10.032
6. IV-Revision. Erstes Massnahmenpaket
Verfahrensbeitrag
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket)
Loi fédérale sur l'assurance-invalidité (6e révision de l'AI, premier volet)
Art. 8b
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Mit der Eingliederung von nahezu 17 000 heutigen Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern ins Berufsleben haben wir uns sehr hohe Ziele gesetzt. Das ist eine ganz grosse Herausforderung für alle Beteiligten; das ist uns von der BDP durchaus bewusst. Wir sind klar der Meinung, dass die Wirtschaft heute für die Eingliederung von Personen mit Behinderungen noch zu wenig unternimmt. Dies trifft vor allem für die grossen Unternehmungen zu. Trotzdem sind wir von der BDP-Fraktion heute gegen eine Quotenregelung.
Eine Quotenregelung ist immer mit Ungerechtigkeiten verbunden. Wo soll man hier die Grenzen setzen? Welche Unternehmungen sollen in diese Quotenregelung mit einbezogen werden? Im Grunde genommen müssen sich alle Unternehmungen um die Eingliederung bemühen. Wenn Quoten nur für die grossen Unternehmungen festgelegt werden, fühlen sich die kleinen weniger verpflichtet, Wiedereingliederungen vorzunehmen.
Die Festlegung einer Quote würde auch in einem gewissen Widerspruch zur 5. IV-Revision stehen und zu Konflikten führen. Mit der 5. IV-Revision wurden Betriebe angehalten, Personen mit Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder mit Behinderungen im Arbeitsprozess zu behalten. Diese Betriebe, die sich im Sinne der 5. IV-Revision vorbildlich verhalten haben, wären also die Verlierer einer solchen Regelung. Diese Personen, die in der 5. IV-Revision im Arbeitsprozess behalten wurden, sind nämlich dieser Quotenregelung nicht unterstellt, und sie sind in diesem Sinne auch nicht erfasst.
Ich wiederhole: Die meisten Unternehmungen, besonders die grossen, tun noch viel zu wenig für die Eingliederung von behinderten Personen. Aber wir wollen ihnen noch eine Chance geben, dies zu ändern. Sie sind für die Anliegen der Eingliederung noch stärker zu sensibilisieren. Zusammen mit den zuständigen Ämtern und Institutionen müssen noch grosse Anstrengungen unternommen werden, um diese Ziele zu erreichen. Sollten die Unternehmungen in Zukunft aber nicht bereit sein, für die Eingliederung deutlich mehr zu tun, dann wird eine Quotenregelung unausweichlich, denn ohne die Eingliederung von rund 17 000 heutigen Rentenbezügerinnern und Rentenbezügern ins Berufsleben können wir die Ziele der 6. IV-Revision nicht erreichen.
Wir von der BDP-Fraktion hoffen, dass das angestrebte Ziel auf freiwilliger Basis erreicht werden kann. Darum lehnen wir heute eine Quotenregelung ab.
Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Die Verpflichtung der Arbeitgeber ist einerseits eine Ultima Ratio auf der Basis der wirtschaftlichen Entwicklung des letzten Jahrzehntes, andererseits aber auch eine Chance, garantiert sie doch auch eine gewisse Balance, weil nicht nur den Versicherten, sondern auch den Arbeitgebern ein Einsatz abgefordert wird. Wiederintegration funktioniert nur, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten.
Ich möchte Ihnen zwei aktuelle Beispiele geben: Kürzlich hatte ich die Möglichkeit, die restrukturierte Produktionsanlage eines international tätigen Industriekonzerns zu besichtigen, eines erfolgreichen und für die Schweiz wichtigen Unternehmens, das unter grossem Konkurrenzdruck steht und Effizienzsteigerung als Muss betrachten muss, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Preis dafür ist hoch, denn die Ressourcen der in der Produktion tätigen Menschen müssen voll ausgeschöpft werden. Die Leute arbeiten unter grossem Druck. In der Folge musste einer meiner Patienten neu berentet werden. Er fällt nicht aus dem Arbeitsprozess, weil er nicht mehr arbeiten könnte, sondern weil er den Arbeitsbedingungen wegen einer chronischen Krankheit nicht gewachsen ist. Gemessen an dem, was wir heute propagieren, machte er genau den umgekehrten Weg. Im Produktionsprozess, so wie er eben zeitgemäss ausgestaltet ist, gibt es keinen Platz für Menschen mit individuellen Bedürfnissen, also für Menschen, die wieder integriert werden sollen.
Ein zweites Beispiel, das gerade jetzt passiert: Ein gut vierzigjähriger Patient leidet an einer ersten Episode einer schweren Depression, in deren Folge er aktuell nach mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit bei einem grossen Arbeitgeber im Rahmen der Integration wieder teilzeitlich arbeitet. Da eine Reintegration voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern wird und die dauerhafte zukünftige Belastbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt ärztlich nicht abschätzbar ist, hat sich der Arbeitgeber entschlossen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, dies trotz des Coachs, der von der IV zugesprochen worden ist. Auch das ist ein Weg, der umgekehrt zu den in dieser IV-Revision vorgesehenen Bestrebungen verläuft.
Diese beiden Beispiele illustrieren die wirtschaftliche und gesellschaftliche Realität. Damit möchte ich nicht in Abrede stellen, dass es viele positive Einzelbeispiele zu nennen gäbe, für die ich allen Beteiligten sehr dankbar bin und die wir im Sinn von Best Practice hervorheben und belohnen sollten. Wenn wir aber die Schattenseiten ignorieren, die sich in diesen zwei Beispielen zeigen, setzen wir den Hebel nicht am optimalen Ort an und werden scheitern. Dies wäre für die Hoffnung der Betroffenen und den Einsatz der Arbeitgeber fatal.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, einer möglichst weit gehenden Einbindung der Arbeitgeber zuzustimmen, indem Sie der entsprechenden Minderheit folgen und den Antrag der Minderheit II (Triponez) ablehnen. Wenn Sie der Mehrheit folgen, so entspricht dies einem minimalen Standard, mit dem Nachteil, dass kleinere Unternehmen in Zukunft dafür belohnt werden, wenn sie keinen Beitrag an die Wiedereingliederung leisten. Das ist ein falscher Anreiz, zumal heute wahrscheinlich gerade diese Unternehmen mehr Engagement zeigen als viele Grossunternehmen. Setzen sie ihr Engagement fort, wird sich für sie mit der gesetzlichen Verpflichtung nichts ändern.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden keine weitere IV-Revision unterstützen, die Verschärfungen für Versicherte, aber keine Verpflichtungen für die Arbeitgeber enthält.
Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wurde übereilt auf den Tisch des Hauses gelegt. Der Bundesrat hat diese Revision als eingliederungsorientierte Revision bezeichnet. Um diesen Anspruch einzulösen, Herr Bundesrat Burkhalter, muss allerdings inhaltlich noch ein Zacken zugelegt werden. Das deklarierte Ziel ist es, den heutigen Rentner- und Rentnerinnenbestand innerhalb der nächsten sechs Jahre um 5 Prozent oder 12 500 gewichtete Renten zu reduzieren. Das bedeutet im Klartext, dass rund 17 000 Menschen eingegliedert werden müssen. Bis jetzt ist jedoch kein aktiver Beitrag von Arbeitgeberseite unter Dach und Fach. Bekanntlich ist eine Integration ohne Arbeitsplätze aber nicht machbar. Verschiedene Studien - nicht zuletzt auch die jüngste Umfrage der Pro Infirmis bei Grossbetrieben - zeigen, dass nur wenige Firmen bereit sind, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, obwohl das Potenzial heute zehnmal höher wäre. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben nicht zuletzt den grössten Arbeitgeber, den Bund, mehrmals gerügt, weil er sich in dieser Beziehung alles andere als vorbildlich verhält.
Auf der einen Seite werden mit dieser Revision die gesetzlichen Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitgeberseite noch weiter ausgebaut: Den Betrieben wird auf dem Silbertablett eine stattliche Anzahl von Instrumenten geliefert, damit Menschen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen ihrer Erwerbsfähigkeit entweder ihren Arbeitsplatz behalten können, was immer das Beste ist, oder wieder eingegliedert werden können. Dazu gehören unter anderem Einarbeitungszuschüsse, die Finanzierung von Umrüstungen oder Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, vielfältige Früherfassungs- und Integrationsmassnahmen, Beratung, Coaching und Case Management. Auf der anderen Seite soll mit der Revision die Schraube für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch fester angezogen werden: mit zahlreichen Pflichten, mit noch mehr Sanktionen und teilweise auch mit Schikanen.
Aber wenn die Arbeitgeber nicht wollen, nützen auch die besten von der IV durchgeführten Programme zur Wiedereingliederung absolut nichts. Wieso sollte dem seit einem halben Jahrhundert geltenden Grundsatz der IV "Eingliederung vor Rente" plötzlich freiwillig nachgelebt werden? Dass es dazu kommt, glauben weder die SODK und die SKOS, also die Kantone und die Fachorganisation der Sozialhilfe, noch die FMH, also die Ärztinnen und Ärzte, geschweige denn die Behindertenorganisationen, die sich allesamt für griffige Massnahmen im Gesetz einsetzen, aber auch dafür, dass Arbeitgeber endlich in die Pflicht genommen werden.
Die Neuinterpretation "Eingliederung statt Rente" entlarvt die wahren Absichten. Eingliederung bleibt ein Lippenbekenntnis, gleichzeitig wird auch noch die Rente gestrichen. So verwundert es nicht, dass Leistungskürzungen - vor allem die jüngsten Leistungskürzungen - bei der IV ein Armutsfaktor sind. Das zeigt der soeben publizierte zweite Sozialbericht zur Armut des Kantons Bern deutlich auf. Demnach ist das Armutsrisiko bei IV-Rentenbezug im Untersuchungszeitraum 2001 bis 2008 überdurchschnittlich gestiegen, und gleichzeitig ist die Arbeitsintegration der Rentenbezüger schwieriger geworden.
Wir haben konkrete Vorschläge in diese Beratung eingespiesen. Das Modell hat Frau Prelicz-Huber hier vorne geschildert. Klar ist: Mit der 5. IV-Revision ist die Schmerzgrenze für die Betroffenen bereits überschritten worden. Weitere Leistungskürzungen durch das Parlament werden wir vehement bekämpfen. Jetzt müssen endlich die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden; alles andere wäre Augenwischerei.
Ineichen Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Liebe Kollegin, wir beide sind uns wohl einig, dass die Sicherung der Sozialwerke das Thema der nächsten vier Jahre sein wird. Dazu gehört die Integration. Persönlich bin ich davon überzeugt - und sage das auch -, dass wir als Unternehmer zu wenig gemacht haben. Die Linke hat mich jetzt aus der Reserve geholt. Wir von der Stiftung Speranza haben heute ein Projekt "50 plus", und wir werden uns auch im Bereich der IV engagieren. Aber ich sage Ihnen: Wenn Sie hier mit einer Quotenregelung kommen, wird es nicht gehen. Ich möchte Sie fragen: Sind Sie bereit, mit mir zusammen am gleichen Strick zu ziehen? Ich engagiere mich dafür, ein Projekt zu lancieren. Aber eine Quotenregelung wird nicht die Lösung sein.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Ineichen, ich bin jedem Arbeitgeber und jedem Betrieb in diesem Land dankbar, der sich aktiv dafür einsetzt, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihren Arbeitsplatz behalten können. Ich bin ihnen dankbar, wenn sie sich auch freiwillig dafür einsetzen, dass Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Sie wissen, dass in den letzten Jahren gerade diese Arbeitsplätze zuerst abgebaut worden sind. Aber ich hoffe, wir beide sind uns auch darin einig, dass wir eine kollektive Verantwortung haben und dass wir eine gesellschaftliche Verantwortung tragen. Ich hoffe, wir sind uns darin einig, dass wir alle gerade in Bezug auf soziale Krisensituationen eine kollektive gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen müssen, denn gerade Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz verlieren, sind in einer Krisensituation, wenn sie sich aktiv darum bemühen, wieder eine Stelle zu finden. Wir können diejenigen Menschen, welche die Betriebe nicht mehr wollen, welche die Betriebe scheinbar nicht mehr brauchen können, nicht einfach in eine Sozialversicherung abschieben. Das verstehe ich nicht unter Wahrnehmung der kollektiven Verantwortung.
Deshalb kann ich nicht mehr einfach nur hoffen, wie das Herr Hassler vorhin hier vorne geschildert hat. Herr Hassler hat gesagt, man wolle heute keine Quoten im Gesetz festschreiben. Ich würde Sie nun gerne fragen, Herr Hassler, was Sie meinen mit der Aussage, Sie wollten das heute nicht tun. Denn der Grundsatz, dass eine Eingliederung vor der Rente kommen soll, besteht nun seit einem halben Jahrhundert, Herr Hassler. Ich muss Ihnen sagen: Die Hoffnung, dass sich die Arbeitgeberseite freiwillig bewegt, habe ich inzwischen aufgegeben, und zwar nicht einfach aufgrund einer Laune, sondern aufgrund konkreter Untersuchungen und Fakten. Die jüngste Umfrage von Pro Infirmis, die Sie alle erhalten haben, zeigt, dass immer noch viel zu wenige Betriebe bereit sind, Menschen mit Behinderungen anzustellen.
Deshalb, Herr Ineichen, plädiere ich dafür, dass wir nicht nur Sanktionen und Leistungskürzungen für die Betroffenen beschliessen, sondern ich plädiere dafür, dass wir dafür sorgen, dass Arbeitsplätze zur Verfügung stehen und Integration nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt.
Malama Peter · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es sind verschiedene Beispiele angeführt worden, die zeigen, dass Integration nicht nur ein Thema ist, sondern auch gelebt wird - Integration als "Eingliederung vor Rente". Ich spreche für die Region Basel. Es gibt in Basel unzählige Beispiele von Allianzen; es gibt Integrationsprogramme, bei denen Staat und Sozialhilfe, also IV-Behörde und Basel-Stadt, zusammenarbeiten. Wir haben schon nach der letzten Revision einen entsprechenden Aufruf gemacht. Ich bin der Meinung, dass diese Aufrufe bereits dazu beigetragen haben und weiterhin dazu beitragen werden, dass die Wirtschaft - wenn auch nicht von heute auf morgen, so doch mittelfristig - ihre Verantwortung wahrnehmen wird, weil sie genau weiss, dass ansonsten die Quote kommt. Deshalb meine Frage: Wir könnten der Wirtschaft doch wirklich die nötige Übergangs- bzw. Anpassungszeit lassen, damit sie auch wirklich erkennt: lieber heute eine auf einem freiwilligen Engagement basierende Integration als morgen das Damoklesschwert der Quotenregelung.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin durchaus dafür, dass wir der Wirtschaft die nötige Zeit lassen. Nur ist schon sehr viel Zeit verstrichen, Herr Malama. Die 5. IV-Revision ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft; das sind mittlerweile drei Jahre. Was ich stossend finde, ist, dass wir hier und heute über eine 6. Revision beraten, ohne die Auswirkungen der 5. Revision überhaupt zu kennen. Was wir aber wissen - ich habe es in meinem Votum erwähnt -: Aufgrund der Verschärfung beim Zugang zu den Renten und aufgrund der Rentenkürzungen in den letzten drei, vier Jahren sind viele Leute an die Sozialhilfe abgeschoben worden. Wir wissen auch, dass gerade diese Leute einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind. Das ist für unsere Seite unhaltbar. Deshalb möchten wir endlich griffige Massnahmen im Gesetz.
Kleiner Marianne · Mit-F · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Liebe Kollegin Goll, ich habe eine kurze Frage und möchte eine kurze Antwort. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Sie im Sekretariat Ihrer Gewerkschaft, und wie viele davon sind behindert?
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kenne nicht von allen Gewerkschaftsverbänden die Zahlen auswendig, aber ich kann es Ihnen zumindest vom VPOD, vom Verband des Personals der öffentlichen Dienste, sagen. Ich bin zwar nicht mehr Präsidentin dieser Gewerkschaft, aber wir haben oder hatten beim VPOD eine Quote von 6 Prozent - im letzten Jahr wurde jedenfalls diese Zahl erhoben.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion spricht sich sowohl gegen den Antrag der Kommissionsmehreit als auch gegen den Antrag der Minderheit I (Prelicz-Huber) aus und beantragt mit der Minderheit II (Triponez) den Verzicht auf eine Regelung.
Es gibt dafür politische Gründe. Vorschriften dieser Art sind für die Betriebe neue Auflagen, die es zwingend zu erfüllen gilt; es sind daher wirtschaftspolitisch grundsätzlich verfehlte Massnahmen. Dazu muss man immer auch berücksichtigen, dass Sie damit die moralische Pflicht der Betriebe, die weniger Angestellte beschäftigen als die hier vorgesehene Mindestzahl, beseitigen. Das heisst, Betriebe mit weniger als 250 Angestellten oder, gemäss Minderheit I, mit weniger als 100 Angestellten sind dann eigentlich befreit, sie müssen nichts mehr tun; das wäre der Aufruf, und das wäre doch absurd und verfehlt.
Der SP-Fraktion möchte ich noch sagen, dass in den vergangenen Jahren ausgerechnet die Betriebe, auf die sie am meisten Einfluss hat, nämlich die Bundesbetriebe, also die Bundesverwaltung und die SBB, die höchste Invalidisierungsrate aller Betriebe in unserem Land gehabt haben. Und dazu sage ich Ihnen: Sorgen Sie doch zuerst einmal in Ihren Reihen für Ordnung, bevor Sie von anderen Betrieben eine Quote dieser Art fordern. Es ist leider so, dass die Bundesverwaltung und die SBB diejenigen sind, die am meisten Leute invalidisiert und in die IV abgeschoben haben. Schon in diesen Betrieben gab es eine Fehlentwicklung. Wenn wenigstens dort einmal Ordnung herrschen würde, hätten wir schon eine Verbesserung.
Die Quotenregelung widerspricht auch dem in der 5. Revision angestrebten Verbleib der Betroffenen und Gefährdeten am Arbeitsplatz. Da besteht ein Widerspruch, denn mit einer solchen Quotenregelung wird jeder Betrieb geprellt, der heute seine Angestellten trotz Defiziten im Betrieb zu halten versucht. Nachdem jahrelang eher die Rente und weniger die Bemühungen um Arbeitsplätze im Vordergrund standen, ist mit der 5. IV-Revision ein klarer Kurswechsel vollzogen worden. Mit dieser 6. IV-Revision versucht man nun, die Eingliederung nochmals zu stärken und auf die Freiwilligkeit zu pochen.
Es ist halt so: Die Organisation IV ist die Stütze der Betroffenen für die Vermittlung und die Verbesserung ihrer Situation. Die Betriebe können zu Lösungen Hand bieten, wenn die Bedingungen stimmen. Aber man kann nicht davon ausgehen, dass die Betriebe von vornherein Leute suchen, die Defizite am Arbeitsplatz aufweisen; das ist ja völlig normal. Das Ziel der 5. wie auch der 6. IV-Revision ist es, die Betriebe zu sensibilisieren, damit sie freiwillig vermehrt solche Leute einstellen und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Die Art aber, wie man die Betriebe mit den vorliegenden Anträgen dazu zwingen will, ist meines Erachtens falsch; auch der Zeitpunkt ist völlig verfehlt.
Wenn bis in vier, fünf Jahren möglicherweise die positive Stimmung, die nun mit der 5. und 6. IV-Revision geschaffen wird, von den Betrieben nicht aufgenommen wird, dann muss man - so meine ich - nochmals über die Bücher gehen. Man muss dazu auch Bereitschaft zeigen, wenn sich die Eingliederungsbemühungen nicht als so erfolgreich erweisen, wie wir uns das erhoffen. Man muss dann auch den Mut haben, sich wiederum mit der Frage der verbesserten Eingliederung zu befassen. Im heutigen Zeitpunkt widersprechen solche Regelungen aber diesen Bemühungen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Regelungen abzulehnen.
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
On aborde ici l'un des points, sinon le plus, du moins très controversé de cette révision, à savoir: jusqu'où faut-il pousser l'implication et la responsabilisation des entreprises dans la réinsertion de personnes invalides? Entre d'un côté des mesures incitatives, même si elles sont renforcées comme le prévoit le Conseil fédéral et, de l'autre, des mesures contraignantes par l'introduction de quotas, comme le propose la majorité de la commission, il n'y a pas une simple progression: il y a un véritable saut qualitatif qui soulève un débat très vif et une confrontation aiguë.
Ce débat a aussi animé notre groupe, le laissant assez divisé. La majorité adhère tout de même à un système de quotas sur la base d'une conviction précise. Si on veut atteindre un objectif extraordinaire, comme c'est le cas ici, on a besoin de moyens également extraordinaires. En effet, réinsérer à peu près 17 000 personnes invalides est un objectif extraordinairement ambitieux.
De ce point de vue, il faut rappeler une chose. Dans les années 2000, il y a eu un durcissement net dans l'octroi de nouvelles rentes, ce qui a conduit leur nombre à chuter à près de 50 pour cent. La réinsertion ne va donc pas toucher ces personnes qui ont subi ce durcissement, mais plutôt les personnes qui ont touché une rente d'invalidité antérieurement. Or, réinsérer dans un marché du travail de plus en plus exigeant et sélectif des personnes qui en sont absentes depuis longtemps, depuis presque plus d'une décennie, c'est vraiment une aventure, un objectif difficile à atteindre si l'on ne dispose pas de moyens rigoureux. De ce point de vue, l'introduction de quotas se révèle difficilement contournable parce qu'il y a un lien étroit entre la portée des objectifs à atteindre et les moyens disponibles.
In italiano si dice, delle due l'una: o si vuole raggiungere un obiettivo molto ambizioso e allora è necessario introdurre delle quote oppure ci si pone un obiettivo più moderato e realista e allora viene meno anche questa necessità.
Il est d'autant plus opportun d'introduire des quotas si l'on prend en considération le principe d'équité, d'égalité de traitement: à ces 17 000 personnes, on demande un effort considérable. Il est donc correct que les entreprises fassent elles aussi leur part.
Il y a aussi un autre argument: l'AI va investir énormément de ressources pour faciliter l'insertion de ces personnes, et on ne peut donc pas courir le risque de voir "s'évanouir" ces investissements par manque de places de travail. Un système de quotas paraît ainsi justifié. C'est l'avis majoritaire de notre groupe, qui n'adhère toutefois pas de manière absolue et inconditionnelle à un système de quotas. Il ne s'agit pas d'adhérer à un nouveau paradigme applicable erga omnes - envers tout le monde - et valable de manière indéfinie, comme le propose la minorité I (Prelicz-Huber).
Il y a adhésion à un système de quotas dans la mesure où celui-ci est bien précis, délimité, ciblé. Il doit cibler le cercle des personnes concernées, soit les 17 000 personnes qu'on a évoquées; le cercle des entreprises concernées, soit de grandes entreprises, comme le propose la majorité de la commission; la durée délimitée de dix ans prévue dans les dispositions transitoires.
La proposition de la majorité de la commission répond à ces critères, c'est pourquoi je vous invite à la soutenir.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
L'économie, les entreprises, font-elles leur part dans cet assainissement de l'assurance-invalidité qui est absolument nécessaire? Certainement pas encore. On est encore assez loin de cet assainissement. Mais avec tout ce qui a été dit, on a l'impression qu'elles ne font rien.
Alors, je relèverai d'emblée un fait: en Suisse, le taux d'emploi des personnes handicapées est parmi les plus élevés de tous les pays de l'OCDE. Actuellement, la Suisse occupe la cinquième place dans la comparaison des taux d'emploi des personnes avec un handicap. La Suisse est nettement devant des pays comme la France, l'Allemagne ou l'Autriche, qui connaissent un système de quotas. D'autres pays, qui n'ont pas de systèmes de quotas, comme la Suède, le Danemark ou la Grande-Bretagne, sont également relativement bien placés, mieux placés que les pays qui ont un système de quotas. Voilà pour les faits. Je reviendrai sur la comparaison internationale.
La question qui se pose est celle de savoir si une obligation légale, une contrainte légale imposant aux entreprises un quota de personnes handicapées, est une mesure positive et efficace. Parce que c'est bien cela qu'on veut: être positif et efficace dans l'indispensable intégration des personnes handicapées, tant du point de vue humain que du point de vue financier, compte tenu de la situation de l'assurance.
Eh bien, la réponse, pour le Conseil fédéral, est clairement non: il ne faut pas une telle obligation légale. L'objectif est certes bon, mais le moyen ne l'est pas, il est faux. Notre réponse à cette problématique dans la révision 6a, c'est de renforcer les atouts de la Suisse, de renforcer la capacité à bien intégrer les personnes, plutôt que la contrainte à mal les intégrer. Le projet de révision 6a prévoit tous les instruments utiles pour soutenir les employeurs et les assurés. Au fond, un employeur n'a pratiquement plus aucune raison de ne pas s'engager dans la réintégration car il a tous les instruments utiles à disposition. Il est vrai qu'il y a des employeurs qui font beaucoup pendant que d'autres font trop peu mais, avec les instruments que nous mettons à disposition, il n'y aura plus d'"excuses" pour faire trop peu.
Quels sont les nouveaux instruments à disposition? La présente révision fait en sorte qu'il vaille la peine pour l'employeur d'engager des personnes avec un handicap et que cela ne crée pas d'effets négatifs. Les mesures proposées sont en particulier: une période de protection de trois ans, le maintien provisoire de l'assurance LPP, donc du deuxième pilier. C'était un point essentiel pour enlever une barrière à l'employabilité. Donc, la question du deuxième pilier est réglée par cette révision de l'assurance-invalidité, qui permet réellement de faire des progrès en matière d'intégration si nous le voulons réellement. Or nous sommes convaincus que, ensemble - politique et économie -, nous le voulons pour ce pays.
Il y a également la simplification de l'allocation d'initiation au travail, puis la simplification de l'indemnité en cas d'augmentation des cotisations. Il y a encore le placement à l'essai, qui permet aussi à l'employeur de tester les performances d'un collaborateur potentiel sans aucun engagement, c'est-à-dire sans établir de rapport de travail. Il n'y a dès lors pas de risque d'embauche. C'est le débat que nous mènerons en arrivant à l'article 18a.
Les expériences menées dans d'autres secteurs d'assurance dans le cadre de projets pilotes, par exemple dans le cadre de l'office AI de Schwytz ou bien également à l'étranger, ont montré que les employeurs sont très souvent disposés à permettre un tel placement. Celui-ci débouche régulièrement sur un engagement par l'employeur en question ou par un autre, et il faut tenir compte de ces expériences sur le terrain. Il faut aussi tenir compte de la nécessité de mettre en place tout cet arsenal pour qu'il n'y ait plus de barrières à l'intégration.
Enfin, la 6e révision de l'AI, on l'a vu, offre également toute une série d'éléments en matière de conseils et de suivi à l'employeur pour favoriser la réussite de l'engagement et l'aider à résoudre les crises. Nous avons la ferme intention d'investir fortement en la matière.
Je le répète, grâce à ce dispositif qui est vraiment étendu, nous avons absolument tout en mains dans ce pays pour réussir, et les employeurs n'ont pas de raisons de ne pas essayer. Le Conseil fédéral s'engagera fermement dans cette voie.
Votre commission, à une courte majorité, propose donc d'introduire des quotas. Elle change ainsi fondamentalement la philosophie du projet et s'éloigne de la tradition de politique économique et sociale en Suisse.
Le Conseil fédéral rejette cette position. Tout d'abord, parce que les quotas sont une source de stigmatisation pour les personnes qui sont parvenues à surmonter leur handicap, ne fût-ce que partiellement, et dont la capacité de travail est réduite. Pour ces personnes-là, il est essentiel d'être engagé et intégré pleinement pour ce qu'elles sont et pour ce qu'elles font et non pour des questions de quotas administratifs. De plus, la réglementation proposée ne concerne que les bénéficiaires de rentes. Cette idée est mauvaise; elle est même un peu dangereuse, car elle met en danger les efforts d'intégration voulus par le Parlement, qui ont démontré leur efficacité, afin d'assurer le maintien au travail des personnes qui risquent de devenir invalides, efforts qui se situent donc en amont de la question de la rente. Et mettre des entraves ici en favorisant par des quotas les personnes qui sont déjà à l'assurance-invalidité, c'est une mauvaise incitation, qui est dangereuse au plan humain, comme aux plans économique et financier.
