19.081
ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)
Code civil suisse (Changement de sexe à l'état civil)
Art. 30b Abs. 4
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit I
(Bregy, Geissbühler, Kamerzin, Lüscher, Nidegger, Reimann Lukas, Schneeberger, Vogt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit II
(Tuena, Geissbühler, Hess Erich, Kamerzin, Nidegger, Reimann Lukas)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 30b al. 4
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité I
(Bregy, Geissbühler, Kamerzin, Lüscher, Nidegger, Reimann Lukas, Schneeberger, Vogt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité II
(Tuena, Geissbühler, Hess Erich, Kamerzin, Nidegger, Reimann Lukas)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist diesem Projekt in der ersten Debatte sehr kritisch gegenübergestanden. Wir sind der Meinung, dass Missbrauch nicht ausgeschlossen ist. Und zwar, das wollen wir hier betonen, glauben wir nicht, dass es bei den wirklich Betroffenen zu Missbrauch kommt, sondern bei jenen, die diese Regelung nutzen, um sie eben zu missbrauchen.
Die Mitte-Fraktion hatte auch zu den Minderjährigen, die das Geschlecht wechseln wollen, eine klare Position. Hier waren wir klar der Meinung, dass es bei Unter-18-Jährigen der Zustimmung der Eltern bedarf. Warum? Mit dem heute hier präsentierten Gesetz ist eine massive Erleichterung möglich. Sie können hingehen, dem Zivilstandsbeamten sagen, dass Sie Ihr Geschlecht wechseln möchten, und dieser muss ein anderes eintragen. Diese Leichtigkeit ist wichtig für die Direktbetroffenen. Sie öffnet aber auch Tür und Tor für gewisse Missbräuche. Darum ist klar, dass es bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern braucht. Es ist ein wichtiger Entscheid, ein Entscheid, der nicht zu einem Spielball werden soll.
Wir sind aber bereit, der Idee des Ständerates zu folgen und von der Vorgabe 18 Jahre zurück auf 16 Jahre zu gehen. Damit nehmen wir nicht die Volljährigkeit, aber wir tragen dem Aspekt Rechnung, dass man in einem Alter, in dem man solche Entscheide wirklich treffen kann, diese auch trifft.
Wir haben hier ein Gesetz, das die Dinge zu Recht erleichtert. Aber es soll bei Minderjährigen oder eben, im Falle meiner Minderheit, bei den Unter-16-Jährigen die Zustimmung der Eltern erfordern.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen die Unterstützung meiner Minderheit. Folgen Sie der Mitte-Fraktion und auch der Meinung des Ständerates!
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Bregy, Sie haben gesagt, dass Sie nicht glauben, dass die Betroffenen diese Möglichkeit missbrauchen würden, sondern andere. Sie haben aber nicht gesagt, wer die anderen sind. Sagen Sie mir bitte, wer jemandem eine Geschlechtsänderung aufzwingen soll. Wer soll das sein, die Eltern, die Lehrer, die Politiker, die Polizei? Wer soll einem Jugendlichen eine Geschlechtsänderung aufzwingen? Was meinen Sie, wenn Sie sagen, Sie würden nicht glauben, dass die Betroffenen selber diese Möglichkeit missbrauchen würden? Bitte sagen Sie mir genau, an wen Sie da denken. Ich verstehe das nicht.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Kollege Portmann, ich glaube, Sie haben das Gesetz nicht verstanden. Nicht nur diejenigen, die sich im falschen Geschlecht fühlen, können diese Änderung verlangen. Jeder Schweizerbürger kann auf das Zivilstandsamt gehen und sagen: "Ich möchte ein anderes Geschlecht eintragen lassen." Wenn Sie das in der Stadt Zürich machen, merkt niemand etwas, niemand nimmt davon Kenntnis. Genau bei diesem Punkt sagen wir: Wir wollen Minderjährige vor diesem Schritt schützen. Herr Portmann, Sie dürfen nach diesem Gesetz auch mehr als einmal im Leben das Geschlecht ändern. Genau hier wollen wir für Minderjährige einen Schutz, damit nicht voreilig Dinge gemacht werden.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage Ihnen, die Minderheit II (Tuena) zu unterstützen. Es ist übrigens der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates. Ich kann Ihnen sagen: Der Bundesrat hat hier sehr wohl etwas überlegt. Wir haben das in der Kommission lange und intensiv diskutiert. Ich bin sicher, dass diese bundesrätliche Lösung - sprich: diese Tuena-Lösung - die richtige Lösung ist.
