Fonte

24.4589

Monitoraggio realistico della protezione delle acque

Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zur Änderung

Antrag der Minderheit

(Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Pult, Schlatter, Suter, Trede)

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Riem, de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Farinelli, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Imark, Kolly, Strupler, Wasserfallen Christian)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Approuver la modification

Proposition de la minorité

(Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Pult, Schlatter, Suter, Trede)

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Riem, de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Farinelli, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Imark, Kolly, Strupler, Wasserfallen Christian)

Adopter la motion

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Lors de sa séance du 31 mars 2026, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie s'est penchée pour la deuxième fois sur la motion visant à mettre en place un suivi réaliste de la protection des eaux. Cette dernière a été adoptée par notre conseil, par 113 voix contre 72 et 2 abstentions, lors de la session extraordinaire de 2025, puis modifiée par le Conseil des États lors de la session de printemps 2026.

L'objectif de cette motion est d'éviter que des produits phytosanitaires ne soient plus autorisés en raison du dépassement des valeurs limites dans les eaux de surface. Concrètement, la motion vise à modifier l'article 48a alinéa 4 de l'ordonnance sur la protection des eaux. Ce texte définit les conditions selon lesquelles un dépassement des valeurs limites pour les eaux de surface est considéré comme répété et étendu.

Dabei soll der geltende Buchstabe a, der eine Messung in mindestens drei Kantonen innerhalb eines Jahres voraussetzt, ersatzlos gestrichen werden. Zudem müsste der Grenzwert statt in mindestens 10 Prozent neu in mindestens 20 Prozent aller untersuchten Gewässer überschritten werden. Schliesslich soll der Grenzwert als wiederholt überschritten gelten, wenn eine Verbreitung mindestens in vier statt in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren gemessen wird.

Der Ständerat wich beim letzten Punkt vom Entscheid dieses Rates ab. Er will eine Überschreitung in zwei statt in vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren voraussetzen.

Au cours des délibérations au sein de la commission, deux minorités distinctes sont apparues. Une première minorité propose d'adopter la motion dans sa version initiale. Elle estime qu'un dépassement de la valeur limite quatre années sur cinq constitue un critère suffisant pour conclure à une récidive. Les critères adaptés correspondraient à une approche scientifiquement fondée et contribueraient à garantir la sécurité de la production alimentaire.

Une autre minorité demande que la motion soit définitivement rejetée, car même dans sa version modifiée, elle affaiblirait la protection des eaux de surface. Par ailleurs, la réglementation en vigueur n'aurait aucune incidence négative sur la production alimentaire nationale. De plus, aucun produit phytosanitaire n'aurait jusqu'à présent vu son autorisation retirée en vertu de cette réglementation.

Die Mehrheit Ihrer UREK erachtet Pflanzenschutzmittel als wesentlich für die inländische Nahrungsmittelproduktion und unterstützt das Anliegen der Motion. Sie stimmt allerdings mit dem Ständerat darin überein, dass sich bezüglich des Kriteriums der zeitlichen Verbreitung der bisherige Mechanismus bewährt hat. Mit der Änderung des Motionstextes kann demnach eine Balance zwischen Pflanzenschutz und Gewässerschutz sichergestellt werden.

Abschliessend: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen.

Candan Hasan · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Sie alle konnten im letzten halben Jahr in den Zeitungen lesen, dass zum Beispiel in einem kleinen Fluss im Kanton Luzern, der Wyna, der ökotoxikologische Grenzwert für Deltamethrin um das über 4500-Fache überschritten wurde. Was heisst das? Der ökotoxikologische Grenzwert gibt an, wie viele Organismen bei diesem Wert sterben. Bei diesem ökotoxikologischen Grenzwert stirbt über die Hälfte.

Wir haben in der Schweiz ein Pestizidproblem, und unter diesem Gesichtspunkt ist es überhaupt nicht angebracht, dass wir den Gewässerschutz in der Schweiz lockern. Gleichzeitig haben wir neben dem Deltamethrinproblem, neben dem Pestizidproblem, ein PFAS-Problem. Sie können das alles nachlesen.