Ensuite, le système ferait de l'AI un cas à part, alors que la réinsertion professionnelle concerne également l'assurance-chômage et l'aide sociale. Et nous intensifions actuellement la collaboration interinstitutionnelle entre l'assurance-invalidité, l'assurance-chômage et l'aide sociale. La réintégration doit se faire, quel que soit le problème premier, qu'il dépende de l'une ou de l'autre de ces assurances, qu'il soit lié à l'invalidité, à l'emploi perdu ou à la pauvreté. Or le système des quotas pour handicapés serait un élément susceptible de saper ces efforts.
Enfin, la Suisse possède, je l'ai dit, un marché du travail flexible et libéral qui a fait ses preuves. Notre système économique est dynamique; il est très intégrateur; il crée des emplois dès que l'occasion se présente et il est régulé principalement par le partenariat social, et non par des réglementations étatiques. Et c'est ce qui explique par exemple que dans le cas du chômage des jeunes, la situation évolue toujours très fortement et recrée notamment très vite des places de travail, contrairement à d'autres pays, où le taux de chômage des jeunes est pratiquement incompressible, parfois à hauteur de 20 pour cent.
De manière globale, la Suisse a un taux de chômage parmi les plus faibles d'Europe et le nombre de rentes AI - les nouvelles rentes et l'effectif des rentes - est en diminution. Il est donc faux de dire que l'on ne sait pas ce qui se passe avec la 5e révision de l'AI. La situation s'améliore, le nombre de nouvelles rentes a largement diminué, l'effectif total des rentes a baissé et parallèlement, on n'a pas observé d'augmentation du nombre de personnes au bénéfice de prestations de l'aide sociale.
Les rapports à l'étranger et même les rapports tout récents montrent très clairement que la situation est meilleure dans les pays qui n'ont pas introduit de quotas. Je vous le rappelle: la France, l'Allemagne et l'Autriche en particulier ont fait cette expérience sans succès. Le Conseil fédéral vous demande donc de maintenir un système efficace, qui évite de prétériter une catégorie de personnes. Il veut un système qui évite que les entreprises ne préfèrent simplement payer une amende plutôt que de faire des efforts d'intégration, ce qui reviendrait au fond à une augmentation déguisée de la fiscalité, sans l'effet voulu sur les rentes. Ce serait un double autogoal, à notre sens.
Nous estimons que nous avons maintenant les moyens d'agir avec les éléments de la 6e révision et nous sommes prêts évidemment à faire le monitoring de cette révision. Au cas où nous n'atteindrions pas les objectifs, il serait alors temps d'envisager d'autres mesures. De surcroît, il ne faut pas prendre la mauvaise voie maintenant en choisissant une solution qui n'a justement pas fait ses preuves à l'étranger.
L'enfer est pavé de bonnes intentions; nous sommes ici en présence d'une bonne intention, mais cet exemple de bonne intention ne fait pas une bonne politique. Nous vous prions de ne pas créer un système de quotas, de ne pas créer un nouvel article 8b dans cette révision et donc de voter en faveur de la minorité II (Triponez) et du projet du Conseil fédéral adopté par le Conseil des Etats.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
L'effectif des rentes doit être abaissé en l'espace de six ans de 12 500 rentes pondérées, ce qui correspond à environ 5 pour cent de l'effectif pondéré. Environ 4500 de ces 12 500 rentes sont liées à des troubles somatoformes douloureux, à une fibromyalgie ou à une pathologie similaire. Six ans après l'entrée en vigueur de la révision, le nombre de réadaptations de bénéficiaires de rentes diminuera fortement, notamment parce que le nombre de rentes octroyées sera alors moins élevé grâce à la détection et à l'intervention précoces, ainsi qu'aux mesures de réinsertion. La réduction concernera encore chaque année, après 2018, quelque 300 rentes pondérées de plus qu'aujourd'hui.
L'objectif de réduction de 12 500 rentes pondérées est un défi très grand et la commission a mené une longue discussion sur la nécessité d'introduire une obligation pour les grandes entreprises d'embaucher un certain pourcentage de travailleurs au bénéfice de mesures de l'AI, soit un système de quotas. Votre commission vous propose l'introduction d'un système de quotas. Les entreprises privées et publiques occupant au moins 250 personnes doivent donc employer au moins 1 pour cent de travailleurs dont la rente AI a été réduite ou supprimée dans le cadre de la 6e révision de l'AI ou qui ont été soumis à des mesures de réadaptation. Même en l'absence de preuves d'efficacité sur le plan international, la majorité de la commission est persuadée que seule une telle obligation sera en mesure de nous permettre d'atteindre l'objectif de réduction des 12 500 rentes pondérées.
La minorité I (Prelicz-Huber) propose d'élargir cette obligation et de contraindre les employeurs privés et publics occupant 100 personnes ou plus à embaucher au moins 2 pour cent de personnes à l'AI. La minorité II (Triponez) propose de rejeter le système des quotas. La colonne vertébrale de l'économie suisse étant constituée par les petites et moyennes entreprises, l'introduction d'un tel système serait tout simplement infaisable. En plus, il y aurait des effets pervers: les employeurs seraient tentés de mettre à l'AI, donc de comptabiliser pour leur quota, des personnes déjà engagées et ayant de petits problèmes, comme, par exemple, une chaise orthopédique ou autre. Finalement, selon la minorité II, le système des quotas n'aurait pas eu de conséquences favorables dans les pays qui l'ont appliqué.
Par 13 voix contre 11 et 1 abstention, la commission vous invite à rejeter les propositions défendues par les minorités I et II et à introduire un nouveau système de quotas pour les entreprises de plus de 250 employés.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ja, Signor Collega, wäre es nicht angebracht gewesen, dass Sie als Berichterstatter zu den durchwegs negativen Erfahrungen, die man im Ausland überall und ohne Ausnahme gemacht hat, hier wenigstens ein kurzes Wort geäussert hätten?
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
La commission, je l'ai dit, s'est longuement penchée sur cette question. Elle a été mise au courant par l'administration fédérale des études qui ont été menées, notamment par l'OCDE, dans ce domaine. La commission a dû constater que le système des quotas introduit dans la grande majorité des pays n'avait pas eu les effets désirés. C'est bien pour cela que j'ai dit que, même si l'efficacité de cette mesure n'était pas prouvée sur le plan international, la majorité de la commission a considéré que son inscription dans la loi était nécessaire.
Une affirmation a été souvent entendue: "Jusqu'ici tout le monde pouvait déjà réintégrer, mais, hélas, nous n'avons pas eu suffisamment de succès." A ce sujet, deux chiffres peuvent être donnés: en 2007, 5800 personnes ont été réintégrées; en 2009, il y en a eu 8900. On est donc passé de 2,3 à 3,5 pour cent de personnes réintégrées. Cela sans le système des quotas, mais avec les incitations prévues par la 5e révision de l'AI.
Voilà quelques arguments que nous avons entendus en commission. Je le répète, malgré cela, la majorité a estimé que l'introduction d'un système de quotas était aujourd'hui nécessaire.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir haben aus den Medien - in mehrfacher Ausführung - vernehmen können, dass die Meinungen gemacht seien, und wir haben es hier in der Diskussion im Rat noch einmal mitverfolgen können. Das gehört zum politischen Geschäft. Etwas befremdlich scheint mir hingegen, dass man den Eindruck gewinnen muss, der Text sei von der gegnerischen Seite nicht gelesen und deshalb - alleine deshalb - auch nicht verstanden worden. Das sind Indizien für eine voraufklärerische Auseinandersetzung. Jedenfalls hat alles, was die Gegnerschaft hier vorträgt, etwas Bekenntnishaftes - fast ein bisschen nach dem gleichen Reflex wie in den 1970er Jahren: Wenn man "Quote" hört, hat man etwa das gleiche Gefühl, wie wenn damals "Moskau" erwähnt wurde. Wir wissen, dass wir hier den kollektiven Ausgang aus der tatsächlich selbstverschuldeten Unmündigkeit nicht zustande bringen. Wir könnten aber wenigstens sicherstellen, dass der Text, um den es wirklich geht, einmal vorgetragen und damit auch gehört wird. Das unternehme ich hier gerne.
Wir haben unter dem Titel "Verpflichtung von Grossunternehmen" in Artikel 8b Absatz 1 den folgenden Text: "Beitragspflichtige private und öffentliche Unternehmen" - also auch der Bund -, "die 250 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, müssen mindestens 1 Prozent Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen: a. deren Rente im Rahmen der 6. IV-Revision herabgesetzt oder aufgehoben wurde und b. die Massnahmen zur Wiedereingliederung gemäss Artikel 8a durchlaufen haben." Absatz 2 lautet: "Unternehmen, welche ihrer Verpflichtung gemäss Absatz 1 nicht nachkommen, leisten eine zweckgebundene Abgabe in der Höhe einer minimalen jährlichen Invalidenrente. Die Abgabe ist geschuldet für jeden Arbeitsplatz, der gemäss Absatz 1 besetzt werden sollte." Der Absatz 3 lautet: "Der Ertrag der Abgaben gemäss Absatz 2 wird für die Finanzierung der Eingliederungsmassnahmen der Versicherung sowie für die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Personen, welche eine IV-Rente beziehen oder bezogen haben, sowie für Personen, welche von Invalidität bedroht sind, verwendet." Absatz 4 schliesslich lautet: "Der Bundesrat regelt die nähere Umsetzung." Man muss auch noch wissen, dass bei den Übergangsbestimmungen in Litera c eine Befristung auf zehn Jahre ins Gesetz geschrieben werden soll.
Worum geht es hier eigentlich? Dieser Artikel 8b ist primär ein Anliegen der KMU-Wirtschaft, er ist ein Anliegen des Gewerbes. Ich meine es genau so und sage das hier nicht einfach als billige Fabel. Es ist kein Etikettenschwindel. In der 5. IV-Revision haben wir mit aller Deutlichkeit irgendwelche Quoten abgelehnt. Die Begründung lautete, wir hätten in der Schweiz eine KMU-Welt, eine KMU-Wirtschaft; wir könnten es doch einem Schreiner mit drei Angestellten nicht zumuten, dass er hier eine Quote erfüllen müsse. Wir haben also eine Quote abgelehnt. Was ist in der Zwischenzeit passiert? Nachgewiesenermassen fördern eben gerade diese KMU-Betriebe die Integration. Hingegen hat ein Grossunternehmen aus Basel, aus der Pharmabranche, mindestens zweimal durch eine ranghohe Vertreterin öffentlich dahingehend verlauten lassen, dass es nicht seine Sache sei, Leute zu integrieren. Eine Pro-Infirmis-Umfrage bei all diesen Grossunternehmen hat klar gezeigt - man sagt es offen -, dass sie es nicht als Aufgabe der grossen Unternehmen mit über 250 Angestellten pro Betrieb erachten, Leute zu integrieren. Es geht also um eine wirtschaftsinterne Lastenverteilung.
Wer trägt die Last dieser Integration? Es sind einmal mehr vor allem die KMU, die diese Lasten tragen. Wenn jetzt das Gewerbe hier reflexartig diese Kritik vorträgt, dann soll man das doch beachten. Es geht darum, wer die Last dieser Integration trägt: Es sind die kleinen und die mittleren Unternehmen und eben nicht die grossen - die entziehen sich dieser Aufgabe. Da hilft es auch nichts, wenn man in den Medien ankündigt, man habe jetzt mit dem BSV ein Programm aufgegleist und solche Dinge. Man soll doch bitte bei Gelegenheit den Tatbeweis erbringen, bei der politischen Behandlung hier im Rat, wenn es um das Handwerkliche, um das Mühsame geht.
Es geht hier um eine massgeschneiderte Massnahme. Sie nimmt die Revision 6a sehr ernst. Sie will eben verhindern, dass es wie im Ausland Mitnahmeeffekte gibt. Wir haben jetzt sogar von bundesrätlicher Seite wieder gehört, Deutschland und alle anderen europäischen Länder hätten schlechte Erfahrungen gemacht. Wir installieren hier ja gerade nicht eine solche Quote, wir installieren etwas Intelligenteres; darum habe ich den Text vorgelesen. Wir nehmen nur Leute in das System auf, die 6a durchlaufen haben - nur die nehmen wir auf. Wir wollen nicht, dass in den Betrieben Rentner beschäftigt werden, nur damit man eine Quote erfüllt. Das ist die Überlegung. Es soll nicht eine Suche nach Rentnern stattfinden, sondern die Revision 6a soll tatsächlich verwirklicht werden. Wenn man irgendwelche Bedenken hat, es werde technisch nicht richtig gehandelt, beachte man Absatz 4. Dort wird dem Bundesrat ausdrücklich gesagt, er solle die Details richtig regeln.
Es stellt sich die Frage nach der Alternative, danach, was denn sonst geschehen soll. 17 000 von 250 000 Personen wollen wir mit der IV-Revision 6a in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen. Bitte, wenn Sie, nach all dem, was ich gesagt habe, das nicht mit dieser begrenzten, befristeten Quote machen, wie wollen Sie es denn sonst machen? Es wurde nie eine Alternative genannt, ausser diesen allgemeinen Formulierungen im Sinne von: In der Schweiz kommt es dann schon gut. Aber gerade die Grossen haben ja explizit erklärt, sie seien dafür nicht verantwortlich - ob mit gesetzlicher Verpflichtung oder ohne.
Schliesslich verweise ich noch einmal sehr klar auf die Befristung. Die Mehrheit der Kommission will keinen Paradigmenwechsel. Wir wollen keine IV mit generellen Quoten. Aber man will die IV-Revision 6a wirklich umsetzen, und zwar innerhalb von zehn Jahren; man will mit einem gewissen Druck diese Befristung ausnützen und die Leute zurück in den ersten Arbeitsmarkt führen. All das ist nur politisches Handwerk, all das ist ganz klar ein pragmatischer Ansatz. Es wäre schon gut, wenn man nicht allzu oft dazu neigen würde, nicht mehr eine wirkliche Auseinandersetzung mit Argumenten zu führen. Dieses Bekenntnishafte, das da stattfindet, diese Label-Politisierung, die macht einem manchmal etwas Mühe.
Damit ist übrigens auch gesagt, dass die Kommissionsmehrheit aus den gleichen Gründen, aus denen sie für Annahme von Artikel 8b ist, auch gegen die Minderheits- bzw. Einzelanträge antritt, mit denen man eine generelle Quote oder einen höheren Prozentsatz einführen will. Sie will die IV nicht nach dem Vorbild schlechter ausländischer Beispiele umbauen.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Les votes sur l'article 8b sont valables également pour les dispositions finales, chiffre II lettre c.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 64 Stimmen
Für den Antrag Ingold ... 22 Stimmen
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich möchte eine kurze persönliche Erklärung abgeben: Sie haben gesehen, dass jetzt die Mehrheit für meinen Minderheitsantrag gestimmt hat. In der Hoffnung, dass wir vielleicht den Mehrheitsantrag der Kommission durchbringen werden - ich hoffe auf Ihre Unterstützung -, möchte ich meinen Minderheitsantrag zugunsten des Antrages der Kommissionsmehrheit zurückziehen. Ich bitte Sie, diesen zu unterstützen.
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 74 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 10 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 10 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 11
Antrag der Kommission
Aufheben
Art. 11
Proposition de la commission
Abroger
Angenommen - Adopté
Art. 16 Abs. 2 Bst. c; 18 Abs. 3, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 16 al. 2 let. c; 18 al. 3, 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 18a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Rechsteiner Paul, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rielle, Weber-Gobet)
Streichen
Art. 18a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Rechsteiner Paul, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rielle, Weber-Gobet)
Biffer
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht hier, bei Artikel 18a mit dem Titel "Arbeitsversuch", um eine Bestimmung, die erst nach dem Vernehmlassungsverfahren in die Vorlage eingefügt worden ist, um eine Bestimmung also, zu der es nie ein Vernehmlassungsverfahren gab. Ich beantrage Ihnen die Streichung dieser Bestimmung, weil sie grundsätzliche arbeitsrechtliche Prinzipien verletzt.
Was bedeutet diese Bestimmung? Es ist eine Bestimmung, die - das ist wichtig - in Zukunft alle treffen kann, weil sie bei den Integrationsmassnahmen eingefügt wird. Sie trifft also nicht nur die 17 000 Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, die jetzt aufgrund dieser Vorlage ihre Rentenansprüche verlieren sollen, sondern alle, die in einem IV-Verfahren stecken, und es ist ja sehr schnell der Fall, dass man in einem IV-Verfahren steckt: Mit der Früherfassung kann das schon nach wenigen Monaten Arbeitsunfähigkeit der Fall sein. Alle diese Leute, die in einem IV-Verfahren stecken, und sei es auch nur im ersten Stadium, können nach dieser Bestimmung einem Arbeitgeber für eine bestimmte Arbeit zugewiesen werden. Diese Zuweisung ist nicht freiwillig, sie wird autoritär verfügt. Wer dieser Zuweisung nicht nachkommt und seine Pflichten verletzt, verliert aufgrund der in diesem Gesetz erneut verschärften Sanktionen auf einen Schlag sämtliche Rentenansprüche.
Worin besteht der Arbeitsversuch? Die Betroffenen müssen sich allen Anordnungen des Arbeitgebers unterziehen und sind zur Befolgung seiner Weisungen verpflichtet. Sie müssen alle arbeitsrechtlichen Pflichten bis hin zur Leistung von Überstunden erfüllen. Umgekehrt haben sie kein Recht auf eine Lohnzahlung. Sie bleiben beim Taggeldbezug oder, was die bisherigen IV-Rentnerinnen und -Rentner angeht, bei der Rente. Den Arbeitgeber kosten diese Leute nichts; sie müssen für ihn Gratisarbeit leisten. Bei dieser Bestimmung geht es also um Gratisarbeit für einen privaten Arbeitgeber und um die drohende Sanktion des Verlusts aller Rechte gegenüber der IV, wenn jemand sich dem nicht unterzieht. So etwas ist, wenn man es juristisch bewertet, nichts anderes als eine indirekte Form von Zwangsarbeit.
Wir unterstützen das Integrationsziel grundsätzlich; es ist ja bereits im ursprünglichen IV-Gesetz von 1960 verankert: Integration vor Rente. Aber man muss sich einmal vergegenwärtigen, wie weit es damit in der Realität, namentlich in der Realität der Arbeitswelt, inzwischen gekommen ist. Das zeigt sich vor allem bei diesem Extrembeispiel der Zuweisung zu Gratisarbeit bei einem Arbeitgeber unter faktischem Zwang. Auf der einen Seite werden in der Realität der Arbeitswelt in den Firmen Kostensenkungsprogramme durchgeführt. Weniger leistungsfähige, vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vielleicht wiederholt krank waren, werden aus den Betrieben hinausgedrängt und wegrationalisiert. Auf der anderen Seite werden dieselben gesundheitlich angeschlagenen Leute, die vielleicht nach Jahrzehnten getreuer Pflichterfüllung einfach den Arbeitsplatz verlieren, dem gleichen Unternehmen per Verfügung der IV im Rahmen von Gratisarbeit wieder zur Verfügung gestellt und zwangsweise zugewiesen nach dem Motto: Alle Pflichten für die Betroffenen, alle Rechte und möglichst keine Pflichten für die Arbeitgeber. Sie haben das ja gerade mit den Quoten zum Ausdruck gebracht. Das ist der Gedanke, der dieser Vorlage zugrunde liegt: Keine Pflichten für die Arbeitgeber, alle Pflichten ausschliesslich für die Betroffenen.
Es geht hier rechtlich um eine Extrembestimmung. Es ist eine übers Knie gebrochene Erfindung, die vielleicht gut gemeint gewesen sein mag, aber bei der alle rechtsstaatlichen Warnlampen versagt haben. Grundrechtliche Überlegungen haben hier - wie Sie sofort sehen - nicht Platz gegriffen, grundrechtliche Überlegungen, die Sie ja sonst sofort herausstellen, wenn in Ihre eigenen Rechtspositionen eingegriffen wird, beispielsweise im Fiskalbereich. Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit, ein sogenannter synallagmatischer Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Hier werden diese Prinzipien fundamental verletzt. Wenn der Arbeitnehmer nur Pflichten und umgekehrt der Arbeitgeber nur Rechte hat, dann ist das eine Verletzung grundrechtlich geschützter Positionen. Solche Positionen sollte man nicht über Bord werfen, sie sind in einem Rechtsstaat unverzichtbar.
Robbiani Meinrado · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
La réinsertion dans le marché du travail de personnes qui présentent des problèmes de santé est un processus visiblement délicat et incertain. Il apparaît donc utile, même indispensable, que la réinsertion puisse jouir d'un large éventail de mesures et que celles-ci puissent être utilisées de manière assez flexible.
Après avoir facilité par d'autres articles l'accès aux mesures qui favorisent la réinsertion, on élargit les mesures à disposition avec l'article 18a relatif au placement à l'essai. Il faut admettre que l'insertion dans une activité professionnelle peut, des fois, passer par des étapes préliminaires qui permettent de vérifier si l'objectif de réinsertion est concevable et réalisable. Et le placement à l'essai répond justement à cette logique. Il permet en effet de vérifier si l'on est en présence de conditions suffisantes pour viser la réinsertion.
Il paraît donc raisonnable de laisser ouverte cette possibilité de placement à l'essai qui, pour être viable et attractive, ne doit pas, selon l'avis de notre groupe, instaurer déjà à ce stade un rapport de travail. Parce que si cela était le cas, le bénéficiaire de rentes se sentirait déjà largement poussé dans une activité professionnelle et l'entreprise, de son côté, se sentirait chargée d'une responsabilité excessive envers la personne invalide ou inapte au travail.
Il peut y avoir des risques d'abus, et ce sont les collaborateurs mêmes de l'AI qui doivent veiller à éviter que cela ne se produise. Ce sera plutôt dans une phase suivante, quand l'insertion dans le marché du travail apparaîtra plausible, que le bénéficiaire d'indemnités journalières ou d'une rente pourra être placé dans une activité professionnelle par le biais d'un rapport explicite de travail. C'est donc aussi à ce stade qu'il pourra bénéficier d'allocations d'initiation au travail, et lui-même comme l'entreprise dans laquelle il travaillera pourront bénéficier de conseils et d'un suivi, comme cela est prévu par les autres articles de la loi.
Le groupe PDC/PEV/PVL vous invite donc à soutenir la proposition de la majorité introduisant dans la loi ce nouvel instrument.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Diese Arbeitszuweisung oder dieser indirekte Arbeitszwang geht unserer Meinung nach nicht, auch wenn er nur versuchsweise oder für einige Monate ausgeübt wird. Es steht leider eine deutlich sichtbare Haltung dahinter: Man geht davon aus, dass behinderte Menschen nicht arbeiten wollen, dass eine Zuweisung nötig ist, dass sonst bei diesen Menschen nichts passiert.
Die Realität ist aber leider eine ganz andere. Es hat viel zu wenige Arbeitsplätze, obwohl der Wille der behinderten Menschen, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, vorhanden wäre. Freiwillig einen solchen Dienst zu tun, könnte sehr wohl sinnvoll sein, aber sicher nicht unter Zwang oder mittels Zuweisung. Für diese Freiwilligkeit sind ja bereits Instrumente im Gesetz vorhanden, beispielsweise die Einarbeitungszuschüsse. Dieser Artikel ist also völlig unnötig.
Grundsätzlich soll ein Arbeitsverhältnis ein Austausch von Arbeit gegen Lohn sein, eine Leistung sowohl seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch seitens der Arbeitgeber. Selbstverständlich soll es auch beidseitig Rechte geben. Das jetzige Konzept aber, die Zuweisung seitens der IV an private Arbeitgeber, ist, wie bereits gesagt, eigentlich eine indirekte zwangsweise Zuweisung einer Person an einen privaten Arbeitgeber. Es ist nicht einmal ein Minimum an Lohn vorgesehen, den der Arbeitgeber bezahlen muss. Selbstverständlich liegen alle Pflichten aufseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bis hin zu der Leistung von Überstunden; aber sie haben keine Rechte. Das kann wohl nicht die Zukunft für behinderte Menschen sein. Dazu kommt, dass sie sozusagen als Bestrafung den Verlust von sämtlichen Leistungen erleiden, wenn sie sich weigern. Das ist wider die Menschenwürde. Sogar ein Lehrling hat einen Lohn und hat selbstverständlich Rechte, und das ist auch absolut richtig so. Dasselbe soll für Menschen mit Behinderung gelten. Es geht also um eine grundrechtliche Problematik.
Auf Anweisung der IV kann Gratisleistung, eben faktisch Zwangsarbeit, angeordnet werden. Dagegen sind wir Grünen ganz klar. Wir sind - das haben wir jetzt mehrmals betont - für eine Integration der behinderten Menschen, aber eine Integration mit Rechten, mit Pflichten und mit einem Lohn, wie das bei allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Fall ist.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Für mich ist es, um es klar zu sagen, beinahe unglaublich, und ich habe grösste Mühe damit, dass diese innovative Bestimmung der Vorlage bekämpft wird. Ich bitte Sie eindringlich, hier der Kommissionsmehrheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Artikel 18a bedeutet zweifellos eine der wertvollsten Neuerungen zur Wiedereingliederung von Rentenbezügern. Mit einem auf 180 Tage, also ein halbes Jahr, befristeten, echten Arbeitsversuch, während welchem der versicherten Person die Rente ohne jede Kürzung weiter ausbezahlt wird und mit welchem noch kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinn eingegangen wird, aber eben doch die Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinngemäss anwendbar sind, wird doch dem Rentenbezüger und dem potenziellen Arbeitgeber, den Sie ja einbinden wollen, eine echte Chance gegeben, im gemeinsamen Interesse zu einem dauerhaften Arbeitsverhältnis zu finden.
In diesem Sinne erachte ich Artikel 18a als eine der Schlüsselbestimmungen für die Wiederintegration, die zwar vielleicht nicht in jedem Einzelfall zum Erfolg führt, es aber in jedem Fall ermöglicht, eins zu eins auszuprobieren, ob ein permanentes Arbeitsverhältnis - das schönste Ziel, das wir anvisieren können - möglich ist. Ausgerechnet das wollen Herr Rechsteiner und Frau Prelicz verhindern, wie wir soeben gehört haben. Der Arbeitsversuch, der, wie erwähnt, richtigerweise auf ein halbes Jahr begrenzt ist, sollte nach Überzeugung der FDP-Liberalen Fraktion als erfolgversprechende Innovation gesetzlich verankert und mit der Revision 6a eingeführt werden.
Ich bitte Sie, mit der Mehrheit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Neu soll versicherten Personen unter dem Titel "Arbeitsversuch" auch arbeitsrechtlich nichtabgesicherte Zwangsarbeit ohne Lohn zugewiesen werden können. Wir beantragen Ihnen, diese Bestimmung, die übrigens erst nach erfolgter Vernehmlassung in die Vorlage eingefügt wurde, zu streichen. Wir beantragen Ihnen diese Streichung im Wesentlichen aus den folgenden Gründen:
1. Ich muss Ihnen sagen, dass ich in unserer Kommission schon etwas erstaunt war: Arbeitsversuche statt Quoten, so lautete das Credo von Bundesrat, FDP und SVP. Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer testen können, ob sie einer beruflichen Tätigkeit gewachsen sind, und Arbeitgeber ausloten können, ob die in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkte bzw. nach Krankheit oder Unfall wieder erwerbsfähige Person ihre Arbeit zufriedenstellend ausführt, und deshalb eine Probezeit, wie sie in der Praxis ja existiert, vereinbart wird, ist durchaus sinnvoll und kann auch dazu beitragen, auf beiden Seiten Barrieren abzubauen. Aber: Auch eine Probezeit muss in einem geregelten Rahmen erfolgen. Das ist bei diesen Arbeitsversuchen nicht der Fall. So erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der vorgesehenen sechs Monate keinen Lohn, sondern lediglich Taggelder oder eine Rente, sofern solche Leistungen von der IV überhaupt verfügt wurden. Zudem sind keinerlei arbeitsrechtliche Regelungen vorgesehen. Ein solcher rechtloser Zustand ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal, ob sie gesundheitlich eingeschränkt sind oder nicht, unzumutbar.
