Jahresbericht MROS 2025
1 Vorwort
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Das Berichtsjahr 2025 war durch ein erneutes, deut- kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Aufgrund ihres liches Wachstum des Melde- und Datenvolumens gesetzlichen Auftrags und ihrer Scharnierfunktion geprägt. Im Jahr 2025 gingen bei der Meldestelle zwischen Finanzmarkt und Strafverfolgung beeinfür Geldwäscherei (MROS) insgesamt 21 087 Ver- flussen ihre Tätigkeiten die Bewertung zahlreicher dachtsmeldungen ein, was einer Zunahme von Prüfkriterien. 39,3% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Damit erreichte das Meldeaufkommen einen neuen Im internationalen Kontext intensivierte die MROS Höchststand. Durchschnittlich gingen 82 Ver- ihre Zusammenarbeit mit ausländischen Melde- dachtsmeldungen pro Werktag ein. Seit der Ein- stellen sowie ihre Mitwirkung in multilateralen
MROS Jahresbericht 2025 führung des Informationssystems goAML im Jahr Gremien und Kooperationsformaten. Der grenz- 2020 hat sich das jährliche Meldevolumen nahezu überschreitende Informationsaustausch gewann vervierfacht. Der überwiegende Teil der Meldungen weiter an Bedeutung, insbesondere vor dem Hinter-
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stammte auch 2025 aus dem Bankensektor (91,3%). grund zunehmend international organisierter Fall- Parallel zum Anstieg der eingehenden Meldungen komplexe und komplexer Finanzflüsse. Qualität, nahm auch die operative Tätigkeit der MROS zu: Geschwindigkeit und Verlässlichkeit dieses Aus- 1375 Fälle wurden im Rahmen einer Anzeige an die tauschs sind entscheidend für die frühzeitige Sizuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt cherung von Vermögenswerten und die wirksame (+31,5% gegenüber 2024). Zudem intensivierte sich Unterstützung laufender Ermittlungen. der Einsatz vertiefter Analyseinstrumente, namentlich durch Informationsanfragen nach Artikel 11a Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Weiterdes Bundesgesetzes über die Bekämpfung der entwicklung der technischen und organisatori- Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwG; schen Grundlagen der MROS. Abgeschlossene und SR 955.0) sowie durch einen weiter zunehmenden laufende IT-Projekte zielten darauf ab, Prozesse zu nationalen und internationalen Informationsaus- standardisieren, die Effizienz der Fallbearbeitung tausch. Das stark wachsende Datenvolumen er- zu erhöhen und die verfügbaren Daten besser für höhte die qualitativen Herausforderungen an MROS risikobasierte Analysen nutzbar zu machen. Gleich- und damit die Anforderungen an Effizienz, Priorisiezeitig blieb die Sicherstellung einer hohen Datenrung und Datenqualität. und Meldequalität eine zentrale Voraussetzung für die Wirksamkeit der Analysearbeit. Die ent- Vor diesem Hintergrund blieb die Tätigkeit der sprechenden Initiativen betreffen sowohl die inter- MROS konsequent risikobasiert und intelligen- nen Prozesse der MROS als auch die Schnittstelle ceorientiert. Der Fokus lag unverändert auf Sach- zu den meldepflichtigen Akteuren. verhalten mit Bezug zu schwerer Kriminalität, insbesondere organisierter Kriminalität, Terroris- Der Jahresbericht 2025 richtet sich an Behörden, musfinanzierung, komplexen Betrugsdelikten, Finanzintermediäre, politische Entscheidungs- Korruption, Menschenhandel sowie Sanktions- trägerinnen und Entscheidungsträger sowie an umgehung. Die enge Zusammenarbeit mit den na- eine interessierte Fachöffentlichkeit. Er soll eine tionalen Strafverfolgungsbehörden, den Aufsichts- sachliche Grundlage für die Einordnung der darstellen und weiteren zuständigen Behörden, aber gestellten Entwicklungen bieten und zur weiteren
auch mit den internationalen Partnern bildet dabei Diskussion über die Ausgestaltung und Leistungseine zentrale Voraussetzung für die Wirksamkeit fähigkeit des schweizerischen Systems zur Bedes schweizerischen Geldwäschereiabwehrdispo- kämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismussitivs. finanzierung beitragen.
Von besonderer strategischer Bedeutung war im Berichtsjahr die Vorbereitung auf die fünfte Länderprüfung der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF), die ab Ende 2026 durchgeführt wird. Der aktuelle Prüfzyklus der FATF legt einen verstärkten Schwerpunkt auf die Effektivität des Systems und dessen praktische Umsetzung. Der MROS
2 Wichtige strategische Entwicklungen
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2.1 FATF-Länderprüfung – Vorschau «grauen Liste» werden jene Jurisdiktionen auf-
Zwischen Ende 2026 und Januar 2028 wird die geführt, die strategische Defizite in ihren Syste- Schweiz von der FATF1 zum fünften Mal im Rahmen men zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terroriseiner sogenannten «Mutual Evaluation» geprüft. musfinanzierung und Proliferationsfinanzierung aufweisen, sich jedoch verpflichtet haben, diese Die FATF mit Sitz in Paris ist das zentrale inter- Mängel innerhalb vereinbarter Fristen in Zunationale Gremium zur Festlegung von Stan- sammenarbeit mit der FATF zu beheben und desdards zur Bekämpfung und Verhinderung von halb einer verstärkten Überwachung unterliegen. Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und
MROS Jahresbericht 2025 Proliferationsfinanzierung. In insgesamt 40 Emp- Die Aufnahme eines Landes in das Listing hat für fehlungen2 definiert sie einheitliche Anforderungen andere Mitgliedstaaten regulatorische Konsequen- und Massstäbe, die sich an den gesamten Finanz- zen, insbesondere die Pflicht zur Anwendung versektor sowie an weitere relevante Personen und stärkter risikomindernder Massnahmen. Banken Berufsgruppen richten. Die Überprüfung der Um- und Investoren sind verpflichtet, den vom Listing
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setzung dieser Standards erfolgt im Rahmen perio- betroffenen Finanzplatz als erhöhtes Risiko eindischer Peer-Reviews, bei denen sich die FATF-Mit- zustufen. Dadurch wird eine Kettenreaktion ausgliedstaaten gegenseitig evaluieren. Die Ergebnisse gelöst, welche sich nachteilig auf die Reputation werden in einem Länderbericht (MER; Mutual Eva- und die Attraktivität eines Finanzplatzes auswirkt. luation Report) festgehalten und mittels einer Ein- Für betroffene Finanzplätze resultieren daraus erschätzung (Ratings) bewertet. Der Bericht wird von höhte Sorgfaltspflichten, verlängerte Abwicklungsder FATF-Plenarversammlung verabschiedet, wel- zeiten im Zahlungsverkehr, Einschränkungen oder che abhängig vom erreichten Rating Folgemass- der Abbau von Korrespondenzbankbeziehungen. nahmen beschliessen kann. Insbesondere Aktivitäten im Bereich der Handelsfinanzierungen sowie USD-Clearing-Beziehungen Die FATF ist keine internationale Organisation im sind hiervon regelmässig betroffen. Empirische Sinne des Völkerrechts, sondern ein zwischen- Untersuchungen zeigen, dass eine entsprechende staatliches politisches Gremium. Ihre Empfehlun- Einstufung mit einem signifikanten Rückgang gen entfalten daher keine unmittelbare rechtliche grenzüberschreitender Kapitalzuflüsse einher- Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten. Gleich- gehen kann. Exponierte Branchen müssen zudem wohl besitzt sie faktisch erhebliche Bedeutung: Wer regelmässig einen Wegzug beziehungsweise eine sich nicht an die Empfehlungen der FATF hält, wird Verschiebung ihrer Aktivitäten ins Ausland ins Auge von der FATF öffentlich an den Pranger gestellt. fassen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Ein schlech- Die FATF veröffentlicht dreimal pro Jahr Listen3 tes Abschneiden bei der Länderprüfung kann somit zu Staaten mit strategischen Defiziten im Bereich schmerzhafte volkswirtschaftliche Konsequenzen der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungs- nach sich ziehen. bekämpfung. Dabei wird zwischen Jurisdiktionen mit schwerwiegenden Mängeln, die ein erhöhtes Die Schweiz wurde letztmals vor 10 Jahren geprüft. Risiko für das internationale Finanzsystem dar- Die FATF hat am 7. Dezember 2016 den vierten stellen, und solchen mit identifizierten Defiziten Länderbericht4 zur Schweiz veröffentlicht. In neun unterschieden: Auf der sogenannten «schwarzen Bereichen stellte sie damals Defizite bei der Um-
Liste» führt die FATF jene Jurisdiktionen auf, die er- setzung einzelner Empfehlungen fest. Die Schweiz hebliche strategische Defizite bei der Bekämpfung musste sich in der Folge einem sogenannten «envon Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und hanced follow-up» unterziehen, welcher im Herbst Proliferationsfinanzierung aufweisen und die inter- 2023 abgeschlossen wurde. Die FATF würdigte dabei nationalen Bemühungen im Kampf dagegen er- die Fortschritte, welche die Schweiz insbesondere schweren oder gar verhindern. Auf der sogenannten durch die im März 2021 verabschiedete Revision
Financial Action Taskforce (FATF). FATF-Empfehlungen. FATF-Listing. Mutual Evaluation Report of Switzerland, Dezember 2016.
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des GwG gemacht hat. Bei sechs Empfehlungen, Jeder IO wird mit den Stufen High / Substantial / darunter diejenige betreffend Sorgfaltspflichten der Moderate / Low Effectiveness bewertet, wobei die Finanzintermediäre gegenüber Kunden, konnte die letzten beiden Stufen als ungenügend gelten. Schweiz die offenen Punkte weitgehend beheben. Immediate Outcomes (IO) der FATF IO.1 Risiko, Politik & Koordination Mit dem anstehenden fünften Prüfzyklus wird der Fokus der Länderprüfung stärker auf die Wirksam- IO.2 Internationale Zusammenarbeit
keit des Systems (Effectiveness) zur Bekämpfung IO.3 Aufsicht über FI & VASPs der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung IO.4 Aufsicht über Designated Non-Financial Businesses and Professions (DNFBPs)
MROS Jahresbericht 2025 und der Proliferationsfinanzierung gelegt. Neben IO.5 Juristische Personen & Trusts der formellen Umsetzung der internationalen Stan- IO.6 Financial Intelligence dards in nationales Recht wird verstärkt geprüft, inwiefern diese in der Praxis effektiv angewendet wer- Geldwäscherei Ermittlungen und IO.7 Strafverfolgung den. Als profunde Nachweise dienen insbesondere
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IO.8 Einziehung / Asset Recovery Statistiken (z. B. Anzahl Verdachtsmeldungen, Ana- Terrorismusfinanzierung: Ermittlungen & lysen, Strafverfahren, Verurteilungen, ergriffene IO.9 Strafverfolgung Massnahmen, Informationen, die national und inter- Terrorismusfinanzierung: Präventive Mass- IO.10 national ausgetauscht werden, etc.) und Case Stu- nahmen & Sanktionen dies, anhand derer die Zusammenarbeit zwischen IO.11 Proliferationsfinanzierung Behörden und dem Privatsektor nachvollziehbar dargestellt und der «Erfolg» sichtbar gemacht wird. Der MROS kommt in der Länderprüfung eine zent- Die Prüfung beginnt Ende 2026 und gliedert sich rale Rolle zu. Mit IO.6 verfügt sie über ein eigenes in zwei Teile. In einer ersten Phase nimmt ein aus Prüfkapitel. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages sechs bis acht Expertinnen und Experten ande- (Financial Intelligence, Kooperation und Prärer Mitgliedsstaaten bestehendes Prüfteam einevention) sowie ihrer Scharnierfunktion zwischen Analyse der rechtlichen Grundlagen und der Um-Finanzmarkt und Strafverfolgungsbehörden beeinsetzung der 40 Empfehlungen ins nationale Recht flussen ihre Tätigkeiten jedoch zahlreiche weitere vor. Diese Phase entspricht im Wesentlichen einem IO (un)mittelbar. Ein gutes Abschneiden der MROS Dokumenten-Review. Der zweite Teil befasst sich ist daher von wesentlicher Bedeutung für das mit der Effektivität des Abwehrdispositivs. Zentra- Gesamtergebnis der Länderprüfung. Im Rahmen le Bedeutung kommt dabei der sogenannten «On- der Länderprüfung durch die FATF sind auf natiosite-visit» zu, einer dreiwöchigen Interviewphase im naler Ebene sämtliche relevanten Behörden des Frühsommer 2027, in deren Rahmen verschiedene Dispositivs zur Bekämpfung von Geldwäscherei Behörden, aber auch Vertreterinnen und Vertreter und Terrorismusfinanzierung – namentlich Strafdes Finanzmarktes, zur Funktionsweise und Wirkverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen, samkeit des Geldwäschereiabwehrdispositivs be-Aufsichtsbehörden, Meldestelle für Geldwäscherei fragt werden. Nach Abschluss der Prüfung wird ein (MROS) sowie Zoll- und Steuerbehörden – in Berichtsentwurf erstellt, der in mehreren Stellungden Evaluationsprozess eingebunden, wobei das nahmen konsolidiert und schliesslich an der Plenar- Staatssekretariat für internationale Finanzfragen versammlung im Februar 2028 von den Mitglieds-(SIF) die Gesamtkoordination und Federführung
ländern verhandelt und verabschiedet wird. Diefür die Schweiz wahrnimmt. In Vorbereitung bisher im Rahmen des fünften Prüfzyklus publi-auf die Länderprüfung hat die MROS intern eine zierten Länderberichte5 deuten darauf hin, dass die GAP-Analyse durchgeführt. Ziel war es, unter FATF in der Bewertung der einzelnen PrüfpunkteBerücksichtigung der Feststellungen aus der eine strengere Praxis anwendet. Länderprüfung 2016 sowie des aktuell geltenden FATF-Prüfkatalogs zu identifizieren, ob strukturel- Die Effektivitätsprüfung umfasst insgesamt 11 le oder operative Defizite bestehen. Die Resultate Kapitel (sogenannte Immediate Outcomes – IO). fliessen in die Vorbereitung der Prüfung ein.
Bisher durchgeführte Länderprüfungen im 5. Zyklus sind: Malaysia, Belgien, Singapur, Italien und Österreich.
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2.2 Die MROS im internationalen FIU- Hinsichtlich der eingesetzten technischen Lösun-
Vergleich gen verfolgen die befragten FIUs einen weitgehend Vor dem Hintergrund der anstehenden operati- vergleichbaren hybriden Ansatz. goAML ist dabei ven und finanziellen Herausforderungen führte die zentrale Kernapplikation, ergänzt durch eigendie MROS im Dezember 2024 und Januar 2025 entwickelte Anwendungen sowie durch Funktioeine Umfrage unter sechs hinsichtlich Grösse und nen aus den Bereichen Data Engineering und Data Mandat vergleichbaren ausländischen Financial Science, die mit Open-Source-Komponenten und Intelligence Units (FIU) durch.6 Gegenstand der kommerziellen Softwarelösungen kombiniert wer- Befragung waren unter anderem aktuelle und zu- den können.
MROS Jahresbericht 2025 künftige Herausforderungen, die Wirksamkeit von Massnahmen zur Sicherstellung der Datenqualität Alle befragten FIUs gaben an, den gezielten Aus- sowie die eingesetzten technischen Instrumente bau spezialisierter Stellenprofile mit Schwerpunkt und die personelle Zusammensetzung. Im Zen- Datenverarbeitung und Datenanalyse voranzutrum der Erhebung stand die Frage, wo die FIUs treiben. Genannt wurden insbesondere Funktionen
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die wesentlichen Herausforderungen verorten und wie Data Scientist, Software Engineer, Data Analyst, mit welchen organisatorischen und technischen Knowledge Management Officer sowie Complian- Ansätzen sie diesen begegnen. Gleichzeitig ver- ce Officer mit entsprechendem datenbezogenem folgte die MROS das Ziel, den bestehenden inter- Fokus. nationalen Austausch zu vertiefen und einen gezielten Erfahrungsaustausch zu ausgewählten Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen die Erkennt- Fragestellungen zu etablieren. nisse der MROS aus dem laufenden internationalen Austausch. Sie verdeutlichen, dass dem ex- Als zentrale Herausforderung identifizierte die ponentiellen Wachstum der Verdachtsmeldungen überwiegende Mehrheit der befragten FIUs das nicht allein durch eine Ausweitung personeller Resanhaltende Wachstum des Melde- und Daten- sourcen begegnet werden kann. Erforderlich ist volumens bei gleichzeitig begrenzten personellen vielmehr eine integrierte Strategie, welche Prozess- und finanziellen Ressourcen. Ebenfalls von hoher automatisierung, Investitionen in eine zeitgemässe Bedeutung sind die Entwicklungen und der ef- Data Engineering- und Data Science-Infrastruktur fektive Einsatz geeigneter Analyseverfahren und sowie den gezielten Aufbau zusätzlicher perso- -instrumente. Als wirksamste Massnahmen zur neller Kompetenzen mit Schwerpunkt auf Daten- Bewältigung dieser Herausforderungen wurden prozessen und Datenanalysen kombiniert. insbesondere die Automatisierung von Arbeitsschritten, der Einsatz von Data-Science-Methoden Im internationalen Vergleich mit anderen FIUs zeigt sowie gezielte Prozessanpassungen genannt. sich, dass die MROS – gemessen an der Grösse des Schweizer Finanzplatzes sowie den besonderen Mit dem steigenden Datenvolumen gewinnt zudem Risiken, die von der grenzüberschreitenden Verdie Qualität der eingehenden Meldungen weiter an mögensverwaltung ausgehen – mit rund 57 Voll- Bedeutung. Zur Verbesserung der Datenqualität zeitstellen (FTE) über vergleichsweise begrenzte haben die FIUs unterschiedliche Massnahmen im- personelle Ressourcen verfügt. Andere relevante plementiert. Dazu zählen einerseits systematische internationale und mit der Schweiz vergleichbare Ansätze des Datenqualitätsmonitorings sowie auto- Finanzplätze (z. B. Luxemburg (80 FTE), Niedermatisierte und manuelle technische Verfahren zur lande (110 FTE), Hong Kong (100 FTE)) weisen
Datenbereinigung. Andererseits setzen die FIUs auf deutlich höhere personelle Kapazitäten in ihrer jeregelmässige Schulungen der meldenden Finanz- weiligen FIU auf. intermediäre sowie der internen Nutzerinnen und Nutzer der Datenbanksysteme. Zudem aktualisieren sie ihre Datenstandard- und Dokumentationsgrundlagen fortlaufend.
