Financial Intelligence Against Human Trafficking - Projekt und Guide
3 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
I PROJEKT FINANCIAL INTELLIGENCE AGAINST HUMAN TRAFFICKING (FIAHT)
Menschenhandel ist einer der lukrativsten Zweige der Organisierten Kriminalität. Es ist ein im Verborgenen stattfindendes, transnationales Verbrechen. Neue Technologien, Migrations- und Flüchtlingsströme sowie regionale und globale Krisen – wie die Covid-19-Pandemie – bringen in der Bekämpfung des Menschenhandels laufend neue Risiken und Herausforderungen mit sich.1
1 Europäisches Parlament, Stopp dem Menschenhandel: EU-Abgeordnete fordern mehr Massnahmen; zuletzt besucht am: 12.08.2024.
4 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
1. HINTERGRUND
Der Zweck des Menschenhandels ist ausnahmslos der Die Anzahl der Verdachtsmeldungen, die MROS mit Hinfinanzielle Gewinn, der durch die Ausbeutung der Op- weisen auf Menschenhandel erhält, hat sich seit dem fer erzielt wird. Nach Schätzungen der Internationalen Jahr 2020 zwar erhöht, aber es besteht nach wie vor Arbeitsorganisation (ILO) verdienen die Täterschaften eine grosse Diskrepanz zwischen dem Ausmass dieses jährlich 236 Milliarden USD2 – nur der Drogen- und der Verbrechens und den erstatteten Verdachtsmeldungen. illegale Waffenhandel erzielen vergleichsweise höhere Gewinne. Ein Teil der kriminellen Profite, welche durch Die Abbildung 1 zeigt, dass Meldungen, die mit Verdacht die Ausbeutung von Menschen erwirtschaftet wird, auf Menschenhandel an die MROS übermittelt wurden, im fliesst durch das Finanzsystem und hinterlässt damit eine Durchschnitt weniger als 1 % der in den Jahren 2020 bis nachvollziehbare Spur. Die vertiefte Analyse von Zah- 2023 abgesetzten Verdachtsmeldungen ausmachen. Von lungsströmen und Kontobewegungen, die sogenannte den 11 876 Meldungen, die im Jahr 2023 bei der MROS „Follow-the-Money“-Strategie, kann einen wesentlichen eingegangen sind (vgl. Jahresbericht MROS 2023), stan- Beitrag zur Aufdeckung illegaler Aktivitäten und zur Iden- den somit nur 79 in Bezug zu Menschenhandel. tifikation von Opfern in diesem Bereich der Schwerstkriminalität leisten. Zudem ist eine effektive Kooperation Wie lässt sich dieses tiefe Meldevolumen erklären? Der zwischen Financial Intelligence Units (FIU), Strafverfol- Grund liegt zum einen darin, dass ein automatisiertes gungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Transaktionsmonitoring in Fällen von Menschenhanakademischen Institutionen und dem Finanzsektor eine del schwierig ist: So ist bei den Transaktionen von eher wesentliche Voraussetzung für die wirksame Bekämp- niedrigen Einzelbeträgen auszugehen. Zudem können fung des Menschenhandels. viele der verdächtigen transaktionellen Verhaltensweisen auch auf eine legitime Geschäftstätigkeit oder eine an- Menschenhandel gilt gemäss der Schweizer Gesetz- dere Vortat zur Geldwäscherei hinweisen („False Posigebung als Geldwäschereivortat.3 Finanzintermediäre tive“). Zum anderen führt das fragmentierte Fachwissen sowie Händlerinnen und Händler sind verpflichtet, eine über Menschenhandel und dessen Funktionsweise und
Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Ausprägungen dazu, dass Aktivitäten und Transaktiozu erstatten (vgl. Art. 9 GwG4), wenn sie wissen oder den nen, die im Zusammenhang mit diesem Delikt stehen begründeten Verdacht haben, dass die in die Geschäfts- könnten, auf Compliance-Ebene nicht erkannt werden. beziehung involvierten Vermögenswerte aus dem Men- Dies selbst dann, wenn eine Geschäftsbeziehung aufschenhandel stammen. Weiter besteht unterhalb dieser grund der rechtlich vorgegebenen und intern definierten Verdachtsschwelle von Artikel 9 GwG die Möglichkeit, Kriterien als rechtlich erhöhtes Risiko eingestuft wurde gestützt auf das Melderecht (vgl. Art. 305ter Abs. 2 StGB) und besondere Sorgfaltspflichten nach Artikel 6 GwG eine Verdachtsmeldung abzusetzen. einzuleiten sind.
Abbildung 1: 12.000 Meldungen an die MROS 11876 mit Verdacht auf Menschenhandel im Vergleich zum 10.000 Total der eingegangenen Verdachtsmeldungen in 8.000 den Jahren 2020 bis 2023.
6.000 Meldungen mit Bezug 5334 Menschenhandel 4.000
Meldungen gesamt 2.000 27 21 54 79 0,71% 0,68% 0,5% 0,35%
0 2020 2021 2022 2023
2 International Labour Organization, Data and research on forced labour; zuletzt besucht am: 12.08.2024.
3 Als Vortaten zur Geldwäscherei gelten Verbrechen, d.h. Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind
(vgl. Art. 305bis Ziff. 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 StGB [Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0]). 4 Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG), SR 955.0.
5 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
2. PROJEKTZIELE 3. ARBEITSGRUPPEN
Vor diesem Hintergrund hat die Fachgruppe Menschen- Mit dem offiziellen Projektbeginn – einem Runden Tisch handel der MROS mit der umfassenden Unterstützung am 24. Januar 2024 – übernahm die Fachgruppe Mendes Büros des Sonderbeauftragten und Koordinators für schenhandel der MROS die Leitung des Projekts. In Zudie Bekämpfung des Menschenhandels (CTHB) der Or- sammenarbeit mit verschiedenen Strafverfolgungs- und ganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Bundesbehörden, Vertretern aus dem Finanzsektor und (OSZE)5 das Projekt „Financial Intelligence Against Hu- der Opferschutzorganisation Victras, wurden Daten und man Trafficking“ (FIAHT) mit den folgenden Zielen lan- Informationen für den FIAHT-Guide (Guide) zusammenciert: getragen und die Weichen für die ebenfalls im Zentrum stehende Intensivierung des Austausches zwischen der MROS und den relevanten Akteuren gestellt. Hierzu wurden aus dem Kreis der Teilnehmenden fünf strategische Arbeitsgruppen gebildet.
3.1 Arbeitsgruppe fedpol intern
Sensibilisierung der Finanzintermediäre Obwohl die Bekämpfung des Menschenhandels grössdurch die Erstellung eines Guides. tenteils in die Zuständigkeit der Kantone fällt, verfügt auch fedpol über spezialisierte Einheiten, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen – unter anderem Stärkung der Zusammenarbeit sowie die Zentralstelle für Menschenhandel und Menschen- Optimierung der operativen Abläufe schmuggel (ZSMM) von der Bundeskriminalpolizei und zwischen der MROS und anderen die Fachstelle Menschenhandel und Menschenschmugrelevanten Akteuren durch den Aufbau gel (FSMM) von der Abteilung Kriminalprävention und einer Multi-Stakeholder-Partnerschaft. Recht. Eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Einheiten und der MROS ist grundlegend für einen optimalen nationalen Informationsfluss von Finanzdaten im Bereich des Menschenhandels.
Ziel dieser Arbeitsgruppe mit den obengenannten fedpol-Einheiten war es, demographische und kriminologische Daten für den Guide einzuholen und den Informationsaustausch zwischen der MROS und der ZSMM durch eine intensivere Nutzung von Amtshilfeanfragen und einen auf Typologien basierten Austausch von Informationen zu stärken.
3.2 Arbeitsgruppe
Financial Intelligence Units
Der Menschenhandel und die mit ihm verwandten Straftaten (vgl. II Kap.1.1) sind grenzüberschreitende Phänomene; deshalb ist der Austausch von Finanzinformationen mit internationalen Partnerbehörden – den sogenannten FIUs – von grösster Bedeutung. Die Arbeitsgruppe FIU beschäftigte sich mit dem internationalen Informationsaustausch zwischen FIUs der Egmont Gruppe im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels. Viele FIUs haben bereits eine Public Private Partnership (PPP) auf diesem Gebiet errichtet und/oder Projekte diesbezüglich durchgeführt.
5 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), verfügbar unter: www.osce.org/cthb.
6 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Die MROS konnte durch ihre Mitgliedschaft beim „Eu- Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Sammlung von ropol Financial Intelligence Public Private Partnership“ Informationen für den Guide. Zudem wurden im (EFIPPP), dessen Ziel die grenzüberschreitende Zu- Rahmen des Projekts FIAHT bei allen beteiligten sammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Behörden Single Point of Contacts (SPOCS) defi- Europol, den Strafverfolgungsbehörden, den FIUs, den niert, um einen regelmässigen Austausch zwischen Aufsichtsorganisationen sowie den regulierten Finanz- der MROS und den zuständigen Akteuren bei den dienstleistern ist, profitieren. Anfang 2024 ist die MROS kantonalen Behörden zu fördern. Darüber hinaus dem „Trafficking in Human Beings Work Stream“ (THB wurden Rückmeldungen zu den Informationsüber- WS) sowie dem „Child Sexual Exploitation Work Stream“ mittlungen in Zusammenhang mit den Verdachts- (CSE WS) von EFIPPP beigetreten. meldungen und Spontaninformationen eingeholt, mit dem Ziel, die Informationsübermittlung der Mit dem Ziel, Erfahrungen zu ähnlichen Projekten zu MROS an die Strafverfolgungsbehörden so adressammeln und diese in das Projekt FIAHT einfliessen satengerecht wie möglich zu gestalten. zu lassen, hat die MROS eine Umfrage zu spezifischen operationellen Massnahmen an diverse auf 3.4 Arbeitsgruppe diesem Gebiet erfahrene FIUs versandt. Die einge- Finanzintermediäre gangenen Rückmeldungen nutzte die MROS, um die Umsetzung des Projekts FIAHT basierend auf Die Wichtigkeit der Mobilisierung des Finanzsektors für diesen Erfahrungen zu optimieren. die Umsetzung der „Follow-the-Money“-Strategie wurde wiederholt betont.6 Aus diesem Grund wurden Vertre-
3.3 Arbeitsgruppe ter dieses Sektors bereits in der Erarbeitungsphase des
Strafverfolgungsbehörden Guides miteinbezogen.
Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden (Staatsan- Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, die praktische waltschaften und Polizeibehörden) sind auf nationaler Anwendbarkeit der Indikatoren durch die teilneh- Ebene die primären Empfänger der Finanzinformationen menden Finanzintermediäre zu testen und den reder MROS. Darüber hinaus verfügen die auf die Be- gelmässigen Austausch zwischen der MROS und kämpfung von Menschenhandel spezialisierten Abtei- den am Projekt FIAHT teilnehmenden Finanzinterlungen dieser Behörden über wertvolle Informationen zu mediären zu fördern. Langfristig strebt die MROS den demografischen und geografischen Merkmalen von den Austausch zur Bekämpfung von Menschen- Menschenhandel und damit zusammenhängenden De- handel und verwandten Straftaten auch mit weitelikten sowie zu den Vorgehensweisen der verschiedenen ren Finanzintermediären, die nicht am Projekt teil- Tätergruppen. genommen haben, an.
Abbildung 2: Übersicht zu den Arbeitsgruppen des Projekts FIAHT
fedpol intern
Finanzintermediäre FIUs
Opferschutzorganisation / NRO Strafverfolgungsbehörden
6 Die wesentliche Rolle des Finanzsektors und der nationalen FIU wurde nicht nur in den verschiedenen, aus der „Follow-the Money“-Bewegung resultierenden Projekten aufgezeigt, sondern auch auf internationaler Ebene, wie zum Beispiel im Zusatzprotokoll zur Uno Konvention über Bekämpfung von transnationaler organisierter Kriminalität/Uno Resolution UNSCR 2331, 2016, hervorgehoben.
7 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
3.5 Arbeitsgruppe NGO –
Teilprojekt mit Victras
Gemäss eines im Projekt FIAHT unter den kantonalen schenhändlern wurde. Sie spielte eine Schlüsselrolle in Strafverfolgungsbehörden durchgeführten Austauschs der Errichtung einer PPP namens “Project Protect“ zwiwird nur rund jedes fünfte Opfer zu seinen Erfahrun- schen der kanadischen FIU FINTRAC, den kanadischen gen mit finanzieller Ausbeutung und finanzielle Kontrolle Strafverfolgungsbehörden und dem Finanzsektor.7 durch Dritte befragt. Berichte der Strafverfolgungsbehörden zeigen jedoch, dass aus den Erfahrungen der Basierend auf dieser Prämisse hat die MROS mit der Opfer von Menschenhandel und verwandten Straftaten Opferschutzorganisation Victras8 ein Teilprojekt zu FIAHT relevante Informationen über die finanztechnischen Vor- lanciert. gehensweisen verschiedener Tätergruppen gewonnen werden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Ge- Ziel dieser Kooperation ist es, Erfahrungsberichte schichte von Timea Nagy, die in den 1990er Jahren von von Opfern zu Tathergängen der finanziellen Aus- Ungarn nach Kanada gelockt und dort Opfer von Men- beutung und Kontrollausübung zu sammeln, auszuwerten und im Guide – insbesondere bei den Indikatoren – einfliessen zu lassen.
Zwischenbericht des Teilprojekts mit Victras: Mai bis September 2024
Das Teilprojekt mit der Opferschutzorganisation Victras wurde im Mai 2024 initiiert. Nach einer Vorbereitungsphase startete das Team von Victras die Opferbefragungen gestützt auf einen von der MROS vorbereiteten Fragenkatalog. Unter anderem wurden Opfer zu ihren individuellen Erfahrungen in den Bereichen „Kontoeinrichtung“, „Transaktionen“, „Finanzieller Missbrauch und Druck“ und „Finanzielle Abhängigkeit und Notlagen“ befragt. Die Teilnahme an den Befragungen durch Victras war für die Betroffenen freiwillig. Per Ende September 2024 verfasste Victras zuhanden der MROS einen ersten anonymisierten Bericht.
Aufgrund der aktuell noch geringen Datenmenge werden derzeit keine quantitativen Aussagen betreffend die gesammelten Informationen publiziert. Demgegenüber ist es in qualitativer Hinsicht möglich, die praktische Relevanz einiger der im Bereich der Sensibilisierung ausgearbeiteten Indikatoren zu bestätigen. Auf der Grundlage der gewonnenen Informationen hat Victras anonymisierte Fallbeispiele erstellt (vgl. II - Kap. 1.3). Ausserdem können bereits erste Erkenntnisse aus den Opferbefragungen abgebildet werden.
Erste Erkenntnisse aus den Opferbefragungen:
Viele der befragten Opfer standen unter starkem finanziellem Druck und befanden sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Täterinnen oder Tätern. Nebst finanziellem Druck wurde auch anderweitig Zwang ausgeübt: Bedrohung des Wohls eines Familienmitglieds oder die Drohung, den illegalen Aufenthaltsstatus des Opfers gegen dieses zu verwenden.
Der Grossteil der Betroffenen stammt aus ärmlichen Ländern, bei denen es sich gemäss Indikatoren um Hochrisikoländer handelt.
Handlungen der Täterschaft werden im Namen der Betroffenen durchgeführt, wobei die Betroffenen selbst oftmals keine Kenntnis davon haben. Dies geschieht mittels Dokumenten, die von den Betroffenen, ohne den der Opfer versehen werden.
Bei den finanz-technischen Modi Operandi wurde in mehreren Fällen das Aufbewahren und Übergeben von grossen Bargeldbeträgen dokumentiert. Aber auch die Nutzung von Schmuck und Edelsteinen als Geldanlagen wurde beobachtet. Ausserdem wurden Prepaid-Kreditkarten eingesetzt oder Bargeld auf verschiedene Bankkonten (Smurfing) verteilt (vgl. II - Kap. 2.3).
7 Kanadische Regierung, Project PROTECT – Public Service Renewal in action (November 2017), zuletzt besucht am: 25.09.2024. 8 Ehemals www.trafficking.ch – eine Opferschutz-Einheit und Fachstelle für Menschenhandel, Gewaltbetroffene – mehr unter: www.victras.ch.
8 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
II GUIDE
Der erste Teil des vorliegenden Guides beinhaltet eine Darlegung rechtlicher Aspekte im Kontext des Menschenhandels und eine Erörterung verwandter Straftaten. Zudem bietet er eine Übersicht über die verschiedenen Erscheinungsformen des Menschenhandels und verwandter Straftaten in der Schweiz sowie über die von den jeweiligen Tätergruppen angewendeten Methoden (vgl. II - Kap. 1).
Der zweite Teil umfasst eine Liste von Indikatoren sowie eine Anleitung zu deren praktischer Anwendung, welche anhand von Fallszenarien aufgezeigt wird. Darüber hinaus werden bewährte Vorgehensweisen bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen mit einer Verbindung zu Menschenhandel präsentiert (vgl. II - Kap. 2).
9 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN, AUSBEUTUNGSFORMEN UND GELDWÄSCHEREIPRAKTIKEN DER TÄTERGRUPPEN
1.1 Rechtliche Grundlagen
Menschenhandel (Art. 182 StGB) ist eine Vortat zur Geld- Die international geltende Definition von Menschenhanwäscherei und steht oft in Verbindung mit verschiedenen del11 umfasst die folgenden drei Elemente, selbst wenn anderen Vortaten. Im vorliegenden Guide werden nebst sie im Schweizer Straftatbestand nicht allesamt einzeln Menschenhandel auch die Förderung der Prostitution abgebildet werden: (Art. 195 StGB) sowie die Pornografie (Art. 197 Abs. 4 StGB, zweiter Satz) bzw. die Herstellung, die Verbrei- • eine Handlung, beispielsweise Anwerben, Beförtung, das Beschaffen sowie der Besitz von Kindsmiss- dern, Verbringen, Beherbergen oder Aufnehmen, brauchsmaterial (Child Sexual Abuse Material [CSAM]) • ein Mittel, beispielsweise Androhung oder Anwenerörtert. Zur Vereinfachung werden diese drei Vortaten dung von Gewalt und andere Formen der Nötigung, nachstehend auch als „Menschenhandel und verwandte Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit, Täuschung, Straftaten“ zusammengefasst. • ein Ziel, welches in jeder Form des Menschenhandels die Ausbeutung ist. Menschenhandel und verwandte Straftaten
Menschenhandel nach Artikel 182 StGB begeht, wer: Der Förderung der Prostitution nach Artikel 195 StGB „als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Men- macht sich schuldig, wer: schen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeu- „eine minderjährige Person der Prostitution zuführt oder tung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks in der Absicht, daraus Vermögensvorteile zu erlangen, Entnahme eines Körperorgans. Das Anwerben eines Men- ihre Prostitution fördert; eine Person unter Ausnützung schen zu diesen Zwecken ist dem Handel gleichgestellt“.9 ihrer Abhängigkeit oder wegen eines Vermögensvorteils der Prostitution zuführt; die Handlungsfreiheit einer Verletzt wird dabei das Selbstbestimmungsrecht des Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, Opfers unter Ausnützung einer Machtposition der Tä- dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, terschaft. Die Ausbeutung muss zur Erfüllung des Tat- Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bebestandes nicht tatsächlich eingetreten sein, es reicht stimmt oder eine Person in der Prostitution festhält.“ das vorsätzliche Tätigwerden in der Absicht, eine solche Ausbeutungssituation zu erwirken.10 Mit dem Straftatbestand der Förderung der Prostitution nach Artikel 195 StGB wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der sich prostituierenden Person geschützt, dies unabhängig vom Geschlecht. Wird eine Person gegen ihren Willen zur Prostitution verleitet oder in ihrer sexuellen Handlungsfreiheit beschränkt, liegt eine strafbare Handlung vor.12
9 Fassung gemäss Art. 2 Ziff. 1 des Bundesbeschluss vom 24. März 2006 über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (SR 0.107), in Kraft seit 1. Dezember 2006. 10 SCHULTZ, Die Strafbarkeit von Menschenhandel in der Schweiz, Analyse und Reformbedarf von Art. 182 StGB, in: ZStStr Band/Nr. 105, 2020, S. 10. 11 Definition von Menschenhandel gemäss den von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen: Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Protokoll), SR 0.311.542, in Kraft getreten für die Schweiz am 26.11.2006 sowie in der Europakonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels (SR 0.311.543), in Kraft getreten für die Schweiz am 01.04.2013; Die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht sich auf die internationale Definition (vgl. Urteil des BGer 6B_469/2014 vom 4. Dezember 2014, E. 3.3; Urteil des BGer 6B_128/2013 vom 7. November 2013, E. 1.1; Urteil des BGer 6B_81/2010 bzw.6B_126/2010 vom 29. April 2010, E. 4.1); Das Landesrecht ist völkerrechtskonform auszulegen (BSK StGB - DELNON/RÜDY, N 6 zu Art. 182 StGB). 12 OFK StGB - WEDER, N 1 zu Art. 195 StGB.
