25.406
Legge federale sulla parità dei sessi. Abolire la limitazione nel tempo
Engler Stefan · P-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Gmür-Schönenberger, Chassot, Crevoisier Crelier, Fivaz Fabien, Maret Marianne)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Gmür-Schönenberger, Chassot, Crevoisier Crelier, Fivaz Fabien, Maret Marianne)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Stark Jakob · Mit-M · Consiglio degli Stati · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, das Gleichstellungsgesetz, im Dezember 2018 mit einem neuen Abschnitt 4a, "Lohngleichheitsanalyse und Überprüfung", ergänzt. Dieser Abschnitt verpflichtet Betriebe mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse. Diese Analyse muss alle vier Jahre wiederholt werden, falls die vorherige Lohngleichheitsanalyse ergab, dass die Lohngleichheit noch nicht eingehalten wurde. Die Gültigkeit dieser neuen Bestimmung wurde zeitlich befristet, also mit einer sogenannten Sunset-Klausel versehen. Die Befristung wurde auf zwölf Jahre ab Inkrafttreten festgelegt. Das Inkrafttreten erfolgte per 1. Juli 2020. Das heisst, dass die Bestimmungen über die Lohngleichheitsanalyse und Überprüfung per 30. Juni 2032 automatisch ausser Kraft gesetzt werden.
Die Initiantin, Kollegin Maya Graf, möchte nun diese Befristung vorzeitig wieder aufheben, weil es ihrer Meinung nach erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung der neuen Bestimmung gibt. Dabei stützt sie sich auf eine Evaluation von Travail Suisse mit Daten von 187 Unternehmen mit insgesamt 500 000 Beschäftigten.
Ihre WBK hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt, hat sogar Anhörungen zum Vollzug des Gleichstellungsgesetzes durchgeführt, auch weil noch weitere Vorstösse und Anliegen hängig sind. Mit Stichentscheid des Präsidenten, bei einem Stimmenverhältnis von 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Begründung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte:
1. Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, die Wirksamkeit dieser Lohngleichheitsanalyse zu evaluieren. Insbesondere hat er gemäss Artikel 17b Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes "nach Durchführung der zweiten Lohngleichheitsanalyse, spätestens aber neun Jahre nach Inkrafttreten [...] dem Parlament Bericht" zu erstatten. Auf Druck verschiedener parlamentarischer Vorstösse und eines ersten kritischen Zwischenberichtes hat der Bundesrat beschlossen, diesen Bericht bereits im Jahr 2027 statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2029 vorzulegen. Somit wird die Schlussevaluation über die Auswirkungen der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung um zwei Jahre vorgezogen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass erst mit diesem Bericht eine umfassende Grundlage besteht, um über eine allfällige Weiterführung der Lohngleichheitsanalyse zu entscheiden. Dafür haben Bundesrat und Parlament nach Publikation des Berichtes dann noch viereinhalb Jahre Zeit, denn die Sunset-Klausel greift ja, wie gesagt, erst Ende Juni 2032. Bis dahin müssen die Betriebe die vorgesehenen Lohngleichheitsanalysen durchführen.
2. Es stellen sich einige themenunabhängige parlamentarische Grundsatzfragen, nämlich erstens: Soll das Parlament Spielregeln bereits während des Spiels wieder ändern? Zweitens: Soll das Parlament von sich aus entscheiden, bevor ein gesetzlich vorgesehener Evaluationsbericht des Bundesrates über die Wirksamkeit einer beschlossenen gesetzlichen Regelung vorliegt? Das würde also im Prinzip heissen, dem Bundesrat das Heft aus der Hand zu nehmen, mit dem ihm ja über das Gesetz gleichsam der Weg vorgegeben worden ist. Schliesslich drittens: Welchen Wert haben Sunset-Klauseln, wenn sie, wie in diesem Fall beantragt, vorzeitig wieder aufgehoben werden? Die Befristung, ich sage es nochmals, läuft vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2032. Nach dem Antrag, der uns vorliegt, soll also bereits bei Ablauf der Hälfte dieser Frist die Befristung wieder aufgehoben werden. Die Mehrheit und ich sind der Ansicht, dass das ein gefährliches Präjudiz wäre. Das würde das Vertrauen in die Gesetzgebung generell schwächen, insbesondere aber für Sunset-Klauseln in solchen und anderen Fällen.