FIU Belgien, FIU Finnland, FIU Niederlande, FIU Luxembourg, FIU Dänemark, FIU Hongkong.
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2.3 IT-Projekte und Tools des Verfahrens ist es, die Anzahl formeller Amts-
Die Meldestelle verfolgt verschiedene IT-Projekte hilfeersuchen an die MROS als auch den admit dem Ziel, ihre operativen Prozesse systematisch ministrativen Aufwand auf beiden Seiten zu reduzu optimieren, zu standardisieren und ihre Analyse- zieren. fähigkeiten weiterzuentwickeln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Effizienzsteigerung im Meldungs- Neben den abgeschlossenen Vorhaben befinden eingang und in der Meldungsverarbeitung sowie auf sich weitere Projekte in der Umsetzungsphase. der verbesserten Nutzung der verfügbaren Daten Diese sind auf zusätzliche Prozessoptimierungen für risikobasierte Analysen. Im Jahr 2025 konnten sowie auf den Ausbau der Datenverarbeitungs-
MROS Jahresbericht 2025 mehrere Vorhaben abgeschlossen werden. und Analysekapazitäten ausgerichtet. In diesem Zusammenhang arbeitet die MROS gemeinsam Zu den umgesetzten Neuerungen zählt die Ein- mit dem EJPD-ISC und fedpol an der Weiterführung einer automatisierten Empfangs- entwicklung ihrer technischen Infrastruktur, bestätigung für Verdachtsmeldungen. In Zu- um diese den Anforderungen eines zeitgemässen
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sammenarbeit mit einem Softwarehersteller wurde Data Engineerings und moderner Data-Science-Aneine Lösung entwickelt, welche die Empfangs- sätze anzupassen. Diese erweiterte Infrastruktur bestätigung unmittelbar aus dem laufenden Be- bildet die Grundlage für die Umsetzung weiterer arbeitungsworkflow generiert. Dadurch entfällt Projekte, darunter die weitgehend automatisierte das bisher notwendige manuelle Auslösen der Verarbeitung spezifischer Meldungstypen wie Empfangsbestätigung. Die Anpassung trägt zur Re- Money-Mule-Meldungen oder Meldungen im Zuduktion des administrativen Aufwands in der Fall- sammenhang mit Editionsverfügungen. bearbeitung bei. Ein weiteres zentrales Entwicklungsvorhaben be- Eine weitere Effizienzsteigerung erreichte die MROS trifft den Aufbau eines Report- und Risk-Scoringmit der Einführung eines neuen Kurzübermittlungs- Systems. Ziel dieses Projekts ist es, gemeldete Templates. Dieses ermöglicht eine vereinfachte Objekte – insbesondere Personen, Konten, Unter- und beschleunigte Übermittlung von Sachverhalten nehmen und Transaktionen – anhand definierter geringerer Komplexität an die Strafverfolgungsbe- Kriterien risikobasiert zu klassifizieren. Dadurch soll hörden. Inhalte, die bislang ausserhalb von goAML die risikoorientierte Priorisierung von Meldungen unter Inkaufnahme mehrerer Medienbrüche erstellt weiter gestärkt und systematisiert werden. Eine werden mussten, können nun vollständig innerhalb erste Komponente dieses Gesamtsystems, das sovon goAML und ohne Systemwechsel aufbereitet genannte Report Scoring, befindet sich derzeit in werden. Auch dies führt zu einer Reduktion des der Testphase. Das umfassendere Risk-Scoringadministrativen Aufwandes und zur Verkürzung Modul wird aktuell entwickelt. zwischen dem Absetzen einer Verdachtsmeldung durch einen Finanzintermediären und der Über- Die beschriebenen IT-Projekte und Weitermittlung der relevanten Informationen an die kom- entwicklungen dienen insgesamt der Anpassung petente Strafverfolgungsbehörde. der technischen und organisatorischen Grundlagen der MROS an die Anforderungen eines zu- Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Amts- nehmend datengetriebenen Meldewesens. Durch hilfeanfragen führte die MROS ein Abrufverfahren die konsequente Automatisierung von Prozessen, ein, das Strafverfolgungsbehörden und weiteren den gezielten Ausbau moderner Analysefähigkeiten
berechtigten Amtsstellen erlaubt, gezielte Ab- sowie die risikobasierte Ausrichtung der Meldungsfragen in der goAML-Datenbank vorzunehmen. Im bearbeitung wird die Effizienz erhöht, die Qualität Rahmen sogenannter Hit-/No-Hit-Abfragen nach der Analysen verbessert und die vorhandenen Res- Artikel 35 Absatz 2 GwG erhalten die anfragenden sourcen wirkungsvoller eingesetzt. Damit leistet die Behörden Auskunft darüber, ob eine Person, ein MROS einen substanziellen Beitrag zur Stärkung Konto, eine Wallet-Adresse oder ein Unternehmen der Geldwäschereibekämpfung und zur wirksamen im Informationssystem goAML erfasst ist. Diese Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden und Vorabinformation dient der Einschätzung, ob eine weiterer zuständiger Stellen. formelle Amtshilfeanfrage zweckmässig ist. Ziel
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2.4 «Typologieberichte» und lich der Sensibilisierung für typische Defizite und sol- «Negativtypologien» len Finanzintermediäre dazu anregen, sich vertieft Die Sicherstellung einer hohen Daten- und Melde- mit dem Hintergrund von Geschäftsbeziehungen qualität bildete auch im Jahr 2025 einen zentralen oder Transaktionen, der möglichen Vortat sowie Schwerpunkt der Tätigkeit der MROS. Während in dem geldwäschereirelevanten Gesamtsachverhalt den vergangenen Jahren vor allem formelle Män- auseinanderzusetzen. Eine fundierte, sorgfältig abgel im Meldewesen im Vordergrund standen, ist geklärte und nachvollziehbar dokumentierte Verzunehmend eine Abnahme der materiellen Qualität dachtsmeldung bildet eine zentrale Voraussetzung der Verdachtsmeldungen festzustellen. Vor diesem für die wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei
MROS Jahresbericht 2025 Hintergrund weist die MROS seit mehreren Jahren und der Terrorismusfinanzierung. Sie ist zugleich auf die zentrale Bedeutung einer hohen Daten- und Voraussetzung für den sachgerechten Einsatz Meldequalität hin, zuletzt im Jahresbericht 2024 weiterentwickelter technologischer Instrumente, (Kap. 5.1) sowie bereits in den Jahresberichten insbesondere datenbasierter Analyseverfahren 2023 (Kap. 2.1 und 2.2) und 2022 (Kap. 2.3.5). sowie dem Einsatz moderner Analysesoftware. Die
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Verantwortung für die Beurteilung, ob ein konkreter Zur Verbesserung der Meldequalität verfolgt die Sachverhalt der Meldepflicht gemäss Artikel 9 GwG MROS einen mehrdimensionalen Ansatz: Neben unterliegt, liegt in jedem Fall stets beim jeweiligen dem direkten Austausch mit einzelnen Finanz- Finanzintermediär und ist im Einzelfall zu treffen. intermediären setzt sie auf gezielte Sensibilisierungs- und Wissensvermittlungsformate, darunter Schulungen, Fachveranstaltungen und themen- 2.5 Public-Private-Partnership (PPP) spezifische Publikationen. Eine zentrale Rolle spie- 2.5.1 Swiss FIPPP len dabei die sogenannten «Typologieberichte», in Die Swiss Financial Intelligence Public Private denen anonymisierte Sachverhalte systematisch Partnership («Swiss FIPPP») ist die strategische aufbereitet und anhand von Best-Practice-Bei- Partnerschaft zwischen der MROS und Schweispielen konkrete Orientierungshilfen für die Durch- zer Finanzinstituten aus dem Privatsektor. Ziel der führung von Abklärungen in typischen Konstella- Partnerschaft ist der strukturierte Informationstionen bereitgestellt werden. In diesem Kontext austausch zur frühzeitigen Identifikation, Analyse veröffentlichte die MROS im September 2025 den und Einordnung von Risiken und Bedrohungen im zweiten Typologiebericht mit dem thematischen Bereich der Geldwäscherei und der Terrorismus- Schwerpunkt «Enabler». finanzierung.
Ergänzend zu diesen Best-Practice-Typologien Die Swiss FIPPP nahm ihre Tätigkeit Ende 2024 auf. publizierte die MROS im August 2025 erst- Der inhaltliche Fokus liegt auf der strategischen mals sogenannte «Negativtypologien». Dabei Analyse von Methoden, Trends und Entwicklungen handelt es sich um stark vereinfachte Dar- relevanter Tatphänomene. Auf dieser Grundlage stellungen ausgewählter Sachverhaltselemente, werden Erkennungsmerkmale (Indikatoren) sowie die wiederkehrende Schwachstellen bei den Ver- Beschreibungen neuer oder sich verändernder dachtsmeldungen veranschaulichen. Wie die Modi Operandi (Typologien) erarbeitet, um poten- Best-Practice-Typologien stellen auch die Negativ- zielle Bedrohungen rascher erkennen zu können. typologien weder eine Auslegungspraxis noch eine Der Informationsaustausch unterstützt den Privat- Handlungsanweisung dar. Sie dienen ausschliess- sektor dabei, verdächtige Sachverhalte gezielter zu
Abbildung 1: Logo Swiss FIPPP.
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Abbildung 2: Logo EFIPPP
MROS Jahresbericht 2025 identifizieren, während er den Behörden als Grund- vergleichbaren Public-Private-Partnership-Modellage für präventive Massnahmen und für die Straf- len berücksichtigt, die teilweise bereits Formen verfolgung dient. einer vertieften, auch operativen Zusammenarbeit vorsehen. Die Aktivitäten der Swiss FIPPP werden von einem
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Vorstand koordiniert, deren Mitglieder von der 2.5.2 EFIPPP Plenarversammlung gewählt werden. Die organi- Die MROS setzte im Jahr 2025 ihr Engagement im satorische und kommunikative Unterstützung der Europol Financial Intelligence Public Private Partner- Partnerschaft liegt bei der MROS. Im Jahr 2025 fan- ship (EFIPPP) fort. Die EFIPPP ist eine transnationale den insgesamt drei Plenarsitzungen statt, an denen Kooperationsplattform, welche den strukturierten sämtliche Mitglieder teilnahmen. Ergänzend dazu Austausch zwischen FIU, Strafverfolgungsbetagten regelmässig themenspezifische Arbeits- hörden, Aufsichtsstellen sowie ausgewählten Vergruppen. Derzeit bestehen zwei Arbeitsgruppen: treterinnen und Vertretern des Privatsektors zum Die Arbeitsgruppe «Regulatory and Innovation» be- Ziel hat. Im Fokus stehen die Prävention und Befasst sich mit technischen und prozessualen Frage- kämpfung komplexer Formen der Finanz- und Wirtstellungen, insbesondere mit der Datenqualität und schaftskriminalität. der Verbesserung von Verdachtsmeldungen. Die Arbeitsgruppe «Threats and Typologies» setzt ihren Im Berichtsjahr nahm die MROS an mehreren thematischen Schwerpunkt im Jahr 2025 auf die Plenarversammlungen der EFIPPP teil. Diese be- Phänomene Menschenhandel und Betrug. fassten sich mit ausgewählten thematischen Schwerpunkten wie «Underground Banking» und Über ihre Tätigkeiten und Erkenntnisse informiert «Unmasking the financial footprints of synthetic die Swiss FIPPP gezielt und adressatengerecht. drugs trafficking». In die Diskussionen brachte die Im Dezember 2025 veröffentlichte sie einen News- MROS insbesondere ihre Erfahrungen aus dem letter zum Thema Betrug im Zusammenhang mit schweizerischen Meldesystem sowie Erkenntnisse virtuellen IBAN7. Mit der zunehmenden Verbreitung aus der operativen und strategischen Analyse von von virtuellen IBAN steigen die Möglichkeiten für Verdachtsmeldungen ein. Gleichzeitig ermöglichte Kriminelle, die Verwendung derselben betrügerisch die Teilnahme den Austausch zu bestehenden Anzu missbrauchen. Der Newsletter soll das Bewusst- sätzen und Erfahrungen anderer Partner. sein für diese Art von Betrug schärfen und Finanzintermediären, die davon betroffen sein könnten, Auf strategischer Ebene war die MROS auch 2025 praktische Massnahmen aufzeigen, um den damit im Steering Committee der EFIPPP vertreten.
verbundenen Risiken zu begegnen. In dieser Funktion wirkte sie an der inhaltlichen Ausrichtung der Plattform, der Festlegung the- Die Swiss FIPPP ist als dynamische und weiter- matischer Prioritäten sowie der Koordination der entwicklungsfähige Partnerschaft ausgestaltet. Die Arbeitsgruppen mit. Zudem beteiligte sie sich an Bedürfnisse der Mitglieder sowie die Entwicklungen der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwiim Finanzmarkt werden kontinuierlich analysiert. schen öffentlichen Stellen und privaten Akteuren. Dabei werden auch internationale Erfahrungen mit
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Die MROS arbeitet aktiv in den Arbeitsgruppen Traf- aus verschiedenen Verwaltungsbehörden erstellte, ficking in Human Beings (THB), Child Sexual Abuse publizieren. and Exploitation (CSAE) und Professional Enablers mit. Zudem ist die MROS seit 2025 Co-Chair der Juristische Personen, Trusts und ähnliche Struk- Innovation Working Group. turen spielen regelmässig eine zentrale Rolle in Geldwäscherei-Fällen. Die Risikoanalyse bestätigt Durch ihr fortgesetztes Engagement im EFIPPP weitgehend die Erkenntnisse einer 2017 veröffentträgt die MROS zur internationalen Vernetzung lichten sektoriellen Risikoanalyse zu juristischen sowie zum Erfahrungsaustausch bei und unter- Personen. Nach wie vor sind mit ausländischen
MROS Jahresbericht 2025 stützt die Weiterentwicklung gemeinsamer An- juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen sätze zur Bekämpfung der Geldwäscherei, höhere Risiken verbunden als mit schweizerischen. der Terrorismusfinanzierung und weiterer Er- Die Rechtsform ist dabei von untergeordneter Bescheinungsformen schwerer Finanz- und Wirt- deutung. Massgeblich ist vielmehr, ob eine juristischaftskriminalität. sche Person einer effektiven operativen Tätigkeit
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nachgeht. Sitzgesellschaften weisen ein deutlich erhöhtes Missbrauchspotenzial auf, insbesondere 2.6 Nationale Risikoanalyse (NRA) wenn es sich um Mantelgesellschaften handelt. Die Beurteilung der Risiken im Zusammenhang Komplexe, grenzüberschreitende Strukturen oder mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein fehlender wirtschaftlicher Zweck erhöhen das bildet einen wesentlichen Bestandteil der gesamt- Missbrauchspotenzial erheblich. In diesem Kontext schweizerischen Strategie zur Bekämpfung von kommen Anwältinnen, Notaren und Treuhändern, Finanzkriminalität. Die Schweiz führt daher in regel- sofern sie in die Gründung oder Strukturierung entmässigen Abständen nationale Risikoanalysen sprechender Konstruktionen eingebunden sind, (National Risk Assessments, NRA) durch und ver- eine besondere Bedeutung zu. öffentlicht deren Ergebnisse. Neben zwei sektorübergreifenden NRA-Berichten aus dem Jahr Gleichzeitig hat die Schweiz den regulatorischen 20158 und 20219 liegen zahlreiche sektorielle bzw. Rahmen wesentlich gestärkt und gesetzliche Lüthemenspezifische Risikoberichte vor.10 cken geschlossen: Inhaberaktien wurden prinzipiell abgeschafft, Schweizer Handelsgesellschaften zur Auftraggeberin und verantwortlich für die Ko- Führung eines Aktien- oder Anteilsverzeichnisses ordination der nationalen Risikoanalysen ist die verpflichtet sowie Sanktionsmassnahmen in Zu- Interdepartementale Koordinationsgruppe zur Be- sammenhang mit dem Führen von Aktien- und kämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismus- Anteilsverzeichnissen und Verifizierungspflichten finanzierung und der Proliferationsfinanzierung der Finanzintermediäre in Zusammenhang mit den (KGGT). Die KGGT ist eine vom Bundesrat ein- Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung eingesetzte ständige Koordinationsplattform mit geführt. Diese Massnahmen sollen insbesondere dem Auftrag, die schweizerische Politik in diesen die Risiken im Zusammenhang mit schweizeri- Bereichen abzustimmen. Die MROS ist Mitglied schen juristischen Personen, namentlich Aktiender KGGT und nimmt als Leiterin der Untergruppe gesellschaften, reduzieren. «Risikoanalyse» eine federführende Rolle bei der Erstellung der Risikoberichte ein. Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die
Mitte 2026 wird die KGGT den sektoriellen Risiko- Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Perbericht «National Risk Assessment: Juristische Per- sonen (TJPG) und der Revision des GwG im Sepsonen und Rechtsvereinbarungen», den die MROS tember 2025 hat die Schweiz ihr Abwehrdispositiv in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten weiter ausgebaut. Diese Neuerungen zielen darauf
Erste nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Juni 2015. Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021. Publikationen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).
