24.4393
Occorrono misure efficaci contro l'utilizzo abusivo dei domini svizzeri!
Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Schaffner, Brenzikofer, Jauslin, Kutter, Töngi)
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Schaffner, Brenzikofer, Jauslin, Kutter, Töngi)
Approuver la modification
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Candinas Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die vorliegende Motion wurde am 17. Dezember 2024 von Nationalrat Michael Götte eingereicht. Sie war Teil eines Dreierpakets von Vorstössen zur Bekämpfung von Missbrauch und Kriminalität im digitalen Raum. Zu diesem Paket gehörten auch die Motion Seiler Graf 24.3492 und meine Motion 24.4391. Der Nationalrat hat diese drei Motionen am 21. März 2025 oppositionslos angenommen, nachdem der Bundesrat alle drei Motionen zur Annahme empfohlen hatte. Der Ständerat hat daraufhin die Motion Seiler Graf und meine Motion im März 2026 ohne Anpassungen angenommen. Er hat auch die Motion Götte angenommen, jedoch mit einer Änderung: Er strich den Teil, wonach schweizerische Domains künftig nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden sollen.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich am 4. Mai 2026 eingehend mit dieser Änderung befasst. Mit 19 zu 6 Stimmen beantragt sie, an der ursprünglichen Fassung des Nationalrates festzuhalten. Warum? Für die Kommissionsmehrheit ist entscheidend, dass wir wirksame Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Domains ergreifen. Phishing und digitaler Betrug verursachen in der Schweiz nämlich jährlich massive Schäden zulasten von Konsumenten und Konsumentinnen und der Wirtschaft. Dieser Schaden nimmt jährlich zu. Die Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" geniessen bei Konsumentinnen und Konsumenten ein grosses Vertrauen. Genau dieses Vertrauen machen sich Betrüger zunutze, indem sie solche Domains für Phishing-Angriffe und andere betrügerische Aktivitäten registrieren. Die Identifikationspflicht bei der Domainregistrierung ist ein wirksames Instrument, um einen solchen Missbrauch zu Beginn der Angriffskette zu verhindern, wie Studien und die Erfahrung anderer europäischer Staaten zeigen.
Die Motion verfolgt zwei sich ergänzende Ziele: Erstens sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Inhaberinnen und Inhaber von Schweizer Domains eindeutig identifiziert werden können. Zweitens sollen die Behörden bei Missbrauchsfällen über wirksamere Möglichkeiten verfügen, um Domains zu sperren. Die Mehrheit ist überzeugt, dass diese beiden Elemente zusammengehören. Die Identifikation der Käuferinnen und Käufer von Schweizer Domains sowie die Ausweitung der Sperrgründe sind erforderlich, damit Missbrauchsmeldungen effizient bearbeitet und Missbräuche - ich nenne hier als Beispiel illegale Streamingdienste - wirksam bekämpft werden können.
Dabei geht es nicht um zusätzliche Bürokratie um ihrer selbst willen. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit und Sicherheit der Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" zu stärken. Wer Schweizer Domains missbräuchlich verwendet, soll sich nicht hinter unklaren, unvollständigen oder sogar gefälschten Identitäten verstecken können.
Der Kommission ist wichtig, dass gehandelt wird. Über den Handlungsbedarf besteht weitgehend Einigkeit. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass die ursprüngliche Fassung der Motion das Problem umfassender und wirksamer adressiert als die vom Ständerat abgeänderte Version.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, die ursprüngliche Fassung der Motion zu unterstützen.
Gaillard Benoît · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Cette motion visait deux choses : premièrement, l'identification préalable des acquéreurs de noms de domaine en ".ch" et ".swiss", et secondement, une extension des motifs de blocage des noms de domaine, de sorte que ces motifs ne soient plus restreints uniquement au "phishing" et à la propagation de logiciels malveillants. Le Conseil des États, après l'adoption de la motion par le Conseil national, l'a modifiée en ne retenant que la seconde partie, celle concernant l'extension des motifs de blocage. Notre commission propose de rester sur la version d'origine.
