01.426
Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen:
Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Minderheit
(Bortoluzzi, Borer, Dunant, Fattebert)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la commission
La commission propose, par 17 voix contre 5 et avec 2 abstentions:
Majorité
Donner suite à l'initiative
Minorité
(Bortoluzzi, Borer, Dunant, Fattebert)
Ne pas donner suite à l'initiative
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Am 13. Juni 1999 wurde die Vorlage für eine Mutterschaftsversicherung, welche die staatlichen Grundleistungen bei der Geburt jedes Kindes erwerbstätiger und nichterwerbstätiger Frauen und bei Adoptionsleistungen sowie eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer vorsah, vom Souverän klar verworfen. Daran gibt es nichts zu rütteln. Vor und nach jener denkwürdigen Abstimmung waren sich aber Befürworter und Gegner darin einig, dass in unserer Gesetzgebung beim Mutterschutz für erwerbstätige Frauen eine Lücke besteht, indem den Frauen in den ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes ein Arbeitsverbot auferlegt wird, dem nicht in jedem Fall eine ebenso lange Lohnauszahlung gegenübersteht. Das war die Ausgangslage.
Es ist denn auch nicht verwunderlich, dass unmittelbar nach jenem 13. Juni 1999 auch von den Gegnerinnen der damaligen Vorlage mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen neue Lösungen vorgeschlagen wurden. Wir haben soeben einen davon behandelt. In der Zwischenzeit ist einiges in Bewegung geraten. Erstens wurde in beiden Räten unseres Parlamentes eine Kommissionsmotion der SGK-NR für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub überwiesen, der mittels einer gemischten Finanzierung - acht Wochen Arbeitgeber, sechs Wochen EO-Geld - realisiert werden soll. Zweitens hat der Bundesrat - wir haben es gehört - selber eine OR-Lösung mit zwei Varianten ausgearbeitet und dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Drittens haben verschiedene Kantone eigene Projekte für einen Mutterschutz für erwerbstätige Frauen auf kantonaler Ebene in Bearbeitung oder, wie im Fall des Kantons Genf, bereits realisiert. Die bisherigen Vorschläge auf eidgenössischer Ebene sind kaum mehrheitsfähig, würden vermutlich schon im Parlament blockiert - Sie haben es heute teilweise schon gesehen - oder würden spätestens in einer Referendumsabstimmung scheitern.
Dies würde aber, davon bin ich fest überzeugt, dieser am 20. Juni 2001 eingereichten Parlamentarischen Initiative nicht passieren. Mit meinem Vorstoss verlange ich, dass der Kreis der entschädigungsberechtigten Personen gemäss Erwerbsersatzgesetz auf sowohl unselbstständig als auch selbstständig erwerbende Mütter auszudehnen ist. Diesen anspruchsberechtigten Müttern soll während vierzehn Wochen eine Erwerbsausfallentschädigung gewährt werden. Die Grundentschädigung der Leistungsempfänger, also nicht nur der Mütter, sondern auch der Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistenden, wird einheitlich auf 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens festgelegt.
Diese Parlamentarische Initiative ist nicht einfach ein Einzelvorstoss, sondern sie wurde gemeinsam mit den Kolleginnen Jacqueline Fehr von der sozialdemokratischen Fraktion, Thérèse Meyer von der christlichdemokratischen Fraktion und Ursula Haller von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, denen ich hier meinen grossen Dank aussprechen möchte, ausgearbeitet und auch gemeinsam begründet. Unser Quartett hat intensiv darum gerungen, einen gemeinsamen Nenner zu finden, und wir haben nicht geruht, bis wir vier diese Parlamentarische Initiative inklusive der Begründung bis zum letzten Buchstaben bereinigt hatten. Diese Parlamentarische Initiative ist also - ich sage es nochmals - das Resultat eines gemeinsamen Wirkens dieses Quartetts. Wie die überwältigende Zahl von 108 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in diesem Rat beweist, hat dieser Vorstoss bereits vor seiner Einreichung grossen Anklang gefunden.