2. Würden diese Arbeitsversuche Realität, könnte die IV künftig verfügen, dass eine gemeldete Person einem privaten Arbeitgeber zugewiesen wird und ein arbeitsrechtlich ungesichertes Arbeitsverhältnis eingehen muss. Tut diese Person das nicht, dann wird sie mit dem Entzug der Leistungen bestraft. Das wäre eine Form von moderner Sklavenarbeit, sanktioniert von der IV. Herr Triponez, selbst wenn die Person eine Rente oder ein Taggeld erhält, ist das kein Lohn; das ist ein Lohnersatz. Ich hoffe, Sie wissen, dass die durchschnittliche IV-Rente im Moment rund 1600 Franken pro Monat beträgt.
3. Sie haben sich geweigert, griffige Bestimmungen zugunsten der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen in die Vorlage einzubauen, und Sie können nun mit Fug und Recht von Missbräuchen bei den Sozialwerken sprechen: Dieselbe Wirtschaft, die mit Rationalisierungsmassnahmen, Sparpaketen und prekären Arbeitsbedingungen IV-Fälle produziert, profitiert davon, dass der Staat Gratisarbeit zur Verfügung stellt beziehungsweise verfügt und erst noch bezahlt. Arbeitgeber, die Menschen mit gesundheitlichen Problemen an die IV abschieben, missbrauchen tatsächlich unsere Sozialwerke. Auch diese Arbeitsversuche sind missbrauchsanfällig, das zeigen vergleichbare Instrumente wie die Einarbeitungszuschüsse gemäss IV- und Arbeitslosengesetzgebung, eigentliche Subventionen an Betriebe, die in der Arbeitslosenversicherung nachgewiesenermassen immer wieder missbraucht werden. Deshalb sagen wir Ja zur Arbeitsintegration, selbst auf Probe, gemäss der Probezeit, wie sie heute existiert - aber bitte mit Pflichten für die Arbeitgeberseite und nicht mit einseitigem Zwang für die Arbeitnehmerseite!
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Frau Kollegin, Sie haben von "Sklavenarbeit" gesprochen. In der Wandelhalle sind behinderte Kinder, welche diese Debatte hier vor dem Bildschirm verfolgen müssen. Ist das nicht Kinderarbeit?
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe Sie akustisch nicht verstanden.
Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Ist das nicht Kinderarbeit, was Sie heute in der Wandelhalle mit diesen behinderten Kindern machen?
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Zemp, ich muss Ihnen sagen: Ich habe keine Beziehung zu Kindern, die in der Wandelhalle draussen sitzen. Ich kenne diese Leute nicht; ich habe auch keine Kinder gesehen. Ich glaube aber, Sie haben nicht verstanden, worum es bei dem neuen Instrument geht, das hier in die IV-Gesetzgebung eingefügt werden soll. Dieses neue Instrument Arbeitsversuch beinhaltet, dass die IV Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, zwangsweise einem Arbeitgeber zuweisen kann, ohne dass arbeitsvertragliche Regelungen getroffen werden und ohne dass ein Lohn bezahlt wird. Das muss man tatsächlich als eine moderne Form der Sklavenarbeit bezeichnen. Das gibt es auf dem Arbeitsmarkt nicht. Heute gibt es Probezeiten, die vereinbart werden können; aber Sie wissen, dass auch in der Probezeit der volle Lohn bezahlt werden muss.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Frau Kollegin, Sie haben quasi gesagt, es gehe um einseitige Pflichten nur des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers. Ich bitte Sie nun doch, den Text nachzulesen, den wir hier behandeln. Da steht klar und deutlich, dass folgende Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts anwendbar seien - es sind z. B. die Sorgfalts- und Treuepflicht, die Haftung des Arbeitnehmers, der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers; es sind eigentlich sämtliche OR-Bestimmungen. Sind Sie sich bewusst, dass sämtliche OR-Bestimmungen im Arbeitsversuch absolut Geltung haben sollen? Entschuldigung, wenn ich es doch noch sage: Hier von "Sklavenarbeit" zu reden, finde ich ein bisschen traurig.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann Ihnen versichern, ich habe nicht nur den neuen Artikel 18a, den Sie jetzt zitiert haben, genau gelesen, ich habe auch Artikel 7b genau gelesen, wo es um Sanktionen geht. Ich habe das vorhin ausgeführt, vielleicht haben Sie das nicht gehört. Es ist so: Wenn eine Person, der ein solcher Arbeitsversuch zugewiesen wird, nicht bereit ist, dies zu tun, kann sie sanktioniert werden. Das heisst, die versicherte Person muss im schlimmsten Fall mit der Streichung der gesamten Rente oder der IV-Leistungen, des Taggeldes, rechnen. Es sind nicht nur einseitige Pflichten, sondern - ich betone es nochmals - ich habe von einseitigem Zwang gesprochen!
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn man diese Geschichte oberflächlich betrachtet, könnte man natürlich behaupten, die Linke sage, es wollten ja alle arbeiten - aber jetzt, wo sie eine Möglichkeit dazu hätten, wollten sie doch nicht! Das wäre eigentlich der Schluss, den man daraus ziehen könnte.
Die Sache ist meines Erachtens jedoch wesentlich einfacher, als sie hier dargestellt wird. Was soll dieser Arbeitsversuch? Dieser Arbeitsversuch ist ein weiteres Instrument für die IV; sie hat damit -zusammen mit den heute bestehenden Instrumenten wie Umschulung usw. - ein weiteres Element zur Verfügung, um die Integration der betroffenen Rentnerinnen und Rentner zu verbessern. Etwas anderes ist es nicht. Gegen den Willen eines Betroffenen eine Zuweisung durchzusetzen, das ist doch Unsinn! Beim Lesen der Botschaft können Sie feststellen, dass es natürlich nichts bringt, wenn der Wille eines Betroffenen nicht vorhanden ist, ernstlich an einem solchen Arbeitsversuch teilzunehmen und damit vielleicht die Möglichkeit zu schaffen, dann den Arbeitsplatz zu erhalten. Dass Anspruch auf Taggeld besteht, zeigt, dass der Arbeitsversuch Teil der Eingliederungsbemühung der IV ist und ihr etwas mehr Flexibilität ermöglicht. Ich glaube, das ist sozialpolitisch richtig - und das ist entscheidend! Es ist auch nicht davon auszugehen, dass dann scharenweise Leute aus der IV Betrieben zugewiesen werden. Das ist doch absurd. Hier findet also, scheint mir, eine völlige Fehlbeurteilung dieser neuen Regelung statt.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen und solche Arbeitsversuche in Zukunft für alle Rentnerinnen und Rentner zuzulassen. Ich glaube, das ist Teil einer positiven Entwicklung in der IV.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Je dois vous dire que c'est le seul point dans tout le débat - qu'on a eu en commission et maintenant au plénum - qui m'a surpris. Je m'attendais à tout, mais vraiment pas à un débat gauche/droite sur la question du placement à l'essai.
C'est une grande surprise pour deux raisons. La première, c'est que le placement à l'essai est à l'évidence une chance, il est utile pour tout le monde dans l'opération de la réintégration. Surtout, ce qui m'étonne beaucoup, c'est qu'il est présenté ici comme une nouveauté qui n'aurait pas été totalement pensée, qui n'est pas encore mûre, alors même qu'on a pratiquement le même instrument dans l'assurance-chômage. C'est pourquoi je ne vois vraiment pas de problème avec cette disposition, et pas de débat gauche/droite, du moins théoriquement - il faut croire qu'on en crée un lorsqu'on n'en a même pas besoin.
En effet, l'assurance-chômage offre la possibilité de faire des stages professionnels. Ces stages professionnels permettent de faire une expérience - il y a des stages de six mois. Il n'y a pas non plus de salaire pour ces stages professionnels, on touche l'indemnité journalière. Donc on a à peu près le même instrument. L'assurance-chômage propose également des stages de formation, qui sont à peu près du même type, aussi sans salaire et avec une indemnité journalière. En fait, c'est tout simplement la mise en conformité de l'AI avec ce qui se passe dans d'autres domaines de manière à pouvoir, comme pour les autres assurances, progresser dans le domaine de la réintégration avec l'ensemble des instruments.
J'ai vraiment le sentiment qu'il y a un malentendu, et que vous dramatisez la situation. Même la minorité devrait se rendre compte que c'est dans l'intérêt de la réintégration que l'on doit prévoir à peu près les mêmes mesures pour l'assurance-invalidité que pour l'assurance-chômage. D'ailleurs, de plus en plus, pour la réintégration, le fait que l'on vienne plutôt de l'assurance-chômage, de l'assurance-invalidité ou de l'aide sociale devient secondaire. L'important est de retrouver du travail, de réintégrer la vie professionnelle. L'objectif est tout simplement de préparer l'assuré à une réinsertion sur le marché primaire du travail. Ce placement est une mesure de réinsertion qui n'a pas lieu en institution, mais sur le marché primaire du travail. C'est mieux, c'est plus réel et c'est vraisemblablement aussi plus porteur de succès.
Vous avez présenté tout à l'heure, à plusieurs reprises, dans vos prises de position, cette proposition - ce nouvel instrument pour l'AI qui dans son essence, je le répète, n'est pas nouveau dans les assurances sociales - comme quelque chose qui n'aurait pas de cadre. Je rappelle que pendant la période d'essai, la personne a tous les droits qui procèdent de l'AI: elle touche sa rente ou l'indemnité journalière; tant l'entreprise que l'assuré ont des droits et des obligations pendant le placement à l'essai.
L'article 18a alinéa 3 précise les dispositions du droit du travail qui sont applicables par analogie. Le Conseil fédéral fixera par ailleurs les conditions auxquelles il sera possible d'interrompre le placement à l'essai avant terme, l'objectif étant de permettre une interruption immédiate si nécessaire. Le Conseil fédéral estime donc non seulement que la mesure est justifiée, mais qu'en plus elle correspond à la volonté d'orienter l'ensemble des assurances sociales vers un concept d'intégration. De plus, c'est une mesure de bon sens.
Nous sommes vraiment de l'avis qu'au moins une partie de la minorité devrait se rallier à ces arguments et également accepter cette disposition. Elle ne doit pas y voir le diable caché dans des détails, car ce n'est vraiment pas le cas. Le seul but est de servir la cause essentielle de la réintégration dans le marché du travail.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Kommissionsmehrheit erachtet dieses neukonzipierte Instrument als einen essenziellen Fortschritt, den die IV-Revision 6a bringt - für Menschen mit Behinderungen einerseits, und für die Arbeitgeber andererseits bietet es eine klare rechtliche Grundlage für einen Arbeitsversuch im ersten Arbeitsmarkt. Stellen Sie sich vor, eine IV-Rentnerin will und kann versuchen, wieder in einem Betrieb Fuss zu fassen. Mit dem Instrument des Arbeitsversuchs wird es für alle drei Beteiligten einfacher: Die versicherte Person erhält weiterhin Rente oder Taggeld; der Arbeitgeber hat keine eigentlichen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und Risiken; die IV-Stelle kann dank Beratung und Begleitung sicherstellen, dass die gewünschten Zielsetzungen erreicht werden. Diese Norm wird vor allem vonseiten der Arbeitgeber als ein grosser Fortschritt der IV-Revision 6a betrachtet, und auch die Kommission hat mit 13 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Bestimmungen votiert.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ici, il est question du placement à l'essai. La 5e révision de l'AI a introduit une allocation d'initiation au travail accordée durant la période d'initiation en lieu et place des indemnités journalières.
Or, pour placer durablement un assuré sur le marché primaire de l'emploi, il s'avère nécessaire de disposer d'un instrument qui permette de tester sa capacité de travail, tout en laissant ouverte la possibilité de poursuivre avec les allocations d'initiation au travail. Ce nouvel instrument est justement le placement à l'essai prévu par l'article 18a.
Les offices AI appliquent déjà ce type de mesures sous l'appellation "reclassement professionnel". La présente révision clarifie donc la situation juridique.
La réglementation ne doit pas seulement s'appliquer aux nouvelles réadaptations de bénéficiaires de rentes, mais à tous les assurés. Le placement à l'essai vise essentiellement à évaluer la capacité de travail réelle de l'assuré sur le marché primaire de l'emploi pendant une période de six mois au maximum. On attend de cet instrument qu'il augmente les chances de réinsertion pour de nombreux assurés.
Cette norme est très favorable à la réinsertion. Elle permet à l'employeur d'embaucher une personne sans courir trop de risques. Elle permet à la personne à l'AI de continuer de bénéficier des prestations AI et à l'assurance-invalidité de vérifier que les buts de réinsertion puissent être atteints.
La minorité Rechsteiner Paul propose de biffer cet article. Elle estime qu'il s'agirait d'une violation du marché du travail, d'une obligation pour l'assuré au bénéfice de prestations AI d'accepter un travail sans les droits qui vont avec. Selon la minorité, l'employeur aurait ainsi accès à des prestations de travail payées par l'Etat.
La majorité estime par contre que cette disposition est essentielle dans l'architecture de cette révision 6a, qu'il s'agit d'une disposition novatrice et d'une incitation fondamentale qui permet en plus d'obtenir un appui important de l'économie.
C'est donc par 13 voix contre 4 et 2 abstentions que la commission vous invite à rejeter la proposition de la minorité Rechsteiner Paul et à suivre la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 142 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 35 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 18b; 18c; 18d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 18b; 18c; 18d
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 21
Antrag der Mehrheit
Abs. 3
... müssten, so muss dem Versicherten ...
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Weber-Gobet, Fehr Jacqueline, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia)
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 21
Proposition de la majorité
Al. 3
... invalide est tenu de participer aux frais.
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Weber-Gobet, Fehr Jacqueline, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia)
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Die 6. IV-Revision sieht auch im Bereich der Hilfsmittelbeschaffung Veränderungen vor. Mehr Wettbewerb unter den Anbietern ist angesagt, um die hohen Preise zu senken, und zwar zugunsten der IV wie auch der Menschen mit einer Behinderung.
Es ist grundsätzlich zu begrüssen, dass die IV mit der Schaffung einer gesetzlichen Basis für die Beschaffung von Hilfsmitteln nicht nur die bestehenden Instrumente - Tarifverträge, von der Behörde festgesetzte Höchstbeträge und Pauschalen - wirkungsvoller einsetzen kann, sondern auch die Möglichkeit haben wird, Vergabeverfahren, z. B. Ausschreibungen, durchzuführen.
Mein Minderheitsantrag zu Artikel 21 Absatz 3 betrifft Hilfsmittel, die Gegenstände ersetzen, welche auch ohne Invalidität angeschafft werden müssen, etwa eine Bratpfanne, ein Dosenöffner, eine Schere oder Schuhe. Das sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die aber in der Form eines Hilfsmittels angeschafft werden, weil die normalen Ausführungen den behinderungsbedingten Bedürfnissen der Versicherten nicht entsprechen. Das heisst: Weil es keine normalen Gegenstände sind, sind sie teurer; sie können auch nicht in einem herkömmlichen Laden eingekauft werden.
Schon heute decken die IV-Versicherten einen stetig zunehmenden Teil der Hilfsmittelkosten selber. Einige können sich dies leisten, andere nicht. Es gilt deshalb abzuwägen, ob dem Versicherten eine Kostenbeteiligung auferlegt werden soll oder nicht.
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, die Version des Ständerates, die der Version des Bundesrates entspricht, anzunehmen und damit bei der Kann-Formulierung zu bleiben.
Im Übrigen möchte ich im Namen der grünen Fraktion darauf hinweisen, dass wir die Einführung des Vergabeverfahrens nur unterstützen, wenn der Bundesrat garantiert, dass der Zuschlag mehreren Anbietern erteilt wird, um die unterschiedlichen Versorgungsbedürfnisse auch in Zukunft abzudecken und, wenn der Anpassungsprozess zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, den Wechsel zu einer anderen Marke zu ermöglichen.
Weiter möchten wir, dass beim Zuschlag darauf geachtet wird, dass für komplexe Behinderungen und anspruchsvolle berufliche Situationen weiterhin eine zweckmässige Versorgung - z. B. bei den Hörgeräten - ermöglicht wird. Wir möchten, dass keine Lieferengpässe entstehen, dass Ersatzteile für Reparaturen rasch geliefert werden können und dass Ausschreibungen nach kurzer Zeit erneuert werden, um neue innovative Geräte zuzulassen.
Die grüne Fraktion lehnt es ab, dass Dienstleistungen wie die Anpassung der Geräte dem Ausschreibungsverfahren unterstellt werden. In Anbetracht der grossen Anzahl regionaler und lokaler Betriebe und der notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen Dienstleistern und Kunden ist eine solche Ausschreibung weder sinnvoll noch durchführbar.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Im zu diskutierenden Artikel geht es nicht um Wettbewerb und Vergabeverfahren im Hilfsmittelmarkt, also nicht um das Thema, das Kollegin Weber-Gobet ausführlich besprochen hat. Es geht lediglich um die Gegenstände, welche auch ohne Invalidität zu beschaffen sind; es geht um die Kostenbeteiligung, darum, ob es eine Kann- oder eine Muss-Formulierung sein soll.
Frau Weber-Gobet hat es gesagt: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen eine Muss-Formulierung. Herr Bundesrat Burkhalter hat den entsprechenden Antrag in der Kommissionssitzung unterstützt, da er aus seiner Sicht nicht mit Problemen verbunden ist. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat ausgeführt, dass eine Muss-Formulierung der heutigen Praxis entspreche; eine Kostenbeteiligung werde heute schon verlangt. Die Gesetzesänderung wird die Praxis also nicht ändern. Das wird unterstrichen durch das gültige Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen, welches festlegt, dass nur invaliditätsbedingte Mehrkosten übernommen werden. Da die Formulierung gemäss Mehrheit der heutigen Regelung entspricht, werden kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und keine Mehrkosten anfallen.
Die Mehrheit will die gängige Lösung im Gesetz verankern, und die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Mehrheit.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wenn man auf der Fahne Artikel 21 anschaut und sieht, dass es nur einen Minderheitsantrag gibt, den Minderheitsantrag Weber-Gobet, der lediglich einer kleinen Differenz zum ursprünglichen Plan des Bundesrates entspricht, dann mag das erstaunen, hat doch im Vorfeld der Debatte um dieses erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision gerade dieses Thema, nämlich die Hilfsmittel, Schlagzeilen gemacht und die Gemüter sehr bewegt. Der Bundesrat will sich bei den Hilfsmitteln eine zusätzliche Möglichkeit geben.
Bisher gab es folgende Instrumente für die Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln: erstens das Festsetzen von Pauschalbeträgen, zweitens das Aushandeln von Tarifverträgen und drittens die Festsetzung von Höchstbeträgen. Es hat sich gezeigt, dass bei gewissen Hilfsmitteln, insbesondere bei Hörgeräten, die Preise sehr hoch und die Gewinnmargen der Branche beträchtlich sind. Die Verhandlungen mit der Branche haben nicht zu wesentlichen Preissenkungen geführt.
Aus diesem Grund hat das BSV vorgeschlagen, dass Hilfsmittel zusätzlich mit einem Ausschreibeverfahren angeschafft werden können. Das BSV war ursprünglich der Meinung, dies sei ohne entsprechende gesetzliche Grundlage im IVG möglich. Es kam zu einem Rechtsstreit in dieser Frage, und das Verwaltungsgericht hat den Klägern Recht gegeben. Das Verwaltungsgericht hat gesagt, es sei eine Grundlage im IVG notwendig. Im Rahmen dieser IV-Revision soll nun die gesetzliche Grundlage für das Ausschreibeverfahren geschaffen werden. Wir alle waren zu diesem Thema einer intensiven Lobbyarbeit ausgesetzt. Ob die Intensität der Lobbyarbeit in einem direkten Zusammenhang mit der Höhe der Gewinne steht, die bei den Hörgeräten erzielt werden können, vermag ich nicht zu beurteilen; der Schluss liegt aber nahe.
In der Kommission ist es nach einer intensiven Debatte gelungen, einen Konsens zu finden. Es wurde vorgeschlagen, das Ausschreibeverfahren ins Gesetz aufzunehmen, gleichzeitig aber festzuhalten, dass vorher alle anderen Möglichkeiten geprüft werden müssen. Auf dieses Vorgehen konnte sich die Kommission einigen.
Lediglich in einem Punkt hat die Mehrheit der Kommission anders entschieden als der Ständerat. Es geht um die Kostenbeteiligung, die Versicherten auferlegt werden kann, wenn es um Hilfsmittel geht, die auch ohne Invalidität angeschafft werden müssen. Die Mehrheit war der Meinung, es sei richtig, die Kann-Formulierung in eine Muss-Formulierung umzuwandeln. Es wurde in der Kommission gesagt, dass in den meisten Fällen eine Kostenbeteiligung verlangt werde. Wir sollten dem BSV aber die Möglichkeit offenhalten, in Ausnahmefällen keine Kostenbeteiligung zu verlangen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, hier der Minderheit zu folgen.
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei Artikel 21 Absatz 3 handelt es sich nicht um einen Schlüsselartikel; es ist eine kleine Änderung, die Ihnen die Mehrheit der Kommission beantragt. Der Bundesrat hat bei der Kostenbeteiligung für Gegenstände, die auch ohne Invalidität angeschafft werden müssen, eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. Die Mehrheit der SGK will mit ihrem Antrag diese schwammige Kann-Formulierung in eine verbindliche Muss-Formulierung umwandeln.
Die SVP-Fraktion ist der Überzeugung, dass diese Mehrheitslösung die richtige ist, insbesondere weil sich - es scheint mir wichtig, das hier zu betonen - in der Praxis herauskristallisiert hat, dass diese Kostenbeteiligung auch so angewendet wird. Darum ist es folgerichtig, anlässlich dieser Revision das Vorgehen, das sich in der Praxis bewährt hat, verbindlich ins Gesetz aufzunehmen.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe libéral-radical soutient la proposition de la majorité.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
En fait, que vous votiez pour la majorité ou pour la minorité ne changera pratiquement rien; cela revient au même. Et là non plus cela ne pose pas un problème de démantèlement. Il s'agit par exemple du cas des chaussures orthopédiques: c'est typiquement quelque chose qu'on devrait de toute façon acquérir en remplacement d'objets, même si on n'était pas tenu d'acquérir cela en tant qu'invalide. Ainsi, à ce moment-là, l'assurance-invalidité va fixer, par voie d'ordonnance, le montant de la participation aux coûts. Et dès le moment où ce montant est fixé par voie d'ordonnance, l'assuré est tenu de participer aux frais.
Dès lors, qu'on opte pour une "Kann-Formulierung" ou pour une "Muss-Formulierung" - comme on le dit en bon français -, cela ne change rien dans les faits. Il est vrai que la formulation de la majorité est dans ce sens-là plus claire, car dès le moment où une participation aux coûts peut raisonnablement être exigée, ce sera de toute manière fait par voie d'ordonnance.
Nous vous proposons donc de soutenir la majorité mais, encore une fois, ça ne change rien à la réalité des faits.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Hilfsmittel sind für alle Menschen mit Behinderung wichtig. Dennoch sind auch in diesem Bereich vertretbare und gezielte Sparmassnahmen möglich. Die Kommissionsmehrheit ist in Bezug auf Artikel 21 Absatz 3 der Ansicht, dass für Gegenstände, die auch ohne Invalidität angeschafft werden müssten, ein obligatorischer Selbstbehalt verankert werden soll und nicht, wie von Ständerat und Bundesrat vorgesehen, ein bloss möglicher Selbstbehalt - dies zu diesem Absatz, den die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen so gutgeheissen hat.
Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich noch Folgendes erklären: Im Rahmen der 6. IV-Revision hat die Kommission ebenfalls die vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich am 26. Februar 2010 eingereichte Petition "Behinderte gegen Hilfsmittelmonopole" traktandiert. Das Anliegen der Petition wurde mit keinem Antrag explizit aufgenommen. In diesem Sinne wurde der Petition keine Folge gegeben.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous en sommes à la participation aux frais pour les moyens auxiliaires, soit à l'article 21.
Les moyens auxiliaires sont importants, nous le savons, pour toute personne invalide. L'assuré à qui un moyen auxiliaire a été alloué en remplacement d'objets qu'il aurait dû acquérir même s'il n'était pas invalide doit être appelé à une participation aux coûts. C'est en tout cas l'avis de la majorité de la commission.
La minorité Weber-Gobet, par contre, préfère la formulation du Conseil fédéral et du Conseil des Etats, qui prévoit que l'assuré "peut être tenu de participer aux frais".
Par 15 voix contre 7, la commission vous invite à soutenir la proposition défendue par la majorité.
Je profite aussi de ce thème pour vous dire que, dans le cadre de ses délibérations sur la 6e révision de l'AI, la commission a inscrit à son ordre du jour la pétition déposée le 26 février 2010 par le Centre de vie autonome de Zurich et qui porte le titre "Non aux monopoles de moyens auxiliaires". La commission n'a déposé aucune proposition allant dans le sens de l'objectif de cette pétition et a par conséquent décidé de ne pas y donner suite.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 21bis; 21ter
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 21quater
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Der Bundesrat wendet Vergabeverfahren nach Absatz 1 Buchstabe d nach Prüfung der Anwendung der Instrumente gemäss den Buchstaben a bis c an.
Art. 21quater
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Le Conseil fédéral procède par adjudication, conformément à l'alinéa 1 lettre d, après avoir examiné l'application des instruments selon les lettres a à c.
Angenommen - Adopté
Art. 22 Abs. 5bis, 5ter, 6; 23 Abs. 1bis, 3; Gliederungstitel vor Art. 26
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 22 al. 5bis, 5ter, 6; 23 al. 1bis, 3; titre précédant l'art. 26
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 26bis Abs. 1
Antrag der Kommission
Der versicherten Person steht die Wahl unter den medizinischen Hilfspersonen, den Anstalten und Werkstätten oder im (allgemeinen) Arbeitsmarkt stehenden Betrieben, die Eingliederungsmassnahmen ...
Art. 26bis al. 1
Proposition de la commission
L'assuré a le libre choix entre le personnel paramédical, les établissements et les ateliers ou encore les entreprises présentes sur le marché (ordinaire) du travail qui appliquent ...
Angenommen - Adopté
Art. 27 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
... und der medizinischen Hilfspersonen, Verträge zu schliessen ...
Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Gilli, Goll, Fehr Jacqueline, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 27 al. 1
Proposition de la majorité
... avec les associations des professions médicales et paramédicales, afin de régler ...
Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Gilli, Goll, Fehr Jacqueline, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Le président (Germanier Jean-René, président): La discussion et le vote valent également pour l'article 57 alinéa 1 lettre i.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 27 Absatz 1 geht es nicht um eine inhaltliche Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit, es geht lediglich um die Frage, ob eine Gesetzesänderung nötig und sinnvoll ist. Die Mehrheit, das BSV und auch die Minderheit sind der Meinung, dass Vereinbarungen mit den Leistungserbringern im Bereich der Massnahmen der beruflichen Art und der Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung von den IV-Stellen abgeschlossen werden sollen, weil die IV-Stellen näher an den Organisationen und Institutionen sind, als dies beim BSV der Fall ist. Dies wird, wie gesagt, auch von der Minderheit nicht bestritten. Uns wurde in der Kommission aber gesagt, dass man daran sei, dies auf Verordnungsstufe zu regeln, und dass es notwendig sei, die Gesetzesbestimmung so beizubehalten, wie sie im Moment ist.
Ich betone nochmals: In der Sache besteht keine Differenz zwischen der Minderheit und der Mehrheit. Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen. Wie ich vorhin gehört habe, wird auch der Bundesrat die Minderheit unterstützen, und er wird sicher auch noch erläutern, wo allenfalls Probleme entstehen, wenn wir das Gesetz anpassen.
Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Gerne möchte ich mich den Ausführungen von Frau Schenker anschliessen. Hier wird geregelt, mit welchen Organen, die gesamtschweizerisch im Bereich der Wiedereingliederung tätig sind, Verträge abgeschlossen und Tarife erlassen werden können. Es ist eigentlich ein technischer Artikel. Nach einer längeren Diskussion in der Kommission beschloss die Mehrheit, auf den Begriff "Anstalten und Werkstätten" zu verzichten. Man war der Meinung, das könne auf Verordnungsebene gelöst werden. Unter die Kategorie "Anstalten und Werkstätten" fallen aber auch die Spitäler, und diese stehen unter kantonaler Hoheit. Will der Bundesrat die Möglichkeit, in diesem Bereich Tarifverträge mit Spitälern abzuschliessen, braucht er dazu eine gesetzliche Grundlage; eine Lösung auf Verordnungsebene reicht dazu nicht aus.