Für die Minderheit treten diese grundsätzlichen Überlegungen aufgrund ihrer Überlegungen und Einschätzungen zum Vollzug des Gleichstellungsgesetzes im Bereich der Lohndiskriminierung in den Hintergrund. Die Sprecherin der Minderheit wird die Gründe im Einzelnen darlegen.
Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Consiglio degli Stati · Lucerna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Es geht hier um eine grundlegende Frage: Wollen wir die Fortschritte bei der Lohngleichheit nachhaltig sichern, oder ziehen wir die Leiter weg, bevor wir das Dach erklommen haben? Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes wurden Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und diese überprüfen zu lassen. Gleichzeitig wurde die Sunset-Klausel eingeführt. Der Kommissionsberichterstatter hat das erwähnt.
Das war damals der Kompromiss. Wir alle haben geglaubt, wir würden innert nützlicher Frist das Ziel der Lohngleichheit erreichen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch klar: Das Ziel der Lohngleichheit ist noch nicht erreicht. Trotz erheblicher Fortschritte, die ich durchaus auch positiv werte, bestehen weiterhin Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die sich nicht vollständig durch objektive Faktoren erklären lassen. Solange dies der Fall ist, besteht auch weiterhin Handlungsbedarf. Solange auch heute noch eine junge Frau mit derselben Ausbildung wie ein junger Mann 1000 Franken pro Monat weniger Lohn erhält, mit der simplen Begründung, sie habe schlecht verhandelt, so lange haben wir unser Problem definitiv nicht gelöst.
Die Lohngleichheitsanalysen haben Transparenz geschaffen. Sie haben Unternehmen dazu veranlasst, ihre Lohnsysteme zu überprüfen und allfällige Ungleichbehandlungen zu korrigieren. Genau diese Wirkung macht dieses Instrument eben wertvoll. Es wäre nicht zielführend, den Kompass wegzuwerfen, nur weil er uns bereits ein gutes Stück auf den richtigen Kurs geführt hat.
Die Streichung der Sunset-Klausel bedeutet nicht, dass neue Bürokratie geschaffen wird. Die Unternehmen kennen die Vorgaben, die Prozesse sind etabliert, und die Belastung bleibt verhältnismässig. Wir ändern also nicht die Spielregeln, Herr Stark, mitten in der Partie, sondern wir sorgen so für Rechtssicherheit und Kontinuität.
Es geht nicht zuletzt um die Glaubwürdigkeit des Staates. Die Bundesverfassung verpflichtet uns seit Jahrzehnten zur Lohngleichheit. Solange wir diesen Grundsatz in der Verfassung verankert haben, müssen wir auch über geeignete Instrumente verfügen, um seine Einhaltung zu überprüfen. Ein Verfassungsauftrag darf nicht zu einer blossen Absichtserklärung werden. Wer die Sunset-Klausel beibehalten will, muss erklären können, weshalb die Lohngleichheit gerade jetzt als erreicht gelten soll. Die Fakten geben dies nicht her. Die Streichung der Sunset-Klausel ist deshalb kein ideologischer Entscheid. Sie ist Ausdruck eines nüchternen und verantwortungsvollen Umgangs mit einem verfassungsmässigen Auftrag.
Ich bitte Sie aus all den Gründen, die Minderheit zu unterstützen. Wir erhalten, wir bewahren so ein verhältnismässiges, etabliertes und wirksames Instrument, das Transparenz schafft und das Vertrauen in einen fairen Arbeitsmarkt stärkt.
Graf Maya · Mit-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Gerne melde ich mich als Initiantin dieser parlamentarischen Initiative auch noch zu Wort. Ich danke für die Diskussion und für die gute Argumentation der Sprecherin der Minderheit, Kollegin Gmür-Schönenberger.