An die Ostschweizer unter Ihnen: So gerne ich die Olma-Bratwurst auch habe, im Moment rate ich meinen Freunden aus der Innerschweiz, lieber darauf zu verzichten, weil die Grenzwerte überschritten sind. Tagtäglich kommen neue Meldungen von PFAS-belasteten Stoffen. Ich weiss - gewisse Vertreter schauen mich jetzt so an, aber es ist leider so, und ich bin mit Ihnen und den Bäuerinnen und Bauern einig -, das ist nicht unbedingt selbst verschuldet. Auf der einen Seite bin ich damit einverstanden, dass wir dort Hand bieten und eine Lösung finden müssen. Auf der anderen Seite finde ich auch, dass wir unbedingt - denn das ist eigentlich das höchste Gut - die Menschen und die Gesundheit der Menschen in diesem Land schützen müssen.

Und hier sehe ich, dass der Bundesrat untätig ist und auf weitere Berichte verweist. Auch jetzt in der Vernehmlassung, wo er die Chance hätte, die Motion, die der Ständerat angenommen hat, im Sinne des Gesundheitsschutzes der Menschen in diesem Land umzusetzen, hat er das leider nicht gemacht.

Diese Motion will jetzt, dass man die Datengrundlage, die es braucht, um diese Stoffe festzustellen, aufweicht - in dieser Situation, die ich geschildert habe, wo Daten unabdingbar sind. Sie will, dass das nicht mehr in einem kleinen Bereich der Gewässer gemessen werden muss, sondern in einem viel grösseren. Und Sie wissen alle, die Belastung von Gewässern ist immer punktuell. Da können wir nicht sagen, wir schauen jetzt einfach alle Gewässer des Kantons Luzern oder St. Gallen oder Waadt an; das muss man spezifisch messen. Das ist eine grosse Gefahr.

Deshalb lehnen wir die Motion ab. Ich danke Ihnen vielmals, wenn Sie die Ablehnung unterstützen.

Müller Leo · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Herr Kollege Candan, finden Sie es richtig, dass Sie diesen Vorstoss, der nichts mit PFAS zu tun hat, in diesen Zusammenhang stellen und hier diese Vermischung von zwei Gebieten, die nichts miteinander zu tun haben, vornehmen?

Candan Hasan · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista

Danke vielmals für diese Frage. Da bin ich überhaupt nicht mit Ihnen einverstanden. PFAS sind auch Umweltschadstoffe, und wir müssen Umweltschadstoffe - egal, welche es sind, ob es sich um PFAS oder Deltamethrin handelt - messen. Sie wollen diese Messungen aufweichen; deshalb macht es Sinn, diese Motion abzulehnen.

Riem Katja · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Da ich die Entstehung dieser Motion etwas mitverfolgen durfte, erkläre ich Ihnen gerne die Hintergründe, die unsere grosse Minderheit bekräftigen. Die Motion Müller Leo wurde unseres Erachtens grösstenteils und insbesondere in den Medien sehr falsch eingeschätzt. Der Nationalrat hat die Motion sehr klar angenommen, und auch der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme. Das hat sehr gute Gründe. Die Motion ist aufgrund eines Inputs aus der Forschung entstanden. Die geltende Bestimmung zur Gewässerschutzverordnung ist vor noch nicht allzu langer Zeit im Zuge der parlamentarischen Initiative 19.475 entstanden. Dabei wurden schnell, vielleicht auch etwas vorschnell, Schlüsse gezogen und Verordnungen geschrieben, die nicht mit dem aktuellen Stand der Forschung abgestimmt sind. Entsprechend ist eine kleine Korrektur nötig.

In der Zwischenzeit fand eine Überprüfung statt, und Agroscope hat aus eigenem Anlass festgestellt, dass die in der Verordnung festgehaltenen Werte nicht einem realistischen, faktenbasierten Monitoring entsprechen. So spielen Grössen wie die Zahl der Kantone für eine fundierte Beurteilung keine entscheidende Rolle, und sie sind in der Verordnung deshalb fehl am Platz.

Umgemünzt auf die Praxis, lässt sich dies ganz einfach aufzeigen. In Regionen wie dem Seeland oder der Broye kommen mehrere Kantone auf kleinster Fläche zusammen. Entsprechend kann eine Überschreitung von Werten, die natürlich nicht in Ordnung ist, auf kleinster Fläche stattfinden und im gleichen Zuge die ganze Schweiz betreffen. Es entsteht eine unrealistische Folgerung, welche dem ursprünglichen Schutzgedanken gar nicht gerecht wird.