10 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Der vorliegende Guide nimmt den Kinderhandel in Ver- Menschenhandel: eine Vortat zur Geldwäscherei – bindung mit der Pornografie i.S.v. Artikel 197 Abs. 4 auch ohne generierte Vermögenswerte StGB, zweiter Satz, auf, wonach sich strafbar macht, wer: Wer die Einziehung von aus Menschenhandel und verpornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, wandten Straftaten erzielten Vermögenswerten zu ver- Abbildungen, andere Gegenstände dieser Art oder eiteln beabsichtigt resp. deren Auffindung vorsätzlich pornografische Vorführungen, die tatsächliche sexuelle erschwert, begeht Geldwäscherei. Der Wortlaut von Handlungen mit Minderjährigen zum Gegenstand ha- Artikel 305bis StGB bezieht sich auf „Vermögenswerte, ben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, die aus einem Verbrechen herrühren“. Die Vortat muss ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, somit zwingend Vermögenswerte generieren. Wie aber erwirbt, sich mit elektronischen Mitteln oder sonst wie sieht es aus mit „eingesparten“ Geldern? Können Erbeschafft oder besitzt.13 sparnisse als taugliche Geldwäschereiobjekte in Frage kommen? Ja, die Tätergruppen können durch die Beschäftigung von Personen, welchen sie keine oder le- Neben den oben erwähnten Straftatbeständen köndiglich eine geringe Gegenleistung erbringen, Aufwände nen auch weitere Vortaten zur Geldwäscherei von einsparen. Der dadurch generierte Vermögensvorteil ist Relevanz sein bzw. mit Menschenhandel und den abstrakter Natur, d.h. eine rechnerische Grösse, welche verwandten Straftaten korrelieren, unter anderem: nicht vom legalen Vermögen differenziert werden kann.16 Die Einziehungs- und damit die Geldwäschereifähigkeit
Wucher (Art. 157 StGB) an abstrakten Vermögenswerten wird vom Bundes-
Erpressung (Art. 156 StGB) gericht bejaht.17 Folglich kommt der Tatbestand der
Urkunden- und Ausweisfälschung Geldwäscherei in solchen Konstellationen ebenfalls in (Art. 251 und 252 StGB) Betracht und zieht bei entsprechendem Verdacht einer
Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise Meldung des Finanzintermediärs an die MROS nach sowie des rechtswidrigen Aufenthalts sich. (Menschenschmuggel; Art. 116 Abs. 3 AIG14)
Menschenhandel und Menschenschmuggel sind zwei unterschiedliche Straftatbestände. Menschenschmuggel grenzt sich von Menschenhandel insofern ab, als dass Migrantinnen und Migranten gegen Bezahlung und mit deren Zustimmung über Staatsgrenzen geschleust werden. Hier handelt es sich um die Verletzung der Integrität der Staatsgrenzen und nicht um ein Verbrechen gegen eine Person und deren Menschenrechte.15
13 Sexuelle Handlungen mit Kindern/Minderjährigen werden auch in Art. 187 StGB und Art. 196 StGB thematisiert. 14 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG), SR 142.20. 15 SCHULTZ, ebd., S. 24. 16 ACKERMANN, Wirtschaftsstrafrecht der Schweiz, Hand- und Studienbuch, 2. Aufl., § 15 Geldwäschereistrafrecht, N 34. 17 Urteil des BGer 1S.8/2006 vom 12. Dezember 2006, E. 5 ff.
11 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
1.2 Ausbeutungsformen und
Erscheinung in der Schweiz
Menschenhandel kann zum Zweck der sexuellen Aus- walt, Todesdrohungen an Opfer und ihre Familienmitgliebeutung, der Ausbeutung der Arbeitskraft (inkl. Zwangs- der sowie emotionale oder spirituelle Kontrolle (z.B. der dienstbarkeit und Leibeigenschaft) oder der Organent- sogenannte „Juju“-Schwur) ausgeübt. Oftmals werden nahme erfolgen (vgl. Art. 182 StGB). die Reisedokumente abgenommen, um die Ausreise der Opfer aus der Schweiz zu verhindern.23 In der Schweiz kommen sowohl der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen als auch der Arbeitsausbeu- Sowohl bei der sexuellen Ausbeutung als auch bei tung vor. In welcher Proportion sie zueinanderstehen, der Arbeitsausbeutung werden die Opfer zum Teil kann aufgrund fehlender Vereinheitlichung der erhobe- in eine sogenannte Schuldknechtschaft (engl. „debt nen Daten nicht eindeutig bestimmt werden.18 Annah- bondage“) gezwungen, bei der die Täterschaft men von nichtstaatlichen Organisationen, die Betroffene den Opfern laufend hohe Kosten auferlegt, z.B. für von Menschenhandel unterstützen, gehen von einem Miete, Strom oder Transport. Die auferlegten Kos- Verhältnis von zwei Dritteln der Ausbeutung durch Pros- ten sind so hoch, dass ihre „Begleichung“ faktisch titution gegenüber einem Drittel der Arbeitsausbeutung in den meisten Fällen unmöglich ist und die Opfer aus.19 Aktuelle Zahlen der Schweizer Plattform gegen über lange Zeiträume ohne oder mit extrem niedri- Menschenhandel (Plateforme Traite) zeigen eine hälftige gen Löhnen abgespeist werden.24 Aufteilung zwischen den beiden Ausbeutungsformen.20 Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme ist in Zu den typischen Regionen und Herkunftsländer der der Schweiz gemäss aktuellen Zahlen nicht verbreitet.21 Opfer – den sogenannten Hochrisikoländern – zählen unter anderem25: Opfer von Menschenhandel werden unter anderem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Täuschung über die • Europa (Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Entlöhnung, den Arbeitssektor, in welchem die Person Spanien, Moldawien, Ukraine) eingesetzt wird oder die Modalitäten der Prostitutions- • Afrika (Nigeria und andere westafrikanische ausübung) angeworben.22 Die Täterinnen und Täter üben Länder, Marokko) teilweise massiven psychischen und physischen Druck • Asien (Afghanistan, Pakistan, Bangladesh, und Kontrolle aus, um die Opfer in der Ausbeutungssitu- China, Thailand, Vietnam, Syrien)
ation zu halten. Unter anderem werden körperliche Ge- • Lateinamerika (Brasilien und Kolumbien)
18 FIZ, Menschenhandel in der Schweiz: Zahlen, Grundlagen und Herausforderungen, zuletzt besucht am: 02.10.2024. 19 humanrights.ch, Menschenhandel in der Schweiz – Herausforderungen, zuletzt besucht am: 29.07.2024. 20 Plateforme Traite, Opferstatistik 2020 – 2023 der Schweizer Plattform gegen Menschenhandel, zuletzt besucht am: 06.08.2024. 21 SCHULTZ, ebd., S. 33. 22 fedpol, Lage- und Situationsbild Menschenhandel in der Schweiz, 2024, S. 6. 23 fedpol, Opfer und Täter, zuletzt besucht am: 30.09.2024. 24 SCHULTZ, ebd., S. 34. 25 fedpol, Lage- und Situationsbild Menschenhandel in der Schweiz, 2024, S. 5, Victras: Leistungsbericht 2023 und Aktuelles, 2024, S. 4.
12 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Sexuelle Ausbeutung
Die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuel- In Kombination mit der Loverboy-Methode wird len Ausbeutung sind überwiegend Frauen, wobei jüngst häufig auch die sogenannte „Sextortion“ beobachauch vermehrt Männer und Transpersonen betroffen tet; der Begriff setzt sich aus den englischen Wörsind.26 Hinsichtlich des soziokulturellen Hintergrunds ist tern „sex“ und „extortion“ (Erpressung) zusammen. häufig zu beobachten, dass die Opfer aus einfachen Ver- Dabei wird die Zielperson dazu gebracht, intime hältnissen stammen und nur über eine geringe Schulbil- oder kompromittierende Inhalte von sich zu verdung verfügen. Sie sprechen oftmals kaum Englisch und senden oder Aufnahmen mit sexuellem Inhalt von beherrschen oft auch keine Schweizer Landessprache.27 sich machen zu lassen, mit denen die Täterschaft die Betroffenen um Geld oder weitere kompromit- Betroffen von dieser Art der Ausbeutung sind auch tierende Inhalte erpresst. Aber auch Deepfakes32, Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger; so bei denen die Gesichter der Opfer in Videos und werden in der Schweiz vermehrt Fälle der Zuführung Fotos mit sexuellem Inhalt eingesetzt werden, kön- Minderjähriger zur Prostitution im Zusammenhang mit nen immer häufiger beobachtet werden.33 Je nach Social-Media-Plattformen wie „OnlyFans“ und „Snap- Modus Operandus der Tätergruppen und abhängig chat“28 oder auch Sextortionfälle (vgl. nachfolgend) be- davon, ob die Täterschaften physischen Zugang zu obachtet, bei denen sich unter den Opfern Schweizer den Opfern haben, können sie auch der Prostitution Jugendliche befinden. zugeführt werden. Bei den Tätergruppen handelt es sich sowohl um Einzeltäter als auch um organisierte Wie bereits eingangs erwähnt, wird auch bei der sexuel- Clans.34 len Ausbeutung enormer Druck auf die Opfer ausgeübt. Dieser Druck bzw. die Kontrolle kann jedoch auch auf subtile Weise erfolgen, z.B. durch die so genannte Loverboy-Methode:
Der „Loverboy“ spielt seinem Opfer die grosse Liebe vor, macht es systematisch von sich abhängig und isoliert es zunehmend von Freunden und Familie.29 Ist diese Abhängigkeit erreicht, führt der Loverboy sein Opfer Schritt für Schritt der Prostitution zu. Sein Ziel ist es, sich finanziell zu bereichern.30 Die Loverboy-Methode ist in allen Nachbarländern der Schweiz weit verbreitet und zielt oft eher auf junge Erwachsene oder Kinder ab, als auf Personen mit irregulärem Migrationsstatus.31
26 fedpol, Lage- und Situationsbild Menschenhandel in der Schweiz, 2024, S. 6;.„Wir bieten die lukrativste Sexarbeit der Schweiz für junge Mädchen“, in: Tages-Anzeiger, 25. Februar 2024. 27 ebd. S. 5. 28 „Zahle alles“: „Sugardaddys“ locken Schweizer Kinder in Prostitution, in: Nau.ch, 28. Juli 2023; Auf Snapchat haben minderjährige Schweizerinnen mit sexuellen Diensten geworben. Dahinter steckt ein Sugar-Daddy-Ring, in: NZZ, 1. Juni 2023.
29 Verein ACT212, Loverboys, zuletzt besucht am: 06.08.2024; nähere Ausführungen zum Thema BAIER / HIRZEL / HÄTTICH, Das Loverboy-Phänomen in der
Schweiz, in: Kriminalistik-Schweiz 11/2019, S. 689 ff. 30 ebd. 31 OSZE, Country visit reports by the OSCE Special Representative and Co-ordinator for Combating Trafficking in Human Beings, zuletzt besucht am: 13.10.2024. 32 Der Begriff bezeichnet Medieninhalte, die auf Basis von Techniken der künstlichen Intelligenz erzeugt, verändert bzw. verfälscht worden sind und dabei einen realistischen Eindruck erwecken. 33 54 Prozent der Eltern posten Kinderbilder – illegale Pornografie boomt, in: Tages-Anzeiger, 7. September 2024. 34 „Möchtest du, dass ich dieses Nackt-Video von dir all deinen Familienmitgliedern zeige?“ – kriminelle Clans aus Westafrika erpressen Teenager, in: NZZ, 22. Januar 2024.
13 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Ausbeutung der Arbeitskraft Kantonaler Kontext der sexuellen Ausbeutung und der Arbeitskraftausbeutung Ausbeutung der Arbeitskraft liegt vor, wenn Arbeiten oder Dienstleistungen unter Zwang, Sklaverei oder Gemäss Schweizerischem Kompetenzzentrum für sklavenähnlichen Verhältnissen erbracht werden.35 Von Menschenrechte (SKMR) hängt das Risiko für das Vordieser Ausbeutungsform betroffen sind unter anderem kommen von Menschenhandel mit der wirtschaftlichen Wirtschaftszweige, die eher niedrige Qualifikationsanfor- Struktur eines Kantons zusammen: je bedeutender das derungen an die Arbeitnehmenden erfordern und repe- Sexgewerbe, desto höher das Risiko von Menschentitive Arbeiten generieren. Als Beispiele zu nennen sind: handel zwecks sexueller Ausbeutung, je bedeutender das Gast- oder Baugewerbe, desto höher das Risi-
das Baugewerbe samt Zulieferung ko für Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung.40
die Gastronomie Dazu kommen geo-demografische Gegebenheiten wie
die Haushalts- und Pflegearbeit Urbanität (hohe Bevölkerungsdichte), die Dichte des
das Reinigungswesen Verkehrsnetzes, Grenzlage eines Kantons zum Ausland
die Landwirtschaft und ein vergleichsweise hoher Anteil an Migrantinnen
Beauty-Dienstleister (z.B. Nagelstudios)36 und Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus.41 Ge-
Transportunternehmen (z.B. Paketdienste37, mäss diesen Faktoren wurden vom SKMR die folgenden bzw. deren Subunternehmer). relativen Risiken berechnet:
Der Anteil der männlichen Opfer ist gemäss fedpol bei der Arbeitsausbeutung (mit Ausnahme der Ausbeutung in Privathaushalten wie beispielsweise die Kinderbetreuung oder Altenpflege) etwas höher als jener der Frauen.38 Betroffene haben zum Teil einen irregulären Migrationsstatus.39
Abbildung 3: Relatives Risiko für Menschenhandel nach Risikobereichen
Sexuelle Ausbeutung Arbeitsausbeutung Geo-demografische Gegebenheiten
35 DELNON/RÜDY, in Basler Kommentar, Strafgesetzbuch, N 27 zu Art. 182 StGB. 36 fedpol, Lage- und Situationsbild Menschenhandel in der Schweiz, 2024, S. 7.
37 Private Paketdienste verstossen gegen das Arbeitsgesetz, in: Der Bund, 28. Dezember 2023
38 fedpol, Lage- und Situationsbild Menschenhandel in der Schweiz, 2024, S. 7. 39 ebd. S. 3. 40 SKMR, Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, Bekämpfung von Menschenhandel im kantonalen Kontext. Risikofaktoren, Fallaufkommen und institutionelle Vorkehrungen, verfasst von Probst Johanna in Zusammenarbeit mit Efionayi-Mäder Denise/Graf Anne-Laurence/ Ruedin Didier, Bern, 2022. 41 ebd.
14 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Kindsmissbrauchsmaterial/ Child Sexual Abuse Material (CSAM) Laut Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) wurde in den USA zwischen 2020 und 2021 ein An- Der Verkauf bzw. Konsum von Kindsmissbrauchsmate- stieg der Nutzung von Kryptowährung in Fällen von rial steigt weltweit an.42 Schweizerinnen und Schweizer, Menschenhandel von 336 auf 1975 Fälle beobachdie im Ausland CSAM herstellen, können in der Schweiz tet48: Für den Erwerb von CSAM werden beispielsweise strafrechtlich verfolgt werden (vgl. Art. 5 Abs. 1 lit. c Darknet-Märkte, Peer-to-Peer (P2P)-Kryptowährungs- StGB i.V.m. Art. 197 Abs. 4 StGB, zweiter Satz). Aber börsen, Kryptowährungsmixer und Kryptowährungsauch unter den Konsumenten bzw. Käufern befinden automaten genutzt.49 Es ist davon auszugehen, dass virsich Personen mit Schweizer Nationalität bzw. Perso- tuelle Währungen auch in der Schweiz von Tätergruppen nen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz.43 Gemäss genutzt werden, um die illegale Herkunft von Geldern zu einem Bericht der NGO End Child Prostitution and Traffi- verschleiern.50 cking (ECPAT)44 und Interpol sind rund 92,7 % der Täter männlich.45 Weitere Formen der Ausbeutung
Hochrisikogebiete für die Nachfrage nach CSAM sind Weitere Ausprägungen von Elementen des Mengemäss OSZE der Globale Norden, jene für die Produk- schenhandels enthalten zum einen der Tatbestand der tion und den Vertrieb Russische Föderation, Ukraine, Zwangsheirat resp. der erzwungenen eingetragenen Moldawien, Philippinen, Rumänien oder Kolumbien.46 Partnerschaft nach Artikel 181a StGB, zum anderen die Zwangsbettelei51 und das Erzwingen krimineller Die internationale Wohltätigkeitsorganisation Internet Aktivitäten. Letztere ist eine schnell wachsende Form Watch Foundation (IWF) mit Sitz in Cambridge, England der Ausbeutung. Immer mehr Erwachsene und Kinder berichtete, dass für die Bezahlung dieser CSAM vor al- werden gezwungen Straftaten wie Taschendiebstahl, lem Kryptowährungen, Kreditkarten und Money-Trans- Diebstahl, Betrug, Geldwäscherei, Drogenhandel und mitter benutzt werden. Insgesamt identifizierte die IWF anderen kriminellen Aktivitäten zu begehen.52
1366 Fälle, in denen Kryptowährungen als Zahlungsart angeboten wurden, basierend auf 495 eindeutigen
URLs, gefolgt von Kreditkarten (492) und Geldtransferdiensten (80).47
Abbildung 4: Nutzung der verschiedenen Zahlungsarten
Fälle mit Geldtransferdiensten Fälle mit Kreditkarten
Fälle mit Kryptowährung
42 NZZ am Sonntag, Seit der Pandemie hat der Konsum von Kinderpornografie dramatisch zugenommen. Auch in der Schweiz, zuletzt besucht am: 02.10.2024. 43 Vgl. Urteil BGer 6B_1439/2021 vom 28. November 2022. 44 ECPAT ist ein globales Netzwerk von Organisationen mit dem Ziel der Beendigung jeglicher sexueller Ausbeutung von Kindern, ECPAT Switzerland, Kinderschutz Schweiz, zuletzt besucht am: 23.09.2024. 45 ECPAT, Towards a Global Indicator on Unidentified Victims in Child Sexual Exploitation Material – Summary-Report, zuletzt besucht am 23.09.2024. 46 Daten bereitgestellt vom Büro des OSZE-Sonderbeauftragten und Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels am 8. Oktober 2024. 47 IWF, Annual Report 2022.
48 FinCEN, Financial Trend Analysis: Use of Convertible Virtual Currency for Suspected Online Child Sexual Exploitation and Human Trafficking:
Threat Pattern & Trend Information, January 2020 to December 2021, Februar 2024, S. 5. 49 ebd. 50 Vgl. auch National Risk Assessment (NRA), Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets, Januar 2024. 51 Bettelei wird in der Schweiz auf Kantons- resp. Gemeindeebene reguliert.
52 OSZE, Survey Report 2021 of Efforts to Implement OSCE Commitments and Recommended Actions to Combat Trafficking in Human Beings, S. 49
15 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
1.3 Geldwäschereipraktiken der Tätergruppen
Um illegal erlangte Vermögenswerte aus dem Menschenhandel und verwandten Straftaten zu waschen, werden verschiedenste Praktiken angewandt. Nachfolgend drei anonymisierten Beispiele:
Beispiel A Beispiel B Beispiel C Money Transmitter und gefälschte Geldanlage in Schmuck und Verwendung der illegalen Profite für Untermietverträge Edelsteinen/Einzahlung der illegalen die Begleichung von Mietzinszahlungen (Anonymisiertes Beispiel von Victras Erlöse auf Bankkonten (Anonymisiertes Beispiel aus einer – Fall aus der Sicht des Opfers) (Anonymisiertes Beispiel von Victras Verdachtsmeldung der MROS) – Fall aus der Sicht des Opfers)
Eine Betroffene aus Albanien wurde ge- Zwei Kolumbianerinnen aus dem gleichen Eine Kundin gibt an, ein Kosmetikstudio zu zwungen, Geld über Money Transmitter zu Menschenhandelsfall gaben unabhängig betreiben und wickelt über ihr Privatkonto verschieben. Gleichzeitig musste sie grössere voneinander an, dass der Täter Schmuck geschäftliche Zahlungen ab. Es werden Geldbeträge [in bar] übergeben. Ausserdem und Edelsteine als Geldanlage nutzte. Die hohe Summen an Bargeld und TWINT- Opfer mussten ihm die Hälfte ihrer Einnah- Gutschriften entgegengenommen und dawurde ihre Unterschrift auf Untermietvermen durch Prostitution in bar abgeben. Er nach in korrespondierender Höhe im In- und trägen gefälscht. Diese Verträge hatte sie nie verschob dann grosse Mengen Bargeld auf Ausland abgehoben (Durchlauftransaktionen). gesehen. Andere Verträge wurden in ihrem verschiedene Konten sowie Prepaidkarten. Zudem erfolgen regelmässige Mietzins- Namen ausgestellt, ohne dass sie darüber zahlungen für mehrere Mietobjekte. informiert worden war oder ihre Zustimmung dazu gegeben hatte. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass die Betroffenen sich selbst nicht aller Aktivitäten und Transaktionen bewusst sind, die von den Täterschaften in ihrem Namen und mit ihrer Identität (Dokumenten) durchgeführt werden.
