Lärmsanierung: Programmsteuerung und Controlling

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confdüration suisse Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Confederazione Svizzera Confederaziun 5ViZra Abteilung Infrastruktur

Richtlinie des Bundesamts für Verkehr

Lärmsanierung Eisenbahnen: Programmsteuerung und ControUing

Vom 5. Dezember 2016

Postadresse: CH-3003 Bern Standortadresse: Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen Christoph Dürig Tel. +41 5846321 29, Fax ÷41 58462 55 95 christophduerig@bavadmin.ch www.bav.admin.ch

COO 2 1 25 1 00 2 7635478

Aktenzeichen: BAV-232-00005/00001/00006/00002

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Zweck

Diese Richtlinie regelt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bei der Umsetzung von Mass nahmen zur Eisenbahn-Lärmsanierung. Sie definiert die bundesinternen Anforderungen betreffend: — Steuerung und Aufsicht zur Umsetzung des Lärmsanierungs-Programmes, — die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Finanzen, — die Berichterstattung.

Die Bestellerrolle des Bundes für das Lärmsanierungsprogramm wird durch das BAV bzw. für die Teilprojekte Ressortforschung und Investitionsförderung durch das BAFU wahrgenommen. Dieses ist auch die eisenbahnrechtliche Aufsichtsbehörde gemäss Art. 10 Abs. 2 EBG. Bei der Umsetzung von Lärmsanierungs-Vorhaben im bestehenden Schienennetz gelten insbesondere folgende gesetzliche Vorgaben: — Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 24. März 2000, revidierte Fassung vom 1. März 2014 (BGLE; SR 742.144) — Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 4. Dezember 2015 (VLE; SR 742.144.1); in Kraft getreten per 1.1.2016 — Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 6. März 2000 (BBI 2000 4802); Änderung vom 12. September 2013 — Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz USG; SR 814,01) — Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41) — Subventionsgesetz (SuG) (SR 616.1) — Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens

2 Grundsätze

2.1 Geltungsbereich

Die Richtlinie ist für sämtliche im Rahmen des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisen bahnen (BGLE) realisierten Massnahmen verbindlich. Die Art dieser Massnahmen wurde mit der Re vision des Gesetzes sowie der Verordnung (VLE) ab 1.1.2016 erweitert. Die Vorgaben der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit dem BAV sind durch alle Projektbeauftragten verbindlich sicherzustellen.

Die Richtlinie löst die Controlling-Weisung zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets der Lärm Sanierung ab (2000 2015: im Folgenden BGLE 1) und regelt die Steuerung der geplanten Massnah -

men ab 2016 (BGLE II).

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Objekte: — Einführung von Emissionsgrenzwerten für alle auf dem Schweizer Netz verkehrenden Güterwa gen ab 2020 — Massnahmen an der Fahrbahn und ergänzende Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls (Lärmschutzbauten) an sämtlichen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten BGLE am 1. März 2014 bestehenden, ortsfesten Eisenbahnanlagen — Gewährleistung einer akustisch guten Fahrbahnqualität ab 2020 (Schienenschleifen) — Lärmsanierungen von Stahlbrücken — Investitionsförderung: Finanzhilfen für den Erwerb und Betrieb von besonders lärmarmen Güter wagen — Ressortforschung: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu emissionsbegrenzenden Mass nahmen am Rollmaterial oder an der Fahrbahn

Anmerkung: Abschlussarbeiten im Rahmen des BGLE 1 (Sanierung CH-Rollmaterial, Bau von Lärmschutzwänden, Einbau von Schallschutzfenstern) werden nach den bisher geltenden Vorgaben fertiggestellt. Im vorliegenden Leitfaden wird dies wo notwendig mit * gekennzeichnet und kursiv geschrieben.

Zeithorizont: Der Leitfaden gilt analog der Gültigkeit des BGLE bis zum 31. Dezember 2028. Sein Anwendungsbe reich umfasst alle Projektphasen von Planung bis Inbetriebnahme.

2.2 Methodisches Vorgehen

Das Controlling über das Gesamtvorhaben umfasst den Prozess von Auftragserteilung, Planung, Aus führung und Projektabschluss. Es umfasst die Teilprojekte gemäss Projektstrukturplan in Anhang A. Der Regelkreis von Planung, Soll-/Ist-Vergleich und Steuerung des erwarteten Verlaufs der Entwick lung bis zum Projektabschluss wird in den Bereichen Leistungen / Wirkung, Kosten, Termine und Fi nanzen umgesetzt.

3 Programmsteuerung

3.1 Ziel

Ziel der Programmsteuerung ist es, die vereinbarten Leistungs-, Kosten und Terminziele zu erreichen, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und Massnahmen rechtzeitig auszulösen.

