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WEKO-20131021-5d498e

Swatch Group Lieferstopp: Verfügung vom 21.10.2013

Rubrum

Inhaltsverzeichnis

Sachverhalt

Erwägungen

A.2 Verfahren... eee A.3 Vorbringen von Sellita zum Verfahren B.3 Unzulässige Verhaltensweisen markt B.3.1.1 Relevante Markte...... ee B.3.1.1.1 Uhrwerke...... eee B.3.1.1.2 Assortiments 0.0.0... B.3.1.2.2 Nivarox/Assortiments ...............- B.3.1.2.3 Fertiguhren.......................: B.3.1.3 Zwischenergebnis ......................- B.3.2.1 Bedeutung von Art. 7 Abs. 1 und. B.3.2.3 Verweigerung von Geschäftsbezii B.3.2.4 Prüfung der Missbräuchlichkeit ... B.3.2.4.2 Objektive Notwendigkeit des Inp B.3.2.4.4 Sachliche Rechtfertigungsgründ: B.3.2.5 Zwischenergebnis ......................- B.3.3 ErQebnis............:ccccccccsseeeeeeeeeeeeeeee B.4 Massnahmen ........ eee B.4.1 Einvernehmliche Regelung | (evR B.4.2.1.1 La Joux-Petret....... eee B.4.2.1.2 Sellit@..... ee eeeeeeeeee B.4.2.1.3 Swatch Group ...........:::cceeeeeeeeee B.4.4 Neue einvernehmliche Regelung (

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B.4.5 Inkraftsetzung...................424222 2200

Cc Kosten

Dispositiv

D Dispositiv

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A Sachverhalt

A.1 Gegenstand der Untersuchun:

1. Gegenstand der Untersuchung ist ei Group) geplanter Lieferstopp von Uhrwerks ke von ETA SA Manufacture Horlogere Sui: varox-FAR SA (nachfolgend: Nivarox).

2. Die Swatch Group kontrolliert zahlreic dazu gehören Unternehmen, welche Uhrer blätter, Zeiger, Kronen, Gehäuse, Gläser | renmarken, darunter Swatch, Certina, Tiss guet. Gemäss eigenen Angaben ist Swatch tiguhren und in allen Marktsegmenten präse lung und im Vertrieb von Schmuck tätig. Sv gefähr 29'000 Beschäftigten einen Umsatz rund CHF 1,6 Mia."

3. ETA wird zu 100 % von der Swatch | und dem Vertrieb von mechanischen Ll Uhrwerken sowie Produktion von Uhren der

4. Nivarox wird ebenfalls zu 100 % von stellung und im Vertrieb von sog. Assortim den und hemmenden Bestandteil eines me Einzelteilen wie Unruh, Spirale, Ankerrad u einem Ebauche („Bausatz“ oder Kit eines m chanisches Uhrwerk herzustellen.

5. Swatch Group plante ursprünglich, di Jahres 2012 und diejenigen für Nivarox-P: Erste Reduktionsschritte sollten auf Ende 2(

6. Swatch Group begründete ihre beab: sentlichen mit Kapazitätsengpässen bei ihr che dazu führten, dass die Swatch Group ausreichend befriedigen könne. Weiter bra bekämpfung vor.‘

Vgl. Geschäftsbericht der Swatch Group 201

° vgl. dazu RPW 2005/1, 128 Rz 3, ETA SAM Lieferung von Nivarox-Assortiments.

° Vgl. act. n° 10, S. 27.

* Vgl. act. n° 10, S. 4.

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g

n von Swatch Group AG (nachfolgend: Swatch ;komponenten, namentlich mechanische Uhrwersse (nachfolgend: ETA) und Assortiments von Nishe Unternehmen im Bereich der Uhrenindustrie, \bestandteile wie Uhrwerke, Assortiments, Ziffer- und Armbänder herstellen sowie zahlreiche Uhot, Rado, Longines, Omega, Blancpain und Bre- Group die weltweit grösste Herstellerin von Fernt. Das Unternehmen ist ebenfalls in der Herstelvatch Group erwirtschaftete im Jahr 2012 mit unvon CHF 8,1 Mia. und einen Konzerngewinn von

sroup kontrolliert. ETA ist u.a. in der Herstellung hrwerken und in der Produktion von Quarz- Marken Swatch und flik flak tätig.

der Swatch Group kontrolliert und ist in der Herents tätig. Ein Assortiment bildet den regulierenchanischen Uhrwerks und besteht aus diversen nd Anker.” Ein Assortiment wird benötigt, um aus jechanischen Uhrwerks) ein funktionierendes me-

e Lieferungen von ETA-Produkten bis Ende des rodukte bis Ende des Jahres 2014 einzustellen. )11 umgesetzt werden.?

sichtigte Liefereinstellung für Drittkunden im Ween Tochtergesellschaften ETA und Nivarox, weldie Bedürfnisse der eigenen Uhrenmarken nicht chte Swatch Group Argumente der Fälschungs-

2. anufacture Horlogere Suisse ; RPW 2006/1, 53 Rz 30,

7. Zur Illustration der genannten Teile k zogen werden:

Abbildung 1: ETA und Nivarox resp.

Niv

Assor Hersteller Uhrwerke Me Mechanische Uhrwerke

V v

Hersteller Uhren ohne eigene Werkproduktion Fertiguhren

8. Ziel der Untersuchung war es, abzukl: Lieferstopp gegen das Bundesgesetz vor werbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; ferstopp zu einer Behinderung von Mitbewe nischen Uhrwerke und/oder der mechanis wurde in erster Linie geprüft, ob alternative in welchem Zeitraum solche allenfalls aufge

A.2 Verfahren

9. Am 18. Dezember 2009 kündigte d Swatch Group in der Presse an, die Liefer ausserhalb der Swatch Group (nachfolgen wollen und liess verlauten, mit den Wettbev zu wollen.” Im Zusammenhang mit dem ger Frühjahr 2010 das Sekretariat der Wettbe ein Gespräch, welches am 28. April 2010 st te die Swatch Group das Sekretariat über il hensweise in groben Zügen.

° L’AGEFI vom 18. Dezember 2009.

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ann folgende, stark vereinfachte Grafik herangederen Abnehmer

aroX timents

Y

ETA chanische Uhrwerke

V

Swatch Group Hersteller Fertiguhren Uhren mit eigener Werkproduktion

Fertiguhren

ären, ob der von der Swatch Group angekündigte n 6.10.1995 über Kartelle und andere Wettbe- SR 251) verstösst. Insbesondere könnte der Lierbern von Swatch Group im Bereich der mechaschen Fertiguhren führen. In der Untersuchung Bezugsquellen zur Swatch Group bestehen und baut werden könnten.

er damalige Präsident des Verwaltungsrats der ungen von Uhrwerkskomponenten an Abnehmer d: Drittabnehmer oder Drittkunden) einstellen zu verbsbehörden diesbezüglich Kontakt aufnehmen lanten Lieferstopp ersuchte die Swatch Group im werbskommission (nachfolgend: Sekretariat) um attfand. Anlässlich dieser Besprechung informierwe Absichten und erläuterte ihre geplante Vorge-

10. Das Sekretariat kam aufgrund des vo Überzeugung, dass weitere Informationen t stellte das Sekretariat der Swatch Group ei sich daraufhin mit Schreiben vom 7. Septe eine Besprechung.’ Die entsprechende Sit: men dieser Besprechung teilte die Swatch ( die Bereiche mechanische Uhrwerke und A:

11. Die Antworten auf den obenge 3. Februar 2011 beim Sekretariat ein.® Den tionsschritt bereits auf Ende 2011 umzusetz Ausphasierungsplan auszuarbeiten und ver Out von Ebauches.*® Am 29. April 2011 Group statt, anlässlich derer die Möglichk vorsorgliche Massnahmen für die Dauer de:

12. Am13. Mai 2011 stellte das Sekretari Massnahmen Swatch Group zur Stellung ging am 19. Mai 2011 beim Sekretariat ein.’

13. Am 26. Mai 2011 gab Swatch Group mechanischer Uhrwerke und Assortiments rens ab. Diese sah vor, dass Swatch Group liefern muss. Im Jahr 2012 konnte Swatch 85 % und von Assortiments auf 95 % der M

14. Gestützt darauf erliess die Wettb 6. Juni 2011 vorsorgliche Massnahmen und die Swatch Group. Die Untersuchungser kommuniziert.'” Das Sekretariat gab die E lung (8. Juni 2011) und amtlicher Publikatio!

15. Mit Verfügung vom 6. Juni 2011'’ ge lung zwischen dem Sekretariat und der Sw (nachfolgend: VvM). Swatch Group verpflict fang weiter zu beliefern. Im Jahr 2012 konı Uhrwerke auf 85 % (für Kunden, welche di Menge, welche 2010 bezogen wurde, redu haben und keine eigenen Fertiguhren ank 2010 beliefert. In Bezug auf Assortiments w % der Menge, welche 2010 bezogen wurde abweichende Vereinbarungen zwischen E1 der einvernehmlichen Regelung nicht zu L

° Vgl. act. n° 6.

7 Vgl. act. n° 7.

8 Vgl. act. n° 10.

> Vgl. dazu RPW 2011/3, 407 Rz 51, Swatch C 10 vgl. dazu RPW 2005/1, 128 ff., ETA SA Man u Vgl. act. n° 18.

"2 Vgl. act. n? 22.

8 Vgl. act. n° 24.

14 Vgl. act. n° 26.

6 Vgl. act. n° 30.

16 Vgl. act. n° 31 sowie Schweizerisches Hande 7 vgl. dazu RPW 2011/3, 400 ff. Rz 51, Swatch

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n der Swatch Group skizzierten Lieferstopps zur jenötigt werden. Mit Schreiben vom 14. Mai 2010 nen Fragekatalog zu.° Die Swatch Group wandte mber 2010 an das Sekretariat und ersuchte um zung fand am 16. September 2010 statt. Im Rah- Sroup mit, dass sich der geplante Lieferstopp auf ssortiments beschranke.

nannten Fragenkatalog gingen danach am nach plante Swatch Group, einen ersten Reduk- ‘en.° Die Swatch Group beabsichtigte, einen sog. wies dabei auf das Verfahren in Sachen Phasingfand eine weitere Besprechung mit der Swatch eit einer einvernehmlichen Regelung betreffend ; Verfahrens erörtert wurde."

at den Verfügungsentwurf betreffend vorsorgliche

nahme zu.’ Die entsprechende Stellungnahme

) eine Verpflichtungserklärung für die Lieferung

während der Dauer des Untersuchungsverfah- ) Drittkunden vorerst in vollem Umfang weiter be- Group die Lieferung mechanischer Uhrwerke auf ange, welche 2010 bezogen wurde, reduzieren."*

ewerbskommission (nachfolgend: WEKO) am eröffnete gleichentags eine Untersuchung gegen öffnung wurde Swatch Group am 7. Juni 2011 röffnung der Untersuchung mittels Pressemittei- 1 gemäss Art. 28 KG (21. Juni 2011) bekannt.*®

nehmigte die WEKO die einvernehmliche Regeatch Group betreffend vorsorgliche Massnahmen itete sich darin, Drittkunden vorerst in vollem Umite Swatch Group die Lieferungen mechanischer e Produkte in ihre eigenen Uhren einbauen) der zieren. Kunden, die eine eigene Werkproduktion ieten, wurden 2012 noch mit 70 % der Menge urde Swatch Group verpflichtet, im Jahr 2012 95 , Zu liefern. Schliesslich wurde festgehalten, dass ‘A bzw. Nivarox und den einzelnen Kunden von asten des Kunden abweichen dürfen. Die Regeroup Lieferstopp. ufacture Horlogere Suisse.

Isamtsblatt (SHAB) Nr. 118 vom 21.06.2011, S. 39. ı Group Lieferstopp.

lung wurde für die Dauer des Unter 31. Dezember 2012 abgeschlossen.

16. Mit Schreiben vom 9. Juni 2011 wanc gend: LJP) an das Sekretariat. LJP prodı Preissegment, modifiziert Basis-Uhrwerke | tragte, ihre Parteistellung in der Untersuch kennen. Daneben bat LJP das Sekretariat wichtige Punkte darzulegen.*® Mit Schreibe mit, dass ihrem Antrag auf Parteistellung n terbreitete das Sekretariat LJP zwei Termin

17. Am 8. und 17. Juni 2011 versandte d insgesamt 62 Kunden und Konkurrenten vc ternehmen aus Deutschland und Japan. Di September 2011 ein. Auf Nachfrage divers nach weitere Fragebögen. Die Antworten di ber 2011 ein. Insgesamt wurden demnach insgesamt 58 beantwortete Fragebögen zur

18. Die Verfügung der WEKO betreffend ' nigung um Geschäftsgeheimnisse am 23. ziert. Mehrere Unternehmen der Uhrenbra Nivarox) erhoben gegen die VvM Beschwer BVGer). Insgesamt gingen elf Beschwerder S.A. (nachfolgend: Sellita) und LJP. Im A schwerde zurückgezogen, eine zweite hat d

19. Sellita reichte am 1. Juli 2011 eine grösste Abnehmer von mechanischen ETA werke her. Mit Schreiben vom 6. Juli 2011 Ie

20. Am 7. Juli 2011 reichten LVMH Swi: Heuer, succursale de LVMH Swiss Manufa succursale de LVMH Swiss Manufactures

stellung ein. Die Antragstellerinnen sind Ku nische Fertiguhren her.” Der Antrag auf | 2011 abgelehnt. Die Unternehmen wurden zum Verfahren zugelassen.”*

21. Am 8. Juli 2011 fand in den Büroräu mit LJP statt.2° Im Rahmen der Besprechu rungen zum beabsichtigten Lieferstopp de aufmerksam, dass sie mit der Ablehnung

1 Vgl. act. n° 37.

Vgl. act. n° 41.

*° Vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

2 Vgl. act. n° 66.

22 Vgl. act. n° 76.

28 Vgl. act. n° 90.

24 Vgl. act. n° 116.

28 Vgl. act. n° 95.

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suchungsverfahrens resp. bis längstens am

ite sich Manufacture La Joux-Perret SA (nachfol- ıziert eigene mechanische Uhrwerke im oberen und stellt Uhrwerkskomponenten her. LJP beanung 32-0224 Swatch Group Lieferstopp anzuerum ein persönliches Gespräch, um einige für sie 2n vom 10. Juni 2011 teilte das Sekretariat LJP icht stattgegeben werden könne; gleichzeitig unyorschlage.*?

as Sekretariat Fragebögen an eine Auswahl von ın Swatch Group, darunter drei ausländische Un- e entsprechenden Antworten gingen bis zum 19. ar Marktteilnehmer versandte das Sekretariat daarauf gingen im Wesentlichen bis zum 3. Novem- 76 Unternehmen befragt. Das Sekretariat erhielt uck.

vorsorgliche Massnahmen wurde nach der Berei- Juni 2011 auf der Website www.weko.ch publinche (Konkurrenten und Kunden von ETA resp. de beim Bundesverwaltungsgericht (nachfolgend: | ein, darunter Beschwerden der Sellita Watch Co nschluss hat eine Beschwerdeführerin ihre Been Kostenvorschuss ans BVGer nicht bezahlt.

1 Antrag auf Parteistellung ein.** Sellita ist der -Uhrwerken und stellt eigene mechanische Uhr- »hnte das Sekretariat den Antrag von Sellita ab.”?

ss Manufactures SA (nachfolgend: LVMH), TAG ctures SA (nachfolgend: Tag Heuer) und Zenith, SA (nachfolgend: Zenith) ein Gesuch auf Parteinden von Swatch Group und stellen u.a. mecha- -arteistellung wurde mit Schreiben vom 13. Juli aber als beteiligte Dritte nach Art. 43 Abs. 1 KG

mlichkeiten des Sekretariates eine Besprechung ng machte LJP verschiedene materielle Ausführ Swatch Group, machte das Sekretariat darauf der Parteistellung nicht einverstanden sind und

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

kündigte schliesslich an, Beschwerde gege che Massnahmen vom 6. Juni 2011 zu erhe

22. Mit Schreiben vom 13. Juli 2011 wanc stellung mit einem Wiedererwägungsgesuc tion, dass sie parallel zum erwähnten Gesu eingereicht hätte. Mit Schreiben vom 14. J gungsgesuch gut und räumte LJP die Pa handlung entsprechend räumte das Sekret: die Parteistellung ein.?’ Swatch Group wurd Juli 2011 informiert.”

23. Am 14. Juli 2011 meldete Titoni AG (r im Sinne von Art. 43 Abs. 1 Bst. a KG an.” mechanische Fertiguhren her.

24. Am 19. Juli 2011 stellte Oris SA (nac Dieser wurde mit Schreiben vom 21. Juli Group und stellt u.a. mechanische Fertiguhı

25. Am 21. Juli 2011 meldeten Richemoı wie deren Tochterunternehmen Manufactur facture Cartier, IWC Schaffhausen, Manu Montblanc Montre SA, Officine Panerai, Pi: ron Constantin ihre Beteiligung am Verfahre

26. Mit Zwischenverfügung vom 26. Juli chen Parteistellung in der Untersuchung 32 August 2011 einen Kostenvorschuss zu lei bis zum 8. August 2011 zum Verfahrensant 31. August 2011 eine Vernehmlassung unte

27. Mit Schreiben vom 2. August 2011 be at, seine negative Entscheidung bezüglich gung zu ziehen.”* Am 5. August 2011 teilte es mit Verweis auf das hängige Beschwerd erwägungsgesuch eintrete.”

28. Mit Eingabe vom 5. August 2011 reic zur Beschwerde von LJP betreffend Partei: gen ein. Da LJP die Parteistellung wiederen WEKO infolge nachträglichen Dahinfallens schwerde als gegenstandslos abzuschreib: 2011 verfügte das BVGer, dass die Beschw

26 Vgl. act. n° 134. 27 Vgl. act. n° 164. 28 Vgl. act. n° 163. 29 Vgl. act. n° 129.

30 Vgl. act. n° 157. 1 Vgl. act. n° 170. 32 Vgl. act. n° 169. 38 Vgl. act. n° 244. 3 Vgl. act. n° 203. ss Vgl. act. n° 208.

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n die Verfügung der WEKO betreffend vorsorgliben.

{te sich LJP betreffend die Ablehnung der Parteih an das Sekretariat, verbunden mit der Informach eine entsprechende Beschwerde beim BVGer uli 2011 hiess das Sekretariat das Wiedererwärteistellung ein.2° Dem Grundsatz der Gleichbeuriat mit Schreiben vom 20. Juli 2011 auch Sellita e vom Sekretariat darüber mit Schreiben vom 20.

achfolgend: Titoni) ihre Beteiligung am Verfahren Titoni ist Kundin von Swatch Group und stellt u.a.

hfolgend: Oris) einen Antrag auf Parteistellung.” 2011 abgelehnt.** Oris ist Kundin von Swatch en her.

ıt International SA (nachfolgend: Richemont) so- 2 Horlogere ValFleurier, Baume & Mercier, Manufacture Jaeger-LeCoultre, Lange Uhren GmbH, aget, Manufacture Roger Dubuis SA und Vacheni.S.v. Art. 43 Abs. 1 KG an.” [...]*

2011 betreffend die Beschwerde von LJP in Sa- -0224 forderte das BVGer diese auf, bis zum 16. sten. Gleichzeitig wurde die WEKO ersucht, sich rag von LJP zu äussern und, zusätzlich, bis zum r Beilage der gesamten Akten einzureichen.

ten LVMH, Tag Heuer und Zenith das Sekretari- Parteistellung vom 13. Juli 2011 in Wiedererwädas Sekretariat den Antragsstellerinnen mit, dass everfahren vor dem BVGer nicht auf das Wiederhte die WEKO dem BVGer ihre Vernehmlassung stellung in der Untersuchung 32-0224 inkl. Beilaagungshalber eingeräumt wurde, beantragte die ; des Rechtsschutzinteresses der LJP, die Be- 2n. Mit Abschreibungsentscheid vom 16. August ‚erde der LJP betreffend Parteistellung in der Untersuchung 32-0224 als gegenstandslos abı vorschuss zurückerstattet wird unter Entsch

29. Mit Eingabe vom 15. August 2011 an treffend die vorliegende Untersuchung:

"1 Hauptbegehren

1.1 The Swatch Group AG sei zu verpflic gen Dritten zu veräussern.

1.2 Nivarox-FAR S.A. sei zu verpflichte schränkt mit Assortiments jeder Referenz

1.3 ETA SA Manufacture Horlogere Suis Perret SA uneingeschränkt mit Mouveme!

1.4 Nivarox-FAR S.A., The Swatch Grou kontrollierten Gesellschaften sei zu verbi über anderen Kunden (insbesondere au kontrollierten Gesellschaften) zu diskrimin

1.5 Nivarox-FAR S.A. und ETA SA Manui Manufacture La Joux-Perret SA unangem

1.6 The Swatch Group sei zu verpflichten und die von ihr kontrollierten Gesellscha ten.

2 Eventualiter, falls das Hauptbegehren a

2.1 Nivarox-FAR S.A. sei zu verpflichte schränkt mit Assortiments jeder Referenz

2.2 ETA SA Manufacture Horlogere Suis Perret SA uneingeschränkt mit Mouvemer

2.3 The Swatch Group AG sowie allen vo schaften sei zu verbieten, Manufacture L: (insbesondere auch gegenüber durch The ten) zu diskriminieren.

2.4 Nivarox-FAR S.A. und ETA SA Manu Manufacture La Joux-Perret SA unangem

2.5 The Swatch Group sei zu verpflichten und die von ihr kontrollierten Gesellscha ten.

3 Alles unter Kostenfolgen zulasten von 1 lierten Tochtergesellschaften."

30. Am 19. August 2011 2011 besichtigte varox in Le Locle.””

31. Am 1. September 2011 fand in den Ri mit Titoni statt.*°

36 Vgl. act. n° 224. 37 Vgl. act. n° 75.

38 Vgl. act. n° 270.

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Jeschrieben wird und dass der geleistete Kostenädigungsfolge zu Lasten der WEKO.

das Sekretariat stellte LJP folgende Anträge be-

:hten, Nivarox-FAR S.A. an einen unabhängin, Manufacture La Joux-Perret SA uneingezu beliefern.

se sei zu verpflichten, Manufacture La Joux- ıts jeden Kalibers zu beliefern.

p AG sowie allen von The Swatch Group AG eten, Manufacture La Joux-Perret SA gegench gegenüber durch The Swatch Group AG ieren.

facture Horlogere Suisse sei zu verbieten, von essene Geschäftsbedingungen zu verlangen.

, sicherzustellen, dass The Swatch Group AG ften die vorstehenden Verpflichtungen einhalbgewiesen wird:

n, Manufacture La Joux-Perret SA uneingezu beliefern.

se sei zu verpflichten, Manufacture La Joux- ıts jeden Kalibers zu beliefern.

n The Swatch Group AG kontrollierten Gesella Joux-Perret SA gegenüber anderen Kunden > Swatch Group AG kontrollierten Gesellschaffacture Horlogere Suisse sei zu verbieten, von essene Geschäftsbedingungen zu verlangen.

, sicherzustellen, dass The Swatch Group AG ften die vorstehenden Verpflichtungen einhalthe Swatch Group AG und der von ihr kontroldas Sekretariat den Produktionsbetrieb von Niäumlichkeiten des Sekretariats eine Besprechung

32. Mit E-Mail vom 28. September 2011 i Vortag die Aktenstücke 6, 9, 10, 14, 16 und

33. Am 19. Oktober 2011 fand in den Ré mit Sellita statt.*°

34. Am 3. November 2011 fand in den R der Société de Fabricants Horlogéres Suis kaufsgemeinschaft für Uhrwerkskomponen nehmen angehören.”

35. Mit Schreiben vom 07. November 20 eine Stellungnahme betreffend die Auslegu 2011 sowie zu verschiedenen Sachverhe Drittunternehmen.* Diese Stellungnahme ı Sekretariat ein.“ Mit Schreiben vom 12. De einige Fragen zu beantworten und gewisse 13. Januar 2012 reichte Swatch Group die /

36. Am 21. November 2011 besichtigte d ein Gespräch vor Ort.’ Ebenfalls am 21. Produktion von Sellita und führte ein Gespri

37. Mit Urteilen vom 14. Dezember 2011 weiteren Beschwerdeführerinnen in Sacher verfügte, dass die Urteilsbegründungen zu unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zt begründungen wurden vom BVGer am 27. . Wesentlichen aus, dass die Beschwerdefi durch die VvM der wirksame Wettbewerb t Einschätzungen zu materiellen kartellrecht die WEKO in der Untersuchung zu prüfen, sorglichen Massnahmen zu hören seien. D migte einvernehmliche Regelung zwischen | und erforderliche Massnahme zum Schutz während der Untersuchung den Abnehmer stimmbare Liefermenge sicherstelle. Die \ nahmen erschienen auch zeitlich nicht una bewerbsrechtlichen Untersuchung oder ma: und jederzeit bei veränderten Verhältnisse Da keine der Beschwerdeführerinnen dies Rechtskraft erwachsen.

39 Vgl. act. n° 337.

40 Vgl. act. n° 430.

“ Vgl. act. n° 393.

“ Während der Dauer des Verfahrens haben si möglicher Behinderungen resp. Verletzunger 47, 214, 340, 341, 478, 503, 515, 689, 775, 7

“ Vgl. act. n° 414.

“ Vgl. act. n° 455.

“6 Vgl. act. n° 476.

“7 Vgl. act. n° 349.

“8 vqgl. act. n° 351 und 352.

® vqgl. act. n° 482 bis 491.

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ibermittelte das Sekretariat LJP auf Anfrage vom 93.”

umlichkeiten des Sekretariats eine Besprechung

äumlichkeiten des Sekretariats ein Gespräch mit ses (nachfolgend: SAH) statt. SAH ist eine Einten von Swatch Group, welcher etwa 70 Unter-

11 verlangte das Sekretariat von Swatch Group ng der einvernehmlichen Regelung vom 6. Juni Iten bezüglich möglicher Behinderungen” von Jing mit Schreiben vom 21. November 2011 beim zember 2011 bat das Sekretariat Swatch Group > Dokumente einzureichen.” Mit Schreiben vom \ntworten und Dokumente ein.*°

as Sekretariat die Produktion von LJP und führte November 2011 besichtigte das Sekretariat die ich vor Ort.*®

betreffend die Beschwerden von LJP, Sellita und 1 VvM wies das BVGer die Beschwerden ab und einem späteren Zeitpunkt erfolgen werden. Alles ı Lasten der Beschwerdeführerinnen. Die Urteils- Januar 2012 versandt. Darin führte das BVGer im ihrerinnen nicht glaubhaft gemacht hätten, dass yedroht sei, sondern vielmehr ihre Ansichten und lichen Fragen vorbringen würden, welche durch nicht aber im Beschwerdeverfahren zu den voremgegenüber sei die von der der WEKO genehdem Sekretariat und Swatch Group als geeignete des wirksamen Wettbewerbs anzusehen, da sie innen von ETA und Nivarox eine im Voraus beon der WEKO erlassenen vorsorglichen Massngemessen, da sie bis zum Abschluss der wettximal bis zum 31. Dezember 2012 gelten würden n von der WEKO abgeändert werden könnten.” 2s Urteil angefochten hat, ist es in der Folge in

ch verschiedene Drittkunden beim Sekretariat wegen | der vorsorglichen Massnahmen gemeldet; vgl. act. n° 78, 785.

38. Am 1. Februar 2012 fand eine Bespre Group statt, anlässlich derer der Abschluss erste Punkte diskutiert wurden.”

39. Mit Schreiben vom 10. resp. 13. Febr Rahmen der vorliegenden Untersuchung | die Urteile des BVGer sowie das weitere V WEKO die im Rahmen der vorsorglichen h lung (siehe Rz 15 hiervor) um ein Jahr zu ve

40. Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 : erarbeiteten ersten Entwurf für eine einvern

41. Am 26. März 2012 ging die Stellungn ner einvernehmlichen Regelung beim Sekre

42. Am 11. April 2012 fand eine Besprec Group statt, anlässlich derer einzelne Punl Regelung diskutiert resp. einzelne Punkte ( digte das Sekretariat der Swatch Group gec sorglichen Massnahmen um ein Jahr zu bi mit dem Umstand, dass angesichts der k schluss der Untersuchung bis zum Ablauf Das Sekretariat forderte die Swatch Group | zu aussern. Swatch Group signalisierte ih dass sie eine weitere Reduktion der Referer

43. Am 20. April 2012 stellte das Sekreta einvernehmlichen Regelung zur Stellungna die Swatch Group dazu Stellung.°°

44. Mit Schreiben vom 20. April 2012 nz rung der vorsorglichen Massnahmen Stellui richtig wäre, eine Verlängerung der VvM bi allen Bereichen zu verbinden. Die Swatch gangslösung bis Ende 2013 mit gleichen Ko

45. Am 25. April 2012 stellte das Sekreta längerung der VvM mit Frist zur Stellungnat der Verfahrensparteien gingen fristgerecht e

46. Am 14. Mai 2012 informierte das Sek die WEKO am 7. Mai 2012 beschlossen | 2011 um ein Jahr zu verlängern.° Die Offe semitteilung Uber den Entscheid der WEK

8° Vgl. act. n° 494.

°? vgl. act. n° 497, 498, 499. 82 Vgl. act. n° 508.

3 vgl. act. n° 513, 514.

86 Vgl. act. n° 536.

57 Vgl. act. n° 523.

8 vgi. act. n° 526, 527, 528. ®° vgl. act. n° 550, 551, 552.

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chung zwischen dem Sekretariat und der Swatch einer einvernehmlichen Regelung angedacht und

Uar 2012 informierte das Sekretariat sämtliche im jefragten Unternehmen der Uhrenindustrie Uber orgehen und kündigte dabei an zu erwägen, der Aassnahmen genehmigte einvernehmliche Regerlängern.°'

stellte das Sekretariat Swatch Group den von ihm ahmliche Regelung zur Stellungnahme zu.”

ahme von Swatch Group zum ersten Entwurf eitariat ein.”

hung zwischen dem Sekretariat und der Swatch te des ersten Entwurfes einer einvernehmlichen neu) verhandelt wurden. In diesem Rahmen künjenüber an, der WEKO die Verlängerung der vor- 2antragen und begründete dies im Wesentlichen omplexen Fragestellungen nicht mit einem Abder vorsorglichen Massnahmen zu rechnen sei. auf, sich binnen zehn Tagen zu diesem Vorhaben r grundsätzliches Einverständnis, fügte aber an, zmengen für das Jahr 2013 begrüssen würde.”

riat der Swatch Group den zweiten Entwurf einer hme zu.” Mit Schreiben vom 3. Mai 2012 nahm

Ihm Swatch Group zur beabsichtigten Verlängeng. Darin brachte die Swatch Group vor, dass es s Ende 2013 mit einem weiteren Abbauschritt in Group betonte aber, dass sie sich einer Übernditionen wie 2012 nicht widersetzen werde.’

riat den Verfahrensparteien den Entwurf der Verime bis am 3. Mai 2012 zu.” Die Stellungnahmen in 59

in.

retariat die Swatch Group, LJP und Sellita, dass vat, die vorsorglichen Massnahmen vom 6. Juni ntlichkeit wurde am 15. Mai 2012 mit einer Pres- O informiert. Am 16. Mai 2012 wurde die Verfü- gung betreffend vorsorgliche Massnahmer und Sellita zugestellt.°*

47. Am 24. Mai 2012 fand in den Rauml der Swatch Group über die vorsorglichen | chen Regelung statt.°?

48. Am 31. Mai 2012 liess das Sekretaria lichen Regelung, der den Marktteilnehmerr kommen.‘ Am 7. Juni 2012 bestätigte die | den Verhandlungsergebnissen entspricht. Punkte resp. stellte sie klar.‘*

49. Am 18. Juni 2012 versandte das Sek lung an insgesamt 64 Kunden und Konkurr sem Stellung zu nehmen. Bis zum 18. Juli ein, eine Stellungnahme abzugeben. Insg Regelung an 69 Unternehmen versandt. W französischen Version des Entwurfs der ei das Sekretariat am 4. Juli 2012 der guten ( sche Übersetzung des Entwurfs zugesand deutsche Version. Die Stellungnahmen ginc tariat erhielt insgesamt 39 Stellungnahmen.

50. Am 18. Juni 2012 liess das Sekretaria ten Verfahrensakten bis zum Stand 16. Mai

51. Ebenfalls am 18. Juni informierte das des Entwurfes der einvernehmlichen Regel Prazisierungsfragen.® Mit Schreiben vom € gen und reichte die geforderten Beilagen ei Swatch Group weitere Fragen betreffend E um.” Mit Schreiben vom 13. September bi reichte die geforderten Beilagen ein.”

52. Am 20. September 2012 versandte | nahmen an die Swatch Group.” Am 24. Se chen Stellungnahmen an LJP und Sellita.” die restlichen Stellungnahmen an die Swatc

° Vgl. act. n° 557, 558, 559.

62 Vgl. act. n° 560.

88 Vgl. act. n° 562.

6 Vgl. act. n° 563.

°° gl. act. n° 604, 626, 627, 628, 632, 655, 65€ 695, 696, 697, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 716, 719, 728.

88 Vgl. act. n° 566.

© Vgl. act. n° 654.

70 Vgl. act. n° 683.

n Vgl. act. n° 720.

7 Vgl. act. n° 729.

7° vgl. act. n° 733, 734.

™ gl. act. n° 742 bis 744.

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1 inklusive Begründung der Swatch Group, LJP

ichkeiten des Sekretariats eine Besprechung mit Viassnahmen und den Entwurf der einvernehmlit der Swatch Group den Entwurf der einvernehm- ı zur Stellungnahme zugestellt werden sollte, zu- Swatch Group, dass dieser Entwurf grundsätzlich Allerdings ergänzte die Swatch Group einige

retariat den Entwurf der einvernehmlichen Regeenten von Swatch Group und lud sie ein, zu die- 2012 lud das Sekretariat weitere 5 Unternehmen esamt wurde der Entwurf der einvernehmlichen feil viele Unternehmen das Bedürfnis nach einer nvernehmlichen Regelung geäussert haben, hat Irdnung halber allen Unternehmen eine französit.°° Massgeblich blieb jedoch ausschliesslich die jen bis zum 19. September 2012 ein. Das Sekret der Swatch Group, LJP und Sellita die bereinig- 2012 zukommen.°’

Sekretariat die Swatch Group über den Versand ung an die Marktteilnehmer und stellte ihr einige . Juli beantwortete die Swatch Group diese Fra- 1. Am 9. August 2012 stellte das Sekretariat der rsatzteillieferungen und Komponenten aus Siliziantwortete die Swatch Group diese Fragen und

das Sekretariat alle bisher bereinigten Stellungptember 2012 versandte das Sekretariat die glei- "Am 2. Oktober 2012 versandte das Sekretariat h Group, LJP und Sellita.”

}, 666, 675, 678, 684, 686, 687, 689, 690, 692, 693, 704, 705, 707, 708, 709, 711, 712, 713, 714, 715,

53. Am 24. September 2012 fand in den F LJP statt.’° Ebenfalls am 24. September 20 ein Gespräch mit der Accurat Swiss AG st: welches ein Projekt zur Herstellung von me

54. Am 26. September 2012 fand in den | spräch mit der Swatch Group statt, bei dem lichen Regelung aufgrund der Befragung d Die einvernehmliche Regelung wurde dabe passt.’’

55. Am. 8. Oktober 2012 sandte das Se Entwurf der einvernehmlichen Regelung zu an Sellita und LJP versandt.’”” Mit Schreibe Sellita, LJP und Swatch Group Stellung zun

56. Am 28. Oktober 2012 fand in den Ré mit der Mimotec SA und einem Vertreter de tec SA ist ein Unternehmen, welches in der heimatet ist. Sigatec SA ist eine gemein: Ulysse Nardin. Sigatec SA ist darauf spez werke aus Silizium zu fabrizieren.

57. Am 12. Dezember 2012 fand in den sende Besprechung mit der Swatch Group | Nachgang dazu wurden gewisse Formuliert gend: evR I) zwischen der Swatch Group ur

58. Am 7. Februar 2013 stellte das Sekri che Regelung zur Unterschrift zu.°° Am 13 nehmliche Regelung beim Sekretariat ein® Exemplar wurde der Swatch Group daraufh

59. Am 19. März 2013 stellte das Sekret des Sekretariates mit Frist bis zum 30. Ap wurde die Frist zur Einreichung der Stellun Stellungnahmen der Verfahrensparteien gin

76 Vgl. act. n° 736.

7 Vgl. act. n° 739.

78 Vgl. act. n° 745.

” vqgl. act. n° 750, 751.

8° vqgl. act. n° 755, 763, 766. 81 Vgl. act. n° 694.

8? vgl. act. n° 774 und 777. 88 Vgl. act. n° 781.

8 Vgl. act. n° 782.

8 Vgl. act. n° 784.

8° vqgl. act. n° 791 bis 793. 87 vqgl. act. n° 812, 815, 836. 88 vgl. act. n° 816, 866, 869.

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äumlichkeiten des Sekretariats ein Gespräch mit 12 fand in den Räumlichkeiten des Sekretariates att." Die Accurat Swiss AG ist ein Unternehmen, chanischen Uhrwerken lanciert hat.

xäumlichkeiten des Sekretariats ein weiteres Geüber Anpassungen am Entwurf der einvernehmer betroffenen Unternehmen gesprochen wurde. i zugunsten der betroffenen Unternehmen angeskretariat der Swatch Group einen angepassten .® Am 22. Oktober 2012 wurde derselbe Entwurf An vom 2., 16. und 22. November 2012 nahmen ı neuen Entwurf.‘

umlichkeiten des Sekretariats eine Besprechung 2r Sigatec SA, resp. Ulysse Nardin statt.°* Mimo- 1 Bereichen Mikrotechnik und Mikromechanik besame Tochtergesellschaft der Mimotec SA und jalisiert ist, Komponenten für mechanische Uhr-

Räumlichkeiten des Sekretariats eine abschlies- Jetreffend die einvernehmliche Regelung statt. Im Ingen der einvernehmlichen Regelung | (nachfol- 1d dem Sekretariat fertig verhandelt.”

atariat Swatch Group die definitive einvernehmli- . Februar 2013 ging die unterschriebene einver- und wurde anschliessend gegengezeichnet. Ein in zugestellt.°°

ariat Swatch Group, LJP und Sellita den Antrag ril 2013 zur Stellungnahme zu.” LJP und Sellita gnahme bis Ende Mai erstreckt.®” Die jeweiligen gen fristgerecht ein.°®

60. In ihrer Stellungnahme zum Antrag d gehren:?”

„1. Die Ziffern 1 und 2 des vom Sekreta trag zu verfügen.

2. Die Ziffer 3 des vom Sekretariat beaı am 11. Februar 2013 zwischen dem The Swatch Group AG vereinbarte e migen, und The Swatch Group AG s ture Horlogere Suisse bzw. die Nivaı hend von der Referenzmenge (Durc gelieferten Mengen von mechanisch ches) bzw. von Assortiments), in fc ments jeden Kalibers bzw. mit Assort

a) Lieferpflichten der ETA SA Manuf

2013 — 2015100 % der Referenzmer 2016 — 201795 % der Referenzmenc 2018 — 201990 % der Referenzmenc 2020 - 202185 % der Referenzmenc 2022 — 202380 % der Referenzmenc

Per Ende 2023 überprüft die Wettbe chem Umfang eine Lieferpflicht fortbe

b) Lieferpflichten der Nivarox-FAR S

2013 — 2020100 % der Referenzmer 2021 — 202495 % der Referenzmenc 2025 — 202890 % der Referenzmenc 2029 — 203285 % der Referenzmenc

Per Ende 2032 überprüft die Wettbe chem Umfang eine Lieferpflicht fortbe

3. Eventuell:

Die Ziffer 3 des vom Sekretariat bear am 11. Februar 2013 zwischen dem The Swatch Group AG vereinbarte e migen und die Sache diesbezüglich Sekretariat zurückzuweisen.“

61. Sellita beantragt zudem, die Akten au 15.09.2009 gegen ETA), im Rahmen der missbräuchliche Verhaltensweisen der Swi des vorliegenden Verfahrens zu nehmen.”

° vqgi. act. n° 866, S. 23.

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es Sekretariats stellte Sellita folgende Rechtsberiat beantragten Dispositivs seien gemäss An-

ıtragten Dispositivs sei nicht stattzugeben; die

Sekretariat der Wettbewerbskommission und invernehmliche Regelung sei nicht zu genehei zu verpflichten, dass die ETA SA Manufac- 0Xx-FAR SA die Sellita Watch Co S.A., ausgehschnitt der in den Jahren 2009-2011 effektiv an Mouvements (inkl. Restliefermengen Ebau- Igendem Umfang mit mechanischen Mouveiments jeder Referenz beliefern:

acture Horlogere Suisse

ge, Je, Je, Je, e.

werbsbehörde, ob und gegebenenfalls in welsteht.

A

ge, Je, [cs e.

werbsbehörde, ob und gegebenenfalls in welsteht.

ıtragten Dispositivs sei nicht stattzugeben; die Sekretariat der Wettbewerbskommission und invernehmliche Regelung sei nicht zu genehmit Weisungen zu neuer Beurteilung an das

s der Untersuchung 32-0216 (Untersuchung vom er Sellita dem Sekretariat mehrere gravierende atch Group gemeldet habe, seien zu den Akten

62. LJP stellte in ihrer Stellungnahme zun

„1) Die einvernehmliche Regelung ist « Markup zu ändern bzw. nur in jener F

2) Alles unter Kosten- und Entschädigui

63. Der Markup von LJP enthält insbeson

e Ziffer 3 a: Verlängerung der Lieferpfl Bezugsmengen zu Beginn. Erster R

e Ziffer 3 c: Verlängerung der Lieferptf der Referenzmenge bis 2033, erste

e Ziffer 4: Präzisierung des Begriffs Kh

e Ziffer 5: Preiserhöhungen sollen nur tensteigerungen und sollen gegen dieser genehmigt werden müssen.

e Ziffer 6: Streichung der Ziffern 6 g t dieselben Bezugsbedingungen wie

e Ziffer 8 a: Präzisierung der Berech genproduktion von ETA und Nivaro)

64. Am 20. März 2013 liess das Sekretaı nigten Verfahrensakten bis zum Stand 13. N

65. Am 21. März 2013 versandte das Sek teilnehmern zur Kenntnis.” Zwischen dem : gesamt fünf Eingaben von Marktteilnehmerr

66. Am 3. Mai 2013 lud das Sekretariat ¢ Unternehmen sowie die S.A. des Fabricant vor der WEKO ein.” Fünf Unternehmen ver

67. Am3. Juni liess das Sekretariat der S fahrensakten bis zum Stand 31. Mai 2013 zı

68. Am 10. Juni 2013 wurden Swatch Gri Heuer, Sigatec SA/Mimotec SA, Titoni, So| logere Vallée de Joux SA (nachfolgend: mh SA sowie die S.A. des Fabricants d’Horloge

69. Am 8. Juli 2013 entschied die WEKO 2013 in der vorgelegten Form nicht zu gene

1 Vgl. act. n° 869, S. 4 und Beilage 5.

°° vqgl. act. n° 838, 846, 851.

97 gl. act. n° 870 bis 875.

98 Vgl. act. n° 942.

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1 Antrag des Sekretariats folgende Antrage:**

ntsprechend dem als Beilage 5 beigefügten -assung zu genehmigen.

ngsfolgen von Swatch Group.“ dere folgende Änderungen:

icht von ETA bis 2027 mit entsprechend höheren eduktionsschritt im Jahr 2016 auf 95 %

licht von Nivarox bis 2041. Lieferung von 115 % r Reduktionsschritt im Jahr 2034 auf 80 %.

AU und Streichung der Ziffern 4 c bis 4 e.

möglich sein im Rahmen von tatsächlichen Kosüber der Revisionsgesellschaft belegt, und von

ınd 6 h und neuer Abschnitt, wonach im Übrigen im Jahr 2010 gelten sollen.

nung der Marktanteile (Berücksichtigung der Ei-

.).

iat der Swatch Group, LJP und Sellita die berei- Narz 2013 zukommen.”

retariat die einvernehmliche Regelung den Markt- 28. März 2013 und dem 24. Mai 2013 gingen ins- 1 zur einvernehmlichen Regelung ein.**

lie Verfahrensparteien und insgesamt 12 weitere s d’Horlogerie (SAH) zu mündlichen Anhörungen zichteten auf eine mündliche Anhörung. ”°

watch Group, LJP und Sellita die bereinigten Verukommen.”’

Jup, Sellita und LJP sowie die Unternehmen Tag Jrod SA (nachfolgend: Soprod)/Manufacture horvj), Oris, Raymond Weil SA, Frederique Constant rie (SAH) von der WEKO mündlich angehört.”

die einvernehmliche Regelung vom 13. Februar hmigen.

70. Bis am 5. August 2013 wurden alle un reinigten Anhörungsprotokolle der angehöt werbskommission eingereicht.

71. Am 14. August 2012 fand in den Räur Swatch Group statt. Im Rahmen dieses Ge der WEKO (vgl. unten Rz 476) und stellte S neue einvernehmliche Regelung zu, verbun teilen, ob die Swatch Group an einer neue: gegebenenfalls zu den einzelnen Vereinbar

72. Mit E-Mail vom 23. August 2013 teil grundsätzlich an einer neuen einvernehml Entwurf des Sekretariates ein, in welchem waren.”

73. Am 28. August 2012 fand in den Räur Swatch Group statt, an dem eine Einigung lung erzielt wurde. Gleichentags übergab d: neuen einvernehmlichen Regelung zur Unte

74. Am 6. September 2013 reichte Swatc nen Exemplare der neuen einvernehmliche hang stehende Absichtserklärung.'” Die « gegengezeichnet und ein Exemplar davon c

75. Am 11. September 2013 stellte das neuen Antrag des Sekretariats sowie di 11. September 2013 mit Frist zur Stellungn September 2013 versandte das Sekretariat teilnehmern zur Kenntnis.'”

A.3 Vorbringen von Sellita zum Ve

76. Sellita macht bezüglich des Verfahre externe Unternehmen im Verfahren benai vom 26. Mai 2011 (vorsorgliche Massnahm worden, in welchem die Untersuchung eri rechte der Parteien gemäss dem Bundes stünden den Parteien jedoch erst ab dem Das Sekretariat habe den Grundsatz des ı nehmliche Regelung (vorsorgliche Massnal die davon schwer betroffene Sellita einzube henden Verfahren bekannt gewesen, dass lieferung von ETA und Nivarox abhängen v zu lange mit der Eröffnung einer Untersu nehmen ihre Mitwirkungs- und Äusserung:

99 Vgl. act. n° 946. 100 Vgl. act. n° 950. 101 Vgl. act. n° 954.

102 Vgl. act. n° 955. 108 Vgl. act. n° 956. 104 gl. act. n° 957, 958 und 959. 105 Vgl. act. n° 960.

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terzeichneten und um Geschäftsgeheimnisse beten Unternehmen beim Sekretariat der Wettbenlichkeiten des Sekretariats ein Gespräch mit der sprächs erläuterte das Sekretariat den Entscheid watch Group gleichentags einen Entwurf für eine den mit der Bitte, bis zum 23. August 2013 mitzun einvernehmlichen Regelung interessiert ist und ıngen Stellung zu nehmen.”

te Swatch Group dem Sekretariat mit, dass sie ichen Regelung interessiert ist und reichte den | einige kleinere Änderungsvorschläge enthalten

nlichkeiten des Sekretariats ein Gespräch mit der

betreffend angepasster einvernehmlicher Regeas Sekretariat Swatch Group zwei Exemplare der rschrift.'0'

h Group dem Sekretariat die zwei unterschrieben Regelung ein sowie eine damit im Zusammeninvernehmliche Regelung wurde anschliessend ler Swatch Group zugestellt.’

Sekretariat Swatch Group, LJP und Sellita den e bereinigten Verfahrensakten bis zum Stand ahme bis am 26. September 2013 zu.*™ Am 13. die neue einvernehmliche Regelung den Marktrfahren

ns geltend, dass sie und andere Swatch Groupshteiligt wurden. Die einvernehmliche Regelung en) sei praktisch zum gleichen Zeitpunkt erlassen ffnet wurde. Die Mitwirkungs- und Ausserungsgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG) Zeitpunkt der Eröffnung einer Untersuchung zu. echtlichen Gehörs verletzt, indem es die einverhmen) nur mit Swatch Group aushandelte, ohne ziehen. Dem Sekretariat sei aber aus vorausge- Swatch Group-externe Unternehmen von der Bevürden. Ungeachtet dessen habe das Sekretariat chung zugewartet, womit die betroffenen Untersrechte nicht hätten wahren können. Die Mitwir- kungs- und Äusserungsrechte müssten abe oder eine einvernehmliche Regelung abges

77. Weiter sei es selbstredend, dass Sel gendem Verfahren sei. Sie hatte sich die P eine weitere Benachteiligung von Sellita im men, denen die Parteistellung einzuraumer Verfahrensparteien zugelassen worden. D rensrechte nicht wahren können. Das BVGe viele Bereiche aufweisen, in denen das Rt von Parteien angewendet werde."

78. Ausserdem sei der Sellita im Zuge d bis Ende 2013 eine derart kurze Frist zug chende Stellungnahme gar nicht mehr habe

79. Sellita bringt schliesslich vor, der Antr wichtige Angaben zu den vom Sekretariat ternativer Anbieter seien abgedeckt gewese

B Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

80. Das Kartellgesetz gilt für Unternehme tell- oder andere Wettbewerbsabreden treff menszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2

81. Als Unternehmen gelten sämtliche N leistungen im Wirtschaftsprozess, unabhä (Art. 2 Abs. 1°° KG).

82. Die Prüfung der Marktbeherrschung marktbeherrschende Stellung stellt eine ( nachstehend somit die marktbeherrschendt von Marktmacht festgestellt. Falls eine mar ist die Prüfung der Marktmacht obsolet, da i ten im Sinne von Art. 7 KG vorliegt.

83. Wie nachfolgend gezeigt wird (vgl. ur Markt für mechanische Uhrwerke als auch das Kartellgesetz vorliegend für Swatch G Nivarox.

109 vgl. act. n° 866, S. 23.

110 Vgl. RPW 2001/2, 268 Rz 79, Watt/Migros - E Bundesgesetz über Kartelle und andere Wet 1995 468 ff. (im Folgenden BOTSCHAFT 95); E setz, Zürich 2005, Art. 2 Rz 14.

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r unabhängig davon, ob eine Verfügung erlassen chlossen werde, gewahrt werden."

ita nach Art. 6 VwVG Verfahrenspartei in vorliearteistellung jedoch erkämpfen müssen. Dies sei vorliegenden Verfahren. Auch andere Unterneh- 1 gewesen wäre, seien vom Sekretariat nicht als adurch hätten diese Unternehmen ihre Verfahsr und die kantonalen öffentlichen Rechte würden Acht unter Teilnahme einer sehr grossen Anzahl

er Verlängerung der vorsorglichen Massnahmen estanden worden, dass die WEKO die entspreberücksichtigen können.'®

ag des Sekretariats sei nicht datiert gewesen und geschätzten zukünftigen Produktionsmengen alnto?

n des privaten und öffentlichen Rechts, die Karen, Marktmacht ausüben oder sich an Unterneh- Abs. 1 KG).

achfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstngig von ihrer Rechts- oder Organisationsform

des Unternehmens erfolgt unter Art. 7 KG. Die Jualifizierte Form von Marktmacht dar.''° Wird > Stellung bejaht, wird damit auch die Ausübung ktbeherrschende Stellung verneint werden sollte, n diesem Fall kein kartellrechtsrelevantes Verhalten Rz 87 ff.), ist Swatch Group sowohl auf dem fur Assortiments marktbeherrschend. Somit gilt roup resp. deren Tochterunternehmen ETA und

-EF; Botschaft vom 23. November 1994 zu einem bewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG), BBl 3ORER, Kommentar zum schweizerischen Kartellge-

B.2 Vorbehaltene Vorschriften

84. Dem KG sind Vorschriften vorbehalte: Leistungen Wettbewerb nicht zulassen, insl oder Preisordnung begründen, und solche, cher Aufgaben mit besonderen Rechten au das Gesetz fallen Wettbewerbswirkungen, über das geistige Eigentum ergeben. Hinge auf Rechte des geistigen Eigentums stttz Abs. 2 KG).

85. In den hier zu beurteilenden Märkten zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 ul gemacht.

B.3 Unzulässige Verhaltensweiseı

86. Marktbeherrschende Unternehmen \ Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt 3 übung des Wettbewerbs behindern oder di KG).

B.3.1 Marktbeherrschende Stellung

87. Als marktbeherrschende Unternehme die auf einem Markt als Anbieter oder Nact teilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder gig zu verhalten (Art. 4 Abs. 2 KG).

88. Bei der Feststellung einer marktbeher allein auf Marktstrukturdaten abzustellen, sc keitsverhältnisse zu prüfen.'"' Zu untersche Sinne („klassische Marktbeherrschung‘) \ Marktteilnehmer von anderen Marktteilnehı ten vorliegen ist nur zu prüfen, wenn nicht b

89. Um zu prüfen, ob eine marktbeherrscl Märkte in sachlicher und räumlicher Hinsic Absicht von Swatch Group, keine mechani: kunden zu liefern.

111 Botschaft vom 7. November 2001 über die Äı

112 Vgl. RPW 2005/1, 161 Rz 93, Coopforte.

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1, die auf einem Markt für bestimmte Waren oder yesondere Vorschriften, die eine staatliche Marktdie einzelne Unternehmen zur Erfüllung öffentlisstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht unter die sich ausschliesslich aus der Gesetzgebung gen unterliegen Einfuhrbeschränkungen, die sich en, der Beurteilung nach diesem Gesetz (Art. 3

gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht 1d 2 KG wird von den Parteien auch nicht geltend

1 marktbeherrschender Unternehmen

erhalten sich unzulässig, wenn sie durch den ndere Unternehmen in der Aufnahme oder Aus- e Marktgegenseite benachteiligen (Art. 7 Abs. 1

n gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, frager in der Lage sind, sich von anderen Markt- Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhänrschenden Stellung eines Unternehmens ist nicht indern es sind ebenfalls die konkreten Abhangigiden ist somit die Marktbeherrschung im engeren on der wirtschaftlichen Abhängigkeit einzelner nern.''? Ob solche wirtschaftlichen Abhangigkeiereits „klassische“ Marktbeherrschung vorliegt.

nende Stellung vorliegt, sind vorab die relevanten "ht abzugrenzen. Auszugehen ist dabei von der schen Uhrwerke und Assortiments mehr an Dritt-

ıderung des Kartellgesetzes, BBI 2002 2045.

B.3.1.1 Relevante Märkte B.3.1.1.1 Uhrwerke

B.3.1.1.1.1 Sachlich relevanter Markt

90. Der sachliche Markt umfasst alle War hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres \ ierbar angesehen werden.'"?

