Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione. Nessuna delle 2 decisioni citanti è stata analizzata.

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31. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilang voin 6. März 1951 i. S. Küenzi und Mitbeteiligte gegen Müneh.

Berechnung des Barwertes einer aufgeschobenen Rente. ; Calcul de la valeur capitalisée d’une rente différée. Calcolo del valore capitalizzato d’una rendita differita.

Aus dem Tatbestand :

Am Abend des 30. März 1946 brach der damals 14 Jahre alte Fredy Münch durch das schräge Glasdach auf der Dachterrasse des von seinen Eltern bewohnten Hauses und stürzte im Lichtsechacht 16,6 Meter in die Tiefe. Er erlitt schwere Verletzungen, die zu einer bleibenden Verminderung der Erwerbsfähigkeit von 45 % führten.

Für die Unfallfolgen belangte der Verunglückte, vertreten durch seinen Vater, die Miteigentümer der Liegenschaft gestützt auf Art. 58 OR und wegen unerlaubter Handlung gestützt auf Árt. 41 ff. OR.

Der A ppellationshof des Kantons Bern hat mit Urteil vom 28. September 1950 die Klage teilweise zugesprochen und die Beklagten solidarisch verurteilt, dem Kläger einen Betrag von Fr. 30,900.— zu bezahlen, den Beklagten Dr. Küenzi überdies zur Bezahlung einer Genugtuungseumme von Fr. 3000.— alles mit Zins zu 5 % ab 30. März 1946.

Hiegegen legten die Beklagten beim Bundesgericht Berufung ein. Sie machen u. a. geltend, da der Verunfallte den vorinstanzlichen Urteilstag erlebt habe, entspreche es den Verhältnissen besser, die Kapitalisgierung der Invalidenrente nach Alter und Lebenserwartung am Urteilstage statt wie die Vorinstanz am Unfalltage vorzunehmen und hievon dann den Kapitalwert einer temporären Rente abzuziehen.

Erwägungen

Gemäss der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist massgebender Zeitpunkt für die KapitalisieObligationenrecht, N° 31. 153 rung nicht der Unfall-, sondern der Urteilstag, d. h. der Tag des Urteils derjenigen kantonalen Instanz, bei welcher prozesgual zulässig noch neue Tatsachen vorgebracht oder berücksichtigt werden können (vgl. die nicht publizierten Entscheide vom 7. Juli 1943 i. 8. Helvetia /Blaser, vom

14. November 1950 i. Ss. Helvetia /Zimmermann und vom 23 Januar 1951 i. $. Behrens /Sitten und Rey). Im vorliegenden Falle datiert das kantonale Urteil vom 28. September 1950. Hievon ist auszugehen, indem dort, wo eine konkrete Schadensberechnung möglich ist, der Ersatz nicht mit einer abstrakten Wahrscheinlichkeitsberechnung ermittelt werden soll. Nach diesem Grundsatz wären die vor dem massgeblichen Urteilstag fällig gewordenen Leistungen konkret zu berechnen und zusammenzuzählen, wobei ein mittlerer Zinstermin für die gesamten rückständigen Leistungen zu wählen wäre. Im vorliegenden Fall gind indessen keine Leistungen vor dem kantonalen Urteilstag fällig geworden, weil der Verunfallte nach vorinstanzlicher Annahme erst nach dem 20. Altersjahr, also erst ein Jahr nach der Urteilsfällung, zu verdienen beginnt.

Am Urteilstag war der Kläger 18 Jahre und 7 Monate alt, sodass für die Kapitalberechnung in üblicher Weise auf 19 Jahre aufzurunden ist. Für einen 19-jährigen Jüngling beträgt beim Zinsfuss von 31% % das Kapital, das einer Rente von Fr. 3150.— entspricht, gemäss Piccard Tafel TIT Fr. 71,662.50 (31,5 x 2275). Da der Kläger aber erst ein Jahr nach der Urteilsfällung, nämlich erst nach Vollendung des 20. Altersjahres, zu verdienen beginnt, ist nach der anzuwendenden Berechnungsmethode ein Betrag abzuziehen, der dem Kapital einer einjährigen temporären Rente für das 20, Jahr entspricht, also Fr. 3087.— (31,5 x 98). Es verbleibt somit ein Kapital von Fr. 71 662.50 minus Fr, 3087,— = Fr. 68,575.50.

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale di complemento del Codice civile svizzero, Art. 58 — l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2000, 1 maggio 2000, 1 gennaio 2001, 1 maggio 2001, 1 giugno 2001, 1 giugno 2002, 1 luglio 2002, 1 gennaio 2003, 1 aprile 2003, 1 giugno 2003, 1 gennaio 2004, 1 maggio 2004, 1 luglio 2004, 1 gennaio 2005, 1 giugno 2005, 1 luglio 2005, 1 dicembre 2005, 1 gennaio 2006, 1 aprile 2006, 1 gennaio 2007, 1 maggio 2007, 1 gennaio 2008, 1 agosto 2008, 1 ottobre 2009, 1 gennaio 2010, 1 gennaio 2011, 1 gennaio 2012, 1 marzo 2012, 1 ottobre 2012, 1 gennaio 2013, 28 maggio 2013, 1 gennaio 2014, 1 luglio 2014, 1 luglio 2015, 1 gennaio 2016, 1 luglio 2016, 1 gennaio 2017, 1 aprile 2017, 1 novembre 2019, 1 gennaio 2020, 1 aprile 2020, 1 gennaio 2021, 1 febbraio 2021, 1 maggio 2021, 1 luglio 2021, 1 gennaio 2022, 1 gennaio 2023, 9 febbraio 2023, 1 settembre 2023, 1 gennaio 2024, 1 gennaio 2025, 8 luglio 2025, 1 ottobre 2025 e 1 gennaio 2026.

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