Von einer raschen Umsetzung dieser Initiative werden viele profitieren. Zuerst natürlich die Frauen, deren Wunsch nach einem ausreichend langen Mutterschaftsurlaub damit in Erfüllung geht. Dabei kommen nicht nur, wie das bei den Vernehmlassungsvorschlägen des EJPD der Fall gewesen wäre, unselbstständig erwerbende Frauen in den Genuss eines längeren Mutterschaftsurlaubes, sondern auch selbstständig erwerbende Frauen. Ein weiterer grosser Vorteil ist der, dass jüngere Frauen nicht mehr befürchten müssen, als schlechte Risiken abgestempelt zu werden, und bei der Stellensuche deswegen keine Nachteile in Kauf nehmen müssen. Damit wird also ein lästiges Mobilitätshemmnis fallen. Profitieren werden aber auch all jene Männer, die Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst leisten und in den Genuss einer höheren Entschädigung kommen werden. Die EO erhält durch die Einbindung der Frauen ein zweites Standbein und wird dadurch eindeutig gestärkt.
Auch für die Wirtschaft handelt es sich um einen guten Lösungsansatz, da auf alle unnötigen Leistungen konsequent verzichtet wird. Wegen der paritätischen Finanzierung werden die Kosten gerechter verteilt, was vor allem für die kleinen und mittleren Betriebe von Bedeutung ist. Branchen mit hohem Frauenanteil werden sogar mit einer Entlastung rechnen können. Und schlussendlich spricht für den EO-Ansatz, dass er effizient und mit geringem Administrationsaufwand umgesetzt werden kann. Es braucht kein neues Gesetz, und es braucht keine Steuergelder.
Dass das Ganze nicht gratis zu haben ist, liegt auf der Hand. Immerhin darf aber festgestellt werden, dass der Ihnen nun unterbreitete Lösungsansatz geringere Mehrkosten verursacht als die übrigen zur Diskussion gestellten Modelle. Kommt dazu, dass die EO nach wie vor Überschüsse erwirtschaftet. Die notwendige Zusatzfinanzierung hält sich damit in Grenzen. Nötig sind nicht Lohnprozente, sondern lediglich Lohnpromille.
Ich bitte Sie, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Triponez, ich habe zwei Fragen an Sie:
1. Wenn man einen Topf hat, der zu viel Geld enthält, wäre es dann nicht freisinnig, wenn man die Sätze herabsetzen würde, statt das Geld auszugeben?
2. Wenn Sie schon für die Mutterschaftsversicherung sind, warum vergessen Sie die nichterwerbstätigen Frauen? Das sind Frauen in Familien, die Kinder aufziehen und nicht erwerbstätig sind. Das sind Familien, die nur einen Lohn haben und nicht zwei und damit gerade doppelt benachteiligt werden.
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zu Ihrer ersten Frage möchte ich Folgendes sagen: Die EO-Kasse hat tatsächlich Überschüsse, und ich bin an und für sich auch kein Freund solcher Transfers. Deshalb habe ich auch ganz deutlich gesagt - wenn Sie mir zugehört haben -, dass diese Initiative nicht gratis zu haben ist und dass wir eine Beitragserhöhung in Lohnpromillen - nicht in Lohnprozenten, das habe ich klar gesagt - leisten müssen.
Dazu stehe ich, und dazu stehen die Initianten. Keine Versicherung ist ganz gratis zu haben.
Zur zweiten Frage: Ich schlage in Respektierung der Abstimmung von 1999 keine eigentliche Mutterschaftsversicherung für die nichterwerbstätigen Frauen vor. Das war die grosse Krux der Abstimmungen von 1999. Deshalb wurde damals von breiten Kreisen das Referendum ergriffen, deshalb ist das Ganze an der Volksabstimmung, die Sie und ich respektieren sollten, gescheitert. Es ging damals in erster Linie um die Grundleistung des Staates an sämtliche Mütter - diese berühmten 4000 Franken -, das hat das Volk nicht gewollt. Das sollten Sie und ich respektieren.
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Allein die Tatsache, dass wir in dieser Session verschiedene Geschäfte aus ganz verschiedenen Küchen zum Mutterschutz behandeln, zeigt ja, dass ein breiter Konsens darüber herrscht, dass trotz Ablehnung der Mutterschaftsversicherung im Juni 1999 dieses Thema jetzt möglichst rasch neu angegangen werden muss. Natürlich existieren noch unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie dieser Mutterschutz im Detail aussehen sollte. Aber heute diskutieren wir mit der Parlamentarischen Initiative Triponez einen Kompromiss, der so breit abgestützt ist, dass eine schnelle Umsetzung in Reichweite liegt. Die SGK beantragt Ihnen deshalb mit 17 zu 5 Stimmen, diesem Kompromiss zum Durchbruch zu verhelfen. Mit ihrem Antrag bleibt die Kommission auf ihrer bisherigen Linie, und die heisst, dass eine Lohnausfallentschädigung für Mütter während acht Wochen nicht genügt. Diese Linie wurde vom Nationalrat und vom Ständerat aufgrund einer SGK-Motion und jetzt gerade wieder von Ihnen mit der Ablehnung der Motion Spoerry bestätigt. Vierzehn Wochen sind das Minimum angesichts der weiter gehenden Forderung von sechzehn Wochen. Sie haben bereits einen diesbezüglich Brief vom Evangelischen Frauenbund erhalten. Vierzehn Wochen sind auch das Minimum in den EU-Richtlinien.