Ich denke, es handelt sich um ein Missverständnis, nicht um eine Meinungsverschiedenheit, und bitte Sie deshalb, der Minderheit Schenker Silvia zu folgen und der Stellungnahme des Bundesrates Beachtung zu schenken.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte mich zunächst an Herrn Zemp wenden, der mir vorhin in der Debatte eine Frage gestellt bzw. mir unterschoben hat, ich würde Sklavenarbeit mit behinderten Kindern unterstützen. Er hat auf die Wandelhalle verwiesen, und ich möchte hier folgende Erklärung abgeben:
Ich war vorhin in der Wandelhalle. Dort sitzt eine Gruppe von erwachsenen Menschen mit Behinderungen, viele von ihnen in Rollstühlen. Es sind auch Angehörige dieser behinderten Menschen und eine minderjährige Person dabei. Ich möchte Herrn Zemp hiermit auffordern, sich bei dieser Gruppe von Menschen draussen in der Wandelhalle zu entschuldigen, weil er ihnen unterstellt hat, sie liessen sich in irgendeiner Art und Weise instrumentalisieren. Ich bitte Sie, Herr Zemp, entschuldigen Sie sich draussen in der Wandelhalle bei der Gruppe von Menschen, die nichts anderes macht, als gespannt unsere Beratungen zu verfolgen. Sie haben vor allem Interesse an der Frage des Assistenzbeitrages, den wir noch beraten werden.
Nun zu Artikel 27: Ich möchte hier die Argumente, die genannt wurden, nicht wiederholen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass mit der Mehrheitsfassung die Anstalten und Werkstätten, die Eingliederungsmassnahmen machen, aus der Gesetzesbestimmung ausgeschlossen werden. Ich möchte Herrn Bundesrat Burkhalter bitten, uns hier zu erläutern, welche Auswirkungen das in der Praxis hätte. Zu den sogenannten Anstalten, die hier erwähnt sind, gehören ja unter anderem auch die Spitäler, die den Kantonen unterstehen. Unserer Meinung nach wäre es nicht haltbar, dem Bundesrat diese Kompetenz zu entziehen.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe libéral-radical soutient la proposition de la majorité.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich möchte gleich bei dem ansetzen, was Frau Goll gesagt hat, denn es geht bei diesem Artikel um eine Aufgabenteilung, nämlich um eine Aufgabenteilung zwischen dem Bundesrat und den IV-Stellen. Die Kommissionsmehrheit will die Kompetenzen des Bundesrates auf Verträge mit der Ärzteschaft und den Berufsverbänden der Medizinalpersonen und der medizinischen Hilfspersonen beschränken und die Kompetenz für den Abschluss von Vereinbarungen mit Leistungserbringern im Bereich der Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung den IV-Stellen überbinden. Ich sehe nicht ein, was das mit Spitälern und mit kantonalen Hoheiten zu tun haben sollte, wie das von Vorrednerinnen gesagt worden ist, sondern das schafft Klarheit: Jede Stelle soll das machen, was sie am besten kann, und wenn es um Fragen der Integration, der Wiedereingliederung, geht, sind es die IV-Stellen, die diese Kompetenzen haben und auch die örtlichen Verhältnisse kennen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 27 Absatz 1 der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird dies tun.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe de l'Union démocratique du Centre soutient la proposition de la majorité.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Je propose au groupe UDC, au groupe libéral-radical et au groupe PDC/PEV/PVL d'attendre la réponse du Conseil fédéral. En effet, très franchement, vous n'avez là pas raison et il ne faut pas, là non plus, mener un débat en bloc. Vous créerez une divergence si vous le voulez, mais ce n'est pas nécessaire. On pourrait s'en passer et prendre un peu plus de temps sur les points essentiels.
De quoi s'agit-il ici? Il faut traiter les articles 27 et 57 ensemble. Il s'agit de savoir où inscrire les compétences. A l'article 27, on donne la compétence au Conseil fédéral de conclure des conventions avec toute une série d'éléments et notamment avec les établissements et les ateliers qui appliquent les mesures de réadaptation. Il est juste d'inscrire cela au niveau de la loi.
La majorité, quant à elle, souhaite déplacer cela du côté des offices AI, c'est-à-dire des structures cantonales. Et dans ces discussions et conventions avec les établissements et les ateliers qui appliquent les mesures de réadaptation, il y a en effet certains éléments qui concernent les hôpitaux et les établissements de soins, pour lesquels des tarifs sont discutés au niveau national. La loi, dans sa teneur actuelle, telle que le Conseil des Etats l'a approuvée et telle que la veut le Conseil fédéral, est la bonne disposition, qui permet de mettre les bonnes compétences aux bons endroits.
Il faut donc soutenir la minorité, à l'article 27 alinéa 1, qui demande de suivre la décision du Conseil des Etats, c'est-à-dire la version du Conseil fédéral. Il n'y a là aucun problème idéologique. Je vous invite à soutenir cette proposition et à éviter ainsi de devoir vraisemblablement régler cela par la suite lors de la procédure d'élimination des divergences. Si vous ne m'écoutez pas, à ce moment-là, on le fera quand même lors de l'élimination des divergences.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
A cet article, nous avons la tâche de défendre la position de la majorité. Même après avoir entendu les explications précédentes, je crois que nous n'avons pas le droit de retirer la proposition de la majorité. Ce sera évidemment au Conseil des Etats de régler la question définitivement.
Dans la version du Conseil fédéral, adoptée par le Conseil des Etats, cet article donne - c'est ainsi que nous l'avons compris et interprété - au Conseil fédéral la possibilité de conclure sur le plan national des conventions avec des établissements et des ateliers qui appliquent les mesures de réadaptation. La majorité a été de l'avis que le fait de conclure des conventions avec ces prestataires devait par contre être de la responsabilité des offices AI et, donc, qu'elles devaient être mieux adaptées aux situations cantonales locales parce qu'en effet, la réadaptation a toujours lieu au niveau local.
Il semble donc correct que les prestataires de mesures de réadaptation - établissements, ateliers, etc. - puissent conclure des conventions avec l'office AI cantonal. Dans l'esprit de la commission, cela permet d'établir une collaboration plus étroite entre les offices AI et les partenaires sociaux afin de renforcer les procédures de réinsertion, en particulier la recherche de travail pour les personnes qui doivent être réinsérées.
La commission a pris sa décision par 13 voix contre 7. Pour les raisons exposées ci-dessus, elle vous invite à soutenir la proposition de la majorité à l'article 27 alinéa 1 et en même temps à l'article 57 alinéa 1 lettre i.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Neuerung in Artikel 27 Absatz 1 ist im Zusammenhang mit dem neuen Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe i zu sehen. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, wenn neu die IV-Stellen Vereinbarungen mit Anstalten und Werkstätten im Bereich der Eingliederungsmassnahmen abschliessen können. Eingliederung findet immer vor Ort statt, und deshalb muss auch eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit vor Ort stattfinden können. Anders als bei Medizinaltarifen oder Hilfsmitteln sind hier nationale Einheitspreise und Bedingungen nicht sinnvoll und auch nicht richtig möglich.
Deshalb kann dieser Bereich in Artikel 27 Absatz 1 ausgenommen werden. So jedenfalls lautet die Mehrheitsmeinung der SGK, die mit 13 zu 7 Stimmen entschieden hat. Es wird sich im Feuer der Differenzbereinigung erweisen, ob die Einwände, die wir soeben vom Bundesrat gehört haben, einschlägig sind. Wir müssen also abwarten. Das Ziel ist für beide Seiten dasselbe.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 31
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Baettig, Estermann, Müri, Parmelin, Scherer, Stahl)
Abs. 1
Kann oder könnte eine rentenberechtigte Person wegen Verbesserung ihres gesundheitlichen Zustandes neu ein Erwerbseinkommen erzielen oder ein bestehendes Einkommen ...
Art. 31
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Baettig, Estermann, Müri, Parmelin, Scherer, Stahl)
Al. 1
Si, en raison d'une amélioration de son état de santé, un assuré ayant droit à une rente perçoit, ou pourrait percevoir, un nouveau revenu ou que son revenu existant augmente ...
Art. 32
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Robbiani, Rossini, Weber-Gobet)
Abs. 1 Bst. a
a. sie im Laufe der fünf auf die Herabsetzung ... zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig wird;
Art. 32
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Robbiani, Rossini, Weber-Gobet)
Al. 1 let. a
a. si, au cours des cinq ans qui suivent ... il présente une incapacité de travail d'au moins 40 pour cent;
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Man hat mich in der Zwischenzeit davon überzeugt, dass mein Anliegen bei Artikel 31 Absatz 1 durch das ATSG erfüllt werde und kein Problem darstelle. Ich kann es damit kurz machen und einen Beitrag zur Effizienz leisten: Der Minderheitsantrag ist zurückgezogen.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann es leider nicht so kurz machen, weil ich meinen Minderheitsantrag nicht zurückziehen kann. In diesem Artikel geht es um den Rettungsschirm für die Menschen, die den Schritt aus der Invalidenversicherung in die Arbeitswelt wagen. Sie sollen, falls der Schritt nicht gelingt und sie aus Krankheitsgründen wieder arbeitsunfähig werden, den Anspruch auf eine sogenannte Übergangsleistung haben. Diese Möglichkeit ist für die Betroffenen ausserordentlich wichtig. Wir müssen uns bewusst sein, dass diejenigen, welche eine Rente erhalten, sehr häufig bereits eine lange und leidvolle Geschichte hinter sich haben. Entgegen dem, was immer wieder kolportiert wird, kommt man nicht so einfach zu einer IV-Rente. Wenn nun also Rentnerinnen und -Rentner aus der IV in den ersten Arbeitsmarkt wechseln sollen oder müssen, macht ihnen das in vielen Fällen Angst; Angst, den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gerecht zu werden, Angst aber auch, materielle Risiken einzugehen, wenn sie die Rente verlieren, die ihnen die Existenz gesichert hat.
Richtigerweise wurde darum ein Instrument gesucht, um dieser Angst zu begegnen. Die Betroffenen sollen bei einem Rückfall Anspruch auf eine Übergangsleistung haben. Die Übergangsleistung entspricht entweder der ursprünglich ausbezahlten Rente oder, im Falle einer Kürzung der Rente, dem Betrag, um den gekürzt wurde. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass der Anspruch auf eine Rente während drei Jahren bestehen soll, und dies nur dann, wenn jemand zu 50 Prozent arbeitsunfähig wird.
Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, die Frist auf fünf Jahre zu verlängern und für den Anspruch eine Arbeitsunfähigkeit von 40 Prozent festzusetzen. Warum fünf Jahre? Drei Jahre scheinen eine lange Zeit zu sein. Wenn jemand während drei Jahren in einem stabilen Zustand ist und es am Arbeitsplatz gutgeht, hat man den Eindruck, damit sei die Integration geglückt. In vielen Fällen mag das stimmen. Wir sollten aber auch an die Fälle denken, bei denen der Verlauf schwankend ist und Rückfälle in grösseren Zeitabständen auftreten. Diesen Betroffenen gibt es eine viel grössere Sicherheit, wenn sie während fünf Jahren Anspruch auf eine Übergangsleistung haben. Ich behaupte, dass die Verlängerung dieser Frist keine allzu hohen Kosten verursacht. Für die Betroffenen bedeutet sie aber ein hohes Mass an zusätzlicher Sicherheit.
Der zweite Teil meines Minderheitsantrages betrifft den Grad der Arbeitsunfähigkeit, bei dem die Übergangsleistung zum Tragen kommen soll. Hier schlage ich Ihnen vor, bei 40 Prozent anzusetzen; 40 Prozent ist auch der Mindestinvaliditätsgrad. Das scheint mir sinnvoll und kohärent mit der übrigen Gesetzgebung.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Im Moment sind Rettungsschirme in anderen Zusammenhängen immer wieder ein Thema. Ich bin der Meinung, dass Menschen, die es wagen, den Schritt aus der IV in die Arbeitswelt zu machen, das Recht auf einen Rettungsschirm haben, der diesen Namen auch verdient.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion wird die Minderheit Schenker Silvia unterstützen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.
In Artikel 32 geht es um die Übergangsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit, genauer gesagt: bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit, wenn eine Person nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt wiedereingegliedert werden konnte bzw. ihre Erwerbstätigkeit ausweiten konnte. Es handelt sich um eine eigentliche Schutzfrist, und es ist absolut notwendig, dass diese Schutzfrist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in der Vorlage verbessert wird. Diese soll dann gelten, wenn eine eingegliederte Person erneut arbeitsunfähig wird. Die Schutzfrist muss unserer Meinung nach auf fünf Jahre ausgeweitet werden, und eine Übergangsleistung muss zudem ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent gesprochen werden können. Alles andere ist mehr als unvernünftig, weil betroffene Personen sonst zwischen Stuhl und Bank fallen können. Was heisst das konkret? Konkret würde das bedeuten, dass die Eingliederung in den Arbeitsmarkt scheitern würde, dass aber gleichzeitig auch die IV-Rente unwiderruflich gestrichen wäre.
Der Minderheitsantrag ist alles andere als übertrieben, und er ist auch keine Erfindung der Minderheit Schenker Silvia, denn bereits die Eidgenössische AHV/IV-Kommission, die ja den Auftrag hat, den Bundesrat zu beraten, hat sich für diese Ausgestaltung ausgesprochen. Wer die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ernst nimmt und Betroffene nicht einfach kurzfristig ruhigstellen und aus der IV abschieben will, weiss, dass eine dauerhafte und sinnvolle Eingliederung von teilweise langjährigen Rentnern und Rentnerinnen nur mit einem gutausgebauten Rückfallschutz gelingen kann. Es ist absolut unverständlich, weshalb gerade in diesem Bereich ein Abbau stattfinden soll. Der Rückfallschutz muss fünf Jahre dauern, die Eintrittsschwelle muss auf einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent festgelegt werden.
Das ist unser Antrag, denn behinderte Menschen brauchen die Sicherheit, nicht einfach fallengelassen zu werden, sollten sie wieder erkranken und deshalb nicht mehr erwerbstätig sein können.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Auch die Grünen werden bei Artikel 32 Absatz 1 dem Antrag der Minderheit zustimmen. Unserer Ansicht nach ist es wichtig, dass wir dafür sorgen, dass die Wiederintegration in den Arbeitsprozess nach der Aufhebung oder auch der Herabsetzung einer Rente - wir sprechen ja hier oft von Personen, die schon sehr lange Jahre eine Rente bezogen haben - auch klappen kann. Das ist für die betroffenen Menschen oft ein schwieriger, langsamer Prozess. Gerade bei psychisch kranken Menschen ist es ein Prozess, der mit Hochs und Tiefs verbunden ist. Einmal geht es gut, einmal geht es wieder schlechter. Der Druck, die Arbeitsintegration positiv durchlaufen zu müssen oder auch zu wollen, ist und bleibt sehr hoch. Es braucht nicht noch den Druck der Existenzsicherung, den Druck, dass dann beispielsweise die Rente ausgesetzt werden könnte. Drei Jahre - Frau Schenker hat das gut ausgeführt - sind für viele Menschen zu kurz, obwohl es nach einer langen Zeit tönt. Fünf Jahre wären eine adäquate Dauer. Auch das Anfordernis einer 50-prozentigen Arbeitsunfähigkeit ist zu hoch, bereits 40 Prozent sind viel; aber das ist das Minimum für den Bezug einer Rente. Deshalb bitten wir Sie, hier 40 Prozent festzusetzen.
Wir sind der Meinung, dass es sehr wichtig ist, dass wir bei der Arbeitsintegration grosszügig sind. Es ist wichtig, dass die Integration gelingen kann und dass wir uns dem Tempo der Betroffenen anpassen, damit sie die Wiederintegration individuell, gemäss ihren Möglichkeiten schaffen können. Den Druck auf die Betroffenen noch zu erhöhen ist hier sehr kontraproduktiv. Erhöhter Druck kann sogar wiederum eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen.
Wir bitten Sie inständig, der Minderheit zuzustimmen.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe libéral-radical et le groupe de l'Union démocratique du Centre soutiennent la proposition de la majorité.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Artikel 32 ist ein Rettungsschirm, wie dies von Frau Schenker dargelegt worden ist. Die Frage ist nun: Wie lange darf das Angebot eines Rettungsschirms bestehen? Darin liegt die Differenz zwischen der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit. Das Angebot eines Rettungsschirms ist begrenzt, und es ist dann immer die Frage, welche Begrenzung angemessen ist und welche nicht. Braucht es vielleicht einen bestimmten Druck, um sich bewusst zu werden, dass eine Grenze besteht? Oder kann man ohne diese Grenze leben oder diese Grenze ausdehnen? Wir sind der Meinung, dass die Dauer von drei Jahren angemessen ist und dass wir einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent berücksichtigen sollen. Wenn Frau Schenker angetönt hat, dass der Mindestinvaliditätsgrad für den Bezug einer Rente 40 Prozent beträgt und hier eine Angleichung stattfinden soll, muss dem entgegengehalten werden, dass es hier um eine andere Situation geht; diesen 50 Prozent liegt die Annahme zugrunde, dass eine 50-prozentige Leistungseinschränkung eine erhebliche Einbusse an Einkommen für den Versicherten wie auch eine Einbusse an Arbeitsleistung für den Arbeitgeber darstellt. Die 50 Prozent sind auch nicht eine absolute Zahl, sondern sind in Relation zur Erwerbstätigkeit zu sehen. Wenn eine Person nur zu 50 Prozent erwerbstätig ist und eine 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit erleidet, ist sie noch zu 25 Prozent arbeitsfähig. Diese 50 Prozent sind also in Relation zur Erwerbstätigkeit zu sehen. Bei den Fristen ist auch an eine Koordination mit dem BVG zu denken.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion erachtet drei Jahre als angemessen und 50 Prozent als zumutbar und wird den Mehrheitsanträgen zustimmen.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Pourquoi cinq ans sont-ils devenus trois ans? Et pourquoi une incapacité de travail d'au moins 40 pour cent au lieu de 50 pour cent?
Plus exactement, pour ce qui est du droit à une prestation transitoire durant trois ans suivant la réduction ou la suppression de la rente, l'avant-projet envoyé en consultation prévoyait deux ans. Nous avons cherché une solution en tenant compte des problématiques liées au deuxième pilier. La coordination a pu être trouvée pour une période de trois ans. Compte tenu de cette solution en lien avec le deuxième pilier, qui prévoit que l'institution de prévoyance reste tenue de fournir des prestations dans la même mesure qu'avant la tentative de réadaptation, il faut renoncer à dépasser la durée de trois ans.
Après analyse des résultats de la consultation, nous avons donc augmenté la durée de deux ans à trois ans, mais c'est la limite. La conciliation avec le deuxième pilier est une mesure très importante pour que les employeurs jouent vraiment le jeu de la réadaptation, pour que cette mesure puisse rester solide. C'est ce qui explique qu'il faut prévoir une durée de trois ans et ne pas l'augmenter à cinq ans.
La Commission fédérale de l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité, dont on a parlé tout à l'heure, est en effet favorable à une durée de trois ans et elle a soutenu cette proposition. En revanche, il est vrai qu'elle était défavorable à la deuxième proposition: l'incapacité de travail de 40 pour cent au lieu de 50 pour cent. L'article 28 alinéa 1 lettre b LAI prévoit que l'assuré a droit à une rente à condition d'avoir "présenté une incapacité de travail d'au moins 40 pour cent en moyenne". Cette valeur de 40 pour cent correspond précisément à une moyenne; parfois cette valeur est plus élevée, évidemment, puisque c'est une moyenne. Et, surtout, elle concerne une période bien plus longue, de l'ordre d'une année, alors que le droit à la prestation transitoire naît après trente jours d'incapacité de travail.
La prestation transitoire constitue une solution dont l'accès est très facile - c'est ce que nous voulons d'ailleurs -, dont la mise en oeuvre est rapide. Elle est accordée, je le répète, par exemple non seulement si la période d'incapacité de travail est réduite, mais aussi en cas d'absence de causalité.
Pour ces raisons, la proposition de la minorité doit être rejetée. C'est cette décision qu'a prise le Conseil fédéral après avoir consulté la Commission fédérale de l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité qui, elle, en effet, proposait 40 pour cent.
Nous vous invitons à suivre la majorité et, par conséquent, à ne pas modifier cet article selon la proposition de la minorité.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Cette disposition garantit qu'en cas de nouvelle diminution de la capacité de travail pour raisons de santé, dans les trois ans après la réduction ou la suppression d'une rente, une prestation transitoire sous forme de rente est accordée rapidement et sans tracasseries administratives. De la sorte, l'assuré a pendant trois ans la garantie de ne pas être fortement désavantagé sur le plan financier pour avoir tenté de se réinsérer.
Cette disposition profite également à l'employeur. Si celui-ci a conclu une assurance d'indemnités journalières en cas de maladie, il est, en règle générale, dispensé d'annoncer le dommage à son assurance, puisque le délai d'attente est très souvent de 60 à 90 jours. Il évite ainsi le relèvement de primes qui pourrait s'ensuivre et le risque que, dans le pire des cas, l'assurance d'indemnités journalières résilie son contrat après la survenance d'un dommage. L'employeur est ainsi protégé contre un risque qu'il assumait jusqu'à présent.
Cette disposition est une incitation importante pour créer des postes de travail pour les personnes recevant une rente AI. Elle est beaucoup plus importante, aux yeux de la majorité, que le système des quotas.
La minorité Schenker Silvia propose d'étendre ce droit de l'assurance de trois à cinq ans et de diminuer le taux d'incapacité de travail de 50 à 40 pour cent pour profiter de la rente.
La commission, par 14 voix contre 9, estime que la proposition du Conseil fédéral et du Conseil des Etats est suffisamment raisonnable et qu'une extension des droits de l'assuré ne se justifie pas ici.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Revision 6a hat zum Ziel, dass Menschen, die heute eine IV-Rente beziehen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dieser Schritt bedarf auch aufseiten der Betroffenen einer gewissen Absicherung. Wer den Mut zur Veränderung aufbringt, der soll während einer bestimmten Zeit abgesichert sein. So können Ängste überwunden werden. Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit stehen dieser Hilfeleistung, dieser Abfederung, so, wie sie in Artikel 32 neu verankert wird, positiv gegenüber.
Der Minderheitsantrag will nun die Leistungsvoraussetzungen senken: Der Schutz soll während fünf statt drei Jahren bestehen, und er soll nicht erst dann greifen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent besteht, sondern die Leistung soll bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von 40 Prozent erfolgen.
Dieser Ausweitung steht die Kommission ganz klar negativ gegenüber. Sie ist der Ansicht, dass das neue Instrument gemäss Ständerat bzw. Bundesrat ausreichend ist. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen -, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Verfahrensbeitrag
Art. 31
Le président (Germanier Jean-René, président): La proposition de la minorité a été retirée.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Art. 32
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le président (Germanier Jean-René, président): Ce vote est également valable pour la modification du droit en vigueur, chiffre 6, article 26a alinéa 1.
Art. 33; 34
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 38 Abs. 3
Antrag der Minderheit
(Bortoluzzi, Borer, Estermann, Humbel, Müri, Parmelin, Scherer, Stahl, Wehrli)
Kinderzulagen, die nach dem Familienzulagengesetz ausgerichtet werden, werden von der Kinderrente in Abzug gebracht.
Art. 38 al. 3
Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Borer, Estermann, Humbel, Müri, Parmelin, Scherer, Stahl, Wehrli)
Les allocations pour enfants versées conformément à la loi sur les allocations familiales sont déduites de la rente pour enfant.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir beantragen Ihnen, Artikel 38 mit einem neuen Absatz 3 zu ergänzen.
Die Ausrichtung von Kinderrenten erfolgt an IV-Rentenbezüger, das als Vorbemerkung. Eine Kinderrente beträgt 40 Prozent der Rente und ist im Schnitt in etwa mit 540 Franken monatlich zu beziffern. Bei Bezügern einer Rente der beruflichen Vorsorge kommen weitere 20 Prozent der Rente dazu. Der Bundesrat, das möchte ich auch festhalten, beabsichtigt, die Frage der Kinderrenten in der Vorlage 6b anzugehen und dort Vorschläge zu machen. In der Vernehmlassung zur Vorlage 6b hat er aufgezeigt, in welche Richtung es gehen soll.
Bei meinem Antrag geht es nun aber nicht um eine generelle Anpassung der Kinderrenten für IV-Bezüger, sondern um den Einbezug der Familienzulagen. Seit Bestehen der neuen Familienzulagenordnung des Bundes, also seit dem 1. Januar 2009, stehen Familienzulagen auch Nichterwerbstätigen zu. Die Kinderzulage wird bei Nichterwerbstätigen durch die Kantone ausbezahlt. Das heisst, die durchschnittliche Kinderrente von IV-Rentnern wird so oder so um mindestens 200 Franken pro Monat erhöht, wobei die bereits bestehende Kinderzulage von allenfalls erwerbstätigen Partnern hier nicht einbezogen ist. Bei meinem Antrag geht es nun darum, diese neue Leistung, also die Kinderzulage für Nichterwerbstätige, aber auch die Kinderzulage von erwerbstätigen Partnern mit der Kinderrente, die aus der IV-Rente entsteht, zu koordinieren. Das ist erst seit Kurzem möglich, weil nämlich ein nationales Register für die Kinderzulagen eingeführt wurde. Wir haben das im Juni dieses Jahres hier verabschiedet. Vorher wäre eine Beurteilung überhaupt nicht möglich gewesen. Ich nehme an, dass die Einführung dieses Registers im Gange ist oder dass sie zu Beginn des nächsten Jahres geschehen wird. So wird also diese Koordinierung, wie ich sie mit dem Minderheitsantrag vorschlage, möglich.
Ich möchte Ihnen diesen Minderheitsantrag ans Herz legen, denn das sind typische, sozialpolitisch unnötige Doppelleistungen, die der Glaubwürdigkeit von Sozialversicherungen Schaden zufügen. Solche Doppelleistungen hinterlassen immer den Eindruck, man gehe mit den Beiträgen, die man bezahlt, gleichgültig um. Das war bis heute nie ein Thema, aber es dürfte gelegentlich eines werden, wenn solche Vorgänge einmal öffentlich bemerkt werden. Wenn solche Doppelleistungen festgestellt werden, trägt das nicht zur Stabilisierung unserer Sozialversicherungen bei.
Ich möchte Sie bitten, meinem Minderheitsantrag Ihre Zustimmung zu geben.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich möchte Sie im Namen der Grünen bitten, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen.
Die IV ist eine Existenzsicherung, wenn keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit möglich ist. Wenn Kinder da sind, braucht es in allen Familien mehr Geld, das ist logisch, seien die Eltern nun behindert oder nicht behindert. Damit die Kinder nicht unter der Situation der Eltern, die nur teilweise oder gar nicht erwerbstätig sein können, leiden müssen, gibt es zur Existenzsicherung dieser Familie zusätzlich eine Kinderrente. Diese Kinderrente ist, wie auch die IV-Rente, grundsätzlich nicht fürstlich bemessen und oft nur knapp existenzsichernd. Die Familien- oder Kinderzulagen, die hier angesprochen werden, sind hingegen eine Zulage für alle, und zwar - Herr Bortoluzzi hat es jetzt gerade ausgeführt - mittlerweile auch für die Selbstständigerwerbenden. Die Familienzulage gibt es für alle Familien, die Kinder haben, ob reich oder arm. Es ist eine Anerkennung des Staates, dass die Kinder etwas kosten, sogar viel Geld kosten, wenn man sie ein Leben lang erzieht - was die Eltern hoffentlich auch gut tun. Es ist ein Zustupf an das Haushaltsbudget, es ist längst keine Existenzsicherung, es ist lediglich ein Zustupf, und es ist eine Anerkennung an die Leistung, Kinder grosszuziehen. Dies geschieht im Wissen darum, dass es für einen Staat, für eine Gesellschaft wichtig ist, Kinder zu haben. Wieso also sollen gerade hier die behinderten Menschen benachteiligt werden? Sie haben, wenn sie Kinder haben, ebenso einen Anspruch auf Familienzulagen wie alle andern Eltern auch. Diese Zulagen kommen zur Rente hinzu wie sie bei anderen Menschen entweder zusätzlich zum Lohn oder eben zu den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hinzukommen. Das ist Gleichberechtigung und keine Doppelleistung, Herr Bortoluzzi, das ist Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung, wenn sie Kinder haben.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit deutlich abzulehnen und zum Mehrheitsantrag Ja zu sagen.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Prelicz-Huber, können Sie uns sagen, wie hoch das in Franken ist, die Kinderzulagen plus die Renten?
