Sozialversicherungsgericht Zürich, Rückforderung, Versicherter vom Vorwurf des Betrugs zulasten der Arbeitslosenkasse freigesprochen, keine Grundlage für Anwendung der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist, absolute Frist nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1 ATSG bereits abgelaufen. (2026) | Lexipedia