R-60-0.1 NZE-Pflichtcodes NZE-Artencodes in e-dec
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Grundlagen
Nichtzollrechtliche Erlasse A.84 1. Mai 2026
Richtlinie R-60-0.1
Bei Richtlinien handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zum Zollrecht und zu den nichtzollrechtlichen Erlassen des Bundes. Sie werden im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung veröffentlicht.
An den Richtlinien können keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechtsansprüche abgeleitet werden.
1 NZE = Nichtzollrechtlicher Erlass
1 Zollanmeldung
Gestützt auf Artikel 79 Absatz 1 Buchstabe b der Zollverordnung (ZV, SR 631.01), muss die anmeldepflichtige Person in der Zollanmeldung Angaben machen, die zum Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes notwendig sind.
Sie macht das in nachstehend beschriebenen Fällen u.a. durch die Angabe des NZE-Pflichtcodes (und allenfalls des zutreffenden NZE-Artencodes) in der Zollanmeldung.
Es gibt:
NZE-Pflichtcodes: Code Bezeichnung
0 0 NZE: nein
1 1 NZE: ja
2 2 NZE: nein
und NZE-Artencodes: Code Bezeichnung Import Export
026 BAK – Kulturgut (gemäss Steuerungselement 911) X X
028 BAK – Kulturgut (andere als Steuerungselement 911) X X
030 BAFU – PIC Einfuhr X
066 BAFU – Abfälle gelbes Kontrollverfahren X X
067 BAFU – Abfälle grünes Kontrollverfahren X X
110 SECO – Rohdiamanten X X
111 SECO – Palmöl X
200 BLV – CITES Einfuhr andere als lebende Pflanzen
X EU
201 BLV – CITES Einfuhr lebende Pflanzen EU X
220 Andere – Salzregal X
323 BLV – LMR Tschernobyl X
340 BLV – Pflanzenschutzmittel Einfuhr X
430 BAFU – Holzverpackungen ISPM 15 X
703 BLW – High Quality Beef X
704 BLW – Zucht- und Nutztiere X
2 Wie weiss man, ob eine Ware einem NZE unterliegt?
Die anmeldepflichtige Person muss sich vor Übermittlung einer Zollanmeldung informieren, ob eine Ware von einem nichtzollrechtlichen Erlass betroffen ist oder nicht.
Einträge im Zolltarif (www.tares.ch) und weitere Information zu diesen Stammdateneinträgen (vgl. Anhang) können gewisse Hinweise liefern.
3 Wann muss ein NZE-Pflichtcode übermittelt werden?
Die anmeldepflichtige Person muss sich in jeder Zollanmeldung dazu äussern, ob die angemeldete Ware einem oder mehreren nichtzollrechtlichen Erlassen unterliegt oder nicht.
3.1 Unterliegt die Ware einem NZE? → Ja:
Wird eine der nachfolgenden Fragen mit «ja» beantwortet, muss immer der NZE-Pflichtcode 1 und der zutreffende Artencode übermittelt werden:
Bereich Bezeichnung Import Export Handelt es sich um Abfälle, die gemäss Art. 31 VeVA anzumelden sind? JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) Abfälle X X
Abfälle nach dem gelben Kontrollverfahren + NZE-Artencode
Abfälle nach dem grünen Kontrollverfahren + NZE-Artencode Handelt es sich um kontrollpflichtige Tiere, Pflanzen oder Erzeug- CITESnisse tierischer oder pflanzlicher Herkunft (BLV – CITES Einfuhr an- Einfuhr dere als lebende Pflanzen EU) andere als le- JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 200 X bende Dieser Code ist auch dann anzugeben, wenn eine CITES Pflan- Fauna- (Zusatzabgaben 290 CITES Fauna 001) oder Flora-Gezen EU bühr (Zusatzabgaben 792 CITES Flora 001) geschuldet ist. CITES- Handelt es sich um artengeschützte lebende, künstlich vermehrte Einfuhr Pflanzen, welche aus oder via die EU in die Schweiz verbracht werden lebende (BLV – CITES Einfuhr lebende Pflanzen EU)? X Pflan- JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 201 zen EU High Handelt es sich um High Quality Beef? Quality X Beef JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 703 Handelt es sich um ein Kulturgut gemäss Art. 2 Kulturgütertransfergesetz (Kulturgütertransfer)? JA und zwar ein Kulturgut, welches in den Anhängen einer bilateralen Vereinbarung aufgeführt und direkt aus diesem Staat eingeführt wird (bewilligungspflichtig): NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 026 oder Kultur- JA ein anderes Kulturgut, welches nicht in den Anhängen einer bi- X X gut lateralen Vereinbarung aufgeführt und/oder nicht direkt aus diesem Staat eingeführt wird (nicht bewilligungspflichtig) NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 028
