26.3011
Progetti di geotermia. Promozione incentrata sulla prassi e certezza del diritto
Page Pierre-André · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Egger Mike, Gafner, Gartmann, Guggisberg, Heimgartner, Rüegger, Strupler, Wandfluh, Wasserfallen Christian)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Egger Mike, Gafner, Gartmann, Guggisberg, Heimgartner, Rüegger, Strupler, Wandfluh, Wasserfallen Christian)
Rejeter la motion
Wismer-Felder Priska · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Am 26. Januar 2026 hat Ihre Kommission die Motion 26.3011 der UREK-N, "Geothermieprojekte praxisnah fördern und Rechtssicherheit schaffen", beraten. Geothermieprojekte sind wertvoll für die Dekarbonisierung und können den Stromverbrauch vor allem auch im Winter senken.
Mit dieser Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass Geothermieprojekte auch dann gefördert werden können, wenn eine Doppelnutzung vorliegt. Mit "Doppelnutzung" ist gemeint, dass die geförderte Wärme zuerst direkt mittels Wärmetauscher ins Fernwärmenetz übertragen wird und das etwas abgekühlte Wasser in einem zweiten Schritt mittels Wärmepumpe nochmals für die Wärmeübertragung genutzt wird. Dies klingt etwas technisch, ich versuche es jedoch mit möglichst einfachen Worten zu erklären.
Heute gelten nur jene Geothermieprojekte, bei welchen die Temperatur des Geothermiefluids höher als die Vorlauftemperatur ist, als Projekte zur direkten Nutzung. Sie können gemäss geltendem Recht, Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe a des CO2-Gesetzes, gefördert werden. Es gibt jedoch Geothermieprojekte, bei denen bei der Bohrung festgestellt wird, dass die Temperatur nicht ganz so hoch ist wie erwartet und unter der Vorlauftemperatur liegt, jedoch - und das ist bei dieser Motion entscheidend - noch über der Rücklauftemperatur. Bei diesen Projekten muss die Nutzung mit einem Wärmetauscher und einer Wärmepumpe kombiniert werden. Somit gelten diese Projekte nach heutiger Schweizer Praxis nicht mehr als Projekte zur direkten Nutzung und verlieren die Förderberechtigung. Sie sind zwar nicht genau gleich effizient wie jene Geothermieprojekte, bei denen die Temperatur über der Vorlauftemperatur liegt; Projekte mit Doppelnutzung tragen aber gleichwohl dazu bei, dass Fernwärmenetze errichtet werden können, welche umweltschonend und energiesparend funktionieren.
Die vorliegende Motion beabsichtigt nun, dass die Gesetzgebung so angepasst wird, dass nebst Projekten zur direkten Nutzung auch Projekte zur Doppelnutzung unterstützt werden können. Ich betone jedoch nochmals, dass gemäss dem Willen der Kommission nur Projekte gemeint sind, bei denen die Temperatur über der Rücklauftemperatur liegt.
Gemäss Aussagen der Branche besteht mit der heutigen Förderpraxis die Gefahr, dass Projekte in der Erkundungsphase zwar unterstützt werden, anschliessend aber ohne Mehrwert wieder eingestellt werden, da sie die Förderberechtigung verlieren. Dies will die Motion verhindern.
Unsere Kommission ist sich bewusst, und die Verwaltung hat uns ihrerseits auch darauf hingewiesen, dass die Gelder zur Förderung begrenzt sind und gezielt eingesetzt werden müssen. In der Frühjahrssession 2026 hat das Parlament beim Entlastungspaket 27 entschieden, dass die Geothermie weiterhin mit 30 Millionen Franken pro Jahr aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe gefördert werden soll. Damit hat das Parlament den Finanzrahmen für die Dekarbonisierung und den Ausbau von Wärmenetzen geklärt.
Zusammenfassend kann ich sagen: Das Potenzial der Geothermie ist sehr gross. Sie wird jedoch heute noch zu wenig genutzt, obwohl sie eine grosse Chance für die Zukunft der Energieversorgung bietet. Diese Chance will die Mehrheit der Kommission packen. Ihre Kommission hat der Motion mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie ebenfalls um Zustimmung zur Motion.
Docourt Martine · Mit-F · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo socialista
Cette motion de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie vise à clarifier les conditions d'encouragement de la géothermie dans le cadre de la loi sur le CO2 et à garantir que les moyens financiers décidés par le Parlement puissent effectivement être utilisés pour les projets que nous souhaitons voir se réaliser.
