13.029
Transplantationsgesetz. Teilrevision
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Ich möchte Ihnen nach Absprache mit der Kommissionspräsidentin, Frau Egerszegi-Obrist, und dem Vertreter der Minderheit, Herrn Gutzwiller, beliebt machen, dass wir die Eintretensdebatte mit der Debatte über den Systementscheid verknüpfen. Somit sind die Anträge dann bereits begründet, wenn wir diesen Entscheid treffen.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Mit der Botschaft vom 8. März 2013 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes unterbreitet. Anlass dafür war eigentlich die Motion Maury Pasquier 08.3519, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, Artikel 17 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes so anzupassen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Das gab dem Bundesrat gerade auch die Gelegenheit, im Rahmen einer Teilrevision jene Bestimmungen anzupassen, die bei der Anwendung des Gesetzes, das ja erst vor sechs Jahren in Kraft trat, immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten geführt haben.
Es geht dabei um folgende Fragen: Ab welchem Zeitpunkt dürfen die nächsten Angehörigen auf eine eventuelle Organentnahme bei verstorbenen Personen angesprochen werden? Können die Angehörigen vor dem Tod der Spenderin oder des Spenders einer vorbereitenden medizinischen Massnahme zustimmen, wenn sie oder er keinen entsprechenden Entscheid gefällt hat? Zu den Lebendspenderinnen und Lebendspendern: Das geltende Gesetz sieht zwar vor, dass diese die finanziellen Belastungen der Spende nicht selber tragen müssen. Wie steht es aber mit der Kostenübernahme, wenn erst später gesundheitliche Schwierigkeiten auftreten, die auf die Organspende zurückzuführen sind?
Der Bundesrat war seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes auch immer wieder - auch durch verschiedene politische Vorstösse - mit der Frage konfrontiert, wie man die Bereitschaft zur Organspende in der Schweiz erhöhen könnte. Dazu lag der Kommission ein Bericht vor, den der Bundesrat in Erfüllung der Postulate Gutzwiller 10.3703, Amherd 10.3701 und Favre Laurent 10.3711 erstellt hat. Es ist der unter der Geschäftsnummer der SGK 13-08 behandelte Bericht "Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz". In diesem Bericht werden die verschiedenen Möglichkeiten und Massnahmen für eine Steigerung der Spenderate untersucht und gewertet. Es sind dies vor allem die Einführung der Widerspruchslösung anstelle der heute geltenden Zustimmungslösung, die Etablierung eines Spenderegisters, ein Vermerk des Spendewillens auf der Versichertenkarte oder dem Führerausweis und eine Verbesserung der Information der Bevölkerung und der Ausbildung des Medizinalpersonals.
Diese Vorstösse haben neben der Ihnen unterbreiteten Vorlage zu den Gesetzesänderungen bewirkt, dass der Bundesrat im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 einen Aktionsplan lancieren wird, um mehr Organspenden für Transplantationen zu erhalten. Die Absicht des Bundes, sich für die Erhöhung der Spenderzahl starkzumachen, ist auch deshalb nötig, weil sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolles zur Transplantationsmedizin der Oviedo-Konvention in Strassburg verpflichtet hat, die Organspende zu fördern.
Die SGK befasste sich an den Sitzungen vom 26. August, 17. Oktober und 14. November mit dieser Teilrevision. Sie führte eine breite Anhörung durch mit Vertretern der Schweizerischen nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation, Swisstransplant, der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, der Nationalen Ethikkommission, der Krankenversicherungsverbände, der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin, der schweizerischen Patientenorganisationen und des Schweizerischen Transplantiertenvereines. Dabei zeigte sich, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gemäss dem Entwurf des Bundesrates praktisch überall gut aufgenommen werden. Die Präzisierungen werden gutgeheissen. Abweichende Haltungen gab es in der Frage, ob man bei Patienten, die wirklich keine Chance mehr haben, das Spital zu verlassen - bei denen also das erste lebenswichtige Organ endgültig ausfällt -, bereits vorbereitende Massnahmen für eine Organtransplantation machen darf, zum Beispiel durch maschinelle Beatmung, um den Kreislauf zu erhalten, oder durch Abgabe von gerinnungshemmenden Medikamenten, nicht, damit diese dem Patienten noch nützen können, sondern einfach, um die Organe weitergeben zu können.
Es gab für die Kommission eine Frage, mit der sie sich lange und intensiv beschäftigt hat: Wie kann man die Zahl der Organspenden erhöhen, ohne aber in einen Sterbeprozess einzugreifen oder die Angehörigen zu überfordern? Die Explantation von Organen nach dem Tod muss ja sehr schnell erfolgen, und der Entscheid für eine Organspende muss in einer schwierigen Zeit des Abschiednehmens, kurz nach dem Tod, gefällt werden.
Kernpunkt der Diskussion über die Vorlage war für uns der Entscheid, ob wir die sogenannte Zustimmungslösung beibehalten, wonach Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen, wenn sie einer Entnahme vorher zugestimmt hat oder wenn keine diesbezügliche Willensäusserung bekannt ist und die nächsten Angehörigen einer Entnahme zustimmen. Bei der Widerspruchslösung hingegen können Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden, wenn sie vor dem Tod einer Entnahme nicht widersprochen hat beziehungsweise die nächsten Angehörigen einer Entnahme nicht widersprechen. Wer nicht will, dass ihm nach dem Tod Organe entnommen werden, kann sich in ein Widerspruchsregister eintragen lassen.
Hier stehen sich menschlich durchaus verständliche Ansichten gegenüber. Auf der einen Seite sieht man die Patientinnen und Patienten, die ohne ein neues Organ sterben werden. In der Schweiz sind das jährlich etwa sechzig bis achtzig Menschen. Auf der anderen Seite sind die Sterbenden und deren Angehörige, deren Persönlichkeitsrechte nicht tangiert werden dürfen und deren Ansprüche auf Würde und Stille beim Loslassen und Abschiednehmen auch geschützt werden müssen.
Die Mehrheit der Kommission hat sich klar mit dem Bundesrat für das Beibehalten der heutigen Zustimmungslösung ausgesprochen und einen Wechsel zur Widerspruchslösung abgelehnt. Zwar kennen Länder wie Norwegen, Österreich, Italien und Finnland die Widerspruchslösung, aber es ist nicht ersichtlich, dass diese dort deshalb überall zu einer höheren Zahl an Organspenden führt. In der gestrigen Sendung von "10 vor 10" wurde Österreich als Beispiel genommen; man hat dort die Widerspruchslösung und auch eine hohe Zahl von Organspenden. Die anderen Länder, die ich vorhin erwähnt habe, haben keine Steigerung. Wir hatten die Widerspruchslösung, bevor das nationale Gesetz in Kraft getreten ist, auch im Kanton Tessin. Beim Wechsel zur Zustimmungslösung ist dort keine Senkung der Zahl der Organspenden eingetreten. Das hat bei uns zur Einsicht geführt, dass man die Einführung der Widerspruchslösung nicht gleichsetzen kann mit dem Anstieg der Zahl der Organspenden.
Die Mehrheit der SGK setzt daher auf die Information und Aufklärung der Bevölkerung, um die Spendebereitschaft zu erhöhen. In der Detailberatung dieser Revision des Transplantationsgesetzes wird dies auch die Frage sein, die kontrovers diskutiert werden wird.
Eintreten auf die Vorlage war für die Kommission völlig unbestritten. Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen SGK, auf die Teilrevision einzutreten.
Ich kann Ihnen noch sagen, dass wir die Widerspruchslösung mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt haben.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Vorab sei festgehalten, wie das die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, dass diese Teilrevision erwünscht ist, dass die Änderungen richtig sind und dass wir auch hoffen, dass diese Massnahmen greifen. Allerdings ist in der Optik der Minderheit die Hauptfrage nach wie vor offen: Wie löst man das Problem des Organmangels in der Zukunft? Man kann davon ausgehen, dass diese Massnahmen etwas bringen, das ist klar auch meine Meinung. Aber ob sie das Problem wirklich lösen, bleibt offen.
Das Problem ist klar: Es gibt, wenn Sie mir diese Terminologie gestatten, eine Schere zwischen der Nachfrage nach Organen und dem Angebot, die sich immer weiter öffnet. Allein im letzten Jahr ist die Warteliste für Organe um ungefähr 8 Prozent länger geworden, und gleichzeitig hat die Zahl der verfügbaren Organe um 8 Prozent abgenommen. Das ist also ein Delta, eine Differenz von 16 Prozent in einem Jahr, und dieses Jahr stellt keinen Ausreisser dar, sondern entspricht der Langfristtendenz, dass wir mehr Organe benötigen und weniger Organe zur Verfügung haben.
Dieses Problem wird mit der Revision nicht gelöst. Deshalb glauben wir auch, dass in der längerfristigen Entwicklung ein Umstieg und Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung sinnvoll wäre. Die Widerspruchslösung bringt in einem gewissen Sinn eine andere, neue soziale Norm, nämlich dass es normal ist und der Norm entspricht, dass ich auch bereit bin, Spender zu sein, wenn ich für mich selber in Zukunft den Anspruch erhebe, ein Organ zu erhalten - und das gilt zumindest für die riesige Mehrheit der Bevölkerung. Das sollte eigentlich dann selbstverständlich sein, wenn sich die Angelegenheit so entwickelt. Wie Sie alle wissen, ist es eine Wahrscheinlichkeitsfrage: Wir können nicht voraussehen, ob wir je in die Lage kommen, Empfängerinnen und Empfänger oder Spenderinnen und Spender von Organen zu sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns als lebende, autonome Erwachsene die Frage stellen und auch entscheiden: Will ich ein Organ spenden, oder will ich das nicht?
Das Problem der immer längeren Warteliste werden wir, wie ich vermute, mit dieser Revision nicht lösen. Die Zahlen sind dramatisch, Frau Egerszegi hat sie kurz in Erinnerung gerufen. Die Warteliste umfasst zurzeit ungefähr 1100 Patientinnen und Patienten, und dahinter stehen 1100 Einzelschicksale.
Es gibt pro Jahr sechzig bis achtzig Todesfälle, die nicht eintreten müssten, hätten wir mehr Organe; dies in einem Land, das eine der niedrigsten Organspenderaten in Europa hat. Wenn wir etwa das Niveau der Spenderaten von Spanien oder nur schon von unserem Nachbarn Österreich hätten, die beide die Widerspruchslösung haben, dann wären wohl die meisten dieser sechzig bis achtzig Todesfälle pro Jahr nicht eingetreten. Mit anderen Worten: Wir hätten Leben gerettet.
Lassen Sie mich zu den beiden Lösungen kommen: Wie Sie gehört haben, haben wir heute die Zustimmungslösung. Die Minderheit schlägt einen Wechsel zur Widerspruchslösung vor. Vielleicht ganz kurz etwas zur Nomenklatur: Eigentlich wäre für die Lösung, die die Minderheit vorschlägt, der französische Ausdruck viel besser, nämlich "consentement présumé", was auf Deutsch "vermutete Zustimmung" heisst. Man geht also von diesem "consentement présumé", von dieser vermuteten Zustimmung der Person aus, ausser, sie habe klar Nein gesagt und diesen Willen in einem entsprechenden Register dokumentiert. Diese Widerspruchslösung, wie ich sie jetzt der Einfachheit halber nenne - obwohl Sie immer mitdenken sollen, dass es ein "consentement présumé" ist -, ist eine gängige Lösung. Sie ist nicht etwas besonders Neues, sondern wird in den meisten Nachbarländern praktiziert. Sie war sogar in der Schweiz in siebzehn Kantonen die gängige Lösung vor der Einführung des national harmonisierenden Transplantationsgesetzes. Schon damals gab es eine grosse Debatte mit ähnlichen Argumenten über den Lösungstyp.