Die Initiative verlangt also während sechzehn Wochen eine 80-prozentige Erwerbsausfallentschädigung für Mütter, die während der Schwangerschaft als Arbeitnehmerinnen oder als Selbständigerwerbende versichert waren. Finanziert wird dieser Erwerbsausfall über die EO. Im Gleichschritt wird auch die Grundentschädigung für Militärdienstleistende von 65 auf 80 Prozent angehoben. Die EO wird bekanntlich von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen finanziert. Die Frauen leisten also seit Jahrzehnten Beiträge an diese Versicherung. Sie haben aber bisher nur in Ausnahmefällen, als Dienstleistende, davon profitieren können. Vom neuen Einbezug der Mütter in den Kreis der Anspruchsberechtigten der EO profitieren sicher einmal jene Branchen, welche viele Frauen beschäftigen. Aber auch die so genannten Männerbranchen profitieren von dieser Vorlage, da die Grundentschädigung für die Soldaten höher ausfällt und damit auch wieder die Arbeitgeber entlastet werden.
Wir sehen also beim EO-Modell überall Gewinnerinnen und Gewinner. Wir erreichen eine gerechtere Verteilung der Lasten auf alle Branchen, und wir vermeiden die Gefahr, dass Frauen im gebärfähigen Alter auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Wie wir wissen, braucht unsere Wirtschaft die Frauen, auch junge Frauen im gebärfähigen Alter, und unsere Gesellschaft braucht mehr Babys.
Zu den Kosten: Die Initiative wird die EO mit etwa 500 Millionen Franken belasten. Wir wissen, dass der EO-Fonds gut dotiert ist. Auch wenn wir im Zusammenhang mit der Revision der Invalidenversicherung einen Kapitaltransfer von der EO in die Invalidenversicherung beschliessen, ist die Mutterschaftsversicherung problemlos über die EO finanzierbar, denn wir können ja auch wegen der Armeereform künftig mit jährlichen Einsparungen von etwa 100 Millionen Franken rechnen. Ab dem Jahr 2009 wäre voraussichtlich eine Beitragserhöhung von 0,3 auf 0,5 Prozent vorzusehen. Wir sprechen also, wie das bereits Herr Triponez erklärt hat, hier von Lohnpromillen, wobei diese Lohnpromille nicht nur die Mutterschaftsversicherung, sondern auch die höhere Entschädigung für Wehrmänner finanziert.
Sie haben soeben von Frau Bundesrätin Metzler gehört, dass der Bundesrat sein eigenes Projekt für einen Mutterschaftsurlaub zugunsten der Parlamentarischen Initiative Triponez auf Eis gelegt hat - mit gutem Grund: Die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesrates für eine OR-Lösung, die ja allein von den Arbeitgebern getragen werden müsste, ist sehr negativ ausgefallen. Bei der Parlamentarischen Initiative Triponez haben wir diesen breiten Widerstand nicht; wir haben deshalb heute die einmalige Chance, dem Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung einen Riesenschritt näher zu kommen.
Meyer Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Il y a quelques minutes, je vous avais promis un deuxième épisode, eh bien, le voilà! J'ai un plaisir particulier à être le rapporteur de la commission pour cet objet, puisque, comme l'a dit M. Triponez, je suis coauteur de cette initiative parlementaire.
Dans sa séance du 19 novembre 2001, la commission a examiné "die so genannte Initiative Triponez". En fait, ce projet a été déposé le 20 juin 2001, par quatre parlementaires: Pierre Triponez, naguère chef d'opposition, qui est actuellement notre leader, et c'est un grand atout, et trois femmes de trois partis différents, une blonde, une rousse et une brune. J'ai nommé Ursula Haller, Jacqueline Fehr et moi-même.