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ab, die Transparenz in- und ausländischer juristi- Informationstechnologie und der künstlichen Inscher Personen zu erhöhen und den zuständigen telligenz, organisatorische Fragestellungen sowie Behörden einen effizienteren Zugang zu Informa- mittel- und langfristige Perspektiven für FIUs. Der tionen über wirtschaftlich berechtigte Personen Austausch betraf insbesondere Fragen der Auszu ermöglichen. Gleichzeitig werden auch gewisse gestaltung interner Prozesse, der Nutzung techni- Tätigkeiten von Beraterinnen und Anwälten neu vom scher Instrumente sowie der internationalen Zu- GwG erfasst. Die Wirksamkeit der verabschiedeten sammenarbeit. Massnahmen im Rahmen des TJPG und der GwG- Revision ist in den Nachfolgejahren zu beobachten. Die Veranstaltung stand unter dem Leitmotiv «Back
MROS Jahresbericht 2025 to the Future» und bot einen Rahmen für die Diskussion bestehender Strukturen sowie möglicher
2.7 Projekte und Veranstaltungen Weiterentwicklungen der internationalen Financial-
Im Jahr 2025 führte die MROS verschiedene natio- Intelligence-Architektur. nale und internationale Fachveranstaltungen durch.
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Diese Formate ermöglichen einen vertrauens- 2.7.2 3rd MROS Crypto-Symposium geschützten Austausch zu aktuellen Entwicklungen Am 3. November 2025 führte die MROS das dritte und operativen Herausforderungen und stärken Crypto-Symposium durch. Rund 280 Vertreterinnen zugleich die grenzüberschreitende Kooperation. und Vertreter aus Behörden, dem Finanzsektor Sie leisten einen Beitrag zur frühzeitigen Identi- sowie aus internationalen Organisationen nahmen fikation neuer Risiken und Etablierung von effizi- teil. Die Veranstaltung befasste sich mit Fragen der enteren geldwäschereirelevanten Präventions- und Effizienz im Umgang mit kryptobezogenen Risiken Ermittlungsstrukturen – ein Mehrwert, der letztlich im Bereich der Geldwäscherei und Terrorismusdas gesamte Geldwäschereiabwehrsystem, ein- finanzierung. schliesslich des Finanzsektors, nachhaltig stärkt. Zu Beginn vermittelten Fachreferierende des World
2.7.1 Global FIU Leadership Conference Economic Forum (Cybercrime Atlas) sowie von
Vom 14. bis 15. Oktober 2025 war die MROS Gast- Europol einen Überblick über internationale Kogeberin der Global FIU Leadership Conference. Die operationsansätze bei der Bekämpfung von Cyber- Durchführung erfolgte in Zusammenarbeit mit ECO- und Finanzkriminalität. Der Schwerpunkt lag auf FEL11 als Mitveranstalterin sowie mit Unterstützung grenzüberschreitenden Kooperationsmechanisdes Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Die men. Ein Vertreter der Hochschule für Polizei und Konferenz diente dem Austausch unter Führungs- öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen erkräften von Financial Intelligence Units (FIUs) und läuterte technische Abhängigkeiten bei der Beergänzte die bestehenden Austauschformate der kämpfung von Finanzkriminalität. Thematisiert internationalen FIU-Zusammenarbeit. wurden insbesondere die Nutzung spezialisierter Analysetools sowie Fragen der Transparenz und Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Kontrolle technischer Systeme. Die MROS stellte Finanz- und Technologielandschaft befassen nationale Typologien und aktuelle Entwicklungen sich FIUs zunehmend mit komplexen Analyse- im Kryptobereich vor. Der Nachmittag war Fall- und Koordinationsaufgaben. Internationale Ent- beispielen gewidmet. Die FIU Kasachstan präwicklungen, technologische Innovationen sowie sentierte eine Fallstudie zu einem grenzübersteigende Meldevolumen stellen vergleichbare An- schreitenden Ponzi-System. Das US-amerikanische forderungen an zahlreiche FIUs. Technologieunternehmen TRM Labs behandelte kryptobezogene Sachverhalte im Zusammenhang Die Konferenz behandelte strategische Frage- mit sexualisierter Gewalt an Kindern. Die FIU der stellungen der Geldwäscherei- und Terrorismus- Vereinigten Arabischen Emirate sowie das Bundesfinanzierungsbekämpfung. Thematisiert wurden kriminalamt Österreich stellten weitere praxisunter anderem Entwicklungen im Bereich der bezogene Analysen vor.
ECOFEL als Teil der Egmont Group, unterstützt die Egmont-Mitglieder unter anderem gezielt mit Massnahmen zum Kapazitätsaufbau wie der Entwicklung von Führungskräften, E-Learnings, speziellen Schulungen.
2 Wichtige strategische Entwicklungen
Ein Panel mit Vertreterinnen und Vertretern aus ständiger und strukturierter Angaben in Verdachtsdem öffentlichen und privaten Sektor schloss die meldungen. Zudem behandelte das Seminar die Veranstaltung ab. Diskutiert wurden Kooperations- Abklärungen nach Artikel 6 GwG, da die MROS fragen, der Informationsaustausch sowie operative selbst keine direkten Abklärungen gegenüber ge- Herausforderungen. meldeten Personen vornimmt. Weiter wurden Fragen des institutionellen Austauschs sowie daten- Am Folgetag fand zudem ein behördeninterner schutzrechtliche Rahmenbedingungen erörtert. Austausch zu operativen und technischen Frage- Der Anlass diente dem fachlichen Austausch zwi- stellungen statt. schen Finanzintermediären und Behörden im Rah-
MROS Jahresbericht 2025 men der bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
2.7.3 Underground Banking Roundtable
Vom 20. bis 21. November 2025 fand in Bern der zweite Underground Banking Roundtable statt. Der Begriff Underground Banking bezeichnet informelle
2 Wichtige strategische Entwicklungen
Finanzsysteme ausserhalb des regulierten Bankensektors, die grenzüberschreitende Transfers ohne Einbindung regulierter Institute ermöglichen.12
Solche Systeme bestehen in unterschiedlichen Ausprägungen seit langer Zeit und können sowohl legale als auch illegale Zwecke verfolgen. Aktuelle Analysen und Ermittlungen befassen sich insbesondere mit digitalisierten Erscheinungsformen.
Rund 80 Vertreterinnen und Vertreter von Strafverfolgungsbehörden und FIUs nahmen teil. Beiträge von INTERPOL, Europol, der Eastern and Southern Africa Anti-Money Laundering Group (ESAAMLG) sowie dem United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) behandelten Typologien, operative Entwicklungen und Fallbeispiele. Die Teilnehmenden erörterten zudem praktische Herausforderungen und mögliche Ermittlungsansätze.
2.7.4 Best Practice-Anlass
Im Herbst 2025 führte die MROS gemeinsam mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) ein Fachseminar zum Thema «Best Practice beim Erstatten von Verdachtsmeldungen aus Sicht MROS» durch.
Die Veranstaltung vermittelte einen Überblick über Auftrag, Funktion und Arbeitsweise der MROS sowie über die Entwicklung des geldwäschereirechtlichen Dispositivs. Ein Schwerpunkt lag auf der analytischen Arbeitsweise der MROS und den dafür relevanten Informationsgrundlagen. Thematisiert wurde insbesondere die Bedeutung voll-
Underground Banking.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Die Meldestelle erstellt anonymisierte Statistiken umfassen insbesondere die bei der MROS einzur Auswertung von Informationen über Geld- gegangenen Verdachtsmeldungen der Finanzwäscherei, deren Vortaten, organisierte Kriminali- intermediäre, Auskunftsbegehren zuständiger austät sowie Terrorismusfinanzierung im jeweiligen ländischer Behörden sowie die Verfahren, die sich Geschäftsjahr.13 Die statistischen Auswertungen aus den Meldungen ergeben (vgl. Art. 23 MGwV14).
3.1 Gesamtübersicht 2025
MROS Jahresbericht 2025 • Im Berichtsjahr 2025 gingen bei der MROS insgesamt 21 087 Verdachtsmeldungen ein, was einem Durchschnitt von 82 Meldungen pro Werktag entspricht. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Anzahl der eingereichten Verdachtsmeldungen um 39,3% zu (2024: 15 141). Seit der Einführung des
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Informationssystems goAML im Januar 2020 hat sich das Meldevolumen damit nahezu vervierfacht. 91,3% der im Jahr 2025 übermittelten Verdachtsmeldungen stammten von Finanzintermediären aus dem Bankensektor (ø 2016 – 2025: 90,1%).
Die MROS übermittelte im Jahr 2025 insgesamt 1375 Fälle an die Strafverfolgungsbehörden. Dies entspricht einer Zunahme von 31,5% gegenüber dem Vorjahr. Den Strafverfolgungsbehörden wird jeweils ein Analysebericht mit den relevanten Informationen übermittelt. Eine Übermittlung kann auf mehreren Verdachtsmeldungen und Informationen beruhen, die nicht zwingend im selben Kalenderjahr bei der MROS eingegangen sind. Die Informationen können von unterschiedlichen in- und ausländischen Behörden stammen.
Im Rahmen ihrer vertieften Analysearbeit stellte die MROS 2025 1096 Anfragen an meldende Finanzintermediäre oder Drittintermediäre zur Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a GwG. Dies entspricht einer Zunahme von 7,9% gegenüber dem Vorjahr. In 20,1% der an die Strafverfolgungsbehörden übermittelten Fälle flossen zusätzliche Informationen ein, die von der MROS bei Finanzintermediären eingeholt worden waren.
Der nationale Informationsaustausch zwischen der MROS und anderen Schweizer Behörden nahm im Jahr 2025 weiter zu. Die Anzahl der spontanen Informationsübermittlungen der MROS an andere inländische Behörden stieg gegenüber dem Vorjahr um 36,9% auf 490. Gleichzeitig übermittelten Schweizer Behörden der MROS vermehrt spontan Informationen (2025: 120; +13,2% gegenüber Vorjahr) und richteten häufiger Auskunftsbegehren an die MROS (2025: 498; +11,4% gegenüber Vorjahr).
Im internationalen Austausch mit ausländischen FIUs zeigte sich im Jahr 2025 eine unterschiedliche Entwicklung. Die Anzahl der bei der MROS eingegangenen Auskunftsersuchen ausländischer FIUs ging gegenüber dem Vorjahr um 15,1% auf 660 zurück, während die Anzahl der eingegangenen Spontaninformationen um 24,1% auf 932 zunahm. Die MROS richtete ihrerseits
236 Auskunftsersuchen an ausländische FIUs (–1,3% gegenüber Vorjahr) und übermittelte 223
Spontaninformationen (+6,6% gegenüber Vorjahr).
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV), SR 955.23.
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3.2 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit rechtlichen Anpassungen
Im Jahr 2025 gingen bei der MROS durchschnittlich sowie mit Fortschritten in der Digitalisierung 82 Verdachtsmeldungen pro Werktag ein. Ins- steht, insbesondere im Bereich des Transaktionsgesamt erhielt die MROS im Berichtsjahr 21 087 monitorings und der internen Analyseprozesse bei Verdachtsmeldungen von Finanzintermediären den Finanzintermediären (z. B. durch verbesserte sowie Händlerinnen und Händlern. Dies entspricht Tools).16 einer Zunahme von 39,3% gegenüber dem Vorjahr. Seit der Einführung des Informationssystems goAML im Jahr 2020 hat sich die Anzahl der über- 3.3 Verdachtsmeldungen nach Branche
MROS Jahresbericht 2025 mittelten Verdachtsmeldungen damit nahezu ver- der Meldepflichtigen vierfacht (vgl. Abbildung 3).15 Im Jahr 2025 entfielen 91,3% der bei der MROS eingegangenen Verdachtsmeldungen auf Finanz- Wie Abbildung 3 zeigt, ist die Anzahl der jähr- intermediäre aus dem Bankensektor. Das Melde-
3 Jahresstatistik der Meldestelle
lich gemeldeten Geschäftsbeziehungen aktu- verhalten dieser Finanzintermediäre beeinflusst ell 13mal höher als 2016: Während der MROS im massgeblich die Anzahl und Art der Meldungen, Jahr 2016 insgesamt 2909 verdächtige Geschäfts- die bei der MROS eingehen. Seit der Einführung des beziehungen gemeldet wurden, belief sich diese Informationssystems goAML hat sich die branchen- Zahl im Jahr 2025 auf hochgerechnet rund 38 000. bezogene Verteilung der Verdachtsmeldungen Diese Entwicklung ist unter anderem auf ein er- weitgehend stabil gezeigt (vgl. Tabelle 1).17 höhtes Meldeaufkommen zurückzuführen, das
Abbildung 3: Anzahl gemeldete Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldungen 2016 – 2025
40 000 38000
30 000 27300
21400 Geschäftsbeziehungen
21087 Meldungen 20 000
15141
13800 Schätzung
11876 10700 10 000 7705 7639 6126 5964 4686 5334
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Mit der Einführung von goAML wurde die Zählweise der Verdachtsfälle angepasst. Um dennoch einen Vergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen, wird in Abbildung 3 die durchschnittliche Anzahl gemeldeter Geschäftsbeziehungen pro Verdachtsmeldung im Geschäftsjahr 2019 angewendet. Diese beläuft sich auf 1,8. Das bedeutet, dass die 21 087 Verdachtsmeldungen im Jahr 2025 geschätzt rund 38 000 Geschäftsbeziehungen entsprechen. Vgl. Ausführungen im Jahresbericht MROS 2023, Kap. 2.1. Die Klassifizierung nach Branche erfolgt im goAML-Registrierungsprozess durch den Finanzintermediär selbst. Anschliessend überprüft die MROS im Rahmen eines Plausibilitätschecks, ob die Einstufung korrekt ist. Dies geschieht anhand der öffentlichen FINMA-Listen oder mittels Angaben einer SRO-Webseite, die Rückschlüsse auf die Branche erlaubt. Eine zu grobe Klassifizierung bleibt jedoch möglich, insbesondere in heterogenen Branchen wie der Vermögensverwaltung.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Tabelle 1: Verdachtsmeldungen nach Branche 2016 – 202518
Durch 2025 in schnitt Branche 2016 2017A 2018A 2019A 2020B 2021B 2022B 2023B 2024B 2025B absoluten Zahlen Banken 86% 91% 88,8% 89,9% 89,5% 90% 91,6% 90,5% 92,3% 91,3% 19 246 90,1% Zahlungsverkehrs- 4,4% 3,1% 4,4% 4% 3,5% 2,5% 2% 2,8% 2,2% 2,6% 545 3,2% dienstleister Übrige Finanz 19 0,7% 0,4% 2,3% 0,6% 2,3% 2,1% 2,1% 2% 0,2% 2,1% 446 1,5% intermediäre
MROS Jahresbericht 2025 VASP / FinTech 1,5% 1,3% 276 1,4% Kreditkartenanbieter 0,7% 0,3% 1,2% 1,3% 1,6% 1,7% 1,6% 1,3% 1,6% 1,3% 275 1,3% Casinos 0,5% 0,6% 0,5% 0,7% 0,5% 0,5% 0,7% 0,5% 0,3% 0,3% 68 0,5%
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Vermögens 2,2% 1,9% 1% 0,9% 0,8% 1% 0,6% 0,8% 0,9% 0,3% 65 1% verwaltung Kredit-, Leasing-, Factoring- + Forfaitie- 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,4% 0,3% 0,3% 0,2% 0,2% 0,2% 41 0,3% rungsgeschäfte Treuhänder 1,5% 1,1% 0,7% 0,8% 0,6% 0,5% 0,1% 0,2% 0,2% 0,2% 36 0,6% Wertpapierhäuser 0,1% 0,3% 0,1% 0,3% 0% 0,2% 0,1% 0,2% 0,2% 0,1% 30 0,2% Versicherungen 3,1% 0,5% 0,6% 0,3% 0,4% 0,3% 0,3% 0,4% 0,2% 0,1% 26 0,6% Rohwaren- und 0,1% 0,2% 0% 0,3% 0,2% 0,5% 0,3% 0,3% 0,2% 0,1% 20 0,2% Edelmetallhandel Geldwechsel/Change 0% 0% 0% 0% 0,1% 0,1% 0,3% 0,6% 0% 0% 4 0,1% SRO 0% 0% 0% 0,1% 0% 0% 0% 0,1% 0% 0% 3 0% Devisenhandel 0,1% 0% 0% 0,3% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 2 0% Rechtsanwälte 0,2% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0% 0,1% 0% 0% 2 0,1% und Notare Vertriebsträger 0% 0,1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 1 0% von Anlagefonds Behörden (FINMA/ ESBK/GESPA und 0% 0% 0% 0% 0% 0,1% 0% 0% 0% 0% 1 0% interkantonale Behörden) Trustees 0% 0% 0% 0% 0,1% 0,1% 0% 0% 0% 0% 0 0% Total 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 21 087 100,0%
A Nach alter Zählweise (Geschäftsbeziehung) B Nach neuer Zählweise (Meldungen)
Seit dem Jahr 2024 werden Virtual Asset Service Provider (VASP) und FinTech-Anbieter statistisch als eigene Kategorie ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2025 reichten VASP und FinTech-Finanzintermediäre 276 Verdachtsmeldungen bei der MROS ein (1,3%), was ein Minus von 0,2% gegenüber dem Vorjahr darstellt.
Die absoluten Zahlen für die Jahre 2016 – 2024 sind in den Jahresberichten der MROS der entsprechenden Jahre veröffentlicht.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
3.4 Rechtsgrundlage der Meldungen Seit dem Jahr 2018 ist eine zunehmende An-
Die Rechtsgrundlage für eine Verdachtsmeldung ist wendung der Meldepflicht gegenüber dem Meldeabhängig vom Verdachtsgrad. Liegt ein begründeter recht festzustellen, mit einem besonders aus- Verdacht vor, sind Finanzintermediäre nach Artikel geprägten Anstieg im Jahr 2023 (vgl. Jahresbericht
9 Absatz 1 Buchstabe a GwG19 verpflichtet, der MROS 2023, Kap. 4.4). Auch im Berichtsjahr 2025
MROS eine Verdachtsmeldung zu erstatten. Bei zeigte sich eine weitere Verschiebung zugunsten einem einfachem Verdacht können die Finanzinter- der Meldepflicht bei bestehenden Geschäftsmediäre vom Melderecht nach Artikel 305ter Absatz beziehungen (+4,1%), während das Melderecht ent- 2 StGB20 Gebrauch machen. Im Berichtsjahr 2025 sprechend seltener angewendet wurde (–4,3%).
MROS Jahresbericht 2025 erfolgten 76,6% der eingereichten Verdachts- Unverändert blieb demgegenüber der Anteil der meldungen auf Grundlage der Meldepflicht (Art. 9 Meldungen, die im Zusammenhang mit dem Ab- Abs. 1 Bst. a GwG, vgl. Abbildung 4). In 17,4% der bruch von Verhandlungen zur Aufnahme einer Fälle stützten sich die Finanzintermediäre auf das neuen Geschäftsbeziehung gemäss Artikel 9 Ab-
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Melderecht nach Artikel 305ter Absatz 2 StGB. In satz 1 Buchstabe b GwG erstattet wurden (+0,1%). weiteren 5,7% der Meldungen gaben die Finanzintermediäre an, dass sie Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines be- 3.5 Vortaten gründeten Verdachts nach Artikel 9 Absatz 1 Finanzintermediäre geben im Rahmen einer Ver- Buchstabe a GwG abgebrochen hätten (Art. 9 Abs. dachtsmeldung jeweils an, welche Vortat(en) sie
1 Bst. b GwG; nicht in Abbildung).21 vermuten. Im Berichtsjahr 2025 wurde Betrug am
Abbildung 4: Meldungen bei bestehender Geschäftsbeziehung nach Rechtsgrundlage 2016 – 2025
100%
76,6% 72,5% 75% 70,4%
62,8% 62,8% 60,9% 59,2% 58,7% 54,7% 51,4% Meldepflicht 48,6% (Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG) 50% 45,3% 41,3% Melderecht 37,2% 36,6% 37,2% (Art. 305ter Abs. 2 StGB) 32,7%
25% 21,6% 21,7% 17,4%
0%
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG: Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei nach Art. 23 (Meldestelle) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte (1.) im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach Art. 260 ter oder 305bis StGB stehen, (2.) aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Art. 305bis Ziffer 1bis StGB herrühren, (3.) der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen, oder (4.) der Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies Abs. 1 StGB) dienen. Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0; Art. 305ter Abs. 2 StGB: Die von Abs. 1 erfassten Personen sind berechtigt, der Meldestelle für Geldwäscherei im Bundesamt für Polizei Wahrnehmungen zu melden, die darauf schliessen lassen, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen nach Art. 305bis Ziff. 1bis herrühren. Art. 9 Abs. 1 Bst. b GwG: Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei nach Art. 23 (Meldestelle) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines begründeten Verdachts nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG abbricht.
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Abbildung 5: Häufigkeit der vermuteten Vortaten 2020 – 2025, Häufigkeitsauswahl, Nennungen in % an Total aller Meldungen (Mehrfachnennungen möglich)
64,3% Betrug (Art. 146 StGB) 57,6% 29,0% Nicht zuzuordnen 24,4% Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff.1, Art. 253, Art. 254, 6,9% Art. 317 Ziff. 1 StGB) 11,1% 3,4% Veruntreuung (Art. 138 StGB) Kriminelle 5,7%
MROS Jahresbericht 2025 3,3% Organisation (Art. 260ter StGB) 4,5% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 und 2 3,2% 2025 StGB) 5,4% Durchschnitt 2020– Betrügerischer Missbrauch einer 2,8% 2024
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Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) 2,8% 322septies StGB) 5,8% Qualifiziertes Steuervergehen (Art. 305bis Ziff. 1 und 1bis 1,7% StGB) 2,9% Konkurs- und Betreibungsverbrechen (Art. 163 Ziff. 1, 1,6% Art. 164 Ziff. 1, Art. 165, Art. 171 Abs. 1 StGB) 2,0% 1,1% Betäubungsmittelverbrechen (Art. 19 Abs. 2 BetmG) 1,4% 0% 25% 50% 75% 100%
häufigsten als mutmassliche Vortat genannt. In dachtsmeldung vermuten. Im Rahmen der Analyse 64,3% der Verdachtsmeldungen wurde Betrug ent- durch die MROS kann sich ergeben, dass der Verweder als alleinige Vortat oder in Kombination mit dacht auf eine andere Straftat fällt.23 weiteren Delikten angegeben. Damit lag der Anteil über dem Durchschnitt der Jahre seit Einführung Im Berichtsjahr 2025 gaben die Meldepflichtigen des Informationssystems goAML (ø 2020 – 2024: bei 29,0% der Verdachtsmeldungen an, keine Vortat 57,6%, vgl. Abbildung 5).22 Andere Vortaten wurden zuordnen zu können. Dieser Anteil hat sich über die demgegenüber deutlich seltener angegeben. Am vergangenen Jahre schrittweise erhöht und für die häufigsten nannten die Finanzintermediäre MROS weitreichende Folgen. Verdachtsmeldungen Urkundenfälschung (6,9%; ø 2020 – 2024: 11,1%) ohne Zuordnung einer Vortat erfordern seitens der und/oder Veruntreuung (3,4%; ø 2020 – 2024: 5,7%). MROS vertiefte Abklärungen, um die mutmassliche Der Anteil dieser Vortaten an den Verdachts- Vortat bestimmen zu können. meldungen nahm im Vergleich zu den Vorjahren weiter ab.
3.6 Verdachtsauslösende Elemente
Die Angaben der Finanzintermediäre zu den ver- Verdachtsmeldungen an die MROS werden in der muteten Vortaten stellen eine erste wichtige Quali- Regel aufgrund externer Informationsquellen oder fikation aufgrund der von den Finanzintermediären interner Überwachungsprozesse erstattet. Im Begetätigten Abklärungen dar. Die vorstehende Ab- richtsjahr 2025 stützten sich die Finanzinterbildung zeigt, welche Straftaten die Finanzinter- mediäre bei 29,2% der Meldungen auf Informatiomediäre zum Zeitpunkt der Einreichung der Ver- nen Dritter (ø 2020 – 2024: 24,9%) und bei 28,1% auf
Mit der Einführung von goAML 2020 sind Mehrfachnennungen möglich. Ein Vergleich mit den Statistiken vor 2020 ist deshalb nicht möglich. Eine detailliertere Analyse zu den verschiedenen Geldwäschereivortaten wurde 2021 unter der Federführung der KGGT vorgenommen. Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021, S. 25 – 29.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Abbildung 6: Wichtige Verdachtsauslöser 2020 – 2025, Häufigkeitsauswahl, Nennungen in % an Total aller Meldungen (Mehrfachnennungen möglich)
Information Dritte 29,2% 24,9% Transaktionsmonitoring 28,1% 31,5% Durchlaufkonten 22,1% 13,7% Wirtsch. Hintergrund unklar 21,3% 10,8% 22 16,9% Bartransaktion 12,2%
MROS Jahresbericht 2025 Diverse 11,5% 9,7% Information Konzern 8,9% 8,7% 2025 Information SVB 8,2% Durchschnitt 2020– 10,4% 2024 Medien 6,6%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
14,9% Eröffnung Geschäftsbeziehung 4,4% 4,3% Kreditgeschäft 2,7% 4,2% Falsche Dokumente/Geld 2,4%
Kritische Länder 1,6% 1,5% Revision / Aufsicht 1,0% 1,7% 0% 10% 20% 30% 40% 50%
Erkenntnisse aus dem Transaktionsmonitoring (ø übermittelten Anzeigen im Mittel 2,2 Verdachts- 2020 – 2024: 31,5%; vgl. Abbildung 6).24 Daneben meldungen. Dabei wurden vier ausserordentliche gewannen im Jahr 2025 weitere auslösende Ele- Fälle, in denen jeweils mehr als 500 Verdachtsmente an Bedeutung. So wurden Durchlaufkonten meldungen in eine Anzeige eingeflossen waren, in 22,1% der Verdachtsmeldungen als Auslöser an- nicht berücksichtigt. gegeben, während ein unklarer wirtschaftlicher Hintergrund in 21,3% der Fälle genannt wurde (ø Die 1375 übermittelten Anzeigen enthielten Infor- 2020 – 2024: 13,7% bzw. 10,8%). Zudem wurden mationen aus: Bargeldtransaktionen im Berichtsjahr häufiger als • 4414 im Jahr 2025 eingegangenen Meldungen, verdachtsauslösendes Element gemeldet (2025: davon 3500, die in vier Anzeigen zusammen- 16,9%, ø 2020 – 2024: 12,2%). gefasst wurden • 1907 im Jahr 2024 eingegangenen Verdachtsmeldungen
3.7 Anzeigen an die • 79 im Jahr 2023 eingegangenen Verdachts-
Strafverfolgungsbehörden meldungen Im Berichtsjahr 2025 übermittelte die MROS ge- • 20 im Jahr 2022 eingegangenen Verdachtsstützt auf Artikel 23 Absatz 4 GwG 1375 Anzeigen meldungen an die Strafverfolgungsbehörden. Gegenüber dem • 13 im Jahr 2021 eingegangenen Verdachts- Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 31,5% meldungen und (2024: 1046). In den vergangenen Jahren haben • 28 vor dem Jahr 2021 eingegangenen Versich die von der MROS übermittelten Anzeigen dachtsmeldungen bzw. gemeldete Geschäftsan die Strafverfolgungsbehörden inhaltlich zu- beziehungen nehmend erweitert: Während im Jahr 2022 einer Anzeige durchschnittlich 1,4 Verdachtsmeldungen Die MROS übermittelte 90,5% der Anzeigen an die zugrunde lagen, enthielten die im Jahr 2025 kantonalen Staatsanwaltschaften, 9,5% gingen an
Finanzintermediäre können im Informationssystem goAML mehrere verdachtsauslösende Elemente für ihre Meldungen angeben. Hingegen ist es nicht mehr möglich, einen aussagekräftigen Vergleich mit den Zahlen der Jahre vor 2020 vorzunehmen.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
die Bundesanwaltschaft. Wie in den Vorjahren kon- ne Zürich (15,1%), Waadt (12,7%) und Genf (9,7%) zentrierte sich mehr als die Hälfte der Anzeigen auf sowie an die Bundesanwaltschaft (9,5%) machen einige wenige kantonale Staatsanwaltschaften. zusammen knapp die Hälfte aller von der MROS Anzeigen an die Staatsanwaltschaften der Kanto- übermittelten Anzeigen aus (vgl. Tabelle 2).
Tabelle 2: Übermittelte Anzeigen nach Strafverfolgungsbehörden 2020 – 2025
2025 in Durchschnitt Behörde 2020 2021 2022 2023 2024 2025 absoluten 2020 – 2025 Zahlen
MROS Jahresbericht 2025 Zürich 18,9% 21,1% 20,4% 16,3% 17,9% 15,1% 208 18,3% Waadt 11,1% 11,6% 10,6% 8,3% 12,4% 12,7% 175 11,1% Genf 11,5% 11,3% 11,6% 17,6% 10,2% 9,7% 134 12,0% Bundesanwaltschaft 9,0% 9,1% 6,4% 13,0% 10,3% 9,5% 130 9,6%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Aargau 5,3% 5,2% 6,7% 4,2% 5,7% 8,1% 111 5,9% Bern 7,5% 6,7% 6,9% 6,5% 7,7% 7,3% 100 7,1% Freiburg 2,7% 3,1% 2,1% 1,3% 2,1% 4,1% 57 2,6% St. Gallen 3,5% 4,0% 6,3% 5,3% 5,3% 4,1% 57 4,8% Solothurn 1,9% 2,0% 2,1% 1,4% 2,1% 3,5% 48 2,2% Tessin 5,0% 4,8% 3,6% 4,6% 5,5% 3,4% 47 4,5% Luzern 3,5% 2,9% 2,6% 2,5% 3,9% 3,3% 45 3,1% Basel-Landschaft 2,1% 1,7% 2,3% 1,8% 2,2% 2,8% 39 2,1% Thurgau 3,0% 2,1% 2,6% 3,2% 1,7% 2,8% 39 2,6% Wallis 2,7% 2,4% 3,0% 2,2% 2,9% 2,7% 37 2,6% Basel-Stadt 2,6% 2,3% 2,3% 1,8% 3,2% 2,1% 29 2,4% Neuenburg 2,3% 1,9% 1,7% 1,3% 1,0% 2,0% 28 1,7% Zug 2,5% 2,6% 2,2% 2,2% 1,2% 1,4% 19 2,0% Schwyz 1,0% 1,1% 1,9% 2,1% 1,5% 1,0% 14 1,4% Appenzell Ausserrhoden 0,6% 0,8% 1,3% 0,9% 0,5% 0,7% 10 0,8% Graubünden 1,5% 1,0% 1,1% 0,6% 1,1% 0,7% 9 1,0% Jura 0,3% 1,0% 0,2% 0,7% 0,4% 0,7% 9 0,5% Nidwalden 0,3% 0,4% 0,6% 0,6% 0,3% 0,6% 8 0,5% Schaffhausen 0,5% 0,5% 0,6% 0,7% 0,6% 0,6% 8 0,6% Obwalden 0,2% 0,1% 0,2% 0,0% 0,2% 0,4% 5 0,2% Glarus 0,2% 0,1% 0,4% 0,6% 0,2% 0,3% 4 0,3% Uri 0,3% 0,1% 0,2% 0,1% 0,0% 0,3% 4 0,2% Appenzell Innerrhoden 0,0% 0,1% 0,2% 0,2% 0,3% 0,1% 1 0,2% Total 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100% 100% 1375 100%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Abbildung 7: Häufigkeit der angezeigten Straftatbestände an die Strafverfolgungsbehörden, 2024 – 2025, Häufigkeitsauswahl, Nennungen in % an Total aller Meldungen (Mehrfachnennungen möglich)
Betrug (Art. 146 StGB) 60,2% 58,6% Geldwäscherei 24,7% 20,0% Veruntreuung (Art. 138 StGB) 10,9% 11,3% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 und 2 StGB) 9,1% 9,5%
24 Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff.1, Art. 253, Art. 254, Art. 317 Ziff. 1 8,7%
StGB) 10,3%
MROS Jahresbericht 2025 Konkurs- und Betreibungsverbrechen (Art. 163 Ziff. 1, Art. 164 Ziff. 1, 3,9% Art. 165, Art. 171 Abs. 1 StGB) 4,6% 2025 3,4% 2024 Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB) 3,8% Bestechung (Art. 322ter, Art. 322quater, Art. 322septies StGB) 2,3% 2,6% Betäubungsmittelverbrechen (Art. 19 Abs. 2 BetmG) 2,1%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
3,1% Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage 2,0% (Art. 147 StGB) 2,4% Diebstahl (Art. 139 StGB) 1,2% 1,1% Qualifiziertes Steuervergehen (Art. 305bis Ziff. 1 und 1bis StGB) 0,9% 1,2% 0% 25% 50% 75% 100%
Im Berichtsjahr 2025 übermittelte die MROS am über Verfügungen, die sie infolge einer Anzeige häufigsten Anzeigen an die Strafverfolgungsbe- der Meldestelle erlassen haben.26 Diese Rückhörden, die mutmasslich Betrug als Vortat betrafen, meldungen bilden eine zentrale Grundlage für die entweder als alleinige Straftat oder in Kombination MROS im Rahmen der Unterstützung der Strafvermit weiteren Delikten (60,2%, vgl. Abbildung 7). Bei folgungsbehörden. rund jeder zehnten der 1375 Anzeigen an die Strafverfolgungsbehörden bestand ein begründeter Ver- Die Statistik des Jahresberichts 2024 zeigte, dass dacht auf Veruntreuung (10,9%) und/oder ungetreue der MROS bei einem erheblichen Teil der über- Geschäftsbesorgung (9,1%). In rund einem Viertel mittelten Anzeigen noch keine Rückmeldungen der Übermittlungen an eine Strafverfolgungsbe- zum Verfahrensstand vorlagen. Dies ist unter andehörde zeigte die MROS den Straftatbestand der rem auf die Dauer der strafprozessualen Verfahren Geldwäscherei als solchen an. Dies war ins- zurückzuführen.27 Per 31. Dezember 2024 verfügte besondere in Konstellationen der Fall, in denen die die MROS lediglich bei 35,7% der zwischen 2020 beschuldigte Person der Vortat nicht mit jener Per- und 2023 übermittelten Fälle über Informationen son identisch war, welche die geldwäscherei- zum Stand des Verfahrens. Im Berichtsjahr setzte relevanten Handlungen vorgenommen hatte. die MROS ihre Bemühungen fort, den Anteil ausstehender Rückmeldungen zu verringern, und suchte den Austausch mit den Strafbehörden, um die
3.8 Rückmeldungen der Strafbehörden gemäss Artikel 29a GwG vorgesehenen Informatio-
Gestützt auf Artikel 29a GwG sind die Strafbe- nen zu erhalten. In der Folge konnte der hörden verpflichtet, der MROS Informationen über Informationsstand der MROS zum Verfahrenshängige Verfahren, insbesondere in den Bereichen status der übermittelten Fälle erhöht werden: Für Geldwäscherei, kriminelle und terroristische Or- den Zeitraum 2020 bis 2023 lagen der MROS am ganisationen sowie Terrorismusfinanzierung zu 31. Dezember 2025 nun in jedem zweiten Fall Anübermitteln.25 Zudem informieren sie die MROS gaben zum Stand des Verfahrens vor (49,7%). Wer-
Art. 29a Abs. 1 GwG: Die Strafbehörden melden der Meldestelle umgehend sämtliche hängigen Verfahren im Zusammenhang mit den Art. 260 ter, 260quinquies Abs. 1, 305bis und 305ter Abs. 1 StGB. Sie stellen ihr rasch Urteile und Einstellungsverfügungen inklusive Begründung zu. Art. 29a Abs. 2 GwG. Vgl. Jahresbericht MROS 2024, S. 22.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
den – in Übereinstimmung mit der Methodik des • Bestechung (7 Nennungen) Jahresberichts 2024 – die Übermittlungen der- • Verstoss gegen das Embargogesetz30 (5 Nenjenigen drei Jahre berücksichtigt, die zum Stichtag nungen) 31. Dezember 2025 mindestens zwölf Monate • Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz31 zurücklagen (2021 – 2024), betrug die Rückmelde- (4 Nennungen) quote im Jahr 2025 46,6%. • Urkundenfälschung (4 Nennungen)32
Die Meldungen mit Verdacht auf Terrorismus- Abbildung 8: Rückmeldungen und Stand der im finanzierung stammen überwiegend von Banken
MROS Jahresbericht 2025 jeweiligen Jahr übermittelten Anzeigen am Stichtag (94 Meldungen), gefolgt von den Zahlungsverkehrs- 31. Dezember 2020 – 2025 dienstleistern (9 Meldungen).
Stichtag: 31.12.2025 Als Verdachtsauslöser für die Meldung nennen die
3 Jahresstatistik der Meldestelle
100% Finanzintermediäre 2025 am häufigsten:
Medienberichte (32 Nennungen)
Informationen von Dritten (29 Nennungen) 44,6% 46,9% 75% 54,8%
Transaktionsmonitoring (24 Nennungen) 62,6% • Bartransaktionen (19 Nennungen) 75,0%
Unklarheiten bezüglich wirtschaftlichen Hinter- 90,4% 50% grunds (17 Nennungen)
Wie in den Vorjahren zeigt sich damit, dass Ver- 51,2% 49,8% 25% 41,2% dachtsmeldungen im Bereich der Terrorismus- 32,8% finanzierung häufig durch Medienberichte aus- 21,0% gelöst wurden. Die 114 im Verlauf des Jahres 2025 8,0% 0% 4,2% 3,2% 4,1% 4,6% 4,0% eingegangenen Meldungen führten bis 31. De- 2020 2021 2022 2023 2024 2025 zember 2025 zu fünf Anzeigen zuhanden der zu- Ausstehende Rückmeldung ständigen Strafverfolgungsbehörden. Finaler Verfahrensentscheid Offenes Verfahren
3.10 Organisierte Kriminalität
Von den im Jahr 2025 bei der MROS eingegangenen
3.9 Terrorismusfinanzierung rund 21 000 Verdachtsmeldungen gaben die
Im Berichtsjahr 2025 gingen bei der MROS ins- Finanzintermediäre in 695 Fällen (3,3%) einen gesamt 114 Meldungen wegen Verdachts auf möglichen Zusammenhang mit kriminellen Orga- Terrorismusfinanzierung ein. Dies entspricht einem nisationen an. Die überwiegende Mehrheit dieser Anteil von 0,5% aller im Jahr 2025 eingegangener Verdachtsmeldungen stammte von Finanzinter- Verdachtsmeldungen. In der Mehrzahl der Fälle mediären aus dem Bankensektor (77,8%), gefolgt wurden diese Meldungen zusätzlich mit weiteren von Zahlungsdienstleistern mit 17,7%. Auslöser mutmasslichen Vortaten in Verbindung gebracht. für die Verdachtsmeldung waren nach Angaben Am häufigsten wurden dabei folgende Delikte ge- der Finanzintermediäre in einem Drittel der Fälle nannt: «Diverses» (33,7%). Spezifisch nannten sie haupt-
Zugehörigkeit zu kriminellen und terroristischen sächlich Informationen aus Medien (25,3%), Bar- Organisationen28 (31 Nennungen) transaktionen (21,6%) und/ oder einem Trans-
Betrug29 (16 Nennungen) aktionsmonitoring (17,1%; vgl. Tabelle 3).
Art. 260 ter StGB. Art. 146 StGB. Art. 9 Abs. 2 Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG), SR 946.231. Art. 19 Abs. 2 Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG), SR 812.121. Art. 251 Ziff.1, Art. 253, Art. 254, Art. 317 Ziff. 1 StGB.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Tabelle 3: Häufigkeit verdachtsauslösender Merkmale in Meldungen wegen mutmasslichen Verbindungen zu kriminellen Organisationen
Anzahl in % an Total Verdachtsauslöser (Mehrfachnennungen möglich, Häufigkeitsauswahl) Nennungen aller Meldungen Diverse 234 33,7% Medien 176 25,3% Bartransaktion 150 21,6%
26 Transaktionsmonitoring 119 17,1%
Wirtsch. Hintergrund unklar 42 6,0%
MROS Jahresbericht 2025 Eröffnung Geschäftsbeziehung 38 5,5% Information Dritte 36 5,0% Information SVB 35 8,0%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
Durchlaufkonten 25 6,8% Kreditgeschäft 23 4,7%
Zusätzlich zur vermuteten Verbindung zu einer Assessment (NRA) – Risiko der Geldwäscherei und kriminellen Organisation nannten die Finanzinter- Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets» vermediäre als weitere mögliche Vortat häufig Be- tieft darlegt, bringen Kryptowährungen erhöhte Ritrug (53,5%) und/oder Urkundenfälschung (17,4%). siken.35 Die 695 Verdachtsmeldungen im Berichtsjahr mit einen möglichen Zusammenhang zu kriminellen Abbildung 9: Anzahl Meldungen mit einem Bezug Organisationen führten zu 32 Anzeigen bei den zu- zu virtuellen Währungen (VA), 2020 – 2025 ständigen Strafverfolgungsbehörden.
3 000
Anzahl Verdachtsmeldungen mit Bezug zu virtuellen
3.11 Verdachtsmeldungen mit Bezug zu
virtuellen Währungen Die MROS identifizierte im Berichtsjahr 2025 2873 2 000 Verdachtsmeldungen mit Bezug zu virtuellen Währungen (Virtual Assets [VA]33; vgl. Abbildung 9). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zu-
Währungen (VA)
nahme von 59,7%.34 Diese Entwicklung stellt die 1 000 MROS vor zunehmende Herausforderungen: Virtu- 1799 elle Währungen erschweren die Nachverfolgung 1192 von Geldströmen und damit die Herkunft des Vermögens sowie die eindeutige Identifikation des 477 wirtschaftlich Berechtigten. Wie der im ersten 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Quartal 2024 publizierte Bericht «National Risk
Mit der Verankerung von Art. 4 Abs. 2 Bst. a in der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung, GwV), SR 955.01, am 1. Januar 2016 wurde in der Schweiz der Begriff der «virtuellen Währung» erstmals in einem rechtlichen Erlass erfasst. Inwiefern in einer Meldung Transaktionen mit virtuellen Währung Gegenstand des Verdachts sind, lässt sich bis anhin nicht direkt erfassen, da solche Transaktionen nicht eindeutig identifizierbar sind. Verdachtsmeldungen mit einem relevanten VA-Bezug wurden deshalb einerseits mittels Transaktionen zwischen den in der Meldung angezeigten Konten und Konten von schweizerischen oder ausländischen Finanzintermediären mit VASP-Tätigkeit und andererseits mit einer Schlagwortliste relevanter Begriffe identifiziert. Es ist deshalb anzunehmen, dass die Bedeutung von Kryptowährungen in Verdachtsmeldungen eher unterschätzt wird. National Risk Assessment (NRA) – Bericht Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets, Januar 2024.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
1 600 Abbildung 10: Aufforderung zur Herausgabe von Informationen nach Artikel 11a GwG 2020 – 2025
1 200 25,8% 28,5% an meldende Finanzintermediäre (Art. 11a Abs. 1 GwG) 24,8% 40,1% Anzahl 40,0% an Drittintermediäre (Art. 11a Abs. 2 GwG) 800 gestützt auf Anfrage ausländischer Meldestelle (Art. 11a 42,2% 41,2% 27 42,1% 40,6%
MROS Jahresbericht 2025 35,2% 400 44,3%
57,8% 33,0% 29,4% 34,5% 24,6% 15,7%
3 Jahresstatistik der Meldestelle
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Seit Frühjahr 2024 erfasst die MROS Finanzinter- genannte Drittintermediäre: 40,1% der Informationsmediäre, deren Haupttätigkeit im Bereich virtuel- anfragen gingen an die Finanzintermediäre der urle Vermögenswerte liegt, als eigene Kategorie.36 sprünglichen Verdachtsmeldungen (+15,3%, Art. Damit sind Aussagen über das Meldeverhalten 11a Abs. 1 GwG37, vgl. Abbildung 10) und 35,2% an dieser Kategorie von Finanzintermediären möglich Drittintermediäre (–5,4%, Art. 11a Abs. 2 GwG38), (vgl. Tabelle 1). Bis zum 31. Dezember 2025 regist- die neben dem meldenden Finanzintermediär an rierten sich 49 Finanzintermediäre in der Kategorie einer Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung VASP/FinTech in goAML. beteiligt sind oder waren.
Rund jede vierte Anfrage um Informationen richtete
3.12 Herausgabe von Informationen nach die MROS dagegen gestützt auf die Analyse von In-
Artikel 11a GwG formationen einer ausländischen Meldestelle an 2025 richtete die MROS gestützt auf Artikel 11a einen Finanzintermediär (24,6%, Art. 11a Abs 2bis GwG insgesamt 1096 Informationsanfragen an GwG39). Erstmals seit der Einführung von Artikel 11a Finanzintermediäre. Gegenüber dem Vorjahr ent- Absatz 2bis GwG im Jahr 2021 nahm der Anteil diespricht dies einer Zunahme von 7,9% (2024: 1016). ser Anfragen gegenüber den anderen Anfragen Nachdem die Anzahl der Anfragen im Jahr 2024 nach Artikel 11a GwG wieder ab. (–9,9% gegenüber erstmals seit 2020 rückläufig gewesen war, nahm Vorjahr). sie im Berichtsjahr erneut leicht zu. Informationsanfragen nach Artikel 11a GwG bilden Im Unterschied zu den Jahren 2020 bis 2024 rich- einen integralen Bestandteil der vertieften Analyse tete die MROS 2025 wieder häufiger Anfragen an der MROS und erfolgen im Vorfeld einer allfälligen meldende Finanzintermediäre und weniger an so- Übermittlung an die Strafverfolgungsbehörden.
Im März 2024 wurden die in goAML registrierten Finanzintermediäre gebeten, der MROS zu melden, falls sie aufgrund ihrer Haupttätigkeit in die Kategorie eines VASP fallen. Art. 11a Abs. 1 GwG: Benötigt die Meldestelle zusätzliche Informationen für die Analyse einer bei ihr nach Art. 9 GwG oder nach Art 305ter Absatz 2 StGB eingegangenen Meldung, so muss ihr der meldende Finanzintermediär diese auf Aufforderung hin herausgeben, soweit sie bei ihm vorhanden sind. Art. 11a Abs. 2 GwG: Wird aufgrund dieser Analyse erkennbar, dass neben dem meldenden Finanzintermediär weitere Finanzintermediäre an einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung beteiligt sind oder waren, so müssen die beteiligten Finanzintermediäre der Meldestelle auf Aufforderung hin alle damit zusammenhängenden Informationen herausgeben, soweit sie bei ihnen vorhanden sind. Art. 11a Abs. 2 GwG: Wird aufgrund der Analyse von Informationen, die von einer ausländischen Meldestelle stammen, erkennbis
bar, dass diesem Gesetz unterstellte Finanzintermediäre an einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit diesen Informationen beteiligt sind oder waren, so müssen die beteiligten Finanzintermediäre der Meldestelle auf Aufforderung hin alle damit zusammenhängenden Informationen herausgeben, soweit sie bei ihnen vorhanden sind.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
2025 stützte sich jede fünfte Anzeige, welche die bruchsmeldungen betrafen Verdachtsmeldungen, MROS an eine Strafverfolgungsbehörde über- die über den Jahresverlauf 2025 an die Strafvermittelte, auf Informationen und Erkenntnisse aus folgungsbehörden weitergeleitet wurden. solchen Anfragen (2025: 20,1%). In Abhängigkeit von der Komplexität des jeweiligen Falls flossen Seit Herbst 2025 können Finanzintermediäre unter dabei in einzelne Anzeigen Informationen aus meh- bestimmten Voraussetzungen42 direkt mit der Verreren, an unterschiedliche Finanzintermediäre ge- dachtsmeldung der MROS ihre Absicht mitteilen, richtete Informationsanfragen ein. die gemeldete Geschäftsbeziehung nach Ablauf der Frist von 40 Arbeitstagen abzubrechen. 1462
MROS Jahresbericht 2025 Verdachtsmeldungen enthielten einen solchen 3.13 Abbruchsmeldungen nach Artikel 9b Hinweis. GwG Gestützt auf Artikel 9b GwG40 können Finanzinter-
3 Jahresstatistik der Meldestelle
mediäre seit dem 1. Januar 2023 eine Geschäfts- 3.14 Informationsaustausch mit beziehung nach 40 Arbeitstagen nach deren Mel- ausländischen FIUs dung an die MROS beenden, sofern sie bis dahin Der Informationsaustausch zwischen der MROS nicht über eine Übermittlung an die Strafver- und ausländischen FIUs erfolgt im Rahmen der folgungsbehörden informiert wurden. Den Abbruch Amtshilfe und bildet ein zentrales Instrument bei der Geschäftsbeziehung hat der Finanzintermediär der Bekämpfung von Geldwäscherei und deren der MROS unmittelbar zu melden.41 Vortaten, der Terrorismusfinanzierung sowie der organisierten Kriminalität. Für die Analysearbeit der Nach dem im Jahr 2024 festgestellten deutlichen MROS sind diese Informationen von wesentlicher Anstieg hat sich die Zunahme der Abbruchsmel- Bedeutung, da ein erheblicher Teil der von Schweidungen im Berichtsjahr 2025 verflacht: Die MROS zer Finanzintermediären eingereichten Verdachtserhielt 7770 Abbruchsmeldungen und damit +9,2% meldungen einen Auslandsbezug aufweist.43 mehr als im Vorjahr (vgl. Abbildung 11). 7,6% der Ab- Im Berichtsjahr 2025 richtete die MROS 237 Aus- Abbildung 11: Anzahl Abbruchsmeldungen kunftsersuchen an ausländische FIUs. Gegenüber 2023 – 2025 dem Vorjahr entspricht dies einem leichten Rückgang von 0,8%. Umgekehrt gingen bei der MROS 8 000 über den Jahresverlauf 660 Anfragen von 91 ausländischen Meldestellen ein (–15,1% im Vergleich zum Vorjahr). Die MROS bearbeitete 323 der ein- 6 000 gegangenen Anfragen sowie zusätzlich 99 An-
Anzahl Abbruchsmeldungen fragen aus dem Vorjahr.