Diese Codes sind auch anzugeben, wenn in der verwendeten Tarifnummer ein Steuerungselement «Kulturgüter gemäss Kulturgütertransfergesetz» anzugeben ist. LMR Handelt es sich um Wildpilze oder Wildbeeren aus Osteuropa oder Tschern Grossbritannien? X obyl JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 323
Soll Palmöl oder Palmkernöl aus Indonesien zum Präferenzzollansatz eingeführt werden? Palmöl X JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 111
Handelt es sich um gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die eine PIC Ein- Kennnummer des BAFU benötigen (PIC)? fuhr X JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 030 Plan- Handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittel gemäss Pflanzenschutzzen- mittelverzeichnis? schutz- JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 340 X mittel Einfuhr Handelt es sich um Rohdiamanten (SR 946.231.11 - Diamantenverord- Rohdia- nung)? X X manten JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 110
Handelt es sich um bewilligungspflichtige/s Salz bzw. Salzgemische Salzre- (Salzregal)? gal X JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 220 Holzver- Handelt es sich um meldepflichtige Holzverpackungen aus Drittstaapackun- ten? X gen JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 430 ISPM 15 Zucht- Handelt es sich um Zucht- und Nutztiere? und X Nutz- JA NZE-Pflichtcode 1 (1 NZE: ja) + NZE-Artencode 704 tiere
Es ist auch möglich, mehrere Artencodes anzugeben.
3.2 Unterliegt die Ware einem NZE? → Nein:
Werden alle in Ziffer 3.1 aufgeführten Fragen mit «nein» beantwortet, ist bei
• Tarifnummern mit Tares-Eintrag2 «Nicht zollrechtliche Erlasse» (→ fakultative Äusserungspflicht vgl. Anhang)
→ der NZE-Pflichtcode 2 (2 NZE: nein) ohne NZE-Artencode
und bei
• Tarifnummern ohne Tares-Eintrag «Nicht zollrechtliche Erlasse» (→ ohne Eintrag vgl. Anhang)
→ der NZE-Pflichtcode 0 (0 NZE: nein) ohne NZE-Artencode
zu übermitteln.
Eine fakultative Äusserungspflicht bezüglich NZE besteht: • wenn: Datenlieferung Liste → Nicht-zollrechtliche Erlasse → Import oder Export → Spalte C / Nzs Ofc / Code 1 oder Das bedeutet, dass in die fragliche Tarifnummer sowohl Waren eigereiht werden, die von einem nichtzollrechtlichen Erlass betroffen sind als auch andere (vgl. Bsp. TN 4012.2000 im Anhang).
Anhang Gewisse Tarifnummern weisen in der Detailanzeige im Zolltarif (Tares) durch einen Hinweis auf allenfalls anzuwendende NZE hin:
Beispiel: Salz TN 2501.0010:
Es gibt:
• Tarifnummern, die obligatorisch eine Äusserungspflicht bezüglich NZE erfordern
[Listeneintrag Nzs Ofc Code 0 oder edec TariffMasterData nonCustomsLaw code optional=«0»]
D.h. alle Waren dieser Tarifnummer unterliegen einem NZE.
Beispiel: Kugelschreiber aus Gold der Tarifnummer 9608.1010 unterliegen immer der Edelmetallkontrolle.
• Tarifnummern, die fakultativ eine Äusserungspflicht bezüglich NZE erfordern
[Listeneintrag Nzs Ofc Code 1 oder edec TariffMasterData nonCustomsLaw code optional=«1»]
D.h. die Waren einer Tarifnummer können einem NZE unterliegen oder auch nicht.
Beispiel: In die Tarifnummer 4012.2000 (gebrauchte Luftreifen) werden sowohl Altpneus eingereiht, die abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegen, als auch Occasionsreifen, bei denen dies nicht der Fall ist.
• Tarifnummern ohne Eintrag
Waren dieser Tarifnummer unterliegen üblicherweise keinen NZE. Dies kann im Einzelfall jedoch trotzdem zutreffen.
Beispiel: Essbesteck aus Kunststoff mit Elfenbeinverzierung (TN 3924.1000).
Den Abklärungen der anmeldepflichtigen Person kommt demnach eine wichtige Bedeutung zu. Die übermittelten Angaben sind nach Annahme der Zollanmeldung für die anmeldepflichtige Person in jedem Fall verbindlich.