Sozialversicherungsgericht Zürich, Rückwirkende Zusprache einer 100 % Rente aufgrund unverwertbarer Restarbeitsfähigkeit mit der Begründung des vorgerückten Alters. Zeitpunkt des Feststehens der medizinischen Zumutbarkeit bei vorgerücktem Alter gilt nicht rückwirkend. IV-Entscheid offensichtlich unhaltbar. Keine Bindungswirkung für den retrospektiven Teil. (2025) | Lexipedia