4 000 7770 An Bedeutung gewonnen hat hingegen der spon- tane Informationsaustausch zwischen der MROS und ausländischen FIUs. Ausländische FIUs und 2 000 die MROS können ohne vorherige Anfrage Informa- 2669 tionen austauschen, sei es aus dem Ausland mit einem Bezug zur Schweiz oder von der MROS an 0 eine ausländische FIU. 2025 erhielt die MROS 932 2023 2024 2025 Spontaninformationen aus 56 Ländern. Damit er-
Nach Art. 9b GwG können Finanzintermediäre eine nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a GwG oder nach Art. 305ter Abs. 2 StGB gemeldete Geschäftsbeziehung abbrechen, sofern die Meldestelle nicht dem Finanzintermediär innert 40 Arbeitstagen mitteilt, dass sie die gemeldeten Informationen einer Strafverfolgungsbehörde übermittelt hat. Art. 9b Abs. 3 GwG. Siehe Kapitel 5.1. Zweite nationale Risikoanalyse (NRA) – Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, Oktober 2021.
3 Jahresstatistik der Meldestelle
hielt die MROS 2025 24,1% mehr solcher Spontaninformationen aus dem Ausland als im Vorjahr (2024: 751 aus 45 Ländern). Die MROS wiederum versendete 223 Spontaninformationen an 53 ausländische FIUs und damit 6,6% mehr als 2024 (2024: 189 an 41 FIUs).
3.15 Informationsaustausch mit Schweizer
MROS Jahresbericht 2025 Behörden Gestützt auf Artikel 29 GwG teilt die MROS mit Schweizer Behörden relevante Informationen auf Anfrage oder spontan. Es handelt sich um Auf-
3 Jahresstatistik der Meldestelle
sichtsbehörden oder andere Behörden, die im Kampf gegen die Geldwäscherei und deren Vortaten, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung aktiv sind.44 Im Berichtsjahr 2025 erhielt die MROS 498 Informationsanfragen von 46 Schweizer Behörden zu bestimmten Bankkonten, Personen oder Unternehmen (+11,4%; 2024: 447). Knapp drei von vier Anfragen stammten von polizeilichen Behörden. Die MROS stellte umgekehrt 47 Anfragen an 15 Schweizer Behörden. In 490 Fällen übermittelte die MROS unaufgefordert Informationen an Schweizer Aufsichts- und andere Behörden (+36,9%; 2024: 358).45 2025 gingen zudem 120 Spontaninformationen von inländischen Behörden bei der MROS ein (13,2%, 2024: 106).
In den Zahlen nicht erfasst, sind die Informationsanfragen der MROS im Zuge ihrer Analysen bei anderen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden. Zudem übermittelte die MROS in 72 Fällen zusätzliche Informationen an die Strafverfolgung, nachdem bereits eine Anzeige erfolgt war.
4 Trends
4 Trends
Das Kapitel «Trends» im Jahresbericht 2025 setzt gen jedoch auf Konten, die von der Täterschaft kondie im Vorjahr begonnene Neuausrichtung fort trolliert werden. Die Schweiz ist aufgrund ihrer stark und ersetzt weiterhin das frühere Kapitel «Typo- international vernetzten Wirtschaftsstruktur, inslogien». Die Typologien werden seit Mai 2025 auf besondere im Bereich kleiner und mittlerer Unterder Homepage der MROS publiziert. Die Trendana- nehmen, ein besonders attraktives Ziel solcher Belysen ermöglichen eine verdichtete und themen- trugshandlungen. Schlanke Organisationsformen, übergreifende Sicht auf aktuelle Feststellungen klare Hierarchien und ein traditionell hohes Verder MROS und tragen zur Einordnung relevanter trauen in interne Kommunikation begünstigen den Entwicklungen im Bereich der Geldwäscherei und Erfolg dieser Täuschungen. Zudem erschwert die
MROS Jahresbericht 2025 der Terrorismusfinanzierung bei. Im Berichtsjahr Mehrsprachigkeit die Erkennung subtiler sprach- 2025 stehen drei Phänomene im Fokus, die sich licher Unstimmigkeiten in E-Mails. durch eine hohe Dynamik, zunehmende Inter-
4 Trends
nationalisierung und besondere Herausforderungen Aus Sicht der MROS zeigen sich in diesem für die Finanzintermediäre auszeichnen: Betrug Zusammenhang zwei typische Melde- und durch manipulierte Geschäftskommunikation als Informationsflüsse: Einerseits gehen Verdachtsweiterhin stark verbreitete Form des Betrugs mit meldungen ein, welche die mutmasslichen Täterhohem Schadenspotenzial, sogenannte Schatten- konten identifizieren oder Anfragen nationaler Strafflotten im Zusammenhang mit der Umgehung verfolgungsbehörden, die ihrerseits Informationen von Sanktionen sowie Aktivitäten der italienischen von ausländischen FIUs benötigen. Andererseits Mafia, deren Strukturen und Finanzströme auch für treffen dringliche Ersuchen ausländischer FIUs ein, den Schweizer Finanzplatz von Bedeutung sind. mit dem Ziel, Transaktionen unverzüglich zu blockieren oder Konten zu sperren. In diesen Fällen ist zeitnahes Handeln von zentraler Bedeutung: Jede
4.1 Betrug durch manipulierte Verzögerung – insbesondere durch mehrstufige
Geschäftskommunikation Zuständigkeitswege der involvierten Behörden – Betrug mittels fingierter Geschäftskommunikation kann dazu führen, dass Gelder rasch ins Ausland stellt in der Schweiz eine etablierte und zunehmend weitergeleitet oder in Bargeld umgewandelt werprofessionalisierte Betrugsform dar. Die dadurch den. erreichten Vermögensschäden erreichen regelmässig Millionenbeträge. Die Täterschaften agieren Im Zusammenhang mit solchen Betrugsfällen arbeitsteilig und mit erheblichem Vorbereitungsauf- bestehen positive Erfahrungen mit dem interwand, wodurch auch erfahrene und fachlich quali- nationalen FIU-Netzwerk. Auch wenn Meldungen fizierte Mitarbeitende betroffen sein können. häufig erst nach Ausführung der Transaktion eingehen, stellen ausländische FIUs in der Regel rasch Der Modus Operandi ist komplex und strategisch alle erforderlichen Informationen für weiterführende geplant. Die Täterschaft analysiert über einen Massnahmen (z. B. ein nachfolgendes Rechtshilfelängeren Zeitraum interne Strukturen von Unter- ersuchen) zur Verfügung. In einzelnen Fällen genehmen, einschliesslich Entscheidungsprozessen, lingt es sogar, die notwendigen Schritte einzuleiten, Kommunikationswegen und Hierarchien. Hierzu bevor die Gelder über Korrespondenzbanken beim werden häufig öffentlich zugängliche Informatio- ausländischen Institut eintreffen. Durch eine effinen wie Geschäftsberichte, Handelsregisterein- ziente Zusammenarbeit zwischen Geschädigten, träge oder Inhalte aus sozialen Netzwerken genutzt. Strafverfolgungsbehörden, FIUs und involvierten In einem weiteren Schritt wird die Identität einer Banken ist es in solchen Konstellationen möglich, Führungsperson oder eines Geschäftspartners eingehende Gelder unmittelbar zu blockieren. nachgeahmt oder kompromittiert. Dies erfolgt entweder durch den Einsatz von Spoofing-Techniken Ein aktuelles Beispiel betrifft einen Fall von Busi- oder durch den Zugriff auf legitime E-Mail-Konten. ness-E-Mail-Compromise (sog. BMC-Betrug): Ein Die betroffenen Mitarbeitenden erhalten so täu- Schweizer Unternehmen unterhielt eine laufende schend echt formulierte Zahlungsanweisungen, Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen in die als ordentliche geschäftliche Transaktionen er- den Vereinigten Arabischen Emiraten. Vor diesem scheinen. Die veranlassten Überweisungen erfol- Hintergrund erschien eine per E-Mail eingegangene
4 Trends
Rechnung über mehrere Millionen Schweizer Fran- Immer mehr FIUs erhalten weitreichende Eingriffsken zunächst plausibel. Erst nach der Überweisung befugnisse zur sofortigen Sicherung mutmasslich wurde der Betrug erkannt. Die Zahlung gelangte deliktischer Vermögenswerte. daher nicht an den legitimen Geschäftspartner, sondern auf ein von der Täterschaft kontrolliertes ausländisches Konto. 4.2 Schattenflotten In den vergangenen Jahren ist das Phänomen Die Geschädigten nahmen mit der Bank umgehend verstärkt in den Fokus der öffentlichen Bericht- Kontakt auf, um die bereits ausgeführte Trans- erstattung gerückt. Unter dem Begriff «Schatten-
MROS Jahresbericht 2025 aktion zu stoppen. Parallel dazu erfolgte durch die flotten» werden Schiffe oder ganze Flotten zuständige Polizei eine Anfrage bei der MROS mit verstanden, die bewusst ausserhalb etablierter Konder Bitte um sofortige Blockierung der Transaktion troll-, Transparenz- und Überwachungsmechanis-
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durch die FIU der Vereinigten Arabischen Emira- men operieren, um insbesondere internationale te. Diese verfügt seit Inkrafttreten des Federal De- Sanktionen zu umgehen. Häufig handelt es sich cree-Law No. 10 (2025) über erweiterte Befugnisse um ältere, nicht mehr zertifizierte Tanker oder im Bereich der Geldwäscherei- und Terrorismus- Frachtschiffe. Durch widersprüchliche oder häufinanzierungsbekämpfung. Der Leiter der FIU kann fig wechselnde Schiffs- und Registrierungsdaten47 Transaktionen bis zu 10 Arbeitstage suspendie- sowie durch komplexe, intransparente Eigentümerren («suspension power») und Gelder bzw. fonds- strukturen48 wird versucht, sowohl die Herkunft und bezogene Vermögenswerte bis zu 30 Tage ein- den Bestimmungsort der transportierten Güter als frieren («freezing power»). Schlussendlich konnten auch die wirtschaftlich Berechtigten effektiv zu vereine Einzahlung auf das Konto in den Vereinigten schleiern. Arabischen Emiraten verhindert werden. Wären die Gelder auf dem Konto der Täterschaft eingegangen, Obwohl die Schweiz als Binnenstaat – abgesehen wären die Gelder auf Grund der sehr guten und vom Zugang zur Nordsee über den Rhein – über umgehenden, nationalen und internationalen Zu- keine direkte maritime Anbindung verfügt, ist sie sammenarbeit umgehend blockiert worden. von diesem Phänomen in mehrfacher Hinsicht betroffen. Als international bedeutender Finanzplatz Im internationalen Vergleich ist festzustellen, beherbergt die Schweiz einen grossen Rohstoffdass die MROS per Stand heute – im Gegensatz handelssektor sowie wichtige Versicherungs- und zu zahlreichen ausländischen FIUs – über keine Logistikunternehmen. Zudem sind mehrere der eigenständigen gesetzlichen Befugnisse zur Sus- weltweit grössten Schifffahrtsunternehmen in pendierung von Transaktionen oder zur Sperrung der Schweiz domiziliert. Das schweizerische Seevon Konten verfügt. Entsprechende Kompetenzen schiffsregister in Basel fungiert darüber hinaus bestehen unter anderem in Belgien, Italien, Frank- als Registerstaat für zahlreiche Passagier- und reich, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Kreuzfahrtschiffe auf europäischen Binnenwasser- Portugal. Auf europäischer Ebene verpflichtet die strassen. Vor diesem Hintergrund kommt der Aus- EU-Richtlinie (EU) 2024/1640 vom 31. Mai 2024 einandersetzung mit Schattenflotten im Kontext
sämtliche FIUs der Europäischen Union, spätes- der Sanktionsumgehung – insbesondere im Zutens ab dem 10. Juli 2027 über systematische Be- sammenhang mit der militärischen Aggression fugnisse zur Aussetzung von Transaktionen und Russlands gegen die Ukraine – auch aus Sicht der zur Blockierung von Konten zu verfügen. Diese MROS eine erhöhte Bedeutung zu. Kompetenzen sollen nicht nur bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, son- Wie bereits im Jahresbericht 2022 dargelegt liegt dern auch im Rahmen rein analytischer Tätigkeiten die Zuständigkeit für das schweizerische Sanktionszur Anwendung kommen können.46 International recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), ist eine vergleichbare Entwicklung zu beobachten: welches auch den Vollzug der entsprechenden
Art. 24 der Richtlinie (EU) 2024/1640. Die Schiffe fahren meist unter so genannten Billigflaggen wie Panama, Marshallinseln oder Liberia. Oft über undurchsichtige Sitzgesellschaften und Offshore-Firmen.
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Meldepflichten nach Schweizer Sanktionsrecht • Sitzstaaten der Eigentümergesellschaften liegen überwacht. In Fällen potenziell schwerwiegender in Risikoländern, etwa aufgrund fehlender Trans- Verstösse gegen das Embargogesetz kann jedoch parenzregister, eine Meldung eines Schweizer Finanzintermediärs • Die wirtschaftlich berechtigten Personen sind an die MROS angezeigt sein. Dies, sofern im Zuge nicht eindeutig identifiziert und/oder werden der Abklärungen zur Verletzung oder Umgehung durch undurchsichtige Konstrukte verschleiert. von Sanktionen Anhaltspunkte für Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung auftreten.49 c. Handels- & Routenmuster • Die gewählten Routen erscheinen ungewöhnlich
MROS Jahresbericht 2025 Schattenflotten sind kein neues Phänomen, das oder wirtschaftlich nicht plausibel (z. B. mit lanerst im Zusammenhang mit dem Angriff Russ- gen Umwegen), lands auf die Ukraine entstanden ist. Bereits in den • Es kommt zu häufigen Kursänderungen oder
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1920er-Jahren wurden US-Tanker unter panamai- Stopps in Seegebieten mit bekannter Schattenscher Flagge eingesetzt, um Alkohol transportieren flotten-Aktivität, zu können. In späteren Jahrzehnten nutzten unter • Kombination von legalen und sanktionierten anderem Nordkorea und Iran entsprechende Struk- Destinationen. turen, um trotz internationaler Sanktionen Waren ein- oder auszuführen. Die aktuelle sicherheits- d. Fracht- & Dokumentationslage politische Lage hat jedoch zu einer deutlichen In- • Angaben zur Herkunft, Art und Menge der Latensivierung und Professionalisierung solcher Prak- dung sind widersprüchlich oder unvollständig, tiken geführt. • Ursprungszertifikate oder Begleitdokumente deuten auf einen möglichen Export aus sanktio- Auch aus Sicht der MROS zeigt sich, dass das nierten Staaten hin, gegebenenfalls über Dritt- Thema Schattenflotten für den Schweizer Finanz- staaten, platz relevant ist. Einerseits haben Schweizer • Es bestehen Diskrepanzen zwischen der de- Finanzintermediäre entsprechende Verdachts- klarierten Ladung und der Grösse oder Kapazität meldungen eingereicht, andererseits gingen An- des Schiffes. fragen ausländischer FIU im Zusammenhang mit mutmasslicher Sanktionsumgehung ein. Nach In- e. Finanz- & Zahlungsstrukturen formationen der MROS lassen sich verschiedene • Zahlungsflüsse sind komplex gestaltet und erfol- Indikatoren identifizieren, die – einzeln oder in Kom- gen über mehrere Finanzinstitute, häufig unter bination – auf eine mögliche Sanktionsumgehung Einbezug von Banken in Offshore-Zentren, hindeuten können: • Hinweis auf Tradebased Money Laundering (TBML), etwa durch Über- oder Unterbewertung a. Schiffsdaten & Technik der Ware,
Die betroffenen Schiffe weisen ein hohes Alter • Zahlungen werden von Gesellschaften ohne erauf, kennbare Geschäftstätigkeit ausgelöst.
Ausflaggungen erfolgen in kurzen zeitlichen Abständen, f. Sanktions- und Risikobezug
Wartungs- und Sicherheitszertifikate erscheinen • Es bestehen direkte oder indirekte Verbindungen unvollständig, ungewöhnlich oder inkonsistent. zu sanktionierten Staaten,
Es werden Häfen mit schwachen oder unb. Eigentümer- und Betreiberstruktur zureichenden Kontrollen genutzt,
Die Eigentümerstruktur ist komplex und intrans- • Es treten bekannte High-Risk-Reedereien oder parent; häufig werden Briefkastenfirmen und Off- Versicherer in Erscheinung,
shore-Firmen eingesetzt, • Schiffe, Unternehmen oder Personen erscheinen • Häufige Eigentümerwechsel, auf Sanktions- oder Watchlists.
Melderecht (Art. 305ter Abs. 2 StGB) oder Meldepflicht (Art. 9 GwG).
