Versicherung X - andere
Rubrum
Versicherung X - andere
Partei: Versicherung X
Bereich: Bewilligte
Thema: andere
Massnahmen: Abweisung der von der Versicherung X beantragten Anpassung des Geschäftsplans (Anpassung allgemeine Versicherungsbedingungen) für ihr Produkt Y betreffend die Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG)
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation: -
Entscheiddatum: 04.11.2022
Zusammenfassung
Das Versicherungsunternehmen X ersuchte gestützt auf die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen um eine Erhöhung der Selbstbehalte in den Zusatzversicherungsbedingungen ihres Produktes Y. Die FINMA wies dieses Gesuch mit der Begründung ab: Anpassungen von Tarifen der Krankenzusatzversicherung können grundsätzlich nur im Umfang der bisher noch nicht berücksichtigten exogenen Teuerung, erfolgen; vorliegend war diese negativ. Dieser Grundsatz gilt auch bei indirekten Tarifanpassungen, welche durch direkte Leistungseinschränkungen, wie namentlich die Erhöhung von Selbstbehalten, erfolgen.