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Höhe dieses Betrages ist nicht bei allen gleich, bei den Kinderzulagen oder Familienzulagen geht es - das wissen Sie bestens, darüber haben wir hier vor kurzer Zeit abgestimmt - um ein einheitliches Gesetz. Bei den Kinderrenten geht es um die Existenzsicherung, die damit möglich ist; das ist kein Luxusprodukt!
Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Au nom de la majorité nette du groupe PDC/PEV/PVL, je vous demande de rejeter la proposition de la minorité à l'article 38 alinéa 3.
En préambule, je vous rappelle que cette 6e révision de l'AI comporte deux volets: le volet 6a - que nous traitons aujourd'hui -, qui traite de la réinsertion, de la contribution d'assistance et d'un nouveau financement, et le volet 6b, en consultation actuellement, qui traite des prestations et comporte une proposition concernant la rente pour enfant.
La proposition de la minorité Bortoluzzi a donc été parachutée là sous une forme qui, à notre avis, est tout à fait inadéquate. Si la question de surindemnisation peut se poser, elle doit se résoudre en instaurant un cumul maximum de rentes. Ainsi, les personnes touchées par une incapacité de gain qui percevraient des revenus qu'elles n'auraient jamais pu gagner en restant actif professionnellement ne recevraient pas une somme plus importante.
La minorité, au contraire, propose une solution linéaire pour déduire, dans tous les cas, les allocations familiales qui sont un complément de salaire. Elle veut déduire ces allocations familiales de la rente pour enfant. C'est une solution qui est malheureusement mal pensée et qui va toucher de plein fouet les familles en difficulté. N'oublions pas que la rente complète d'invalidité se situe entre 1160 et 2320 francs par mois, avec une moyenne de 1600 francs, et que la rente pour enfant se situe à 40 pour cent de la rente pour adulte. Les personnes les plus touchées par cette disposition sont en premier lieu les paysans, qui n'ont souvent que le premier pilier - les indépendants, en fait; et toutes les personnes qui n'ont que le premier pilier ou qui ont un tout petit deuxième pilier.
Voici deux exemples. Un père de famille est frappé d'invalidité et a une incapacité totale de gain. Admettons qu'il ait droit à la rente moyenne en vigueur en Suisse, c'est-à-dire 1600 francs par mois et qu'il ait droit à une rente supplémentaire pour enfant de 640 francs. Son revenu total est de 2240 francs. Son épouse, qui s'occupe de l'enfant et de lui-même, travaille pour un salaire de 2000 francs et elle aurait droit à une allocation de 200 francs. Le revenu de la famille sera de 4440 francs, donc presque en dessous du seuil de pauvreté. Et, dans ce cas-là, vous voulez couper cette allocation familiale à cette famille qui a déjà beaucoup de peine à pouvoir s'assumer financièrement!
Le deuxième exemple est encore plus criant. Un père de famille a droit à une demi-rente, en moyenne 800 francs, et à une rente pour enfant de 320 francs. S'il travaille à raison de 50 pour cent de sa capacité et qu'il reçoit un salaire de 2500 francs, il a bien sûr droit à l'allocation familiale de 200 francs, mais il aura en tout un revenu de 4000 francs. Et vous voulez lui enlever ces 200 francs qui sont le complément de son salaire parce qu'il a un enfant! Je trouve que c'est un peu honteux de pénaliser ainsi ces familles en difficulté, car l'invalidité est un malheur qui s'abat sur une famille.
D'autre part, dans le système suisse actuel, la rente n'est jamais octroyée selon le revenu du conjoint. Si vous voulez prendre en compte une surindemnisation éventuelle, ce n'est pas l'instrument qu'il faut choisir.
Nous avons essayé de vous proposer des solutions dans le cadre de l'assurance-accidents, mais vous avez renvoyé tout le projet au Conseil fédéral, alors que nous aurions pu entrer en matière sur ces questions de surindemnisation.
Alors, de toutes mes forces, je vous demande de ne pas adopter cette proposition de minorité inadéquate, mal pensée, très dommageable pour les familles et qui, finalement, n'atteint pas son but. Je vous demande donc de voter la proposition de la majorité de la commission.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Auch die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen. Die sehr detaillierten Ausführungen meiner Vorrednerin ermöglichen es mir, es etwas kürzer zu machen.
Ich habe Ihnen grundsätzlich zwei Argumente zu präsentieren. Erstens, das wurde gesagt, ist es der falsche Moment, um über diese Frage zu entscheiden; wir würden einen Entscheid übers Knie brechen. Wennschon müsste das mit allen Auswirkungen, wie sie Frau Meyer eben skizziert hat, in der Vorlage 6b ausführlich und detailliert behandelt werden, um zu gewährleisten, dass nicht ein grosses Problem geschaffen statt eines gelöst wird.
Zweitens sind die inhaltlichen Argumente zu bedenken. Kinderrente und Kinderzulage sind zwei komplett unterschiedliche Dinge, sie fussen jedoch auf derselben Logik. Bei beiden Leistungen geht es darum, einen Ausgleich zwischen Menschen mit Kindern und Menschen ohne Kinder zu schaffen. Die Kinderrente will diesen Ausgleich innerhalb der Gruppe der Behinderten schaffen: Eltern mit Behinderungen haben gegenüber Behinderten ohne Kinder höhere Lasten zu tragen, weil sie eben einen Haushalt mit Kindern zu finanzieren haben. Hier soll die Kinderrente einen Ausgleich schaffen; die Kinderrente soll Eltern mit Behinderungen unter die Arme greifen. Auch Kinderzulagen stellen einen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Eltern her, allerdings über die gesamte Bevölkerung hinweg. Kinderzulagen sollen allen Eltern zur Verfügung stehen und einen Ausgleich gegenüber Haushalten ohne Kinder schaffen.
Es ist nicht einzusehen, weshalb Eltern mit Behinderungen jetzt durch den Minderheitsantrag Bortoluzzi plötzlich gegenüber Eltern ohne Behinderungen schlechter gestellt werden sollen, indem bei ihnen die beiden Leistungen gegeneinander verrechnet werden, obwohl sie aus einer je unterschiedlichen Logik heraus auf beide Leistungen Anrecht haben.
Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, den Minderheitsantrag Bortoluzzi abzulehnen.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Namens der FDP-Liberalen Fraktion empfehle ich Ihnen hier ebenfalls, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen.
Es ist zwar richtig, und ich möchte das hier laut und deutlich sagen, dass bei den Kinderrenten offensichtlich eine Problematik besteht, indem gemäss dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates die Kinderrente ohne Berücksichtigung der Kinderzulagen nach Familienzulagengesetz festgelegt wird. Das ist nicht befriedigend. Deshalb habe ich Verständnis für die Minderheit Bortoluzzi, welche hier neue Lösungen vorschlägt, und ich glaube, dass auch gute Argumente vorhanden sind, um die Situation im Bereich der Kinderrenten zu überprüfen. Das Problem der Koordination muss angegangen werden. Wie ich vorhin von Frau Kollegin Jacqueline Fehr gehört habe, sieht selbst sie in diesem Bereich Handlungsbedarf.
Nun hat aber - das ist für mich der entscheidende Punkt - der Bundesrat in Aussicht gestellt, dass die Problematik der Kinderrenten im Rahmen der Revision 6b in Angriff genommen werden soll. Er hat uns versprochen, dort die Problematik anzugehen. Im Vertrauen darauf empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, hier der Mehrheit, also dem Bundesrat und dem Ständerat, zu folgen, aber vielleicht dann in der Revision 6b Druck zu machen und nicht zu vergessen, dass hier etwas geschehen muss.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meinem Vorredner ist es anscheinend schwergefallen, sich der Mehrheit zuzuwenden; er hat die Problematik eigentlich gesehen. Ich bitte Sie, hier die Minderheit Bortoluzzi zu unterstützen. Herr Bortoluzzi hat es erklärt: Artikel 38 hatte in früheren Zeiten, nämlich bevor das Familienzulagengesetz in Kraft trat, eine wichtige Funktion. Wie bekannt erhielten vor allem Erwerbslose und auch ein Teil der Bauern keine Kinderzulagen. Nun aber, da allen Kindern eine Zulage zusteht, hat diese Bestimmung an Bedeutung verloren.
Die Minderheit Bortoluzzi will die Kinderzulagen nicht streichen. Sie will auch nicht, dass die Kinder von Rentenbezügern keine zusätzliche Rente bekommen. Nein, die Minderheit will einzig, dass die Kinderzulagen bei den Renten in Abzug gebracht werden. Der Bundesrat stellt diese Korrektur grundsätzlich nicht infrage. In der Diskussion in der Kommission wurde gesagt, dass es hier tatsächlich eine Korrektur brauche, diese aber in der Vorlage 6b behandelt werden solle. Das sehen wir nicht so. Wenn etwas zu korrigieren ist, muss man es jetzt tun.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und damit eine vor Kurzem entstandene Ungleichheit wieder auszuräumen.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Oui, Monsieur Scherer, quand quelque chose doit être corrigé, il faut le faire, mais il faut bien le faire et il faut également le faire selon les règles de consultation et de discussion qui sont celles de la politique suisse. Et je vais donc vous expliquer pourquoi le Conseil fédéral vous prie en effet de rejeter la proposition visant aujourd'hui et de cette manière à ce que les allocations pour enfants versées conformément à la loi sur les allocations familiales soient déduites de la rente pour enfant. Il y a plusieurs raisons à cela.
Tout d'abord, il y a des raisons de principe, de forme. La rente pour enfant de l'assurance-invalidité correspond à une compensation de la perte de revenu des parents invalides. Donc, encore une fois, la rente pour enfant, ce n'est pas la rente d'enfants handicapés, mais c'est bien la rente d'enfants de personnes handicapées et ça compense une perte de revenu des parents invalides. Alors que l'allocation pour enfants, c'est une façon de promouvoir la famille, par le biais d'un complément de revenu. Ces deux prestations remplissent des objectifs clairement différents, une fois de politique familiale, une fois de politique sociale.
Ensuite, nous sommes en train de traiter une révision, partielle il est vrai, mais qui forme un paquet - la révision 6a - et le Conseil fédéral souhaite véritablement que vous vous en teniez à ce qui se trouve dans la révision 6a, de manière aussi compacte que possible, de façon à ce que les objectifs de cette révision puissent véritablement être atteints. Ce sont ces éléments-là qui ont été mis en consultation, qui ont fait l'objet d'un message et qui ont été discutés. C'est une révision importante, difficile et nécessaire, et il faut s'en tenir à ces éléments-là.
Nous vous présenterons en temps voulu d'autres mesures. La question des rentes pour enfant sera traitée dans le cadre de la révision 6b, donc de la prochaine partie de la révision. La procédure de consultation à cet effet a eu lieu; elle s'est achevée. Le message et le rapport sur la procédure de consultation suivront. Les informations concernant les rentes pour enfant et les propositions du Conseil fédéral également à ce titre suivront aussi. Vous aurez alors un dossier complet. Vouloir anticiper ce débat dans le cadre de la révision 6a, c'est inopportun et ça pourrait poser des problèmes dans l'équilibre qu'il faut obtenir dans chacune de ces révisions importantes des assurances sociales.
Sur le fond maintenant, cette proposition pose problème, car son adoption aurait des répercussions négatives. Par exemple, vous le savez, seules les rentes pour enfant en Suisse seraient adaptées. Pourquoi? parce que les rentes pour enfant à l'étranger ne le seraient pas, dans la mesure où les personnes travaillant à l'étranger n'ont pas droit aux allocations familiales suisses. Et je ne suis pas convaincu que c'est ce que la minorité veut, soit que les rentes pour enfant en Suisse soient touchées, et pas uniquement les rentes pour enfant à l'étranger. De plus, la coordination à mettre en place engendrerait d'importantes charges administratives.
J'ajoute que deux dispositions permettent déjà d'éviter que les bénéficiaires de rentes avec enfants soient avantagés par rapport aux autres familles. Il y a une règle de réduction en cas de surassurance qui a déjà été introduite avec la 5e révision de l'AI et qui prévoit que les rentes pour enfant sont réduites dans la mesure où, ajoutées à la rente du père ou à celle de la mère, le montant total dépasserait 90 pour cent du revenu annuel moyen déterminant pour le calcul de la rente du père ou de la mère. Par ailleurs, les allocations familiales destinées aux personnes sans activité lucrative ne sont normalement pas versées aux bénéficiaires de rentes sans activité lucrative car les personnes touchant des prestations complémentaires ou dont le revenu dépasse 41 000 francs n'y ont pas droit.
Pour toutes ces raisons, sur la forme, il faut laisser de côté les éléments de la révision 6b et en discuter après l'analyse des résultats de la consultation. Il faut traiter aujourd'hui la révision 6a. Sur le fond, comme je viens de vous le dire, il ne faut pas modifier la disposition de cette manière. La proposition de la minorité n'est pas mûre et elle est inopportune à ce stade. Je vous demande de la rejeter.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
A l'article 38, "Montant des rentes pour enfant", à l'alinéa 3, la minorité Bortoluzzi veut introduire une coordination entre deux choses différentes, d'une part la rente pour enfant liée à l'invalidité des parents, qui correspond à une compensation de revenus manquants, et, d'autre part, les allocations pour enfants qui sont une mesure de politique familiale pour favoriser la naissance d'enfants. Les allocations pour enfants ne sont pas une compensation, mais bien un complément de revenu. Cette minorité demande de déduire les allocations familiales, introduites entre-temps, des rentes AI versées aux enfants.
Nous avions déjà mené cette discussion, vous vous en souvenez, lors du débat sur le registre des allocations familiales, qui entrera en vigueur le 1er janvier 2011. Le but d'une coordination entre les différentes assurances sociales est d'éviter le versement redondant de prestations financières et un cumul non désiré de ces prestations.
Comme cette question est abordée dans le cadre du volet 6b de la 6e révision de l'AI, la commission, par 13 voix contre 11, vous propose de renvoyer ce débat dans le cadre du volet 6b.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 42 Abs. 6; 42bis Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 42 al. 6; 42bis al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 42ter Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Unverändert
Antrag der Minderheit
(Triponez, Borer, Bortoluzzi, Cassis, Kleiner, Müri, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 42ter al. 2
Proposition de la majorité
Inchangé
Proposition de la minorité
(Triponez, Borer, Bortoluzzi, Cassis, Kleiner, Müri, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 42quater
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
... Minderjährige einen Anspruch ...
Antrag der Minderheit
(Prelicz-Huber, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Steiert, Weber-Gobet)
Abs. 1 Bst. c, Abs. 2, 3
Streichen
Art. 42quater
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
... les personnes mineures ont droit à ...
Proposition de la minorité
(Prelicz-Huber, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Steiert, Weber-Gobet)
Al. 1 let. c, al. 2, 3
Biffer
Art. 42quinquies
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. Streichen
Abs. 2
Für Hilfeleistungen von Assistenzpersonen, welche mit der versicherten Person verheiratet sind, mit ihr in eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen oder mit ihr in gerader Linie verwandt sind, kann höchstens ein Drittel des Assistenzbeitrages verwendet werden.
Antrag der Minderheit
(Triponez, Baettig, Borer, Bortoluzzi, Cassis, Estermann, Kleiner, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Streichen
Antrag Prelicz-Huber
Abs. 1
Die Versicherung entrichtet einen Assistenzbeitrag an Hilfeleistungen, die von der versicherten Person benötigt und regelmässig erbracht werden.
Schriftliche Begründung
Gemäss Bundesrat sollen mit dem Assistenzbeitrag nur Leistungen von natürlichen Personen entschädigt werden, die von der versicherten Person im Rahmen eines Arbeitsvertrags angestellt worden sind (Arbeitgebermodell). Diese Beschränkung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Das Arbeitgebermodell ist nur eines von verschiedenen Modellen mit einem indirekt stark diskriminierenden Element. Es muss daneben möglich sein, Assistenzleistungen über Organisationen und Institutionen zu beziehen bzw. einzukaufen, ohne dass dazu ein eigener Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Das ist für viele Menschen mit einer Behinderung eine zentrale Voraussetzung, damit sie vom Assistenzbeitrag Gebrauch machen können. Ansonsten wären sie ausgeschlossen. Abklärungen zeigen, dass auch bei offener Vertragsform nur eine kleinere Anzahl von Menschen mit Behinderung den Assistenzbeitrag beanspruchen wird, sodass die Kosten unter den Berechnungen des Bundesrates liegen werden. Beispiele von behinderungsspezifischen Diskriminierungen: Menschen mit einer Sinnes-, einer psychischen oder einer geistigen Behinderung können sehr wohl die Qualität der Leistung beurteilen, die sie bekommen. Sie sind aber oft darauf angewiesen, dass eine Fachstelle die Glaubwürdigkeit, Eignung und spezifischen Fertigkeiten eines Assistenten beurteilt. Der Arbeitsvertrag wird in diesem Fall zwischen Fachstelle und Assistent vereinbart, und mit dem Assistenznehmer besteht ein Auftragsverhältnis. Mehrfachbehinderte benötigen oft verschiedene Assistenzdienstleistungen, beispielsweise Vorleser für den Verkehr mit Versicherungen und Ämtern, Kommunikationsassistenten für den Besuch beim Arzt, Begleitung beim Einkaufen. Menschen mit geistiger Behinderung benötigen eventuell für einzelne Stunden Sozial- und Sonderpädagogen, können aber für die weiteren Assistenzleistungen auf anders qualifizierte Personen zurückgreifen. Mit jedem einzelnen Assistenten einen Arbeitsvertrag abschliessen zu müssen ist unsinnig und wenig praktikabel. Damit die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wirklich vom Assistenzbeitrag profitieren können, ist die Anpassung dieses Artikels zentral.
Art. 42quinquies
Proposition de la majorité
Al. 1
...
b. Biffer
Al. 2
Les prestations d'aide fournies par la personne avec qui l'assuré est marié, vit sous le régime du partenariat enregistré ou mène de fait une vie de couple ou par des parents en ligne directe peuvent être financées par un tiers au plus de la contribution d'assistance.
Proposition de la minorité
(Triponez, Baettig, Borer, Bortoluzzi, Cassis, Estermann, Kleiner, Parmelin, Ruey, Scherer, Stahl)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Biffer
Proposition Prelicz-Huber
Al. 1
L'assurance verse une contribution aux prestations d'aide dont l'assuré a besoin et qui lui sont fournies régulièrement.
Art. 42sexies
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3, 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Der Aufenthalt in stationären und teilstationären Institutionen reduziert den für Hilfeleistungen im Rahmen des Assistenzbeitrags anrechenbaren Zeitbedarf entsprechend.
Antrag der Minderheit
(Stahl, Baettig, Borer, Bortoluzzi, Estermann, Müri, Parmelin, Scherer)
Abs. 4 Bst. bbis
bbis. die Definition des Kriteriums Vermeidung eines Heimaufenthalts, welches Vorbedingung zur Erlangung eines Assistenzbeitrages ist;
Art. 42sexies
Proposition de la majorité
Al. 1, 3, 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Lors du calcul de la contribution d'assistance, le temps passé dans un établissement hospitalier ou semi-hospitalier est déduit en conséquence du temps nécessaire pour les prestations d'aide.
Proposition de la minorité
(Stahl, Baettig, Borer, Bortoluzzi, Estermann, Müri, Parmelin, Scherer)
Al. 4 let. bbis
bbis. le critère selon lequel la prestation d'aide permet d'éviter à son bénéficiaire le placement dans un home, qui constitue une condition préalable à l'obtention d'une contribution d'assistance;
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche zu Artikel 42ter Absatz 2, und ich bitte Sie im Namen der Minderheit der Kommission, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen, welche die Hilflosenentschädigung für jene Personen, die sich in einem Heim aufhalten, gegenüber dem geltenden Recht um die Hälfte reduzieren wollen.
Die Kürzung der Hilflosenentschädigung für die Versicherten in Heimen ist im Zusammenhang mit der Einführung des Assistenzbeitrages zu sehen. Auf der einen Seite wird der Assistenzbeitrag, den wir unter Artikel 42quater ff. noch im Detail beraten werden, für die Invalidenversicherung jährlich neue Kosten in der Höhe von etwa 50 Millionen Franken verursachen. Auf der andern Seite werden die Kantone dadurch, dass dank dem von allen Seiten begrüssten Assistenzbeitrag Menschen mit Behinderungen nicht oder nicht mehr in einem Heim betreut werden müssen, Kosten in der Grössenordnung von 60 bis 70 Millionen Franken einsparen können. Mit der Halbierung der Hilflosenentschädigung für Versicherte in Heimen entstehen somit für die Kantone unter dem Strich keine Mehrbelastungen, und die Versicherten selber, die in einem Heim leben, sind von dieser Massnahme nicht direkt betroffen.
Dies sind die wesentlichen Überlegungen, weshalb die Minderheit Ihrer Kommission Ihnen beantragt, bei der Version des Bundesrates und beim Entscheid des Ständerates zu bleiben und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Um es deutlich zu sagen: Wenn Sie das nicht tun, wenn Sie nicht für die Minderheit stimmen, dann vergrössern Sie das Defizit der Invalidenversicherung jährlich um 50 Millionen Franken.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Minderheit unterstützen.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Der Assistenzbeitrag ist wichtig, er ist zentral, um nicht gerade zu sagen, er sei eigentlich das einzige Positive an dieser Vorlage. Der Assistenzbeitrag ist eine alte Forderung der Menschen mit Behinderungen und auch der Grünen. Es gibt mit einem Assistenzbeitrag sehr viel mehr Möglichkeiten zur Selbstbestimmung, sei es durch eine persönliche Assistenzperson oder sei es, je nach Situation der behinderten Menschen, durch eine Person, vielleicht auch verschiedene Personen, die stundenweise da sind - wie gesagt, je nachdem, was die Menschen mit Behinderungen brauchen. Deshalb ist es auch wichtig, nicht allein das Arbeitgebermodell zu kennen, und darum auch mein Einzelantrag.
Selbstständig ein Leben in der eigenen Wohnung und nicht im Heim führen zu können, selbstständig ein Leben in der Gesellschaft oder in der Arbeitswelt führen zu können ist seit langer Zeit ein Wunsch der Menschen mit Behinderungen. Es ist aber wichtig, für den Assistenzbeitrag nicht, wie das jetzt in der Mehrheitsvorlage mit der ganz beschränkten Möglichkeit der Zulassung gemacht wird, eine Einschränkung vorzusehen. Der Assistenzbeitrag soll nicht nur für diejenigen Menschen mit Behinderungen sein, die sogenannt handlungsfähig sind, die erwerbsfähig sein können. Das Ziel der Assistenz ist die bessere Integration, der höhere Grad an Selbstbestimmung und die Chancengleichheit, und das gilt für alle Menschen mit Behinderungen, ob sie jetzt sogenannt geistig normal und in die Arbeitswelt integrierbar sind oder ob sie geistig behindert sind, ob sie ein Kind sind oder ob sie vielleicht Mehrfachbehinderungen haben, die keine Integration in die Arbeitswelt erlauben; eine soziale Integration und vor allem mehr Selbstbestimmung sind immer möglich.
Ich nenne ein Beispiel, einen Menschen mit Autismus: Diese Menschen haben eine individuelle Betreuung nötig. Bei einer individuellen Betreuung sind grosse Fortschritte möglich, diese Menschen sind förderbar, sogar bis zu einer Erwerbsfähigkeit; Voraussetzung ist aber eine Einzelbetreuung. Oft müssen Menschen mit Autismus ruhiggestellt werden, damit sie eine Gruppensituation überhaupt aushalten können, sie sind dort nämlich oft überfordert. Einzelbetreuung aber würde die Förderbarkeit erhöhen.
Es ist also wichtig, den Assistenzbeitrag für alle Bedürfnisse bereitzustellen. Es braucht auch keine Angst vor übermässigen Kosten aufzukommen, denn nicht alle Menschen mit Behinderungen wollen diesen Assistenzbeitrag. Die Heime sind weiterhin wichtig, weil die Gruppe oder eben das Heim für viele der bessere Ort oder der Ort ist, den sie selbst wünschen. Vielleicht haben wir dann endlich keine Wartelisten mehr. Gemäss Umfragen von Behindertenorganisationen sind die Kosten sogar tiefer, als der Bund sie budgetiert hat, weil weniger Menschen den Assistenzbeitrag beantragen werden. Alle sollen aber die Möglichkeit dazu haben, falls sie das wollen, damit sie mehr Selbstständigkeit haben - im Privatbereich, für die soziale Integration oder für die Integration in die Arbeitswelt; gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz sollen für alle die gleichen Möglichkeiten bestehen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit der SGK, ihrem Antrag zuzustimmen und bei der Assistenz keine Beschränkung einzuführen.
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 42sexies führe ich die Konzeption des Assistenzbudgets fort. Mit der definitiven Einführung der Assistenz kann die Eigenständigkeit der betroffenen behinderten Menschen gestärkt werden. Das ist eine Zielsetzung, die aus sozialpolitischer Sicht richtig und wichtig ist. Aus ökonomischer Sicht jedoch muss die Zielsetzung der Assistenz zu weniger Aufenthaltstagen in den entsprechenden Heimen respektive Institutionen führen. Es ist mir klar, dass dieser Effekt nicht unmittelbar erzielt werden, sondern erst nach einer gewissen Zeit zum Tragen kommen kann.
Mit meinem Minderheitsantrag füge ich ein zusätzliches Kriterium ein, um die erwünschten Effekte erreichen und überprüfen zu können. Es geht mir hier keinesfalls darum, das Konzept der Assistenz gegen die Institutionen auszuspielen. Aber was ich nicht will - und darum mein Minderheitsantrag -, ist, dass wir auf der einen Seite mehr Geld zur Verfügung stellen, um die Assistenz zu ermöglichen, auf der anderen Seite aber alles beim Alten bleibt. Das geht nicht, das ist nicht konsequent.
Darum bitte ich Sie im Sinne dieser IV-Revision, die unter dem Stern der Integration steht, meiner Minderheit zu folgen und hier ein wichtiges und richtiges Zeichen zu setzen.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 42quinquies bitte ich Sie, bei Absatz 1 Buchstabe b dem Ständerat zu folgen und Absatz 2, wie ihn die Mehrheit der Kommission beantragt, zu streichen.
Gemäss Bundesrat und Ständerat soll ein Assistenzbeitrag dann gewährt werden, wenn zugunsten einer versicherten Person Hilfeleistungen durch eine Assistenzperson im Rahmen eines Anstellungsvertrages erbracht werden, nicht aber, wenn diese Hilfeleistung vom Ehepartner bzw. einer Person, die in faktischer Lebensgemeinschaft mit der versicherten Person lebt, geleistet wird, die somit zum Bezug von Hilflosenentschädigung berechtigt ist. Die Mehrheit möchte demgegenüber erreichen, dass auch Angehörige der versicherten Person einen Assistenzbeitrag erhalten können, wenn sie Hilfeleistungen innerhalb der Familie erbringen.
Bei allem Verständnis für diesen Wunsch ist nochmals zu betonen, dass den Angehörigen bereits mit der Hilflosenentschädigung Betreuungsleistungen im Umfang eines Drittels des Unterstützungsbedarfs abgegolten werden. Auch Spitex-Leistungen kann man über die Hilflosenentschädigung finanzieren. Von daher ist es folgerichtig, dass Bundesrat und Ständerat einen Assistenzbeitrag nur dann gewähren möchten, wenn ein Anstellungsverhältnis im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit einer Person ausserhalb der Familie vorliegt.