Beobachtete Geldwäscherei-Praktiken Beobachtete Geldwäscherei-Praktiken Beobachtete Geldwäscherei-Praktiken
Geldtransfers via Money-Transmitter53: Bar-Investition der illegal erworbenen Einzahlung der illegalen Mittel auf ein MROS verzeichnet eine Vielzahl von Men- Mittel in Luxusgüter, Immobilien und Konto und darauffolgende Verwendung schenhandel-Verdachtsmeldungen, bei andere Wertanlagen: für “Betriebs“- oder Alltagskosten: denen die illegalen Gelder über Money-Trans- Täterschaften investieren die illegalen Erlöse Die Mittel werden zuerst in bar auf ein Konto mitter bzw. Zahlungsverkehrsdienstleister in Luxusgüter wie Uhren, Schmuck oder einbezahlt (via Tätergruppen, Opfer oder Dritt- Autos. Aber auch Immobilien eigenen sich, personen) und danach für die Begleichung versendet werden. Oft werden Transaktionen um die Herkunft illegal erworbene Gelder zu der Mietzinse oder andere Betriebs- oder zwischen Personen, die im Rotlichtmilieu tätig verschleiern. Alltagsaufwände, die elektronisch beglichen sind, an Drittpersonen in Hochrisikoländern werden müssen, verwendet. beobachtet. Zum Teil alimentieren verschiedene in der Schweiz wohnhafte Personen Smurfing/Structuring: regelmässig Gelder an dieselbe Person X in Illegale Profite werden in kleinen Tranchen Waschen der illegalen Profite mittels einem Hochrisikoland. transferiert oder auf verschiedene Konten Gesellschaften/Trade Based Money oder Zahlungsempfänger verteilt. Die Trans- Laundering54: aktionssummen bleiben unter dem Radar Hierbei werden Gesellschaften als Gefäss Bargeld: Verwendung im Inland der Monitoringsysteme und lösen keine genutzt, um illegale Gelder zu waschen, oder Transfer ins Ausland: Warnhinweise aus. Für die Ausführung dieser bzw. die illegale Herkunft von Erträgen aus Die illegal erwirtschafteten Gelder werden Transaktionen werden oftmals Opfer und Straftaten zu verschleiern und deren illegale deren Bankkonten oder Kundenprofile bei Herkunft durch einen handelsgeschäftlichen innerhalb der Schweiz in bar in den Finanz- Money-Transmittern eingesetzt. Werttransfer zu legitimieren.55 kreislauf eingeführt oder z.T. via Strohpersonen über die Grenzen ins Ausland gebracht (Heimat- oder Aufenthaltsländer der Täterschaft) und dort in den Finanzkreislauf integriert. Beobachtet wurden diesbezüglich beispielweise der physische Transport von Bargeldern in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei denen die Schweiz als Ausgangspunkt oder Enddestination oder auch Transitland fungiert.
53 Ein Money-Transmitter, auch Zahlungsverkehrsdienstleister genannt, ermöglicht die Übertragung von Geldern zwischen verschiedenen Orten im In- und Ausland.
54 FATF, Trade-Based Money Laundering, zuletzt besucht am: 02.10.2024; Vgl. auch National Risk Assessment (NRA): Geldwäschereirisiken bei juristischen
Personen, November 2017. 55 ebd.
16 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
2. INDIKATOREN VON MENSCHENHANDEL UND VERWANDTEN STRAFTATEN UND IHRE PRAKTISCHE ANWENDUNG
Der nachfolgende, zweite Teil des Guides umfasst Transaktionelle Indikatoren eine Liste von Indikatoren sowie eine Anleitung zu deren praktischer Anwendung, welche unter ande- Anzeichen, dass die durch eine Person erwirtschafterem anhand von Fallszenarien aufgezeigt wird. Da- ten Vermögenswerte nicht von ihr selbst verwaltet bzw. rüber hinaus werden bewährte Vorgehensweisen ausgegeben werden, können ein Hinweis darauf sein, bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen mit dass sich die betreffende Person in einer Ausbeutungseiner Verbindung zu Menschenhandel präsentiert. situation befindet. In den Kontoauszügen eines Opfers können fehlende Ausgaben für den Alltag Aufschluss auf finanzielle Ausbeutung geben. Auf Opfer- als auch
2.1 Indikatoren Täterkonten werden unter anderem Durchlauftransaktionen, unerklärte Bargeldzuflüsse oder umfangreiche
Indikatoren sind ein zentrales Instrument der Follow-the- Zahlungen beispielsweise für Hotels, für Produkte aus Money-Strategie. Sie können auf Stufe der Compliance Sex-Shops oder Dessous-Läden oder für Werbung auf dabei helfen, Transaktionen und Verhaltensweisen zu er- Adult-Entertainment-Webseiten beobachtet. Beim Vorkennen, die auf Menschenhandel und verwandte Straf- liegen von Arbeitsausbeutungssituationen können bei taten schliessen lassen. Die Indikatoren werden in die Gesellschaftskonten das Fehlen von Salärzahlungen drei Hauptgruppen Verhaltens-, transaktionelle und bzw. niedrige Salärzahlungen oder die fehlenden Abga- KYC56-Indikatoren aufgeteilt: ben von Sozialleistungen ein Anzeichen auf Ausbeutung sein. Verhaltens-Indikatoren KYC Indikatoren Die Kontrollausübung einer Person über eine andere kann ein klarer Hinweis auf Ausbeutungssituation sein. Es ist hilfreich, sich das Leben einer „freien“ Person vor- Die Ausübung emotionaler oder physischer Kontrolle ist zustellen und diese Vorstellung mit den vorliegenden nicht immer offensichtlich. Indizien hierfür lassen sich je- Kundendaten zu vergleichen. Stellt man beispielsweidoch unter anderem im Rahmen persönlicher Vorspra- se fest, dass die bei der Eröffnung eines Privatkontos chen bei Finanzintermediären beobachten. Dazu zählen die angegebene Telefonnummer auf eine Gesellschaft beispielsweise das Erscheinen beim Finanzintermediär (vgl. II - Kap.1.2, Ausführungen zu Risiko-Sektoren) rein ständiger Begleitung, die Unfähigkeit, sein eigenes gistriert ist, stellt sich die Frage, warum die Kundschaft Reisedokument selbst mitzuführen oder ein verwahrlos- nicht direkt kontaktiert werden kann. Bei Firmenkonten ter Eindruck bzw. ein verwirrtes Auftreten beim Vorspre- kann bereits die Branche, in der das Unternehmen tächen. Durch die Tendenz zu Online-Onboardings und tig ist, einen Anfangsverdacht darstellen. Wie bereits E-Banking werden diese Berührungspunkte seltener, erwähnt, können auch Personen, die einer bestimmten bestehen aber immer noch. Ebenso kann das Verhal- demographischen Gruppe angehören, statistisch geseten der mutmasslichen Täterschaft indikativ sein: wider- hen einem höheren Risiko ausgesetzt sein, in die Fänge sprüchliche oder verschleiernde Aussagen können einen von Menschenhändlerinnen und Menschenhändler zu
Anfangsverdacht bilden oder erhärten. geraten. KYC-Informationen können auch helfen, mutmassliche Täterschaften zu identifizieren: in diesem Zusammenhang sind beispielsweise ebenfalls demographische Daten, die auf Hochrisikoländer hinweisen, hilfreich (vgl. II - Kap. 1.2, Ausführungen zu Hochrisiko-Nationalitäten).
56 Know Your Customer.
17 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
2.2 Praktische Anwendung Kategorie 1:
der Indikatoren Rote Indikatoren
Ein auf Indikatoren basiertes Transaktionsmonitoring, Indikatoren in dieser Gruppe beziehen sich auf konkrete bzw. die Etablierung automatisierter Warnhinweise ge- Hinweise auf Menschenhandel oder verwandte Straftastützt auf Indikatoren, stellt eine Herausforderung dar: ten, z.B. Informationen von Strafverfolgungsbehörden oder aus öffentlichen Quellen/Open Source Intelligence Viele der Indikatoren, die auf Menschenhandel und ver- (OSINT). Sie beziehen sich auf Hinweise auf Menschenwandte Straftaten hindeuten, können auch auf andere handel oder verwandte Straftaten betreffend die invol- Vortaten zur Geldwäscherei oder auf legale Vorgänge vierten Personen sowie deren Verhaltensweisen, die hinweisen. Dies kann bei grossen Datensätzen zu einer eindeutig darauf hinweisen, dass sie ausgebeutet wird hohen Anzahl von „False Positives“ führen. (Opfer) oder aktiv ausbeutet (Täterschaften).
Zudem beziehen sich einige der Indikatoren auf unstruk- Kategorie 2: turierte Daten, die Finanzintermediäre nicht quantitativ Gelbe Indikatoren abfragen oder herausfiltern können. Dabei handelt es sich vor allem um Indikatoren, die eine „Textsuche“ mit Indikatoren in dieser Gruppe können – in Kombination sich bringen, wie z.B. das Verhalten der Kundschaft oder mit anderen Indikatoren – Hinweise auf Menschenhan- Informationen aus dem KYC. del oder verwandte Straftaten geben. Sie könnten aber auch auf eine legale Tätigkeit bspw. im Sexgewerbe oder Auch die Tatsache, dass die transferierten Beträge in der Gastronomie hinweisen oder Anzeichen für andere oftmals niedrig sind, erschwert einen automatisierten Geldwäschereivortaten geben. Indikatoren, die sich auf Transaktions-Warnhinweis-Ansatz. eine Verbindung zum Rotlichtmilieu beziehen, können beispielsweise auch auf legale bzw. freiwillige oder le- Somit stünde, zum jetzigen Zeitpunkt, ein qualitativer diglich unbewilligte Sexarbeit hinweisen. Prostitution und Ansatz im Vordergrund: die unten gelisteten Indikato- Sexarbeit ist im Gegensatz zur Schweiz in vielen anderen ren sollen die Finanzintermediäre unterstützen, Fälle von Ländern illegal und die Tatsache, dass eine Person im Menschenhandel und verwandten Straftaten, bei denen Sexgewerbe tätig ist oder ihre Aktivitäten im Sexgewer- Geschäftsbeziehungen, die aufgrund eines automati- be verschleiert, ist nicht per se ein Hinweis darauf, dass sierten Warnhinweises bereits aufgefallen sind, zu erken- es sich um einen verbrecherischen/ausbeuterischen nen und somit entsprechende Abklärungen auszulösen. Vorgang handelt. Auch eine intensive Nutzung von Bar- Um die Wichtigkeit der Indikatoren zu veranschaulichen, geld muss nicht zwingend in einem verdächtigen Konwerden vorliegend die Indikatoren der drei Hauptgrup- text stehen: viele Hochrisikoländer haben keinen zuverpen in „rote“ und „gelbe“ Indikatoren unterteilt: lässigen Finanzmarkt, was zu einem fehlenden Vertrauen in das klassische Banksystem und der Bevorzugung von der Verwendung von Bargeld führen kann. Zudem sind immer noch viele Wirtschaftssektoren bargeldintensiv (z.B. Bau- und Gastronomiebranche). Bei der Anwendung dieser Indikatoren ist es wichtig zu eruieren, ob die Geschäftsbeziehung in einem „verdächtigen Kontext“ steht und nicht nur, ob einzelne Verdachtsmomente auf
Menschenhandel oder verwandte Straftaten vorliegen.
