13.074
Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative
Verfahrensbeitrag
1. Energiegesetz
1. Loi sur l'énergie
Block 2 (Fortsetzung) - Bloc 2 (suite)
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie wissen es: Unsere Fraktion hat sich bisher in grundsätzlicher Weise gegen Markteingriffe in die Stromproduktion gewehrt, dies vor dem Hintergrund, dass die damit verursachten Marktverzerrungen möglichst verhindert werden. Wir wissen es: Subventionen, nicht nur die schweizerischen, sondern vor allem auch die deutschen Subventionen für neue erneuerbare Energien, stellen gerade auch für die Wasserkraft nebst anderen Problemen eine Schwierigkeit dar. Wir haben schliesslich im Sinne einer zweitbesten Lösung zur Schaffung gleich langer Spiesse gegenüber Solar- und Windanlagen, die bereits unterstützt werden, für die Zubauten von Wasserkraft - für die Zubauten - gesagt: Das unterstützen wir auch, denn sonst sind die Spiesse nicht gleich lang.
Es ist wichtig, dass gerade im Bereich der Wasserkraft Zubauten getätigt werden können; darüber ist man sich in den Räten einig. Wenn aber nun gleichzeitig bestehende Anlagen unterstützt werden, heisst das, wir setzen öffentliche Gelder ein, ohne dass damit die Produktion angehoben werden kann. Natürlich, die Erhaltung der Produktion ist auch wichtig. Wir sind aber der Auffassung - und für uns steht die Wasserkraft auch sehr im Zentrum -: Heute ist kurzfristig, auch wenn die Rentabilitäten gesunken sind oder zum Teil die Margen fehlen, nicht davon auszugehen, dass Wasserkraftwerke stillgelegt werden müssen. Wenn Wasserkraftwerke stillgelegt werden müssten, die für die Gesamtversorgung sehr wichtig sind, könnte dieser Rat bestimmt mit einem Notprogramm intervenieren. Das wäre eine alternative Lösung. Wenn wir aber jetzt gemäss dem Giesskannenprinzip diesen einen Rappen auszahlen, erhalten wir letztlich Strukturen. Wenn es zu einer allfälligen Nachlassstundung oder zu einem allfälligen Konkurs kommt, können wir heute eigentlich davon ausgehen, dass andere Werke die freiwerdenden Kapazitäten durchaus übernehmen und damit die Fixkosten senken können.
Aus ökonomischer und ordnungspolitischer Sicht, aber auch in Kenntnis der Unterstützung der Wasserkraft unterstützen wir also die Minderheit Wasserfallen. Ich bitte Sie, deren Antrag zu folgen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Herr Kollege Rösti, Sie wissen, dass ich Ihre Auffassung bezüglich der Marktprämie nicht teile. Sie liegen völlig falsch, wenn Sie hier von einem Giesskannenprinzip reden, weil nur jene Grosswasserkraft von dieser Marktprämie profitieren kann, die den Strom am Markt absetzen muss, und dies unter den Gestehungskosten. Kann es sein, dass Sie hier eine andere Haltung vertreten, weil die Bernischen Kraftwerke ihren Strom zum grossen Teil eben nicht am Markt absetzen müssen und in diesem Sinne einen Preis erzielen können, der die Gestehungskosten deckt, weil sie eben ein Direktversorger sind?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, ich gebe Ihnen Recht, es gäbe natürlich noch eine schlechtere Lösung als diese Marktprämie. Trotzdem halte ich an meiner Aussage, dass es ein Giesskannenprinzip sei, insofern fest, als natürlich alle Konzerne, die ihren Strom am Markt verkaufen, ob es ihnen nun gut- oder schlechtgeht, ob sie in den letzten Jahren gut oder schlecht gewirtschaftet haben, diese Prämie bekommen. Sie geht auch in alle Kantone, ob nun ein Kanton die Wasserzinsen senken will oder nicht. Hier ist es so, dass der Kanton Bern bereits vonseiten der Regierung und im Parlament eine erste Vorlage vorbereitet hat, wonach man auch vom Kanton her einen Schritt in Richtung Senkung macht, das heisst, jene Kantone, die nichts machen, wären dann bevorteilt. Ich gebe aber auch zu, dass sich die Bernischen Kraftwerke, das ist bekannt, dahingehend geäussert haben, dass sie eigentlich hier auch aus ordnungspolitischen Gründen gegen diese Marktprämie sind. Diese Gründe, die ich erwähnt habe, beeinflussen sicher auch meine Haltung, hier Transparenz zu schaffen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Rösti, wir haben ja schon viel über die Energiestrategie gestritten. Sie haben in diesen Auseinandersetzungen immer betont, dass Sie ein Verfechter des Rückgrats der Schweizer Stromversorgung sind, nämlich der Wasserkraft. Nun habe ich Ihre Ausführungen gehört. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie es besser finden, wenn wir Rahmenbedingungen schaffen, die diese Unternehmen in die Nachlassstundung begleiten. Habe ich Sie in diesem Sinne richtig verstanden, dass es halt so sei, man müsse Gesetze machen, damit Wasserkraftwerke in die Nachlassstundung getrieben würden?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin froh, dass Sie mir diese Frage stellen, Herr Kollege Nussbaumer, wenn Sie es so verstanden haben. Selbstverständlich wäre ich so missverstanden worden. Ich habe gesagt: Aus öffentlicher Sicht ist es wichtig, dass bei jenen Wasserkraftwerken, die - ich sage es jetzt in der Bankenterminologie - systemrelevant und auch bezüglich der Speicherkapazität sehr wichtig sind, die Politik den Auftrag hat sicherzustellen, dass diese auf alle Fälle laufen. Wenn sich der Markt - solche Rahmenbedingungen müssten nicht wir schaffen - so negativ entwickeln sollte, dass diese Kraftwerke im schlimmsten Fall in Nachlassstundung gehen müssten, bräuchte es, davon gehe ich heute aus, trotzdem noch keine Intervention. Vielmehr würde es einfach eine Strukturbereinigung unter den Stromkonzernen geben, verbunden in der Regel mit einer Senkung des Fixkostenblocks. Wäre das nicht der Fall, bin ich sogar der Meinung, müssten Bund und Kantone mit einem Notprogramm intervenieren.
Selbstverständlich kann man sich darüber streiten, was besser ist: jetzt zu handeln oder abzuwarten und damit nicht Strukturerhaltung zu betreiben. Ich bin eher für die zweite Lösung. Selbstverständlich müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, damit das Worst-Case-Szenario nie eintritt.
Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
Monsieur Rösti, vous avez évoqué le cas du canton de Berne. Est-il correct de dire que ce cas-là est une exception, sachant que le canton de Berne bénéficie du revenu de la redevance hydraulique, des impôts et des dividendes? Est-ce donc bien correct de dire qu'il s'agit là d'un cas particulier, dans le sens où le canton de Berne gagne d'un côté ce qu'il perd de l'autre?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja gut, die Bernischen Kraftwerke sind in einer anderen Situation. Das ist, glaube ich, unbestritten; das sagen Sie hier richtig. Aber ich möchte immerhin erwähnen, dass der Kanton Bern jetzt eben - ich wiederhole mich - einen Schritt vorwärts gemacht hat und bereits gesagt hat: "Wir wollen im Interesse unserer Wasserkraft, dass die Wasserzinsen gesenkt werden." Das ist in der Vernehmlassung und wurde auch von der Volkswirtschaft des Berner Oberlands, die von diesen Wasserzinsen sehr stark betroffen ist, gutgeheissen.
Insofern leistet hier der Kanton Bern seinen Obolus, will aber gleichzeitig verhindern, dass es zu weiteren Marktverzerrungen kommt.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zur Befristung bei der Förderung der erneuerbaren Energien: Der Ständerat hat unseres Erachtens mit der sogenannten Sunset-Klausel in Artikel 39a ein wichtiges Element eingefügt, um die Förderung der erneuerbaren Energien zu befristen. Demnach soll die Einspeisevergütung im sechsten Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, d. h. voraussichtlich 2023, auslaufen, die Einmalvergütungen nach Artikel 29 und die Investitionsbeiträge nach den Artikeln 30 und 31 ab 2031. Um eine zu lange Subventionswirtschaft zu verhindern, unterstützen wir eine noch weiter gehende zeitliche Begrenzung auf das Jahr 2025, wie es der Antrag der Minderheit I (Wasserfallen) verlangt. Wenn einem bewusst ist, dass zwar ab diesen Zeitpunkten keine neuen Verpflichtungen mehr eingegangen werden, die Subventionen aber weit über diese Zeitgrenzen hinaus fliessen, ist klar, dass diese Beschränkung nötig ist.
Sowohl die vom Bundesrat vorgeschlagenen Zertifikate als auch das vom Nationalrat vorgeschlagene Bonus-Malus-System lehnen wir ab. Beide Ansätze sind sehr aufwendig und kaum umsetzbar.
In Artikel 74 Absatz 5a möchte der Ständerat den Netzzuschlag innert Jahresfrist nach Inkrafttreten des Energiegesetzes auf das Maximum anheben. Die bisher maximale Erhöhung lag pro Jahr bei 0,45 Rappen pro Kilowattstunde. Entsprechend ist die Erhöhung von den aktuell 1,3 Rappen auf die beschlossenen 2,3 Rappen abzufedern. Ein zu rasanter Anstieg ist für die Wirtschaft und für Private nicht zumutbar, daher unterstützen wir den Antrag der Minderheit I (Wasserfallen).
Als Fraktionssprecher möchte ich noch kurz etwas zu meinem Einzelantrag zu Artikel 40 Absatz 3 sagen. Vom Nationalrat als Erstrat wurde im Jahre 2014 Artikel 40 unverändert aus dem Entwurf des Bundesrates übernommen. Hingegen findet sich im Antrag der UREK-SR vom 19. August 2015 an den Ständerat ein zusätzlicher Absatz 3 in Artikel 40, welcher von der Verwaltung eingebracht wurde. Dieser neue Absatz 3 wurde in der Behandlung im Ständerat und in der Differenzbereinigung in der UREK-NR leider nicht mehr diskutiert. Im Nachgang hat sich dann aber gezeigt, dass dieser neue Absatz 3 insbesondere für Schweizer Forschungsanstalten, welche in einem harten internationalen Wettbewerb stehen, gravierende Auswirkungen hat. Die SVP unterstützt diesen Einzelantrag. So kann eine Differenz geschaffen werden, damit die Thematik im Ständerat nochmals eingehend diskutiert werden kann.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich teile die Redezeit für die CVP-Fraktion mit Kollege Yannick Buttet. Ich rede zu den Artikeln 33a bis 33c sowie zu den damit zusammenhängenden Bestimmungen und damit zum Minderheitsantrag Wasserfallen sowie zum Einzelantrag Grüter; Kollege Yannick Buttet spricht zum Rest.
Die einheimische Grosswasserkraft ist für unsere Versorgungssicherheit systemrelevant. In der Umsetzung der Energiestrategie 2050 kommt ihr daher eine zentrale Rolle zu, oder kurz gesagt: ohne Grosswasserkraft keine Energiewende. Diese Rolle der Grosswasserkraft ist aber zunehmend in Gefahr. Denn die Preisentwicklung beim arg verzerrten Strommarkt hat für die bestehende Wasserkraft desaströse Züge angenommen. Hauptgrund dafür ist eine fehlgeleitete und protektionistische Energiepolitik in anderen Staaten Europas. Da die Wirtschaft ausserhalb unseres Landes kaum mehr wächst, ist davon auszugehen, dass das Marktproblem noch längere Zeit anhält.
Der Ständerat war sich einig, dass die bestehende Grosswasserkraft entlastet werden muss. Die Debatte darüber, wie dies geschehen soll, verlief aber kontrovers. Die Mehrheit des Ständerates sprach sich dann für ein Nothilfemodell aus, dies primär zur Schaffung einer Differenz und faktisch mit dem Auftrag an den Nationalrat, er möge das Thema noch vertiefter prüfen und bessere Lösungsansätze erarbeiten.
Die Minderheit Wasserfallen blendet die fehlende Wirtschaftlichkeit unserer Wasserkraft aus, indem sie sich in ideologischen Schützengräben verschanzt. Die CVP ist davon überzeugt, dass eine rasche und wirksame temporäre Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft unumgänglich ist, soweit diese am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten abgesetzt werden muss. Ich wiederhole es: Es handelt sich nicht um ein Giesskannenprinzip, sondern um eine Unterstützung jener Unternehmen, die ihre elektrische Energie am Markt absetzen müssen.
Kollege Grüter verlangt mit seinem Einzelantrag eine Zweckbindung der Marktprämie für Unterhalt, Reparatur und Ersatz. Damit verkäme die Marktprämie praktisch zu einer Reparaturprämie. Der aufgrund des dramatischen Preiszerfalls dringend nötige Zweck würde damit verfehlt.
Ich ersuche Sie im Namen der CVP-Fraktion, die enorme Bedeutung der Grosswasserkraft für unsere Versorgungssicherheit anzuerkennen und deshalb bei den Artikeln 33a bis 33c der Mehrheit zu folgen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Fässler, Sie können mir schon vorwerfen, ich sei in einem ideologischen Schützengraben, aber ist Ihnen, wenn Sie so eine Marktprämie machen, bewusst, dass Sie genau diejenigen Werke, die höhere Gestehungskosten haben, unter Druck setzen, jene, die heute noch rentabel am Markt sind? Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit dieser Marktprämie für Wasserkraftwerke, die am Markt nicht rentabel sind, dann ausgerechnet auch noch jene in der Merit Order unter Druck setzen, die heute noch rentabel sind? Das ist doch ein Unsinn!
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ihrer Annahme folge ich nicht, weil ich nicht glaube, dass diese Marktprämie dazu führen wird, dass der Strompreis sinken wird. Der Strompreis orientiert sich am Börsenpreis an den europäischen Märkten. Dadurch wird kein negativer Effekt auf die anderen Unternehmen ausgelöst. Schauen Sie, es ist ein Markteingriff. Ich stehe sonst auch nicht für Markteingriffe in diesem Sinne ein. Aber wenn das ganze europäische Umland hier bei der Grosswasserkraft, bei der Produktion von Elektrizität mit staatlichen Interventionen in den Markt eingreift und damit das Rückgrat unserer einheimischen Stromversorgung letztlich kaputt macht, dann sehen wir uns als Schweizer gezwungen, ebenfalls einen Markteingriff vorzunehmen.
Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
A l'article 39a, le groupe PDC soutient la proposition de la majorité de la commission, qui correspond à la décision du Conseil des Etats. Il s'agit de prévoir la fin des mesures de soutien des nouvelles énergies renouvelables six ans après l'entrée en vigueur de la loi en ce qui concerne le système de rétribution de l'injection, et en 2031 pour les autres contributions. Ceci permet de ne pas prolonger indéfiniment des mesures destinées à favoriser la transition énergétique et le lancement de nouvelles technologies. Le groupe PDC rejette en cela la proposition de la minorité II (Nussbaumer), qui vise à maintenir ces mesures de soutien au système de rétribution de l'injection jusqu'en 2031 si les objectifs ne sont pas atteints; il rejette également la proposition de la minorité I (Wasserfallen), qui a pour objectif de raccourcir à 2025 le délai s'appliquant aux autres mesures.
Aux articles 45a et 46, le groupe PDC soutient la majorité de la commission et rejette au passage les propositions Grossen Jürg et Knecht. Aux articles 48 et 49, le groupe PDC partage l'avis de la majorité de la commission qui veut biffer les objectifs d'efficacité pour les gestionnaires de réseau. En effet, si des mesures devront être trouvées afin de pousser ces gestionnaires de réseau à limiter la consommation de leurs clients, aucun système efficace n'a pu être développé jusqu'à aujourd'hui. Il convient dès lors de renoncer à une solution que tous savent déjà insatisfaisante, avant même son entrée en vigueur.
Enfin, le groupe PDC soutient une nouvelle fois la proposition de la majorité de la commission, à l'article 74. Il souhaite une adaptation immédiate du supplément à 2,3 centimes par kilowattheure, et non à 1,5 centime par kilowattheure dans un premier temps. Cette solution permettra de répondre aux nombreuses demandes en attente, ainsi que de faire face plus durablement à l'évolution du nombre de demandes.
En résumé, le groupe PDC vous encourage à soutenir les propositions de la majorité de la commission sur l'ensemble de ce bloc.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Das Geschäft der Politik ist das Geschäft mit der Zukunft. Heute legen wir die Grundsteine für erwünschte Entwicklungen von morgen. Für die Energiestrategie gilt dies in besonderem Masse. Die Artikel 32 bis 52 bilden den Kern der Energiewende und schaffen verlässliche und gleichzeitig flexible Rahmenbedingungen für die beiden Hauptsäulen, erstens den Ausbau der erneuerbaren Energien und zweitens die Energieeffizienz als Geschäftsmodell. An diesen beiden Zielen misst die SP-Fraktion die Tauglichkeit der Energiestrategie.
Zum ersten Ziel: Die Grosswasserkraft leidet unter den Verwerfungen eines falsch designten europäischen Strommarktes, in dem die Verschmutzer bessergestellt werden. So wird einerseits die Verstromung von Kohle trotz des Zubaus von erneuerbaren Energien nicht abgestellt, weil die pseudomarktlichen CO2-Preise deutlich zu tief sind und Kohle somit indirekt massiv subventioniert wird. Andererseits tragen Atomkraftwerke nirgends auch nur annähernd ihre vollen Kosten, sodass der Preis auch dort künstlich tief gehalten wird - auf Kosten in Milliardenhöhe kommender Generationen. Deshalb wird die SP-Fraktion der temporären Unterstützung der Grosswasserkraftwerke zustimmen. Dies ist momentan nämlich die einzig mögliche Antwort auf den falsch designten Markt in Europa, wobei ausserdem unser Volksvermögen - die Wasserkraft - damit geschützt wird.
Erlauben Sie mir eine kleine Klammerbemerkung an meine Vorredner, die hier von irgendwelchen Marktverzerrungen sprachen: Verzerrt ist der europäische Markt, und das bei einer katastrophalen Designstruktur. Verzerrt ist nicht unser Markt. Unser Markt funktioniert im Wesentlichen nach Gestehungskosten, so, wie sich das eigentlich gehört, so, wie wir es die letzten Jahrzehnte gemacht haben. Auch die KEV orientiert sich an den Gestehungskosten. Das ist ein kluges Design und nicht ein verzerrendes Design - und schon gar nicht eine Subvention.
Dem Einzelantrag Grüter, der verlangt, dass die Unterstützung dem Betrieb und Unterhalt und nicht den Eigentümern, also den Kantonen, zugutekommt, werden wir uns deshalb auch nicht entgegenstellen.
Bezüglich des Ausbaus der neuen erneuerbaren Energien ist bei der rechten Ratsseite eine wirklich sehr verengte Sichtweise festzustellen. Es gibt doch tatsächlich Kommissionsmitglieder, die die Sunset-Klausel ab 2025 befürworten und glauben, alles sei in sechs Jahren zugebaut. Die SP-Fraktion erachtet diese Haltung als komplett verfehlt und als gewerbe- und bauernfeindlich. Es ist doch jetzt schon absehbar: Kommt dieser Antrag durch, werden keine neuen Zubauprojekte eingegeben. Welcher Gewerbler, welcher Bauer würde investieren und sein Dach zur Verfügung stellen ohne Investitionssicherheit? Es ist doch jedem, der nur eine Spur unternehmerisches Denken in sich hat, klar, dass man den Zubau der neuen erneuerbaren Energien an ein Zubauziel koppelt und nicht an irgendeine Zahl Jahre, die ohnehin viel zu tief ist! So geht das nicht, wenn man eine bestimmte Entwicklung einleiten will, die mit der Unabhängigkeit von Öl, Gas und ausländischem Strom zu tun hat und die so ganz nebenbei dem Klimaschutz dient.
