Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

WEKO-20150629-71fb8f

Badezimmer: Verfügung vom 29. Juni 2015

Rubrum

Schweizerische Eidgenossenschaft Wi Confédération suisse Cc

Confederazione Svizzera Cc Confederaziun svizra Cc Hinweis:

Diese Verfügung wurde von den Parteier ten und ist derzeit dort hangig (Stand: At schwerdefuhrenden Parteien nicht recht:

Verfugun

vom 29. Juni

in Sachen Untersuchung 22-04 Badezimmer

wegen unzulassiger

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ettbewerbskommission WEKO ymmission de la concurrence COMCO ymmissione della concorrenza COMCO ympetition Commission COMCO

| beim Bundesverwaltungsgericht angefoch- ıgust 2019). Sie ist daher gegenüber den bekräftig.

g

120 gemäss Art. 27 KG betreffend

Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 Abs. 3 KG

gegen 1. BR Bauhandel A (Cement Roadston

vertreten durch [...] 2. Bringhen AG, vertreten durch [...] 3. Innosan SA, vertreten durch [...] 4. Kappeler AG, vertreten durch [...] 5. SABAG Holding vertreten durch [...] 6. SAB Sanitar Bur vertreten durch [...] 7. Sanidusch AG, vertreten durch [...] 8. Sanitas Troesch vertreten durch [...] 9. San Vam SA, vertreten durch [...] 10. Spaeter Chur A vertreten durch [...]

11. Schweizerische Branche SGVSB,

vertreten durch [...]

Besetzung Vincent Martenet (P Stefan Buhler, Andr Evelyne Clerc, Win: Thomas Pletscher, / Zurcher

Ausstand Andreas Kellerhals

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G, Gétaz Miauton SA und Regusci Reco SA e Holding plc. CRH)

AG,

gener AG,

AG,

G,

ır Grosshandelsverband der Sanitaren

rasident, Vorsitz),

eas Heinemann (Vizepräsidenten),

ind Emons, Daniel Lampart, Jürg Niklaus, Armin Schmutzler, Henrique Schneider, Johann

Inhaltsverzeichnis

A.2.2 | Cement Roadstone Holding plc (C

A Verfahren

A.2.6 SAB Sanitar-Apparate Burgener A A.2.8 Sanitas Troesch AG.....................- A.2.9 San Vam SA (San Van) ..............- A.3 Prozessgeschichte ...........................- B Sachverhalt ................uuurs4444HHHeRennn B.1.1 Beweismittelwürdigung ................- B.1.2 Beweismass.................. nn B.2.1 Das rechtliche Gehör umfasst grur B.2.2 | Tatsachenbehauptungen in den Si B.3.1 Der Schweizerische Verband der | B.3.1.1.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.1.1.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.1.2.1 Beweisthema ............... nn: B.3.1.2.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.1.3 Die Organe des Verbands B.3.1.3.1 Beweisthema .......................:

A.2.2.3 Regusci Reco SA (Regusci)

A.2.3 Innosan SA (Innosan) ..................- A.2.11 Der Schweizerische Grosshandels B.1 Beweisführung..............ueseeeeeeenneeen B.1.3 Beweisführungslast und objektive B.2 Grundsätzliche Bemerkung zu den P: B.3 Gemeinsame Gremien und Beziehun B.3.1.1 Verbandsgeschichte ...................-- B.3.1.1.1 Beweisthema .............................: B.3.1.1.4 Beweisergebnis

B.3.1.2 Verbandszweck.....................: B.3.1.2.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.1.2.4 Beweisergebnis

B.3.1.3.2 Beweismittel und Beweiswürdigun

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Beweislastverteilung.................444444enne nenne ırteistellungnahmen.................2444444HHHenn nennen ellungnahmen. ............uusseeesssssnnnnnnnnnnnennnnnn ern gen der Verfahrensparteien......................: sanitären Branche (SGVSB).............mn nen

(ii) Der Vorstand

(iii) Die Kommissionen .......................- (iv) Der Sekretär... (v) Die Revisionsstelle.......................-

B.3.1.3.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.1.3.4 Beweisergebnis.........uuneeess seen B.3.1.4 Verbindlichkeit der Verbands- bzw B.3.1.4.1 Beweisthema ..............uensnenenneene B.3.1.4.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.1.4.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.1.4.4 Beweisergebnis.........uuuneeesss nennen B.3.1.5 Die eigenständige Tätigkeit des Ve B.3.1.5.1 Beweisthema ..............uensnenennnene B.3.1.5.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.1.5.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.1.5.4 Beweisergebnis.........uuuneeesss nennen B.3.2 _ Verhältnis des SGVSB zu Sanitas B.3.2.1 Sanitas Troesch und die SGVSB-\ B.3.2.1.1 Beweisthema .............uesesssnenennnene B.3.2.1.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.2.1.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.2.1.4 Beweisergebnis............: cee B.3.2.2.1 Beweisthema ...........uuuesesssnenennnenen B.3.2.2.2 Beweismittel und Beweiswürdigun (i) Gründung.........nuuseeeesssssneenennnnnnn

(ii) Zusammensetzung und Organisat (iii) Aufgaben und Ziele......................-

(iv) Arbeitsgruppen........uuunseessseennnneenn B.3.2.2.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.2.2.4 Beweisergebnis.........uunsensssennnneen B.3.3 „Berner Firmen‘“..................u...uu.n... B.3.3.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.4.1 Beweisthema ...........uuunsens ernennen B.3.4.4 Beweisergebnis

B.3.3.1 Beweisthema ............uurseess een B.3.3.4 Beweisergebnis

B.3.4.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.5 Beziehungen von Sanitas Troesch

1. Arbeitsgruppe Kommunikation/We 2. Arbeitsgruppe Informatik und Tech 3. Arbeitsgruppe zur Entwicklung vor

B.3.3.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.4 Marktordnungs-Kommission (MOK B.3.4.3 Stellungnahmen der Parteien und

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/erbandsmitgliedschaft | Rabattgruppen

deren Würdigung........uuusueessssssnnnnnnnnnennnnnnn nenne

Troesch

B.3.5.1 Untermietverträge CRH und Sanit: B.3.5.1.1 Beweisthema .......................: B.3.5.1.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.5.1.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.5.1.4 Beweisergebnis............: cee B.3.5.2 Kooperation Sanitas Troesch und B.3.5.2.1 Beweisthema ............... en: B.3.5.2.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.5.2.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.5.2.4 Beweisergebnis.........uusnseessssnnnneen B.3.6 Kooperation von Sabag und Innos B.3.6.1 Beweisthema ....................: B.3.6.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.6.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.6.4 Beweisergebnis.........uueeeeeen B.3.7 Informationsaustausch im Rahmer B.3.7.1 Beweisthema ............... en: B.3.7.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.3.7.3 Stellungnahmen der Parteien und B.3.7.4 Beweisergebnis.........uueeeeen B.3.8 Zusammenfassung der Beweiserg

BA Der Sanitärgrosshandel....................- B.4.3.1 Übersicht..............eeen B.4.3.2 Funktion der Sanitärgrosshändler ı B.4.3.3 Fazit.....eeseeeeeeseeesnnnnnennnnneennnnnnn B.4.4 Die räumliche Ausdehnung der Gr B.4.5 Preisfindung im Sanitargrosshand B.4.5.1 Übersicht der Preise im Sanitärgro B.4.5.2 Gegenseitige Beeinflussung der P B.4.5.3 Berechnung der Bruttopreise im S B.4.5.3.1 Allgemeine Begriffe......................- B.4.5.3.2 Berechnung der Bruttopreise in de B.4.5.4 Rabattierung im Sanitärgrosshand B.4.5.4.1 Unterschiedliche Rabatte des Gro: B.4.5.4.2 Rabattgruppen ....................n

(ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Begriff Rabattgruppen..................- b. Rabattgruppen bei San Vam und S c. Rabattgruppen bei den weiteren P

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AS Troesch .........222222444nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nenne 70 eussssnnnsssnsspensnnnnnnnsnnnrennnnnnrnnnsnnnnnpnnsnnnnnrnnsnnnn nn 70 Oe 70 deren Würdigung........uuuueeesssssnennnnnnnnennnnne nenne 71 eusssnnnssnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnrrnnnnnnnrpnnsnnnnnrnnnnnnn nn 71 Sabag ee 71 eussssnnnsssnsspensnnnnnnnsnnnrennnnnnrnnnsnnnnnpnnsnnnnnrnnsnnnn nn 71 Once cece cece eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeneeeeeeeeeeeneeeeeeeeeeeeeeeneeteeenes 71 deren Würdigung........uuuueeesssssnennnnnnnnennnnne nenne 73 eusssnnnssnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnrrnnnnnnnrpnnsnnnnnrnnnnnnn nn 74 ON...nnunnssnnnnnnnannnnennnnnnnnnnnnnnnennnnnnrnnnnnnennnnnnnn rare 74 eusssnnnsssnnsennsnnnnnnnssnnnennnnnnnnnnnnnnnrpnnsnnnnnrnnnnnnn nn 74 Qnuassssnnssnnsnnnsnnnnnnnnnnnnennnnnnennnnnnnnennnennnenneennenneennenn 74 deren Würdigung........uuusueessssssnnnnnnnnnennnnnnn nenne 75 eussssnnnssnssnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrennnnnnnrnnnnnnnnrnnnnnnn rn 75 1 der Interessensgemeinschaft Datenverbund

aussnnsennnsnnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrnnnnnnnnpennnnnnnrrnnnnnnnr nn 75 eussssnnnsssnsspensnnnnnnnsnnnrennnnnnrnnnsnnnnnpnnsnnnnnrnnsnnnn nn 75 O.nunenennnnnnnnnnenennnennnnnnnnenennnnnnnnnnnnnrnrnnnennnnnnnnnnnnenn 75 deren Würdigung........uuusueessssssnnnnnnnnnennnnnnn nenne 77 eusssnnnssnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnrrnnnnnnnrpnnsnnnnnrnnnnnnn nn 77 ebnisse zum Titel: B.3 Gemeinsame Gremien

Üaunnsnnnsssnsennnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnpnnsnnsnrpnnnnnnnnrnnsnnnnnnann 77 aunnsnnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrnnnnnnerpnnsnnnnnrnnnnnnnnnnn 79 eusssnnnsssnnsennsnnnnnnnssnnnennnnnnnnnnnnnnnrpnnsnnnnnrnnnnnnn nn 79 eussssnnnsssnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrnnnnnnnnpnnsnnnnnrrnnnnnn rn 79 aunssnnnssnnnnnnnsssnnnsnnsnnnennnnnnnnnnnnnnrrnnsnnnnnrnnnnnnn nn 81 eussnssnnenssnsnnnsnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnnpnnsnnnnnrnnsnnnnnrnnn 81 ind der Installateure .....................4444ssrnn nenn 83 ausnnsnnennnssnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrnnnnnnnnpnnennnnrnnsnnnnnr nn 84 osshandelstätigkeit..................242444nnnnnnen nennen 84 aM ....nuaannsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnn nenn 88 sshandel................2444444Hnnnnnnnnn nen nnnnnnnnnnnnnnnn nenn 88 reisbestandteile ...................-244444444HHnen nennen nenne 89 anitärgrosshandel ................2222242444nn nennen nennen 91 Üaunnsnnnssnnsnnnnsnnnnnnnsnnnennnnnnrrnnnnnnnrrnnnnnnnrrnnsnnnn nn 92 El......nnuennsanssannsannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennenneenn nn 95 sshandels je Auftrag ...............24444444HHHn nennen nenne 95 Üaussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnrrnnsnnnerpnnsnnnnnrnnnnnnnnnnn 96 eussssnnnsssnsspensnnnnnnnsnnnrennnnnnrnnnsnnnnnpnnsnnnnnrnnsnnnn nn 96 Oe 96 Lae eeeecaaeeeeeccaeeeeeceeeeeeeeeaaeeeeeseaaeeeeeeaaeeeeneeeeeeseneas 96 spaeter Chur ..........eecceeecceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees 97 arteien 6 eee 98

d. Unterschiedliche Rabattbandbreite (iii) Vorbringen der Parteien

(iv) Beweisergebnis..............u B.4.5.5 Bruttopreissenkungen und die dan (i) Beweisthema ...............m nn (iii) Beweiswürdigung...........u (iv) Stellungnahmen der Parteien und (v) Beweisergebnis..............u B.A.5.6 Fazit......eeeeeenseeseeeennnnnnennnnenennnnnnnn B.4.6 Die zentralen Wettbewerbsparame (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u

B.4.7 Die Bedeutung der Preisbestandte B.4.7.1 Beweisthema ............... en: B.4.7.2 Zusammenhang von Bruttopreiser i. Theoretischer Teil ........................- ii. Empirischer Teil ..........................-

(i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Bruttopreiserhöhungen als „Verbe: b. Bruttopreiserhöhung 2010 von Sar c. Margenerhöhung 2007 des SGVSI d. Vorstandssitzung des SGVSB vor e. Aussagen von Parteien zur Berect (iii) Zwischenergebnis ........................- B.4.7.3 Endkundenorientierte und Installat (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Installateurorientierte Preise und e

Vorstandssitzung des SGVSB vor b. Konzept Bruttopreissenkung 2012 Cc. »Politique Prix 2005“ und „Politique d. Schreiben ,Senkung der Bruttopre

VON Sabag............umsssseeeeneeeeeeennnen e. Schreiben der Santag an den SG\ f. Aussagen zur Bedeutung von Brut

g. Aussagen zur Bedeutung von Rab (iii) Zwischenergebnis ........................- a. Parteigutachten CRH...................-

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nin den Rabattgruppen ................. nennen 99 Lede seca sues ees sees sess seesseesceeeceeeceeeceseceseceseceseeeness 104 becca caaeeeeeeececeaaaaeeeeeeeseseeeeaeeeeeeeeeseeeennueeeeeeeeseeenees 106 becca caaeeeeeeeeceaaaaaeeeeeeeeeseeeaeeeeeeeeseeecenneeeeeeeeseeeeees 106 bebe seus eu suse seee eases seesseesseusseseceseceseceseceseceseeeeees 107 Led cecaaeeeeeeeeceeseeaaeeeeeeeeeseecaaeeeeeeeesecseeqneeeeeeeeseeeeees 109 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 110 aussnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnnn 111 bee eee suseas sees sees sess saesseesseesseseceseceseceseceseceseeeeseeeees 111 bebe e eae eu uses sass seaeseesseesscusceeeceseceseceseceseceseeenees 111 Geeuuussnnnsssennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnannnrnnnnnnn 111 anssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnssnnnsnnnsnnn 113 aussnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnnsnnn 113 bebe e eae sue uses seas seaeseesseescsceeecseeceseceseceseceseeenees 114 |, Nettopreisen und Margen ............................- 114 bebe e eae eu uses sass seaeseesseesscusceeeceseceseceseceseceseeenees 114 Gesnuuusnnnsssennnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnneennnnnnnnannnrnnnnnnn 114 sserungen Warenaufwand Bad" ....................-- 115 VtAS Troesch........eeeenenenenseeneesnnnnnnnnnnnnene nennen 116 ee 119 120. März 2002 ......aaaeseneenesseennnnnnnennnnnenennnnennn 121 nung der Bruttopreise...............uuusmenere rennen 122 Lede seca sues ees sees sess seesseesceeeceeeceeeceseceseceseceseeeness 124 eurorientierte Preisbestandteile.....................-- 125 bebe e eae eu uses sass seaeseesseesscusceeeceseceseceseceseceseeenees 125 eee 125 ndkundenorientierte Preise in der

1.2. Juni 1998..........uusseneesesnsennnnnnnennnnneeennnnen nn 125 von Sanitas Troesch ............cccccceeseeeeseeseeeeeeees 127 Prix 2012° er 130 ise im Sanitär-Grosshandel“ vom Oktober 2011 bebe eee e tue uue eae seas seasseesseesscsseseceseceseceseceseceseeeeees 131 'SB vom 15. Juli 2004.0... eee 132 topreisen bei Architekten, Generalunternehmer bce caaeeeeeeeeeeceaaaaeeeeeeeeeseeqaaeeeeeeeeeeseeseneeeeeeeesesenees 133 alten .....eanenennenenennnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnennnnnnennnenn 137 anssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnsnnnssnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnnnn 140 aussnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnnsnn 141 aussnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnn 141 anssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnn 141 anssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnn 147

B.4.9 Beweisergebnis..............u B.5 Wettbewerbsrechtlich relevante Ereig B.5.1 Vorbemerkung ..........uumrsers rennen

B.5.2 _ Wettbewerbsbeeinflussungen durc Mitglieder ...............-24444444n

B.5.2.1 Gemeinsame Bruttopreisniveau- u B.5.2.1.1 1996: Koordinierung des Bruttopre

e. Bringhen B.4.7.5 Beweisergebnis zur Bedeutung de B.4.8 Wettbewerbsdruck im Sanitärgros:

(i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Unternehmensstärke und Konzent b. Wettbewerbsdruck der Marktgegeı Cc. Neu in den Markt eintretende Wett (iv) Beweisergebnis..............u

Jahr 1997 ...........22ussssssennnnen nennen (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.1.2 1997: Koordinierung des Bruttopre (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.1.31998: Koordinierung des Bruttopre (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.1.4 1999: Nachwirkung der Koordinier (i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.2.1.52000: Koordinierung des Preisnive Rabattgruppen, selektive Preisher:

Jahr 2001 ..............22.enenn (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und

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Launsnnnnsnnsnnnsnnnnnnnnsnnnnennnnnnrrnnsnnnnnrnnnnnnnrrnnsnannn nen 170 eussssnnnsnnnsnnnssnnnnnnnssnnnennnnnnnrrnnnnnnnnprnnnnnrrnnsnannrn nenn 171 r Preisbestandteile ............................: 173 handel ..................2.nnennnennnennnnnnnennnnnnnnnnn nn 174 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 174 nnannsennnennnnnnnennnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnennnennnennn nenn nennen 174 ration ee 174 bewerber ..............00nnnnennnennnennnennnennnennnennnnnn 177 ÜAunsnnnnssnsnnnnssnnnnnnnnennnprnnnnnnnrnnsnnnnnnnnsnnnrrnnnnnnr nn 181 Lausssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrennnnnn nn 183 Lansnsnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrrnnnnnnrrnnnnnnnrnnnsnannn nen 184 nisse und Auswirkungen ......uuuneessssnnnnennennenn nn 187 aussssnnnssnnsrnnnsnnennnnsnnnennnnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrrensnnnnn nen 187 h Sanitas Troesch, den SGVSB und dessen eussssnnnssnnsnnnssnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnsnnnnrrnnnnnrrnnsnnnnr nen 187 isniveaus- und Rabattniveausenkung für das Launsnnnnsnnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnnrnnnnnnnnrnnnnnnnrrnnnnannr nn 188 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 188 eenssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnannnnnnnnnnrn nn 188 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 192 Lausssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrennnnnn nn 194 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 194 enussnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnnn nn 194 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 197 Lansnsnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrrnnnnnnrrnnnnnnnrnnnsnannn nen 198 ensssnnnsnnsnnnsnnnnnnnnsnnnennnnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnrrnnnnannn nen 198 ennssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnr nn 198 deren Würdigung........uuuueeessssssnnnnnnnnennennn nenn 202 Üanensnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrrnnnnnnnpnnnnnnrrnnnnnn nn 202 ung des Verkaufspreisniveaus für das Jahr 2000203 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 203 eenssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnannnnnnnnnnrn nn 203 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 205 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 205

aus für das Jahr 2001, Erarbeitung von absetzung der Rabattgruppe Wellness für das

(iv) Beweisergebnis B.5.2.1.62001 Weiterentwicklung der Rabat

(i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.1.72001 bis 2003: Gleiche Bruttopreis (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.2.1.82002: Koordinierung des Bruttopre für das Jahr 2003, Besprechung d

(i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Kontakte zwischen Sanitas Troesc

Bruttopreise, des Eurowechselkurs b. Die Weiterentwicklung der Rabatte (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.1.92003/2004: Koordinierung der Bru (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Planungsphase .................... > b. Vorläufiges Beweisergebnis Planu d. Vorlaufiges Beweisergebnis Umse f. Vorläufiges Beweisergebnis Umse h. Vorlaufiges Beweisergebnis Nacht (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Endgültiges Beweisergebnis fur dit

Rabattsenkung 2003/2004 B.5.2.1.10 2005: Umsetzung der Bruttopre

(i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.1.11 Dauer der Auswirkung der Brut (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Zeitliche Nachwirkung der Bruttopı b. Zeitliche Nachwirkung der mit der

Rabattkürzungen................--..

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tgruppen..........uuenesssansnsnnnnnennennnnnnnnannnnnnennnnnn nn 220 nnnsnnnnnnsnnennsnnnnnnnereennnnsnnnnnnnprrennnnnnnnnnnrrrrnnnnnnnnn 220 nnnnnensnssenennnnnnnnnnnnrnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrennnnn 220 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 224 ÜAnnsnnnnnnnennnnssnnnnnnnereennnssnnnnnnnprrennnnnnnnnnnrrrrrnnnnnnnn 225 eee eee e cc eeee eee ee eee ea ea eae eeeeeeeesaeaaaaaaeeeeeeeseaeaeneeeenees 225 bccn teeter eeenaaaee tere eee eeenaaaeeeeeeeeeeeeenaaeeeeeeeeneneeaea 225 ennsnnssnnneennnnnnnnnnnnnrnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnn 226 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 227 ÜAnnsnnnnnnnnnnnnssnnnnnnnereennnsnnnnnnnnpreennnnnnnnnnnrrrrrnnnnnnnn 228

ar Rabattgruppen..................neenenennnennn 228 bette teeta eta ea eee ea eee eee eaeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees 228 nnannsennnennnnnnnennnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnennnennn nennen 228

h und dem SGVSB zur Vereinbarung der ses und der Einbaupreise für das Jahr 2003 ...229

JFUPPEN eee 237 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 239 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 239 topreissenkung und Rabattsenkung 2004/2005240 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 240 ennssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnnnnnnnnnr nn 240 Launsnnnssnnsnnnnsnnnennnsnnnnennnnnnnrpnnsnnnnnpnnnnnnnrrnnnnannn nn 241 ngsphase.............uuunnsnennennnenennnnnnnnnnnnnnn nenne 245 aunssnnnssnnnnnnnssnnnnnnnnnneennnnnnnrrnnsnnnrpnnnnnnrrnnnnnnn rn 246 tzungsphase 2003.....uuunessssssnnnnnnnnnnnennnnnnn nenn 253 aunssnnnssnnnnnnnssnnnnnnnnnneennnnnnnrrnnsnnnrpnnnnnnrrnnnnnnn rn 253 tzungsphase 200A.....uunenessssssnnnnnnnnnnnennnnnne nn 258 Launssnnnnsnnnnnnnssnnnnnnnssnnrennnnnnnrrnnnnnnnrnnsnnnnrnnnnnnnnnnnnnn 258 yearbeitungsphase 2004...............neneennennn 260 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 261 > Koordinierung der Bruttopreissenkung und aunssnnnnsnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnennnnnnrrnnnnnnnrnnnnnnrrnnnnannr nen 263 is- und Rabattsenkung geglückt ....................- 264 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 264 eensnnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnnrnnnn 264 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 266 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 267 topreis- und Rabattsenkung des Jahres 2005.267 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 267 eee 267 eissenkung auf die Bruttopreise ....................- 268

Bruttopreissenkung einhergehenden

(iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.1.12 Zusammenfassung der Beweis Bruttopreisniveau- und Rabattnive B.5.2.2 2003-2007: Die Weiterentwicklung

(i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.3 Austausch von Preisstrategien unc (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. 2005: Diskussion erwartete Teuert b. 2006: Diskussion erwartete Teuert c. 2007: Diskussion erwartete Teuert d. 2008: Keine Kommunikation bezüc e. Parteiaussagen im Rahmen der Ei (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.2.4 2009 bis 2011: Koordinieren der B B.5.2.4.1 Beweisthema für die Zeitspanne 2

B.5.2.4.22009: Vorankündigung einer Brutt Reaktion des SGVSB bzw. seiner

(i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Telefongespräch zwischen Sanita:

710) Ol nen b. Besprechung anlasslich der Koope Cc. Das Motiv der gemeinsamen Brutt

Kontaktaufnahme.........................- d. Diskussion im SGVSB-Vorstand ve e. Erwähnung der Bruttopreissenkun (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.32010: Verschiebung der Bruttoprei (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Einführung eines neuen Computer b. 2011 wäre ein günstiger Zeitpunkt (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.42011: Die Ankündigung der Brutto) (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun:

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deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 271 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 273 ergebnisse bezüglich der gemeinsamen aufestlegung 1997-2003.............uuusumnenneneeennnn 273 der Rabattgruppen und deren Integration in die Launsnnnnsnnsnnnsnnnnnnnnsnnnnennnnnnrrnnsnnnnnrnnnnnnnrrnnsnannn nen 277 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 277 eee 278 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 284 Lausssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrennnnnn nn 285 | Bruttopreissenkung 2005-2008 ...................- 285 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 285 eee 285 ING 2006 ....ueeensennsnennnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 286 ING 2007 Geen 286 ING 2008 ...nunnennennnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrn nn 287 Jlich Teuerung 2009 ......uuu.222222222444snnen nennen 287 nvernahmen. ............2nenneennnennnennnennnennnennn nn 288 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 289 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 289 ruttopreis- und Rabattniveauänderung 2011/2012290 009 bis 2011. ..............2u0.222240004H sn nnnnennnnnnnennnnnnnn 290 ypreissenkung im Umfang von 20 % und

baa eeeeeeccaeeeeeeeeeeeeeceeeeeeeeenaeeeeesecaeeeeesenaeeseneeeeetenes 290 ennssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnnnnnnnnnr nn 290 ; Troesch und dem SGVSB vom 16. September eussssnnnsnnnnnnnssnnnnnnnsnnnennnnnnnnnrnnnnnnnprnnnnnnrrnnnnnnnn rn 291 opreis- und Rabattsenkung und der

Lene eeeeccaeeesecceeeeeceeeeeeeeeeaeeeeseaeeeeeseeaaeeseneeeeetenes 296 9m 2. Dezember 2009 0.0... eee eeeeeeeeeeeeeees 299 g im Jahresbericht 2009 ........... ee eeeeeeeeeeeeeeees 302 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 302 Lansnsnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrrnnnnnnrrnnnnnnnrnnnsnannn nen 304 ensssnnnsnnsnnnsnnnnnnnnsnnnennnnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnrrnnnnannn nen 305 eee 305 programms bei Sanitas Troesch ...................-- 305 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 309 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 310 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 311 ennssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnnnnnnnnnr nn 311

b. Sanitas Troesch rechnete damit, d

(iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.52011: Kommunikation der Bruttopr (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.62011: Die Bestätigung der Bruttop (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.72011: Das Verhalten von Gétaz ur (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Politique de prix/Preispolitik 2012 - b. Feedback Konkurrenz — Meeting z Cc. Entscheid Bruttopreisanpassung —

Oktober 2011 ................2444444 en > d. E-Mail vom 25. Oktober 2011 von e. E-Mail vom 31. Oktober 2011 von

ZO12......uuunnnneesennsnnnnennnnnnnsnnnnnnnnen f. E-Mail vom 1. November 2011 vor g. Sitzung Kooperation Sanitar Schw h. E-Mail von CRH vom 11. Novembe (iii) Stellungnahmen der Parteien und a. Stellungnahme CRH ....................- b. Würdigung der Stellungnahme vor c. Stellungnahme und Würdigung de (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.82011: Das Verhalten von Sabag... (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und a. Vorbringen zum gleichformigen Ve b. Vorwurf der inhaltlichen Inkonsiste d. Zeitpunkt des Beschlusses der Brı e. Kommunikation der „Bruttopreisstr (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.92011: Das Verhalten von Bringhen (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und

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deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 316 leessunnsnsnseseenssnseneneeeensnssnnnnnnneeeeennssnnnennenrrrnnnnsnnnn 318 eissenkung Uber die Hersteller.......................- 318 EEE EEEEEEEEEEEEERRRREEEEEERRER 318 Geeuuusnsnnsssennnnnnunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnannnrennnnnn 318 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 322 anssunnsnssssseenssnsensneeeeessssnnnnnnnereeeensnsnnnnnenrrrnnnnsnnnn 324 reissenkung durch Sanitas Troesch und CRH.325 becca caaeeeeeeeeceaaaaaeeeeeeeeeseeqaaeeeeeeesesescsesueeeeeeeeeeeeeees 325 0 eee 325 deren Würdigung........uuuueeessssssnnnnnnnnennennn nenn 328 anssnnnnnssssseenssnsnnenseeeessssnnnennenreeennsssnnnannenrrrrnnnsnnnn 329 d Richner (CRH) ..........:::ccccccceceseeeeseseeeeeeeeeeeees 329 EEE EEEERRRREEEEEEEEEERRRREEEEEERRER 329 Geeuuussnnnsssennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnneennnsnnnannnrnnnnnnn 329

um Thema Pricing vom 17./19. Oktober 2011 331 Meeting zum Thema Pricing vom 17./19.

beet eeecaeeeeeceeeeeeeceeeeeeeeeaaeeeeesncaeeeeeseeaeeeeneeeeetenes 335 Sanitas Troesch ........uuseneeeesssennnnnnnnnnnnnn nennen 337 CRH - Betreff Sanitas schickt bereits Preise

eussssnnnsnnnnnnnssnnnnnnnsnnnernnnnnnnpnnnnnnnprnnnnnnrrnnsnnnnnr nenn 338 eiz vom 11. November 2011 ..........................- 343 2r 2011 von 0 Ee nennen 343 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 346 Launsnnnsssnnsnnnnssnnnnnnsnnnnennnnnnrrnnnnnnrrnnnnnnnrrnnnnannrnnnn 346 1 ORH...........unnnseennennnennsnnnnnnnnnnnnnonnnnnnnnann nn 347 r Vorbringen von Sanitas Troesch ..................- 349 Lausssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrennnnnn nn 356 aunssnnnnsnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnrennnnnnnrpnnsnnnnpnnnnnnnrnnnnnnnnnnnnn 358 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 358 eee 359 deren Würdigung.........ssresss2ssnnnnnnnnnnene nennen 363 rhalten..................nnennnennnennnennnennnnnnnnnnnnn 363 NZ eee cee cceceeceeeeee eee eeeeeeeeeeeeeeeaeaaaaaeeeeeeeeeeasaaneeeeeees 364 Lae ee ee ceeeeeeeeeceeeeeeeeeaeeeeeeseaaeeeeeseaaeeeeeneeeeesseneeeeess 365 ittopreissenkung ........uuessessssennnnnnnnnnnnnn nennen 367 ategie“ ......uneenseneeeennnnnnnennnnnnennnnnnnnnnnnnnnn nenn 367 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 369 ee ee eee eee eee eecceeeeeeeeeeeeeeeeaaeeeeeseaeeeeeeceaeeeeenenaeeeteee 370 baa eeeeeeccaeeeeeeeeeeeeeceeeeeeeeenaeeeeesecaeeeeesenaeeseneeeeetenes 370 eee 370 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 372 b. Bringhen .........usuueesseennnnenneeneen nennen (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.10 2011: Das Verhalten der Team| (i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.11 Auswirkung der Bruttopreis- un (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und b. Entwicklung von Nettopreisen und d. Entwicklung der Endkundenpreise (iv) Beweisergebnis..............u B.5.2.4.12 Preis-Monitoring......................- (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.2.4.13 Beweisergebnis bezüglich der | 2011/2012 (Zeitspanne 2009 bis 2

(i) Kontaktaufnahme und Austausch \ b. Bilaterale Kontakte CRH (Richner, c. Bilaterale Kontakte Sabag und Ric d. Fazit........eennsesnsenssenneenneenneennnnnn (ii) Grund des Informationsaustausch: a. Sanitas Troesch..............nb Sabag nr Cc. INNOSAN 1... eee eee cece eeeeeeeeeeeeeeeeeeeees d. CRH (Gétaz, Richner)..................- (iv) Kausalzusammenhang zwischen c

a Sanitas Troesch...............enb Sabag ............22nmeeennnnnn nennen nenn d FaZit .........ceccceecceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees (v) Keine Kontakte und abweichendes

Sanidusch, San Vam und Spaeter a. BrinQhen .........usuueesseennnnenneeneen nennen b. Burgener, Kappeler, Sanidusch, S

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O11) veceeceesssessssessseesssessevsssvessetessvesssneessvesseeeesees

B.5.3 Schutz des dreistufigen Absatzwe:

(i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: b. Sachverhalte unter Beteiligung vor Cc. Sachverhalte unter Beteiligung det Sanitas Troesch...............en- (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.4 Zusammenfassung der Beweiserg Sanitas Troesch, dem SGVSB unc

B.5.5 Wettbewerbsbeeinflussungen durc B.5.5.1 Stammdatenverwaltung und geme

(i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u B.5.5.2 Möglichkeit firmenindividueller Bru

Bedenken........uuuuessssnnnnnennneneen nenn (i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.5.3 Verbandsinterne Bruttopreisfestlec B.5.5.3.1 Festlegung der Bruttopreise 2006.

(i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u B.5.5.3.2 Festlegung Bruttopreise und Marg (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u B.5.5.4 Zuteilung in Rabattgruppen und R: (i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u B.5.5.5 Bruttopreissystem und Nettopreiss (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.5.6 Verbandsinterne gemeinsame Ang

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yes im Kanton Wallis ................2444unene rennen 408 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 408 eenssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnannnnnnnnnnrn nn 408 Lausssnnnssnnnnnnnsssnnnnnnnsnnnnnnnnnnrrnnnnnnrpnnnnnsrrnnnnannnnnnen 409 1 Sanitas Troesch ........ueneeeeeseennnnnnnennnnnnnnnnnnnnnn 409 " SGVSB-Mitglieder Gétaz und Bringhen ohne Launsnnnnsnnsnnnsnnnnnnnnsnnnnennnnnnrrnnsnnnnnrnnnnnnnrrnnsnannn nen 412 deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen 414 Lausssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrennnnnn nn 419 ebnisse zur Wettbewerbsbeeinflussungen durch

| dessen Mitglieder .................44444444HHHn nennen 420 fh den SGVSB und seine Mitglieder ...............- 422 insame Bruttopreise bis 2007.........................- 422 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 422 enussnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnnn nn 422 Launsnnnnssnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnrennnnnnnnpnnnnnnnpnnnnnnrnnnnnannrnnnn 426 Üanensnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrrnnnnnnnpnnnnnnrrnnnnnn nn 426 ttopreise seit 2001 und kartellrechtliche Launsnnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnnnnnnnnnnnrpnnnnnnnrrnnnnnnnnrnnnnannn nn 426 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 426 nauannsennsennnennnennnennnennnnnnnnennnennnennnennnennn nenn nennen 427 Launssnnsssnnnnnnnssnnnnnnnsnnneennnnnnrrnnnnnnnpnnsnnnnrrrnnnnn rn 430 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 430 jung und Margenfestlegung...........................-- 431 Üannsnnnnssnnnnnnnsnnnnrnnnsnnnrnnnnnnnrrnnsnnnrnnnsnnnnnnnnnnnrnnnn 431 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 431 ennssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnnnnnnnnnr nn 431 Launssnnnssnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrrnnnnnnrpnnsnnnrnnnnnnnnr nen 433 Lausssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrennnnnn nn 433 enerhöhung 2007 .....uuesssenenssssnnnnnnnnnnennnnnnn nn 433 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 433 enussnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnannnnnnnnnnn nn 433 Launsnnnnssnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnrennnnnnnnpnnnnnnnpnnnnnnrnnnnnannrnnnn 439 Üanensnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrrnnnnnnnpnnnnnnrrnnnnnn nn 440 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 440 eenssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnannnnnnnnnnrn nn 441 Launssnnsssnnnnnnnssnnnnnnnsnnneennnnnnrrnnnnnnnpnnsnnnnrrrnnnnn rn 442 eussssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnneennnnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnnrnnnnnnnr nen 444 YSLEM .....uneneneeneneneneenne nennen nennen nenn nennen 444 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 444 ennssnnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnnnnnnnnnr nn 444 Launssnnsssnnnnnnnssnnnnnnnsnnneennnnnnrrnnnnnnnpnnsnnnnrrrnnnnn rn 449 Lausssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrennnnnn nn 450 assung der Basisrichtpreise ..........................- 450

(i) Beweisthema

(ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iv) Beweisergebnis..............u B.5.5.7 Transportkosten und Einbaukoster (i) Beweisthema ............... nn (iii) Beweiswürdigung...........u (v) Beweisergebnis..............u (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: b. Auswirkung der Wechselkursfestle (iv) Beweisergebnis..............u (i) Beweisthema ...............m nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u B.5.5.10 Bestimmung des Inhalts der Stamı (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. Antrag um Aufnahme in die Katalo b. Kriterien für die Katalog-Aufnahme c. Teampur-Kataloge als Basis für di (iii) Stellungnahmen der Parteien und a CRH 1... eeeeeeeeeeeeceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees b Burgener, Kappeler und Saniduscl [6 Bringhen. ........uuuueeesseennnnenneeeeen nennen d Sabag nr (iv) Beweisergebnis..............u B.5.5.11 San Vam und Spaeter waren nicht (i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun: a. San VAM ........nnneseeeeensnsneenennnnnnnn b. Spaeter ............u22uursenneeenseenneeennenn (iii) Stellungnahmen der Parteien und (iv) Beweisergebnis..............u

B.5.5.12 Auswirkung der Wettbewerbsbeeir

(i) Beweisthema ............... nn (ii) Beweismittel und Beweiswürdigun

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und deren Anwendung..............4ummeser seen > Übrigen Kataloge.................2244444Hnnnne nennen deren Würdigung........ussresssssssnnnnnnnnnnennn nennen

2006 eee (i) SGVSB-interne Besprechungen ur (ii) Verhalten des SGVSB ab dem Jat

(i) Falschannahme bezüglich einheitli (ii) Falschannahme bezüglich Bruttop (iii) Konklusion: Keine neuen beweiset

Cc Erwagungen

(i) Teilnahme am Wirtschaftsprozess (ii) Auftritt als selbständige wirtschaftl (iii) Weitere Kriterien ..........................- (v) Konklusion .......u...2222444444HHHe nee nn

(iii) Beweisergebnis..............u B.5.5.13 Zusammenfassung der Beweiserg

Wettbewerbsbeeinflussungen durc B.6.2 Beweismittel und Beweiswürdigun B.6.2.1 Vorgeschichte der Vorabklärung... B.6.2.2.1 Das Auskunftsbegehren des Sekre B.6.2.2.2 Die Antwort des SGVSB auf das A B.6.2.2.3 Die Antwort von Sanitas Troesch :: B.6.2.2.4 Kartellrechtliche Einschatzungen c

vom 13. Juni 2003...........c eee B.6.2.2.5Angaben des SGVSB anlasslich e

12. Mai 2004 00... eee ee eeeeeeeeetee eee B.6.2.2.6 Einsendung von Bruttopreiskatalox

B.6.2.2.7 Schreiben des SGVSB vom 14. Ju B.6.2.2.8Vermeintliche Meldung gemäss Ar B.6.2.2.9Das Schreiben des Sekretariats vc B.6.2.2.10 Verhalten des SGVSB nach de B.6.3 Die Stellungnahmen der Parteien : B.6.3.1 Vorbringen der Parteien zum Infor B.6.3.2 Vorbringen der Parteien zum Infor

falschen Annahmen. .....................- B.6.4 Beweisergebnis..............u C.1 Einleitung..........eeeeeennnennnenennnnnnn C.2 Geltungsbereich ................m C.2.2 _ Sachlicher und örtlicher Geltungsb C.4 Unzulässige Wettbewerbsabreden üb

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ebnisse bezüglich der

fh den SGVSB und seine Mitglieder ...............- 498 aunssnnsssnnnnnnnssnnnnnnnssnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnrrrnnnnnnn nn 502 ausssnnnsnnsnrnsnnnnnnnnsnnneennnnnnnrpnnnnnnnprnnnnnrrensnnnnr nen 502 eee 503 Lae e eee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeaeeeeeeseaaeeeesecaeeeeseceeeeesseneeeeeess 503 eee eeeceeeeeeccneeeeeeeaaeeeeeeeaeeeeeeseaeeeeeeeeaaeeeeneeeeetenes 504 tariats vom 17. August 2001......... cee 504 USKUNFESDEGENIEN ...... eee eeeeeeeeeeeeettteeeeeeeeeeees 505 iuf das Auskunftsbegehren............................- 506 les SGVSB anlässlich der Generalversammlung beet eeecaeeeeeceeeeeeceeeeeeeeeaeeeeeseaaeeeeeseeaeeeeneeeeetenes 507 ines Seminars Uber die Kartellgesetzrevision am ba aeeeeeeccaeeeseceeeeeeeceeeeeeeeeaeeeeeseaeeeeeseeaeeseneeeeetenes 507 yen, Treffen mit Sekretariat und Schreiben des eect teceeeeeecceeeeeeceaaeeeeeeenaaeeeeseaeeeesecnaeeeeeneeaeeetenes 508 m 11. Oktober 2006.00.02... ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee 513 m Schreiben des Sekretariats vom 11. Oktober beet eeecaeeeeecceeeeeeeceeeeeeeeeaaeeeeseaaeeeeesenaeeseneeaeeetees 516 I 2007 Gener 521 zu den Vorabklärungsakten ...........................- 521 mationsstand des Sekretariats .......................- 521 mationsstand des Sekretariats basieren auf Launsnnnsssnnsnnnssnnnnnnnssnnnennnnnnrpnnnnnnnrnnnnnnrrrnnnannn nen 523 che Bruttopreise.....................nsnnenneeennn 523 reissenkung 2005 .....uuusseesssssssnnnnnnnnnnnennnnnn nenn 524 heblichen Tatsachen......................... nn 524 Üanensnnnsnnsnnnnsnnnnnnnssnnnennnnnnnrrnnnnnnnpnnnnnnrrnnnnnn nn 524 IERRRHIEEEEERRIEEEEERRREEEEERRRREEEEERRRIEEEEERRRREEEEERRRRREEERERRRRRGGR 526 enssnsnnnsnnnnnnnnsnnnnnnnnnnnnpnnnnnnnnrrnnsnnnrnnnssnnnsnnnnsnnnnnnn 526 Lansssnnnssnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnnrpnnnnnnnpnnnnnnnrrnnsnann nn 526 Launssnnnnsnnnnnnnssnnnnnnnnnnpennnnnnnrpnnnnnnrpnnnnnnnrrnnnnann nn 526 aunssnnnnsnnnsnnnssnnnnnnnsnnnpennnnnnnrpnnnnnnrrnnnnnnnnnnsnann nn 528 che Einheit .......................u4s4nnn nennen 529 Launsnnnssnnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnrpnnnnnnnrrnnnnnnnrnnnnannnnnnn 530 ausnsnnnssnnnnnnnsssnnnnnnssnnnennnnnnnrrnnnnnnrrnnnnnnrrnnnnnnnr nn 531 Lansssnnnsnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnrnnnnnnnrrnnnnnnnnrrnnnnnnrrnnnnnnnnr nenn 532 ereich ee 532 Launsnnnssnnnsnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnrpnnnnnnnrrnnnnnnnrnnnnannnnnnn 532 er die Festsetzung von Preisen .....................- 533

Launssnnnnsnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnnennnnnnrrnnnnnnnrnnnnnnrrnnsnann rn 533

0.4.2 Wettbewerbsabreden im Sinne vor C.4.2.1 Vereinbarung und abgestimmte Ve

a) Rechtlich erzwingbare Vereinbaruı b) Rechtlich nicht erzwingbare Vereir d) Horizontale oder vertikale Konstell e) Anwendung auf den vorliegenden

C.4.2.2 Bezwecken oder bewirken einer W C.4.2.3 Fazit .......nneeessenessenneennnnnnnnnnnnenn nn C.4.3 Anwendung von Art. 5 Abs. 3 lit. a C.4.3.1 Einleitung ...............-.4444H C.4.3.2 Die Anwendung von Art. 5 Abs. 3 | Gesetzesmaterialien und Lehre..................- Praxis der Schweizer Wettbewerbsbehörde: ad OE al De C.4.3.3 Die Anwendung von Art. 5 Abs. 3 | Gesetzesmaterialien und Lehre..................- Praxis der Schweizer Wettbewerbsbehörde: ad OE al De Anwendung der genannten Praxis auf den \ C.4.4 Beeinträchtigung des wirksamen V C.4.4.1 Ablauf der Prüfung der Wettbewer C.4.4.2 Marktdefinition..............................-

(iii) KONKIUSION .......u...222244444HHnne nee

C.4.4.3 Überprüfung der gesetzlichen Vert C.4.4.3.1 Wettbewerbsabreden zwischen de

Troesch.............22uusseseensnsnnennnenennenn (i) Preisabreden zwischen 1997-2004 1. Umstossung der gesetzlichen Verr a. Aussenwelttbewerb......................- i. Aussenwelttbewerb........snen fi. INN@NWettDEWELPD...........cccseeeeeeceeees Cc. KONKIUSION .............cccccceeeeeeeeeeeeeeees (ii) Preisabrede 2004/2005 (Koordinat

2004/2005)...........ceeeceeesteeeeeeeeeeeeeees 1. Umstossung der gesetzlichen Verr a. Aussenwelttbewerb......................-

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1 Art. 4 Abs. 1 KG...........0002222nnnnnnennneneeennnnennn orliegenden Fall..............22204nnnnnneenneenneennnnnn bsbeeinträchtigung ..............--.444444HHmnne rennen m SGVSB, seinen Mitgliedern und Sanitas

nutung der Wettbewerbsbeseitigung

2. Prüfung der Erheblichkeit

i. Aussenwelttbewerb........snen fi. INN@NWettDEWELPD...........cccseeeeeeceeees c. Konklusion .............cccccceeeeeeeeeeeeeeees (iii) Preisabrede 2012 (Koordination de 1. Umstossung der gesetzlichen Verr a. Aussenwelttbewerb......................- c. Konklusion ...............22222200ennn nen i. Aussenwelttbewerb........snen fi. Innenwettbewerb........eeennnnen c. Konklusion ...............22220200ennnn en C.4.4.3.2Wettbewerbsabreden innerhalb de (i) Umstossung der gesetzlichen Verr a. Aussenwelttbewerb......................- i. Aussenwelttbewerb........snen fi. Innenwettbewerb........eeennnnen c. Konklusion ...............22222200ennn nen C.4.4.3.3Wettbewerbsabreden zwischen Br

(i) Umstossung der gesetzlichen Verr a. Aussenwelttbewerb......................- i. Aussenwelttbewerb........snen fi. INN@NWettDEWELPD...........cccseeeeeeceeees c. Konklusion .............cccccceeeeeeeeeeeeeeees

C.4.4.4 Gesamtwürdigung: Erheblichkeit a C.4.5 Keine Rechtfertigung aus Effizienz

C.4.6 Ergebnis........useessennsennnenenneennnn C.5 Massnahmen. ................. nenn C.5.2 Sanktionierung............n C.5.2.2 Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KC C.5.2.2.1 Unternehmen. ................. nn

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C.5.2.2.2Unzulässige Verhaltensweise im S

(i) Grundsatz .........uuueeeesss seen (iii) Anwendung auf den vorliegenden

C.5.2.3 Verjährung C.5.2.4 Vorwerfbarkeit

C.5.2.4.1 Abschluss der Vorabklärung vor de Glauben und des Willkürverbotes.

C.5.2.5 Bemessung... C.5.2.5.1Einleitung und gesetzliche Grundle C.5.2.5.2Maximalsanktion ..........................- Kooperatives Verhalten ................nnn (iv) Übersicht über die beachteten ers

(i) Einleitung .........uussseeeer essen (ii) Keine Berufung auf Treu und Glau (iii) Kein Vertrauensschutz aufgrund fe (iv) Kein Vertrauensschutz aufgrund v (v) Kein widersprüchliches Verhalten. (vi) Kein Vertrauensschutz aufgrund ü (vil) Keine Verletzung des Willkürverbo C.5.2.4.2 Vorwerfbarkeit..............2.u (i) Die Praxis.........usseeeensseeeeeennnneenn (ii) Anwendung auf den vorliegenden

(i) Basisbetrag.................m 1. Obergrenze des Basisbetrags (Un 2. Berücksichtigung der Art und Schv (ii) Dauer des Verstosses..................- (iii) Erschwerende und mildernde Ums Wiederholter VerstOSS .................nen

C.5.2.5.4Maximale Sanktion C.5.2.6 Ergebnis.........uneeeesnnnnnneneenne nen D.1 Kostenverlegung.......................:

F Dispositiv ..............ccceceeeeeeeeeeeeeeeeeeeees

D Kosten

E Ergebnis

G Anhange

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ON Stillschweigen .......uussnsessssnnnnnnnnnennnnnnn nennen ısatz auf dem relevanten Markt) ....................--

ben möglich vere des Verstosses .......unansnnsennsennsennnnnnnnnnnnnn

Ischer Behördenauskünfte oder -zusicherungen602

G.1 Sitzungen Generalversammlung G.2 Sitzungen Vorstand

G.5 Treffen zwischen Sanitas Troesch un G.6 Marktanteile .......................nn: G.7 Räumliche Ausdehnung der Grosshä G.8 Bruttopreisentwicklung ....................-- G.9 Kalkulationsfaktoren und Umrechnun:

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A Verfahren

A.1 Gegenstand der Untersucht

1. Gegenstand der vorliegenden Unters te Komplex umschliesst den Schweizerisch SGVSB/Union Suisse des Grossistes de SGVSB), seine Mitglieder und die nicht der te Sachverhaltskomplex betrifft einen Teil Kanton Wallis. Schliesslich belangt der dritt.

2. Dementsprechend soll die Untersuc SGVSB mit Hilfe des SGVSB den Wettbe\ nander durch Abreden beseitigt oder wese Untersuchung auf die Klärung der Frage SGVSB und zusammen mit dem Nichtverb: gen Wettbewerb — insbesondere Preiswett beeinträchtigt haben. Die Untersuchung un parteien auf dem Markt für Sanitärgrosshan

3. In der Folge werden in alphabetische: saten kurz vorgestellt. Anschliessend erfolc schichte und der Zweck des Verbands, die wie dessen wirtschaftliche Tätigkeit einzeln rensablauf geschildert.

A.2 Untersuchungsadressate

A.2.1 Bringhen AG (Bringhen)

4. Die Bringhen AG (nachfolgend: Bring nehmen gegründet. Seit 1983 expandierte Wallis und verfügt mittlerweile über insges: lis, Waadt, Genf, Freiburg, Bern und Zürich hen AG auch noch die Santag AG, die Sar Ceram SA, die Arte Matto Sarl und die Cr dem Handel mit Sanitärprodukten die Gesc Parkett, Küchen sowie Baumaterial.! Das | von CHF [...]? und verfügt im Handel mit Sa im Schweizer Sanitärgrosshandel. Die Brinc

A.2.2 Cement Roadstone Holding pl

5. | Die Cement Roadstone Holding plc (n mit Sitz in Dublin, der in 35 Landern tatig is in den Bereichen Herstellung, Handel und \ materials tätig. CRH erwirtschaftete 2011 cz CRH Swiss Distribution mit Sitz in Bern (BE

1 http://www. bringhen.ch/ccms/Facts---Figures.ht 2 Act. 441.01, Antwort auf Frage 2.

3 Act. 354, 5.

4 http://www.crh.com/our-group (22.11.2013).

22-00055/COO.2101.111.7.135680

ıng

ıchung sind drei Sachverhaltskomplexe. Der ersen Grosshandelsverband der Sanitären Branche la Branche Sanitaire USGBS (in der Folge: 1. SGVSB anghörende Sanitas Troesch. Der zweider SGVSB-Mitglieder und Sanitas Troesch im > Teil den SGVSB und seine Mitglieder an.

hung einerseits zeigen, ob die Mitglieder des verb — insbesondere Preiswettbewerb — untereintlich beeinträchtigt haben. Andererseits zielt die ab, ob die SGVSB-Mitglieder unter Mithilfe des andsmitglied Sanitas Troesch AG den gegenseitibewerb — untereinander beseitigt oder erheblich fasst das Wettbewerbsverhalten der Verfahrensdel.

"Reihenfolge die einzelnen Untersuchungsadresjt eine Darstellung des Verbands, wobei die Ge- Verbandsorgane und deren Beschlusspraxis soaufgezeigt werden. Schliesslich wird der Verfahhen) wurde 1959 in Visp (VS) als Familienunterdas Unternehmen auch ausserhalb des Kantons amt zehn Niederlassungen in den Kantonen Wal- 1. Die Bringhen Gruppe umfasst nebst der Bringval SA, die Sanibat SA, die Saneo SA, die Crea easan AG. Die Bringhen Gruppe betreibt neben ‚häftsbereiche Fliesen und Natursteine, Holz und Jnternehmen erwirtschaftete 2012 einen Umsatz nitärprodukten über ca. [5-10 %] der Marktanteile hen AG trat dem SGVSB 1994? bei.

ic (CRH)

achfolgend: CRH) ist ein irischer Baustoffkonzern (und rund 76'000 Mitarbeiter beschäftigt. CRH ist /ertrieb von Produkten des Baubedarfs und Roha. CHF 21 Mrd.* In der Schweiz ist die CRH durch ) repräsentiert, beschäftigt etwa 2500 Mitarbeiter und erzielte 2011 einen Umsatz von CHF 1 Tochtergesellschaften — die BR Bauhande Reco SA - vereinigen insgesamt [35-40 % Jahr 2012 auf sich. Sie alle traten dem SGV

A.2.2.1 BR Bauhandel AG (Richner)

6. Die Richner AG wurde 1799 gegrünc die heutige Jura-Holding — erworben, welch wurde. 2003 entstand durch die Fusion de und der Baubedarf-Gruppe die BR Bauhan vereinigte das Unternehmen die Marken Ri Bauhandel umfasst die Einheiten Bäder, P lien (Marke Baubedarf).” Im Geschäftsallt: Richner gebräuchlicher zu sein als die offiz daher für die BR Bauhandel AG die Abkür schaftigt rund 600 Mitarbeiter? und erwirtsct

A.2.2.2 Getaz-Miauton SA (Getaz)

7. Die ursprünglich 1856 in Vevey (VD) die Jules Rapin SA und benannte diese zt der E. Blasson & Cie SA und der Glasson I tar-Bedarf und der Sanitar Material AG im . der Miauton Holding. 2007 wurde die Geta2 nehmensname wurde mit Statutenänderunc folgend: Gétaz) umfirmiert.'! Die Gétaz-Mie Parkett, Küchen und Baumaterial. Getaz M etwa 40 Verkaufsstellen sowie 24 Ausstellu

[...]."3

A.2.2.3 Regusci Reco SA (Regusci)

8. Aus dem 1925 von Cesare Regusci ¢ 1954 die Regusci SA mit Hauptsitz in Bellin terial, Sanitärartikel und Küchenprodukten Der Sanitärbereich wurde mit der Gründun wurden die Regusci SA und die Reco SAS

seit 1992 aufzählt. Richner, Getaz und Regusci punkt der Aufzählung als Mitglieder auf dem Tit vor 1992 Mitglieder des SGVSB gewesen sein r

7 http://www .richner.ch/Geschichte-Chronik.95.0.l 8 http://www.richner.ch/Unternehmen-Standorte.8 9 Act. 469, Antwort auf Frage 2.

10 http://www.getaz-miauton.ch/f/about/history.php " Act. 507.

12 http://www.getaz-miauton.ch/d/about/groupe.ph 13 Act. 469, Antwort auf Frage 2.

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.6 Mia.° Die nachfolgend aufgeführten Schweizer I AG, die Gétaz-Miauton SA sowie die Regusci | Marktanteile im Handel mit Sanitärprodukten im SB vor 1992 bei.®

let und 1962 durch die Jura-Cement Fabriken — e ihrerseits im Jahr 2000 von CRH übernommen r beiden CRH-Tochtergesellschaften Richner AG del AG mit Sitz in Rümlang (ZH). Im Jahre 2009 chner, Sanmat und Sabez zu RICHNER. Die BR latten, Parkett (Marke Richner) und Baumateriaag scheint die Verwendung des Markennamens ielle Firma BR Bauhandel AG. In der Folge wird zung Richner verwendet. Die BR Bauhandel belaftete 2011 rund CHF [...].°

gegründete Gétaz Romang SA übernahm 1968 1 Rapin Matériaux um. 1975 erfolgte der Erwerb Matériaux SA. Nach dem Erwerb der Sabez Sani- Jahr 1988 fusionierte das Unternehmen 1999 mit 7 Romang SA durch CRH erworben.'? Der Unter- }vom 18. Marz 2013 in Gétaz-Miauton SA (nachauton SA handelt in den Bereichen Bad, Platten, iauton beschaftigt rund 1500 Mitarbeiter, betreibt ngen‘? und erzielte 2011 einen Umsatz von CHF

jegründeten Einzelhandelsunternehmen entstand zona (Tl). Das Unternehmen handelt mit Baumaan sieben Standorten ausschliesslich im Tessin. g der Reco SA 1977 auf diese übertragen. 2008 von CRH Ubernommen." Die Regusci Reco SA

58.0.html (22.11.2013).

vo der SGVSB-Prasident samtliche Eintritte neuer Mitglieder kommen in dieser Aufzahlung nicht vor, sind aber zum Zeitelblatt des Protokolls erwahnt. Daraus folgt, dass sie bereits nussen.

tml (22.11.2013). .0.html (22.11.2013). (22.11.2013).

(nachfolgend: Regusci) beschäftigt rund 50 auf [...]."°

A.2.3 Innosan SA (Innosan)

9. Die Innosan SA (nachfolgend: Innos; delsregister eingetragen und handelt aussc men konzentriert seine Tätigkeit mit drei Aı Tessin.'” Die Innosan erwirtschaftete 2011 zu [0-1 %] der Marktanteile im Handel mit glied des SGVSB."°

A.2.4 Kappeler AG (Kappeler)

10. Die Kappeler AG (nachfolgend: Kapp und in seiner heutigen Form 1985 ins H handelt vorwiegend im Grossraum Bern rv mit Haushaltapparaten.*' Das Unternehme fur 2011 von CHF [...] und vereinigt knapp sich. Die Kappeler trat dem SGVSB 1993 be

A.2.5 SABAG Holding AG (Sabag)

11. Die SABAG Holding AG (nachfolgend Biel (BE) gegriindet.*? Das Unternehmen \ des Kantons Wallis, der Südschweiz sowie Das Unternehmen vereinigt unter dem Hol SABAG Delémont, die SABAG Luzern, die Kohler SABAG sowie die Tschopp SABAG ding AG ist neben dem Handel mit Sanit Baumaterial, Garten, Holz und Stahl tätig. ¢ sowie 18 Ausstellungen?® und generierte i SABAG hält ungefähr [5-10 %] Marktanteile mindestens seit 1963 Mitglied des SGVSB.’

15 Act. 469, Antwort auf Frage 2.

16 Vgl. Handelsregisterauszug, abrufbar unter: http 17 http://www.innosan.ch/it/ (22.11.2013).

18° Act. 397.

19 Act. 354, 134, 141 ff.

2° Vgl. Handelsregisterauszug, abrufbar unter: http 21 http://www.kappeleragbern.ch/Dienstleistungen/ 22 Act. 354, 5.

22 http://www.sabag.ch/de/content/vom-kleinbetrie 2 http://www.sabag.ch/de/standorte (22.11.2013). 2 http://www.sabag.ch/sites/sabag.ch/files/pricelis 27 Act. 440, Antwort auf Frage 2.

28 Act. 372.38, Anhang Verbandsstatuten (Gentler

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Mitarbeiter. Ihr Umsatz belief sich im Jahr 2011

an) mit Sitz in Bioggio (TI) wurde 1998 ins Hanhliesslich mit Sanitärprodukten.'® Das Unterneh- ısstellungen und einem Magazin auf den Kanton einen Umsatz von CHF [...]'® und verfügt über bis Sanitärprodukten. Die Innosan ist seit 2006 Miteler) mit Sitz in Bern (BE) wurde 1951 gegründet andelsregister eingetragen.?° Das Unternehmen it Badezimmer- und Kücheneinrichtungen sowie n hat zwölf Angestellte bei einem Jahresumsatz

e [0-1 %] des Markts für Sanitärgrosshandel auf 31.22

: Sabag) wurde 1913 als Familienunternehmen in ‚erfügt über 17 Standorte und ist mit Ausnahme

der Südostschweiz gesamtschweizerisch tätig.?* ling-Dach die SABAG Biel/Bienne, die Materiaux . SABAG Hagendorf, die SABAG BK Zürich, die AG und die CM Cuisines SA.?® Die SABAG Holärprodukten in den Bereichen Platten, Küchen, ie hat rund 790 Mitarbeiter, betreibt 22 Standorte m Jahr 2011 einen Umsatz von CHF [...].2” Die > im Handel mit Sanitärprodukten. Die SABAG ist

)://www.zefix.ch/.

):/www.zefix.ch/. Dienstleistungen2.htm (22.11.2013).

b-zur-dynamischen-firmengruppe-O (22. 11.2013).

g-kompetent (25.11.2013).

nen‘s Agreement 5.12.1963).

A.2.6 SAB Sanitar-Apparate Burgen

12. Die SAB Sanitar-Apparate Burgener ( (VS) wurde 1995 gegrundet und in ihrer jetz Das Unternehmen handelt mit Produkten at vorwiegend lokal im Oberwallis tätig.?° Das von CHF [...].2° Seine Marktanteile im Sani Das Unternehmen trat dem SGVSB 20063"

A.2.7 Sanidusch AG (Sanidusch)

13. Die Sanidusch AG (nachfolgend: Sai gegründet und handelt vorwiegend im Kan men beschaftigt 14 Mitarbeiter und verfugt betrug sein Umsatz rund CHF [...].°° Die Se im Handel mit Sanitarprodukten. Die Sanid aufgenommen.

A.2.8 Sanitas Troesch AG

14. Die beiden Unternehmen Sanitas unc schlossen sich 1991 zur Sanitas Troesch / 2005 erwarb die französische Compagnie ¢ in Paris Sanitas Troesch.”®

15. Saint Gobain ist im Bereich Glas und getrennte Bereiche unterteilt: Neubauten, Saint Gobain beschäftigt weltweit ca. 192 Umsatz von EUR 42 Mrd.?” Die Schweizer Bereichen Küche und Bad und beschäftig | nehmen erwirtschaftete 2011 einen Umsa Ausstellungen, 31 Sanitärshops und betreik Handel mit Sanitärprodukten rund [40-45 %

16. Bis 1995 war Sanitas Troesch Mitglie dem Verband aus.*° Der bis 2012 amtierer Angaben zwischen 1988 bis 1992/1993 im \

29 http://www.sab-steg.ch/; vgl. Handelsregisterau: 3 Act. 395, Antwort auf Frage 2. 31 Act. 354, 134, 141 ff.

vgl. Handelsregisterauszug, abrufbar unter: http

3 Act. 385, Antwort zu Frage 2.

34 Act. 354, 134.

35 http://www. sanitastroesch.ch/de/geschichte (25. 3% Vgi. RPW 2005/2, 337 ff. Saint Gobain/Sanitas 37 http://www. saint-gobain.com/en/group/key-figuré 38 http://www.sanitastroesch.ch/de/kennzahlen (28 39 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 6.

4 Act. 55, Zeile 19.

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er AG (Burgener)

nachfolgend: Burgener) mit Sitz in Steg-Hohtenn igen Form 2007 ins Handelsregister eingetragen. ıs den Bereichen Bäder, Platten und Öfen und ist Unternehmen erzielte im Jahr 2011 einen Umsatz tärgrosshandel belaufen sich auf bis zu [0-1 %]. bei.

lidusch) mit Sitz in Wettingen (AG) wurde 1981 ton Aargau mit Sanitärprodukten. Das Unternehüber eine Ausstellung in Wettingen.%* Für 2011 anidusch verfügt Uber bis zu [0-1 %] Marktanteile usch wurde per 1. Januar 2005% in den SGVSB

| Troesch wurden 1911 bzw. 1912 gegründet und \G (nachfolgend: Sanitas Troesch) zusammen.*° aint Gobain (nachfolgend: Saint Gobain) mit Sitz

Baumaterialien tätig. Das Unternehmen ist in vier Renovierung, Industrien und Haushaltskonsum. ‘000 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2011 einen “ Tochter Sanitas Troesch handelt in den beiden ierzulande ungefähr 950 Mitarbeiter. Das Untertz von CHF 600 Mio. und führt schweizweit 18 t 6 Logistikcenter.*8 Sanitas Troesch vereinigt im | der Marktanteile auf sich.

2d des SGVSB, dann trat das Unternehmen aus ide CEO von Sanitas Troesch war nach eigenen /orstand des SGVSB.*

szug, abrufbar unter: http://www.zefix.ch/.

:/www.zefix.ch/.

11.2013). Troesch.

11.2013).

A.2.9 San Vam SA (San Vam)

17. Die San Vam SA (nachfolgend: San \ det und ist die schweizerische Tochter des Van Marcke SA ist in den Bereichen Bad sowie Wassermanagement tätig und verfü und der Schweiz.* Die Schweizer Tochter¢ stelle in Delémont und erwirtschaftete 2011 hält deutlich weniger als [0-1 %] Marktante 2008* bei, um im Jahr 2012 wieder auszutr

A.2.10 Spaeter Chur AG (Spaeter)

18. 1932 wurde die Albert Joos-Schmid / Chur AG umfirmiert; sie ist Teil der Spaet Spaeter) verfügt über vier Niederlassunger St. Gallen und Wil) und eine weitere in Gra Stahl, Metallen, Bauprodukten, Haustechnil gen. Es betreibt ferner eine Eisenbiegerei u Sanitärprodukten stieg das Unternehmen 2 Jahr 2011 einen Umsatz von CHF [...] im des Unternehmens im Sanitärgrosshandel | ar 2011 in den SGVSB aufgenommen.*”

A.2.11 Der Schweizerische Grosshan

19. Der SGVSB* wurde 1912 als Verein genden Unternehmen sind Mitglieder des Gétaz, Regusci (alle CRH), die Hug Baus 2013, also nach Eröffnung der Untersuchun nicht involviert, weshalb gegen dieses Un Innosan**, Kappeler°?, Sabag”*, Sanidusch seit 1. Januar 2011).?7

#41 Vgl. Handelsregisterauszug, abrufbar unter: http 42 http://www.vanmarcke.comffr-be (25.11.2013). 4 Act. 388, Antwort auf Frage 2.

4 Act. 354, 163.

4 http://www.spaeter.ch/spaeter-chur-ag/ueber-di delsregisterauszug, abrufbar unter: http://www.z

4 Act. 377, Antwort auf Frage 3. 47 Act. 358, 976.

4 Pro memoria: Schweizerischen Grosshandelsv: Grossistes de la Branche Sanitaire USGBS.

4 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Deze 50° Act. 354, 5.

51 Act. 354, 134, 141 ff.

32 Act. 354, 134, 141 ff.

53 Act. 354, 5.

5 Act. 372.38, Anhang Verbandsstatuten (Gentler 5 Act. 354, 134.

56 Act. 354, 163.

57 Act. 358, 976.

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Jam) mit Sitz in Cornol (JU) wurde 2006 gegrünbelgischen Unternehmens Van Marcke SA.* Die or, Küchen, Zentralheizungen und Klimaanlagen gt über Niederlassungen in Belgien, Luxemburg yesellschaft — San Vam - betreibt eine Verkaufseinen Umsatz von CHF [...].*? Das Unternehmen ile. Die San Vam trat dem SGVSB per 1. Januar eten.

\G in Chur (GR) gegründet und 2012 in Spaeter er Gruppe. Die Spaeter Chur AG (nachfolgend: ı im Kanton St. Gallen (Altstätten, Romanshorn, ubünden (Davos). Das Unternehmen handelt mit <, Sanitärprodukten, Eisenwaren sowie Werkzeuind ein Transportunternehmen. In den Handel mit 004 ein.* Die Spaeter Gruppe erwirtschaftete im Markt für Sanitärgrosshandel.* Die Marktanteile jyetragen [0-1 %]. Die Spaeter wurde per 1. Januidelsverband der Sanitären Branche (SGVSB)

im Sinne von Art. 60 ZGB* gegründet. Die fol- Verbands: Bringhen®’, Burgener®', die Richner, stoffe AG, (das Unternehmen trat dem Verband g, bei und war in den beschriebenen Sachverhalt ternehmen keine Untersuchung eröffnet wurde), 5, San Vam?, Spaeter (ehemalige Joos Stahl;

)://www.zefix.ch/.

efix.ch/.

erbandes der Sanitären Branche SGVSB/Union Suisse des

mber 1907 (SR 210).

nen’s Agreement 5.12.1963).

20. Bis 1995 war Sanitas Troesch Mitglie dem Verband aus.°® Der CEO von Sanita: 1988 bis 1992/1993 im Vorstand des SGVS

A.3 Prozessgeschichte

21. Das Sekretariat der Wettbewerbskor 11. Oktober 2006 eine Vorabklarung zu der che insgesamt“ ab. Es kam zum Schluss, c verstoss vorlagen. Das Abschlussschreibe wurden die Adressaten darauf hingewiesen. WEKO) nicht durch das Abschlussschreibe fest, dass die Preisbildungsmechanismen ir und es sich „die erneute Eröffnung ei vor[behalten]“ würde, „sollten dem Sekreta neue Anzeigen betreffend einzelner Produt einen fehlenden Preiswettbewerb, zukomm und die zwischen dem SGVSB und dem Se B.6 noch ausführlich eingegangen.

22. Aufgrund verschiedener Meldungen \ eine Marktbeobachtung durch, im Rahmen handelsverbands der Sanitären Branche (S befragt wurden. Die Befragung fand Ende 2 teren Anzeigen im Verlauf des Jahres 201 einem Mitglied des Präsidiums der WEKO gen möglicher Preis- und Gebietsabreden : Grosshandelsverband der Sanitären Branch

23. Am selben Tag führte das Sekretariz Visp (VS), der Gétaz in St. Legier (VD), de der Sanitas Troesch in Bern (BE) und Züric in Altdorf (Uri) und Thun (BE) durch. Sowol weise elektronische Datenträger versiegeln.

24. Teilweise zeitgleich mit den Hausdurc denen Vertretern der Untersuchungsadress und dem 29. November 2011 wurden samtl das Sekretariat 23 Einvernahmen durch.®?

25. Das Sekretariat gab die Eröffnung de mäss Art. 28 KG bekannt. Die Untersuchun amtsblatt vom 20. Dezember 2011 publizie chungseröffnung am 22. November 2011 or

58 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 6.

539 Act. 55, Zeile 19.

60 Act. 529.09.

61 Act. 6-16, 18, 19.

62 Act. 20-26, 38-45.

63 Act. 46-50, 53-60, 63-65, 67-69, 71-72.

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>d des SGVSB, dann trat das Unternehmen aus 5 Troesch war nach eigenen Angaben zwischen B.59

nmission (nachfolgend: Sekretariat) schloss am 1 „Preisbildungsmechanismen in der Sanitarbranlass keine Anhaltspunkte für einen Wettbewerbsn enthielt einen zweifachen Vorbehalt: Erstens dass die Wettbewerbskommission (nachfolgend: n gebunden sei. Zweitens stellte das Sekretariat 1 den Jahren 2004-2005 untersucht worden seien nes kartellrechtlichen Verfahrens ausdrücklich riat neue Tatsachen zur Kenntnis gelangen oder ‘te im Sanitärbereich, insbesondere in Bezug auf en.“©° Auf den genauen Ablauf der Vorabklärung :kretariat geführte Korrespondenz wird unter Titel

‚on Bürgern im Jahr 2010 führte das Sekretariat derer die Mitglieder des Schweizerischen Gross- GVSB) und die wichtigsten Badezimmerhersteller 010 statt. Basierend auf den Resultaten und wei- 1 eröffnete das Sekretariat im Einvernehmen mit am 22. November 2011 eine Untersuchung wezwischen Sanitas Troesch, dem Schweizerischer ie (SGVSB) und seinen Mitgliedern.®'

it Hausdurchsuchungen am Sitz der Bringhen in r Richner in Aarau (AG), der Sabag in Biel (BE), h (ZH) sowie beim SGVSB an seinen Standorten

1| Sanitas Troesch als auch die CRH liessen teil- hsuchungen wurden Einvernahmen mit verschieaten durchgeführt. Zwischen dem 22. November che Verfahrensparteien befragt. Insgesamt führte

r Untersuchung mittels amtlicher Publikation gegseröffnung wurde im Schweizerischen Handelsrt. Ferner schaltete das Sekretariat die Untersuline.

26. Am 21. Dezember 2011 gelangte das en, verschiedene Sanitärhersteller, Baumär Sanitärgrossisten, welche nicht im SGVSB \

27. Zwischen Januar 2012 und März 20 elektronischen Akten des SGVSB (Altdorf und Sabag statt. Die Parteien wurden dari Sichtung ihrer eigenen Daten beizuwohner Sichtungen teil.®°

28. Am 1., 2. und 5. März 2012 führte de esch in Anwesenheit ihres Rechtsvertreters Sanitas Troesch durch. Bei dieser Entsie: Sekretariats sowie ein nicht mit dem Fall t Sie verpflichteten sich zum Stillschweigen t genommenen Inhalte. Anlässlich der Entsie te Dokumente aus den mittels Hausdurchs Im Anschluss daran sichtete das Sekretari der Sanitas Troesch im Beisein ihrer Rechts

29. Eine gleichartige Entsiegelung hätte r cher Zustimmung darauf bestand, dass das desstrafgericht einreichte. In der Folge stell lungsgesuch beim Bundesstrafgericht, welc sen wurde.®

30. Am 8. Juni 2012 versandte das Sekre Sabag und Sanitas Troesch die anlässlich scher Software ausgeschiedenen Daten, die

31. Am 14. Juni 2012 versandte das Se sämtliche Parteien und lieferte am 22. Augı zeichnis mit sämtlichen bis zu diesem Zeitp nach.®

32. Nach der Auswertung der anlässlich und Papierakten sowie der Antworten auf vom 28. September bis 15. Oktober 2012 vernahm das Sekretariat 26 Mitarbeiter der

33. Am 4. Dezember 2012 versandte das Troesch sowie CRH, um Belege fur die \ Compliance-Bemühungen zu erhalten.”

34. Die Parteien erhielten mit Sendung vı Aktenverzeichnis mit sämtlichen bis zu die: weismitteln zugesandt. ’?

6% Act. 85-96.

65 Act. 109, 110, 158, 173, 191, 193. 86 Act. 204.

67° Act. 235.

88 Act. 228-232.

69 Act. 233 f.; Act. 236 f. 70 Act. 283-309.

™ Act. 326 f.

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Sekretariat mit Auskunftsbegehren an die Parteikte, welche ebenfalls Sanitärprodukt anboten und vertreten sind.‘*

12 fand die Aktensichtung der beschlagnahmten und Thun), Gétaz und Richner (CRH), Bringhen iber informiert und erhielten die Möglichkeit, der 1. Die Rechtsvertreter der CRH nahmen an den

is Sekretariat im Einverständnis mit Sanitas Tro- ; eine Entsiegelung der elektronischen Daten der gelung waren ferner der IT-Verantwortliche des jefasster Mitarbeiter des Sekretariats anwesend. iber die anlässlich der Entsiegelung zur Kenntnis gelung wurden vom Anwaltsgeheimnis geschützuchung sichergestellten Daten ausgeschieden.© at den auf diese Weise bereinigten Datenträger vertretung.

nit CRH stattfinden sollen, welche nach anfängli- ; Sekretariat ein Entsiegelungsgesuch beim Bunte das Sekretariat am 5. April 2012 ein Entsiegehes mit Beschluss vom 11. Juni 2012 gutgeheisstariat an Bringhen, Getaz, Richner (beide CRH), der elektronischen Datensichtung mittels forensikretariat ein elektronisches Aktenverzeichnis an ıst 2012 das vollständige elektronische Aktenverunkt in die Akten aufgenommenen Beweismitteln

1 der Hausdurchsuchung sichergestellten Daten die Auskunftsbegehren befragte das Sekretariat erneut samtliche Verfahrensparteien. Insgesamt Parteien.”

Sekretariat je ein Auskunftsbegehren an Sanitas vährend den Einvernahmen geltend gemachten

om 20. Dezember 2012 erneut das elektronische sem Zeitpunkt in die Akten aufgenommenen Be-

35. Am 21. Dezember 2012 gelangte das ren an sämtliche Verfahrensparteien. Gleic' züglich des Preiswettbewerbs im Sanitärgrc Verfahrens gegen die CRH unter Kostenfolc

36. Am 4. und 5. Marz 2013 verlangte ı nehmen der Verfahrensparteien in der Sch an italienische und deutsche Grosshändler die Autorita Garante della Concorrenza e de

37. Am 12. April 2013 hörte das Sekretar antwortung des Fragebogens vom Dezemb Vertreter der Keramik KN AG als Zeugen.”®

38. Am 7. Juni 2013 versandte das Sekr: mit sämtlichen bis zu diesem Zeitpunkt in di

39. Mit Schreiben vom 20. September 20 einvernehmlichen Regelung an den SGVSE eine Verhandlung zwischen dem SGVSB u dem SGVSB am 12. November 2013 den a einvernehmlichen Regelung. Der SGVSB r Abschluss zu äussern, andernfalls das Sek lung zustande kommen würde. ’7

40. Zwischen dem 4. und 11. November z mit sämtlichen Verfahrensparteien durch. E meplan und räumte Ihnen die Möglichkeit Fragen zu stellen. Ferner bat das Sekretari reichen, falls sie wünschten, dass zusätzlic im Einvernahmeplan des Sekretariats figuri einmal einvernommen worden waren.” Kei nicht auf dem Einvernahmeplan aufgeführte die Parteivertreter von Sanitas Troesch unc riat zwölf Mitarbeiter.

41. Der SGVSB teilte dem Sekretariat m der Verband am Abschluss einer einvernet Sekretariat darauf verzichte, eine Sanktion WEKO zu beantragen. Das Sekretariat kun dentlichen Verfahrensweg zu Ende zu führe

42. Am 12. Dezember 2013 versandte de zeichnis mit sämtlichen bis zu diesem Zeitp an die Verfahrensparteien.®

72 Act. 335 f.; Act. 338 f.

73 Act. 340-348; Act. 349.

74 Act. 451-456.

75 Act. 486; Act. 495.

76 Act. 506-509.

7 Act. 513; Act. 557.

78 Act. 512, 514-524; Act. 558-566, 568-571. 79 Act. 594; Act. 596.

80 Act. 597-600.

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Sekretariat mit einem weiteren Auskunftsbegeh- ıentags reichte die CRH eine Stellungnahme beysshandel ein und beantragte die Einstellung des jen.’®

Jas Sekretariat Auskünfte von Konkurrenzunterweiz. Zudem gelangte es mit Auskunftsbegehren ‚ wobei es gleichzeitig das Bundeskartellamt und | Mercato (AGGM) darüber informierte. ’*

iat den CFO der CRH Swiss Distribution zur Beer 2012 an und vernahm am 13. Mai 2013 einen

atariat erneut das elektronische Aktenverzeichnis e Akten aufgenommenen Beweismitteln.’®

13 versandte das Sekretariat den Vorschlag einer 3. Im Anschluss daran fand am 17. Oktober 2013 nd dem Sekretariat statt. Das Sekretariat sandte uf den Verhandlungen beruhenden Vorschlag zur latte bis zum 20. November 2013 Zeit, sich zum retariat davon ausgehe, dass keine solche Rege-

2013 führte das Sekretariat Schlusseinvernahmen -s sandte den Parteien vorab seinen Einvernahein, sämtlichen Einvernahmen beizuwohnen und at die Parteien, einen begründeten Antrag einzuh Personen einvernommen würden, welche nicht erten, jedoch zu einem früheren Zeitpunkt bereits ne Partei wünschte die Einvernahme zusätzlicher r Personen. An den Parteieinvernahmen nahmen 1 von CRH teil. Insgesamt vernahm das Sekretait Schreiben vom 20. November 2013 mit, dass Imlichen Regelung nur interessiert sei, wenn das jerung des SGVSB und seiner Mitglieder bei der

digte daraufhin an, die Untersuchung auf dem orn.7?

is Sekretariat erneut das elektronische Aktenverunkt in die Akten aufgenommenen Beweismitteln

43. Am 9. Mai 2014 versandte das Sekre Verfahrensakten an die Parteien. Schliessl Übereinstimmung mit Art. 30 Abs. 2 KG se forderte die Parteien aus organisatorischen ner allfälligen Anhörung der WEKO teilnehr gene Vorgehensweise zur Einsicht in vertra

44. Mit E-Mail vom 23. Mai 2014 ersuchte rensdokumente in italienischer Sprache. D 27. Mai 2014 ab.®

45. Mit Schreiben vom 16. Juni 2014 verl: Frage, ob der Antrag auf Kosten der Behor« riat erliess am 30. Juli 2014 zusammen mit fügung in italienischer Sprache, in der sie d. verfügung nicht an, sie erwuchs in Rechtskr

46. Am 11. Juli 2014 nahmen externe ( elektronischen Daten des Sekretariats, wor:

47. Auf das Gesuch von CRH vom 19. Ju am 2. September 2014 zusammen mit eine gewährten die Wettbewerbsbehörden den

verfügten die Aufnahme der vollständige Gleichzeitig lehnten die Wettbewerbsbehör tern und externen Beratern der CRH vollstä daten zu gewähren. Das Sekretariat stellt zu.°® Die Verfügung blieb unangefochten un

48. Am 18. August 2014 nahmen CRH® tariat zur Analyse verwendeten Daten.

49. Am 11. September 2014 versandte c Arbeitsvorgang, Zeitaufwand und Stunden kosten an Sabag.°

50. Nachdem das Sekretariat den Parteit zur Stellungnahme über allfällige Geschäfts geräumt hatte,” versandte es die Vorabklä und setzte ihnen Frist bis zum 30. Oktober :

51. Am 22. September 2014 reichten Inn zum Antrag des Sekretariats vom 21. Mai 21

81 Act. 632-637, Act. 640-650. 82 Act. 652 und 655.

83 Act. 684, Act. 758.

84 Act. 725.

85 Act. 692, Act. 726.

86 Act. 845-852.

87 Act. 819.01.

88 Act. 838.01.

88 Act. 856 f. % Act. 878-889. 9 Act. 962.

9 Act. 890-892.

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tariat eine aktualisierte elektronische Version der ich sandte es den Parteien am 21. Mai 2014 in inen Antrag zur Stellungnahme. Das Sekretariat Gründen zugleich auf, zu erklären, ob sie an einen möchten und ob sie sich mit der vorgeschlauliche Daten einverstanden erklären würden.?'

> Innosan um eine Zusendung sämtlicher Verfahas Sekretariat wies das Gesuch mit E-Mail vom

angte die Innosan den Erlass einer Verfügung zur je auf Italienisch zu übersetzen sei. Das Sekretaeinem Mitglied des Präsidiums eine Zwischenveras Gesuch abwies.®? Innosan focht die Zwischenaft.

Jkonomen als Berater von CRH Einsicht in die auf es sich in seinen Analysen stützte.®*

ni bzw. 16. Juli 2014 hin® erliess das Sekretariat m Mitglied des Präsidiums eine Verfügung. Darin Parteien Einsicht in die Vorabklärungsakten und n Vorabklärungsakten in die Verfahrensakten. den den Antrag der CRH ab, den Rechtsvertrendige Einsicht in sämtliche Datensätze inkl. Roh- e die Verfügung sämtlichen Verfahrensparteien d erwuchs in Rechtskraft.

und Sanitas Troesch® Einblick in die vom Sekrelas Sekretariat auf Antrag hin eine nach Datum, ansatz aufgeschlüsselte Aufstellung Verfahrensan mit Schreiben vom 22. September 2014 Frist sgeheimnisse in den Akten der Vorabklärung einrungsakten am 15. Oktober 2014 an die Parteien 2014 zur Stellungnahme?!

osan, Bringhen und Sabag ihre Stellungnahmen 114 innert erstreckter Frist ein.”

52. Am 6. Oktober 2014 reichten Sanitas trag des Sekretariats vom 21. Mai 2014 ir lungnahme ohne ökonomisches Gutachten

53. Am 28. Oktober 2014 versandte das zeichnis und die aktuellen elektronischen Al

54. Am 30. Oktober 2014 reichte Sanita: Gesuch um Akteneinsicht in die Act. 350-38 die Parteien, von welchen die Aktenstücke Februar 2015 eine Verfügung über den Ui 350-355 sowie 357-358. Diese Verfügung Aufforderung des Sekretariats nahm Sanita ten Akten am 11. Mai 2015 Stellung.”

55. Am 10. November 2014 versandte d Aktenverzeichnis in elektronischer Form an

56. Am 12. November 2014 reichte Saba Bringhen, CRH, Innosan, Kappeler, Sanidı lungnahmen zu den Vorabklärungsakten int ne erneute Stellungnahme zum Antrag de 21. Mai 2014 ein."

57. Am 22. November 2014 forderte das : zen aus den Jahren 2008 bis 2013, ihre Er wie allfallige Kreditrahmen des Unternehme diese Angaben am 12. November 2014, 1° | 2014, Kappeler und Sanidusch am 28. Nov Dezember 2012 ein.’

58. Am 15. Dezember 2014 trat die Wettk riats vom 21. Mai 2014 ein und hörte am 1 teien an. Die Parteien wurden von der We Verfahrensparteien befragt und hatten die ( Anträgen des Sekretariats zu äussern.'!% reichte CRH am 12. Januar 2015 ihr 6konc tariats vom 21. Mai 2015 ein.1%

% Act. 932-934.

94 Act. 1007 f.

% Act. 1017.

% Act. 1096 f.; 1119 f.; Act. 1155, Act. 1193. 97 Act. 1219.

% Act. 1230, 1232.

9 Act. 1041 f.

100 Act. 1055.

191 Act. 1057-1064.

102 Act. 995-999.

103 Act. 1050 f., 1054.

104 Act. 1065, 1068.

105 Act. 1093.

106 Act. 1122-1130; Act. 1137-1145; Protokoll der A 107 Act. 1162.

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Troesch und CRH ihre Stellungnahmen zum Aninert erstreckter Frist ein. CRH reichte ihre Stelein.”

Sekretariat das aktuelle elektronische Aktenver-

> Troesch auf Aufforderung des Sekretariats ein 5 sowie 357-358 ein.” Nachdem das Sekretariat > stammten, angehört hatte,°° erliess es am 18. nfang des Geschäftsgeheimnisgehaltes der Act.

erwuchs unangefochten in Rechtskraft.” Nach s Troesch zu den gemäss Verfügung offengelegas Sekretariat die neuen Akten und das aktuelle die Verfahrensparteien.”

ıg'%, am 13. November 2014 reichten Burgener, isch, Sanitas Troesch und der SGVSB ihre Stel- 1ert erstreckter Frist ein. CRH reichte zugleich ei- 5 Sekretariats der Wettbewerbskommission vom

Sekretariat die Verfahrensparteien auf, ihre Bilanfolgsrechnungen für die Jahre 2008 bis 2013 sons einzureichen.!% Bringhen und Sabag reichten Burgener und Sanitas Troesch am 14. November rember 2014'% und CRH (Gétaz, Richner) am 5.

jewerbskommission auf die Anträge des Sekreta- 9. und 26. Januar 2015 sämtliche Verfahrensparttbewerbskommission in Gegenwart der übrigen selegenheit, sich in Form eines Plädoyers zu den Eine Woche vor der Anhörung vor der WEKO misches Parteigutachten zum Antrag des Sekrenhdrungen: Act. 1168-1173, 1180-1182.

59. Das Sekretariat versandte am 9. Janı 2015''10 die neuen Akten und das aktuelle Verfahrensparteien.

60. Nachdem die Wettbewerbskommissic stellungnahmen und die finanzielle Tragbar ternehmen analysiert hatte, entschied sie é Dispositiv der Verfügung am 2. Juli 2015" 2016.

Sachverhalt

61. Nachfolgend werden vorab die Regel Lichte derer der Sachverhalt von den We wurde. Anschliessend machen die Wettbe den Parteistellungnahmen (B.2, Rz 73 ff.). [ mit der Beweisführung über die Beziehung: der Analyse des Marktes für Sanitargrosshé Hintergründe erlaubt es, die danach dargel und deren Auswirkungen (B.5) korrekt zu wettbewerbsrechtlich relevanten Ereignisse Erstes analysiert das Sekretariat die Wettb« SGVSB und seine Mitglieder (B.5.2, Rz 79 ten Ereignisse im Kanton Wallis aufzuzeige terne Wettbewerbsbeeinflussung darzulege Ereignisse im Rahmen der Vorabklärung, v gestellt hat, genau untersucht (B.6, Rz 2° kommnisse erlaubte es der WEKO, in Kenr des Sekretariats und mit Bezug auf die bew anzuordnen.

B.1 Beweisführung

B.1.1 Beweismittelwürdigung

62. Im Kartellverwaltungsverfahren gilt de KG i.V.m. Art. 19 VwVG""2 sowie sinngemé den eine Tatsache fur bewiesen halten, ent ihrer persönlichen Ansicht aufgrund gewiss: haben sie deren Überzeugungskraft von Fa fen und zu bewerten, ohne dabei an gese

18 Act. 1148. 109 Act. 1125. 110 Act. 1236. 111 Act. 1242.

112 Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über VwVG; SR 172.021).

113 Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über der

114 BEAT ZIRLICK/CHRISTOPH TAGMANN, in: Basler Kc 30 KG N 99; STEFAN BILGER, in: Basler Kommer N 62.

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uar 2015,1%® am 4. März 2015199 und am 26. Mai Aktenverzeichnis in elektronischer Form an die

nN die ökonomischen Parteigutachten, die Parteikeit allfälliger Sanktionen für die betroffenen Unim 29. Juni 2015. Das Sekretariat versandte das 11 und die begründete Verfügung am 16. März

n der Beweisführung erläutert (B.1, Rz 62 ff.), im ttbewerbsbehörden aufgearbeitet und analysiert werbsbehörden grundsätzliche Anmerkungen zu Jie nachfolgende Sachverhaltsdarstellung beginnt 2n zwischen den Parteien (B.3, Rz 81 ff.) und mit indel (B.4, Rz 294 ff.). Erst die Darstellung dieser >gten wettbewerbsrechtlich relevanten Ereignisse verstehen und zu würdigen. Die Darstellung der und deren Auswirkung erfolgt in drei Teilen. Als 2werbsbeeinflussung durch Sanitas Troesch, den 7 ff.), um als Zweites die kartellrechtlich relevann (B.5.3, Rz 1769 ff.) und drittens die verbandsinn (B.5.5, Rz 1819 ff.). Abschliessend werden die velche das Sekretariat am 11. Oktober 2006 ein- 122 ff.). Die gründliche Betrachtung dieser Voritnis der vergangenen Untersuchungshandlungen iesenen Sachverhalte die korrekten Rechtsfolgen

r Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Art. 39 ss Art. 40 BZP'?3).114 Ob die Wettbewerbsbehörscheiden sie frei von Beweisregeln und nur nach nhafter Prüfung. Bei der Würdigung der Beweise | zu Fall anhand der konkreten Umstände zu prttzliche Regeln gebunden zu sein oder sich von

das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz,

| Bundeszivilprozess (BZP; SR 273).

ymmentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. tar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 39 KG schematischen Betrachtungsweisen leiten 2 Behörde und zwar mit Bezug auf den Auss das Beweisergebnis als Ganzes.*"®

63. Als Ausfluss der freien Beweiswürdig: re Beweisregeln gebunden, welche vorgebe deutet, dass ein Beweis auch mittels Indizie rekten Beweisen leitet sich der Beweis beir ab. Die Beweiserbringung durch Indizien is des“, sondern das erforderliche Beweismas:

64. Gemäss Bundesgericht hat sich bei « genaussagen die so genannte Aussagenaı gen- oder Parteiaussagen zu würdigen ha psychologie weniger die allgemeine Glaub\ deutung, sondern vielmehr die Glaubhaftic haltsorientierten Ansatz wird eine Aussage bezug hin überprüft.'?' Dies steht im Gegel chem die Körpersprache, also nonverbale \ hierin liegt die Schwierigkeit — gedeutet wer

65. Gemäss der sogenannten „Undeutsc Aussagen über selbst erlebte Ereignisse ir scheiden, da wahre Schilderungen andere, dern als falsche.'?? Bei der konkreten Auss: tes, sind das Vorhandensein resp. Fehlen \ und in Relation zu den (Erfindungs- und zen.'*° Dabei ist auch die Aussagestruktur : sagen zum Kerngeschehen vergleichbar de

115 Verfügung der WEKO vom 22. April 2013, 52 Kanton Zürich, abrufbar unter www.weko.admi im Strafrecht, etwa BGE 133 | 33, E. 2.1.

116 THOMAS HOFER, in: Basler Kommentar, Schi (Hrsg.), 2011, Art. 10 N 41.

117° BSK KG ZIRLICK/TAGMANN (Fn 114), Art. 30 KG REINERT, „Si unus cum una...“: Vom Beweismas

118 Verfügung der WEKO vom 22. April 2013, 52 Kanton Zürich, abrufbar unter www.weko.admin

119% BGE 129149, 58 E. 5.

120 Statt anderer REVITAL LUDEWIG/DAPHNA TAVOR/S nisse Richtern, Staatsanwälten und Anwälten he

121 Vgl. BGE 1291 49, 58 E. 5.

122 LUDEWIG/TAVOR/BAUMER (Fn 120), 1421 f.; Verf werbsabreden im Strassen- und Tiefbau ((22.11.2013).

123 BGE 129 | 49, 58 E. 5; ferner LUDEWIG/TAVOR und Lügen — Eine Darstellung der Glaubhafti 2012, 368-374, 369; Verfügung der WEKO vor sen- und Tiefbau im Kanton Zürich, abrufbar un!

124 Fur eine Übersicht über die Realkennzeichen si Grundlagen der Beweiswürdigung und Glaub Ausbildung 2001, 450-456, abrufbar unter hit, keitsbeurteilung.pdf (25.11.2013), S. 11 f. der O

125 LUDEWIG/TAVOR/BAUMER (Fn 120), 1427; JAHN (F 58, E. 5; Verfugung der WEKO vom 22. April 2( bau im Kanton Zürich, abrufbar unter www.wekc

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u lassen.'!!5 Gradmesser ist die Überzeugung der agegehalt jedes einzelnen Beweismittels und auf

ıng sind die Wettbewerbsbehörden nicht an star- 2n würden, wie ein Beweis erbracht wird. Das bein erbracht werden kann.” Im Unterschied zu din Indizienbeweis (indirekt) aus einer Indizienkette st also nicht eine Beweisführung „minderen Gras wird indirekt ebenso gut erfüllt.'?8

Jer Beurteilung des Wahrheitsgehaltes von Zeuvalyse durchgesetzt.!'? Soweit die Behörde Zeut, ist demnach gemäss der modernen Aussagevurdigkeit der jeweiligen Aussageperson von Bejkeit ihrer konkreten Aussage.'?° Bei diesem inanhand inhaltlicher Kriterien auf ihren Realitäts- \satz zum verhaltensorientierten Ansatz, bei wel- /erhaltensweisen, systematisch beobachtet und — den. 124

s+h-Hypothese“ ist davon auszugehen, dass sich 1 ihrer Qualität von erfundenen Aussagen unternamentlich „geringere“ geistige Leistungen erfor- ıgeanalyse, also der Würdigung des Aussagetex- ‚on sogenannten „Realkennzeichen“'?* zu prüfen erzähl-)Kompetenzen des Aussagenden zu setzu beachten, namentlich ob die Qualität von Ausr Qualität von Aussagen zu Aspekten ausserhalb

Rz 149, Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im n.ch ((22.11.2013); bezogen auf die freie Beweiswürdigung

neizerische Strafprozessordnung, Niggli/Heer/Wiprächtiger

N 99 unter Verweis auf MARC AMSTUTZ/STEFAN KELLER/MANI s im Kartellrecht, BR 2005, 114-121, 116.

Rz 149, Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im .ch ((22.11.2013).

ONJA BAUMER, Wie können aussagepsychologische Erkenntlfen?, AJP 2011, 1415-1435, 1418 m.w.H.

ügung der WEKO vom 22. April 2013, 52 Rz 153, Wettbeim Kanton Zürich, abrufbar unter www.weko.admin.ch

[BAUMER (Fn 120), 1423; MARTIN HUSSELS, Von Wahrheiten gkeitskriterien anhand der Rechtsprechung, forumpoenale n 22. April 2013, 52 Rz 153, Wettbewerbsabreden im Straster www.weko.admin.ch ((22.11.2013).

ehe LUDEWIG/TAVOR/BAUMER (Fn 120), 1425; MATTHIAS JAHN, haftigkeitsbeurteilung im Strafverfahren, JURA Juristische nlinepublikation; HUSSELS (Fn 123), 370 ff.

'n 124), 13 der Onlinepublikation; ferner auch BGE 129 | 49, )13, 52 Rz 153, Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tief- ).admin.ch ((22.11.2013).

des Kerngeschehens ist oder nicht.'?% Die folgt im Rahmen der einzelnen Sachverhalt:

B.1.2_ Beweismass

66. Hinsichtlich des Beweismasses, welc ren erfüllt sein muss, kann Folgendes gesax

67. Grundsätzlich ist in Verwaltungsverfal der Verwirklichung des rechtserheblichen U solute Gewissheit erforderlich ist.'?? Dies c mass im Zivilrecht und dem im Strafrecht zt einstimmen. 1‘!

68. In Teilbereichen des Verwaltungsrecl ist dieses Beweismass allerdings in Abweic und es genügt zum Beweis, wenn ein Sac besteht." Gemäss REKO/WEF ist das Be’ namentlich „(...) im wettbewerbsrechtlichen ökonomische Erkenntnisse immer mit eine! nügt gemäss REKO/WEF insbesondere für tensweisen das Beweismass der überwiec hierfür nicht erbracht werden.'*4 Auch das cher Sachverhalte, insbesondere die viel schaftlich relevanten Verhaltens, schliesst e

69. Lange Zeit war fraglich, ob das Bew oder eine anderweitige Reduktion der Bew (bezüglich bestimmter Sachumstände) au sanktionsbedrohte Tatbestände geht.'% Wi

126 LUDEWIG/TAVOR/BAUMER (Fn 120), 1428; Verfü werbsabreden im Strassen- und Tiefbau ((22.11.2013).

127 Anderes gilt für Verfahren auf Erlass vorsorglich

128 Siehe etwa Urteil des BGer 2A.407/2002 vom 2!

129 Vgl. etwa Urteil des BGer 2A.500/2002 vom 2: Rz 15, Submission Betonsanierung am Hauptg zum Ganzen auch AMSTUTZ/KELLER/REINERT

EMMENEGGER, in: Praxiskommentar zum

130 Dass selbst im Strafrecht keine überzogenen, n das erforderliche Beweismass gestellt werden, : lich.

131 Verfügung der WEKO vom 22. April 2013, 52 Kanton Zürich, abrufbar unter www.weko.admin

132 Statt anderer KRAUSKOPF/EMMENEGGER (Fn 129)

133 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2006/3, 559

SBVV, Börsenverein des Deutschen Buchhan

134 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2005/1, 195 E AG/WEKO. Diese Ausführungen der REKO/W auch unter ausdrücklichem Hinweis auf die im stimmend AMSTUTZ/KELLER/REINERT (Fn 117), 1°

135 BVGE 2009/35, E. 7.4.

136 Diesfalls für ein höheres Beweismass plädiere ZIRLICK/TAGMANN (Fn 114), Art. 30 KGN 101 f. r

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konkrete Würdigung der einzelnen Aussagen ersabschnitte und kann dort nachgelesen werden.

hes im ordentlichen'!?” Kartellverwaltungsverfahjt werden:

hren ein Beweis erbracht, wenn die Behörde von Imstands überzeugt ist,'2° wobei hierfür keine ablürfte weitestgehend mit dem sog. Regelbeweisir Anwendung gelangenden Beweismass'®° überits respektive hinsichtlich bestimmter Tatsachen hung vom vorgenannten Grundsatz herabgesetzt humstand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit weismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit Zusammenhang als besonders angezeigt, zumal - gewissen Unsicherheit behaftet sind*'??. So geden Nachweis aufeinander abgestimmter Verhalenden Wahrscheinlichkeit, strikter Beweis muss BVGer stellte fest: „[DJie Komplexität wirtschaftlifache und verschlungene Interdependenz wirtine strikte Beweisführung regelmässig aus.“'”?

‚eismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit eisanforderungen in Kartellverwaltungsverfahren ch dann zur Anwendung gelangt, wenn es um ihrend die REKO/WEF diese Frage offenliess,'?7

gung der WEKO vom 22. April 2013, 52 Rz 153, Wettbeim Kanton Zürich, abrufbar unter www.weko.admin.ch

er Massnahmen. 9.11.2002, E. 3 betreffend Gleichstellung.

1.03.2003, E. 3.5 betreffend Steuerrecht; RPW 2009/4, 341 ebäude der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB). Siehe

(Fn 117), 118 m.w.H.; PATRICK L. KRAUSKOPF/KATRIN Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Wald- /G N 214 m.w.H.

ämlich geradezu naturwissenschaftlichen Anforderungen an zeigt das Urteil des BGer 6B_748/2011 vom 31.5.2012 deut-

Rz 155, Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im .ch ((25.11.2013).

, in: Kommentar VwVG, Art. 12 VwVG N 216. E. 6.2, Schweizerischer Buchhändler- und Verlegerverband

dels e.V./WEKO. In dem Sinn wohl auch PAUL RICHLI, in: ), 2000, 454.

-. 8.1, Betosan AG, Hela AG, Renesco AG, Weiss+Appetito [EF ebenfalls dahingehend verstehend und ihnen — wenn | beurteilten Fall nicht bestehende Sanktionsdrohung — zu- 19.

nd etwa AMSTUTZ/KELLER/REINERT (Fn 117), 119; BSK KGn.w.H.

verlangte das BVGer in einem sanktions marktbeherrschenden Stellung ausdrücklich onsbedrohten Fall führt das BGer bezüglich lung aus, „[...] dass die Analyse der Marktv ständig und die Erhebung ergänzender Dat zung die Substituierbarkeit aus der Sicht ı Bestimmung der massgeblichen Güter sowi ierbarkeit ist kaum je exakt möglich, sond schen Annahmen. Die Anforderungen an de nicht übertrieben werden [...]. In diesem Si sen Zusammenhängen kaum möglich. Eine Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit müssen nen [...]“.'°°

70. Die WEKO hat sich dieser Ansicht de sen. Nach rechtskräftiger Rechtsprechung Kartellrechtstatbeständen für diejenigen S Beweises aufgrund der Natur der Sache ı strikter Beweis verlangt werden. Dies ist r hypothetischen Entwicklungen und Situatic nämlich über faktisch nicht erfüllbare Bewe gen kartellrechtlichen Tatbestände verunm letztlich ausgehebelt. In der Praxis nicht a nicht die Absicht des Gesetzgebers gewe: hohen Anforderungen genügen und die W gend und nachvollziehbar erscheinen. '*'

B.1.3 Beweisfuhrungslast und objekti\

71. Unbestrittenermassen gilt in Kartellv (Art. 39 KG i.V.m. Art. 12 VwVG), weshalk rungslast tragen. Die Parteien trifft eine \ VwVG) und ihr diesbezügliches Verhalten | rücksichtigt werden (Art. 39 KG i.V.m. Art. 1

137° Entscheid der REKO/WEF, RPW 2006/3, 560 SBVV, Börsenverein des Deutschen Buchhand

138 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 298 E. 10.1, Sv

139 Urteil des BGer 2C_484/2010 vom 29.6.2012, dieses Urteils, wonach dies spezifisch auch für «

140 Verfügung der WEKO vom 22. April 2013, 52 R Kanton Zürich, abrufbar unter www.weko.admi die ständige zivilrechtliche Praxis, wonach tro’ mass die natürliche sowie die hypothetische K gewiesen werden müssen (exemplarisch BGE 1

141 So Urteil des BGer 2C_484/2010 vom 29.6.20° auch das Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 29 WEKO vom 22. April 2013, 52 Rz 158, Wettbe abrufbar unter www.weko.admin.ch ((25.11.201

1422 Kritisch dazu MANI REINERT, Das Flickwerk Ka Marktmacht, Verfahren, Revision, Hochreutene: liche Mitwirkungspflicht aufgrund des unter and tenetur se ipsem accusare. Abgesehen davon, ff. E. 5.7., Swisscom (Schweiz) AG gegen Wett! den Umstand, dass es den Wettbewerbsbehör führen, sollte eine Partei etwa bei einem Auskt Die Auskunftsverweigerung hat in einem solch:

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bedrohten Fall hinsichtlich des Beweises einer 1 keinen Vollbeweis'?®. Ebenfalls in einem sankti- 1 des Beweises einer marktbeherrschenden Stelerhaltnisse komplex und die Datenlage oft unvollen schwierig ist. So ist etwa bei der Marktabgrenler Marktgegenseite mit zu berücksichtigen. Die e die Einschätzung des Ausmasses der Substituern beruht zwangsläufig auf gewissen ökonomi- ın Nachweis solcher Zusammenhänge dürfen [...] nne erscheint eine strikte Beweisführung bei die- > gewisse Logik der wirtschaftlichen Analyse und aber überzeugend und nachvollziehbar erschei-

2s BGer und des BVGer mittlerweile angeschlosder WEKO kann auch bei sanktionsbedrohten achumstände, deren Erstellung mittels strikten licht möglich oder nicht zumutbar ist, auch kein amentlich bei ökonomischen Erkenntnissen und nen regelmässig der Fall.'*° Andernfalls würde isanforderungen eine Anwendung der einschlägi- Oglicht und die Anwendung des Gesetzes damit nwendbare Tatbestände zu schaffen, kann aber sen sein. Die Begründung(sdichte) muss jedoch fahrscheinlichkeit der Richtigkeit muss Uberzeufe Beweislastverteilung

erwaltungsverfahren die Untersuchungsmaxime die Wettbewerbsbehörden auch die Beweisfuhlitwirkungspflicht (vgl. Art. 40 KG sowie Art. 13 <ann auch im Rahmen der Beweiswürdigung be- 9 VwVG i.V.m. Art. 40 BZP)."42

E. 6.2, Schweizerischer Buchhändler- und Verlegerverband ls e.V. /WEKO.

/isscom (Schweiz) AG/WEKO.

E. 8.3.2 (zur Publikation vorgesehen), vgl. auch E. 9.2.3.4 Jie Marktabgrenzung gilt.

z 154 ff., Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im n.ch ((25.11.2013). Die Verfügung verweist beispielhaft auf iz dem im Zivilrecht grundsätzlich geltenden Regelbeweisausalität bloss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nach- 32 Ill 715 E. 3.2 m.w.H.).

2, E. 8.3.2 (zur Publikation vorgesehen), in gleichem Sinne 8 E. 10.1, Swisscom (Schweiz) AG/WEKO; Verfügung der werbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich, 3).

rtellverfahrensrecht, in: Kartellrechtspraxis: Missbrauch von /Stoffel/Amstutz (Hrsg.), 2013, 87-116, 100. Er verneint jegerem aus Art. 6 EMRK abgeleiteten Grundsatzes des nemo dass das Bundesverwaltungsgericht in BVGE 2011/32, 627 bewerbskommission eine andere Ansicht vertritt, übergeht er den unbenommen bleibt, eine Hausdurchsuchung durchzuinftsbegehren gemäss Art. 40 KG ihre Auskunft verweigern. an Fall keinen praktischen Nutzen für ein Unternehmen. Es

72. Die objektive Beweislastverteilung reg wenn ein bestimmtes Tatbestandselement Beweislosigkeit trägt. Hinsichtlich des Vorli 5 Abs. 3 KG tragen die Wettbewerbsbehörc sis für die Vermutung der Wettbewerbsbes namentlich der Wettbewerbsbeseitigung, di gen. Ist die Vermutung widerlegt, tragen dit für das Vorliegen einer erheblichen Wettbe tragen schliesslich die Abredeteilnehmer die Rechtfertigungsgründen. '*

B.2 Grundsätzliche Bemerkung

B.2.1 Das rechtliche Gehör umfasst gr

73. Das Recht auf vorgängige Anhörung, Gehörsgarantien von Art. 29 Abs. 2 BV ur Norm zur vorgängigen Parteianhörung gem tuiert namentlich, dass die Parteien auf je nahme zum Antrag des Sekretariats haben beschliessen kann."44

74. Das Recht auf vorgängige Anhörung erlaubt es den Parteien primär, sich zum re dings darf die Behörde nicht alleine aus ihre sie als relevant erachtet und zu welchen s sind zu sämtlichen bestrittenen Tatsachen | erfolgt oder haltlos erscheint.'48 Hingegen F richtlicher Rechtsprechung weder basieren rechtlichen Minimalgarantien von Art. 29 At gige Anhörung zu Fragen der Rechtsanw

ist vielmehr zu bedenken, dass einem Unternet nanziellen Einbussen bei einer Hausdurchsuch kosten entstehen. Zudem beraubt die Verweige halten des Unternehmens als kooperativ zu wv zentrale Art des kooperativen Verhaltens entf? sichtigt werden könnte. Wie der vorliegende Fe gebogens zu einer erheblichen Sanktionsminde

143 Verfügung der WEKO vom 22. April 2013, 52 Kanton Zürich, abrufbar unter www.weko.adi 6.2.2007, RPW 2007/1, 133 f. E. 10.3, Schweiz des deutschen Buchhandels e.V.WEKO, REK Fall.

144 BGE 129 II 497, 505 E. 2.2.; BERNHARD WALD! über das Verwaltungsverfahren, Waldmann/We

146 Urteil des BGer 2A.492/2002 vom 17.06.2003 (EBL)/ Watt Suisse u.a.

Praxiskommentar VwVG, Art. 30 N 18; PATRICK waltungsverfahren, Auer/Müller/Schindler (Hrsg

148° WALDMANN/BICKEL (Fn 144), in: Praxiskomment:

Praxiskommentar VwVG, Art. 30 N 19; SUTTE KöLz/IsaBELLE HANER/MARTIN BERTSCHI, Verwa 2013, 187 (zit. KOLZ/HANER/BERTSCHI, Verwaltur

22-00055/COO.2101.111.7.135680

elt die Frage, zu wessen Lasten es sich auswirkt,

nicht bewiesen ist; wer m.a.W. die Folgen der »gens von Abreden i.S.v. Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. len die objektive Beweislast. Diese bilden die Baeitigung, wobei hinsichtlich der Vermutungsfolge, e Abredeteilnehmer die objektive Beweislast tra- > Wettbewerbsbehörden die objektive Beweislast werbsbeeinträchtigung. Ist eine solche gegeben, > objektive Beweislast für das Vorhandensein von

zu den Parteistellungnahmen

undsätzlich Vorbringen zum Sachverhalt

wie es Art. 30 Abs. 2 KG vorsieht, geht über die id Art. 29 VwVG und damit über die allgemeine äss Art. 30 VwVG hinaus. Art. 30 Abs. 2 KG staden Fall Anspruch auf eine schriftliche Stellung- und die Wettbewerbskommission eine Anhörung

ist ein Teilgehalt des rechtlichen Gehörs!* und chtserheblichen Sachverhalt zu äussern.'# Allerar Optik beurteilen, welche Sachverhaltselemente ie die Parteien anhören möchte.'*’ Die Parteien anzuhören, sofern die Bestreitung nicht pauschal aben die Parteien gemäss konstanter bundesged auf Art. 29 VwVG noch aus den verfassungs- Ss. 2 BV einen allgemeinen Anspruch auf vorgänandung.'*? Ein Anhörungsrecht zu Rechtsfragen

imen nebst den praktischen Unannehmlichkeiten und den fiung im Falle des ,Schuldspruchs* auch höhere Verfahrensrung einer Auskunft die Behörden der Möglichkeit, das Ver- ‚erten. Das bedeutet in sanktionierbaren Fällen, dass eine lit, welches von den Behörden sanktionsmindernd berückll zeigt, kann etwa die vorbildliche Beantwortung eines Frarung führen.

Rz 164, Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im nin.ch ((25.11.2013); Urteil des BGer 2A.430/2006 vom rerischer Buchhändler- und Verleger-Verband, Börsenverein O WEF, allerdings in einem noch nicht sanktionsbedrohten

MANN/JÜRG BICKEL, in: Praxiskommentar zum Bundesgesetz issenberger (Hrsg.), 2009, Art. 30 VwVG N 8 und 12.

, RPW 2003/3, 699 f., E. 3.2.3, Elektra Basel-land Liestal

; BGE 114 la 97, 99 E. 2. a); WALDMANN/BICKEL (Fn 144), in: ‘ SUTTER, in: Kommentar zum Bundesgesetz "über das Ver- .), 2008, Art. 30 N 2, 4.

ar VwVG, Art. 30 N 18.

; BGE 114 la 97, 99 E. 2. a); WALDMANN/BICKEL (Fn 144), in: :R (Fn 147), in: Kommentar VwVG, Art. 29 N 12; ALFRED ltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, igsverfahren), N 530.

besteht ausnahmsweise, wenn der Betrot schützen ist.15° Ausnahmsweise kann jedoc rechtlichen Würdigung abgesehen werden, haupt keine Auswirkung auf die Verteidigun

75. Die vorgenannten Ausführungen zum gericht jüngst mehrfach mit Bezug auf das | richt hält fest, dass der „Anspruch auf recht che Sachfragen beschränkt“ ist. Die Parteie „ausnahmsweise [...] auch zur rechtlichen geändert hat, ein ungewöhnlich grosser Err auf Rechtsnormen stützen, mit deren Anwei

76. Die vorgängige Anhörung der Parteie spruchs auf rechtliches Gehör in engem Zı Verfügung. Gemäss Art. 35 Abs. 1 VwVG gründung ist so abzufassen, dass die Betrc kennen und die Verfügung in voller Kenntn tens kurz die Überlegungen zu nennen, die es gemäss Bundesgericht nicht erforderlic punkten einlässlich auseinandersetzt und j Vielmehr kann sie sich auf die für den Entsc

77. Gemäss Art. 32 Abs. 1 VwVG hat die bringen der Parteien“ zu würdigen. Der B hauptungen und eingereichte Beweismittel nur erfasst, sofern es sich um Rechtsbege bedeutete jedoch wiederum nicht, dass die gumentation der Parteien zu berücksichtige liche Ausführungen in ihren Stellungnahm pflichtet, sich tatsächlich damit auseinander

78. Das Sekretariat brachte den Parteier der Versendung des Antrags detailliert zur

150 BGE 126 I 19 ff., insbes. 24 f. E.2 e und f: Ine von der Anklageschrift abweichende rechtliche einen Angeklagten wegen unangemessener Ge der Anklageschrift nicht zur Last gelegt hat. U hörsverletzung an, weil der Angeklagte nicht mi rechnen musste und die unterlassene Anhörunc auf die Verteidigungsrechte hatte. Der Angeklac anbringen können, die die rechtliche Würdigunt 185 E. 1a; BGE 115 IA 94, 96 E. 1b; WALDMAN? SUTTER (Fn 147), in: Kommentar VwVG, Art. 2¢ waltungsverfahren, 187, N 530.

152 Vgl. bereits Urteil des BGer 2A.492/2002 vom 1 Liestal (EBL)/ Watt Suisse u.a.; Urteil des BV Koch AG/WEKO, wo das Bundesverwaltungsg einer Tatsache nicht die Frage des rechtlichen sei; vgl. auch Urteil des BVGer B 8404/2010 vor

SCHWANK, in: Praxiskommentar zum Bundesge berger (Hrsg.), 2009, Art. 35 N 3, 17; KOLZ/HANE

Offfentliches Verfahrensrecht, 2015, 66 N 244 Art. 35 N 3, 17; KOLZ/HANER/BERTSCHI (Fn 149),

155 Vgl. WALDMANN/BICKEL (Fn 144), in: Praxiskomn

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fene vor überraschender Rechtsanwendung zu sh selbst von der Anhörung zu einer veränderten wenn die veränderte rechtliche Würdigung übergsrechte haben konnte.'?!

1 rechtlichen Gehör hat das Bundesverwaltungs- Kartellrecht bestätigt. Das Bundesverwaltungsgeliches Gehör [...] grundsätzlich auf rechtserhebliin werden gemäss Bundesverwaltungsgericht nur Würdigung angehört, wenn sich die Rechtslage nessenspielraum besteht oder die Behörden sich ndung die Parteien nicht rechnen mussten .*'”?

2n steht mit einem weiteren Bestandteil des An- ısammenhang: das Recht auf Begründung einer sind Verfügungen u.a. zu begründen. Eine Beffenen die wesentlichen Argumente der Behörde is der Sache anfechten können. Es sind mindesfür die Behörde entscheidend waren.‘*? Dabei ist h, dass sich die Behörde mit allen Parteistanddes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt. heid wesentlichen Punkte beschränken. 1‘

> WEKO , alle erheblichen und rechtzeitigen Voregriff „Vorbringen“ beinhaltet vor allem Sachbe- , rechtliche Parteiäusserungen sind vom Begriff hren, Einwendungen und Einreden handelt. Das > Behörden verpflichtet wären, die rechtliche Arn. Konkret steht es den Parteien zwar frei, rechten zu machen; die WEKO ist jedoch nicht verzusetzen. 15

ı den aus seiner Sicht erstellten Sachverhalt mit Kenntnis. Die Parteien hatten vier Monate Zeit,

inem Strafverfahren hatte das beurteilende Obergericht eine Beurteilung und Würdigung vorgenommen. Konkret hatte es schwindigkeit verurteilt, obwohl der Staatsanwalt ihm dies in nter diesen Umständen nahm das Bundesgericht eine Get der Verurteilung wegen unangemessener Geschwindigkeit | zu der verschiedenen rechtlichen Wirkung eine Auswirkung jte hätte namentlich zusätzliche Argumente zum Sachverhalt y des Obergerichts in Frage gestellt hätten. BGE 116 V 182, W/BICKEL (Fn 144), in: Praxiskommentar VwVG, Art. 30 N 20; ı N 12 und Art. 30 N 1; KOLZ/HANER/BERTSCHI (Fn 149), Ver-

7.06.2003, RPW 2003/3, 699 f., E. 3.2.3, Elektra Basel-land Ger B-8430/2010 vom 23. September 2014, E. 3.1.6, Paul ericht festhielt, dass die abweichende rechtliche Würdigung | Gehörs beschlage, sondern eine materiellrechtliche Frage n 23. September 2014, E. 3.1., SFS/Unimarket AG/WEKO.

-. 4.1; BGE 129 | 232, 236 E. 3.2; FELIX UHLMANN/ALEXANDER setz über das Verwaltungsverfahren, Waldmann/Weissen- -R/BERTSCHI (Fn 149), Verwaltungsverfahren, 218, N 630.

3, E. 4.1; REGINA KIENER/BERHARD RÜTSCHE/MATTHIAS KUHN, UHLMANN/SCHWANK (Fn 153), in: Praxiskommentar VwVG, Verwaltungsverfahren, 218, N 630.

ventar VwVG, Art. 32 N 7.

eine Stellungnahme zu erarbeiten und einz ren Standpunkt mündlich vor der WEKO vc geändert. Die WEKO fällte ihren Entscheid halt, den vorliegenden Beweismitteln und d che Würdigung des Sachverhaltes durch d Sekretariats vom Mai 2014 überein und ut kündigten Normen. Die Rechtsanwendung Die Anwendung der hier einschlägigen No spielraum mit sich.

79. Aus diesen Gründen sind die Partei nicht anzuhören; der Anspruch auf rechtlich Ermessen der WEKO, inwieweit sie dennoc eingeht.

B.2.2 Tatsachenbehauptungen in den.

80. Die schriftlichen und mündlichen Part handen der WEKO enthalten stellenweise hinweisen noch von Beweisanträgen oder E lichen Behauptungen ist im Rahmen der B gen.'56

B.3 Gemeinsame Gremien und |

81. Beweisthema der folgenden Abschni rensparteien. Diese Hintergrundinformatior aufgeführten Beweise zu den wettbewerbs gen (B.5, Rz 795 ff.) korrekt zu würdigen.

82. Zuerst wird das Verhältnis innerhalb c den die Beziehungen zwischen dem SGVS| (B.3.2.1, Rz 160 ff.) und der „Kooperation Drittens werden die Gremien „Berner Unter Kommission“ (B.3.4, Rz 234 ff.) vorgestel zwischen Sanitas Troesch und CRH (B.X (B.3.5.2, Rz 250 ff.) sowie zwischen Sal Schliesslich wird der institutionalisierte Info teien im Rahmen der Interessensgemeinsc ff.).

B.3.1 Der Schweizerische Verband der B.3.1.1 Verbandsgeschichte

B.3.1.1.1 Beweisthema

83. Im Folgenden wird Beweis darüber ge laufe der jüngeren Verbandsgeschichte SGVSB verfolgte.

156 Das Bundesgericht misst schriftlichen Behauptt gungskraft zu.

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ureichen. Ferner erhielten sie die Möglichkeit, ihrzutragen. Der Sachverhalt hat sich seither nicht gestützt auf den im Antrag genannten Sachveren Parteivorbringen zum Sachverhalt. Die rechtliie WEKO stimmt mit derjenigen des Antrags des nfasst die in der Untersuchungseröffnung angeim vorliegenden Fall ist also nicht überraschend. rmen bringt keinen ungewöhnlichen Ermessensen zu ihren abweichenden Rechtsauffassungen es Gehör wird dadurch nicht verletzt. Es liegt im h auf einzelne rechtliche Vorbringen der Parteien

Stellungnahmen

eistellungnahmen gemäss Art. 30 Abs. 2 KG zu- Tatsachenbehauptungen, die weder auf Belege eweisofferten begleitet sind. So gearteten schrifteweiswürdigung entsprechend Rechnung zu tra-

Beziehungen der Verfahrensparteien

tte sind die Beziehungen zwischen den Verfahen sind notwendig, um die im nächsten Kapitel rechtlich relevanten Ereignissen und Auswirkunles SGVSB aufgezeigt (B.3.1). Als nächstes wer- B und Sanitas Troesch im Rahmen des SGBVSB Sanitär Schweiz“ (B.3.2.2, Rz 186 ff.) analysiert. nehmen“ (B.3.3, Rz 224 ff.) und „Marktordnungs- It. Viertens werden die bilateralen Beziehungen .5.1, Rz 243 ff.), Sanitas Troesch und Sabag Jyag und Innosan aufgezeigt (255, Rz 263 ff.). rmationsaustausch zwischen den Verfahrensparhaft Datenverbund ausgeleuchtet (B.3.7, Rz 271

'Sanitären Branche (SGVSB)

führt, welche Unternehmen dem SGVSB im Verangehörten und welchen Verbandszweck der

ıngen in BGE 105 IV 189, 193 E 2d keine erhöhte Überzeu-

B.3.1.1.2 Beweismittel und Beweiswürc

84. Den Wettbewerbsbehörden liegen die

  • die Protokolle der Generalversammlut

  • die Protokolle der Vorstandssitzungen

- die früheren und zur Untersuchungs: aussagen.

85. Der SGVSB‘%’ wurde 1912 als Verein band vereinigt die folgenden Unternehmen |

  • Bringhen (seit 199419),

  • Burgener (seit 2006'60),

  • die Richner, Gétaz, Regusci (alle CRF

- die Hug Baustoffe AG, (das Unterneh der Untersuchung, bei und war im be: gegen dieses Unternehmen keine Unt

- Innosan (seit 2006"*"),

- Kappeler (seit 19931®),

- Sabag (seit vor 196369),

- Sanidusch (seit 2004'%),

  • San Vam (seit 2008'65, mittlerweile au

  • Spaeter (ehemalige Joos Stahl; seit 1

86. Bis 1995 war Sanitas Troesch Mitglie dem Verband aus.'®” Der CEO von Sanita 1988 bis 1992/1993 im Vorstand des SGVS

87. Als Verbandszweck sahen die Statut zung sowie einheitliche Verkaufs- und Zahlı Sinne vor. Die Tatigkeit und Verpflichtunger Schweiz und Liechtenstein beschrankt:

Art. 2

157° Schweizerischen Grosshandelsverbandes der de la Branche Sanitaire USGBS.

158 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Deze 159 Act. 354, 5.

160 Act. 354, 134, 141 ff.

161 Act. 354, 134, 141 ff.

162 Act. 354, 5.

163 Act. 372.38, Anhang Verbandsstatuten (Gentler 164 Act. 354, 134.

165 Act. 354, 163.

166 Act. 358, 976.

167 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 6.

168 Act. 55, Zeile 19.

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ligung

folgenden Beweismittel vor:

1g des SGVSB zwischen 1998 bis 2011,

des SGVSB zwischen 1999-2011,

eit aktuellen Statuten des SGVSB sowie Parteiim Sinne von Art. 60 ZGB'?® gegründet. Der Ver- Unter einem Dach:

1, Verbandsbeitritt aller vor 1990),

men trat dem Verband 2013, also nach Eröffnung schriebenen Sachverhalt nicht involviert, weshalb ersuchung eröffnet wurde),

sgetreten), _ Januar 2011).'6

>d des SGVSB, dann trat das Unternehmen aus s Troesch war nach eigenen Angaben zwischen B.168

en bis zum 24. März 1964 u.a. die Preisfestset- ıngskonditionen für Sanitärapparate im weitesten 1 der SGVSB-Mitglieder waren auf das Gebiet der

Sanitären Branche SGVSB = Union Suisse des Grossistes

mber 1907 (SR 210).

nen’s Agreement 5.12.1963).

L‘ Union a pour objet de sauvega unissant et de defendre et d’enco poratifs. Elle cherche a atteindre c

a) des conventions avec prod

b) la fixation et l’observation de vente et de paiement unifoı

c) la création et la garantie d reglementees et l’emp&cheme

[...]

L’activité de l'Union et l’engagem ment au_territoire de la Confeder: tenstein et materiellement aux a large. '®9 (Hervorhebungen beigefi

88. Sofern sich die Mitglieder den Verban ternehmen eine Basisbusse in der Höhe voı Verkaufspreises der Verbandspreise für je war es den Verbandsmitgliedern untersagt, unter dem Marktpreis zu verkaufen und e Mitglied die vorgegebenen Preise und Kon« doppelt so hoch ausfallen wie beim ersten kommen, während einem die Pflichtverletz' von 25 % gutgeschrieben werden sollte:

Art. 38

En cas de violation des prix et co court une amende de base de Fr. 25 % du prix de vente fixe par I’Ur reil vendu ou offert.

L’offre ou la vente d’articles dont | celui en usage sur le marché, de de certaines articles, dans le des vee qu’on n’aurait pu le faire en ment interdites. Elles donnent le ı ventionnelle sur le montant total d

Si un membre ayant déja commis et conditions conventionnels dans de la proposition de l’amende ot tionnelle passée en force de chc sera doublée.

L’amende de base revient a la c. de 25 % est adjugée au membre larité est signalée par plusieurs m revient en parts égales.'7° (Hervoı

169 Act. 372.38.

170 Act. 372.38.

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rder les inter&ts de ses membres en les urager les interäts professionnels et cor- e but en particulier par :

ucteurs et consommateurs ;

de prix de vente ainsi que de conditions ‘mes obligatoires ;

e conditions de vente et de concurrence nt de la concurrence deloyale ;

ent de ses membres sont limites localeation suisse et de la Principauté de Lichppareils sanitaires dans le sens le plus

igt)

dspreisen widersetzten, musste das fehlbare Un- 1 CHF 200.- und eine Zusatzbusse von 25 % des den verkauften Sanitärapparat bezahlen. Zudem Artikel, deren Quote nicht festgelegt worden war, inen Minimalpreis zu unterschreiten. Sofern ein litionen erneut verletzten sollte, würde die Busse Mal. Die Basisbusse sollte dem SGVSB zu Gute ung anzeigenden Unternehmen die Zusatzbusse

nditions en viqueur, le membre fautif en- 200.— et une amende supplémentaire de 1ion (prix M), payable pour chaque appa-

e taux n’est pas fixé, a un prix inférieur a m&me que la violation des prix minima sein d’ obtenir une commande plus éleobservant les prescriptions, sont strictedroit a l'Union de calculer l'amende con- e l’offre ou de la livraison.

; une infraction, viole A nouveau les prix ‚les trois mois suivant la reconnaissance

ı la condamnation a une peine convense jugee, ’amende mentionnée a l’al 1

isse de l’Union ; l’amende additionnelle ayant annonce l’infraction. Si une irréguembres, ils recevront le montant qui leur "hebungen beigefügt)

89. Zudem wurde am 5. Dezember 1963 ı von Filialeröffnungen“ zwischen den dam: Sanitas Troesch bzw. damals noch Sanita diesem Gentlemen’s Agreement hatten die Öffnung neuer Filialen 12 Monate vor Betrie dung war eine Generalversammlung einzu Massnahmen zur Beibehaltung geordneter Gemäss Parteiangaben blieb „das Kartell“ v auch aus dem Umstand, dass am 18. Mai 1 1993 die Kappeler AG sowie 1994 die Brir Beide Unternehmen wurden bis dahin als s den Verbandsmitgliedern unter Druck geset

90. Es gibt keinen Grund an der Richtigk zu zweifeln. Ferner besteht kein Zweifel ar Die Beweismittel wurden anlässlich der Hau den Räumlichkeiten der Parteien sichergest

B.3.1.1.3 Stellungnahmen der Parteien

91. Die Parteien bestreiten diesen Sachv geaussert.

B.3.1.1.4 Beweisergebnis

92. Es ist bewiesen, dass der SGVSB bis Der Verbandszweck bestand darin, Verkat Schweiz und Lichtenstein festzulegen. Bei

glieder gebusst. Die Eröffnung neuer Filiale der die ,neu geschaffene Lage und Massn. verhaltnisse“ besprechen konnten. Der he kann nicht losgelöst von der Verbandsvergz der Folge auch dargestellt, ob und inwiefer führt haben, dass der Wettbewerb auf dem |

B.3.1.2 Verbandszweck

B.3.1.2.1 Beweisthema

93. In diesem Abschnitt führen die Wettb bandszweck des SGVSB. B.3.1.2.2 Beweismittel und Beweiswürc

94. Bezüglich des Verbandszwecks des S

- die Statuten vom 18. Mai 1994,

'71! Act. 372.38, Anhang Verbandsstatuten (Gentler

auch VKKP 1991/2, 29 ff., Die Wettbewerbsvert

173 Act. 372.39.

174 Act. 63, Zeile 187 ff.; Act. 72, Zeile 12 f., 223 f.,

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ein „Gentlemen’s Agreement über die Anmeldung ligen Marktteilnehmern (wozu auch Sabag und s und Troesch gehörten) geschlossen. Gemäss Mitgliederunternehmen dem Verband u.a. die Erbsaufnahme zu melden. Nach einer solchen Melberufen, an der die „neu geschaffene Lage und *- Konkurrenzverhältnisse zu besprechen“ war.'”! on ca. 1990 bis 1994 erhalten."”* Dies ergibt sich 994 neue Verbandsstatuten in Kraft traten!’? und ighen AG in den SGVSB aufgenommen wurden. ogenannte „Wilde“ (Nichtverbandsmitglieder) von zt und zum Teil nicht beliefert.1”4

eit der zitierten Protokollstellen und der Statuten | der Echtheit der aufgeführten Statutenauszüge. isdurchsuchungen von Sekretariatsmitarbeitern in ellt.

und deren Wurdigung

erhaltsabschnitt nicht. Sie haben sich dazu nicht

‚in die Neunzigerjahre als Kartell organisiert war. ifspreise und Verkaufskonditionen im Gebiet der Nichteinhaltung dieser Vorgaben wurden die Mitn war dem Verband zu melden, damit die Mitglieahmen zur Beibehaltung geordneter Konkurrenzutige Verbandszweck und seine Funktionsweise ingenheit analysiert werden. Insbesondere wird in n alte Strukturen und Handlungsweisen dazu ge- Markt für Sanitärgrosshandel beschränkt wurde.

ewerbsbehörden Beweis über den aktuellen Verligung

GVSB liegen als Beweismittel

nen‘s Agreement 5.12.1963).

58, Vorstandsprotokoll 1/2003, 384; Act. 60, Zeile 22 f.; vgl. jältnisse im Sanitärgewerbe.

264 f.

  • das Leitbild des SGVSB vom 7. Febru

  • die Aussagen des Verbandssekretärs

95. Gemäss Statuten vom 18. Mai 1994 ( der Verbandszweck darin:

Art. 2

Der Verband bezweckt, die geme fassend zu fördern.

Zu diesem Zweck nimmt er alle A ressen seiner Mitglieder dienen ut tiger als die einzelnen Mitglieder e

Zu diesen Aufgaben gehört name:

a) die Vertretung der gemeinsar Lieferanten, Abnehmern, anc den Behörden und der Öffent

b) die Information der Mitglieder

c) die Herausgabe eines Sortim

d) die Öffentlichkeitsarbeit für di

- die Förderung der Rationalisi in der Sanitärbranche.'’5 (He

96. Gemäss dem Leitbild des SGVSB vor fend die Möglichkeit seiner Mitglieder, a sein.“'7” Zu diesem Zweck:

a) ermöglicht er seinen Mitglie« gerungen

b) stärkt er die Markposition sei und gegenüber andern Absat

d) baut er seine Bedeutung al handels ausl...]'7°?(Hervorhek

97. Der SGVSB will seinen Mitgliedern K möglichen, indem er Dienstleistungen erbr glieder „unterstützen, ergänzen oder ersetz:

- [..] Führung und Weiterent\ tenverwaltung (inkl. Verwaltt stellung der Ubertragungsfah

175 Act. 372.39.

176 Am 23.6.2000 war das neue Leitbild des SGVS in die Vernehmlassung geschickt worden, Act. <

177 Act. 372.42, 1. 178 Act. 372.42, 1.

179 Act. 372.42, 2, C.a.

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ar 2001 sowie anlässlich seiner drei Einvernahmen vor.

zuletzt geändert am 14. November 2002) besteht

insame Interessen seiner Mitglieder umufgaben wahr, die den gemeinsame Inte- ıd die er wirkungsvoller und kostengünsrfüllen kann.

ntlich:

nen Interessen der Mitglieder gegenüber lern Verbänden und Interessengruppen, lichkeit;

und der Partner der Sanitärbranche;

entskataloges der Sanitärbranche;

e Sanitärbranche;

erung und eines hohen Qualitätsniveaus rvorhebungen beigefügt)

n 7. Februar 200177 verbessert der SGVSB „lauuf dem Sanitärmarkt nachhaltig erfolgreich zu

lern Kostensenkungen und Gewinnsteiner Mitglieder innerhalb des Fachkanals zkanälen [...]

s Interessenvertretung des Sanitärfachungen beigefügt)

osteneinsparungen und Gewinnsteigerungen eringt, welche die Geschäftstätigkeiten seiner Mit- 2n."179 Dazu gehören:

vicklung einer gemeinsamen Stammdaing der Sonderprogramme) und Sicherigkeit der Daten.

B in der GV zwischen den Mitgliedern diskutiert worden und 54, 48 ff.

- [...] Sicherstellen und Weiter stellung von gedruckten und talogen, Massskizzenbtchleit

- [...] Unterstützung der Mitglie de im überarbeiteten Leitbild vorhebungen beigefügt)

98. Gemäss dem SGVSB-Verbandssekr: gemeint, dass gewisse Leistungen gemeins sage beziehe sich vor allem auf die Stam nebst technischen Angaben, wie z.B. ein F mer des Herstellers und die Produktmasse, ausführlich B.5.5.1, Rz 1820 ff.). Bezüglich Lemma) gab er zu Protokoll, die Unterstüi Nettopreise hochzurechnen. Zudem sei der

99. Die Marktposition der Mitglieder inne Absatzkanälen will der SGVSB stärken, ind:

- [...] regelmässige Kommunik nern, namentlich Endkunden ten, Sanitärplanern, Fachpre Organisationen

- [...] Sicherstellung einer Spit: formatik (insbesondere Dater

- [...] Sicherstellen, dass die freundliche im Markt gescha können

- [...] Verfassen und Platziere Markten zur Bedarfsweckung

- [...] Herstellen und Vertreibe Bedarfslenkung zum Sanitärf:

- [...] Betreiben und Ausbauei und Sanitarprofis und Unterst

- [..] enge Zusammenarbeit n den Bereichen Informatik un gemeinsamen Auftritts des | bungen beigefügt)

100. Die Bedeutung als Interessenvertretu gendermassen ausbauen:

- [...] Gewinnung und Haltunc Sanitärfachhändler als Mitglie

180 Vgl. Act. 372.42, 2, C.a. und Act. 372.41, 2, C.a 181 Act. 60, Zeile 145 ff.

182 Act. 60, Zeile 140 ff.

183 Act. 372.42, 2 f., C.b.

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entwickeln des Know-hows für die Herelektronischen Firmen- und Gruppenka- 1 etc.

der bei der Kalkulation (dieser Satz wur-

[...]

stär [...] ist mit Gewinnsteigerung (Rz 96 lit. a) ‚am günstiger erbracht werden könnten. Die Pasmdatenverwaltung'®' (die Stammdaten enthalten -oto des Produkts, die dazugehörige Artikelnumauch die Produktpreise; vgl. zu den Stammdaten der Unterstützung bei der Kalkulation (Rz 99, 3. zung der Kalkulation habe darin bestanden, die Europreis abgeklärt worden. "8?

arhalb des Fachkanals und gegenüber anderen 2m er die folgenden Dienstleistungen anbietet:

ation/Kontakte mit allen relevanten Part- ‚ Installateuren, Absatzmittlern (Architeksse), Sanitärherstellern, Verbänden und

zenposition der Mitglieder im Bereich Inverwaltung und Datenkommunikation)

Mitglieder ihren Abnehmern kundentzte Kataloge etc. zur Verfügung stellen

n von Presseartikeln in den relevanten und -lenkung zum Sanitärfachhandel

an eines Bad-Buches mit CD-ROM zur achhandel

n einer SGVSB-Website für Endkunden ützung der Mitglieder im Bereich Internet

it allen Fachkanalpartner (namentlich in d Kommunikation) und Förderung eines -achkanals gegen aussen'®? (Hervorheing des Sanitärfachhandels will der Verband fol-

} aller wichtigen in der Schweiz tätigen der

- [...] regelmässige Kommunik nern, namentlich Installateur planern, Fachpresse), Sanité onen

- [...] Teilnahme und aktive N branchenwichtigen Gremien"

101. Es gibt keinen Grund die grundsätzlicl anzuzweifeln. Demnach besteht der Haupt: gemeinsamen Datenverwaltung und der I bandssekretär bestätigt.'®° Ferner will der kunden, Herstellern und Abnehmern auftret aussen (Endkunden und Sanitarprofis), mc beitragen und deren Marktposition stärken der Kalkulation (vgl. dazu weiter unten B.5. 1980 ff.).

102. Aus alledem folgt, dass der Verband Aufgaben innehatte, sondern Einfluss auf di

B.3.1.2.3 Stellungnahmen der Parteien

103. Sabag bringt vor, die Wettbewerbsbe einem Dienstleistungsbetrieb entwickelt hak wie Sabag CHF [1-2 Mio.] Administrations- Vorbringen mit einem Jahresbericht und e ler’®’, Burgener"®® und Innosan'®® geben ar kleinen Verbandsmitglieder in der Stammc Parteien als „kostengünstig“ empfänden.

104. Mit Bezug auf die von Sabag zitierten liegende Untersuchung am 22. November suchten die Wettbewerbsbehörden den Ver te und Abrechnungen, welche zwei Jahre kommt daher bereits ein geringer Beweiswe

105. Was den Inhalt der zitierten Beweisı zweck zu beweisen. Erstens ist unbestritte: geführt hat und dies ein zentraler Punkt sei 2013 die Datenverwaltung wieder, wie sie z tergeführt wurde. Drittens ändert die blos: Dienstleistung nichts am Beweisergebnis, ı Aufgaben innehatte.

106. Sabag substantiiert ihr Vorbringen, s Personalkosten ein, nicht. Erstens kann mit legt werden, wie hoch die Einsparungen vo so bis im Jahr 2011, waren. Zweitens gibt $

184 Act. 372.42, 3, C.d. 185 Act. 560, Zeile 49 ff.

186 Act. 892 Rz 38. 187° Act. 877, Rz 12. 188° Act. 876, Rz 12. 189 Act. 890, Rz 12.

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ation/Kontakte mit allen relevanten Parten, Absatzmittlern (Architekten, Sanitärrherstellern, Verbänden und Organisatilitarbeit von Verbandsvertretern in allen 44 (Hervorhebungen beigefügt)

ne Richtigkeit der vorliegenden Urkundenbeweise zweck des Verbands seit mindestens 2002 in der terstellung von Katalogen, was auch der Ver- Verband als Interessenvertreter gegenüber Enden. Er zielt auf einen gemeinsamen Auftritt gegen ychte zu der Gewinnsteigerung seiner Mitglieder . Schliesslich unterstütze er seine Mitglieder bei 5.1, Rz 1937 ff.; B.5.5.7, Rz 1962 ff.; B.5.5.8, Rz

auch nach 2002 nicht nur wettbewerbsneutrale as Marktgeschehen nahm.

und deren Würdigung

hörden hätten ignoriert, dass sich der SGVSB zu je. Die Artikelbewirtschaftung lasse Händlerinnen und Personalkosten einsparen. Sie stützt dieses ine Abrechnung aus dem Jahr 2013.16 Kappe- 1, der Hauptzweck des Verbands bestehe für die latenverwaltung und den Katalogen, welche die

Beweismittel ist vorab festzustellen, dass die vor- 2011 eröffnet wurde. Mit anderen Worten unterbandszweck vor diesem Zeitpunkt. Jahresberich- : nach Untersuchungseröffnung erstellt wurden, rt zu.

nittel betrifft, sind sie untauglich den Verbandsn, dass der SGVSB eine Stammdatenverwaltung ner Tätigkeit war. Zweitens gibt der Jahresbericht wei Jahre nach der Untersuchungseröffnung weise Bezeichnung der Stammdatenverwaltung als Jass der Verband nicht nur wettbewerbsneutrale

je spare CHF [1-2 Mio.] an Administrations- und der Abrechnung aus dem Jahr 2013 nicht dargen Sabag während der Untersuchungsperiode, al- Sabag weder eine Stelle im genannten Jahresbe- richt an, auf die sie ihre Behauptung stützt, Sabag legt auch keine betriebsinternen Abr Drittens legt Sabag nicht dar, inwiefern dac periode bewiesen sein soll. Schliesslich wi weisergebnis der Wettbewerbsbehörden nic

107. Die Vorbringen von Kappeler, Burgen tiiert. Vielmehr begnügen sich die Parteien | en kostengünstig gewesen. Selbst wenn rv ändert dies nichts am Beweisergebnis, das werbsneutral war.

B.3.1.2.4 Beweisergebnis

108. Es ist bewiesen, dass der Hauptzwec meinsamen Datenverwaltung und der Hers dass der Verband als Interessenvertreter mern auftreten wollte. Es ist bewiesen, das glieder beitragen und deren Marktposition Mitglieder bei der Kalkulation. Damit steht 1 schehen nehmen wollte und sich nicht neutt

109. Die genau Ausgestaltung dieses Einfl wirkungen auf den Wettbewerb auf dem h nachfolgenden Erläuterungen (s.u. B.5.2, R

110. Als nächstes wird die Tätigkeit der | ständnis des Sachverhaltes ist der Beschrie

B.3.1.3 Die Organe des Verbands

B.3.1.3.1 Beweisthema

111. Die Wettbewerbsbehörden führen an nen der SGVSB bestand und welche Funkt werden, wie die Organe zusammengesetz Teilnehmer der Sitzungen waren. Schliessl grad die Geschäftsführung und die Datenve B.3.1.3.2 Beweismittel und Beweiswürc

112. Die anschliessenden Ausführungen st - aktuelle Statuten des SGVSB,

  • die Statutenänderung aufgrund des Zı

  • die Statuten des SGVSB in der Versic

  • die Abstimmungsresultate vom 9. Sep

  • die Protokolle der Preiskommission vc

  • die Protokolle der Kalkulationskommis

- die Protokolle der Sortimentskommiss

- das Pflichtenheft der Sortimentskomrmr

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noch erklärt sie, wie sie diese Summe berechnet. echnungen vor, welche ihre Behauptung stützen. Jurch der Verbandszweck in der Untersuchungs- Jersprechen die Vorbringen von Sabag dem Beht und gehen folglich ins Leere.

er und Sanidusch werden ebenso wenig substannit dem Hinweis, die Leistungen des SGVSB seilan von der Richtigkeit dieser Angaben ausgeht, s der Verbandszwecke des SGVSB nicht wettbe-

+k des Verbands seit mindestens 2002 in der getellung von Katalogen bestand. Es ist unstreitig, gegenüber Endkunden, Herstellern und Abnehss der Verband zur Gewinnsteigerung seiner Mitstärken wollte. Schliesslich unterstütze er seine est, dass der Verband Einfluss auf das Marktgeal im Wettbewerb verhielt.

usses auf das Marktgeschehen und dessen Aus- Narkt fur Sanitärgrosshandel ist Gegenstand der z 797 ff.;B.5.3, Rz 1769 ff.; B.5.5, Rz 1820 ff.).

Organe des Verbands untersucht. Für das Verb der Funktionen der einzelnen Organe zentral.

schliessend Beweis darüber, aus welchen Orgaionen diese Organe hatten. Ferner soll bewiesen t waren, wie häufig sie sich trafen und wer die ich wird Beweis über den Professionalisierungsrwaltung des SGVSB geführt.

ligung

utzen sich auf die folgenden Beweismittel:

Jsammenschlusses von ,,Gétaz und Richner“, n von 1934,

tember 2010,

InN 1996 bis 1997,

sion von 1998 bis 2000,

ion von 2001 bis 2011,

ission,

  • das Pflichtenheft der Kommission für |

  • die Vorstandsprotokolle von 1999 bis

  • die Protokolle der SGVSB-Generalver

  • die Protokoll der Sitzungen der Koope

- die Fragebogenantworten des SGVSI lichen des SGVSB und dem Verbands

113. Der SGVSB hat gemäss Verbandsste tionsweise nachfolgend der Reihe nach dar

i. die Generalversammlung; ii. der Vorstand; iii. die Kommissionen; iv. der Sekretar;

V. die Revisionsstelle

(i) Die Generalversammlung

114. Artikel 13 der Statuten regelt die Zu: Festsetzung und Änderung der Statuten (Z cher Organmitglieder inklusive deren Präsi über die Aufnahme und den Ausschluss vol sämtliche Anträge des Vorstands und der | Statuten oder Beschlüssen (Ziff. 10, 12). S ralversammlung und den Jahresbericht." < des Budgets und der Jahresrechnung (Ziff. die Beschlussfassung über die Auflösung de

115. Die Generalversammlung findet einn sammlungen werden nach Bedarf einberufe werden, wenn ein Viertel der Mitglieder die sich mittels schriftlicher Vollmacht vertreten re Mitglieder vertreten darf (Art. 16). Bei W absolute Mehr der abgegeben Stimmen ent ein qualifiziertes Mehr von 60 % der Stimm lich durchgeführt werden können (Art. 15 A anwesend oder vertreten sein, damit die Ge

116. Die Stimmkraft jedes Mitglieds bemi täreinkaufsumsatz, wobei als Sanitäreinkau lern getätigte Einkaufsvolumen gilt. Der Vo tärhersteller und regelt die Einzelheiten. Zi Stimmkraft der Teuerung und wesentlichen 19 Abs. 1, 3 u. 4). Das Sekretariat gibt der nen Mitglieder bekannt. (Art. 19 Abs. 5).

117. Seit dem 3. September 2007 verteilte

190 Act. 372.39.

191 Act. 355, 31, 47, 68, 90, 108, 125, 145, 164, 18.

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Jatenmanagement und Technik,

2011,

sammlung von 1998-2011,

ration Sanitär Schweiz von 1998 bis 2011,

3, Parteieinvernahmen mit dem Datenverantwortssekretar.

ituten'®° fünf Organe, deren Aufgaben und Funk- Jestellt werden:

ständigkeit der Generalversammlung. Neben der iff. 1) ist sie für die Wahl und Abberufung samtlidenten (Ziff. 3-7) verantwortlich. Sie entscheidet 1 Mitgliedern (Ziff. 2). Zudem beschliesst sie über Mitglieder sowie weitere Geschäfte nach Gesetz, o genehmigt sie jeweils die Protokolle der Geneschliesslich ist sie zuständig für die Genehmigung 8), die Entlastung der Organe (Ziff. 9) sowie für 2s Verbands.

val im Jahr statt. Ausserordentliche Generalveran (Art. 14 Abs. 1 u. 2) und müssen durchgeführt Ss verlangt (Art. 15 Abs. 2). Jedes Mitglied kann lassen, wobei ein Mitglied höchstens zwei weiteahlen hat jedes Mitglied eine Stimme, wobei das scheidet (Art. 18). Bei Abstimmungen entscheidet en (Art. 19 Abs. 6), wobei Abstimmungen schriftbs. 1). Mindestens die Hälfte der Stimmen muss neralversammlung beschlussfähig ist (Art. 17).

sst sich bei Abstimmungen nach seinem Sanifsumsatz das mit den wichtigsten Sanitärherstelrstand bestimmt die zu berücksichtigenden Saniudem kann er die Skala für die Bemessung der Veränderungen der Preisordnung anpassen (Art. 1 Mitgliedern alljährlich die Stimmkraft der einzelsich die Stimmkraft wie folgt (Art. 19 Abs. 2):

3, 208.

Bis zu 2 % Anteil am gesamten Sanitär: Bis zu 2-4 % Anteil am gesamten Sanit Bis zu 4-6 % Anteil am gesamten Sanii Bis zu 6-10 % Anteil am gesamten Sar Bis zu 10-20 % Anteil am gesamten Se Bis zu 20-30 % Anteil am gesamten Se Bis zu 30-40 % Anteil am gesamten Se Bis zu 40-50 % Anteil am gesamten Se Bei über 50 % Anteil am gesamten San

118. Konkret war die Gewichtsverteilung | gendermassen ausgestaltet:

CRH (Richner, Gétaz, Regusci) SABAG

Bringhen

Innosan

Kappeler

Sanidusch

Burgener

San Vam

Spaeter (ab 01.01.2011)

Total ab 2011: Total bis 2011:

Qualifiziertes Mehr von 60 % ab 2011 Qualifiziertes Mehr von 60 % bis 2011

119. Die sechs marktanteilsmässig kleinste Burgener, San Vam, Spaeter — verfügten dazu unten Rz 2015 ff.), weshalb sie bei Stammdatenverwaltung betrafen, nur gem sich diesbezüglich de facto lediglich vier Ak Stimmen), Bringhen (7 Stimmen) und die klı Wahlen galt das Kopfstimmrecht (Art. 18 S Mehr von 60 % der Stimmen (Art. 19 Statute

120. Mit Bezug auf die Kataloge und die S Unternehmen, welche je einzeln nur über 4 wirkten, keine qualifizierte Mehrheit erringe Bei allenfalls umstrittenen Abstimmungen | Unterstützung von Sabag und Bringhen ode anderen drei Abstimmungsblöcke. Die G nicht Entscheide eines grossen Mitglieds di zung der anderen Mitglieder, um eine Met Jedem Abstimmungsblock kam also eine er

121. Eine detaillierte Darstellung der Bete Generalversammlungen zwischen 1998 bis

12 Act. 372.40, 3.

13 Act. 372.07, Abstimmungsresultate RS 53/2010

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einkaufsumsatz: 4 Stimmen

äreinkaufsumsatz: 5 Stimmen äreinkaufsumsatz: 6 Stimmen itäreinkaufsumsatz: 7 Stimmen nitäreinkaufsumsatz: 8 Stimmen

nitäreinkaufsumsatz: 10 Stimmen nitäreinkaufsumsatz: 13 Stimmen nitäreinkaufsumsatz: 17 Stimmen itäreinkaufsumsatz: 22 Stimmen'?

m Verband bis zur Untersuchungseröffnung fol-

22 Stimmen 8 Stimmen 7 Stimmen 4 Stimmen 4 Stimmen 4 Stimmen 4 Stimmen 4 Stimmen 4 Stimmen

61 Stimmen 57 Stimmen

36.6 Stimmen 34,2 Stimmen'?

ın Unternehmen - Innosan, Kappeler, Sanidusch, bis 2012 Uber einen gemeinsamen Katalog (vgl. Angelegenheiten, welche die Kataloge und die einsam abstimmen konnten. Dadurch ergaben stimmungsblöcke: CRH (22 Stimmen), Sabag (8 einen Unternehmen (insgesamt 24 Stimmen). Bei tatuten) und bei Abstimmungen ein qualifiziertes N).

tammdatenverwaltung konnten die sechs kleinen Stimmen verfügten, selbst wenn sie zusammenin (insgesamt 24 von 36.6 benötigten Stimmen). yrauchten sie folglich entweder die gemeinsame ar diejenige von CRH. Entsprechendes gilt für die eneralversammlungsbeschlüsse stellten folglich ar, sondern jedes Mitglied bedurfte der Unterstütirheit an der Generalversammlung zu erreichen. itscheidende Bedeutung zu.

iligung der verschiedenen Unternehmen an den 2011 ist in Anhang G.1 aufgeführt.

(ii) Der Vorstand

122. Der Vorstand setzt sich aus mindeste glieder das Amt des Präsidenten bzw. des lung wählt den Präsidenten und die Ubriger Der Vorstand ist ermächtigt, ein Vorstands che Vorstandsmitglieder sind beliebig wiede

123. Der Vorstand ist gegenüber allen Orc versammlung weisungsbefugt (Art. 21 Abs des Verbands und sorgt für die Erfüllung dé ausgeführt primär darin besteht, die gemeir feranten, Abnehmern, andern Verbänden ui fentlichkeit zu vertreten und den Sortiment 89 ff.). Er regelt die Zuständigkeiten und Ko

124. Der Vorstand fasst seine Entscheide wobei für die Beschlussfähigkeit zumindes Bei Stimmengleichheit liegt der Stichentsch standsmitglieder können sich mit schriftlich höchstens ein anderes Mitglied vertreten d: dent die schriftliche oder telefonische Stimn schen 2002 und 2011 sechs bis sieben Vor:

125. Im Vorstand war zwischen 1998 und und der Sabag vertreten. Ab dem 25. Aug Vorstand (vgl. für die Sitzungsanwesenheit Umstand folgt, dass Richner, Gétaz und S san, Kappeler, Sanidusch, San Vam und | Einfluss auf die Verbandspolitik hatten. Auf Besprechungen wird unter B.5.5 und B.5.2 |

(iii) Die Kommissionen

126. Bis im Jahr 1997 setzte der SGVSBmission (existent seit mindestens 19597) | sion nannte sich ab 1998 Kalkulationskomr bzw. Kalkulationskommission wurden ab schlossen.'®® Seit 24. Oktober 2011 tagte Datenmanagement und Technik (KDT).*'%

194 gl. Act. 242.

1% Act. 372.38, Art. 16 lit. c, Art. 26.

1% Act. 350, Protokoll Preiskommission 1/1996, 3. 197° Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/1 1% Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/2( 199 Act. 352, 776.

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ns fünf Mitgliedern zusammen, wovon zwei Mit- Vizepräsidenten ausüben. Die Generalversamm- 1 Mitglieder für eine Amtsdauer von zwei Jahren. mitglied zum Vizepräsidenten zu wählen. Sämtlirwählbar (Art. 20).

janen des Verbands mit Ausnahme der General- . 2). Er wahrt die Interessen der Mitglieder und »s Verbandszwecks (Art. 21 Abs. 1), welcher wie ısamen Interessen der Mitglieder gegenüber Lieid Interessengruppen, den Behörden und der Ofskatalog der Sanitärbranche herauszugeben (Rz mpetenzen der Kommissionen (Art. 27 Abs. 1).

mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen, t die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss. eid beim Vorsitzenden (Art. 25). Verhinderte Vorer Vollmacht vertreten lassen, wobei ein Mitglied arf (Art. 24). In dringenden Fallen kann der Präsirabgabe anordnen (Art. 23). Pro Jahr fanden zwistandssitzungen statt (vgl. Anhang 0).'*

2011 immer ein Vertreter der Richner, der Gétaz ıst 2010 war auch ein Vertreter der Bringhen im die Auswertungen in Anhang G.4). Aus diesem abag im Vergleich zu Bringhen, Burgener, Inno- Spaeter einen ungleich aktiveren und grösseren die im Vorstand wettbewerbsrechtlich relevanten 1äher eingegangen.

Vorstand zwei Kommissionen ein: die Preiskom- und die Katalogkommission.'% Die Preiskommisnission.'” Die Katalogkommission und die Preis- 2001 zur Sortimentskommission zusammengedie Kommission unter dem Namen „Kommission

98, 5. 00, 38.

Preiskommission _> Kalkulationskommission

Katalogkommission _—> Katalogkommission

127. Die Preiskommission tagte zwischen Präsidenten, drei regulären Kommissionsm für die Herstellung des SGVSB-Preiskata führte jeweils die Sitzungsprotokolle. Sie Preisänderungen in den gemeinsamen Pr glieder?” und traf sich am 14. Februar 199 gen bekanntgaben und die Preisdifferenz z ten.2°' Zudem beschloss die Preiskommiss lerpreise zu multiplizieren waren, um den S\

128. Die Kalkulationskommission umfas: SGVSB-Mitarbeiter für die Katalogprodukti fest, mit welchen die Herstellerpreise multi berechnen .?0 Ferner fixierte sie die Wech Warenumsatzkategorien.?°% Schliesslich be:

129. Die Sortimentskommission bestand : wortlichen SGVSB-Mitarbeiter für die Katalc Jahr, fällte aber zusätzlich zahlreiche Ents ren. Dabei entschied sie vor allem über die Stammdaten?” und den SGVSB-Preiskata 2046 ff.).208

130. Gemäss Pflichtenheft der Sortiments zuständig für die Bestimmung des Sortime online-Katalog sowie in den Teamkataloge den Preisen kamen der Sortimentskommis: den Pflichten zu:

4.1. Die Kommission unternirr marktkonforme Verkaufsrichtpreis

200 Act. 350, Protokoll Preiskommission 1/96, 2.

201 Act. 350, Protokoll Preiskommission 1/96, 3 ff. 222 Act. 350, Protokoll Preiskommission 4/96, 11 f.;

203 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/98

204 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 2/98

205 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/2C

206 Act. 352, vgl. etwa Protokoll Sortimentskommiss

20” Pro memoria: Die Stammdaten enthalten nebs dazugehörige Artikelnummer des Herstellers t Stammdaten ausführlich B.5.5.1, Rz 1820 ff.

208 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 1/200

209 Act. 370.03, Pflichtenheft 2001, Artikel 2.1.

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2001 2011

Kommission Technik (KDT)

1998-2001 vier bis fünf Mal im Jahr mit einem tgliedern und [...] dem Verbandsverantwortlichen logs, welcher Teamkatalog genannt wurde. [...]

beschloss auf Antrag der Katalogkommission eiskatalogen (Teamkatalogen) der Verbandsmit- 5 mit diversen Herstellern, die ihre Preisänderunwischen Deutschland und der Schweiz offenlegion, mit welchem Kalkulationsfaktor die Herstel- 3VSB-Katalogpreis zu berechnen.?%

ste fünf Mitglieder und den Verantwortlichen on. Sie legte weiterhin die Kalkulationsfaktoren pliziert wurden, um die SGVSB-Katalogpreise zu selkurse zur damaligen D-Mark und sogenannte stimmte sie Rabattgruppen.?0

aus drei bis sechs Mitgliedern und dem Verantgproduktion.?% Sie tagte sechs bis sieben Mal im cheide pro Jahr schriftlich im Zirkulationsverfah- Aufnahme von neuen Produkten in die SGVSBlog (Teamkatalog; vgl. dazu unten B.5.5.10 Rz

kommission vom Mai 2001 war die Kommission nts in der Stammdatenverwaltung und im Teamn.2°° Im Zusammenhang mit der Kalkulation und sion gemäss Art. 4 des Pflichtenhefts die folgenimt die notwendigen Vorkehrungen für e des Sortimentes von sanitären Produk-

Act. 350, Protokoll Preiskommission 1/97, 18. , 7 f.; Act. 351, Protokoll 3/98, 17.

, 12.

00, 37 f.

sion 1/2001, 1; Protokoll 3/2011, 762.

t technischen Angaben wie z.B. ein Foto des Produkts, die ind die Produktmasse auch die Produktpreise; vgl. zu den

1, 3; Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 2/2001, 23.

ten gemäss den allgemeinen Vor: und dem Vorstand beschlossen si

4.2 Wichtige Kommissionsbes rung von Grundlagen für markt! Mitgliedern sofort nach der Besc chung der gestützt auf diesen g kaufsrichtpreise mitzuteilen.

4.3 Die Kommission ist veran zur SGVSB-Artikelverwaltung in v kulation von sanitären Produkten (Beilage 2), Richtlinien und Empf (Beilage 4), das Adressverzeichn fehlung der Kalkulations-Schlüsse Farben- und Ausführungs-Codes |

4.4 Die Kommission terminiert ihr beschlossenen Preisdaten wi Preisrunden.

4.6 Sofern nicht geregelt, legt die Herausgabe von Preismutatic Form.

4.7 Die Kommission bestimmt an ihren Sitzungen oder mindes von + 5 % gegenüber der in den sen, kann die Kommission neue kaufsrichtpreise veranlassen.

Siehe auch Anhang 4 zum Pflicht

131. Ferner hatte die Sortimentskommissic Rechte:

5.1 Gestützt auf die von der ( beschlossenen Vorgaben für_die die Kommission über die Grundk: kels und dessen Zuweisung in Kompetenz.

5.2 Die Kommission kann die lern veröffentlichten Verkaufsrich die auf der Grundkalkulation basie

5.3. Sollten, bedingt durch ve gleichbaren Produkten, von den richtpreise resultieren, die wett! Folge haben können, kann die K kalkulation basierenden Verkaufsr

5.4. Gestitzt auf die Grundka alle für die Verkaufsrichtpreise re nahme von neuen Produkten zu b

210 Act. 370.03, Pflichtenheft 2001, Artikel 4.

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jaben, die von der Generalversammlung nd.

chliisse, wie beispielsweise die Andekonforme Verkaufsrichtpreise, sind den shlussfassung und vor einer Veröffentlieanderten Grundlagen kalkulierten Vertwortlich für die Aktualitat der Beilagen velcher die Empfehlung für die Grundkal- (Beilage 1), die Warenumsatzkategorien ehlungen (Beilage 3), die Wechselkurse is der Lieferanten (Beilage 5), die Emp- | (Beilage 6) und die Verzeichnisse Uber (Beilagen 7 und 8) geführt werden.

und überwacht die Herausgabe der von ihrend dem Jahr und bei den jährlichen

die Kommission die Richttermine fest für nen auf Datenträgern und in gedruckter

die Wechselkurse und überwacht diese tens quartalsweise. Bei Abweichungen Kalkulationen verwendeten Wechselkur- Berechnungen mit Korrekturen der Veranheft.210

ın gemäss Art. 5 des Pflichtenhefts die folgenden

seneralversammlung und dem Vorstand > Verkaufsrichtpreisfindung, entscheidet alkulation jedes einzelnen sanitären Artieine Warenumsatzkategorie in eigener

von den Lieferanten und Sanitärherstelpreise akzeptieren oder nötigenfalls auf renden Verkaufsrichtpreise ändern.

rschiedene Grundkalkulationen bei ver- Lieferanten unterschiedliche Verkaufsbewerbsverzerrende Auswirkungen zur ommission diese auf die auf der Grundichtpreise ändern.

Ikulation legt die Sortimentskommission levanten Vorgaben fest, die bei der Auferücksichtigen sind.

5.5. Fur die Gewährleistung ve und für die Durchsetzung der be die Zuteilung in die verschiede Kommission Hersteller/Lieferanteı

132. Mit Vorstandsbeschluss vom 22. Aug! sion Datenmanagement und Technik (KDT) finiert gemäss Art. 3.2 die Kriterien bezüg Stammdatenverwaltung des SGVSB. Sie : sche Basis für die Sortimentsentscheide un oder digitalen Medien der einzelnen Mitgliec bietern und Mitgliederfirmen neutral und gre ein, vorausgesetzt, die Aufnahmekriterien d

133. In der Sortimentskommission hatte zv Vertreter der Getaz und der Richner (heute gust 2011 vertrat immer auch ein Teilnehm: August 2011 immer auch ein Vertreter der vertrat der CEO der Sanidusch die Teamp welche auch noch nach 2008 über einen gı verfügten.?'3

(iv) Der Sekretär

134. Gemäss Statuten ernennt der Vorsta versammlung, den Sekretär. Er schliesst m Dem Sekretär obliegt die Geschäftsführunc bereitung, die Koordination und den Vollzu sionen (Art. 29).2"4 Er nimmt (und nahm tat: und repräsentiert den Verband gegen aus nannten Kooperation Sanitär Schweiz (vgl. er den Verband vor Behörden.

135. Das Verbandssekretariat wird seit Al freischaffenden Anwalt und Notar - [...] — be [...], während die Stammdaten zur Katalc bandssekretär übt seine Sekretariatsbesch ca. 60 % aus und wird von zwei Sekretärii Finanzen und Personal unterstützt. Die Da Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitenden (insge zeitweise auch noch mehr Leute eingestellt allem der Datenverwaltung und der Katalog

211 Act. 370.03, Pflichtenheft 2001, Artikel 5.

212 Act. 372.11, Pflichtenheft KDT 2011 vom 1. Jan

213 Für eine detaillierte Sitzungsteilnahme der einze 214 Act. 372.39.

215 Act. 358.

216 Act. 356.

217 Act. 57, Zeile 87 ff.; Act. 60, Zeile 71 ff.; www.de

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yn marktkonformen Verkaufsrichtpreisen sschlossenen Preispositionierungen und nen Warenumsatzkategorien kann die ı zu Sitzungen einladen."

ıst 2011 wurde das Pflichtenheft für die Kommisper 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die KDT delich Aufnahme von Artikeln in die elektronische schafft mit den SGVSB-Stammdaten die technid für alle bestehenden oder künftigen gedruckten Jer (Art. 3.4). Sie ist gegenüber der Industrie, Anift nicht in deren Sortiments- und/oder Preispolitik er KDT gemäss Art. 3.2 sind erfüllt (Art. 3.5).?'?

vischen Januar 2001 und August 2011 immer ein ' beide CRH) Einsitz. Ab November 2003 bis Auar die Interessen der Sabag und ab Juni 2007 bis Bringhen-Gruppe. Ab Juli 2008 bis August 2011 ur-Grossisten, das heisst diejenigen Grossisten, »meinsamen SGVSB-Preiskatalog (Teamkatalog)

nd, unter Vorbehalt der Wahl durch die Generalit dem Sekretär einen Arbeitsvertrag ab (Art. 28). } des Verbands. Er ist verantwortlich für die Vor- J der Geschäfte des Vorstands und der Kommis- ;ächlich) an sämtlichen Vorstandssitzungen teil?'® sen, insbesondere auch im Rahmen der sogedazu unten B.3.2.2, Rz 186 ff.).2'® Ferner vertrat

fang der neunziger Jahre bis heute von einem stellt. Das Verbandssekretariat hat seinen Sitz in gproduktion in [...] verwaltet werden. Der Veräftigung teilzeitlich zu einem Arbeitspensum von nnen im Bereich Administration, Kommunikation, tenverwaltung in [...] besteht aus insgesamt acht samt ca. 650 ständige Stellenprozente), wobei werden. Die dortigen Mitarbeiter widmen sich vor produktion.21”

uar 2012. Inen Kommissionsmitglieder, vgl. Anhang G.3.

ısbad.ch.

(v) Die Revisionsstelle

136. Schliesslich wählt gemäss Statuten di ne Revisionsstelle. Diese prüft Bilanz unc sammlung Bericht und stellt den Antrag auf

B.3.1.3.3 Stellungnahmen der Parteien

137. Die Parteien bestritten vorangehend nahmen nicht.

B.3.1.3.4 Beweisergebnis

138. Die oben beschriebenen Sachverhalt fassend sind folgende Eckpunkte als Bewei.

i. Der SGVSB hatte fünf Organe: Die nen, den Sekretär und die Revisions

ii. Die Generalversammlung fand jährl 118 aufgeführt. Um den Beschluss « beeinflussen, genügte es nicht, das einsetzte. Jedes Mitglied brauchte ( Mitgliedern bei Abstimmungen. Die Stimmen — d.h., mehr als das gröss verfügte — und konnten auf diese V men. Die Generalversammlung bes findung.

ii. | Der Vorstand traf sich sechs bis siek der abgegebenen Stimmen, sofern war. Im Vorstand war zwischen 19 Sabag vertreten. Ab dem 25. Augu Vorstand. Aus diesem Umstand fol zu Bringhen, Burgener, Innosan, Ke aktiveren und grösseren Einfluss au!

iv. Die Sortimentskommission war das onskommission und der Katalogkorr war immer ein Vertreter von CRH ir ber 2003 bis August 2011 teil. Ab Vertreter der Bringhen-Gruppe Mitg der CEO der Sanidusch die Tean dusch). Die Sortimentskommission | sätzlich Zirkulationsentscheide. Sie «

o „Marktkonforme“ Verkaufsricl glieder darüber;

o Die Aufnahme von neuen F Preiskatalog;

o Die Empfehlung der Grundka

o Warenumsatzkategorien und

218 Act. 372.39.

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e Generalversammlung für jeweils zwei Jahre ei- | Jahresrechnung und erstattet der Generalver- Entlastung der Organe.?'®

und deren Würdigung

en Darstellungen in ihren schriftlichen Stellung-

> sind in ihrer Gesamtheit bewiesen. Zusammensergebnis hervorzuheben:

Generalversammlung, den Vorstand, Kommissiostelle.

ich statt. Die Verteilung der Stimmkraft ist in Rz Jer Generalversammlung in bestimmter Weise zu s ein grosses Mitglied seine alleinige Stimmkraft jie Unterstützung von mindestens zwei weiteren kleinen Mitglieder verfügten insgesamt über 24 te Verbandsmitglied CRH, das über 22 Stimmen /eise bei Abstimmungen in der GV Einfluss nehchloss über Vorgaben für die Verkaufsrichtpreisen Mal im Jahr. Er entschied mit einfachem Mehr

mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend 98 und 2011 immer ein Vertreter von CRH und st 2010 war auch ein Vertreter der Bringhen im jt, dass Richner, Getaz und Sabag im Vergleich ıppeler, Sanidusch, San Vam und Spaeter einen ' die Verbandspolitik hatten.

Nachfolgeorgan der sog. Preis- bzw. Kalkulatimission. Zwischen Januar 2001 bis August 2011 1 der Kommission. Die Sabag nahm von Novem- Juni 2007 bis August 2011 war immer auch ein lied. Zwischen Juli 2008 bis August 2011 vertrat ıpur-Grossisten (Kappeler, Burgener und Saniagte sechs bis sieben Mal im Jahr und fällte zuantscheid Uber:

htpreise des Sortiments. Sie informierte die Mitrodukten in die Stammdaten und den SGVSB-

Ikulation von Sanitären Produkten;

die Zuweisung von Waren in solche Kategorien;

o Richtlinien und Empfehlunge: o Wechselkurse; o Empfehlung der Kalkulations-

o Die Terminierung und Herat rend dem Jahr und bei den ji

o Die Richttermine für die He und in gedruckter Form;

v. Die Sitzungsteilnahmen der einzeln: und an der GV gemäss Anhang G.4

vi. Der Sekretär führte die Geschäfte dı %. Er wurde von zwei Sekretärinne die Datenverwaltung. Der Verband tung und eine professionelle Datenv:

B.3.1.4 Verbindlichkeit der Verbands-

B.3.1.4.1 Beweisthema

139. In der Folge wird Beweis darüber get die SGVSB-Mitglieder verbindlich waren ur einwilligten.

B.3.1.4.2 Beweismittel und Beweiswüro

140. Den Wettbewerbsbehörden liegen z Verbandsstatuten als Beweismittel vor.

141. Gemäss Art. 7 Abs. 1 der SGVSB- S der Mitglieder aus dem Gesetz, den Statute ihrer Zuständigkeit gefassten Beschlüsse.

142. Die Statuten präzisieren insbesonde: schlüsse der Verbandsorgane einzuhalten | Einverständnis erklärt, die Statuten einzul scheide der Verbandsorgane mitzutragen, scheid anwesend war.

143. Die Generalversammlung ist ermächt letzung der Mitgliederpflichten zu regeln.

schlüsse, welche Mitgliederpflichten be Schliesslich kann die Verletzung einer Mit mäss Art. 9 zur Folge haben (Art. 7 Abs. 3) jederzeit und ohne Angabe von Gründen 2 Der Ausschluss bedarf der Zustimmung vo betroffenen Mitglied kommt kein Stimmrech stimmung schriftlich oder bei einem Ausscl lich zum Ausschlussantrag Stellung zu nehr

219 Act. 372.39.

220 Act. 372.39.

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-Schlüssel;

ısgabe von „ihr beschlossenen Preisdaten wähihrlichen Preisrunden“;

"ausgabe von Preismutationen auf Datenträgern

an Mitglieder im Vorstand, in den Kommissionen ist bewiesen.

2s Verbands zu einem Arbeitspensum von ca. 60 nn unterstützt und rund 650 Stellenprozenten für konnte also auf ein professionelle Geschäftsleierwaltung zurückgreifen.

bzw. Organbeschlüsse

ührt, ob die Verbands- und Organbeschlüsse für id die SGSVB-Mitglieder in die Organbeschlüsse

ligung

ur Verbindlichkeit der Verbandsbeschlüsse, die

tatuten?'!? ergeben sich die Rechte und Pflichten n und den von den Verbandsorganen im Rahmen

re, dass die Mitglieder verpflichtet sind, die Be- (Art. 7 Abs. 2 lit. a). D.h., indem ein Mitglied sein alten, verpflichtet es sich auch, sämtliche Entunabhängig davon, ob es selbst an diesem Entigt, in einem Reglement die Sanktion für die Ver- Zudem kann die Generalversammlung ihre Begründen, mit Sanktionsregelungen versehen. gliedspflicht ein Ausschluss eines Mitglieds ge- . Art. 9 bestimmt diesbezüglich, dass ein Mitglied ius dem Verband ausgeschlossen werden kann. n drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Dem t zu. Es hat das Recht, bei einer schriftlichen Abiluss anlässlich der Generalversammlung mündnen (Art. 9).22°

B.3.1.4.3 Stellungnahmen der Parteien

144. Burgener, Kappeler und Sanidusch b en hätten nicht vereinbart, dass „die in de preise verbindlich sein sollen.“??'

145. Dieses Vorbringen widerlegt weder, sind, noch dass Burgener, Kappeler und Sa Vorbringen betrifft die Bedeutung der gen markt, darauf wird weiter unten eingegange B.3.1.4.4 Beweisergebnis

146. Es ist bewiesen, dass die Organbes ein Unternehmen dem Verband beitrat, erkl schlusse zu halten.

B.3.1.5 Die eigenständige Tätigkeit de

B.3.1.5.1 Beweisthema

147. Die Wettbewerbsbehörden führen nz Markt fur Sanitargrosshandel selbstandig at B.3.1.5.2 Beweismittel und Beweiswürc

148. Es liegen die folgenden Beweismittel \

- die Protokoll der Generalsversammlu 11. Juni 2010,

- die Vorstandsprotokolle von 1999 bis

- eine PowerPoint-Präsentation des S 11. Juli 2010 mit dem Titel „Vom Nutz

- der Jahresbericht 2006,

- die Aussagen von [...] Bringhen anlı 2011,

- die Fragebogenantworten des SGVSE

- die Aussagen des SGVSB-Sekretärs vember 2013,

149. Wie sich aus den Akten und den Par SGVSB als Dienstleister für seine Mitgliede: der Stammdatenverwaltung und in der Unte Produktekataloge. Gemäss eigenen Angat 85 % der Verbandstätigkeit aus.??? Nebst d

221 Act. 875 Rz 30; Act. 876 Rz 30; Act. 877 Rz 30.

222 Act. 358, Protokoll Vorstand 3/2001, 194; Act. < vom 13.6.2003, 95; Act. 354, Protokoll GV vom

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und deren Würdigung

ringen in diesem Zusammenhang vor, die ParteinN gemeinsamen Katalogen aufgeführten Bruttodass Verbandsbeschlüsse verbindlich gewesen nidusch die Preiskataloge verwendet haben. Das 1einsamen Bruttopreise im SanitärgrosshandelsnN (vgl. B.4.7, Rz 470 ff.).

chlüsse des Verbands verbindlich waren. Indem ärte es eigenverantwortlich, sich an die Organbe-

:s Verbands am Markt für Sanitärgrosshandel

ıchfolgend Beweis darüber, ob der SGVSB am ıfgetreten ist.

ligung /Or:

ng vom 23. Juni 2000, vom 13. Juni 2003, vom

2011,

GVSB anlasslich der Generalversammlung vom en des Verbandes für seine KMU-Mitglieder,“

ässlich seiner Einvernahme vom 29. November

vom 29. Januar 2013,

[...] anlässlich seiner Einvernahme vom 4. Noteiaussagen mehrfach ergibt, betrachtet sich der r. Seine Dienstleistungen bestehen vorwiegend in rstützung seiner Mitglieder bei der Produktion der yen machen diese beiden Dienstleistungen rund en bereits im Verband vertretenen Grosshändler

54, Protokoll GV vom 23.6.2000, 49; Act. 354, Protokoll GV 11.6. 2010, 198; Act. 560, Zeile 49 ff.; Zeile 571.

können grundsätzlich alle Sanitärgrosshän von den Dienstleistungen profitieren.??3

150. Die SGVSB-Mitglieder vereinigen in d nach wie vor einen gemeinsamen Marktant von grossem unternehmerischem Interesse daten (Produktfotos, Produktnummer, Mass verwaltung des SGVSB (vgl. dazu unten B rend auf den Stammdaten werden die Par SGVSB-Mitglieder produziert. Basierend at ferten der einzelnen Unternehmen erarbeite Katalogen einen Überblick über die von ihr entscheid gründet also unter anderem auf dass der SGVSB nicht nur eine Dienstleis gleichzeitig auch den in den Stammdater Sicht des SGVSB sind seine Dienstleistung der Vorstandssitzung vom 27. August 2008 zudem als „hervorragendes Marketinginstru waltung der Stammdaten und die Herstellu handel eingebundene Leistung darstellt.

151. Um die Stammdaten auf dem aktuells in Kontakt mit den Sanitärherstellern im Inte Produktdaten und Basispreise (vgl. dazı Entscheiden der Sortimentskommission wu die Stammdaten entschieden (vgl. dazu un die Aufnahme in die SGVSB-Stammdatenv an den SGVSB.? Die Herstellerbeiträge ı aus.??’ Im SGVSB-Jahresbericht für das Ja fest, dass die Bereiche Stammdatenverwalt

152. Gemäss den Aussagen von [...] Kap erbringt der SGVSB eine Dienstleistung, w billiger als eine entsprechende Eigenprodı zungen wurde wohl daher auch die Moglic wandeln, welche ihre Dienstleistungen nich de.?3° Damit steht fest, dass der Verband Markt auftritt. Mit diesem Schluss stimmt de überein, der den SGVSB als „Dienstleistung

223 \gl. etwa die Ausführungen in Act. 358, Vorstan

224 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2008, 834.

225 Act. 358, Protokoll Vorstand 4/2008, 822.

226 An der Generalversammlung vom 11.6.2010 he schaft hervor. Unter anderem gibt er an, dass Stammdatenverwaltung erhebt. Ferner unterstr Mitglieder, Act. 354, 200 ff., 211.

227 Act. 381, Antworten auf Fragen 5 und 6.

228 Act. 355, Jahresbericht 2006, 123; Act. 892, Bei 223 Act. 354, Protokoll GV vom 13.6.2003, 96; Act. ’

230 Act. 358, Protokoll Vorstand 2/2003, 402; Act. 3

231 Act. 560, Zeile 571.

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dier dem SGVSB beitreten und auf diese Weise

er Schweiz auf dem Markt für Sanitärgrosshandel eil von ca. 50 %. Es ist daher für jeden Hersteller , seine Produkte bzw. die betreffenden Produkt- e, Farbe, Produktbasispreis) in der Stammdaten- .5.5.1, Rz 1820 ff.) unterzubringen. Denn basieierkataloge und die elektronischen Kataloge der ıf diesen Daten werden schliesslich auch die Oft. Ein potentieller Kunde kann sich zudem in den n gewünschten Produkte verschaffen. Sein Kaufder Betrachtung dieser Kataloge. Daraus folgt, tung für seine Mitglieder erbringt, sondern damit ı geführten Sanitarproduktherstellern dient. Aus en für die Hersteller „unverzichtbar.“??* Anlässlich bezeichnete der Verbandssekretär die Kataloge ıment.“?2° Aus alldem wird deutlich, dass die Vering der Kataloge eine im Markt für Sanitärgrossten Stand zu halten, tritt der Verband selbständig und Ausland und verlangt von diesen aktualisier- ı unten B.5.5.1, Rz 1937 ff.). Basierend auf den rde zudem über die Aufnahme von Produkten in ten B.5.5.10, Rz 2046 ff.). Als Gegenleistung für erwaltung entrichten die Hersteller einen Beitrag nachen rund zwei Drittel des SGVSB-Umsatzes hr 2006 und 2013 hält der Verband ausdrücklich ung und Katalog Gewinne erzielen.??®

peler, [...] Bringhen und des Verbandssekretärs elche die Mitglieder aufgrund von Skaleneffekten ıktion zu stehen komme.??? In den Verbandssithkeit diskutiert, den Verband in eine AG umzuit nur gegenüber den Mitgliedern verkaufen würals wirtschaftlich selbständige Einheit auf dem :n auch die Einschätzung des Verbandssekretärs sunternehmen“ bezeichnet.??'

dsprotokoll 4/2002, 329.

s>bt der Verbandssekretär die Vorteile der Verbandsmitgliedder Verband die Lieferantenbeiträge zur Finanzierung der eicht er den Nutzen des Verbands als Werbeträger für die

lage 4, 5. 72, Zeile 14 f. 54, Protokoll GV vom 13.6.2003, 96.