Hauptziele der Programmsteuerung (auf allen Stufen von Einzel-Projekt bis Programm) sind: — die vereinbarten Leistungen werden vollständig erbracht und die Wirkung des Lärmsanierungs programms (geforderter Schutz der Bahnanwohner) erreicht — die Kosten von Projektierung und Realisierung werden im Verhältnis zum Nutzen optimiert und die Terminziele des Programmes werden eingehalten — die Termine und die Kosten der einzelnen Projekte werden entsprechend dem Fortschritt perio disch überprüft

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3.2 Teilprojekte des Lärmsanierungsprogramms und Beteiligte

* Lärmschutzbauten und Schallschutzfenster (Restarbeiten BGLE 1)

Die Bestellung der netzweiten Sanierung bestehender Eisenbahnstrecken (BGLE 1) ist vor Start des ursprünglichen Lärmsanierungsprogramms im Jahr 2000 erfolgt. Sie basiert auf der Verabschiedung der Generellen Massnahmenplanung (GMP) und der Inkraftsetzung des Emissionsplans 2075 durch den Bundesrat.

Das BA V sorgt für die durchgängige Projektüberwachung in den Phasen Generelle Massnahmenpla nung (GMP), Auflageprojekt, Bauprojekt, Realisierung, Projektabschluss. Ab der Phase Bauprojekt werden durch die Inftastrukturbetreiber (ISA) die verfügten Schutzbauten umgesetzt. Die Kantone vollziehen parallel die Aufgaben zum Einbau der genehmigten Schallschutzfenster. Grundlage der Projektsteuerung bildet die periodische Erhebung der Kennzahlen gemäss Kapitel 5 des Leitfadens.

Massnahmen an der Fahrbahn und Ergänzungen der Schutzbauten auf dem Ausbreitungsweg des Schalls (BGLE II)

Ab dem Stichjahr 2015 wird die Entwicklung der Lärmemissionen am Schienennetz durch das BAV periodisch erhoben. Diese Emissionen des tatsächlich gefahrenen Verkehrs sowie die Prognose für den Zeithorizont 2025 aufgrund des Referenzkonzeptes dienen als Grundlage zur Prüfung von ergän zende Massnahmen gemäss BGLE, Art. 7a. Das BAV legt die Kriterien für die Prüfung fest und sorgt für die Bestellung bei den betroffenen ISB.

Das BAV scheidet aufgrund dieser Emissionsbetrachtungen der SB Strecken mit Projektierungsbe darf aus. Wo das BAV den ISB Erleichterungen für Überschreitungen der Grenzwerte gewährt hat, sollen insbesondere Massnahmen an der Lärmquelle Fahrbahn, punktuelle Ergänzungen der Lärm schutzbauten oder weitere Optimierungen geprüft werden. Eine generelle, netzweite Planung ist auf grund der hohen lokalen Unterschiede in der akustischen Wirkung im Gegensatz zu Lärmschutzbau ten dabei nicht vorgesehen. Die Projektsteuerung erfolgt in denselben Phasen und mit denselben Instrumenten wie im ursprünglichen Konzept1: Bestellung, Vorprojekt, Bauprojekt, Realisierung, Pro jektabschluss.

Brückensanierungen werden als Einzelprojekte beauftragt und gemäss demselben Phasenablauf überwacht.

lnvestitionshilfen (EGLE II)

Wagenhalter oder Hersteller von Güterwagen können für die Beschaffung von besonders lärmarmem Rohmaterial lnvestitionshilfen beantragen. Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Subvention rich ten sich nach dem Pflichtenheft des Bundesamts für Umwelt (BAFU)2. Entscheide über die Anträge werden zwischen BAFU und BAV bereinigt und dem Gesuchstehler im Rahmen einer anfechtbaren Verfügung mitgeteilt.

Zusätzliche Schallschutzfenster sind im BGLE II nicht vorgesehen.

Aktenzeichen: BAV-232-00005100001/00006100002

Diese Verfügung gilt als Beitragszusicherung und wird durch das BAV im Vertragsmanagement (vgl. Kapitel 6.4) abgebildet. Das BAV sorgt für die finanzielle Überwachung der Projektkredite.

Federführend verantwortlich für die lnvestitionshilfen ist das BAFU gemäss der am 10. Juli 2014 zwi schen den Bundesämtern BAV und BAFU geschlossenen Zusammenarbeits-Vereinbarung.

(Für lnvestitionshilfen wurde in der Botschaft3 zum revidierten BGLE ein Maximalbetrag definiert).

