Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 120 decisioni citanti è stata analizzata.

108 IV 76

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Rubrum

19. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 19. Mai 1982 i.S. Generaldirektion PTT gegen J.

Regeste

Art. 50 Abs. 1 und 3 VStrR. Durchsuchung. Papieren i.S. von Art. 50 VStrR sind andere Informationsträger (z.B. Filme, Tonbänder) gleichgestellt.

Erwägungen

1.

Nach Art. 50 VStrR sind Papiere mit grösster Schonung der Privatgeheimnisse zu durchsuchen; insbesondere sollen sie nur dann durchsucht werden, wenn anzunehmen ist, dass sich Schriften darunter befinden, die für die Untersuchung von Bedeutung sind (Abs. 1). Erhebt der Inhaber der Papiere gegen die Durchsuchung Einsprache, so werden sie versiegelt und verwahrt, und es entscheidet die Anklagekammer des Bundesgerichts über die Zulässigkeit der Durchsuchung (Abs. 3).

Diese Bestimmungen sprechen ausdrücklich nur von Papieren, deren Versiegelung der Inhaber zum Schutz seiner Privatgeheimnisse verlangen kann und über deren Entsiegelung die Anklagekammer zu entscheiden hat. Es entspricht jedoch dem Sinn des Gesetzes, Papieren andere Informationsträger wie Filme, Tonbänder u.ä. gleichzustellen, da sie wie jene Privatgeheimnisse enthalten können und deshalb ihre Durchsuchung solche Geheimnisse verletzen kann. Die genannten Vorschriften sind deshalb auf solche Informationsträger analog anzuwenden.

Dispositiv

Demnach erkennt die Anklagekammer:

Das Gesuch der Generaldirektion PTT um Entsiegelung des bei J. beschlagnahmten und versiegelten Kassettenfilms "Fujicolor" CN 16 Or C-41 wird gutgeheissen.

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sul diritto penale amministrativo, Art. 50 — l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 ottobre 2000, 1 gennaio 2002, 1 aprile 2004, 1 gennaio 2007, 1 maggio 2007, 1 agosto 2008, 1 febbraio 2009, 1 gennaio 2011, 1 gennaio 2013, 1 maggio 2013, 1 gennaio 2016, 1 ottobre 2016, 1 gennaio 2019, 1 gennaio 2020, 1 luglio 2023 e 1 settembre 2023.

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