91. Mechanische Uhrwerke werden mittel Schwingsystem angetrieben und benötigen

92. Marktgegenseite sind die Abnehmer sondere Uhrenhersteller beziehungsweise montieren und/oder modifizieren und dann oder Oris) sowie sog. Modifizierer, also Uı sätzlich veredeln und sie dann an Uhrenher

93. Quarzwerke sind vom geplanten Lief einem elektronischen Quarzoszillator sowie uhrwerke sind nachfrageseitig nur sehr bed Konkret sprechen folgende Punkte dafür, c vanten Markt darstellen:

e Preisunterschiede: Quarzwerke sinc werke und werden zumeist in Uhre die Swatch-Uhren): So betrug der di in den letzten Jahren ungefähr CH über CHF 2'000 lag.'"*

e Unterschiedliche Preisentwicklung: Schweizer Marktes mit Uhrwerken v mechanische Uhrwerke in den let Quarzwerke weitgehend unveränder

e Fehlende Substitution: Trotz relative chanischer Uhren an der Gesamtme ierlich zu.**° Wären die Produkte in genteil zu beobachten sein.

e Unelastische Nachfrage: Aufgrund o ETA kann auf eine sehr unelastisch schlossen werden: Der Absatz an ı nahm %-mässig in einem ähnlichen

113 Analog Art. 11 Abs. 3 Bst. a der Verordnung‘

menszusammenschlüssen (VKU).

Vgl. Federation Horlogere Suisse (FH), www.

115 2007: 3-5 %, 2008: 5-8 %, 2009: 5-12 % pro

116 Vgl. Zahlen der FH; 2006: 15 % der Uhrenex u Vgl. act. n° 93.

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en oder Leistungen, die von der Marktgegenseite ‚orgesehenen Verwendungszwecks als substitus einer Aufzugsfeder sowie einem mechanischen deshalb keine Batterie.

mechanischer Uhrwerke. Dazu gehören insbe- Uhrenmarken, welche die Uhrwerke von ETA in ihre Uhren einbauen (z.B. Tag Heuer, Tudor ternehmen, welche mechanische Uhrwerke zusteller weiterverkaufen (z.B. LJP).

erstopp nicht betroffen. Quarzwerke werden von > zumeist mit einer Batterie angetrieben. Quarzingt mit mechanischen Uhrwerken austauschbar. lass mechanische Uhrwerke einen eigenen rele-

1 i.d.R. deutlich günstiger als mechanische Uhrn der unteren Preissegmente eingebaut (z.B. in urchschnittliche Wert einer exportierten Quarzuhr F 200, während derjenige mechanischer Uhren

ETA, welche den weitaus grössten Teil des ersorgt (vgl. unten Rz 160 ff.), hob die Preise für zten Jahren stark an, während die Preise für t blieben.**°

r Preiserhöhung (s. oben) nimmt der Anteil me- :nge aller exportierten Uhren seit Jahren kontinuhohem Masse substituierbar, sollte eher das Geler Analyse der Preise und der Absatzzahlen von e Nachfrage nach mechanischen Uhrwerken genechanischen Uhrwerken uber die letzten Jahre Masse zu, wie die Preise anstiegen.’*’

vom 17. Juni 1996 Uber die Kontrolle von Unternehfhs.ch. Jahr. Vgl. act. n° 654. porte, 2011: 20 % der Uhrenexporte.

94. Insgesamt kann demnach davon au Quarzwerken kaum eine disziplinierende W Vor diesem Hintergrund und im Lichte der | liegend nicht zum relevanten Markt.

95. ETA offeriert eine breite Produktpale Uhrwerken, so genannten Kalibern. Die K der Regel von 17.2 bis 36.6 mm) sowie in t matische, manuelle (Handaufzug), solche | Grossteil der in der Schweiz produzierten Uhrenherstellern selber produzierten Uhrwe ETA-Uhrwerken’” (resp. vergleichbaren Su auf der unteren Zeile), die im Übrigen sei Markt sind:

Tabelle 1: Meistverkaufte mechanisc

une Technische Spezifikat

7750 Durchmesser 30 mm, H Automatikaufzug, Chro (SW 500) Std.), Datum und Tag

Durchmesser 25.6 mm 2836-02 kunde, Automatikaufzuc

(SW 220-1)

2834-02

(SW 240-1)

Durchmesser 25.6 mm 2824-02 ; ’ de, Automatikaufzug, D.

(SW 200-1)

“8 vgl. RPW 2005/1, 128 ff., ETA SA Manufacte “8 Für eine Übersicht über die verschiedenen K. www.eta.ch.

120 Vgl. act. n° 93.

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sgegangen werden, dass die Verfügbarkeit von rkung auf Hersteller mechanischer Uhrwerke hat. >raxis der WEKO""? gehören Quarzuhrwerke vortte an verschiedenen Typen von mechanischen aliber unterscheiden sich nach Durchmesser (in echnischer Hinsicht: Es gibt beispielsweise automit Kalender, Chronographen-Kaliber etc.*’® Der mechanischen Uhren, welche nicht mit von den arken bestückt sind, basiert auf folgenden sechs bstituten von Sellita (SW 300 etc.) / Soprod (A10) t Jahrzehnten weitgehend unverändert auf dem

he Uhrwerke

öhe 7.9 mm, Stunden, Minuten, kleine Sekunde, nographen-Mechanismus (60 Sek., 30 Min., 12

, Höhe 5.05 mm, Stunden, Minuten, Zentralse- ), Datum und Tag

Höhe 4.6 mm, Stunden, Minuten, Zentralsekunatum

ıre Horlogere Suisse. aliber sei auf die Internetseiten von ETA verwiesen:

96. Jede mechanische Uhr ist mit einem

Uhrwerk für ein bestimmtes, bereits existie nur ein bestimmtes Kaliber verwendet werd erhältlich, könnte das Uhrenmodell nicht me einem anderen Uhrwerk wäre es nicht me demnach kein Substitut für das Kaliber 282 der für die Marktgegenseite punkto Abmes: stellt sich die Frage, ob für jedes einzelne K

97. Die Angebotssubstituierbarkeit sprich zugrenzen. Möglicherweise müssten aber f abgegrenzt werden. Die einzelnen Kaliber berfamilie 2670 umfasst beispielsweise die liche Kaliber einer Kaliberfamilie basieren | platte des Uhrwerks, auf welcher die andere einer Kaliberfamilie unterscheiden sich die I zusätzliche Anzeige des Wochentags). Die ner Kaliberfamilie derselben Preiskategorie derselben Preiskategorie ist technisch durc maschinen erfordern zwar eine Umrüstung, nimmt. Insgesamt können der Kosten- unc nicht übermässig erachtet werden.*** Ob de teilt werden muss, kann vorliegend aber off nen Einfluss hat (vgl. unten Rz 160 ff.).

98. Neben den technischen und qualitat Uhrwerks eine bedeutende Rolle. In der Re: Uhrwerks proportional zum Endverkaufspr: und teurer das Uhrwerk. Je nach Preissec factory Preises der fertigen Uhr aus.

99. Gelegentlich werden vergleichsweise baut. Für Uhren in höheren Preissegmente nem gewissen Grad als (imperfekte) Sub: Uhrwerke verwendet werden, hat dies Ausv ren in tieferen Preissegmenten sind hochpr tigen Kalibern.

100. Die Uhrwerke, welche ETA an Dritte von ungefähr CHF 50 bis gut CHF 500." [ und Dekor des Werks. Die mit Abstand am nen Grossteil des Absatzes ausmachen (v 60 und CHF 250.**? Die Preise von Sellita, stellten Uhrwerken, bewegen sich in einer ä

101. Daneben gibt es weitere Anbieter, we lisiert haben. Diese verkaufen Uhrwerke in jährlich) ab CHF 700-1'000 bis über zehn haben in der Regel einen anderen Aufbau : deren Funktionen und mit höherwertigen De

121 Vgl. RPW 2005/1, 133 Rz 61, ETA SA Manui

122 Vgl. act. n° 93, Antwort auf Frage 13.

122 Dabei handelt es sich um mengengewichtete Fragen 14 und 15.

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passenden Uhrwerk/Kaliber ausgestattet. Um ein rendes Uhrenmodell zu produzieren, kann daher en (s. oben). Wäre ein solches Kaliber nicht mehr hr in der bisherigen Form hergestellt werden: Mit hr dieselbe Uhr. Das Kaliber 2834 von ETA ist 4 von ETA. Da die einzelnen Kaliber untereinansung und Funktionalität kaum substituierbar sind, aliber ein eigener Markt zu definieren wäre.

t dagegen, pro Kaliber einen eigenen Markt abür verschiedene Kaliberfamilien je eigene Märkte lassen sich in Kaliberfamilien einteilen. Die Kali- Kaliber 2660, 2671, 2678, 2681 und 2688. Sämtauf derselben Platine. Die Platine ist die Grundn Teile des Uhrwerks montiert werden. Innerhalb <aliber insbesondere in technischer Hinsicht (z.B. Umstellung der Produktion von einem Kaliber eiauf ein anderes Kaliber derselben Kaliberfamilie ‚haus möglich. Die entsprechenden Produktionswas eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch 1 der Zeitaufwand für die Umrüstung jedoch als r Markt je nach Kaliber oder Kaliberfamilie unteren gelassen werden, da es auf das Resultat keiiven Eigenschaften spielt auch der Preis eines jel verhalten sich der Preis und die Qualität eines is der Uhr: Je teurer die Uhr, desto komplexer iment macht das Uhrwerk ca. 20-40 % des exgünstige Uhrwerke in hochpreisige Uhren einge- ın können günstige Uhrwerke deshalb bis zu eistitute angesehen werden. Sobald jedoch teure virkungen auf den Verkaufspreis der Uhr. Für Uheisige Uhrwerke somit keine Alternative zu günsverkauft, bewegen sich in einem Preissegment Die Preise variieren je nach Funktion, Materialien meisten verkauften Kaliber von ETA, welche eigl. oben), kosten durchschnittlich zwischen CHF einem alternativen Anbieter von industriell hergehnlichen Preisspanne.

Iche sich auf sog. haut-de-gamme Werke speziageringer Stückzahl (bis höchstens 5'000 Werke tausend Franken. Diese haut-de-gamme Werke als industriell hergestellte Werke, sind mit beson- >korationen ausgestattet. Zudem können Herstelacture Horlogere Suisse.

Durchschnittspreise. Vgl. act. n° 93, Antwort auf die ler ihr Angebot nicht kurzfristig und ohne sg duktion in Kleinserien zu einer industriellen |

102. Aufgrund des Voranstehenden sprich und dem Industrialisierungsgrad zwei Märk industrieller Basiskaliber bis ungefähr CHF haut-ge-gamme Kaliber ab ungefähr CHF 7 hat (vgl. unten Rz 160 ff.), kann die Frage, gelassen werden. Festzuhalten ist jedoch Märkte, auf einem Markt für mechanische | siskaliber) über eine stärkere Stellung verfi Rz 164).

103. Im Lichte des Voranstehenden kann folgenden Ausführungen auf die Herstellunc klassen konzentrieren.

Swiss Made

104. Um die Herkunftsbezeichnung Schwe geber in den 1970er Jahren für die Uhrenii wie nachfolgende Ausführungen aufzeigen.

105. Nach Art. 47 des Bundesgesetz vom und Herkunftsangaben (Markenschutzgese! zutreffenden Herkunftsangaben oder von B kunftsangabe verwechselbar sind, unzuläs: Namens, einer Adresse oder einer Marke i gen fremder Herkunft, wenn sich daraus e 48 MSchG auf, der die Herkunft von Waren Waren im Allgemeinen nach dem Ort der H ten Ausgangsstoffe und Bestandteile bestiı Voraussetzung verlangt werden wie bspw. schriebener Herstellungsgrundsätze und Qt

106. Die auf dem MSchG basierende Ver mens für Uhren vom 23. Dezember 1971 ( gelt die Benützung des Schweizer Namens Uhr enthalten, wonach eine Uhr dann als Punkte erfüllt (Art. 1a Uhrenverordnung):

e Das Werk der Uhr ist schweizerisch; e das Werk der Uhr wird in der Schwe e der Hersteller führt die Endkontrolle |

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

125 vgl. Art. 47 Abs. 3 lit. a-c MSchG.

126 gl. Art. 48 Abs. 1 MSchG.

127 gl. Art. 48 Abs. 2 MSchG.

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Jürbare Zusatzkosten und Risiken von einer Pro- Produktion in Grossserien hochfahren."*

it vieles dafür, basierend auf dem Preissegment te abzugrenzen: Einen Markt für die Herstellung 500.— sowie einen Markt für die Herstellung von 00-1'000. Da es auf das Resultat keinen Einfluss ob der Markt weiter unterteilt werden muss, offen _ dass ETA bei einer weiteren Unterteilung der Jhrwerke bis ungefähr CHF 500 (industrielle Baigen würde als auf dem Gesamtmarkt (vgl. unten

vorerst festgehalten werden, dass sich die nachy mechanischer Uhrwerke aller Kaliber und Preisiz zu schützen, hat der schweizerische Gesetzndustrie entsprechende Bestimmungen erlassen,

| 28. August 1992 über den Schutz von Marken z, MSchG; SR 232.11) ist der Gebrauch von unezeichnungen, die mit einer unzutreffenden Hersig. Ebenfalls unzulässig ist der Gebrauch eines n Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistunine Täuschungsgefahr ergibt.'”° Darauf baut Art. regelt. Dieser besagt, dass sich die Herkunft von erstellung oder nach der Herkunft der verwendenmt.'?° Es können aber für die Erfüllung weitere die Einhaltung ortsüblicher oder am Ort vorgejalitätsanforderungen.'?”

ordnung über die Benützung des Schweizer Na- SR 232.119; nachfolgend: Uhrenverordnung) refür Uhren. Darin ist eine Definition der Schweizer schweizerisch gilt, wenn sie kumulativ folgende

z eingeschalt und der Uhr in der Schweiz durch.

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

107. Nach Art. 2 Abs. 1 derselben Verordn

e es in der Schweiz zusammengesetz! e es durch den Hersteller in der Schwe

e die Bestandteile aus schweizerische — die Kosten für das Zusammensetz

108. Wie erwähnt, müssen die ebengenan die Berechnung des Wertanteiles der Uhr nach dürfen die Kosten des Zifferblattes u wenn sie in der Schweiz montiert worden s fen dann mitberücksichtigt werden, wenn c bedingte gleichwertige Qualität der ausländ standteilen auf dem Wege eines staatsve gewährleistet ist.'”° Beispiele hierfür sind bi:

109. Gilt eine Uhr als schweizerisch, dürfe: „Schweizer Produkt“, ‚in der Schweiz her Schweizer Namen enthaltende Bezeichnun zeichungen übersetzt werden." Die üblich zer Uhren lautet Swiss Made.

110. Am 18. November 2009 verabschied des Markenschutzgesetzes und zu einen zerwappens und anderer öffentlicher Zeiche vision des MschG hat gemäss Botschaft zu Mehrwert „Schweiz“, der das hohe Potenziz fristig und nachhaltig gesichert wird. Diese Herkunftsangabe „Schweiz“ und des Schwe Durchsetzung im Ausland voraus. Die Revi wert von Schweizer Produkten inkl. Dienst vor Missbräuchen zu schützen bzw. desse nung über die Benützung des Schweizer N frühestens nach der gesetzlichen Grundlage

111. Der Entwurf des neuen Markenschu Bestimmung des Ortes der Herkunft.*** Im nämlich Naturprodukte, verarbeitete Naturg neue Uhrenverordnung bezieht sich auf di kunft der industriellen Produkte entspricht schaft des Bundesrates dem Ort, wo mind Dabei werden die Kosten für die Fabrikatior Forschung und Entwicklung berücksichtigt, sowie Kosten für den Vertrieb der Ware uno

128 Vgl. Art. 2 Abs. 2 lit. a und b Uhrenverordnun

129 Vgl. Art. 3 Uhrenverordnung.

10 Vgl. https://www.ige.ch/juristische-infos/recht Informationen zu dem Thema.

121 gl. Art. 48 ff. E-MSchG.

182 Vgl. Botschaft zur Änderung des Markenscht Schutz des Schweizerwappens und andere © 8674 ff. sowie Art. 48c Abs. 1 E-MSchG.

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ing gilt ein Uhrwerk als schweizerisch, wenn: wird; iz kontrolliert wird und

r Fabrikation mind. 50 % des Wertes ausmachen en sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

nten Punkte kumulativ erfüllt sein. Die Regeln für sind in Abs. 2 desselben Artikels definiert. Demnd des Zeigers nur dann berücksichtigt werden, ind. Die Auslagen für das Zusammensetzen dürlie durch eine enge industrielle Zusammenarbeit ischen Bestandteile mit den schweizerischen Beartraglich vorgesehenen Bestätigungsverfahrens 5 dato keine bekannt.

n Bezeichnungen wie „Schweiz“, „schweizerisch“, gestellt“, „Schweizer Qualität“ oder andere den gen benützt werden. Dies gilt auch, wenn die Beste Form der Herkunftsbezeichnung bei Schweiete der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung 1 Bundesgesetz über den Schutz des Schwei- 2n, die sogenannte „Swissness“-Vorlage. Die Ren Ziel, die Grundlage dafür zu schaffen, dass der al der „Swissness“ in der Werbung darstellt, langs Ziel setzt eine Verstärkung des Schutzes der izer Kreuzes im Inland mit Blick auf die rechtliche sion ist laut Bundesrat notwendig, um den Mehrleistungen in ihren Grundfesten zu erhalten und n Missbrauch gezielt zu bekämpfen. Die Verord- Jamens für Uhren vom 23. Dezember 1971 wird > einer Revision unterzogen.'”

tzgesetzes (E-MSchG) nennt neue Kriterien zur Bereich von Waren gibt es neu drei Kategorien, yrodukte und industrielle Produkte. Die geplante e Kategorie der industriellen Produkte. Die Herper Definition des neuen Gesetzes gemäss Botestens 60 % der Herstellungskosten anfallen.’ 1 und die Zusammensetzung sowie die Kosten für nicht jedoch Verpackungs- und Transportkosten | für Marketing und Kundenservice.'”

Q.

sgebiete/swissness.html [21.10.2013] mit detaillierten

itzgesetzes und zu einem Bundesgesetz über den ffentlicher Zeichen („Swissness“-Vorlage), BBI 2009

112. In Bezug auf die Uhrenindustrie kann den, dass der Revisionsvorschlag des Bun nach die Bestandteile aus schweizerischer müssen, auf 60 % zu verschärfen. Der Vor: geltenden Regelungen jedoch vor, dass d schungs- und Entwicklungskosten bei den | fen. Am 21. Juni 2013 haben National- ui nommen.

Bedeutung für den vorliegenden Fall

113. Die Swiss Made Kennzeichnung wirc unisono als essentiell, fundamental oder en ten Uhrenhersteller relativiert die Bedeutunc erklärt, dass Swiss Made das eigentliche / Uhren von Uhren asiatischer Herkunft klar eigentliche Grund sei, warum überhaupt in neuen Studie der Bank Vontobel werden | 1'000 in der Schweiz hergestellt.'”® Die Be scheint demnach für den Verkauf mechanis Wichtigkeit zu sein. An dieser Stelle sei no nur dann tragen darf, wenn auch deren Wi relevante Markt ist demnach in Swiss Made

Fazit

114. Der sachlich relevante Markt ist vor d nische Swiss Made Uhrwerke aller Kaliber ı

B.3.1.1.1.2 Räumlich relevanter Mark

115. Der räumliche Markt umfasst das G sachlichen Markt umfassenden Waren oder 3 lit. b VKU, der hier analog anzuwenden ist

116. In Ihrem Entscheid i.S. ETA SA Manı halten, dass der räumlich relevante Markt f national abzugrenzen ist.” Die WEKO hie der Marktgegenseite in erster Linie aus M der Schweiz hergestellt wurden.

117. Es sei weiter noch einmal auf die Aus in den Rz 104 ff. verwiesen. Die Swiss M: werk als schweizerisch anzusehen ist, wer durch den Hersteller in der Schweiz kontr

134 gl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

Alleinstellungsmerkmal (engl. unique selling | kaufspsychologie das herausragende Leistur deutlich vom Wettbewerb abhebt.

136 Vgl. act. n° 346.

187 Vgl. act. n° 137.

188 Vgl. Vontobel Luxury Goods Shop, Watch Inc = RPW 2005/1, 131 ff., ETA SA Manufacture H

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betreffend der Revisionspläne festgehalten werdesrates vorsieht, die heute geltende Regel, wo- Fabrikation mind. 50 % des Wertes ausmachen schlag des Bundesrates sieht im Unterschied der ie Kosten für die Zusammensetzung sowie For- Herstellungskosten mitberücksichtigt werden dür- 1d Ständerat die sog. Swissness-Vorlage ange-

| von den befragten Schweizer Uhrenherstellern orm wichtig angegeben. Kein einziger der befrag- | der Swiss Made Kennzeichnung." Ein Anbieter \lleinstellungsmerkmal’” sei, welches Schweizer abgrenze.'” Ein anderer bemerkt, dass dies der der Schweiz produziert werde.'”” Gemäss einer 95 % aller weltweit verkauften Uhren über CHF deutung der Herkunftsbezeichnung Swiss Made cher Uhren unbestrittenermassen von sehr hoher sh einmal wiederholt, dass eine Uhr dieses Label ark den Swiss Made Bestimmungen genügt. Der und nicht Swiss Made Uhrwerke zu unterteilen.

em Hintergrund des Voranstehenden als mechaind Preisklassen abzugrenzen.

i

ebiet, in welchem die Marktgegenseite die den "Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs.

).

ıfacture Horlogére Suisse hat die WEKO festgeür Ebauches (mechanische Uhrwerke in Kitform) It damals fest, dass die überwiegende Mehrheit arketinggründen Ebauches verwende, welche in

führungen bezüglich Swiss Made Kennzeichnung ude Bestimmungen schreiben vor, dass ein Uhr- In es in der Schweiz zusammengesetzt wird, es olliert wird und die Bestandteile aus schweizeri-

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

proposition, USP) wird im Marketing und in der Verigsmerkmal bezeichnet, mit dem sich ein Angebot

lustry, 16.04.2012. orlogere Suisse.

scher Fabrikation ohne Berücksichtigung d 50 % des Wertes ausmachen. Um den Bes Uhrwerken demnach grösstenteils in der Sc ler eine Uhr herstellen, welche die Swiss M schweizerisches Uhrwerk in sein Produkt ei

118. Aufgrund der oben genannten Koste Preis einer fertigen Uhr (vgl. oben Rz 98) ı Ausland hergestellte Uhrwerke resp. gewis Uhren zu verwenden. Es ist auch nicht au weise tun. Die Befragung der Marktgegen werken in der Schweiz (auch solche, die nu von 50 % Wertanteil deutlich überschreiten gegen 100 % Schweizer Wertanteil.'” Es | dem Swiss Made Label mehr Ausdruck u durch einen hohen Wertanteil inländischer k

119. Vor diesem Hintergrund gibt denn ke aus ausländischer Produktion zu beziehen. gangen werden, dass die Marktgegenseite nicht gar ausschliesslich, in der Schweiz be:

Fazit

120. Analog der bisherigen Praxis kann da die Herstellung mechanischer Uhrwerke be konzentrieren sich die nachfolgenden At Schweiz hergestellte Swiss Made Uhrwerke

B.3.1.1.2 Assortiments

B.3.1.1.2.1 Sachlich relevanter Markt

121. Assortiments bestehen aus Unruh, Sr bei um das zusammenhangende Schwingnischen Uhr. Die Unruh und die Spirale bild nischen Uhrwerks. Dies ist der Taktgeber ei Pendel diese Funktion. Die Spirale, eine \ wesentlich dunner ist als ein menschliches nischen Uhr. Die Spirale wird aus einer sp rostfrei, antimagnetisch und temperaturstab gebend für die Ganggenauigkeit der Uhr. [

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

14 vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

2 RPW 2006/1, 53 ff., Lieferung von Nivarox-A:

143 Der Name Nivarox steht für „ni variable, ni ox

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er Kosten für das Zusammensetzen mindestens immungen zu genügen, muss die Produktion von hweiz erfolgen. Das heisst: Will ein Uhrenherstellade Kennzeichnung trägt, muss er zwingend ein nbauen.

'nanteile mechanischer Uhrwerke am ex-factory are es grundsätzlich zwar möglich, teilweise im se im Ausland hergestellte Teile für Swiss Made szuschliessen, dass gewisse Hersteller dies teilseite ergab jedoch, dass die Hersteller von Uhrr für den Eigenbedarf herstellen) den Minimalwert . Die meisten Hersteller orientieren sich vielmehr vandelt sich dabei um ein Marketingkonzept, um nd Substanz zu verleihen. Das gute Image soll (omponenten für ein Uhrwerk geschützt werden.

iner der befragten Uhrenhersteller an, Uhrwerke 41 Es kann deshalb ohne Weiteres davon ausgemechanische Uhrwerke grossmehrheitlich, wenn zieht.

her die Schweiz als räumlich relevanter Markt für trachtet werden. Im Lichte des Voranstehenden ısführungen deshalb auf mechanische, in der aller Kaliber und Preisklassen.

irale, Anker, Ankerrad etc.'* Es handelt sich da- und Hemmsystem, das „Herzstück“ einer mechaen zusammen das Schwingsystem eines mechanes Uhrwerks. In einer Pendeluhr übernimmt das vinzige Feder, die wenige Milligramm wiegt und Haar, gilt als Schlüsselkomponente einer mechaeziellen Legierung hergestellt, die sie bruchfest, il macht.'*° Diese Eigenschaften sind ausschlag- Yer Anker und das Ankerrad bilden die hemmen-

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

ssortiments. ydable“.

den Bestandteile eines mechanischen Uhn der Uhr.!**

122. Assortiments werden in der Regel a Nickel, Chrom, Titan und Beryllium mittels ren etc.) hergestellt. Alternativ werden Assc Tiefätz-Verfahren (DRIE)'” aus Silizium oc den Vorteil, dass es leicht ist, kaum von M fach und präzise formbar ist. Assortiment werden und haben eine höhere Energies Assortiments aus Silizium sind qualitativ gu werden immer mehr in mechanischen Uhre ten Markt hinzu.

123. Jedes mechanische Uhrwerk enthält Uhrwerk zum Laufen. Assortiments sind c schen Uhrwerken in aller Regel bereits enth für ,blosse“ Assortiments. Diese werden vo ta) sowie denjenigen Uhrenmarken, welche für den Eigengebrauch herstellen (z.B. Ca Rolex etc.), nachgefragt. Die Marktgeger Uhrwerke für Drittkunden oder für den Eiger

124. Wie oben erwähnt, bedarf ein bestim Da die jeweiligen Assortiments jeweils spez den, können die Abnehmer von Assortimei zen, welche für ein bestimmtes Uhrwerk r Ein bestimmtes Assortiment kann jedoch u für verschiedene Uhrwerke gebraucht werd je nach Grösse des Werkes, nach erwi Gangreserve etc.) und nach aufgesetzten K

125. Bezüglich der Angebotsumstellungsfle Unternehmen, das imstande ist, Assortimer fern, ist grundsätzlich innert kurzer Zeitspa Assortiments für sämtliche Kaliber der ents tionsmaschinen erfordern zwar eine Umrüs spruch nimmt, insgesamt können der Koste doch als nicht übermässig erachtet werden vante Markt in Teilmärkte für Assortiment grenzen wäre. Da es auf das Resultat kein abschliessend beurteilt werden (vgl. unten F

14 Eur eine anschauliche Erklärung der Funktiot

http://www.planet-schule.de/sf/php/mmewin.f LIGA steht für die Verfahrensschritte Lithogre Reactiv lon Etching.

146 gl. act. n° 65, 67, 88, 103, 136, 259, 720. “7 RPW 2006/1, 53 ff., Lieferung von Nivarox-A:

“9 RPW 2006/1, 53 ff., Lieferung von Nivarox-A:

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verks und sorgen für einen regelmässigen Gang

us einer Speziallegierung bestehend aus Eisen, CNC-Verfahren (Stanzen, Drehen, Fräsen, Bohjrtiments seit einigen Jahren auch im LiGA- oder ler anderen Werkstoffen hergestellt. Silizium hat agnetfeldern beeinflussbar ist und industriell ein- 5 aus Silizium müssen zudem nicht geschmiert ffizienz als herkömmliche Assortiments. (Teil-) fe Substitute zu herkömmlichen Assortiments und n eigesetzt.*“° Sie gehören deshalb zum relevanein Assortiment, erst das Assortiment bringt das leshalb in auf dem Markt erhältlichen mechanialten. Daneben existiert jedoch ein eigener Markt n Herstellern mechanischer Uhrwerke (z.B. Selliin eigenen Manufakturen mechanische Uhrwerke rtier, Audemars Piguet, Breitling, Patek Philippe, seite bilden demnach Hersteller mechanischer ıbedarf.

mtes Uhrenmodell eines spezifischen Uhrwerks. ifisch für die einzelnen Uhrwerke hergestellt wernts jeweils bloss diejenigen Assortiments einsetesp. Uhrenmodell verwendet werden kénnen.*“’ inter Umständen — je nach dessen Konzeption — en. Die Eigenschaften der Assortiments variieren inschten Eigenschaften (z.B. Ganggenauigkeit, omplikationen (vgl. unten Rz 142).'*

xibilität gilt Ähnliches wie bei den Uhrwerken: Ein ts für ein bestimmtes Kaliber einer Familie zu lienne sowie unter geringer Kostenfolge imstande, prechenden Familie zu produzieren. Die Produktung, was eine gewisse Bearbeitungszeit in An- 2n- und der Zeitaufwand für diese Umrüstung je- .® Es stellt sich deshalb die Frage, ob der rele- 5 bestimmter Kaliber oder Kaliberfamilien abzuen Einfluss hat, muss dies vorliegend aber nicht zZ 217 ff.).

isweise einer mechanischen Uhr vgl. phie, Galvanik und Abformung. DRIE steht für Deep

ssortiments.

ssortiments.

126. Wie auch mechanische Uhrwerke wei angeboten. Nivarox verkauft beispielsweis 1'000 Franken. Dabei spielt insbesondere d lität), die angewandte Produktionsmethode Menge eine Rolle. Da es auf das Resultat genden Untersuchung jedoch nicht abschli verschiedene Märkte abgegrenzt werden m

Fazit

127. Für die vorliegende Untersuchung kar gegangen werden.

B.3.1.1.2.2 Raumlich relevanter Mark

128. Nach Praxis des Sekretariats handelt vanten Markt, der sich räumlich auf die Schlussbericht der Vorabklärung Lieferung gende Mehrheit der Marktgegenseite in eı Assortiments verwende, welche in der Schw

129. Aufgrund der Uhrenverordnung wäre ein Swiss Made Uhrwerk theoretisch mögli factory Preis eines Uhrwerks aus. Somit \ selben Preisrahmen in die meisten mecha nung theoretisch möglich. Diese Meinung t Uhrenindustrie.'”' Weiter hat [...] scheinbar raum Assortiments des [...] Herstellers [... gab der Uhrenhersteller Tag Heuer im M Seiko in einen Teil ihrer selbst hergestellten

130. Gegen die Verwendung ausländisch: festgehaltenen Gründe, weshalb Uhrenher malanforderungen hinaus Komponenten ve den. Dies gilt für Assortiments umso mehr, mechanischen Uhrwerks handelt (vgl. oben Uhrenhersteller kann sich denn aus Marke Assortiments in ein Swiss Made Uhrwerk e ler Bestandteil aus ausländischer Produktic

*5° RPW 2006/1, 53 ff., Lieferung von Nivarox-A:

151 vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

152 Vgl. act. n° 382.

153 Vgl. Pressemitteilung von Tag Heuer, abrufb: [21.10.2013]. In diesem Zusammenha Uhrwerk von Tag Heuer (Calibre 1887) ebenfalls auf Know-How vo

154 vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

32/2010/00075/COO.2101.111.5.299365

‘den Assortiments in verschiedenen Preisklassen e Assortiments von unter 20 Franken bis über ie Qualität (z.B. Standard- oder Chronometerqua- (automatisch versus manuell) und die bestellte keinen Einfluss hat, muss im Rahmen der vorlieessend beurteilt werden, ob je nach Preisklasse ussten.

ın von einem Gesamtmarkt für Assortiments ausi

es sich bei Assortiments um einen eigenen rele- Schweiz beschränkt. Das Sekretariat hielt im von Nivarox Assortiments fest, dass die überwiester Linie aus Marketing- und Qualitätsgründen jeiz hergestellt wurden."”

die Verwendung ausländischer Assortiments für ch. Das Assortiment macht um die 10 % am exnäre der Einbau ausländischer Assortiments im nischen Uhrwerke im Rahmen der Uhrenverordeilen auch viele der befragten Unternehmen der in der Vergangenheit über einen gewissen Zeit- ] in ihre Uhrwerke eingebaut.'” Darüber hinaus arz 2012 bekannt, in Zukunft Assortiments von Uhrwerke einzubauen.'”®

ar Assortiments sprechen aber die in Rz 113 f. steller in der Regel über die gesetzlichen Minirwenden, welche in der Schweiz hergestellt wurda es sich um das so genannte Herzstück eines Rz 121f.). Ein Grossteil der befragten Schweizer tinggründen auch nicht vorstellen, ausländische inzusetzen.'” Eine Schweizer Uhr, deren zentramn stammt, ist für die meisten Schweizer Uhrenssortiments.

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

ar unter: http://presscorner.tagheuer.com ng ist zu erwahnen, dass das in-house hergestellte

n Seiko basiert (vgl. http://www.uhren-

1887 [21.10.2013]).

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, hersteller unvorstellbar. Vor diesem Hinterg im Ausland Assortiments zu beziehen."”

131. Das Sekretariat befragte in diesem Zu von Assortiments resp. Spiralen Seiko (Jap gend: Haas). Ob Seiko Assortiments tatsäc der Befragung nicht offengelegt. Seiko gab Assortiments an Drittkunden liefere. Gemé dem keine guten Substitute zu Nivarox-As: seien (vgl. auch unten, Rz 136).'”

132. Die zur Kern-Liebers Gruppe gehörer diglich Spiralfedern produziere, jedoch keii dass sie plane, in Zukunft Spiralen an Scl menhang ist erwähnenswert, dass Haas r sammen mit Schweizer Partnern im Wests schen seiner Kunden nach einer Produktior es sich dabei um Zukunftspläne handelt, w behandelt (vgl. unten Rz 226 ff.).

133. Einige der befragten Unternehmen di reichende Qualität ausländischer Assortime

134. Es kann vorerst festgehalten werden, gründen Assortiments aus schweizerischer ringem Ausmass Assortiments ausserhalb Heuer scheint zukünftig eine Ausnahme z machte jedoch mengenmässig im Jahr 201: Teil der Gesamtproduktion mechanischer U

135. Neben Marketinggründen scheint es ein Nivarox-Assortiment durch ein anderes setzten. Darauf wird im Rahmen der Analys tiellen Konkurrenz genauer eingegangen (\v Folgendes erwähnt:

136. Wie oben beschrieben, werden die je\ Uhrwerke hergestellt. Die Abnehmer von Assortiments einsetzen, welche für ein be werden können (vgl. oben Rz 124). Die bef diesem Sinne an, dass das Assortiment ur stimmt werden müssen." Ein Anbieter erkl

155 vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

156 Vgl. act. n° 205.

157 Vgl. act. n° 194.

158 gl. CHRONOS, Basel 2012, S. 68.

159 vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

160 vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91,

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rund gibt keiner der befragten Uhrenhersteller an,

ısammenhang auch die ausländischen Hersteller an) und Carl Haas GmbH (Deutschland, nachfolhlich auch an Schweizer Kunden liefert, wurde in aber an, dass sie lediglich minimale Mengen an ss eigenen Angaben sind ihre Assortiments zusortiments, da sie nicht mit diesen austauschbar

ide Haas gab an, dass sie in Schramberg (D) lene kompletten Assortiments. Haas gab aber an, weizer Kunden zu liefern.'” In diesem Zusamiach Angaben des Uhrenmagazins Chronos zuchweizer Jura „Grösseres“ plane, um den Wün- 1 in der Schweiz besser gerecht zu werden.'” Da ird dies im Rahmen der potentiellen Konkurrenz

ar Uhrenindustrie machen zudem auf eine unzunts, insbesondere aus China, aufmerksam.”

dass die Marktgegenseite primär aus Marketing- Produktion nachfragt und höchstens in sehr geder Schweiz bezieht. Die oben erwähnte Tag u sein. Die Uhrwerksproduktion von Tag Heuer l weniger als [0-5] % resp. einen äusserst kleinen hrwerke in der Schweiz aus.

technisch nicht ohne Weiteres möglich zu sein, Assortiment, z.B. ausländischer Herkunft zu er- e der Marktstellung von Nivarox, resp. der potengl. unten Rz 217 ff.). An dieser Stelle sei jedoch

neiligen Assortiments spezifisch für die einzelnen

Assortiments können jeweils bloss diejenigen stimmtes Uhrwerk resp. Uhrenmodell verwendet ragten Unternehmen der Uhrenindustrie geben in id das Uhrwerk in jedem Fall aufeinander abgeart dies wie folgt:

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126,

„En effet, dans les mouvements de gr un „pointage“ donné. Par ce terme, o. ment, une ancre et un balancier spira définissant de fait la distance des ax du balancier et des niveaux de perforr

137. Ein neues Uhrwerk wird darum in de konzipiert. Das Assortiment steht somit n« neuen Uhrwerks.'° Ein Wechsel auf Assort se Seiko, die die Komponenten primar für il andere technische Eigenschaften und Dime res möglich. Ein bereits bestehendes Uhrw den. Die japanische Herstellerin Seiko ist ( ments keine guten Substitute zu Nivarox-/ tauschbar seien (vgl. oben Rz 131).

138. Swatch Group bestreitet, dass die Ab timents national sei. Es sei durchaus mdglic Made Uhrwerken zu verwenden, dies werd würde auch eine Verschärfung der Swiss ändern. Solange dies aber rechtlich mög Schweizer Markt ausgeweitet werden. Ausl ten mitberücksichtigt werden. Ausländische duzierte Assortiments seien qualitativ vergle nicht allzu aufwendig, ein neues Assortimer feranten herstellen zu lassen. Der Entwicklt te. Seiko sei zudem - bei entsprechenden | Weiteres in der Lage, Substitute zu Nivarc des Marktes aus Marketinggründen oder n gen sei deshalb sachfremd und kurzsichtig.

Fazit

139. Aufgrund des Voranstehenden kann Assortiments grossmehrheitlich in der Sch Assortiments technisch nicht ohne Weitere: ist demnach - der Praxis des Sekretariats fc

B.3.1.1.3 Fertiguhren

B.3.1.1.3.1 Sachlich relevanter Markt

140. Vorliegend muss der sachlich relevan dies für das Resultat der Untersuchung ke worfen, ihre Stellung auf dem Markt für Uh schende Stellung auf den Märkten für mex einzusetzen, die Mitbewerber auf dem nacl hindern (vgl. hierzu unten Rz 283 ff.).

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

161 Vgl. act. n° 123.

162 gl. act. n° 67, 115 (VMF), 123, 131, 140, 22

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ande production, il est de coutume d'utiliser

n pense a une planche de roue d'échappe-

I d'un fournisseur particulier. Cet ensemble

2s de la roue d’&chappement, de l'ancre et nance. “°*

2r Regel um ein bestimmtes Assortiment herum jrmalerweise am Anfang der Entwicklung eines iments auslandischer Hersteller wie beispielsweiwre eigenen Uhren konzipiert und deren Produkte nsionen aufweisen, ist deshalb nicht ohne Weitejerk müsste angepasst resp. neu konzipiert wer- Jementsprechend der Ansicht, dass ihre Assorti- \ssortiments seien, da sie nicht mit diesen ausgrenzung des relevanten Marktes bei den Assorsh, im Ausland produzierte Assortiments in Swiss e nachgewiesenermassen auch gemacht. Daran Made Bestimmungen auf 60% oder 80% nichts lich sei, müsse der relevante Markt über den ändische Anbieter, wie Seiko, Citizen, etc müss- , Insbesondere von japanischen Herstellern proichbar mit Assortiments von Nivarox. Es sei auch it für ein bestimmtes Werk von einem neuen Lie- ıngsaufwand betrage etwa sechs bis neun Mona- Bestellungen und angemessenen Preisen — ohne x Assortiments anzubieten. Eine Einschränkung

icht zutreffenden subjektiven Qualitätsvorstellun- festgehalten werden, dass die Marktgegenseite weiz bezieht und ein Wechsel auf ausländische > möglich ist. Der geographische relevante Markt )Igend — national abzugrenzen.

te Markt nicht abschliessend definiert werden, da ine Rolle spielt. Swatch Group wird nicht vorgeren zu missbrauchen, sondern ihre marktbeherrshanische Uhrwerke und Assortiments u.a. dazu igelagerten Markt für mechanische Uhren zu be-

141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

4, S. 99.

141. Marktgegenseite bilden im vorliegend sumenten.

142. Wie nachfolgende (nicht abschliessen für Uhren durch eine vielfältige Produkt- unc

e Preis: Uhren kosten von unter hun Uhrenmarken bieten zudem Uhren z

e Technologie: Es kann grundsätzlich terschieden werden. Daneben exist und Quarz-Teilen.

e Funktionen: Es gibt von Uhren, welc Zeit ausführen, bis zu Uhren mit m zweite Zeitzone, ewiger Kalender, I gen.

e Leistungsmerkmale des Uhrwerks: Gangreserve von knapp zwei Tager de Unterschiede in der Ganggenaui¢

e Materialien: Uhren aus Plastik sind Edelmetall, teilweise zusätzlich noc| nologien wie Karbon, Titan oder Ker:

e Damen- und Herrenuhren: Grundsi unterschieden werden. Die Grenzen uhren tragen resp. sich Damenuhre annähern. Gemäss Swatch Group ( Grössen desselben Modells herstell je nach Region von Männern oder ve

e Image/Aussehen: Es werden klassis ruhren, Fliegeruhren oder sog. Fash

e Swiss Made: Wie oben erwähnt (ve die Swiss Made Kennzeichnung als Uhren anderer Hersteller abhebt.

143. Die Aufzählung zeigt, dass eine gros merkmale besteht, welche für eine Segme! alle Uhren dem Käufer grundsätzlich diesell ist für einen bestimmten Konsumenten eir sicherlich nicht mit einer Damenuhr mit Di: Oder eine elegante Herrenuhr mit mehrerer te nicht mit einer Quarz-Swatch aus Plastik

164 gl. act. n° 816, S. 5.

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en Fall die Abnehmer von Fertiguhren, die Konde) Aufzählung illustriert, zeichnet sich der Markt | eine hohe Preisdifferenzierung aus:

lert bis mehrere Millionen Franken. Die meisten u sehr unterschiedlichen Preisen an.

zwischen Quarz- und mechanischen Uhren unieren auch sog. Hybriduhren mit mechanischen

he lediglich Grundfunktionen wie die Anzeige der ehreren Komplikationen (wie z.B. Chronograph, Ainutenrepetition etc.) alle möglichen Ausführun-

Es existieren mechanische Uhren mit einer 1 bis mehrere Wochen. Zudem gibt es bedeuten- Jkeit mechanischer Uhren.

ebenso erhältlich wie Uhren mit Gehäusen aus Nn mit Edelsteinen besetzt. Auch neuartige Techamik werden immer häufiger eingesetzt.

tzlich kann zwischen Damen- und Herrenuhren | sind jedoch unklar, da Damen teilweise Herrenn bezüglich Dimensionen teilweise Herrenuhren yebe es überdies Anbieter, welche verschiedene en würden. Die einzelnen Modelle würden dann yn Frauen getragen."

che Uhren, elegante Uhren, Sportuhren, Taucheionuhren etc. angeboten.

jl. oben Rz 113), betrachten die Uhrenhersteller ; äusserst wichtigen Faktor, der ihre Uhren von

sse Anzahl sich überlappender Differenzierungsitierung des Marktes sprechen könnten. Obwohl oe Grundfunktion — die Anzeige der Zeit — bieten, | mechanischer, 700-fränkiger Sportchronograph amanten für über 10'000 Franken austauschbar. 1 Komplikationen ist aus Sicht der Marktgegenseisubstituierbar.

144. Nichtsdestotrotz spielt sich zwischen gewisser Wettbewerb ab, da verschiedene‘ ierbar sind als in den zwei oben genannten len Kunden ein Sportchronograph im mittleı Preissegment austauschbar sein. Oder eil Damenuhr aus Gold mit Datumsanzeige u dass beim Kauf von Uhren — zumindest it Wünsche und Bedürfnisse eine gewichtige die Eigenschaften einer bestimmten Uhr. Ve ne Segmentierung des Marktes nach folgen

Segmentierung nach Preis

145. Es kann davon ausgegangen werder einer Uhr in einer bestimmten Preisklasse Differenzierungsmerkmale stehen denn au Uhr. Grundsätzlich ist eine Uhr um so teure!

e je mehr Funktionen resp. Komplikati

e je wertvoller die verwendeten Materi

e bis zu einem gewissen Grad, je hd des Uhrwerks ist.

146. Weil die meisten Differenzierungsme hang stehen, erscheint eine Segmentierur mente als sinnvoll. Die WEKO hat denn in auch festgehalten, dass der Uhrenmarkt in

te:16

Tabelle 2: Preissegmente nach SUN

Bas de gamme < 201 Milieu de gamme 200 - Milieu a haut de gamme 700 - Haut de gamme >2’0(

147. Da die kumulierte Teuerung seit dem se Zahlen auch vorliegend herangezogen w rie, die Fédération Horlogére Suisse (nachfc

Tabelle 3: Preissegmente nach FH

Segment 1 < 20 Segment 2 200 - Segment 3 500 - Segment 4 > 30

166 Vgl. Bundesamt für Statistik, www.bfs.ch.

167 Vgl. die monatliche Marktübersicht der FH, b: ter: http://www.fhs.ch/en/statistics.php [21.10

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verschiedenen möglichen Marktsegmenten ein Uhren teilweise auch in höherem Masse substitu- Extrem-Beispielen. So könnte für einen potentielen Preissegment mit einer Taucheruhr im selben 1e mit Diamanten besetzte Damenuhr mit einer sw. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, n höheren Preissegment - teilweise emotionale re Rolle spielen als der praktische Nutzen resp. or diesem Hintergrund drängt sich am ehesten eiden Differenzierungsmerkmale auf.

1, dass ein potentieller Kunde in der Regel nach Ausschau hält. Die meisten der oben genannten ch in einem Zusammenhang mit dem Preis der ‘(nicht abschliessende Aufzählung),

onen sie aufweist, alien sind und, her die Ganggenauigkeit sowie die Gangreserve

rkmale von Uhren mit dem Preis in Zusammenig des Uhrenmarktes in verschiedene Preissegihrem Entscheid SUMRA/Distribution de montres folgende Preissegmente eingeteilt werden könn-

IRA

) CHF

- 700 CHF

- 2'000 CHF )0 CHF

Jahr 2000 lediglich ca. 10 % beträgt, können diejerden.'° Der Branchenverband der Uhrenindustlgend: FH) unterteilt den Uhrenmarkt wie folgt:*®”

0 CHF

- 500 CHF

- 3'000 CHF 00 CHF

montres.

spw. Swiss watchmaking in August 2012, abrufbar un- .2013].

148. Die nachfolgende Analyse beruht auf de montres sowie des Branchenverbands Preis von ungefähr CHF 2'000-3'000 ein nı schliessend zu unterteilen, soll dies deshall weiter hinten folgende Analyse geht zumin ment aus.'°® Ob der Markt abschliessend ir mente eingeteilt werden sollte, ist für die B lang, da es auf das Resultat keinen Einfluss

Tabelle 4: Preissegmente — Analyse

Unteres Segment <ca Oberes Segment >ca

Damen- und Herrenuhren

149. Eine Unterscheidung nach Damen- uU nicht gut substituierbar sind (vgl. dazu aber in Damen- und Herrenuhren segmentiert we den Falles nicht von Belang, da es auf das |

Swiss Made

150. Wie vorstehend dargelegt (vgl. oben

den befragten Schweizer Uhrenherstellern : gegeben. Es liegt deshalb auf der Hand, d und nicht Swiss Made Uhren zu unterteilen.

151. An dieser Stelle sei noch einmal erwä Uhren über CHF 1'000 in der Schweiz her: ment — innerhalb dessen der grösste Teil c spielt demnach die Unterteilung in Swiss M: Da es aber in casu auf das Resultat keinen teilt werden, ob der Markt für Uhren in Sw werden muss.

Technologie

152. Quarzuhrwerke werden in der Regel Uhrwerke hingegen in teurere Modelle (vgl Quarzwerke in teurere Uhren eingebaut w jedoch davon auszugehen, dass aus Sicht mit einer mechanischen Uhr austauschbar s

153. Der umgekehrte Fall, nämlich der Ein kommt auch nur in wenigen Ausnahmefaller mechanischen Uhrwerken für ungefähr CHF

168 Eine Unterscheidung von ,Massmarket* und.

WEKO sowie der Europäischen Kommission, VONTOBEL LUXURY GOODS SHOP, Watch Indu: Vgl. auch PICTET, The Watch Industry, What

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‘der Segmentierung im Fall SUMRA/Distribution

FH. Diese haben gemeinsam, dass bei einem sues Marktsegment beginnt. Ohne den Markt ab- 0 vorliegend als Analyserahmen dienen, d.h., die dest von einem unteren und einem oberen Seg- 1 zwei oder weitergehend in vier oder mehr Segeurteilung des vorliegenden Falles nicht von Behat.

rahmen fur die vorliegende Untersuchung

2'000-3000 CHF 2'000-3000 CHF

nd Herrenuhren erschiene als sinnvoll, da diese auch oben Rz 142). Ob der Markt abschliessend =rden muss, ist für die Beurteilung des vorliegen- Resultat keinen Einfluss hat.

Rz 113), ist die Swiss Made Kennzeichnung von als äusserst wichtiges Alleinstellungsmerkmal anen Markt für Uhren weiter in Swiss Made Uhren

hnt, dass ungefähr 95 % aller weltweit verkauften gestellt werden.*®? Ab einem gewissen Preissegler in Frage stehenden Uhren verkauft werden — ade und nicht Swiss Made kaum mehr eine Rolle. Einfluss hat, muss hier nicht abschliessend beuriss Made und nicht Swiss Made Uhren unterteilt

in eher günstige Uhren eingebaut, mechanische auch oben Rz 93).’”° Es kommt zwar vor, dass erden, insbesondere bei Damenmodellen. Es ist vieler Kunden eine Quarzuhr in der Regel nicht ein dürfte.

bau mechanischer Uhrwerke in günstigere Uhren 1 vor. So werden einige wenige Uhrenmodelle mit - 150 angeboten, z.B. der Marke Swatch.

‚Luxusprodukten“ entspricht im Übrigen der Praxis der ‚vgl. RPW 2011/4, 594 ff. Rz 466 ff., Ascopa; Kom- 29. Juni 2011, Rz 15.

stry, 16.04.2012.

makes it tick?, November 2003.

154. Es kann an dieser Stelle festgehalten ren Segment bis zu einem gewissen Grad n ten. Dies gilt umso mehr, je günstiger die U kann es an dieser Stelle jedoch offen gelas tere Segment, in Quarzuhren und mechanis

155. Swatch Group macht geltend, dass sondern hochkomplexe Produkte mit zahl würden beispielsweise in Damenmodellen keine Billigmärkte seien. Auch renommierte bauen. Zudem kämen Quarzwerke auch in satz. Quarzwerke seien auf dem Vormarsch habe und neue Funktionen realisiert werde ist der Meinung, dass die Kunden ihren Kat stimmten Werkes fällen würden, sondern vie

Fazit

156. Vorliegend muss der sachlich relevan dies für das Resultat der Untersuchung ke worfen, ihre Stellung auf dem Markt für Uh schende Stellung auf den Märkten für mex einzusetzen, die Mitbewerber auf dem nacl hindern (vgl. hierzu unten Rz 283 ff.). Es sg Uhren des unteren Segments bis zu eine: und Uhren des oberen Segments mit eine 3'000 zu segmentieren.

B.3.1.1.3.2 Räumlich relevanter Mark

157. Uhren, insbesondere auch Swiss Mac fragt. Der relevante Markt dürfte deshalb — und abschliessend zu beurteilen — internatic

B.3.1.2 Marktstellung

158. Nach der Abgrenzung der relevanten marktbeherrschende Stellung auf diesen M nehmen gelten einzelne oder mehrere Unte Nachfrager in der Lage sind, sich von and oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang

159. Für die Beurteilung, ob ein Unternehn Konkurrenten (aktueller Wettbewerb), die

sowie die Stellung der Marktgegenseite zu neuesten Mitteilung der EU-Kommission zu marktbeherrschende Unternehmen.'’? Gen

172 Vgl. RPW 2008/3, 395 Rz 106, Publikation vc Flughafen Zürich AG (Unique) - Valet Parkinc 4.4., Unique (Flughafen Zürich AG).

Vgl. Mitteilung der EU-Kommission vom 9.2.: on bei der Anwendung von Artikel 82 des EG durch marktbeherrschende Unternehmen.“ (r terien finden sich auch in den Recommendec

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werden, dass Quarzuhren insbesondere im untenit mechanischen Uhren substituierbar sein könnhr ist. Da es auf das Resultat keinen Einfluss hat, sen werden, ob der Markt, insbesondere das unche Uhren unterteilt werden müsste.

analoge Quarzuhren keine Billigprodukte seien, reichen Möglichkeiten. Analoge Quarzuhrwerke sowie in Schmuckuhren eingebaut, was gerade : Luxusuhrmarken würden viele Quarzwerke einmodeorientierten und sportlichen Uhren zum Ein- , da die Lebensdauer der Batterien zugenommen n konnten (Bsp. Tissot T-Touch). Swatch Group ıfentscheid in der Regel nicht aufgrund eines be- »lmehr sei die Marke ausschlaggebend dafiir.*”*

te Markt nicht abschliessend definiert werden, da ine Rolle spielt. Swatch Group wird nicht vorgeren zu missbrauchen, sondern ihre marktbeherrshanische Uhrwerke und Assortiments u.a. dazu igelagerten Markt für mechanische Uhren zu bericht jedoch vieles dafür, den Markt zumindest in n Verkaufspreis von ungefähr CHF 2'000-3000 m Verkaufspreis von über ungefähr CHF 2°000-

{

le Uhren werden weltweit beworben und nachgeohne dies vorliegend genau untersucht zu haben nal abzugrenzen sein.

Märkte gilt es zu prüfen, ob Swatch Group eine ärkten einnimmt. Als marktbeherrschende Unterrnehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder eren Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern unabhängig zu verhalten (Art. 4 Abs. 2 KG).

nen marktbeherrschend ist, sind die Situation der Marktzutrittsschranken (potentieller Wettbewerb) analysieren.*’ Diese Praxis entspricht auch der r Beurteilung von Behinderungsmissbrauch durch lass dieser Mitteilung sind folgende Faktoren zu

ın Arzneimittelinformationen; RPW 2006/4, 640 Rz 91, y; Entscheid der REKO/WEF, RPW 2004/3, 882 E.