Une interprétation restrictive de la notion d'utilisation directe de la géothermie menace aujourd'hui la réalisation d'une grande partie des projets actuellement en préparation. Plus d'une vingtaine de projets géothermiques sont en cours de développement en Suisse. Nombre d'entre eux ont déjà franchi avec succès la phase d'exploration soutenue par la Confédération et s'apprêtent à entrer dans la phase de mise en oeuvre. La majorité de ces projets sont destinés à alimenter des réseaux thermiques urbains et représentent des investissements considérables de la part des collectivités publiques et des entreprises énergétiques. Or, selon l'interprétation actuellement retenue par l'Office fédéral de l'énergie et récemment confirmée par le Tribunal administratif fédéral, seule une définition très étroite de l'utilisation directe serait admissible. En pratique, la température de la ressource géothermique devrait être suffisamment élevée pour atteindre directement la température de départ du réseau de chaleur.
Cette lecture ne correspond ni à la réalité technique des réseaux thermiques modernes ni aux pratiques courantes observées dans les pays voisins. Dans de nombreux projets, la chaleur géothermique est utilisée directement pour préchauffer le retour du réseau. Une pompe à chaleur peut ensuite compléter le système lorsque cela est nécessaire. Cette configuration permet déjà une valorisation directe de la ressource géothermique tout en limitant le recours à l'électricité. Elle est reconnue comme une solution efficace, économique, pertinente et largement répandue en Europe. Si l'interprétation actuelle devait prévaloir, une grande partie des projets situés notamment dans la région du pied du Jura, entre Genève et Bâle, deviendraient inéligibles au soutien prévu par la loi sur le CO2. Plus de la moitié des projets en développement pourraient ainsi être remis en question. Nous risquons alors de perdre des investissements déjà consentis, mais aussi de compromettre les objectifs qui ont été fixés dans la loi sur l'énergie et dans la loi sur le CO2.
La conséquence serait également un report vers des solutions davantage dépendantes de l'électricité, alors même que nous cherchons à maîtriser la demande hivernale et à renforcer notre sécurité d'approvisionnement.
La motion de commission ne vise pas à créer de nouvelles subventions ni à modifier les montants octroyés par le Parlement. Elle vise simplement à garantir que l'intention du législateur soit respectée et que les projets géothermiques puissent bénéficier du soutien prévu lorsqu'ils contribuent effectivement à la production de chaleur renouvelable pour les réseaux thermiques.
De plus, il est important de rappeler que le Parlement a confirmé, dans le cadre du programme d'allègement budgétaire 2027, le maintien d'un soutien annuel de 30 millions de francs à la géothermie. Nous avons ainsi affirmé notre volonté de développer cette ressource indigène, renouvelable et disponible toute l'année, afin de contribuer à la décarbonation du chauffage et au développement des réseaux thermiques.
La commission estime qu'il appartient désormais au législateur de lever cette insécurité juridique et de corriger une interprétation qui menace le développement d'une filière importante pour la transition énergétique en Suisse.
Pour toutes ces raisons, la CEATE du Conseil national vous invite donc à adopter la motion 26.3011. Au sein de la commission, la proposition de motion a été acceptée, par 14 voix contre 9 et 1 abstention.
Egger Mike · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Meine Minderheit und auch der Bundesrat beantragen Ihnen, diese Motion abzulehnen. Es geht hier nicht um die Frage, ob Geothermie sinnvoll ist oder ob sie das nicht ist. Nein, Geothermie kann einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung oder auch zur Stromversorgung leisten. Aber die eigentliche Frage, die wir uns stellen müssen, ist, ob wir den Fördertatbestand ausweiten und neue Projekte hinzufügen wollen.
Der heutige Artikel 34a des CO2-Gesetzes ist eigentlich klar: Gefördert wird die direkte Nutzung geothermischer Wärme. Nicht gefördert werden indirekte Lösungen, sprich beispielsweise Wärmepumpenlösungen. Genau hier möchte die Motion eigentlich ansetzen; man möchte den Kreis erweitern, obwohl man nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Es wurde vorhin ausgeführt: Rund 30 Millionen Franken stehen zur Verfügung. Wenn jetzt immer mehr Projekte reinkommen, dann werden diese Beträge auf immer mehr Projekte verteilt. Dann besteht die Gefahr, dass nicht die Projekte mit der besten Wirkung stärker gefördert werden, sondern immer mehr Projekte mit teilweise fragwürdiger Wirkung zusätzlich gefördert werden. Genau hier sehen wir das grosse Problem, weil man eben nicht mehr Mittel zur Verfügung hat und es darum nicht effizient ist. Wir sollten, denke ich, wirklich gut überlegen, was wir mit den bestehenden finanziellen Mitteln tun wollen.