Il y a donc une partie de la motion sur laquelle notre conseil s'est déjà prononcé et sur laquelle il n'y a pas de divergence. Jusqu'ici - je résume, c'est le second élément de la motion -, les autorités ne pouvaient bloquer rapidement un site que s'il propageait des logiciels malveillants - on parle de "malwares" - ou s'il pratiquait l'hameçonnage - on parle de "phishing". La motion vise à corriger cette insuffisance en permettant des interventions administratives lors d'infractions pénales selon une liste plus importante. On peut penser en particulier à l'escroquerie en ligne, à la vente de contrefaçons, à la vente de produits illicites ou, comme l'a évoqué M. Candinas à l'instant, au service de "streaming" illégal. Il s'agit donc, avec cette partie non controversée de la motion, de gagner en efficacité et en vitesse face à la cybercriminalité. Cet élément n'est pas controversé.
S'agissant du premier élément de la motion qui fait l'objet de la divergence, il ne traite de rien moins que de protéger l'intégrité et le prestige de la marque suisse qui crée la confiance sur Internet. Les extensions ".ch" et ".swiss" sont perçues - j'espère à juste titre - par les internautes, en Suisse comme à l'étranger, comme des gages de fiabilité, de sécurité, de qualité. Laisser des escrocs utiliser ces noms de domaines pour des activités illégales n'a qu'un effet : celui de diluer cette confiance. Notre commission est donc d'avis que le fait de renforcer les critères d'attribution permettra d'améliorer, de sanctuariser, de protéger la réputation du cyberespace helvétique.
Le rapport du Conseil fédéral rédigé en réponse au postulat Müller-Altermatt 22.3457, "Couper l'accès aux sites Internet frauduleux. Coordination nationale en matière de fraude sur Internet", indiquait, à la page 15, les différentes actions législatives possibles pour améliorer les possibilités de lutte contre les sites web frauduleux. Le premier élément, en page 15, évoque une validation et une mise à jour régulière des "informations sur les titulaires" des noms de domaine et des sites Internet "afin d'améliorer la traçabilité" et de clarifier les responsabilités.
L'obligation d'enregistrement et d'identification préalable exigée par l'auteur de la motion, constitue le moyen le plus efficace de parvenir à cet objectif en l'acceptant dans sa version originale. Nous ne ferions donc que suivre une recommandation de ce rapport en exécution du postulat Müller-Altermatt.
Pour terminer et peut-être pour prévenir certains doutes je tiens à préciser que nous ne serions de loin pas les seuls à pratiquer de cette façon, et nous ne traitons pas ici d'un "Swiss finish" que le Parlement serait en train d'inventer. En revanche, c'est vrai que cette nouvelle règle nous placerait plutôt parmi les pays qui protègent le plus strictement l'attribution de leurs noms de domaine nationaux, et la commission est d'avis que c'est plutôt à l'honneur de la Suisse d'appartenir à cette ligue de pays parmi lesquels on trouve aussi, par exemple, l'Allemagne ou le Japon. Deuxième objection que j'anticipe : il n'y a pas de nécessité de rendre cette identification bureaucratique. Nous disposerons bientôt - croisons les doigts - d'une e-ID ; nous disposons d'un identifiant électronique des entreprises. Il est tout à fait possible d'envisager cet enregistrement, cette identification préalable sans bureaucratie.
Je vous invite donc, au nom de la commission, à vous en tenir à la version originale de la motion. Nous sommes arrivés à la conclusion que le Conseil des États s'y rallierait lorsqu'il prendrait connaissance de l'approfondissement de nos débats. Je rappelle que le Conseil fédéral, dans sa prise de position originelle, avait recommandé l'adoption de la motion dans son intégralité. C'est donc par 20 voix contre 1 avec 4 abstentions que votre commission vous recommande d'adopter la motion dans sa version originale.
