Sozialversicherungsgericht Zürich, Trotz namhafter Indizien für ungenügende Deutschkenntnisse der Beschwerdeführerin stellte die IV-Stelle auf ein von der Krankentaggeldversicherung eingeholtes bidisziplinäres psychiatrisch-neurologisches Gutachten ab, das aufgrund kurzfristiger Krankmeldung der Dolmetscherin ohne Übersetzung stattgefunden hatte; Rückweisung zu weiteren Abklärungen (2025) | Lexipedia