Erlauben Sie mir noch eine Klammerbemerkung: Ich höre zu diesem Zubauziel, man müsse die Subventionen kappen, weil die administrierten Preise stören. Wieso sind dann die gleichen Leute, die das hier sagen, so vehement für die administrierten Preise in der Pharmaindustrie? In der Pharmaindustrie wird genau mit der Investitionssicherheit argumentiert. Da findet man das gut, hier tauft man es in "Subventionswirtschaft" um.
Die zweite Säule der Energiestrategie ist der Effizienzgewinn. Ziel ist also ein Effizienzmodell. Es gilt, einen Business Case zu finden, damit Energieversorger Effizienz statt Strom verkaufen können. Es mag sein, dass diese Modelle nicht das Gelbe vom Ei sind. Sie sind aber trotzdem dringend notwendig und eine tragende Säule der Energiewende. Die Energieversorgungsunternehmen suchen händeringend nach Möglichkeiten, etwas zu verdienen, wenn sie effizienter werden. Das müssen wir doch in irgendeiner Form unterstützen.
Die SP hat null Verständnis dafür, dass sich die rechten Parteien dem versperren. Wer, um Himmels willen, frage ich mich, will keine effizientere Wirtschaft? Wer will unsere Volkswirtschaft nicht von Kosten befreien? Wer will nicht eine Energieproduktion mit null Grenzkosten, mit gratis Sonne, Wind, Erdwärme, Biogas usw.? Null Grenzkosten - jeder Unternehmer, der bei Trost ist, sucht so ein Modell.
Die SP-Fraktion appelliert deshalb an die vernünftigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Mitglieder dieses Parlamentes. Schalten Sie Ihr Unternehmer-Gen ein, und unterstützen Sie die beiden tragenden Säulen der Energiestrategie! Schaffen wir endlich zuverlässige und flexible Rahmenbedingungen für eine unausweichliche künftige Entwicklung der Energieversorgung von morgen!
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Bei diesem Block 2 bitte ich Sie auch, grundsätzlich der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, mit Ausnahme von Artikel 45a, wo ich Sie bitte, den Minderheitsantrag Knecht, nämlich die Version Bundesrat und Ständerat, zu unterstützen.
Beginnen wir bei den Artikeln 33a bis 33c, mit der Diskussion um die bestehende Grosswasserkraft. Das ist etwas, was im Konzept des Bundesrates nicht vorhanden ist und erst neu infolge der für die Wasserkraft schwierigen Situation entstanden ist.
Wir haben hier anfänglich auch eine ablehnende Haltung eingenommen, weil wir das Gefühl hatten: Okay, das ist eine vorübergehende Marktsituation. Für die Grosswasserkraft hat sich aber in den letzten zwei Jahren klar eine Verschlechterung der Situation ergeben: Am europäischen Strommarkt ist nochmals eine klare Preissenkung festzustellen. Wenn man im Moment die Entwicklung des ökonomischen Wachstums, die vorhandenen Überkapazitäten und Stützungszahlungen für erneuerbare Energien anschaut, so sieht man, dass das europäische Umfeld bis auf Weiteres klar extrem kompetitiv niedrigpreisig positioniert wird, und das mindestens noch auf vier, fünf Jahre hinaus.
Jetzt stellt sich die Frage: Sagen Sie Ja zum Markt? Dann sollen Grosswasserkraftwerke halt ihre Bilanz deponieren. Es ist nämlich so, dass einige von ihnen nicht erst seit einem, sondern schon seit drei Jahren in den roten Zahlen sind. Nur noch ein kleiner Teil der bestehenden Grosswasserkraftwerke ist kompetitiv und profitabel. Das ist die Ausgangslage.
Wir sind weiss Gott nicht diejenigen, die sagen, der Staat komme dann immer zu Hilfe. Wir haben, wie Herr Rösti das sonst auch sagt, eine Marktentwicklung, aber wir sind eben hier, bei der Energie, anders als bei anderen Gütern des täglichen Bedarfs, nicht in einem Markt, wo man sich auf dem europäischen oder auf dem Weltmarkt eindecken kann. Man sagt auch: Okay, wenn Firmen in Konkurs gehen und die Produktion eingestellt wird, dann ist das halt eine Marktentwicklung. Wo wir das eben nicht gelten lassen, ist in gewissen Bereichen, die strategisch sind. So wollen wir bei der Nahrungsmittelproduktion bewusst nicht einen Marktansatz fahren, sonst würden bei uns die Bauern schon lange nichts mehr produzieren, weil wir alle wissen, dass wir im europäischen Kontext mit europäischen Preisen nicht kompetitiv wären. Also stützen wir diesen Markt. Das ist völliger "common sense". Wir haben bei der Energie eben auch etwas, was nicht wie eine "commodity" funktioniert, sondern hier geht es auch um strategische Überlegungen, wo wir immer auch im Sinne der Landesversorgung sagen, dass ein gewisser "backbone", ein gewisser Markt, hier wichtig ist. Aber wir wollen uns immer auch ein bisschen auslandunabhängig positionieren.
Nochmals: Ein grosser Teil dieser Energiestrategie besteht darin, uns weniger auslandabhängig zu machen. Heute liegt im Energiebereich die Auslandabhängigkeit bei 80 Prozent. Es ist uns in den letzten drei Jahren gelungen, diesen Anteil auf 78 Prozent hinunterzukriegen. Mit den Effizienzmassnahmen, mit dem Aufbau einer einheimischen Produktion werden wir 2035/2040 bei schätzungsweise 60 Prozent landen.
Wo ist da die SVP? Das ist doch genau Ihr ureigenes Gedankengut, Herr Nationalrat Rösti, nämlich dass Sie sagen wollen, eine gewisse Unabhängigkeit von Importen aus dem Ausland sei, wo es um strategische Fragen geht, in unserem Sinne. Ja, aber was tun Sie jetzt, wenn Sie sagen: "Diese Grosswasserkraftwerke sind uns eigentlich egal, wir importieren dann halt den billigen europäischen Strom"? Denn das wird ja die Folge sein. Wenn die Produktion der bestehenden Wasserkraft nicht mehr kompetitiv ist, zurückgeht, eingestellt wird: Was ist die Alternative? Importe aus Europa. Das ist schlussendlich die Gretchenfrage, die Sie zu beantworten haben. Ist das Ihre Strategie? Ist es auch diejenige des Freisinns? Eine Importstrategie, weil es halt billiger ist und nur das zählt, was billiger ist? Ist das Ihre Philosophie? Oder sagen wir, dass es halt Bereiche des Staates gibt, wo wir ein Interesse haben und sagen: "Nein, wir wollen nicht alle Arbeitsplätze verlieren"?
Wir wollen hier eine gewisse einheimische Produktion sicherstellen, weil es hier um gewisse Bereiche geht, die von strategischer Bedeutung sind.
Sie führen, glaube ich, auch noch eine ausserordentliche Session zum starken Franken und zur Wirtschaft durch. Wie Sie ist auch der Bundesrat immer beunruhigt, wenn wir Unternehmen an chinesische oder andere Investoren verlieren. Ja, okay, Sie können jetzt auch im Bereich der Energie sagen, dass halt andere die Produktion von uns übernehmen sollen, das Einzige, was zähle, sei der Preis. Weshalb investieren Sie dann aber in die KTI und erhöhen dort die Kredite? Weil Sie doch auch wollen, dass unsere Schweizer Unternehmen in diesem hochschwierigen Umfeld mit dem starken Schweizerfranken eine gewisse Unterstützung erfahren, damit sie ihre Wettbewerbskraft weiterhin auf gesundem Boden und mit Innovationen verbessern können. Auch das ist strategisch, es ist nicht nur Markt.
Deshalb erklärt sich der Bundesrat mit dieser Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission einverstanden, und aus denselben Überlegungen tut dies übrigens auch der grösste Wirtschaftsverband der Schweiz, Economiesuisse. Nicht, weil es unser Wunsch ist, dass wir jetzt auch noch die bestehende Wasserkraft subventionieren, sondern weil es hier auch darum geht, im Sinne der strategischen Versorgung einer Produktion in der Schweiz den "backbone" der sauberen Wasserkraft nicht zu verlieren. Deshalb ist auch der Bundesrat mit der Mehrheitslösung einverstanden.
Wir glauben auch, dass dieses Modell besser ausgestaltet und weniger bürokratisch ist als dasjenige, das wir im Ständerat hatten. Es wird von allen Kantonen unterstützt - von allen Kantonen, das möchte ich hier betont haben. Deshalb glaube ich, dass das die richtige Antwort auf die Marktsituation ist, die wir nun einmal haben; die richtige Antwort für eine möglichst unabhängige Versorgung im Bereich des Stromes; die Antwort, dass wir auch weiterhin auf erneuerbare und nicht auf fossile Energien setzen. Das Marktprämienmodell erlaubt es, den Kraftwerken in dieser schwierigen Situation befristet eine Unterstützung zu leisten.
Der Bundesrat ist ebenso bereit - Sie diskutieren das ja dann auch noch -, die Wasserzinsregelung ab 2020 anzuschauen. Es ist so: Wenn man die Kosten der Wasserkraftwerke anschaut, sieht man, dass die Fixkosten sehr hoch sind. Alle Wasserkraftwerke konnten in den letzten Jahren die Betriebskosten senken, sie sind effizienter, produktiver geworden. Die Fixkosten sind die langjährigen Verpflichtungen mit dem Fremdkapital, und dazu zählt eben auch der Wasserzins. Da müssen wir schauen, dass wir für 2020 auch Lösungen finden.
In diesem Sinne ist gerade auch der Einzelantrag Grüter zu sehen. Das, was er vorschlägt, ist tatsächlich etwas, was in diesem Kontext, im Sinne der Wasserzinsregelung, hilft, aber auch, um dann zu schauen, wo wir wirklich am Markt sind, wo wir Gestehungskosten haben, wo ein gewisser Schutz der Wasserkraftproduzenten da ist. Das ist genau eine Überlegung, die richtig ist und die wir gerne aufnehmen. Wir meinen allerdings, dass in diesen Kontext die Wasserzinsregelung ab 2020 gehört, weil uns das dort auch mehr Möglichkeiten gibt, eine gesamtheitliche Lösung bezüglich der produzierenden Kantone, der Dividendenkantone und auch der Marktöffnung zu finden. Es ist auf jeden Fall eine Überlegung, die auch nach unserer Beurteilung genau in die richtige Richtung zielt.
Kommen wir zu Artikel 39a, zur Befristung der Förderbeiträge an erneuerbare Energien: Es gibt europäische Statistiken - Eurostat 2014 ist die neueste -, wonach die Schweiz in ganz Europa auf dem zweitletzten Platz liegt, was die Förderung von erneuerbarer Energie betrifft. Es ist einfach falsch, wenn immer wieder behauptet wird, wir würden Milliarden in diesen Markt hineinpumpen und würden hier den Markt völlig verfälschen. Erstens ist er verfälscht - aber nicht von uns, sondern von anderen -, zweitens ist die Schweiz wirklich sehr, sehr, sehr moderat bei der Förderung. Wir bleiben auch moderat mit dieser Strategie. Eine gewisse Förderung ist aber nötig, sonst wird die Schweiz mit höheren Lohnkosten, mit höheren Produktionskosten in diesem Umfeld nicht vom Fleck kommen. Das heisst, wer dann nicht fördert oder nur noch für zwei, drei, fünf Jahre fördern will, der sagt auch Ja zum Import von Strom aus Europa. Das ist nachweislich in den nächsten Jahren viel fossile Energie, viel Kernkraft, aber sicher nicht erneuerbare Energie.
Monsieur Genecand, je ne vois aucune contradiction de la part du Conseil fédéral, mais plutôt de la part de quelques membres du Conseil national.
Ich möchte hier einfach nochmals etwas widerlegen, was immer wieder gesagt wird. Im aktuellen Gesetz liegt der Gap bei 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Wir fördern damit, und zwar mit etwa 0,1 Rappen, auch die vor allem vom Freisinn gewollte Geothermie. Darin inbegriffen sind weiter die gesamten Massnahmen für den Gewässerschutz, die wettbewerblichen Ausschreibungen usw. Jetzt beantragen wir Ihnen mit dieser Vorlage mit dem ständerätlichen Modell 2,1 statt 1,5 Rappen. Wenn Sie Ja sagen zur Grosswasserkraft, sind wir bei 2,3 Rappen. Für die Förderung setzen wir also nochmals 0,6 Rappen ein. Damit sind zeitlich befristet nochmals um die 300 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung verfügbar. Wenn Sie dies auf die ganze Dauer diskontieren, sind Sie bei jährlich etwa 150 Millionen Franken, die Sie hier für die Förderung einsetzen. Ich muss sagen: Das ist also wirklich die bare Katastrophe. Im Vergleich zu den Geldern, die Sie in anderen Bereichen zur Förderung einsetzen, sind das Peanuts. Es ist zwar nicht nichts, aber es geht hier um die Investition in den Werkplatz Schweiz, um die Investition in die Zukunft und um die Investition in geringere Auslandabhängigkeit. Malen Sie hier nicht immer mit Milliardenzahlen den Teufel an die Wand, das stimmt so einfach nicht.
Die erneuerbaren Energien sind die Zukunft. Die Schweiz kann sie verpassen oder auch etwas tun. Ich bin sehr einverstanden mit einer moderaten, verträglichen Förderung. Wir finanzieren ja mit diesem Topf auch die Entlastung der Grossverbraucher, die die KEV nicht zu bezahlen haben, was im Sinne des Werkplatzes Schweiz auch richtig ist. Wir haben immer gesagt: Ja, die Grossverbraucher sollen sich bereits im übrigen Europa eindecken können. Sie haben bereits heute den Vorteil, dass sie sich nicht nur nicht an der KEV beteiligen müssen, sondern sich gleichzeitig für 3, 4 Rappen - das ist ein bisschen unpatriotisch, aber das ist halt die Wirtschaft - im europäischen Markt eindecken können. Das ist sehr wirtschaftsfreundlich. Von der SVP erwarte ich selbstverständlich, dass sie zur zweiten Stufe der Marktöffnung auch aus Marktüberlegungen Ja sagt, wenn sie so auf den Markt setzt. Das habe ich von ihr bis jetzt nämlich auch nicht gehört. Die FDP ist hier konsequent, das muss man sagen. Sie setzt einfach nur auf den Preis - aber eben: Bei der Energie geht es noch um ein wenig mehr als nur um billigen Strom.
Die KEV beträgt am Schluss mit diesem Modell rund 6 bis 7 Rappen des Endkundenpreises. 6 bis 7 Rappen, meine Herren! Jetzt schaue ich zu Ihnen rüber: 6 bis 7 Rappen. Der Endkonsument ist von dieser KEV nicht wesentlich betroffen. Er ist betroffen von steigenden Netzkosten im Monopol. Dort höre ich dann von Ihnen nie grosse Meinungsäusserungen oder etwas dazu, wie man effizienter sein könnte. Oder er ist auch betroffen von der Marktstruktur, wie wir sie heute mit über 700 Energieversorgungsunternehmen haben. Das ist viel teurer als diese befristete KEV, die wir jetzt von 1,5 auf 2,1 oder 2,3 Rappen befristet zu erhöhen vorschlagen.
Der Ständerat hat dieses Modell gut studiert und deshalb im Kontext gesagt: Wenn wir für die erneuerbaren Energien moderat, zeitlich befristet, mit dem Ziel vor Augen ein Gefäss bereitstellen, dann ist das vernünftig. Dann machen wir das so lange, wie es nötig ist, nicht länger. Aber so lange, wie wir dieses Ziel nicht erreicht haben, macht diese Förderung Sinn. Wir können mit diesem Netzzuschlag und mit der Befristung die Zubauziele erreichen, und deshalb ist eben auch bei Artikel 39a das Auslaufen der Unterstützung mit dieser Klausel des Ständerates gekoppelt an das Erreichen der Zubauziele. Das ist ein System, das in sich kohärent ist.
Mit dem System Wasserfallen hätten wir einen Förderstopp, und wir hätten viele Tausend Gesuche auf der Warteliste, die, wider besseres Wissen und wider Treu und Glauben, vom Staat dann die Absage kriegen: Das ist gut gemeint, aber Sie müssen selber schauen, wie Sie diese Produktionsanlage betreiben.
Bei Artikel 45a, bei den Heizungen, geht es um ein Thema, das wir schon in der ersten Runde diskutierten. Der Bundesrat hat seine Meinung nicht geändert. Wir sind nach wie vor der Auffassung, das wurde richtig gesagt, dass wir im Bereich der Gebäude ein riesiges Einsparpotenzial haben. Das ist unbestritten. Es ist hier wirklich eine Frage, ob das Bundessache oder Sache der Kantone ist. Die Lösung jetzt in Artikel 45a ist besser als in der ersten Lesung. Aber wir bleiben dabei, diese Vorschriften greifen in die Kompetenz der Kantone ein. Die Kantone haben mit ihren Mustervorschriften (Muken) im Bereich der Heizungen einiges verbessert. Es gibt Kantone mit sehr guten Standards beim Einbau von Heizungen. Es gibt Kantone, die auch hier auf fossiler Verbrennung basierende Heizungen verbieten oder mindestens die Systeme so umstellen, dass man nicht belohnt wird, wenn man auf fossiler Verbrennung basierende Heizungen betreibt.
Die Minderheit Knecht eliminiert die Differenz zum Ständerat und respektiert die föderale Kompetenz gemäss Verfassung.
Bei Artikel 46 Absatz 3 hat die Minderheit Jans ihren Antrag jetzt zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg zurückgezogen. Ich habe Verständnis für die Haltung von Herrn Grossen. Er weist zu Recht darauf hin, dass Heizungen einen grossen Anteil der Energieverschwendung verursachen und eine Betriebsoptimierung in diesem Bereich - zum Beispiel die richtige Einstellung von Boilern - eine grosse Wirkung erzielen kann. Auch hier teilen wir diese Auffassung, aber auch hier stellt sich wieder die Frage, ob dies Sache des Bundes oder der Kantone ist und wie man dies in der Praxis macht. Der Eigentümer einer Heizung ist eigentlich dafür verantwortlich, selber zu schauen, dass seine Heizung ab und zu kontrolliert und auch richtig eingestellt wird. Das würde heissen, dass wir sagen, der Staat habe hier eigentlich nichts vorzuschreiben. Vorschriften haben wir bei Neubauten. Im Rahmen der Baubewilligung respektive der Abnahme einer Baute kontrolliert der Staat selbstverständlich die Einhaltung der Vorschriften, und dazu gehören auch die energetischen Vorschriften.
Ein Teil des Antrages Grossen Jürg, nämlich die Inbetriebnahme der Gebäudetechnik, ist also praktikabel und umsetzbar. Die Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik ist aber natürlich etwas, was in der Regel eben danach anfällt, im Laufe des Betriebes einer Heizung, einer Gebäudetechnik. Hier ist es aus unserer Sicht wieder relativ schwierig, den Kantonen und sogar den Städten und Gemeinden vorzuschreiben, dass sie regelmässig die optimale Betreibung dieser Anlagen zu kontrollieren haben.