Ressortforschung (BGLE II)

Im Rahmen seiner Tätigkeiten zur Reduktion des Eisenbahnlärms kann der Bund Forschungsaufträge für emissionsbegrenzende Massnahmen an Schienenfahrzeugen und an der Infrastruktur auslösen. Die Aufträge richten sich nach den geltenden Regelungen des Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)4 und zugehöriger Verordnung5. Unter bestimmten Voraussetzungen kön nen zudem Beiträge an Forschungsprogramme von schweizerischen Hochschulforschungsstätten gewährt werden.

Entscheide über Vergaben und Beiträge werden zwischen BAFU und BAV bereinigt. Die resultieren den Verträge werden durch das BAV im Vertragsmanagement (vgl. Kapitel 6.4) geführt. Das BAV sorgt für die finanzielle Überwachung der Projektkredite.

Federführend verantwortlich für die Ressortforschung ist das BAFU gemäss der am 10. Juli 2014 zwi schen den Bundesämtern BAV und BAFU geschlossenen Zusammenarbeits-Vereinbarung.

(Für Ressortforschung wurde in der Botschaft zum revidierten BGLE ein Maximalbetrag definiert).

3.3 Aufgaben des BAV und Schnittstellen zu den Projektbeauftragten

Die Programmbeauftragten fISB und weitere Auftragnehmer) stellen die Umsetzung der beschlosse nen Massnahmen sicher. Sie steuern und überwachen die Projektierung und Realisierung auf operati ver Ebene.

Die Projektbeauftragten sowie die Schnittstellen variieren je nach Teilprojekt gemäss Abschnitt 3.2.

• Lärmschutzbauten und Schallschutzfenster, Massnahmen an der Fahrbahn, Infrastrukturbetreiber (ISB) Ergänzungen der Schutzbauten

• lnvestitionshilfen besonders lärmarme Güterwagen Antragssteller aus der Branche unter Federführung BAFU

• Ressortforschung Eisenbahnlärm Projektbeauftragte unter Federführung des BAFU

BBI 2013489 (-526) SR 172.056.1

Aktenzeichen: BAV-232-00005100001?00006/00002

Die folgende Darstellung zeigt die durch das BAV übernommenen, wiederkehrenden Aufgaben ent sprechend der Richtlinie «Umsetzung Bahninfrastruktur-Ausbauten (RUBA)»6 vom 27. Oktober 2015 sowie die Schnittstellen zu den betroffenen ISB im Jahresüberblick.

Aufgaben Infrastrukturbetreiber (ISB) im Jahresüberblick

Jan Feb Mrz Apr Mal Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Berichterstattung 2. 15,5, Kennzahlen IKosten, Kredit, Terminet

28.2 318.

Zwischen- und Standbencht

Ftnanziewng 28,2.

Voranschlag und Finanzplanung 15.6 15.10.

Aktuallsiewng tUt das laufende Jahr (Forecast) 151 15.6

Anpassung Voranschlagakredit Prdtung Antrag 1 Prtlfung Antrag II

Nachtrage

10.31. 1001, Mittetabrufe 1 Rechnungen lix, tixngn Vxrjinl Folge1zhr

maximal quarlalsweise

Eingabe / Antrag ISE - Entscheid BR / ParIanrent

4 Programmorganisation

4.1 Grundsätze und Gremien

Zur Sicherstellung der Umsetzung der zweiten Etappe des Lärmsanierungsprogramms bilden BAV, BAFU und betroffene ISB eine geeignete Organisation und legen die Rollen der Beteiligten fest. Es wird unterschieden zwischen dem trilateralen Gremium BAV BAFU SB und der jeweils internen - -

Projektorganisation der Beteiligten.

Trilaterales Gremium: Zur Sicherstellung der Koordination zwischen BAV, BAFU und ISB auf strate gischer Ebene ist das Gremium ‘Programmsteuerung (PS) vorgesehen.

Auf operativer Ebene bestehen Arbeitsgruppen mit den ISB (Massnahmen an der Fahrbahn und Er gänzungen Schutzbauten) sowie dem BAFU (1 nvestitionshilfen und Ressortforschung).

bahninftasttuktur-ausbauten-ruba.html

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Programm Lärmsantewng (BGLEIVLE):

BAFU: SBB: BAV: PS Elsenbahntärm tnfrastrektur 80V: CD (Vorsitz), gp (PL), sw, bw Div leitung BAFU Sektion Eisenbahnlärm SBB -AT Lärmsaniening, PS Regulation u Internationales

