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SLK 191/24 (2025-01-22)

Nr. 191/24

Rubrum

c) Nr. 191/24 (Unrichtige Angaben – Aussagen zum Erfinder der Engadiner Nusstorte)

Die Dritte Kammer,

in Erwägung

1 Die Beschwerde richtet sich gegen die Aussage «Hinter der Firma xxxxxxxx steht xxxxxxxx, ein Nachfahre des legendären xxxxxxxx, der als Erfinder der Engadiner Nusstorte gilt». Der Beschwerdeführer macht geltend, dass xxxxxxxx nicht der Erfinder der Nusstorte sei. Der Erfinder der Nusstorte sei nicht bekannt.

2 Die Beschwerdegegnerin unterzieht sich mit ihrer Stellungnahme der Beschwerde. Die Beschreibung des Produkts sei auf Grundlage interner Recherchen durch einen Mitarbeiter erstellt worden. Dabei sei es zu einem bedauerlichen Fehler gekommen, bei dem unzutreffende Angaben zum Erfinder der Nusstorte gemacht worden seien. Die fehlerhafte Beschreibung sei entfernt worden.

3 Aufgrund der Anerkennung der Vorwürfe und der Entfernung der unzutreffenden Beschreibung ist die Beschwerde ohne weitere Prüfung gutzuheissen.

Dispositiv

beschliesst:

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Beschwerdegegnerin wird empfohlen, die fehlerhafte Beschreibung nicht wieder zu verwenden.