Ich muss Ihnen einfach sagen, dass die Situation sechs Jahre nach der Einführung des neuen Transplantationsgesetzes nicht besser, sondern eher schlechter geworden ist. Deshalb verstehe ich nicht ganz, weshalb der Bundesrat diesen Schritt hin zur Widerspruchslösung nicht machen will. Die Argumentation ist ja wie folgt: Wir haben ein neues Gesetz, wir haben auf diese sogenannte Zustimmungslösung umgestellt, und die Situation ist eher schlechter geworden. Trotz bestimmter Informationsanstrengungen sind die Wartelisten länger, und es gibt weniger Organe. Es ist nicht so, dass in der Vergangenheit, in diesen sechs Jahren, gar nichts gemacht wurde. Es gab Informationskampagnen. Vielleicht waren sie noch zurückhaltend; das kann man besser und intensiver machen. Man kann in den Spitälern die Infrastrukturen verbessern. Das sind alles richtige Massnahmen, da unterstützen wir den Bundesrat, aber der Glaube fehlt etwas, dass das Problem gelöst werden wird. Denn, wie gesagt, hätten wir in diesen sechs Jahren mit dem neuen Gesetz, mit der Zustimmungslösung Fortschritte gemacht, dann würde sich diese Debatte gar nicht ergeben.
Deshalb schlagen wir diese sogenannte erweiterte Variante der Widerspruchslösung vor. Es ist eine erweiterte Variante, weil in jedem Fall - das ist mir wichtig! - die Angehörigen den Entscheid fällen können, falls kein dokumentierter Entscheid da ist. Mit anderen Worten: Wenn Sie als autonomer Erwachsener dokumentieren. Sie wollten keine Organentnahme, dann ist die Sache klar. Wenn kein dokumentierter Wille da ist, dann haben die Angehörigen das letzte Wort.
Lassen Sie mich nun kurz zusammenfassen, was die Argumente dagegen, aber auch dafür sind. Ich befleissige mich der Aufgabe, hier so gut wie möglich die wichtigen Argumente zu diskutieren.
1. Man sagt, es bringe nicht viel, jetzt einen Systemwechsel zu machen. Ich habe es schon angetönt, dass die Massnahmen, die vorgeschlagen werden, wichtig und unstrittig sind: Information, Infrastrukturen usw. Ich bin mit der Kommissionssprecherin durchaus einverstanden: Auch wenn der Nachweis zu einem einzelnen Element des ganzen Paketes, das die Bereitschaft zur Organspende in einem Land fördern soll, nicht ohne Weiteres erbracht werden kann, bleibt die Tatsache, dass Länder wie Spanien und Österreich mit dieser Widerspruchslösung und anderen Massnahmen deutlich mehr, dramatisch mehr Organe zur Verfügung haben als eben die Schweiz. Wenn Sie beispielsweise Spanien mit der Schweiz vergleichen: Die Zahlen in der Schweiz betragen einen Drittel der Zahlen in Spanien. Es ist nicht einsichtig, weshalb das so bleiben muss. Ein Wechsel kann also durchaus etwas bringen.
2. Es wird auch eingewendet, man könne mit der jetzigen Lösung das Potenzial in der Schweiz besser ausschöpfen. Zu Recht wird der Kanton Tessin zitiert, der höhere Raten hat, der gut organisiert ist. Gerade aber die Bemerkung der Kommissionssprecherin, dass das nicht stark variiere und nachher nicht viel anders sei als vorher, zeigt ja, dass diese Lösung nur ein Element ist. Es kommen Mentalitätsunterschiede dazu. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass in der Tat die Spendebereitschaft in der Deutschschweiz geringer ist als in der lateinischen Schweiz. Das mag viele Gründe haben.
3. Es wird gesagt, es sei eine staatliche Verordnung, wenn man nun einen Systemwechsel mache. Nein! Es ist eine andere gesellschaftliche Grundhaltung, es ist keine staatliche Verordnung. Jeder Erwachsene ist frei zu sagen: "Ich will Organspender sein!", oder "Ich will das nicht." Ich sage es aber noch einmal: Die gesellschaftliche Grundregel sollte sein: Wenn ich einmal ein Organ brauche, dann stehe ich auch als Spender zur Verfügung. Zumindest in der Deutschschweiz hat man ein bisschen den Eindruck, das Grundgefühl sei: Wenn ich einmal ein Organ brauche, möchte ich dann eines, dann will ich, dass es auf der Warteliste vorwärtsgeht; aber mit Blick auf meine eigenen Organe habe ich eine gewisse Zurückhaltung. Das geht nicht auf. Zu nehmen, aber nicht zu geben - das funktioniert nicht nur bei vielen anderen Themen nicht, es funktioniert auch hier nicht.
4. Das letzte und vielleicht interessanteste Argument ist jenes der Mehrheit der Nationalen Ethikkommission. Es gibt dort eine Mehrheit und eine Minderheit; die Minderheit ist für die Widerspruchslösung, die Mehrheit ist dagegen. Die Mehrheit sagt, es sei letztlich ein Eingriff in persönliche Freiheiten, wenn man die Menschen vor die Frage stelle, ob sie spenden wollten oder nicht. Ich sage zunächst einmal: Es muss niemand entscheiden; man kann es, wenn man nicht entscheiden will, den Angehörigen überlassen. Ich persönlich glaube, dass ein autonomer Erwachsener es entscheiden soll und es entscheiden will.
Ein Eingriff in die Freiheitsrechte wird dergestalt definiert, dass man sagt, der Mensch müsse auch die Freiheit haben, nicht zu entscheiden. Diese Freiheit, wird argumentiert, würde man ihm mit der Widerspruchslösung nehmen. Das ist ein falsches Argument. Erstens muss man nicht entscheiden, zweitens ist es richtig, dass autonome Erwachsene entscheiden, drittens - und das ist das Wichtigste - entgeht einem mit diesem Argument die Dimension der gesellschaftlichen Solidarität völlig. Auch die gesellschaftliche Solidarität zwischen Gesund und Krank funktioniert nur, wenn es ein Minimum an Solidarität zwischen Empfängern und Spendern von Organen gibt.
Für die Widerspruchslösung spricht erstens einmal, dass sie mittelfristig, zusammen mit anderen Massnahmen, mehr Organe zur Verfügung stellen wird. Kollege Mühlbacher, Leiter der Universitätsklinik für Chirurgie in Wien, hat es gestern im Beitrag der Sendung "10 vor 10", der zitiert worden ist, sehr klar gesagt: Mit der Änderung der gesellschaftlichen Norm ergibt sich mittelfristig auch ein höheres Angebot an Organen. Und es gibt weniger Sterbefälle auf der Warteliste, da besteht ein direkter Zusammenhang. Zweitens gibt es Sicherheit über den Willen. Heute ist nicht immer ganz klar, ob es ein Register gibt, in dem man sich eintragen kann. Wenn es ein solches gibt, ist der Wille auch für die Angehörigen und für die betreuenden Ärzte und Ärztinnen klar dokumentiert. Drittens sollte man die Angehörigen nicht überfordern. Auch die Kommissionspräsidentin hat davon gesprochen. Genau das ist nämlich Sinn und Zweck der Regelung. Das scheint mir sehr wichtig, weil sehr oft das Gegenteil gesagt wird. Alle Ärzte und Ärztinnen und alle Pflegenden sagen, eine solche Lösung erleichtere das Gespräch mit den Angehörigen.
Wenn nämlich ein Wille dokumentiert ist, dann weiss man, was Sache ist; wenn kein Wille dokumentiert ist, dann wissen die Angehörigen in dieser schwierigen Situation, dass es eigentlich das normale, gesellschaftlich solidarische Verhalten wäre, Organe zu spenden. Man entlastet die Angehörigen, man entlastet die Pflegenden ganz eindeutig, indem man die Grundhaltung der Gesellschaft definiert. Es führt also zu einer Entlastung, zu einer Erleichterung der Angehörigen und nicht zum Gegenteil.
Ich komme damit zu den Schlussfolgerungen: Die Revision ist gut; Sie sehen, dass es auch keine anderen Minderheitsanträge gibt. Wir stellen uns komplett hinter diese Revision. Wir glauben aber, dass es richtig ist, den Systemwechsel zu wagen. Die Chancen, dass die Schweiz ihr sehr tiefes Niveau der Spenderaten etwas anheben kann, sind damit zumindest besser. Ich weise darauf hin, dass das angesprochene Solidaritätsthema nicht nur ein individuelles ist, also nicht nur die Solidarität der Gesunden mit den Kranken, der möglichen Spender mit den möglichen Empfängern beinhaltet. Es gibt auch noch ein Thema, das über die Landesgrenzen hinausgeht. Es gibt nämlich, wie Sie sicher wissen, heute einen europäischen Organpool; es gibt also nicht nur Schweizer Organe für Schweizer Patienten. Die Schweiz ist Nettoempfängerin von Organen - es fällt Ihnen nicht schwer, sich das vorzustellen -: Wir haben ein tiefes Niveau der Spenderaten, und wir haben mehr Patienten auf der Warteliste. Das heisst, dass wir immer wieder Nutzniesser von anderen Ländern sind. Wir tragen deutlich weniger zum europäischen Organpool bei, als wir daraus von den europäischen Ländern, etwa von Spanien oder Österreich, erhalten.
Um das bereits geschilderte Problem dieser gewaltigen Schere, die sich auftut, in Zukunft zu beheben, haben wir, insgesamt und nüchtern betrachtet, bessere Chancen, wenn sich die soziale, die gesellschaftliche Norm etwas ändert. Letztlich steht dem Freiheitsverlust - wenn es denn einer wäre! -, den die Ethikkommission moniert, ein minimaler Solidaritätsgewinn hinsichtlich der Kranken auf der Warteliste gegenüber. Bei dieser Ausmehrung zwischen einem möglichen minimalen Freiheitsverlust und einer minimalen Solidarität mit den Kranken würde ich jedenfalls die Solidarität wählen.
Ich bitte Sie, den Systemwechsel zu wagen und mit der Minderheit zu stimmen.
Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Comme la commission, à l'unanimité, je salue ce projet de révision partielle, qui permet de corriger certains problèmes de la loi entrée en vigueur en 2007. C'est notamment la cas de l'inégalité de traitement en matière d'attribution d'organes entre différentes personnes assurées en Suisse. Dans ma motion de 2008 (08.3519), je demandais ainsi que l'égalité de traitement bénéficie aussi aux personnes frontalières qui ont contracté une assurance-maladie dans notre pays, ainsi qu'à leurs proches n'exerçant pas d'activité lucrative et assurés eux aussi en Suisse.
Il faut dire que, pour le moment, la population suisse bénéficie largement des organes en provenance de la région frontalière, puisque malheureusement un certain nombre d'accidents de la circulation ont lieu sur sol français, près de Genève, et "profitent", si j'ose dire, aux Hôpitaux universitaires de Genève, donc aux potentiels receveurs de notre pays. La réciproque, qui ne concerne que très peu de personnes, doit donc être garantie.
La présente révision concrétise - à satisfaction - le mandat donné par la motion, avec l'adaptation des articles 17 et 21, qui étend l'égalité de traitement encore à d'autres personnes, en vertu de l'accord sur la libre circulation des personnes et de la Convention AELE.
Ce projet de révision corrige d'autres imperfections dues à la jeunesse de la loi - des points noirs qui ont été révélés dans la pratique. C'est ainsi que, comme cela a été dit, ce projet de révision précise le moment où intervient la demande adressée aux proches et permet également la prise de mesures médicales préliminaires, à des fins de transplantation, sur un patient ou une patiente incapable de discernement, avant son décès et à des conditions bien précises. C'est ainsi, aussi, que ce projet vise à renforcer la protection financière des donneuses et donneurs vivants, conformément à la volonté du législateur, afin que le don d'organe, geste gratuit pour les personnes qui le font, soit gratuit aussi pour elles!
