. Seit Oktober 2025 betreibt die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon drei räumlich getrennte Standorte (Wildbach, Sportzentrum Widum und Schulhaus Oberwetzikon). Für einen verlässlichen Betrieb ist an den Standorten Wildbach und Widum je eine Hauswartung vor Ort not- wendig. Dasselbe gilt für den Standort Oberwetzikon, der saniert und durch den ehemaligen KV-Trakt erweitert wurde. Dadurch haben Um- fang und Komplexität der Unterhaltsarbeiten markant zugenommen. Diese Mehrbelastung ist langfristig. Der neue Standort verfügt über zahlreiche komplexe Anlagen; Betrieb, Einregulierung, Überwachung und Pikettbereitschaft erfordern dauerhaft qualifiziertes Fachpersonal. Die zusätzliche Stelle Hauswart/in ist für den dauerhaften Betrieb der erweiterten und technisch anspruchsvolleren Schulanlagen zwingend erforderlich. Zur Sicherstellung eines einwandfreien Schulbetriebs soll eine unbefristete Stelle geschaffen werden. Das Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt erachtet dies als gerechtfertigt. Mit Verfügung An- passung der Lohnklassen in den Stellenplänen der Mittel- und Berufs- fachschulen vom 12. Dezember 2019 legte die Bildungsdirektion im Ein- vernehmen mit der Fachstelle Lohn des Personalamtes standardisierte Richtpositionen sowie die zugehörigen Lohnklassen fest. Die neu zu schaffende Stelle entspricht dieser standardisierten Richtposition, wes- halb sich die Überprüfung der Einreihung erübrigt. Die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon beantragt mit Schreiben vom 3. Februar 2026 des Weiteren die Schaffung einer zusätzlichen Ab- teilungsleitung ab 1. September 2026, da die bestehenden Führungs- strukturen den gewachsenen Anforderungen nicht mehr ausreichend gerecht würden und die Führungsqualität langfristig gesichert werden müsse. Mit über 2600 Lernenden und grossen Bereichen wie dem Betriebs- unterhalt (rund 780 Lernende) ist die Schule organisatorisch stark ge- wachsen und benötigt zusätzliche Führungskapazität. Der Betrieb an
den Standorten Oberwetzikon und Wildbach führt zu grösserem Füh- rungs- und Koordinationsaufwand und erfordert mehr Präsenz vor Ort. Die Möglichkeiten von Reorganisationen sind weitgehend ausgeschöpft, zentrale Führungsaufgaben nicht delegierbar und zusätzliche Aufgaben wie die Weiterbildung führen zu struktureller Überlastung. Eine zu- sätzliche Abteilungsleitung ist notwendig, um die Führungsqualität so- wie die Nähe zu Mitarbeitenden und Lernenden nachhaltig sicherzu- stellen. Angesichts dieser Ausgangslage ist die Schaffung einer zusätz- lichen Stelle Abteilungsleiter/in zur Sicherstellung eines reibungslosen Schulbetriebs notwendig. Der Stellenplan soll auf Beginn des Schuljah- res 2026/2027 erweitert werden. Das Verwaltungs- und Betriebspersonal der Berufsfachschulen wird durch eine Pauschale für Verwaltung und Betrieb finanziert. Die jähr- lichen Gesamtkosten der neu zu schaffenden Stellen betragen rund Fr. 350 000. Die Kosten sind im Budget 2026 sowie in den Planjahren 2027 bis 2029 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2026–2029 in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Buchungskreis Nr. 7356, Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, nicht ein- gestellt, können aber innerhalb der Leistungsgruppe kompensiert wer- den.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon werden mit Wirkung ab 1. September 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Lohnklasse 1,0 Abteilungsleiter/in MBVO 1,0 Hauswart/in 11 VVO
II. Mitteilung an Benno Scherrer, Präsident Schulkommission Ge- werbliche Berufsschule Wetzikon, Gewerbeschulstrasse 10, 8620 Wetzi- kon, Marco Fonti, Rektor, Gewerblichen Berufsschule Wetzikon, Ge- werbeschulstrasse 10, 8620 Wetzikon, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli