Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 3 decisioni citanti è stata analizzata.

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63. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 24. September 1946 i. S. A.-G. Hunziker & Cie. gegen Stamm.

Konkurrenzverbot im Dienstvuertrag, Art. 356 OR. Zeitpunkt, in welchem die Gültigkeitsvoraussetzungen von Art. 356 Abs. 1 OR erfüllt sein müssen.

Prohibition de concurrence dans le contrat de travail, art. 356 CO. Moment auquel doivent être rermaplies les conditions de validité prévues par l'art. 356 al. 1 CO.

Divieto di concorrenza mel contratto di lavoro, art. 356 CO. Momento in cui debbono essere soddisfatte le condizioni di valbdità previste dail’art. 356 cp. 1 CO. ;

Der Beklagte macht geltend, das im Anstellungsvertrag von 1928 vereinbarte Konkurrenzverbot sei von Anfang an nichtig gewesen, weiïl das in Art. 356 Abs. 1 OR für die Zulässigkeit eines solchen aufgestellte Erfordernis des Einblickes in Kundenkreise oder Geschäftsgeheimnisse des Dienstherrn damals nicht erfüllt gewesen sei. Geschäftsgeheimnisse besitze die Klägerin nach den Feststellungen der Vorinstanz überhaupt nicht. Kenntnisse des Kundenkreises habe der Beklagte, der 1928 als Chefbuchhalter zu einem Monatsgehalt von Fr. 550.— angestellt worden sei, vorerst nicht erhalten. Solche habe er vielmehr erst erlangt durch seine spätere Tätigkeit als Reisender und hernach als Direktor der Tochtergesellschaft in Bern mit einem 2-3 mal hôheren als dem anfänglichen Gehalt. Das unter den ursprünglichen Verhältnissen nichtige Konkurrenzverbot habe durch Zeitablauf oder durch die spätere Ânderung seiner Tätigkeit nicht gültig werden kônnen.

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