05.062

Kantonsverfassung Zürich. Gewährleistung

Heberlein Trix · Mit-F · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Botschaft über die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Zürich weicht doch erheblich von den Botschaften ab, die wir bis jetzt zu diesen Themen zu erhalten gewohnt waren. Es handelt sich immerhin um die Gesamtrevision einer Verfassung mit erheblichen Änderungen, die von einem Verfassungsrat erarbeitet, vom Parlament beraten und in einer umstrittenen Volksabstimmung genehmigt wurde.

Wir Ständeräte haben anlässlich der Beratung der Verfassung des Kantons Graubünden die Botschaft kritisiert. Es wurde damals darin ausgeführt, dass die Einteilung der Wahlkreise der Bundesverfassung zwar nicht widerspreche, aber doch sehr problematisch sei - dies, nachdem das Bündnervolk sie genehmigt hatte. Wir waren der Meinung, dass politische Ausführungen nicht in die Botschaft gehörten und man sich auf die Prüfung der Übereinstimmung mit der Bundesverfassung beschränken müsse. Nur wo dies nicht der Fall sei, seien Ausführungen überhaupt nötig.

Dies ist nun das Resultat unserer Diskussion: Ein Satz genügt, mit dem die Verfassung genehmigt wird, mit dem Antrag auf Zustimmung, auch zu einer vollständig überarbeiteten Kantonsverfassung. Die Kommission konnte sich nach längerer Diskussion über Sinn und Unsinn ihrer Anträge oder ihrer Vorschläge dann der neuen Praxis anschliessen, dies auch, nachdem sich die Spitze der KdK mit dieser Praxisänderung einverstanden erklärt hatte.

Gleichzeitig beauftragte mich die Kommission aber, festzuhalten, dass die Tatsache eines einzigen Satzes die zuständigen Behörden nicht davon entbinde, jeden einzelnen Artikel der Kantonsverfassung im Detail auf die Verfassungsmässigkeit hin zu prüfen. Das Vorliegen einer Botschaft dürfe in keinem Fall dazu führen, dass das Bundesgericht bezüglich seiner Überprüfung der Verfassung eine Praxisänderung vornehme.

Eine Frage war damals auch die Übersetzung der Verfassung, handelt es sich doch beim Verfassungstext nicht um eine Kleinigkeit. Der Bundesrat hat uns zugesichert, dass der Verfassungstext für die Behandlung hier im Plenum übersetzt werde. Dies ist auch geschehen. Die Verfassungen sollen nach wie vor übersetzt werden - dies entgegen der Meinung der KdK und des Bundesamtes für Justiz. Die Kommission wünschte, dass die Übersetzungen gemacht werden. Dies ist geschehen. Der französische Text liegt heute für unsere Abstimmung zur Genehmigung der Verfassung des Kantons Zürich vor.

Ich beantrage Ihnen, diese Genehmigung im Sinne der Kommission vorzunehmen.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Ich danke der Frau Referentin für ihre Berichterstattung über eine Sitzung zu diesem Thema, die etwas länger gedauert hat als normal. Ich erlaube mir trotzdem, kurz das Wort zu ergreifen. Weshalb?

Ich habe in der Kommission einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat gestellt zur Ausarbeitung einer Botschaft mit inhaltlichen Begründungen. Ich habe aber gleichzeitig ausgeführt, ich würde den Antrag zurückziehen, falls belegt werde, dass der Kanton Zürich und die anderen Kantone - sprich die KdK - mit dem Vorgehen des Bundesrates einverstanden sind. Das wurde uns seitens des Bundesrates bestätigt, und dementsprechend habe ich den Rückweisungsantrag zurückgezogen. Ich will ja schliesslich die Kantone bzw. deren Regierungen nicht zum Glück zwingen.

Ich bringe trotzdem zum Ausdruck, dass ich über diese Entwicklung nicht sonderlich glücklich bin. Es ist völlig klar, dass der Stellenwert der Kantonsverfassungen herabgemindert wird, wenn wir uns auf eine schliesslich sehr summarische Überprüfung im Plenum konzentrieren bzw. reduzieren. Wenn ich vom Plenum spreche, ist mir bewusst bzw. gehe ich davon aus, dass die Verwaltung die vorgelegten Kantonsverfassungen intensiver prüft. Trotzdem wird der Stellenwert dieser Verfassungen sinken, dies auch angesichts der absehbaren Entwicklung, wonach das Bundesgericht bei der Überprüfung von Kantonsverfassungen die bisherige Zurückhaltung wohl etwas lockern wird.

Wie gesagt sind die Kantone mit diesem Vorgehen einverstanden; deshalb nehmen wir eben auf diese ganz einfache Art davon Kenntnis und stimmen zu.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Zur aufgeworfenen Frage und zur Praxisänderung: Ich kann Ihnen nur versichern, dass selbstverständlich eine intensive Überprüfung erfolgen soll. Die Frage ist nur, ob der wichtigste Satz, nämlich dass die Übereinstimmung mit der Bundesverfassung gegeben ist, genügt oder ob da eine lange Begründung nötig ist, warum etwas genügt. Herr Stähelin hat gesagt, man müsse das noch abklären.

Ich muss Ihnen sagen, die Kantone haben diese Praxisänderung nicht knurrend zur Kenntnis genommen, sondern sie haben sie ausdrücklich begrüsst. In diesem Fall hat der betreffende Kanton gesagt, diese Weisheiten aus dem Bundeshaus könne man sich schon sehr lange sparen, weil sie nämlich schon bei der Beratung eingeflossen seien, und man könne uns versichern, dass man eigentlich immer nur den letzten Satz suche: Stimmt es überein oder nicht?

Man muss jetzt auch den Aufwand sehen. Diejenigen, die die Verfassung überprüfen, wollen ja dann auch diese Erörterungen machen. Das hat bei der Verfassung des Kantons Graubünden zu fragwürdigen Diskussionen geführt, weil man gesagt hat, es stimme überein, aber es sei schon etwas fragwürdig; dann geht es natürlich ins Politische. Darum hat man mit Recht gesagt, auf solche Erörterungen aus dem Bundeshaus könne ein Kanton, der eine Abstimmung gemacht hat - dort waren es sogar zwei -, eigentlich verzichten. Der kantonale Souverän will wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist, und nicht, wie man es auch noch hätte machen können. Es ist ein erheblicher Aufwand. Das alles zu schreiben geht noch, aber das alles zu lesen ist für Sie, für diejenigen, die es genehmigen müssen, ein erheblicher Aufwand. Und wenn am Schluss gesagt wird, es wäre gar nicht nötig gewesen, dann muss man sagen: Es hat keinen Sinn.

Überall, wo wir Genehmigungen machen, bei Zivilstandsverordnungen usw., kommt ein bestimmter Satz. Wenn Sie in den Kantonen schauen, bei den Gemeinderegelungen, dann sehen Sie, da ist ein bestimmter Satz: "Der Regierungsrat bestätigt, dass die Regelung mit dem übergeordneten Recht in Übereinstimmung steht." Es kommt ja noch dazu, dass das für das Bundesgericht keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Das Bundesgericht ist ja frei, es dann auszulegen; das war bisher so. Diese Praxisänderung, wie wir sie haben, wird von allen, die ich bis jetzt gefragt habe, begrüsst.

Ein Punkt, bei dem wir sagen müssen, das sollten wir in Zukunft machen, ist die Übersetzung der Verfassungen. Natürlich hat der Kanton Zürich nicht eine Verfassung in französischer Sprache. Aber die Übersetzung dieser Verfassung, vor allem auch für die französischsprachigen Ratsmitglieder, die sie ja hier genehmigen müssen, müssen wir beibringen, und darum haben wir sie auch beigebracht.

Ich bin froh, dass Herr Stähelin seinen Rückweisungsantrag damals zurückgezogen hat.

Ich bitte Sie, diese Verfassung zu genehmigen und damit grünes Licht zu geben für eine Praxis, die an der Sache nichts ändert, aber doch auf allen Ebenen sehr viel Aufwand verhindert.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Zürich

Arrêté fédéral accordant la garantie fédérale à la Constitution du canton de Zurich

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes findet keine Gesamtabstimmung statt.