Kostenlosigkeit des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege
Rubrum
Gericht: Schweizerisches Bundesgericht
Datum: 27.11.2011
Zusammenfassung
Einzig das Gesuchsverfahren fällt unter Artikel 119 Absatz 6 ZPO und ist demnach grundsätzlich kostenlos, hingegen nicht das Beschwerdeverfahren gegen einen die unentgeltliche Rechtspflege abweisenden oder entziehenden Entscheid der ersten Instanz.