18 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
2.3 Liste der Indikatoren57
Kategorie 1 Rote Indikatoren
Verhaltens-Indikatoren Der Kunde/die Kundin erscheint immer in Begleitung bei der Bank/dem Zahlungsverkehrsdienstleister, ohne ersichtlichen Grund (es wird keine Assistenz benötigt, es besteht keine familiäre Verbindung).
Eine Drittperson besteht darauf, die Dokumente oder das Geld des Kunden/der Kundin auf sich zu tragen.
Anzeichen von (emotionaler) Kontrollausübung über eine Person (bei Kontoeröffnung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt).
Anzeichen körperlicher Misshandlung (Unterernährung, Prellungen oder andere Wunden, vernachlässigtes Aussehen).
Der Kunde/die Kundin wirkt ängstlich, lethargisch, verwirrt.
Der Kunde/die Kundin macht Aussagen, die auf kriminelle Aktivitäten hinweisen bzw. darauf hinweisen, dass sie möglicherweise Opfer von Menschenhandel oder anverwandten Straftaten ist.
Transaktionelle Indikatoren Transaktionen zwischen Personen, die unter Verdacht stehen, mit Menschenhandel oder verwandten Straftaten in Verbindung zu stehen (Informationen Dritter z.B. von Strafverfolgungsbehörden und/oder OSINT-Informationen wie z.B. ein World Check Hit).
Eingehende Zahlungen deuten darauf hin, dass diese Person täglich sexuelle Dienstleistungen für eine extrem hohe Anzahl von Personen erbringt (keine Pausen, freie Tage) oder Gelder für Dienstleistungen anderer empfängt (weist auf Verwaltung von Geldern durch Drittte hin).
Eine Person, transferiert innerhalb eines kurzen Zeitraums geringe Geldbeträge (im zwei- oder dreistelligen Bereich) an eine oder mehrere Personen in einem Hochrisikoland (vgl. II - Kap. 1.2) ohne offensichtliche familiäre, geschäftliche oder andere legitime Verbindungen zu dem Land oder dem/den Empfänger/n zu haben (Verbreitung/Beschaffung von Kindesmissbrauchsmaterial).
CSAM-Delikte: „One-to-Many“-Transfers: Mehrere internationale Geldtransfers von einem einzigen Absender in einem Hochrisiko-Nachfrageland (vgl. II - Kap. 1.2) an mehrere Empfänger in Hochrisiko-Quellenländern bei Erwerb von CSAM/„Many-to-One“-Transfers: Mehrere internationale Geldtransfers an einen einzigen Empfänger in einem risikoreichen Herkunftsland von mehreren Absendern in risikoreichen Nachfrageländern Herstellern von CSAM.
KYC Indikatoren Wohnadresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Kunden/der Kundin stehen in Zusammenhang mit negativer Medienberichterstattung über Menschenhandel und verwandte Straftaten.
Medienberichterstattung über die Aktivitäten des Kunden/der Kundin im Zusammenhang mit Menschenhandel und verwandte Straftaten.
Der Kunde/die Kundin oder eine andere beteiligte Partei (z. B. ein wirtschaftlich Berechtigter) unterhält mutmasslich Beziehungen zu Personen, die unter Verdacht stehen, eine kriminelle Vorgeschichte zu haben, insbesondere im Zusammenhang mit Menschenhandel, Schleusung von Migranten, Prostitution, (sexueller) Nötigung, illegaler Pornografie, Urkundenfälschung, Wucher, Erpressung oder organisierte Kriminalität (einschliesslich Drogenhandel) und andere verwandte Straftaten.
CSAM-Delikte: Die Person ist in den Medien wegen früherer Sexualstraftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern negativ aufgefallen.
57 Im Rahmen des ersten Zieles von FIAHT wurde die untenstehende Liste von Indikatoren durch den Austausch mit verschiedenen Akteuren im Bereich des
Menschenhandel-Abwehrdispositivs auf den Schweizer Finanzmarkt angepasst. Als Grundlage galt die in 2019 veröffentlichte Indikatorenliste der OSZE, abrufbar unter: Following the Money – Compendium of Resources and Step-by-Step Guide to Financial Investigations Related to Trafficking in Human Beings. Relevante NOGA Codes: 9602 Frisör- und Kosmetiksalons (und dessen Unterkategorien, z.B. 96.02.13 Kosmetik-DL, 96.02.14 Kosmetik-DL zu Hause) 9609 (Erbringung von sonst. DL) und speziell Unterkategorie: 96.09.12 (Begleit-DLs und DLs von Prostituierten), 96.09.19 (sonst. pers. DLs). NOGA steht für die allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige und ist ein grundlegendes Arbeitsinstrument, um statistische Informationen zu strukturieren, zu analysieren und darzustellen.
19 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Kategorie 2 Gelbe Indikatoren
Verhaltens-Indikatoren Eine Drittperson gibt an, mit dem Kunden/der Kundin verwandt zu sein, aber weiss relevante Details über die Person nicht/spricht nicht die gleiche Sprache. Widersprüchliche/widerlegbare Erklärungen zu Transaktionen. Widersprüchliche/widerlegbare Angaben zur Herkunft der Mittel. Vermeidung von persönlichem Kontakt mit dem Finanzintermediär. In unterschiedlicher Handschrift ausgefüllte Formulare. Der Kunde/die Kundin scheint nervös zu sein (z. B. Unfähigkeit, Augenkontakt herzustellen). Der Kunde/die Kundin ist unter der angegebenen Telefonnummer/E-Mail-Adresse/ physischen Adresse nicht erreichbar. Der Kunde/die Kundin liest die persönlichen Daten ab.
Transaktionelle Indikatoren Regelmässige Bargeldeinzahlung in Stadt A mit zeitnahen, korrespondierenden Bargeldabhebungen in Stadt B oder einem anderen Land (Durchlauftransaktionen, weisen auf die Verwendung von Geldern durch Dritte hin). Bargeldeinzahlungen werden in verschiedenen Städten im ganzen Land oder an verschiedenen Geldautomaten innerhalb einer Stadt durchgeführt (kann ein Hinweis sein, dass das Konto von verschiedenen Personen verwendet wird). Bargeldeinzahlungen spät in der Nacht, in einschlägigen Vierteln. Vermischung von Bargeld mit legitimen Einnahmequellen. Smurfing/Structuring bei Bargeld- und elektronischen Transaktionen z.B. via verschiedene weibliche Personen, die in Stadt A im Rotlichtmilieu tätig sind. Der Kunde/die Kundin behauptet, keine Verbindungen zur Sexindustrie zu haben, aber die Transaktionsanalyse oder andere Unterlagen weisen auf das Gegenteil hin. Privatkonto: Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf von Dessous, Kondomen, Prepaid-Telefonguthaben, Hotelzimmern und/oder Sexanzeigen (vor allem wenn aufgrund der Häufigkeit anzunehmen ist, dass diese für Drittpersonen getätigt werden). Mehrere Hotelbuchungen für denselben Tag (was darauf hinweist, dass der Kunde/die Kundin die Zimmer für verschiedene Personen bucht). Mietzinszahlungen für verschiedene Mietobjekte. Fehlende Ausgaben für Lebenshaltungskosten (bspw. Lebensmittel, Benzin, Nebenkosten und Miete), insbesondere wenn aus KYC ersichtlich, dass es sich um das Hauptkonto des Kunden/der Kundin handelt. Debit-/Kreditkartenzahlungen für ähnliche/gleiche Dienstleistungen in kurzer Zeit (was darauf hinweist, dass die Karte von mehreren Personen verwendet wird z. B. Einkäufe in Fast-Food-Restaurants). Mehrere Personen überweisen auf dasselbe Konto (z. B. TWINT-Überweisungen zwischen CHF 50 und CHF 400 von mehreren verschiedenen Männern). Transaktionen zwischen Personen/Organisationen in der Schweiz und Personen/Organisationen in Hochrisikoländern (z. B. Überweisungen aus verschiedenen Regionen an dieselben Personen in Land X, in dem bekanntermassen ein höheres Risiko für Menschenhandel besteht). Grenzüberschreitende Geldtransfers, die nicht mit dem angegebenen Geschäftszweck des Kunden vereinbar sind. Debit-/Kreditkartenzahlungen für Essen/Trinken o.ä. in verschiedenen Ländern innert kurzer Zeit (Hinweise auf mutmassliche Opfer-Rotation oder Bargeldtransfer).
Belastungen an Bus-Gesellschaften mit europäischen Destinationen. Hohe und/oder häufige Ausgaben an Flughäfen, Häfen, anderen Verkehrsknotenpunkten oder im Ausland, die nicht mit der persönlichen Nutzung oder der angegebenen geschäftlichen Tätigkeit der Person vereinbar sind. Geldtransfers von oft männlich Dritten, die im Zahlungszweck alternative Namen in Klammern angegeben (Einzelperson zahlt Person A für die Dienste von Person B). Überweisender oder Begünstigter mit unvollständigen oder sich ändernden Angaben (Name oder Adresse jedes Mal anders geschrieben). Der Kontoumsatz entspricht nicht dem erwarteten Einkommen.