Dem Schutz der Gewässer will man aus verständlichen Gründen eine hohe Bedeutung beimessen, und daher hat man sich auf die Formulierung gemäss Motion Müller Leo geeinigt, mit der sich auch der Bundesrat einverstanden erklärt hat und die auch von verschiedenen betroffenen Institutionen akzeptiert wurde. Mit dem gleichzeitigen Wissen, dass für die nicht relevanten Metaboliten, welche hierzu gemessen werden, in der Schweiz ein hundertfach - hundertfach! - höherer Grenzwert gilt als in der EU, können Sie entsprechend der umfassend vorbereiteten Motion in der ursprünglichen Fassung bedenkenlos zustimmen. So erklärt sich auch der erhöhte Prozentsatz.

Auch für die Anpassung der Anzahl aufeinanderfolgender Jahre gibt es eine ganz einfache Erklärung. Das Wetter und die Saisons spielen in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren für eine aussagekräftige Beurteilung eine zu grosse Rolle. Genau deshalb ist die ursprüngliche Version der Motion Müller Leo genau richtig.

Unsere grosse Minderheit möchte Ihnen hiermit die Zustimmung beantragen. Die Gewässerschutzverordnung und das Monitoring sollen der Realität angepasst werden, der Schutz soll jedoch nicht eingeschränkt werden.

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Der Motionär fordert eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Grenzwertüberschreitungen in Oberflächengewässern sollen grossflächiger und über einen längeren Zeitraum auftreten müssen, bevor die Zulassung eines Pestizids überprüft wird.

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom Februar 2025 offen gezeigt für eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Der Nationalrat hat die Motion im Mai 2025 angenommen. Der Ständerat hat die Motion im von der UREK-S abgeänderten Wortlaut im März dieses Jahres angenommen. Im Unterschied zum ursprünglichen Motionstext hält der abgeänderte Wortlaut des Ständerates an der geltenden Regelung betreffend die Kriterien für eine wiederholte Überschreitung fest. Eine wiederholte Überschreitung liegt demnach vor, wenn der Grenzwert in mindestens zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird und nicht in mindestens vier von fünf. Dies soll es gemäss UREK-S ermöglichen, weiterhin frühzeitig Massnahmen für den Gewässerschutz zu ergreifen. Ihre vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit einer knappen Mehrheit, dem Ständerat zu folgen.

Lassen Sie mich die geforderte Anpassung der Gewässerschutzverordnung kurz einordnen: Bis am 12. März dieses Jahres dauerte die Vernehmlassung zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes. Damit will der Bundesrat die Zuströmbereiche beim Grundwasser besser erfassen und die Leistung der Abwasserreinigungsanlagen steigern. Parallel dazu war eine Revision der Gewässerschutzverordnung in der Vernehmlassung, mit der für sieben weitere Pflanzenschutzmittel Grenzwerte eingeführt werden. Damit wird der Gewässerschutz weiter gestärkt. Gleichzeitig will der Bundesrat aber die inländische Nahrungsmittelproduktion nicht schwächen. Er hat im Zwischenbericht zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel festgestellt, dass Lücken, und zwar grosse Lücken, im Schutz der Kulturen entstanden sind, weil vielen Wirkstoffen die Genehmigung entzogen wurde. Diese Lücken entstanden fast ausschliesslich aufgrund des Nachvollzugs entsprechender Entscheide der EU oder weil die Firmen Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel zurückzogen.

Es braucht Pflanzenschutzmittel, um die wichtigsten Schädlinge in vielen Gemüsekulturen, Raps und Zuckerrüben wirksam zu bekämpfen. Der Bundesrat will auch in Zukunft Massnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer wie auch Massnahmen zum Schutz der inländischen Nahrungsmittelproduktion aufeinander abstimmen. Auch in der vom Ständerat abgeänderten Fassung trägt die Motion zur Erreichung dieses Ziels bei.

Zusammengefasst will der Bundesrat auf der einen Seite den Trinkwasserschutz verstärken. Auf der anderen Seite ist er, wie von der Motion gefordert, offen gegenüber punktuellen Lockerungen beim Schutz der Oberflächengewässer, um die Beschränkung der landwirtschaftlichen Produktion angemessen auszugestalten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion und kann sich auch der vom Ständerat abgeänderten Version anschliessen. Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Ständerat folgen und die Differenz bereinigen.

Noch ein Wort zu Herrn Candan betreffend PFAS: Wir setzen die PFAS-Massnahmen um, wir nehmen das ernst. Es gibt das Ihnen bekannte Postulat Moser 22.4585. Der Bundesrat hat entschieden, bis 2027 einen Aktionsplan auszuarbeiten. Sie können dann mit darüber entscheiden. In der Zwischenzeit werden wir diverse Massnahmen aber schon umsetzen. Dazu gehören auch Verbote von einzelnen Substanzen. Wir werden hier parallel zur EU arbeiten, damit die Wettbewerbsfähigkeit für Schweizer Unternehmen gewährleistet bleibt.