Ing.bau und Internationales Umwett BAVAbt.SIfuw Begleitgruppe: Leitung

1 SBB. I.AT Larmsanierung. BAV Sektion sP

FB Regulation u Internationales 1 BAFU Sektion BahnlOrm

1 Externe Stakeholders

Lärmsanierung Bereichsicitung

ArG Techntethe Mass ArG Recht (b. Bedarf) ArG lnvestlttonshttfen und nahmen BGLE II Ressortforschung BAV, Leitung bw 1, gp, uw BAV: Leitung uw, gp, bt BAFU. Rechtstdienst, Sektron BAFU. Leitung Sekt Bahntäm, BAFU. Sektion Bahnlärm Bahnlärm BAV: uw, gp SBB. l.AT-IU-UWLSrm

4.2 Projektstrukturplan

Der Projektstrukturplan (PSP) ermöglicht die Abbildung der Massnahmen der Lärmsanierung in einer definierten Hierarchie. Der Projektstrukturplan wird mittels eindeutigem Schlüssel (Identifikationsnum met) definiert. Dieser ist so aufgebaut, dass eine zweckmässige Steuerung, Berichterstattung sowie eine zeitnahe Abrechnung fertig gestellter Projekte ermöglicht wird. Der PSP umfasst dabei die Mass nahmen beider Etappen der Lärmsanierung (BGLE 1 sowie BGLE II).

Die Anforderungen an den Projektstrukturplan, die zu verwendenden Begriffe sowie die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Richtlinie geltende Version sind in Anhang A definiert.

5 Controlling von Leistung, Kosten, Terminen

5.1 Grundsatz

Das BAV arbeitet halbjährlich (Stichdaten 30.6. sowie 31.12.) die notwendigen Kennzahlen zur Pro jektentwicklung auf. Diese ermöglichen eine frühzeitige Steuerung der Kosten, Kredite und Termine auf strategischer Ebene und stellen die durchgängige Transparenz während der gesamten Projektdauer sicher. Zusätzlich dienen sie als Basis für die periodische Berichterstattung.

Das operative Controlling und damit die Sicherstellung der Ziele der Einzelprojekte ist Aufgabe der einzelnen Projektbeauftragten.

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5.2 Kennzahlen

Die Kennzahlen, die durch das BAV im Ausbauprogramm Lärmsanierung aufbereitet werden, ent sprechen den Definitionen der Richtlinie «Umsetzung Bahninfrastruktur-Ausbauten (RUBA)»7 vom 27. Oktober 2015. Es werden aber bewusst nur die im Rahmen des Ausbauprogramms Lärmsanie rung sinnvoll auswertbaren Daten aufbereitet.

Der definierte Datenausschnitt aus den RUBA-Kennzahlen ist in Anhang B aufgeführt.

Kosten:

  • Die vom Bund festgelegte ursprüngliche Kostenbezugsbasis (Botschaft)

  • Kostenschätzung Projektierungsauftrag

  • Aktuelle Kostenbezugsbasis, inkl. Änderungen

  • Ist-Kosten und realisierte Erlöse

  • Angaben zur Teuerung

  • Endkostenprognose

Kredit! Finanzplanung:

  • Kostenziel effektiv

  • vom Bund geleistete Zahlungen

  • zugeteilter Voranschlag des laufenden Jahres

  • bis Ende laufendes Jahr benötigte Mittel (Forecast)

  • Budgetantrag nächstes Jahr

  • Budgetwert alle Folgejahre

Termine:

Terminsituation und -prognose, mindestens auf Ebene Teilabschnitt des Projektstrukturplans gemäss Anhang A.

bahninfrastruktur-ausbauten-ruba.html

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6 Finanzierung

6.1 Grundsatz

Das BAV führt eine laufende Finanzplanung der im Rahmen der Lärmsanierung vereinbarten Projekte. Diese umfasst sämtliche Jahrestranchen bis zum Abschluss des Ausbauprogramms.

Das BAV sorgt für die Bewirtschaftung des Verpflichtungs- und des Voranschlagskredites Lärmsanie rung. Es entscheidet in dieser Funktion, wann und mit welcher Begründung Erhöhungen bei Parla ment bzw. Bundesrat beantragt werden.

6.2 Finanzplanungsprozess und Überwachung Jahreskredite

Das BAV erstellt jährlich bis Ende Februar auf Grundlage der Zahlungspläne der vereinbarten sowie absehbaren Projekte die Finanzplanung des Lärmsanierungsprogramms. Eine wesentliche Grundlage dazu ist die durch die SB ebenfalls bis Ende Februar erstellte Finanzplanung in ihrem Verantwor tungsbereich (Kennzahlen gemäss Anhang B). Bis Ende März werden die bereinigten Planwerte im ordentlichen Finanzplanungsprozess Bund eingegeben. Anträge zur Erhöhung des Voranschlags werden bis spätestens Mitte Januar (Antrag 1) bzw. bis Mitte Juni (Antrag II) erstellt und im übergeord neten Finanzplanungsprozess des Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) bereinigt.