2009: „Erläuterungen zu den Prioritäten der Kommissi- -Vertrags auf Falle von Behinderungsmissbrauch

achfolgend: Mitteilung zu Art. 82 EGV); Dieselben Kri- | Practices des ICN zu ,Dominance/Substantial Market prüfen: (1) der nen Wettbewer nehmens und s pansion bereits Wettbewerber | Verhandlungsst

B.3.1.2.1 N

B.3.1.2.1.1 /

Wettbewerbsdruck aufgrund ber: bern und deren Marktstellung (Mi einer Wettbewerber); (2) der We ‚ vorhandener Wettbewerber od (Expansion und Markteintritt); ur ärke der Abnehmer (Nachfragem

fechanische Uhrwerke

\ktueller Wettbewerb

162. Die Ab ren ein ETA Neben ETA scher Uhrwe gener Uhrw spielsweise |

163. Diese sie für die M

bildung zeigt, dass in ungefä -Uhrwerk tickt. ETA produzie stellen Rolex ([...] Mio.) und S rke her.'”° Daneben haben ve erke begonnen resp. besteh die Richemont-Gruppe ([...] M

Uhrenhersteller sowie Rolex larktaeaqenseite momentan ke

eine weitere Herstellerin mechanischer Uh sehr bescheidenen Anteil am Markt hat. Bei haut-de-gamme Werken, welche relativ kle kaum mit den industriell hergestellten Uhrw können (vgl. oben Rz 98 ff.). Der hohe Mar für eine marktbeherrschende Stellung von E

165. Die geschätzten Marktanteile für das .

Tabelle 5: Marktanteile Markt für mechanisc

ETA [80-S Sellita [10-2 Soprod [0-5] Andere [0-5]

166. Aus der Marktanteilsentwicklung ist

schiebungen hin zu Sellita kam. Dies ist ha pazitäten von Sellita im Jahr 2011 zurückzi welche mit denjenigen von ETA weitgehen sog. Generika-Werke). Für fünf der sechs r stitute zu ETA in einem ähnlichen Preissegr Marktes ist Sellita ein alternativer Hersteller achtet werden, dass Sellita als einzige grös:

e über deutlich tiefere Produktionskap: e nur einen kleinen Teil der Produktau e weniger Produktionsschritte intern, d

e beim Herzstück der Werke, dem / Swatch Group (Nivarox) angewiest Group den Output von Sellita indire produzieren, wie sie über Assortime vgl. weiter unten Rz 217 ff.).

167. Die disziplinierende Wirkung, welche : eingeschränkt.

168. Soprod bietet ein industriell hergestel Es handelt sich um ein technisch gutes Sut SW 300 von Sellita. Die Produktionskapaz bedeutend kleiner als jene von Sellita oder gaben in den Jahren 2011/2012 rund 70'0( ses Alternativwerk ungefähr doppelt so teu der ETA. Weiter ist das A10 von Soprod no

181 Vgl. BSK KG-REINERT/BLOCH (FN 178), Art. 4 griff des marktbeherrschenden Unternehmen KG, 2005, 172 N 314. Vgl. auch MASSIMO Mc bridge 2004, 117 ff.

Quelle: Erhebungen des Sekretariats.

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rwerken, welche im Moment jedoch noch einen den „Anderen“ handelt es sich um Hersteller von sine Stückzahlen (< 5'000 Stück) herstellen und erken von ETA oder Sellita ausgetauscht werden ktanteil von ETA ist bereits ein sehr starkes Indiz TA.

Jahr 2011 präsentieren sich wie folgt:

he Uhrwerke 2011"

| 2011 geschätzt 0] % [70-80] %

0] % [20-30] %

% [0-5] %

% [0-5] %

ersichtlich, dass es kürzlich zu Marktanteilsveruptsächlich auf die Erhöhung der Produktionskaführen. Sellita bietet mechanische Uhrwerke an, d identisch sind (es handelt sich mehrheitlich um neistverwendeten Kaliber bietet Sellita gute Subnent an (vgl. auch Tabelle 1). Für diesen Teil des zu den Produkten von ETA. Es muss jedoch besere Konkurrentin von ETA

azitäten als ETA verfügt (um den Faktor [...]), swahl von ETA anbietet, .h. unabhängig von Zulieferern, tätigt und

\ssortiment, im Moment noch auf Produkte der an ist. Dies hat zur Konsequenz, dass Swatch kt kontrolliert: Sellita kann nur soviele Uhrwerke nts von Nivarox verfügt (zur Stellung von Nivarox

Sellita auf ETA ausüben kann, wird dadurch stark

tes mechanisches Uhrwerk an, das Kaliber A10. stitut für das Kaliber 2892-A2 von ETA resp. das itäten von Soprod sind jedoch momentan noch gar ETA. Soprod produzierte gemäss Pressean- )0-100‘000 Uhrwerke pro Jahr.'°® Zudem ist dieer als die vergleichbaren Produkte von Sellita och nicht lange auf dem Markt, weshalb bei poten-

| Abs. 2N 271 und 277; RETO A. HEIZMANN, Der Bes im Sinne von Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 7 TTA, Competition Policy, Theory and Practice, Cam-

JOTIDIEN JURASSIEN, 23.04.2012.

tiellen Kunden teilweise eine gewisse Unsic steht. Aus diesen Gründen ist die disziplinie

169. Insgesamt ist demnach die Anzahl vo gering. Dies ist ein weiteres starkes Indiz fü

Konzentration

170. Je konzentrierter ein Markt ist, desto bewerb nicht wirksam ist. Im Extremfall de Der Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) ist Markt. Der HHI berechnet sich aus der Su cher Unternehmen in einem Markt. Der H Markt) und 10'000 (im Falle eines Monopo menschlusskontrolle verwendet: Für die EU zontalen Wettbewerbsbedenken in einem | unterhalb von 1'000 liegt. Ist der HHI höhe Zusammenschluss grösser als 150, mussel Konkurrenz und Abwesenheit von Anhalts sein, damit die EU-Kommission den Zusamı

171. Auch vorliegend kann der HHI heran: für Uhrwerke zu illustrieren. Basierend au sich im Jahr 2010 ein HHI von ungefähr 6'S hohen Konzentrationsgrad im Markt für mec

Preisentwicklung ETA-Kaliber

172. Nachfolgende Tabelle illustriert, dass erheblichen Preiserhöhungen insgesamt ni und Absatzzahlen von ETA entwickelten sic

Tabelle 6: Preis- und Mengenander

Preise + 3-5 % Gelieferte Mengen *

* Ab dem Jahr 2009 wurde zudem das Skon! ** Mechanische Uhrwerke müssen bei ETA i

173. Diese Schwankungen in der Nachfrag chanischen Uhren zusammenzuhängen. Te exportierten Uhren. Man kann beobacht Uhrwerken sich im darauffolgenden Jahr au wirkt.

184 Vgl. Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zus

die Kontrolle von Unternehmenszusammens: Quelle: Erhebungen des Sekretariats; Vgl. au die WEKO am 14.09.2009 u.a. in dem Zusan vgl. http://www.news.admin.ch/messagel/inde

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herheit betreffend Zuverlässigkeit des Werks berende Wirkung von Soprod stark eingeschränkt.

n (echten) Mitbewerbern im fraglichen Markt sehr r eine marktbeherrschende Stellung von ETA.

höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Wetts Monopols ist nur ein Anbieter auf dem Markt. ein Mass für den Konzentrationsgrad in einem mme der quadrierten Marktanteile (in %) samtli- HI variiert zwischen O (in einem fragmentierten Is). Der HHI wird primär im Bereich der Zusam- -Kommission stellen sich in der Regel keine hori- Viarkt, dessen HHI nach dem Zusammenschluss r als 2'000 und die HHI-Veränderung durch den 1 zusätzliche Kriterien (z.B. betreffend potentielle punkten für kollektive Marktbeherrschung) erfüllt nenschluss nicht eingehend prüft. '°*

Jezogen werden, um die Konzentration im Markt f den oben ausgewiesenen Marktanteilen ergibt 00 (2011: ca. 5'900). Dies illustriert den äusserst hanische Uhrwerke.

; die abgesetzte Menge von ETA trotz teilweise cht zurückging, sondern gar anstieg. Die Preise h in den letzten Jahren wie folgt:

ingen mechanische ETA-Uhrwerke'®°

2008 2009 2010 +5-8% + 5-12 % * +0% -5.6 % + 32% +12%

fo von 3 % gestrichen. n der Regel ca. 6-12 Monate im Voraus bestellen werden.

je scheinen mit Nachfrageschwankungen bei mebelle 7 illustriert die Veränderung der Menge an an, dass die Mengenschwankungen bei ETAif die Exportmenge an mechanischen Uhren aussammenschlüsse gemäss der Ratsverordnung über hlüssen, ABI. C 31/5 vom 5.2.2004.

ich act. n° 93 und 654. Hierzu ist anzumerken, dass imenhang eine Untersuchung gegen ETA eröffnet hat,

Tabelle 7: Mengenänderungen Expo

Exportierte Uhren +12 %

Zwischenfazit

174. Folgende Gründe sprechen gegen eir renz von ETA:

e Die sehr hohen Marktanteile von ET,

e Es existieren kaum Konkurrenten, w und eine (stark) eingeschränkte Pr beim wichtigsten Input auf ein ande sind (vgl. auch unten Rz 196 ff.).

175. ETA kann sich somit weitgehend unal

B.3.1.2.1.2 Potentieller Wettbewerb

176. Da der aktuelle Wettbewerb keine au entfalten vermag, ist nachfolgend der Einflu:

177. Der potentiellen Konkurrenz kommt € es im Fall von Wettbewerbsbeschränkunge zutritten kommt, die Zutritte rasch erfolgen genügend gross sind. Sind Marktzutritte frü ger Bedeutung zu erwarten, hat dies keine eingesessenen Unternehmen, da diesen nu

Marktzutrittsschranken

178. Bei der Beurteilung der potentiellen K entscheidende Rolle.*® Diese sind letztlich der nicht.

179. Know-How: Zunächst ist festzuhalter zipiell bekannt ist. Das Know-How für die F ist nicht geheim und grundsätzlich auch ni beschriebenen (vgl. oben Rz 95) sechs m Schweiz produziert ETA bereits seit Jahrze demnach nicht um einen Markt, der aufgru starken Änderungen unterworfen ist.

18° Quelle: Federation Horlogére Suisse, abrufbz

2010/1,119 ff., Preispolitik Swisscom ADSL; | vs. Swisscom Fixnet AG betreffend schneller rung Mobilfunk; RPW 2007/2, 214 Rz 169, Rı gesellschaften VSW über die Kommissionier gen finden sich in der Mitteilung zu Art. 82 EC Markteintritt müsse wahrscheinlich, absehbaı

188 \/gl. RPW 2008/4, 636 ff. Rz 311 ff., Coop/Cz ros/Denner.

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rt mechanische Uhren'*°

2008 2009 2010

+2% -13% + 32%

le disziplinierende Wirkung der aktuellen Konkur-

N.

elche zudem über deutlich geringere Kapazitäten Jduktpalette verfügen sowie im Falle von Sellita res Unternehmen der Swatch Group angewiesen

Jhängig von der aktuellen Konkurrenz verhalten.

sreichende disziplinierende Wirkung auf ETA zu ss des potentiellen Wettbewerbs zu prüfen.

ine disziplinierende Wirkung nur dann zu, wenn n mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu Marktkönnen (d.h. innerhalb von 2 bis 3 Jahren) und hestens nach einigen Jahren oder nur von gerinn nennenswerten Einfluss auf das Verhalten der r beschränkt ausgewichen werden kann.'?”

onkurrenz spielen die Marktzutrittsschranken eine entscheidend, ob es zu Marktzutritten kommt o-

1, dass die Produktionstechnologie von ETA prin- -roduktion sehr präziser mechanischer Uhrwerke cht durch Patente von ETA geschützt. Die oben eistverwendeten mechanischen Uhrwerke in der shnten weitgehend unverändert. Es handelt sich nd von bahnbrechenden Innovationen periodisch

uy unter www.fhs.ch/fr/statistics.php [21.10.2013]. ynamic Currency Conversion (DCC); RPW

RPW 2008/1, 228 Rz 57, TDC Switzerland AG Bitstromzugang; RPW 2007/2, 262 Rz 145, Terminiechtlinien des Verbandes schweizerischer Werbeing von Berufsvermittlern. Dieselben Voraussetzun- >V (FN 173), Rz 16, in der festgehalten wird, der “und ausreichend sein.

rrefour; RPW 2008/1, 175 ff. Rz 381 ff, Mig-

180. Trotzdem geben nicht wenige der bef welche selber mechanische Uhrwerke in gr How bei der Produktion von Uhrwerken e Verfügbarkeit von Trägern dieses Fachwiss:

181. Um Uhrwerke zu konkurrenzfähigen K in grossen Stückzahlen erfolgen (s. unten). on resp. der Ausbau einer Produktion von scheint relativ schwierig zu sein.'”' Das Pt aber notwendig, um eine Produktion von kri len seit Jahrzehnten mechanische Uhrwerk: ser Hinsicht über einen wichtigen Vorteil ger

182. Kostenvorteile: Eine andere Hürde : scheinen die grossen econmies of scale" sein.'” Ein Indiz dafür ist, dass das mect Grössenordnung von einigen zehntausend ist wie das Pendant von ETA (2892-A2) od den Angaben verschiedener Markteilnehn Uhrwerke jahrlich hergestellt werden, um k nen.’ Soprod beispielsweise plant eine Pr

183. Bereits auf dem Markt tätige Unterner deutlich tieferen Kosten als ein Markteintret Neue Lieferanten werden sich in einer sch fähige Uhrwerke herstellen zu können, sin aber schwer erreichbar sein, weil in den e sind, um ausreichende Mengen zu verkauf nen grossen Vorteil gegenüber Neueintrete nen als neue Anbieter.

184. Neben den beschriebenen Grössenvc von neuen Produzenten: Der Maschinenpz an Drittkunden dient, ist mehrheitlich bereit tenteils abgeschrieben sein. Ein neuer Hers

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

190 gl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

191 vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

192 Von „economies of scale“ oder „Grössenvorte hergestellte Einheit mit zunehmendem Outpt

19° vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534, 736.

194 gl. act. n° 129, 140, 150, 171, 332, 430.

195 gl. act. n° 144. Vgl. auch LE QUOTIDIEN JURY

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ragten Unternehmen, insbesondere auch solche, össerer Anzahl herstellen," an, dass das Knowine Markteintrittsbarriere sei. Weiter scheint die ans, von Spezialisten beschränkt zu sein.'”

(osten herstellen zu können, muss die Produktion Der Aufbau einer solchen industriellen Produkti- Kleinserien zu einer Produktion von Grossserien oduktions-Know-How für grosse Stückzahlen ist tischer Grösse aufzubauen. ETA oder Rolex stel- 2 in Grossserien her und verfügen deshalb in die- Jenüber neuen Herstellern von Uhrwerken.

als das Know-How, um in den Markt einzutreten, ? in der Produktion mechanischer Uhrwerke zu anische Uhrwerk A10 von Soprod, das in einer Stück hergestellt wird, ungefähr doppelt so teuer er Sellita (SW 300). Dem Beispiel von Sellita und ver zu Folge müssen mehrere hunderttausend onkurrenzfähige Preise zu ETA anbieten zu könyduktion von 300'000 Uhrwerken jährlich.'”°

men, insbesondere ETA, produzieren deshalb zu er, welcher zu Beginn kleinere Volumen absetzt. wierigen Situation wiederfinden: Um konkurrenzd sehr grosse Stückzahlen notwendig. Dies wird rsten Jahren der Produktion die Werke zu teuer en. Dies stellt für etablierte Anbieter wie ETA eirn dar, da sie deutlich tiefere Preise setzen könrteilen hat ETA einen weiteren Vorteil gegenüber rk von ETA, der zur Herstellung von Uhrwerken s seit vielen Jahren im Einsatz und dürfte grössteller muss im Unterschied dazu neue, teure Ma-

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

silen“ spricht man, wenn die Durchschnittskosten pro t sinken.

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, schinen beschaffen, was die Kosten und c stark erhöht (vgl. unten Rz 186 ff.).

185. Swatch Group macht diesbezüglich c die Erneuerung der Produktionsmittel inve mehr. Zudem habe ein neuer Anbieter We zienten und kostengünstigen Produktionsm verbrauch) arbeiten könne. So hätten moc Vorteile gegenüber alten Einheiten."

186. Investitionsbedarf / Gewinnaussich Uhrwerken benötigt viel Kapital. Die diesb mer, welche in den letzten Jahren eine Prc relativ weit auseinander. Dies hängt damit | gungstiefe, Grösse der Produktpalette un grosse Rolle, wieviel Know-How im Untern gesellschaften transferiert werden kann. S weil die Personalkosten nicht überall mitbe Angaben kann insgesamt von einem Kapi Aufbau einer Produktion mechanischer Uh 50'000 Stück jährlich ausgegangen werder Zahlen basieren in der Regel auf einer exte Zahlen nach oben angepasst werden müs eingerechnet wird.

187. Der Aufbau einer Werkproduktion vo dert entsprechend mehr Mittel. Sellita hat ments) bisher rund [...] Mio. investiert. Dal Beginn der Uhrwerksproduktion bereits sei verfügte dieses Unternehmen bereits Uber ı stamm. Die befragten Unternehmen schat: CHF 50-150 Mio. investieren müsste, um herstellen zu können.” Nach Angaben vo nen von unter CHF 1 Mio. bis mehrere Mio zur Verfügung stehenden Informationen det

188. Die befragten Unternehmen gehen in 9 Jahre braucht, um konkurrenzfähige Pro Die Analyse der Projekte, welche in den le einen etwas tieferen Zeitbedarf (zu einzelne sichtigt werden, dass die Projekte, welche i

196 gl. act. n° 816, S. 5.

197 gl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140,

205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258,

460, 461, 534. Zur grossen Bandbreite vgl. R

Vgl. act. n° 10.

2 vg. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

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lamit die Preise in den ersten Produktionsjahren

jeltend, dass ETA in den letzten Jahren stark in stiert habe. Dies sei deshalb kein Kostenvorteil ttbewerbsvorteile, da er von Beginn weg mit effiitteln (z.B. bezüglich Umrüstzeiten und Energielerne, CAD-gesteuerte Maschinen diesbezüglich

ten: Der Aufbau einer grösseren Produktion von ezüglichen Angaben der befragten Marktteilnehduktion von Uhrwerken aufgebaut haben, gehen zusammen, dass der Kapitalbedarf je nach Fertid Qualitätsanspruch variiert. Weiter spielt eine ehmen bereits vorhanden ist oder von Gruppenchliesslich variieren die Angaben auch deshalb, rücksichtigt wurden. Aufgrund der eingereichten talbedarf von ungefähr CHF 10-40 Mio. für den rwerke mit einer Kapazität von ca 5'000 bis ca. 1 (zum Zeitbedarf siehe unten Rz 188).'”’ Diese rnen Belieferung von Assortiments. D.h., dass die sen, wenn die Produktion von Assortiments mitn mehreren hunderttausend Stück jährlich erforfür den Aufbau ihrer Produktion (ohne Assortipei muss berücksichtigt werden, dass Sellita bei . Jahrzehnten ETA-Uhrwerke montiert hat. Somit Jewisses Know-How und einen grossen Kundenzen insgesamt, dass ein Markteintreter ungefähr konkurrenzfähige Produkte zu ETA resp. Sellita n Swatch Group betragen die nötigen Investitio- . Franken.'”” Diese Angabe dürfte im Lichte aller ıitlich zu tief sein.

1 Durchschnitt davon aus, dass ein Markteintreter Jukte zu ETA resp. Sellita herstellen zu können. tzten Jahren tatsächlich realisiert wurden, ergibt 2n Projekten siehe unten).”°° Dabei muss berückn den letzten Jahren realisiert wurden, von einer

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

z 186.

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

Produktion von einem einzigen Kaliber un und einigen hunderttausend Stück/Jahr reic Sellita, welche sieben Jahre benötigte, um i te niemand in der Lage, konkurrenzfähige Group muss man gestützt auf das B SW200/SW300 ca. zwei Jahre rechnen. D den Investitionsmöglichkeiten und der Rek dürfte im Lichte aller zur Verfügung stehend

189. Diese hohen Investitionen verbunden neuer Hersteller erst ab einer gewissen Gr und somit Marktanteile gewinnen kann, füh wenn überhaupt - erst langfristig mit Gewir lange Zeitdauer, welche notwendig ist, bis Produktion begonnen werden kann. Es kan die hohen Investitionen in eine Werkproduk die Wahrscheinlichkeit von Markteintritten, langfristigen Zeithorizont haben und in den ı

190. Sellita macht darauf aufmerksam, das lichen finanziellen Mittel und technischen In ten Branchenunternehmen um ein Vielfache

191. Beschaffung von Produktionsinpu schaffung von Komponenten, insbesonder über eine äusserst starke Marktstellung im sind gewissermassen der Standard in der I det sich ein Nivarox-Assortiment (vgl. unter Lieferreduktionen von Nivarox stehen (pote che eigene Werke herstellen wollen, deshal Uhr beziehen sollen. Eine eigene Produkt insgesamt eine noch deutlich höhere Hürde (vgl. hierzu ausführlich unten Rz 226 ff.).?°*

192. Neben den Assortiments geben viele schwierig, langfristige Zulieferer zu finden, \ unabhängig seien von den grossen Gruppe nächsten Jahren tendenziell erhöhen, da ı gruppen ihre Uhrwerke vermehrt selber her: ferer zurückgreifen werden (vgl. unten Rz 1!

201 Vgl. act. n° 126.

202 Vgl. act. n° 10.

73 gl. act. n° 866, S. 6.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

2 gl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

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d 5'000 Stück jährlich bis zu mehreren Kalibern hen (vgl. auch oben Rz 186). Mit Ausnahme von hre Produktion aufzubauen, ?” ist zudem bis heu- Produkte zu ETA herzustellen. Gemäss Swatch eispiel Sellita für ein Basisprodukt wie das as Tempo der Entwicklung hänge vor allem von rutierung von Personal ab.*” Diese Zeitangabe en Informationen deutlich zu niedrig sein.

mit dem oben beschriebenen Problem, dass ein össenordnung konkurrenzfähige Preise anbieten ren dazu, dass ein (potentieller) Markteintreter — ınen rechnen kann. Dies wird verstärkt durch die eine Werkproduktion aufgebaut ist und mit der n deshalb davon ausgegangen werden, dass sich ion erst in der langen Frist auszahlen. Dies senkt ‚ da nicht alle potentiellen Investoren einen so arsten Jahren hohe Verluste hinnehmen können.

s die für die Herstellung von Uhrwerken erforderfrastrukturen die Möglichkeiten der weitaus meiss übersteigen würden.’

ts: Eine weitere Markteintrittshürde ist die Be- e von Assortiments. Momentan verfügt Nivarox Bereich der Assortiments. Nivarox-Assortiments ndustrie; fast in jedem Schweizer Uhrwerk befin- 1 Rz 217 ff.). Vor dem Hintergrund der geplanten ntielle) Markteintreter sowie Uhrenhersteller, welb vor dem Problem, woher sie das Herzstück der on von Assortiments scheint für Uhrenhersteller > zu sein als die Eigenproduktion von Uhrwerken

der befragten Unternehmen an, es sei prinzipiell velche Inputs in hoher Qualität liefern und welche n.?® Diese Markteintrittsbarriere wird sich in den licht wenige Unternehmen resp. Unternehmensstellen werden und somit auch verstärkt auf Zulie- 96 ff.).

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

193. Reputation: ETA-Uhrwerke geniesse Zuverlässigkeit. Ein Neueinsteiger muss sic in Anspruch nehmen kann.2% Zwar könne Gangreserve als Qualitätsindikatoren jede können aber in gewisser Hinsicht auch al längerfristige Qualität resp. die Zuverlässig feststellen lässt. Diese Zuverlässigkeit ist f grosser Bedeutung. Deshalb ist es für eine seine Uhrwerke abzusetzen, weil die Zuverl ist. Uhrenhersteller vertrauen im Zweifelsfa dukt von ETA als ein neues Werk, desser einzubauen.

194. Switching costs: Neben den bereits stellung von ETA Uhrwerken zu Werken al mit den technischen Begebenheiten und de oben Rz 96). Stellt ein alternativer Produze onalität mit denjenigen von ETA vergleichb: Sellita beispielsweise stellt Uhrwerke her, w von ETA entsprechen.

195. Vor dem Hintergrund des Voranstehe mittel- bis längerfristig jedoch als nicht unüb industrielle Produktion mechanischer Uhrwe tionen erfordert. Gleichzeitig sind die zuküi Unsicherheiten behaftet und fallen höchste her auf den Faktor Zeit eingegangen.

Analyse vergangener und aktueller Expansi

196. Der Aufbau einer alternativen Bezugs Stückzahl für Dritte herstellen kann, benöti Stelle einerseits die Markteintritte der letzte Projekte von Uhrenherstellern, welche dan brauch herzustellen.

197. Sellita, die im Zuge des Phasing-Out: Uhrwerke begann, gibt an, dass sie sieben mehreren hunderttausend Stück pro Jahr a ke an, welche mit denjenigen von ETA weit lich um sog. Generika-Werke). Für fünf de heute gute Substitute zu ETA in einem ähnl werden, dass Sellita insgesamt nur einen kl Sellita bietet fünf Kaliber an, ETA rund 30. intern, d.h. unabhängig von Zulieferern. Ins ment noch — auf Produkte der Swatch Gro das Beispiel von Sellita auch beachtet werc rer Zeit Uhrwerke für ETA zusammengeset verfügte. Weiter verfügte Sellita aufgrund il reits über einen grossen Kundenstamm.

207 Lyıs M. B. CABRAL: Introduction to Industrial C

208 Vgl. act. n° 126.

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n einen ausgezeichneten Ruf punkto Qualität und h diesen Ruf erst erarbeiten, was mehrere Jahre n beispielsweise die Ganggenauigkeit oder die srzeit getestet werden. Mechanische Uhrwerke s Erfahrungsgüter”° angesehen werden, deren keit sich erst mit dem Gebrauch über die Jahre ür Endkunden und damit für Uhrenhersteller von nN Markteintreter in den ersten Jahren schwierig, ässigkeit der Werke im Markt noch nicht bekannt ll lieber auf das seit Jahrzehnten bewährte Pro- 1 Zuverlässigkeit nicht bekannt ist, in ihre Uhren

beschriebenen Markteintrittsbarrieren ist die Umternativer Produzenten nicht einfach. Dies hängt n Abmessungen eines Uhrwerks zusammen (vgl. nt Werke her, die punkto Abmessung und Funktiar sind, lässt sich dieses Problem aber umgehen. elche in dieser Hinsicht grundsätzlich denjenigen

nden können die Markteintrittsbarrieren als hoch, erwindbar eingestuft werden. Fest steht, dass die rke sehr viel Fachwissen und sehr hohe Investinftigen Profite eines Markteintreters mit diversen ns langfristig an. Im folgenden Abschnitt wird näonsprojekte

quelle, welche mechanische Uhrwerke in grosser gt relativ viel Zeit. Als Beispiel können an dieser ın Jahre herangezogen werden, andererseits die lit begonnen haben, Uhrwerke für den Eigenge-

5; bei Ebauches mit der Produktion mechanischer Jahre brauchte, um ihre Uhrwerksproduktion von ufzubauen.?® Sellita bietet mechanische Uhrwergehend identisch sind (es handelt sich mehrheitr sechs meistverwendeten Kaliber bietet Sellita ichen Preissegment an. Trotzdem muss beachtet einen Teil der Produktauswahl von ETA anbietet: Weiter tätigt Sellita weniger Produktionsschritte besondere bei den Assortiments ist sie — im Moup (Nivarox) angewiesen. Es muss in Bezug auf len, dass dieses Unternehmen bereits seit langezt hat, also bereits Uber ein gewisses Know-How er Tätigkeit als Assembleur von Uhrwerken be-

)rganization, MIT Press, 2000, page 223.

198. Sellita möchte ihre Produktionsmenge investieren.”'° Die zukünftige Produktionsk: von ab, ob die Versorgung mit Assortimer momentan eine eigene Produktion von Assı Je nach zukünftiger Produktionsmenge kör ETA-Angebotes an Basiskalibern zu konkur

199. Sellita macht zudem geltend, dass sie in ungenügender Anzahl herstelle. Um ihre halb beträchtliche Mengen ETA-Uhrwerke. satz mit Uhrwerken die finanziellen Mittel eı Bezugsquelle von Swiss Made Uhrwerken é

200. Ein anderes Beispiel ist Soprod, welc ETA 2892-A2 (resp. das SW 300 von Sellite tionskapazitäten und die abgesetzten Meng ner als jene von Sellita oder ETA und die P' von ETA/Sellita. Zudem ist dieses Alternati tiven von ETA oder Sellita. Soprod benöt sechs Jahre zum Aufbau der Produktion v mhvj, welche wie Soprod mit der Festina-C 2015 die Produktion von Uhrwerken auf un rere Variationen des Kalibers A10 anzubiete zeit bis zu einer industriellen Produktion vor

201. Weiter verfolgt das Unternehmen Acc für den Aufbau einer grösseren Uhrwerksp vor vier Jahren (2008) begonnen, ein eiger es sich um eine vollständige Eigenentwickl entiert. Von dem Werk existieren bereits Pı [...] Werken im Jahr 2015 und von [...] Uhr vor. Die Herstellungskosten würden bei de planung bei ungefähr CHF [...] bei einer P [...] bei einer Produktionsmenge von [...] W tet durchschnittlich CHF [...]. Der potentielle Spirale aus Silizium ausstatten. Das Untern benötigten Kapitals von ungefähr CHF [...] | konkrete Ausgestaltung des Projekts sind cher, da es sich zur Zeit noch in der Planun

202. Neben diesen möglichen zukünftiger haut-de-gamme Segment teilweise einen , planen Anbieter wie Vaucher Manufacture | der an Drittkunden gelieferten Menge an L es sich hierbei um haut-de-gamme Werke ı che die Marktverhältnisse nicht wesentlich k

209 \/gl. LE MATIN DIMANCHE, 04.09.2011, S. 35 f.

210 Vgl. act. n° 126.

a Vgl. act. n° 430.

213 Vgl. act. n° 144. Vgl. auch LE QUOTIDIEN JURY 214 gl. act. n° 684, 717, 736.

715 vgl. act. n° 141, 317, 460.

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> in Zukunft erhöhen?” und wird deshalb bis [...] ıpazität von Sellita hängt aber insbesondere dats sichergestellt werden kann. Sellita baut zwar yrtiments auf, steht dabei aber erst am Anfang.”"" inte Sellita mittel- bis längerfristig einen Teil des renzfähigen Preisen ersetzen.

trotz intensiver Bemühungen erst wenige Kaliber Kunden bedienen zu können, kaufe Sellita des- Sellita könne nur mit einem ausreichenden Umrarbeiten, welche nötig seien, um eine alternative ufzubauen.?"?

‚he mit dem A10 ein vergleichbares Kaliber zum 1) in grösseren Stückzahlen anbietet. Die Produkjen von Soprod sind jedoch noch bedeutend kleiroduktpalette umfasst nur ein Kaliber im Segment ‚werk ungefähr doppelt so teurer wie die Alternagte nach eigenen Angaben bis zum Jahr 2011 on Uhrwerken. Soprod benutzt Assortiments von sruppe verbunden ist. Soprod plant, bis ins Jahr gefähr [...] Stück/Jahr hochzufahren sowie mehn.?"? Insgesamt ergibt sich dadurch eine Aufbau- | ungefähr 10 Jahren.

urat Swiss SA (nachfolgend: Accurat) ein Projekt roduktion für Drittkunden. Das Unternehmen hat les Werk zu konstruieren. Bei dem Werk handelt ung, die sich im Durchmesser am ETA 2824 oriototypen. Die Planung sieht eine Produktion von werken in verschiedenen Varianten in 10 Jahren r zugrunde gelegten konservativen Produktionsroduktionsmenge von [...] Werken und ca. CHF 'erken liegen (zum Vergleich: das ETA 2824 kos- > Hersteller würde seine Produkte gerne mit einer ehmen verfügt über Zusagen über die Hälfte des Mio.”"* [...]. Die Erfolgswahrscheinlichkeit und die deshalb zum momentanen Zeitpunkt noch unsiysphase befindet.

1) Alternativen zu ETA planen auch Anbieter im Ausbau ihrer Produktion und Produktpalette. So Fleurier, mhvj, Sowind oder [...] eine Ausweitung Ihrwerken.?!? Es muss aber betont werden, dass ınd um relativ bescheidene Mengen handelt, welyeeinflussen werden.

203. Zusammenfassend dürften die Kapaz fähr [...] zunehmen. In Bezug auf den Ges Langerfristig, und falls Sellita den Bezug \ Kapazitäten im Markt um [...] Uhrwerke erh

204. Neben den oben genannten Anbieter eine Reihe von Uhrenherstellern in den let vestiert (kein Verkauf an Dritte geplant). N: gebrachten Projekte aufgeführt:

e Richemont plant gemäss Pressean und Komponentenherstellerin Manu zu investieren, die damit zu einem w ken heranwachsen diurfte.2*° Auch investieren stark in den Ausbau de ron Constantin, Cartier, Piaget ode: gungsgrad der Richemont-Gruppe si

e Louis Vuitton Moét Hennessy (nac LVMH-Gruppe ist die Marke Zenith es auch relativ rasch sein.*”? [...]. T: Aufbau der Produktion eines eigene gibt an, bis zur ersten Kommerzia Hochfahren der Kapazitäten auf 50 hat das Unternehmen zudem ange stellen und die Kapazitäten ab 201:

Die Assortiments sollen dabei von / 1...)

e Rolex hat im Oktober 2012 in Biel weiht. Dort werden die verschieden: sembliert. Damit hat Rolex bei der I erreicht.” Rolex hat bisher in die U ETA-Werke eingebaut.” Dem Seki gene Uhrwerke in Tudor-Uhren einb:

e Eine kleinere und eine mittelgrosse ihrer Uhrwerke selber herstellen [...] kapazitäten in den nächsten Jahrer [...] deutlich erhöhen.

e Breitling hat in den letzten Jahren e nographen-Kaliber BO1). Breitling p strebt den Ausbau auf 50‘000 Stück

216 Vgl. NZZ vom 08.03.2012, http://www.nzz.chi erfolgsgeschichte-1.15551550 [21.10.2013].

217 Vgl. Pressemitteilung von Richemont vom 07

218 Vgl. act. n° 210.

219 Vgl. Interview mit Philippe Rascal, Uhrenchet

220 Vgl. Pressemitteilung Tag Heuer und LE TEM

221 Vgl. act. n° 123.

222 \/gl. REVUE FH, 01.11.2012. Rolex stattet ber timent aus (vgl. BILANZ, 31.10.2012, S. 24).

223 Vgl. http://www.uhren-wiki.net/index.php title

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täten bestehender Anbieter mittelfristig um ungeamtmarkt sind dies relativ bescheidene Mengen. ‚on Assortiments sicherstellen kann, werden die Öht. [...].

1, welche primär für Drittkunden produzieren, hat zten Jahren in den Aufbau eigener Uhrwerke in- ıchfolgend sind die dem Sekretariat zur Kenntnis

gaben, mehr als CHF 100 Mio. in die Uhrwerkfacture Horlogere Val Fleurier im Val de Travers ichtigen Lieferanten für die gruppeneigenen Mareinzelne Gruppengesellschaften von Richemont “eigenen Kapazitäten, so beispielsweise Vache- * Panerai.?*” [...].”°- Damit wird der Eigenversorcherlich deutlich ansteigen.

hfolgend: LVMH): Gemäss dem Uhrenchef der bereits heute Eigenversorger und Hublot werde ag Heuer hat bereits in den letzten Jahren in den n Uhrwerks investiert (Kaliber 1887). Tag Heuer lisierung fünf Jahre benötigt zu haben, für das ‘000 Stück weitere drei Jahre. Im Frühjahr 2012 kündigt, ein neues Chronographen-Werk herzu- 3 bis auf 100'000 Stück pro Jahr zu verdoppeln. \tokalpa und Seiko Instruments Inc. stammen.?”°

ein neues, grosses Produktionsgebäude eingean Bestandteile der Uhrwerke hergestellt und as- >roduktion von Uhren fast eine totale Autonomie hren der ebenfalls zur Gruppe gehörenden Tudor ‘etariat ist nicht bekannt, ob Rolex in Zukunft eiauen wird.

Uhrenmarke, welche seit längerer Zeit einen Teil |, planen eine starke Erhöhung ihrer Produktions- und werden damit ihren Selbstversorgungsgrad

ine eigene Uhrwerksproduktion aufgebaut (Chroroduzierte 2011 etwa 40'000 eigene Werke und ‚jährlich an. Breitling benötigte fünf Jahre bis zur

.10.2011; BILANZ, 18.01.2012.

‘von LVMH, BILANZ 5/2010, S. 120-123. ps vom 21.03.2012.

eits 90 % ihrer Uhren mit eigener Spirale resp. Assor- industriellen Produktion des BO1 un mit mechanischen Werken mit eigen

e Auch die Uhrenmarke Carl F. Buche nen Uhrwerks (CFB A1000) und be onsaufbau, der noch nicht abgesct Angaben in den nächsten Jahren di verstärken. Dabei gehe es aber aus che in Uhren eingebaut würden, die als die Uhren mit ETA-Werken. Mit die von ETA bezogenen Werke nich!

e Die Uhrenmarke Chopard & Cie S.A drei in-house Werke. Chopard plant in einer neuen Fabrik in Fleurier bis höhen. [...]. 27°

e Eine kleinere Uhrenmarke plant bis len. [...].

e Die mittelgrosse Uhrenmarke [...] pl eine eigene Uhrwerksproduktion [.. fangsphase.

e Die Uhrenmarke Eterna entwickelt Chronographen-Kaliber, welches im milie 39). Es handle sich um ein se ETA 7753 oder SW 500 von Sellita Werks stamme nicht von Nivarox. E liefern.**’ Die geplante Produktionsn bekannt.

205. Diese beispielhafte Auffuhrung der de der Eigenproduktion von mechanischen UI nachsten Jahren ihre Produktion (teilweise werden. Die auf dem Markt nachgefragte N — unter sonst gleichen Bedingungen — abn Gemäss den Angaben der vom Sekretariat verglichen mit 2010 rund [...] zusätzliche L den. Längerfristig sind weitere Projekte in F etlicher Marken nach 2015 (weiter) erhöhen

206. Nichtsdestotrotz bleiben viele Marker trittsbarrieren, insbesondere aufgrund des | sproduktion planen. Zudem streben viele | Selbstversorgungsgrad von 100 % an, sor werke selber produzieren. Grundsätzlich ké ke aus eigener Produktion eher bei den teı ren Modellvarianten (auch in Zukunft) eher ı

224 Vgl. Interview mit Jean-Paul Girardin, Vizepri

228 Vgl. act. n° 171.

226 Vgl. act. n° 140. Vgl. auch Interview mit Karl- TEMPS, 05.03.2012.

227 Vgl. www.watchtime.net [21.10.2013].

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d gibt als Ziel an, die Hälfte ihrer Chronographen en Kalibern auszustatten.” [...].

rer begann 2005 mit der Entwicklung eines eigenötigte bis heute sieben Jahre für den Produktilossen ist. [...]. Bucherer wird gemäss eigenen e Entwicklung und Produktion eigener Uhrwerke schliesslich um sehr hochwertige Uhrwerke, welin einem deutlich teureren Marktsegment seien den eigenen Werken können gemäss Bucherer | ersetzt werden.”

. (nachfolgend: Chopard) produziert heute bereits ‚Ihre Eigenproduktion von einigen tausend Stück 2015 auf 15'000 - 20'000 Werke pro Jahr zu er-

2015 einige tausend eigene Uhrwerke herzustelant bis 2018 (entspricht sechs Jahren Aufbauzeit) .]. Dieses Projekt befindet sich noch in der Angemäss Presseberichten seit 2007 ein eigenes Frühjahr 2013 lanciert werden sollte (Kaliberfariell hergestelltes Werk, das als Alternative zum verwendet werden könne. Das Assortiment des terna wolle auch Drittkunden mit ihrem Werk be- 1enge von Eterna ist dem Sekretariat jedoch nicht

m Sekretariat bekannten Expansionsprojekte bei ırwerken zeigt, dass etliche Uhrenfirmen in den stark) ausbauen resp. eine Produktion aufbauen lenge an mechanischen Uhrwerken wird dadurch ehmen und das Knappheitsproblem entschärfen. befragten Marktteilnehmer werden im Jahr 2015 Jnrwerke für den Eigengebrauch hergestellt wer- >lanung, so dass sich der Eigenversorgungsgrad wird.

1, die infolge der oben beschriebenen Marktein- 1ohen Investitionsbedarfs, keine eigene Uhrwerk- Jhrenmarken mit eigener Produktion nicht einen dern werden nur einen Teil der benötigten Uhrinn beobachtet werden, dass Uhrenmarken Wer- ıreren Modellen einsetzen und bei den günstigenit Werk-Zukäufen planen.

isident von Breitling, CHRONOS 4/2012.

Friedrich Scheufele, Vizeprasident von Chopard, LE

207. Anzufügen bleibt, dass für viele Aufk Assortiments ein grosser Unsicherheitsfakt erhöhung von Soprod und beim Projekt vc geregelt. Wie oben beschrieben, hat auch Nivarox bezogenen Assortiments zu ersetz gener Spiralen resp. Assortiments begonn Anfang. Ein Grossteil der Expansionsprojek Belieferung von Nivarox-Assortiments.

208. LJP macht geltend, dass es mindeste Sellita eingeschlossen — zu ETA bestehen forderlichen Menge und Vielfalt produziere:ı genbedarf Dritten wie LJP keinen Nutzen bı sig kleine Stückzahlen und um Manufaktur um Basiskaliber.*”°

Zwischenfazit

209. Die Markteintrittsbarrieren sind als h überwindbar einzustufen. Allfallige Markteii tens 7-10 Jahren, bis sie konkurrenzfähige Dem Sekretariat ist einzig ein neues Projek dessen Realisierung aber noch unsicher ist. fristig keine neuen Anbieter auf dem Mark: Preis mit ETA werden konkurrieren können.

210. Gewisse Konkurrenten von ETA jede raussichtlich ihre Kapazitäten über die näc der Nachfrage, welche ETA nicht mehr be verschiedene (auch grosse) Abnehmer von mechanischen Uhrwerken. Dies dürfte die t — unter sonst gleichen Bedingungen - ents alternative Anbieter — insbesondere Sellita den Eigengebrauch kurz- bis mittelfristig | sein werden (vgl. auch unten Rz 217 ff.).

211. Zusammenfassend kann festgehalteı von Expansionsabsichten von bestehender den ist und verschiedene Uhrenhersteller c nächsten Jahren nicht ausreicht, um ETA di

B.3.1.2.1.3 Nachfragemacht

212. Wettbewerbsdruck kann nicht nur vot sondern auch von den Abnehmern ausgeh können sich nicht weitgehend unabhängig Verhandlungsmacht verfügen.?”

213. Davon ist in vorliegendem Fall nicht von ETA kaum über Verhandlungsmacht : ETA ihre Lieferungen an Kunden einsteller nicht auf die Belieferung Dritter angewiesen

*8 Act. n° 869, Rz 21 ff. *29 gl. Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 174), Rz 1

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au- und Expansionsprojekte die Versorgung mit or darstellt. Einzig bei der geplanten Kapazitätsin [...], scheint die Versorgung mit Assortiments Tag Heuer einen Weg gefunden, die bisher von en. [...] und Sellita haben mit der Produktion eien, stehen bei diesem Prozess jedoch noch am ‘te bei den Uhrwerken baut jedoch (noch) auf die

ns 10 Jahre dauern werde, bis eine Alternative — werde, welche mechanische Uhrwerke in der er- 1 könne. Zudem würden die Projekte für den Eiingen. Es handle sich nämlich um verhältnismäswerke für den Einbau in teurere Uhren und nicht

och, mittel- bis längerfristig jedoch als nicht unntritte bräuchten einen Zeithorizont von mindes- » Produkte zu ETA-Uhrwerken anbieten könnten. t (mit einem Zeithorizont von 10 Jahren) bekannt, Fest steht in jedem Fall, dass es kurz- bis mittel- ' geben wird, die in Punkto Menge, Qualität und

ch, namentlich Sellita und Soprod, werden vo- 'hsten 3-5 Jahren erhöhen und damit einen Teil dienen will, auffangen können. Weiter erhöhen ETA momentan ihren Eigenversorgungsgrad an (nappheit an Uhrwerken über die nächsten Jahre schärfen. Anzufügen bleibt an dieser Stelle, dass — sowie etliche Kapazitätserhöhungs-Projekte für 10ch auf Assortiments von Nivarox angewiesen

1 werden, dass potentielle Konkurrenz in Form 1 Anbietern bis zu einem gewissen Grad vorhanlie Eigenproduktion forcieren, dies jedoch in den sziplinieren zu können.

1 vorhandenen oder potentiellen Wettbewerbern, an. Selbst Unternehmen mit hohen Marktanteilen von Abnehmern verhalten, die über ausreichend

auszugehen. Vielmehr scheinen die Abnehmer zu verfügen. Dies zeigt sich primär daran, dass will. ETA resp. Swatch Group scheint demnach zu sein.

214. Zudem verfügt ETA bei der Produktic über einen Marktanteil von [70-80] % un schränkter Kapazitäten nur in einem sehr e ausweichen. Diese mangelnden Ausweichr wicklung der verkauften Mengen, welche tr letzten Jahren nicht zurückgegangen sind.

215. Zusammenfassend verfügen die Abne fragemacht.

B.3.1.2.1.4 Fazit

216. Wie oben gezeigt, kann sich ETA auf gestellte Uhrwerke weitgehend unabhängi wohl der aktuelle als auch der potentielle \ nieren. Auch die Abnehmer von ETA verfti ETA verfügt somit über eine marktbeherrsc ändern, mittel- bis langfristig besteht jedoc keit, dass die marktbeherrschende Stellung

B.3.1.2.2 Nivarox/Assortiments

B.3.1.2.2.1 Aktueller Wettbewerb

217. Das Sekretariat hat im Jahr 2006 fe ments über eine noch stärkere Stellung verf re deshalb, weil fast sämtliche mechanisch von Nivarox bestückt sind. Der Marktanteil geschätzt und es wurde festgehalten, dass folgend werden diese Aussagen auf ihre Ak

Marktteilnehmer und Marktanteile

218. Wie bei den Uhrwerken existieren bei den liefern (z.B. Nivarox), und solche, welc' brauch herstellen (z.B. Rolex). Hierzu ist an hersteller angeben, selber Assortiments für die Gesamtheit der in der Schweiz herges duktionsanteile:

73° RPW 2006/1, 55 f. Rz 50 ff., Lieferung von N,

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yn von mechanischen Uhrwerken in der Schweiz d die meisten Abnehmer können aufgrund beingeschränkten Ausmass auf alternative Anbieter nöglichkeiten werden verdeutlicht durch die Enttz teilweise erheblichen Preiserhöhungen in den

:hmer von ETA über keine disziplinierende Nachdem Markt für mechanische, in der Schweiz herg von anderen Marktteilnehmern verhalten. Sofettbewerb reichen nicht aus, um ETA zu diszipligen über keine disziplinierende Nachfragemacht. hende Stellung. Daran wird sich kurzfristig nichts sh aufgrund potentieller Konkurrenz die Möglichvon ETA geschwächt werden könnte.

stgestellt, dass Nivarox im Bereich der Assortiügt als ETA bei den Ebauches. Dies insbesondeen Swiss Made Uhrwerke mit einem Assortiment von Nivarox wurde im Jahr 2006 auf über 90 % ; kein potentieller Wettbewerb bestehe.” Nachtualität hin überprüft.

den Assortiments Hersteller, welche an Drittkunne Assortiments ausschliesslich für den Eigengezufügen, dass lediglich drei der befragten Uhrenden Eigengebrauch herzustellen. Betrachtet man tellten Assortiments, ergeben sich folgende Proivarox-Assortiments.

Abbildu

ng 4: Marktanteile Gesamtprodu

Abbildt

A

ıng 5: Marktanteile Markt für As

Zwischenfazit

225. Nivarox verfügt über ein Quasi-Mono} Assortiments. Es existieren zwar einige kle einen Bruchteil der Kapazitäten von Nivarc vergleichbar. Nivarox kann sich deshalb we renz verhalten.

B.3.1.2.2.2 Potentieller Wettbewerb

226. Da der aktuelle Wettbewerb keine au zu entfalten vermag, ist nachfolgend der Eir

227. Der potentiellen Konkurrenz kommt e es im Fall von Wettbewerbsbeschränkunge zutritten kommt, die Zutritte rasch erfolgen genügend gross sind. Sind Marktzutritte frü ger Bedeutung zu erwarten, hat dies keine eingesessenen Unternehmen, da diesen nu

Marktzutrittsschranken

228. In Bezug auf das Know-How muss zı nologie mittels Speziallegierung/CNC-Verfa wie z.B. Silizium/LiGA unterschieden werde

229. Know-How (1) herkömmliche Tech kömmlichen Technologie — mittels derer Ni' muss weiter unterschieden werden zwische Herstellung der restlichen Produktionsschri timents.

230. Das Rohmaterial von herkömmlicheı kannt. Die richtige Zusammensetzung ist a eigenschaften der Spirale (und damit des q von der genauen Zusammensetzung der Li Toleranzen bei der Herstellung von Spiraler ten aus.

231. Die Original-Rezeptur des Nivarox-D Straumann und wurde in den 1930er Jahre genaue Zusammensetzung der Nivarox-Sp keinem Unternehmen einfach bestellt werc zwei Möglichkeiten, Unruh-Spiralen herzust Straumann-Patents irgendwie in Erfahrung langjährige Versuche eine eigene, neuartige

119 ff., Preispolitik Swisscom ADSL; RPW 2( Swisscom Fixnet AG betreffend schneller Bit: rung Mobilfunk; RPW 2007/2, 214 Rz 169, Rı gesellschaften VSW über die Kommissioniert gen finden sich in der Mitteilung zu Art. 82 EC Markteintritt müsse wahrscheinlich, absehbaı

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01 auf dem Markt für in der Schweiz hergestellte ine Konkurrenten, diese verfügen aber nur über x und sind preislich nicht mit Nivarox-Produkten aitgehend unabhängig von der aktuellen Konkursreichende disziplinierende Wirkung auf Nivarox fluss des potentiellen Wettbewerbs zu prüfen.

ine disziplinierende Wirkung nur dann zu, wenn n mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu Marktkönnen (d.h. innerhalb von 2 bis 3 Jahren) und hestens nach einigen Jahren oder nur von gerinn nennenswerten Einfluss auf das Verhalten der r beschränkt ausgewichen werden kann.”

wischen (1) der herkömmlichen Produktionstechhren und (2) neuen Werkstoffen resp. Verfahren n (vgl. dazu auch oben Rz 122).

nologie: Betreffend Produktionswissen der hervarox die Assortiments für Drittkunden herstellt — n dem Rohmaterial von Unruhspiralen sowie der tte der Spirale und der anderen Teile des Assor-

1 Nivarox Unruhspiralen ist nicht allgemein beber von essentieller Bedeutung fur die Qualitatsjesamten Uhrwerkes), da die Qualität der Spirale gierung abhängt. Kleine Abweichungen von den | wirken sich stark auf deren Qualitätseigenschafrahtes geht zurück auf den Ingenieur Reinhard n patentiert. Trotz abgelaufenem Patent blieb die irale bis heute weitgehend geheim und kann bei len. Ein potentieller Markteintreter hat demnach ellen: Entweder kann die Zusammensetzung des gebracht werden oder es wird durch aufwendige, : Legierung entwickelt.

ynamic Currency Conversion (DCC); RPW 2010/1, )08/1, 228 Rz 57, TDC Switzerland AG vs. stromzugang; RPW 2007/2, 262 Rz 145, Terminiechtlinien des Verbandes schweizerischer Werbe- ıng von Berufsvermittlern. Dieselben Voraussetzun- >V (FN 173), Rz 16, in der festgehalten wird, der “und ausreichend sein.

232. Scheinbar verfügt das deutsche

Originalrezepturen sowie grössere Lagerbi Unternehmen wie Rolex, Atokalpa oder ml ckelt (s. unten). Dies zeigt, dass eine Dupli; nen Schwierigkeiten und unter Berücksicht grundsätzlich möglich ist. Das Rohmaterial Fabrikationsprozess muss beherrscht werde

233. Die restlichen Produktionsschritte der lieren sind sehr komplexe Prozesse, die m sen. Bei einer Abweichung von mehr als ei dukt nicht mehr weiterverwenden.?* Insges How betreffend der restlichen Teile des Ass hält Swatch Group zwar verschiedene Patı Spiralen, diese sind aber nach Auffassun Group keine Hindernisse für einen alternati\

234. Nach Ansicht der befragten Marktteiln des Rohmaterials sowie das Know-How deı von Assortiments insgesamt eine grosse nehmen, insbesondere auch solche, welc dass der Herstellungsprozess von Assorti diesbezügliche Produktions-Know-How als barkeit von Trägern dieses Fachwissens s ganz wenige Spezialisten über das notwer muss somit erst einmal solche Spezialister an die Hand genommen werden kann.

235. Um Assortiments zu konkurrenzfähic muss die Produktion in grossen Stückzahle industriellen Produktion resp. der Ausbau e tion von Grossserien scheint relativ schwi grosse Stückzahlen ist aber notwendig, um en. Nivarox hat langjähriges Wissen bezi

239 \/gl. FINANCIAL TIMES, Nivarox: Top componet

unter: http://www.ft.com/cms/s/0/90f7457e-8c [21.10.2013].

24 \/gl. CHRONOS, Basel 2012, S. 64-70.

?# gl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534; Act. n° 10.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

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Unternehmen Haas noch über Straumannstände des Nivarox-Drahtes (s. unten). Andere Wj haben eigene Rezepturen für Spiralen entwi- 7ierung des Materials — bei allen damit verbundeigung der dafür notwendigen langen Zeitdauer — zu kennen reicht indes nicht aus, auch der ganze nn.

Spirale wie Walzen, Einrollen, Härten oder Reguit höchster Genauigkeit ausgeführt werden müs- 1em Tausendstelmillimeter lässt sich das Vorproamt sind diese Prozesse — ähnlich wie das Knowortiments — jedoch grundsätzlich bekannt. Weiter ante im Zusammenhang mit der Herstellung von g der befragten Marktteilnehmer sowie Swatch fen Spiral-Produzenten.***

ehmer ist das Wissen um die Zusammensetzung “konkreten Umsetzung der Herstellungsprozesse Markteintrittsbarriere. Viele der befragten Unterhe selber Assortiments herstellen,““* geben an, ments ausserst komplex sei und erachten das Markteintrittsbarriere. Weiter scheint die Verfügehr beschränkt zu sein: Scheinbar verfügen nur \dige Wissen.*** Eine potentielle Markteintreterin | finden, bevor die Produktion von Unruhspiralen

jen Kosten resp. Preisen herstellen zu können, n erfolgen (s. unten). Der Aufbau einer solchen iner Produktion von Kleinserien zu einer Produkerig zu sein.” Das Produktions-Know-How für eine Produktion von kritischer Grösse aufzubauiglich industrieller Grossproduktion von Assortiit maker pulls back the curtain, 10.11.2007, abrufbar

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, ments und verfügt deshalb in dieser Hinsic Herstellern von Assortiments.