Sie sehen also, inhaltlich habe ich keine Differenz mit Herrn Grossen, aber es stellt sich auch hier wieder die Frage nach der Kompetenz gemäss Verfassung und nachher die Frage der Praktikabilität. Aber vielleicht kann man im Ständerat nochmals anschauen, ob man hier trotzdem eine Lösung findet - der Ständerat hat hier bisher halt auch unter Berücksichtigung der kantonalen Kompetenzen zurückhaltend gehandelt.
Dann geht es noch um den Einzelantrag Knecht zu Artikel 40 Absatz 3. Das ist ein Antrag, der vor allem das PSI in Villigen betrifft; ich glaube, Sie haben ihn auch so begründet. Es geht um die Rückerstattung des Netzzuschlages. Hier verstehe ich dieses Anliegen sehr gut. In der Kommission wurde einfach der Rückkommensantrag abgelehnt, und Sie hatten deshalb keine Möglichkeit mehr, das zu differenzieren.
Nochmals: Das Parlament hat die Befreiung der energieintensiven Branchen beschlossen, weil man gesagt hat, dass sie im internationalen Wettbewerb stehen und nicht durch den Netzzuschlag benachteiligt werden sollen: Das sind die Stahl-, die Aluminium-, die Maschinen- und die Papierindustrie. Das stand im Fokus dieses Artikels zur Befreiung von der Rückerstattungspflicht. Es war eigentlich nie die Absicht, dass für die öffentliche Hand - und das PSI gehört zur ETH und zu unseren Forschungsanstalten - auch gewisse Möglichkeiten zur Befreiung vom Netzzuschlag bestehen sollen.
Sie haben erklärt, das Bundesverwaltungsgericht habe im Fall einer Abwasserreinigungsanlage das Feld ein bisschen geöffnet und gesagt, dort sei es mindestens nicht völlig von der Hand zu weisen, dass auch öffentlich-rechtliche Anlagen rückerstattungsberechtigt sein könnten. Gestützt auf diesen Gerichtsentscheid hat der Ständerat die Vorlage präzisiert.
Wenn Sie aus politischen Gründen auch das PSI in den Kreis der Rückerstattungsberechtigten einschliessen möchten, so müsste nach unserer Einschätzung Ihr Antrag einfach noch präziser formuliert sein. Er ist jetzt sehr offen, sodass darüber hinaus noch viele andere von der Rückerstattung profitieren könnten. Deshalb müsste man, wenn das der politische Wille ist, klar legiferieren und sagen, dass es sich nur um Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung handelt, die von Ihrem Antrag erfasst würden. So könnte man den Antrag übernehmen.
Ich bitte Sie deshalb im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission, diese Begrenzung der Förderung im Gesetz zu akzeptieren. Der Bundesrat hat immer gesagt, dass diese Förderung kein Providurium sei. Auch bei den Gebäudeprogrammen gibt es ein Ende. Wenn wir die Förderung der erneuerbaren Energien so aufgebaut haben, soll der Markt funktionieren. Jedes Jahr haben wir Solarpanels, die billiger und somit auch rentabler werden. Bei uns in der Schweiz sind halt auch die Montagearbeiten für diese Panels wesentlich teurer als in Deutschland, Österreich oder in Italien. Deshalb macht diese Förderung für eine beschränkte Zeit und mit einem vernünftigen Mitteleinsatz Sinn.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, betreffend die Wasserkraft haben Sie mich ja persönlich angesprochen. Selbstverständlich steht unsere Fraktion - ich habe das auch ausführen können - hinter der Wasserkraft; sie will, dass die systemrelevanten Anlagen am Laufen bleiben. Es stellt sich einfach die Frage, und ich wäre froh, wenn Sie dann noch etwas dazu sagen könnten, ob es aus ordnungspolitischen Gründen nicht viel gescheiter wäre, gezielt dort zu intervenieren, wo der Stillstand einer systemrelevanten Anlage tatsächlich überhaupt möglich ist, als jetzt mit diesem Rappen flächendeckend viele Mittel zu verbrauchen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass ich ja vor zwei Jahren, glaube ich, einen Rückweisungsantrag gemacht habe mit der Bitte an den Bundesrat, diese Frage zu prüfen. Das wurde damals als "im Moment nicht notwendig" erachtet.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Wir kennen den Begriff der Systemrelevanz bei den Banken, aber nicht bei den Wasserkraftanlagen. Also müssten wir neu prüfen, was eine systemrelevante Wasserkraftanlage ist. Zudem ist es keine flächendeckende Förderung, welche die Kantone vorschlagen, sondern nur eine Förderung für diejenigen, die am Markt zu Marktpreisen produzieren müssen. Alle Wasserkraftanlagen, die sowieso zu Gestehungskosten verkaufen können, haben ja ihre Kosten gedeckt. Nochmals: Wir haben die Marktöffnung; die Unternehmen, das wissen wir, die Grossverbraucher decken sich eben am Markt ein. Das setzt gerade die schweizerischen Produzenten noch mehr unter Druck, weil grosse Kundinnen und Kunden, die sie bisher hatten, dann halt in Deutschland einkaufen und nicht bei den Bündner Wasserkraftwerken usw. Das ist natürlich dann zusätzlich ein Problem, das entsteht.
Man kann schon prüfen bezüglich einer Notlage, aber was ist eine Notlage? Wenn schon die Hälfte der Unternehmen die Bilanz deponiert hat? Oder was ist es? Das ist das Problem. Die Anlagen gehören ja nicht dem Bund, sondern mehrheitlich den Kantonen und Gemeinden. Das Problem hätten deshalb einfach die dort ansässigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler oder die Aktionäre; das ist wiederum die öffentliche Hand, die Kapital einschiessen müsste. Deshalb haben wir gesagt: Okay, man kann das tun, befristet, moderat, um eben den Notfallplan - das wäre eine ziemlich schwierige Übung! - zu vermeiden. Wir würden dann darüber streiten, was eine systemrelevante Anlage ist. Da, glaube ich, würde man sich im Parlament wahrscheinlich nicht in einem Sonderverfahren innert drei Monaten einig.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Erst einmal bin ich sehr froh, dass Sie der FDP attestieren, dass wir immer für die Strommarktöffnung gewesen sind, auch damals, als 2002 die Revision des Elektrizitätsmarktgesetzes gescheitert ist. Ich stelle fest, dass wir auch jetzt in dieser Weise handeln, wir wollen die Subventionstatbestände tief halten - das haben Sie uns ja bei der Geothermie vorgeworfen -, und das ist ja genau das Ziel. Sie müssen mir als Wasserfallen jetzt nicht weismachen, ich sei gegen die Wasserkraft, nur weil ich keine Strukturerhaltung möchte. Meine Frage ist diese: Das UVEK hat bewilligt, dass die Kantone ab 1. Januar 2015 mit den Wasserzinsen nach oben gehen. Jetzt will das gleiche UVEK und wollen Sie als Bundesrätin die 50 oder 60 Millionen Franken, die bei den Wasserkraftwerkbetreibern weggehen, mit etwa 100 Millionen Franken dieser Marktprämie direkt subventionieren. Wissen Sie, was die linke und die rechte Hand im UVEK in diesem Bereich wirklich tun?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ja, Herr Wasserfallen. Die Erhöhung basiert auf einem Beschluss des Parlamentes. Es gibt ein Gesetz, das das Parlament, also auch Sie, verabschiedet hat. Das BFE macht nichts anderes, als bei den Wasserzinsen den parlamentarischen Willen umzusetzen - nichts anderes. Deshalb sagen wir, dass wir das genau anschauen müssen. Dass es nämlich 2019 oder 2020 weiterhin so weitergeht mit einer Erhöhung der Wasserzinsen, ist in diesem Umfeld wahrscheinlich nicht wünschenswert. Nochmals: Auch Sie wissen, dass für die Kantone kein Zwang besteht, den Wasserzins auf das vom Parlament gesetzte Maximum hinaufzuschrauben. Wir wissen aber alle, dass das einfach passiert.
Helfen Sie also hier mit, den bestehenden Wasserkraftwerken in dieser Situation zu helfen. Aber helfen Sie nachher auch mit, das System, bei dem es - hier sind wir uns einig - wirklich ein paar Besonderheiten gibt, zu verbessern. Dann haben wir, glaube ich, eine zukunftsfähige Lösung mit einer Wasserkraft, die effizienter ist als heute.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, wir haben in diesem Block ja auch die Artikel 48ff. Das sind Artikel, die auf einen Bundesratsvorschlag zurückgehen, nämlich, dass man auch Effizienzziele bei den Elektrizitätslieferanten macht. Das wurde intensiv diskutiert in den Kommissionen, auch im Ständerat. Jetzt liegt ein Minderheitsantrag vor, der ein solches Effizienzziel im Sinne des Bundesrates bei den Verteilnetzbetreibern regeln möchte. Sie haben sich dazu gar nicht geäussert. Könnten Sie sagen, ob das im Sinne des Bundesrates ist, was hier vorgeschlagen wird?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe die Haltung des Bundesrates schon in der ersten Runde erklärt und habe das auch im Ständerat gesagt. Es ist nichts Neues. Der Bundesrat hat diese Bonus-Malus-Regelungen und diese Vorschriften für die Energieversorgungsunternehmen nicht freiwillig vorgebracht, sondern weil eine Motion (11.3454) vom Parlament angenommen wurde, die das von uns verlangt hat.
Wir haben das gerne geprüft. Wir sehen hier auch den Sinn und Zweck. Aber Sie haben die diversen Modelle gehabt. Die "weissen Zertifikate" sind bei Ihnen durchgefallen. Dann kam das Modell Grunder mit Bonus/Malus. Das ist bei den Energieversorgungsunternehmen durchgefallen. Die ganze Branche hat sich darum bemüht, aber bis heute gibt es keine Lösung. Jetzt kommt der Minderheitsantrag Jans, ein bisschen verbessert. Aber auch das wird bis heute von der Branche abgelehnt. Wir haben deshalb gesagt, dass wir nach wie vor der Meinung sind, dass im Bereich der Effizienz bei den Energieversorgungsunternehmen einiges zu haben ist. Aber solange wir nicht ein Modell haben, das die Branche selbst mitträgt, können Sie von mir nicht erwarten, dass ich finde, dass das Sinn macht.
Ich bin überzeugt, dass man das Fuder jetzt nicht überladen sollte. Die Energieversorgungsunternehmen werden mit der Umsetzung dieser Strategie einiges zu tun haben. Sie werden sich dann hoffentlich in ein paar Jahren bei der Marktöffnung auch nochmals positionieren müssen. Sie müssen ihre Dienstleistungen neu konzipieren. Deshalb glaube ich, dass wir gut daran tun, hier am Ball zu bleiben und weiterhin zu versuchen, das dänische Modell, das auch von den meisten als praktikabelstes Marktmodell erachtet wird, weiterzuverfolgen.
Aber ich glaube, der Ständerat war sehr klar für Streichung, wie die Mehrheit Ihrer Kommission auch. Ich sehe im Moment nicht, dass wir hier zu einem Ergebnis kommen. Aber wir können den Ball weiterhin aufnehmen und in den nächsten drei, vier Jahren prüfen, ob wir noch ein tragbares, auch wenig bürokratisches Modell finden. Da haben Sie meine volle Unterstützung.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank, Frau Bundesrätin, für Ihre Präzisierungen. Erlauben Sie, dass ich nachfrage. Es ist wirklich eine entscheidende Frage. Es geht um die Frage, ob es über die Frage der Stromeffizienz zu einer Volksabstimmung kommt oder nicht. Da stehen jetzt die Initianten vor der Wahl - es gibt übrigens aus allen Parteien Initianten -, ob sie es zurückziehen sollen oder nicht.
Jetzt liegt ein Brückenangebot auf dem Tisch. Dieses würde wahrscheinlich zum Rückzug führen. Es sagt den Netzbetreibern: "Ihr dürft das auf die Stromkosten überwälzen, wenn ihr Investitionen habt. Take it or leave it." Ich kenne kein Stromunternehmen, das sich gegen dieses Modell, dieses reine 48er-Modell - das ist ein Brückenangebot -, ausgesprochen hätte.
Deshalb hier die Präzisierung: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie das Ganze in einer späteren Vorlage nochmals bringen. Können Sie uns das hier versprechen, dass Sie nochmals mit einem neuen Vorschlag zu einem Stromeffizienzmodell kommen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ja, ich verspreche das. Ich bin nämlich überzeugt, dass es hierzu noch bessere Modelle gibt. Im Effizienzbereich sind wir ohnehin nicht so weit gekommen, wie wir das eigentlich gern gehabt hätten. Im Moment ist das aber, glaube ich, einfach nicht reif.
Über den Rückzug oder die Aufrechterhaltung müssen Sie entscheiden, das kann nicht der Bundesrat entscheiden.
Der Effizienzbereich ist der wichtigste Pfeiler der bundesrätlichen Strategie. Ich bin damit auch nur halb zufrieden. Es liegt vieles halt auf der Ebene der Kantone - dort gibt es aber auch Bewegung. Ich bin überzeugt, dass die Energieversorgungsunternehmen schnell erkennen werden, dass sie mit dem Verkauf von Beratungsleistungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen auch monetär viel besser fahren als mit dem Verkauf von Kilowattstunden. Doch das ist eine Entwicklung, die Zeit braucht. Es gibt viele Energieversorgungsunternehmen, die sich auf diesem Weg befinden. Solange nicht auch der VSE als Verband sagt, dass man da mitziehen wolle, und dieses Modell unterstützt, müssen Sie mich verstehen. Ich trage nämlich letztlich die politische Verantwortung. Ich finde diesen Gedanken gut, doch das kommt meines Erachtens zu früh und ist zu viel des Guten. Wir müssen noch daran arbeiten. Sie aber entscheiden. Das ist Ihre politische Verantwortung.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben in Zusammenhang mit der KEV von "Peanuts" gesprochen. Das hat mich etwas gejuckt. Bei einem Gesamtverbrauch von 60 Terawattstunden macht das bei Ausnützung der Obergrenze von 2,3 Rappen immerhin 1,3 Milliarden Franken für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger aus. Für mein Unternehmen habe ich das auch durchgerechnet: Dort sind es auch über 50 000 Franken. Das ist doch kein Klacks. Ich erlaube mir die etwas überspitzte Frage: Ist Ihnen das bewusst?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Sie müssen es umgekehrt sehen: Die Hälfte der KEV zahlen sowieso die Haushalte, nicht die Wirtschaft. Beim von der Wirtschaft bezahlten Teil habe ich Verständnis: Jeder Franken, den man ausgibt, ist ein Franken, den man verdienen muss. Das will ich nicht verneinen. Wir sprechen hier aber von 6 Prozent des Gesamtendkostenpreises, nie von den anderen Prozenten.
Nehmen Sie nur schon den Stromunterschied - darauf weise ich immer wieder hin -: Vom "Zurzibiet", das Sie ja gut kennen, oder von Rheinfelden bis nach Baden haben Sie locker einen Preisunterschied von 20 Prozent. Das würde mich als KMU- und Wirtschaftsvertreterin viel mehr umtreiben als diese Erhöhung. Es ist eine Erhöhung, es kostet etwas, aber es gibt auch Arbeit, und es sind Investitionen in der Schweiz. Letztlich wollen wir in der Schweiz Investitionen, Arbeitsplätze und mehr erneuerbare Energien haben. In diesem Gesamtkontext finde ich, Investition ist besser als Import. Bei Ihnen ist es sehr leicht: Zwanzig Kilometer über die Grenze, und Sie können den Strom viel billiger beziehen. Sie sind in diesem Umfeld und strampeln. Deshalb glaube ich, dass wir gerade hier schauen müssen, nicht auch noch dieses Segment immer mehr nach Deutschland zu verlieren.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich habe auch noch eine Frage zu diesem wichtigsten Pfeiler der Energiestrategie, zur Energieeffizienz. Sie haben eigentlich positiv auf meinen Einzelantrag geantwortet, und wie ich Sie verstanden habe, haben Sie gesehen, wie gross das Potenzial ist, das dort existiert. Sie haben dann auch gesagt, man könnte das vielleicht im Ständerat nochmals anschauen. Wären Sie dann bereit, jetzt zu sagen: "Ja, sagen wir hier im Nationalrat mal Ja, damit wir das dann detailliert nochmals anschauen können, diesen Artikel 46 Absatz 3 Litera e"?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Sie entscheiden, ob der Nationalrat Ja oder Nein sagt. Ich kann nur sagen, der Ständerat wird sicher weiterhin das Gleiche sagen. Wenn Sie in die kantonale Hoheit eingreifen - und das wäre vor allem mit den Betriebsoptimierungen während dieser Zeit wahrscheinlich der Fall -, dann würde das dort wahrscheinlich nicht goutiert. Die Instandstellung und die Erstinbetriebnahme liessen sich, glaube ich, in Respektierung der kantonalen Zuständigkeit umsetzen.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe veranlasst, dass über die Artikel 48 und 49 separat abgestimmt wird. Sind Sie mit mir der Meinung, dass Artikel 49 eher das Fuder überlädt als Artikel 48, weil Artikel 49 in diesem Bereich Zwangsmassnahmen vorsieht?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich glaube, es ist halt schon ein Konzept. Sie haben Recht, dass Artikel 49 sicher einschneidender ist. Grundsätzlich geht es aber um ein Konzept. Es geht um die Frage, ob wir Vorschriften für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen wollen, ob es Zielvorgaben gibt und was wir machen, wenn sie nicht erfüllt werden.
Insofern ist es meines Erachtens etwas schwierig, nur beim einen Artikel zuzustimmen und beim anderen nicht. Es ist ein Konzeptentscheid, ob man das will oder nicht.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Pour raccourcir un peu les débats, je ne vais pas réexpliquer tout ce qui s'est dit sur le soutien à la grande hydroélectricité; le rapporteur de langue allemande y reviendra. Personne n'a contesté la simplification technique par rapport à la version du Conseil des Etats. Finalement, c'est une question politique et la minorité Wasserfallen composée de huit personnes s'oppose sur le fond à ce soutien. Ce ne sont pas tellement les modalités qui posent des problèmes.
A cet égard, j'en profite pour relativiser une affirmation de Monsieur Genecand qui se plaignait d'avoir 800 acteurs sur ce marché. En réalité, le chiffre de 800 correspond au nombre d'entreprises de distribution de réseau qui sont chacune dans leur région un monopole. La plupart de ces entreprises n'ont pas de production hydroélectrique et ne sont que des monopoles de distribution.
Par contre, il y a des entreprises qui sont mixtes et aussi des entreprises, comme les Forces motrices valaisannes, qui n'assurent que la production d'électricité, sans réseau de distribution. Ce sont d'ailleurs celles-ci qui souffrent, mais une éventuelle faillite d'entreprise, telle que les Forces motrices valaisannes ou Axpo, amènerait une faible diminution du nombre d'entreprises, poserait d'immenses problèmes et ne résoudrait absolument pas la question du grand nombre d'entreprises de réseau électrique. Ce sont donc deux questions différentes.
Le Conseil des Etats n'a pas contesté la fixation du plafond à 2,3 centimes pour le prélèvement RPC, ce qui fait qu'il n'y a plus de divergence sur ce point.