B.3.1.5.3 Stellungnahmen der Parteien

153. Der SGVSB anerkennt, dass er als L jedoch, dass er in keinem Wettbewerbsvei Sanitas Troesch stehe. Er nehme nicht | teil.232

154. Es ist unbestritten, dass die Mitglieder tenverwaltung und Katalogherausgabe) zu der SGVSB eine für den Verkauf notwendi schaftliche Fortkommen der SGVSB-Mitglie anderem von diesen Dienstleistungen ab. E Leistungen selbst erbringen hätten müssen auf die Dienstleistungen des SGVSB zurüc gherausgabe und der Stammdatenverwaltı Sanitärgrosshändlers verbunden. Diese Tä Dritteln durch Herstellerbeiträge beweisen, | tärfachhändler selbständig teilnahm bzw. tei

B.3.1.5.4 Beweisergebnis

155. Es steht fest, dass der SGVSB sich Seine Dienstleistungen bestehen zu 85 % | daten zu aktualisieren, tritt der Verband se Produktdaten und Basispreise zu erheben Stammdatenverwaltung einen Herstellerbeit des SGVSB-Umsatzes aus. Der SGVSB er: anderen Worten werden die Dienstleistunge SGVSB erzielt damit einen von seinen Mit von seinen Mitgliedern finanziell unabhängi

156. Es ist damit bewiesen, dass der SGV und eine im Markt benötigte Leistung (St genständig erbringt. Die Stammdatenverw den SGVSB-Mitgliedern selbst oder allenfa werden. Die Stammdatenverwaltung und K tärgrosshändler eingebunden, da der Kauf: geführten Katalogpreisen und dadurch deı tung, welche der Verband anbietet, steht gr sem Schluss stimmt den auch die Einsch SGVSB als „Dienstleistungsunternehmen“ k

157. Damit ist erwiesen, dass der SGVSB auf dem Markt fur Sanitärgrosshandel auftri

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und deren Würdigung

ienstleister für seine Mitglieder auftritt. Er betont ‘haltnis zu den Grosshändlern des SGSVS oder am „Wirtschaftsprozess der Sanitärfachhändler“

“auf die Dienstleistungen des SGVSB (Stammdarückgegriffen haben. Alleine dies beweist, dass ge Vorleistung erbrachte bzw. erbringt. Das wirtder im Markt für Sanitärgrosshandel hängt unter Ss ist erwiesen, dass die SGVSB-Mitglieder diese oder allenfalls von einem Dritten, wenn sie nicht kgreifen hätten können. Die Tätigkeit der Katalo- ıng sind also untrennbar mit der Tätigkeit eines tigkeit und die Finanzierung des SGVSB zu zwei Jass der SGVSB im Wirtschaftsprozess der Sani- Inimmt.

als Dienstleister für seine Mitglieder wahrnimmt. aus der Stammdatenverwaltung. Um die Stamm- Ibständig mit den Herstellern in Kontakt, um die . Die Hersteller zahlen für die Aufnahme in die rag. Diese Herstellerbeiträge machen zwei Drittel zielt mit der Stammdatenverwaltung Gewinne. Mit ın des SGVSB durch die Hersteller finanziert. Der Jliedern losgelösten Umsatz und Gewinn und ist

J.

SB auf dem Markt fur Sanitargrosshandel auftritt ammdatenverwaltung und Katalogproduktion) eialtung und Katalogproduktion müsste sonst von lls einem beauftragten Drittunternehmen erledigt atalogproduktion ist in die Kerntätigkeit der Sanisntscheid eines Kunden von den in Offerten auf- " Stammdatenverwaltung abhing. Die Dienstleisundsätzlich jedem Marktteilnehmer offen. Mit dieätzung des Verbandssekretärs überein, der den ezeichnet.

eine wirtschaftlich eigenständige Einheit ist, die tt.

B.3.2 Verhältnis des SGVSB zu Sanita:

B.3.2.1 Sanitas Troesch und die SGVSB:

B.3.2.1.1 Beweisthema

158. Nachfolgend führen die Wettbewerbs Verhältnis zwischen Sanitas Troesch und ı dient dazu, den Hintergrund der nachfolgei und Auswirkungen zu verstehen.

B.3.2.1.2 Beweismittel und Beweiswüro

159. Zum Verhältnis zwischen dem SGVS behörden die folgenden anlässlich der Haus

- ein GV-Protokoll vom 10. Juni 1998, kunden sowie Parteiaussagen vor,

- zwei SGVSB-Vorstandsbriefe zur Uk Troesch vom 21. Mai 1997,

- handschriftliche Notizen des SGVSB-: fen mit Sanitas Troesch,

- ein Vorstandsbrief zu einem Treffen ; 1. April 1999,

- eine SGVSB-Vorstandsnotiz vom 18.

- Handnotizen des SGVSB-Sekretars | November 1998, 31. März 1999, 10. Besprechungen mit Sanitas Troesch im SGVSB,

- eine Handnotiz zu einem Telefonge: dem Leiter Marketing und Verkauf vor

- eine Handnotiz zu einem Telefonge: dem Leiter Marketing und Verkauf vor

- eine Handnotiz des SGVSB-Sekretär ting und Verkauf von Sanitas Troesch

- eine Handnotiz zu einem Telefonge: dem CEO von Sanitas Troesch [...] vo

- Eine SGVSB-Interne Notiz vom € SGVSB/Sanitas Troesch“

- eine Handnotiz zu einem Telefonge: dem Leiter Marketing und Verkauf vor

- die Protokolle der Vorstandssitzungen

- Protokoll der Einvernahmen von [...] : vember 2011,

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5 Troesch

-Verbandsmitgliedschaft

behörden Beweis über das aktuelle und frühere Jem SGVSB. Die Klarstellung des Verhältnisses nden wettbewerbsrechtlich relevanten Ereignisse

ligung

B und Sanitas Troesch liegen den Wettbewerbssdurchsuchung sichergestellten Beweismittel vor:

Protokolle der SGVSB-Organe und weitere Urernahme der SGVSB-Massbilder durch Sanitas

Sekretärs [...] vom 23. und 28. April 1997 zu Trefwischen dem SGVSB und Sanitas Troesch vom

April 2002,

[...] vom 20. November 1996, Januar 1997, 25. Mai 1999, 20. März 2002 und 16. April 2002 zu über deren Zusammenarbeit und Mitgliedschaft

sprach zwischen dem SGVSB-Sekretär [...] und 1 Sanitas Troesch [...] vom 21. Januar 1997,

sprach zwischen dem SGVSB-Sekretär [...] und 1 Sanitas Troesch [...] vom 14. Januar 1999,

s [...] Uber ein Gesprach und dem Leiter Marke- [...] vom 21. Januar 1997,

sprach zwischen dem SGVSB-Sekretär [...] und m 8. Marz 2000,

5. August 2000 mit dem Titel „Konvergenz

sprach zwischen dem SGVSB-Sekretär [...] und 1 Sanitas Troesch [...] vom 18. April 2002,

des SGVSB zwischen 1999-2011,

Sabag und [...] von Sanitas Troesch vom 23. No-

160. Wie sich aus dem Protokoll der Gene ergibt, war Sanitas Troesch bis 1995 Mitgli dem Verband aus.?°? Der bis 2012 amtiere eigenen Aussagen zwischen 1988 bis 1992.

161. Aus den beschlagnahmten Akten ist « November 1996 darum bemühte, Sanitas ~ Wie einer handschriftlichen Telefonnotiz vo dem Verbandssekretar [...] und dem heutig: esch [...] zu entnehmen ist, besprachen di mit dem SGVSB.2°6 Im Anschluss daran di: Kooperation der Sanitas Troesch mit dem Februar 1997 fand schliesslich ein Treffen z woran nebst dem Datenverantwortlichen d [...], der Verbandssekretär und fünf Mitarbe heutige Leiter Marketing und Einkauf von diskutierten die Interessen der Teilnahm Stammdatenverwaltung. Die Kosten für Sai trittsjahr) um mehr als ca. 53 % gesenkt we technischen Kooperation ohne Teamkataloc

162. Nach zwei Telefongesprächen zwisch Leiter Marketing und Einkauf von Sanitas 1997, fand am 28. April 1997 ein erneut SGVSB statt. Dort wurden die Vertriebswec che (IGH, vgl. dazu unten B.3.7, Rz 271 ff. Sanitas Troesch im Bereich der Stammda Teilnehmer eine mögliche „gemeinsame VU esch lehnte eine Teilnahme an der geme wollte Sanitas Troesch dem SGVSB die St: der) für CHF 30'000.- abkaufen. Der SGV: Schreiben vom 21. Mai 1997 darauf hin, d (ebenso wie übrigens das unberechtigtes K Wettbewerb darstellt mit möglichen zivil- un

163. Am 14. Januar 1999 telefonierte der L [...] dem Verbandssekretar [...]. Er wies gel dass „Sanitas Troesch [...] keine politischer erachte die „Unterscheidung SGVSB/Tear eventuell schon per 2000, die Katalogproc SGVSB prüfen. Sie vereinbarten eine Besg stattfand, allerdings ergebnislos verlief. Das plant. Gemäss einem Vorstandsbrief vom ‘ einig, ob sie „bewusst“ auf eine Zusamme möglichst hohe Kosten zu verursachen. Ter

233 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 6. 234 Act. 55, Zeile 19.

235 Act. 372.24.

236 Act. 372.25.

237 Act. 372.26.

238 Act. 372.27.

239 Act. 372.28, 3, 5.

240 Act. 372.28, 2.

241 Act. 372.29.

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ralsversammlung des SGVSB vom 10. Juni 1998 ed des SGVSB, dann trat das Unternehmen aus nde CEO von Sanitas Troesch - [...] — war nach 1993 im Vorstand des SGVSB.?°*

rsichtlich, dass der SGVSB sich mindestens seit [roesch wieder in den Verband zu integrieren.?°® m 21. Januar 1997 zu einem Gespräch zwischen an Leiter Marketing und Einkauf von Sanitas Tro- e Beiden eine Kooperation von Sanitas Troesch skutierte der SGVSB-Vorstand über die mögliche SGVSB im Bereich der Stammdaten.??” Am 25. wischen Sanitas Troesch und dem Verband statt, es SGVSB [...], der damalige SGVSB-Prasident iter der Sanitas Troesch teilnahmen, darunter der Sanitas Troesch [...]. Die Gesprachsteilnehmer e der Sanitas Troesch an der gemeinsamen nitas Troesch sollten gegenüber 1995 (dem Ausrden, bei einer Teilmitgliedschaft oder einer bloss } und Team-CD-ROM um 73 %.?3®

en dem Verbandssekretar [...] und dem heutigen

Troesch [...] vom 10. März 1997 und 23. April es Treffen zwischen Sanitas Troesch und dem je, gemeinsame Schnittstellen in der Sanitärbran- ) und wiederum die Kooperation des SGVSB mit tenverwaltung diskutiert. Ferner diskutierten die /erbung für [eine] Preissenkung.“?°® Sanitas Trosinsamen Stammdatenverwaltung ab. Allerdings ammdatenverwaltung (2D und 3D-fähige Massbil- SB lehnte dieses Angebot ab und wies in einem ass „ein unberechtigtes Kopieren der Massbilder opieren des ganzen TEAM-Kataloges) unlauterer d strafrechtlichen Weiterungen.“?*

.eiter Marketing und Einkauf von Sanitas Troesch näss der handschriftlichen Handnotiz darauf hin, 1 Vorbehalte zum SGVSB* habe. Sanitas Troesch n als wichtig.“ Sanitas Troesch wolle per 2001, Juktion durch den SGVSB bzw. ein Beitritt zum jrechung für den 31. März 1999,?*'! welche auch ; nächste Treffen wurde für den 28. Mai 1999 ge- |. April 1999 sei sich Sanitas Troesch noch nicht snarbeit verzichte, „um bei den Mitkonkurrenten ıdenziell [scheine] Sanitas Troesch eher Richtung

Zusammenarbeit zu neigen, doch hänge d bzw. Kosteneinsparungsmöglichkeiten ab.“ dem SGVSB Datenverantwortlichen [...] tele einer Verbandsmitgliedschaft sehe. Sie wo Sitzung vom 28. Mai 1999 sei gestrichen.?4°

164. Anlässlich der SGVSB Vorstandssitzu von Sanitas Troesch erneut thematisiert.?** das Projekt „Konvergenz SGVSB/Sanitas sei, wenn der SGVSB Massnahmen ergre Sanitas Troesch in den SGVSB* führten. „D mit der Sanitas Troesch zu setzen, damit rücksichtigt werden [könnten]. ‘?* Der Vors nen Zeitpunkt“ nicht weiter zu verfolgen.?*

165. Am 8. März 2001 rief der CEO von S gen einer Beerdigung an. Gemäss handsch tär den Beitritt der Sanitas Troesch zum Ve se an einem Beitritt bekundete. Der CEO ve

166. Am 20. März 2002 diskutierte der SC che sie mit Sanitas Troesch besprechen v bandssekretär: „Achtung Kartellrecht [...] r sich auf einer zweiten Seite unter dem Tite Rahmen der Int. Komm. Offerte machen durch SGVSB.“?* Aus dieser Notiz ist ersi mit Sanitas Troesch nur jeweils ein Mini SGVSB sich der allfällig kartellrechtlichen R bewusst war.

167. Im Anschluss an die Kooperationsrats sekretär und einem SGVSB-Vorstands den ting und Einkauf [...] Uber einen allfälligen bandssekretär hielt im Brief an den Vorstar [...] und er hätten sich mit dem CEO [...] ı über einen allfälligen Verbandsbeitritt der S: zufrieden mit der gegenwärtigen Situation L sparung von CHF 200‘000.— seien nicht e genheit nochmals intern prüfen.?°°

168. Der Leiter Marketing und Einkauf der 2002 angerufen und erläutert, dass der W „eine Nulllösung“ sei, „da mögliche Einspa würden. Die Sanitas Troesch arbeite sehr chen zusammen. Sie möchte jedoch noch

2422 Act. 372.30.

243 Act. 372.35.

24 Act. 358, Vorstandsprotokoll 1/2000, 27. 245 Act. 372.31, 2.

246 Act. 358, 91.

247° Act. 372.32.

248 Act. 358, 299.

249 Act. 372.33.

250 Act. 372.23, 1, 3.

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jes nicht zuletzt auch von den konkreten Kosten 242 Am 10. Mai 1999 teilte Sanitas Troesch [...] fonisch mit, dass sie keine finanziellen Vorteile in lle im Jahr 2000 das Gespräch weiterführen, die

ng vom 2. Februar 2000 wurde die Mitgliedschaft Am 24. August 2000 stellte der Verbandssekretär Troesch“ dar. Er wies darauf hin, dass es richtig ife, „die mittelfristig zu einem Wieder-Eintritt der abei [sei] von Beginn weg auf einen steten Dialog deren berechtigte Interessen [...] gebührend befand entschied jedoch das Projekt „im momentaanitas Troesch [...] den SGVSB-Sekretär [...] weriftlicher Telefonnotiz brachte der Verbandssekrerband ins Gespräch, wobei der CEO kein Interesrsprach jedoch einen erneuten Anruf.?*7

VSB-Vorstand über Fragen der Kalkulation, welvollte.?* In der Handnotiz notierte sich der Ver- ıur informelle Bespr. [...] etc.“ Ferner notierte er | Mitgliedschaft Sanitas Troesch: „Absprachen im chtlich, dass die Notizen zu den Besprechungen ium enthielten. Ferner zeigt die Notiz, dass der elevanz der Besprechungen mit Sanitas Troesch

ssitzung vom 16. April 2002 stellte der Verbands- CEO von Sanitas Troesch und den Leiter Marke- Verbandsbeitritt von Sanitas Troesch. Der Verid vom 18. April 2002 fest, der SGVSB-Präsident ind dem Verkaufsleiter [...] von Sanitas Troesch anitas Troesch unterhalten. Das Unternehmen sei ind wolle nicht beitreten, die mögliche Kosteneinntscheidend. Sanitas Troesch wolle die Angele-

Sanitas Troesch [...] habe daraufhin am 18. April iedereintritt der Sanitas Troesch in den Verband rungen durch den Mitgliederbeitrag kompensiert gern mit dem SGVSB in allen bisherigen Bereieine weitere Marktbereinigung (lies: Wegfall von

Sanitärfachhändlern) und erachtet einen V die Förderung solcher Sanitärfachhändler) sich einen Verbandsbeitritt zu einem später händler auf dem Schweizer Markt übriggel schenswert, wenn der SGVSB in 1-2 Jahre diesbezügliche Handnotiz des SGVSB-Sek' beite gerne mit SGVSB zusammen (insbes.

169. Der SGVSB wurde über dieses Treffe vom 8. Mai 2002 lässt sich folgendes über c

Die Ergebnisse des Gesprächs mit Sanita des Kooperationsrates vom 18. April 200: dung schriftlich erhalten. Zusammenfasser ne politischen Hindernisse für einen Beitrit raus erwartet. Aus unternehmerischen Gr Sanitas Troesch zeigt sich jedoch gerne b meinsame Themen zu diskutieren.?®?

170. An der Sitzung vom 7. April 2003 di gliedschaft von Sanitas Troesch erneut. Der

Sanitas Troeschs Interesse an der Prüfuı betont der Sekretär. Herr [...] möchte mit | ten besprechen, wie dies ursprünglich be Zusammenarbeit betreffend Katalog und E Ein gemeinsamer Standart-Katalog mit Sz sparungen. Das Sekretariat hat bereits ein ze Branche flächendeckend einen gemei sind lediglich gewisse Anpassungen der F nötig. Technisch gesehen ist auch die G« wünscht wird, kein Problem.2°*

171. Am 11. April 2003 kontaktierte der Ve kauf von Sanitas Troesch [...] erneut. Er lu 2003 ein (vgl. dazu unten Rz 1040 ff.), wo 2005 sowie bezüglich Preisniveau 2005" | Schreiben legte der Verbandssekretar Standardkatalog 2004“ bei. Ziel sei es, di schiedenen Gruppen-Katalogen zu präsen und die SGVSB-Mitglieder „ein gemeinsar flächendeckend verteilt werden.“ Dadurch s loge [...] für die Schweizer Sanitärfachhänd

172. Nach dem Treffen vom 21. Mai 20032 tember 2003?° weitere Treffen mit dem Le

251 Act. 372.23, 2.

252 Act. 372.23, 4.

253 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2002, 315.

254 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2003, 402 f.

255 Act. 372.34.

256 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2003, 396 ff., 417 257” Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2003, 468.

258 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2003, 470.

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arbandsbeitritt zum jetzigen Zeitpunkt (und damit

nicht als opportun. Die Sanitas Troesch könne en Zeitpunkt, wenn nur noch wenige Sanitärfach- Jlieben sind, vorstellen. Sie erachtet es als wünn diesbezüglich wieder Kontakt aufnimmt.“?°' Die retärs hält zusätzlich noch folgendes fest: „ST ar- Kalkulation etc.) (und besonders mit mir!).25"

in informiert. Dem Protokoll der Vorstandssitzung las Gespräch mit Sanitas Troesch entnehmen:

s Troesch, welches im Anschluss an die Sitzung 2 geführt wurde, hat der Vorstand mit der Einla- 1d erklärt der Sekretär, dass Sanitas Troesch keit sieht, jedoch keinen entscheidenden Nutzen daünden warten sie eine Marktbereinigung ab. Die ereit, mit dem Verband 1-2 Mal pro Jahr über geskutierte der SGVSB-Vorstand die Verbandsmit- "Sekretär liess folgendes verlauten:

1g einer erneuten Zusammenarbeit ist gegeben, dem SGVSB in nächster Zeit mögliche Einzelheireits für heute vorgesehen war. Eine eventuelle rsatzpreisliste könnte für 2005 in Frage kommen. initas Troesch bringt in jedem Fall deutliche Ein- Grundlagenpapier ausgearbeitet, um für die gannsamen Standart-Katalog zu produzieren. Dazu arbcodierung sowie des Nummerierungssystems staltung individueller Preisfelder, wenn dies gerbandssekretär [...] den Leiter Marketing und Eind Sanitas Troesch zu einem Treffen am 21. Mai „Fragen bezüglich gemeinsamem Sanitärkatalog Jesprochen werden sollten. Als Anhang an das

ein „Konzeptpapier Gemeinsamer Sanitäras Sanitär-Standardsortiment nicht mehr in vertieren, sondern es solle durch Sanitas Troesch ner Sanitär-Standartkatalog herausgegeben und sollten die ,Stammdatenverwaltung und die Kataler deutlich günstiger werden [...].25°

6 fanden am 20. August 200375” und am 24. Sepsiter Marketing und Einkauf der Sanitas Troesch

ff.

[...] statt. Die Protokolle enthalten keine ger (vgl. zum ganzen aber Rz 1040 ff.).

173. Nachdem in der Folge Sanitas Troesc Bruttopreissenkungen nicht mehr ausserha tokolleinträge in den Vorstandsprotokollen sich die SGVSB-Vertreter und der Verkaufs gelmässig im Rahmen des Kooperationsrat gesamt trafen sie sich zwischen Mai 2004 zwölf weitere Male.25° Anlässlich dieser Tr diskutiert (vgl. Rz 1215 f., 1217 f., 1219 f., 1

174. Die SGVSB-Mitgliedschaft von Sanite bands. Er bemühte sich daher zwischen De Troesch zum Betritt zu bewegen. Der Verk bisherigen Mitglieder. Ferner meinte der S [würde] die „Bedeutung der Handelsstufe st auf dem CH-Markt“ verleihen.?' Um Sanit Verbands zu ermöglichen, hatte der Verba angepasst. Der Verbandspräsident [...] sollt der Folge auch tat. Der SGVSB-Präsident Troesch [...]. Letzterer sah hingegen keine |

175. Der SGVSB-Vorstand vertrat an der § wohl erst ein „Generationenwechsel stattfin schien gekommen, als der frühere CEO [... folger seinen Platz einnehmen sollte. Der \ einzuarbeiten, bevor ein Wiedereintritt diskt führte der frühere CEO [...] Sanitas Troesc beim Unternehmen beschäftigt.?6°

B.3.2.1.3 Stellungnahmen der Parteien

176. Der SGVSB und Sanitas Troesch be nitas Troesch bringt vor, es treffe nicht zu Sanitär nur jeweils ein Minimum des Bespr: ganz weggelassen wurden.?66

177. Diese Vorbringen sind nicht stichhalt Kooperation Sanitär Schweiz Sinnprotokoll Besprechungsinhalte zusammenfassen. Die SGVSB-Sekretär handschriftlich festgehalte lich problematisch sein könnten und daher dem trafen sich Sanitas Troesch und der S den wären (Rz 169). Vor dem Hintergrunc

260 Act. 358, Vorstandsprotokolle 6/2007, 770; 1/20

261 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2008, 798.

2622 Act. 358, Vorstandsprotokolle 6/2007, 770; 1/20

263 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2008, 851.

264 Act. 358, Vorstandsprotokolle 5/2009, 912; 1/20 265 Act. 56, Zeile 4 ff.

266 Act. 932, Rz 108 f.

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auen Angaben zum Inhalt dieser Besprechungen

h ca. im Mai 2004 erklärt hatte, sie kommuniziere Ib des Konzerns, sind keine regelmässigen Promehr verzeichnet. Es steht allerdings fest, dass leiter der Sanitas Troesch auch danach noch rees (vgl. B.3.2.2, Rz 186 ff.) getroffen haben. Ins- und dem 11. November 2011 noch mindestens effen wurde auch über das künftige Preisniveau 261 f.).

is Troesch blieb weiterhin erklartes Ziel des Verzember 2007 und Dezember 2008 erneut Sanitas and versprach sich daraus Einsparungen für die GVSB-Vorstand „ein Beitritt der Sanitas Troesch ark anheben“2°° und dem „Verband mehr Gewicht as Troesch einen Sonderstatus im Rahmen des ndssekretär bereits Art. 11 der Verbandsstatuten 2 Sanitas Troesch informell anfragen, ?6? was er in

kontaktierte in der Folge den CEO der Sanitas Nöglichkeit für einen Wiedereintritt.26

jitzung vom 28. Oktober 2009 die Meinung, dass den“ musse bei Sanitas Troesch. Dieser Moment ] per Juli 2010 in Pension gehen und sein Nach- '/orstand wollte dem neuen CEO Zeit geben, sich tiert werden sollte.?6* Entgegen diesen Absichten h bis Ende 2011 und war noch bis Januar 2012

und deren Würdigung

streiten diese Sachverhaltsdarstellung nicht. Sa- , dass die Protokolle der Sitzungen Kooperation echungsinhalts wiedergeben und gewisse Inhalte

ig. Erstens ist unstreitig, dass die Protokolle der e sind. Sinnprotokollen ist inhärent, dass sie die 2s bedingt auch Weglassungen. Zweitens hat der n, dass Treffen mit Sanitas Troesch kartellrechtlediglich informelle Treffen stattfinden sollten. Zu- GVSB, ohne dass davon Protokolle erstellt wor- | dieser Beweise, ist der Schluss, die Protokolle

08, 781. 08, 781, 785; 2/2008, 797 f.

10, 939.

enthielten nur ein Minimum des Besprechi kartellrechtlich sensible Sachverhalte nicht :

B.3.2.1.4 Beweisergebnis 178. Aufgrund der vorangehenden Ausführ

179. Sanitas Troesch war bis 1995 Mitgliec Sanitas Troesch - [...] — war in dieser Zeit 2 kannte er die Verbandsmitarbeiter und die glieder.

180. Der Wiedereintritt der Sanitas Troesc aus dem Verband bis in die Gegenwart ein mühungen traten der heutige Leiter Market Verbandssekretär [...] mehrfach miteinand Rahmen von informellen Treffen und auch ı gangston der Nachrichten ersehen lässt, | chend gut. Die Zusammenarbeit mit dem V sonders geschätzt.

181. Der SGVSB und Sanitas Troesch di: same Kooperation im Bereich der Stammd am 28. April 1997 Uber eine ,gemeinsame esch erklarte sich 2002 bereit, ein bis zwei ren. Das Unternehmen war insbesondere ir zuarbeiten. Sanitas Troesch bekundete ferr Ersatzteilpreislisten fur das Jahr 2005 zu ko ten zudem das Preisniveau 2005 gemeins SGVSB und Sanitas Troesch auch preissen

182. Der SGVSB war sich bereits im Jahr : esch kartellrechtlich problematisch sein kÄ chungen mit dem Verkaufsleiter von Sani dass solche Besprechungen teilweise im Aı stattfanden (Rz 169, vgl. zum Kooperation schliessen, dass auch noch andere, nicht esch stattgefunden haben. Ferner steht fes! len nur jeweils ein Teil des kartellrechtlich gewisse Inhalte ganz weggelassen wurden.

183. Schliesslich ist ersichtlich, dass die K von Sanitas Troesch zum SGVSB und de von Sanitas Troesch nicht als genügend

sein. Vielmehr stellte sich Sanitas Troesch durch die Verbandsbeiträge wieder konsum Teilnahme am Verband als Quersubvention

B.3.2.2 Kooperation Sanitär Schweiz

B.3.2.2.1 Beweisthema

184. In den nachfolgenden Abschnitten fü Gründung, die Zusammensetzung und Orc beitsgruppen der Kooperation Sanitär Sch

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ıngsinhaltes mit Sanitas Troesch, zumindest für zu beanstanden.

ungen ist Folgendes bewiesen:

| des SGVSB. Der bis 2012 amtierende CEO von eitweise im Vorstand des SGVSB. Entsprechend : Unternehmensführer der übrigen Verbandsmith in den SGVSB war vom Moment ihres Austritts Ziel des SGVSB. Im Rahmen dieser Eintrittsbeng und Einkauf von Sanitas Troesch [...] und der er in Kontakt. Die Kontaktaufnahme erfolgte im nehrere Male telefonisch. Wie sich aus dem Umcannten sich die beiden Geschäftsleute entspre- 'erbandssekretär wurde von Sanitas Troesch beskutierten neben dem Wiedereintritt die gemeinatenverwaltung. Ferner sprachen die Teilnehmer Werbung für [eine] Preissenkung.“ Sanitas Tro- Mal im Jahr „gemeinsame Themen“ zu diskutieteressiert im Bereich der Kalkulation zusammenier ihr Interesse im Bereich der Kataloge und der operieren. Sanitas Troesch und der SGVSB wollam besprechen. Daraus ist ersichtlich, dass der sible Themen besprachen.

2002 bewusst, dass die Kontakte mit Sanitas Tronnten, weshalb er lediglich „informelle“ Bespretas Troesch führen wollte. Ferner ist bewiesen, ischluss an die Sitzungen des Kooperationsrates srat sogleich B.3.2.2, Rz 186 ff.). Daraus ist zu ausgewiesene Besprechungen mit Sanitas Tro- ', dass in den vorliegenden Notizen und Protokolsensiblen Besprechungsinhalts wiedergeben und

osteneinsparungen durch einen erneuten Beitritt r damit verbundenen SGVSB-Katalogproduktion hoch erachtet wurden, um effizienzsteigernd zu auf den Standpunkt, dass allfällige Einsparungen iert würden. Sanitas Troesch erachtete ferner die ierung kleiner Konkurrenten.

hren die Wettbewerbsbehörden Beweis über die janisation, die Aufgaben und Ziele sowie die Arweiz bzw. dem sog. Kooperationsrat. Es ist un- streitig, dass sowohl der SGVSB, ein Teil s sem Gremium mitwirkten.

B.3.2.2.2 Beweismittel und Beweiswüro

185. Zur Kooperation Sanitär Schweiz, de Mitglieder CRH sowie Sabag angehörten, Hausdurchsuchung sichergestellte Protokol SGVSB erstellte und an die Mitglieder vers beitsgruppen und weitere Urkunden vor. D einvernommen.

(i) Gründung

186. Im Verlaufe des Sommers 1998 wurc vom SGVSB und dem damaligen Schweize (SSIV) — der heutigen Suissetec?®” — initii sammenarbeit zwischen den wichtigsten H Verschiedene Arbeitsgruppen sollten diver. operationsrat im Sinne der verbandspolitisc gruppen prüfen und das weitere Vorgehen eigenen Angaben „eine Zusammenarbeitsf Mittel.“?° Aus diesem Grund gab es auch mensetzung, Organisation, Aufgaben und z werden diese Punkte einzeln dargestellt.

(ii) Zusammensetzung und Organ

187. Der Kooperationsrat setzte sich seite (SCS) und dem Verband Schweizerischer URS), seitens des „Sanitärfachhandels“ (S: SSIV (heutige Suissetec) zusammen:

a. Der SCS, welcher keine offizielle Ve und KWC vertreten. Der KWC-Vertre ist ein Verein mit Sitz in Bern. Seine die Georg Fischer JRG AG (Marke und RN), die Nyffenegger Armature ken: Arwa, Kugler, Sanimatic und S AG (Marke Geberit).?”!

b. Die Sanitärgrosshändler wurden dur und den Verbandssekretär [...] des den Leiter Marketing und Einkauf [...

277 Der SSIV schloss sich in der Folge mit dem V und Lüftungsfirmen — Clima Suisse — zusamn Gebäudetechnikverband nahm seine Tätigkeit < 355, Jahresbericht 2004, 90; http://www.suisset

268 Act. 356, 1. 269 Act. 356, 6.

270 Act. 356.1. 21 Act. 507.

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einer Mitglieder als auch Sanitas Troesch in dieligung

r Sanitas Troesch, der SGVSB und die SGVSBliegen den Wettbewerbsbehörden anlässlich der le der Kooperation zwischen 1998 bis 2011, vom sandte Gründungsdokumente, Dokumente zu Arie Parteien wurden zudem zum Kooperationsrat

le der „Kooperationsrat Sanitärbranche Schweiz“ rischen Spenglermeister- und Installateurverband art. Er zielte auf die branchenübergreifende Zulerstellern, Grosshändlern und Installateuren ab. se Konzepte und Berichte ausarbeiten. „Ein Kohen Führung [würde] die Vorschläge der Arbeitsbeschliessen.“?°® Der Kooperationsrat ist gemäss orm ohne eigene Organisation und ohne eigene

kein formelles Regelwerk, welches die Zusam- ‘iele des Kooperationsrates festhielt. In der Folge

isation

ns der Hersteller aus dem Sanitar Club Schweiz ' Armaturenfabriken (Union Robinetterie Suisse: anitärgrosshändler) und Sanitärinstallateuren des

rbandstätigkeit betreibt, wurde durch die Geberit ster repräsentierte zugleich den URS.?”° Der URS Mitglieder sind nebst der KWC AG (Marke KWC) JRG), die R. Nussaum AG (Marken Nussbaum n AG (Marke Nyffenegger), die Similor AG (Marsimilor) sowie seit 2010 die Geberit International

ch den Präsidenten [...], den Vizepräsidenten [...] SGVSB sowie Sanitas Troesch, vertreten durch ], repräsentiert.

erband Schweizerischer und Liechtensteinischer Heizungs- 1en. Der neu gegründete Schweizerisch-Liechtensteinische im 1. Januar 2003 unter dem Namen Suissetec auf; vgl. Act. ec.ch/ueber (25.06.2013).

c. Schliesslich wurden die Sanitärinsta vollzeitlich für den Verband arbeiten:

188. Am 25. November 1993 fand die Schweiz“ statt. Sie sollte fortan zwei Mal im am 11. November 2011 statt.?”° Der SGV protokollierte die Besprechungen und vers: der.?”* Das Protokoll der jeweils vorangehe und genehmigt.?’® Die Kooperation Sanitär SGVSB-Vorstandssitzungen.?’6

(iii) Aufgaben und Ziele

189. Gemäss Besprechungsnotiz vom 2. J eine strategische Partnerschaft zwischen „klare[s] Bekenntnis von SSIV und SGVSB ;

190. Die „Leistungen des SGVSB für den | len Stammdatenverwaltung, der Erstellung « ROM sowie team-Massskizzenbüchlein. Ne tungen in Fachgremien sollte der Verband , tekten, Planern etc.“ betreiben. Diese Leis dermassen ausgebaut werden: Nebst eine steller/Handel/Installateure)“ sollte der Kooy Werbung mit Branchen-PR* sicherstellen. | über anderen Absatzwegen (bspw. Baumäı rung der Ausstellungsbesuche durch die Ir förderung und einer engeren Zusammenart auf eine „engere Zusammenarbeit bezüg etc.).“278

191. Anlässlich seiner ersten Sitzung am z Hauptergebnisse schriftlich dar. Für den v Punkte von Bedeutung:

2. Ziel Kooperation Sanitär Schweiz

[...] Nicht die Stärkung des dreistufigen A Verkaufsförderung sollte im Vordergrund Mögliche Ziele der Kooperation können se Gesamtbranche, Gegenstrategien zu (erfol tereinander verhindern, interne Stärkung, €

Idee Dr. [...]: „Drei Z-Idee“: Zusammenge an blosse Marketinginstrumente denken; Z wenn man zuvor Zusammenarbeits- und lauf vom Endkunden zu uns kommt dann, \

272 Act. 356.1. 273 Act. 356 passim.

274 Vgi. z.B. Act. 356, 56, 104, 113, 119, 139, 230.

275 Act. 356, 7, 17, 53, 68, 70, 78, 84, 90, 94, 98 f., 199, 209, 214, 220, 226, 232.

276 Act. 358, 6 f., 10, 24, 31, 37, 46, 48, 54, 58, 62, 277 Act. 356, 4.

278 Act. 356, 4.

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llateure vom SSIV (heute Suissetec) und seinen Jen Vertretern [...] repräsentiert.?7?

erste Sitzung des „Kooperationsrates Sanitär | Jahr stattfinden, das letzte belegte Meeting fand SB berief Sitzungen des Kooperationsrates ein, andte die Protokolle im Anschluss an die Mitglie- :nden Sitzung wurde an jeder Sitzung behandelt Schweiz war auch ein ständiges Traktandum der

uli 1998 handelt es sich beim Kooperationsrat um Installateuren und Sanitarfachhandlern, der ein zum dreistufigen Absatzweg“ zugrunde lag.?’’

dreistufigen Absatzweg“ bestanden in der zentra- Jer Sanitarpreiskataloge und einer Teamplus-CDbst der Ausbildung der Handelsstufe und Vertre- PR für die Sanitärbranche bei Endkunden, Architungen sollten zusammen mit dem SSIV folgenr „Gemeinschaftswerbung Sanitärbranche (Hererationsrat einen „besseren Konnex Installateur- -erner sollte er eine „gemeinsame Politik gegenkten)“ betreiben. Des Weiteren stand die „Fördestallateure“ im Zentrum. Nebst der Ausbildungseit im Bereich Technik zielte der Kooperationsrat lich Datenaustausch (Build-Data, IGH, Internet

5. November 1998 legte der Kooperationsrat die orliegenden Zusammenhang sind die folgenden

bsatzweges per se ist anzustreben, sondern die stehen (Beispiel: Plättli-Industrie und SGVSB). in: Verkaufsförderung, Förderung des Images der greichen) Konkurrenten, Auseinanderbrechen unxterne Kommunikation verbessern.

hörigkeitsgefühl, psychologisch wichtig, nicht nur usammenarbeit diese geschieht dann am besten, Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt hat; Zuwenn die beiden vorgehenden „Z“ gelöst sind.

106, 116, 121, 130, 142, 149, 157, 165, 172, 181, 189, 193,

66, 71 passim.

Man muss anerkennen, dass jede Stufe e Das „Weitergeben“ des Margendrucks vor gen können nur eigentliche Leistungen hoı und andern nichtleistungsabhängigen Verg

Wir müssen uns an die nach-kartellistisct ausrichten. Nicht Verträge können unser B akzeptierte und für jeden vorteilhafte Lösur

192. Der Kooperationsrat wollte analysiere: den Installateur und Grosshandel“ einkauf „der Handel direkt liefert.“28°

193. Aus Sicht des SGVSB hatte der Fach führte, dass sich die „Stufen das Sanitärfacı um Margenpunkte feilschen müssen, statt z optimale (und damit vom Kunden auch bezz

194. Anlässlich der Kooperationssitzung ve mer dahingehend, dass der „eigentliche Au kanals beim Publikum nicht unbedingt be Publikum den „Fachmann“ als solchen in

dass der Endverbraucher sich faktisch au „Man einigt sich darauf: Gemeinsamer Aut senen ist wichtig. Bei Bedarf kann man au ner) zuziehen. Nach aussen ist wichtig, da: fördern wollen und dadurch den Absatz für ı

195. Der SGVSB-Verbandssekretär schlo SGVSB-Mitglieder, die Sanitärhersteller, S SCS, URS und die Fachpresse mit folgende

Wir bitten Sie zu beachten, dass die neue der Kooperation Sanitär Schweiz unseres branche ist. Sie_markiert die Abkehr von kämpfen und mögliche Vorteile auf Koster Kooperation Sanitär Schweiz soll bewusst der drei Stufen des Fachkanals hervorget steller, der Händler und der Installateure den.?&

(iv) Arbeitsgruppen

196. Die Ziele des Kooperationsrates wurc nem späteren Zeitpunkt diente die Koopera SGVSB und Sanitas Troesch dazu, sich ge: Preisänderungen in Kenntnis zu setzen (vgl

279 Act. 356, 7 f. 280 Act. 356, 9 f. 281 Act. 356, 13. 282 Act. 356, 18. 283 Act. 356, 18.

284 Act. 356.03, 2.

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ine ihren Leistungen angemessene Marge erhält. | unten nach oben bringt uns nicht weiter. Hinge- \oriert werden. Die Zeit von Anschlussprovisionen ütungen ist vorbei.

ie Aera gewöhnen und unsere Strategien darauf eziehungen regeln, sondern sinnvolle, vom Markt ıgen.?79 [Hervorhebungen durch die Verfasser]

1, weshalb „Endkunden über Dritte und nicht über en und warum „Installateure direkt kaufen“ und

kanal ein „Imageproblem gegen innen“, was dazu hkanals [...] als Konkurrenten, die gegeneinander Is Marktpartner, die gemeinsam ihrer Kundschaft ıhlte) Dienstleistungen anbieten“ sähen.?®!

9m 10. Februar 1999 ausserten sich die Teilnehfbau und die Abläufe und Hintergründe des Fachkannt sein müssen.“ Es müsse „gelingen, beim den Mittelpunkt zu stellen und dafür zu sorgen, tomatisch an den Sanitär-Fachkanal wendet.“?8? tritt der im Kooperationsrat Zusammengeschlosch weitere Fachleute (z.B. Architekten oder Plass wir den „traditionellen“ dreistufigen Absatzweg ınsere Firmen.“?®

ss sein Schreiben vom 17. März 1999 an die SIV/ASMFA, AMFIS, SSIV-Sektionspräsidenten, r Bemerkung:

Zusammenarbeit der Sanitärbranche im Rahmen Erachtens von grosser Bedeutung für die Sanitarder Vorstellung, dass jede Stufe für sich alleine ı der anderen Stufen herausholen müsse. Mit der nicht das Trennende, sondern das Gemeinsame \oben und gestärkt werden, zum Vorteil der Her- _und nicht zuletzt der anspruchsvollen Endkunlen teilweise in Arbeitsgruppen umgesetzt. Zu eition Sanitär Schweiz Richner, Gétaz, Sabag, dem jenseitig über Preisstrategien und bevorstehende . dazu unten 1140, Rz 1215 ff.).

1. Arbeitsgruppe Kommunikatio

197. Die Arbeitsgruppe „Werbung und PR umbenannt in Arbeitsgruppe „Kommunikati des Fachkanals und mit der internen Komm

198. Die Arbeitsgruppe sollte ein Grobkor dass der Endkunde über den Fachkanal ge teur zu umfassenden Aufträgen (Material ı sollte „die Branche als Einheit erscheinen. schweizerisch geworben werden. Die Arbei wa Fachzeitschriften, Berichte, Zeitungen, | go.286

199. Der SGVSB publizierte in der Folge „Mehr gemeinsam kommunizieren.“ Dort hi dreistufige Sanitärfachkanal gerät durch ve Deshalb gilt es, bisherige Verkaufskonzep: kung des sanitären Fachkanals zu finden.“?

200. Aus der Arbeitsgruppe resultierte aucl auf welchen der SGVSB im genannten Artik Sanitärprofis“ an und weise „deutlich auf de aufgeschaltet und wird regelmässig durch d

201. Sucht ein Konsument mit einer Inter „Badezimmer“, erscheint die Website „wwv Domainname des Verbands weist nicht auf te enthält die Rubriken Bad-Neuheiten, B: Kataloge. Diese sind darauf ausgerichtet, und Produkte der grössten Hersteller, welct wird. Auch die Preiskataloge der SGVSE bandswebsite bietet auch einen Wettbewerl zu gewinnen gibt. Die Rubrik „Links“ verwei triebenen Herstellern, auf Messen, Fachzei bande. Ferner besteht eine weitere Rubrik. ter wiederum die von den Mitgliedern vert bande sowie Hauseigentümerverbände auf:

202. Insgesamt steht fest, dass die Webs ausgestaltet ist, was bereits der Domainnaı gerichtet, Werbung für den dreistufigen Ver die Dienstleistungen der Handelspartner de te ist also dem Ziel des Kooperationsrates stufige Sanitärhandelsbranche ausgestaltet.

285 Act. 356.01; Act. 356.04, Titelblatt.

286 Act. 356, 2.

237° Act. 356.02, 1.

288 Act. 356.02, 2.

289 Act. 353, 6.

2% Act. 372.44, letzte Google-Suche am 04.12.201

291 www.dasbad.ch; Schliesslich führt der Verband on, das Leitbild, die Verbandsgeschichte und da

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n/Werbung und PR nahm ihre Arbeit im April 1999 auf und wurde on.“225 Sie befasste sich mit der Imageförderung unikation.

izept für Gemeinschaftswerbung entwickeln, „so ht, Ausstellungen berücksichtigt und der Installa- ınd Arbeit) gelangt. Gegenüber dem Endkunden “ Ab dem Jahr 2000 sollte gemeinsam gesamttsgruppe sollte weitere „Synergien“ finden wie et- Viessen/Ausstellungen und ein gemeinsames Loetwa in der Zeitschrift Installateur einen Artikel elt er im Lead des Artikels fest: „Der traditionelle rtriebsfremde Anbieter zunehmend unter Druck.

fe zu überdenken und neue Lösungen zur Stär-

1 der Internetauftritt des SGVSB www.dasbad.ch, el hinwies. Die Website spreche „Endkunden und n Fachkanal“ hin.288 Die Website ist nach wie vor en SGVSB aktualisiert.28

net-Suchmaschine nach den Worten „Bad“ oder v.dasbad.ch“ zuoberst auf der Ergebnisliste. Der den Verband hin (www.dasbad.ch).2% Die Websi- ıd-Ausstellungen, Bad-Magazin, Bad-Planer und dass der Seitenbesucher auf die Ausstellungen ie die SGVSB-Mitglieder vertreiben, weitergeleitet -Mitglieder sind online aufgeschaltet. Die Ver- 9 an, bei dem es Wochenenden in Ferienressorts st ferner auf die von den SGVSB-Mitgliedern vertschriften und auf die Installateure bzw. ihre Ver- ‚umweltgerechtes Planen und Verbände“, worunriebenen Herstellerverbände und Installateurveryelistet sind.2%"

te „www.dasbad.ch“ nicht als Verbandswebseite ne zeigt. Vielmehr ist die Homepage darauf austrieb zu betreiben, indem auf neue Produkte und r SGVSB-Mitglieder verwiesen wird. Die Webseientsprechend als Werbung für die gesamte drei-

3).

| dort unter der Rubrik „über uns“ die Mitglieder, Organisatiis 100-Jahre-Jubiläum des Verbands auf.

2. Arbeitsgruppe Informatik und

203. Gleichzeitig mit der Arbeitsgruppe „Kc tik und Technik“ geschaffen.?%? Die Arbeits: onsfeldern (Build-Data, IGH, E-Commerce, felder im Bereich Informatik und Technik erı

204. Der Kooperationsrat liess eine Studie erstellen,?% welche grösstenteils durch die nanziert wurde.2% Im Rahmen der Präsent: Projekt für eine Datendrehscheibe vor. Die: die Hersteller, der Handel und die Installat ren.?% Es stellte sich schliesslich heraus, « und Installateur funktionierte — im Gegensa Sanitärfachhandel. Die Hersteller sollten il dernfalls würden diese vom SGVSB in Thur Folge lieferten die Hersteller die Daten in el

3. Arbeitsgruppe zur Entwicklun

205. Im Rahmen des Kooperationsrates wi battgruppen festzulegen. Die Rabattgruppe Suissetec entwickelt, damit die Installateu sinkenden Margen entgegenzuwirken (vgl. ¢

206. Die konkrete Umsetzung, Ausgestalt unten in Rz 375 ff., Rz 879 ff, und Rz 942 ff

B.3.2.2.3 Stellungnahmen der Parteien

207. Die Gründung, Zusammensetzung ur ist unbestritten. Auch die Darstellung der z ten. Sanitas Troesch kritisiert dagegen mi verwendeten Beweismittel, (1) sie stützten Dokumente.?% (2) Ferner begründet Sanita operation Sanitär Schweiz damit, dass der Die Kooperation sei eine soziale Plattform ¢ dient.°°° (3) Schliesslich bestreitet Sanitas gruppen und Umsatzgruppen.“?°'

208. Die Vorbringen von Sanitas Troesch s

209. (1) Die Aussage, das Sekretariat stüt lich. Diese Aussage ist erstens in ihrer Pa

22 Act. 356.01, 4.

23 Act. 356.03, 2.

294 Act. 356, 70.

235 Act. 356, 45.

286 Act. 356, Sitzung Kooperation Schweiz vom 21. 297 Act. 358, Vorstandsprotokoll 10/1999, 12.

2% Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2000, 79.

2399 Act. 932, Rz 102.

300 Act. 932, Rz 104.

301 Act. 932 Rz 106.

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Technik

ymmunikation“ wurde die Arbeitsgruppe „Informa- Jruppe sollte, nebst den bestehenden Kooperati- NPK, EAN-Nummerierung), neue Kooperationslieren.293

von [...] Uber den Datenfluss im Sanitarfachkanal > SGVSB-Grosshandler und Sanitas Troesch fiition der Untersuchungsergebnisse fuhrte [...] ein se Datendrehscheibe sollte es ermöglichen, dass eure in einem einzigen Datenpool verknüpft wä- Jass der Datenfluss zwischen Sanitärfachhandel tz zum Datenfluss zwischen den Herstellern zum ire Daten dem SGVSB elektronisch liefern, an- ı aufgearbeitet und in Rechnung gestellt.29” In der aktronischer Form.?%

g von Rabattgruppen

urde auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um Ran wurden von Sanitas Troesch, dem SGVSB und re differenzierte Rabatte vergeben konnten, um Jazu unten 1140, Rz 1185 ff.).

ung und Funktionsweise der Rabattgruppen wird nachgewiesen.

und deren Würdigung

id Organisation der Kooperation Sanitär Schweiz ‘ielsetzung wurde von den Parteien nicht bestritt Bezug auf die von den Wettbewerbsbehörden sich bei ihrer Beweisführung auf SGVSB-interne s Troesch ihre Teilnahme an den Treffen der Ko- Kundenverband Suissetec dies gewünscht habe. yewesen und habe dem Kontakt zu Suissetec ge- Troesch die Existenz der Arbeitsgruppe „Rabattind unerheblich und unzutreffend.

ze sich auf SGVSB-interne Beweise, ist unbehilfuschalität unzutreffend, zumal die Protokolle der

6.1999, 54.

Kooperation auch etwa von Suissetec-Mite weils vorangehenden Sitzung wurden zude: treter der Sanitas Troesch genehmigt. Zu nicht davon ab, ob es von einer bestimmte Qualität des Beweismittels frei zu würdige BZP). Die hier zitierten Protokolle wurden nehmigt. Sie wurden anlässlich der Haus Den Protokollen kommt daher hohe Beweis

210. Sanitas Troesch zeigt weder auf, inwi te, noch inwiefern die Beweiskraft der Proto Stellungnahme vermag daher nichts am Be\

211. (2) Sanitas Troesch begründet ihre ' nahme vom 6. Oktober 2014 im Wesentlich bingen überzeugen nicht und sind unerhebli

212. Entgegen den schriftlichen Vorbringe Sitzungen teilgenommen hatte, anlässlich selbst nicht sagen, worin der Zweck des Ke der Kooperationsrat sei „nichts weiter als bk

213. Erst in seiner Einvernahme vom 4. Nc züglich und auf Anfrage des Verteidigers vo

Anfänglich war Herr [...] an den Sitzungen Sinn und Zweck war, dass wir Kontakt zu das war mehr eine soziale Plattform, damit

214. Zusammenfassend konnte [...] Sanita schaft im Kooperationsrat aussagen. In der den Kontakt zu Suissetec aufrechtzuerha schriftlichen Stellungnahme dar, sie sei auf Aussagen sind inkonsistent. Es leuchtet at Kundenkontakts ein Gremium zusammen r ersichtlich, weshalb zur Aufrechterhaltunc Themen - wie die soeben geschilderten R: dem Margenverlust entgegenzuwirken. Dar behauptungen aufstellte. Es steht fest, das: ration Sanitär Schweiz war, um mit seinen besprechen.

215. Unabhängig vom Motiv von Sanitas T nehmen, steht fest dass die Treffen zwisch bag stattgefunden haben und die protokollie

216. (3) Schliesslich bringt Sanitas Troesc Umsatzgruppen und Rabatte gegeben. S wand nicht. Demgegenüber verfügen die \\

302 Vgi. z.B.: Act. 356, 3, 11. Die Protokolle wurden setec) verfasst.

308 Act. 356, 7, 17, 53, 68, 70, 78, 84, 90, 94, 98 f., 199, 209, 214, 220, 226, 232.

304 Act. 284, Zeile 237 f. 305 Act. 558, Zeile 320 ff.

306 Act. 932, Rz 106 f.

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liedern erstellt wurden.°°? Die Protokolle der jem an jeder Sitzung behandelt und auch vom Verjeitens hängt die Beweiskraft eines Beweismittels :n Partei stammt. Vielmehr ist der Inhalt und die n (Art. 39 KG i.V.m. Art. 19 VwVG und Art. 40 zeitnah von Sitzungsteilnehmern erstellt und gedurchsuchungen bei den Parteien aufgefunden. kraft zu.

efern der Inhalt der Protokolle nicht stimmen sollkolle geschmälert sein sollte. Ihre diesbezügliche veisergebnis zu ändern.

Teilnahme an der Kooperation in ihrer Stellungen mit den Wünschen von Suissetec. Diese Vorch.

n vom 6. Oktober 2014 konnte [...], der an den seiner Einvernahme vom 23. September 2012 Joperationsrates bestand. Er sagte vielmehr aus, abla.“304

ember 2013 sagte [...] Sanitas Troesch diesben Sanitas Troesch aus:

und dann hat er mich an die Sitzungen delegiert. unserem Kundenverband, suissetec, hatten. Aber man sich kennt.3%

s Troesch vorerst nichts zum Grund der Mitgliednächsten Einvernahme sah er den Zweck darin, Iten. Schliesslich legt Sanitas Troesch in ihrer “Wunsch von Suissetec Mitglied gewesen. Diese ıch nicht ein, weshalb zur Aufrechterhaltung des nit Konkurrenten notwendig ist. Ebenso wenig ist | des Kundenkontaktes kartellrechtlich sensible abattgruppen — besprochen werden mussten, um aus ist ersichtlich, dass Sanitas Troesch Schutz- > das Unternehmen auch Mitglied bei der Koope- Konkurrenten wettbewerbsrelevante Themen zu

roesch, an den Sitzungen der Kooperation teilzuen Sanitas Troesch, dem SGVSB, CRH und Sarten Inhalte besprochen wurden.

fh vor, es habe keine Arbeitsgruppe zum Thema anitas Troesch begründet oder belegt ihren Ein- /ettbewerbsbehörden über die genannten Urkunvon [...] dem damaligen Präsidenten des SSIV (heute Suis-

106, 116, 121, 130, 142, 149, 157, 165, 172, 181, 189, 193, denbeweise. Angesichts der Beweise steht und deren Durchsetzung fest. Wie bereits e tung und Funktionsweise der Rabattgruppe ff. detailliert nachgewiesen.

217. Insgesamt steht somit fest, dass die \ keinen Einfluss auf das Beweisergebnis hal

B.3.2.2.4 Beweisergebnis

218. Aufgrund des Gesagten ist der folgen«

219. Der 1998 gegründete Kooperationsr: Schweiz umbenannt wurde, setzte sich 2 Nussbaum; Nyffenegger; Georg Fischer), d lateurverband (SSIV) (heute Suissetec) ur Richner, Gétaz, Sabag, den SGVSB und S menarbeitsform ohne eigene Organisation miums fanden zwei Mal jahrlich bis minde seinen Mitgliedern und vor allem auch den plattform. Die Protokolle der Kooperation S mern jeweils genehmigt. Es ist bewiesen, d: Inhalten einverstanden waren.

220. Die Kooperation Sanitär Schweiz zie gemeinsamen Marktauftritts den dreistufige satz“ der Mitglieder. Zusammengehörigkeit mitglieder sollten zum Zulauf von Kunden messene“ Marge erhalten, die Mitglieder sc punkte feilschen“ müssen und sich von der Vorteile auf Kosten der andern Stufen her „Gegenstrategien zu erfolgreichen Konkurr Kooperationsrat sich Uber das ,kartellistisc hielt, die „stufenübergreifenden Absprache Preiswettbewerb auf allen Stufen“ ?” gerad nen Mitgliedern — und damit auch unter den

221. Ferner steht fest, dass die Kooperati Branche betrieb und den Datenfluss im Saı wird (vgl. 1140, Rz 1185 ff.), steht fest, da glieder und Suissetec gemeinsam Rabattg entgegenzuwirken. Auch dadurch ist bewie anderem auch die Einschränkung des Wet! und umsetzte. Diese Absicht zeigt sich auc änderungen diskutiert wurden. Im Besonde Kontakt zu ihren Kunden durch die Koopera vielmehr ihre Marktstrategien mit den Kon dazu unten B.5.2; Rz 1004 ff., 1071 ff., 121 welche im Rahmen der Kooperation Sanit unten folgenden Ausführungen verwiesen (

3077 Act. 356, 12.

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die gemeinsame Entwicklung der Rabattgruppen rwähnt, wird die konkrete Umsetzung, Ausgestaln weiter unten Rz 375 ff., Rz 879 ff, und Rz 942

/orbringen von Sanitas Troesch zum Sachverhalt en.

Je Sachverhalt bewiesen:

at, welcher in der Folge in Kooperation Sanitär ius Herstellervertretern (KWC; Geberit; Similor; am Schweizerischen Spenglermeister- und Instalid den Sanitärgrosshändlern repräsentiert durch anitas Troesch, zusammen. Er war eine Zusam- und ohne eigene Mittel. Die Sitzungen des Grestens am 11. November 2011 statt und dienten Sanitärgrosshändlern als Informationsaustauschanitar Schweiz wurden von den Sitzungsteilnehass die Sitzungsteilnehmer mit den protokollierten

Ite erwiesenermassen darauf ab, mit Hilfe eines 2n Absatzkanal zu „fördern“ und damit den „Absgefühl und Zusammenarbeit der Kooperationsführen. Dabei sollte jede Marktstufe eine „ange- Iiten daher nicht „als Konkurrenten“ um „Margen- Vorstellung abkehren, dass jede Stufe „mögliche ausholen müsse.“ Ferner wollte die Kooperation anten“ entwickeln. Daraus folgt, dass obwohl der ne Image“ der Sanitärbranche beklagte und festn“ seien weggefallen und es herrsche „massiver e darauf abzielte, den Wettbewerb zwischen sei- Sanitärgrosshändlern — einzuschränken.

on Sanitär Schweiz gemeinsam Werbung für die iitärfachhandel sicherstellte. Wie unten bewiesen ss Sanitas Troesch, der SGVSB bzw. seine Mitruppen entwickelt haben, um sinkenden Margen sen, dass die Kooperation Sanitär Schweiz unter tbewerbs zwischen den Mitgliedern beabsichtigte sh in den Besprechungen, anlässlich derer Preisren lag es Sanitas Troesch nicht einfach daran, tion Sanitär Schweiz aufrechtzuerhalten, sondern kurrenten zu besprechen und abzusichern (vgl. 5 ff.). Bezüglich der Rabatt- und Umsatzgruppen, ir Schweiz entwickelt wurden, sei auf die weiter Titel B.5.2.1.4, Rz 866 ff.).

B.3.3 „Berner Firmen“

B.3.3.1 Beweisthema

222. Nachfolgend erheben die Wettbewer! und den Gegenstand der Diskussionen des

B.3.3.2 Beweismittel und Beweiswürdigı

223. Zu den Treffen der sogenannten „Be Protokolle (Sitzungsberichte) zwischen End

224. Gemäss den Anwesenheitslisten der | die Sabag AG [...], die Santag AG [...], BAC AG [...] zwischen dem 2. Juni 1999308 und « Sitzung der sogenannten „Berner Firmen.“ der an den Sitzungen anwesend. Im Jahr 2 zwar möglich, dass es vorher und nachher Hinweise zu entnehmen sind, welche auf e genteil wünscht [...] Kappeler anlässlich der teilnehmer über die „Zukunft der Berner-Sit. werden.“?'! Da sich jedoch weder die Teiln Treffen aus den sichergestellten Akten eruie Ausführungen auf die Periode zwischen Jur

225. Die Traktanden waren stets dieselben 1. Genehmigung des Berichts über die E 2. Informationsrunde des Sekretärs übe

3. Erfahrungsaustausch, Marktinformatic

4. Verschiedenes.?'?

226. Der Informationsteil des SGVSB-Ve den grössten Teil der Protokolle aus. Er ir des SGVSB mit andern Verbänden und de Kalkulation für die Jahre 2000 und 2001 n der Sitzung vom 22. März 2000 wies der dé Folgendes hin:

[...] Präsident [...] teilt mit, dass die Preise und damit auch die Einkaufsrabatte werd mehr gegeben werden. [...] 915

308 Act. 353, 1.

309 Act. 353, 38.

310 Act. 353 passim.

311 Act. 353, 38.

312 Act. 353, 2, 10, 19, 27, 33 f. 313 Act. 353, 4, 36.

314 Act. 353, 5, 14, 23, 31.

315 Act. 353, 31.

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bsbehörden Beweis Uber die Zusammensetzung Gremiums der sogenannten „Berner Firmen“.

ing

arner Firmen“ liegen den Wettbewerbsbehörden e 1999 bis Mitte 2001 vor.

Sitzungsberichte trafen sich die Kappeler AG [...], >T Baumaterial AG [...] und die Vicom Baubedarf Jem 31. Oktober 2001°0% mindestens fünf Mal zur Der Sekretär des SGVSB [...] war als Vorsitzen- 001 wirkte auch die Bringhen AG [...] mit. Es ist weitere Treffen gab, da den Protokollen keinerlei in Einstellen dieser Treffen hinweisen.?'° Im Ge- "Sitzung vom 20. Juni 2001, an der die Sitzungszung“ diskutierten, sie solle „unbedingt fortgeführt ehmer noch die Gesprächsinhalte dieser übrigen ren lassen, beschränken sich die nachfolgenden i 1999 und Oktober 2001.

3erner Sitzung vom [jeweiliges Datum] r die Geschäfte und Arbeiten des Verbands

nen

rbandsekretars und Sitzungsleiters [...] machen iformierte die Teilnehmer über Zusammenkünfte r Kooperation Sanitär Schweiz.?'? Ferner war die 1ehrfach Besprechungsgegenstand.?'* Anlässlich amalige Präsident des SGVSB - [...] Sabag — auf

bei Whirlwannen zu hoch sind - die Bruttopreise an gesenkt. Es dürfen also keine Einheitsrabatte

227. Aus diesem Protokollabschnitt folgt, Whirlwannen und die Einkaufsrabatte gese senkt“ folgt, dass es sich hierbei nicht ur schluss. Der Beschluss zur Senkung der Bi dernfalls macht die Bezugnahme auf die Ei sind im vorliegenden Fall die Sanitärgross preise auch niedrigere Einkaufsrabatte erh heitsrabatte auf Whirlwannen mehr gewah Gefahr laufen, „zu viel“ Rabatt an die Sanit Margeneinnahmen hinnehmen zu müssen. se der Herstellerstufe zu einer automatisc Handelsstufe zur Folge hatte.

228. Durch die vorliegenden Treffen zwiscl einerseits bewiesen, dass sie dem SGVS SGVSB-Politik zu informieren. Andernfall Verbandssekretär die Sitzungen jeweils hä im Verband hätte berichten sollen. Auc Präsidenten zu den Einheitsrabatten an die sprechung der Kalkulation beweist, dass es rung der SGVSB-Standards durch die Bern:

229. Schliesslich zeigt sich, dass auch die chen. Es sollten keine Einheitsrabatte meh als dass die Berner Firmen differenzierte R die Berner Firmen über eine Senkung der | der Rabatte an die Sanitärinstallateure. Mit ne Senkung der Rabatte einhergehen.

B.3.3.3 Stellungnahmen der Parteien un

230. Der SGVSB, Sabag, Kappeler, Bringr verhaltsabschnitt.

B.3.3.4 Beweisergebnis

231. Im Wesentlichen ist durch vorgenanı die Sabag AG, die Santag AG, die BAGT (heute CRH) sich zwischen dem 2. Juni 1 Mal zur Sitzung der sogenannten „Berner ı die Bringhen AG dabei. Der Sekretär de: SGVSB informierte die Teilnehmer und si wurde. Andernfalls ist nicht zu erklären, w gen jeweils hätte leiten und ausführlich übe sollen. Die Äusserungen des damaligen SC mehr gewährt werden sollten, beweist zude kutiert wurde und der Verband Anweisunge:

232. Es ist bewiesen, dass die Hersteller b zugleich die von ihnen an die Sanitärgross bewiesen, dass die Sanitärgrosshändler de gewähren sollten. Im Zusammenhang ist da auch eine Senkung der Rabatte auf den nac

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dass gemäss Präsident die Bruttopreise von nkt werden. Aus der Formulierung „werden gen einen Antrag handelt, sondern um einen Beruttopreise wurde von den Herstellern gefällt. Annkaufsrabatte im Satz keinen Sinn. Die Einkäufer händler, welche aufgrund der gesenkten Bruttoalten. Aus diesem Grund sollten auch keine Einrt werden. Andernfalls würden die Grosshändler ärinstallateure weiterzugeben und dadurch tiefere Es zeigt sich, dass eine Senkung der Bruttopreihen Senkung der Rabatte an die nachfolgende

yen dem 2. Juni 1999 und dem 31. Oktober 2001 3B dazu dienten, die „Berner Firmen“ über die s ist nicht zu erklären, weshalb der SGVSBtte leiten und ausführlich über die Entwicklungen »h die Anweisungen des damaligen SGVSB- Berner Unternehmen sowie die gemeinsame Be- ; dem SGVSB daran gelegen war, die Respektiear Unternehmen sicherzustellen.

> Berner Firmen miteinander über Rabatte sprar gewährt werden, was nichts anderes bedeutet, abatte gewähren sollten. Ferner unterhielten sich 3ruttopreise und gleichzeitig damit eine Senkung der Senkung der Bruttopreise sollte also auch eid deren Würdigung

en und CRH äussern sich nicht zu diesem Sachite Ausführungen bewiesen, dass Kappeler AG, ' Baumaterial AG und die Vicom Baubedarf AG 999 und dem 31. Oktober 2001 mindestens fünf Firmen“ getroffen haben. Im Jahr 2001 war auch 3 SGVSB war Vorsitzender der Sitzungen. Der ellte sicher, dass die SGVSB-Politik umgesetzt sshalb der SGVSB-Verbandssekretär die Sitzunar die Entwicklungen im Verband hatte berichten >VSB-Präsidenten, wonach keine Einheitsrabatte m, dass die Rabattsetzung im Verband offen dis- 1 zur Rabattsetzung erteilte.

ei der Senkung der Bruttopreise fur Whirlwannen ;händler gewährten Rabatte senkten. Ebenso ist her keine undifferenzierten Einheitsrabatte mehr mit bewiesen, dass die Senkung der Bruttopreise ;hfolgenden Marktstufen zur Folge hatte.

B.3.4 Marktordnungs-Kommission (MC

B.3.4.1 Beweisthema

233. In Anschluss führen die Wettbewerbst sogenannten Marktordnungs-Kommission u onsmitglieder.

B.3.4.2 Beweismittel und Beweiswürdigı

234. Den Wettbewerbsbehörden liegen d Oberwallis“, des „Sanitär-Markt Oberwallis“ tippte Notizen, E-Mails und Outlook-Eintrag die folgende Tatsachen ableiten:

235. Aus den Protokollen ist ersichtlich, da ordnungs-Kommission (MOK) gab. Die MC analysierte und sich aus Sanitargrossisten te der Grossisten fungierten zwischen 199 sen der Sanitarinstallateure wurde vom Ob 2003 Suissetec)?'® vertreten. Zwischen 19° [...] repräsentiert. Als zweiter Repräsentan nach [...] bis 2005 auf.?'” Die Abkürzung „ Jahr 2005 beibehalten,?'® danach nannte « nerschaft Markt.“??° Neben dem Ausschuss grossen Sitzungen teilnehmen.>?'

236. Mindestens zwischen dem 16. März tärgrossisten und Sanitärinstallateure des. des SGVSB nahmen an den grossen Sitzur gener an den Treffen teil. Von ausserhalb Ruffinen u. Cie. und bis im September 2002

237. Die Sitzungsteilnahme ergibt sich aus

Sanitas 25.01.1999] 16.03.1999] 29.10.1999 30.09.2002

Zen-Ruffinen 25.01.1999] 16.03.1999 30.09.2002

Sabag 29.10.1999)

H K Matériaux 29.10.1999)

DuBois Jeanrenaud 29.10.1999

Delaloye et Joliat 29.10.1999

Michel SA 29.10.1999)

OSIV 16.03.1999 03.10.2000} 30.09.2002]

Gruber Othmar,

Baumaterialien,

Susten

Gremium Sanitar- Sanitar-Markt |Ouchy Sanitar-Markt | Sanitar-Markt |MOK a Oberwallis Oberwallis Oberallis

Grosshandel und Suissetec Oberwallis

316 Act. 356.05, 1 f., 6. 317 Act. 356.05, 1 ff. 318 Act. 356.05, 78. 319 Act. 356.05, 85. 320 Act. 356.05, 92. 321 Act. 356.05.

322 Act. 356.05.

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)K) im Oberwallis

yehörden Beweis Uber die Zusammensetzung der nd über die Häufigkeit der Treffen der Kommissiing

iverse Protokolle der ,Sanitargrossisten-Sitzung ‚ein Memo, persönliche handschriftliche und ge- > vor. Gestützt auf diese Beweismittel lassen sich

ss es im Kanton Wallis eine sogenannten Markt- J)K war eine Meldestelle, welche Marktprobleme ind Installateuren zusammensetzte. Als Delegier- J-2011 [...] Bringhen und [...] Gétaz. Die Intereserwalliser Sanitar Installateur Verband (OSIV; ab 9-2011 wurde der OSIV bzw. der Suissetec von MOK“ wurde von den Sitzungsteilnehmer bis ins ich der Ausschuss „Gruppe Markt“'? und „Part- ; sollten die übrigen Grosshandler an sogenannt

1999 und 27. April 2011 trafen sich die Sani- Oberwallis zu regelmässigen Sitzungen. Seitens ıgen Bringhen, Getaz (CRH) sowie bis 2004 Burdes Verbands beteiligte sich bis 2004 die Zen- [...] Sanitas Troesch.

der anschliessenden Aufstellung ®??:

10.03.2004

10.03.2004

MOK MOK MOK MOK MOK MOK MOK MOK

238. Ab dem Jahr 2003 beteiligte sich San Treffen des Ausschusses dauerten aber mi men des Ausschusses gehörte der Schut; Besprechungsinhalte des MOK werden wei werbsrechtlich relevanten Ereignisse und A:

B.3.4.3 Stellungnahmen der Parteien un

239. Bringhen widerspricht diesen Darstell nahme von Bringhen wurde die MOK jedoc seien ausschliesslich Sanitärinstallateure M

240. Es kann dahingestellt bleiben, ob die derspricht den obigen Darstellungen nicht. rinstallateure Mitglieder der MOK gewesen der MOK. Daraus folgt, dass Bringhen, Gé an den Sitzungen teilgenommen haben und

B.3.4.4 Beweisergebnis

241. Es ist unstreitig und bewiesen, da Kommission (MOK) gegeben hat. Die MOK destens seit 1999 bis 2011. Es ist bewie: (CRH) sowie bis 2004 Burgener an den Tr beteiligte sich bis 2004 die Zen-Ruffinen ı esch.

242. Der Besprechungsinhalt der Sitzunge Rz 1769 ff.).

B.3.5 Beziehungen von Sanitas Troesc B.3.5.1 Untermietverträge CRH und S

B.3.5.1.1 Beweisthema

243. Anschliessend führen die Wettbewertk dungen zwischen CRH und Sanitas Troesct

B.3.5.1.2 Beweismittel und Beweiswüro

244. Den Wettbewerbsbehörden liegt ein | esch und CRH vom 27. Dezember 2006 v Parteien, die sie anlässlich ihrer Einvernahn

245. Gemäss Aussagen des Leiters Mark stand auf Initiative von Richner eine Zusa schen Sanitas Troesch und Richner in Luz Richner bereits vor der Fusion zwischen de Troesch einen Untermietvertrag in den Shi 2007 sei Sanitas Troesch in ein neues Ge

323 Act. 356.05, z.B. Seiten 2, 13,19, 26, 28, 30, 32

324 Act. 891, Rz 108 ff.

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itas Troesch nicht mehr an diesen Sitzungen. Die ndestens bis im April 2011 an. Zu den Hauptthe- 7 des dreistufigen Absatzkanals.??? Die genauen ter unten im Rahmen der Darstellung der wettbe- ıswirkungen analysiert (B.5.3, Rz 1772 ff.).

d deren Würdigung

ungen grundsätzlich nicht. Gemäss der Stellungh bereits im Jahr 1985 vom OSIV geschaffen. Es itglieder des MOK gewesen. °**

MOK bereits 1985 geschaffen wurde. Dies wie- Hingegen trifft es nicht zu, dass lediglich Sanitäseien. Die obige Tabelle stützt auf die Protokolle taz, Burgener und Sanitas als Sanitärgrossisten daher auch als Mitglieder anzusehen sind.

ss es im Kanton Wallis eine Marktordnungs- „ welche später umbenannt wurde, bestand minsen, dass seitens des SGVSB Bringhen, Getaz effen teilnahmen. Von ausserhalb des Verbands |. Cie. und bis im September 2002 Sanitas Tron wird weiter unten ausführlich dargelegt (B.5.3,

+h zu einzelnen Verbandsmitgliedern

anitas Troesch

sbehörden Beweis über die vertraglichen Verbin- .

ligung

Jntermietvertrag zwischen CRH und Sanitas Troor. Ferner stützen sie sich auf die Aussagen der ne zu Protokoll gebracht haben.

eting und Einkauf von Sanitas Troesch [...] bemmenarbeit im Bereich der Keramikplatten zwiern. Gemäss [...] Sanitas Troesch - [...] — hatte in ehemals getrennten Unternehmen Sanitas und owrooms mit einem der Unternehmen in Kriens. paude umgezogen und Richner sei mit in dieses

‚36, 40.

neue Gebäude gezogen.?® Die Unternehm sprechenden Untermietvertrag ab.°76 Der Ui

246. Der Untermietvertrag sieht vor, dass. chen und Richner fur den Bereich Plattli ge Erzeugnisse realisieren.”?® Auf das Wettbe die Zusammenarbeit zwischen den beideı Einfluss gehabt haben.??°

247. Letzterer Aussage kann nicht gefolgt Bereich Plattli mit CRH zusammenarbeitete bewerbsverhalten. Ein Kunde, der diese At auf die dort ausgestellten Produkte beraten Kunde muss also nicht noch eine weitere zeigt, dass die Unternehmen sich in diese sammenhang zwischen Sanitarprodukten

255): Ein Badezimmer besteht nebst Sanité ten interessieren sich Badezimmerausstatte Plättchen. Sie werden also vielfach bei de chen anschaffen. Das partnerschaftliche \ auch auf den Sanitärhandel aus. Diese Aus

B.3.5.1.3 Stellungnahmen der Parteien

248. Weder CRH noch Sanitas Troesch ai lungnahmen zu diesem Sachverhaltsabschr

B.3.5.1.4 Beweisergebnis

249. Es ist bewiesen und unstrittig, dass z\ vertrag in Luzern bestand. Die beiden Unte lung im Bereich Plattli bzw. Sanitarprodukte ter nebst Sanitarprodukten auch Plattchen Unternehmen konkurrierten sie sich im Rau

B.3.5.2 Kooperation Sanitas Troesch

B.3.5.2.1 Beweisthema

250. Nachfolgend führen die Wettbewerbs dungen zwischen Sanitas Troesch und Sab:

B.3.5.2.2 Beweismittel und Beweiswüro

251. Die Kooperation zwischen Sanitas Tre Beweismittel darlegen: Aktennotizen, Ausz mietvertrages zwischen Sabag und Sanitas und Aussagen der Parteien anlässlich derer

325 Act. 309, 5, Zeile 138 ff.

326 Act. 308, 10 ff.

327 Act. 308, 4, Zeile 88 f.; Act. 308, 8.

328 Act. 308, 10, Präambel Untermietvertrag.

329 Act. 309, 5, Zeile 148.

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en schlossen am 27. Dezember 2006 einen entitermietvertrag wurde im Jahr 2011 aufgelöst.??7

Sanitas Troesch für den Bereich Sanitär und Kümeinsam eine Ausstellung zur Präsentation ihrer werbsverhalten zwischen den Unternehmen soll 1 Unternehmen gemäss Parteiaussagen keinen

werden. Der Umstand, dass Sanitas Troesch im », hatte zweifellos einen Einfluss auf deren Wett- ısstellung besucht, wird automatisch mit Hinblick , welche von beiden Unternehmen stammen. Der Ausstellung besuchen. Bereits dieser Umstand m Bereich nur beschränkt konkurrieren. Der Zu- und Plättchen ist notorisch (vgl. dazu auch Rz irprodukten auch aus Plättchen. Mit andern Worr nicht nur für Sanitärprodukte, sondern auch für r Beschaffung von Sanitärprodukten auch Plätt- /erhältnis im Bereich Plättchen wirkte sich also wirkung ist allerdings nicht genau messbar.

und deren Würdigung

usserten sich im Rahmen ihrer schriftlichen Stellitt.

vischen CRH und Sanitas Troesch ein Untermietrnehmen vereinbarten eine gemeinsame Aussteln. Es ist notorisch, dass ein Badezimmerausstatbenotigt. Aufgrund der Kooperation der beiden m Luzern nur eingeschrankt im Sanitarbereich.

und Sabag

behörden Beweis Uber die vertraglichen Verbinag.

ligung

yesch und Sabag lässt sich anhand der folgenden igen der Webseiten, einem Entwurf eines Unter- Troesch, E-Mails, einer PowerPoint-Prasentation 1 Einvernahmen.

252. Wie eine Aktennotiz der Aktionärsver: ten Sabag und Sanitas Troesch eine Zusar lässlich einer Sitzung vom 11. Februar 20( sowie von Sanitas Troesch [...] besprache reich Platten bzw. das „Projekt Plattli-Powe und lautet wie folgt: Sabag und ST [Sanit meinsam und schnell eine führende und e schäft aufzubauen.“ Gemäss Konzept solli Baukeramik Zürich (SBZ) beteiligen. Uber ( Bereich Plattengeschäft abgewickelt“ werd: lungsstandorten von Sanitas Troesch ausge ritatische Aktionärsdarlehen“ sichergestellt \ zustande komme, wollten die Parteien ber: beginnen. Die auflaufenden Kosten dazu so

253. Die Parteien standen am 30. Juni 200 kam jedoch in der Folge nicht zustande. C bag lag das daran, dass der Mutterkonzerr einer Aufteilung zu je 50 % einverstanden schen Sanitas Troesch als Vermieterin und räumlichkeiten abgeschlossen. Insbesonde den gemeinsame Ausstellungen organisier! stellung Sabag stellte Fliesen aus, währen ausstellte.°5 Heute führen Sanitas Troesch zeitweise stand sogar [...] zur Debatte.*°6

254. Auf die Frage des Sekretariats, ob die bereich beeinflusst habe, meinte [...] Sabaı hatte sich nie darüber unterhalten.?3” Auch

fragung, die Wettbewerbsverhältnisse seien

255. Diesen Aussagen steht der Anhang und Sabag vom 4. November 2009 (zuletz „Marketingbeiträge für Ausstellungen einge sem Anhang ist zu entnehmen, dass Sanii weil Bauherren nach dem Entscheid für k auswählen sollen können. Es gelte die Reg: ramikhändler profitiere direkt und unmittelk Niederlassung. Aus diesem Grund habe d entrichten. Sanitas Troesch sah vorwiegenc fertigten. Erstens profitiere der Baukeramik quenz“ „aller Kundensegmente“ in den At Ausstellungsbesuche und dem Vermitteln (

30 Act. 374.03, 3.

31 Act. 374.03, 5 f.

332 Act. 374.03, 14.

33 Act. 309, Zeile 91 ff.

34 In diesen Ausstellungen betreibt Sanitas Troesc eine Plattenausstellung führt: Hardturmstrasse Chemin du Longemarlaz 6, 1023 Crissier; Act. <

35 Act. 287, 3 f., Zeile 26 bis 41; Act. 374.03, 16; A 36 Act. 309, Zeile 86 ff.

37 Act. 287, 4, Zeile 44.

38 Act. 284, 6, Zeile 166.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

sammlung vom 15. November 2007 belegt, strebnmenarbeit im Bereich Keramikplatten an.??° An- 8 zwischen der Geschäftsleitung der Sabag [...] n die Parteien das Thema Joint Venture im Ber.“ Gemäss der Notiz ist „die Vision unbestritten as Troesch] bündeln ihre Stärken/Kräfte, um gerfolgreiche Marktstellung im Schweizer Plättlige- e sich Sanitas Troesch zu 50 % an der Sabag lie SBZ sollten „alle zukünftigen Expansionen im an. Dabei sollten „die Synergien an den Ausstelnutzt werden.“ Die Finanzierung sollte durch „panerden. Unabhängig davon, ob das Joint Venture sits mit der Planung für die Ausstellung in Basel llen von Sabag getragen werden.**'

9 zur Unterzeichnung bereit.*3* Das Joint Venture ‚emäss Aussagen des Geschäftsführers von Sa- | von Sanitas Troesch — Saint Gobain — nicht mit war.%°3 Hingegen wurden Untermietvertrage zwi- | Sabag als Mieterin für verschiedene Geschaftsre in Lausanne (Crissier), Basel und Zürich wur- , welche auch heute noch bestehen.*** Die Ausd Sanitas Troesch Sanitär- und Küchenprodukte und Sabag gemeinsame Ausstellungen in Zürich,

se Zusammenarbeit den Wettbewerb im Sanitär- J, dies sei „absolut nicht“ der Fall gewesen. Man [...] Sanitas Troesch meinte anlässlich seiner Benicht thematisiert worden .??®

zu einem Mietvertrag zwischen Sanitas Troesch ' geändert am 3. Dezember 2009), mit dem Titel »mieteter Firmen (Sabag Basel)“ entgegen. Dietas Troesch Baukeramikhändler eingemietet hat, üche und Bad auch die entsprechenden Plattli el „tiles follow bathroom and kitchen.“ Der Baukeyar von der Integration in eine Sanitas Troeschar Baukeramikhändler einen Marketingbeitrag zu | vier Punkte, welche einen solchen Beitrag rechthändler von einer „nachhaltig hohen Kundenfre- ısstellungen sowie der „Terminkoordination der ler Kundschaft.“ Zweitens profitiere er von regioh jeweils eine Bad- und Küchenausstellung, während Sabag 101, 8031 Zürich; Münchensteinerstrasse 127, 4053 Basel; 74.04.

ct. 310, 4, Zeile 114 ff.

nalen und gesamtschweizerischen Werbechen Kundenanlässen. „Der Baukeramikhä chen Werbe- und Verkaufsförderungs-Aktı Gruss-Kundenanlass von Sanitas Troesct Drittens profitiere er „vom Networking in de formationsaustausch von marktrelevanten | tausches [sei] Sache der lokalen Verantwc Recht, das Gebäude und den Eingangsbe Vorschriften des Bauherrn [seien] dabei ein;

256. Aus dem Anhang folgt, dass die Aus nicht zutreffen können. Erstens geht dara miteinander zusammenhängen (,tiles follov in den beiden Bereichen ist daher zuminde ternehmen im Sanitärbereich einzuschränk dass Kundschaft vermittelt würde, partners nahmen organisiert würden, ein gemeinsar onsaustausch von marktrelevanten Daten“ stellungen führte folglich zu einer partnersc sind zudem zur gegenseitigen Verkaufsförc dem Austausch „marktrelevanter Daten.“ | schen zwei Unternehmen entgegen. Es i werbsverhalten der beiden Unternehmen : sierten Ausstellungen beeinflusst wurde. Al nicht im gleichen Ausmass konkurrieren, w nehmen tun. Dieser Umstand ist bei der B bewerbsverhaltens (vgl. B.5, Rz 795 ff.) in E

B.3.5.2.3 Stellungnahmen der Parteien

257. Gegen diese Darstellung bringt Sanit Berührungspunkte. Sie begründet dies dar ramik und sanitären Produkten nicht als ziert.%*° Sanitas Troesch bestreit zudem, d austausch zwischen Sanitas Troesch und S Verantwortlichen von Sanitas Troesch hätte wortlichen im Bereich Sanitär von Sabag we

258. Diese Vorbringen gehen ins Leere. Ei es entspreche „einem Bedürfnis der Kunde! zigen Ausstellung aussuchen zu können (O stellungen, die neben sanitären Produkten

zeigt damit den Zusammenhang zwischen

Argument, es handle sich um zwei Märkte das Marktverhalten von Unternehmen auf e teren Markt beeinflussen kann. Da Sanitas unbestrittenermassen nicht tätig ist, ist das gewiesen, diesen Bereich durch einen Dri unterstreicht also die Abhängigkeit der beic ein von diesen Märkten losgelöstes Marktve

39 Act. 371.06.

0 Act. 932, Rz 112. 91 Act. 932, Rz 113.

92 Act. 932, Rz 113.

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und Verkaufsförderungsmassnahmen und jährlindler verpflicht[e] sich partnerschaftlich zu ähnlivitäten; insbesondere [nehme] er am jährlichen ) teil (z.B. Osterschoppen oder Herbstmesse).“ n Kundebeziehungen und vom gegenseitigen In- Daten. Die Organisation dieses Informationsausrtlichen.“ Viertens habe Sabag Baukeramik „das reich mit dem Firmennamen anzuschreiben. Die Zuhalten. “99

sagen [...] von Sabag und [...] Sanitas Troesch Js hervor, dass die Bereiche Sanitär und Plattli v bathroom and kitchen“). Eine Zusammenarbeit st geeignet, den Wettbewerb zwischen zwei Unen. Zweitens folgt aus dem Merkblatt aber auch, chaftliche Werbe- und Verkaufsförderungsmassnes Networking und ein gegenseitiger „Informatistattfinde. Die Organisation gemeinsamer Ausshaftlichen Zusammenarbeit. Die Vertragspartner lerung verpflichtet und unterstützen einander mit Dies steht uneingeschränktem Wettbewerb zwist daher davon auszugehen, dass das Wettbeaufgrund der verschiedenen gemeinsam organis Vertragspartner konnten sich die Unternehmen ie dies zwei völlig voneinander losgelöste Untereurteilung des nachfolgend beschriebenen Wettetracht zu ziehen.

und deren Würdigung

as Troesch vor, es gebe keine wettbewerblichen it, dass die WEKO den Grosshandel von Baukedem gleichen Produktemarkt zugehörig qualifiass der im Mietvertrag dargelegte Informations- ‚abag jemals stattgefunden hat. Sie führt aus, die n befürchtet, dass die Information an die Verantitergeleitet würden.

rstens anerkennt Sanitas Troesch selbst wörtlich, 1, die Produkte für den Innenausbau an einer einne-Stop-Shop-Prinzip). Kunden bevorzugen Ausauch Baukeramik ausstellen.“ *' Sanitas Troesch den beiden Märkten selbst auf. Das rein formelle , vermag die Tatsache nicht zu beseitigen, dass inem Markt deren Marktverhalten auf einem wei- Troesch im Bereich des Handels mit Baukeramik Unternehmen laut eigenen Angaben „darauf antten abdecken zu können.“ Das Unternehmen Jen Märkte voneinander. Daraus zeigt sich, dass rhalten nicht möglich ist.

259. Das Vorbringen, es habe kein Inforn Sabag stattgefunden, steht den oben darge esch vermag ihre Vorbringen weder zu pla auch keine Beweisanträge gestellt oder B kundlichen Beweise überwiegt gegenüber c Geschäftsverkehr nicht ohne Grund abge Glauben davon aus, dass sich die Vertrags Es ist vorliegend kein Grund ersichtlich, we: davon auszugehen, dass sich Sanitas Troe:

B.3.5.2.4 Beweisergebnis

260. Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc errichten wollten. Dies kam nicht zustande. tersuchungsperiode Untermietvertrage zwis als Mieterin für verschiedene Geschaftsrau! Basel und Zürich betrieben Sanitas Troe: kann dahingestellt bleiben, ob diese heute auch heute noch. Es ist bewiesen, dass Sa Sanitär- und Küchenprodukte ausstellte.

261. Es ist bewiesen, dass sich die Beide koordinierten. Beide Parteien führten geger durch. Sie tauschten sich über marktreleva Namen im Eingangsbereich von Sanitas T die Kooperation von Sanitas Troesch und S terhemen einschränkte.

B.3.6 Kooperation von Sabag und Innc

B.3.6.1 Beweisthema

262. Nachfolgend gehen die Wettbewerbst bag und Innosan nach.

B.3.6.2 Beweismittel und Beweiswürdigı

263. Den Wettbewerbsbehörden liegen die tion der Sabag mit Innosan illustrieren: Pa chung sichergestellte elektronische Akten di

264. Gemäss [...] (SGVSB) Aussagen bes 20 Jahren Geschaftsbeziehungen. So sei c Aus den bei Sabag aufgefundenen elektror [...] verfügt, was auf eine enge Geschäftsve

265. Anlässlich ihrer Einvernahmen vom 1° Protokoll, dass die Innosan seit Beginn ihı dukten beliefert worden sei. Auch heute no bag bestellen. Ferner könne die Innosan a stimmte Produkte bestellen möchte, die si

343 Act. 57, Zeile 63 ff. 94 Act. 374.02.

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lationsaustausch zwischen Sanitas Troesch und legten Vertragspassagen entgegen. Sanitas Trousibilisieren noch irgendwie zu belegen. Sie hat eweisofferten gemacht. Die Beweiskraft der urieser Tatsachenbehauptung. Verträge werden im schlossen. Die Parteien gehen nach Treu und partner an einmal geschlossene Verträge halten. shalb es sich anders verhalten sollte. Es ist daher sch und Sabag vertragskonform verhalten haben.

sh und Sabag ein Joint Venture im Bereich Plattli Hingegen bestanden zumindest wahrend der Unchen Sanitas Troesch als Vermieterin und Sabag nlichkeiten. Insbesondere in Lausanne (Crissier), sch und Sabag gemeinsame Ausstellungen. Es noch bestehen. Die Ausstellung in Zürich besteht bag Fliesen ausstellte, während Sanitas Troesch

ın Kunden vermittelten und Termine mit Kunden iseitig Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten nte Daten aus. Sabag konnte zudem den eignen roesch anschreiben. Dadurch ist bewiesen, dass sabag den Wettbewerb zwischen den beiden Unsan

Jehörden den Beweisen zur Kooperation von Saing

folgenden Beweismittel vor, welche die Kooperarteiaussagen sowie anlasslich der Hausdurchsuer Sabag.

stehen zwischen Sabag und Innosan seit ca. 15- lie Innosan Kundin und Lieferantin von Sabag.°**? ischen Akten ist ersichtlich, dass die Sabag über rbindung schliessen lässt.°**

1. November 2013 gab [...] Innosan denn auch zu ‘er Geschäftstätigkeit von Sabag mit Sanitarproch würde die Innosan einige Artikel über die Sauf die Sabag zurückgreifen, wenn ein Kunde be- > selbst nicht im Lager führt. Dies ist darauf zu- rückzuführen, dass die Sabag [...] % des A san zusätzlich zum eigenen Katalog denje dass Innosan auch die Logistik von Sabag t

266. Es steht fest, dass die Sabag und die Die beiden Unternehmen stehen nicht in dadurch verstärkt, dass die Sabag keine N gen mit Hilfe von Innosan über eine indirekt

B.3.6.3 Stellungnahmen der Parteien un

267. Sabag äusserte sich in ihrer Stellungr nosan bestätigt den vorerwähnten Sachv 22. September 2014. Insbesondere bes Referenz fur die Preissetzung benutzt zu he

B.3.6.4 Beweisergebnis

268. Es steht fest, dass zwischen Sabag u den. Sabag war [...] am Aktienkapital der | san verwendete die Preiskataloge von Sab: Die beiden Unternehmen waren nicht in de bewerb zwischen diesen beiden Unternehm

B.3.7 Informationsaustausch im Rahm Datenverbund (IGH)

B.3.7.1 Beweisthema

269. Im Anschluss analysieren die Wettb Mitglieder und Sanitas Troesch der Inter schlossen waren. Ferner untersuchen sie di

B.3.7.2 Beweismittel und Beweiswürdigı

270. Die Wettbewerbsbehörden stützen sic SGVSB-Organe und Auszüge der Website «

271. Die Interessensgemeinschaft Datenve ressensgemeinschaft Haustechnik (IGH) g der Namensänderung beibehalten. Sie um! tungs-, Sanitar- und Elektrobranche « Liechtensteinischer Gebäudetechnikverbaı Elektro-Installationen VSEI.” Die CRH-Grı (seit 28. Februar 2008°°°), die Teampur-Gr dusch, Van Marke (alle seit 28. Februar 20

#5 Act. 571, Zeile 141 ff.

6 Act. 562, Zeile 243.

347 Act. 890, 3, 9, 11, 13, 14.

8 Act. 890, 9 Ziff. 10.1 Abs. 2; 14 Ziff. 11 Abs. 2; 2 30 Act. 372.16.

31 Act. 372.16.

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ktienkapitals von Innosan hält. Ferner führt Innonigen von Sabag.°* [...] Sabag gab zudem an, yenutzen könne.“

> Innosan eine enge Geschäftsbeziehung halten.

Konkurrenz zueinander. Dieser Umstand wird liederlassung im Kanton Tessin unterhält, hinge- e Marktpräsenz verfügt.

d deren Würdigung

vahme nicht zu diesem Sachverhaltsabschnitt. Inerhalt weitgehend in ihrer Stellungnahme vom ätigt Innosan, die Preiskataloge von Sabag als iben.*48

ind Innosan enge Geschaftsbeziehungen bestannnosan beteiligt. Sabag belieferte Innosan, Innoag und richtete sich bei der Preissetzung danach. n gleichen Gebieten tätigt. Es bestand kein Wetten.

en der Interessensgemeinschaft

ewerbsbehörden, ob und ab wann die SGVSBsssensgemeinschaft Datenverbund (IGH) ange- e Dienstleistungen des IGH.

ing

'h auf Rundschreiben des SGVSB, Protokolle der Jer Interessensgemeinschaft Datenbund (IGH)

rbund (IGH) wurde 1994 unter dem Namen Inteegründet. Die Abkürzung IGH wurde auch nach fasst heute 91 Unternehmen der Heizungs-, Lüf- sowie die beiden Verbände Schweizerisch- 1d (Suissetec) und Verband Schweizerischer Ippe (Richner, Gétaz, Regusci), Sabag, Bringhen uppe — Kappeler, Innosan, SAB Burgener, Sani- 08°5'), Spaeter — sowie Sanitas Troesch (seit 28.

8 Ziff. 29 Abs. 1. 2014).

Juni 2006%°) sind Mitglieder des IGH.%? LC sellschaft, um Zugang zum Datenverbund z

272. Die IGH koordiniert den standardisiert Einerseits können Produktkataloge über da tet der IGH seinen Mitgliedern auch Unter Bestellungen usw. Die Kunden der IGH-Mi beitsmittel, welche ihnen eine automatisiert gen oder Offerten können zwischen Herst elektronisch ausgetauscht und übernommer

273. Die elektronische Kommunikation zw DataExpert. DataExpert ist ein „elektronise der im XML-Format aufbereitete Dokumer gen) zwischen Installateur, Händler und He nungen direkt oder MWST-konform mit dig nance-Netzwerk auszutauschen. °°®

274. Zudem werden die Katalogdaten im können weiterverarbeitet werden in den je\ onstool DataSelect können die Katalogdate importiert und dort weiterbearbeitet werden logversionen informiert.*°’ Die Kataloge wer

275. Der SGVSB sandte dem IGH entspre« Mitglieder.°5° Die vom SGVSB versandten schaltet.%©°

276. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft beim |! Troesch die jeweils aktuellen Katalogversi hatten zudem die Möglichkeit, sich durch c Kataloge der Konkurrenten unterrichten zu SGVSB**', Richner und Gétaz (CRH)?%, S Gebrauch.

277. Der IGH organisierte eine jährliche Nv struierbar, wer an diesen Versammlungen Jahr 2009 Sabag, CRH und der SGVSB teil

32 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2006, 663.

353 Act. 372.45.

354 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 1/200

358 http://www.igh.ch/Kataloge/Publikation-d.html.

359 Act. 352: Protokoll Sortimentskommission 01/ Protokoll Sortimentskommission 04 und 05/200:

360 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 8/20C 361 Act. 372.17.

362 Act. 370.06.

363 Act. 374.01.

364 [...] Bringhen bestätigte dies in der Einvernahme 3655 Act. 370.06, 2.

366 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/2C

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ie Teampur-Gruppe gründete eine einfache Geu erhalten.?°*

en Datenaustausch zwischen seinen Mitgliedern. s Datenportal abgerufen werden, anderseits biestützung bei der Verarbeitung von Offerten und glieder erhalten einheitliche Grunddaten und Ar- > Verarbeitung ermöglichen. Anfragen, Bestelluneller und Händler bzw. Händler und Installateur 1 werden.°°5

ischen Anbieter und Kunden erfolgt direkt über cher Pöstler“, der den verschlüsselten Transport ite (Anfragen, Offerten, Bestellungen, Rechnunrsteller sicherstellt. DataExpert ermöglicht Rechtaler Signatur oder das PayNet oder das PostFi-

Format DataExpert zur Verfügung gestellt. Sie veiligen Branchenapplikationen. Mit dem Selekti- »n in Standardapplikationen (z.B. Excel, Access) . Auf Wunsch werden Anwender über neue Kataden etwa monatlich aktualisiert.°5®

"hend monatlich die aktuellen Preise der SGVSB- Daten wurden innert Tagesfrist vom IGH aufge-

GH konnten die SGVSB-Mitglieder und Sanitas onen der Konkurrenten einsehen. Die Mitglieder len Newsletter aktuell über die neu vorliegenden assen. Von diesem Angebot machten sowohl der abag*°s, Bringhen** als auch Sanitas Troesch°®

litgliederversammlung. Es ist nicht genau rekonjeweils teilgenommen hat. Fest steht, dass im nahmen und im Jahr 2010 der SGVSB.?6

8, 492.

2010, 657; Protokoll Sortimentskommission 08/2008, 565; 3, 526; Protokoll Sortimentskommission 03/2008, 518.

9, 643.

> vom 8. Oktober 2012 (Act. 299, Zeile 339).

10, 676; Protokoll 02/2009, 581.

B.3.7.3 Stellungnahmen der Parteien un

278. Dieser Sachverhaltsabschnitt ist grur sie sei überrascht gewesen, dass die Sani Oktober 2011 geliefert worden seien, statt e

279. Diese Aussagen kontrastieren mit der natlich aktualisierte Kataloge versandt wur IGH seinen Mitgliedern monatliche Aktual Mails der IGH-Newsletter der folgende Wort

„Mit diesem Newsletter informiert Sie ranten-Kataloge im Format Data-Expı

280. Damit ist bewiesen, dass der IGH-Ne\ lich erschien.

B.3.7.4 Beweisergebnis

281. Es ist bewiesen, dass CRH, Sabag, | nidusch, Van Marke seit 28. Februar 2008 2006 Mitglieder des IGH waren. Es ist bewi aktualisierten Preislisten der Lieferanten ve via IGH aktualisierte, wurde diese Aktuali den andern IGH-Mitgliedern bekannt gegeb:

B.3.8 Zusammenfassung der Beweise: Gremien und Parteibeziehungen

282. Aufgrund des Gesagten ist der folgen«

283. Richner, Gétaz (beide CRH), Sabag, Teil der Kooperation Sanitär Schweiz. Dari Similor; Nussbaum; Nyffenegger; Georg Fi Sitzungen der Kooperation Sanitär Schwe 11. November 2011 statt. Die Protokolle de Sitzungsteilnehmern jeweils genehmigt. Es mit den protokollierten Inhalten einverstand:

284. Die Kooperation Sanitär Schweiz zie gemeinsamen Marktauftritts den dreistufige satz“ der Mitglieder. Jede Marktstufe sollte der sollten daher nicht „als Konkurrenten“ u ration sollte „Gegenstrategien zu erfolgreic! der Kooperationsrat darauf abzielte, den ' damit auch unter den Sanitärgrosshändlern

285. Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc tec gemeinsam Rabattgruppen entwickelt Produktgruppe verschiedene Rabatte zu ge vom Geschäftsmodell „Rabatte über alles‘ generosion“ (Margenreduktion) entgegenw

#7 Act. 933 Rz 221. 368 Act. 372.17, 1, 4, 5.

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d deren Würdigung

dsätzlich nicht bestritten. CRH bringt einzig vor, tas-Troesch-Preise für das Jahr 2012 bereits im rst im Januar 20 12.367

1 Angaben auf der Website der IGH, wonach moden. Es ist daher davon auszugehen, dass der isierungen zuschickte. Zudem steht auf den Elaut:

> IGH monatlich über alle neu publizierten Liefeart.“ 368

nsletter mit den neuen Lieferantenpreisen monat-

3ringhen, Kappeler, Innosan, SAB Burgener, Sa- und Spaeter sowie Sanitas Troesch seit 28. Juni esen, dass die IGH monatlich Newsletter mit den rsandte. Wenn eine Verfahrenspartei ihre Preise sierung zusammen mit andern Aktualisierungen en.

‘gebnisse zum Titel: B.3 Gemeinsame

Je Sachverhalt bewiesen:

Jer SGVSB und Sanitas Troesch waren seit 1998 n waren auch Herstellervertreter (KWC; Geberit; scher) und der Installateurverband vertreten. Die iz fanden zwei Mal jährlich bis mindestens am ar Kooperation Sanitär Schweiz wurden von den ist damit bewiesen, dass die Sitzungsteilnehmer 2n waren.

lte erwiesenermassen darauf ab, mit Hilfe eines 2n Absatzkanal zu „fördern“ und damit den „Abeine „angemessene“ Marge erhalten, die Mitgliem „Margenpunkte feilschen“ müssen. Die Kooperen Konkurrenten“ entwickeln. Daraus folgt, dass Wettbewerb zwischen seinen Mitgliedern — und — einzuschränken (vgl. Rz 218 ff.).

h, der SGVSB bzw. seine Mitglieder und Suissehaben. Diese Rabattgruppen erlaubten es pro währen. Dadurch wollten die Sanitärgrosshändler ' wegkommen und auf diese Weise einer „Marrken. Auch dadurch ist bewiesen, dass die Ko- operation Sanitär Schweiz unter anderem schen den Mitgliedern beabsichtigte und au

286. Die Kappeler AG, die Sabag AG, die Vicom Baubedarf AG (heute CRH) haben s tober 2001 mindestens fünf Mal zur Sitzun: Jahr 2001 war auch die Bringhen AG dabei dass die SGVSB-Politik umgesetzt wurde. | den Unternehmen über die Abschaffung di die Hersteller von Sanitärprodukten bei de gleich die von ihnen an die Sanitargrosshé sen, dass die Senkung der Bruttopreise auc den Marktstufen zur Folge hatte (vgl. Rz 23

287. Im Kanton Wallis gab es eine Markt später umbenannt wurde, bestand minde: nahmen an den Sitzungen Bringhen, Getaz teil. Von ausserhalb des Verbands beteiligt im September 2002 Sanitas Troesch (vgl. R

288. Es ist bewiesen und unstrittig, dass z\ vertrag in Luzern bestand. Die beiden Unte lung im Bereich Plattli bzw. Sanitärprodul aufgrund ihrer Kooperation im Raum Luzerr

289. Zwischen Sanitas Troesch und Sab chungsperiode Untermietvertrage. Sanitas | verschiedener Geschaftsraumlichkeiten. In ten Sanitas Troesch und Sabag gemeinsai steht heute noch. Es ist bewiesen, dass Sa Sanitär- und Küchenprodukte ausstellte. Es mittelten und Termine mit Kunden koordinii und Verkaufsförderungsaktivitäten durch. S Sabag konnte zudem den eignen Namer schreiben. Dadurch ist bewiesen, dass die | Wettbewerb zwischen den beiden Unterneh

290. Es steht fest, dass zwischen Sabag u den. Sabag war [...] am Aktienkapital der | san verwendete die Preiskataloge von Sab: Die beiden Unternehmen waren nicht in de bewerb zwischen diesen beiden Unternehm

291. Es ist bewiesen, dass CRH, Sabag, | nidusch, Van Marke seit 28. Februar 2008 2006 Mitglieder des IGH waren. Es ist bewi aktualisierten Preislisten der Lieferanten ve via IGH aktualisierte, wurde diese Aktuali den andern IGH-Mitgliedern bekannt gegeb:

292. Zusammenfassend steht fest, dass Z\ seits sowie seinen Mitgliedern andererseits ternehmensverantwortlichen kannten sich

369 Bezüglich der Umsetzung, Ausgestaltung und | der Kooperation Sanitär Schweiz entwickelt wu wiesen (Rz 375 ff., Rz 879 ff, und Rz 942 ff.).

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auch die Einschränkung des Wettbewerbs zwich umsetzte*®.

' Santag AG, die BAGT Baumaterial AG und die ich zwischen dem 2. Juni 1999 und dem 31. Ok- J der sogenannten „Berner Firmen“ getroffen. Im . Der SGVSB stellte mit diesem Gremium sicher, m Rahmen der Treffen diskutierten die anwesenor Einheitsrabatte. Es ist zudem bewiesen, dass r Senkung der Bruttopreise für Whirlwannen zuindler gewährten Rabatte senkten. Es ist bewiesh eine Senkung der Rabatte auf den nachfolgen- 1 f.).

ordnungs-Kommission (MOK). Die MOK, welche stens seit 1999 bis 2011. Seitens des SGVSB - (CRH) sowie bis 2004 Burgener an den Treffen e sich bis 2004 die Zen-Ruffinen u. Cie. und bis z 241 f.).

wischen CRH und Sanitas Troesch ein Untermietrnehmen vereinbarten eine gemeinsame Ausstelte. Die beiden Unternehmen konkurrierten sich | nur eingeschränkt (vgl. Rz 249).

ag bestanden zumindest während der Untersu- Troesch war Vermieterin und die Sabag Mieterin Lausanne (Crissier), Basel und Zürich organisierme Ausstellungen. Die Ausstellung in Zürich bebag Fliesen ausstellte, während Sanitas Troesch ist bewiesen, dass sich die Beiden Kunden verarten. Beide Parteien führten gegenseitig Werbeie tauschten sich über marktrelevante Daten aus. | im Eingangsbereich von Sanitas Troesch an- Kooperation von Sanitas Troesch und Sabag den men einschränkte (vgl. Rz 260 f.).

ind Innosan enge Geschäftsbeziehungen bestannnosan beteiligt. Sabag belieferte Innosan, Innoag und richtete sich bei der Preissetzung danach. n gleichen Gebieten tätigt. Es bestand kein Wetten (vgl. Rz 268).

3ringhen, Kappeler, Innosan, SAB Burgener, Sa- und Spaeter sowie Sanitas Troesch seit 28. Juni esen, dass die IGH monatlich Newsletter mit den rsandte. Wenn eine Verfahrenspartei ihre Preise sierung zusammen mit andern Aktualisierungen en (vgl. Rz 281).

vischen Sanitas Troesch und dem SGVSB einer- ; mannigfaltige Beziehungen bestanden. Die Ungut und traten auch regelmässig miteinander in

-unktionsweise der Rabattgruppen, welche u.a. im Rahmen rden, sei auf die weiter unten folgenden Ausführungen ver-

Kontakt. Die weiter unten beschriebenen S: lige Zusammentreffen zu verstehen. Die Tr men von organisierten Gremien statt. Es is den Unternehmen eingeschränkt war und ¢ eine Einschränkung des Wettbewerbs beab

293. Die Ausführungen zu den wettbewer gen sind vor diesem Hintergrund zu würdige

B.4 Der Sanitargrosshandel

B.4.1 Beweisthema

294. Fur die Beurteilung der wettbewerbsı kungen bedarf es einer grundlegenden Ken tionsweisen. In diesem Verfügungsteil zum Grundlagen geschaffen. Dabei werden zwei

295. Der erste Teil enthält eine Übersicht | der hierzu relevanten Begriffe. Konkret wei über die Nachfrage und Absatzkanäle geg« Grosshandelstätigkeit festgestellt und die ı Übersicht liegen Aussagen der Parteien au: Auskunftsbegehren und die Praxis der Wet ren zu Grunde. Wie die Stellungnahmen de teil unbestritten. Die Darstellung des Sachv scheidet sich daher von der Darstellung d B.4.2 bis B.4.5.4.1 wird im Gegensatz zum ma, -mittel und -ergebnis unterschieden, vie

296. Der zweite Teil schafft die Grundlag vorliegenden Verhaltensweisen. Die Wettbe Wettbewerbsparameter im Sanitärgrosshaı druck auf Sanitärgrosshändler durch die mi se beiden Themen bilden die Grundlage fü beseitigt bzw. erheblich beeinträchtigt ist. D sich dessen Darstellung ab Kapitel B.4.5.4. den führen das Beweisthema auf, nennen se, würdigen die gegebenenfalls vorliegend führung schliesslich in einem Beweisergebn

B.4.2 Produkte

297. Sanitärgrosshändler vertreiben „sicht chen („Sanitärprodukte vor der Wand“), wo ständig ausgestattet werden kann. Ihr Sort ausländischer Hersteller der folgenden Kate

e Bad und Dusche (Bade- und Duschv

e Armaturen (Mischer [‚Wasserhähne

e Waschtische und Toiletten (Badkere delemente, Dusch-WC, Klosettsitze)

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achverhalte sind also nicht als isolierte und zufäleffen waren institutionalisiert und fanden im Raht bewiesen, dass der Konkurrenzkampf zwischen lie Unternehmen mit den Zusammentreffen auch sichtigten.

bsrechtlichen Ereignissen und deren Auswirkun- :n (vgl. B.5).

echtlich relevanten Ereignisse und ihrer Auswirntnis des Wettbewerbsumfelds und dessen Funk- Sanitärgrosshandel werden die entsprechenden Teile unterschieden.

über das Wettbewerbsumfeld und eine Erklärung ‚den die Produkte dargestellt und eine Übersicht >ben. Weiter wird die räumliche Ausdehnung der Interschiedlichen Preise im Markt erklärt. Dieser 5 Einvernahmen, schriftliche Stellungnahmen aus tbewerbsbehörden bei Zusammenschlussverfahr Parteien gezeigt haben, ist dieser Sachverhaltserhalts in den Kapiteln B.4.2 bis B.4.5.4.1 unteres bestrittenen Sachverhalts. In in den Kapiteln strittigen Sachverhalt nicht zwischen Beweisthe- Imehr wird das Beweisergebnis direkt dargestellt.

e für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der awerbsbehörden untersuchen die Bedeutung der idel. Weiter untersuchen sie den Wettbewerbsjglicherweise relevanten Wettbewerbskrafte. Dieir die Rechtsfrage, ob der wirksame Wettbewerb a dieser Sachverhalt zum Teil streitig ist, gliedert 2 jeweils in vier Schritte: Die Wettbewerbsbehördie vorliegenden Beweismittel und würdigen dieen Parteistellungnahmen und fassen die Beweisis zusammen.

bare“ Sanitärprodukte für Bäder und Waschkümit ein Badezimmer bzw. eine Waschküche volliment umfasst Produkte verschiedenster in- und gorien:

vannen, Wannenträger, Duschtrennwande), ], Ventile),

imik, Spülkasten, Ablaufprogramme und Vorwan- e Bad- und Waschraumausstattung (| raumhygiene, barrierefreie Badausst

e Wascheraumausstattung (Tröge un und Waschetrockner) sowie

e Wellness (Whirlpool, Dampfduschen

298. Innerhalb des Sortiments der Sanité Exklusivartikeln und Einmalartikeln unters sämtlichen Parteien angeboten und regelm: in den sogenannten elektronischen Stamn enthalten nebst technischen Angaben (z.B. nummer des Herstellers, die Produktmasse führlich B.5.5.1, Rz 1820 ff.). Davon zu unt also hauseigene Handelsmarken der Parte ger Grosshändler (exklusiv) vertreibt. Deme dividuelle Stammdaten zu den Exklusivartik te, welche die Grosshändler nur auf Verlanc stellen und dem Kunden liefern. Die San Einmalartikeln und müssen den Produktprei

299. Einen Überblick über die umsatzmäss Tabelle 1. Sie fasst eine interne Auswertuıi Umsätze auf Lieferantenbasis zusammen s Umsätzen von nummerierten Artikeln?”°, o entsprechen dürfte, sowie von Einmalartikel

Tabelle 1: Umsatzanteile von Standardprodukten,

Spalte A Sanitas Troesch (interne Auswertung) Zeile 1: [80-90 %] nummerierte A Standardsortiment kel Zeile 2: [0-5 %] Einmalartikel Exklusivitaten Zeile 3: [10-20%] Handelsmarke

Hausmarken

Quelle: Spalte A: Act. 445, Beilagen 16 und 17. Sp: Frage 8.

300. Wie aus Tabelle 1, Zeile 1, Spalten Grosshändler 72 % bis 89 % ihres Umsatze

370 Als nummerierte Artikel werden diejenigen Pre nummer aus dem SGVSB- oder Sanitas-Troe Produkte, welche regelmässig verkauft werden. das Exklusivsortiment eines Grosshändlers, nic satzanteil der Handelsmarken bei Sanitas Troe aufgeführt und nicht im Umsatzanteil von numr enthalten. Bei der Sabag und Bringhen sind die te D, Zeile 3 und Spalte E Zeile 3) im Umsatza E, Zeile 1 enthalten).

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3admöbel, Spiegelschränke, Garnituren, Waschattung),

1 Becken für den Waschraum, Waschautomaten

etc.).

irgrosshändler kann zwischen Standardartikeln, chieden werden. Standardprodukte werden von ässig verkauft. Entsprechend sind diese Produkte ıdaten der Parteien hinterlegt. Die Stammdaten ein Foto des Produkts, die dazugehörige Artikel- ) die Produktpreise (vgl. zu den Stammdaten auserscheiden sind die sogenannten Exklusivartikel, ien oder Herstellermarken, welche nur ein einzintsprechend verfügt jedes Unternehmen über ineln. Schliesslich umfassen Einmalartikel Produkjen der Kundschaft beim jeweiligen Hersteller beitärgrosshändler führen keine Stammdaten von s jeweils noch separat berechnen.

ige Bedeutung der Artikelgruppen ergibt sich aus 1g der Sanitas Troesch (Spalte A) bezüglich der owie die Ergebnisse der Parteibefragung zu den eren Umsatzanteil grob dem Standardsortiment n und Handelsmarken (Spalten B-E).

Exklusivprodukten und Einmalartikeln

Spalte B Spalte C Spalte D Spalte E

Sanitas Troesch CRH Sabag Bringhen rti- [70-80 %] [70-90 %] [80-90 %] [70-80 %]

[10-20 %] [5-20 %] [10-20 %] [20-30 %] n [5-20 %] [0-20 %] k.A. k.A.

lite B-E: Act. 440, 441.01, 445 und 469, jeweils Antwort auf

B-E ersichtlich ist, generieren die untersuchten 2s mit nummerierten Artikeln von etablierten Handukte bezeichnet, für die in den Stammdaten eine Artikel- :sch-Nummerierungssystem hinterlegt ist. Diese umfassen Somit enthalten sie sowohl das Standardsortiment als auch ht jedoch dessen Einmalartikel. In der Tabelle 1 ist der Umsch (Spalte B, Zeile 3) und CRH (Spalte C, Zeile 3) separat nerierten Artikeln in Spalte B, Zeile 1 und Spalte C, Zeile 1 Umsatzanteile der Handelsmarken nicht bekannt (vgl. Spalnteil der nummerierten Artikel (Spalte D, Zeile 1 und Spalte delsmarken des Standardsortiments. Aus Z so Produkte ausserhalb des Standardsorti 30] % des Grosshandelsumsatzes ausmac Handelsmarken und somit Produkte, welche tet werden, einen Anteil von [0 % bis 20 ‘ Auswertung von Sanitas Troesch zeigt sic [0-5 %] umfasst (Zeile 2, Spalte A). Insge: satz, welchen die untersuchten Sanitargros: weitaus bedeutendsten Anteil ausmacht.

301. Dieses Ergebnis bedeutet zugleich, d Kundenbedürfnisse abgedeckt wird. Spezif Standardsortiments können ebenfalls befrie keln bestätigt. Der verhältnismässig gering marken zeigt, dass sich die Grosshändler diese Produkte jedoch im Vergleich zu etab tergeordneter Bedeutung sind. Folglich kor demselben Sortiment.

302. Damit ist erstellt, dass Sanitargrosshi ches mit sichtbare Sanitärprodukte bzw. Si ist. Dabei bieten die Sanitärgrosshändler in terscheiden sich nur mit dem vergleichsw: und Handelsmarken.

B.4.3 Nachfrage und Absatzkanäle

B.4.3.1 Übersicht

303. Die direkten Nachfrager der Sanitärgr re sowie in geringerem Masse professionel ger sind Bauherren, Architekten, Generalu dukte über den Sanitärinstallateur beziehen Studie zum Sanitärmarkt von 2007 entsche Markenwahl von Sanitärprodukten, in 34 % 22 % der Fälle die Sanitärplaner, Archite schaft lässt sich in der Regel vom Installa ten.?7?

304. Für die Nachfrager von Sanitärprodu Produkte bei einem einzigen Anbieter bezie tionskosten tief zu halten.°”? Sie beziehen je

305. Sanitärprodukte gelangen über verscl fünf Vertriebswege im Vordergrund stehen

371 Act. 370.02, 40.

372 Act. 370.02, 42; Act. 445, 145.

373 Vgl. dazu die Feststellung der Wettbewerbsko 57 f., Getaz Romang/Miauton, und RPW 200

grösseren Objekten drängt sich aus logistische ten Produkte alle gleichzeitig - und daher aus ei

374 Die Nachfrage nach einem Bündel von Produk händler an die Installateure. Darin sind Produkt ein gesamtes Objekt enthalten. Vgl. dazu beispi

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eile 2, Spalten B-E folgt, dass Einmalartikel — alments eines Grosshändlers — [5-10] % bis [20- hen. Aus Zeile 3, Spalten B-E geht hervor, dass von den Grosshändlern selbst exklusiv vermark- Yo] ihres Umsatzes generieren. Aus der internen 1, dass der Umsatz mit Exklusivartikeln lediglich samt folgt aus dieser Auswertung, dass der Umshändler mit dem Standartsortiment erzielen, den

ass mit dem Standardsortiment der Grossteil der sche Kundenwünsche für Artikel ausserhalb des digt werden, wie der Umsatzanteil an Einmalarti- e Anteil von exklusiven Produkten und Handelszwar über das Sortiment differenzieren können, lierten Produkten des Standartsortiments von un- ıkurrieren sich die Grosshändler weitgehend mit

äindler ein umfassendes Sortiment anbieten, welanitarprodukte vor der Wand zusammenzufassen 1 Wesentlichen das gleiche Sortiment an und un- 2ise geringen Angebot an exklusiven Produkten

osshandler sind professionelle Sanitarinstallateule und private Bauherren. Die indirekten Nachfranternehmer oder Sanitarplaner, welche die Pro- (abgeleitete Endnachfrage). Gemäss einer GFKidet in 44 % der Fälle die Bauherrschaft über die ‚ der Fälle sind es die Sanitärinstallateure und in kten oder Generalunternehmer.?”! Die Bauherrteur oder Architekten bei der Produktwahl berakten ist es zentral, die für ein Objekt benötigten hen zu können, um auf diese Weise die Transakweils ein Bündel an Sanitarprodukten.°”4

niedene Absatzkanäle an den Endkunden, wobei : a) Der dreistufige Fachhandel, b) der spezialimmission in den Zusammenschlussverfahren RPW 2000/1, 5/2, 338, Saint-Gobain/Sanitas Troesch. Insbesondere bei n Gründen auf, dass die jeweils in einer Bauphase benötigner Hand geliefert - werden.

ten erschliesst sich aus den Rechnungen der Sanitärgross- e aus der gesamten Produktpalette (vgl. Rz 297) jeweils für elsweise die Rechnungen aus Act. 349, Beilage 10.

sierte Einzelhandel, c) Direktverkäufe des Baumärkte und e) Importe aus dem Auslanı

a) Beim sogenannt dreistufigen Fachh: verschiedener Hersteller und verka Sanitärinstallateure. Die Sanitärinst: weiter an die Endkunden, also Baul verknüpft er den Verkauf des betrefi lation.

b) Auch der sogenannt spezialisierte Sanitärinstallateur. Im Unterschied z figer direkt an die Endkunden. Die / dem Grosshandel eingeschränktere:

Cc) Des Weiteren verkaufen die Herste dukte teilweise auch direkt an die Ir kunden.

d) Baumärkte, welche häufig Sanitärp!

Endkunden. Im Unterschied zum ¢ keine Markenprodukte an. So gaber Lieferanten des Grosshandels geg Baumarkten zu erzielen (vgl. Anhang

e) Schliesslich beziehen Sanitarinstalle Ausland.

306. Graphisch lassen sich die Vertriebsk: massen darstellen:

Abbildung 1: Umsatzanteil nach Absatzkanal

Lieferanten

i

I. Grosshandel Einzelhandel (imPyic

Importe

Sum.

Installateure °

Endkunden

Quelle: Umsatzanteile sind dem Anhang G.6 zu entn

307. Wie aus Abbildung 1 folgt, betragt det haft in der Schweiz vertriebenen Sanitarprc den vorangehenden Jahren noch höher. Au

375 Diese Aufteilung entspricht auch der von Sanit triebskanäle, Act. 445, 233 ff. und 326.

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Herstellers an Installateure oder Endkunden, d) 1.375

andel beziehen die Grosshändler Sanitarprodukte ufen diese in der Regel direkt an professionelle ıllateure verkaufen die Sanitärprodukte ihrerseits lerren oder Mieter, in den weitaus meisten Fällen enden Produkts mit dessen Lieferung und Instal-

Einzelhandel vertreibt seine Produkte über den um Grosshandel verkauft er seine Produkte häu- \nbieter unterscheiden sich durch ein gegenüber > Angebot.

ller bzw. Lieferanten der Grosshändler ihre Prostallateure oder, in geringerem Umfang, an Endrodukte anbieten, wenden sich vor allem an die srosshandel bieten die Baumärkte in der Regel 1 32 von den 33 befragten Markenhersteller bzw. enüber dem Sekretariat an, keinen Umsatz mit J) G.6).

iteure und Endkunden Sanitärprodukte direkt im

anale im Markt für Sanitargrosshandel folgender-

Baumärkte

ehmen

" Umsatzanteil des Grosshandels an den gesamtydukten im Jahr 2011 81 %. Dieser Anteil war in f die weiteren Vertriebskanäle (inkl. Importe) veras Troesch intern verwendeten Betrachtungsweise der Ver- teilt sich der verbleibende Anteil von 19 % steht damit fest, dass der dreistufige Vertrie Sanitärprodukten in der Schweiz ist.

308. Die Umsätze mit Waschapparaten ui henden Aufführung enthalten. Diese werde triebsweg, sondern vor allem über andere kauft.°77

309. Gemäss Parteiangaben fallen 90 % Sanitärinstallateure, 7 % auf professionelle Kunden. Bis auf [...] gaben alle Parteien an ren zu erzielen.?’® Spiegelbildlich gaben die Grosshandel zu beziehen.?’? Daraus ist ers rekten Abnehmer der Grosshändler sind ur ten der Installateure.

B.4.3.2 Funktion der Sanitärgrosshändle

310. Der Sanitärgrosshandel hat im Markt nerseits sorgt er in logistischer Hinsicht da dukten einer bestimmten Warengruppe u rechtzeitig beliefern kann. Ein Teil seiner lo lateure mit den für den Austausch und die | (Servicegeschäft). Andererseits betreibt deı welchen Endkunden Sanitärprodukte verscl lassen können. Dabei erfahren die Endkur lern. Sie kennen jedoch nicht die Rabatte : und den Bruttopreis der Sanitargrosshandl tärgrosshandel erfüllt in dieser Konstellatioı weichend vom Detailhandel werden die Sa kauft, sondern in der Regel über einen Inste

311. Auch den Installateuren kommt im Mé te vor der Wand) eine Doppelrolle zu. Erst die erworbenen Sanitärprodukte. Zweitens Installateure ihre Kunden häufig in die Bade len anschliessend ein Produkt aus, das sie fen, sondern der Installateur. Der Installate den weiter.?82

376 \gl. Anhang G.6 sowie für die Installateure die ( 977 Act. 394; Act. 419.

378 Act. 377; Act. 388; Act. 395; Act. 440; Act. 441.( 379 Act. 370.01, 72; Act. 445, 106.

380 \gl. die Aussagen von [...] CRH (Act. 46, Zeiler [...] vom SGVSB (Act. 57, Zeile 144 ff.), von [... und 168 ff., Act. 284, Zeile 238 ff.) und von [...]

31 Vgl. dazu Act. 356, 125; Act. 309 Rz 176 ff.

#2 So bestätigt beispielsweise [...] Sanitas Troesc Act. 309, Zeile 282 f.

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des Umsatzes relativ gleichmässig.?’® Insgesamt >b der mit Abstand wichtigste Vertriebskanal von

nd Wäschetrocknern sind nicht in der oben ste- »n in der Regel nicht Uber den dreistufigen Ver- Vertriebskanäle als den Sanitärgrosshandel verihrer kumulierten Umsätze im Jahr 2011 auf die » Kunden exkl. Installateure und 3 % auf private , zumindest 80 % ihres Umsatzes mit Installateu- Installateure an, über 80 % ihrer Produkte beim ichtlich, dass die Installateure die wichtigsten di- 1d die Grosshändler die bedeutendsten Lieferanr und der Installateure

fur Sanitärprodukte eine doppelte Funktion: Eifür, dass er über die notwendige Menge an Prond Marke verfügt und seine Kundschaft damit Jistischen Funktion besteht auch darin, die Instal- Reparatur notwendigen Einzelteilen zu versorgen " Grosshandel sehr aufwändige Ausstellungen, in 1iedener Hersteller begutachten und sich beraten den die Bruttopreise von den Sanitärgrosshändauf die Bruttopreise.?®° Gestützt auf die Beratung ar fällt ein Endkunde die Produktwahl. Der Sani- 1 also eine klassische Detailhandelsfunktion. Abnitarprodukte jedoch kaum direkt an Private verllateur.°5"

arkt für sichtbare Sanitärprodukte (Sanitarprodukans installieren sie als Handwerker in aller Regel sind sie Wiederverkäufer. Konkret begleiten die ausstellungen und beraten sie. Die Kunden wähaber nicht selbst beim Sanitärgrosshändler kauur verkauft das Produkt schliesslich an den Kun-

3FK Studien 2007 und 2012: Act. 370.01, 34; Act. 445, 106. )1; Act. 445 und Act. 469 jeweils die Antwort auf Frage 7.

| 155 ff. und 181 ff., Act. 47, Zeile 158 ff., Act. 48, Zeile 149), | Sanitas Troesch (Act. 56, Zeile 95 ff., Act. 68, Zeilen 120 ff. Sabag (Act. 58, Zeile 115 ff. und 187).

1, dass der Installateur der Wiederverkäufer ihrer Artikel sei,

B.4.3.3 Fazit

312. Mit über 80 % Umsatzanteil ist der S Vertriebsweg von Sanitärprodukten. Wenige ren Absatzkanäle (Baumärkte, Einzelhande Sanitärgrosshandel das breiteste Sortiment

313. Die Sanitärgrosshändler verkaufen ih erster Linie an die Installateure. Die Sanité gen und Bruttopreisen an die Endkunden. [ bei der Produktauswahl. Die Endkunden v Beratung der Grosshändler, die Beratung « händler die Produktwahl. Die Endkunden b tion von den Installateuren.

B.4.4 Die räumliche Ausdehnung der (

314. Um die räumliche Ausdehnung der G Sekretariat die Parteien nach einer Kunde 2010 bis 2012 jährliche Angaben (Postleitzé enthalt. Basierend auf der Postleitzahl je

liess sich der Lieferradius herleiten.°®® Abb geschätzte Lieferdistanz der vier grössten

zentualen Anteil des Umsatzes ab, die hor Abbildung kann folglich gelesen werden, w men innert einer bestimmten Distanz erziele

315. Das folgende Lesebeispiel verdeutlict satzes (vertikale Achse = 0.8) wird innerha 26) erzielt oder 90 % des Umsatzes in 34 kr

33 Das Sekretariat verknüpfte die Postleitzahl der Gemeinde. Zwischen diesen Mittelpunkten las Exaktheit dieses Distanzmasses sind anzubrin: Postleitzahl der Niederlassung. In der Konsequ Niederlassung bzw. eine Lieferung von einer Zweitens ist das Ziel der Lieferung mit der Pos zum Kundendomizil, sondern zu einer Baustel korrekt erfasst.

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anitärgrosshandel der mit Abstand bedeutendste sr als 20 % des Umsatzes teilt sich auf die weite- |, Direktvertrieb und Importe) auf. Dabei bietet der an.

re Produkte mit über 90 % Anteil am Umsatz in rgrosshändler wenden sich mit ihren Ausstellun- Jie Installateure beraten ebenfalls die Endkunden ‚ählen dabei gestützt auf die Ausstellungen und ler Installateure und die Bruttopreise der Grosseziehen die Produkte zusammen mit der Installasrosshandelstätigkeit

rosshändlertätigkeit zu bestimmen, befragte das nliste, welche für jedes Jahr in der Zeitspanne ıhl und Umsatz) zu den Kunden je Niederlassung Niederlassung und der Postleitzahl der Kunden ildung 2 stellt die nach Nettoumsatz gewichtete, Parteien dar. Die vertikale Achse bildet den proizontale Achse die Distanz in Kilometer. Aus der ‚eicher Umsatzanteil die untersuchten Unterneh- N.

it die Bedeutung der Abbildung 2: 80 % des Um- Ib einer Distanz von 26 km (horizontale Achse = N.

Gemeinde mit dem geometrisch errechneten Mittelpunkt der st sich die Distanz errechnen. Zwei Einschränkungen zur yen. Erstens enthält der Ausgangspunkt einer Lieferung die enz werden die Lieferungen ab einem Lager ausserhalb der der Niederlassung zugeordneten Zweigstelle nicht erfasst. tleitzahl des Kunden angegeben. Lieferungen, welche nicht le in einer anderen Ortschaft erfolgen, werden daher nicht

Abbildung 2: Umsatzanteil nach Lieferdistanz

100 - 95 - nenn i nen ; i. 85 - i BO eng Kan Bann 2 65 -

3 50- aq 45- BS 35- 20 - 15- 10- 5- 04 T T T T . T e

0 5 10 15 20 25 30 35

Quelle: Berechnungen des Sekretariats (vgl. Anha 441.01, Register Ill; Act 445, Beilagen 8 und 9; Act. 4

316. Die Lieferdistanz pro Niederlassung zeigt das durch Lieferungen der Niederlas Bringhen in der Schweiz abgedeckte Gebie derlassung. Die Kreise umfassen die Liefer Kunden.*8

317. Aus Abbildung 3 ist ersichtlich, dass Beispielsweise liegen die Niederlassungen Waadt, Wallis, dem südlichen Bern, der Ze den sowie Tessin relativ nahe beieinander auf regionale Liefergebiete hinweist. Demg sungen im nördlichen Gürtel zwischen Züri Die Liefergebiete dehnen sich also regional

34 Zur übersichtlicheren Darstellung ist der Sten leicht versetzt. So ist ersichtlich, wenn mehrere he bestehen. Der Lieferradius wird mit einem k errechneten Lieferdistanz besteht. Da ein Kreis tatsächliche Liefergebiet. Insbesondere kann | Grenzen oder natürliche Hindernisse wie Berge

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T T T T T T T T T T T T T 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100

Distanz in km

ng G.6) basierend auf Act. 440, Beilage Frage 10; Act. 69, Register Illa. und Illb.

unterscheidet sich teilweise stark. Abbildung 3 sungen von Sanitas Troesch, CRH, Sabag und tt. Der Stern symbolisiert die Gemeinde der Niedistanz zwischen den Niederlassungen und ihren

die Liefertätigkeit lokal bis regional begrenzt ist. mit ihren Ausstellungen in den Regionen Genf, ntralschweiz, Thurgau und St. Gallen, Graubün- . Ihr Liefergebiet ist weitgehend einheitlich, was egenüber decken die Lieferungen der Niederlasch und dem Berner Jura wechselnde Gebiete ab. aus.

1, welcher die Gemeinde einer Niederlassung bezeichnet, Niederlassungen verschiedener Firmen in unmittelbarer Näreis dargestellt, dessen Radius aus dem 70% Perzentil der ein idealisierte Darstellung ist, erfasst er nicht präzise das nicht aus der Darstellung geschlossen werden, dass über oder Seen geliefert wird.

Abbildung 3: Lieferdistanz von Niederlassungen i

Quelle: Berechnungen des Sekretariats (vgl. Anha 441.01, Register Ill; Act 445, Beilagen 8 und 9; Act. 4

318. Aus der Auswertung folgt ferner, dass Kunden in der Nähe ihrer Niederlassungen einer Region mit einer Niederlassung vertre biet ansässigen Installateure.

319. Die organisatorische Aufteilung der ü esch, Sabag und Bringhen — weist auf eine keit hin. Die Parteien betreiben Zentral- bz\ direkt als auch die eigenen Verkaufsstellen

320. Der Grad an Zentralisierung der Lac andern signifikant. So verfügen die CRH

te].°° Sanitas Troesch arbeitet mit [Lagera [Lageranzahl und Standorte].”® Bringhen fi dem Grund der regionalen Aufteilung, gabe

385 Vgl. Act. 441.01, Register V, Antwort 13b; Act. / 386 Vgl. Act. 469, 8 f.

387 Vgl. Act. 445, Rz 32 und Beilage 10.

388 Vgl. Act. 440, Register V.

#9 Vgl. Act. 441.01, Register V.

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m Sanitärgrosshandel

ng G.7) basierend auf Act. 440, Beilage Frage 10; Act. 69, Register Illa. und IIIb.

; die Grosshandler zu einem überwiegendem Teil beliefern. Ist ein Grosshandler hingegen nicht in ten, verkauft er auch kaum an die in diesem Geberregional tätigen Parteien — CRH, Sanitas Tro- : grössere räumliche Ausdehnung der Liefertatigv. Regionallager, ab welchen sowohl die Kunden beliefert werden.?®®

jerhaltung variiert von einem Grosshändler zum Gesellschaften über [Lageranzahl und Standornzahl und Standorte].°®” Die Sabag verfügt über ihrt [Lageranzahl und Standorte].°°° Befragt nach n die Parteien an, diese sei, zumindest teilweise,

145, Rz 32; Act. 469, 8 f.

historisch bedingt, folge aber auch unternel und Kundennähe.?%

321. Wie auch die Auswertung der Lieferd ral- und Regionallager klar auf eine Bescl sinnvolle Distanz hin. Dieser Befund stimmt Praxis der WEKO Uberein.**' Der Vollstät jüngster Zeit eine gewisse Zentralisierung welche sich in Zukunft noch akzentuieren Festgestellten.

322. Die Parteien orten Wettbewerbsdruck rer Preise. Sie führen dies darauf zurück, Schweiz oder andere Vertriebsstrukturen t machen die aktuelle Frankenstärke verant darauf hin, dass im Ausland weniger Leistui teren Produkte angeboten würden.?% Auf c ner daher Druck, weil Konsumenten fälsch ländischen Nettopreisen verglichen. Bei di stallateurs nicht eingerechnet.°%

323. Das Sekretariat befragte die Parteie Standorten. Während die Kappeler, Sanidu ausländischen Händler von Sanitärprodukt Spaeter, Sabag, Bringhen, CRH und Sanit riert. Mit Ausnahme eines deutschen onlin jeweils über Ausstellungen in unmittelbarer

324. Zusammenfassend steht fest, dass de grenzt ist. Sowohl die Lieferradien als auch ne Begründung der Parteien (Kundennahe Wettbewerbsdruck von Anbietern aus de Schweizer Grenze verfügen und daher in K ten betragen aber selbst 2011 insgesamt n der Möglichkeit von Parallelimporten kaum zung der räumlichen Ausdehnung der Gross

30 Vgl. Act. 440, Register V, Antworten zu 13; Act. Of.

391 In RPW 2000/1 Gétaz Romang/Miauton, 58 f., F 2002/4 Richner AG/BBH Baubedarf Holding AG

32 In Act. 469, 6. gibt CRH an, dass die Standoı wurden und die Zentrallager überregionale Fui dies jedoch auch, dass die Standorte in der Ver ne Bedeutung im Marktauftritt verfügen.

393 Dies betreffe vor allem den Druck aus Deutschl im Tessin. Vgl. Act. 46, Zeile 170 ff.; Act. 47, Ze

34 Vgl. Act. 56, Zeile 82; Act. 58, Zeile 170; Act. 6€

395 Vg. Act. 55, Zeile 198 ff.; Act. 63, Zeile 69 f.; Ac

396 Vgl. Act. 55, Zeile 198 f.; Act. 56, Zeile 80 f.; Ac

397 Vgl. die Antworten auf die Frage 11 in Act. 366;

398 Vgl. die Antworten in Register IV. in Act. 377; A re wurde die Grosshändlerin Reisser AG (fünf | Konstanz und Waldshut-Thiengen, sowie Richa und Annemasse angegeben.

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merischen Überlegungen wie Kostenoptimierung

istanzen, weist die regionale Verteilung der Zentwankung der Lieferungen auf eine wirtschaftlich im Übrigen mit der Feststellung in der bisherigen digkeit halber sei darauf hingewiesen, dass in stendenz bei der Lagerhaltung festzustellen ist, könnte.?” Das ändert jedoch nichts am soeben

aus dem angrenzenden Ausland aufgrund tiefedass das allgemein höhere Kostenniveau in der atsächlich zu höheren Preisen führen.?” Andere wortlich für den Preisunterschied®?” oder weisen ngen erbracht würden bzw. die qualitativ schlechlie Bruttopreise entsteht nach Parteiangaben ferlicherweise schweizerische Bruttopreise mit aussem Preisvergleich würden die Rabatte des In-

»n zudem nach ihren Konkurrenten und deren sch, San Vam, SAB Burgener und Innosan keine en als Konkurrenten angaben,°°” sahen sich die as Troesch durch ausländische Anbieter konkur- > Anbieters verfügen die ausländischen Anbieter Grenznähe.?%

»r Wettbewerb in räumlicher Hinsicht regional be-

Organisation der Lager und die damit verbunde- >) deutet darauf hin. Zwar besteht ein gewisser m Ausland, die über Niederlassung nahe der undennähe sind. Die Importe von Sanitärprodukicht mehr als 6 %, was darauf hinweist, dass von Gebrauch gemacht wird. Eine andere Einschätshandelstatigkeit rechtfertigt sich daher nicht.

441.01, Register V, Antwort 13d; Act. 445, Rz 36; Act. 469,

XPW 2002/3 Richner AG/Vicom Baubedarf AG, 493 ff., RPW , 620, und RPW 2005/2 Saint-Gobain/Sanitas Troesch, 339.

te an Bedeutung verlieren würden, da die Kunden mobiler nktionen wahrnehmen würden. Im Umkehrschluss bestätigt gangenheit bedeutend waren und auch immer noch über eiand, allenfalls noch die grenznahe Konkurrenz in Genf oder sile 150; Act. 67, Zeile 119 ff.; Act. 69, Zeile 272 ff.

, Zeile 136 ff.

t. 68, Zeile 140 f.; Act. 307, Zeile 84 f.

. 68, Zeile 139 f.; Act. 284, Zeile 66 ff. Act. 385; Act. 388; Act. 395 und Act. 397.

ct. 440; Act. 441.01; Act. 445 sowie Act. 469, 8. Insbesonde- Nennungen) mit Standorten in Rheinfelden (DE), Radolfzell, rdson (zwei Nennungen) mit Standorten in Thonon-les-Bains

B.4.5 Preisfindung im Sanitärgrosshar

325. Im Sanitärgrosshandel als dreistufige verkauft: Vom Hersteller an den Grosshän vom Installateur an den Endkunden. Deme hungen jeweils Preise vereinbart. Nachfolg Übersicht über die verschiedenen Preise im dabei verwendete Bezeichnung ist als Begr hen. In den (Zitierten) Beweismitteln könne präzise Bezeichnungen vorkommen.

326. Aus der Übersicht der Preise im San nen Preise aufeinander aufbauen. Entspre« die wichtigsten Preisbestandteile und deren

327. Diese Verfügung behandelt im beso ständnis der Beweismittel ist es daher zent konkret berechnet werden. Entsprechend v rechnung der Bruttopreise durch die Sanitär

328. Im Sanitärgrosshandel erfolgt eine di B.4.5.4 ein Überblick über die konkreten F handel geschaffen.

329. Schliesslich wird im Kapitel B.4.5.5 i „Bruttopreissenkungen“ im Sanitärgrosshaı wird bewiesen, ob im Sanitärgrosshandel ui gleichzeitige Senkung von Bruttopreisen un:

B.4.5.1 Übersicht der Preise im Sanitärg

330. In der vertikalen Vertriebskette des ( händler, Installateure und Endkunden inv Überblick über die zwischen diesen benutzt

Abbildung 4: Preise mit Bezug zum Sanitärgrossh

Grosshandel

Kalkulationsfaktor$"

Preisliste" Rabatt" Nettopı MargeS

Einstandspreis®* |

331. Im Verhaltnis zwischen Hersteller un handlungen die Preisliste des Herstellers einen Preis enthält. Auf diese Preise verhai

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ıdel

n Fachkanal wird ein Produkt insgesamt dreimal idler, vom Grosshändler an den Installateur und nntsprechend werden in allen drei Vertragsbezieend wird daher im Kapitel B.4.5.1 zunächst eine | und um den Sanitärgrosshandel geschaffen. Die iffsdefinition für wie weitere Verfügung zu verstein teilweise jedoch davon abweichende bzw. unitärgrosshandel ergibt sich, dass die verschiedeshend wird in Kapitel B.4.5.2 eine Übersicht über Zusammenhänge gegeben.

nderen Bruttopreise und Rabatte. Für das Verral, wie die Bruttopreise des Sanitärgrosshandels vird das konkrete Vorgehen der technischen Begrosshändler in Kapitel B.4.5.3 nachgewiesen.

fferenzierte Rabattierung. Daher wird im Kapitel Rabattarten und Rabattgruppen im Sanitargrossn Hinblick auf die Behandlung der sogenannten ıdel der Begriff näher behandelt. Insbesondere nter dem Begriff „Bruttopreissenkung“ immer eine d Rabatten verstanden wird.

rosshandel

lreistufigen Absatzweges sind Hersteller, Grossolviert. Die nachfolgende Abbildung gibt einen en Preise, Rabatte und Margen:

andel

—| Installateur II Endkunde ]

Rabatt!

Rabatt"

Endkundenpreis

Marge! ‘ejsGH }

v

d Grosshändler ist der Ausgangspunkt der Ver- , welche für jedes Sanitärprodukt des Herstellers delt ein Hersteller jeweils mit einem Grosshänd- ler einen Rabatt des Herstellers. Der Lis ergibt den Einstandspreis des Grosshänd

332. Bei den Preislisten der Hersteller best ben. Die häufigsten sind die von Herstellen grob der Höhe des Bruttopreises der Gros und oben bestehen. Die zweite Art sind so Diese sind wesentlich tiefer als die Bruttopı Grosshandelspreislisten gegenüber dem En

333. Basierend auf der Preisliste des Hers preis. Hierfür multipliziert der Grosshändle einem sogenannten Kalkulationsfaktor. Di tor behalten die Sanitärgrosshändler die P auch ihr erklärtes Ziel ist.40°

334. Eine Ausnahme zur eigenständigen E die Waschautomaten und Wäschetrockner Verkaufspreis der Hersteller übernommen.“

335. Wenn ein Grosshändler ein Produkt einen Rabatt des Grosshändlers. Dieser gen, was den Nettopreis des Grosshändler

336. Der Installateur übernimmt für den Wi Bruttopreis des Grosshändlers. Auf diesen Endkunde in der Regel einen Rabatt des I abzüglich des Rabattes des Installateurs ere

B.4.5.2 Gegenseitige Beeinflussung der

337. In der Übersicht der Preise im Sanité Preise jeweils Grundlage und Ausgangspu flüssen der Preise untereinander auszugel Sanitärgrosshändler und die Marge der Si sprechenden Einfluss der Listenpreise der I ler und der Rabatte getrennt zu identifiziere:

338. Der Bruttopreis eines Grosshandlers ( (LP") und einem kalkulatorischen Aufschla« faktors. Anhand des kalkulatorischen Aufs Listenpreis kann somit erkannt werden, wie

339. Der Nettopreis des Grosshändlers (N handlers abzüglich des Rabatts der Grossh

39 Vgl. Einvernahme am 28. September 2012 vor vom 3. Oktober 2012 [...] vom SGVSB (Act. 2% 10. Oktober 2012 [...] vom SGVSB (Act. 305, Z

#0 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 16; Act. 351,

401 Dies ergibt sich aus der Verwendung des Kall Waschmaschinen (vgl. dazu Act. 431.02 bis Ac ziert, also übernommen.

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tenpreis des Herstellers abzüglich des Rabattes lers.

ehen zwei unterschiedliche Arten von Preisangaempfohlenen Verkaufspreise. Diese entsprechen shändler, wenn auch Abweichungen nach unten genannte Grosshandelspreislisten der Hersteller. eise der Grosshändler. Die Hersteller geben ihre dkunden nicht bekannt.”

tellers bestimmt ein Grosshändler seinen Bruttor den Preis auf der Preisliste des Herstellers mit rch die Aufrechnung mit diesem Kalkulationsfakreishoheit im Markt für Sanitärgrosshandel, was

3ruttopreissetzung durch den Grosshandel bilden

Bei diesen wird als Bruttopreis der empfohlene )1

an einen Installateur verkauft, verhandeln diese wird vom Bruttopreis des Grosshändlers abgezos ergibt.

ederverkauf der Produkte an die Endkunden den Bruttopreis vereinbaren der Installateur und der nstallateurs. Der Bruttopreis des Grosshändlers Jibt den Endkundenpreis.

Preisbestandteile

rgrosshandel zeigt sich, dass die verschiedenen nkt für weitere Preise bilden. Damit ist von Einnen. Nachfolgend wird daher der Nettopreis der anitärgrosshändler aufgeschlüsselt um dem ent- 1ersteller, der Bruttopreise der Sanitärgrosshänd- 1.

BP°") basiert auf dem Listenpreis des Herstellers yes bzw. Abzugs (KA°") mittels des Kalkulationschlags bzw. Abzugs des Grosshandlers auf den der Grosshandler den Bruttopreis beeinflusst.

LPH + KAGH

IPS4) setzt sich aus dem Bruttopreis des Grossändler an die Installateure (R°) zusammen.

| [...] Sanitas Troesch (Act. 284, Zeile 180 ff.), Einvernahme 0, Zeilen 20 ff., 31 ff. und 85 ff.) und die Einvernahme vom silen 15 ff. und 86 ff.).

Protokoll Kalkulationskommission 2/99, 19.

culationsfaktors 1 bei der Berechnung der Bruttopreise von t. 436.08). Das heisst, der Herstellerpreis wird mit 1 multipli-

340. Aus den Feststellungen in Rz 337 unc

341. Der Nettopreis des Grosshändlers set Listenpreis des Herstellers, welcher vom + Aufschlag oder Abzug des Grosshändlers Grosshändler vornimmt und iii. dem Rabat Installateur vereinbart wird. Entsprechend k drei Gründe haben: Eine Inflation der Herst latorischen Aufschlags bzw. Abschlags dur: rung der Rabatte der Grosshändler an die Ir

342. Will ein Grosshandler seinen Nettopre offen. Einerseits kann er einen zusätzliche: der Hersteller machen. Andererseits kann e ren. Sowohl eine Erhöhung der Bruttoprei: Aufschlags als auch die Senkung der Rabe ses. Folgende Beispiele verdeutlichen diese

343. Beispiel 1: Angenommen der Lister 1000.— Franken. Bietet ein Grosshändler e von 1000.- an und gewährt dem Installatet topreis (Bruttopreis abzüglich Rabatt) noch rischen Aufschlags von 10 % den Listenpre 1‘100.-, dann steigt zwar der in Franken ge Nettopreis steigt auf 770.—. Damit führte de tuation ohne kalkulatorischen Aufschlag zu ken.

344. Beispiel 2: Als Ausgangspunkt wird w lers für eine Badewanne sei 1000.- Frank als sein Bruttopreis und verkauft die Bade 700.- Franken. Senkt nun der Hersteller s bei einer Übernahme des Herstellerpreises dewanne mit 30 % Rabatt — nun 270.- Fre verkauft würde. Schlägt der Sanitargrossh den neuen Listenpreis des Herstellers au 1000.- trotz Preissenkung des Herstellers. Grosshändler die Badewanne weiterhin zu glichen mit der Situation einer Senkung der torischen Aufschlag. Damit wirkte sich der liste auf den Nettopreis aus.

345. Im Weiteren ist nebst dem Zusamme topreisen auch der Zusammenhang zwisc handlers (MAS) relevant. Hierzu ist zunact Nettopreis des Grosshandlers (NP°F) abz (EPS") berechnet.

346. Der Einstandspreis des Grosshändle: steller (PL") abzüglich der Rabatte des Hers

EP¢H :

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| Rz 339 folgt:

zt sich aus drei Bestandteilen zusammen: i. Dem lersteller vorgegeben ist, ii. den kalkulatorischen auf den Listenpreis des Herstellers, welcher der t, welcher zwischen dem Grosshandler und dem ann eine Veränderung des Nettopreises (A NPS) ellerpreise (A LP#), eine Veränderung des kalkush die Grosshändler (A KAS") oder eine Verände- ıstallateure (A RER):

is erhöhen, stehen ihm somit zwei Möglichkeiten 1 kalkulatorischen Aufschlag auf die Listenpreise r tiefere Rabatte mit den Installateuren vereinbase des Herstellers mittels eines kalkulatorischen itte sind kausal für eine Erhöhung des Nettoprei- ın Zusammenhang:

ıpreis des Herstellers für eine Badewanne sei ine Badewanne zum Bruttopreis des Herstellers ir 30 % Rabatt, was 300.- entspricht, ist der Net- 700.-. Erhöht der Grosshändler mittels kalkulatois des Herstellers auf einen Bruttopreis von CHF währte Rabatt von 30 % auf 330.-, aber auch der r kalkulatorische Aufschlag verglichen mit der Sieiner Erhöhung der Nettopreise von 70.- Franjeder angenommen, der Listenpreis des Herstelan, der Grosshändler übernimmt den Listenpreis »wanne mit 30 % Rabatt an den Installateur zu einen Listenpreis auf 900.- Franken würde dies durch den Grosshändler bedeuten, dass die Baanken — zu einem Nettopreis von 630.— Franken ändler jedoch kalkulatorisch 100.- Franken auf f, hält der Grosshändler seinen Bruttopreis bei Bei 30 % Rabatt an den Installateur verkauft der /00.- Franken. Dies sind 70.— Franken mehr ver- Listenpreise des Herstellers ohne einen kalkulakalkulatorische Aufschlag auf die Herstellerpreisnhang zwischen den Bruttopreisen und den Nethen Bruttopreisen und der Marge eines Grossist festzustellen, dass diese Marge sich aus dem üglich des Einstandspreises des Grosshändlers

NPC — EPCH

s errechnet sich aus den Listenpreisen der Herstellers an den Grosshandel (R*).

347. Wie bereits oben (Rz 340) festgestelli ler (NP®H) aus den Listenpreisen der Herste Abzügen der Grosshändler (KAS#) sowie d (RS4) zusammen. Unter der Beriicksichtigt den Einflussgrössen des Einstandspreises ( ler (Rz 345) der folgende Zusammenhang:

348. Da die Listenpreise der Hersteller so auch den Einkaufspreis der Sanitargrossha flusse auf die Marge auf.*°? Als wesentliche verbleiben der kalkulatorische Aufschlag

Grosshändler an die Installateure sowie der

349. Veranderungen in der Marge des Gr kausal auf Anderungen im kalkulatorischen gen in den Rabatten des Grosshandlers ar den Einkaufsrabatten (A R") zurückführen.

350. Dieser Zusammenhang ist auch die n von Bruttopreisen und Rabatten (Kapitel B. ler seine Bruttopreise senken ohne dass se Rabatte an die Installateure senken.

B.4.5.3 Berechnung der Bruttopreise im

351. Wie vorangehend festgestellt nutzen Aufschlag bzw. Abzug auf den Listenpreis tor. Für die Würdigung der Beweismittel in c faktoren korrekt zu interpretieren. Nachfolg nem ersten Teil werden die allgemeinen Be Einvernahmen sowie von Unterlagen der St

352. In einem zweiten Teil wird eine Übers waltung des SGVSB gegeben. Hierbei w Stammdatenverwaltung, den Protokollen de Einvernahmen die Grundlegenden Begriff stellt.

402 Hierzu ist anzumerken, dass vorliegend angenc als auch die Einstandspreise der Grosshändler tiert der Bruttopreis und der Einstandspreis auf ein zeitlicher Unterschied zwischen der Lieferve die Einstandspreise auf Listenpreisen der Hers auch die zeitliche Entwicklung der Herstellerpre Diesfalls entspricht die Marge des Grosshändle:

wobei LPH-BP den Listenpreis des Herstellers d tenpreis des Herstellers als Basis des Einkau dass wenn die Listenpreise des Herstellers als des Herstellers als Basis der Bruttopreise des Herstellers als Grundlage der Einkaufspreise kc Bruttopreis berechnet wird und die Listenpreise

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', setzt sich der Nettopreis der Sanitärgrosshändler (LP), den kalkulatorischen Aufschlägen bzw. em Rabatt der Grosshändler an die Installateure ing dieser Einflussgrössen des Nettopreises und Rz 346) ergibt sich für die Marge der Grosshändwohl den Nettopreis der Sanitargrosshandler als ndler beeinflussen, heben sich diese beiden Ein- Einflussgrössen auf die Marge der Grosshandler bzw. Abzug der Grosshandler, der Rabatt der Rabatt der Hersteller an die Grosshandler.

osshandlers (A MAS") lassen sich entsprechend Aufschlags bzw. Abzugs (A KAS#), Veränderun- 1 die Installateure (A R°") und Veränderungen in

ACH — A RCH + A RH

achfolgend behandelten gleichzeigen Senkungen 4.5.5, RZ 427 ff.) bedeutend. Will ein Grosshandine Marge sinkt, muss er gleichzeitig auch seine

Sanitargrosshandel

die Sanitargrosshandler fur den kalkulatorischen der Hersteller den sogenannten Kalkulationsfakler Verfügung ist es erforderlich, die Kalkulationsend wird hierfür die Grundlage geschaffen. In eigriffe basierend auf den Angaben der Parteien in ammdatenverwaltung ausgeführt.

icht zu den Besonderheiten der Stammdatenvererden basierend auf den Beilagen der SGVSB »r Organe des SGVSB und den Ausführungen in e und Mechanismen zusammenfassend dargeymmen wird, dass sowohl die Bruttopreise der Grosshändler auf den gleichen Listenpreisen der Hersteller beruhen. Dadasselbe Jahr, ist dies regelmässig der Fall. Besteht jedoch »reinbarung und der Lieferung, können die Bruttopreise und teller aus unterschiedlichen Jahren beruhen. Diesfalls kann islisten (Inflation) die Marge der Grosshändler beeinflussen. 'S

(LPHBP _ LPHEP),

er Basis für den Bruttopreis bezeichnet und LPHFP den Lisfspreises. Die Differenz (LPHBP - LPHFP) besagt demnach, ; Basis des Einkaufspreises höher sind als die Listenpreise , Grosshandlers, sinkt die Marge. Höhere Listenpreise des ymmen somit vor, wenn der Einkaufspreis zeitlich nach dem der Hersteller steigen.

B.4.5.3.1 Allgemeine Begriffe

353. Nachfolgend werden die Begriffe im preise ausgeführt. Zunächst wird die Kalkı delt. Anschliessend wird die damit verwan den Bruttopreisen, ausgeführt.

354. Allgemein berechnet ein Grosshändle be des Herstellers — mit dem Kalkulationsfa sich also grundsätzlich wie folgt:

Basispreis - Kalkulat

355. In der weiteren Verfügung wird mit de die Berechnung der Grosshändler Bezug g Sprachgebrauch angebracht. Grund dafür i Preislisten verwenden. Daher sind je nach preis liefert, die Kalkulationsfaktoren anders kulationsfaktor als Korrekturfaktor (Rz 356) unterscheiden.

356. Teilweise geben die Preislisten der

werden auch den Endkunden bekanntgege topreise der Sanitärgrosshändler. Ein Sanit ob er die vom Hersteller empfohlenen Ver Hersteller ‚korrigiert‘. Hierbei verwendet de Korrekturfaktor. Dieser Korrekturfaktor kaı 1 auf die empfohlenen Verkaufspreise des sein Bruttopreis den empfohlenen Verkaufs Grosshändler hingegen ein Korrekturfaktor, mit einem kalkulatorischen Abschlag gege stellers. Ein Korrekturfaktor von grösser al Bruttopreises des Grosshändlers zu einem Verkaufspreis des Herstellers.

357. Hersteller geben als Preisliste ihrer P Diese Preise der Grosshandelspreisliste sir den Grosshändler richten, sind auch die Pr als die Bruttopreise der Sanitärgrosshändle ner Grosshandelspreisliste, wendet ein Gre an.*° Dies bedeutet, dass ein Grosshandl handler mittels eines Multiplikators einen M erhalten.*% In diesen Fällen ist der Kalkule handelspreisliste des Herstellers immer gr gibt Auskunft darüber, wie hoch der Marger standspreises ist. Beispielsweise wird bei von 1.43 ein Margenaufschlag von 43 % = wandt.

403 Vgl. die Aussage von [...] Sabag vom 24. Nove von CRH vom 21. Dezember 2012, Act. 349, Rz

404 Vgl. Einvernahme am 28. September 2012 von vom 3. Oktober 2012 [...] vom SGVSB (Act. 29 tober 2012 [...] vom SGVSB (Act. 305, Zeile 111

405 Act. 426, Jahre 1999 bis 2007, jeweils unter d 2008 bis 2011 jeweils unter dem Titel Kalkulatio

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Zusammenhang mit der Kalkulation der Bruttolation der Bruttopreise der Grosshandler behandte Kalkulation „von oben“, also ausgehend von

r einen Basispreis — in der Regel die Preisangaktor. Der Bruttopreis der Grosshändler berechnet

ionsfaktor = Bruttopreis

n Begriffen Basispreis und Kalkulationsfaktor auf enommen. Teilweise ist es jedoch ein präziserer st, dass die Hersteller unterschiedliche Arten von Preisliste, welche die Grundlage für den Basis- ‚ Zu interpretieren. Grundlegend ist dabei der Kal- und als Kalkulationsfaktor von unten (Rz 357) zu

Hersteller empfohlene Verkaufspreise an. Diese ben. Sie entsprechen grob dem Niveau der Brutirgrosshandler entscheidet für seine Bruttopreise, kaufspreise Ubernimmt oder die Listenpreise der r Sanitargrosshandler den Kalkulationsfaktor als in 1, < 1 oder > 1 sein.4° Ein Korrekturfaktor von Herstellers bedeutet, dass der Grosshändler als spreis des Herstellers übernimmt. Verwendet der der kleiner als 1 ist, berechnet er den Bruttopreis nüber dem empfohlenen Verkaufspreis des Hers 1 führt entsprechend bei der Berechnung des kalkulatorischen Aufschlag auf den empfohlenen

rodukte teilweise eine Grosshandelspreisliste an. 1d dem Endkunden nicht bekannt. Da sie sich an aise auf der Grosshandelspreisliste deutlich tiefer r. Bei der Berechnung seiner Bruttopreise ab eisshändler einen Kalkulationsfaktor von unten ar auf die Preisliste der Hersteller an die Grossargenaufschlag aufrechnet um den Bruttopreis zu ationsfaktor von unten auf die Preise der Grossösser als 1. Dieser Kalkulationsfaktor von unten iaufschlag in Prozent des zugrunde gelegten Eineinem Kalkulationsfaktor von unten in der Höhe : (1.43-1) x 100 % auf den Einstandspreis angember 2011, Act. 58, Zeile 109 ff., sowie die Stellungnahme 18 ff.

| [...] Sanitas Troesch (Act. 284, Zeile 180 ff.), Einvernahme ), Zeilen 31 ff. und 98 ff.) und die Einvernahme vom 10. Okff.).

em Titel Kalkulations-Schema „von unten“ angegeben. Von nsbasis angegeben.

358. Verwandt mit der Berechnung von un Ausgangspunkt der Bruttopreis der Sanitär: gend in zwei Fällen relevant: 1. In der SGV‘ lenen Verkaufspreisen der Hersteller ein hy liste errechnet (Werkpreisfaktor, vgl. unten | ihren internen Unterlagen einen Einstandsp

359. Der Werkpreisfaktor entspricht jewei ten. So entspricht ein Kalkulationsfaktor vo faktor von 0.6993 = 1/1.43.

360. Der Einstandspreisfaktor (auch EPstandspreis in Prozent des Bruttopreises i: standspreis 55 % des Bruttopreises des Gr Bruttopreisen und dem Einstandspreisfaktoı

Bruttopreis - Einstandspreisfa

361. Der Einstandspreisfaktor enthält die I Bruttopreis und dem Einstandspreis ist. So Einstandspreisfaktor der Rabatt des Herste preises des Grosshändlers feststellen. Eir tärgrosshändler vom Hersteller einen Rabat des Sanitärgrosshändlers erhält. Dies ents händler an einen Installateur gewähren kaı direkt einen Verlust erfährt. Da ein Sanitär muss, wird der betriebswirtschaftlich sinnvo

B.4.5.3.2 Berechnung der Bruttopreise

362. Der SGVSB verwendet in seiner Ste Bezeichnung von Bruttopreisen des Grossh listen der Hersteller: Mit dem Begriff HP (H seiner Stammdatenverwaltung den Brutto| Fabrikant) wurde die Preisliste der Herste empfohlenen Verkaufspreise enthält. Mit V zeichnete der SGVSB in seiner Stammdate te der Hersteller. 406

363. Bei der Verwendung des Grosshan« SGVSB Stammdatenverwaltung, wird der Formel berechnet, wobei der Kalkulationsfa entspricht:

WPerosshandelspreis Hersteller " Ka

364. Wird in der SGVSB Stammdatenverw ler als Basispreis verwendet so wird für die lers die folgende Formel verwendet, wobei 356) entspricht:

406 \gl. für die Bezeichnungen bis 2011 die Beilac und das Protokoll der Preiskommission 4/96 vo SGVSB andere Bezeichnungen (vgl. Protokoll 352, 757) sowie die Beilage 6 der SGVSB Artike

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ten ist die Kalkulation „von oben“. Hierbei ist der jrosshändler. Die Kalkulation von oben ist vorlie- 5B-Stammdatenverwaltung wird von den empfohpothetischer Listenpreis einer Grosshandelspreis- RZ 371). 2. Die Sanitärgrosshändler verwenden in reisfaktor.

Is dem Kehrwert des Kalkulationsfaktors von unn unten in der Höhe von 1.43 einem Werkpreis-

Faktor, EP oder EPV) zeigt an, wie hoch der Einst. So zeigt ein Faktor von 55 an, dass der Einosshändlers entspricht. Damit lässt sich aus den ‘der Einstandspreis errechnen:

ktor = Einstandspreis

formation, wie hoch die Differenz zwischen dem lässt sich aus der Differenz von 100 Prozent zum llers an den Grosshändler in Prozent des Brutto- ı Faktor von 55 zeigt somit an, dass der Sanit in Höhe 45 % (100 — 55 = 45) des Bruttopreises richt dem maximalen Rabatt welcher der Gross- ın, ohne dass er aus dem Verkauf des Produkts grosshändler auch seine Betriebskosten decken le Rabatt tiefer sein.

in der Stammdatenverwaltung des SGVSB

ammdatenverwaltung technische Begriffe für die andels und die unterschiedlichen Arten der Preisandelspreis) bezeichnete der SGVSB bis 2011 in oreis der Grosshändler. Mit HPF (Handelspreis ller bezeichnet, welche die von den Herstellern VP (Werkpreis, Grosshandelseinstandspreis) benverwaltung die Preise der Grosshandelspreislis-

Jelspreises der Hersteller als Basispreis in der Bruttopreis des Grosshändlers nach folgender ktor einem Kalkulationsfaktur von unten (Rz 357)

Ikulationsfaktor, 5.1.75 = HPgruttopreis

altung der empfohlene Verkaufspreis der Herstel- > Berechnung des Bruttopreises des Grosshändder Kalkulationsfaktor einem Korrekturfaktor (Rz

jen zur SGVSB Artikelverwaltung (Act. 426 bis Act. 435.04) m 31. Oktober 1996 (Act. 350, 13). Ab 2012 verwendete der der Sortimentskommission 02/2011 vom 6. April 2011, Act. slverwaltung des Jahres 2012 (Act. 436.01 bis 436.08).

HPF empfohlener Verkaufspreis Hersteller

365. Vereinzelt besteht weder eine Gross! mit empfohlenen Verkaufspreisen, welche stallateur-Preisliste der Hersteller. Diese w IP bezeichnet. Die Berechnungsformel des |

IPinstallateurpreis Hersteller “ k

366. Abweichend von den obenstehenden datenverwaltung zu den Preisen der Herst noch ein weiterer Multiplikator. Hierbei unte tung zwischen der Währung und den Liefert

367. Verrechnet der Hersteller gegenübe Schweizerfranken sondern in einer Fremd angewandt. Dieser ist wurde bis 2011 in det festgehalten. Der Bruttopreis wird in dieser folgt berechnet

WP rosshandelspreisdes * Wechs Herstellers in Fremdwährung

368. Bis ins Jahr 2004 hält der SGVSB in ¢ fest, dass die von der Kalkulationskommis: legten Kalkulationsfaktoren die Selbstkost rücksichtigt. Bei Lieferungen ab Werk unfr: punkten mitzuberücksichtigen. Bei Nichtge\ der Kalkulation ein Zuschlag von 2 bzw. 3K

369. In der SGVSB Stammdatenverwaltun zum Kalkulationsfaktor zusätzlichen Multip der Beilage 6 der SGVSB-Artikelverwaltung batte“ jeweils aufgeführt welche Preisbasis der „Werkpreis in Franken“, der „Verkaufsg preis des Herstellers. In einzelnen Fällen w in Franken zuzüglich 5 % Transportkosten: Grosshändlern keinen Skonto gewährte. We Spalte „Schlüssel“ der Beilage 6 der SG\ Faktor auf, der die Berücksichtigung nicht ¢ lage 1 (vgl. oben Rz 368) festgelegten Ka beispielsweise in der Berechnungsformel, | che Kalkulationspunkte) und kein Skonto g der Faktor 1.08 (1 + 0.03 (=3 %) Skontokon

WP - 1.08 - Kalkulat

HPF - 1.08 - Kalkulat

407 Vgl. Act. 429, Seiten 1, 5, 9,13 und 17.

4099 Vg. Act. 431.1 bis 431.06.

410 Vgl. beispielsweise Act. 431.06, 6 f.

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- Kalkulationsfaktor, 5.4.05 = HPgruttopreis

nandelspreisliste des Herstellers noch eine Liste an die Endkunden gerichtet ist, sondern eine Inerden in der SGVSB Stammdatenverwaltung mit Bruttopreises ist analog:

alkulationsfaktor = HPgruttopreis

Berechnungen findet sich in der SGVSB Stammeller (WP oder HPF) und dem Kalkulationsfaktor rscheidet der SGVSB in der Stammdatenverwalconditionen des Herstellers.

r dem Grosshändler seine Produkte nicht in währung, wird zusätzlich ein Wechselkursfaktor "Beilage 44°” der SGVSB Stammdatenverwaltung n Fall in der SGVSB Stammdatenverwaltung wie

elkrus - Kalkulationsfaktor = HPgruttopreis

ler Beilage 1 zur SGVSB Stammdatenverwaltung sion bzw. von der Sortimentskommission festgeenanteile samtlicher anfallenden Spesen mitbenko sei ein Zuschlag von 3 bzw. 5 Kalkulationswahrung eines Skonto von 2 % bzw. 3 % sei bei alkulationspunkten mitzuberticksichtigen.*°°

g ist ersichtlich, dass diese Zuschlage mit einem ikator berücksichtigt wurden. Bis 2004 wurde in 409 in der Spalte ,Name, Produkte, Wahrung, Rabestand. Bei den meisten Produkten waren dies reis in Franken“, also der empfohlene Verkaufsurde jedoch der „Verkaufspreis“ bzw. „Werkpreis ınteil zuzüglich 3 % Skontokompensation“ aufgetersteller die Produkte unfranko lieferte oder den ann dies der Fall war, so führte der SGVSB in der 'SB-Artikelverwaltung jeweils einen zusätzlichen yewahrter Konditionen mit den entsprechend Bei- Ikulationspunkten berücksichtigte. So findet sich wenn die Lieferung unfranko erfolgte (5 zusätzliewährt wurde (3 zusätzliche Kalkulationspunkte) ıpesation + 0.05 (=5 %) Transportkostenanteil):

ionsfaktor = HPgruttopreis

ionsfaktor = HPgruttopreis

370. Im Zeitraum von 2005 bis 2011 führte lage 6 der SGVSB-Artikelverwaltung die en „zuzüglich 3 % Skontokompensation“ oder Sachbearbeiter der Stammdatenverwaltung widergebe, dass wenn der Hersteller Kond Kalkulationsfaktor angepasst worden.*'! In | ebenfalls ein zum Kalkulationsfaktor zusatzl

371. Die Beilage 1 der SGVSB Stammdat zur Kalkulation „von oben“.*'2 Dem Titel ist preisfindung ab Handelspreis“ handelt. Die: preis) der Werkpreis, also der Listenpreis ei faktor (vgl. Rz 359) ermittelt wird. Aus der | bis ins Jahr 2004 zu entnehmen, das in die dustrie, also den Herstellern, veröffentlichte tet, dass in den meisten dieser Fälle für de Verkaufspreis des Herstellers, übernommer führungen die Hersteller den Sanitärgros welche dem Margenzuschlag der Kalkulatio len gab der SGVSB bis ins Jahr 2007 in de einen Werkpreisfaktor an.*"?

B.4.5.4 Rabattierung im Sanitärgrosshaı

B.4.5.4.1 Unterschiedliche Rabatte des

372. Die Sanitärgrosshändler gewähren gı Rabatt. Basierend auf Auskünften und weit beschlagnahmten Dokumenten sind bei de Begriffe zu unterscheiden. Diese Begriffe w

373. Aus hunderten eingereichten Rechnur ist ersichtlich, dass der Rabatt der Grosshi preises ausgedrückt wird. *'* Bei der Verei um die Rabatthöhe sind die folgenden drei |

i. Grundrabatt: Konditionen, welche uk stehen und auf alle Einkaufe eines Ir

ii. Objektrabatt: zusätzlicher Rabatt ai stimmtes Objekt, Baustelle oder ein |

ii. Skonto und Rückvergütung: Rabatte gen werden und abhängig vom Zei Umsatz innerhalb einer Periode (Ri den.

411 Vgl. Zeugeneinvernahme vom 10. Oktober 2012

412 Act. 426. 43 Act. 431.01 bis Act. 431.09.

414 Vgl. beispielsweise die Rechnungen in Act. 3 97.

415 Die Sanitärgrosshändler verwenden teilweise e entsprechend der aufgeführten Typen an. Vgl.

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1 der SGVSB in der Spalte „Konditionen“ der Beisprechende Information auf mit der Formulierung „zuzüglich 5 % Transportkostenanteil“ auf. Der ‚ des SGVSB, [...], erklärte, dass diese Kolonne tionen nicht gewährte, sei als Kompensation der der Spalte „Schlüsse/“ findet sich in diesen Fällen icher Multiplikator in entsprechender Höhe.

enverwaltung enthält bis 2007 jeweils ein Kapitel zu entnehmen, dass es sich hier um eine „Werk- ; bedeutet dass ab dem Bruttopreis (ab Handelsner Grosshandelspreisliste, mit einem Werkpreis- Beilage 1 der SGVSB Stammdatenverwaltung ist sen Fällen die Preisangaben auf den von der Inn Verkaufspreisen basieren würden. Dies bedeu- :n Bruttopreis des Grosshandels der empfohlene 1 wird. In diesen Fällen gewährten nach den Ausshandler sogenannte „Vollsortimenter“ Rabatte, n „von unten“ entsprechen würden. In diesen Fälr Beilage 6 seiner Stammdatenverwaltung jeweils

ıdel

Grosshandels je Auftrag

=genuber den Installateuren in aller Regel einen eren Eingaben der Parteien sowie einschlägigen r Rabattgewährung an die Installateure mehrere arden nachfolgend Aufgeführt.

ıgen an die Installateure sowie Konditionenblätter indler an die Installateure in Prozent des Bruttonbarung zwischen Installateur und Grosshändler Rabattarten zu unterscheiden:*'5

yer einen längeren Zeitraum — z.B. ein Jahr - fest ıstallateurs angewandt werden;

uf den Grundrabatt, welcher jeweils für ein be- Bündel davon verhandelt wird;

>, welche nicht direkt von der Rechnung abgezotpunkt des Zahlungseingang (Skonto) bzw. vom ickvergutung) dem Installateur rückerstattet wer-

(Act. 305, Zeile 101 ff.). 49, Beilage 10, Act. 933, Beilage 12, Act. 934, sowie die

‚und die Konditionenblätter in Act. 284, 127 ff. und Act. 296,

ine unterschiedliche Terminologie, wenden jedoch Rabatte dazu insbesonder die ausführlichen Eingaben in Act. 222,

374. Als Folge des mit jedem Installateur ein Grosshändler einen von Installateur zu bzw. auftragsbezogen ein Objektrabatt ver Rabatte beim gleichen Installateur von Auftr

B.4.5.4.2 Rabattgruppen

(i) Beweisthema

375. Vorangehend wurde festgestellt, dass Auftrag vereinbart werden. Nachfolgend be und somit u.a. die Frage, ob für die versc einheitlicher Rabatt „über alles“ gewährt wir Beurteilung von Verhaltensweisen der Sanit

376. Die Beweisführung gliedert sich hierb der Rabattgruppen geklärt. In einem zweite Chur Rabattgruppen verwenden. Danach weiteren Parteien verwenden und ob diese den. Schliesslich wird geprüft, ob mit versct spannbreiten verbunden sind.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

a. Begriff Rabattgruppen

377. In Bezug auf den Begriff Rabattgrupp der Kooperation Sanitär Schweiz, Aussag Burgener.

378. In der Sitzung der Kooperation Sanitä „Rabattgruppen in Installateur-Software“ tre Sachbearbeiter der suissetec, erläutert, da sein sollen, anstatt „Rabatte über alles“ diff ferieren, um auf diese Weise einer zusäftzlic

379. [...] Sanitas Troesch sagte in der Ein\ diese Stelle der Sitzung der Kooperation Se Sortimentsgruppen. Beispiel: Sanitär allgeı Sortimentsgruppen erhält der Installateur ur

380. [...] Sabag nahm in der Einvernahme operation Sanitär Schweiz wie folgt Stellur können, um die wir nicht herumkommen. W die wir da diskutiert haben, wurden unter d Anmerkung beim Verlesen: Rabatte heisst, batte werden dann beeinflusst durch die Pr kulation nur reduzierte Rabatte zulässt. Zun

381. Bringhen wies in einer Eingabe auf fc „Unter Kat (Kategorien) verstehen wir Art

46 Act. 356, 114.

47 Act. 284, Zeile 129 ff. 418 Act. 289, Zeile 232 ff.

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einzeln ausgehandelten Grundrabattes gewährt Installateur unterschiedlichen Rabatt. Da objekthandelt wird, unterscheiden sich häufig auch die ag zu Auftrag.

; im Sanitärgrosshandel verschiedene Rabatte je zieht sich die Beweisführung auf Rabattgruppen hiedenen Produkte innerhalb eines Auftrags ein d. Dies bildet die Grundlage für die nachfolgende ärgrosshändler in Bezug auf Rabattgruppen.

ei in vier Unterthemen. Zunächst wird der Begriff n Schritt wird geprüft, wie San Vam und Spaeter wird Beweis geführt, welche Rabattgruppen die sich von San Vam und Spaeter Chur unterscheiiedenen Rabattgruppen unterschiedliche Rabattigung

e stützt sich die Behörde auf eine Protokollstelle en von Sanitas Troesch, Sabag, Bringhen und

r Schweiz vom 26. Oktober 2004 war das Thema ıktandiert. Hierzu ist aufgeführt „[Djer zuständige ss künftig Installateure EDV-mässig in der Lage erenzierte Rabatte gemäss Rabattgruppen zu ofhen Margenerosion entgegen zu wirken.“*'6

fernahme vom 28. September 2012 in Bezug auf ınitär Schweiz aus: „Bei uns gibt es verschiedene nein, Wellness, Waschmaschinen etc. Auf diese terschiedliche Rabatte.“4"”

vom 2. Oktober 2012 zur Textpassage der Ko- 1g: „Geberit weiss z.B., dass sie Preise machen ir haben keinen Einheitsrabatt. Alle diese Rabatte en jeweiligen Produktegruppen besprochen. (Auf Funktionsrabatte und Mengenrabatte. Diese Raoduktgruppe es gibt Produktgruppen, wo die Kal- 1 Beispiel: Wellness-Produkte“*'®

Igenden Zusammenhang bei Rabattgruppen hin: ikel, welche zu einheitlichen Rabattgruppen zu- sammengefasst werden. Die Zusammenst überprüft - je nach erzielbaren Bruttomarge: Kat 4001 umfasst das Sanitärgrundsortime zierte Sanitär-Artikel, Kat 4005 Badezimme stelle zwischen unseren Einkaufskonditione diesen beiden Beträgen liegt die Bruttomarc torik dürfen diese nicht grossen Schwankun der angegebenen Bandbreite bewegen, kar

382. [...] Burgener sagte in der Einvernahn gruppe verwende. „Das hat mit dem Kona habe ein Konditionenblatt, auch mit Nettoé manchen Lieferanten einen bestimmten Ra stimmten Rabatt.“ Als von Burgener verwer Ersatzteile, spezieller Rabatt fur Dusch-WC noch für Möbel einen Rabatt, aber nur für be

383. Für einen bestimmten Auftrag hande sätzlich einen einzigen Rabattsatz „über al gewendet wird, ungeachtet von der Produk Installateur in seiner Bestellung einen Ral Waschbecken und den Mischer. Ausnahme Rabattgruppen.*?! Rabattgruppen umfasser tärgrosshändler mit den Installateuren einer Rabatt festlegen. So wird beispielsweise fi Whirlwannen oder für die Rabattgruppe \ delt.422

b. Rabattgruppen bei San Vam u

384. Fur die Feststellung der von San Varr pen stützt sich die Behörde auf Aussager Vam und Spaeter Chur, sowie auf Angaben ten Rabatten an Kunden.

385. [...] San Vam sagte in Bezug auf die „Produktfamilien“ wie beispielsweise Keran innerhalb dieser Produktfamilien hätten sie San Vam reichte als Beleg dieser Aussag diesem ist ersichtlich, dass San Vam je na unterschiedliche Rabattgruppe führt. Darüb je nach Art des Produktes als auch innerha schiedliche Konditionen anwenden.

386. Für die Spaeter lassen sich die Rabat nenlisten ihrer Kunden herleiten.*24 Aus die

49 Act. 221, 1. #0 Act. 570, Zeilen 262 ff.

421 Der Begriff Rabattgruppe ist der am meister tärgrosshändler verwenden alternativ auch Art Umsatzkategorie.

422 \/gl. beispielsweise die Aussagen von [...] Sanit le 232 ff. und [...] CRH, Act. 296, Zeile 95 f.

423 Act. 606, 51 f.

424 Act. 601, Frage III.4.

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stzung dieser Kategorien wird von uns laufend 7 - und nach Bedarf immer wieder angepasst. Die nt, Kat 4002 die Roharmaturen, Kat 4003 redurmöbel usw. Diese Kategorien bilden die Schnittn und den gewährten Kundenrabatten. Zwischen je, welche wir erzielen müssen/sollten. In der Hisgen unterworfen sein, denn wenn sie sich nicht in ın ein Grossist schlichtweg nicht Uberleben.“4"°

ne vom 11. November 2013 aus, dass er Warenitionengespräch mit dem Installateur zu tun. Ich ırtikeln [...] und dann kann es sein, dass es bei batt gibt. Es gibt also pro Warengruppe einen be- ıdete Warengruppen nannte er „Sanitärapparate, > und Montagesystem (Duofix). Eventuell gibt es stimmte Lieferanten. “42°

It der Grosshandler mit dem Installateur grundles“ aus, welcher fur die gesamte Bestellung antgruppe oder Marke. So erhält beispielsweise der oatt von 30 % jeweils auf die Badewanne, das 2n von diesem „Rabatt über alles“ zeigen sich in 1 bestimmte Produktgruppen, für welche die Sani- 1 eigenen, vom „Rabatt über alles“ abweichenden ir Produkte aus der Rabattgruppe Wellness wie Vaschmaschinen ein eigener Rabatt ausgehannd Spaeter Chur

| und von Spaeter Chur verwendeten Rabattgrup- | von San Vam, auf Konditionenblätter von San von San Vam und Spaeter Chur zu den gewähr-

: Verwendung von Rabattgruppen aus, dass sie lik oder Armaturen unterscheiden würden. Auch je nach Marke unterschiedliche Rabattgruppen. e ein Konditionenblatt eines Kunden ein.*?? Aus ch Art des Produktes und je nach Lieferant eine er hinaus ist ersichtlich, dass die Rabatte sowohl Ib der gleichen Produkteart je nach Marke untertgruppen aus den von ihr eingereichten Konditioser ist der Rabattsatz eines Kunden für jede Ra-

| verwendete Begriff für dieses Rabattkonzept. Die Sanikelgruppe, Rabattklasse, Bonusgruppe, Warengruppe oder

as Troesch, Act. 284, Zeile 129 ff.; [...] Sabag, Act. 289, Zei- battkategorie (identifiziert als sechsstellige sie eine Liste ein, welche die [...] Rabattke zeichnete“®. Dies belegt, dass die Spaeter und markenspezifische Rabattgruppen fühı zeigt, dass Spaeter nicht nur über nach M battgruppen verfügt, sondern diese auch re:

387. Damit ist erstellt, dass San Vam und $ in ihrem internen System führen und diese den.

c. Rabattgruppen bei den weiter

388. Als Beweismittel für die Rabattgruppe Konditionenblätter von Sanitas Troesch, S: rung von Richner, Getaz, Sabag und Bringh

389. Aus Konditionenblättern*?% von Sanita Zahlen angegebenen „Rabattklassen“ — d. stellen ist, dass bis 2011 eine sehr umfasse dieser wurden auf das Jahr 2012 die neu sowie „Badmöbel / Spiegelschränke“ abgeti stellt, entfällt der Hauptanteil des einkaufss Rabattgruppen. Weiter bestehen jeweils c WC, Netto-Artikel und Boiler. Im Gegensatz welche verschiedene Arten von Artikeln unc nach Lieferant und Marken aufgeschlusselte fische Rabattgruppen bestehen für Vorwan und Einbaukosten.