Hinzu kommt sicher auch ein ordnungspolitischer Aspekt, denn die Mittel stammen aus der CO2-Abgabe. Sie sollen gezielte Anreize zur Emissionsreduktion schaffen. Wenn wir jetzt indirekte Lösungen vorantreiben, dann erreichen wir teilweise das Gegenteil davon. Dazu wollen wir einfach nicht Hand bieten, denn wir haben uns in diesem Bereich ja ebenfalls sehr ambitionierte Ziele gesetzt.
Wir sagen deshalb Nein zu einer Ausweitung der Subvention, Nein zu einer Verwässerung der bestehenden Prioritäten und Nein zu mehr Anspruchsberechtigten bei gleichbleibendem Förderbudget.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Nach heutigem Recht sind die Fördermassnahmen auf die direkte Nutzung der Geothermie ausgerichtet. Bei der Motion geht es um die Frage, ob mit der Fördermassnahme des Bundes auch die indirekte Nutzung gefördert werden soll. Die direkte Nutzung bedingt, dass die natürliche Trägerin der Erdwärme im Untergrund, das sogenannte geothermische Fluid, eine höhere Temperatur hat, als für die geplante Wärmenutzung erforderlich ist. Alles andere gilt als indirekte Nutzung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Temperatur von Beginn an mit einer Wärmepumpe erhöht werden muss. In diesem Fall ist die eigentliche Energiequelle des Systems nicht mehr die Erdwärme, sondern der Strom, mit dem die Wärmepumpe betrieben wird.
Die Mehrheit Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie begründet das Anliegen damit, dass die aktuelle Förderpraxis des Bundesamts für Energie die Definition der indirekten Nutzung falsch auslege und wesentliche Vorteile der indirekten Nutzung verkenne. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass unsere Dienststellen die rechtlichen Grundlagen zur Förderung korrekt anwenden. Dieser Ansicht ist gemäss Urteil vom 21. April 2026 auch das Bundesverwaltungsgericht.
Bei der Schaffung der Förderinstrumente im Jahr 2018 und auch bei den Revisionen der CO2-Gesetzgebung 2022 und 2025 wurde die von der Motion geforderte Förderung der indirekten Nutzung vom Parlament ausdrücklich ausgeschlossen. Der Bundesrat beantragt Ihnen aus zwei Gründen, die indirekte Nutzung weiterhin nicht zu fördern und dementsprechend der Minderheit zu folgen:
Erstens sollte der Bund seine Förderung nach dem Grundsatz der Subsidiarität auf Vorhaben für die direkte Nutzung beschränken. Diese sind effizienter, aber auch mit hohen Risiken verbunden. Projekte dieser Grössenordnung übersteigen die Kapazitäten der Kantone und der Industrie. Aus diesen Gründen ist eine Bundesförderung bei der direkten Nutzung gerechtfertigt. Für die Förderung der indirekten Nutzung sind in erster Linie die Kantone zuständig, zum einen als Träger der Hoheit über ihren Untergrund und zum andern im Rahmen von Massnahmen im Bereich der Gebäudewärme.
Zweitens gibt es finanzielle Restriktionen. Mehr als 70 Prozent des Verpflichtungskredits 2025-2030 für die Förderung der direkten Nutzung der Geothermie zur Wärmebereitstellung sind bereits gebunden. Dies zeigt das Interesse an der direkten Nutzung. Bis 2030 stehen noch rund 45 Millionen Franken zur Verfügung.
Entsprechend diesen Ausführungen bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen und der Minderheit zu folgen. Es wurde vom Minderheitssprecher richtig angeführt, dass wir Fördertatbestände nicht dauernd ausweiten können, sondern uns auf die effizienten Fördermassnahmen beschränken müssen.
Votazione
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Egger Mike et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 123 Stimmen
Dagegen ... 64 Stimmen
(4 Enthaltungen)