Par contre, le Conseil des Etats a introduit une limitation dans le temps des octrois de nouvelles rétributions d'injection, qui n'auront lieu que pendant les cinq premières années après l'entrée en vigueur de la présente loi. Les autres dispositifs - contribution d'investissement et rétribution unique au photovoltaïque - sont limités à 2031. Dans l'optique du Conseil des Etats, il s'agit d'un compromis global: on fait un effort important maintenant pour développer les énergies renouvelables, mais ensuite, le système sera progressivement mis hors service une fois que l'effort initial aura été fait. La majorité de la commission s'est ralliée à ce dispositif.
Il y a cependant deux propositions de minorité. D'une part, la proposition de la minorité Wasserfallen vise à limiter les aides à l'investissement et la rétribution unique à 2025. La commission vous propose de rejeter la proposition de la minorité Wasserfallen, parce qu'elle empêche d'atteindre les objectifs visés. D'autre part, la proposition de la minorité Nussbaumer prévoit, au contraire, de prolonger les dispositifs d'aide jusqu'à ce que les objectifs soient atteints, ce qui n'a pas paru nécessaire à la majorité de la commission.
Je souhaite apporter encore une précision technique importante. Lorsque l'on dit que l'octroi de la RPC est limité à cinq ans, en admettant que la limite tombe en 2023, celui qui a obtenu en 2021 la décision positive de la RPC peut tout à fait commencer à la toucher en 2025, si c'est à ce moment qu'il a pu construire, au terme des procédures. La limitation temporelle porte donc sur l'octroi des décisions positives.
A noter - c'est important aussi - que le compromis du Conseil des Etats comprend aussi l'article 74, qui prévoit de partir d'emblée avec des moyens suffisants, de façon à pouvoir faire rapidement un progrès et ensuite réduire l'ampleur du système.
A l'article 45a, la commission a gardé l'idée du Conseil national de mieux utiliser l'énergie des grandes installations de chauffage pendant le semestre hivernal. Mais comme le Conseil des Etats a refusé la proposition, la commission l'a grandement simplifiée: il ne s'agit plus que d'une norme de compétence qui permet au Conseil fédéral de fixer des exigences d'efficacité pour les grandes installations de production de chaleur. Concrètement, il s'agit de pouvoir dire que celui qui a une grande installation de production de chaleur doit produire simultanément de l'électricité selon le principe du couplage chaleur-force, hautement efficace.
A l'article 45a, la commission vous propose, par 16 voix contre 9, de maintenir la décision du Conseil national.
A l'article 40, la commission n'a pas examiné la proposition Knecht, qui vise à ce que des établissements de recherche de droit public ou soutenus par des fonds publics puissent être exonérés du prélèvement permettant le financement de la rétribution à prix coûtant du courant injecté (RPC). La philosophie de la commission, qui a jusqu'à maintenant été soutenue par le conseil, également dans le cadre de l'initiative parlementaire 12.400 de la CEATE-CN, "Libérer les investissements dans le renouvelable sans pénaliser les gros consommateurs", consiste à dire que tous les consommateurs d'électricité doivent payer pour la RPC, indépendamment de leur taille, et que des exonérations ne sont prévues que pour les entreprises privées en situation de concurrence internationale et pour lesquelles le coût de l'électricité est absolument décisif du fait de leur consommation intensive de ce bien.
Typiquement, Monsieur Knecht, une fonderie ou une entreprise de recyclage mérite l'allègement du prélèvement de la RPC; c'est le compromis de l'initiative parlementaire 12.400. Par contre, une institution de droit public financée largement par l'Etat, comme c'est le cas de l'Institut Paul Scherrer, ne mérite à notre avis pas cet allègement et n'en a pas besoin. Le risque, en entrant dans cette logique, serait de faire les mêmes erreurs que celles faites par l'Allemagne où, à force d'ajouter de façon clientéliste des exemptions au prélèvement, le prélèvement est de 30 pour cent trop élevé, 30 pour cent de la consommation étant exemptée. En Allemagne, mêmes les parcours de golf sont exemptés du prélèvement RPC, ce qui constitue vraiment un non-sens!
Aux articles 48 et 49 portant sur l'efficacité électrique, vous aviez modifié, lors du premier débat au Conseil national, le projet du Conseil fédéral pour introduire le système du bonus d'économie. C'est un dispositif dont le but était d'une part d'encourager, d'autre part de contraindre les exploitants de réseau à stimuler les économies d'électricité auprès des consommateurs finaux. Le Conseil des Etats a biffé ces clauses pour différentes raisons, mais principalement parce qu'il jugeait le dispositif trop compliqué - ce problème de la complexité avait déjà été relevé au Conseil national.
Vous allez maintenant de nouveau trancher sur la base d'un dispositif amplement simplifié et largement volontaire. La commission est extrêmement divisée sur la question, puisque c'est par 12 voix contre 12 avec la voix prépondérante du président qu'elle a refusé le dispositif défendu par Monsieur Jans.
Si j'ai bien compris, Monsieur Hausammann souhaite couper en deux la proposition de manière à n'en garder que la partie portant sur l'article 48 et non celle portant sur l'article 49 - je vois que Monsieur Hausammann opine du chef.
Si, comme Monsieur Hausammann, vous soutenez l'article 48, mais rejetez l'article 49, cela signifie que le dispositif devient entièrement volontaire. Seules y participent les entreprises électriques qui souhaitent aider leurs clients à faire des économies. A ce moment-là, aucune entreprise électrique qui ne souhaite pas participer à ce dispositif ne peut y être contrainte. Monsieur Hausammann, en voulant biffer l'article 49, supprime en quelque sorte le volet contraignant.
J'aimerais enfin dire qu'à l'article 74 le rapporteur de langue allemande précisera encore un élément relatif aux dispositions transitoires pour les installations solaires de moins de 30 kilowatts ou légèrement au-dessus - 50 ou 100 kilowatts - et qui avaient obtenu la RPC. Si à l'avenir elles devaient être exclues du système, parce que le Conseil fédéral fixerait par exemple à 100 kilowatts la puissance minimum pour obtenir la RPC, même si le texte ne le dit pas, il est évident que ces installations auraient alors le droit de basculer dans le système de la prime unique, ou alors il serait possible de faire valoir pour ces installations des prétentions à la RPC ordinaire, selon le régime de l'ancien droit, puisqu'elles ont obtenu la RPC sous ce régime. Mais cela coule de source, c'est logique; la formulation est un peu ambiguë parce qu'un autre aspect a été modifié, à savoir la possibilité donnée au Conseil fédéral d'augmenter le seuil minimum d'accès à la RPC ordinaire.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion
Einer der zentralen Streitpunkte in der Differenzbereinigung ist die Frage nach der Unterstützung der Wasserkraft. Unsere Kommission hat bei der Erstberatung eine Subkommission eingesetzt, um der Frage nach der Unterstützung der Wasserkraft nachzugehen. Man kam damals zum Schluss, dass für die bestehende Wasserkraft keine Massnahmen nötig respektive möglich seien. Man hat aber eine Förderung für den Zubau beschlossen; die entsprechende Bestimmung in Artikel 30 wurde vom Ständerat bestätigt.
Nun hat sich die Welt seit der Erstberatung weitergedreht, und die Energiepreise haben sich weiter herunterbewegt. Das führte dazu, dass der Ständerat für die bestehende Wasserkraft in Artikel 33a ein Nothilfemodell eingefügt hat. In der Kommission stiess dieser Vorschlag mehrheitlich auf Ablehnung. Man war der Meinung, dass dieses Modell zu kompliziert ist, sowohl für den Gesuchsteller als auch für die Vollzugsbehörde. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die ständerätliche Lösung wegen ihrer Komplexität und der damit zusammenhängenden hohen Hürden gar nie zur Anwendung kommen und letztlich toter Buchstabe bleiben wird. Nicht zuletzt hat sich die Situation der bestehenden Wasserkraftnutzung seit der Debatte im Ständerat nochmals verschlechtert.
Die Kommission präsentiert Ihnen deshalb ein alternatives Modell. Anstelle der "Finanzhilfe in Notlagen" wie der Ständerat schlägt die Kommission eine "Marktprämie für die Grosswasserkraft" vor. Das Konzept sieht vor, dass die Grosswasserkraft, die nicht über die Grundversorgung abgesetzt werden kann, sondern am Markt platziert werden muss, eine Marktprämie von 1 Rappen pro Kilowattstunde beanspruchen kann, wenn sie unter den Gestehungskosten abgesetzt werden muss. Das war selbstverständlich die Idee der Kommission, diese Orientierung an den Gestehungskosten.
Der Einzelantrag Grüter nimmt das ja zum Teil auf. Er will verhindern, dass diese staatliche Subvention dann einfach direkt in die Dividende geht. Einen Teil davon kann man eben abfedern, wenn man sich an diesen Gestehungskosten orientiert, wenn man sagt: Das, was nicht rentiert, wird abgegolten, und sonst nichts. Ich gebe zu, wir haben das in der Kommission nicht explizit in die Vorlage integriert. Da kann der Ständerat allenfalls noch nachbessern, wenn wir es gutheissen.
Den zweiten Teil des Einzelantrages Grüter - das hat Frau Bundesrätin Leuthard gesagt -, dass man das effektiv dann in die Sanierung, in den Werterhalt steckt, könnte man mit der Wasserzinsregelung ab 2020 anpacken.
Die Kommission ist sich bewusst, dass mit diesem Vorschlag eine sehr umfassende Unterstützung gewährt wird. Gerechtfertigt wird diese Unterstützung mit dem Umstand, dass die Grosswasserkraft für die Versorgungssicherheit in unserem Land halt wirklich eine sehr wichtige Rolle spielt. Sowohl in der Kommission als auch heute war von Systemrelevanz die Rede. Ausserdem ist man der Meinung, man könne mit diesem System eine Entlastung erreichen, die nicht zu einem Giesskannensystem führt - insbesondere, wenn man die Sache noch etwas ausformuliert - und trotzdem nicht zu viel Bürokratie generiert.
Die Minderheit Wasserfallen lehnt die Marktprämie ab und hätte lieber die Finanzhilfe. Sie betrachtet diese Marktprämie eben doch als Giesskanne und als marktfremd. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Mit Artikel 39a hat der Ständerat die Sunset-Klausel eingefügt. Die letzten Unterstützungen im System der Einspeiseprämien sollen sechs Jahre nach Inkrafttreten gesprochen werden. Die anderen Unterstützungen, also Investitionsbeiträge, Einmalvergütungen, wettbewerbliche Ausschreibungen und Geothermie-Garantien, sollen 2031 auslaufen. Die Minderheit I (Wasserfallen) will diese anderen Unterstützungen 2025 auslaufen lassen; der entsprechende Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Nussbaumer) will das Auslaufen der Unterstützungen an die Erreichung der Zielwerte koppeln; der entsprechende Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Unter dem Strich war die Kommission - auch nach nochmaliger Konsultation des Bundesamtes mit seinen Zubauperspektiven - der Meinung, man sei mit der ständerätlichen Variante auf dem richtigen Pfad.
Bei Artikel 45a will die Mehrheit das ihrer Meinung nach sehr grosse Potenzial bei den Grossfeuerungen ausnützen und dem Bundesrat die Kompetenz zuweisen, Mindestanforderungen festzulegen. Die Minderheit Knecht bestreitet vor allem die Regelungskompetenz des Bundes, handelt es sich bei den Heizungen doch offensichtlich um Teile eines Gebäudes. Die Mehrheit setzte sich mit 16 zu 9 Stimmen durch.
Bei Artikel 46 Absatz 3 hat der Ständerat die Verpflichtung der Kantone gestrichen, dass sie in ihren Vorschriften, den Muken, auch die ganzheitliche Bewertung der Energie inklusive der grauen Energie sowie die Bestgeräte aufnehmen. Die Mehrheit folgt dem Ständerat; der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Die Minderheit Jans wollte diese Punkte beibehalten, ihr Antrag ist nunmehr zugunsten des Einzelantrages Grossen Jürg zurückgezogen worden. Dieser Einzelantrag will eben nicht komplizierte Dinge wie die graue Energie, sondern schlicht und einfach die Gebäudetechnik ins Gesetz schreiben.
Die Artikel 48ff. gehören wieder zu den Kernpunkten. Es geht um die Effizienzvorgaben im Strombereich. Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte einst das System der "weissen Zertifikate" vorgesehen. Der Nationalrat hat dieses Modell in ein Bonus-Malus-System umgewandelt. Anders als vom Nationalrat erhofft, hat der Ständerat dann aber dieses Modell nicht präzisiert, sondern gestrichen. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich jetzt diesem Beschluss an und findet, dass man am Schluss sowieso ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahmen haben wird, egal welches Modell man wählt.
Die Minderheit Jans hingegen versucht es noch einmal, und zwar mit einem einfacheren Modell. Sie will den Netzbetreibern erlauben, die Nettokosten, welche Massnahmen zur Stromeffizienz generieren, als Netzkosten geltend zu machen. Dadurch könne - so die Minderheit - ohne staatlichen Zwang und Bürokratie das grosse Potenzial bei den Kleinverbrauchern ausgeschöpft werden. Wir haben nun auch die taktischen Überlegungen gehört. Es ist klar, dass man mit einem Ja zu Artikel 48 und einem Nein zu Artikel 49 den staatlichen Zwang kippen und trotzdem eine Differenz zum Ständerat schaffen würde, was dort wieder Diskussionsmöglichkeiten eröffnen würde, insbesondere auch im Hinblick auf die Stromeffizienz-Initiative.
Es bleibt in diesem Block noch auf den Antrag der Minderheit bei Artikel 74 hinzuweisen. Hier muss ich zuhanden des Amtlichen Bulletins den Hinweis machen, den mein Kollege welscher Zunge bereits gemacht hat: Das betrifft Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es sicherzustellen, dass positive KEV-Entscheide bei Fotovoltaikanlagen nicht rückgängig gemacht werden, wenn die Untergrenze von heute 10 Kilowatt auf 30 Kilowatt erhöht wird gemäss Artikel 19 Absatz 5 des neuen Energiegesetzes, aber auch bis auf 100 Kilowatt gemäss Artikel 19 Absatz 5bis. Dies zuhanden des Amtlichen Bulletins, damit die Formulierung von Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 in der Praxis nicht zu eng ausgelegt wird.
Zum Schluss: Absatz 5a von Artikel 74 hängt zusammen mit dem ständerätlichen Konzept der Sunset-Klausel. Man beschloss, das Einspeiseprämiensystem zu befristen, dafür wollte man es im Gegenzug schnell ausbauen. Man definiert also quasi eine steile, kurze Zubaukurve. Die Minderheit Wasserfallen will diese Kurve zwar auch kurz, aber trotzdem flach halten. Die Mehrheit obsiegte mit 13 zu 10 Stimmen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Müller-Altermatt, wir hatten vorhin eine Debatte über Artikel 48, der für viel Stirnrunzeln sorgt. Könnten Sie zuhanden des Parlamentes bestätigen, dass die Energieversorger, also unsere Werke, die dem Kanton und vor allem den Gemeinden gehören, diesen Artikel 48, wie ihn die Minderheit Jans vorschlägt, explizit wollen? Damit das geklärt ist, Herr Buttet!
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion
Geschätzte Frau Kollegin Badran, ich habe keine Übersicht über die vielen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber, die wir haben, es ist mir aber zu Ohren gekommen, dass es Betreiber gibt, die ein Geschäftsmodell darin sehen und die erpicht sind darauf. Hingegen ist mir persönlich nicht zu Ohren gekommen, dass es eine grosse Ablehnung gibt.
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 33a
Antrag der Mehrheit
Titel
Marktprämie für die Grosswasserkraft
Abs. 1
Betreiber von schweizerischen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW (Grosswasserkraft) können eine Marktprämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde exklusive Mehrwertsteuer für die gemäss den nachstehenden Absätzen ermittelte spezifische Elektrizität beanspruchen. Dieser Anspruch erlischt mit der Aufhebung des Einspeisevergütungssystems.
Abs. 2
Unternehmen, die eine Marktprämie beanspruchen, müssen die in ihrem Beschaffungsportfolio vorhandene spezifische Elektrizität zuerst für Lieferungen in die Grundversorgung (Art. 6 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007; StromVG) einsetzen.
Abs. 3
Verfügt ein Unternehmen über mehr spezifische Elektrizität im Beschaffungsportfolio, als es in der Grundversorgung absetzen kann, muss die aus verschiedenen Kraftwerken und/oder Bezugsverträgen stammende spezifische Elektrizität proportional auf Grundversorgung und Marktabsatz aufgeteilt werden.
Abs. 4
Ausserbörslich gehandelte Elektrizität kann die Marktprämie nur beanspruchen, wenn der vereinbarte Marktpreis den Referenzpreis an der Strombörse übersteigt.
Abs. 5
Der Bundesrat regelt die Ermittlung des monatlichen Elektrizitätmarktwertes aus Grosswasserkraft (Referenzpreis).
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Streichen
Antrag Grüter
Abs. 1
... eine Marktprämie zur Sicherung des langfristigen Weiterbetriebes von ...
Abs. 5
... aus Grosswasserkraft (Referenzpreis) und die zweckgebundene Verwendung der Marktprämie.
Schriftliche Begründung
Die Wasserkraft ist unter Druck und braucht eine temporär befristete Unterstützung. Der Vorschlag der UREK-NR für die Einführung einer befristeten Marktprämie, finanziert aus einem Netzzuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, ist aber nur dann zielführend, wenn die Gelder zweckgebunden für Unterhalt, Reparatur und Ersatz der Wasserkraftwerke eingesetzt werden. Nur so wird erreicht, dass die eingesetzten Gelder auch tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielen und der langfristige Weiterbetrieb der Kraftwerke gesichert ist.
Art. 33a
Proposition de la majorité
Titre
Prime de marché pour la grande hydraulique
Al. 1
Les exploitants d'une installation hydroélectrique d'une puissance supérieure à 10 MW (grande hydraulique) peuvent bénéficier d'une prime de marché maximale de 1 centime par kilowattheure hors TVA pour l'électricité spécifique calculée conformément aux alinéas ci-dessous. Ce droit s'éteint au moment de la suppression du système de rétribution de l'injection.
Al. 2
Les entreprises qui demandent une prime de marché doivent consacrer l'électricité spécifique contenue dans leur portfolio d'acquisition en premier lieu aux livraisons dans l'approvisionnement de base (art. 6 de la loi du 23 mars 2007 sur l'approvisionnement en électricité; LApEl).
Al. 3
Si le portefeuille d'approvisionnement d'une entreprise présente davantage de grande hydraulique qu'elle ne peut en écouler sous forme d'approvisionnement de base, l'électricité provenant de différentes centrales et/ou de contrats de fourniture et issue de la grande hydraulique doit être répartie proportionnellement entre l'approvisionnement de base et le marché.
Al. 4
La prime de marché pour l'électricité qui n'est pas négociée à la Bourse de l'électricité peut être demandée uniquement si le prix de marché convenu est supérieur au prix de référence à la Bourse.
Al. 5
Le Conseil fédéral règle les modalités selon lesquelles est définie la valeur mensuelle sur le marché de l'électricité provenant de la grande hydraulique (prix de référence).
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Biffer
Proposition Grüter
Al. 1
... aux alinéas ci-dessous, afin d'assurer l'exploitation à long terme de l'installation. Ce droit s'éteint ...
Al. 5
... de la grande hydraulique (prix de référence) et est utilisée la prime de marché.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Grüter ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 69 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Abstimmung über den Antrag der Minderheit Wasserfallen gilt auch für die Artikel 33b, 33c, 37 Absatz 2 Buchstabe cbis, 38 Absatz 1 Buchstabe c, 70a Absatz a0 und 72 Absatz 1 Buchstabe bbis.