Ich beantrage Ihnen deshalb, den Buchstaben b von Absatz 1 nicht zu streichen und dem Ständerat zu folgen.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Die CVP/EVP/glp-Fraktion befürwortet den Assistenzbeitrag. Er führt zu mehr Eigenverantwortung und ermöglicht den Behinderten, ihr Leben stärker selbst zu bestimmen. Zudem können Heimeintritte vermieden werden. Diese Aussagen mache ich aufgrund der Resultate einer fünfjährigen Pilotphase.
Das Ziel des Bundesrates ist es, den Assistenzbeitrag kostenneutral einzuführen. Dies gelingt jedoch nur mit der Lösung gemäss Bundesrat und Ständerat, die jetzt von der Minderheit Triponez aufgenommen worden ist, wenn also bei Artikel 42ter Absatz 2 der Halbierung der Hilflosenentschädigung bei Heimaufenthalt zugestimmt wird. Herr Triponez hat es bereits erklärt: Es werden damit jährlich rund 50 Millionen Franken für den Assistenzbeitrag freigesetzt, und auf der andern Seite werden Kantone und Gemeinden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.
Ein Teil der CVP/EVP/glp-Fraktion wird der Mehrheit zustimmen. All jene, denen die kostenneutrale Einführung wichtig ist, unterstützen jedoch den Minderheitsantrag.
Zur Anspruchsberechtigung in Artikel 42quater: Gegenüber der bundesrätlichen Vorlage hat der Ständerat Korrekturen und Anpassungen vorgenommen. Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit werden weniger diskriminiert, indem jetzt die Regel ist, dass auch solche Personen anspruchsberechtigt sind. Zudem hat der Ständerat beschlossen, dass ausnahmsweise für Minderjährige Assistenzbeiträge ausgerichtet werden können. Die Minderheit Prelicz-Huber beantragt hier eine vollkommene Öffnung; sie fordert Gleichbehandlung und will damit auch die Integration fördern.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt in diesem Bereich die Mehrheit.
Die letzte Frage, die ich hier anspreche, betrifft den Antrag der Minderheit Triponez zu Artikel 42quinquies. Es geht um die Anstellung von Angehörigen. Der Assistenzbeitrag bezweckt, dass Behinderte eigenverantwortlich Privatpersonen als persönliche Assistenten anstellen können. Bundesrat und Ständerat und eben auch die Minderheit Triponez wollen, dass es sich dabei nicht um Angehörige handeln soll. Angehörige sind Eltern, Kinder, Partner, Partnerinnen. Die Mehrheit der Kommission hat festgelegt, dass ein Drittel des Betrages für Angehörige verwendet werden darf. Selbstverständlich brauchen die Angehörigen weiterhin zusätzliche Unterstützung. Das war in der Kommission die Begründung für den Entscheid, dass nicht der ganze Betrag für die Angehörigen eingesetzt werden darf. Mit dieser Lösung leisten wir unserer Ansicht nach einen Beitrag zur Anerkennung der Leistung der Angehörigen. Wir sehen sie aber auch als Teil der Eigenverantwortung derjenigen Personen, welche eben Assistenzbeiträge beziehen können, und in diesem Sinne unterstützen wir die Mehrheit.
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Mener une vie autonome et responsable est le souhait de nombreuses personnes souffrant d'un handicap; il est tout à fait légitime. Qui, dans cette salle, ne le voudrait pas?
Le groupe des Verts approuve la décision de principe du Conseil fédéral qui prévoit l'allocation d'une contribution supplémentaire destinée à financer le surplus de coûts générés, pour les personnes vivant hors institution, par leur handicap.
La contribution d'assistance constitue une nouvelle prestation qui s'inscrit en complément de l'allocation pour impotent. Une allocation pour impotent est versée à une personne qui a besoin, de façon permanente, de l'aide d'autrui ou d'une surveillance personnelle pour accomplir des actes élémentaires de la vie quotidienne, ainsi que de l'aide prodiguée par les proches et en alternative à l'aide institutionnelle.
D'un montant de 30 francs par heure, cette contribution permet à des handicapés d'engager eux-mêmes des personnes leur fournissant l'aide dont ils et elles ont besoin et de gérer leur besoin d'assistance de manière plus autonome et responsable. L'objectif ici visé est de promouvoir les soins ambulatoires et, ce faisant, de retarder l'entrée dans un établissement hospitalier ou semi-hospitalier, voire même d'en permettre la sortie.
Malheureusement, la version du Conseil fédéral, soutenue par le Conseil des Etats et par la majorité de notre commission, désavantage gravement divers groupes de personnes souffrant de handicap, notamment les personnes ayant un handicap mental, psychique, auditif ou visuel. La contribution d'assistance représenterait, aussi pour ces groupes de personnes handicapées, une avancée importante vers la réalisation de l'égalité.
C'est pourquoi le groupe des Verts souhaite que deux éléments du projet pilote "Budget d'assistance" soient repris dans la contribution d'assistance.
1. Chaque personne mineure ou majeure avec une allocation pour impotent de l'AI doit pouvoir bénéficier de cette nouvelle prestation. Cela signifie la suppression de la lettre c de l'alinéa 1 et de l'alinéa 2 de l'article 42quater, comme le demande la minorité Prelicz-Huber.
2. Il est possible d'utiliser un tiers de la contribution d'assistance pour rémunérer les membres de la famille. Cela signifie qu'il faut suivre la majorité à l'alinéa 2 de l'article 42quinquies.
Nous soulignons que la liberté de choisir un mode de vie autodéterminé et responsable à domicile n'est pas gratuite, mais qu'elle ne doit pas pour autant échouer en raison de son coût.
Die Einführung eines Assistenzbeitrags als neue Leistung in der IV ist eine Investition, welche der Gleichstellung dient und die IV und damit die gesamte Gesellschaft etwas kosten darf. Deshalb wehrt sich die Fraktion der Grünen vehement gegen den Vorschlag des Bundesrates, die Kosten für den Assistenzbeitrag mit der Halbierung der Hilflosenentschädigung für Menschen, die in Institutionen leben, zu finanzieren. Das ist schlichtweg zynisch.
Warum? Ein sehr grosser Teil der Heimbewohnerinnen und -bewohner sind Menschen mit geistiger Behinderung. Auch nach der leichten Verbesserung der Vorlage durch den Ständerat und gemäss dem Antrag der Mehrheit unserer Kommission werden Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten nur ausnahmsweise Zugang zum Assistenzbeitrag haben. Es ist stossend, dass ausgerechnet diejenigen Menschen, die kaum vom Assistenzbeitrag profitieren werden, ihn hauptsächlich finanzieren müssen. Die Folge davon wäre, dass die behinderten Menschen in Heimen die Auswirkungen der Halbierung der Hilflosenentschädigung direkt zu spüren bekämen und die Kantone die um die Hälfte reduzierte Hilflosenentschädigung durch einen erhöhten Ergänzungsleistungsbetrag kompensieren müssten. Das erhöht den bereits bestehenden Druck auf Heimbewohnerinnen und -bewohner weiter und schafft nur Probleme - für die betroffenen Menschen in den Heimen und für die Kantone.
Die Fraktion der Grünen bittet Sie deshalb, bei Artikel 42ter Absatz 2 der Kommissionsmehrheit zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben. Im Übrigen bitten wir Sie, den Einzelantrag unserer Kollegin Katharina Prelicz-Huber zu Artikel 42quinquies Absatz 1 zu unterstützen, die für die Anstellung von Hilfspersonen nicht nur das Arbeitgebermodell vorsehen möchte.
Kleiner Marianne · Mit-F · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche zu Artikel 42ter Absatz 2, und zwar zugunsten des Antrages der Minderheit Triponez. Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin sehe ich hier keine Probleme für die Behinderten, sondern ich sehe in diesem Artikel einen Ausgleich der Zahlungsströme zwischen der IV und den Kantonen, der die Behinderten eigentlich nicht betrifft. Der Mechanismus ist so: Grundsätzlich wollen wir ja die IV sanieren, wir wollen nicht zusätzliche Kosten generieren. Gleichzeitig wollen wir eine ganz wichtige Neuerung einführen, nämlich die des Assistenzbeitrages. Das ist für viele behinderte Mitmenschen ein sehr, sehr wichtiges Anliegen. Damit durch diese Neuerung keine zusätzlichen Kosten entstehen - dieser Assistenzbeitrag wird ungefähr 50 Millionen Franken kosten -, wollen wir in den Heimen die Hilflosenentschädigungen um die Hälfte kürzen. Das wird aber, wenn es richtig gemacht wird, nicht die behinderten Menschen treffen. Vielmehr müssen das die Kantone finanzieren, die ja dank der Einführung dieses Assistenzbeitrages ungefähr 60 Millionen Franken einsparen werden, denn wenn mehr Menschen zu Hause betreut werden, fallen in den Heimen weniger Kosten an. Es ist eigentlich nur ein Ausgleichsfinanzierungsmechanismus.
Darum möchten wir Sie bitten, dem Antrag der Minderheit Triponez zuzustimmen. Er wird nicht die Behinderten treffen; die Kantone müssen etwas daran zahlen, dass dank den Segnungen dieses Assistenzbeitrages viele Menschen aus den Heimen austreten und zu Hause betreut werden können. Der Antrag der Minderheit Triponez ist unterstützenswert.
Ich möchte Sie bitten, auch den nächsten Antrag der Minderheit Triponez zu unterstützen, sodass die Angehörigen nur über die Hilflosenentschädigung Beiträge erhalten können und die Assistenzbeiträge jenen Menschen vorbehalten bleiben, die nicht Familienangehörige sind. Nicht zuletzt geht es auch darum zu vermeiden, dass Angehörige überlastet werden.
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Haben Sie sich auch überlegt, dass diese Halbierung der Hilflosenentschädigung dann auch für alle Betagten in Pflegeinstitutionen gilt, die mit der neuen Pflegefinanzierung bereits sehr, sehr belastet sind, dass deren Heimkosten in belastender Weise ansteigen werden, wenn sie auf die Hälfte verzichten müssen?
Kleiner Marianne · Mit-F · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das habe ich jetzt, muss ich Ihnen ehrlich sagen, nicht bedacht. Durch die neue Pflegefinanzierung sind die Menschen im Allgemeinen entlastet worden, vor allem jene, die selber Vermögen haben, und die Kantone und Gemeinden sind belastet worden. Aber diesen Aspekt, das muss ich Ihnen ehrlich sagen, habe ich nicht bedacht. Ich habe mich auf die Invalidenversicherung und den Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung bezogen.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
An sich wäre es gerechtfertigt, hier etwas mehr Redezeit zu beanspruchen, weil es um ein neues Element geht, das in der IV eingeführt wird.
Die Einführung der Assistenzentschädigung ist eine sozialpolitisch sinnvolle Entwicklung in der Invalidenversicherung. Es gilt allenfalls eine Einschränkung zu machen: Sie ist dann sinnvoll, wenn sie der wirtschaftlich unter Druck stehenden IV hilft und Heimeintritte verhindert; Frau Kleiner hat das eben ausgeführt, und von verschiedenen andern Rednern wurde es auch bereits gesagt. Es ist aber auch wichtig, dass die Assistenzentschädigung den Betroffenen hilft. Diese Revisionsvorlage ist eine gute Vorlage, weil sie beiden Anliegen, die ich eben genannt habe, gerecht wird und weil sie vor allem sozialpolitisch versucht, Leistungsbezüger in Bezug auf ihre Möglichkeiten zu stärken, über Eingliederung und über das neue Element der Assistenzentschädigung.
Zu den Artikeln 42ter, 42quater und 42sexies: Zum Antrag bezüglich der Hilflosenentschädigung hat sich Frau Kleiner bereits geäussert, und ich kann auf detaillierte Ausführungen verzichten. Mit der Halbierung der Hilflosenentschädigung im Heim wird ein Teil der Einsparungen der Kantone kompensiert, welche neu von der IV übernommen werden. Diese Kompensation macht 50 Millionen Franken aus. Das ist natürlich entscheidend: Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, belasten Sie die IV unnötigerweise mit zusätzlichen 50 Millionen Franken. Mit der Einführung der Assistenzentschädigung werden für die Kantone so oder so weniger Belastungen anfallen. Das gilt es auch noch zu sagen. Sie werden also auch mit dieser in Artikel 42ter vorgesehenen Kompensation immer noch leicht entlastet. Es sollte etwa 20 Millionen Franken ausmachen.
Bei Artikel 42quater bitte ich Sie, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben. Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass wir keinen einseitigen Ausbau der IV akzeptieren. Mit dem Antrag der Mehrheit zu Artikel 42quinquies Absatz 2 wird der Assistenzbeitragsanspruch auf Angehörige ausgedehnt. Das ist sozialpolitisch eine schöne Entwicklung, natürlich. Aber auch hier gilt: Es ist eine zusätzliche Belastung für die IV, und zudem, ist es falsch, bei der Einführung dieses neuen Elementes der Assistenzentschädigung zu grosse Schritte zu machen. Bleiben Sie bei Bundesrat und Ständerat, die hier ein schrittweises Vorgehen vorschlagen. Ich meine, dass das der richtige Weg ist. Wenn ich mich recht erinnere, hat die IV ein finanzielles Problem, und wir haben hier eine Vorlage, die beabsichtigt, die IV in einem ersten Schritt teilweise zu sanieren. Sie haben der Bevölkerung versprochen, eine Sanierung der IV an die Hand zu nehmen. Dann geht es aber nicht an, dass Sie mit der Mehrheit unnötige grössere Ausgaben in der IV beschliessen.
Der CVP/EVP/glp-Fraktion möchte ich sagen: Partner, die gar nicht sanieren wollen, sind doch keine Partner, nicht wahr? Sie verbinden sich in diesen Mehrheitsanträgen mit der Linken, die eigentlich gar keine Sanierung will. Halten Sie sich an Partner, die das Ziel der Sanierung nicht aus den Augen verlieren wollen!
Wenn es Ihnen ein Anliegen ist, die IV in Ordnung zu bringen, unterstützen Sie die Anträge der Minderheiten Triponez und Stahl.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Der Vorteil ist, dass Herr Bortoluzzi und ich wissen, dass wir in dieser Frage keine Partner sind.
Sie alle kennen Situationen, in denen Sie für kurze oder längere Zeit auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen sind. Der Bruch eines Handgelenks, eine Operation am Fuss, eine heftige Grippe - es gibt verschiedene Umstände, die dazu führen können. Sie alle erleben in solchen Momenten, wie schwierig es ist, die Hilfe fremder Menschen anzunehmen. Je intimer die Hilfestellungen sind, die man braucht, umso schwerer fällt es.
Für Menschen, die aufgrund einer Behinderung ständig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, sind solche Situationen nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verständlich, dass es der Wunsch vieler Betroffener ist, möglichst autonom darüber zu entscheiden, wer die Hilfeleistungen erbringt und wie sie erbracht werden. Der Assistenzbeitrag ist genau für diese Personen eine sehr gute Möglichkeit. Er erlaubt ihnen, sich von den Menschen helfen zu lassen, die sie dafür bestimmt haben.
In der Ausgestaltung des Assistenzbeitrags gibt es verschiedene Elemente, die zu Diskussionen Anlass gaben. Eine wichtige Frage ist die der Finanzierung. Der Bundesrat hatte beschlossen, die Einführung des Assistenzbeitrags müsse für die IV kostenneutral erfolgen. Um dies zu erreichen, sollte - wir haben es schon gehört - im Gegenzug die Hilflosenentschädigung für Heimbewohnerinnen und -bewohner halbiert werden. Wenn ich den Bundesrat richtig verstanden habe, dann wollte er nur die Hilflosenentschädigung für Heimbewohnerinnen und -bewohner im IV-Alter halbieren. Aber dazu werden wir sicher noch etwas hören.
Begründet wird dieser Entscheid damit, dass die Kantone so in die Finanzierung mit einbezogen werden. Es ist sicher nicht verwunderlich, dass die Kantone diese Art der Kostenüberwälzung nicht schätzen. Einmal mehr entscheidet der Bund oder das Bundesparlament über eine Mehrbelastung für die Kantone. Die Mehrheit der Kommission liess sich davon überzeugen, dass dies der falsche Weg ist.
Ein zweiter wichtiger Aspekt ist die Frage, wer alles zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört. Der Bundesrat wollte, dass nur handlungsfähige Personen einen Assistenzbeitrag beantragen können; im Ständerat wurde entschieden, dem Bundesrat einen gewissen Spielraum zu eröffnen, um auch Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. Uns geht das zu wenig weit. Wir unterstützen bei Artikel 42quater den Antrag der Minderheit Prelicz-Huber.
Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Version des Ständerates hat die Mehrheit Ihrer Kommission in Artikel 42quinquies Absatz 2 eingefügt: Es soll nämlich möglich sein, einen Teil des Assistenzbeitrags für Hilfeleistungen durch Angehörige zu verwenden. Pflegende Angehörige sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Ihre Arbeit wird aber mit einer gewissen Selbstverständlichkeit hingenommen; nur selten machen wir uns Gedanken darüber, was geschehen würde, wenn die unbezahlte Arbeit von betreuenden Angehörigen nicht mehr geleistet würde. Wenn nun dieser Assistenzbeitrag für betreuende Angehörige verwendet werden kann, ist das für die Betroffenen nicht nur materiell wichtig, sondern es ist auch ein Zeichen der Anerkennung ihrer Arbeit durch die Politik.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, bei den Artikeln 42ter, 42quinquies und 42sexies der Mehrheit zu folgen; bei Artikel 42quater unterstützen wir die Minderheit Prelicz-Huber.
Kleiner Marianne · Mit-F · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mir ist vorhin von Frau Ingold eine Frage gestellt worden, die ich nicht beantworten konnte. Ich habe den Sachverhalt unterdessen abgeklärt; es ist wichtig, dass wir hier die volle Wahrheit kennen: Die Halbierung der Hilflosenentschädigung in Heimen betrifft nur den IV-Bereich und nicht den Pflegebereich, wie Frau Ingold gesagt hat. Darum dürfen Sie wirklich der Minderheit Triponez zustimmen.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Je peux d'emblée confirmer ce que vient de dire Madame Kleiner sur ce point en vous précisant que cela se trouve dans le message: "Die Hilflosenentschädigung der AHV bleibt unverändert." Madame Ingold, ne vous faites donc pas de souci sur ce point. Cela fait un point de réglé.
De manière générale, je veux dire ici que vous devez prendre une décision très importante. A notre avis, c'est très important, car c'est véritablement la possibilité, dans cette révision, d'augmenter l'autonomie sans augmenter les coûts. La construction de ce mécanisme est en effet assez compliquée mais, à la fin, c'est un progrès réel si l'on accepte toutes les étapes de ce mécanisme. J'aimerais le dire ici: il est tout spécialement intéressant de pouvoir faire cela, alors qu'il s'agit d'une révision très difficile, qui doit permettre de combler le déficit structurel, je vous le rappelle, d'un milliard de francs par année. Malgré tout, on a la possibilité de faire un progrès réel d'augmentation de l'autonomie. Encore une fois, il est responsable de le faire sans augmenter les coûts pour la Confédération, l'assurance-invalidité et également pour les cantons.
Je vais essayer d'expliquer comment tout cela se passe. Pour que cela fonctionne, il faut soutenir pratiquement partout le projet du Conseil fédéral, adopté par le Conseil des Etats. Le Conseil des Etats a apporté quelques nuances, mais ce sont des détails. Pour l'essentiel, c'est bien la construction telle que la voulait le Conseil fédéral et telle que l'a confirmée le Conseil des Etats qu'il faut soutenir. Le Conseil fédéral prévoit une nouvelle prestation pour favoriser l'autonomie et la responsabilité des personnes handicapées avec cette contribution d'assistance. Les personnes handicapées qui engagent des personnes pour leur fournir l'aide dont elles ont besoin au quotidien percevront à l'avenir une contribution destinée à couvrir ces frais d'assistance à raison de 30 francs l'heure. L'objectif est clair: on veut faire bénéficier ces personnes d'une plus grande autonomie avec une assistance adaptée à leurs besoins. Ceci doit leur permettre de mener leur vie de manière plus autonome et de mieux s'intégrer dans la société et dans le monde du travail.
J'aimerais expliquer d'emblée que cette contribution d'assistance s'ajoute aux prestations existantes. Il n'y a donc pas de prestations existantes qui tombent. L'allocation pour impotent, le supplément pour soins intenses, les prestations aux organisations de soins à domicile, ainsi que les services de tiers sont maintenus. Cela veut dire que les aides fournies par les familles et par les organisations existent par d'autres moyens. Elles sont complétées par la contribution d'assistance lorsque ces prestations sont insuffisantes, pour permettre une augmentation de l'autonomie.
La contribution d'assistance permettra aux cantons de réaliser des économies par les entrées dans un home évitées et par les sorties de home rendues possibles. On estime l'économie ainsi réalisée du côté des cantons à environ 64 millions de francs par an en moyenne. Afin de financer la mesure qui permet ces économies, c'est-à-dire la contribution d'assistance, il faut que, par effet de miroir, une partie des économies ainsi réalisées revienne à l'assurance-invalidité, puisque c'est elle qui finance la contribution d'assistance. A cette fin, le Conseil fédéral propose de diviser par deux l'allocation pour impotent octroyée aux assurés séjournant en home.
Vous avez donc la construction suivante: la Confédération économise environ 50 millions de francs par la réduction de moitié du montant de l'allocation pour impotent dans les homes dans le domaine de l'assurance-invalidité; en revanche, la Confédération dépense 50 millions de francs de plus pour la contribution d'assistance; parallèlement, les cantons auront, eux, davantage de coûts pour l'allocation pour impotent, mais davantage d'économies par le fait que les sorties de home seront rendues possibles.
Il est donc très important que vous souteniez à l'article 42ter la minorité Triponez, c'est-à-dire la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats, de manière à ce qu'il n'y ait pas de situation négative du point de vue financier.
Du point de vue des personnes, la quasi-totalité des personnes qui séjournent dans un home perçoit des prestations complémentaires. Or, comme il est prévu que les prestations complémentaires compenseront entièrement la réduction de l'allocation pour impotent, la grande majorité des assurés ne sera donc pas touchée par cette mesure. Et, je vous le dis encore une fois, elle ne concerne pas les personnes qui sont dans le cadre de l'AVS, mais uniquement dans celui de l'AI.
A l'article 42quater qui concerne le droit à la prestation, le Conseil fédéral peut se rallier à la version de la majorité - qui est pratiquement celle du Conseil des Etats et est très proche de celle du Conseil fédéral.
A l'article 42quinquies, la majorité de la commission propose que la contribution d'assistance puisse couvrir en partie les prestations fournies par des membres de la famille. Outre le fait qu'une telle extension engendrerait un surcoût de 10 à 20 millions de francs, elle nous semble inopportune. Le fait de ne pas retenir ici les membres de la famille concerne uniquement la contribution d'assistance et non l'allocation pour impotent qui couvre en moyenne un tiers des besoins d'assistance et permet d'indemniser le travail des membres de la famille. Cette possibilité est maintenue. La contribution d'assistance ne fait que s'y ajouter.
Nous vous demandons donc de ne pas soutenir là la proposition de la majorité, mais bien celle de la minorité Triponez.
La même remarque peut également être faite pour la proposition Prelicz-Huber. Nous vous demandons de la rejeter et de ne pas élargir le soutien par la contribution d'assistance aux organisations. Je rappelle que là aussi les prestations existantes permettent déjà d'indemniser les organisations. En fait, avec cela on risquerait d'avoir un transfert des coûts vers l'assurance-invalidité. J'aimerais surtout dire que, pour ce qui concerne la contribution d'assistance, les organisations ne correspondent pas ici réellement aux besoins des assurés; le projet pilote l'a bien montré: les participants ont préféré engager des personnes privées et n'ont fait appel à des organisations que dans de rares cas. Lorsqu'ils ont mandaté des organisations, c'était la plupart du temps les services d'aide et de soins à domicile, qui sont financés par l'assurance-maladie et les communes. Il faut donc s'en tenir au projet du Conseil fédéral et ne pas élargir le soutien des organisations par la contribution d'assistance, ce soutien pouvant se faire par d'autres moyens.
Enfin, à l'article 42sexies, nous vous demandons de ne pas soutenir la minorité Stahl. Il n'est en effet pas possible d'évaluer si un séjour en institution sera évité ou non. Ce qui est déterminant dans ce domaine, ce n'est pas l'état de santé ou les atteintes à la santé de l'assuré, mais l'environnement familial et le cercle des proches. La question est de savoir s'il y a suffisamment de personnes prêtes à fournir de l'aide et en mesure de le faire, en termes de compétences, de forme et de disponibilité. Par ailleurs, la contribution d'assistance a aussi pour but, encore une fois, d'encourager l'autonomie et d'améliorer la qualité de vie des personnes handicapées. Si l'on ne prenait que le critère du séjour en home, ce serait beaucoup trop restrictif pour accorder une aide par la contribution d'assistance.
Il faut donc là aussi rejeter la minorité et s'en tenir au projet du Conseil fédéral, soit à la version de la majorité et du Conseil des Etats.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Bundesrat, gemäss seinem Entwurf will der Bundesrat in Artikel 42ter Absatz 2 die Hilflosenentschädigung für Behinderte, die sich in einem Heim aufhalten, auf einen Viertel kürzen. Das führt letztendlich einfach dazu, dass mehr Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden müssen. Meine Frage ist: Sehr viele Behinderte sind einerseits in einem Heim und halten sich andererseits an den Wochenenden und in den Ferien zu Hause auf. Werden die Hilflosenentschädigungen generell gekürzt, also auch dann, wenn die Kinder oder die Behinderten an den Wochenenden und in den Ferien zu Hause bei den Eltern sind? Ich wäre froh, wenn Sie zur Klärung der Sachlage diese Frage beantworten könnten.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Non, la réduction est prévue pour les personnes invalides qui résident dans un home. Quand il y a une solution un peu différente, telle que celle que vous mentionnez, le cas doit vraisemblablement être revu; on devra examiner au cas par cas. La réduction ne concerne que les personnes résidant dans un home.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
In dieser Behandlungskaskade wird sich nachher Herr Kollege Cassis zu den Artikeln 42quater und 42sexies äussern; ich werde die Artikel 42ter und 42quinquies behandeln.
Zunächst zu Artikel 42ter Absatz 2 betreffend Hilflosenentschädigung: Bei dieser Frage geht es bereits um den Assistenzbeitrag, den wir nachfolgend explizit behandeln werden, denn in Artikel 42ter wird indirekt die Finanzierung der neuen Leistungen betreffend Assistenzbeitrag behandelt. Bundesrat und Ständerat wollen mit der Einführung des Assistenzbeitrages die heutige Hilflosenentschädigung an Personen, die im Heim wohnen, halbieren. Dadurch ergeben sich für die IV Einsparungen von ungefähr 50 Millionen Franken, aber für die Kantone entsprechende Mehrausgaben in den Bereichen Ergänzungsleistung und Finanzierung ihrer Behinderteninstitutionen.
Die Kommission hat diese Frage besprochen, und eine Mehrheit votiert, entgegen Bundesrat und Ständerat, für die Beibehaltung des heutigen Rechts. Damit wird die Hilflosenentschädigung nicht halbiert, und dies führt in der Konsequenz dazu, dass bei der Einführung des Assistenzbeitrags die zusätzlichen Gesamtkosten voll in der IV-Rechnung anfallen werden. Dies erscheint aber sinnvoller, denn wenn man eine neue IV-Leistung einführen will, soll sie auch als IV-Leistung in der IV-Rechnung abgebildet werden. Das belastet die IV-Rechnung zusätzlich im Rahmen der erwähnten 50 Millionen Franken pro Jahr; eine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen und hin zur Ergänzungsleistung erscheint uns politisch als nicht opportun. Jedenfalls ist die Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung - dieser Meinung.