Tenant compte de ce qui précède, et avec l'ensemble de la commission, je vous invite donc à entrer en matière sur ce projet.
Mais, vous l'avez entendu, même si cette révision gomme certains points noirs, le point noir de cette révision est qu'elle ne prévoit aucune mesure visant à augmenter le nombre d'organes disponibles pour une transplantation. Or il y a, de ce point de vue, urgence. Je vous rappelle que l'an dernier 53 personnes sur liste d'attente sont décédées en Suisse, faute d'avoir pu recevoir un organe, ce qui équivaut à un décès par semaine. Bien sûr, sur le nombre total de décès, ce n'est pas beaucoup, mais imaginez-vous - et vous le faites certainement sans aucune difficulté - ce que cela représente de voir mourir un de ses proches par défaut d'organe alors qu'on aurait pu le sauver.
En 2012 toujours, 453 patientes et patients ont été transplantés, soit 10 pour cent de moins que l'année précédente, alors que plus de 1200 sont inscrits sur la liste. Une liste qui s'est allongée de presque un quart en quatre ans. Il faut dire qu'avec un taux moyen de 12 donneuses ou donneurs par million d'habitants, la Suisse est nettement en dessous du niveau de ses voisins. En 2013, même si l'on note pour l'instant une légère augmentation du nombre de donneuses et de donneurs ainsi que du nombre d'organes transplantés par donneur, cette hausse demeure insuffisante pour répondre aux besoins. Le temps d'attente pour obtenir un organe reste donc long, trop long, fatalement long dans certains cas. Parce que chaque vie compte, parce que chaque don compte, il y a lieu de prendre dès aujourd'hui des mesures pour favoriser le don d'organes.
C'est dans ce sens que vont les propositions de la minorité Gutzwiller, qui ont pour but d'inscrire dans la loi le modèle du consentement présumé, modèle qui doit aller de pair, en conformité avec l'arrêt pertinent du Tribunal fédéral, avec le consentement et l'information des proches et aussi avec l'information du public en général. Afin de garantir les droits de la personnalité et de renforcer la confiance de la population dans le respect de ce droit, il faut en outre prévoir la création d'un registre des oppositions et informer la population de l'existence dudit registre. Ce sont tous les articles qui seraient modifiés en cas d'adoption de la proposition de la minorité Gutzwiller à l'article 8.
Certes, comme l'a mis en évidence le rapport du Conseil fédéral "Examen de mesures susceptibles d'augmenter le nombre d'organes disponibles pour une transplantation en Suisse", le passage au système du consentement présumé ne suffit pas, à lui seul, à augmenter le nombre d'organes disponibles, mais il contribue à faire évoluer les mentalités en incitant chacune et chacun à réfléchir, discuter et se positionner sur la question du don d'organes. Et c'est sans doute ce qui manque le plus à l'heure actuelle dans notre pays.
D'autres pays, tels que l'Espagne ou l'Autriche, ont d'ailleurs fait l'expérience du succès de la combinaison entre le système du consentement présumé et d'autres mesures telles que l'information de la population, la formation du personnel médical ou encore l'amélioration de l'infrastructure du système du don d'organes.
Le rapport et le plan d'action du Conseil fédéral vont donc dans le bon sens. Mais l'incertitude quant à la mise en oeuvre des mesures proposées, notamment quant à leur financement et leur délai d'application, doit nous pousser à adopter dès aujourd'hui des solutions.
La bonne volonté suffit-elle à encourager le don d'organes? Permettez-moi malheureusement d'en douter. Sans compter la question du financement de toutes les activités liées au don d'organes dont le Conseil fédéral souligne d'ailleurs l'importance. La Confédération et les cantons ne risquent-ils pas de se renvoyer la balle en la matière en se retranchant derrière l'actuelle répartition des compétences? Quoi qu'il en soit, tout cela prendra du temps. En tous les cas, le 12 septembre dernier, le Conseil national a assez largement adopté une motion qui prévoit le passage au régime du consentement présumé, dont nous parlerons tout à l'heure.
Pour encourager le changement des mentalités en parallèle au changement d'organisation, je vous invite à adopter la proposition de la minorité de la commission. Il s'agit bel et bien, tout en garantissant le droit de chaque personne à disposer de son corps, de tout faire pour donner le plus de chances possibles au don d'organes et aux personnes dont la vie en dépend.
Keller-Sutter Karin · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte vorab klar sagen, dass ich für Eintreten auf die Teilrevision bin; diese scheint mir unbestritten zu sein.
Ich möchte jetzt vor allem ein paar Gedanken zur Widerspruchslösung vortragen, die von der Minderheit Gutzwiller vorgeschlagen wird. Ich teile klar die Haltung des Bundesrates und der Mehrheit. Für mich handelt es sich hier um eine ethische Frage. Es ist nicht eine Frage, die ideologisch beantwortet werden kann oder bei der man einfach sagen kann, etwas sei richtig oder falsch oder links oder rechts. Wir haben uns in der Kommission, das hat die Präsidentin ausgeführt, einlässlich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Ich habe die Diskussionen dort als tiefgründig, ehrlich und authentisch empfunden. Ich habe mir heute, als ich den Vorrednerinnen und Vorrednern zugehört habe, auch gesagt, dass wir ja oft Gesetze machen, die verschiedene Gruppen betreffen; einmal ist es die Landwirtschaft, dann die Finanzindustrie oder manchmal auch das Gewerbe. Heute machen wir ein Gesetz, das uns alle betrifft, denn wir alle sterben. Wir alle sind mit dem Tod konfrontiert, selber und wenn es um Angehörige geht. Der Tod ist in diesem Sinn keine Nebensache im Leben, der Tod ist vielmehr eine Hauptsache.
Kollege Gutzwiller hat gesagt, wer selber gerne Organe empfangen möchte, sollte auch bereit sein, Organe zu spenden. Damit bin ich einverstanden. Das ist aber keine Frage des Systems. Es ist nicht die Frage, ob Sie die Widerspruchslösung nehmen oder ob man selber zustimmen soll, sich damit auseinandersetzen und vielleicht auf einer Spenderkarte deklarieren soll, dass man bereit ist, für andere Menschen Organe zur Verfügung zu stellen.
Das Sterben ist eine Ausnahmesituation für alle Betroffenen - für die Sterbenden selbst, aber auch für die Angehörigen, die sie begleiten. Wer schon Sterbende begleitet hat, weiss, wovon ich spreche. Man spürt, wie das Leben den Körper verlässt, wie ein Mensch im Sterbeprozess sozusagen aus sich weicht, also wie der Mensch selber, ich sage jetzt, die Hülle zurücklässt. Und zu einem solchen Zeitpunkt als Angehöriger einen Entscheid fällen zu müssen, das scheint mir sehr anspruchsvoll zu sein. Wenn ein Widerspruch nicht in einem Widerspruchsregister dokumentiert ist, dann müssen die Angehörigen an die Stelle des Verstorbenen treten und seinen mutmasslichen Willen äussern.
Ich meine, wir sind uns alle einig: Wir alle möchten, dass Menschenleben gerettet werden, dass viele Organe zur Verfügung stehen, dass die Spendebereitschaft in der Schweiz steigt. Ich habe Vertrauen in den Bundesrat: Der Bundesrat hat einen Massnahmenplan in Aussicht gestellt; ich werde noch kurz darauf zurückkommen.
Heute ist es ja so, dass man ausdrücklich erklären muss, dass man bereit ist, Organe zu spenden. Neu muss man ausdrücklich erklären, dass man nicht bereit ist, Organe zu spenden, wenn man vermeiden will, dass einem nach dem Tod Organe entnommen werden. Die heutige Regelung entspricht für mich den Spielregeln, die wir auch sonst in der Gesellschaft haben, denn praktisch überall muss man ja ausdrücklich zustimmen - übrigens auch bei Obduktionen, also wenn Verstorbene zu wissenschaftlichen oder zu medizinischen Zwecken obduziert werden sollen. Von einer stillschweigenden Zustimmung auszugehen ist für mich in einer ethisch derart heiklen Frage schwierig, und es scheint mir auch vor dem Hintergrund der Persönlichkeitsrechte problematisch zu sein.
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin lehnt den Übergang zur Widerspruchslösung einstimmig ab, da unklar ist, ob die Spenderzahlen in der Schweiz damit steigen, gleich bleiben oder gar fallen. Die Ethikkommission sagt - und ich kann das nachvollziehen -: Wenn man nicht davon ausgehen kann, dass die Spendebereitschaft wirklich massgeblich steigt, ist ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte fragwürdig. Ein Blick auf andere Länder zeigt, dass sich die Erwartung, dass sich die Spenderzahlen erhöhen, nicht bestätigt. Die Ergebnisse sind unterschiedlich: Es gibt Länder, in denen die Spenderrate stieg, beispielsweise in Belgien; es gibt aber auch Länder, in denen sie stagnierte, wie in Schweden, oder gar zurückging, beispielsweise in Brasilien.
Die Widerspruchslösung sagt zudem über die tatsächliche Rechtspraxis nichts aus. So werden in Spanien, das dasjenige Land mit der Widerspruchslösung ist, in dem am meisten Organe entnommen werden, nur mit Zustimmung der Angehörigen auch tatsächlich Organe entnommen. Es gibt also eine Widerspruchslösung, aber in der Praxis wird das etwas anders gehandhabt. Und es gibt auch in der Schweiz Hinweise, dass die Spenderzahlen vor allem von der Zustimmungsrate der Angehörigen abhängen, das hat Kollege Gutzwiller auch etwas angedeutet. Die kulturellen Einstellungen haben eine grosse Auswirkung auf die Spendebereitschaft. Gerade vor diesem Hintergrund scheint es mir nicht angemessen zu sein, die Teilrevision zu nutzen, um faktisch eine Bundeslösung einzuführen, ohne dass sie begleitet wäre. Das würde meines Erachtens zu unnötigen und auch zu emotionalen Diskussionen führen.
Eine deutliche Mehrheit der Ethikkommission lehnt zudem die Widerspruchslösung aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen ab, weil - ich habe es bereits erwähnt - die Persönlichkeitsrechte tangiert werden. Betroffen ist vor allem das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Die Zustimmungslösung scheint die Menschenwürde stärker zu respektieren als die Widerspruchslösung, und das ist für mich zentral. Die Einwilligung in die Organspende sollte aus meiner Sicht nicht nur vermutet werden, sondern sollte tatsächlich vorliegen. Die Widerspruchslösung respektiert die Persönlichkeitsrechte hier nicht ausreichend, denn in extremis könnte das dazu führen, dass die Organe eines Menschen, der keine Angehörigen mehr hat, nach dem Tod entnommen werden, ohne dass sein ausdrückliches Einverständnis vorgelegen hätte.
Ich finde es wichtig, die Spendebereitschaft zu erhöhen. Ich habe es gesagt: Ich habe Vertrauen in die Massnahmen des Bundesrates. Es ist so, dass die Begleitung der Sterbenden wie auch die Begleitung der Angehörigen der Sterbenden in allen Ländern, ob sie nun die Widerspruchslösung haben oder nicht, entscheidend für die Spendebereitschaft ist. Hier müssen wir bereit sein, Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auch die Menschen in einer solchen Ausnahmesituation zu begleiten, das Gespräch zu führen. Ich glaube, das muss der erste Schritt sein, der erste Schritt darf nicht die Widerspruchslösung sein.
