Sozialversicherungsgericht Zürich, Wiedererwägung. Geburtsgebrechen Ziff. 404 Anhang GgV. Es liegt eine Intelligenzminderung vor, weshalb kein Geburtsgebrechen Ziff. 404 gegeben ist. Wiedererwägung zu Recht erfolgt. Prüfung von medizinischen Massnahmen nach IVG 12. In den Akten vorliegende Berichte geben keinen Aufschluss darüber, ob Voraussetzungen nach IVG 12 gegeben sind. Rückweisung. (2025) | Lexipedia