Herr Bregy, wenn ich Ihnen vorhin richtig zugehört habe, dann ist Ihre Argumentation bzw. Ihr Antrag weder Fisch noch Vogel. Sie sagen einfach: Ja, damit wir im Ständerat eine Chance haben, schliessen wir uns der Variante des Ständerates an. Sie haben aber bei der Beantwortung der Frage von Herrn Portmann immer gesagt: Wir wollen nicht, dass dies Minderjährige selber tun können, sondern wir wollen, dass hier ein gesetzlicher Vertreter sein Okay geben muss. Ihr Antrag, Herr Bregy, wäre aber, dass ein Minderjähriger - mindestens einer ab 16 Jahren aufwärts - dies selber tun kann.
Nun, noch viel weniger Verständnis habe ich für die Mehrheit der Kommission, welche vorschlägt, dass man Artikel 30b Absatz 4 gänzlich streichen soll. Das heisst, dass jede Person, egal welchen Alters - ich wiederhole das, damit Sie das richtig verstehen: jede Person, egal welchen Alters -, sagen kann: Ich fühle mich jetzt nicht wohl mit meinem Geschlecht, und ich will mein Geschlecht entsprechend beim Zivilstandsamt ändern.
Der grosse Teil der SVP-Fraktion ist definitiv der Meinung, dass es wichtig ist, dass der gesetzliche Vertreter hier mindestens mitunterschreibt, damit die Diskussion hierzu in der Familie auch entsprechend stattfinden kann.
Es ist ja nicht so, dass wir mit diesem Gesetz irgendetwas erschweren oder dergleichen. Aber wir wollen doch nicht, dass dieser Druck - und ich kann Ihnen sagen, dieser Druck kann tatsächlich entstehen, vor allem bei ganz jungen Menschen, auf dem Pausenplatz usw. - dazu benützt wird, dass ein Jugendlicher, ein junger Mensch, von sich aus sagt: "Ich will jetzt nicht mehr Mauro sein, sondern ich will neu Maura sein."
Ich bitte Sie daher, die Minderheit II (Tuena) zu unterstützen.
Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Vielleicht haben Sie es verfolgt: US-Schauspieler Elliot Page hat sich als Transmensch geoutet. Die Zeitungen weltweit waren voll davon, die Kommentarspalten auch. Der Schauspieler schrieb in seinem Post, in dem er sich outete: "Ich bin glücklich, an diesem Punkt in meinem Leben zu sein. Aber ich habe Angst." Das ist das Gefühl, das Transmenschen vor jedem Coming-out verspüren: Sie sind glücklich, endlich zu sein und zu zeigen, wer sie wirklich sind; sie haben Angst davor, wie sich die Gesellschaft, ihr Umfeld sich ihnen gegenüber verhalten wird, wenn sie sich outen.
Wir haben heute die Möglichkeit, einem Teil dieser Menschen diese Angst zu nehmen. Wir können ihnen ermöglichen, sich zu outen, wenn sie es möchten. Das geht aber nicht, wenn wir ihnen irgendeine willkürliche Altersgrenze in dieses Gesetz schreiben, eine Altersgrenze ohne jeden Bezug zur Lebensrealität der Menschen. Wenn Jugendliche erst ab 16 Jahren selbstbestimmt die Möglichkeit erhalten, ihren Personenstand zu ändern, wie das der Ständerat will, dann ist es schlicht und einfach zu spät. Wieso?
Gehen wir wieder zur Transfrau Anna, die amtlich noch Paul heisst, die ich Ihnen als Beispiel in unserer ersten Debatte gebracht habe. Anna ist vierzehnjährig, beginnt bald einen neuen Lebensabschnitt, wenn sie aus der Schule kommt. Sie sollte spätestens jetzt eine Schnupperlehre machen und eine Lehrstelle suchen. Nur wenn Anna die Möglichkeit hat, ihren Namens- und Geschlechtseintrag ändern zu lassen, hat sie die gleichen Chancen auf eine Lehrstelle wie ihre Kolleginnen. Dann muss sie bei der Bewerbung keine Angst haben, diskriminiert zu werden, weil sie trans ist. Sie muss keine Angst haben, von den neuen Kolleginnen und Kollegen nach ihren Genitalien gefragt oder gemobbt zu werden, sondern sie kann schlicht und einfach in eine neue Umgebung kommen, wo sie selber wählen kann, ob, wem und wann sie sagt, dass sie trans ist. Vielleicht beginnt für Anna ein Lebensabschnitt ohne Angst.
Anna hätte kein Problem mit Absatz 4 - den wir gerne gestrichen hätten, womit wir der Mehrheit der Kommission gefolgt wären -, wenn ihre Eltern sie unterstützen würden. Aber sie hat dieses Glück nicht. Die Eltern sind geschieden, sie wohnt bei der Mutter. Diese hat nach einiger Zeit verstanden, dass sich ihre Tochter das nicht ausgesucht hat, dass es keine Phase ist, dass es übrigens auch kein Missbrauch ist und dass sie richtig aufblüht, seit sie als Mädchen lebt. Anna ist heute nicht mehr der traurige Paul von früher. Sie bringt bessere Schulnoten nachhause und hat Freundinnen. Doch ihr Vater, bei dem sie jede zweite Woche verbringt, setzt sie massiv unter Druck, weiter als Paul zu leben. Er droht ihr, sie dürfe nicht mehr zu ihm kommen, wenn sie Mädchenkleider trüge, und er verwöhnt sie mit Geschenken, wenn sie Bubenkleider anhat.
Wenn wir heute entscheiden, dass Anna die Zustimmung der Eltern braucht, dann entscheiden wir, dass sie noch mehrere Jahre Diskriminierung, Mobbing, Beschimpfung usw. ertragen soll. Aber selbstverständlich ermöglichen wir damit nicht, dass Minderjährige aus Spass den Eintrag ändern, denn selbstverständlich können das nur - ich betone: nur - die Jugendlichen machen, die urteilsfähig sind und deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Register übereinstimmt. Das sind hohe, aber ausreichende Hürden.
Nun kann man sagen, dass es wenige Fälle wie den von Anna gibt, dass die Realität die ist, dass wenige junge Menschen diesen Schritt tun. Dazu drei Punkte:
1. Die Realität zeigt vor allem, dass die Suizidrate von Transjugendlichen vierzigmal so hoch ist wie die von Cisjugendlichen - vierzigmal! Wenn diese Gesetzesänderung auch nur eine einzige Person vom Suizid abhält, dann sollten wir sie machen. Fälle von Missbräuchen kenne ich keine, Suizidüberlebende kenne ich einige.
2. Aktuell sind es nicht viele Fälle, weil die meisten noch viel zu viel Angst haben, sich zu outen. Zum Glück haben aber immer mehr den Mut, diesen Schritt zu machen, sich selbst zu sein und so zu leben. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Elliot Page!
3. Die Änderungen, die wir hier diskutieren, sind Menschenrechte. Menschenrechte hat man ungeachtet des Alters und ungeachtet davon, wie viele andere der gleichen Minderheit angehören.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion: Folgen Sie nochmals Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Nehmen wir Menschen ein bisschen Angst, schränken wir ihre Menschenrechte nicht einfach ein, und ermöglichen wir ihnen ein selbstbestimmtes Leben.
Köppel Roger · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin Funiciello, Sie haben das Beispiel der Schauspielerin Ellen Page erwähnt, die ja nach wie vor biologisch eine Frau ist und jetzt sagt, sie sei ein Mann. Meine Frage an Sie ist: Wie definieren Sie die Begriffe Mann und Frau, wenn Sie diese Begriffe unabhängig von den biologischen Geschlechtsmerkmalen bestimmen? Was ist eine Frau, was ist ein Mann, wenn das unabhängig von der biologischen Beschaffenheit des Körpers definiert werden soll?
Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Herzlichen Dank für diese sehr philosophische Frage, Herr Köppel. Es ist so, dass wir seit etwa dreissig Jahren wissen, dass es so etwas wie die Geschlechtsidentität gibt, die sich vom sogenannten biologischen Geschlecht unterscheiden kann. Judith Butler wäre dazu eine gute Lektüre für Sie, die ich Ihnen empfehlen kann. Sie zeigt genau das auf. Es gibt Menschen, bei denen die Geschlechtsidentität nicht mit dem biologischen Geschlecht übereinstimmt. Das ist eine Realität. Es gibt diese Menschen. Wir reden von etwa 12 000 in der Schweiz. Es sind also nicht gerade wenige.
Genau darum sollten wir das auch respektieren. Denn es ist ihr Wille. Dementsprechend würde ich Sie bitten, ab jetzt von "Elliot" Page zu sprechen. Das ist der Wille und der Wunsch dieser Person, den ich respektieren würde.
Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Geschätzte Frau Kollegin Funiciello, ich habe zuhause eben einen Paul - er ist knapp vierzehn Jahre alt -, wie Sie ihn beschrieben haben, nur: Mein Paul, der ist, denke ich, im richtigen Körper zur Welt gekommen. Aber was ich feststelle, ist, selbstverständlich, dass Findungsprozesse stattfinden. Es gibt Kollegen, die lange Haare und auch Röcke tragen, umgekehrt gilt das Gleiche. (Zwischenruf des Präsidenten: Bitte stellen Sie die Frage!) Ich habe aber wirklich Mühe zu verstehen, warum Sie mir die Verantwortung als Mutter nehmen wollen, mitentscheiden zu können, was mit meinem Sohn Paul passiert, bis er die Volljährigkeit erlangt hat.
Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich nehme Ihnen diese Verantwortung überhaupt nicht weg, das ist überhaupt nicht das Ziel dieser Vorlage. Die einzige Diskussion ist: Können Sie wirklich sagen, dass Paul ein Paul ist oder nicht? In Ihrem Fall ist das so, aber das ist nicht bei allen so. Diese Menschen wissen eigentlich sehr früh, was ihre Geschlechtsidentität ist. Das ist etwas, was sehr schwierig nachzuvollziehen ist. Dafür gibt es auch Spezialistinnen und Spezialisten, dafür gibt es auch Organisationen, die helfen können. Ich würde allen Menschen, die in dieser Situation sind, raten, sich an diese Organisationen zu wenden.
Walder Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Le 24 septembre dernier, j'étais très fier de faire partie d'une assemblée qui avait voté, à une très large majorité, en faveur de la facilitation administrative de la procédure de changement de genre à l'état civil. Surtout, nous avions décidé de biffer l'alinéa 4 qui voulait soumettre les mineurs concernés au consentement parental, ce qui représentait un durcissement par rapport à la situation actuelle.
Malheureusement, la majorité des membres du Conseil des Etats n'a pas suivi la décision de notre conseil et le Conseil des Etats s'est prononcé en faveur du maintien de cet alinéa, tout en fixant à 16 ans la limite d'âge nécessaire au consentement.
Les Verts partagent l'avis de nombreuses associations, telle Pro Familia, pour qui l'alinéa 4 représente un retour en arrière par rapport à la situation actuelle où la capacité de discernement est suffisante pour entreprendre des démarches qui relèvent pleinement de la sphère intime.
Il s'agit pour nous non seulement d'un impératif éthique, mais aussi d'une protection indispensable pour les jeunes concernés. En effet, le maintien de l'alinéa 4 est vecteur de risques. Il renforcerait encore les possibles conflits familiaux, les brimades, la sursuicidalité chez ces jeunes que notre société a pourtant le devoir de soutenir et de protéger.
Ces risques persisteraient même en adoptant la version du Conseil des Etats, car les limites d'âge sont arbitraires et, dans la majorité des cas, la construction de l'identité de genre se manifeste bien avant les 16 ans. Pensez à nos adolescentes et adolescents se destinant à l'apprentissage, qui devraient entreprendre toutes leurs démarches, professionnelles et administratives, avec des documents officiels et un prénom ne correspondant pas à leur identité, ni éventuellement à leur apparence.
Se retrouver dans une telle situation face à un employeur et des collègues les obligera à dévoiler un fragment sensible de leur intimité, ce qui est totalement inadéquat dans un cadre professionnel, mais aussi réduira leurs chances d'embauche et augmentera les risques de discrimination et de stigmatisation à leur encontre. Notre devoir, dans ce conseil, n'est pas d'inventer de nouveaux obstacles pour ces jeunes qui traversent des situations souvent difficiles, mais bien de les protéger contre la transphobie, en leur permettant de réaliser leur changement intime et identitaire, et cela quel que soit le niveau de compréhension et l'acceptation de leurs parents.
Les Verts vous invitent donc à suivre la majorité de la Commission des affaires juridiques en rejetant les deux propositions des minorités I (Bregy) et II (Tuena).
Brenzikofer Florence · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Wir befinden uns in der Schlussetappe dieser Vorlage. Sie soll Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung die Änderung ihres Geschlechts und Vornamens im Personenstandsregister erleichtern.
Mit der Variante der Mehrheit - gemäss Nationalrat - stellt das Gesetz insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar. Die grüne Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit. Es scheint uns wichtig, dass kein Mindestalter für die Änderung im Personenstandsregister im Gesetz verankert wird. Bereits heute stellen alle minderjährigen urteilsfähigen Personen diese Gesuche selbstständig und ohne Zutun der gesetzlichen Vertretung. Ein Zustimmungserfordernis der gesetzlichen Vertretung, wie das die Minderheiten I (Bregy) und II (Tuena) fordern, brächte aus unserer Sicht eine Verschlechterung zuungunsten urteilsfähiger Minderjähriger und Personen unter umfassender Beistandschaft. Es erhöht, wie wir bereits gehört haben, das Risiko von innerfamiliären Konflikten, Mobbing und Suizid.
Von Expertinnen und Experten wissen wir, dass es eine riesige Bandbreite an Entwicklungen und Zeitpunkten gibt, an denen sich Kinder und Jugendliche ihrer Transidentität bewusst werden. Transkinder und ihre Familien können dies bereits im Alter von drei Jahren wahrnehmen, viele merken es mit fünf, der Durchschnitt liegt etwa bei acht Jahren. Das Festmachen eines bestimmten Alters erachten wir als schwierig. Mit sechzehn beginnt für viele Jugendlichen ein neuer Lebensabschnitt: Sie beginnen die Berufslehre oder eine weiterführende Schule.
Wir haben in der Kommission die Zahlen der Geschlechtsänderungen in den Jahren 2019 und 2020 im Hinblick auf das Alter der Betroffenen erfahren. Es ist mir bewusst, dass wir hier für eine Minderheit argumentieren. Es ist aber wichtig, dass wir das Ziel der Gesetzesrevision konsequent verfolgen und das Selbstbestimmungsrecht von Transmenschen auf der ganzen Linie stärken.
Lassen wir urteilsfähige Menschen über ihre Eintragung im Register bestimmen! Setzen wir keine Alterslimite! Folgen wir der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, und streichen wir Artikel 30b Absatz 4!
Eymann Christoph · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion
Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion unterstützt hier die Mehrheit. Eine starke Minderheit wird sich für einen der Minderheitsanträge aussprechen.
Was sind die Argumente für den Antrag der Mehrheit? Wir wissen, dass es zum Glück relativ wenige Fälle gibt, in denen junge Menschen sich nicht getrauen, in denen junge Menschen nicht über ein genügend gutes Verhältnis zu ihren Eltern verfügen, um diese schwerwiegende Thematik offen zu besprechen, so, wie es eigentlich der Norm entsprechen sollte. Das ist der Grund, weshalb wir finden, dass hier eine Ausnahme von der üblichen Regel gemacht werden kann, dass solche, die noch nicht mündig sind, eben die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter brauchen. Wir wissen, dass es auch Fälle gibt, die tragisch geendet haben oder in denen sich tragische Ereignisse innerhalb der Familie abspielen.
Sollte die Mehrheit am Ende des Tages in beiden Räten obsiegen, dann könnte man ja, um sich noch besser abzusichern, in der Verordnung festschreiben, dass die Anmeldung für eine Geschlechtsänderung in zwei Etappen erfolgen müsste, also mit einer zwischengeschalteten Bedenkzeit. Das könnte vielleicht die Skepsis noch etwas beseitigen, die hier besteht.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Grünliberalen sind eigentlich der Meinung, dass im Gesetz überall von Menschen gesprochen werden sollte und dass die Unterscheidung, ob es eine Frau oder ein Mann ist, sich nur dort im Gesetz niederschlagen soll, wo es auch tatsächlich biologisch einen Grund dafür gibt.
Wir behandeln dieses Gesetz nun in der letzten Runde. Das Gesetz ermöglicht es - eben jetzt noch, in dieser Phase, wo wir diese Unterscheidung offensichtlich noch brauchen -, das Geschlecht im Personenstandsregister auf einem vereinfachten Weg ändern zu lassen. Wir sind jetzt ganz am Ende dieser Diskussion, und ich finde es wichtig, dass wir hier noch einmal ein Résumé ziehen, was wir erreicht haben. Diese Vorlage ist eine gute Sache. Sie haben es gehört: Die betroffenen Menschen sind in ihrer Situation geplagt, sie haben ein schweres Leben, bis sie sich outen und das auch öffentlich machen können.
Ich bitte Sie deshalb, hier weiterhin der Mehrheit zu folgen. Was der Ständerat gemacht hat, indem er die Altersgrenze bei 16 Jahren ansetzte, ist einfach willkürlich. Wir sollten darauf abstellen, dass jemand in seinem Entscheid klar ist, und das hängt nicht vom Alter ab. Mädchen und Jungen, das wissen wir, entwickeln sich unterschiedlich. Es geht um eine Frage, die sich - je nachdem - an einem ganz anderen Punkt des Lebens stellt.
Wir kommen jetzt in die Adventszeit. Da erlaube ich mir, Ihnen zwei Filme ans Herz zu legen. Schauen Sie sich wieder einmal "Drei Haselnüsse für Aschenbrödel" an. Darin sehen Sie die Männer-, die Frauen- und die Töchtersymbolik. Wenn Sie sich diesen herzerwärmenden Film angeschaut haben, dann achten Sie in der Mediathek von Arte auf den Film "Ein Mädchen". Sasha, ein Junge, der drei Jahre alt ist, weiss, dass er eigentlich ein Mädchen ist. Diese Dokumentation ist wirklich sehr empfehlenswert, weil sie genau das aufzeigt, woran die Mehrheit hier auch festhalten will. Diese Menschen gibt es eben tatsächlich. Es sind nicht viele. Aber sie sind im falschen Körper geboren, und sie erfahren das irgendwann im Laufe ihres Lebens, meistens schon dann, wenn sie recht jung sind.
Darum macht es Sinn, dass wir die selbstbestimmte Änderung im Zivilstandsregister eben nicht an ein fixes Mindestalter hängen und sie vor allem nicht daran hängen, dass die Eltern, die allenfalls halt nur mit "Drei Haselnüsse für Aschenbrödel" aufgewachsen sind, sich nur an diesem Bild festhalten und glauben, sie müssten sich hier schützend vor ihr Kind stellen. Es braucht beides: Es braucht immer die ganze Familie, und es braucht auch die Gesellschaft. Und ich glaube, es braucht auch uns alle, dass wir hier diesen Menschen die Tür aufmachen, damit sie sich entsprechend so eintragen lassen können, wie sie sich fühlen, und dann halt eben auch ein Teil unserer Gesellschaft sind.
Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion, gemäss der Mehrheit festzuhalten. Nachher ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz noch durchbringen, damit wir es verabschieden können, damit die vereinfachte Registrierung im Register möglich wird - möglichst bald.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Wir befinden uns auch bei diesem Geschäft in der Differenzbereinigung. Es geht, Sie haben es gehört, konkret um das Zustimmungserfordernis gemäss Artikel 30b Absatz 4 ZGB.
Der Ständerat hat als Kompromisslösung eine Altersgrenze von 16 Jahren verabschiedet. Für jüngere Kinder und Personen unter umfassender Beistandschaft bleibt das Zustimmungserfordernis bestehen. Es wurde bereits gesagt: Der Nationalrat hatte knapp, mit 100 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beschlossen, auf das Zustimmungserfordernis gemäss Absatz 4 ganz zu verzichten. Ihre Kommission schlägt Ihnen, ebenfalls knapp, mit 13 zu 12 Stimmen vor, an diesem Beschluss festzuhalten.
Wir haben es gehört: Die Vorlage will Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung das Leben erleichtern. Im Kontext dieser Differenzbereinigung scheint es mir wichtig, vielleicht etwas Objektivität in die Diskussion zu bringen und Ihnen noch gewisse Zahlen zu vermitteln. Im Jahr 2019 wurden circa 233 Geschlechtsänderungen im Personenstandsregister beurkundet; ich sage "circa", weil es nicht möglich ist, diesen Suchlauf zu hundert Prozent auf die Zahl genau herunterzubrechen. Jetzt aber betrafen von den 233 Geschlechtsänderungen 207 Fälle Erwachsene, 19 Fälle Jugendliche zwischen sechzehn und achtzehn und nur 7 Fälle Kinder unter sechzehn Jahren. 2020, bis Mitte September, gab es circa 198 Geschlechtsänderungen, die beurkundet wurden. Davon betroffen waren wiederum 166 Erwachsene, 24 Personen zwischen sechzehn und achtzehn Jahren und nur 8 Kinder unter sechzehn.
Weshalb sage ich das? Ich sage das, weil es eben in der Praxis nur ganz wenige Fälle von zivilstandsamtlichen Geschlechtsänderungen von Kindern unter sechzehn Jahren gibt. 2019 waren es 7 und 2020 bisher 8 Fälle. Ihre Kommission möchte aber nach wie vor ganz auf das Zustimmungserfordernis verzichten.
Sie wissen, dass der Bundesrat diese Lösung ablehnt. Diese Lösung dürfte auch im Ständerat keine Mehrheit finden. Sie haben es gehört: Der Ständerat hat die Lösung Ihres Rates mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt. Nun, mit dem Festhalten riskiert man also, dass die ganze Vorlage scheitern könnte. Man würde riskieren, wegen ein paar weniger Fälle eine Verbesserung für die jährlich 200 Personen zu verhindern. Die Einführung einer Altersgrenze - Herr Nationalrat Flach hat von Willkür gesprochen - von sechzehn Jahren ist nicht willkürlich. Sondern diese gibt es auch in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise beim religiösen Bekenntnis, über das ein Kind selbstständig entscheiden kann; hier haben wir das Alter sechzehn Jahre. Dann gibt es mit dem besonderen Schutzalter im Strafrecht, wenn es um einige Sexualdelikte geht, auch dieses Alter.
Der Bundesrat hat sich in dieser Frage bewegt. Ausgangspunkt bleibt für den Bundesrat, dass Kinder und Jugendliche bei der Geschlechtsänderungserklärung besonders geschützt werden müssen. Auch im Ausland bestehen wegen dieser Schutzbedürftigkeit besondere Verfahren. Es gibt keine Rechtsordnung, die wir angeschaut haben, bei welcher nicht ein besonderes Verfahren vorhanden wäre und die Eltern einfach nicht berücksichtigt würden. Das Zustimmungserfordernis der Eltern trägt diesem Bedürfnis Rechnung. So schlägt es der Entwurf vor. Aber auch für den Bundesrat ist klar, dass dieses Schutzbedürfnis bei Jugendlichen zwischen sechzehn und achtzehn weniger ausgeprägt ist als bei jüngeren Kindern.
Deshalb kann sich der Bundesrat im Interesse der jährlich über 200 Betroffenen dem Kompromiss des Ständerates anschliessen. Ich möchte Sie auch bitten, dem Ständerat zu folgen.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Sie haben es gehört, es verbleibt bei dieser Vorlage noch eine, für die betroffenen Personen aber wichtige Differenz, nämlich die Frage, ob bei der Erklärung zur Änderung des Geschlechts auf dem Zivilstandsamt im minderjährigen Alter noch die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich ist.
Der Nationalrat hat im Sinn der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung urteilsfähiger Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung auf eine solche Hürde verzichtet, dies im Wissen darum, dass es bei Familien, die ihre Kinder auf diesem schwierigen Weg konstruktiv begleiten, keine Probleme gibt und deshalb gesetzgeberisch auch keine neuen Hürden aufgestellt werden sollen.
Der Ständerat hat nun als Kompromisslösung die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung eingefügt, sofern die erklärende Person das sechzehnte Altersjahr noch nicht vollendet hat. Dieses Entgegenkommen schätzt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, doch die Mehrheit ist überzeugt, dass die realen Probleme von jungen Menschen mit Transidentität oder von intergeschlechtlichen Menschen damit nicht gemildert werden, vor allem nicht, wenn sie nicht auf verständnisvolle Eltern zählen können.
So schreibt heute eine mit konkreten Fällen betraute Kinderanwältin aus Bern: "Die Hürden an die Urteilsfähigkeit sind sehr hoch. Die Urteilsfähigkeit wird von Fachleuten geprüft. Unabhängig davon, ob das Kind oder die jugendliche Person 12- oder 16-jährig ist, ändert dies nichts daran, dass jeder Einzelfall einzeln geprüft werden sollte, auch bei 17-jährigen Jugendlichen. Jegliche Altersgrenze, auch eine vom Bundesgericht festgelegte, wäre willkürlich. Die Selbstbestimmung oder auch die Freiheit muss einer vermeintlichen Rechtssicherheit vorgehen."