Ich möchte Sie mit der Mehrheit bitten, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Tatsächlich haben wir uns in der Kommission sehr ernsthaft mit diesem Thema auseinandergesetzt. Es ist sehr schwierig, sich eine Meinung zu bilden, weil wichtige ethische Fragen im Zentrum stehen. Ich habe mich schlussendlich entschieden, dem Antrag Gutzwiller zuzustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens weisen wir hier unglaubliche Defizite auf. Die Situation ist sehr schwierig. Wir nehmen den Verlust von Menschenleben in Kauf, wenn wir nicht alles daransetzen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Zweitens hat der Nationalrat mit der Annahme der Motion Favre Laurent 12.3767 ein klares Zeichen gesetzt, wonach die Widerspruchslösung eine Mehrheit findet. Drittens hat mich das Gespräch mit Leuten, die tagtäglich in diesem Bereich aktiv sind und die in ganz schwierigen Situationen mit den Angehörigen sprechen müssen, in meinem Entschluss bestärkt.
Sofern der Wille des Verstorbenen deutlich dokumentiert ist - bei der Zustimmungslösung mit einem Ja, bei der Widerspruchslösung mit einem Nein -, ist die Situation klar: Da gilt der Wille des Verstorbenen. Dieser Wille ist zu respektieren, sowohl beim Widerspruch als auch bei der Zustimmung. Wenn ein Ja oder ein Nein bekannt ist, gibt es keine weiteren Fragen mehr, dann ist die Lösung klar.
Wenn keine Angehörigen gefunden werden, Frau Keller-Sutter, ist auch bei der Widerspruchslösung eine Entnahme nicht möglich, also dann, wenn keine Erklärung bekannt ist. Denn Artikel 8 Absatz 4 verlangt, dass man in jedem Fall die Angehörigen konsultiert; wenn keine Angehörigen vorhanden sind, darf keine Entnahme gemacht werden, sowohl bei der Zustimmungslösung wie auch bei der Widerspruchslösung. Auch Artikel 8 Absatz 5 ist bei der Widerspruchslösung gültig; er besagt, dass der Wille der verstorbenen Person allen übrigen Entscheidungen vorgeht und dementsprechend zu respektieren ist.
Weshalb erhofft man sich von der Widerspruchslösung eine bessere Entwicklung? Die Widerspruchslösung setzt, wie es Herr Gutzwiller sehr gut dargelegt hat, eine soziale Norm. Gehen wir davon aus, dass die Bereitschaft, Organe zu spenden, zur sozialen Norm erklärt wird, oder gehen wir davon aus, dass es nicht so ist? Wir als Gesetzgeber sind aufgefordert, diese Frage zu beantworten. Ich bin jetzt etwas erstaunt, dass man sagt, jeder, der ein Organ brauche, gehe davon aus, dass er es bekomme, und er wäre bereit, es zu spenden, wenn er dran wäre. Wenn man davon ausgeht, dass das die Norm ist, dass diese Überlegung Gültigkeit hat, dann führt das automatisch zur Widerspruchslösung. Dann ist die Norm nämlich die, dass man die Organe zur Verfügung stellt.
Diese Norm sollte der Gesetzgeber festlegen; dies sollten nicht die Angehörigen tun müssen. Wenn die Angehörigen vor diese Frage gestellt werden und sie die entsprechende Diskussion vorher nicht geführt haben - und das haben sie in den meisten Fällen eben wahrscheinlich nicht -, bekommen sie eine Hilfe durch den Gesetzgeber. Diese Hilfe wird durch die soziale Norm geboten; es ist auch eine Hilfe, welche in diesen sehr schwierigen Momenten von den zuständigen Leuten vor Ort angeboten werden kann. Wir Menschen sind darauf angewiesen zu wissen, was die anderen Leute denken; es verhält sich damit genau gleich wie beim Handeln in normalen Situationen. Wenn die Norm darin besteht, dass man ein Organ spendet, falls dies nötig und zweckmässig ist, dann erleichtert man damit den Angehörigen die Entscheidfindung sehr stark. Sie sind dann nicht gezwungen, einfach Ja zu sagen, sondern sie können Nein sagen, wenn sie die Überzeugung haben, dass der verstorbene Angehörige nicht bereit gewesen wäre, ein Organ zu spenden. Dementsprechend bin ich überzeugt, dass wir als Gesetzgeber die Lösung, die früher in siebzehn Kantonen Gültigkeit hatte, wieder einführen können - nebst anderen Massnahmen - und so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass künftig in der Schweiz weniger Menschen, welche auf Organe angewiesen wären, sterben.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich bin für Eintreten auf dieses Geschäft. Es schafft die notwendige Klarheit über die Abläufe und die Zuständigkeiten bei der Organtransplantation. Mit der heutigen Gesetzgebung herrscht zu wenig Klarheit. Der Gesetzentwurf schafft auch die notwendige Rechtssicherheit für das Personal, das in all die Fragen der Organtransplantation involviert ist. Es hält auch die Rechte und Pflichten von Spendern und Empfängern fest. Die verschiedenen Artikel regeln also eigentlich eine recht breite Palette.
Die Vorlage ermöglicht es uns aber auch, darüber nachzudenken, wie wir die Fragen rund um die Transplantation von Organen oder Teilorganen beantworten möchten. Das betrifft die finanziellen Fragen und den Ablauf, aber eben auch die ethischen Fragen, die sich hier stellen.
Grundsätzlich möchte ich Folgendes festhalten: Ich anerkenne, dass die Transplantation in der modernen Medizin einen grossen Stellenwert hat und dass diese Interventionsmöglichkeit vielen Menschen ein Weiterleben ermöglicht. Ich anerkenne auch das Problem, dass weniger Organe zur Transplantation zur Verfügung gestellt werden, als die Patientinnen und Patienten auf der Warteliste es sich erhoffen. Das führt zu tragischen und schwer zu ertragenden Schicksalen. Ich unterstütze darum auch alle organisatorischen und aufklärenden Massnahmen, die getroffen werden, um die Spendebereitschaft zu vergrössern. Wer allenfalls einmal Organempfänger werden möchte, sollte auch bereit sein, nach seinem Tod seine Organe zur Verfügung zu stellen.
Dennoch gibt es für mich in diesem Bereich sehr heikle Punkte, bei denen eine Diskussion nötig ist. In diesem Gesetzentwurf wird die Todesfeststellung verändert: Neu wird auch die Herztoddiagnostik nach der Maastricht-Kategorie Typ III festgeschrieben. Wir haben in der Kommission wenig darüber gesprochen, es ist aber ein sehr schwieriger Punkt. Ich bin überzeugt, dass da im Nationalrat noch eine vertiefte Debatte folgen wird.
Neu wird auch festgelegt, was für vorbereitende Massnahmen am noch nicht verstorbenen Menschen zur Organentnahme notwendig sind. Das ist ein ganz heikles Gebiet, zumal man, bevor der Mensch wirklich verstorben ist, die Angehörigen fragen muss, ob die Bereitschaft zur Organentnahme bestehe. Die Massnahmen müssen eingeleitet werden, bevor der Tod festgestellt wird. Da stellen sich ausserordentlich heikle Fragen. Wir sind auch darauf nicht allzu vertieft eingegangen.
Was uns hauptsächlich beschäftigt hat, ist die Frage "Zustimmungs- oder Widerspruchslösung?". Für mich als liberalen Menschen ist klar, dass der Entscheid für eine mögliche Organentnahme vom Spender selber gefällt werden muss. Er soll entscheiden, ob er bereit ist, ein Organ zu spenden oder nicht. Wenn er nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden, sind die Angehörigen gefragt, aber ganz klar im Rahmen der Zustimmungslösung. Die Grundannahme, dass der Körper eines Menschen während des Sterbens oder nach dem Tod zu einem Allgemeingut wird, auf das man einen Rechtsanspruch hat, widerstrebt meinem liberalen Gedankengut vollständig. Unser Körper ist wahrscheinlich der treueste Begleiter während unseres Lebens. Ausgerechnet dieser soll beim Sterben zum Allgemeingut werden, auf das man Anspruch hat! Da verstehe ich die Welt nicht mehr. Wo ist da der Unterschied zum Mercedes in der Garage des Verstorbenen oder zu seinem Ferienhaus in den Bergen? Warum hat man auf den Körper und die Organe des Verstorbenen einen Anspruch? Was berechtigt die Gesellschaft, den Körper für sich zu vereinnahmen? Damit könnte man auch Kannibalismus verteidigen, wenn jemand am Verhungern ist. Wo ist dann da die Grenze? Da habe ich eine grundsätzlich andere Haltung als Kollege Gutzwiller. Es ist ein riesiger Unterschied, ob ich der Organentnahme freiwillig und durchaus aus ethischen Überlegungen heraus zustimme, weil ich es ermöglichen möchte, dass das Leben eines anderen Menschen weitergeht - das ist ethisch gesehen eine grossartige Haltung, beruht aber auf Freiwilligkeit -, oder ob ich die Entnahme abwehren muss, weil rundherum alle schon auf mein Organ warten. Für mich geht es hier um eine fundamentale Frage, die ich wirklich ganz anders beantworte als die Minderheit.
Ich habe mir in der Kommission auch erlaubt, zwei, drei Fragen zu stellen, weil sie in diesem Kontext für mich wichtig waren und weil sie es vielleicht auch für andere Menschen sind, die sich mit dem Sterbeprozess auseinandersetzen. Kollegin Karin Keller-Sutter hat es schon angetönt: Wer je einen Menschen in den Tod begleitet hat, der weiss, dass das Sterben nicht nur das Funktionieren des Körpers betrifft. Ich habe die Frage gestellt, wem denn eigentlich der Körper eines Sterbenden gehört. Gehört er dem sterbenden Menschen? Gehört er den Angehörigen? Oder gehört er den Menschen, die auf ein Organ warten? Das Kind hat, schon als noch nicht geborenes, einen Schutz der Integrität seines Körpers. Die verstorbenen Menschen haben auf dem Friedhof Anspruch auf den Totenfrieden. Im Rahmen des Sterbens scheint hier aber irgendwo ein Perspektivenwechsel stattzufinden, weil die Organe des Menschen beansprucht werden. Ich meine das nicht zynisch, sehe ich doch auch die Not der Menschen, die auf einer Warteliste sind und auf ein lebensnotwendiges Organ warten. Wir werden aber nie genügend Organe zur Verfügung haben, weil die Warteliste stärker wächst als die Bereitschaft der Bevölkerung, Organe zur Verfügung zu stellen. Das ist kein schweizerisches Problem. Es geht letztendlich eben um eine ethisch-moralische Frage.
Ich habe auch die Frage gestellt, wem denn eigentlich der Sterbeprozess gehöre. Wir wissen, dass vorbereitende Massnahmen getroffen werden müssen, wenn eine Organentnahme ansteht. Ansonsten ist die Qualität der zu transplantierenden Organe nicht gut, was ja für niemanden von Interesse ist. Nur, wenn die Angehörigen bereit sind, die Organe zur Verfügung zu stellen, greifen sie eigentlich auch in den Sterbeprozess ein.
Ich habe mir dann auch erlaubt - mich auf die christliche Tradition berufend -, dem Vertreter der Ethikkommission, der notabene auch Theologie studiert hat, die Frage zu stellen, wie es sich denn eigentlich mit dem im Rahmen der vorbereitenden Massnahmen vorgenommenen Unterbruch des Sterbeprozesses verhalte. Wir leben ja in einem Land, das - und dafür muss man sich, denke ich, nicht schämen - von der christlichen Kultur geprägt ist. Gemäss der christlichen Kultur haben wir nebst dem Körper auch eine Seele. Ich habe mir erlaubt, den Ethiker zu fragen, wann sich denn eigentlich die Seele vom Körper löse. Könnte es sein, dass es bei einer Organentnahme oder bei den vorbereitenden Massnahmen diesbezüglich zu Störungen kommt?
Auch das habe ich nicht ironisch gemeint. Ich finde, das sind ernsthafte Fragen, die man sich stellen kann und die einem am Schluss dann vielleicht helfen zu entscheiden, ob man sich eher der Minderheit Gutzwiller oder eher der Mehrheit anschliessen soll. Diese postuliert, dass das Individuum vorgängig Eigenverantwortung übernimmt und entscheidet, ob es bereit ist, seine Organe zur Verfügung zu stellen und die vorbereitenden Massnahmen an seinem Körper zu akzeptieren. Wenn es das tut, verrät dies die reife Haltung eines Individuums, das in Eigenverantwortung lebt. Interessant war übrigens die Unfähigkeit des Theologen und Mitglieds der Ethikkommission, auf die ihm gestellte Frage überhaupt einzugehen. Das war für mich sehr eindrücklich.
Insgesamt versuchen wir mit diesem Gesetz, anstehende Fragen zu lösen. In vielen Bereichen haben wir meiner Meinung nach akzeptable und gute Antworten gefunden. In der Frage "Zustimmungs- oder Widerspruchslösung?" ist meine Haltung klar: Es soll die Zustimmungslösung gelten, wie wir sie heute haben. Sie ist gesellschaftlich akzeptiert; die gesellschaftliche Akzeptanz ist eigentlich eine Grundvoraussetzung für eine Steigerung der Bereitschaft zur Organspende. Sobald Zweifel im Raum sind, sobald befürchtet wird, dass die Sache irgendwie undurchsichtig abläuft oder dass der Wille nicht respektiert wird, werden wir - da können wir noch so viele organisatorische Massnahmen ergreifen - keine grössere Bereitschaft zur Organspende haben. Das Vertrauen der Bevölkerung, dass die Abläufe korrekt sind und dass der Wille des Betroffenen oder seiner Angehörigen im Zentrum steht, ist bei der Zustimmungslösung wesentlich höher als bei der Widerspruchslösung.
Darum bin ich gar nicht so sicher, ob die Minderheit, die glaubt, mit der Widerspruchslösung für mehr Organe zu sorgen, am Schluss nicht einen Bumerang wirft. Ich sage das, weil in der Bevölkerung Unsicherheit besteht und weil damit das Ziel, mehr Organe zur Verfügung zu haben, nicht erreicht wird.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Auch ich unterstütze die Teilrevision des Transplantationsgesetzes, welche ja auch Thema der im Januar 2013 vom Bundesrat präsentierten Strategie Gesundheit 2020 ist. Ich unterstütze es insbesondere, dass die Information und die Überzeugung von potenziellen Spendern verstärkt werden sollen. Nur das bringt uns in dieser Frage weiter. Es sind auch die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen und einzusetzen. Für mich ist es aber wichtig und richtig, dass es für die Entnahme von Organen bei der heutigen Zustimmungslösung bleibt. Eine Organentnahme ist ein Eingriff in die Integrität, in die Persönlichkeit, ja in die Würde des Menschen. Diesen Eingriff zu erlauben setzt ein aktives Tun des Spenders bzw. ein ausdrückliches Einverständnis voraus. Bei der Widerspruchslösung, welche als Minderheitsantrag vorliegt, ist die Konsequenz, dass der Staat für mich entscheidet, wenn ich nicht ausdrücklich Nein sage.
Herr Gutzwiller, Sie haben gesagt, ein autonomer und erwachsener Mensch solle und wolle entscheiden. Das ist richtig. Das ist aber das Wesen der Zustimmungslösung und nicht jenes der Widerspruchslösung, wo bei Schweigen, wo bei Nichthandeln Zustimmung vermutet wird. Vergessen Sie auch nicht, dass wahrscheinlich etwa 50 Prozent der Personen - das ist meine Schätzung - zum Sterbezeitpunkt alleine leben und gar keine Angehörigen mehr haben. Also wird in all diesen Fällen das Nichthandeln als Zustimmung gewertet. Bei der Widerspruchslösung gehört mein Körper dem Staat, wenn ich nicht Nein sage, wenn ich nicht widerspreche. Das geht für mich zu weit.
Im Übrigen habe ich mir auch eine Frage gestellt, die vielleicht leichter beantwortet werden kann, wenn man nicht auf ein Organ angewiesen ist: Gibt es überhaupt einen Anspruch auf ein Organ eines anderen Menschen? Ich überlasse die Beantwortung der Frage jedem Einzelnen. Auf jeden Fall geht für mich die Widerspruchslösung viel zu weit. Auch die Nationale Ethikkommission hat sich dagegen ausgesprochen, weil es ein zu weit gehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen Menschen ist.
Es kommt hinzu, dass internationale Vergleiche ergeben, dass ein Wechsel zur Widerspruchslösung keine Steigerung der Spenderaten ergibt. Sie haben es ausgeführt: Bis vor sechs Jahren galt die Widerspruchslösung. Wenn die Widerspruchslösung tatsächlich all jene Resultate zeitigen würde, die von ihr erwartet werden, hätten wir vor sechs Jahren überhaupt keine Probleme in dieser Frage gehabt, und das Problem wäre gelöst gewesen. Das war aber nicht so. Selbst die Einführung eines nationalen Spenderregisters hat in anderen Ländern keinen signifikanten Anstieg der Spenderzahlen ergeben. Ein solcher, in der Sache zu unterstützender Anstieg der Anzahl Spender ergab sich nur, wenn ein gebündelter Aktionsplan vorlag und auch nach diesem vorgegangen wurde; der Bundesrat hat vor einigen Wochen ja auch entsprechend kommuniziert. Hier sind wir uns ja alle einig, hier haben Sie auch unsere Unterstützung: Ziel muss es sein, die heutige Spenderrate von 13 auf rund 20 bis 25 Spender pro Million Einwohner zu steigern. Das aber ist mit einem blossen Wechsel zur Widerspruchslösung nicht gegeben. Sie riskieren auch, Kollegin Diener hat es gesagt, vielleicht sogar das Gegenteil zu bewirken.
Schliesslich und endlich ist zu sagen, dass der Wechsel zur Widerspruchslösung, welche - wir stellen das auch heute Morgen fest - doch eine ethisch heikle Frage ist, gar nicht Gegenstand dieser kleinen Gesetzesrevision gewesen ist und damit auch nie ein eigentliches Vernehmlassungsverfahren durchlaufen hat. Das aber scheint mir für einen solchen Eingriff, einen solchen tiefgreifenden Systemwechsel unabdingbar zu sein. Herr Stöckli hat gesagt, dass der Nationalrat die Motion Favre Laurent 12.3767 mit grosser Mehrheit angenommen habe. Ja, aber schauen Sie nach: Es fand überhaupt keine Diskussion statt. Der Motionär hat gesprochen, der Bundesrat hat geantwortet, und da war noch eine kleine Wortmeldung. Aber eine eigentliche Diskussion in dieser Sache hat nie stattgefunden, und es greift zu kurz, jetzt zu sagen, der andere Rat habe dem zugestimmt.
Alles in allem ersuche ich Sie selbstverständlich um Eintreten, Zustimmung und dann vor allem darum, der Mehrheit zu folgen. Ich ersuche Sie hier vor allem auch ausdrücklich darum, die bewährte Praxis weiterzuführen.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Auch ich möchte mich kurz äussern, vor allem zu diesem Aspekt des möglichen Wechsels zur Widerspruchslösung. Dass ich auch auf die Revision eintrete, ist klar. Ich gehe auf die allgemeinen Ausführungen zur Revision nicht ein.
Ich möchte mich der Minderheit Gutzwiller anschliessen, welche den Wechsel zur Widerspruchslösung unterstützt, ohne die Hoffnung, dass die verschiedenen geschilderten Probleme alleine durch diesen Wechsel einfach so gelöst werden könnten. Ich tue es aber im Bewusstsein - und damit nehme ich den Verweis von Kollege Schwaller auf die Zeit vor 2006 auf -, dass die Wartelisten und die verschiedenen Probleme nur dann reduziert werden können, wenn die Anstrengungen gleichzeitig auf verschiedenen Wegen, auf möglichst allen Wegen forciert werden. Einer davon kann der Systemwechsel sein. Die anderen Wege - die Information, die Sensibilisierung und an allererster Stelle das Schaffen von Vertrauen - gehören auch dazu.
In Bezug auf das Vertrauen, das bei dieser Frage so wesentlich ist, möchte ich anfügen, dass ich vor den einzelnen Meinungen, seien sie zugunsten der Mehrheit, seien sie zugunsten der Minderheit, und vor den auch sehr persönlichen Erfahrungen, die hinter diesen Meinungen stecken, grossen Respekt habe. Zum Thema Vertrauen möchte ich im Kontext der Diskussion rund um einen möglichen Systemwechsel aber auch die Frage aufwerfen: Ist es nicht so, dass es verschiedene Unsicherheiten und Missverständnisse gibt, was dieser Systemwechsel bedeuten könnte? Die Ausgestaltung des Systemwechsels ist dabei ganz wesentlich. Wenn ein Widerspruch vorliegt, dann ist der Fall klar. Wir sollten, darauf komme ich nachher noch kurz zu sprechen, auch darüber reden, wie wir die Menschen dazu bringen, sich in ihrer Selbstbestimmung mit dieser Frage auseinanderzusetzen und nach Möglichkeit für sich eine Antwort auf diese Frage zu finden und zu manifestieren. Wenn ein Widerspruch vorliegt, ist der Fall klar.
Wenn kein Widerspruch vorliegt, dann folgt das Gespräch mit den Angehörigen. Wir dürfen uns meines Erachtens nicht Sand in die Augen streuen und sagen, dass die Situation für die Angehörigen erst dann ganz schwierig wird. Die Situation ist auch heute für die Angehörigen sehr schwierig und eine grosse Herausforderung. Es ist sicher immer von Vorteil, wenn die Angehörigen in einer solchen Situation Anhaltspunkte darüber haben, wie die betroffene, die verstorbene Person sich selber zu dieser Frage gestellt hat. Gestern wurde in der Sendung "10 vor 10", die ich mir auch angeschaut habe, eindrücklich geschildert, dass in diesem Gespräch, das sehr behutsam erfolgen muss, diese Fragen - es sind meines Erachtens die schwierigsten Fragen überhaupt - angegangen werden und dass dabei auch der nachgeschobene Widerspruch eine wichtige Bedeutung hat. Das gilt es auch zu beachten.
Noch einmal: Eine Frage, die im Zentrum steht, aber noch nicht so klar geäussert wurde, ist folgende: Wie können wir die Menschen dazu bringen, sich selber ganz individuell und ganz frei, frei von Druck und auch von moralischen Zwängen, von denen man vielleicht annimmt, dass sie in der Gesellschaft vorhanden sind, mit der Frage auseinanderzusetzen, wie es aus ihrer Sicht aussieht? Dürfen wir die Menschen dazu bringen, dass sie im Idealfall eine Antwort auf diese Frage finden und diese auch manifestieren, damit vor allem die Angehörigen darüber im Bild sind und nicht diesen wahnsinnig schweren Entscheid fällen müssen?
Ich bin überzeugt davon, dass die Selbstbestimmung im Zentrum stehen muss, und das setzt eine Auseinandersetzung mit dem Thema voraus. Ich gebe Herrn Gutzwiller Recht: Die Auseinandersetzung mit dieser Frage - nicht als Frage auf gesellschaftlicher Ebene, sondern als Frage, die jeder für sich ganz persönlich beantworten muss - ist dabei vorauszusetzen. Ich glaube fast, dass hier das grosse Problem liegt, dass auch deshalb die Situation besteht, dass die Beweggründe für die Zustimmung zum Antrag der Minderheit oder für die Zustimmung zum Antrag der Mehrheit sehr nahe beieinanderliegen können.