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit/Grüter ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 33b, 33c
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Streichen
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 34 Bst. a, 35
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 34 let. a, 35
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 37
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Die Vollzugsstelle gemäss Artikel 69b erhebt von den Netzbetreibern einen Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz (Netzzuschlag) und legt ihn in den Netzzuschlagsfonds ein. Die Netzbetreiber können den Netzzuschlag auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzen.
Abs. 2 Bst. a, abis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2 Bst. cbis
cbis. die Marktprämien für Elektrizität aus Grosswasserkraft (Art. 33a);
Abs. 2 Bst. e
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2 Bst. h
h. die jeweiligen Vollzugskosten, insbesondere die notwendigen Kosten der Vollzugsstelle nach Artikel 69b;
Abs. 2 Bst. i
i. die Kosten des BFE, die diesem aus seinen Aufgaben gegenüber der Vollzugsstelle entstehen.
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Abs. 2 Bst. cbis
Streichen
Art. 37
Proposition de la majorité
Al. 1
L'organe d'exécution visé à l'article 69b perçoit auprès des gestionnaires de réseau un supplément sur la rémunération versée pour l'utilisation du réseau de transport (supplément) qu'il verse au fonds. Les gestionnaires de réseau peuvent répercuter ce supplément sur les consommateurs finaux.
Al. 2 let. a, abis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 let. cbis
cbis. les primes de marché pour l'électricité de la grande hydraulique (art. 33a);
Al. 2 let. e
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 let. h
h. les divers coûts d'exécution, en particulier les coûts indispensables de l'organe d'exécution visé à l'article 69b;
Al. 2 let. i
i. les coûts incombant à l'OFEN en raison de ses tâches relatives à l'organe d'exécution.
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Al. 2 let. cbis
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 38
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Einleitung, Bst. a, b
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1 Bst. c
c. ein Höchstanteil von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde für die Marktprämie nach Artikel 33a für Wasserkraftanlagen.
Abs. 2-5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Abs. 1 Bst. c
Streichen
Art. 38
Proposition de la majorité
Al. 1 introduction, let. a, b
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 let. c
c. un maximum de 0,2 centime par kilowattheure pour la prime de marché selon l'article 33a.
Al. 2-5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Al. 1 let. c
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 39
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3-6
Festhalten
Abs. 2
Der Netzzuschlagsfonds wird im UVEK verwaltet. Die betroffenen Bundesämter und die Vollzugsstelle sind so mit Mitteln zu versorgen, dass sie in ihrem Vollzugszuständigkeitsbereich (Art. 69f.) die nötigen Zahlungen leisten können.
Art. 39
Proposition de la commission
Al. 1, 3-6
Maintenir
Al. 2
Le fonds est administré au sein du DETEC. Les offices fédéraux concernés et l'organe d'exécution doivent recevoir les moyens requis pour pouvoir effectuer les paiements nécessaires dans le cadre de leurs compétences en matière d'exécution (art. 69s.).
Angenommen - Adopté
Art. 39a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, aber:
Abs. 1 Bst. b
b. ab 2025:
Antrag der Minderheit II
(Nussbaumer, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)
Titel
Vorzeitiges Erreichen der Richtwerte
Abs. 1a
Das Einspeisevergütungssystem läuft aus, wenn sich abzeichnet, dass die Ausbaurichtwerte von Artikel 2 Absätze 1 und 2 erreicht werden, spätestens aber im Jahre 2031.
Abs. 1
Ab dem Jahre 2031 laufen aus:
a. Einmalvergütungen nach Artikel 29;
b. Investitionsbeiträge nach den Artikeln 30 und 31;
c. wettbewerbliche Ausschreibungen;
d. Geothermie-Erkundungsbeiträge und -Garantien.
Art. 39a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats, mais:
Al. 1 let. b
b. à partir de 2025:
Proposition de la minorité II
(Nussbaumer, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)
Titre
Atteinte prématurée des valeurs indicatives
Al. 1a
Le système de rétribution de l'injection expire s'il est probable que les valeurs indicatives pour le développement visées à l'article 2 alinéas 1 et 2 seront atteintes, mais au plus tard en 2031.
Al. 1
A partir de 2031, les mesures suivantes expirent:
a. la rétribution unique visée à l'article 29;
b. les contributions d'investissement visées aux articles 30 et 31;
c. les appels d'offres publics;
d. les contributions à la prospection et les garanties pour la géothermie.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 95 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 133 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 62 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 40 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Knecht
... Aufgabe wahrnehmen und nicht dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind.
Schriftliche Begründung
Von der UREK-NR und dem Nationalrat als Erstrat wurde im Jahre 2014 Artikel 40 unverändert übernommen. Hingegen findet sich im Antrag der UREK-SR vom 19. August 2015 ein zusätzlicher Absatz 3 in Artikel 40, welcher von der Verwaltung eingebracht wurde. Dieser neue Absatz 3 wurde in der Behandlung im Ständerat nicht mehr diskutiert und angenommen. Ebenfalls ohne Diskussion wurde diesem Absatz in der Differenzbereinigung in der UREK-NR vom 3. November 2015 zugestimmt. Im Nachgang hat sich dann aber gezeigt, dass dieser neue Absatz 3 insbesondere für Schweizer Forschungsanstalten, welche in einem harten internationalen Wettbewerb stehen, gravierende Auswirkungen hat. Dies kann am Beispiel des Paul-Scherrer-Instituts in Villigen wie folgt aufgezeigt werden: Die Netzabgabe macht dort pro Rappen pro Kilowattstunde 1,3 Millionen Franken aus, die nicht mehr der Forschung zur Verfügung stehen. Bei voller Ausnützung der beschlossenen Obergrenze von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde entspräche dies 3 Millionen Franken pro Jahr. Ein durch diesen Netzzuschlag bedingter Wettbewerbsnachteil hat schlussendlich einen direkten Arbeitsplatzabbau aufgrund der Reduktion von Aktivitäten im Zusammenhang mit Grossforschungsanlagen zur Folge. Da in der Kommission mein im Verlauf der Beratungen eingebrachter Rückkommensantrag abgelehnt wurde, stelle ich nun diesen Einzelantrag. So kann eine Differenz geschaffen werden, damit die Thematik im Ständerat nochmals eingehend diskutiert werden kann.
Art. 40 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Knecht
... en vertu d'une disposition légale ou contractuelle et qui ne sont pas exposées à la concurrence internationale.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Knecht ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 65 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich gratuliere unserer Kollegin Regula Rytz ganz herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag! (Beifall)
Art. 45 Abs. 1 Bst. a, 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 45 al. 1 let. a, 6
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 45a
Antrag der Mehrheit
Titel
Grossfeuerungen
Text
Zur effizienten und umweltfreundlichen Ausnutzung der verwendeten Energieträger kann der Bundesrat bei Ersatz oder Neubau von Grossfeuerungsanlagen Mindestanforderungen festlegen. Er orientiert sich am Stand der Technik und legt die Einzelheiten in Absprache mit den Kantonen fest.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Fässler Daniel, Müri, Page, Pieren, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 45a
Proposition de la majorité
Titre
Grandes installations de chauffage
Texte
En vue d'une exploitation efficiente et respectueuse de l'environnement des agents énergétiques utilisés, le Conseil fédéral peut fixer des exigences minimales pour le remplacement ou la reconstruction de grandes installations de chauffage. Il se fonde pour ce faire sur l'état de la technique et définit les modalités d'entente avec les cantons.
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Fässler Daniel, Müri, Page, Pieren, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 134 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 46
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3 Bst. a
Festhalten
Abs. 3 Bst. e-h
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Jans, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Abs. 3 Bst. e, f
Festhalten
Antrag Grossen Jürg
Abs. 3 Bst. e
e. die fachgerechte Inbetriebnahme und die Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik.
Schriftliche Begründung
Rund 45 Prozent des Schweizer Energiebedarfs gehen auf das Konto der Gebäude. Damit sind sie ein wichtiger Faktor bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050. Einen grossen Einfluss auf den Energiebedarf von Gebäuden hat die Gebäudetechnik. Das grosse, in diesem Bereich noch brachliegende Potenzial soll künftig flächendeckend ausgeschöpft werden. Um das Energieeinsparpotenzial und die mögliche CO2-Reduktion bei der Gebäudetechnik genauer zu untersuchen, hat Energie Schweiz eine wissenschaftliche Studie "Potenzialabschätzung von Massnahmen im Bereich der Gebäudetechnik" in Auftrag gegeben. Diese wurde am 12. Januar 2016 veröffentlicht und weist auf ein enormes zusätzliches Energieeffizienz- und CO2-Reduktionspotenzial bei der Gebäudetechnik hin. Sie beruht auf einem Katalog aus 150 konkreten Massnahmen, mit denen sich die Energieeffizienz der Gebäudetechnik verbessern lässt. Die Massnahmen wurden von Fachleuten erarbeitet und von Experten aus Technik, Verbänden und Hochschulen hinsichtlich Umsetzbarkeit, Relevanz und Wirksamkeit geprüft. Damit sind erstmals belastbare Aussagen zum Sparpotenzial der Gebäudetechnik verfügbar. Rund die Hälfte des Sparpotenzials kann durch richtig dimensionierte und effiziente Gebäudetechnikanlagen realisiert werden. Die andere Hälfte lässt sich durch energetische Optimierung des Betriebes umsetzen. Darunter fällt beispielsweise der bedarfsgerechte Betrieb oder die vernetzte Regelung von Beleuchtung, Kälte und Sonnenschutz, z. B. durch Gebäudeautomation. Einen wesentlichen Beitrag liefern das korrekte Einregulieren bei der Inbetriebnahme und regelmässige energetische Betriebsoptimierungen und Wartungen. Dieses Potenzial wird heute oft vernachlässigt. Deshalb braucht es konkrete Massnahmen, wofür die Kantone mit diesen Ergänzungen eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die Ergänzung der Inbetriebnahme und der Betriebsoptimierung soll die Basis für die mit den Muken 2014 anlaufende einheitliche Umsetzung der Kantone bilden. Die Branche hat die Unterstützung beim Vollzug zugesichert. Mit der kleinen Ergänzung kann grosse Wirkung erzielt werden.
Art. 46
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3 let. a
Maintenir
Al. 3 let. e-h
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Jans, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Al. 3 let. e, f
Maintenir
Proposition Grossen Jürg
Al. 3 let. e
e. sur la mise en service dans les règles de l'art et sur l'optimisation de l'exploitation des installations techniques.
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Jans wurde zurückgezogen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen
Für den Antrag Grossen Jürg ... 76 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 47 Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 47 al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 48
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Jans, Chopard-Acklin, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Titel
Steigerung der Stromeffizienz durch die Verteilnetzbetreiber
Abs. 1
Als Beitrag zur Erreichung der Verbrauchsrichtwerte gemäss Artikel 3 Absatz 2 fördern die Verteilnetzbetreiber Stromeinsparungen bei den Endverbrauchern im Inland.
Abs. 2
Der Bundesrat legt fest, wie die Stromeinsparungen zu dokumentieren sind. Er beachtet dabei die Prinzipien der Verhältnismässigkeit, der Einfachheit und der Wirtschaftlichkeit.
Abs. 3
Die Verteilnetzbetreiber können ihre Nettokosten für die Massnahmen zur Stromeinsparung als anrechenbare Netzkosten gemäss Artikel 15 StromVG geltend machen, sofern die Massnahme nicht von einem anderen Programm gefördert wird oder sich aus einer Verpflichtung ergibt.
Abs. 4
Der Bundesrat kann eine Obergrenze der anrechenbaren Netzkosten pro eingesparte Kilowattstunde festlegen.
Abs. 5
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. Er kann gewisse Verbraucherkategorien und Massnahmen von der Anrechenbarkeit ausschliessen.
Art. 48
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Jans, Chopard-Acklin, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Titre
Amélioration de l'efficacité électrique par les gestionnaires du réseau de distribution
Al. 1
Pour contribuer à atteindre les valeurs indicatives de consommation visées à l'article 3 alinéa 2, les gestionnaires du réseau de distribution encouragent les consommateurs finaux en Suisse à faire des économies d'électricité.
Al. 2
Le Conseil fédéral précise la manière dont les économies d'électricité doivent être documentées. Ce faisant, il respecte les principes de proportionnalité, de praticabilité et de rentabilité.
Abs. 3
Les gestionnaires du réseau de distribution peuvent faire valoir leurs coûts nets résultant des mesures d'économie électrique au titre des coûts de réseau imputables selon l'article 15 LApEl, pour autant que ces mesures ne s'inscrivent pas dans un autre programme d'encouragement ou ne découlent pas d'un engagement.
Al. 4
Le Conseil fédéral peut fixer une limite supérieure des coûts de réseau imputables par kilowattheure économisé.
Al. 5
Le Conseil fédéral règle les modalités. Il peut exclure de l'imputation certaines catégories de consommateurs et certaines mesures.
Art. 49
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Jans, Chopard-Acklin, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Titel
Marktzugang für Dritte
Text
Sofern die freiwilligen Massnahmen nach Artikel 48 Absatz 1 im fünften Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gesamtschweizerisch weniger als 300 Gigawattstunden Erstjahreinsparungen bewirken, legt der Bundesrat Zielvorgaben fest. Er erlässt die dazu erforderlichen Bestimmungen, insbesondere über:
a. die Höhe der Zielvorgabe als jährlichen Anteil der gelieferten Energie eines Verteilnetzbetreibers bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern im Inland. Der Anteil ist für alle Verteilnetzbetreiber einheitlich, orientiert sich an den Verbrauchsrichtwerten gemäss Artikel 3 Absatz 2 und beträgt maximal 2 Prozent;
b. die Massnahmen bei Nichterfüllung der Zielvorgabe. Der Bundesrat kann bei einer erheblichen Abweichung von der Zielvorgabe den Verteilnetzbetreiber zur Ausschreibung der Effizienzdienstleistung verpflichten und so weiteren Effizienzdienstleistungsanbietern den Marktzugang ermöglichen. Die Abgeltung des beauftragten Effizienzdienstanbieters erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber. Die daraus entstehenden Kosten können gemäss Artikel 48 Absatz 3 geltend gemacht werden.
Art. 49
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Jans, Chopard-Acklin, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Titre
Accès au marché pour les tiers
Texte
Si, durant la cinquième année suivant l'entrée en vigueur de la présente loi, les mesures librement consenties au sens de l'article 48 alinéa 1 engendrent des économies inférieures à 300 gigawattheures à l'échelle nationale, le Conseil fédéral fixe des objectifs. Il édicte à cet effet les dispositions nécessaires, notamment en ce qui concerne:
a. l'objectif qui fixe la part annuelle d'énergie livrée par un gestionnaire du réseau de distribution à des consommateurs finaux en Suisse. Cette part est fixée de manière identique pour tous les gestionnaires du réseau de distribution; elle s'aligne sur les valeurs indicatives de consommation selon l'article 3 alinéa 2 et se monte à 2 pour cent au maximum;
b. les mesures à prendre en cas de non-réalisation des objectifs. Si un gestionnaire du réseau de distribution manque les objectifs dans une large mesure, le Conseil fédéral peut le contraindre à publier un appel d'offres public pour des prestations dans le domaine de l'efficacité énergétique de sorte à permettre l'accès au marché à d'autres prestataires. Le prestataire mandaté en la matière est rémunéré par le gestionnaire du réseau de distribution. Ce dernier peut faire valoir les coûts qui en résultent, comme le prévoit l'article 48 alinéa 3.
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Auf Verlangen stimmen wir über die Anträge der Minderheit Jans zu den Artikeln 48 und 49 getrennt ab. Falls bei der Abstimmung über Artikel 48 der Antrag der Mehrheit obsiegt, wird der Antrag der Minderheit Jans zu Artikel 49 hinfällig.
Abstimmung
Art. 48
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Art. 49
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 50, 53 Abs. 1, 55 Abs. 4, 61 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 50, 53 al. 1, 55 al. 4, 61 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 62
Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. gbis
gbis. die Vollzugsstelle;
Art. 62
Proposition de la commission
Al. 1 let. gbis
gbis. l'organe d'exécution;
Angenommen - Adopté
Art. 64
Antrag der Kommission
Abs. 1
Die zuständigen Bundesbehörden und die Vollzugsstelle gemäss Artikel 69b können im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Gesetzes Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Daten über Sanktionen und die entsprechenden Verfahren bearbeiten.
Abs. 2
Sie können diese Daten ...
Art. 64
Proposition de la commission
Al. 1
Dans les limites des objectifs visés par la présente loi, les offices fédéraux concernés et l'organe d'exécution visé à l'article 69b peuvent traiter des données personnelles, y compris des données sensibles concernant des sanctions et les procédures correspondantes.
Al. 2
Ils peuvent conserver ...
Angenommen - Adopté
Art. 65 Abs. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 65 al. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
12. Kapitel Titel
Antrag der Kommission
Vollzug, Zuständigkeiten und Verfahren
Chapitre 12 titre
Antrag der Kommission
Exécution, compétences et procédure
Angenommen - Adopté
Art. 66 Abs. 2
Antrag der Kommission
... sie vollziehen die Artikel 6, 13, 14, 16, 53 und 54, soweit ...
Art. 66 al. 2
Proposition de la commission
... ils assurent l'exécution des articles 6, 13, 14, 16, 53 et 54, dans la mesure où ...
Angenommen - Adopté
Art. 68; 13. Kapitel Titel
Antrag der Kommission
Streichen
Art. 68; chapitre 13 titre
Proposition de la commission
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 69
Antrag der Kommission
Titel
Zuständigkeit von Bundesbehörden und Zivilgerichten
Abs. 2
Streichen
Abs. 4
... Artikel 17, 18 bis 18ter und 75 Absätze 3 und 4.
Abs. 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 69
Proposition de la commission
Titre
Compétences des autorités fédérales
Al. 2
Biffer
Al. 4
... des articles 17, 18 à 18ter et 75 alinéas 3 et 4.
Al. 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 69a
Antrag der Kommission
Titel
Besondere Zuständigkeiten
Abs. 1
Für den Vollzug in den folgenden Bereichen ist die Vollzugsstelle gemäss Artikel 69b zuständig:
a. Herkunftsnachweiswesen (Art. 10);
b. Einspeisevergütungssystem (Art. 19);
c. Einspeisevergütung nach bisherigem Recht;
d. Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen (Art. 29);
e. Erstattung der Mehrkosten aus Verträgen nach Artikel 75 Absatz 3;
f. weitere, ihr vom Bundesrat übertragene Aufgaben, die die Verwendung der Mittel aus dem Netzzuschlag betreffen oder mit dem Herkunftsnachweiswesen zusammenhängen.
Abs. 2
Die Vollzugsstelle trifft die nötigen Massnahmen und Verfügungen.
Abs. 3
Über Geschäfte, die im Einzelfall oder generell von grosser Tragweite sind, entscheidet die Vollzugsstelle in Absprache mit dem BFE.
Art. 69a
Proposition de la commission
Titre
Compétences particulières
Al. 1
L'organe d'exécution visé à l'article 69b est compétent pour l'exécution dans les domaines suivants:
a. garantie de l'origine de l'électricité (art. 10);
b. système de rétribution de l'injection (art. 19);
c. rétribution de l'injection en vertu de l'ancien droit;
d. rétribution unique pour les installations photovoltaïques (art. 29);
e. remboursement des coûts supplémentaires découlant des contrats visés à l'article 75 alinéa 3;
f. autres tâches déléguées par le Conseil fédéral qui portent sur l'utilisation des moyens issus du supplément ou qui sont liées aux garanties de l'origine de l'électricité.
Al. 2
L'organe d'exécution prend les mesures et rend les décisions nécessaires.
Al. 3
S'agissant d'affaires de grande importance, de façon générale ou pour un cas précis, l'organe d'exécution statue de concert avec l'OFEN.
Angenommen - Adopté
Art. 69b
Antrag der Kommission
Titel
Vollzugsstelle
Abs. 1
Die Vollzugsstelle ist eine Tochtergesellschaft der nationalen Netzgesellschaft, an der diese sämtliche Anteile hält. Sie hat die Rechtsform einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, eine eigene Firma und schlanke Strukturen.
Abs. 2
Die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung müssen von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig sein, dürfen aber, wenn sie dieses Unabhängigkeitserfordernis erfüllen, auch für die nationale Netzgesellschaft tätig sein. Die Vollzugsstelle darf keine Anteile an anderen Gesellschaften halten und richtet keine Dividenden und vergleichbare geldwerte Leistungen an die nationale Netzgesellschaft aus. Sie darf diese und deren Aktionäre bei ihrer Vollzugstätigkeit gegenüber anderen Gesuchstellern nicht bevorzugt behandeln.
Abs. 3
Das BFE genehmigt die Statuten der Vollzugsstelle und übt die Aufsicht über diese aus. Es genehmigt ausserdem das Budget und die Abrechnung über die Vollzugsausgaben.
Abs. 4
Die Vollzugsstelle unterliegt der ordentlichen Revision. Die Revisionsstelle erstattet nebst der Vollzugsstelle auch dem BFE umfassend Bericht.
Abs. 5
Die Vollzugsstelle ist nicht in die konsolidierte Jahresrechnung der nationalen Netzgesellschaft einzubeziehen. Der Bundesrat kann weitere Bestimmungen zur Rechnungslegung erlassen.
Abs. 6
Die Vollzugsstelle ist von allen direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden befreit.
Art. 69b
Proposition de la commission
Titre
Organe d'exécution
Al. 1
L'organe d'exécution est une société-fille de la Société nationale du réseau de transport, qui en détient la totalité des parts. Il a la forme juridique d'une société anonyme de droit privé dont le siège est en Suisse, une raison de commerce et une structure allégée.
Al. 2
Les membres du conseil d'administration et de la direction doivent être indépendants de l'économie de l'électricité, mais peuvent aussi exercer une activité pour la Société nationale du réseau de transport s'ils satisfont à cette exigence d'indépendance. L'organe d'exécution ne doit détenir aucune participation à d'autres sociétés et ne verse aucun dividende et aucune prestation appréciable en argent similaire à la Société nationale du réseau de transport. Dans le cadre de son activité d'exécution, il ne doit pas favoriser la Société nationale du réseau de transport et les actionnaires de celle-ci par rapport à d'autres requérants.
Al. 3
L'OFEN approuve les statuts de l'organe d'exécution et exerce la surveillance de celui-ci. Il approuve également le budget et le décompte des dépenses d'exécution.
Al. 4
L'organe d'exécution est soumis au contrôle ordinaire. L'organe de révision établit un rapport complet à l'intention non seulement de l'organe d'exécution mais aussi de l'OFEN.
Al. 5
L'organe d'exécution ne doit pas être inclus dans les comptes annuels consolidés de la Société nationale du réseau de transport. Le Conseil fédéral peut édicter des dispositions supplémentaires concernant la présentation des comptes.
Al. 6
L'organe d'exécution est exonéré de tous les impôts directs de la Confédération, des cantons et des communes.
Angenommen - Adopté
Art. 69c
Antrag der Kommission
Titel
Vollzugstätigkeit der Vollzugsstelle
Abs. 1
Zweck und Aufgabe der Vollzugsstelle ist einzig die Vollzugstätigkeit gemäss Artikel 69a.
Abs. 2
Die Vollzugsstelle informiert das BFE regelmässig über ihre Tätigkeit und liefert ihm die für die Erfüllung seiner Aufgaben nötigen Informationen.
Abs. 3
Die nationale Netzgesellschaft stellt der Vollzugsstelle, gegen angemessenes Entgelt und soweit nötig, gesamtbetriebliche Dienstleistungen zur Verfügung und gewährt ihr Zugang zu allen für die Erhebung des Netzzuschlags und den Vollzug benötigten Daten und Informationen.
Art. 69c
Proposition de la commission
Titre
Activité d'exécution de l'organe d'exécution
Al. 1
L'organe d'exécution a pour seule vocation l'activité d'exécution en vertu de l'article 69a.
Al. 2
L'organe d'exécution informe régulièrement l'OFEN de ses activités et lui fournit les informations nécessaires à l'exécution de ses tâches.
Al. 3
En contrepartie d'une rémunération appropriée et dans la mesure où cela s'avère nécessaire, la Société nationale du réseau de transport met à la disposition de l'organe d'exécution des prestations de services globales et lui donne accès à toutes les données et informations requises pour le prélèvement du supplément et l'exécution.
Angenommen - Adopté
Art. 70
Antrag der Kommission
Titel
Einsprache, Rechtsschutz und Behördenbeschwerde
Abs. 1
Bei der Vollzugsstelle kann gegen deren Verfügungen betreffend das Einspeisevergütungssystem (Art. 19), die Einspeisevergütung nach bisherigem Recht und die Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen (Art. 29) innert 30 Tagen nach Eröffnung Einsprache erhoben werden. Das Einspracheverfahren ist in der Regel kostenlos. Parteientschädigungen werden nicht ausgerichtet; in stossenden Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden.
Abs. 2
Die Verfügungen des BFE, des Bafu, der Elcom und der Vollzugsstelle sowie, in den Fällen gemäss Absatz 1, deren Einspracheentscheide können nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Art. 70
Proposition de la commission
Titre
Opposition, voies de recours et recours des autorités
Al. 1
Les décisions de l'organe d'exécution concernant le système de rétribution de l'injection (art. 19), la rétribution de l'injection en vertu de l'ancien droit et la rétribution unique pour les installations photovoltaïques (art. 29) peuvent faire l'objet d'une opposition auprès de l'organe d'exécution dans un délai de 30 jours à compter de la notification. En règle générale, la procédure d'opposition est gratuite. Il n'est pas alloué de dépens; l'OFEN peut déroger à cette règle dans les cas d'iniquité manifeste.
Al. 2
Les décisions de l'OFEN, de l'OFEV, de l'Elcom et de l'organe d'exécution ainsi que les décisions sur opposition de ce dernier dans les cas visés à l'alinéa 1 peuvent faire l'objet d'un recours auprès du Tribunal administratif fédéral conformément aux dispositions générales de la procédure fédérale.
Angenommen - Adopté
Art. 70a Abs. 1 Bst. a0
Antrag der Mehrheit
a0. den Marktprämien für Elektrizität aus Grosswasserkraft (Art. 33a);
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Streichen
Art. 70a al. 1 ch. a0
Proposition de la majorité
a0. les primes de marché pour l'électricité de la grande hydraulique (art. 33a);
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 70b
Antrag der Kommission
Titel
Amtsgeheimnis
Text
Alle Personen, die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betraut sind, unterliegen dem Amtsgeheimnis.
Art. 70b
Proposition de la commission
Titre
Secret de fonction
Texte
Toute personne chargée de la mise en oeuvre de la présente loi est soumise au secret de fonction.
Angenommen - Adopté
Art. 71 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 71 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 72
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. b, bbis, d, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Abs. 1 Bst. bbis
Streichen
Art. 72
Proposition de la commission
Al. 1 let. b, bbis, d, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Al. 1 let. bbis
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 74
Antrag der Mehrheit
Titel, Abs. 2 Bst. a Ziff. 2, Abs. 3-5, 5a
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2 Bst. a Ziff. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Pieren, Rösti, Schilliger)
Abs. 5a
... des Gesetzes auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Anschliessend kann der Bundesrat den Netzzuschlag mit Begründung festlegen (Art. 37 Abs. 3). Tritt das Gesetz nach dem 1. Juli eines Jahres in Kraft, steigt der Netzzuschlag nicht im Folgejahr, sondern erst ein Jahr später auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde.
Art. 74
Proposition de la majorité
Titre, al. 2 let. a ch. 2, al. 3-5, 5a
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2 let. a ch. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Brunner, Killer Hans, Knecht, Monnard, Müri, Parmelin, Pieren, Rösti, Schilliger)
Al. 5a
... le supplément augmente à 1,5 centime le kilowattheure. Le Conseil fédéral peut ensuite adapter au besoin le supplément et doit fournir une justification (art. 37 al. 3). Si la loi entre en vigueur après le 1er juillet, le supplément n'augmente à 1,5 centime le kilowattheure pas l'année suivante, mais seulement l'année d'après.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Art. 76
Antrag der Kommission
Titel
Übergangsbestimmung zum Netzzuschlagsfonds und zur Vollzugsstelle sowie zu den Zuständigkeiten
Abs. 1
Der Netzzuschlagsfonds ist bis ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäss Artikel 39 zu errichten. Die bisherige Trägerin ist aufzulösen und die geäufneten Mittel sind vollständig in den neuen Netzzuschlagsfonds zu überführen.
Abs. 2
Die Bundesbehörden, soweit sie mit diesem Gesetz neu zuständig werden, nehmen ihre Aufgaben sofort nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf und werden dabei von der nationalen Netzgesellschaft unterstützt, soweit diese nach bisherigem Recht zuständig war.
Abs. 3
Die Vollzugsstelle ist bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäss Artikel 69b zu errichten. Die nationale Netzgesellschaft überträgt ihr im Bereich Herkunftsnachweiswesen die Vertretung in den entsprechenden Gremien und überlässt ihr im Bereich Vollzug kostenlos die Geräte, Arbeitsinstrumente und mobile Infrastruktur der vormaligen Vollzugseinheit. Der Übergang der Rechte, Pflichten und Werte sowie die Eintragungen in das Grundbuch, in das Handelsregister und in andere öffentliche Register im Zusammenhang mit der Errichtung erfolgen steuer- und gebührenfrei. Der Bundesrat kann weitere Bestimmungen zum Abspaltungs- und Errichtungsvorgang erlassen. Die mit diesem Vorgang verbundenen Ausgaben unterliegen der Genehmigung durch das BFE.
Abs. 4
Die Vollzugsstelle übt ihre Zuständigkeiten (Art. 69a) ab ihrer Errichtung aus. Bis dahin gilt die Zuständigkeitsordnung gemäss bisherigem Recht.
Abs. 5
Streitigkeiten, die aus Verfahren entstanden sind, bei denen die Zuständigkeitsordnung gemäss bisherigem Recht galt, beurteilt die Elcom, sofern sie nach der bisherigen Ordnung zuständig war.
Art. 76
Proposition de la commission
Titre
Disposition transitoire relative au fonds, à l'organe d'exécution et aux compétences
Al. 1
Le fonds sera créé conformément aux dispositions de l'article 39 dans l'année qui suit l'entrée en vigueur de la présente loi. L'organisme en charge jusque-là sera dissous et les actifs réunis seront intégralement transférés dans le nouveau fonds.
Al. 2
Dans la mesure où la présente loi leur en attribue la compétence, les autorités fédérales s'acquittent de leurs tâches dès l'entrée en vigueur de la présente loi et sont soutenues dans ce cadre par la Société nationale du réseau de transport, dans la mesure où cette dernière était compétente en la matière en vertu de l'ancien droit.
Al. 3
L'organe d'exécution doit être créé conformément aux dispositions de l'article 69b dans l'année qui suit l'entrée en vigueur de la présente loi. La Société nationale du réseau de transport lui transfère la représentation au sein des comités correspondants dans le domaine des garanties de l'origine de l'électricité et lui cède gratuitement les appareils, les instruments de travail et l'infrastructure mobile de l'ancienne unité d'exécution. Le transfert des droits, des obligations et des valeurs ainsi que les inscriptions au registre foncier, au registre du commerce et dans d'autres registres publics en relation avec la création sont exonérés de tout impôt ou émolument. Le Conseil fédéral peut édicter des dispositions supplémentaires concernant le processus de création. Les dépenses au titre de ce processus sont soumises à l'approbation de l'OFEN.
Al. 4
L'organe d'exécution exerce ses compétences (art. 69a) à partir de sa création. Le régime des compétences en vertu de l'ancien droit s'applique dans l'intervalle.
Al. 5
L'Elcom tranche en cas de litige résultant de procédures soumises, quant au régime des compétences, à l'ancien droit, dans la mesure où elle était compétente en la matière en vertu de ce droit.
Angenommen - Adopté
Art. 76a
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 76a
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 76b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 79 Abs. 2
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 79 al. 2
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Verfahrensbeitrag
Block 3 - Bloc 3
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich rede hier zu den Minderheitsanträgen zum steuerlichen Abzug von energetischen Investitionen in Gebäude.
Das Steuersystem und das Mietrecht im Gebäudebereich funktionieren heute etwa so: Wertvermehrende Investitionen können auf die Mieter überwälzt, aber nicht von den Steuern abgezogen werden. Die Logik dahinter ist, dass die Wertvermehrung zwar von den Mietern bezahlt wird, der vermehrte Wert der Immobilien jedoch im Vermögen der Eigentümer bleibt. Werterhaltende Investitionen dagegen sind nicht auf die Mieter überwälzbar und dafür steuerlich abzugsfähig. Bei den wertvermehrenden Investitionen gibt es eine Ausnahme, bei der sowohl die steuerliche Abzugsfähigkeit als auch die Überwälzbarkeit auf die Mieter gegeben sind. Das sind Investitionen, die der energetischen Sanierung dienen. Diese Regelung dient als Anreiz, damit das erhebliche Energiesparpotenzial im Gebäudebereich realisiert wird.
Der Bundesrat hatte ursprünglich Verschärfungen vorgeschlagen, liess diese aber fallen. Er wollte, dass nur noch Investitionen abgezogen werden können, die zur Einhaltung bestimmter energetischer Standards führen, sodass die massiven Steuervergünstigungen tatsächlich zum Ziel führen, für das sie gedacht sind. Die Abzugsmöglichkeiten bei energetischen Sanierungen führen immerhin zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen, Gemeinden von mehreren Hundert Millionen Franken. Es kann ja nicht sein, dass man diese massive Steuersubventionierung nicht mit energetischen Zielen verknüpft.
Die Mitnahmeeffekte sind gemäss Studien schon jetzt sehr hoch. Heute gibt es keine einheitlichen schweizweiten Vorgaben, was als energetische Investition abzugsfähig ist. Die Forderung nach einheitlichen Standards im Gegenzug zu den Steuersubventionen ist bereits ein Kompromiss. Aus Umweltsicht wäre es nämlich deutlich besser, diese Abzugsmöglichkeiten abzuschaffen und die dadurch anfallenden höheren Steuereinnahmen für eine Aufstockung des Förderprogramms zu verwenden. Es kommt hinzu, dass Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm bei der Berechnung des Mietzinses abgezogen werden müssen. Dies garantiert, dass die Vermieter keine Investitionskosten überwälzen können, die durch Subventionen aus dem Gebäudeprogramm gedeckt sind, dass sie also nicht doppelt bezahlt werden. Bei den Steuerabzügen bleibt die Ersparnis aber zu 100 Prozent bei den Vermietern.
Erlauben Sie mir eine Nebenbemerkung: Sie haben verhindert, dass Mietzinse nach einer mit Subventionen aus dem Gebäudeprogramm finanzierten Sanierung darauf überprüft werden, dass diese Subventionen nicht auch noch den Mietern als Kosten überwälzt werden.
Die Mehrheit der Kommission will die Subventionen aus dem Gebäudeprogramm. Zudem wollen Sie Subventionen aus der Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden Investitionen in Milliardenhöhe, Abzüge, die Sie nicht einmal an energetische Ziele knüpfen wollen. Damit aber nicht genug: Jetzt wollen Sie auch noch, dass die Steuerabzüge auf vier Jahre verteilt werden können. Das bedeutet nochmals Subventionen von Hunderten von Millionen Franken. Als Sie das in der Kommission beantragt haben, wollten Sie nicht einmal wissen, was das die Gemeinden, Kantone und den Bund so kostet. Und damit noch immer nicht genug: Sie wollen, dass Unterhaltskosten, also auch werterhaltende Investitionen, auch noch über vier Jahre gestreckt werden können. Dreister kann man die hohle Hand gegenüber dem Fiskus gar nicht machen.
Ich übersetze Ihnen das nochmals gerne und fasse zusammen: Die Gebäudesanierungen sollen also erstens durch die CO2-Abgaben und das Gebäudeprogramm, zweitens durch die Mieter via vollständige Überwälzung der Investitionen und drittens mehrfach durch die Steuerzahler via Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden Investitionen gestreckt auf vier Jahre, inklusive dieser Streckung für werterhaltende Investitionen, bezahlt werden. Das bedeutet, dass die Immobilieneigentümer wacker Geld dabei verdienen und dass sie obendrein das durch Subventionen vermehrte Immobilienvermögen auch noch in der Tasche haben. Anders gesagt - schade, ist Herr Wasserfallen nicht da -: Sie wollen den Fünfer, das Weggli, das Schoggistängeli und den Verkäufer dazu. Deshalb sagen der Ständerat und der Bundesrat klar Nein zu diesem Unsinn.
Ich betone: Die kantonalen Finanzdirektoren haben sich einstimmig und vehement gegen diese Bestimmung gestellt. Übrigens sind alle, mit einer Ausnahme, Vertreter von rechten Parteien, also von Ihren Parteien, von SVP, FDP und CVP. Die Finanzdirektoren haben einstimmig und vehement dagegen operiert, und zwar sagen sie, dass es nicht angehe, dass Milliarden an Steuerausfällen aufgrund von ausserfiskalischen Zwecken auf sie zukommen sollen.
Ich appelliere wie Ihre bürgerlichen Finanzdirektoren eindringlich an Sie: Verzichten Sie komplett auf diese unnötigen zusätzlichen Subventionen, und setzen Sie auf jene Eigenverantwortung, von der Sie sonst immer gerne reden! Energetische Sanierungen werden gefördert und können voll auf die Mieter überwälzt werden; das genügt dann. Ich bitte hier die vernünftigen Kräfte um etwas Zurückhaltung, Stringenz und Contenance in dieser Sache.
Folgen Sie der Kommissionsminderheit, dem Ständerat und dem Bundesrat sowie den kantonalen Finanzdirektoren!
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich spreche zum Kernenergiegesetz, Langzeitsicherheitskonzept, zu den Artikeln 25a und 106a, den Kernartikeln dieser Vorlage.
Mit dem Neubauverbot steigen wir nicht aus der Kernenergie aus, sondern in den Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ein. Die KKW wurden bei ihrem Bau ursprünglich auf eine Betriebszeit von 40 Jahren ausgerichtet, 50 Jahre waren später als Endpunkt gedacht. Unterdessen, seit Fukushima, gehen die Betreiber davon aus, dass KKW 60 Jahre und allenfalls länger betrieben werden sollen. Das Ensi, die Aufsicht, hat immer betont, dass es eine gesetzliche Grundlage brauche, um die Sicherheit mit ausreichender Marge sicherzustellen. Die Branche lehnte ein Langzeitsicherheitskonzept nicht grundsätzlich ab. Vorgesehen war, dass wir den Stand der Technik ins Gesetz schreiben, damit das Ensi wirklich die Möglichkeit hat, als Aufsicht tätig zu sein. Wir haben dann einen Lösungsvorschlag für die Artikel erarbeitet. Im Erstrat hier hatten wir das Ende der Betriebszeit nach 60 Jahren für die beiden grossen Kernkraftwerke und nach 50 bzw. 60 Jahren für Beznau im Fokus. Das war als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Grünen gedacht, die eine Befristung auf 45 Jahre will.
In unserer Kommission waren die Punkte der steigenden Sicherheit und der Langzeitbefristung damals umstritten. Der Nationalrat hat dann auch die Anforderung der steigenden Sicherheit bereits gestrichen. Er hat auch die Frage der Entschädigungen aus der Vorlage gestrichen. Die Befristung war bereits in der Kommission gestrichen worden, hingegen wurde eine Laufzeit von 60 Jahren für Beznau beschlossen. Der Nationalrat hat sich klar für dieses Konzept ausgesprochen. Der Ständerat hat das Konzept ohne Gegenvorschlag mit 25 zu 20 Stimmen hinausgestrichen. Unsere Minderheit schlägt nun ein Entgegenkommen zum Ständerat vor. Die Zuständigkeit für das Langzeitbetriebskonzept soll beim Ensi und nicht mehr beim Bundesrat liegen, das ist sicherheitsrechtlich korrekt, und wir verzichten auf jegliche Laufzeitbefristung, auch für Beznau.
Ich bitte Sie, diesen abgeschwächten Antrag als Kompromissvorschlag zu unterstützen. Er geht deutlich weniger weit, als wir es im Rat beschlossen haben. Es geht nur um die Sicherheit, und dies auch, um noch eine Differenz zum Ständerat aufrechtzuerhalten.
Zwei Beispiele:
1. Die Finma erachtete vor 2008 eine gesetzliche Grundlage für mehr Eigenkapital bei Grossbanken für nötig, damit diese im Krisenfall besser gewappnet seien. Die Grossbanken lobbyierten dagegen, und der Bundesrat nahm für die Grossbanken Stellung. Das Parlament liess die Aufsicht im Regen stehen, und dann kam das Jahr 2008 mit der Finanzkrise und der Staatsintervention.
2. Die KKW Fukushima galten vor dem 11. März 2011, also vor dem Erdbeben, als sicher und entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Die Auslegungsgrenzen waren nicht überschritten. Nach dem Erdbeben wussten wir es dann besser. Ohne die zusätzlichen Sicherheitsmargen waren diese KKW nicht sicher. Die Folgen waren die Kernschmelzen.
Verstehen Sie mich richtig: Bisher machen die Schweizer Betreiber genug, um die Sicherheit zu gewährleisten. In der Vergangenheit taten sie teilweise freiwillig auch mehr, da sie es sich leisten konnten und da die Betreiberunternehmen grösstenteils den Kantonen gehören. Es kann aber sein, dass diese Kernkraftwerke einmal ausgelagert werden müssen und z. B. in den Besitz eines Hedge-Fonds aus England mit chinesischen Investoren kommen. Diese müssten auf die Wirtschaftlichkeit schauen und würden nur das Notwendigste investieren. Im Fall von Differenzen würde das Gericht zurzeit den Betreibern wohl Recht geben, wenn sie Massnahmen hinauszögern und sich auf die Auslegungsgrenzen berufen würden. Wir brauchen daher im Interesse der Sicherheit eine gesetzliche Grundlage für eine Sicherheitsmarge. Die zusätzliche Sicherheitsmarge, welche die Atomaufsicht Ensi braucht, ist ohne Gesetzesänderung nicht möglich.
Bei Ablehnung unseres Minderheitsantrages ist man also bereit, dieses Zusatzrisiko in Kauf zu nehmen. Das halten wir für unverantwortlich. Wenn die Sicherheitsmarge nicht im Gesetz verankert wird, muss die Gesellschaft, also die Bevölkerung, das zusätzliche Restrisiko tragen. Das kann nicht auf Verordnungsstufe ergänzt werden, auch wenn die Frau Bundesrätin dies behaupten sollte. Niemand wird später sagen können, das habe man nicht gewusst.
Mit der Fassung der Minderheit kann der Ständerat noch einen Anker setzen, eine Lösung suchen, die den Grundsatz regelt. Der Rest kann in der Verordnung geregelt werden. Wenn Sie nichts tun, haben wir keine Differenz mehr. Sollte deswegen in einem Kernkraftwerk der Schweiz irgendwann etwas passieren, tragen diejenigen, die heute meinen Minderheitsantrag ablehnen, dafür die Verantwortung.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Mit der Sicherheit von Atomkraftwerken ist es wie mit unserer Gesundheit: Sie nimmt mit zunehmendem Alter ab. Wir können zwar zum Arzt gehen, können vielleicht sogar Organe auswechseln, Gelenke auswechseln, einen Bypass einbauen, uns häufiger kontrollieren lassen - aber das Risiko, dass wir am nächsten Tag auf der Notfallstation sind, nimmt mit zunehmendem Alter zu. So ist es auch bei den Atomkraftwerken: Man kann sie nachrüsten, man kann die Kontrollen verbessern, man kann investieren - aber das Risiko, dass ein Unfall passiert, nimmt mit zunehmendem Alter zu, und zwar genau deshalb, weil man wie beim menschlichen Körper gewisse Elemente nicht ersetzen kann. Das sind nicht zuletzt die für die Sicherheit zentralen Elemente wie die Kernhülle.
Deshalb beantragen wir, dass die ältesten Kraftwerke - nämlich die, die bereits heute über 40 Jahre alt sind - mit 50 Jahren vom Netz genommen werden. Die ältesten Werke, die noch keinen Abschalttermin haben, sind konkret die Kraftwerke Beznau I und Beznau II; diese Kraftwerke entsprechen heutigen Sicherheitsanforderungen an moderne Atomkraftwerke schon lange nicht mehr. Die AKW Beznau I und II könnten, das wird von Anwohnern und Umweltorganisationen beklagt, einem grossen Erdbeben nicht standhalten. Es wird beklagt, dass die äussere Sicherheitshülle dieser AKW zu dünn ist, um einem Flugzeugabsturz standhalten zu können.
Es wird Zeit, dass wir in diesem Rat Verantwortung übernehmen. Das heisst in diesem Fall, dass wir versuchen sollten, das grösstmögliche Risiko für unser Land, den grösstmöglichen Schaden für unser Land, einen GAU eines AKW, abzuwenden. Wenn wir es zulassen, dass einmal ein grosser Teil unseres Landes evakuiert werden müsste und nie mehr bewohnt werden könnte, dann ist das das Schlimmste, was wir künftigen Generationen überlassen können.
Was ich fordere, hatten wir schon mal in diesem Winter: Die beiden AKW Beznau I und II waren vom Netz. Da haben wir zwei Sachen gelernt. Erstens hat Swissgrid die Frage gestellt, ob es nicht knapp werden könnte mit der Stromversorgung. Was ist die Antwort darauf? Die haben wir dann schnell bekommen. Das Einzige, was wir machen müssen, ist, fünf Transformatoren zu installieren, damit der Handelsstrom auch ins Landesstromnetz fliessen kann, und dann ist das Problem gelöst. Dann haben wir Stromversorgungssicherheit auch ohne Beznau I und II. Die zweite Erkenntnis, die wir in dieser Zeit gewonnen haben, ist, dass die Wasserkraftwerke, die Pumpspeicherkraftwerke, plötzlich wieder mehr Geld verdient haben ohne diese AKW, die die Leitungen verstopfen.
Wir lösen Probleme. Vom Wirtschaftlichen her gesehen ist es heute nicht mehr möglich, diese AKW rentabel zu betreiben. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht macht ihre Abschaltung Sinn. Jetzt werden Sie sagen: Okay, dann kommen diese Schadenersatzforderungen. AKW - das können Sie übrigens nachlesen in den Geschäftsberichten vom Kernkraftwerk Gösgen zum Beispiel - können aber ihre Produktionskosten im Moment nicht decken. Etwa zur Hälfte können sie ihre Produktionskosten auf dem freien Markt decken. Welche Schadenersatzforderungen sollen die uns denn unterbreiten?
Ich bitte Sie, hier Verantwortung zu übernehmen und diesen Antrag meiner Minderheit II zu unterstützen.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Wir sind jetzt beim Stromversorgungsgesetz. Dort ist in Artikel 14 das Netznutzungsentgelt geregelt. Der Bundesrat hat bei Absatz 3 Buchstabe c eine Änderung vorgesehen, wobei diese Bestimmung vom Ständerat ergänzt worden ist.
Wir haben ja alle die Versorgungssicherheit im Auge. Jeder von uns weiss, dass er am Netz angeschlossen ist, auch wenn er selber Strom produziert. Ist einmal die Stromproduktion nicht möglich, weil die Sonne nicht scheint oder aus einem anderen Grund wegen der Eigenverbrauchsregelung, so ist man immer noch angeschlossen. Damit hat man eine Versicherung. Das kann man gut vergleichen mit dem Wasseranschluss: Jeder, der einen Wasseranschluss hat, weiss, dass er jederzeit Wasser beziehen kann, auch wenn er es vielleicht nur selten braucht, weil er noch eine eigene Quelle hat. Dieser Netzanschluss, diese Versicherung, dass immer Strom vorhanden ist, kostet den Netzbetreiber Geld - darum geht es hier. Das leuchtet, glaube ich, ein.
Es ist gemäss der ständerätlichen Version vorgesehen, dass sich angeschlossene Kleinkraftwerke, die unter 10 Kilowatt produzieren, zu einer Gruppe zusammentun können, wobei der Bundesrat Ausnahmen bewilligen kann, wonach diese weniger Netznutzungsentgelt zahlen müssen. Die BDP-Fraktion ist der Ansicht, dass das unsolidarisch ist. Jeder, der nämlich diese Zusicherung hat, soll dafür auch ein entsprechendes Netznutzungsentgelt bezahlen.
Deshalb verlangt die Minderheit Grunder, dass hier die Fassung des bundesrätlichen Entwurfes zum Tragen kommt.
Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
Concernant la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct, le groupe vert'libéral soutiendra la majorité de la commission. En effet, il faut encourager les investissements dans l'assainissement des bâtiments. Actuellement, trop peu de bâtiments sont assainis du point de vue énergétique. A ce rythme, il faudrait plus de deux cents ans pour assainir tout le parc immobilier suisse. C'est bien sûr beaucoup trop long!
L'énergie la moins polluante et la moins coûteuse est celle qui n'est pas dépensée. Le parc immobilier suisse consomme près de la moitié de toute l'énergie utilisée en Suisse. C'est donc un point essentiel de la stratégie énergétique. La déduction des frais liés à des assainissements est un moyen d'encourager les propriétaires à investir, souvent des sommes importantes, pour diminuer la consommation énergétique de leur bâtiment. Ceci est dans l'intérêt de tout le pays.
Concernant la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, le groupe vert'libéral soutiendra là aussi la majorité de la commission pour les mêmes raisons que celles invoquées auparavant.
Tous ces outils permettent d'accélérer l'assainissement énergétique du parc immobilier suisse. Rappelons que chaque kilowattheure économisé ne devra pas être produit et rendra notre pays moins dépendant en termes d'approvisionnement énergétique. D'autre part, l'assainissement des bâtiments génère de nombreux emplois en Suisse et, dans ce sens, je ne comprends pas la gauche qui s'oppose à des outils qui permettent la création d'emplois.
Concernant la loi sur l'énergie nucléaire, il est primordial, pour le groupe vert'libéral, que la sécurité prime sur tout autre intérêt. Fixer une date de fin de vie pour une centrale nucléaire peut sembler être une bonne idée pour garantir la sécurité sachant que ces centrales n'ont pas une durée de vie infinie. Mais cela peut aussi laisser penser qu'une centrale nucléaire pourra fonctionner jusqu'à ses 50 ans, alors que, comme dans le cas de la centrale de Beznau I, il faudrait arrêter ce réacteur de 46 ans qui ne satisfait plus aux normes de sécurité minimale.
Dès lors que la sécurité doit être au coeur de notre réflexion, il est important de suivre les recommandations des experts de l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire. Ces derniers nous demandent de mettre en place un concept d'exploitation à long terme, ce qui permettra de lutter contre les faiblesses de ces vieux réacteurs atomiques et, ainsi, de mieux contrer la diminution de la marge de sécurité.
Vous me direz qu'aujourd'hui on fait déjà ces contrôles mais, selon le gendarme du nucléaire, ils ne suffisent plus. Nous devons adopter une culture qui augmente les marges de sécurité vu que nous avons de très vieux réacteurs atomiques qui deviennent de plus en plus dangereux.
Enfin, pour terminer, la proposition de la minorité Grunder, à l'article 14 alinéa 3 lettre c de la loi sur l'approvisionnement en électricité, est dangereuse, car elle pénaliserait les producteurs décentralisés, comme par exemple les agriculteurs qui auraient fait le choix de se diversifier dans la production d'énergies renouvelables. Le groupe vert'libéral soutiendra donc la proposition de la majorité de la commission.
Le 11 mars prochain, nous fêterons les cinq ans de l'accident nucléaire de Fukushima. Je vous invite à ne pas avoir la mémoire trop courte et à adopter une attitude responsable envers les citoyens de ce pays.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
In Block 3 geht es bezüglich Differenzbereinigung schwergewichtig um Differenzen in den Bereichen Steuerrecht und Kernenergiegesetz. Es geht mir nun einerseits um die Wirkung im Energiebereich der Gebäude und andererseits um die Auflagen zur Sicherheit der Kernkraftwerke.
Zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und zum Steuerharmonisierungsgesetz: Bei der ersten Beratung dieses Geschäfts hat der Nationalrat mit 144 zu 46 Stimmen entschieden, aktiv zu werden. Meine damalige Minderheit II, welche Steuerabzüge im Bereich des Energiesparens und Umweltschutzes auch ohne die Erreichung eines Mindeststandards ermöglichen wollte, unterlag mit 78 zu 112 Stimmen. Nachdem der Ständerat die Anpassungen der Steuergesetzgebung ganz gestrichen hatte, fügte die Kommission nun die vollen, breiten steuerlichen Abzüge ein.
Ich bitte Sie, die heutige Mehrheit zu unterstützen, dies aus den folgenden Gründen: Heute ist es so, dass ich an meinem Haus ein Fenster ersetzen lassen und die vollen Kosten bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen kann, unabhängig davon, ob die neuen Fenster energetisch gut sind oder nicht. Wenn ich einen alten Heizkessel durch einen neuen Ölheizkessel ersetzen würde, könnte ich das selbst dann ebenfalls als Unterhaltskosten voll abziehen. Solange die jährlichen Unterhaltskosten den abzugsfähigen Betrag nicht überschreiten, können diese von den Steuern abgezogen werden. Oft werden dann die Auftragserteilungen oder die Zahlungsregelungen so terminiert, dass sich die Beträge auf zwei, drei Jahre verteilen und jeweils ganz abgezogen werden können. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt eine rechtskonforme Regelung, welche für Investitionen im Energie- und Umweltschutzbereich die Abzugsfähigkeit über mehrere Jahre hinweg zulässt. Diese steuerliche Abzugsfähigkeit hat nach meiner Beurteilung eine grosse Wirkung, denn es gilt, im bestehenden Gebäudepark eine wesentliche Effizienzverbesserung zu erreichen, eine wesentlich grössere, als sie heute mit Unterstützung des Gebäudeprogramms erzielt wird.
Wichtig zu wissen ist, dass zwei Drittel aller Hausbesitzer Privatpersonen und wiederum zwei Drittel aller Gebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser sind. Es geht also um die Mobilisierung der privaten Besitzer von kleinen Immobilien. Wir müssen hier die entsprechenden Anreize setzen. Die Schweizer und Schweizerinnen reagieren nun mal am ehesten, wenn sie etwas von den Steuern abziehen können - das ist eine Tatsache, ob man das nun gut oder schlecht findet.
Zur Frage der Mindeststandards: Bei vielen Gebäuden werden mit dem Einsatz von einem Drittel der erforderlichen Mittel für eine Gesamtsanierung zwei Drittel der Wirkung erzielt. Der erste Teil der einzusetzenden Mittel ist also energetisch am effizientesten. Die unsanierten Gebäude stehen im Zentrum der Energieproblematik. Wir dürfen uns nicht stur an Energiezertifikaten orientieren, sondern müssen dafür sorgen, dass etwas passiert. Derzeit liegt die Sanierungsquote nur bei rund 1 Prozent, der bestehende Gebäudepark wird also kaum saniert. Leisten wir hier doch den richtigen Beitrag! Bezüglich Ständerat gehe ich davon aus, dass man dann einen Kompromiss finden kann und finden muss.
Gemäss meiner Darstellung unterstützt die FDP-Liberale Fraktion im steuerlichen Bereich jeweils die Mehrheit.
Kernenergiegesetz: Die heutige Gesetzes- und Grundsatzregelung sagt aus, dass die Anlagebetreiber mit einer Betriebsbewilligung ständig die Sicherheits-, Sicherungs- und Notfallschutzanforderungen in der vorgesehenen Qualität erfüllen müssen. Die Verantwortung liegt beim Ensi. Der Ständerat hat in seiner Beratung diesen Zustand bewertet und das vom Nationalrat in erster Lesung eingefügte Langzeitbetriebskonzept als unnötig beurteilt. Auch wir unterstützen die Haltung, wonach für die Abschaltung von bestehenden Kernkraftwerken nicht die Betriebsjahre, sondern die Erfüllung der Sicherheitsauflagen entscheidend ist. Die FDP-Liberale Fraktion schliesst sich dieser Beurteilung an und wird dementsprechend im Bereich des Kernenergiegesetzes die Mehrheit unterstützen. Schade ist, dass man über die Rahmenbewilligung nicht mehr diskutieren wird, obwohl hier ein neuer Artikel eingefügt wurde.
Noch zum letzten Punkt, dem Stromversorgungsgesetz: Hier unterstützen wir die Minderheit Grunder; Herr Grunder hat seine Argumente bereits genügend gut dargelegt.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie beim Steuerharmonisierungsgesetz Ziffern 2a und 2b soll ein wichtiges marktwirtschaftliches Prinzip zum Tragen kommen: Wer bereit ist, Investitionen zu tätigen, soll belohnt werden. Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude sollen steuerlich über verschiedene Perioden abgezogen werden dürfen.
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Renovationsquote in der Schweiz zu tief ist. Ziel muss es sein, diese zu erhöhen. Daher begrüssen wir die Möglichkeit, energetische Massnahmen über mehrere Steuerperioden von den Steuern absetzen zu können. Dies ist ein deutliches Signal für eine Gesamterneuerung; es soll auch nur das absolute Minimum geregelt werden, und unter anderem soll auf die Einhaltung eines energetischen Mindeststandards als Bedingung für die Steuerabzugsfähigkeit verzichtet werden. Die Angst vor zu grossen Steuerausfällen scheint mir nicht begründet. Die kantonalen Finanzdirektoren tun gut daran, auch die dynamischen Effekte zu berücksichtigen, denn Investitionen führen auf der anderen Seite wieder zu Steuersubstrat, schaffen Arbeitsplätze und Aufträge für die Gewerbebetriebe.