Abbildung 5: Umsatzanteil der Rabattklassen am | [Balkendiagramm]

Quelle: Berechnung des Sekretariats basierend auf L Umsätze zu den Produktgruppen findet sich in Anhan

390. Dokumente von Richner*® zeigen, « gruppe „Sanitär Artikel“ anwendet. Wie die

Jahr 2012 [BtwWalzweiDrittel] des Umsatzes

Rabattgruppen für besondere Sanitärartike ten, Ersatzteile und Netto Artikel. Ebenfalls schinen und Trockner. Schliesslich besteh me, Installationssysteme sowie die Montage

Abbildung 6: Umsatzanteil von Artikelgruppen am [Balkendiagramm]

Quelle: Berechnung des Sekretariats basierend auf / *: Zusammenfassung mehrerer Artikelgruppen.

45 Act. 601, Frage III.4.

426 Act. 284, 127 ff., und Act. 371.01, 21 ff.

48 Vgl. Act. 370.15 und Act. 469, Register Vl.e - VI

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Nummer) der Spaeter ersichtlich. Weiter reichte itegorien für Sanitärprodukte von 16 Marken bein ihrem Datensystem produktgruppenspezifische t. Eine Auswertung der Konditionen der Kunden arken und Produktgruppen unterschiedliche Rayelmassig anwendet.

spaeter Chur eine hohe Zahl an Rabattkategorien auch im Verhältnis mit den Installateuren anwenen Parteien

n der weiteren Parteien verwenden die Behörden ıbag und Bringhen sowie Angaben zur Rabattieen.

s Troesch ist ersichtlich, dass „Warengruppen“ in h. Rabattgruppen — zugeordnet werden. Festzu- 2nde Rabattgruppe „Sanitär Artikel“ bestand. Von eingeführten Rabattgruppen ,Duschtrennwande“ rennt.“?7 Wie untenstehend in Abbildung 5 dargeeitigen Umsatzes von Sanitas Troesch auf diese jesonderte Rabattgruppen für Wellness, Duschzur umfassenden Rabattgruppe „Sanitär-Artikel“, | Marken umfasst, bestehen für Waschmaschinen > Rabattgruppen. Weitere, teilweise markenspezidsysteme, ein Elementensystem sowie Montage

Einkaufsumsatz von Sanitas Troesch 2012

Jmsatzangaben in Act. 445, Beilage 16. Die Zuordnung der g G.11.

Jass Richner ebenfalls eine allgemeine Rabatt- > untenstehende Abbildung 6 anzeigt, entfiel im auf diese Rabattgruppe. Weiter nutzt Richner die |, Netto-Sanitärartikel, Wellness, Klosettautomabestehen mehrere Rabattgruppen für Waschmaen Rabattgruppen für Vorwandinstallationssyste- > und Dienstleistungen.

| Bruttoumsatz von Richner

ct. 370.15.

391. Getaz gab an, dass sie unterschiedlic pen Sanitärartikel, Standardmöbel, Exklusi\ vartikel und Wellnessartikel anwendet.*?°

392. Aus den Angaben von Sabag zu Rab nenblättern ergibt sich, dass Sabag ebenf: Rabattgruppe „Sanitäre Artikel“ nutzt.4°° Zu tar reduziert, Diverses, Ersatzteile, Wellnes obachten, dass bei Waschmaschinen für ve pen bestehen.

393. Gemäss Kundenblättern und eigene ebenfalls eine Rabattgruppe für „Sanitära gruppen für Roharmaturen, Sanitärartikel re Für Boiler sowie Installationsartikel von Gel

gruppen.

394. Insgesamt zeigt sich, dass im Sanitär battgruppen bestehen. Einerseits fassen S unterschiedliche Artikel unterschiedlicher | sammen. Neben der Rabattgruppe „Sanitär dererseits wenden San Vam und Spaeter C cher für unterschiedliche Artikelgruppen ut gruppe besteht (Rz 384 ff).

d. Unterschiedliche Rabattbandk

395. Nachfolgend werden Beweismittel in t gewürdigt. Hierbei stützen sich die Stammdatenverwaltung; Angaben von Brin ben von CRH zu Rabatten, internen Weisu sagen von [...] Sabag und [...] Sabag sowie mehreren internen Dokumenten von Sanita:

396. Bei der Beweiswürdigung werden inst gen von Sanitargrosshandler zu Rabattba schluss, ob unterschiedliche Bandbreiten b: Weisungen von Sanitärgrosshändler zeige werden. Unterscheiden sich die Maximalrat battierung verschiedene Rabatte ergeben. . ten unterschiedlicher Rabattgruppen könne auf den Einstandspreis berechnet sein (vgl. pen mit einem tiefen Margenaufschlag bei Rabattgruppen mit einem hohen Margenau preise schränkt damit den Rabattspielrat Grundsätzen ist dann zu erwarten, dass

schiedliche Maximalrabatte und unterschied

397. Die Stammdatenverwaltung des SGV: genaufschlag auf die Grosshandelspreislist

429 -Vgl. Antwort auf Frage 2 in Act. 224.

430 Vgl. Antwort auf Frage 2 in Act. 207 und Act. 89

431 Vgl. Act. 221, Begleitschreiben Seite 1 und Ant

432 Vgl. Rz 357 und Act. 426.

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he Bandbreiten an Rabatten bei den Rabattgrup- / Möbel, Ersatzteilen, Waschmaschinen, Exklusiattbandbreiten sowie aus eingereichten Konditiolls eine Artikelgruppen und Marken umfassende sätzlich wendet Sabag die Rabattgruppen, Saniss und Klosettautomaten an. Ebenfalls ist zu berschiedene Marken unterschiedliche Rabattgrup-

'n Angaben von Bringhen verwendet Bringhen rtikel‘.*?' Weiter bestehen bei Bringhen Rabattduziert, Ersatzteile, Möbel, Wellness, Dusch-WC. yerit bestehen nach Marken differenzierte Rabattgrosshandel zwei unterschiedliche Arten von Raanitas Troesch, CRH, Sabag und Bringhen viele Viarken in der Rabattgruppe „Sanitärartikel“ zuartikel“ bestehen wenige weitere Kategorien. Anhur eine Vielzahl von Rabattgruppen an, bei wel- 1d unterschiedliche Marken jeweils eine Rabattreiten in den Rabattgruppen

tinblick auf Rabattbandbreiten bei Rabattgruppen

Behörden auf Dokumente der SGVSBghen zu Rabatten und Rabattbandbreiten, Angangen über Rabatte und Rabattbandbreiten; Aus- : Angaben von Sabag zu Rabattbandbreiten; und > Troesch.

yesondere drei Aspekte herangezogen: 1. Aussandbreiten bei Rabattgruppen geben direkt Aufzw. Maximalrabatte verwendet werden. 2. Interne n, ob dem Verkauf Maximalrabatte vorgegeben jatte der Rabattgruppen, werden sich bei der Ra- 3. Die Bruttopreise der Grosshändler von ProduknN mit einem unterschiedlichen Margenaufschlag Rz 357 ff.). Ist dies der Fall werden Rabattgrupgleichem Rabatt eine tiefere Marge erzielen als fschlag. Der Margenaufschlag auf die Einstands- ım für den Verkauf ein. Aus kaufmännischen unterschiedlich kalkulierte Rabattgruppen unterliche Bandbreiten an Rabatten aufweisen.

SB hält für die Kalkulation „von unten“ einen Mar- 2 fest.*%? Dabei kann festgestellt werden, dass bis

2, die Seiten 228 und 235. wort auf Frage 2, und Act. 891, Beilage 16.

2007 jeweils in einem bestimmten Jahr, be unterschiedlicher Margenaufschlag aufgefül kulationsfaktor „von unten“ für Sanitär-Artik für Wellness-Artikel 1.25.33

398. Die Stammdatenverwaltung des SGV pen der Sanitärgrosshändler unterschiedlic ten“ in der Hohe von 1.45 (bzw. 1.25) bed %) auf die Grosshandelspreisliste. Steht de kauf eine höhere Rabattbandbreite als Ver ness-Artikeln. Damit ist davon auszugehen, te als bei Wellness-Artikel vorliegt.

399. Bringhen gab mit seinem Antwortschi Behörden an, dass er verschiedene Rabatt gab er an: „Diese [Rabattgruppen] bilden di onen und den gewährten Kundenrabatten. tomarge, welche wir erzielen müssen/soll Schwankungen unterworfen sein, denn we bewegen, kann ein Grossist schlichtweg spannbreiten je Rabattgruppe je Jahr von 1 breiten angegebenen Maximalrabatte für di 2012 zeigt folgendes: Die Rabattgruppe 40 einer einzigen Ausnahme*** den höchster Höchstrabatte der Rabattgruppe Sanitärartil gruppe 4002 Roharmaturen, [5-10 %] übe Artikel reduziert, [5-10 %] über den Rabat über den Rabatten der Rabattgruppe 4005 Rabattgruppe 4006 Wellness und [10-20 % Douche-WC.*°5

400. Damit ist in Bezug auf Bringhen festz battgruppen unterschiedliche Bandbreiten v die angegebenen Bandbreiten aufgrund der lenden Marge notwendig seien. Mit andere lenden Marge und der Kalkulation der Artik schiedenen Artikel.

401. CRH reichte mit Stellungnahme vom. von Richner der Jahre 2010/11 und 2012 « diese die Kompetenzen der Mitarbeiter vc Beide Matrizen seien grundsätzlich gleich a gruppen und in den Bandbreiten der még! 2012 zurückzuführen. Es bestünde eine Ge gruppe [Rabattgruppe]. Der Kompetenzmat beiter im Jahr 2011 entnehmen, dass er f Grundkonditionen gewähren darf, für die Re Für Getaz gab CRH in der Stellungnahme battgewährung kaum formell geregelt sei ul kaufsleiter verantwortlich sei.*%6

433 Vgl. für das Beispiel Act. 426, 17 f.

434 Die Ausnahme betrifft die Rabattgruppe 4002 R

435 Act. 221, Seite 1 und Antwort auf Frage 2 in der

436 Act. 349, Beilagen 2 und 3, sowie die Ausführur

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i Produkten unterschiedlicher Rabattgruppen ein irt ist. So ist beispielsweise im Jahr 2004 als Kalal (Basis-Kalkulationsfaktor) 1.45 angegeben und

SB zeigt, dass die unterschiedlichen Rabattgruph kalkuliert sind. Ein Kalkulationsfaktor „von un- >utet einen Margenaufschlag von 45 % (bzw. 25 ın SGVSB Mitgliedern bei Sanitär-Artikel im Verhandlungsspielraum zur Verfügung als bei Welldass Sanitär-Artikel eine höhere Rabattbandbreireiben vom 24. April 2012 auf einen Fragebogen gruppen verwendet. In Bezug auf die Bandbreite e Schnittstelle zwischen unseren Einkaufskonditi- Zwischen diesen beiden Beträgen liegt die Brutten. In der Historik dürfen diese nicht grossen nn sie sich nicht in der angegebenen Bandbreite nicht überleben.“ Weiter gab Bringhen Rabatt- 993 bis 2012 an. Ein Vergleich der mit den Band- e sieben Rabattgruppen über die Jahre 1998 bis 01 Sanitärartikel weist über sämtlichen Jahre mit | Maximalrabatt aus. Im Durchschnitt liegen die Kel [5-10 %] über den Höchstrabatten der Rabattr den Rabatten der Rabattgruppe 4003 Sanitärten der Rabattgruppe 4004 Ersatzteile, [5-10 %] Möbel Sanitär, [5-10 %] über den Rabatten der o] Uber den Rabatten der Rabattgruppe 4007-08

ustellen, dass Bringhen in unterschiedlichen Raon Rabatten anwendet. Bringhen begründet dass ‘fiir das Überleben eines Grosshändlers zu erzie- ın Worten sieht Bringhen aufgrund der zu erzieel einen unterschiedlichen Maximalrabatt bei ver-

20. Dezember 2012 jeweils die Kompetenzmatrix in. Dazu führte CRH im Wesentlichen aus, dass yn Richner zu den Rabatthöhen regeln würden. ufgebaut. Die Unterschiede in der Anzahl Artikelichen Rabatte seien auf die Bruttopreissenkung samt-Maximallimite inkl. aller Rabatte pro Artikelrix konnte beispielsweise ein Aussendienstmitarur die Rabattgruppe 5000 (Sanitär) maximal [...] ibattgruppe 5500 (Vorwand) jedoch maximal [ ...]. vom 20. Dezember 2012 an, dass bei Gétaz Ra- 1d in erster Linie der Regionalleiter bzw. der Veroharmaturen im Jahr 1998. Beilage. igen auf den Seiten 17 f.

402. Auf Anfrage der Behörde reichte CRI stallateure ein. Zur diesbezüglichen Daten: ständiges Bild ihre Datenangaben mit inter! xis effektiv gehandhabten System abgegl Bandbreiten, welche nicht die durchschnittl dern die während einem Jahr und einer F Rabatte. Ein Vergleich der eingereichten R dass die Rabattgruppen systematisch unteı ihrer Stellungnahme vom 6. Oktober 2014 r lich der Einkaufskonditionen von Gétaz. De gegebene Maximalrabatt wurde gemäss d setzten Semi nette [sic!] Marge berechnet.“

403. Aus den Beweismitteln von CRH erg battgruppe unterschiedliche Maximalrabatte verschiedene Rabattgruppen unterschiedlic

404. [...] Sabag äusserte sich in seiner Eir hend, dass die Rabatte durch die Produktg pen, wo die Kalkulation nur Reduzierte Rab duktgruppen wie Wellness oder Behinderter als auch die Marge anders kalkuliert wär: schlechter konditioniert. Diese schlechtere | gegeben.“

405. Entsprechend einer Anfrage der Beh: Installateure ein. Sabag gab Bandbreiten je jektrabatten an. Dabei zeigt sich, dass die Rabattgruppe Wellness kleiner ist als in der

406. Aus den schriftlichen Auskünften von bei unterschiedlichen Rabattgruppen eine | den.** Im Vergleich der jeweilig angegebe battgruppe Sanitäre Artikel mit einer deutli als die Rabattgruppe Wellness.

407. Aus den Aussagen von Sabag läss Grosshändler einen anderen Margenaufsct rechnen. Dadurch wenden die Grosshänd gruppen auch jeweils eine unterschiedliche bei den angegebenen Rabattbandbreiten be

408. Bei Sanitas Troesch enthält eine inte Titel „Preissenkung 2012 pro Warengruppe sen“ der ersten Spalte folgt, dass es sich be

437° Act. 224, Seiten 2 ff. und Antwort auf die Frage 438 Act. 933, Beilage 15.

439 Vgl. die Einvernahme vom 2. Oktober 2012 (Act 40 Vgl. die Einvernahme vom 2. Oktober 2012 (Act 441 Act. 207, Antwort auf die Frage 2.

42 V/gl. jeweils die Antwort auf Frage 2 in Act. 207,

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1 Angaben zu Rabatten von Getaz an Sanitärinjrundlage führte CRH aus, dass sie für ein vollnen Vorgaben/Weisungen sowie dem in der Praichen hätten. Die Angegebenen Rabatte seien ich gewährten Rabatte widergeben würden, sonabattkategorie minimal und maximal gewährten abattbandbreiten der Jahre 2007 bis 2012 zeigt, schiedliche Maximalrabatte aufweisen: [...]??” Mit eichte CRH für Gétaz interne Mitteilungen bezügr Mitteilung von 2006 ist zu entnehmen: „der anar zu erzielenden, und von der Direktion festge- ibt sich, dass CRH im internen Verhältnis je Ravorgibt. Dies zeigt sich letztlich auch darin, dass he Rabattbandbreiten aufweisen.

ernahme in Bezug auf Rabattgruppen dahingeruppe beeinflusst werden. Es gäbe Produktgrupatte zulasse.*° [...] Sabag erklärte, dass bei Proartikel sowohl der Bruttopreis des Grosshandlers >n. Diese Produkte waren für die Grosshandler <onditionierung werde an die Installateure weiterörde reichte Sabag Angaben zu Rabatten an die Rabattgruppe jeweils bei Grundrabatten und Ob- Bandbreite der Grund- und Objektrabatte in der Rabattgruppe Sanitär Allgemein.’

Bringhen, Gétaz und Sabag geht hervor, dass sie interschiedliche Bandbreite an Rabatten anwennen Bandbreiten ist klar erkennbar, dass die Rach grösseren Bandbreite an Rabatten aufwartet,

t sich schliessen, dass bei Rabattgruppen die lag auf den Einkaufspreis der Grosshandler beer bei der separaten Rabattierung der Produkt- Bandbreite von Rabatten an. Dies bestätigt sich i unterschiedlichen Rabattgruppen von Sabag.

rne Präsentation aus dem Jahr 2011 unter dem “ eine Tabelle. Aus der Beschriftung „Rabattklassi der Auflistung um die unterschiedlichen Rabatt-

2 in der Beilage.

. 289, Zeile 235 ff.). . 288, Zeile 43 ff.).

Act. 221 und Act. 224.

gruppen von Sanitas Troesch handelt. Obergrenze“.

Rabatt- [Warengruppen klassen

409. Internen Unterlagen von Sanitas Troe esch über kundenindividuelle Konditionen! entnommen werden, dass Sanitas Troesct für Sanitar-Artikel.444 Weiter zeigt sich, das kaufspreise verfügt. Dabei besteht einersei battklasse“**°. Dieser Tabelle kann der Eins le Artikel“ entnommen werden:

43 \/gl. die Weisungen betreffend dem Umgang m Act. 371.01, 21 f.

444 Act. 284, 130. 45 Act. 284, 115.

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Die letzte Spalte ist beschriftet mit „Rabatt-

Preissenkung Rabatt- % Obergrenze

sch kann entnommen werden, dass Sanitas Trolatter verfügt. Einem solchen kann beispielhaft | höhere Rabatte für Wellnessartikel gewährt als s Sanitas Troesch interne Übersichten über Einis eine Tabelle „Rabatte manuelle Artikel pro Ratandspreisfaktor (vgl. hierzu Rz 360) für „manuelit den Rabattklassen im Rahmen der Bruttopreissenkung in

Rabatte manuelle Artikel pro Rabattklasse

Bruttopreis x Faktor =EP

Rabattklasse |Warengruppen Faktor 2004 | Faktor 2005 | Fa

10 Sanitär-Artikel

50 \Waschautomaten / Tumbler 51 'V-Zug Adora / Unimatic 52 Miele

53 Schulthess

54 Electrolux

55 Bauknecht

56 Merker

57 'V-Zug Adorina

58 Siemens

60 Netto-Artikel

65 Dusch-WC

66 Wellness Teuco

67 Wellness Allgemein

69 Artikel für Privatverkauf 70 Boiler

71 Boiler Atlantic

80 Variella Compact

81 Grohe DAL-Rapid

82 Mepa / Duofix

85 Ablaufprogramm Geberit schwarz 86 GF

87 Optipress (Rohre)

88 Optipress (Stück)

89 ‚Optiflex 90 Montage 9 ‘Arbeit

92 Liquidationsware

93 Diverses

94 Recycling

96 Kiichen-Apparate

97 Küchen-Elemente

98 Werkzeuge

99 Transportkostenanteil

Urs Heiber 27.09.2012

410. Andererseits verfügt Sanitas Troesch Lieferanten (Mehrjahresübersicht Coeff.)*. (Rz 360) nach Lieferant und Produktgrup spielsweise zu entnehmen, dass der Einst: [...] (Wellness) in den Jahren 2007 bis 20° aufweist als die Badewanne von [...] ohne S

411. Die Tabelle „Preissenkung 2012 pro \ Rabatt-Obergrenzen vorgibt und dass die F ren. So ist die Rabatt-Obergrenze bei Bac Obergrenze bei Wellness mit [...] %. Aus de terschiedlichen Rabattgruppen ergibt sich, Bandbreite der Rabattierung verschieden i auch in kundenindividuellen Konditionenblä Sanitas Troesch unterschiedliche Einstands battgruppen aufweist. Damit rechnet Sanit unterschiedliche Margenaufschläge (zum B:

412. Die vorliegenden Beweismittel zeigen Rabattgruppen unterschiedliche Margenzus kalkulieren. Daraus ergibt sich, dass bei d hohe Maximalrabatte bestehen, welche ke sich, dass die verschiedenen Rabattgruppe müssen. Dieser Befund bestätigt sich in tärgrosshändlern.

46 Act. 286, 20 ff.

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ktor 2006 | Faktor 2007 | Faktor 2008 | Faktor 2009 | Faktor 2010 | Faktor 2011

44 Manuelle Artikel (Kalkulationsfaktoren)

intern über eine Tabelle „Konditionenentwicklung Diese Tabelle zeigt die Einstandspreisfaktoren pe über mehrere Jahre. Dieser Tabelle ist beiandspreisfaktor für Badewannen mit System von 11 ein um [5-10 %] höheren Einstandspreisfaktor system (Sanitär-Artikel).**

Narengruppe“ zeigt, dass Sanitas Troesch intern Rabatt-Obergrenzen je nach Rabattgruppe variie- Imöbeln mit [...] % Rabatt höher als die Rabattan unterschiedlichen Rabatt-Obergrenzen bei undass bei den verschiedenen Rabattgruppen die st. Eine unterschiedliche Rabattierung zeigt sich ttern. Dies stimmt mit der Tatsache Uberein, dass ;preisfaktoren (Rz 360) bei unterschiedlichen Raas Troesch bei der Kalkulation ihrer Bruttopreise griff der Margenaufschläge vgl. Rz 357) ein.

_ dass die Sanitärgrosshändler bei verschiedenen chläge bei der Berechnung der Bruttopreise einan unterschiedlichen Rabattgruppen verschieden ufmännisch noch vertretbar sind. Daraus ergibt 2n unterschiedliche Rabattbandbreiten aufweisen den angegebenen Rabattbandbreiten von Sani-

(iii) Vorbringen der Parteien

413. Sanitas Troesch bestreitet in ihrer Ste Troesch Rabattgruppen anwendet, noch d: terschiedlichen Rabattes dienen.**’ Sanitas gruppe mit einer bestimmten Rabattbandbr Als Argumente führt Sanitas Troesch an, d nitas Troesch keine Beweise für Rabattspa vorliegen wurden. Zudem seien bereits die pen „sehr heterogen“, weshalb keine Rak gruppen vorliegen könnten. „So gewährte : nen von [...], die Hersteller von Wannenträc ren Konditionen von [...] und die Hersteller Hierzu reichte Sanitas Troesch Konditionen

414. Diese Ausführungen von Sanitas Tre menten von Sanitas Troesch. In einer inter dest für die Rabattgruppen Wellness, Dusc somit ein Höchstrabatt gilt (Rz 408). Dami Rabattgruppen nicht mit Höchstrabatten ver

415. Das Vorbringen, Hersteller gewährt: Konditionen, weswegen keine Höchstrabat nachvollziehbar. Erstens gibt Sanitas Troe: Konditionen der Hersteller falsch wieder (v esch Konditionen ohne die Gegebenheiten wodurch ein irreführendes Bild entstehen k Troesch nicht aus, weshalb die unterschie: nem Höchstrabatt stehen sollten. Diese Ein

416. Zum ersten Einwand: Sanitas Troesct in den von Sanitas Troesch angegebene: wird mit „vom Hersteller gewähren Konditic standen. Sanitas Troesch gibt jedoch nicht wieder. Stattdessen führt sie die Einstandsı se an, wie am folgenden Beispiel ausgeführ

417. Sanitas Troesch behauptet in der Ste ler von Dusch-WC Konditionen von [...]‘. De „EP-Koeff.“ auf, welche den Einstandspre standspreise in Prozent der Bruttopreise [... ten Rabatte der Hersteller an Sanitas Troes

418. Zum zweiten Einwand: Die angegeb aufgrund dreier Gegebenheiten einen irrefü unterschiedliche Konditionen aufgrund unte Produkt oft verkauft wird und entsprechend ditionen für grosse Bestellmengen oder für es sich nicht um Rabatte sondern um Ein sammenfassung einer gesamten Bandbreite

47 Vgl. Act. 935, Rz 389 ff., insbesondere Rz 393.

49 Beispielsweise beträgt der EP-Koeff. vom Dusc entspricht der Einstandspreisberechnung unter

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sllungnahme auf den Antrag weder, dass Sanitas ass die Rabattgruppen der Gewährung eines un- ; Troesch bestreitet hingegen, dass eine Rabatteite oder einem Höchstrabatt verbunden wäre.**® ass im Antrag des Sekretariats in Bezug auf Sannpreiten und Höchstrabatten bei Rabattgruppen - Herstellerkonditionen innerhalb der Rabattgrup- Jattspannbreiten oder Höchstrabatte für Rabatt- 2011 z.B. die Hersteller von Dusch-WC Konditiojern Konditionen von [...], diejenigen von Armatuvon Trennwänden Rabatte in der Höhe von [...].“ vergleiche von Herstellern des Jahres 2011 ein.

esch stehen im Widerspruch zu internen Dokunen Präsentation wird festgehalten, dass zumin- :h-WC und Badmöbel „Rabatt-Obergrenzen“ und t ist das Vorbringen von Sanitas Troesch, dass bunden wären, widerlegt.

an innerhalb einer Rabattgruppe uneinheitliche te vorliegen könnten, ist aus drei Gründen nicht sch die Beweismittel in Bezug auf die gewährten gl. unten Rz 416 f.). Zweitens fasst Sanitas Tro- und Unterschiede zu berücksichtigen zusammen, ann (vgl. unten Rz 418 ff.). Drittens führt Sanitas lichen Konditionen in einem Widerspruch zu eiwände sind anschliessend näher zu erläutern:

1 behauptet, die Hersteller gewährten Konditionen 1 Bandbreiten. Im allgemeinen Sprachgebrauch nen“ der Gesamtrabattrabatt der Hersteller verden Gesamtrabatt der Hersteller für die Produkte jreisfaktoren (Rz 360) als Prozent der Bruttopreit wird:

lungnahme „So gewährten 2011 z.B. die Herstelsr beigelegte Konditionenvergleich weist die Zeile isfaktor wiedergibt.449 Damit betragen die Ein- ]. Die aus den Einstandspreisfaktoren hergeleitech betragen hingegen [...] (vgl. Rz 361).

enen Konditionen von Sanitas Troesch können hrenden Eindruck hinterlassen. Erstens bestehen rschiedlicher Bestellmenge. Je nachdem ob ein an Lager gehalten werden kann, wären die Konkleine Bestellmengen relevant. Zweitens handelt standspreisfaktoren. Drittens wird durch die Zu- > nicht eine allfällige Bruttopreispolitik im Rahmen

h-WC UP 8000, weiss, von Geberit [...] (Act. 935, 286). Dies berücksichtigung aller aufgeführten Rabatte:

[...] iv.

der Margenfestlegung von Sanitas Troesch dass das Sortiment von Sanitargrosshanc Einmalartikeln besteht (Rz 298). Dabei mı dieser drei Sortimentsgruppen unterschiedli

419. Die Angabe einer Bandbreite über s auch Fragen der Bruttopreispolitik und we dass der Rabatt einer Rechnung innerhalb. setzung im Verkauf wird somit nicht die B Der Grosshändler wird aus kaufmännischer dukte beachten. Aus diesem Grund werden ten Vergleiche der Einkaufskonditionen dat ten der wichtigsten Hersteller einheitliche Ei

Bei Dusch-WC entfällt im Jahr 2011 [8 Dusch-WC auf Aquaclean von Geberit. S Aquaclean einheitliche Konditionen mit ei lich in Bezug auf die Bestellmenge.

Bei Wannenträgern konzentrierte sich i Umsatzes von Sanitas Troesch auf die Li EP-Koeffizient für Standard Wannenträge: Artikel von Gabag befindet sich in einem einen tieferen Rabatt weisen die Wannent rer EP-Faktor und damit einen höheren F nitas Troesch weisen die Wannenprofile v Sanitas Troesch sowie Schnelldreher von

Mit insgesamt [80-100 %] Anteil am einka KWC und Similor die bedeutendsten Lief Die EP Faktoren für Armaturen ohne nahi des Bruttoverkaufspreises bzw. ohne Be: und damit tiefere EP Faktoren finden sich ten.

Bekon Koralle und Duscholux haben mit kaufsseitigen Umsatz bei Sanitas Troesch tragen [...]. Die EP Faktoren der entsprec gen sich im Bereich von [...].

420. Da bei Dusch-WC für über [80-100 % ren vorliegen, umfasst die von Sanitas Trc tende Spezialfälle. Der Einbezug solcher ¢ Beurteilung der bei Dusch-WC angewende Sanitas Troesch ist somit von einheitlichen gehen.

450 Nach Angaben von Sanitas Troesch entfielen ii Aquaclean, CHF [...] auf Aufsatzgeräte von Tote lage 16).

451 Vgl. Act. 445, Beilage 16.

452 Vgl. Act. 445, Beilage 16.

453 Vgl. Act. 445, Beilage 16.

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berücksichtigt. Insbesondere wäre zu beachten, lern aus Standardartikeln, Exklusivartikeln und Iss davon ausgegangen werden, dass bei jeder che Margenaufschläge berechnet werden.

ämtliche Produkte von Herstellern erfasst somit itere Spezialfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, einer Rabattgruppe einheitlich ist. Für die Rabattruttomarge eines Spezialfalls massgebend sein. n Interesse die Einstandspreise der Standardpronachfolgend die von Sanitas Troesch eingereichlingehend überprüft, ob bei den Standardproduknstandspreisfaktoren bestehen.

J-100 %] des einkaufsseitigen Umsatzes**° bei anitas Troesch erhält für sämtliche Produkte von nem EP-Faktor von [...]. Diese schwanken ledigm Jahr 2011 [80-100 %] des einkaufsseitigen eferanten Gabag, Hafner AG und Illbruck.*®' Der ‘von Hafner AG, Illbruck sowie die Flexzargen je Bereich von [...]. Höhere EP-Faktoren und damit räger und die Whirlbox von Gabag aus. Ein tiefe- ‚abatt der Hersteller auf den Bruttopreis von Saon Gabag, die Wannenträger der Hausmarke von Illbruck aus.

ufsseitigen Umsatz sind Dornbracht, Hansgrohe, eranten von Armaturen von Sanitas Troesch. 4°? re Spezifikation liegen in einem Bereich von [...] zug einer Grossmenge bei [...]. Höhere Rabatte 1 jeweils bei spezifischen Serien dieser Lieferaninsgesamt [80-100 %] den Hauptanteil am ein- . 453 Die EP Faktoren ihrer Standard Produkte behenden Hausmarken von Sanitas Troesch bewe-

] des Umsatzes einheitliche Einstandspreisfaktoesch angegebene Bandbreite von [...] unbedeupezialfalle bildet keine geeignete Grundlage zur ten Konditionen. Entgegen dem Vorbringen von Konditionen der Hersteller bei Dusch-WC auszum Jahr 2011 einkaufsseitig CHF [...] Umsatz auf Dusch-WC ) und kein Umsatz auf die weiteren Hersteller (Act. 445, Bei-

421. Sanitas Troesch führte für Armaturen 2011 keine eigenständigen Rabattgrupper Umsatzstärksten Lieferanten dieser Produk reich von [...]. Die Spannweite an Einstands von Sanitas Troesch vorgebracht „sehr hete

422. Zwischen den Konditionen für Dusch der Rabattgruppe Sanitär allgemein besteh Dies bestätigt dass die Artikel unterschiedlic terschiedlich kalkuliert sind. Daraus ist zu Rabattspielraum besteht. Dieser Befund stir WC im Jahr 2012 überein (Rz 411).

423. Gesamthaft ist somit das Vorbringen ' bandbreiten oder Maximalrabatte bei Raba zuweisen.

(iv) Beweisergebnis

424. Zusammengefasst steht somit fest, « wenden. Bei Produkten innerhalb einer R: bestimmten Rechnung einen einheitlichen händler jedoch je unterschiedliche Rabattgr ren.455

425. Im Sanitargrosshandel bestehen zwe San Vam und Spaeter Chur verwenden eine terschiedliche Artikelgruppen und unterschi besteht. Die weiteren Parteien verwenden i tär-Artikel. Daneben bestehen wenige Rak WC bzw. Kolsettautomaten, Installationssys

426. Die Bruttopreise von Produkten unter schiedlichen Margenaufschlag auf den Eir chen Margenaufschlag ergibt sich, dass eir batte hat. Dies bewirkt, dass Sanitargrossh batten in den verschiedenen Rabattgrupper nen Weisungen bestehen damit für die vers

B.4.5.5 Bruttopreissenkungen und die d

(i) Beweisthema

427. In Bezug auf die Preisfindung im \ Thema sind die sogenannten Bruttopreisse weiter hinten unter dem Aspekt wettbewert trachtet. Aus diesem Grund wird nachfolget gen immer um eine gleichzeitige Senkung sondere wird nachgewiesen, ob eine Bruttc den Senkung der Rabatte führte und damit

454 Sanitas Troesch führte die Rabattgruppe für Du 10 f. und 21).

#5 Act. 356, 114; Act. 284, Zeile 129 ff.; Act. 289, 2

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, Dusch-Trennwande und Wannenträger im Jahr .454 Die EP Faktoren für Standardprodukte der te bewegen sich zusammengefasst in einem Bepreisfaktoren ist somit homogen. Sie ist nicht wie rogen“.

1-WC und den Konditionen für Standardprodukte t somit eine Differenz von [...] des Bruttopreises. her Rabattgruppen auch bei Sanitas Troesch unschliessen, dass bei fur Dusch-WC ein anderer nmt auch mit der „Rabatt-Obergrenze“ für Duschvon Sanitas Troesch, es bestünden keine Rabatttgruppen, als unbegründet und widerlegt zurücklass sämtliche Grosshandler Rabattgruppen anabattgruppe gewährt ein Grosshändler auf einer Rabatt (vgl. Rz 378 ff.). Dabei kann ein Grossuppe einen unterschiedlich hohen Rabatt gewähi unterschiedliche Systeme von Rabattgruppen. > Vielzahl von Rabattgruppen, bei welchen für unedliche Marken jeweils eine eigene Rabattgruppe n erster Linie eine einzige Rabattgruppe fur Saniyattgruppen, insbesondere für Wellness, Duschteme (z.B. Duofix) und für Waschmaschinen.

schiedlicher Rabattgruppen sind mit einem unter- ıstandspreis kalkuliert. Aus einem unterschiedli- 1 Sanitärgrosshändler weniger Spielraum für Raändler eine unterschiedliche Bandbreite von Ra- ) gewähren. Aus kaufmännischer Logik und interchiedenen Rabattgruppen Maximalrabatte.

amit einhergehenden Rabattsenkungen

Sanitärgrosshandel spezifisch zu behandelndes nkungen. Einzelne Bruttopreissenkungen werden ysrechtlich relevante Verhaltensweisen näher beid geprüft, ob es sich bei den Bruttopreissenkunvon Rabatten und Bruttopreisen handelt. Insbejpreissenkung immer auch zu einer entsprechen- ' einen Einfluss auf die Rabattsetzung hatte. Zuschtrennwände erst auf das Jahr 2012 ein (vgl. Act. 371.01,

eile 232 ff.; Act. 221, 1.

dem wird geklärt, ob die Parteien sich dess ten.

(ii) Beweismittel

428. Die Wettbewerbsbehörden verfügen < Sanitas Troesch, dem früheren Richner Präsidenten [...], [...] und [...] von G Verbandssekretar [...], [...] Bringhen, [...] | Behörden die Zeugenaussagen des ehem stützen sie sich auf Protokolle der Koopera ein Rundschreiben des SGVSB und zwei E senkungen festgehalten wurden.

429. Die Parteien sagten zum Thema Brutt

430. [...] Sanitas Troesch meinte: „Die Pre führt, weil wir den Installateuren die Rabatt spiel vor der Bruttopreissenkung 30-40 % I senkung z.B. 20-30 % Rabatte erhalten. Wi pleite.“4°6

431. Auch [...] Sanitas Troesch bejahte o auch die Rabatte gesenkt wurden. Er mein ranten (Hersteller) als auch diejenigen de Preissenkung von 2012 seien die Rabatte : den.*°8

432. [...] Sanitas Troesch gab an: „Wenn Rabatte an. Die Rabattschlacht findet dann

433. Gemäss dem SGVSB-Präsidenten ur es zwischen 1996 bis 2012 drei bis vier M hat und die Rabatte dann dementsprechenc

434. [...] Sabag gab zu bedenken, dass « senke, auch „dementsprechend die Rabatte

435. Auf Vorhalt eines Protokolls des Koo sich Sanitas Troesch in Gegenwart seiner serte, sagte der Verbandssekretär des SG\ gesamt erachten sie die Bruttopreise als zu die Bruttopreise zu hoch geworden sind ul den, dass die Bruttopreise gekappt werden

436. [...] SGVSB sagte aus, /...] wenn es | hat, hat man den Rabatt entsprechend ang

#6 Act. 284, Zeile 60 ff. #7 Act. 286, Zeile 48 f. #8 Act. 286, Zeile 195 f. #9 Act. 309, Zeile 64 ff. 40 Act. 285, Zeile 84 ff. #1 Act. 289, Zeile 166 f. #2 Act. 283, Zeile 150 ff.

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en bewusst waren, als sie ihre Bruttopreise senkils Beweismittel über die Parteiaussagen von [...]

bzw. CRH-Mitarbeiter und heutigen SGVSBétaz bzw. CRH, [..] Sabag, dem SGVSB- (appeler und [...] Sanidusch. Ferner liegen den aligen SGVSB-Mitarbeiters [...] vor. Schliesslich tion Sanitär Schweiz und des SGVSB-Vorstands, xcel-Tabellen mit denen Bruttopreis- und Rabattopreissenkung und Rabatte Folgendes aus:

isreduktion im 2011 hat zu Kundenverlusten ge- e gekürzt haben. Wenn ein Installateur zum Beivabatte erhalten hat, hat er nach der Bruttopreisr müssen die Rabatte anpassen, sonst wären wir

ie Frage, ob im Falle einer Bruttopreissenkung te, es seien dabei sowohl die Rabatte des Liefes Installateurs gesenkt worden.“ Auch bei der an die Kunden der Sanitas Troesch gesenkt worwir 20 % senken, passen wir auch linear unsere auf einem linear tieferen Rabattniveau statt.“4°°

id früheren Richner bzw. CRH-Mitarbeiter [...] ist al „passiert, dass man Bruttopreise herabgesetzt | angepasst [hat].“4°°

2s „allgemein bekannt“ sei, dass wer die Preise “ senke.*6"

perationsrates vom 11. November 2011, an dem Konkurrenten zu den Bruttopreissenkungen äus- /SB [...] aus: „Sanitas Troesch habe gesagt, inshoch. Und Sanitas Troesch hat festgestellt, dass id die Rabatte ebenfalls und hat deshalb befunmüssen .“*%2

Jann eine Preissenkung von rund 20 % gegeben passt, was dann ebenfalls zu gleichen Ergebnis- sen geführt hat. Die Einkaufspreise der Inst nur seine Marge hat sich verkleinert.*?

437. Auf die Frage hin, wie Sanitas Troes [...] Bringhen an: „Indem man dem Installat durch Rohstoffpreise, Kursschwankungen, die Rabatte an die Kunden aufgrund der K: mässigen Abständen die Bruttopreise unter den gesenkt werden müssen, damit es wiec

438. Auch [...] Kappeler bestätigte, dass b chend gesenkt würden. [...] Sanidusch e teur bis zu 35-40 % Rabatt bekommen ha den Rabatt im Umfang der Preissenkung kt noch 15-20 % Rabatt erhalten würde). Da Idee war, dass der Endkunde in den Genu deln.“466

439. In seiner Zeugenaussage gab der frü preissenkungen an: „Wir wussten, der gan: mitmachen. Das heisst, wir mussten die Br ken. Und so was kann sich in der Branche r

440. Aus einem Rundschreiben des SGVS anpassungen 2005“ geht wörtlich hervor: Vorstand am 12. Juli 2004 folgenden Besc im Vergleich zu 2004 generell um 10 % ge die Hersteller und Verbände umgehend Uw SGVSB-Mitglieder ihrerseits müssen firme neuen Preisniveau 2005 anpassen .“*6®

441. Im Rahmen der Kooperationsratssitz nahm, wurden Massnahmen diskutiert und zu anderen Absatzwegen zu hoch und m hochpreisigen Produkten müssen kleinere aber auch eine restriktivere Rabattpolitik erf

442. Im Jahr 2004 berechnete der für d Gétaz/CRH - [...] — seine Berechnungen in ta-Daten der Excel-Liste ersichtlich ist, vom [...] (bis 2002 in der Sortimentskommissior wurde.?° Dieselbe Tabelle verwendete c Gétaz/CRH [...] und zeichnete darin die Ra duktion einhergehen. *’!

4653 Act. 306, Zeile 92 ff.

464 Act. 297, Zeile 325 ff.

455 Act. 300, Zeile 198 f.

466 Act. 302, Zeile 68 ff.

457 Act. 290, Zeile 325 ff.

468 Act. 283, 10 und 12.

469 Act. 356, Kooperation Sanitär Schweiz vom 4. N 470 Act. 370.08.

471 Act. 370.08.

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allateure haben sich in dem Sinne nicht geändert,

ch die Bruttopreise um 20 % senken könne, gab eur weniger Rabatt gibt. Die Bruttopreise werden Inflation, sukzessive erhöht. Gleichzeitig steigen onkurrenzsituation, was dazu führt, dass in regelgleichzeitiger Reduktion der Rabatte an die Kunler dem Markt entspricht.“*°*

ei einer Bruttopreissenkung die Rabatte entsprerklärte: „2011 war es noch so, dass der Installat. Es war die Idee, dass man den Installateuren irzt (das hätte bedeutet, dass der Installateur nur s hätte ein Nullsummenspiel werden sollen. Die ss dieser Preissenkung kommt, ohne zu verhanhere SGVSB-Mitarbeiter [...] zum Thema Bruttoze Sanitärgrosshandel musste bei einer Senkung uttopreise und gleichzeitig auch die Rabatte senur durchsetzen, wenn alle mitziehen.“*°”

3B vom 14. Juni 2004 mit der Überschrift „Preis- „Auf Antrag der Sortimentskommission hat der hluss gefasst: 1. Die Katalogpreise 2005 werden senkt. [...] Weiteres Vorgehen: Der SGVSB wird ber diese Preisanpassung 2005 orientieren. Die nindividuell: [...] die Rabatte ihrer Kunden dem

ung vom 4. November 2009, an der neben [...] und [...] Sanitas Troesch auch [der] SGVSB teilfestgestellt: [Die] „Bruttopreise sind im Vergleich üssen deutlich gesenkt werden. Namentlich bei » Margen einkalkuliert werden, was gleichzeitig ordert.“469

ie Preisanderungen zustandige Mitarbeiter von eine Excel-Tabelle ein, welche, wie aus den Me- Leiter Zentraleinkauf Bad der Sanitas Troesch — | des SGVSB) — stammt und von diesem erstellt ler Category Manager der Sanitarbranche der battreduktionen an, welche mit der Bruttopreisrelovember 2009, 215.

443. Anlässlich einer Diskussion des SGVS die Bruttopreise, nachdem sie im Jahr 2005 senkt werden sollten, gab [...] Richner an, Rabattierung „wegfallen“ würde und „nur no

(iii) Beweiswürdigung

444. Die unabhängig voneinander gemach eine Bruttopreissenkung zu einer gleichzei Aussagen des langjährigen CEO von Sanit preissenkung zu einer linearen Senkung de nigen des früheren CRH-Mitarbeiters und tungsratspräsidenten der Sabag Hägendor dem Datenverantwortlichen des SGVSB [.. preise die Rabatte „dementsprechend ange dass sich die Parteien bewusst waren, dass ten. Diese unabhängig voneinander gema überein, sie belasten die Parteien auch indi sie nicht den Tatsachen entsprechen sollte Parteien erstens eine Senkung der Bruttopr führte, zweitens die Rabatte entsprechend wurden und sich die Parteien drittens darüb

445. Unabhängig von diesen Beweisauss: Juni 2004 festgeschrieben, dass die Preis: „SGVSB-Mitglieder ihrerseits [...] firmenindi Preisniveau 2005 anpassen [müssten].“

446. Selbständig zu den vorgenannten Bev tion Sanitär Schweiz vom 4. November 2 werden müssten. Dies bedeutet gemäss Pr müssen kleinere Margen einkalkuliert werc Rabattpolitik erfordert.“ Das Wort restriktiv | schrankend.4’ Aufgrund des Ausbildungs: ausgegangen werden, dass er das Wort ‚re: ein- oder beschränkendere Rabattpolitik be lich, dass zusammen mit den Bruttopreisen

447. Schliesslich geht aus den Excel-Bere kung 20055 und 2011*7° zu einer Anpassu

448. Es ist vorliegend kein Grund ersichtl von den Parteiaussagen bestehenden Urku men zudem inhaltlich mit den Parteiaussage

449. Insgesamt sind somit drei Punkte b Bruttopreises auch eine Änderung des Rab de der den Installateuren gewährte Rabatt \ near“ (vgl. Rz 432) bzw. im entsprechende:

472 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2005, 609.

473 http://www.duden.de/rechtschreibung/restriktiv. 474 Vl. Act. 356, 216.

475 Act. 370.09, 3.

476 Act. 370.08, 4.

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5B-Vorstands vom 24. August 2005 zur Frage, ob gesenkt worden waren, erneut im Jahr 2006 gedass bei einer erneuten Bruttopreissenkung die ch Rückvergütungen“ „bleiben“ würden.?’?

ten Parteiaussagen stimmen darin überein, dass tigen Senkung der Rabatte führt. Ferner ist den as Troesch [...] zu entnehmen, dass eine Bruttor Rabatte führt. Diese Aussage stimmt mit denjeheutigen SGVSB-Präsidenten [...], des Verwal- F und Hauptaktionärs der Sabag-Gruppe [...] und ] überein, wonach bei einer Senkung der Bruttopasst“ würden. Die Aussagen zeigen gleichzeitig, ; Bruttopreissenkungen zu Rabattsenkungen führchten Aussagen stimmen nicht nur miteinander rekt. Es ist daher kein Grund ersichtlich, weshalb n. Es ist damit bewiesen, dass aus der Sicht der eise zu einer gleichzeitigen Senkung der Rabatte bzw. linear zu den Bruttopreissenkungen gekürzt er im Bewussten waren.

agen ist im Rundschreiben des SGVSB vom 14. senkung für das Jahr 2005 dazu führe, dass die viduell: [...] die Rabatte ihrer Kunden dem neuen

veisen wurde anlässlich der Sitzung der Koopera- 009 protokolliert, dass die Bruttopreise gesenkt otokoll: „Namentlich bei hochpreisigen Produkten len, was gleichzeitig aber auch eine restriktivere bedeutet gemäss Duden einschränkend oder bestandes des Protokollführers [...]7* kann davon striktiv“ im erwähnten Sinne protokolliert hat. Eine si einer Senkung der Bruttopreise bedeutet folgauch die Rabatte gesenkt werden.

chnungstabellen hervor, dass die Bruttopreissenng der Rabatte führte.

ich, weshalb die zeitlich und örtlich unabhängig indenbeweise unzutreffend sein sollten. Sie stim- »n überein.

ewiesen: Erstens brachte die Veränderung des attes mit sich. Bei einer Bruttopreissenkung wur- ‚on den Marktteilnehmern gekürzt und zwar in „li- 1 Umfang (vgl. Rz 433, 434, 436, 438). Dies geht aus den Aussagen von Sanitas Troesch, ( waren sich alle Marktteilnehmer darüber in Rabattsenkung führen würde. Dieser Befur Sekretariats überein, wonach die analysiert auch zu einer Senkung der Rabatte führte (I

(iv) Stellungnahmen der Parteien ı

450. Der SGSVB anerkennt das vorläufige senwahrheit an:

„Die Rabattsenkung ist indes eine logische lut selbstverständlich ist, dass bei einer | Einkaufspreisen des Grosshändlers sowie senkt werden müssen, damit die Marge n stehenden harten Rabattwettbewerbs ohne Bruttopreissenkung ohne Rabattsenkung nen.“477

451. Ebenso bezeichnet CRH das Beweis Sachverhalt:

»[...] Wenn der Sanitar-Grosshandler sein: gleichzeitig die Rabatte zu andern, so anc ge. Oder einfacher: wenn man den Preis lasst, so ist der Verkaufspreis tiefer. Also is

Diese Aussage tragt nichts zur Klarung de wahrheit.

[...]

Bei Bruttopreissenkungen wurden namlich mer die Rabatte angepasst. Wollte der Ve ten höhere Bruttopreise aufgrund gleichbl Umsätze bewirkt haben.[...]"*®

452. Schliesslich anerkennt auch Sanitas ten Personen beschreiben nur eine allge dass eine Senkung der Bruttopreise immer hat seinen einfachen Grund darin, dass sic einer Senkung der Bruttopreise ebenfalls r ökonomische Gesetzmässigkeiten bewusst dass eine Abrede unter ihnen besteht.“4®°

453. Gemäss diesen Stellungnahmen ane dass eine Senkung der Bruttopreise zu eine dabei gemäss Parteiangaben um eine „Bins setzmässigkeit‘ handelte, steht gleichzeitig ren.

#7 Act. 874, 26.

48 Act. 933, Rz 345 f., 348.

49 Act. 932, Rz 141.

#0 Act. 932, Rz 143.

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SHR und dem SGVSB hervor, welche Zweitens n Klaren, dass eine Bruttopreissenkung zu einer d stimmt im Übrigen mit den Datenanalysen des en Bruttopreissenkung auf 2005 und 2012 immer Rz 1650 f.).

ınd deren Würdigung

' Beweisergebnis im Antrag ausdrücklich als Bin-

> Konsequenz aus der Bruttopreissenkung. Abso- Bruttoverkaufspreissenkung bei gleichbleibenden des Installateurs die Rabatte entsprechend geicht noch kleiner wird, als sie angesichts des behin ist. Es ist eine Binsenwahrheit: Es kann keine geben, um noch profitabel verkaufen zu könergebnis als Binsenwahrheit und anerkennt den

an Preis vor Abzug des Rabattes verändert ohne lert sich sein Verkaufspreis und damit seine Marvor Rabatt reduziert und dabei den Rabatt gleich t auch die Marge gesunken.

r Rolle des Bruttopreises bei. Sie ist eine Binsen-

| aufgrund des intensiven Rabattwettbewerbs imrfügungsantrag anders argumentieren, so müsseibender Rabatte auch stets höhere Margen und

Troesch dieses Beweisergebnis: [...]“alle befragmeine ökonomische Gesetzmässigkeit, nämlich “mit einer Senkung der Rabatte einhergeht. Dies +h die Einkaufspreise der Grosshändler aufgrund icht ändern“[...]*7° Dass sich Unternehmen über sind und entsprechend handeln, führt nicht dazu,

kennen der SGVSB, CRH und Sanitas Troesch, sr Senkung der Rabatte führen wurde. Da es sich senwahrheit* oder „allgemeine ökonomischen Gefest, dass sich die Parteien darüber bewusst wa-

(v) Beweisergebnis

454. Nach dem Gesagten ist bewiesen unc auch zu einer gleichzeitigen und entsprech: war es bewusst, dass eine Bruttopreissenkt Rabatte zur Folge haben würde. Wenn als Bruttopreise sprachen, geht damit einher,

Senkung der Rabatte ausgingen. Damit ist nen Einfluss auf die Rabattsetzung hatte.

B.4.5.6 Fazit

455. Im dreistufigen Absatzkanal werden d Grosshändler an Installateure und von Inst hend von den Preislisten der Hersteller leg ihre Bruttopreise fest. Die Bruttopreise der Preisverhandlungen zwischen Grosshändl Endkunden. So basiert der Endkundenprei: lich der Rabatte des Installateurs.

456. Auf der Basis der Bruttopreise gewal re. Der Bruttopreis abzüglich des prozent händlers an den Installateur. Dabei gewähr bezogen Rabatt, welcher sich beim gleiche scheiden kann. Dabei teilen die Grosshänd innerhalb einer Rabattgruppe gewährt ein ( nen einheitlichen Rabatt. Dabei kann ein ( schiedliche Rabattgruppe einen unterschie von Produkten unterschiedlicher Rabattgru aufschlag auf den Einstandspreis kalkuliert. terschiedliche Bandbreite von Rabatten in d

457. Im Sanitärgrosshandel bestehen zwe San Vam und Spaeter Chur verwenden eine terschiedliche Artikelgruppen und unterschi besteht. Bringhen, Burgener, CRH, Innosai esch verwenden in erster Linie eine einzig stehen wenige Rabattgruppen, insbesonde ten, Installationssysteme (z.B. Duofix) und f

B.4.6 Die zentralen Wettbewerbsparan

(i) Beweisthema

458. Grundlage für die Beurteilung von w ist die Bedeutung der Wettbewerbsparame zentralen Wettbewerbsparameter im Sanitä

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

459. Wie bereits erwähnt, besteht die Kur ren und Endkunden. Sie entscheiden mit : Kaufentscheide beeinflussen und damit den

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1 anerkannt, dass eine Bruttopreissenkung immer enden Senkung der Rabatte führte. Den Parteien Ing immer auch eine entsprechende Senkung der o die einzelnen Parteien über eine Senkung der dass sie immer auch von einer entsprechenden erwiesen, dass eine Bruttopreissenkung auch eiie Produkte von Herstellern an Grosshändler, von allateuren an Endkunden weiterverkauft. Ausgean die Grosshändler mit einem Kalkulationsfaktor Grosshändler bilden Ausgangspunkt für weitere er und Installateuren sowie Installateuren und s auf dem Bruttopreis des Grosshändlers abzügiren die Grosshändler Rabatte an die Installateu- Jalen Rabatts ergibt den Nettopreis des Grossen die Grosshändler einen objekt- bzw. auftragsn Installateur auch von Auftrag zu Auftrag unterler Produkte in Rabattgruppen ein. Bei Produkten srosshändler auf einer bestimmten Rechnung ei- Srosshandler bei einem Auftrag jedoch je unterdlich hohen Rabatt gewähren. Die Bruttopreise ppen sind mit einem unterschiedlichen Margen- Dies bewirkt, dass Sanitärgrosshändler eine unen verschiedenen Rabattgruppen gewähren.

i unterschiedliche Systeme von Rabattgruppen. > Vielzahl von Rabattgruppen, bei welchen für unedliche Marken jeweils eine eigene Rabattgruppe 1, Kappeler, Sabag, Sanidusch und Sanitas Tro- e Rabattgruppe für Sanitär-Artikel. Daneben bere für Wellness, Dusch-WC bzw. Kolsettautomaur Waschmaschinen.

eter im Markt für Sanitargrosshandel

ettbewerbsrechtlich relevanten Verhaltensweisen ter. Nachfolgend wird daher geprüft, welches die rgrosshandel sind.

igung

idschaft der Sanitärgrosshändler aus Installateuanderen Worten darüber, welche Parameter ihre Wettbewerb charakterisieren.

460. Gemäss den durch die Parteien einge in den Jahren 2003, 2005, 2007, 2010 und schiedenen Lieferanten einen Hauptlieferan belle 2 zusammengefasst:

Tabelle 2: Gründe für die Wahl des Hauptlieferant:

Parameter Haup

Zeile 1 | Günstige Einkaufspreise/Rabatte

Zeile 2 | Gute Qualität der Produkte

Zeile 3 | Breites Sortiment

Zeile 4 | Termine werden eingehalten

Zeile 5 | Schnelle Lieferfristen

Zeile 6 | Kompetente Ansprechpartner

Zeile 7 | Persönliche Beziehung

Die Angaben in den Kolonnen „Hauptgrund“ und „Gi den Quellen: Act. 445, 101 ff. und 282 f.; Act. 370.01

461. Wie aus Tabelle 2 Zeile 1 folgt, ist der bedeutendste Wettbewerbsparameter, den bzw. in 71.8 % der Fälle als Grund für die \ häufigste Nennung als Hauptgrund und die dass der Preis und der damit zusamme werbsparameter für die Installateure ist. D: Preiselemente Bruttopreis oder Rabatt mel lich sei auf die nachfolgenden Prüfung ab R

462. Gemäss Tabelle 2 Zeile 2 ist das zw teure die Qualität der Produkte, welche in | und in 55.4 % der Fälle als Grund für die W nannt werden. Damit liegt die Wichtigkeit d weit hinter dem Faktor Einkaufspreis/Rabat te. Diese Aussage wird durch die Parteiau Rabattunterschied über Qualität ausgeglich ten auch andere Faktoren als der Rabatt e Rabatt der ausschlaggebende Faktor.*®? LC trennt von der Sortimentsbreite betrachtet \ kommt der Sortimentsbreite im Wettbewerb Bedeutung zu. Dies erklärt sich dadurch, d identische Sortiment und somit dieselbe Pı den Grossteil ihres Umsatzes mit den von

produkten (vgl. Rz 297 ff.). Es bestehen sc tärgrosshändler, welche von einem Marktt Zeugenaussage [...] der Keramikland KN

Laufen von einem Grosshandler aufgrund | sei Geberit bei den Sanitärinstallateuren (

41 Act. 445, 101 ff. und 282 f.; Act. 370.01, 36; Act #2 Vgi. Act. 288, Zeile 81 f. und 88 ff.

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reichten Marktstudien“?! wurden die Installateure 2012 befragt, aus welchen Gründen sie aus verten ausgewählt haben. Die Antworten sind in Ta-

2n aus Installateursicht

tgrund (in %) Grundangabe insgesamt (in %)

36 71.8

11.8 55.4

1.25 27

10,8 53,2

8,8 51,6

8,6 48

8 39,6

undangabe insgesamt“ sind Durchschnittswerte der folgen- , 36; Act. 489, 44 ff. und 294 ff.

Preis bzw. der Rabatt für Sanitärinstallateure der

n sie werden in 36 % der Fälle als Hauptgrund Nahl des Hauptlieferanten angeführt. Die weitaus häufigste Nennung als Grund insgesamt zeigen, snhangende Rabatt der bedeutendste Wettbe- ıdurch ist noch nicht geklärt, welchen der beiden ır Gewicht zukommt im Wettbewerb. Diesbezügz 470 ff., Kapitel B.4.7, verwiesen.

eitwichtigste Auswahlkriterium für Sanitärinstalladurchschnittlich 11.8 % der Fälle als Hauptgrund ahl eines Grosshändlers als Hauptlieferanten ge- 2s Faktors Qualität als Hauptgrund aber dennoch t, die Differenz beträgt mehr als 25 Prozentpunkssage von [...] Sabag bestätigt, wonach ca. 1 % en werden könne, nicht jedoch mehr. Zwar spieline Rolle, im Grossen und Ganzen sei aber der ler Faktor der Sortimentsqualität kann nicht gewerden. Wie Tabelle 2 Zeile 3 zu entnehmen ist, zwischen den Sanitärgrosshändlern eine geringe ass die Verfahrensparteien über das weitgehend oduktqualität verfügen. Wie gezeigt, erzielen sie allen Verfahrensparteien angebotenen Standardgar Produkte innerhalb des Sortiments der Sanieilnehmer angeboten werden müssen. Gemäss AG muss beispielsweise das WC Moderna von der Kundennachfrage angeboten werden. Ferner Jermassen verwurzelt, dass deren Produkte im

‚489, 44 ff. und 294 ff.

Grosshandelssortiment aufgenommen werd rung für die verhältnismässig geringe Bede tät.

463. Wie aus Tabelle 2 schliesslich ersicht Faktoren wie schnelle Lieferfristen und die personenbezogene Faktoren wie kompeten (Zeilen 6 und 7) jeweils als Hauptgrund. In: bzw. Rabatt eine deutlich geringere Rolle fü

464. Aus Tabelle 2 geht allerdings nicht he lern mit Ausstellungen und Kundendienst « Region zu sein scheinen. Installateure könı orten beziehen und Endkunden können sic Investitionen in neue Ausstellungen und St ff.), stehen die Parteien auch mit ihrer Markt

465. Insgesamt folgt aus der Auswertung, | Installateure die dominanten Wettbewerbsp:

(iii) Vorbringen der Parteien

466. Die Stellungnahmen von Bringhen, ( mend, dass der Preis der dominante Wet! nannten Wettbewerbsparameter Produktqu: betrachtung sprechen sie sich gegen eine preis der Grosshandler aus und betonen de Grosshandler. Diese Detailbetrachtung ist G 470 ff.

467. Burgener, Kappeler und Sanidusch be uber den Preis im Wettbewerb abheben kor sich mit guten Dienstleistungen im Wettbew dass bei den Preisverhandlungen jeweils c de.485

468. Mit anderen Worten wird bei den Prei kurrenten als Argument aufgebracht. Dadi Burgener, Kappeler und Sanidusch dem Pı stätigt sich auch in den Ausführungen von

Analyse des Wettbewerbs die Rabatte hätt wendigkeit einer weitergehenden Analyse

werb brachten sie nicht vor.*®

(iv) Beweisergebnis

469. Es steht somit fest, dass der Preis ir als Wettbewerbsparameter hat. Für die Be handel müssen noch die einzelnen Preisbe preise — und deren Bedeutung für den Mark

#3 Act. 495, Zeile 81 ff. und 92 ff.

484 Bringhen: Act. 894, Rz 194; CRH: Act. 933, Rz ff.

485 \/gl. Stellvertretend die Stellungnahme von Sani

486 \/gl. stellvertretend die Stellungnahme von Sani

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en müssten“#?. Auch dies ist eine mögliche Erklautung des Wettbewerbsparameters Produktqualilich ist, nennen die Installateure auch logistische Einhaltung von Terminen (Zeilen 4 und 5) sowie te Ansprechpartner und persönliche Beziehungen sgesamt spielen sie aber im Verhältnis zum Preis r den Installateur.

rvor, dass die regionale Präsenz von Grosshändine Voraussetzung für den Marktauftritt in einer 1en auf diese Weise Produkte ab Verkaufsstand- :h in den Ausstellungen beraten lassen. Wie die andorte zeigen (vgl. vorangehend B.4.4, Rz 314 präsenz im gegenseitigen Wettbewerb.

dass die Faktoren Preis und Rabatt aus Sicht der arameter im Sanitärgrosshandel sind.

>~RH, Sabag äussern sich im Grundsatz zustimbewerbsparameter gegenüber den weiteren gealität, Sortimentsbreite usw. ist.*#* In einer Detailstarke Bedeutung vom Preisbestandteil Bruttomgegenüber den Nettopreis bzw. die Rabatte der segenstand des nachfolgenden Kapitels B.4.7, Rz

stonen in ihrer Stellungnahme, dass sie sich nicht inten und deswegen ihre Strategie darin bestehe, ‚erb abzuheben. Sie führen jedoch ebenfalls aus, ler Preis der Konkurrenten ins Feld geführt wersverhandlungen nicht die Dienstleistung der Kon- Irch erscheint auch aus den Ausführungen von eis eine dominante Rolle zuzukommen. Dies be- Burgener, Kappeler und Sanidusch, dass fur die en genauer untersucht werden müssen. Die Notder Bedeutung von Dienstleistungen im Wettben Sanitärgrosshandel eine dominante Bedeutung urteilung des Preiswettbewerbs im Sanitargrossstandteile — also Bruttopreis, Rabatte und Nettot naher analysiert werden.

5; Sabag: Act 892, Rz 125, Sanitas Troesch: Act. 935, Rz 86

dusch vom 22. September 2015, Act. 875, Rz 7 ff. dusch vom 22. September 2015, Act. 875, Rz 43 f.

B.4.7_ Die Bedeutung der Preisbestand

B.4.7.1 Beweisthema

470. Wie vorangehend festgestellt ist der F Sanitärgrosshandel. Auf Basis seines Brutt lateure Rabatte, was den Nettopreis des G tung dieser drei Preisbestandteile zu klären.

471. Die Bedeutung der Preisbestandteile ermitteln:

i. Angebotsseitig kann aus den Entscl einen Preisbestandteil als Wettbewe

ii. Nachfrageseitig zeigt sich die Bed Kundschaft mit ihrem Nachfragevert

iii. Wirkt sich ein Preisbestandteil auf e raus dem auswirkenden Preisbestaı beeinflussten Preisbestandteil zu.

472. Anhand dieser Betrachtungsweisen dı tel gliedert sich die Beweisführung zur Bec und Nettopreis in die folgenden Teilschritte:

473. Zunächst wird geprüft, ob die Sanitä Wettbewerb einsetzen und dabei den Zus: Margen nutzen.

474. Anschliessend wird die nachfrageseiti teile geprüft, wobei zwischen dem Verhal schieden wird.

475. Schliesslich wird das Parteigutachter elementen Äussert, auf seinen Beweiswert |

B.4.7.2 Zusammenhang von Bruttopreis

(i) Beweisthema

476. Wie vorangehend aufgeführt, ist das I le, welche sich grundsätzlich aus angebots dem Zusammenhang von Preisbestandteile sich der festgestellte Einfluss von Bruttoprei (Rz 337 ff.) von den Sanitärgrosshändlern i genutzt wird.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

477. Die nachfolgende Beweiswürdigung i dert:

a. Anhand des Dokuments „Verbesse wird zunächst geprüft, ob Sanitas T generhöhung einsetzt.

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teile Bruttopreis, Rabatt und Nettopreis

reis der bedeutendste Wettbewerbsparameter im opreises gewährt ein Grosshändler an die Instalrosshändlers ergibt. Im Folgenden ist die Bedeuim Wettbewerb lässt sich auf unterschiedliche Art

1eiden von Unternehmen gelesen werden, ob sie rbsparameter benutzen.

eutung eines Preisbestandteils darin, dass die alten auf die Preisbestandteile reagiert.

inen anderen Preisbestandteil aus, so kommt da- ıdteil grundsätzlich dieselbe Bedeutung wie dem

2s Wettbewerbs und der vorliegenden Beweismitleutung der Preisbestandteile Bruttopreis, Rabatt

rgrosshandler die Bruttopreise angebotsseitig im immenhang von Bruttopreisen, Nettopreisen und

ge Reaktion auf die verschiedenen Preisbestandten der Endkunden und der Installateure unter-

. CRH, welches sich zu allen drei Betrachtungsin überprüft.

en, Nettopreisen und Margen

3eweisthema die Bedeutung der Preisbestandteiseitigem bzw. nachfrageseitigem Verhalten oder ın erschliessen lässt. Vorliegend wird geprüft, ob sen auf Nettopreise und Marge der Grosshändler n ihrem angebotsseitigen Preissetzungsverhalten

igung

st anhand der vorliegenden Beweismittel geglierung Warenaufwand Bad“ und Zeugenaussagen roesch bewusst Bruttopreiserhöhungen zur Mar- b. Anschliessend wird anhand von Do höhung im Jahr 2010 geprüft, ob sic rer Konkurrenz orientiert.

c. Danach wird in Bezug auf den SG\ im Jahr 2007 eine Erhöhung der Bru

d. Anhand des Protokolls der Vorstan anschliessend geprüft, ob auch Ra generhöhung im Zusammenhang ste

e. Mit Aussagen von Bringhen, CRH, klärt, ob auch bei einer differenzierte sammenhang zwischen Bruttoprei: Schranken aufgrund eines Wettbe\ händlern besteht.

a. Bruttopreiserhöhungen als ,,V

478. In der nachfolgenden Beweiswürdigur schen Aufschlägen ihre Marge und Nettopı folgenden Beweismittel:

  • Tabelle „Verbesserungen Warenaufi

  • Aussagen von [...] Sanitas Troesch \

  • Aussagen von [...] Sanitas Troesch \

479. Sanitas Troesch nutzt intern ein Dokt wand Bad“, von welchem nachfolgend ein ‚ Form in den Zeilen Lieferanten sowie dere! werden die voraussichtlichen Umsatzwirk nächste Jahr aufgelistet. Dabei unterscheic im WA“, „via Kalk.“, „via RV“ und „via Skon me vom 28. September 2012 dazu aus, c führe. Die in der Tabelle aufgezeigten Einl grund der Verhandlungen. Die Spalte „Via gen, welche Sanitas Troesch im bestehen bestätigte in der Einvernahme vom 1. Okto torischen Anpassungen aufführt. Am End Bad“ findet sich eine Zeile, welche die Kalk.—Faktor* zusammenzählt.*®7

477° Act. 284, Zeile 231 ff. sowie Seite 131 ff., und A

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kumenten und Aussagen zu einer Bruttopreiserh Sanitas Troesch dabei auch die Bruttopreise ih-

'SB festgestellt, ob sie für eine Margenerhöhung ttopreise einsetzten.

dssitzung des SGVSB vom 20. März 2002 wird battgruppen mit der Bruttopreissetzung zur Marshen.

Sabag und Sanitas Troesch wird die Frage ge- 2n Preissetzung innerhalb des Sortiments der Zusen und Marge genutzt wird, sowie ob dabei verbs mit Bruttopreisen zwischen Sanitargrosserbesserungen Warenaufwand Bad“

1g zur Frage, ob Grosshändler mittels kalkulatorieise erhöhen, stützen sich die Behörden auf die

wand Bad“ von Sanitas Troesch. om 1. Oktober 2012. om 28. September 2012.

ıment mit dem Titel „Verbesserungen Warenauf- Auszug aufgeführt ist. Darin sind in tabellarischer 1 Produktlinien aufgelistet. Zu diesen Lieferanten ungen der Konditionenverbesserungen für das let Sanitas Troesch zwischen den Spalten „direkt to“. [...] Sanitas Troesch führte in der Einvernahass Sanitas Troesch jedes Jahr Verhandlungen aufsverbesserungen seien Verbesserungen auf- Kalkulation“ seien kalkulatorische Verbesserunden Bruttopreis aufschlage. [...] Sanitas Troesch ber 2012, dass die Spalte ,Via Kalk.“ die kalkula- e der Tabelle „Verbesserungen Warenaufwand „Konditionenverbesserungen mittels Anpassung

ct. 286, Zeile 89 sowie Seite 40 ff.

verbesserun

Hersteller Ber.-Basis

IGabag

IGalvokux

Gebent

480. Das Dokument ,,Verbesserungen War flussfaktoren auf die Marge der Grosshan scheidet in der Tabelle zwischen Verbesset Hersteller (Spalten „direkt im WA", „via RV‘ einer Erhöhung des kalkulatorischen Aufs« nitas Troesch anhand des Umsatzes, wievi latorischen Aufschlags zurückzuführen ist.

481. Das Dokument „Verbesserungen Wa esch kalkulatorische Aufschläge zur Marger rische Aufschläge eines Grosshändlers aut verbesserung führen. Dies bedeutet gleich: kalkulatorische Aufschläge den Nettopreis e

b. Bruttopreiserhöhung 2010 voı

482. Für die Überprüfung, ob sich Sanitas an den Preisen der Konkurrenz orientiert, : weismittel:

  • Tabelle „Bruttopreiserhöhung 2010, :

  • Foliensatz zur Geschäftsleitertagung

  • Aussagen von [...] Sanitas Troesch \

483. Das Dokument „Bruttopreiserhöhung MwSt.)“ datiert auf den 12. Mai 2010. Dari Hersteller (Lieferantenpreis), der Bruttoprei: aktuelle Bruttopreis von Sanitas Troesch un Troesch aufgeführt. Ebenso sind der Stück Differenz“ enthalten. In der Spalte „Total D cher sich aus der Differenz zwischen dem ( Bruttopreis des Vorschlags multipliziert mit Auszug aus dem Dokument aufgeführt:

#8 Act. 286, 39.

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enaufwand Bad" ist vor dem Hintergrund der Eindier zu sehen (Rz 348). Sanitas Troesch unterungen der Marge aufgrund besserer Rabatte der “und „via Skonto“) und besserer Marge aufgrund shlags (Spalte „via Kalk.“). Dabei berechnet Sa- >| zusätzliche Marge auf die Erhöhung des kalkurenaufwand Bad“ zeigt somit, dass Sanitas Tro- ıbeeinflussung nutzt. Dies belegt, dass kalkulatoden Listenpreis der Hersteller zu einer Margenzeitig, dass Sanitas Troesch damit rechnet, dass rhöhen.

1 Sanitas Troesch

Troesch bei den Erhöhungen von Bruttopreisen stützen sich die Behörden auf die folgenden Beab 1. September 2010 (alle Preise exkl. MwSt.)“. | von Sanitas Troesch vom 26. August 2010. 'om 1. Oktober 2012.

2010, ab 1. September 2010 (alle Preise exkl. 1 sind von 30 Artikeln jeweils der Bruttopreis der > von Richner und Getaz, der (im Frühjahr 2010) d ein Vorschlag für einen Bruttopreis von Sanitas umsatz vom Jahr 2009 sowie eine Spalte „Total ifferenz“ ist der Frankenbetrag eingetragen, welim Frühjahr 2010) aktuellen Bruttopreis und dem dem Stückumsatz ergibt. 48° Nachfolgend ist ein

| ruttopreiserhöhung 2010, ab 1. September 2010 (alle Preise exkl. M\

itas Troesch- Lieferanten- Bruttopreiss

Nummer Artikelbezeichnung preis Richner/Getaz 6111 451.502 | Einlochmischer KWC Domo, A 150 mm | SFr. 434.00 | SFr. 434.00 2111 860.100 |Wandktosett Moderna AP SFr. 410.00 | SFr. 431.00

484. Der Foliensatz zur Geschaftsleitertag fuhrt auf, Richner habe im Durchschnitt um gleichen Rabatte und verliere Marge. Bei di renz umsatzgewichtet 2 Mio. CHF. Als Ma top 30 Artikel per 1. August 2010 erhöht wı Begriff Margenerosion aufgeführt.*8°

Preiserhöhung top 30 (best seller)

Ausgangslage @ Richner hat im Durchschnitt um ca. 1 % höhere Preise ™@ Wir geben die gleichen Rabatte und verlieren Marge

@ Bei den top 30 (top seller) beträgt die Bruttopreisdifferenz Umsatz gewichtet 2 Mio. CHF

(Moderna WC CHF 9.--/Stk. Total CHF 480'000)

485. Wie der Titel bereits aussagt, hande 2010, ab 1. September 2010 (alle Preise dem Dokumentendatum 12. Mai 2010 ergi phase einer Bruttopreiserhöhung erstellt wı topreise von CRH (Richner/Gétaz) für jeder esch bei der Vorbereitung einer konkreten | renz berücksichtigt.

486. Die Folien der Geschäftsleitertagung preise der Konkurrenz von Sanitas Troesch here Preise“. Weiter nehmen die Folien auf Bezug: „Wir geben die gleichen Rabatte“. S lieren Marge“. Vor dem Hintergrund dieser, snahme“ die Bruttopreise der top 30 Artike on“. Dies zeigt, dass Sanitas Troesch aufg genverlust ableitet (vgl. zum Zusammenha höht Sanitas Troesch die Bruttopreise. Som der Bruttopreise der Konkurrenz eine Bruttc orientiert sich Sanitas Troesch bei der Fes preisen der Konkurrenz.

487. [...] Sanitas Troesch wurde in der Eir Sanitas Troesch an der Konkurrenz bezü: diesbezügliche Protokollstelle wird nachfolg

„Orientieren Sie sich an Ihrer Konkurrer

49 Act. 445, 224 f.

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VSt.)

Bruttopreis Sanitas |Bruttoprels Sanitas Auswirkung Stückumsatz | Prelsdift. Total Differen

(aktueller Stand) (VORSCHLAG) Faktor 2009 pro Stück alt

ung von Sanitas Troesch vom 26. August 2010 ca. 1 % höhere Preise. Sanitas Troesch gebe die an top 30 (top seller) betrage die Bruttopreisdiffessnahme wurde aufgelistet, dass die Preise der ırden. Dabei ist in den Folien als Begründung der

Preiserhöhung top 30 (best seller)

Massnahme

IM Preise der top 30 Artikel wurden per 01.08.2010 erhöht

Begründung

I Margenerosion

It es sich beim Dokument „Bruttopreiserhöhung exkl. MwSt.)“ um eine Bruttopreiserhöhung. Aus bt sich, dass die Tabelle in einer Vorbereitungs- ırde. Die Tatsache, dass in der Tabelle die Brut- 1 Artikel aufgeführt sind, zeigt, dass Sanitas Tro- Bruttopreiserhöhung die Bruttopreise der Konkurnehmen in der „Ausgangslange“ auf die Brutto- Bezug: „Richner hat im Durchschnitt ca. 1 % hödie Rabatte der Konkurrenz von Sanitas Troesch anitas Troesch zieht daraus den Schluss sie „ver- ‚Ausgangslage“ folgert Sanitas Troesch die „Mas- | zu erhöhen, mit der Begründung „Margenerosirund der höheren Preise von Richner einen Marng Rz 348). Aufgrund dieses Margenverlusts erit hat letztlich Sanitas Troesch aus dem Vergleich jpreiserhöhung beschlossen. Mit anderen Worten tlegung der eigenen Bruttopreise an den Bruttovernahme vom 1. Oktober 2012 befragt, ob sich Jlich der Preisfestlegung orientieren würde. Die end wiedergegeben:

1z bezüglich Preisfestlegung?

Nein, wir orientieren uns nicht an den Pre schen Grundsätzen.

Auf Vorlage der Bruttopreiserhöhungen

Wir haben dort einen Quervergleich ger Rechtsvertreter: ‚Wir müssen wettbewerbs

NW zitiert Dokument „Bruttopreiserhöh damo vom 12.05.2010:

Das hat meines Wissens nicht stattgefun nichts weiter unternommen.“ 42°

488. [...] Sanitas Troesch widerspricht zw widerspricht er, dass Sanitas Troesch bei c tet. Andererseits widerspricht er, dass die E de. Nachfolgend wird daher überprüft, ob se

489. [...] Sanitas Troesch widerspricht der Preisfestlegung an der Konkurrenz orientie an den kaufmännischen Grundsätzen. Kon’ 2010, ab 1. September 2010“ (Vorlage der che, dass für die Bruttopreiserhöhung 201C den, präzisierte [...] Sanitas Troesch seine im Markt passiere. Der Rechtsvertreter von esch auch aussagte, dass Sanitas Troescl Sanitas Troesch ein, dass sie mit ihren Br wettbewerbsfähig sein müssen. Dies zeigt, den Sanitärgrosshändlern bedeutend sind.

490. Auf nachhaken durch Zitation des Dc tember 2010“ gibt [...] Sanitas Troesch ar nicht stattgefunden habe. Mit der Wendunc seiner Aussage unverbindlich. Gleichzeitig höhung habe nicht stattgefunden, einen V Sanitas Troesch orientiere sich bei der Preis

491. Zusammengefasst ist das vorliegende verbindlich und reagiert jeweils auf die Vort Aus dem Dokument „Bruttopreiserhöhung. ein Preisvergleich im Zusammenhang mit € che wird nicht bestritten. Die Präsentation wurde von Sanitas Troesch eingereicht. We einem späteren Zeitpunkt machte Sanitas © de. Damit sind keine Zweifel an der Echthei Geschäftsleitertagung wird festgehalten „P erhöht“. Damit wurden die Folien der Gescl höhung per 1. August 2010 präsentiert. Es Geschäftsleitertagung eine nicht stattgefunc führt wird. Im Gegensatz zu den unverbindli Urkunden „Bruttopreiserhöhung 2010, ab 1 schäftsleitertagung vom 26. August 2010 gl:

#0 Act. 286, Zeile 71 ff.

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isen der Konkurrenz, sondern an den kaufmänni-

2010:

nacht, was im Markt passiert. (Auf Anmerkung fähig bleiben‘).

ung 2010, ab 1. September 2010“ von D. Adden. Man hat mit dem Gedanken gespielt, aber

>i der vorangehenden Feststellungen. Einerseits ler Festlegung der Preise die Konkurrenz beachruttopreiserhöhung im Jahr 2010 umgesetzt wurine dahingehenden Aussagen glaubhaft sind.

Frage, dass sich Sanitas Troesch bezüglich der rte. Stattdessen orientierte sich Sanitas Troesch rontiert mit dem Dokument „Bruttopreiserhöhung Bruttopreiserhöhung 2010) und damit der Tatsadie Bruttopreise der Konkurrenz verglichen wur- Aussage. Sanitas Troesch müsse schauen, was Sanitas Troesch merkt an, dass [...] Sanitas Tron wettbewerbsfahig bleiben müsse. Damit räumt uttopreisen im Vergleich zu den Wettbewerbern dass die Bruttopreise im Wettbewerb zwischen

jkuments „Bruttopreiserhöhung 2010, ab 1. Sep- |, dass die Bruttopreiserhöhung seines Wissens } „meines Wissens“ bleibt [...] Sanitas Troesch in vermeidet er mit der Aussage, die Bruttopreiser- Viderspruch zu seiner vorangehenden Aussage, sfestlegung nicht an den Preisen der Konkurrenz.

> Aussageverhalten von [...] Sanitas Troesch unialte. Demgegenüber stehen objektive Urkunden. 2010, ab 1. September 2010“ geht hervor, dass siner Bruttopreiserhöhung stattfand. Diese Tatsader Geschäftsleitertagung vom 26. August 2010 der mit der Einreichung der Präsentation noch zu Troesch Vorbehalte zur Korrektheit dieser Urkunt der Präsentation festzustellen. Auf der Folie der reise der Top 30 Artikel wurden per 01.08.2010 1aftsleitertagung 25 Tage nach der Bruttopreiser- ; gibt keinen Grund anzunehmen, dass an einer jene Bruttopreiserhöhung auf zwei Folien ausgechen Aussagen von [...] Sanitas Troesch sind die . September 2010“ und die Präsentation zur Geaubhaft.

492. Damit steht fest, dass Sanitas Troesc 2010 ihre Marge und damit Nettopreise erh: im Rahmen dieser Bruttopreiserhöhung ar dafür ist, dass Sanitas Troesch mit ihren Bi werbsfähig bleiben muss.

c. Margenerhohung 2007 des SG

493. Nachfolgend wird geprüft, ob die Mit schlägen auf die Bruttopreise der Herstelle werden die folgenden Beweismittel herange

- Dokument „Verkaufspreisniveau 21 SGVSB.

  • Aussagen von [...] Sanidusch vom 9

  • Aussagen von [...] von Gétaz vom 3

  • Aussagen von [...] Sabag vom 2. Ok

  • die Beilage 6 der SGVSB Stammdat

494. Die Sortimentskommission des SGVS trag bezüglich der Bruttopreise 2007 an den

Verkaufspreisniveau 2007 Grundsätze

Bezüglich dem Verkaufspreisniveau 20( einstimmigen Beschluss anlässlich der Genehmigung folgende Grundsätze:

1. Generelle Margenerhöhung

2. von der Margenerhöhung ausgenomm

3. Margenerhöhung von 5% bei Produkten von

495. [...] Sanidusch kommentierte in der E „Verkaufspreisniveau 2007, Grundsätze“ vo

Da wurde mit dem Faktor 1.03 auf die He preise zu erhalten, z.B.492

41 Act. 372.13 #2 Act. 302, Zeile 113 f.

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h mittels einer Bruttopreiserhöhung per 1. August hte. Weiter steht fest, dass Sanitas Troesch sich | den Preisen der Konkurrenz orientierte. Grund ruttopreisen im Vergleich zur Konkurrenz wettbe-

VSB

glieder des SGVSB mittels kalkulatorischen Aufsr ihre Marge auf das Jahr 2007 erhöhen. Dazu zogen:

)07, Grundsätze“ vom 22. August 2006 vom

Oktober 2012.

. Oktober 2012.

tober 2012.

enverwaltung des Jahres 2007.

B stellte am 22. August 2006 den folgenden An- | Vorstand des SGSVB:*°'

)7 unterbreitet die Sortimentskommission mit Sitzung vom 22. August 2006 dem Vorstand zur

3%

en Waschapparate, Wäschetrockner

Boiler

Dusch-WC’s

Hewi Garnituren

Rez Haar- und Händetrockner

Mepa Sanitärzubehör (Transportkostenzuschlag)

Vola Armaturen und Garnituren

invernahme vom 9. Oktober 2012 das Dokument m 22. August 2006 wie folgt:

rstellerpreise aufgeschlagen, um dann die Brutto-

496. [...] Getaz antwortete auf Vorhalt des atze“ vom 22. August 2006:

Je ne suis pas au courant. Je suis arrivé d d’une hausse de 3 % du prix brut.4%°

497. [...] Sabag äusserte sich in der Einvel abgebildeten Dokument „Verkaufspreisnive:

„Ich kann etwas ableiten daraus, was ev könnte. 2006 und zuvor hatten einfach all 2007 und schlug einen Kalkulationsfaktor nommen sind. Bei einzelnen Produkten m von 5 % verwendet.

Die Darstellung auf der Rückseite geht in: Produkten drauflegt, da man einen zu ho schlag dazugerechnet. Diese Liste mit de einfach an aufgrund der schlechten Resul legte.“49%

498. Dem Beschluss der Sortimentskomn vom 22. August 2006 ist im Wesentlichen | hung von 3 % durchgeführt werden soll. Da Teilweise wird eine Margenerhöhung von schluss zum „Verkaufspreisniveau“. Dies b ren Bruttopreisen durchgeführt werden soll die Marge mittels einer Erhöhung des kalku

499. [...] Sanidusch sagt zum „Verkaufspre relle Margenerhöhung von 3 % feststellt, au lerpreise aufgeschlagen“. Dies bedeutet, dé gewendet wurde. Somit sagt [...] Sanidusct eines Korrekturfaktors ein kalkulatorischer der Hersteller vorgenommen wurde.

500. [...] Getaz sagte aus, dass es sich be hung der Bruttopreise um 3 % handelte. D: dass die Margenerhöhung über einen kalkı kaufspreise vorgenommen wurde.

501. [...] Sabag beschrieb den Inhalt vom ze“ dies mit den Worten „[man] schlug eine bedeutet, dass die Margenerhöhung mit ei setzt wurde. Als Grund dafür gab er an: „M legt, da man einen zu hohen Rabatt gewäi Installateure zu hoch, so dass die Marge r deutet, dass der SGVSB zur Verbesserun: die Herstellerpreise erhöhte.

502. Die Aussagen von [...] Sanidusch un SGVSB Stammdatenverwaltung des Jahre 2006 / 2007“ an, dass sich der kalkulatorisc

493 Act. 291, Zeile 30 f. 44 Act. 288, Zeile 163 ff. #5 Act. 431.09

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Dokuments „Verkaufspreisniveau 2007, Grundsebut 2007. La hausse des marges: il s’agit en fait

nahme vom 2. Oktober 2012 wie folgt zum oben au 2007, Grundsätze“ vom 22. August 2006:

entuell ein bisschen Licht in die Sache bringen e denselben Bruttopreis. Man änderte dies dann um 3 % für alle dazu, wovon Boiler u.ä. ausgeit schlechtem Rabatt wurde ein Kalkulationsfaktor

> selbe hinein. Man merkte, dass man bei vielen hen Rabatt gewährte. Deshalb hat man den Zun Zuschlägen galt für alle. Man passte die dann tate und weil man bei diversen Produkten draufnission „Verkaufspreisniveau 2007, Grundsätze“ zu entnehmen, dass eine generelle Margenerhövon sind Produkte wie z.B. Boiler ausgenommen. 5 % angestrebt. Es handelt sich um einen Beedeutet, dass die Margenerhöhung mittels höhe- . Wie vorangehend in (Rz 348) festgestellt, kann latorischen Aufschlags durchgeführt werden.

isniveau 2007, Grundsätze“, welches eine genes: „Da wurde mit dem Faktor 1.03 auf die Herstelss ein Korrekturfaktor (vgl. Rz 356) von 1.03 an- 1 zur Margenerhöhung von 3 % aus, dass mittels Aufschlag auf die empfohlenen Verkaufspreise

i der Margenerhöhung tatsächlich um eine Erhöamit bestätigt er die Aussage von [...] Sanidusch, Jlatorischen Aufschlag auf die empfohlenen Ver-

Dokument „Verkaufspreisniveau 2007, GrundsätnN Kalkulationsfaktor um 3 % für alle dazu“. Dies nem kalkulatorischen Aufschlag von 3 % umgean merkte, dass man bei vielen Produkten draufhrte.“ Mit anderen Worten war der Rabatt an die licht mehr den Erwartungen entsprach. Dies beg der Marge den kalkulatorischen Aufschlag auf

d von [...] Sabag stimmen mit der Beilage 6 der s 2007*® überein. Darin zeigt eine Spalte „Diff. he Aufschlag von 2006 auf 2007 bei den meisten

Produkten erhöhte (vgl. auch hinten Rz 18: /oder WP-Faktor“ an, dass Korrekturfaktor wurden, um den Bruttopreis der Hersteller kaufspreise der Hersteller anzuheben.

503. Damit steht fest, dass Grosshändler schlags die eigenen Bruttopreise und dam war, dass die Marge nicht mehr als ausreict

d. Vorstandssitzung des SGVSB

504. Nachfolgend wird das Protokoll der V in Bezug auf die Frage gewürdigt, ob eine durch Bruttopreiserhöhungen in Rabattgrup!

505. Der SGVSB-Vorstand entschied am | kommission vom 26./27. Februar 2002 unte

8. Kalkulation 2003

Der Präsident bestätigt den Erhalt des Pr fragt, ob dies ein Antrag ist? [...] verweist ten Anträge der Sortimentskommission. D besserungen durch Preisaufschlag sowie welche bis anhin mit 1.7 % im Preis eing Transportkosten mit 2.5 % berücksichtigt w

506. Aus dieser Protokollstelle des SGVSE ist, dass „Margenverbesserungen durch Pr ren Worten geht der Vorstand davon aus, | höhung der Marge führt. Damit steht fest, o menhang zwischen der Höhe der Bruttoprei

507. Weiter erwähnt das Protokoll der Vors

Die Anträge der Sortimentskommission (P 01/2002) werden behandelt und wie folgt b

Traktandum 9.1 Grundsätzliches

a) anzustrebende Margenverbesserung + ° b) Erganzung der Warenumsatzkategorie z c) Warenumsatzkategorie 5 Badmöbel: Se d) [...] erläutert Situation der Klosettautom: werden sollten; dies bedarf einer Definierur e) unbestritten

508. Aus den ersten Zeilen folgt, dass deı beschloss, dass die SGVSB-Mitglieder eine Wie soeben dargelegt, gingen die Vorstan Marge z.B. durch eine Erhöhung der Brutt besserung kann aber auch durch eine Kü reicht werden. Bei einer Bruttopreissenkur werden, dass Rabatte in stärkerem Umfang

438 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2002, 302 f. 4977 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2002, 302 f.

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30 ff.). Zudem zeigt die Spalte „ab HPF oder HPan (vgl. Rz 356) von 1.03 bzw. 1.05 angewandt um 3 % bzw. 5 % über die empfohlenen Verdes SGVSB mittels eines kalkulatorischen Aufit Nettopreise und Marge anhoben. Grund dafür 1end angesehen wurde.

vom 20. März 2002

orstandssitzung des SGVSB vom 20. März 2002 : Warengruppenspezifische Erhöhung der Marge pen stattfindet.

20. März 2002 über die Anträge der Sortimentsr dem Traktandum „8. Kalkulation 2003.“4%

otokolls der Sortimentskommissions-Sitzung und auf Seite 9 des Protokolls und die dort formulierer Vorstand diskutiert über mögliche Margenverüber die Berücksichtigung der Transportkosten, erechnet wurden. [...] fügt an, dass die höheren erden sollen.49”

-Vorstands folgt, dass der Vorstand der Meinung eisaufschlag“ erreicht werden können. Mit andedass die Anhebung der Bruttopreise zu einer Erass der SGVSB-Vorstand einen direkten Zusamse und der Marge für den Grosshandel sieht.

tandssitzung vom 20. März 2002 Folgendes:

rojekt Produkte-Margenkategorien, SK-Protokolls eschlossen:

1.0 %

', Sanitär reduziert, ist i.O.

nkung um 15.0 %, nicht 17.5 %

aten, welche in die Wellness-Kategorie gehandelt

“ Vorstand auf Antrag der Sortimentskommission

Margenverbesserung von 1 % anstreben sollten. dsmitglieder davon aus, dass die Erhöhung der preise erreicht werden könnte. Eine Margenverzung der Rabatte an den Sanitärinstallateur erig konnte die Margenerhöhung dadurch erreicht gesenkt wurden als die Bruttopreise.

509. Die Textstelle „Traktandum 9.1“ erwé (Warenumsatzgruppe 5), welche 15 % und Preissetzung für jede Rabattgruppen getrer eine Rabattgruppe wurde also Einfluss auf genommen. Zumal die Anträge im Rahmer stellt wurden, ist auch davon auszugehen dass die Einteilung in eine bestimmte Rab Marge innerhalb dieser Rabattgruppe genor

e. Aussagen von Parteien zur Be

510. Die Wettbewerbsbehörden befragten toren bzw. ihrer Bruttopreise. Die Aussagen

- [...] Sabag vom 2. Oktober 2012;

- [...] CRH vom 5. Oktober 2012;

- [...] CRH vom 5. Oktober 2012;

- [...] CRH vom 4. Oktober 2012;

  • [...] Bringhen vom 8. Oktober 2012 u

  • [...] Sanitas Troesch vom 28. Novem

werden nachfolgend gewürdigt. Insbesond der Festlegung der Bruttopreise die Marge die Marge der Grosshändler und damit die ob die Grosshändler bei der Festlegung der achten. Dies weist darauf hin, ob die Bruttog

511. [...] Sabag führte in der Einvernahme ' tionsfaktoren für die Berechnung der Bruttoj

„Grundsätzlich ist der Bruttopreis des Liefe Im Weiteren kommt es auf die Konditionen darauf gewährte Konditionen, die dann zu den Margen der letzten ein, zwei Jahre, dit runter teilweise. Da sieht man aus den Mar

Produkte, die Schnelllaufer sind, also oft ir man lieber eine tiefe Marge, damit man r sind und beratungsintensiver sind, dort ge marktgerecht und nicht zu hoch zu sein. | wand natürlich höher und dies ist zu berücl

Dabei achten wir natürlich auch auf Konku en, wo wir zu hoch oder zu tief sind. Wir k ein bisschen in der Nähe, viel Spielraum gi einer Gruppe zu hoch bin, dann korrigiere ge gar nicht anders.“ 498

512. [...] CRH wurde in der Einvernahme v tionsfaktoren von CRH befragt. In diesem Z

#8 Act. 288, Zeile 17 ff.

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ihnt die Bruttopreissenkung der Rabattgruppe 5 nicht 17.5 % betragen sollte. Dies zeigt, dass die int festgelegt werden konnte. Mit der Einteilung in die Preissetzung der darin enthaltenen Produkte 1 des Projektes „Produkte Margenkategorien“ ge- , dass die SGVSB-Mitglieder davon ausgingen, attgruppe (Warenumsatzgruppe) Einfluss auf die nmen werden konnte.

rechnung der Bruttopreise

die Parteien zur Festlegung ihrer Kalkulationsfakvon

nd ber 2011

ere wird dabei geprüft, ob die Grosshändler bei beachten. Daraus zeigt sich, ob die Bruttopreise Nettopreise beeinflussen. Ebenfalls wird geprüft, Bruttopreise auf die Bruttopreise der Konkurrenz jreise im Wettbewerb bedeutend sind.

vom 2. Oktober 2012 aus, wie Sabag die Kalkulareise von Sabag festlegt:

ranten massgebend, dies ist eine gewisse Basis.

des Lieferanten selber an, je nach Sortiment und einer Rauf- oder Runtersetzung führen. Auch von 2 man hatte. Dies geht bis auf einzelnen Produkte gen, wie der Preis zu kalkulieren ist.

1. Ausschreibungen vorhanden sind, dort kalkuliert einkommt. Bei Produkten, die nicht Massenware ht man eher höher. Wichtig ist, bei Schnelllaufern 3ei spezifischen Kundenbestellungen ist der Aufrrenzpreise. Die sind frei publiziert und wir schauorrigieren das dann entsprechend. Man ist immer bt es halt nicht und es reguliert sich. Wenn ich bei ich dies runter, auch im Laufe des Jahres, es ginom 5. Oktober 2012 zur Festlegung von Kalkulausammenhang äusserte er sich wie folgt:

„Wieso steht hier der Faktor 1.05?

Ich denke, das hat mit der Ertragserwart oben oder auch nach unten korrigiert, je n. war.

Wie kommt man auf diesen Faktor 1.0: den ist?

Das ist keine genaue Wissenschaft gewes man auch auf den Markt geachtet hat.

[...]

Man muss es ja irgendwie bestimmen Zahl ja nicht?

Ich versteh sie, aber das ist wirklich ein bis bewerberbern und korrigiert dann auch de Marktbeobachtung, welche man als Grund bewerb richtig dazustehen. (Auf Anmerkur bern und korrigiert dann im darauffolgende Annahmen seine Korrekturfaktoren währer

[...] Was meinen sie mit „aktiv am Hersteller

Wir mochten attraktiv am Markt auf der ren.“499

513. [...] CRH wurde in der Einvernahme CRH gefragt: „Das heisst ein Korrekturfaktc ziel zu erreichen?“ [...] CRH antwortete „Gei

514. [...] CRH wurde an der Parteieinverna lationsfaktoren bei CRH festgelegt würden. Bruttoreisen der Hersteller zu bleiben verst heren Bruttopreis festlegen. Wenn sich CF ein tieferer Bruttopreis festgelegt. Innerhal an. Dabei bestehe kein grosser Spielraum, Preis zu bezahlen als der Hersteller dem N gleich zur Konkurrenz zu hoch sei, müsse n

515. [...] Bringhen beschrieb in der Einve Bruttopreisfestlegung bei Bringhen wie folgt liste raus. Entweder wir übernehmen seine kommt darauf an, dass wir eine Marge habe

516. [...] Sanitas Troesch sagte in der Eir preisfestlegung aus: „Ich kann Ihnen nicht sammensetzt. Mit geringfügigen Anpassu:

49 Act. 296, Zeile 55 ff. 500 Act. 293, Zeile 47 ff. 50 Act. 299, Zeile 18 ff.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

ung des Unternehmens zu tun. Wir haben nach achdem wie die Preisstrategie des Unternehmens

, welcher in diesem Gremium festgelegt woran. Das war eher eine ungefähre Festsetzung, wo

können. Wie macht man das? Man ratet die

sschen so. Man schaut natürlich auch zu den Mitmentsprechend auch mal wieder. Das ist eine Art lage heranzieht. Ziel war es am Markt zum Wettig beim Verlesen: Wir schauen auf den Mitbewerm Jahr. Der Wettbewerber lässt gemäss unseren id diesem Jahr stehen.)

zu sein“?

Bruttopreisseite dastehen, besser als die Andevom 5. Oktober 2012 vom Rechtsvertreter von r von 1.05 wird angewendet, um dieses Margen- Nau."

hme vom 4. Oktober 2012 befragt, wie die Kalku- Er sagte aus, dass man möglichst nahe an den ıche. In bestimmten Fällen würde man einen högH mit einem Produkt positionieren wolle, werde b einer Produktkategorie strebe CRH Kohärenz da der Kunde nicht bereit sei, einen viel höheren larkt kommuniziert habe. Wenn der Preis im Veran den Preis anpassen.”

rnahme vom 8. Oktober 2012 den Vorgang der : „Im Normalfall gibt der Händler eine Bruttopreis-

Preise oder weichen gen oben oder unten ab. Es n.“ 501

ıvernahme vom 28. November 2011 zur Brutto-

' sagen, wie sich der Katalogpreis im Detail zungen übernehmen wir die Bruttorichtpreise der

Hersteller in unsere Kataloge. Je nachdem Prozente rauf oder runter.“>%

517. [...] Sabag sagte aus, „[d]a sieht ma ist.“ Wenn man aus der Marge sieht, wie de der Kalkulation des Bruttopreises die Marge stätigt den Zusammenhang zwischen Brutt ein Kalkulationsfaktor von 1.05 mit der „Er Auch [...] CRH bestätigt, dass ein Korrektu ziel zu erreichen. [...] Bringhen sagt ebenfa geachtet wird, dass Bringhen eine Marge Troesch, dass „[jle nachdem, wie gross die oder runter.“

518. Damit sagen die Parteien Ubereinstim der Bruttopreisfestlegung die Marge beacht Grosshändler durch die Bruttopreise mitbe die Grosshandler den Zusammenhang zwi Bruttopreisfestlegung einsetzen.

519. [...] Sabag, [...] CRH und von [...] CR festlegung. Übereinstimmend sagten sie au werber achte. Nach [...] CRH ist es dabei d stehen“, „besser als die Anderen“. [...] CRF topreis bei einem Produkt im Markt positic dass sich Grosshändler mit der Bruttopreis und können. [...] Sabag führt ebenfalls aus bewerb reagieren muss: „Wenn ich bei eir runter, auch im Laufe des Jahres, es ginge Aussage von [...] CRH, dass man den Brutt

520. Damit zeigt sich einerseits, dass die Margen beeinflussen können. Andererseits sung. Die Grosshändler müssen gleichzeiti hen oder sehen sich gezwungen zu hohe Bı

(iii) Zwischenergebnis

521. Gesamthaft zeigt sich, dass sowohl handler des SGVSB (Rz 493 ff.) bewusst m Auch bei der Bruttopreissetzung über Rab: ments (Rz 510 ff.) nutzen die Sanitärgros: Bruttopreisen und der Marge. Als Grenze die Notwendigkeit im Vergleich zur Konkur bleiben (Rz 482 ff.). Deswegen berücksich ihrer Bruttopreise die Konkurrenz (Rz 510 ff

522. Damit ist bewiesen, dass sich die B Sanitärgrosshändler auswirken. Dies bewei nitärgrosshändler im Wettbewerb eine verg nitärgrosshändler zukommt. Zudem ist bew bewerb mit den Bruttopreisen „wettbewerb. Anderen“ dastehen wollen (Rz 512) oder

502 Act. 68, Zeile 68 ff.

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, wie gross die Marge ist, gehen wir noch einige

n aus den Margen, wie der Preis zu kalkulieren r Preis zu kalkulieren ist, bedeutet dies, dass mit > eines Produktes mitbestimmt wird. [...] CRH bepreis und Marge, indem er darauf hinwies, dass 'ragserwartung des Unternehmens zu tun“ habe. faktor von 1.05 angewandt wird um ein Margenlls aus, dass bei der Bruttopreisfestlegung darauf habe. [...] Sanitas Troesch bestätigt für Sanitas > Marge ist, gehen wir noch einige Prozente rauf

mend und unabhängig voneinander aus, dass bei et wird. Das zeigt einerseits, dass die Marge der stimmt wird. Andererseits zeigt dies auch, dass schen Bruttopreisen und Margen gezielt bei der

H gaben ausführlichere Auskunft zur Bruttopreis- IS, dass man „natürlich“ auf die Preise der Mitbeas Ziel, „am Markt zum Wettbewerb richtig dazu- I präzisiert, dass man sich mit einem tiefen Brutyniere. Damit betonen die Mitarbeiter von CRH, festsetzung im Markt attraktiver darstellen wollen , dass man mit den Bruttopreisen auf den Wetter Gruppe zu hoch bin, dann korrigiere ich dies > gar nicht anders.“ Dies wird bestatigt durch die )preis anpassen müsse, wenn man zu hoch sei.

Sanitärgrosshändler mit den Bruttopreisen ihre zeigen sich auch Schranken in dieser Beeinflusg mit den Bruttopreisen im Markt attraktiv dasteuttopreise zu verringern.

Sanitas Troesch (Rz 478 ff.) als auch die Grossittels Bruttopreiserhöhungen ihre Marge erhöhen. attgruppen (Rz 504 ff.) bzw. innerhalb des Sortishandler bewusst den Zusammenhang zwischen der Margenerhöhung mittels Bruttopreisen durch renz mit den Bruttopreisen wettbewerbsfähig zu tigen die Sanitärgrosshändler bei der Festlegung

).

ruttopreise auf die Marge und den Nettopreis der st, dass dem Preisbestandteil Bruttopreis der Saleichbare Bedeutung wie dem Nettopreis der Saiesen, dass die die Sanitargrosshandler im Wettsfähig“ bleiben müssen (Rz 487), „besser als die ansonsten mit ihren Bruttopreisen runtergehen müssen (Rz 511). Damit ist eine eigenstän erstellt.

B.4.7.3 Endkundenorientierte und Install

(i) Beweisthema

523. Das vorliegende Beweisthema ist c Rabatt und Nettopreis der Sanitärgrosshä angebotsseitigen Verhalten und anhand d und Marge nachgewiesen, dass den Brutt zukommt. Nachfolgend wird das nachfrage berücksichtigen, dass sich die Sanitärgross gen sowohl an die Installateure als auch aı eine differenzierte Betrachtung des endkun geverhaltens angebracht.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

524. Die Beweiswürdigung gliedert sich a geprüft, ob Installateure und Endkunden un len Bruttopreis und Rabatt der Sanitärgro: sammenhang sind Urkunden im Zusammer ten und Bruttopreisen auf die Jahre 1997, 2

a. das Protokoll der Vorstandssitzung c b. das Konzept Bruttopreissenkung 20° c. die Dossiers „Politique Prix“ 2005 un

d. das Schreiben „Senkung der Bruttoj von Sabag und

e. das Schreiben der Santag an den S( gemeinsam mit zusammenhängenden Auss

525. In einem zweiten Teil wird das Gesa

f. Anhand von Aussagen von Bringhe wird überprüft, ob sich die Sanitärgı bewerb um die Bauherren und ihre Sanitärplaner) befinden.

g. Anhand von Aussagen von CRH, Sa Rabatte überprüft. a. Installateurorientierte Preise ı

Vorstandssitzung des SGVSB

526. An der früheren Vorstandssitzung di ter mehrerer Sanitärgrosshändler ihre Erfah topreise und Rabatte im Jahr 1997:

Herr [...] von der Sanico-Wunderli AC zung teil. Er erläutert seine bisherig

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dige Bedeutung der Bruttopreise im Wettbewerb

lateurorientierte Preisbestandteile

lie Bedeutung der Preisbestandteile Bruttopreis, ndler im Wettbewerb. Vorangehend wurde vom er Zusammenhänge von Bruttopreis, Nettopreis opreisen im Wettbewerb eine bedeutende Rolle sseitige Verhalten näher betrachtet. Dabei ist zu händler mit ihrem Angebot und ihren Ausstellun- 1 die Endkunden wenden (Rz 310 f.). Folglich ist denseitigen und des installateurseitigen Nachfraigung

nhand der Beweismittel. In einem ersten Teil wird terschiedliche Interessen an den Preisbestandteisshandler haben. Aufschlussreich in diesem Zu- ıhang mit der gleichzeitigen Senkung von Rabat- 005 und 2012. Namentlich werden

les SGVSB vom 2. Juni 1998, I2 von Sanitas Troesch, d 2012 von CRH,

reise im Sanitargrosshandel“ vom Oktober 2011

agen der Parteien gewürdigt. mtbild in Bezug auf zwei Einzelfragen verfeinert:

n, CRH, Kappeler, Sanidusch und dem SGVSB osshändler mit den Bruttopreisen in einem Wett- Vertreter (Architekten, Generalunternehmer und

bag und Sanitas Troesch wird die Bedeutung der

ind endkundenorientierte Preise in der vom 2. Juni 1998

es SGVSB vom 2. Juni 1998 besprachen Vertrerungen im Nachgang zu einer Senkung der Brut-

3 nimmt auf Wunsch von Herrn [...] an dieser Siten guten Erfahrungen mit Installateurorientierten

Preisen, also mit hohem Preisniveau bei ist von seiten aller Anwesenden k nern die erhofften Erfolge mit den eir terten Preisen, d. h. niedriges Preisn Einzig Herr [...] gibt an, in der F Angebote aus dem nahe gelegenem her bleibt die zentrale Frage, welche: mer unbeantwortet. °°

527. In dieser Protokollstelle werden die »Endkundenorientierte Preise“ verwendet.

Preisniveau“ umschrieben, endkundenorien veau umschrieben. In diesem Kontext°% kt Preisniveau bedeutet also, dass die Gross hohen Margenaufschlag auf die Grosshar damit auch hohe Rabatte geben konnten. E ringerer Margenaufschlag auf die Grosshar der Bruttopreise, womit nur tiefere Rabatte

eurorientierter Bruttopreis desselben Prod preis. Daraus folgt, dass die dort anweser Installateure hohe Bruttopreise bevorzugen

528. Ein Anwesender dieser Vorstandss dem nahe gelegenen Grenzgebiet hätten Kunden der Grosshändler sich für den Eink Da die Endkunden tiefere Bruttopreise bev meint sein. Mit anderen Worten beeinflusst nicht im Ausland einzukaufen. Weiter ist de hoffte Erfolg tiefer Bruttopreise nicht einges einen höheren Effekt erwarteten, als tatsé hoch die Erwartungshaltung war. Da nach 2012 mit gleichlautender Begründung Bru auszugehen, dass zumindest ein aus Sicht Ansonsten hätten die Grosshändler die glei ten nicht mehrfach wiederholt.

529. Das Protokoll der Vorstandssitzung «

- Im Sanitärgrosshandel bestehen ins mit hohen Rabatten und endkunden:

- Endkunden reagieren bei ihrem Ké Grosshändler.

503 Act. 358, 2 f.

504 Im Jahr 1997 senkten die meisten Sanitargross re (vgl. dazu Act. 370.01, 2). Eine Ausnahme ( Bruttopreis gemeint. Mit Preis kann in diesem I} von gesprochen würde, dass die Installateure h

505 Vgl. Rz 357 zur Berechnung der Bruttopreise de preislisten.

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. Eine anregende Diskussion wird eingeleitet. Dalar spürbar, dass sich bei den meisten Teampartist reduzierten Preisen, also mit Endkundenorieniveau, nicht erwartungsgemäss eingestellt haben. Region Genf/Neuenburg vereinzelt Konkurrenz-

Grenzgebiet dadurch abgedrängt zu haben. Da- 3 Preisniveau in Zukunft anzustreben ist noch im-

Begriffspaare „Installateurorientierte Preise“ und Installateurorientierte Preise werden „mit hohen tierte Preise werden mit einem niedrigen Preisniezeichnet der Preis den Bruttopreis. Ein hohes händler zur Berechnung ihrer Bruttopreise einen \delspreislisten der Hersteller anwandten°® und in tiefes Preisniveau ist dementsprechend ein gedelspreislisten der Hersteller bei der Berechnung möglich sind. Mit anderen Worten ist ein installat- ıkts höher als ein endkundenorientierter Bruttoden Sanitärgrosshändler davon ausgehen, dass und Endkunden tiefe Bruttopreise bevorzugen.

itzung sagt aus, dass Konkurrenzangebote aus abgewehrt werden können. Dies bedeutet, dass auf mit tieferen Bruttopreisen entschieden haben. orzugen müssen mit Kunden die Endkunden geder Bruttopreis die Entscheidung der Endkunden, r Protokollstelle zu entnehmen, dass sich der erstellt hatte. Dies bedeutet, dass die Grosshändler ichlich eingetreten ist. Unklar bleibt jedoch, wie dem Jahr 1997 auch im Jahr 2005 und im Jahr ttopreissenkungen stattfanden, ist jedoch davon der Sanitärgrosshändler positiven Effekt eintrat. chzeitige Senkung von Bruttopreisen und Rabat-

Jes SGVSB vom 2. Juni 1998 beweist somit:

stallateurorientierte hohe Bruttopreise verbunden orientierte tiefe Bruttopreise mit tiefen Rabatten.

ıufentscheid auf die Höhe der Bruttopreise der

händler ihre Bruttopreise und ihre Rabatte an die Installateu- Javon war Sanico Wunderli. Entsprechend ist mit Preis der Context nicht der Nettopreis gemeint sein, da ansonsten daohe Einkaufspreise bevorzugen würden.

»r Grosshandler durch Margenaufschlage auf Grosshandels- b. Konzept Bruttopreissenkung :

530. Nachfolgend wird die interne Praser senkung 2012 / Rektifikat 1“ sowie Aussac schliessend gewürdigt.

531. Zu Beginn hält die Präsentation „Kor „Seit es den dreistufigen Fachhandel gibt, ı Änderungen bei der Brutto-Preisgestaltur schliessend stellt sie den folgenden „Teufels

Teufelskreis Bruttopreisentwic

Zu hohe Bruttopreise, Abnz Wettbewerbsfähigkeit gege Vertriebskanälen

Preissenkung

Installateure verdienen weniger im Einzel- und Servicegeschäft

Erhöhter Preisdruck auf Fachhandel

HR 02.05.2011

532. Unter dem Titel „Der 3-stufige Facht folgende Abbildung:

Bauherren Drei

Vergleichen unsere Fact Bruttopreise vom

Fachhandel mit Nettopreisen von Detailhändlern, DIY, Ausland

etc.

533. Aus den in der Präsentation festger on:

506 Act. 371.01, 2. 507 Act. 371.01, 3.

508 Act. 371.01, 4.

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2012 von Sanitas Troesch

tation von Sanitas Troesch „Konzept Bruttopreisjen von [...] Sanitas Troesch aufgeführt und an-

ızept Bruttopreissenkung 2012 / Rektifikat 1“ fest: hat es immer wieder markt- oder ertragsbedingte 1g und den Rabattsystemen gegeben.“°® Anskreis Bruttopreisentwicklung“ dar.

SANITAS m klung TROESCH inme der nüber anderen Höhere Rabatte, Anpassung der Bruttopreise Höhere Rabatte, Anpassung der Bruttopreise

Margenerosion im Fachhandel, Korrektur über Kalkulationsfaktoren (Bruttopreiserhöhung)

Seite 3 von 19 507

andel ist in der Sandwich-Position“ findet sich die

stufiger Installateur ıhandel will möglichst hohe Rabatte ialtenen Beobachtungen schliesst die Präsentati-

Schlussfolgerung

Die hohen Bruttopreise gefährden bzw. unser Businessmodell der D1 Die Bruttopreise müssen gesenkt we

a) Die Wettbewerbsfähigkeit gegeni und Anbietern im EU Grenzraum

b) Die Preisattraktivität gegenüber d

ME 02.052011

534. Weiter führt die Präsentation von : preissenkung auf:

Risiko bezüglich der Bruttor

Wenn unsere direkten Konkurrenten Installateure kurzfristig vermehrt dor bekommen.

Konsequenz: Kurzfristiger Umsatzve

Was würden wir tun?

m An unserem Entscheid festhalten m Den Markt und die Kunden über m Wir müssen inskünftig mit grösse

rechnen und mit diesen umgeheı machen, gute Argumentation, Le

TEE 02 052011

535. [...] Sanitas Troesch sagte in der E preis- und Rabattsenkung aus, „dass die | angeschriebenen Nettopreisen vergleichen spüren wir es vor allem in den Grenzregion: Preise im Ausland tiefer sind. Aber es werc sen im Ausland verglichen, es werden also halb dazu gezwungen, unsere Bruttopreise.

536. Ähnlich sagte der Spartenleiter Sani vom 28. September 2012 aus: „Die angekü lust geführt, weil wir den Installateuren die F Beispiel vor der Bruttopreissenkung 30-40 | senkung z.B. 20-30 % Rabatte erhalten. Wi pleite. Wir sind in einer Sandwiche-Positior auf der anderen Seite vergleichen die Endl

509 Act. 371.01, 7.

510 Act. 371.01, 16. 51! Act. 56, Zeile 80 ff.

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TROEScH / TROESCH,

den professionellen Vertriebskanal eistufigkeit. rden, damit:

iber den anderen Vertriebskanälen verbessert wird

en privaten Bauherren verbessert wird

Sanitas Troesch Risiken bezüglich einer Brutto-

7 SANITAS; reissenkung 2

nicht oder weniger senken, könnten die t einkaufen, weil sie mehr Rabatt

lust!!!

die Abweichungen gut informieren ren Abweichungen bei den Bruttopreisen

1 können (klare Netto-Preisvergleiche istungen verkaufen etc.)

seien u 910

invernahme vom 23. November 2011 zur Brutto- Kunden unsere Bruttopreise mit den im Ausland . Zumindest seit dem hohen Schweizer Franken an Basel und St. Gallen, auch im Tessin, dass die len immer unsere Bruttopreise mit den Nettoprei- Äpfel mit Birnen verglichen. Wir sahen uns destär von Sanitas Troesch, [...], in der Einvernahme ndigte Preisreduktion im 2011 hat zu Kundenvervabatte gekürzt haben. Wenn ein Installateur zum Rabatte erhalten hat, hat er nach der Bruttopreisr mussen die Rabatte anpassen, sonst waren wir Der Installateur möchte hohe Bruttopreise. Und <unden unsere Bruttopreise mit den Nettopreisen von anderen Vertriebskanälen. Wir haben I ben wir entschieden die Bruttopreise zu sen

537. Aus den einem Folientitel der Präse ergibt sich, dass sich die Sanitärgrosshän kunden und Installateuren sehen. Die Endl teure wollen hohe Rabatte. Dies stimmt mit 2. Juni 1998 Uberein, welches installateurc und endkundenorientierte tiefe Bruttopreise Dies zeigt, dass die Sanitargrosshandler | preis und Rabatt einen grundlegenden Ziell weiteren Aussagen der Präsentation und vo

538. Grundsätzlich hält die Präsentation fe dingte Änderungen bei der Brutto-Preisge: Eine Folie zeichnet einen „Teufelskreis Bru mit einer jeweiligen Dauer von fünf bis zehı ne Anpassung der Bruttopreise und Rabatt nen Einfluss sowohl auf den Markt als auc der zyklischen Wiederholung, dass der Zi Bruttopreisen und endkundenorientierten ti tritt.

539. Der „Teufelskreis Bruttopreisentwicı und die Aussagen von [...] Sanitas Troesch ler mit zu hohen Bruttopreisen an Wettbew len verlieren. Daraus folgt, dass die Brutto Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen. Somit : topreise derart bedeutend, dass die Sanité der Bruttopreise und Rabatte auf ein endkur

540. Die gleichzeitige Senkung von Bru dass das Bruttopreis- und Rabattniveau we der „Teufelskreis Bruttopreisentwicklung“ fe preisen und Rabatten zu einem Einkommer geschäft führt. Aufgrund geringerer Rabatt stallateure weniger am Wiederverkauf der auch das Risiko, dass wenn die Konkurren installateurfreundlich höhere Rabatte anbie hat dann ,[d]ie angekündigte Preisreduktio den Installateuren die Rabatte gekürzt hak alleine auf gekürzte Rabatte, da dies für sie

541. Zusammenfassend beweist die inte Bruttopreissenkung 2012 / Rektifikat 1“ sow

- Endkunden reagieren auf zu hohe Br wanderung auf andere Vertriebskanäl

- Installateure verlieren bei einer gleich: an Marge und damit an Einkommen.

- Installateure wünschen sich ein hohes nitärgrosshändlers von der Höhe des

512 Act. 284, Zeile 62 ff.

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=ndkunden ins Ausland verloren und deshalb haken,“512

ntation und Aussagen von [...] Sanitas Troesch dler in einer „Sandwich-Position“ zwischen End- <unden vergleichen Bruttopreise und die Installa- Protokoll der Vorstandssitzung des SGVSB vom rientierte hohe Bruttopreise mit hohen Rabatten verbunden mit tiefen Rabatten sieht (Rz 526 ff.). yei der Festlegung der Preisbestandteile Bruttoconflikt sehen. Dieser Zielkonflikt wird anhand der n [...] Sanitas Troesch aufgeschlüsselt.

st, dass ,es immer wieder markt- oder ertragsbestaltung und den Rabattsystemen gegeben“ hat. ttopreisentwicklung“ als wiederkehrenden Zyklus ı Jahren auf. Damit zeigt sich einerseits, dass ei- e als „markt- oder ertragsbedingte Änderung“ eih auf den Ertrag haben. Andererseits folgert aus elkonflikt zwischen installateurorientierten hohen efen Bruttopreisen immer wieder in Erscheinung

klung“, die Schlussfolgerungen der Präsentation halten allesamt fest, dass die Sanitärgrosshänd- 'erbsfähigkeit gegenüber anderen Vertriebskanapreise gesenkt werden „müssen“, um wieder an sind im Wettbewerb um die Endkunden die Brutirgrosshandler sich wiederholt zu einer Senkung ıdenorientiertes Niveau gezwungen sahen.

ttopreisen und Rabatten bedeutet jedoch auch, niger installateurfreundlich ist. Diesbezüglich hält ast, dass eine gleichzeitige Senkung von Bruttoisverlust der Installateure im Einzel- und Service- 2 von den Sanitärgrosshändler verdienen die In- Produkte. Entsprechend sieht Sanitas Troesch ten die Bruttopreise weniger senken, können sie ten. Nach den Worten von [...] Sanitas Troesch 7 im 2011 hat zu Kundenverlust geführt, weil wir en“. Mit anderen Worten reagieren Installateure ein Einkommensverlust bedeutet.

rne Präsentation von Sanitas Troesch „Konzept ie Aussagen von [...] Sanitas Troesch:

uttopreise des Sanitärgrosshandels mit einer Ab- e.

Zeitigen Senkung von Rabatten und Bruttopreisen

; Rabattniveau und lassen bei ihrer Wahl des Sa- Rabattniveaus leiten.

c. „Politique Prix 2005“ und „Po

542. Die Dossiers „Politique Prix 2005“ u von CRH im Zusammenhang mit den gleicl se auf die Jahre 2005 und 2012.5'3 Im Doss Prix 2012" sind jeweils in einer Spalte die führt. Die ersten vier Punkte stimmen bei be

e Glaubwürdigkeit und Markenimage: benen Rabatte untergrüben die Gla

e Direktverkauf: Die zu hohen Preise gene Wettbewerbsfähigkeit wird in (

e Ausland: Die Preise sind deutlich t Verkäufe, die den Schweizer Gross

e Nachfrage: Die hohen Preise verring Der fünfte Punkt variiert über beide Jahre:

e Alternative Wege (2005): Die Ubert Schreiner dazu, selber Badezimmer

e Alternative Wege (2012): Durch ein lich, den Verkauf von Möbeln durch

543. Diese Dossiers zeigen, dass die Bru unglaubwürdig waren. CRH sah in den hot genüber dem Direktverkauf von Sanitärproc als Grund für die Bruttopreissenkung lässt | senkung eine Verbesserung der Wettbewer zeigt, dass CRH davon ausgeht, dass die triebskanälen als bedeutender Preisbestanc ten, dass die hohen Preise die Nachfrage kung ist zu schliessen, dass mit hohe Preise

544. Der letzte Punkt zu alternativen We dass Schreiner und Küchenbauer in den B 2012 geht CRH davon aus, dass durch eir von Badmöbeln durch Küchenbauer und : Kontext ergibt sich, dass es sich hierbei u und der Rabatte handelte. Weitere intern druck.*'4 CRH sieht somit aus der konkret des Bruttopreis- und Rabattniveaus auf die tigt.

545. Damit beweisen die Dossiers „Politio

- Endkunden reagieren auf zu hohe Br wanderung auf andere Vertriebskanäl

- Eine Senkung der Bruttopreise und R:

513 Act. 370.08 und 370.09.

514 Vgl. Act. 370.16, 3, für die entsprechende Ent Richner zu Kalkulationsfaktoren ergibt sich, [...] auch eine unterschiedliche Rabattierung in den

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itique Prix 2012“

nd „Politique Prix 2012“ sind interne Dokumente ızeitigen Senkungen der Rabatte und Bruttopreiier „Politique Prix 2005° und im Dossier „Politique Gründe für die Bruttopreissenkung 2005 aufgeiden Dokumenten überein:

Die übertriebenen Bruttopreise und die übertrieubwürdigkeit der Branche.

spielen in die Hände des Direktverkaufs. Die eisefahr gebracht.

iefer in den Nachbarländern. Direktimporte sind händlern und Installateuren entgehen.

ern die Nachfrage.

riebenen Bruttopreise bringen Küchenbauer und möbel zu produzieren.

e Anpassung der Korrekturfaktoren war es mög- Küchenbauer und Schreiner zu reduzieren.

ttopreise vor 2005 bzw. 2012 aus Sicht von CRH en Bruttopreisen einen Wettbewerbsnachteil ge- Jukten. Aus der Aufführung des Punktes Ausland sich schliessen, dass CRH durch die Bruttopreisbsfähigkeit gegenüber dem Ausland erhofft. Dies Bruttopreise im Wettbewerb mit alternativen Ver- {teil ansehen. So steht auch in beiden Dokumenverringern. Aus dem Kontext der Bruttopreissen- > dabei Bruttopreise gemeint sind.

gen zeigt, dass CRH im Jahr 2005 befürchtete, ereich der Badmöbel einsteigen können. Im Jahr ie Anpassung der Korrekturfaktoren den Verkauf Schreiner erfolgreich verringert wurde. Aus dem m eine gleichzeitige Anpassung der Bruttopreise e Dokumente von CRH bestärken diesen Einen Erfahrung mit Badezimmermöbeln den Effekt Nachfrage gegen alternative Absatzkanäle bestäue Prix 2005“ und „Politique Prix 2012“:

uttopreise des Sanitärgrosshandels mit einer Ab- e.

abatte verhindert diese Abwanderung.

scheidfindung bei Gétaz. Aus den internen Unterlagen von . Damit findet für die unterschiedlichen Kalkulationsfaktoren verschiedenen Rabattgruppen statt (Act. 469, Register VI.i).

- Hohe Bruttopreise senken die Nachfrz

d. Schreiben „Senkung der Brut Oktober 2011 von Sabag

546. Nachfolgend wird das Schreiben vc Grosshandel“ vom Oktober 2011 sowie die eurorientierte und endkundenorientierte Bru

547. Sabag informierte ihre Kunden und

kung der Bruttopreise und Rabatte von Sab re Überzeugung, „dass es Sache des Sa Marge auf den Sanitärapparaten gedeckt v stellung, Begleitung der Kundschaft in die . Rechnung gestellt werden.“ Die Konsequei und Rabatte für die Installateure brachte ¢ zum Ausdruck: „Mit der Senkung der Brutto erheblicher Rabatt gewährt. Für kleinere U dieser Bruttopreissenkung die bisherige M. Endkunden weitergegeben!“ Schliesslich fül dass sie sich gegen einen Alleingang in de ser Ausgangslage haben wir in den letzten gangs puncto Preisstellung analysiert und kaum möglich ist, die Preissenkung nur in

würden wir zwar die Interessen unserer S wären wir dann mit den angeschriebenen I ferten auf den ersten Blick wesentlich teur lienunternehmen wollten wir nicht den Ans den ausländisch kontrollierten Grossunterne

548. [...] Sabag führte in der Einvernahr Bruttopreise anstelle um 20 % nur um 10 ‘ Endkonsumenten gewesen. Hätte Sabag c senkt, wäre Sabag beim Installateur am tet ausserte er „Wenn sie bauen und lassen € men sie zu uns und wir sind 20 % höher be oder?°"”

549. [...] Sabag sagte in der Einvernahm preis zum Zeitpunkt der Einvernahme aufgı Marktleader und ihm folgend hätten die übı dass die Installateure Rabatte erzielen, abe kunden weiterleiteten. Die einzige Möglicht der Preissenkung profitiere, sei die Senkt Vergleich mit dem Ausland Äpfel mit Birn Vergleiche der Schweizer Konsument mit « ca. 10 % noch gar nichts, zwischen ca. 10-2 ner noch grösseren Differenz beziehe er d Bruttopreisreduktion vorgenommen .?'3

515 Act. 374.08.

516 Act. 562, Zeilen 137 ff. und 144 ff. 577 Act. 562, Zeile 83 f.

518 Act. 55, Zeilen 148 ff., 174 f., 198 ff.

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ıge der Sanitargrosshandler.

topreise im Sanitär-Grosshandel“ vom

In Sabag „Senkung der Bruttopreise im Sanitar- Aussagen von [...] Sabag in Bezug auf installatttopreise gewürdigt.

Geschäftspartner im Oktober 2011 über die Senag auf das Jahr 2012. Darin versichert Sabag ihnitärinstallateurs ist, welche Leistungen mit der ‚erden und wo allenfalls Leistungen wie Offerter- Ausstellungen, Referenzbesuche usw. separat in Iz einer gleichzeitigen Senkung der Bruttopreise ‚abag im Schreiben vom Oktober 2011 wie folgt preise um 20 % wird dem Endkunden bereits ein Imbauten oder auch im Servicegeschäft wird mit arge des Sanitärinstallateurs vollumfänglich dem ırte Sabag im Schreiben vom Oktober 2011 aus, r Preisstellung entschieden habe: „Aufgrund die- Monaten die Chancen und Risiken eines Alleinsind zum Schluss gekommen, dass es für uns einem reduzierten Umfang zu tätigen. Einerseits anitärinstallateure besser schützen, andererseits 3ruttopreisen in der Ausstellung oder auch in Ofer als unsere Mitbewerber. Als Schweizer Famichein erwecken, als könnten wir preislich neben "hmen nicht bestehen.“ 515

ie vom 5. November 2013 aus, wenn Sabag die 4, gesenkt hätte, ware Sabag am teuersten beim lie Bruttopreise um 30 % anstelle von 20 % gelersten gewesen.°'® In der gleichen Einvernahme twas von der Richner offerieren und dann komim Bruttopreis, dann ist ja klar, wo sie einkaufen,

e vom 22. November 2011 aus, dass der Brutto- und der Importpreise relevant geworden sei. Der igen die Bruttopreise gesenkt, um zu verhindern, r dann für sich einsteckten und nicht an die Endeit um sicherzustellen, dass der Konsument von ıng der Bruttopreise gewesen. Es würden beim en, nämlich Brutto- mit Nettopreisen verglichen. Jem Ausland, so sage er bei einer Differenz von 20 % verlange er dann eine Reduktion und bei eiann im Ausland. Deswegen habe die Sabag die

550. Die Aussage von [...] Sabag zeigt, E tärgrosshändler mit Nettopreisen aus dem als zu hoch empfinden, entscheiden sie sic lern in der Schweiz. Nach der Aussage [.. Senkung der Bruttopreise und Rabatte au Bruttopreise aus Sicht von Sabag in einem wichtig sind.

551. Das Schreiben von Sabag im Oktobı dahingehend überein, dass die Endkunden der Schweiz vergleichen. Mit hohen Bruttop am teuersten. Nach der Aussage von [...] S gen entscheiden über Sabag ihre Produkt zwischen den Sanitärgrosshändlern um der

552. Sowohl [...] Sabag als auch das S dass eine gleichzeitige Senkung der Brutto den bedeuten würde. Das heisst, dass die batten aus der Sicht von Sabag senkend Umstand, dass sich sinkende Bruttopreise tigt das Verhalten der Endkunden, welche c dies, dass der Installateur mit einer gleichze Wiederverkauf an Marge verliert. Dieser U stallateure explizit erwähnt.

553. [...] Sabag sagt aus, dass Sabag be le von 20 % beim Installateur am teuerst demnach die Höhe der Rabatte, aus dene scheidung des Sanitärgrosshändlers. Mit aı den Sanitärgrosshändler um die Installateur

554. Das Schreiben von Sabag „Senkun Oktober 2011 und die Aussagen von [...] Sa

- Endkunden entscheiden über den Be Sanitärgrosshändler mit und gründen

- Installateure verlieren bei einer gleich se an Marge.

- Installateure orientieren sich beim Be Sanitärgrosshändler an den Rabatten

e. Schreiben der Santag an den.

555. Nachfolgend wird das Schreiben deı Aussagen von [...] Bringhen im Zusammen das Jahr 2005 hin gewürdigt.

556. [...] Bringhen wandte sich mit Schi SGVSB betreffend der Bruttopreissenkung mentierte er, dass bei der vorgesehenen I Mitglieder aus Sicht des Endverbrauchers a angesehen würden. Aus Sicht des Installat Verkaufspreisen eine theoretische Margen\ che Vorteil werde in der Praxis jedoch dad heutigen Zeitpunkt über den Angeboten de

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:ndkunden vergleichen die Bruttopreise der Sani- Ausland. Wenn die Endkunden die Bruttopreise h gegen einen Bezug bei den Sanitargrosshand- ] Sabag sei dies der Grund für die gleichzeitige f das Jahr 2012 gewesen. Dies bedeutet, dass Wettbewerb um den Endkunden mit dem Ausland

sr 2011 und die Aussage von [...] Sabag stimmen auch die Bruttopreise der Sanitargrosshandler in reisen ware Sabag in den Augen der Endkunden abag wurden diesfalls die Endkunden sich dage- e zu beziehen. Dies zeigt, dass im Wettbewerb | Endkunden die Bruttopreise bedeutend sind.

chreiben von Sabag im Oktober 2011 äussern, preise und Rabatte einen Rabatt für die Endkungleichzeitige Senkung von Bruttopreisen und Raauf die Endkundenpreise auswirken würde. Der auf die Preise der Endkunden auswirken, bestälen Bruttopreis vergleichen. Gleichzeitig bedeutet :itigen Senkung der Rabatte und Bruttopreise am mstand wird im Schreiben von Sabag an die Ini einer Senkung der Bruttopreise um 30 % anstelen gewesen wäre. Installateure berücksichtigen nn sie im Wiederverkauf verdienen, bei der Entderen Worten besteht ein Wettbewerb zwischen e mit den Rabatten an sich.

g der Bruttopreise im Sanitär-Grosshandel“ vom bag beweisen somit:

zug von Sanitärapparaten bei einem bestimmten ihren Entscheid auf die Bruttopreise.

zeitigen Senkung der Bruttopreise und Nettopreizug von Sanitärapparaten bei einem bestimmten

SGVSB vom 15. Juli 2004

‘Santag an den SGVSB vom 15. Juli 2004 sowie hang mit der Bruttopreis- und Rabattsenkung auf

reiben vom 15. Juli 2004 an den Vorstand des auf das Jahr 2005. In diesem Schreiben argu- 3ruttopreissenkung die Bruttopreise der SGVSB- Is höher als die Bruttopreise von Sanitas Troesch eurs ergebe sich für diesen bei gleichbleibenden 'erbesserung in gleicher Höhe. Dieser vermeintliurch relativiert, dass Sanitas Troesch schon zum r SGVSB Mitglieder läge. Somit sei Sanitas Tro- esch aus Sicht des Installateurs trotzdem g davon überzeugen, seine Apparate-Auswak lateur helfe, eine höhere Marge zu erzieler verbraucher die Team-Grossisten aufgrund im Markt erkenne. Dies erleichtere es dem wahl bei Sanitas Troesch zu motivieren.’

557. Zu diesem Schreiben gab [...] Bringt ne Offerte macht und wir ebenfalls, dann m Bauherr) vergleichbar sein. Wenn nicht, fall Bruttopreise haben und auch bei den Install

558. [...] Bringhen argumentierte, dass di rer Bruttopreise verglichen. Dies entspricht | zu hohen Bruttopreisen bei den Bauherren stellung (Rz 551), dass die Sanitärgrosshä Endkunden mit den Bruttopreisen befinden.

559. Weiter brachte [...] Bringhen gegeni stallateure aufgrund der höheren Bruttoprei preis der Grosshändler, eine theoretische h tet, der Installateur kann bei höheren Brutte batt erhalten. Damit könnte der Installateu [...] Bringhen sieht in den höheren Rabatte Dies wird in der Aussage von [...] Bringhen den Installateur rausfallen würde. Da Sanitz batte als die SGVSB Mitglieder gewähre is ein Installateur trotz höherer Bruttopreise v von Sanitas Troesch erhalten würde. Durch der Installateur bei Sanitas Troesch eine h Installateur. Damit stimmt das Schreiben ve lung überein (Rz 553), dass sich die Sanitä Wettbewerb um die Installateure befinden.

560. Zusammengefasst beweisen das Sc 2004 sowie Aussagen von [...] Bringhen:

- Sanitärgrosshändler wollen sich mit ti kunden besser positionieren.

- Sanitärgrosshändler wollen mit hohe Wettbewerb um Sanitärinstallateure b f. Aussagen zur Bedeutung von

Generalunternehmer un

561. Nachfolgend wird geprüft, ob auch A den Bruttopreisen bei der Wahl der Grosst Aussagen von

- [...] Sanidusch vom 7. November 2017

- [...] SGVSB vom 28. September 2012

519 Act. 373.39, 2.

520 Act. 297, Zeile 267 ff.

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ünstiger. Der Installateur könne so seine Kunden | bei Sanitas Troesch zu tätigen, was dem Instal- 1. Dies würde dadurch verschärft, dass der Endderen Katalogpreise als generell teurere Anbieter Installateur den Bauherren für die Apparateaus-

Ven zu Protokoll: „Wenn Sanitas Troesch dann eiüssen wir für den Kunden (Sanitärinstallateur und en wir bei den Bauherren raus, wenn wir zu hohe ateuren, weil wir zu wenig Rabatt gewähren.“???

e Endkunden die Sanitärgrosshändler anhand ih- Jer Aussage von [...] Bringhen, dass Bringhen bei raus falle. Dies bestätigt die obenstehende Festndler sich untereinander im Wettbewerb um den

iber dem Vorstand des SGVSB vor, dass die Inse der SGVSB Grosshandler bei gleichem Nettolargenverbesserung erzielen könne. Dies bedeupreisen eines Grosshändlers einen höheren Rar im Wiederverkauf eine höhere Marge erzielen. n ein Vorteil im Wettbewerb um die Installateure. bestätigt, dass Bringhen bei zu wenig Rabatt an is Troesch dazumal jedoch allgemein höhere Rat dieser Vorteil nur ein vermeintlicher Vorteil, da on SGVSB Grosshändlern einen höheren Rabatt 1 den höheren Rabatt bei Sanitas Troesch würde öhere Marge erzielen, was attraktiver ist für den )n [...] Bringhen mit der obenstehenden Feststelrgrosshandler mit den Rabatten an sich in einem

shreiben der Santag an den SGVSB vom 15. Juli

fen Bruttopreisen in einem Wettbewerb um Endn Bruttopreisen und hohen Rabatten in einem esser positionieren.

Bruttopreisen bei Architekten, id Installateuren

rchitekten, Generalunternehmer und Installateure rändler Beachtung schenken. Hierzu werden die

und 19. Januar 2015, und 19. Januar 2015,

  • [...] CRH vom 22. November 2011 unc

  • [...] Kappeler vom 7. November 2013 |

  • [...] Bringhen vom 1. Januar 2012, 5. I

jeweils aufgeführt und in Bezug auf die Roll im Wettbewerb kurz gewürdigt. Anschliesse

562. [...] Sanidusch sagte in der Einvern: ferten [, welche Bruttopreise enthalten,] ein der Kunde dem Sanitärinstallateur sag[e], Kunden waren wir in einem solchen Fall dé ten.“®2! An der Anhörung vom 19. Januar 2 gen. Er gab an, dass er bemerkte, „dass di deren. Dies wurde mir von den Installateu Wobei er den letzten Satz weiter präzisierte rer bei mir. Der Architekt schaut den Brutk: den Endkunden. “2?

563. [...] Sanidusch sagt somit im Wesent

- Bei zu hohen Bruttopreisunterschiec nicht beim Grosshändler mit zu hohen

- Bei zu hohen Bruttopreisen kommt eir

- Installateure „plagten“ Sanidusch aufe handel.

- Architekten vergleichen Bruttopreise.

564. [...] SGVSB sagte in der Parteieinv händler „fliegen“ eventuell bei hohen Brutto An der Anhörung vom 19. Januar 2015 wie« händler können Sie nicht irgendeinen Brut ihren Kunden und Installateuren akzeptiert teresse der Installateure an einem hohen grossen Rabattdruck ausgesetzt sind bei ihi terial verdienen. Auf der anderen Seite ist e Sie gar nicht mehr bis zur Offertstellung.“°?®

565. [...] SGVSB sagte somit im Wesentli topreisen aus einer Submission raus bzw. k

566. [...] CRH sagte in der Parteieinver' Preisbestandteilen folgendes aus: „Die GU dann effektiv verrechnen. Deshalb müssen der Konkurrenz sein, damit wir nicht von | anderen Partner, die schauen darauf, wiev meter, die spielen. Die einzelnen Niederlas:

521 Act. 566, Zeile 145 ff.

522 Act. 1169, Zeile 55 ff.

53 Act. 1169, Zeile 61 f.

524 Act. 283, Zeile 155 f.

525 Act. 1172, 5.

526 Act. 46, Zeilen 104 ff. und 113 ff.

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16. November 2013, und 19. Januar 2015 und November 2013 und 26. Januar 2015

e der Bruttopreise bei der Wahl der Grosshändler nd wird das Gesamtbild der Aussagen erstellt.

ahme vom 7. November 2013 aus, „wenn die Ofan 20 % Unterschiede aufweisen, [sei] ja klar, wo wo er einkaufen soll. [...] Bei Vergleichen vom ınn draussen, bevor wir mit ihm gesprochen hat- 1015 bekräftigte [...] von Sanidusch diese Aussaer Teampur-Katalog immer teurer war als die anren so mitgeteilt. Diese haben mich ,,geplagt. 2 . „Die Bruttopreise waren für die Installateure teupreis an und vergleicht diese. Dies gilt auch für

lichen aus:

len weisen die Endkunden den Installateur an, | Bruttopreisen zu beziehen.

1 Sanitärgrosshändler gar nicht zum Angebot.

jrund der höchsten Bruttopreise im Sanitärgrossernahme vom 28. September 2012 aus, Grosspreisen aus einem Submissionsverfahren raus.5*4 Jerholte [...] SGVSB diese Aussagen. „Als Grossfopreis auf den Markt werfen, er muss auch von und verstanden werden. Es gibt ein gewisses In- Bruttopreis, weil wenn sie dann nicht einem so ren Kunden, können sie auch noch etwas am Main zu hoher Bruttopreis gefährlich, dann kommen

chen aus, Grosshändler fallen bei zu hohen Brutommen gar nicht erst zur Offertstellung.

nahme vom 22. November 2011 bezüglich den ' sehen nur die Bruttopreise, nicht aber, was wir | die Bruttopreise möglichst nahe bei denjenigen vornherein rausfallen.“ „Die Installateure, unsere iel sie zahlen. ®?° „Aber es sind die beiden Parasungsleiter beobachten den Markt genau, was die anderen für Rabatte geben. Dort spielt der preisen wollen wir nicht von vornherein rau che Preise.“5?7

567. In der Parteieinvernahme vom 6. Nc ne Basis am Markt und das ist der Bruttopr tion. Diese Preise sind in den Ausstellunge Nach diesen Bruttopreisen orientieren sich mer, Sanitärplaner. Das ist schlussendlich mit den Mitbewerbern vergleichen. Es gibt « lateure. Die ist eine ganz andere. Der Instal möglichst hohen Rabatt erhalten, gestützt & mit den höchsten Rabatten. In diesem Spar türlich das Ziel, nicht schon im Vorfeld ma alle Kundengruppen wollen mitentscheiden Argument in den Preisverhandlungen mit de die Installateure, wir müssen aber auch bis wahl treffen aber auch die weiteren Kunde uns im Kampf bei den Rabatten für die I Wenn der Architekt uns aber bereits frühei stallateur.“ Weiter führte er auf die Frage, Vorauswahl eine wichtige Rolle spielte, au: rungen. Aber das Geschäft machen wir sp: liefert wird und wie viel Rabatt es gibt, eni ist, ist unklar. Fragt man den Aussendienst, dann ist es der Bruttopreis. Beide Elemente

568. [...] CRH sagt damit im Wesentlicher

- Bauherren, Architekten, Generalunteı topreise der Sanitärgrosshändler.

- Bei zu hohen Bruttopreisen fallen Sa bewerb bei Submissionen, sie komme

569. In der Parteieinvernahme vom 7. N: Endkonsument den Preis letzten Endes bi Preis den Bruttopreis meine, antwortete e schauen die Endkunden.“S?9 Zum Findungs »llm Katalog] sind Bruttorichtpreise drin, ur sie unterjährig angepasst.“ °3° Auf Nachfrac ein Beispiel: ,Armaturenlinien werden aus « Kunden: zu teuer. Dann weiss ich, ich muss verkaufe ich keine Armaturen mehr. Das h Preise für die Armaturen berechnet habe. D In Bezug auf den Kalkulationsfaktor zu Arn diese das vorherige Beispiel mit den Armatı

57 Act. 46, Zeile 118 ff. 528 Act. 564, Zeile 153 ff. 529 Act. 565, Zeile 85 ff.

530 Act. 565, Zeile 91 ff. 51 Act. 565, Zeile 96 ff. 532 Act. 565, Zeile 174 ff.

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Wettbewerb so, über die Rabatte. Bei den Bruttosfallen, deshalb machen wir dort möglichst ähnlivember 2013 sagte [...] CRH aus: „Wir haben eieis. Das gibt dem Markt eine allgemeine Informan angeschrieben und auch in den Katalogen drin. ı z.B. Bauherren, Architekten, Generalunternehdie Basis, mit welcher diese Berufsgruppen uns auch eine zweite Sichtweise: diejenige der Installateur denkt nur an Rabatte. Er will von uns einen uf hohe Bruttopreise. Es liefert der Grosshandler ınungsverhältnis bewegen wir uns. Wir haben naktferne Preise anzubieten und weg zu sein; und “ Auf die Frage, ob der Bruttopreis ein wichtiges >n Kunden sei, führte er weiter aus: „Kunden sind zum Installateur kommen. Eine gewisse Voraus- 'ngruppen. Mit Vorauswahl ist gemeint, dass wir ıstallateure befinden mit unseren Konkurrenten. ‘nicht berücksichtigt, gelangen wir nicht zum Inob der Bruttopreis bei der eben beschriebenen s: „Ja, es geht schlussendlich um Submissionieiter mit dem Installateur. Was schlussendlich gescheidet der Installateur. Aber welcher wichtiger ist es der Rabatt. Fragt man den Key-Accounter müssen stimmen.“??®

1 aus:

nehmer und Sanitarplaner vergleichen die Brutnitargrosshandler von vornherein aus dem Wettn gar nicht zum Angebot.

ovember 2013 sagte [...] Kappeler aus, dass der sstimme. Gefragt, ob er hierbei mit dem Begriff r: „Ja. Der Bruttopreis ist entscheidend, darauf prozess der Bruttopreise führte [...] Kappeler aus id wenn die am Markt nicht haltbar sind, werden je, wie die Preise abgeändert werden, brachte er Jem Auftrag rausgestrichen. Der Grund laut dem die Preise für die Armaturen ändern, andernfalls eisst, ich ändere die Faktoren, mit denen ich die ieses Prinzip ist auf alle Produkte übertragbar. ©?" vaturen von Similor und KWC sagte er aus, dass ıren betrafen: [...].°9?

570. Anlässlich der Anhörung vom 19. Ja Aussage vom 7. November 2013, dass der tete: „Ich glaube nicht, dass ich gesagt hat ist für den Bauherrn, was er bezahlen mus: sammenhang gestellt. Wenn man in einer € topreise. In der zweiten Phase geht es um | Weiter wurde [...] Kappeler gefragt, ob nu abweiche oder auch die anderen. Er sagte, wisse, antwortete er ,Der Architekt sagt mir dass ich daher den Zuschlag nicht erhalte. |

571. [...] Kappeler sagte in der Einvernah ist entscheidend, darauf schauen die Endku liert und sie wurde verlesen. [...] Kappeler s handschriftliches Signieren auf jeder Seite | ler aussagte und dies damals auch so n schauen die Endkunden.“ Sein Einwand a glaube, er habe dies nicht gesagt, steht vor anderem aufgrund von Absprachen über Br ler Grund, die Bedeutung von Bruttopreis weshalb seine Aussage hätte falsch protok er habe dies nie gesagt nicht.

572. [...] Kappeler sagte somit im Wesent

- Der Bruttopreis ist entscheidend für d Bruttopreise verglichen.

- Produkte mit zu hohen Bruttopreisen \

- Architekten sagen Kappeler, dass Ka den Zuschlag nicht erhalte.

573. Das Sekretariat legte [...] Bringhen it Vergleich der Bruttopreise vor. Aus diesem wa 10 % höhere Bruttopreise als Sanitas T höhere Bruttopreise. Daraufhin sagte [...] Bi im Januar 2012 schlecht reagiert hätte. Brir zustampfen und ihre Preise zu senken, da Differenz zu den anderen Konkurrenzpreis ob die Differenz in den Bruttopreisen durch könnte meinte er. Dies wäre auf Installateui den aber auch bei Architekten, Promotorer nicht möglich gewesen, nur mit einer grösse

574. [...] Bringhen bestätigte die hier aufe vember 2013 an der Anhörung vor der Wet dem ergänzte er, dass es nicht nur die Arc hohe Bruttopreise nicht akzeptiert hätten. E ner, Generalunternehmen und Sanitärinstal

53 Act. 1171, Zeile 28 ff. 534 Act. 561, Zeile 301 ff. 55 Act. 561, Zeile 301 ff.

56 Act. 1182, Zeile 92 ff.

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inuar 2015 wurde [...] Kappeler gefragt, ob er die Bruttopreis entscheidend ist, bestätigt. Er antwor- e, dass der Bruttopreis entscheidend ist. Wichtig 5. Die Frage wurde damals in einem anderen Zursten Phase schaut, vergleicht man nur die Brutden Nettopreis, der individuell verhandelt wird.“5** r er mit den Bruttopreisen bei Ausschreibungen auch die anderen. Auf Rückfrage, woher er dies ‚ dass ich eine zu hohe Summe gehabt habe und Jaher weiss ich das.“

me vom 7. November 2013 aus, „Der Bruttopreis inden“. Die Aussage wurde sinngemäss Protokolsah das Protokoll durch und bestätigte dies durch des Protokolls. Damit steht fest, dass [...] Kappeieinte „Der Bruttopreis ist entscheidend, darauf in der Anhörung vom 19. Januar 2015, dass er dem Hintergrund einer drohenden Sanktion unter uttopreise. Zu diesem Zeitpunkt hatte [...] Kappeen herunterzuspielen. Er führte kein Grund an, Jlliert sein sollen. Damit überzeugt sein Einwand,

lichen aus:

en Endkunden und in einer ersten Phase werden

verden aus einem Auftrag gestrichen.

ppeler zu hohe Bruttopreise hatte und deswegen

1 der Einvernahme vom 5. November 2013 einen ist ersichtlich, dass Bringhen im Januar 2012 etroesch aufwies und im Februar 2012 rund 5.4 % inghen aus, dass der Markt auf die Preissituation ighen sei gezwungen gewesen, die Kataloge eindie Kunden (Architekten, Promotoren) die grosse an nicht hätten zahlen wollen. 5%* Auf Rückfrage, 1 eine höhere Rabattierung ausgeglichen werden stufe gegangen. Die Kataloge von Bringhen wür- 1, Generalunternehmen aufliegen. Somit wäre es ren Rabattierung zu reagieren. 5°5

Jeführten Aussagen der Einvernahme vom 5. Notbewerbskommission am 26. Januar 2015.5°° Zu- 'hitekten und Promotoren gewesen seien, die zu r sagte aus, dass jeweils Architekten, Sanitärplaateure bei Bringhen angerufen und mitgeteilt hät- ten, dass sie die hohen Bruttopreise von Br den.

575. [...] Bringhen wurde im Zusammenh von Bringhen auf den 1. Januar 2012 gefra ringeren Senkung gehabt hätte. Er antworte und die anderen sind der Meinung, dass wil

576. [...] Bringhen sagen demnach im We

- Architekten, Sanitärplaner, Generalui die Bruttopreise der Grosshändler.

- Zu hohe Bruttopreise von Sanitärgro ternehmen, Sanitärplaner und Sanitär

- Zu hohe Bruttopreise können Archi nicht durch Rabatte ausgeglichen wei mittels höheren Rabatten ausgegliche

577. Gesamthaft geht somit aus den Aus neralunternehmer und Sanitärplaner die Brı gleichen. Dies zeigt, Bruttopreise der Sanit nell im Baugewerbe tätige Bauherrenver tärgrosshändler zu hohe Bruttopreise, wer trag gestrichen, erhalt er keinen Auftrag oc Lage, ein Angebot zu erstellen. Diese Rea gen, dass die Sanitargrosshandler mit den | deren Vertreter (Generalunternehmer, Archi

578. Auch seitens Installateure werden z abgelehnt. Nach Aussage von [...] Bringhen dass Bringhen viel höhere Bruttopreise als durch die Aussage von [...] Sanidusch erk Bruttopreisen anweisen, Sanitarapparate b hen. Insgesamt stimmen jedoch die vorliec here Bruttopreise mit höheren Rabatten vor.

579. Somit ist bewiesen:

- Sanitärgrosshändler stehen mit Brutt ren Vertreter (Generalunternehmer, A

- Aufgrund des Interesses der Endkunc auch bei einem Teil der Installateure €

g- Aussagen zur Bedeutung von

580. [...] Sanitas Troesch sagte in der Ei Preisberechnung für ein Produkt ist nicht m biet ist die Rabattschlacht mit den Install Wichtig ist der Nettopreis, also was auf di schieht. Dort spielt sich das Leben ab. Die E im Ausland sei es viel billiger als in der S

577 Act. 299, Zeile 92 ff. 538 Act. 56, Zeile 55 ff.

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inghen per 1. Januar 2012 nicht akzeptieren würang mit der geringeren Senkung der Bruttopreise gt, ob die Installateure ein Interesse an einer gete: „Ein Teil hat lieber so viel wie möglich Rabatt ‘uns dem Markt anpassen müssten.“®?”

sentlichen aus:

iternehmen und Sanitärinstallateure vergleichen

sshändlern werden von Architekten, Generaluninstallateure nicht akzeptiert.

tekten, Generalunternehmen und Sanitärplaner ‘den. Bei Installateuren könnten zu hohe Rabatte n werden.

ssagen hervor, dass Bauherren, Architekten, Geittopreise der einzelnen Sanitärgrosshändler verargrosshandler sind für Bauherren und professioreter eine wichtige Information. Hat ein Sanijen die entsprechenden Produkte aus dem Aufler kommt bei Submissionen erst gar nicht in die ktionen von Nachfragern Sanitärer Apparate zei- Bruttopreisen im Wettbewerb um Endkunden und tekten und Sanitärplaner) stehen.

u hohe Bruttopreise bei den Sanitärgrosshändler hat ein Teil der Installateure ein Interesse daran, die weiteren Sanitärgrosshändler hat. Dies kann lärt werden, dass die Endkunden bei zu hohen ei einem anderen Sanitärgrosshändler zu beziejenden Aussagen überein, dass Installateure höziehen.

preisen im Wettbewerb um Endkunden und derchitekten und Sanitärplaner).

len und deren Vertreter stellen hohe Bruttopreise in Wettbewerbsnachteil dar.

Rabatten

nvernahme vom 23. November 2011 aus: „Die ein Gebiet, dies interessiert mich nicht. Mein Geateuren, die Rabattgewahrung auf dieser Seite. er Rabattseite gegenüber den Installateuren ge- 3ruttopreise sind nicht relevant.“?°® „ Die Aussage, chweiz, stammt daher, dass die Kunden unsere

Bruttopreise mit den im Ausland angeschri uns deshalb dazu gezwungen, unsere Bru 15. Oktober 2012 sagte er aus: „Wir gin WEKO-Thema sei. Herr [...] und Herr [...] h lange der Wettbewerb mit den Rabatten « Teamkatalog behalten. Das war mir auch e waren die Rabattprozente relevant. (Auf A preise war für mich nicht relevant für die erf für mich eine virtuelle Welt der Preisvorstei tigkeit nie ein Thema. Ich habe mich auf He gesprochen aber die praktische Umsetzun [...] und seinem Team.“*4°

581. [...] Sanitas Troesch sagt also aus, d preise interessiert und dass die Höhe der E rung von Sanitas Troesch. Er habe sich da steht [...] Sanitas Troesch ein, dass er kein zu haben braucht. Seine Äusserung dass | der Wettbewerb mit den Rabatten stattfinde Untersuchung, die Bedeutung der Bruttopre Rabatten darzustellen. Dies erklärt seine w se [...] nicht relevant“ seien, aber Sanitas Endkunden von Bruttopreisen gezwungen Sanitas Troesch also angibt, 1. keinen Übe| ne Aussagen widersprüchlich sind und 3. e seine Aussage zur Irrelevanz von Bruttopre ten.

582. [...] Sabag sagte in der Einvernahme folgendes aus: „Selbst wenn der Bruttopre aus meiner Sicht keine Rolle, da der Net ist.“541 „Die Nettopreise am Markt werden \ daher eigentlich irrelevant, mit welchen E Bruttopreis ist nicht relevant. Er wurde nur einzige Möglichkeit, um sicherzustellen, da tiert, war die Senkung der Bruttopreise.“°** se, wie hoch die Bruttopreise sind, ist ihner Ausland Äpfel mit Birnen, nämlich Brutto- ı mit dem Ausland, sagt er bis zu einer Diffe 10-20 % verlangt er dann eine Reduktion ı es dann im Ausland.“ „Und beim Bruttop nicht abgeschreckt wird und der Markt spi höchsten Bruttopreise. Konsequenz: Richne auf den Markt. Und die Installateure vergi dann der Wettbewerb.“ „Und da die Inste

539 Act. 55, Zeile 80 ff.

540 Act. 309, Zeile 34 ff. 541 Act. 55, Zeile 120 f. 542 Act. 55, Zeile 133 ff.

543 Act. 55, Zeile 148 ff. 54 Act. 55, Zeile 174 f. 545 Act. 55, Zeile 188 f. 546 Act. 55, Zeile 198 ff.

547 Act. 287, Zeile 47 ff.

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ebenen Nettopreisen vergleichen. [...] Wir sahen topreise zu senken.“°?° In der Einvernahme vom gen damals davon aus, dass Bruttopreise kein aben gesagt, dass es kein WEKO-Thema sei, sostattfindet. Deswegen hat der SGVSB auch den gal, was die Bruttopreise gewesen sind. Für mich nmerkung beim Verlesen: Die Höhe der Bruttoolgreiche Führung von Sanitas Troesch.) Das war lung. Das war für mich in meinen 23 Jahren Tärrn [...] verlassen. Wir haben uns strategisch abg der Bruttopreissenkung war Sache von Herrn

ass er sich nicht für die Berechnung der Bruttoruttopreise für ihn nicht relevant war für die Fühbei auf [...] Sanitas Troesch verlassen. Damit geen Überblick über die Preisbestandteile hat oder der Bruttopreis „kein WEKO-Thema sei, solange at“, zeigt sein Interesse in einer kartellrechtlichen ise herunterzuspielen und einen Wettbewerb mit idersprüchlichen Aussagen, dass die „Bruttoprei- Troesch sich auch aufgrund der Vergleiche von sah, die Bruttopreise zu senken. Weil damit [...] blick über die Preisbestandteile zu haben, 2. seir ein Interesse an einer Falschdarstellung hat, ist isen nicht glaubhaft und ist nicht weiter zu beachn vom 22. November 2011 und 2. Oktober 2012 is, ein Richtpreis, gleich sein sollte, spielt dieser topreis, also der Preis am Markt, entscheidend ‚on den Installateuren sehr gut verglichen. Es ist ruttopreisen überhaupt gearbeitet wird.“ „Der jetzt relevant aufgrund der Importpreise.“° „Die ss der Konsument von einer Preissenkung profi- „Die Endkunden vergleichen dann die Nettoprei- ı egal.“ „Es werden oft beim Vergleich mit dem nit Nettopreisen verglichen. [...] Vergleicht er es renz von ca. 10 % noch gar nichts, zwischen ca. ind bei einer noch grösseren Differenz bezieht er reis muss man einfach gucken, dass der Kunde elt ja aufgrund der Rabatte. [...] Richner hat die >r gibt die höchsten Rabatte. Und das gibt Druck eichen dann die verschiedenen Rabatte. Da ist llateure an Bruttopreisen und nicht an Nettoprei- sen interessiert sind, haben wir eine Senku Produkten und Artikeln kann man nicht ma einer bestimmten Preisspanne bleiben.“’*®

583. Diese Aussagen zeigen, dass sich Preisbestandteile äussert. Vor dem Hinterg preisen die Relevanz ab. Äussert er sich z Rabatten, ist der Bruttopreis „nicht relevant lateure sind „an Bruttopreisen und nicht an geäusserten Aussagen von [...] Sabag für s sie im Gesamtkontext des Aussageverhalt gründung verstanden werden. Im Wesentli drei Preisbestandteile eine eigene Bedeutt deutung, als dass sie die Transaktionspreis Endkunden verglichen werden und sich bı und Rabatten auf die Endkundenpreise aus Installateuren verglichen werden.

584. [...] CRH wurde in der Einvernahme SGVSB Vorstandsprotokolls vom 20. Mai 2(

An der Kooperationssitzung vom 14. Mai | der Handelsstufe herausgegebenen Katalc der Handel gar nicht verkaufen will, ein un Kataloge für den Installateur herausgege mehr als hemmender Aspekt beurteilt.

[...] plädiert seit langem für transparente N Kunde Rabatte sehen will und [...] sieht de Verband der Sanitarinstallateure.5*9

585. [...] CRH kommentierte diese Protokc ge. Heutzutage würden die Geschäfte übe sende Frage, weshalb es denn ein Bruttop umgestellt werde, antwortete er, 99 % de macht. Diese würden das Bruttopreissysten einzubehalten. Die Installateure arbeiteten ı te ein Installateur den Ausbau eines Wasch mit der Marge aus dem Wiederverkauf des

586. Nur bei Bruttopreisen, welche höher s batt. Nur dann kann der Installateur aus c kommen erzielen (vgl. auch Rz 540 oder 5 erhält, desto höher ist Spielraum für die Ma Produkte. Je höher die Bruttopreise sind, d Installateuren gewähren. Damit haben die batthöhe. In den Worten von [...] CRH ausg te. Er will von uns einen möglichst hohen R Damit ein Grosshändler hohe Rabatte an

auch hohe Bruttopreise für diesen Rabatt | ressiert an Rabatten an sich. Nach der Aus

548 Act. 287, Zeile 179 ff. 549 Act. 358, 892.

550 Act. 294, Zeilen 6 ff.

551 Act. 564, Zeile 158 f.

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ng ebenfalls angekündigt. [...] Bei vergleichbaren chen was man will, sondern man muss innerhalb

[...] Sabag opportunistisch zur Bedeutung der rund gleicher Bruttopreise, spricht er den Bruttour gleichzeitigen Senkung von Bruttopreisen und . Er wurde nur jetzt relevant [...]“, bzw. die Instal- Nettopreisen interessiert“. Damit sind die pointiert ich genommen nicht glaubhaft. Vielmehr müssen ans und vor dem Hintergrund der jeweiligen Bechen sagt somit [...] Sabag aus, dass jedem der ing zukommt. Nettopreise erlangen dadurch Bese sind. Bruttopreise sind bedeutend, da sie vom 2i der gleichzeitigen Senkung von Bruttopreisen swirken. Rabatte sind bedeutend, da sie von den

vom 4. Oktober 2012 zur folgenden Stelle des )09 befragt:

2009 hat sich einmal mehr gezeigt, dass die von ge mit Bruttopreisangaben, also Preise, zu denen gelöstes Problem darstellt. Faktisch werden diese ben. Im heutigen Marktumfeld wird dies immer

Jettopreise. [...] hingegen ist überzeugt, dass der in Weg über ein vermehrtes Kooperieren mit dem

llstelle damit, dass der Bruttopreis nichts aussar die Nettopreise abgewickelt. Auf die anschliesreis brauche und nicht auf ein Nettopreissystem s Umsatzes werde mit Sanitärinstallateuren ge- 1 bevorzugen, welches ihnen erlaube eine Marge licht zu ihren realen Kosten. Beispielsweise stelltisches nicht in Rechnung. Seine Kosten würden Waschtischs gedeckt.°°°

ind als die Nettopreise, erhält ein Installateur Ralem Wiederverkauf der Sanitärapparate ein Ein- 53). Je höher der Rabatt ist, den ein Installateur rge des Installateurs aus dem Wiederverkauf der esto höhere Rabatte kann ein Grosshändler den Installateure vor allem ein Interesse an der Raedrückt: „Der Installateur denkt nur an die Rabatabatt erhalten, gestützt auf hohe Bruttopreise. “°>' ein Installateur gewähren kann, bedarf es somit vgl. auch Rz 564). Somit sind Installateure intesage von [...] CRH und der im Vorstandsprotokoll des SGVSB vom 20. Mai 2009 festgehalter händler deswegen nicht Nettopreise, sonde

587. Um höhere Rabatte gewähren zu kö mit höheren Bruttopreisen (vgl. auch Rz 55 Bringhen habe auf 2012 die Preise um 15 ‘ mehr Spielraum für Rabatte zu haben.*? | folgt: „2012 sind die Bruttopreise etwas gün die höchsten Bruttopreise. Konsequenz: R Druck auf den Markt. Und die Installateure ist dann der Wettbewerb.“°®? Dies zeigt, das Preisbestandteil Bruttopreis auch nutzen ur reagieren wiederum auf die Rabatthöhe, at Mit aufgrund höherer Bruttopreis möglichen nige Grosshändler die anderen Grosshändl ten unter Druck. Damit zeigt sich, dass die |

588. Zusammenfassend ist bewiesen:

- Es besteht ein Wettbewerb der Sanit batten.

- Sanitärgrosshändler setzen höhere B im Wettbewerb um Installateure zu erl

(iii) Zwischenergebnis

589. Gesamthaft ergibt sich, dass Endkun preise der Sanitargrosshandler reagieren (F grosshandel kaufen Endkunden vermehrt i 542 ff.). Endkunden sind auch mitbestimme den dabei ihren Entscheid auf die Bruttopr: händler können sich daher mit tieferen Bru onieren (Rz 526 ff. und 555 ff.). Der Einflu: von Endkunden zeigt sich sowohl in Bezug sionelle Vertreter wie Architekten, General diesem Verhalten der Endkunden und Gros rem Nachfrageverhalten auf Bruttopreise re gebotsverhalten mit tiefen Bruttopreisen be weist, dass die Bruttopreise der Sanitärgros den und deren professionellen Vertreter ein

590. Insgesamt zeigt sich, dass die Install: bunden mit hohen Rabatten haben (Rz 526 dienen die Installateure mehr am Wiederv preisen und Rabatten (Rz 530 ff. und 546 fi Sanitärgrosshändler den Vorzug, welche e ff., 546 ff. und 580 ff.). Aus diesem Grund Angebotsverhalten bewusst mit höheren Brı geben zu können (Rz 526 ff., 555 ff. und 58 dass die Installateure mit ihrem Nachfrag Grosshändler in ihrem Angebotsverhalten s ten installateurfreundlich positionieren. Da

552 Act. 297, Zeile 310 f.

553 Act. 287, Zeile 47 ff.

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en Aussage von [...] Sabag, bieten Sanitärgrossrn Rabatte auf der Basis von Bruttopreisen an.

nnen, positionieren sich die Sanitärgrosshändler 9). So sagte [...] Bringhen für das Jahr 2012 aus, 4 gesenkt. Bringhen wollte etwas teurer sein, um ..] Sabag beschrieb die Situation von 2012 wie stiger. Wir sind etwa im Mittelfeld und Richner hat ichner gibt die höchsten Rabatte. Und das gibt vergleichen dann die verschiedenen Rabatte. Da s die Sanitärgrosshändler in ihrer Preispolitik den n höhere Rabatte zu gewähren. Die Installateure ich wenn gleichzeitig die Bruttopreise höher sind. höheren Rabatten an die Installateure setzen eier im Wettbewerb um die Installateure mit Rabatnstallateure auf die Rabatte an sich achten.

ärgrosshändler um die Installateure mit den Raruttopreise um mit höheren Rabatten ein Vorteil angen.

den in ihrem Nachfrageverhalten auf die BruttozZ 526 ff.): Bei höheren Bruttopreisen im Sanitarn alternativen Absatzkanälen ein (Rz 530 ff. und nd bei der Auswahl des Grosshändlers und grünsise der Grosshandler (Rz 546 ff.). Sanitärgrossttopreisen bewusst endkundenfreundlicher positiss von Bruttopreisen auf das Nachfrageverhalten auf private Bauherren als auch auf deren profesunternehmer und Sanitärplaner (Rz 561 ff.). Mit shändler ist bewiesen, dass die Endkunden in ihagieren und die Grosshändler sich in ihrem Anwusst endkundenfreundlich ausrichten. Dies beshändler an sich im Wettbewerb um die Endkunbedeutender Preisbestandteil sind.

ateure ein Interesse an hohen Bruttopreisen verff.). Mit höheren Bruttopreisen und Rabatten vererkauf der Sanitärapparate als mit tiefen Brutto- .). Die Installateure geben in ihrer Nachfrage den in höheres Rabattniveau bieten können (Rz 530 | positionieren sich Sanitargrosshandler in ihrem ıttopreisen um den Installateuren höhere Rabatte 0 ff.). Dieses Verhalten der Installateure beweist, everhalten auf Rabatte reagieren und dass die ich bewusst mit hohen Bruttopreisen und Rabatmit ist bewiesen, dass die Rabatte an sich im

Wettbewerb um die Installateure ein bedeu Angebotsverhalten der Sanitärgrosshändler ren Rabattgewährung ebenso bedeutend i Rabatte selbst.

B.4.7.4 Stellungnahmen der Parteien

a. Parteigutachten CRH

591. Das ökonomische Gutachten der CF CRH) aussert sich zu verschiedenen Sact theoretische und eine empirische Abhandlı preis, Rabatt und Nettopreis der Sanitargrc Abhandlung versuchen die Parteigutachter und Rabatten in die Marktstruktur einzuorc achten den Zusammenhang zwischen Brı theoretischen und empirisch gestützten Arg Teilen dargestellt und gewürdigt.

592. Da das Parteigutachten ökonomisch« sche Gutachten der schweizerischen Wettt genügen. Bei der Würdigung werden die Ri linien halten fest, dass ein Gutachten alle e che die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens

i. Theoretischer Teil

593. Die theoretische Abhandlung des Part le steht unter dem Titel Bruttopreissystem.°*

i. Preisfindung im Sanitargrosshandel ii. Horizontaler Wettbewerb zwischen \ iii. | Horizontaler Wettbewerb zwischen C iv. Vertikaler Wettbewerb v. Vorteile eines Bruttopreissystems.

Die Wettbewerbsbehörden folgen bei ihrer | handlung diesem im Folgenden diesem Au ein Fazit.

594. Die hier verwendeten Begriffe wurder nachfolgend als bekannt vorausgesetzt.

mische Gutachten.

555 Act. 1162, 9 ff.

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tender Preisbestandteil sind. Zudem beweist das , dass die Bruttopreise als Grundlage einer höhen Wettbewerb um die Installateure sind, wie die

2H-Gesellschaften (nachfolgend Parteigutachten werhaltsteilen. Das Parteigutachten enthält eine ıng zur Bedeutung der Preisbestandteile Bruttossshändler im Wettbewerb. Mit der theoretischen die Bedeutung von Bruttopreisen, Nettopreisen Inen. Im empirischen Teil handelt das Parteigut- ıttopreisen, Nettopreisen und Rabatten ab. Die umente werden anschliessend in zwei getrennten

ar Natur ist, hat es den Richtlinien für ökonomi- ‚ewerbsbehörden vom 12. September 2013°% zu chtlinien entsprechend herbeigezogen. Die Richtrforderlichen Informationen enthalten muss, wel- ‚ gewährleisten.

teigutachtens zur Bedeutung der Preisbestandtei- 5 Sie gliedert sich in fünf Punkte:

fertriebskanalen

srosshändlern

Jarstellung und Würdigung der theoretischen Abfbau. Im Anschluss an die fünf Punkte ziehen sie

in Titel B.4.5.1 (Rz 330 ff.) definiert und werden

;ekanntmachungen / Erläuterungen > Richtlinien für ökono-

Abbildung 7: Preise mit Bezug zum Sanitärgrossh

Hersteller Grosshandel

Bruttop IT

KalkulationsfaktorS4

Preisliste4

Rabatt"

Ma Einstandspreis®H |

Ad i. Preisfindung im Sanitärgrosshandel

595. Das Parteigutachten führt zum Them mente an:

a) Grosshändler verkauften die Produkte ni che einen Nettopreis dafür bezahlten. Der I glich eines individuell verhandelten Rabat Produkte weder zum Bruttopreis noch zum individueller Verhandlung einen kundenspe händler. Die Endkunden bezahlten also te sondern „Endverkaufspreise“. °°®

b) Der „Endverkaufspreis“ im dreistufigen preis der einzelnen Grosshändler gegenüb Installation ab.°°7

c) Der Nettopreis der Sanitärgrosshändler e handlers zuzüglich einem Aufschlag zur De

d) Der Bruttopreis der Sanitärgrosshändler Gleichermassen sei der Bruttopreis nicht er sich aus den individuell verhandelten Rabat

e) Dies decke sich mit der Marktbefragung ı stallateure bei der Wahl des Hauptlieferan heisse Nettopreise) als mit Abstand wichtig

556 Act. 1162, 10. 557 Act. 1162, 11. 558 Act. 1162, 11.

559 Act. 1162, 11.

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andel

| Installateur I Endkunde

reis®H

Rabatt! Rabatt"

Endkundenpreis

Marge! Nettopreis"

ge"

a Preisfindung im Sanitärgrosshandel fünf Argucht an Endkunden, sondern an Installateure, wel- \ettopreis ergebe sich aus dem Bruttopreis abzüts. Installateure verkauften den Endkunden die Nettopreis der Grosshändler. Sie gewährten nach zifischen Rabatt auf den Bruttopreis der Grosstsächlich nicht Bruttopreise an die Installateure

Vertriebskanal hänge in erster Linie vom Nettoer den Installateuren sowie von den Kosten der

rgebe sich aus dem Einstandspreis eines Grosskung der Betriebskosten.°°®

sei nicht bestimmend für den „Endverkaufspreis“. ıtscheidend für die Bildung des Nettopreises, der ten ergebe.°®°

des GFS (vgl. Rz 460 f.), gemäss welchen die Inten „günstige Einkaufskonditionen/Rabatte“ (dies stes Kriterium angegeben hätten. Der Bruttopreis werde von den Installateuren weder als Ha als Grund überhaupt erwahnt.°®

596. Die Argumentation des Parteigutach Vorbringen a) anerkennt das Parteigutachte Nettopreis der Sanitärgrosshändler auf deı abgezogen wird. Mit anderen Worten ist de und der Nettopreise der Sanitärgrosshänd Vorbringen d) dem Bruttopreis als Grundl mender Einfluss auf die Endkundenpreise aus noch ist dies ersichtlich.

597. Gemäss dem dritten Punkt c) soll sic standspreis der Grosshändler zuzüglich e dass eine solche Nettokalkulation im Markt Der Markt für Sanitärgrosshandel bedient anerkennt, der Methode der Bruttokalkulat Nettopreis aus den Bruttopreisen abzüglich

598. Nichtsdestotrotz behaupten die Parte preis sei nicht für die Bildung des Nettopreis den individuell verhandelten Rabatten. Der nicht einzig und abstrakt aus Rabatten err preis als Grundlage.

599. Im fünften Vorbringen bezieht sich da Wahl des Hauptlieferanten aus Installateurs Marktbefragungen des GFS zusammenfass befragten Sanitärinstallateuren „günstige | Wahl eines Sanitärgrosshändlers als Liefe GFS war die Antwort „günstige Einkaufspre preise noch Bruttopreise wurden in der Bef kaufspreise/Rabatte“ als Antwort vorgab, ' Trennschärfe, um zwischen den Preisbestai terscheiden. Folglich kann auch das Gutac dieser drei Preisbestandteile gemeint sei. D Bruttopreise spielten für die Wahl des Gros:

Ad ii. horizontaler Wettbewerb zwischen de!

600. Zum horizontalen Wettbewerb zwisct ten CRH zwei Hauptargumente auf:

a) Die Sanitärgrosshändler verwendeten eir rechneten sich die Nettopreise dadurch, dé abgezogen würden. In alternativen Vertrie gensatz dazu vermehrt auch Nettopreissyst den die Sanitärprodukte direkt mit Nettopr bewusst seien, dass der effektive Endverk bekannten Nettopreis basiere, würden von entsprechend die Vertriebskanäle mit Netto dreistufigen Fachhandel unter Druck.°%

560 Act. 1162, 11.

561 Vgl. z.B. Act. 445, Seiten 114 und 293.

562 Act. 1162, Fn 8, Seite 9, und Seiten 11 f.

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uptgrund für die Wahl eines Grosshändlers noch

tens ist nicht nachvollziehbar. Mit ihrem ersten Nn, dass sowohl der Endkundenpreis als auch der n Bruttopreis basieren, von welchem ein Rabatt r Bruttopreis die Grundlage der Endkundenpreise ler. Wieso die Parteigutachter mit ihrem vierten age der Berechnung kein zumindest mitbestim- bzw. Nettopreise zuerkennen, führen sie weder

h der Nettopreis der Grosshändler aus dem Einines Aufschlags ergeben. Dem steht entgegen, für Sanitärgrosshandel gar nicht verwendet wird. sich, wie das Parteigutachten in Punkt a) selbst ion. Bei der Bruttokalkulation errechnet sich der der Rabatte.

igutachter im vierten Vorbringen d), der Bruttoses entscheidend. Der Nettopreis ergebe sich aus n ist entgegenzuhalten, dass sich ein Nettopreis echnen lässt. Vielmehr braucht es einen Bruttois Parteigutachten auf „Tabelle 2: Gründe für die icht“ (Rz 460 ff.), welches die Resultate mehrerer t. Gemäss dieser Tabelle wurde von den meisten Finkaufspreise/Rabatte“ als Hauptgrund für die ranten bezeichnet. In der Befragung durch das ise/Rabatte“ bereits vorgegeben.°®' Weder Nettoragung erwähnt. Da die Befragung „günstige Einverfügte die Befragung des GFS nicht über die ndteilen Bruttopreis, Nettopreis und Rabatt zu unhten nicht daraus ableiten, dass damit nur einer as sinngemässe Argument des Parteigutachtens, shandlers keine Rolle, stösst somit ins Leere.

ı Vertriebskanälen

en den Vertriebskanälen führt das Parteigutach-

1 Bruttopreissystem. Gemäss diesem System beiss von den referenzierten Bruttopreisen Rabatte pskanalen von Sanitärprodukten würden im Geeme angewandt. In einem Nettopreissystem würeisen angeschrieben. Endkunden, die sich nicht aufspreis auf dem tieferen, nur dem Installateur hohen Bruttopreisen abgeschreckt. Dies stärke preissystem wie z.B. Onlineshops und setze den b) Es sei zu beachten, dass die Endkunder z.B. Generalunternehmer oder institutionell der Regel durch professionelle Akteure wi sei die Funktionsweise des Bruttopreissyst eigenständige Bedeutung. Zusammenfass« vorliegenden Marktstruktur eine Signalwirkı Endkunden beeinfluss[e], welche bezüglich formiert s[feien] und die Rabatte auf den Br ohne Rabattierung akzeptierten“. Seien b hoch, werde der dreistufige Fachhandel aut tracht gezogen.°®

601. Vorab steht somit fest, das Parteigut von Bruttopreisen eine Entscheidung über c auf den Grosshandel ausüben. Das Parteic den ein, welche nicht informiert sind und Streitig ist demnach einzig noch Punkt b).

602. Für die Behauptung b), dass bei profe den der Bruttopreis keine eigenständige B: Belege eingereicht. Sie liefern auch keine « Bruttopreisen bei professionellen Marktteil steht im Widerspruch zu den glaubhaften CRH [...] Kappeler und von [...] Bringhen

dass Bauherren, Architekten, Generalunte einzelnen Sanitärgrosshändler vergleichen. se, werden die entsprechenden Produkte a hält den Auftrag nicht oder der Grosshänd Lage, ein Angebot zu erstellen.

603. In Anbetracht der glaubhaften Partei nicht, dass Bruttopreise nur für die Endkunc der Preisbildung im Sanitärgrosshandel nicl topreisen nicht antizipier[tJen oder Bruttopre erstellt, dass professionelle Bauherren un tärgrosshändler vergleichen und die Grosst len.

Ad iii. horizontaler Wettbewerb zwischen Sa

604. Zum horizontalen Wettbewerb zwisch gutachter drei Hauptargumente vor:

a) Weiche ein Sanitärgrosshändler von anc preisen (und Rabatte) wähle, berge dies die unangemessen hoch wahrnehmen würden. sicher sind, die Differenz über die Rabattier

b) Wiche ein Sanitärgrosshändler von and preise (und Rabatte) setzt, sinke seine Attr: re die tiefere Rabattierung nicht an die End

563 Act. 1162, 11 f. 564 Act. 1162, 12 f.

565 Act. 1162, 12 f.

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ı grösstenteils professionelle Marktteilnehmer wie > Bauherren seien. Private Endkunden würden in e Architekten, Bauplaner etc. beraten. Letzteren ems bekannt. Für sie habe der Bruttopreis keine snd ergebe sich, „dass dem Bruttopreis bei der ing zukomm][e], welche die Kanalwahl derjenigen der Preisbildung im Sanitärgrosshandel nicht inuttopreisen nicht antizipier[tlen oder Bruttopreise eispielsweise die Bruttopreise im Vergleich zu grund des hohen Bruttopreises nicht mehr in Beachten anerkennt a), dass Endkunden aufgrund lie Wahl des Vertriebskanals treffen und so Druck yutachten schränkt diese Gruppe b) auf Endkunsolche die Bruttopreise ohne Rabatte bezahlen.