6.3 Mittelabrufe

Der Zeitpunkt der Mittelabrufe richtet sich grundsätzlich nach den Abmachungen in den Projektverein barungen mit den Infrastrukturbetreibern (ISB) und den Verträgen mit den weiteren Beauftragten.

Die Infrastrukturbetreiber (ISB) als Subventionsnehmer rufen die finanziellen Mittel auf Basis der auf gelaufenen Kosten ab. Die Mittelabrufe beinhalten eine Aufstellung, wie sich die Kosten auf die ein zelnen Projekte aufteilen. In der Regel erfolgen die Mittelabrufe quartalsweise. Die erwarteten Kosten können in Absprache mit dem BAV maximal für die nächsten drei Monate ebenfalls einbezogen wer den, sind jedoch separat auszuweisen.

Die Verbuchung in den Krediten des Bahninfrastruktur-Fonds erfolgt nach dem Rechnungslegungs modell des Bundes. Die Leistungen sind dem Rechnungsjahr ihrer Erbringung zu belasten und ent sprechend durch den ISB abzugrenzen. Das BAV gibt den ISB die Frist für den letztmöglichen Ein gang der Mittelabrufe bekannt (in der Regel spätestens bis am 10.01. des Folgejahres eintreffend).

6.4 Vereinbarungskontrolle / Vertragsmanagement

Das BAV überwacht die Vereinbarungen / Verträge sowie deren Finanzierung. Es führt dazu das Ver tragsmanagement im Bahninfrastruktur-Fonds (BIF), basierend auf den Mittelabrufen und der Planung der Annuitäten.

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7 Risikomanagement

7.1 Ziel

Das Risikomanagement bildet die Grundlage, um Chancen und Gefahren systematisch nach einheitli chen Grundsätzen und in ihrem Gesamtzusammenhang zu identifizieren, zu bewerten und zu beurtei len. Damit wird sichergestellt, dass rechtzeitig Massnahmen identifiziert, geplant und ergriffen werden können.

7.2 Anwendungsbereich und Vorgaben

Das BAV führt ein jährliches Risikomanagement für die Massnahmen im Geltungsbereich dieser Richtlinie durch. Es konzentriert sich dabei auf strategische sowie politische Risiken. Das operative Risikomanagement liegt dagegen in der Verantwortung der Projektbeauftragten.

Das Risikomanagement basiert auf einer festgelegten Risikostrategie, einer periodisch aktualisierten Risikobeurteilung und einem Massnahmenmanagement. Die Risikostrategie bildet die Grundlage, um zu entscheiden, welche Risiken im Projekt verhindert, reduziert oder zugelassen werden sollen. Die Risikobeurteilung umfasst das Gesamtvorhaben über die gesamte Programmdauer bis zum Abschluss des Ausbauprogramms. Das Massnahmenmanagement zeigt auf, welche risikomindernden Mass nahmen ins Projekt integriert wurden und welche vorbehaltenen Massnahmen bei Eintreten eines Ereignisses ergriffen werden können.

7.3 Anforderungen und Prozess

Das BAV legt eigenständig die Grundsätze der Risikostrategie fest. Es erstellt basierend auf den Er kenntnissen aus der Projektbegleitung und den Berichterstattungen der Auftragnehmer eine Risikobe urteilung und legt darauf basierend die erforderlichen Massnahmen fest.

Die Anforderungen und die Prozessbeschreibung für das Risikomanagement sind im Anhang C be schrieben.

7.4 Risikoorientierte Prüfungen (Fachaufsicht)

Das BAV kann die Einhaltung der Bestimmungen von Vereinbarungen und Verträgen, der Grundsätze dieser Richtlinie sowie die Zuverlässigkeit und Aktualität der Informationen auf allen Stufen der Pro grammorganisation prüfen. Diese Prüfungen werden grundsätzlich basierend auf einer Risikoanalyse geplant und durchgeführt.

In Ergänzung zur Programmaufsichtstätigkeit anhand des Berichtswesens kann das BAV vor Ort Pro jektbesprechungen resp. Baustelleninspektionen durchführen und spezifische Fragestellungen zur Konsistenz der Angaben und Kennzahlen in den Berichten stichprobenweise prüfen.

10/lg

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8 Berichterstattung

8.1 Zwischenbericht und Standbericht ISB

Die ordentliche Berichterstattung des ISB erfolgt halbjährlich mittels Zwischenberichten (per 30.06.) und Standberichten (per 31.12.) und basiert auf den konsolidierten Kennzahlen. Der Standbericht be inhaltet Angaben und Beurteilungen zu den Leistungen, Kosten, Finanzen, Terminen, Risiken, Organi sation und Umfeld der gesamten Berichtsperiode (01.01 —31.12).

Der Zwischenbericht beinhaltet konsolidierte Angaben und Beurteilungen zu den Veränderungen der Leistungen, Kosten, Finanzen, Terminen und Risiken bis Mitte Jahr (01.01. - 30.06.)

Gegenstand: Programm Stichdatum: Veränderung bis 30.06. (Zwischenbericht) und Stand 31.12. (Standbericht) Berichtsinhalt: Überblick über die Bezugsbasen (Zielwerte), Situation (Istwerte) und Prognosen (Planwerte) des Programmes bis auf die geeignete PSP-Ebene. -> Risiken offen legen und Steuerungsmassnahmen aufzeigen

Sprache: Projektsprache Periodizität: halbjäh rlich Adressat: BAV Publikation: 28.02. (Standbericht) bzw. 31 .08. (Zwischenbericht)

8.2 Berichterstattung BAV

Die Berichterstattung des BAV besteht aus einem Standbericht BAV und einer Jahresdokumentation BAV. Beide Berichte basieren im Wesentlichen auf der Berichterstattung der ISB bzw. weiterer Pro jektbeauftragten, richten sich jedoch an unterschiedliche Adressaten (siehe unten).

Standbericht BAV

  • Gegenstand: Sämtliche Ausbauten

  • Stichdatum: Stand 31.12.

  • Berichtsinhalt: Stand der Ausbauprogramme und Ausblick in den Dimensionen Leistungen, Kosten, Finanzen, Termine; aufzeigen der wesentlichen Risiken und wichtigsten Steuerungsmassnahmen; Informationen zu Spezialthemen.

  • Sprachen: Deutsch, Französisch und Italienisch

  • Periodizität: jährlich

  • Adressat: zuständige Departemente und Kommissionen

  • Erscheinungsdatum: April

Aktenzeichen: BAV-232-00005100001100006100002

Jahresdokumentation BAV

  • Gegenstand: Programm

  • Stichdatum: Stand per 31.12.

  • Berichtsinhalt Strukturierte Datensammlung zu Leistungen, Kosten, Finanzen, Termine und Risiken sowie eine Gesamtbeurteilung

  • Periodizität: jährlich

  • Adressat: BAV interner Bericht

  • Publikation: April

Aktenzeichen: BAV-232-00005/00001f00006/00002

9 Schlussbestimmungen

9.1 Aufhebung

Folgende Weisung wird per 31.12.2016 ausser Kraft gesetzt:

. Controlling-Weisung “Lärm“ vom 15. September 2006 (in Kraft seit 1. Oktober 2006)

9.2 Inkrafttreten

Die vorliegende Richtlinie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Bern, 5. Dezember2016

Dr. P. Füglistaler Direktor

Aktenzeichen: BAV-232-00005/00001/00006/00002

Anhang A: Projektstrukturplan Das BAV konsolidiert die einzelnen im Rahmen der Lärmsanierung ausgelösten Projekte entspre chend der in der folgenden Tabelle dargestellten Ebenen. Bei nicht einer regionalen Gliederung zu gänglichen Teilprojekten (insbesondere lnvestitionshilfen für besonders lärmarme Güterwagen, Res sortforschung oder durch das BAV einzeln vergebene Aufträge) bleibt die Ebene 4 der Projektgruppe unbenutzt.

Es werden die in Spalte zwei definierten Begriffe verwendet (hierarchisch von oben nach unten ange ordnet).

Ebene Begriff Inhaltsbeschreibung

1 Programm Unter dem Begriff Programm wird das Gesamtvorhaben

Lärmsanierung“ mit dem entsprechend hinterlegten Verpflich tungskredit zusammengefasst.

2 Werk Gliederungsebene zur Abbildung der spezifischen Merkmale

der in der Lärmsanierung zusammengefassten heterogenen Teilprogramme

3 Abschnitt Gliederungsebene gemäss Anforderung der Finanzierungslö

sung (zusammen mit Teilabschnitt).

4 Teilabschnitt Gliederungsebene gemäss Anforderung der Finanzierungslö

sung (zusammen mit Abschnitt). In der Lärmsanierung ent sprechen die Ebenen 3 und 4 der Gliederung gemäss Bot schaft zur Revision des BGLE8

5 Projektgruppe Unterteilung des Abschnitts entsprechend den Anforderungen

aufgrund der verschiedenen Projektpartner. Es wird für Infrastrukturprojekte eine regionale Gliederung an gewendet.9

6 Projekt Einzelprojekt:

wo möglich entspricht dies der beim SB beplanten Einheit (1 Vorprojekt, 1 PGV, 1 Bauprojekt)

Das BAV pflegt laufend den auf der folgenden Seite dargestellten Projektstrukturplan. Auf der Projekt ebene (Ebene 6) werden neue Objekte im Rahmen der Kennzahlen-Erstellung aufgenommen.

BBI 2013489 (-526) Ausnahmen: Rohmaterial, Ressortforschung, lnvestitionshilfen für besonders Iärmarme Güterwagen sowie BAV-Auftrge

Aktenzeichen: BAV-232-00005100001100006100002

Projektstrukturplan Lärmsanierung, Fassung August 2016

Lärmsanierung Ab- Teil- Projekt- Werk . . Projekt (1. u. 2. Etappe) schnitt abschnitt gruppe Lärm Rolimaterialsanierung RM Reisezug- / Triebwagen RW EVU SBB Wagentyp (...) BLS Wagentyp (...) RhB Wagentyp (...) zb Wagentyp (...) Güterwagen GW Wagenhalter SBB Cargo Wagentyp (. SBB Infra Wagentyp (...) priv. Halter (...) Wagentyp (...) Infrastruktur (1.Etappe) INF1 •• San.einheit. Projekt / Larmschutzbauten LSW (...) Gemeinde (...) San.einheit. Schallschutzfenster SSF Gemeinde (...)

Infrastruktur (2.Etappe) INF2 Massn. Oberbau OBE Strecke (...) Projekt (...) Projekt / Ergänzungen LSW ERG Strecke Gemeinde (...) Brückensanierungen BRU - Projekt (...) Schienenschleifen SCH - Projekt (...) Ressortforsch. (BAFU) RES - Proj.titel Investitionshilfen bes. . larmarme GW (BAFU) HIL - Proj.titel

Allgemeines ALLG Allg. SBB Infra SBB Overhead (PL) OVE - PM-Proj (...) RW-Engineering RM RW (...) GW-Engineering GW (...) Rückerstattung LSW RUC - (...) Projektaufsicht BAV Aufträge BAV AUF - Proj.titel Personalkredit PER - BAV, BAFU

  • neu eingeführte Elemente in rot

  • (...) bezeichnet eine Projektelement-Liste in einer bestimmten Stufe des PSP

Anhang B: Kennzahlen

Kosten-Kennzahlen

reis- ID Kennzahl Bemerkungen stand

... Die vom Bund festgelegte, ursprüngliche Kosten Ursprungliche Kosten COl UKB grundlage (inkl. nachtragliche Anpassungen auf bezugsbasis (UKB) grund eines veranderten Projektstrukturplans).

.. Kostenschätzung beim Start eines Programmele Kostenschatzung Pro C02 UKB mentes (z.B. Massnahmenplanung erganzender jektierungsauftrag (PA) Larmschutzwande)

Aktuelle Kostenbezugs- Fortschreibung der UKB auf Basis der freigegebe basis (AKB) nen Kostenentwicklungen

Verpflichtungen umfassen Vergaben an Dritte sowie alle weiteren, aufgelaufenen Kosten ohne Verga ben. C07 Verpflichtungen des ISB effektiv Mit der Schlussrechnung wird die Vergabesumme durch die Ist-Kosten (009 Cl 0) ersetzt und C08 —

angepasst.

Indexteuerung bis . Summe der in den einzelnen Verpflichtungen ent C08 effektiv Vergaben haltenen Teuerung (seit Preisstand 04/1 998)

. Ist-Kosten inkl. Vertragsteuerung (exkl. MWST), Rechnungen inkl. Ver C09 effektiv inkl. Anzahlungen. tragsteuerung . .

kein Nettoprinzip: Erbse werden nicht verrechnet.

C10 Vertragsteuerung effektiv Die in Rechnung gestellte Vertragsteuerung (exkl. MWST)

Die Endkostenprognose gibt die wahrscheinlichste . Kostenschätzung wieder. Die Kosten der Vor- und Mutmassliche Endkos 013 effektiv Bauprojekte sowie der Vergaben fliessen zu aktuel ten len Preisen ein. Es ist keine zukünftige Teuerung enthalten. Erlöse sind verrechnet (exkl. MWST)

. . Enthält die gesamte Teuerung C15 Teuerung insgesamt effektiv .