Transidentität ist kein Phänomen der Pubertät, sondern zeigt sich schon im frühkindlichen Alter. Je länger Jugendliche zuwarten müssen, desto länger können sich für Betroffene auch Probleme anhäufen, was sich bedauerlicherweise in einer sehr hohen Suizidrate von Betroffenen zeigt. Wenn wir die Erklärung auf Geschlechtsänderung gegenüber den Zivilstandsämtern niederschwellig regeln, haben wir für die Betroffenen, im Sinne der Selbstbestimmung und neuer Lebensperspektiven, vieles gewonnen. Ich bitte Sie deshalb, auf die Stimmen aus der Praxis zu hören und entsprechend den Lebensrealitäten zu legiferieren.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen entschieden, an Ihrem Beschluss festzuhalten, und ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, diesem Entscheid zu folgen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Frau Kollegin Markwalder, Sie haben jetzt von einer Prüfung der Urteilsfähigkeit gesprochen. Müssen Sie nicht bestätigen, dass es zukünftig nur einer einfachen Erklärung bedarf und dass nach dieser neuen gesetzlichen Regelung keine Prüfung der Urteilsfähigkeit mehr stattfindet?
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Gemäss diesem neuen Gesetz reicht es, wenn eine urteilsfähige Person diese Erklärung abgibt, aber selbstverständlich muss der Zivilstandsbeamte oder die Zivilstandsbeamtin prüfen, ob das Kind, die Jugendliche, der Jugendliche entsprechend urteilsfähig ist. Wie ich eben aus der Praxis zitiert habe: Diese Urteilsfähigkeitsprüfungen werden von Fachleuten gemacht - Herr Bregy, es wäre nett, wenn Sie sich meine Antwort anhören würden. Von dem her hatten wir die Urteilsfähigkeit als Kriterium und nicht einfach ein willkürliches Alter.
Hurni Baptiste · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ce projet visant à simplifier les modifications de sexe à l'état civil, que nous avons soutenu lors de la session d'automne, ne fait pas l'objet de nombreuses divergences avec le Conseil des Etats. Ces divergences se sont concentrées sur le point sur lequel notre commission puis notre conseil, ont décidé de s'écarter du projet du Conseil fédéral. Il s'agit de la nécessité, ou non, du consentement parental pour les mineurs s'agissant du changement de sexe à l'état civil.
Le Conseil fédéral était d'avis qu'un tel consentement était nécessaire. La majorité de la Commission des affaires juridiques de même que notre conseil, lors de la dernière session ordinaire, ont au contraire considéré qu'il s'agissait d'un choix intime, strictement personnel et que le consentement parental pouvait créer des tensions aiguës dans les familles concernées.
Le Conseil des Etats a adopté une nouvelle solution, à savoir de n'exiger ce consentement des parents que pour les mineurs de moins de 16 ans.
La majorité de la commission a décidé, dans sa séance du 3 décembre dernier, de maintenir la position de notre conseil. Par 13 voix contre 12, la commission a ainsi décidé d'écarter la version du Conseil des Etats, version qui est défendue actuellement par la minorité I (Bregy). La commission a d'ailleurs aussi repoussé, par 19 voix contre 6, la proposition de suivre la version initiale du Conseil fédéral, que défend la minorité II (Tuena).
En effet, pour la majorité, la limite imaginée par le Conseil des Etats à 16 ans est un mauvais compromis. Elle crée une norme rigide là où les principes généraux du droit, à savoir la capacité de discernement, suffisent amplement. En outre, elle oublie que, pour les mineurs concernés, qui ont longuement mûri leur conviction, il est indéniablement positif de pouvoir effectuer la démarche seuls avant de commencer, par exemple, un apprentissage.
Une solution telle que celle du Conseil des Etats perd aussi de vue un certain droit à l'autodétermination de genre de la personne et fait fi de la souffrance extrême dans certaines situations - cela a été rappelé par les précédents orateurs -, avec notamment un taux de suicides particulièrement élevé chez les jeunes trans.
Dès lors, et pour les raisons qui précèdent, la majorité de la commission vous prie d'écarter les deux minorités et d'en rester à la version de notre conseil, à savoir que le consentement des parents ne doit pas être une condition au changement de sexe à l'état civil - on souligne que ce projet se limite aux registres de l'état civil et qu'il ne règle que cela. Les principes généraux du droit suffisent à régler la question.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 129 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 46 Stimmen
(9 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 81 Stimmen
(11 Enthaltungen)