M – 01/2012 | Erstversion | 01.04.2012

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

Mitteilung OAK BV M – 01/2012 deutsch

Provisorische Zulassung von Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge

Ausgabe vom: 1. April 2012 Letzte Änderung: Erstausgabe Adressaten: Experten und Expertinnen für Berufliche Vorsorge

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Provisorische Zulassung von Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge Gemäss Artikel 52d BVG bedürfen die Experten für berufliche Vorsorge seit dem 1. Januar 2012 der Zulassung durch die OAK BV. Damit bis zur Zulassung keine rechtsunsichere Lage entsteht, hat die OAK BV allen bisher tätigen Expertinnen und Experten eine provisorische Zulassung erteilt (s. Schreiben im Anhang). Dieses Schreiben wurde an die im bisherigen Verzeichnis des BSV der Experten für berufliche Vorsorge sowie die im Mitgliederverzeichnis der Kammer der Pensionskassen-Experten aufgeführten Experten versandt. Die provisorische Zulassung kann bei Wegfall der Voraussetzungen wieder entzogen werden und ist befristet. Sie gilt bis zum Entscheid über die Zulassung nach Artikel 52d BVG durch die OAK BV. Die OAK BV wird die Voraussetzungen für die Zulassung festlegen und über das weitere Vorgehen rechtzeitig informieren.

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CH-3003 Bern, OAK-BV

Bern, 5. April 2012

Zulassung von Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge (Art. 52d BVG) Erteilung der provisorischen Zulassung

Am 1. Januar 2012 ist der neue Artikel 52d BVG über die Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge in Kraft getreten. Nach dessen Absatz 1 bedürfen Experten für berufliche Vorsorge für die Ausübung ihrer Tätigkeit einer Zulassung durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Voraussetzung für die Zulassung durch die OAK BV sind nach Artikel 52d Absatz 2 BVG:

– eine angemessene berufliche Ausbildung und Berufserfahrung; – Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen; – ein guter Ruf und Vertrauenswürdigkeit.

Die OAK BV kann die Voraussetzungen für die Zulassung näher umschreiben (Art. 52d Abs. 3 BVG).

Wir informieren Sie im Folgenden über das von der OAK BV für die Erteilung der Zulassung vorgesehene Vorgehen:

1 Provisorische Zulassung

Die Gesetzesbestimmungen über die Zulassung sind zeitgleich mit Aufnahme der operativen Tätigkeit der OAK BV in Kraft getreten. Um keine Rechtsunsicherheit entstehen zu lassen, hat die OAK BV beschlossen, den bisher tätigen Expertinnen und Experten die provisorische Zulassung zu erteilen.

Mit diesem Brief erhalten Sie ein Formular, das Sie ausgefüllt retournieren wollen. Die provisorische Zulassung ist Ihnen mit Eingang des ausgefüllten Formulars bei der OAK BV erteilt.

Die provisorische Zulassung kann bei Wegfall der Voraussetzungen wieder entzogen werden und ist bis zum Entscheid über die Zulassung nach Artikel 52d BVG befristet.

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2 Zulassung nach Artikel 52d BVG

Die OAK BV ist daran, die Voraussetzungen für die Zulassung nach Artikel 52d BVG zu definieren. Wir werden Sie zu gegebener Zeit darüber und über das weitere Vorgehen informieren.

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Dr. Pierre Triponez Präsident

- Formular

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Eingeschrieben zurücksenden an : OAK BV, Sekretariat, Frau J. Schweizer-Amrein, Seilerstrasse 8, Postfach 7461, 3001 Bern

Formular für die provisorische Zulassung als Experte/-in für berufliche Vorsorge (Art. 52d BVG)

Name: ......................................................... Vorname: .............................................................

Geburtsdatum: ................................................................................................................................

Adresse privat: ................................................................................................................................

Adresse Geschäft: ..........................................................................................................................

Korrespondenzadresse: .................................................................................................................

Telefonnummern unter denen Sie während den Geschäftszeiten erreichbar sind: .........................................................................................................................................................

E-Mail Adresse: ............................................ Internetseite: .......................................................

Korrespondenzsprache: deutsch französisch

Berufliche Tätigkeit: selbständig angestellt

Grundlage der bisherigen Anerkennung durch das BSV: Diplom als eidg. Pensionsversicherungsexperte Anerkennung durch das BSV ohne Diplom vor dem 31.12.1989 nach Art. 37 Abs. 2 aBVV 2

Ort und Datum: ............................................. Unterschrift: .......................................................

Ab Eingang des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars bei der OAK BV ist Ihnen die provisorische Zulassung als Expert/-in für berufliche Vorsorge erteilt (s. Begleitbrief)

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