Ich werde mit der Minderheit stimmen, bin aber - abgesehen von unserem Entscheid für die Minderheit oder die Mehrheit - der absoluten Überzeugung, dass wir im Interesse der Menschen, die heute oder künftig auf Organspenden angewiesen sind bzw. sein werden, verpflichtet sind, unsere Anstrengungen zu forcieren. Daher unterstütze ich in allererster Linie diese Revision und die Suche nach einem Massnahmenpaket, nach einer Kombination verschiedenster Massnahmen, wie es auch Kollegin Maury Pasquier gesagt hat. Im Sinne einer weiteren Möglichkeit und eines weiteren Weges, den man gehen kann, empfehle ich zusätzlich, der Minderheit zu folgen.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Ich bin mir natürlich bewusst, dass die ganze Thematik rund um die Organspende nicht einfach ist, insbesondere weil es hier um fundamentale ethische Fragen geht. Wir müssen uns aber trotzdem mit der Problematik auseinandersetzen und jetzt doch noch einmal, unabhängig von der ganzen ethischen Problematik oder den ethischen Beweggründen, ein paar Zahlen zur Ausgangslage zur Kenntnis nehmen.
Ende 2011 warteten 1074 Personen in der Schweiz auf ein Spenderorgan. Im Jahre 2000 waren es erst 468 Personen gewesen. Die Medizin wird auch in Bezug auf Transplantationen - und hier geht es nicht nur um Organe, es geht auch um Gewebe und Zellen - weitere Fortschritte machen. Das heisst, es wird immer mehr Personen geben, die auf ein Spenderorgan warten werden. Die Zahl der Organspenden in Österreich - wir haben ja gehört, dass dort die Widerspruchslösung gilt - ist im internationalen Vergleich hoch, und in Australien und den USA ist sie seit der Einführung der Widerspruchslösung gestiegen. In einigen Ländern, das wurde gesagt, ist die Bereitschaft zur Organspende nicht gestiegen, obwohl man die Widerspruchslösung eingeführt hat. Ich habe aber keine Gründe gehört, warum dem so ist.
Mit der Einführung der Widerspruchslösung - und das ist für mich ein Hauptgrund für diesen Antrag - müssen sich viel mehr Bürgerinnen und Bürger mit dieser ganzen Problematik auseinandersetzen, weil ja breit informiert werden muss.
Nun etwas sehr Wichtiges, das bis jetzt zu wenig zum Ausdruck gekommen ist: Heute gilt ja die erweiterte Zustimmungsregelung. Was heisst das? Die Angehörigen dürfen der Organentnahme zustimmen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten weder zugestimmt noch widersprochen hat. Das ist ja die Mehrheit der Einwohner. Sie haben weder zugestimmt noch widersprochen. Also haben die Angehörigen nachher die Möglichkeit, einer Organentnahme zuzustimmen. Damit haben wir heute schon eine abgeschwächte Widerspruchslösung, wie ich das nennen möchte.
Jetzt vielleicht noch eine Bemerkung zu dieser Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission: Es ist richtig, dass die Ethikkommission nicht nur aus ethischen Gründen eine Änderung des Gesetzes einstimmig ablehnt, sondern auch, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass die Widerspruchslösung zu einer Erhöhung der Spenderrate führen würde. Ich bin aber überzeugt, dass die Spenderrate merklich erhöht werden könnte, wenn der Übergang von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung von spezifischen und breitgestreuten Informationsmassnahmen begleitet würde. Und eine breite Information ist Voraussetzung, damit der Wechsel zur Widerspruchslösung verfassungskonform ist.
Ich möchte auch noch erwähnen, dass eine kleine Minderheit der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin der Auffassung war, dass die Widerspruchslösung aus ethischer Sicht grundsätzlich akzeptabel sei. Die Begründung dieser Minderheit ist leider in der Stellungnahme nicht aufgeführt.
Ich komme zum Schluss: Die Widerspruchslösung bringt aus meiner Sicht mehr Sicherheit. Menschen, die keine Organe spenden wollen, können sich in einem Register eintragen lassen. Wenn sie sich dort eintragen lassen, haben sie die Garantie, dass ihnen kein Organ entnommen wird. Die Widerspruchslösung, wie sie von der Minderheit beantragt wird, ist keine automatische Organspende, weil faktisch gemäss Artikel 8 Absatz 3 immer das Gespräch mit den Angehörigen geführt wird.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit und somit die Widerspruchslösung zu unterstützen.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als Laie und hoffentlich in nächster Zeit Nichtempfänger von gespendeten Organen bin ich hier in einem Dilemma. Wenn ich auf meine innere Stimme höre und mich frage, ob ich bereit wäre, Organe zu empfangen, komme ich zum Entscheid "ja". Wenn ich diesen Entscheid gefällt habe, dann frage ich mich: Wäre ich auch bereit zu spenden? Da komme ich selbstredend ebenfalls zum Entscheid "ja". Wenn ich bereit bin zu empfangen, bin ich selbstverständlich auch bereit zu geben.
Frau Diener hat darauf hingewiesen, dass ein grosser Unterschied bestehe, ob man freiwillig zustimme oder ob man es abwehren müsse. Ehrlich gesagt sehe ich da keinen grossen Unterschied. Ist es - solange ich nicht auf der Intensivstation bin - so schwierig zu sagen, dass ich nicht spenden will? Ich muss ja nur das mitteilen. Wenn ich nichts mitteile, bin ich bereit zu spenden. Wir machen täglich viel, viel Schwierigeres, und hier haben wir ein solches Problem. Es wurde verschiedentlich gesagt, es sei dann noch lange nicht sicher, dass mehr gespendet würde. Doch, das ist ganz sicher. Die meisten, die Sie fragen, werden sagen, dass sie selbstverständlich spenden würden, sich aber noch nie damit befasst hätten und sich auch nicht veranlasst fühlten, einen Organspendeausweis auf sich zu tragen. Das ist doch die Realität.
Tatsache ist auch, dass jährlich 80 bis 100 Personen sterben, die auf ein Organ warten. Wenn ich mit der Bereitschaft, meine Organe zu spenden - gut, meine wären nicht gefragt, aber das ist etwas anderes -, nur vier oder fünf von jenen, die sehnlichst darauf warten, das Leben retten kann, dann habe ich doch meinen Beitrag geleistet. Es wurde auch gesagt: Das Gespräch mit den Angehörigen erleichtert das ungemein. Wenn ich für meinen Schwiegervater entscheiden muss, ob er Organe spendet oder nicht, ist es mir viel, viel wohler, wenn ich seinen im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte geäusserten Entscheid kenne.
Ich anerkenne selbstverständlich alle ethischen Überlegungen. Die entsprechenden Fragen muss jeder für sich selber beantworten. Aber man hat ja nachher noch die Möglichkeit zu sagen: Nein, ich will nicht. So einfach ist die Geschichte. Ich würde meinen, man sollte hier nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Minderheit Gutzwiller zustimmen.
Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
Tout d'abord, je voudrais dire que je ne crois pas à l'effet boomerang évoqué par Madame Diener Lenz. Je crois effectivement que la solution proposée par la majorité de la commission est une solution qui va permettre d'accroître objectivement, dans une certaine mesure, le nombre d'organes à disposition; je crois qu'on ne peut pas véritablement contester cela.
Je suis interpellé par tout ce dossier et tout particulièrement par la question du consentement présumé et par la problématique des droits de la personnalité. Je me suis posé cette question suite à l'intervention de Monsieur Schwaller: au fond, qui est titulaire de ces droits de la personnalité? Avant le décès, ce sont de toute évidence les droits de la personne qui est appelée à mourir, c'est-à-dire chacun d'entre nous. Et ces droits s'exercent, dans le modèle Gutzwiller, par l'inscription dans un registre; ils ne sont donc en eux-mêmes pas entravés. On peut penser que la personne qui ne prend pas soin de régler cette question de son vivant n'y accorde pas une importance considérable. Bien sûr, il y a des personnes qui n'y pensent même pas et qui rétrospectivement seraient très malheureuses d'avoir manqué cela. Seulement, au moment où elles devraient être malheureuses, elles sont mortes, donc elles ne peuvent plus être malheureuses et la question ne se pose plus. On ne va pas tenir compte de droits rétrospectifs de la personnalité.
Pour finir, après le décès, ce sont uniquement les droits des proches qui sont en jeu. Ce qu'il faut mettre dans les deux plateaux de la balance des intérêts, ce sont d'une part le droit moral des proches, et d'autre part la possibilité de sauver certaines vies. Et là, franchement, je ne vois pas comment je pourrais en conscience ne pas opter pour la solution consistant à sauver certaines vies. Droit seulement moral des proches contre possibilité de sauver des gens. Je connais des exemples très précis de personnes qui étaient vouées à une mort certaine et proche et qui, grâce à une transplantation, sont maintenant resplendissantes, ont fondé une famille, font du sport, etc. C'est du concret, ce n'est pas juste un débat théorique.
Un dernier aspect concernant le corps: il est clair qu'il ne s'agit en aucune façon de créer un monstre juridique - que serait un droit d'autrui sur le corps de la personne décédée, ou qui va décéder - et encore moins une espèce de propriété étatique, si j'ai bien compris telle ou telle intervention à ce sujet-là. On a tous présente à l'esprit l'horreur des cas qui semblent avérés en Chine, où on a exécuté des gens dans le but de prélever sur eux des organes. Evidemment, on ne va en rien aller dans une telle direction. On a une solution beaucoup plus prudente qui nous est proposée, y compris par la minorité. Donc, après être entré en matière, je crois que je me dois d'opter pour la proposition de la minorité Gutzwiller.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Nur kurz drei Punkte; man kann in dieser Frage unterschiedliche Meinungen haben, das ist völlig unstrittig, aber ich möchte doch noch darauf hinweisen, was Fakt ist:
1. Kollegin Keller-Sutter und Kollege Schwaller haben das Schreckgespenst an die Wand gemalt, bei Personen ohne Angehörige würde der Staat sozusagen die Hand auf diese Körper legen und sie "ausweiden". Ich muss explizit festhalten, dass das nicht geschehen kann. Artikel 8 Absatz 4 besagt in beiden Lösungen genau gleich: Wenn keine Angehörigen da sind, ist die Entnahme unzulässig. Das ist in beiden Lösungen genau gleich. Es ist also wirklich nicht richtig zu behaupten, beim Fehlen von Angehörigen könne der Staat eingreifen.
2. Herr Kollege Recordon hat es bestens ausgeführt: Es kann keine Rede von einer staatlichen Vereinnahmung des Körpers sein. Das individuelle Recht auf den Körper bleibt integral bestehen. Das bestreitet nicht einmal die Mehrheit der Ethikkommission. Das Recht bleibt beim Individuum. Das Individuum sagt Nein, wenn es keine Donation will. Wenn es diesen Willen nicht dokumentiert, sind es seine Angehörigen, die Ja oder Nein sagen. Es ist ihr Entscheid, wie sie diese Frage beurteilen. Aber diesen Angehörigen wird in ihrem Entscheid geholfen, durch eine soziale Norm, die besagt: Es ist eigentlich das Richtige und Normale, das entsprechend zu tun in Absenz einer Meinungsäusserung des Verstorbenen. Und wenn man sich zu einem Nein entscheidet und das ins Register einträgt, ergibt sich eine breite Diskussion, das haben verschiedene Votanten erwähnt. Man missversteht die Vorlage wirklich, wenn man von staatlicher Vereinnahmung spricht. Das Recht bleibt beim Individuum oder bei seinen Angehörigen. Gibt es keine Angehörigen und liegt keine Willensäusserung vor, gibt es auch keine Organentnahme. Die Angehörigen entscheiden mit, und sie werden unterstützt durch die gesellschaftliche Norm, die gilt.
3. Ich will mich in die Diskussion über die Seele oder gar den Sitz der Seele nicht einmischen, obwohl sie für einen Mediziner spannend ist. Ich kann Ihnen zum Schluss nur noch sagen: Die Landeskirchen befürworten die Organspende. Sie äussern sich zu den Lösungen nicht im Detail, aber den Grundsatz der Organspende befürworten sie. Und ich nehme an, sie haben das Thema "Seele und Körper" doch wohl auch mitgedacht. Das sei zum Schluss noch angefügt.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ist es nicht wunderbar, in einem Land leben zu können, in dem das Parlament so lange darüber diskutieren kann, ob für eine Organspende ausdrücklich die Zustimmung des Spenders vorhanden sein muss oder ob er vorher ein Nein festhalten muss, wenn er das nicht will? Wir haben hier die entsprechenden medizinischen Möglichkeiten; eine Flugstunde entfernt erübrigt sich diese Frage total. Das darf man nicht vergessen.
Ich möchte bestreiten, was Kollege Jenny gesagt hat, nämlich wenn man für eine Organspende sei, müsse man hier die Widerspruchslösung gutheissen. Alle in der Kommission waren, dafür, dass wir, weil wir zu wenig Organspenden haben, alles unternehmen müssen, um Leben zu retten. Unbestritten war auch, dass, wer sich ein fremdes Organ erhofft, theoretisch auch selber bereit sein sollte, Gegenrecht zu halten. Um diese Fragen geht es hier nicht. Es geht allein darum: Wenn man vorbereitende Massnahmen trifft, dann muss man das machen, wenn das erste Organ ausfällt, und in dieser Zeit müssen die Angehörigen entscheiden können. Diesen Druck wollten wir nehmen. Es war der Mehrheit wichtig, dass die Sterbenden oder allenfalls deren Angehörige ihre Zustimmung geben sollen, dass deren Persönlichkeitsrechte nicht tangiert werden und dass deren Ansprüche auf Würde und Stille beim Loslassen und Abschiednehmen geschützt sind. Es gibt nicht nur das Recht auf ein Organ von der Seite derjenigen, die schon lange darauf warten, wirklich darauf angewiesen sind und sehr froh um eine Organspende sind. Es gibt auch die andere Seite, die Rechte und Ansprüche hat. In diesem Abwägen hat sich die Mehrheit nicht gegen eine Organspende, aber gegen die Widerspruchslösung gestellt. Dies hat sie wirklich auch in der Überzeugung getan, dass der Bundesrat mit dem Aktionsplan mehr erreichen kann, wenn die breite Öffentlichkeit weiss, dass man mit Organspenden Leben retten kann.
Deshalb hat sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen mehrheitlich für die jetzt geltende Lösung ausgesprochen.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Damit sind wir am Ende der Eintretensdebatte angelangt. Ich danke Ihnen für die Gründlichkeit, Seriosität und Fairness, mit der die Debatte geführt worden ist. Ich gebe das Wort nun Herrn Bundesrat Berset.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Le débat que vous menez ce matin appelle beaucoup de réflexions, qui concernent des questions politiques, éthiques ou sociales. Mais c'est aussi, et il faut le rappeler, un débat qui concerne concrètement beaucoup de gens.
Dans notre pays, ces dernières années, 400 à 500 personnes gravement malades ont reçu chaque année un organe. Pourtant, et cela a été rappelé dans ce débat, il y a un nombre de personnes deux fois plus important sur la liste d'attente, avec une tendance à la hausse. Et nous savons que celles et ceux qui auraient besoin d'un nouvel organe pour vivre ne l'obtiennent pas toujours. Dans notre pays, l'année dernière, 52 personnes sont décédées dans l'attente d'un organe. Il faut donc répondre politiquement, mais aussi concrètement, à ces situations. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral souhaite agir et faire en sorte qu'il y ait davantage d'organes disponibles pour les transplantations. Si j'ai bien compris le débat de ce matin, l'unanimité des avis exprimés semble clairement partager l'avis du Conseil fédéral à ce sujet.
C'est la raison pour laquelle, faisant suite aussi à l'entrée en vigueur de la loi en 2007, le Conseil fédéral a soumis, au début de cette année, deux objets au Parlement. Le premier concerne la modification de la loi sur la transplantation et le deuxième - c'est une décision que le Conseil fédéral a prise - se rapporte au lancement d'un plan d'action "Plus d'organes pour des transplantations", sur lequel je reviendrai tout à l'heure.
En ce qui concerne tout d'abord la modification de la loi, il y a quand même, et cela a été peu discuté ce matin, des nouveaux éléments très importants. D'une part, il y a un texte qui précise que désormais les proches peuvent être sollicités en vue d'un prélèvement d'organe, non pas seulement après le décès, mais dès que la décision d'interrompre les mesures de maintien de la vie a été prise. C'est quand même quelque chose qui apporte de la clarté et de la précision dans la pratique, mais qui n'est pas sans conséquence.
Il y a une deuxième nouveauté importante qui concerne le consentement aux mesures médicales préliminaires. Ce sont les mesures qui sont nécessaires pour préserver les organes de tout dommage. Le droit actuel permet déjà qu'une personne représentant un patient qui est incapable de donner son avis, qu'un proche, puisse consentir à des mesures médicales préliminaires s'il n'y a pas eu de décision de la personne concernée à l'avance. Mais ce n'était pas réglé explicitement. Là aussi, il était souhaitable de pouvoir le régler explicitement. Ce serait fait avec la révision de la loi sur laquelle vous vous penchez aujourd'hui.
Il y a d'autres éléments importants: la réponse à la motion Maury Pasquier 08.3519, la question de l'égalité de traitement entre les personnes en Suisse et à l'étranger qui sont soumises au système suisse de santé, et également la protection financière des donneurs vivants. Il y a ensuite le plan d'action. J'y reviendrai tout à l'heure.
Dans cette discussion s'est invité un nouveau point, qui fait débat depuis longtemps sur le plan politique: celui de savoir s'il faut un système d'opposition - ou consentement présumé - ou un système de consentement explicite. Cette question a été étudiée en profondeur par le Conseil fédéral parce qu'il y avait des demandes du Parlement, plusieurs motions, notamment la motion Favre Laurent 12.3767 dont vous discuterez tout à l'heure. Le Conseil fédéral a eu l'occasion d'étudier toutes les mesures qui permettraient véritablement d'augmenter le nombre d'organes à disposition - c'est cela le but - et a transmis au Parlement un rapport complet à ce sujet.
Dans ce cadre, le Conseil fédéral a explicitement renoncé - et il vous propose de renoncer - au changement de système pour aller vers un système dit de l'opposition ou du consentement présumé. On peut jouer sur les mots Monsieur Gutzwiller, les deux notions existent en français.
Pour quelles raisons le Conseil fédéral propose de ne pas approuver ce changement de système et donc de ne pas suivre la minorité de votre commission? C'est simplement parce que dans toutes les études que nous avons pu effectuer, les regards vers l'étranger - et là nous allons aussi parler de faits concrets - nous montrent que cette mesure semble ne pas avoir d'effets et que nous pouvons donc malheureusement douter du fait que le passage au modèle de l'opposition ait une incidence sur le taux de donneurs d'organes dans notre pays.
Il a été fait mention à plusieurs reprises, dans le débat de ce matin, de l'Espagne. L'Espagne est un excellent modèle, qui peut être étudié pour voir ce qui produit de l'effet et ce qui n'en produit pas. En 1979, l'Espagne est passée au modèle de l'opposition. Elle n'a fait que ce pas-là et il n'y a eu aucune modification dans le nombre de dons d'organes en Espagne suite à cette décision. Pendant dix ans, il n'y a eu aucune modification tangible. Dix ans plus tard, à la fin des années 1980, l'Espagne a en plus mis en place un plan d'action, ce que propose aujourd'hui le Conseil fédéral. Et là, l'effet s'est tout de suite fait sentir. On peut donc quand même en déduire qu'il y a une mesure qui a de l'effet, très concrètement, à savoir le plan d'action, et qu'il y a une mesure qui est plutôt théorique et qui ne semble pas avoir d'effet dans la pratique lorsqu'elle est mise en avant, à savoir le modèle de l'opposition.
J'écoutais tout à l'heure Monsieur Imoberdorf qui citait deux cas très intéressants: l'Autriche et l'Australie. Qu'est-ce qui caractérise ces deux pays, Monsieur Imoberdorf? C'est la mise en place de plans d'action - alors bien sûr, dans certains cas, aussi en parallèle au changement de modèle. Maintenant si nous voulons savoir quelle est la mesure qui a vraiment eu de l'effet, toutes les études que nous avons menées et le rapport dont vous disposez à ce sujet montrent clairement que c'est le plan d'action qui permet d'avoir des effets positifs.
D'ailleurs, on constate qu'un taux de donneurs élevé peut aussi être obtenu avec le modèle du consentement au sens large. Il y a des pays comme les Etat-Unis ou l'Irlande qui ont respectivement des taux de 25 et 22 donneurs par million d'habitants, qui sont tout aussi élevés que ceux de pays qui appliquent le modèle de l'opposition.
Il nous semble donc que ce n'est pas le choix d'un modèle dans un texte de loi qui va changer beaucoup de choses. C'est dans le fond assez logique: ce qui a de l'effet, c'est ce qui se passe concrètement dans les situations concernées, ce qui se passe dans les hôpitaux au moment où une situation dramatique intervient et au moment où des décisions difficiles doivent être prises.
On peut ajouter à cela que la Suisse connaissait également le modèle de l'opposition avant 2007 et que, de manière très intéressante et parce que les cantons avaient une certaine liberté de décision, le taux de donneurs le plus élevé avait été atteint au Tessin, canton qui appliquait précisément le modèle du consentement. C'est quand même assez intéressant: le Tessin appliquait le modèle du consentement et connaissait un taux de donneurs plus élevé que les cantons qui appliquaient le modèle de l'opposition. Je le répète, c'est simplement parce que les mesures concrètes ont beaucoup plus d'effet que la question théorique du choix entre deux modèles; le cas même de la Suisse nous le rappelle ici.
On doit se poser la question de savoir ce que signifie dans la pratique ce changement de modèle. Et là, je ne suis pas en mesure de parler en tant que médecin ou en tant que personne qui serait au front dans ce genre de situations très particulières. Mais je peux vous dire que nous en avons discuté avec Swisstransplant, qui nous a fait part des grandes réserves - par rapport au changement de système - exprimées par les spécialistes en médecine intensive.
Elle vous a fait part de ces réserves, parce que les personnes qui sont concernées, dans un moment qui est évidemment stressant pour tout le monde, ne souhaitent pas avoir maintenant encore une pression supplémentaire, mais souhaitent pouvoir agir par le dialogue; c'est comme cela que l'on obtient des effets significatifs. Il faut donc se poser la question de ce que signifierait la mise en place du modèle de l'opposition, alors que nous avons - si vous me permettez cette expression - une certaine opposition de la part de celles et ceux qui devraient ensuite l'appliquer. Et cela nous ramène très vite au cas de l'Espagne. Si on regarde en détail ce qui se passe en Espagne, il y a effectivement le modèle de l'opposition, mais on sait bien qu'il est pratiqué un peu différemment, parce que c'est compliqué pour les personnes qui sont concrètement confrontées aux cas - imaginez les situations - de véritablement mener cette discussion en disant: "Bon, la personne n'a rien dit, alors on y va."
