Sozialversicherungsgericht Zürich, Anspruchsberechtigung verneint, da kein versicherter Verdienst festgesetzt werden kann. Anstellung bei einem Start-up, über welches letztlich der Konkurs eröffnet wurde, wobei die Lohnzahlungen bereits ab Anstellungsbeginn verzögert erfolgten beziehungsweise mehrheitlich ganz ausblieben. Zur Ermittlung des versicherten Verdienstes ist infolge Missbrauchsgefahr auf die tatsächlichen Lohnbezüge abzustellen. Abweisung. Keine Beigabe eines Rechtsvertreters; Abweisung des Gesuchs um URV infolge Aussichtslosigkeit. (2026) | Lexipedia