Zu Artikel 42quinquies: Die Kommission hat sich mit der Frage beschäftigt, wie die Hilfestellung von Ehegatten und Verwandten anerkannt und angerechnet werden soll. Die Mehrheit der Kommission hat sich auf einen Antrag Humbel und Weber-Gobet hin bei Absatz 2 entschieden, die Leistungen zwar anzurechnen, aber nur bis zu einem Drittel des Assistenzbeitrages. Schon diese Lösung führt zu gewissen Mehrkosten, die der Kommissionsmehrheit indes als systemkonform erscheinen. Nicht nur die Hilfe Dritter soll abgegolten werden, sondern auch jene von Angehörigen. Die Minderheit möchte diese familiäre Unterstützung überhaupt nicht anrechnen, dies mit dem Nachteil, dass dann statt der so oder so günstigeren Hilfeleistung durch Angehörige eine gewisse Flucht in die Anstellung Dritter entstehen wird mit der Folge, dass noch höhere Mehrkosten anfallen.
Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen bzw. den Minderheitsantrag abzulehnen; das Stimmenverhältnis betrug 16 zu 4 bei 5 Enthaltungen.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je m'exprime au sujet de l'article 42quater. La contribution d'assistance constitue, vous l'aurez compris, une nouvelle prestation en complément de l'allocation pour impotent et de l'aide prodiguée par les proches, et c'est une alternative à l'aide institutionnelle. D'un montant de 30 francs par heure, elle permettra à des handicapés d'engager eux-mêmes des personnes leur fournissant l'aide dont ils ont besoin et de gérer leurs besoins d'assistance de manière plus autonome et responsable.
La commission soutient largement cette contribution d'assistance qui apporte un élément novateur dans ce paquet centré essentiellement sur les économies. Toutefois, tout n'est pas clair et la commission vous invite à décider sur quelques points. Vous en avez entendu deux et il en reste encore deux.
Selon l'alinéa 1 lettre c et les alinéas 2 et 3, pour avoir droit à une contribution d'assistance, l'assuré doit être majeur. Ainsi en a décidé le Conseil des Etats, qui a préféré cette définition à la version du Conseil fédéral qui parlait d'assuré qui a "l'exercice des droits civils au sens de l'article 13 du Code civil". Le Conseil des Etats a décidé, aux alinéas 2 et 3, que le Conseil fédéral devait fixer les conditions auxquelles les personnes dont la capacité d'exercice des droits civils est restreinte n'ont droit à aucune contribution d'assistance, ainsi que les conditions auxquelles les mineurs y ont exceptionnellement droit.
Par contre, la minorité Prelicz-Huber propose de biffer ces deux alinéas et ainsi d'étendre cette nouvelle prestation à tous les assurés qui perçoivent une allocation pour impotent et qui vivent chez eux. Cet élargissement des prestations changerait le public cible qui passerait de 20 000 à 38 000 bénéficiaires, doublant ainsi les coûts et mettant en danger cette nouvelle prestation. Cela n'est pas cohérent avec l'esprit de cette réforme qui a pour but de rééquilibrer les finances de l'AI et non pas de les faire encore plus déraper.
Par 14 voix contre 9 et 2 abstentions, la commission vous invite donc à suivre la majorité et à rejeter la proposition de la minorité Prelicz-Huber.
A l'article 42sexies alinéa 2, la commission a modifié le texte et précisé la règle du calcul des prestations. Il est en effet correct de ne pas prendre en compte le temps passé dans un établissement de soins. Elle s'est prononcée par 11 voix contre 0 et 10 abstentions.
A l'article 42sexies alinéa 4 lettre bbis, la minorité Stahl demande au Conseil fédéral de définir le critère selon lequel la prestation d'aide permet d'éviter à son bénéficiaire le placement dans un home. Selon cette minorité, la contribution d'assistance devrait être allouée seulement si un placement dans un home peut être évité. La majorité de la commission partage l'idée à la base de cette proposition. La contribution d'assistance a justement comme but d'éviter des placements dans un établissement de soins. Mais la règle formulée ici est beaucoup trop rigide. La médecine n'est pas une science exacte et, dans la réalité, une telle norme serait quasiment inapplicable.
Pour ces raisons, par 11 voix contre 9 et 4 abstentions, la commission vous invite à rejeter la proposition de la minorité Stahl et à soutenir la majorité.
Abstimmung
Art. 42ter Abs. 2 - Art. 42ter al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 75 Stimmen
Abstimmung
Art. 42quater
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
Abstimmung
Art. 42quinquies Abs. 1 - Art. 42quinquies al. 1
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 91 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag Prelicz-Huber... 64 Stimmen
Abstimmung
Art. 42quinquies Abs. 2 - Art. 42quinquies al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen
Abstimmung
Art. 42sexies
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 42septies; 42octies; 47 Abs. 1, 1bis, 1ter; 48; 53 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 42septies; 42octies; 47 al. 1, 1bis, 1ter; 48; 53 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 57
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
i. der Abschluss von Vereinbarungen mit den Leistungserbringern in den Bereichen der Massnahmen der beruflichen Art und der Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung;
j. Koordination der medizinischen Massnahmen mit dem Kranken- und Unfallversicherer.
Abs. 4
Die IV-Stellen können beratende Kommissionen einrichten, in denen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften Einsitz nehmen. Die Kommissionen unterstützen die IV-Stellen bei der Stellensuche für die an Wiedereingliederungsmassnahmen teilnehmenden Versicherten und werden zu den Wiedereingliederungszielen und zur Umsetzung der Wiedereingliederungsmassnahmen konsultiert.
Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Gilli, Goll, Fehr Jacqueline, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini)
Abs. 1 Bst. i
Streichen
Antrag der Minderheit
(Weber-Gobet, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia)
Abs. 1 Bst. j
Streichen
Art. 57
Proposition de la majorité
Al. 1
...
i. conclure des conventions avec les prestataires dans le cadre des mesures d'ordre professionnel et des mesures de réinsertion préparant à la réadaptation professionnelle;
j. coordonner les mesures médicales avec l'assureur-maladie et l'assureur-accidents
Al. 4
Les offices AI peuvent instituer des commissions consultatives, composées de représentants des associations des employeurs et des organisations syndicales. Les commissions soutiennent les offices AI dans la recherche de places de travail pour les assurés participant à des mesures de réinsertion et sont consultées sur les objectifs de nouvelle réinsertion ainsi que sur la réalisation des mesures visant la réinsertion.
Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Gilli, Goll, Fehr Jacqueline, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini)
Al. 1 let. i
Biffer
Proposition de la minorité
(Weber-Gobet, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia)
Al. 1 let. j
Biffer
Abs. 1 Bst. i - Al. 1 let. i
Le président (Germanier Jean-René, président): En ce qui concerne la proposition de la minorité Schenker Silvia à l'alinéa 1 lettre i, la décision a déjà été prise à l'article 27 alinéa 1.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 1 Bst. j - Al. 1 let. j
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Artikel 57 regelt die Aufgaben der IV-Stellen. Als neue Aufgabe sollen die IV-Stellen die Koordination der medizinischen Massnahmen mit dem Kranken- und Unfallversicherer wahrnehmen. Nach Meinung der Minderheit Ihrer Kommission ist es zum heutigen Zeitpunkt kein verantwortungsvoller Entscheid, die IV-Stellen mit dieser Aufgabe zu betrauen. Der Grund liegt in der Definition der medizinischen Massnahmen: Damit Menschen mit einer Behinderung weiterhin einer gleichwertigen Erwerbstätigkeit nachgehen können, das heisst, einen vergleichbaren Verdienst erzielen oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben können, werden sie von der IV mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt. Die medizinischen Massnahmen sind im Sinne von Eingliederungsmassnahmen bei minderjährigen - ich betone: minderjährigen - IV-Versicherten zu verstehen. Die IV übernimmt bei Versicherten vor dem vollendeten 20. Altersjahr die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit dauernd und bedeutend zu verbessern oder wesentliche Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit zu verhindern. In diesem Rahmen kann die IV die Kosten für die ärztliche Behandlung - ambulant oder in der allgemeinen Abteilung eines Spitals -, für die Behandlung durch medizinische Hilfspersonen wie z. B. Physiotherapeuten und -therapeutinnen oder für anerkannte Arzneimittel übernehmen.
Bei Versicherten vor dem vollendeten 20. Altersjahr mit einem Geburtsgebrechen übernimmt die IV alle zur Behandlung des Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Massnahmen, und zwar ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden, für die ein Anspruch auf IV-Leistungen besteht, sind in einer Liste aufgeführt, die vom Bundesrat zusammengestellt wird.
Die IV kennt im Vergleich zur Krankenversicherung keine Selbstbehalte. Anders als die Krankenkassen übernimmt die IV die vollen Kosten, ohne Selbstbehalte oder Franchisen. Es wäre eine Weichenstellung von fundamentaler Wichtigkeit, würde man in Zukunft die medizinischen Massnahmen der IV unter das Regime des Krankenversicherungsgesetzes stellen. Das hätte weitreichende Konsequenzen für die betroffenen behinderten Minderjährigen und ihre Familien. IV und KVG sind zwei verschiedene Paar Schuhe, was die Finanzierungsmechanismen anbelangt, aber auch, was die ethische Verankerung anbelangt.
Die Annahme von Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe j würde eine Art Präjudiz dafür schaffen, die medizinischen Massnahmen der IV ins KVG zu transferieren, ohne im Detail Klarheit über die Konsequenzen eines solchen Transfers für die verschiedenen institutionellen Akteure, für die behinderten Kinder und Jugendlichen und ihre Familien zu haben.
Daher bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
In Artikel 3b des Gesetzes haben wir neu auch den Krankenversicherern ein Melderecht eingeräumt. In Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe j geht es nur um eine Koordination der medizinischen Massnahmen der IV mit denjenigen der Kranken- und Unfallversicherungen.
Es geht hier nicht um minderjährige Behinderte. Bei minderjährigen Behinderten mit Geburtsgebrechen, für die die IV vollkommen zuständig ist, gibt es nichts mit der Krankenversicherung zu koordinieren. Aber bei erwachsenen Behinderten geht es sehr wohl um eine Koordination.
Mit der 5. IV-Revision haben wir Artikel 12 eingeführt, wonach medizinische Massnahmen bei Erwachsenen nicht mehr von der IV bezahlt werden, sondern von den Krankenversicherern. Das bedeutet, dass die IV Massnahmen, Abklärungen, Therapien und Untersuchungen verfügen kann, die dann von den Krankenversicherern bezahlt werden müssen. In diesem Bereich braucht es eine Koordination. Eine solche Koordination liegt durchaus im Interesse der Versicherten. Versicherte werden heute zu Untersuchungen, Abklärungen und Therapien angehalten, welche für sie nicht unbedingt in jedem Fall angenehm, vor allem aber teilweise überflüssig sind, wenn bei Krankenversicherern einsehbar wäre, welche Therapien bereits gemacht oder eingeleitet worden sind, welche erfolgreich waren und welche nicht.
Es geht hier um die Belastung der Versicherten, und es geht auch um unnötige Kosten, welche von den Krankenversicherern bezahlt werden müssten, obwohl die entsprechenden Unterlagen schon vorhanden wären. Das Ziel dieser neuen Bestimmung ist eine qualitativ optimierte Behandlung der versicherten Person. Es geht nicht darum, Behinderten, insbesondere Jugendlichen, Leistungen vorzuenthalten, sondern es geht um eine Koordination von Leistungen dort, wo dies angezeigt ist, eben bei Erwachsenen. Es geht hier um nichts anderes. Ich habe daher auch nicht so richtig verstanden, was die Minderheitssprecherin, Frau Weber-Gobet, hier ausgeführt hat.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird die Kommissionsmehrheit unterstützen.
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Sehr geehrte Frau Kollegin, können Sie mir sagen, wie die IV medizinische Massnahmen definiert? Das, was ich Ihnen vorgelesen habe, ist die Definition gemäss IV-Gesetz.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Die IV kann Abklärungen veranlassen - psychiatrische, somatische Abklärungen -, und diese Abklärungen müssen dann die Krankenversicherer bezahlen; um diese Leistungen geht es.
Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Es ist unbestritten, dass wir die Koordination zwischen den einzelnen Leistungserbringern weiter verbessern können und müssen, und in diesem Artikel geht es um die Koordination. Es geht um die Koordination von medizinischen Massnahmen mit dem Kranken- und Unfallversicherer. Das ist im Sinne aller Beteiligten, auch der Versicherten; unnötige Doppelabklärungen bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten oder unnötige Doppelbehandlungen seien als Beispiel erwähnt. Sie verursachen nicht nur mehr Kosten, sondern können in bestimmten Fällen, beispielsweise bei Operationen, auch eine erhöhte Gefährdung der Versicherten nach sich ziehen.
Mit der gewählten Formulierung "Koordination der medizinischen Massnahmen" eröffnet sich für mich aber ein Ermessensspielraum, wie diese Formulierung in Zukunft ausgelegt werden kann; wir hatten darüber in der Kommission eine reichlich verwirrliche Diskussion. Die jetzige Formulierung wurde in der Kommission mit einem Beispiel unterlegt. Es könne sein, dass die Krankenkasse nie Rechnungen für psychiatrische Abklärungen und Behandlungen bezahlt habe. Jetzt veranlasse die IV eine psychiatrische Abklärung, obwohl die Krankenkasse ihre Rechnungen dahingehend interpretiert habe, dass bei diesem Patienten ein körperliches und nicht ein psychisches Leiden vorliege. Durch die Koordination der medizinischen Massnahmen durch die Versicherer könne so aufgrund der Vorinformation eines Versicherers eine überflüssige medizinische Massnahme, beispielsweise eben eine psychiatrische Abklärung, verhindert werden.
Die Entscheidung, ob und welche medizinischen Massnahmen notwendig sind, muss zwingend durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entschieden werden. Die Notwendigkeit medizinischer Massnahmen kann auch nicht aus Diagnosen abgeleitet werden, die den Versicherern vorliegen. Das ist klar eine ärztliche Aufgabe und nicht die Aufgabe des Versicherers.
Es wäre unhaltbar, wenn in Zukunft ein Versicherer unter wirtschaftlichem Druck entscheiden könnte, dass gewisse medizinische Massnahmen unnötig und somit nicht vergütbar seien. Die Koordination und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern ist eine unbestrittene Aufgabe, die aber nicht gesetzlich verankert werden muss. Sie kann allenfalls an verschiedenen Stellen in die Verordnung einfliessen. Falls mit der vorliegenden Formulierung die Koordination zwischen Leistungserbringern gemeint ist, ist sie missverständlich.
Aus diesen Gründen bittet die grüne Fraktion Sie, auf die Aufnahme von Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe j zu verzichten und die Minderheit Weber-Gobet zu unterstützen.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich muss Ihnen gestehen: Mir ist immer noch nicht ganz klar, was die Mehrheit mit ihrem Antrag hier eigentlich bezweckt. Ich sage das deshalb, weil die ursprüngliche Antragstellerin, Frau Humbel, vorhin in ihrem Votum ja erwähnt hat, dass diese Bestimmung mit den Artikeln 3b und 3c in Zusammenhang steht, in denen es um die Meldung an die IV bzw. um das Verfahren bei der IV geht. Im Zusammenhang mit diesen Artikeln verstehe ich das Anliegen sehr wohl - und in diesem Zusammenhang lehnen wir diesen Mehrheitsantrag ab.
Grundsätzlich ist es ja kaum vorstellbar, dass heute zwischen den verschiedenen Versicherungsträgern keine Koordination in Bezug auf die medizinischen Massnahmen stattfindet. Ich gehe davon aus, dass die unnötigen Kosten, die Sie erwähnt haben, Frau Humbel, in der Praxis gar nicht entstehen können, weil diese Koordinationsarbeit heute bereits gemacht wird. Aber ich habe verstanden, dass es Ihnen um etwas anderes geht. Sie möchten vor allem den Krankenversicherern einen anderen Stellenwert einräumen. Das war auch Ihr ursprüngliches Anliegen bei den Artikeln 3b und 3c. Dort verlangten Sie nämlich, dass die Krankenversicherer, also die Krankenkassen, auch eine Meldung an die IV machen können und im Gegenzug dafür Informationen von der IV erhalten. Das ist in unseren Augen unhaltbar - wir haben das bereits in der Debatte zu den Artikeln 3b und 3c begründet -, und zwar aus Gründen des Datenschutzes. Wir wollen nicht, dass der Datenschutz durchlöchert wird, wenn es um sensible Daten geht, und Angaben zum Gesundheitszustand versicherter Personen sind sensible Daten.
Jetzt möchte ich Sie daran erinnern, dass wir in der Kommission nicht unbedingt eine ausgedehnte Diskussion über diese Anträge führten, auch nicht über den hier zur Diskussion stehenden Antrag. Hingegen hat der Bundesrat angeboten, uns einen Bericht zu unterbreiten, damit wir diese Frage in aller Ruhe und fundiert prüfen können. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass es einen solchen Bericht nicht brauche, und hat in der Abstimmung einen solchen Bericht abgelehnt. Das heisst: Wir haben bis heute keine qualifizierte Stellungnahme des Bundesrates auf dem Tisch, um die Frage überhaupt klären zu können. Aus diesen Gründen vermuten wir nach wie vor, dass es vor allem um eine Kostenverschiebung zwischen den verschiedenen Versicherungsträgern geht und nicht etwa um die Vermeidung von unnötigen Kosten, wie das Frau Humbel hier skizziert hat. Wir gehen davon aus, dass vor allem Kosten abgeschoben werden sollen, in diesem Falle vom KVG zur IV.
Deshalb bitten wir Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und es beim geltenden Recht zu belassen bzw. dazu zu stehen, dass es eigentlich heute schon möglich ist, in der Praxis eine Koordination vorzunehmen.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe libéral-radical et le groupe de l'Union démocratique du Centre soutiennent la proposition de la majorité.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
J'ai l'impression que vous lancez là un débat qui n'a vraiment pas lieu d'être. Il n'est d'ailleurs pas directement lié aux articles 3a et 3c. Il s'agit ici des attributions des offices AI. Les offices AI ont une série d'attributions, lesquelles sont énumérées à l'alinéa 1 de l'article 57. Il s'agit notamment de déterminer, de surveiller, de mettre en oeuvre les mesures d'intervention précoce et d'examiner le fonctionnement de tout cela. Dans ce cadre-là, il va de soi que les attributions des offices AI comprennent également la coordination avec les autres intervenants. Cela peut être l'assurance-maladie, l'assurance-accidents; il n'est donc pas nécessaire de le préciser dans la loi. Sur le plan pratique, cette coordination a déjà lieu. Et le fait de l'inscrire maintenant dans la loi semble soulever d'énormes problèmes, alors que, dans les faits, on n'en a aucun.
Nous vous le disons encore une fois, aucune modification légale n'est nécessaire ici pour que la coordination ait lieu entre l'assurance-maladie, l'assurance-accidents et l'assurance-invalidité lorsque l'une ou l'autre de ces assurances finance des mesures. Il est normal, à ce moment-là, qu'il y ait une coordination. Elle est définie dans le cadre des attributions des offices AI mentionnées à l'article 57.
Nous vous demandons de ne rien modifier ici, c'est-à-dire de soutenir la proposition de la minorité étant donné que, encore une fois, le problème ne se pose même pas dans la pratique.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Der Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren kommt vor allem bei der beruflichen Eingliederung eine grosse Bedeutung zu. Oft ist unklar, ob eine berufliche Massnahme der IV überhaupt erst nach vorgängigen oder begleitenden medizinischen Massnahmen, die in den Leistungsbereich der Kranken- oder der Unfallversicherung gehören, gelingen kann. Denken wir an die Auflage, ein Magenbanding machen zu lassen oder sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Hier muss eine Zusammenarbeit zwischen den Systemen IV und KV erfolgen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, dass die IV-Stellen mit dieser Koordinationsaufgabe betraut werden. Wir bitten Sie um Unterstützung dieser Aufgabenzuweisung. Macht man im Gesetz keine Zuordnung, so kann das, wie die Erfahrung zeigt, zu negativen Kompetenzkonflikten führen, das heisst, dass sich hier niemand um die Koordination kümmert und die betreffenden Personen zwischen Stuhl und Bank fallen können. Diese Gefahr kann mit dieser einfachen Norm stark vermindert, wohl aber nicht ganz ausgeschlossen werden, insbesondere wenn man an die Voten von Frau Gilli und Frau Goll denkt. Ich glaube, dass gewisse Dinge, die sie gesagt haben, nicht unrichtig sind. Man kann aber darauf vertrauen, dass auch hier die Differenzbereinigung, so nötig, eine Lösung bringt. Selbstverständlich sind auch der Weisheit des Bundesrates bei der Ausarbeitung der Verordnung keine Grenzen gesetzt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 66c
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zweifelt die IV-Stelle an der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen notwendig ist, kann sie die versicherte Person der zuständigen kantonalen Behörde (Art. 22 SVG) melden.
Abs. 2
Die IV-Stelle informiert die versicherte Person über diese Meldung.
Abs. 3
Auf Anfrage im Einzelfall stellt die IV-Stelle der kantonalen Behörde die entsprechenden Unterlagen zu.
Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Goll, Prelicz-Huber, Weber-Gobet)
Streichen
Art. 66c
Proposition de la majorité
Al. 1
En cas de doutes sur les capacités physiques ou psychiques de l'assuré à conduire un véhicule motorisé en toute sécurité, l'office AI peut signaler l'assuré à l'autorité cantonale compétente (art. 22 LCR).
Al. 2
L'office AI informe l'assuré du fait qu'elle l'a signalé à l'autorité compétente.
Al. 3
L'office AI remet, au cas par cas et sur demande, les documents correspondants à l'autorité cantonale.
Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Goll, Prelicz-Huber, Weber-Gobet)
Biffer
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Diese Bestimmung wurde nach einer äusserst kurzen Diskussion in die Vorlage eingefügt. Sie war in der Vernehmlassungsvorlage nicht enthalten; sie wurde auch im Ständerat nicht diskutiert. Die Bestimmung stammt aus dem Paket Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr.
Ich habe schon in der Kommission den Antrag gestellt, diese Bestimmung nicht aufzunehmen. Ich gebe zu, dass es damals eher mein Bauchgefühl war, das mich geleitet hat. Nachträglich habe ich mir die Botschaft Via sicura angeschaut und sah meine Befürchtungen bestätigt. Die Bestimmung wurde im Zusammenhang mit der Frage der Fahrtauglichkeit eingefügt. In der Botschaft Via sicura wird ausgeführt, bei wem man davon ausgeht, dass die Fahrtauglichkeit infrage gestellt ist. In einem Leitfaden mit dem Titel "Verdachtsgründe fehlender Fahreignung; Massnahmen; Wiederherstellung der Fahreignung" sind die Tatbestände aufgeführt, die eine Fahreignungsuntersuchung als angezeigt erscheinen lassen. Neben der Alkohol- und Betäubungsmittelabhängigkeit, die in der Botschaft aufgeführt sind, habe ich folgende Aussage gefunden: "... sowie psychische Störungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen." Mit anderen Worten geht man davon aus, dass eine psychische Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, einen - wie ebenfalls in der Botschaft steht - Anfangsverdacht fehlender Fahreignung begründe. Ich kann nicht akzeptieren, dass solch diskriminierende pauschale Aussagen nicht hinterfragt werden - das haben wir nämlich in der Kommission nicht gemacht - und eine Bestimmung ins Gesetzt eingefügt wird, die diese zementiert.
Mir ist bewusst, dass es sich nicht um eine grosse Sache handelt. Mit der Bestimmung wird den IV-Stellen die Kompetenz eingeräumt, jene Personen den Behörden zu melden, bei denen sie den Verdacht haben, sie seien nicht fahrtauglich. Ich bin davon überzeugt, dass behandelnde Ärzte und Ärztinnen oder andere involvierte Institutionen näher bei den Leuten sind und eine solche Meldung machen können.
Darum bitte ich Sie, diese Bestimmung zu streichen.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich bin eigentlich einig mit Herrn Wehrli, der in der Kommission diesen Antrag gestellt hat, dass für die Teilnahme am Strassenverkehr selbstverständlich eine genügende Fahrtauglichkeit vorhanden sein muss. Auch damit, dass es für das Autofahren eine ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit braucht, sind wir einverstanden. Aber das Prüfen von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit ist Sache der Medizin bzw. Sache der Ärzte und Ärztinnen, wie bei allen anderen Menschen auch. Da darf es doch nicht plötzlich für handicapierte Menschen eine Ausnahme geben. Wir haben vorhin Frau Schenker gehört. Sie sprach über diesen Leitfaden zu Via sicura, der mehr als diskriminierend ist und davon ausgeht, dass Menschen mit psychischen Behinderungen oder Störungen a priori nicht fahrtüchtig sind. Das darf nicht die Art und Weise sein, wie wir Gesetze legiferieren.
Die IV ist dafür nicht zuständig, sie ist zu wenig nahe bei den Leuten. Die Situation kann sich auch ändern, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen, je nachdem, wie die medikamentöse Einstellung ist. Das ist Sache der Ärzte und Ärztinnen, die das wissen, die dann eben auch wissen, wie gut die Fahrtüchtigkeit ist. Sie sollen abschliessend beurteilen können, ob jemand im Strassenverkehr zugelassen werden kann oder nicht. Wenn die IV Bedenken bezüglich der Fahrtüchtigkeit hat, kann sie selbstverständlich eine Meldung an den Arzt oder die Ärztin machen. Diese wiederum machen dann die Meldung an das Strassenverkehrsamt. Aber es soll nicht so sein, dass die IV direkt ans Strassenverkehrsamt gelangt.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Grünen, Nein zu sagen zum Antrag der Mehrheit und Ja zu jenem der Minderheit.
Triponez Pierre · Mit-M · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es ist richtig, dass es sich bei Artikel 66c um eine neue Bestimmung handelt, die im Entwurf des Bundesrates nicht vorgesehen war und die auch im Ständerat nicht diskutiert worden ist, und es ist sicher auch kein Kernelement dieser Revision. Trotzdem bitte ich Sie mit Überzeugung, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Wir stehen hier vor einer Kann-Vorschrift, die schlicht und einfach so lautet: Wenn eine IV-Stelle bei einer Person an der Leistungsfähigkeit zweifelt, die zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen notwendig ist, kann sie diese Person der zuständigen kantonalen Behörde melden - sie darf sie also melden - und muss dann auch diese Person informieren. Eine solche Vorschrift ist zumindest sinnvoll und meines Erachtens sogar im Interesse der Versicherten. Von daher ist es für mich schwer zu verstehen, weshalb die Minderheit gegen diese Neuerung Opposition macht. Ich würde Ihnen sogar zurufen: Es ist eigentlich, wenn Sie so wollen, Pflicht von jedermann - und jeder Frau - zu verhindern, dass jemand, der aus körperlichen oder eben auch aus anderen Gründen die Voraussetzungen zum Autofahren nicht erfüllt, sich selber und andere Personen einer Gefahr aussetzt.
Man kann darüber diskutieren, ob die Formulierung das Gelbe vom Ei ist. Jedenfalls scheint es mir richtig und wichtig zu sein, dass Sie diesem Artikel 66c zustimmen. Es ist dann auch eine Differenz zum Ständerat; vielleicht ergibt sich dadurch noch eine Verbesserungsmöglichkeit. Aber dass eine solche Meldung möglich sein soll, halte ich nun wirklich für einen Grundsatz, dem man ohne falsche Hemmungen zustimmen kann.
Scherer Marcel · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, bei Artikel 66c die Mehrheit zu unterstützen.
Auch hier haben wir wieder etwas, das unbedingt selbstverständlich sein sollte. Dass die Linke gegen diesen Artikel ist, ist unbegreiflich. Sie trägt damit die Verantwortung, wenn Unfälle passieren, weil so die Meldungen an die zuständigen Behörden unterbunden würden. Worum geht es? Zweifelt eine IV-Stelle an der Fahrtüchtigkeit einer handicapierten Person, soll sie dies den zuständigen Behörden, also dem Strassenverkehrsamt des zuständigen Kantons, melden können. Dies soll nicht ohne entsprechende Information an die betroffene Person passieren. Im Einzelnen muss die IV-Stelle der zuständigen kantonalen Behörde entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.
An diejenigen in diesem Saal, die dies nicht wollen: Wir sprechen von Via sicura, wir suchen nach Möglichkeiten, unsere Strassen immer sicherer zu machen - aber hier, in diesem Gesetz, will man dann die Augen vor möglichen Gefahren schliessen.
Stimmen Sie bitte mit der Mehrheit. Es geht nicht gegen handicapierte Leute, sondern es geht um mehr Sicherheit.
Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist tatsächlich so, dass es bei dieser Frage auch Interessenkonflikte geben kann. Die Fragen, die wir uns stellen müssen, sind folgende: Wird mit einer solchen Massnahme, wie sie in der Kommission mehrheitlich beschlossen worden ist, die Sicherheit auf der Strasse tatsächlich erhöht? Oder ist es nicht vielmehr so, dass mit einer solchen Bestimmung eben auch Personen diskriminiert werden, die durchaus fahrtüchtig sind und die, um überhaupt mobil zu sein und soziale Kontakte pflegen zu können, auf ein Fahrzeug angewiesen sind?
Sie haben es bereits von der Antragstellerin der Minderheit, von Frau Schenker, gehört: Diese Bestimmung ist Inhalt der Botschaft Via sicura. Diese Botschaft liegt bereits auf dem Tisch des Hauses, wurde aber weder in der Kommission noch im Parlament beraten. Das heisst, dass die Diskussion zu dieser Frage nicht stattgefunden hat. Ich muss Ihnen sagen, dass sie im Rahmen der Botschaft Via sicura in einem erweiterten Rahmen stattfinden soll. Dort geht es dann nicht nur um die Frage der Fahrtüchtigkeit von Menschen mit Behinderungen, sondern auch um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen; auch der Konsum von legalen oder illegalen Drogen soll als Kriterium hinsichtlich der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit herangezogen werden.
Ich kann Ihnen heute nicht mit Bestimmtheit sagen, ob eine solche Bestimmung Sinn macht oder nicht. Ich kann aber mit Bestimmtheit Folgendes sagen - und das ist auch der Grund, weshalb unsere Fraktion den Minderheitsantrag unterstützt -: Es macht keinen Sinn, sondern kann im Gegenteil gar schädlich sein, eine solche Bestimmung in der IV-Gesetzgebung einzufügen, ohne vertiefte Abklärungen getroffen zu haben, ohne eine vertiefte Diskussion darüber geführt zu haben und insbesondere ohne den Datenschutzbeauftragten in dieser Frage konsultiert zu haben.
Von daher möchte ich Sie bitten, diesen neuen Artikel, der in aller Eile zusammengeschustert worden ist, nicht in diese Vorlage einzufügen, sondern zuerst die Diskussion darüber zu führen, wenn auch nicht im Rahmen der 6. IV-Revision, sondern im Rahmen der Botschaft Via sicura.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Es geht bei diesen Artikel um ein Abwägen zwischen der öffentlichen Sicherheit und der persönlichen Freiheit. Es geht um die Sicherheit auf der Strasse. Es ist richtig, dass heute schon Ärzte eine Meldung bezüglich der Fahrtauglichkeit eines Versicherten machen können. Aber wir wissen auch, wie zurückhaltend von diesem Recht Gebrauch gemacht wird. Denn schliesslich geht es immer um das Vertrauensverhältnis des Patienten zum Arzt, und wenn ein Arzt dem Patienten, dem Versicherten, klarmachen muss, dass er nicht mehr fahrtauglich ist, dann zieht das immer eine Beeinträchtigung dieses Verhältnisses nach sich.
Wir möchten nun das Melderecht auf die IV-Stelle ausdehnen. Wie Sie gehört haben, ist diese Massnahme in die Botschaft Via sicura aufgenommen worden. Es ist also darüber nachgedacht worden, ob diese Massnahme tauglich ist. Wir von der CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützen diese Massnahme. Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert immer mehr eine genügende Fahrtauglichkeit und bedingt eine ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Wir wissen auch, dass diese individuell geprüft werden müssen. Wir sprechen uns ja nicht gegen die angepassten Fahrzeuge von Behinderten aus - es ist richtig, dass es sie gibt; sie ermöglichen den Behinderten eine Teilnahme am Strassenverkehr. Wir denken hier vielmehr an jene Menschen, die sich auch selber gefährden, wenn sie sich in den Strassenverkehr begeben. Frau Goll hat wieder davon gesprochen, dass wir den Datenschutzbeauftragten nicht gefragt hätten. Ich möchte hier einmal mehr die Frage zurückgeben: Wer ist hier der Gesetzgeber, der Datenschutzbeauftragte oder wir? Ich meine, wir haben die Gesetze zu machen, und der Datenschutzbeauftragte hat im Rahmen dieser Gesetze seine Aufgabe wahrzunehmen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Je vous l'ai dit depuis le début, le Conseil fédéral ne souhaite pas que vous ajoutiez des dispositions à cette révision 6a. Mais ici, on est dans un cas intermédiaire, un peu spécial.
Le Conseil fédéral a proposé une disposition similaire dans le cadre du message concernant Via sicura, qui fera l'objet d'un prochain débat. Si vous souhaitez intégrer cette disposition déjà ici, dans ce cadre, nous nous réservons la possibilité de réexaminer tout cela de manière plus détaillée dans le cadre du débat au Conseil des Etats, pour ne pas allonger le débat ici.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
L'incapacité au travail à l'origine de l'obtention d'une rente AI peut avoir des répercussions sur la capacité de conduire un véhicule à moteur. Pensons par exemple aux invalides dont, pour des raisons de consommation de drogues ou des raisons psychiques, la capacité à conduire pourrait diminuer.
Jusqu'ici, l'AI n'avait pas le droit de communiquer à l'autorité cantonale compétente ses doutes sur la capacité à conduire d'un assuré, ni de lui transmettre les informations susceptibles de permettre une évaluation médicale du cas. Le service des automobiles peut donc demander des examens médicaux qui, peut-être, ont déjà été effectués par les services médicaux de l'AI. Tous ces coûts sont supportés par la collectivité. En plus, la maladie peut créer un danger pour les autres usagers de la route.
Pour cette raison, votre commission vous recommande, par 15 voix contre 4 et 3 abstentions, de vous prononcer dans le même sens qu'elle.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert eine genügende Fahrtauglichkeit; das ist gänzlich unbestritten geblieben. Besonders das Führen von Motorfahrzeugen setzt eine ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit voraus. Dies zeigt auch die bereits vielzitierte Botschaft zu Via sicura.
Wenn eine IV-Stelle im Rahmen ihrer Abklärungen, z. B. im Hinblick auf eine AHV-Hilflosenentschädigung, feststellt, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung gegeben ist, welche die Fahrtüchtigkeit infrage stellt, soll sie der Strassenverkehrsbehörde Meldung machen können. Ganz explizit soll damit das gezielte und bewusste Teilhaben von Menschen mit Behinderungen am Strassenverkehr eben nicht infrage gestellt werden. Das sind reine Unterstellungen, die jetzt hier vorgetragen wurden. Die IV finanziert ja zum Beispiel gerade auch Umbauten an Motorfahrzeugen und sorgt dafür, dass diese Leute weiterhin am Strassenverkehr teilnehmen können. Die Teilname dieser Personen am Strassenverkehr ist also mit dieser Norm überhaupt nicht infrage gestellt.
Ein Melderecht erlaubt es jedoch der Behörde, individuell konkrete Abklärungen für den Einzelfall zu veranlassen. Das war übrigens früher, bis vor einigen Jahren, bereits möglich; es wurde dann aber vom berühmten Datenschutzbeauftragten in eigener Regie abgestellt. Er hat also eine sinnvolle Meldekultur, die bereits bestand, abgestellt.
Im Übrigen wurde der Antrag, wie er jetzt vorliegt, nicht zum ersten Mal vorgebracht. Frau Goll, es wurde also überhaupt nichts übers Knie gebrochen, sondern der Antrag lag textgleich bereits im Rahmen der 5. IV-Revision vor. Wir haben das Anliegen schon damals behandelt; es ist also nichts Neues. Man will niemanden diskriminieren. Das wird mit dieser Norm nicht der Fall sein; ich betone es noch einmal. Ich kann Sie aber mit Fällen dokumentieren, die zeigen, dass IV-Bezüger Strassenverkehrsunfälle verursacht haben, die gerade mit ihrer Behinderung etwas zu tun hatten. Wenn jemand den Arm nicht mehr richtig bewegen kann und trotzdem Auto fährt, dann gibt es ein Problem.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie also um Zustimmung zu dieser formalgesetzlichen Grundlage, die ein auch datenschutzrechtlich sauberes Meldeverfahren möglich macht. Die Kommission fällte diesen Entscheid mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 68quinquies; 77 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 68quinquies; 77 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 78
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-4, 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5
... der Versicherung, andererseits aber mindestens 37,7 Prozent der jährlichen Ausgaben der Versicherung, wovon der Beitrag an die Hilflosenentschädigung nach Artikel 77 Absatz 2 abgezogen wird.
Antrag der Minderheit
(Rechsteiner Paul, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Abs. 2
... jährlich an die Veränderungsrate der Mehrwertsteuereinnahmen angepasst ...
Abs. 3
Streichen
Art. 78
Proposition de la majorité
Al. 1-4, 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
... de l'assurance et au minimum à 37,7 pour cent des dépenses annuelles de l'assurance; la contribution à l'allocation pour impotent visée à l'article 77 alinéa 2 en est déduite.
Proposition de la minorité
(Rechsteiner Paul, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet)
Al. 2
... de la taxe sur la valeur ajoutée. Les recettes de la taxe ...
Al. 3
Biffer
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 78 geht es um die Finanzierung der IV, um eine zentrale Bestimmung des ganzen IV-Rechts, nämlich um die Frage, wie viel der Bund in Zukunft an die Finanzierung der IV beitragen muss. Die Botschaft, die der Bundesrat unterbreitet hat, ist zwiespältig ausgefallen. Einerseits hat der Bundesrat gesagt: Wenn das Ziel der Revision erreicht wird und die Rentenzahl und damit die Ausgaben der IV sinken, soll die IV vom Bund nicht weniger erhalten, sondern der Bundesbeitrag soll an den bisherigen Werten, die an die IV-Finanzierung beigesteuert worden sind, gemessen werden. Gleichzeitig hat er in derselben Botschaft zur Finanzierung aber auch gesagt: Das Risiko IV kann dem Bund nicht mehr zugemutet werden. Und so sind jetzt auch die Anträge, die gestellt worden sind, zwiespältig.
Insgesamt ist es positiv, wenn die Finanzierung von der Ausgabenentwicklung abgekoppelt wird, sofern sich die Vorgaben erfüllen und man in Zukunft effektiv nicht mehr Rentenausgaben in der gleichen Höhe hat. Aber wenn es umgekehrt ist, dann muss mindestens der heutige Bundesbeitrag gewährleistet sein. Die Kommission hat meinem entsprechenden Antrag zugestimmt, mit dem die bisherige Bestimmung beibehalten wird, dass mindestens diese 37,7 Prozent Bundesbeitrag erhalten bleiben sollen.
Eine Streitfrage bleibt offen; das ist der Antrag, den ich aufrechterhalten habe. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zuzustimmen. Es geht um die Frage: Kann der Bund bei der zukünftigen Finanzierung einen Abdiskontierungsfaktor mitberücksichtigen? Kann er also bei der zukünftigen Finanzierung der IV mittels Mehrwertsteuereinnahmen noch einen Abzug vornehmen?
Die Kopplung an die Mehrwertsteuereinnahmen ist nicht bestritten. Es ist auch richtig begründet worden, dass diese Einnahmen der Wirtschaftsentwicklung folgen. Nicht logisch ist es aber, darauf noch einen Abzug vorzunehmen. Dieser Abzug, dieser Abdiskontierungsfaktor, ist faktisch ausschliesslich durch das Ziel begründet - technisch wird er mit dem Mischindex begründet -, für den Bund Einsparungen zu bewirken. Im Bericht an die Kommission wurde klar geschrieben, das sei eine Folge des Konsolidierungsprogramms des Bundes, der Bund wolle hier Einsparungen vornehmen, auf Kosten der IV.
Es ist ein Betrag, der aufgrund seiner Grössenordnung doch ins Gewicht fällt. Wenn man ihn über fünfzehn Jahre aufkapitalisiert, sind es fast 2 Milliarden Franken, die der IV hier entgehen und im Bundeshaushalt bleiben. Was bedeutet das im Effekt? Es kommt der AHV nicht zugute. Wir sind heute in der Situation, dass die IV bei der AHV mit rund 14 Milliarden Franken in der Kreide steht. Die Verzinsung wird jetzt vorübergehend vom Bund übernommen und garantiert. Aber jemand muss diese Schulden bei der AHV irgendwann zurückzahlen. Wie soll das geschehen, wenn der Bund selber auf den Mehrwertsteuereinnahmen, die in Zukunft für die IV reserviert werden, noch einen Abdiskontierungsfaktor in Abzug bringt, um sich finanziell besserzustellen?
Ich meine deshalb, dass es im Interesse einer soliden Finanzierung des Sozialwerks IV liegt, aber vor allem auch im Interesse der AHV, wenn der Bund auf dieser Finanzierung, die sonst eigentlich in Ordnung ist, nun nicht noch einen Abzug macht.
Rossini Stéphane · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Au nom du groupe socialiste, je vous invite à soutenir la proposition de la minorité Rechsteiner Paul.
Il est évident que, dans le fonctionnement et dans le développement des assurances sociales, la contribution des pouvoirs publics est quelque chose d'essentiel. C'est essentiel pour l'ensemble des assurances sociales et plus particulièrement pour l'assurance-invalidité, parce que dans cette assurance, il y a à prendre en charge toute une série de problèmes, notamment les infirmités congénitales qui expriment le fait que l'on a affaire à l'ensemble de la société.
Ce financement par les pouvoirs publics doit avoir un ancrage solide et doit véritablement permettre une approche à long terme de l'assurance-invalidité. Ce financement par les pouvoirs publics, et plus particulièrement le financement de la Confédération, parce que c'est ce qui nous intéresse ici, est une reconnaissance de la légitimité d'intervention de l'assurance en question et c'est surtout une reconnaissance des problèmes sociaux et de la solidarité que nous devons avoir pour les régler.
Actuellement, le financement par les pouvoirs publics est lié aux dépenses. Plus les dépenses augmentent, plus la part de la Confédération augmente quantitativement. Cet élément est cohérent et il permet d'éviter que l'assurance-invalidité augmente son déficit lorsque ses dépenses augmentent.
Or la part des pouvoirs publics est aujourd'hui reconsidérée dans son principe avec la 6e révision de l'AI. On postule, dans le discours en tout cas, qu'il y aura une baisse des dépenses, qui induira proportionnellement une baisse de l'engagement de la Confédération. Ce postulat d'une baisse des dépenses semble peu réaliste, car tous les indicateurs montrent clairement que les dépenses de l'assurance-invalidité ne diminueront pas à long terme, à moins, bien évidemment, que l'on décide de couper drastiquement dans les prestations qui seront couvertes par le régime.
L'introduction du nouveau mécanisme, qui supprime donc le lien entre les dépenses et la part de la Confédération, en le remplaçant par un lien entre la contribution de la Confédération et le taux de variation des recettes de la taxe sur la valeur ajoutée - taux de variation qui, lui-même, est corrigé par un facteur d'escompte - ne nous convainc pas. Ce nouveau mécanisme reste peu clair, tant dans la motivation qui sous-tend son introduction que dans ses effets, et c'est cela qui pose véritablement problème: la maîtrise des effets de ce nouveau mécanisme.
La minorité Rechsteiner Paul ne reproche pas fondamentalement ce lien à la TVA, quand bien même celui-ci pourrait être considéré comme discutable; par contre, elle propose de biffer la partie de la modification proposée qui concerne la correction par un facteur d'escompte. Notre crainte renvoie tout simplement à un souci de maîtrise des effets de cette modification sur le financement du régime et, par conséquent, au risque de fluctuation de la contribution de la Confédération, alors même que nous avons besoin d'une certaine stabilité et d'une sécurité sur l'engagement de la Confédération pour financer cette assurance sociale. La rupture entre l'évolution des dépenses et celle des contributions de la Confédération que l'on introduit ne doit pas fragiliser le régime de l'assurance-invalidité.
Par conséquent, je vous invite à soutenir la proposition de la minorité Rechsteiner Paul.
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ici, c'est le mécanisme du financement de l'assurance-invalidité que le projet veut revoir. Le simple fait qu'avec le système actuel la contribution de la Confédération augmente lorsque les dépenses de l'AI croissent, sans qu'on puisse agir directement sur les structures, n'est pas tenable. De même, il est tout aussi absurde et démotivant que chaque franc économisé par l'AI pour améliorer ses propres finances ne lui bénéficie pas intégralement. Il est donc normal de vouloir réviser ce mécanisme pervers.
Il faut être conscient que si l'on conservait tel quel le même système, ce n'est pas 1,1 milliard de francs de déficit structurel qu'il faudrait combler, mais bien 1,7 milliard de francs qu'il faudrait trouver. Le nouveau mécanisme de financement, même - et c'est vrai - s'il transfère à l'AI le risque d'une baisse des recettes lorsque la conjoncture se détériore et celui d'une augmentation des dépenses si le nombre de nouvelles rentes augmente, va apporter malgré tout un plus incontestable à l'AI. En effet, chaque franc économisé va bénéficier pleinement à l'assurance. La Confédération va par conséquent perdre pour son budget le bénéfice des efforts consentis jusqu'ici par l'AI. En fait, cela revient donc quelque part à ce que la Confédération concède une prestation à l'AI, sous forme de contribution supplémentaire.
Et je rends déjà attentifs ici celles et ceux qui critiquent le projet que cela constitue près de la moitié des mesures d'assainissement qui figurent dans ce premier paquet soumis à révision. Si cet aspect de la révision échoue, il faudra trouver de nouvelles mesures d'économies structurelles, certainement autrement plus dures, afin de combler la part de déficit annuel de l'assurance nécessaire pour l'assainir définitivement.
La minorité Rechsteiner Paul s'attaque ici au facteur d'escompte, qui doit corriger annuellement le taux de variation des recettes de la TVA. En effet, pour que la contribution de la Confédération reflète l'évolution de l'économie générale, il faut qu'elle s'adapte à l'évolution des recettes de la TVA. Et étant donné que la croissance des recettes de la TVA est légèrement plus rapide que celle des dépenses de l'assurance-invalidité liée à des facteurs exogènes, il faut une certaine correction.
C'est précisément ce facteur d'escompte qui tient compte du fait que le système des rentes ne suit pas l'évolution générale des salaires, mais bien celui de l'indice mixte, qui est la moyenne des indices des salaires et des prix. Cette mesure - ce facteur de correction - vise avant tout à prévenir des dépenses supplémentaires disproportionnées aux dépens de la Confédération. Naturellement, c'est un choix purement politique. Supprimer ce facteur correctif, cela revient à accepter de prendre le risque d'avoir des dépenses supplémentaires aux dépens de la Confédération.
Je vous invite ici à soutenir la majorité de la commission et à rejeter fermement cette proposition de minorité.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Der Bundesrat beantragt Ihnen bei diesem Artikel einen Systemwechsel für die Finanzierung der IV. Bisher hat die Bundeskasse 37,7 Prozent der Ausgaben der IV übernommen. Neu soll ein anderer Automatismus eingesetzt werden. Basierend auf den Ausgaben der Versicherungen in den Jahren 2010/11 soll der Beitrag des Bundes parallel zu den veränderten Einnahmen der Mehrwertsteuer angepasst werden. Die Anpassung soll aber nicht auf dem direkten Wachstum der Mehrwertsteuer basieren, sondern es wird eben, wie es genannt worden ist, eine Diskontierung vorgeschlagen.
Zuerst die Tatsache: Die Einnahmen der Mehrwertsteuer wachsen stärker als die IV-Ausgaben. Wenn wir diesen Mechanismus, wie ich ihn vorgestellt habe, eins zu eins übernehmen würden, würde die IV unverhältnismässig profitieren. Dies wird mit der Diskontierung berücksichtigt. Ein Grossteil der Ausgaben, die mit den IV-Renten zu decken sind, wachsen eben nicht eins zu eins wie die Mehrwertsteuer, sondern etwa im Umfang des Mittels von Lohn- und Preisindex.
Der Minderheitsantrag, welcher diese Diskontierung streichen will, führt für die Jahre 2012 bis 2027 im Durchschnitt zu jährlichen Mehrausgaben für die Bundeskasse von sage und schreibe 118 Millionen Franken. In der Budgetdiskussion waren wir uns einig, dass wir den Bundeshaushalt nicht übermässig mit Mehrausgaben belasten wollen, und hier wird gewissermassen über das Hintertürchen ein namhafter Betrag eingestellt, wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen.
Herr Rechsteiner ist zwar mit dem neuen System einverstanden, aber er will eben die Abdiskontierung streichen. Das ist aus der Sicht der Kommissionsmehrheit nicht richtig. Das ergäbe eine versteckte Kostenverlagerung der Finanzierung der IV-Rechnung zur Bundeskasse. Das lehnt die Mehrheit der Kommission ab, und das lehnt auch die CVP/EVP/glp-Fraktion ab.
Wir unterstützen den Mehrheitsantrag und lehnen den Minderheitsantrag Rechsteiner Paul ab.
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts soutient la proposition selon laquelle la contribution de la Confédération ne dépendra plus de l'évolution des dépenses de l'AI, mais devra tenir compte de l'émergence de facteurs exogènes qui grèvent l'AI - par exemple, le nombre d'assurés, l'adaptation des rentes à l'évolution des prix et des salaires. En revanche, nous rejetons l'idée d'un taux de variation de ce montant adapté à l'évolution des recettes de la TVA, escomptée à la baisse.
Die Kopplung des Beitrages der öffentlichen Hand an die Ausgaben der IV - es handelt sich um einen Bundesbeitrag in der Höhe von rund 38 Prozent der jährlichen Ausgaben der IV - war in den Jahren des stetigen Ausgabenwachstums für die Versicherung ein Vorteil. Im Zeichen der aktuellen Ausgabenkürzungen und der Sparmassnahmen, die folgen sollen, erweist sich diese Kopplung aber als Nachteil, denn mit jeder Senkung der Ausgaben sinkt auch der Beitrag des Bundes. Damit wird der Spareffekt teilweise aufgehoben: Um ein Defizit von 1,1 Milliarden Franken mit Ausgabenkürzungen zu beseitigen, müssen die Ausgaben um 1,7 Milliarden Franken gekürzt werden.
Deshalb ist die Abkopplung des Bundesbeitrages von der Entwicklung der IV-Ausgaben, wie sie in der Revision 6a vorgesehen ist, im Hinblick auf das mittelfristige Ziel einer Sanierung der IV sinnvoll. Dies gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass mit der neuen Regelung langfristig sichergestellt ist, dass der Bundesbeitrag mit der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der Löhne und Preise Schritt hält und dass er sich nicht proportional zu den Belastungsfaktoren, welche die IV beeinflussen, verringert. Andernfalls würde die IV wieder zur Verliererin.
Konkret schlägt der Bundesrat vor, dass der Bundesbeitrag in Zukunft der satzbereinigten Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen folgen soll. Allerdings soll für die Anpassung des Bundesbeitrages nicht die volle Veränderung der Mehrwertsteuereinnahmen massgebend sein, sondern nur die abdiskontierte Veränderungsrate, wobei der Diskontierungsfaktor der Quotient aus dem in AHV und IV massgebenden Rentenindex einerseits und dem Lohnindex andererseits wäre. Diese Abdiskontierung hat folgende konkrete Auswirkungen: Wächst die Wirtschaft im Jahr um 1 Prozent und steigen die Mehrwertsteuereinnahmen entsprechend um 1 Prozent, so wird der Bundesbeitrag nur etwa um 0,5 bis 0,7 Prozent wachsen, je nachdem, wie weit Preise und Löhne auseinandergehen. Steigen die Mehrwertsteuereinnahmen hingegen um mehr als 1 Prozent, so vergrössert sich der Unterschied entsprechend.
Dass der Bundesbeitrag nicht dem realen Wirtschaftswachstum und den effektiven Bundeseinnahmen folgen soll, begründet der Bundesrat damit, dass die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen primär der Lohnsumme folgt. Die exogene Ausgabenentwicklung der IV werde dagegen im Wesentlichen durch den bei den Rentenanpassungen massgebenden Mischindex zwischen Preis- und Lohnentwicklung bestimmt. Deshalb sei eine Abdiskontierung nötig. Diese Behauptung ist nicht korrekt: Mehrwertsteuern werden auf den Preisen erhoben und nicht auf den Löhnen, womit ihre Entwicklung von der Höhe der Preise und der Menge abhängt. Folgerichtig müsste der Bundesbeitrag eher auf- und nicht abdiskontiert werden. Nur die bestehenden IV-Renten werden vom Mischindex bestimmt. Die Neurenten hängen dagegen von der Lohnentwicklung ab. Mit der Abdiskontierung des Anpassungssatzes wird die IV somit aus sachfremden Motiven langfristig geschwächt, und letztlich werden die Bundesfinanzen geschont.
Die Fraktion der Grünen bittet Sie daher, den Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul zu unterstützen, der bewirkt, dass die Entwicklungsrate der Mehrwertsteuereinnahmen nicht mehr um einen Diskontierungsfaktor korrigiert wird, sondern dass an die reine Mehrwertsteuerentwicklung angepasst wird.
Germanier Jean-René · P-M · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le groupe PDC/PEV/PVL et le groupe libéral-radical soutiennent la proposition de la majorité.
Burkhalter Didier · BR-M · Bundesrat · Neuenburg
Pour vous remercier d'accepter ce nouveau mécanisme de financement, je précise ce qui suit. Ce nouveau mécanisme permet en résumé à l'assurance-invalidité d'économiser 200 millions de francs par année à terme.
Nous nous rallions à la proposition de la commission à l'alinéa 5. En revanche, nous vous demandons de suivre la majorité de votre commission aux alinéas 2 et 3.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Mit der 4. und 5. Revision, mit den Revisionen 6a und 6b und wahrscheinlich auch noch weiteren Revisionen erreichen wir eine bessere Eingliederung, weniger Neurenten sowie mögliche Sparmassnahmen auf der Ausgabenseite der IV. Auf der Einnahmenseite haben wir bekanntlich eine befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Überdies übernimmt der Bund neu auch die Zinskosten. Nun geht es noch um den ordentlichen Beitrag des Bundes. Er ist darin begründet, dass viele Menschen mit Behinderungen nie und nimmer einigermassen risikogerechte Prämien entrichten können - denken wir an Geburtsbehinderte oder Junginvalide.
Wie soll der Bundesbeitrag nun definiert werden? Die Kommission schliesst sich hier im Grundsatz dem Ständerat an. Der Bundesbeitrag soll sich der Entwicklung der Versicherung anpassen. Anders aber und zusätzlich sollen zwei Schranken festgelegt werden. Zum einen wird die verfassungsmässige Schranke von Artikel 112 Absatz 4 der Bundesverfassung beachtet: Der Bund muss maximal 50 Prozent bezahlen. Zum anderen erscheint die Schranke von 37,7 Prozent, die auf den 1. Januar 2008 eingeführt wurde, ebenfalls als sinnvoll und soll in Absatz 5 verankert werden. Die neue Finanzierungsbestimmung erlaubt es, dass sich der Bundesbeitrag zwischen diesen beiden Schranken bewegen kann. Entwickelt sich die Finanzlage des Sozialwerkes so, wie wir es uns erhoffen, so sinkt auch der Bundesbeitrag. Falls sich die Kosten aus unerwarteten Gründen anders entwickeln sollten, so hat der neue IV-Fonds, der ja ab dem 1. Januar 2011 aktiv ist, mit dem Bund einen treuen Finanzierungspartner.
Die Kommission wollte keinen Finanzierungsschlüssel, der das Risiko der Finanzentwicklung einseitig dem Sozialwerk anlastet. Wir hoffen alle, dass nach dem Ablaufen der befristeten Zusatzfinanzierung die Finanzen der IV im Lot sein werden. Aber jetzt schon übermütig zu werden ist nicht angebracht. Die Minderheit will auf eine Diskontierung des Bundesbeitrages verzichten. Bundesrat und Ständerat, aber auch die Kommissionsmehrheit möchten an dieser Konstruktion festhalten; aber, wie gesagt, mit je einer Schranke auf beiden Seiten.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Anträge der Minderheit zu den Absätzen 2 und 3 abzulehnen und den Anträgen der Kommissionsmehrheit, namentlich jenem zu Absatz 5, zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 171 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr
La séance est levée à 13 h 05