Zum Langzeitbetriebskonzept und zur Ausserbetriebnahme gemäss Artikel 25a bzw. Artikel 106: Hier wollen wir an der bewährten Gesetzgebung festhalten und das System der permanenten Nachrüstung fortführen. Das heisst, in der Schweiz kann heute ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, wie es die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Es gibt keinen Grund, die Betriebsdauer auf irgendeine Weise zu beschränken. Mit der unbefristeten Bewilligung ist der Betreiber verpflichtet, seine Anlage kontinuierlich zu verbessern und auf dem neuesten internationalen Sicherheitsstandard zu halten. Im bisherigen Gesetz ist klar vorgegeben, dass die Sicherheit Vorrang hat, dies vor allen ökonomischen Überlegungen. Diesen Grundsatz leben auch die Betreiber. Das Fachpersonal hat Topniveau, wovon auch die bisherigen Prüfungen Zeugnis ablegen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an den seinerzeitigen EU-Stresstest; dieser hat aufgezeigt, dass unsere Kernkraftwerke zu den sichersten in Europa gehören. Diese Fakten dürfen auch wieder einmal erwähnt werden.
Auch ist im Kernenergiegesetz geregelt, dass es Nachprüfungen geben kann. Somit ist also jederzeit eine umfassende Sicherheitsprüfung möglich, und dies regelt das Ensi als Fachbehörde. Wenn vom Ensi geforderte Massnahmen nicht umgesetzt werden, so wird in letzter Konsequenz die Betriebsbewilligung entzogen, diese Kompetenz steht heute in der geltenden Gesetzgebung.
Unbefristete Genehmigungen stellen auch keinen Freipass für unbefristete Laufzeiten dar. Die Lebensdauer hängt daher nicht zuletzt auch von der Bereitschaft des Betreibers ab, die Investitionen in die nötigen Nachrüstungen zu realisieren. Somit kommt es bei jeder Anlage auf den Zustand der Anlage, auf die Massnahmen des Betreibers und auf die Bewertung durch die Behörde und deren Experten an.
Ich fasse zusammen: Wir wollen kein politisches Enddatum. Unseres Erachtens sollen Kernkraftwerke so lange betrieben werden, wie sie den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Das heisst, die Sicherheit ist entscheidend und nicht das Alter. Unter Berücksichtigung des künftigen Strombedarfs und der unseres Erachtens begrenzten Möglichkeiten alternativer Energiequellen wäre die Festlegung eines verbindlichen Zeitpunkts für die SVP in höchstem Masse fahrlässig. Ich attestiere den Antragstellern durchaus, dass ihnen die Sicherheit ein hohes Anliegen ist. Das Hauptmotiv scheint mir letztlich aber das schnelle Abschalten der Kernkraftwerke zu sein. Darauf läuft ein allfälliges Langzeitbetriebskonzept hinaus.
Aus den dargelegten Gründen unterstützen wir die Beschlüsse des Ständerates.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Herr Knecht, können Sie mir bestätigen, dass die Aufsicht Ensi ausdrücklich und mehrfach gesagt hat, dass sie für eine zusätzliche Sicherheitsmassnahme eine neue gesetzliche Grundlage brauche, und dass sie diese eingefordert hat?
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Ensi hat eine Grundlage auf Gesetzesbasis gewünscht, das haben wir in der Kommission ausführlich diskutiert. Aber heute bestehen die Möglichkeiten auf Verordnungsebene und auch mittels Richtlinien, und diese werden laufend überarbeitet; sie wurden auch in der Vergangenheit immer wieder an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Frau Bundesrätin Leuthard hat, wenn ich mich richtig erinnere, auch in der Kommission gesagt, dass diese Überarbeitung ein andauernder Prozess ist.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Hier geht es eigentlich um den wichtigsten Teil der ganzen Energiestrategie, um das Kernenergiegesetz. Erinnern wir uns: Auslöser der Energiestrategie war der AKW-Unfall in Fukushima. Man wollte verhindern, dass so etwas in der Schweiz passiert. Was die Mehrheit der Kommission nun hier vorschlägt, ist ein Skandal. Es ist ein Skandal, weil damit dem Ensi widersprochen und nicht das getan wird, was das Ensi empfohlen hat. Es ist auch ein Skandal, weil damit die Risiken von AKW nicht ab-, sondern zunehmen werden, und es ist insbesondere ein Skandal, wenn wir bedenken, dass die Terrorismusgefahr heute in Europa zugenommen hat und es deshalb umso wichtiger wäre, die Sicherheit der AKW ernst zu nehmen.
Die Anhänger von AKW - auch Herr Knecht - sagten immer, das Konzept solle sein, ein AKW so lange zu betreiben, wie es sicher sei. Diese Aussage ist etwas ungenau. Jeder Experte, ob Befürworter oder Gegner von AKW, muss zugeben, dass die Sicherheit bei AKW nie 100 Prozent beträgt. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Wenn man dann zurückfragt, heisst es: Sicher ist das, was das Ensi als sicher beurteilt. Das Ensi als Sicherheitsinspektorat ist verantwortlich für die Sicherheit. Das war bisher immer die Antwort. Nun hat aber das Ensi in der Kommission die Grafik "Sicherheit über die Zeit" gezeigt. (Zeigt eine Grafik) Das Ensi hat klar gesagt, es wolle verhindern, dass die Sicherheit - wie hier bei der grünen Linie - immer mehr abnimmt und die AKW bis auf die Felgen heruntergefahren und wie eine Zitrone ausgepresst werden. Verhindern will dies das Ensi mit der Sicherheitsmarge.
Das Ensi hat deshalb auch gesagt, es brauche für diese Sicherheitsmarge eine gesetzliche Grundlage. Genau eine solche will die Minderheit bei Artikel 25a. Sie ist auch wichtig: Die anderen Kriterien, jene für die Ausserbetriebnahme, sind physikalische Parameter. Bei der Sicherheitsmarge geht es eben auch um betriebliche Massnahmen, wie zum Beispiel bei einem gezielten Absturz eines Flugzeuges aufgrund von Terrorismus. Um hier Massnahmen zu verordnen und damit diese Massnahmen auch sicher umgesetzt werden, muss das Ensi diese Sicherheitsmarge haben.
Nun ein Gegenargument dazu: Die Betreiber haben in der Vergangenheit die Ensi-Empfehlungen umgesetzt - wieso soll es da zu Problemen führen? Das Ensi selber sagt, und das wissen Sie auch alle selber: In der Vergangenheit konnten die AKW-Betreiber Sicherheitsauflagen eins zu eins auf die Gestehungskosten und somit auf die Kunden überwälzen. Das geht heute nicht mehr: Heute sind, wie wir wissen, die Betreiber in einer finanziell prekären Situation. Es ist deshalb klar, dass die Wahrscheinlichkeit stark zunimmt, dass sie sich gegen kostenintensive Nachrüstungsmassnahmen wehren werden. Es zeigt sich auch bei der Einzahlung in den Entsorgungsfonds, dass die Betreiber nicht davor zurückschrecken, auch den gerichtlichen Weg zu beschreiten. Im heutigen Gesetz ist es eben so, dass es den Entzug der Betriebsbewilligung gibt. Aber mit einem gerichtlichen Prozess kann das durch die Betreiber ewig, jahrelang verzögert werden. Genau darum geht es, dass diese Sicherheitsmarge nicht verzögert werden kann.
Von dem her, Herr Knecht, ist Ihre Information falsch. Das hat zwar auch die Frau Bundesrätin im Ständerat gesagt, aber es ist nicht richtig: Man kann das nicht auf Verordnungsebene machen. Da war ich froh, dass das jetzt in der Kommission präzisiert wurde. Wenn man diese Sicherheitsmarge will, wenn man verhindern will, dass die Betreiber diese Sicherheitsmarge gerichtlich verzögern können, dann braucht es das auf Gesetzesebene - das kann man nicht auf Verordnungsebene machen.
Deshalb übernehmen Sie hier, wenn Sie der Mehrheit zustimmen, eine Verantwortung, die Sie nicht tragen können: Sie übernehmen dann die Verantwortung, wenn es einen Unfall gibt, weil Sie nicht den Empfehlungen des Ensi gefolgt sind.
Man muss auch eines sagen: Es wurde beklagt, dass diese Energiestrategie zu hart sei für die AKW-Betreiber. Aber jetzt haben wir ihnen 60 Millionen Franken bei der Wasserkraft gegeben, das Neubauverbot hat ihnen ein Debakel an der Urne bezüglich ihrer Rahmenbewilligungen erspart - und nun sollen ihnen auch noch Nachrüstungen erspart werden! Das ist fahrlässig, das wäre ein Skandal!
Deshalb bitte ich Sie, hier nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit Bäumle zu unterstützen: Das ist die Empfehlung des Ensi.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Zuerst zu den Steuererleichterungen, zu den Abzugsberechtigungen: Wir lehnen die beiden Minderheitsanträge Badran Jacqueline klar ab. Ich kann zurückgeben, was Herr Schilliger zu mir gesagt hat. Er hat das gut erläutert, ich kann mich seiner Argumentation bestens anschliessen. Es ist in der Tat so, das wissen wir alle, das ist einfach so: Die Möglichkeit, solche Investitionen bei den Steuern in Abzug zu bringen, ist ein sehr, sehr gutes Anreizsystem, damit etwas gemacht wird. Deshalb ist der Steuerausfall, den es auch gibt, absolut gerechtfertigt. Es ist ja auch so: Wer investiert, gibt Aufträge, und auch Handwerker bezahlen Steuern. Deshalb ist der Ausfall, der berechnet wurde, gar nicht so gross, denn auf der anderen Seite wird die Wirtschaft angekurbelt.
Ich komme zu den Anträgen der Minderheit Bäumle zum Kernenergiegesetz. Die BDP unterstützt diese beiden Minderheitsanträge mehrheitlich. Sie wissen es: In der ersten Lesung in diesem Saal war das die Lex Vogler, Karl Vogler hatte das als Kompromiss eingebracht. Es geht um die zwei AKW im Kanton Aargau, und im Moment wissen wir auch, wie dort der Stand ist. Ich zweifle eigentlich nicht daran, dass sich dieses Problem möglicherweise auch sonst löst. Bei Mühleberg wurde es vorgelebt. Von dorther sehe ich das weniger als Skandal als mein Vorredner. Aber ich denke, es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir diesen Kompromiss in dieses Gesetz schreiben.
Zum Antrag der Minderheit Grunder zum Stromversorgungsgesetz sage ich nichts mehr. Diesen Antrag habe ich selber erläutert, die BDP-Fraktion unterstützt ihn.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Was die Kollegen Schilliger und Grunder zur Steuererleichterung gesagt haben, ist natürlich eine komplette Irreführung. In Tat und Wahrheit ist es so, wie richtig dargelegt wurde: Wenn Sie Energiesparinvestitionen machen, dann können Sie diese steuerlich absetzen und als Aufwand begründen. Was ist aber der neue Punkt in diesem Absatz? Der neue Punkt in diesem Absatz ist, dass man in Zukunft auch Ersatzneubauten steuerlich abziehen kann. Stellen Sie sich das einmal vor! Sie haben ein Haus, Sie haben die Idee, dieses energetisch ein bisschen zu sanieren, und Sie könnten diese Auslagen steuerlich absetzen. Dann kommen Sie auf die glorreiche Idee: Ich werde jetzt nicht nur das Haus energetisch sanieren, ich mache einen Ersatzneubau! Das steht in diesem Absatz ebenfalls drin: In Zukunft werden alle Neubauten, die auf einem bestehenden Grundstück sind, steuerlich absetzbar sein. Das ist Wahnsinn, was Sie hier beschliessen!
In der ersten Fassung war drin, dass der Ersatzneubau abzugsberechtigt sein soll, wenn er einen energetischen Standard erfüllt - das war die Idee: wenn er einen energetischen Standard erfüllt. Wenn Sie ein intelligentes Haus bauen und nicht nur Energiesparmassnahmen an einem alten Haus treffen, dann würden diese Auslagen steuerlich gleichgestellt, weil Sie ein intelligentes Haus bauen. Dann kann man darüber diskutieren. Aber das ist nicht mehr drin: Was hier drin ist, ist nur noch, dass jeder, der einen Ersatzneubau erstellt, auch ohne einen höheren energetischen Standard zu erfüllen, dies steuerlich absetzen kann! Wenn Sie dem zustimmen, geht es um Milliarden von Franken, und was hier in der Energiestrategie dargestellt wird, ist ein steuerpolitischer Wahnsinn.
Damit zum zweiten Punkt dieses Blocks, zum Kernenergiegesetz: Wir haben in diesem Land eine Kernenergie-Aufsichtsbehörde. Diese Kernenergie-Aufsichtsbehörde ist für die Sicherheit der Kernanlagen zuständig. Diese Kernenergie-Aufsichtsbehörde sagt uns von links bis rechts, dass sie eine gesetzliche Bestimmung braucht, damit sie einen hohen Sicherheitsstandard auch bei alten AKW einfordern kann. Sie braucht als Aufsichtsbehörde eine gesetzliche Bestimmung. Hat sie diese gesetzliche Bestimmung nicht, dann wird ihre Entscheidung als Aufsichtsbehörde von den Atomkraftwerkbetreibern infrage gestellt. Diese werden wahrscheinlich auch vor Gericht gehen und sagen, dass die Behörde gar kein Recht habe, von ihnen ein Langzeitbetriebskonzept zu verlangen. Es stimmt daher nicht, wenn Sie sagen, dass man das auf dem Verordnungsweg regeln könne. Denken Sie daran, dass die Kraftwerke in der Schweiz sicher bleiben sollen. Die Aufsichtsbehörde sagt Ihnen von rechts bis links: Schaffen Sie diese gesetzliche Grundlage. Ich glaube nicht, dass Sie diese Verantwortung tragen können. Wenn die Aufsichtsbehörde das für Kernenergieanlagen verlangt, können Sie nicht sagen, dass Sie vonseiten der Politik nichts tun wollen.
Rücken Sie bitte ab von Ihrer Ideologie, nach der Sie hier ein Rechts-links-Schema sehen und sagen: "Die Linken wollen die Nutzung der Kernenergie auslaufen lassen, und darum stimmen wir nicht zu." Denken Sie daran: Die Aufsichtsbehörde hat Sie gebeten, ein Langzeitbetriebskonzept vorzusehen. Das entspricht den Minderheitsanträgen zu den Artikeln 25a und 106a. Folgen Sie bitte den Minderheiten Bäumle und Jans.
Beim Stromversorgungsgesetz geht es darum, wie man das Netznutzungsentgelt für dezentrale Produzenten berechnet, die vielleicht einen Teil des Stroms selber verbrauchen. Hier empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und eine pragmatische Lösung zu treffen, in dem Sinne, dass nicht ein neues Netznutzungsentgelt festgelegt werden muss, wenn der Betreiber einer kleinen Anlage einen Eigenverbrauch hat. Bisher galt: Kundengruppe, Spannungsebene. Neu gilt: Kundengruppe, Spannungsebene und Strombezugsprofil. Bei kleinen Anlagen sollten wir aber nicht die Bürokratie walten lassen. Folgen Sie darum bitte bei Artikel 14 des Stromversorgungsgesetzes der Mehrheit und nicht der Minderheit Grunder, weil deren Antrag zum Aufbau von Bürokratie führt.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Lieber Kollege Nussbaumer, ich bin schon etwas erstaunt über die Argumentation in Bezug auf die Steuerausfälle. Wenn man das energetisch anschaut - das haben wir auch immer in der Kommission diskutiert -, sieht man, dass es ja vielfach viel besser wäre, man würde Ersatzbauten machen anstatt Flickwerk. Deshalb ist es ja gerade kontraproduktiv, wenn hier jetzt so argumentiert wird, dass das falsch sei. Bei Neubauten gibt es sehr wohl Standards, die den Energiestandards auch entsprechen. Es würde mich interessieren, ob Sie das nicht auch so sehen. Vor allem frage ich mich, wie Sie auf Milliarden von Franken kommen. Man kann ja nur Geld abziehen, das man auch verdient und in der Steuererklärung dann auch ausweisen muss. Mehr kann man nicht abziehen, und wir haben ja in der Kommission die Zahlen bekommen. Es sind einige wenige Millionen Franken.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben eine interessante Frage gestellt. Um es nochmals deutlich zu machen: Ich teile die Ansicht, dass es von Fall zu Fall sinnvoll sein könnte, ein altes Haus nicht energetisch zu sanieren, sondern energetisch gesamthaft durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das haben wir intensiv diskutiert, und wir waren uns einig. Dann aber müsste man sagen, dass dieser Ersatzneubau einen hohen energetischen Standard haben muss. Wenn Sie einfach nur das Baugesetz erfüllen, dann sind Sie noch nicht auf dem Niveau dessen, was man heute bauen kann. Wenn Sie eine steuerliche Erleichterung machen, die eigentlich nur sagt: "Wenn du das Gesetz einhältst, dann bekommst du eine steuerliche Erleichterung", dann hat dies natürlich nur reine Mitnahmeeffekte zur Folge. So bekommt jeder, der auf normalem Standard einen Ersatzneubau erstellt, eine Steuererleichterung.
Ich habe immer zum Ausdruck gebracht, dass man darüber diskutieren kann. Dann muss aber der Ersatzneubau einen hohen energetischen Standard erfüllen. Das kann eine staatliche Intervention oder eine Anreizregulierung sein, damit gute Gebäude entstehen. Das haben Sie leider gestrichen, und deshalb ist es nur noch ein Steuergeschenk-Element. Dieses Steuergeschenk-Element führt natürlich dazu, dass man Investitionen steuerlich absetzen kann. Das gibt erhebliche Steuerausfälle. So gut kann ich schon noch rechnen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Nussbaumer, Sie wissen ja, dass das Kernkraftwerk in Mühleberg aus Sicherheitsgründen bzw. dann eben aufgrund volkswirtschaftlicher Überlegungen bei den Investitionen ab 2019 abgestellt wird. Dieser Entscheid war möglich aufgrund der bestehenden Gesetzgebung. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass die Frau Bundesrätin Leuthard in der Kommission klar aufgezeigt hat, dass man eine solche Frage des Langzeitbetriebes auch in der Verordnung regeln kann, mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung. Ist das nicht etwas vermessen, wenn Sie jetzt hier darstellen, das sei nur in einer Gesetzgebung möglich? Ich habe in der Kommission das Gegenteil gehört.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich halte mich sehr gerne an die Worte von Frau Bundesrätin Leuthard, die immer gesagt hat, die Sicherheitsfrage sei nicht eine politische Frage. Die Frage, ob unsere Atomkraftwerke sicher sind, ist eine Frage der Aufsicht, des Ensi.
Wenn ich als verantwortlicher Politiker vom Ensi die Einladung, ja die Aufforderung bekomme, bitte eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit man bei alten Atomkraftwerken die Sicherheitsmarge gross halten könne, dann nehme ich das sehr ernst. Ich entferne mich von politischen Auseinandersetzungen darüber, wie lange diese Atomkraftwerke laufen sollen. Ich nehme vielmehr nur noch die Forderung des Ensi wahr, wonach verantwortungsvolle Politik bedeutet, dem Ensi die Kompetenz zu geben, bei alten Atomkraftwerken ein Langzeitbetriebskonzept einzufordern, damit die Sicherheitsmarge gross gehalten werden kann. Das ist, glaube ich, die Botschaft des Ensi.
Wir tun gut daran, dieser Botschaft verantwortungsvoll zu entsprechen und sie in die Gesetzgebung zu integrieren.
Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00