Il y a effectivement une norme sociale, Monsieur Gutzwiller le disait, qui pousse à dire: "Puisqu'il n'y a pas d'opposition, cela va dans le bon sens." Mais est-ce le rôle d'un Etat, d'un Parlement - vous devrez répondre à cette question - d'anticiper en créant des normes sociales qui orientent les choses dans la bonne direction? Dans des questions de ce type-là, faut-il anticiper un mouvement qui dise: "La norme c'est cela, donc on doit aller dans cette direction" - pour une mesure, je vous le rappelle, qui n'a, jusqu'à preuve du contraire, pas d'effet concret? Le Conseil fédéral, comme vous, souhaite augmenter le nombre de dons d'organes et misera vraiment sur des mesures qui permettent d'atteindre ce résultat.
Il y a un chiffre qui n'a pas été cité ce matin et qui me paraît extrêmement intéressant; je vais maintenant vous en parler. Nous avons en Suisse une législation qui s'applique dans ce domaine de manière égale sur l'ensemble du pays - le modèle du consentement. Nous avons pourtant, entre le réseau zurichois et le réseau saint-gallois, à quelques kilomètres de distance, un taux de donneurs par million d'habitants qui est deux fois plus élevé à Saint-Gall qu'à Zurich. D'où provient cette différence, alors que la législation est la même? Cela provient précisément, probablement, de pratiques différentes dans les hôpitaux. La discussion et le débat sur ces pratiques dans les hôpitaux, sur la formation du personnel concerné dans les hôpitaux, c'est précisément le coeur du plan d'action que vous présente le Conseil fédéral. Du simple au double à quelques kilomètres de distance! Il y a peut-être des éléments qui expliquent une partie de cette différence, mais enfin, une différence du simple au double! On voit bien que c'est avec des mesures concrètes dans les hôpitaux que l'on peut effectivement faire bouger quelque chose et que nous devons avoir un débat très pragmatique. Je crois pouvoir vous le dire, ni vous ni moi ne sommes présents dans les salles d'opération au moment où la décision doit se prendre avec les proches, et c'est là que nous devons peut-être faire quelque chose, pour aider celles et ceux qui sont confrontés à ces moments-là, plutôt que de faire des débats - qui sont certes importants, mais qui paraissent un peu théoriques - au Conseil fédéral par rapport à ce qu'il faut atteindre concrètement.
Vous pourriez vous demander ensuite: "Mais pourquoi, s'il nous dit que le modèle de l'opposition n'a aucun effet, le Conseil fédéral s'y oppose-t-il?" C'est une question intéressante. Puisque cela n'a pas d'effet, cela ne peut pas non plus nuire. Alors pourquoi ne ferait-on pas le plan d'action et le changement pour parvenir au modèle de l'opposition? Sur le plan concret, je vous l'accorde, cela ne change pas grand-chose. Sur le plan politique par contre, sur le plan du débat, du débat éthique, du débat sur les droits de la personnalité, ça change beaucoup de choses, et votre débat de ce matin a très bien montré ce que pourrait donner un large débat public sur cette question.
La question à laquelle vous devez également répondre ce matin, avec le choix que vous allez faire ce matin entre le concept de la majorité et celui de la minorité, c'est celle-là: est-ce que vous pensez qu'il est maintenant judicieux de mener ce débat sur la place publique, de manière très générale, ou est-ce que vous pensez plutôt, comme le Conseil fédéral et la majorité de la commission vous le proposent, approprié de dire: "Faisons ces modifications, qui sont importantes, dans la loi sur la transplantation, misons sur le plan d'action et faisons peut-être un bilan dans quatre ou cinq ans, pour voir les résultats du plan d'action"?
Je parlerai maintenant en quelques mots du plan d'action. C'est quelque chose qui avance, ce n'est pas uniquement théorique; il y a déjà eu des travaux, qui avancent bien; demain va se tenir une séance très importante sur le plan technique, eu égard à la décision qui sera prise sur des propositions de priorités pour le plan d'action qui va se dérouler de 2014 à 2017.
Des moyens ont été dégagés en 2013 pour mener tous ces travaux préparatoires, à savoir 300 000 francs. Vous me direz que ce n'est pas grand-chose par rapport aux quelques millions de francs estimés pour la mise en place du registre des oppositions. Mais enfin, si on avait quelques millions pour faire ce travail de coordination, on serait naturellement très heureux.
Au début de l'année 2014, on va décider des priorités avec tous les acteurs concernés, c'est-à-dire avec les cantons, le Comité national du don d'organes, Swisstransplant, la Conférence des directrices et directeurs cantonaux de la santé et des représentants de la médecine intensive, et fixer également le budget pour les années suivantes, avec l'objectif d'améliorer la formation, la sensibilisation dans les hôpitaux et l'échange sur les expériences dans les différents hôpitaux, de manière à vraiment pouvoir, avec ce plan d'action, faire avancer les choses dans la bonne direction.
Je crois donc, pour terminer ce débat, qu'il y a un large accord sur le problème que nous avons aujourd'hui ou sur les défis en matière d'augmentation du nombre d'organes à disposition pour les transplantations. Il y a - je l'ai bien entendu et je vous en remercie - un soutien très clair aux mesures proposées par le Conseil fédéral. Il reste par contre une divergence sur le fait de savoir s'il faut profiter de cette révision pour introduire le modèle de l'opposition ou du consentement présumé. A cette question, le Conseil fédéral répond non.
Je vous invite, avec cette argumentation, à suivre la majorité de votre commission.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
Loi fédérale sur la transplantation d'organes, de tissus et de cellules
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ersatz eines Ausdrucks; Art. 3 Bst. d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule; ch. I introduction; remplacement d'une expression; art. 3 let. d
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 8
Antrag der Mehrheit
Abs. 3bis
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Gutzwiller, Maury Pasquier, Stöckli)
Abs. 1 Bst. a
a. sie vor ihrem Tod einer Entnahme nicht widersprochen hat;
Abs. 3
... einer Entnahme nicht widersprechen. Sie haben ...
Abs. 3ter
Wer Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen will, muss die nächsten Angehörigen vor der Entnahme über ihr Widerspruchsrecht nach Absatz 3 informieren.
Abs. 4
Sind keine nächsten Angehörigen erreichbar, so ist ...
Art. 8
Proposition de la majorité
Al. 3bis
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Gutzwiller, Maury Pasquier, Stöckli)
Al. 1 let. a
a. elle ne s'est pas opposée, avant son décès, à un tel prélèvement;
Al. 3
... effectué que s'ils ne s'y opposent pas. En prenant leur décision ...
Al. 3ter
Quiconque souhaite prélever des organes, des tissus ou des cellules doit informer les proches, avant le prélèvement, de leur droit d'opposition mentionné à l'alinéa 3.
Al. 4
S'il n'est pas possible de se mettre en rapport avec les proches de la personne décédée, il est interdit de ...
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Die Anträge der Minderheit zu den Artikeln 8, 8a und 61 bilden ein Gesamtkonzept. Wir treffen hier also den Systementscheid. Die Diskussion haben wir im Rahmen der Eintretensdebatte geführt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Sie haben damit die Zustimmungslösung der Widerspruchslösung vorgezogen.
Art. 8a
Antrag der Minderheit
(Gutzwiller, Maury Pasquier, Stöckli)
Titel
Widerspruchsregister
Abs. 1
Wer nicht will, dass ihm nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, kann einen entsprechenden Widerspruch in ein Register eintragen lassen.
Abs. 2
Die im Register gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen nur zur Abklärung verwendet werden, ob eine Person der Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen widersprochen hat.
Abs. 3
Die Person, die ihren Widerspruch im Register hat eintragen lassen, kann diesen jederzeit widerrufen oder ändern.
Abs. 4
Wer Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen will, muss vorher prüfen, ob die betroffene Person im Register einen Widerspruch hat eintragen lassen.
Abs. 5
Die für die lokale Koordination zuständige Person darf das Register mittels Abrufverfahren einsehen.
Abs. 6
Der Bundesrat legt fest, durch wen das Register geführt wird.
Art. 8a
Proposition de la minorité
(Gutzwiller, Maury Pasquier, Stöckli)
Titre
Registre des oppositions
Al. 1
Toute personne refusant que des organes, des tissus ou des cellules soient prélevés sur son corps après sa mort peut faire inscrire son opposition dans un registre.
Al. 2
Les données personnelles figurant dans le registre ne peuvent être utilisées que pour vérifier si une personne s'est opposée au prélèvement d'organes, de tissus ou de cellules.
Al. 3
Toute personne ayant fait enregistrer son opposition dans le registre peut la retirer ou la modifier en tout temps.
Al. 4
Quiconque souhaite procéder à un prélèvement d'organes, de tissus ou de cellules doit d'abord vérifier si la personne concernée a fait inscrire son opposition dans le registre.
Al. 5
La personne responsable de la coordination locale est autorisée à consulter en ligne le registre.
Al. 6
Le Conseil fédéral détermine à qui incombe la tenue du registre.
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Über diese Bestimmung ist bei Artikel 8 entschieden worden. Der Antrag der Minderheit wurde abgelehnt.
Art. 10; 13 Abs. 2 Bst. a; 14 Abs. 2 Bst. b, 2bis; Gliederungstitel vor Art. 15a; Art. 15a-15c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 10; 13 al. 2 let. a; 14 al. 2 let. b, 2bis; titre précédant l'art. 15a; art. 15a-15c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 17 Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 17 al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
In der Kommission wurde festgestellt, dass Liechtenstein mit der Schweiz bereits ein Abkommen hat und deshalb hier nicht erwähnt ist. Dieses Abkommen stammt vom 1. März 2010 und besagt, dass Personen, die in Liechtenstein wohnen, für die Organzuteilung bei Transplantationen die gleichen Bedingungen und Ansprüche haben wie Personen, die in der Schweiz wohnen. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 des Entwurfes sind aber nur die Personen gleichgestellt, die in der Schweiz der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind oder einen Anspruch auf internationale Leistungsaushilfe haben.
Ich musste diese Bemerkung im Auftrag der Kommission noch anbringen, weil Liechtenstein hier nicht erwähnt ist.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Art. 21 Abs. 1; 23 Abs. 3; 27 Abs. 2 Bst. b; 54 Abs. 2 Bst. a, abis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 21 al. 1; 23 al. 3; 27 al. 2 let. b; 54 al. 2 let. a, abis
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 61 Abs. 2 Bst. a
Antrag der Minderheit
(Gutzwiller, Maury Pasquier, Stöckli)
a. ... verbundenen Konsequenzen, namentlich den Hinweis, dass ein fehlender Widerspruch zur Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen als Zustimmung gewertet wird, sowie den Hinweis, dass ein Widerspruch in einem Register eingetragen werden kann;
Art. 61 al. 2 let. a
Proposition de la minorité
(Gutzwiller, Maury Pasquier, Stöckli)
a. ... en toute connaissance de cause, en sachant notamment que l'absence d'opposition au prélèvement d'organes, de tissus ou de cellules constitue une présomption de consentement et aussi qu'il est possible de faire inscrire dans un registre son opposition à un tel prélèvement;
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Über diese Bestimmung ist bei Artikel 8 entschieden worden. Der Antrag der Minderheit wurde abgelehnt.
Fussnote im Gliederungstitel vor Art. 69; Art. 69; 70 Abs. 1, 1bis, 3, 4; 74; Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Note de bas de page relative au titre précédant l'art. 69; art. 69; 70 al. 1, 1bis, 3, 4; 74; ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte vor der Gesamtabstimmung noch anfügen, dass die Kommission schlussendlich diesem Entwurf einstimmig zugestimmt hat.
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté