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Radar acustici. Creare il quadro legale
Suter Gabriela · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Mit meiner Motion verlange ich die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Lärmblitzern. Es geht darum, den Vollzugsbehörden ein wirksames Instrument gegen übermässigen Fahrzeuglärm zur Verfügung zu stellen. Warum? Ein sehr kleiner Anteil des Verkehrs, etwa 1 Prozent der Fahrzeuge, verursacht durch Autoposing, starkes Beschleunigen oder unnötiges Hochdrehen des Motors übermässige Lärmspitzen. Diese wenigen Fahrzeuge sind für einen überproportionalen Teil der Lärmbelastung verantwortlich und stören die Bevölkerung am stärksten.
Lärm ist nicht nur ein Komfortproblem, sondern ein ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko. Besonders kritisch sind kurzzeitige, sehr hohe Lärmspitzen, die entstehen, wenn man abrupt beschleunigt, den Motor absichtlich aufheulen lässt oder an der Ampel in einem kleinen Gang Gas gibt. Gerade nachts führen solche Ereignisse zu Aufwachreaktionen. Aber auch wenn die Betroffenen nicht vollständig erwachen, reagiert der Körper mit der Ausschüttung von Stresshormonen, die Schlaf und Erholung beeinträchtigen. Die Lärmwirkungsforschung zeigt klar, dass wiederholte nächtliche Störungen langfristig gesundheitliche Folgen haben können. Deshalb ist es sachgerecht, gezielt die Spitzenbelastungen zu reduzieren.
Genau hier kommen die Lärmradare ins Spiel. Die Erkenntnisse aus dem 2023 in Genf durchgeführten Pilotprojekt bestätigen die technische und praktische Umsetzbarkeit. Lärmradare sind gemäss Bericht in der Lage, übermässige Lärmereignisse zuverlässig zu messen und die verursachenden Fahrzeuge zu identifizieren. Die Tests auf verschiedenen Strassenabschnitten zeigen, dass auch komplexere Verkehrssituationen mit mehreren, gleichzeitig passierenden Fahrzeugen bewältigt werden können. Das Pilotprojekt zeigte auch, dass nur ein sehr kleiner Anteil der Fahrzeuge den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Damit werden gezielt jene Fahrzeuge erfasst, die für die stärksten und störendsten Lärmereignisse verantwortlich sind.
Der Bericht streicht auch den Effizienzgewinn heraus. Heute sind Lärmkontrollen nur punktuell und mit erheblichem Polizeieinsatz möglich. Lärmblitzer würden den Vollzug weitgehend automatisieren und systematisieren und die Polizei deutlich entlasten.
Auch die weiteren Pilotversuche in der Schweiz, beispielsweise in Röschenz und in der Stadt Zürich, bestätigen die technische Machbarkeit. Der Bericht aus Röschenz kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von Lärmblitzern insbesondere zur Erkennung von Poserfahrten sowie unnötigem Hupen oder starkem Beschleunigen im städtischen Raum bereits heute sinnvoll sein könne. Die dabei erhobenen Daten zeigen, dass das System auch unter realen Alltagsbedingungen zuverlässig arbeitet.
Ich konnte mir im Übrigen selbst ein Bild von der praktischen Umsetzung im Ausland machen. In London ist ein Lärmblitzer bereits seit mehreren Jahren im Einsatz. Fahrzeuge, die den definierten Grenzwert überschreiten, werden erfasst und fotografiert. Danach wird manuell ausgewertet, um Fehlzuweisungen auszuschliessen. Zudem ist der Grenzwert so gewählt, dass er bei normalem Fahrverhalten und mit nicht getunten Fahrzeugen eigentlich gar nicht überschritten werden kann.
Der Städteverband sowie mehrere Kantonspolizeien unterstützen die Einführung von Lärmradaren ausdrücklich. Die St. Galler Regierung hat kürzlich kommuniziert, sie wäre grundsätzlich bereit, Lärmblitzer zu beschaffen, und hat die fehlenden rechtlichen Grundlagen kritisiert. Sie alle verweisen auf den grossen Leidensdruck in den Städten und auf die damit zu erzielende deutliche Entlastung der Behörden. Eine repräsentative Umfrage im Rahmen des Schweizer Umweltpanels der ETH zum Thema Lärm hat zudem im Jahr 2023 ergeben, dass 60 Prozent der Bevölkerung die Einführung von Lärmblitzern befürworten.
Geben wir den Städten und Kantonen die Möglichkeit in die Hand, solche Geräte anzuwenden, damit bestehende Lärmschutzregeln wirksam, effizient und verhältnismässig durchgesetzt werden können und die Bevölkerung zuverlässig vor Lärm geschützt werden kann.
