Bank X - andere

Rubrum

Bank X - andere

Partei: Bank X

Bereich: Bewilligte

Thema: andere

Massnahmen: Feststellung, dass die Bank X ein organisiertes Handelssystem gemäss Art.42 Bst. c FinfraG betreibt.

Rechtskraft: nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-4080/2022

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 15.07.2022

Zusammenfassung

Die Bank X bietet eine elektronische Plattform für den bilateralen Handel u.a. mit Forex-Derivaten an. Sie stellt Kurse im System zur Glattstellung der Derivatepositionen. Die FINMA kam diesbezüglich zum Schluss, dass die drei kumulativen Voraussetzungen gemäss Rz. 5 des FINMA-RS 2018/01 für das Vorliegen eines organisierten Handelssystems OHS erfüllt seien, und dass der vorliegende Glattstellungsmechanismus, welcher für den Derivatehandel typisch ist, nicht unter die Primärmarktausnahme fällt.