236. Know-How (2) neue Technologien: mit neuen Verfahren resp. Technologien he Silizium-Assortiments, welche mittels LIGA oben Rz 122). Aus Silizium lassen sich qua stellen wie mittels herkömmlicher Techno mehr und mehr in mechanischen Uhren als setzt.”

237. Unruh-Spiralen aus Silizium reagieı schwankungen. Durch die Auftragung eine behoben werden. Im Jahr 2002 hat das | d’Electronique et de Microtechnique’“ (na von Siliziumspiralen nach diesem Verfahre bis 2022). Basierend auf einem im Jahr 2( lungsvertrag wurden die exklusiven Nutzunc Swatch Group, Rolex und Patek Philippe Ub

238. Die Uhrenfirma Ulysse Nardin hat im. lizium-Assortiment eingereicht. Gemäss Ul um eine andere Art Silizium-Spirale als die tent wurde Ulysse Nardin im Jahr 2011 ge Uhren mit Silizium-Assortiment auf den Mar

239. Das CSEM resp. Swatch Group, Rol lassungsklage gegen eine angebliche P: Ulysse Nardin hat daraufhin im Oktober CSEM eingereicht. Dieses Verfahren ist n Die Unterlassungsklage gegen Ulysse Narı scheid des Bundespatentgerichts sistiert. / gegenseitigen Auslizensierung wurde seiteı eingegangen.”

240. Zusammenfassend kann festgehalter Philippe über die exklusiven Nutzungsrech ternehmen setzen denn auch teilweise Sili; keine solchen an Drittkunden. Kein anderes Spiralen aus Silizium auf den Markt bringen dem Bundespatentgericht nach Ansicht von einer alternativen Assortiment-Produktion a ständen in den kommenden Jahren nicht mı

241. Swatch Group bringt in dem Zusamm lich geschützt sei. Konkurrenten könnten ,

346 Bsp. in den meisten Omega „Co-Axial“ Kalibe

Vgl. Internetseite des CSEM: www.csem.ch [ ist gleichzeitig Verwaltungsrat der Swatch Gr Sitze des 13-köpfigen Verwaltungsrates.

248 Vgl. act. n° 42 und 694.

250 Vgl. act. n° 720.

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ht über einen wichtigen Vorteil gegenüber neuen

Seit einigen Jahren werden Assortiments auch rgestellt. Es handelt sich dabei insbesondere um - oder Tiefätz-Verfahren hergestellt werden (vgl. litativ mindestens ebenso gute Assortiments herlogie. Silizium Assortiments werden denn auch Substitut zu herkömmlichen Assortiments einge-

‘en unbehandelt relativ stark auf Temperaturr Schicht aus Siliziumoxid kann dieser Nachteil mehrheitlich öffentlich finanzierte Centre Suisse hfolgend: CSEM) ein Patent für die Herstellung ın beantragt, dieses wurde 2005 gewährt (gültig J)03 abgeschlossenen Forschungs- und Entwickysrechte an diesem Patent den drei Unternehmen ertragen. [...].”

Jahr 2007 ebenfalls einen Patentantrag für ein Siysse Nardin handelt es sich bei dessen Spirale jenige, die das CSEM patentieren liess. Das Pawährt. Ulysse Nardin begann ab dem Jahr 2008 kt zu bringen. °°

2x und Patek Philippe haben im Juli 2010 Unter- ıtentverletzung von Ulysse Nardin eingereicht. 2010 Klage auf Teilnichtigkeit des Patents des 10mentan vor dem Bundespatentgericht hangig. Jin wurde vom zustandigen Gericht bis zum Ent- \uf Bestrebungen von Ulysse Nardin nach einer 1s Swatch Group, Rolex und Patek Philippe nicht

1 werden, dass Swatch Group, Rolex und Patek te für Silizium-Spiralen verfügen. Diese drei Unzium-Spiralen in ihren Uhren ein, verkaufen aber ; Unternehmen kann momentan Assortiments mit . Anzufügen bleibt, dass sich der Rechtsstreit vor Swatch Group [...] hinziehen wird.”° Ein Aufbau us Silizium ist deshalb unter den gegebenen Umöglich.

enhang vor, dass nur ein Teilaspekt patentrecht- Assortiments oder Teile davon (Bsp. Anker) auf

rn. 21.10.2013]. Der Verwaltungsratspräsident des CSEM oup. Swatch Group resp. ETA besetzen weitere drei den Markt bringen, ohne die Patente des C rialien neben Silizium, welche erfolgsverspr:

242. Kostenvorteile (1) herkömmliche 1 einzutreten, sind grosse econmies of scale den Angaben der befragten Marktteilnehm« Skaleneffekte in der Produktion von Technologie:

e Der Hersteller mhvj produzierte im J diese für CHF 35-695. Zum Verglei dardausführung um die CHF 12, in te? L...].

«e Atokalpa bietet bei einer momentan Preisen von CHF 100-250 Assortir von Nivarox Assortiments.

e Concepto verkauft Assortiments zu von etwa 50‘000.7°° Auch dabei hai Nivarox-Assortiments.

243. Diese Beispiele zeigen, dass alternati täten als Nivarox verfügen, ihre Produkte Assortiments anbieten. Dies dürfte primar a ringen Produktionsmenge zurückzuführen s

244. Diese (und andere neue) Lieferanten konkurrenzfähige Produkte herstellen zu ki Dies wird aber schwer erreichbar sein, weil ments zu teuer sind, um ausreichende Me grossen Vorteil gegenüber Neueintretern o als neue Anbieter.

245. Neben den beschriebenen Grössenvc über von neuen Produzenten: Der Masch Assortiments für Drittkunden eingesetzt wi Einsatz und dürfte grösstenteils abgeschri schied dazu neue, sehr teure Spezial-Mas Kosten und damit die Preise in den ersten F

246. Swatch Group macht diesbezüglich ge die Erneuerung der Produktionsmittel inve

751 gl. act. n° 816, S. 6.

52 gl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534; Vgl. auch FINANCIAL TIMES, Ni 10.11.2007.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

254 \/gl. CHRONOS, Basel 2012, S. 67.

255 Vgl. act. n° 115.

258 \/gl. JOURNAL DU JURA, 19.04.2012.

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SEM zu verletzen. Es gebe zudem andere Matechend seien.”°'

‘echnologie: Eine weitere Hürde, in den Markt > in der Herstellung von Assortiments.”” Neben 2r°°? sprechen folgende Indizien für beträchtliche Assortiments mittels herkömmlicher Nivaroxahr 2012 ungefähr [...] Assortiments und verkauft ch: Ein Nivarox-Assortiment kostet in einer Stander Chronometer-Ausführung etwa das Doppelen Kapazität von etwa [...] Assortiments/Jahr zu nents an.?” Dies ist ein Vielfaches des Preises

CHF 70-80 bei einer momentanen Produktion ıdelt es sich um ein Vielfaches des Preises von

ve Anbieter, welche über deutlich tiefere Kapazizu einem Vielfachen des Preises von Nivaroxuf deutlich höhere Kosten aufgrund der relativ geein.

befinden sich in einer schwierigen Situation: Um innen, sind sehr grosse Stückzahlen notwendig. in den ersten Jahren der Produktion die Assortingen zu verkaufen. Dies stellt für Nivarox einen ar, da sie deutlich tiefere Preise setzen können

rteilen hat Nivarox einen weiteren Vorteil gegeninenpark von Nivarox, der zur Herstellung von rd, ist mehrheitlich bereits seit vielen Jahren im eben sein. Ein neuer Hersteller muss im Unterchinen beschaffen (vgl. unten Rz 255), was die roduktionsjahren zusätzlich erhöht.

ıltend, dass Nivarox in den letzten Jahren stark in stiert habe. Dies sei deshalb kein Kostenvorteil

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, yarox: Top component maker pulls back the curtain,

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, mehr. Zudem habe ein neuer Anbieter We’ zienten und kostengünstigen Produktionsm verbrauch) arbeiten könne. So hätten moc Vorteile gegenüber alten Einheiten. Swatch Preise gerne erhöhen würde, dies jedoch a der WEKO bisher nicht getan habe.?°’

247. Kostenvorteile (2) neue Technologi Assortiments scheinen bei neuen Technoloc Gemäss Angaben von Sigatec, welche mit Silizium herstellt, lassen sich Spiralen aus kömmliche Spiralen. Verglichen mit der hei relativ geringen Stückzahlen zu tiefen Kost treter Accurat (vgl. oben Rz 201) gibt an, d tragfähige, wettbewerbsfähige Alternativen |

248. Zur Illustration können die Zahlen vo! zierte im Jahr 2011 rund [...] Assortiments. Diese Preise sind trotz relativ geringer Men oben genannten alternativen Anbieter. An c mentan aufgrund des oben beschriebenen Vermarktung kompletter Assortiments aus S

249. Investitionsbedarf / Gewinnaussich Assortiments benötigt viel Kapital, jedoch w produktion (s. oben). Die befragten Marktte duktion von Assortiments von über 10'000 vestitionsbedarf von ungefähr CHF 10-25 N ternehmen mhvj, welches momentan unge CHF 20 Mio. in den Aufbau ihrer Produktior etwa [...] Assortiments/Jahr her und investi 0.°° Der Aufbau einer Produktion im gross Angaben von Swatch Group betragen die n renzfähige Produkte zu Nivarox herstellen | mit den Angaben der befragten Unternehme

250. Die nötigen Investitionen für eine Proc tiefer zu sein als bei der herkömmlichen T Produktion von momentan rund [...] Assortit

258 Vgl. act. n° 694.

259 vgl. act. n° 684 und 736

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

261 Vgl. act. n° 141.

262 Vgl. act. n° 115.

263 Vgl. act. n° 10.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534. Die Frage wurde nur von wen

268 Vgl. act. n° 65.

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tbewerbsvorteile, da er von Beginn weg mit effiitteln (z.B. bezüglich Umrüstzeiten und Energielerne, CAD-gesteuerte Maschinen diesbezüglich 1 Group macht weiter geltend, dass Nivarox ihre ufgrund der Möglichkeit einer Intervention seitens

en: Die Kostenvorteile von Nivarox bei Standardyien wie Silizium etc. weniger ausgeprägt zu sein. einer Lizenz von Ulysse Nardin Assortiments aus Silizium zu tieferen Kosten herstellen als herkömmlichen Technologie könne man bereits mit en produzieren.”°° Auch der potentielle Markteinass nur mit der Siliziumtechnologie wirtschaftlich oroduziert werden könnten.”

n Sigatec herangezogen werden: Sigatec produ- Der Preis eines Assortiments betrage etwa [...]. Je näher an den Preisen von Nivarox als jene der lieser Stelle sei daran erinnert, dass Sigatec mo- Patentrechtsstreits (vgl. oben Rz 237 ff.) in der ilizium behindert ist.

ten: Der Aufbau einer grösseren Produktion von eniger als der Aufbau einer integralen Uhrwerksiinehmer, welche in den letzten Jahren eine Pro- Stück jährlich aufgebaut haben, geben einen Inlio. für den Aufbau der Produktion an.?° Das Unfähr [...] Assortiments pro Jahr herstellt, gibt an, 1 investiert zu haben.?°' Atokalpa stellt momentan erte für den Produktionsaufbau rund CHF 25 Mien Stil erfordert entsprechend mehr Mittel: Nach ötigen Investitionen CHF 40-70 Mio., um konkurzu können.?°® Diese Angabe deckt sich ungefähr 284 Td.

Juktion von Silizium-Assortiments scheinen etwas echnologie. Sigatec gibt an, in den Aufbau ihrer nents, CHF [...] investiert zu haben.?®

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, igen Unternehmen beantwortet.

251. Die Lernkurve bei der Herstellung vo scheint sehr lange zu sein. Die befragten | dass ein Markteintreter ungefähr 11 Jahre varox herstellen zu können. Nicht wenige

gar als unmöglich ein.*°° Die Analyse der F realisiert wurden, ergibt einen etwas tieferer nämlich etwa 5-8 Jahre (arithmetisches Mit den, dass die Projekte, welche in den letzte von < 5'000 Stück jährlich bis zu ungefähr ° tätsstufen reichen (vgl. auch oben Rz 249). Nivarox. Weiter muss betont werden, dass Qualität, Preis und Menge konkurrenzfäh Swatch Group muss ein Unternehmen, das um konkurrenzfähige Produkte zu Nivarox

bereits in der Uhrenindustrie tätig sind, seie ler wie A. Lange & Söhne, Ulysse Nardin, F re und Patek Philippe hätten eine interne Zeitspanne aufgebaut. Diese Angabe dürft mationen deutlich zu niedrig sein und wid nehmen.

252. Diese hohen Investitionen verbunden neuer Hersteller erst ab einer gewissen Gr und somit Marktanteile gewinnen kann, füh wenn überhaupt - erst langfristig mit Gewir sehr lange Zeitdauer, welche notwendig is Es kann deshalb davon ausgegangen we Assortiment-Produktion erst in der langen F von Markteintritten, da nicht alle potentiell haben und in den ersten Jahren hohe Verlu:

253. Silizium-Assortiments scheinen eine Assortiments zu sein. Zudem sind die Gri ausgeprägt. Dies führt dazu, dass bereits al Preise angeboten werden könnten. Mon Assortiments jedoch durch einen hängigen ven Produktes behindert.

254. Sellita macht darauf aufmerksam, da derlichen finanziellen Mittel und technische meisten Branchenunternehmen um ein Vieli

255. Beschaffung von Spezialmaschine kömmliche Assortiments herzustellen, sind

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140,

205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258,

460, 461, 534.

Vgl. act. n° 10.

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n Assortiments, insbesondere von Unruhspiralen Unternehmen gehen im Durchschnitt davon aus, ' braucht, um konkurrenzfähige Produkte zu Ni- Unternehmen schätzen ein solches Unterfangen rojekte, welche in den letzten Jahren tatsächlich 1 Zeitbedarf (zu einzelnen Projekten siehe unten), tel: 6,5 Jahre).?° Dabei muss berücksichtigt weran Jahren realisiert wurden, von einer Produktion 100‘000 Stück/Jahr und über verschiedene Quali- Dies ist ein Bruchteil der Produktionsmenge von heute kein Unternehmen in der Lage ist, punkto ige Produkte zu Nivarox herzustellen. Gemäss noch nicht im Markt tätig ist, vier Jahre rechnen, herstellen zu können. Für Unternehmen, welche nein bis zwei Jahre dafür nötig.” Uhrenherstelarmigiani, Rolex, Roger Dubuis, Jaeger LeCoult- Produktion von Hemmungen in einer ähnlichen e im Lichte aller zur Verfügung stehenden Inforersprechen den Angaben der genannten Untermit dem oben beschriebenen Problem, dass ein össenordnung konkurrenzfähige Preise anbieten ren dazu, dass ein (potentieller) Markteintreter — ınen rechnen kann. Dies wird verstärkt durch die t, bis eine Assortiment-Produktion aufgebaut ist. rden, dass sich die hohen Investitionen in eine rist auszahlen. Dies senkt die Wahrscheinlichkeit an Investoren einen so langfristigen Zeithorizont ste hinnehmen können.

gute Alternative zu herkömmlichen Nivaroxssenvorteile in der Produktion offenbar weniger ) relativ geringen Stückzahlen wettbewerbsfähige ıentan sind alternative Anbieter von Silizium- Patentstreit in der Vermarktung dieses alternatiss die für die Herstellung von Assortiments erforan Infrastrukturen die Möglichkeiten der weitaus aches übersteigen würden.?°

n: Die Maschinen, die notwendig sind, um hernicht einfach auf dem Markt erhältlich. Vielmehr

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, handelt es sich dabei um Spezialanfertigu hersteller zuerst entwickelt werden müssen voraus (s. oben) und verlängert den Prozes

256. Reputation: Eine weitere Hürde bei L zenten ist analog der Uhrwerke, dass Niva niessen punkto Qualität und Zuverlässigke erarbeiten. Gerade Assortiments sind für Uhrwerke zentral, gelten sie doch als das | 121 ff.). Wie Uhrwerke sind Assortiments in fristige Qualität resp. die Zuverlässigkeit sic len lässt. Diese Zuverlässigkeit ist für Endkt zenten von zentraler Bedeutung. Da die Zu bekannt ist, dürfte es für einen Markteintre zusetzen. Hersteller mechanischer Uhrwer seit Jahrzehnten bewährte Produkt von Nive

257. Switching costs: Neben den bereits stellung von Nivarox-Assortiments zu Ass¢ Dies hängt zum einen mit den technisch Assortiments zusammen (vgl. oben Rz 12 ments für die ETA-Kaliber 2892 sowie 775 und werden von vielen Herstellern für versc ver Produzent Assortiments her, die punkt von Nivarox vergleichbar sind, lässt sich d gehen.

258. Vor dem Hintergrund des Voranstehe hoch eingestuft werden. Dies zeigt sich au gamme Manufakturen mit langer Tradition ‚ sollten die Markteintrittshürden jedoch Uben

Analyse vergangener und aktueller Expansi

259. Nachfolgend werden vergangene Ma onsprojekte beschrieben und deren Auswirk

e Das Unternehmen mhvj, welches w produziert seit einigen Jahren Assoı ken von Soprod (vgl. oben Rz 168 ı den verkauft. Mhvj produzierte im . Kapazität von mehreren hundertta 2013 ein eigens dafür vorgesehen: benötigte nach eigenen Angaben | Assortiment-Produktion und erhöht Insgesamt ergibt sich dadurch eine von mehreren hunderttausend Stück

77° Vgl. act. n° 58, 65, 67, 70, 74, 80, 81, 88, 91, 127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534; Vgl. auch act. n° 430 sowie FI back the curtain, 10.11.2007.

27) Vgl. act. n° 224, S. 99.

272 Vgl. act. n° 702. Vgl. auch LE QUOTIDIEN JURY

273 Vgl. act. n° 702.

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ngen, welche zusammen mit einem Maschinen- 77° Dies wiederum setzt ein gewisses Know-How > zum Aufbau einer Assortiment-Produktion.

Jmstellung von Nivarox auf einen anderen Produrox-Assortiments einen ausgezeichneten Ruf geit. Ein Neueinsteiger muss sich diesen Ruf erst die Qualität und Zuverlässigkeit mechanischer derzstuck einer mechanischen Uhr (vgl. oben Rz gewisser Hinsicht Erfahrungsgüter, deren längerh erst mit dem Gebrauch über die Jahre feststelinden, die Uhrenhersteller sowie Uhrwerksproduiverlassigkeit alternativer Assortiments aber nicht ter zu Beginn schwierig sein, seine Produkte abke vertrauen im Zweifelsfall wohl lieber auf das ur OX.

beschriebenen Markteintrittsbarrieren ist die Umjrtiments alternativer Produzenten nicht einfach. en Begebenheiten und den Abmessungen der A). In der Schweiz haben sich aber die Assorti- 0 gewissermassen als Standards herausgebildet shiedene Uhrwerke benutzt.*” Stellt ein alternati- o Abmessung und Funktionalität mit denjenigen eshalb das eingangs beschriebene Problem umnden können die Markteintrittsbarrieren als sehr ch im Umstand, dass viele renommierte haut-de- Assortiments nicht selber herstellen. Längerfristig nindbar sein.

onsprojekte

rkteintritte sowie laufende und künftige Expansiungen auf die Marktstruktur evaluiert.

je Soprod mit der Festina-Gruppe verbunden ist, timents. Diese werden einerseits in den Uhrwer- Ind Rz 200) verwendet, andererseits an Drittkun- Jahr 2012 rund [...] Assortiments und plant eine usend Assortiments/Jahr. Dazu wurde Anfang 2s Fabrikationsgebäude eröffnet.””? [...].2”° Mhvj is zum Jahr 2011 acht Jahre zum Aufbau der momentan, wie oben erwähnt, die Kapazitäten. Aufbauzeit bis zu einer industriellen Produktion ‘von ungefähr 12 Jahren. Betreffend den zukünf-

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, NANCIAL TIMES, Nivarox: Top component maker pulls tig auf dem Markt verfügbaren Kar (gruppeninterne) Uhrwerkhersteller Assortiments abnehmen wird.” So im Jahr 2015. D.h. bis dahin werden Im Jahr 2020 plant mhvj eine Kapaz Markt verfügbaren Kapazitäten dami

e Die zur Sandoz-Stiftung gehörende | Produktion der Unruhspiralen wurd hat eine momentane Kapazität von auf [...] Stück/Jahr zu erhöhen. Atol sieben Jahren auf.*” In Bezug auf A er hat gemäss eigenen Angaben eir sich finanziell am Kapazitätsausbau

e Concepto verkaufte gemäss Press den Ausbau der Kapazitäten auf 40 eine neue Legierung für die Unruh drei Jahre.?”®

e Precision Engineering, welche zur | 2010 Assortiments her. Momentan Stück. Die Herstellerin brauchte [... material).?”° Precision Engineering ¢ zu wollen.?° Precision Engineering i on voranzutreiben”®" und befindet s rungsprozess.””- Es ist deshalb zun Grössenordnung Precision Enginee ren wird.

e Technotime produzierte im Jahr 201 zitat von 30'000 bis 50'000 Rohspiri tierte Spiralen jährlich. Technotime duktion.?®® Gemäss Presseangaben gerbestände an Nivarox-Draht °**

e Das deutsche Unternehmen Carl Ha in den 1930er-Jahren) besitzt gemi varox Rezeptur. Haas gab die Spir sattelte u.a. auf Rückstellfedern für gemäss der Uhrenzeitschrift Chrono rungen für deutsche und Schweizer

274 Vgl. act. n° 144.

275 \/gl. WATCH AROUND, Nr. 7, Frühling-Sommer 276 Vgl. act. n° 115.

277 Vgl. act. n° 716.

278 \/gl. JOURNAL DU JURA, 19.04.2012.

279 Vgl. act. n° 195; Das Material für die Unruhsp nal-Nivarox Rezept und wird PE3000 genanr Gemäss Presseberichten hat Precision Engir jährlich herzustellen (vgl. CHRONOS, Basel 20 781 \/gl. CHRONOS, Basel 2012, S. 64 ff.

78? \/gl. act. n° 681; vgl. auch LE JOURNAL DU JUF 283 Vgl. act. n° 58.

284 \/gl. WATCH AROUND, Nr. 7, Frühling-Sommer

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yazitaten von mhvj gilt es anzuführen, dass der Soprod einen gewissen Teil der produzierten rod plant eine Kapazität von ungefähr [...] Stück nur [...] an Drittkunden geliefert werden können. itat von [...], längerfristig dürften sich die auf dem t stark erhöhen. [...].

Atokalpa stellt seit 2005 Assortiments her. Für die e eine eigene Legierung entwickelt.*” Atokalpa [...] Assortiments/Jahr und plant diese bis 2015 calpa baute ihre Assortiment-Produktion während tokalpa ist anzufügen, dass [...]. Auch TAG Heuie langfristige Partnerschaft mit Atokalpa und hat von Atokalpa beteiligt.”’”

berichten 2012 50'000 Assortiments und plant 0‘000 Stück/Jahr bis 2015. Concepto entwickelte spiralen. Der Produktionsaufbau dauerte bisher

Voser Gruppe in Schaffhausen gehört, stellt seit

beträgt die jährliche Produktion ungefähr [...] | Jahre zum Aufbau der Produktion (ohne Spiraliibt an, im Jahr 2015 [...] Assortiments herstellen st auf Partnersuche, um die industrielle Produktiich momentan scheinbar in einem Umstrukturien jetzigen Zeitpunkt unsicher, ob und in welcher ring mittel- bis langfristig Assortiments produzie-

0 rund 2'000 Unruhspiralen, hat aber eine Kapaalen oder 12‘000—15‘000 auf den Unruhreif monbenötigte fünf Jahre für den Aufbau dieser Proverfügt Technotime noch über relativ grosse Laas (als einstiger Partner der Nivarox-Entwicklung iss dem Uhrenmagazin Chronos die genaue Nialproduktion in den 1970er Jahren aber auf und Autotachometer um. Seit 2009 produziert Haas s wieder Unruhspiralen in verschiedenen Ausfüh- Kunden in Schramberg D (inkl. zugekauften Un-

2009.

irale von Precision Engineering basiert auf dem Origit (vgl. CHRONOS, Basel 2012, S. 68f.).

ieering die Möglichkeit, rund 200‘000 Assortiments 12, S. 68 f.).

A, 03.11.2012.

2009.

ruhen). Haas konnte beim Wiedereii te Maschinen und Know-How (älteı rückgreifen. Weiter verfüge Haas nı Draht, was für über sechs Mio. Unru tät betrage momentan etwa 300°00 als Nivarox-Spiralen seien. Haas p schen Partnern Grösseres im Wests Spiralen an Schweizer Kunden liefe ne konkreten Projekte und geplante

e Der japanische Uhrenkonzern Seikc fert jedoch gemass eigenen Angak serhalb der Gruppe. Seiko gibt an, ı Nivarox-Assortiments seien, da sie kommt die Swiss Made Thematik (\ Schweizer Uhrenhersteller kann sic dische Assortiments in ein Swiss M die Uhrenmarke Tag Heuer im Marz von Seiko in einen Teil ihrer selbst Sekretariat ist im Lichte des Vor: Seiko in Zukunft als Zulieferer von / ne Rolle spielen wird. Es ist jedoch serem Stil Schweizer Kunden beliefe

e Sigatec verfügt über eine Lizenz vor auf Silizium-Assortiments.”” Sigate ments. Sigatec benötigte [...] Jahre erwähnten Patentstreitigkeiten (vgl. tec ausgehen, möchte die Herstelle kunft komplette, regulierte Assortime einen Output von [...] Assortiments die Patentstreitigkeiten sich längere ausgehen, müsste Sigatec auf die verzichten.

260. Aufgrund der vorgängig beschriebene te dürften bis 2015 zusammenfassend [.. ments von Drittanbietern auf den Markt kor sere Unsicherheiten betreffend die zukunfti Angaben zu Concepto basieren alleine au von Precision Engineering ist unklar ebens

85 \/gl. CHRONOS, Basel 2012, S. 64 ff.

286 Vgl. act. n° 194.

287 Vgl. act. n° 205.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

Vgl. Pressemitteilung von Tag Heuer, abrufb: [21.10.2013].

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, ( er (Calibre 1887) ebenfalls auf Know-How vo Vgl. act. n? 42.

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ıstieg in die Produktion von Spiralen auf bewähr- e Spezialisten in der Unternehmensgruppe) zu- Ich Uber ein Lager von mehr als 80 kg Nivaroxhspiralen ausreichen dürfte. Die jährliche Kapazi- 0 Spiralen pro Jahr, welche aber deutlich teurer lane für die Zukunft zusammen mit eidgenössichweizer Jura.’°° Haas selber gibt an, in Zukunft rn zu wollen.?®° Dem Sekretariat sind jedoch kei- Kapazitäten bekannt.

) produziert Assortiments in hoher Stückzahl, lieyen lediglich minimale Mengen an Kunden aus- Jass ihre Assortiments keine guten Substitute zu nicht mit diesen austauschbar seien.?® Hinzu igi. oben Rz 129 ff.): Ein Grossteil der befragten Nn aus Marketinggründen nicht vorstellen, auslänade Uhrwerk einzusetzen.”® Nichtsdestotrotz hat 7 2012 bekanntgegeben, in Zukunft Assortiments - hergestellten Uhrwerke einzubauen.”® Für das unstehenden schwierig abzuschätzen, inwiefern \ssortiments für die Schweizer Uhrenindustrie eiunwahrscheinlich, dass Seiko in Zukunft in grösrn wird.

1 Ulysse Nardin für den Gebrauch ihres Patentes © produzierte im Jahr 2011 rund [...] Assortifür den Aufbau ihrer Produktion. Falls die oben oben Rz 237 ff.) rasch und zugunsten von Sigarin ihre Kapazitäten stark ausbauen und in Zu- ‘nts an ihre Kunden liefern. Sigatec plant diesfalls im Jahr 2015 und [...] Stück im Jahr 2020. Falls > Zeit hinziehen oder zuungunsten von Sigatec Produktion kompletter Assortiments inkl. Spirale

n, dem Sekretariat bekannten Expansionsprojek- ] Assortiments und bis 2020 [...] mehr Assortinmen. Diesbezüglich ist anzumerken, dass grösyen Kapazitäten gewisser Anbieter bestehen: Die ' Presseberichten, die Situation und Ausrichtung o wie allfällige Ausbaupläne in der Schweiz von

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

ar unter: http://presscorner.tagheuer.com Jass das in-house hergestellte Uhrwerk von Tag Heun Seiko basiert (vgl. http://www.uhren- 1887 [21.10.2013]).

Haas. Hinzu kommen Patentstreitigkeiten b gie, welche momentan die Produktion von dern.

261. LJP bringt vor, dass die genannten Menge, Qualität und Preis keine Substitute über hinaus sei der mögliche Anbieter Sig sei aus heutiger Sicht unklar, ob es einem Nivarox vergleichbaren Mengen, Preisen ur sierung der aufgeführten Pläne und Projekte

262. Neben den oben genannten Anbieter eine Reihe von Uhrenherstellern in den letz den Eigengebrauch investiert:

e Sellita produziert mechanische Uhrv chen Preissegment wie ETA. Um Assortiments verfügen, welche prei: Die oben aufgeführten alternativen | dingung (noch) nicht (vgl. oben Rz: tan (noch) auf Assortiments von Niv: sche Uhrwerke herzustellen. Sellit auszubauen (vgl. Rz 198). Sellita he on von Assortiments aufzubauen” Aufbau einer eigenen Assortiment-F damit ihren Eigenversorgungsrad le varox [...] — wenn überhaupt — nur si

e Wie oben erwähnt, plant Richemont rin Manufacture Horlogére Val Fleuri

e Die Marken Hublot, Zenith und Bul sichtigt [...].?%°

e Rolex gibt auf die Frage, ob sie Ex dass man in Biel neue Gebaude gek sich schliessen, dass Rolex die Prov Zeitungsberichten hat Rolex mit der tion weiter vorangetrieben. Assortim bei der Swatch-Group-Tochter Nivar eigenem Patent her. Auch das Aus gewonnene Legierung (Parachrom Fabrikate sein.” [...].

e Daneben planen drei kleinere Uhre doch in relativ bescheidenem Rahm:

2! Vgl. act. n° 869, Rz 16 ff.

292 Vgl. act. n° 430.

298 Vgl. act. n° 126.

204 Vgl. act. n° 210.

2 gl. act. n° 130, 258, 336.

296 Vgl. Pressemitteilung Tag Heuer und LE TEM 297 Vgl. act. n° 121.

298 \/gl. NZZ AM SONNTAG, 21.10.2012, S. 27.

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ezüglich der zukunftsträchtigen Siliziumtechnoloalternativen Produkten für den Drittmarkt verhinmöglichen Hersteller von Assortiments Punkto ' zu Nivarox-Assortiments anbieten würden. Daratec durch einen Patentrechtsstreit blockiert. Es Drittanbieter gelingen werde, Assortiments in mit id vergleichbarer Qualität herzustellen. Die Reali- > sei zudem gänzlich ungewiss. ”°"

1, welche (auch) für Drittkunden produzieren, hat ten Jahren in den Aufbau eigener Kapazitäten für

jerke in grossen Stückzahlen und in einem ähnlikonkurrenzfähig zu bleiben, muss Sellita über slich mit Nivarox-Assortiments vergleichbar sind. >roduzenten von Assortiments erfüllen diese Be- 2A2 und Rz 248). [...]. Sellita ist deshalb momenarox angewiesen, um konkurrenzfähige mechani- ı plant zudem, ihre Produktion von Uhrwerken it deshalb damit begonnen, eine eigene Produkti- “und plant, im Jahr [...] zu produzieren.””® Der roduktion steht aber erst am Anfang. Sellita wird ingsam erhöhen, kann aber die Bezüge von Ni- Ahr langfristig ersetzen.

mehr als CHF [...] in inre Komponentenherstelleer zu investieren (vgl. oben Rz 204). [...].””

gari der LVMH-Gruppe [...].”” Tag Heuer beabpansionsplane bezüglich Assortiments habe, an, aut habe für die Eigenproduktion.””’ Daraus lässt Juktion eigener Spiralen weiter ausbaut. Gemäss n Neubau in Biel die Vertikalisierung der Produkents seien noch vor wenigen Jahren mehrheitlich ox gekauft worden, heute stelle Rolex diese nach gangsmaterial fabriziere man in Biel selber. Die ) soll sogar stossresistenter als herkömmliche

nfirmen die Produktion eigener Assortiments, jean. [...].

ps vom 21.03.2012.

263. Diese Auflistung der dem Sekretariat duktion von Assortiments zeigt, dass einige ihre Produktion von Assortiments ausbauet samt handelt es sich dabei jedoch gesamt nachgefragte Menge an Assortiments wird sicherlich etwas abnehmen. Gemäss den / nehmer werden im Jahr 2015 verglichen mi Eigengebrauch hergestellt werden. Längerf den demnach verglichen mit 2010 rund [...] produziert werden.

264. Weiter ist anzumerken, dass unter Be dem Sekretariat bekannten Expansionsproj Uhrenmarken, welche eigene Uhrwerke prc werden. Die Hürden, eine eigene Produktic nach um einiges höher zu sein als bei den L

265. LJP macht geltend, dass die Projekte zen bringen würden. Durch eine erhöhte | würden die Liefermengen von Nivarox an I mindestens 20 Jahre brauchen, um eine wir

Zwischenfazit

266. Die Markteintrittsbarrieren sind als se doch überwindbar sein. In der Vergangenl ungefähr 5-8 Jahre zum Aufbau von Kapa von Nivarox entsprechen. Diese Unternehr ihrer Kapazitäten. Diese Projekte sind aber ren ausgelegt und die Realisierung teilweis weiligen Kapazitäten immer noch deutlich u neue Markteintritte bräuchten dementsprec dukte zu Nivarox anbieten könnten. Hinzu H basierende Projekte durch immaterialgüter bezüglich sind Markteintritte momentan wo gehalten werden, dass es kurz- bis mittelfr wird, die in Punkto Menge, Qualität und Pre

267. Weiter erhöhen verschiedene Abneh gungsgrad an Assortiments. Dabei handel welche erst längerfristig ins Gewicht faller ments längerfristig einerseits etwas entsch die erhöhte Eigenproduktion an Uhrwerke grösseren Bedarf nach Assortiments führer produktion an in-house Assortiments deutlic unter sonst gleichen Bedingungen - in Zukt

268. Zusammenfassend kann festgehalteı von Expansionsabsichten von bestehender Uhrenhersteller die Eigenproduktion forcie reicht, um Nivarox in irgendeiner Weise disz

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bekannten Expansionsprojekte bei der Eigenprowenige Marktteilnehmer in den nächsten Jahren 1 resp. eine Produktion aufbauen werden. Insgelaft um relativ kleine Mengen. Die auf dem Markt dadurch — unter sonst gleichen Bedingungen — \ngaben der vom Sekretariat befragten Marktteilt 2010 rund [...] zusätzliche Assortiments für den ristig sind weitere Projekte in Planung, 2020 werzusätzliche Assortiments für den Eigengebrauch

rücksichtigung der heutigen Umstände sowie der ekte in Zukunft lediglich ungefähr ein Drittel aller Jduzieren, auch Assortiments in-house herstellen yn von Assortiments aufzubauen, scheinen dem- Jnrwerken.

fur den Eigenbedarf Dritten wie LJP keinen Nut- =igenproduktion von gewissen Marktteilnehmern Jritte wie LJP nicht erhöht. Gemäss LJP wird es kliche Alternative zu Nivarox zu etablieren.”

Ahr hoch einzustufen, längerfristig sollten sie jeleit kam es zu Markteintritten. Diese benötigten zitäten, welche einem Bruchteil der Kapazitäten nen planen teilweise einen (erheblichen) Ausbau über einen Zeithorizont von mindestens drei Jahse unsicher. Weiter zu beachten ist, dass die jenter jenen von Nivarox zu liegen kämen. Allfällige :hend sehr lange, bis sie konkurrenzfähige Procommt, dass auf zukunftsträchtigen Technologien rechtliche Streitigkeiten behindert werden. Dieshl auszuschliessen. Es kann vorerst einmal festistig keine neuen Anbieter auf dem Markt geben is mit Nivarox werden konkurrieren können.

mer von Nivarox momentan ihren Eigenversort es sich jedoch um relativ geringe Kapazitäten, 1 werden. Dies dürfte die Knappheit an Assortiärfen. Andererseits ist jedoch zu beachten, dass n (vgl. oben Rz 205) demgegenüber zu einem | wird. Diese Mehrnachfrage übersteigt die Mehrth. Somit wird die Nachfrage nach Assortiments — ınft tendenziell noch zunehmen.

1 werden, dass potentielle Konkurrenz in Form | Anbietern zwar vorhanden ist und verschiedene ren, dies jedoch kurz- bis mittelfristig nicht ausiplinieren zu können.

B.3.1.2.2.3 Nachfragemacht

269. Bezüglich Nivarox ist nicht davon aus chendem Mass zu disziplinieren vermöger kaum über Verhandlungsmacht zu verfüger Lieferungen an Kunden einstellen will. Niv auf die Belieferung Dritter angewiesen zu se

270. Zudem verfügt Nivarox bei der Pre Schweiz über einen sehr hohen Marktanteil nen aufgrund beschränkter Kapazitäten nut ternative Anbieter ausweichen. Zusamme demnach über keine disziplinierende Nachfı

B.3.1.2.2.4 Fazit

271. Wie oben gezeigt, kann sich Nivaro» Assortiments weitgehend unabhängig von | aktuelle als auch der potentielle Wettbewer Auch die Abnehmer von Nivarox verfügen varox verfügt somit über eine marktbeherrs fristig nichts ändern, langfristig besteht jedc keit, dass die marktbeherrschende Stellung

B.3.1.2.3 Fertiguhren

272. Nachfolgend wird die Marktstellung ve Fertiguhren betrachtet. Eine abschliessend lich nicht erforderlich, da es für den vorliege ne marktbeherrschende Stellung auf dem

Group wird nicht vorgeworfen, ihre Stellung dern ihre marktbeherrschende Stellung aı Assortiments u.a. dazu einzusetzen, die Mi chanische Uhren zu behindern (vgl. hierzu sich nachfolgende Analyse auf den aktuelle

B.3.1.2.3.1 Aktueller Wettbewerb Marktteilnehmer und Marktanteile Uhren

Gemäss einer Studie der Bank Vontobel sin

Abbildung 6: Marktanteile Uhren 201

3° \/gl. VONTOBEL RESEARCH, Vontobel Luxury C

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zugehen, dass die Abnehmer Nivarox in ausrei- . Vielmehr scheinen die Abnehmer von Nivarox 1. Dies zeigt sich primär daran, dass Nivarox ihre arox resp. Swatch Group scheint demnach nicht in.

Jduktion von mechanischen Uhrwerken in der

von [90-100] % und die meisten Abnehmer kön- “in einem sehr eingeschränkten Ausmass auf alnfassend verfügen die Abnehmer von Nivarox agemacht.

‘ auf dem Markt für in der Schweiz hergestellte anderen Marktteilnehmern verhalten. Sowohl der bp reichen nicht aus, um Nivarox zu disziplinieren. über keine disziplinierende Nachfragemacht. Nichende Stellung. Daran wird sich kurz- bis mittelch aufgrund potentieller Konkurrenz die Möglichvon Nivarox geschwächt werden könnte.

yn Swatch Group im Bereich der (mechanischen) > Beurteilung der Marktverhältnisse ist aber letztnden Fall keine Rolle spielt, ob Swatch Group ei- Markt für mechanische Uhren zukommt. Swatch auf dem Markt für Uhren zu missbrauchen, son- ıf den Märkten für mechanische Uhrwerke und 'bewerber auf dem nachgelagerten Markt für meunten Rz 283 ff.). Aus diesem Grund beschränkt n Wettbewerb.

d die weltweiten Uhrenverkäufe wie folgt verteilt:

2 nach Umsatz”

;oods Shop, Watch Industry, 2012, S 23.

18% — 16% - 14% - 12% - 10% - 8% - 6% - 4% - 2% -

nos

Abbildun

g 7: Marktanteile mechanische UI

Abbild

ung 8: Marktanteile mech. Uhre

Abbildut

1g 9: Marktanteile mech. Uhren z

Nach herrschender Lehre und Rechtsprec schliessende Aufzählung von Verhaltenswe schenden Stellung in Frage kommen, wo Abs. 1 KG in jedem Fall gegeben sein müs klausel auch Sachverhalte erfasst, die im Be

B.3.2.2 Behinderungsmissbrauch

283. In Art. 7 Abs. 1 KG werden zwei stı missbräuchlich bezeichnet: einerseits die B sachverhalte.°”

284. Behinderungssachverhalte treten in ( genüber Konkurrenten auf und sind ihrem hinderungssachverhalten werden andere Ui Wettbewerbs behindert. Durch verdrängen nehmens werden aktuelle Konkurrenten g Markteintritt potentieller Konkurrenten wird bewerbswidrigen Marktverschliessung (fore zu, dass marktbeherrschende Unternehme Wettbewerbsfahigkeit ihrer Produkte oder I nicht nur zu einer Beeinträchtigung der We wirksamen Wettbewerbs an sich.°®

285. Ein marktbeherrschendes Unternehm verschiedenen Märkten oder Marktstufen | dem Markt stattfinden, in dem die Marktbeh Man spricht in diesem Fall von horizonta Anderseits kann ein marktbeherrschendes nachbarten, vor- oder nachgelagerten Märl betrachtete Unternehmen entweder (noch) Behindert ein marktbeherrschendes Unte nachgelagerten Markt, spricht man von

sure).

286. Eine solche Marktverschliessung im auf, wenn das marktbeherrschende Untern tätig ist. Es besteht dann die Möglichkeit, 0

306 \/gl. MARC AMSTUTZ/BLAISE CARRON, in: Basle

Reinert (Hrsg.), Basel 2010, Art. 7 N 25 m.w. Fribourgeoises (EEF)/Watt Suisse AG, Fe&deı concurrence/Commission de recours pour le: 173, Tarifverträge Zusatzversicherung Kanto AG (Unique) - Valet Parking; RPW 2011/1, 9 (DCC); EVELYNE CLERC, in: Droit de la Concu Bovet (Hrsg.), Art. 7 LCart N 5; JURG BORER, rich 2005, Art. 7 N 4 ff.; BOTSCHAFT 95 (FN 1: Vgl. zu den Ausbeutungssachverhalten BVG: nierungspreise im Mobilfunk (B-2050/2007), | Art. 7 N 46. Der Ausbeutungsmissbrauch ste im Folgenden nicht weiter darauf eingegange und 19. 3° gl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art

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"hung handelt es sich dabei um eine nicht abisen, welche als Missbrauch einer marktbeherrbei jedoch die allgemeinen Kriterien von Art. 7 sen. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Generalsispielkatalog nicht erwähnt sind.”

ukturell verschiedenartige Verhaltensweisen als ehinderungs- und andererseits die Ausbeutungsder Regel als Wettbewerbsbeschränkungen ge- Wesen nach wettbewerbsbezogen. Bei den Beiternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des des Verhalten des marktbeherrschenden Untereschwächt oder vom Markt verdrängt oder der be- oder gar verhindert. Es kommt zu einer wettclosure). Der Behinderungsmissbrauch führt dan ihre Konkurrenten durch andere Mittel als die Jienstleistungen ausschliessen. Es kommt daher ttbewerber, sondern zu einer Beschränkung des

en kann andere Unternehmen grundsätzlich auf behindern. Einerseits kann die Behinderung auf errschung besteht, d.h. auf derselben Marktstufe. ler Marktverschliessung (horizontal foreclosure). Unternehmen andere Unternehmen auch auf be- <ten behindern, d.h. auf Märkten, auf denen das gar nicht tätig oder nicht marktbeherrschend ist. rnehmen Marktteilnehmer auf einem vor- oder vertikaler Marktverschliessung (vertical foreclo-

Sinne einer Liefersperre tritt insbesondere dann ehmen ebenfalls auf dem nachgelagerten Markt lass ein marktbeherrschendes Unternehmen verr Kommentar zum Kartellgesetz, Marc Amstutz/Mani H.; RPW 2003/4, 961 E. 6.5.1, Entreprises Electriques ation des Coopératives Migros/Commission de la

> questions de concurrence; RPW 2008/4, 579 Rz

n Luzern; RPW 2006/4, 640 Rz 98, Flughafen Zürich 5 ff., SIX/Terminals mit Dynamic Currency Conversion rrence, Commentaire romand, Pierre Tercier/Christian Kommentar zum schweizerischen Kartellgesetz, Zü- 10), S. 570.

ar, 24. Februar 2010, Swisscom gg. Weko i.S. Termiht im vorliegenden Fall nicht im Vordergrund, so dass n wird.

.7 N 43; Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 5f.

sucht, seine Marktmacht auf den nachgel spielsweise durch die Verweigerung von G ten auf dem nachgelagerten Markt erreicht ı

287. Im vorliegenden Fall wird geprüft, ob beherrschenden Stellungen auf den Markt dazu benutzen, Mitbewerber durch eine Lie dem nachgelagerten Markt für Fertiguhren Drittkunden — welche mehrheitlich seit Jal nicht mehr mit mechanischen Uhrwerken u nachfolgende Abbildung:

Abbildung 10: Swatch Group und ihr

Nive Assortiments (ma

V

Sellita etc. Mechanische Mec Uhrwerke (m

v v

Hersteller Uhren ohne eigene Werkproduktion Fertiguhren

288. Ein erster Reduktionsschritt sollte be Group plante, die Belieferung von ETA-Pre Nivarox Produkten auf Ende 2014 einzust kurzfristige Verweigerung von Lieferungen Mitbewerber auf den Märkten für (i) mechz ren behindert resp. gar verdrängt würden. °'

32° Vgl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art 173), Rz 76.

119 Rz 56; RPW 2004/1, 119, Flughafen Zür 165 ff. Watt/Migros - EEF; eine andere Mögli schaft, welche auf dem nachgelagerten Mark Swisscom ADSL.

$2 Vgl. act. n° 10; RPW 2011/3, 400 ff., Swatch

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agerten Markt zu übertragen.°"° Dies kann beieschäftsbeziehungen mit (möglichen) Konkurrenwerden.”

Swatch Group bzw. ETA und Nivarox ihre marktan für mechanische Uhrwerke und Assortiments fersperre zu behindern, um ihre Marktstellung auf zu stärken. Konkret beabsichtigt Swatch Group, wzehnten mit den Produkten beliefert werden — nd Assortiments zu beliefern. Vgl. dazu auch die

e Abnehmer FOX rktbeherrschend) ETA "hanische Uhrwerke arktbeherrschend) V } Swatch Group Hersteller Fertiguhren Uhren mit eigener Werkproduktion

Fertiguhren

reits auf Ende 2011 umgesetzt werden. Swatch ydukten auf Ende 2012 und die Belieferung von ellen. Es ist deshalb zu prüfen, ob durch diese von mechanischen Uhrwerken und Assortiments nische Uhrwerke und (ii) mechanische Fertiguh-

.7 N 97 und 514 ff.; Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN

ynamic Currency Conversion (DCC); RPW 2004/1, ich AG - Valet Parking; RPW 2001/2, 284 ff. Rz chkeit ist die Bevorzugung der eigenen Tochtergesellt tätig ist, vgl. RPW 2010/1, 119 ff., Preispolitik

Group Lieferstopp.

B.3.2.3 Verweigerung von Geschäftsb

B.3.2.3.1 Allgemeines

289. Grundsätzlich gilt auch für ein marktbe tragsfreiheit, d.h., es hat die Möglichkeit, se lit. a KG stellt eine Ausnahme von diesen zwungen werden können, mit Dritten zu ko verweigerungen mit Behinderungswirkung. insbesondere dann, wenn sie dazu dient, de Markt zu erschweren oder zu verhindern.°'®

290. Art. 7 Abs. 2 lit. a KG betrifft eine breit Verweigerung von Geschäftsbeziehungen | wohl die Auflösung oder die Einschränkung den Geschäftspartnern wie auch die Nichtaı len Geschäftspartnern.°'* Weiter kann die (Bezugssperre) als auch auf nachgelagert sperre).*"° Schliesslich werden auch spezifi rung, den Zugang zu einer wesentlichen

Weigerung, eine Lizenz für Rechte des geis Schnittstelleninformationen offen zu legen.”

291. Gemäss EU-Kommission muss jedes sorgfältig erwogen werden, wenn dies dazı Unternehmen eine Lieferpflicht auferlegt v könne die Investitions- und Innovationsanrt dessen längerfristig zum Schaden der Ver sein könnten, gegen ihren Willen zu liefern, Stellung dazu veranlassen, nicht oder wen manchen Fällen mag es jedoch offenkundi den Eigentümer des Inputs und/oder für anc und Innovationen auf dem vorgelagerten N weise der Fall sein, wenn das marktbeheı vorgelagerten Markt im Schutze von Sonde Mittel erworben hat.*"® Ein Beispiel für letz vom Staat das exklusive Recht bekam, den für den Aufbau desselben etwas investiert z

$13 Vgl. RPW 2006/4, 642 Rz 108; BOTSCHAFT 9! kommentar Kartellgesetz, Baker & McKenzie Art. 7 N 10 f.; CLERC (FN 306), Art. 7 LCart N 72.

214 Vg]. BOTSCHAFT 95 (FN 110), S. 570f.

315 Vgl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art

316 gl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art

$17 gl. Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 7 vgl. auch MOTTA (FN 181), S. 68 ff.; vgl. auch COMPETITION, Discussion paper on the applic ses, Rz 213 (im Folgenden: EU Discussion P http://ec.europa.eu/competition/antitrust/art&:

$18 gl. Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz &

$19 Vgl. dazu z.B. MOTTA (FN 181), S. 68.

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eziehungen

herrschendes Unternehmen das Prinzip der Verine Geschäftspartner frei zu wählen. Art. 7 Abs. 2 1 Prinzip dar, indem derartige Unternehmen gentrahieren. Als missbräuchlich gelten Geschäfts- Als unzulässig gilt eine Geschäftsverweigerung 2n Wettbewerb auf dem vor- oder nachgelagerten

te Palette von Verhaltensweisen, die alle auf eine jinauslaufen. Unter diesen Tatbestand fallen sovon Geschäftsbeziehungen zu bereits bestehen- ıfnahme von Geschäftsbeziehungen zu potentiel- Verweigerung sowohl auf vorgelagerten Märkten en oder benachbarten Märkten erfolgen (Lieferschere Verhaltensweisen erfasst, wie die Weige- Einrichtung (essential facility) zu gewähren, die tigen Eigentums zu erteilen, oder die Weigerung,

Eingreifen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen

ı führen würde, dass dem marktbeherrschenden vürde. Die Existenz einer solchen Verpflichtung size für ein Unternehmen verringern und infolgepraucher sein. Das Wissen, dass sie verpflichtet könne ein Unternehmen in marktbeherrschender ger in die fragliche Tätigkeit zu investieren." In J sein, dass die Einführung einer Lieferpflicht für lere Marktteilnehmer die Anreize für Investitionen larkt nicht reduzieren kann. Dies kann beispielsrschende Unternehmen seine Stellung auf dem r- oder Exklusivrechten oder mit Hilfe staatlicher teres könnte eine Hafenbetreiberin sein, welche fraglichen Hafen zu bewirtschaften, ohne jedoch u haben.?"?

> (FN 110), 570 f.; PETER REINERT, in: Stämpflis Hand- (Hrsg.), Bern 2007, Art. 7 N 10; BORER (FN 306), 118; BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art. 7 N

.7 N 72; Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 78. 5; BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art. 7 N 73; folgendes Diskussionspapier der EU, DG

ation of Article 82 ofthe Treaty to exclusionary abuaper), Dokument abrufbar unter: /discpaper2005.pdf (21.10.2013).

2.

292. Vor diesem Hintergrund wird nachf Group resp. von ETA und Nivarox näher be

B.3.2.3.2 Historischer Hintergrund

293. Die heutigen Marktverhältnisse und di Geschäftsbeziehungen sind nicht losgelöst schweizerische Uhrenindustrie wurde ab d Beihilfe mehr und mehr kartellähnlich organ ren kam es schliesslich zu tiefgreifenden Swatch Group hervorging.”

Uhrenstatut 1920-1960

294. Nach dem ersten Weltkrieg, in den fr renindustrie von einer tiefgreifenden Nachf nage*** resp. dem damit verbunden Knowdezentrale und kleingewerbliche Struktur de dustrie ab den 1920er Jahren nach und na

on wurde sowohl von den Eigentümern der

295. So organisierten sich im Jahr 1924 ve tion suisse des associations des fabricants vereinten sich mit Unterstützung verschiede ten der Schweiz unter der Holding Ebauche ches SA 31 weitere Fabriken und schloss . ches SA kontrollierte auf diese Weise rund ganisierten sich die Hersteller von Uhrenko: Steine, Aufzugsfedern etc.) in der Vereinigt (nachfolgend: UBAH). Bis nach dem zweit solcher Komponenten in der UBAH vereint. Mindestpreise und wehrte sich gegen eine Hersteller.

296. Im Jahr 1928 schlossen diese drei K tereinander (die sog. conventions horlogere tereinander Geschäfte tätigen und dabei d Darüber hinaus einigte man sich darauf, kei wurde beschlossen, keine Unternehmen a den. Ziel dieser Vereinbarungen war insbes te zu verhindern sowie eine Verlagerung d conventions horlogeres wurde fortan beina liert.

32° Wo nicht anders angegeben, basieren die na

L’Histoire de L’industrie Horlogére Suisse. De S. 101-193.

Dabei handelt es sich um den Verkauf resp. \ Unter einer Schablone versteht man einen ni Teile eines Uhrwerks, ausgenommen Zifferbl nage war, die (Schutz-)Zölle auf Fertiguhren breiter Kreise, dass dadurch Know-How in di und so schliesslich neue Konkurrenten für die Mit Ausnahme von Exporten nach Frankreich

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olgend die Entstehungsgeschichte der Swatch leuchtet.

e zwischen ETA und ihren Kunden herrschenden vom historischen Hintergrund zu betrachten. Die en 1920er Jahren unter anderem mit staatlicher isiert. Im Zuge der Uhrenkrise in den 1980er Jah- Restrukturierungen, aus denen schliesslich die

ühen 1920er Jahren war die schweizerische Uhragekrise geprägt. Um gegen die sog. Chablon- How Transfer ins Ausland vorzugehen sowie die r Uhrenindustrie zu erhalten, wurde die Uhreninch kartellähnlich organisiert. Diese Umorganisati- Uhrenhersteller als auch der Politik getragen.

rschiedene Uhrenhersteller im Verband „Federa- ; d’horlogerie“ (nachfolgend: FH). Im Jahre 1926 ner Banken drei der grössten Rohwerkproduzen- 2S SA. In den nächsten fünf Jahren kaufte Ebau- ‚Freundschaftsverträge“ mit acht anderen. Ebau- 90 % des Marktes. Im Jahr 1927 schliesslich ormponenten (Gehäuse, Zifferblätter, Assortiments, ing „Union des branches annexes de I’horlogerie“ en Weltkrieg war die Gesamtheit der Hersteller Die UBAH verfolgte u.a. eine Politik garantierter Konzentration der verschiedenen Komponentenörperschaften verschiedene Vereinbarungen un- Ss), die u.a. besagten, dass die Mitglieder nur unie vereinbarten Mindestpreise einhalten werden. ne Uhrwerk-Schablonen zu exportieren.” Weiter ufzunehmen, welche nach 1929 gegründet wurondere die Stabilisierung der Preise, Markteintriter Industrie ins Ausland zu unterbinden. Mit den he der gesamte Schweizer Uhrensektor kontrolchfolgenden Ausführungen auf PIERRE-YVES DONZE, > Jacques David a Nicolas Hayek (1850-2000), 2002,

/.a. den Export von Uhrwerken in Schablonenform. cht zusammengebauten Satz aller oder verschiedener att, Zeiger und Gehäuse. Primäres Ziel der Chablonzu umgehen. Damit verbunden war die Befürchtung

> Assemblage-Ateliers im Ausland transferiert wird

> Schweizer Uhrenindustrie entstehen.

| und Deutschland.

297. Im Jahr 1931 wurde auf der Grundlac Allgemeine Schweizerische Uhrenindustrie näre der ASUAG waren Banken, Uhrenin nahm auch im Verwaltungsrat und dem [ Mehrheitsbeteiligungen kontrollierte die ASI de spiraux r&unies SA (nachfolgend : SR), folgend: FAR) sowie die Fabriques de bale anderem um Grössenvorteile auszunutzen | kauf von Komponentenherstellern und dan duktion von Uhrwerkskomponenten.

298. Im Zuge der Wirtschaftskrise der 193 tels verschiedener Beschlüsse die kartellisti — zusammen bekannt unter dem Begriff Uh mehrmals erneuert. Unter dem Uhrenstat Gründung von neuen Unternehmen in der | die Vergrösserung der Produktion oder den de der Export von Schablonen und Ebauch: wurden Mindestpreise fur Komponenten et mentiert. Das Uhrenstatut begründete eine zentralen Elemente vom Staat, namentlich ment, kontrolliert wurden. In der Folge (unc xis) blieb die dezentrale Struktur der gesam

299. Ebenfalls in der Zwischenkriegszeit w Société suisse pour l'industrie horlogere SA in der Folge weitere Uhrenhersteller wie 2 gründete der Ingenieur R. Straumann im J Die neue Gesellschaft, benannt nach einer len, wurde zu 56 % von der Société des fab

Uhrenkrise bis zur Swatch Group

300. Die dirigistische Organisation der ges Uhrwerke in Schablonenform exportiert wu auslandische Konkurrenten entstanden. Di Schweizer Hersteller von Fertiguhren, fur | ten.” Die starke Regulierung erlaubte es ( neu zu organisieren (Massenproduktion, Fl um auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu | ralisierungsschritt und bis zum Jahr 1971 w gänzlich liberalisiert. Im Gegenzug wurde it che die Swiss Made Kennzeichnung einführ

gischen Revolution: der Herstellung von Qu rische (Longines, Omega), japanische (Si America, Bulova) Uhrenfirmen lancieren in bot Ebauches SA ihren Abnehmern auch G

323 FAR ihrerseits bestand aus neun verschiede:

Fabriken. Vgl. Dictionnaire du Jura, abrufbar unter ww Die Hersteller von Uhrwerkskomponenten hir rung aus.

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je des oben beschriebenen Systems die ASUAG AG (nachfolgend: ASUAG) gegründet. Die Aktiojustrielle sowie die Eidgenossenschaft. Letztere Jirektionsausschuss der ASUAG Einsitz. Mittels JAG die Ebauches SA, die Société des fabriques die Fabriques d’assortiments réunies SA (nachinciers réunies SA® (nachfolgend : FBR). Unter Kam es unter der ASUAG zu einem weiteren Auflit zu einer Rationalisierung im Bereich der Pro-

Oer Jahre legalisierte die Eidgenossenschaft mitschen conventions horlogeres. Diese Beschlüsse renstatut — wurden in der Folge bis ins Jahr 1961 ut waren u.a. Bewilligungen notwendig für die Jhrenindustrie, für die Erhöhung der Belegschaft, Umzug bestehender Unternehmen. Zudem wuras einer staatlichen Bewilligung unterstellt. Weiter c. gesetzlich geregelt und die Heimarbeit regle- > sehr stark reglementierte Industrie, in der alle 1 vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdeparte- | aufgrund einer z.T. restriktiven Bewilligungspraten Branche weitgehend intakt.

urde durch die Fusion von Omega und Tissot die (nachfolgend: SSIH) gegründet. Die SSIH kaufte .B. Lemania Watch Co oder Lugrin SA. Zudem ahr 1933 in St. Imier das Unternehmen Nivarox. neuartigen Legierung zur Herstellung von Spirariques de spiraux réunies SA (SR) kontrolliert.°”*

amten Branche verhinderte nicht, dass weiterhin rden und dass auf dem Weltmarkt neue grosse, ese ausländische Konkurrenz veranlasste einige eine Liberalisierung der Uhrenindustrie einzutre- Jen Unternehmen nämlich kaum, ihre Produktion iessbandarbeit, internationale Arbeitsteilung etc.) Jleiben. 1961 erfolgte schliesslich ein erster Libeurde die Uhrenindustrie schliesslich (schrittweise) n Jahr 1971 die Uhrenverordnung erlassen, welte (vgl. oben Rz 105 ff.).

n der Uhrenindustrie geprägt von einer technoloarzuhren (vgl. dazu auch oben Rz 93). Schweize- 2iko) und amerikanische (Radio Corporation of der Folge erste Quarzuhren. Ab dem Jahr 1972 uarzwerke an. Die Schweizer Uhrenindustrie be-

ıen Fabriken. FBR aus ungefähr 20 verschiedenen

‚.diju.ch [21.10.2013]. gegen sprachen sich eher gegen eine Dekartellisie- herrschte demnach die Quarztechnologie Produkte zu vermarkten. Im Unterschied d: und Hongkong einen sehr stark wachsende ren. Hinzu kamen der konjunkturelle Eint Schweizer Franken. In der Folge verlor die duktion von Uhren (mit einem weltweiten „ Hongkong (38 %) und Japan (23 %).°*° Der Zeit drastisch von 54 Mio. Stück (1973) aı %).

302. Der Grund für die sog. „Uhrenkrise“ \ die Schweizer Uhrenindustrie die Quarz-| dadurch, dass sie ihre Strukturen kaum an Das Uhrenstatut verzögerte die Rationalisie tion des Marketings. Die Branche, insbeso immer gekennzeichnet durch eine Vielzahl t miteinander verbunden waren, aber den Schweizer Uhrenhersteller, gewohnt an eine (japanischer) Konkurrenzprodukte ein Scho satzeinbussen hinnehmen mussten.

303. In der Krise kam es dann in einem er: stellern. Die 1930 gegründete SSIH (Ome verschiedene Schweizer Uhrenhersteller. E che von der ASUAG kontrolliert wurde, ver Eterna und Oris. Zu Beginn der 1930er Ja Uhrengruppen finanzierten, die in grosse S des Beratungsunternehmens Hayek Engi schlug vor, ASUAG (in der neben Uhrenhe timentshersteller vereint waren) und SSIH z setzt wurde. Damit entstand mit der ASUAC

304. Die Eidgenossenschaft zog sich im Z aus der ASUAG zurück und ein Investoren Engineering, Nicolas G. Hayek, erwarb im . ken die Mehrheit der neu entstandenen Uhr ter dem Namen Société suisse de microél mierte, wurde fortan von Nicolas G. Hayek | nannt.

305. Die SMH rationalisierte zunächst einı vorteile auszunutzen wurden die Werkproc nach in der ETA Fabriques d’Ebauches (EI ten beispielsweise Omega, Certina, Longin Kaliber. Weiter wurden zahlreiche Uhrenm etc.). Im Rahmen der Restrukturierung wur varox-FAR fusioniert.”” Gemäss LJP war e

326 Im Vergleich dazu die Zahlen von 1970: Sch\

le Zahlen in Stück).

Der Bund hielt zu der Zeit noch 8% am Kapii

sein Anteil auf unter 1% gesunken.

328 Vorganging war bereits die SR in der neuen | FBR wurden zusammengelegt (1978). Vgl. D [21.10.2013].

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durchaus, hatte aber grosse Mühe, ihre Quarzazu bedienten Konkurrenten aus Japan, Amerika n Markt erfolgreich mit relativ günstigen Quarzuhruch der 1970er Jahre sowie ein sehr starker Schweiz ihre klare Vormachtstellung in der Pro- Marktanteil“ von nur noch 9 % im Jahr 1983) an Export mechanischer Schweizer Uhren fiel in der ıf unter 2 Mio. Stück in den 1980er Jahren (- 94

var jedoch nicht primär dadurch begründet, dass Revolution verschlafen hätte, sondern vielmehr die globalisierte Weltwirtschaft angepasst hatte. rung der Produktion und eine bessere Koordinandere die Produktion von Fertiguhren, war noch <MUs, welche zwar durch die ASUAG und die FH noch weitgehend autonom agierten. Für viele ın wenig kompetitiven Markt, war das Auftauchen ck, im Zuge dessen sie teilweise erhebliche Umsten Schritt zu einer Konzentration von Uhrenherga, Tissot) kaufte seit Anfang der 1960er Jahre ine weitere Gruppe, die General Watch Co, weltrieb Marken wie Longines, Certina, Rado, Edox, hre begannen die Banken, welche diese beiden chwierigkeiten geratenen Unternehmen mit Hilfe neering zu restrukturieren. Hayek Engineering rstellern auch die meisten Uhrwerks- und Assoru fusionieren, was schliesslich 1983 auch umge- -SSIH der grösste Uhrenkonzern der Welt.

uge des Zusammenschlusses als Kapitalgeber””’

pool unter der Führung des Gründers der Hayek Jahr 1985 von den an der Fusion beteiligten Banengruppe. Das Unternehmen, welches später unectronique et horlogerie (nachfolgend: SMH) fir- Jeführt und im Jahr 1998 in Swatch Group umbenal die Produktion von Ebauches. Um Grössenluktionen der verschiedenen Fabriken nach und yauches SA) in Grenchen zentralisiert. So stoppes und Oris in der Folge die Herstellung eigener arken an Dritte verkauft (u.a. Eterna, Edox, Oris len sodann die FAR und die Nivarox S.A. zur Ni- Ss bei dieser Reorganisation das Verständnis aller

veiz 42 %, Japan 14 %, UDSSR 12 %, USA 11 % (alal der ASUAG. Durch die Fusion mit der SSIH ware

\ivarox SA aufgegangen (1977) und die FAR und die ictionnaire du Jura, abrufbar unter www.diju.ch beteiligten Parteien, dass die neu entstande Stellung immer die gesamte Schweizer Uhr ta macht geltend, dass ETA und Nivarox 0 ternehmen produzierten um den Bedarf de zept habe auch die spätere Kontrollübernal bringt Sellita vor, während der Uhrenkrise | beigetragen zu haben.”

306. Swatch Group macht bezüglich Nivar ten Zahlen gewesen sei und nach alterna (z.B. Medizin). Nivarox sei in der Zeit kurz v

307. Ein weiterer wichtiger Punkt der Reo ting. In diesem Zusammenhang ist auch die hen, deren Design je nach Mode verände wurde im Jahr 1983 lanciert und u.a. dere fortan, den gesamten Konzern weiterzuent guet, Blancpain etc.).””

308. Neben der Swatch Group entstanden (Baume&Mercier, Vacheron Constantin, Ca etc.) sowie die Uhrensparte der LVMH-Grup

B.3.2.3.2.1 Fazit

309. Es kann zunächst festgehalten werde der SMH, aus der schliesslich die Swatch C rechte (conventions horlogeres, Uhrenstau tut, Beteiligung Eidgenossenschaft an der S

310. Das sog. Uhrenstatut, welches die

weitgehend regulierte, ist zwar seit 1961/1! sich 1984 definitiv aus der Superholding AS tuation nicht losgelöst vom historischen Hin!

311. Im Zuge der grossen Uhrenkrise der organisation grosser Teile der schweizerisc gen ging u.a. die Swatch Group mit ihren k seither beinahe den gesamten Schweizer | ments bedienen.

312. Spätestens seit Mitte der 1980er Jahr resp. staatliche Mithilfe, hat bedeutende Inv

33° gl. act. n° 866, S. 6.

331 gl. act. n° 816, S. 6.

332 \/gl. dazu auch BILANZ 08/2013, S. 82-93.

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nen ETA und Nivarox aufgrund ihrer besonderen enindustrie weiter beliefern würden.°”° Auch Sellilem ursprünglichen Konzept gemäss für alle Un- * gesamten Branche zu decken. An diesem Konime durch Nicolas Hayek nichts geändert. Weiter CHF 1 Mio. zur Sanierung von ETA und Nivarox

ox geltend, dass das Unternehmen tief in den rotiven Produkten Ausschau habe halten müssen or einer Desinvestition gestanden.”

rganisation der SSIH-ASUAG betraf das Marke- > Lancierung der Plastik-Quarzuhr Swatch zu sert wurde. Das günstige Massenprodukt Swatch ın grosser Erfolg erlaubte es der Swatch Group wickeln und neue Akquisitionen zu tätigen (Brenach der Uhrenkrise auch die Richemont-Gruppe rtier, IWC, Jaeger-LeCoultre, Montblanc, Panerai ype (Hublot, Zenith, Tag Heuer, Bulgari etc.).

n, dass die Wurzeln von ETA und Nivarox resp. sroup hervorging, u.a. auf kartellähnliche Sondert) und teilweise auf staatliche Mithilfe (Uhrenstauperholding ASUAG bis 1984) zurückgehen.

Uhrenindustrie während mehreren Jahrzehnten 371 ausser Kraft und die Eidgenossenschaft zog SUAG zurück. Dennoch kann die heutige Marktsiergrund betrachtet werden.

1980er Jahre kam es zu einer tiefgreifenden Re- ‚hen Uhrenindustrie. Aus diesen Restrukturierunjeiden Töchtern ETA und Nivarox hervor, welche Viarkt mit mechanischen Uhrwerken und Assorti-

e aber operiert Swatch Group ohne Sonderrechte estitionen getätigt und ist Risiken eingegangen.

B.3.2.4 Prüfung der Missbräuchlichkei

313. Nach herrschender Lehre und Praxis weigerung von Geschäftsbeziehungen im | folgende Merkmale vorliegen:*°?

(1) Die anvisierte Verhaltensweise beste gen zu unterhalten;

(2) Die Verweigerung betrifft einen Input gelagerten Markt wirksam konkurrier

(3) Die Verweigerung zeitigt wettbewerb

(4) Die Verweigerung kann nicht durch „ werden.

314. Dem ist anzufügen, dass nach Ansicl stehenden Lieferbeziehung (wie in casu) eh vo Lieferverweigerung.

315. Nachfolgend werden die vier oben geı

B.3.2.4.1 Geschäftsverweigerung

316. Im Verfahren ETA SA Manufacture H¢ das Phasing-Out fehlenden Ebauches durc werke ersetzen zu wollen.”

317. Am 18. Dezember 2009 kündigte da der Swatch Group in der Presse an, die Lie Assortiments an Drittkunden einstellen zu \ Lieferstopp wandte sich die Swatch Group geplante Vorhaben. Demnach plante Swa ETA-Produkten auf Ende 2012 und die Be einzustellen.”

318. Es handelt sich demnach vorliegend verweigerung von Swatch Group.

B.3.2.4.2 Objektive Notwendigkeit

319. Die Verweigerung eines Inputs ist i Unternehmen objektiv notwendig ist, um aı Dies bedeutet nicht, dass ohne den verweic auf dem nachgelagerten Markt zu überleb mehr dann als notwendig anzusehen, wer

KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art. 7 N 72; 1 Fundstellen teilweise mit Abweichungen, auf

$34 Vg, Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz &

$35 gl. RPW 2005/1, 128 ff., ETA SA Manufactu

38° gl. LAGEFI vom 18. Dezember 2009.

337 Vgl. act. n° 10.

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it

der WEKO ist von einer missbrauchlichen Versinne einer Liefersperre dann auszugehen, wenn

sht in einer Verweigerung, Geschäftsbeziehun-

, der objektiv notwendig ist, um auf einem nachen zu können;

sbehindernde Effekte;

Legitimate Business Reasons“ gerechtfertigt

nt der EU-Kommission die Beendigung einer beer missbräuchlich einzustufen ist, als eine de no-

1annten Kriterien der Reihe nach geprüft.

jrlogere Suisse gab ETA an, in Zukunft die durch h bereits zusammengesetzte, mechanische Uhrnn der damalige Präsident des Verwaltungsrats ferungen u.a. von mechanischen Uhrwerken und wollen.” Im Zusammenhang mit dem geplanten daraufhin an das Sekretariat und skizzierte das tch Group, die Belieferung von Drittkunden mit lieferung mit Nivarox Produkten auf Ende 2014

um eine klar kommunizierte, explizite Geschäfts-

‘des Inputs

nsbesondere dann problematisch, wenn er für ein ıf einem Markt wirksam konkurrieren zu können. yerten Input kein Wettbewerber in der Lage wäre, en oder in diesen einzutreten. Ein Input ist viel- ın es kein Substitut gibt, das die Wettbewerber

ynamic Currency Conversion (DCC); vgl. auch BSK Nitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 81; beide die bei den einzelnen Kriterien eingegangen wird. 4.

ıre Horlogere Suisse.

verwenden könnten, um die negativen Fol zufangen (z.B. durch Duplizierung des Input

320. Die EU-Kommission prüft in diesen marktbeherrschenden Unternehmen produz zieren könnten. Duplikation bedeutet die : quelle, die es den Wettbewerbern ermöglic druck auf das marktbeherrschende Unterne

321. Die Duplizierung des Inputs muss und eine mögliche alternative Bezugsquelle nem nachgelagerten Markt wirksam konkurt

B.3.2.4.2.1 Mechanische Uhrwerke

322. Mechanische Uhrwerke sind zwin stellen, ohne solche können Hersteller von lagerten Markt mit Swatch Group konkurrier

323. Wie oben ausgeführt wurde, basieı Uhren auf Uhrwerken von Swatch Group r 2011 über einen Marktanteil von [70-80] % ta eine alternative effiziente Bezugsquelle v und bereits voll ausgelastete Kapazitäten (v tive Bezugsquelle, verfügt über noch einma tet lediglich ein Basiskaliber an, welches de von ETA oder Sellita (vgl. oben Rz 168). Zu ein Grossteil der Schweizer Uhrenproduze ETA angewiesen ist, um auf dem nachgel: werbsdruck auf Swatch Group auszuüben. werken, welche durch eine kurzfristige und würden, unmöglich zur Verfügung stellen.

324. An dieser Situation dürfte sich auc 209 ff.), dies insbesondere vor dem Hinterg! dem Assortiment — im Moment noch auf Pı ist (vgl. oben Rz 262). Dies hat zur Konseq indirekt kontrolliert resp. plafoniert: Sellita | über Assortiments von Nivarox verfügt. Auc gonnen haben, mechanische Uhrwerke für barer Zeit nichts daran zu ändern, dass ein fangen werden könnte (vgl. oben Rz 205 ff.)

325. Swatch Group bestreitet dies, Sellita ten Assortiments einkaufen.°”

326. Die Möglichkeit zur Duplizierung di deshalb — zumindest kurz- bis mittelfristig —

$38 \/gl. Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz & act. 224, Rz 131 ff. und Rz 219 ff.

$39 gl. Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz &

3° gl. act. n° 816, S. 7.

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jen der Verweigerung wenigstens langfristig aufs).338

1 Zusammenhang, ob die Wettbewerber den vom ierten Input in absehbarer Zukunft effektiv dupli- Schaffung einer alternativen effizienten Bezugsht, auf dem nachgelagerten Markt Wettbewerbshmen auszuüben.”

demnach in absehbarer Zukunft erfolgen können muss effizient sein, so dass Mitbewerber auf eiieren zu können.

yend notwendig, um mechanische Uhren herzu- Fertiguhren deshalb unmöglich auf dem nachgeen.

t der grösste Teil der mechanischen Swiss Made esp. ETA. Die Herstellerin ETA verfügte im Jahr (vgl. oben Rz 160 ff.). Daneben ist zwar mit Selliorhanden, diese verfügt jedoch über beschränkte gl. oben Rz 166 f.). Soprod, eine weitere alterna- | deutlich kleinere Kapazitäten als Sellita und bieutlich teurer ist als die entsprechenden Produkte sammenfassend kann festgehalten werden, dass nten momentan auf mechanische Uhrwerke von agerten Markt der mechanischen Uhren Wettbe- Alternative Anbieter könnten die Mengen an Uhrumfassende Liefersperre zusätzlich nachgefragt

h in absehbarer Zeit nichts ändern (vgl. oben Rz rund, dass Sellita beim Herzstück der Uhrwerke — rodukte der Swatch Group (Nivarox) angewiesen uenz, dass Swatch Group den Output von Sellita ann nur so viele Uhrwerke produzieren, wie sie -h die Tatsache, dass etliche Uhrenhersteller beden Eigengebrauch herzustellen, mag in abseh- e umfassende Liefersperre von ETA nicht aufge- .

könne — ebenso wie Tag Heuer — auch von Driteses Inputs muss im Lichte des Voranstehenden verneint werden.

3; BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art. 7 N 125;

3.

B.3.2.4.2.2 Assortiments

327. Assortiments sind zwingend notwe mechanische Uhren herzustellen. Ohne As Uhrwerken sowie Hersteller von mechanis konkurrieren.

328. Nivarox, die Assortiment-Herstelle anteil von [90-100] %. Es sind zwar kleine : diese verfügen jedoch über einen Bruchteil | Regel Preise, die deutlich über jenen von N halb festgehalten werden, dass Nivarox m¢ fast die gesamte Schweizer Uhrenindustrie auf den nachgelagerten Märkten Wettbewe ve Anbieter könnten die Mengen an Assorti sende Liefersperre zusätzlich nachgefragt v

329. An dieser Situation dürfte sich auc ve Anbieter und Marktteilnehmer welche ve stellen werden, noch Jahre brauchen werd ments in Grossserien effizient herstellen we eine umfassende Liefersperre von Nivarox :

330. Swatch Group macht in dem Zusam Mengen erhöhen und ihre Preise schrittwe Assortiments bei diesen Anbietern zu kaufe

331. Die Möglichkeit zur Duplizierung di deshalb — zumindest kurz- bis mittelfristig —

B.3.2.4.2.3 Fazit

332. Die beiden Inputs — Assortiments u rer Zeit nicht dupliziert werden, so dass Mit chanische Uhren wirksam mit Swatch Grou te eine Duplizierung der Inputs aber möglich

B.3.2.4.3 Wettbewerbsbehinderur

B.3.2.4.3.1 Allgemeines

333. Zunachst ist festzuhalten, dass g Verhaltensweise nicht erst dann vorliegt, we Ausübung des Wettbewerbs ausgeschloss resp. ein Einschrankung des wirksamen We

334. Oben (Rz 282 f.) wurde bereits at stande des Art. 7 Abs. 2 KG jeweils in Verbi 1 KG zu erfolgen hat. Gemass dem einde missbräuchliche Verhaltensweise nicht ers Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerl hinderung, d.h., es genügt, wenn ein Vero

3) vgl. act. n° 816, S. 7. Vgl. dazu auch act. n° 224, Rz 159 f. und Rz

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ndig, um mechanische Uhrwerke und schliesslich sortiments können Hersteller von mechanischen chen Fertiguhren unmöglich mit Swatch Group

‘in von Swatch Group, verfügt über einen Marktalternative Anbieter von Assortiments vorhanden, der Kapazitäten von Nivarox und verlangen in der ivarox liegen (vgl. oben Rz 217 ff.). Es kann desymentan praktisch über ein Monopol verfügt und auf Assortiments von Nivarox angewiesen ist, um rosdruck auf Swatch Group auszuüben. Alternatiments, welche durch eine kurzfristige und umfas- ‚ürden, unmöglich zur Verfügung stellen.

h in absehbarer Zeit nichts ändern, weil alternatirmehrt Assortiments für den Eigengebrauch heren, um ihre Projekte voranzutreiben und Assortirden können (vgl. oben Rz 266 ff.) und allenfalls uffangen Könnten.

menhang geltend, dass alternative Anbieter ihre

ise senken könnten, wenn Kunden bereit seien, N.

eses Inputs muss im Lichte des Voranstehenden verneint werden.

nd mechanische Uhrwerke — können in absehbabewerber auf dem nachgelagerten Markt für me- 9 Marken konkurrieren können. Längerfristig dürf- 1 sein.

emass Praxis der WEKO eine missbrauchliche nn andere Unternehmen von der Aufnahme oder en werden. Es genügt bereits eine Behinderung ttbewerbs. 347

isgeführt, dass die Prüfung der einzelnen Tatbendung mit der Generalklausel gemäss Art. 7 Abs. utigen Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 KG liegt eine t dann vor, wenn andere Unternehmen von der Js ausgeschlossen werden. Es genügt eine Berängungseffekt vorliegt, welcher den wirksamen

als mit Dynamic Currency Conversion (DCC), m.w.H. 223 ff.

Wettbewerb einschränkt. In der bisherigen | der Anwendung von Art. 7 Abs. 2 lit. a KG bewerbsbeseitigung verlangt, sondern es \ Wettbewerbs vorliegt.”

335. In der schweizerischen Lehre wir dass eine unzulässige Geschaftsverweiger wenn diese zu einer Wettbewerbsbehinde werden kann.*“4

336. Weiter ist zu berücksichtigen, dass würde, im Rahmen von Art. 7 Abs. 2 lit. a | gen, während bei allen anderen Tatbestanc strittenermassen genügt. Sämtliche Tatbest Art. 7 Abs. 1 KG anzuwenden, welcher die : le Beispieltatbestände festlegt. Ebensowen stand von Abs. 2 die Hürden für den Nachw anderen und der Generalklausel, wie es of Hürden tiefer zu setzen und damit ein „Ein Sanktionierung zu öffnen.

337. Dies entspricht im Übrigen auch d 102 AEUV.°® In der Mitteilung der EU-Koı von Art. 82 EGV wird als Erfordernis zwar g lich den wirksamen Wettbewerb auf dem n Konkretisierung dieses Kriteriums wird danı objektiv notwendigen Inputs generell geei nachgelagerten Markt unmittelbar oder in 332).”” Diese Passage ist im Zusammenhi teilung zu interpretieren, wonach dann von auszugehen ist, wenn den Konkurrenten schwert oder unmöglich gemacht wird.” A Marktverschliessung wird denn auch nicht ı bern betrachtet, sondern etwa auch ein An Unternehmens oder eine Verlangsamung se

338. In der ökonomischen Literatur ist zum Marktaustritt der Konkurrenten auf der marktverschliessende Verhaltensweisen of dem nachgelagerten Markt angewendet, : dem nachgelagerten Markt zu schützen or

RPW 2001/1, 95 ff., Intensiv SA, Grancia; RF Suisse; RPW 2005/1, 139 130 f, Produktebüi

34 BORER (FN 306), Art. 7 N 12; REINERT (FN 31 DUCREY, in: Roland von Büren/Eugen Marbax recht, Bern 2008, Rz 1522 ff.; ROGER ZACH, S

35 \/gl. EuG, Entscheid vom 09.09.2009, Rs. T-:

346 Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 81.

347 Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 85.

348 Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 19.

3° Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 20.

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>raxis der Wettbewerbsbehörden wurde denn bei bisher auch noch nie das Erfordernis einer Wettnurde jeweils geprüft, ob eine Behinderung des

d denn auch mehrheitlich davon ausgegangen, ıng gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a KG dann vorliegt, rung führt, ohne dass sie sachlich gerechtfertigt

‚es der Systematik des Art. 7 KG widersprechen (G eine Beseitigung des Wettbewerbs zu verlanlen des Art. 7 Abs. 2 KG eine Behinderung unbeande des Art. 7 Abs. 2 KG sind in Verbindung mit allgemeinen Kriterien in einheitlicher Weise fur alig ist es sachgerecht, bei einem einzigen Tatbereis des Missbrauchs höher zu setzen als bei den )portun wäre, bei einem einzigen Tatbestand die fallstor“ für das Eingreifen der Behörden und die

er Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu Art. nmission zu den Prioritäten bei der Anwendung enannt, dass die Lieferverweigerung wahrscheinachgelagerten Markt ausschalten wird.*“° Bei der 1 aber festgehalten, dass die Verweigerung eines gnet sei, den wirksamen Wettbewerb auf dem n Laufe der Zeit auszuschalten (vgl. oben Rz ang mit den allgemeinen Erwägungen in der Miteiner wettbewerbswidrigen Marktverschliessung der Zugang zu Lieferquellen oder Märkten er- Is möglicher Beweis für eine wettbewerbswidrige iur die vollständige Verdrängung von Wettbewerstieg des Marktanteils des marktbeherrschenden :iner Marktanteilsverluste.*”°

anerkannt, dass eine Marktverschliessung nicht n nachgelagerten Markt führen muss. So werden tmals nicht zum Ausbau der Marktstellung auf sondern um eine erodierende Marktstellung auf Jer eine frühere marktmächtige Position wiedererminals mit Dynamic Currency Conversion (DCC); W 2005/1, 128 ff., ETA SA Manufacture Horlogere ıdel „Talk and Surf“, RPW 2004/2, 357 ff.,

3), Art. 7 N 10 ff., insbes. N 10 und 13; PATRIK sh/Patrik Ducrey, Immaterialgüter- und Wettbewerbsschweizerisches Kartellrecht, Bern 2005, Rz 656. 301/04, Clearstream, Rz 140 u. 148 ff.

herzustellen.” Zudem wurde in der neue

sich solche Verdrängungspraktiken für das nen.

339. Zusammenfassend kann festgeha

verweigerung gemäss Art. 7 Abs. 1 1.V.m. A

einer Wettbewerbsbehinderung führt, ohne |

B.3.2.4.3.2 Die konkrete Wettbewerl

340. Wie nachfolgend gezeigt wird, wurde ETA und Nivarox zumindest zu einer starke dem Markt für (i) mechanische Uhrwerke wahrscheinlich Marktaustritte nach sich zie schen Swiss Made Uhren ohne die Inputs onstüchtige Uhren auf den Markt bringen Kö

B.3.2.4.3.2.1 Markt für mechanische UI

341. Ein sofortiger und umfassender Liefeı nächst einmal gravierende Konsequenzen : werke. Uhrwerksproduzenten benötigen in nischer Uhrwerke. Auf diesem Markt sind n 30] % und Soprod [0-5] % tätig (vgl. oben R

342. Würde der grösste Konkurrent von ET beliefert, könnte dieser keine mechanischer Monopols von Nivarox (vgl. oben Rz 217 f angewiesen (vgl. oben Rz 262 und 266 ff.). schaftliche Ende von Sellita resp. des einz scher Uhrwerke und damit eine Beseitigunc Uhrwerke bedeuten.

343. Sellita bringt denn vorliegend auch vo Assortiments ihre Aktivitäten aufgeben müs ferstopp von mechanischen Uhrwerken zur Ziel, unabhängig von Swatch Group zu we ren.” Dies macht zudem deutlich, dass die Sellita durch einen Lieferstopp von Swatch (

344. Für den anderen grösseren Marktteilr nen Angaben keine gravierenden Konsequ ments von mhvj ausgestattet sind.*° Es Bruchteil der Kapazität von ETA verfügt unc te Kapazitätsausbau (vgl. oben Rz 200) wi zuführen (vgl. oben Rz 203).

35° \/gl. PATRICK REY/JEAN TIROLE, A primer on fc

Mark Armstrong/Rob Porter (Hrsg.), Chapter Vgl. MASSIMO MoTTA, The European Commis E.C.L.R., 2009 (Issue 12), S. 593 ff. m.w.H. $52 gl. auch RPW 2011/3, 400 ff., Swatch Grou 388 Vgl. act. n° 126.

34 Vgl. act. n° 126.

955 Vgl. act. n° 144.

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ren ökonomischen Literatur aufgezeigt, weshalb marktbeherrschende Unternehmen lohnen kön-

Iten werden, dass eine unzulässige Geschäftsrt. 7 Abs. 2 lit. aKG dann vorliegt, wenn diese zu dass sie sachlich gerechtfertigt werden kann.

osbehinderung

> ein kurzfristiger, umfassender Lieferstopp von n Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf und (ii) mechanische Uhren führen und höchsthen, da ein Grossteil der Anbieter von mechanider Swatch Group kurzfristig kaum mehr funktinnten (vgl. Abbildung 10 zur Illustration).°°”

ıirwerke

‘stopp von Swatch Group resp. Nivarox hatte zuauf den Markt für mechanische Swiss Made Uhrjedem Fall Assortiments zur Herstellung mechaeben ETA [70-80] % momentan noch Sellita [20- z 160 ff.).

A, Sellita, kurzfristig nicht mehr mit Assortiments 1 Uhrwerke mehr herstellen. Im Lichte des Quasi- .) ist Sellita (noch) auf Assortiments der Nivarox Ein kurzfristiger Lieferstopp würde wohl das wirtigen, grösseren alternativen Anbieters mechani- } des Wettbewerbs im Bereich der mechanischen

r, dass sie bei einem kurzfristigen Lieferstopp von ste.” Sellita macht zudem geltend, dass ein Lie- Folge hätte, dass sich ihre Investitionen mit dem rden, verlangsamen würden resp. gefährdet wä- >in den Rz 198 beschriebenen Ausbaupläne von Sroup stark gefährdet wären.

1ehmer, Soprod, hätte ein Lieferstopp nach eigeenzen, da die Uhrwerke von Soprod mit Assortiist jedoch anzufügen, dass Soprod über einen 1 deutlich kleiner ist als Sellita. Selbst der geplanirde dem Markt nur relativ bescheidene Mengen

reclosure, in: Handbook of Industrial Organization III, 33, 2007, S. 2145 ff. (2163). sion’s Guidance Communication on article 82,

p Lieferstopp.

345. Darüber hinaus würde ein kurzfristig. schriebenen Bestrebungen verschiedener | stellen, stark in Frage stellen.” Dies wied an Uhrwerken - unter sonst gleichen Bedint

346. Ein sofortiger und umfassender Liefe Wettbewerb auf dem Markt für mechanisct Dies wiederum hätte zur Folge, dass die M gerten Markt für Fertiguhren noch weniger | chanischer Uhrwerke bei ETA mehr hatter von ETA weiter starken.

347. Sellita macht geltend, dass Swatch G le, Sellita, den am weitesten fortgeschritten: zu zerstören.”

B.3.2.4.3.2.2 Nachgelagerter Markt für

348. Der grösste Teil der in der Schweiz F puts der Swatch Group (vgl. oben Rz 160° lung dieser Schlüsselinputs würde wirksame mechanische Fertiguhren deshalb stark beh

349. Dies gilt insbesondere deshalb, weil e jedoch kurz- mittelfristig nicht die gesamt: kurzfristigen Lieferstopps von Swatch GroL Rz 322 ff. resp. 327 ff.). Würden die Konkı mehr mit mechanischen Uhrwerken resp. grossmehrheitlich keine oder nur noch in k duzieren.

350. Davon ausgenommen wären einzig d Lieferungen mechanischer Uhrwerke und A fragten Unternehmen zählt dazu jedoch nu die in Frage stehenden Inputs gänzlich se quenzen dürfte ein kurzfristiger Lieferstopp Masse vertikalisiert ist.

351. Weiter hatte ein kurzfristiger Liefersto ger gravierende Auswirkungen auf Uhrenm: rod) hergestellte mechanische Uhrwerke b Kapazitäten dieser beiden Anbieter begrenz [20-30] % und ein kurz- bis mittelfristiger | grund der voraussichtlich fehlenden Assort Rz 262). Soprod verfügt über einen Markta täten in den nächsten Jahren zwar erhöhe: markt jedoch relativ bescheiden (vgl. oben |

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534. Acht Unternehmen geben sov den Assortiments an, mit gravierenden bis ka zu rechnen.

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ar Lieferstopp von Nivarox die in Rz 204 ff. be- Jhrenmarken, vermehrt eigene Uhrwerke herzuerum hätte zur Konsequenz, dass die Knappheit Jungen — nicht abnehmen würde.

rstopp von Swatch Group würde demnach den ie Swiss Made Uhrwerke weitgehend beseitigen. itbewerber der Swatch Group auf dem nachgela- resp. gar keine Alternativen zu einem Bezug me-

1 (s. nachfolgend). Dies würde die Marktstellung

roup mit dem geplanten Lieferstopp darauf abziean alternativen Anbieter mechanischer Uhrwerke,

Fertiguhren

lergestellten mechanischen Uhren basiert auf Inff. und Rz 217 ff.). Eine kurzfristige Liefereinstelan Wettbewerb auf dem nachgelagerten Markt für indern.

s nur wenige alternative Bezugsquellen gibt — die

2 Zusatznachfrage, welche sich aufgrund eines ip ergeben würde, auffangen könnten (vgl. oben irrenzmarken von Swatch Group kurzfristig nicht

Assortiments beliefert, könnten diese deshalb jeschränktem Ausmass mechanische Uhren proiejenigen Uhrenmarken, welche unabhängig von ssortiments von Swatch Group sind. Von den ber eine Handvoll haut-de-gamme Marken, welche ber produzieren. [...]. Keine erheblichen Konsezudem für Rolex haben, da diese in sehr hohem

pp bis zu einem gewissen Grad wohl auch weniarken, welche grösstenteils von Sellita (oder Sopeziehen. Wie aber oben gezeigt wurde, sind die t. Der Marktanteil von Sellita betrug im Jahr 2011 Ausbau der Kapazitäten scheint momentan aufiments unwahrscheinlich (vgl. oben Rz 198 und nteil von [0-5] % und wird die Produktionskapazi- 1, diese Erhöhung ist in Bezug auf den Gesamt- Rz 200 und Rz, 203). Soprod könnte deshalb nur

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, ‚ohl bei den mechanischen Uhrwerken als auch bei tastrophalen Konsequenzen bis hin zum Marktaustritt einen kleinen Teil der zusätzlichen Nachfra abfangen.

352. Die grosse Mehrheit der Uhrenherstel Swatch Group kaum mehr mechanische UI chanischen Uhrwerken resp. Assortiments Sekretariats, welche die Marktteilnehmer n: stopps fragte:

e Mechanische Uhrwerke: Von den Sekretariats retournierten, sind 43 an, ein kurzfristiger Lieferstopp hai Insgesamt 11 Unternehmen geben die Produktionseinstellung mecha mens bedeuten. Lediglich für zwe kaum Auswirkungen.°°®

e Assortiments: Von den befragten Davon gibt über die Hälfte (15) an, katastrophale Konsequenzen. Insg fristiger Lieferstopp durch Nivarox Uhren resp. den Konkurs des Unt: men hätte ein kurzfristiger Lieferstc

353. Dies sind starke Anhaltspunkte dafür, varox durch einen kurzfristigen Lieferstopp dert wären und es auch zu Marktaustritten untere Segment. Der wirksame Wettbewerl stopp von Swatch Group stark behindert.

354. Lieferverweigerungen sind typischerw schende Unternehmen auf dem nachgelag nen es die Lieferung verweigert.” Wie di oben Rz 287), ist Swatch Group mit Marke Blancpain etc. auf dem nachgelagerten Ma diesem Markt verfügt Swatch Group über e %, wenn man die abgesetzten Mengen zu ment, ist der Marktanteil von Swatch Grou obere Segment, ist der Marktanteil von Swa

355. Die oben beschriebene starke Behin« chanische Uhren würde voraussichtlich zu führen. Vereinfacht ausgedrückt konkurriert kauft, also nicht selber für konzerninterne

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534.

127, 128, 129, 130, 131, 136, 137, 138, 140, 205, 210, 212, 218, 222, 224, 245, 247, 258, 460, 461, 534. Acht Unternehmen geben sov den Assortiments an, mit gravierenden bis ka zu rechnen.

36° Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 76.

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ge eines kurzfristigen, umfassenden Lieferstopps

ler könnte bei einem kurzfristigen Lieferstopp von Iren produzieren, würden sie nicht mehr mit mebeliefert. Dies bestätigt auch die Befragung des ach den Konsequenzen eines kurzfristigen Liefer-

58 Unternehmen, welche den Fragebogen des Kunden von ETA. Davon gibt die Mehrheit (29) te gravierende bis katastrophale Konsequenzen. an, ein kurzfristiger Lieferstopp durch ETA würde iischer Uhren resp. den Konkurs des Unterneh- | Unternehmen hätte ein kurzfristiger Lieferstopp

Marktteilnehmern sind 27 Kunden von Nivarox. ein kurzfristiger Lieferstopp hätte gravierende bis jesamt sieben Unternehmen geben an, ein kurzwurde die Produktionseinstellung mechanischer rnehmens bedeuten. Lediglich für ein Unternehpp kaum Auswirkungen.”

dass die Mehrheit der Kunden von ETA und Niin der Ausübung des Wettbewerbs stark behin- | kommen würde. Dies gilt insbesondere für das 9 würde deshalb durch einen kurzfristigen Liefereise dann problematisch, wenn das marktbeherrerten Markt mit den Abnehmern konkurriert, de- e vereinfachende Abbildung 10 oben zeigt (vgl. 2 wie Omega, Longines, Rado, Tissot, Breguet, rkt für mechanische Swiss Made Uhren tätig. Auf inen Marktanteil von [20-30] % resp. von über 30 jrunde legt. Betrachtet man nur das untere Seg- ) um einiges höher, betrachtet man lediglich das tch Group tiefer (vgl. oben Rz 274 ff.).

Jerung des Wettbewerbs auf dem Markt für meeiner Stärkung der Position von Swatch Group jedes Uhrwerk, das Swatch Group an Dritte ver- Marken verwenden kann, tendenziell die Uhren-

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456,

92, 103, 104, 107, 115, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 141, 142, 144, 150, 161, 171, 194, 195, 196, 201, 259, 260, 265, 292, 314, 332, 346, 350, 389, 456, yohl bei den mechanischen Uhrwerken als auch bei tastrophalen Konsequenzen bis hin zum Marktaustritt marken des Konzerns auf dem nachgelage le Konsumenten auf eine Uhrenmarke von gewünschtes Produkt nicht (mehr) erhältlich

356. Das Sekretariat hat in diesem Zusar ben, welches ihre stärksten resp. wichtigste kurrenten von Swatch Group angegeben, dé

e eine Swatch Group Marke für 39 Konkurrentin ist, und

e eine Swatch Group Marke für 75 % kurrenzmarken ist.

357. Die entsprechenden Prozentzahlen f lich) tiefer. Einzig die Richemont-Marken wt nannt .°° Bereits dies zeigt, dass wohl der ı Group abwandern würde. Die Zahlen wider in allen Segmenten des Marktes mit starker rum nur das untere Segment, ergeben sich

e Swatch Group Marke als wichtigste e Swatch Group Marke unter den wic

358. Bei dieser Betrachtung sind die e Swatch Group allesamt deutlich tiefer. Dies im unteren Segment zu Marken der Swatch

359. Das Ausweichen auf Marken von S\ wenn viele Konkurrenten aufgrund eines Ku ger oder gar keine Uhren mehr auf den Ma solchen Fall würde die Nachfrage in einer Group ausweichen, weil die jeweils nächs schwierigkeiten hätten oder gar keine mech

360. Sellita macht in dem Zusammenhang Lieferstopp darauf abziele, Sellita, den am mechanischer Uhrwerke, zu zerstören. Dac bewerber von Swatch Group Uhrenmarken ren wirtschaftliche Existenz.°”

361. An dieser Stelle ist anzufügen, dass d 2010 bis heute — stark wächst, insbesonder einen expandierenden Markt. Swatch Grou kurrenten (Lieferschwierigkeiten resp. Mar Grossteil der zusätzlichen Nachfrage, welc nen könnte.

36 Die Werte für LVMH: 10 % resp. 35 %, Rolex demars Piguet: 5 % resp. 13 %.

36? gl. act. n° 866, S. 4.

363 Vgl. Exportstatistik der FHS. Die Anzahl der « um 32 %, im Jahr 2011 um 25 % und im Jah

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rten Markt. Anders ausgedrückt würden wohl vie- Swatch Group ausweichen, wenn ihr eigentlich wäre.

nmenhang die Uhrenhersteller gebeten anzugen Konkurrenzmarken sind. Dabei haben die Kon- ASS

% der Mitbewerber die stärkste resp. wichtigste

) der Mitbewerber unter den wichtigsten drei Konür die Mitbewerber von Swatch Group sind (deut- ırden mit 26 % resp. 53 % auch relativ häufig gejrösste Teil der Nachfrage zu Marken der Swatch spiegeln auch die Tatsache, dass Swatch Group | Marken vertreten ist. Betrachtet man nun wiedefolgende Zahlen für Swatch Group:

: Konkurrentin: 70 % htigsten drei Konkurrenten: 100 %

ntsprechenden Werte der Konkurrentinnen von zeigt, dass wohl beinahe die gesamte Nachfrage Group abwandern würde.

watch Group würde sich natürlich akzentuieren, rzfristigen Lieferstopps gleichzeitig deutlich wenirkt bringen könnten (vgl. oben Rz 352). In einem 1 noch grösseren Masse auf Marken der Swatch ten Alternativen einer Marke gleichzeitig Lieferanischen Uhren mehr anbieten könnten.

geltend, dass Swatch Group mit dem geplanten weitesten fortgeschrittenen alternativen Anbieter Jurch würden auf dem Markt für Fertiguhren Mitstark behindert. Dies bedrohe in vielen Fällen deer Markt für mechanische Uhren - zumindest seit e in China.°°® Es handelt sich also im Moment um p dürfte deshalb von einer Behinderung der Konktaustritte) umso stärker profitieren, als sie den he sich durch die Marktexpansion ergibt, bedie-

:6% resp. 14 %, Patek Philippe: 9 % resp. 13 %, Au-

»xportierten mechanischen Uhren stieg im Jahr 2010 2012 noch um 12 %.

362. Es kann vorerst festgehalten werden, ferstopp ihre Marktanteile auf dem nachge steigern könnte. Dies gilt insbesondere für c

363. Hinzu kommt, dass Uhrenhersteller Modifizierern (z.B. LJP oder Dubois Depr sche Uhrwerke in der Regel mit zusätzlic Flyback-Komplikationen etc.). Durch einen | ten solche Modifizierer keine Uhrwerke vor zur Konsequenz, dass (1) Modifizierer star verunmöglicht würde (vgl. oben Rz 322 ff. geringerem Ausmass resp. gar nicht meh könnten. Veredelte Uhrwerke sind jedoch w Modelle herstellen können, welche sich si Swatch Group) abheben. Eine Behinderur chen Behinderung im Wettbewerb auf der gleich, da Swatch Group Marken nach wie fen könnten.

364. Ein weiterer Punkt, der beachtet we Group auf dem nachgelagerten Markt aufg wären, fehlende Uhrwerke und Assortiment: erheblich teurere Substitute zu ersetzen (v auch, wenn Uhrenhersteller (teilweise) ihre wurden. Aufgrund von relativ kleinen Serier lich höher als jene von ETA resp. Nivarox. der Mitbewerber von Swatch Group führer Cost Praktik von Swatch Group gesehen we ten seiner Mitbewerber zu erhöhen und sic fen.°°°

365. Diese Problematik durfte vor allem be weil diese (noch) in besonderem Masse au Sellita angewiesen sind. Zudem ist der Kos einer Uhr in diesem Segment deutlich höhe: unteren Segments haben deshalb weniger | welche die Werke in der Regel deutlich teur ler des oberen Segments. Dies gilt umso me

366. Die Behinderung der Modifizierer sc Swatch Group verstärkt die oben beschrie sätzlich.

367. Für Swatch Group dürfte eine Behind Markt mittels eines Lieferstopps bei Uhren Verkauf von Fertiguhren ist profitabler als d folgende Zusammenstellung zeigt.

34 Dabei handelt es sich mengenmässig um <5

36° gl. dazu bspw. Motta (FN 181), S. 490 f.

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dass Swatch Group durch einen kurzfristigen Lieslagerten Markt für mechanische Uhren deutlich las untere Segment.

teilweise modifizierte Basis-Uhrwerke von Sog. 4Z) zukaufen.*™ Modifizierer versehen mechanihen Komplikationen (zum Beispiel Grossdatum, <urzfristigen Lieferstopp von Swatch Group könn- 1 ETA mehr beziehen resp. veredeln. Dies hatte k in ihrer Tätigkeit behindert würden resp. diese resp. 327 ff.) und (2) Uhrenhersteller in deutlich r auf solche veredelten Uhrwerke zurückgreifen ichtig für die Uhrenmarken, da sie damit spezielle farker von denen anderer Hersteller (bspw. der ig der Modifizierer käme deshalb einer zusätzlin nachgelagerten Markt für mechanische Uhren vor auf eigene modifizierte Uhrwerke zurückgreiarden muss ist, dass Mitbewerber von Swatch rund eines kurzfristigen Lieferstopps gezwungen 5 — wenn überhaupt möglich — grösstenteils durch gl. oben Rz 182 f. und Rz 242 ff.). Dasselbe gilt eigenen Uhrwerke resp. Assortiments herstellen |} waren die Herstellungskosten resp. Preise deut- Dies dürfte zu einem starken Anstieg der Kosten 1. Darin könnte eine sogenannte Raising Rivals‘ arden. Dabei versucht ein Unternehmen, die Kosh dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschafi Uhren des unteren Segments von Belang sein, F die relativ günstigen Basiskaliber von ETA resp. tenanteil des Uhrwerks an den gesamten Kosten rals im oberen Segment. Die Uhrenhersteller des Möglichkeiten auf mögliche alternative Anbieter — er verkaufen als ETA — umzusteigen, als Herstelhr, je günstiger die Uhren verkauft werden.

wie die Kostensteigerung der Mitbewerber von benen Behinderungen (vgl. oben Rz 340 ff.) zuerung von Mitbewerbern auf dem nachgelagerten komponenten durchaus Sinn machen, denn der er Verkauf von Uhrwerkskomponenten, wie nach-

% des gesamten Marktes für mechanische Uhrwerke.

Tabelle 8: Bruttomargen Swatch Gre

Nivarox | ETA Bruttomarge | [...] % [...] %

368. Ein Vergleich der absoluten Zahlen ve absoluten Bruttomargen pro verkaufte mec renmarken der Swatch Group resp. pro verk

Tabelle 9: Absolute Bruttomargen in

Bruttomarge | [...] [...] [..

369. Diese Zahlen zeigen, dass die Bruttc ten. Dies widerspiegelt sich auch im Gesc| triebsgewinn der verschiedenen Sparten c Uhren & Schmuck deutlich rentabler als der

Tabelle 10: Betriebsgewinn in % des

Uhren & Schmuc 2010 24% 2011 23%

370. Vor dem Hintergrund des Voranstehe ressant sein, auf Verkäufe bei Uhrwerken ı Fertiguhren zu verzichten.

371. Schliesslich geht die EU-Kommission Schaden entstehen kann, wenn die Lieferve schende Unternehmen vom Markt auszusc dukte oder Dienstleistungen zu vermarkte könnte. Dies kann vor allem dann der Fall Unternehmen nicht im Wesentlichen darau tungen zu duplizieren, die vom marktbeherr Markt bereits angeboten werden, sondern | oder Dienstleistungen anzubieten, für die « der wahrscheinlich zur technischen Entwick

372. Dies kann in vorliegendem Fall als e sich die im Wettbewerb behinderten Unter chanische Uhren in der Regel nicht damit, sondern bringen viele unterschiedliche Pro

Vgl. act. n° 93.

Vgl. act. n° 10 und 93. Zur Berechnung der a Marke mit dem nach Menge gewichteten Dur Assortiments wurde die Durchschnittsmarge schnittspreis eines Nivarox-Assortiments mul von ETA mit dem Umsatz mit Drittenkunden ı durch die Anzahl an Dritte verkauften Uhrwer Vgl. Geschäftsberichte der Swatch Group 20 36° \/gl. Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz &

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up 2010°°°

Durchschnitt Uhrenmarken [...] %

rdeutlicht dies. Die nachfolgende Tabelle gibt die hanische Uhr für verschiedene umsatzstarke Uhauftes mechanisches Uhrwerk von ETA wieder.

CHF pro Stück 2010°°”

mega | Breguet | Uhrwerk | Assortiment

] [...] [...] [...]

margen bei Uhren [...] als bei Uhrenkomponenhäftsbericht der Swatch Group, welcher den Beles Konzerns ausweist. Demnach ist die Sparte Bereich Produktion.

Spartenumsatzes 2011°°® k Produktion

13%

16 %

nden könnte es für Swatch Group durchaus inteesp. Assortiments zugunsten von Verkäufen von

davon aus, dass dem Verbraucher u.a. dann ein arweigerung Wettbewerber, die das marktbeherrhliessen versucht, daran hindert, innovative Pron, und/oder Anschlussinnovationen unterbinden sein, wenn sich das die Lieferung nachfragende f beschränken will, Erzeugnisse oder Dienstleisschenden Unternehmen auf dem nachgelagerten yeabsichtigt, neue oder verbesserte Erzeugnisse sine potentielle Verbrauchernachfrage besteht olung beitragt.2°°

füllt betrachtet werden. Insbesondere begnügen nehmen auf dem nachgelagerten Markt für me-

Erzeugnisse von Swatch Group zu duplizieren, dukte auf den Markt. Damit tragen diese Unterbsoluten Margen wurde die Durchschnittsmarge einer chschnittspreis dieser Marke multipliziert. Bei den von Nivarox mit dem nach Menge gewichteten Durchtipliziert. Bei den Uhrwerken wurde die Bruttomarge nultipliziert und diese Grösse anschliessend geteilt ken.

11.

7.

nehmen zur Produktvielfalt resp. -auswahl welche durch einen Lieferstopp behindert \ an. Hinzu kommt die Behinderung der Mc Produktvielfalt beitragen. Die Konsumenter für mechanische Uhren eine hohe Bedeutı stopp von Swatch Group wäre diese Vielfalt

Fazit

373. Ein kurzfristiger Lieferstopp ohne ger bewerb auf dem Markt für Fertiguhren starl Uhrwerke weitgehend beseitigen. Diese B würde zu einer deutlichen Stärkung der Ma gerten Markt für mechanische Uhren führen

B.3.2.4.3.3 Zwischenfazit

374. Der von Swatch Group geplante, kur bewerb zumindest stark behindern. Liegen | Lieferstopp als unzulässig im Sinne von Ar fen.

B.3.2.4.4 Sachliche Rechtfertigungs:

B.3.2.4.4.1 Allgemeines

375. Das Verhalten eines marktbeherrsche wenn es sich nicht durch sachliche Recht rechtfertigen lässt.””°

376. Bei der Verweigerung von Geschäftst sondere zu prüfen, ob diese zum Schutz v novationsanreize für das marktbeherrschen:

377. Eine Rechtfertigung aus sachlichen C der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ei keine alternativen Verhaltensweisen zur V werbsverfälschend ausgewirkt hätten (Gebc

B.3.2.4.4.2 Investitions- und Innovatio

378. In der ökonomischen Lehre wird der ziehungen in erster Linie als eine Problema der Innovation verstanden. Bei der Prüfung daher gerade im Zusammenhang mit der \

2010/1, 167 Rz 325, Preispolitik Swisscom A versicherung Kanton Luzern; RPW 2008/3, 3 BOTSCHAFT 95 (FN 110), S. 569. Vgl. zum Ga Art. 7 N 63 ff.

$71 Vg. Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz & 2004 i.S. Microsoft (COMP/C-3/37.792), Rz 7 133.

372 gl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art 83; Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 2:

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im fraglichen Markt bei. Viele der Uhrenmarken, vürden, bieten spezielle und innovative Produkte difizierer (vgl. oben Rz 363), welche weiter zur 1 dürften dieser grossen Produktvielfalt im Markt ıng beimessen. Durch einen kurzfristigen Lieferstark gefährdet.

ügend Anpassungszeit dürfte deshalb den Wett- < behindern und auf dem Markt für mechanische ehinderung resp. Beseitigung des Wettbewerbs rktstellung von Swatch Group auf dem nachgelazfristige Lieferstopp würde den wirksamen Wettkeine Rechtfertigungsgründe vor, ist der geplante . 7 Abs. 1 1.V.m. Art. 7 Abs. 2 lit. a KG einzustujründe

nden Unternehmens ist nur dann missbräuchlich, fertigungsgründe (,legitimate business reasons‘)

yeziehungen ist in diesem Zusammenhang insbeon Investitionen oder zur Gewährleistung der Inde Unternehmen notwendig ist.”

sründen kommt jedoch nur dann in Frage, wenn ngehalten wird. Dies bedeutet namentlich, dass erfügung standen, welche sich weniger wettbet der Unerlässlichkeit).°’?

nsanreize

Tatbestand der Verweigerung von Geschäftsbeik der Investition wirtschaftlicher Ressourcen und des Vorliegens von Rechtfertigungsgründen sind /erweigerung von Geschäftsbeziehungen die In-

5 mit Dynamic Currency Conversion (DCC); RPW

DSL; RPW 2008/4, 579 Rz 174, Tarifvertrage Zusatz- 97 Rz 128, Publikation von Arzneimittelinformationen; nzen ausführlich BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306),

9 f.; Entscheid der EU-Kommission vom 24. Marz 09 ff. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art. 7 N

_7 N 69 ff. und 135; CLERC, (FN 306), Art. 7 LCart N 3 ff.

vestitions- und Innovationsanreize generell dung von Art. 7 Abs. 2 lit. a KG ist deshalb Innovationswille der Unternehmen langfristit

379. Vor diesem Hintergrund, d.h. zur Sich zen, kann einem marktbeherrschenden Unt den, die Belieferung an Dritte für eine best die Investitionen bezahlt machen können, | weisen Beeinträchtigung des wirksamen W stand, dass Dritten Zugang zum Geschäf nehmen gewährt wird, sowohl die Wettbe wiederum Investitionen zur Folge haben ( Kommission hält hierzu fest: „Enforcement account both the effects of having more sh effects on investment incentives.“°

380. Vorliegend sprechen folgende Grund Lieferstopps zum Schutze der Investitions- |

e Zunächst einmal handelt es sich bei um bereits ältere Produkte, welche s Markt sind resp. keine grundlegen (vgl. oben Rz 95). Hinzu kommt, da: ge stehenden Produkte noch vor dei fielen, das heisst von Unternehmen in der Swatch Group aufgingen (vgl.

e Weiter lieferte Swatch Group die Pr freiwillig an Drittkunden. ETA und N chanische Uhrwerke und Assortime! lässt sich schliessen, dass Swatch ( hat. Ein kurzfristiger Lieferstopp dt bisherige Interesse an der Beliefert chen und nachfolgenden Investition« gütet wurden.” Sellita unterstreicht rungen an Drittkunden nie in Frage welche sie benötigte.””®

e Aufgrund des relativ langen Beliefer genommen werden, dass die einm Frage stehenden Produkte bereits a

e Weiter scheint die bestehende Sitt resp. Innovationen zu hindern, wie Omega®” oder die Entwicklung von

373 Vg]. REY/TIROLE (FN 350), S. 75 ff.; MOTTA (F Art. 7 N 112 m.w.H.

374 gl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art 375 gl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art 376 gl. EU Discussion Paper (FN 317), Rz 213. $77 gl. dazu Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173) 378 Vg. act. n° 866, S. 6.

379 Vgl. http:/Awww.omegawatches.com/de/spirit/

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zu berücksichtigen. °° Im Rahmen der Anwendafür Sorge zu tragen, dass der Investitions- und J nicht beeinträchtigt wird.°”*

erstellung von Investitions- und Innovationsanreiernehmen allenfalls die Möglichkeit gewährt werimmte Mindestperiode zu verweigern, damit sich selbst wenn ein solches Verhalten zu einer zeitfettbewerbs führt. Demgegenüber kann der Umtsverkehr mit dem marktbeherrschenden Unterwerbssituation verbessern als auch seinerseits z.B. von den zugelassenen Dritten).”’”° Die EUpolicy towards refusals to supply has to take into ort-run competition and the possibility of long-run

le gegen eine Rechtfertigung eines kurzfristigen ind Innovationsanreize:

den in Frage stehenden Produkten in der Regel eit Jahrzehnten weitgehend unverandert auf dem Jen Veränderungen/Innovationen mehr erfuhren ss zumindest ein Teil der Investitionen der in Fra- * Gründung der SMH resp. der Swatch Group angetätigt wurden, welche später in der SMH resp. oben Rz 293 ff.).

odukte seit ihrer Gründung in den 1980er-Jahren ivarox lieferten demnach über 25 Jahre lang meits an Kunden ausserhalb des Konzerns. Daraus sroup diese Belieferung bisher als effizient taxiert rfte demnach kaum effizienzsteigernd sein. Das ing Dritter legt zudem nahe, dass die ursprünglian durch die Belieferung bisher angemessen ver- , dass Swatch Group während vieler Jahre Liefestellte und Sellita die Mengen beziehen konnte,

ungs-Zeitraumes kann zudem ohne Weiteres anal getätigten Investitionen zur Herstellung der in mortisiert sind.

lation ETA resp. Nivarox nicht an Investitionen beispielsweise die neuen „Co-Axial“ Kaliber von Siliziumspiralen (vgl. Rz 236 ff.) zeigen. Swatch

N 181), S. 64 ff.; BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306),

_7 N 133; MOTTA (FN 181), S. 65 f. . N 113 m.w.H.

, Rz 84; EU Discussion Paper (FN 317), S. 62 f.

watchmaking/co-axial/technology [21.10.2013].

Group erfindet demnach auch unter dukte resp. entwickelt bestehende P

381. Swatch Group bringt vor, dass ein Un hig sein wolle, laufend in den Auf- und Aust Es sei ein falsches Bild, dass ETA und Niv:

382. Vor dem Hintergrund des Voranstehe ons- und Innovationsanreize von Swatch C auch weiterhin (in reduziertem Umfang) m kunden liefern. Der geplante, kurzfristige | durch den Schutz von Investitions- und Inno

B.3.2.4.4.3 Vorbringen von Swatch Gr:

383. Swatch Group hat im Verlauf des Ver bracht, welche als sachliche Rechtfertigung:

e Kapazitätsengpässe e Fälschungsbekämpfung

384. Nachfolgend wird geprüft, ob diese tensweise von Swatch Group zu rechtfertige

B.3.2.4.4.3.1 Kapazitätsengpässe

385. Swatch Group bringt vor, dass sie sei durch einen angemessenen Produktionsau sie heute über zu geringe Kapazitäten, um ( ausreichend befriedigen zu können. Dies wachstum in Asien zusammenzuhängen (vc

386. Gemäss Swatch Group waren die Pr rend der Jahre 2007-2010 weitgehend ausc von Swatch Group zusammen:

Tabelle 11: Auslastung der Kapazitä

2007 2008 ETA [...] % [...] ° Nivarox [...] % [...] 9

387. Vor dem Hintergrund des Voranstehe Group teilweise zu wenige Kapazitäten ha Abnehmer immer vollumfänglich zu befrie« gen, dass die von Swatch Group vorgebra heblich einschränken resp. der eigentliche C

e Swatch Group wollte ursprünglich, tı freiwillig weiter beliefern, darunter in:

380 Vgl. auch act. n° 10.

381 gl. act. n° 816, S. 7.

383 Vgl. act n° 93.

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‘den heute herrschenden Umständen neue Prorodukte weiter.°®

ternehmen, welches international wettbewerbsfäyau des Produktionsapparates investieren müsse. 4rox nur alte amortisierte Maschinen einsetze.”-

ınden ist es unwahrscheinlich, dass die Investitisroup langfristig beeinträchtigt werden, sollte sie echanische Uhrwerke und Assortiments an Dritt- ınd umfassende Lieferstopp kann deshalb nicht vationsanreizen gerechtfertigt werden.

oup

fahrens im wesentlichen folgende Gründe vorgesgründe in Frage kommen könnten:

Elemente die wettbewerbsbehindernde Verhal- ın vermögen.

t längerer Zeit Kapazitätsengpässe hat, die auch fbau nicht beseitigt werden konnten. So verfüge lie Bedürfnisse der eigenen Tochterunternehmen scheint unter anderem mit dem starken Markt- I. auch oben Rz 360).

oduktionskapazitäten von ETA und Nivarox wähjelastet. Nachfolgende Tabelle fasst die Angaben

ten Swatch Group???

% [...] % [...] % % [...]% [...]%

nden ist es nicht unwahrscheinlich, dass Swatch tr, um die momentan wachsende Nachfrage aller ligen. Folgende Gründe sprechen jedoch dagechten Kapazitätsengpässe das Unternehmen ersrund für den geplanten Lieferstopp sind:

otz angekündigtem Lieferstopp, gewisse Kunden sbesondere auch grosse Abnehmer.*

405 Rz 42, Swatch Group Lieferstopp.

e Die von Swatch Group eingereichte

[...].

e Swatch Group steigerte ihren Konze te Uhren und Schmuck im gleichen z

388. Ware Swatch Group durch die angeb geschränkt resp. unbedingt kurzfristig auf c eigenen Uhrenmarken angewiesen, würde (grossen) Drittkunden ins Auge gefasst wer von Swatch Group in den letzten Jahren v engpässen sehr schwer nachvollziehbar. [..

389. Swatch Group bestreitet dies und brin pazitäten für Marken wie Longines und Tis aber auch weiterhin einen Teil der Kapaziti rum ihre volle Wirtschaftsfreiheit zurückge\ sie zusammenarbeiten wolle.*°°

390. Das vorgebrachte unternehmerische mag eine Verdrängung von Wettbewerberr stopp würde den wirksamen Wettbewerb a dern resp. weitgehend beseitigen und wohl und 374). In vorliegendem Fall vermag de das öffentliche Interesse nach wirksamen W

391. Vor dem Hintergrund des Voranstehe tätsengpässe einen kurzfristigen Lieferstopg fertigen.

B.3.2.4.4.3.2 Fälschungsbekämpfung

392. Swatch Group brachte als weiteren | Verfahrens zudem vor, dass ETA Uhrwerk zu einem beträchtlichen Teil in Fälschunger

393. Zunächst sei vorausgeschickt, dass. nie einen Fall einer solchen Fälschung bele ordnung des Problems nicht bekannt.

394. In diesem Zusammenhang stellt sich sender Lieferstopp von Uhrwerken und As: Uhren wäre. Unabhängig davon wäre ein

wettbewerbsschädliche Massnahme, um m dargelegt, würde ein kurzfristiger Lieferstop stark behindern und auf dem Markt für mec! ist zu berücksichtigen, dass der geplante k Nivarox treffen würde und nicht nur solche

384 Vgl. act. n° 519. Vgl. auch act. n° 10.

985 Vgl. Geschäftsberichte der Swatch Group.

388 gl. RPW 2011/3, 405 Rz 42, Swatch Group

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n Liefermengen für das Jahr 2012 zeigen, dass

rnumsatz seit 2009 um 50 %, derjenige der Spar- Zeitraum um 65 %.°°°

lichen Kapazitätsengpässe wirklich erheblich ein- Jeutlich mehr Uhrwerke und Assortiments für die wohl kaum eine freiwillige Weiterbelieferung von den. Weiter sind die starken Umsatzsteigerungen or dem Hintergrund von angeblichen Kapazitäts-

].

gt vor, einen grossen Teil der frei werdenden Kasot verwenden zu wollen. Swatch Group möchte iten für Dritte einsetzen. Swatch Group wolle dawinnen und dann entscheiden können, mit wem

oder betriebswirtschaftliche Anliegen alleine ver- | nicht zu rechtfertigen.°®’ Ein kurzfristiger Lieferuf den nachgelagerten Märkten aber stark behinauch zu Marktaustritten führen (vgl. oben Rz 353 mnach das private Interesse der Swatch Group fettbewerb nicht aufzuwiegen.

nden vermögen die geltend gemachten Kapazi- ) von Uhrwerken und Assortiments nicht zu rechtnöglichen Rechtfertigungsgrund im Verlaufe des e teilweise nach Asien exportiert würden, wo sie | eingebaut würden.°®®

Swatch Group gegenüber dem Sekretariat noch gt hat. Deshalb ist dem Sekretariat die Grössenzunächst die Frage, ob ein kurzfristiger umfas- Sortiments ein taugliches Mittel gegen gefälschte kurzfristiger Lieferstopp kaum die am wenigsten öglichen Fälschungen Herr zu werden. Wie oben p den Wettbewerb auf dem Markt für Fertiguhren nanische Uhrwerke weitgehend beseitigen. Dabei urzfristige Lieferstopp alle Kunden von ETA und , welche angeblich mechanische ETA-Uhrwerke

004/3, 889 E. 4.5.4, Unique (Flughafen Zürich AG). Lieferstopp; act. 10.

an Kunden liefern, welche Sie in Falscht schädigende Massnahme könnte in diesen (resp. Nivarox) — sollten einzelne Kunden n an Fälscher liefern — individuell dagegen vo nahme am Verhältnismässigkeitsprinzip sch

395. Darüber hinaus sei auf die einschlä Strafbesetzbuch; StGB), des Markenrechts Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb Bedarfsfall die Möglichkeit, diese Bestimm stanzen geltend zu machen.

396. Swatch Group hat im Rahmen ihrer S Thema eingereicht. Daraus ist ersichtlich, durchaus ernst zu nehmen ist und teilweis dem Problem Herr zu werden. [...]°°°

397. Swatch Group macht zudem geltend, Mio. Uhrwerken aufmerksam gemacht zu h: Kong geliefert würden. Swatch Group sei c lich vertiefte Abklärungen mache."

398. Vor dem Hintergrund des Voranstehe einen kurzfristigen Lieferstopp von Uhrwerk

B.3.2.4.4.4 Ergebnis bezüglich sachlic

399. Es kann festgehalten werden, dass k welche die geplante kurzfristige Geschäftsv

B.3.2.5 Zwischenergebnis

400. Der von Swatch Group geplante kurzf von Art. 7 KG einzustufen.

B.3.3 Ergebnis

401. Zusammenfassend kann festgehalten marktbeherrschende Stellung innehaben. \ samen Wettbewerb auf dem Markt für mec ten Markt für mechanische Fertiguhren starl re Zeit noch auf Lieferungen von ETA resp stopp ist zudem nicht durch sachliche Gr durch Swatch Group wäre deshalb als miss

83; Mitteilung zu Art. 82 EGV (FN 173), Rz 2:

390 Vgl. act. n° 816, S. 7 f. und Beilagen.

397 gl. act. n° 816, S. 8.

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ingen einbauen. Eine den Wettbewerb weniger 1 Zusammenhang beispielsweise sein, dass ETA achgewiesenermassen und wissentlich Uhrwerke rgehen würde(n). Damit dürfte eine solche Masseitern.°°°

gigen Bestimmungen des Strafrechts (Art. 155 (Art. 61 Markenschutzgesetz; MSchG) sowie des (Art. 23 UWG) verwiesen. Swatch Group hat im ungen bei den zuständigen Behörden resp. Intellungnahme ein summarisches Dossier zu dem dass die Fälschungsproblematik in der Branche e grosse Anstrengungen unternommen werden,

immer wieder auf den Export von jährlich ca. 1 ıben, welche mehrheitlich nach China resp. Hong lavon ausgegangen, dass die WEKO diesbezüg-

'nden vermag die Bekämpfung von Fälschungen en und Assortiments nicht zu rechtfertigen.

her Rechtfertigungsgründe

ine sachlichen Rechtfertigungsgründe vorliegen, erweigerung zu rechtfertigen vermögen.

ristige Lieferstopp ist als missbräuchlich im Sinne

werden, dass sowohl ETA als auch Nivarox eine Neiter dürfte der geplante Lieferstopp den wirkhanische Uhrwerke sowie auf dem nachgelager- < behindern, da die Marktteilnehmer auf absehba- ). Nivarox angewiesen sind. Der geplante Lieferünde rechtfertigbar. Ein kurzfristiger Lieferstopp prauchlich im Sinne von Art. 7 KG einzustufen.

_7 N 69 ff. und 135; CLERC, (FN 306), Art. 7 LCart N 3 ff.

B.4 Massnahmen

B.4.1 Einvernehmliche Regelung | (evR

402. Die Analysen und Abklärungen habe kartellrechtlicher Sicht problematisch wäre. eller Konkurrenz mit einer gewissen Wahrs« herrschende Stellung von ETA geschwächt Ausmass im Markt für mechanische Uhrwer tig ist auch auf dem Markt für Assortiments sen Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, varox geschwächt werden wird (vgl. oben R Group in gewissem Umfang weiterhin mect den liefert. Andernfalls käme es zu einer st und höchst wahrscheinlich zu Marktaustritte

403. Nach Art. 30 Abs. 1 KG entscheidet oder die Genehmigung einer einvernehmlic nung von Massnahmen zur Beseitigung vo eine einvernehmliche Regelung gemäss A chen Regelung ist gemäss Art. 29 Abs. 1K werbsbeschränkung.

404. Die evR | beruht auf Verhandlungen Jahre 2011 sowie den eingegangenen Stellı evR | im Jahre 2012. Die evR | basiert insk lungen, welche zu nachhaltigen Verandert tive Bezugsquellen zu etablieren resp. be varox ihre Produktionskapazitäten teilweis

405. Sollten sich die Verhältnisse anders Art. 30 Abs. 3 KG jederzeit das Recht, die abzuändern. Sowohl dem Sekretariat, als a WEKO einen Widerruf oder eine Abänderur

406. Voraussetzung für einen Widerruf od gelung ist die wesentliche Veränderung der che sich nach dem erstinstanzlichen Entsct eine Änderung des Sachverhalts oder der gebnis der bisherigen rechtlichen und öko: ben kann (...). Als Beispiel für eine wesei

(Hrsg.), 2010, Art. 30 KG N 128; MARCEL DIE 39 N 37; BILGER STEFAN, Das Verwaltungsve kungen, Diss., Freiburg 2002, S. 374; a.M. P. Wettbewerbsrecht, Bd. V/2, Kartellrecht, Von 438; ROMINA CARCAGNI, in: Baker & McKenzi grund steht dabei die Veranderung der tatsac grunde liegenden Sachverhalts. Als wesentlic sich auf die rechtliche Würdigung der ursprür

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I)

n ergeben, dass ein kurzfristiger Lieferstopp aus Mittel- bis langfristig ist jedoch aufgrund potentisheinlichkeit damit zu rechnen, dass die marktbewerden wird und weitere Akteure in genügendem ke tätig sein werden (vgl. oben Rz 216). Langfrisaufgrund potentieller Konkurrenz mit einer gewisdass die marktbeherrschende Stellung von Niz 271). Bis dahin ist sicherzustellen, dass Swatch anische Uhrwerke und Assortiments an Drittkunarken Behinderung des wirksamen Wettbewerbs n (vgl. oben Rz 373).

die WEKO über die zu treffenden Massnahmen shen Regelung. Anstelle der (einseitigen) Anordn Wettbewerbsbeschränkungen kann die WEKO rt. 29 KG genehmigen. Inhalt der einvernehmli- G die Art und Weise der Beseitigung der Wettbemit der Swatch Group, der Marktbefragung im ıingnahmen der Marktteilnehmer zum Entwurf der yesondere auf sich abzeichnenden Marktentwickingen führen könnten; so scheinen sich alternastehende alternative Anbieter zu ETA und Ni- e markant zu erhöhen.

entwickeln als vorgesehen, hat die WEKO nach Massnahmen von Amtes wegen oder auf Antrag uch den Betroffenen steht das Recht zu, bei der g einer Verfügung zu beantragen. °°?

er eine Abänderung einer einvernehmlichen Retatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, wel- 1eid der WEKO zugetragen hat.” “Wesentlich ist Rechtslage dann, wenn sie Einfluss auf das Ernomischen Würdigung des Kartellverstosses hantliche Sachverhaltsänderung zu nennen ist der

asler Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert TRICH, in: Homburger et al. (Hrsg.), Zürich 1997, Art. fahren zur Untersuchung von Wettbewerbsbeschrän- AUL RICHLI, in: Schweizerisches Immaterialgüter- und > (Hrsg.), Kartellgesetz, Bern 2007, Art. 30 N 16.

30 KG N 130; Bilger (FN 392), S. 375, „Im Vorderhlichen Verhältnisse, mithin des dem Entscheid zu- +h ist eine solche Änderung zu betrachten, wenn sie iglichen Verfügung auswirkt.“

Verlust einer marktbeherrschenden Stellu Markt.“ °”*

407. Entsprechend wäre sicherlich auch d beherrschenden Stellung als Grund für eine anzusehen, sofern sich dieser Verbleib als chen Verhältnisse darstellt. Das heisst, sc ckeln, als dies heute den Anschein mact Kapazitäten nicht wie vorgesehen erhöh sind), hätte die WEKO die Möglichkeit, die fern 8 und 10 evR 1).°”

408. Das Sekretariat stellte im Juni 2012 e mern zur Stellungnahme zu. Dieser Entwu seln, stiessen bei einer Mehrheit der befr liessen, auf Ablehnung.”

409. Eine Mehrheit der befragten Uhrenhe vorgesehene Basisjahr 2010 für die Berect präsentativ sei, da das Jahr noch von der \ hätten sich damals mit Bestellungen zurüt Statuierung des Durchschnittes der Jahre : Bedenken Rechnung getragen (vgl. unten F

410. Eine Mehrheit der Uhrenhersteller me Lieferreduktion von ETA-Werken und Assc Schritten. Alternative Anbieter seien nicht iı füllen. Gewisse Uhrenhersteller müssten

resp. auf ausländische Anbieter ausweiche für eine gewisse Zeit mehr Assortiments a (und andere alternative Werkhersteller) die nicht füllen könnten, wenn sie gleichzeitig grund dieser Vorbringen wurden sowohl die ken und Assortiments gegenüber dem Entv 414, Ziffern 3a und 3c evR 1). Die in der ev tergrund der potentiellen Konkurrenz, insb hungen der potentiellen Konkurrenten sowie der verschiedenen Uhrenhersteller, festgele

411. Zum Teil monierten die befragten Mi anderen Abnehmern von ETA-Werken sch Sellita zu schnell gehe. Von den Lieferung hängiger, kleinerer Unternehmen abhänge gleichbehandlung und der Dauer und dem den.°”’ Das Sekretariat hat in der Folge so fermengen für Sellita als auch die Dauer d Ziffer 3b evR |).

394 BSK KG-ZIRLICK/TAGMANN (FN 392), Art. 30 k

3° Bilger (FN 392), S. 374 f.

695, 696, 697, 698, 699, 700, 701, 702, 703, 716, 719, 728.

397 Vgl. act. n° 728 S. 15.

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ng infolge Eintritts neuer Wettbewerber in den

er Verbleib eines Unternehmens in einer markt- > Abänderung oder gar einen Widerruf einer evR eine Veränderung der tatsächlichen oder rechtli- )liten sich die Marktverhältnisse anders entwiit (weil beispielsweise alternative Anbieter ihre { haben oder gar aus dem Markt ausgetreten » evR | abzuändern oder zu widerrufen (vgl. Zifinen Entwurf der evR | zahlreichen Marktteilnehrf, insbesondere einzelne darin enthaltene Klauagten Marktteilnehmer, welche sich vernehmen

rsteller war der Meinung, dass das ursprünglich nung der zu liefernden Referenzmenge nicht re- Wirtschaftskrise geprägt war. Viele Unternehmen ckgehalten resp. ihre Lager geräumt. Durch die 2009 bis 2011 als Referenzmenge wurde diesen

inte weiter, die im Entwurf der evR | vorgesehene rtiments sei zu schnell und erfolge in zu hohen 1 der Lage, in der Zeit die entstehende Lücke zu Umsatzeinbussen bis zum Konkurs hinnehmen n. Zum Teil wurde sogar gefordert, dass Nivarox Is in den Referenzjahren liefern sollte, da Sellita entstehende Lücke an mechanischen Uhrwerken weniger Assortiments bekommen würden. Auf- Liefermengen als auch die Lieferdauer von Wervurf der evR I nach oben korrigiert (vgl. unten Rz 2 | statuierten Liefermengen wurden vor dem Hinesondere der voraussichtlichen Kapazitätserhö- > der geplanten Erhöhungen der Eigenproduktion gt (vgl. oben Rz 176 ff. und 226 ff.).

arktteilnehmer, dass Sellita im Vergleich zu den lechter gestellt wird resp. die Lieferreduktion bei en von Sellita würde das Überleben vieler unabn. Auch Sellita war mit der vorgesehenen Un- Umfang der Lieferverpflichtung nicht einverstanwohl die im Entwurf der evR | festgesetzten Lieler Lieferverpflichtung erhöht (vgl. unten Rz 414,

G N 133.

}, 666, 675, 678, 684, 686, 687, 689, 690, 692, 693, 704, 705, 707, 708, 709, 711, 712, 713, 714, 715,

412. Des Weiteren äusserten sich die Marl Service Aprés-Vente. Sie regten an, dass den sollte. Zudem wurde angeregt, die m ferverpflichtung zu verlängern resp. zu erh der evR | entsprechend Rechnung getragen

413. Zum Schutze von kleinen und mittler aufgenommen, welche es Swatch Group er zes) höhere Mengen zu liefern als in Ziffer evR I). Der Grund dafür ist, dass die abs Kunden von ETA und Nivarox gleich sind, s lichkeiten der Kunden markant voneinande! evR | wird von Swatch Group eine gewisse

414. Am 11. Februar 2013 wurde mit Swat weise Lieferreduktion abgeschlossen. Dad bewerb nicht irreversibel und nachhaltig bel abgeschlossene evR | lautete wie folgt:

Präambel:

Hintergrund dieser einvernehmlichen Re absichtigte, den Wettbewerbsbehörden v Lieferungen mechanischer Uhrwerke unc nehmer (nachfolgend: Lieferstopp). Mit d im Wesentlichen zwei Ziele: (i) Die ausre Uhrenmarken und (ii) die Schaffung der I le mechanischer Uhrwerke und Assortim

Dem Sekretariat geht es demgegenüber den betroffenen Märkten durch den Liefe lichem Ausmass behindert wird.

Im Rahmen des von der Swatch Group ir der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse men. Die daraus resultierenden Erkenntr nehmlichen Regelung zu Grunde gelegt, hend wiedergegeben:

e Aufgrund der aktuellen Marktsituatioi dass ETA SA Manufacture Horlogere FAR SA (nachfolgend: Nivarox) über gen.

e Angesichts des Umstandes, dass de ternative Bezugsquellen zu ETA und oder kurzfristiger Lieferstopp als mis von Art. 7 KG zu betrachten.

e Es zeichnen sich Marktentwicklungei rungen führen könnten; so scheinen ren resp. bestehende alternative Anl markant zu erhöhen.

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tteilnehmer zum im Entwurf der evR | geregelten eine bessere Berechnungsbasis verwendet werlaximale Bezugsmenge und die Dauer der Lie- Shen. Das Sekretariat hat diesen Anregungen in .

an Unternehmen wurde eine Klausel in die evR | laubt, KMUs (i.S.v. Art. 2 lit. e des Fusionsgeset- 3 evR | festgehalten (vgl. unten Rz 414, Ziffer 4b ehbaren Folgen des Phasing-Outs nicht für alle ondern sich je nach Grösse und finanziellen Mögr unterscheiden. Im Zusammenhang mit Ziffer 4b Kulanz zugunsten von KMUs erwartet.

ch Group schliesslich die evR | über eine stufen- ırch sollte sichergestellt werden, dass der Wettiindert resp. beseitigt wird. Die mit Swatch Group

Jelung ist die von der Swatch Group beorgängig angekündigte Einstellung von

| Assortiments an konzernexterne Abem Lieferstopp verfolgt die Swatch Group ichende Versorgung der konzerninternen Möglichkeit, über die verbleibenden Anteients frei verfügen zu können.

darum, dass der wirksame Wettbewerb in rstopp von Swatch Group nicht in erhebitiierten Verfahrens wurden zur Klärung umfangreiche Abklärungen vorgenomisse werden der vorliegenden einverdie wichtigsten Punkte werden nachste-

7 (Stand: 2012) ist davon auszugehen, > Suisse (nachfolgend: ETA) und Nivaroxmarktbeherrschende Stellungen verfürzeit nicht in genügendem Ausmass al- Nivarox bestehen, wäre ein sofortiger sbräuchliche Verhaltensweise im Sinne

n ab, welche zu nachhaltigen Verändesich alternative Bezugsquellen zu etabliejieter zu ETA ihre Produktionskapazitäten e Hinsichtlich Assortiments könnten in verfügbar werden. Dadurch könnten verändern.

Diese Einschätzungen sind als Momenta in absehbarer Zukunft ändern, so insbes Anbieter zu ETA ihre Produktionskapazit und markant erhöhen und diese tatsächlı alternative Anbieter von Assortiments im des Gesagten und im Sinne des wirksam retariat und der Swatch Group die vorliec schlossen und vereinbart, was folgt.

Vereinbarungen:

1) Geltungsbereich:

Die vorliegende Regelung gilt ausscl welche von ETA hergestellt werden, varox produziert werden, und an Kur fert werden (Drittkunden; nachfolgen

Im Folgenden werden vom Begriff A: menden Bestandteile eines mechani. Einzelteilen wie Unruh, Spirale, Anke sche Uhrwerke im Sinne dieser Vere vorstehend definiert.

2) Grundsätzliches

a ETAresp. Nivarox liefern in Zukunft Assortiments in untenstehendem Un ten genannten Mengen sind in keine Kunden zu verstehen.

b Die Referenzmenge ist der Durchsct gelieferten Mengen an mechanische bauches) resp. Assortiments. In Fall gen an einen Kunden nicht zweifelsfi den Kunden vorteilhaftere (d.h. höhe

c Als Kunde gilt jeder Abnehmer, welc mechanische Uhrwerke resp. bei Niv

d Unterschreitet ein Kunde in einem Jé bleibt er frei, in den Folgejahren die | ziehen. Dies gilt nicht für Kunden, we ren weniger als je 80% der ihnen zu:

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den nächsten Jahren neue Technologien sich die Marktverhältnisse nachhaltig

ufnahme zu betrachten und könnten sich ondere, wenn (i) bestehende alternative äten an mechanischen Uhrwerken rasch ch an Drittabnehmer liefern und (il) sich Markt tatsächlich etablieren. Im Lichte en Wettbewerbs wird zwischen dem Sekyende einvernehmliche Regelung abge-

ıliesslich für mechanische Uhrwerke, sowie für Assortiments, welche von Niiden ausserhalb der Swatch Group gelied: Kunden).

ssortiment die regulierenden und hemschen Uhrwerks, bestehend aus diversen rrad und Anker etc., erfasst. Mechaniinbarung enthalten ein Assortiment wie

weiterhin mechanische Uhrwerke und fang an ihre bisherigen Kunden. Die unm Fall als Abnahmeverpflichtung des

nitt der in den Jahren 2009-2011 effektiv n Uhrwerken (inkl. Restliefermengen E- 2n, in denen die effektiv gelieferten Menei festgestellt werden können, ist die für re) Menge massgebend.

her in den Jahren 2009-2011 bei ETA arox Assortiments bezog.

ıhr die ihm zustehende Bezugsmenge, so ınter Ziffer 3 festgelegten Mengen zu be- 2Iche in zwei aufeinanderfolgenden Jahstehenden Menge beziehen. In einem sol- chen Fall sind ETA resp. Nivarox beı nach Ziffer 3 anteilmässig zu kürzen. nanderfolgenden Jahren je nur 50% ETA resp. Nivarox in den Folgejahre Regelung zustehenden Mengen um.

e Verzichtet ein Kunde freiwillig und dé zugsmengen und teilt dies ETA resp. Nivarox nach vorheriger Information Lieferpflicht nach Ziffer 3 befreit.

f Jeder Kunde bleibt in der Wahl der F ferten Kaliberfamilie frei. ETA und Ni Wahl der bestellten Produkte innerh: ken. Sollte dies aus ausserordentlich möglich sein, bieten ETA und Nivaro sung an.

g Bestellt ein Kunde sowohl mechanis« fen die jeweiligen Bestellungen in ke d.h. in irgendeiner Hinsicht voneinan

3) Dauer und Umfang der Lieferverpflic

a ETA liefert folgende Mengen an mec den, welche die Produkte in ihre eige

2014 und 2015: 70% der Referenz 2016 und 2017: 55% der Referenz 2018 und 2019: 40% der Referenz 2020 und 2021: 20% der Referenz

b ETA liefert folgende Mengen an mec den, die eine eigene Werkproduktion uhren anbieten. Davon ausgenomme als 80% der von ETA gekauften mec Produktion von Komplikationen verw sofern sie den Nachweis erbringen, ( reichen.

2014 und 2015: 50% der Referenz 2016 und 2017: 25% der Referenz

c Nivarox liefert folgende Mengen an /

2014 und 2015: 90% der Refei 2016 und 2017: 85% der Refe 2018 und 2019: 75% der Refe

2020 und 2021: 65% der Refe

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echtigt, die Bezugsmenge des Kunden - Bestellt ein Kunde bspw. in zwei aufeider ihm zustehenden Mengen, dürfen

n die dem Kunden nach Ziffer 3 dieser 50% kürzen.

werhaft auf die ihm zustehenden Be- . Nivarox schriftlich mit, sind ETA resp. an die Wettbewerbsbehörden von der

rodukte innerhalb derselben bisher gelievarox sind nicht berechtigt, Kunden in der ılb derselben Kaliberfamilie einzuschränen, produktionsbedingten Gründen nicht x betroffenen Kunden eine alternative Löche Uhrwerke als auch Assortiments, dürinerlei Hinsicht aneinander gekoppelt, der abhängig gemacht werden.

htung

hanischen Uhrwerken an bisherige Kunnen Uhren einbauen:

menge menge menge

menge

hanischen Uhrwerken an bisherige Kun- | haben und bisher keine eigenen Fertign sind bisherige Kunden, welche mehr hanischen Uhrwerke als Basis für die enden. Diese fallen unter Ziffer 3 lit. a, lass sie den genannten Prozentsatz ermenge

menge

\ssortiments an ihre bisherigen Kunden:

renzmenge renzmenge renzmenge

renzmenge

2022 und 2023: 45% der Refe 2024 und 2025: 25% der Refe

4) Abweichende Vereinbarungen

a Abweichende Vereinbarungen zwisc Kunden dürfen von der vorliegenden Lasten des Kunden abweichen, es si chende Lösung oder stimmt einer so gen sind durch die Wettbewerbskom migen.

b Abweichende Vereinbarungen zugur der vorliegenden einvernehmlichen F rekt oder indirekt einer grossen Unte Sinne von Artikel 2 Buchstabe e des Vereinbarungen müssen den Wettbe werden.

c Wenn in zwei aufeinanderfolgenden den gelieferte Menge an mechanisch ner Million Stück unterschreitet, ist E sie an die Kunden liefern will. Vorbel nen Mindestmengen, welche bis zun tungen erfüllt werden müssen.

d Wenn in zwei aufeinanderfolgenden kunden gelieferte Menge an Assortir Stück unterschreitet, ist Nivarox frei | die Kunden liefern will. Vorbehalten | destmengen, welche bis zum Ablauf erfüllt werden müssen.

e Aufgrund der beim Abschluss dieser formationen kann davon ausgegange mehr marktbeherrschend sind, wenn 1 Mio. Uhrwerken resp. 600‘000 Ass

Sollte sich zu einem späteren Zeitpu beispielsweise die Gesamtnachfrage Anbieter aus dem Markt ausscheider treten resp. expandieren, behält sich tragen, die Ziffern 4 c und d abzuänc

Sollte sich andernfalls zeigen, dass : mass technisch gleichwertige Substi varox zu konkurrenzfähigen Preisen eine Abänderung der Ziffern 4 c und

398 Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 Uber Fu:

gung (Fusionsgesetz, FusG).

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renzmenge

renzmenge

hen ETA bzw. Nivarox und den einzelnen einvernehmlichen Regelung nicht zu

si denn, ein Kunde wünscht eine abwei- Ichen ausdrücklich zu. Diese Abweichunmission (nachfolgend: WEKO) zu genehsten von einzelnen Kunden dürfen von vegelung nur für unabhängige, nicht dirnehmensgruppe zugehörigen KMUs im Fusionsgesetzes”” erfolgen. Solche werbsbehörden zur Kenntnis vorgelegt

Jahren die gesamte von ETA an Drittkunjen Uhrwerken die Menge von jeweils ei- TA frei zu entscheiden, welche Mengen alten bleiben die in Ziffer 3 vorgesehe-

ı Ablauf der Dauer dieser Lieferverpflich-

Jahren die gesamte von Nivarox an Drittnents die Menge von jeweils 600‘000

zu entscheiden, welche Mengen sie an jleiben die in Ziffer 3 vorgesehenen Minder Dauer dieser Lieferverpflichtungen

Regelung zur Verfügung stehenden In- ın werden, dass ETA und Nivarox nicht ETA resp. Nivarox die Liefermengen von ortiments unterschreiten.

nkt zeigen, dass dies nicht zutrifft, weil deutlich kleiner wurde oder alternative

ı oder nicht in genügendem Ausmass eindas Sekretariat vor, der WEKO zu beanlern.

alternative Anbieter in genügendem Austute zu den Produkten von ETA resp. Nianbieten, hat Swatch Group das Recht, d bei der WEKO zu beantragen.

sion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertra-

5) Preise

Die Lieferverpflichtungen von ETA ut branchenüblichen Bedingungen. Die dass sie kostendeckend sind und eir

6) Bestellmodalitaten und Bezugsbedin

Es gelten die nachfolgenden Bestellı

a Swatch Group verpflichtet sich, daft ren Kunden eine individuelle Menger Ausgenommen sind Kleinkunden, be vorgenommen wurde. Die in dieser F sind sowohl für die Kunden als auch

b Kunden sind verpflichtet, die bestellt varox sind ihrerseits verpflichtet, die gelten die Regeln über den Verzug g

c Werden die bestellten Produkte nich bezahlt und wurden entsprechende I mahnt und ihnen eine Nachfrist im U gesetzt, haben ETA und Nivarox die zubehalten, bis der Zahlungsverzug.

d Bestellbestätigungen haben von ET/ acht Wochen nach dem Datum des E punkt der Unterzeichnung dieser Ver für die Bestätigung von Bestellungen Mengenplanung als angemessen zu

e Kunden geben ETA resp. Nivarox thi spätestens 30. Juni an; in ausserord spätere Bestellungen entgegengeno! September.

f Bestätigte Liefermengen und -termin verbindlich. Lieferverzögerungen sin chen, spätestens aber vier Wochen \ gründeter Form bekannt zu geben. C Liefertermin zu nennen.

g ETA und Nivarox können ihre heute Vereinbarung revidieren und mit allgı ergänzen. Solche Anpassungen dürf Vereinbarung jedoch nicht widerspre festgehalten, dass durch solche Anp schäfts modifiziert werden kann odeı

399 Bundesgesetz vom 30. Marz 1911 betreffend

ches (Fünfter Teil: Obligationenrecht).

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ıd Nivarox unterstehen den markt- und verlangten Preise werden so gestaltet, le marktübliche Marge enthalten.

gungen

nodalitäten und Bezugsbedingungen:

zu sorgen, dass ETA und Nivarox mit ihplanung (Jahresplanung) vornehmen.

i denen eine solche Planung bisher nicht

lanung festgelegten Mengen und Fristen

für ETA und Nivarox verbindlich.

en Mengen abzunehmen. ETA und Nibestellten Mengen zu liefern. Ansonsten

emäss Obligationenrecht””.

t innert der vereinbarten Zahlungsfristen <unden mit eingeschriebenem Brief gemfang der ursprünglichen Zahlungstfrist Möglichkeit, weitere Lieferungen zurückbehoben ist.

\ und Nivarox spätestens innerhalb von 3estellungseingangs zu erfolgen. Im Zeiteinbarung ist die Frist von acht Wochen im Hinblick auf die Produktions- und betrachten.

en Mengenbedarf für das Folgejahr bis entlichen und begründeten Fällen werden nmen, spätestens jedoch bis zum 30.

e sind für ETA und Nivarox grundsätzlich d Kunden von ETA und Nivarox acht Wovor dem bestätigten Liefertermin in beleichzeitig ist ein neuer, verbindlicher

gültigen AGBs während der Dauer dieser emein üblichen kommerziellen Klauseln en den Regeln und Grundsätzen dieser chen. Aus Gründen der Klarheit wird assungen (a) die Abwicklung des Ge-

° (b) definiert werden kann, wie die Zudie Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbu- sammenarbeit gestaltet werden soll, c und d frei über Lieferungen entsch

Bei Vorliegen wichtiger Gründe, welc den objektiv unzumutbar machen, ka vorzeitig auflösen. Swatch Group inf zeitig wie den Kunden über einen de geführt haben.

h Die Wahrnehmung von Fälschungsb Nivarox bleiben vorbehalten.

7) Service Aprés-Vente

a Die Kunden von ETA und Nivarox si lich für den Nachverkaufsservice (Se dukte.

b Zur Erfüllung des Nachverkaufsservi zusätzlich Verschleissteile mechanis fang von jährlich bis zu je 10% der je an (mit Kleinmengenzuschlag). Bei c müssen Kunden nachweisen, dass d Nachverkaufsservice benötigt werde

c Ziffer 7 lit. b gilt für ETA und Nivarox Lieferverpflichtung hinaus. Grundlag fermengen an Verschleissteilen ab d Lieferverpflichtung ist die letzte Mina ETA resp. Nivarox haben die Moglic! gen an Verschleissteilen (unter 50 E 1000 Einzelteile bei Nivarox) für mel fern.

8) Wesentliche Veränderung der Markt Sollten ETA resp. Nivarox auf den re herrschend sein, hat Swatch Group «

der Ziffern 3 und 4 dieser Regelung | zugehen, wenn beispielsweise:

a der Marktanteil von ETA resp. Nivarc

b alternative Anbieter mechanischer U dem Ausmass technisch gleichwertic resp. Nivarox zu markt- und branche

c sich neue Technologien oder Werkst der relevanten Märkte entwickeln, vo solcher Produkte in genügendem Au

9) Überprüfung der Auflagen

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wenn ETA bzw. Nivarox nach Ziffer 4 lit. Siden können.

he eine Zusammenarbeit mit einem Kunnn ETA bzw. Nivarox den Liefervertrag

ormiert die Wettbewerbsbehörden gleichrartigen Schritt und die Gründe, die dazu

ekämpfungsmassnahmen der ETA und

ıd gegenüber ihren Kunden verantwortrvice Aprés-Vente) der gelieferten Proce ihrer Kunden bieten ETA und Nivarox cher Uhrwerke und Assortiments im Umweils vor fünf Jahren gelieferten Mengen larüber hinaus gehenden Bedürfnissen ie benötigten Teile tatsächlich für den

n.

während 10 Jahren über die Periode der e für die Bestimmung der jährlichen Lieem 6. Jahr nach Ablauf der jeweiligen estmenge nach Ziffer 3 dieser Regelung. ıkeit, die Lieferungen von kleinen Meninzelteile pro Bestellung bei ETA resp. rere Jahre zusammen im Voraus zu lieyerhältnisse

levanten Märkten nicht mehr marktbelas Recht bei der WEKO die Abänderung begründet zu beantragen. Davon ist ausx unter 35% fällt,

hrwerke resp. Assortiments in genügenje Substitute zu den Produkten von ETA nüblichen Preisen anbieten,

offe zu Standardtechnologien auf einem rausgesetzt, es sind alternative Anbieter smass auf dem Markt tätig.

Eine durch die WEKO zu bestimmen wird mit der Überwachung der Einha bestimmte Revisionsgesellschaft rap zen von Swatch Group jährlich. Die I den von Swatch Group bezahlt. Die | die von einem Abnehmer gelieferten

10) Verfahrensabschluss

Mit Genehmigung dieser Vereinbarı gegen die Swatch Group abgeschlc Absatz 3 Kartellgesetz bleiben vorbe

415. Wie oben erwähnt, verfügen ETA ur auf den jeweiligen Märkten (vgl. oben Rz 2: daran kurz- bis mittelfristig nichts ändern wi tieller Konkurrenz die Möglichkeit besteht, ETA und Nivarox geschwächt werden.

416. Deshalb ging das Sekretariat davon von ETA und Nivarox bis zum Ablauf der 31.12.2021, für Nivarox bis zum 31.12.2025 liche Veränderungen der Marktverhältnisse bar bzw. abzuschatzen sind. Sollten sich die Lieferverpflichtung in wesentlichem Umfar Anbieter mechanischer Uhrwerke resp. A: gleichwertige Produkte zu den Produkten v chen Preisen anbieten) hat Swatch Group d fern 3 und 4 der evR | und damit die Aufhe det zu beantragen (vgl. Ziffer 8 evR 1).

B.4.2 Vorbringen zur evR |

417. Nachfolgend sind die gegen die evR vorgebrachten Argumente der Verfahrensp:

B.4.2.1.1 La Joux-Perret

418. LJP ist der Meinung, dass die Swatch würde es der Swatch Group erlauben, dies siko durch ein sehr kurzfristiges Phasing-O lieben unbeschränkt zu diskriminieren.*°

419. LJP vertritt zudem die Meinung, dass lange sie marktbeherrschend sind, zeitlich U ferung ihrer Abnehmer verpflichtet sind.“ | Mengen des Vorjahres noch gar eine Redt Dies sei die feste Praxis der Wettbewerbsk«

“0 gl. act. n° 705, S. 2, Rz 6 und act n° 869, R:

41 vgl. act. n° 705, S. 20, Rz 58.

42 gl. act. n° 224, S. 55 ff., Rz 234 bis 238. LJI Rz 46 ff. und 109 Ziffer 3 des Dispositivs, Inte senbeläge Tessin (Kontrahierungszwang Cor

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de unabhängige Revisionsgesellschaft Itung dieser Vereinbarung betraut. Die portiert der WEKO unter Inkenntnisset- <osten für die Revisionsgesellschaft werjleiche Revisionsgesellschaft überprüft Angaben gemäss Ziffer 3 lit. b.

ıng durch die WEKO wird das Verfahren ssen. Die Bestimmungen von Artikel 30 halten.“

id Nivarox über marktbeherrschende Stellungen 16 und 271). Es ist davon auszugehen, dass sich rd, jedoch (mittel- bis) langfristig aufgrund potendass die marktbeherrschenden Stellungen von

aus, dass die marktbeherrschenden Stellungen jeweiligen Lieferverpflichtung (für ETA bis zum ) bestehen bleiben. Vorbehalten bleiben wesent- , welche zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorherseh- > Marktverhältnisse vor dem Ablauf der jeweiligen ig tatsächlich verändern (weil bspw. alternative ssortiments in genügendem Ausmass technisch on ETA und Nivarox zu markt- und branchenüblias Recht, bei der WEKO die Abänderung der Zifbung der Ziffern 1 und 2 des Dispositivs begrün-

| zwischen dem Sekretariat und Swatch Group uteien und weiterer Marktteilnehmer aufgeführt.

Group eine Monopolstellung innehabe. Die evR | 2 Monopolstellung frei von jeglichem Sanktionsriut zu missbrauchen und ihre Abnehmer nach Be-

; die Swatch Group, resp. ETA und Nivarox, sond mengenmässig unbeschränkt zur Weiterbelie- Weder ein Einfrieren der Bestellmengen auf den iktion der Mengen seien mit Art. 7 KG vereinbar. ymmission*” (vgl. auch nachfolgend) und der Eu-

2 6. > bezieht sich auf folgende Fälle: RPW 2001/1, 104

ansiv SA, Grancia; RPW 2008/1, 108 Rz 169, Strasnibit SA); RPW 2001/2, 285 ff. Rz 165 ff., Watt/Migros ropäischen Kommission*® (vgl. auch nachf

griff des Phasing-Outs nicht. Beim Phasinc einvernehmliche Regelung zwischen der W Dieser einvernehmlichen Regelung sei nur an der Stelle von Ebauches zukünftig fertic chert hatte, dass sie keine Absicht habe, di rung gegen Nivarox sei seinerzeit eingestel ohne Beschränkung Assortiments zu liefern

420. LJP bringt in ihrer Stellungnahme zu vorgesehene Phasing-Out aus grundsatzlic ein diesbezügliches Rechtsgutachten fest.“ zur Belieferung verpflichtet, solange es ma in den erforderlichen Mengen und Qualität z le bezogen werden könne. Es könne sich | Nichtdiskriminierungspflichten verabschiede gesetzlichen Pflichten nach Art. 7 KG, inde niert würden. Swatch Group werde zudem marktbeherrschende Stellung innehaben ur Preiserhöhungen, selektive Lieferstopps oc vor Swatch Group die Lieferungen reduzieı quellen etablieren.*”

421. Die WEKO habe weiter keine Komp Strukturveränderung des Marktes zu Laster nehmer infolge der Lieferkürzungen eine Al habe die evR I zum Ziel, die Struktur des M WEKO dazu keine Kompetenz habe, die Si zugestalten. Dies sei auch dadurch begrür hinein regelmässig als falsch erwiesen hätt ture Horlogere Suisse im Jahr 2004 davon : marktbeherrschend sein werde. Dies sei dt legt. Zudem sei es systemwidrig, die Abnet Alternative zum marktbeherrschenden Unte dem marktbeherrschenden Unternehmen V.

Valet Parking; RPW 2011/1, 144 ff. Rz 306 ff (DCC).

EuGH, 6.3.1974, Rs. C-6 und 7/73, Sig. 1974 ano and Commercial Solvents Corporation; K 95/19 f.; Urteil des EUGH vom 3. Oktober 19 Slg. 1985, 3261); Urteil des EUGH vom 13. D GB-Inno-BM SA, Sig. 1991, 1-5941).

44 gl. dazu RPW 2005/1, 128 ff., ETA SA Man

45 vgl. act. n° 224, S. 55, Rz 233.

“06 | JP verweist in dem Zusammenhang auf act.

“7 vl. act. n° 869, Rz 8, 33 ff., 47, 58 ff.

408 Vgl. act. n° 869, Rz 36 ff.; LIP verweist in de ff. (Beilage 8).

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gend). Das Kartellgesetz kenne zudem den Bej-Out im Ebauches Fall* habe es sich um eine 'IEKO, Swatch Group, Sellita und LJP gehandelt. zugestimmt worden, weil ETA damals zusicherte, je Uhrwerke zu liefern und auch mehrfach versiese Lieferungen einzustellen. Auch die Vorabklä-

It worden, weil Nivarox versicherte, weiterhin und m Antrag des Sekretariats erneut vor, dass das her Perspektive unzulässig sei. Dies halte auch © Ein marktbeherrschendes Unternehmen bleibe rktbeherrschend sei und der fragliche Input nicht zu konkurrenzfähigen Preisen von einer Drittquelnicht einfach stufenweise von seinen Liefer- und n. Die evR | dispensiere Swatch aber von ihren m Lieferungen reduziert und Abnehmer diskrimiauch nach Ablauf des Phasing-Outs noch eine id werde diese ohne jedes Sanktionsrisiko durch ler Diskriminierungen missbrauchen können. Been könne, müssten sich erst alternative Bezugsyetenz zu einem Market Engineering und einer 1 der Abnehmer von Swatch Group. Da diese Abternative zu Nivarox und ETA aufbauen müssten, arktes zu verändern. Dies sei unzulässig, weil die ruktur eines Marktes nach ihrem Gutdünken um- ıdet, dass behördliche Prognosen sich im Nachen. So sei die WEKO im Fall ETA SA Manufacausgegangen, dass ETA im Jahr 2012 nicht mehr ırch die Abklärungen in vorliegendem Fall wider- Imer von Swatch Group zu verpflichten, sich eine rnehmen zu suchen. Art. 7 KG auferlege lediglich srhaltenspflichten, nicht aber Dritten. *”®

ffer 3 des Dispositivs, Flughafen Zürich AG (Unique)- ., SIX, Terminals mit Dynamic Currency Conversion

S. 18, Rz 53 f. LIP bezieht sich auf folgende Fälle:

|, Art. 1 und 2 des Dispositivs, ABI. 1972 L 299/57;

|, S. 223 ff. Rz 23 bis 29, Istituto Chemioterapico Itali- OMM, 17.12.1975, IV/26.699, Chiquita, Ziffer II.A.3., 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1987, 296 ff. 9, Chiquita, Art. 1 und 2 des Dispositivs, ABI. 1976 L 35 in der Rechtssache 311/84 (CBEM/CLT und IPB, ezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (RTT und

ufacture Horlogere Suisse. n° 769, Rz 154 ff. (Beilage 8).

2m Zusammenhang mehrmals auf act. n° 769, Rz 154

422. LJP bringt in ihrer Stellungnahme zu Entwurf der evR | vom 8. Oktober 2012 in von Swatch Group verschlechtert worden . Bestinmungen aufgenommen worden. Sol Group dazu missbraucht werden, ihren Pfli Verhalten von Swatch Group beweise, das: ausreize. Der Abschluss einer einvernehn tisch, weil die Verfahrensgeschichte zur Ge benutze, um sich ihrer gesetzlichen und ver sich Swatch Group bspw. geweigert, Beste 2014 in den gemäss Ziffer 3 evR | geltend Swatch Group die evR | unterschrieben h: dass das Sekretariat die Entgegennahme Swatch Group der Wille, sich in guten Tret evR | enthalte verschiedene unklare Bestin werden könnten, zu versuchen sich ihrer nehme dadurch die Rechts- und Planungs hang auf die Ziffern 4b, 5 und 6g der evR I.‘

423. LJP macht in ihrer Stellungnahme zu das vorgesehene Phasing-Out der Praxis « keinem marktbeherrschenden Unternehm marktbeherrschende Unternehmen ihre Ku sen. LJP führt in diesem Zusammenhang di Tessin (Kontrahierungszwang Comibit SA Flughafen Zürich AG (Unique) — Valet Pa Conversion (DCC) (vgl. FN 402). In diese: pflichtung ohne zeitliche, sachliche oder n streicht den Fall Strassenbeläge Tessin (Kc kenswert sei, da sich Mischgutanlagen ohn SA Manufacture Horlogere Suisse habe di jedoch keine richtige Lieferverweigerung ge fehlenden Ebauches mit fertig montierten U der Belieferung von Nivarox-Assortiments ı Ebauches produziert werden. Es liege desl vor.*°

424. Dem ist Folgendes zu entgegnen: En Bestand einer marktbeherrschenden Stellu person zu kontrahieren oder bisherige Ges müssen zusätzliche Umstände hinzukomme stitutiv sind.*** Damit eine Verweigerung müssen u.a. technische, regulatorische, wi die es für Konkurrenten aussichtslos ersche die fragliche Dienstleistung selbst herstelle das benötigte Produkt bzw. die gesuchte Di weitere Frage, innerhalb welcher Frist solcl sen die dynamischen Faktoren des relevar ren, ob diese Frist dem von der Geschäfts

“0 gl. act. n° 869, Rz 39 ff.

“1 gl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art #2 gl. BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art

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im Antrag des Sekretariats weiter vor, dass der 1 Nachhinein nochmals zu Lasten der Abnehmer sei. Es seien sachfremde und unklar formulierte he unklaren Bestimmungen würden von Swatch chten unter der evR | nicht nachzukommen. Das ; sie routinemässig die Grenzen des Unerlaubten lichen Regelung sei gerade deshalb problema- :nüge zeige, dass Swatch Group jede Unklarheit traglichen Verpflichtungen zu entziehen. So habe lungen für mechanische Uhrwerke für das Jahr en Mengen entgegen zu nehmen. Dies obschon abe und es für Swatch Group klar gewesen sei, von Bestellungen für 2014 erwarte. Es fehle bei ıen an getroffene Vereinbarungen zu halten. Die Imungen, welche von Swatch Group missbraucht Pflichten unter der evR | zu entziehen. Zudem

sicherheit ab. LJP verweist in dem Zusammen- ım Antrag des Sekretariats erneut geltend, dass ler WEKO widerspreche. Die WEKO habe noch en ein Phasing-Out erlaubt. Vielmehr hätten nden jeweils unbeschränkt weiter beliefern müs- e Fälle auf: Intensiv SA, Grancia, Strassenbeläge ), Entreprises électriques fribourgeoises (EEF), ‘king und SIX/ Terminals mit Dynamic Currency n Fällen hätte die WEKO jeweils eine Liefervernengenmässige Begrenzung verfügt. LJP unterintrahierungszwang Comibit SA), welcher bemer- 2 weiteres duplizieren liessen. Einzig im Fall ETA e WEKO ein Phasing-Out vorgesehen. Dies sei wesen, da Swatch Group zugesichert habe, die hrwerken zu kompensieren. Zudem konnten dank nindestens teilweise Substitute für die fehlenden 1alb vorliegend keine vergleichbare Konstellation

tgegen der Behauptung von LJP führt alleine der ng nicht zwangsläufig zur Pflicht, mit einer Drittschaftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Vielmehr An, die für das Vorliegen eines Missbrauchs konvon Geschäftsbeziehungen missbräuchlich ist, rtschaftliche oder sonstige Schranken bestehen, sinen lassen, dass sie das fragliche Produkt bzw. n.*'? “Besteht die theoretische Möglichkeit, dass enstleistung dupliziert werden kann, stellt sich die les tatsächlich geschehen könnte. Alsdann müsten Marktes berücksichtigt werden, um zu eruieverweigerung betroffenen Unternehmen vernünf-

.TKGN 125.

tigerweise zugemutet werden kann.“*'* Ein hen, “wenn es kein Substitut gibt, das die V ven Folgen der Verweigerung wenigstens des Inputs).“*"*

425. LJP bringt bezüglich des Zitats in Rz / Die Autoren des zitierten Werks würden vi lässlichkeit eines Gutes auf die konkrete L fragliche Gut hic et nunc beziehen zu könne dass ein Markteintritt eines potenziellen F de.*?

426. Was die Rechtsprechung der EU anb werden, dass sich diese Fälle in entscheide den. So lässt LJP ausser Betracht, dass ir das marktbeherrschende Unternehmen sei schwerdeführer im Markt auszuschalten.*"® nehmens hatte den Beigeschmack einer R« lungen zwischen dem marktbeherrschende: ferten Unternehmen. Dass in einer solche Massnahme ist, erscheint einleuchtend. At das marktbeherrschende Unternehmen die es gewissermassen für die Teilnahme an marktbeherrschenden Unternehmens zu k dieser Fall deshalb nicht direkt mit dem vo hatte das marktbeherrschende Unternehm deshalb nicht, dass ein Phasing-Out wie e Diskussion stand.

427. LJP bringt in ihrer Stellungnahme zt Commercial Solvents Corporation (“CSC“) \ das Ziel verfolge, Wettbewerber auszusch des EuGH vom 26.11.1998 in der Rechtssé zip des Kontrahierungszwanges und eine

de-novo Lieferverweigerung und keinen Ak troffen. Zudem sei es um ein Hauszuste Marktbeherrscher selbst aufgebaut habe un lung oder Laden- oder Kioskverkauf gegebe Dies sei vorliegend nicht erfüllt, es gebe we Group ETA und Nivarox selbst aufgebaut.*"

428. LJP ist ferner der Meinung, dass die varox an einen von Swatch Group unabhän Group Nivarox kontrolliert, würde Swatch ( ben, die eigenen Tochtergesellschaften gec über ihren Tochtergesellschaften zu diskrim

#3 BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN 306), Art. 7 K

#4 gl. RPW 2011/1, 96 ff. und insbesondere 12 version (DCC).

as Vgl. act. n° 869, Rz 41; LJP verweist in den 306), Art. 7 KG N 126.

“7 gl. KOMM, 17.12.1975, 1V/26.699, Chiquita,

“8 vl. act. n° 869, Rz 43 ff. Vgl. auch EuGH, 2¢

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Input ist nämlich nur dann als notwendig anzuse- Vettbewerber verwenden könnten, um die negatilangfristig aufzufangen (z.B. durch Duplizierung

124 (FN 412) vor, es handle sich um ein Fehlzitat. lmehr schreiben, dass sich die Frage der Unerage der Konkurrenten konzentrieren müsse, das in, und nicht auf die abstrakte Wahrscheinlichkeit, roduzenten innert nützlicher Frist erfolgen werelangt, auf die sich LJP bezieht, so kann gesagt ınden Punkten vom vorliegenden Fall unterschein Fall Commercial Solvents Corporation (*CSC*) n Verhalten bewusst darauf ausrichtete, den Be- Das Verhalten des marktbeherrschenden Unter- >pression für das Scheitern von Fusionsverhand- 1 Unternehmen und dem später nicht mehr belien Konstellation ein Phasing-Out keine adäquate ich im Fall United Brands Company (*UBS“) hat Belieferung eines Unternehmens eingestellt, um einer Werbekampagne eines Konkurrenten des estrafen.**’ Nach Ansicht des Sekretariates ist rliegenden Fall vergleichbar. Im Fall CBEM/CLT en ein rechtliches Monopol inne. Es verwundert s im vorliegenden Fall vorgesehen ist, nicht zur

ım Antrag des Sekretariats bezüglich des Falls or, dass Swatch Group mit dem Lieferstopp auch alten. [...]. LJP hält zudem fest, dass das Urteil riche Oscar Bronner keine Abweichung vom Prin- Praxisanderung darstelle. Dieser Fall habe eine ybruch einer bestehenden Lieferverpflichtung bellungssystem für Zeitungen gegangen, das der d es habe weitere Zustellsysteme wie Postzustelin, welche auch tatsächlich genutzt worden seien.

der alternative Bezugsquellen noch habe Swatch

> Swatch Group verpflichtet werden müsste, Nigigen Dritten zu veräussern. Solange die Swatch Sroup immer einen unüberwindbaren Anreiz hajenüber Dritten zu bevorzugen bzw. Dritte gegeninieren, um so ihren eigenen Tochtergesellschaf-

GN 125. 9 Rz 332, SIX/Terminals mit Dynamic Currency Con-

17 Zusammenhang auf BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (FN

ABI. 1976 L 95/11. 5. November 1998, Rs. C-7/97, Oscar Bronner, Rz 43.

ten einen ungerechtfertigten Vorteil zu ve neue oder spezielle Assortiments für Kund zur Swatch Group gehören. Denn dies würt Group auf den nachfolgenden Marktstufen Verkauf von Nivarox an einen unabhangi Wettbewerb im Bereich der mechanischen Kommission habe sich dieses Instrumentes len.*?°

429. Das Sekretariat vertritt die Meinung, | unverhältnismässig wäre. Die Eigentumsga stand der Eigentumsgarantie sind (...) säm sogenannten wohlerworbenen Rechte des tumsgarantie nicht absolut. Diese kann nac langt unter anderem, dass sich die Einschr: weist.“ Eine Einschränkung ist als verhält zur Verwirklichung eines im öffentlichen Int sind sowie zumutbar bleiben.””® Das Gebot ordnung zunächst geeignet sein muss, da: Ziel zu erreichen.””* Die Veräusserung vor hängigen Dritten könnte zwar gemäss dies wieder herzustellen, jedoch ist das zweite Erforderlichkeit, nicht erfüllt. Dieses fordert den müssen, sofern sie für die Erreichung henden Ziels nicht erforderlich sind.*” Die gleichermassen geeignete, aber weniger e ebenso erreicht.“*”° Als weniger einschneid des Sekretariates ebenso geeignete Massı hen, welche den Wettbewerb durch die schützt. In diesem Sinne erreicht die einve Veräusserung, nämlich die Wiederherstellu längeren Zeitraum, aber ohne gegen Art. 2 merken, dass eine erzwungene Abspaltung tigung wettbewerbsbeschränkender oder -I mittels einvernehmlicher Regelung wurc ETA/Ebauches angewendet.” Der Verg Kommission“ ist nicht passend, weil im er ternehmen freiwillig angeboten hat, einen | war deshalb nicht verpflichtet, andere Lösu zusagen zu suchen.”

“9 gl. act. n° 705, S. 19 f., Rz 58, act. n° 224, :

“2° \/gl. act. n° 705, S. 20, Rz 58. LJP bezieht sic

“21 KLAUS A. VALLENDER, in: Die schweizerische (Hrsg.), 2002, Art. 26 BV N 14.

“22 gl. VALLENDER (FN 421), Art. 26 BV N 35.

423 Vgl. Pierre Tschannen et al., Allgemeines Ve

“24 \/gl. Tschannen (FN 423), S. 153 N 4.

“5 gl. Tschannen (FN 423), S. 154N 6.

“26 ql. Tschannen (FN 423), S. 154 N 8.

“7 gi. dazu RPW 2005/1, 128 ff., ETA SA Man

“28 gl. COMP/B-1/39.315-ENI.

“29 \/gl. COMP/B-1/39.315-ENI S. 23 f. N 85 bis

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rschaffen. Nivarox habe heute keinerlei Anreiz, len zu entwickeln oder zu produzieren, die nicht Je gemäss LJP ja dazu führen, dass sich Swatch einem stärkeren Wettbewerb stellen müsste. Ein gen Dritten würde nach Meinung von LJP den Uhren nachhaltig revitalisieren.*'” Auch die EUschon bedient, um Wettbewerb wieder herzusteldass die erzwungene Veräusserung von Nivarox rantie ist durch Art. 26 BV gewährleistet. “Gegentliche Vermögensrechte des Privatrechts und die ; öffentlichen Rechts*.*** Jedoch gilt die Eigensh Art. 36 BV eingeschränkt werden. Art. 36 veränkung des Grundrechts als verhältnismässig ernismassig zu betrachten, wenn die Massnahmen eresse liegenden Ziels geeignet und erforderlich der Eignung bedeutet, dass eine behördliche An- 5 angestrebte, im öffentlichen Interesse liegende | Nivarox an einen von der Swatch Group unabem Gebot geeignet sein, wirksamen Wettbewerb Gebot der Verhältnismässigkeit, nämlich das der , dass staatliche Anordnungen unterlassen werdes angestrebten, im öffentlichen Interesse ste- Massnahmen sind nicht erforderlich, “wenn eine inschneidende Anordnung das angestrebte Ziel ande, also mildere Anordnung, aber nach Ansicht vahme, ist die einvernehmliche Regelung zu se- Vorgaben von Lieferfristen und Liefermengen rnehmliche Regelung das gleiche Ziel wie eine ing des wirksamen Wettbewerbs; zwar in einem 6 BV zu verstossen. Des Weiteren gilt es zu benicht der Schweizer Praxis entspricht. Die Besei- Jeseitigender Auswirkungen eines Phasing-Outs le nämlich bereits im Verfahren in Sachen eich von LJP mit einem Entscheid der EUwähnten Entscheid das marktbeherrschende Un- Jnternehmensteil zu verkaufen. Die Kommission ngen als die ihr vorgeschlagenen Verpflichtungs-

5. 60 bis 62, Rz 250 bis 262. sh auf folgenden Fall: COMP/B-1/39.315-ENI. Bundesverfassung: Kommentar, Ehrenzeller et al.

rwaltungsrecht, 3. Auflage, Bern 2009, S. 152 N 1.

ufacture Horlogere Suisse.

88.

430. Die Analysen und Abklärungen ergab sche Uhrwerke dupliziert werden können,

auch oben Rz 216 und Rz 271). Durch die

gen werden, indem die vorgesehenen Lie Aufkommen von Alternativen zu Nivarox t zwar mit LJP einig, dass ein kurzfristiges PI oben Rz 401). Mit der evR | sollte jedoch d begegnet werden.

431. LJP hält dagegen fest, dass der Antr: ETA und Nivarox über sehr starke Maı Markteintrittsbarrieren bestehen würden. De mittelfristig nicht diszipliniert werden könne auf dem Markt geben werde, welche in Pu konkurrieren können. Der Antrag halte in R als auch für Uhrwerke kurz- bis mittelfristig würden und die Markteintrittsschranken se chen Rechtfertigungsgründe, deshalb sei di se Erkenntnisse seien indessen in der ev spreche diese der Analyse der Marktverhi identifizierten Wettbewerbsprobleme nicht. Quasimonopolstellung von ETA für mindes Nivarox fur mindestens 20 Jahre nichts an ob es einem Drittanbieter gelingen werde, | gen, Preisen und vergleichbarer Qualitat h Sekretariats aufgeführten Plane und Projek vor dem Hintergrund ein viel zu kurzes Ph keine Anbieter existieren wurden, welche d renzfahigen Preisen werden liefern können. re Konkurrenten auf den nachgelagerten N schende Stellung mit leistungsfremden Mit mechanische Uhrwerke bis mindestens 20 2015 mindestens 100 % der Referenzmen nen Schritten gesenkt werden. Nivarox müs Umfang von 115 % der Referenzmenge zu kleinen Schritten gesenkt werden. Nur so b ihre Produktion entsprechend ausbauen un Nachfrage decken könnten. Sollten altern: Mengen an mechanischen Uhrwerken unt Swatch Group eine Änderung der evR I bea

432. LJP macht weiter geltend, dass das | ren werde, dass die Abnehmer die aufgrun rungen alternativer Bezugsquellen ersetzen kurrenz von Swatch Group auf den nachgel Märkten für Modifikationen und Fertiguhrer 410 gemachte Aussage, wonach die Liefe Kapazitätserhöhungen festgelegt worden : zwischen dem Sekretariat und Swatch Gro gen Liefermengen von alternativen Anbiete geprüft worden, in welchem Umfang Dritte dern es sei einzig darauf abgestellt wordeı

“8° vgl. act. n° 869, Rz 1-10, 18 ff., 51 ff., 73 ff.

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en, dass sowohl Assortiments als auch mechanieinfach erst längerfristig (vgl. oben Rz 332, vgl. evR | sollte dieser Konstellation Rechnung getraferfristen und Liefermengen mit dem erwarteten ınd ETA abgestimmt sind. Das Sekretariat geht lasing-Out missbräuchlich i.S.v. Art. 7 KG ist (vgl. en negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb

1g des Sekretariats richtigerweise feststelle, dass ktstellungen verfügen würden und sehr hohe ar Antrag halte weiter fest, dass Nivarox kurz- bis und es kurz- bis mittelfristig keine neuen Anbieter nkto Menge, Qualität und Preis mit ETA werden z 33 ff. weiter fest, dass sowohl für Assortiments keine Alternativen zu ETA und Nivarox bestehen hr hoch seien. Es bestünden auch keine sachli- e angekündigte Liefereinstellung unzulässig. Die- R I nicht berücksichtigt worden, vielmehr wideriltnisse und löse die im Antrag des Sekretariats Es ergebe sich aus den Akten, dass sich an der stens 10 Jahre und an der Monopolstellung von dern werde. So sei es aus heutiger Sicht unklar, Assortiments in mit Nivarox vergleichbaren Menerzustellen. Die Realisierung der im Antrag des te sei zudem gänzlich ungewiss. Die evR | sehe asing-Out vor, nach dessen Ende mit Sicherheit ie erforderlichen Mengen und Qualität zu Konkur- Durch das Phasing-Out könne Swatch Group ihfarktstufen verdrängen und so ihre marktbeherreln ausdehnen. ETA müsse verpflichtet werden, 26 zu liefern. Die Liefermenge müsse dabei bis ge betragen und könne danach allenfalls in kleise verpflichtet werden, Assortiments bis 2031 im liefern. Die Mengen könnten danach allenfalls in estehe die Möglichkeit, dass alternative Anbieter d die infolge der Lieferreduktionen frei werdende ative Anbieter wider Erwarten früher genügende /oder Assortiments bereitstellen können, könne ntragen.*°°

-ehlen von alternativen Bezugsquellen dazu fühd der evR | fehlenden Mengen nicht durch Liefekönnten. Dies würde zum Ausscheiden der Konagerten Märkten führen. Der Wettbewerb auf den 1 würde dadurch weitgehend beseitigt. Die in Rz rkürzungen vor dem Hintergrund der geplanten seien, sei unrichtig. Die Verhandlungsprotokolle up enthielten keine Angaben bezüglich zukünftirn. Es sei bei den Verhandlungen demnach nicht substituierbare Produkte anbieten würden, son- 1, was Swatch Group zu akzeptieren bereit war.

Die beiden Stellen im Antrag, welche sich 2 zitäten äussern würden, seien zudem abge: dazu nicht möglich sei. LJP macht weiter ( züglich einer möglichen Abänderung oder « der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältn sung nutzlos sein werde, da die Kunden bis

433. Wie oben erwähnt, würde der Verble herrschenden Stellung nach Beendigung ( beispielsweise alternative Anbieter ihre K oder gar aus dem Markt ausgetreten sind lichen Verhältnisse darstellen und entsprec evR | ermöglichen (vgl. oben Rz 407).

434. Bezüglich der Präambel bringt LJP in vor, dass diese unnötige, beschönigende Swatch Group in ein zu Gutes Licht rücke. sei deshalb ersatzlos zu streichen. Ebenso te Satz des vierten Absatzes zu streichen.”

435. LJP bringt gegen die in Ziffer 3b der | dazu, Swatch Group unternehmensinterne spielraum zu schaffen und sei deshalb zu st

436. LJP stört sich an Ziffer 4 der evR Verstoss gegen das Diskriminierungsverbo abweichende Vereinbarungen zugunsten e rungsverbot vereinbar, wenn alle übrigen Kt eine ebenso günstige Vereinbarung abzusc chende Vereinbarungen zugunsten einze Gleichbehandlungspflicht marktbeherrscher

437. Im vorliegenden Fall ging das Sekret des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit lung bis zu einem gewissen Grad abzuwei Folgen des Phasing-Outs nicht für alle Ku sich je nach Grösse und finanziellen Möglie scheiden. Mit abweichenden Vereinbarunge 2 lit. e des Fusionsgesetzes) in der Phase gen, sollte verhindert werden, dass gewiss ders hart getroffen werden. Andere Kunder möglichkeiten.

438. LJP bringt in ihrer Stellungnahme zur keit zur Diskriminierung auch eine Abkehr \ SA Manufacture Horlogere Suisse darstelle zu erwarten, dass Swatch Group sich auf ( konzerne wie Richemont, Rolex, Patek Ph werden dürfen. Der Verweis auf das Fusic Wenn schon eine Diskriminierung erlaubt w

“1 vgl. act. n° 869, Rz 25 ff., 50, 56 f., 75.

“3 vgl. act. n° 869, Rz 78 f.

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ur mittelfristigen Erhöhung der Produktionskapaleckt, sodass eine sachbezogene Stellungnahme yeltend, die in Rz 105 gemachten Aussagen be- 2ines Widerrufs der evR | bei einer Veränderung isse seien unrealistisch, weil eine solche Anpasdann gar nicht mehr existieren wiirden.***

ib von ETA und/oder Nivarox in einer marktbeler in der evR | vorgesehenen Lieferfrist — weil apazitäten nicht wie vorgesehen erhöht haben — eine Veränderung der tatsächlichen oder recht- :hend einen Widerruf oder eine Abänderung der

ihrer Stellungnahme zum Antrag des Sekretariats ' und widersprüchliche Aussagen enthalte und Der letzte Satz vom ersten Absatz der Präambel

seien der dritte und vierte Bulletpoint und der ers- ayR | enthaltene 80 % Schwelle vor, diese diene Informationen offenzulegen und Interpretationsreichen.”

| und bezeichnet die Regelung als eklatanten tin Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG. Gemäss LJP wären inzelner Kunden nur dann mit dem Diskriminie- ınden ebenfalls die Gelegenheit erhalten würden, shliessen. In allen anderen Fällen würden abweiner Kunden einen klaren Verstoss gegen die der Unternehmen darstellen.***

ariat davon aus, dass es unter Berücksichtigung geboten war, vom Grundsatz der Gleichbehandchen. Der Grund dafür ist, dass die absehbaren nden von ETA und Nivarox gleich sind, sondern "hkeiten der Kunden markant voneinander unter- 2n zu Gunsten einzelner Kunden (KMU i.S.v. Art. bis zum Eintritt der erwarteten Marktveränderun- e bestehende Kunden vom Phasing-Out beson- | verfügen hingegen schon heute über Ausweichn Antrag des Sekretariats vor, dass die Möglichon der bisherigen Praxis der WEKO im Fall ETA . Aufgrund des unklaren KMU-Begriffs sei zudem Jen Standpunkt stellen werde, dass auch Grossilippe, LVMH oder Breitling bevorzugt behandelt ınsgesetz schaffe Unklarheit und sei sachfremd. erde, so müsse zumindest die Definition des Bet. n° 869, Rz 10, 64 und 84 ff.

griffs KMU angepasst und der Verweis at gen das Diskriminierungsverbot darstellen v weil es keine feste Grösse gebe, ab wel schend sei. Die grossen Kapazitäten von E ben. Die Schwellen in den Ziffern 4c und 4d Dritter unberücksichtigt lassen. Schliesslich Nivarox schaffen, ihr Angebot an Dritte wär nach ihre Abnehmer nach Belieben diskrim von den Lieferpflichten befreien wolle, falls Art. 30 Abs. 3 KG.”

439. LJP bringt betreffend Ziffer 5 der evR tatsächlichen Kostensteigerungen möglich schaft belegt werden müssen. In der vorlie marktüblichen Marge zu verstehen sei. Sw zu erhöhen. Diese seien bereits in den let: halb von vornherein angenommen werden, Kosten bei Weitem gedeckt seien, dies bes 2012 der Swatch Group, welcher für die Pro des Nettoumsatzes ausweise. Aufgrund des ten bestehe kein kompetitiver Referenzma bietern von Assortiments seien Ausdruck de Vorteile von Nivarox begründet sei. Es sei Preise der kleinen alternativen Anbietern zu

440. Ziffer 6g der evR | wird von LJP bemä Geschäftsbedingungen abzuändern und die Durch die Möglichkeit, die Geschäftsbedinc nungssicherheit ab, was Swatch Group zu Begriff der objektiven Unzumutbarkeit inter Ziffer aus Sicht der WEKO erreicht werc Swatch Group diese Klausel als „Abschre Group wolle damit ihre Abnehmer mit der D Regelung gefügig machen. Diese Ziffer er evR | zu hintertreiben und ihre Abnehmer ; Group gegenüber Abnehmern, die sich in Group gewehrt haben, argumentiere, eine lich Ziffer 6h der evR | moniert LJP, das: sachfremdes Scheinargument gebrauche t Auch der Antrag des Sekretariats halte fest,

441. LJP bringt in ihrer Stellungnahme zun evR | vor, dass die Möglichkeit der Vorausli wieder gestrichen werden müsse.*”®

442. Im Zusammenhang mit Ziffer 8 der ev genüge, wenn alternative Anbieter gleichwe Preisen anbieten würden. Vielmehr müsste

“5 vgl. act. n° 869, Rz 8, 10, 64, 84 ff.

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ıf das Fusionsgesetz gestrichen werden. Weiter eichen, da auch diese Ziffern einen Verstoss gevürden. Die Idee hinter diesen Ziffern sei verfehlt, cher ein Unternehmen nicht mehr marktbeherr- ‘TA und Nivarox würden weiterhin bestehen bleider evR | würden zudem das (fehlende) Angebot würden die Ziffern perverse Anreize für ETA und rend zwei Jahren künstlich tief zu halten, um dainieren zu können. Soweit man ETA und Nivarox sie nicht mehr marktbeherrschend seien, genüge

| vor, dass Preiserhöhungen nur im Rahmen von sein dürfen und gegenüber der Revisionsgesellgenden Formulierung sei unklar, was unter einer atch Group werde versuchen, ihre Preise weiter zten Jahren stark erhöht worden. Es könne desdass die Margen sehr komfortabel seien und die tätige ein Blick auf S. 148 des Geschäftsberichts Jduktionsdivision einen Betriebsgewinn von 20 % ; fehlenden Wettbewerbs in den relevanten Märkssstab. Die höheren Preise von alternativen An- 2S fehlenden Wettbewerbs, der durch die grossen eine Verkehrung der Tatsachen, wenn man die Marktpreisen erkläre.”

ngelt, weil diese Ziffer Swatch Group erlaube, die Lieferbeziehung bei Unzumutbarkeit aufzulösen. jungen abzuändern, nehme die Rechts- und Plaihren Gunsten ausnutzen werde. Weiter sei der pretationsbedürftig. Es sei unklar, was mit dieser len solle. Gemäss Verhandlungsprotokoll habe ckung“ in die evR | aufnehmen wollen. Swatch rohung eines Lieferstopps trotz einvernehmlicher aube es Swatch Group den Sinn und Geist der zu schikanieren. So sei es möglich, dass Swatch der vorliegenden Untersuchung gegen Swatch weitere Belieferung sei nun unzumutbar. Bezüg- ; Swatch Group die Fälschungsbekämpfung als ind auch diese Ziffer interpretationsbedürftig sei. dass dieser Rechtfertigungsgrund vorgeschoben 1 darum gestrichen werden.””’

n Antrag des Sekretariats bezüglich Ziffer 7 c der eferung von kleinen Mengen an Verschleissteilen

R I macht LJP schliesslich geltend, dass es nicht rtige Substitute zu markt- und branchenüblichen n diese zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden. Der Benchmark seien die Produkte müssten bei der Berechnung des 35%-Maı Mengen miteingerechnet werden, welche : Ansonsten werde der Anteil von Swatch Grc

443. LJP hat die voranstehenden Punkte | neut bekräftigt und machte zusätzlich daraı ter in Punkto Qualität, Preis und Menge m um konkurrenzfähig zu sein. Weiter besteh zu Nivarox. LJP legte zudem Wert darauf, iı rat investiert zu haben.*”°

B.4.2.1.2 Sellita

444. Sellita bringt in ihrer Stellungnahme z lichen Bestimmungen der evR | im Widersp! Sekretariat habe sich in sach- und rechtsw beugt. Das Sekretariat habe der evR I ni Sachverhalt zugrunde gelegt, sondern die Darstellung des Sachverhalts. Die evR | se ohne Sanktionsrisiko ihre marktbeherrsche auszuschalten und damit die Mitbewerber v im Wettbewerb zu behindern. Der wirksan Entstehen verhindert. Sellita sei bereits dur trächtigt worden. Diese Zurücksetzung gelt gunsten der Swatch Group ausgefallen. Die chergestellt sei, dass der Wettbewerb nicht tigt werde, sei deshalb unangemessen und

445. Sellita ist der Meinung, dass die Swat lung des rechtserheblichen Sachverhalts a sei. Deshalb müsse anhand der in Art. 7 | Lieferkürzungen und der Lieferstopp missk Meinung, dass sich bei korrekter Anwendı Entwurf der evR | enthaltenen Bestimmung halten erweisen würden.“” Insbesondere Swatch Group ab einem bestimmten Zeitpu beliefern würde, obschon noch nicht ausre hältlich sind und die marktbeherrschende St

446. Es stehe zudem fest, dass heute unc dukte zu den industriell hergestellten mec varox-Assortiments erhältlich seien. Sellita und 329 des Antrags des Sekretariats. Das men sowie in der evR I nicht auf die Anga Branchenkennern ab, sondern lege unreal der Liefermengen fest. Bei der Abstellung a

“40 Vgl. act. n° 942, Anhérungsprotokoll LIP sow “1 vl. act. n° 866, S. 5, 14, 17 f., 20, 24 f.

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der marktbeherrschenden Swatch Group. Weiter

ktanteils von ETA resp. Nivarox auch diejenigen Swatch Group an seine eigenen Marken liefere. up zu tief ausgewiesen.”

auch an den Anhörungen vom 10. Juni 2013 erif aufmerksam, dass mögliche alternative Anbieit ETA resp. Nivarox müssten mithalten können, e bei Assortiments heute keine echte Alternative 1 den letzten Jahren viel in den Produktionsappaum Antrag des Sekretariats vor, dass die wesentruch zum festgestellten Sachverhalt stünden. Das idriger Weise dem Druck der Swatch Group gecht den richtig und vollständig festzustellenden von Swatch Group gewünschte unzutreffende | denn auch darauf angelegt, dass Swatch Group nde Stellung dazu missbrauchen könne, Sellita on Swatch Group auf dem nachgelagerten Markt 1e Wettbewerb würde dadurch zerstört bzw. am ch die vorsorglichen Massnahmen schwer beein- e es auszugleichen. Die evR | sei insgesamt zu- > Aussage in Rz 414, wonach durch die evR | siirreversibel und nachhaltig behindert resp. beseigrotesk.**"

ch Group bei richtiger und vollständiger Feststeluf den betrachteten Märkten marktbeherrschend <G festgelegten Kriterien geprüft werden, ob die räuchliche Verhaltensweisen sind. Sellita ist der Ing der in Art. 7 KG statuierten Kriterien die im en in vielfacher Weise als missbräuchliches Verwäre es gemäss Sellita unzulässig, wenn die inkt ihre Kunden ohne Sanktionsrisiko nicht mehr ichend Substitutionsprodukte auf dem Markt erellung weiterhin besteht.**®

| in den nächsten Jahren keine Substitutionsprohanischen Uhrwerken von ETA und zu den Niverweist in dem Zusammenhang auf die Rz 324 Sekretariat stelle in den vorsorglichen Massnahben von Sellita und von Swatch-Group externen istisch kurze Phasen und zu hohe Reduktionen uf den richtig und vollständig festgestellten Sachie Beilagen 4 und 5.

verhalt müsste das Phasing-Out deutlich lä sehen als in der evR | vorgesehen. *"*

447. Bezüglich der Lieferkürzungen bei me in der evR | für Sellita vorgesehenen Liefer und 2017) und gar keine mehr ab 2018 im stünden. Der Antrag selber halte fest, dass ten in Bezug auf den Gesamtmarkt bei mec oben Rz 203 und 326). Es würde zwar alteı grössten Teil für den Eigenbedarf. Besteh gen sich auf sehr kleine Mengen und a Komponenten. Das Sekretariat selbst eracl pazitäten von Sellita und Soprod als unwe dass Swatch Group den Output von Sellita oben Rz 324). Die vorsorglichen Massnah stünden demnach im Widerspruch zum bes chanischen Uhrwerken. Dasselbe treffe au dass Nivarox über ein Quasimonopol verfi bis zur Marktreife wesentlich schwieriger, k ge von Uhrwerken, sehe der Antrag des X der Assortiment-Lieferungen vor. Gemäss | es ungefähr 20 Jahre oder mehr, bis ein Ur ches und selber entwickelter Assortiments könne. Die erforderlichen Mittel würden sicl ebenso wie praktisch alle Mitbewerber vor mechanischer Uhren — zur Herstellung ihr varox-Assortiments angewiesen. Die vorsc Lieferreduktionen stünden deshalb im Wid hergestellten mechanischen Uhrwerken.**°

448. Wie oben erwähnt, würde der Verble herrschenden Stellung nach Beendigung ( beispielsweise alternative Anbieter ihre K oder gar aus dem Markt ausgetreten sind lichen Verhältnisse darstellen und entsprec evR | ermöglichen (vgl. oben Rz 407).

449. Sellita kritisiert weiter die nach ihrer E minierung in Ziffer 3 lit. b der evR I. Diese aller Deutlichkeit ein Diskriminierungsverbot Wirtschaft sachfremd, Sellita zu diskriminiet te.

450. In Art. 8 der Bundesverfassung ist die statuiert ein Gleichbehandlungsgebot. Fur Gebot, dass sie gehalten sind, gleiche S gleich zu behandeln. Dies gilt nicht, soferr handlung rechtfertigt.“ In diesem Fall erla

“47 vgl. act. n° 866, S. 16.

“48 \/gl. RAINER J. SCHWEIZER, in: St. Galler Komi N 42.

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nger dauern und kleinere Reduktionsschritte vorchanischen Uhrwerken hält Sellita fest, dass die mengen von 50 % (2014 und 2015), 25 % (2016 Widerspruch zum rechtserheblichen Sachverhalt die kurz- bis mittelfristige Zunahme der Kapazitähanischen Uhrwerken relativ bescheiden sei (vgl. native Anbieter geben, diese planten jedoch zum ande Ankündigungen alternativer Anbieter bezöuf viel höhere Preise als entsprechende ETAtte einen kurz- bis mittelfristigen Ausbau der Kaahrscheinlich (vgl. oben Rz 351) und halte fest, indirekt kontrollieren bzw. plafonieren könne (vgl. men sowie die vorgesehenen Lieferreduktionen stehenden Manko an industriell hergestellten mech bezüglich Assortiments zu. Obwohl feststehe, ige und, dass die Entwicklung von Assortiments ostenträchtiger und zeitraubender sei als diejenisekretariats ab 2014 einschneidende Kürzungen sellita und anderen Kennern der Materie brauche iternehmen auf Basis genügender eigener Ebau- / mechanische Uhrwerke auf den Markt bringen 1 auf ca. 100 Mio. Franken belaufen. Sellita sei — | Swatch Group im Bereich industriell gefertigter er Uhrwerke noch während vieler Jahre auf Nirglichen Massnahmen sowie die vorgesehenen erspruch zum bestehenden Manko an industriell

ib von ETA und/oder Nivarox in einer marktbeler in der evR | vorgesehenen Lieferfrist — weil apazitäten nicht wie vorgesehen erhöht haben — eine Veränderung der tatsächlichen oder recht- :hend einen Widerruf oder eine Abänderung der

-inschatzung konkret gegen sie gerichtete Diskriwürde gegen Art. 7 KG verstossen, da dieser in -statuiere.““° Es sei zudem in einer arbeitsteiligen en, nur weil sie keine eigenen Fertiguhren anbie-

Rechtsgleichheit geregelt. Abs. 1 dieses Artikels “ rechtsanwendende Behörden bedeutet dieses achverhalte mit gleichen relevanten Tatsachen | ein sachlicher Grund eine unterschiedliche Beubt das Rechtsgleichheitsgebot eine Ungleichbementar BV, Ehrenzeller et al. (Hrsg.), 2002, Art. 8 BV handlung. In der Perspektive des jeweiligen sogar differenziert behandelt werden, da an stehen würde.“*° Sellita stellt eigene mecha nem ähnlichen Preissegment wie ETA her. reits fertig montierter mechanischer Uhrweı von unverändert weiter. Für Sellita stellen c keine Input-Faktoren für die Produktion eig« chen einfach weiterverkauft. Dies im Untet Uhrwerke als Input-Faktoren für Komplikatic des Sekretariates stellt die Geschäftstätigk ches Unterscheidungsmerkmal dar.” Ein gleich zu den anderen Unternehmen, welcl nur zulässig, sondern sogar geboten.

451. Sellita bringt in ihrer Stellungnahme z difiziere ungefähr 50% der ETA-Uhrwerk Swatch Group werfe Sellita vor, sie modifiz ke, sondern veräussere einen Teil davon

„Handel“ entfallende Menge entspreche kei rem Bedarf abzuziehen (also schlechter zu riat habe diese falsche Ansicht übernomme zu berücksichtigen. Sellita habe nämlich im ches (2005-2010) massive Anstrengungen ı Menge herzustellen. Trotzdem sei Sellita E Um den Bedarf ihrer Abnehmer zu decken ı ta gezwungen gewesen, ETA-Uhrwerke zu: unbotmässigem Handel gesprochen werde Outs von Ebauches zugesagt habe, sie wür tig montierte Uhrwerke kompensieren kön anderen Abnehmern sei daher nicht gerech Uhrwerken könne Sellita die finanziellen Mit tiver Möglichkeiten zum Bezug mechaniscl nen. Ebenfalls zum „Handel“ zähle das Se Hong-Kong. Sellita habe diese Exporte m rücksichtigt habe. Rund die Hälfte der von $ ren Verarbeitungsschritten, in die Schweiz beitragen, dass Sellita den Umsatz generie zu können. Im Übrigen habe auch ETA bis Kong exportiert und exportiere nach wie vol Sellita moniert weiter, dass sie auch gegen: tionen herstellen, diskriminiert werde (Ziffe Sellita innerhalb der Bezüger, welche keine

452. Sellita ist weiter der Meinung, dass werden müssten, bis im Jahre 2022, resp. hen. Am Ende der jeweiligen Jahre könnt: und gegebenenfalls in welchem Umfang ein

460 Vgl. St. Galler Kommentar BV-SCHWEIZER (FI

Vgl. St. Galler Kommentar BV-SCHWEIZER (FI

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Regelungszweckes muss tatsächlich Ungleiches sonsten eine mittelbare Ungleichbehandlung entnische Uhrwerke in industrieller Menge und in ei-

Daneben bezieht Sellita eine grosse Anzahl beke von ETA und verkauft einen grossen Teil dalie von ETA bezogenen mechanischen Uhrwerke aner Uhrwerke dar, sondern werden im Wesentlischied zu denjenigen Unternehmen, welche die ynen oder fertige Uhren verwenden. Nach Ansicht eit von Sellita ein relevantes, sachlich wesentli- 2 differenzierte Behandlung von Sellita im Ver- 1e von der evR | betroffen sind, ist deshalb nicht

um Antrag des Sekretariats dagegen vor, sie mo- e nach spezifischen Wünschen ihrer Kunden. ere nicht sämtliche von ETA bezogenen Uhrwerunbearbeitet an ihre Abnehmer. Die auf diesen nem echten Bedürfnis von Sellita und sei von ihbehandeln als andere Abnehmer). Das Sekretan, ohne die diesbezüglichen Angaben von Sellita Zuge des — zu kurzen — Phasing-Outs bei Ebau- Unternommen, eigene Uhrwerke in ausreichender nde 2010 noch nicht dazu in der Lage gewesen. ınd um diese Kunden nicht zu verlieren, sei Sellizukaufen. Es könne deshalb in keiner Weise von n, zumal Swatch Group während des Phasingden die fehlenden Ebauches in Zukunft durch fernen. Die Diskriminierung von Sellita gegenüber tfertigt. Nur mit einem ausreichenden Umsatz mit tel erarbeiten, um ihre Pläne zum Aufbau alternaver Swiss Made Uhrwerke verwirklichen zu könkretariat die von Sellita getätigten Exporte nach ahrmals erläutert, was das Sekretariat nicht besellita exportierten Uhrwerke würden, nach weite- -reimportiert. Diese Exporte würden auch dazu ren könne, um eine Alternative zu ETA aufbauen ; vor kurzem mechanische Uhrwerke nach Hong “grosse Mengen von Quarz-Werken ins Ausland. iber Herstellern, welche hauptsächlich Komplikar 3b der evR |). Diese Bestimmung diene dazu, Fertiguhren anbieten, zu isolieren.”

sowohl ETA, als auch Nivarox dazu verpflichtet 2032, ihre Liefermengen kontinuierlich zu erhö- > die Wettbewerbsbehörde dann überprüfen, ob e Lieferpflicht fortbesteht.””

453. Das Schweizerische Kartellrecht verf wirksamen Wettbewerbes. Das Sekretariat Ausdehnung der Lieferverpflichtung vorwie rückzuführen ist und in keinem genügender lichen Interesse des Schutzes des wirksa nämlich, dass die Swatch Group durch die alleine von der raschen und überaus gross« ren könnte.”” Nach Ansicht des Sekretaria Menge der Lieferverpflichtung (vgl. Ziffer 3 werb zu schützen. Schliesslich erachtete at in der Verfügung betreffend vorsorglichen N

ferkürzungen nicht die Gefahr gravierender ge.

454. Sellita bringt in ihrer Stellungnahme sie erst wenige Kaliber in ungenügender A zu können, müsse Sellita deshalb beträcht auch oben Rz 451). Sellita stelle selber k Abnehmer ausserhalb der Swatch Group m im mittleren Preissegment von zentraler Bet Sellita zerschlagen und somit Mitbewerber ı stufe (Fertiguhren) stark behindert, ja teilwe te der Antrag des Sekretariats mehrmals fe: deutung sei damit sich die Mitbewerber vo wirksam am Wettbewerb beteiligen könnten 200 Abnehmer inne. Die Aussagen in RZ £ stünden im Widerspruch dazu.”

455. Sellita bringt in ihrer Stellungnahme z Ab der evR | erlaube Swatch Group, Sellit Uhrwerke bisher ganz oder teilweise bei Se finierten KMU-Begriff falle die ganz Uberwie che. Ungefahr 85 % dieser KMUs seien Kt behandlungsgrundsatz von Art. 7 KG, insb auch dann zur Anwendung gelangen könn: karen Lage seien.””

456. Sellita bringt vor, die Bestimmunger schung) würden der Praxis und der Doktrir Nivarox zu einem späteren Zeitpunkt eine n erst zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Unternehmen aufkauft, wodurch die an Dritt

457. Bezüglich Ziffer 7a der evR | moniert geschäfte und Uhrmacher (welche keine UI bezogen hätten) nicht mit Ersatzteilen beli

“3 gl. act. n° 728, S. 12.

#4 gl. act. n° 483, S. 10.

“© vgl. act. n° 866, S. 3 f. und 17. “© gl. act. n° 866, S. 12 f.

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olgt das öffentliche Interesse des Schutzes des ist der Meinung, dass die von Sellita beantragte gend auf die privaten Interessen von Sellita zu- 1 Zusammenhang mit dem massgebenden Offentmen Wettbewerbes steht. So befürchtet Sellita Bevorzugung der konzerneigenen Uhrenmarken an Ausweitung der ausländischen Märkte profitietes sind die in der evR | festgelegten Dauer und evR I) ausreichend, um den wirksamen Wettbe- ıch das Bundesverwaltungsgericht, dass von den lassnahmen vom 6. Juni 2011 vorgesehenen Lie- “und irreversibler Strukturveränderungen ausginzum Antrag des Sekretariats dagegen vor, dass ızahl herstellen kann. Um ihre Kunden bedienen liche Mengen an ETA-Uhrwerken zukaufen (vgl. eine Uhren her, sondern beliefere ungefähr 200 it Uhrwerken. Sellita sei für diese Uhrenhersteller Jeutung. Mit dem angestrebten Lieferstopp werde yon Swatch Group auf der nachgelagerten Marktise in ihrer Existenz bedroht. Gemäss Sellita halst, dass die Tätigkeit von Sellita von zentraler Ben Swatch Group auf dem nachgelagerten Markt . Sellita habe eine Versorgerfunktion für ungefähr 153 bezüglich dem privaten Interesse von Sellita

um Antrag des Sekretariats weiter vor, die Ziffer a Kunden wegzunehmen, welche die benötigten lita erwarben. Unter den in Ziffer 4b der evR | degende Anzahl der Unternehmen der Uhrenbraninden bei Sellita. Artikel 4b verletzte den Gleichesondere auch deshalb, weil Ziffer Ab der evR | >, wenn die betroffenen KMUs nicht in einer prein Ziffer 4c-e der evR | (Verlust Marktbeherr- 1 des Kartellrechts widersprechen. Ob ETA bzw. varktbeherrschende Stellung innehaben, sei auch Swatch Group könne eine Unterschreitung der in ın Lieferzahlen auch dadurch erreichen, dass sie e gelieferten Mengen abnehmen würden. *°”

Sellita, dass Swatch Group-unabhängige Uhren- ırwerke und Assortiments von ETA bzw. Nivarox efert würden. Im Übrigen gehe es beim Service

Apres Vente nicht nur um Verschleissteil Gründen reparaturbedürftig werden (bspw. |

458. Sellita moniert in ihrer Stellungnahme die Bestellmodalitäten und Bezugsbedinguı Swatch Group seien. Zudem sei auch Ziffe Swatch Group von der Revisionsgesellscha der Revisionsgesellschaft fraglich, da diese gesetzliche Grundlage für die Delegation schaft.”

459. Sellita hat die voranstehenden Punk! bekräftigt. Sellita betonte zusätzlich, dass d sei. Sellita sei heute aber die einzige Alterr hoher Qualität zu konkurrenzfähigen Preis Assortiments machte Sellita darauf aufmerl tion sei. Sellita warte bspw. seit zwei Jahre 2015/2016 werde es eine Testphase geber deren längerfristige Qualität wichtig sei.’

B.4.2.1.3 Swatch Group

460. Swatch Group hat im Rahmen der Al Beweggründen des Lieferstopps vorgebrac den, mit welchen Unternehmen sie zusamnm es für Uhrenanbieter kaum Anreize gebe, « genen Produktionskapazitäten immer mehı worden (namentlich Tissot und Longines). mit den Abnehmern gekommen und die W müssen. Gemäss Swatch Group gibt es ke timents und Uhrwerke zu entwickeln. Es ge ne Geschäftsmodelle wie bspw. die eigen« und eigenem Assembly, die völlige Ausglie Entwicklung und Fertigung eines Werkes in eines Standardwerks bei anderen Lieferan viele Anbieter von praktisch allen notwend Patentschranken, das Know-How sei dokun sei genügend vorhanden, Kapital sei zu gtr ge Maschinenpark könne eingekauft werder lativ tiefen Preisen, insbesondere von Nivar ter würden leider nicht berücksichtigt, solar rückgegriffen werden könne. Bezüglich der Beispiel von Glashütte aufmerksam, wo n Jahren entwickelt worden seien (ohne Spire zwei Jahren ein völlig neues mechanisches ter geltend, dass die Umstellung auf mehre dies zu mehr Innovation und Wettbewerb fi fügung stehen würden, würde sich der We sign und Werbung verlagern. In Bezug auf | dass ein relevanter Markt für Swiss Made |

“9 gl. act. n° 866, S. 17 f. 460 Vgl. act. n° 942, Anhörungsprotokoll Sellita u

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a, eine Uhr könne vielmehr auch aus anderen Beschädigung durch Aufprall etc.).*°®

> zum Antrag des Sekretariats schliesslich, dass igen (Ziffer 6 der evR I) einseitig zugunsten von r 9 der evR | einseitig, da neben der WEKO nur ft orientiert würde. Zudem sei die Unabhängigkeit > von Swatch Group bezahlt würde. Es fehle die der Kontrolle an eine private Revisionsgesell-

e auch an den Anhörungen vom 10. Juni 2013 ie evR | für ihr Unternehmen existenzgefährdend lative zu ETA, welche mechanische Uhrwerke in en liefern könne. Bezüglich der Produktion von sam, dass sie noch weit weg von deren Produkn auf eine notwendige Spezialmaschine. Im Jahr . Assortiments hätten sehr lange Testphasen, da

ıhörungen vom 10. Juni 2013 Folgendes zu den ht: Erstens möchte Swatch Group frei entscheilenarbeite. Zweitens sei festgestellt worden, dass igene Werke herzustellen. Drittens seien die ei- “von eigenen Tochtergesellschaften ausgelastet Schliesslich sei es immer wieder zu Reibereien EKO habe regelmässig Vorabklärungen eröffnen ine unüberwindbaren Hindernisse, eigene Assorbe hierzu neben der Eigenproduktion verschiede- > Werkkonzeption mit Zukauf von Komponenten derung an einen Subcontractor, die gemeinsame n Rahmen eines Joint Ventures oder der Einkauf ten. Es sei diesbezüglich zu beachten, dass es igen Komponenten gebe. Es gebe zudem keine nentiert und weitgehend frei zugänglich, Personal ıstigen Bedingungen erhältlich und der notwendi- 1. Die grössten Eintrittshürden würden bei den reox, und beim Vertrauen liegen. Alternative Anbieige noch auf Produkte von ETA und Nivarox zu- ' Anpassungszeit machte Swatch Group auf das eue Werke mit lokalen Bestandteilen innert drei le und Aufzugsfeder). Weiter habe Swatch innert ; Uhrwerk entwickelt. Swatch Group machte weire Lieferanten volkswirtschaftlich sinnvoll sei, da ihren werde. Wenn nur wenige Motoren zur Verttbewerb eher auf emotionale Elemente wie Dedie relevanten Märkte brachte Swatch Group vor, Jhren und ein solcher für Swiss Made Uhrwerke

nd Beilage 3.

Sinn mache. Bei Assortiments hingegen m scher Assortiments möglich sei, ohne die < dische Anbieter wie Seiko oder Citizen seie zu liefern. Weiter machte Swatch Group g chanischen Uhren substituierbar. Quarzwe allen Preisklassen zum Einsatz kommen, Blick auf den weltweiten Uhrenmarkt sol Quarzuhren nicht unterschätzt werden. Sw ziumtechnologie zukunftsträchtig sei, das st bestimmte Anwendung der Herstellung vor So könnten andere Teile des Assortiments (

B.4.2.1.4 Weitere Marktteilnehmer

461. Titoni ist der Meinung, dass die evf Gleichbehandlungsgrundsatz werde verletz de, wenn KMUs und Grossunternehmen, | sporadische, Hersteller von Uhren des Ho Mittelpreissegments in einen Topf geworfen

462. Bis zu einem gewissen Grad muss di Im Sinne der Praktikabilität wäre es gar n ETA individuelle Bedingungen aufzustellen läufig schematische Züge, welche sich ii Nichtsdestotrotz differenziert die evR | im v de eine Differenzierung verlangen. So wird stehenden Uhrwerke nicht als Input-Faktor den, ein anderer Massstab angewendet al: benötigen. Ausserdem wird den (besondere indem diese mit der Swatch Group von der nen (vgl. Ziffer Ab evR I). Dadurch kann bes

463. Titoni lehnt zudem das Konzept des ab.“ Das mit dem Entwurf der evR I vorg geeignet, um die marktbeherrschende Ste sentlich zu vermindern. Entgegen der Absic Regelung die Stellung der Swatch Group z telpreissegment. Die Stellung von Titoni a existenzbedrohender Weise gefährdet.”°®

464. Titoni legte ein in ihrem Auftrag verfa: kommt, dass weder „die von der evR | bew lauf des Phasing-Outs, noch „die dadurch der Swatch Group, sich selber eine altern standteilen zu erschliessen, mit dem Kart Gutachten ist indirekt in den Erwägungen zı geplanten Lieferstopps eingegangen worde!

461 Vgl. act. n° 942, Anhérungsprotokoll Swatch “2 vl. act. n° 704, S. 6 f. Ziffer 2 Rz 2.

“63 vgl. dazu RPW 2005/1, 128 ff., ETA SA Man “64 gl. act. n° 704, S. 5 ff. Ziffer 2.

“8 vgl. act. n° 704, S. 15 f. Ziffer 5 Rz 1.

“68 \/gl. act. n° 769, Beilage, S. 3 lit B Rz 4.

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ache dies keinen Sinn, da der Einsatz ausländiwiss Made Bestimmungen zu verletzen. Auslänn zudem in der Lage, qualitativ gute Assortiments eltend, Quarzuhren seien grundsätzlich mit merke würden heute bei verschiedenen Marken in auch von Luxusmarken wie Patek Philippe. Mit te gemäss Swatch Group die Bedeutung von atch Group unterstrich schliesslich, dass die Silirittige Patent des CSEM sich jedoch nur auf eine 1 thermokompensierten Siliziumspiralen beziehe. z.B. Anker) aus Silizium produziert werden.”

X I zu schematisch und undifferenziert sei. Der t, weil Ungleiches nicht ungleich behandelt werangjährige Kunden der Swatch Group wie auch chpreissegments und Hersteller von Uhren des werden.““

e evR | zwangsläufig schematische Züge haben. icht möglich, für jeden Kunden von Nivarox und . Auch die evR im Ebauches-Fall hatte zwangsm Nachhinein als praktikabel herausstellten.*© orliegenden Fall überall dort, wo sachliche Grünbeispielsweise für Kunden, welche die in Frage en für Komplikationen oder Fertiguhren verwens bei Kunden, welche Uhrwerke als Input-Faktor an) Bedürfnissen von KMUs Rechnung getragen, evR | abweichende Vereinbarungen treffen könonderen Härtefällen begegnet werden.

Phasing-Outs aus grundsätzlichen Erwägungen eschlagene Konzept des Phasing-Outs sei nicht lung der Swatch Group zu beseitigen oder weht des Sekretariats verstärke die vorgeschlagene ulasten von Konkurrenten, insbesondere im Mit- Is unabhängiges KMU würde nachhaltig und in

sstes Rechtsgutachten vor, welches zum Schluss irkte Ausserkraftsetzung von Art. 7 KG“ nach Abbedingte Schaffung einer Pflicht der Abnehmer“ ative Quelle für ihre Bedürfnisse nach Uhrenbeallgesetz vereinbar seien.” Auf das vorgelegte ır Marktstellung sowie zur Missbräuchlichkeit des 1 (vgl. oben Rz 158 ff. und Rz 283 ff.).

Group sowie Beilagen 1 und 2.

ufacture Horlogere Suisse.

465. In ihrer Stellungnahme zur evR | mac tend, dass der neu eingeführte Verweis auf in den Genuss abweichender Vereinbarung le diese Kriterien nicht. Der Verweis auf das da dieser Artikel die administrative Erleicht sammenschlüssen bezwecke und sich al schrankten Revisionspflicht anlehne. Die in grenzen seien rein mit Blick auf die Bedür an transparenten und gesellschaftsrechtlic wählt worden und seien überdies nicht einı Kartellrecht massgeblichen Kriterien wie re teilnehmer etc. seien die aus dem Fusions: vollziehbar. Für das vorliegende Verfahren relevanten Markt bzw. im Vergleich zur Gri scher Uhren erfolgen müssen. Es sei desh stellen und weitergehende Lieferungen an lauben.“°”

466. Titoni hat die voranstehenden Punkte kräftigt. Titoni machte zusätzlich geltend, di Mittelpreissegment konzentriert habe. Trotz ternativen Lieferquellen bis heute erfolglos niert und deshalb zu teuer oder es handle | bieter oder um Produzenten, die chinesisch in den letzten Jahren zusammen mit einem entwickelt. Es seien über zwei Mio. CHF ir tiert, da die Preise nicht erreicht werden kor löst sei. So sei bspw. die Verwendung eine gen Rechtsstreits für ein KMU ein zusätzlic jekt, zu dem es weitere Geldgeber bräuch! Titoni werde deshalb in den nächsten 5 Jah abhängig bleiben. Ohne diese Versorgung: man sei durch die evR | stark in der Existe Werke liefern, mechanische Damenwerke k ni derzeit nicht genügend Werke liefern. Ti werke in ihre Uhren einbauen, da sie ihre L in der evR | vorgesehenen Fristen seien de: die vorgesehenen Massnahmen der WEKC Wettbewerb entstehen. Titoni macht weit brauchsverbot für das marktbeherrschende Lenkungsmassnahmen gegenüber betroffe strukturpolitische Eingriffe. Für den sich aus keine genügende gesetzliche Grundlage. E: kulationen die Existenz von Unternehmen uU lich sei es aus verfahrensrechtlicher Sicht Dritter sich bisher nicht schriftlich zum Antra

467. Montres Epos SA (nachfolgend: Epo dass das Unternehmen bei den vorgesehe: Jahr 2015 schliessen müsste. Epos könne ı als langjähriger Kunde von ETA nur wenige

467 Vgl. act. n° 854.

468 Vgl. act. n° 942, Anhörungsprotokoll Titoni sc

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ht Titoni bezüglich Ziffer 4b der evR | zudem gel- Art. 2 lit. e des Fusionsgesetztes die Hürden, um en kommen zu können, stark erhöhe. Titoni erfül- ; Fusionsgesetz sei vorliegend nicht sachgerecht, erung im Zusammenhang mit Unternehmenszun die aktienrechtlichen Vorschriften zur eingen Fusionsgesetz erwähnten Bilanz- und Umsatznisse des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts hen Vorgängen und des Gläubigerschutzes genal eurokompatibel. Vor dem Hintergrund der im levanter Markt, Grössenverhältnisse der Markt- Jesetz entlehnten Grenzen für KMUs nicht nachhätte eine Einstufung als KMU mit Blick auf den Jsse anderer Unternehmen im Bereich mechanialb auf die Formulierung im ersten Entwurf abzu- KMUs seien ohne weitere Einschränkung zu erauch an den Anhörungen vom 10. Juni 2013 beass Titoni sich immer auf mechanische Uhren im Bemühungen blieb Titoni auf der Suche nach al- : Diese seien entweder im Luxusbereich positiosich um blosse Absichten, um wenig seriöse An- 1e Komponenten verwenden würden. Titoni habe Partner ein eigenes Werk bis zur Stufe Prototyp vestiert worden. Das Projekt sei mittlerweile sisinten und die Versorgung mit Assortiments unges Assortiments aus Silizium aufgrund des hängishes Risiko. Es sei insgesamt ein Hochrisikoprofe, welche aber nicht gefunden werden konnten. ren mindestens zu 80% von ETA und/oder Sellita squellen gebe es keine Existenz mehr für Titoni, nz bedroht. Sellita könne Titoni zudem nicht alle spw. biete nur ETA an. Auch Soprod könne Titotoni könne zudem auch nicht einfach teure Uhr- Jhren so aus dem Markt katapultieren würde. Die shalb zu kurz. Es sei blauäugig zu glauben, durch werde im Bereich der Basisuhrwerke wirksamer er geltend, dass Art. 7 KG lediglich ein Miss- Unternehmen vorsehe und keine Kompetenz für nen Dritten oder eine allgemeine Kompetenz für ; der evR | ergebenden Eingriff sei das KG daher 5 sei zudem unverantwortlich, auf Basis von Speind Arbeitsplätzen aufs Spiel zu setzen. Schliessbedenklich, dass Titoni als verfahrensbeteiligter g des Sekretariats habe äussern können. *°®

s) bringt in einer Stellungnahme zur evR | vor, ıen Liefermengen und Zeiträumen spätestens im richt auf Quarz-Uhren ausweichen und bekomme Werke von Sellita. Bezüglich des Service Apreswie Beilage 7.

Vente macht Epos geltend, dass dieser übl nur 10 Jahre. Epos schlägt in ihrer Stellung nischen Uhrwerken von ETA besser zu beh:

468. Maurice Lacroix stellt fest, dass die e als der Entwurf dazu. Maurice Lacroix mac der evR I genannten Unternehmen eine wic einnehmen würden. Diese schlechter steller schlechter zu stellen.?”®

469. Montres Tudor SA bringt vor, dass E Quasi-Monopole innehätten. Vor diesem | trittsschranken sei es zweifelhaft, ob in 5-8 Markt bestehen werde. Die evR | erlaube Übergangsperiode auf den relevanten Märl gern, ungeachtet ihrer tatsächlichen Markt der evR | sicherlich noch in einer marktbe Anwendung von Art. 7 KG ausgenommen. I rend oder nach Ablauf der Übergangspe Schliesslich sei es nicht Aufgabe der Wettb« der relevanten Märkte zu spekulieren und F ten, die Strukturen der Märkte zu veränderr lichen Überlegungen im Widerspruch zum gesamte Schweizer Uhrenindustrie dar.*”*

470. Chopard ist der Meinung, die evR Is betont, dass die Möglichkeit abweichender ‘ sei für unabhängige Unternehmen, um ge bleiben zu können.*’?

471. Anlässlich der von der WEKO durch oben Rz 68) machten mehrere der angeht Lieferfristen seien allgemein zu kurz und di evR I). Gewisse Unternehmen würden des Mehrere der angehörten Marktteilnehmer b rod aufgrund der hohen Preise momentan k meisten der angehörten Marktteilnehmer Ik von Abnehmern mit eigener Uhrwerksprodu verständlich sei und dadurch würde Sellite welche via Sellita einkauften, zusätzlich be chen mehrere der angehörten Unternehme: in Punkto Qualität, Preis und Menge mit | Darüber hinaus sei Sigatec aufgrund eines |

472. Darüber hinaus brachte Oris vor, das die Werkproduktion bei Oris stillgelegt

01.04.1982 habe die ASUAG/SSIH dann v Group wolle Oris nun zu grossen, riskante

469 Vgl. act. n° 808.

470 Vgl. act. n° 813. er Vgl. act. n° 819. “72 Vgl. act. n? 837. 473 Vgl. act. n° 942.

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icherweise 20 Jahre aufrechtzuerhalten sei, nicht nahme vor, die langjährigen Kunden von mechaandeln als neuere Kunden.”

vR I den Marktgegebenheiten besser entspreche ht insbesondere geltend, dass die unter Ziffer 3b htige Rolle bei der Versorgung von Uhrenmarken 1 hiesse, auch deren Abnehmer von ETA-Werken

TA und Nivarox bei Uhrwerken und Assortiments dJintergrund und angesichts der hohen Marktzu- Jahren in diesen Bereichen ein wettbewerblicher es Swatch Group zudem, sich nach Ablauf der ten frei zu verhalten und Lieferungen zu verweiposition. Swatch Group werde aber nach Ablauf herrschenden Stellung sein, wäre aber von der die Wettbewerbsbehörden müssten deshalb währiode die Marktverhältnisse erneut analysieren. awerbsbehörden, über die zukünftige Entwicklung egelungen abzuschliessen, welche zum Ziel hät- 1. Die evR | stehe deshalb bereits aus grundsätz- Kartellgesetz und stelle eine Bedrohung für die

si in der vorliegenden Form akzeptabel. Chopard Vereinbarungen in Ziffer 4b der evR | sehr wichtig genüber den grossen Gruppen konkurrenzfähig

geführten Anhörungen vom 10. Juni 2013 (vgl. ten Marktteilnehmer geltend, die vorgesehenen 2 vorgesehenen Liefermengen zu gering (Ziffer 3 nalb existentiellen Problemen gegenüber stehen. rachten zudem vor, dass die Uhrwerke von Sopeine echte Alternative zu ETA-Werken seien. Die jrachten weiter vor, dass die Schlechterstellung ktion (Ziffer 3b evR I) im Lichte von Art. 7 KG un- ı sowie diejenigen Abnehmer von ETA-Werken, :nachteiligt. In Bezug auf Assortiments unterstri- 1, dass es heute keine Alternativen gebe, welche \ivarox konkurrenzfähig seien (Ziffer 3c evR |). Patentstreits blockiert.*”

s sie einst zur ASUAG/SSIH gehörten und diese haben. Nach dem Management Buy-out am erlangt, dass Oris Werke bei ETA kaufe. Swatch 2n Investitionen zwingen, was die Produkte von

Oris verteuern würde. Zudem könne Oris ve fen 474

473. Sigatec machte anlässlich der Anhör sie die Kapazitäten relativ langsam erhöheı sam sinken würden. Sigatec unterstrich die bei der Produktion von Assortiments eine strich betreffend Silizium-Patentstreit, dass eine einvernehmliche Lösung anstrebe.*”°

474. Tag Heuer gab im Zusammenhang ı dass sie Assortiments vorzugsweise in der ‘ Möglichkeit bestehen wirde.*”°

475. Die Festina Gruppe (Soprod und mh\ sollte, die Preise zu erhöhen. Dies würde e: Nivarox in Konkurrenz zu treten.*”’

B.4.3 Nichtgenehmigung der evR |

476. Am 8. Juli 2013 legte das Sekretariat geschlossene evR | (vgl. oben Rz 414) zur zelnen Klauseln und gestützt auf die im Rex gung, dass die evR | in der vorgelegten F sentlichen aus den folgenden Gründen:

e Angesichts der aktuellen Marktsituation lung und im Lichte des schwelenden Pa oben Rz 238 ff.) erachtet die WEKO ein sing-Out für Assortiments als verfrüht. Assortiments nicht grundsätzlich aus, di Swatch Group hängt aber massgeblich Verlauf des hängigen Patentrechtsstreits

e Die Ungleichbehandlung von Sellita beir die zu liefernden Mindestmengen stärke gestellt werden sollten als bei den übri WEKO in der vorgesehenen Form sachl weil einige Uhrenmarken mechanische | lich von Sellita beziehen.

e Schliesslich sind die vorgesehenen Re Vergleich zu denjenigen, welche im Rah gesetzt wurden, im Lichte der sich abze sche Uhrwerke von der WEKO als zu ein

477. Die WEKO genehmigte die vom Sek nicht und wies die Sache an das Sekretarié handlungen mit Swatch Group über den Ak aufzunehmen. Als Leitplanke gab die WEK für mechanische Uhrwerke abzuschliesse!

Vgl. act. n° 942, Anhörungsprotokoll Oris sov Vgl. act. n° 942, Anhörungsprotokoll Sigatec Vgl. act. n° 942, Anhörungsprotokoll Tag Het Vgl. act. n° 942, Anhörungsprotokoll Festina

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In Sellita nicht alle notwendigen Kaliber beschafungen vor der WEKO darauf aufmerksam, dass 1 werden, und die Preise deshalb auch nur lang- Bedeutung von Skaleneffekten und betonte, dass lange Lernkurve bestehen würde. Sigatec unter- Sigatec mit den drei Nutzern des CSEM-Patents

nit der Verwendung von Seiko-Assortiments an, Schweiz kaufen würde, wenn eine entsprechende

/)) regte an, dass es Swatch Group möglich sein ; alternativen Anbietern erleichtern, mit ETA resp.

der WEKO die vorstehend mit Swatch Group ab- Genehmigung vor. Nach Beratungen zu den einht liegenden Akten kam die WEKO zur Uberzeuorm nicht genehmigt werden kann. Dies im We-

sowie der schwer vorhersehbaren Marktentwicktentrechtsstreits betreffend Silizium-Spiralen (vgl. e einvernehmliche Regelung betreffend ein Pha- Die WEKO schliesst zwar ein Phasing-Out für e Aufnahme entsprechender Verhandlungen mit von der Marktentwicklung sowie vom weiteren betreffend Silizium-Spiralen ab.

n Bezug von mechanischen Uhrwerken, wonach r gekürzt und in zeitlicher Hinsicht schneller eingen Kunden von ETA, lässt sich aus Sicht der ich nicht rechtfertigen. Dies nicht zuletzt deshalb, Jhrwerke (auch ETA-Uhrwerke) fast ausschliess-

:duktionsschritte für mechanische Uhrwerke im men der vorsorglichen Massnahmen bereits umichnenden Entwicklungen im Markt für mechanischneidend beurteilt worden.

etariat mit Swatch Group abgeschlossene evR | it zurück, verbunden mit der Anweisung, Neuverschluss einer neuen einvernehmlichen Regelung O vor, eine einvernehmliche Regelung nur noch 1, Sellita gleich zu behandeln wie die anderen

jie Beilage 8. sowie Beilage 6. ler.

Gruppe.

Kunden von ETA, die Reduktionsschritte in auszugestalten sowie verschiedene Bestim res Vente ersatzlos zu streichen. Was Bes WEKO durchblicken, dass sie eine weitere 10% auf 75% der Referenzmenge akzeptier

478. Das Sekretariat bzw. der Präsident Nichtgenehmigung der evR I. Die Kunden v einer Pressemitteilung informiert.*”

B.4.4 Neue einvernehmliche Regelung (

479. Das Sekretariat nahm daraufhin mit . fand in den Büroräumlichkeiten des Sekret: mierte das Sekretariat Swatch Group über durch die WEKO und erläuterte dabei insbe Der Vertreter der Swatch Group erläuterte Sekretariat mit Swatch Group die neue ein dem folgenden Wortlaut ab*”:

„Vereinbarungen:

1) Geltungsbereich:

Die vorliegende Regelung gilt ausschl ETA hergestellt werden, und an Kundı den (Drittkunden; nachfolgend: Kunde

2) Grundsätzliches

a ETA liefert in Zukunft weiterhin mec fang an ihre bisherigen Kunden. Di als Abnahmeverpflichtung des Kun

b Die Referenzmenge ist der Durchs: lieferten Mengen an mechanischen In Fällen, in denen die effektiv gelie felsfrei festgestellt werden können, here) Menge massgebend.

c Als Kunde gilt jeder Abnehmer, wel nische Uhrwerke bezog.

d Unterschreitet ein Kunde in einem . bleibt er frei, in den Folgejahren die hen. Dies gilt nicht für Kunden, wel ger als je 80% der ihnen zusteheno ETA berechtigt, die Bezugsmenge | zen: Bestellt ein Kunde bspw. in zw

478 Vgl. act. n° 929.

479 Vgl. act. n° 955.

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weniger stark abfallenden prozentualen Schritten mungen wie bspw. die Regelung des Service Aptellungen für das Jahr 2014 angeht, so liess die Reduktion der zu liefernden Mindestmengen um en würde.

der WEKO informierte Swatch Group über die on ETA und Nivarox wurden am 12. Juli 2013 mit

evR Il)

Swatch Group Kontakt auf; am 14. August 2013 ariats ein erstes Gespräch statt. An diesem infordie Gründe für die Nichtgenehmigung der evR | sondere die drei Hauptpunkte (vgl. oben Rz 476). daraufhin ihre Position. Schliesslich schloss das vernehmliche Regelung (nachfolgend: evR II) mit

iesslich für mechanische Uhrwerke, welche von 2n ausserhalb der Swatch Group geliefert wern).

shanische Uhrwerke in untenstehendem Um- > unten genannten Mengen sind in keinem Fall den zu verstehen.

hnitt der in den Jahren 2009-2011 effektiv ge- Uhrwerken (inkl. Restliefermengen Ebauches). ferten Mengen an einen Kunden nicht zweiist die für den Kunden vorteilhaftere (d.h. höcher in den Jahren 2009-2011 bei ETA mecha-

Jahr die ihm zustehende Bezugsmenge, so unter Ziffer 3 festgelegten Mengen zu bezieche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren wenilen Menge beziehen. In einem solchen Fall ist les Kunden nach Ziffer 3 anteilmässig zu kürei aufeinanderfolgenden Jahren je nur 50% der ihm zustehenden Mengen, darf ET; fer 3 dieser Regelung zustehenden

e Verzichtet ein Kunde freiwillig und ( mengen und teilt dies ETA schriftlic die Wettbewerbsbehörden von der

f Jeder Kunde bleibt in der Wahl der ten Kaliberfamilie frei. ETA ist nicht Produkte innerhalb derselben Kalib serordentlichen, produktionsbeding troffenen Kunden eine alternative L

g Bestellt ein Kunde sowohl mechani varox, dürfen die jeweiligen Bestell pelt, d.h. in irgendeiner Hinsicht vol

3) Dauer und Umfang der Lieferverpflich

ETA liefert folgende Mengen an me Kunden:

2014 und 2015: 75% der Referenz 2016 und 2017: 65% der Referenz 2018 und 2019: 55% der Referenz Nach dem 31.12.2019 besteht kein

4) Abweichende Vereinbarungen

a Abweichende Vereinbarungen zwis von der vorliegenden einvernehmiic abweichen, es sei denn, ein Kunde stimmt einer solchen ausdrücklich 2 bewerbskommission (nachfolgend:

b Abweichende Vereinbarungen zugu vorliegenden einvernehmlichen Re: indirekt einer grossen Unternehme! sich aufgrund der Lieferkürzungen | den. Solche Vereinbarungen müsse vorgelegt werden.

Unabhängige, nicht direkt oder indi hörige KMU in diesem Sinne sind L gemäss Verordnung über die Kontr verbundenen Gesellschaften) nicht

5) Preise

480 Verordnung vom 17. Juni 1996 über die Kont

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\ in den Folgejahren die dem Kunden nach Zif- Mengen um 50% kürzen.

lauerhaft auf die ihm zustehenden Bezugsh mit, ist ETA nach vorheriger Information an Lieferpflicht nach Ziffer 3 befreit.

Produkte innerhalb derselben bisher gelieferberechtigt, Kunden in der Wahl der bestellten erfamilie einzuschränken. Sollte dies aus austen Gründen nicht möglich sein, bietet ETA be- Ösung an.

sche Uhrwerke als auch Assortiments bei Niungen in keinerlei Hinsicht aneinander gekopneinander abhängig gemacht werden.

tung

chanischen Uhrwerken an ihre bisherigen

menge menge menge

e Lieferverpflichtung mehr.

chen ETA und den einzelnen Kunden dürfen shen Regelung nicht zu Lasten des Kunden wünscht eine abweichende Lösung oder

u. Diese Abweichungen sind durch die Wett- WEKO) zu genehmigen.

ınsten von einzelnen Kunden dürfen von der jelung nur für unabhängige, nicht direkt oder Isgruppe zugehörigen KMUs erfolgen, welche in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befin- 2n den Wettbewerbsbehörden zur Kenntnis

rekt einer grossen Unternehmensgruppe zuge- Internehmen, die (einschliesslich der mit ihnen olle von Unternehmenszusammenschlüssen”® mehr als 250 Vollzeitstellen haben.

rolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU).

Die Lieferverpflichtungen von ETA unt Bedingungen. Die verlangten Preise v sind und eine marktubliche Marge ent

6) Bestellmodalitäten und Bezugsbeding

Es gelten die nachfolgenden Bestellm

a Swatch Group verpflichtet sich, daf individuelle Mengenplanung (Jahr Kleinkunden, bei denen eine solch Die in dieser Planung festgelegten den als auch für ETA verbindlich.

b Kunden sind verpflichtet, die bestel verpflichtet, die bestellten Mengen den Verzug gemäss Obligationenr

c Werden die bestellten Produkte nic zahlt und wurden entsprechende K und ihnen eine Nachfrist im Umfanc ETA die Möglichkeit, weitere Liefer zug behoben ist.

d Bestellbestätigungen haben von E1 dem Datum des Bestellungseingar nung dieser Vereinbarung ist die F Bestellungen im Hinblick auf die P sen zu betrachten.

e Kunden geben ETA ihren Mengenb an; in ausserordentlichen und begr entgegengenommen, spätestens je

f Bestätigte Liefermengen und -term ferverzögerungen sind Kunden von chen vor dem bestätigten Lieferterr Gleichzeitig ist ein neuer, verbindlic

g ETA kann ihre heute gültigen AGB’ dieren und mit allgemein üblichen k passungen dürfen den Regeln und widersprechen.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe, welc jektiv unzumutbar machen, kann ET; Group informiert die Wettbewerbsbe derartigen Schritt und die Gründe, di

48 Bundesgesetz vom 30. Marz 1911 betreffend

ches (Fünfter Teil: Obligationenrecht).

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erstehen den markt- und branchenüblichen ‚erden so gestaltet, dass sie kostendeckend halten.

ungen

odalitäten und Bezugsbedingungen:

ür zu sorgen, dass ETA mit ihren Kunden eine 2splanung) vornehmen. Ausgenommen sind e Planung bisher nicht vorgenommen wurde. Mengen und Fristen sind sowohl für die Kun-

Iten Mengen abzunehmen. ETA ist ihrerseits zu liefern. Ansonsten gelten die Regeln über scht*®".

ht innert der vereinbarten Zahlungsfristen beunden mit eingeschriebenem Brief gemahnt

J der ursprünglichen Zahlungsfrist gesetzt, hat ıngen zurückzubehalten, bis der Zahlungsver-

A spätestens innerhalb von acht Wochen nach gs zu erfolgen. Im Zeitpunkt der Unterzeichrist von acht Wochen für die Bestätigung von roduktions- und Mengenplanung als angemesedarf für das Folgejahr bis spätestens 30. Juni indeten Fällen werden spätere Bestellungen doch bis zum 30. September.

ne sind für ETA grundsätzlich verbindlich. Lie- ETA acht Wochen, spätestens aber vier Wonin in begründeter Form bekannt zu geben. her Liefertermin zu nennen.

s während der Dauer dieser Vereinbarung reviommerziellen Klauseln ergänzen. Solche An- Grundsätzen dieser Vereinbarung jedoch nicht

"he eine Zusammenarbeit mit einem Kunden ob- A den Liefervertrag vorzeitig auflösen. Swatch hörden gleichzeitig wie den Kunden über einen e dazu geführt haben.

die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbu- h Die Wahrnehmung von Fälschungs vorbehalten.

7) Wesentliche Veränderung der Marktve

Sollte ETA auf dem relevanten Markt | Group das Recht bei der WEKO die A gründet zu beantragen. Davon ist aus.

a der Marktanteil von ETA unter 35%

b alternative Anbieter mechanischer gleichwertige Substitute zu den Pro chen Preisen anbieten,

c sich neue Technologien oder Werk: vanten Markt entwickeln, vorausge: dukte in genügendem Ausmass aut

8) Überprüfung der Auflagen

Eine durch die WEKO zu bestimmend der Überwachung der Einhaltung dies onsgesellschaft rapportiert der WEKO jährlich. Die Kosten für die Revisionsg

9) Verfahrensabschluss

Mit Genehmigung dieser Vereinbarun die Swatch Group abgeschlossen. Die tellgesetz bleiben vorbehalten.“

480. Die evR | wurde, neben den drei we schiedener Hinsicht abgeändert bzw. geküi da sie weder für das Verständnis noch für d teren wurde die Definition der KMUs modi fallengelassen, weil das Fusionsgesetz für oben Rz 438 und 465). Schliesslich wurde satzlos gestrichen, da dieser mit dem Phas rekten Zusammenhang steht. Anzufügen gil Streitigkeiten zwischen ETA und ihren Kur hältnis beschlagen, in erster Linie nach deı chen Bestimmungen zu regeln sind.

481. Sellita und LJP tragen in ihren Stellun Form nicht zu genehmigen sei. LJP zufolge knapp und zu kurz bemessen seien. Dane!

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bekämpfungsmassnahmen der ETA bleiben

rhältnisse

nicht mehr marktbeherrschend sein, hat Swatch bänderung der Ziffer 3 dieser Regelung bezugehen, wenn beispielsweise:

fällt,

Uhrwerke in genügendem Ausmass technisch dukten von ETA zu markt- und branchenüblistoffe zu Standardtechnologien auf dem relesetzt, es sind alternative Anbieter solcher Pro- ‘dem Markt tätig.

e unabhängige Revisionsgesellschaft wird mit er Vereinbarung betraut. Die bestimmte Revisiunter Inkenntnissetzen von Swatch Group esellschaft werden von Swatch Group bezahlt.

7 durch die WEKO wird das Verfahren gegen Bestimmungen von Artikel 30 Absatz 3 Karsentlichsten Punkten (vgl. oben Rz 476), in verzt: So wurde die Präambel ersatzlos gestrichen, ie Auslegung der evR II erforderlich ist. Des Weiziert, d.h. die Anlehnung an das Fusionsgesetz die Auslegung der evR II nicht geeignet ist (vgl. auch die Regelung des Service Aprés-Vente ering-Out für mechanische Uhrwerke in keinem dit es an dieser Stelle, dass allgemeine (bilaterale) iden, welche überwiegend das vertragliche Ver- 1 einschlägigen vertrags- und obligationenrechtlignahmen vor, dass die evR II in der vorliegenden ‚weil ihrer Ansicht nach die Reduktionsschritte zu pen kritisiert LIP andere Aspekte der evR II z.B.

die Anpassung der AGB's, die Auflösungsr jektiver Unzumutbarkeit und die Fälschungs

482. Sellita kritisiert zunächst, dass sie sicl nen und damit ihr rechtliches Gehör verletzt rauf aufmerksam, dass sie zum vollständig ne, was auch einen allfällig vorhandenen sc im Wesentlichen, dass die WEKO eine Lief mindestens für den Zeitraum 2014-31. [ WEKO verfügen, dass die Lieferpflichten vo resp. 31. Dezember 2025 hinaus verlängert relevanten Märkten immer noch über marktl

483. Was die Kritik von LJP betreffend die werden, dass die in der evR Il festgehalten und Ausbauplänen aktueller und potentiell beurteilte diese Schritte als den Marktverhä rigen Vorbringen von LJP ist entgegen zu h Grundsätzen der evR II nicht widerspreche testgehend Rechnung getragen wird. Das infolge objektiver Unzumutbarkeit, welche \ Kunden und den Wettbewerbsbehörden in che Auflösung aus kartellrechtlicher Sicht p den die Möglichkeit zu reagieren. Die Bes kämpfungsmassnahmen besagt einzig, da Massnahmen vorbehält, ein (konkreter) Nac

484. Die Vorbringen von Sellita stossen Group (nach der Nichtgenehmigung der ev! Leitplanken der WEKO. Es wurde nicht vor ausgehandelt, sondern die nicht genehmig gepasst. Sellita hatte die Möglichkeit, zum chem die evR II mitenthalten ist, Stellung Sellita verletzt sein soll, ist nicht ersichtlich. festgehalten werden, dass es in diesem Un Ferner ist der Antrag von Sellita betreffend sen, da durch die Nichtgenehmigung der e\ der Status quo ante gilt, d.h. Nivarox muss täten mit Assortiments beliefern. Damit ist d timents im Rahmen dieser Verfügung als ol in Bezug auf die Anträge von Sellita für c tung(en), denn über diese Möglichkeit verfi oben Rz 405).

485. Zusammen mit der Einreichung der | Sekretariat eine Absichtserklärung betreffeı künftiges Phasing-Out zukommen.*™* Der W

„Die Swatch Group ist bereit, die bisherigen serhalb der Swatch Group während einer Pi weiterhin mit Assortiments für deren eigene

“82 gl. act. n° 1005. “83 vgl. act. n° 1004. 484 Vgl. act. n° 955.

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nöglichkeit des Vertragsverhältnisses wegen obbekampfungsmassnahmen.*

1 nicht zum Entwurf der evR II habe äussern könsei. In diesem Zusammenhang macht Sellita daen Antrag des Sekretariats Stellung nehme köng. „fil rouge“ umfasse. Daneben beantragt Sellita erverpflichtung für Nivarox verfügen solle, welche J)ezember 2025 gelten soll. Daneben solle die n ETA und Nivarox über den 31. Dezember 2019 werden können, wenn ETA bzw. Nivarox auf den yeherrschende Stellungen verfügen sollten.*°°

Reduktionsschritte angeht, so kann festgehalten

en Reduktionsschritte in Verbindung mit den Aufer Konkurrenten zu betrachten sind. Die WEKO ltnissen entsprechend verhältnismässig. Den übalten, dass allfällige Anpassungen der AGB’s den n dürfen und damit den Bedenken von LJP wei- Gesagte gilt auch für die Auflösungsmöglichkeit fon Swatch Group gleichzeitig einem betroffenen begründeter Form mitzuteilen ist. Sollte eine solroblematisch sein, haben die Wettbewerbsbehörtimmung in der evR II betreffend Fälschungsbess sich ETA die Wahrung von entsprechenden hteil für Kunden von ETA ist nicht ersichtlich.

ins Leere: Die Neuverhandlungen mit Swatch 2 | durch die WEKO) erfolgten entsprechend den Grund auf eine neue einvernehmliche Regelung te evR | wurde lediglich in einzelnen Punkte anüberarbeiteten Antrag des Sekretariats, in welzu nehmen. Inwiefern das rechtliche Gehör von Der Vollständigkeit halber kann an dieser Stelle tersuchungsverfahren keinen sog. ‚fil rouge“ gibt. Verfügung einer Lieferpflicht für Nivarox abzuwei- /R I in Bezug auf die Lieferung von Assortiments ihre Kunden im Rahmen ihrer Produktionskapaziie Statuierung einer Lieferverpflichtung für Assorysolet zu betrachten. Das eben Gesagte gilt auch lie Verlängerungsmöglichkeit der Lieferverpflichigt die WEKO bereits von Gesetzes wegen (vgl.

unterzeichneten evR II liess Swatch Group dem 1d die Lieferungen von Assortiments und ein zuortlaut der Absichtserklärung lautet wie folgt:

Kunden der Nivarox-Far S.A. („Nivarox“) ausriode von 5 (fünf) Jahren, d.h. bis Ende 2018 Bedürfnisse zu beliefern.

Die Lieferverpflichtung bezieht sich auf dieje bisher bezogen haben. Die jährliche Liefern in den Jahren 2009 - 2011 gelieferten Menc

Die Belieferung erfolgt unter der Bedingung, testens 12 Monate im Voraus, d.h. für 2015 2014 sind die Bestellungen unmittelbar nacı

Als weitere Bedingung soll jeweils mit der fe auf das Folgejahr abgegeben werden, um N

Die Lieferzusage auf 5 Jahre und die damit für eine bestimmte Technologie bedeutet fü Dieser Situation sowie der Erhöhung der Kc glichen worden ist (Personalkosten, Materia der Preise um 15% für 2014 Rechnung getr künftigen zusätzlichen Kosten vorbehalten.

Swatch Group beabsichtigt Mitte 2016 mit d fenweisen Abbau der Lieferungen der Nivar ne einvernehmliche Regelung mit dem Sekr lich abzuschliessen.“

486. Swatch Group erklart, sie wolle mit de mer von Assortiments und die sich konstitu bestimmte Zeit mit Assortiments beliefert z der aufkeimende Wettbewerb zerstört und den.*°°

487. LJP lehnt die Absichtserklärung grur die Nichtgenehmigung der evR | in verschie Absichtserklärung sei von der WEKO als u bezeichnen.“

488. Die WEKO hat die Vorbringen von LJI bei der Absichtserklärung von Swatch Gro lediglich zur Kenntnis genommen wird. We Absichtserklärung inhaltlich auf ihre Wettb oder indirekt) gutgeheissen. Die Wettbeweı explizit vor, im Falle von Anhaltspunkten fü Sinne von Art. 7 KG, welche von der Ums ein Verfahren nach den Art. 26 f. KG zu ero

489. Bezogen auf die von Swatch Group | Out für Assortiments steht es Swatch Grouj Kontakt aufzunehmen, wenn es die Marktve verhältnisse entsprechend den vorstehend erwartet) entwickeln sollten und Swatch G der Nichtgenehmigung der evR | (vgl. ober se, insbesondere den weiteren Verlauf des

“88 gl. act. n° 1005.

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igen Produkte, welche die Kunden von Nivarox 1enge entspricht maximal dem Durchschnitt der yen.

_ dass feste Bestellungen für jedes Jahr bis späbis zum 31.12.2013 platziert worden sind. Für ı dem Entscheid der WEKO zu platzieren.

sten Bestellung eine unverbindliche Vorschau livarox die Planung zu erleichtern.

verbundene Aufrechterhaltung von Kapazitäten

r Nivarox unternehmerische Risiken und Kosten. sten der letzten vier Jahre, welche nicht ausge- Ikosten, Energie, etc.), wird mit einer Erhöhung

agen. Weitere Erhöhungen der Preise werden

er WEKO Verhandlungen betreffend einen stuox aufzunehmen, mit dem Ziel, bis Mitte 2018 eietariat der Wettbewerbskommission diesbezügar Absichtserklarung verhindern, dass die Abnehierenden Konkurrenten darauf vertrauen, auf unu werden. Andernfalls bestehe das Risiko, dass die bestehenden Marktpositionen betoniert werdsätzlich ab, da Swatch Group damit versuche, :dener Hinsicht zu relativeren. LJP beantragt, die nzulässig und als für die WEKO unverbindlich zu

> gehört und hält diesbezüglich fest, dass es sich up um eine einseitige Erklärung handelt, welche der die WEKO noch das Sekretariat haben die ewerbskonformität hin geprüft oder diese (direkt bsbehörden bleiben somit frei und behalten sich r eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im etzung der Absichtserklärung ausgehen können, fnen.

beabsichtigten Verhandlungen über ein Phasing- 9 jederzeit frei, mit dem Sekretariat diesbezüglich rhältnisse nahe legen, d.h., wenn sich die Markten Prognosen (vgl. oben Rz 176 ff.) (früher als roup dies entsprechend dokumentiert. Im Lichte | Rz 476) verfolgt die WEKO die Marktverhältnis- ‚ hängigen Patentrechtsstreits. Diese Entwicklun- gen sind ausschlaggebend dafür, zu welc werbsbehörden Verhandlungen über ein Ph

490. Deshalb geht die WEKO derzeit davoı ETA bestehen bleibt. Vorbehalten bleiben

se, welche zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor überarbeiteten Antrag des Sekretariats vom enthaltene Befristung der Feststellung der

31. Dezember 2019 wird gestrichen. Für di der marktbeherrschenden Stellung von ETA diesbezüglich zuverlässigere Informationer die zum jetzigen Zeitpunkt nicht verfügbar wesentlichem Umfang tatsächlich verändeı Uhrwerke in genügendem Ausmass technis ETA zu markt- und branchenüblichen Prei der WEKO die Abänderung der Ziffern 3 un 1 des Dispositivs begründet zu beantragen |

491. Sofern sich die Marktverhältnisse wie wird es ab Anfang 2020 genügend alternati Markt geben, welche die Nachfrage der Uh Sinne und im Lichte der sich abzeichnende Uhrwerke (vgl. oben Rz 173 ff.) stellt sich al nicht mehr. Vorbehalten bleiben die Bestimi ff.), falls sich die Marktverhältnisse nicht w nicht genügend Uhrwerke für die Uhrenhers ruf oder eine Änderung der evR II wären al nen Uhrenhersteller nicht in genügendem A

B.4.5 Inkraftsetzung

492. Die WEKO hat für die Dauer der vo men angeordnet und diese mit der Swatch geregelt. Die entsprechende Verfügung wu det und trat sofort in Kraft, da einer allfällic zogen wurde. Mit Verfügung vom 7. Mai 2 der WEKO bis zum 31. Dezember 2013 ver

493. Die derzeit geltenden vorsorglichen N geschlossene einvernehmliche Regelung) vor dem BVGer als geeignete und erfordeı während der Untersuchung beurteilt, welch: sen erscheine.”?®

494. Sellita bringt diesbezüglich vor, dass des BVGer nicht als richtig befunden word eine vorsorgliche Massnahme entschieden. Prüfung und es werde kein voller Beweis ge

495. Die evR Il zwischen dem Sekretariat oben Rz 479) tritt mit sofortiger Wirkung ir

“87 gl. act. n° 957-959. “89 vl. act. n° 866, S. 20.

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hem Zeitpunkt Swatch Group mit den Wettbeasing-Out für Assortiments aufnehmen kann.

1 aus, dass die marktbeherrschende Stellung von wesentliche Veränderungen der Marktverhältnisnersehbar waren bzw. abzuschätzen sind. Die im 11. September 2013°” in Ziffer 1 des Dispositivs marktbeherrschenden Stellung von ETA bis zum 2 WEKO ist eine zeitliche Begrenzung der Dauer . auf dem relevanten Markt nicht angebracht, weil | zu den Marktentwicklungen erforderlich wären, sind. Sollten sich die Marktverhältnisse aber in n (weil bspw. alternative Anbieter mechanischer ch gleichwertige Produkte zu den Produkten von sen anbieten) hat Swatch Group das Recht, bei d 4 der evR II und damit die Aufhebung der Ziffer (vgl. oben Rz 476, Ziffer 7 evR Il).

gemäss derzeitigem Erkenntnisstand entwickeln, ye Angebote zu den Uhrwerken von ETA auf dem renhersteller zu befriedigen vermögen. In diesem 2n Marktentwicklungen im Bereich mechanischer ) dem 1. Januar 2020 die Frage einer Lieferpflicht mungen von Art. 30 Abs. 3 KG (vgl. oben Rz 405 ie angenommen entwickeln sollten und ab 2020 teller auf dem Markt verfügbar wären. Ein Wideroer dann nicht angezeigt, wenn sich die betroffeusmass um alternative Lösungen bemüht hätten.

liegenden Untersuchung vorsorgliche Massnah- Group im Sinne von Art. 29 KG einvernehmlich rde von der WEKO am 6. Juni 2011 verabschiejen Beschwerde die aufschiebende Wirkung ent- 012 wurden die vorsorglichen Massnahmen von ängerrt.

lassnahmen (inklusive die mit Swatch Group abwurden im Rahmen des Beschwerdeverfahrens liche Massnahme zum Schutz des Wettbewerbs > auch in zeitlicher Hinsicht nicht als unangemesdie Feststellungen der WEKO in besagtem Urteil an seien. Das BVGer habe in dieser Sache über In solchen Fällen erfolge nur eine summarische führt. *°°

und Swatch Group vom 9. September 2013 (vgl. 1 Kraft und ersetzt die Verfügungen vom 6. Juni

2011 bzw. 7. Mai 2012. Angesichts des Un die benötigten Mengen an Uhrwerken und / raus bestellen müssen” und, dass hinsicht Fragen von Kunden von ETA aufgekomme sand des modifizierten Antrags an die Verf evR II vom 9. September 2013 (vorbehältlic

“0 Vgl. RPW 2011/3, 407 Rz 51, Swatch Group “9 vgl. act. n° 790, 930, 998 und 1006.

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istandes, dass die Kunden von ETA und Nivarox \ssortiments in der Regel mehrere Monate im Volich Bestellungen für das Jahr 2014 verschiedene n sind“, wurde diesen zeitgleich mit dem Verahrensparteien, die mit Swatch Group getroffene n der Genehmigung der WEKO) zugestellt.

Lieferstopp.

C Kosten

496. Nach Art. 2 Abs. 1 Gebührenverordn tungsverfahren verursacht hat.

497. Im Untersuchungsverfahren nach Art aufgrund der Sachverhaltsfeststellung eine oder wenn sich die Parteien unterziehen. A| Unternehmen, welche aufgrund ihres mög tens ein Verfahren ausgelöst haben, das be ren als gegenstandslos eingestellt wurde.”

498. Das vorliegende Verfahren wurde von re Absicht zum Lieferstopp Öffentlich kund hang auf das Sekretariat zugekommen (vgl mit den Wettbewerbsbehörden eine Lösun kenden Wirkungen, welche vom beabsict Swatch Group hat das Verfahren angestre bühren im Sinne des Verursacherprinzips di

499. Nach Art. 4 Abs. 2 GebV-KG gilt ein richtet sich namentlich nach der Dringlichke führenden Personals. Auslagen für Porti si bühren eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV:

500. Gestützt auf die Funktionsstufe der n ein Stundenansatz von CHF 120 bis 290. Demnach beläuft sich die Gebühr auf CHF -

492 Verordnung vom 25.2.1998 über die Gebühre GebV-KG; SR 251.2).

493 Vgl. Entscheid des Bundesgerichts i.S. BKW Abs. 2 lit. b und c GebV-KG e contrario.

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ung KG*” ist gebührenpflichtig, wer das Verwal-

. 27 ff. KG besteht eine Gebührenpflicht, wenn unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, s Unterziehung gilt auch, wenn ein oder mehrere icherweise wettbewerbsbeschränkenden Verhal- 2anstandete Verhalten aufgeben und das Verfah-

| Swatch Group angestrebt: Swatch Group hat ihgetan und ist anschliessend in dem Zusammen- . oben Rz 9) und hat von Beginn weg signalisiert, g für die Beseitigung der wettbewerbsbeschräntigten Lieferstopp ausgehen, finden zu wollen. bt und somit verursacht, folglich werden die Gear Swatch Group auferlegt.

Stundenansatz von CHF 100 bis 400.—. Dieser it des Geschäfts und der Funktionsstufe des aus- Jwie Telefon- und Kopierkosten sind in den Ge- -KG).

it dem Fall betrauten Mitarbeiter rechtfertigt sich Die aufgewendete Zeit beträgt 2'678,3 Stunden. 185'812.—.

n zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG,

FMB Energie AG, RPW 2002/3, 546 f. E. 6.1; Art. 3

D Dispositiv

Aufgrund des Sachverhalts und der vorange kommission:

1. Es wird festgestellt, dass ETA SAM mechanische, in der Schweiz herge: schende Stellung innehat.

2. Es wird festgestellt, dass Nivarox-F/ Schweiz hergestellte Assortiments ein

3. Die Wettbewerbskommission genehm AG mit dem Sekretariat der Wettbewe gelung vom 9. September 2013:

„Vereinbarungen:

1) Geltungsbereich

Die vorliegende Regelung gilt ausschl ETA hergestellt werden, und an Kundı den (Drittkunden; nachfolgend: Kunde

2) Grundsätzliches

a ETA liefert in Zukunft weiterhin mec fang an ihre bisherigen Kunden. Di als Abnahmeverpflichtung des Kun

b Die Referenzmenge ist der Durchs: lieferten Mengen an mechanischen In Fällen, in denen die effektiv gelie felsfrei festgestellt werden können, here) Menge massgebend.

c Als Kunde gilt jeder Abnehmer, wel nische Uhrwerke bezog.

d Unterschreitet ein Kunde in einem . bleibt er frei, in den Folgejahren die hen. Dies gilt nicht für Kunden, wel ger als je 80% der ihnen zusteheno ETA berechtigt, die Bezugsmenge | zen: Bestellt ein Kunde bspw. in zw ihm zustehenden Mengen, darf ET; fer 3 dieser Regelung zustehenden

e Verzichtet ein Kunde freiwillig und ( mengen und teilt dies ETA schriftlic die Wettbewerbsbehörden von der

f Jeder Kunde bleibt in der Wahl der ten Kaliberfamilie frei. ETA ist nicht

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:henden Erwägungen verfügt die Wettbewerbslanufacture Horlogere Suisse auf dem Markt für stellte Swiss Made Uhrwerke eine marktbeherr-

\R SA auf dem Markt für mechanische, in der e marktbeherrschende Stellung innehat.

igt die nachfolgende, von der The Swatch Group rbskommission vereinbarte einvernehmliche Reiesslich für mechanische Uhrwerke, welche von 2n ausserhalb der Swatch Group geliefert wern).

shanische Uhrwerke in untenstehendem Um- > unten genannten Mengen sind in keinem Fall den zu verstehen.

hnitt der in den Jahren 2009-2011 effektiv ge- Uhrwerken (inkl. Restliefermengen Ebauches). ferten Mengen an einen Kunden nicht zweiist die für den Kunden vorteilhaftere (d.h. höcher in den Jahren 2009-2011 bei ETA mecha-

Jahr die ihm zustehende Bezugsmenge, so unter Ziffer 3 festgelegten Mengen zu bezieche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren wenilen Menge beziehen. In einem solchen Fall ist les Kunden nach Ziffer 3 anteilmässig zu kürei aufeinanderfolgenden Jahren je nur 50% der \ in den Folgejahren die dem Kunden nach Zif- Mengen um 50% kürzen.

lauerhaft auf die ihm zustehenden Bezugsh mit, ist ETA nach vorheriger Information an Lieferpflicht nach Ziffer 3 befreit.

Produkte innerhalb derselben bisher geliefer- ‚berechtigt, Kunden in der Wahl der bestellten

Produkte innerhalb derselben Kalib serordentlichen, produktionsbeding troffenen Kunden eine alternative L

g Bestellt ein Kunde sowohl mechani varox, dürfen die jeweiligen Bestell pelt, d.h. in irgendeiner Hinsicht vol

3) Dauer und Umfang der Lieferverpflich

ETA liefert folgende Mengen an me Kunden:

2014 und 2015: 75% der Referenz 2016 und 2017: 65% der Referenz 2018 und 2019: 55% der Referenz Nach dem 31.12.2019 besteht kein

4) Abweichende Vereinbarungen

a Abweichende Vereinbarungen zwis von der vorliegenden einvernehmiic abweichen, es sei denn, ein Kunde stimmt einer solchen ausdrücklich 2 bewerbskommission (nachfolgend:

b Abweichende Vereinbarungen zugu vorliegenden einvernehmlichen Re: indirekt einer grossen Unternehme! sich aufgrund der Lieferkürzungen | den. Solche Vereinbarungen müsse vorgelegt werden.

Unabhängige, nicht direkt oder indi hörige KMU in diesem Sinne sind L gemäss Verordnung über die Kontr verbundenen Gesellschaften) nicht

5) Preise

Die Lieferverpflichtungen von ETA unt Bedingungen. Die verlangten Preise v sind und eine markttibliche Marge ent

6) Bestellmodalitäten und Bezugsbeding

Es gelten die nachfolgenden Bestellm

b Swatch Group verpflichtet sich, daf individuelle Mengenplanung (Jahre

404 Verordnung vom 17. Juni 1996 über die Kont

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erfamilie einzuschränken. Sollte dies aus austen Gründen nicht möglich sein, bietet ETA be- Ösung an.

sche Uhrwerke als auch Assortiments bei Niungen in keinerlei Hinsicht aneinander gekopneinander abhängig gemacht werden.

tung

chanischen Uhrwerken an ihre bisherigen

menge menge menge

e Lieferverpflichtung mehr.

chen ETA und den einzelnen Kunden dürfen shen Regelung nicht zu Lasten des Kunden wünscht eine abweichende Lösung oder

u. Diese Abweichungen sind durch die Wett- WEKO) zu genehmigen.

ınsten von einzelnen Kunden dürfen von der jelung nur für unabhängige, nicht direkt oder Isgruppe zugehörigen KMUs erfolgen, welche in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befin- 2n den Wettbewerbsbehörden zur Kenntnis

rekt einer grossen Unternehmensgruppe zuge- Internehmen, die (einschliesslich der mit ihnen olle von Unternehmenszusammenschliissen*™ mehr als 250 Vollzeitstellen haben.

erstehen den markt- und branchenüblichen ‚erden so gestaltet, dass sie kostendeckend halten. ungen

odalitäten und Bezugsbedingungen:

ür zu sorgen, dass ETA mit ihren Kunden eine splanung) vornehmen. Ausgenommen sind

rolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU).

Kleinkunden, bei denen eine solche Die in dieser Planung festgelegten den als auch für ETA verbindlich.

d Kunden sind verpflichtet, die bestel verpflichtet, die bestellten Mengen. den Verzug gemäss Obligationenre

e Werden die bestellten Produkte nic zahlt und wurden entsprechende K und ihnen eine Nachfrist im Umfanc ETA die Möglichkeit, weitere Liefer zug behoben ist.

e Bestellbestätigungen haben von E1 dem Datum des Bestellungseingan nung dieser Vereinbarung ist die Fı Bestellungen im Hinblick auf die Pr sen zu betrachten.

e Kunden geben ETA ihren Mengenb an; in ausserordentlichen und begr entgegengenommen, spätestens je

f Bestätigte Liefermengen und -term ferverzögerungen sind Kunden von chen vor dem bestätigten Lieferterr Gleichzeitig ist ein neuer, verbindlic

g ETA kann ihre heute gültigen AGB’ dieren und mit allgemein üblichen k passungen dürfen den Regeln und widersprechen.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe, welc jektiv unzumutbar machen, kann ET; Group informiert die Wettbewerbsbe derartigen Schritt und die Gründe, di

h Die Wahrnehmung von Fälschungs vorbehalten.

7) Wesentliche Veränderung der Marktve

Sollte ETA auf dem relevanten Markt ı Group das Recht bei der WEKO die A gründet zu beantragen. Davon ist aus.

a der Marktanteil von ETA unter 35%

498 Bundesgesetz vom 30. Marz 1911 betreffend

ches (Fünfter Teil: Obligationenrecht).

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> Planung bisher nicht vorgenommen wurde. Mengen und Fristen sind sowohl für die Kunten Mengen abzunehmen. ETA ist ihrerseits zu liefern. Ansonsten gelten die Regeln über cht*®.

ht innert der vereinbarten Zahlungsfristen beunden mit eingeschriebenem Brief gemahnt

J der ursprünglichen Zahlungsfrist gesetzt, hat ıngen zurückzubehalten, bis der Zahlungsver-

A spätestens innerhalb von acht Wochen nach gs zu erfolgen. Im Zeitpunkt der Unterzeichist von acht Wochen für die Bestätigung von oduktions- und Mengenplanung als angemesedarf für das Folgejahr bis spätestens 30. Juni indeten Fällen werden spätere Bestellungen doch bis zum 30. September.

ne sind für ETA grundsätzlich verbindlich. Lie- ETA acht Wochen, spätestens aber vier Wonin in begründeter Form bekannt zu geben. her Liefertermin zu nennen.

s während der Dauer dieser Vereinbarung reviommerziellen Klauseln ergänzen. Solche An- Grundsätzen dieser Vereinbarung jedoch nicht

"he eine Zusammenarbeit mit einem Kunden ob- A den Liefervertrag vorzeitig auflösen. Swatch hörden gleichzeitig wie den Kunden über einen e dazu geführt haben.

bekämpfungsmassnahmen der ETA bleiben

rhältnisse

richt mehr marktbeherrschend sein, hat Swatch bänderung der Ziffer 3 dieser Regelung bezugehen, wenn beispielsweise:

fällt,

die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbu- b alternative Anbieter mechanischer | gleichwertige Substitute zu den Pro chen Preisen anbieten,

c sich neue Technologien oder Werk: vanten Markt entwickeln, vorausge: dukte in genügendem Ausmass aut

8) Überprüfung der Auflagen

Eine durch die WEKO zu bestimmend der Überwachung der Einhaltung dies onsgesellschaft rapportiert der WEKO jährlich. Die Kosten für die Revisionsg

9) Verfahrensabschluss

Mit Genehmigung dieser Vereinbarun: die Swatch Group abgeschlossen. Die tellgesetz bleiben vorbehalten.“

4. Die Verfahrenskosten von insgesamt AG auferlegt.

5. Diese Verfügung ersetzt mit sofortiger ni 2011 bzw. 7. Mai 2012.

6. Die Verfügung ist zu eröffnen an:

- The Swatch Group AG, Seevorstac

- Manufacture La Joux-Perret SA, ve RA Dr. Mani Reinert, Bär&Karrer A

- Sellita Watch Co SA, vertreten dur mann Messerli Streit, Gesellschafts

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Uhrwerke in genügendem Ausmass technisch dukten von ETA zu markt- und branchenüblistoffe zu Standardtechnologien auf dem relesetzt, es sind alternative Anbieter solcher Pro- ‘dem Markt tätig.

e unabhängige Revisionsgesellschaft wird mit er Vereinbarung betraut. Die bestimmte Revisiunter Inkenntnissetzen von Swatch Group esellschaft werden von Swatch Group bezahlt.

y durch die WEKO wird das Verfahren gegen Bestimmungen von Artikel 30 Absatz 3 Kar-

485'812 Franken werden der The Swatch Group

"Wirkung die Verfügungen der WEKO vom 6. Juit 6, 2501 Biel;

rtreten durch RA Dr. Christoph Neeracher und G, Brandschenkestrasse 90, 8027 Zürich und

=h RA Dr. Andreas Jost, Jost Stampfli Kilchenstrasse 27, 3001 Bern.

Wettbewerbskommission

Prof. Dr. Vincent Martenet Präsident

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 T 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben wer gehren und deren Begründung mit Angabe führer oder seinem Vertreter unterzeichne schwerdeschrift beizulegen.

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Dr. Rafael Corazza Direktor

agen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, den. Die Beschwerdeschrift muss die Rechtsbeder Beweismittel enthalten und vom Beschwerdet sein. Die angefochtene Verfügung ist der Be-

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Costituzione federale della Confederazione Svizzera, Art. 8, Art. 26 e Art. 36 — letto nella versione del 3 marzo 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 9 febbraio 2014, 18 maggio 2014, 14 giugno 2015, 1 gennaio 2016, 12 febbraio 2017, 24 settembre 2017, 1 gennaio 2018, 23 settembre 2018, 1 gennaio 2020, 1 gennaio 2021, 7 marzo 2021, 28 novembre 2021, 13 febbraio 2022, 1 gennaio 2024 e 3 marzo 2024.
  • Legge federale contro la concorrenza sleale, Art. 23 — letto nella versione del 1 gennaio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 luglio 2014, 31 dicembre 2015, 1 luglio 2016, 1 gennaio 2021, 1 gennaio 2022, 1 dicembre 2022, 1 settembre 2023 e 1 gennaio 2025.
  • Legge federale sulla procedura amministrativa, Art. 6 — letto nella versione del 1 maggio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2015, 1 gennaio 2017, 1 gennaio 2018, 1 aprile 2019, 1 aprile 2020, 1 gennaio 2021 e 1 luglio 2022.
  • Legge federale sulla protezione dei marchi e delle indicazioni di provenienza, Art. 48 — letto nella versione del 1 luglio 2011; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2017, 1 aprile 2019, 1 dicembre 2021, 1 gennaio 2022, 1 luglio 2023 e 1 luglio 2025.
  • Legge federale sui cartelli e altre limitazioni della concorrenza, Art. 3, Art. 4, Art. 7, Art. 26, Art. 28, Art. 29, Art. 30 e Art. 43 — letto nella versione del 1 maggio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 dicembre 2014, 1 gennaio 2022 e 1 luglio 2023.
  • Ordinanza sugli emolumenti nell’ambito della legge sui cartelli, Art. 4 — letto nella versione del 1 gennaio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2025.