»ssionellen bzw. professionell beratenen Endkunedeutung habe, haben die Parteigutachter keine lirekte Begründung dafür. Die Behauptung, dass nehmer keine eigenständige Bedeutung hätten, Aussagen von [...] Sanidusch, [...] SGVSB, [...] (Rz 561 ff. ff.). Aus ihren Aussagen geht hervor, rnehmer und Sanitärplaner die Bruttopreise der Hat ein Sanitärgrosshändler zu hohe Bruttopreius dem Auftrag gestrichen, der Grosshändler erer kommt bei Submissionen erst gar nicht in die

aussagen überzeugt die unbelegte Behauptung Jen eine Signalwirkung hätten, “welche bezüglich it informiert s[eien] und die Rabatte auf den Brutise ohne Rabattierung akzeptierten“. Vielmehr ist d Bauherrenvertreter die Bruttopreise der Sani- \ändler basierend auf den Bruttopreisen auswahnitärgrosshändler

en den Sanitärgrosshändlern bringen die Parteileren Grosshändlern ab, indem er höhere Brutto- Gefahr, dass die Endkunden die Bruttopreise als

Dies gelte zumindest dann, „wenn sie sich nicht ung des Installateurs zurückzuerhalten“.56*

eren Grosshändlern ab, indem er tiefere Bruttoaktivitat fur die Installateure, wenn die Installateuunden weitergeben könnten.

c) Die Signalwirkung der Bruttopreise habe tärgrosshändlern zur Folge, dass die Markt Sanitärgrosshändlers reagieren müssten. könne nur ein sehr starker Marktteilnehme preis- und Rabattanpassung an, passten | Rationalität ihre Bruttopreise mit an. Die P: gen Abrede über die Bruttopreissenkung k ständige Bedeutung zu.“°6

605. Mit dem ersten Argument anerkenne grund von Bruttopreisen eine Entscheidun dem zweiten Argument anerkennen die P Rabatten gestützt auf hohen Bruttopreisen mit tiefen Bruttopreisen und dadurch tiefer Preisbestandteile Bruttopreis und Rabatte Grosshändler mit den Bruttopreisen auf d händlers reagieren „müssen“. Die Vorbring tärgrosshändlern stehen damit im Widerspr tens, wonach Bruttopreise unbedeutend sei

606. Gemäss dem zweiten Argument b) s nes einzelnen Sanitärgrosshändlers seine den Endkunden weitergeben könne. Mit die von aus, dass die Endkundenpreise nicht ı dern auch auf den Bruttopreisen der Gros: achter ihrer früher aufgestellten These, da: und den Installationskosten basieren.

607. Im dritten Argument c) anerkennen di topreisen und Rabatten im Wettbewerb ste „Abrede“ über die gleichzeitige Änderung v zukommen solle. Die unbegründete Behaur käme keine eigenständige Bedeutung zu | sich bei funktionierendem Wettbewerb ein ( fen Bruttopreisen und ein anderer mit install ren können soll. Bei dieser Ausgangslage : Unmut von Endkunden bei installateurfret Kundengewinnen aufgrund freundlich gesir halten der Sanitärgrosshändler ist ersichtl bzw. Hochpreispolitik im Markt für Sanité Wunderli im Jahr 1998 bewusst mit Install: ren Grosshändlern positioniert (Rz 526 ff).

Ad iv. vertikaler Wettbewerb

608. Zwischen den Sanitärgrosshändlern u gelagerten Installateuren, welche in Konta Parteigutachten „vertikaler Wettbewerb“. Zı argumente vor:

a) Aufgrund gleichgelagerter Interessen vc Bruttopreises bestehe Druck auf die Brut „(Werk-) Preise“. Ergänzend sei angemerk Grundlage für die Verhandlungen der Einst

566 Act. 1162, 12 f.

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im horizontalen Wettbewerb zwischen den Saniteilnehmer auf die Preisführerschaft des grössten Eine grundsätzliche Änderung der Bruttopreise r auslösen. Kündige der Marktführer eine Brutto- Jie anderen Grosshändler aufgrund individueller arteigutachter folgern daraus „Selbst einer allfälliäme in einem solchen Marktumfeld keine eigen-

*n die Parteigutachter a), dass Endkunden aufg über die Wahl des Grosshändlers treffen. Mit arteigutachter b), dass Grosshändler mit hohen für Installateure attraktiver sind, als Grosshändler 1 Rabatten. Im dritten Argument c) scheinen die im Wettbewerb derart bedeutend zu sein, dass ie Preisführerschaft des grössten Sanitärgrossen zum horizontalen Wettbewerb zwischen Saniuch zur übrigen Argumentation des Parteigutachen.

chmälert die Bruttopreis- und Rabattsenkung ei- Attraktivität, wenn er die Rabattierung nicht an ser Einschränkung gehen die Parteigutachter da- ıur auf den Nettopreisen der Grosshändler, sonshändler beruhen. Damit widersprechen die Gutss Endkundenpreise primär auf den Nettopreisen

> Parteigutachter, dass Sanitärgrosshändler Brutthen. Sie begründen jedoch nicht, weshalb einer on Bruttopreisen und Rabatten keine Bedeutung tung, einer „Abrede über die Bruttopreissenkung“ jberzeugt nicht. Es ist nicht ersichtlich, weshalb Srosshandler nicht mit endkundenorientierten tieateurfreundlichen hohen Bruttopreisen positioniesteht die Gefahr von Kundenverlusten durch den Indlichen hohen Bruttopreisen der Chance von nter Installateure gegenüber. Aus dem Marktverich, dass eine parallele Anwendung einer Tiefirgrosshandel möglich ist. So hat sich Sanicoateur-orientierten Bruttopreisen gegenüber andeind den vorgelagerten Herstellern bzw. den nachkt zu den Endkunden stünden, besteht gemäss ı diesem bringt das Parteigutachten zwei Hauptnn Herstellern und Installateuren hinsichtlich des topreise „gegen oben“. Hersteller erhöhten ihre t, dass die Parteigutachter den „Werkpreis“ als fandspreise der Grosshändler definieren. Höhere

„Werkpreise“ implizierten höhere Herstelle! Bruttopreisempfehlungen“ somit auch höhe händler ihre Bruttopreise an die „Herstelle resse der Hersteller an „höheren Preisen“ satz im Vergleich zu anderen Herstellern r Parteigutachter zum Werkpreis die folgend „zusammen mit den Hersteller-Bruttopreise Einstandspreise der Grosshändler“. Die Heı Hersteller-Bruttopreisempfehlungen einen v nitärmarkt.“ 567

b) Seitens der Installateure sei ein möglich: da so der Verhandlungsspielraum gegenük der Rabatt des Sanitärgrosshandlers an di welche der Sanitärinstallateur erzielen kön stallateure deshalb jedes Jahr höhere For stetig höheren Bruttopreisen kompensieren bleibenden Nettopreisen für die Installateur stallationsleistungen besser verstecken kön

609. Mit ihrem ersten Argument anerkenne „Werkpreis“ die Einstandspreise der Gross beeinflussen. Der „Werkpreis“ ist nach den Da die Bruttopreise der Grosshändler Grun Sanitärgrosshändler sowie für die Endkunc zum „Werkpreis“ ebenfalls sämtliche Preis fluss von „Werkpreisen“ der Hersteller auf d für die Bruttopreise und Nettopreisen der G nicht aus. Das erste Argument des Parteig! ge des Parteigutachtens, Bruttopreise seier händler.

610. In ihrem zweiten Argument anerkenr höheren Bruttopreisen der Sanitärgrosshi Marge erzielen können. Eine höhere Marg wenn höhere Bruttopreise der Sanitärgros Damit anerkennen die Parteigutachter, das: preisen führen kann. Dies steht im Wider: Bruttopreise nicht für Endkundenpreise bes

Adv. Vorteile eines Bruttopreissystems

611. Zu den Vorteilen eines Bruttopreissys auf:

a) Der Bruttopreis zeige den Endkunden ut in preislicher Hinsicht relativ zueinander stü entscheide somit bei der Produktwahl un: Funktion der Bruttopreise könne ihre Wirk: preise aller Grosshändler einheitlich seien zeige den Installateuren, welcher Grosshän betreffende Grosshändler im Vergleich mi

567 Act. 1162, 9, 13, 21 und 28.

568 Act. 1162, 13 f.

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listenpreise und damit auch höhere „Herstellerre Bruttopreise der Grosshändler, da die Grossr-Bruttopreisempfehlungen“ anlehnten. Das Intesei offensichtlich, sofern dadurch der eigene Abicht zu stark leide. An anderer Stelle führen die en Zusammenhänge an: Die Hersteller erhöhten mpfehlungen auch die Werkpreise und damit die 'steller hätten durch die eigenen „Werkpreise und vesentlichen Einfluss auf sämtliche Preise im Sast grosser Rabatt auf den Bruttopreis interessant, yer dem Endkunden am grössten sei. Je grösser en Installateur sei, desto grösser sei die Marge, ne. In den Rabattverhandlungen würden die Inderungen stellen, was die Grosshändler nur mit könnten. Diese Entwicklung sei auch bei gleich- e attraktiv, da sie so den Preis ihrer eigenen Innten. 568

nN die Parteigutachter, dass a) Hersteller mit dem händler bzw. „sämtliche Preise im Sanitärmarkt“ Parteigutachtern Grundlage der Einstandspreise. dlage und Ausgangspunkt für die Nettopreise der Jenpreise sind, müssten die Bruttopreise analog e im Sanitärmarkt beeinflussen. Wieso der Einie Einstandspreise der Grosshändler nicht analog rosshändler gelten soll, führt das Parteigutachten Jtachtens steht somit im Widerspruch zur Aussa- | nicht bestimmend für die Nettopreise der Grossen die Parteigutachter, dass b) Installateure mit indler gegenüber den Endkunden eine höhere > für die Installateure kann nur realisiert werden, shändler zu höheren Endkundenpreisen führen. ; ein höherer Bruttopreis zu höheren Endkundenspruch zur Aussage des Parteigutachtens, dass immend seien (Rz 595).

tems führt das Parteigutachten drei Hauptthesen

id Installateuren, wie die Produkte der Hersteller nden und reflektiere ihre Qualität. Der Bruttopreis d nehme eine Referenzpreisfunktion ein. Diese ıng dann am besten entfalten, wenn die Brutto- . Ein Vergleich des Rabatts auf den Bruttopreis dler aus ihrer Sicht am teuersten sei und wie der t alternativen Absatzkanälen stehe. Der Rabatt bzw. der Nettopreis bestimme somit einer: Sanitärgrosshandel als Vertriebskanal gewé

b) Für die Endkunden minimiere ein Brutto Preistransparenz zwischen den einzelnen | müssten nicht Nettopreise von verschieden dukten in Erfahrung gebracht werden. Für preissystem eine substantielle Vereinfachur te Rabatthöhe zu hinterlegen sei. Der Vorte lateure darin, dass sie sich bei Preisverh: handlung eines Rabatts beschränken könn dem ausgehandelten Rabatt direkt ableser gesamt sei ein Bruttopreissystem am vortei se gelten würden, welche sich so weit als m ten. Ohne identische Bruttopreise seien die

612. Bezüglich dem ersten Argument a) schreiben dem Bruttopreis einzig die Rolle Vertriebskanal bzw. Grosshändler. Sie bele den Argumentation gehen die Parteigutac tärgrosshändler die Wahl des Absatzkanal 605) beeinflusst. Dass Bruttopreise sowohl des Grosshändlers bedeutend sind, ergibt | Damit stützt sich die Argumentation des P Folglich sind daraus gezogene Schlussfolge

613. Im zweiten Argument b) sehen die F Grosshändlern den Vorteil tiefer Vergleichs der Parteigutachter nur dadurch, dass bei lichkeit mehr besteht. Kein Grosshändler v sen dazustehen oder Einkaufsvorteile mit ti Worten gehen die Parteigutachter davon a wäre.

Fazit

614. Die theoretische Analyse des Parteic auf unbelegten Behauptungen und tatsacl theoretischen Einwände keine Zweifel an c Beweisen (Rz 521 f. und Rz 589 f.) erwecke

ii. Empirischer Teil

615. Das Parteigutachten CRH führt mehr Analysen im Kapitel 3.4 Bruttopreise und I empirische Analyse von Bruttopreisen und der Sachverhaltsfrage betreffend die Bedet lysen werden sie unter der Berücksichtigun schweizerischen Wettbewerbsbehörden vor

616. In diesen Richtlinien haben die Wettb anforderungen an ökonomische Gutachter Gutachten ist, dass dieses alle erforderlic!

mische Gutachten.

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seits die Wahl des Vertriebskanals und, falls der init würde, die Wahl des Grosshändlers.

preissystem die Vergleichskosten, indem relative Terstellern und Produkten geschaffen werde. Es en Vertriebskanälen und von tausenden von Prodie Grosshändler ergebe sich mit einem Brutto- 1g, indem für jeden Installateur nur die verhandelil eines Bruttopreissystems bestehe für die Instalindlungen mit jedem Grosshändler auf die Ausen. Bei identischen Bruttopreisen liesse sich aus , welcher Grosshändler am günstigsten sei. Inslhaftesten, wenn sektorweit identische Bruttoprei- \öglich auf Herstellerpreis-Empfehlungen abstütz- Rabatte nicht mehr voll vergleichbar.

ist Folgendes anzumerken: Die Parteigutachter zu, die Produkte auszuwählen, nicht jedoch den :gen diese Darstellung nicht. In der vorangehenhter davon aus, dass der Bruttopreis der Sanis (Rz 601) und die Wahl des Grosshändler (Rz für die Wahl des Absatzkanals als auch die Wahl sich auch aus weiteren Beweismitteln (Rz 589 f.). arteigutachtens auf eine falsche Voraussetzung. rungen fehlerhaft.

arteigutachter bei identischen Bruttopreisen von kosten. Die tiefen Vergleichskosten im Argument identischen Bruttopreisen keine Vergleichsmögersucht attraktiver im Wettbewerb mit Bruttopreieferen Bruttopreisen weiterzugeben. Mit anderen us, dass das Fehlen von Wettbewerb vorteilhaft

jutachtens ist in sich widersprüchlich. Sie beruht nenwidrigen Annahmen. Damit vermögen diese len vorangehenden Schlussfolgerungen aus den N.

ere empirische Analysen durch. Die empirischen Nettopreise des Parteigutachtens CRH sowie die Umsätzen stehen in einem Zusammenhang mit ıtung der Preisbestandteile. Als empirische Anag der Richtlinien für ökonomische Gutachten der n 12. September 2013°° gewürdigt.

ewerbsbehörden die wissenschaftlichen Mindest- 1 festgehalten. Eine allgemeine Anforderung an hen Informationen enthält, welche die Nachvoll-

;ekanntmachungen / Erläuterungen > Richtlinien für ökono- ziehbarkeit des Gutachtens bzw. das Repli sche Analysen wird in den Richtlinien insbe:

a. Eine Analyse sollte mit einer klaren ı ginnen. Die daraus abgeleiteten und liert sein.

b. Die Qualität der herangezogenen Dé vorgelegten Studie. Dem Adressate Überblick über die verwendeten Dater

Cc. Die Ergebnisse einer empirischen An tieren. Dabei ist auch die praktische zu diskutieren.

617. Sind diese wissenschaftlichen Minde rücksichtigt, kommt dem Gutachten in aller gründeten und unbelegten Behauptung zu.

618. Gemäss diesen Anforderungen ist für teigutachtens CRH zunächst die Fragestell gutachtens enthält jedoch keine Fragestellı derungen an ökonomische Gutachten nich! achtens vorgenommen werden kann, vers! tung des Kapitels mögliche implizite Frages

619. Dem einleitenden Absatz des Kapite men, dass das Sekretariat keine Analyse d es zum Schluss gekommen, dass eine Abre flusst habe. Dabei verweist das Parteiguta des Sekretariats vom 20. Mai 2014.57° In die ausgeführt, dass die Koordination der Senk' sowohl eine Festlegung des Bruttopreisni\ umfasse.S”!

620. Sollte in diesen Ausführungen die Fı senkung eine gleichzeitige Senkung der Re weisführung in Rz 427 ff. verwiesen werde absoluten Bruttopreise und Nettopreise not teigutachten auch nicht begründet.

621. Im zweiten Absatz des Kapitels führ! Sekretariat keine eigene detaillierte Analys von Nettopreisen vornehme. Eine solche se beabsichtigten „Bruttopreismassnahmen“ d wiefern sich diese Bruttopreismassnahmen Endverkaufspreisänderungen für Endkunde

622. Das Gutachten erklärt nicht, was ei auch der Fach- und Branchenliteratur frem snahmen jeweils die Bruttopreis- und Rabz und die Frage nach der Umsetzung von die ff. bzw. 1235 ff. verwiesen. Inwiefern eine

570 Act. 640. 571 Act. 1162, 32.

572 Act. 1162, 32.

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zieren der Ergebnisse gewährleistet. Für empirisondere Folgendes festgehalten:

ınd präzisen Formulierung der Fragestellung bezu testenden Hypothesen müssen explizit formuiten ist entscheidend für die Aussagekraft einer n muss mit einer Beschreibung der Daten ein 1 und ihre Aussagekraft ermöglicht werden.

alyse sind im Detail zu erläutern und zu interpre- bzw. ökonomische Relevanz der Schätzresultate

»stanforderungen in einem Gutachten nicht be- Regel keine weitere Aussagekraft als einer unbedie Würdigung der empirischen Analyse des Parung zu identifizieren. Das Kapitel 3.4 des Partei- ıng und genügt diesbezüglich den Mindestanfor- . Damit trotzdem eine Würdigung des Parteigutichen die Wettbewerbsbehörden aus der Einleitellungen des Kapitels zu finden.

Is 3.4 des Parteigutachtens CRH ist zu entneher Nettopreise vorgenommen habe. Trotzdem sei de über die Bruttopreise auch die Rabatte beeinchten CRH auf die Rz 886 und 892 des Antrags sen Randziffern des Antrags des Sekretariats ist ung des Bruttopreisniveaus 2004/2005 bzw. 2012 ‚eaus als auch die Senkung des Rabattniveaus

'agestellung enthalten sein, ob eine Bruttopreis- ıbatte beinhalte, kann auf die diesbezügliche Bean. Inwiefern hierzu eine detaillierte Analyse der wendig wäre, ist nicht ersichtlich und wird im Par-

' das Parteigutachten CRH erneut an, dass das e von absoluten Bruttopreisen und insbesondere i aber notwendig, um zu beurteilen, inwiefern die sr Grosshändler umgesetzt worden seien und inin Nettopreisveränderungen für Installateure und n niedergeschlagen habe.?7?

ne Bruttopreismassnahme ist. Dieser Begriff ist 1. Sollte das Parteigutachten mit Bruttopreismasittsenkung auf das Jahr 2005 bzw. 2012 meinen sen stellen, sei auf die Beweisführung in Rz 1146 » andere Analyse als die vorgenommene ange- bracht wäre und wie diese aussehen sollte nicht ersichtlich.

623. Im Folgenden wird angenommen, da men die von den Grosshändlern getroffen dieser Bruttopreispolitik auf die Nettopreise deren Worten untersuchen die Wettbewer standteil Bruttopreis Einfluss auf die Preisbe

624. Da keine Fragestellung besteht, wird nommenen Analysen ein Rückschluss auf stellung zu ziehen. Hierzu die vorhandenen des Parteigutachtens sowie aus den Ausfür lich der Anhörung vom 19. Januar 2015 her

625. Das Parteigutachten CRH führt Folg menhang zwischen Brutto- und Nettopreis ı topreisniveaus unter den Grosshändlern pı damit die Nettopreise) wesentlich von den die Nettopreisniveaus einzelner Niederlass da für alle diese Niederlassungen die Brut: schen den Grosshändlern abgesprochen w. und es müssten gleichförmige Nettopreise Januar 2015°” stellte der Parteigutachter Über die Bruttopreise steuern die Grosshän eine „Alternative Hypothese — Nettopreise v dern von den Einstandspreisen und den W Hypothesen aufgeführt: „Wenn die Rabatt getrieben wären, müssten sich bei paralle gleich entwickeln.“ „Wenn die Rabatte und ben wären, müssten bei gleichen Bruttoprei

626. Angesichts dieser verschiedenen Hyp

627. Erstens sind sowohl der Begriff der einer Wettbewerbsabrede Rechtsfragen. C unzulässig sind, wird in dieser Verfügung in liegende Würdigung des ökonomischen Pe ausschliesslich auf ökonomische Sachverhe

628. Zweitens sind wirtschaftliche Zusam verhaltsermittlung. Wirtschaftliche Sachvert plexität und vielfache Interdependenz aus. terministischer Zusammenhang oder strikte erhebliche Sachverhalt nicht auf die Frage ob Nettopreise einzig von Bruttopreisen gt zwischen Bruttopreisen und Nettopreisen e Nettopreise mitbeeinflussen. Diesfalls liegt Preisbestandteils Bruttopreis vor.

629. Aus den expliziten Hypothesen (Rz € die empirischen Analysen im Wesentlicher

573 Act. 1162, 32 ff.

574 Act. 1168, Beilage 5, Folien 5, 10 und 12.

575 Vgl. dazu vorangehend die Ausführungen zur B

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ist im Parteigutachten nicht dargelegt und auch

ss das Parteigutachten mit Bruttopreismassnah- e Bruttopreispolitik meint und die Auswirkungen bzw. Endkundenpreise untersuchen will. Mit anbsbehörden die Fragestellung, ob der Preisbestandteile Nettopreis bzw. Rabatt hat.

versucht aus der Argumentation bei den vorgeeine möglicherweise implizit vorhandene Frage- Hypothesenformulierungen aus dem Kapitel 3.4. rungen in Bezug auf das Parteigutachten anlässangezogen.

endes aus:?’? „Bestünde ein relevanter Zusamder Sanitär-Grosshändler, müssten auch die Netaktisch identisch sein.“ „Wären die Rabatte (und Bruttopreisen getrieben, so müssten zumindest ungen desselben Grosshändlers einheitlich sein, fopreise gleich sind.“ „Wenn die Nettopreise zwiären, würde damit der Wettbewerb ausgeschaltet zu beobachten sein.“ In der Anhörung vom 19. zunächst eine „Behauptung des Sekretariats — dler die Nettopreise“ dar. Anschliessend führte er verden nicht von den Bruttoreisen getrieben, son- /ettbewerbskräften“ auf. Anschliessend sind zwei 2 und Nettopreise primär von den Bruttopreisen ler Bruttopreisentwicklung auch die Nettopreise Nettopreise primär von den Bruttopreisen getriesen auch die Rabatte einheitlich sein.“

othesen sind zwei Klarstellungen angebracht:

Wettbewerbsabrede als auch die Unzulässigkeit ob Wettbewerbsabreden bestehen und ob diese den Erwägungen ab Rz 2222 behandelt. Die vorrteigutachtachtens CRH hat sich demgegenüber ltsfragen zu beschränken.’

menhänge Gegenstand der vorliegenden Sach- 1alte zeichnen sich regelmässig durch ihre Kom- In der Wirtschaft liegt kaum je ein einfacher de- Monokausalitat vor. Daher kann sich der rechtsbeschränken, ob Nettopreise identisch sind oder strieben werden. Ein relevanter Zusammenhang rgibt sich auch dann, wenn die Bruttopreise die ein wichtiger Anhaltspunkt für die Bedeutung des

25) des Parteigutachtens CRH ergibt sich, dass 1 zwei unterschiedliche Themen behandeln: Erseweisführung in Rz 62 ff.

tens geht das Gutachten der Frage nach, < wickeln. Zweitens untersucht es, ob die Net enthält das Gutachten eine ökonometrische sich die weitere Würdigung des Kapitels 3 Gegenständen:

i. Parallele Entwicklung der Bruttoprei: ii. Gleiche Nettopreise bzw. Rabatte ii. | Okonometrische Analyse. Ad i. Parallele Entwicklung der Brutto- und I

630. Das Parteigutachten CRH führt in de preisentwicklung, der Entwicklung relativer Entwicklung relativer Nettopreise an. Gem Nettopreisentwicklung und der relativen N rungen in den Bruttopreisen keineswegs ben.°”6

631. Diese Analyse der Parteigutachter erf an ein Gutachten (Rz 616) nicht. Im Parteig Kriterien, welche die Schlussfolgerung erl: Bruttopreisen nicht gleichförmig auf die Ne erklärt auch nicht, welche Beobachtung de preise der Sanitärgrosshändler unabhängic weder das Analyseergebnis im Detail nocl Dadurch ist die Argumentation des Parteic achten kommt somit der Beweiswert einer u

632. Nachfolgend wird geprüft, ob die Be und Nettopreise sich unabhängig voneinan Parteigutachtens gestützt wird.

633. Die Abbildung 10 des Parteigutachte Bruttopreisentwicklung von Sanitas Troesct lern zeigt sich jeweils zu Beginn der Jahre Bruttopreise. Im Jahr 2012 ist ein deutlich Die Abbildung 12 des Parteigutachtens ste preisentwicklung von Sanitas Troesch, Sab zu Beginn der Jahre 2008 und 2010 steiger Im Jahr 2012 zeigt sich ein sprunghaftes . optisch zeigen die beiden Abbildungen de wicklung von Brutto- und Nettopreisen. Wie stünde keine gleichförmigen Auswirkunger sichtlich. Das Gutachten gibt auch keine Er tens, Veränderungen in den Bruttopreisen | se ausgewirkt, wird durch ihre eigenen Dars

634. Die Abbildung des Parteigutachtens 2 fälligkeiten, welche auf eine fehlerbehaftet 2010 erhöht sich der in der Abbildung 12 ı Richner (mit BR Bauhandel in der Abbildun die gemessenen Nettopreise von Sanitas ~

576 Act. 1162, 32 ff.

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9b sich Bruttopreise und Nettopreise parallel enttopreise bzw. die Rabatte einheitlich sind. Zudem Analyse. Aufgrund dieser Ausgangslage gliedert .4 des Parteigutachtens CRH entsprechend den

se und Nettopreise,

Vettopreise

r Analyse vier Abbildungen bezüglich der Brutto- Bruttopreise, der Nettopreisentwicklung und der äss den Gutachtern sollen die Abbildungen zur sttopreisentwicklung zeigen, dass sich Verandegleichförmig auf die Nettopreise ausgewirkt haüllt die wissenschaftlichen Mindestanforderungen utachten CRH finden sich keine Anhaltspunkte zu ben würden, dass sich Veränderungen in den ttopreise ausgewirkt haben. Das Parteigutachten 2n Schluss erlaubt, dass sich Brutto- und Netto- | entwickelt haben. Das Parteigutachten erläutert 1 interpretiert es das Analyseergebnis im Detail. utachtens nicht nachvollziehbar. Dem Parteigutnbegründeten Behauptung zu.

hauptung der Parteigutachter, dass Bruttopreise der entwickelt hätten, durch die Abbildungen des

ns stellt nach Angaben der Parteigutachter die 1, CRH und Sabag dar. Bei allen drei Grosshänd- 2008 und 2010 ein sprunghaftes Ansteigen der sichtbares Abfallen der Bruttopreise ersichtlich. it nach Angaben der Parteigutachter die Nettoag, Richner (CRH) und Gétaz (CRH) dar. Jeweils | die Nettopreise der Grosshändler sprunghaft an. Abfallen der Nettopreise der Grosshändler. Rein s Parteigutachtens also eine gleichförmige Entdas Parteigutachten zum Schluss kommt, es be- | von Bruttopreisen auf Nettopreise, ist nicht erklärung dafür. Die Behauptung des Parteigutachatten keineswegs gleichförmig auf die Nettopreitellungen widerlegt.

ur Entwicklung der Nettopreise zeigt zudem Auf- e Datengrundlage zurückzuführen sind. Im Jahr Jes Parteigutachtens gemessene Nettopreis von g bezeichnet) in sichtbar geringerem Umfang als [roesch oder Sabag. Bei Gétaz ist im Jahr 2010 ein vergleichsweise stärkerer Ausschlag de tergrund für den unterschiedlichen Umfang Getaz im Jahr 2010 dürfte der Vollzug des ; Aufgrund des Zusammenschlusses wurden lassungen von Gétaz ab 2010 den Umsätz gleiche Ausmass des Anstiegs der gemess sachliches Marktverhalten zurückzuführen rechnung von Umsätzen innerhalb der CR gutachter zeigt somit nicht die tatsächliche | Parteigutachten von CRH wird diese Ander sprochen noch in erkennbarer Weise berücl Parteigutachtens auf fehlerhaften Datengrut

635. Offen ist noch die Frage, ob die Analy preisen grundsätzlich geeignet ist, Rücksch und Nettopreisen zu ziehen. Hierzu wird v gangen.

636. Die Messung der Bruttopreisentwicklu CRH erfolgte in einem mehrstufigen Verfah nen Bruttopreisindex für Gétaz basierend a band das Parteigutachten CRH mit Daten: Bruttopreisen der Sanitärgrosshändler, un tärgrosshändler zu berechnen. Mit Rabattii und Richner errechnete das Parteigutacht dices eigene Nettopreisindices. Die Raba! das Parteigutachten aus Quartalsangaber sungsstufe von Sanitas Troesch, in welche gutachten berechnete die Rabatte von Sa Nettoumsätzen auf Niederlassungsstufe vo Die Rabatte von Richner und Getaz bere Jahresangaben zu Brutto- und Nettoumsätz

637. In der Messung der Bruttopreis- und achten somit eine jährliche Frequenz in de chen (Sabag), quartalsweisen (Sanitas Tro frequenz der Nettopreise. Damit werden Ja durchschnitten von Nettopreisen verglichen zwischen Daten in unterschiedlichen zeitlic pretationen. Beispielsweise kann ein in Mor nuar bis Dezember sich in Jahresdaten als der Untersuchung einer gleichformigen Ent daher die Rabattentwicklung in Form eines

57 Vgl. RPW 2007/2, 311, CRH/Getaz Romang.

578 In der Eingabe vom 18. Marz 2013 gab CRH di Frage 3). Von 2009 auf 2010 sank der angeget Umsatz von Richner stieg von 2009 auf 2010 u zwischen den beiden Tochtergesellschaften vc rechnung von Umsatzen innerhalb des Konzer Gétaz in der Deutschschweiz ab 2010 als Ums: vom Parteigutachten CRH gemessenen Nettopı che die gleiche Umsatzverschiebung zwischen |

579 Zudem zeigt sich ein im Parteigutachten ebenfa tensatz im Jahr 2012.

580 Act. 1162, 57 f.

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3r gemessenen Nettopreise zu beobachten. Hinder Anpassung der Nettopreise von Richner und Zusammenschlusses von CRH und G&taz°’’ sein. offenbar Umsätze von Deutschschweizer Niederan von Richner zugerechnet.’® Daher ist das unenen Nettopreise im Jahr 2010 nicht auf ein tat- ‚ sondern auf die geänderte administrative Zu- H-Gesellschaften.57”? Die Darstellung der Partei- Nettopreisentwicklung von Richner und Getaz. Im ung in der Grundlage der Messung weder ange- <sichtigt. Dadurch basieren die Rückschlüsse des ıdlagen. Ihnen kann daher nicht gefolgt werden.

se der Entwicklung von Bruttopreisen und Nettolüsse auf einen Zusammenhang zwischen Bruttoveiter auf die Daten- und Messgrundlage eingeng und Nettopreisentwicklung im Parteigutachten ren. Zunächst errechnete das Parteigutachten eiuf Daten von Gétaz. Diesen Bruttopreisindex verius der Berechnung des Sekretariats zu relativen 1 einen Bruttopreisindex für die weiteren Sani- ıformationen zu Sanitas Troesch, Sabag, Gétaz an auf Grundlage der errechneten Bruttopreisintinformationen von Sanitas Troesch errechnete 1 zu Brutto- und Nettoumsätzen auf Niederlassie beim Sekretariat Einsicht erhielt. Das Parteibag auf Grundlage von monatlichen Brutto- und n Sabag bei der Einsichtnahme beim Sekretariat. chnete das Parteigutachten CRH basierend auf en auf Gesellschaftsstufe.°®°

| Nettopreisentwicklung vermischt das Parteigutr Messung von Bruttopreisen mit einer monatliesch) bzw. jährlichen (Richner und Getaz) Messhresdurchschnitte von Bruttopreisen mit Monats- . Ein solch direkter Vergleich von Veränderungen hen Frequenzen führt grundsätzlich zu Fehlinteriatsdaten sichtbarer 12 prozentiger Abfall von Jaein Rückgang um nur 6 Prozent erscheinen. Bei wicklung zwischen Brutto- und Nettopreisen wäre ; jährlichen Durchschnitts für Sabag und für Sa-

e Umsätze von Richner und Gétaz an (Act. 469, Antwort auf jene Umsatz von Gétaz um rund CHF [...]. Der angegebene m rund CHF [...]. Eine Verschiebung in derartigem Ausmass yn CRH ist nur mit einer Änderung der administrativen Zuns zu erklären, also ob Umsätze von Niederlassungen von atze von Richner in der Deutschschweiz erfasst werden. Die eise von Gétaz und Richner basieren auf Datensätzen, wel- Richner und Gétaz abbilden.

Ils nicht dargestellter Abfall des Umsatzes von Gétaz im Da- nitas Troesch angebracht. Dies hat das P: tiert.

638. Die Rabattmessung für die Herleitun: Brutto- und Nettoumsätzen. Bei Umsatzda sich Änderungen in Bruttopreisen, Nettopre rung in die Umsätze niederschlagen (vgl. dé dass der im März 2006 gemessene Raba beispielsweise 10 % im Jahr 2006 vereinb. Rabatten, 30 % im Jahr 2004 vereinbarter Rabatten zusammensetzt. In der Messung gutachten Bruttopreisdaten, welche jährlich ten mehrerer vergangener Jahre bei Rabat Auswirkung von Veränderungen von Bruttc diese Datenkonstruktion nicht geeignet. O Zusammensetzung von Bruttopreisen und Abbildungen des Parteigutachtens kein ve Parteigutachten CRH hat diese Datenkons rücksichtigt.

639. Zusammenfassend ist festzustellen, | sammenhang zwischen Änderungen von | wesentliche Punkte der Richtlinien zu ökon lichen Mindestanforderungen an ein 6konor widerspricht seiner eigenen Analysegrundl Veränderungen der Bruttopreise und Veräi ist die Daten- und Messgrundlage der Anal, Brutto- und Nettopreise entwickelten sich u levanter Zusammenhang zwischen diesen tung.

Ad ii. Gleiche Rabatte bzw. Nettopreise

640. In der Untersuchung, ob gleiche Rab Parteigutachten zum einen auf Abbildunge Brutto- und Nettopreisen. Das Parteigutach sen von Sanitas Troesch, Sabag und den bestünden. Im Parteigutachten wird die Hyj sammenhang zwischen Brutto- und Nettog die Nettopreisniveaus unter den Grosshänc identisch sein müssten. Eine ähnliche Hypc len Unterschieden bei den Rabatten auf. W sentlich von den Bruttopreisen getrieben, s zelner Niederlassungen desselben Grosshi gen die Bruttopreise gleich seien. Die Nied terschiedliche Rabatte und Nettopreisnivea topreise dermassen unterschiedlich seien, Relation“ zu Endverkaufspreisen hätten. I werbsparameter. Regionale und im Zeitve Veränderungen in der Wettbewerbsintens Grosshändlern abgesprochen wären, würc müssten gleichförmige Nettopreise zu beob

581 Act. 1162, 32 ff.

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arteigutachten CRH unterlassen und nicht diskug der Nettopreise im Parteigutachten basiert auf fen im Sanitärgrosshandel ist zu beachten, dass sisen und Rabatten mit einer zeitlichen Verzöge- ızu ausführlich hinten Rz 1165 ff.). Dies bedeutet, tt sich aus einem gewichteten Durchschnitt von arten Rabatten, 50 % im Jahr 2005 vereinbarten | Rabatten und 10 % im Jahr 2003 vereinbarten der Nettopreisentwicklung vermischt das Parteifestgestellt werden, mit gleitenden Durchschnitten. Für eine Untersuchung einer gleichförmigen preisen auf Veränderungen von Nettopreisen ist hne Berücksichtigung dieser zeitlich ungleichen Nettopreisen in den Abbildungen, kann aus den rtrauenswürdiger Schluss gezogen werden. Das truktion weder diskutiert noch in der Analyse bedass das Parteigutachten in Bezug auf den Zu- 3ruttopreisen und Änderungen von Nettopreisen omischen Gutachten und damit die wissenschaftnisches Gutachten nicht beachtet. Das Gutachten age, aus welcher ein Zusammenhang zwischen iderungen der Nettopreise ersichtlich ist. Ferner ise nicht vertrauenswürdig. Das Analyseergebnis, nabhängig voneinander und es bestünde kein re- Preisen, ist daher eine unbegründete Behaupatte bzw. Nettopreise bestünden, stützt sich das 2n zur Entwicklung von absoluten und relativen ten CRH stellt fest, dass zwischen den Nettoprei- CRH-Gesellschaften beträchtliche Unterschiede )othese aufgestellt, dass wenn ein relevanter Zujreisen der Sanitärgrosshändler bestünde, auch lern (gleich wie bei den Bruttopreisen) praktisch these führt das Parteigutachten CRH zu regionaären die Rabatte (und damit die Nettopreise) we- o müssten zumindest die Nettopreisniveaus einindlers einheitlich sein, da für alle Niederlassunsrlassungen der Grosshändler wiesen höchst unus auf. Dass die Nettopreise trotz ähnlicher Brutbeweise, dass Bruttopreise keine „wesentliche Rabatte seien dagegen der dominante Wettberlauf unterschiedliche Nettopreise deuteten auf ität hin. Wenn die Nettopreise zwischen den le damit der Wettbewerb ausgeschaltet und es achten sein. °°!

641. Das Parteigutachten geht der Frage ı lassungen desselben Grosshändlers einhei preise gleich sind, will das Parteigutachten der einzig bestimmende Preisbestandteil is! lern behaftet. Denn die Feststellung, das: Preisbestandteil ist, bedeutet nicht, dass de hat. Es bedeutet lediglich, dass nebst den I den Nettopreis haben. Ein Zusammenhar nicht nur dann, wenn der Bruttopreis alle dann, wenn wie vorliegend auch der Rab: stösst die Argumentation des Parteigutact menhang zwischen Brutto- und Nettopreis, |

642. Die Erläuterungen des Parteigutachte vollziehbarkeit der Argumentation des Part beschränken sich die Erläuterungen auf d hang dann bestünde, wenn die Nettopreisn Bruttopreisen — praktisch identisch seien. VW achten nicht aus. Ebenso wenig führt es at zu verstehen ist. Unter der Berücksichtigun: henden Messunsicherheit (vgl. oben Rz 63 lyse entscheidender Punkt. Im Übrigen geh verschiedene Gründe vorliegen, welche u 643). Diese werden im Parteigutachten CRI

643. Konfrontiert mit der Frage, weshalb | nitas Troesch in einem kompetitiven Markt | ten liegen könne, verwies der Gutachter a Dies habe das Sekretariat selbst dargestell schiede z.B. aufgrund von Transportkosten die Beratung zu berücksichtigen sei. Aufgr der regional unterschiedlichen Wettbewert einheitliche Nettopreise gäbe.®?

644. Im Parteigutachten CRH werden die Nettopreise als Hinweis auf Veränderungen achten argumentiert, wenn die Nettopreise ren, wäre der Wettbewerb ausgeschaltet u obachten sein.

645. Das Parteigutachten CRH argumentie topreisentwicklung Schlüsse in Bezug auf « nen, (b) dass bei Nettopreisabsprachen gle (c) dass im Zeitverlauf unterschiedliche Ne Wettbewerbsintensität gedeutet werden so Parteigutachtens konsequent an, entsteht e

646. In der Darstellung zu relativen Netto} Zeitperiode von 2004 bis 2009 bzw. 2010 von Gétaz, Richner und Sabag im Vergleicl gen (b). Damit wäre nach der Argumentati folgern, dass die Wettbewerbsintensität n Gétaz, Richner und Sabag innerhalb des S‘ hatten und ab dem Jahr 2008 unterschiedlic

582 Act. 1168, Zeile 60 ff.

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nach, ob die Nettopreisniveaus einzelner Niederlich sind. Da für alle Niederlassungen die Bruttoan dieser Stelle wohl prüfen, ob der Bruttopreis . Dieser Ausgangspunkt der Analyse ist mit Feh- > der Bruttopreis nicht der einzig bestimmende sr Bruttopreis keinen Einfluss auf die Nettopreise 3ruttopreisen auch die Rabatte einen Einfluss auf ig zwischen Bruttopreis und Nettopreis besteht ine den Nettopreis beeinflusst. Er besteht auch att einen Einfluss auf den Nettopreis hat. Damit 1tens CRH, es bestehe kein relevanter Zusamns Leere.

ns CRH zur eigenen Analyse sind fur die Nachsigutachtens nicht ausreichend. Im Wesentlichen ie Behauptung, dass ein relevanter Zusammeniveaus unter Grosshändlern — gleich wie bei den lieso dies von Bedeutung sein soll, führt das Gut- Is, was unter „praktisch identisch“ in der Analyse J der Datenlage und der mit den Daten einherge- 4 ff.) ware dies ein für die Interpretation der Ana- ‘der Parteigutachter CRH selbst davon aus, dass nterschiedliche Nettopreise begründen (vgl. Rz 1 jedoch nicht aufgeführt oder berücksichtigt.

der durchschnittliche relative Nettopreis von Saiber 8 Jahre immer höher als der von Konkurrenuf die regionalen Unterschiede in den Rabatten. . Weiter verwies er darauf, dass Nettopreisunterbestehen würden und dass auch beispielsweise und der räumlichen Dimension des Marktes und sintensität sei nicht zu erwarten, dass es völlig

regionalen und im Zeitverlauf unterschiedlichen in der Wettbewerbsintensität gedeutet. Das Gutzwischen den Grosshändlern abgesprochen wänd es müssten gelichförmige Nettopreise zu bert somit, (a) dass aus dieser Abbildung zur Net- Jas Wettbewerbsverhalten gezogen werden könichförmige Nettopreise zu beobachten wären und sttopreise als Hinweis auf Veränderungen in der len. Wendet man diese Argumentationslinie des in innerer Widerspruch im Parteigutachten:

reisen (a) des Parteigutachtens CRH ist für die festzustellen, dass die dargestellten Nettopreise 1 zur nachfolgenden Periode eng beieinander lieon des Parteigutachtens aus der Darstellung zu ach 2009 bzw. 2010 zugenommen hat (c). Da SVSB bis ins Jahr 2007 die gleichen Bruttopreise she Bruttopreise (vgl. unten ab Rz 2118 Lemma i) ist dies ein Indiz dafür, dass bei gleichen ist, als bei zwischen den Grosshändlern

steht im Widerspruch zur Argumentation d tem bei identische Bruttopreisen am vorteilh

647. Der jeweils nur kurz ausgeführten An: nicht zu folgen. Wie bereits oben festgest Schlüsse aus der Grundlage der Daten bzv sen gezogen werden. Zudem bestehen me schen den Niederlassungen einzelner Gro: hen, dass zwischen den Regionen Kostent Transport in Bergkantonen stärker ins Gew Kosten sind bei vergleichbaren Bruttopreise

648. Weiter ist zu beachten, dass die da durchschnittlichen Werten je Niederlassung hen unterschiedliche Rabatte zwischen den te Durchschnittsrabatt von Unternehmen w sprechend unterschiedlich ist. Dies gilt sel Unternehmen jeweils den gleichen Rabat Richner in der Deutschschweiz, Gétaz in | sind die Durchschnittsrabatte bzw. damit F Fur den Vergleich von Rabatten zwischer dass im Sanitargrosshandel objektindividue ten, dass ein Abnehmer bei einer Uberbaut 50 Badezimmer erhalten wird, als der Erst Bad. Daher ist zu erwarten, dass städtisch einen höheren durchschnittlichen Rabatt a sen kann nicht ohne weiteres ein Schluss werbsintensität in den verschiedenen Reg achten CRH zu diskutieren gewesen.

649. Gesamthaft betrachtet ist die Analyse topreisen des Parteigutachtens somit nicht ı

Ad iii. ökonometrische Analyse

650. Im Kapitel 3.4 führt das Parteigutacht ne direkte ökonometrische Analyse der Au: vorliegend aufgrund von starker Multikollin Variablen Bruttopreis und Einstandspreis e Parteigutachtens wird zu diesem Punkt die topreis sowie zwischen den Differenzen de und dargestellt.5®

651. Multikollinearität beschreibt ein ökon« jeweilige Einfluss von zwei Variablen auf ei der erfasst werden kann. Lediglich der gem ber erfasst werden.°*4 Das Parteigutachten preisen und Einstandspreisen auf die Nett Das Parteigutachten leitet diesen Schluss « standspreisen und Bruttopreisen ab. Das ' chen Standards. Eine hohe Korrelation zv

583 Act. 1162, Seiten 35 und 61. 58% PETER DAVIS/ELIANA GARCES, Quantitative Techn

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Bruttopreisen die Wettbewerbsintensität geringer unterschiedlichen Bruttopreisen. Dieser Schluss es Parteigutachtens, wonach ein Bruttopreissysaftesten wäre (vgl. oben Rz 611).

ılyse und Argumentation des Parteigutachtens ist ellt (Rz 634 ff.), können keine aussagekräftigen v. der im Parteigutachten gemessenen Nettopreishrere Gründe dafür, dass sich die Rabatte zwisshändler unterscheiden. So ist davon auszuge- Interschiede bestehen. Beispielsweise dürfte der icht fallen als im Mittelland. Bei unterschiedlichen n unterschiedliche Rabatte zu erwarten.

rgestellten Rabatte bzw. Nettopreise jeweils auf | bzw. für die gesamte Schweiz basieren. Beste- _ Regionen, führt das dazu, dass der schweizweielche in verschiedenen Regionen tätig sind, entpst dann, wenn in jeder Region alle dort tätigen t aufweisen. Da Sanitas Troesch schweizweit, der Westschweiz und Sabag regional tätig sind, jergeleitete Nettopreise nicht direkt vergleichbar. 1 Regionen ist zudem noch zu berücksichtigen, Ile Rabatte gewährt werden. Dabei ist zu erwaring mit 50 Wohnungen einen höheren Rabatt für aller eines Einfamilienhauses mit einem einzigen e Regionen mit umfangreicheren Überbauungen ufweisen, als ländliche Regionen. Aufgrund desvon den beobachteten Rabatten auf die Wettbeonen gezogen werden. Dies wäre im Parteigut-

> der Unterschiede zwischen Rabatten bzw. Netrachvollziehbar und unbegründet.

en CRH eine ökonometrische Analyse durch. Eiswirkung der Bruttopreise auf die Nettopreise sei earität nicht möglich, da die beiden erklärenden ine starke Korrelation aufwiesen. Im Anhang des Korrelation zwischen Einstands-, Brutto- und Netr logarithmierten Werte dieser Preise berechnet

»metrisches Problem, bei dem im Extremfall der 1e dritte Variable nicht sauber getrennt voneinaneinsame Effekt der beiden Variablen könnte sau- CRH folgert somit, dass der Einfluss von Bruttoopreise nicht getrennt betrachtet werden könne. ainzig aus einer hohen Korrelation zwischen Ein- Vorgehen entspricht jedoch nicht wissenschaftlivischen Einstandspreisen und Bruttopreisen, ist

iques for Competition and Antitrus Analysis, 2010, 85 f.

zwar ein guter Anhaltspunkt für das Besteht relationen stellt jedoch für sich genommen eine Analyse der Daten spricht.°®5

652. Das Parteigutachten CRH macht ke Schätzung hätte vorgenommen werden soll Zumindest kann aus den Ausführungen ge Bruttopreisen als auch von Einstandspreis sollen. Für die Differenzen der logarithmier mierten Einstandspreise ist unter Beizug de Problem ersichtlich.°8° Zur Überprüfung ful Analysen, bei denen Nettopreise mit Brut aus. Diese zeigen ebenfalls keine typischer Argumentation des Parteigutachtens CRH, Auswirkung der Bruttopreise auf die Nettop sei, nicht nachvollziehbar. Hätte das Parteit mit Bruttopreisen und Einstandspreisen erk sen, dass den Bruttopreisen ein stärkerer E standspreisen. Dies stünde im Widerspruch

653. Anstelle einer direkten ökonometrisch stands- Brutto- und Nettopreisen führt das menhangs zwischen Bruttopreisen und der „Sofern der vom Sekretariat behauptete Zu bestünde, müsste c.p. [ceteris paribus]°®° | auf die Bruttomarge (Differenz zwischen E ben.“ Die Analyse zeige, dass Veränderung ausgewirkt hätten. Daraus sei zu schliesse rungen der Einstandspreise resultierten. A von den Einstandspreisen erfolgten, wurde pensiert und hatten sich nicht systematisch handler ausgewirkt. Dem Anhang des Part der Einfluss einer Veranderung der Bruttopr sion untersucht wird. Dabei zeigten die Gute sehr geringen Erklarungsgehalt besitzen wi preise eigne sich nicht, um die Veränderunc

654. Das Parteigutachten CRH führt somit wird bis auf die Korrelation zwischen Bruttc

585 JEFFREY T. WALKER/SEAN MADDAN, Statistics in ( 2013, 418.

586 Herangezogen wurden für die Messung die ent: reiteten Daten. Als Messgrössen wurden der V: zogen. Vgl. zu diesen Messgrössen WALKER/M metric Analysis of Cross Section and Panel Dat:

587 In diesen 6konometrischen Analysen wurden i als abhangige Variable und die Differenzen lorg ter Einstandspreise verwendet. Ubliche Anzeic tensatz führen zu starken Änderungen in den Standardabweichungen und tiefe Signifikanzni Koeffizienten haben „falsche“ Vorzeichen ode WILLIAM H. GREENE, Econometric Analysis, Inter

58 Aufgrund der in Rz 665 ff aufgeführten Datengı tens als Beweismittel nicht geeignet.

589 Gegeben alles andere bleibt gleich. 5% Act. 1162, Seiten 36 und 62.

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sn von Multikollinearitat. Die Betrachtung der Korkein ausreichender Hinweis dar, welcher gegen

ine Angaben darüber, welche ökonometrische en, wenn keine Multikollinearität bestehen würde. schlossen werden, dass der Einfluss sowohl von en auf die Nettopreise hätte untersucht werden ten Bruttopreise und die Differenzen der logarithr üblichen Messgrössen für Multikollinearität kein ırten die Wettbewerbsbehörden ökonometrische topreisen und Einstandspreisen erklärt werden, 1 Anzeichen von Multikollinearität.°®” Somit ist die dass eine direkte 6konometrische Analyse der reise aufgrund von Multikollinearität nicht möglich jutachten diese Analysen, bei denen Nettopreise lärt werden, durchgeführt, wäre ersichtlich geweinfluss auf die Nettopreise zukommt als den Einzum Ergebnis des Gutachtens.5®®

len Analyse des Zusammenhangs zwischen Ein- Parteigutachten CRH eine Analyse des Zusam- Marge durch. Die aufgeführte Hypothese lautet: sammenhang zwischen Brutto- und Nettopreisen der Bruttopreis auch einen signifikanten Einfluss instands- und Nettopreis) der Grosshändler haen in den Bruttopreisen sich nicht auf die Margen n, dass Nettopreisänderungen primär aus Ändeiderungen in den Bruttopreisen, die unabhängig n durch entsprechende Rabattanderungen komauf die Nettopreise bzw. die Margen der Grosssigutachtens CRH ist zu entnehmen, dass hierzu eise auf die prozentuale Marge mit einer Regres- »masse, dass die untersuchten Modelle nur einen urden. Das hiesse, eine Veränderung der Brutto- | der prozentualen Margen zu erklären.°%

die zu testende Hypothese auf. Die Datenqualität preisen und Einstandspreisen nicht besprochen.

riminology and Criminal Justice Analysis and Interpretation,

sprechend dem Quellcode des Parteigutachtens CRH aufberrianzinflationsfaktor (VIF) und der Konditionsindex herange- ADDAN (Fn 585), 419 f., und JEFFREY M. WOLDRIDGE, Econoa, 2010, 93 f.

m Wesentlichen die Differenzen logarithmierter Nettopreise arithmierter Bruttopreise sowie die Differenzen lorgarithmierhen von Multikollinearität sind: i. Kleine Änderungen im Da- Koeffizienten der Schätzung. ii. Koeffizienten weisen hohe veaus aus, obwohl sie gemeinsam signifikant sind. iii. Die 2r sind in einer unplausiblen Grössenordnung. Vgl. dazu national Edition, 2003, 57.

undlage sind die Analysen mit den Daten des Parteigutach-

Die kurze Darstellung der Ergebnisse der A der Aufführung des technischen Analysere masse“ besteht, ohne die Gütemasse zu | gebnisses ist nicht weiter erläutert, als dass rungen von Bruttopreisen auf Veränderunge Begründung geschlossen, dass Änderung Einstandspreise resultierten. Damit erfüllt d Analyse die in den Richtlinien zu 6konomi: (Rz 592) nicht. Die Analyse, wie im Parteig Beweisgrundlage dienen.

655. Nach der Hypothese des Parteigutac topreis auch einen signifikanten Einfluss a steht die Wendung „c.p.“ für ceteris paribu anderen (relevanten) Faktoren gleich bleib: gutachtens jedoch nicht berücksichtigt.

656. Die im Parteigutachten untersuchte F zentualen Änderungen der Bruttopreise at Die Regressionsgleichung enthält keine Ko der der gleichzeitigen Bruttopreis- und Rak 2012 erfassen würden. Damit misst die öko topreisen auf die Margen unter der Bedingı gleich, wie das Parteigutachten behauptet.®

657. Vielmehr wird mit dieser Regressions auch gemessen, ob die Inflation einen Einfl de fand eine starke Erhöhung der Preise d die Einkaufspreise der Sanitargrosshandlet seits ihre Bruttopreise und Nettopreise erh systematischer Einfluss von höheren Brutto die Marge besteht, also eine Steigerung di gen führt. Daher wird ein zu messender Ein mitgemessenen Einfluss der Herstellerinflat gerechnet werden, dass schliesslich der g fluss anzeigen wird, weil die mitgemessene

658. In Bezug auf die Bruttopreis- und Rat Problematik. Aufgrund der gleichzeitigen R die Senkung der Bruttopreise auf die Jahre haben. Für die Periode zwischen 2005 unc Anpassung von Bruttopreisen und Rabatten der Hypothese zu prüfen, ob ein Zusam ausserhalb der Sonderereignisse der Bruttc ken Bruttopreis- und Rabattbewegungen a der restlichen Periode vermischt werden, o

51 Act. 1162, 62.

5%2 Sollen mittels ökonometrischen Analysen kaus Bedingung einzuhalten. Dies bedeutet, dass ne in die Regression einbezogen werden müssen. riablen in der Regressionanalye berücksichtigt, gehalten“ wird. Das Auslassen von notwendige! gung nicht gilt, sondern vielmehr mit dem Koe ausgelassenen Kontrollvariablen (mit)gemesser 56 und WOLDRIDGE (Fn 586), 3 f.

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nalyse ist nicht nachvollziehbar, da diese nur aus sultats und dem unpräzisen Verweis auf „Gütebezeichnen.5?! Die Interpretation des Analyseeraufgeführt wird, dass kein Einfluss von Verände- 'n der Marge bestünde. Daraus wird ohne weitere en der Nettopreise primär aus Änderungen der as Parteigutachten CRH in ihrer ökonometrischen schen Gutachten aufgeführten Mindeststandards utachten CRH dargestellt, kann dadurch nicht als

htens CRH soll geprüft werden, ob c.p. der Brutuf die Bruttomarge der Grosshändler hat. Dabei s und entspricht somit der Bedingung, dass alle en würden. Dies wird in der Analyse des Parteiegressionsgleichung geht dem Einfluss von proif Änderungen in der prozentualen Marge nach. ntrollvariablen, welche den Effekt der Inflation ojattsenkungen durch die Grosshandler 2005 und nometrische Analyse nicht den Einfluss von Bruting ceteris paribus - gegeben alles andere bleibt sgleichung ohne entsprechende Kontrollvariablen uss auf die Marge hat. In der untersuchten Periourch die Hersteller statt. Diese fuhrte dazu, dass “ stiegen, weshalb die Sanitärgrosshändler ihrer- Ohten. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein preisen aufgrund gestiegener Herstellerpreise auf er Einkaufspreise zu höheren prozentualen Marfluss von Bruttopreisen auf die Margen durch den ion auf die Margen überdeckt. Somit muss damit emessene Koeffizient der Bruttopreise kein Ein- Inflation keinen Einfluss auf die Margen hat.

attsenkungen 2005 und 2012 besteht die gleiche abattsenkung durch die Grosshändler dürfte sich 2005 und 2012 kaum auf die Margen ausgewirkt ] 2012 ist keine dementsprechende gleichzeitige bekannt. In diesem Zeitraum wäre entsprechend ienhang zwischen Bruttopreisen und der Marge jpreissenkung bestehen würde. Da aber die staruf die Jahre 2005 bzw. 2012 in der Analyse mit hne dass in der Analyse dies überhaupt berücksale Beziehungen gefunden werden, ist die ceteris paribus »bst der untersuchten Einflussgrösse auch Kontrollvariablen Mit diesen Kontrollvariablen wird der Einfluss der Kontrollvaindem diese in Bezug auf die untersuchte Variable „konstant 1 Kontrollvariablen bedeutet, dass die ceteris paribus Bedinffizienten der untersuchten Variablen auch der Einfluss der 1 wird. Vgl. dazu WALKER/MADDAN (Fn 585), Fussnote 6 Seite sichtigt wird, ist ebenfalls von einer Abschv preisen in der durchgeführten Analyse zu re

659. Diese in einer ökonometrischen Anal teigutachten weder diskutiert noch umgese satz zur anderen ökonometrischen Analyse an, welcher Hinweise darauf gegeben hätte notwendig wären. Ein von den Wettbew durchgeführter Waldtest zeigt jedoch, dass preisen auf die Margen Kontrollvariablen fur

660. Somit ist festzustellen, dass die im

Gutachtern gar nicht überprüft wird. Die fü dingung der Hypothese wird in der Analyse tige ökonometrische Analyse jedoch notwer

661. Die Ausführungen zur Interpretation ¢ achten CRH beschränken sich auf die Klaus le nur einen sehr geringen Erklärungsgeha sollen und aufgrund welcher Werte das Par führt. Aus diesem Grund wird nachfolg überprüft.

662. In den Analyseresultaten im Anhang sowohl bei der Regression mit den Daten Daten von Richner der Koeffizient der Brutt stimmtheitsmass ist nach dem Waldtest bei fikant. Damit wäre aus den im Parteigutacl chen Gütemassen von einem Einfluss einer eine Veränderung der Marge in Prozent aı Widerspruch zur Interpretation des Parteigt es erforderlich, dass das Parteigutachten ( und aufgrund welcher Gütemasse mit wel schen Bruttopreisen und der Marge zu erke

663. Aus der angeblich nicht vorhandene schliesst das Parteigutachten CRH, dass N Einstandspreise resultieren würden. Dieser zulässig, da sie keine Elemente umfasst, \ im Vergleich zu Bruttopreisen erfasst. Eine ten CRH mit der gleichen Analysemethodik untersucht hätte°®, würde das Ergebnis d aufweisen wie die Analyse des Einflusses gehen in der Argumentation wie im Parteigt nicht auf die Margen auswirken würden un

53 Für die Untersuchung des Zusammenhangs zı gutachten aus „Des Weiteren sind auf Grundla« die Nullhypothese, dass alle Jahresdummies e den muss.“ (Act. 1162, 64).

54 Für den Waldtest ergänzten die Wettbewerbs Quellcode 5.5 und Quellcode 5.6, Seite 69 ) mit Getaz ergibt die Statistische Analyse das Resı scheinlichkeit von 0% ergeben sämtliche Kontrc

55 Act. 1162, 62.

5%6 Anstelle der Differenzen der logarithmierten Bi achtens die Differenz der logarithmierten Einsta

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vachung der Messung des Einflusses von Bruttochnen.

yse notwendigen Überlegungen wurden im Partzt. Das Parteigutachten führte auch im Gegen- 5% keinen entsprechenden statistischen Waldtest , ob Kontrollvariablen für zeitliche Veränderungen rbsbehörden in Analogie zum Parteigutachten ‚auch in der Analyse des Einflusses von Brutto- ' Jahreseffekte angebracht wären.5%*

Parteigutachten aufgeführte Hypothese von den r kausale Aussagen wichtige ceteris paribus Benicht umgesetzt. Dies wäre für eine aussagekräfdig.

ler Analyseergebnisse im Anhang des Parteigutsel, dass die Gütemasse zeigten, dass die Modelit hätten. Welche Gütemasse damit gemeint sein teigutachten diese Schlüsse zieht, ist nicht aufgeend das Analyseergebnis des Parteigutachtens

des Parteigutachtens lässt sich erkennen, dass von Gétaz als auch bei der Regression mit den opreisänderung statistisch signifikant ist. Das Bebeiden Gesellschaften ebenfalls statistisch signinten durchgeführten Rechnungen nach den übliprozentualen Veränderung von Bruttopreisen auf ıszugehen. Die Schätzresultate stehen somit im itachtens. Um diesen Widerspruch zu lösen wäre >RH begründet, aufgrund welcher Anhaltspunkte then Schwellenwerten kein Zusammenhang zwinnen sei.

n Auswirkung von Bruttopreisen auf die Margen ettopreisänderungen primär aus Änderungen der "Schluss ist bei der angewandten Analyse nicht nelche die Erklärungsgüte von Einstandspreisen Überprüfung zeigt, dass wenn das Parteigutachden Einfluss von Einstandspreisen auf die Marge er Regression einen ähnlichen Erklarungsgehalt der Bruttopreise. Damit wäre mit analogem Voritachten zu schliessen, dass Einstandspreise sich J somit Nettopreisänderungen primär aus Bruttovischen Brutto- und Nettopreisänderungen führt das Parteije eines Waldtest „time-fixed-effects“ zu berücksichtigen, da inen Koeffizienten von null aufweisen zurückgewiesen werbehörden den Quellcode des Parteigutachtens (Act. 1162, den Befehl „testparm _|J*“. Sowohl bei Richner als auch bei Ilvariablen fur Jahreseffekte gleichzeitig den Wert Null.

uttopreise wird in die Regressionsgleichung des Parteigutndspreise als unabhängige Variable verwendet.

preisänderungen resultierten. Der Grund dé gen der Einstandspreise ebenfalls durch « Diese mit den Einstandspreisen mitgemess gen aus.

664. Wollte das Parteigutachten CRH unte sen, welche unabhängig von den Einstanı hätte das Parteigutachten in der Analyse n einbeziehen müssen. Bei einer derartigen I nes Einflusses von Bruttopreisen, welcher lich. Das im Parteigutachten CRH angefüh sen und Einstandspreisen Multikollinearitä trachtung als unbegründet heraus (vgl. obe bei der der Einfluss von Bruttopreis- und Marge untersucht wird??”, zeigt, dass der c geben die Einstandspreisänderungen hoch gebnis des Parteigutachtens.

665. Das Parteigutachten CRH verwendet Richner und Gétaz. Diese enthalten Uber n Nettoumsatz und Einkaufskosten je Produk mer identifiziert wird. Die Datensätze wur Mengen, Kosten oder Umsätze aufwiesen. gen von über 200 % entfernt, welche vermt zurückzuführen seien. Dem Quellcode ist zi tiven Margen ebenfalls für die Analyse ent aus Umsatz bzw. Kosten geteilt durch die M

666. Die Datengrundlage des Parteigutact gen, aus welchen Preise abgeleitet werden. der Rohdaten synchron erfasst werden. Ans

667. Da im Sanitärgrosshandel die Vereint lagert ist (vgl. dazu ausführlich hinten Rz Preise nicht den gleichen Zeitpunkt erfas mensinternen elektronischen Rechnungser nen Liefervereinbarung zu einem Zeitpunk weise mit Stichtag der Lieferung, also zu ei preise, in die unternehmensinternen Daten wird, ist nicht ersichtlich. Da vorliegend Jz enthalten die errechneten Durchschnittsprei terschiedlichen Jahren. Es ist davon aus: schiedlichen Zeitpunkten gemessen werde Dusch-WC Anlage°” zeigt bei Richner und mehrfach unterschiedliche Bewegungen. D Umsätze zeitlich nicht synchron verlaufen Menge hergeleitete Brutto-, Netto- und Eir wegungen aufweisen, welche nur auf die : sind.©° Damit besteht eine parallele Veranc

5977” Erweiterung der Regressionsgleichung des Par standspreise als unabhängige Variable.

58 Act. 1162, Seiten 47 und 61. 59 SGVSB-Nummer 311 211.

600 Beispielsweise zeigen die Daten des Parteig SGVSB-Nummer 311 211 von 2006 auf 2007 e

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für liegt unter anderem darin, dass die Änderun- Jie Inflation der Herstellerpreise getrieben sind. ene Inflation wirkt sich jedoch nicht auf die Marsrsuchen, ob sich Änderungen in den Bruttopreidspreisen erfolgten, auf die Margen auswirkten, ebst den Bruttopreisen auch die Einstandspreise xegressionsgleichung wäre die Untersuchung eiunabhängig von Einstandspreisen erfolgt, mdgrte Argument, dass bei Einbezug von Bruttopreit vorliegen würde, stellt sich bei genauerer Be- .n Rz 616 ff). Die Überprüfung einer Regression, Einstandspreisänderungen auf Änderungen der jemessene Einfluss von Bruttopreisänderung ge- | ist. Dies steht im Widerspruch zum Analyseerfür ihre 6konometrische Analyse Datensätze von iehrere Jahre Angaben zu Menge, Bruttoumsatz, t, welches Uber eine sechsstellige SGVSB Numden um Datenzeilen bereinigt, welche negative Weiter wurden Datenzeilen mit errechneten Maritlich auf fehlerhaft ausgewiesene Einkaufskosten udem zu entnehmen, dass Datenzeilen mit negafernt wurden. Die verschiedenen Preise wurden lenge hergeleitet.5%

tens CRH beruht somit auf Umsätzen und Men- ‚ Damit wäre zu prüfen gewesen, ob die Angaben :onsten besteht die Gefahr von Messfehlern.

Jjarung der Lieferung zeitlich der Lieferung vorge- 1165 ff.), ist zu vermuten, dass die errechneten sen. Typischerweise werden in einer unternehfassung die Brutto- und Nettopreise einer einzelt erfasst. Die Einstandspreise fliessen typischernem späteren Zeitpunkt als die Brutto- und Nettoein. An welchem Zeitpunkt die Menge gemessen inresdurchschnitte der Preise errechnet werden, se Brutto- und Nettopreisvereinbarungen aus unzugehen, dass die Mengen ebenfalls zu untern. Eine beispielhafte Inspektion der Daten einer bei Gétaz zwischen den Umsätzen und Mengen ies zeigt, dass die Messung der Menge und der . Dies führt dazu, dass die aus Umsätzen und ıstandspreise verschiedentlich gleichförmige Beasynchron gemessenen Mengen zurückzuführen Jerung der gemessenen Preise, welche nicht auf

teigutachtens CRH um die Differenz der logarithmierten Einuachtens für Richner bei der Dusch-WC Analge mit der ine Reduktion der Bruttopreise um 18% und eine Reduktion

Zusammenhänge zwischen den Preisen so parallele Veränderung aufgrund von Messfe als vermeintlicher Zusammenhang wider. | sen kann somit nicht unterschieden werde! Brutto- und Nettopreisen aufgrund von tats sen oder aufgrund von gemeinsamen Mes: welcher in ökonometrischen Analysen zu s lange diese Messfehler nicht mit angemess werden, ist keine Aussage möglich.

668. Die Produktidentifikation erfolgt Uber | der Artikelverwaltung des SGVSB werden | und Ausführungsvarianten unterschieden. L im Parteigutachten CRH Produkte untersch unterschiedliche Preise haben. Ein beispiel ro°02 zeigt, dass in den Daten der Analyse mischt werden.

669. CRH reichte mit Eingaben vom Frühj: sen von Richner und Getaz aus ihren IT-Sy Bruttopreise für die Farbvarianten der Abde des Parteigutachtens errechneten durchsc liegen zwischen den Bruttopreisen der Eir zeigt, dass im Brutto- und Nettopreis versc im Parteigutachten behandelt werden. Das fen, dass nicht nur verschiedene Varianten dukts vermischt werden, sondern gänzlich Eingaben von CRH vom Frühjahr 2012,

Nummer der Abdeckplatte Bolero zusätzlic hinterlegt ist.°°* Damit liegt ein weiterer Me sen zu systematisch verzerrten Ergebnisse bei einer ökonometrischen Analyse mit anc zufiltern. Da das Parteigutachten den Mes seergebnis nichts abgeleitet werden.

670. CRH reichte im Frühjahr 2012 auch meistverkauften Produkte je Kategorie ein.® können mit den Angaben zu Nettoumsatze werden. Der Umfang der Messfehler in den

der Nettopreise um 19,5%. Tatsachlich sind

Menge von 2006 auf 2007 um 46% deutlich hdl des Nettoumsatzes von 17,6%, sind die gleichf achtens auf die Mengensteigerung zurückzufüh

601 Da dieser Messfehler sowohl in der abhängiger gen Variable Bruttopreis enthalten ist, ist eine | WOLDRIDGE (Fn 586).

602 Sechsstellige SGVSB Nummer 364 098. In der 364 098 100 und in der Farbvariante mattverchr keine zusätzlichen Ausführungsvarianten best Nummer zu unterscheiden.

603° Act. 150 und 176.

604 Unter der SGVSB Nummer 364 098 000 be: DECL. DEVANT, 2 QUANT.RINCAGE“.

605 Zu den Angaben zum Umsatz der zehn meistve vom 5. April 2012, Act. 209, und vom 9. Mai 20%

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ndern auf Messfehler zurückzuführen sind. Diese hlern spiegelt sich in den Resultaten der Analyse n der Interpretation der ökonometrischen Analy- 1, ob ein gemessener Zusammenhang zwischen ächlichen Zusammenhängen zwischen den Preisfehlern entsteht. Damit liegt ein Messfehler vor, ystematisch verzerrten Ergebnissen führt.6%' Sosenen Okonometrischen Methoden herausgefiltert

eine sechsstellige Artikelnummer des SGVSB. In mit einer zwölfstelligen Nummer zusätzlich Farb- Jamit vermengt der errechnete Durchschnittspreis edlicher Ausführungs- und Farbvarianten, welche nafter Vergleich beim Produkt Abdeckplatte Boleverschiedene Varianten desselben Produkts verahr 2012 dem Sekretariat Angaben zu Bruttopreistemen ein.°® Darin sind getrennte Angaben der ckplatte Bolero enthalten. Die mit dem Datensatz hnittlichen Bruttopreise der Abdeckplatte Bolero ıgaben von CRH aus dem Frühjahr 2012. Dies hiede Produkte fälschlicherweise als ein Produkt Beispiel der Abdeckplatte Bolero legt weiter ofmit unterschiedlichen Preisen des gleichen Prounterschiedliche Produkte. So findet sich in der dass bei Getaz unter derselben sechsstelligen hh ein weiteres Produkt in den Daten von Gétaz ssfehler vor, welcher in ökonometrischen Analyn führt. Auch der Effekt dieses Messfehlers wäre jemessenen ökonometrischen Methoden heraussfehler unbeachtet lässt, kann aus ihrem Analy-

Angaben zu Nettoumsatz und Menge der zehn 05 Die Nettoumsätze und Mengen dieser Eingabe n und Mengen des Parteigutachtens verglichen Daten des Parteigutachtens kann anhand dieses

die Bruttopreise der unterschiedlichen Ausführungen des ‚on 2006 auf 2007 um 1,7% gestiegen. Da der Anstieg der jer war als der Anstieg des Bruttoumsatzes von 19,7% bzw. örmig fallenden Bruttopreise und Nettopreise des Parteigutren und nicht auf tatsächliche Entwicklungen.

ı Variable Nettopreis bzw. Marge als auch in der unabhangi- Regression verzerrt. Vgl. DAVIS/GARCES (Fn 584), 86 f. oder

‘ Farbvariante weiss mit der neunstelligen SGVSB Nummer omt mit der neunstelligen SGVSB Nummer 364 098 503. Da ehen, ist vorliegend nicht mit einer zwölfstelligen SGVSB

steht der Artikel „RESERVOIR A ENCASTRER GEBERIT

rkauften Produkten je Kategorie vgl. die Eingaben von CRH 2, Act. 224.

Vergleichs summarisch überprüft werden. | gen für die Jahre 2008 bis 2011 für jeweils | sen 360 Beobachtungen stimmen bei 102 E satz und Menge überein. Bei 21 Beobachtu Menge ist jedoch unterschiedlich. Bei 237 auch Umsatz unterschiedlich. Bei den auf ( re 2002 bis 2012 für jeweils 90 Produkte ‘ obachtungen stimmen bei 532 Beobachtu Menge überein. Bei einer Beobachtung sti doch unterschiedlich. Bei 456 Beobachtunc unterschiedlich. Für eine Beobachtung fehl Somit ist festzustellen, dass in den Daten: verbreitet sind. Eine weitere summarische Analyse des Parteigutachtens CRH verwen dass die Messfehler stark ausgeprägt sind preise fallen teilweise in einem Jahr um be hundert Prozent. Insgesamt ist somit festzı achtens die Messfehler stark ausgeprägt si mit diesen Daten, ohne dass die Messfehle rücksichtigt werden, kann nicht vertraut wer

671. Gesamthaft kann für die 6konometris stellt werden, dass sie die in den Richtlinie Mindeststandards nicht erfüllt (Rz 616). Inst und Interpretation des Analyseresultats sov ten. Die Überprüfung der ökonometrischen linearität vorliegen, jedoch die aufgrund der Analyse für einen relevanten Zusammen sprechen würde. Die Interpretation der ökor nicht nachvollziehbar und steht im Widerspı Das Parteigutachten zieht aus der ökonom nicht gedeckt sind. Die im Parteigutachten Betrachtung als ungeeignet für die vorgenc teigutachten CRH dargestellte ökonometris taugliches Beweismittel dar und ist nicht we

Weitere Vorbringen

672. Das Parteigutachten CRH enthält aus Analyse zum Zusammenhang der Preisbe: Das Parteigutachten vergleicht die Umsatz Bruttopreisindex des Sekretariats. Diese wir

673. Das Parteigutachten CRH führt auf, d: lich unabhängig vom Bruttopreisniveau ent wickle sich nicht gleichförmig mit den Brutte Sanitärgrosshändler ihre Rabatte den Brutte ke Veränderungen in den Nettopreisen zu sammenhang zwischen der Umsatzentwick' Bruttopreise basierten auf Hersteller-Brutto index naturgemäss eine hohe Korrelation z deren Umsätze stark mit dem Bruttopreisin

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3ei den auf Richner bezogenen Datensätzen lie- 90 Produkte vergleichbare Angaben vor. Von die- 3eobachtungen (23 %) die Angaben zu Nettoum- Ingen (6 %) stimmt der Nettoumsatz überein, die Beobachtungen (66 %) sind sowohl Menge als setaz bezogenen Datensätzen liegen für die Jahvergleichbare Angaben vor. Von diesen 990 Bengen (54 %) die Angaben zu Nettoumsatz und mmt die Menge überein, der Nettoumsatz ist jejen (46 %) sind sowohl Menge als auch Umsatz en Angaben im Datensatz des Parteigutachtens. sätzen des Parteigutachtens die Messfehler weit Prüfung der Qualität der in der ökonometrischen deten Daten anhand von Streudiagrammen zeigt, . Die berechneten Einstands-, Brutto- und Nettoinahe 100 % und steigen teilweise über mehrere stellen, dass in den Datensätzen des Parteigutnd. Ergebnissen einer ökonometrischen Analyse r und ihre Auswirkungen dabei angemessen beden.

sche Analyse des Parteigutachtens CRH festgen zu ökonomischen Parteigutachten aufgeführten yesondere fehlt eine nachvollziehbare Darstellung vie die Auseinandersetzung mit den eigenen Da- Analyse zeigt, dass keine Probleme mit Multikolangeblichen Multikollinearität nicht durchgeführte nang zwischen Bruttopreisen und Nettopreisen 1ometrischen Analyse im Parteigutachten CRH ist uch zur üblichen Interpretation von Gütemassen. strischen Analyse Schlüsse, die von der Analyse CRH verwendeten Daten stellen sich bei näherer ymmenen Analysen heraus. Damit ist die im Parche Analyse ungeeignet. Sie stellt daher ein uniter zu beachten.

serhalb des Kapitels 3.4 eine weitere empirische standteile Bruttopreise, Rabatte und Nettopreise. rentwicklung von Herstellern, von CRH mit dem d nachfolgend geprüft.

ass sich der Umsatz der Grosshändler grundsatz- Nickle. Der Umsatz der CRH-Gesellschaften entpreisen. Dies sei ein klares Indiz dafür, dass die opreisentwicklungen anpassen müssten, um starvermeiden. Hingegen bestehe ein stärkerer Zuung der Hersteller und dem Bruttopreisindex. Die preisempfehlungen. Somit weise der Bruttopreisu der Herstellerpreis-Entwicklung auf. Dass auch dex korrelieren, sei ein klares Indiz darauf, dass die Hersteller zusammen mit den Herstelle und damit die Einstandspreise der Grosshäi

674. Im Parteigutachten CRH findet sich menhang mit dieser Analyse. In den Ausfü anhand welcher Kriterien ein Zusammenh: sätze mit den Bruttopreisen und anhand we Umsätze der Grosshändler von den Bruttop unten ausgeführt wird, die Datenlage falsch

675. In der Abbildung 5 des Parteigutachte lung der Hersteller mit Sanitärgrosshändler 1140 des Antrags des Sekretariats vom 20. belle aufgeführt, welche verschiedene Ange der Umsatz der befragten Hersteller mit der 2008 steigt der dort aufgeführte Umsatz de Parteigutachtens ist jedoch zu entnehmer Hersteller von 2004 bis 2008 um 20 % stei teigutachten CRH auf die erste Zeile „Um steht in der fünften Zeile dieser Tabelle im Sanitärgrosshandel. Dessen Berechnung b che anhand ihres Anteils am Umsatz der H Umsatz des Sanitärgrosshandels stieg von der in der Abbildung 5 des Parteigutacht zeichneten Entwicklung deckt sich mit der grosshandel. Damit ist festzustellen, dass c Umsatzentwicklung der Sanitärgrosshändle Bruttopreisindex vergleicht.

676. Das Parteigutachten CRH argumentie der Umsatzentwicklung der Hersteller un: man, dass die Analyse die Umsatzentwickl Sanitargrosshandler vertauscht, bedeutet | Zusammenhang zwischen der Umsatzentw preisindex erkennt. Da das Parteigutachten lerumsatze ein klares Indiz erkennt, das: Bruttopreisempfehlungen auch die Werkpr handler erkennen, ware der gleiche Schlu starkeren Zusammenhang zwischen der Un Bruttopreisen bestünde gemäss der Argum rin, dass die Grosshandler zusammen mit d erhöht haben. Dies steht in Widerspruch zu Entwicklung der Umsätze der CRH Gesellsc

677. Der Analyse des Parteigutachtens CR die Tatsache, dass Umsätze sich sowohl a zen. Damit können ohne Berücksichtigung von Bruttopreisen und Umsätzen gezogen se auch dann einen Einfluss auf Nettopreis ge Einfluss auf Nettopreise zukommt. Sor rücksichtigen. Weiter wäre zu beachten, da dezimmerausstattung beruht, während die lauf verändern. All diese Gründe zeigen, «

606 Act. 1162, 28.

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r-Bruttopreisempfehlungen auch die Werkpreise Adler erhöht hätten.6%

keine explizit formulierte Hypothese im Zusamhrungen zum Ergebnis der Analyse bleibt unklar, ang zwischen der Entwicklung der Herstellerum- Icher Kriterien eine unabhängige Entwicklung der reisen erkannt werden soll. Zudem ist, wie weiter wiedergegeben.

ns CRH ist angegeben, dass die Umsatzentwickn angegeben sei. Dabei verweisen sie auf die Rz Mai 2014. An dieser Stelle ist im Antrag eine Taben umfasst. In der ersten Zeile der Tabelle wird 1 Sanitärgrosshändlern angegeben. Von 2004 bis r Hersteller um rund 60 %. Der Abbildung 5 des 1, dass die dargestellte Umsatzentwicklung der gt. Damit ist ausgeschlossen, dass sich das Parsatz mit Sanitärgrosshandel“ bezieht. Hingegen Antrag des Sekretariats der errechnete Umsatz eruht auf den Umsatzangaben der Parteien, wellersteller hochgerechnet wurden. Der errechnete 2004 bis 2008 um 20 %. Auch der übrige Verlauf ens CRH mit Umsatzentwicklung Hersteller be- Entwicklung des errechneten Umsatzes Sanitärlas Parteigutachten CRH mit der Abbildung 5 die r und die Umsatzentwicklung von CRH mit dem

art, dass ein stärkerer Zusammenhang zwischen 1 dem Bruttopreisindex bestehe. Berücksichtigt ıng der Hersteller mit der Umsatzentwicklung der dies, dass das Parteigutachten einen stärkeren icklung der Sanitärgrosshändler und dem Bruttoaus der Entwicklung der vermeintlichen Herstel- 5 die Hersteller zusammen mit den Herstellereise und damit die Einstandspreise der Grossss nun für die Grosshändler zu ziehen. In dem isatzentwicklung der Sanitärgrosshändler mit den antation des Parteigutachtens ein klares Indiz daen Bruttopreisen die Nettopreise der Installateure ir Schlussfolgerung des Parteigutachtens aus der ‚haften.

IH kann nicht gefolgt werden. Der Grund dafür ist us Preisen als auch aus Mengen zusammensetder Menge keine Schlüsse aus einem Vergleich werden. Zudem ist zu beachten, dass Bruttoprei- e haben, wenn den Bruttopreisen nicht der einzinit wäre ebenfalls die Rabattentwicklung zu bess ein Bruttopreisindex auf Basis einer festen Batatsächlich eingebauten Badezimmer im Zeitverlass eine vergleichende Analyse von Umsätzen und Bruttopreissen nur sehr starke Ereigni und Bruttopreisen, erfassen kann und für w te Grundlage bietet.

b. Stellungnahmen von CRH

678. CRH reichte am 20. Dezember 2012 nahme mit Bezug zur Bedeutung der Prei ein. In der Stellungnahme vom 20. Dezemk mittels Korrekturfaktor z.B. bei 1.05 liegt, sc Effekt um 5 % erhöht. Ein Zuschlag um 5 sich, wenn zum Vergleich der sogenannte CRH-Gesellschaften herangezogen werde: kräftige EBIT liegt bei den CRH-Gesellsct nommener Zuschlag von 5 % ist somit kom führte CRH in der Stellungnahme vom 6. O nitärgrosshandel keine bedeutende und sc CRH in der Stellungnahme vom 6. Oktobeı eine gewisse Bedeutung hätten. Die Bedet bewerbsparameter zu tun.60®

679. Zur Begründung, dass Bruttopreise ii die aber nichts mit dem „Preis“ als Wettbe nahme vom 6. Oktober 2014 ein Bruttopre nem solchen sei der Bruttopreis einzig daz chen könnten. Für die Endkunden soll der E nem bereits ausgewählten Grosshändler die 2012 gibt CRH demgegenüber an, das Brı vollständig diesem Grundtypus eines Brutto Sanitärgrosshandel benutze nämlich „zur I dern auch die Bruttopreise, indem sie letzt preisen der Hersteller abweichend gestalte bereits auf Bruttopreisebene günstiger aus Stellungnahme vom 6. Oktober 2014 besch tegie von unterschiedlichen Bruttopreise Gesellschaften bestand darin, nach Möglich stärker differenzieren zu können und gege: zu haben. Höhere Rabatte bedeuteten, das vielleicht Marktanteile gewinnen konnte. Be ein im Vergleich zur Konkurrenz höherer Bri

680. Die Stellungnahme von CRH vom 6. | mentation des Parteigutachtens CRH bei c targrosshandels keine Auswirkungen auf di Demgegenüber führt CRH in der Stellung triebswirtschaftlichen Gründen sollte der R sein, als der Rabatt, welche sie vom Herste

607 Act. 349, Rz 21.

608 Act. 933, Rz 3 und 287. 609 Act. 933, Rz 287 ff.

610 Act. 349, Rz 15.

611 Act. 933, Rz 217.

612 Act. 933, Rz 297 f.

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sse, wie das gleichzeitige Senken von Rabatten eitergehende Schlussfolgerungen keine geeigne-

und am 6. Oktober 2014 jeweils eine Stellungsbestandteile Bruttopreis, Nettopreis und Rabatt yer 2012 führte CRH aus: „Wenn die Abweichung werden die Preisempfehlungen der Hersteller im % ist eine bedeutende Abweichung. Dies zeigt EBIT - Earnings Before Interest and Taxes - der 7. Dieser für den Unternehmenserfolg aussagelaften bei [...]. Ein mittels Korrekturfaktor vorgemerziell durchaus bedeutsam.“° Demgegenüber ktober 2014 aus, die Bruttopreise spielten im Sa- ıon gar keine dominante Rolle. Gleichzeitig führt - 2014 an, dass die Bruttopreise im Sanitarmarkt ıtung habe aber nichts mit dem „Preis“ als Wettm Sanitärmarkt eine gewisse Bedeutung hätten, werbsparameter zu tun hätte, führt die Stellungissystem mit identischen Bruttopreisen an. In eiu da, dass die Installateure die Rabatte vergleisruttopreis nur zum Vergleich der Produkte bei ei- .nen.e0® In der Stellungnahme vom 20. Dezember ittopreissystem im Sanitärmarkt entspräche nicht preissystems mit einheitlichen Bruttopreisen. Der reis-Differenzierung nicht nur die Rabatte, sonere je nach Bedarf von den empfohlenen Brutton. Dies ermöglicht es den Händlern, ein Produkt zugestalten als die Konkurrenz.“°'° Auch in der rieb CRH, dass CRH für das Jahr 2012 eine Stra- »n gewählt habe. „Die Strategie der CRH- ıkeit [...] zu haben, um sich im Rabattwettbewerb nüber den Installateuren einen entsprechend [...] s man attraktiver für die Installateure war und so ‚merkenswert ist dabei der Umstand, dass sogar ıttopreis von Vorteil sein kann.“®"'

Oktober 2014 stützt sich wesentlich auf die Arguler Behauptung, dass die Bruttopreise des Sani- e Nettopreise des Sanitärgrosshandels hätten.'? nahme vom 20. Dezember 2012 aus: „Aus beabatt, den [CRH] ihrem Kunden gibt, nicht höher ler erhält. Ist nun der Rabatt des Herstellers tief und geht dadurch für [CRH] der Spielraum | loren, korrigiert [CRH] den Bruttopreis mi oben. Lassen die Einkaufskonditionen hing: lungen mit den Kunden, wird - wie in einer teuren bevorzugt - der Bruttopreis der Hers te schliesslich [CRH] bei den Installateuren Bruttopreis bisweilen mittels des Korrekturfe

681. Gesamthaft zeigt sich, dass CRH in tiert. Konfrontiert mit den kartellrechtlichen Mai 2014 behauptet CRH in der Stellungn keine bzw. eine gewisse Bedeutung. In d CRH Abweichungen in den Bruttopreisen nc

682. Dabei überzeugt die Stellungnahme tracht, dass im Sanitärgrosshandel zuminc obachten sind, geht die Argumentation auf tems mit identischen Bruttopreisen den T auch der Darstellung, indem CRH für das . bewusst höher setzen um den Installateure Argumentation basierend auf den empirisch züglichen Ausführungen verwiesen (Rz 615

683. Demgegenüber stimmt die Argument: preise kommerziell Bedeutsam sei, mit den dass ein kalkulatorischer Zuschlag auf di schlägt. Ebenso bestätigt die Stellungnahm: ungenügenden Rabatten der Hersteller in

lern eingesetzt wird.

Cc. Sabag

684. Sabag führt in ihrer Stellungnahme ve tung der Preisbestandteile Bruttopreis, Rab bilde den Ausgangspunkt von Preisverhaı Bruttopreis abzüglich Rabatt.°'* Nettopreise rinstallateure für die Frage massgebend, be ses Objekt eingekauft werden sollen.°'5 W Troesch ab sei dies nachteilig.°'° Die Bruttc ausgewiesenen Marge zu entschädigen. Z schrecken. Der Preiswettbewerb zwischen preis. Die grundsätzliche Ausgestaltung ur raussetzung dafür, dass das Zusammens Verhältnis zu den Kunden des Installateurs

685. Sabag anerkennt, dass es für sie na nitas Troesch abzuweichen. Dies bedeutet Wettbewerb mit Bruttopreisen befinden wi von hohen Bruttopreisen abgeschreckt weı

613 Act. 349, 18.

614 Act. 892, Rz 109. 615 Act. 892, Rz 113. 616 Act. 892, Rz 117.

617 Act. 892, Rz 119.

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ftir die Rabattverhandlungen mit den Kunden vertels eines sogenannten „Korrekturfaktors" nach »gen genügend Spielraum für die Rabattverhandn Bruttopreissystem üblich und von den Installafeller als eigener Bruttopreis übernommen. Möcheine Produktgruppe besonders fördern, wird der ıktors nach unten korrigiert.“°'?

ihren Stellungnahmen widersprüchlich argumen- Vorwürfen im Antrag des Sekretariats vom 20. ahme vom 6. Oktober 2014, Bruttopreise hätten sr Stellungnahme vom 20. Dezember 2012 sah ich als „kommerziell durchaus bedeutsam“ an.

von CRH vom 6. Oktober 2014 nicht. In Anbe- Jest seit 2008 differenzierte Bruttopreise zu be- Grundlage eines hypothetischen Bruttopreissysatsachen vorbei. Gleichzeitig widerspricht CRH Jahr 2012 beschrieb, dass CRH ihre Bruttopreise n höhere Rabatte zu gewähren. In Bezug auf die 1en Analysen des Gutachtens sei auf die diesbeff.).

ation, dass ein Zuschlag von 5 % auf die Bruttoweiteren Beweismitteln überein. So ist bewiesen, e Bruttopreise sich in höheren Margen nieder- e vom 20. Dezember 2012, dass dieser Effekt bei der Bruttopreisfestlegung von Sanitärgrosshänd-

9m 22. September 2014 in Bezug auf die Bedeuatt und Nettopreis folgendes aus: Der Bruttopreis idlungen. Der Nettopreis ergebe sich aus dem > und nicht die Bruttopreise seien für die Sanitäi welchem Grosshändler Produkte für ein gewisiche Sabag mit ihren Bruttopreisen von Sanitas preise dienten dazu, Installateure mit einer nicht u hohe Bruttopreise könnten die Endkunden abden Grosshändlern funktioniere über den Nettoid Vergleichbarkeit der Bruttopreise sei eine Vopiel zwischen Installateur und Grosshändler im funktioniere.6'7

chteilig sein kann, mit den Bruttopreisen von Sa- ‚ dass sich Sabag und Sanitas Troesch in einem irden. Sabag anerkennt auch, dass Endkunden den und dass ein Wettbewerb mit Bruttopreisen um Endkunden besteht. Sabag anerkennt, einer nicht ausgewiesenen Marge zu entsc hohe Rabatte aufgrund hoher Bruttopreise vorziehen. All dies zeigt, dass Bruttopreis händlern bedeutend sind. Trotzdem behaup se für die Sanitärinstallateure massgebend zogen werden. Belege dafür reichte Sabag bag keine Zweifel am Beweisergebnis weck

686. Zur Verkaufspreisfestsetzung führt S Nachlässen auf die Bruttopreise erfolge u den verschiedenen Sanitargrosshandlern s: len Offerten von verschiedenen Sanitargros sich fur jedes konkrete Objekt mit kompet dem Markt behaupten müsse. Der Wettbew tärinstallateure könnten mithilfe von Anget ausspielen. Entgegen dem Antrag des Sek in der Lage, disziplinierenden Wettbewerbs den Wettbewerbsverhältnissen führt Sabag

687. Für die Argumentation zur Verkaufsp hauptung, dass der Wettbewerbsparamete scheidend sei. Es fänden Abgebotsrunder werden acht Beispiele angeführt. Diese Be kraft untersucht.

688. In Hinblick auf eine Beurteilung von

die bewusste Selektion von Beispielen zu

Aussagekraft der Beispiele auf den Wettbe\ identifizieren die Wettbewerbsbehörden we sie die Aussage von Sabag auf ihre Richtic den Sanitärinstallateuren verglichen würde: gestellt ist, werden sie gesamthaft im Wettb

Wohnüberbauung im Kanton Luzern

689. Das erste Beispiel betrifft eine Wohn fand im September/Oktober 2011 statt. Der Es finden keine Ausführungen über die Veı den auch keine Belege zum Hauptauftrag e dass sich die Verhandlung auf Duofix Kom trag getrennt. Im beigelegten Dokument „N den meisten solchen Fällen [...]. Das Angel Preisbasis 2011 mit einem Rabatt von [...] mit einem Rabatt von [...] %. Dem beigele Duofix ein Angebotsvergleich seitens des | [...] teurer sei als die Mitbewerber. Der An Mail Verkehr ist weiter zu entnehmen, dass zember 2011 um einen Prozentpunkt auf [.. fix Elemente nicht erhalten. Aus dem Betre nehmen, dass es sich um Duofix Angebot fi

618 Act. 892, Rz 124 ff.

619 Act. 892, Seite 37 und Beilage 21.

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dass Bruttopreise dazu dienen, Installateure mit hädigen, was bedeutet, dass Sanitärinstallateure in einem Wettbewerb zwischen Grosshändlern e in einem Wettbewerb zwischen Sanitärgrosstet Sabag, dass Nettopreise und nicht Bruttoprei- | seien, bei welchem Grosshändler Produkte benicht ein. Damit vermag die Behauptung von Saen.

abag aus, dass diese anhand von Rabatten und nd Gegenstand des Preiswettbewerbs zwischen ei. Die Marktgegenseite hole in den meisten Fälsshandlern ein. Dies bedeute für Sabag, dass sie itiven Angeboten, also Wettbewerbspreisen, auf erbsparameter Preis sei entscheidend. Die Sanijotsrunden den Preiswettbewerb besonders hart retariats seien die Sanitärinstallateure sehr wohl druck auf die Sanitärgrosshändler auszuüben. Zu acht Beispiele an.°'®

reissetzung stützt sich Sabag wieder auf die Ber „Preis“ (gemeint ist wohl der Nettopreis) ent- 1 statt. Zum Beleg der Wettbewerbsverhaltnisse ispiele werden im Folgenden auf ihre Aussage-

Wettbewerbsverhältnissen ist zu beachten, dass einem verzerrten Eindruck führen kann. Um die verb im Sanitärgrosshandel insgesamt zu prüfen, nn möglich die Objektgrösse. Weiter untersuchen keit, dass Nettopreise — und nicht Rabatte -von n. Nachdem die Aussagekraft der Beispiele festewerbskontext gewürdigt.

überbauung im Kanton Luzern. Die Verhandlung Hauptauftrag sei von Sabag abgewickelt worden. handlungen des Hauptauftrags statt und es wuringereicht. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, jponenten bezieht. Diese wurden vom Hauptaufarktdarstellung“ hält Sabag fest, dass Sabag in bot von Sabag war in zwei Varianten. Einmal mit %. Einmal mit Preisbasis ab 1. Dezember 2011 gten E-Mail Verkehr ist zu entnehmen, dass für nstallateurs versandt wurde und dass die Sabag yebotsvergleich wurde nicht eingereicht. Dem E- ; Sabag daraufhin die Rabatte bei Preisbasis De- .] % erhöhte. Sabag hat den Auftrag für die Duoff der beigelegten E-Mail zur Absage ist zu entir [...] Wohnungen handelte.°'?

690. Es ist festzustellen, dass dieses Be wurden keine Angaben zum Wettbewerb ur geht nicht darauf ein, welchen Umfang dies: sich um eine Überbauung mit [...] Wohnung sehr grossen Auftrag. Auch die Rabatthöhe Auftrag ist eine Ausnahme und nicht der Re

691. Die Ausführungen im Dokument Mark denen Duofix Elemente aus dem Auftrag al komme. Daraus ist zu schliessen, dass di Sabag regelmässig kein wettbewerbsfähige ein Beispiel auswählte, indem Sabag nicht \ lich nicht den üblichen Wettbewerbsverhältr

692. Dem Beispiel ist zu entnehmen, dass unterschiedlichem Bruttopreis und Rabatt scheidende Element im Wettbewerb, würde sache, dass Sabag unterschiedliche Brutto preisen für den Installateur relevant sind. I Nettopreise, sondern jeweils Rabatthöhen dass für Sanitärinstallateure Rabatte an sict

[...]

693. Das zweite Beispiel betrifft nach den im Kanton Luzern. In der Beilage finden sic dem Juni 2009 sowie Angaben zum Objekt hang ist nicht klar ausgeführt. Immerhin ist Verfahren ist es schwierig exakte Daten zu der damalige Verkaufsleiter und der zustär bag tätig sind. Gemäss der Stellungnahme zwischen der Sabag und zwei weiteren A dass Sabag am „teuersten“ angeboten hab und den Auftrag erhalten. Der Beilage ist : anderen Anbietern mit [...] % den höchste: jeweils mit [...] % Rabatt tiefer lagen.6°

694. In der Marktdarstellung wird explizit B zeigt, dass das der Stellungnahme beigele Verfahren erstellt wurde.

695. Zum Objekt [...] kann festgestellt werc von Rabatten und nicht von Nettopreisen ge tärinstallateur an Rabatten und nicht an Net

696. Daes sich um ein Haus [...] handelt, i: rum um ein grosses Objekt handelt. Da da repräsentativ für die Wettbewerbsverhältnis

Drei Objekte in den Kantonen Luzern und Z

697. Das dritte Beispiel umfasst nach Anı Kantonen Luzern und Zug. In der Stellungr Sabag über drei anstehende Objekte inform habe. Die Sabag habe ihre Angebote zwisc

620 Act. 892, Seite 37 und Beilage 22.

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ispiel selektiv ausgewählt wurde. Insbesondere n den Hauptauftrag gemacht. Die Stellungnahme es Projekt hatte. Es ist damit zu rechnen, dass es en handelt. Damit handelt es sich wohl um einen weist auf diesen Umstand hin. Ein solch grosser gelfall für die Wettbewerbsverhältnisse.

tdarstellung führen auf, dass Sabag in Fällen, bei getrennt werden, regelmässig nicht zum Auftrag eses Beispiel einem Bereich entstammt, in dem s Angebot machen kann. Dies zeigt, dass Sabag nettbewerbsfähig ist. Das Beispiel entspricht folgissen von Sabag.

; zwei unterschiedliche Angebote bestehend aus gemacht wurden. Ware der Nettopreis das ent- > Sabag ein Nettopreisangebot machen. Die Tatpreise anbietet, zeigt, dass die Höhe von Bruttoie eingereichten Dokumente weisen auch keine

auf. Damit stützt das Beispiel die Feststellung, 1 von Interesse sind.

Ausführungen der Stellungnahme das Objekt [...] h sowohl Darstellungen zu einem Objekt [...] aus | [...] aus dem September 2010. Der Zusammeneine Passage aufgeführt „In dem ganzen WEKO erhalten.“ Danach wird darauf hingewiesen, dass idige Aussendienstmitarbeiter nicht mehr bei Savon Sabag sei der Sabag ein Angebotsvergleich ibietern zugestellt worden. Der Vergleich zeige, e. Sabag habe ihr Angebot um 0.5 % verbessert zu entnehmen, dass Sabag im Vergleich zu den 1 Rabatt hatte, wahrend die Vergleichsangebote

ezug auf ein „WEKO Verfahren“ genommen. Dies gte Dokument „Marktdarstellung“ eigens für das

len, dass der Installateur eine Zusammenstellung »sandt hat. Dies zeigt, dass der betreffende Sanitopreisen interessiert war.

st davon auszugehen, dass es sich hierbei wiedes Beispiel ein grosses Objekt betrifft, ist es nicht se bei kleineren Aufträgen.

ug

gaben der Stellungnahme drei Objekte aus den jahme wird beschrieben, dass ein Installateur die iert habe und sich nach einem Angebot erkundigt hen Mai 2010 und September 2011 kontinuierlich nachgebessert und am Ende dennoch nich! Sabag bis zuletzt anonymisierte Angebotsv: aufgefordert ihr Angebot nochmals anzusc „Marktdarstellung“ ist zu entnehmen, dass | fragt worden sei: [...]. In der „Marktdarstellui ber 2011 aufgeführt. Diese wurde nicht voll am 10. Oktober 2011 eine Anfrage für ein ist zu entnehmen, dass dabei als Beilage n ge und dass offenbar zwei Mitbewerber auc gen findet sich ein am 10. Oktober 2011 be tober 2011, in welchem auf ein Fragekatal Oktober sind vier Ausschreibungen aufgefü beigefügte Konditionenblätter verwiesen. D 2010 bis am 14. September 2011, Sabag < die Aufträge trotzdem nicht erhalten habe. gleichen Installateur adressiert, betreffen ak

698. In diesem Beispiel zeigen sich mehre der Darstellung in der Stellungnahme, der stellung“ und der beigelgten E-Mail Korresp:

699. Die Stellungnahme behauptet, dass c de Objekte informiert habe und Sabag ihr 2011 kontinuierlich nachgebessert habe. Di: Angebot zu drei Objekten im September 2( 2010 nimmt die „Marktdarstellung“ Bezug aı Stellungnahme von den eingereichten Bele: dieses Beispiel eine unbelegte Behauptung.

700. Das beigelegte Dokument „Marktdars Mail im September 2011. E-Mail Korrespo eingereicht. Die „Marktdarstellung“ behaupt teur in einer E-Mail mitgeteilt worden sei, w bar zwei Mitbewerber auch angefragt wo: stimmt jedoch nicht mit dem Datum des ein stallateur überein. Der 10. Oktober 2011 i Mails vom Installateur. In der E-Mail vom 7 führt. Die „Marktdarstellung“ nimmt jedoch Dokument „Marktdarstellung“ inkonsistent ı gen der „Marktdarstellung“ sind somit unbe

701. Beim eingereichten Dokument „Frage dieses stammt. Da lediglich intern weiterge aus denkbar, dass der Fragenkatalog nich bag selbst erstellte interne Zusammenstel dazu an, dass Sabag mitgeteilt wurde, „das den“. Das eingereichte Dokument mit der scheint jedoch nicht wie eine Aufstellung vc bern. Im Dokument sind tabellarische Anc entnehmen, dass es sich um Angaben zur und zu Diverses handelt. Angaben finden s Sabag beschriftet. Die anderen beiden Sp den Spaltenüberschriften nicht zu entnehn

621 Act. 892, Seite 37 f. und Beilage 23.

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den Zuschlag erhalten. Der Installateur habe der =rgleiche mit den Mitbewerbern zugestellt und sie hauen und wenn notig anzupassen. Der Beilage Sabag im September 2011 für drei Objekte angeng“ wird E-Mail Korrespondenz aus dem Septemständig eingereicht. Ebenso wird aufgeführt, dass Abgebot eingetroffen sei. Der „Marktdarstellung“ itgeteilt wurde, wo das aktuell beste Angebot liesh angefragt wurden seien. In den weiteren Beilai Sabag intern weitergeleitetes E-Mail vom 7. Okog Bezug genommen wird. In der E-Mail vom 7. hrt: [...]. In der „Marktdarstellung“ wird zudem auf iese zeigten auf, dass im Zeitraum vom 17. Mai .56 % mehr Rabatte habe anbieten müssen und

Die beigelegten Konditionenblätter sind an den er andere Projekte. ©"

re Unstimmigkeiten und Widersprüche zwischen Darstellung im beigelegten Dokument „Marktdarondenz bzw. Konditionenblätter .

ler Sanitärinstallateur Sabag über drei anstehen- e Angebote zwischen Mai 2010 bis September e beigelegte „Marktdarstellung“ spricht von einem )11, welches nicht nachgebessert wurde. Mit Mai ıf andere Objekte. Mit anderen Worten weicht die jen ab. Damit ist die Stellungnahme in Bezug auf

tellung“ verweist auf eine Korrespondenz per Endenz vom September 2011 wurde jedoch nicht et, dass am 10. Oktober 2011 von dem Installa- 9 das aktuell beste Angebot liege und dass offen- ‘den seien. Das Datum vom 10. Oktober 2011 gereichten E-Mails vom 7. Oktober 2011 vom Inst das Datum der internen Weiterleitung des E- ’. Oktober 2011 sind zudem vier Projekte aufgenur auf drei dieser Projekte Bezug. Damit ist das nit dem beigelegten E-Mail-Verkehr. Die Aussalegte Behauptungen.

nkatalog Zahlungsbedingungen“ ist unklar woher leitete E-Mails eingereicht wurden, ist es durcht vom Installateur stammt, sondern eine von Salung ist. Das Dokument „Marktdarstellung“ führt s offenbar zwei Mitbewerber auch angefragt wurn Titel „Fragekatalog Zahlungsbedingungen“ ern den Angeboten von Sabag und zwei Mitbewerjaben aufgeführt. Den Zeilenüberschriften ist zu Preisstruktur, zu Garantiefristen, zu Lieferfristen ich in drei Spalten ausgefüllt. Eine Spalte ist mit alten verfügen über keine Überschrift. Damit ist 1en, dass Konditionen von Mitbewerbern aufge- führt sein sollen. Beim Rabatt ist in der erst „Mepa/Duofix* und „Eigenprodukte“ ein Rak Artikel“ und zu „Mepa/Duofix“. In der dritten Dass die dritte Spalte ein Rabatt von 0 % a und zwei Mitbewerbern verglichen werden. teur wird auch nicht Bezug auf ein bestes A

702. Da die Darstellungen in der Stellungr mit den eingereichten E-Mail Korresponder Das ausgewählte Beispiel zeigt jedoch, das ren Projekten, darunter ein Neubau eines [...], handelt. Das Beispiel ist somit nicht r kleineren Aufträgen.

703. Weiter ist aus den Belegen nicht ersic se und nicht Rabatte verglichen würden. C erster Linie an Nettopreisen interessiert, wir

Überbauung Kanton Zug

704. Das vierte Beispiel bezieht sich auf 2010. Der Auftrag habe [...] Wohnungen u botsrunde habe Sabag 0.85 % an zusätzlic Bruttogewinn von CHF [...] entspreche. De beigelegt, welcher Bezug auf einen angeh gibt. Weiter ist ein Konditionenvergleich mit Sabag den tiefsten Rabatt aufweist. 62?

705. Mit [...] Wohnungen handelt es sich be Angaben zu Rabatten und dem entgangene Objekt einen Umsatz von rund CHF [...] Mio für die Wettbewerbsverhältnisse bei kleinere

706. Weiter ist aus den Belegen nicht ersic se und nicht Rabatte verglichen würden. C erster Linie an Nettopreisen interessiert, wir

Überbauung Kanton Luzern

707. Das fünfte Beispiel betrifft eine Überk Die Stellungnahme führt aus, dass Sabag i werber um 1.9 % unterboten worden sei. [ men, dass die Mitbewerberkonditionen auf ruhen würden. Einem beigelegten E-Mail i [...] Mietwohnungen mit einer Bausumme vc

708. Bei diesem Projekt handelt es sich mi solches ist es nicht repräsentativ für kleiner:

709. Da es sich um einen Verweis auf eil Konkurrenzkonditionen handelt, sind die vo unklar, ob der Rabattvergleich auf untersc stellung“ bezieht sich auf eine Mitteilung dı preise bzw. Preise. Damit ist davon auszug

622 Act. 892, Seite 38 und Beilage 24.

623 Act. 892, Seite 38 und Beilage 25.

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en Spalte zu den Artikelgruppen „Sanitär Artikel“, jatt angegeben. In der zweiten Spalte zu „Sanitär Spalte ist jeweils ein Rabatt von 0 % angegeben. ufweist zeigt, dass nicht die Angebote von Sabag In der E-Mail vom 7. Oktober 2011 vom Installangebot oder zwei Mitbewerber genommen.

ıahme und im Dokument „Marktdarstellung“ nicht iz übereinstimmen, überzeugt das Beispiel nicht. 5 es sich um eine Zusammenstellung von grösse- Hotels mit einem Auftragsvolumen von ca. CHF präsentativ für die Wettbewerbsverhaltnisse bei

htlich, inwiefern durch den Installateur Nettopreilas Vorbringen von Sabag, Installateure seien in d durch dieses Beispiel nicht belegt.

eine Überbauung im Kanton Zug aus dem Mai nfasst. Aus der zusätzlich durchgeführten Angehen Rabatten gekostet, was einem entgangenen r Beilage ist eine E-Mail von einem Installateur ängten Konditionenvergleich von drei Bewerbern handschriftlichen Notizen beigelegt, bei welchem

>i diesem Objekt um einen Grossauftrag. Aus den :n Bruttogewinn ergibt sich, dass das betreffende . betrifft. Das Beispiel ist somit nicht repräsentativ »n Aufträgen.

htlich, inwiefern durch den Installateur Nettopreias Vorbringen von Sabag, Installateure seien in d durch dieses Beispiel nicht belegt.

yauung im Kanton Luzern aus dem August 2010. n ihrer rabattstärksten Variante von einem Mitbe- Jer beigelegten „Marktdarstellung“ ist zu entneheiner mündlichen Mitteilung des Installateurs best zu entnehmen, dass es sich beim Auftrag um yn Rund CHF [700‘000] handelte.623

t [...] Mietwohnungen um ein grosses Projekt. Als > Aufträge.

1e mündliche Angabe eines Installateurs zu den rgebrachten Angaben unsicher. Insbesondere ist niedlichen Bruttopreisen basierte. Die „Marktdarer „Mitbewerberkonditionen“ und nicht auf Nettoshen, dass Rabatte mitgeteilt wurden. Wie Sabag anerkennt, kann aus den Rabatten bei un! Nettopreise geschlossen werden. Das Beis| Installateure seien in erster Linie an Nettopr

Verhandlungen bei Waschmaschinen und V

710. Das sechste Beispiel betrifft Verhand schetrockner. Der Hauptauftrag sei separat nem Rabatt von [...] % immer noch 3% - 9 9 den Auftrag für die Waschmaschinen und der Beilage ist zu entnehmen, dass wenr ausgeschieden und separat angefragt wür und Wäschetrockner der Fall sei, käme Sab

711. In diesem Beispiel handelt es sich ı Produkte werden vor allem über andere \ kauft. Der SGVSB ordnet auch Waschappa zu, für welche in der Beilage 2 der Stamm: Artikel des Sortiments werden über unter: angeboten. Solche Apparate lassen sich ni Daher ist davon auszugehen, dass bei Wa andere Wettbewerbskräfte zu beachten sin spiel keine Aussagekraft für die vorliegen Sanitärgrosshandel.

Überbauung Kanton Schwyz

712. Das siebte Beispiel betrifft eine Über Die Stellungnahme beschreibt, der Installa langt. Die Sabag habe eigene Einbussen i Kunden vorgeschlagenen Konditionen durc auf, der Kunde habe ein um 3.6 % besser mit Datum vom 21. Juni 2013 wurde beigel verbessertes Angebot eingereicht. Die „Mar tigung vom 6. Dezember 2013 beigelegt s der Kunde sich durchgesetzt habe. Der Au Konditionen bestätigt worden. Eine Auftrag: eingereicht. 826

713. Zunächst ist für dieses Beispiel fest 2013 bezieht. Somit ist das Beispiel zeitlicl Beispiel kommt daher eingeschränkter Bew

714. Dem eingereichten Blatt „Auftrags-Ko ne Überbauung handle mit [...]. Daraus ist: mit [...] handelt. Dies bedeutet, dass das Be damit nicht repräsentativ für kleinere Aufträc

715. Die eingereichten Beilagen sind gege darstellung“ behauptet gleichzeitig, dass S angeboten hätte und dass Sabag am 21. Ju [...] bestätigt habe. Eingereicht wurde ein

624 Act. 892, Seite 38 und Beilage 26. &25 Act. 428. 626 Act. 892, Seite 38 und Beilage 27.

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terschiedlichen Bruttopreisen nicht direkt auf die jiel belegt somit nicht das Vorbringen von Sabag, eisen interessiert.

Väschetrocknern

lungen in Bezug auf Waschmaschinen und Wä- ‚an Sabag vergeben worden. Sabag sei trotz ei- o teurer als das Bestangebot gewesen und erhielt Wäschetrockner nicht. Der „Marktdarstellung“ in 1 Komponenten aus den ordentlichen Aufträgen den, wie dies im Beispiel von Waschmaschinen ag meistens nicht zum Auftrag. 2*

ım Waschapparate und Wäschetrockner. Diese /ertriebskanäle als den Sanitärgrosshandel verrate und Wäschetrockner der Umsatzkategorie 3 Jatenverwaltung festgehalten wird: Verschiedene schiedliche Vertriebswege den Endverbrauchern cht in die Struktur der Preisordnung einbauen“. schapparaten und Wäschetrockner weitere bzw. d als im Sanitärgrosshandel. Somit hat das Beid zu beurteilenden Wettbewerbsverhältnisse im

bauung im Juni 2013 aus dem Kanton Schwyz. teur habe ein um 3.6 % besseres Angebot vern Kauf genommen und den Auftrag zu den vom hgeführt. Das Dokument „Marktdarstellung“ führt es Angebot verlangt. Ein entsprechendes E-Mail egt. Sabag habe am 21. Juni 2013 ein um [...] % ktdarstellung“ führt auf, dass eine Auftragsbestäei. Aus dem Konditionenblatt gehe hervor, dass iftrag sei mit dem am 21. Juni 2013 geforderten bestätigung vom 6. Dezember 2013 wurde nicht

ustellen, dass es sich auf Juni bzw. Dezember 1 ausserhalb des Untersuchungszeitraums. Dem eiswert für den Untersuchungszeitraum zu.

nditionen“ ist zu entnehmen, dass es sich um eizu schliessen, dass es sich um eine Uberbauung sispiel ein grosses Objekt betrifft. Das Beispiel ist Je.

nüber der Darstellung nicht stimmig. Die „Marktabag am 21. Juni 2013 einen Rabatt von [...] % ni 2013 die vom Kunden geforderten Konditionen Konditionenblatt auf dem zwei Daten aufgeführt sind. Einmal steht „Im Einverständnis von „20.06.2014/rs“. Damit ist davon auszugeh erstellt wurde und im Zusammenhang mit ¢ gedruckt wurde. Es handelt sich um das e 21. Juni 2013 stimmt mit dem angeblichen geführte Rabatt inklusive Skonto beläuft sic ditionenblatt der Darstellung, dass die vo Skonto von [...] % vereinbart wurden. Hinge Angebotserneuerung von [...] % durch den Belege stehen damit im Widerspruch zur E bot eingereicht. Die Aussagen in der „Markt

Objekt im Kanton Zug

716. Das achte Beispiel ist Datiert auf den dem Kanton Zug. Nach der Stellungnahme geben. Sie sei vom Installateur mit einem V Der Auftrag sei zu einem Rabatt von [...] % lung“ in der Beilage ist zu entnehmen, das Die Preisbasis sei 2012. Am 7. August 201: stellt worden. Sabag reichte in diesem Zus 7. August 2013 ein. Gemäss dem Dokume August 2013 ein Vergabeziel von [...] % mit darstellung“ aus „Dabei ist es weder rele SABAG) liegen noch in welcher Art Rabatt abzug, Objektrabatt, Rückvergütungen, „Sc uns vor, wir hätten Rabattsysteme und die ses Beispiel zeigt klar auf, dass die Art a kaufspreis nicht relevant ist. Der Kunde inte battes.“ In diesem Zusammenhang wurde € ser E-Mail ist zu entnehmen, dass am 7. At nen für die Sanitären Apparate gesandt wu teur am 8. August ein Vergabeziel von [...] setzung der Konditionen liege, sei ihm eic steht, dass Sabag das Anliegen des Install reit ab Mitte September 2013 die Kondition es für Sabag schwierig den Lieferumfang z ca. eineinhalb Monaten besser möglich sei es sich um das Projekt [...] handelt. Dem D men, dass Sabag am 19. August 2013 tele beiden hätten ein Kompromiss schliessen worden. Zu beachten sei, dass der Haup worden sei. Sabag hätte aber die Preise u sen. Es bestehe keine Teuerungsberechtig: nenblatt vom 7. August 2013 ein handschrif 2013 datiert. In der „Marktdarstellung“ wird hingewiesen. Diese wurde nicht eingereicht

717. Dieses Beispiel bezieht sich auf den des Untersuchungszeitraums. Weiter ist de Objekt [...] handelt. Dieses Objekt ist ein [. Auftrag. Als solcher ist er nicht reprasentatin

627 Act. 892, Seite 39 und Beilage 28. 28 [..]

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‘ HP. Lampert 21.06.13" und rechts unten steht en, dass das Konditionenblatt am 21. Juni 2013 Jer Stellungnahme von Sabag im Juni 2014 ausinzige eingereichte Konditionenblatt. Das Datum Datum der Bestätigung überein. Der darauf auf- 'h jedoch auf [...] %. Damit widerspricht das Konm Kunden geforderten Gesamtkonditionen inkl. gen stimmt die Zahl mit der nicht weiter belegten Mitarbeiter von Sabag überein. Die eingereichten ;ehauptung, Sabag habe ein verbessertes Angedarstellung“ sind somit unbelegte Behauptungen.

August 2013. Das betreffende Objekt stammt aus habe Sabag ein Angebot mit [...] % Rabatt abgeergabeziel von [...] % Rabatt konfrontiert worden. » an die Sabag erteilt worden. Der ,Marktdarstels das Angebot im Jahr 2012 erstellt worden sei. 3 sei das Konditionenblatt mit [...] % Rabatt zugeammenhang ein Konditionenblatt mit Datum vom nt „Marktdarstellung“ sei vom Installateur am 8. geteilt worden. Dazu führt das Dokument „Marktvant wo die Brutto Verkaufspreise (Listenpreis e und Skonti aufgeteilt sind (Grundrabatt, Direkt- ‚hönweltterbonus“, Skonto usw.). Die WEKO wirft Art der Skonto Handhabung abgesprochen. Dieer Rabattierung beim Festlegen des Netto Verressiert sich in erster Linie für die Höhe des Rasine E-Mail vom 9. August 2013 eingereicht. Die- ıgust von Sabag an den Installateur die Konditiorden. Weiter ist zu entnehmen, dass der Installa- % formulierte. In welcher Form die Zusammenjentlich egal. In der E-Mail vom 9. August 2013 ateurs zur Kenntnis nehme. Sabag sei gerne been mit dem Installateur zu bereinigen. Zurzeit sei u ermitteln. Sabag gehe davon aus, dass dies in . Dem Betreff der E-Mail ist zu entnehmen, dass okument „Marktdarstellung“ ist weiter zu entnehfonisch mit dem Installateur verhandelt habe. Die können und der Rabatt sei mit [...] % bestätigt teil des Auftrags im Sommer 2014 ausgeliefert nd Rabatte mit Preisbasis 2012 bestätigen müsing. In diesem Zusammenhang ist dem Konditiotlicher Zusatz zu entnehmen, der vom 19. August

weiter auf eine Auftragsbestätigung als Beilage

August 2013. Es befindet sich damit ausserhalb 'n Belegen zu entnehmen, dass es sich um das ..].%8 Folglich handelt es sich um einen grossen / für kleinere Aufträge.

718. Den Ausführungen des Dokuments ,, teur „interessiert sich erster Linie für die Hé lateur in erster Linie am Nettopreis interes behauptet wird. In der E-Mail vom 9. Auc schwierig sei, den Lieferumfang zu ermittelt fertstellung noch nicht wusste, welche San Der Nettopreis war zum Zeitpunkt der Vert Damit kann der Nettopreis nicht der entsche

719. Das Dokument „Marktdarstellung“ ge sei, wo die Bruttopreise von Sabag liegen. preise von Sabag die Nettopreise beeinflus Anliegen ist, im Jahr 2013 die Preise mit | Jahr 2012, zu vereinbaren. Entgegen der Bruttopreise diesem Installateur ein Anliege

Fazit

720. Fur eine Gesamtbetrachtung der ach zustellen. Dabei ist die Selektion und Zus: Da die Beispiele mit der Stellungnahme vor zugehen, dass damit einzig die für Sabag sollen. Die Auswahl deutet darauf hin, dass ner „Marktdarstellung“ von Sabag auch zu ı es schwierig exakte Daten zu erhalten.“

721. Alle acht Beispiele betreffen Grosspro für die Wettbewerbsverhältnisse im Sanitär: in den Wettbewerb bei Grossprojekten get der Beispiele ist zu berücksichtigen, dass | sen sind. Damit ist die Repräsentativität nicl

722. Mit den Beispielen wird belegt, dass | teilweise mit Angebotsvergleichen in Forn Teilweise werden Grosshändler bei Gross konfrontiert, ohne dass Installateure Kondit acht Beispiele ist aus den Belegen ersichtl Damit stützen die Beispiele die Feststellur der Wettbewerb zwischen den Sanitärgros wird (Rz 589) und dass objektindividuelle Sabag eingereichten Beispiele widersprech me, wonach die Installateure in erster Linie über bestätigen sie die Beweisergebnisse d flussen die Nettopreise und höhere Bruttopr rung. Mit anderen Worten findet ein Wett Bruttopreisen um Endkunden statt.

d. Sanitas Troesch

723. Sanitas Troesch führt in ihrer Stellun: meter im Sanitärgrosshandel die Rabatte des Installateurs, welchen Grosshändler e seien die Nettopreise bzw. die Rabatte, die topreise seien für diesen Entscheid irrelevaı ten die Bruttopreise als unverbindliche R Preisvorstellung darüber vermittelten, was

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Marktdarstellung“ ist zu entnehmen, der Installahe des Rabattes“. Es steht nicht, dass der Instalsiert ist, wie dies die Stellungnahme von Sabag just 2013 wird festgehalten, dass es für Sabag 1. Dies heisst, dass Sabag zum Zeitpunkt der Ofitarapparate überhaupt bezogen werden würden. iandlung dieses Objektes somit noch unbekannt. idende Parameter für den Zuschlag sein.

ht davon aus, dass es im Beispiel nicht relevant Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Bruttosen. Das Beispiel zeigt im Gegenteil, dass es ein -reisbasis 2012, also mit Bruttopreisen aus dem Ausführung in der „Marktdarstellung“ waren die N.

t Beispiele ist zunächst deren Aussagekraft festammenstellung der Beispiele zu berücksichtigen. ) Sabag eingereicht wurden, ist dabei davon ausvorteilhaften Gesichtspunkte dargestellt werden es an vorteilhaften Beispielen mangelt. So ist eiantnehmen: „In dem ganzen WEKO Verfahren ist

jekte. Damit sind die Beispiele nicht repräsentativ jrosshandel. Allenfalls könnten sie einen Einblick yen. Aufgrund der oben beschriebenen Selektion auch diese Grossprojekte von Sabag handverleit sicher gestellt.

nstallateure bei Grossprojekten die Grosshändler 1 von Auflistungen von Rabatten konfrontieren. ;projekten auch mit höheren Rabattforderungen ionen von Mitbewerbern angeben. In keinem der ich, dass Nettopreise verglichen werden würden. igen der Wettbewerbsbehörden, gemäss denen shändlern um Installateure mit Rabatten geführt Rabatte verhandelt werden (Rz 372 f.). Die von en ihrer eigenen Darstellung in der Stellungnah- -an Nettopreisen interesseiert seien. Demgegener Wettbewerbsbehörden: die Bruttopreise beeineise sind die Grundlage für eine höhere Rabattiebewerb zwischen den Sanitärgrosshändlern mit

jnahme an, dass der zentrale Wettbewerbspara- und nicht Bruttopreise seien. Für den Entscheid r bei einem bestimmten Projekt berücksichtige, er vom Grosshändler erhalte, entscheidend. Brutit. Auf der Marktstufe Installateur-Endkunde dienichtpreise, die dem Endkunden eine ungefähre ein bestimmtes Produkt kosten würde. Dass die

Bruttopreise kein bedeutender Wettbewert auch daran, dass die Bruttopreise von Sai bindlichen Preisempfehlungen entsprächen dukte aussprächen. Wären die Bruttopreise würden sie nicht zur Hauptsache von den t nitas Troesch aus, dass Sanitas Troesch i verbesserungsgründen gezwungen gewes Troesch führt auch aus, dass Grosshändler on hin zu anderen Vertriebskanälen ausge: topreisen interessiert seien.‘?"

724. Wie diesen Stellungnahmen entnom dass

  • die Installateure an Rabatten interessi

  • Installateure deswegen an hohen Brut

  • Sanitärgrosshändler mittels Bruttoprei

- ein Wettbewerb zwischen Sanitargrc Endkunden besteht, der durch Bruttop

Diese vier Aspekte beweisen, dass der Brı Trotzdem konstatiert Sanitas Troesch, Brut rameter. Dazu bringt Sanitas Troesch im \ im Verhältnis zwischen Grosshändlern unc tens würden die Sanitärgrosshändler zur t nehmen.

725. Zum ersten Argument von Sanitas T esch auch anerkennt — hohe Bruttopreise Rabatte an Installateure bilden. Damit komr wie den Rabatten zu.

726. Das zweite Argument von Sanitas 1 tärgrosshändler würden zur Hauptsache di den die Sanitärgrosshändler die Bruttopre! Sanitärgrosshändler nicht auf die Jahre 19 gesenkt, da die Senkung nicht von den H grosshandel eine gegenüber den Hersteller weiteren Jahre ist erwiesen, dass die Sani preise von den Herstellern übernehmen. In rekturfaktoren an, um die Bruttopreise de Konkurrenten anzupassen. Wie Sanitas 1 auch im Jahr 2013 zur Margenverbesserun: von Sanitas Troesch gehen insgesamt ins L

e. Bringhen

727. Bringhen führt in ihrer Stellungnahm Preisbestandteile im Wesentlichen vor, deı

629 Act. 935, Rz 92 ff. 630 Act. 935, Rz 267.

631 Act. 935, Rz 568.

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ysparameter der Grosshandler seien, zeige sich jitas Troesch zu einem grossen Teil den unver- , die die Hersteller der verschiedenen Sanitarpro- > ein bedeutsamer Wettbewerbsparameter, dann lerstellern übernommen. °° Gleichzeitig sagt Sam Jahr 2013 aus kalkulatorischen bzw. Margenen sei, die Bruttopreise zu erhöhen.°?° Sanitas “bei hohen Bruttopreisen einer Marktanteilserosisetzt seien und dass Installateure an hohen Brutmen werden kann, anerkennt Sanitas Troesch,

ert sind, topreisen interessiert sind, sen die Nettopreise und Margen erhöhen und

sshändlern und alternativen Absatzkanälen um reise bestimmt wird.

ittopreis ein zentraler Wettbewerbsparameter ist. topreise seien kein bedeutender Wettbewerbspa- Vesentlichen zwei Argumente vor. Erstens seien | Installateuren die Rabatte entscheidend. Zweilauptsache die Bruttopreise der Hersteller überroesch ist anzumerken, dass — wie Sanitas Troder Sanitärgrosshändler die Grundlage für hohe nt den Bruttopreisen die vergleichbare Bedeutung

'roesch gründet auf der Behauptung, die Sani- e Bruttopreise der Hersteller übernehmen. Würise der Hersteller übernehmen, dann hätten die 97, 2005 und 2012 die Bruttopreise und Rabatte erstellern ausging. Dies zeigt, dass der Sanitärn eigenständige Preispolitik betrieb. Auch für die tärgrosshändler nicht zur Hauptsache die Brutto- 1 Gegenteil wenden die Sanitärgrosshändler Korr Hersteller in ihrem Sinne und gegenüber den roesch selbst aussagt, nutzte Sanitas Troesch J eine Erhöhung der Bruttopreise. Die Vorbringen eere.

e vom 22. September 2014 zur Bedeutung der “ Grosshandel habe es mit erfahrenen Bauprofis zu tun. In Ausschreibungen sei der Bruttoj (Bruttopreis), wie auch weitere Faktoren, w zess und im Preiswettbewerb völlig sekund der Bauherr für die Produkte und Dienstle scheidenden Rabatten zu bezahlen“ habe.‘ 2012 die um 10 % höher liegenden Bruttop! worden seien, da die Rabatthöhe bei mögli terium für die Nachfrager sei und somit die bern nicht mehr gegeben gewesen sei.633

728. Bringhen anerkennt mit ihren Vorbrin sen. Ferner anerkennt Bringhen, dass im M Mit anderen Worten anerkennt Bringhen di bewerbsparameter im Markt für Sanitärgros

729. Gleichzeitig zum Vorgenannten hält bungen vorgegeben und völlig sekundär : Bauherr für die Produkte und Dienstleistur denden Rabatten“ verlange.

730. Zudem betrifft die Argumentation v stallateur und Endkunde. Der „Nettopreis“, entspricht dem Endkundenpreis, welcher in vereinbart wird. Das Verhältnis zwischen E stand der vorliegenden Verfügung. Demg tärgrosshändlern Gegenstand dieser Verfü Nettopreis der Sanitärgrosshändler bezeict tärgrosshändler und den Rabatten der Gro das Vorbringen, am Schluss zähle einzig d und Dienstleistungen des Sanitarinstallateu len“ habe, der Sache vorbei.

731. Es ist zudem nicht erstellt, dass be Bruttopreise vorgegeben werden. Denn [...] Januar 2015 [...] Kappeler, ob es vorkomm und dann die Möglichkeit einer Gegenoffert dies bei ihnen sehr selten vorkomme. Ka Preise.°®* Kappeler widerspricht also der | vorgegeben seien. Anders als Bringhen sai Bruttopreise vorgegeben seien. Ebenso ze und [...] vom SGVSB, dass ein Sanitargross für die Ausschreibung in Frage kommt, da « (vgl. Rz 561 ff.). Auch [...] Bringhen sagte Bringhen würden bei Architekten, Promotor re es bei viel höheren Bruttopreisen im Jahı seren Rabattierung zu reagieren.®°> Ware Ausschreibungen vorgegeben, hatte Bringf Bruttopreise reagieren können.

632 Act. 894, Rz 21 ff. 63 Act. 894, Rz 102. 634 Act. 1170, Zeile 54 ff.

635 Act. 561, Zeile 301 ff.

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jreis oft bereits vorgegeben. Der Ausgangspreis alche den Preis beeinflussten, seien im Offertproär. Am Schluss zähle einzig der „Nettopreis, den istungen des Sanitärinstallateurs nach den ent- 32 Gleichzeitig bringt Bringhen vor, dass im Jahr reise der Bringhen AG vom Markt nicht akzeptiert chst gleichem Bruttopreis das entscheidende Kri- Vergleichbarkeit der Bringhen zu ihren Mitbewergen, dass Bruttopreise den Nettopreis beeinfluslarkt höhere Bruttopreise nicht akzeptiert würden. > Bedeutung, welche den Bruttopreisen als Wettshandel zukommt.

Bringhen fest, dass der Bruttopreis in Ausschreisei. Am Schluss zähle der „Nettopreis, den der igen des Sanitärinstallateurs nach den entscheion Bringhen die Wettbewerbsstufe zwischen Inden der Bauherr dem Sanitärinstallateur bezahlt, n Verhältnis zwischen Endkunde und Installateur ndkunde und Sanitärinstallateur ist nicht Gegenegenüber sind die Verhaltensweisen von Sanijung. In dieser Verfügung wird mit Nettopreis der inet, welcher sich aus dem Bruttopreis der Sanisshändler an die Installateure ergibt. Damit geht er „Nettopreis, den der Bauherr für die Produkte rs nach den entscheidenden Rabatten zu bezah-

| Ausschreibungen den Sanitärgrosshändlern die Bringhen fragte anlässlich der Anhörung vom 19. 2, dass Kappeler vom Planer eine Offerte erhalte e erhalte. [...] Kappeler sagte daraufhin aus, dass ppeler erhalte immer eine Ausschreibung ohne Jarstellung von Bringhen, dass die Bruttopreise gt Kappeler aus, dass bei Ausschreibungen keine igen die Aussagen von [...] Sanidusch, [...] CRH ‚händler mit zu hohen Bruttopreisen erst gar nicht r von vornherein aus dem Bieterrennen rausfalle bei anderer Gelegenheit aus, die Kataloge von an, Generalunternehmen aufliegen und somit wä- "2012 nicht möglich gewesen, nur mit einer grösn die Bruttopreise den Sanitärgrosshändlern in 1en mit höheren Rabatten auf die vorgegebenen

732. Damit überzeugt die Behauptung vc bewerb zwischen den Sanitärgrosshändler keine Zweifel am Beweisergebnis erwecken

B.4.7.5 Beweisergebnis zur Bedeutung «

733. Es steht fest, dass dem Preis im Wet minante Bedeutung als Wettbewerbsparam len Bruttopreis, Rabatt und Nettopreis jewei

734. Es ist bewiesen, dass die Sanitär: Umsätze und Margen erhöhen (Rz 478 ff. tärgrosshändler bewusst den Zusammenh: Festlegung der Bruttopreise der einzelnen | mit ist erstellt, dass Bruttopreise im Markt Somit steht fest, dass Bruttopreisen im Wei zukommt.

735. Grenze der Margenerhöhung mit B der Konkurrenz (Rz 482 ff.). Deswegen | Festlegung der Bruttopreise die Konkurrenz Wettbewerb mit den Bruttopreisen „wettbe\ als die Anderen“ dastehen (Rz 512). Ansc 511). Damit steht fest, dass ein Wettbewe preisen besteht.

736. Es steht fest, dass Endkunden in ihr Sanitärgrosshändler reagieren (Rz 526 ff.):

kaufen Endkunden vermehrt in alternativen steht fest, dass ein Wettbewerb zwischen

nälen mit Bruttopreisen besteht.

737. Weiter steht fest, dass Endkunden mi sind. Die Endkunden gründen dabei ihren (Rz 546 ff.). Sanitärgrosshändler können si kundenfreundlicher positionieren (Rz 526 ff das Nachfrageverhalten von Endkunden ze als auch auf deren professionelle Vertreter tärplaner (Rz 561 ff.). Mit diesem Verhalter dass die Endkunden in ihrem Nachfrageve richten sich in ihrem Angebotsverhalten mi lich aus. Dies beweist, dass die Bruttopreiss um die Endkunden und deren profession sind.

738. Es steht fest, dass Installateure ein | hohen Rabatten haben (Rz 526 ff.). Mit hö Installateure mehr am Wiederverkauf der | Rabatten (Rz 530 ff. und 546 ff.). Installat Vorzug, welche ein höheres Rabattniveau kt diesem Grund positionieren sich Sanitärgr mit höheren Bruttopreisen, um den Installat ff., 555 ff. und 580 ff.). Dieses Verhalten de ihrem Nachfrageverhalten auf Rabatte rea ihrem Angebotsverhalten sich bewusst mit freundlich positionieren. Damit ist bewiesen

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yn Bringhen nicht, dass der Bruttopreis im Wettbei Ausschreibungen sekundär sei. Sie vermag

ler Preisbestandteile

tbewerb zwischen Sanitärgrosshändlern eine doster zukommt. Dabei kommt den Preisbestandtei- Is eine eigenständige Bedeutung zu.

jrosshändler mittels Bruttopreiserhöhungen ihre und Rz 493 ff.). Weiter steht fest, dass die Saniang zwischen Bruttopreisen und Margen bei der Produkte des Sortiments nutzen (Rz 510 ff.). Dageschehen kausal die Nettopreise beeinflussen. ttbewerb die gleiche Bedeutung wie Nettopreisen

ruttopreisen bildet die Wettbewerbsfahigkeit mit jyerücksichtigen die Sanitargrosshandler in ihrer (Rz 510 ff.). Die Sanitärgrosshändler müssen im verbsfahig" bleiben (Rz 487) und wollen „besser ynsten müssen sie ihre Bruttopreise senken (Rz rb zwischen den Grosshändlern mit den Bruttoem Nachfrageverhalten auf die Bruttopreise der Bei höheren Bruttopreisen im Sanitärgrosshandel Absatzkanälen ein (Rz 530 ff. und 542 ff.). Damit Sanitärgrosshändlern und alternativen Absatzkatbestimmend bei der Auswahl des Grosshändlers Entscheid auf die Bruttopreise der Grosshändler ch daher mit tieferen Bruttopreisen bewusst end- . und 555 ff.). Der Einfluss von Bruttopreisen auf sigt sich sowohl in Bezug auf private Bauherren wie Architekten, Generalunternehmer und Sani- 1 der Endkunden und Grosshändler ist bewiesen, rhalten auf Bruttopreise reagieren. Grosshändler t tiefen Bruttopreisen bewusst endkundenfreund- > der Sanitärgrosshändler an sich im Wettbewerb allen Vertreter ein bedeutender Preisbestandteil

Interesse an hohen Bruttopreisen verbunden mit heren Bruttopreisen und Rabatten verdienen die Sanitärapparate als mit tiefen Bruttopreisen und eure geben denjenigen Sanitärgrosshändler den ieten können (Rz 530 ff., 546 ff. und 580 ff.). Aus osshändler in ihrem Angebotsverhalten bewusst euren höhere Rabatte geben zu können (Rz 526 r Installateure beweist, dass die Installateure mit gieren. Ebenso steht fest, dass Grosshändler in hohen Bruttopreisen und Rabatten installateur- , dass die Rabatte an sich im Wettbewerb um die

Installateure ein bedeutender Preisbestand der Sanitärgrosshändler, dass die Bruttopr rung ebenso bedeutend im Wettbewerb um

739. Damit ist bewiesen, dass Bruttoprei: bedeutende Preisbestandteile im Wettbewe

B.4.8 Wettbewerbsdruck im Sanitargrc

(i) Beweisthema

740. Nachfolgend wird der Wettbewerbs gliedert sich der Wettbewerbsdruck in vier 1 einen Sanitargrosshandler von anderen Sai Marktanteile und die Konzentration im Sar werbsdruck kann auch von alternativen Ab: den Unternehmen stammen. Die nachfolge Teilaspekten.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

a. Unternehmensstärke und Kon

741. Die direkten Konkurrenten von Sanit Die Kunden des Sanitärgrosshandels frage welches in der Gesamtheit jeweils nur vo Andere Absatzkanäle bieten jeweils nur ei (vgl. Rz 303 ff.). Somit kommt der Wettbev anderen Sanitärgrosshändlern.

742. Eine Einschätzung der Marktstärke ¢ den Marktanteilen der Parteien im dreistuf Sanitas Troesch als grösster Sanitargrossh. von [40-45 %] während des Zeitraums von Schweiz ist CRH mit einem Marktanteil vo! tärgrosshändler verfügen allenfalls über ein Sabag schweizweit im Bereich von [5-10 % Sabag jedoch in den eigenen Regionen als mit einem Marktanteil von [1-10 %] in der S te Sanitärgrosshändler. Auf die übrigen Sar 2012 insgesamt weniger als 10 % der Ma als auch regional über — im Vergleich zu B ringe Marktanteile.6°®

636 Vgl. Act. 562, Zeile 214.

837 Der Marktanteil im Jahr 2004 der anderen als | schätzung diesen Jahres beruht jedoch auf eine auch die Abweichung der Anteile von 2004 zu d

638 Dies ist aus dem Vergleich der Umsatzangaben den Umsatzangaben je Niederlassung von Bri 441.01, Act. 445 und Act. 469, jeweils Frage 15

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teil sind. Zudem beweist das Angebotsverhalten eise als Grundlage einer höheren Rabattgewähdie Installateure sind, wie die Rabatte selbst.

se, Rabatte und Nettopreise jeweils eigenständig rb zwischen den Sanitärgrosshändler sind.

»sshandel

druck im Sanitargrosshandel festgestellt. Dabei 'eilaspekte. Primär kommt Wettbewerbsdruck auf nitärgrosshändlern. Hierzu sind entsprechend die itärgrosshandel festzustellen. Möglicher Wettbesatzkanälen oder von neu in den Markt eintretennde Beweiswürdigung gliedert sich nach diesen

igung

zentration

ärgrosshändler sind andere Sanitärgrosshändler. sn jeweils ein Bündel an Sanitärprodukten nach, n anderen Sanitärgrosshändler angeboten wird. n vergleichsweise eingeschränktes Sortiment an ‚erbsdruck für Sanitärgrosshändler vor allem von

Jer jeweiligen Sanitärgrosshändler ergibt sich aus igen Fachhandel, also dem Sanitärgrosshandel. ändler verfügt schweizweit über einen Marktanteil 2004 bis 2012. Der zweitgrösste Anbieter in der n [35-40 %] im gleichen Zeitraum. Weitere Sani- e regionale Bedeutung. So ist der Marktanteil von |. Nach der Aussage [...] von Sabag sieht sich die starker Sanitärgrosshändler.® Auch ist Bringhen chweiz in Bezug auf die Region Wallis der grössitärgrosshändler entfallen in den Jahren 2005 bis rktanteile.6?” Diese verfügen sowohl schweizweit ringhen, CRH, Sabag und Sanitas Troesch — geden vier grössten Marktteilnehmern beträgt 10.8%. Die Einr schwächeren Datenlage als die der nachfolgenden, worauf en Jahren von 2005 bis 2007 zurückzuführen ist.

etwa von Inhaus (Act. 458) oder Keramikland (Act. 471) mit nghen, CRH, Sabag bzw. Sanitas Troesch (Act. 440, Act. ) direkt ersichtlich.

Tabelle 3: Marktanteil der Parteien im dreistufigen

Z Unternehmen 2004 2005 2006

4 Bringhen [1-5%] [1-5%] [1-5%]

5 Sanidusch [0-1%] [0-1%] [0-1%]

6 Kappeler [0-1%] [0-1%] [0-1%]

7 Burgener [0-1%] [0-1%] [0-1%]

8 Spaeter ” - -

9 Innosan ” - -

10 San Vam . . .

Quelle: Berechnung des Sekretariats (vgl. Anhang G

743. Der Sanitargrosshandel ist somit eit gen über einen schweizweiten Marktanteil v dest lokal starke Anbieter vereinigen jewe [5-10 %] auf sich. Die hohe Marktkonzentré geführten Marktanteilen berechneter Herfir punkte beträgt. Dieser Wert liegt deutlich uk gemäss Department of Justice kennzeichne

744. Sanitärgrosshändler vergleichen ihre CRH Unternehmen (Richner oder Getaz) hen.‘*! Dies zeigt, dass diese Unternehme genügend bedeutend wahrgenommen wer: auseinanderzusetzen. Dies zeigt aber auch tung eher nicht zugesprochen wird. Somit w allem von Sanitas Troesch, CRH, Sabag u mit den Worten: „CRH, Sanitas Troesch u soll ich auf jemand anderen schauen? *®*?

69 Der Herfindahl-Hirschman Index errechnet sic auch die Leitlinien zur Bewertung horizontaler Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüss«

640 Horizontal Merger Guidelines, U.S. Departemer gust 19, 2010, Punkt 5.3.

641 Vgl. für CRH etwa Act. 370.04 und Act. 370.05,

642 Act. 562, Zeile 211 f.

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Fachhandel in der Schweiz

2007 2008 2009 2010 2011 2012

[0-1%] [0-1%] [0-1%] [0-1%] [0-1%] -

- - - - [0-1%] [0-1%]

[0-1%] [0-1%] [0-1%] [0-1%] [0-1%] [0-1%]

- [0-1%] [0-1%] [0-1%] [0-1%] [0-1%]

6).

1 sehr konzentrierter Markt. Zwei Anbieter verfuon jeweils Uber 40 % bzw. 35 % und zwei zuminilig schweizweite Marktanteile von [0-5 %] und ition bestätigt auch ein aus den in Tabelle 3 auf- ıdahl-Hirschman-Index®3®, der über 3'000 Indexyer der Schwelle von 2°500 Indexpunkten, welche nd für hoch konzentrierte Märkte ist. °°

> Preise zumindest mit Sanitas Troesch und den sowie in der Regel auch mit Sabag und BringnN jeweils von anderen Sanitargrosshandlern als Jen, um sich mit ihrem Marktauftritt regelmässig , dass andere Sanitärgrosshändler diese Bedeuird Wettbewerbsdruck im Sanitärgrosshandel vor nd Bringhen ausgehen. [...] Sabag bestätigt dies nd Bringhen haben ca. 88 % Marktanteil. Wieso

Nn aus der Summe der quadrierten Marktanteile. Vgl. dazu Zusammenschlüsse gemäss der Ratsverordnung über die on, ABI. 2004 C 31/3 ff., Rz 16.

it of Justice and the Federal Trade Commission, Issued: Aufür Sanitas Troesch Act. 445, 165 f. und 173 ff.

b. Wettbewerbsdruck der Marktg

745. Dem konzentrierten Markt fur Sanité onsunternehmen als direkte Kunden gec targrosshandler dermassen stark fragment sie kaum in der Lage sind, disziplinierende insgesamt auszuüben.

746. Von den weiteren Absatzkanälen vc ringerer Wettbewerbsdruck aus. Der Einze über ein vergleichsweise eingeschranktes | also vor allem Hersteller, welche direkt an I! gegenüber dem Grosshandel über ein sehr bzw. Marken. Sie sind somit nicht in der Le zubieten. Baumärkte bieten in der Regel eb Installateure — also die Hauptkunden des G satzes mit dem Verkauf von Produkten, wel

747. In einzelnen Produktsparten nehme Wettbewerbsdruck von alternativen Absatz September 2009 bezeichnet Sanitas Troes« te, wozu sie die Produktsparten [...] zählt. [ neben dem dreistufigen Vertrieb alternativ Diese Alternativanbieter können aber ledigli aus einer Hand bieten. Zumal Sanitas Tro¢ Produkte aufgenommen hat, ist davon aus: det sind. Diese nicht gefährdeten Produkte satzes der Sanitärgrosshändler aus (über 2 dung 5, 98). Dies zeigt, dass der Wettbe' targrosshandler insgesamt gering ist.

748. Der Umsatzanteil des Sanitargrosst in der Schweiz liegt im Zeitraum von 2004 b den Einzelhandel entfallen 4 % bis 5 %, au märkte haben einen Anteil von 3 % bis 5 2004 auf 8 % im Jahr 2012.

Tabelle 4: Umsatzanteil in Mio. CHF der Vertriebswe:

74 2004 2005 2006

Dreistufiger 865 864 922

%) %) %)

2 Einzelhandel

643 Die Anzahl Installateursunternehmen beruht at für Statistik (www.bfs.admin.ch>Infothek>Erhet Anzahl Unternehmen entspricht der Anzahl Ins stallation (1041 IE), 432202 Sanitarinstallation ı installation (2449 IE). Zusammengenommen si rechnen. Der verwendete Datensatz ist Uber di nehmen, welche in mehreren Kantonen tätig sin

644 Vgl. Act. 370.01, 72; Act. 445, 106.

645 Vgl. Act. 371.07, 7 f.

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jegenseite und alternativer Absatzkanäle

irgrosshandel stehen über 4'000 Sanitärinstallatijenüber.°® Da die Marktgegenseite der Saniiert ist, kann davon ausgegangen werden, dass n Wettbewerbsdruck auf den Sanitärgrosshandel

nN Sanitärprodukten (vgl. Rz 305 ff.) geht ein ge- Ihandel verfügt verglichen mit dem Grosshandel Angebot. Unternehmen im zweistufigen Vertrieb, nstallateure oder Endkunden verkaufen, verfügen eingeschränktes Sortiment an Produktkategorien ıge ein Bündel an Produkten aus einer Hand anenfalls keine Markenprodukte an. Zudem erzielen rosshandels — weniger als 2 % ihres Einkaufsumche sie bei Baumärkten beziehen .6*

n Sanitärgrosshändler immerhin einen gewissen kanälen wahr. Anlässlich der GL Sitzung vom 8. ch eine Gruppe sogenannter gefährdeter Produklie Gefährdung sieht Sanitas Troesch darin, dass e Absatzkanäle für diese Produkte bestehen.®* ch Einzelprodukte und nicht ein Gesamtsortiment ssch [...] nicht in die Aufstellung der gefährdeten zugehen dass diese Produkte eben nicht gefähr- , machen aber gerade den Hauptanteil des Um- /3 des Umsatzes von Sanitas Troesch, vgl. Abbilwerbsdruck anderer Absatzkanäle auf die Sanivandels am Gesamtumsatz mit Sanitarprodukten is 2012 zwischen 79 % und 88 % (Tabelle 4). Auf f den Direktvertrieb zwischen 3 % und 4 %. Bau- %. Die geschätzten Importe steigen von 1 % im

ge am Umsatz mit Sanitärprodukten in der Schweiz

2007 2008 2009 2010 2011 2012

%) %) %) %) %) %)

if der Statistik der Unternehmensstruktur des Bundesamtes jungen, Quellen >Statistik der Unternehmensstruktur). Die titutioneller Einheiten (IE) der Positionen 432201 Sanitärinind Spenglerei (1193 IE) und 432203 Sanitär- und Heizungsnd also 4776 Unternehmen den Sanitärinstallateuren zuzu- e Kantone aggregiert, so dass Doppelzählungen von Unterd, in der Gesamtzahl enthalten sind.

3 Baumärkte %) %) %)

4 | Direktvertrieb 26 (3 30 (3 30 (3

%) %) %) 5 Import mporte %) %) %)

6 Total (100 (100 (100

%) %) %)

Quelle: Berechnung der Wettbewerbsbehörden (vgl. /

Cc. Neu in den Markt eintretende |

749. Wettbewerbsdruck kann auch von | Markt eintreten können, jedoch noch nicht druck durch diese potentiellen Konkurrent: Druck höher, wenn ein oder mehrere Ma Wettbewerbsdruck umso höher, je schnell: eintreten können. Es ist jedoch zu beachte Markteintritte wesentlich geringer ist, als d stehende Unternehmen. Potentielle Markt nicht in der Lage unmittelbar ein gleiches / Wettbewerbsdruck beruht lediglich auf d Markteintritts und somit auf der Gefahr von |

750. Ein erster Schritt für die Beurteilun potentielle Konkurrenten ist die Analyse vc können administrativer, struktureller oder st

751. Administrative Marktzutrittsschranke gen und Verwaltungspraktiken. Für Marktzu nicht mit einer wesentlichen administrative überschreitendem Handel sind die Schweiz allem den Handel mit in der Schweiz nicht ' en bestehen bei diesen daher Markteintritts| tet der schweizerische Grosshandel die S mindest fur Grossbauprojekte bedeutend ist

646 So beschreibt auch die Bekanntmachung der K ne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft, / von den aktuell im Wettbewerb stehenden Konk wirksamsten Wettbewerbskrafte ausgehen, wal Wettbewerbsdruck ausüben und nur unter best werbskraft darstellen.

647 Vgl. Act. 58, Zeile 58 ff.

648 \gl. Act. 49, Frage 13, „Die unterschiedlichen I Act. 78, Zeile 158 f., „Wenn unterschiedliche Nc

649 Vgl. dazu beispielsweise die Arbeit der Sortime 46 sowie Act. 287, Zeile 217 ff.

650 So muss beispielsweise beim Bau eines Mehrf. der Anwohner durch die Sanitärprodukte im g schutzvorschriften eingehalten werden. Vgl. Act

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%) %) %) %) %) %)

%) %) %) %) %) %)

%) %) %) %) %) %)

%) %) %) %) %) %)

Wettbewerber

Jnternehmen stammen, welche potentiell in den im Markt tätig sind. Der mögliche Wettbewerbsan hängt von zwei Faktoren ab. Erstens ist der rktzutritte wahrscheinlich sind. Zweitens ist der er und umfassender Unternehmen in den Markt n, dass der Wettbewerbsdruck durch potentielle ar Wettbewerbsdruck durch bereits im Markt beteilnehmer sind ihrem Wesen nach schliesslich \ngebot aufzubauen. Der von ihnen ausgehende er Gefahr eines zukünftigen, also mittelbaren, zukünftigen Umsatzeinbussen.*

g des Ausmasses von Wettbewerbsdruck durch ın Marktzutrittsschranken. Marktzutrittsschranken rategischer Natur sein.

n bestehen in Form von Gesetzen, Verordnunitritte mit einer Präsenz innerhalb der Schweiz ist nN Marktzutrittsschranke zu rechnen. Bei grenzer Normen zu berücksichtigen. Dies betrifft vor vertretenden Marken. Nach Aussagen der Parteioarrieren.®48 Nebst der Markeneinschränkung bieicherstellung der Normeinhaltung®®, welche zu- - 650

ommission über die Definition des relevanten Markts im Sin- \BI. C 372 vom 9. Dezember 1997, Rz 13 f. und 20 ff., dass urrenten, also Nachfragesubsituten, die unmittelbarsten und ırend die potentiellen Wettbewerber weniger unmittelbaren immten Voraussetzungen überhaubt eine wirksame Wettbe-

Vormen sind eine der grossen Bremsen im Sanitärgeschäft”, rmen bestehen, besteht eine Marktzutrittsschranke“.

ntskommission bezüglich der Normkontrolle in Act. 58, Zeile

amilienhauses sichergestellt sein, dass die Lärmbelästigung ssetzlichen Rahmen bleibt, mit anderen Worten die Schall- . 495, Zeile 40 ff. “Ein Generalunternehmer oder Installateur

752. Unter den strukturellen Marktzutritts gebedingte Charakteristika des Sanitärgro verfügt über ein flächendeckendes Netz an eine starke Präsenz bei den Kunden. Pote eines solchen Netzes investieren. Im Sanit CRH zwei umsatzstarke Unternehmen. Tritt auszugehen, dass es ein viel geringeres L schlechtere Konditionen von den Lieferant: Unternehmen nicht ein spezialisierter Nisch ge rechnen.®" Schliesslich ist bei einem Ma wie beispielsweise Nettopreise anstelle von ren, die Nachfrage zu beachten, welche s handels ausgerichtet ist.6* Aufgrund dessı Markteintritt eines Unternehmens mit ander

753. Beim grenzüberschreitenden Hand Der gegenwärtig starke Franken kann für : führen und deren Markteintritt begünstigen. Preisdruck aus dem Ausland (vgl. Rz 322 Senkung der Bruttopreise und Rabatte auf auch der Wettbewerbsdruck aus der Währu bis 2010 liegt hingegen kein entsprechende

754. Strategische Marktzutrittsschranken durch etablierte Unternehmen, die faktisch darstellen. Strategische Marktzutrittsschra Markt tätigen Unternehmen, die darauf ge Marktzutritt abzuhalten. Ein solches Verhalt Innerhalb des SGVSB zeigte sich dies bei von Innosan im Jahr 20026° und dadurch d letztlich bis zum Beitritt 2006. Weiter zeigt s nitär Schweiz (vgl. Rz 220.), in den Spielre 1784) sowie im geforderten Bekenntnis zu die SGVSB Stammdatenverwaltung (vgl. R men werden, um den Marktzutritt von Kon systems des Sanitärgrosshandels zu verhi Bruttopreisfestlegungen 2001 (Rz 880 ff.), 1235 ff.) zu sehen, welche das Ziel hatte Bruttopreisen des Grosshandels und den | Es bestehen somit wesentliche Zutrittsschr kurrenten.

kann nicht einfach etwas einbauen, was ein Er enhäuser und die technischen Vorschriften verk

651 Dies wird durch die Aussagen von [...] vom sı 495): „[Sinngemäss: Gründe für Marktauftritt al

652 WVgl. dazu die Aussagen von [...] vom Unterne

festgefahrenen Preisstruktur im Grosshandel ‚f: tioniere nicht.] Wieso? — Der Installateur und d chitekten/GU wollten dies nicht. Wir haben es nicht ändern.“ Weiterhin führt [...] von Sanitas T ein „Rohrkrepierer“ wäre und alle grossen deuts ihnen kein besseres System eingefallen sei (Act

653 Vgl. Act. 358, 297.

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schranken fallen kostenspezifische und nachfrasshandels. Der bestehende Sanitärgrosshandel Ausstellungen und Sanitärshops und somit über ntielle Konkurrenten müssten erst in den Aufbau ärgrosshandel bestehen mit Sanitas Troesch und ein Unternehmen neu in den Markt ein, ist davon Jmsatzvolumen erreicht und daher auch deutlich an erhält. Will das neu in den Markt eintretende enanbieter sein, muss es mit einer zu tiefen Marrkteintritt mit einer modifizierten Vertriebsstruktur, | Bruttopreisen oder Direktverkauf an die Bauhertark auf die bestehenden Strukturen des Grossan ist in absehbarer Zeit nicht mit dem raschen an Strukturen zu rechnen.

>l ist die Wechselkursentwicklung zu beachten. ausländische Unternehmen zu einem Preisvorteil So verweisen einige Parteien zumindest auf den ). Diesem wurde jedoch mit einer gleichzeitigen das Jahr 2012 begegnet, wodurch sich letztlich ngsschwankung abschwächt. Für die Zeitperiode r Druck aufgrund der Währungssituation vor.

bestehen in (voraussichtlichen) Marktverhalten e Zutrittsschranken für potenzielle Konkurrenten nken umfassen also Verhaltensweisen von im richtet sind, potentielle Wettbewerber von einem en der Parteien ist auch tatsächlich beobachtbar: spielsweise durch die Ablehnung der Aufnahme ie Verwehrung des Zugangs zu den Stammdaten ich in der Zielsetzung des Kooperationsrates Sa- :geln der Oberwalliser Grossisten (vgl. Rz 1773, m dreistufigen Vertriebsweg für die Aufnahme in z 2050 ff.), dass aktive Bemühungen unternomkurrenten ausserhalb des dreistufigen Vertriebsndern. In diesem Zusammenhang sind auch die 2004/2005 (Rz 1149 ff.) und 2012 (B.5.2.4, Rz n, die wahrgenommene Differenz zwischen den reisen alternativer Absatzkanäle zu reduzieren. anken für den Markteintritt von potenziellen Kon-

ıdkunde direkt gekauft hat. Die Koordination bei Mehrfamiliomplizieren dies.“

Jezialisierten Unternehmen Keramikland bestätigt (vgl. Act. s Spezialisiertes Unternehmen]“ [Zeile 57 ff. und Zeile 157

shmen Keramikland (Act. 495, Zeile 119 ff.), bezüglich der Sinngemäss: Ein alternatives Preis- und Rabattsystem funker Architekt/GU sind sich gewisse Rabatte gewohnt. Die Ar- ; versucht, doch die Architekten wollten die Gewohnheiten roesch zum Geschäftsmodell an, dass ein Nettopreissystem chen Händler das gleiche Modell wie die Schweiz hätten, da . 309, Zeile 176 ff. und 192 f.).

755. In einem zweiten Schritt können be chen Marktzutritte untersucht werden. Im Z Markteintritten im Sanitärgrosshandel. Von ter Chur (2010) in den Sanitärgrosshandel gen in Waadt (2007), Freiburg (2010), Ger nitas Troesch, Richner und Getaz verstärkt rer Ausstellungen und Abholshops.®® An w Keramikland mit einer Ausstellung in Cham in Zürich (2008)°°’, die grenzüberschreitenc shop (2005)°°% und die Eintritte von Hug. (2011) zu beachten.

756. Die Markteintritte können in drei Gru aus der Expansion von bereits in der Schwe Keramikland) in weitere Marktgebiete. Die mit sanitären Produkten hinter der Wand bz Tobler Haustechnik AG, Hug Baustoffe). Dit in ihrem angestammten Bereich und Bezi hinter der Wand) bzw. Endkunden (Kerarr Beginn an Erfahrung im Betreiben von Aus jedoch mit der Zeit aufgebaut werden ode gewonnen werden.°°' Die dritte Gruppe b welche bereits im Ausland im Sanitargrosst schen Marktauftritt als Sanitargrosshandler ternetverkauf (Reuter Badshop), welcher mi Endkunden verkauft®®, zu unterscheiden.

757. Um den möglichen Wettbewerbsdru Entwicklung des gemeinsamen Umsatzes « gestellt wurden (Bringhen, Spaeter Chur, S Hug Baustoffe und Tobler Haustechnik AC stärksten Sanitärgrosshändler in der Schw: Jahre 2004 bis 2012 verglichen (Tabelle 5) andere Märkte expandierten, zwar prozen! jedoch in absoluten Beträgen in geringeren deren Worten senkte der Markteintritt zwar der Umsatz der etablierten Unternehmen w für den Zeitraum von 2004 bis 2012 k Markteintritten und damit durch potentielle | trittsschranken lassen auch keinen solchen

654 Vgl. Act. 441.01, Register V.

65 Vgl. Act. 440, Register V.; Act. 445, Rz 35; Act. 656 Vgl. Act. 471.

657° Vgl. Act. 445, 487.

658 Vgl. Act. 477.

659 Vgl. Act. 466.

660 Vgl. Act. 465.

661 Vgl. etwa die Mitteilung der Tobler Haustechnil land im Jahr

662 Act. 477.

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i einer Vergangenheitsbetrachtung die tatsächlieitraum von 2004 bis 2012 kam es zu mehreren den Parteien sind San Vam (2008/09) und Spaeeingetreten. Bringhen expandierte mit Eröffnunvf (2010) und Zürich (2010).6%* Die Parteien Saan ihre Marktpräsenz durch die Eröffnung mehreeiteren Markteintritten sind in der Expansion von | (2009)*5, die Ausstellungseröffnung von Inhaus le Tätigkeit per Onlinehandel durch Reuters Bad- Baustoffe (2011)? und Tobler Haustechnik AG

ppen eingeteilt werden. Die erste Gruppe besteht iz tätigen dreistufigen Vertrieb (Bringhen, Inhaus, zweite Gruppe sind Markteintritte von Händlern ‘w. Keramikplatten in der Schweiz (Spaeter Chur, se verfügen bereits über ein Verkaufsstellennetz ehungen zu den Installateuren (Sanitärprodukte ikplatten). Dieser Gruppe mangelt es jedoch zu stellungen sanitärer Einrichtungen. Diese können r durch die Fusion mit etablierten Unternehmen esteht aus dem Markteintritt von Unternehmen, andel tätig sind. Hierbei ist zwischen dem klassi- (San Vam) und dem grenzüberschreitenden Int einem hohen Umsatzanteil von [...] vor allem an

ck durch Markteintritte grob zu erfassen, wird die Jer Unternehmen bei welchen Markteintritte festan Vam, Keramikland, Inhaus, Reuters Badshop, 3), mit der Umsatzentwicklung der drei umsatzeiz (Sanitas Troesch, CRH und Sabag) über die . Es zeigt sich, dass die Unternehmen, welche in tual ein stärkeres Wachstum aufweisen können, 1 Umfang ihren Umsatz steigern konnten. Mit andie Marktanteile der drei grossen Unternehmen, urde jedoch nicht gefährdet. Somit ist zumindest sin spürbarer Wettbewerbsdruck aufgrund von (onkurrenz ersichtlich. Die bestehenden Marktzuerwarten.

469, Register V.

k AG betreffend des Zusammenschlusses mit der Keramik- 2013. (4. Oktober 2013),

Tabelle 5: Umsatzentwicklung der grössten Sanitärgr

Umsatz in Mio. CHF 2004 2005 2006

tärgrosshändler

Differenz zu 2004 0 [25-50] | [50-100]

Markteintritten

Differenz zu 2004 0 [0-25] [0-25]

Quellen: Act. 458, Act. 465, Act. 466, Act. 471 jeweils

758. Ein weiteres Indiz für den Wettbewe werbern bilden die internen Markteinschätz weils die Wahrnehmung des Wettbewerb tärgrosshändler bzw. neue Ausstellungen Besonders beachtet werden die Eröffnung Richner, Sabag, Bringhen, Keramikland ur eher dem Sanitärgrosshandel zuzuordner Markteintritte kleinerer dem Sanitargrosst nehmen erwähnt, namentlich [...].°5 Ab [...] tung.666 Weiter sind [Einschätzungen von Markteinschätzung vom 3. Mai 2012 führt < von Umsatzverlusten auf (vgl. untenstehen« durch Konkurrenz [Einschätzung des dreis [Einschätzung von potentiellen Marktteilneh

663 Vgl. Act. 445, Beilage 14.

664 Act. 445, 198, 219 ff., 446, 462 ff., 475, 487 f. 665 Act. 445, 475, 487 f.

666 Act. 445, 157, 192, 199.

667 Act. 445, 157, 164, 204, 497.

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osshändler und von Sanitärgrosshändler mit Marktzutritt

2007 2008 2009 2010 2011 2012

[8-900] [900- [8-900] [900- [900- [8-900] 1000] 1000] 1000]

[100-150] [150-200] [150-200] [150-200] [150-200] [100-150]

; Frage 2, für die Umsätze der Parteien vgl. Anhang G.6.

rbsdruck von aktuellen oder potentiellen Wettbeungen von Sanitas Troesch.°% Aus diesen ist jesdrucks durch in den Markt eintretende Sanivon den bestehenden Mitbewerbern ersichtlich. en der bestehenden Sanitärgrosshändler Getaz, id Inhaus und somit alles Unternehmen, welche | sind. In den Jahren [...] werden auch die andel oder Baumärkten zuzuordnenden Unterfindet der Markteintritt der [...] vermehrte Beach- Internetanbietern] aufgeführt.” In der jüngsten anitas Troesch eine Einschätzung für die Gefahr Je Abbildung). Dort schliesst sie, dass das Risiko tufigen Vertriebswegs]. Es zeigt sich auch, dass mern].

Maint threats for turnove

@ 3-stage distribution channel ® low risk, only minor change & Retail channel, 2-stage trade a

® some potential risk for 3-stz

> Tobler (Wolseley) started to | shops, so far without showro

» producers and suppliers in 2. markets with bathroom furnit

> cross-border line wholesaler (currency exchange rate)

> Online trade Reuter Badshoy between gross prices Sanita

pp a a

(iii) Stellungnahme Parteien

759. Bringhen reichte eine „Stellungnahr ökonomischer Sicht“ von [...] ein. Diese Eir handelt und daher auf seine Übereinstimm ten der schweizerischen Wettbewerbsbehöi linien enthalten international anerkannte wis

760. Gemäss den Richtlinien muss ein ( muss alle erforderlichen Informationen ent achtens bzw. das Replizieren der Ergebnis ne nicht-technische Zusammenfassung deı Variablen, der angewandten Methoden, de Analyse enthalten. Schliesslich sind Literai Modellen zugrunde liegen anzugeben. Ane sollten nach Möglichkeit herangezogen we sondere die Modellannahmen offengelegt Sachverhalt gezogenen Schlussfolgerunger

761. Das vorliegende Parteigutachten er nicht. Das Analyseziel des Parteigutachten prüfen und die Ergebnisse in einem kurzen Parteigutachten zum Antrag des Sekretariz die Verfahrensakten einzugehen. Es enthä gestellten Thesen stützten würden. Entspre len, angewandten Methoden und Modellsp sen sich nicht replizieren, Literatur- und Que

668 Act. 445, S. 155.

669 Abrufbar unter www.weko.admin.ch > Dokumen

670 Act. 849, Beilage 4, Rz 1.

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ANITA r loss BE,

s expected nd cross-border trade

ıge distribution channel

aunch bathroom products in professional om

‚stage distribution gained market share in niche ure, shower enclosures and wellness products

gained market share due to Euro advantage

) D gained market share due to high differences s Troesch and Reuter net prices

_ SAINIZCOBAIN ee BUILDING DISTRIBUTION . 8 - 668

ne zum Antrag des Sekretariats der WEKO aus gabe wird als ökonomisches Parteigutachten beung mit den Richtlinien für ökonomische Gutach- ‘den vom 12. September 2013 geprüft. Die Richtsenschaftliche Mindestanforderungen.®®

sutachten formelle Voraussetzungen erfüllen. Es halten, welche die Nachvollziehbarkeit des Gutse gewährleisten. Ferner muss ein Gutachten ei- " Analyseziele, der verwendeten Datensätze, der r Modellspezifikationen und der Ergebnisse der urstellen und Quellen, welche den verwendeten rkannt Lehr- und Handbücher sowie Zeitschriften rden. Bei theoretischen Analysen müssen insbewerden. Die aus der Analyse für den konkreten 1 müssen explizit dargelegt werden.

füllt die formellen Anforderungen der Richtlinien s besteht darin, „die Analyse des Sekretariats zu Papier darzulegen.“ 67° Entsprechend nimmt das ats vom 20. Mai 2014 Stellung, ohne jedoch auf It keinerlei empirische Analysen, welche die aufchend fehlen Angaben zu Datensätzen, Variabezifikationen. Die enthaltenen Informationen lasallenangaben fehlen gänzlich. Zusammenfassend

tation > Bekanntmachungen / Erläuterungen.

enthält das Gutachten nicht belegte Vorbrir Der Beweiswert einer solchen Eingabe ist setzen sich dennoch mit den zentralen Argu

762. In Bezug auf den Wettbewerbsdruck sechs Einwände vor, welche anschliessend

a) Bei der Feststellung, ob der Markt für Sa sei, sollten weitere Analysen vorgenommen

763. Der Einwand überzeugt nicht. Der F grosshandel stark konzentriert sei. Er legt: die Feststellung eines stark konzentrierten ten. Die theoretische Möglichkeit, dass au men werden könnten, zieht weder den Be\ handel stark konzentriert ist, noch zeigt er men hätte werden sollen.

b) Der potentielle Wettbewerb sei wichtig. tierten keine gesetzlichen Schranken un Markteintritte (Spaeter Chur und San Vam) rasant anwachsen.7?

764. Das Gutachten belegt diese Vorbri bewerbsbehörden bewiesen, dass der pote auf die Wettbewerber hatte. Die blosse Be angetretenen Beweis in Frage zu stellen.

c) Die Nachfrageseite mit über 4000 Sanitä zentrierten Märkten (Detailhandel, Mobiltele seien gewinnorientierte Spezialisten mit ho ganisationen organisiert. Deswegen sei es die Rolle der direkten Nachfrager und ihre | werde .673

765. Aus den Ausführungen des Parteigu chen Analysen die Wettbewerbsbehörden Sachverhalt mit ausführlicheren Analysen

auch nicht ableiten, welche Schlüsse in Bı Vergleich des Sanitärgrosshandels mit and telefonie) gezogen werden könnten. Die M immer. Dieser Umstand stellt das Beweise: gutachter damit Zweifel am Beweisergebnis

d) Wenn es wirklich stimme, dass der We der Liefergebiete dazu beitrage, müssten | geografisch stark differenzieren. Es bestü werbsbehinderungen anhand der geograph te und Nettopreise nachzuweisen.‘”*

766. Es ist unklar, auf was sich der Parte Verfügung sind Übereinkünfte zwischen de

671 Act. 849, Beilage 4, Rz 6. 672 Act. 849, Beilage 4, Rz 7. 673 Act. 849, Beilage 4, Rz 11.

674 Act. 849, Beilage 4, Rz 11 f.

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ıgen, Meinungen und Plausibilitätsüberlegungen. entsprechend gering. Die Wettbewerbsbehörden imenten auseinander.

‚im Sanitärgrosshandel bringt der Parteigutachter der Reihe nach abgehandelt werden:

nitärgrosshandel angebotsseitig sehr konzentriert werden.6”!

-arteigutachter bestreitet nicht, dass der Sanitarauch nicht dar, inwiefern weitere Analysen gegen Marktes für Sanitärgrosshandel sprechen könnch andere oder zusätzliche Analysen vorgenomweis in Zweifel, dass der Markt für Sanitärgross- , weshalb eine andersartige Analyse vorgenom-

Fs bestünden tiefe Markteintrittshürden (es exisd die Markteintrittskosten seien tief), mehrere seien tatsächlich erfolgt, zudem würden Importe

ngen nicht. Im Gegensatz dazu haben die Wett- 1tielle Wettbewerb keinen disziplinierenden Effekt hauptung des Gegenteils ist nicht geeignet, den

'rinstallateuren sei im Vergleich mit anderen konfonie) hochkonzentriert. Alle direkten Nachfrager her Marktkenntnis und in eigenen Interessensor- ' unverständlich, weshalb nicht ausführlicher auf Möglichkeiten, Rabatte zu erwirken, eingegangen

tachters lässt sich nicht ableiten, welche zusätzlianstellen sollten oder was sich am erstellten ändern sollte. Aus den Ausführungen lässt sich szug auf den relevanten Sachverhalt aus einem ren konzentrierten Märkten (Detailhandel, Mobilöglichkeit, weitere Analysen zu machen, besteht ‘gebnis werde in Frage, noch vermag der Parteizu erwecken.

ttbewerb eingeschränkt sei und die Begrenztheit die Rabatte je nach Dichte der Marktabdeckung nden ideale Bedingungen um allfällige Wettbeischen Struktur der tatsächlich gewährten Rabatigutachter bezieht. Gegenstand der vorliegenden n Parteien in Bezug auf das Marktverhalten. Da- bei ist zu beurteilen, ob und wie sich dies ausgewirkt haben. Die Beurteilung findet it statt. Aus dem Parteigutachten ergibt sich haltsfragen sich der Parteigutachter bezieh graphischen Struktur und Rabatten durchge der geeignet die Beweisführung noch das B

e) Der Herstellermarkt für Sanitärprodukte : könnten sich einzelne Grosshändler nur s differenzieren. Bekanntlich sei der Preiswet bieter differenzieren könnten. Aus theoretis sächliche Preiswettbewerb zwischen den müsse 85

767. In der vorliegenden Verfügung wer: die Auswirkung dieser Übereinkünfte auf de beurteilt. Der Einwand des Parteigutachters überprüften Übereinkunft noch auf den Ein! werb. Damit geht die theoretische und nich che vorbei und vermag keine Zweifel am er:

f) Angesichts der Marktstruktur sei es zu | den Unterschied zwischen Bruttopreisen u batterhöhung kompensiert werde. Die gleic seien unabhängig von den Bruttopreisen irr händler für Einkaufspreise und Kosten hätte

768. Dieser Einwand wird nicht belegt ur nes Kartells. Es geht nicht auf die verschiec der Grundlage von Urkunden und Aussag: tärgrosshändler mittels Bruttopreiserhöhung 521 f.). Die Erwartung des Parteigutachters

769. Gesamthaft bringt der Parteigutach die von den Wettbewerbsbehörden nicht b den wären. Der Parteigutachter legt nicht d untersuchten Markt noch mit Bezug auf die tärgrosshändlern vorgenommen werden so verhalt in Frage stellen würden, enthält das keinen Einfluss auf das vorliegende Beweis

(iv) Beweisergebnis

770. Es steht fest, dass der stärkste Wett anderen Sanitargrosshandler ausgeübt w tärgrosshandels nachgefragte Bündel an S: deren Sanitärgrosshändlern angeboten. Da Die Sanitärgrosshändler vergleichen ihre P Unternehmen Sanitas Troesch und CRH, s weiteren Absatzkanäle von Sanitärprodukte nen Sanitärgrosshändler aus. Dies zeigt s der Lage sind ein Gesamtsortiment aus ei

675 Act. 849, Beilage 4, Rz 13 ff.

676 Act. 849, Beilage 4, Rz 21 ff. und Rz 31, und Ac

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> Übereinkünfte auf den wirksamen Wettbewerb nmer in Hinblick auf eine konkrete Übereinkunft weder, auf welche Übereinkünfte oder Sachvert, noch welche konkreten Analysen mit der geoführt werden sollten. Solche Vorbringen sind weeweisergebnis in Frage zu stellen.

sei ausserordentlich stark konzentriert. Deswegen ehr beschränkt von den anderen Grosshändlern tbewerb umso intensiver, je weniger sich die Ancher Sicht sei deshalb zu erwarten, dass der tat-

Sanitärgrosshändlern besonders intensiv sein

Jen Übereinkünfte zwischen den Parteien sowie 2n wirksamen Wettbewerb im Sanitärgrosshandel ; bezieht sich weder auf eine in dieser Verfügung luss einer solchen Übereinkunft auf den Wettbe- | belegte Erwartung des Parteigutachters der Sastellten Sachverhalt zu erwecken.

erwarten, dass jede Bruttopreisveränderung, die nd tatsächlichen Kosten erhöhe, durch eine Ra- 'hgewichtigen Nettopreise im Sanitärgrosshandel

mer gleich und hingen davon ab, was die Gross- 17876

id besagt nichts zum tatsächlichen Bestehen eijenen Übereinkünfte ein. Vorangehend wurde auf an von Marktteilnehmern festgestellt, dass Sanijen ihre Marge und ihre Nettopreise erhöhen (Rz vermag daran keine Zweifel zu begründen.

ter keine neuen Elemente zum Sachverhalt vor, ereits anhand von Beweismitteln gewürdigt worar, welche weiteren Analysen mit Bezug auf den > bewiesenen Übereinkünfte zwischen den Sani- IIten. Vorbringen oder Belege, welche den Sach- ; Gutachten nicht. Damit hat das Parteigutachten ergebnis.

bewerbsdruck auf einen Sanitärgrosshändler von erden kann. Das von den Kunden des Sanianitärartikeln wird gesamthaft jeweils nur von anbei ist der Sanitärgrosshandel stark konzentriert. reise zumindest mit den beiden umsatzstärksten sowie in der Regel mit Sabag und Bringhen. Die n üben einen geringen Wettbewerbsdruck auf eiich darin, dass alternative Absatzkanäle nicht in ner Hand anzubieten und sich der Hauptteil des

t. 1182, Zeile 246 ff.

Umsatzes der Sanitärgrosshändler aus Prc druck wahrgenommen wird.

771. Es steht fest, dass im Sanitärgross Marktzutrittsschranken in Form von techr Markteintrittsschranken bestehen in der N Ausstellungen und Sanitärshops sowie Kos satzvolumen. Für modifizierte Vertriebsstru stallateure auf die bestehenden Strukturen tens der Grosshändler sowie der Organisat Schweiz ergibt sich, dass mit einem aktive von Konkurrenten ausserhalb des dreistu auch strategische Marktzutrittsschranken It Zutrittsschranken für einen Markteintritt be: potentieller Konkurrenten gerechnet werder

772. Ein Vergleich vom Umsatzzuwachs targrosshandelsmarkte eintraten mit dem L Sabag zeigt, dass tatsachliche Marktzutritte gefahrden konnten. Damit ist fur die Period sachlich erfolgten Marktzutritten kein spt Markteinschatzung von Sanitas Troesch stt

773. Damit ist bewiesen, dass der Wett von anderen Sanitärgrosshändlern ausgeht! vor allem Sanitas Troesch, CRH, Sabag u gen Uber einen zu geringen Marktanteil ul vier Grosshändler aufzubauen. Alternative rektvertrieb) decken jeweils nur einen gerin lers ab und Uben daher geringen Wettbewe im Zeitraum von 2004 bis 2012 kaum ein sp

B.4.9 Beweisergebnis

774. Es ist bewiesen, dass die Sanitargros ren Sanitarprodukten (Sanitarprodukte vor chen die gleichen Produkte an. Alternative Direktvertrieb vermdgen nicht das gleiche S

775. Mit 80 % bis 92 % der Umsatzantei grosshandel der mit Abstand bedeutendste 8 % bis 20 % des Umsatzes teilen sich at direkten Abnehmer der Sanitargrosshandle des Umsatzes der Sanitargrosshandler gen inren Ausstellungen und Bruttopreisen aucl stallateure die Endkunden bei der Produkta die Ausstellungen und Beratung der Gros: Bruttopreise der Grosshandler die Produkt sammen mit der Installation von den Install

776. Es steht fest, dass der Wettbewerb besteht ein gewisser Wettbewerbsdruck vc lassungen nahe der Schweizer Grenze verf von Sanitärprodukten betragen aber selbst hinweist, dass von der Möglichkeit von Par

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ydukten bildet, für welche gar kein Wettbewerbs-

;handel für ausländische Anbieter administrative iischen Normvorschriften bestehen. Strukturelle otwendigkeit eines flächendeckenden Netzes an tennachteilen im Einkauf bei einem geringen Umkturen besteht zudem die Schranke, dass die Inausgerichtet sind. Aus dem vergangenen Verhalion in Gremien wie dem Kooperationsrat Sanitär an Bemühen zur Verhinderung des Marktzutritts figen Vertriebs gerechnet werden muss, womit jestehen. Damit ist bewiesen, dass wesentliche stehen und nicht mit einem raschen Markteintritt kann.

5 bei Unternehmen welche in (regionale) Sani- Imsatzwachstum von Sanitas Troesch, CRH und den Umsatz der drei grossen Unternehmen nicht = von 2004 bis 2012 bewiesen, dass aus den tatirbarer Wettbewerbsdruck erfolgte. Die interne tzt dieses Beweisergebnis.

bewerbsdruck für Sanitärgrosshändler vor allem . Aufgrund des konzentrierten Marktes sind dies nd Bringhen. Weitere Sanitärgrosshändler verfüm einen spürbaren Wettbewerbsdruck auf diese Absatzkanäle (Baumärkte, Einzelhandel und Digen Teil des Sortiments eines Sanitärgrosshändrbsdruck aus. Von potentiellen Konkurrenten geht ürbarer Wettbewerbsdruck aus.

sshandler ein umfassendes Sortiment an sichtbader Wand) anbieten. Sie bieten alle im Wesentli- Absatzkanäle wie Baumärkte, Einzelhandel oder ortiment aus einer Hand liefern (Rz 297 ff.).

le in den Jahren 2004 bis 2012 ist der Sanitär- Vertriebsweg von Sanitärprodukten. Die weiteren if alternative Absatzkanäle auf. Die wesentlichen r sind die Installateure, welche über 90 % Anteil erieren. Die Sanitärgrosshändler wenden sich mit 1 an die Endkunden. Desgleichen beraten die Inuswahl. Die Endkunden treffen dabei gestützt auf shändler, die Beratung der Installateure und die wahl. Die Endkunden beziehen die Produkte zuteuren (Rz 303 ff.).

in räumlicher Hinsicht regional begrenzt ist. Zwar yn Anbietern aus dem Ausland, die über Niederügen und daher in Kundennähe sind. Die Importe 2011 insgesamt nicht mehr als 6 %, was darauf allelimporten kaum Gebrauch gemacht wird. Eine andere Einschätzung der räumlichen Ausde daher nicht (Rz 314 ff.).

777. \m dreistufigen Absatzkanal werden d Grosshändler an Installateure und von Inst hend von den Preislisten der Hersteller leg ihre Bruttopreise fest. Die Bruttopreise der Preisverhandlungen zwischen Grosshändle se Ausgangspunkt für die Preisverhandlung ff.).

778. Auf der Basis der Bruttopreise gewal re. Der Bruttopreis abzüglich des prozent händlers an den Installateur. Die Grosshä bzw. auftragsbezogen Rabatt, welcher sich unterscheiden kann. Die Grosshändler teile innerhalb einer Rabattgruppe gewährt ein ( nen einheitlichen Rabatt. Ein Grosshändler unterschiedlich hohen Rabatt gewähren. L Rabattgruppen sind mit einem unterschiec kalkuliert. Dies bewirkt, dass Sanitargrossh batten in den verschiedenen Rabattgrupper

779. Im Sanitärgrosshandel bestehen zwe San Vam und Spaeter Chur verwenden eine terschiedliche Artikelgruppen und unterschi besteht. Im Gegensatz dazu verwenden Bı bag, Sanidusch und Sanitas Troesch in er Artikel. Daneben verfügen sie über weni Dusch-WC bzw. Kolsettautomaten, Installat nen (Rz 388 ff.).

