51 III 57
16. Entscheid vom 30. März 1925 i. S. Urech.
Art. 93 SchKG. Vorgehen des Betreibungsamtes bei Lohnpfändungen, wenn vom Lohnschuldner (Arbeïtgeber)} ein Verrechnungsanspruch gegenüber der Lohnschuld geltend gemacht wird.
Sachverhalt
A. — Das Betreibungsamt Rorschach pfändete am 31. Oktober 1924 vom Monatsgehalt des Rekurrenten von 450 Fr. für den November und die folgenden Monate je 120 Fr. Der Arbeïtgeber des Schuldners erklärte