X AG, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Rubrum
X AG, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Partei: X AG, natürliche Person A
Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation (Art. 37 FINMAG i. V. m. Art. 23quinquies Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von einem Jahr (Art. 34 FINMAG)
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation: -
Entscheiddatum: 01.03.2018
Zusammenfassung
Die X AG schloss mit Anlegern mindestens 21 darlehensähnliche Anlageverträge im Umfang von über einer Million Franken. Die Verträge sahen mindestens eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals vor. Sie wurden als Darlehenskonstruktionen mit Einlagecharakter qualifiziert. Die X AG hat gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X AG war A für die Aufsichtsrechtsverletzungen der X AG verantwortlich.