780. Marktteilnehmer im Sanitärgrosshand verkürzte Bezeichnung für eine gleichzeitii gleichem Umfang. Wenn sie also über eine immer auch von einer entsprechenden Sent

781. Es steht fest, dass dem Preis im Wet minante Bedeutung als Wettbewerbsparam len Bruttopreis, Rabatt und Nettopreis jewei

782. Die Nettopreise der Sanitargrosshé kommen der Sanitärgrosshändler nieder. . händler die Einkaufskosten der Installateur aus ist ersichtlich, dass die Nettopreise e sind (Rz 733 ff.).

783. Es ist bewiesen, dass die Sanitargro Margen beeinflussen. Diesen Umstand nutz Bruttopreisfestlegung. Damit ist erstellt, das se beeinflussen (Kausalzusammenhang). D bildet bei bestehendem Wettbewerb die V Grosshandler zu hohe Bruttopreise gegenü senken. Dies beweist, Bruttopreise sind ei Wettbewerb zwischen Grosshändlern (Rz 7:

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>hnung der Grosshandelstätigkeit rechtfertigt sich

ie Produkte von Herstellern an Grosshändler, von allateuren an Endkunden weiterverkauft. Ausgean die Grosshändler mit einem Kalkulationsfaktor Grosshändler bilden den Ausgangspunkt für die rn und Installateuren. Zudem sind die Bruttopreizwischen Installateuren und Endkunden (Rz 330

iren die Grosshändler Rabatte an die Installateu- Jalen Rabatts ergibt den Nettopreis des Grossndler gewähren den Installateuren einen objektbeim gleichen Installateur von Auftrag zu Auftrag 'n Produkte in Rabattgruppen ein. Bei Produkten srosshändler auf einer bestimmten Rechnung eikann bei einem Auftrag pro Rabattgruppe einen ie Bruttopreise von Produkten unterschiedlicher lichen Margenaufschlag auf den Einstandspreis ändler eine unterschiedliche Bandbreite von Ra- | gewähren (Rz 426).

i unterschiedliche Systeme von Rabattgruppen. > Vielzahl von Rabattgruppen, bei welchen für unedliche Marken jeweils eine eigene Rabattgruppe inghen, Burgener, CRH, Innosan, Kappeler, Saster Linie eine einzige Rabattgruppe für Sanitärge Rabattgruppen, insbesondere für Wellness, ionssysteme (z.B. Duofix) und für Waschmaschiel benutzten den Begriff „Bruttopreissenkung“ als ge Senkung von Bruttopreisen und Rabatten in > Senkung der Bruttopreise sprachen, gingen sie <ung der Rabatte aus (Rz 454).

tbewerb zwischen Sanitärgrosshändlern eine doster zukommt. Dabei kommt den Preisbestandtei- Is eine eigenständige Bedeutung zu (Rz 733 ff.).

indler schlagen sich direkt in Umsatz und Ein- Zudem bilden die Nettopreise der Sanitärgross- e beim Wiederverkauf der Sanitärprodukte. Darin im Wettbewerb bedeutender Preisbestandteil

sshändler mittels Bruttopreisen ihre Umsätze und en die Sanitärgrosshändler auch bewusst in ihrer ss Bruttopreise im Marktgeschehen die Nettopreiie Grenze der Margenerhöhung mit Bruttopreisen Vettbewerbsfähigkeit mit der Konkurrenz. Haben ber der Konkurrenz, müssen sie die Bruttopreise n bedeutender Wettbewerbsparameter in einem 33 ff.).

784. Es steht fest, dass die Endkundenn händler reagiert. Unter Wettbewerbsbeding preisen der Sanitärgrosshändler auf altern: bestimmend bei der Auswahl des Grosshai chitekten, Generalunternehmer und Sanitär Bruttopreise der Grosshändler. Sanitärgros preisen bewusst endkundenfreundlicher pi bedeutender Wettbewerbsparameter zwiscl und deren professionellen Vertreter (Rz 732

785. Es ist bewiesen, dass Installateure eir hohen Rabatten haben. Mit höheren Brutto mehr am Wiederverkauf der Sanitärappara stallateure geben denjenigen Sanitärgrossh veau bieten können. Aus diesem Grund po gebotsverhalten bewusst mit höheren Brut! geben zu können. Dies beweist: Unter We Grundlage für eine höhere Rabattgewährur wie die Rabatte selbst (Rz 733 ff.).

786. Es ist bewiesen, dass Wettbewerbsdi ren Sanitärgrosshändlern ausgehen kann. / allem Sanitas Troesch, CRH, Sabag und

über einen zu geringen Marktanteil um ei Grosshändler aufzubauen. Alternative Abs vertrieb) decken jeweils nur einen geringer ab und üben daher geringen Wettbewerbsc Zeitraum von 2004 bis 2012 kaum ein spürt

787. Für die nachfolgende Beurteilung der Auswirkungen steht aufgrund der Beweisere

788. Die Bruttopreise der Sanitärgrosshär Grundlage und Ausgangspunkt für die Ne preise der Installateure (Rz 777). Mit Bruttc der Grosshändler beeinflusst (Rz 783). Übe Attraktivität gegenüber anderen Vertriebsk (Rz 784 f.). Bruttopreise haben also relevan

789. Die Grosshändler stehen Kunden mit topreise gegenüber. Während Endkunden 784), bevorzugen Installateure hohe Bruttor

790. Die Festlegung von Bruttopreisen un nation zwischen Grosshändlern, hat zur F die eigene Nachfrage und die Nachfrage | Grosshändler vergleichsweise tiefe Bruttopr bildlich sind die Grosshändler mit höheren einem Wettbewerb um Endkunden müssen preise reagieren, was auch zu tieferen Nett ler vergleichsweise hohe Rabatte gestützt

stallateure. Grosshändler mit tieferen Raba Abwanderung von Installateuren befürchte nem Wettbewerb nur durch eine weitere | Margen und tieferen Nettopreisen führt. Ui händler diese Effekte der eigenständigen

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achfrage auf die Bruttopreise der Sanitärgrossungen weichen Endkunden bei zu hohen Bruttotive Absatzkanäle aus. Die Endkunden sind mit- ıdlers. Die Endkunden und ihre Vertreter wie Arplaner gründen dabei ihren Kaufentscheid auf die sshändler können sich daher mit tieferen Brutto- »sitionieren. Es steht fest, Bruttopreise sind ein en den Sanitärgrosshändlern um die Endkunden ff.).

1 Interesse an hohen Bruttopreisen verbunden mit preisen und Rabatten verdienen die Installateure te als mit tiefen Bruttopreisen und Rabatten. Inändler den Vorzug, welche ein höheres Rabattnisitionieren sich Sanitärgrosshändler in ihrem Anopreisen, um den Installateuren höhere Rabatte ttbewerbsbedingungen sind die Bruttopreise die 1g an Installateure und daher ebenso bedeutend,

uck für Sanitärgrosshändler vor allem von ande- \ufgrund des konzentrierten Marktes sind dies vor Bringhen. Weitere Sanitärgrosshändler verfügen ren spürbaren Wettbewerbsdruck auf diese vier atzkanäle (Baumärkte, Einzelhandel und Direkt- 1 Teil des Sortiments eines Sanitargrosshandlers Iruck aus. Von potentiellen Konkurrenten geht im yarer Wettbewerbsdruck aus (Rz 770 ff.).

" wettbewerbsrechtlich relevanten Ereignisse und Jebnisse folgendes fest:

idler haben vielfältige Aufgaben. Sie dienen als ttopreise der Grosshändler und die Endkundenpreisen wird direkt der Nettopreis und die Marge :r den Bruttopreis steuert ein Grosshändler seine anälen und gegenüber anderen Grosshändlern te Effekte auf die Nachfrage.

gegenläufigen Interessen in Bezug auf die Brutan niedrigen Bruttopreisen interessiert sind (Rz reise (Rz 785).

ter Wettbewerbsbedingungen, also ohne Koordiolge, dass die Bruttopreise eines Grosshändlers der anderen Grosshändler beeinflusst. Setzt ein eise ist er attraktiver für die Endkunden. Spiegel- Bruttopreisen weniger attraktiv für Endkunden. In die Grosshändler mit einer Senkung der Bruttoopreisen führt (Rz 783). Gewährt ein Grosshändauf hohe Bruttopreise ist er attraktiver für die Intten aufgrund tieferer Bruttopreisen müssen eine n. Diesem Nachfragerückgang können sie in eixabattsenkung entgegenwirken, was zu tieferen iter Wettbewerbsbedingungen ignorieren Gross- Bruttopreisfestlegung auf die Konkurrenz. Damit ergibt sich ein Gewinnsteigerungspotentia koordinieren.

791. Den Sanitärgrosshändlern bietet sich |

1. eine koordinierte Erhöhung der Bruttorpr nation keine Abwanderung der Endkunden |

2. ein koordiniertes einheitliches Niveau vi Koordination müssen die Grosshändler nich ver im Wettbewerb um Endkunden oder Ir Marktanteile nicht.

3. eine koordinierte Bruttopreis- und Rabatt: lateure und Endkunden zur Konkurrenz ab

792. Damit ergibt sich, dass Übereinkünfte höhen, sich unmittelbar in der Erhöhung d (Rz 783).

793. Eine Übereinkunft über ein gemeins Wettbewerb mit Bruttopreisen um die Endkt gestützt auf höhere Bruttopreise um die In: preise und Margen der Grosshändler aufgr lateure sinken (Rz 790).

794. Übereinkünfte zwischen Sanitärgro: nur dann dazu führen, dass die Nettopreis: senkt würden. Mit einer koordinierten Senk der Wettbewerb innerhalb des Sanitargros 790) umgangen. Durch die Koordination

Marktanteile verloren gehen und dass die N

B.5 Wettbewerbsrechtlich relev

B.5.1 Vorbemerkung

795. In der Folge werden die wettbewerbs einem ersten Schritt werden jeweils die vc einem zweiten Schritt zu würdigen. Am Enc weismittelwürdigung zusammengefasst um retariat bei der rechtlichen Würdigung ausg:

796. Wie eingangs erwähnt, untersuchte di ret analysierte es Wettbewerbsbeeinflussun der Sanitas Troesch, des SGVSB und des anderen Seite solche, an denen lediglich (B.5.5).

B.5.2 Wettbewerbsbeeinflussungen dt Mitglieder

B.5.2.1 Gemeinsame Bruttopreisniveau-

797. Die Darstellung der nachfolgenden S der Hausdurchsuchungen sichergestellten ı

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l, wenn Grosshändler die Bruttopreisfestlegung

Gewinnsteigerungspotential durch:

aise. Die Grosshändler müssen durch die Koordiind Installateure zur Konkurrenz befürchten.

on Bruttopreisen und damit Rabatten. Durch die it befürchten, dass sich ein Grosshändler attraktistallateure positioniert. Sie gefährden damit ihre

senkung, da dadurch vermieden wird, dass Instalandern.

: zwischen Grosshandlern die Bruttopreise zu erer Nettopreise der Grosshändler niederschlagen

ames Niveau von Bruttopreisen verhindert den ınden und den Wettbewerb mit höheren Rabatten stallateure. Damit verhindern sie, dass die Netto- und des Wettbewerbs um Endkunden und Instalsshändlern, die Bruttopreise zu senken, würden > sinken, wenn nicht gleichzeitig die Rabatte geung der Bruttopreise und Rabatte hingegen wird sshandels um Endkunden und Installateure (Rz kann ein Sanitärgrosshändler verhindern, dass ettopreise fallen.

ante Ereignisse und Auswirkungen

rechtlich relevanten Geschehnisse dargestellt. In rliegenden Beweismittel aufgeführt, um diese in Je jeden Kapitels werden die Ergebnisse der Beklarzustellen, von welchem Sachverhalt das Sekht.

as Sekretariat zwei Sachverhaltskomplexe. Konkgen, welche auf der einen Seite unter Beteiligung sen Mitglieder stattfanden (B.5.2), sowie auf der der SGVSB und dessen Mitglieder teilnahmen

irch Sanitas Troesch, den SGVSB und dessen

und Rabattniveaufestlegung 1997-2005

achverhaltsabschnitte basiert auf den anlässlich alektronischen und physischen Dokumenten. An- hand der sichergestellten Protokolle der C zungen der Preis-, Kalkulations- und Sortir des Kooperationsrates Schweiz sowie den; die Inhalte der Besprechungen der SGVSB: mit der Sanitas Troesch zwischen 1997 bis verschiedenen Treffen waren das Bruttopre pen, Eurokurse, Preisstrategien und Endver

798. Eine zusammenfassende Darstellur B.5.2.1.12, Rz 1184.

B.5.2.1.1 1996: Koordinierung des Brut das Jahr 1997

(i) Beweisthema

799. Im Folgenden wird Beweis darüber g Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau und gig voneinander bestimmt und gesetzt habe Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau un: ben.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

800. Wie bewiesen und anerkannt gingen Bruttopreise auch zu einer entsprechenden Parteien dessen bewusst waren (vgl. ober und Rabattsenkung für das Jahr 1997 knüj den folgenden anlässlich der Hausdurchsuc

  • Protokolle der SGVSB-Organe — Gen

  • Auszüge der damaligen Websites,

  • ein Bericht Uber den Sanitarmarkt aus

  • eine PowerPoint-Prasentation [...] von

  • Parteiaussagen.

801. Anlässlich der Generalversammlung ( ge SGVSB-Prasident [...] aus, dass 1996 e worden sei. 1997 hatten in der Folge die S senkt. Wahrend seiner Prasidentschaft sei um gegenüber anderen Vertriebskanälen

Etappe gewesen.” An derselben Versamr [...] zum Thema Vertriebsweg und Preisn partner inkl. Sanico erreicht worden sei, di [...] aus“ als die Preissenkung per 1. Januar

802. Mit anderen Worten senkten sowohl | esch das Bruttopreis- und Rabattniveau. LC decken sich mit den Ausführungen einer in

677 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 6.

678 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 14 f.

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‚seneralversammlungen, Vorstandssitzungen, Sitnentskommission, Sitzungen der Berner Firmen, 7eugen- und Parteiaussagen werden in der Folge -Organe sowie verschiedene Treffen des SGVSB 2005 dargestellt. Der Gesprächsgegenstand der sisniveau, die Rabatte, Produkt- und Rabattgrupkaufspreise.

ig der Beweiswürdigung findet sich in Titeln

topreisniveaus- und Rabattniveausenkung für

eführt, ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und | die Rabattsenkung für das Jahr 1997 unabhän- »n oder ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und 1 die Rabattsenkung gemeinsam koordiniert haigung

die Parteien davon aus, dass eine Senkung der Senkung der Rabatte führen würde und sich die | 427 ff.). Die Darstellung der Bruttopreisniveauft an diesem Beweisergebnis an und basiert auf hungen sichergestellten Beweismitteln:

aralversammlung und Preiskommission,

dem Jahr 2007,

Sanitas Troesch vom 2. Mai 2011 und

les SGVSB vom 10. Juni 1998 führte der damaliine Preissenkung für das Jahr 1997 angekündigt anitärgrosshändler die Bruttopreise um 20 % gedie „Anpassung an das Öffentliche Preisniveau, noch konkurrenzfähiger zu sein“ eine markante nlung führte der nachfolgende SGVSB-Präsident veau aus, dass 1995 ein Konsens aller Markt- e Bruttopreise zu senken. Sanico „scherte leider 1997 umgesetzt wurde.57®

die Mitglieder des SGVSB als auch Sanitas Troiese Aussage und der daraus folgende Schluss ternen PowerPoint-Präsentation [...] von Sanitas

Troesch aus dem Jahr 2011 mit dem Nam Präsentation wird wörtlich festgehalten: „S immer wieder markt- oder ertragsbedingte den Rabattsystemen gegeben. [...] 1997 B fest, dass der gesamte Sanitärgrosshandel: Bruttopreissenkung unter entsprechender A

803. Die PowerPoint-Präsentation von San „Konzept Bruttopreissenkung 2012“ erwähn Grund der Preissenkung ist demgemäss da „Abnahme der Wettbewerbsfähigkeit gege: stimmt mit der Aussage des damaligen Pri die Bruttopreissenkung stattfand, „um geg renzfähiger zu sein“.6®' Wie bewiesen (Rz : werbsfähigkeit des dreistufigen Vertriebswe ten, im Folgejahr 1998 zur Gründung der | bezweckte, dass jede Marktstufe eine ,aı dessen zeigt sich, dass die Bruttopreissen Sanitärgrosshändler sicherstellen sollten.

804. Dem Protokoll der SGVSB-Preiskom entnehmen:

2. Preisrunde 1997

[.-.]

2.2 Preiserhebung, noch bestehende Au

Merker AG, Baden Egli, Fischer & Co. AG, Zürich

Jaggi-Chemicals, Jona [...]682

805. Wie bewiesen, berechneten die Sanit den Preislisten der Hersteller (Rz 362 ff.).

der SGVSB die Herstellerpreise im Rahm: rung. Vorliegend ist aus der Liste im Protok Fischer & Co. sowie Jaggi-Chemicals noc Kolonne ist ersichtlich, dass die Preise der esch“ gesetzt werden sollten. Das kann nic faktoren, mit denen die Herstellerpreise mı SGVSB-Mitgliedern vereinbart wurden. Zur kommission Preisänderungen in den gen Verbandsmitglieder beschloss,°** steht fes dem Antrag der Katalogkommission erstellt trag, die „Preise in Absprache mit Sanitas | oder einzelne Mitglieder der SGVSB sich | hatten. Erst dann konnte die Preiskommiss schluss in die Protokolle übernehmen. Daf

679 Act. 371.01, 2 von 19.

680 Act. 371.01, 2 von 19.

6831 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 6.

682 Act. 350, Protokoll Preiskommission 4/96, 10.

683 Act. 350, Protokoll Preiskommission 1/96, 2.

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en „Konzept Bruttopreissenkung 2012.“ In dieser eit es den dreistufigen Fachhandel gibt, hat es Änderungen bei der Brutto-Preisgestaltung und ruttopreissenkung um 20 %.°’9 Soweit steht also smarkt im Jahr 1997 eine rund 20 % umfassende npassung der Rabatte vollzogen hat.

itas Troesch aus dem Jahr 2011 mit dem Namen t auch den Grund der Bruttopreissenkungen. Der rin zu finden, dass zu hohe Bruttopreise zu einer nüber anderen Vertriebskanälen“ fuhren.®®° Dies isidenten des SGVSB [...] überein, gemäss dem jentiber anderen Vertriebskanälen noch konkur- 220), führte unter anderem der Wille, die Wettbe- >gs gegenüber anderen Absatzkanälen zu erhal- Kooperation Sanitär Schweiz, die unter anderem ıgemessene Marge“ erhalten sollte. Angesichts kungen den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der

mission vom 31. Oktober 1996 ist Folgendes zu

isstande

Preise bis 01.11.1996 Preise in Absprache mit Sanitas Troesch Preise in Absprache mit Sanitas Troesch

ärgrosshändler ihre Bruttopreise ausgehend von Um an die Herstellerpreise zu gelangen, brachte an sogenannter Preiserhebungsrunden in Erfaholl ersichtlich, dass die Preise der Hersteller Egli, n nicht geliefert worden waren. Aus der rechten beiden Hersteller „in Absprache mit Sanitas Trohts anderes bedeuten, als dass die Kalkulations- ıltipliziert wurden, von Sanitas Troesch und den nal die Preiskommission auf Antrag der Katalogleinsamen Preiskatalogen (Teamkatalogen) der t, dass das Protokoll der Preiskommission nach wurde. Die Katalogkommission konnte ihren Anroesch“ zu setzen, wiederum erst stellen, als sie bereits mit Sanitas Troesch darüber besprochen ion über den Antrag entscheiden und diesen Beur, dass der Beschluss zum Zeitpunkt der Proto- kollierung bereits gefasst war, spricht nebe sprache mit Sanitas Troesch.“ Wäre die „A, wie dies in Protokollen der später entstand Fall war, etwa „mit Sanitas Troesch zu besp

806. Dasselbe Protokoll vom 31. Oktober 1 2.3 Preisdifferenzen zwischen Team unc

Bei den nachfolgend aufgeführten Artikeln dem SGVSB und der Sanitas Troesch erhe

SGVSB Ersatzteile Preise w URS-Armaturen Preise ’9 mit Alternativoberflächen Wannenfüllkombinationen Preise ’9

807. Aus der Überschrift, dem Einleitungs dass die Ersatzteile, URS-Armaturen mit / nen Preisdifferenzen im Umfang von 15 Katalogen und Sanitas Troesch aufwiesen denen Bruttopreisen ausdrücklich aufgefuhr preise der nicht erwähnten Warengruppen

Bruttopreise eines grösseren Teils oder ¢ bloss dreier Artikelgruppen mit unterschiedl Protokollstelle ist demnach davon auszugel Warengruppen identisch waren. Dieser Sc CEO von Sanitas Troesch [...] überein, die ber 2012 zur Protokoll gegeben hat. Die Äusserung in der Kassensturzsendung vo grosshandel thematisiert wurden. [...] sagte die gesamte Branche die gleichen Bruttopr auswertungen der Wettbewerbsbehörden

diesen Messungen waren die Bruttopreise i tisch (vgl. Rz 2109 ff.). Insgesamt ist also t auch im Jahr 1997 weitgehend identisch v weichungen im Bereich der Ersatzteile, der nen. Denn die nicht im Protokoll der Preisk den grössten Umsatzteil des Sanitargrosst renkategorie „Sanitär allgemein“ macht auc zes von Richner (CRH) und Sanitas Troesc renkategorien nicht enthalten, die von der

von ausgegangen werden, dass mindester von der Preissenkung betroffen war.

808. Wie sich aus einer Anrede des SGV: lung vom 10. Juni 1998 ergibt, arbeitete de topreise im Sanitärgrosshandelsmarkt hin:

68 Wortlich so protokolliert in Act. 352, Protokoll Sc

685 Act. 350, Protokoll Preiskommission 4/96, 11.

686 Act. 309, Zeile 202 f.

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n dem zeitlichen Verlauf die Formulierung „in Abbsprache“ nicht bereits erfolgt, wäre im Protokoll, enen Sortimentskommission auch tatsächlich der rechen“ 68 vermerkt gewesen.

996 enthält die vorliegende Stelle. 1 Sanitas Troesch

| oder Artikelgruppen werden 1997 alle zwischen bliche Preisdifferenzen bestehen:

Sanitas Troesch

ie ’96 Preise ’96 ./. 15 % 6 ./. 13 % Preise ’96 ./. 18 %

6.1.13 % Preise ’96 ./. 18 % 88°

satz und der rechten Kolonne im Protokoll folgt, \lternativoberflachen und Wannenfüllkombinatio- % bzw. 18 % zwischen den Team-/SGVSB- . Da lediglich diese Warengruppen mit verschiet wurden, ergibt sich e contrario, dass die Bruttosich nicht unterschieden. Unterschieden sich die yar aller Artikelgruppen, ergabe die Aufzählung ichen Bruttopreisen keinen Sinn. Aufgrund dieser nen, dass die Bruttopreise der nicht aufgezählten ‚hluss stimmt mit der Aussage des ehemaligen er anlässlich seiner Einvernahme vom 15. Okto- Wettbewerbsbehörden befragten ihn zu seiner m 14. Oktober 2003, wo die Preise im Sanitär- : zur Situation um 2003 aus: „Man wusste, dass eise hatte. Das war hilfreich.“°®® Auch die Datenstimmen mit diesem Schluss überein. Gemäss m Sanitärgrosshandel bis 2005 weitgehend iden- )ewiesen, dass die Preise im Sanitargrosshandel varen. Dieser Schluss stimmt trotz gewisser Ab- URS-Armaturen und den Wannenfüllkombinatioommission aufgezählten Artikelgruppen machten vandels aus. Insbesondere Bruttopreise der Wa- +h noch heutzutage [ca. zwei Drittel] des Umsath aus (vgl. Rz 389 f.). Darin sind die übrigen Wa- Preissenkung betroffen waren. Es kann also dais [zwei Drittel] der umsatzgewichteten Produkte

SB-Präsidenten anlässlich der Generalversammr SGVSB aktiv auf eine Harmonisierung der Brutjrtimentskommission 02/2002, 94.

Mit der Gründung der Sanico durch die Ins neues Problem [...]. Bereits früh 1993/94 ı nico [...] auf, um zu versuchen, das Prob menarbeit mit dem Verband zu bringen. | wurde doch vereinbart, dass unser Verb: druckt, mit dem Unterschied dass die $: Preise. Damit gelang ein erster Schritt z Schritt für die Preiserunde 1999 bei gleich wurde. Dieser zweite Schritt wurde dann 2 ma Wunderli und damit der Integration der

809. Zu Beginn der Neunzigerjahre hatte Sanico Hub AG, gegründet und verursacht Verband wollte einheitliche Bruttopreise fü durchsetzen. Zwar gelang es dem SGVSB druckte fortan die Sanico-Kataloge. Die Saı 10 % von den Mitgliedern des SGVSB. Die durch die Fusion von Sanico mit einem SC Sanico Wunderli AG komplettiert. Ab die SGVSB-Mitglied. Der zweite Schritt zur Pre der Jura-Holding (heute CRH) fusionierte u Identische Preise für den gesamten Sanitär Ziel des SGVSB.

810. Im Rahmen der Sendung Kassenstur. nitas Troesch [...] mit der Preissetzung in meinte: Man kann doch nicht von Konkurre dukt auf den Rappen genau gleich sind.“ [. hilft sogar dem Bauherrn, dass er vergleich Ausstellungen geht in unserer Branche. Da Produkt - ich rede nicht von unterschiedlich kel - ist es doch sinnvoll, dass er einen gle auch Sanitas Troesch identische Bruttoprei bzw. „sinnvoll“ erachtete.

811. Die Bruttopreisgleichheit im Sanitärg Sanitas Troesch gewolltes bzw. als „sinnvol

812. Darüber hinaus zeigt die folgende Ste on vom 31. Oktober 1996 zusätzlich zu de zwischen dem SGVSB und Sanitas Troesc funden hatten:

2.5 Verkaufspreisangaben der URS-Fabı

Die Sanitas Troesch beabsichtigt die URS Sanitär-Armaturen Preislisten mit den von Preiskommission befindet, dass für die SG und, dass dem Anliegen der Sanitas Troes

687° Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 15 f.

688 Die damalige Jura-Tochtergesellschaft Wunderl

689 Kassensturzsendung vom 14. Oktober 2003 — unter: http://www.srf.ch/player/tv/kassensturz/

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tallateurschaft erwuchs unserem Verband [...] ein vahm [...] [der Verbandspräsident] Kontakt zu Salem zu entschärfen und Sanico zu einer Zusam- Nach der Ara [...] gelang dies auch weitgehend, ind die Sanico-Preisliste 1998 gegen Bezahlung inico-Preise um 10 % höher sind als die teamzu einer Preisharmonisierung, wobei der zweite izeitigem Verbandsbeitritt in Aussicht genommen llerdings durch die Fusion der Sanico mit der Fir- Jura-Holding gegenstandslos.687

n die Sanitärinstallateure ein Unternehmen, die en damit dem SGVSB „ein neues Problem.“ Der r Sanico und den SGVSB bzw. seine Mitglieder , Sanico zur Zusammenarbeit zu bewegen, und 1ico-Preise unterschieden sich aber weiterhin um ser erste Schritt zur „Preisharmonisierung“ wurde 3VSB-Mitglied®* im Verlauf des Jahres 1998 zur sem Zeitpunkt war die ehemalige Sanico ein sisharmonisierung wurde hinfällig, da Sanico mit nd fortan die gleichen Bruttopreise führen würde. grosshandelsmarkt waren somit also ein erklärtes

z vom 14. Oktober 2003 würde der CEO von Sa- 1 Sanitargrosshandel konfrontiert. Der Journalist NZ sprechen, wenn die Preise für dasselbe Pro- ..] entgegnete: „Nein, das sehe ich nicht so. Das ren kann, wenn er rumgeht und in verschiedene ' sieht er, dass die Ausgangslage für das gleiche en Produkten, ich rede vom gleichen Markenartiichen Ausgangspreis hat.“°®° Damit bestätigte [...] se in der gesamten Branche als wünschenswert

rosshandel war also eine vom SGVSB und von I“ erachtete Marktsituation.

Ile des Protokolls zur Sitzung der Preiskommissi- 2n bereits oben erwähnten Protokollstellen, dass h Besprechungen zur Bruttopreissetzung stattgerikanten

-Fabrikanten aufzufordern, für das Sortiment der ihr festgelegten Verkaufspreisen zu erstellen. Die VSB-Fachhändler kein solches Bedürfnis bestehe ch kaum nachgekommen wird, insbesondere weil

i Sanitäre Apparate AG, vgl. Act. 370.10.

Sanitär-Markt: Kein Wettbewerb im Badezimmer — abrufbar die Sanitas Troesch, entgegen den Absic Sanitär-Armaturen nun generell die Verkau

813. Die Besprechungen zwischen der Sa setzung ergeben sich aus drei Elementen: welche über die Preise des gesamten Ver Absichten der Sanitas Troesch für das Jar Armaturen Preislisten mit von ihr festgelegt SGVSB den „Anliegen“ der Santas Troesc Troesch Wünsche gegenüber dem SGV‘ Armaturen geäussert hatte. Drittens soll Saı gegenüber dem SGVSB bei den Sanitär-A % senkt.“ Es steht somit fest, dass über die

814. Insgesamt steht also fest, dass 1996 grosshandel eine Bruttopreissenkung um | Preise der Produkte von Egli Fischer & Cx Vereinbarung, die Bruttopreise auf einer ge weichungen zwischen Sanitas Troesch un Armaturen und Wannenfüllkombinationen. | des Gesamtumsatzes ausmachten, stimmte SGVSB überein. Ebenso steht fest, dass sc che Bruttopreise aller Sanitärgrosshändler : steht ausser Zweifel, dass Besprechunger zwischen dem SGVSB und Sanitas Troe Datenverantwortliche [...], gab zum Thema der ganze Sanitärgrosshandel musste bei « ten die Bruttopreise und gleichzeitig auch c Branche nur durchsetzen, wenn alle mitzie steht fest, dass der SGVSB und Sanitas Tre destens 70 % ihres jeweiligen Gesamtums und gewollte angepasst haben.

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

815. Sanitas Troesch beschränkt sich in i Antrag darauf festzuhalten, das Protokoll 1996 enthalte keine Hinweise auf eine / SGVSB-Mitgliedern. Das Zitat „Preise in Ab „Preiserhebung“ abgehandelt. Es handle : nicht um Bruttopreise der Konkurrenten.

816. In der Folge räumten die Wettbewerk heit ein, sich zum betreffenden Sachverh: Eingabe vom 11. Mai 2015 darauf.®%

817. Der SGVSB führt zwar in anderem Zu haltsabschnitt, eines der Schreiben des SG anerkennt der SGVSB, dass „im team-Kat: durchschnittlich 18 % [gesenkt worden sei

690 Act. 350, Protokoll Preiskommission 4/96, 11.

691 Act. 290, Zeile 325 ff.

62 Act. 932, Rz 377 f.

693 Act. 1232.

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htserklärungen gegenüber dem SGVSB, bei den fspreise um 18 % senkt.6%

nitas Troesch und dem SGVSB zur Bruttopreis- Erstens war die Preiskommission des SGVSB, bands entscheid, am 31. Oktober 1996 über die ir 1997 informiert, für das Sortiment der Sanitäran Verkaufspreisen zu erstellen. Zweitens will der h nicht nachkommen. Diese zeigt, dass Sanitas 5B zur Bruttopreissetzung im Bereich Sanitärjitas Troesch „entgegen den Absichtserklärungen rmaturen nun generell die Verkaufspreise um 18 Bruttopreissenkung diskutiert worden war.

mit Wirkung für 1997 in der gesamten Sanitär- und 20 % stattgefunden hat. Mit Bezug auf die > und der Jaggi Chemicals bestand eine direkte wissen Höhe festzulegen. Es gab Bruttopreisab- 1 dem SGVSB im Bereich der Ersatzteile, URS- 3ei den übrigen Waren, welche mindestens 70 % 2n die Bruttopreise von Sanitas Troesch und dem wohl der SGVSB als auch Sanitas Troesch gleials wünschenswert bzw. „sinnvoll“ erachteten. Es | Uber die Bruttopreissetzung für das Jahr 1997 sch stattgefunden haben. Der frühere SGVSB- Bruttopreissenkungen zu Protokoll: „Wir wussten, siner Senkung mitmachen. Das heisst, wir musslie Rabatte senken. Und so was kann sich in der hen.“ In Übereinstimmung mit dieser Aussage »esch die Bruttopreise von Produkte, welche minatzes ausmachten, einander angepasst bewusst

ınd deren Würdigung

hrer Stellungnahmen vom 6. Oktober 2014 zum der SGVSB-Preiskommission vom 31. Oktober Absprache zwischen Sanitas Troesch und den sprache mit Sanitas Troesch“ sei unter dem Titel sich daher um Konditionen der Lieferanten und

sbehörden Sanitas Troesch erneut die Gelegen- ıltsabschnitt zu äussern. Sie verzichtete in ihrer

ısammenhang aber passend zu diesem Sachver- VSB-Sekretärs [...] vom 22. April 1999 auf. Darin log 1997 das Bruttopreisniveau generell [...] um ], wobei von dieser Preissenkung ca. 60 % des

Sortiments betroffen waren.“ Weiter schreik und die Installateure) bzw. zum Glück (für a nicht analog gesunken sind und insgesan len.“6%

818. Unter Beachtung samtlicher vorliege bringen zu bemerken:

819. Der Einwand von Sanitas Troesch ist Sanitas Troesch“ steht zwar unter dem Titel dass dadurch nicht die Bruttopreise betroffe ter den Titel 2 „Preisrunde 1997" aufgefüh Gesamtzusammenhang an, dieser Gesamt ser Preisrunde ging es unstreitig um die Se hebung das Einholen der Preise der Herste gemeldeten Preisen berechneten die SG\ preise, die sie in ihren Katalogen abdruckte dass auch die Preiserhebung im Zusamme geht Sanitas Troesch mit ihrem Vorbringen Absprache mit Sanitas Troesch.“ Es steht n che mit Sanitas Troesch. Im Gesamtzusa' Jahr 1997, wie es der Titel „2. Preisrunde 15

820. Der SGVSB anerkennt eine generelle dass der SGVSB und Sanitas Troesch die bewerkstelligt haben. Er anerkennt auch, d: dieser Zahl handelt es sich um eine Schät stützen vermag und die nichts über die Um gensatz dazu haben die Wettbewerbsbehä sultat, dass allein die Produkte der Warenk Umsatzes von Richner (CRH) und Sanitas die restlichen Warenkategorien nicht entha Es kann also davon ausgegangen werden, wichteten Produkte von der Preissenkung b

821. Was schliesslich die Anmerkung de: 1997 nicht analog gesunken, so handelt es der SGVSB sein Vorbringen nicht. Zweite Marktverhalten der SGVSB-Mitglieder besc untersuchung zu verhindern. Drittens wide Präsidenten des SGVSB [...] (Rz 433), de [...] (RZ 436), dem SGVSB-Verbandsmitgli 434) und dem ehemaligen CEO von Sanite gehen, dass ein Bruttopreissenkung immer batte einhergeht. Viertens bringt der Verba ständlich, [...] dass bei einer Bruttoverkauf: sen des Grosshändlers sowie des Installai müssen, damit die Marge nicht noch kleiner Rabattwettbewerbs ohnehin ist.“©% Die An: behörden zwischen 2004 und 2011 zeigt : weils zu einer entsprechenden Senkung d Dies beweist indirekt, dass die Rabatte auc

69% Act. 874, 40 f. und in der Beilage, 72 ff. 695 Act. 874, 26.

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t der SGVSB: „Leider (für die Sanitärfachhändler ie Endkunden) hat sich gezeigt, dass die Rabatte ıt die Endverkaufspreise deutliche tiefer ausfiender Beweismittel ist Folgendes zu diesen Vorunbegründet. Das Zitat „Preise in Absprache mit „2.2 Preiserhebung“, doch ist damit nicht gesagt, n sind. Erstens ist der Titel 2.2. systematisch unrt. Die hierarchisch höhere Titelebene zeigt den zusammenhang war die Preisrunde 1997. In die- :nkung der Bruttopreise. Zweitens heisst Preiserller durch die Grosshändler. Ausgehend von den 'SB-Mitglieder und Sanitas Troesch ihre Brutton. Es steht also auch aus diesem Blickwinkel fest, nhang mit den Bruttopreisen steht. Drittens Uberden Wortlaut der protokollierten Stelle „Preise in icht etwa Konditionen, sondern Preise in Absprammenhang können nur die Bruttopreise für das 397“ zeigt, gemeint sein.

> Bruttopreissenkung, wenn er auch nicht zugibt,

Preissenkung in gemeinsamer Zusammenarbeit ass ca. 60 % des Sortiments betroffen waren. Bei zung des SGVSB, die er mit keinen Belegen zu satzgewichtung dieser Produkte aussagt. Im Gerden Daten ausgewertet und gelangen zum Reategorie „Sanitär allgemein“ [ca. zwei Drittel] des Troesch ausmachen (vgl. Rz 389 f.). Darin sind Iten, die von der Preissenkung betroffen waren. dass mindestens [ca. zwei Drittel] der umsatzgeetroffen waren.

3 SGVSB betrifft, zum Glück seien die Rabatte ‚sich um eine Schutzbehauptung. Erstens belegt ns hatte der SGVSB ein Interesse daran, das ‚hönigend darzustellen, um eine vertiefte Kartellrspricht der SGVSB-Sekretär den Aussagen des ın Aussagen des SGVSB-Datenverantwortlichen ed und Sabag Verwaltungsratspräsident [...] (Rz as Troesch [...] (Rz 432), welche alle davon ausauch mit einer entsprechenden Senkung der Randssekretar selbst vor, es sei ,absolut selbstverspreissenkung bei gleichbleibenden Einkaufspreifeurs die Rabatte entsprechend gesenkt werden ‘wird, als sie angesichts des bestehenden harten ılyse der Rabattentwicklungen der Wettbewerbszudem, dass eine Senkung der Bruttopreise, jeer Rabatte führte (Rz 1171 ff., G.10, [Anhang]). h im Jahr 1997 entsprechend gesunken sind. Zu- dem zeigt dieser Befund die Glaubwurdigke senkung immer auch zu einer entsprechenc lich ist zu beachten, dass das Hauptmotiv ¢ preise für die Sanitärgrosshändler war, sc werbsfähigkeit gegenüber anderen Vertriek sage des SGVSB-Sekretärs widerspruchlic! en nicht gesunken und gleichzeitig angibt gleichbleibenden Einkaufspreisen die Rab: Wettbewerbsbehörden erachten es daher auch zu einer entsprechenden Senkung der

(iv) Beweisergebnis

822. Insgesamt ist bewiesen, dass 1997 ir preissenkung um rund 20 % stattfand. Die gepasst. Die Senkung wurde auf Produkte : der beteiligten Unternehmen ausmachten. ¢ glieder vereinbarten die Bruttopreise der | Chemicals auf einer gewissen Höhe festzul Sanitas Troesch und dem SGVSB im Berei füllkombinationen.

823. Ebenso steht fest, dass sowohl der S preise aller Sanitargrosshandler als wunsct ser Zweifel, dass Besprechungen über die den SGSVB-Mitgliedern und Sanitas Troe: haben. Die SGVSB-Mitglieder und Sanit: SGVSB die Bruttopreise von Produkten, d samtumsatzes ausmachten, bewusst und g Senkung der Rabatte.

B.5.2.1.2 1997: Koordinierung des Brut

(i) Beweisthema

824. Im Folgenden wird Beweis darüber g Sanitas Troesch, das Bruttopreisniveau unc gig voneinander bestimmt und gesetzt habe Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau un: ben.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

825. Die Wettbewerbsbehörden stützen sic

- handschriftliche Besprechungsnotizen 1997,

- ein Protokoll der Preiskommission des

- ein Protokoll der SGVSB-Generalvers

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sit von Parteiaussagen, wonach eine Bruttopreis- Jen Senkung der Rabatte geführt habe. Schliessler Bruttopreissenkung nicht geänderte Einkaufsyndern der Wille der Grosshändler ihre Wettbeskanälen zu erhalten. Insofern ist auch die Aush, der im Jahr 1999 behauptete, die Rabatte sei- ‚, dass bei einer Bruttoverkaufspreissenkung bei atte entsprechend gesenkt werden müssen. Die als erwiesen, dass die Bruttopreissenkung 1997 "Rabatte führte.

n Sanitärgrosshandel eine branchenweite Brutto- Rabatte wurden im entsprechenden Umfang aningewandt, die mindestens 67-70 % der Umsätze sanitas Troesch und der SGVSB sowie seine Mit- Produkte von Egli Fischer & Co und der Jäggi egen. Es gab Bruttopreisabweichungen zwischen ch der Ersatzteile, URS-Armaturen und Wannen-

SGVSB als auch Sanitas Troesch gleiche Bruttoenswert bzw. „sinnvoll“ erachteten. Es steht aus- Bruttopreissetzung für das Jahr 1997 zwischen sch unter Mitwirkung des SGVSB stattgefunden as Troesch koordinierten unter Mitwirkung des ie mindestens [zwei Drittel] ihres jeweiligen Geewollt. Damit verbunden war eine entsprechende

topreis- und Rabattniveaus für das Jahr 1998

eführt, ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und 1 die Rabattsenkung für das Jahr 1998 unabhän- »n oder ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und 1 die Rabattsenkung gemeinsam koordiniert haigung h bei ihrer Beweisführung auf

des Sekretärs des SGVSB vom 23. und 28. April

; SGVSB vom 22. Juli 1997 und

ammlung vom 10. Juni 1998.

826. Gemäss den Handnotizen des Verbar 28. April 1997 fanden am 21. Januar 1997, lefongespräche zwischen ihm und dem he Troesch [...] statt.6”” Dieselben Notizen we dem SGVSB am 28. April 1997 aus. Aus ¢ die Vertriebswege, gemeinsame Schnhittste B.3.7, Rz 271 ff.) und wiederum die Kooper der Stammdatenverwaltung diskutiert wurde

Telefonnotiz vom 23. April 1997: „Werbung für Preissenkung -20 %“699 Besprechungsnotiz vom 28. April 1997:

„Gemeinsame Werbung für Preissenkung?

- Regionale Inserate des SFH in den „Sani

Dito Mailing an Architekten, Versicherun meinden (Fachorgane) m. Preisvergleich”

827. Aus beiden Notizen sind zwei Elemen Sanitas Troesch miteinander im April 199' sprachen auch eine gemeinsame Werbung der Notiz, ob der Umfang der Preisänderun: Preisniveau um rund 20 % gesenkt worde 1997 bezogen. Fest steht hingegen, dass Gespräches sein gewesen muss, da die F keinen Sinn ergibt. Aufgrund dieser äuss sprächsparteien geschlossen werden. Die am Markt durchbringen, andernfalls hätter Werbung zusammen besprochen.

828. Dieses vorläufige Beweisergebnis wi Preiskommission vom 22. Juli 1997 unterm 2. Preise und Margen 1998 lauten folgendei

2. Preise und Margen 1998

Der Präsident, [...], orientiert die Preiskon schen SGVSB, Sanico AG und Sanitas Tı vom 21.7.1997 über diese Zusammenkunf eine Verkaufspreisharmonisierung des sch jedoch die Preisanhebung inklusiv Teuerur über die Anhebung des Verkaufspreisnive Partizipationsbereitschaft von Sanico bei T

Gestützt auf die Diskussion unter diesem T Verkaufspreisniveau 1998 als Anhang 1 b Diskussionsgrundlage für die Entscheidfinc

696 Act. 372.25.

697 Act. 372.28, 4 und 5 unterste Linie. 698 Act. 372.25, 3.

699 Act. 372.28, 4.

700 Act. 372.28, 3.

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\dssekretärs [...] vom 21. Januar 1997,6% 23. und am 10. März 1997 und am 23. April 1997 drei Teutigen Leiter Marketing und Einkauf von Sanitas isen ein Treffen zwischen Sanitas Troesch und Jen Notizen ist ersichtlich, dass am Treffen Uber llen in der Sanitärbranche (IGH, vgl. dazu unten ation des SGVSB mit Sanitas Troesch im Bereich 698 Die Notizen besagen:

co“-Regionen

gen, Immobilienverwaltungen, SVIT; Hotel, Ge- te ersichtlich: Erstens haben [...] SGVSB und [...] / über eine Preisänderung gesprochen. Sie befür diese Preisänderung. Unklar bleibt aufgrund J 20 % betragen sollte. Da auf das Jahr 1997 das n war, ist unklar, ob sich die 20 % auf das Jahr der Umfang der Preisänderung Gegenstand des Protokollierung von prozentualen Angaben sonst eren Tatsachen kann auf den Willen der Ge- Parteien wollten eine Preissenkung gemeinsam 1 sie weder den Umfang noch die gemeinsame

rd durch das Protokoll der Sitzung der SGVSBauert. Die vollständigen Ausführungen zum Titel 'massen:

mission über das Gespräch vom 17.7.1997 zwioesch AG und verweist dabei auch auf die Notiz t. Herr [...] gibt dabei bekannt, dass der Vorstand weizerischen Sanitärfachhandels begrüsse, dabei ig höchstens 5 % betragen dürfe. Die Bereitschaft aus müsse sich jedoch auch auf eine mögliche eam ausrichten.

raktandum ist dem Protokoll ein Entwurf über das eigelegt. Dieser Entwurf dient als unverbindliche lung möglicher Verkaufspreise für 1998.]79'

829. Aus der Protokollstelle folgt, dass am Sanitas Troesch ein Gespräch stattgefunde [begrüsse] eine Verkaufspreisharmonisieı steht auch fest, dass die Gespräche von de dung des Wortes „Verkaufspreis“ findet sic! 454), dass eine Bruttopreissenkung zu eine Zudem zeigt sich daraus, dass die Diskuss der Sicht des SGVSB einen Einfluss auf die „2. Preise und Margen 1998“ sinnlos. Aus d kussion unter diesem Traktandum“ ein „Ent! wurde, der „als unverbindliche Diskussior Verkaufspreise für 1998* diente. Die Disku nitas Troesch hatten also direkten Einflus: Vorstand schlug daher vor, dass eine „Pre betragen sollte. Zumal die Preiskommissioı hatte (vgl. Rz 127), erfolgte die Preissetzur entsprechender Diskussion mit Sanitas Troe

830. Wie die folgende Protokollstelle zeigt, dem Verband Schweizerischer Armaturenf: teilt:

3. Vorbesprechung für die Zusammenkt

3.1 Vorstellung des SGVSB über Preise Gemäss Traktandum 2 Preise und Margen

3.2 Preisniveauanpassung des URS an «

Die Preiskommission beschliesst den UR unabhängig von möglichen abweichender chen Margen ab den Verkaufspreisen![...]

831. Aus diesen Protokollen folgt, dass di schiedliche Margen ab den Verkaufsprei. soeben bewiesen, aufgrund der Besprechur

832. In demselben Protokoll der Preiskom men:

4.3 Kalkulationsfaktor von Ersatzteilen

Es erfolgt keine Beschlussfassung Uber di kommission wird endgültig Beschluss fas AG und der Sanico AG zu führen sind.’%

833. Aus der Textstelle folgt, dass der Ve erst verbandsintern festlegen wollte, nachc sprochen hatte. Dies zeigt, dass sich der S Sanitas Troesch verhalten wollte. Es ist zu mit dem genannten Kalkulationsfaktor den gen abgedruckt wurde bzw. in den Badeau: die Grosshändlerofferten an den Endkund

701 Act. 350, Protokoll PK 1/1997, 16.

702 Act. 350, Protokoll PK 1/1997, 17.

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17. Juni 1997 zwischen dem SGVSB, Sanico und n hat. Aufgrund der Protokollstelle „der Vorstand ung des schweizerischen Sanitärfachhandels“ n Verkaufspreisen handelten. Durch die Verwen- 1 die bereits bewiesene Tatsache (Rz 427 ff., Rz r entsprechenden Rabattsenkung führt, bestätigt. ionen über die Verkaufspreisharmonisierung aus > Margen hatten. Andernfalls wäre die Überschrift er Protokollstelle folgt, dass „gestützt auf die Diswurf über das Verkaufspreisniveau 1998“ verfasst ısgrundlage für die Entscheidfindung möglicher ssionen zwischen dem SGVSB, Sanico und Sa- > auf die Entscheidungsfindung im SGVSB. Der isanhebung inklusive Teuerung höchstens 5 %“ 1 erwiesenermassen Uber die Preise zu befinden g des SGVSB also nicht autonom, sondern nach sch.

‚wurde der Entscheid der Preiskommission auch abriken (Union Robinetterie Suisse: URS) mitgeinft mit den URS-Vertretern und Margen 1998

1998.

lasjenige des SGVSB

S-Vertretern bekanntzugeben, dass der SGVSB | Entscheiden des URS festhält an unterschiedli-

e Preiskommission einen Entscheid über „untersen“ gefasst hatte. Dieser Entscheid war, wie igen mit Sanitas Troesch getroffen worden.

mission ist zudem folgende Textstelle zu entneh-

> Kalkulation von Ersatzteilen für 1998. Die Preissen, nach Gesprächen, die mit Sanitas Troesch

rband die Kalkulationsfaktoren von Ersatzteilen lem er sich mit Sanitas Troesch und Sanico be- GVSB in der Preissetzung nicht unabhängig von | bedenken, dass der Herstellerpreis multipliziert Bruttopreis ergibt, welcher in den Sanitärkatalostellungen angeschrieben steht und auf welchen en beruhen (vgl. zur Bruttopreisberechnung Rz

351 ff.). Da die SGVSB-Preiskommission d Sanitas Troesch und Sanico festlegen wollt der den Kalkulationsfaktor und damit die Br ren wollten.

834. Wie aus dem Protokoll der Generalsv: erreicht der SGVSB im Falle von Sanico, dé noch um 10 % unterschieden. ’03

835. Aus alledem folgt, dass sich der SGV das Preisniveau unterhalten hatte und sein mit Sanitas Troesch und Sanico änderte. | kaufspreisharmonisierung im schweizerisch des SGVSB und seiner Mitglieder erfolgte 1997 um 10 % von den Preisen des SGVSE

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

836. In ihrer Stellungnahme vom 6. Oktok des Sekretariats liefere keinen rechtsgenüg Antrag nennen würde, seien SGVSB-interne erwähnten, ohne dass erstellt sei, dass dies

837. Der SGVSB liess sich zum Sachverh:

838. Die Vorbringen von Sanitas Troesch ( gen Urkundenbeweise vor, deren Echtheit Hausdurchsuchungen beim SGVSB insbes Sanitas Troesch stellt die Echtheit der Urk sind die aufgeführten Fakten niedergelegt ı halt und das Datum falsch protokolliert bzw beiden Umstände bestreitet Sanitas Troesc halb die Beweiskraft dieser Urkunden in Fr mit ihrem Vorbingen, es handle sich um SG

839. Sanitas Troesch stellt in Frage, ob ¢ Troesch stattgefunden haben. Gegenbewei sich in ihren Vorbringen auch nicht auf deı Beweismittel. Ebenso wenig formuliert sie ‚ den.

840. Es nicht ersichtlich, weshalb der SGV tizen von Treffen und Telefongesprächen m Sanitas Troesch erfinden und erstellen sol halb der Protokollführer der Preiskommis Präsidenten über Treffen mit Sanitas Troc auch kein Grund ersichtlich, weshalb erfun wahren werden sollten. Vielmehr ist davon Gedächtnisstütze von tatsächlichen Begeb Protokolle ist unmissverständlich und brau cher Hinsicht kann Sanitas Troesch nicht SGVSB über das Preisniveau, Kalkulation

708 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 15. 704 Act. 932, Rz 379 f.

705 \gl. Act. 350, Protokoll PK 1/1997, 17.

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en Kalkulationsfaktor erst nach Rücksprache mit e, steht fest, dass der Verband und seine Mitglieuttopreise von Ersatzteilen marktweit harmonisiearsammlung des SGVSB vom 10. Juni 1998 folgt, iss sich die Preise von Sanico per 1. Januar 1998

‘SB auch im Jahr 1997 mit Sanitas Troesch über e Preise per 1998 gestützt auf die Diskussionen =s steht dabei fest, dass der SGVSB eine „Veren Sanitärmarkt“ beabsichtigte. Die Preissetzung also nicht autonom. Sanico wich ab 1. Januar ab.

ınd deren Würdigung

yer 2014 bringt Sanitas Troesch vor. Der Antrag lichen Beweis. Die einzigen Beweismittel, die der > Dokumente, die Gespräche mit Sanitas Troesch e Gespräche stattgefunden hätten.’

Itsabschnitt nicht vernehmen.

iberzeugen nicht. Den Wettbewerbsbehörden lienicht in Frage steht. Sie wurden anlässlich der ondere dem Verbandssekretär [...] sichergestellt. unden auch nicht in Frage. In diesen Urkunden ınd datiert. Nichts deutet darauf hin, dass der In- . handschriftlich festgehalten wurden. Auch diese +h nicht. Es ist daher auch nicht ersichtlich, wesage gestellt sein sollte, wie dies Sanitas Troesch VSB-interne Protokolle, andeutet.

lie schriftlich festgehaltenen Treffen mit Sanitas se bezeichnet sie nicht. Sanitas Troesch bezieht 1 Wortlaut oder den Sinngehalt der aufgeführten Argumente, welche für ihre These sprechen wür-

SB-Sekretär [...] handschriftliche und datierte Noit dem heutigen Leiter Marketing und Einkauf von te. Ebenso wenig ist ein Grund ersichtlich, wession [...] die Berichte des damaligen SGVSBsch erfinden und protokollieren sollte.’ Es ist dene Protokolle in den Akten des SGVSB aufbeauszugehen, dass die Notizen und Protokolle als enheiten dienten. Der Wortlaut der Notizen und cht nicht erneut dargelegt zu werden. In inhaltlierklären, weshalb sich Sanitas Troesch und der sfaktoren und Margen unterhalten sollten, wenn sie unabhängig voneinander Entscheid fälle ten. Die Einwände von Sanitas Troesch sto:

(iv) Beweisergebnis

841. Es ist bewiesen, dass der SGVSB-Ve ting und Einkauf von Sanitas Troesch [...] : haben. Sie sprachen über die Änderung c ausser Zweifel, dass am 28. April 1997 ein esch stattgefunden hat. Auch anlässlich die SGVSB über die Bruttopreise. Es ist ferner schen Sanitas Troesch und dem SGVSB schweizerischen Sanitärfachhandels“ stattg send ihren Beschluss zur Anpassung der „f mit Sanitas Troesch gestützt. Die Festlegui SGVSB bzw. seinen Mitgliedern — die zu di mit identischen Produktepreisen erwirtscha der. Vielmehr passten sie ihre Preissetzung

B.5.2.1.3 1998: Koordinierung des Brut

(i) Beweisthema

842. Im folgenden wird Beweis darüber ge Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau und gig voneinander bestimmt und gesetzt habe Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau un: ben.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

843. Die folgenden Ausführungen stül Generalversammlung vom 10. Juni 1998 un 21. Juli 1998 sowie vom 28. August 1998.

844. Im Rahmen der Generalversammlun:« SGVSB-Präsident und Sabag-Verwaltungsr

(1) Erstmals haben wir innerhalb unseres Der Vorstand erachtet diese Situation ni Wunderli nicht bereit ist, ihr Preisniveau d nem Kompromiss zuzustimmen, gibt es n erhöhen. (4) So oder so werden wir aber | nitas Troesch an ihrem Preissystem nichts

[Die Satznummern in Klammern wurde vor

845. Aus dem ersten protokollierten Satz | erstmals zwei Preisniveaus im Markt für Sa vor 1998 ein einheitliches Preisniveau. De wünschenswert, denn er bezeichnete die | zeigt, ist der Grund dieser zwei Preisniveau sondern auf Sanico Wunderli, denn sie war

706 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 23.

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nN und einander vollumfänglich konkurrieren wollssen aus all diesen Gründen ins Leere.

rbandssekretär [...] und der heutige Leiter Marke- ım 13. und 23. April 1997 miteinander telefoniert ler Bruttopreise für das Jahr 1998. Ferner steht Treffen zwischen dem SGVSB und Sanitas Troses Treffen diskutierten Sanitas Troesch und der bewiesen, dass am 22. Juli 1997 ein Treffen zwizum Thema „Verkaufspreisharmonisierung des efunden hat. Die Preiskommission hat anschliesreise und Margen 1998“ auf die Besprechungen 1g der Preispolitik von Sanitas Troesch und dem eser Zeit mindestens [zwei Drittel] des Umsatzes fteten — erfolgte folglich nicht autonom voneinaneinander an.

topreis- und Rabattniveaus für das Jahr 1999

führt, ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und | die Rabattsenkung für das Jahr 1999 unabhän- 'n, oder ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und 1 die Rabattsenkung gemeinsam koordiniert haigung

zen sich auf das Protokoll der SGVSBid die Protokolle der Kalkulationskommission vom

J vom 16. Juni 1998 äusserte sich der damalige at [...] wie folgt:

Verbandes zwei verschiedene Preisniveaus. (2) cht als optimal. (3) Nachdem die Firma Sanico em Niveau der team-Preise anzupassen oder eioch die Variante, unser Preisniveau um 10 % zu m Schweizermarkt zwei Niveaus haben, weil Saändert. 706

| den Verfassern beigefügt]

des SGVSB-Präsidenten [...] folgt, dass es 1998 initargrosshandel gab. Mit andern Worten gab es r SGVSB erachtete zwei Preisniveaus nicht als Situation ,nicht als optimal.“ Wie der dritte Satz s nicht etwa auf Sanitas Troesch zurückzuführen, „nicht bereit [...] ihr Preisniveau dem Niveau der team-Preise anzupassen oder einem Kon Sanico Wunderli um 10 % unterschieden, e Variante, dass der SGVSB das Preisniveau das Preisniveau des SGVSB und von Sani folgt der vierte Satz „So oder so werden ı weil Sanitas Troesch an ihrem Preissyster Punkte:

i. Der SGVSB war am 10. Juni nitas Troesch unterrichtet.

ii. Der SGVSB war sich sicher, tem andern wurde. Dies zeig

iii. Der SGVSB wollte sich einer hatte der Prasident erwahne Preisniveaus geben könnte. mass SGVSB-Prasident nur von Sanico Wunderli und der

iv. Die Formulierung „so oder sc unabhängig von der Wahl « Troesch oder demjenigen v veaus bestehen würden im | nico Wunderli oder dasjenige

846. Anlässlich derselben Generalversam bandsmitglieder über eine Erhöhung des E Anpassung an Sanico Wunderli. Der SGVSI

„* im Verband einheitliches Niveau;

« Goodwill bei der Installateurschaft;

« Glaubwürdigkeit des Verbandes in Frage « wenig Verständnis bei den Lieferanten- E + Wettbewerbsnachteile gegenüber Sanitas « Gefährdung der Stellung des team-Katalc « Die mit viel Einsatz und unter Inkaufnahn te Preissenkung mit ihren Vorteilen würde gemacht.

« Die Argumente, die für eine Preissenkunc

847. Aus den aufgeführten Vorschlägen dé eine 10 %ige Preiserhöhung u.a. zu einer esch“ führen würde. Aus dieser Überlegung Wettbewerbsfaktor waren. Zweitens folgt d: die Preissetzung von Sanitas Troesch, üb: Drittens steht fest, dass das Preisniveau vo sen sein muss. Denn ein Wettbewerbsnact folgen.

848. Der Vorstand gibt seine Meinung folge

Die Mehrheit des Vorstandes sowie ich se zumindest im jetzigen Zeitpunkt, nicht ang ren wäre. Falls sich nicht eine Mehrheit fü

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jpromiss zuzustimmen.“ Da sich die Preise von rwähnte der SGVSB-Präsident im dritten Satz die um 10 % erhöhen könnte. Auf diese Weise wäre co dasselbe gewesen. Vor dieser Ausgangslage ir aber im Schweizermarkt zwei Niveaus haben, ) nichts ändert.“ Aus dem vierten Satz folgen vier

1998 über die künftige Handlungsweise von Sadass Sanitas Troesch nichts an ihrem Preissyst die Verwendung des Indikativs („nichts ändert‘).

n der beiden Preisniveaus anpassen. Andernfalls 2n müssen, dass es allenfalls drei verschiedene Dies tat er nicht. Die Wahl bestand folglich gezwischen einer Anpassung an das Preisniveau njenigen von Sanitas Troesch.

) werden wir [...] zwei Niveaus haben“ zeigt, dass les SGVSB, sich dem Preisniveau von Sanitas on Sanico Wunderli anzupassen, zwei Preisni- Markt für Sanitärgrosshandel: dasjenige von Savon Sanitas Troesch.

mlung vom 16. Juni 1998 diskutierten die Verruttopreisniveaus um 10 % und damit über eine 3-Vorstand gab folgende Punkte zu bedenken:

gestellt;

ndkunden;

; Troesch;

ges.

1e der Verärgerung der Installateure durchgesetznach ausgestandenem Kampf wieder rückgängig

) gesprochen haben, sind immer noch gültig.“7%”

2s Vorstands erhellt, dass aus Sicht des SGVSB n „Wettbewerbsnachteil gegenüber Sanitas Tro- | folgt erstens, dass die Bruttopreise ein zentraler raus, dass der SGVSB bei seinen Überlegungen ar die sie bereits informiert war, berücksichtigte. n Sanitas Troesch und dem SGVSB gleich geweteil kann nur aus unterschiedlichen Preisniveaus

ındermassen wieder

Iber sind der Meinung, dass eine Preiserhöhung, ebracht ist und nur sehr schwierig zu argumentier ein höheres Preisniveau ausspricht, werden wir das Preisniveau im team-Katalog unverän punktuelle Korrekturen vornehmen. In jed an einer weiteren Generalversammlung | werden. Dies könnte auf Antrag eines Mitg

849. Diese Protokollstelle beweist, dass di entscheiden müssen und zwar auf Antrag Mitglieder Einfluss auf den Entscheid der Pı

850. Am Ende der Diskussion der General Textstelle protokolliert:

Es ist der allgemeine Wunsch der Mitglie nehmen, d.h.

«das jetzige Preisniveau wird beibehalten edie Teuerung ist zu überwälzen

«dort wo es sinnvoll und möglich ist, soller men werden.

851. An dieser Generalversammlung ware Kappeler, Reco und Sabag anwesend. Wie der Mitglieder“ zeigt, waren sie sich alle e nehmen“ sei. Das bedeutete, dass „das | Teuerung zu überwälzen [sei]* und dass „d nere Preiskorrekturen nach oben vorgenom

852. Als Zwischenfazit folgt aus alldem, da hen wollte, um das gleiche Preisniveau wi der SGVSB das gleiche Preisniveau wie S: kung auf das Jahr 1997) teils erreicht und einzelt angepasst wurde. Darüber hinaus st Sanico Wunderli nicht erwünscht waren unc in der Grosshandelsbranche hinarbeitete, w die Jahre 1997 und 1998) getan hatte. Sch die Informationen von Sanitas Troesch eine

853. Die konkrete Umsetzung des Beschl folgegremium der Preiskommission — die Ke

2.2 Uberpriifung von Kalkulationsfaktor

Fur die nachfolgend aufgeführten Produkte die Preisrunde 1999 folgende Kalkulations:

2.2.1 Mepa-Produkte: neu 2.2.2 Poresta-Wannenträger: neu 2.2.3 Siemens-Kleinboiler: neu 2.2.4 URS-Sanitärarmaturen: neu 2.2.5 URS-Gebäudearmaturen: neu

refe 2.2.6 Papierhalter Egli: neu

2.2.7 Produkte, die auch über den

708 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 24.

709 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 24 f.

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dert belassen, nur die Teuerung überwälzen und em Fall müsste eine Erhöhung des Preisniveaus ordentlich traktandiert, rechtskräftig beschlossen lieds hin geschehen. ’0®

2 GV über eine Änderung des Preisniveaus hätte eines Mitgliedes. Es ist daher erstellt, dass alle eisniveauanpassung nehmen konnten.

versammlung vom 16. Juni 1998 ist die folgende

der, sicher keine 10 %ige Preiserhöhung vorzu-

1 kleinere Preiskorrekturen nach oben vorgenom-

2n Bringhen, Gétaz (CRH), Jura Holding (CRH), die Protokollstelle ,es ist der allgemeine Wunsch inig, dass „keine 10 %ige Preiserhöhung vorzu- [damalige] Preisniveau beibehalten [würde], die ort wo es sinnvoll und möglich [sei], sollft]en kleimen werden.‘

ss der SGVSB seine Preise nicht um 10 % erhö- e Sanico Wunderli zu erreichen. Vielmehr wollte anitas Troesch halten, das bereits 1996 (mit Wir- 1997 (mit Wirkung für das Jahr 1998) erneut vereht fest, dass die abweichenden Bruttopreise von | der Verband auf eine Bruttopreisharmonisierung ie er dies bereits 1996 und 1997 (mit Wirkung für liesslich steht fest, dass der SGVSB gestützt auf n Entscheid fällte.

isses der Generalversammlung legte das Nachlkulationskommission am 21. Juli 1998 fest:

en

> beschliesst die Kalkulations-Kommission alle für aktoren:

| Faktor 1.52 Faktor 1.52 V-Preise vom Fabrikant übernehmen V-Preise von den URS-Herstellern übernehmen nur noch Inst.-Nettopreise von den Herstellern renzieren | Faktor 1.56

Stahlhandel verkauft werden: neu nur

2.2.8 Badezimmermöbel: neu

2.2.9 Generelle Korrektur der

Kalkulations-Faktoren für 1999: Die Kal bra hoh

854. Aus der Protokollstelle folgt wörtlich, der Kalkulationskommission handelte. Fern punkt einen einheitlichen Katalog (Rz 1820 topreise des gesamten Verbands für das Ja

855. Dem Protokoll der Kalkulationskomn nehmen:

3. Kalkulationen 1999

3.1 Orientierung über Vorstandsbeschli

Herr [...] gibt bekannt, dass gestützt auf Sekretariat mitgeteilte Verkaufspreisniveat generelle Margenerhöhung um 2 %-Pun schlossen, dass alle Artikel, die nicht über Endverbraucher gelangen, als Profi-Artikel tor, nämlich 1.65 zu kalkulieren sind.’

856. Aus der Protokollstelle folgt wörtlich,

nerelle Margenerhöhung um 2 %-Punkte

schluss „gestützt auf das von der Sanitas Verkaufspreisniveau für 1999“ gefasst. Der terpretation zu, als dass Sanitas Troesch c munizierte. Ferner steht auch fest, dass der lung erfolgt ist. Es besteht aufgrund dies SGVSB sein Verkaufspreisniveau (also Bru Rabatte) für das Jahr 1999 an Sanitas Troe scheid fasste. Dieses Beweisergebnis stimr GV-Protokoll vom 10. Juni 1998 überein.

857. Der Umstand, dass Sanitas Troesch : mitteilte, räumte dem SGVSB die Möglichk anzupassen. Sanitas Troesch musste also wurde. Vor dem Hintergrund dessen, dass | für die Jahre 1997 und 1998 miteinander kc wünschte, dass sich der SGVSB ihrem Vert

858. Es steht also nicht nur fest, dass de war, sondern auch, dass sich der SGVSB a und die Marge bzw. die Bruttopreise um 2 %

710 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/18

711 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 2/98

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bei dem Geberit-Programm PE, GIS, Montagefix noch Inst.-Nettopreise referenzieren | Faktor 1.52

Kalkulations-Kommission beschliesst, sämtliche kulations-Faktoren, die 1998 zur Anwendung gecht worden sind, generell um 2 %-Punkte zu eren. (s. auch Beilage 1 zum Protokoll) 71°

dass es sich um einen Beschluss („beschliesst“) er führten die SGVSB-Mitglieder zu diesem Zeitff.; B.5.5.1,), weshalb die Anpassung für die Bruthr 1999 galten.

ission vom 28. August 1998 ist zudem zu entisse

das von der Sanitas Troesch AG dem SGVSB- 1 fur 1999 der Vorstand beschlossen habe, keine kte vorzunehmen. Weiter hat der Vorstand be- Offerten oder über Auftragsbestätigungen an die mit einem um 11,11 % höheren Kalkulationsfakdass der Vorstand „beschlossen habe, keine gevorzunehmen.“ Der Vorstand habe diesen Be- Troesch AG dem SGVSB-Sekretariat mitgeteilte "Wortlaut dieser Passage lässt keine andere Inlem SGVSB das Verkaufspreisniveau 1999 kom- "Beschluss des SGVSB gestützt auf diese Mitteier Protokollstelle kein Zweifel daran, dass der ttopreise inklusive entsprechende Anpassung der sch anpasste und daher keinen autonomen Entnt mit dem soeben genannten Zwischenfazit zum

sein „Verkaufspreisniveau für 1999* dem SGVSB eit ein, sich dem Verhalten von Sanitas Troesch damit rechnen, dass der SGVSB sich anpassen Sanitas Troesch und der SGVSB die Bruttopreise jordiniert hatten, steht fest, dass Sanitas Troesch alten anpassen würde.

r SGVSB auf Mitteilung von Sanitas Troesch an Verkaufspreisniveau für das Jahr 1999 informiert n die Preissetzung von Sanitas Troesch anpasste o erhöhte.

98, 4. , 10.

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

859. Sanitas Troesch bringt vor, Act. 351 I: SGVSB-Sekretariat ein Verkaufspreisnivea! esch ihren Entscheid dem SGVSB-Sekreta Troesch das Bruttopreisniveau für 1999 mit auch die Aussage im Protokoll der Gener: wonach man zwei Bruttopreisniveaus habe ändere.’'?

860. Die Wettbewerbsbehörden räumten | zum betreffenden Sachverhaltsabschnitt zı 11. Mai 2015 darauf.’'3

861. Der SGVSB liess sich zu diesem Sacl

862. Sanitas Troesch anerkennt mit ihren Sekretariat das Verkaufspreisniveau für 198 unstreitig.

863. Sanitas Troeschs Vorbringen, aus de Sanitas Troesch an ihrem System nichts än nis der Textstelle. Das Protokoll der Auss: der Generalversammlung vom 16. Juni 199

(1) Erstmals haben wir innerhalb unseres Der Vorstand erachtet diese Situation nic Wunderli nicht bereit ist, ihr Preisniveau d nem Kompromiss zuzustimmen, gibt es n erhöhen. (4) So oder so werden wir aber | nitas Troesch an ihrem Preissystem nichts

[Die Satznummern in Klammern wurde vor

864. Bezüglich der Bedeutung der Protoko gen in Rz 845 verwiesen. Es sei jedoch nc derli der Grund dafür war, dass es zwei P esch. Die GV des SGVSB diskutierte ein At Sanico Wunderli oder an diejenige von San teres.

(iv) Beweisergebnis

865. Es ist bewiesen, dass der SGVSB an Troesch unterrichtet war. Der SGVSB stret ten Markt für Sanitärgrosshandle an. Es bes den SGVSB vor dem 28. August 1998 übe nitas Troesch wollte, dass der SGVSB seir dem Niveau von Sanitas Troesch anpasse! und danach der Vorstand entschied, das auszurichten. Eine Anpassung der Bruttop! Anpassung der Rabatte. Insgesamt bestel

712 Act. 932 Rz 381 f. 713 Act. 1232.

714 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 23.

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ınd deren Würdigung

asse sich entnehmen, dass Sanitas Troesch dem 4 für 1999 mitgeteilt habe bzw. das Sanitas Tro- ‘iat mitgeteilt habe. Es sei unrichtig, dass Sanitas dem SGVSB koordiniert habe. Dagegen spreche alversammlung des SGVSB vom 16. Juni 1998, >, weil Sanitas Troesch an ihrem System nichts

sanitas Troesch erneut die Gelegenheit ein, sich ı äussern. Sie verzichtete in ihrer Eingabe vom

ıverhaltsabschnitt nicht vernehmen.

Vorbringen, dass Sanitas Troesch dem SGVSB- 19 mitgeteilt habe. Dieser Sachverhaltsteil ist also

r Aussage es gebe zwei Bruttopreisniveaus, weil dere, beruht auf einem unzutreffenden Verstandagen des damaligen SGVSB-Prasidenten [...] an 3 besagt.

Verbandes zwei verschiedene Preisniveaus. (2) ‘ht als optimal. (3) Nachdem die Firma Sanicoem Niveau der team-Preise anzupassen oder eioch die Variante, unser Preisniveau um 10 % zu m Schweizermarkt zwei Niveaus haben, weil Saändert.’'*

| den Verfassern beigefügt]

IIstelle sei auf die soeben gemachten Ausführunch einmal zusammengefasst, dass Sanico Wunreisniveaus im Markt gab und nicht Sanitas Trosrichten der eigenen Preispolitik an diejenige von itas Troesch. Der SGVSB entschied sich für letz-

110. Juli 1998 über das Preisniveau von Sanitas te ein einheitliches Preisniveau auf dem gesamstehen keine Zweifel daran, dass Sanitas Troesch sr ihr Verkaufspreisniveau unterrichtet hatte. Sa- 1 Preisniveau, wie in den Jahren 1996 und 1997, n würde. Es steht fest, dass die GV des SGVSB SGVSB-Preisniveau am Preisniveau von Sanitas reise führte immer auch zu einer entsprechende 1en keine Zweifel daran, dass der SGVSB bzw.

seine Mitglieder und Sanitas Troesch das E das Jahr 1999 gemeinsam koordiniert habe!

B.5.2.1.4 1999: Nachwirkung der Koord Jahr 2000

(i) Beweisthema

866. Im Folgenden wird Beweis darüber ge topreisniveaus und der damit verbundener dem SGVSB für das Jahr 1999 sich auch at

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

867. Den Wettbewerbsbehörden liegt für Kalkulationskommission vor. Ferner liegen den über die Preisentwicklung im Markt für des ehemaligen CEO von Sanitas Troesch :

868. Dem Sitzungsprotokoll der Kalkulatio! zu entnehmen:

5. Preise und Kalkulationen fur das Jahr

5.1 Erarbeiten von Entscheidungsgrund [...]

Die Kommission vertritt die Meinung, dass festgehalten wird, wobei selektiv marktkon sehen sind. Entscheidend für das Beibeh selektiven Änderungen ist jedoch auch die zigen Niveau festhält, oder ob diese ein | schen Sanitärfachhändlern praktizierte Niv

869. Wie bewiesen, war die Kalkulationsko lationsfaktoren und der Katalogpreise der ¢ schrift von Traktandum Nr. 5 der Sitzung vc Jahr 2000“ folgt, dass sich die Kalkulation 2000 auseinandersetzte. Der Untertitel „5. dass die Kommission den Entscheid für die dem protokollierten Text folgt zudem wört dass im Grundsatz kurzfristig am Verkaufs samtkontext nichts anderes bedeuten, als | veau nicht geändert werden sollte. Die Ko Anpassungen für das folgende Jahr“ vornet dend für das Beibehalten des momentane gen“ zeigt, dass das Preisniveau für das : d.h. das Preisniveau 1999, sein sollte.

870. Die Kommission behandelt weiterhin Jahr 1999 nicht auf demselben Niveau bev hängig, ob Sanico „ein Näherrücken an d händlern praktizierte Niveau anstrebt.“ Aus

715 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/98

716 Act. 351, 7 f., 17.

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ruttopreisniveau und damit die Rabattsetzung für N.

inierung des Verkaufspreisniveaus für das

führt, ob die gemeinsame Koordination des Brut- 1 Rabattsenkung zwischen Sanitas Troesch und ıf das Jahr 2000 ausgewirkt hat.

igung

die Beweisführung verschiedene Protokolle der die Datenauswertungen der Wettbewerbsbehör- Sanitärgrosshandel vor. Zudem liegen Aussagen aus dem Jahr 2003 und 2012 vor.

nskommission vom 11. März 1999 ist Folgendes

"2000

lagen

im Grundsatz kurzfristig am Verkaufspreisniveau forme Anpassungen für das folgende Jahr vorzualten des momentanen Verkaufspreisniveaus mit : Frage, ob die Sanico-Wunderli AG an ihrem jet- \äherrücken an das von den übrigen schweizerieau anstrebt.’"5

mmission zuständig für die Festlegung der Kalku- ;GVSB-Mitglieder (vgl. Rz 128).71% Aus der Uberym 11. März 1999 „Preise und Kalkulation für das iskommission mit der Preissetzung für das Jahr 1 Erarbeiten von Entscheidgrundlagen“ beweist, Preissetzung für das Jahr 2000 vorbereitete. Aus ich, dass die „Kommission die Meinung vertritt, preisniveau festgehalten wird.“ Das kann im Ge- Jass das für das Jahr 1999 festgesetzte Preisnimmission will lediglich „selektive marktkonforme ımen. Auch die nachfolgende Passage „entschein Verkaufspreisniveaus mit selektiven Anderun- 2000 grundsätzlich gleich wie das „momentane“,

die Sanico Wunderli, deren Preisniveau sich im jegt. Sie macht ihren Entschluss auch davon abas von den übrigen schweizerische Sanitärfachder Passage folgt, was bereits bewiesen wurde,

), 24.

nämlich dass das Preisniveau der Markttei selbe war. Ferner zeigt sich, dass der SGV derli zu beachten braucht, da das Preisnive:

871. In der nachfolgenden Sitzung der Kall Nachfolgende protokolliert:

6. Überprüfung der Verkaufsrichtpreis-K

Grundsätzlich vertritt die Kommission die | digste Korrekturen an der Kalkulation vi se;]...]7'7

872. Daraus folgt, dass sich das Bruttopre Troesch im Jahr 2000, welches in den Vor ändert hat. Das Bruttopreisniveau basierte jahre.

873. Dieser Schluss stimmt mit den Auss; [...] im Rahmen der Sendung Kassensturz list meinte: Man kann doch nicht von Kon Produkt auf den Rappen genau gleich sinc Das hilft sogar dem Bauherrn, dass er vert dene Ausstellungen geht in unserer Branc gleiche Produkt — ich rede nicht von unte Markenartikel — ist es doch sinnvoll, dass ¢ Antwort folgt, dass [...] davon ausging, dass dieselben waren. Es ist davon auszugeher mit den bisherigen Beweisbefunden nicht entwickelt hat. Dies ist zumindest ein stark 2000 im Markt für Sanitärgrosshandel Ubere

874. Anlässlich seiner Einvernahme vom 1 in der Kassensturzsendung vom 14. Oktob Branche die gleichen Bruttopreise hatte. D: Jahr 2012, weist aus denselben Gründen « 2003 übereinstimmten.

875. Schliesslich stimmen die Datenaus Schluss überein, dass die Preise im Jahr waren die Bruttopreise im Sanitargrosshanc (vgl. Rz 2111 ff.). Auch dieser Schluss st übereinstimmten.

876. Abgesehen von den Urkundenbewe Messungen vor, welche die Richtigkeit der gebnissen bestätigen. Insgesamt ist daher und die damit verbundenen Rabattanpassui

77 Act. 351, 6.

718 Kassensturzsendung vom 14. Oktober 2003 — unter: http://www.srf.ch/player/tv/kassensturz/vi 74174-c185-418c-a4f7-5bfeb867e71d.

719 Act. 309, Zeile 202 f.

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nehmer inkl. Sanitas Troesch im Jahr 1999 das- SB einzig die Preisabweichung von Sanico Wunau der übrigen Marktteilnehmer übereinstimmt.

kulationskommission vom 5. Mai 1999 wurde das

alkulation für das Jahr 2000

eeinung, dass für das Jahr 2000 nur alle notwenyrzunehmen sind und fasst folgende Beschlüsisniveau der SGVSB-Mitglieder und von Sanitas jahren festgelegt wurde, grundsätzlich nicht veralso auf dem aktiv koordinierten Niveau der Voragen überein, die der CEO von Sanitas Troesch vom 14. Oktober 2003 gemacht hat. Der Journakurrenz sprechen, wenn die Preise für dasselbe 1.“ [...] entgegnete: „Nein, das sehe ich nicht so. jleichen kann, wenn er rumgeht und in verschiehe. Da sieht er, dass die Ausgangslage für das rschiedlichen Produkten, ich rede vom gleichen ar einen gleichen Ausgangspreis hat.“’'® Aus der die Bruttopreise im Markt für Sanitärgrosshandel , dass diese Preisgleichheit in Übereinstimmung plötzlich entstand, sondern sich über Jahre hin es Indiz, dass auch die Bruttopreise des Jahres instimmten.

5. Oktober 2012 meinte [...] zu seiner Äusserung er 2003 zudem: „Man wusste, dass die gesamte 1s war hilfreich.‘’'? Auch diese Aussage aus dem Jarauf hin, dass die Preise bereits vor dem Jahr

wertungen der Wettbewerbsbehörden mit den 2000 gleich waren. Gemäss diesen Messungen Jel zwischen 2004 bis 2005 weitgehend identisch allt ein Indiz dar, dass die Preise bereits vorher

isen liegen davon unabhängige Aussagen und aus den Urkundenbeweisen gefolgten Beweiserbewiesen, dass sich die Bruttopreiskoordination ıgen auch auf das Jahr 2000 ausgewirkt haben.

Sanitär-Markt: Kein Wettbewerb im Badezimmer — abrufbar

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

877. Weder Sanitas Troesch noch der SG sen Darstellungen vernehmen.

(iv) Beweisergebnis

878. Es bestehen keine Zweifel, dass sich SGVSB bzw. seinen Mitgliedern koordiniert: Rabattsetzung für das Jahr 1999 auch au Beweisergebnis und dem eigentlichen Be Kalkulationskommission aus dem Jahr 199 1999 ein einheitliches Bruttopreisniveau h abwich.

B.5.2.1.5 2000: Koordinierung des Preis Rabattgruppen, selektive Preishe das Jahr 2001

(i) Beweisthema

879. Im folgenden wird Beweis darüber ge Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau und gig voneinander bestimmt und gesetzt habe Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau un: ben. Ferner führen die Wettbewerbsbehord Rabattgruppe Wellness vom SGVSB bzw. sam geschaffen wurden.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

880. Die Wettbewerbsbehörden verfügen Ü

  • ein Memo eines Treffens der Sanitärg

  • Vorstandsprotokolle aus den Jahren 1

  • ein Protokoll der Kalkulationskommiss

- einen Bericht über die Sitzung der Beı

- einen Bericht über die über die Bespr zerischen Spenglermeister- und Inste 11. Mai 2000,

- Protokolle der Kooperation Sanitär Sc 2000,

- ein Begleitschreiben des SGVSB an vom 4. März 1999 und 1. September °

720 Der Schweizerische Spenglermeister- und Inst Verband Schweizerischer und Liechtensteinis Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetec

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ınd deren Würdigung

VSB bzw. dessen Mitglieder liessen sich zu die-

1 das gemeinsam von Sanitas Troesch und dem e Bruttopreisniveau und die damit einhergehende f das Jahr 2000 ausgewirkt hat. Zusätzlich zum veisthema, bestätigen die Protokollauszüge der 9, dass im Markt für Sanitärgrosshandel im Jahr errschte und einzig die Sanico Wunderli davon

sniveaus für das Jahr 2001, Erarbeitung von rabsetzung der Rabattgruppe Wellness für

führt, ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und | die Rabattsenkung für das Jahr 2001 unabhän- 'n, oder ob der SGVSB bzw. seine Mitglieder und 1 die Rabattsenkung gemeinsam koordiniert haan Beweis darüber, ob die Rabattgruppen und die seinen Mitgliedern und Sanitas Troesch gemeinigung

ber einer Reihe schriftlicher Beweise: rosshändler vom 29. Oktober 1999, 999 bis 2002,

ion aus dem Jahre 2000,

ner Firmen vom 22. März 2000,

echung zwischen dem SGVSB und dem Schweillateur-Verband (SSIV, später Suissetec)’?° vom

hweiz vom 18. April 2000 und vom 8. September

die Mitglieder der Kooperation Sanitär Schweiz 1999 und

allateur-Verband (SSIV) schloss sich im Jahr 2003 mit dem cher Heizungs- und Lüftungsfirmen (Clima Suisse) zum hnikverband (Suissetec) zusammen.

- ein Schreiben des SGVSB zur Bericl Kommunikation vom 14. Dezember Schweiz.

881. Die Beweismittel werden in chronolog

882. Ein als Memo bezeichnetes Dokumer schrift vom damaligen Getaz-Mitarbeiter ur den war, führt Folgendes auf:

5. Politique des prix et des rabais

En ce qui concerne la politique des prix, | cernant les coüts futurs de la RPLP.”77A I’ la construction tout le monde devra subir ( branche sanitaires de rnodifier sa politique part depöt.

Une politique de rabais différencié devrait | commergants qui touchent les marchés de Whirlpool. Dans cet esprit nous pourrions tage compétitifs et offrir au maximum 10 | nécessaire.

En ce qui concerne la robinetterie, la mém cette assemblée partagent ces opinions. Il:

883. Gemäss Titelblatt nahmen an dieser : Sanitas Troesch [...], die Getaz Romang (C vierte Unternehmen [...] teil 723

884. Aus der Textstelle geht aus dem erste Gelegenheit („une excellente occasion“) sei Franko-Preissystem Uberzugehen.

885. Aus dem zweiten Abschnitt folgt, das: politique des rabais différencié devrait étre könnten die Sitzungsteilnehmer die Bruttor baisser les prix publics) und den Installateı maximum 10 % aux installateurs").

886. Aus dem dritten Abschnitt folgt, dass gelten würde („En ce qui concerne la robit Überlegungen könnten dem Komitee des S mis au comite USGBS*).

887. Damit steht fest, dass sich Sabag, B esch ausserhalb des SGVSB über eine d preisanpassungen unterhalten haben. Ferr renden Rabatte, welche maximal 10 % betı dem SGVSB mitteilen.

888. Dem Protokoll der SGVSB-Vorstand Textstelle zu entnehmen:

721 Redevences sur le traffic des poids lourds = Sci 722 Act. 356.05, 10.

723 Act. 356.05, 8.

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tigung des Protokolls 2/2000 der Arbeitsgruppe 2000 an die Mitglieder der Kooperation Sanitär

scher Reihenfolge dargestellt und gewürdigt.

it vom 27. Oktober 1999, welches gemäss Unter- 1d heutigen Bringhen-Mitarbeiter [...] erstellt wor-

e soussigne fait part de ses préoccupations conavenir il rappelle que l'ensemble de la branche de ‚es coüts et c'est une excellente occasion pour la - actuelle de prix franco pour en faire des prix de-

&tre adaptée pour contrer les cuisinistes et autres meubles de salle de bains, parois de douches ou baisser les prix publics pour &tre encore davan- % de rabais aux installateurs si cela &tait encore

e réflexion peut se faire. Les collegues presents a ; peuvent étre transmis au comité USGBS.’22

Sitzung die Sabag Tavelli, [...], die Bringhen [...], RH) [...] und vier nicht in die Untersuchung invol-

2n Abschnitt hervor, dass zur Zeit ein vorzügliche , von einem System von Preis ab Lager zu einem

> eine differenzierte Rabattpolitik entwickelt („Une adaptée“) werden sollte. Damit übereinstimmend reise senken („Dans cette esprit nous pourrions Uren maximal 10 % Rabatt gewähren (,offrir aux

dieselbe Überlegung auch für Sanitärarmaturen ıetterie, la méme réflexion peut se faire’). Diese ;GVSB mitgeteilt werden (,//s peuvent étre transringhen, Gétaz Romang (CRH) und Sanitas Troifferenzierte Rabattpolitik und eventuelle Bruttoer diskutierten sie über die Höhe der zu gewähagen sollten. Sie wollten ihre Überlungen zudem

ssitzung vom 16. Dezember 1999 ist folgende

werverkehrsabgaben (LSVA).

Traktandum 5: Preise 2001 In ausgiebiger Diskussion sammelt der Vor

¢ Brutto-/Nettodifferenz nicht mehr in Proz dies technisch machbar? Wieviel Aufwand

« Die "empfindlichen" exklusiven Artikel — v « Installateurrabatte für die jeweils angebot

Zum Thema Preise 2001 wird eine Klausu gemeinsam durchgeführt, und zwar am [ venpick in Egerkingen.’**

889. Aus dieser Textstelle ist zu entnehme dem Memo vom 27. Oktober 1999 ebenfa nandersetzte. Die Rabatte sollten „nicht ut im Memo zum Treffen vom 27. Oktober 19! Überlegung vom 27. Oktober 1999 informie SGVSB-Vorstand sich aufgrund der Rückm tober 1999 mit dem Thema beschäftigte. C dass gemäss Titelblatt des Vorstandsprotol bag Tavelli, die an der Sitzung vom 27. SGVSB-Vorstandsmitglieder waren.’?5 Fern SGVSB-Vorstands vom 16. Dezember 199°

890. Aus dem letzten Abschnitt des Protok folgt zudem wörtlich, dass zum „Thema Pre Klausurtagung des SGVSB-Vorstands und sollte. Über die Klausurtagung wurde geı führt. 727

891. Dem Protokoll des Vorstands vom 2. nehmen:

Einladung SSIV und Sanitas Troesch

Nach Diskussion kommen die Vorstandsm Vertreter der Firma Sanitas Troesch im Zu nerstag, 11. Mai 2000, einzuladen, und zw

« gemeinsames Mittagessen mit SSIV und

« gemeinsame Besprechung Vorstand, SS se 2001

« anschliessend Fortsetzung Besprechung

892. Aus dieser Protokollstelle folgt, dass < Vorstand, SSIV und Sanitas Troesch am Nach der Besprechung der Preise 2001 sol

724 Act. 358, 13.

725 Act. 358, Vorstandsprotokoll 10/99, 7, Vorstand: 726 Act. 358, 7.

727 Act. 358, Vorstandsprotokoll 10/99, 13; Act. 358

728 Act. 358, Vorstandsprotokoll 1/2000, 32.

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stand Ideen zum Thema Preise 2001:

enten, sondern in Frankenbeträgen rechnen. (Ist würde verursacht?)

fie z.B. Closomat — marktkonform anbieten. enen Produkte und nicht über alles geben.

rtagung für Vorstand und Kalkulationskommission ienstag, 11. Januar 2000, 09.00 Uhr, Hotel Mön, dass der SGVSB sich in Übereinstimmung mit Is mit dem Thema der Installateurrabatte auseier alles“ sondern differenziert erteilt werden. Da 9 festgehalten wurde, dass der SGVSB über die rt werden sollte, ist davon auszugehen, dass der eldungen eines Sitzungsteilnehmers vom 27. Okieser Schluss wird durch die Tatsache bestätigt, <olls sowohl [...] Getaz Romang als auch [...] Sa- Oktober 1999 teilgenommen hatten, gleichzeitig er war [...] Sabag Tavelli auch an der Sitzung des ) anwesend.’6

olls der Vorstandsitzung vom 16. Dezember 1999 ise 2001“ am 11. Januar 2000 eine gemeinsame der Kalkulationskommission durchgeführt werden näss dem Verbandssekretär kein Protokoll ge-

Februar 2000 ist die folgende Textstelle zu entitglieder überein, eine Delegation des SSIV sowie sammenhang mit der Vorstandssitzung von Donar

Sanitas Troesch

V und Sanitas Troesch am Nachmittag betr. Prei-

Vorstand und SSIV ohne Sanitas Troesch.’28

im 11. Mai 2000 eine „gemeinsame Besprechung Nachmittag betr. Preise 2001“ stattfinden sollte. Ite die Vorstandssitzung zwischen dem SSIV und

sprotokoll 1/2000, 22.

, Vorstandsprotokoll 1/2000, 28.

dem SGVSB ohne Sanitas Troesch fortges: dem, dass es dem SGVSB bzw. seinen M mit Sanitas Troesch zu besprechen, ander Treffen vom 25. Oktober 1999 zum Thema Erwähnung in den Protokollen im Zusamme

893. Das Protokoll der Kalkulationskommis

4. Verkaufspreiskonzept 2001 mit differe

4.1 Positionierung der Verkaufspreisn Trennwände, Badezimmermöbel, Klose rungen, Installationssystem, Waschapp

Die Kalkulationskommission fasst folgend: Genehmigung durch den Vorstand und zur

Rabattgruppe Standard

Standard-Sortiment inklusiv Duschtrennwä Preisniveau bleibt unverändert Minderheitsantrag: Duschtrennwände zu R

Rabattgruppe Wellness

Whirlpools, Multifunktionsduschen, Saunas Verkaufspreissenkung um 10 % Neu: Eigene Rabattgruppe (Warenumsatzk

Rabattgruppe Divers

Klosettautomaten, Badezimmermöbel, Spi gen, Waschapparate und Boiler

Preisniveau verbleibt unverändert Mehrhei Badezimmermöbel

Rabattgruppe Installationssysteme

GIS-Programm, Mepa-Varimont, Montage Preisniveau verbleibt unverändert

Rabattgruppe Ersatzteile

Mögliche Anpassung an Verkaufspreisnive neu die Verkaufsrichtpreise der URS-Hers lation ab Netto-Grosshandelspreisen mit de

4.2 Zeitrahmen und Termine für die Um: Behandlung des Antrages durch den Vorst Verhandlung mit der Sanitas Troesch AG:

Nächste Sitzung der Kalkulationskommissi

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stzt werden. Aus der Protokollstelle zeigt sich zuitgliedern gewöhnlich erschien, die Preissetzung nfalls lässt sich Sanitas Troeschs Teilnahme am Preissetzung und Rabattierug und die mehrfache nhang mit der Preisetzung nicht erklären.

sion vom 7. März 2000 hält fest: ınzierten Rabattgruppen

iveaus bei Whirlwannen, Wellnessprodukten; ıttautomaten, Behindertenprogramme; Steuearate und Boiler

> Beschlüsse Uber Rabattgruppen mit Antrag zur Verhandlung mit der Sanitas Troesch AG:

nde

Mehrheitsbeschluss

abattgruppe Wellness

categorie) Einheitsbeschluss

egelschranke, Behindertenprogramme, Steueruntsbeschluss Minderheitsantrag: Preissenkung von

EC etc.

Einheitsbeschluss

au von Sanitas Troesch AG, d. h. dass eventuell teller übernommen werden und die eigene Kalku- »n Faktor 1.65 erfolgen könnte.

setzung

and: 29.03.2000 30.03.-20.04.2000

on: 26.04.2000

Bekanntmachung an SSIV-Zentralvorstand

894. Aus dem Titel dieser Protokollstelle Rabattgruppen“ folgt, dass der SGVSB die und anlässlich der Vorstandssitzung vom 1 batte anhand von Rabattgruppen umsetzen 11. Januar 2000 eine gemeinsame Klausuı mission stattgefunden hatte, ist zudem dav lich der Klausurtagung geschaffen worden v

895. Der Grund, die Rabatte an die Install: nicht über alles an/zulgeben“’°°, bestand ı „Einheitsrabattierung [...] die Marge [drückt]

896. Der SGVSB verfügt zur Zeit des Pre ness, Divers, Installationssysteme und Ers. entnehmen ist, beschloss die Kalkulationsl Standard, Divers und Installationssysteme eine neue Rabattgruppe „Wellness“ einzul nessprodukte von 10 % vorzunehmen.’ | Kommission möglicherweise an das Verk: Dadurch würden die „Verkaufsrichtpreise c einheitlichen Kalkulationsfaktor von 1.65 mı gung durch den Vorstand und zur Verhanc werden. Die Verhandlungen mit Sanitas Tr 2000 und dem 20. April 2000 geführt werc nach am 11. Mai 2000 dem Schweizeris (SSIV) — der heutigen Suissetec’®® — bekanı

897. Wie aus Protokollpunkt „4.2 Zeitrahm ten die Beschlüsse der Kalkulationskommi: behandelt werden. Anschliessend sollte ein schen dem 30. März und 20. April 2000 stat

898. Als Zwischenergebnis der bisherigen Reaktion auf die Besprechung vom 25. Ok Sabag Tavelli und Gétaz Romang sich mit c tigte. In der Folge schuf der Verband Entwi der Rabattgruppen sollte dazu dienen, eine te der Arbeit der Kalkulationskommission sc aus zeigt sich erneut, dass es dem SGVSE Rabattgruppen und Preissetzungen zu vert der Teilnahme von Sanitas Troesch anläss wodurch die Änderungen im SGVSB erst at

899. Die Richtigkeit des Zwischenergebnis des Treffens der „Berner Firmen“ (vgl. Rz 2:

722 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/2( 7% Act. 358, Vorstandsprotokoll 10/99, 13.

731 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2002, 363.

72 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 1/2(

733 Der SSIV schloss sich in der Folge mit dem V und Lüftungsfirmen — Clima Suisse — zusamn Gebäudetechnikverband nahm seine Tätigkeit Act. 355, Jahresbericht 2004, 90; http://www.sui

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: 11.05.2000729

„Verkaufspreiskonzept 2001 mit differenzierten » anlässlich des Treffens vom 27. Oktober 1999 6. Dezember 1999 diskutierte differenzierten Rawollte. Zumal zum Thema Preissetzung 2001 am tagung des Vorstands und der Kalkulationskomon auszugehen, dass die Rabattgruppen anlassvaren.

ıteure „für die jeweils angebotenen Produkte und

yemass dem SGVSB Vorstand darin, dass eine «731

jtokolls über die Rabattgruppen Standard, Wellatzteile. Wie der obigen Protokollstelle zudem zu commission, das Preisniveau der Rabattgruppen unverändert zu belassen. Ferner beschloss sie, ühren und eine Verkaufspreissenkung für Well- Bei der Rabattgruppe-Ersatzteile wollte sich die ıufspreisniveau von Sanitas Troesch anpassen. ler URS-Hersteller übernommen“ und mit einem ultipliziert. Dieser Beschluss sollte „zur Genehmi- {lung mit der Sanitas Troesch AG“ weitergeleitet oesch sollten in der Zeit zwischen dem 30. Marz Jen. Die neuen Rahmenbedingungen sollten dachen Spenglermeister- und Installateurverband itgegeben werden.

an und Termine für die Umsetzung“ ergibt, mussssion bis am 29. März 2000 noch vom Vorstand e „Verhandlung mit der Sanitas Troesch AG“ zwitfinden.

Beweisführung steht fest, dass der SGVSB als tober 1999 zwischen Sanitas Troesch, Bringhen, lem Thema differenzierte Rabattsetzung beschäfirfe verschiedener Rabattgruppen. Die Schaffung r Margenerosion entgegenzuwirken. Die Resultalite mit Sanitas Troesch verhandelt werden. Dar- 3 gewöhnlich erschien, mit Sanitas Troesch über andeln. Dies unterstreicht zudem die Wichtigkeit lich der initialen Sitzung vom 25. Oktober 1999, ısgelöst worden waren.

ses der Beweisführung wird durch das Protokoll 24) vom 22. März 2000 bestätigt:

00, 37 f.

00, 37 f.

erband Schweizerischer und Liechtensteinischer Heizungs- 1en. Der neu gegründete Schweizerisch-Liechtensteinischer am 1. Januar 2003 unter dem Namen Suissetec auf; vgl. ssetec.ch/ueber (25.06.2013).

Kalkulation 2001

Der Vorsitzende informiert, dass am kommission gemeinsam getagt haben, un Grundkalkulation neu zu definieren und in serung ist nicht vorgesehen. Die neu ausg nitas Troesch noch bereinigt werden; ansc esch an den SSIV herantreten.’34

900. Der SGVSB-Verbandssekretar [...] al die Kalkulationskommission „die Rahmenbe on neu“ definiert und „in Rabattgruppen at ausgearbeiteten Rahmenbedingungen wer bestätigt, dass Sanitas Troesch als Mitinitic Ausarbeitung miteinbezogen werden sollte. zeigt sich daran, dass der SGVSB erst im A und gemeinsam mit Sanitas Troesch den S.

901. Dasselbe Sitzungsprotokoll erwahnt z

Herr [...], der an der Kalkulationssitzung t legten Rabattgruppen:

  • Standard (Standardartikel, Duschtrennwa

  • Wellness (Whirlpools, Dampfbader, Saun

- Divers (Klosettautomaten, Badezimmerr Steuerungen, Waschapparate und Boiler

  • Rabattgruppe Installationssysteme (GIS-I

  • Ersatzteile

Die neue Rabattgruppen-Aufteilung sollte | zen.

902. [...] Santag hatte an der Sitzung der | terte die oben erwähnten Rabattgruppen. S März 2000 erwähnten Rabattgruppen übe schnitts zu entnehmen ist, sollten diese „ne die Rabatte differenzierter einzusetzen.“ nicht mehr einen einheitlichen Rabatt über von Rabatten nach Produktkategorien unter

903. Wie im Protokoll der Kalkulationskoi SGVSB Vorstand am 29. März 2000 eine Abschnitt:

Traktandum 10: Kalkulation 2001

Herr [...] orientiert über die Sitzung der Kal tokoll ist den Vorstandsmitgliedern mit Sct zugestellt worden.

734 Act. 353, 14. 73 Act. 353, Bericht Berner Firmen 22. März 2000,

22-00055/COO.2101.111.7.135680

11. Januar 2000 Vorstand und Kalkulations- 1 die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame

Rabattgruppen aufzuteilen. Eine Margenverbesearbeiteten Rahmenbedingungen werden mit Sa- ;hliessend wird man gemeinsam mit Sanitas Tros Vorsitzender bestätigt, dass der Vorstand und dingungen für eine gemeinsame Grundkalkulati- ıffgelteilt“ hätten. Aus der Formulierung „die neu den mit Sanitas Troesch noch bereinigt werden“ tin der Entwicklung differenzierter Rabatte in die Die Rolle von Sanitas Troesch als Mitarbeiterin ınschluss an die Bereinigung mit Sanitas Troesch SIV, die spätere Suissetec, informieren wollte.

udem Folgendes:

eilgenommen hat, orientiert kurz Uber die festgende) a, Multifunktionsduschen)

nöbel, Spiegelschränke, Behindertenprogramme,

)

Programm etc.)

ermöglichen, die Rabatte differenzierter einzuset-

<alkulationskommission teilgenommen und erläuje stimmten mit den im Vorstandsprotokoll vom 7. rein. Wie der untersten Zeile des Protokollabue Rabattgruppen-Aufteilung [...] ermöglichen, 3 Mit anderen Worten sollten die Installateure alle Produkte gewähren, sondern beim Erteilen scheiden.

mmission vom 7. März 2000 erwähnt, hielt der Sitzung ab. Das Protokoll enthält den folgenden

kulationskommission vom 7. März 2000. Das Proreiben vom 16. März 2000 vorgängig zur Sitzung

Der Vorstand hatte die Kalkulationskommi und hierzu unterschiedliche Warengruppe: nun bei genauer Prüfung festgestellt, dass Wellness-Produkte — kaum voneinander ur

Nach eingehender Diskussion unterstreic dass unterschiedliche Warengruppen ges Bestandteil des Gespräches mit den Vert schlägt zusätzlich vor, die Gruppe Divers v

904. Wie aus dem Vorstandsprotokoll vor mission differenzierte Rabatte geprüft und , rengruppen“ wurde in den Protokollen der den „Berner Firmen“ vom 22. März 2000 ni zur Differenzierung der Rabatte die Rede. LC werden somit in demselben Kontext der Ke davon auszugehen ist, dass deren Bedeut „Rabattgruppen“ verwendet.

905. Aus dem Protokoll des Vorstands vor Kalkulationskommission die Rabattgrupper zeugt, dass verschiedene Rabattgruppen Dies sollte „mit den Vertretern der Firma S: die Rabattgruppen mit Sanitas Troesch bes bei der Entwicklung der Rabattgruppen mit die noch nicht definitiv verabschiedeten Ra esch sinnlos gewesen.

906. Im Vorstandsprotokoll vom 29. Marz : fen zwischen Sanitas Troesch, dem SGVSE 11. Mai 2000 sowohl der heutige Leiter Ma der bis 2012 amtierende CEO von Sanitas angemeldet waren. Ferner waren drei Ver sprechung“ sollte „die Kalkulation 2001 sein

907. Als weiteres Zwischenfazit der Bewe „Warengruppen“ und „Rabattgruppen“ Sync nen Entwurf von Rabattgruppen entwickel wollte. Danach sollte der SSIV (die später sprechungstermin mit Sanitas Troesch wur zierte Rabattsetzung sollte die Sanitärgross

908. Am Morgen des 11. Mai 2000 fand e zungsprotokoll folgt:

Traktandum 9: Kalkulation 2001

Im Hinblick auf die Vorbereitung der Bespr wird dieses Traktandum vorgezogen.

[...] orientiert betreffend Positionierung d standsmitglieder stimmen überein, dass e delt. Im Weiteren gelte es das Vorgeher neue Sortimentsaufteilung in Grossisten-

7% Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2000, 44. 737° Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2000, 41.

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ssion beauftragt, differenzierte Rabatte zu prüfen 1 vorgeschlagen. Die Kalkulationskommission hat sich die Gruppen — mit Ausnahme der Kategorie terscheiden.

hen die Vorstandsmitglieder ihre Überzeugung, ;haffen werden müssen. Dieses Thema soll auch retern der Firma Sanitas Troesch sein. Herr [...]

‚eiter aufzuschlüsseln. 736

| 29. März 2000 folgt, hatte die Kalkulationskom- ‚Warengruppen“ vorgeschlagen. Der Begriff ,Wa- Kalkulationskommission vom 7. März 2000 und cht gebraucht, vielmehr war von „Rabattgruppen“ Jie Begriffe „Warengruppen“ und „Rabattgruppen“ lkulation 2001 synonym verwendet. Es ist daher ung übereinstimmt. In der Folge wird der Begriff

n 29. März 2000 folgt zudem, dass sich gemäss 1 kaum unterschieden. Der Vorstand war über- („Warengruppen“) geschaffen werden müssten. anitas Troesch“ besprochen werden. Die Absicht, prechen zu wollen, zeigt, dass das Unternehmen wirken sollte. Andernfalls wären Gespräche über battgruppen mit den Vertretern von Sanitas Tro-

2000 ist festgehalten, dass für das geplante Tref- 3-Vorstand und dem SSIV (später Suissetec) vom rketing und Einkauf von Sanitas Troesch [...] und Troesch [...] als auch ein weiterer Mitarbeiter [...]

treter des SSIV eingeladen. „Thema dieser Be- “737

siswUrdigung steht somit fest, dass die Begriffe ynyme sind. Die Kalkulationskommission hatte eit, welchen sie mit Sanitas Troesch besprechen e Suissetec) darüber informiert werden. Der Bede auf den 11. Mai 2000 angesetzt. Die differenhandler vor Margeneinbussen schutzen.

ine SGVSB-Vorstandssitzung statt. Aus dem Sitechung mit dem SSIV in der zweiten Tageshalfte

es Preisniveaus im Wellness-Bereich. Die Vors sich um ein periphares Produktesegment han- | von Sanitas Troesch abzuwarten, welche eine und Detaillistensortiment angekUndigt habe. Das

Gespräch mit Vertretern der Firma Sanita: Wellness-Bereich ein gleiches Preisniveau

Für das Jahr 2001 ist von einem grundsät hen, was auch dem SSIV mitgeteilt werder

909. Aus der Überschrift „Traktandum 9: K der Preissetzung für die Sanitärprodukte im ist dem Protokoll zu entnehmen, dass das , len sollte. Dabei wollte der SGVSB „das V( mulierung „das Gespräch mit Vertretern de dass diese im Wellness-Bereich ein gleiche Besprechungen mit Sanitas Troesch zum

Zweitens musste die Besprechung über die zum Gegenstand gehabt haben, da fi Kalkulationskommission und dem SGVSB-\ 11. Januar 2000 erst gerade eine Rabattgru war. Drittens erwähnten die Protokolle der der „Berner Firmen“ vom 22. März, dass di gruppe „Wellness“ befand, mit Sanitas Troe

910. Insgesamt ist damit bewiesen, dass | plant — über die Preissetzung 2001 und : grund dessen, dass

a) der SGVSB zusammen mit Sanitas Trc ne differenzierte Rabattpolitik einzuführ

b) der SGVSB danach Rabattgruppen en chen wollte,

c) der SGVSB sich plangemäss tatsächlic und sich zum Thema Bruttopreis und R

d) die Rabattgruppen des SGVSB und vor übereinstimmten — im Unterschied zu c Chur und San Vam - (Rz 384 ff., Rz 38

ist erwiesen, dass der SGVSB die Rabat entwickelte. Schliesslich steht fest, dass c Troesch „für das Jahr 2001 von einem | auslging].“’°° Es steht fest, dass der SGVS te, sondern diese auf sein Gespräch mit Saı

911. Aus dem „Bericht über die Besprechu 11. Mai 2000 die geplante Besprechung zw setec) stattfand. Wie aus dem Einleitungst für die Besprechung entschuldigt.”4° Dem nehmen:

Traktandum 2: Kalkulation 2001

738 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2000, 63.

739 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2000, 63.

740 Act. 358, Bericht über die Besprechung SGVS Mövenpick Egerkingen, 52.

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5 Troesch habe allerdings gezeigt, dass diese im anstrebten.

zlich unveränderten Kalkulationssystem auszugealkulation 2001“ folgt, dass sich der Vorstand mit Jahr 2001 auseinandersetzte. In diesem Kontext ‚Preisniveau im Wellness-Bereich“ anders ausfalrgehen von Sanitas Troesch“ abwarten. Die Forr Firma Sanitas Troesch habe allerdings gezeigt, 2s Preisniveau anstrebten“ beweist erstens, dass Thema Preissetzung 2001 stattgefunden haben. > Rabattierung im spezifischen Bereich Wellness ir den Bereich Wellness von der SGVSB- /orstand in der gemeinsamen Klausurtagung vom ppe für den Bereich Wellness geschaffen worden Kalkulationskommission vom 7. März 2000 und e Rabattgruppen, worunter sich auch die Rabattsch besprochen werden sollten.

sich der SGVSB und Sanitas Troesch — wie geuch die Rabattgruppen unterhalten hatten. Aufesch am 27. Oktober 1999 besprochen hatte, eien,

twickelte und diese mit Sanitas Troesch besprehh vor dem 11. Mai 2000 mit Sanitas Troesch traf abattgruppen unterhielt,

1 Sanitas Troesch noch im Jahr 2011 weitgehend len nicht beteiligten Verbandsmitgliedern Spaeter 8 ff.)

igruppen unter Mitwirkung von Sanitas Troesch ler Vorstand nach den Gesprächen mit Sanitas grundsätzlich unveränderten Kalkulationssystem B nicht selbständig zu dieser Konklusion gelangitas Troesch zurückzuführen ist.

ng SGVSB-SSIV“ folgt, dass am Nachmittag des ischen dem SGVSB und dem SSIV (später Suissil des Berichts folgt, hatte sich Sanitas Troesch Besprechungsbericht ist u.a. Folgendes zu ent-

B — SSIV vom Donnerstag, 11. Mai 2000, 13:45 Uhr, Hotel

Der SGVSB-Präsident, [...], nimmt das T nung, dass zur Preisgestaltung vertiefte Di am Preissystem stehen seitens SGVSB

dings mittelfristig geprüft werden. Fest stet

Der SSIV-Präsident, [...], ist ebenfalls der muss. "41

912. Aus der Überschrift „Traktandum 2: b SSIV sich über die Preissetzung für das J Kalkulationskommission vom 7. März 2000, 22. März 2000 zeigen, dass die Besprechu SGVSB-Präsidenten zeigt, dass der SGVSI gen jedoch miittelfristig prüfen würde. Dar: vorher mit Sanitas Troesch besprochene V keine konkreten Rabattgruppen, er meinte „dass zur Preisgestaltung vertiefte Diskussic

913. Als nächstes Zwischenfazit der Bewei der SGVSB sich Uber die Preissetzung im . die Rabattgruppen zur Sprache. Im Bereict Sanitas Troesch abwarten. Im Übrigen wa dass am Preisniveau für das Jahr 2001 grı konsens teilte der SGVSB auch dem Install:

914. Aus dem SGVSB-Vorstandsprotokoll schnitt zu entnehmen:

Traktandum 9: Übernahme Hersteller Arbeitsgruppe)

[...]

In diesem Zusammenhang wird erneut d tegration der LSVA aufgeworfen. Nachder "Sortimentskommission") und Vorstand si fasst hatten und beschlossen worden we nommen werden, ist dies bereits am 12. I den.”42

915. Die Protokollstelle bestätigt die bishei den Grundsatzbeschluss „für 2001 keine Dies teilte der SGVSB dem SSIV mit.

916. Das SGVSB-Vorstandsprotokoll vom : Traktandum 8: Kalkulation 2002 [Recte :

Der Prasident der Sortimentskommission, nitas Troesch die Firmen Bekon Koralle, Produkte inkl. Whirlwannen auf das 2001 ob die SGVSB-Mitglieder die Preissenkunc

Beschluss:

741 Act. 358, Bericht über die Besprechung SGVS Mövenpick Egerkingen, 53.

742 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2000, 79.

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hema Druck auf die Margen auf und ist der Meiskussionen geführt werden müssten. Änderungen vorderhand nicht zur Diskussion, müssten allerit, dass die LSVA eine Teuerung bringt.

‘Meinung, dass die Kalkulation überdacht werden

calkulation 2001“ folgt, dass der SGVSB und der ahr 2001 unterhielten. Bereits das Protokoll der Punkt 4.2 und das Protokoll „Berner Firmen vom ing bereits damals feststand. Die Äusserung des 3 am Preissystem nichts ändern wollte, Änderunjus ist ersichtlich, dass sich der SGVSB an die orgehensweise hielt. Hingegen erwähnte er noch : lediglich zum „Thema Druck auf die Margen", nen geführt werden müssten.“

swürdigung steht fest, dass Sanitas Troesch und Jahr 2001 unterhalten hatten. Dabei kamen auch 1 Wellness wollte der SGVSB das Verhalten von ren sich der SGVSB und Sanitas Troesch einig, ındsätzlich nichts zu ändern war. Diesen Grundateurverband SSIV mit.

vom 4. Juli 2000 ist der anschliessende Ausdaten (Kooperation Sanitar Schweiz, SCSie Frage einer Margenverbesserung und der Inn Kalkulationskommission (seit der GV 2000 neu ch eingehend mit dem Thema "Preise 2001" beir, dass für 2001 keine Preisänderungen vorgelai 2000 den Vertretern des SSIV mitgeteilt worigen Feststellungen: Der SGVSB-Vorstand hatte Preisänderungen“ vorzunehmen bereits gefällt. 24. August 2000 hält fest:

2001]

Herr [...], teilt mit, dass auf Antrag der Firma Sa- Duscholux und Hoesch die Preise für Wellnesshin um 15 % senken wollen. Es geht nun darum, | mittragen werden.

B — SSIV vom Donnerstag, 11. Mai 2000, 13:45 Uhr, Hotel

1. Der Vorstand des SGVSB ist nicht be Produkten mitzutragen.

2. Sollte die Preissenkung auf das Jahr 2( druckten team-Werken gestrichen und nu führt.

3. Über die Verkaufspreise 2001 für Wellr Vorstandssitzung beschliessen.

Hinweis:

Am 30. August 2000 hat [...] Duscholux de schriftliche Bestätigung folgt), dass die dr Hoesch am 29.8.2000 gemäss dem Antra: auf das Jahr 2001 die Verkaufspreise f Wunsch der Sanitas Troesch werden die formieren. 7*

917. Aus der Diskussion folgt, dass Sanit kung um 15 % vornehmen wollte. Wie bew und Preise im Bereich Wellness vor dem 1° SGVSB wollte das Verhalten von Sanitas 7 eine Entscheidung über die Preissetzung fü schieben der Entscheidung war daher moc über die Preissetzung im Wellnessbereich ging es im Vorstand nun darum, „ob die SC den. Aus dem protokollierten Beschluss ist nicht bereit war, die 15 %-Preissenkung ir der Vorstand an der nächsten Sitzung „übe Beschluss fassen. Dieser Abschnitt zeigt, Troesch und dem SGVSB soweit übereinst Preissenkung im Wellnessbereich mit Sar gruppe Wellness des SGVSB und von Saı einstimmen.

918. Nachdem sich der SGVSB-Vorstand \ gegen die 15 % Preissenkung bei Wellnes: SGVSB danach seine Meinung. Er äussert onsratssitzung vom 8. September 2000. Ge on Sanitär Schweiz vom 8. September 200( Verbandssekretar [...], der Gétaz-Mitarbeit Sabag-Verwaltungsrat [...] teil. Ferner w Spenglermeister- und Installateurverbands von Geberit bzw. des Sanitär Clubs Sch! Schweizerischer Armaturenfabriken (Union Sanitas Troesch war an dieser Sitzung nich kolle dieser Sitzungen jeweils an die Mitgli den,’45 so dass Sanitas Troesch vom Inha nehmen konnte. Dem Protokoll ist Folgende

743 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2000, 93 f.

744 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2000, 93.

745 Act. 356.02, 2, 25; Act. 356, 44, 62.

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sreit, eine 15 %ige Preissenkung bei Wellness-

)01 hin erfolgen, werden Whirlwannen in den ger noch in den Stammdaten und team-Online geess-Produkte wird der Vorstand an der nächsten

m Sekretariat Thun mitgeteilt (vorerst telefonisch, >i Herstellerfirmen Bekon Koralle, Duscholux und J der Firma Sanitas Troesch beschlossen haben, ir Wellnessprodukte um 15 % zu senken. Auf drei Hersteller den SSIV über ihren Entscheid inas Troesch im Bereich Wellness eine Preisseniesen, hatte der SGVSB das Thema Preise 2001 |. Mai 2000 mit Sanitas Troesch besprochen. Der [roesch in der Folge abwarten, bis er seinerseits r den Bereich Wellness fällen würde. Dieses Auf- Jlich, weil sich der SGVSB und Sanitas Troesch unterhalten hatten. Wie aus dem Protokoll folgt, 'VSB-Mitglieder die Preissenkung mittragen“ würersichtlich, dass der SGVSB zu diesem Zeitpunkt n Wellnessbereich mitzutragen. Allerdings wollte r die Verkaufspreise 2001 für Wellness-Produkte“ dass die Produktgruppe Wellness von Sanitas immten, dass sich der SGVSB-Vorstand Uber die itas Troesch unterhalten konnte. Die Produktejitas Troesch mussten folglich weitgehend über-

/orerst an der Sitzung vom 24. August 2000 noch s-Produkten ausgesprochen hatte,’* änderte der e seinen Sinneswandel anlässlich der Kooperatimäss der Titelseite des Protokolls der Kooperati- ) nahmen an der Sitzung seitens des SGVSB der er [...] und der damalige SGVSB-Präsident und aren Installateurvertreter des Schweizerischen (SSIV; später Suissetec, vgl. Rz 186), Vertreter weiz (SCS) und von KWC bzw. des Verbands Robinetterie Suisse: URS; vgl. Rz 187) präsent. t anwesend. Es steht jedoch fest, dass die Protoeder Kooperation Sanitär Schweiz versandt wur- It der Besprechungen auf diese Weise Kenntnis s zu entnehmen:

[...] hebt hervor, dass dem Handel und da neue Konkurrenten erwachsen wie bspw. ( chen Whirlpool, Duschtrennwände und Bi: auf tiefem Preisniveau direkt an die End steigern zulasten des dreistufigen Fachk: reagieren und diese Produkte direkt dem | teur einen vernünftigen Frankenbetrag ste ges erhalten könne. Es sei wichtig, dass diese Herausforderung im Bereich Whirlp« sam reagieren könne.

[...] stimmt dem zu und erachtet die von de tion der Bruttopreise um 15 % (unter gleic als unumgänglicher Schritt in die richtige R

[...]

[...] legt dar, dass der Fachkanal mit starre hat. Die Starkung des Fachkanals, den al xible Regelungen voraus. Dies gilt angesi sensiblen Bereich Whirlpool/Duschtrennwe SSIV in dieser Umbruchphase die notwer dahingehend orientiert, dass im Bereich tiefere Bruttopreis zwingend notwendig sir lieren will (bezüglich Whirlwannen haben schluss publiziert) und dass diese selekti\ stallateure zur Folge hat, dass vom Systen

919. Wie dem Protokoll zu entnehmen ist, dass in den Bereichen Whirlpool, Duschtr fachhandel immer mehr Konkurrenz erwack den Endkunden verkauften. Diese Konkurr tisch“ und zwar „zulasten des dreistufigen I Fachkanals im Bereich Whirlpool, Duschtr Votum ist erkennbar, dass es dem Vertreter Sanitarmarkt und damit der Sanitargrossha folgen sollte.

920. Der Vertreter der KWC [...] stimmte d Herstellern „angekündigte Reduktion der Br on der nachgelagerten Rabatte).“ Wie aus ı gust 2000 folgt, hatte Sanitas Troesch die (vgl. Rz 916).

921. Der SGVSB-Sekretär warb schliesslic mittragen sollten und dass "im Bereich WI fere Bruttopreise zwingend notwendig“ seie lieren“ wolle. Er meinte, „dass diese selekt stallateure zur Folge [habe], dass vom . [sei].“74’ Es fällt auf, dass die Stellungnahn inhalten der oben erwähnten Sitzung vom Bringhen, Sanitas Troesch, Gétaz Romang

746 Act. 356, Sitzung Kooperation Schweiz vom 8. {

747 Act. 356, Sitzung Kooperation Schweiz vom 8. s

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mit dem Sanitärfachkanal insgesamt immer mehr Jas Keramikland Huttwil, namentlich in den Berei- ıdezimmermöbel. Diese Konkurrenten verkauften kunden und könnten ihren Marktanteil drastisch ınals. In dieser Situation müsse der Fachhandel =ndkunden verkaufen können, wobei der Installatt eines nicht marktgerecht hohen Prozentbetraman zwischen den Partnern des Fachkanals auf 0l/Duschtrennwande/Badezimmermobel gemein-

2n Whirlwannen-Herstellern angekündigte Redukhzeitiger Reduktion der nachgelagerten Rabatte) ichtung.

Nn Regelungen vermutlich kaum Zukunftschancen le Sitzungsteilnehmer wollen, setzt zwingend flechts der Marktentwicklungen offenkundig für den inde/Badezimmermöbel. Er schlägt vor, dass der ıdigen Änderungen mitträgt und die Installateure Whirlpool/Duschtrennwände/ Badezimmermöbel d, wenn der Fachkanal diese Produkte nicht verdie Hersteller bereits einen entsprechenden Entye Bruttopreisreduktion auch im Interesse der In- 1 der "Rabatte über alles" abzukommen ist.’46

legte der damalige Mitarbeiter von Gétaz [...] dar, ennwände und Badezimmermöbel dem Sanitärise durch Anbieter, die zu tiefen Preisen direkt an anten steigerten dadurch „ihre Marktanteile dras- -achkanals.“ Er forderte daher eine Reaktion des ennwände und Badezimmermöbel. Aus diesem ‘der Gétaz daran gelegen war, dass der gesamte ndelsmarkt eine gemeinsame Preisstrategie veram zu und unterstützte die von den Whirlwannenuttopreise um 15 % (unter gleichzeitiger Reduktidem Vorstandsprotokoll des SGVSB vom 24. Ause 15 % Senkung bei den Herstellern beantragt

+h dafür, dass die Installateure die Preissenkung irlpool/Duschtrennwände/Badezimmer-möbel tien, „wenn der Fachkanal diese Produkte nicht verive Bruttopreissenkung auch im Interesse der In- System der „Rabatte über alles“ abzukommen ie des SGVSB-Sekretärs mit den Besprechungs- 27. Oktober 1999 zwischen der Sabag Tavelli, (CRH) und vier nicht in die Untersuchung involseptember 2000, 99 f. september 2000, 99 f.

vierte Unternehmen übereinstimmt. Im Meı »0. Politique des prix et des rabais“:

5. Politique des prix et des rabais

[...]Une politique de rabais différencié de autres commergants qui touchent les ma douches ou Whirlpool. Dans cet esprit not core davantage compétitifs et offrir au m: était encore nécessaire. [...]’48

922. Der Sekretär erwähnt die „Rabatte üb ten ,politique de rabais differencie“ ent: pool/Duschtrennwände/Badezimmermöbel“ Bereichen „Whirlpool“, „parois de douches‘ Darüber hinaus entspricht diese Mitteilung | 2000 und dem Vorstandsprotokoll vom 29. Preissetzung 2001 sollte zuerst mit Sanite (heutige Suissetec) darüber informiert würd:

923. Im Anschluss an die Diskussion zur Sanitär Schweiz folgende Passage zu entne

Für das weitere Vorgehen wird beschloss und ebenso anlässlich der Ausbildungskur: Fachkanal muss flexibler reagieren und i mermöbel bereit sein,

1. andere Rabatte bei diesen Produkten vc

2. diese Produkte wenn nötig vom Handel Installateur eine angemessene Rückvergüt

Die Herren [...] und [...] werden die Deta mit Unterstützung des SGVSB einen B Ausbildung in Lostorf.’49

924. Aus der Passage folgt, dass die Koop verband SSIV (heute Suissetec) die Installa Whirlpool, Duschtrennwände und Badezimr zeptieren seien. Zweitens könnten diese P den verkauft werden, wobei die Installateı konnten. Die Details sollten vom SGVSB-S sprochen werden:

925. Im Anschluss an die Kooperationsr 20. September 2000 Folgendes:

Beschluss

1. Der SGVSB wird die von den Herstelle ness-Produkten mittragen.

748 Act. 356.05, 10.

749 Act. 356, Sitzung Kooperation Schweiz vom 8. s

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no vom 27. Oktober 1999 heisst es unter Punkt

vrait 6tre adaptée pour contrer les cuisinistes et rches de meubles de salle de bains, parois de IS pourrions baisser les prix publics pour étre enaximum 10 % de rabais aux installateurs si cela

er alles“, was der am 27. Oktober 1999 geforderspricht. Er nennt explizit den Bereich „Whirl- ‚was mit den am 27. Oktober 1999 angegebenen und „meubles de salle de bains“ übereinstimmt. der im Protokoll der Berner Firmen vom 22. Marz März 2000 vorgesehenen Vorgehensweise: Die s Troesch besprochen werden, bevor der SSIV

a

Preissetzung ist dem Protokoll der Kooperation »hmen:

sen, dass der SSIV die Installateure in der SSIZ se in Lostorf im obgenannten Sinne orientiert. Der m Bereich Whirlpool/Duschtrennwände/Badezimrzusehen und zu akzeptieren sowie

direkt an den Endkunden zu verkaufen, wobei der ung einfordern kann.

ils besprechen; anschliessend verfasst der SSIV eitrag für die SSIZ sowie für die Installateureration Schweiz beschloss, dass der Installateurteure informieren würde, dass erstens im Bereich nermöbel andere Rabatte vorzusehen und zu akrodukte vom Grosshandel direkt an die Endkun- Ire eine angemessen Rückvergütung einfordern ekretär [...] und dem Installateurvertreter [...] beatssitzung beschloss der SGVSB-Vorstand am

rn angekündigte 15 %ige Preissenkung bei Wellseptember 2000, 101.

4. Der SGVSB wird gegenüber den Insta 2001 ein neues Kapitel „Wellness“ enthalte

926. Aus dem Protokoll folgt, dass der SG in der Folge von den Herstellern angekündi die neue Rabattkategorie Wellness in den zuvor anlässlich der Vorstandssitzung vom Sanitas Troesch über die „Kalkulation 20( Troesch mit Bezug auf die Wellness-Produ Zusammenhang mit dem Umstand, dass sic unterhalten hatte und seit dem 27. Oktobe kehr von Rabatten über alles geplant hatte, nicht eigenständig, sondern in Abstimmung

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

927. Der SGVSB nahm zur Darstellungen hin, dass die Wettbewerbsbehörden den | Sabag nahm zum Sachverhaltsabschnitt eb auf dem Bruttopreis.’® CRH nimmt zur Ra handensein von Höchstrabatten und Rab: nimmt CRH jedoch keine Stellung. Bringhe Frage, sie gibt an, die Rabattgruppen des battspannweiten verfügt zu haben.’°5

928. Sanidusch, Burgener und Kappeler b den. Sie seien an keiner Abrede mit Sanita gen in diesem Zusammenhang seien unbe: belasten könnten.’56

929. Sanitas Troesch meint, der Vorwurf, ı sen hätten, am Bruttopreisniveau 2001 nich für seine Behauptung keinen Beweis. Sarr nichts, was eine solche Aussage stützen \ Bruttopreiskatalog von Sanitas Troesch, da gen der Bruttopreise gekommen sei. Sanité von ihr beigelegte Daten-CD.’5’ Ferner ver sen mit dem SGVSB koordiniert zu haben. sen verfügt. Sanitas Troesch habe ohne \ den“, dies zeige sich auch durch „die Scha „Badmöbel/Spiegelschränke“ im Jahr 2011.

930. Sanitas Troesch habe mit dem SGV‘ esch habe schon vor dem März 2000 R: 1997), als der SGVSB offenbar über die S

750 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2000, 108 f.

751 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2000, 63.

752 Act. 874, 7 ff.

73 Act. 892, Rz 129 ff.

754 Act. 933, 30 ff., 33 ff. und 48 ff.

75 Act. 891, Rz 73 ff.

756 Act. 875, Rz 46; Act. 876, Rz 46; Act. 877, Rz 4 757 Act. 932, Rz 383 f.

758 Act. 932, Rz 389 ff.

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llateuren kommunizieren, dass der team-Katalog n wird.75°

VSB die von Sanitas Troesch angestossene und gte Preissenkung „mittragen“ wollte, ferner wurde Team-Katalog aufgenommen. Der SGVSB hatte 11. Mai 2000 beschlossen, nachdem er sich mit )1“ besprochen hatte, „abzuwarten“ wie Sanitas kte vorgehen würde.’5' Aus diesem Verhalten im sh der SGVSB vorher Uber die Preissetzung 2001 r 1999 gemeinsam mit Sanitas Troesch eine Abfolgt, dass die Preissetzung im Bereich Wellness mit Sanitas Troesch erfolgte.

ınd deren Würdigung

des Sachverhalts keine Stellung. Er weist darauf Sachverhalt rechtlich falsch gewürdigt hätten.’5? enso wenig Stellung. Sie erklärte die Rabattarten battstruktur von CRH Stellung, verneint das Vorattgruppen.’>4 Zu den vorerwähnten Ereignissen »n stellt die vorgenannten Darstellungen nicht in SGVSB nicht übernommen und über keine Raringen vor, sie wüssten nichts von solchen Abres Troesch beteiligt gewesen. Jegliche Vorhaltungründet. Es lägen keine Beweise vor, welche sie

Jass Sanitas Troesch und der SGVSB beschlosts zu ändern, sei unrichtig. Das Sekretariat nenne tliche vom Antrag angerufenen Akten enthielten würde. Abgesehen davon zeige ein Blick in den ss es von 2000 auf 2001 sehr wohl zu Änderunis Troesch verweist auf Aktenstück 172 und eine neint Sanitas Troesch, im Jahr 2000 Rabattklas- Sanitas Troesch habe seit 1997 über Rabattklas- /ereinbarung „über ihre Rabattklassen entschiefung der Rabattklassen „Duschtrennwände“ und “758

5B keine Rabattklassen koordiniert. Sanitas Troabattklassen verwendet (schon mindestens seit chaffung verschiedener Rabattgruppen diskutiert habe. Sanitas Troesch habe eigenständig klassen entschieden und diese entsprecher gepasst oder ergänzt. Dies zeige auch die Sanitas Troesch.

931. Der SGVSB, Sabag und CRH mach Beweisführung der Koordinierung des Bru gruppe Wellness und die Koordinierung der ness ohne Einfluss.

932. Sanidusch, Burgener und Kappeler ohne ein Gegenargument zu nennen, den C welche die obigen Sachverhatlsdarstellunge Bestreiten von Tatsachen ist kein taugliche dusch, Burgener und Kappeler, dass sie m zeptiert haben. Gemäss Statuten sind die M verpflichtet, die Beschlüsse der Verbandso unstreitig, dass die Verbandsmitglieder bi: (vgl. Rz 1820 ff.). Eine Preisniveauänderu nur auf dem impliziten Einverständnis von | te sich bis 2007 automatisch auf deren Prei:

933. Auch die Darlegungen von Sanitas T her unbeachtlich. Sanitas Troesch bringt ei Sanitas Troesch aus den Jahren 2000 unc Bruttopeiskatalog gegeben habe. Dazu ist | nitas Troesch nicht, welche Preise sich ge dass zu dieser Zeit die Bruttopreise im ga Wettbewerbsbehörden davon aus, dass sic Welleness-Bereich verändert haben. Sch nicht, dass jedes Produkt auf den Franken « das Bruttopreisniveau gemeinsam abgestir 2001 blieb mit Ausnahme des Wellenessbe teien erreicht wurde, gleich. Die Darlegun: Beweismittel nicht in Frage zu stellen.

934. Auch Sanitas Troeschs Vorbringen : steht fest, dass Sanitas Troesch die Exister tet der behauptete Umstand, dass Sanitas pen besessen habe, nicht, dass die spätere die Rabattgruppe Wellness nicht mit dem | gen, dass Sanitas Troesch im Jahr 2011 ei beweis dafür, dass sie sich elf Jahre zuvor pen und insbesondere der Rabattgruppe W bringen sind daher zurückzuweisen. Schlie Jahr 2011 weitgehend identische Rabattgrı hier dargelegten Hintergrund ist dies kein Z ren.

(iv) Beweisergebnis

935. Es steht fest, dass sich Sabag, Bring am 27. Oktober 1999 ausserhalb des SGVS tuelle Bruttopreisanpassungen unterhalten zu gewährenden Rabatte, welche maximal gen dem SGVSB mit. Als Reaktion auf die

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und unabhängig ohne Abrede über ihre Rabatt- 1d den eigenen Bedürfnissen von Zeit zu Zeit an- Schaffung der Rabattklassen im Jahr 2011 durch

en keine Angaben. Ihre Vorbringen sind für die topreisniveaus 2001, die Schaffung der Rabatt- 'Preissetzung im Bereich der Rabattgruppe Wellbestreiten die Sachverhaltsdarstellung generell, segenbeweis anzutreten oder Indizien zu nennen, sn in Zweifel ziehen könnten. Das unsubstantiiert r Gegenbeweis. Vor allem aber übersehen Saniit dem Beitritt zum SGVSB dessen Statuten akitglieder erwiesenermassen (vgl. oben Rz 140 ff.) rgane einzuhalten (Art. 7 Abs. 2 lit. a). Ferner ist ; 2007 Uber die gleichen Bruttopreise verfügten ng durch Verbandsbeschluss basierte also nicht sanidusch, Burgener und Kappeler, sondern wirkse aus.

roesch sind grösstenteils unsubstantiiert und danzig vor, ein Blick in die Bruttopreiskataloge von | 2001 zeige, dass es sehr wohl Änderungen im -olgendes anzumerken: Erstens substantiiert Saändert haben sollen. Zweitens gab ihr CEO an, nzen Markt übereinstimmten. Drittens gehen die h die Preise des SGVSB und Sanitas Troesch im liesslich behaupten die Wettbewerbsbehörden yenau Ubereinstimmte, sondern dass die Parteien nmt haben. D.h., das Bruttopreisniveau im Jahr reichs, wo eine Senkung um 15 % von den Par- J von Sanitas Troesch vermag die aufgeführten

zu den Rabattklassen sind unbehilflich. Erstens z von Rabattklassen anerkennt. Zweitens bedeu- Troesch bereits vor dem Jahr 2000 Rabattgrup- . Schaffung der Rabattgruppen und insbesondere SGVSB koordiniert war. Drittens ist das Vorbrinjene Rabattgruppen geschaffen hat, kein Gegenim Jahr 2000 über die Schaffung der Rabattgrupellness mit dem SGVSB koordiniert hat. Ihre Vorsslich ist bewiesen, dass Sanitas Troesch bis ins ıppen wie die SGVSB-Mitglieder führte. Vor dem ufall, sondern auf die Koordinierung zurückzufühhen, Gétaz Romang (CRH) und Sanitas Troesch B über eine differenzierte Rabattpolitik und evenhaben. Ferner diskutierten sie über die Höhe der 10 % betragen sollten. Sie teilten ihre Überlegun- Besprechung vom 25. Oktober 1999 entwickelten die Kalkulationskommission des SGVSB u pen. Die Schaffung der Rabattgruppen sol zuwirken.

936. Es ist bewiesen, dass die Begriffe „ sind. Die Kalkulationskommission hatte ein« sie mit Sanitas Troesch besprechen wollte darüber informiert werden. Der Besprechur Mai 2000 angesetzt. Die differenzierte R Margeneinbussen schützen.

937. Es ist erwiesen, dass sich der SGVS| unterhalten hat. Das genaue Datum der E dass das Treffen zwischen dem SGVSB ur mit dem SSIV am 11. Mai 2001 stattgefund: dem SGVSB kamen plangemäss die Rab: che.

938. Aufgrund dessen, dass

a) der SGVSB zusammen mit Sanitas Trc ne differenzierte Rabattpolitik einzuführ

b) der SGVSB danach Rabattgruppen en chen wollte,

c) der SGVSB sich plangemäss tatsächlic und sich zum Thema Bruttopreis und R

d) die Rabattgruppen des SGVSB und vor übereinstimmten — im Unterschied zu c Chur und San Vam —

ist erwiesen, dass der SGVSB die Rabat entwickelte.

939. Schliesslich steht fest, dass der Vors „für das Jahr 2001 von einem grundsäftzlic Es steht fest, dass der SGVSB nicht selb diese auf sein Gespräch mit Sanitas Troes SGVSB einigten sich mit anderen Worten, sätzlich unverändert zu belassen. Diesen C lateurverband SSIV mit.

940. Die Rabattgruppe Wellness beinhalte ben Produkte. Der SGVSB beschloss, die nehmen und führte im Gleichschritt mit San Bruttopreissenkung“ von 15 % durch. Der S gleichen Umfang wie Sanitas Troesch an. V schied der Verband nicht unabhängig von S

941. Die gemeinsame Bruttopreissenkung figen Absatzkanals und sollte die Wettbev genüber anderen Anbietern stärken (vgl. Rz

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nd der Vorstand einen Entwurf von Rabattgruplte dazu dienen, einer Margenerosion entgegen-

Warengruppen“ und „Rabattgruppen“ Synonyme 2n Entwurf von Rabattgruppen entwickelt, welche . Danach sollte der SSIV (die spätere Suissetec) igstermin mit Sanitas Troesch wurde auf den 11. abattsetzung sollte die Sanitärgrosshändler vor

B in der Folge mit Sanitas Troesch im Jahr 2001 3esprechung ist nicht klar. Fest steht hingegen, 1d Sanitas Troesch vor dem Treffen des SGVSB 2n hat. Am Treffen zwischen Sanitas Troesch und attgruppen und die Bruttopreissetzung zur Spraesch am 27. Oktober 1999 besprochen hatte, eien,

twickelte und diese mit Sanitas Troesch besprehh vor dem 11. Mai 2000 mit Sanitas Troesch traf abattgruppen unterhielt,

1 Sanitas Troesch noch im Jahr 2011 weitgehend len nicht beteiligten Verbandsmitgliedern Spaeter

gruppen unter Mitwirkung von Sanitas Troesch

tand nach den Gesprächen mit Sanitas Troesch he unveränderten Kalkulationssystem auslging].“ ständig zu dieser Konklusion gelangte, sondern sch zurückzuführen ist. Sanitas Troesch und der das Bruttopreisniveau für das Jahr 2001 grundsrundkonsens teilte der SGVSB auch dem Instalte beim SGVSB und bei Sanitas Troesch diesel- Kategorie Wellness in den Team-Katalog aufzuitas Troesch für Wellnessprodukte eine „selektive GVSB passte die Bruttopreissenkung bewusst im Vie die Kontakte mit Sanitas Troesch zeigen, entanitas Troesch.

diente dem Margenschutz innerhalb des dreistu- ‚erbsfähigkeit des dreistufigen Absatzkanals ge- ‚879 ff.).

B.5.2.1.6 2001 Weiterentwicklung der R

(i) Beweisthema

942. Im nachfolgenden wird Beweis darüb sprächs zwischen Sabag Tavelli, Bringhen Rabattgruppen, nachdem er diese im Jahr Jahr 2001 verwendete und weiterentwickel ten zwischen Rabattgruppen, Warengrupp: Der Zweck der Rabattgruppen und deren (vgl. Rz 424 ff., 504 ff.).

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

943. Den Wettbewerbsbehörden liegen s dem Jahr 2001 vor. Ferner verfügen sie z zur Verbandspreisliste“ (vom 1. Januar 19 „Beilage 2 zur SGVSB-Artikelverwaltung“ u nuar 2011).

944. In der Sortimentskommissionssitzung onsmitglieder Folgendes:

7. Kalkulation und Preise

7.1 Reduktion der Warenumsatzkategor

Aufgrund der Entwicklung im Ersatzteil- u duktion der Warenumsatzkategorien geäu UMK 5 der UMK 1 zugeführt werden. Die gen, Abgrenzungen etc. einer möglichen ¢ formatik-Forums im Februar 2001 von den

7.2 Möglicher Ausbau von differenzier Verkaufspreise bei verschiedenen Ware

Ein erster Start wurde bereits mit den We Diskussion stehen:

- Klosettautomaten (Closomat/Balena)

— Badezimmermöbel

— Spiegelschränke

— Behindertenprogramme

— Steuerungen, wegen Sanimatic

— Waschapparate, Boiler (entfällt aber, da |

Die Mitglieder der Sortimentskommission v dieses Thema eingehend vorzubereiten, ut

945. Aus der Protokollstelle folgt, dass die renumsatzkategorien diskutierten. Da die F Haupttitel „7. Kalkulation und Preise“ aufge: fluss auf die Preissetzung haben würde.

7% Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 1/20C

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abattgruppen

er geführt, ob der SGVSB die aufgrund des Ge- Sanitas Troesch und Gétaz (CRH) entworfenen 2000 mit Sanitas Troesch besprochen hatte im te. Ferner soll erneut die begrifflichen Unklarheian und Warenumsatzgruppen analysiert werden. Finfluss auf die Margen wurde bereits bewiesen

igung

echs Protokolle der Sortimentskommission aus um Thema der Umsatzkategorien die „Beilage 2 99 bis 31. Dezember 2001), welche nachher in mbenannt wurde (vom 1. Januar 2001 bis 1. Javom 23. Januar 2001 diskutierten die Kommissijen

nd Ersatzbedarf wurde der Wunsch fur eine Reissert. Verkaufstechnisch könnten die Artikel der Kommission bittet das Sekretariat die Auswirkuntreichung der UMK 5 anlässlich des nächsten In- EDV-Leuten prüfen zu lassen.

ten Rabattgruppen mit Neupositionierung der ngruppen

IInessprodukten gemacht. Weiterhin könnten zur

reise vom Hersteller übernommen wurden)

verden gebeten, sich bis zur nächsten Sitzung auf n das weitere Vorgehen zu beschliessen.”°9

SGVSB Mitglieder Uber eine Reduktion der Wa- .eduktion der Warenumsatzkategorien unter dem ührt ist, steht fest, dass die Reduktion einen Ein-

1,9.

946. Ferner folgt aus der Protokollstelle, dé sollten. Aus dem Satz „ein erster Start wui folgt, dass die Wellnessprodukte eine erste Überschrift 7.2 ergibt sich ferner, dass die pen“ ausgebaut werden sollten. Aus den SGVSB-Mitglieder mit dem Wort „Verkaufsp le ergibt sich also, dass die SGVSB-Mitgliec sprachen. Die Bestimmung von Rabatten u verkaufspreis.

947. Mit Beschluss vom 3. April 2001 übe Umsatzkategorie 5 (Ersatzbedarf sowie Inst die grössere Umsatzkategorie 1 (Sanitäre aus dem Protokoll der Sortimentskommissi SGVSB die Preise für Ersatzteile mit Vertret

Ersatz- und Verschleissteile

Das Handling mit den Ersatz- und Versc schaft und dennoch sind Hersteller und Ha Der Handel strebt daher eine Annahrung bei entsprechender Anpassung der Rabatt Niederpreis-Artikel. Nach eingehender Dis Sekretariat eine Listung der betreffenden stellt, um die Rabattierung nochmals zu Ub

948. Gemass Protokoll erklarte der SGVS die Bruttopreise, an die Lieferantenpreise chend anpassen. Besonders betroffen seie mer einigten sich, dass der SGVSB eine Lis sollte, damit dieser die Rabattierung nochr kollstelle folgt somit, dass es bei der Disk Verkaufsrichtpreise genannt) immer auch | ging. Die Diskussion um Bruttopreisanderu batten einher. Wie bewiesen, verfolgten die nicht zu vermindern.

949. In der Sitzung vom 18. Juni 2001 b Produktgruppen Klosettautomaten der Ums der Installateure war in dieser Warengruppe

950. Am 17. Juli 2001 beschloss die Sort ungenügender Marge in neue/andere Ware

7. Kalkulation und Preise

7.1 Neupositionierung von Artikeln mit gruppen

Nach längerer Diskussion beschliesst die Genehmigung zu unterbreiten:

760 Act. 427, 3. 761 Act. 427, 3.

762 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 2/200

763 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 5/200

764 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 5/20C

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iss die Rabattgruppen weiter differenziert werden rde bereits mit den Wellnessprodukten gemacht“ > differenzierte Rabattgruppe darstellen. Aus der „Verkaufspreise bei verschiedenen Warengrup-

1 Gesamtzusammenhang ergibt sich, dass die reise“ die Bruttopreise meinten. Aus der Textstel- Jer sich über Rabattgruppen und Bruttopreise bend Bruttopreisen hat einen Einfluss auf den Endrführte die Sortimentskommission die Artikel der allations-, Montage und Reinigungsmaterial”®) in Artikel’®') mit Wirkung für das Jahr 2002.7% Wie on vom 18. Juni 2001 hervorgeht, diskutierte der ern des URS:

hleissteilen ist bekanntlich ein undankbares Gendler verpflichtet diese Dienstleistung anzubieten. der Verkaufsrichtpreise an die Lieferantenpreise, ierung. Besonders betroffen sind die sogenannten skussion einigt man sich dahingehend, dass das Niederpreis-Ersatzteile dem URS-Sekretariat zuerdenken.’63

B, der Handel wolle die Verkaufsrichtpreise, d.h. annähern und dabei die Rabattierung entspre- 2n die Niederpreis-Artikel. Die Gesprächsteilnehte der Niederpreis-Ersatzteile dem URS zustellen nals überdenken könne. Auch aus dieser Protoussion um die Anpassung der Bruttopriese (hier um eine entsprechende Anpassung der Rabatte ngen ging also mit einer Diskussion mit den Ra- SGVSB-Mitglieder dadurch das Ziel, die Margen

eschloss die Sortimentskommission zudem, die atzkategorie 6 (Wellness) zuzuordnen. Die Marge reduziert.’6%

imentskommission, eine Reihe „von Artikeln mit ngruppen“ neu zu positionieren:

ungenügender Marge in neue/andere Waren-

Kommission folgende Anträge dem Vorstand zur

1,27. 1, 39. 1, 42.

a) Neben den Klosettautomaten sind die steuerten Armaturen aus der Warenumsat

b) Die unter a) aufgeführten Produktegrup renumsatzkategorie zuzuordnen.

c) Die Warenumsatzkategorie 2 ,URS-Bat

2 „Sanitäre Artikel reduziert“.

d) Die unter a) aufgeführten Produktegrup gorie 2, neu „ Sanitare Artikel reduziert“ zu

e) Die Warenumsatzkategorie 5 „ Ersatz gungsmittel“ ist ersatzlos aufzuheben. Die 1 „Sanitäre Artikel“ zuzuordnen.

f) Von einer Neuzuordnung nicht betroffer geben Artikel“, 4 „Ersatzteile“ und 6 ,, Wellr

g) Die Warenumsatzkategorie 5 verbleibt a

Die Kommission begründet die Zuordnung und elektronisch gesteuerten Armaturen i Umstand, dass es sich bei diesen Produkte Whirlpools auf das Jahr 2001, die Verk durch die Industrie gesenkt werden. Es h: denen je nach Hersteller auf die Verkauf gewährt wird. 76°

951. Aus der Überschrift „7.1 Neuposition neue/andere Warengruppen“ zeigt sich, da: Mitgliedere zu niedrige Marge verfügten, in ten. Wie oben bewiesen (Rz 904, 907), \ „Warengruppe“ synonym zum Ausdruck „f verwenden sie zudem den Begriff „Warengı zeigt sich daran, dass die Überschrift 7.1 vi ser Überschrift genannten Anträge a-g von wiesen, dass mit Warenumsatzkategorien | ses Schlusses ergibt sich daraus, dass Pro: Warenumsatzkategorie umgeteilt werden : wenn in einer andern Warenumsatzkategori

952. Wie sich aus dem letzten Abschnitt d Sortimentskommission zudem neue Waren: te sie in „Klosettautomaten, Behindertenpr. ren in eine separate Warenumsatzkategori die Sortimentskommission darin, dass es , bei denen je nach Hersteller auf die Verkat gewährt“ worden sei. Auch hier zeigt sich, d Produkten in eine andere Rabattgruppe (W begründete. Es ist also erstellt, dass aus Marge direkt mit der Rabattgruppe zusamm

953. Am 27. August 2001 beschloss die K dertenprogramme und elektronisch gesteue

765 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 7/20C

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Behindertenprogramme und alle elektronisch gekategorie 1 „Sanitär“ zu eliminieren.

pen sind einer neu dafür bereitzustellenden Walarmaturen“ ist aufzuheben, resp. zu ersetzen mit

pen sind der umfunktionierten Warenumsatzkatezuordnen.

bedarf sowie Installations-, Montage- und Reinise Produkte sind neu der Warenumsatzkategorie

1 werden die Warenumsatzkategorien 3, „Freigeess".

Is Reserve.

| von Klosettautomaten, Behindertenprogrammen n eine separate Warenumsatzkategorie mit dem an nicht um Artikel handelt, bei denen wie z.B. bei aufspreise mit entsprechender Margenreduktion andelt sich dabei vielmehr um Warengruppen bei spreise eine minimale und ungenügende Marge

ierung von Artikeln mit ungenügender Marge in ss Produkte die über eine aus Sicht der SGVSBeine andere Warengruppe umgeteilt werden soll- ‚erwenden die SGVSB-Mitglieder den Ausdruck Rabattgruppe.“ Im vorliegenden Zusammenhang uppe“ und „Warenumsatzgruppe“ synonym. Dies on Warengruppen spricht, während die unter die- Warenumsatzkategorien sprechen. Damit ist er- Rabattgruppen gemeint sind. Die Richtigkeit diedukte mit einer zu geringen Marge in eine andere sollten. Eine solche Umteilung macht nur Sinn, e andere (tiefere) Rabatte gewährt werden.

es obigen Protokollauszugs ergibt, beschloss die ımsatzkategorien, d.h. Rabattgruppen. So ordne- »grammen und elektronisch gesteuerten Armatu- >.“ Den Grund für diese separate Zuteilung sieht sich dabei vielmehr um Warengruppen [handelte] ıfspreise eine minimale und ungenügende Marge ass die Sortimentskommission die Umteilung von arenumsatzkategorie) mit ungenügenden Margen Sicht der Sortimentskommission, die Höhe der enhing.

ommission schliesslich Klosettautomaten, Behinsrte Armaturen in einer separaten Warengruppe,

1, 59.

d.h. nicht in der Warengruppe Wellness, zu serve geschaffen.’

954. Anlässlich der Sitzung vom 13. Deze onsmitglieder das Nachstehende:

3. Kalkulation und Preise

3.1 Beilagen 1-6 zur Artikelverwaltung S

Die Beilagen 1- 6 zur SGVSB-Artikelverw vom 22. November 2001 an die Mitglieder

3.2 Ersatzteilpreise 2002

Die Ersatzteilpreise 2002 haben Änderung schleissteilen neu die Verkaufspreise deı Kalkulationsschlüssel 2002 hat ansonsten

3.3 Projekt „Produkte-Margenkategorier

Dieses Thema wird von der Sortimentsk hierbei Grundsätzliches zu überdenken u Wo fallen welche Kosten an? Welche Kos Aufgrund der Arbeitsintensität beschliesst | gen Klausursitzung zu behandeln. Die näc digt den Kommissionsmitgliedern ein S SGVSB-Artikelverwaltung als Arbeitspapie mitglieder werden gebeten, Diskussionsgr zung auszuarbeiten.

955. Aus dieser Passage ist ersichtl Artikelverwaltung’®’, d.h. auch Beilage 2 z versandt worden waren. Die SGVSB-Komr Jahr 2002 neu die Verkaufspreise der Arm Projekt Produktmargenkategorien sollte an den. 768

956. Wie sich aus der Beilage 2 der Jahre Umorganisation mit Wirkung für das Jahr : bis ins Jahr 2011 vom SGVSB weitergeführ

i. Warenumsatzkategorie 1

ii. Warenumsatzkategorie 2

iii. Warenumsatzkategorie 3 iv. Warenumsatzkategorie 4

V. Warenumsatzkategorie 5

766 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 9/200

767 Act. 426-436.09:Beilage 1 Kalkulation von sani Richtlinien und Empfehlungen, Beilage 4 Wech feranten und Vertretungen, Alphabetisch, Beilac

768 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 10/2C

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führen. Ferner wurde die Warengruppe 5 als Rember 2001 besprachen die Sortimentskommissi-

GVSB

faltung 2002 wurden mit Rundschreiben Nr. 141 gemäss separatem Verteiler zugestellt.

en erfahren, indem bei den URS-Ersatz- und Ver- - Armaturenhersteller übernommen wurden. Der keine Veränderungen gegenüber 2001 erfahren.

1“, weiteres Vorgehen

ommission als äusserst wichtig erachtet. Es gilt nd den neuen Marktkonstellationen anzupassen. ten können und müssen weitergegeben werden? die Kommission, dieses Thema an einer zweitägihste Sitzung wird hierfür reserviert. Herr [...] hänatz der Beilagen 6 (Kalkulationsschlüssel) zur r für die nächste Sitzung aus. Die Kommissionsundlagen zu diesem Thema bis zur nächste Sitich, dass die Beilagen 1-6 zur SGVSBu den Warenumsatzkategorien, allen Mitgliedern nission hielt fest, dass für die Ersatzteilpreise im aturenhersteller übernommen worden seien. Das einer zweitägigen Klausurtagung behandelt wer-

> 2002 bis 2011 ergibt, entstanden als Folge der 2002 die folgenden Warenumsatzkategorien, die { wurden:

Sanitäre Artikel

Sanitär reduziert (Klosettautomaten, Behindertenprogramme, elektronisch gesteuerte Armaturen)

Freigegebene Artikel (Diverse Artikel) Ersatzteile

Reserve

1, 66.

ären Artikeln, Beilage 2 Warenumsatzkategorien, Beilage 3 selkurse, Beilage 5 Adressverzeichnis der Fabrikanten, Lieje 6,Kalkulationsschlüssel.

01, 15.

vi. Warenumsatzkategorie 6

957. Zumal der SGVSB einheitliche Kat: B.5.5.1, Rz 1820 ff.) und die Berechnung gruppen (Warenumsatzkategorien) der SG\

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

958. Sanitas Troesch, Sabag, Bringhen u haltsabschnitt nicht vernehmen.

959. CRH verneint wie bereits aufgeführt battgruppen verwendet hätten und das Vor gen aufgeführten Beweismitteln nimmt CRE pen betrifft, bringt CRH vor, dieser Begriff händler diesen Begriff synonym zum Begr ten“, sei einzig der Begriff „Artikelgruppe* i gungsantrages reflektierten die im Katalo Produkteeinteilung. Da die Kataloge aller V den vom Verband produziert würden, brauc gemeinsame Datenbasis. Das seien die SG

960. Vorab steht fest, dass CRH die synoa pen, Warenumsatz und Warengruppen (bz kennt. In der Folge wird daher nur noch das

961. CRH betont, bei den Rabattgruppen c Dieses Vorbringen widerspricht den Protok unter dem Titel „7. Kalkulation und Preise“ handelt (vgl. die Protokollstellen in Rz 944, der Sicht der Sortimentskommission keinet habt hatte, waren die Rabattgruppen nicht | widerspricht diese Aussage den Protokoll: Marge“ bestimmten Rabattgruppen zugeteil Artikeln mit ungenügender Marge in neue/ etwas mit der Margenhöhe und nicht mit c bewiesen, dass die Bruttopreissenkung im terschied zu den übrigen Produkten 15 % b Rabattgruppe einen direkten Einfluss auf kaufspreise) der Sanitärgrosshändler hatte. richtigkeit dieser Vorbringen von CRH bewie

962. Sanidusch, Burgener, und Kappeler Stellung, geben jedoch in diesem Zusamn freiheit der Händler durch gemeinsame Eir und Rabattgruppen nicht beschränkt“ word rien und Rabattgruppen in der Stammdaten be, dass es im harten Rabattwettbewerb ı samte Sortiment denselben Rabatt zu gewi se gerade bei teuren Produkten etwa im Wi te zum Einstandspreis hinzugerechnet, wür: Produkte auf dem Markt nicht mehr verkz

769 Act. 427, passim.

770 Act. 933 Rz 167.

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Whirlpools und Wellnessprodukte (z.B. Dampfgeneratoren, Wellnesskabinen, Saunas)’©9

aloge für seine Mitglieder herstellte (vgl. dazu sbasis dieselbe war, stimmten auch die Rabatt- /SB-Mitglieder überein.

ınd deren Würdigung

nd der SGVSB lassen sich zu diesem Sachver-

‚ dass sämtliche Marktteilnehmer dieselben Rahandensein von Rabattspannbreiten. Zu den obi- 1 keine Stellung. Was der Begriff der Rabattgrupsei irreführend. Auch wenn Verband und Grossiff „Varenumsatz- oder Artikelgruppe verwendenhaltlich korrekt. Die „Rabattgruppen“ des Verfüg der Grosshändler vorgenommene funktionale erbandsmitglieder bekanntlich aus Effizienzgrünhe es für diese funktionale Produkteinteilung eine VSB Warenumsatzgruppen.’”°

nyme Verwendung des Begriffs der Rabattgrupw. Artikelgruppen) durch die Grosshandler aner- Wort Rabattgruppen verwendet.

jinge es nur um die funktionale Produkteinteilung. ollaussagen. Erstens wurden die Rabattgruppen in den Protokollen der Sortimentskommission be- 950). Wenn die Einteilung in Rabattgruppen aus 1 Einfluss auf die Kalkulation und die Preise geinter diesem Titel abgehandelt worden. Zweitens auszügen, wonach Produkte mit „ungenügender t wurden (vgl. Rz 950, „7.1 Neupositionierung von andere Warengruppen). Die Zuteilung hatte also ler Funktion eines Produktes zu tun. Drittens ist Jahr 2001 für die Rabattgruppe Wellness im Unetrug. Auch dies zeigt, dass die Einteilung in eine die Bruttopreissetzung (und damit die Endver- Damit haben die Wettbewerbsbehörden die Unsen.

nehmen zu den genannten Beweismitteln keine ıenhang zu bedenken, dass „die Preissetzungsiteilung der Produkte in Warenumsatzkategorien en sei. Die Schaffung von Warenumsatzkategoverwaltung sei erfolgt, weil die Praxis gezeigt ha- Internehmerisch nicht möglich sei, Uber das geihren. Würden bei der Kalkulation der Bruttopreiellness-Bereich die vollen zu erwartenden Rabatden derart hohe Bruttopreise resultieren, dass die juflich wären. Für solche Produkte habe in der

Stammdatenverwaltung die Möglichkeit ge: umsatzkategorien und Rabattgruppen zu ve

963. Vorab ist auch hier festzuhalten, das lung der Produkte in Warenumsatzkategori sätzlich klarzustellen, dass es sich hierbe weshalb in der Folge wiederum nur der Beg

964. Die Begründung, Rabattgruppen würc se resultierten, ist unzutreffend. Wie bewie von den Rabatten „über alles“ wegzukomm: ken. Den als zu hoch empfundenen Bruttc glieder und Sanitas Troesch dadurch, dass

(iv) Beweisergebnis

965. Es ist bewiesen, dass der SGVSB die Gétaz (CRH) und Sanitas Troesch entwicl weiter differenzierte. Der SGVSB setzte die

Warenumsatzkategorie 1 Sanitäre Warenumsatzkategorie 2 Sanitär r

ronisch g Warenumsatzkategorie 3 Freigege Warenumsatzkategorie 4 Ersatztei Warenumsatzkategorie 5 Reserve Warenumsatzkategorie 6 Whirlpoo

nesskabi

966. Ferner steht fest, dass die SGVSB-M pen und Warenumsatzgruppen synonym z halb auch synonym zu verstehen sind. Es von ausging, dass die Einteilung von Produ he der mit diesen Produkten erzielten Mar: sollte der Margenerosion entgegenwirken. Margenschutz. Die Rabattgruppen waren ir aufgeführt. Es ist erwiesen, dass Wellnessp te, welche von Sanitas Troesch und dem SC

B.5.2.1.7 2001 bis 2003: Gleiche Bruttoj

(i) Beweisthema

967. Im nachfolgenden wird darüber Bewe Preise der Verfahrensparteien zwischen 2C blieben sind oder wesentliche Unterschied damalige Marktpreissituation und die damit

1 Act. 875 Rz 35; Act. 876 Rz 35; Act. 877 Rz 35. 772 Act. 427, passim.

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schaffen werden müssen, sie in eigenen Warenrwalten.’”'

s Sanidusch, Burgener und Kappeler die Einteian bzw. Rabattgruppen anerkennen. Dazu ist zui um synonym verwendete Ausdrücke handelt, riff der Rabattgruppen verwendet wird.

len geschaffen, damit keine zu hohen Bruttopreisen, wurden die Rabattgruppen geschaffen, um an und um einer „Margenerosion“ entgegenzuwirjpreisen begegneten der SGVSB bzw. seine Mitsie die Bruttopreise senkten.

im Jahr 2000 auf Initiative von Sabag, Bringhen, <elten Rabattgruppen während des Jahres 2001 folgenden Rabattgruppen fest:

Artikel

eduziert (Klosettautomaten, Behindertenprogramme, elektjesteuerte Armaturen)

bene Artikel (Diverse Artikel)

le

Is und Wellnessprodukte (z.B. Dampfgeneratoren, Wellnen, Saunas)’?2

itglieder die Begriffe Rabattgruppen, Warengrupueinander verwendeten und diese Begriffe desist erwiesen, dass die Sortimentskommission dakten in Rabattgruppen einen Einfluss auf die Höye hatte. Die Differenzierung der Rabattgruppen, Der Zweck der Rabattgruppen bestand also im | der Beilage 2 zur Artikelverwaltung des SGVSB rodukte eine differenzierte Rabattgruppe darstell- >VSB verwendet wurde.

Jreise

is geführt, ob sich das Bruttopreisniveau und die 01 bis 2003 im Verhältnis zueinander gleich ge- e bestanden. Zum einen zeigt sich dadurch die einhergehende Transparenz bzw. Intransparenz, zudem folgt anderen ist daraus die allfällige henden Jahre ableitbar.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

968. Die Wettbewerbsbehörden verfügen Lt Troesch [...], die er einerseits anlässlich zw tober 2003 machte und andererseits anläs zu Protokoll gab. Ferner liegt den We Generalversammlung vom 8. Juni 2001 vor der von den Parteien gelieferten Daten eige Preissetzung festzustellen.

969. Zwischen 2001 und 2003 sollte sich dern. Dies zeigt sich aus den fe Generalversammlung vom 8. Juni 2001 dis preise. Dem Protokoll entstammt die folgen:

[...] ST/TK Prods. Haben zu 99 % dieselber ge Abweichungen, ev. Nächstes Jahr sogar |

970. Der für die Datenverarbeitungsstelle dass die Preise der Produktsortimente (Pro log (TK) zu 99 % gleich seien. Sanitas Tri bleibe. Es gebe nur ganz wenige Abweichı nächsten Jahr sogar angepasst.’”? Daraus praktisch identischen Bruttopreisen ausging

971. Die Richtigkeit dieser Aussage wird | esch in der Sendung Kassensturz vom 14. | Sanitärgrosshandel bestehenden identische konfrontiert. Konkret stellte der Fernsehjour nicht von Konkurrenz sprechen, wenn die | nau gleich sind.“ Der CEO entgegnete: „N Bauherrn, dass er vergleichen kann, wenr geht in unserer Branche. Da sieht er, dass rede nicht von unterschiedlichen Produkte doch sinnvoll, dass er einen gleichen Ausg er, dass die Bruttopreise in der gesamten | übereinstimmten.

972. Dieser Schluss stimmt mit der Ausse nahme vom 15. Oktober 2012 zur Protokoll ten ihn zu seiner Äusserung in der Kasser zur Situation um 2003 aus: „Man wusste, d se hatte. Das war hilfreich.“’7>

973. Auch die Datenauswertungen der We überein. Gemäss diesen Messungen waren weitgehend identisch (vgl. Rz 2113).

773 Act. 354, Generalversammlung vom 8.6.2001, €

774 Kassensturzsendung vom 14. Oktober 2003 — unter: http://www.srf.ch/player/tv/kassensturz/vi 74174-c185-418c-a4f7-5bfeb867e71d.

775 Act. 309, Zeile 202 f.

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Nachwirkung der Preiskoordination der vorangeigung

iber Aussagen des ehemaligen CEO von Sanitas eier Kassensturzsendungen vom 14. und 28. Okslich seiner Einvernahme vom 15. Oktober 2012 ttbewerbsbehörden ein Protokoll der SGVSB- "und schliesslich stellte das Sekretariat aufgrund ne Berechnungen an, um die Unterschiede in der

das Preisniveau in der Folge nicht mehr verän- Igenden Begebenheiten: An der SGVSBskutierten die SGVSB-Mitglieder über die Brutto- Je Aussage:

1 Preise. ST legt Wert darauf, dass so bleibt. Nur ganz weniangepasst

in Thun zuständige Mitarbeiter [...] stellte fest, ds.) von Sanitas Troesch (ST) und im Teamkata- Jesch (ST) lege Wert darauf, dass dies auch so Ingen. Eventuell würden diese Abweichungen im folgt, dass [...] für das Jahr 2001 und 2002 von

durch ein Fernsehinterview mit [...] Sanitas Tro- Oktober 2003 bestätigt. Er wurde aufgrund der im 2n Preise mit dem Vorwurf fehlender Konkurrenz nalist wörtlich das Folgende fest: „Man kann doch Preise für dasselbe Produkt auf den Rappen geein, das sehe ich nicht so. Das hilft sogar dem | er rumgeht und in verschiedene Ausstellungen die Ausgangslage für das gleiche Produkt — ich n, ich rede vom gleichen Markenartikel — ist es angspreis hat.“’’* Mit anderen Worten bestätigte 3ranche — und nicht nur innerhalb des SGVSB —

ige [...] überein, die er anlässlich seiner Einvergegeben hat. Die Wettbewerbsbehörden befragisturzsendung vom 14. Oktober 2003. [...] sagte ass die gesamte Branche die gleichen Bruttopreittbewerbsbehörden stimmen mit diesem Schluss | die Bruttopreise im Sanitärgrosshandel bis 2005

1.

Sanitär-Markt: Kein Wettbewerb im Badezimmer — abrufbar

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

974. Sanitas Troesch bezeichnet die Bew vant. Ein Blick auf die Bruttopreiskataloge‘ preise von Sanitas Troesch sehr wohl verai inwieweit die Bruttopreise von Sanitas Tro einstimmten. Tatsächlich dürften die Brutt ähnlich gewesen sein. Dies sei darauf zuri auch der SGVSB die Preise der Hersteller zu hoch sein, da es bei ca. 30 % der War geben habe. Das Interview mit [...] in der S wieweit die Bruttopreise von Sanitas Troes seien.’76

975. Weder der SGVSB noch seine Mitglie vernehmen.

976. Was die Vorbringen von Sanitas Trot Beweisführung darüber, ob sich die Bruttop zwischen 2001-2003 geändert haben, rele\ gen der vorhergehenden Preis-Koordination

977. Als Zweites ist anzumerken, dass Si während der Zeit zwischen 2001 bis 2003 gewesen seien.

978. Sanitas Troesch zieht dagegen den | terview von [...] in der Sendung Kassenstur stimmung aus. Sanitas Troesch übersieht c zum Kassensturzinterview vom 14. Oktober wusste, dass die gesamte Branche die gle Aussage kann nicht anders verstanden we übereinstimmten. Diese Aussage stimmt z 2001 überein. Die Übereinstimmung zweie zu zwei unabhängigen Zeitpunkten unters stärken die unabhängig von den Parteiau: werbsbehörden die Richtigkeit dieser Auss Datenverantwortlichen, der die Bruttopreisl stellte, reichen aus, um davon auszugehe Ausmass übereinstimmten. Dabei kann dar übereinstimmten.

979. Das Argument, die Preise hätten üb Preise der Hersteller übernommen hätten, preise übereinstimmten. Dies obwohl die | Preise der Hersteller zu übernehmen. Ob d Herstellerpreise übernommen bzw. mit dem einem von 1 unterschiedlichen Kalkulations der Beurteilung, ob die frühere Koordination

980. Schliesslich ist das Argument, die Brt dert, unbehilflich. Erstens sei bemerkt, das verweist, ohne ihre Vorbringen zu substant topreise einzelner Produkte von Sanitas T

776 Act. 932, Rz 437 ff.

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ınd deren Würdigung

eisführung der Wettbewerbsbehörden als irrelevon Sanitas Troesch zeige, dass sich die Bruttoidert hätten. Es lasse sich nicht mehr feststellen, sch mit denjenigen der SGVSB-Mitglieder überpreise zu einem grossen Teil gleich oder sehr ickzuführen, dass Sanitas Troesch und offenbar übernommen hätten. Die 99 % dürften allerdings an keine unverbindlichen Preisempfehlungen geendung Kassensturz enthalte keine Aussage, inch und dem SGVSB-Mitgliedern gleich gewesen

der liessen sich zu diesem Sachverhaltsabschnitt

sch betrifft, ist als Erstes festzuhalten, dass die reise der SGVSB-Mitglieder und Sanitas Troesch fant für die Beurteilung der Dauer der Auswirkunen sind.

anitas Troesch anerkennt, dass die Bruttopreise zu einem grossen Teil gleich oder sehr ähnlich

Jmfang der Übereinstimmung in Zweifel. Das Inz sage nichts über den Umfang der Preisübereinlabei die Aussage von [...] vom 15. Oktober 2012 2003. [...] sagte am 15. Oktober 2012 aus: „Man ichen Bruttopreise hat. Das war hilfreich.“ Diese rden, als dass die Bruttopreise sehr weitgehend udem mit der Aussagen von [...] aus dem Jahr r unabhängig voneinander gemachten Aussagen reicht die Richtigkeit der Aussagen. Ferner bessagen angestellten Datenanalysen der Wettbesagen. Die Aussagen des Marktleaders und des <ataloge fur die andere Halfte des Marktes her- 2n, dass die Bruttopreise zu einem sehr hohen ingestellt bleiben, ob tatsächlich 99 % der Preise

ereingestimmt, weil die Sanitargrosshandler die ist unbehilflich. Tatsache bleibt, dass die Brutto- Sanitargrosshandler nicht gezwungen waren, die je Preisgleichheit dadurch zustande kam, weil die Kalkulationsfaktor 1 oder die Herstellerpreise mit faktor multizpliziert wurden, spielt keine Rolle bei der Bruttopreise fortgedauert hat.

ittopreise von Sanitas Troesch hätten sich veränss Sanitas Troesch pauschal auf eine Daten-CD lieren. Zweitens spielt die Veränderung der Brutroesch aber ohnehin keine Rolle, wenn sich die

Preise der übrigen Markteilnehmer im ähnli rade der Fall.

(iv) Beweisergebnis

981. Es ist bewiesen, dass das Bruttopreis 2003 im Verhältnis zueinander gleich geblie terworfen war. Dieser Umstand ist auf die | zurückzuführen (natürlicher Kausalzusamı scheiden sich nicht wesentlich. Die Markt SGVSB bzw. seine Mitglieder transparent. ersichtlich, dass der Markt die Preiskoord nicht zu korrigieren vermochte. Die Auswirk

B.5.2.1.8 2002: Koordinierung des Brut Eurowechselkurses für das Jahr

(i) Beweisthema

982. Generell bestreiten die Parteien jeglic rowechselkurses und der Rabattgruppen z seinen Mitgliedern. Im vorliegenden Abschi Festlegung des Bruttopreisniveaus für das Mitgliedern und Sanitas Troesch unabhänc zeitig soll hergeleitet werden, ob sich Sanite kung für das Jahr 2003 über die Eurowect ten. Darüber hinaus soll b) der Frage nact SGVSB bzw. seine Mitglieder, die Entwicl Vorjahren koordiniert worden war, im Jahr 2

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

983. Den Wettbewerbsbehörden stützen si

i. Die SGVSB-Vorstandsprotokolle voi 28. August 2002, 6. November 2002

ii. die Protokolle der Sortimentskommi: 2002,

ii. eine Handnotiz des SGVSB-Sekretä

iv. die Protokolle der Kooperation Sanii ber 2002,

V. eine PowerPoint-Präsentation einer 8. September 2009,

vi. ein Schreiben von Bringhen zur Prei:

vii. und auf die Beilage 6 der SGVSB-. gültigen Kalkulationsschlüssel des S

984. Die Beweismittel werden innerhalb d führt.

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chen Umfang verändern. Dies war vorliegend geniveau der Verfahrensparteien zwischen 2001 bis ben ist und keinen wesentlichen Änderungen un- Koordination des Bruttopreisniveaus der Vorjahre menhang). Die einzelnen Produktpreise unterpreissituation war für Sanitas Troesch und den Ferner ist aus der weitgehenden Preisgleichheit ination der vorangehenden Jahre in dieser Zeit ung der Koordination blieb bestehen.

topreisniveaus, Festlegung des 2003, Besprechung der Rabattgruppen

he Koordinierung der Bruttopreissetzung, des Euwischen Sanitas Troesch und dem SGVSB bzw. nitt wird daher a) Beweis darüber geführt, ob die Jahr 2003 zwischen dem SGVSB bzw. seinen lig voneinander oder koordiniert erfolgte. Gleichis Troesch und der SGVSB im Jahr 2002 mit Wirselkurses und die Einbaukosten verständigt hat- ıgegangen werden, ob Sanitas Troesch und der lung der Rabattgruppen, welche bereits in den 002 weiter vorangetrieben haben.

igung

ch auf die folgenden Beweismittel:

n 6. Februar 2002, 20. März 2002, 8. Mai 2002, und 11. Dezember 2002,

ssion vom 26. und 27 Februar 2002 und 16. April

rs [...] vom 20. Marz 2002, far Schweiz vom 16. April 2002 und 24. Septem-

Gruppenleitungssitzung der Sanitas Troesch vom sanpassung vom August 2011,

Artikelverwaltung, welche die ab 1. Januar 2003 GVSB aufführt.

er Beweisthemen a und b chronologisch aufge- a. Kontakte zwischen Sanitas Tr Bruttopreise, des Eurowechse

985. Das Protokoll der SGVSB-Vorstandss 7. Kalkulation 2003

Traktandum 7 wird auf die nächste Vorst die Frage, ob die Bruttopreissenkung vom neinte). Die Sortimentskommission wird die

986. Wie sich aus der Überschrift der Text über die Kalkulation der Bruttopreise des Troesch stellte die Frage, ob die Bruttoprei: sich Sanitas Troesch und der SGVSB über Jahr 2003 unterhalten haben.

987. Unter dem Haupttitel „9. Projekt Prod mentskommission vom 26. und 27. Februar

9. Projekt Produkte-Margenkategorien

9.1 Grundsätzliches

Die Sortimentskommission beschliesst de zu unterbreiten:

a) Grundsätzlich sind keine Margenverbes:

b) Die Warenumsatzkategorie 2, Sanitär re

[..]

c) In der neuen Warenumsatzkategorie 5 kaufspreisniveau eine Senkung um 17,5 © von 15 % maximal an Installateure ist dal renumsatzkategorie 6 möglich.

[...]

d) Die Klosettautomaten sollen eine Verka umsatzkategorie 6 (Wellness) zu platzierer

e) Die Warenumsatzkategorien 1 (Sanitare und 6 (Whirlpool- und Wellnessprodukte) \

988. Aus dieser Protokollstelle ist ersichtli gruppierte und das Projekt Produkte Marg handelte sowie den damit verbundenen Ra wendeten die Parteien den Begriff der W: battgruppen. D.h. also, dass das Projekt Pı handelte.

989. Die Kommission erarbeitete verschie: zur Genehmigung vorlegen wollte.’7® Die S zung folgendes Vorgehen fest:

77 Act. 358, Vorstandsprotokoll 1/2002, 288.

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oesch und dem SGVSB zur Vereinbarung der Ikurses und der Einbaupreise für das Jahr

itzung vom 6. Februar 2002 hält Folgendes fest:

andssitzung verschoben (Sanitas Troesch stellte SGVSB initiiert wurde, welches der Verband verse Frage in ihre nächste Sitzung einbeziehen.”

stelle ergibt, besprach sich der SGVSB-Vorstand Jahres 2003. Die Klammerbemerkung, „Sanitas ssenkung vom SGVSB initiiert wurde“, zeigt, dass “eine künftige Änderung der Bruttopreise für das

ukte Margenkategorien“ ist im Protokoll der Sorti- 2002 Folgendes aufgelistet:

m Vorstand zur Genehmigung folgende Anträge

serungen durch Preisaufschläge vorzunehmen

duziert (Netto Artikel) ist zu ergänzen mit

sind die Badmöbel zu integrieren, die beim Ver- % Rabatt erfahren. Mit einem neuen Grundrabatt ei eine weitere Konditionierung wie bei der Waufspreissenkung erfahren und sind in die Waren- 1.

> Artikel), 3 (Freigegebene Artikel), 4 (Ersatzteile) ‚erden unverändert belassen.

ch, dass der SGVSB die Produkte nach Margen jen-Kategorien von den Warenumsatzkategorien batten. Wie bereits bewiesen (Rz 904, 907), verarenumsatzkategorien synonym zum Begriff Raodukt-Margenkategorien von den Rabattgruppen

Jene Anträge, welche sie dem SGVSB-Vorstand ortimentskommission legte anlässlich dieser Sit-

9.3 Weiteres Vorgehen Als Weiteres Vorgehen empfiehlt die Sortin

- Sollte der Vorstand die Anträge der So die STAG diesbezüglich zu kontaktieren.

- Sollte der Vorstand Änderungen bei den timentskommission zur Weiterbehandlung

990. Aus dieser Protokollstelle folgt, dass Traktandums „9. Projekt Produkte Margenk damit verbundenen Rabatten handelte, ko den Anträgen der Sortimentskommission « Geschäft an die Sortimentskommission zur) timentskommission die Meinung der Sanité einholen wollte. Mit anderen Worten sollte bzw. Rabattkategorien ohne eine Unterredt dass der SGVSB keinen Willen zu einem vc hatte.

991. Das Protokoll der Vorstandssitzung vc

Traktandum 9.2 Flankierende Massnahn

1. und 3. Transportkosten und Abholrabatt portkosten offen auszuweisen, und diskuti trag, 2 % auf Rechnungsbetrag, Volumen, bittet die Sortimentskommission, entsprect

2. Skonto: Skonto soll als "Belohnung für sich der Vorstand einig, dass auch dieses den Diskussion über die Kalkulation 2003 |

4. Einbaukostenanteil für Armaturen: belas

5. Submissions- oder Projektierungskosten 6. Vorauszahlungen: freilassen.

7. Verpackungsmaterialkosten: nicht in Re«

8. Lagerhaltungskosten: mit Sanitas Troesı

9. Mindestfakturabetrag: analog KWC; m den.

10. Versandspesen für Verpackung und Ur 11. Warenretouren: In Rechnung stellen

12. Liquidationsverkäufe: wie vorgeschlage

Der Vorstand bittet die Sortimentskommiss und „Tagespreise“ zu befassen.’’9

992. Aus dieser Übersicht ist ersichtlich, ( (2.), Submissions- oder Projektierungskost Troesch besprechen wollte. Ferner sollte ge Sanitas Troesch über die Kalkulation 2003 ¢

993. Diese Absicht wird durch die folgend: stands vom 20. März 2002 entstammt, konk

78 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 01/20 779 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2002, 302 f.

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nentskommission folgendes:

timentskommission unverändert genehmigen, ist

Anträgen verlangen, so ist das Geschäft der Sorzu retournieren.

die Sanitas Troesch AG (STAG) bezüglich des ategorien“, welches von den Rabattgruppen und ntaktiert werden sollte, sofern der Vorstand mit ainverstanden sein sollte. Andernfalls sollte das ückgeschickt werden. Daraus folgt, dass die Soris Troesch zu den Margen- bzw. Rabattgruppen / der SGVSB keinen Entscheid zu den Margen- Ing mit Sanitas Troesch durchsetzen. Dies zeigt, nN Sanitas Troesch unabhängigen Marktverhalten

ym 20. Marz 2002 enthalt diese Passage:

ven : Der Vorstand erörtert die Möglichkeit, die Transert Berechnungsmöglichkeiten wie z.B. Grundbe- Gewicht, Wert, Wegpauschale, etc. Der Vorstand jende Vorschläge zu erarbeiten.

Schnellzahler" gewährleistet bleiben. Ebenso ist Thema mit Sanitas Troesch in einer grundlegen- )esprochen werden sollte.

sen.

: mit Sanitas Troesch besprechen

hnung stellen ch besprechen. uss durch Sortimentskommission abgeklärt werntriebe: in Rechnung stellen wie vorgeschlagen.

N.

ion, sich auch mit den Fragen „Preishaltung“

lass sich der Vorstand über die Themen Skonto an (5.) und Lagerhaltungskosten (8.) mit Sanitas

»mäss Punkt 2 eine grundlegende Diskussion mit jeführt werden.

> Protokollstelle, welche der Diskussion des Vorretisiert:

02,79 ff.

[...] erläutert, dass der Verband dieselben eventuell ein Anlass ist, um die Sanitas Diskussion im kleinen Kreis mit der Sanite Besprechung setzt sich aus den Herren

dem Sekretär zusammen. Ein konkretes / nach der Abstimmung über Innosan SA un

994. Aufgrund dieser Protokollstelle steht | nitas Troesch am 20. März 2002 bereits fe der SGVSB-Verbandssekretär [...] sollten eingeladen werden. Wie weiter unten darge mit Sanitas Troesch im Rahmen einer SGV:

995. Zudem ergibt sich aus dem Protokoll | des:

[...] Der Kooperationsrat Sanitar, bestehen dient als Gesprachsplattform und findet zv Vorstand die jahrlichen Sitzungen mit den will? [...] empfiehlt, die Verbande wahrend tar vom 16. April 2002 informell anzufrag SGVSB für Gespräche zur Verfügung steh

Zusätzlich zum Sekretär werden [...] und [. Eventuell könnte das Thema "Preissenkun

996. Daraus folgt, dass sich der SGVSB ar nitär Schweiz mit Sanitas Troesch über das

997. Einer Handnotiz des SGVSB-Sekretä ist folgender Wortlaut zu entnehmen’®?:

Bspr. SGVSB/Sanitas Troesch

Oberste Stufe

Fragen betr. Kalkulation

(vgl. Prot. Sort. Komm. 13. März 02 S. 9 ff. Achtung Kartellrecht

San.: nur informelle Bespr. [...] ect.

998. Aus der Handnotiz ist ersichtlich, das also organisieren sollte. Ferner sollte das heisst, seitens von Sanitas Troesch komme der damalige CEO [...] in Betracht, seitens | retär. Die Richtigkeit dieses Schlusses ze Demnach sollte seitens von Sanitas Troe SGVSB-Sekretär, dass eine solche Bespre sich aus der Formulierung „Achtung Kartellr etc.“ Der Gegenstand der Diskussion sollter tokoll der Sortimentskommission vom 13. M

780 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2002,299.

781 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2002, 300. 72 Act. 372.33.

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Fragen behandelt wie Sanitas Troesch und dies Troesch offiziell einzuladen. Er schlägt vor, eine is Troesch zu arrangieren. Die Delegation für die [...] (Präsident), [...] (Vize- Präsident), [...] sowie \ngebot an die Sanitas Troesch wird jedoch erst terbreitet.’°°

fest, dass die Delegation für das Treffen mit Saststand. [...] Sabag, [...] Gétaz, [...] Richner und Teil der Delegation sein. Sanitas Troesch sollte legt wird, kam es auch zu einem solchen Treffen 5B-Vorstandssitzung (vgl. Rz 1052).

der Vorstandssitzung vom 20. März 2002 Folgend aus SSIV, SGVSB, Sanitas Troesch sowie SCS veimal jährlich statt. Die Frage steht offen, ob der Verbänden aufrechterhalten oder diese streichen der nächsten Sitzung des Kooperationsrats Sanian und ihnen mitzuteilen, dass der Vorstand des .

..] an der Sitzung vom 16. April 2002 teilnehmen. g" in dieser Sitzung einbezogen werden. ’®'

n 16. April 2002 im Rahmen der Kooperation Sa- Thema „Preissenkung“ unterhalten wollte.

rs [...] zur Vorstandssitzung vom 20. Marz 2002

[...]

einfadeln

s [...] ein Treffen mit Sanitas Troesch „einfädeln,“ Gespräch auf „Oberster Stufe“ stattfinden. Das nN demnach [...] als Leiter des Bereichs Bad oder des SGVSB der Vorstand oder der Verbandssekigt sich aus der untersten Zeile der Handnotiz. sch (San.) [...] dabei sein. Zudem wusste der chung kartellrechtlich bedenklich war. Dies zeigt echt“ und der Folgerung „nur informelle Bespr [...] 1 Fragen zur Kalkulation sein, so wie dies im Proärz 2002 Seite 9 ff. festgehalten war.

999. Das Protokoll der Sortimentskommis Sekretär in seiner Handnotiz erwähnt, stam de aber gemäss der Titelseite des Protokoll den Vorstand und die Sortimentskommissic das Thema 9. „Projekt Produkte-Margenka 987 erwähnt und handelt zusammengefass teilung der Rabattgruppen und den damit z (lit. b-e). Punkt 9.2. behandelt die oben in | Unter 9.3. hielt die Sortimentskommission z zu besprechen seien (vgl. oben Rz 989 f.).

1000.Zusammenfassend steht also fest, d Sortimentskommission vom 26./27. Febr 20. März 2002 und der Handnotiz des SGV 2002 mit Sanitas Troesch treffen wollte. C der Handnotiz des SGVSB-Sekretärs sollte liche Anträge der Sortimentskommission, d Darin eingeschlossen war die Bruttopreiss: senkung, die Einteilung gewisser Produkt: Preiselementen (Skonto, Submissions- od ten). Die Bruttopreissenkung 2003 sollte ei Schweiz am 16. April 2002 mit Sanitas | SGVSB-Vorstand Sanitas Troesch noch zu ses Treffen stand fest, sie sollte sich au: SGVSB-Verbandssekretar [...] zusammense treffenden Elemente nicht eigenstandig, so gen wollte.

1001.Aus dem Protokoll der Sortimentskom setzung der Vorstandsbeschlüsse vom 20. eine generelle Margenverbesserung von 1 und Waschraumhygiene-Artikel in die Rabe tete, dass die Produkte fortan mit Nettopre entschieden, Bademöbel in die Rabattgrupp das Verkaufspreisniveau auf diesen Artikel Installateure sollte maximal 15 % betragen in die Rabattgruppe 6 (Warenumsatzkategc wünschte eine Preissenkung, während dii analog zum Wellness-Programm von beisp die Preise für Ersatzteile sowie Whirlpool ur

1002.Die Punkte 1-14 des Traktandums 9.: gendermassen vom Vorstand und der Sor umgesetzt worden: Transportkosten sollten chen werden.’® Die Einbaukosten für Arm: zu belassen. Der Einbaupreis sei gleich wi: Die Submissions- oder Projektierungskoste

783 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 01/20

784 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/20

785 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/2C

786 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/20

787 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/2C

788 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/2C

789 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2002, 333 f.

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sion vom 13. März 2002, welches der SGVSBmt in Wirklichkeit vom 26./27. Februar 2002, wurs am 13. März 2002 an die SGVSB-Mitglieder, an n versandt.’®? Auf Seite 9 ff. dieses Protokolls ist tegorien“ abgehandelt. Punkt 9.1 ist oben in Rz t von einer Margenverbesserung (lit. a), der Einusammenhängenden zu gewährenden Rabatten Xz 991 f. erwähnten flankierenden Massnahmen. udem fest, dass die Anträge mit Sanitas Troesch

ass sich der SGVSB gemäss dem Protokoll der ar 2002, dem Protokoll des Vorstands vom SB-Sekretärs zur Vorstandssitzung vom 20. März ‚emäss Protokoll der Sortimentskommission und sich der SGVSB mit Sanitas Troesch über sämtar Sitzung vom 26./27. Februar 2002 unterhalten. ankung 2003, die damit einhergehenden Rabatt- 2 in Rabattgruppen und eine ganze Reihe von er Projektierungskosten, und Lagerhaltungskos- 1 erstes Mal im Rahmen der Kooperation Sanitär Troesch besprochen werden. Ferner wollte der ir Besprechung einladen. Die Delegation fur die- 5 [...] Sabag, [...] Getaz, [...] Richner und dem tzen. Aus alledem folgt, dass der SGVSB die bendern in Koordination mit Sanitas Troesch festlemission vom 16. April 20027 ergibt sich die Um- Marz 2002. Der SGVSB-Vorstand beschloss a) % und b) die Aufnahme von Edelstahlprodukten ttgruppe 2 (Warenumsatzkategorie), was bedeuisen geführt wurden. Weiter hatte der Vorstand e 5 (Warenumsatzkategorie 5) zu integrieren und n um 17.5 % zu senken. Der Grundrabatt an die . Darüber hinaus sollten d) die Klosettautomaten rie 6) (Wellness) integriert werden. Der Vorstand 2 Sortimentskommission eine leichte Reduktion ielsweise 12 % vorschlug.’® Schliesslich sollten id Wellnessprodukte nicht verändert werden.’86

. Flankierende Massnahmen”®” (Rz 987) sind foltimentskommission einstimmig beschlossen und

1.7 % betragen und mit Sanitas Troesch bespro- ıturen seien in den Preisen der Keramikprodukte

2 Sanitas Troesch bei CHF 22.- zu belassen. 7®° n seien nicht in Rechnung zu stellen. Der Punkt

02, 71. 02, 92 ff. 02, 92. 02, 92. 02, 93. 02, 93.

sollte mit Sanitas Troesch besprochen werc Kommissionsware in Rechnung gestellt we Sanitas Troesch zu besprechen. ’9' Der Ver abetrag festgelegt werden solle, auf den « Punkt sei im Alleingang nicht durchzusetze den.’

1003.Aus diesen Beschlüssen folgt, dass ( ten, die Submissions- oder Projektierungsk und die Behandlung des Mindestfakturabe: folgt also auch aus diesen Protokollstellen, te mit Sanitas Troesch stattfinden sollte.

1004.Der Umstand, dass die SGVSB-Orgaı nitas Troesch besprechen wollten, zeigt, dé der SGVSB-Mitglieder üblich waren. Dieser fen und Koordinierungen mit Sanitas Troc Sekretärs beweist, war er sich der kartellr Statt darauf verzichten, wollte der SGVSB ı ganisieren.

1005.Am 16. April 2002 fand in den Räum zung der Kooperation Sanitär Schweiz tat: kolls nahmen nebst [...] Gétaz, [...] Richne CEO der Sanitas Troesch [...] und der heuti esch [...] teil. Unter Punkt „3. Preissituatior um „die Sicherung einer einigermassen anı darum, „die Konkurrenzfähigkeit des Sanité zu stärken.“ „Die Senkung der Bruttopreise wesen].“ Inzwischen sei „diese Preissenk (über)kompensiert“ worden. „Der Handel pr ness-Produkten erfolgreich durchgeführt — \ re Warenumsatzgruppen zu nehmen und a higkeit des Sanitär-Fachkanals zu stärken.“

1006.Aus diesen Protokollstellen ist ersich! erneut auf die Änderung des Bruttopreisni senkung aus dem Jahre 1997 war „wiedeı veau im Jahr 2002 war wieder auf dem glei vor der Preissenkung 1997. In dieser Situ gegenüber anderen Anbietern von Sanitär] und somit tiefere Preise auswiesen, als die topreise.’% Der Sanitärgrosshandel als Gar seine Mitglieder — wollte daher seine Konk stärken. Um dies zu erreichen, sollten die | die Wellness-Produkte hatte der Sanitärgro umsatzgruppen“) geschaffen und dort die B

7% Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/20 791 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/20

72 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/2C

73 Act. 356, Sitzung Kooperation Sanitär Schweiz | 794 Vgl. auch etwa die Darstellung von Sanitas Troe

75 Im Anschluss an die Sitzung des Kooperation Wiedereintritt in den Verband statt (vgl. Rz 160°

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len “°° Ob die Lagerhaltungskosten für überfällige rden sollten, hatte die Sortimentskommission mit band beschloss zudem, dass kein Mindestfaktursin Zuschlag in Rechnung zu stellen sei. Dieser n und müsse mit Sanitas Troesch diskutiert werder SGVSB die Transportkosten, die Einbaukososten, die Verrechnung der Lagerhaltungskosten rags mit Sanitas Troesch besprechen wollte. Es dass eine Besprechung über preissensible Punkne überhaupt preissensible Informationen mit Saiss solche Treffen mit Sanitas Troesch aus Sicht ‘Schluss wird durch die bereits bewiesenen Trefsch bestätigt. Wie die Handnotiz des SGVSBechtlichen Problematik solcher Treffen bewusst. nit [...] Sanitas Troesch nur informelle Treffen orlichkeiten der Sanitas Troesch die erwähnte Sitsächlich statt. Gemäss dem Titelblatt des Protor und dem SGVSB-Sekretär auch der damalige ge Leiter Marketing und Einkauf von Sanitas Tro- ı 2003“ kam zur Sprache, dass „alle drei Stufen“ jemessenen Marge kämpfen“ müssten. Es ginge ir-Fachhandels gegenüber andern Anbietern [...] 1997 [sei] ein Schritt in die richtige Richtung [geung aber durch die Entwicklung bereits wieder üffe] deshalb — wie bei den Whirlpools und Wellweitere Produkte wie etwa Badmöbel in besondeie Bruttopreise zu senken, um die Konkurrenzfä- lich, dass sich der SGVSB und Sanitas Troesch veaus vorzubereiten begannen. Die Bruttopreis- - (über)kompensiert.“ Das bedeutet, das Preisnich hohen oder gar höheren Niveau angelangt wie ation geriet der Sanitärgrosshandel unter Druck yrodukten, welche direkt an Endkunden lieferten ‘vom Sanitärgrosshandel angeschriebenen Brutzes — d.h. Sanitas Troesch und der SGVSB bzw. urrenzfähigkeit gegenüber alternativen Anbietern 3ruttopreise gesenkt werden. Für Whirlpools und sshandel bereits eigene Rabattgruppen („Warenruttopreise gesenkt.’%

02, 94.

02, 94.

02, 95.

vom 16. April 2002, 111 f. sch, Act. 371.03, 8.

srates fand ein Gespräch mit Sanitas Troesch über deren ff., Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2002, 315).

1007.Das Protokoll der SGVSB-Vorstands: der Kooperation Schweiz fest:

6. Kooperation Sanitär Schweiz

[...] orientiert Uber die letzte Sitzung der t Das Treffen dient lediglich (aber immerhi nern, welches wertvolle Ideen zu Tage t Richard Wachter fügt hinzu, dass für ihn hi hen. [...]7%

1008.Der Verbandssekretär erwähnte im R Schweiz“, dass in der Kooperationssitzung | gebnisse“ erzielt worden seien. Der Verba sächlich „die Preissenkungen zur Debatte s

1009.Der Umstand, dass der SGVSB-Pra: Mai 2002 die Wichtigkeit der Preissenkun Preissituation 2003* im Kooperationsrat vor Diskussion einer bevorstehenden Preissenl dankenaustausch“ diente, wie dies der Verb

1010.Aus dem SGVSB-Vorstandsprotokoll ' 12. Kalkulation 2003

L..] teilt mit, dass gemäss Schreiben vom | ist, für die nächste Preisrunde sei grundsät lektiv zu reduzieren; ebenso sollte sich der ren zum selben Preis angeboten werden vom Vorstand entschieden werden muss, behalten werden soll (Sanitas Troesch vel im Jahr 2004 erhöht werden soll. Ebenso legt werden, welcher zur Zeit Fr. 1.54 be Preis für das Closomat "Avantgarde" Mode Preisveränderung vorsieht.

[...]

Beschluss: Der Einbaupreis von Fr. 22.- Euro / Franken von 1.54 wird zugestimmt.’

1011.Aus dieser Protokollstelle folgt, dass 2002 mit dem Verband in Kontakt getreter vor,

i) bei der „nächsten Preisrunde“ — als 2003 - die Preise zu belassen und g

ii) Armaturen zum selben Preis wie im SGVSB sich überlegen soll, die im ı Bruttopreise zu übernehmen.

7% Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2002, 316.

797 Wie sogleich aus den dargestellten Ereignissen lich gemeinsam koordiniert (vgl. dazu Rz 1040 f

78 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2002, 333 f.

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Sitzung vom 8. Mai 2002 hält zu diesem Treffen

(ooperation Sanitär Schweiz vom 18. April 2002. in) als Gedankenaustausch zwischen Marktpartjringt, jedoch kaum konkrete Ergebnisse erzielt. auptsächlich die Preissenkungen zur Debatte steahmen des Traktandums „6. Kooperation Sanitär vom 18. [recte 16.] April 2002 „kaum konkrete Erindsprasident [...] fügt dazu, dass für ihn hauptfünden“.

sident im Rahmen der Vorstandssitzung vom 8. gen hervorhob, zeigt, dass das Traktandum „3. n 16. April 2002 tatsächlich der Vorbereitung und ung diente und die Sitzung nicht bloss dem „Geandssekretär zu Protokoll gab.’

vom 28. August 2002 folgt:

22. August 2002 [...] Sanitas Troesch der Ansicht zlich alles zu belassen, eventuell seien Preise se- Verband Gedanken darüber machen, ob Armatusollen wie im Ausland. [...] hält fest, dass heute ob der Einbaupreis (pro Loch) auf Fr. 22.— beilangt Fr. 22.-), oder ob diese Dienstleistung erst soll der Umrechnungskurs Euro/Franken festgeträgt. [...] fügt hinzu, dass Sanitas Troesch den ll erhöhen wird, obwohl die Firma Closomat keine

/ Loch wird beibehalten. Dem Umrechnungskurs 98 [Hervorhebung durch die Verfasser]

Sanitas Troesch mit Schreiben vom 22. August 1 war. [...] Sanitas Troesch schlug dem Verband

30 betreffend das Bruttopreisniveau für das Jahr egebenenfalls selektiv zu reduzieren.

Ausland anzubieten. Gemeint ist damit, dass der nahen Ausland von den Herstellern empfohlenen

im Jahr 2003 folgt, wurde diese Preissenkung auch tatsächf.).

ii) der Vorstand solle entscheiden, den 22.— pro Loch festzulegen.

iv) den Europreis auf CHF 1.54 festzule

1012.Wie der protokollierte Beschluss bewe von Sanitas Troesch explizit an und legte CHF 22.- fest. Ferner legte er den Euroun schlagen, auf Fr. 1.54 fest. Damit ist bewie die Einbaupreise und den Eurokurs eine Ve

1013.Eine interne Mitteilung der Sanitas Tre zusätzlich:

Festlegen der Wechselkurse

Der Wechselkurs wird jeweils ca. Mitte Ai sprache mit [...] festgelegt. (Ca. 5 Punkte rechnen.)’°9

[...]

1014.Diese Mitteilung zeigt, dass der Wec nitas Troesch und dem Datenverantwortlic Verwendung des Wortes „jeweils“ zeigt, dé Jahr 2002 nicht eine einmalige Begebenhei Die interne Mitteilung aus dem Jahr 2003 ze tens bis ins Jahr 2003 weitergeführt wurde ı

1015.Dieser vereinbarte Europreis in der Hi 2003 auch tatsächlich angewendet, wie sich ergibt.°° Ein Beispiel der Marke Kaldewei v preise im SGVSB-Katalog die Ausfuhrunger

Kaldewei Franz GmbH + Co., D-Ahlen Werkspreis in EUR x Wechselkurs ( z.Z. 1.54)

- Bade- und Duschenwannen weiss farbig

- Whirlwannen weiss + fi

- Starylan-Wannen weiss + fı

- Wannenfüsse, Griffe

WP = Werkpre

1016.Aus derselben Beilage 6 geht hervor, Sanitas Troesch folgte und bei Armaturen ı Bruttopreise übernahm. Bei der Marke Kluc der Bruttopreise im SGVSB-Katalog die Aus

Kludi Armaturen GmbH & Co. KG, D-Menden Agentur Schweiz: Hoesch AG Schweiz, Däniken Verkaufspreis in EUR abzüglich 40 % Rabatt

- Armaturen

79 Act. 371.05. 801 Act. 431.05, 14.

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Einbaupreis gleich wie Sanitas Troesch auf CHF

gen.

sist, nahm der Vorstand die Vorschläge iii) und iv) den Einbaupreis gleich wie Sanitas Troesch auf ırechnungskurs, wie von Sanitas Troesch vorgesen, dass Sanitas Troesch und der SGVSB über reinbarung geschlossen haben.

yesch vom 17. April 2003 bestätigt diesen Befund

ugust mit [...] gemeinsam unter vorheriger Rück- Reserve zum effektiven Tageswechselkurs einbehselkurs „jeweils ca. Mitte August“ zwischen Sahen des SGVSB [...] vorbesprochen wurde. Die iss Treffen zur Festlegung der Wechselkurse im t waren, sondern mindestens jahrlich stattfanden. sigt zudem, dass die Europreisfestlegung mindes- Ind der gangigen Vorgehensweise entsprach.

jhe von CHF 1.54 wurde vom SGVSB im Jahr

| aus Beilage 6 der SGVSB-Artikelverwaltung erdeutlicht dies (vgl. zur Berechnung der Brutto- Vin Rz 351 ff.):

arbig 1. WPx 1.54 x 1.25 = HP 1.9250 6 arbig 1. WPx 1.54 x 1.56 = HP 2.4024 1

dass der Verband zudem dem Vorschlag ii) von

die von den Herstellern im Ausland empfohlenen i ist in der Beilage vermerkt (vgl. zur Berechnung führungen in Rz 351 ff.):

1017.Der Werkpreis (WP) wurde vom SGV talogpreis (HP) zu berechnen (vgl. Rz 362 dass der Werkpreis (WP) mit einem Kalkı empfohlene Herstellerpreis (HPF) dem We dass der empfohlene Herstellerpreis als Kal

1018.Dem Sitzungsprotokoll der Kooperatic der nebst dem SGVSB-Verbandssekretär [. [...] SCS/URS sowie Vertreter des SSIV teil

3. Preissituation:

Zusammenfassung: Gegenüber den Installateuren dürfte eine reisser bis plus 10 %, aber auch Minuspos

Das Preissystem als solches bleibt. Es wire nicht linear. Produkte, die weniger gefragt keine Quersubventionen.

[...]

Eine gewisse Reduktion der Bruttopreise gumentationskraft gegenuber Kunden schr

1019.Die Vertreter des SGVSB trafen sicl Rahmen der Kooperation Sanitar Schweiz bereits aus dem Protokoll folgt, handelt es s davon auszugehen ist, dass die festgehalte als die Ubrigen Protokollstellen, welche nur dergeben. Es steht fest, dass die Gespracl linearen Preisänderungen kommen würde. erhöhung erfahren. Es fällt auf, dass Punkt 22. August 2002 anlässlich dieses Treffens hatte vorgeschlagen, die Preise in der „näi falls selektiv zu reduzieren. Wie aus der Pı Schweiz vom 24. September 2002 folgt, en chend [...] Vorschlag i) — keine lineare Pre einstimmung mit [...] Vorschlag lediglich die satz zu [...] ursprünglichem Wunsch wurde! angehoben. Dies bedeutet, dass der SG\ übereingekommen waren, den Grossteil de neare Preissenkung) und nur vereinzelte (sı

1020.Im Nachgang an die Sitzung der Koc sprach der SGVSB-Vorstand am 6. Novemt

Tendenzen Preisgestaltung

Nach Auffassung der URS-Vertreter sind sprechenden Abgabepreise an den Gross ren, dass die Bruttopreise für einige Produ

802 Act. 431.05.

803 Act. 356, 117.

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is bzw. SGVSB Katalogpreis, WP = Werkpreis

SB als Kalkulationsbasis verwendet, um den Kaff). Der SGVSB-Katalogpreis ergab sich dadurch, Jlationsfaktor multipliziert wurde. Wenn nun der :rkpreis (WP) gleichgesetzt wird, bedeutet dies, kulationsbasis übernommen wurde.

yn Sanitär Schweiz vom 24. September 2002, an ..], [..] Sabag, [...] Richner, [...] Sanitas Troesch, nahmen, ist zu entnehmen:

Produkteteuerung von rund 2 % eintreten. (Austionen.)

1 zu unterschiedlichen Preisänderungen kommen, sind, werden eher eine Preiserhöhung erfahren,

würde Konkurrenten, so den Badstudios, die Arnälern.803

1 erneut mit Vertretern von Sanitas Troesch im . Es wurde die „Preissituation“ besprochen. Wie ich lediglich um eine Zusammenfassung, so dass ne Passage noch weniger Informationen enthält einen Teil des jeweiligen Gesprächsinhaltes wie- ısteilnehmer darüber sprachen, dass es nicht zu Wenig nachgefragte Produkte sollten eine Preisi) des Schreibens von [...] Sanitas Troesch vom vom SGVSB teilweise akzeptiert worden war. [...] chsten Preisrunde“ zu belassen und gegebenenotokollstelle der Sitzung der Kooperation Sanitär tschieden sich die Sitzungsteilnehmer — entspreisänderung vorzunehmen. Auch wurden in Über- : Preise einzelner Produkte verändert. Im Gegen- 1 einzelne Produktepreise nicht gesenkt, sondern 'SB bzw. seine Mitglieder und Sanitas Troesch r Preise für das Jahr 2003 zu belassen (keine lislektive) Preissenkungen vorzunehmen.

yperation Schweiz vom 24. September 2002 beyer 2002 das Folgende:

die Hersteller für die Richtpreise sowie die enthandel verantwortlich. Die Anwesenden diskutiekte — wie auch bereits mit Sanitas Troesch vorbe- sprochen — überarbeitet werden müssen. (wie z.B. Transport oder auch Kleinmenge tes Systems zurückzugreifen, ist nicht sinn

1021.Der bereits mit Sanitas Troesch getro chend, hielt der SGVSB-Vorstand fest, „da beitet werden müssten.“ Das Protokoll wei nitas Troesch hin. Dies bestätigt, dass die l umgesetzt wurde und der SGVSB sich dan:

b. Die Weiterentwicklung der Ral

1022.Dem bereits erwähnten Sitzungsprot September 2002, an der nebst dem SGVS' [...] Sanitas Troesch, [...] SCS/URS sowie \

3. Preissituation:

Zusammenfassung:

[...] Will keine zusatzlichen Rabattstrukturen.

Auf 04, wahrend des Jahres 03 zu diskutie Produkten Abstufungen im Preisgefüge vot!

[...]8%

1023.Ferner zeigte sich an der Besprechur on Sanitär Schweiz „keine zusätzlichen F kamen die Rabatte zwischen dem SGVSB die Rabattgruppe Wellness sollte im Jahr 2 sprochen werden, ob bei Wellnessprodukte füge“ vorgenommen werden müsse. Eine | kraft der Grosshandels-Konkurrenten schmi

1024.Im Nachgang an die Sitzung der Koc sprach der SGVSB-Vorstand am 6. Novemt

Tendenzen Preisgestaltung

[...] Eine Einheitsrabattierung drückt die M:

1025.Mit Bezug auf die Rabatte, welche in der Kooperation vom 24. September 2002 die Verbandsmitglieder der Meinung waren Lieferung (Einheitsrabattierung) drücke die auch, dass die Einteilung in Rabattgruppen ten Einfluss auf die Marge hatte.

1026.Der Umstand, dass die Einheits 11. Dezember 2002 zur Diskussion Uber vel

804 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2002, 363. 805 Act. 356, 117.

806 Wie sogleich noch aufgezeigt wird (Rz 1040 ff sprechungen für die bevorstehende Preissenku!

807 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2002, 363.

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Eine bessere Transparenz bei der Fakturierung nzuschlag. etc.) ist förderlich. Auf ein kompliziervoll. [...].804

ffenen Übereinkunft mit Sanitas Troesch entspress die Bruttopreise für einige Produkte“ „überarst ausdrücklich auf die Vorbesprechung mit Sa- Jbereinkunft mit Sanitas Troesch auch tatsächlich ach ausrichtete.

battgruppen

okoll der Kooperation Sanitär Schweiz vom 24. B-Verbandssekretar [...], [...] Sabag, [...] Richner, ‘ertreter des SSIV teilnahmen, ist zu entnehmen

ren; ist es möglich, dass man bei sog. Wellnessnehmen muss?

1g vom 24. September 2002, dass die Kooperatiabattstrukturen“ wünschte. Mit anderen Worten

und Sanitas Troesch erneut zur Sprache. Über 003 diskutiert werden.?% Es sollte die Frage ben für das Jahr 2004 eine „Abstufung im Preisge- Reduktion der Preise würde die Argumentationsilern.

yperation Schweiz vom 24. September 2002 beyer 2002 das Folgende:

arge.807

der Besprechung mit Sanitas Troesch anlässlich zur Sprache gekommen waren, steht fest, dass , eine Rabattierung auf den Bezug der gesamten Marge der Grosshändler. Dies zeigt im Übrigen aus der Sicht des SGVSB-Vorstands einen direkrabattierung die Marge drücke, führte am schiedene Rabattgruppen im SGVSB-Vorstand:

), fanden im Verlauf des Jahres 2003 auch tatsächlich Be- 1g statt.

Kalkulation

8. Ausschreibung für Sanitäre Apparate

[...] erwähnt, dass er mehrmals auf die Pr diglich eine einzige Position für Sanitäre Damit verstärkt sich der Druck, dass die Ir ler "Rabatte über alles" geben (müssen), Gruppen. Namentlich sind auch die Welli überprüfen die Offerten zu wenig genau. | rabattiert herausgehoben werden. Die An dass Installateur zukünftig auch mehrer "Dämmstoffe" gehandhabt wird. Aufgrund dann entscheiden, wenn die Offerte berei band mit Sanitas Troesch einig werden, SSIV und Climasuisse) eine Lösung zu fin ren, wie z.B. Sanitär, Wellness, Diverse schnittsrabatt darf jedoch nicht bekanntg: battsätze. Der Mischrabatt muss vom Ins lediglich den Nettopreis inkl. Arbeit wünsch

1027.Der damalige Verbandspräsident un« Zusammenhang mit Ausschreibungen, „da Sanitäre Apparate vorgesehen [sei], ohne L re und in der Folge die Sanitärgrosshändle Es wurde angeregt, mehrere Rabattstufen malige Verbandspräsident davon ausging, auf die Marge hatte (vgl. dazu oben Rz 521

1023.Ferner diskutieren die SGVSB-Mitglie stufen aufführen sollten. Daraus ist ersichtli punkt über keine solche Rabattgruppen ver!

1029.Der SGVSB wollte jedoch nicht allein: lateur-Verband Suissetec mit Rabattgruppe band mit Sanitas Troesch unterhalten. Dies band mit Sanitas Troesch einig werden, | SSIV und Climasuisse) eine Lösung zu fir Rabattgruppen durch die Installateure mit S

1030.Die Vorstandsmitglieder waren sich e denen Rabattsätze je Rabattgruppe aufzuf aufzuführen, wie z.B. Sanitär, Wellness,

Durchschnittsrabatt [dürfe] jedoch nicht bek Rabattsätze. Der Mischrabatt [müsse] vom ren lediglich den Nettopreis inkl. Arbeit wün.

1031.Dem Protokoll der SGVSB-Vorstands men:

9. Kalkulation 2004

808 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2002, 373 f.

809 Wie noch aufgezeigt wird, besprach der SGVS zusammen mit Sanitas Troesch (Rz 1177 ff., v.<

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oblematik gestossen ist, dass in den Offerten le- Apparate vorgesehen ist, ohne Unterpositionen. stallateure und in der Folge die Sanitarfachhandstatt entsprechend den unterschiedlichen Rabattness-Produkte davon betroffen. Die Installateure ...] fügt an, dass "Dämmstoffe" ebenfalls separat wesenden diskutieren zudem die Notwendigkeit, e Rabattstufen aufführen sollten, wie dies für der Preisfestlegung wird die Bauherrschaft erst ts gemacht wurde. Jedoch sollte sich unser Verum mit suissetec (neu fusionierter Verband von den. Die Kategorien auf dem Deckblatt aufzufühs, wäre ebenfalls eine Möglichkeit. Der Durchgeben werden, sondern die verschiedenen Ratallateur selbst berechnet werden, da Bauherren en, 808

] Mitarbeiter von Richner (CRH) [...] erklärte im ss in Offerten lediglich eine einzige Position für Jnterpositionen.“ Dadurch stünden die Installateur unter Druck „Rabatte über alles zu gewähren.“ aufzuführen. Daraus ist ersichtlich, dass der dadass die Einteilung von Produkten einen Einfluss

f.).

der, dass auch die Installateure mehrere Rabattch, dass die Installateure zum Besprechungszeitugten.

> festsetzen, wie die Installateure bzw. der Instal- :n vorgehen sollte, vielmehr wollte sich der Ver- ; zeigt die Passage: „Jedoch sollte sich [der] Verim mit suissetec (neu fusionierter Verband von den.“ Das heisst also, dass die Ubernahme der anitas Troesch koordiniert werden sollte.

inig, dass die Rabattkategorien und die verschieuhren waren: Die Kategorien auf dem Deckblatt Diverses, wäre ebenfalls eine Möglichkeit. Der anntgegeben werden, sondern die verschiedenen Installateur selbst berechnet werden, da Bauherssitzung vom 11. Dezember 2002 ist zu entneh-

B die Übernahme der Rabattgruppen durch die Installateure 1. 1211 f.).

[...] wünscht die Themen Gurteln, Transpoı Sanitas Troesch zu besprechen. Er wirft di der Sanitas Troesch diskutieren solle. Na dass als erster Schritt [...] mit Sanitas Troe diese Angelegenheit zu besprechen."

1032.Auch diese Protokollstelle zeigt, d: Vorstands entsprach, sich mit Sanitas Troe ist ersichtlich, dass der Verbandspräsident batte mit Sanitas Troesch zu diskutieren w verwaltung zuständige Verbandsmitarbeiter esch also unter anderem über Rabatte ur dass es dem SGVSB nicht nur dran gelege mit Sanitas Troesch zu koordinieren, sonde

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1033.Der SGVSB, Bringhen, CRH, Innos Sachverhaltsabschnitt. Auch Sanidusch, Bu Sachverhaltsabschnitt vernehmen. Sie best Abreden gewusst zu haben.®'!! Sanitas Tro nur mit Bezug auf die Rabattgruppen verr gruppen koordiniert zu haben. Sanitas Troe pen. Sie habe diese unabhängig entwickel Schaffung der Rabattklassen ,Duschtrennv 2011.12

1034.Das Vorbringen von Sanidusch, Bure gen Abreden gewusst, ist unzutreffend. [ SGVSB bewiesen. Mit diesen Rundschreib Sortimentskommission jeweils an die SGVS gemachten Ausführungen zu den Verbands

1035.Auch Sanitas Troesch vermag keine Beweismittel oder das daraus folgende Be esch belegt nicht, dass sie seit 1997 über kann dahingestellt bleiben, ob dies zutrifft. weist nicht, dass Sanitas Troesch ihre Ra Wie Sanitas Troesch selbst angibt, passte s sungen konnte sie mit dem SGVSB bzw. se sie 2011 zwei Rabattklassen geschaffen | Frage zu stellen. Die Beweise zur gemeir 2002 können nicht durch ein neun Jahre sp neuer Rabattgruppen — widerlegt werden.

(iv) Beweisergebnis

1036.Es besteht kein Zweifel daran, dass s April 2002, im August 2002 und am 24. Se

810 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2002, 375.

811 Act. 875 -877 jeweils Rz 46.

812 Act. 932, Rz 389 ff.

813 Act. 352, vgl. mit Bezug auf das Jahr 2002 die S

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t sowie Rabatte anfangs des nächsten Jahres mit e Frage auf, welches Gremium diese Themen mit sh kurzer Besprechung beschliesst der Vorstand, sch im Januar 2003 Kontakt aufnehmen wird, um

ass es dem üblichen Vorgehen des SGVSBsch über Preiselemente zu unterhalten. Konkret [...] über das Gurteln, den Transport und die Raunschte. Der für die Kataloge- und Stammdaten- [...] sollte sich im Januar 2003 mit Sanitas Tro- ıterhalten. Aus der Protokollstelle ist ersichtlich, n war, die Bruttopreise — wie bereits aufgezeigt — rn auch die Rabatte.

ınd deren Würdigung

an und Sabag äusserten sich nicht zu diesem rgener und Kappeler liessen sich nicht zu diesem reiten allerdings nicht substantiiert, von allfälligen esch lässt sich zu diesem Sachverhaltsabschnitt jehmen. Sie bestreitet, mit dem SGVSB Rabattsch führe mindestens seit 1997 über Rabattgrupt und von Zeit zu Zeit angepasst. Dies zeige die ‚ände“ und „Badmöbel/Spiegelschränke“ im Jahr

jener und Kappeler, sie hätten nichts von allfälli- Jas Gegenteil ist durch die Rundschreiben des en wurden die Protokolle des Vorstands und der 3B-Mitglieder versandt.®'3 Ferner sei auf die oben beschlüssen verwiesen (Rz 146).

Gründe vorzubringen, weshalb die aufgeführten weisergebnis nicht zutreffen sollten. Sanitas Tro- “intern geschaffene Rabattgruppen verfügte. Es Denn das Vorhandensein von Rabattgruppen bebattgruppen nicht mit dem SGVSB koordinierte. ie die Gruppen von Zeit zu Zeit an. Diese Anpassinen Mitgliedern koordinieren. Der Hinweis, dass vat, ist ungeeignet die vorliegenden Beweise in ısamen Schaffung von Rabattgruppen im Jahre äter stattfindendes Ereignis — die Schaffung zwei

ich der SGVSB um den 6. Februar 2002, am 16. ptember 2002 mit Sanitas Troesch getroffen hat.

seiten 71, 83, 97, 106, 120, 132-

Ferner steht fest, dass Sanitas Troesch an gerichtet hat.

1037.Es ist bewiesen, dass der SGVSB mi über die Kalkulation 2003 führen wollte. De ser Absicht den Anträgen von Sanitas Troes te erstens die Bruttopreise für das Jahr 200 Der Sanitärgrosshandel wollte durch die Pr alternativen Anbietern stärken. Zweitens er Vorschlag von Sanitas Troesch und übern preise. Drittens entschied der SGVSB auf‘ pro Loch auf CHF 22.- festzulegen. Vierte: den von Sanitas Troesch vorgeschlagenen Produkte aus dem Ausland. Die Preissetzur also koordiniert und nicht unabhängig vonei

1038.Es steht fest, dass Sanitas Troesch u zeit keine neuen Rabattgruppen zu schaff Produkte bereits eine eigene Rabattgrupp und dort die Bruttopreise gesenkt. Es beste ge- und Stammdatenverwaltung zuständig Sanitas Troesch weiter über Rabatte unter setzung der Rabattgruppen nicht unabhäng

1039.Die Treffen mit Sanitas Troesch en Normalität, obwohl sich der Verband der k nitas Troesch bewusst war. Statt darauf zı esch nur informelle Treffen organisieren.

B.5.2.1.9 2003/2004: Koordinierung der (i) Beweisthema

1040.In diesem Abschnitt wird Beweis darü schen Sanitas Troesch und dem SGBVSI Ferner ist darzulegen, ob die Parteien die Jahre 2004/2005 unabhängig voneinand Schliesslich ist darzulegen, ob Sanitas Troe unterhielten und diese allenfalls aufeinande (ii) Beweismittel und Beweiswürd 1041.Den Wettbewerbsbehörden liegen folc

- sämtliche sieben SGVSB-Vorstands

- die acht Sortimentskommissionsprot

- eine interne Notiz von Sanitas Troes

- eine Power-Point-Präsentation des esch vor, welche dieser am 21. Mai :

- ein Besprechungsbericht der Kooper!

- der SGVSB-Jahresbericht 2003,

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1 22. August 2002 ein Schreiben an den SGVSB

t Sanitas Troesch eine grundlegende Diskussion r SGVSB entsprach in Übereinstimmung mit diesch im Schreiben vom 22. August 2002 und senk- 3 nicht linear, sondern nur für einzelne Produkte. sissenkung seine Konkurrenzfähigkeit gegenüber tsprachen der SGVSB und seine Mitglieder dem ahmen die im Ausland empfohlenen Armaturen- Vorschlag von Sanitas Troesch, den Einbaupreis 1s übernahmen der SGVSB und seine Mitglieder Europreis von CHF 1.54 für in Euro verrechnete 1g von Sanitas Troesch und dem SGVSB erfolgte nander.

nd der SGVSB im Jahr 2002 Ubereinkamen, zuren. Sie hatten für die Whirlpool- und Wellness- > („Warenumsatzgruppen“) Wellness geschaffen hen keine Zweifel daran, dass der für die Katalo- e Verbandsmitarbeiter sich im Januar 2003 mit halten sollte. Damit ist bewiesen, dass die Festig von Sanitas Troesch erfolgen sollte.

tsprachen aus Sicht der SGVSB-Mitglieder der artellrechtlichen Problematik von Treffen mit Sa- ı verzichten, wollte der SGVSB mit Sanitas Tro-

Bruttopreissenkung und Rabattsenkung

ber geführt, ob im Jahr 2003 weitere Treffen zwi- 3 bzw. seinen Mitgliedern stattgefunden haben. ' Bruttopreissenkung und Rabattsenkung für die er vornahmen oder gemeinsam koordinierten. sch und der SGVSB sich über die Rabattgruppen r abstimmten.

igung

yende Beweise vor: protokolle des Jahres 2003, okolle des Jahres 2003,

ch vom 17. April 2003,

Leiters Marketing und Verkauf von Sanitas Tro- 2003 abhielt,

ation Sanitär Schweiz vom 21. Oktober 2003,

- Aussagen des damaligen CEO’s vi sendung vom 28. Oktober 2003,

- und ein Auszug aus einer Gesc 27. November 2003.

1042.In der Folge werden die Beweismittel nen grob einer Planungs-, Umsetzungs- unc

a. Planungsphase

1043.An der Sitzung des SGVSB-Vorstand: sage protokolliert:

2. Künftige Vorstandsarbeit

[...] Sanitas Troeschs Interesse an der P ben, betont der Sekretär. [...] [Sanitas Tr mögliche Einzelheiten besprechen, wie die Eine eventuelle Zusammenarbeit betreffen Frage kommen. Ein gemeinsamer Standar deutliche Einsparungen. Das Sekretariat

um für die ganze Branche flachendeckenc zieren. Dazu sind lediglich gewisse Anpas rungssystems nötig. Technisch gesehen

wenn dies gewünscht wird, kein Problem.®

Die Preisanpassungen sollten mit Sanitas werden und nicht erst für das Jahr 2005, re sich dann auf den gemeinsamen Sanitär-S

[...] teilt mit, die Gétaz-Gruppe habe entsc Abholshop zu verlangen.

Zusammenfassend sind sich die Anweser artkatalog für das Jahr 2005 mit der Sanit ist. Dabei kann sich auch zeigen, ob sich | gen ergeben.®'6

[...] 8. Kalkulation 2004

Dieses Thema wird mit der Sanitas Troesc

1044.Am 7. April 2003 diskutierte der SG\ zwischen Sanitas Troesch und dem SGVS dard-Katalogs. Wie aus der Passage - „Sal neuten Zusammenarbeit ist gegeben, betor tar bereits Gespräche mit Sanitas Troesct 2005 branchenweit einen „gemeinsamen St Verband im Mai 2003 die Preisanpassunge nitas Troesch besprechen.

814 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2003, 402 f.

815 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2003, 403.

816 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2003, 403.

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an Sanitas Troesch anlässlich der Kassensturzhäftsleitungstagung von Sanitas Troesch vom

chronologisch aufgeführt und gewürdigt. Sie kön- 1 Nachbearbeitungsphase zugeteilt werden.

s vom 7. April 2003 wurde die nachfolgende Pasrüfung einer erneuten Zusammenarbeit ist gegeoesch] möchte mit dem SGVSB in nächster Zeit 2S ursprünglich bereits für heute vorgesehen war. d Katalog und Ersatzpreisliste könnte für 2005 in t-Katalog mit Sanitas Troesch bringt in jedem Fall hat bereits ein Grundlagenpapier ausgearbeitet, | einen gemeinsamen Standart-Katalog zu produsungen der Farbcodierung sowie des Nummerieist auch die Gestaltung individueller Preisfelder,

Troesch bereits für das Jahr 2004 vorgenommen gt [...] [Sabag] an. Für das Jahr 2005 könnte man tandartkatalog konzentrieren.®'®

hieden, einen Zuschlag von 3 % für Verkäufe im

iden einig, dass der gemeinsame Sanitar-Standas Troesch im Mai dieses Jahres zu besprechen ereits für die Kalkulation 2004 gewisse Änderunh im Mai besprochen (vgl. vorne Ziff. 2)

/SB-Vorstand über die erneute Zusammenarbeit 9B bei der Erstellung eines gemeinsamen Stannitas Troeschs Interesse an der Prüfung einer erit der Sekretär“ — folgt, hatte der Verbandssekre- 1 geführt. Ziel des SGVSB war es, für das Jahr andart-Katalog zu produzieren.“ Ferner wollte der n für das Jahr 2004 und 2005 zusammen mit Sa-

1045.Am der Vorstandssitzung folgenden ~ Sortimentskommission statt. Dem Protokoll

7. Preise und Kalkulation

7.1 Stand Vorabklärungen

[...] [SGVSB] orientiert die Mitglieder der Vorstandssitzung Uber die Kommission bet

Die vom Grosshandel und dem Marktlea markt werden auf das Jahr 2005 verschobe

1046.Aus dem zweiten Satz dieser Protok chenen Preisanpassungen nicht bereits auf „Marktleader“ (Sanitas Troesch) gewünscht ser Passage folgt erstens, dass der SGVS Zweitens verdeutlicht die Passage „Die [...] werden auf das Jahr 2005 verschoben“, de derungen beschlossen war. Drittens basic Grosshandel und dem Marktleader.“ Der ( SGVSB bzw. seinen Mitglieder und Sanitas weist folglich darauf hin, dass sich der SG auf die das Änderungsjahr 2005 geeinigt ha

1047.Aus einer internen Mitteilung der Saı men:

Festlegen der Wechselkurse

Der Wechselkurs wird jeweils ca. Mitte Ai sprache mit [...] festgelegt. (Ca. 5 Punkte rechnen.)®'®

[...]

1048.Dieser Mitteilung ist zu entnehmen, ( zwischen Sanitas Troesch und dem Daten wurde. Die Verwendung des Wortes „jewei selkurse nicht eine einmalige Begebenheit Es sollte auch im Jahr 2003 wieder stattfind

1049.Das Protokoll der SGVSB-Vorstandss 5. Vorbereitung Besprechung Sanitas Ti

[...] [Gétaz] orientiert die Anwesenden übe Troesch AG im Vorfeld hatte.219

Bedingt durch die hohen Bruttopreise eı werbsnachteile gegenüber anderen Vertr verlieren die Grosshändler unnötigerweise erhofft man, verlorene Marktanteile für de es aber nicht, Margen zu verbessern; die

817 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/20 818 Act. 371.05.

819 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2003, 445.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

[ag — dem 8. April 2003 - fand eine Sitzung der der Sortimentskommission ist zu entnehmen:

Sortimentskommission über die an der gestrigen reffenden Punkte.

der gewünschten Änderungen auf dem Sanitärollstelle folgt, dass die vom Vorstand angesprodas Jahr 2004 vorgenommen, sondern wie vom , auf das Jahr 2005 verschoben wurde. Aus die- 3B in Kontakt mit Sanitas Troesch getreten war. ‚gewünschten Änderungen auf dem Sanitärmarkt iss der Zeitpunkt der Preis- bzw. Kalkulationsänarte dieser Beschluss auf den Wünschen „vom srosshandel bestand im Wesentlichen aus dem ; Troesch als „Marktleader.“ Diese Protokollstelle VSB bzw. seine Mitglieder und Sanitas Troesch tten.

nitas Troesch vom 17. April 2003 ist zu entnehugust mit [...] gemeinsam unter vorheriger Rück- Reserve zum effektiven Tageswechselkurs einbe-

Jass der Wechselkurs ‚jeweils ca. Mitte August“ verantwortlichen des SGVSB [...] vorbesprochen Is“ zeigt, dass Treffen zur Festlegung der Wechwaren, sondern mindestens jährlich stattfanden. en.

itzung vom 21. Mai 2003 hält fest: roesch

r die Vorbesprechung, welche er mit [...] Sanitas

itstehen den Grosshändlern künstliche Wettbeiebskanälen, wie z.B. Badstudios, etc. Dadurch > Marktanteile. Mit der Senkung der Bruttopreise n Sanitärfachhandel zurück zu gewinnen. Ziel ist Sicherung einer ausreichenden Marge gehört zu

03, 158.

den Kernaufgaben jedes einzelnen Unterr strebt werden.

[...] [Gétaz] wünscht nähere Kontakte zu S Bruttopreise linear um 10 - 12 % gesenk kompliziert. Suissetec hat zum Thema Prei

1050.Aus dem ersten Abschnitt dieser Pa: Vorfeld zur Vorstandssitzung mit dem Leite Vorbereitung getroffen hatte. Aus dem na sprechung die Bruttopreissenkung bereits tt

1051.Aus dem zweiten Abschnitt der | Vorstandsmitglieder die Bruttopreise als zu ren Absatzkanälen, welche keine „hohen“ orteten. Aus Sicht des Verbands führten di sen. Diese Einbussen erhoffte man durch | Stelle beweist mit anderen Worten, dass at se einen direkten Einfluss auf ihre Marktant SGVSB zum Thema Bruttopreissenkung m autonome Bruttopreisfestsetzung durch die topreisfestsetzung alleine durch den SGVS nicht zur Diskussion.

1052.Unter dem nachfolgenden Titel 7 ist nehmen:

7. Kalkulation 2004 und 2005

[...][Sabag] begrüsst um 11.00 Uhr [...] Sar lädt ihn zum anschliessenden Mittagessen

[...] [Sanitas Troesch] präsentiert das „Gr: Troesch" (vgl. Beilage). Das Grobkonzept | es folgen lediglich noch Feinabstimmunger riante 3 entscheidet, da dies die Wettbew vornherein keine (ohnehin unrealistischen ante erfolgt eine lineare Preissenkung üb bei den Objektrabatten zu berücksichtigen führt (etwa Wellness, Badmöbel, Desig [Ausserdem orientierte er, dass Sanitas Tr talog anbiete, und dass sie aus aktuellem Troesch im Wellnessbereich (Whirl- und D:

1053.Diese Textpassage beweist, dass Sa zum Thema Kalkulation 2004 und 2005 b Diskussion zwischen dem SGVSB-Verba

820 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2003, 445.

821 Im Rahmen der Vorabklärung des Sekretariats über ein Jahr nach dem Treffen zwischen Sanit riat einen Brief. Er kündigt darin an, seine Brutt erhöhung von 11% angekündigt habe und erwe le seine Bruttopreise senken, welche er unabhä

822 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2003, 446 f.

823 Act. 358.01, Vorstandsprotokoll im Korrekturmo

824 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2003, 446 f.

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iehmens und muss von diesen selbständig angeanitas Troesch. Er ist der Ansicht, dass heute die t werden sollten. Dieses Vorgehen ist nicht sehr ssenkung keine Reaktion gezeigt.82°

ssage geht hervor, dass sich [...] Gétaz sich im r Marketing und Verkauf [...] Sanitas Troesch zur hfolgenden Abschnitt folgt, dass bei dieser Be- 1ematisier wurde.

rotokollstelle folgt ferner, dass die SGVSBhoch empfanden und deshalb gegenuber ande- Bruttopreise verwendeten, Wettbewerbsnachteile e damaligen Bruttopreise zu Marktanteilseinbuseine Bruttopreissenkung wettzumachen.3?! Diese ıs der Sicht der SGVSB-Mitglieder die Bruttopreieile hatten. Ferner zeigt sich wiederum, dass der it Sanitas Troesch in Kontakt treten wollte. Eine einzelnen Mitglieder des SGVSB bzw. eine Brut- B, ohne Involvierung von Sanitas Troesch stand

dem Vorstandsprotokoll vom selben Tag zu entjitas Troesch AG zum folgenden Traktandum und ein.

obkonzept neues Preissystem 2005“ der Sanitas st von der Sanitas Troesch bereits verabschiedet; \. Er erklärt, dass Sanitas Troesch sich für die Vaerbsfähigkeit des Fachkanals verbessert und von ) Margenverbesserungen enthält. Bei dieser Varier das Gesamtsortiment, die Prozesskosten sind und es werden verschiedene Rabattgruppen genwaschtische, Dusch-WC, Vorwandsysteme).8?? oesch weiterhin das volle Sortiment im Firmenka- Anlass]®? Bereits auf das Jahr 2004 will Sanitas ampfbäder) die Preise senken.®24

nitas Troeschs Leiter Marketing und Verkauf [...] eim SGVSB vorsprach. In der anschliessenden ndsvorstand und Sanitas Troesch wurden die

schrieb der SGVSB am 5.7. 2004 bzw. 14.7. 2004 - also as Troesch, SGVSB und seinen Mitgliedern — dem Sekretaopreise um 10% zu senken, da Sanitas Troesch eine Preisckte damit gegenüber dem Sekretariat den Eindruck, er wolngig von Sanitas Troesch festgesetzt habe (vgl. Rz 2141 ff.).

dus 3/2003, 16.

Preissenkungen für das Jahr 2004/2005 bi nitas Troesch willens war, sich mit dem S( koordinieren.

1054.Es ist ebenfalls bewiesen, dass der L [...] das „Grobkonzept neues Preissystem' Aus Slide 6 der Powerpräsentation folgt??®:

6 Entscheid

Lösungsansatz 3

Begründung

« Einfache Umsetzung, da keine Systemänderung

@ Mit einer durchschnittlichen Preissenkung von 12 gegenüber alternativen Vertriebskanälen erreich

e Preisdifferenzierung kann unter der Berücksichtie situation erfolgen mittels:

a) Unterschiedlicher Objektrabatte (Miete/Eigent b) Separate Rabattierung von speziellen Sortime

1055.Aus dieser Slide folgt, dass die Brutto rung von speziellen Sortimenten“ (Rabattgrı seits, dass die bereits 1999 gemeinsam aı setzt wurde. Andererseits steht fest, dass Rabattierung einherging.

1056.Der Leiter Marketing und Einkauf von Preissenkung für Sanitas Troesch auf: „Mit 15 % wird die Verbesserung der Wettbewe nälen erreicht.“®?’ Es steht also fest, dass S eine lineare Preissenkung über das Gesan keit des Fachkanals zu verbessern. Mit and Einfluss auf die Marktanteile der Grosshänd

1057.Es ist ebenfalls bewiesen, dass Sanit: separaten Rabattgruppen Wellness, Badeı wandsysteme führen wollte.828

1058.Dem Sekretariat liegt eine Version de ser Protokollversion ist bezüglich Wellnessb

(Problem-Bereich bei Troesch, daher 10 9 verabschiedet werden).®??

825 \gl. z.B. Act. 283, Act. 284 und Act. 285, Anhar 826 Act. 284, 52.

827 Act. 284, Anhang „Grobkonzept neues Preissys

828 Act. 284, Anhang „Grobkonzept neues Preissys tem“.

829 Act. 358.01, Vorstandsprotokoll im Korrekturmo:

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ssprochen. Aus diesem Umstand folgt, dass Sa- >VSB bezüglich der Preissenkung 2004/2005 zu

eiter Marketing und Einkauf von Sanitas Troesch mit einer PowerPoint-Präsentation darstellte.825

. bis 15 % wird die Verbesserung der Wettbewerbsfahigkeit . > Primäres Ziel

Jung der unterschiedlichen Prozesskosten und Wettbewerbseim) nten (Wellness, Badmöbel etc.)

preisdifferenzierung durch die „separate Rabattie- Uppen) erfolgen sollte. Dieser Passus zeigt einerigepeilte Rabattdifferenzierung in die Tat umgeeine Bruttopreissenkung mit einer Anderung der

Sanitas Troesch führte als „Primäres Ziel“ dieser einer durchschnittlichen Preissenkung von 12 bis »rbsfähigkeit gegenüber alternativen Vertriebskasanitas Troesch, gleich wie der SGVSB-Vorstand itsortiment vorschlägt, um die Wettbewerbsfähigern Worten hatten die Bruttopreise einen direkten ler.

as Troesch begleitend zur Bruttopreissenkung die nöbel, Designwaschtische, Dusch-WC und Vorsselben Protokolls im Korrekturmodus vor. In dieereich beigefügt:

o Preissenkung. Sollte auch am 20. August 2003

ig „Grobkonzept neues Preissystem 2004“.

tem 2004“, Slide „6 Entscheid“. tem 2004“, Slide „4 Lösungsansätze für ein neues Preissysdus 3/2003, 16.

1059.Dieser Zusatz ist aus der definitiven \ ersichtlich, dass im Bereich Wellness nicht « den übrigen Produkten, was durch den Au Ferner ist ersichtlich, dass der interne SG\ 20. August 2003 definitiv gefällt werden soll

1060.Aus dem Sitzungsprotokoll vom 21. M

Eine kleine ad hoc-Gruppe aus Verbandsr mit dem Thema Kalkulation 2004 und 2008

[.-.] Weiteres Vorgehen:

[...] [Sanitas Troesch] wird einen Massnat hoc-Gruppe, bestehend aus den Herren [. ner], [...] [Richner], [...] [Sabag] und [...][S zung am 20. August 2003 ab 13.30 Uhr die Sitzungsraum für den ganzen Tag.®°2

1061.Es steht also fest, dass die Sitzungst standsmitgliedern und dem Vertreter der Se der Kalkulation für die Jahre 2004 und 20( fasste, gemäss PowerPoint-Präsentation vi battgruppen. Die ad-hoc-Gruppe musste si zen. Das weitere Vorgehen stand ebenfalls nitas Troesch sollte einen Massnahmen- SGVSB-Vorstandssitzung vom 20. August esch der Kalkulation für die Jahre 2004/20 die genaue Umsetzung der Bruttopreissenk renzierung mittels verschiedener Rabattgru|

b. Vorläufiges Beweisergebnis P

1062.Als Zwischenresultat kann also festg SGVSB, Sabag, Getaz und Richner (bzw. C seits den Umfang der Bruttopreissenkung fi für das Jahr 2004 zu besprechen.

1063.Am 21. Mai 2003 hatte der Leiter N SGVSB-Mitgliedern erklärt, welche Lösunt anstrebte. Er führte zudem verschiedene Preise differenziert festzusetzen.

1064.Daraufhin gründeten die anwesenden ad-hoc-Gruppe bestehend aus dem Leiter und aus den grössten Mitgliedern des SGV

80 Im Rahmen der Vorabklärung des Sekretariats über ein Jahr nach dem Treffen zwischen Sanit riat einen Brief. Er kündigt darin an, seine Brutt erhöhung von 11% angekündigt habe und erwe le seine Bruttopreise senken, welche er unabhä

81 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2003, 447.

82 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2003, 448. Die | fügt.

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'ersion des Protokolls entfernt worden. Daraus ist Jie gleichen Marktbedingungen herrschen wie bei sdruck „Problem-Bereich“ zum Ausdruck kommt. 'SB-Beschluss über eine 10 %-Preissenkung am te, was auch geschah (Rz 1067).8°°

ai 2003 folgt schliesslich:

nitgliedern und [...][Sanitas Troesch] werden sich weiter auseinandersetzen.83!

ımen- und Terminplan 2005 vorbereiten. Eine ad

..] [damals Getaz], [...] [Gétaz], [...] [damals Richanitas Troesch], wird sich nach der Vorstandssitsem Thema im Detail widmen. [...] reserviert den

eilnehmer eine ad-hoc-Gruppe aus Verbandsvor- ınitas Troesch einsetzten, welche sich vertieft mit )5 auseinandersetzen sollte. Die Kalkulation umon [...] Sanitas Troesch die Bruttopreise und Rach folglich mit beiden Elementen auseinanderset- ; fest. Der Leiter Marketing und Verkauf von Sa- und Terminplan 2005 vorbereiten. Nach der 2003 wollten sich der SGVSB und Sanitas Tro- 05 im Detail widmen. Mit anderen Worten sollte ung unter gleichzeitiger Beachtung der Preisdiffeopen besprochen werden.

lanungsphase

ehalten werden, dass sich Sanitas Troesch, der ‚RH) am 21. Mai 2003 getroffen hatten, um einerir das Jahr 2005 und andererseits die Kalkulation

larketing und Verkauf von Sanitas Troesch den y für die Bruttopreissenkung sein Unternehmen Rabattgruppen aus, die es erlauben sollten, die

Sanitargrosshandler am 21. Mai 2003 auch eine Marketing und Verkauf der Sanitas Troesch [...] SB, das heisst [...] Richner, [...] Gétaz (heute bei-

; schrieb der SGVSB am 5.7. 2004 bzw. 14.7. 2004 — also as Troesch, SGVSB und seinen Mitgliedern — dem Sekretaopreise um 10% zu senken, da Sanitas Troesch eine Preisckte damit gegenüber dem Sekretariat den Eindruck, er wolngig von Sanitas Troesch festgesetzt habe (vgl. Rz 2141 ff.).

(lammerbemerkungen wurden von den Verfassern hinzuge- de CRH) und [...] Sabag. Die Gruppe befe 2005. Die Kalkulation umfasste gemäss de die Bruttopreise und differenzierte Rabattgr gust 2003 treffen.

1065.Es ist damit bewiesen, dass sich wec Mitglieder bezüglich der Bruttopreis- und R hängig voneinander verhalten wollten. Vielr gehen.

Cc. Umsetzungsphase 2003

1066.Das Protokoll der Sortimentskommis: kollstelle:

7.2 Preisrunde 2004

[Der SGVSB-Datenverantwortliche] [...] orie ten mit grosser Wahrscheinlichkeit im 200 folgen wird. Er empfiehlt der Kommission, positionierung gleich wie der Marktleader stimmig diese Ansicht und empfiehlt dem | zunehmen.®3

1067.Aus dieser Protokollstelle folgt, dass fehlung abgab. Diese Empfehlung lautete, ı verhalten. Beim Marktleader handelt e Datenverantwortliche konnte diesen Vorsch von Sanitas Troesch informiert war. Aus ( Treffen mit Sanitas Troesch organisieren : Troesch bezüglich der Rabatte mit Sanitas sich jeweils im August zur Besprechung de 1047). Vor diesem Hintergrund und aufgrur esch am 21. Mai 2003, an dem auch der S war, steht fest, dass die Marktinformation \ ist bewiesen, dass die Sortimentskommissi on und Marktpreispositionierung Sanitas Tr Treffen vom 21. Mai 2003 einen direkten E seinen Mitgliedern hatte.

1068.Einem internen Schreiben von Sanita: entnehmen:

Begleitschreiben SGVSB

Zur Orientierung sollte jeweils vom SGVS hebung eingefordert werden.835

833 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 05-0€

834 Im Rahmen der Vorabklärung des Sekretariats über ein Jahr nach dem Treffen zwischen Sanit riat einen Brief. Er kündigt darin an, seine Brutt erhöhung von 11% angekündigt habe und erwe le seine Bruttopreise senken, welche er unabhä

85 Act. 371.05.

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isste sich mit dem Thema Kalkulation 2004 und r PowerPoint-Präsentation von Sanitas Troesch uppen. Die ad-hoc-Gruppe sollte sich am 20. Auler Sanitas Troesch noch der SGVSB bzw. seine abattsetzung für die Jahre 2004 und 2005 unabnehr einigten sie sich über das gemeinsame Vorsion vom 8. und 18. Juli 2003 enthält die Protontiert, dass aufgrund der Aussagen von Lieferan- 4 keine oder nur eine bescheidene Teuerung erdass man bezüglich Kalkulation und Marktpreisfahren sollte. Die Sortimentskommission teilt ein- Sekretariat die entsprechenden Anpassungen vorder SGVSB-Datenverantwortliche [...] eine Emp- Jer SGVSB solle sich „gleich wie der Marktleder“ s sich um Sanitas Troesch. Der SGVSBlag nur machen, weil er über die Verhaltensweise len vorangehenden Beweismitteln folgt, dass er sollte (vgl. Rz 997), im Januar 2003 mit Sanitas ; Troesch in Kontakt treten sollte (Rz 1031) und s Eurokurses mit Sanitas Troesch traf (Rz 1013, id des bereits erfolgten Treffens mit Sanitas Tro- GVSB-Datenverantwortliche anwesend gewesen ‚on Sanitas Troesch direkt stammte. Schliesslich on einstimmig beschloss, bezüglich der Kalkulatioesch zu folgen.®°* Damit ist erwiesen, dass das influss auf die Entscheidungen des SGVSB und

s Troesch vom 17. August 2003 ist Folgendes zu

B eine Kopie des Begleitschreibens der Preiser-

/2003, 196.

schrieb der SGVSB am 5.7. 2004 bzw. 14.7. 2004 - also as Troesch, SGVSB und seinen Mitgliedern — dem Sekretaopreise um 10% zu senken, da Sanitas Troesch eine Preisckte damit gegenüber dem Sekretariat den Eindruck, er wolngig von Sanitas Troesch festgesetzt habe (vgl. Rz 2141 ff.).

1069.Aus dieser Passage folgt, dass Sanite an die Lieferanten bei der Preiserhebung SGVSB waren auch die vom SGVSB verwe Bruttoverkaufspreise ersichtlich. Nebst der ten diese Begleitschreiben Sanitas Troes: SGVSBS auszugestalten. Diese Protokolls rum bemüht war, die eigenen Bruttopreise zulegen.

1070.Das Sitzungsprotokoll des Vorstands ‘ 9. Kalkulation 2004 und 2005, Anpassun Kalkulation 2004

[Der SGVSB-Datenverantwortliche] [...] hat Juli 2003 über das Verkaufspreisniveau 20 Verkaufspreis-Positionierung orientiert. Die chen. Im Hinblick auf eine generelle Brutt bei einzelnen Produkten bereits für 2004 a

Kalkulation 2005

[Der Verbandssekretärl[...] ruft die letzte di innerung. Die besprochenen Stichworte w teilpolitik, separater Transportkostenzusch mengenbestellung.

Nach ausführlicher Diskussion nimmt der werte in Aussicht:836

  • generelle Bruttopreissenkung um 12 noch mindestens 10 % Rabatt erhalten

  • Ausnahmen von der generellen Brutto e Badmöbel (noch offen, allenfalls - 1 e Wellness inkl. Whirlwannen (- 10 % e Vorwandsysteme (- 10 %) e Douche-WC (- 5 %) e Waschautomaten/Boiler (- 0 %) « Ersatzteile (- 0 %)

  • Transportkosten-Zuschlag (offen aus tens Fr. 10.- pro Lieferung

  • eventuell: separate Rechnungspositior

  • vorderhand nicht zu berücksichtigen: K

Die Marktpartner auf der Stufe Lieferanten ı Kooperationsrates Sanitär Schweiz vom Aussicht genommenen Kalkulationsanderun

1071.Aus der Protokollstelle folgt bezüglich preise einzelner Produkte angepasst werde folgt, dass sich der Verbandsekretär auf da beruft. Demnach soll eine Bruttopreissenku stellt für das Jahr 2005 eine 12 % Bruttoprei

836 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2003, 463. 87 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2003, 464.

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as Troesch vom SGVSB dessen Begleitschreiben herausverlangte. Auf den Begleitschreiben des ndeten Kalkulationsfaktoren zur Berechnung der 1 weiteren Abstimmungsbemühungen ermöglichch, die Bruttopreise weitgehend gleich wie der telle zeigt, dass Sanitas Troesch zumindest danicht ohne Kenntnis derjenigen des SGVSB festvom 20. August 2003 hält fest:

gen

den Vorstand bereits mit dem Schreiben vom 25. 04 sowie über die möglichen Änderungen bei der " Änderungen sind mit den Lieferanten vorbesproopreissenkung im Jahr 2005 wird die Kalkulation ngepasst.

esbezügliche Diskussion vom 21. Mai 2003 in Eraren: Bruttopreissenkung um 10 - 12 %, Ersatzlag von 1 - 2 % sowie die Problematik der Klein-

Vorstand für die Kalkulation 2005 folgende Eck-

% (dabei wäre es sinnvoll, wenn die Installateure ‚was allerdings Firmenpolitik ist)

preissenkung:

5%)

)

gewiesen) 2 % auf Netto-Fakturabetrag, mindes-

ı für Armatureneinbau (Gürteln) Fr. 22.- leinmengenzuschlag

ind Installateure sollen anlässlich der Sitzung des 21. Oktober 2003 über die für das Jahr 2005 in yen vorinformiert werden.837

1 der Bruttopreissenkung 2004, dass die Brutton sollten. Bezüglich der Bruttopreissenkung 2005 s Meeting mit Sanitas Troesch vom 21. Mai 2003 ng von 10-12 % vollzogen werden. Der Vorstand issenkung in Aussicht.

1072.Aus den aufgeführten Rabattgruppen Wellness, Vorwandsysteme und Dusch-WC Troesch anlässlich der Besprechung vom : sprechend seinen Ausführungen enthält di nen. Es ist folglich davon auszugehen, dé und Sanitas Troesch aufeinander abgestir portkostenzuschlag nach der Besprechung und von den SGVSB-Mitgliedern separat au

1073.Aus dem SGVSB-Vorstandsprotokoll esch „Garantien möchte, dass alle SGVS Transportkosten fakturieren zu können,“?3® weisung der Transportkosten mit Sanitas Tr

1074.Schliesslich folgt aus der Protokollste| stallateure über die kommenden „Kalkulat vom 21. Oktober 2003 informieren wollten. gust 2003 noch über die Preissenkung ir SGVSB vereinbart hatten. Die Marktgegen den.

1075.Es fällt auf, dass aus dem Protokoll v de,®3° welches sich auf die Vorstandssitzun Verkauf und Marketing der Sanitas Troesc vor dem Hintergrund der nachfolgenden Prc

Hinweis

Um 14.00 Uhr findet eine Besprechung s Troesch AG zu allgemeinen Fragen des Sz

1076.Aus dieser Stelle folgt, dass am 20. / und Verkauf von Sanitas Troesch stattgefur Mai 2003 geplant worden war. Es ist davor meinen Fragen des Sanitärfachhandels at sondern das Thema Kalkulation 2004 und

genstand hatte, wie dies das Protokoll vom

Dieser Schluss stimmt mit dem Umstand t mit Sanitas Troesch vom 21. Mai 2003 aus war sich der kartellrechtlichen Problematik « fernte allfällige Hinweise auf kartellrechtswic

1077.Wie aus dem Titelblatt der SGVSB-\ nahmen an dieser Sitzung auf Seiten des ¢ teil. Seitens Sanitas Troesch nahmen an de und Verkauf von Sanitas Troesch [...] und esch-Mitarbeiter [...] teil. Schliesslich nahm zung teil.4’ Es fällt auf erneut auf, dass at 2003 Hinweise auf das vorangegangene Pr

838 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2004, 526.

839 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2003, 457.

840 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2003, 468.

841 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2003, 470.

842 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2003, 474.

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ist ersichtlich, dass die Kategorien Bademöbel, » den Gruppen entsprechen, welche [...] Sanitas 21. Mai 2003 mit dem SGVSB verwendete. Ent- e SGVSB-Rabattgruppe Wellness die Whirlwanss diese Rabattgruppen zwischen dem SGVSB mt wurden. Auch ist ersichtlich, dass der Transmit Sanitas Troesch im Mai 2003 nunmehr offen sgewiesen werden soll.

vom 14. April 2004 folgt, dass [...] Sanitas Tro- B-Mitglieder EDV-mässig ausgerüstet sind, um Damit steht fest, dass auch die getrennte Ausoesch besprochen worden war.

le, dass die Grosshändler die Lieferanten und Inionsänderungen“ in der Kooperationsratssitzung Das bedeutet, dass die Marktgegenseite im Auformiert war, welche Sanitas Troesch und der seite sollte erst im Oktober 2003 informiert werom 20. August 2003 ein Teil hinausgelöscht wurg vom 21. Mai 2003 bezog, an welcher der Leiter h teilgenommen hatte. Dieser Umstand gewinnt tokollstelle an Bedeutung:

tatt zwischen dem Vorstand und [...] der Sanitas initärfachhandels.®*°

\ugust 2003 ein Treffen mit dem Leiter Marketing iden hat, wie dies anlässlich der Sitzung vom 21. | auszugehen, dass dieses Treffen nicht zu allgegehalten wurde, wie dies das Protokoll vorgibt, 2005 (Bruttopreise und Rabattgruppen) zum Ge- 21. Mai 2003 beweist (vgl. Rz 1052, 1054, 1060). berein, dass bereits der Hinweis auf das Treffen dem Protokoll gelöscht worden war. Der SGVSB Jer Treffen mit Sanitas Troesch bewusst und ent- Jrige Verhaltensweise aus den Protokollen.

'/orstandssitzung vom 24. September 2003 folgt, GVSB [...] [damals Getaz], [...] [damals Richner], SGVSB-Sekretär [...] und die Protokollführerin [...] ar SGVSG-Vorstandssitzung der Leiter Marketing der für die Kalkulation zuständige Sanitas Troen ab 11 Uhr drei Vertreter des URS an der Sitis dem Protokoll der Sitzung vom 24. September Itokoll vom 20. August 2003 gelöscht wurden .®#

1078.Es ist damit bewiesen, dass der Leite 24. September 2003 erneut an einer Vorst lässlich derer die Kalkulation für die Jahre dem fest, dass der Leiter Marketing und \ Mitglieder der am 21. Mai 2003 eingesetz Kalkulation 2004 und 2005 widmen sollte ( ein erneutes Treffen stattgefunden hatte. A auf Wortmeldungen von Sanitas Troesch zı se Protokollstellen gelöscht wurden und Tre wurden, ist davon auszugehen, dass diese aufgezeichnet wurden.

1079.Das Protokoll der SGVSB-Vorstands sprechung zwischen dem URS und den anı koll ist Folgendes zu entnehmen:

Preisentwicklungen 2004 und 2005

[...]

[Der SGVSB-Datenverantwortliche] [...] st sehr unterschiedlich angepasst und Korre wirkt sich vor allem bei Produkten und Sort wird, aus.

[Der Verbandssekretar][...] erläutert, dass Katalogpreise zufolge der seit Jahren aufg mehr als marktgerecht beurteilt werden kö preissenkung von 10 - 15 % wünschbar v von Bedeutung, um weiterhin im Wettbew zu können. Er betont, dass diese Preisseı ren sollen (und angesichts des harten Ral ren können), sondern ausschliesslich die c bewerbsfähigkeit des Sanitärfachkanals v gleicht der Endverbraucher zunächst einm:

1080.Mit Bezug auf die Bruttopreissenkun: mentskommission vom Vorstand aufrechter dukte gesenkt werden sollten. Sanitas Trot sich zu diesem Thema bereits am 21. Mai unterhalten. Es ist daher davon auszugehe Sanitas Troesch und dem SGVSB bzw. s war.

1081.Mit Bezug auf die Bruttopreissenkung tär die Hersteller-Vertreter (URS-Mitglieder 15 %, welche „wünschbar wäre.“ Er stellte | del von Bedeutung sei, um im Wettbewerb können. Dieser Schritt solle nicht zu einer | harten Rabattwettbewerbs nicht möglich se se. Zumal auch Sanitas Troesch an der | SGVSB auch im Namen von Sanitas Troe gesehen, hatte der Sanitärgrosshandel di chen. Zumal der SGVSB die gewünschte

843 Act. 358, Vorstandsprotokoll 5/2003, 477 f.

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r Marketing und Verkauf von Sanitas Troesch am andssitzung des SGVSB teilgenommen hat, an- 2004 und 2005 besprochen wurde. Es steht zu- /erkauf von Sanitas Troesch sowie [...] zugleich en Ad-hoc-Gruppe waren, die sich dem Thema vgl. Rz 1060) und mit dem am 20. August 2003 .nschliessend sind dem Protokoll keine Hinweise u entnehmen. In Anbetracht dessen, dass gewisffen mit [...] Sanitas Troesch nicht aufgezeichnet Wortmeldungen absichtlich verborgen oder nicht

sitzung vom 24. September 2003 hält eine Bewesenden Sanitärgrosshändlern fest. Dem Protoellt fest, dass im team-Katalog die Preise 2004 kturen bis zu 12 % vorgenommen werden. Dies imenten, bei denen Stahl zur Herstellung benötigt

nach der Feststellung der SGVSB-Mitglieder die elaufenen Teuerung bereits seit einiger Zeit nicht nnen und deshalb für 2005 eine generelle Bruttoväre. Dies ist für den gesamten Sanitärfachkanal erb gegenüber anderen Absatzkanälen bestehen ıkungen nicht zu einer Margenverbesserung füh- Jattwettbewerbs zum vorneherein auch nicht fühlurch zu hohe Katalogpreise beeinträchtigte Wetterbessern sollen. Auch bei hohen Rabatten veral die Katalogpreise.[...]8*3

J) 2004 steht fest, dass der Beschluss der Sortihalten wurde und die Bruttopreise einzelner Prossch war an dieser Sitzung anwesend. Sie hatte 2003 und am 20. August 2003 mit dem SGVSB nn, dass die Preissetzung für das Jahr 2004 von einen Mitgliedern zusammen festgelegt worden

des Jahres 2005 informierte der Verbandssekre- ) über die generelle Bruttopreissenkung von 10- Klar, dass dies für den gesamten Sanitärfachhangegenüber anderen Absatzkanälen bestehen zu Viargenverbesserung führen, was angesichts des . Der Endverbraucher vergleiche die Katalogprei- Sitzung anwesend war, ist ersichtlich, dass der sch für den gesamten Grosshandel sprach. Wie e Bruttopreissenkung zuvor zusammen bespro- Bruttopreissenkung auch dem URS gegenüber kommuniziert, steht fest, dass sich der SG Bruttopreissenkung einig waren.

1082.Am 21. Oktober 2003 fand schliesslic statt. Gemäss Titelblatt des Protokolls na (damals Sabag), [...] (damals Gétaz), [...] ([...]) teil. Dem Protokoll ist zu entnehmen:

4. Preissituation 2004 und 2005

[...][Sanitas Troesch] teilt mit, dass die Tet Diese Teuerung beruht ausschliesslich au auch das Verhältnis vom Euro zum Schw des Sanitärfachhandels kommt 2004 keine

[...] schätzt, dass bei der KWC die Teueru! produktespezifisch unterschiedlich kalkulie

Im Hinblick auf die Preissituation 2005 pr Beilage). Er erläutert, dass der Sanitarfact klassischen Grosshandelsgeschäft (Katal lungsgeschaft) und im Abholshop (Ersatz verdeutlicht die Probleme und Mängel de sind heute aus der Sicht des Endkunden. Vertriebskanäle, fördert den Einkauf von ! zu einem negativem Image der Sanitärbr. fällt negativ ins Gewicht, dass sich eine N schen Grosshandelsfunktion und der Dete nügenden Rendite im Detailhandelsgesct veaus soll zum einen die Attraktivität des steigert werden und anderseits soll siche einen genügenden Rabatt erhalten. Für da talogpreise) generell um 12 % gesenkt; be nen beträgt die Bruttopreissenkung 10 % Waschautomaten und Boilern werden die | stellerpreise übernommen. Die Transportk stellt (wobei ein Transportkostenbeitrag in nung ausgewiesen wird) und auch der Arn gestellt.*5

[...]

Bezüglich Information des Marktes Uber < genommen, dass die suissetec die Installa versammlung über die Grundzüge orien tärfachhändler selber ihre Installateurkund preissenkung orientieren. Allenfalls wird di teurzeitung "HK-GEBAUDE TECHNIK" ein

1083.Der Leiter Marketing und Verkauf \ SGVSB vorbesprochene Bruttopreissenkun [...] Sanitas Troesch fällt auf, dass die von it

84 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar 845 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar &6 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

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VSB und Sanitas Troesch über den Umfang der

+h eine Sitzung der Kooperation Sanitär Schweiz hmen unter anderem Vertreter des SGVSB [...] (Sekretär SGVSB) sowie von Sanitas Troesch

yerung 2004 gewichtet gegen 3 % betragen wird. f einer Herstellerteuerung, insbesondere hat sich eizer Franken um gegen 3 % verteuert. Seitens Teuerung hinzu.

1g 2004 zwischen 1,5 — 2,5 % liegen wird, jedoch rt wird.

asentiert [...][Sanitas Troesch] einige Folien (vgl. handel in 3 Geschäftsfeldern tätig ist, nämlich im oggeschäft), im Detailhandelsgeschäft (Ausstelteil- und Servicegeschäft). [...][Sanitas Troesch] 2s heutigen Bruttopreisniveaus: Die Bruttopreise zu hoch; dies führt zu einer Stärkung alternativer Sanitärmaterial im Ausland und führt schliesslich anche (zu teuer, „Apothekerimage“). Im weiteren lischkalkulation etabliert hat zwischen der klassiilhandelsfunktion, die zu einer offenkundig ungeaft führt. Mit einer Änderung des Bruttopreisni- Sanitärfachkanals aus Sicht des Endkunden gergestellt werden, dass die Installateure weiterhin s Jahr 2005 werden deshalb die Bruttopreise (Ka- :i den Wellness-Produkten®** inklusive Whirlwan- . und bei den Dusch-WC 5 %. Bei Ersatzteilen, Bruttopreise nicht gesenkt, bzw. ohnehin die Herosten werden ab 2005 separat in Rechnung ge- % des Nettofakturabetrages offen auf der Rechvatureneinbau (Gürteln) wird separat in Rechnung

lie geplante Bruttopreissenkung wird in Aussicht teure anlässlich der bevorstehenden Delegierteniert. Im nächsten Jahr werden dann die Sanien über die auf das Jahr 2005 erfolgende Brutto- e suissetec im Frühjahr 2004 auch in der Installaen Artikel veröffentlichen. °4¢

on Sanitas Troesch [...] bestätigt die mit dem g für das Jahr 2005. Bei den Ausführungen von ım genannten Bruttopreissenkungen von generell

itär Schweiz, 21. Oktober 2003, 125. itär Schweiz, 21. Oktober 2003, 126. itär Schweiz, 21. Oktober 2003, 126.

12 %, Wellness 10 %, Dusch-WC 5 %, Erse sowie die separate Ausweisung der Transp den Beschlüssen des SGVSB-Vorstands

1067). Diese Übereinstimmung ist kein blo: Besprechungen zwischen Sanitas Troesch 2003 sowie vom 24. September 2003 der ¢ lation 2004 und 2005 beruhen (vgl. Rz 106( aus, dass diese Elemente miteinander verei

1084.Aus der vorgenannten Protokollstelle Schweiz, wie dies anlässlich ihrer Gründun vor zum Ziel hatte, den dreistufigen Vertri vorwiegend den Grosshändlern zugute, da sätzlich unabhängig davon, ob Sanitärprodı sein konnten.

1085.Wie aus dem Auszug der GL-Sitzung folgt, entsprach die [...] anlässlich der Sitzı angekündigte Bruttopreissenkung auch tats:

Stand Preissystem 2005

Die Preissenkung im 2005 ist wie folgt vorc

Generell 12% Wellness 10 % Dusch-WC 5% Ersatzteile 0% Boiler und Waschmaschinen 0%

Der Transportkostenanteil wird offen auf ¢ Fakturawert und wird nur auf neuen Auf festgelegt.

Auf einen Mindestmengenzuschlag wird v dargelegt werden (als Montagekosten); es preise).848

1086.In der Kassensturzsendung vom 28. CEO der Sanitas Troesch ausgestrahlt, m Preise gesenkt würden: „Also wir diskutiere Bruttopreissenkung um ca. 10 % herum“.

1087.Im SGVSB-Vorstandssitzungsprotoko 4. Kooperation Sanitar Schweiz Orientierung Sitzung vom 21. Oktober 2

Der Besprechungsbericht der Sitzung vc standsmitgliedern mit dem Schreiben vom

847 Act. 371.08, 3, vgl. FTK-Auszug. 848 Act. 371.08.

849 Kassensturzsendung vom 28. Oktober 2003 - http://www.srf.ch/player/tv/kassensturz/video/sa

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tzteile 0 %, Waschautomaten 0 % und Boiler 0 % ortkosten und des Armatureneinbaus präzise mit vom 20. August 2003 übereinstimmen (vgl. Rz sser Zufall, sondern muss auf den gemeinsamen und dem SGVSB vom 21. Mai 2003, 20. August yemeinsamen ad-hoc-Gruppe zum Thema Kalku- )). Die Wettbewerbsbehörden gehen daher davon nbart worden waren.

ist auch ersichtlich, dass die Kooperation Sanitär g bereits der Fall war (vgl. Rz 189 ff.), nach wie eb zu schützen. Dieser Schutz kam denn auch | sowohl Hersteller als auch Installateure grundikte zwei- oder dreistufig vertrieben werden, tätig

von Sanitas Troesch vom 27. November 20038’ ıng des Kooperationsrats vom 21. Oktober 2003 achlich dem Willen von Sanitas Troesch:

jesehen

Jer Rechnung dargelegt; dieser beträgt 1 % vom trägen verrechnet. Ein Mindestbetrag wird nicht

erzichtet. Die Gürtelkosten sollen ebenfalls offen wird kein Rabatt gewährt (Einbaukosten = Netto-

Oktober 2003 wurde zudem die Aussage des it der er bestätigte, dass auf das Jahr 2005 die n, ich würde jetzt sagen für das Jahr 2005, eine

I vom 12. November 2003 heisst es schliesslich:

ym 21. Oktober 2003 wurde bereits allen Vor- 24. Oktober 2003 zugestellt.

- Sanitär-Kartell: Jetzt reden die Kleinen — abrufbar unter:

[...][Sabag] hat den Eindruck, dass die Inst suissetec nahm die geplante Preissenkun« signation entgegen. Es ist nun wichtig, wie umsetzen. Vor allem müssen die Änderu und die daraus entstehenden technischen

[...][Richner] hat die Problematik innerhalb ner wird der "Transportkostenanteil" wie di wie "Zubehör" behandelt.

Damit keine Schnittstellenprobleme entste sung der internen Kalkulationsproblematik wird in Aussicht genommen, dass die su henden Delegiertenversammlung über die im Frühjahr 2004 auch in der Installateur

[...] 8. Kalkulation 2005

Bei der Diskussion anlasslich des Koopera zeigte sich, dass die Herstellervertreter ¢ kungen haben, sich aber vorbehalten, im | Sanitarfachhandelsabgabepreise in der S diese Bruttopreissenkung genauer zu prüfe

1088.Aus diesen Textstellen folgt, dass di plant am 21. Oktober mitgeteilt worden wa die Bruttopreissenkung auch tatsächlich dur die Installateure mit Unverständnis auf die ein weiterer Grund, weshalb Sanitas Troe SGVSB vorbereitet hatte: Auf diese Weise teuren durchsetzen.

1089.Im Jahresbericht des SGVSB für das .

Kalkulation e Kalkulation 2005 (Prüfung Bruttopre

1090.Die Bruttopreissenkung für das Jahı 2003 enthalten, welcher nebst den verschie die SGVSB-Mitglieder über die Entwicklun: dern zur Einsicht offenstand. Der Jahresbe damit fest, dass spätestens im Mai 2004 sä hende Bruttopreissenkung für das Jahr 20 die einzelnen Installateure noch nicht über worden, dies geschah erst im Juni und Juli :

80 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2003, 494.

81 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2003, 496.

82 Act. 355, Jahresbericht 2003, 71.

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allateure nicht wirklich zufrieden sind. [...] von der J mit wenig Verständnis, aber einer gewissen Re- : die einzelnen Unternehmen die Preissenkungen ngen in der Kalkulation entsprechend angepasst Probleme gelöst werden.

der Richner Gruppe bereits abgeklärt. Bei Rich- e "vorgezogenen Recyclinggebühr" und "Gürteln"

hen, wird suissetec eine Kommission mit der Löbeauftragen. Bezüglich Information des Marktes issetec die Installateure anlässlich der bevorste- Grundzüge orientiert. Allenfalls wird die suissetec zeitung "HK-GEBÄUDE TECHNIK" einen Artikel

tionsrates Sanitär Schweiz vom 21. Oktober 2003 jrundsätzlich Verständnis für die Bruttopreissennteresse einer vernünftigen Harmonisierung ihrer

chweiz und im angrenzenden Ausland allenfalls 1.851

e Bruttopreissenkung den Installateuren wie ge- '. Ferner ergibt sich aus der Protokollstelle, dass chgeführt werden sollte. Aus dem Umstand, dass : Bruttopreissenkung reagierten, erschliesst sich sch die Bruttopreissenkung zusammen mit dem konnten sie sich gegenüber den Sanitärinstalla-

Jahr 2003 heisst es schliesslich:

issenkung, Verkaufspreispositionierung)®®?

"2005 war also auch im SGVSB-Jahresbericht :denen Rundschreiben des Vorstands, mit denen gen im Verband informiert wurden, allen Mitgliericht trägt das Datum des 11. Mai 2004. Es steht mtliche Mitglieder des SGVSB über die bevorste- 05 informiert waren. Zu diesem Zeitpunkt waren die bevorstehende Bruttopreissenkung informiert 2004 (vgl. dazu soeben Rz 1115).

d. Vorläufiges Beweisergebnis U

1091.Als Beweisergebnis für die Umsetzun Troesch und der SGVSB sich nach der Sitz am 24. September 2003 erwiesenermasseı die Kalkulation für die Jahre 2004 und 2005

1092.Wie eine interne Notiz von Sanitas Tr genaue Bruttopreissetzung des SGVSB inf: schreiben an die Hersteller herausverlangte kulationsfaktoren enthalten.

1093.Am 24. September 2003 informierten steller von ihrem Preissenkungsvorhaben u Verband. Durch das koordinierte Vorgehen steht fest, dass Sanitas Troesch und der S men, um die Bruttopreissenkung 2005 im U preise für das Jahr 2004 sollten nur selektiv

1094.Es ist damit bewiesen, dass sich wec Mitglieder bezüglich der Bruttopreissetzung nander verhalten wollten. Vielmehr einigten

e. Umsetzungsphase 2004 1095.Das SGVSB-Vorstandsprotokoll vom ° 10. Kalkulation 2005

Es bestehen Zweifel im Gremium, ob alle ( mitmachen. [...][Gétaz] berichtet, dass er r det hat und dieser Garantien möchte, das: sind, um Transportkosten fakturieren zu k scheidungsfindung ausbedungen. Am 31. kaufsleitern zusammengesetzt und die Fr herauskristallisiert, dass Getaz ganz hinter bei der Geberit-Gruppe und der Gruppe V esch] mitgeteilt, worauf dieser Gesprächsb einer Reduktion von 10 %) zu grosse Einbı Bereich Wellness eine Reduktion von 5 % das Resultat seiner Besprechung mit [...][S entieren, dass der SGVSB bei der Bruttor geben kann.5?

[...][Richner] erklärt, dass die Richner Bad« kung ebenfalls mitmachen wird. Allerding: sich dann doch nicht beteiligt. [...][Richner] Mai 2004, bekannt sein muss, wie jetzt die

1096.Aus dieser Passage folgt, dass sich von Sanitas Troesch unterhalten hat. Ferne hinter der Preissenkung steht.“ Allerdings \ „Geberit-Gruppe“ und der „Wellness-Grupp

83 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2004, 526. 854 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2004, 526.

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Imsetzungsphase 2003

gsphase kann festgehalten werden, dass Sanitas ung vom 21. Mai 2003, am 20. August 2003 und 1 getroffen haben. An beiden Treffen ging es um

oesch beweist, wollte das Unternehmen über die ormiert sein, weshalb es von diesem die Begleit- . Darin waren die vom SGVSB verwendeten Kal-

Sanitas Troesch und der SGVSB zuerst die Herind am 21. Oktober 2003 den Sanitarinstallateurkonnten sie ihr Vorhaben besser durchsetzen. Es GVSB bis Ende 2003 sämtliche Schritte vornahmfang von 10-15 % zu koordinieren. Die Bruttorgesenkt werden.

ler Sanitas Troesch noch der SGVSB bzw. seine für die Jahre 2004 und 2005 unabhängig voneisie sich Uber das gemeinsame Vorgehen.

14. April 2004 hält fest:

Srossisten bei der geplanten Bruttopreis-Senkung nit [...] Sanitas Troesch vor Ostern darüber gere- ; alle SGVSB-Mitglieder EDV-mässig ausgerüstet Onnen. Er hat sich auch 2 Wochen Zeit zur Ent-

Marz 2004 hat sich [...][Gétaz] mit seinen Verage der Preissenkung diskutiert. Dabei hat sich der Preissenkung steht, sich aber Modifikationen Vellness ausbedingt. Dies hat er [...][Sanitas Troereitschaft signalisierte. [...][Gétaz] befürchtet (bei ussen im Wellness-Bereich. Möglicherweise ist im eher angemessen. Er informiert den SGVSB über anitas Troesch]. Er wird diesen auch darüber orireissenkung mitmacht, aber keine Garantien abar und Plattli BR Bauhandel AG bei der Preissen- ; besteht die Befürchtung, dass Sanitas Troesch besteht darauf, dass Ende April 2004, resp. Mitte Bruttopreise 2005 aussehen werden.8°*

...] Gétaz mit dem Leiter Marketing und Verkauf r geht aus der Passage hervor, dass Gétaz „ganz vollte Getaz sich gewisse Modifikationen bei der e“ ausbedingen. Mit der Geberit-Gruppe sind vor allem Dusch-WCs gemeint. Anstatt die Brut wie dies noch vom Vorstand in Ubereinkut stimmt worden war (Rz 1067), wollte Getaz Troesch signalisierte diesbezüglich Gespr: dass sich auch Richner hinter die Preissenk

1097.Im Anschluss an die genannten Pas 14. April 2004 fest:

Beschluss: Die SGVSB-Mitglieder beabs durchzuführen. Dies ist die beste Gewähr he Rabatte sind unseriös.) Die Publikatii überlassen; diese informieren ihre Kunder glieder an der Generalversammlung.®°5

1098.Der SGVSB-Vorstand stellt mit seiner besprochene Bruttopreissenkung auf jeden einig, dass sie dadurch eine gute „Platzierui der Klammerbemerkung „zu hohe Rabatte wiesen (vgl. Rz 427 ff.), gleichzeitig mit deı Kommunikation der Bruttopreissenkung Dadurch entstand von aussen der Eindrucl nicht anwesenden SGVSB-Mitglieder sollte Der Beschluss die mit Sanitas Troesch | wurde also am 14. April 2004 bestätigt.

1099.Dem Protokoll der Sortimentskommis: entnehmen:

9. Verkaufspreise [2005]

[Der Datenverantwortliche des SGVSB] [.. vom 14. April 2004 die Senkung des Preis hin befürwortet. Unklarheiten bestehen noc Produkten. [Der SGVSB-Datenverantwortl kommission die team-Info aus mit der im D über eine Preissenkung orientiert worden s

1100.Aus der Traktandenliste des Protol 2005“®5” aufgeführt. Die Sortimentskommiss 2005. Der Datenverantwortliche des SGVS Beschluss des Vorstands, dass die Preisn preise) 2005 vollzogen werden soll. UI Programms und der Wellness-Produkte. D statigt, dass der Grundsatzbeschluss zur durchgesetzt werden sollte.

1101.Aus der Passage folgt ein weiterer Pt dern, wie die Abnehmer bei der Preissenk Daraus folgt, dass sich der Verband die \ Jahr 1997 zum Vorbild genommen hat.

1102.Dem Vorstandsprotokoll vom 19. Mai.

85 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2004, 526. 856 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/20 87 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/2C

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topreise dieser Gruppen um 10 % zu reduzieren, ıft mit Sanitas Troesch am 20. August 2003 be- - die Preise lediglich um 5 % reduzieren. Sanitas ächsbereitschaft. Ferner folgt aus der Passage, ung stellen wird.

sagen hält das SGVSB-Vorstandsprotokoll vom

ichtigen, auf jeden Fall eine Bruttopreissenkung für eine gute Platzierung im Wettbewerb. (Zu hoon der Bruttopreissenkung wird den Mitgliedern | individuell. Der SGVSB informiert alle seine Mitn Beschluss klar, dass die SGVSB-Mitglieder die Fall durchführen. Die SGVSB-Mitglieder sind sich 1g im Wettbewerb“ erhalten. Gleichzeitig folgt aus sind unseriös“, dass die Rabatte, wie bereits be- " Bruttopreissenkung gesenkt werden sollten. Die wurde den einzelnen Mitgliedern überlassen. , jedes Mitglied habe selbständig gehandelt. Die n an der Generalversammlung informiert werden. jesprochene Bruttopreissenkung durchzuführen,

sionssitzung vom 21. April 2004 ist Folgendes zu

.] berichtet, dass der Vorstand an seiner Sitzung

sniveaus der Verkaufsrichtpreise auf 2005 weiter- :h beim Geberit-Programm und bei den Wellnessche] [...] handigt den Mitgliedern der Sortiments- )ezember 1996 Installateure und sonstige Kunden ind 856

olls ist diese Passage mit „9. Verkaufspreise ion behandelte also die Preissetzung des Jahres B informiert die Sortimentskommission über den iveausenkung der Verkaufsrichtpreise (= Bruttoiklarheiten bestünden bezüglich des Geberitiese Mitteilung an die Sortimentskommission be- Bruttopreissenkung im Jahr 2005 im Verband

inkt: Der Datenverantwortliche zeigte den Mitglieung für das Jahr 1997 informiert worden waren. orgehensweise der Preissenkungsrunde für das

2004 ist zu entnehmen:

04, 229. 04, 218.

Das Thema Bruttopreissenkung wird noct Sanitas Troesch dieses Thema nicht mehr soll seine Bruttopreissenkung individuell g doch darin, dass eine Bruttopreissenkung :

[...]

1103.Die Protokollstelle zeigt, dass Sanitas topreissenkungen ausserhalb des Konzern: zurückgeführt werden, dass am 1. April 201 ist, wonach harte Kartellabreden sanktioni sich in der Branche - wie in Rz 1108 noch 2

1104.Das Vorstandsprotokoll vom 19. Mai 2 8. Kalkulation 2005

Aus der Diskussion ergibt sich, dass ein 2005 als marktwirtschaftlich nötig erachtet genüber anderen Absatzkanälen zu bena Abklärungen. Anlässlich der Generalversa che unter den Mitgliedern.860

1105.Aus dieser Passage folgt, dass sich < haltens von Sanitas Troesch einig war, da wirtschaftlich nötig“ sei, um den Sanitarfac satzkanälen zu benachteiligen.“ Aus dieser einzeln eine Preispolitik verfolgten, sondeı Sanitas Troesch gemeinsam ausgelöste Pre

1106.Das Protokoll der SGVSB-Generalver fen:

Auch das zweite Ziel wurde inzwischen er durchgeführt. Das neue Preissystem bring gekosten und Transportanteil separat und |

Das verschärfte Kartellgesetz führt dazu, portkosten individuell kalkuliert werden m markenprodukte. In diesen Bereichen wird Rabatten führen. Diese Entwicklung bede Verband eine Herausforderung, bietet abe zu einem individuellen Instrument im Marke

1107.Gemäss Protokoll stammt die erste pı ten des SGVSB. Er stellt anlässlich der S klar, dass das Ziel, eine Bruttopreissenkunc den sei. Dadurch ist bewiesen, dass die B

858 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2004, 538.

859 Wie weiter unten bewiesen wird, kommunizier Aussagen später immer noch ausserhalb des Vi

860 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2004, 542.

861 Act. 354, Generalversammlung vom 11.6.2004,

862 Act. 354, Generalversammlung vom 11.6.2004,

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1 kurz andiskutiert. Wie es scheint, kommuniziert ausserhalb seines Konzerns. Jeder Grosshändler sstalten und kommunizieren. Konsens besteht jesinnvoll ist.8°8

‚ Troesch neuerdings nicht mehr bereit war, Brut- 3 zu diskutieren.®°° Dieses Verhalten kann darauf )4 das verschärfte Kartellgesetz in Kraft getreten ert werden können. Diesem Umstand war man iufgeführt wird — bewusst.

(004 enthält zudem die Passage:

e Senkung des Bruttopreisniveaus für das Jahr wird, um den Sanitärfachkanal nicht künstlich gechteiligen. Die Mitglieder machen weitere interne mmlung vom 11. Juni 2004 erfolgt eine Ausspra-

Jer SGVSB-Vorstand ungeachtet des neuen Verss eine Senkung des Bruttopreisniveaus „markthkanal „nicht künstlich gegenüber anderen Ab- Textstelle folgt, dass die SGVSB-Mitglieder nicht rn branchenweite Lösungen anstrebten. Die mit sissenkungsrunde, sollte nicht gestoppt werden.

sammlung vom 11. Juni 2004 legt Folgendes ofreicht: Per 1.1.2005 wird eine Bruttopreissenkung | klare Vorteile und mehr Transparenz, da Montanetto verrechnet werden.®6'

dass neu Nettopreise wie Montage- und Transüssen. Dies gilt ebenso für Exklusiv- und Hausdies mittelfristig zu unterschiedlichen Preisen und sutet für die Mitglieder des Verbandes und den r auch neue Chancen. Die Preispolitik wird damit ting-Mix..86?

otokollierte Aussage vom scheidenden Präsiden- GVSB-Generalversammlung vom 11. Juni 2004 y per 1. Januar 2005 durchzuführen, erreicht worruttopreissenkung im Jahr 2005 tatsächlich stattte Sanitas Troesch Bruttopreissenkungen entgegen diesen erbands (vgl. B.5.2.4.2, Rz 1242 ff.).

103. 104.

finden würde. Ferner wussten zu diesem Z preissenkung stattfinden würde.?®°

1108.Der Präsident erläuterte, das versch: preise wie Montage- und Transportkosten ebenso für Exklusiv- und Hausmarkenprod von aus, dass die Montage- und Transpor kalkuliert worden waren.

1109.Weiter führte er aus, dass es bei den zu unterschiedlichen Preisen und Rabatter die Mitglieder des Verbands und den Verba aber auch neue Chancen. Die Preispolitik v Marketing-Mix.®%* Anders ausgedrückt unte zu diesem Zeitpunkt nicht. Andernfalls hätt Schliesslich folgt aus der Protokollstelle, d chen Problematik von Preisabreden bewuss

1110.Anlässlich der Sitzung der Sortiments folgende Passage protokolliert:

7. Verkaufspreise

Das Preisniveau für Badezimmer-Einrichtu angrenzenden Ausland. Deshalb beabsich se zu senken. Das Sekretariat hat nach Schlüssel für 2005 erstellt und einen Vors der heutigen Sitzung der Sortimentskomn rechnungen sowie der aktuellen Erkenntni mission dem Vorstand eine Bruttopreisser Ausnahme der Klosettautomaten, dem Er: Boiler und Reinigungs- und Reparaturartik und ein Einbaukostenanteil für den Einbau

Das Sekretariat hat mit einem Rundschrei Die SGVSB-Mitglieder wurden mit Rund Mitglieder sind für die Orientierung ihrer Ku

1111.Aus dieser Passage ist ersichtlich, di vom Verband erstellten Kalkulationsschlüs gesamte Sortiment beantragte. Übereinstin operation Sanitär Schweiz vom 21. Oktc Mitglieder Klosettautomaten, das Ersatzteil: sowie Reinigungs- und Reparaturartikel von nach wie vor mit den Vorstandsbeschlüsse führungen von Sanitas Troesch anlässlich 0 sowie der Sitzung Kooperation Sanitär Sct Schliesslich stimmte auch die getrennte At tenanteil dem Vorgehen von Sanitas Troes ist davon auszugehen, dass auch dieses V gliedern und Sanitas Troesch abgesprocher

863 Der neu eingesetzte Präsident bestätigte, das: preissenkung 2005 geleistet habe, Act. 354, Ge

864 Act. 354, Generalversammlung vom 11.6.2004,

865 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 03-04

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eitpunkt alle SGVSB-Mitglieder, dass die Bruttoärfte Kartellgesetz führe dazu, dass neue Nettoindividuell kalkuliert werden müssten. Dies gelte ukte. Mit anderen Worten ging der Präsident datkosten bis zu diesem Zeitpunkt nicht individuell

Exklusiv- und Hausmarkenprodukten mittelfristig | kommen würde. Diese Entwicklung bedeute für nd selbst eine Herausforderung, biete gleichzeitig vürde damit zu einem individuellen Instrument im rschieden sich die Preis- und Rabattsetzung bis e der Präsident keine solche Prognose gemacht. ass sich der SGVSB-Präsident der kartellrechtlist war.

kommission vom 29. Juni und 9. Juli 2004 wurde

ingen ist in der Schweiz bekanntlich höher als im tigt der Vorstand auf Anfang 2005 die Bruttoprei- | bestimmten Vorgaben detaillierte Kalkulationsschlag ausgearbeitet. Dieser Vorschlag wurde an nission nochmals diskutiert. Aufgrund dieser Besse auf dem Markt beantragt die Sortimentskomkung von 10 % über das gesamte Sortiment, mit satzteilsortiment, Wasch- und Trockenautomaten, el. Zudem wird künftig ein Transportkostenanteil von Armaturen separat ausgewiesen.

ben die Sanitärhersteller entsprechend orientiert. schreiben Nr. 38/2004 informiert. Die SGVSBindschaft selbst besorgt.°6

ass die Sortimentskommission basierend auf die sel eine Bruttopreissenkung von 10 % über das mend mit Sanitas Troesch (vgl. Sitzung der Kober 2003, Rz 1080) klammerten die SGVSBsortiment, Wasch- und Trockenautomaten, Boiler, | der Preissenkung aus. Dieser Entschluss stimmt n vom 20. August 2003 (Rz 1067) und den Ausler Vorstandssitzung vom 21. Mai 2003 (Rz 1052) weiz vom 21. Oktober 2003 (Rz 1080) überein. ısweisung von Transportkosten- und Einbaukosch (Rz 1085). Aufgrund der Vielzahl der Treffen orgehen zwischen dem SGVSB bzw. seinen Mit- ı worden war.

; der Verband die erforderlichen Vorarbeiten für die Bruttoneralversammlung vom 11.6.2004, 109.

104. 1/2004, 246.

1112.Dem in der Protokollstelle erwähnten welches gemäss Protokoll und Adresszeil wurde ist Folgendes zu entnehmen®®®:

RS 38/2004

Geht an:

« SGVSB-Mitglieder (gemäss beiliege « SGVSB-Vorstand z.K.

« SGVSB-Sortimentskommission z.K.

14. Juli 2004 Preisanpassungen 2005

Sehr geehrte Damen und Herren

Bereits seit gut einem Jahr prüft der V logpreise für das Jahr 2005. Im Juni 20 Katalogpreise 2005 um 11 % bekannt ; on hat der Vorstand am 12. Juli 2004 fc

1. Die Katalogpreise 2005 werden im

2. Von dieser Preissenkung ausgeno

  • Klosettautomaten

  • Wasch- und Trockenautomaten :

  • Ersatzteile

  • Reinigungs- und Reparaturartik

3. Der Transportkostenanteil wird s

4. Der Einbaukostenanteil wird sep

Einloch-Waschtisch- und Bidet-Ar Ventile sowie Sieb-, Stopfen-, Wip

Verbandssitz und Ad Sch se 18, Postfach. CH-

Telefon #41 (041 871 00 23, Fax +41 (0), E-Mail: mfo@dasbad ch, Internet: ww

1113.Das Rundschreiben enthält sämtliche SGVSB-Mitglieder. Damit steht fest, dass Bruttopreissenkung informiert waren.

1114.Aus dem Protokoll der Vorstandssitz und Sabag ) vom 25. August 2004 geht her,

8. Kalkulation 2005

[...][Der Verbandssekretär] teilt mit, dass a 9. Juli 2004 (VB 17/2004) betreffend Pre! vorgelegte Antrag wurde einstimmig gutg mungsresultat zuhanden des Protokolls.

Die Firmen Hans Denzler & Co. AG und X von der Bruttopreissenkung 2005 ausgeno kann weitgehend entsprochen werden; bei senkung festgehalten. Das Sekretariat orie

1115.Aus dieser Textstelle folgt, dass der / Juli 2004 zur Bruttopreissenkung für das J

866 Act. 286, 10.

867 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2004, 551.

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| Rundschreiben Nr. 38/2004 vom 14. Juli 2004, e an sämtliche Mitglieder des SGVSB versandt

nder Liste)

orstand eine mögliche Preissenkung der Kata- )4 hat die Sanitas Troesch eine Senkung ihrer jegeben. Auf Antrag der Sortimentskommissigenden Beschluss gefasst:

Vergleich zu 2004 generell um 10 % gesenkt. mmen sind:

owie Boiler

eparat ausgewiesen.

arat ausgewiesen, und zwar differenziert für

maturen, Dreiloch-Armaturen, Zugknopfp- und Clouventile.

ministration Informatik und Technik 3460 Altdorf C.F.L-Lohnerstrasse 28, CH-3645 Gwatt-Thun 11871 0021 Telefon +41 (0)33 334 85 85, Fax +41 (0)33 334 85 99 wdasbad.ch E-Mail Ihun@dasöad ch, Internet: ww, Sasbed.ch

> erwähnten Beschlüsse und richtet sich an die die SGVSB-Mitglieder über die bevorstehende

ung (im Vorstand waren damals Gétaz, Richner /or:

lle Vorstandsmitglieder die Fax-Abstimmung vom issenkung 2005 per Fax beantwortet haben; der eheissen. Der Vorstand erwahrt dieses Abstimspirella SA haben gewünscht, dass ihre Produkte mmen werden. Dem Begehren der Firma Denzler den Spirella-Produkten wird jedoch an der Preisntiert diese Firmen entsprechend.°7

lahr 2005 bereits am 9. Juli 2004 vom Vorstand einstimmig per schriftlicher Abstimmung ar wurde zusätzlich an der Vorstandssitzung v

f. Vorläufiges Beweisergebnis U

1116.Zusammenfassend ist bewiesen, das bag) sich nach internen Diskussionen auf per Fax-Abstimmung beschloss, die mit Sa das Jahr 2005 durchzuführen. Die übrigen ren mit Rundschreiben über die Bruttopreis: ler trugen die Bruttopreissenkung zusamme ständnis mit der Bruttopreissenkung bewe von 1997 als Vorbild, um die Kommunikatic SGVSB-Mitglieder waren über die bevorste formiert. Die Bruttopreissenkung für das Je Troesch.

1117.Konkret sollte die Bruttopreissenkung tragen. Gemäss Übereinkunft mit Sanitas T das Ersatzteilsortiment, Wasch- und Trock paraturartikel von der Preissenkung aus. S« Transportkosten- und Einbaukostenanteil trennt aus.

9. Nachbearbeitungsphase 2004

1118.Aus dem Schreiben der Santag (Brinc geht Folgendes hervor:

Neben dem Entscheid, ob unsere Preise rn zu senken sind, sollte auch die Prozentzal ante könnte auch sein, dass, nachdem die che bekannt gegeben hat, ihre Bruttoverk Preisen gleichzuziehen. (Keine Preisabspr.

1119.Aus diesem Schreiben geht hervor, standen waren, dass der SGVSB eine Preis Sanitas Troesch. Das Votum „nachdem die che bekannt gegeben hat, ihre Bruttoprei: SGVSB-Mitglieder sich der kartellrechtliche Dennoch wollte die Santag die Bruttoverk: esch, namentlich um 11 % senken. Aus der die generelle Preisherabsetzung einzuwen prozentualen Umfang (11 %) vollziehen wi sei „keine Preisabsprache“, sondern eine dass Santag sich der kartellrechtlichen Prok ist insgesamt nicht als Abweichung vom Ve Versuch, sich Sanitas Troesch noch stärker

1120.Das Schreiben wurde am 20. Septem

6.8 Preissenkung auf 2005, Korrespond

868 Act. 355, Jahresbericht 2004, 94.

869 Act. 373.39.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

ıgenommen wurde. Dieses Abstimmungsresultat om 25. August 2004 bestätigt:?6®

Imsetzungsphase 2004

s der SGVSB-Vorstand (Getaz, Richner und Sa- Vorschlag der Sortimentskommission einstimmig nitas Troesch vorbereitete Bruttopreissenkung für SGVSB-Mitglieder (Bringhen und Kappeler) wasenkung informiert worden. Bringhen und Kappe- »n mit den übrigen Mitglieder mit, was ihr Einverist. Der Verband nahm die Preissenkungsrunde on der Marktgegenseite vorzubereiten. Sämtliche 'hende Bruttopreissenkung für das Jahr 2005 innr 2005 erfolgte gemäss Absprache mit Sanitas

von 2005 10 % über das gesamte Sortiment beroesch klammerte der SGVSB Klosettautomaten, snautomaten, Boiler, sowie Reinigungs- und Re- :hliesslich wies der SGVSB bzw. seine Mitglieder gemäss Vereinbarung mit Sanitas Troesch gehen) an den SGVSB-Vorstand vom 17. Juli 2004

vehr oder weniger als die der Sanitas Troesch AG | nochmals überdacht werden. Eine weitere Vari- : Sanitas Troesch AG einseitig und ohne Abspraaufspreise um 11 % zu senken, wir mit unseren ache, sondern Nachahmung!)®°9

dass nicht alle SGVSB-Mitglieder damit einversenkung um 10 % vollzog und nicht um 11 % wie Sanitas Troesch AG einseitig und ohne Absprase um 11 % zu senken“ zeigt zudem, dass die n Problematik von Preisabreden bewusst waren. aufspreise im gleichen Umfang wie Sanitas Tron Schreiben folgt, dass Santag nicht etwas gegen den hatte, vielmehr wollte sie dies im gleichen e Sanitas Troesch. Sie war der Auffassung, dies „Nachahmung.“ Auch aus diesem Votum folgt, lematik von Preisabreden bewusst war. Der Brief rbandsbeschluss zu werten, sondern vielmehr ein anzunähern.

ber 2004 in der Sortimentskommission diskutiert:

enz Santag AG - SGVSB

Mit Schreiben vom 15.07.2005 äussert |... dem Vorstand des SGVSB seine Bedenk von 10 %. Die Mitglieder der Sortimentsko genommen?

1121.Aus der Textstelle folgt, dass die Sor Kenntnis nahm, ohne jedoch etwas am Gru keine Konsequenzen.

1122.[...] Gétaz erstellte am 19. September de prix 2005/Preispolitik 2005.“°"' In diesel nen zwischen 2004 und 2005 von Sanitas werden den Preis- und Rabattreduktioner stammt gemäss den Metadaten von [...] 14. Februar 2003 erstellt. Wie oben geseh vom SGVSB und Sanitas Troesch gemeir hatte sich [...] Gétaz mit [...] Sanitas Troes: von dem die Excel-Tabelle stammte, hat Vorstand am 24. September 2003 teilgeno Jahre 2004 und 2005 besprochen worden hen, dass Sanitas Troesch die Excel-Tabell stimmung der Preisherabsetzung für das . gemeinsam vorzunehmen.37?

1123.Das Protokoll der Vorstandssitzung vc Brief Kappeler AG

Der von [...][Richner] an die Vorstandsm Kunden betreffend Preissenkung 2005 st¢ der Vorstand nicht für angemessen, wenr Bruttopreissenkung grundsätzlich nicht ein 2. Quartal 2005 einführen. [...][Der Verban se Vorbehalte des Vorstandes offiziell mitz

1124.Wie sich bereits aus dem GV-Protok mit der Vorgehensweise des Verbands nich senkung durchführen.®”? Sie liess dies ihrer Vorgehensweise wurde anlässlich der V SGVSB-Vorstand kritisiert. Der Verbandsse nicht mit ihrer Vorgehensweise einverstand ihr Handeln nicht den Wünschen eines ei ein einheitliches Vorgehen aller SGVSB-Mi folgt aus Kappelers Brief nicht, dass er d vielmehr, dass er die Bruttopreissenkung e würde. Auch dieser Versuch der Abweichun

1125.Eine weitere Textstelle aus dem SG bestätigt, dass die Intervention von Kappele

870 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 05/20

871 Der Autor und das Datum vom 19. September 2

872 Act. 370.09, passim, vgl. bezüglich Metadaten S

873 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2004, 571.

874 Act. 354, Generalversammlung vom 11.6.2004,

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] Bringhen-Gruppe in der Sortimentskommission, en hinsichtlich der beschlossenen Preissenkung mmission haben die Korrespondenz zur Kenntnis

imentskommission die Bedenken der Santag zur ndsatzentscheid zu ändern. Das Schreiben hatte

2004 eine Excel-Datei mit dem Namen ,,Politique m Dokument sind die Preis- und Rabattreduktio- ; Troesch detailliert aufgezeichnet. Die Angaben | von Gétaz gegenübergestellt. Die Excel-Datei

Sanitas Troesch und wurde von diesem am en, wollte Gétaz die Bruttopreissenkung, welche sam vorbereitet worden war, mittragen. Zudem ch unterhalten (Rz 1095 f.). [...] Sanitas Troesch, te zudem an einer Sitzung mit dem SGVSBmmen (Rz 1077 f), an der die Kalkulation für die war. Vor diesem Hintergrund ist davon auszuge- e an [...] Gétaz abgegeben hatte, um die Feinab- Jahr 2005 zwischen Sanitas Troesch und Getaz

ym 8. Dezember 2004 halt fest:

itglieder verteilte Brief der Kappeler AG an ihre sst auf Unverständnis. Insbesondere erachtet es die Kappeler AG verlauten lässt, sie sei mit der verstanden und werde sie jedenfalls erst ab dem dssekretär] wird beauftragt, der Kappeler AG dieuteilen.873

oll vom 11. Juni 2004 ergibt, war auch Kappeler it einverstanden. Sie wollte gar keine Bruttopreis- "Kundschaft gegenüber brieflich verlauten. Diese orstandssitzung vom 8. Dezember 2004 vom kretär sollte daher Kappeler informieren, dass sie en war. Dies beweist, dass die SGVSB-Mitglieder ızelnen Verbandsmitgliedes anpassten, sondern (glieder wünschten und darauf hinwirkten. Ferner ie Preissenkung nicht mittragen würde, sondern rst ab dem 2. Quartal (d.h. April) 2005 einführen g hatte folglich keine Konsequenzen.

VSB-Vorstandsprotokoll vom 8. Dezember 2004 r keine Konsequenzen zeitigte:

04, 255. 004 sind in der Fussnote des Dokuments angegeben. seite 9 des Dokuments.

113.

Kalkulation 7. Bruttopreissenkung 2005

Zur Bruttopreissenkung 2005 wird von alle ben. Die Kunden haben in aller Regel vers

[...]

[Der Verbandssekretar][...] fragt an, ob eit den Jahre bereits in nächster Zeit wieder | der Zukunft eher fur eine Nettopreisrege auch die Möglichkeit des Direktverkaufes c

1126.Aus dieser Passage folgt, dass die B den war und diese verstandnisvoll reagiert damals wissen, ob in nachster Zeit fur die kung zu diskutieren sei.’ Es steht somit fe durchgeführt worden war.

1127.Dem SGVSB-Jahresbericht von 2004 nehmen:

Angesichts des infolge der Teuerung laufe wurden im Jahr 2004 die Einzelheiten bere 1. Januar 2005. Sowohl bei den Herstellern stösst diese Bruttopreissenkung überwiegen zu verhindern, dass der Sanitarfachkanal c Wettbewerbskraft gegenüber anderen Absat

1128.Der SGVSB-Jahresbericht 2004, wel statigt, dass Bruttopreissenkung auf den 1. Bericht wiederholt zudem, was bereits Sai 1052, 1055): Die branchenweite Koordin Schutz des dreistufigen Vertriebswegs und nen. Es steht somit fest, dass die Koordinie Mitglieder den Wettbewerb zu ihren Gunste

h. Vorlaufiges Beweisergebnis N

1129.Es ist bewiesen, dass die mit Sanitas kung im Umfang von 10 % tatsachlich auc Kappeler nicht vollstandig zufrieden mit d Weder die Intervention von Bringhen noch ı Durchführung der Bruttopreissenkung auf d topreissenkung, wie mit Sanitas Troesch v ner, Sabag, Bringhen und Kappeler) mitgetr

875 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2004, 568 f.

876 Wie sich herausstellen sollte, wurde er im Jahr esch — kontaktiert, der sich bis anhin mit dem V reitet hatte (vgl. Rz 1242 ff.).

877 Act. 355, Jahresbericht 2004, 89.

878 Act. 355, Jahresbericht 2004, 103.

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n VS-Mitgliedern ein positives Feedback abgegeändnisvoll reagiert.

1e (weitere) Bruttopreissenkung für die kommenzu diskutieren sei. Diesbezüglich ist [...][Gétaz] in lung. Er und [...][Sabag] sehen künftig allenfalls er Sanitärfachhändler.375

ruttopreissenkung den Kunden angekündigt worhatten. Der Verbandssekretär [...] wollte bereits kommenden Jahre wieder eine Bruttopreissenst, dass die Bruttopreissenkung auch tatsächlich

| ist schliesslich noch folgende Passage zu ent-

2nd gestiegenen Preisniveaus in den Katalogen inigt für eine Senkung der Bruttopreise auf den als auch bei den Installateuren und Architekten d auf Verständnis und Akzeptanz. Es geht darum lurch ein zu hohes Katalogpreisniveau in seiner zkanälen geschwächt wird.877

sher am 3. März 2005 fertiggestellt wurde,®’® be- Januar 2005 tatsächlich durchgeführt wurde. Der jlitas Troesch zum Ausdruck gebracht hatte (Rz ierung der Bruttopreisherabsetzung sollte dem damit dem Schutz des Sanitärgrosshandels dierung der Bruttopreise aus der Sicht der SGVSBn beeinflusste.

lachbearbeitungsphase 2004

Troesch zusammen vorbereitete Bruttopreissenh durchgeführt wurde. Zwar waren Bringhen und ar vom SGVSB vertretenen Bruttopreissenkung. Jie Intervention von Kappeler wirkten sich auf die en 1. Januar 2005 aus. Vielmehr wurde die Brutereinbart, vom gesamten Verband (Getaz, Richagen.

2009 von [...] — also vom gleichen Vertreter der Sanitas Troerband getroffen und die Preissenkung im Jahr 2005 vorbe-

1130.Ist bewiesen, dass Gétaz von Sanita: len Bruttopreisänderungen erhielt, damit C abstimmen konnte.

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1131.CRH, Sabag, Innosan und Bringhen c Sachverhalten ab.

1132.Sanitas Troesch bringt vor, ein Schr: 373.39) beweise, dass Sanitas Troesch ihr habe. Denn darin hiesse es: „nachdem die che bekannt gegeben hat ihre Bruttoverka nitas Troesch ihre Bruttopreise um 11 % un Sanitas Troesch bei den Dusch-WCs keine %. Ab Juli 2005 habe Sanitas Troesch zud esch wirft den Wettbewerbsbehörden zude April 2004, von diesem Zeitpunkt an habe nicht mehr kommuniziert. Der Bruttopreisstr rade im Jahr 2005 die Divergenz zwischen Konkurrenten angestiegen sei.®7°

1133.Die Vorbringen von Sanitas Troesch t vom 15. Juli 2004 an den SGVSB-Vorstanc Geschäftsleiters von Santag die erwiesene SGVSB in der davorliegenden Zeit nicht u same Entscheid des SGVSB und Sanitas | Jahr 2003 gefasst worden und sowohl de Verband kommuniziert worden war. Für die Sinne vorliegt, bleiben diese bewiesenen Umstand keinen Einfluss, dass Sanitas Tre mehr extern kommunizieren wollte. Die not umgesetzt.

1134.Was den prozentualen Umfang der generelle Senkung des Bruttopreisniveaus den worden war. Sanitas Troesch hatte kl und Dusch-WC (Geberit-Gruppe) die Preis (vgl. Rz 1095 f.). Es ist bewiesen, dass der keit durch diese Senkung gegenüber altern ten sich Sanitas Troesch und der SGVSB Verband in der Kooperation Sanitär Schwei der ungefähre Umfang dieser Senkung wu seinen Mitgliedern autonom gefasst. Das Übereinkommenscharakter der gemeinsarr gangig gemacht, dass die Preissenkungen : ten, sondern eine Abweichung von 1 % od zu 5 % betragen haben sollen. Die behaup! trifft einen Bereich mit dem Sanitas Troes (vgl. Rz 389, Abbildung 5). Die behauptete preisstreuungsanalyse das Parteigutachter das Sekretariat eine solche in seinem Antr. lassen hatte (vgl. Rz 2113, Abbildung 26).

879 Act. 932, Rz 5 ff., 120 ff., 133 ff.

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5 Troesch eine Excel-Tabelle mit den prozentuaetaz ihre Bruttopreissenkung für das Jahr 2005

ınd deren Würdigung

jaben keine Stellungnahmen zu den aufgeführten

iben der Santag an den SGVSB-Vorstand (Act. "Vorgehen nicht mit dem SGVSB abgesprochen Sanitas Troesch AG einseitig und ohne Abspra- ıfspreise um 11 % zu senken.“ Ferner habe Sad nicht etwa 10 % gesenkt. Darüber hinaus habe Senkung vorgenommen anstatt der geplanten 5 em die Bruttopreise um 2 % erhöht. Sanitas Trom vor, sie ignorierten die Ereignisse ab dem 1. Sanitas Troesch ihre Bruttopreissenkungspläne euungstest des Parteigutachtens zeige, dass geden Bruttopreisen von Sanitas Troesch und ihren

iberzeugen nicht. Was das Schreiben der Santag | betrifft, macht die persönliche Einschätzung des ın Kontakte zwischen Sanitas Troesch und dem ngeschehen. Es ist bewiesen, dass der gemein- Troeschs, die Bruttopreise zu senken, bereits im :n Herstellern als auch dem Sanitärinstallateur- Beurteilung, ob eine Abrede im kartellrechtlichen Fakten ausschlaggebend. Darauf hat auch der yesch ab April 2004 die Bruttopreissenkung nicht wendigen Beschlüsse waren bereits gefasst und

Bruttopreissenkung betrifft, steht fest, dass eine von Sanitas Troesch und dem SGVSB entschieargestellt, dass in den Rabattgruppen Wellness ssenkungen weniger als 10 % betragen würden Grosshandel insgesamt seine Wettbewerbsfähigativen Absatzkanälen stärken wollte. Ferner setzgemeinsam gegenüber den Sanitärinstallateurz durch. Weder der Beschluss der Senkung noch rde von Sanitas Troesch noch dem SGVSB und heisst, die Wettbewerbsverfälschung und der ien Bruttopreissenkung wird dadurch nicht rückangeblich nicht im genau gleichen Umfang erfolgar im Randbereich der Dusch-WCs angeblich bis ete 5 %-Abweichung im Bereich Dusch-WCs bech 4 % seines Umsatzvolumens erwirtschaftete Abweichung ist damit irrelevant. Was die Brutto- 1s betrifft, sei darauf hingewiesen, dass bereits ag durchgeführt und in seine Analyse einfliessen Die Konklusion der Parteianalyse, dass die Brut- topreise vor 2005 identisch waren und nac Übereinkunft bestand. Erstens werden die nitas Troesch, welche den Wettbewerb vor gig gemacht. Zweitens vergleicht die Streut einbarten Preisen nach 2005 und zeigt ein: kunft nach 2005 stärker variierten als vor 2 nitas Troesch habe ihre Preise im Juli 20C weis, dass die Bruttopreissenkung auf deı worden war. Diese Fakten werden nicht da später angeblich Preisänderungen vorgenot

1135.Der SGVSB äussert sich nicht zu der dass sich der Sanitärgrosshandel durch die gebene hohe Markttransparenz auszeichne ternehmen über wenig Spielraum bezüglich ner Preissenkung durch den Marktführer g Bruttopreisen in ähnlicher Weise nachzuzie verlieren würden .8°

1136.Der SGVSB anerkennt die Bedeutun rameter, indem er hervorhebt, dass ein Abs lusten führt. Der SGSVB legt zudem dar, da der Bruttopreisgestaltung hätten und dahe erklärt der SGVSB nicht, weshalb er sich w die Bruttopreissenkung geeinigt hat. Die Tre der SGVSB und seine Mitglieder nicht une gewollt einschränkten.

1137.Sanidusch bringt vor, sie sei dem SG zeitlichen Gründen nicht an Sachverhalten Zeitpunkt abgespielt hätten.®®! Sanidusch | Verbandsmitglieder „bis und mit dem Jahr : chen Sortiment und mit einheitlichen Brutto dusch die vereinbarten Bruttopreise ab 20 des gemeinsamen Katalogs, dass die SG damit verbundenen Rabattkategorien führte trittsgesuchs von Sanidusch, welches spä Kartellverfahren gegen den SGVSB lief, k dass dieses Verhalten des SGVSB und se dusch hat dieses Verhalten im Bewusstsei rechnen zu lassen. Es spielt daher auch k kommen mit Sanitas Troesch Bescheid wus

1138.Kappeler und Burgener bringen vor,

„an Abreden irgendwelcher Art mit Sanitas ' Burgener wurden mit Rundschreiben des < mission zugesandt.®®* Darin waren die Kor schlüsse aufgeführt. Wären die Unternehm:

80 Act. 874, 18 f.

882 Act. 875, Rz 19.

883 Act. 876 Rz 46, Act. 877 Rz 46.

88% Act. 352, vgl. Insbesondere für die Jahre 2003 | 216, 230, 247, 258.

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hher nur noch ähnlich, beweist nicht, dass keine

bewiesenen Treffen und Übereinkünfte mit Sa- 1 Anfang an verfälschten, dadurch nicht rückgän- ıngsanalyse vereinbarte Preise vor 2005 mit verzig, dass die Preise der Teilnehmer der Überein- 905. Was schliesslich das Vorbringen betrifft, Sa- 5 um 2 % nach oben korrigiert, genügt der Hin- 1 1. Januar 2005 entschieden und durchgeführt durch rückgängig gemacht, dass ein halbes Jahr nmen wurden.

ı einzelnen Sachverhaltsabschnitten. Er hält fest, Homogenität der Produkte sowie die exogen ge- . Es sei eine Tatsache, dass die betroffenen Un- | ihrer Bruttopreisgestaltung verfügten und bei eiar keine andere Möglichkeit hätten, als mit ihren hen, da sie ansonsten Kunden an die Konkurrenz

g der Bruttopreise als zentralen Wettbewerbspaeitsstehen bei einer Preissenkung zu Kundenverss die Sanitärgrosshändler „wenig Spielraum“ bei r dem „Marktführer“ nachziehen müssten. Damit iederholt mit Sanitas Troesch getroffen und Uber ffen und die Übereinkünfte zeigen vielmehr, dass ıbhängig „nachzogen“, sondern den Wettbewerb

VSB erst 2005 beigetreten. Sie könne daher aus

beteiligt gewesen sein, welche sich vor diesem anerkennt gleichzeitig, dass der SGVSB für alle 2005“ einen einzigen Katalog „mit einem einheitlipreisen“ führte.8® Es steht somit fest, dass Sani- 05 mitgetragen hat. Sanidusch wusste aufgrund VSB-Mitglieder einheitliche Bruttopreise und die 2n. Da zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. des Beitestens im Jahre 2004 gestellt worden war, ein onnte das Unternehmen nicht davon ausgehen, inen Mitgliedern kartellrechtskonform war. Sanin darum mitgetragen und hat es sich daher ansine Rolle, ob Sanidusch von allfälligen Ubereinste oder daran beteiligt war.

sie wussten von keinen ,Abreden“ und sie seien Troesch“ nicht beteiligt gewesen.®®? Kappeler und >GVSB sämtliche Protokolle der Sortimentskomitakte mit Sanitas Troesch und die Vorstandsbean mit dem Vorgehen des Verbands nicht einver-

ınd 2004 die Seiten 143, 152, 160, 169, 175, 198, 201, 209, standen gewesen, hätten sie intervenieren gewesen. Anstatt dessen trugen die Untern nicht zu, dass Kappeler und Burgener nich sen wären. Schliesslich anerkennt auch K: Verbandsmitglieder „bis und mit dem Jahr : chen Sortiment und mit einheitlichen Brutto verfahren, welches gegen den SGVSB gef hen, das Verhalten des Verbands und dami

1139. Aus all diesen Gründen stossen die P

(iv) Endgültiges Beweisergebnis f und Rabattsenkung 2003/2004

1140.Mit Bezug fur die Koordinierung der E re 2003/2004 ist Folgendes bewiesen:

1141.Sanitas Troesch, der SGVSB, Sabag 21. Mai 2003 getroffen, um einerseits den L und andererseits die Kalkulation für das Jal Verkauf von Sanitas Troesch erklärte den < geberin für die Bruttopreissenkung anstrebt aus, die es erlauben sollten, die Preise diffe

1142.Daraufhin gründeten die anwesender hoc-Gruppe bestehend aus dem Leiter Maı aus den grössten Mitgliedern des SGVSB, CRH) und [...] Sabag. Die Gruppe befasste was die Bruttopreissetzung und die Rabatte zum Thema Kalkulation 2004 und 2005 nc 2003 (diesmal mit [...] von Sanitas Troesch)

1143.Am 24. September 2003 informierten

erst die Hersteller von ihrem Preissenkung: rinstallateur-Verband. Durch das koordinie durchsetzen. Es steht fest, dass Sanitas Tı Schritte vornahmen, um die Bruttopreissenl ren. Die Bruttopreise für das Jahr 2004 soll wiesen, dass sich weder Sanitas Troesch ı der Bruttopreissetzung fur die Jahre 2004 | ben. Vielmehr einigten sie sich über das

ändert sich auch nicht dadurch, dass sich mehr zu Preissenkung 2005 äussern wollte. zu diesem Zeitpunkt schon vollzogen.

1144.Der SGVSB führte in der Folge die mi Bruttopreissenkung für das Jahr 2005 durc nahm die Preissenkungsrunde von 1997 z genseite vorzubereiten. Sämtliche SGVSBpreissenkung für das Jahr 2005 informiert. merte der SGVSB Klosettautomaten, das | ten, Boiler, sowie Reinigungs- und Repara wies der SGVSB bzw. seine Mitglieder Ti Vereinbarung mit Sanitas Troesch getrennt

885 Act. 876, Rz 19, Act. 877 Rz 19.

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können. Auch wäre ein Verbandsaustritt möglich ehmen die Verbandsbeschlüsse mit. Es trifft also t über das Verbandsgeschehen informiert geweappeler und Burgener, dass der SGVSB für alle 2005“ einen einzigen Katalog „mit einem einheitlipreisen“ führte.°®5° Auch sie wussten vom Kartellührt wurde. Sie konnten also nicht davon ausgeihr eigenes Verhalten sei kartellrechtskonform.

arteivorbringen insgesamt ins Leere.

ir die Koordinierung der Bruttopreissenkung

ruttopreis- und Rabattsenkung während der Jah-

, Gétaz und Richner (bzw. CRH) haben sich am Jmfang der Bruttopreissenkung für das Jahr 2005 ir 2004 zu besprechen. Der Leiter Marketing und SGVSB-Mitgliedern, welche Lösung seine Arbeitte. Er führte zudem verschiedene Rabattgruppen renziert festzusetzen.

) Sanitargrosshandler am 21. Mai 2003 eine ad- ‘keting und Verkauf der Sanitas Troesch [...] und das heisst [...] Richner, [...] Gétaz (heute beide sich mit dem Thema Kalkulation 2004 und 2005, jruppen beinhaltete. [...] Sanitas Troesch traf sich ch am 20. August 2003 und am 24. September mit dem SGVSB.

Sanitas Troesch und der SGVSB gemeinsam zusvorhaben und am 21. Oktober 2003 den Sanitärte Vorgehen konnten sie ihr Vorhaben besser oesch und der SGVSB bis Ende 2003 sämtliche ung 2005 im Umfang von 10-15 % zu koordinieten nur selektiv gesenkt werden. Es ist damit be- 1och der SGVSB bzw. seine Mitglieder bezüglich und 2005 unabhängig voneinander verhalten hagemeinsame Vorgehen. Dieses Beweisergebnis Sanitas Troesch angeblich seit April 2004 nicht Die notwendigen Umsetzungshandlungen waren

t Sanitas Troesch vorbereitete und beschlossene +h und zwar im Umfang von 10 %. Der Verband Is Vorbild, um die Kommunikation der Marktge- Mitglieder waren über die bevorstehende Brutto- Gemäss Übereinkunft mit Sanitas Troesch klam- Ersatzteilsortiment, Wasch- und Trockenautomaturartikel von der Preissenkung aus. Schliesslich ransportkosten- und Einbaukostenanteil gemäss aus.

1145.Bringhen und Kappeler vollzogen die gemeinsamen SGVSB-Katalog mit einheitl verwendeten. Weder die anfänglichen Inte Kappeler wirkten sich auf die Durchführunc aus. Vielmehr wurde die Bruttopreissenkur samten Verband mitgetragen. Mit andern Jahr 2005 einen einheitlichen Bruttopreisk: zudem bewiesen, dass Gétaz von Sanitas | Bruttopreisänderungen erhielt, damit Gétaz stimmen konnte.

B.5.2.1.10 2005: Umsetzung der Bruttopı

(i) Beweisthema

1146.In den nächsten Abschnitten soll Be\ senkung erfolgreich umgesetzt wurde, oder

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1147.Den Wettbewerbsbehörden liegen si Jahres 2005, die Protokolle der SGVSB-G abgehaltene PowerPoint-Präsentation des esch aus dem Jahre 2012 vor. Darüber hin: Beilage 6 der Stammdatenverwaltung des ¢ schen eingereichten Preisdatensätze der I Produktkategorien von 26 Lieferanten der S

1148.Dem Protokoll der Vorstandssitzung men:

Kalkulation 8. Bruttopreissenkung 2005

Die Bruttopreissenkung 2005 hat im Zusan geführt. Gemäss [dem Verbandssekretär] gust 2004, entgegen früheren Vorstellung zieren. Dieser Beschluss wurde der Géta halb die Gétaz[...] nachträglich gezwunge verluste hinzunehmen. [Der SGVSB-Dater der Ersatzteilpreise an der Sortimentskom sen, aber explizit nicht ins Protokoll aufg Besprechung).[...][Richner] teilt mit, dass nommen und zusätzlich aber auch die Kor [...] generell die Ersatzteilpreise gesenkt. entsprechenden Preise ebenfalls nicht ges sequenz fest, dass künftig auch die Detail fältig kommuniziert werden müssen.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass trotz de sichts der teilweise massiven Lieferanten Standartbadezimmers inkl. Dusche lediglic

886 Act. 358, Vorstandsprotokoll 1/2005, 579 f.

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: Bruttopreissenkung 2005 mit, da auch sie den ichen Produkten und einheitlichen Bruttopreisen rvention von Bringhen noch die Intervention von | der Bruttopreissenkung auf den 1. Januar 2005 19, wie mit Sanitas Troesch vereinbart, vom ge-

Worten verwendeten die SGVSB-Mitglieder im atalog (Rz 1833, 1839). Mit Bezug auf Getaz ist Troesch eine Excel-Tabelle mit den prozentualen 7 ihre Bruttopreissenkung für das Jahr 2005 abeis- und Rabattsenkung geglückt

veis darüber geführt werden, ob die Bruttopreisob diese gar nicht umgesetzt wurde.

igung

ämtliche sechs SGVSB-Vorstandsprotokolle des eneralversammlung 2005 und 2006, eine intern Leiters Marketing und Verkauf von Sanitas Troaus verfügten die Wettbewerbsbehörden über die GVSB für die Jahre 1999 bis 2012, die elektroni- >arteien, schliesslich lagen ihnen Daten von 52 anitärgrosshändler vor.

vom 23. Februar 2005 ist Folgendes zu entnehnmenhang mit den Ersatzteilen zu Unsicherheiten [...] entschied die Sortimentskommission im Auen die Preise gewisser Ersatzteile doch zu reduz nicht ausreichend deutlich kommuniziert, wesn war, ihre Preislisten anzupassen und Margenverantwortliche] [...] informiert, dass die Senkung missionssitzung vom 25. August 2004 gutgeheissnommen wurde ([...] Gétaz war nicht an dieser sie bei Richner eine teilweise Senkung vorge- ıditionen gesenkt haben. Ebenfalls hat die Sabag [...][Richner] fügt bei, dass Sanitas Troesch die enkt hat. [Der Verbandssekretar][...] halt als Konmodalitaten allfälliger Bruttopreissenkungen sorg-

:r generellen Bruttopreissenkung von 10 % angeteuerung die effektive Bruttopreissenkung eines h - 5,46 % (ohne Dusche - 5.37 %) beträgt.°®®

1149.Aus der Diskussion des SGVSB-Vors Ersatzteilen die Bruttopreissenkung 2005 z die Preise gewisser Ersatzteile ebenfalls zu muniziert worden. Gétaz habe daher die P genverlusten geführt habe. Aus dieser Stell über die Herabsetzung der Bruttopreise de zeigt die Protokollstelle, dass der versehe von Gétaz im Bereich der Ersatzteile zu M: wirkte sich die Bruttopreissetzung direkt at Abschnitt, dass die generelle Bruttopreisse lich erhellt aus dieser Passage, dass preis des Verbands teils bewusst nicht protokollie

1150.Den Aufzeichnungen der SGVSB-Ger 16. Juni 2006 ist zu entnehmen:

Als Konsolidierung und einen Schritt in di 1.1.05 durchgeführte Senkung der Brutto Damit wollten und haben wir auch verhin Preisniveau in seiner Wettbewerbskraft wird. Die Umsetzung ist mehrheitlich gut ¢ gen GV festgestellt [...].887

1151.Rückblickend stellte der Präsident de den 1. Januar 2005 „mehrheitlich gut gelur Januar 2005 durchgeführte Bruttopreissenk 10 %“ beinhaltete sondern — wie bereits be\ battsätze“ verbunden war. Indem der Pra preissenkung verhindert habe, dass der Saı in seiner Wettbewerbskraft“ im Wettbewerb fasst er die Essenz der gemeinsamen Wettt

1152.Die PowerPoint-Präsentation des Lei [...] besagt Folgendes:

Historie

Seit es den dreistufigen Fachhande oder ertragsbedingte Änderungen t den Rabattsystemen gegeben.

m 1991 Aufhebung Brutto/Netto-Pr m 1997 Preissenkung um 20 %

m 2005 Preissenkung um 11 %

m 2012 Preissenkung ? %

ME 0.05.2011

887 Act. 354, GV-Protokoll Nr. 282, 16.6.2006, 134;

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tands vom 23. Februar 2005 folgt, dass bei den u Unsicherheiten geführt hatte. Der Entschluss, | reduzieren, sei Gétaz nicht deutlich genug komreise nachträglich senken müssen, was zu Mar- e folgt, erstens dass sämtliche SGVSB-Mitglieder r Ersatzteile Ubereingekommen waren. Zweitens ntliche Nichtnachvollzug der Bruttopreissenkung argeneinbussen geführt hatte. Mit andern Worten If die Marge aus. Darüber hinaus folgt aus dem nkung tatsächlich durchgeführt wurde. Schliesssensible Gesprachselemente in den Protokollen rt wurden.

1eralversammlungen vom 10. Juni 2005 und vom

e richtige Richtung erachte ich auch die auf den jreise um 10 % mit Anpassung der Rabattsätze. dert, dass unser Fachkanal durch ein zu hohes gegenüber anderen Absatzkanälen geschwächt jelungen - ich habe dies bereits an der letztjähris SGVSB fest, dass die Bruttopreissenkung auf gen“ sei. Er stelle auch klar, dass die auf den 1. ung nicht nur eine ,Senkung der Bruttopreise um niesen (vgl. Rz 427 ff.) — „mit Anpassung der Rasident klarstellte, dass die gemeinsame Bruttoiitargrosshandel durch „ein zu hohes Preisniveau zu anderen Absatzkanälen „geschwächt“ würde, yewerbsverfalschung zusammen.

ters Marketing und Verkauf von Sanitas Troesch

SANITAS TROESCH)

| gibt, hat es immer wieder marktei der Brutto-Preisgestaltung und

eissystem

GV-Protokoll Nr. 281, 10.6.2005, 120.

1153.Der Umstand, dass Sanitas Troesch | derum durch die PowerPoint-Präsentation dort auf, dass Sanitas Troesch 2005 eine „F

1154. Aufgrund dieser Aktenstücke ist bewie Jahr 2005 tatsächlich stattgefunden hat.

1155.Um das Beweisergebnis unabhängig Sekretariat einen Index der Bruttopreise de! net. Die Abbildung 8 stellt den Index der B umfasste sämtliche vom Sanitärgrosshande renden, aber von den Parteien ebenfalls ve ner, sind nicht im Index enthalten. Die d Preisänderungen durch den Grosshandel a Der Index fällt von 2004 auf 2005 um 7.5 ‘ Inflation belegt dies die Umsetzung der Brut

Abbildung 8: Index der Bruttopreise des Sanitärgı

JeHie) 130-7

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Datum

Quelle: Bruttopreisindex basierend auf Berechnungeı

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1156.CRH, Sabag, Innosan und Bringhen c Sachverhalten ab.

1157.Sanitas Troesch stellt die Preissenkur kung autonom vollzogen zu haben. Die di handelt (Rz 1132 ff.).

888 Act. 371.01, 2.

889 Vgl. dazu auch die Feststellung im Protokoll de 580): „Im Ergebnis wird festgestellt, dass trotz | teilweise massiven Lieferantenteuerung die eff Dusche lediglich - 5,46 % (ohne Dusche - 5.37 ‘

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hre Preise 2005 um 11 % gesenkt hat, wird wiebestätigt. Der Leiter Marketing und Verkauf führt reissenkung um 11 %“ durchgeführt habe.°®8

sen, dass die Bruttopreis- und Rabattsenkung im

von den Akten mit Daten zu bestätigen hat das “von den Parteien gehandelten Produkte berechruttopreise im Sanitärgrosshandel dar. Der Index | verkauften Produkte. Die nicht zum Markt gehö- >rtriebenen Waschmaschinen oder Wäschetrockarin dargestellte Preisentwicklung bildet sowohl Is auch die Inflation in deren Einkaufspreisen ab. 4. Unter Berücksichtigung der lieferantenseitigen topreisreduktion.°®°

osshandels exkl. Waschmaschinen

T T T T

1 des Sekretariats. Vgl. Anhang G.9.

ınd deren Würdigung

jaben keine Stellungnahmen zu den aufgeführten

19 nicht in Abrede, meint aber die Bruttopreissenesbezüglichen Argumente wurden bereits abge-

‘ SGVSB Vorstandssitzung vom 23. Februar 2005 (Act. 358, der generellen Bruttopreissenkung von 10 % angesichts der ektive Bruttopreissenkung eines Standartbadezimmers inkl. %) beträgt.“

1158.Auch Sanidusch, Kappeler und Burge jedoch ihre Beteiligung ab. Auf diese Vorbı 1137 f.). Schliesslich bestreitet der SGVSB Vorbringen des SGVSB zur Übereinkunft ı (Rz 1135 f.).

(iv) Beweisergebnis

1159.Es ist bewiesen, dass die zwischen Mitgliedern koordinierte Bruttopreis- und R führt wurde.

B.5.2.1.11 Dauer der Auswirkung der Brı

(i) Beweisthema

1160.Es ist unstrittig, dass zwischen der / der Bestellung der Produkte und der Liefeı können.®° Da zwischen dem Ausstellen d derart grosse Zeitspanne liegen kann, vere teur eine sogenannte Preisbasis. Das heiss gültigen Bruttopreise fest. Ferner bestimme sis gültig ist. Die Branche bezeichnet dies a

1161.Es ist nicht bestritten, dass dieses S\ Rechnung, welche die Basis für den zu b demselben Jahr stammen, in welchem die | 8). Mit anderen Worten wirken sich Bruttop mag dies zu verdeutlichen: Eine Anzahl Sa nitärgrosshändler an den Installateur geliefe einbart, dass für diese Lieferung die Preist der Sanitärgrosshändler die Bruttopreise fi Vereinbarung wirkt sich also die Bruttopreis preise im Februar 2005 aus.®°'

1162.Es steht damit fest, dass eine Bruttoj senkung hinaus auswirken kann. Unklar ist sich die Bruttopreissenkung des Jahres 20( die mit der Bruttopreissenkung einhergehe hat. Darüber wird anschliessend Beweis ge

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1163.Die Wettbewerbsbehörden stellen aı Vorstandsprotokoll vom 24. August 2005, d angaben von Bringhen, Sabag und Sanitas

80 Vgl. Act. 932 Rz 182.

81 \gl. dazu die Ausführungen [...] von Sanitas T von [...] Getaz, der anlässlich einer Diskussion te Bruttopreissenkung für das Jahr 2006 sagte weshalb er für das Jahr 2006 nichts ändern wol dass Gétaz im August 2005 weiterhin mit Offert

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ner bestreiten die Preissenkung nicht. Sie weisen ingen wurde an anderer Stelle eingegangen (Rz die Bruttopreissenkung nicht. Die sinngemässen nit Sanitas Troesch wurden oben berücksichtigt

Sanitas Troesch und dem SGVSB bzw. seinen abattsenkung im Jahr 2005 erfolgreich durchge-

ıttopreis- und Rabattsenkung des Jahres

\uswahl der Produkte beim Sanitärgrosshändler, ung der Produkte Monate oder gar Jahre liegen er Offerte und der Lieferung der Produkte eine inbaren der Sanitärgrosshändler und der Installat, sie legen ein Stichdatum der für die im Vertrag in die Vertragsparteien, wie lange diese Preisba- Is „Preishaltung.“

‚stem dazu führt, dass die Bruttopreise auf einer ezahlenden Nettopreis bilden, vielfach nicht aus Rechnung bezahlt wird (vgl. Tabelle 6 bis Tabelle reisanpassungen verzögert aus. Ein Beispiel vernitärprodukte wird am 10. Februar 2005 vom Sart. Die beiden Vertragspartner hatten vorher veryasis von 2004 gelte. Am 1. Januar 2005 senkte ur die gelieferten Sanitärprodukte. Aufgrund der senkung vom 1. Januar 2005 nicht auf die Nettojreissenkung sich über das Jahr der Bruttopreishingegen, ob, wie lange und in welchem Umfang )5 ausgewirkt hat. Unklar ist auch, wie lange sich nde Rabattsenkung des Jahres 2005 ausgewirkt ührt.

igung

Jf Einvernahmen von [...] Sanitas Troesch, ein en Jahresbericht 2005 und Daten aus den Partei- Troesch ab.

roesch in Act. 286, Zeile 94 ff. Vgl. auch etwa die Aussage vom 24. August 2005 im SGVSB-Vorstand über eine erneu- 2, er denke an die laufenden Offerten aus dem Jahr 2004, le (Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2005, 609). Das bedeutet, an und Bruttopreisen aus dem Jahr 2004 arbeitete.

1164.Um die zeitliche Nachwirkung aufzuze Nachwirkung auf die Bruttopreise und auf di

a. Zeitliche Nachwirkung der Brı

1165.Um die zeitliche Nachwirkung der Bru te das Sekretariat die Umsätze der Parteien tigen Preisbasis. Auf diese Weise konnte ¢ eines bestimmten Jahres die befragten Ur erzielten. Die Antworten von Bringhen, Sa Tabellen aufgeführt.

1166.CRH und die übrigen Parteien gabe nach Preisbasen eruieren zu können. Aus c tualen Anteil am Umsatz, welche diese Unt ren erzielen, nicht eruieren. Es ist jedoch \ Parteien strittig, dass sie einen Teil ihres L zielen. CRH führte sogar explizit aus, dass der Produkte üblicherweise diverse Änderu ner Rechnung jeweils unterschiedliche Prei lichen Preisbasen auf einer einzelnen Rec halb die effektive Preisbasis je Umsatzjat nachfolgend in Tabelle 1-3 dargestellten Re dels abbilden, sind daher auch repräsentati\

Tabelle 6: Umsätze nach Preisbasis Sabag

Umsatzjahr | 2004 2005 2006 2007

2004 [60-70%]

2008 [0-10%] [0-10%] [20-30% 2009 [0-10%] [0-10%] 2010 [0-10%] [0-10%] 2011*

Quelle: Act. 440, Beilage „Frage 9 Excel Liste“.

*: Die Angaben für das Jahr 2011 sind identisch mit c fehler fur das Jahr 2011 interpretiert. Deshalb werden

892 Vgl. Act. 469, 6, Fn 3.

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sigen untersuchten die Wettbewerbsbehörden die e damit einhergehenden Rabatte.

ıttopreissenkung auf die Bruttopreise

ttopreissenkung 2005 messen zu können, erfragin den Jahren 2004 bis 2012 und die jeweils gül- 2s bestimmen, wie viele Prozente des Umsatzes ternehmen mit Basispreisen aus den Vorjahren bag und Sanitas Troesch sind in den folgenden

*n an, die Jahresumsätze nicht aufgeschlüsselt liesem Grund konnte das Sekretariat den prozenernehmen mit den Basispreisen aus den Vorjahneder mit Bezug auf CRH, noch auf die übrigen Imsatzes mit Basispreisen aus den Vorjahren er- ‚ zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung ngen in der Bestellung erfolgen, wodurch bei eisbasen zur Anwendung kämen. Die unterschiedhnung werden auch als Grund angegeben, wesir nicht separat ermittelt werden können.®” Die :sultate, welche rund 60 % des Sanitargrosshan- / für diese Unternehmen.

Preisbasis

2008 2009 2010 2011 2012

len Angaben für das Jahr 2010. Dies wird als Ubertragungsdiese Angaben nicht berücksichtigt.

Tabelle 7: Umsätze nach Preisbasis Bringhen

Pre Umsatzjahr 2007 2008 2009

2007 [70-80%]

2008 [20-30%] [70-80%]

2009 [0-10%] [20-30%] [60-70%] 2010 [0-10%] [0-10%] [20-30%] 2011 [0-10%] [0-10%] [0-10%] 2012 [0-10%] [0-10%] [0-10%]

Quelle: Act. 441.01, Register Il.

Tabelle 8: Umsatze nach Preisbasis Sanitas Troes

Umsatzjahr | 2004 2005 2006 2007

2011 [0-10%] [0-10%] 2012 [0-10%] [0-10%]

Quellen: Act., Beilagen 3-7.

1167.Wie aus den Angaben von Sabag, E grau ausgefüllte Flächen in Tabelle 6 bis T bis [70-80 %] ihres Umsatzes mit der Preis dass Sabag [20-40 %] ihres Umsatzes mit hen (vgl. Tabelle 2) beläuft sich dieser Um (vgl. Tabelle 3) auf [30-40 %]. Betrachtet m: re zurückliegenden Basispreise am Umsat sich die Anteile von Sabag zwischen [1-10 und diejenigen von Sanitas Troesch zwisch

1168.Aufgrund dieser Auswertungen ist er rung immer zeitlich verzögert auf die Net auswirkt. Zweitens ist erwiesen, dass im dre lich etwa ein Drittel des Gesamtumsatzes n zielt wird. Drittens ist damit erwiesen, das Grosshandelsumsatzes mit Basispreisen a wird zusätzlich durch die Auswertung der D le 1 folgt, dass Sabag im Jahr 2006 [20-30 | res 2005 erzielt hat. Viertens steht schlies handelsumsatzes mit zwei Jahre alten Basi:

1169.Die Nachwirkung der Bruttopreissenk: dem SGVSB-Jahresbericht 2005 zu entnel

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isbasis

2010 2011 2012 [70-80%] [20-30%] [70-80%] [0-10%] [30-40%] [50-60%] ch Preisbasis

2008 2009 2010 2011 2012

[50-60%]

ringhen und Sanitas Troesch ersichtlich ist (vgl. abelle 8), erwirtschafteten die Parteien [50-60 %] basis des laufenden Jahres. Aus Tabelle 1 folgt, Basispreisen aus dem Vorjahr erzielt. Bei Bringsatzanteil auf [20-40 %] und bei Sanitas Troesch an schliesslich wie gross die Anteile der zwei Jahz der betrachteten Unternehmen sind, bewegen %], diejenigen von Bringhen zwischen [1-10 %] an [10-20 %].

stens erwiesen, dass sich eine Bruttopreisändetopreise oder Umsätze der Sanitärgrosshändler iistufigen Sanitärgrosshandelsmarkt durchschnittit Basispreisen aus dem vorangehenden Jahr ers auch im Jahr 2006 noch etwa ein Drittel des us dem Jahr 2005 erzielt wurde. Dieser Schluss aten von Sabag in Tabelle 1 bestätigt. Aus Tabel- %] ihres Umsatzes mit den Basispreisen des Jahslich fest, dass rund [1-10 %] des Sanitärgrossspreisen erzielt werden.

ing für das Jahr 2005 auf das Jahr 2006 ist auch amen. So seien „gestützt auf erste Erkenntnisse aus der Verkaufspreissenkung auf 2005“ f Niveau bei einigen wenigen Produkten nı den.“®® Demnach liess der Verband die Br 2005 gesetzt worden waren, im Wesentliche

1170.Schliesslich folgt auch aus den Fests preissenkung per 1. Januar 2005 mehrere . lässlich der Geschäftsleiter-Tagung der Sar hervor, dass gemäss Sanitas Troesch die E wieder ausgeglichen sein würde. Dieser S Präsentation ablesen: „Die Spitze ist wiede preise)“, „Konsequenz: Neue Marktteilnehn herren, Vertriebskanal gefährdet.“ Als Kons

2009 einen Workshop für das Preissystem :

b. Zeitliche Nachwirkung der mit Rabattkürzungen

1171.Die zeitliche Auswirkung der mit der zung kann aus der zeitlichen Entwicklung di die Rabattentwicklung®® der Bringhen, Sa Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezembe

Abbildung 9: Rabattentwicklung im Sanitargrossh

4-4

Datum m} Dezember 2004 bis Dezember 2006 Bringhen

Sabag

893 Act. 355, Jahresbericht 2005, 111.

894 Act. 371.11, 56.

85 Die dargestellte Rabattentwicklung basiert auf | zu Nettopreisen. Der Bruttopreis abzüglich des satz lässt sich aus dem Umsatz zu Bruttopreis mel herleiten:

Umsatz zu Bruttopreisen —

Rabattin% = Umsatz zu Brı

Aufgrund der Messmethode ist die Rabattentwi beispielsweise Skonti oder Rückvergütungen n wicklung findet sich in Anhang G.10.

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Ur die „Preisrunde 2005/06 beim Verkaufspreis- ır geringfügige Änderungen vorgenommen woruttopreise, welche mit der Verkaufspreissenkung »n bestehen.

stellungen von Sanitas Troesch, dass die Brutto- Jahre nachgewirkt hat. Aus einer Präsentation anitas Troesch vom 6. und 7. November 2008 geht ruttopreissenkung des Jahres 2005 im Jahr 2009 chluss lässt sich aus der folgenden Stelle in der r erreicht“, „die Bruttopreise sind zu hoch (Mond- ıer, Apothekerpreise aus Sicht der privaten Bauequenz wollte Sanitas Troesch im ersten Quartal 2010 durchführen.

der Bruttopreissenkung einhergehenden

Bruttopreissenkung einhergehenden Rabattkürar Rabatte gelesen werden. Die Abbildung 9 zeigt bag und Sanitas Troesch. Grau markiert ist der r 2006:

andel

Sanitas Troesch

-arteiangaben über Umsätze zu Bruttopreisen und Umsätze Rabatts ergibt den Nettopreis. Der durchschnittliche Rabattsn und dem Umsatz zu Nettopreisen mit der folgenden For-

Umsatz zu Nettopreisen

- -100 zttopreisen

cklung nicht Uber die Unternehmen hinweg vergleichbar, da cht enthalten sind. Die detaillierte Herleitung der Rabattent-

Quelle: Berechnungen des Sekretariats basierend at difizierte Darstellung, bei der die Rabatthöhe nicht « schnitt ist für die Jahre 2004-2012 dargestellt].

1172.Wie Abbildung 9 zeigt, fallen die Ra haft, sondern senken sich über einen gewis Zeitpunkt der Offertstellung, mit zu diesem ten, und dem Zeitpunkt der Rechnungsabw ferung der Waren mehrere Monate, wenn | welche einen vergleichsweise geringen Um erzielt, ein schnellerer Abfall der Rabatte gleichsweise höheren Umsatzanteil zur Prei

1173.Verglichen mit dem Rabattniveau pe kung, zeigt sich ein zwischen 2.5 und 3.4 | ber 2006.8% Weiter lässt sich erst ab 2007 | Ansteigen der Rabatte beobachten. Bei Bri Die betrachtete Rabattentwicklung zeigt s tärgrosshändler einhergehend mit der Brutt ber 2006 nachhaltig gesenkt wurden. Insge tentwicklung den oben gemachten Befund: wirkte mindestens bis Dezember 2006 nach

1174.Der Befund von Sanitas Troesch, das nachwirkte, stimmt exakt mit Abbildung 9 U im Jahr 2009 dasselbe Niveau wie vor der Ferner zeigt die Präsentation, dass die Brut Troesch bis mindestens 2009 nachgewirkt F

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1175.Der SGVSB, Bringhen, Burgener, Sa Beweisen und der Beweiswürdigung dieses

1176.Gemäss Parteigutachten CRH zeige Getaz und Richner, „dass sich in der Perioc schen zwei Jahren zu mehr als 90 % glei gen“ hätten. „Eine Verzögerung der Nettop vorliegenden Daten nicht festzustellen.°”

1177.Es ist unklar, was das Parteigutachte CRH führt weder aus, inwiefern eine empir preise und Änderungen der Nettopreise / gleichzeitigen Senkung von Bruttopreisen u teigutachtens CRH ist folglich eine unbegr Analyse im Parteigutachten auf Preisen be Getaz errechnet wurden. Wie vorangehend sächlichen Preisen sondern sind mit schwet empirische Analyse mit diesen Daten ist de den Umfang der zeitlichen Nachwirkung der

886 Die allgemeine Bruttopreissenkung um 10% su: ten fallen sollen. Dies war nicht der Fall und lie« wurden und sich durch die Datenlage Messunge

887 Act. 1162, 40.

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if Angaben der Parteien. Vgl. Anhang G.10 für Details. [Morsichtlich ist. Die Abweichung der Rabatthöhe vom Durchhatte bei einer Bruttopreissenkung nicht sprungsen Zeitraum. Dies bestätigt, dass zwischen dem Zeitpunkt festgelegten Bruttopreisen und Rabaticklung (bzw. der Umsatzerzielung) nach der Lienicht gar Jahre liegen. So ist auch bei Bringhen, satzanteil mit Basispreisen vorangehender Jahre als bei Sabag feststellbar, welche einen versbasis vorangehender Jahre aufweist.

r Dezember 2004, also vor der Bruttopreissen- Prozentpunkte tieferes Rabattniveau per Dezemei Sanitas Troesch und Sabag ein längerfristiges nghen beginnt dieser Anstieg bereits Mitte 2006. omit, dass die Rabatte der betrachteten Saniopreissenkung von 2005 bis mindestens Dezemsamt bestätigt damit die Beobachtung der Rabat- Die Bruttopreissenkung auf den 1. Januar 2005

s die Bruttopreissenkung 2005 bis ins Jahr 2009 berein, wonach die Rabatte von Sanitas Troesch Bruttopreissenkung im Jahr 2005 erreicht haben. topreissenkung 2005 auch aus Sicht von Sanitas at.

ınd deren Würdigung

nidusch und Kappeler äussern sich nicht zu den Sachverhaltsabschnitts.

eine empirische Analyse von Preisdaten von le von 2004 bis 2012 Bruttopreisänderungen zwichzeitig in Nettopreisänderungen niedergeschlareisanpassung um mehr als ein Jahr“ sei in den

n CRH damit aussagen will. Das Parteigutachten ische Untersuchung von Änderungen der Brutto- \ufschluss über die zeitliche Nachwirkung einer nd Rabatten geben soll. Das Vorbringen des Parundete Behauptung. Zudem ist anzumerken, die ruht, welche aus Umsatzdaten von Richner und festgestellt, entsprechen die Daten nicht den tatwiegenden Messfehlern behaftet (Rz 665 ff.). Die amit von vornherein ungeeignet, Aufschluss Uber Bruttopreis- und Rabattsenkung zu geben.

ggeriert, dass die Rabatte insgesamt ebenfalls um 10% hätjt daran, dass nicht bei allen Produkten die Rabatte gesenkt :nauigkeiten ergeben.

1178.Sanitas Troesch bringt vor, sie habe Diese neuen Bruttopreise seien dann bis zu Grundlage für alle Offerten ab dem 1. Juli sinngemäss, das sich die Bruttopreissenku ausgewirkt habe. Ferner bringt Sanitas Troe fort und nur für die Dauer bis zur nächster gemäss vor, dass die Bruttopreise für das J worden wären. Sie gibt zudem an, „die At noch Offerten auf der Preisbasis von 2005 det betrug der Umsatz, der 2009 auf Offer! stellt worden waren, 0 %. Dabei ist zu bea Bruttopreisen von 1.Juli 2005 beinhaltete.“ druck, die Rabattsenkung habe sich zeitlich

1179.Die Vorbringen von Sanitas Troesch chen sich. Erstens wurde die zwischen San barte Bruttopreissenkung nicht nur von S: Mitgliedern umgesetzt. Kann die Wirkung. nachgewiesen werden, ist auch diese Wirk: rückzuführen. Sanitas Troesch ist auch ve Sie kann sich nicht exkulpieren, in dem si Zweitens folgt aus dem behaupteten Umst erhöht wurden nicht, dass die Bruttorpreisss habt hätte. Denn selbst die 2 %-ige Erhoht zustande gekommenen Bruttopreisen aus dass die Bruttopreisänderung 2005 bereit: nicht, dass Sanitas Troesch in den Nachf 2005 erstellt hätte. Drittens anerkennt auch Preisbasis von 2005 erstellt wurden, denn s abrunden. Eine Abrundung bedingt die Exis

1180.Das Vorbringen von Sanitas Troesch, zögerung ausgewirkt, ist ohne Bedeutung. nicht. Im Gegensatz dazu haben die Wettk gen angestellt, die dadurch nicht widerleg! sungen, dass die Rabattsenkung erst im Ve wenn man die zeitliche Wirkung einige Moı mit immer noch bis ins Jahr 2008.

1181.Sabag legt dar, es sei entscheidend, preise festlegten, was dazu führe, dass das 2005 spätestens mit der per 1. Januar 20 Diese Sichtweise überzeugt nicht. Erstens | Korrektheit der Berechnungen in „Tabelle € dortigen Darlegungen sind somit unwiderle« 2006 ausgehend von den Bruttopreisen de der Abstimmung der Preise im Jahr 2005 w 2006 nicht ungeschehen gemacht. Vielmeh da sie immer noch auf nicht wettbewerbskc ruhen.

88 Act. 932 Rz 183-185. 889 Act. 932 Rz 186 f.

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am 1. Juli 2005 die Bruttopreise um 2 % erhöht. im Inkrafttreten der geänderten Bruttopreise 2006 2005 gewesen. Sanitas Troesch folgert daraus ng vom 1. Januar 2005 nur bis zum 1. Juli 2005 sch vor, eine Bruttopreisänderung wirke sich so- | Änderung der Bruttopreise aus. Sie bringt sinnahr 2005 bereits im November 2004 angewendet ıssage, Sanitas Troesch habe bis ins Jahr 2009 ausgeführt, [ist] zumindest sehr verzerrt. Gerunen erzielt wurde, die auf der Preisbasis 2005 erchten, dass dies auch Offerten mit den erhöhten 398 Sanitas Troesch bringt schliesslich zum Ausdirekt und nicht verzögert ausgewirkt.%°9

vermögen nicht zu überzeugen und widerspreitas Troesch und den SGVSB-Mitgliedern verein- ınitas Troesch, sondern auch von den SGVSBder Übereinkunft in den Preisen dieser Parteien ung auf die Übereinkunft mit Sanitas Troesch zurantwortlich für diese Wettbewerbsverfälschung. e alleine auf ihre eigene Preissetzung hinweist. and, dass die Bruttopreise im Juli 2005 um 2 % ankung keine Auswirkung auf die Zeit danach ge- ıng geht von den unter verfälschtem Wettbewerb . Drittens folgt aus dem behaupteten Umstand, > im November 2004 angewendet worden ware lgejahren nicht Offerten auf der Preisbasis von Sanitas Troesch, dass bis 2009 Offerten auf der ie will den daraus resultierenden Umsatz auf 0 % tenz eines abrundbaren Wertes.

die Rabattsenkung habe sich ohne zeitliche Ver- Erstens belegt Sanitas Troesch ihr Vorbringen jewerbsbehörden die beschriebenen Berechnunsind. Zweitens zeigen die angestellten Bemesrlauf des Jahres 2009 kompensiert wurde. Selbst vate vorverschiebt, wirkte die Rabattsenkung da-

Jass die Sanitärgrosshändler jährlich neue Basis- „ausübende" Verhalten bzgl. Bruttopreissenkung 06 eingeführten neuen Preisbasis 2006 endete. jelegt Sabag ihr Vorbringen nicht und zweifelt die : Umsätze nach Preisbasis Sabag“ nicht an. Die yt. Zweitens ist zu bedenken, dass die Preisbasis s Jahres 2005 bestimmt wurde. Die Auswirkung ird durch ein teilweises Abweichen davon im Jahr r sind dadurch auch diese neuen Preise verzerrt, ynform zustande gekommenen Grundpreisen be-

1182.Insgesamt haben die Parteivorbringer weisergebnis.

(iv) Beweisergebnis

1183.Es steht fest, dass die Bruttopreissen Die Resultate der Analyse der Umsatze un sultate der Analyse der Rabattentwicklunge te von Sanitas Troesch bestatigen die Richt

B.5.2.1.12 Zusammenfassung der Bewei Bruttopreisniveau- und Rabat

1184.Die Beweisergebnisse fur die gemein gung von 1997 bis 2005 zwischen Sanitas 1 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

i. Es ist bewiesen, dass 1997 im Sar senkung um rund 20 % stattfand. | angepasst. Die Senkung wurde auf tel] der Umsatze der beteiligten Unt SGVSB sowie seine Mitglieder vere Fischer & Co und der Jaggi Chemic Bruttopreisabweichungen zwischen | Ersatzteile, URS-Armaturen und Wa

Ebenso steht fest, dass sowohl der preise aller Sanitargrosshandler al: steht ausser Zweifel, dass Besprecl 1997 zwischen den SGSVB-Mitglie SGVSB stattgefunden haben. Die S ten unter Mitwirkung des SGVSB die 70 % ihres jeweiligen Gesamtumsat bunden war eine entsprechende Ser

ii. Es ist bewiesen, dass der SGVSB-\ keting und Einkauf von Sanitas Tro telefoniert haben. Sie sprachen Uk 1998. Ferner steht ausser Zweifel, c SGVSB und Sanitas Troesch stattg kutierten Sanitas Troesch und der S sen, dass am 22. Juli 1997 ein Tre zum Thema „Verkaufspreisharmonis stattgefunden hat. Die Preiskommis passung der „Preise und Margen 1° gestützt. Die Festlegung der Preisp: seinen Mitgliedern — die zu dieser identischen Produktepreisen erwirts nander. Vielmehr passten sie ihre Pı

ii. Es ist bewiesen, dass der SGVSB ai Troesch unterrichtet war. Der SGV‘ gesamten Markt für Sanitärgrossha Sanitas Troesch den SGVSB vor de unterrichtet hatte. Sanitas Troesch \ den Jahren 1996 und 1997 dem N

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1 somit keinen Einfluss auf das nachfolgende Bekung 2005 sich bis ins Jahr 2009 ausgewirkt hat. d der jeweils gültigen Basispreise sowie die Ren und die übereinstimmenden internen Dokumenigkeit dieses Beweisergebnisses.

sergebnisse bezüglich der gemeinsamen tniveaufestlegung 1997-2005

same Bruttopreisniveau- und Rabattniveaufestleroesch und dem SGVSB bzw. seinen Mitgliedern

iitärgrosshandel eine branchenweite Bruttopreis- Jie Rabatte wurden im entsprechenden Umfang Produkte angewandt, die mindestens [zwei Driternehmen ausmachten. Sanitas Troesch und der sinbarten die Bruttopreise der Produkte von Egli als auf einer gewissen Höhe festzulegen. Es gab Sanitas Troesch und dem SGVSB im Bereich der nnenfüllkombinationen.

SGVSB als auch Sanitas Troesch gleiche Brutto- > wünschenswert bzw. „sinnvoll“ erachteten. Es hungen über die Bruttopreissetzung für das Jahr dern und Sanitas Troesch unter Mitwirkung des GVSB-Mitglieder und Sanitas Troesch koordinier- : Bruttopreise von Produkten, die mindestens 67- zes ausmachten bewusst und gewollt. Damit ver- ıkung der Rabatte (vgl. Rz 799 ff.).

/erbandssekretar [...] und der heutige Leiter Maresch [...] am 13. und 23. April 1997 miteinander er die Änderung der Bruttopreise für das Jahr lass am 28. April 1997 ein Treffen zwischen dem efunden hat. Auch anlässlich dieses Treffen dis- GVSB über die Bruttopreise. Es ist ferner bewiefen zwischen Sanitas Troesch und dem SGVSB sierung des schweizerischen Sanitärfachhandels“ sion hat anschliessend ihren Beschluss zur An- 98“ auf die Besprechungen mit Sanitas Troesch Jlitik von Sanitas Troesch und dem SGVSB bzw. Zeit mindestens [zwei Drittel] des Umsatzes mit chafteten — erfolgte folglich nicht autonom voneieissetzung einander an (vgl. Rz 824 ff.).

m 10. Juli 1998 über das Preisniveau von Sanitas 5B strebte ein einheitliches Preisniveau auf dem ndle an. Es bestehen keine Zweifel daran, dass m 28. August 1998 Uber ihr Verkaufspreisniveau wollte, dass der SGVSB sein Preisniveau, wie in iveau von Sanitas Troesch anpassen würde. Es steht fest, dass die GV des SG\ SGVSB-Preisniveau am Preisniveat Bruttopreise führte immer auch zu e SGVSB bzw. seine Mitglieder und S damit die Rabattsetzung für das Jah

iv. Es bestehen keine Zweifel, dass sic SGVSB bzw. seinen Mitgliedern koc gehende Rabattsetzung für das Jal Zusätzlich zum Beweisergebnis unc Protokollauszüge der Kalkulationskc Sanitärgrosshandel im Jahr 1999 e einzig die Sanico Wunderli davon ak

v. Es steht fest, dass sich Sabag, Brin Oktober 1999 ausserhalb des SGVS tuelle Bruttopreisanpassungen unte Höhe der zu gewährenden Rabatte, ten ihre Überlegungen dem SGVSE Oktober 1999 entwickelten die Kal stand einen Entwurf von Rabattgrup zu dienen, einer Margenerosion entc

Es ist bewiesen, dass die Begriffe , sind. Die Kalkulationskommission hé welche sie mit Sanitas Troesch bes tere Suissetec) darüber informiert w esch wurde auf den 11. Mai 2000 : die Sanitärgrosshändler vor Margen

Es ist erwiesen, dass sich der SGV‘ 2001 unterhalten hat. Das genaue | hingegen, dass das Treffen zwisch Treffen des SGVSB mit dem SSIV zwischen Sanitas Troesch und der und die Bruttopreissetzung zur Spra

Aufgrund dessen, dass

a) der SGVSB zusammen mit S hatte, eine differenzierte Rab

b) der SGVSB danach Rabattgr besprechen wollte,

Cc) der SGVSB sich plangemäs Troesch traf und sich zum Th

d) die Rabattgruppen des SGV weitgehend übereinstimmten bandsmitgliedern Spaeter Ch

ist erwiesen, dass der SGVSB die fF esch entwickelte.

Es steht fest, dass der Vorstand na Jahr 2001 von einem grundsätzlich Es steht fest, dass der SGVSB nich

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/SB und danach der Vorstand entscheid, das ı von Sanitas auszurichten. Eine Anpassung der iner entsprechende Anpassung der Rabatte. Der anitas Troesch haben das Bruttopreisniveau und r 1999 gemeinsam koordiniert (vgl. Rz 842 ff.).

h das gemeinsam von Sanitas Troesch und dem ’rdinierte Bruttopreisniveau und die damit einherir 1999 auch auf das Jahr 2000 ausgewirkt hat. 1 dem eigentlichen Beweisthema, bestatigen die mmission aus dem Jahr 1999, dass im Markt für in einheitliches Bruttopreisniveau herrschte und wich (Rz 866 ff.).

ghen, Getaz (CRH) und Sanitas Troesch am 27. B über eine differenzierte Rabattpolitik und evenrhalten haben. Ferner diskutierten sie über die welche maximal 10 % betragen sollten. Sie teil- ‚mit. Als Reaktion auf die Besprechung vom 25. kulationskommission des SGVSB und der Vorpen. Die Schaffung der Rabattgruppen, sollte dayegenzuwirken.

Warengruppen“ und „Rabattgruppen“ Synonyme atte einen Entwurf von Rabattgruppen entwickelt, prechen wollte. Danach sollte der SSIV (die späerden. Der Besprechungstermin mit Sanitas Troingesetzt. Die differenzierte Rabattsetzung sollte sinbussen schützen.

SB in der Folge mit Sanitas Troesch über im Jahr Datum der Besprechung ist nicht klar. Fest steht en dem SGVSB und Sanitas Troesch vor dem am 11. Mai 2001 stattgefunden hat. Am Treffen | SGVSB kamen plangemäss die Rabattgruppen che.

anitas Troesch am 27. Oktober 1999 besprochen attpolitik einzuführen,

uppen entwickelte und diese mit Sanitas Troesch

s tatsächlich vor dem 11. Mai 2000 mit Sanitas ema Bruttopreis und Rabattgruppen unterhielt,

SB und von Sanitas Troesch noch im Jahr 2011 — im Unterschied zu den nicht beteiligten Verur und San Vam —

Rabattgruppen unter Mitwirkung von Sanitas Troch den Gesprächen mit Sanitas Troesch „für das ıe unveränderten Kalkulationssystem auslging].“ t selbständig zu dieser Konklusion gelangte, son- dern diese auf sein Gespräch mit | esch und der SGVSB einigten sich das Jahr 2001 grundsätzlich unverä te der SGVSB auch dem Installateur

Die Rabattgruppe Wellness beinhal selben Produkte. Der SGVSB besch aufzunehmen und führte im Gleich: eine „selektive Bruttopreissenkung“ preissenkung bewusst im gleichen L mit Sanitas Troesch zeigen, entsct Troesch.

Die gemeinsame Bruttopreissenkun stufigen Absatzkanals und sollte di kanals gegenüber anderen Anbieter:

vi. Es ist bewiesen, dass der SGVSB « hen, Getaz (CRH) und Sanitas Tre Jahres 2001 weiter differenzierte. [

fest: Warenumsatzkategorie 1 Sanitäre Warenumsatzkategorie 2 Sanitär r ronisch g Warenumsatzkategorie 3 Freigege Warenumsatzkategorie 4 Ersatztei Warenumsatzkategorie 5 Reserve Warenumsatzkategorie 6 Whirlpoo nesskabi

Ferner steht fest, dass die SGVSE gruppen und Warenumsatzgruppen griffe deshalb auch synonym zu v mentskommission davon ausging, ¢ pen einen Einfluss auf die Höhe deı Differenzierung der Rabattgruppen, Zweck der Rabattgruppen bestand : in der Beilage 2 zur Artikelverwaltut Wellnessprodukte eine erste differe nitas Troesch und dem SGVSB verw

vii. Es ist bewiesen, dass das Bruttopr bis 2003 im Verhältnis zueinander ¢ derungen unterworfen war. Dieser | niveaus der Vorjahre zurückzuführeı nen Produktpreise unterscheiden si fur Sanitas Troesch und den SGVSE der weitgehenden Preisgleichheit e

900 Act. 427, passim.

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sanitas Troesch zurückzuführen ist. Sanitas Tro- | mit anderen Worten, das Bruttopreisniveau für ndert zu belassen sei. Diesen Grundkonsens teilverband SSIV mit.

tete beim SGVSB und bei Sanitas Troesch dieloss die Kategorie Wellness in den Team-Katalog schritt mit Sanitas Troesch für Wellnessprodukte von 15 % durch. Der SGVSB passte die Brutto- Imfang wie Sanitas Troesch an. Wie die Kontakte eid der Verband nicht unabhängig von Sanitas

g diente dem Margenschutz innerhalb des drei- © Wettbewerbsfähigkeit des dreistufigen Absatz- 1 stärken (vgl. Rz 879 ff.).

Jie im Jahr 2000 auf Initiative von Sabag, Bringjesch entwickelten Rabattgruppen während des Jer SGVSB setzte die folgenden Rabattgruppen

Artikel

eduziert (Klosettautomaten, Behindertenprogramme, elektjesteuerte Armaturen)

bene Artikel (Diverse Artikel)

le

Is und Wellnessprodukte (z.B. Dampfgeneratoren, Wellnen, Saunas)?

3-Mitglieder die Begriffe Rabattgruppen, Warensynonym zueinander verwendeten und diese Beerstehen sind. Es ist erwiesen, dass die Sortiass die Einteilung von Produkten in Rabattgrup- “mit diesen Produkten erzielten Marge hatte. Die

sollte der Margenerosion entgegenwirken. Der also im Margenschutz. Die Rabattgruppen waren 1g des SGVSB aufgeführt. Es ist erwiesen, dass :nziert Rabattgruppe darstellte, welche von Sa- ‚endet wurde (Rz 942 ff.).

sisniveau der Verfahrensparteien zwischen 2001 jleich geblieben ist und keinen wesentlichen An- Jmstand ist auf die Koordination des Bruttopreis- 1 (natürlicher Kausalzusammenhang). Die einzelch nicht wesentlich. Die Marktpreissituation war 3 bzw. seine Mitglieder transparent. Ferner ist aus rsichtlich, dass der Markt die Preiskoordination der vorangehenden Jahre in dieser kung der Koordination blieb bestehe

viii. Es besteht kein Zweifel daran, dass April 2002, im August 2002 und am fen hat. Ferner steht fest, dass Sar an den SGVSB gerichtet hat.

Es ist bewiesen, dass der SGVSB rv über die Kalkulation 2003 führen we mit dieser Absicht den Anträgen vo 2002 und senkte erstens die Bruttor für einzelne Produkte. Der Sanitärg Konkurrenzfähigkeit gegenüber alter der SGVSB und seine Mitglieder de men die im Ausland empfohlenen , auf Vorschlag von Sanitas Troesch gen. Viertens übernahmen der SGV: vorgeschlagenen Europreis von CHI Ausland. Die Preissetzung von Sani diniert und nicht unabhängig vonein:

Es steht fest, dass Sanitas Troescl zurzeit keine neuen Rabattgruppen Wellness-Produkte bereits eine eige ness geschaffen und dort die Brutto] dass der für die Kataloge- und Stam ter sich im Januar 2003 mit Sanitas Damit ist bewiesen, dass die Fests Sanitas Troesch erfolgen sollte.

Die Treffen mit Sanitas Troesch er Normalität, obwohl sich der Verbar mit Sanitas Troesch bewusst war. | Sanitas Troesch nur informelle Treff

ix. Mit Bezug für die Koordinierung de Jahren 2003/2004 ist Folgendes bev

Sanitas Troesch, der SGVSB, Saba 21. Mai 2003 getroffen, um einerse Jahr 2005 und andererseits die Ka Leiter Marketing und Verkauf von S welche Lösung seine Arbeitgeberin zudem verschiedene Rabattgrupper ziert festzusetzen.

Daraufhin gründeten die anwesende hoc-Gruppe bestehend aus dem Le [...] und aus den grössten Mitglieder (heute beide CRH) und [...] Sabag.

lation 2004 und 2005, was die Bruttc [...] Sanitas Troesch traf sich zum August 2003 und am 24. Septembe dem SGVSB.

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Zeit nicht zu korrigieren vermochte. Die Auswirn (Rz 967 ff.).

sich der SGVSB um den 6. Februar 2002, am 16. 24. September 2002 mit Sanitas Troesch getrofitas Troesch am 22. August 2002 ein Schreiben

it Sanitas Troesch eine grundlegende Diskussion lite. Der SGVSB entsprach in Übereinstimmung n Sanitas Troesch im Schreiben vom 22. August jreise für das Jahr 2003 nicht linear, sondern nur rosshandel wollte durch die Preissenkung seine nativen Anbietern stärken. Zweitens entsprachen m Vorschlag von Sanitas Troesch und übernah- Armaturenpreise. Drittens entschied der SGVSB den Einbaupreis pro Loch auf CHF 22.- festzule- SB und seine Mitglieder den von Sanitas Troesch F 1.54 für in Euro verrechnete Produkte aus dem tas Troesch und dem SGVSB erfolgte also koorander.

Nn und der SGVSB im Jahr 2002 übereinkamen, zu schaffen. Sie hatten für die Whirlpool- und ne Rabattgruppe („Warenumsatzgruppen“) Wellpreise gesenkt. Es bestehen keine Zweifel daran, mdatenverwaltung zuständige Verbandsmitarbei- ; Troesch weiter über Rabatte unterhalten sollte. etzung der Rabattgruppen nicht unabhängig von

ıtsprachen aus Sicht der SGVSB-Mitglieder der id der kartellrechtlichen Problematik von Treffen Statt darauf zu verzichten, wollte der SGVSB mit an organisieren (Rz 982 ff.).

r Bruttopreis- und Rabattsenkung während den viesen:

g, Gétaz und Richner (bzw. CRH) haben sich am its den Umfang der Bruttopreissenkung für das Ikulation für das Jahr 2004 zu besprechen. Der anitas Troesch erklärte den SGVSB-Mitgliedern, für die Bruttopreissenkung anstrebte. Er führte aus, die es erlauben sollten, die Preise differen-

ın Sanitärgrosshändler am 21. Mai 2003 eine aditer Marketing und Verkauf der Sanitas Troesch n des SGVSB, das heisst [...] Richner, [...] Getaz Die Gruppe befasste sich mit dem Thema Kalkuypreissetzung und die Rabattgruppen beinhaltete. Thema Kalkulation 2004 und 2005 noch am 20. r 2003 (diesmal mit [...] von Sanitas Troesch) mit

Am 24. September 2003 informierte zuerst die Hersteller von ihrem Pre den Sanitärinstallateur-Verband. Dı Vorhaben besser durchsetzen. Es s bis Ende 2003 sämtliche Schritte \ Umfang von 10-15 % zu koordinier: selektiv gesenkt werden. Es ist da noch der SGVSB bzw. seine Mitgliec 2004 und 2005 unabhängig voneine über das gemeinsame Vorgehen.

dadurch, dass sich Sanitas Troescl senkung 2005 äussern wollte. Die diesem Zeitpunkt schon vollzogen.

Der SGVSB führte in der Folge die ı ne Bruttopreissenkung für das Jahr Verband nahm die Preissenkungsru der Marktgegenseite vorzubereiten. vorstehende Bruttopreissenkung für mit Sanitas Troesch klammerte de ment, Wasch- und Trockenautomate von der Preissenkung aus. Schlie Transportkosten- und Einbaukosten getrennt aus.

Bringhen und Kappeler vollzogen di gemeinsamen SGVSB-Katalog mit preisen verwendeten. Weder die anı tervention von Kappeler wirkten sic auf den 1. Januar 2005 aus. Vielme Troesch vereinbart, vom gesamten Kappeler) mitgetragen. Mit Bezug : Sanitas Troesch eine Excel-Tabelle hielt, damit Gétaz ihre Bruttopreisse 1040 ff.).

x. Es ist bewiesen, dass die zwischen Mitgliedern koordinierte Bruttopreis durchgeführt wurde (Rz 1146 ff.).

xi. Es steht fest, dass die Bruttopreiss hat. Die Resultate der Analyse der | wie die Resultate der Analyse der F internen Dokumente von Sanitas Tre gebnisses (Rz 1160 ff.).

B.5.2.2 2003-2007: Die Weiterentwicklun die Installateursoftware

(i) Beweisthema

1185.Wie bewiesen, zielten Sabag, Bringh bereits 1999 und 2000 auf eine differenziet sich über Bruttopreisanpassungen. Als Rea sion des SGVSB und der Vorstand einen E ff.]). Im Jahr 2001 entwickelte der SGVSB ı

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*n Sanitas Troesch und der SGVSB gemeinsam issenkungsvorhaben und am 21. Oktober 2003 ırch das koordinierte Vorgehen konnten sie ihr teht fest, dass Sanitas Troesch und der SGVSB fornahmen, um die Bruttopreissenkung 2005 im 2n. Die Bruttopreise für das Jahr 2004 sollten nur nit bewiesen, dass sich weder Sanitas Troesch Jer bezüglich der Bruttopreissetzung für die Jahre inder verhalten haben. Vielmehr einigten sie sich Dieses Beweisergebnis ändert sich auch nicht 1 angeblich seit April 2004 nicht mehr zu Preisnotwendigen Umsetzungshandlungen waren zu

nit Sanitas Troesch vorbereitete und beschlosse- 2005 durch und zwar im Umfang von 10 %. Der nde von 1997 als Vorbild, um die Kommunikation Sämtliche SGVSB-Mitglieder waren über die bedas Jahr 2005 informiert. Gemäss Übereinkunft r SGVSB Klosettautomaten, das Ersatzteilsortin, Boiler, sowie Reinigungs- und Reparaturartikel sslich wies der SGVSB bzw. seine Mitglieder anteil gemäss Vereinbarung mit Sanitas Troesch

e Bruttopreissenkung 2005 mit, da auch sie den einheitlichen Produkten und einheitlichen Bruttofanglichen Intervention von Bringhen noch die In- +h auf die Durchführung der Bruttopreissenkung hr wurde die Bruttopreissenkung, wie mit Sanitas Verband (Gétaz, Richner, Sabag, Bringhen und auf Gétaz ist zudem bewiesen, dass Getaz von mit den prozentualen Bruttopreisänderungen er- ınkung für das Jahr 2005 abstimmen konnte (Rz

| Sanitas Troesch und dem SGVSB bzw. seinen - und Rabattsenkung im Jahr 2005 erfolgreich

enkung 2005 sich bis ins Jahr 2009 ausgewirkt Jmsätze und der jeweils gültigen Basispreise so- Rabattentwicklungen und die übereinstimmenden »esch bestätigen die Richtigkeit dieses Beweiserg der Rabattgruppen und deren Integration in

en, Gétaz Romang (CRH) und Sanitas Troesch te Rabattpolitik (vgl. Rz 882 ff.) und unterhielten ktion darauf entwickelte die Kalkulationskommisntwurf von Rabattgruppen (vgl. Rz 865 f. [Rz 880 diese Rabattgruppen weiter (vgl. Rz 965 [Rz 943 ff.]) und führte im Gleichschritt mit Sanitas gruppe Wellness durch (Rz 966). Im Jar SGVSB bzw. seine Mitglieder, keine weite! Jahr 2003 wollte sich der SGVSB mit Sanit anderem über Rabatte zu besprechen (Rz kauf und Marketing von Sanitas Troesch vo von Rabattgruppen auf, welche es ermöglic durchzuführen (vgl. Rz 1062 ff.]). Anlässlic erwiesenermassen eine ad-hoc-Gruppe ge: Jahr 2005, das bedeutet die Bruttopreise u 1072, Rz 1091). Schliesslich ist bewiesen, « den SGVSB-Mitgliedern weitgehend übereir

1186.Vor diesem Hintergrund soll untersuc die Rabattgruppen ab 2003 unabhängig o meinsam dafür gesorgt haben, dass die Rz men wird.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1187.Für die Zeitperiode von 2003-2007 | wicklung der Rabattgruppen und deren Inte weismittel vor: das Protokoll der SGVSB-V Point-Präsentation des Leiters Verkauf und 2003, ein Schreiben des SGVSB-Sekret: Vorstand und die Sortimentskommission, e on vom 25. Oktober 2004, ein Protokoll de 2004, ein Protokoll der Kooperation Sanité Behörden die Parteiaussagen von [...] Sanit

1188.Anlässlich der SGVSB-Vorstandssitzu [...] Richner, [...] Getaz und [...]Sabag te „Grobkonzept neues Preissystem“ von Saı Point-Präsentation.?” Die PowerPoint-Präs gende Slide:

91 Zur konkreten Umsetzung, Ausgestaltung und F 903 Act. 284, 48.

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Troesch eine Bruttopreissenkung für die Rabattir 2002 einigten sich Sanitas Troesch und der ren Rabattgruppen zu schaffen (Rz 1022 ff.). Im as Troesch mit Sanitas Troesch treffen, um unter 1031 f.). Am 21. Mai 2003 führte der Leiter Verr dem SGVSB und seinen Mitgliedern eine Reihe hen sollten eine differenzierte Bruttopreissenkung h des Treffens vom 21. Mai 2003 wurde zudem schaffen, welche sich mit der Kalkulation für das nd Rabatte, auseinandersetzte (vgl. Rz 1064, Rz Jass die Rabattgruppen von Sanitas Troesch und istimmen (Rz 388 ff.).90'

‚ht werden, ob der SGVSB und Sanitas Troesch der gemeinsam weiterentwickelt haben und gebattgruppen in die Installateursoftware übernomigung

iegen den Wettbewerbsbehörden zur Weiterentgration in die Installateursoftware folgenden Beorstandssitzung vom 21. Mai 2003, eine Power- Marketing von Sanitas Troesch [...] vom 21. Mai riats vom 19. Oktober 2004 an den SGVSBin Protokoll der Sitzung der Sortimentskommissir Kooperation Sanitär Schweiz vom 26. Oktober ir Schweiz vom 9. Mai 2007. Ferner liegen den as Troesch vor.

ing vom 21. Mai 2003, an der neben [...] SGVSB, iinahmen präsentierte [...] Sanitas Troesch das jitas Troesch. Er verwendete dazu eine Powerentation von [...] vom 21. Mai 2003 enthält folunktionsweise der Rabattgruppen vgl. Rz 375 ff.

4 Lösungsansätze für ein neues Pr

Aufteilung des Sortiments in « Preisgruppen

| Standard (Grosshandeisgeschä Il Spezialprodukte (Detailhande il! Ersatzteile a b a b Lineare Preis- Differenziene Lineare Preissen- eli senkung uber Preissenkung kung und unter- 5 eisset Gesamisoni- (unterschiedh- schiedliche Rabat- rhs ment undindwi- Che Bruttopreis- tierung pro Preis- re eitsra duelle Rabattıe- kalkulation) pro arupoe ae rung pro Her- Hersteller und Cera steller an Einheitsrabatt Installateur über Gesamtsortiment an Installateur

Branchenkatalog extern Inhalt. Standard + Ersatzteile

Firmenkatalog ıntern Inhalt: Vollsortiment

1189.Aus dieser Slide folgt, dass Rabattg Sanitas Troesch und dem SGVSB waren. / tation ist zu entnehmen:

6 Entscheid

Lösungsansatz 3

Begründung

« Einfache Umsetzung, da keine Systemänderung

« Mit einer durchschnittlichen Preissenkung von 1 gegenüber alternativen Vertriebskanälen erreict

® Preisdifferenzierung kann unter der Berücksichti situation erfolgen mittels:

a) Unterschiedlicher Objektrabatte (Miete/Eigen| b) Separate Rabattierung von speziellen Sortims

1190.Bulletpoint drei Buchstabe b dieser S Preissenkung unter Herbeizug von Rabatt ten“) bewerkstelligen wollte. Es steht somit gruppen erfolgen sollte. Diese Vorgehens\ Differenzierung der Rabatte (vgl. Rz 882).

1191.Ein Schreiben des SGVSB-Sekretaria Rabattgruppen in Installateursoftware Sehr geehrte Herren

Auf Anregung von [...] Sanitas Troesch A wie künftig Rabattgruppen in der Installate Integration der Rabattgruppen soll dem Ir berücksichtigen und damit von den unerwü

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sissystem

i ü bei stark i Lineare Preissenkung über Preissenkung nur Gesamtsortiment. gefährdeten Sortiments- Berücksichtigung der Prozess- gruppen wie zf . it kosten bei den Objektrabatten. Badmöbel, Spiegelschränke, parate Rabattgruppen Design-Waschtischkombina-

Separate tionen und Trennwände

e Wellness

« Badmöbel

© Designwaschtische edliche e Dusch-WC ung pro e Vorwandsysteme pe und

batt

leur

ruppen Gegenstand der Besprechung zwischen \us einer nachfolgenden Folie derselben Präsen-

2 bis 15 % wird die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit it. > Primäres Ziel

gung der unterschiedlichen Prozesskosten und Wettbewerbsheim) nten (Wellness, Badmöbel etc.)

lide ist zu entnehmen, dass Sanitas Troesch die jruppen („Rabattierung von speziellen Sortimenfest, dass die Preisdifferenzierung durch Rabattveise entsprach der bereits 1999 besprochenen

ts vom 19. Oktober 2004 lautet folgendermassen.

G hat [...] suissetec ein Vorschlag ausgearbeitet ursoftware integriert werden können. Eine solche ıstallateur ermöglichen, differenzierte Rabatte zu nschten "Rabatten über alles" wegzukommen.

Der vorliegende Vorschlag wird anlässlich behandelt werden. Wir sind Ihnen dankbar Ihre Bemerkungen und allfällige Änderun: genen Rabattgruppenstruktur mitteilen kön

[Grussformel]9%*

1192.Wie aus einem Brief des SGVSB an vom 19. Oktober 2004 hervorgeht, hatte [.. esch einen Vorschlag ausgearbeitet, wie k integriert werden könnten. Dieser Vorsch Schweiz („Kooperationsratssitzung“) behan¢

1193.Anlässlich der Sortimentskommission ner, [...] Sabag®, [...] Bringhen und [...] ¢ Rabattgruppen.°” Dem Protokoll der SGV ist folgende Textstelle zu entnehmen:

6.5 Rabattgruppen für Installateursof

Die Sortimentskommission begrüsst den ve zukünftige Rabattgruppen in der Installate gen vor (s. Anhang):

  • Trennung in zwei Hauptkapitel von

  • Lieferumfang der Apparate, Armaturen ı

  • Montage- und spezielle Kosten

- Untergruppe für Badmöbel, z. B. 111.170 Badezimmermöbel

- Offertpreise jeweils mit der Endzahl 9 zu

- Untergruppe für Recyclingkosten 112.400 Recyclingkosten?08

1194.Aus der Protokollstelle folgen primär c SGVSB über den Vorschlag der Suissetec dem steht aufgrund des SGVSB-Vorstanc Entwicklung dieser Rabattgruppen inv« Sortimentskommission (Richner, Sabag, Br die Rabattgruppen waren noch in der Entwii

1195.Dem Protokoll der Kooperation Sanité wesenheitsliste zu entnehmen, dass eine S bands und Vertretern von Herstelleruntern Sabag, [...] SGVSB und [...] Sanitas Troes Punkt 5:

5. Rabattgruppen in Installateur-Softwar

904 Act. 357, 35. 905 Act. 357, 35.

907 Act. 352, Protokoll der Sortimentskommission 6,

908 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 6/20C

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| der Kooperationssitzung vom 26. Oktober 2004 , wenn Sie uns bis spätestens 25. Oktober 2004 ys- oder Ergänzungswünsche zu der vorgeschlanen.

den Vorstand und an die Sortimentskommission .] Suissetec „auf Anregung von“ [...] Sanitas Troünftig Rabattgruppen in die Installateur-Software lag sollte im Rahmen der Kooperation Sanitär Jelt werden.

sitzung vom 25. Oktober 20004 an der [...] Richsetaz besprachen die Kommission-Mitglieder die 5B-Sortimentskommission vom 25. Oktober 2004

tware

yn der suissetec ausgearbeiteten Vorschlag für ursoftware und schlägt noch folgende Ergänzun-

Ind Garnituren

führen

lie folgenden Punkte: Erstens steht fest, dass der über die künftigen Rabattgruppen verfügte. Zu- Isschreibens fest, dass Sanitas Troesch in der viert war. Zweitens schlägt die SGVSBinghen und Gétaz) Änderungen vor. Das heisst, klung.

ir Schweiz vom 26. Oktober 2004 ist gemäss Anitzung mit Mitarbeitern des Sanitärinstallateurverehmen, [...] BR Bauhandel AG, [...] Gétaz, [...] ch stattfand. Das Protokoll beinhaltet folgenden

2015).

2004, 258.

4, 267.

[...], der zuständige Sachbearbeiter der st mässig in der Lage sein sollen, anstatt "R Rabattgruppen zu offerieren, um auf diese gen zu wirken. Er hat in Zusammenarbeit ı 1). Diese Vorlage ist innerhalb des SGVSE 2).

Nach ausgiebiger Diskussion beschliesser häuser über die neu in die Softwarepaket überarbeiteten SGVSB-Vorschlag (Beilage Rabattgruppe unterschiedliche Rabatte e 2006 vorzusehen.°°9

1196.Gemäss Punkt 5 des Protokolls wurd: [...] Sanitas Troesch durch die Suissetec

schen [...] Sanitas Troesch und der Suisse Installateure nur die Integration von Rabe welche von Sanitas Troesch und dem SGI daher notwendig, bei der Entwicklung sowa sammenzuarbeiten. Dieser Schluss wird du Troesch und Suissetec bearbeitete Vorlage de. Im Anhang zum Protokoll vom 26. Oktot

NPK 491

100.000 Allgemeine Apparate

110.000 Apparate, Armaturen und Garnituren

111.000 Lieferung

111.100 Lieferung gemäss beiliegender Offerte

111.110 Sanitär-Artikel, Allgemein 111.119 Offertpreis

111.120 Dusch-WC

111.129 Offertpreis

111.130 Waschmaschinen, Trocknet 111.139 Offertpreis

111.140 Sanitärsysteme

111.149 Offertpreis

111.150 Wellness

111.159 Offertpreis

111.160 Wassererwarmer

111.169 Offertpreis

111.170 Badezimmermöbel

111.179 Offertpreis

111.180 Eigenprodukte

111.189 Offertpreis

1197.Aus dieser Liste ist ersichtlich, dass d 2004 gemachten Änderungsvorschläge (v¢ nommen wurden. Es gibt folglich keinen Gr lierten Aussagen zu zweifeln. Es ist davon tatsachlich in Zusammenarbeit mit Sanitas

909 Act. 356, 144. 919 Act. 356.07, Beilage 1, Protokoll Kooperation Ss

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issetec, erläutert, dass künftig Installateure EDVabatte über alles" differenzierte Rabatte gemäss : Weise einer zusätzlichen Margenerosion entgenit [...] eine Vorlage erarbeitet (vergleiche Beilage 3 erörtert und ergänzt worden (vergleiche Beilage

1 die Sitzungsteilnehmer, dass [...] die Software- e zu integrierenden Rabattgruppen gemäss dem 2) orientiert. Dabei müssen die Installateure pro ingeben können. Die Einführung ist per Januar

»n die Rabattgruppen nicht nur auf Anregung von entwickelt, sondern durch Zusammenarbeit zwitec. Diese Protokollstelle muss zutreffen, da die ttgruppen in ihre Software vorschlagen konnte, 3VSB auch tatsächlich verwendet wurden. Es ist hl mit Sanitas Troesch als auch dem SGVSB zurch den Umstand bestätigt, dass die von Sanitas gemäss Punkt 5 durch den SGVSB ergänzt wuryer 2006 ist die folgende NPK-Liste aufgeführt?"°:

112.000 Montage- und spezielle Kosten 112.100 Montage durch Lieferanten 112.110 Montagekosten durch Lieferanten gemass beiliegender Offerte

112.119 Offertpreis

112.200 Armaturen- und Ventileinbaukosten

112.210 Armaturen- und Ventileinbaukosten

112.219 Offertpreis

112.300 Transportkosten

112.310 Transportkostenanteil

112.319 Offertpreis

112.400 Recycling kosten

112.410 Vorgezogene Recyclinggebühren 112.419 Offertpreis

je von der Sortimentskommission am 25. Oktober yl. Rz 1193) tatsächlich in die NPK-Liste aufge- und an der Richtigkeit der unter Punkt 5 protokolauszugehen, dass Suissetec die Rabattgruppen ; Troesch entwickelt hat, woraufhin der SGVSB

anitar Schweiz, 26. Oktober 2004.

seine Änderungswünsche anbrachte. Insge renzierte Rabattgruppen, welche die Install erteilen, gemeinsam von Sanitas Troesch SGVSB entwickelt wurde. Dieses Beweise! der SGVSB-Vorstandssitzung vom 27. Okto

7. Kooperationsrat Sanitär Schweiz Orientierung Sitzung vom 26. Oktober 2

Da alle Vorstandsmitglieder auch an der K eine detaillierte Orientierung. Alle sind zuf pen so gut bereinigt werden konnte. [...] s rung schon auf 2005 anstatt erst auf 2006°

1198.Die Protokollstelle bestätigt, dass die rales Thema des Treffens vom 26. Oktobe Thema der Rabattgruppen im Gegensatz Zt erwähnt wurde. Ferner zeigt sich seine Bec „dass die Angelegenheit betr. Rabattgrupp Formulierung folgt auch, dass eine Bereinig von Sanitas Troesch, dem SGVSB und Suis

1199.Aus Punkt 5 des Protokolls der Koo; folgt schliesslich auch das Motiv zur Schaff lateure sollten „pro Rabattgruppe untersch diese Weise einer zusätzlichen Margenero: battgruppen sollte also der Erhaltung der M Sanitas Troesch und dem SGVSB bzw. seir

1200.Im Protokoll der Kooperation Sanitär ¢ 3. Rabattgruppen in Installateur-Softwaı

[...] berichtet, dass alle Softwarehäuser U informiert sind. Den Softwarehäusern wurt ve-NPK 491 standardmässig zur Verfügun tionen die explizite Erfassung von Leistun und Recyclingkosten und speziell die Berü tegruppe (Sanitärartikel, Dusch-WC, Wellr warehäuser auf diese Möglichkeiten zur von suissetec. [...]9'2

1201.Aus dem Protokoll vom 9. Mai 2007 uber die Rabattgruppenstruktur informiert w Troesch dem SGVSB und Suissetec am 2 Anhang zum damaligen Protokoll trug die N wieder vorkommt. Es steht fest, dass je , Rabatte gewahrt werden sollten.

1202.Anlässlich seiner Einvernahme vom Protokollstelle der Sitzung der Kooperation Frage, was er zu dieser Stelle sage, meinte battgruppen sind, sondern Produktgruppei

91 Act. 358, 560.

912 Act. 356, 183.

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samt steht damit fest, dass die Vorlage für diffeateure befähigen sollte, differenzierte Rabatte zu , dem SGVSB bzw. seinen Mitgliedern und der 'gebnis wird durch eine Textstelle des Protokolls ber 2004 bestätigt:

ooperationsratssitzung dabei waren, erübrigt sich rieden, dass die Angelegenheit betr. Rabattgrupoll nun mit [...] suissetec abklären, ob die Einfühvorgenommen werden kann.*"!

Kooperationssitzung über Rabattgruppe ein zentr 2004 war. Dies ist daran ersichtlich, dass das ı allen anderen Besprechungspunkten namentlich leutung daran, dass sich alle „zufrieden“ zeigten, en so gut bereinigt werden konnte.“ Aus dieser ung stattgefunden hat, was ein Zusammenwirken setec bedingt.

Jeration Sanitär Schweiz vom 26. Oktober 2004 ıng der differenzierten Rabattgruppen: Die Instaliedliche Rabatte“ eingeben können, „[...] um auf sion entgegen zu wirken.“ Die Schaffung der Raarge dienen. Dadurch wurde der Wettbewerb von en Mitgliedern zu ihren Gunsten beeinflusst.

schweiz vom 9. Mai 2007 heisst es schliesslich: e

ber die Rabattgruppenstruktur im Sanitärbereich Je durch suissetec bereits Ende 2004 der Reserg gestellt. Dieser erlaubt in den Branchenapplikagen wie Armaturen- und Ventileinbau, Transportcksichtigung unterschiedlicher Rabatte je Apparaess, Badezimmermöbel, etc.). Inwieweit die Softckgreifen, liegt ausserhalb des Einflussbereiches

folgt, dass die Softwarehäuser auch tatsächlich urden und zwar in der Form, wie sie von Sanitas 5. Oktober 2004 besprochen worden waren. Der ummer NPK 491, welche in dieser Protokollstelle Apparategruppe (Rabattgruppe) unterschiedliche

11. Oktober 2013 wurde [...] Sanitas Troesch zur Schweiz vom 26. Oktober 2004 befragt. Auf die er: „Da kann ich präzisieren, dass das nicht Ra- 1, welche wir zum Teil unterschiedlich rabattie- ren.“ Auf den Unterschied zwischen Prc meinte er: „Keine Ahnung. Wir haben vers: rabattieren. Der Installateur hat nicht die N darzustellen und das war ein Wunsch von auch sie das alles abbilden können. Und ic welche unterschiedlichen Produktgruppen gruppen auch abbilden können, das war de:

1203.Die Aussage von [...], er könne den U nicht nennen, sind nicht glaubhaft. Der Begı Dies zeigt sich erstens aus den zahlreicher aus dem Umstand, dass er den Begriff „R dem SGVSB vom 21. Mai 2003°'5 oder Präsentation vom 2. Mai 2011 gebraucht.” nenblättern, welche von [...] in derselben | „Rabattklassen“ und „Warengruppen.“ Di klärte, liegt daher wohl eher darin, dass

gleichzeitig um Rabattgruppen handelt, wi Protokollstelle folgt und aus dem soeben

Entwicklung der „Produktgruppen“ ging es \ differenzierte Rabatte vergeben wurden im alles,“ welche gemäss den Sanitärgross Schliesslich verschwieg [...] den Umstand, « ware war und die Rabattgruppen vorab mit ı

1204.Auf die Frage hin, ob es in jeder Gri „Nein, wir haben keine Bandbreiten. Jeder \ er gibt auf die jeweiligen Produktgruppen.‘ gegenüber, dass Sanitas Troesch Rabattkl klassen ergibt keinen Sinn, wenn es nicht. rabatte gibt. Selbst wenn jeder Geschäftsle Grad unabhängig bestimmen sollte, kann

massen nur innerhalb der Spannbreite und |

1205.Das Sekretariat befragte [...] zu der Pr

Nach ausgiebiger Diskussion beschliesser häuser über die neu in die Softwarepaket überarbeiteten SGVSB-Vorschlag (Beilage

1206.Er meinte dazu: „Ich habe da nichts e Mir ist es egal, welchen Rabatt der Installatı drei Gründen nicht glaubwürdig: Erstens w gen jeweils von den Sitzungsteilnehmern g Mitwirkung von [...] von den Sitzungsteilne

913 Act. 558, Zeile 127 f. 94 Act. 558, Zeile 130 ff. 915 Act. 284, 48.

916 Act. 371.01, Folie 8. 917° Act. 371.01, 23.

918 Act. 558, Zeile 144 f. 919 Vgl. Act. 371.01, 23. 920 Act. 356, 144.

921 Act. 558, Zeile 168 f.

922 Act. 356, 149.

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duktgruppen und Rabattgruppen angesprochen, shiedene Produktgruppen, wo wir unterschiedlich öglichkeit die unterschiedlichen Produktgruppen den Installateuren an die Softwarehäuser, damit h habe in diesem Zusammenhang nur mitgeteilt, wir haben. Der Installateur wollte die Produktr Hintergrund. “?'*

nterschied zwischen Rabatt- und Produktgruppen ‘iff der ,Rabattgruppen ist ihm durchaus geläufig. | oben aufgeführten Protokollstellen und zweitens abattgruppe“ z.B. anlässlich seines Treffens mit seiner eigenen geschäftsinternen PowerPoint- 6 Ferner führt Sanitas Troesch in ihren Konditio- >räsentation verwendet wurden, die Begriffe der ar Grund, weshalb [...] den Unterschied nicht eres sich bei den sogenannten „Produktgruppen“ e dies bereits aus dem Wortlaut der genannten beschriebenen Gesamtzusammenhang. Bei der vie aufgeführt gerade darum, zu verhindern, dass Gegensatz zu den sogenannten Rabatten „über ;händlern Margeneinbussen zur Folge haben. Jass er der Initiator der Ausarbeitung dieser Soft- Jem SGVSB besprochen hatte.

ıppe Bandbreiten für Rabatte gäbe, gab [...] an: seschäftsleiter entscheidet selbst, wie viel Rabatt 918 Diese Aussage steht der Tatsache diametral assen kennt.°'? Eine Einteilung in solche Rabattinnerhalb einer solchen Gruppe gewisse Höchstiter die Höhe der Rabatte bis zu einem gewissen er dies aufgrund dieses Systems gezwungenersomit bis zu einer bestimmten Höhe.

otokollstelle:

1 die Sitzungsteilnehmer, dass [...] die Software- e zu integrierenden Rabattgruppen gemäss dem 2) orientiert.22°

ntschieden. Die Installateure haben entschieden. ur gibt.“”?' Auch diese Aussage ist vor allem aus erden die Protokolle der Kooperationsratssitzunenehmigt. So wurde auch dieses Protokoll unter hmern genehmigt.%? Zweitens brachte [...] etwa zum Protokoll der Kooperation Schweiz von dass er die Protokolle auch jeweils durchla: selbst propagierte anlässlich der gemeinsa Mai 2003 in seiner PowerPoint-Präsentatii Troesch gleichgültig, welche Rabatte die In dig, differenzierte Rabattgruppen zu schaffe sprochen werden müssten. Insgesamt sind

widersprechen seinem eigenen Verhalten.

um blosse Schutzbehauptungen handelt.

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1207.Sanitas Troesch bringt vor, es habe | und Rabatte gegeben, ohne ihren Einwan anerkennt Sanitas Troesch, der Wunsch R: teursoftware abzubilden, sei von den Install habe [...] Suissetec auf dessen Anfrage led verwendeten Rabattklassen waren. Sanitas verfügt.°26

1208.Es kann dahingestellt bleiben, ob die beitsform als Arbeitsgruppe bezeichnet wer Suissetec zur Entwicklung der Rabattgrupp Liste mit den Rabattgruppen dem SGVSB wünsche anbringen konnte. Schliesslich si Sitzung der Kooperation Sanitär Schweiz Mitgliedern und Suissetec detailliert besprc ist folglich nicht autonom zustande gekomm

1209.Das Vorbringen von Sanitas Troesch, fügt, ist unerheblich. Erstens können Raba können auch Änderungen an Rabattgruppe dieses Vorbringen die Zusammenarbeit bei und dem SGVSB nicht ungeschehen. Auch halb die Rabattgruppen der SGVSB-Mitgli oben 388 ff.).

1210.CRH”’ und Sabag”® äusserten sich zum Sachverhalt der gemeinsamen Festle streitet die gemachten Ausführungen nicht, verfügen.2° Das Gegenteil wurde oben ber dusch, Burgener und Kappeler®° nehmen 2 doch, dass es nicht möglich sei, über das ren. Würden die vollen zu erwartenden Ra ein „derart“ hoher Bruttopreis resultieren, d

23 Act. 356, 193.

924 Act. 284, 48 i.V.m. 51.

925 Act. 932, Rz 106 f.

96 Act. 932, Rz 174.

927 Act. 933, Rz 166 ff.

928 Act. 892, Rz 81 ff.

29 Act. 891, Rz 73 ff.

930 Act. 875, Rz 35; Act. 876, Rz 35; Act 877, Rz 3!

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1 7. November 2007 Bemerkungen an, was zeigt, 3.%3 Drittens widerspricht sich [...] selbst, denn er men Sitzung mit dem SGVSB-Vorstand vom 21. on separate Rabattgruppen.”* Wäre es Sanitas stallateure vergäben, wäre es auch nicht notwen- 2n, welche vorab mit den SGVSB-Mitgliedern bedie Aussagen von [...] in sich nicht konsistent und Es steht fest, dass es sich bei seinen Aussagen

ınd deren Würdigung

<eine Arbeitsgruppe zum Thema Umsatzgruppen 1 zu belegen oder zu begründen.”3 Gleichzeitig abattgruppen in der bereits bestehenden Installaateuren (Suissetec) gekommen. Sanitas Troesch iglich mitgeteilt, welches die von Sanitas Troesch ; Troesch habe schon zuvor über Rabattgruppen

: von Sanitas Troesch anerkannte Zusammenarden kann. Tatsache ist, dass Sanitas Troesch mit en zusammenwirkte. Es steht auch fest, dass die zugesandt wurde und dieser seine Änderungseht fest, dass die Rabattgruppen anlässlich der von Sanitas Troesch, dem SGVSB bzw. seinen chen wurde. Die Festlegung der Rabattgruppen en.

sie habe bereits vorher über Rabattgruppen verttgruppen im Verlaufe der Zeit ändern. Zweitens n miteinander koordiniert werden. Drittens macht der Festlegung der Rabattgruppen mit Suissetec vermag Sanitas Troesch nicht zu erklären, wesder und Sanitas Troesch übereinstimmten (vgl.

zwar zu den Rabattgruppen, nahmen aber nicht gung von Rabattgruppen Stellung. Bringhen bemeint jedoch über individuelle Rabattgruppen zu eits bewiesen (vgl. oben Rz 938, Rz 779). Sanium Sachverhalt nicht Stellung. Sie bestätigen jegesamte Sortiment denselben Rabatt zu gewähbatte zum Einstandspreis hinzugerechnet, würde ass die Produkte auf dem Markt nicht mehr ver- käuflich wären.”®! Der SGVSB und Innosa schnitt.

(iv) Beweisergebnis

1211.Es steht fest, dass sich der SGVSB ben, um Rabattgruppen festzulegen. Diese ren ermöglichen differenzierte Rabatte - als terzugeben. Die Differenzen in den Betrac Rahmen der Sitzung Kooperation Sanitär | die differenzierten Rabatte aus Sicht von Sz gliedern verhindern sollte, dass die Margen Es steht fest, dass Sanitas Troesch und de daher an die Installateure weitergaben, dan Sanitas Troesch und der SGVSB bzw. sein Richner, [...] Sabag°, [...] Bringhen und [ Richner, [...] Gétaz und [...]Sabag) wollten den Installateuren erteilt wurden (Rz 378, 9 sollte der Druck auf die Grosshandelspreise mussten von den Installateuren noch in ihr halfen Sanitas Troesch und der SGVSB de der Rabattgruppen. Der Kooperationsrat - | seine Mitglieder — beschloss, dass die Rak übermittelt werden konnten, damit die Instal te Rabatte zu gewähren. Die entwickelten F tatsächlich kommuniziert.

1212.Wie oben bewiesen (vgl. Rz 388 ff.), und dem SGVSB bzw. seinen Mitgliedern | erarbeitet hatten (vgl. Rz 935 ff.). Diese Uk arbeitung und die Entwicklung der Rabattgrı

B.5.2.3 Austausch von Preisstrategien u

(i) Beweisthema

1213.Es ist unstrittig, dass sich der SGVSE und Sanitas Troesch bis zum Beginn des ‘ operation Sanitär Schweiz getroffen haben. führt, ob diese Treffen den Teilnehmern a Preisänderungen zu informieren.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1214.Den Wettbewerbsbehörden liegen Schweiz von 1998 bis 2011 vor. Ferner ha esch, [...] Richner bzw. vom SGVSB, [...] ( den Protokollen befragt.

%1 Act. 875, Rz 35; Act. 876, Rz 35; Act 877, Rz 32

933 Act. 352, Protokoll der Sortimentskommission 6,

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n äussern sich nicht zu diesem Sachverhaltsab-

und Sanitas Troesch mit Suissetec getroffen ha- Rabattgruppen sollten es den Sanitärinstallateu- ;o pro Rabattgruppe verschiedene Rabatte — wei- ‚htungsweisen wurden am 26. Oktober 2004 im Schweiz ausgeräumt. Ebenso ist erwiesen, dass anitas Troesch und dem SGVSB bzw. seinen Mitder Grosshändler abnahmen („Margenerosion‘). ar SGVSB bzw. die Mitglieder die Rabattgruppen iit diese ihrerseits differenzierte Rabatte erteilten. e Mitglieder (SGVSB-Sortimentskommission: [...] ...] Getaz;®? SGVSB-Vorstand: [...] SGVSB, [...] verhindern, dass künftig „Rabatte über alles“ von 18, 921, 922, 1026, 1027, 1095). Auf diese Weise : verringert werden. Diese differenzierten Rabatte e Software eingeführt werden. Zu diesem Zweck r Suissetec bei der Anpassung der Ausarbeitung Jarunter auch Sanitas Troesch, der SGVSB bzw. yattgruppen in dieser Form den Softwarehäusern lateure in Zukunft in der Lage waren, differenzier- \abattgruppen wurden den Softwarehäusern auch

stimmen die Rabattgruppen von Sanitas Troesch weitgehend überein, zumal sie diese gemeinsam jereinstimmung ist auch auf die gemeinsame Er- Jppen mit Suissetec zurückzuführen.

nd Bruttopreissenkung 2005-2008

3, die jeweiligen Vorstandsmitglieder des SGVSB Verfahrens zwei Mal jährlich im Rahmen der Ko- Im folgenden Abschnitt wird Beweis darüber geuch dazu dienten, einander über bevorstehende

igung

sämtliche Protokolle der Kooperation Sanitär ben die Wettbewerbsbehörden [...] Sanitas Tro- Setaz und den SGVSB-Verbandssekretar [...] zu

.

2015).

2004, 258.

a. 2005: Diskussion erwartete Te

1215.Im Rahmen der Kooperationsratssitz nehmer das Folgende:

Bezüglich der Teuerung 2006 ergibt die Un

i. [...][Geberit?]: durchschnittlich ca. < rung)

ii. [...[KWC]: durchschnittlich 2.5 bis : budgetiert.

iii. [... [CRH-Richner]: ca. 3 % (insbeso iv. [...][Sanitas Troesch]: ca. 3 bis 3.5 9

1216.Aus dieser Diskussion folgt, dass sic und CRH über die Teuerung für das Jahr 2 den keine wesentlichen Preisanderungen ft Unternehmen an, dass sich ihre Produkte teuern wurden.

b. 2006: Diskussion erwartete Te

1217.An der Kooperationssitzung vom 27. neut:

2. Beurteilung Marktumfeld

[...][Richner, CRH] stellt fest, dass der Ge: allen Bereichen. Man kann beinahe von ei Wesentlich ist nach wie vor der Umbau, dı denz. Die Teuerung für 2007 wird in der | wartet.

[...]

[...][Sabag] ist mit der Entwicklung im Rau Er erwartet für nächstes Jahr eine gewisse die Überwälzung der Materialteuerung.

Auch [...][Sanitas Troesch] stellt eine seh erwartet eine Teuerung gewichtet in der Transportkosten. Wichtig ist für die Sanit möglich Teuerungsklauseln in die Verträg wissen Niveau überwälzt werden kann. Im im Sinne einer Hilfe für die Installateure ab reits mit 2007-Preisen erstellt.9°5

1218.Aus dieser Protokollstelle ist ersichtli über die erwartete Teuerung für das Jahr | dass sich die Bruttopreise für Sanitärproduk verändern würden. Er gibt aber an, dass si

934 Act. 356, 159. 95 Act. 356, 172 f.

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uerung 2006 ung vom 18. Oktober 2005 diskutierten die Teilnfrage folgendes Ergebnis:

3 % (energie- und transportbedingte Materialteue-

3 %. Bezüglich Lohnteuerung hat die KWC 1.5 %

ndere transportkostenbedingt) % (insbesondere transportkostenbedingt)?*

-h nebst den Sanitärherstellern Sanitas Troesch 006 besprachen. CRH und Sanitas Troesch würir das Jahr 2006 vornehmen. Ferner gaben beide im gleichen Umfang transportkostenbedingt veruerung 2007

Oktober 2006 diskutierte der Kooperationsrat erschäftsgang dieses Jahr sehr gut ist, und zwar in ner gewissen Überhitzung des Marktes sprechen. och verzeichnet auch der Neubau steigende Ten- Srössenordnung von durchschnittlich 3 - 5 % erm Bern und in der Zentralschweiz sehr zufrieden. > Abflachung. Schwierigkeiten bereitet namentlich

r gute Wirtschaftslage fest. Die Sanitas Troesch Grössenordnung von 4 %, ohne Erhöhung der as Troesch, dass die Installateure wenn immer e einbauen, so dass die Teuerung ab einem ge- Weiteren orientiert [...], dass die Sanitas Troesch November des laufenden Jahres die Offerten bech, dass CRH, Sabag und Sanitas Troesch sich 2007 unterhielten. [...] Richner gibt zu erkennen, te im Markt für das Jahr 2007 grundsätzlich nicht e sich um 3-5 % verteuern werden. Sanitas Tro- esch gibt zu erkennen, dass sich ihre Prod teuern werden. Zudem gibt er an, dass die °

c. 2007: Diskussion erwartete Te 1219.Das Protokoll der Sitzung des Kooper 2. Beurteilung Marktumfeld

[...] [KWC] stellt fest, dass sich der Markt | für nächstes Jahr sind gut, wobei die gege Gestützt auf die Materialteuerung und die 6 bis 7%.

[Der Prasident des SCS] [...] bestatigt die de Jahr ist sehr gut, wobei das Wachstur stattfindet. Inder Schweiz muss nicht zulet les billiger werden. Zudem nehmen auch rung von 2.5 bis 6 %, im Durchschnitt in < nicht zuletzt auf höhere Energiekosten zuri

[...] [Sabag] kann auf ein sehr gutes Jahr Auch die Ausstellungsbesuche haben ern« eigene Teuerung aufrechnen, sondern ledi

Auch [...] [Sanitas Troesch] ist mit dem Ja tet er eher einen Rückgang bzw. eine Stag te zwischen 0 und 15 % auf je nach Liefere und 6 %. Sanitas Troesch wird ab Ende N sen 08 versehen.

[...] [Richner] stellt ein positives Umfeld fe Jahr 2008 nehmen die Unsicherheiten zu, hohem Niveau sind. Die Teuerung wird sic Bei der Bautätigkeit ist eine gewisse Vel festzustellen. °°®

1220.Aus dieser Protokollstelle folgt, dass hende Teuerung für das kommende Jat ten/Hersteller [...] KWC und der Präsident rung von 6 bis 7 % bzw. von durchschnittl dass die Sabag diese Lieferantenteuerunge eigene Teuerung aufrechnen“. Wiederum ¢ die Produkte des Unternehmens 5.5 bis 6 9 re Offerten ab November mit den Preiser (CRH) stellt klar, dass das Unternehmen di % verteuern werde. Dadurch teilen die Maı veau für das Jahr 2008 nichts verändern w von jedem Konkurrenten weitergebeben we

d. 2008: Keine Kommunikation k

1221.Im Jahr 2008 stellte der SGVSB auf ' 1820 ff.). Es fällt auf, dass lediglich der SG

96 Act. 356, 189.

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ukte im ähnlichen Umfang, nämlich um 4 %, ver- [ransportkosten unverändert bleiben.

uerung 2008

ationsrates vom 7. Mai 2007 hält fest:

n sehr guter Verfassung befindet. Die Aussichten ınwärtige Überhitzung wohl etwas abklingen wird. Salärteuerung rechnet er mit einer Teuerung von

Feststellungen von Georges Storrer. Das laufenn allerdings mehr im Ausland als in der Schweiz zt wegen den Generalunternehmungen immer al- Direktlieferungen zu. Er rechnet mit einer Teueler Grössenordnung von 4.5 %. Die Teuerung ist ickzuführen.

2007 zurückblicken, und zwar in allen Regionen. ut deutlich zugenommen. Der Handel wird keine glich die Lieferantenteuerung weitergeben.

nr 2007 sehr zufrieden. Für das Jahr 2008 erwarnation. Die Teuerung weist eine grosse Bandbreiint, die gewichtete Teuerung beträgt zwischen 5.5 lovember 2007 alle Offerten bereits mit den Preist, wo nach wie vor Geld vorhanden ist. Für das wobei die Auftragsbestände immer noch auf sehr h in der Grössenordnung um 5 bis 6 % bewegen. rlagerung vom Wohnungsbau zum Gewerbebau

die Kooperationsratsteilnehmer erneut die anster besprachen. Zuerst gaben die die Lieferandes SCS (Sanitär Club Schweiz) [...] die Teueich 4.5 % bekannt. [...] Sabag gibt zu erkennen, ın weitergeben werden. Der Handel werde „keine jibt [...] Sanitas Troesch zu erkennen, dass sich o verteuern werden und dass Sanitas Troesch ih- 1 von 2008 versehen werde. Auch [...] Richner > Produkte gleich wie Sanitas Troesch um 5 bis 6 ktteilnehmer einander mit, dass sich am Preisniird, sondern die Lieferantenteuerungen ungefähr rden.

ezüglich Teuerung 2009

vier verschiedene Bruttopreisniveaus um (vgl. Rz VSB-Präsident und der Verbandssekretär seitens des Sanitärgrosshandels an der Sitzung de 2008 teilnahmen. Sanitas Troesch, Gétaz t chen die Sitzungsteilnehmer nicht Uber di res.°°7 Einerseits erhellt dadurch, dass die E tionsrat dann stattfanden, wenn die Gros steht fest, dass für das Jahr 2009 keine bed

e. Parteiaussagen im Rahmen de

1222.Zum Sinn und Zweck des Kooperatio abweichende Antworten. [...] Sanitas Troes Kooperationsrates seien „allgemeine Bra gungsgrad von Installateuren“ gewesen.°® bla.“®° Er wollte sich hingegen nicht zur Fra diesfalls überhaupt brauche.

1223.Der SGVSB-Präsident und ehemalige gibt es in jeder Branche, dass die wesentli treffen, um über allgemeine Themen von all

1224.[...] Gétaz meinte: « C’est la seule re sistes et des fournisseurs de la branche sé les marchés. Cela permet de faire un diagn Chacun donne un apercu de !’évolution du informative. »°4

1225.Der Verbandssekretar [...] erläuterte: , gen voneinander ab. Da ist es nur verntini Marktlage. Zum Beispiel beschreibt ein Mitg fen.“9*3

1226.Die Antworten sind nicht schlüssig. ¢ nehmen in einem Gremium treffen sollten, einsichtig, weshalb Treffen mit Lieferante: Konkurrenten stattfinden. Schliesslich verr weshalb die Sanitärgrosshändler im Rahme bevorstehenden Teuerungen unterhielten.

1227.Dagegen steht fest, dass sich der SC bereits in den Jahren 1997 bis 2005 und zu stehende Bruttopreisniveau austauschten. | wart ihrer Konkurrenten die anstehenden konnten die Konkurrenten sehen, dass im keine relevante Bruttopreisniveauänderunc nannten Umfang. Da sich diese Vorgehens‘ te, konnten die Grosshändler auch davon

97 Act. 356, 198 ff.

938 Act. 284, Zeile 116 f. %9 Act. 284, Zeile 237 f. 90 Act. 284, Zeile 120 f. %41 Act. 285, Zeile 144 f. 92 Act. 294, Zeile 25 ff.

93 Act. 283, Zeile 121 ff.

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r Kooperation Sanitär Schweiz vom 5. November Ind Sabag waren abwesend. Entsprechend spra- 2 erwarteten Teuerungen des kommenden Jah- 3esprechungen über die Teuerungen im Kooperashandelskonkurrenten teilnahmen. Andererseits eutenden Bruttopreisänderungen anstanden.

or Einvernahmen

nsrates befragt, gaben die Parteien voneinander ch gab etwa zu Protokoll „Sinn und Zweck“ des nchenthemen, wie Ausbildung oder Beschäfti- Der Kooperationsrat sei „nichts weiter als blage äussern, ob es einen solchen Kooperationsrat

> Richner-Mitarbeiter [...] meinte: „Ich denke, das chen Partner einer Branche sich zum Austausch gemeinem Interesse zu reden.“*"

union ou l’on trouve des installateurs, des gros- ınitaire. On essaye de déterminer comment vont ostic du marché du point de vue des trois parties. ' marché dans sa région. C’est plus une réunion

‚Wir sind ja alle in der gleichen Branche und häntig, wenn man sich kennt. Man erörtert über die lied aus der Westschweiz, wie die Geschäfte lau-

30 ist etwa nicht ersichtlich, weshalb sich Unterdas lediglich „blabla“ bespricht. Weiter ist nicht n und Installateurvertretern in Anwesenheit der lag keine der gegebenen Antworten zu erklären, 1n der Kooperation Sanitär Schweiz sich Uber die

>VSB bzw. seine Mitglieder und Sanitas Troesch ischen 2006 bis 2008 indirekt Uber das zu bevor- Dies war dadurch ersichtlich, dass sie in Gegen- Teuerungen kommunizierten. Auf diese Weise nachfolgenden Jahr aus Sicht der Konkurrenten | anstand, sondern lediglich Teuerungen im geweise in den vorangehenden Jahren etabliert hatausgehen, dass die Angaben in etwa stimmten.

Sollte eine Änderung des Bruttopreisniveat kommuniziert. Wie anschliessend aufgezeic

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1228.Sanitas Troesch bringt in ihrer schri habe als „soziale Plattform“ gedient. Sanita: wollen. 94

1229.Dies Vorbringen überzeugen nicht. E sich Sanitas Troesch in Anwesenheit ihreı hielt. Zweitens wäre es möglich, sich bilate von auszugehen, dass Sanitas Troesch sic hende Teuerung unterhalten wollte.

1230.Sabag anerkennt, dass der Kooper: dient hat. Gemäss Sabag bezweckte der „Stabilisierung des dreistufigen Absatzvei drängen nämlich ausländisch beherrschte Angeboten auf den Schweizer Markt und se satzkanal bzw. die darin integrierten Si druck.“

1231.Sabag gibt zu, dass der Kooperations be wollen, um sich gegen Baumärkte zu we schränkende Funktion des Kooperationsrat bag Konkurrenzdruck aus, weshalb sich S: lern und weitern Marktteilenehmern dagege

1232.Das Argument, der Kooperationsrat c ist nicht ersichtlich, inwiefern der Kooperati soll. Sabag erklärt dies auch nicht.

1233.Bringhen, Burgener, CRH, Innosan, K nicht zum Sachverhaltsabschnitt.

(iv) Beweisergebnis

1234.Es ist bewiesen, dass der Kooperatio sich gegenseitig zu signalisieren, wie die Te de. Auf diese Weise konnten sich die Sanit grosse Bruttopreissenkung, wies sie im Jal de, anstand. Dadurch entfiel die Ungewisst deutenden Ausmass und die Sanitargross! Konkurrenten ausrichten. Der Konkurrenzdr

%44 Act. 932, Rz 104. 945 Act. 892, Rz 56.

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ıs anstehen, würde dies wiederum branchenweit t wird, war dies auch tatsächlich der Fall.

ınd deren Würdigung

ftlichen Stellungnahme vor, der Kooperationsrat 5 Troesch habe den Kontakt zu Suissetec pflegen

-rstens erklärt dieses Vorbringen nicht, weshalb * Konkurrenten über künftige Teuerungen unterral mit der Suissetec zu treffen. Es ist daher dah mit ihren Konkurrenten u.a. über die bevorsteationsrat als Informationsaustauschplattform ge- Kooperationsrat die Qualitätssicherung und die triebs im Markt für Sanitärprodukte. Vermehrt Baumärkte (Hornbach, OBI etc.) mit Tiefpreistzen so den qualitativ bewährten dreistufigen Abanitargrosshandler unter starken Wettbewerbsrat den dreistufigen Absatzkanal stabilisieren hashren. Damit gesteht Sabag eine wettbewerbsbees ein. Die Baumärkte lösten aus Sicht von Saabag gemeinsam mit anderen Sanitärgrosshändn zur Wehr setzte.

iene der Qualitätssicherung, überzeugt nicht. Es onsrat zur Qualität der Sanitärprodukte beitragen

appeler, Sanidusch und der SGVSB äussern sich

nsrat den Sanitärgrosshändlern u.a. dazu diente, :uerung im kommenden Jahr weitergegeben würärgrosshändler gegenseitig signalisieren, ob eine ıren 1998 und 2005 gemeinsam koordiniert wureit des Marktverhaltens der Konkurrenten in behändler konnten ihr Verhalten am Verhalten der uck konnte dadurch verringert werden.

B.5.2.4 2009 bis 2011: Koordinieren der

B.5.2.4.1 Beweisthema für die Zeitspan

1235.Es ist unstrittig, dass mit Wirkung au handel eine Bruttopreis- und Rabattniveau: abschnitten im Titel B.5.2.4 wird Beweis dat Rabattniveausenkung mit Wirkung auf das haben. Zu diesem Zweck werden die Gescl her untersucht.

1236.Bei der Beurteilung, ob Verhaltensw gekommen sind, überprüfen die Wettbewe suchten Unternehmen miteinander in Konte mationen ausgetauscht haben, worin der Gı tersuchungsadressaten sich auf dem Markt passung unter anderem auf den Informatio salzusammenhang).

1237.Ob der Austausch der wettbewerbsre verhalten der involvierten Marktteilnehmer sammenhang -, ist Tatfrage, worüber die genden Beweiswürdigung zu befinden habe riges Verhalten im natürlichen Sinne kausa dass auch der eingetretene Erfolg entfiele. ge oder unmittelbare Ursache des Erfolgs z ne qua non) wird ein hypothetischer Kaus was beim Weglassen bestimmter Tatsacher

1238.Die Beweisergebnisse des vorliegenc sammengefasst.

B.5.2.4.2 2009: Vorankündigung einer E Reaktion des SGVSB bzw. sei

(i) Beweisthema

1239.In diesem Sachverhaltsabschnitt wirc nitas Troesch im Jahr 2009 Kontakte stattc führt, aus welchem Grund Kontakte zwisch den haben. Schliesslich soll klargestellt we Inhalt der Kontakte zwischen dem SGVSB ı

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1240.Die Wettbewerbsbehörden verfügen i

- eine handschriftliche Notiz des Sekr ein Telefongesprach zwischen ihm Sanitas Troesch,

96 Urteil des Bundesgerichts 2C_B331/2015 vom °

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Bruttopreis- und Rabattniveauänderung

ne 2009 bis 2011

f das Jahr 2012 auf dem Markt für Sanitärgrosssenkung stattgefunden hat. In den Sachverhaltsüber geführt, ob die Parteien die Bruttopreis- und Jahr 2012 autonom oder koordiniert ausgeführt rehnisse in den Jahren 2009, 2010 und 2011 näeisen eigenständig oder koordinierend zustande rbsbehörden im vorliegenden Fall, ob die unterikt getreten sind und wettbewerbsrelevante Infor- und des Informationsaustausches lag, ob die Ungleichformig verhielten und ob die Verhaltensannsaustausch zurückzuführen ist (natürlicher Kaulevanten Informationen ursächlich für das Marktist — die Frage nach dem natürlichen Kausalzu- Wettbewerbsbehörden im Rahmen der ihr oblie- 2n.°46 Nach der Rechtsprechung ist ein pflichtwid- I, wenn es nicht weggedacht werden kann, ohne Das pflichtwidrige Verhalten braucht nicht alleiniu sein. Mit dieser Bedingungsformel (conditio sialzusammenhang untersucht und dabei geprüft, 1 geschehen wäre.

len Abschnitts sind in B.5.2.4.13, Rz 1720 ff. zusruttopreissenkung im Umfang von 20 % und ner Mitglieder

| untersucht, ob zwischen dem SGVSB und Sajefunden haben. Ferner wird Beweis darüber geen dem SGVSB und Sanitas Troesch stattgefunarden, ob sämtliche SGVSB-Mitglieder über den Interrichtet waren.

igung ber folgenden objektive Beweismittel:

etärs des SGVSB [...] vom 2. Oktober 2009 Uber und [...], dem Leiter Marketing und Verkauf von

15.08.2015, E. 2.2.1.; BGE 133 Ill 462, 470 E. 4.4.2. 1 E. 3.1.; BGE 139 V 176, 189 E.8.4.1.

- ein Besprechungsbericht des Treffe vember 2009,

  • ein Protokoll der SGVSB-Vorstandss

  • ein Protokoll der SGSVSB-Generalveı

  • den SGVSB-Jahresbericht von 2009

- diverse Handnotizen von Telefonges und dem Leiter Marketing und Vel 1997, 1999 und 2002,

1241.Ferner verfügen die Wettbewerbsbeh<

  • des SGVSB-Sekretärs [...],

  • des Leiters Marketing und Verkauf v:

  • des SGVSB-Präsidenten und frühere

  • des ehemaligen Stammdatenverantı

  • von [...] Sabag,

  • von [...] Sabag,

  • von [...] Richner (CRH) und

  • von [...] Gétaz (CRH).

a. Telefongesprach zwischen Sa

16. September 2009

1242.Anlasslich der Hausdurchsuchungen mit folgendem Inhalt in den Büroräumlich stellt:

Tel. von [...] [Sanitas Troesch]

- EDV-Büro versuchen Druck zu machen, mitberechnet

- ST [Sanitas Troesch] will das nicht (sei Ai

Bruttopreise

- ST wird auf 2011 eine Senkung machen (

1243.Auf Vorhalt der Telefonnotiz sagte der

Was soll ich dazu sagen? Ich bin von Hel den Montagezeiten. Und in diesem Zusarr ne Preissenkung vornehmen werden. E:

948 Act. 283, 42.

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ns der Kooperation Sanitär Schweiz vom 4. Noitzung vom 2. Dezember 2009,

sammlung vom 11. Juni 2010,

;prächen zwischen dem Sekretär des SGVSB [...] "kauf von Sanitas Troesch [...] aus den Jahren

Irden über die Aussagen

on Sanitas Troesch [...], n Richner (CRH)-Mitarbeiters [...], vortlichen des SGVSB [...],

nitas Troesch und dem SGVSB vom

haben die Wettbewerbsbehörden eine Handnotiz keiten des SGVSB-Verbandssekretars sicherge-

16. Sept. 09

dass ST [Sanitas Troesch] auch Montagezeiten

Jfgabe von Suissetec)

gemeinsam oder allein) ~ 20 %

2.10.09 Tel. Marco%® Verfasser der Notiz [...] aus:

rn [...] angerufen worden im Zusammenhang mit imenhang hat mir Herr [...] mitgeteilt, dass sie ei- > ging dabei um Bruttopreise. Und ich möchte nochmals anmerken, dass die WEKO ges: Katalog mit Preisen zu erstellen.

1244.Anlässlich seiner Anhörung der WEK selben Notiz zu Protokoll:

Ich muss dazu eine Vorbemerkung mache nitas Troesch. Sanitas Troesch ist auch nic einzige Telefonnotiz gefunden, die es gibt der Marktleader (Sanitas Troesch) mitgete denkt, und zwar unabhängig von den anc und damit eine Möglichkeit für die andere vollziehen. Insbesondere lesen Sie auf d werden soll und in welcher Höhe.°°

1245.Auf Vorhalt derselben Telefonnotiz an aus:

Kann ich mich nicht erinnern. Warum teilen Sie solche Informationen der

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich dem

1246.Anlässlich der Anhörung vor der WEK das Folgende zu Protokoll:

Ich habe [...] angerufen, weil die Softwarel lationsprogramme kaufen, uns Druck mac wollten, dass wir diese Tarife auch in un weshalb ich Herrn [...] angerufen habe. Ict sem Stamm führen wird.°?

1247.Auf Nachfrage, ob er auch über Brutt aus:

Wahrscheinlich würde ich gefragt. Dann hi das für unkritisch. Denn Bruttopreise sind L

1248.Auf erneute Nachfrage meinte er:

Nochmal: ich fand die Bruttopreise völlig u batte eine Bedeutung. Wir haben dann übr kung hat ja in 2011 nicht stattgefunden.

Können sie erklären, was Sie unter „gen Ich habe einfach informiert. Wir senken, eg Aber was bedeutet „gemeinsam“?

Es war eine einseitige Information, dass wi

Auf Anmerkung beim Verlesen von [...]:

%49 Act. 283, Zeile 74-78. %0 Act. 1172, 6.

%1 Act. 284, Zeile 76-78. 952 Act. 1181, Zeile 146 ff.

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ıgt hat, dass es zulässig sei, einen gemeinsamen

O vom 19. Januar 2015 gab [...] auf Vorhalt dern: Der SGVSB hatte sehr selten Kontakt mit Sacht mehr Mitglied im Verband. Sie haben wohl die Man kann darauf nichts anderes lesen, als dass it hat, dass er auf 2011 die Preise zu senken geleren. Das war eine Mitteilung des Marktleaders 2n, die Preissenkung allenfalls autonom nachzuer Notiz keine Absprache, wann etwas gemacht

n 28. September 2012 sagte [...] Sanitas Troesch

n Verband mit?

Verband etwas mitgeteilt habe.°"

O vom 26. Januar 2015 gab [...] Sanitas Troesch

1ersteller, bei welchen die Installateure die Kalkuhen wollten (in Bezug auf die Montagetarife). Sie serem Datenstamm führen. Das war der Grund, 1 habe gefragt, ob der SGVSB diese Daten in diepreise geredet habe, sagte [...] Sanitas Troesch

abe ich gesagt, dass wir senken werden. Ich hielt uft.

nkritisch. Fur uns haben nur Nettopreise und Raigens erst 2012 die Preise gesenkt. Die Preissenneinsam“ verstehen?

al was alle anderen machen.

r senken werden.

Wir wollten senken, unabhängig davon, we

1249.Der ehemals für die Datenverarbeit SGVSB-Mitarbeiter [...] erklärte:

Zum unteren Teil der Notiz bezüglich der 20 %: Keine Ahnung. Die Durchsetzung e zeit. Aber ich weiss nicht, warum Sanitas teilt hat (Auf Anmerkung beim Verlesen: | die Preissenkung im April 201 1).94

1250.Es liegt eine vom Verbandssekretar | weismittel wurde anlässlich der Hausdurc bandssekretärs sichergestellt. Aufgrund d Grund, an der Authentizität der Notiz, noch ner gibt der Verbandssekretar als Verfass« fongespräch und dessen Inhalt zu. Der anc September 2012 nicht mehr an dieses Te rung vom 26. Januar 2015 erinnerte er sich

1251.Aufgrund der vorliegenden objektiver sagen des Verbandssekretärs und von [...] tember 2009 ein Telefongespräch zwischer Sparte Bad von Sanitas Troesch [...] stattge fest, dass dabei Bruttopreise diskutiert wur preise für das Jahr 2011 um ca. 20 % zu se

1252.Weder der SGVSB-Sekretär [...] noch Troesch die Bruttopreissenkung und den L antwortung der Frage aus, indem er daraut tisch“ seien. Diese Aussagen erklären nich und sind wenig glaubhaft. Erstens ergibt s 2012 konnte sich [...] nicht mehr an sein © hingegen schon. Zudem beantwortete er d widerspricht seine Aussage, die Bruttopreis nes damaligen Telefongesprächspartners [. ar 2015 zu den Bruttopreisen Folgendes zu

Als Grosshändler können Sie nicht irgend auch von ihren Kunden und Installateure: gewisses Interesse der Installateure an ei einem so grossen Rabattdruck ausgesetzt was am Material verdienen. Auf der ande dann kommen Sie gar nicht mehr bis zur CO

1253.Aus den Aussagen von [...] ergibt sict den Installateur verringere. Ferner bewirkte ler nicht zur Offertstellung komme. Mit and werb eine durchaus zentrale Rolle zu (vgl. | fach „Luft.“ Drittens widerspricht sich [...] 2015 sagt er zum Bruttopreis folgendes aus

% Act. 1181, Zeile 152 ff. %4 Act. 290, Zeile 336 ff. 955 Act. 1172, 5.

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is der Verband macht.°®?

ung und die Katalogherstellung verantwortliche

Bruttopreissenkung von Sanitas Troesch von ca. iner Preissenkung braucht eine gewisse Vorlauf- Troesch das Herr [...] im September 2009 mitge- Schriftlich bekannt gegeben hat Sanitas Troesch

...] handschriftlich erstellte Notiz vor. Dieses Be- 'hsuchung in den Büroräumlichkeiten des Verjeser äusseren Umstände gibt es weder einen an deren inhaltlicher Richtigkeit zu zweifeln. Ferar der Notiz und Gesprächsteilnehmer das Tele- Jere Gesprächsteilnehmer [...] wollte sich am 28. lefongespräch erinnern. Anlässlich seiner Anhöan das Gespräch.

| Beweismittel und den übereinstimmenden Aus- Sanitas Troesch ist bewiesen, dass am 16. Sep- ı dem SGVSB-Sekretariat [...] und dem Leiter der funden hat. Aufgrund der Aussagen steht ebenso den und Sanitas Troesch ankündigte, die Bruttonken und zwar „gemeinsam oder alleine“.

) [...] Sanitas Troesch erklärten, weshalb Sanitas Jmfang derselben ankündigten. [...] wich der Be- “verwies, dass die Bruttopreise „Luft“ und „unkrit, weshalb er die Bruttopreissenkung ankündigte ich dies aus seinem Aussageverhalten: Im Jahr Telefongespräch mit [...] erinnern, im Jahr 2015 ie Fragen des Einvernehmenden nicht. Zweitens e seien „Luft“ und „unkritisch“ den Aussagen sei- ..], der anlässlich seiner Anhörung vom 19. Janu- Protokoll gab:

einen Bruttopreis auf den Markt werfen, er muss 1 akzeptiert und verstanden werden. Es gibt ein nem hohen Bruttopreis, weil wenn sie dann nicht sind bei ihren Kunden, können sie auch noch etren Seite ist ein zu hoher Bruttopreis gefährlich, ffertstellung.%®

1, dass ein hoher Bruttopreis den Rabattdruck auf n hohe Bruttopreise, dass der Sanitärgrosshänderen Worten kommt dem Bruttopreis im Wettbe- XZ 469, 521 f., 589 f., 733 ff.) und er ist nicht einselbst. In derselben Anhörung vom 26. Januar

[...] Zu Beginn sind die Bruttopreise aus | anderen Vertriebskanälen (z.B. Baumärkt Dann bekommt man Druck von den Install Margen. Wir müssen dann mehr Rabatte genverlust versuchen wir auszugleichen, effektive Teuerung der Lieferanten. Der K sucht, jedes Jahr den Margenverlust über «

1254.Gemäss dieser Aussage achten die \ tärinstallateure möchten den Bruttopreis e Erhöhung der Bruttopreise dazu, drohend dass der Bruttopreis nicht einfach „Luft“ ist.

1255.Die Bedeutung der in der Telefonnc vermochte weder [...] noch [...] zu erklären. stellen. Der Ausdruck „gemeinsam“ bedeu men, zu bewältigen]; zusammen, miteinanc Zusammenhang soviel wie „ohne fremde Formulierung „gemeinsam oder allein“ zeig; des SGVSB anhalten wollte zusammen mit er weder angerufen, noch angekündigt, die wollen. Der Umstand, dass [...] ankündigte, leine“ senken, ändert daran nichts. Damit | merin die SGVSB-Mitglieder zur gemeinsaı bestanden, alleine eine Bruttopreissenkung taktiert noch über die Bruttopreissenkung in

1256.Aus den Aussagen des SGVSB-Sek Troesch den SGVSB über ein bevorstehenc Aus der Aussage des ehemaligen SGVSE meint, es brauche eine gewisse Vorlaufzeit erklären, weshalb [...] Sanitas Troesch 20! preise an den Sekretär des SGVSB weiterg

1257.Es steht fest, dass sich die beiden Ge vor dem 16. September 2009 verschiedentl sie sich an den verschiedenen oben besc koordinierten sie bereits in der Vergangen| Änderungen (vgl. B.5.2.1.1, Rz 822 f.; B.5.: 935 ff.; B.5.2.1.8, Rz 1036 ff.; Rz 1140 ff., R

1258.Der Inhalt der Telefonnotiz stimmt < überein, sich bei einer geplanten Bruttopre stimmen. Zumal gemäss dem Datenveran brauchte und keiner der Befragten eine pla lefongespräch geben konnte und die involv Bruttopreis- und Rabattsenkungen koordinie rum eine solche Koordinierung beabsichtigt

1259.Schliesslich weist das Ende der Noti: bandssekretär nach dem Gespräch mit [...] daten und Preiskataloge zuständigen SGV‘ ge nachträglich vorzunehmen Änderung der

%6 http://www.duden.de/rechtschreibung/gemeinsa %7 Act. 372.28, 4; Act. 372.23, 4; Act. 372.29.

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Sicht des Verbrauchers zu hoch im Vergleich zu e). Dies führt dann zu einer Bruttopreissenkung. ateuren. Diese haben im Servicegeschäft kleinere geben, woraufhin wir Marge verlieren. Den Marindem wir die Bruttopreise mehr erhöhen als die onkurrenzkampf geht jedes Jahr weiter. Man verlie Erhöhung der Bruttopreise aufzufangen.[...]

/erbraucher auf „zu hohe“ Bruttopreise. Die Sanirhöhen und den Sanitärgrosshändlern dient die e Margenverlust aufzufangen. Auch dies zeigt,

jtiz erwähnten Worte „gemeinsam oder alleine“ Es ist daher auf die objektiven Bedeutung abzutet gemäss Duden „in Gemeinschaft [unternom- Jer°56 und der Ausdruck „allein“ im vorliegenden Hilfe, Unterstützung, ohne fremdes Zutun.“ Die folglich, dass Sanitas Troesch die Konkurrenten ihr die Bruttopreise zu senken, andernfalls hätte Bruttopreissenkung „gemeinsam“ durchführen zu Sanitas Troesch werde die Bruttopreise auch „alwollte Sanitas Troesch, als grösste Marktteilnehnen Senkung drängen. Hätte [...] Strategie darin durchzuführen, hätte er den SGVSB weder konformiert.

retärs [...] ergibt sich nicht, weshalb [...] Sanitas le Bruttopreissenkung von ca. 20 % unterrichtete. 3-Datenverantwortlichen ergibt sich, dass dieser für eine Preissenkung. Er kann sich jedoch nicht 09 Informationen über die Änderung der Bruttoeben sollte.

»sprächspartner gut kannten und auch in der Zeit ich miteinander telefoniert hatten.%’ Ferner trafen hriebenen Treffen immer wieder. Wie bewiesen, neit anstehenden Bruttopreis- und Rabattniveau- 2.1.2, Rz 841, B.5.2.1.3, Rz 865 ff.; B.5.2.1.5, Rz z 1159, Rz 1183).

ilso mit dem bisherigen Verhalten der Parteien is- und Rabattsenkung vorab miteinander abzutwortlichen eine Bruttopreissenkung „Vorlaufzeit“ usible alternative Erklärung für das genannte Teierten Unternehmen bereits in der Vergangenheit rt hatten, ist davon auszugehen, dass sie wiedean.

7 „2.10.09 Tel. Marco“, darauf hin, dass der Ver- Sanitas Troesch [...], den damals für die Stamm- 5B-Mitarbeiter über das Telefonat und die allfälli- ‘ Bruttopreise informierte.

1260.Sanitas Troesch hatte am 16. Septer stehende Bruttopreissenkung im Umfang vc senkung im Umfang von 20 % erfolgte erst der Umfang der Preisherabsetzung waren i der ursprünglich vorgesehenen Senkung pe

b. Besprechung anlässlich der K

1261.Im Besprechungsbericht der nachfol 2009 wurde Folgendes festgehalten:

Fur [...] präsentiert sich die Situation ahnli nerschweiz fokussiert man sich auf versc wiris-Resort in Andermatt und das Bauproj in Cham sehr gut und auch weitere Anbie Sanitärbranche hat Marktanteile verloren. trennwände und Badmöbel. Die Bruttoprei: bezüglich handeln. Für das Jahr 2010 wire aller Lieferanten.°°°

[...]

3. Diskussion zum Fachkanal

In dieser Diskussion wird festgestellt, dass tendenziell gegenüber anderen, teilweise bspw. im Wellnessbereich. Die Partner des Herausforderungen reagieren. Dabei steh dings in der alleinigen Verantwortung jede:

1. Ausstellungen müssen noch bes Bedürfnisse der Kunden umfassen die Ausstellungsbesucher an den d nachher zu Konkurrenten wie Baum

2. Bruttopreise sind im Vergleich deutlich gesenkt werden. Namentli Margen einkalkuliert werden, was g tik erfordert.%°

1262.Gemäss dem Deckblatt des Besprect tär Clubs Schweiz (SCS) und dem Verban Mitglieder des Installateur-Verbands Suiss: SGVSB/Gétaz (CRH), [...], SGVSB/ Sabag, teil.

1263.Gemass Bericht kam [...] Sanitas Tro gab zu erkennen, dass sein Unternehmen c zuglich handeln würde. Im Anschluss daraı 16. April 2002 (vgl. Rz 1005) und 21. Oktc dass der dreistufige Vertriebsweg Marktante da die Bruttopreise gemäss Sanitas Troesc sollten die „Partner des dreistufigen Sanit.

%8 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar %9 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

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ber 2009 ihre Kunden noch nicht Uber die bevoryn 20 % informiert. Die Mitteilung der Bruttopreisim April 2011 (vgl. Rz 1335 ff.). Der Umstand und m September 2009 - also rund 15 % Monate vor r 1. Januar 2011 — noch ein Geschäftsgeheimnis.

‚ooperationssitzung vom 4. November 2009

genden Kooperationssitzung vom 4. November

ch wie von den Vorrednern geschildert. In der Inhiedene anstehende Grossprojekte wie das Saekt auf der Rigi. Keramikland präsentiert sich neu ter treten auf. Der dreistufige Absatzkanal in der ‚ insbesondere im Wellnessbereich inkl. Duschse sind heute zu hoch; Sanitas Troesch wird dies- | eine Teuerung von 2 % erwartet im Durchschnitt

. der dreistufige Absatzweg in der Sanitärbranche neu auftretenden Anbietern Marktanteile verliert, ; dreistufigen Sanitärfachkanals müssen auf diese en zwei Massnahmen im Vordergrund, die aller- ; einzelnen Unternehmens liegen:

ser und kundengerechter werden und die neuen d abdecken. Dabei sind auch Wege zu suchen, reistufigen Absatzkanal zu binden, damit sie nicht järkte etc. abwandern.

zu anderen Absatzwegen zu hoch und müssen ch bei hochpreisigen Produkten müssen kleinere leichzeitig aber auch eine restriktivere Rabattpoli-

\ungsberichts nahmen nebst Vertretern des Sanid Schweizerischer Armaturenfabriken (URS) vier stec, [...], Präsident SGVSB/Richner (CRH), [...], [...], SGVSB (Protokoll) und [...], Sanitas Troesch

esch erneut auf die Bruttopreise zu sprechen. Er lie Bruttopreise als zu hoch empfand und diesbe- 1 fand eine Diskussion statt, die denjenigen vom ber 2003 (vgl. Rz 1080) ähnelt. Es ging darum, sile gegenüber alternativen Absatzkanälen verlor, h zu hoch waren. Auf „diese Herausforderungen“ ärfachkanals [...] reagieren“. Zwei Massnahmen

itär Schweiz, 4. November 2009, 214. itär Schweiz, 4. November 2009, 215.

sollten im Vordergrund stehen: Einerseits s gen Absatzkanal gebunden werden, um ei Andererseits sollten die Bruttopreise „deu auch, dass tiefere Preise und tiefere Marge bedeutet, die Marktteilnehmer gingen davo ner Rabattsenkung gegenüber dem Install: topreissenkung marktweit erfolgen sollte, | Verkaufsförderung der Gesamtbranche, de chen Konkurrenten und das Auseinanc B.3.2.2.2(iii), Rz 189 ff.)%%°, tatsächlich auch

1264.Aus dem Umstand, dass die Abwand zu den Baumärkten verhindert werden soll Wettbewerb gegenüber den Baumarkten : äusserten sie den Willen, die Bruttopreise weniger (restriktivere) Rabatte zu erteilen. | bereits 2009 marktweite und damit koordir Rabattsenkung beabsichtigten.

1265.Der SGVSB-Präsident und frühere F Protokollstellen an:

Das hat für mich nur etwas mit de dass die ganze Branche schaut, wa

1266.Die Aussage des SGVSB-Präsidente tärgrosshändler eine bevorstehende Brutto| die Aussage, es sei normal zu schauen, we sich der SGVSB und seine grössten Mitglie glied, um eine bevorstehende Bruttopreisse kung zu diskutieren. Es ging also nicht daru sen“ autonom nachzuvollziehen, wie dies ( ein bevorstehendes Ereignis miteinander zı Reaktion, sondern eine gemeinsame Vorbe

c. Das Motiv der gemeinsamen E Kontaktaufnahme

1267.Am 2. Mai 2011 hielt [...], der fur die F einen hausinternen Vortrag. Die von ihm ve „Konzept Bruttopreissenkung 2012/Rektifikat

%0 Vgl. ausführlich Act. 356, 7 f. %1 Act. 285, Zeile 175 f.

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ollten die Ausstellungsbesucher an den dreistufine Abwanderung zur Konkurrenz zu verhindern. lich gesenkt“ werden. Aus der Diskussion folgt n eine „restriktivere Rabattpolitik“ erfordere. Das n aus, dass eine Bruttopreissenkung auch zu eitteur führen würde: Der Umstand, dass die Brutzeigt, dass der Kooperationsrat seine Ziele der r Entwicklung von Gegenstrategien zu erfolgreilerbrechen untereinander zu verhindern (vgl. umzusetzen versuchte.

erung von Kunden vom dreistufigen Absatzkanal te, folgt der Wille der Parteien, gemeinsam den zu verringern und damit zu verfälschen. Ferner zu senken, kleinere Margen zu kalkulieren und =s steht damit fest, dass die Sanitargrosshandler ierte Bruttopreis- und eine damit einhergehende

iichner-Mitarbeiter [...] gab mit Bezug auf diese

r Systematik zu tun. Ich betone auch noch mal, s ein Grosser macht. Das ist ganz normal.°®'

»n vermag nicht zu erklären, weshalb die Sanioreissenkung miteinander besprachen. Ferner ist as ein Grosser mache, verfehlt. Vorliegend trafen der mit dem einzigen grossen Nichtverbandsmit- ınkung- und die damit einhergehende Rabattsenm, das bereits vollzogene Verhalten eines „Groslie Aussage des Präsidenten insinuiert, sondern ı besprechen. Eine solche Besprechung ist keine reitungshandlung eines künftigen Verhaltens.

3ruttopreis- und Rabattsenkung und der

’reissenkung von Sanitas Troesch zuständig war, rwendete PowerPoint-Präsentation mit dem Titel 1 “enthält die folgende Slide:

Teufelskreis Bruttopreisentw

Zu hohe Bruttopreise, At Wettbewerbsfähigkeit ge Vertriebskanälen

Preissenkung

Installateure verdienen weniger im Einzel- und Servicegeschäft

Erhöhter Preisdruck auf Fachhandel

ME 02.05.2011

1268.Dieser Slide ist zu entnehmen, dass « gen. Damit einhergehend stiegen die an di sentation führten „zu hohe Bruttopreise“ zı genüber anderen Vertriebskanälen.“ Dies \ fällt auf, dass der Inhalt der Slide mit dem | Sanitär Schweiz vom 4. November 2009 üb davon die Rede davon ist, dass „die Brutto; zu hoch [sind] und deutlich gesenkt werden‘

1269.Anders ausgedrückt bedeuten die in F dreistufigen Vertrieb benutzten Bruttopreis« Absatzkanälen angeboten wurden, immer bewerbsfähigkeit der Grosshändler des dr Absatzkanälen ab. Um die Wettbewerbsfäl sern, senkte der Sanitärgrosshandel seine E

1270.Demselben Vortrag ist die folgende SI

Historie

Seit es den dreistufigen Fachhand oder ertragsbedingte Änderungen den Rabattsystemen gegeben.

m 1991 Aufhebung Brutto/Netto-F m 1997 Preissenkung um 20 %

m 2005 Preissenkung um 11 %

m 2012 Preissenkung ? %

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icklung TROESCH,

nahme der genüber anderen

Höhere Rabatte, Anpassung der Bruttopreise

Höhere Rabatte, Anpassung der Bruttopreise

Margenerosion im Fachhandel, Korrektur über Kalkulationsfaktoren (Bruttopreiserhöhung) jie Bruttopreise über die Zeit immer mehr anstie- e Installateure gewährten Rabatte. Gemäss Präu einer „Abnahme der Wettbewerbsfahigkeit geviederum hatte eine Preissenkung zur Folge. Es nhalt des Besprechungsberichts der Kooperation ereinstimmt (vgl. oben Rz 1261), wo ausdrücklich jreise [...] im Vergleich zu anderen Absatzwegen “ müssten.

XZ 1268 gemachten Aussagen, dass sich die vom 2 von den Nettopreisen, welche von alternativen stärker unterschieden. Dadurch nahm die Wetteistufigen Vertriebswegs gegenüber alternativen igkeit des dreistufigen Absatzkanals zu verbes- 3ruttopreise substantiell.

ide zu entnehmen:

SANITAS TROESCH,

el gibt, hat es immer wieder marktbei der Brutto-Preisgestaltung und

reissystem

1271.Die vorgenannte Entwicklung führte g im Jahr 2005 eine Bruttopreissenkung im Gemäss PowerPoint Präsentation fragte n Preise senken würde.

1272.Eine weitere Slide der Präsentation he

Schlussfolgerung

Die hohen Bruttopreise gefährde bzw. unser Businessmodell der | Die Bruttopreise müssen gesenkt v

a) Die Wettbewerbsfähigkeit gege und Anbietern im EU Grenzraut

b) Die Preisattraktivität gegenüber

ME 02.052011

1273.Laut [...] Sanitas Troesch gefährdeter Vertriebskanal bzw. unser Businessmodell | dass die ,Bruttopreise gesenkt werden mt den anderen Vertriebskanälen und Anbiet werde auch die „Preisattraktivität gegenube.

1274.Es fällt wiederum auf, dass diese At Rahmen der Kooperation Sanitär Schwei: 1261). Ferner steht damit fest, dass die Höl herrn eine wesentliche Signalwirkung hatt schäfts von Sanitas Troesch ausmachten, zogen zu werden

1275.Eine weitere Slide führt Folgendes au:

Risiko bezüglich der Bruttc

Wenn unsere direkten Konkurrente Installateure kurzfristig vermehrt dc bekommen.

Konsequenz: Kurzfristiger Umsatz‘

Was würden wir tun?

m An unserem Entscheid festhalte m Den Markt und die Kunden übe m Wir müssen inskünftig mit gröss

rechnen und mit diesen umgeh machen, gute Argumentation, L

EEE 02.05.20: 1

%2 Act. 371.01, Folie 2 von 19 (im Anhang IV). %3 Act. 371.01, Folie 7 von 19 (im Anhang IV).

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emäss dieser Slide dazu, dass im Jahr 1997 und | ,dreistufigen Fachhandel“ durchgeführt wurde. yan sich, ob auch 2012 der gesamte Markt die

at folgenden Inhalt:

SANITAS; TROESCH)

ın den professionellen Vertriebskanal Dreistufigkeit. verden, damit:

nüber den anderen Vertriebskanälen n verbessert wird

‘den privaten Bauherren verbessert wird

| die „hohen Bruttopreise [...] den professionellen der Dreistufigkeit*. Aus diesem Grund folgerte er, issten, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ern im EU-Grenzraum“ zu verbessern. Dadurch r den privaten Bauherrn verbessert“.°°

ıssagen denjenigen entsprechen, welche [...] im 7 am 4. November 2009 gemacht hat (vgl. Rz 1e der Bruttopreise gegenüber dem privaten Bausn und einen genügend grossen Anteil des Geum zur Begründung der Preissenkung herange-

. SANITAS preissenkung ee

Nn nicht oder weniger senken, könnten die rt einkaufen, weil sie mehr Rabatt

‚erlust!!!

n r die Abweichungen gut informieren seren Abweichungen bei den Bruttopreisen

=n können (klare Netto-Preisvergleiche eistungen verkaufen etc.)

1276.[...] weist auf das Risiko eines Alleing: „Wenn unsere direkten Konkurrenten nicht kurzfristig vermehrt dort einkaufen, weil sie ein kurzfristiger Umsatzverlust.

1277.Insgesamt ergibt sich aus der Power me mit dem SGVSB und der folgenden gi das Jahr 2012. Das Motiv hat zwei Aspekte me darin, sämtliche Sanitärgrosshändler fi kung des gesamten dreistufigen Vertriebsl werbsfähigkeit der alternativen Vertriebska geschwächt werden. Während eine einseiti über den alternativen Absatzkanälen unabh te, liegt in der koordinierten Vorgehenswei. Verfälschung des Wettbewerbs. Zweitens

dem SGVSB darin, dass bei einem koordin bei den Bruttopreisen“ zwischen den Sanitä geführt, dass Installateure bei der Konkurt men“, und deswegen nicht bei Sanitas Troe ten drohte Sanitas Troesch als Konsequenz

1278.Zumal eine solche marktweite Brutt 2005 erfolgreich koordiniert worden war, s marktweite koordinierte Bruttopreis- und R Kontaktaufnahme mit dem SGVSB auf eine

d. Diskussion im SGVSB-Vorstal 1279.Das Vorstandsprotokoll des SGVSB-\ 10. Diverses, Pendenzen

Weiter wird diskutiert, wie der Sanitarfachh ten Bruttopreissenkung fur 2011 umgehen ten Lieferanten Preisverhandlungen gefüh eine Bruttopreissenkung nicht möglich ist; | und für die Schweiz können keine Spezialp

1280.Danach gefragt, was die Protokollstell

[...] Damals hatten sich die Lieferanten auf se nicht anpassen konnten. Das war ein \ in der Schweiz bleiben können. Es ging e wären, eine Senkung mitzutragen und das ben die meisten Lieferanten ihre Bruttopr gleichen Produkte in der Schweiz teurer w Bruttopreis gesenkt. Es war einfach die grı seren Preisen. Wir haben unabhängig da\ rallelimport und somit dem Druck aus dem

1281.[...] Sabag gab mit Bezug auf die betre

94 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2009, 931. %5 Act. 287, Zeile 145 ff.

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ings bei einer einseitigen Bruttopreissenkung hin: oder weniger senken, könnten die Installateure mehr Rabatt bekommen.“ Daraus folgt gemäss

Point-Präsentation das Motiv der Kontaktaufnah- »meinsamen Bruttopreis- und Rabattsenkung für >. Erstens bestand das Motiv der Kontaktaufnahir eine gemeinsame Bruttopreis- und Rabattsencanals zu gewinnen. Dadurch sollte die Wettbenäle gegenüber dem dreistufigen Vertriebskanal ge Vorgehensweise von Sanitas Troesch gegenängigem Wettbewerbsverhalten entsprochen hätse des gesamten dreistufigen Absatzkanals eine bestand das Motiv für die Kontaktaufnahme mit ierten Vorgehen keine „grösseren Abweichungen rgrosshändler entstehen würden. Dies hätte dazu ‘enz von Sanitas Troesch „mehr Rabatt bekomsch einkaufen. Bei einem unkoordinierten Verhalein Umsatzverlust.

opreissenkung bereits in den Jahren 1997 und ah Sanitas Troesch die Möglichkeit, erneut eine abattsenkung zu erreichen. Insgesamt zielte die Wettbewerbsverfälschung.

nd vom 2. Dezember 2009

'orstands vom 2. Dezember 2009 hält fest:

andel mit der durch Sanitas Troesch angekündigsoll. [...] hat im Beisein von [...] mit den 15 grössrt. Einige Lieferanten sind klar der Ansicht, dass =uropa deckend werden die Preise durchgezogen reise gemacht werden.

e bedeute, meinte [...] Sabag:

‘den Standpunkt gestellt, dass sie ihre Bruttopreiveiteres Indiz dafür, auf welchem Preisniveau wir infach darum, ob die Lieferanten bereit gewesen haben sie damals verneint. Aber mittlerweile haeise gesenkt. Wir hatten das Problem, dass die aren als im Ausland und deswegen haben wir den ındsätzliche Überlegung, was machen wir mit unon unsere Preise gesenkt, um auch auf den Pa- Ausland entgegen zu treten.965

sffende Protokollstelle zudem an:

2009 erscheint mir sehr früh. Ich habe mi chen. Man hatte aber schon Gerüchte geh ne Bruttopreissenkung zu diesem Zeitpunk

1282.Der heutige SGVSB-Präsident und da aus:

Ich weiss nicht mehr, was da angekündigt chen mit den alternativen Kanälen. Und d was genau, nicht. Jeder hat für sich entscr anpassen möchte.%67

1283.[...] Gétaz (CRH) gab zu Protokoll:

Si je me rappelle bien, il s'agissait encore la 3eme reduction de prix bruts. Le débat c de passer &ventuellement au systeme de bruts pour éviter de perdre des parts dem risque de perdre de la marge. Pour Getaz Pour étre transparent, il faudrait arriver a u

1284.Der SGVSB-Sekretär [...] sagte aus,

Ich kann mich nur wiederholen. Es war zul Preisen herausgibt. Wir waren erst späteı bringen mit unterschiedlichen Preisen. Ich 2008, wo es die differenzierten Kataloge ( gen konfrontiert, was macht man, wenn ı machen dann die anderen?

[...]969

1285.Der ehemals für die Daten und Katalc te zur Protokollstelle der Vorstandssitzung v

Wenn man eine Bruttopreissenkung durch anpassen. Und Sanitas Troesch hat nati konnten sich das leisten als Marktleader. ( an die Vorstandssitzung gebracht. Das Pre

1286.Auf die Protokollstelle angesprochen vernahme, dass es „von allgemeinem Intere le sich hierbei um einen reinen „Information.

1287.Aus der Protokollstelle folgt, dass sic esch angekündigte Bruttopreissenkung für zwischen Sanitas Troesch und dem SGVS vember 2009 steht auch fest, wann diese Vorstand diskutierte nun am 2. Dezember

96 Act. 562, Zeile 126 ff. %7 Act. 285, Zeile 93 ff. 968 Act. 294, Zeile 81 ff. »9 Act. 283, Zeile 82 ff. 970 Act. 290, Zeile 344 ff. 91 Act. 295, Zeile 67 ff. „2 Act. 290, Zeile 346 f.

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r im 2009 nie überlegt, ob wir eine Senkung ma- Ort. Und wir waren nicht der Auffassung, dass eit stattfinden würde.?66

imalige Richner (CRH)-Mitarbeiter [...] sagte dazu

war. Natürlich haben wir immer die Preise vergliass irgendwas in der Luft war, wussten wir. Aber ieden, ob und falls ja, wie man seine Bruttopreise

du systeme de prix bruts et prix nets. C'était déja oncernait la nécessité de baisser les prix bruts ou prix nets. Sanitas Troesch voulait baisser les prix arche. Pour Gétaz, c'est la troisieme fois que l'on , c'est la 3&me fois que l'on baisse les prix bruts. n prix net.968

ässig, dass man einen Katalog mit gemeinsamen “ technisch in der Lage einen Katalog herauszu- | habe mich nochmals erkundigt. Das war ca. ab yab. Aber selbstverstandlich ist man mit den Frasin grosser Händler die Bruttopreise senkt. Was

ge verantwortliche SGVSB-Mitarbeiter [...] erklärom 2. Dezember 2009:

führen will, muss auch der Hersteller sein Niveau irlich Druck gemacht auf die Hersteller und sie Sestutzt auf das Telefonat hat das dann Herr [...] isniveau ist gleich geblieben. ?”°

meint [...] Richner (CRH) anlässlich seiner Ein- :sse [sei], was der Marktleader“ mache. Es handsaustausch.“?”!

;h der SGVSB-Vorstand die „durch Sanitas Tro- 2011" unterhielt. Aufgrund des Telefongesprächs ;B97? sowie der Kooperationssitzung vom 4. No- Ankündigung stattgefunden hatte. Der SGVSB- 2009, wie mit der durch Sanitas Troesch ange- vi.

kündigten Bruttopreissenkung für 2011 umc Vertreter von Richner und Gétaz (CRH) ([ send. Es steht somit fest, dass die Preisanl tember 2009 bereits auf breiterer Ebene im

1288.Aus dem Umstand, dass der SGVSBesch diskutierte, zeigt sich, dass die SGVS hen interessiert waren. Zumindest innerhal entwickelt werden. Der Umstand, dass Saı kung überhaupt ihren Konkurrenten kommı gemeinsame marktweite Bruttopreissenku Mitglieder als auch von Sanitas Troesch be dividuell und geheim voneinander handelte teten. Ein solches Verhalten zielt auf eine E

1289.Die Aussagen von [...] Sabag beweis reits bei den Sanitär-Herstellern nachgefr tärgrosshändler unterstützen würden. Wie 2009 folgt, teilte er dies seinen Konkurrente Preissenkung habe sich aufgedrängt, weil ren als in der Schweiz. [...] konnte nicht erk Abklärungen seinen Konkurrenten mitgeteil von Unternehmen individuell und geheim v ist davon auszugehen, dass [...] Sabag vo Mitglieder ausging.

1290.Es fällt auf, dass die Aussagen von [..

Während [...] angibt, die Preissetzung v sei unabhängig erfolgt, vermag er nicht z esch die bevorstehende Bruttopreissenk Kooperation Sanitär Schweiz bereits 20 andererseits die SGVSB-Mitglieder gem dels“ diskutierten. Die Vorgehensweise widerspricht einer autonomen Vorgehen:

Die Aussage des SGVSB-Sekretärs, wor te Preise in den Katalogen hätten abdı grössten SGVSB-Mitglieder 2009 — alsc setzung möglich war — gemeinsam über einbar miteinander. Sie zeigen, dass es gemeinsame Lösung für den „Sanitärfac handeln.

1291.[...] Sabag gab an, die Kommunikatio folgt. Zu diesem Zeitpunkt hatte Sanitas 1 miert. Sie wurden erst im April 2011 anges frühen Kommunikation passt zum Besprec Schweiz vom 4. November 2009. Der drei: händler eingeschlossen) sollte auf die Her Eine Massnahme dazu sollte die Bruttopre 1261). Diese Sicht wird durch die Aussage |

1292.Insgesamt deuten also auch die Disk die Vorbereitung eines gemeinsamen Vorge Unternehmen, sich auf eine bevorstehende

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jegangen werden sollte. An dieser Sitzung waren ...]), Sabag ([...]) sowie des SGVSB ([...] anwe- <Undigung anlässlich des Telefonats vom 9. Sep- Verband diskutiert wurde.

Vorstand über die Ankündigung von Sanitas Tro- ;B-Mitglieder nicht an einem individuellen Vorgeb des SGVSB sollte eine gemeinsame Strategie jitas Troesch die bevorstehende Bruttopreissen- ınizierte, beweist, dass Sanitas Troesch auf eine ng zielte. Sowohl das Verhalten der SGVSBweist, dass die beteiligten Unternehmen nicht inn, sondern auf eine marktweite Lösung hinarbeiinschränkung des Wettbewerbs.

en, dass ein Mitglied des SGVSB-Vorstands beagt hatte, ob sie eine Preissenkung der Saniaus dem Vorstandsprotokoll vom 2. Dezember n von CRH und dem SGVSB mit. [...] gibt an, die lieselben Sanitarprodukte im Ausland billiger walären, aus welchem Grund er das Resultat seiner t hatte. Da die künftige Preispolitik normalerweise on konkurrierenden Unternehmen bestimmt wird, n einer gemeinsamen Preissetzung der SGVSB-

.] und [...] widersprüchlich sind:

on Sanitas Troesch und den SGVSB-Mitgliedern u erklären, weshalb dann einerseits Sanitas Troung zuerst telefonisch und dann im Rahmen der 09 ihren Konkurrenten mitgeteilt hat und warum einsam über das Vorgehen „des Sanitarfachhanvon Sanitas Troesch und dem SGVSB-Vorstand weise.

rach die SGVSB-Mitglieder seit 2008 differenzierucken können und die Tatsache, dass sich die zu einem Zeitpunkt, wo eine individuelle Preiseine Bruttopreissenkung diskutierten, sind unverdem SGVSB-Vorstand daran gelegen war, eine 'hhandel“ zu finden und nicht daran autonom zu

n von Sanitas Troesch im Jahr 2009 sei früh erroesch die Sanitärinstallateure noch nicht inforchrieben (vgl. oben Rz 1335). Der Umstand der hungsinhalt der Sitzung der Kooperation Sanitär stufige Absatzkanal (darin sind sämtliche Grossausforderung der Markanteilsverluste reagieren. issenkung durch den Fachhandel sein (vgl. Rz ...] von Gétaz (CRH) bestätigt.

ussionen im Rahmen des SGVSB-Vorstands auf shens hin. Die Diskussionen ermöglichten es den : Bruttopreis- und eine damit einhergehende Ra- battsenkung vorzubereiten. Autonom hanc meinsam über die bevorstehende Preispolit

e. Erwähnung der Bruttopreisse

1293.Der Jahresbericht 2009, welcher am ° nehmigt wurde,” enthält die folgende Pass

Vom Vorstand behandelte Geschäfte:

[.-.]

Kalkulation

Kataloge und weitere Profi-Hilfsmittel

e Kataloge 2009: Stand inkl. Gétaz, Aus e Katalog-Software: Updates und neue | e Kataloge 2010

[.-.]

Diverses

e Bericht ISH

e Mitgliederbeitrage: Anpassung DL-Ent e Adressmaterial

e Bewilligung befristete Anstellung

e Termine 2010

e Bruttopreissenkung Sanitas Troesch ?

1294.Mit der Genehmigung des SGVSB J Generalversammlung steht fest, dass samt! nitas Troesch unterrichtet worden waren. [ preissenkung von Sanitas Troesch erwähı Grosshandler die Preissenkung von Sanita darauf vorbereiten konnten. Die Aufnahme den Jahresbericht zeigt, dass der SGVSB rechneten.

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1295.Bringhen, Burgener, CRH, Innosan, K nicht zu diesem Sachverhaltsabschnitt.

1296.Sanitas Troesch argumentiert, das Te Marketing und dem SGVSB-Sekretar am ° das Markverhalten der SGVSB-Mitglieder ı nicht ursächlich für das Verhalten von Sani wesen. Sanitas Troesch wirft den Wettbe\ ausgingen, dass alle SGVSB-Mitglieder von rung des Verhaltens jedoch nur Sabag, Innc

1297.Erstens übergeht Sanitas Troesch de ses Telefongespräch nicht isoliert würdiger

973 Act. 354, GV-Protokoll Nr. 286, 11.6.2010, 189,

974 Act. 355, Jahresbericht 2009, 185. 95 Act. 932, Rz 273-275.

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lelnde Unternehmen besprechen sich nicht gek.

nkung im Jahresbericht 2009

11. Juni 2010 durch die Generalversammlung geage:

blick 2010 -ayouts

schadigung ahresberichts 2009 am 11. Juni 2010 durch die iche Verbandsmitglieder von den Plänen von Saenn unter dem Punkt „Diverses“ wird die Bruttoit. Fest steht damit auch, dass für die SGVSBs Troesch nicht überraschend kam und sie sich der Bruttopreissenkung von Sanitas Troesch in und seine Mitglieder mit der Bruttopreissenkung

ınd deren Würdigung

appeler, Sanidusch und der SGVSB äussern sich

lefongespräch zwischen ihrem Leiter Verkauf und I6. September 2009 habe die Unsicherheit Uber uicht verringert. Zudem sei das Telefongespräch tas Troesch und den Mitgliedern des SGVSB geverbsbehörden Inkonsistenz vor, weil sie davon 1 Telefongespräch erfahren hätten, die Koordiniesan und CRH vorwerfen würden. ?”5

n Umstand, dass die Wettbewerbsbehörden die- 1, sondern im Kontext aller Beweismittel aus den

193.

Jahren 2009-2011 und den früheren bewi Ihre Vorbringen, das Telefongespräch sei r ten und sie habe nicht gewusst, wie sich ihı her nicht, denn sie basieren auf der isolie Aus denselben Gründen besteht auch keii hörden im Beweisergebnis gewissen Unter und anderen Unternehmen eine Koordiniert len Beweismitteln im Gesamtkontext ab.

1298.Es fällt auf, dass Sanitas Troesch ir nachliefert, an das sich [...] zwei Jahre zu dass Sanitas Troesch keinen Grund anzuge topreissenkungen telefonisch gegenüber o kein Grund ersichtlich, weshalb ein autonon künftige, nicht umgesetzte Preispolitik telefc bestrittenermassen Marktleader war und it Mitgliedern Bruttopreis- und Rabattsenkung kündigung als Einladung an die Konkurren Sanitas Troesch anzupassen. Aufgrund de nehmen mit dem Nachfolgen der Konkurr sinnlos.

1299.Sanitas Troesch bestreitet und anerke topreise seien zu hoch und müssten deutlic operation vom 4. November 2009 von ihre Die Wettbewerbsbehörden gehen davon stammt. Erstens zeigt die Telefonnotiz vom Sanitas Troesch eine 20-prozentige Preisse inhalt übereinstimmt. Zweitens halten das \ 2009 und der SGVSB-Jahresbericht 2009 f esch stammt. Diesen objektiven Beweismit subjektiven und sich widersprechenden An me. Drittens gibt auch Sanitas Troesch — dass die Aussage von [...] stammt.

1300.Sanitas Troesch bringt weiter vor, di operationsrates vom 4. November 2009 ha kung der Wettbewerber nicht verringert?””, Sanitärinstallateuren erfolgt,””® schliesslich selbst entscheide, was es mache.”

1301.Das erste Argument überzeugt aus de betrachtung eines Beweismittels vermag

weismittel nicht zu ersetzen. Was die Kon trifft, so ist dieses Argument erstens ungen: ungenau, weil die Mitteilung gegenüber de folgte, was nicht der Mitteilung gegenüber ( (vgl. untern Rz 1335 ff.) entsprach. Wäre e kein Informationsschreiben mehr versende Sitzung die Höhe der Preissenkung von 21

976 Act. 932, bestreitend Rz 171 und anerkennend | 97 Act. 932, Rz 277. 98 Act. 932, Rz 279.

99 Act. 932, Rz 281.

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ssenen und koordinierten Bruttopreissenkungen. licht ursächlich für das Verhalten der Konkurrenre Konkurrenten verhalten würden, verfangen darten Betrachtung eines einzelnen Beweismittels. re Inkonsistenz darin, dass die Wettbewerbsbenehmen ein eigenständiges Verhalten attestieren Ing vorwerfen. Das Beweisergebnis hängt von al-

1 ihrer Stellungnahme Gründe für ein Verhalten vor nicht mehr erinnern konnte. Weiter fällt auf, ben vermag, weshalb ihr Mitarbeiter [...] die Brutlen Konkurrenten ankundigte. Es ist denn auch 1 handelndes Unternehmen Wettbewerbern seine nisch ankündigen sollte. Da Sanitas Troesch un- 1 der Vergangenheit mehrfach mit den SGVSBen koordiniert und vereinbart hatte, muss die Anten verstanden werden, sich dem Verhalten von r vergangenen Erfahrungen rechnete das Unterenz. Andernfalls wäre die Mitteilung grund- und

snnt gleichzeitig, dass die Ausserungen, die Bruth gesenkt werden, anlässlich der Sitzung der Kom Leiter Marketing und Verkauf [...] stammen.°”6 aus, dass die Aussage von Sanitas Troesch SGVSB-Sekretär vom 16. September 2009, dass nkung angekündigt hatte, was mit dem Protokoll- /orstandsprotokoll des SGVSB vom 2. Dezember est, dass die Preisankündigung von Sanitas Troteln kommt ein grösserer Beweiswert zu als den gaben von Sanitas Troesch in ihrer Stellungnahwenn auch im Widerspruch zu sich selbst — zu,

> Ankündigung im Rahmen der Sitzung des Koibe ihre Unsicherheit Uber die künftige Preissenzudem sei die Kommunikation gegenüber den stünde im Protokoll, dass jedes Unternehmen

an bereits genannten Gründen nicht. Eine Einzeldie pflichtgemässe Gesamtwürdigung aller Be- ımunikation gegenüber Sanitärinstallateuren beau und trifft zweitens ins Leere. Das Argument ist m professionellen Sanitärinstallateur-Verband er- Jen Sanitärinstallateuren am Markt im April 2011 s dasselbe, hätte Sanitas Troesch im April 2011 n müssen. Ferner hatte Sanitas Troesch in der ) %, welche sie am 16. September 2009 telefo-

RZ 279.

nisch dem SGVSB mitgeteilt hatte, gemäs teilt. Zweitens sollte der dreistufige Vertrieb ven Vertriebskanälen geschützt werden. I Schutzmassnahmen des dreistufigen Vert eine Wettbewerbsverfälschung. Schliesslicl scheide, was es wolle kein Beweis dafür, d gesetzt haben. Vielmehr ist wiederum eine (

1302.Sabag bringt vor, der Telefonanruf vo ze genommen werden. Es habe sich nur ui bestätigt worden seien. Sabag bringt vor, es worden, sondern von Sabag eine interne L ranten hätten erklärt, dass sie die Bruttoprei

1303.Diese Vorbringen überzeugen nicht. E ration Sanitär Schweiz vom 4. November 21 aus, dass die Preise zu hoch seien und Sa Rz 1261). Daraus ist ersichtlich, dass die / ren und gegenüber Sabag bestätigt wure Vorstandssitzung vom 2. Dezember 2009 | men: „Weiter wird diskutiert, wie der Sanitä kündigten Bruttopreissenkung für 2011 un Passage zeigt, dass die Bruttopreissenkun¢ vom SGVSB als Ankündigung behandelt wı tens waren die Bruttopreissenkungsabsicht 2009 erwähnt (vgl. Rz 1293). Auch dies ze rücht handelt. Die unbelegten Feststellunge jektiven Beweismittel (Protokolle) nicht zu v schiedenen Einwände von Sabag nicht mit bei den Preissenkungsabsichten von Sanite te gehandelt. Andererseits anerkennt sie, d (Lieferanten) eine Preissenkung mittragen ernst sie die Ankündigung von Sanitas Tre blossen Gerücht ausging. Zumal Sabag d bracht hat, hat sie ihre Abklärung auf einer einer internen Abklärung die Rede sein.

(iv) Beweisergebnis

1304.Es ist somit bewiesen, dass Sanitas 1 topreissenkung von rund 20 % bereits am 1 geteilt hatte. [...] Sanitas Troesch strebte ei Sanitärgrosshändler und von Sanitas Troes Troesch senke die Bruttopreise gemeinsar tion Sanitär Schweiz am 4. November 201 kung, welche sie mit dem SGVSB vorbes| (beide CRH) und Sabag. Dort wurde eine Mittel propagiert, um den Marktanteilsverlu Darin bestand auch das Motiv der Kontakta senkung und „wie der Sanitärfachhandel mi topreissenkung für 2011 umgehen sol w vom 2. Dezember 2009 von Gétaz, Richne klärte bereits mit fünfzehn Lieferanten ab,

»0 Vgl. Act. 356, 212.

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s Protokoll dem Installateurverband nicht mitgeskanal mit der Preissenkung gegenüber alternati- Jie Beteiligung der Sanitargrosshandler an den iebswegs gegenüber Konkurrenten ist dennoch 1 ist auch der Hinweis, jedes Unternehmen entass die Sanitärgrosshändler ihre Preise autonom Sesamtbetrachtung der Beweise vorzunehmen.

n [...] Sanitas Troesch könne nicht für bare Münm Gerüchte gehandelt, die gegenüber Sabag nie ; sei nicht auf breiter Ebene im Verband diskutiert agebeurteilung vorgenommen worden. Die Liefessenkung nicht mittragen würden.

-rstens war [...] Sabag an der Sitzung der Koope- 109 anwesend.°®° [...] Sanitas Troesch führte dort initas Troesch diesbezüglich handeln werde (vgl. \bsichten von Sanitas Troesch ernst gemeint wa- Jen. Zweitens war [...] Sabag an der SGVSBanwesend. Dem Protokoll ist wörtlich zu entnehrfachhandel mit der durch Sanitas Troesch angegehen sol“ (vgl. Rz 1279) Der Wortlaut dieser y von Sanitas Troesch kein Gerücht war, sondern ırde, welche im Vorstand besprochen wurde. Dritan von Sanitas Troesch im SGSVB-Jahresbericht igt, dass es sich nicht um ein unbestätigtes Gein zum Sachverhalt von Sabag vermögen die ob- Jiderlegen. Dies gilt umso mehr, als dass die versinander vereinbar sind: Einerseits bringt sie vor, is Troesch habe es sich um unbestätigte Gerüchass Sabag abgeklärt hat, ob die Sanitärhersteller würden. Durch diese Abklärung zeigt Sabag, wie esch genommen hat und somit nicht von einem ie Abklärungen im Vorstand des SGVSB vorgebreiten Ebene diskutiert. Es kann nicht mehr von

roesch die für das Jahr 2011 angekündigte Brut- 6. September 2009 dem SGVSB telefonisch mitne gemeinsame Bruttopreissenkung der SGVSBch an, was sein Anruf und die Aussage, Sanitas 1 oder alleine, beweist. Im Rahmen der Koopera- 1 besprach Sanitas Troesch die Bruttopreissenyrochen hatte, mit dem SGVSB, Gétaz, Richner „deutliche“ Bruttopreissenkung ausdrücklich als ste des dreistufigen Absatzkanals zu verhindern. ufnahme von Sanitas Troesch. Diese Bruttopreist der durch Sanitas Troesch angekündigten Bruturde im Rahmen der SGVSB-Vorstandssitzung sr (beide CRH) und Sabag diskutiert. Die Sabag ob eine Bruttopreissenkung in diesem Ausmass durch den Sanitärgrosshandel umgesetzt w Richner und Sabag auf die Bruttopreiss Jahresbericht von 2009 war die Bruttopreis Jahresbericht wurde von der Generalversz somit fest, dass sämtliche SGVSB-Mitglied: reits 2010 informiert waren.

B.5.2.4.3 2010: Verschiebung der Brutt

(i) Beweisthema

1305.Wie vorher bewiesen, kündigte Sanit: 2011 ihre Bruttopreise um 20 % zu senker mit, dass sämtliche Sanitärgrosshändler de chend senken würden. Im Folgenden wird

kündigte Preissenkung nicht im Jahr 2011 s führt, ob das Jahr 2011 ein günstiger Zeitp Ferner wird Beweis über die Marktposition über, ob die Unternehmen sich unabhängig

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1306.Den Wettbewerbsbehörden liegen die [...] von Sanitas Troesch verfasste Zusamı preise vom 4. März 2010, eine PowerPoint ber 2009 zur Markt- und Konkurrenzsituati zung von Sanitas Troesch vom 8. Septen „Gedanken zum Thema STEPS/Bruttopreis Kooperation Sanitär Schweiz vom 5. Mai SGVSB vom 1. Januar 1999 bis 1. Janua vom 17. Juli 2007 und eine Stellungnahme: ber 2012.

a. Einführung eines neuen Com}

1307.Die Unterlage „Zusammenfassung de Marketing und Verkauf von Sanitas Troesch

Entscheid betreffend Bruttopreise 2011

Aufgrund der Marktsituation wäre eine Bru [...] Da die Einführung des neuen ERP-Sy halb beschlossen, die Bruttopreissenkun( Man will „den Karren“ auf der Stufe Mitart sätzlichen Risiken bei der IT-Umstellung ei

1308.Wie der Passage zu entnehmen ist, w der Marktsituation [...] eine Bruttopreissent 2010 hätte sich mit anderen Worten angebc das Jahr 2011 anzukündigen, wie dies S: dem SGVSB kommuniziert hatte. Aus der T

91 Act. 371.16. 982 Act. 371.14, 33; Act. 371.07, 7, 8; Act. 371.16.

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erden konnte. Es steht also fest, dass sich Getaz, enkung gemeinsam vorbereiteten. Im SGVSBsenkung von Sanitas Troesch aufgeführt. Dieser immlung am 11. Juni 2010 genehmigt. Es steht er über die angekündigte Bruttopreissenkung be-

)preissenkung

as Troesch 2009 ihren Konkurrenten an, im Jahr 1. Wie bewiesen, bezweckte Sanitas Troesch das dreistufigen Absatzkanals ihre Preise entspre- Beweis darüber geführt, weshalb die 2009 angetattgefunden hat. Ferner wird Beweis darüber geunkt für eine Bruttopreissenkung gewesen wäre. von Sanitas Troesch und CRH geführt und darvoneinander verhalten konnten.

igung

folgenden Dokumente als Beweismittel vor: eine nenfassung der Workshop-Resultate der Brutto- -Präsentation von Sanitas Troesch vom Novemon Bad, ein Protokoll einer Geschäftsleitungssitber 2009, eine E-Mail von [...] Sanitas Troesch ssenkung“ vom 3. Januar 2011, ein Protokoll der 2010, die Beilage 4 zur Verbandspreisliste des r 2011, ein Protokoll der Sortimentskommission ı von CRH zu Preiswettbewerb vom 20. Dezemyuterprogramms bei Sanitas Troesch

r Workshopresultat Bruttopreise 2011“ vom Leiter | [...] vom 4. März 2010 ist zu entnehmen:

ttopreissenkung sinnvoll, ist aber nicht zwingend. stems auf den April 2011 geplant ist, wurde desy auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. jeiter im VID nicht Uberladen und auch keine zungehen.%1

fare aus der Sicht von Sanitas Troesch „aufgrund ung“ im Jahr 2011 „sinnvoll“ gewesen. Das Jahr jten, eine Preissenkung im Umfang von 20 % auf initas Troesch ursprünglich beabsichtigte”? und extstelle ergibt sich auch, dass aufgrund der Ein- führung eines neuen Computersystems Saı senkung im Jahr 2011 durchzuführen. Wie Thema STEPS/Bruttopreissenkung vom 3. . Troesch die Bruttopreissenkung auf den 1. nannten Textstelle „den Karren“ auf der Stu

1309.Am 5. Mai 2010 tagte der Kooperatio: SGVSB-Sekretär [...] sowie der damalige R nahmen an der Sitzung teil. Dem Sitzungs-H werden:

3. Diskussion Fachkanal

In einem freien Meinungsaustausch äuss: dreistufige Absatzkanal gegenüber andere tigstes Argument wird die Leistung in der / sem Bereich führen immer wieder zu Disl transparenz, sowohl bei Preisangaben als

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, da: zeitig und klar den Installateuren kommunii

[...]

1310.Der Inhalt des Gesprachs wurde unvo ergibt, dass die erwahnte Protokollstelle mi nungsaustausch äussern verschiedene Rec

1311.Der Inhalt der Diskussion ergibt sich « „dass der dreistufige Absatzkanal gegenüi liert.“ Dieser Punkt kam bereits an der Sitzı 1261°8°) und bedeutet, dass der dreistufige

1312.Der Grund für diesen Marktanteilsverl tes Argument wird die Leistung in der Auss Bereich führen immer wieder zu Diskussion renz, sowohl bei Preisangaben als auch I Passage folgt, dass die „Ausstellungen“ un transparenz, sowohl bei Preisangaben und Preisstrukturen in den Ausstellungen und | Bruttopreise gemeint sein, da in den Auss schrieben sind. Gesprachsthema waren fo sem Zusammenhang die Bruttopreise. Gen Sanitar Schweiz vom 4. November 2009 (\ mit der Senkung der Bruttopreise begegnet

1313.Vor diesem Hintergrund ist die nach sammenhang ist, dass allfallige Anderunge stallateuren kommuniziert werden.“°® Es s strukturen“ oder „Preisangaben“ den Install

%3 Act. 371.02, 2; Act. 371.16. % Act. 371.16.

985 Act. 356, 221.

%6 Act. 356, 215.

%7 Act. 356, 215.

»88 Act. 356, 221.

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nitas Troesch ihr Vorhaben verschob, eine Preis- ' einer E-Mail [...] mit dem Titel „Gedanken zum Januar 2011“ zu entnehmen ist, verschob Sanitas Januar 2012.%° Man wollte gemäss der oben gefe Mitarbeiter im VID nicht überladen.“°®*

nsrat. [...] Sanitas Troesch, [...] Getaz (CRH), der ichner-Mitarbeiter und Präsident des SGVSB [...] Protokoll kann die folgende Textstelle entnommen

arn verschiedene Redner die Meinung, dass der n Vertriebswegen an Bedeutung verliert. Als wich- \usstellung bezeichnet. Die Preisstrukturen in die- <ussionen mit verunsicherten Kunden, die die Inauch bei Qualitätsvergleichen, bemängeln.

ss allfällige Änderungen in diesem Bereich rechtziert werden.?®5

Ilständig wiedergegeben, was sich bereits daraus t dem Satz eingeleitet wird „In einem freien Mei- Iner die Meinung[...].“

Jaraus, dass die Diskutierenden sich einig waren, ber anderen Vertriebswegen an Bedeutung ver- Ing vom 4. November 2009 zur Sprache (vgl. Rz Vertriebskanal Marktanteile verlor.

ust ergibt die nächste Textpassage: „Als wichtigstellung bezeichnet. Die Preisstrukturen in diesem en mit verunsicherten Kunden, die die Intranspaei Qualitätsvergleichen, bemängeln. Aus dieser 1 die „Preisstrukturen in diesem Bereich“ und „Inbei Qualitätsvergleichen“ zur Sprache kamen. Mit >reisangaben in diesem Bereich können nur die tellungen anerkanntermassen Bruttopreise ange- Iglich erneut die Marktanteilsverluste und in die- 1äss der Logik der Besprechung der Kooperation ‚gl. Rz 1261%7) konnten die Marktanteilsverluste werden.

ste Textstelle zu lesen: „Wichtig in diesem ZunN in diesem Bereich rechtzeitig und klar den Inteht damit fest, dass Änderungen in den „Preislateuren „rechtzeitig und klar‘ kommuniziert wer- den sollten. Die Forderung, Preisänderunge te sich zudem an Sanitas Troesch richten, zu senken, anlässlich der Sitzung vom 4. N Der Umstand, dass die Änderung den In nichts daran, dass die Bruttopreise und der stand zwischen den grössten sich konkurri Ferner ist beweisen, dass auch die übrigen klaren Kommunikation der Bruttopreissen! Kunden jeweils umgehend über Preisänder zu Rz 1418, 1762) und somit genügend Zei Sanitas Troesch auszurichten.

1314.Wie sogleich noch ausgeführt wird, durch Sanitas Troesch „rechtzeitig und klar"

b. 2011 ware ein günstiger Zeitp

1315.Gemass einer PowerPoint-Prasentati Bad“ vom November 2009 von Sanitas Tro im dreistufigen Sanitärgrosshandel Uber [X Sanitas Troesch. Die drittplatzierte Sabag \ damit über rund einen Viertel der Marktant von Sanitas Troesch.%89

1316.Diese Marktanteilsanalyse von Sanite stärkste Marktposition in der Schweiz inne ternehmen im Wesentlichen unabhängig v insgesamt ca. [80-85] % des Marktes auf s ternehmen entsprechend transparent. Sie das Gegenüber auf dem Markt verhielt, ins zung.

1317.Wie der Verlauf des Eurokurses zeigt die Durchführung der Bruttopreissenkung:

989 Act. 371.14, 5.

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ın „rechtzeitig und klar“ zu kommunizieren, mussda Sanitas Troesch ihre Absicht, die Bruttopreise ovember 2009 im Kooperationsrat erwähnt hatte. stallateuren kommuniziert werden sollte, ändert en rechtzeitige Mitteilung auch Gesprächsgegenerenden Sanitärgrosshändlern der Schweiz war. | Sanitargrosshandler von einer rechtzeitigen und kung profitierten, da sie von ihren Installateurungen der Konkurrenz informiert wurden (vgl. dat erhielten, ihre eigenen Preise an diejenigen von

erfolgte die Kommunikation der Preisänderung (vgl. unten Rz 1335, B.5.2.4.4(ii)a).

ınkt für eine Bruttopreissenkung gewesen

on mit dem Titel „Markt und Konkurrenzsituation esch verfügten Richner/Getaz (CRH) Ende 2009 5-40] % Marktanteile gegenüber [40-45] % von ‚erfügte Uber rund [5-10] % der Marktanteile und eile von CRH und einem Fünftel der Markanteile

is Troesch zeigt einerseits, dass CRH die zweithatte und andererseits, dass sich die beiden Unom übrigen Markt verhalten konnten, zumal sie ich vereinigten. Der Markt war für die beiden Unbrauchten vor allem darauf zu achten, wie sich besondere auch in Bezug auf die Bruttopreisset-

, wäre 2011 ein günstiger Zeitpunkt gewesen für

Abbildung 10: Wechselkursentwicklung und Wecl

1.8

1.7

1.6 I

1.4

1.3

1.1

—— Wechselkurs =

Quellen: Eigene Darstellung. Wechselkurs: Schweizerische Nationalbank (SNB), Zi 2014, www.snb.ch>Publikationen>Statistische Publik: Wechselkurs SGVSB: Beilage 4 der SGVSB Artikelve und 05 /2007 (Act. 352, 454).

1318.Die rote Linie zeigt den Eurokurs (Eu nen Mitgliedern im Rahmen der Sortiment Die blaue Linie zeigt den Kursverlauf gen dass der Europreis gegenüber dem Schwe Abwertung setzte sich über das ganze Jal dass eine Ankündigung der Senkung der B sen gut begründbar gewesen wäre. Es war durch alle Sanitärgrosshändler im Jahr 20 werden musste. Es bestand vielmehr die 2010 anzukündigen und im Jahr 2011 durch

1319.Obwohl Sanitas Troesch dem SGVSE die bevorstehende Bruttopreissenkung anc Augenblick für die Ankündigung einer Br Konkurrenten nicht und warteten mit der I Kooperation Sanitär Schweiz vom 5. Mai 2 rechtzeitige und klare Kommunikation der B

1320.Ohne auf die Vorankündigung durcl CRH in ihrer Stellungnahme vom 21. Deze die Bruttopreissenkung für das Jahr 201: sei.990

9920 Act. 349, Rz 60.

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iselkurse des SGVSB

0/01 2008 01 2009 01 2010 01 201101

—— Wechselkurs SGVSB

inssatze und Devisenkurse (monatlich), stand 31. Januar ationen. rwaltung (Act. 429) und Sortimentskommission Sitzung 04

ro/CHF), wie der SGVSB ihn zusammen mit seiskommission bestimmte (vgl. dazu Rz 1980 ff.). lass Schweizerischer Nationalbank. Es fällt auf, sizer Franken ab 2009 stark an Wert verlor. Die ır 2010 hinweg fort. Aus diesem Umstand folgt, ruttopreise im Jahr 2010 mit sinkenden Eurokuralso nicht zwingend, dass die Bruttopreissenkung 11 angekündigt und im Jahr 2012 durchgeführt Handlungsalternative, die Preissenkung im Jahr zuführen.

3 im September 2009 und am 4. November 2009 jekündigt hatte und im Jahr 2010 ein günstiger uttopreissenkung gewesen wäre, handelten die 3ruttopreissenkung zu. Wie aus der Sitzung der 010 folgt, erwarten die Sanitargrosshandler eine ruttopreissenkung.

1 [...] Sanitas Troesch einzugehen, anerkannte mber 2012 in Übereinstimmung damit fest, dass

2 „grundsätzlich keine Überraschung“ gewesen

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1321.Sanitas Troesch bringt erstens vor, de senkung zu verschieben, sei ohne Kontak noch nicht entschieden worden, die Bruttop ben, sondern lediglich die Bruttopreissenku zweitens, dass die Bruttopreissenkung a Schweiz vom 5. Mai 2010 diskutiert worde gen in diesem Bereich rechtzeitig und klar nicht hergeleitet werden, dass über die Bru unklar, wer diesen Satz geäussert habe. E sei die Aussage nicht ursächlich für die Ha CRH, Sabag und Innosan.°9

1322.Die Vorbringen von Sanitas Troesch t schiebungsentscheides betrifft, ist darauf | sche Kontaktaufnahme von Sanitas Troesc die Diskussion im Kooperationsrat vom 4. N che bleibt, dass Sanitas Troesch die Konku zu senken, informiert hat. Der Verschiebı Grund Sanitas Troesch die Konkurrenz Ube dargelegt, sollte dadurch nicht der Wettbew rin, sämtliche Sanitärgrosshändler im dreis topreise im ungefähr gleichen Umfang zu s verschieben ändert an dieser Absicht nich! sem Entscheid auch in die Beweiswürdigun:

1323.Zweitens bestreitet Sanitas Troesch, ( topreissenkung diskutiert worden sei. Ihr Vc eines Einzelsatzes. Im Rahmen der Bewei dend. Wie bewiesen (vgl. Rz 1310-1313), | die Bruttopreise und deren Senkung Disku Sanitas Troesch sollte „rechtzeitig und klar‘ bien, ob die Forderung der rechtzeitigen Ar Denn dieser Umstand ändert nichts daran, redung teilnahmen und von der rechtzeitig Kommunikation versetzte sich in die Lage, | richten. Dies wiederum lag in der Absicht vc nicht der Konkurrenz mitgeteilt hätte.

1324.Schliesslich ist Sanitas Troeschs Einv he der Bruttopreissenkung der Sanitärgros: ab steht fest, dass Sanitas Troesch die ung 20 % - ohnehin bereits am 16. September bewerbsbehörden nicht nachzuweisen, d: Preissetzung zur Folge hatte, sondern sie h

1325.Sabag meint, sie sei aufgrund der I Preisnehmerin. Sie verfüge nicht über ausre renten eine Vorreiterrolle einzunehmen. Ihr 2010/2011 noch keine Bruttopreissenkung stellung der Eurokurse nicht, um daraus zu die Bruttopreissenkung gewesen wäre. „In

91 Act. 932, Rz 240. »2 Act. 932, Rz 287 f.

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ınd deren Würdigung

:r Entscheid von Sanitas Troesch die Bruttopreistierung der Konkurrenz geschehen. Damals sei reissenkung auf den 1. Januar 2012 zu verschieing zu verschieben.%'! Sanitas Troesch bestreitet nlässlich der Sitzung der Kooperation Sanitär n sei. Aus dem Satzteil „dass allfällige Änderunden Installateuren kommuniziert werden“ könne ttopreissenkung diskutiert worden sei. Zudem sei r stamme von den Sanitärinstallateuren. Drittens he der Bruttopreissenkung von Sanitas Troesch,

iberzeugen nicht. Was den ersten Punkt des Veriinzuweisen, dass dieser Entscheid die telefonih mit dem SGVSB am 16. September 2009 und lovember 2009 nicht ungeschehen macht. Tatsarrenz über ihre Absicht, die Bruttopreise um 20 % ıngsentscheid erklärt auch nicht, aus welchem sr ihr Preissenkungsvorhaben informiert hat. Wie erb gefördert werden, vielmehr lag der Grund datufigen Absatzmarkt dazu zu bewegen, die Brutenken. Der Entscheid, die Bruttopreissenkung zu s. Darüber hinaus sind die Ereignisse nach dieg einzubeziehen.

Jass am 5. Mai 2010 im Kooperationsrat die Brutrbringen basiert auf einer isolierten Interpretation swürdigung ist jedoch das Gesamtbild entscheiergibt sich aus dem Kontext der Textstelle, dass ssionsgegenstand war. Diese Preissenkung von ‘ angekündigt werden. Es kann dahingestellt blekündigung von den Sanitärinstallateuren stammt. dass auch die Sanitärgrosshändler an der Unteren Mitteilung profitieren würden. Die rechtzeitige hr Geschäftsgebaren auf Sanitas Troesch auszunN Sanitas Troesch, die ihre Absichten andernfalls

yand, die Aussage sei nicht ursächlich für die Höhändler, einflusslos auf die Beweisführung. Voryefahre Höhe ihrer Bruttopreissenkung — nämlich 2009 angekündigt hatte. Ferner haben die Wettass ein einzelner Satz eine Koordinierung der aben sämtliche Beweismittel frei zu würdigen.

Narktstärke von Sanitas Troesch und CRH eine ichend Marktanteile, um gegenüber den Konkurkönne daher nicht vorgeworfen werden, dass sie vollzogen habe. Gemäss Sabag genügt die Darschliessen, dass 2011 ein günstiger Zeitpunkt für | einer von den Nachwirkungen der Finanzkrise geprägten Geschäftsperiode erschein[e] es Euroabwertung ab 2008 einen günstigen 2010 ableiten zu wollen.“

1326.Die Ausführungen von Sabag sind un esch und CRH sich weitgehend unabhängic kehrschluss, dass Sabag nicht genügend I topreissenkung als „Vorreiterin“ durchzufüt zweier „starker“ Unternehmen nicht, dass a tischer Hinsicht ist anerkannt, dass Sabag Daraus folgt, dass Sabag die Finanzkraft

Fraglich ist also nicht, ob Sabag eine Brutt einzig, weshalb Sabag eine solche Bruttopr und CRH im Jahr 2012 und nicht bereits vc seit 2009 über die Bruttopreissenkungsabsi unterrichtet war und darüber, dass diese Pı 1262, Rz 1326). Das Abwarten von Saba dass sich Sabag bereits in der Vergangent abgestimmt hatte, ein weiteres Beweiselen senkung mit Sanitas Troesch spricht.

1327.Schliesslich ist Sabags Kritik an der dar, was sie mit „einer von Nachwirkunge meint. Zudem ist nicht ersichtlich, weshalk werbsbehörden in Frage stellen soll. Sabac se nicht „seriös“ sein sollte. Sie vermag sct rokursanalyse nicht geeignet sein soll, zu Preissenkung günstig gewesen wäre.

1328.Bringhen, Burgener, CRH, Innosan, K nicht zu diesem Sachverhaltsabschnitt. Ins uberzeugen. Die Wettbewerbsbehorden ge nis.

(iv) Beweisergebnis

1329.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troescl Unternehmen ein neues Computerprogramr obwohl aus ihrer Sicht eine Bruttopreissenk

1330.Es ist bewiesen, dass im Jahr 2010 d an Wert verlor. In Übereinstimmung mit d esch ist somit auch aus objektiver Sicht d punkt gewesen wäre, um die angekündigte sen, dass Gétaz und Richner (CRH) über Getaz und Richner (CRH) im Jahr 2010 d ständig durchzuführen. Der Umstand, dass führte, hätte es CRH erlaubt, Sanitas Troe Jahr 2010 mit Geltung ab dem Jahr 2011 er

1331.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc Rahmen der Kooperation Sanitär Schweiz die Bruttopreissenkung diskutierten. Es ist Preisänderung rechtzeitig und klar kommur

3 Act. 892, Rz 49 f.

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> denn auch wenig seriös, allein gestützt auf die Augenblick für eine Bruttopreissenkung im Jahr

zutreffend. Aus dem Umstand, dass Sanitas Tro- } vom Markt verhalten konnten, folgt nicht im Umlarktstärke besass, um eine eigenständige Brutren. In logischer Hinsicht bedeutet die Existenz lle anderen Unternehmen „schwach“ sind. In fak- 2012 eine Bruttopreissenkung durchgeführt hat. besass, eine Bruttopreissenkung durchzuführen. opreissenkung hätte vollziehen können, sondern eissenkung zur gleichen Zeit wie Sanitas Troesch rher vollzogen hat. Es ist bewiesen, dass Sabag chten von Sanitas Troesch im Umfang von 20 % eissenkung 2011 hätte stattfinden sollen (vgl. Rz J ist vor diesem Hintergrund und der Tatsache, leit mit dem gesamten Sanitärgrosshandelsmarkt rent, das für eine Koordinierung der Bruttopreis-

Eurokursanalyse unbegründet. Sabag legt nicht nn der Finanzkrise geprägten Geschäftsperiode“ diese Aussage die Beweisführung der Wettbe- | legt auch nicht dar, weshalb die Eurokursanalyiliesslich auch nicht darzulegen, weshalb die Eubeurteilen, ob ein gewisser Zeitpunkt für eine

appeler, Sanidusch und der SGVSB äussern sich gesamt vermögen die Parteivorbringen nicht zu langen daher zum nachfolgenden Beweisergeb-

1 die Bruttopreissenkung 2011 verschob, weil das n einführte. Sie verschob die Bruttopreissenkung, ung im Jahr 2011 sinnvoll gewesen wäre.

er Euro gegenüber dem Schweizer Franken stark »n subjektiven Einschätzungen von Sanitas Troargetan, dass das Jahr 2011 ein günstiger Zeit- Bruttopreissenkung durchzuführen. Es ist bewieeine starke Marktposition verfügten. Es wäre für aher möglich gewesen, eine Preissenkung selb- Sanitas Troesch ein neues Computersystem einsch mit der Ankündigung einer Preissenkung im nsthaft in Bedrängnis zu bringen.

h, Getaz und Richner (CRH) und der SGVSB im im Beisein des Installateur-Verbands erneut Uber | bewiesen, dass den Sanitärinstallateuren eine iziert werden sollte. Es steht ebenfalls fest, dass diese Forderung im Beisein von Sanitas Tre festgehalten wurde. Es steht fest, dass auc den, wenn eine Bruttopreissenkung den Se ziert würde. Ausserdem steht fest, dass die von CRH entsprach.

1332.Fünf Beweiselemente sprechen dafi dem Verhalten von Sanitas Troesch anpas: esch die Bruttopreise senkten, um dann zu senkung durchführen würden :

i. die Bruttopreissenkung von Sanitas ii. | CRH oder Sabag hätten im Jahr 201

iii. | der Kooperationsrat forderte von : „rechtzeitig und klar“ kommuniziert w

iv. Richner/Gétaz (CRH) und Sabag h vom 2. Dezember 2009 diskutiert, ,, Troesch angekündigten Bruttopreiss

v. in der Vergangenheit hatten samt und die damit einhergehenden Rab [Rz 822 f.], für das Jahr 1998, inkl. N das Jahr 2001 [Rz 935 ff.], selektiv 2004/2005 [Rz 1140 ff., Rz 1159, Rz

B.5.2.4.4 2011: Die Ankündigung der Bi

(i) Beweisthema

1333.Im Folgenden wird Beweis darüber « senkung auf das Jahr 2012 hin kommuniz die Sanitärgrosshändler von dieser definitiv: Beweis darüber geführt, ob diese Ankündig Zeit einräumte, um ihr Verhalten mit Bezug zu bestimmen.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1334.Den \Wettbewerbsbehörden liegen c Preissenkungsschreiben von Sanitas Troes von [...] Sanitas Troesch vom 2. Mai 2011, tion Sanitär Schweiz vom 11. November 20 an seine Mitglieder zwischen den Jahren 1 April 2007, eine E-Mail von [...] Gétaz (CRI hen vom 28. April 2004, eine E-Mail von [. des SGVSB vom 2. Juli 2004. Die objektive jektiven Beweismittel ergänzt: Die Aussa SGVSB, [...] Bringhen, [...] San Vam und | SGVSB. Schliesslich liegt den Wettbewerb von CRH vom 20. Dezember 2012 vor.

94 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2009, 931.

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yesch, Richner, Getaz und dem SGVSB schriftlich sh die Sanitärgrosshändler davon profitieren wür- ınitärinstallateuren rechtzeitig und klar kommuni- Bruttopreissenkung im Jahr 2012 der Erwartung

ir, dass sich die genannten SGVSB-Grossisten sen wollten und darauf warteten, bis Sanitas Tro- ı entscheiden, wie sie im Detail ihre Bruttopreis-

Troesch wurde auf das Jahr 2012 verschoben; 1 die Bruttopreise alleine senken können;

Sanitas Troesch, dass eine Bruttopreissenkung ‚erden sollte;

atten im Rahmen der SGVSB-Vorstandssitzung wie der Sanitärfachhandel mit der durch Sanitas enkung für 2011 umgehen soll;

liche Sanitärgrosshändler Bruttopreissenkungen attsenkungen koordiniert (vgl. für das Jahr 1997 Nargen [Rz 841], für das Jahr 1999 [Rz 865 f.], für für das Jahr 2003 [Rz 1036 ff.] und für das Jahr .1183]).

uttopreissenkung 2012 im Umfang von 20 %

yefUhrt, wann Sanitas Troesch ihrer Bruttopreisierte. Ferner wird Beweis darüber geführt, wann en Bruttopreissenkung erfuhren. Schliesslich wird ung den übrigen Sanitärgrosshändlern genügend auf die Bruttopreissenkung von Sanitas Troesch

igung

ie folgenden objektiven Beweismittel vor: Das ch vom April 2011, eine PowerPoint-Präsentation ein schriftlicher Bericht der Sitzung der Koopera- 11, eine Vielzahl von Rundschreiben des SGVSB 999-2011, eine E-Mail [...] vom SGVSB vom 27. 1) vom 27. April 2011, eine E-Mail von [...] Bring- .] Sabag vom 27. April 2011 und, ein Schreiben 2n Beweismittel werden durch die folgenden subgen von [...] Sanitas Troesch, [...] Sabag, [...] ...], dem ehemaligen Datenverantwortlichen des sbehörden noch eine schriftliche Stellungnahme a. Kommunikation im April 2011

1335.Im April 2011 versandte Sanitas Troe lateure: [...]

Aus uns bekannten Gründen sind die Bru stiegen und heute aus Sicht der privaten Preisentwicklung hat sich auch die Preiss und den Direktanbietern wie Detailhändle dem angrenzenden Ausland geöffnet. Dad Badeinrichtungen bei den Privatkunden zu:

Wir haben deshalb beschlossen, die Brutt Die Bruttopreissenkung erfolgt auf den grö ne allfällige Teuerung seitens unserer Lie tenanteils von heute 2.5 % auf 3 %, da ı wird. Von der Preissenkung ausgenomme schinen, Wäschetrockner und die Montage

1336.Das Schreiben bestätigt die am 16. Se von Sanitas Troesch [...] gegenüber dem Preissenkung um 20 % durch Sanitas Troe Mitteilung tatsächlich umgesetzt hat. Dem nitas Troesch dadurch, dass sie sich an ihre

1337.Das Schreiben vom April 2011 besac 20 %“ gesenkt würden. Das heisst, die Anl Monate vor dem offiziellen Inkrafttreten de: stand kann nicht losgelöst von der Sitzun 2010 betrachtet werden. Damals forderten < diese eine allfällige Bruttopreissenkung „re Troesch signalisierte also auch durch den die Forderungen der Sitzungsteilnehmer hie

1338.Betrachtet man im Übrigen die entspr 2004, mit denen die Kundschaft über die E wurde, steht fest, dass diese von Sanitas 2004 versandt wurden.°% Mit Bezug auf die tärgrosshändler ihre Schreiben zur Ankündi später als dies Sanitas Troesch im Jahr 20 und CRH ihre Preissenkungsschreiben für « sandten.

1339.Anlässlich der Sitzung der Kooperatic [...] Sanitas Troesch zudem mit Bezug auf um eine „frühzeitig publizierte Senkung der

1340.Die objektiven Beweismittel zeigen, d sich Sanitas Troesch an ihre Angaben vom

9% Act. 371.01, 25. 996 Act. 529.06.

997 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

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sch das folgende Schreiben an die Sanitärinstalttopreise über die letzten Jahre kontinuierlich ge- Kunden auf einem zu hohen Niveau. Mit dieser chere zwischen uns als dreistufigem Fachhandel r, Baumärkte, Internethändler und Anbieter aus urch hat die Attraktivität für den Direkteinkauf von genommen.

opreise per 1. Januar 2012 um 20 % zu senken. ssten Teil unseres Sortiments. Hinzu kommen eiferanten und eine Anpassung des Transportkosdieser neu auf einer tieferen Preisbasis erhoben nN sind die Sortimentsgruppen Boiler, Waschmader Armaturen.9®5

[...]

>ptember 2009 vom Leiter Verkauf und Marketing

SGVSB-Sekretär [...] telefonisch angekündigte sch. Damit steht fest, dass Sanitas Troesch ihre SGVSB und seinen Mitgliedern signalisierte Sa- : Ankündigung hielt.

yt, dass „die Bruttopreise per 1. Januar 2012 um <ündigung der Preissenkung folgte mehr als acht - angekündigten Bruttopreissenkung. Dieser Umg der Kooperation Sanitär Schweiz vom 5. Mai lie Sitzungsteilnehmer von Sanitas Troesch, dass chtzeitig und klar“ kommunizieren sollte. Sanitas Zeitpunkt ihrer Kommunikation, dass sie sich an It.

echenden Preissenkungsschreiben aus dem Jahr 3ruttopreissenkung für das Jahr 2005 vorbereitet Troesch im Juni 2004 und vom SGVSB im Juli Preissenkung im Jahr 2005 versandten die Sanigung der Preissenkung also zwei bis drei Monate 11 tat. Schliesslich ist zu bedenken, dass Sabag jie Bruttopreise des Jahres 2012 im Oktober ver-

ın Sanitär Schweiz vom 11. November 2011 hielt die Bruttopreissenkung von 2012, es handle sich Bruttopreise.“°"

ass die Bruttopreisankundigung fruh erfolgte und 16. April. 2009 bzw. vom 5. Mai 2010 hielt.

itär Schweiz, 11. November 2011, 232 f.

1341.Die Parteien wurden mit den objekt schiedene Antworten zu den Gründen, we: Preissenkung für das Folgejahr kommunizie

1342.Der Leiter Zentraleinkauf Bad von S Kommunikation im April 2011 hätten sich c mit nicht falsch gerechnet, also den falsche:

1343.Der Datenmanager des SGVSB [...] r da er diesen dem Kunden gewähre. Bei ei dass er weniger Rabatt erhalte.°”

1344.[...] Bringhen gab an, dass der Klient Diese Preise würden mindesten sechs Mon sechs Monate im Voraus informiert werden der Tagespreis zähle. 1

1345.[...] San Vam sagte aus, es habe sic Überlegungen von Sanitas Troesch gehan definitive Entscheidung wäre der Zeitpunkt ,

1346.Der damalige Datenverantwortliche d tion im April 2011 sei erfolgt, damit sich | Nachfrage der Wettbewerbsbehörden, das können, meinte er, dass dies vorstellbar se anpassen können. '02

1347.[...] Sabag sagte aus, dass es eine la loge für das nächste Jahr zu drucken, brauc

1348.Die Vorbringen von [...] Sanitas Troes teure hätten ihre Rabatte kennen und ihre | sibel. Es ist jedoch zu bedenken, dass die „ ril 2011 gar noch keine detaillierte Kalkulatic zu diesem Zeitpunkt gar noch nicht im Det stallateuren gar noch nicht ausgehandelt. frühestens am 31. Oktober 2011. Die indivi 15. September 2011 festgelegt.’ Schlie wann die neuen Offerten mit den neuen Brı sagte, wäre denn eine definitive Festlegung gewesen. Daraus folgt, dass die Kommunil beitragen konnte, dass die Installateure früf te Kalkulation der Installateure nützte die fi aussagen, kaum etwas. Die Sanitärinstallat zeitig mit den Bruttopreisen gekürzt würden Preissenkung an die Installateure erfolge ni lateur-Kunden auch noch nach Ende Oktc das Jahr 2012 umzustellen.

98 Act. 286, Zeile 246 ff. 99 Act. 306, Zeile 188 ff. 1000 Act. 298, Zeile 57 ff. 1001 Act. 307, Zeile 186 ff.

1002 Act. 290, Zeile 354 ff. 1008 Act. 289, Zeile 150 ff. 1004 Act. 371.01, 17.

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iven Beweismitteln konfrontiert und gaben vershalb Sanitas Troesch bereits im April 2011 ihre rte:

anitas Troesch [...] gab zu Protokoll, durch die lie Sanitärinstallateure einstellen können und so- 1 Rabatt gegeben.

ieinte, der Installateur müsse den Rabatt kennen, ner solchen Senkung müsse der Kunde wissen,

bei grossen Projekten den Preis kennen müsse. ate garantiert. Die Installateure wollten zumindest . Dies sei z.B. im Markt für Plättchen anders, wo

sh beim Schreiben vom April 2011 um generelle delt und keine definitive Entscheidung. Für eine sehr früh“.10%'

2s SGVSB [...] gab zu Protokoll, die Kommunikadie Installateure hätten vorbereiten können. Auf s sich auch die Konkurrenten hätten anpassen i. Es sei darum gegangen, dass sich alle hätten

nge Vorlaufzeit brauche. Um die Bruttopreiskatahte Sabag die Preise im Sommer. '903

ch und sinngemäss [...] vom SGVSB, die Installa- <alkulation anpassen mussen, klingen zwar plau- Grobkommunikation“ von Sanitas Troesch im Apyn zuliess. Sanitas Troesch hatte die Bruttopreise ail festgelegt und die neuen Rabatte mit den In- Sanitas Troesch mutierte ihre Preise im System Juellen Konditionen wurden ferner frühestens am sslich wussten die Installateure noch nicht, ab ittopreisen gelten würden. Wie [...] San Vam aus- | der Preise zu diesem Zeitpunkt auch „sehr früh“ cation der Preissenkung im April 2011 zwar dazu zeitig informiert waren. Mit Bezug auf die konkre- -ühe Information hingegen, entgegen den Parteieure wussten lediglich, dass ihre Rabatte gleich- . Die tatsächliche Kommunikation der Details der cht vor Ende Oktober. Das zeigt, dass den Instalber genügend Zeit verblieb, ihre Kalkulation für

1349.Auch das Vorbringen [...] von Bringh: rantiert und die Kataloge hätten angepass Kommunikation nicht zu erklären. Die Gara den Preise. Alle Marktteilnehmer wussten neuen Bruttopreislisten änderten. Die Offert Abgaben der Kalkulationsfaktoren an den Oktober oder November zu erfolgen und d Kommunikation folgenden Jahres, weshalk zeitpunkt nicht zu erklären vermögen.

1350.Wie [...] einräumte, konnte sich durch die Konkurrenz auch auf die bevorstehende tierten von der frühen Ankündigung am mei:

1351.Die Sanitärgrosshändler erlangten C Kenntnis über dieses Schreiben und die P konnte davon ausgehen, dass die SGVSI meinsame Handelspartner erfahren würden Mail-Nachrichten vom 27. April 2011 zeige des SGVSB [...] und richtet sich an sämtlich Kenntnis nahmen.'?% Die andere Nachricht seine Kollegen versandt. Er fasst die wicht Sanitas Troesch folgendermassen zusammn des remises clients, augmentation des frais

1352.Abschliessend steht somit fest, dass : nis ändern, dass Sanitas Troeschs Kommt April 2011 früh erfolgte. Dadurch erhielt auc veausenkung einzustellen und entsprechen

b. Sanitas Troesch rechnete dan

1353.Dieses Beweisresultat ist in den voreı hatte den SGVSB bereits im September 2! informiert. CRH und Sabag wäre die Mögli zeitlich vor Sanitas Troesch durchzuführen. wesen. Gétaz, Richner (beide CRH) und Vorstands am 2. Dezember 2009 darüber Sanitas Troesch umgehen sollten. Am 5. M nitas Troesch, die Bruttopreissenkung rech Jahren 1997 und 2005 hatte der gesamte S Rabatte gemeinsam gesenkt. Im Gesamtkc dass die Ankündigung früh erfolgte, damit : konnten. Auf diese Weise sollte das Brutto ohne dass die Sanitärgrosshändler das Ri zugehen hatten. Es ist kein vernünftiger anı ihrer Konkurrenz am 16. September 2009 e lich auf den 1. Januar 2012 von den grösste

1005 Act. 372.36.

1006 \gl. etwa die interne Übermittlung der Nachri 374.05, oder die Ausführungen von CRH für Ge

1007 Act. 370.07.

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»n, die Bruttopreise hätten für sechs Monate gat werden müssen, vermögen den Zeitpunkt der ntie der Preise bezog sich auf die jeweils gelten- ‚ dass diese jährlich durch die Herausgabe der en basierten auf diesen neuen Bruttopreisen. Die SGVSB für die neuen Kataloge hatten nicht vor er Katalog erschien dann im Januar des auf die ) auch dieses Vorbringen den Kommunikations-

| die Grobkommunikation der Bruttopreissenkung : Änderung des Preisniveaus einstellen. Sie profisten.

ber ihre Handelspartner bereits im April 2011 reissenkung für das Jahr 2012. Sanitas Troesch 3-Mitglieder über ihre Preissenkungen über ge- . Dies war auch tatsächlich der Fall, was zwei E- 2n. Die eine stammt vom Datenverantwortlichen e SGVSB-Mitglieder,!°% welche die Nachricht zur it wurde von einem Gétaz-Mitarbeiter (CRH) an igsten Punkte des Preissenkungsschreibens von en: „Baisse des prix bruts de -20 %, adaptation de transports de 2.5 % a 3 %,_“1"

auch die Parteiaussagen nichts am Beweisergeb- ınikation der Preissenkung für das Jahr 2012 im sh die Konkurrenz Zeit, sich auf die Bruttopreisnid zu reagieren.

iit, dass die Konkurrenz sich anpassen würde

wähnten Kontext zu rücken: [...] Sanitas Troesch 009 über die bevorstehende 20 %-Preissenkung chkeit offen gestanden, eine Bruttopreissenkung Das Jahr 2011 wäre ein günstiger Zeitpunkt ge- | Sabag hatten sich im Rahmen des SGVSBunterhalten, wie sie mit der Ankündigungen von ai 2010 forderten die Sitzungsteilnehmer von Satzeitig und klar zu kommunizieren. Bereits in den anitärgrosshandelsmarkt die Bruttopreise und die yntext dieser Beweismittel ist davon auszugehen, sich die Konkurrenten Sanitas Troesch anpassen preisniveau im gesamten Markt gesenkt werden, siko von wesentlichen Marktanteilsverlusten ein- Jerer Grund ersichtlich, weshalb Sanitas Troesch ine Preissenkung ankündigen sollte, die schliessn Sanitargrosshandlern umgesetzt wurde.

cht bei der Bringhen AG, Act. 373.01, bei der Sabag, Act. taz und Richner, Act. 349, 24 f. Rz 59.

1354.Gegen dieses Beweisergebnis sprie Präsentation, welche [...], der für die Preis: 2. Mai 2011 hielt. Die von ihm verwendete Bruttopreissenkung 2012/Rektifikat 1 “enthal fuhrte folgendes aus:

Grundsatz: Wir fallen den Entscheid auf Kenntnis, was die Konkurrenz vor hat oder

1355.Die Aussage ,,Wir fallen den Entschei kann dahin ausgelegt werden, dass sich S: ten verhalten wollte. Die isolierte Betrachtu mag jedoch keinen solchen Beweis zu erb kontext der übrigen Beweismittel einzubette Koordination der Preissenkungen 1997 un massgeblich beteiligt war. Es steht fest, da ber 2009 telefonisch kontaktiert und über Bruttopreissenkung informiert hatte. Es ste kung im Rahmen der Kooperationssitzun Mitgliedern wie in den Vorjahren bestätigt fest, dass der Vortragende am 5. Mai 201 war, als es darum ging allfällige Preisände Es steht fest, dass er das Preissenkungssc unterzeichnete.'°°° Diese Verhaltensweisen Troesch sich mit den Konkurrenten koordir wollte, entscheidend. Diese Verhaltenswei Slide nicht rückgängig gemacht. Schliesslic Sanitas Troesch [...] anlässlich seine Einveı ben hat, dass sich Geschäftsführer, welche Kartellrecht hielten, entlassen würden. Es dumms Gschnorr‘. Weder Treffen noch Ge: diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, fach mit der Konkurrenz getroffen und unte: Präsentation gegenüber seinen Mitarbeitern

1356.Es ist davon auszugehen, dass diese che Verhalten der Konkurrenz besser ein wusste um die nahe Möglichkeit, dass die halten würde. Erstens hat er sich mehrfac tens waren die beiden grössten Konkurrent Gétaz) und Sabag, zusammen vereinigten ( der Marktanteile im Markt für Sanitärgross Mitteilung und den Sitzungen der Kooperat 5. März 2010, dass CRH und Sabag über formiert waren. CRH und Sabag hatten de! geführt, obwohl das Jahr 2011 ein günstige re. Dieses Verhalten signalisierte Sanitas T Sanitas Troesch abwarteten. Sanitas Troes ten der Konkurrenz kaum im Ungewissen.

1008 Act. 371.01, Folie 15 von 19. 1009 Act. 371.01, 25 f.

1010 Act. 309, Zeile 249 ff.

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ht eine Slide einer hausinternen PowerPointsenkung von Sanitas Troesch zuständig war, am PowerPoint-Präsentation mit dem Titel „Konzept t eine Slide zum Verhalten der Konkurrenz. Er

grund unserer eigenen Überzeugung und ohne wie sie sich verhalten wird!108

1 [...]ohne Kenntnis, was die Konkurrenz vor hat“ anitas Troesch unabhängig von ihren Konkurrenng dieser Aussage auf der PowerPoint-Slide verringen. Diese Slide ist wiederum in den Gesamtn. Es steht fest, dass der Vortragende [...] bei der d 2005 mit dem SGVSB und seinen Mitgliedern ss der Vortragende den SGVSB am 16. Septem- ‘die von Sanitas Troesch beabsichtigte 20 %- nt fest, dass der Vortragende die Bruttopreisseng vom 4. November 2009 denselben SGVSB- und mit ihnen darüber diskutiert hatte. Es steht 0 in der Kooperation Sanitär Schweiz anwesend rungen „rechtzeitig und klar“ zu kommunizieren. 'hreiben vom April 2010 persönlich verfasste und , sind für die Beantwortung der Frage, ob Sanitas iieren oder sich unabhängig von ihnen verhalten sen werden durch die die Formulierung auf der 'h ist zu beachten, dass der ehemalige CEO von nahme vom 15. Oktober 2012 zu Protokoll gege- : sich nicht an die internen Spielregeln bezüglich gebe „eine Null-Toleranz Grenze“. Es gebe „kei sprache mit der Konkurrenz seien erlaubt.'°'° Vor dass der Prasentierende [...], welcher sich mehrrhalten hatte, diesen Umstand in der PowerPoint- | nicht erwähnte.

s zusätzliche Wissen es [...] erlaubte, das möglizuschätzen, als er es vordergründig angab. Er Konkurrenz sich gleich wie in den Vorjahren ver- Nn mit der Konkurrenz darüber unterhalten. Zweien von Sanitas Troesch CRH (bzw. Richner und SRH, Sabag und Sanitas Troesch über [80-85] % shandel. Sanitas Troesch wusste aufgrund ihrer ion Sanitas Schweiz vom 4. November 2009 und die Bruttopreissenkung von Sanitas Troesch in- ınoch bis anhin keine Bruttopreissenkung durchs Jahr für eine Bruttopreissenkung gewesen wäroesch, dass CRH und Sabag das Verhalten von ch befand sich daher mit Bezug auf das Verhal-

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1357.Bringhen,'"'! Burgener, Kappeler unc Dritter Seite her von der Bruttopreissenkun Preissetzung unabhängig verhalten zu hak von den Feststellungen der Wettbewerbsbe darauf einzugehen ist.

1358.Der SGVSB äussert sich zu diesem mentiert sinngemäss, dass sich Sabag ul Marktführer aufgrund seiner Marktstellung « nicht auf die tatsächlichen Vorkommnisse u sich auf Überlegungen aus der Literatur. 1°"? takte zwischen den Konkurrenten stattgefur zu beeinflussen, die von ihm zitierte Literatu

1359.Sabag erblickt einen Widerspruch dar Sanitärinstallateuren nach der Grobkommt die Möglichkeit absprechen im Detail zu ka koordinierendes Verhalten vorwerfe.'%'*

1360.Diese Vorbringen überzeugen nicht. | werbsbehörden nicht isoliert von einem ein: setzung von Sabag unabhängig oder in K mehr sind alle Beweismittel im Kontext aı Sanitas Troesch vor dem Preissenkungssc des Kooperationsrates. Ferner besprache SGVSB-Vorstands, wie mit der Preissenkur te. Über weitere Beweiselemente wird mit E (Rz 1544 ff., B.5.2.4.8).

1361.Innosan meint aufgrund ihrer Marktg sich anzupassen. Sie habe dies jedoch nich

1362.Das Vorbringen von Innosan verfäng preise von Sabag übernommen hat und soı (vgl. Rz 1362).

1363.CRH nimmt auf die Ereignisse nach / schehen davor.

1364.Sanitas Troesch bringt vor, die frühe folgt: i) aus Rücksicht auf die Installateure, i ten werden müssen iii) sie habe das SAP ne

1365.Sanitas Troesch kritisiert ferner, die F Protokolls vom 3. Oktober 2012 sei sugge: nicht gewusst, wie sich die Konkurrenz verh

1011 Act. 891 Rz 97.

1012 Act. 875 Rz 37, Act. 876 Rz 37, Act. 877 Rz 37. 1013 Act. 874, 17 f.

1014 Act. 892, Rz 51.

1015 Act. 890, 15.

1016 Act. 290, Zeile 355.

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ınd deren Würdigung

1 Sanidusch'?'? geben sinngemäss an, erst von g von Sanitas Troesch erfahren und sich in ihrer en. Diese Vorbringen weichen im Resultat nicht »hörden ab, weshalb an dieser Stelle nicht näher

Sachverhaltsabschnitt nicht spezifisch. Er argu- ıd CRH unabhängig verhalten hätten und dem Jer Marktstruktur gefolgt seien. Der SGVSB geht nd die erfolgte Kommunikation ein, sondern stützt Er übergeht, dass wenn erwiesenermassen Koniden haben, die darauf abzielen, den Wettbewerb ir keine Aussagekraft besitzt.

in, dass die Wettbewerbsbehörden einerseits den inikation der Bruttopreissenkung vom April 2011 Ikulieren, gleichzeitig den Grosshandler aber ein

Sabag übergeht den Umstand, dass die Wettbezelnen Schreiben darauf schliessen, ob die Preisoordination mit Sanitas Troesch erfolgt ist. Viel- ıszulegen. Wie bereits aufgezeigt, kommuniziert hreiben mit dem SGVSB alleine und im Rahmen n Sabag, Getaz und Richner im Rahmen des ig von Sanitas Troesch umgegangen werden soll- 3ezug auf Sabag noch weiter unten eingegangen

rösse keine andere Wahl gehabt zu haben, als t aufgrund einer Koordinierung getan. '?'>

t nicht, da das Unternehmen bewusst die Bruttonit auf eine eigenständige Preispolitik verzichtete

\pril 2011 Bezug und äussert sich nicht zum Ge-

Information sei aus den folgenden Gründen eri) weil 100‘000 Produkte hätten neu kalkuliert hätu eingeführt iv) sei der CEO pensioniert worden.

rage an [...] in Zeile 355'°'® seines Einvernahmestiv gewesen. Schliesslich habe Sanitas Troesch alten wurde.

1366.Die Vorbringen von Sanitas Troesch z vorab festgestellt, dass nicht ersichtlich ist, topreissenkung zu tun haben sollte. Ersten als CEO tätig und zweitens war [...], der Le für die Bruttopreissenkung zuständig. Sanit nierung einen Einfluss auf die Bruttopreise fluss ist nicht ersichtlich.

1367.Es kann dahingestellt bleiben, ob un: zutreffen. Sie beseitigen nämlich die Tatsac frühzeitig durch die Ankündigung von Sani bringen ist auch nicht erklärt, weshalb 16. September 2009 dem SGVSB mitgeteil Kooperation Sanitär Schweiz vom 4. Noven über die Bruttopreissenkung diskutiert wur: men der Sitzung der Kooperation Sanitär SGVSB-Vorstands festgehalten wurde, da kommuniziert werden solle. Sanitas Troescl erklären. Diese Verhaltensweisen sind nich wollte, dass sich die Konkurrenten ihrem Ve

1368.Ebenso wenig ist das Vorbringen zielt Erstens entfällt unabhängig davon, ob die F nicht. Zweitens zeigt die Protokollstelle, das rum, dass sich alle anpassen können“ nicht ist. Die Protokollstelle lautet folgendermass«

352 Warum hat Sanitas Troesch im Apı 353 Januar 2012 senken werden?

354 Damit sich die Installateure darauf vorb 355 Dann können sich die Konkurrenten 356 Ja, das ist vorstellbar.

357 Es geht darum, dass sich alle anpass« 358 sich bereits früh komplett dagegen ge 359 um die Diskussion Ende 2009.)

1369. Die Antwort auf die Frage in Zeile 35 ständiger Zusatz von [...], der nicht eine A ständigkeit des Zusatzes zeigt sich daraus protokolliert ist und nicht auf der gleichen Z laut „Es geht darum, dass sich alle anpas: nicht nur auf die Konkurrenten bezieht, nz Auslegung zeigt sich dadurch, dass anläss anlässlich der Sitzung der Kooperation San dreistufigen Absatzkanal die Rede war unc dem passt die Erklärung von [...] zum Um 2009 den SGVSB über seine Bruttopreisser noch einmal auf die Forderung der Sitzung Schweiz vom 5. Mai 2010 an Sanitas Troe zeitig und klar“ mitzuteilen. Die Forderung welcher durch [...] Getaz (CRH), den SGV Mitarbeiter und Präsidenten des SGVSB [... ran war, frühzeitig über die Bruttopreissen! Der Zusatz von [...] ist auch diesem Zusamr dieses Vorbringen von Sanitas Troesch nich

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ielen an der Sache vorbei. Zum Vorbingen iv) sei was die Pensionierung des CEO [...] mit der Bruts war [...] im April 2011 (bis ins Jahr 2012) noch siter Marketing und Verkauf von Sanitas Troesch as Troesch begründet nicht, weshalb die Pensioinkündigung gehabt haben soll. Ein solcher Ein-

1 bis zu welchem Grade die Vorbringen i) bis iii) she nicht, dass sich auch die Sanitärgrosshändler tas Troesch vorbereiten konnten. Durch die Vor-

Sanitas Troesch die Bruttopreissenkung am t hatte und weshalb im Rahmen der Sitzung der ıber 2009 in Anwesenheit des SGVSB-Vorstands Je. Auch ist damit nicht erklärt, weshalb im Rah- Schweiz vom 5. Mai 2010 in Anwesenheit des ss eine Bruttopreissenkung „klar und frühzeitig“ 1 ist nicht in der Lage, diese Verhaltensweisen zu it anders zur erklären, als dass Sanitas Troesch rhalten anpassen.

ührend, die Frage an [...] sei suggestiv gewesen. rage suggestiv war, der genannte Gesamtkontext s die entscheidende Antwort von [...] „Es geht daeine Antwort auf die angeblich suggestive Frage an:

il 2011 bekanntgegeben, dass Sie ihre Preise im

ereiten kénnen.

doch auch anpassen?

2n können. Aber die Keyplayer der Lieferanten haben stellt. (Auf Anmerkung beim Verlesen: Dabei ging es

5 erfolgt in Zeile 356. In Zeile 357 folgt ein eigenntwort auf die Frage in Zeile 355 ist. Die Eigen- , dass der Zusatz erstens auf einer neuen Zeile eile wie die Antwort. Zweitens ist aus dem Wortsen können“ erkennbar, dass sich diese Antwort ch denen Zeile 355 fragt. Die Richtigkeit dieser lich der Diskussion über die Bruttopreissenkung itär Schweiz vom 4. November 2009 vom ganzen 1 damit auch von den Sanitärgrosshändlern. Zustand, dass Sanitas Troesch am 16. September ıkung von 20 % vorinformiert hat. Schliesslich sei steilnehmer der Sitzung der Kooperation Sanitär sch hingewiesen, die Bruttopreissenkung ,,rechterfolgte in Anwesenheit des SGVSB-Vorstands, SB-Sekretär [...] sowie dem damaligen Richner- ] repräsentiert wurde, und ebenso interessiert da- <ung informiert zu werden, um sich anzupassen. nenhang zu lesen. Abschliessend steht fest, dass tt durchdringt.

1370.Auch das letzte Vorbringen, Sanitas 1 renz verhalten würde, ist nicht zielführend. Seite die notwendigen Vorkehren getroffer preissenkung zu ermöglichen. Sanitas Troe Naturgemäss hängt ein koordinierendes | Parteien ab. Ob das Zusammenwirken fun anderen Parteien nachgefolgt sind. In eine ches. So ist beispielsweise auch ein Vertrac nicht sicher, ob der Vertragspartner ein A Diese liegt in der Regel erst mit der Erfüll wird nicht dadurch zu einem Verhalten ur funktionierendem Wettbewerb, weil bei deı ob alle Konkurrenten auch tatsächlich nacht

1371.Wie dargelegt (Rz 1353), konnte Sar renz ihr Verhalten anpassen würde.

(iv) Beweisergebnis

1372.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc April 2011 kommunizierte. Die Sanitärgros: 2011 von der Bruttopreissenkung. Sanitärgrosshändlern genügend Zeit ein, ur kung von Sanitas Troesch zu bestimmen.

1373.Dieses Beweisresultat ist in den voreı hatte den SGVSB bereits im September 2 informiert. CRH und Sabag wäre die Mogli zeitlich vor Sanitas Troesch durchzuführen. wesen. Gétaz, Richner (beide CRH) und Vorstands am 2. Dezember 2009 darüber Sanitas Troesch umgehen sollten. Am 5. M nitas Troesch, die Bruttopreissenkung rech Jahren 1997 und 2005 hatte der gesamte S Rabatte gemeinsam gesenkt.

1374.Im Gesamtkontext dieser Beweismitt im April 2011 erfolgte, damit sich die Konk diese Weise sollte das Bruttopreisniveau im Sanitärgrosshändler das Risiko von wesent!

B.5.2.4.5 2011: Kommunikation der Bru

(i) Beweisthema

1375.In diesem Abschnitt wird Beweis dar das Jahr 2012 angekündigte Bruttopreisse Sanitärhersteller kommuniziert haben, um : gehen zu informieren.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1376.Den Wettbewerbsbehörden liegen fo schen dem bis 2012 agierenden CEO von und Verkauf von Sanitas Troesch [...] und

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‘roesch habe nicht gewusst, wie sich die Konkur- Sanitas Troesch traf bis im April 2011 von ihrer 1, um eine marktweite Koordinierung der Bruttosch bot den Konkurrenten die Koordinierung an. Verhalten vom Zusammenwirken verschiedener ktioniert, lässt sich erst beurteilen, nachdem die r gewissen Unsicherheit liegt nichts Ungewöhnli- Jsabschluss mit Unsicherheiten verbunden. Es ist ngebot zum Vertragsabschluss annehmen wird. ung wirklich fest. Ein koordinierendes Verhalten rabhängiger Wettbewerber auf einem Markt mit " Umsetzung eine gewisse Unsicherheit besteht, olgen werden.

itas Troesch davon ausgehen, dass die Konkursh ihre Bruttopreissenkung auf das Jahr 2012 im shandler des SGVSB erfuhren ebenfalls im April

Die Ankündigung räumte den SGVSBn ihr Verhalten mit Bezug auf die Bruttopreissenwähnten Kontext zu rücken: [...] Sanitas Troesch 009 über die bevorstehende 20 %-Preissenkung chkeit offen gestanden, eine Bruttopreissenkung Das Jahr 2011 wäre ein günstiger Zeitpunkt ge- | Sabag hatten sich im Rahmen des SGVSBunterhalten, wie sie mit der Ankündigungen von ai 2010 forderten die Sitzungsteilnehmer von Satzeitig und klar zu kommunizieren. Bereits in den anitärgrosshandelsmarkt die Bruttopreise und die

el ist davon auszugehen, dass die Ankündigung Urrenten Sanitas Troesch anpassen konnten. Auf | gesamten Markt gesenkt werden, ohne dass die ichen Marktanteilsverlusten einzugehen hatten.

ttopreissenkung über die Hersteller

über geführt, ob die Sanitärgrosshändler die auf nkung im Jahr 2011 auch über den Umweg der sich auf diese Weise über das gegenseitige Vorigung

Igende Beweismittel vor: eine E-Mail-Kette zwi- | Sanitas Troesch [...] und dem Leiter Marketing [...] vom 16. August 2011, die Anhänge zu den

Begleitschreiben zu den Preiserhebungen Jahre 2005-2011 (jeweils vom Monat Augu cing vom 17. Oktober und 19. Oktober 20 aussage vom ehemaligen Verantwortlichen 3. Oktober 2012 und schliesslich eine Parte vember 2013.

1377.Den Wettbewerbsbehörden liegen Di Begleitschreiben Preiserhebung [...J‘aus d von Sanitas Troesch des Jahres 2006 sah f

Ausfüllen Preiserhebung

Schreiben Sie diejenigen Preise in die Erh re 2007 anwenden.

Bruttopreisgestaltung

Damit bezüglich der Bruttopreisgestaltung uns dieses Formular vollständig ausgefi tens

Mittwoch, 20. Septe:

Gegenüber 2006 gestalten wir unsere Brut

O Unsere Bruttoverkaufspreisbasis 2007 e

Teuerung). O Wir führen keine Bruttoverkaufspreisliste O Wir legen unseren Bruttoverkaufspreis ir

1378.Wie aus dem Begleitschreiben folgt,

lern dazu, herauszufinden, wie die Herste Troesch als auch der SGVSB versandten je die Hersteller. Konkret sollte der Hersteller vorgefertigten Fragebogen angeben, welche setzen gedachte. 1°18

1379.Das Preiserhebungsschreiben für das

Wie mit Schreiben vom Juni 2004 mitgete verkaufspreise um 11 % senken. Von die maten, Ersatzteile, Boiler, Wasch- und Tro

[...]

O Wir reduzieren unsere Bruttoverkaufspre O Wir nehmen keine Bruttopreisreduktion \ O Wir führen keine Bruttoverkaufspreisliste

O Wir reduzieren unsere Bruttoverkaufspre

1017 Sanitas Troesch: Act. 371.18.

1018 Sanitas Troesch: Act. 371.18.

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der Sanitärgrosshändler bei den Herstellern der st), das Protokoll eines Meeting zum Thema Pri- 11 der Geschäftsleitung von CRH, eine Zeugenfür die SGVSB-Stammdatenverwaltung [...] vom siaussage von [...] Gétaz (bzw. CRH) vom 5. Nookumente mit dem Titel „Wichtiger Anhang zum en Jahren 2005-2011 vor. Das Begleitschreiben olgendermassen aus:

bung, welche Sie als Verrechnungsbasis im Jahkeine Missverständnisse auftreten, bitten wir Sie, lit zusammen mit der Preiserhebung bis spätesmber 2006 zu retournieren. toverkaufspreisbasis 2007 wie folgt:

ntspricht unverändert derjenigen von 2006 (exkl.

und verrechnen nur Grosshandelspreise. \dividuell fest. Die Berechnung lautet wie folgt:

dienten Preiserhebungen den Sanitärgrosshändller ihre Preise setzen würden. Sowohl Sanitas weils sogenannte „Preiserhebungsschreiben“ an in einem von Sanitas Troesch oder dem SGVSB > Preise der Hersteller für das kommende Jahr zu

Jahr 2005 war folgendermassen ausgestaltet:

iit, werden wir per 1. Januar 2005 unsere Bruttoser Massnahme ausgenommen sind Klosettautockenautomaten.

ise 2005 ebenfalls um 11 %. Or. ‘und verrechnen nur Grosshandelspreise.

ise 2005 um 10 %.

O Wir legen unseren Bruttoverkaufspreis ir

O Wir legen unseren Bruttoverkaufspreis ir

1380.Das Preiserhebungsschreiben für das

Wie mit Schreiben vom Mai 2011 mitgete verkaufspreise um 20 % senken. Von der | gruppen Boiler, Wasch- und Trockenautorr

[...] O Wir reduzieren unsere Bruttoverkaufspre O Wir nehmen keine Bruttopreisreduktion \

O Wir führen keine Bruttoverkaufspreisliste

1381.Vergleicht man die drei Begleitschreil che Antwortmöglichkeiten in den Preiserhe Troesch gedachte, das eigene Bruttopreisn ken. Sollte die Bruttoverkaufspreisbasis w Sanitas Troesch die Antwortvorgaben, wie s

1382.Im Unterschied dazu wies Sanitas T Jahr 2005 und 2012 (Rz 1378, 1380), als deutlich senkte, einleitend nochmals auf c kung hin und gab die Antwortmöglichkeiten geben, ob sie die Bruttopreissenkung im U derjenigen der SGVSB-Mitglieder (damals 1 folgt auch, dass Sanitas Troesch den Hers 1. Januar 2012“ den Herstellern bereits brie

1383.Aus den Schreiben für die Bruttopreis che Handlungsoption Sanitas Troesch für c tete, indem sie den Umfang der Bruttopreis plizite Antwort aufführte. Es fällt auf, dass S lungsoption der Bruttoverkaufspreissenkun¢ des SGVSB und seinen Mitgliedern entspra

1384.Diese Preiserhebungsschreiben wurd Hersteller ihre Preisänderungen auf dem

Marktteilnehmer kommunizierten. Daraus is überzeugen wollte, der von ihr vorgesehen ge Beweisergebnis lässt sich anhand verscl

1385.Aus einer E-Mail vom 16. August 201 Troesch geht folgendes hervor:

Sehr geehrter Herr [...]

1019 Act. 371.18, 1.

1020 Act. 371.18, 9.

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\dividuell fest. Die Berechnung lautet wie folgt:

\dividuell fest. Die Berechnung lautet wie folgt:

Jahr 2012 lautete:

It, werden wir per 1. Januar 2012 unsere Brutto- Preissenkung ausgenommen sind die Sortimentsaten

ise 2012 ebenfalls um 20 %. ‚or.

und verrechnen nur Grosshandelspreise.

ven fällt auf, dass Sanitas Troesch unterschiedlibungsschreiben vorgab, je nachdem, ob Sanitas iveau unverändert zu belassen oder herabzusenje im Jahr 2006 unverändert bleiben, gestaltete ie in Rz 1377 aufgeführt sind.

roesch in den Preiserhebungsschreiben für das ; Sanitas Troesch das eigene Bruttopreisniveau len Umfang der kommunizierten Bruttopreissenvor. Im Jahr 2005 sollten die Hersteller auch anmfang von Sanitas Troesch (damals 11 %) oder 0 %) mittragen würden. Aus dem Einleitungssatz tellern die beabsichtigte Bruttopreissenkung „per flich mitgeteilt hatte.

senkung 2005 und 2012 geht zudem hervor, wellie Hersteller für die Jahre 2005 und 2012 erwarssenkung von Sanitas Troesch überhaupt als exanitas Troesch für das Jahr 2005 auch die Handy von 10 % aufführte, was dem Senkungsumfang ch.

en jeweils um den 20. August versandt, bevor die „ordentlichen Weg“ brieflich an alle betroffenen t ersichtlich, dass Sanitas Troesch die Hersteller an Bruttopreissenkung zu folgen. Dieses vorläufiiiedener Beweismittel bestätigen:

1 vom Sanitärhersteller Schmidlin an [...] Sanitas

Ich hatte Ihnen versprochen, bis Ende Auc ten Brutto-Richtpreisliste zu geben.

Auf Grund der aktuellen Situation bzgl. E gedruckten Brutto-Richtpreisliste die Preise

Die Netto-Verkaufspreise bleiben unveränc falls um 20 % gesenkt.

Selbstverständlich werden wir unsere Bru mit der Preiserhebung im September anpa

Weiter werden wir zusätzlich die Bruttopre Um diesbezüglich das weitere Vorgehen u den nächsten Tagen telefonisch kontaktier

[...]

1386.Aus dem ersten Satz der E-Mail folgt worden war, um Sanitas Troesch die Brut dem zweiten Satz folgt, dass Schmidlin au unserer gedruckten Brutto-Richtpreisliste* u

1387.Der Leiter der Sanitarsparte [...] leite Troesch mit den Worten weiter: „Meine B Nachricht von Laufen...“ In Anbetracht deı gen, in denen sie den Herstellern die von it Satz „Meine Botschaft ist angekommen“ | dass Schmidlin die Preise im angegebenen

1388.Der CEO antwortete darauf: „super | schnell Richner und den andern Schweizer dass die meisten Apparate-Lieferanten ihi starke Preissteigerungen auf Materialien, a allgemeinen Trend!).“'%"

1389.Die Antwort des CEO „super und Gr. Preissenkung von Schmidlin hingewirkt h: normalerweise aufgrund eines erzielten Erf lichst schnell Richner und den andern Schv sen, dass Schmidlin die Preissenkung R schnell“ mitteilen solle. Es steht damit fest, senkung der Hersteller, nicht nur gegenübe deren Sanitärgrosshändlern gelten würde.

gehen Schmidlin die Möglichkeit, ihre Preis Sanitas Troesch habe ihre Preise gesenkt.

1390.Aus dieser E-Mailkette ist ersichtlich, ging, um die übrigen Sanitärgrosshändler veaus mitzutragen.

1391.Der Datenverantwortliche des SGVSE Oktober 2012 aussagte, „wenn man eine I

1021 Act. 371.09.

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just eine definitive Antwort bzgl. unserer gedruckuro-Kurs haben wir uns entschieden, in unserer » um 20 % zu senken.

Jert, der Funktionsrabatt wird entsprechend ebentto- und Nettopreise wie jedes Jahr per 1.4.2012 ssen.

ise unseres Viega-Handelssortiments anpassen. nd den Zeitpunkt zu besprechen werde ich Sie in en.

, dass Schmidlin von Sanitas Troesch kontaktiert to-Richtpreisliste von Schmidlin anzugeben. Aus fgrund des damaligen Eurokurses die Preise „in m 20 % senken würde.

te diese Nachricht an den CEO [...] von Sanitas otschaft ist angekommen...Bin gespannt auf die “jeweils von Sanitas Troesch versandten Anfrair beabsichtigte Preissenkung anzeigte, kann der nur bedeuten, dass Sanitas Troesch wünschte, Umfang von 20 % senken würde.

ınd Gratulation...Schmidlin sollte dies möglichst ‚Lieferanten mitteilen (von [...] höre ich übrigens, re Preise im 2012 heraufsetzen wollen, Grund: uch Piatti +3 %; das widerspricht eigentlich dem

ıtulation“ bestätigt, dass Sanitas Troesch auf die atte. Eine Gratulation erfolgt im Geschäftsleben olges. Aus dem Satz „Schmidlin sollte dies mögyeizer Lieferanten mitteilen“ ist der Wunsch zu leichner und die anderen Herstellern „möglichst dass die von Sanitas Troesch gewünschte Preisr Sanitas Troesch, sondern auch gegenüber an- Ferner eröffnete Sanitas Troesch durch ihr Vorsenkung mit dem Argument zu verstärken, auch

dass Sanitas Troesch über die Lieferanten vorzu veranlassen, die Senkung des Bruttopreisni-

3 [...] bestätigte diese Konklusion, indem er am 3. 3ruttorpreissenkung durchführen will, muss auch der Hersteller sein Niveau anpassen. Und | die Hersteller und sie konnten sich das leist

1392.Aus einer Sitzung der Gruppenleitun esch vom 25. August 2011 geht hervor, da inre Preise um 20 % senkten, wo dies

Schneider, Bekon Koralle, Duscholux, Sch Hewi, Illbruck (19 %), Bodenschatz (15 % (17 %) und Schaco."°”3 Dies beweist, dass ner Preissenkung zu bewegen, auch funktio

kommunizierte Sanitas Troesch den Herste ihrer Produkte. Das Protokoll eines Meetin Oktober 2011 der Geschaftsleitung von CRI

Feedback Konkurrenz Sanitas Troesch

. Bruttopreissenkung: Sanitärsortiment allgemein (inkl. Eic Ausnahmen:

fe) Waschmaschinen, Boiler, Waschetr jedoch auch keine Teuerung 2012

° Duofix (gemäss Information Geberit

1394.Aus dem Dritten Bulletpoint ergibt sic! te Duofix „nur -15 %“ reduzierte. In Klamme rit’, was beweist, dass Geberit CRH den L esch kommuniziert hatte. Konkret bedeute! für das Produkt Duofix um 15 % senken 1440), 1025

1395.Es ist somit bewiesen, dass Sanitas © Umfang der von ihr den Herstellern kom targrosshandlern mitzuteilen. Sie erreichte kung ihrer Produkte den Herstellern mittei den übrigen Sanitargrosshandlern den UI Preissenkungen kommunizierten.

1396.Auf diese Weise konnte Sanitas Tro Hersteller mit der Konkurrenz kommunizier nur direkt mit den Konkurrenten am Telefo sonstigen Treffen, sondern auch indirekt UI terten es der Konkurrenz, sich dem Geschä

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1397.Bringhen, Burgener, CRH, Innosan, K sen sich zu diesem Sachverhaltsteil nicht ve

1922 Act. 290, Zeile 344 ff. 1023 Act. 371.17, 7.

1024 Act. 563, 25.

1025 Act. 563, 25.

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Sanitas Troesch hat natürlich Druck gemacht auf en als Marktleader.“'%?

g des Steuerungsausschusses von Sanitas Troiss zu diesem Zeitpunkt die folgenden Hersteller nicht in Klammern abweichend angegeben ist: midlin, Sidler, Keller, Armatron, Blanco, Franke, ), Keuco, Nosag, Renner, Sadorex, Sam-Schule Sanitas Troeschs Strategie, die Hersteller zu einierte.

und 1380 genannten Begleitschreiben beweisen, lern jeweils den Umfang der Bruttopreissenkung g zum Thema Pricing vom 17. Oktober und 19. 41924 enthält folgende Textpassage:

jenmarken und Ersatzteile): - 20 % ockner und Dienstleistungen — keine Senkung,

) nur -15 % [..-]

1, dass Sanitas Troesch den Preis für da Produkr dazu ist angemerkt „gemäss Information Gebe- Jmfang der Bruttopreissenkung von Sanitas Trot die Textstelle, dass Sanitas Troesch den Preis würde (vgl. dazu sogleich noch Rz 1437 i.V.m.

Troesch die Hersteller in die Lage versetzte, den nunizierten Preissenkungen den anderen Sanidies, indem sie den Umfang der Bruttopreissente. Sanitas Troesch wusste, dass die Hersteller mfang der von Sanitas Troesch vorgesehenen

esch — gewissermassen im Dreieck — über den en. Sanitas Troesch kommunizierte folglich nicht n, im Rahmen der Kooperation Schweiz oder an ber den Hersteller. Solche Informationen erleichftsgebaren von Sanitas Troesch anzupassen.