Am 1. Juli 2026, also in nicht allzu langer Zeit, wird das Gleichstellungsgesetz 30-jährig. Es gibt kleinere und grössere Feiern, doch ist dieses Jubiläum wirklich ein Grund zum Feiern? Wenn wir die Zahlen, die nackten Zahlen anschauen, dann zeigen uns diese, dass gerade bei der Lohngleichheit und bei dieser Reform die Ziele noch nicht erreicht sind. Die Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern liegt bei immer noch 16 Prozent, und hier sprechen wir nur von dem Teil, der nicht erklärbar ist. Eine deutliche Verbesserung ist nicht erkennbar, und die Schweiz gehört nach wie vor zu den Schlusslichtern in Europa. Im letzten Jahr zeigte zudem die Zwischenbilanz des Bundesrates zur Reform des Gleichstellungsgesetzes - es wurde erwähnt -, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen das Gesetz gar missachtet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lohnstrukturanalysen von Unternehmen werden nicht durchgeführt oder funktionieren bisher nicht.
Wir müssten also eher Massnahmen ergreifen, statt mit Verweis auf die Sunset-Klausel zu sagen: "Ja, dann ist halt in sechs Jahren die Lohngleichheitsanalyse gestrichen, und ihr müsst sie nicht mehr machen." Nein, das ist ein falsches Zeichen. Denn welchen Sinn hat ein Gesetz mit Verfallsdatum, wenn bereits heute klar ist, dass betroffene Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten nicht oder nur teilweise erfüllen?
Es ist mir auch klar, dass es Zeit braucht und dass die Unternehmen sich in den letzten Jahren auch erst auf diese Lohnanalysen vorbereiten und einen Einstieg finden mussten. Die Problematik bleibt aber im Moment, und es wird noch Jahre dauern, bis es hier in der Umsetzung Verbesserungen gibt. Daher braucht es eine gesetzliche Grundlage, die dauerhaft ist. Die Analyse der Funktionsweisen braucht für die Unternehmen Zeit. Es wäre daher ein fatales Zeichen, zu sagen: "Ja, schaut einmal, ihr müsst es nicht so ernst nehmen mit der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages." Stellen Sie sich vor, wir würden das an anderer Stelle, bei Ihnen vielleicht sehr wichtigen gesetzlichen Grundlagen, machen.
Ich möchte Sie daher bitten, heute dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit uns allen und vor allem auch den betroffenen Unternehmen die Zeit zu lassen, die Lohndiskriminierungen zu analysieren. Diese schaden uns allen, nicht nur den Frauen, die betroffen sind. Sie schaden auch den Unternehmen, sie schaden auch dem Staat; sie schaden übrigens auch der AHV, da jeder Lohn, der verdient und nicht ausbezahlt ist, nicht nur im Haushaltsbudget fehlt, sondern zum Beispiel auch bei der Altersvorsorge und natürlich bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Folge zu geben.
Brüngger Severin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo liberale radicale
Ich bin zwar Mitglied der Kommission, habe mich aber etwas später gemeldet. Ich möchte doch noch die Mehrheit unterstützen und mache das mit sehr gutem Gewissen. Ich bin für Lohngleichheit. Dieses Gesetz wurde nun mit einer Sunset-Klausel für zwölf Jahre eingeführt. Wenn man jetzt so tut, als würde man diese Massnahme sofort abschaffen, ist das nicht ganz richtig. Der Mehrheitssprecher hat es gesagt: Die Verpflichtung läuft weiter bis 2032. Dann werden wir uns fragen müssen: Ist dieses Gesetz wirklich das richtige, nachdem es zwölf Jahre lang in Kraft war und wir trotzdem keine Lohngleichheit erreicht haben? Ist es, auch für die Frauen, dann nicht besser, wenn wir das Gesetz abschaffen? Sie könnten ja vielleicht eine Motion einreichen, um das Gleichstellungsgesetz zu erneuern und besser zu machen.
Deshalb bitte ich Sie, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 18 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.25 Uhr
La séance est levée à 12 h 25