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Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und dient gheta aus Kalabrien, die Camorra aus Kampanien, der exemplarischen Veranschaulichung, welche die Cosa Nostra sowie die apulische Sacra Corona Indikatoren Hinweise auf mögliche schwere Ver- Unita. Auch Angehörige der Criminalità barese und stösse gegen das Embargogesetz geben und eine der Società foggiana, ebenfalls aus Apulien, sind Verdachtsmeldung an die MROS auslösen können. in der Schweiz aktiv. Unter diesen Gruppen gilt die ’Ndrangheta als besonders stark in der Schweiz verankert. Die Aktivitäten der kriminellen Organisatio-
4.3 Italienische Mafia nen beschränken sich dabei nicht auf die reine Ver-
Italienische Mafiaorganisationen sind in ein breites mögensverwaltung oder Geldwäscherei. Vielmehr
MROS Jahresbericht 2025 Spektrum krimineller Aktivitäten involviert, die so- zielen die Organisationen darauf ab, zu infiltrieren wohl klassische Deliktsformen als auch moderne und mittel- bis langfristig Einfluss auf wirtschaft- Erscheinungsformen der Finanz- und Wirtschafts- liche und gesellschaftliche Strukturen zu nehmen.
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kriminalität umfassen. Den bedeutendsten Ein- Einzelne Personen mit bekannter Nähe zu mafiönahmeposten stellt nach wie vor der internationale sen Organisationen leben dauerhaft in der Schweiz, Drogenhandel dar, der das wirtschaftliche Funda- sind beruflich integriert und treten nach aussen unment dieser Organisationen bildet. Daneben be- auffällig in Erscheinung. Diese soziale Einbettung stehen weitere relevante Betätigungsfelder, dar- stellt ein zentrales Merkmal mafiöser Strukturen unter Waffenhandel, Menschenhandel sowie der dar und unterscheidet sie in ihrer Wirkungsweise Abfallhandel, der sich über ganz Italien hinaus auf von anderen Formen organisierter Kriminalität.52 Teile Osteuropas und Nordafrikas erstreckt. Hinzu kommen Korruptionsdelikte und Formen der syste- In der Schweiz beschränken sich die Aktivitäten der matischen Einflussnahme auf staatliche Strukturen italienischen Mafia nicht auf Geldwäscherei. Zu den und Prozesse, etwa im Zusammenhang mit öffent- festgestellten Deliktsfeldern zählen unter anderem lichen Ausschreibungen. Parallel dazu entwickeln Drogenhandel, Waffenhandel, Unterstützung gediese mafiösen Organisationen zunehmend Aktivi- suchter Personen, Erpressung, Tötungsdelikte, täten im Bereich moderner Wirtschaftskriminali- Menschenhandel zu Zwecken sexueller Austät, einschliesslich Cyberdelikten, Anlage- und beutung oder Arbeitsausbeutung, Lebensmittel- Versicherungsbetrugsfälle, betrügerische Konkurs- schmuggel, betrügerische Konkursdelikte, Anlageverfahren sowie Marktmanipulationen. Auch der betrug, Versicherungsbetrug, Falschgeldhandel Handel mit gefälschten Waren und Schutzgeld- sowie unerlaubtes Glücksspiel. Die Infiltration der erpressung – als Ausdruck territorialer Kontrolle legalen Wirtschaft erfolgt branchenübergreifend. – ergänzen dieses auf Dominanz, Einfluss und Ge- Betroffen sind unter anderem der Immobilien- und winn ausgerichtete System. Bausektor, Gastronomie und Lebensmittelhandel, Detailhandel, Abfallwirtschaft, Energieversorgung, Die Ermittlung verlässlicher Umsatzzahlen der Treuhandgesellschaften, Anwaltskanzleien und italienischen Mafia ist naturgemäss schwierig. Notariate, Technologie- und IT-Unternehmen, On- Verschiedene Studien schätzen die jährlichen Ein- line-Gaming, Reiseagenturen, das Bestattungsnahmen italienischer Mafiaorganisationen auf wesen sowie der Automobilsektor. Grundsätzlich
etwa 4050 bis 150 Milliarden51 Euro. Entsprechend kann jeder Wirtschaftsbereich Ziel solcher Aktivihoch ist der Bedarf, diese Vermögenswerte in den täten werden. Der Zugang erfolgt häufig über Strohlegalen Wirtschaftskreislauf einzubringen und leute oder formal unauffällige Vermittler, wobei anüber legale Unternehmenstätigkeiten oder den Im- schliessend versucht wird, Marktmechanismen mobiliensektor zu reinvestieren. und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.
In der Schweiz sind alle grossen italienischen Die MROS stellt fest, dass deliktisch erlangte Ver- Mafiaorganisationen präsent, darunter die ’Ndran- mögenswerte in vielen Fällen bereits im Ausland in
https://aliautonomie.it/2025/01/13/legalita-cgia-le-mafie-hanno-volume-daffari-da-40-miliardi-anno-in-italia-150milaimprese-nellorbita-della-criminalita/. https://direzioneinvestigativaantimafia.interno.gov.it/relazioni-semestrali/; relazione 2024, page 341.
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den legalen Finanzkreislauf eingeschleust und an- zu kriminellen Organisationen. Die vertiefte Analyse schliessend über elektronische Transaktionen auf zeigt jedoch häufig, dass die gesetzlichen Voraus- Konten in der Schweiz transferiert werden. Dabei setzungen von Artikel 260 ter StGB nicht erfüllt sind. kommen häufig Scheinrechnungen, Offshore-Ge- Umgekehrt ergeben sich bei der Bearbeitung von sellschaften und komplexe Zahlungsstrukturen zum Verdachtsmeldungen, die ursprünglich aus ande- Einsatz. Die Mittel werden oftmals mit legitimen ren Gründen eingereicht wurden, nicht selten Hin- Umsätzen vermischt. Zusätzlich bleibt der Einsatz weise auf mögliche Verbindungen zu kriminellen von Bargeld ein relevantes Risiko, da gesetzliche Organisationen. Dabei spielen intermediäre Akteure Sorgfaltspflichten erst ab bestimmten Schwellen- wie Treuhänder, Anwälte und Vermögensverwalter
MROS Jahresbericht 2025 werten greifen. Diese Rahmenbedingungen be- eine zentrale Rolle. Regionale Schwerpunkte zeigünstigen die Nutzung von Bargeldtransaktionen gen sich unter anderem im Tessin, im Raum Grono durch kriminelle Organisationen, insbesondere im (GR), im Wallis sowie in urbanen Zentren wie Zürich
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Zusammenhang mit Drogenhandel, Menschen- oder Basel; grundsätzlich ist jedoch die gesamte handel oder Eigentumsdelikten. Schweiz betroffen.
Eine weitere besondere Relevanz kommt der Rolle Im Jahr 2025 übermittelte die MROS erstmals einen der Schweiz im internationalen Goldhandel und in Verdachtsfall von Geldwäscherei im Zusammender Goldverarbeitung zu. Die Schweiz verarbeitet hang mit einer möglichen Verletzung von Artikel 60 einen erheblichen Anteil der weltweiten Gold- Absatz 1bis des Bundesgesetzes über den Umweltproduktion. Trotz bestehender regulatorischer Vor- schutz55, einem Deliktsbereich, der typischerweise gaben zur Importkontrolle und zur Rückverfolgbar- mit mafiösen Aktivitäten in Verbindung steht. Seit keit bestehen weiterhin Herausforderungen bei der der Gesetzesänderung vom 1. April 2025 kann diese lückenlosen Überprüfung der tatsächlichen Her- Umweltstraftat als Verbrechen eingestuft werden kunft. Die Kombination aus hohen Transaktions- und somit eine Vortat zur Geldwäscherei darstellen. volumina, globaler Vernetzung und teilweise begrenzten Kontrollmöglichkeiten kann den Sektor Bezüge zu kriminellen Organisationen sind insfür den Einsatz deliktisch erlangter Vermögens- gesamt schwer zu identifizieren. Viele der Delikwerte attraktiv machen, auch für mafiöse Organi- te werden im Ausland begangen und die soziale sationen.53 Integration einzelner Beteiligter erschwert die Erkennung und Aufdeckung zusätzlich. In der Ana- Die MROS verstärkt ihr Engagement im Kampf lyse muss daher eine Vielzahl von Indikatoren begegen die Geldwäscherei im Zusammenhang mit rücksichtigt werden sowie eine enge internationale Aktivitäten krimineller Organisationen. Die Be- Zusammenarbeit. In den vergangenen Jahren inteiligung an einer kriminellen Organisation ist ge- tensivierte MROS insbesondere die Kooperation mäss Artikel 260 ter StGB strafbar und mit einer mit der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminal- Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedroht. Lie- polizei, der italienischen FIU (UIF) sowie mit Eurogen die entsprechenden Tatbestandsmerkmale vor, pol, um den Informationsaustausch zu stärken und handelt es sich um ein Verbrechen, das als Vortat gemeinsame strategische Ansätze weiterzuentzur Geldwäscherei in Betracht kommt. Mehrere be- wickeln. deutende Fälle konnten aufgedeckt werden; diese Priorität entspricht der Strategie 2024 – 2027 von fedpol und der MROS.54 In den vergangenen Jahren entfielen rund 5% der bei der MROS eingegangenen Verdachtsmeldungen auf Sachverhalte mit Bezug
National Risk assessment 2015 S. 99 – 102 Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz, BAZG foreign trade report 2023 S. 30 – 35 https://www.bazg.admin.ch/dam/ https://www.fedpol.admin.ch/dam/de/sd-web/ux-P5UbPjIB7/strategie-mros.pdf, https://www.news.admin.ch/de/ nsb?id=103191, https://fedpol-ok.ch/de, https://www.swissinfo.ch/eng/swiss-politics/fighting-organized-crime-with-anational-strategy/88241703. USG; SR 814.01.
5 Aus der Praxis der Meldestelle
5 Aus der Praxis der Meldestelle
5.1 Praxisänderung Abbruchs Wird der Abbruch auf diese Weise ex ante mitmitteilungen – «De-minimis-Praxis» geteilt, entfällt die ansonsten erforderliche sepa- Mit dem Inkrafttreten von Artikel 9b GwG per 1. rate Abbruchsmitteilung. Die MROS kennzeichnet Januar 2023 wurde den Finanzintermediären die entsprechende Meldungen intern. Für die Analyse Möglichkeit eingeräumt, Geschäftsbeziehungen, erforderliche zusätzliche Informationen fordert sie die Gegenstand einer Verdachtsmeldung sind, nach bei Bedarf gestützt auf Artikel 11a GwG ein. Ablauf von 40 Arbeitstagen zu beenden, sofern die MROS die übermittelten Informationen nicht zuvor 5.1.2 Rechtliche und praktische Grenzen der an eine Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet hat. ex ante Abbruchsmitteilung
MROS Jahresbericht 2025 Rückmeldungen der Finanzintermediäre sowie die Die praktische Anwendung dieser Bestimmung ersten Erfahrungen der MROS aus der Umsetzung zeigte, dass ein erheblicher Teil der betroffenen der neuen Praxis zeigen, dass der tatsächliche Geschäftsbeziehungen zum Zeitpunkt der Ver- Verlauf einer Geschäftsbeziehung zwischen Ein-
5 Aus der Praxis der Meldestelle
dachtsmeldung lediglich geringe Vermögens- reichung der Verdachtsmeldung und vollständiger werte aufwies und nach Ablauf der gesetzlichen Saldierung nur eingeschränkt prognostizierbar ist. Frist regelmässig saldiert wurde. In solchen Kon- Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu bestellationen führte die gesetzlich vorgesehene rücksichtigen: nachgelagerte Abbruchsmitteilung häufig nicht • Vermögensbewegungen während der 40-tägizu einem zusätzlichen Erkenntnisgewinn, sondern gen Frist: Transaktionen innerhalb dieser Frist verursachte primär administrativen Mehraufwand können nicht ausgeschlossen werden. Auch bei den Finanzintermediären und bei der MROS. geringfügige Zu- oder Abflüsse können für die Vor diesem Hintergrund führte die MROS im Jahr Analyse relevant sein. 2025 eine vereinfachte Praxis ein, die sogenannte • Verzögerungen bei der effektiven Saldierung: «De-minimis-Praxis Abbruchsmitteilung». Ziel die- Die effektive Kontoauflösung kann sich verser Anpassung ist es, die Meldeströme in klar ab- zögern, etwa wenn der Kunde keine neue Kontogegrenzten Fällen effizienter zu gestalten und die verbindung angibt oder operative Abwicklungsbeteiligten Akteure administrativ zu entlasten. Die hindernisse bestehen. neue Praxis wurde im August 2025 im Rahmen • Barsaldierungen: Barsaldierungen bleiben zueines Newsletters an die Finanzintermediäre kom- lässig, sofern weiterhin lediglich geringe Vermuniziert. mögenswerte betroffen sind.
5.1.1 Kernelemente der neuen Praxis Bis zur tatsächlichen Saldierung bleibt der Finanz-
Die De-minimis-Praxis sieht vor, dass Finanzinter- intermediär uneingeschränkt verpflichtet, seine mediäre den geplanten Abbruch einer Geschäfts- Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Dazu gehören beziehung bereits zum Zeitpunkt der Verdachts- insbesondere ein risikobasiertes Monitoring der meldung anzeigen können, sofern die folgenden Geschäftsbeziehung sowie die Einreichung wei- Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: terer Verdachtsmeldungen, sofern zusätzliche
Geringe Vermögenswerte: Der Gesamtsaldo der Verdachtsmomente oder neue relevante Sach- Geschäftsbeziehung beträgt zum Zeitpunkt der verhaltselemente auftreten. In diesen Fällen kann Verdachtsmeldung weniger als CHF 15 000.–. unabhängig von der ursprünglichen Meldung eine
Unwiderrufliche Abbruchabsicht: Der Finanz- erneute Meldepflicht entstehen, wenn zusätzliche intermediär legt zum Zeitpunkt der Verdachts- Verdachtsmomente oder neue relevante Sachvermeldung verbindlich fest, die Geschäftsbeziehung haltselemente auftreten. nach Ablauf der 40-tägigen Frist gemäss Artikel 9b GwG zu beenden. Die Einführung der De-minimis-Praxis trägt zur
Kennzeichnung in der Verdachtsmeldung: Der gezielten Vereinfachung des Meldeprozesses in Abbruch wird im zweiten Textfeld («Grund für klar definierten Konstellationen mit geringen Ver- Verdacht») durch die Verwendung des Codes mögenswerten bei. Sie verringert redundante Mel- CANC40 kenntlich gemacht. Der Code bezieht dungen und senkt den administrativen Aufwand sich auf sämtliche in der Verdachtsmeldung er- für Finanzintermediäre und der MROS, ohne die fassten Geschäftsbeziehungen. Qualität der geldwäschereirelevanten Analyse zu
5 Aus der Praxis der Meldestelle
beeinträchtigen. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, der MROS kommunizieren. Ziel dieser gesetzlichen dass in Fällen mit erhöhtem Risiko oder potenziel- Regelung ist es, die Einheitlichkeit, Vollständigkeit ler strafrechtlicher Relevanz weiterhin sämtliche und formale Qualität der Verdachtsmeldungen erforderlichen Informationen erhoben und einer nachhaltig sicherzustellen. sorgfältigen Prüfung unterzogen und weitergeleitet werden können. 5.2.3 Technische Umsetzung – Vorgehen und Perspektive Gestützt auf Artikel 23 Absatz 7 GwG wird fedpol
5.2 Datenstandard eine technische Verordnung erarbeiten, welche die
MROS Jahresbericht 2025
5.2.1 Datenstandard bei Verdachtsmeldungen Anforderungen an den Datenstandard im Detail
Mit dem kontinuierlichen quantitativen Anstieg konkretisiert. Die Verordnung orientiert sich dabei der Verdachtsmeldungen gewann das Thema der an den bestehenden Spezifikationen, namentlich Datenqualität bei Verdachtsmeldungen auch im am goAML-Handbuch und dem geltenden XML-
5 Aus der Praxis der Meldestelle
Berichtsjahr weiter an Relevanz. Die bestehenden Schema, welche bereits heute als Referenzrahmen Qualitätsdefizite verschärften sich und führten dienen und von einem grossen Teil der melderegelmässig dazu, dass Meldungen oder bei- pflichtigen Akteure angewendet werden. gefügte Anhänge zurückgewiesen werden mussten, insbesondere aufgrund unvollständig aus- Die verbindliche Festlegung dieser Standards gefüllter Pflichtfelder, fehlerhafter Datenformate bezweckt insbesondere die Reduktion formell oder fehlender strukturierter Angaben. Solche mangelhafter Meldungen und der damit ver- Rückweisungen verursachen bei den meldenden bundenen Rückweisungen sowie eine nachhaltige Finanzintermediären zusätzlichen administrativen Entlastung der MROS. Gleichzeitig trägt die Stan- Aufwand und Verzögerungen. Gleichzeitig beein- dardisierung zur Erhöhung der Rechtssicherheit trächtigen sie die effiziente Weiterverarbeitung und und zur Gleichbehandlung aller meldepflichtigen Analyse der Informationen durch die MROS. Akteure bei. Langfristig sorgt eine klare und verbindliche Regelung zur Datenqualität für eine effiziente-
5.2.2 Gesetzliche Neuerung – Artikel 23 Ab- re automatisierte Verarbeitung, eine verbesserte
satz 7 GwG Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit der Mit der jüngsten Revision des Geldwäscherei- Meldungen und ergänzenden Informationen sowie gesetzes wurde diesem Handlungsbedarf Rech- für verlässlichere Analysen der MROS und effiziennung getragen und eine neue gesetzliche Grund- tere Weiterleitungen an Strafverfolgungsbehörden lage geschaffen, welche voraussichtlich im und ausländische Partnerbehörden. Insgesamt Sommer 2026 in Kraft treten soll. Der neu ein- erhöht die Einführung eines einheitlichen und vergeführte Artikel 23 Absatz 7 GwG legt fest, dass bindlichen Datenstandards die Wirksamkeit des der (Daten-)Verkehr mit der MROS zwingend über schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der das Informationssystem der MROS zu erfolgen Geldwäscherei. hat und ermächtigt fedpol, verbindliche Vorgaben zum Datenstandard der Informationen, die über 5.2.4 XML Data Quality Report goAML übermittelt werden, zu erlassen. Damit be- Ergänzend zur regulatorischen Festlegung des steht erstmals eine explizite gesetzliche Grundlage, Datenstandards entwickelt die MROS das Instruum formale und strukturelle Anforderungen an den ment XML Data Quality Report. Ziel des XML Data elektronischen Informationsaustausch verbindlich Quality Report Version 1.0 ist es, die Datenqualizu regeln. Die bislang als fachliche Empfehlungen tät der eingehenden Verdachtsmeldungen autoausgestalteten technischen Spezifikationen der matisiert zu messen und systematisch zu über- MROS, insbesondere jene gemäss dem Handbuch wachen. zum Meldesystem goAML sowie dem zugehörigen XML-Schema, erhalten dadurch verbindlichen Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, dass die Charakter. Sie gelten künftig für sämtliche melde- einzelnen Finanzintermediäre in regelmässigen Abpflichtigen Akteure, namentlich Finanzintermediäre ständen standardisierte Berichte zur Datenqualität sowie Beraterinnen und Berater und Händlerinnen (DQ-Reports) erhalten. Diese zeigen den Stand und und Händler, aber auch für die Behörden, welche mit die Entwicklung der Datenqualität der übermittelten
5 Aus der Praxis der Meldestelle
Meldungen auf und ermöglichen eine Einordnung im Verhältnis zu aggregierten Vergleichswerten. Die DQ-Reports dienen ausschliesslich der Qualitätssicherung und sollen die Finanzintermediäre dabei unterstützen, ihre internen Meldeprozesse gezielt weiterzuentwickeln. Für den XML Data Quality Report V1.0 hat die MROS verschiedene Datenqualitäts-Messgrössen definiert. Die Auswahl erfolgte anhand ihres Einflusses auf die nachgelagerten
MROS Jahresbericht 2025 Analyseprozesse sowie ihres Automatisierungspotenzials. Erste Tests mit einer begrenzten Anzahl von Finanzintermediären sind für Q1 2026 vorgesehen. Nach Abschluss der Testphase plant
5 Aus der Praxis der Meldestelle
die MROS, ab Mitte 2026 sämtlichen Finanzintermediären die jeweiligen DQ-Reports zur Verfügung zu stellen.
