X AG - andere

Rubrum

X AG - andere

Partei: X AG

Bereich: Marktaufsicht

Thema: andere

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 26.05.2023

Zusammenfassung

Die FINMA hat im Rahmen eines Enforcementverfahrens festgestellt, dass die X AG an den Jahresenden 2018 und 2019 sowie an den Quartalsenden 2019 durch die strategische Platzierung von kurstreibenden Käufen von Aktien der Y AG einen Anstieg des Aktienkurses bewirkt hat. Die Aktienkäufe wiesen keinen wirtschaftlichen Hintergrund bzw. kein echtes ökonomisches Angebots- und Nachfrageverhalten auf. Die FINMA stellte somit bei der X AG eine Verletzung gegen das Verbot von Marktmanipulation (Art. 143 FinfraG) fest.

X AG - andere – Svizzera, 2023-11 | Lexipedia