Töngi Michael · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Herr Kollege, Sie haben gesagt, die E-ID sei eine Möglichkeit zur Identifikation. Deren Besitz ist aber als freiwillig deklariert worden, das haben wir im Abstimmungskampf gesagt. Es gibt knapp drei Millionen Domains in der Schweiz. Wie wollen Sie garantieren, dass man ohne Bürokratie diese Registrierung einfach machen kann?
Gaillard Benoît · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Es ist ganz einfach. Wenn es heute möglich ist, online ein Bankkonto zu eröffnen - und das ist es, auch bei kleineren Finanzinstituten -, dann muss es für die Betreiber, für die sogenannten Registrare, einfach sein, eine Lösung zu entwickeln, mit der die Identifikation unbürokratisch und rasch erfolgen kann. Ich kann nicht glauben, dass das in der heutigen Zeit, mit der Technologie, über die wir verfügen, nicht möglich wäre. Da vertraue ich der Privatwirtschaft.
Schaffner Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Ich spreche im Namen der Kommissionsminderheit und weise Sie vorab auf meine Interessenbindung hin: Ich bin Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation (Asut).
Die Minderheit Ihrer Kommission, die Minderheit Schaffner, will den Missbrauch von Schweizer Domains genauso verhindern wie die Mehrheit. Wir sind uns in diesem Ziel einig und möchten auf keinen Fall der Cyberkriminalität in die Hände spielen. Wir sprechen heute über die dritte von drei eng verwandten Motionen; der Kommissionssprecher hat es Ihnen bereits erklärt. Diese drei Motionen stellen sich gegen Telefon- und Internetbetrug. Zwei davon waren unbestritten und wurden an den Bundesrat überwiesen. Sie verpflichten die Anbieter zu aktiven technischen Massnahmen gegen Call-ID-Spoofing und bekämpfen Missbrauch bei der Vergabe von Telefonnummern. Beide Vorstösse setzen dort an, wo der Betrug tatsächlich stattfindet - das geht von Missbrauch bis hin zu Nachlässigkeit -, aber nicht bei der Mehrheit der rechtmässigen Nutzerinnen und Nutzer.
Die Motion Götte hingegen hat zwei Komponenten. Die erste, die Ausweitung der behördlichen Blockierkompetenzen auf andere Missbrauchsformen als Phishing oder Malware, ist sinnvoll und unbestritten; der Bundesrat hat sie im Rahmen der laufenden FMG-Revision bereits aufgenommen. Dabei möchte ich noch eine Klammerbemerkung anbringen: Es ist anzumerken, dass die Behörden nur Handlungsmöglichkeiten bei ".ch"- und ".swiss"-Domains haben. Der allergrösste Teil der gemeldeten Phishing-Fälle geht aber von anderen Domains aus. Von rund 20 000 gemeldeten Phishing-Sites hatten nur 140 eine ".ch"-Domain. Wir sprechen hier also von einer sehr kleinen Zahl.
Deshalb ist die Minderheit Ihrer Kommission auch der Meinung, dass die zweite Forderung über das Ziel hinausschiesst. Hier geht es um eine generelle Ausweispflicht für sämtliche Registrierende von ".ch"- und ".swiss"-Domains. Jeder Teenager, der im Rahmen eines Schulprojekts eine Website erstellen will, muss sich dann eindeutig identifizieren. Das bedeutet ein persönliches Vorsprechen oder eine E-ID - wenn wir sie denn einmal haben -, und das für rund 310 000 Neuregistrierungen pro Jahr. Das ist unverhältnismässig, und es ist auch unnötig. Denn schon heute prüfen die Registrare die Identität der Antragstellenden gemäss der Verordnung über Internet-Domains. Bei ".swiss"-Domains verifiziert das BAKOM zusätzlich den Schweiz-Bezug. Sowohl Switch wie auch das BAKOM haben bei Verdachtsfällen die Möglichkeit, vertieft nachzufragen, und das machen sie auch.
Der Bundesrat selbst hält in seinem Bericht zum Postulat Müller-Altermatt fest, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen, um bei konsequenter Anwendung rasch und wirksam zu reagieren. Wer trotzdem einen klassischen Swiss Finish einfordert, mit einer Identifikationspflicht ohne Anlass, schafft mehr Bürokratie für Verwaltung, Registrare und Bevölkerung ohne nachweislichen Sicherheitsgewinn.