Knutti Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Kollegin, geben Sie mir recht, dass Lärmradargeräte zu einer weiteren absoluten Diskriminierung von Autofahrerinnen und Autofahrern führen würden?
Suter Gabriela · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Besten Dank für die Frage, Herr Kollege Knutti. Nein, da gebe ich Ihnen überhaupt nicht recht. Es geht nicht um ein neues Verbot. Das Verursachen von übermässigem Lärm ist bereits heute verboten und wird auch geahndet. Wenn Sie mir zugehört haben, dann haben Sie festgestellt, dass es eigentlich um eine Unterstützung der Polizeiarbeit geht, die aktuell manuell durchgeführt werden muss. Mit mehreren Leuten vor Ort werden Lärmkontrollen durchgeführt. Die Leute, die bei der Kontrolle herausgenommen wurden, müssen später zum Strassenverkehrsamt und werden dort von der mobilen Polizei kontrolliert und dann gebüsst. Bussen werden heute schon ausgestellt. Es gäbe aber eine effizientere Behandlung solcher Probleme.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Die Motion Suter verlangt die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Lärmradargeräten. Fahrzeuge, die übermässigen Lärm verursachen, sollen mit Lärmblitzern erfasst und gebüsst werden.
Das ASTRA und das BAFU haben in Erfüllung der Motion 20.4339 der UREK-N, "Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren", einen Bericht zu Lärmblitzern erarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat Ende des letzten Jahres zur Kenntnis genommen. Der Bericht prüfte mehrere Varianten in Bezug auf die technische und rechtliche Machbarkeit. Als Ergebnis wird der Einsatz von Lärmdisplays, wie wir das auch von Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen, empfohlen. Ich glaube, das hat auch seine Wirkung, ohne dass es gerade Strafbestimmungen braucht. Weitere geprüfte Varianten wurden aus juristischen und technischen Gründen verworfen.
Geräuschmessungen sind in der Praxis deutlich anspruchsvoller als Geschwindigkeitsmessungen. Die getestete Technologie, beispielsweise im Testversuch in Genf und Basel-Landschaft, erlaubt derzeit keine eindeutige Identifikation des verursachenden Fahrzeuges. Beim Versuch im Baselbiet hat eine Plausibilitätskontrolle beispielsweise ergeben, dass Flugzeuggeräusche wohl fälschlicherweise einem Velo und einem Kleinfahrzeug zugeordnet wurden. Ob das Gerät die einzelnen Schallquellen richtig zuordnet und korrekt beziffert, konnte mit dem Versuchsaufbau nicht abschliessend überprüft werden. Die Ergebnisse der beiden Pilotversuche Genf und Röschenz sind selbstverständlich in diesen Bericht eingeflossen.
Nach der geltenden Strassenverkehrsgesetzgebung ist jeder vermeidbare Strassenlärm zu vermeiden. Da haben wir keine Differenz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024, Sie wissen es, Frau Nationalrätin Suter, die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen, um übermässigen Fahrzeuglärm einfacher und wirksam sanktionieren zu können. So wird das Erzeugen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen explizit verboten - klar, eine Polizeikraft vor Ort muss das auch erkennen. Sogenanntes Posen wäre da also sicher ahndbar. Auch wurden die bestehenden Sanktionen verschärft, indem verschiedene Bussenbeträge erhöht wurden.
Fahrzeugführende können gebüsst werden, wenn sie vermeidbaren Lärm erzeugen. Es handelt sich um Übertretungstatbestände, welche mit einer Busse von bis zu 10 000 Franken bestraft werden können. Zudem sind lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug und an dessen Bauteilen untersagt. Hier ist also schon einiges in diese Richtung gegangen. Die Schweiz beteiligt sich zudem an der Anpassung der bestehenden UN-Regelungen zur Verschärfung der Lärmgrenzwerte von Fahrzeugen. Dadurch unterliegen neue Fahrzeuge strengeren Zulassungsvorschriften in Bezug auf die Grenzwerte.
Dem Bundesrat ist die Bekämpfung von vermeidbarem Lärm ein wichtiges Anliegen. Bei der Anwendung von Lärmblitzern gibt es jedoch technologische Schranken. Man sieht im Unterschied zur Geschwindigkeit auch nicht, wie viel Lärm man erzeugt, man hat keinen Radar im Auto. Man kann das also auch nicht abschätzen. Aber, wie gesagt, wer bewusst und fahrlässig Lärm erzeugt, kann von den Polizeikräften geahndet werden.
Wir haben aber in dem Sinn im Moment keine Möglichkeit, Lärmblitzern die nötige Grundlage zu geben, und bitten Sie entsprechend, die Motion abzulehnen.
Votazione
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 81 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen
(2 Enthaltungen)