Ich bitte Sie, der vom Ständerat abgeänderten Motion Müller Leo zuzustimmen.

Schlatter Marionna · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Kollegin Riem hat zum wiederholten Mal davon gesprochen, dass wir in der Schweiz hundertmal strengere Grenzwerte hätten. An einer Veranstaltung der Akademien der Wissenschaften Schweiz von vorletzter Woche zur Wasserqualität konnte das nicht bestätigt werden. Wie sieht es bei Ihnen aus? Können Sie bestätigen, dass wir hundertfach strengere Grenzwerte haben als die EU?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Es gibt Grenzwerte für einzelne Stoffe; dort haben wir eigentlich die gleichen Grenzwerte. Bei jenen Stoffen, für die keine spezifischen Grenzwerte festgelegt wurden, ist es aber so, dass die Grundanforderung an jeden dieser Stoffe in der EU entsprechend tiefer ist. Aber wir legen ja jetzt für die einzelnen Stoffe Grenzwerte fest, wo diese Unterschiede nicht bestehen. Bei der Grundanforderung besteht jedoch tatsächlich eine Differenz, wie Frau Riem dargelegt hat.

Candan Hasan · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista

Herr Bundesrat, ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Sie jetzt von Verboten reden - das haben Sie vorher noch nicht gesagt. Sie haben gesagt, die Schweiz wolle parallel zur EU mitziehen. Für die fünf giftigsten Pestizide haben Sie noch keine Grenzwerte gesetzt. Sie haben gesagt, Sie machen das. Die EU hat Grenzwerte. Wann setzen Sie diese Grenzwerte fest und arbeiten parallel zur EU?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Geschätzter Herr Nationalrat Candan, es ist tatsächlich so, dass hier zwei Bereiche angesprochen werden. Bei dieser Motion reden wir von Grenzwerten für Pestizide. Das ist nicht dasselbe wie Grenzwerte für PFAS-Stoffe, von denen es mehrere Hundert gibt, die bedenklich sind.

Ich habe von den PFAS-Stoffen gesprochen, bei denen wir parallel zur EU fahren. Das werden wir auch tun. Bei den betroffenen Grenzwerten für Pestizide ist es etwas anderes. Tatsächlich hat die EU mittlerweile auch für Deltamethrin einen Grenzwert festgelegt. Lassen Sie uns nach der Auswertung der Vernehmlassung im Bundesrat einen Beschluss fassen.

Ich habe nur drei Stoffe im Kopf, für die noch kein Grenzwert festgelegt wurde. Sie sprechen von fünf, vielleicht haben wir hier eine Differenz. Einer dieser drei Stoffe ist Deltamethrin, und für zwei hat die EU ebenfalls noch keinen Grenzwert festgelegt. Wir sind absolut auf Kurs.

Hübscher Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Bundesrat, können Sie bestätigen, dass wir im Vergleich zur EU auch unterschiedlich messen? In der EU wird nämlich über die ganze Vegetationsperiode hinweg ein Durchschnitt gemessen, und dieser wird dann als Massstab für eine Überschreitung des Grenzwertes festgelegt. In der Schweiz messen wir während vierzehn Tagen in der Vegetationsperiode. Das Verfahren ist also gar nicht direkt mit demjenigen der EU vergleichbar. Wir haben ein strengeres Verfahren. Können Sie das so bestätigen?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Ich kann das so bestätigen.

Egger Mike · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Geschätzter Herr Bundesrat Rösti, die Messmethoden sind das eine, der Vollzug ist das andere. Können Sie bestätigen, dass die Schweiz beim Vollzug genauer arbeitet als die Europäische Union?

Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna

Ich muss mich jetzt - wie soll ich sagen? - etwas retten. Ich weiss nicht, wie die EU genau arbeitet. Aber ich weiss, dass die Schweizer sehr genau arbeiten.

Votazione

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion dans sa version modifiée par le Conseil des États. Une minorité Riem propose d'adopter la motion dans sa version initiale. Une minorité Candan Hasan propose de rejeter la motion. Nous votons sur la proposition de la minorité Riem.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 91 Stimmen

(1 Enthaltung)

Votazione

Le président (Page Pierre-André, président): Nous votons maintenant sur la proposition de la minorité Candan Hasan.

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen

(0 Enthaltungen)