L'initiative vise à modifier la loi sur les allocations pour perte de gain afin d'élargir aux femmes le cercle des ayants droit de sorte qu'elles puissent ainsi bénéficier d'une sorte de congé-maternité rémunéré. Il est prévu, d'une part, de verser l'allocation pour perte de gain durant 14 semaines aux jeunes mères et, d'autre part, d'en fixer le montant à 80 pour cent au lieu de 65 pour cent pour tous les bénéficiaires, donc aussi bien pour les jeunes mères que pour les personnes effectuant le service militaire ou civil.
Aux yeux de la majorité de la commission, l'initiative parlementaire Triponez et consorts représente une bonne solution permettant de remplir enfin le mandat constitutionnel visant à l'introduction d'une assurance-maternité. En déposant la motion 00.3182, "Protection de la maternité et financement mixte", qui a été ensuite transmise au Conseil fédéral par les deux Chambres, la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique s'était déjà prononcée en faveur d'un congé-maternité payé de 14 semaines et cette initiative est, en quelque sorte, une mise en oeuvre de cette motion. Cela donnera ainsi l'occasion au Parlement de faire lui-même la révision de la loi.
Etant donné que les femmes financent le régime des APG depuis toujours et que leurs employeurs le financent aussi, il paraît normal, du point de vue de la solidarité, de leur permettre d'en bénéficier aussi, enfin, à leur tour. Cette réforme constitue aussi un investissement pour les générations futures. Les femmes qui ont des enfants ne doivent pas être désavantagées, et il ne faut surtout pas décourager les femmes et les couples qui désirent avoir des enfants. Vous savez que le taux de natalité est assez déplorable en Suisse. L'initiative parlementaire a aussi d'autres avantages: il n'est pas nécessaire de créer une nouvelle assurance sociale, le mécanisme est en place et il suffit d'élargir le cercle des ayants droit dans le cadre de l'actuel régime des allocations pour perte de gain.
La majorité de la commission estime important aussi de privilégier une solution équitable. Ce projet, dans son ensemble, va profiter aux employeurs des femmes, aux femmes, bien sûr, elles-mêmes, mais aussi aux employeurs des hommes, puisqu'il va augmenter les allocations de base des militaires à 80 pour cent du salaire, offrant ainsi une compensation meilleure pour tous les employeurs. Ce projet a un coût total de l'ordre de 500 millions de francs et les réserves du fonds des APG permettent de faire face à moyen terme à cette nouvelle dépense. A terme, il faudra prévoir 1 à 1,5 pour mille d'augmentation pour assurer le financement durable de cette opération: 1 pour mille, sur un salaire de 5000 francs, ça fait 2,50 francs pour l'employeur et 2,50 francs pour l'employé! Du côté de l'administration, il a été établi que la solution proposée par l'initiative était simple à mettre en oeuvre, et qu'elle ne posait pas de problèmes techniques.
A ces arguments, une minorité de la commission oppose une certaine volonté populaire; elle ne veut pas étendre des prestations sociales; elle estime que le payement du salaire en cas de maternité est du ressort des entreprises; certains en son sein estiment aussi que s'il faut améliorer la protection de la maternité, il faut le faire pour toutes les femmes. Malheureusement, les mêmes n'avaient pas soutenu le précédent projet qui répondait à cet objectif.
Cette remarque me permet de vous remettre en mémoire la décision du Parlement prise à la session de printemps à Lugano, qui vise la mise en place de prestations complémentaires pour les familles avec enfants, et spécialement pour les familles avec de jeunes enfants (BO 2001 N 314ss.). Ainsi, avec ces deux volets, nous pourrons trouver une solution plus ciblée.
L'initiative parlementaire Triponez apporte une solution simple qui correspond à la ligne claire de la majorité de la commission: 14 semaines de congé-maternité avec un financement favorable et équitable, ligne que vous avez confirmée par vos votes de l'an dernier et aussi de ce matin. Mme Metzler, conseillère fédérale, a montré son soutien à cette initiative, mais elle est prête à rebondir s'il y avait un échec, mais, je ne pense pas que ce sera le cas.
La commission propose donc de donner suite à l'initiative parlementaire Triponez, par 17 voix contre 5 et avec 2 abstentions. Je vous invite de toutes mes forces à la suivre.
Il est vrai que cela ne fait que 56 ans et 4 jours que le mandat est inscrit dans la constitution. La grossesse est longue, mais j'espère que l'accouchement se passera sans douleur. C'est possible, avec une sage-femme à la présidence de notre Conseil!
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 124 Stimmen
Dagegen .... 36 Stimmen