Aktenzeichen: BAV-232-00005100001100006/00002

Kredit-Kennzahlen 1 Finanzplanung

Preis- ID Kennzahl Bemerkungen stand

Verpflichtungen des Bundes. Zwischen Bund und K02 Kostenziel effektiv effektiv einem Projektersteller vereinbarte Finanzierung.

Geleistete Mittelabrufe und Zahlungen des Bundes Geleistete Finanzie- K04 effektiv per Stichdatum. rungsbeiträge Kumulierte Werte seit Projektbeginn.

Vom Bund genehmigte Jahrestranche des laufen F02 Zugeteilter Voranschlag effektiv den Jahres, inkl, genehmigte Nachträge

Zahlungsprognose Im laufenden Jahr voraussichtlich benötigte Fi F03 effektiv aktuelles Jahr nanzmittel (Forecast), inkl. nr. MWST

Budgetantrag nächstes F04 effektiv Jahr

Sämtliche Jahre bis Abschluss des Ausbaupro F06.i Budgetwerte Folgejahre effektiv grammes; inkl. n.r. MWST

Aktenzeichen: BAV-232-00005/00007/00006/00002

Anhang C: Risikomanagement

Risikoermittlu ng

Ausgangspunkt ist die Frage, welche Risiken (Gefahren / Chancen) die Hauptanforderungen und Ziele des Ausbauprogrammes potentiell in massgeblicher Weise beeinflussen können. Die Fragestellung kann über das gesamte Ausbauprogramm und für jedes Element und jede Projektphase separat be trachtet werden. Die erkannten Risiken werden strukturiert und in einer Risikoliste dokumentiert. Im Programmablauf neu erkannte Risiken werden laufend in die Risikoliste aufgenommen.

bb. G-1: Beispiel einer Risikoliste Hauptgefahren Teilpro- Teilpro Programm jektl jekt2 Hauptchancen Programm Teilpro- Teilpro jekt 1 jekt 2 Cl Ixyz x

Risikobeurteilung

Die identifizierten Risikofaktoren (Gefahren und Chancen) und deren Auswirkung auf die Programmziele resp. Programmanforderungen werden analysiert und beziffert. Für jeden Risikofaktor werden Eintretenswahrscheinlichkeit und Ausmass der Zielabweichung geschätzt. Die bereits beschlossenen Massnahmen werden berücksichtigt, das heisst es wird das verbliebene Restrisiko ermittelt. Abb. G-2: Beispiel einer Risikobewertung

G1: Angebote liegen über KostenvoranschlaglTerminziel

Bewertung durch: Wahrscheinlichkeit Auswirkung auf Auswirkung auf Auswirkung auf des Eintretens Kosten Termine Leistungsziel

Y 30% 70 +BMt. -

Team 85 +lOMt. -

Die Berichterstattung erfolgt qualitativ. Für die Berichterstattung werden in einer Risikomatrix die ein zelnen Risikofaktoren und ihre Auswirkungen auf die Programmziele resp. Programmanforderungen mit ihrem Risikowert dargestellt (vgl. Abb. F-3). Andere Risiken sind im Minimum zu beschreiben.

Führt eine Risikoermittlung zu einem Missverhältnis zwischen erkannten Chancen und Gefahren, so sind die Termin- und Kostenprognosen zu überprüfen und anzupassen.

Aktenzeichen: BAV-232-00005100001/00006100002

Abb. G-3: Beispiel einer Risikomatrix (Auswirkungen auf Kostenziel; analoge Darstellungen für Terminziel)

Chancen Risffiopotenzlal: k?en me,I 1 ross 1 c“ore 1 Gefahren

Die Kategorien für die Auswirkung auf das Kostenziel sind als Beispiel zu verstehen. Sie werden dem Ausbauprogramm Lärmsanierung und den entsprechenden Massnahmen angepasst.

Risikobewertung

Die Risikomatrix wird bewertet. Je nach gewählter Strategie sind pro Risiko Massnahmen zu treffen. Dabei kann beschlossen werden, die Gefahr/Chance weiterhin nur zu beobachten, vertieft zu prüfen, mittels Aktion zu verringern/vergrössern (Eintretenswahrscheinlichkeit oder Ausmass) oder die Ge fahr/Chance zu bewältigen/ zu nutzen.

Nachdem über die Umsetzung einer Massnahme entschieden wurde, ist die Umsetzung zu überwa chen und die Risikoeinschätzung zu aktualisieren (Restrisiko).

Hauptrisikofaktor Strat. Massnahmen

Gefahren Verant. Frist Chancen Verant. Frist cl

Die Ergebnisse des Risikomanagements werden im Standbericht des BAV zusammengefasst.