Bump-Stock

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol

Beurteilung von sogenannten Bump Stocks im Zusammenhang mit dem Waffengesetz Durch die Verwendung eines Bump Stocks (wie z.B. von der Firma Slide Fire Solutions, USA, angeboten), kann die Kadenz einer halbautomatischen Handfeuerwaffe bis auf mehrere hundert Schuss pro Minute erhöht werden. Aus Sicht von fedpol sind so ausgerüstete Waffen vergleichbar mit Seriefeuerwaffen, welche in der Schweiz verboten sind. Aus vorgenanntem Grund gibt fedpol folgende Empfehlung ab: Bump Stocks sind als "besonders konstruierte Bestandteile" für Seriefeuerwaffen zu betrachten, für welche die Verbotsnormen gemäss Art. 5 Waffengesetz gelten. Dementsprechend sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln sowie das Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet verboten bzw. nur mit einer entsprechenden Ausnahmebewilligung erlaubt. Des Weiteren weist fedpol darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, eine halbautomatische Waffe so zu modifizieren (z.B. durch Abänderung oder Anbringung einer technischen Vorrichtung), dass deren Wirkungsweise einer Seriefeuerwaffe entspricht. Die KKPKS unterstützt die entsprechende Empfehlung. Artikel 5 des Waffengesetzes sieht vor, dass die zuständigen kantonalen Behörden Ausnahmebewilligungen erteilen könnten. Triftige Gründe für entsprechende Ausnahmebewilligungen wären den Experten bisher aber nicht bekannt.

Beispiele von Bump Stocks

Quelle: http://www.slidefire.com; 10.10.2017