20 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Das Konto weist Lohnzahlungen auf von legitimen, oft landesweit tätigen Personalagenturen, die Gelder bleiben dann aber über längere Zeiträume unberührt. Regelmässige Debit-/Kreditkartenbelastungen spät in der Nacht. Verwendung von Geschenkkarten für Bezahlungen. Verwendung von Prepaid Kreditkarten. Nutzung von Alternativen zum “traditionellen Bankensystem“ wie beispielsweise virtuelle Währungen, Hawala (falls dies aus den Unterlagen oder den Aussagen der Kundschaft hervorgeht). Geschäftskonto: Unerklärlich hohe Gewinne für ein Unternehmen. Geschäftskonto: Ausgaben für Einkäufe in Drogerien, Bekleidungs- und Kosmetikgeschäften (z. B. Dessous, Make-up), im Widerspruch zur erwarteten Aktivität. Geschäftskonto: Eingehende Kartenzahlungen (mit physischer Anwesenheit des Zahlers via ein Kartenzahlungsgerät) die ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten oder in unüblicher Höhe erfolgen. Geschäftskonto: Gewinne werden über Geschäftskonten als fiktive Lohnzahlungen an Dritte weitergegeben. CSAM-Delikte: Versuche, die Aktivitäten zu verschleiern, indem die Zahlungen als Ausgaben des täglichen Lebens wie „Unterkunft“, „Ausbildung“, „Arztrechnungen“, „Schule“, „Familie“ usw. beschrieben werden. CSAM-Delikte: „Mehr bezahlen, um mehr zu sehen“ Muster: Mehrere internationale Geldtransfers mit steigendem Wert über einen begrenzten Zeitraum (z. B. 10 CHF, dann 50 CHF, dann 150 CHF). CSAM-Delikte: Käufe auf Dating-Plattformen, insbesondere auf asiatischen Dating-Webseiten, beispielsweise: filipinocupid.com, asianbeauties.com, asiandating.com, asiandatingspace.com, asiandate.com, arabmatching.com. CSAM-Delikte: Zahlungen für Hotels in Hochrisiko-Gebieten für CSAM. CSAM-Delikte: Verwendung von Kreditkarten oder Geldautomaten in Hochrisiko-Gebieten für CSAM.
KYC Indikatoren Der Kunde/die Kundin ist in einer Hochrisikobranche tätig oder führt ein Unternehmen, das in einer solchen Branche tätig ist. Der Kunde/die Kundin ist bereits aktenkundig geworden in Zusammenhang mit unbewilligter Sexarbeit (Informationen Dritter z.B. Strafverfolgungsbehörden). Verwendung von Alias-Identitäten bzw. gefälschten Dokumenten (z. B. Ausweisdokumente, Arbeitsverträge, Rechnungen usw.). Lebensstil steht nicht im Verhältnis zum Kundenprofil (hohe Ausgaben). Der Kunde/die Kundin hat keinen festen Wohnsitz oder seine/ihre Adresse ändert sich laufend. Mehrere Personen an derselben Adresse – mit unterschiedlichen Nachnamen und ohne offensichtliche familiäre Verbindung. Verwendung von Postfachadressen. Die Adresse und/oder die Telefonnummer des Kunden/der Kundin ist identisch mit der Adresse bzw. Telefonnummer des Arbeitgebers.58 Die Telefonnummer des Kunden/der Kundin ändert sich häufig. Die Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Kunden/der Kundin werden für Online-Kleinanzeigen/ Werbung, die sich an die Sexindustrie richten und/oder als Kontaktnummer für ein Bordell o.ä. verwendet. Eine hohe Anzahl gleichzeitig eröffneter und geschlossener Einzelkonten. Mehrere Personen ohne ersichtliche Verbindung als gemeinsame Kontoinhaber oder autorisierte Benutzer von Produkten wie Kreditkarten. Der Kunde/die Kundin hat Bezug zu einem Unternehmen ohne erkennbare Handelsaktivität oder Open-Source-Präsenz (einseitige Website mit vagen Zielen, keine direkten Kontaktdaten/Briefkastenfirma). Der Partner/die Partnerin des Kunden/der Kundin scheint ein Zuhälter/eine Zuhälterin zu sein. CSAM-Delikte: Die Aktivität in den sozialen Medien zeigt Interaktionen mit mehreren weiblichen Personen aus CSAM Hochrisiko-Gebieten ohne Hinweise auf eine familiäre oder freundschaftliche Verbindung (z.B. Suche nach alleinstehenden Müttern). CSAM-Delikte: Die Aktivität in sozialen Medien zeigt Interaktionen mit mehreren männlichen Personen aus Nachfrageländern (z.B. Land in Europa, Nordamerika) zohne Hinweise auf eine familiäre oder freundschaftliche Verbindung.
58 Direktion für Arbeit – Internationale Arbeitsfragen SECO, Publikation „Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung“, 2020
21 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
2.4 Anwendungsbeispiele
Die nachfolgenden Szenarien sollen die praktische Anwendung der Indikatoren veranschaulichen. Gestützt auf die Erfahrungen der Fachgruppe Menschenhandel der MROS bei der Bearbeitung von Informationen mit Verdacht auf Menschenhandel und verwandte Straftaten sollten in der Regel mehrere Indikatoren identifiziert werden, um Rückschlüsse auf ein verdächtiges Szenario ziehen zu können.
Szenario 1 Szenario 2 Sexuelle Ausbeutung Sexuelle Ausbeutung (Konto der mutmasslichen Täterschaft) (Konto des mutmasslichen Opfers)
Ausgangslage Ausgangslage Ein Kunde arbeitet gemäss eigenen Angaben (KYC) als Eine junge Bulgarin, die gemäss eigenen Angaben im IT-Spezialist bei Firma X. Zusätzlich zum regulären Lohn Sex-Gewerbe tätig ist, erhält hohe Bargeld- und TWINTerhält der Kontoinhaber häufig Bargeldeinzahlungen, die Eingänge von verschiedenen männlichen Personen, die einen automatisierten Warnhinweis bei der Bank aus- einen automatisierten Warnhinweis auslösen. Eine darlösen. Eine vertiefte Transaktionsanalyse zeigt, dass zu- auffolgende Analyse der Geschäftsbeziehung zeigt: Die sätzlich zu den zu erwartenden Gutschriften und Belas- eingehenden Gelder werden in z.T. korrespondierender tungen (Miete, Lebensmittel, Versicherungen etc.) auch Höhe an einen Mann in ihrem Heimatland überwiesen umfangreiche Ausgaben für Dessous, Sex-Toys, Prepaid- oder in bar wieder abgehoben. Ausgaben für den All- Telefonguthaben, Bezahlung von Hotelzimmern und Sex- tag können aus den vorliegenden Kontoauszügen nicht anzeigen usw. beobachtet werden können. Die Anzahl abgeleitet werden. Die Anzahl eingehender Beträge ist solcher Ausgänge weist darauf hin, dass der Kontoinha- unüblich hoch und überschreitet wohl ein normales Arber die Einkäufe dieser Produkte oder Dienstleistungen beitspensum (z.T. 20 oder 30 Eingänge am Tag). Eine für mehrere Personen tätigt. Zudem können zu den Bar- Überprüfung der Telefonnummer der Kundin zeigt, dass geldeinzahlungen korrespondierende Bargeldabhebun- diese als Kontaktnummer für ein Bordell verwendet wird gen im Ausland beobachtet werden (Durchlauftransak- (nicht ihre Privatnummer). Gemäss Abfrage in „Worldtion). Beim Kundenkontakt zwischen dem Finanzinstitut Check“, welche der Finanzintermediär durchführte, war und dem Kunden gibt dieser unplausible Gründe für die der Zahlungsempfänger in seinem Heimatland bereits Bargeldeinzahlungen an (z.B. er erhalte einen Teil des wegen Menschenhandel aktenkundig. Die zahlreichen Lohnes in bar und überweise diese dann auf sein Konto Versuche des Finanzintermediärs, die Kundin zu kontak- oder Freunde hätten ihm das Geld in bar gegeben, damit tieren, scheitern. er für sie Rechnungen begleiche). OSINT-Recherchen zur Telefonnummer des Kunden führen zu einem Escort-Service Unternehmen. Der Kunde leugnet jegliche Verbindung zum Rotlichtmilieu. Indikatoren Indikatoren • Risikonationalitäten (Kundin und Geldempfänger)
Hohe Bargeldeingänge • Hohe Bargeldeinzahlungen und/oder -abhebungen
Herkunft der Bargeldeingänge wird verschleiert • TWINT-Gutschriften von verschiedenen männlichen
Durchlauftransaktionen z.T. ins Ausland Drittpersonen
Umfangreiche Ausgaben für Dessous, Prepaid- • Beträge entsprechen nicht dem zu erwartenden Telefonguthaben, Bezahlung von Hotelzimmern Umsatz und/oder weisen darauf hin, dass eine hohe und/oder Sexanzeigen für mehrere Personen Anzahl an Kunden bedient wird (Ausbeutung,
Verbindung zum Rotlichtmilieu (z.B. Belastungen für keine Pausen, keine Freitage usw.) die Aufschaltung von Sex-Werbungen) • Involvierte Personen bereits wegen Menschenhandel
Widerlegbare Aussagen des Kunden/der Kundin aktenkundig
Durchlauftransaktionen
Fehlende Ausgaben für Alltag/Lebensunterhaltskosten
Klientin kann über die Telefonnummer nicht direkt kontaktiert werden (Nummer gehört zu einem Bordell)
22 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Szenario 3 Szenario 4 Arbeitsausbeutung Gastgewerbe, Konsum von Kindsmissbrauchsmaterial Hotellerie, Gastronomie (Kundenkonto des mutmasslichen Täters) (Konto des mutmasslichen Opfers)
Ausgangslage Ausgangslage Ein männlicher, chinesischer Staatsbürger eröffnet ein Ein Schweizer im mittleren Alter tätigt regelmässige Zah- Privatkonto und gibt an, dass er im Restaurant X arbeite. lungen im zwei- oder dreistelligen Bereich an verschie- Die Analyse der Geschäftsbeziehung zeigt, dass die dene Personen in den Philippinen und Thailand via einen Wohnadresse dieser Person und die Adresse des Res- Zahlungsverkehrsdienstleister. Meistens werden die taurant X identisch sind. Die eingehenden Gehaltszah- Zahlungen in der Nacht ausgelöst und beinhalten den lungen werden z.T. wieder in bar abgehoben oder an Zahlungszweck „Familie“, obwohl die Geldempfänger in Dritte (ohne offensichtlichen familiären Zusammenhang) keinem familiären Verhältnis zum Vertragspartner zu steweitervergütet. Die Gehaltszahlungen erfolgen unregel- hen scheinen. mässig und in unterschiedlicher Höhe. Bei einem Gespräch zwischen der Bank und dem Kunden erzählte dieser, dass es sich bei den Auslandzahlungen um Unterhaltsbeiträge handle, die er seiner Ex-Frau für die gemeinsamen Kinder bezahle. Gemäss KYC hat der Kunde jedoch keine Kinder. Zudem hat der Klient gemäss Arbeitsvertrag eine Festanstellung mit einem fixen Lohn und arbeitet nicht im Stundenlohn. Zu erwartende Alltagsausgaben (Essen, Miete, Versicherungen usw.) fehlen.
Indikatoren Indikatoren
Risikonationalität (Kunde) • Männlicher Geldsender
Risikosektor für Arbeitsausbeutung • Geldsender befindet sich in einem Hochrisikoland
Durchlauftransaktionen für die Nachfrage nach CSAM
Bargeldtransaktionen • Zahlungen wiederholen sich und werden an
Fehlen von zu erwartenden Alltagsausgaben verschiedene Dritte in Hochrisikoländern ausgeführt
Private Anschrift identisch mit Arbeitsadresse zu denen keine offensichtliche Verbindung besteht
Widersprüchliche Aussagen des Kunden/der Kundin • „Verschleiernde“ Angaben zum Zahlungszweck
Die transferierten Beträge befinden sich im zwei- bis dreistelligen Bereich
Zahlungen erfolgen nachts
Zahlungen erfolgen via einen Zahlungsverkehrsdienstleister
23 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
3. GOOD-PRACTICES WIE KÖNNEN FINANZ INTERMEDIÄRE BEI VERDACHT AUF MENSCHENHANDEL EINE HOHE MELDEQUALITÄT ERREICHEN?
Der qualitative Aspekt, d.h. der Inhalt einer von Ausführliche OSINT-/World Check Recherchen den Finanzintermediären erstatteten Verdachtsmeldungen, ist von zentraler Bedeutung. Im Ausführliche OSINT-Recherchen zu allen relevanten Rahmen des FIAHT-Projekts wurde eine Analyse Personen, Unternehmen und Adressen können helfen, der bisher bei der MROS eingereichten Verdachts- verdächtige Verbindungen zu anderen Personen oder meldungen im Zusammenhang mit Menschen- zu einem Hochrisikosektor zu erkennen. So kann beihandel durchgeführt und eine Zusammenfassung spielsweise ein Eintrag in „World-Check“ zu einem Geldvon „good practices“ für die Finanzintermediäre empfänger im Ausland darauf hinweisen, dass dieser erstellt. wegen Verdacht auf Menschenhandel verhaftet wurde. OSINT-Daten können auch bei der Überprüfung bzw. Verifizierung von Kundenangaben hilfreich sein. Beispiel: Zeitnahe Meldung der verdächtigen eine Kundin führt aus, sie führe einen Beautysalon, wel- Transaktionen/Informationen cher aber in den öffentlichen Medien nicht präsent ist und eine tatsächliche operative Tätigkeit zweifelhaft er- Eine zeitnahe Erstattung einer Verdachtsmeldung ist für scheinen lässt. die nachgelagerte Analyse bei MROS essentiell. Einerseits erhöht es die Chancen einer Nachverfolgung oder Kundschaft befragen/Tipping-off vermeiden gar Sperrung der inkriminierten Vermögenswerte, andererseits können die Informationen allenfalls eine wertvolle Gerade in diesem sensiblen Bereich ist es wichtig ein Ergänzung für bereits laufende Verfahren im In- und Aus- Tipping-off zu vermeiden und sämtliche widersprüchliland darstellen. Zudem wird vor allem bei den Opfern der che, unvollständige oder verdächtige Aussagen zu dosexuellen Ausbeutung oft eine örtliche Rotation vorge- kumentieren. Die Informationen aus den Gesprächen mit nommen; diese halten sich häufig nur verhältnismässig der Kundschaft sind ein wichtiger Bestandteil der Inforkurze Zeit an einem Ort auf und wechseln mitunter auch mationen, die der MROS im Verdachtsfall zur Verfügung das Land. Eine zeitnahe Meldung durch die Finanzinter- gestellt werden sollten. Umso wichtiger sind diese für mediäre erhöht die Wahrscheinlichkeit für die Strafverfol- MROS, da MROS nicht befugt ist, die Vertragspartneringungsbehörden, der Täterschaft habhaft zu werden und nen und Vertragspartner direkt zu kontaktieren und sie
die Opfer ausfindig zu machen. ist deshalb auf die Informationen angewiesen, die der Finanzintermediär einholen kann. Häufig ergeben sich aus dem Verhalten der Kundschaft – wie beispielsweise der Kohärenz oder dem Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen – Anhaltspunkte, die der MROS bei der Analyse einer Verdachtsmeldung hilfreich sein können. Wichtig ist jedoch, dass der Finanzintermediär auch diese Informationen und Indizien kritisch hinterfragt und der MROS alle verfügbaren Elemente zur Verfügung stellt. Der Finanzintermediär kennt seine Kundschaft am besten und sollte diesen Vorteil in die Analyse einfliessen lassen.
24 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Detaillierte Transaktionsanalyse durchführen und Dies vereinfacht eine statistische Erfassung der Verwichtige Bewegungen präzise zusammenfassen dachtsmeldungen, die mit diesen Vortaten in Verbindung stehen und ermöglicht der MROS eine zielführende Be- Die MROS erhält täglich dutzende von Verdachtsmel- arbeitung. dungen, welche in der Regel transaktionelle Informationen und Verdachtsmomente beinhalten. Eine präzise, Selbst wenn die MROS keine Anzeige an eine Strafgut dokumentierte und leicht nachvollziehbare Trans- verfolgungsbehörde vornimmt, bedeutet dies nicht, aktionsanalyse ermöglicht es den Mitarbeitenden der dass die Informationen einer Verdachtsmeldung MROS, den Kern der Meldung rasch zu erfassen und die nicht weiterverwertet werden. Nebst den Übermitt- Relevanz der übermittelten Informationen zu beurteilen. lungen an die zuständigen kantonalen Staatsanwalt- Zudem sollten zu den verdächtigen Transaktionen sämt- schaften bzw. die Bundesanwaltschaft steht der liche vorhandenen Detailinformationen geliefert werden. MROS auch offen, sogenannte „Spontaninformationen“ auf dem Weg der Amtshilfe an nationale Behör- Bei der Übermittlung von Meldungen mit Verdacht auf den zu übermitteln, beispielsweise die Bundeskrimi- Menschenhandel und verwandte Straftaten ist seitens nalpolizei oder kantonale Polizeibehörden. Zudem der Finanzintermediäre zwingend einer der folgenden In- steht auch der internationale Informationsaustausch dikatoren auszuwählen: mit den FIUs zur Verfügung.
goAML Vortat Indikatoren-Code
1009V Menschenhandel (Art. 182 StGB)
1149V Sexualdelikte (Art. 187 Ziff. 1, Art. 189, Art. 190, Art. 191, Art. 195, Art. 197 Abs. 4 StGB)
25 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
4. LITERATUREMPFEHLUNG
Für eine Vertiefung der Follow-the-Money Strategie und der Multi-Stakeholder-Partnerschaft im Bereich des Menschenhandels und verwandter Straftaten empfehlen wir:
Multi-Stakeholder- Follow-the-Money Partnerschaft
United Nations University Centre for Policy Research
Conflict Detecting Prevention Financial and Flows Office of the Special Representative and Co-ordinator for Combating Trafficking in Human Beings Resolution of Modern Slavery in a Multipolar and World: FATF REPORT Human Trafficking: Priorities for the G7A Guide Financial Flows from to Automated Transaction Human Trafficking Discussion Paper, November 2022 Monitoring
Following the Money Adam Day
July 2018 Guideline
By Dr Frank Haberstroh and Simon Zaugg
Compendium of Resources and Step-by-Step Guide to Financial Investigations Related to Trafficking in Human Beings
Organization for Security and Co-operation in Europe
Detecting Financial Flows of Modern Slavery and Human Trafficking: A Guide to Automated Transaction Monitoring i
OSZE FATF / APG United Nations University, UNODC „Following the Money – „Financial Flows from New York „Compendium of Promising Compendium of resources Human Trafficking“ (2018) „Detecting Financial Flows of Practices on PPP to prevent and Step-by-Step Guide to www.fatf-gafi.org/en/publications/ Modern Slavery and Human and Counter Trafficking in Financial Investigations Re- Methodsandtrends/Human-traf- Trafficking: A Guide to Automa- Persons“ (2021) lated to Trafficking in Human ficking.html ted Transaction Monitoring“ https://www.unodc.org/docu- Beings“ (2019) by Frank Haberstroh and Simon ments/NGO/PPP/UNODC-PPPwww.osce.org/files/f/docu- Zaugg (2023) Interactive.pdf ments/f/5/438323_0.pdf https://collections.unu.edu/eserv/ pdf
ISSUE PAPER
UNLOCKING SUSTAINABLE FINANCE AND TRAFFICKING IN A Blueprint for Mobilizing Finance Against April 2024 PERSONS Slavery and Trafficking Lage- und Situationsbild Final Report of the Liechtenstein Initiative’s Financial Sector
POTENTIAL Menschenhandel in der Schweiz Commission on Modern Slavery and Human Trafficking SEPTEMBER 2019
www.fastinitiative.org
fedpol Inter-Agency Coordination United Nations University „Lage- und Situationsbild Group against Trafficking in Centre for Policy Research Menschenhandel in der Persons (ICAT) „Unlocking Potential: Schweiz“ (2024) „Sustainable finance and A Blueprint for Mobilizing https://www.fedpol.admin.ch/ trafficking in persons“ (2024) Finance Against Slavery and fedpol/de/home/kriminalitaet/men- https://icat.un.org/sites/g/files/ Trafficking“ (2019) schenhandel/links.html tmzbdl461/files/publications/ www.fastinitiative.org/wp-content/
Der FIAHT-Guide kann jederzeit via Geldwäscherei (admin.ch) abgerufen werden.
26 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Herausgegeber Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Polizei fedpol Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)
3003 Bern, Schweiz
Tel: +41 58 463 40 40 E-mail: meldestelle-geldwaescherei@fedpol.admin.ch www.fedpol.admin.ch
Titel Financial Intelligence against Human Trafficking, Guide
© 2024 fedpol Alle Rechte vorbehalten.
Der Inhalt dieser Veröffentlichung darf frei genutzt und kopiert werden für Bildungs- und andere nichtkommerzielle Zwecke, vorausgesetzt, dass eine solche Vervielfältigung mit einem Hinweis auf das Bundesamt für Polizei fedpol versehen wird.
Gestaltung: Tina Feiertag Illustrationen: www.flaticon.com
27 Financial Intelligence against Human Trafficking | Guide
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Büro des Sonderbeauftragten und Bundesamt für Polizei fedpol Koordinators für die Bekämpfung Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Menschenhandels
3003 Bern, Schweiz 1010 Wien, Österreich
Tel: +41 58 463 40 40 Tel: + 43-1 514 366 664 E-mail: meldestelle-geldwaescherei@fedpol.admin.ch E-mail: info-cthb@osce.org www.fedpol.admin.ch www.osce.org/cthb