Auch die EU setzt in ihrer NIS2-Richtlinie auf einen risikobasierten Ansatz, mit einer Identifikation nur bei konkretem Anlass, nicht aber flächendeckend. Da bin ich im Vergleich zum Kollegen von der Mehrheit wohl anderer Meinung.
Ein Schweizer Alleingang in die Gegenrichtung würde die Domainvergabe genau dort verlangsamen, wo Tempo zählt, nämlich bei Firmengründungen, Rebrandings und Produktlancierungen, und damit die digitale Präsenz der Schweiz schwächen, statt sie zu stärken. Diese Einschätzung teilen nicht nur der Ständerat, der die Motion einstimmig entsprechend angepasst hat, und der Bundesrat, der sich dieser Änderung angeschlossen hat. Auch eine breite Allianz aus Wirtschaft und Konsumentenschutz - sie reicht von der Swico, der Economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerbeverband über die Asut, die Swiss Start-up Association bis zum Schweizerischen Konsumentenforum - unterstützt diese Position.
Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen deshalb, der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Damit nehmen wir das berechtigte Kernanliegen der Motion auf - griffigere Blockierkompetenzen gegen Domainmissbrauch -, ohne neue, unverhältnismässige Hürden für Hunderttausende rechtschaffene Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Bitte schiessen Sie nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Die Motion fordert, dass der Bundesrat bei den Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" tätig wird. Der Bundesrat hat das von Anfang an als wichtig erachtet und deshalb die Motion unterstützt. Ich denke, mit ".ch" und ".swiss" vertritt man eine werthaltige Domain und sollte keinen Missbrauch treiben. Erstens sollen Domains mit ".ch" künftig nur an eindeutig per Pass oder ID respektive Handelsregisterauszug identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden. Zweitens sollen künftig nicht nur Phishing oder Malware, sondern auch andere Missbrauchsfälle eine technische und administrative Domainblockierung durch die Behörden ermöglichen.
Ihr Rat hat der Motion in der Frühjahrssession des letzten Jahres zugestimmt. Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession 2026 abgeändert. Er hat gestützt auf den einstimmigen Antrag seiner Kommission entschieden, auf die Forderung nach Identifizierungspflichten zu verzichten. Der Ständerat war der Ansicht, dass weitere Identifizierungspflichten unverhältnismässig wären. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission Ihres Rates will die Motion in ihrem ursprünglichen Wortlaut annehmen. Schweizerische Domains sollen also künftig nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden können.
Vorab kann ich Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat am 27. Mai, also vor Kurzem, die Vernehmlassung zu einer Revision des Fernmeldegesetzes eröffnet hat. Die Vorlage enthält einen Vorschlag zur Ausdehnung der Blockierkompetenz auf weitere Missbrauchsfälle, also zum unumstrittenen Teil der Motion. Hier sind wir bereits in der Umsetzung. Sie können gerne die Vernehmlassung anschauen oder konsultieren.
Zum bestrittenen Teil: Der Bundesrat versteht das Bedürfnis nach möglichst grosser Sicherheit im Internet. Darum ist er bereit, auch diesen Teil umzusetzen. Es liegt an Ihnen, eine Abwägung zwischen mehr Sicherheit und einer Mehrbelastung der Unternehmen vorzunehmen, welche mit einer Identifizierungspflicht entstünde, dem Bundesrat aber verhältnismässig erscheint. Die Missbrauchsrate bei den schweizerischen Domains ist zwar tief, aber ich glaube, es ist wichtig, dass mit ".ch" oder ".swiss" kein Missbrauch getrieben wird.
Deshalb beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, an der ursprünglichen Version des Nationalrates festzuhalten.
Votazione
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion dans sa version initiale. Une minorité Schaffner propose d'adopter la motion dans sa version modifiée par le Conseil des États.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
(2 Enthaltungen)