Mit dem XML Data Quality Report wird erstmals ein einheitliches, vergleichbares und kontinuierliches Instrument zur Beurteilung der Datenqualität auf Ebene einzelner Finanzintermediäre eingeführt. Die nachhaltige Sicherstellung einer hohen formellen Qualität der Verdachtsmeldungen ermöglicht der MROS eine effiziente und wirksame Tätigkeit.
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
6 Internationale Zusammenarbeit in der
Bekämpfung der Geldwäscherei
Die Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus- tober 2025 fand in Bern ein Treffen des ECOFELfinanzierung und Proliferationsfinanzierung setzt Formats statt (siehe hierzu Kapitel 2.7.1). Die stelleine wirksame internationale Zusammenarbeit vertretende Leiterin der MROS nahm ihre Funktion voraus. Die MROS arbeitet in multilateralen und bi- als regionale Vertreterin der Region Europe II im lateralen Kooperationsformaten mit und beteiligt Egmont Committee wahr. Dieser Region gehören sich sowohl auf operativer als auch auf strategi- unter anderem FIUs aus dem Vereinigten Königscher Ebene am internationalen Informations- und reich, Monaco, den Kanalinseln, Israel, Georgien Erfahrungsaustausch. und der Ukraine an.
MROS Jahresbericht 2025
6.1 Egmont-Gruppe 6.2 Financial Action Task Force (FATF)
Die Egmont-Gruppe ist das weltweite Netzwerk der Die FATF57 setzte ihre Arbeiten zur Weiter- FIUs. Aktuell umfasst sie 182 Mitglieder. Sie dient entwicklung der internationalen Standards zur Bedem strukturierten Austausch von Informationen, kämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus- und Methoden und Fachwissen. Proliferationsfinanzierung im Jahr 2025 fort.
Vom 27. Januar bis 8. Februar 2025 führte die Anfang Januar 2025 fand in Wien das jährliche Egmont-Gruppe ihre 25. Arbeits- und Regional- Joint Expert Meeting (JEM) statt. Die Arbeiten glie-
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
gruppentreffen durch. Die Sitzungen fanden in derten sich in die Themenbereiche Vermögensvirtueller Form statt. Mehr als 800 Vertreterinnen abschöpfung (Asset Recovery) und Terrorismus- und Vertreter von FIUs, internationalen Partner- finanzierung. organisationen und Beobachtern nahmen teil. Die Diskussionen befassten sich insbesondere mit Fra- Vom 19. bis 21. Februar 2025 führte die FATF in gen des operativen Informationsaustauschs, mit Paris ihre erste Plenarsitzung des Jahres durch. Effizienzaspekten sowie mit dem Einsatz neuer Delegationen aus dem globalen Netzwerk der FATF Technologien. sowie Beobachter internationaler Organisationen nahmen an den fachlichen Beratungen teil.58 Be- Die 30. Plenarversammlung der Egmont-Gruppe handelt wurden unter anderem Anpassungen der fand vom 6. bis 11. Juli 2025 in Luxemburg statt. FATF-Standards zur Stärkung des risikobasierten Gastgeberin war die luxemburgische FIU (Cellu- Ansatzes unter Berücksichtigung der finanziellen le de renseignement financier, CRF). Die Plenar- Inklusion sowie ein Bericht zu Finanzströmen im versammlung behandelte Fragen der Weiter- Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung von entwicklung der internationalen Zusammenarbeit Kindern im Internet.59 zwischen FIUs im Bereich der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung. Am 12. und 13. Juni 2025 fand eine gemeinsame Plenarsitzung mit Moneyval statt. Moneyval ist Anlässlich dieser Plenarversammlung nahmen das Evaluationsgremium des Europarates für jene auch Vertreterinnen und Vertreter nationaler und Mitgliedstaaten, die nicht der FATF angehören. In internationaler Behörden teil. Verschiedene Wort- diesem Rahmen beschlossen die Teilnehmenden meldungen betrafen die Bedeutung der inter- unter anderem Anpassungen der Empfehlung nationalen Kooperation bei der Bekämpfung von 16 zur Erhöhung der Transparenz bei grenzüber- Finanzkriminalität.56 schreitenden Zahlungen. Für grenzüberschreitende Transaktionen in der Höhe von mehr als USD/ Die MROS beteiligte sich im Berichtsjahr an den EUR 1000 sind künftig eindeutige Angaben zu Auf- Arbeiten der Egmont-Gruppe. Vom 14. bis 15. Ok- traggebenden und Begünstigten erforderlich. Die
Luxembourg’s FIU (CRF) hosts the 30th anniversary of the Egmont Group at this year’s Plenary – Egmont Group. Zum Aufbau und den Aufgaben der Organisation vgl. Jahresbericht MROS 2023, Kap. 7.2. Outcomes FATF Plenary, 19 – 21 February 2025. Detecting, Disrupting and Investigating Online Child Sexual Exploitation.
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
Finanzintermediäre haben diese Anforderungen bis nance and Sanctions FIU Working Group (RRIFS)64 spätestens 2030 umzusetzen.60 sowie die Counter Terrorist Financing Task Force (CTFT).65 Beide Formate dienen dem Austausch zu Die dritte Plenarsitzung des Jahres fand vom 22. aktuellen Risiken, Fallkonstellationen und methodibis 24. Oktober 2025 in Paris statt. Dabei ver- schen Fragen. Im Jahr 2025 fanden mehrere Sitabschiedete die FATF unter anderem Länder- zungen statt, an denen die MROS mitwirkte. berichte zu Belgien und Malaysia.
Im Berichtsjahr passte die FATF zudem die Zu- 6.4 Bilaterale Treffen
MROS Jahresbericht 2025 sammensetzung der sogenannten «grauen Liste» Die MROS pflegte im Berichtsjahr den direkten an. Diese umfasst Jurisdiktionen mit strategi- Austausch mit ausländischen Partner-FIUs. Diese schen Defiziten in ihren Systemen zur Bekämpfung Kontakte dienen dem Verständnis der jeweiligen von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen und Informations- Proliferationsfinanzierung, die einer verstärkten zugänge der Partnerbehörden. Sie unterstützen Überwachung unterliegen. Neu aufgenommen eine effiziente Fallbearbeitung und tragen zu einem wurden unter anderem Laos, Nepal, Bolivien und die zielgerichteten Ressourceneinsatz bei. Zudem er- Britischen Jungferninseln. Von der Liste gestrichen möglichen sie einen strategischen Austausch wurden unter anderem die Philippinen, Kroatien, zu Entwicklungen in den Bereichen organisierte
6 Internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Geldwäscherei
Mali, Tansania, Burkina Faso, Mosambik, Nigeria Kriminalität und Terrorismusfinanzierung sowie zu und Südafrika. technischen Fragen des Datenaustauschs.
Im Februar 2024 veröffentlichte die FATF eine risiko- Im Jahr 2025 führte die MROS bilaterale Gespräche basierte Leitlinie zur Umsetzung der Empfehlung unter anderem mit den FIUs von Frankreich, den 25 betreffend Transparenz bei wirtschaftlich be- Vereinigten Staaten, Nigeria, Italien, den Vereinigten rechtigten Personen von Rechtskonstrukten.61 Vor Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain, Österreich, diesem Hintergrund verabschiedete die Schweiz am Monaco, Liechtenstein und Deutschland. 26. September 2025 das TJPG. Das vorgesehene nicht öffentliche Register soll den zuständigen Die deutsche FIU organisierte im Dezember 2025 Behörden den Zugang zu Informationen über ein deutschsprachiges FIU-Treffen. Thematisiert wirtschaftlich berechtigte Personen ermöglichen. wurden insbesondere der Umgang mit steigenden Die Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung Datenvolumen im Verhältnis zu verfügbaren Reswurde im Oktober 2025 eröffnet. Das Inkrafttreten sourcen sowie die Vorbereitung auf anstehende ist für die zweite Hälfte 2026 vorgesehen.62 FATF-Länderevaluationen.
Schliesslich ernannte die FATF ihren neuen Vize- Im Berichtsjahr schloss die MROS zudem Memoranpräsidenten für die Amtsperiode vom 1. Juli 2025 da of Understanding mit den FIUs von Frankreich, bis zum 30. Juni 2027.63 Kasachstan, China und Island ab. Diese Vereinbarungen regeln den Rahmen für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit.
6.3 Taskforces
Die MROS beteiligte sich im Berichtsjahr an mehreren operativen und strategischen Taskforces. Dazu zählen insbesondere die Russia-Related Illicit Fi-
Outcomes Joint FATF-MONEYVAL Plenary, 12 – 13 June 2025. FATF, Guidance on Beneficial Ownership and Transparency of Legal Arrangements. Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungen über die Transparenz juristischer Personen und die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Outcomes FATF Plenary, 19 – 21 February 2025. Russia-Related Illicit Finance and Sanctions FIU Working Group (RRIFS Task Force). Counter Terrorist Financing Taskforce (CTFT). Hinweis: Der Name der Taskforce wurde mittlerweile von CTFTI zu CTFT geändert und der Fokus liegt nun auf der allgemeinen Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.
7 Organisation der MROS
7 Organisation der MROS
Die MROS ist organisatorisch dem Direktions- Primäranalyse (PA) bereich Kriminalprävention & Recht von fedpol an- Der Bereich PA ist für die Entgegennahme, formelle gegliedert. In ihrer operativen Kerntätigkeit agiert Prüfung und inhaltliche Erfassung sämtlicher eindie MROS vollständig unabhängig und setzt damit gehender Verdachtsmeldungen verantwortlich. die internationalen Anforderungen um. Dazu gehören insbesondere die technische und formale Aufbereitung der Meldungen sowie erforder- Im Jahr 2025 war die MROS in sechs Fachbereiche liche manuelle Korrekturen bei unzureichender gegliedert. Sie beschäftigte durchschnittlich 66 Datenqualität. Darüber hinaus übernimmt sie die Mitarbeitende, entsprechend 57 Vollzeitäqui- Triage, übergibt die Fälle anhand einer Gesamt-
MROS Jahresbericht 2025 valenten (VZÄ). bewertung an einen der nachgelagerten operativen Bereiche oder bearbeitet und leitet Meldungen di- Die Aufbauorganisation ergibt sich aus dem Organi- rekt an Strafverfolgungsbehörden weiter. Ebenfalls
7 Organisation der MROS
gramm und bildet die funktionale Gliederung der in ihre Zuständigkeit fällt die nationale Amtshilfe Aufgaben der MROS ab. nach Artikel 29 GwG.
Planung und Policy (PuP) Operative Analyse Kantone (OAK) Der Bereich PuP nimmt die Querschnittsaufgaben Der Bereich OAK analysiert eingehende Verdachtsder MROS wahr. Er bearbeitet sämtliche juristi- meldungen, welche überwiegend in die Zuständigschen, politischen und strategischen Dossiers bis keit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden falauf Stufe Bundesrat, insbesondere Gesetzgebungs- len und vom Bereich PA zugewiesen wurden. Bei projekte, strategische Dokumente und parlamenta- Vorliegen eines begründeten Verdachts werden rische Vorstösse. Zudem verantwortet der Bereich die aggregierten und analysierten Informationen die Koordination und Umsetzung von Projekten und an die jeweils zuständige Strafverfolgungsbehörde Publikationen der MROS. PuP stellt die Einheitlich- übermittelt. Informationen können im Zuge eines keit der fachlichen Auslegung sicher, unterstützt die Informationsaustausches auch mit anderen natiooperativen Bereiche in rechtlichen und konzeptio- nalen Behörden sowie FIUs anderer Länder geteilt nellen Fragen und ist für das Risikomanagement werden. Die Fälle betreffen u. a. die strafbaren Handzuständig. Die administrativen Belange der MROS lungen gegen das Vermögen (hauptsächlich Betrug, sowie der Austausch mit anderen Behörden sind Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung), ebenfalls in diesem Bereich angesiedelt. Menschenhandel und Urkundenfälschung.
Kriminalprävention & Recht
PuP PA OAK OAB DSA INT Planung & Policy Primäranalyse Operationelle Operationelle Datenmanagement Internationales Analyse Kantone Analyse Bund Strategische Analyse
Abbildung 12: Organigramm MROS
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Operative Analyse Bund (OAB) Der Bereich OAB analysiert eingehende Verdachtsmeldungen, welche a priori in die Zuständigkeit der BA fallen und vom Bereich PA zugewiesen wurden. Bei begründetem Verdacht werden die aggregierten Informationen an die zuständige Strafverfolgungsbehörde übermittelt (in der Regel BA bzw. gegebenenfalls auch kantonale Strafverfolgungs- behörden). Informationen können im Zuge eines
MROS Jahresbericht 2025 Informationsaustausches auch mit anderen nationalen Behörden sowie FIUs anderer Länder geteilt werden. Die Fälle betreffen u. a. internationale Geld-
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wäscherei (hauptsächlich Bestechung), organisierte Kriminalität, Terrorismus, Börsendelikte, Rechts- und Linksextremismus sowie Sanktionsumgehung (schwere Verstösse gegen das Embargogesetz).
Datenmanagement und strategische Analyse (DSA) Der Bereich DSA ist für den sicheren Betrieb des Informationssystems der MROS (goAML) sowie für dessen fachliche und technische Weiterentwicklung verantwortlich. Er stellt den technischen Support für meldepflichtige Akteure sicher, insbesondere im Zusammenhang mit der Anbindung und dem Betrieb von Schnittstellen. DSA ist zudem für die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen zuständig. Der Bereich führt die strategischen Analysen der MROS aus und wertet unterschiedlichste Daten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei, deren Vortaten und Terrorismusfinanzierung aus, um Risiken, Tendenzen und Methoden der Geldwäscherei zu identifizieren.
Internationales (INT) Der Bereich INT verantwortet den gesamten (Informations-)Austausch mit ausländischen FIUs. Er koordiniert zudem die Mitgliedschaft der MROS in internationalen Gremien und ihre Teilnahme an multilateralen und bilateralen Kooperationsformaten (u. a. Egmont Group, GAFI / FATF, United Nations Convention against Corruption (UNCAC) und EFIPPP).