ınd deren Würdigung

appeler, Sabag, Sanidusch und der SGVSB liesrnehmen.

1398.Sanitas Troesch anerkennt, dass sie diese ihre „unverbindlichen Preisempfehlui unbelegte Behauptung, dass Sanitas Troes topreise kommuniziert habe.!%” Der Grunc Möglichkeiten der Antworten liege darin, da se, was die Ausgangslage für die Herstelleı gen von [...] träfen nicht zu.'%° Die Kommut nitas Troesch habe den Preis für Duofix Schliesslich bringt Sanitas Troesch vor, be CEO von Sanitas Troesch handle es sich CEO das Wort „sollte“ verwende. 1°"

1399.Die Einwände von Sanitas Troesch t habe den Herstellern die für 2012 „geltende ziehbar. Die Bruttopreise galten vor der defi kein Beweis geführt zu werden.

1400.Falls Sanitas Troesch mit ihrem Vork preissenkung den Herstellern nicht mitgete Urkundenbeweisen. Die Preiserhebungssc sen, dass Sanitas Troesch die angekündig! mitgeteilt hat. Das Protokoll des Meetings z tober 2011 der Geschäftsleitung von CRH

Geberit die Bruttopreissenkung des Produl kollstelle zusätzlich unten Rz 1437 i.V.m. 1 Hersteller Geberit diese Mitteilung dem San

1401.Das Vorbringen, Sanitas Troesch ha über die Herstellerkonditionen, zielt an deı die Auflistung der von ihr geplanten Preiss Motive für den Versand der Preiserhebun Sanitas Troesch übergeht den Inhalt der Pı Mai 2011 mitgeteilt, werden wir per 1. Jan senken‘), den Inhalt der E-Mail von Schmid August eine definitive Antwort bzgl. unserer die E-Mail von [...] mit der Passage „Meine |

1402.Die Aussage von [...] —,Und Sanitas ' steller und sie konnten sich das leisten als lassen, weil [...] eine administrative Funktio dass die Funktion von [...] den Wahrheitsge Vorbringen von Sanitas Troesch, [...] verfi gelnde Marktkenntnisse. Die Andeutung ist beim SGVSB rund 17 Jahre bei Sanitarunt und Aussendienst von Sanitas Troesch.'” wurde [...] von Sanitas Troesch herbeigezo

1026 Act. 932, Rz 309. 1027 Act. 932, Rz 310. 1028 Act. 932, Rz 311.

1029 Act. 932, Rz 312. 1080 Act. 932, Rz 313 f. 1031 Act. 932, Rz 307.

1032 Act. 372.09.

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von den Herstellern erfragte, in welchem Umfang ngen“ ändern würden.'%$ Hingegen sei es eine ch den Herstellern die für 2012 „geltenden“ Brut- | für die direkte Auflistung der unterschiedlichen ss Sanitas Troesch Klarheit darüber haben müs- ‘konditionen im nächsten Jahr sei.'%2® Die Aussaiikation mit Geberit habe nicht stattgefunden. Sanicht um 15 %, sondern um 30 % gesenkt.'!%30 si den in Rz 1387 genannten Äusserungen des um Wunschdenken. Dies folge daraus, dass der

iberzeugen nicht. Die Aussage, Sanitas Troesch ın“ Bruttopreise nicht mitgeteilt, ist nicht nachvollnitiven Inkraftsetzung noch nicht, darüber braucht

ringen meinte, sie habe den Umfang der Bruttoilt, widerspricht sie den vorliegenden objektiven nreiben in den Rz 1377, 1379 und 1380 beweiie Bruttopreissenkung den Herstellern tatsächlich um Thema Pricing vom 17. Oktober und 19. Ok- (Rz 1393) beweist zudem, dass Sanitas Troesch <tes Duofix mitgeteilt hatte (vgl. zu dieser Proto- 440). Ferner folgt aus diesem Protokoll, dass der itas Troesch-Konkurrenten CRH mitgeteilt hat.

be mit ihrer Auflistung Klarheit erhalten wollen, "Sache vorbei. Dieses Vorbringen erklärt weder senkung, noch beseitigt es die hier aufgeführten gsschreiben, sondern ergänzt diese bestenfalls. eiserhebungsschreiben („Wie mit Schreiben vom uar 2012 unsere Bruttoverkaufspreise um 20 % lin selbst („Ich hatte Ihnen versprochen, bis Ende "gedruckten Brutto-Richtpreisliste zu geben“) und Botschaft ist angekommen“.

Troesch hat natürlich Druck gemacht auf die Her- Marktleader“ — will Sanitas Troesch nicht gelten n im Verband bekleidet habe. Abgesehen davon, halt seiner Aussage nicht bestimmt, insinuiert das ige über keine praktische Erfahrung oder manunzutreffend. [...] arbeitete vor seiner Anstellung arnehmen, darunter vier Jahre im Verkaufsinnen- ? Nebst der langjährigen praktischen Erfahrung, gen, um die Europreise zusammen mit ihren Mit- arbeiten zu bestimmten (vgl. Rz 1013). Die kungslos.

1403.Die Vorbringen von Sanitas Troesch, gefunden, sie habe die Preise für „Duofix“ Schutzbehauptung. Sanitas Troesch hat di zeigt, dass die angeführte Protokollstelle rr in der oben aufgeführten Protokollstelle nic Produktpreise um 15 % senkte. Insgesam! Duofix somit 30 %. Dieser Umstand wurde \ Detailanpassung der Bruttopreise zuständic das Category Management von CRH bewei

Betreff: Sanitas schickt bereits Preise 2012

[...]

WT Element Duofix 112 cm Bruttopre WT Element Duofix 98 cm Bruttopre WC Element Duofix 112 cm Bruttopre WC Element Duofix 98 cm Bruttopre

Das heisst ST senkt doppelt! 1 x Senkung

[...]103

1404.Aus der untersten Protokollstelle folgt se „doppelt“ senkte: ,7x Senkung Geberit u nitas Troeschs Einwand, sie hätte nicht 15 ‘ aufgeführte Protokollstelle keine Kommunik zeige, ins Leere stösst (vgl. zudem unten R:

1405.Auch das Argument zum E-Mail des. terpretiert Sanitas Troesch ein einzelnes W übergeht den Rest des Satzes. Die Aussag und den andern Schweizer Lieferanten n Schmidlin ihre Mitteilung „möglichst schnell Schmidlin die Mitteilung überhaupt macheı machen würde. Zweitens muss die E-Mail Beweise gelesen werden.

(iv) Beweisergebnis

1406.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troes preissenkung im Jahr 2011 unter anderem ziert hat. Konkret kommunizierte Sanitas T gewünschten Bruttopreissenkung. Die Hers:

1407.Dem SGVSB war bekannt, dass San und nach den Worten vom ehemaligen Dé Hersteller ausübten“. Er selbst führte ebenf falls fest, dass der SGVSB und seine Mitg kennen konnten, dass die Preisanpassung

1033 Act. 370.06.

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> Einwände von Sanitas Troesch sind daher wires habe keine Kommunikation über Geberit stattum 30 % und nicht um 15 % gesenkt, ist eine e Bruttopreise in er Tat um 15 % gesenkt, was it dem Hinweis von Geberit zutrifft. Allerdings ist ‚ht aufgeführt, dass gleichzeitig auch Geberit die | betrug die Bruttopreissenkung auf das Produkt ‚on CRH auch erkannt, was die E-Mail des für die je CRH-Mitarbeiter [...] vom 31. Oktober 2011 an st:

is Sanitas 2012 = CHF 131.00 is Sanitas 2012 = CHF 144.00 is Sanitas 2012 = CHF 196.00 is Sanitas 2012 = CHF 302.00

Geberit und 1 x Senkung Sanitas.

, dass Sanitas Troesch („ST“) für Duofix die Preind 1x Senkung Sanitas.“ Das bedeutet, dass Sa- % sondern 30 % gesenkt, weshalb die in Rz 1393 ation zwischen Geberit und Sanitas Troesch auf- Z 1478).

CEOs von Sanitas Troesch geht fehl. Erstens inort („sollte“), um ihr Argument zu formulieren und e „Schmidlin sollte dies möglichst schnell Richner ıitteilen“, zeigt an, dass der CEO wollte, dass “ machte. Der CEO war nicht im Ungewissen, ob 1 würde, sondern wann Schmidlin die Mitteilung

des CEO im Kontext der übrigen aufgeführten

ch die auf das Jahr 2012 angekündigte Bruttoüber den Umweg der Sanitärhersteller kommuniroesch den Herstellern den Umfang der von ihr teller passten ihre Preise daraufhin vielfach an.

itas Troesch Preiserhebungsschreiben versandte atenverantwortlichen des SGVSB „Druck auf die alls Preiserhebungen durch. Dadurch steht ebenlieder aus der Preisanpassung der Hersteller eren, welche Sanitas Troesch vorangekündigt hat- ten auch tatsächlich umgesetzt wurden Sanitargrosshandlern im direkten Kontakt Konkret ist bewiesen, dass Geberit CRH c Troesch des Produktes Duofix mitteilte.

B.5.2.4.6 2011: Die Bestätigung der Bru CRH

(i) Beweisthema

1408.In diesem Abschnitt wird Beweis darü ten den Umfang der von ihr angekündigter weis über das Motiv dieser Mitteilung gefü die Konkurrenten zu diesem Zeitpunkt noch bzw. sich dem Verhalten von Sanitas Troes

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1409.Den Wettbewerbsbehörden verfügen Kooperation Sanitär Schweiz vom 11. Nov Mail des Produktmanagers [...] von CRH vo

1410.Der Besprechungsbericht des Kooper an diesem Tag eine Sitzung stattfand. Ger folgende Personen anwesend: Mitglieder d SGVSB/Gétaz, [...] Richner, und [...] SGVSE

[...] stellt für die schweizerische Sanitärwirl schätzt das Wachstum des Marktvolumens höht haben, was insgesamt zu einem Mar ist seit November downloadbar, der gedr werden. Die von Sanitas Troesch bereits f 20 % wird effektiv höher ausfallen auf C Preissenkungen der Lieferanten. Bei einer Preissenkung zwischen 20 - 24 % zu rechr die Preissenkung zum richtigen Zeitpunkt Ausland teilweise noch eklatante Preisdiff der-Geschafte auch stark zugenommen, w nitärfachkanal Marktanteile im Jahr 2011 v

1411.Mit Bezug auf die Vertretung der Saı mit [...] Gétaz, [...] Richner und [...] Sanitas topreissenkungen ihrer Unternehmen zusan

1412.Aufgrund dieser Protokollstelle steht z darlegt,

i. der „Sanitas Troesch IGH Ka

ii. die „frühzeitig publizierten S Troesch werde „effektiv höhe

ii. Die höhere Senkung sei dt Preissenkungen der Lieferan

103% Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

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Ferner teilten die Hersteller den SGVSBauch den Umfang der Preisherabsetzung mit. len Umfang der Bruttopreissenkung von Sanitas

ttopreissenkung durch Sanitas Troesch und

ber geführt, ob Sanitas Troesch ihren Konkurren- 1 Bruttopreissenkung bestätigte. Zudem wird Behrt. Schliesslich wird Beweis darüber geführt, ob auf die Mitteilung von Sanitas Troesch reagieren ch anpassen konnten.

igung

als Beweismittel über Besprechungsberichte der ember 2011 und vom 26. Mai 2011 und eine Em 14. November 2011.

ationsrats vom 11. November 2011 beweist, dass näss Deckblatt des Besprechungsberichts waren es SCS und Suissetec, [...] Sanitas Troesch, [...] 3. Der Bericht enthält folgende Textpassage:

schaft eine Stagnation auf hohem Niveau fest. Er ; 2011 auf ca. 3 %, wobei sich die Preise nicht erjenzerfall führt. Der Sanitas Troesch IGH Katalog uckte Katalog wird ab 3. Januar 2012 versandt rühzeitig publizierte Senkung der Bruttopreise um srund der zwischenzeitlich bekannt gewordenen n Standardbad ist je nach Konfiguration mit einer en, in Einzelfällen bis zu 30 %. Er stellt fest, dass erfolgt ist. Allerdings bestehen im Verhältnis zum erenzen. Dementsprechend haben die Crossboras insgesamt dazu führt, dass der Schweizer Saerloren hat. 1054

1itargrosshandler an der Sitzung steht fest, dass Troesch die zustandigen Mitarbeiter fur die Brutnmentrafen.

usammenfassend fest, dass [...] Sanitas Troesch

talog“ sei „seit November downloadbar,“

enkung der Bruttopreise um 20 %“ von Sanitas r ausfallen.“

irch die „zwischenzeitlich bekannt gewordenen fen“ begründet.

itär Schweiz, 11. November 2011, 232 f.

iv. „beieinem Standardbad sie | schen 20 - 24 % zu rechnen,

1413.Vorab ist in einem ersten Schritt die | einem zweiten Schritt die Motive dieser Mit i) stellt Sanitas Troesch klar, dass ihre Bru noch unten Rz 1459).

1414.Mit Punkt ii) erwähnt [...] Sanitas Troe der Bruttopreissenkung im April 2011 und c genen Preissenkung.

1415.In Punkt iii) begründet er, dass die Bri höher als die im April 2011 angekündigte B ser Begründung stand fest, dass die von i lerpreissenkung beinhaltete.

1416.Mit Punkt iv) schliesslich konkretisier „Standardbäder“ 20-24 % und in Einzelfall dardbader wird von Sanitargrosshandlern | tet eine Auswahl von Produkten, welche übl

1417.Nachdem der Inhalt der Mitteilung fe weshalb [...] Sanitas Troesch den Konkurt dieser Betrachtung sind folgende Fakten mi

- Sanitas Troesch hatte die Bruttoprei: ten.

- Der Prasident des SGVSB [...] hatt Sanitär Schweiz vom 26. Mai 2011 1 angekundigte Brutto-Preis-Senkung im Verband nicht diskutiert werden k

- An der Kooperationsratssitzung nah teur-Verbands teil. Es handelte sich Troesch. Sanitas Troesch verhande Verband, sondern direkt mit den Inst

- An der Kooperationsratssitzung nah nitas Troesch — Gétaz und Richner (

1418.Der Umstand, dass Sanitas Troesch ı zungsteilnehmer Uber diese Punkte inform aussert. Es ist somit bewiesen, dass Sanit ihren Konkurrenten mitteilen wollte. Zumal bliziert hatte, ihre neuen Offerten mit den

mit ihren Sanitarinstallateur-Kunden führte, Schweiz vom 11. November 2011 nicht anv die Sanitarinstallateure nicht ersichtlich. Im

CRH) ihre Preise noch nicht publiziert. Zwa preissenkung kurz vor der Sitzung bekannt topreislisten der CRH-Gesellschaften noch

Sanitas Troesch konnte via IGH online erse

1035 Act. 445, 165 ff., 190. 1086 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

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e nach Konfiguration mit einer Preissenkung zwiin Einzelfällen bis zu 30 %.“

3edeutung dieser drei Punkte zu klären, bevor in teilung von [...] eruiert werden können. Mit Punkt ttopreise online via IGH abrufbar sind (vgl. dazu

sch eine Diskrepanz zwischen der Ankündigung ler nun tatsächlichen von Sanitas Troesch vollzoittopreissenkung aufgrund der Herstellerteuerung ruttopreissenkung ausfallen würde. Aufgrund diehm angegebene Bruttopreissenkung die Herstelte [...], dass die Bruttopreise für den Warenkorb an 30 % betragen würde. Der Warenkorb „Staneweils als Vergleichsgrösse benutzt und beinhalicherweise in Bädern eingebaut wird. 1°°5

aststeht, ist in einem zweiten Schritt das Motiv, enten eine solche Mitteilung machen sollte. Bei t zu beachten:

se nach eigenen Angaben bereits online geschal-

e anlässlich der letzten Sitzung der Kooperation estgehalten, „dass Themen, wie zum Beispiel die von Sanitas Troesch, aus Wettbewerbsgründen önnft]en.“'%®

men professionelle Mitglieder des Sanitärinstallanicht um Sanitärinstallateur-Kunden von Sanitas Ite über Preise nicht mit dem Sanitärinstallateurallateuren.

men die grössten „beiden“ Konkurrenten von Sabeide CRH) - teil.

Jie Punkte i-iv mitteilte, beweist, dass sie die Sitieren wollte. Andernfalls hätte sie sich nicht geaS Troesch die erwähnten Punkte unter anderem Sanitas Troesch die gesenkten Bruttopreise puneuen Preisen erstellte und Preisverhandlungen welche an der Sitzung der Kooperation Sanitär vesend waren, ist der Nutzen dieser Mitteilung für Gegenzug dazu hatten Gétaz und Richner (beide r hatten sie die Grobkommunikation einer Bruttogegeben. Hingegen lagen die berechneten Brutnicht vor und waren noch nicht publiziert worden. hen, dass die SGVSB-Mitglieder — darunter CRH

itär Schweiz, 26. Mai 2011, 227.

— ihre Preise noch nicht publiziert hatten. kommunikation der SGVSB-Mitglieder und informiert wurde.1°°” Die Äusserungen von § den CRH-Gesellschaften bei ihrer Kalkulatic

1419.Die Richtigkeit dieses Schlusses ergi November 2011 versandte ein Produktman leitung mit dem nachfolgenden Inhalt:

Liebe Kollegen, angefügt der Preisverglei habe ich euch unsere Korrekturen eingese nigen etwas hoch. Es hat aber auch einige gen ist, dass wir 2011 schon durchschnitt 2012 nur 18 % anstelle Sanitas 20 % senl liste 2012 angefügt, so könnt ihr meine Vo wenn Du Dich mit [...] und [...] bespreche: ren mitteilen könntest. Muss morgen dem \

[Grussformel]'038

1420.Aus dieser E-Mail vom 14. November Mail drei Tage nach der oben genannte Si Zweitens folgt aus der E-Mail, dass CRH « tens folgt aus der E-Mail, dass der Mitarbe nitas Troesch als „bei einigen etwas hoch“ ren Worten setzte er die Preise so, dass ( nitas Troesch abwichen. Viertens war die d sandt worden und musste nach der Anpass den.

1421.Das Motiv der Mitteilungen von San muss vor dem Hintergrund sämtlicher bis a Konditionen bis am [...] November 2011 in len.!°®° Einem von Sanitas Troesch einger nahmeplan Umsetzung Preise 2012 ist zu über die Preise 2012 und die neuen Kondi te.14° Aus einem Monatssitzungsprotokoll geht hervor, dass die letzten Konditionenbe den waren und die Kundengespräche noc eruieren, dass ein Teil jedoch noch nicht a die anwesenden Verbandsmitarbeiter des

Troesch waren und die Kundenschreiben v Gespräche mit ihren Kunden führte, hatte

erkennbaren Wert. Daraus kann zumindest Sanitärinstallateure nicht das einzige Motiv '

1422.In Anbetracht der Tatsache, dass die der Sitzung der Kooperation Sanitär Schw‘ Mitteilung der Tatsachen an diese Konkurr

1037 Act. 371.13.

1038 Act. 564, 58.

1038 Act. 371.01, Folie 17 von 19.

1040 Act. 932, 179.

1041 Act. 371.15, 3 Punkt 3.4, 5 Punkt 6.

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Ferner wusste sie über den Zeitpunkt der Grobinsbesondere CRH Bescheid, da sie von Kunden Sanitas Troesch erfolgten also rechtzeitig, um von nN berücksichtigt zu werden.

bt sich aus dem folgenden Beweismittel. Am 14. ager [...] von CRH eine E-Mail an die Geschäftsch 2012 mit Sanitas Troesch. Unter Bemerkung tzt. Wie wir schon geahnt haben, sind wir bei ei- , bei welchen wir etwas tief sind. Zu berücksichtiich 3 % höher als Sanitas waren und wir nur für <en. Habe euch auch noch die Korrekturfaktorenrschläge besser nachvollziehen. [...], wäre super, 1 und mir bis heute Abend die endgültigen Fakto- /erband alles abgeben.

2011 folgen vier Punkte: Erstens wurde diese Ezung der Kooperation Sanitär Schweiz versandt. lie Preise von Sanitas Troesch analysierte. Drititer die CRH-Produktpreise im Vergleich mit Sa- und bei anderen „etwas tief‘ empfand. Mit andelie Preise nicht zu stark von denjenigen von Saefinitive Preisliste noch nicht an den SGVSB versung von den Vorgesetzten noch genehmigt weritas Troesch gegenüber dem SGVSB und CRH nhin erbrachter Beweise eruiert werden. Gemäss 2012 hatte Sanitas Troesch geplant, die neuen 1 System zu mutieren und den Kunden mitzuteisichten internen Dokument mit dem Titel „Mass- ı entnehmen, dass Sanitas Troesch die Kunden ionen bis am 31. Oktober 2011 informieren wollvon Sanitas Troesch vom 14. November 2011 stätigungen an die Installateure noch zu versenh liefen.'%! Aus diesen Beweismitteln lässt sich le Sanitärinstallateure informiert worden war. Da Installateur-Verbands keine Kunden von Sanitas ersandt wurden und Sanitas Troesch individuelle eine Mitteilung an den Sanitärinstallateur keinen . geschlossen werden, dass die Mitteilung an die war für die Mitteilungen von Sanitas Troesch.

grössten Konkurrenten von Sanitas Troesch bei eiz anwesend waren, ist nach dem Motiv für die enten zu suchen. Es kann ausgeschlossen wer- den, dass Sanitas Troesch ihren grössten zungsverhalten lassen wollte, denn in die: nicht mit den Konkurrenten unterhalten. Als dass Sanitas Troesch ihre Konkurrenten at dazu veranlassen wollte, sich an der Bruttc Mit andern Worten zielte die Mitteilung auf von Sanitas Troesch, nicht hingegen auf ein

1423.Der Sitzungsbericht der Kooperation folgende Textstelle im Anschluss an die erw

[...] orientiert, dass die CRH soeben eine muniziert hat. Die CRH-Gruppe wird auch gen herausgeben und zusätzlich auf anfar log bereithalten. Auch [...] stellt verstarke | erwartet für das Jahr 2012, dass der Druck

1424.Damit signalisierte [...] CRH — der gr‘ ebenfalls eine Preissenkung im Umfang vor

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1425.Bringhen, Burgener, CRH, Innosan, K sen sich zu diesem Sachverhaltsteil nicht ve

1426.Sanitas Troesch bringt vor, sie habe dies im Rahmen der Sitzung vom 11. Nove Die Informationen seien seit dem 1. Novem laden gewesen. [...] habe nichts mitgeteilt, führungen könnten daher keine Auswirkung [...] CRH habe zudem den Kunden die Preis

1427.Die Vorbringen von Sanitas Troesch i dass Sanitas Troesch den Verbandsmitart „bei einem Standardbad“ sei „mit einer Prei Einzelfällen bis zu 30 %“ nicht, dass sie da Getaz bzw. CRH) mitteilte. Das Vorbringen, Einfluss auf das Konkurrenzverhalten geha E-Mail widerlegt. Abgesehen davon betracl von [...] Sanitas Troesch vom 11. Novemb: weismitteln. Das Argument, [...] Verhalten s gewesen, ist wirkungslos. Für die Beurteil Handeln der Konkurrenz beeinflusst hat, kc ber 2011 nicht isoliert von sämtlichen übrig vermag der Umstand, dass CRH die Grol sandt hatte, den Umstand, dass CRH ihre nicht abgeschlossen hatte, nicht zu beseit auch für dieses Verhalten keine nachvollzie ben daher keinen Einfluss auf das anschlies

1022 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar 1043 Act. 932, Rz 352. 1044 Act. 932, Rz 353.

1045 Act. 932, Rz 354.

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Konkurrenten im Ungewissen über ihr Preissetsem Fall hätte sie geschwiegen bzw. hätte sich Motiv für die Mitteilung kommt also nur in Frage, if ihre Preissetzung aufmerksam machen und sie preissetzung von Sanitas Troesch auszurichten. eine Einschränkung des Wettbewerbs zugunsten ie Belebung des Wettbewerbs.

Sanitär Schweiz vom 11. November 2011 ist die ‘ahnten Ausserungen von [...] zu entnehmen:

Preissenkung von 20 % den Installateuren kom- 2012 das volle Programm an gedruckten Katalogs Januar 2012 einen elektronischen Blätterkata- Crossborder-Geschäfte aus Deutschland fest und aus dem Ausland anhalten wird.1042

isste Konkurrent von Sanitas Troesch —, dass er | 20 % durchführen würde.

ınd deren Würdigung

appeler, Sabag, Sanidusch und der SGVSB liesrnehmen.

ihre Preise per 1. November gesenkt. [...] habe mber 2011 zuhanden der Installateure erklart.1°4% ber 2011 öffentlich bekannt und via IGH hochgewas CRH nicht schon gewusst habe, seine Ausen auf das Verhalten von CRH gehabt haben. '%* senkung von CRH bereits mitgeteilt gehabt.1°°

iberzeugen nicht. Erstens beseitigt der Umstand, eitern des Sanitärinstallateur-Verbands mitteilte ssenkung zwischen 20 - 24 % zu rechnen und in sselbe ihren grössten Konkurrenten (Richner und dass die Äusserung von Sanitas Troesch keinen bt habe, ist durch die oben in Rz 1419 genannte ıten die Wettbewerbsbehörden die Ausserungen er 2011 nicht isoliert von sämtlichen übrigen Besei nicht kausal für das Verhalten der Konkurrenz ung, ob das Handeln von Sanitas Troesch, das innen die Äusserungen von [...] vom 11. Novemen Beweismitteln betrachtet werden. Schliesslich omitteilung der Preissenkung ihren Kunden ver- Kalkulation zum Kommunikationszeitpunkt noch gen. Zusammenfassen vermag Sanitas Troesch bare Erklärung abzugeben. Ihre Vorbringen hasende Beweisergebnis.

itär Schweiz, 11. November 2011, 233.

(iv) Beweisergebnis

1428.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc gekündigten Bruttopreissenkung im Umfanc dass sie die Bruttopreissenkung inklusive Preissenkungsschrieben vom April 2011 : würde und in Einzelfällen 30 %. Sie wies di topreise bereits online geschalten hatte. Es re Kalkulation zu diesem Zeitpunkt noch nic Sanitas Troesch berücksichtigen konnten. esch das Verhalten ihrer grössten Konkurre diese bei der Preissetzung an der Preissetz

B.5.2.4.7 2011: Das Verhalten von Géta:

(i) Beweisthema

1429.Gegenstand des anschliessenden Sz Richner nach der Preissenkungsmitteilung werbsbehörden führen Beweis darüber, ob das Jahr 2012 unabhängig von Sanitas Tros nicht unabhängig von den zwischen 2009 ı trachtet werden. Die Verhaltensweisen von ren 2009 bis 2011 sind gesamthaft zu wir beurteilt werden, ob Gétaz und Richner ihre koordinierend mit Sanitas Troesch festgese

(ii) Beweismittel und Beweiswürd 1430.Den Wettbewerbsbehörden liegen die

- Vom SGVSB: Protokolle der SGVS vom 9. Dezember 2009;

- Von Sanitas Troesch: das Preisser 2011 an die Sanitärinstallateur-Kur 2011 [...] von Sanitas Troesch 2012/Rektifikat 1°, ein „Manual Brut 7. Juli 2011, eine E-Mail [...] von Sal [...] mit dem Betreff „AW: Info Richn 2. November 2011 mit dem Betreff Troesch vom 10. November 2011 ur von Richner vom November 2011, dem Titel „Protokoll zur Monatssitz 2011, ein Schreiben „Preisinformati 2012;

- Von CRH: eine Excel-Tabelle von G lich von Sanitas Troesch stammt, ei zur Preissenkung von Sanitas Ti Präsentation von CRH vom 13. Oktc gebnisse Sanitär‘, eine Notiz der CF ting: Pricing Sanitär: Kommunikatior vom 21. Oktober 2011, welche u PowerPoint-Präsentation von CRH

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h ihren Konkurrenten den Umfang der von ihr an- J von 20 % bestätigte, sie jedoch darauf hinwies,

Herstellerpreissenkung abweichend von ihrem 20-24 % für ein Standardbadezimmer betragen e Konkurrenz auch daraufhin, dass sie ihre Brutist bewiesen, dass CRH (Getaz und Richner) ih- ‚ht abgeschlossen hatten und die Information von Es ist schliesslich bewiesen, dass Sanitas Tro- ınten dahingehend beeinflussen wollte, dass sich ung von Sanitas Troesch ausrichten würde.

z und Richner (CRH)

ıchverhaltsteils ist das Verhalten von Getaz und von Sanitas Troesch im April 2011. Die Wettbesich Gétaz und Richner bei der Preissetzung für =sch verhalten haben. Diese Beweisführung kann ınd April 2011 erlangten Beweisergebnissen be- Getaz, Richner und Sanitas Troesch in den Jahligen. Nur mittels einer Gesamtbetrachtung kann : Bruttopreise für das Jahr 2012 unabhängig oder izt haben.

igung folgenden Beweismittel vor:

B-Sortimentskommission vom 5. Marz 2009 und

\Kungsschreiben von Sanitas Troesch vom April iden, eine PowerPoint-Prasentation vom 2. Mai

mit dem Titel ,Konzept Bruttopreissenkung topreissenkung 2012“ von Sanitas Troesch vom jitas Troesch vom 25. Oktober 2011 an den CEO er“, eine interne E-Mail von Sanitas Troesch vom ‚Richner“, eine E-Mail eines Kunden von Sanitas id ein dran angehängtes Preissenkungsschreiben ein internes Dokument von Sanitas Troesch mit ung 11/11, NL St. Gallen“ vom 14. November on“ an die Sanitärinstallateur-Kunden vom März

étaz vom 19. September 2004, welche ursprüngn internes Memo von CRH über eine Diskussion oesch vom 19. Mai 2011, eine PowerPointber 2011 mit dem Titel „Pricing Workshop 2 - Er- RH-Gruppe vom 17./19. Oktober 2011 zum „Mee- ı und Umsetzung“, eine Excel-Tabelle von Getaz rsprünglich von Sanitas Troesch stammt, eine vom 25. Oktober 2011 mit dem Titel „Pricing

Workshop 3 — Ergebnisse“, eine E-I dem Betreff „Sanitas schickt bereits Richner vom 31. Oktober 2011 (erst briefing Sanitär Preispolitik“, eine E dem Titel „Preise ST 2012";

- Von der Kooperation Sanitär Schwe nitär Schweiz vom 11. November 20

- Schliesslich liegen den Wettbewerb: vernahmen von [...] Getaz vom 5. N vember 2011.

1431.Um in der Folge beurteilen zu könner den beiden CRH-Tochtergesellschaften Ge genden Beweismittel näher analysiert.

a. Politique de prix/Preispolitik 2

1432.lm Oktober 2011 (letzte Abspeicheru Manager der Sanitärbranche [...] eine Aufs Er zeichnet darin unter anderem auf, dass | nern um 18 % gesenkt würde, bei den Exk und Produkten zum Nettopreis um 0 %. Fe fest, welche mit der Bruttopreisreduktion ein

1433.Aus den Meta-Daten der Excel-Liste i:

| Eigenschaft

Beschreibung Titel Thema Markierungen Kategorien Kommentare Ursprung

Autoren Zuletzt gespeichert von Revisionsnummer Versionsnummer Programmname Firma Dokumentverwalter Inhalt erstellt Letzte Speicherung Zuletzt gedruckt Inhalte

Eigenschaften und persönliche Ir

1434.Die Metadaten beweisen, dass die ur Bad der Sanitas Troesch - [...] (bis 200: stammt und von diesem erstellt wurde. !0* |

1046 Act. 370.08, 8.

1047 Act. 370.08.

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Nail von [...] von CRH vom 1. November 2011 mit Preise 2011“, eine PowerPoint-Präsentation von ellt am 28. Oktober 2011) mit dem Titel „Verkauf- -Mail von [...] CRH vom 11. November 2011 mit

iz: der Besprechungsbericht der Kooperation Sa- 11.

sbehdrden noch die Aussagen aus den Parteieinlovember 2013 und [...] von Richner vom 6. No-

1, ob die ein koordinierendes Verhalten zwischen taz und Richner vorliegen, werden die nachfol-

012 — Gétaz-Excel-Liste vom 21. Oktober 2011

ng: am 21. Oktober 2011) erstellte der Category tellung zur Preispolitik der Gétaz-Glasson-Rapin. die Bruttopreise bei Standardprodukten und Partlusivitaten um 10 % und bei Einzelteilen, Möbeln rner hält er die verschiedenen Rabattreduktionen hergehen.

st folgendes ersichtlich:

Microsoft Excel Sanitas Troesch AG

14.02.2003 07:39 21.10.2011 14:50 21.10.2011 07:55

iformationen entfernen

sprüngliche Excel-Liste vom Leiter Zentraleinkauf 2 in der Sortimentskommission des SGVSB) — Dieselbe Liste hatte bereits der im Jahr 2004 zu- ständige Mitarbeiter von Getaz - [...] — verv dinierte Preisänderung und die damit einher

1435.Zu diesem Umstand befragt, sagte [... nicht, wie dieses Dokument in die Datenbar lone benutzt, um die Preise für das Jahr 20°

1436.Es ist bewiesen, dass [...] die Tabelle Tabelle aus dem Jahr 2005 als „Schablone kung 2012 benutzte. Es ist somit bewieser Entscheidungsfindung zur Bruttopreisfestse abstützte. Es kann dahingestellt bleiben, c von Sanitas Troesch stammte. Tatsache ble gen der letzten koordinierten Bruttopreisse mung der Bruttopreise im Jahr 2012 herang

b. Feedback Konkurrenz — Meeti

1437.In einem Protokoll eines Meetings zu ber 2011 der Geschäftsleitung von CRH1%°

Feedback Konkurrenz Sanitas Troesch

. Bruttopreissenkung: Sanitärsortiment allgemein (inkl. Eic Ausnahmen:

fe) Waschmaschinen, Boiler, Waschetr jedoch auch keine Teuerung 2012

° Duofix (gemäss Information Geberit

e Rabatt: Beispiel - Grundrabatt von 2

. Einstandspreis: Angabe vor Teueru

> Erkenntnis Sanitas: Bruttopreissenkunc doch weniger sicher

Feedback Kunden

* Beeinflusser (Architekten/GU) sehen Brut eine reine Marketing-Aktivitat handelt. Aus: ¢ Alpiq würde dafür plädieren, dass Preise an Spezialrabatt auf Eigenmarken interess

1438.Diese Textstelle beweist, dass sich d kurrenz“ und zum Thema „Feedback Kund back Konkurrenz“ ist der Name Sanitas T schluss an die Bullet Points weist ein Pfeil a dass sämtliche unter der Überschrift „Feedi esch betreffen. Es ist nun zu eruieren, ob stammten oder aus einer anderen Quelle, w

1439.Die Überschrift „Feedback Konkurrer der Konkurrenz stammen, zumal „Feedbac druck „Feedback“ gehört im Geschäftsleber

1048 Act. 370.09. 1049 Act. 563, Zeile 54 ff.

1050 Act. 563, 25.

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vendet, um die damals mit Sanitas Troesch koorgehenden Rabattanpassungen darzulegen. '°°

] aus, er sei 2005 zu Gétaz gestossen und wisse 1k gelangt sei. Er habe das Dokument als Schabbenutzte. Es ist ebenfalls bewiesen, dass er die “ für die Berechnung der letzten Bruttopreissen- , dass ein Mitarbeiter von Gétaz im Prozess der stzung auf die Erfahrungen aus dem Jahr 2004 b [...] gewusst hatte, dass das Excel-Dokument sibt, dass mittels dieses Dokuments die Erfahrunnkung aus dem Jahr 2004 von ihm zur Bestimezogen wurden.

ng zum Thema Pricing vom 17./19. Oktober

m Thema Pricing vom 17. Oktober und 19. Oktoist folgendes protokolliert:

jenmarken und Ersatzteile): - 20 % ockner und Dienstleistungen — keine Senkung,

) nur -15 %

0 % auf 15 % gekürzt, Skonto von 4 % auf 2 % Ng

| scheint realistisch, lineare Rabattreduktion jetopreissenkung als kontraproduktiv an, da es sich um serdem stehe eine Wahrungssenkung jedem zu.

von Ersatzteilen nicht reduziert werden und ware

iert

ie Geschäftsleitung zum Thema „Feedback Konen“ unterhalten hat. Unter der Überschrift „Feedroesch allen Bullet Points vorangestellt. Im Anuf die „Erkenntnis Sanitas“. Daraus ist ersichtlich, Jack Konkurrenz“ genannten Punkte Sanitas Trodiese Informationen von Sanitas Troesch direkt ie Lieferanten oder Kunden.

Iz“ legt nahe, dass die Informationen direkt von k“ dasselbe wie „Rückmeldung“ heisst. Der Aus- | zum allgemein gebräuchlich Wortschatz, was für die Geschäftsleitung eines weltweit tätigen | trifft. Die versehentlich falsche Verwendun als sehr unwahrscheinlich. Da im Protokoll den“ die Rede ist, zeigt sich, dass die Inforn renz“ nicht von den Kunden stammt. Ander: back Konkurrenz“ und „Feedback Kunden“ den von Sanitas Troesch, wie in Rz 1421: die neuen Konditionen informiert wurden, ( 17. bzw. 19. Oktober 2011. Die Informatior Kunden stammen. Die Sanitas Troesch-Kı der fraglichen Textstelle noch nicht Uber c esch informiert.

1440.Es fragt sich also weiter, ob die Infoı steht, dass Lieferanten nur über den Umfan mit Bezug auf ihre eigenen Produkte inform kung „Duofix (gemäss Information Geberit) merkung zu Duofix „gemäss Information G nitas Troesch stammt, sondern vom Liefer sie aber auch, dass der Lieferant eben n (denn Duofix ist ein Geberit-Produkt). Ande eine Bruttopreissenkung im Umfang von 2 marken“, „Ersatzteile“ und für Waschmasch gen würde keine Teuerung berechnet. Bei ( formationen stammen von einem bestimm noch woher sie sonst stammen. Zudem tref

1441.Auch der Schlusssatz „Erkenntnis Sai are Rabattreduktion jedoch weniger siche Kontakt mit Sanitas Troesch stattgefunden Sanitas: [...], “ wonach die Erkenntnis von < ne Konklusion von CRH bezüglich der be Sanitas Troesch, wären die folgenden For! kung Sanitas scheint realistisch[...]‘ oder „E sage nach dem Doppelpunkt ist ebenfalls ı neare Rabattreduktion jedoch weniger sich Bruttopreissenkung erscheine „realistisch“, umfangmässige Durchsetzbarkeit der Preis die Preissenkung war zum Zeitpunkt der Au der Umstand, dass damit eine Rabattsenkı lich (vgl. Rz 454). Diese Einschätzung kan Sanitas Troesch. Betrachtete man diese P: ist keine eindeutige Schlussfolgerung mögl menhang im Rahmen der Schlusswürdigun:

1442.Das Sekretariat befragte [...], welcheı tokollstelle. Er meinte, er könne nicht erkl verwendet worden sei. Es handle sich um Die darin enthaltenen Informationen habe ( ner stammten die Informationen aus dem : stallateure vom April 2011, mit Ausnahme |

1051 Dies geht aus einer internen Präsentation von (Folie 2).

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Konzerns mit irischem Mutterhaus umso mehr zug des Begriffs erscheint vor diesem Hintergrund gleich anschliessend noch vom „Feedback Kunnationen unter der Überschrift „Feedback Konkurnfalls wäre die Unterteilung im Protokoll in „Feedsinnlos. Darüber hinaus steht fest, dass die Kunaufgefuhrt, frühestens am 31. Oktober 2011 Uber lie hier fragliche Protokollstelle datiert aber vom 1 kann folglich nicht von einem Sanitas Troesch- ındschaft war zum Zeitpunkt der Protokollierung lie genaue Bruttopreissenkung von Sanitas Tro-

'mationen von einem Lieferanten stammen. Fest g der Bruttopreissenkungen von Sanitas Troesch ieren können. Dass dies zutrifft, zeigt die Bemernur -15 %“. Einerseits folgt aus der Klammerbeeberit“, dass die Information nicht direkt von Saanten (vgl. dazu Rz 1377 ff.), andererseits zeigt ur über sein eigenes Produkt Bescheid wusste rs verhält es sich mit den Informationen, es fände 0 % für die „Sanitärprodukte allgemein“, „Eigeninen, Boiler, Wäschetrockener und Dienstleistunliesen Informationen ist weder angemerkt, die Inten Lieferanten — wie bei Duofix von Geberit — en die Informationen allesamt tatsächlich zu."°®'

nitas: Bruttopreissenkung scheint realistisch, liner ist zweideutig. Er könnte bedeuten, dass ein hat. Dafür spricht die Formulierung „Erkenntnis Sanitas Troesch stammt. Handelte es sich um eivorstehenden Umsetzung der Preissenkung von mulierungen sachgerecht: „Erkenntnis: Preissenrkenntnis CRH: Die Preissenkung [...].“ Die Ausinklar: „Bruttopreissenkung scheint realistisch, lirer. Fest steht, dass mit der Umschreibung die die lineare Rabattsenkung „weniger sicher“, die - und Rabattsenkung gemeint sein muss. Denn fzeichnung der Passage bereits angekündigt und Ing einhergehen würde, war ebenfalls offensichtn daher sowohl von CRH stammen als auch von assage isoliert vom übrigen Inhalt des Protokolls, ich. Die Passage muss daher im Gesamtzusam- J) betrachtet werden.

“an dieser Sitzung teilgenommen hatte, zur Proären, weshalb der Titel „Feedback Konkurrenz“ eine Zusammenfassung des Marktgeschehens. >RH von Lieferanten oder Kunden erhalten. Fer- Schreiben von Sanitas Troesch an die Sanitärindes Rabattteils („la partie Rabatte“) und des Ge-

Sanitas Troesch vom 12.6.2011 hervor, vgl. Act. 371.10, 6 berit-Teils („la partie Geberif‘), welche nich standsteil („la partie Einstandspreis“) anders

1443.[...] erklärte die Überschrift der Proto che Umschreibung“ handle. Er sagte übere zum Markt aus dem Schreiben von Sanitas tokoll stehe, sei nichts anderes als eine lo Wenn „Exklusivmarken und Eigenmarken : setzung, wäre dies explizit im Schreiben ve spiel mit den Rabatten sei ein reines Reche tokollstelle „Einstandspreis: Angaben zu Te aufgeführte Erkenntnis — wonach die Brut Rabattsenkung jedoch weniger - erklärte er

Das ist da erwähnt, aber wir wussten zu de wussten nicht, ob die nur bluffen oder es e halbwegs. Senken Sie wirklich um 20 % I den Installateuren die Rabatte? Installatet batte mögen sie nicht, wenn man die nim duktion weniger sicher ist. Das war der Um

1444.Die Vorbringen von [...] und [...] sind dargelegt, kann die Deutung von [...], die In den, als unzutreffend ausgeschlossen werd [...] bei der Überschrift „Feedback Konkurr schreibung‘“ ist ebenfalls widerlegt (Rz 1438

1445.Den Wahrheitsgehalt der übereinstim dem Preissenkungsschreiben 2011, verdie relevante Auszug des Schreibens von San rin heisst es:

Wir haben deshalb beschlossen, die Brutt Die Bruttopreissenkung erfolgt auf den grö ne allfällige Teuerung seitens unserer Lie tenanteils von heute 2.5 % auf 3 %, da ı wird. Von der Preissenkung ausgenomme schinen, Wäschetrockner und die Montage

1446.Im Schreiben von Sanitas Troesch h den grössten Teil des Sortiments gesenkt w tokollstelle „Feedback Konkurrenz“ festgeh „Sanitärsortiment allgemein (inkl. Eigenmar [...] Darlegung, es sei logisch, dass wenn E nicht explizit von der Bruttopreissenkung a dukte ebenfalls um 20 % gesenkt würden, t Eigenmarken rund [10-20 %] ihres Jahresu (vgl. Rz 299, Tabelle 1). Aufgrund dieser v klar, dass bei einer Preissenkung „auf den duktkategorien miteinbezogen sein müsst Preissenkung der Rabattgruppe „Sanitärsoı

1052 Act. 563, Zeile 77 ff. 1053 Act. 564, Zeile 62 ff. 1054 Act. 564, Zeile 106 ff.

1055 Act. 371.01, 25.

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t im Schreiben erwähnt seien. Auch sei der Ein- ; beschrieben im Brief von Sanitas Troesch.!052

Kollstelle damit, dass es sich um eine „unglücklisinstimmend mit [...] aus, dass die Informationen Troesch vom April 2011 stammten. Was im Progische Schlussfolgerung aus diesem Schreiben. ausgenommen wären“ von der Bruttopreisherabon Sanitas Troesch vermerkt gewesen. Das Beinbeispiel, das nicht von ihm stamme.'%° Die Prouerung“ könne er nicht erklären. Die im Protokoll topreissenkung realistisch scheine, eine lineare folgendermassen: 14

m Zeitpunkt nicht, was genau passieren wird. Wir rnst gemeint war. Sanitas Troesch trauten wir nur ei den Bruttopreisen und senken dann auch bei ire etwas zu nehmen ist schwierig, vor allem Ramt. Deshalb steht da, dass die lineare Rabattrestand von dieser Geschichte.

in der Folge naher zu analysieren. Wie bereits formationen stammten von Lieferanten oder Kunen (vgl. Rz 1439 und 1440). Das Vorbringen von enz“ handle es sich um eine „unglückliche Um-

).

menden Aussagen, die Information stamme aus nt der genaueren Betrachtung. Zunachst ist der tas Troesch vom April 2011 herbeizuziehen. Daopreise per 1. Januar 2012 um 20 % zu senken. ssten Teil unseres Sortiments. Hinzu kommen eiferanten und eine Anpassung des Transportkosdieser neu auf einer tieferen Preisbasis erhoben nN sind die Sortimentsgruppen Boiler, Waschmader Armaturen. 155

aisst es also, dass die Bruttopreise um 20 % für ürden. Darin steht hingegen nicht, wie in der Proalten, dass die Bruttopreise für die Rabattklasse ken und Ersatzteilen)“ um 20 % reduziert würden. xklusiv- und Eigenmarken im Schreiben vom April usgenommen seien, die Bruttopreise dieser Proiberzeugt nicht. Denn Sanitas Troesch erzielt mit msatzes und mit Exklusivprodukten rund [0-5 %] erhältnismässig geringen Umsatzanteile ist nicht grössten Teil“ des Sortiments diese beiden Proen. Es bleibt also Tatsache, dass weder eine timent allgemein“, noch die Eigenmarken und Er- satzteile im Schreiben von Sanitas Troesch nitas Troesch zwar zu entnehmen, dass di Waschmaschinen, Wäschetrockner und die Hingegen widersprechen sich die Protokoll April 2011 dahingehend, dass auf der eine für Waschmaschinen etc. würden nicht ges: weitergegeben, während auf der anderen 2011 keine solchen Angaben macht bzw. ı ments“ das genaue Gegenteil besagt, nämli Teuerung dazu komme.

1447.Anlässlich einer Sitzung des CRH-C: das Sanitas Troesch Schreiben vom April i Teilnehmern analysiert und wörtlich festget Sortiment betrifft oder nur bestimmte Pre Category-Management im Mai 2011 nich Troesch-Schreibens vom April 2011 herzul kung betroffen sein sollten, kann auch dav ber 2011 nicht möglich war, alleine aus de gruppen von der 20 % Preissenkung betroff

1448.Als Fazit kann festgehalten werden, « tärsortiments allgemein (inkl. Eigenmarken die Tatsache, auf Waschmaschinen, Boile kein Teuerungszuschlag berechnet dem F nehmen sind. Ebenso wenig sind die dre standspreis“), wie von [...] anerkannt, der vom April 2011 zu entnehmen. Einzig der S die Preise für Waschmaschinen, Boiler, Wé würden, sind sowohl im Preissenkungssch Textstelle aufgeführt. Zumal darüber hinau Lieferanten stammen können, müssen sie f

1449.Dieser Schluss wird durch eine Folie Troesch vom 2. Mai 2011 bestätigt:

10566 Act. 370.11, 1.

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genannt sind. Ferner ist dem Schreiben von Sa- e Bruttopreise auf die Sortimentsgruppen Boiler, > Montage der Armaturen nicht gesenkt wurden. stelle „Feedback Konkurrenz“ und der Brief vom n Seite im CRH-Protokoll steht, die Bruttopreise ankt, jedoch werde für 2012 auch keine Teuerung Seite das Sanitas-Troesch Schreiben vom April nit Bezug auf „den grössten Teils unseres Sortich dass zu der 20 % Senkung noch eine allfällige

ategory Managements vom 19. Mai 2011 wurde n Anwesenheit eines Strategie-Beraters von den lalten: „Unklarheit, ob die Senkung das gesamte duktgruppen.“'%° Wenn es also für das CRHit möglich war, alleine aufgrund des Sanitaseiten, welche Produktgruppen von der Preissen- In ausgegangen werden, dass es auch im Okto- 2mselben Schreiben abzuleiten, welche Produkten waren, wie dies [...] behauptet.

Jass weder die Information, die Preise des Sani-

und Ersatzteil) würden um 20 % gesenkt, noch rn, Wäschetrockner und Dienstleistungen würde -reissenkungsschreiben vom April 2011 zu enti untersten Bullet Points („Duofix, Rabatt, Einn Preissenkungsschreiben von Sanitas Troesch enkungsbetrag von 20 % und der Umstand, dass ischetrockner und Dienstleistungen nicht gesenkt reiben vom April 2011 und der hier aufgeführten sgehenden Informationen nicht von Kunden und jlglich direkt von der Konkurrenz stammen.

> der Power-Point-Präsentation von [...] Sanitas

Rabatt- |Warengruppen klassen

1450.Gleich wie unter der Überschrift „ Präsentation [...] davon die Rede, dass W schetrockner (Tumbler) und Armaturen-Ein den.

1451.Insgesamt beweisen fünf Elemente, Thema Pricing vom 17. und 19. Oktober 2! stammen:

i. Die Formulierung der Überschrift un

ii. die 20 % Bruttopreissenkung der Pr und „Ersatzteile“ und der Umstand, Waschmaschinen, Boilern, Wäschet waren nicht im Schreiben von Sanit: ten auch nicht von Lieferanten oder

ii. die unter ii erwähnten Informationer Unterlagen von Sanitas (PowerPoint

iv. es ist erwiesen, dass Sanitas Troes heit verschiedentlich miteinander in SGVSB und dadurch Richner und ( über den Grundsatzentscheid der Br

c. Entscheid Bruttopreisanpassı Oktober 2011

1452.Basierend auf den vorgenannten Infc zum Thema Pricing vom 17. Oktober und | der folgende Grundsatzentscheid protokollie

1087 Act. 371.01, 21.

1058 Act. 563, 25.

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Preissenkung Rabatt- % Obergrenze

Feedback Konkurrenz“ ist in der PowerPointfaschmaschinen (Waschautomaten), Boiler, Wäbaukosten (Dienstleistungen) nicht gesenkt würdass die Informationen, welche im Meeting zum 011 erwähnt wurden, direkt von Sanitas Troesch

1 der Schlussbemerkung

oduktgruppen „Sanitär allgemein“, „Eigenmarken“ dass Sanitas Troesch 2012 keine Teuerung bei rocknern und Dienstleistungen berechnen würde, as Troesch vom April 2011 enthalten und stamm- Kunden,

1 trafen grösstenteils zu oder wurden in internen -Präsentation vom 2. Mai 2011) so aufgeführt;

ch, Richner und Getaz bereits in der Vergangen- Kontakt getreten waren und Sanitas Troesch den 3etaz am 16. September 2009 (vgl. Rz 1242 ff.) uttopreissenkung informiert hatte.

ing — Meeting zum Thema Pricing vom 17./19.

rmationen wurde anlässlich desselben Meetings

19. Oktober 2011 der Geschäftsleitung von CRH

ENTSCHEID Bruttopreisanpassung CRI

Wenn Lieferant Preise senkt, senkt CRH e& Wenn Konkurrenz Preise senkt, senkt CRF

Details Bruttopreis- Artikelgruppen anpassung -18 % Sanitärartikel (5000, 5 Pro Casa Uno -10 % Exklusivsortiment/Hau

klusivsortiment-Wellne maten (5200)

-0 % Alle anderen Gruppen kel, Dienstleistungen,

* Entscheid eventuell überdenken, da Sani keine oder eine geringere Senkung der Lox mitzuziehen widersprechen würde!!!

1453.Aus der Protokollstelle ergeben sich. und zwar „in möglichst gleichem Ausmass‘ genmarke [Pro Casa Uno] entsprechend de abgesetzt. Wie bewiesen, muss die Inform: marke von Sanitas Troesch von Sanitas T „Exklusivsortimente/Hausmarken“ und „Ers um 20 % senkt und daher keine oder eine scheides mit der Konkurrenz mitzuziehen w der Grundsatzentscheid also, dass sich C ausrichtete und vor allem die vorliegenden achtete, um ihren Entscheid darauf zu bas CRH habe nicht gewusst, ob Sanitas Troes Preispolitik tatsächlich gestützt auf die Ar Preise auf die Preise von Sanitas Troesch a

1454.Der Umstand, dass CRH die Bruttop festsetzte und dadurch bei einem Teil des : Sanitas Troesch abwich, vermag die Angle Die Folien 4, 9 und 10 der PowerPoint-Prä shop 2“ vom 13. Oktober 2011 beweisen die

1455.Gemäss Folie 4, reicht der „Handlun« dardsortiment von 3 % bis 5 %.'%° Mit anc Umfang von 2 % beim Standardsortiment k Rabatten ausgeglichen werden, sofern es n

1456.Es ist somit erwiesen, dass CRH bei meine am Markt erhältliche und anderers wettbewerbsrelevante Informationen abstüt Troesch anpasste. Allfällige Preisabweichut schen 3 % bis 5 % fielen gemäss CRH nich’

1059 Act. 370.14, 4, 9, 10.

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penfalls, jedoch weniger stark 1 in möglichst gleichem Ausmass

Kommentar

050) Für die Sichtbarkeit der Preissenkung werden ausgewählte Produkte um -20 % gekürzt

smarken (5100)*, Exss (5110), Klosettauto-

: Ersatzteile*, Netto Arti- Waschmaschinen, etc.

tas Troesch hier nun um 20 % senkt und daher Jik des Grundsatzentscheides mit der Konkurrenz

drei Punkte: Erstens senkt CRH die Bruttopreise “wie die Konkurrenz. Zweitens wird die CRH Eir Eigenmarke von Sanitas Troesch um 20 % heration Uber den Umfang Preisreduktion der Eigenroesch selbst stammen. Drittens wurde bei den atzteilen“ mit * vermerkt, dass „Sanitas hier nun geringere Senkung der Logik des Grundsatzentidersprechen würde.“ Zusammenfassend beweist RH am Geschäftsgebaren von Sanitas Troesch Informationen für genügend vertrauenswürdig erieren. Damit entpuppt sich auch [...] Vorbringen, sch „bluffe“, als unzutreffend. Denn CRH hat ihre gaben von Sanitas Troesch bestimmt und ihre usgerichtet.

reise beim Standardsortiment zwischen 18-20 % Standardsortiments um 2 % von den Preisen von sichung an Sanitas Troesch nicht zu beseitigen. sentation von CRH anlässlich des „Pricing Work- 2s. Als Beispiel sei Folie 4 abgebildet:

Folie]

ysspielraum bei den Bruttopreisen für das Stanleren Worten fallt eine Bruttopreisabweichung im aum ins Gewicht. Eine solche Differenz kann mit Otig sein sollte.

ihrer eigenen Preissetzung einerseits auf allgeeits auf direkt von der Konkurrenz stammende zte und ihre Preissetzung entsprechend Sanitas igen zwischen CRH und ihren Konkurrenten zwit ins Gewicht.

d. E-Mail vom 25. Oktober 2011 \

1457.In einer E-Mail vom 25. Oktober 201 den CEO von Sanitas Troesch:

..von Lieferantenseite haben wir die Info zung hat und danach informieren wird. [... gen Marktumfeld den Bruttopreis nicht le grosse Probleme bei der Argumentation gı bekommen und an Glaubwürdigkeit verlie Neujahr viele Aufträge verlieren würden. W ferierten 2011-er Preisen auf der Basis eig Preissenkung schlägt somit erst richtig ir Druck auf Richner so gross sein, dass sie auf Druck des Marktes würde kaum als Si zeugt, dass wir das Richtige zum richtige: und unangenehme Gespräche nicht ausge

Ich schliesse nicht aus, dass sie vielleicht auflegen. Ich kann mir nicht vorstellen, das Katalog, Stammdaten, Kalkulationen, Kunc tierung etc. Wenn sie auf den 01.01.2012 vorprogrammiert und sie werden weitere P

1458.Aus dieser E-Mail-Passage folgt eine Sanitas Troesch bezüglich des Zeitpunktes cher zu sein scheint. Dies folgt aus seiner | ner im Frühjahr die Preise senke und den sich „nicht vorstellen, dass sie innerhalb 2 I daten, Kalkulationen, Kundeninformation, n sie auf den 01.01.2012 senken [wurden], v grammiert.“!%' Gleichzeitig folgt aus dieser (CRH) die Bruttopreise senkt, nicht in Frag den Satz bestätigt: „Nach meiner [Meinung] topreis nicht lange hochhalten.“ Auch die A so gross sein, dass sie auch senken müs (CRH) die Preise senken würde. Aus diese zit auch dessen Wunsch, dass Richner (CI durch die folgende Textstelle der E-Mail bes

Ich schlage vor, dass sie schon heute ihre ein neues Objekt verlangen, über die Prei ihnen die Offerte nach dem 1.11.2011 mit vatkunden und Architekten werden dies d: men somit mit den neuen Preisen noch si der Konkurrenz.....Informieren sie diesbez in ihrer Region [...]'062

1459.Um sicherzustellen, dass die Konkurr [...] Sanitas Troesch vor, die Ausstellungs kung zu informieren und ihnen Offerten nac zuzustellen. Dies erzeuge „Druck bei der |

1060 Act. 371.19. 1061 Act. 371.19.

1062 Act. 371.19.

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on Sanitas Troesch

1 schreibt der Leiter der Sparte Bad [...] an [...],

erhalten, dass Richner am 31.10.2011 eine Sit- ]. Nach meiner [Meinung] kann Richner im heutiinge hochhalten und sie würden in diesem Fall »genüber Privatkunden, Architekten und auch GU ren. Es wird auch nicht sein, dass wir anfangs ir nehmen ja nach wie vor die Aufträge zu den ofener Offerten oder Konkurrenzofferten herein. Die n Frühjahr 2012 durch und bis dann würde der auch senken müssten. Als Letzter zu senken und ärke wahrgenommen. Ich bin nach wie vor über- 1 Zeitpunkt machen, auch wenn gewisse Risiken schlossen werden können. 196°

erst im Frühjahr senken und den neuen Katalog s sie innerhalb 2 Monaten alles umsetzen können Jeninformation, neue Konditionen, interne Budgesenken, wieviel auch immer, dann ist ein Chaos robleme in der Dienstleistung kriegen.

rseits, dass sich der Leiter Sparte Bad [...] von der Bruttopreissenkung der Konkurrenz nicht si- Äusserung, er schliesse es nicht aus, dass Richneuen Katalog auflege. Er begründete, er könne Monaten alles umsetzen können Katalog, Stammeue Konditionen, interne Budgetierung etc. Wenn vieviel auch immer, dann [sei] ein Chaos vorpro- "Passage, dass [...] den Umstand, dass Richner e stellte. Dieser Umstand wird durch den folgenkann Richner im heutigen Marktumfeld den Brutusserung „bis dann würde der Druck auf Richner sten“ unterstreicht [...] Gewissheit, dass Richner n Aussagen zum Konkurrenzverhalten folgt impli- RH) die Preise senkt. Dieser Wunsch sieht sich tätigt:

Ausstellungkunden, welche eine neue Offerte für ssenkung informieren und ihnen sagen, dass sie den gesenkten Preisen zustellen werden. Die Priankend zur Kenntnis und gerne warten. Wir komchneller in den Markt und dies erzeugt Druck bei üglich ihre Ausstellungsberater und die NL-Leiter

enten die Preissenkung mittragen würden, schlug kunden von Sanitas Troesch über die Preissenh dem 1. November 2011 mit den neuen Preisen Konkurrenz.“ Es wäre nicht nötig, einen solchen

Druck zu erzeugen, wenn [...] nicht wollte, dieser E-Mail ist also bewiesen, dass [...] S grösste Konkurrent das Verhalten von San Sanitas Troesch bereits manifestiert, als Sanitärgrosshändler hingewirkt hatte, inder die geplante Bruttopreissenkung im Umfan im Rahmen der Sitzung der Kooperation ¢ branchenweite Bruttopreissenkung ein. We tion Sanitär Schweiz vom 5. Mai 2010 dazu kommunizieren. Schliesslich und in Uberei formierte er im April 2011 den Mark für Sar zeitig“ über die anstehende Bruttopreissenl Er signalisierte den Konkurrenten damit, de Bruttopreissenkung bereits in der Vergant bestand die erhöhte Möglichkeit, dass eine tragen worden wäre. Es ist damit bewiese Nachvollzug ihrer Bruttopreissenkung im Ur

e. E-Mail vom 31. Oktober 2011 \ Preise 2012

1460.Dass CRH sich auch tatsächlich so ve ber 2011 von [...] an das Category Manage der Bruttopreise zuständig und schrieb folge

[...]

Betreff: Sanitas schickt bereits Preise 2012

Attachements: [...]

Hallo zusammen, wie ihr unten entnehmeı Software Hausern.

Werde morgen/heute detaillierte Preisverg| reichen Normsortiment, Eigenmarken (Pri Eines möchte ich euch jedoch schon miittei

WT Element Duofix 112 cm Bruttopre WT Element Duofix 98 cm Bruttopre WC Element Duofix 112 cm Bruttopre WC Element Duofix 98 cm Bruttopre

Das heisst ST senkt doppelt! 1 x Senkung

[...]'063

1461.Aus dieser E-Mail folgt, dass Sanitas tober 2011 — also zwei Monate vor der Her: ne (vgl. dazu B.3.3, Rz 271 ff.) gestellt h: Mitglieder diese Preisdaten würden einseh Mitglied beim IGH (vgl. Rz 271) waren. D: der Konkurrenz. Dieses Vorgehen entsprac

1063 Act. 370.06.

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dass die Konkurrenz die Preise senkt. Anhand anitas Troesch darauf hinwirken wollte, dass der tas Troesch nachahmte. Diesen Wunsch hat [...] er auf die Bruttopreisanpassung der SGVSBn er am 16. September 2009 den SGVSB über g von 20 % vorinformierte. Ferner setzte er sich anitar Schweiz vom 4. November 2009 für eine ter bekannte er sich in der Sitzung der Koopera- |, eine Bruttopreissenkung „klar und frühzeitig“ zu stimmung mit seinen bisherigen Handlungen iniitärgrosshandel gemäss eigenen Angaben ‚„früh- <ung im Umfang von 20 % von Sanitas Troesch. ss er sich an seine Ankündigungen hielt. Da die jenheit branchenweit koordiniert worden waren, > Bruttopreissenkung wiederum marktweit mitgein, dass Sanitas Troesch die Konkurrenten zum nfang von 20 % veranlassen wollte.

‚on CRH - Betreff Sanitas schickt bereits

rhielt, ergibt sich aus einer E-Mail vom 31. Oktoment von CRH. [...] war für die Detailanpassung indes:

1 könnt schickt ST schon die Preise 2012 zu den

eiche 2012 ST zu Richner/Getaz/Reco in den Be- Casa vs. Alterna) erstellen und euch zustellen. len:

is Sanitas 2012 = CHF 131.00 is Sanitas 2012 = CHF 144.00 is Sanitas 2012 = CHF 196.00 is Sanitas 2012 = CHF 302.00

Geberit und 1 x Senkung Sanitas.

Troesch die detaillierten Preisänderungen im Okausgabe des Papierkatalogs — über den IGH onliatte. Sanitas Troesch wusste, dass die SGVSBen können, zumal alle diese Konkurrenten auch amit erleichterte Sanitas Troesch ein Nachfolgen ;h der Strategie von [...] Sanitas Troesch, wie er sie in der E-Mail vom 25. Oktober 2011 2 Konkurrenz zum Nachfolgen zu bewegen. Ende Oktober erfolgte früh. Dies zeigt sich ı der davon spricht, dass Sanitas Troesch „sc sich die Frühzeitigkeit im Vergleich mit den die Jahre 2008 und 2009 zu Beginn bis Mitt

f. E-Mail vom 1. November 2011

1462.Aus einer E-Mail [...] — eines Geschäf 2011 folgt unter dem Betreff Richner:

letzte News zu Preisen Richner 2012 (aus scheidung vom 31.10.2011):

-Systematik faktisch gleich wie bei ST -Senkungen nicht über alle Artikel, diese v: -Ersatzteile werden nicht gesenkt

-neuer Haupt-Katalog ist dünner (ca. 600 S -Ersatzteilkatalog umfasst 300 Seiten! -Umstellung generell per 1.1.2012 -Offerten mit neuen Preisen ab ca. 15.11/1

-Ausstellungen werden ab 1. KW 2012 neu

1463.Der Wortlaut der E-Mail, wonach di stammten und auf der „Entscheidung vom diese Informationen von Richner/Getaz st: dass am 31. Oktober 2011 tatsächlich ein F hatte, sondern nimmt auch explizit darauf von Sanitas Troesch bereits am Folgetag d de. Richner versandte ihre „Grobkommui nachweislich erst ab dem 4. November 2( Preissenkungsschreiben von Richner an S esch das Preissenkungsschreiben von Ric nen können daher nicht von der Kundschafl Entscheidungsfindung der Preissenkung vo und wurden gleich wie die Kunden erst ab formationen auch nicht von ihnen stammen für, dass die Information direkt von Richner/

1464.Die Wettbewerbsbehörden befragten Protokoll, er wisse nicht, wer die „sehr vertr nem Teilnehmer des Pricing Workshop oc

1064 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 8/20 570.

1065 Act. 371.12.

1066 Act. 564, 46 (Slide 24), 52 (Slide 30). 1067 Act. 371.13.

1068 Act. 564, 52 (Slide 30).

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ingesprochen hatte, Druck zu erzeugen, um die Die Lieferung der Bruttopreisdaten an den IGH sinerseits an der Wortwahl des E-Mail-Verfassers "hon die Preise 2012“ schickte. Andererseits zeigt SGVSB-Mitgliedern, die schickten ihre Daten für 2 Dezember für das Folgejahr an den IGH.'%*

von Sanitas Troesch - Betreff: Richner

tsleiters von Sanitas Troesch — vom 1. November

sehr vertraulicher Quelle, basierend auf Entariieren zw. 18-20 %

eiten)

.12.2011 möglich angeschrieben [...]'06

e Informationen aus „sehr vertraulicher Quelle“ 31. Oktober 2011“ basierten, spricht dafür, dass ammen. Der Autor der E-Mail wusste nicht nur, tichner-Treffen zum Thema Preise stattgefunden Bezug. Zudem ist zu bedenken, dass die E-Mail es Treffens am 1. November 2011 versandt wurnikation“ zur Preissenkung an ihre Kundschaft )11.'%66 Wie eine E-Mail eines Kunden mit dem anitas Troesch zudem zeigt, erhielt Sanitas Trohner am 10. November 2011.1°°” Die Informatiostammen. Die Lieferanten waren im Prozess der m 25. bzw. 31. Oktober 2011 nicht eingebunden 4. November 2011 informiert,'%6® weshalb die Inkönnen. Die objektiven Fakten sprechen also da- Getaz stammt.

zu dieser E-Mail [...] Richner (CRH). Er gab zu auliche Quelle“ sei und ob die Information von eiler sonst von Richner stammte. Er konnte sich

09, 643; Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 1/2009, auch nicht erklären, von wem die Informati er es sich erkläre, dass Sanitas Troesch Richner gewusst habe, dass Richner ihre aus:

Wenn das wirklich am 31.10 gewesen ist Annahme getroffen hat, ist das absolut m 100 Leute anwesend und es war absolut n ich dazu sagen kann ist, dass die Angaber lich geblufft. Praktisch nichts von dem, wa basiert gar nicht auf demjenigen, was aı „Neuer Hauptkatalog ist dünner (ca. 600 S zudem war der Ersatzteilkatalog nicht 300 also, dass der Verfasser geblufft hat. (Auf , diese Information „geflossen ist", möchte ic

1465.[...] gab also die Möglichkeit zu, dass esch „geflossen“ sein könnten, zumal am Vi 2011 hundert Leute anwesend gewesen sı Erstens basiere das in der E-Mail Gesagte 2011 und zweitens habe der Sanitas Troes Mail gar nicht stimmten. Beide Punkte sind :

1466.Zum ersten Punkt, wonach die Inforn 2011 beruhe, ist folgendes festzustellen: , Verkaufsmitarbeiter über die Vorgehenswe (Drehbuch und Q&As für Kundengespräch nenblatt zur Abgabe an den Kunden vc Präsentation zum Verkaufsbriefing vom 31. Mail von Sanitas Troesch vom 1. Novembe Punkte tatsächlich besprochen wurden: Au tematisch gleich war wie bei Sanitas Troesc se vor Teuerung bis zu 20 % reduziert wür: würde der Transportkostenanteil auf 3 % Darüber hinaus sind in Slide 21 die Artikelg bleiben, dazu gehören auch die Ersatzteilp: bzw. der dem Hauptkatalog entsprechenc wenn auch ohne exakte Seitenzahlen. Die und implizit aus Slide 12.173 Schliesslich PowerPoint-Slide 12 erwähnt. Aus den Folie ten mit den neuen Preisen erstellt werder dass zwischen Oktober und Dezember die den sollten (vgl. Slide 12).1””* Im Rahmen Sprache kommen, ab wann die Offerten die

1467.Aus den acht in der E-Mail von Sanita der PowerPoint-Präsentation von Richner ' den demnach besprochen. Dagegen ist eir

1069 Act. 564, Zeile 274 ff.

1070 Act. 564, Zeile 249 ff.

1071 Act. 370.12, Act. 564, 52 (Slide 30). 1072 Act. 370.12, 10, 16.

1073 Act. 370.12, 6.

1074 Act. 370.12, 12.

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on sonst stammen könnte.'%69 Auf die Frage, wie bereits am Folgetag des Verkaufsbriefings von Preise entsprechend anpassen würde, sagte er

und die Person von Sanitas Troesch eine solche öglich. Bei der Veranstaltung (Workshop) waren 1öglich, dass diese Information geflossen ist. Was 1 gar nicht stimmen. Die Person hat augenscheins da steht, wurde umgesetzt. Was dort drinsteht, 1 der Veranstaltung festgelegt worden ist. Z.B.: eiten)", das stimmt nicht, wir hatten 1400 Seiten; Seiten stark, sondern war viel dünner. Dies zeigt Anmerkung beim Verlesen: Mit der Aussage, dass 'h keinem etwas unterstellen.)10”°

Informationen von Richner/Gétaz an Sanitas Troarkaufspreisbriefing von Richner vom 31. Oktober sien. Er gibt allerdings zwei Dinge zu bedenken: gar nicht auf der Veranstaltung vom 31. Oktober ch Mitarbeiter geblufft, da die Angaben in der Eanschliessend der Reihe nach zu überprüfen.

iationen nicht auf dem Meeting vom 31. Oktober Am 31. Oktober 2011 informierte Richner seine ise und dem Verhalten gegenüber dem Kunden e), zudem wurde den Mitarbeitern ein Konditiorgelegt.'”' Ein Vergleich mit der PowerPoint- Oktober 2012 mit den Punkten, welche in der Er 2012 aufgeführt sind, ergibt, dass die folgenden s Slide 6 folgt, dass die Bruttopreissenkung sys- :h. Einerseits wurde erwähnt, dass die Bruttoprei- Jen, was eine Rabattanpassung erfordere, ferner erhöht. Die Skonti sollten „bereinigt werden“ .'97? ruppen erwähnt, bei denen die Konditionen gleich eise. Der Ersatzteilkatalog und der Hauptkatalog le Online-Katalog werden in Slide 16 erwähnt, Umstellung per 1. Januar 2012 folgt aus Slide 10 werden die Ausstellungsanschreibungen in der n folgt hingegen nicht explizit, ab wann die Offer- | könnten, dies folgt indirekt aus dem Umstand, Gespräche über die neuen Konditionen stattfindieser Gespräche muss naturgemäss auch zur neuen Preise tragen.

s Troesch erwähnten Punkten sind also sieben in ‚om 31. Oktober 2011 explizit erwähnt und wur- 1 Punkt — der Zeitpunkt der neuen Preise in den

Offerten — nicht ausdrücklich in den Folien satzteilkatalogs und des Haupt-Katalogs ni Zeitpunkt der Anschreibung der Ausstellung einer Preissenkung von bis zu 20 % und r den genauen Sprechtext der Präsentieren: zusätzliche Information aus den Erläuterun dass die — gemäss [...] hundert — Teilnehrr daher auch aus der Beantwortung dieser Fr Schluss stimmt auch mit dem Umstand t Workshop der CRH-Leitung (inkl. Category aller getroffenen Grundsatzentscheide präs 2011 vorbesprochen wurde. In der damals der in der E-Mail von Sanitas Troesch aufg hoben sei, dass die PowerPoint-Prasentatic folgende Folie enthält:

1468.In dieser Folie ist explizit der Entschlu timent um 18-20 % und die Bruttopreise de mit den Angaben in der E-Mail von Sanitas Point-Präsentation Pricing Workshop 3 no ments, Wellness und der Klosettautomaten

1469.Aufgrund dessen ist erwiesen, dass ( November 2011 dem Inhalt entspricht, der tober 2011 besprochen wurde. Zudem ents anlässlich des Pricing Workshops 3 vom | gleich der Titelblätter der PowerPoint-Präs 2011 und dem Pricing Workshop vom 25. C gende des Verkaufsbriefings vom 31. Oktot tober teilgenommen haben.'”® Dies zeigt, c welche ebenfalls an beiden Meetings teilger

1470.Zum zweiten Punkt [...], wonach der | fragte das Sekretariats [...] Punkt für Punkt leitet seine Aussage aus drei Diskrepanze: über alle Artikel über 18-20 %, während R seien die Ausstellungen nicht auf die erste sen. Schliesslich wichen die Seitenzahlen ab.1077

1471.Dem ist gegenüberzustellen, dass die Eigenmarke Pro Casa Uno gemäss CRH-I 20 % herabgesetzt wurden.'”® Die Umsatz ca. [70-90 %] der Umsätze von Richner aı den Grossteil des Umsatzes von Richner. das Exklusivsortiment, Wellness und Klose beläuft sich auf [10-30 %] des Umsatzes vc auf diese Produkte nicht ins Gewicht fällt. besagt, „exklusiv“ von Richner vertrieben w

1075 Act. 564, 28 (Slide 6).

1076 \gl. die Titelblätter des Pricing von Act. 370.12 | 1077 Act. 564, Zeile 255 ff.

1078 Act. 564, 28 (Slide 6).

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enthalten. Ferner sind die Seitenzahlen des Ercht explizit in der Präsentation erwähnt und der jen. Schliesslich sprechen die Folien lediglich von icht von 18-20 %. Da der Inhalt der Slides nicht Jen wiedergibt, ist davon auszugehen, dass die gen der Vortragenden stammt. Ferner steht fest, enden Fragen zu den Slides gestellt haben und agen zusätzliche Informationen stammen. Dieser iberein, dass am 25. Oktober 2011 der Pricing ' Management) stattfand, an dem eine Übersicht entiert und das Verkaufsbriefing vom 31. Oktober verwendeten PowerPoint-Präsentation sind viele eführten Details enthalten. Besonders herausgeyn Pricing Workshop 3 vom 25. Oktober 2011 die

Folie]

ss erwahnt, die Bruttopreise fur das Standardsorr Ersatzteile nicht zu senken. Dies stimmt genau ‚ Troesch überein. Allerdings erwähnt die Powerch zusätzlich, dass die Preise des Exklusivsortium 10 % gesenkt werden (Slide 6).'975

ler Inhalt der E-Mail von Sanitas Troesch vom 1. anlässlich der Verkaufspreistagung vom 31. Okpricht der Inhalt auch den Ausführungen, welche 25. Oktober 2011 besprochen wurden. Ein Verentation Verkaufspreisbriefings vom 31. Oktober )ktober 2011 zeigt zudem, dass sämtliche Vortrayer 2011 auch am Pricing Workshop vom 25. Oklass die Information von ihnen oder einer Person, 1ommen hat, hätte weitergeleitet werden können.

Sanitas Troesch Mitarbeiter nur geblufft habe, be- . zum erwähnten E-Mail von Sanitas Troesch. Er 1 ab: In der E-Mail steht, die Senkungen erfolge ichner 10 % bis über 20 % gesenkt habe, ferner Kalenderwoche 2012 neu angeschrieben gewefür Haupt- und Ersatzteilkatalog von der Realität

> Bruttopreise für das Standardsortiment und die =ntscheid vom 25. Oktober 2011 tatsächlich 18- e mit dem Standardsortiment machen denn auch ıs. D.h., die Angaben in der E-Mail stimmten für Inexakt ist die E-Mail folglich nur mit Bezug auf sttautomaten. Der Umsatz mit diesen Produkten In Richner, weshalb die Ungenauigkeit mit Bezug Da zudem das Exklusivsortiment, wie der Name ird, sind die diesbezüglichen Preisangaben nicht

und Act. 564, 23.

gleich entscheidend für Sanitas Troesch. T 20 % für den Grossteil der Richner/Gétaz-P

1472.Der Vollständigkeit halber sei hinzug weils einer eigenen Rabattgruppe bzw. R Beginn der Preissenkungsrunde an klar, dé Klosettautomaten anders ausfallen würde. esch und den SGVSB-Mitgliedern zudem t Jahr 2005 gesondert behandelt. Vor diese enthaltenen Angaben für den Grossteil der nau sind. Der ungenaue Anteil der Angaber ins Gewicht.

1473.Was die Seitenzahlen der Kataloge b Mitarbeiter acht Punkte wiedergab und sich verlassen musste, ebenso wie diejenige Pe hatte. Es ist also möglich, dass einer der b ist. Gleich verhält es sich mit dem Datum Preisen beschriftet würden. Letztlich ist die: Angaben handelt, die für die Preissetzung k

1474.Insgesamt entspricht also der Grosste den Tatsachen. Alleine dieser Umstand spr’ Troesch Mitarbeiter habe geblufft, nicht zu ein Sanitas Troesch Mitarbeiter per Zufall a ne E-Mail an seine Mitarbeiter und seiner mehr und genauere Informationen als da dem 4. November 2011 seiner Kundsch Schreibens besagt lediglich: 197°

Dementsprechend haben wir uns entschie rem Sanitär-Sortiment per 1. Januar 2012 renden tieferen Preisbasis wird der Transp

1475.Insgesamt ist zur E-Mail von Sanitas zuhalten: Sieben der acht darin enthaltene: explizit in einer PowerPoint-Präsentation eı steht damit im Zusammenhang und kann stimmten die Preisherabsetzung im Umfar Produkte und den Umstand, dass der Brutt hinaus ist die Systematik der Preissenkung esch. Schliesslich trifft es auch zu, dass di nuar 2012 erfolgte und die neuen Preise 2 Offerten enthalten sein sollten. Zusätzlich 2 achten, dass die E-Mail von Sanitas Troes vom 31. Oktober 2011 geschrieben wurd Richner (CRH) wurden frühestens am 4. N informiert, was die Möglichkeit ausschliesst, Ungenauigkeiten in der E-Mail betrafen Ni beruhen können. Der überwiegende Anteil such, der Autor der E-Mail habe geblufft, is her davon auszugehen, dass ein CRH-Mitaı

1079 371.13, 3.

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atsache ist, dass die Bruttopreissenkung von 18- rodukte zutrifft.

efügt, dass Wellness- und Klosettautomaten jeabattklasse zugeordnet werden. Daher war von iss die Preissenkung bei Wellnessprodukten und Die Wellnessprodukte wurden von Sanitas Troyereits bei der Bruttopreissenkungsrunde für das m Hintergrund wird klar, dass die in der E-Mail “ Produkte zutrifft, hingegen nicht vollständig gefällt im Vergleich zu den genauen Angaben nicht

etrifft, ist zu bedenken, dass der Sanitas Troesch | bezüglich der Seitenzahlen auf sein Gedächtnis rson, welche die Information an ihn weitergeleitet eiden Personen ein Gedächtnisfehler unterlaufen , ab welchem die Ausstellungen mit den neuen ser Punkt aber nicht entscheidend, da es sich um aum oder gar keine Rolle spielen.

il des Inhalts der E-Mail vom 1. November 2011 icht dafür, dass die Annahme von [...] der Sanitas trifft. Ferner kann ausgeschlossen werden, dass m Folgetag eines internen Meetings von CRH ei- 1 CEO verfasste. Schliesslich enthält die E-Mail s Preissenkungsschreiben, welches Richner ab aft zusandte. Die entscheidende Passage des

den, unsere Bruttopreise vor Teuerung auf unseum bis zu 20 % zu senken. Aufgrund der resultieortkostenanteil um 0.5 Prozentpunkte erhöht.

Troesch vom 1. November 2011 folgendes fest- 1 Punkte wurden von CRH am 31. Oktober 2011 wähnt und folglich besprochen. Der achte Punkt mündlich zur Sprache gekommen sein. Ferner 1g von 18-20 % für den Grossteil der Richnerpreis der Ersatzteile nicht gesenkt wird. Darüber } in der Tat gleich wie diejenige von Sanitas Tro- > Umstellung der Preispolitik von CRH per 1. Jab 15. November bzw. 1. Dezember 2011 in den u dieser inhaltlichen Übereinstimmung ist zu bech am Folgetag des CRH-Verkaufspreisbriefings e. Die Kunden und Lieferanten von Gétaz und lovember 2011 über die Preissenkung von CRH dass die Informationen von ihnen stammten. Die abenpunkte, welche auf einem Gedächtnisfehler der E-Mail trifft zu. Der alternative Erklärungsvert vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Es ist dabeiter Sanitas Troesch informiert hat.

9. Sitzung Kooperation Sanitär S

1476.Wie bereits bewiesen, fand am 11. Nc eine Sitzung der Kooperation Sanitär Schw Sanitärgrosshändler [...] Getaz/SGVSB Verbandssekretär [...] sowie [...] Sanitas Tı nitas Troesch die Installateur-Vertreter, de Konkurrenten über die Umsetzung der ang Über den genauen Inhalt und die Bedeutur führt (vgl. Rz 1409 ff.) Im vorliegenden Kol dass [...] Sanitas Troesch die Umsetzung menhängenden Rabattsenkung) zusammer ihre Preise im gleichen Umfang wie Sanit Swissdistribution von CRH [...] gab daraufh preissenkung im Umfang von 20 % durchfi men untereinander, dass sie die Bruttopreis Troesch wies zudem auf die vom Preisse Bruttopreissenkungen hin, im Wissen darur publiziert hatten und ihre Angaben bei der bewiesen, ist kein anderer Grund ersichtlic seinen Konkurrenten gegenüber solche M CRH.

1477.Der Umstand, dass Sanitas Troesch Mitarbeitern des Sanitarinstallateur-Verban den Sanitärgrosshändler waren, ist bedeu Konkurrenten, deren Inhalt und Absicht n rückversichern.

h. E-Mail von CRH vom 11. Nove

1478.In einer E-Mail vom gleichen Tag, anc on Sanitär Schweiz, also um 13.48 Uhr ver: ry Management [...], den Regionalleiter des arbeiterin fur des Category Management di duktmanager für den Bereich Sanitär [...], d fulhrte: 1082

Gesicherte Information vom Markt wie folg!

  • Blatterkatalog ST ist vor Weihnachten aut

  • Preissenkung eher mehr als 20 %

  • Alle Lieferantenkonditionen wurden weite

  • Dusch WC Geberit unter Fr. 4'000.— Brutt

  • Geberit 30 % Preissenkung

- Kaldewei 30 % Preissenkung

- Kataloge werden ab der ersten Woche Ja

1080 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

1081 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

1082 Act. 370.13.

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‚chweiz vom 11. November 2011

vember 2011 zwischen 10.15 Uhr und 12.15 Uhr yeiz statt. An dieser Sitzung nahmen seitens der (CRH), [...] Richner (CRH), der SGVSBoesch teil.1°°° Wie bewiesen, informierte [...] San Vertreter des Sanitär Club Schweiz und seine ekündigten Preissenkung seines Unternehmens. 1g seiner Äusserungen wurde bereits Beweis gentext sei zusammenfassend darauf hingewiesen, der Bruttopreissenkung (und der damit zusamfasste, um insbesondere CRH dazu zu bewegen, as Troesch zu senken. Der Geschäftsführer der in zu verstehen, dass CRH ebenfalls eine Bruttoihren würde.'%®! Damit bestätigten die Unternehsenkung tatsächlich durchführen würden. Sanitas nkungsschreiben vom April 2011 abweichenden n, dass Richner und Gétaz ihre Preise noch nicht Kalkulation noch berücksichtigten konnten. Wie +h, weshalb [...] von Sanitas Troesch gegenüber itteilungen machen sollte. Dasselbe gilt für [...]

und CRH ihre Angaben auch in Gegenwart von Js machten, welche keine Kunden der anwesentungslos. Dadurch entfällt die Mitteilung an die icht. Die Konkurrenten wollten sich gegenseitig

mber 2011 von [...]

lerthalb Stunden nach der Sitzung der Kooperatisandte [...] folgende E-Mail an den Leiter Catego- ; Category Management [...], die zuständige Mites Bereiches Bad [...] und den zuständigen Proer auch die konkreten Preisberechnungen durchgeschalten

rgegeben

O

nuar versandt

itär Schweiz vom 11. November 2011, 230, 232 f. itär Schweiz, 11. November 2011, 233.

1479.Die Angaben in dieser E-Mail vom frt über die Angaben des Protokolls der Sitzur des gleichen Tages hinaus. [...] Sanitas T 1412 ff.):

- der „Sanitas Troesch IGH Katalog“ s

- die „frühzeitig publizierten Senkung werde „effektiv höher ausfallen.“

- die höhere Senkung sei durch die | kungen der Lieferanten“ begründet.

- „bei einem Standardbad sei je nact 20 - 24 % zu rechnen, in Einzelfäller

1480.Ein Vergleich der Informationsinhalte und der E-Mail von 13:38 Uhr zeigt, dass zwar:

  • der Blätterkatalog von Sanitas Troes

  • die Kataloge würden ab der ersten V

  • „alle Lieferantenkonditionen“ würden

  • die/das Dusch-WC Geberit habe ein:

  • es gebe eine Preissenkung für Gebe

  • es gebe eine Preissenkung für Kalde

1481.Die von [...] weitergeleiteten Informa gemäss ihrem eigenen Zeitplan die Blätterk und die Kataloge in der ersten Kalenderwoc Dusch-WC von Geberit zu überprüfen, hal gaben der Dusch-WCs von Geberit in den E fiziert. Dabei fällt auf, dass mit der Angabe Dusch-WC des Models „Aqua Clean 8000 WCs von Geberit kommen nicht in Frage, sind. Konkret über- oder unterschreiten die der Bruttopreissenkung den oben genanni CHF 400.-.'%5 Die Richtigkeit der Angabeı lässt sich anhand eines Schreibens von S: mit dem Titel „Preisinformation“ vom Marz 2

1083 Act. 932, 179. 1084 Act. 932, 178 Punkt 10.

1085 \gl. Act. 209, Act. 222; Suchhilfe: die Artikelnu bei Sanitas Troesch mit den vier Ziffern 3211.

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hen Nachmittag des 11. Novembers 2011 gehen 1g der Kooperation Sanitär Schweiz vom Morgen roesch hatte Folgendes mitgeteilt (vgl. dazu Rz

ei „seit November downloadbar,“

der Bruttopreise um 20 %“ von Sanitas Troesch

‚zwischenzeitlich bekannt gewordenen Preissen-

1 Konfiguration mit einer Preissenkung zwischen

der Sitzung vom Morgen des 11. November 2011 die E-Mail zusätzliche Informationen enthält und

ch werde vor Weihnachten aufgeschaltet;

Voche im Januar 2012 versandt werden; „weitergegeben“;

en Preis von unter CHF 4000.- brutto;

rit von 30 %;

wei von 30 %.

tionen treffen zu. Sanitas Troesch beabsichtigte ataloge am 19. Dezember 2011 aufzuschalten'%®® the 2012 zu versenden.'!%* Um die Angaben zum en die Wettbewerbsbehörden die Bruttopreisanruttopreiskatalogen der Sanitärgrosshändler veri- „Dusch-WC Geberit unter Fr. 4000.— Brutto“ das | Plus“ gemeint sein muss. Die anderen Duschda sie preislich weit von diesem Model entfernt Preise für die anderen Dusch-WCS nach Abzug ten Bruttopeis von CHF 4000.- um mindestens ı zum Dusch WC „Model Aqua Clean 8000plus“ anitas Troesch an die Sanitarinstallateur-Kunden 012 überprüfen:

mmern beginnen beim SGVSB mit den drei Ziffern 311 und

Markenprodukte Sanitas Troesch CHF

“Dusch-WC Geberit” AquaClean 8000plus 3789,00 ST Art.-Nr. 3211 510.100

Wandklosett Subway 2.0 Villeroy & Boch 343.00 ST Art.-Nr. 2317 354.100

Badewanne Schmidlin Norm 510.00 ST Art.-Nr. 1111 107.100

"Spiegelschrank Schneider Wangaline 672,00 ST Art.-Nr. 5113 305.100

Bademischer-Set Milor

ST Art.-Nr. 6151 300.502 459.00

Bruttopreise” exkl. MWST aus dem Intamet p

* unverbindliche Richtpreise

1482.Aus dem Schreiben folgt, dass die An korrekt war, denn de Bruttopreis für dieses CHF 3'790.-. Diese Preisangabe wird brant Die Branchenüblichkeit ergibt sich aus deı grösste Marktteilnehmerin die Bruttopreise Auch treffen die Angaben über die Bruttopı zu, was sich aus den Daten ergibt, welche c

1483.Aufgrund der kurzen Zeitdauer zwisch der Sitzung vom Morgen zwischen 10.15 L Sitzungsteilnehmer im Anschluss zusamme Informationen in der E-Mail anlässlich der : essen weitergegeben wurden. Die Sitzung CRH (Richner und Gétaz) sowie dem SGV: nitärinstallateur-Vertretern und einem Hers Informationen bezüglich Sanitas Troeschs Ff rantenkonditionen können folglich nicht vor sen von [...] Sanitas Troesch weitergegeber

1484.Da der Geschäftsführer von Richner via E-Mail den für die Preiskalkulation zusté lei. Einerseits beweist diese Tatsache, das: ter erachtete, welche sich mit der Kalkulatic seits zeigt die Weiterleitung der Informatic diese Informationen bei ihren Berechnunget

1485.Schliesslich ist fraglich, weshalb [...] Richner [...] weitergab, bevor Richner ihre | schlossen werden, dass eine solche Mittei Grund ergibt sich aus der Besprechung

Schweiz vom 4. November 2009. Gemäss

1086 Act. 892, 171, Beilage 16. 1087 Vgl. Anhang [...]

1088 Act. 356, Kooperation Sanitär Schweiz vom 11.

1089 Act. 356, Kooperation Sanitär Schweiz vom 1° [...], Suissetec, [...], Suissetec, [...], Suissetec, |

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Richner / Sabag | Bringhen

Gétaz

4'199.00 4199.00 4168.00 711.00 691.00 711,00 ar 21.03.2012 gabe „Dusch-WC Geberit unter Fr. 4000.— Brutto“ ‚ Produkt betrug 2012, gemäss Sanitas Troesch, Shenüblich exklusive Mehrwertsteuer angegeben. n Schreiben Sanitas Troesch selbst, welche als : ausdrücklich exklusive Mehrwertsteuer angibt. eissenkung von 30 % von Geberit und Kaldewei len Wettbewerbsbehörden vorliegen.!087

en dem Versand dieser E-Mail um 13.48 Uhr und Ihr und 12.15 Uhr sowie dem Umstand, dass die ın Mittagessen gingen,’ ist bewiesen, dass die Sitzung selbst oder dem anschliessenden Mittagsteilnehmer setzten sich nebst Sanitas Troesch, SB aus vollzeitlich bei Suissetec angestellten Satellervertreter von Schmidlin zusammen.''® Die -reissetzung bei Kaldewei, Geberit und der Liefe- | diesen Sitzungsteilnehmern stammen, sie müs- | worden sein.

[...] die ihm kommunizierten Marktinformationen indigen Mitarbeitern weiterleitete, beweist zweier- 3 [...] die Information als relevant für die Mitarbeiyn der CRH-Preise auseinandersetzten. Anderernen an die kalkulierenden Mitarbeiter, dass sie 1 berücksichtigen sollten.

diese Information an den Geschäftsführer von <alkulation abgeschlossen hatte. Es kann ausgelung im Geschäftsverkehr grundlos erfolgte. Der anlässlich der Sitzung der Kooperation Sanitär Besprechungsbericht verlor „der dreistufige Ab-

November 2011, 234.

I. November 2011, 230: [...], SCS und zugleich Schmidlin, ...], Suissetec, [...], Suissetec und zugleich Guyer AG.

satzweg in der Sanitärbranche tendenziell Anbietern Marktanteile.“ Daher sollten die auf diese Herausforderungen reagieren“. E gleich zu anderen Absatzwegen zu hoch“ ¢ den“ müssten.'%° Die Stärkung der Wett funktionierte gemäss dieser Logik also nur Bruttopreise senkten. Zugleich verringerte ( nerhalb des dreistufigen Absatzkanals. N Marktanteile zu verlieren (vgl. dazu Rz 1267 die Mitteilung an Richner. Sanitas Troesch ner die Bruttopreissenkung und die damit « chen Umfang mittrug. Der Beweggrund k Marktanteilseinbussen zu schützen, indem tern und innerhalb des dreistufigen Absatzk

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

a. Stellungnahme CRH

1486.CRH macht zu den oben genannten E Beweismittel hin.

1487.Erstens zitiert sie eine E-Mail vom Ge Die E-Mail wurde zum Thema „Rundschreii sämtliche Mitarbeiter von Richner. Der E-M tung mit dem Thema Bruttopreissenkung be gibt [...] die Sprachregelung bekannt:

[...]

- dass unsere Gruppe sich darüber C

- kein Entscheid gefallen ist

- und wir rechtzeitig Uber unser Vorge 1488.Der Geschaftsleiter fordert die Informs zu senden. Die Meinung der Kunden sei wic

1489.Zweitens weist CRH auf ein GL-Protc tung des Briefs von Sanitas Troesch vom A CRH noch keinen Entscheid gefasst habe Sitzung waren [...] von CRH anwesend. De wesend. 1092

1490. Drittens legt CRH eine E-Mail von des len vom 26. August 2011 vor. Der Niederla Preissituation im Sanitärmarkt.“ Der Niederl danken:

Variante 1: Nettopreise:

1090 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

1091 Act. 933, Rz 198 und Beilage 19. 10922 Act. 933, Rz 199 und Beilage 20.

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gegenüber anderen, teilweise neu auftretenden „Partner des dreistufigen Sanitärfachkanals [...] ine Massnahme bestand darin, dass die „im Vermpfundenen Bruttopreise „deutlich gesenkt werbewerbsfähigkeit des dreistufigen Absatzkanals , wenn alle Sanitärgrosshändler gleichzeitig ihre liese Vorgehensweise den Wettbewerbsdruck in- Jit einem Alleingang riskierte Sanitas Troesch ’ ff.). Daraus ergibt sich auch der Beweggrund für wollte sicherstellen, dass die CRH-Tochter Richsinhergehende Rabattsenkung möglichst im gleiestand darin, das eigene Unternehmen gegen der Wettbewerb gegenüber alternativen Anbieanals einzuschränken.

ınd deren Würdigung

3eweismitteln keine Angaben. CRH weist auf drei

schäftsführer von Richner [...] vom 6. Mai 2011. ben Sanitas Troesch“ verfasst und richtet sich an ail ist zu entnehmen, dass sich die Geschäftsleifasst und die Mitarbeiter informieren wird. Ferner

edanken macht

shen informieren werden.

ationen aus dem Markt den Niederlassungsleitern htig für die Entscheidungsfindung. 1"

koll vom 19. Mai 2011 hin. Dort wird die Bedeupril 2011 analysiert. Zudem ist protokolliert, dass zur Preissenkung oder Preishaltung. An dieser sr Geschäftsführer von Richner [...] war nicht an-

‚ Niederlassungsleiters [...] von Richner in St Galssungsleiter schreibt zum Thema „Gedanken zur assungsleiter macht sich über drei Varianten Geitär Schweiz, 4. November 2009, 215.

Nettopreise das bedeutet: -35 % (bedeute tionen z.B. ca. 10 % für Sanitär. (wenn Ne: %)

Davon ausgeschlossen: Eigenprodukte Pre

Variante 2:

Sanitas Troesch kopieren (wenn wir wüsst

Variante 3:

Zeitpunkt; sofort zusätzlicher Rabatt von 2(

1491.Aus diesen Beweismitteln leitet CRH bis im August 2011 noch nicht gefasst war. August völlig unklar gewesen. Schliesslic Fachhandel sei nicht beschränkt gewesen.

b. Würdigung der Stellungnahm:

1492.Den Vorbringen von CRH vermögeı nicht zu beeinflussen. Auf die drei von CRH gewählten Reihenfolge eingegangen. Vorak Beweismittel hinzuweisen:

1493.Es ist bewiesen, dass die SGVSB-M und Sanitas Troesch die marktweiten Bruttc 2005 koordiniert haben. Am 16. Septemt SGVSB, um eine Bruttopreissenkung von 2 und Richner-Mitarbeiter nahmen an der Di. kung anlässlich der Sitzung der Kooperati Am 2. Dezember 2009 diskutierten die C SGVSB-Vorstands, wie der Verband mit d Troesch umgehen wolle. Am 5. Mai 2010 n. zung der Kooperation Sanitär Schweiz teil, | topreissenkung klar und frühzeitig mitzuteile eine Bruttopreissenkung gewesen. Gétaz | um ihre eigenen Preise zu senken und San Ankündigung der Bruttopreissenkung im Ax halten von Sanitas Troesch anzupassen. ( esch, welche sie am 17./19. Oktober nutz Preissetzungsverhalten an dasjenige von S der am 1. November 2011 trat CRH erneut esch über das Preissetzungsverhalten von | terhielt sich der Geschäftsführer von Ric Schweiz mit [...] Sanitas Troesch über die / ken. Im Anschluss an diese Sitzung unter! und der Spartenführer Sanitär von Sanitas Sanitas Troesch. [...] leitete diese Informatic arbeitern von CRH per E-Mail weiter. Schli zur Erstellung ihrer Preisstrategie verwende zeigte dadurch einerseits, dass sie damit ı verhalten würde, ferner bestätigte sie dadu anzupassen.

1093 Act. 933, Rz 202 und Beilage 21.

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t weniger Umsatz, gleiche Marge möglich) Kondito dann richtig Netto, deshalb -35 %und nicht -25

) Casa, sowie Ersatzteile

an was diese genau tun)

) %1093

ab, dass der Entscheid zur Bruttopreissenkung Ferner sei das Verhalten von Sanitas Troesch im n folgert CRH, der Wettbewerb im dreistufigen

2 von CRH

1 die Beweisführung der Wettbewerbsbehörden vorgebrachten Beweismittel wird in der von CRH ) ist aber zusammenfassend auf die vorliegenden

itglieder — darunter Richner und Gétaz (CRH) — ypreis- und Rabattsenkungen der Jahre 1997 und er 2009 telefonierte [...] Sanitas Troesch dem 20 % von Sanitas Troesch anzukündigen. Gétazskussion Uber die branchenweite Bruttopreissenon Sanitar Schweiz vom 4. November 2009 teil. setaz- und Richner-Mitarbeiter im Rahmen des er Bruttopreissenkungsankündigung von Sanitas ahmen Gétaz- und Richner-Mitarbeiter an der Sitals Sanitas Troesch angehalten wurde, eine Brut- »n. Im Jahr 2011 ware ein günstiger Zeitpunkt für ind Richner nutzten diesen Zeitpunkt nicht aus, itas Troesch damit in Bedrängnis zu bringen. Die jril 2011 gab CRH genügend Zeit, sich dem Ver- SRH erhielt Marktinformationen von Sanitas Trote, um den Grundsatzentscheid zu treffen, das sanitas Troesch anzupassen. Am 31. Oktober omit Sanitas Troesch in Kontakt, um Sanitas Tro- CRH zu unterrichten. Am 11. November 2011 unhner [...] im Rahmen der Kooperation Sanitär \bsicht von Richner, die Preise um 20 % zu senlielten sich der Geschäftsführer von Richner [...] ; Troesch [...] erneut über die Preissetzung von yn den für die Preissenkung verantwortlichen Mitesslich ist bewiesen, dass Gétaz Excel-Tabellen te, welche von Sanitas Troesch stammten. Gétaz ‘echnete, dass sich der Markt wie im Jahr 2004 rch, ihre Absicht, die Preise an Sanitas Troesch

1494.Zum ersten von CRH vorgebrachten Anweisung des Geschäftsführers von Richr kommunizieren sollte, beweist kein unabhä Verhalten zweier oder mehrerer Unternehn gen E-Mail darlegen. Vielmehr ist diese Eweise zu würdigen. Entscheidend ist unter einander in Kontakt getreten sind und wettk ben. Darüber hinaus ist zu beachten, ob d werbern erleichterten, das Verhalten der K ten der Konkurrenz anzupassen. Auch ist men entsprechend den erhaltenen Informa ist zu beachten, ob die Unternehmen sich it ten haben. Die vorliegende E-Mail sagt zu d

1495.Die E-Mail des Geschäftsführers von beseitigt die soeben aufgelistete Kommunil Insbesondere ändert die E-Mail nichts an c vember 2011 mit Sanitas Troesch getroffe von Sanitas Troesch bzw. sich selbst unte wonnen Erkenntnisse an die für die Kalkula Mail zieht auch die Tatsache nicht in Zweife 2012 tatsächlich im ähnlichen Umfang wie \ ren 1997 und 2004 mit Sanitas Troesch b senkungen koordiniert hat. Sämtliche diese: von CRH entgegen.

1496.Als zweites Beweismittel weist CRH : unterstreicht vor allem den Umstand, das: Preissenkung oder Preishaltung gefallen s Mai 2011 noch kein Entscheid über die Bru dieser Umstand kein unabhängiges Verhalte beseitigt die vorher und nachher erfolgten Troesch nicht. Das GL-Protokoll vom 19. N CRH ihre Preise tatsächlich im ähnlichen „rechtzeitige und klare“ Kommunikation de Troesch entsprach der Besprechung im Kor welcher seitens von CRH [...] Gétaz und c men. Diese frühzeitige Kommunikation ver gen von Sanitas Troesch auszurichten. We fasst hatte, hing das damit zusammen, dass schliesslich dem Verhalten von Sanitas Troe

1497.Drittens bringt CRH eine E-Mail eines vom 26. August 2011 vor. Diese E-Mail be Im Gegenteil unterstreicht sie, dass sich Ric

1493.Erstens führt der Niederlassunggsleit Richner auf: 1. Nettopreise, 2. Kopieren v Rabatte. Die E-Mail zeigt also auf, dass es geben hätte. Zweitens tritt der Niederlassun d.h. ein Preissenkung von 35 % im Gegen 20 %. Aus seiner Sicht „wäre eine entschei (bzw. CRH) folgte diesem Vorschlag nicht, esch und zwar nicht im August 2011, sond über den Umfang der Bruttopreissenkung \ die E-Mail wie sich ein unabhängiger Mitark

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Beweismittel ist das Folgende festzuhalten: Die ier [...] an die Belegschaft, wie sie gegen aussen ngiges Verhalten von CRH. Ob ein koordiniertes 1en vorliegt, lässt sich nicht aufgrund einer einzi- Mail in den Gesamtkontext der vorliegenden Beanderem, ob die untersuchten Unternehmen mitewerbsrelevante Informationen ausgetauscht ha- e ausgetauschten Informationen es den Wettbeonkurrenz vorauszusehen bzw. sich dem Verhalentscheidend, ob sich ein involviertes Unternehtionen im Wettbewerb verhalten hat. Schliesslich 1 der Vergangenheit schon einmal ähnlich verhaliesen Punkten nichts aus.

Richner [...] an die Belegschaft vom 6. Mai 2011 cation zwischen Sanitas Troesch und CRH nicht. ler Tatsache, dass ihr Verfasser sich am 11. Non hat und sich über das Preissetzungsverhalten rhalten hatte, um anschliessend die daraus getion zuständigen Mitarbeiter zu versenden. Die E- |, dass CRH ihre Preise und Rabatte für das Jahr Sanitas Troesch gesenkt hat und sich in den Jahezüglich der damaligen Bruttopreis- und Rabattr Beweise stehen einem unabhängigen Verhalten

auf ein GL-Protokoll vom 19. Mai 2011 hin. CRH 3 zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschluss zur ei. Selbst wenn es zutreffen sollte, dass am 19. ttopreissenkung 2011 gefasst worden war, würde an beweisen. Denn auch dieses Sitzungsprotokoll Kontaktaufnahmen zwischen CRH und Sanitas lai 2011 widerlegt auch nicht die Tatsache, dass Umfang wie Sanitas Troesch gesenkt hat. Die r Bruttopreissenkung im April 2011 von Sanitas operationsrat vom 5. Mai 2010 (vgl. Rz 1309), an ler damalige Mitarbeiter von Richner [...] teilnaheinfachte es CRH, ihre Preissetzung an derjeninn also CRH im Mai noch keinen Entscheid ge- ; sie auf genauere Informationen wartete, um sich sch anzupassen.

; Niederlassungsleiters von Richner in St. Gallen weist kein unabhängiges Verhalten von Richner. Aner mit Sanitas Troesch koordinierte:

er in seiner E-Mail drei Handlungsoptionen für on Sanitas Troesch und 3. sofortige zusätzliche verschiedene Handlungsoptionen für Richner gegsleiter für die erste Lösung mit Nettopreisen ein, satz zu den von Sanitas Troesch angekündigten dende Massnahme am Markt jetzt nötig“. Richner sondern kopierte das Verhalten von Sanitas Troern erst nachdem sie im November 2011 genau ‘on Sanitas Troesch informiert war. Drittens zeigt eiter entschieden hätte. Die E-Mail ist folglich ein

Indiz dafür, wie sich die unabhängig handel doch nicht auf funktionierenden Wettbewerk

c. Stellungnahme und Würdigun

1499.Sanitas Troesch bestreitet die oben | von der These aus, dass sich CRH und Sar Dies zeige sich darin, dass CRH einen lang sich noch im Oktober 2011 nicht sicher gew würde. Der Grundsatzentscheid zur Bruttop fallen. Selbst wenn die behaupteten Kontal heit bei CRH über das Tun von Sanitas Tro nicht beeinflusst. '0%*

1500.Diese These überzeugt nicht:

- Erstens passte sich CRH am Ende deln von Sanitas Troesch an, obwol ten. Beispielsweise hätte CRH die können. Stattdessen wartete CRH | im April 2011 „klar und frühzeitig“ | 2009 über die Preissenkungspläne Abwarten nicht zwingend oder logis ten darin bestanden, etwa im Somrr erhöhen oder die Preise fundament: Niederlassungsleiter von Richner S Niveau belassen können. Das Abw: hängig verhalten wollte, sondern of Troesch zu kopieren. Ihre Wartehalt Zeichen von funktionierendem Wettk

- Zweitens fehlt in Sanitas Troeschs werb beherrschten Markt keine Disk hende Bruttopreissenkungen stattfir erklären, weshalb ein unabhängig h einer Konkurrentin, welche ihre Ka sierende Angaben zu ihrer eigenen auch nicht erklären, weshalb ein ur mationen bei seiner Bruttopreissenk

- Drittens kann Sanitas Troesch nicht tinnen für eine gemeinsame marktwe

- Viertens schweigt Sanitas Troesch SGVSB und seinen Mitgliedern Get November 2011 über die Zukunft d sprechungsbericht der Kooperation dreistufige Absatzweg in der Sanitä se neu auftretenden Anbietern Mar stufigen Sanitärfachkanals [...] auf « Rz 1261).1°% Einer der diskutierten kung. Vor dem Hintergrund, dass die

1094 Act. 932, Rz 250 f. 1085 Act. 356, 215.

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nde Richner hätte verhalten können. Sie weist jehin.

g der Vorbringen von Sanitas Troesch

gemachten Ausführungen. Sanitas Troesch geht itas Troesch gar nicht koordiniert haben konnten. jen Entscheidungsprozess durchlaufen habe und jesen sei, ob Sanitas Troesch ihre Preise senken reissenkung von 18-20 % sei erst im Oktober gete stattgefunden hätten, hätten sie die Unsicheresch nicht verringert und das Verhalten von CRH

des internen Entscheidungsprozesses dem Hanil für CRH Handlungsalternativen bestanden hät- Bruttopreise im Jahr 2011 oder vorher senken ab, bis Sanitas Troesch ihre Bruttopreissenkung kommuniziert hatte. Zumal CRH bereits im Jahr von Sanitas Troesch informiert wurde, ist dieses ch. Weitere Handlungsalternativen für CRH hater 2011 die von ihr vergebenen Rabatte stark zu ıl und stärker als Sanitas Troesch zu senken. Ein t. Gallen schlug denn auch eine Bruttopreissen- Schliesslich hätte CRH die Preise auf demselben arten von CRH zeigt nicht, dass sich CRH unabfenbart ihre Absicht, das Verhalten von Sanitas ung bzw. der Entscheidungsprozess ist also kein jewerb.

These die Tatsache, dass in einem von Wettbeussionen zwischen Konkurrenten über bevorsteiden. Sanitas Troesch kann beispielsweise nicht andelndes Unternehmen am 11. November 2011 Ikulation noch nicht abgeschlossen hatte, präzi- Bruttopreissenkung macht. Sanitas Troesch kann abhängig handelndes Unternehmen diese Inforung beachtete (vgl. Rz 1452, 1460, 1478).

erklären, weshalb sie versuchte, ihre Konkurrensite Bruttopreissenkung zu gewinnen.

| zum Umstand, dass sie zusammen mit dem az und Richner (beide CRH) sowie Sabag am 4. ss dreistufigen Absatzkanals diskutierte. Der Be- Sanitär Schweiz hielt ausdrücklich fest, dass „der rbranche tendenziell gegenüber anderen, teilweiktanteile verliert“ und dass die „Partner des dreiliese Herausforderungen reagieren müssten“(vgl. Massnahmen war die marktweite Bruttopreissen- > Sitzungsteilnehmer ihre Bruttopreise zwei Jahre später im selben Umfang vollzogen, nitärfachhandels“ an diese Unterred

- Fünftens schweigt Sanitas Troesch gemeinsamen Bruttopreissenkung ii ein Motiv hatten, die Bruttopreissen topreissenkung wurde der dreistufic stärker gegenüber alternativen Abs senkung nahm der Wettbewerbsdru kanals ab.

1501.Abgesehen von den soeben abgehan gewählte Beweismittel abweichend von d Vorbringen von Sanitas Troesch werden de

Feedback Konkurrenz Meeting zum Thema

1502.Zur CRH-internen Protokollstelle „Fee vom 17./19. Oktober 2011 gibt Sanitas Tro Sanitas Troesch habe die Bruttopreise für den Protokollaussagen, „leicht gesenkt.“ S: entgegen den Protokollaussagen, gesenkt. sondern um 30 % gesenkt worden. Schliess

1503.Zu diesen Vorbringen ist als erstes kl. Boiler nicht zum hier einschlägigen und unt liegen einer allfälligen Koordination sind die dieses Vorbringen der Power-Point-Präsent

Rabatt- /Warengruppen klassen

1504.In dieser PowerPoint-Präsentation wir ler und Boiler mit 0 % angegeben. Sollte :

1096 Act. 563, 25 (Rz 1437).

1097 Act. 371.01, 21.

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zeigt, dass sich die „Partner des dreistufigen Saing hielten.

darüber, dass Sanitas Troesch und CRH von der n dreistufigen Fachhandel profitierten und somit kung aufeinander abzustimmen. Durch die Brutje Absatzkanal gemäss ihren eigenen Angaben atzkanälen. Durch die gemeinsame Bruttopreisick aber auch innerhalb des dreistufigen Absatzdelten Themen interpretiert Sanitas Troesch ausen Wettbewerbsbehörden. Die diesbezüglichen r Reihe nach abgehandelt.

Pricing vom 17./19. Oktober 2011

>dback Konkurrenz Meeting zum Thema Pricing“ esch an, die folgenden Elemente stimmten nicht: Waschmaschinen, Tumbler und Boiler, entgegen initas Troesch habe die Armatureneinbaukosten, Die Bruttopreise von Duofix seien nicht um 15 % lich sei das Rabattbeispiel falsch.!0%6

arzustellen, dass Waschmaschinen, Tumbler und ersuchten Markt gehören. Mit Bezug auf das Vorse Produkte unbedeutend. Zweitens widerspricht ation von [...] Sanitas Troesch:

Preissenkung Rabatt- % Obergrenze d die Preissenkung von Waschautomaten, Tumb- Sanitas Troesch die Preise dieser Produkte also tatsächlich im Nachhinein „leicht gesenkt“ h tion zwischen Sanitas Troesch und CRH s ihren eigenen internen Unterlagen eine Pre kung von 0 % auch gegenüber der Konkuri Bezug auf die Armatureneinbaukosten, in c für Armatureneinbaukosten mit 0 % angeg dass Sanitas Troesch die Preise von Duofix rit ebenfalls um 15 % (vgl. auch die Ausfüh dem aus der obigen Tabelle. Beide Preisse: erkannt (1460 f.). Das heisst also nicht, da: hat, sondern auch die Preissenkung von C Auch dieser Einwand von Sanitas Troesch‘ Kontakte zwischen Sanitas Troesch und C hen.

1505.Was das Rabattbeispiel betrifft, hat [. Rechenbeispiel handelt (Rz 1443). Die W dargelegt.

E-Mail vom 25. Oktober 2011 von Sanitas T

1506.Sanitas Troesch führt a) an, die E-Me nitas Troesch am 25. Oktober 2011 nicht g sich der Bruttopreissenkung „nicht entziet „Marktdynamik“ ergeben habeabe. c) „Das deln unter Druck setzen, ist entgegen der sondern vielmehr ein Indiz gegen eine Abre

1507.Die Vorbringen von Sanitas Troesch esch am 25. Oktober nicht genau gewuss nicht funktionierender Wettbewerb bewiese: verkehr inhärent. Selbst bei einer Vertragsv dass ein Vertrag auch tatsächlich abgeschl: zum Vertragsabschluss fest, da sie miteinaı sich hier mit Sanitas Troesch. Sanitas Troe: in gleicher Weise koordiniert mit CRH unc (vgl. die Zusammenfassung in Rz 1493). S folgen. In funktionierendem Wettbewerb hä sondern hätte versucht CRH zu überrasche senkung von Sanitas Troesch war gemäss räumte der Konkurrenz genügend Zeit ein die Ungewissheit von Sanitas Troesch gege Konkurrenten nicht miteinander kommunizie

1508.Den Umstand, dass die Ungewisshe Sanitas Troesch implizit mit ihrem nächste „Marktdynamik“ der Bruttopreissenkung nic klärt nicht, was sie unter Marktdynamik ve entziehen können. Fest steht aber, dass Sa kannt voraussetzt und das Wissen, weshalk Sanitas Troesch insinuiert, sie habe trotz c dass CRH die Preissenkung mitvollziehe k würde, ist das widersprüchlich. Abschlies

1098 Act. 932, Rz 934 ff.

1099 Act. 374.08; das Schreiben wurde von CRH auc

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aben, beweist dies nicht, dass keine Kommunikatattgefunden hat. Denn wenn Sanitas Troesch in sissenkung von 0 % angibt, kann eine Preissenenz kommuniziert worden sein. Dasselbe gilt mit ler PowerPoint-Präsentation ist die Preissenkung aben. Schliesslich ist erneut darauf hinzuweisen, um 15 % gesenkt hat und die Herstellerin Geberungen in Rz 1403 f.). Die 15 % ergeben sich zu- ıkungen ergeben zusammen 30 %. CRH hat dies ss Sanitas Troesch ihre Preise um 30 % gesenkt seberit im Umfang von 15 % weitergegeben hat. vermag also den Beweis, dass tatsächlich direkte RH stattgefunden haben, nicht in Zweifel zu zie-

..] dargelegt, dass es sich hierbei um ein reines ettbewerbsbehörden haben nichts Gegenteiliges

roesch

il von [...] vom 25. Oktober 2011 zeige, dass Saewusst habe, was CRH tun würde. b) CRH habe ıen können“, weil sich dies aus der damaligen s Konkurrenten einander mit kompetitiven Hanirrigen Meinung des Antrags nicht ein Indiz für de.“1098

überzeugen nicht. a) Selbst wenn Sanitas Trot haben sollte, was CRH tun würde, ist dadurch 1. Ein Mass an Ungewissheit ist dem Wirtschaftserhandlung können die Parteien nicht sicher sein, ossen wird. Dennoch steht der Wille der Parteien ıder in Verhandlungen stehen. Ähnlich verhält es sch hatte sich in der Vergangenheit bereits schon | zudem verschiedentlich mit CRH kommuniziert ie versuchte CRH dazu zu bewegen, ihr nachzutte Sanitas Troesch nicht mit CRH kommuniziert, ın und in Bedrängnis zu bringen. Die Bruttopreis- Angaben von Sabag nicht überraschend.” Sie ‚, zu reagieren. Durch die Kommunikation wurde :nüber der normalen Wettbewerbssituation, in der ren, reduziert.

it von Sanitas Troesch reduziert war, anerkennt n Argument b), wonach sich CRH aufgrund der ht habe „entziehen“ können. Sanitas Troesch errsteht und weshalb sich CRH dieser nicht habe nitas Troesch die damalige Marktdynamik als be- ) sich CRH deshalb anpassen musste. Wenn nun liesem Wissen nicht zumindest damit gerechnet, zw. ihr Verhalten an Sanitas Troesch anpassen send ist richtigzustellen, dass durchaus Handfh noch einmal eingereicht: Act. 933, 459, Beilage 27.

lungsoptionen für CRH bestanden hätten ( esch zu verhalten.

1509.Schliesslich stellt Sanitas Troesch c) petitiven Handeln unter Druck setzen ist en Indiz für sondern vielmehr ein Indiz gegen sem Satz rechtliche und tatsächliche Vorbı Gegenstand der Beweisführung ist das Ve Qualifikation eines zu beweisenden Verhi nicht, worin das kompetitive Handeln von il davon aus, dass nicht näher definierter „Dr ist. Erklärungen und Belege fehlen. Ein sol hauptung. Ihr kommt kein Beweiswert zu. dazu bewiesen, dass Sanitas Troesch nich Kontakt getreten ist und den dreistufigen / sich CRH gleich verhielt wie Sanitas Troesc

E-Mail vom 31. Oktober 2011 von CRH- Bi

1510.Mit Bezug auf die Publikation der ne genteil des Antrags aus. a) Einmal habe Sa re Daten per Ende Oktober in die IGH-Date Offerten des Folgejahres jeweils die Bruttog schon in den Vorjahren. b) Sanitas Troesch aus, dass „die Einspeisung der Daten in die kurrenz ein Nachfolgen zu ermöglichen.“ Si habe die Preise den Sanitärinstallateuren 2011 zeige das Gegenteil.1'°

1511.Die Argumentation von Sanitas Troes sentlichen Sachverhalte einzugehen. Zusät nahmen, die nicht bewiesen sind oder der F weshalb Sanitas Troesch aus der Sicht Sachverhalte übergeht. Im Anschluss darar und präzisiert.

1512.Wesentlich und von Sanitas Troesch von Sanitas Troesch für das Jahr 2012, ar sentlich und unbestritten ist, dass die Kon punkt ihre Kalkulation noch nicht abgescl dass die Aufschaltung der Bruttopreise via 2011 ermöglichte, ihre Bruttopreise detaillie gleichen und anzupassen. Es steht also ob renten ermöglichte, sich ihrer Preissetzung.

1513.Eine andere Frage ist es, ob Sanitas Publikation am 1. November 2011 zu vera behörden gehen davon aus, dass Sanitas Preissetzung wünschte. Die Wettbewerbsbe aus den bereits bewiesenen Kontaktaufna und dem Umstand, dass sie überhaupt die se vor Abschluss ihrer Kalkulation anzupas berichts der Kooperation Sanitär Schweiz Sanitärgrosshändler und auch Sanitas Tros

1100 Act. 932, Rz 340 ff.

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vgl. Rz 1498), sich unabhängig von Sanitas Tronoch fest, „dass Konkurrenten einander mit komtgegen der irrigen Meinung des Antrags nicht ein eine Abrede.“ Sanitas Troesch vermischt in dieingen, indem sie den Begriff Abrede verwendet. rhalten von Sanitas Troesch, nicht die rechtliche altens. Darüber hinaus erklärt Sanitas Troesch ır bestanden haben soll. Sie geht zudem implizit uck“ ein Beweis für funktionierenden Wettbewerb ches Vorbringen ist eine unbelegte Tatsachenbe- Die Wettbewerbsbehörden haben im Gegensatz it nur zahlreiche Male mit ihren Konkurrenten in \bsatzkanal schützen wollte, sondern auch, dass h.

treff Sanitas schickt bereits Preise 2012

uen Bruttopreise geht Sanitas Troesch vom Genitas Troesch schon in den vorherigen Jahren ihnbank eingegeben. Sanitas Troesch habe für die reise ab dem 1. November 2011 verwendet, wie gibt an, die Wettbewerbsbehörden gingen davon IGH-Datenbank [...] nur erfolgt sei, um der Kon- e nannten dafür keinen Beweis. Sanitas Troesch mitteilen wollen. c) Die E-Mail vom 25. Oktober

ch verfehlt es, auf die für die Beweisführung wezlich basieren ihre Argumente auf Tatsachenan- ’räzisierung bedürfen. Vorab sei daher dargelegt, der Wettbewerbsbehörden die entscheidenden 1 werden die Tatsachenannahmen richtig gestellt

anerkannt ist die Tatsache, dass die Bruttopreise n 1. November 2011 aufgeschaltet wurden. Wekurrenten von Sanitas Troesch, zu diesem Zeitilossen hatten. Wesentlich und unbestritten ist, IGH es den Konkurrenten ab dem 1. November art mit den Preisen von Sanitas Troesch zu verjektiv fest, dass Sanitas Troesch es den Konkuranzupassen.

Troesch beabsichtigte, ihre Konkurrenten mit der nlassen, sich ihr anzupassen. Die Wettbewerbs- Troesch die Konkurrenz den Nachvollzug ihrer »hörden leiten diese Absicht von Sanitas Troesch hmen (vgl. die Zusammenfassung, Rz 1493) ab Möglichkeit für die Konkurrenten schuf, ihre Preisen. Die folgende Textstelle des Besprechungsvom 4. November 2009 fasst die Absichten der ssch zusammen: „[...] der dreistufige Absatzweg in der Sanitärbranche [verliert] tendenziell Anbietern Marktanteile [...], bspw. im Wel tärfachkanals müssen auf diese Herausforc keiten hielt die Kooperation Sanitär Schw Vergleich zu anderen Absatzwegen zu hocl Ganzen Rz 1261 ff.).'1°' Vor dem Hintergru topreissenkung 2011, der ausbleibenden R sigen „klaren und frühzeitigen“ Ankündigu! die Publikation der Bruttopreise am 1. Nove tel, um den Wettbewerbern ein Nachvollzug

1514.Folgende Vorbringen von Sanitas Tre a) Einmal habe Sanitas Troesch schon in d ber in die IGH-Datenbank eingegeben. Sar res jeweils die Bruttopreise ab dem 1. Nove ren. Sanitas Troesch zitiert Act. 356, 172, ul

1515.Das von Sanitas Troesch zitierte Act. sprechungsbericht der Kooperation Sanitä dem Leiter Marketing und Verkauf Sanitär v tungsratspräsident von Sabag [...] und [...] | dermassen:

Im Weiteren orientiert [...], dass die Sanita ab November des laufenden Jahres die Of

1516.Erstens geht aus der Textstelle herv Offerten mit den Preisen des Jahres 2007 « Sanitärinstallateure die Offerten ab einem ı 2006 erhalten würden. Damit ist weder be vember 2006''% erhielten und die Bruttopre schaltet worden waren, noch dass dieses F am 1. November stattfand. Die E-Mail von

nach die Bruttopreise von Sanitas Troesch

schickt worden seien („Hallo zusammen, w die Preise 2012 zu den Software Häusern“ nitas Troeschs Verhältnisse im Jahr 2011 1 Schluss wird durch die Tatsache gestützt, c Wort „bereits“ bzw. „schon“ zu benutzen, w hätte. CRH anerkennt in ihrer schriftliche „überrascht“ gewesen sei und die Aufschal chen Vorbringen von Sanitas Troesch sind 1

1517.b) Folgende Vorbringen von Sanitas Die Wettbewerbsbehörden gingen davon a Datenbank [...] nur erfolgt sei, um der K Wettbewerbsbehörden würden dafür keiner se den Sanitärinstallateuren mitteilen woller

1101 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

1102 Act. 356, 170; zu diesem Zeitpunkt waren Gétaz

1103 Im Übrigen ist zu bedenken, dass Sanitas Troe: SGVSB-Mitglieder erst zwei Jahre später dem | 271). Das heisst die Publikation der Bruttopreise

1104 Act. 933, Rz 221.

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gegenüber anderen, teilweise neu auftretenden Inessbereich. Die Partner des dreistufigen Sani- Jerungen reagieren“. Eine der Reaktionsmöglicheiz folgendermassen fest: „Bruttopreise sind im ı und müssen deutlich gesenkt werden“ (vgl. zum ind dieser Aussagen, der Verschiebung der Bruteaktion der SGVSB-Mitglieder und der planmäs- 1g von Sanitas Troeschs Bruttopreissenkung ist mber 2011 kein Zufall, sondern ein gewolltes Mitzu ermöglichen.

yesch basieren auf nicht erwiesenen Annahmen: len vorherigen Jahren ihre Daten per Ende Oktoitas Troesch habe fur die Offerten des Folgejah- »mber 2011 verwendet, wie schon in den Vorjahn dies zu beweisen.

356, 172 enthält eine Protokollstelle aus dem Ber Schweiz vom 27. Oktober 2006 an der nebst on Sanitas Troesch [...], [...] Richner, der Verwal- Setaz teilnahmen.'!% Die Textstelle lautet folgens Troesch im Sinn einer Hilfe für die Installateure ferten bereits mit 2007-Preisen erstellt.

or, dass die Installateure „ab November“ (2006) srhalten würden. Es ist damit bewiesen, dass die licht näher spezifizierten Zeitpunkt im November wiesen, dass sie die Offerten bereits am 1. Noise via IGH bereits am 1. November 2006 aufgerozedere jedes Jahr zwischen 2006-2011 jeweils [...] vom 31. Oktober 2011 (vgl. Rz 1460 ff.), wo- „bereits“ bzw. „schon“ am 1. November 2011 gefie ihr unten entnehmen könnt schickt ST schon ), beweist vielmehr, dass die Bruttopreise für Sarüher als normal versandt worden waren. Dieser lass [...] keinen Grund hatte, in seiner E-Mail das enn er die Aufschaltung nicht als früh empfunden n Stellungnahme zudem ausdrücklich, dass sie tung „vorzeitig“ gewesen sei.'!% Die diesbezügliolglich unbeachtlich.

Troesch sind zu präzisieren bzw. richtigzustellen: us, dass „die Einspeisung der Daten in die IGHonkurrenz ein Nachfolgen zu ermöglichen.“ Die 1 Beweis nennen. Sanitas Troesch habe die Prei- .

itär Schweiz, 4. November 2009, 215. 7 und Richner noch nicht unter demselben Konzerndach.

sch erst seit dem 28. Juni 2006 Mitglied des IGH war und die GH beitraten (vgl. die Ausführungen und Beweismittel in Rz > via IGH gewann ab 2008 an Bedeutung.

1518.Diese Vorbringen von Sanitas Troesc Wettbewerbsbehörden davon ausgehen, di Lage versetzt, Sanitas Troesch nachzufolge stellt bleiben. Richtig zu stellen ist die Au Beweise nennen. Um unnötige Wiederholu Ausführungen verwiesen (Rz 1513).

1519.c) Schliesslich bringt Sanitas Troesct „das Gegenteil.“ Im Kontext des Vorbringen kein Nachfolgen der Konkurrenz wünsche, Sanitas Troesch begründet nicht, weshalb c teil" beweise. Die Wettbewerbsbehörden se tung des E-Mails vom 25. Oktober 2011 be ten an ihrem Beweisergebnis fest, dass die weist, die Konkurrenten mögen sich ihrem \

E-Mail vom 1. November 2011 von Sanitas

1520.Sanitas Troesch bringt vor, ein grosse vember 2011 seien falsch. Selbst wenn d keine Auswirkung auf das Verhalten von C ihre Preise publiziert. Die Informationen h CRH diese Angaben ihren Mitarbeitern am !

1521.Die Vorbringen von Sanitas Troesch Mail sei auf die obigen Ausführungen verwi habe keine Auswirkung auf das Verhalten behauptung, welche auf der Annahme bert IGH sämtliche nachfolgende Preisanpassuı wesen wären. Diese Annahme entspricht r deutet nicht, dass Sanitas Troesch keine konnte. Wie bereits bewiesen, versandte di Preislisten (Rz 281). Sanitas Troesch konn passen. Zudem ist das folgende von Sanita:

Überschrift: Massnahmenplan Umsetzu

10 Katalogversand Vers

11 Neue Preise an Software- Prei:

Häuser mit E über Hinw

12 Neue Preise im Internet | Aufs

Teuerung 2012.doc / 10.10.11 UH/vk

1522.Aus dieser Darstellung folgt, dass die 2011 versandt werden sollten. Ferner wollte auf dem Internet aufschalten. Der unveränc ar 2012 versandt werden. Dies zeigt, das:

1105 Act. 932, Rz 347 ff.

1106 Act. 932, 178.

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sh sind dahingehend zu präzisieren, als dass die > frühe Aufschaltung habe die Konkurrentin in die *n. Ob dies der einzige Grund war, kann dahingessage, die Wettbewerbsbehörden würden keine ngen zu vermeiden, sei auf die oben gemachten

1 vor, die E-Mail vom 25. Oktober 2011 beweise s bedeutet dies vermutlich, dass Sanitas Troesch was die E-Mail vom 25. Oktober 2011 beweise. lie E-Mail [...] vom 25. Oktober 2011 „das Gegenhen keine solchen Gründe. Sie haben die Bedeureits ausführlich gewürdigt (Rz 1457 ff.) und halse E-Mail den Wunsch von Sanitas Troesch beferhalten anpassen.

Troesch - Betreff: Richner

r Teil der Informationen in der E-Mail vom 1. Noie Kontaktaufnahme zutreffen würde, habe dies RH und Sanitas Troesch. Sanitas Troesch habe atten zudem keinen vertraulichen Charakter, da 31. Oktober 2011 mitgeteilt habe.''%

stossen ins Leere. Bezüglich des Inhalts der Eesen (Rz 1462 ff.). Das Argument, der Austausch der Austauschenden gehabt, ist eine Tatsachen- ıht, dass mit der Publikation der Bruttopreise via igen durch Sanitas Troesch ausgeschlossen geicht den Tatsachen. Die Publikation auf IGH be- Änderungen an ihren Preisen mehr vornehmen > IGH monatlich Newsletter mit den aktualisierten te ihre via IGH publizierten Preise also noch an- 5 Troesch vorgelegt Beweismittel zu beachten:

ng Preise 2012

and ab 03.01.12

se auf Datenträger jegleitschreiben mitteln,

reis: Teuerung!

chalten per 03.01.12

Preise an die Software-Häuser am 1. Dezember > Sanitas Troesch ihre Preise per 3. Januar 2012 lerliche Druckkatalog würde schliesslich im Janu- ; Sanitas Troesch noch Änderungen in Katalog,

Software und Internet anbringen konnte. In: vom 31. Oktober 2011 und dem Versand d ber 2012 durch Sanitas Troesch noch ein I Änderungen vornehmen. Mit anderen Wor Verhalten ihrer Konkurrenten ausrichten.

1523.Neben diesen Fakten geht die Argum verhalten von Unternehmen koordiniert od Unternehmen früher als das andere handeli am Markt unabhängig voneinander erfolgte nitas Troesch und der SGVSB mehrfach, u terhalten. Solche Kontakte stehen einem uı esch entgegen.

1524.Schliesslich trifft es nicht zu, dass die traulich gewesen wären. Dies ergibt sic Präsentation des Verkaufsbriefings vom 31.

VERTRAULICH

Verka Sanitär

28/10/11

1525.Auf der linken oberen Seite der Powe Verkaufsbriefing vertrauliche Informationen Verkaufspreissenkung unbestrittenermasse an Sanitas Troesch erfolgte am 31. Oktobe Vorbringen von Sanitas Troesch widerlegt.

Sitzung Kooperation Sanitär Schweiz vom 1

1526.Sanitas Troesch bringt vor, die Infc kommuniziert habe, seien schon seit dem Die Informationen seien für die Installateur: bereits am 31. Oktober 2011 zur Kenntnis [...] habe nichts mitgeteilt, was CRH nicht keinen Einfluss auf das Verhalten von CRH senkung bereits ihren Kunden mitgeteilt ge bereits bekannt gewesen sei.

1527.Die Vorbringen von Sanitas Troesch Ct [...] von Sanitas Troesch, als auch die Argu handelt. Vorliegend sei einzig zusammenfa:

1107 Act. 564, 46 (Slide 24), 52 (Slide 30).

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sbesondere lag zwischen der Mitteilung von CRH er Preise an die Software-Häuser am 1. Dezem- /onat Zeit. In dieser Zeit konnte Sanitas Troesch ten konnte sich auch noch Sanitas Troesch am

entation von Sanitas Troesch fehl. Ob das Markter unabhängig ist, hängt nicht davon ab, ob ein t. Entscheidend ist, ob das tatsächliche Verhalten . Wie bewiesen, trafen und besprachen sich Sam sich über die Bruttopreissenkung 2012 zu unabhängigen Handeln von CRH und Sanitas Troan Sanitas Troesch gelieferten Fakten nicht verth bereits aus der Titelseite der PowerPoint- Oktober 2011:

Nir verstehen bauende Menschen,

ufbriefing Preispolitik

1.10.2012

2rPoint-Prasentation ist klar signalisiert, dass das enthält. Ferner fand die Grobkommunikation der n am 4. November 2011 statt.''” Die Mitteilung r 2011 oder am 1. November 2011. Damit ist das

1. November 2011

rmationen, welche [...Jam 11. November 2011 1. November 2011 öffentlich bekannt gewesen. > bestimmt gewesen. CRH habe die Bruttopreise genommen, wie dies eine E-Mail von [...] zeige. schon gewusst habe, weshalb seine Aussagen habe haben können. CRH habe ihre Bruttopreishabt. Auch [...] habe nichts ausgesagt, was nicht

iberzeugen nicht. Sowohl der Inhalt der Mitteilung mente wurden oben in Rz 1409 ff. ausführlich bessend auf die folgenden Tatsachen hingewiesen:

- Die anwesenden Mitglieder des Ver Verbandsmitarbeiter und keine Kunc

- Die Sanitärinstallateure waren am 1 en Konditionen und Preise informiert die Installateure erneut zu informiere

- CRH hatte zum Zeitpunkt der Mitte ihr Preise nicht publiziert und konnte reagieren.

- Es gibt keinen vernünftigen Grund, präzisieren, wenn diese bereits pub Verhalten zu beeinflussen.

E-Mail von CRH vom 11. November 2011 v

1528.Mit Bezug auf die E-Mail vom Gesch? vor, die darin genannten Informationen seie gewesen und CRH habe die Daten am 31 seien die Angaben von [...] unrichtig. Sanit 30 % gesenkt. Das Dusch-WC-Acqua Clee 4'0000.- in den Katalog aufgenommen wor gen zudem auch ohne MwSt. „erheblich“ üb

1529.Sanitas Troeschs Vorbringen Uberzeu den nicht. Folgende Punkte seien klargeste topreise am 1. November 2011 via IGH auf rendes Verhalten zwischen Sanitas Troescl likation via Internet ändert nichts an der Ta setzungsverhalten von Richner, welche ihr wollte (vgl. Rz 1485) und dies auch tat. De nen für die Kalkulation zuständigen Mitarb: nitas Troesch habe „nicht alle“ Geberit-Prc stand, dass Sanitas Troesch a) Geberit-Pro um durchschnittlich 30 % gesenkt hat. Sar gehen fehl. Erstens belegt sie ihre Vorbrin: Sanitas Troesch üblicherweise nicht einger um die Mehrwertsteuer zu reduzieren ist ut sultiert. Dieser Betrag stimmt wiederum mit esch zitiert zudem zwei Preise von Geberit. klar, auf welche Produkte der Dusch-WCwenn die Zahlen zutreffen sollten, ändert ( Angaben in [...] E-Mail nicht falsch sind, son

(iv) Beweisergebnis

1530.Es ist bewiesen, dass [...] Gétaz ei wendete und dabei die Excel-Tabelle aus de die Preisanpassungen aus dem Jahr bere« esch.

1531.Um den 17./19. Oktober 2011 erhielt ( formationen: die 20 % Bruttopreissenkung

1108 Act. 932, Rz 358 ff.

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bands der Sanitärinstallateure waren angestellte len von Sanitas Troesch.

1. November 2011 vielfach bereits über ihre neu- ‘worden. Es gab also keinen bedeutenden Grund N.

lung ihre Kalkulation noch nicht abgeschlossen, folglich auf die Information von Sanitas Troesch

Konkurrenten die eigenen Preisänderungen zu liziert wurden, wenn nicht beabsichtigt wurde, ihr

on [...]

iftsfuhrer von Richner [...], bringt Sanitas Troesch n seit dem 1. November 2011 öffentlich bekannt . Oktober 2011 zur Kenntnis genommen. Zudem as Troesch habe nicht alle Geberit-Produkte um ın von Geberit inkl. MWST sei zu mehr als CHF den (CHF 4'092.10), alle Farben ausser weiss läer CHF 4‘000 (CHF 4,256.00).''08

gen aus den oben (Rz 1478 ff.) genannten Grünlt. Der Umstand, dass Sanitas Troesch ihre Brut- Jeschaltet hat, beweist nicht, dass kein koordinie- 1 und Richner (CRH) stattgefunden hat. Die Pubtsache, dass [...] von Sanitas Troesch das Preis- > Preise noch nicht kalkuliert hatte, beeinflussen nn [...] von Richner sandte die Informationen seisitern weiter (vgl. Rz 1483 f.). Die Angaben, Sadukte um 30 % gesenkt, andern nichts am Umdukte um rund 30 % und b) die Geberit-Produkte itas Troeschs Preisangaben zu den Dusch-WCs gen nicht. Zweitens wird die Mehrwertsteuer von echnet, weshalb der Frankenbetrag von 4'092.10 1d damit einen Betrag von unter 4'000.- CHF reden Angaben in [...] E-Mail Uberein. Sanitas Tro- -Produkten, die sie nicht belegt. Es ist auch nicht serie Acqua Clean sie sich bezieht. Doch selbst lies nichts an der Tatsache, dass die gesamten dern im schlimmsten Fall ungenau.

ne Excel-Tabelle zur Entscheidungsfindung ver- 2m Jahr 2004 als Vorlage benutzte, mit der Gétaz shnete. Diese Tabelle stammte von Sanitas Tro-

SRH von Sanitas Troesch direkt die folgenden Inder Produktgruppen „Sanitär allgemein“, „Eigen- marken“ und „Ersatzteile“ und der Umstand Waschmaschinen, Boilern, Wäschetrockner

1532.Es ist bewiesen, dass CRH bei ihrer am Markt erhältliche und andererseits auf werbsrelevante Informationen abstützte ur esch anpasste. Allfällige Preisabweichung schen 3 % bis 5 % fielen gemäss CRH nich’

1533.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc gen der Bruttopreissenkung zu veranlassen esch eine klare und frühzeitige Kommunik esch im April 2011 sicher. Er signalisierte dı kündigungen hielt. Zumal die Bruttopreisse weit koordiniert worden waren, bestand di kung wiederum marktweit mitgetragen würd

1534.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troes« Oktober 2011 — also zwei Monate vor der

online stellte. Sanitas Troesch wusste, das: einsehen können, zumal alle diese Konkur leichterte Sanitas Troesch ein Nachfolgen

Strategie von [...] Sanitas Troesch, Druck z zu bewegen.

1535.Es ist bewiesen, dass CRH Sanii 1. November 2011 mindestens sieben Punl genden Punkte von Belang:

- Die Systematik der Preissenkung v Sanitas Troesch.

  • Die Senkung betrage 18-20 %, betre

  • Die Preise der Ersatzteile würden nic

  • Die Umstellung erfolge per 1. Januaı

- Offerten mit den neuen Preisen seie lich.

- Ausstellungen würden mit den neue geschrieben.

1536.[...] von Sanitas Troesch und [...] CRF Bruttopreissenkung für das Jahr 2011. [...] dardbad 20-24 % betragen würde und in Ei April angekündigt. Er stellte klar, dass die gegeben würde. [...] bestätigte eine Preisse

1537.Im Anschluss an die Sitzung vom 11. satzinformationen an [...], welcher dieser Richner zustandigen Mitarbeiter u.a. [...] we

  • der Blätterkatalog von Sanitas Troes

  • die Kataloge wurden ab der ersten V

„alle Lieferantenkonditionen“ wurden

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, dass Sanitas Troesch 2012 keine Teuerung bei n und Dienstleistungen berechnen würde,

eigenen Preissetzung einerseits auf allgemeine

direkt von der Konkurrenz stammende wettbeid ihre Preissetzung entsprechend Sanitas Troen zwischen CRH und ihren Konkurrenten zwit ins Gewicht.

h darauf hinwirkte, inre Konkurrenten zum Mittra- . Um dies sicherzustellen, stellte [...] Sanitas Troation der Bruttopreissenkung durch Sanitas Troen Konkurrenten damit, dass er sich an seine Annkungen bereits in der Vergangenheit branchen- > erhöhte Möglichkeit, dass eine Bruttopreissen- e.

ch die detaillierten Preisänderungen frühzeitig im Herausgabe des Papierkatalogs — über den IGH > die SGVSB-Mitglieder diese Preisdaten würden renten auch Mitglied beim IGH waren. Damit erder Konkurrenz. Dieses Vorgehen entsprach der u erzeugen, um die Konkurrenz zum Nachfolgen

as Troesch am 31. Oktober 2011 oder am ‘te mitteilte. Im vorliegenden Kontext sind die folon Richner sei faktisch gleich wie diejenige von

ffe aber nicht alle Artikel. cht gesenkt, "2012 folge.

n ab 15. November bzw. 1. Dezember 2011 mögn Preisen ab der ersten Kalenderwoche 2012 an-

| bestätigten einander am 11. November 2011 die stellte klar, dass die Preissenkung für ein Stannzelfällen bis zu 30 % und damit höher sei als im Lieferantenteuerung von Sanitas Troesch weiternkung von Richner im Umfang von 20 %.

November 2011 kommunizierte [...] folgende Zuvia E-Mail an seine für die die Kalkulation von iterleitete:

ch werde vor Weihnachten aufgeschaltet; Voche im Januar 2012 versandt werden;

„weitergegeben“;

  • das Dusch-WC Geberit habe einen fF

  • es gebe eine Preissenkung für Gebe

  • es gebe eine Preissenkung für Kalde

1538.Es ist bewiesen, dass Richner zu di abgeschlossen hatte. Es ist bewiesen, dass und der damit einhergehenden Rabattsen| nitas Troesch gegen Marktanteilseinbusser alternativen Anbietern und innerhalb des dr:

1539.Es ist bewiesen, dass Konkurrenzir CRH eingeflossen sind. CRH passte sich d schliesslich an.

1540.Diese Ereignisse des Jahres 2011 s September 2009 bis April 2011 zu würdiger den SGVSB über die geplante Bruttopreis Rahmen der Sitzung der Kooperation Sani branchenweite Bruttopreissenkung anvisier zung des SGVSB teil, in der über die Reakt Preisankündigung von Sanitas Troesch disl nitär Schweiz vom 5. Mai 2010 bekannte kung „klar und frühzeitig“ zu kommuniziere kung auf das Jahr 2012. Obwohl 2011 ein für CRH gewesen wäre, wartete das Unte kung ankündigte. Schliesslich und in Übere formierte Sanitas Troesch im April 2011 de Angaben „klar und frühzeitig“ über die anstı von Sanitas Troesch.

1541.Insgesamt steht somit fest, dass die in Kontakt getreten sind und wettbewerbsı Jahr 2009 visierten sie bereits eine marktw: tausch ermöglichte es CRH das Vorgehen se senkte CRH die Preisen nicht vor Sanit dass sie mit der Preissenkung vorangeheı sich an ihre Ankündigungen halten würde. rückhaltung im Jahr 2011, dass sie auf di Jahr 2011 signalisierte CRH schliesslich e» würde. Insgesamt steht somit fest, dass Sz haben.

B.5.2.4.8 2011: Das Verhalten von Saba

(i) Beweisthema

1542.Gegenstand des nachfolgenden Sac der Preissenkungsmitteilung von Sanitas T führen Beweis darüber, ob Sabag sich bei von Sanitas Troesch verhalten hat. Diese zwischen 2009 und April 2011 erlangten Be tensweisen von Sabag, Getaz, Richner un sind gesamthaft zu würdigen. Nur mittels ei

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reis von unter CHF 4000.- brutto; rit von 30 %; ‚wei von 30 %.

sem Zeitpunkt ihre Preis-Kalkulation noch nicht [...] wollte, dass die CRH der Bruttopreissenkung ung folgt. Sein Beweggrund bestand darin, Sa- 1 zu schützen, indem der Wettbewerb gegenüber sistufigen Absatzkanals eingeschränkt wurde.

iformationen in den Entscheidungsprozess von lem Preissetzungsverhalten von Sanitas Troesch

ind in Zusammenhang mit denjenigen zwischen 1. Am 16. September 2009 hatte Sanitas Troesch senkung im Umfang von 20 % vorinformiert. Im tär Schweiz vom 4. November 2009 wurde eine . CRH nahm am 2. Dezember 2009 an einer Sition des dreistufigen Absatzkanals gegenüber der <utiert wurde. In der Sitzung der Kooperation Sasich Sanitas Troesch dazu, eine Bruttopreissenin. Sanitas Troesch verschob ihr Bruttopreissengünstiger Zeitpunkt für eine Bruttopreissenkung rnehmen ab, bis Sanitas Troesch ihre Preisseniinstimmung mit ihren bisherigen Handlungen in- »n Mark für Sanitärgrosshandel gemäss eigenen shende Bruttopreissenkung im Umfang von 20 %

Untersuchungsadressaten mehrfach miteinander elevante Informationen ausgetauscht haben. Im eite Bruttopreissenkung an. Der Informationsausvon Sanitas Troesch abzuwarten. Auf diese Weias Troesch, die von Anfang an klargestellt hatte, 1 würde. Sanitas Troesch signalisierte, dass sie CRH signalisierte Sanitas Troesch mit ihrer Zu- > Ankündigung von Sanitas Troesch wartete. Im <plizit, dass sie die Bruttopreissenkung mittragen ınitas Troesch und CRH ihr verhalten koordiniert

hverhaltsteils ist das Verhalten von Sabag nach roesch im April 2011. Die Wettbewerbsbehörden der Preissetzung für das Jahr 2012 unabhängig Beweisführung kann nicht unabhängig von den »weisergebnissen betrachtet werden. Die Verhald Sanitas Troesch in den Jahren 2009 bis 2011 ner Gesamtbetrachtung kann beurteilt werden, ob

Sabag ihre Bruttopreise für das Jahr 2012 esch festgesetzt hat.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1543.Den Wettbewerbsbehörden liegen die Spartensitzung Sanitär von Sabag vom 15 2011 bezüglich der Bruttopreissenkung vor zung Sanitär vom 10. Mai 2011 und ein Pre tober 2011 an die Kunden und Geschäftspa

1544.Dem Protokoll einer Spartensitzung | gendes zu entnehmen:

Die mögliche vorgesehene Bruttopreissen im Sommer 2010 behandeln. Zurzeit beste

1545.Diese Protokollstelle bestätigt, dass | 2010 über die Bruttopreissenkung von San waren auch der Produktmanager von Saba: [...] anwesend.'1' Die beiden hatten im Ja Preisverhandlungen geführt, um abzukläre Jahr 2009 angekündigte Bruttopreissenkur stand lässt sich dem Protokoll der SGVSE nehmen. Ferner ist bewiesen, dass [...] Schweiz vom 4. November 2009 anwesend Sanitas besprochen worden war. Das Pro! danken darüber machte, ob sie selbst ihr Sommer 2010 abwarten wollte. Aus der | lungsbedarf‘ folgt, dass Sabag Handlungsb punkt.

1546.Der Unternehmensleiter der Sabag Bi SGVSB vom gleichen Tag an den Produktn des SGVSB machte seine Mitglieder auf c merksam. Im Anhang zu seiner E-Mail sa preissenkung 2012“ von Sanitas Troesch n richt:

Hallo [...],

bitte an alle Mitarbeiter im Verkauf Sparte len, dass wir uns ebenfalls seit längerer Ze nem Entscheid gekommen sind. Bitte Ther

Mit freundlichen Grüssen [. . ym

1547.Der Produktmanager der Sabag Grup an alle Mitarbeiter der Sanitarsparte und ei

1109 Act. 892, 148, Beilage 11.

1110 Act. 892, 148, Beilage 11, Titelblatt des Protoko

1111 Act. 892, 148, Beilage 11.

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unabhängig oder koordinierend mit Sanitas Troigung

> folgenden Beweismittel vor: Ein Protokoll einer J. Januar 2010, eine E-Mail-Kette vom 27. April 1 Sanitas Troesch, ein Protokoll einer Spartensitissenkungsschreiben der Sparte Sanitär vom Okrtner von Sabag.

Sanitär von Sabag vom 19. Januar 2010 ist folkung von Sanitas Troesch fürs 2011 werden wir ht noch kein Handlungsbedarf.1!%

die Sparte Sanitär von Sabag bereits im Januar itas Troesch Bescheid wusste. An dieser Sitzung J [...] und der Unternehmensleiter von Sabag Biel hr 2009 bereits mit den 15 grössten Herstellern n, ob die Hersteller die von Sanitas Troesch im ig mittragen würden (vgl. Rz 1279). Dieser Um- 3-Vorstandssitzung vom 2. Dezember 2009 entan der Besprechung der Kooperation Sanitär | war, anlässlich derer die Bruttopreissetzung von tokoll beweist auch, dass sich Sabag keine Ge- > Preispolitik überdenken sollte, sondern bis im Formulierung „Zurzeit besteht noch kein Handedarf ortete, jedoch nicht zum Besprechungszeitel/Bienne [...] leitete am 27. April eine E-Mail des janager der Sabag-Gruppe [...] weiter. Die E-Mail lie Bruttopreissenkung von Sanitas Troesch aufndte er den „Kundenbrief Installateure — Bruttoit. [...] schrieb am 27. April 2011 folgende Nach-

Sanitär ganze Schweiz weiterleiten. Bitte mitteisit Gedanken machen, dass wir aber noch zu keina für nächste Spartensitzung traktandieren.

pe [...] sandte daraufhin gleichentags eine E-Mail ne Kopie an die Mitglieder des Verwaltungsrates.

IIs.

Er teilte mit, dass sich auch die Sparte San Bruttopreissenkung“ mache, jedoch sich „nc

1548.Diese E-Mail-Kette bestätigt, dass Sa kung von Sanitas Troesch. Wie aufgezeigt, scheid sich im Jahr 2010 abzuwarten. Die: die Ankündigung von Sanitas Troesch gewe

1549.Aus dem Protokoll der Spartensitzung

5. Bruttopreissenkung 2012

Ausgangslage:

Sanitas Troesch wird die Bruttopreise per sind Boiler, Waschmaschinen, Wäschetro« Teuerungen seitens Lieferanten. Die Trans

[...] zeigt 4 mögliche Szenarien auf. Nach beschlossen und definiert sich wie folgt:

Differenzierte Bruttopreissenkung bis 2(

Die Detaillierung der Senkung auf Produkt fertig sein.

Folgende Unklarheiten: « Wie hoch soll die Senkung der Pre « Wie hoch soll die Senkung der Pre « Wie hoch soll die Senkung der Bo « Kunden unter 20 % Kundenrabatt « Höhe der Transportkostenanteil + Übergangsregelung alte Offerten / Kommunikation:

Wir werden uns bis nach den Sommerfe: Geschäftspartner werden wir zentral vers Marktanalyse haben wir uns dazu bewoge: nehmen 1113

1550.Aus dem Sitzungsprotokoll folgt, das Bruttopreissenkung von Sanitas Troesch ( senkung bis 20 %“ durchzuführen. Dass Sa rung „nach eingehenden Diskussionen ha Satz „Die Detaillierung der Senkung auf Pr 2011 fertig sein“ beweist ebenfalls, dass ( bereits gefällt worden war, zumal nur noch den sollte.

1551.Es steht somit fest, dass Sabag ih Dienstag, 10. Mai 2011, gefällt hatte. Weite kungsschreiben von Sanitas Troesch am

1112 Act. 374.05, 1, 4.

1113 Act. 374.06, 2.

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itar „schon seit längerer Zeit Gedanken über eine ch nicht entschieden“ habe.''"?

bag nicht überrascht war über die Bruttopreissenwar sie bereits 2009 unterrichtet worden und entse Umstände weisen daraufhin, dass Sabag auf ırtet hatte.

Sanitär vom 10. Mai 2011 folgt:

1.Januar 2012 um 20 % senken. Ausgenommen kner und Einbaukosten. Hinzu kommen allfällige portkosten werden von 2.5 % auf 3 % erhöht.

eingehenden Diskussionen haben wir Szenario 4

I %.

gruppe und Produkt muss bis Ende August 2011

\duktgruppe Modico sein \duktgruppe Sabella sein

nusgruppe Wellness und Klosettautomaten sein

Nachtrage zu bestehenden Auftrage etc.

‘ien passiv verhalten. Die Information an unsere enden. Begründung: Aufgrund einer sorgfältigen n, dass wir eine Bruttopreissenkung bis 20 % vors sich Sabag als Reaktion auf die angekUndigte Jazu entschloss, eine „differenzierte Bruttopreisbag einen Entschluss fällte, beweist die Formulieben wir Szenario 4 beschlossen.“ Der nächste oduktgruppe und Produkt muss bis Ende August Jer Grundsatzentschluss zur Bruttopreissenkung die „Detaillierung der Senkung“ fertiggestellt werren Entscheid, die Bruttopreise zu senken, am r steht fest, dass Sabag über das Bruttopreissen- Mittwoch, 27. April 2011, informiert wurde. Zwi- schen dem Entscheid-Datum am 10. Mai ur gen dreizehn Tage bzw. acht Arbeitstage.

1552.[...] Sabag gab in seiner Einvernahme „Preisverhandlungen“ mit den „15 grössten ranten bereit gewesen wären, eine Senkun fragung auch anlässlich der SGVSB-Vorsta f.). Im Protokoll der Spartensitzung Sanitär Bruttopreissenkung gefällt wurde, wird eir Gegen eine umfassende Herstellerbefragut tagen. Diese Umstände sprechen dafür, da senkung durch Sanitas Troesch eine Befrac Sie entschied sich am 10. Mai 2011 ohne s Troesch um 20 % zu senken. Dieser Ums von Sabag an dasjenige von Sanitas Troesc

1553.Gemäss dem Protokoll vom 10. Mai 2 nach den Sommerferien passiv verhalten. [ danach zentral versandt werden.''!* Auch < bag sich dem Verhalten von Sanitas Troesc nitas Troesch handeln wollte.

1554.Dieser Schluss wird dadurch bestätig teres Schreiben versandte mit dem sie die dewei, Catalano, Gessi und MEPA ankündi digung vom April spezifizierte. Sabag verse inkl. Weitergabe der Eurokursvorteile im Ok

1555.Der Produktmanager der Sabag [...] \ Mail an den Datenverantwortlichen des SG\

Hallo [...]

Wie bereits telefonisch besprochen und | neuen Geberit Verkaufspreisen erst mit d übernehmen wir die Werte von Geberit, r 01.10.2011 und offiziell für den Verkauf gu!

Bei Unklarheiten bitte noch mit [...] besprec

Freundliche Grüsse

[...]11'6

1556.Aus dieser E-Mail folgt, dass der Ver neuen Geberit-Verkaufspreise mit [...] Rich Preise von Geberit übernehmen. Für Unkla rit-Werte bittet [...] Sabag den SGVSB-Dat Aus dem Umstand, dass der SGVSB mit Be Richner kontaktieren soll, folgt, dass Sab: Produkte setzten. Es steht somit fest, dass Preise von Geberit-Produkte vorab miteinan

1114 Act. 374.06, 2. 1115 Act. 374.07, 1.

1116 Act. 374.09.

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ıd dem Informationsdatum vom 27. April 2011 la-

> vom 2. Oktober 2012 an, er habe im Jahr 2009

Lieferanten“ geführt. Er klarte ab, „ob die Liefeg mitzutragen“. Er thematisierte die Herstellerbendssitzung vom 2. Dezember 2009 (vgl. Rz 1279 vom 10. Mai 2011, an welcher der Entscheid zur e solche Herstellerbefragung nicht thematisiert. 1g spricht auch die Zeitspanne von acht Arbeitsss Sabag nach der Ankündigung der Bruttopreisyung der Hersteller nicht mehr als angezeigt hielt. olche Abklärungen ihre Preise gleich wie Sanitas tand spricht für eine Anpassung des Verhaltens h.

011 wollte sich Sabag mit der Kommunikation bis lie Information an die Geschäftspartner sollte erst liese Abwarte-Haltung weist darauf hin, dass Sash anpassen wollte und nicht unabhängig von Sat, dass Sanitas Troesch im August 2011 ein wei- Weitergabe von Eurokursen bei den Marken Kalgte'1'° und damit die Bruttopreissenkungsankünindte daraufhin ihr Bruttopreissenkungsschreiben tober (vgl. sogleich unten Rz 1557).

ersandte am 5. September 2011 die folgende E- /SB [...]:

telefonische Rücksprache mit [...] wollen wir die em kompletten Korrekturlauf Preise 2012. Somit eduzierte Preise von Geberit für Grosshandel ab tig ab 01.01.2012.

‚hen.

kaufsmanager von Sabag [...] sich bezüglich der ner unterhalten hatte. Sabag will die reduzierten rheiten mit Bezug auf die Übernahme der Gebeenverantwortlichen, [...] Richner zu kontaktieren. zug auf Unklarheiten bezüglich der Preissetzung ag und Richner die gleichen Preise für Geberit- ; Sabag und Richner die Höhe der zu setzenden der vereinbart hatten.

1557.Sabag versandte schliesslich anfangs 10. Oktober 2011) ihre Bruttopreissenkunc dem Produktmanager [...] unterzeichnet wor

Senkung der Bruttopreise im Sanitär-Gr Geschätzte Kunden und Geschäftspartner,

wie Sie wissen, hat der Schweizer Marktf die Senkung der Bruttopreise um generel uns nicht überraschend, hat es sich doc! einmal eine Bruttopreissenkung nötig würd

Überrascht waren wir über die Höhe der dass es Sache des Sanitärinstallateurs ist tärapparaten gedeckt werden und wo alle der Kundschaft in die Ausstellungen, Ref werden.

Mit der Senkung der Bruttopreise um 20 % batt gewährt. Für kleinere Umbauten odeı preissenkung die bisherige Marge des Se weitergegeben!

Aufgrund dieser Ausgangslage haben wir eines Alleingangs puncto Preisstellung an: für uns kaum möglich ist, die Preissenkun nerseits würden wir zwar die Interessen ur rerseits wären wir dann mit den angescl auch in Offerten auf den ersten Blick wese zer Familienunternehmen wollten wir nicht neben den ausländisch kontrollierten Gros:

Wir haben uns daher entschieden, die Brut senken und zusätzlich die Euro-Umrechi Rabattkürzung erfolgt selbstverständlich g bitten höflich um Verständnis für diesen En

1558.Es fällt auf, dass Sabag angibt, es h: „wieder einmal eine Bruttopreissenkung nö dieses Schreibens — sowohl an der Sitzur vember 2009 als auch an der SGVSB-Vor men hatte, an denen die Bruttopreissenkun tigt er indirekt durch dieses Schreiben, das Sanitas Troesch Bescheid wusste.

1559.Dem Schreiben ist darüber hinaus zu Marktführer angekündigten Bruttopreissenk war. Es sei Sache des Installateurs, welche decken wolle oder allenfalls Leistungen se vom 16. September 2009 beweist, hatte S: bereits dem SGVSB und seinen Mitgliederr den Umfang der Bruttopreissenkung Besct angekündigten Bruttopreissenkung überras darauf, die Sanitärinstallateure zu besänftic gezwungen würden, ihre Leistungen offen i

1117 Act. 374.08.

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‚ Oktober 2011 (Eingang bei Sanitas Troesch am ysschreiben, welches vom Spartenleiter [...] und den war:

osshandel

ihrer im Sanitärgrosshandel bereits im Mai 2011 | 20 % angekündigt. Diese Ankündigung kam für n bereits Uber Jahre abgezeichnet, dass wieder e.

Bruttopreissenkung. Wir sind der Überzeugung, , welche Leistungen mit der Marge auf den Saninfalls Leistungen wie Offerterstellung, Begleitung srenzbesuche usw. separat in Rechnung gestellt

. wird dem Endkunden bereits ein erheblicher Ra- ‘auch im Servicegeschäft wird mit dieser Bruttoinitarinstallateurs vollumfänglich dem Endkunden

in den letzten Monaten die Chancen und Risiken ilysiert und sind zum Schluss gekommen, dass es J nur in einem reduzierten Umfang zu tätigen. Eiiserer Sanitärinstallateure besser schützen, andeiriebenen Bruttopreisen in der Ausstellung oder ntlich teurer als unsere Mitbewerber. Als Schweiden Anschein erwecken, als könnten wir preislich sunternehmen nicht bestehen.

topreise ab 1.1.2012 ebenfalls um bis zu 20 % zu aungsvorteile vollumfänglich weiterzugeben. Die ewichtet im Verhältnis zur neuen Preisbasis. Wir tscheid.1'17

abe sich „bereits über Jahre abgezeichnet“, dass tig würde“. Da [...] — als einer der Unterzeichner ig der Kooperation Sanitär Schweiz vom 4. Nostandsitzung vom 2. Dezember 2009 teilgenomg von Sanitas Troesch thematisiert wurde, bestäss er schon damals von der Preissenkung durch

entnehmen, dass Sabag über die Höhe der vom ung (im Umfang von 20 %) überrascht gewesen Leistungen er mit der Marge auf Sanitärapparate parat in Rechnung stelle. Wie die Telefonnotiz anitas Troesch die Bruttopreissenkung von 20 % 1 mitgeteilt. Sabag wusste also bereits 2009 über eid. Die Aussage, Sabag sei Uber die Höhe der scht gewesen, ist folglich unzutreffend. Sie zielt jen, da diese durch die Bruttopreissenkung dazu n Rechnung zu stellen und keine verdeckten Ein- nahmen mit dem Produkt (z.B. durch Nich konnten.

1560. Weiter gab Sabag im Schreiben an, ren. Aufgrund der Ausgangslage habe Sa siert. Es sei jedoch „kaum möglich, die Prei. tigen“. Sabag habe sich entschieden, „die E zu senken und zusätzlich die Euro-Umrechr

1561.Aus diesem Schreiben sind insbeson Sabag eine Bruttopreissenkung im gleich schliesst Sabag einen „Alleingang puncto I tens kündigt sie eine Senkung der Bruttopre beiden Elementen erschliesst sich, dass S aus dem dritten Element folgt, dass Sabag nung erklärt. Dabei ist zu beachten, dass ( Produktmanager [...] bereits 2009 abklärte preissenkung durch die Sanitärgrosshändle CRH (Richner und Getaz) im SGVSB-Vors digung von Sanitas Troesch, die Bruttoprei Protokoll der Spartensitzung vom 19. Janu: ten, bis Sanitas Troesch ihre Bruttopreisse zudem Sabag ihre Preise nicht, obwohl 20° nitas Troesch einen EVD-Systemwechse Schliesslich fiel der Entschluss von Sabag zehn Tagen bzw. acht Arbeitstagen nach de Troesch.

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1562.Einzig Sabag äusserte sich zum vo bringen wurden teilweise bereits unter Rz und werden an dieser Stelle nicht erneut c gen lauten wie folgt:

a. Vorbringen zum gleichförmige

1563.Sabag bringt erstens vor, sie habe s sich bereits aus der duopolistischen Markt: Marktanteilen von unter 10 % nicht in der | preisen zu beeinflussen. Sie sei Preisnehn quel nachvollzogen“, sondern habe die Prei senkt.'!'% Die Wettbewerbsbehörden wider renten abgestimmt habe, weil sie davon a starker gesenkt habe als ihre Konkurrenten.

1564.Diese schriftlichen Vorbringen von Sa der Mitarbeiter von Sabag Uberein und wide [...] gab auf die Frage, ob Sanitas Troesch c

1118 Act. 374.08. 1119 Act. 892, Rz 46 f.

1120 Act. 892, Rz 54.

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tweitergeben an sie gewährter Rabatte) erzielen

eine Bruttopreissenkung „um 20 %“ durchzufühbag ein „Alleingang puncto Preisstellung“ analyssenkung nur in einem reduzierten Umfang zu täruttopreise ab 1.1.2012 ebenfalls um bis zu 20 % ıungsvorteile vollumfänglich weiterzugeben“.'1'?

dre drei Fakten zurückzuhalten: Erstens kündigte en Umfang wie Sanitas Troesch an. Zweitens reisstellung“ bei der Preissenkung aus und drit- :ise im „Sanitär-Grosshandel“ an. Aus den ersten abag ihr Verhalten Sanitas Troesch anpasst und die Bruttopreissenkung zur Gesamtmarkterscheiler Geschäftsleiter von Sabag Biel [...] sowie der n, wie sich die Hersteller im Falle einer Bruttor verhalten würden. Ferner diskutierte Sabag mit tand, wie der Sanitärgrosshandel mit der Ankünse um 20 % zu senken, umgehen soll. Wie das ar 2010 beweist, beschloss sich Sabag abzuwarnkung ankündigen würde. Im Jahre 2011 senkte 11 ein günstiger Zeitpunkt gewesen wäre, da Sa- | durchmachte und die Eurokurse tief lagen. die Bruttopreise zu senken, innerhalb von dreisr angekündigten Bruttopreissenkung von Sanitas

ınd deren Würdigung

rgenannten Sachverhaltsabschnitt. Sabags Vor- 1302 f., Rz 1325 ff. und Rz 1359 f. abgehandelt largestellt. Die darüber hinausgehenden Vorbrin-

ın Verhalten

ich spontan gleichförmig verhalten. Dies ergebe struktur im Sanitärgrosshandel. Sie sei mit ihren Lage, das Preis- und Verkaufssystem mit Bruttonerin. Sie habe die Bruttopreissenkung „nicht tel se differenziert und um durchschnittlich 17 % gelegten selber, dass Sabag sich mit den Konkurusgingen, dass Sanitas Troesch im Durchschnitt bag stimmen nicht mit den mundlichen Aussagen

rsprechen sich: Der Produktmanager von Sabag ler Marktführer sei, folgende Antwort:

Nein, nicht unbedingt. Auch Gétaz ist in ih mer und Richner auch und jede Firma h: on.1121

1565.Aus dieser Aussage folgt einerseits, c führerin ist, wenn sie auch schweizweit übe rerseits steht aufgrund der Aussage fest, dé in den Regionen Delémont, Biel, Hägendorf

1566.Für die Region Biel zeigt eine interne Jahr 2008, dass die Aussagen von [...] Zutr on Biel mit Marktanteilen von [30-35 %] die Sanitas Troesch ([25-30 %]), Getaz ([15-20 internen Darstellung werden Gétaz und | Summiert man die Marktanteile von Get: Marktanteile wie die beiden CRH-Töchter in

1567.Es trifft somit mit Bezug auf die „Sa genügende Marktstärke verfügte. Aus diese über Sanitas Troesch eine unabhängige F von Sanitas Troesch als „Preisnehmerin“ n: Sabag vier verschiedene Handlungsoption esch zu handeln (Rz 1549).

1568.Soweit Sabag angibt, ihre Bruttopreis: folgendes zu bedenken: Erstens widerlegt d dennoch die Bruttopreise einer ganzen Reil nitas Troesch gesenkt hat. Zweitens gibt S nuar 2010 selbst an, dass eine Bruttopreisa werden könne.'!3? Auch CRH geht davon

schen 3-5 % noch mit Rabatten kompensie tet, dass eine Bruttopreissenkung im Umfar von 20 % mit Rabatten ausgeglichen werde folglich eine Bruttopreissenkung im gleicheı Sabag widersprüchlich. Auf der einen Seit dass Sabag sich unabhängig von Sanitas ~ Sabag „Preisnehmerin“ sein, die sich nicht ı

b. Vorwurf der inhaltlichen Inkor

1569.Weiter wirft Sabag den Wettbewerbs gingen sie zu Recht davon aus, dass die Ar ne „Grobkommunikation“ gewesen sei, „we zumal die Bruttopreise noch nicht im Detail lateuren noch gar nicht ausgehandelt word spruch darin, dass ihr eine Bruttopreissenk Wettbewerbsbehörden legten nicht dar, wie teren Verhaltensanpassung im gleichen Un reichen internen Analysen [...] die mögliche

1121 Act. 562, Zeile 214 ff.

1122 Act. 445, 336.

1123 Act. 892, Beilage 11, 2, Bruttopreisvergleich 20° 1124 Act. 370.14, 4, 9, 10.

1125 Act. 892, Rz 51 f.

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rer eigenen Region ein sehr starker Marktteilnehat Stärken. Wir sind auch stark in unserer Regilass Sanitas Troesch nicht in jeder Region Marktr die höchsten Marktanteile verfügen mag. Ande- ISS Sabag in ihren Regionen „stark“ ist. Sabag ist und Rothenburg tätig (vgl. auch Rz 319 f.).

Konkurrenzanalyse von Sanitas Troesch für das sffen. Sabag hat der Analyse zufolge in der Registärkste Markposition inne. Sie platziert sich vor

%]) und Richner ([15-20 %]) (beide CRH). In der Richner als getrennte Konkurrenten aufgeführt. ız und Richner, verfügt Sabag über dieselben sgesamt.'122

bag-Regionen“ nicht zu, dass Sabag über keine 2m Grund könnte sie in diesen Regionen gegenreispolitik bestreiten und nicht einzig die Preise achvollziehen. Wie [...] Sabag selbst angab, hatte en, entschied sich aber gleich wie Sanitas Trosenkung habe durchschnittlich 17 % betragen, ist er Durchschnittswert von 17 % nicht, dass Sabag ve von Produkten in identischem Umfang wie Saabag anlässlich ihrer Spartensitzung vom 19. Jabweichung von 2.37 % durch Rabatt kompensiert aus, dass Bruttopreissenkungsunterscheide zwirt werden können (vgl. Rz 1455).''?* Das bedeu- 1g von 17 % gegenüber einer Bruttopreissenkung n kann. Eine Bruttopreissenkung von 17-20 % ist 1 Ausmass. Drittens ist Argumentationsweise von e soll die Bruttopreissenkung von 17 % zeigen, Troesch verhalten hat. Auf der anderen Seite will ınabhängig von Sanitas Troesch verhalten kann.

isistenz

behörden inhaltliche Inkonsistenz vor. Einerseits ıkündigung von Sanitas Troesch im April 2011 ei- Iche noch keine detaillierte Kalkulation zuliesse, festgelegt und die neuen Rabatte mit den Instalan seien“. Andererseits sieht Sabag einen Widerung im gleichen Umfang vorgeworfen werde. Die die anfänglich Grobkommunikation zu einer spänfang habe führen können. Sabag habe in „zahln Strategien der Konkurrenz diskutiert“. 1'?5

|0 Mitbewerber, Bullet Point 3.

1570.Was die Grobkommunikation betrifft, Aussagekraft, welche die Kommunikation Aussagekraft gleich, welche die Kommunik Grobkommunikation erlaubte es den Sanit kulieren, da ihre Rabatte noch nicht aus brauchten die Sanitärgrosshändler keine g nung der angekündigten Bruttoreissenkunc für ein Produkt mit dem Bruttopreis CHF 1 preis von CHF 800.- beträgt. Fraglich war tärgrosshändler im April 2011, welche spez den, soweit dies nicht bereits aus dem Schr die Teuerung der Lieferanten ausfallen wür: preissenkung „hinzukommen“ sollten.'126

1571.Aufgrund der Vorgeschichte war Sab: kung klar, dass eine marktweite Bruttopre 2005 durchgeführt werden sollte. Wie ges; im Umfang von 2.37 bis 5 % durch Rabatte te sich also die Frage stellen, ob sie sich | die marktweite Bruttopreisniveausenkung r Angaben vier Optionen zur Verfügung, wie esch reagieren sollte (vgl. Rz 1549). Sie ı Troesch anzupassen.

1572.Um beurteilen zu können, ob und in von Sanitas Troesch angepasst hat, verglic kung von Sanitas Troesch und von Sabag veaus von Sanitas Troesch und den verglic tativen Warenkorb, welcher in Anhang G.9 Wettbewerbsbehörden, die Preissetzungsui rungen in Rz 1643 ff.) und darauf zu schlie nander abwichen, jedoch nicht in relevanter

1573.Insgesamt gehen die Einwände von S

c. Vorlage von Beweismitteln

1574.Sabag bringt, um ihr unabhängiges V« verweist auf eine PowerPoint-Prasentation protokolle vom 19. Januar 2010, vom 2. Fe diese Protokolle belegten, dass sich Sabac preissetzung und -anpassung auseinander: gen der Konkurrenz aktiv‘ werde.''?7

PowerPoint-Präsentation vom 28. August 2

1575.Vorab sei drauf hingewiesen, dass Sz Wettbewerbsbehörden drei Seiten einer Po PowerPoint-Präsentation stamme vom 28.

1126 Vgl. Act. 371.01, 25. [...] Wir haben deshalb be senken. Die Bruttopreissenkung erfolgt auf den lige Teuerung seitens unserer Lieferanten und « auf 3 %, da dieser neu auf einer tieferen Prei: sind die Sortimentsgruppen Boiler, Waschmasc

1127° Act. 892, Rz 51 f.

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vermischt Sabag zwei Positionen. Sie setzt die gegenüber Sanitärinstallateuren hatte, mit der ation gegenüber Sanitärgrosshändlern hatte. Die irinstallateuren nicht, ihre Rabatte genau zu kalgehandelt worden waren. Im Gegensatz dazu enaueren prozentualen Angaben für die Berech- |. Eine Bruttopreissenkung im Umfang von 20 % 000.- bedeutet, dass der neue gesenkte Bruttozum Zeitpunkt der Kommunikation für den Saniifischen Produkte um 20 % gesenkt werden würeiben hervorging. Ferner fragte es sich, wie hoch Je, welche gemäss dem Schreiben zu der Bruttoag mit der Ankündigung der 20 % Bruttopreissenisniveauänderung wie in den Jahren 1997 und agt, konnten Unterscheide bei den Bruttopreisen kompensiert werden (vgl. Rz 1568). Sabag konn- Sanitas Troeschs Verhalten anpassen sollte und nittragen sollte. Sabag standen gemäss eigenen sie auf die Bruttopreissenkung von Sanitas Troentschied sich, sich dem Verhalten von Sanitas

welchem Ausmass sich Sabag der Preissetzung hen die Wettbewerbsbehörden u.a. die Preissenmiteinander. Die Berechnung des Bruttopreisnihenen Unternehmen basiert auf einem repräsenaufgeführt ist. Diese Berechnung erlaubte es den iterschiede zu erkennen (vgl. zudem die Ausfühssen, dass die Bruttopreissenkungen zwar vonein Ausmass.

abag ins Leere.

srhalten aufzuzeigen, einige Beweismittel vor. Sie vom 28. August 2007 sowie auf Spartensitzungsbruar 2011 und vom 10. Mai 2011. Sabag meint, J jährlich bis monatlich mit der Frage der Bruttosetzt und nicht „aufgrund von vagen Ankündigun- ıbags Eingabe unvollständig war. Sabag legt den werPoint-Präsentation vor. Sie selbst gab an, die August 2007, ohne elektronische Belege anzufüschlossen, die Bruttopreise per 1. Januar 2012 um 20 % zu grössten Teil unseres Sortiments. Hinzu kommen eine allfälsine Anpassung des Transportkostenanteils von heute 2.5 % sbasis erhoben wird. Von der Preissenkung ausgenommen hinen, Wäschetrockner und die Montage der Armaturen. [...] gen. Mangels dessen war die Authentizitä sichtlich. Die Wettbewerbsbehörden rekon zugesandten und von ihnen erstellten Forer rensisch gesicherten und vom Sekretariat heraus, dass Sabag nicht alle Seiten der F te. 1128

1576.Zum Inhalt der PowerPoint-Präsentati nicht zu beweisen, dass Sabag ihre Brutto) abhängig durchgeführt hat. Die PowerPoi preispolitik 2008. Zweitens steht auf der let: PowerPoint-Präsentation Folgendes:

Grundsatz: « Anpassung der Bruttopreise nach oben o « Die Anpassungen erfolgen auf der Grund

+ Teilweise werden innerhalb eines Liefer: Armaturen).

+ Teilweise werden Korrekturfaktoren über * Teilweise wird wir keine Erhöhungen ger

1577.Aus den ausgeführten Punkten geht nach oben angepasst werden (Erster Bullet die Anpassungen der Bruttopreise auf der ( ner Anpassung auf der Grundlage der Lie klar, dass nur ein Teil der Produktepreise « Point). Der vierte Bullet Point erwähnt, das werden und zwar durch die Berechnung m (Korrekturfaktor).'12°

1578. Zusammenfassend zeigt die PowerP eine Bruttopreissenkung geht, sondern um Point-Folie, dass Sabag die Preise nicht ı des SGVSB.

Spartensitzungsprotokolle vom 19. Januar :

1579.Was die Vorbringen zu der Spartens oben gemachten Ausführungen verwiesen

koll zur Spartensitzung vom 10. Mai 2011 s 1549 ff. verwiesen. Betreffend die Spartens stelle von Belang:

5. Bruttopreisvergleich 2011/Mitbewerbe Die entsprechende Liste wird von [...] zuge

Auffallend ist, dass Sanitas Troesch bei L: vermuten, dass sie somit ihr Eigensortimei denen Bruttopreise wieder näher zueinand

1580.Inwiefern dieses Beweismittel darlege Troesch, Sabag, Innosan und CRH nicht |

1128 Vgl. Act. 892, Beilage 10 und Act. 1052.

1129 Act. 1052, 4.

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t und Vollständigkeit des Beweismittels nicht erstruierten das Beweismittel anhand des Sabag isic Toolkit Reports. Dieser Report enthält alle foausgeschiedenen Beweismittel. Es stellte sich räsentation eingereicht hatte. Es fehlte eine Seion: Das Beweismittel aus dem Jahr 2007 vermag oreissenkung vier Jahre später im Jahr 2011 unnt-Präsentation handelt erstens von der Bruttozten und von Sabag nicht eingereichten Seite der

hne wesentliche Wettbewerbsnachteilen. lage des SGVSB.

anten nur auserwählte Produktserien erhöht (z.B.

Lieferanten angewendet jacht.

hervor, dass die Bruttopreise des Jahres 2008 Point). Gemäss dem zweiten Bullet Point folgen srundlage des SGVSB, dies im Gegensatz zu eiferanten-/Herstellerpreise. Die Folie stellt zudem :rhöht werden solle (vgl. dritter und fünfter Bullet s die Preise der Lieferanten zum Teil „korrigiert“ it einem Faktor der kleiner oder grösser als 1 ist

oint-Präsentation, dass es hier erstens nicht um eine Preiserhöhung. Zweitens zeigt die Powerinabhangig anpasst, sondern auf der Grundlage

010, vom 2. Februar 2011 und vom 10. Mai 2011

itzung vom 19. Januar 2010 betrifft, sei auf die (vgl. Rz 1544 f.). Auch mit Bezug auf das Protoei auf die bereits gemachten Ausführungen in Rz itzung vom 2. Februar 2011 ist die folgende Textr stellt.

aufen-Produkten rund 3.5 % teurer ist als wir. Wir it fördern. Ebenfalls zeigt sich, dass die verschieer rucken.

»n soll, dass die Bruttopreissenkung von Sanitas <oordiniert war, erklärt Sabag nicht. Aus diesem

Textabschnitt folgt einzig, dass die Preise d bag vergleicht. Ein solcher Vergleich steht e

1581.Insgesamt vermögen die von Sabag darzulegen, dass sich Sabag mit der Brutt auf die Häufigkeit, lassen die Beweismittel sich Sabag bei ihrer Bruttopreissenkung fi werbern verhalten hat, sagen die Beweismit

d. Zeitpunkt des Beschlusses de

1582.Sabag bringt vor, es treffe nicht zu, d topreissenkung durch Sanitas Troesch im

preise zu senken. Sabag habe ihre Strateg und habe sich vorerst passiv verhalten. Inte schlossen worden. !130

1583.Sabags Vorbringen wurden bereits in sammengefasst, dass die Vorbringen dem betreffende Protokollstelle der Spartensitzuı

[...] zeigt 4 mögliche Szenarien auf. Nach beschlossen und definiert sich wie folgt: Differenzierte Bruttopreissenkung bis 2(

Die Detaillierung der Senkung auf Produkt fertig sein.

1584.Das Protokoll der Spartensitzung vom den Diskussionen haben wir Szenario 4 k fest, dass der Grundsatzentschluss gefaller Produktgruppe und Produkt muss bis Ende rechnung der Preise der Produktgruppen ı kung. Der Satz zeigt nicht, dass der Beschlı

e. Kommunikation der „Bruttopr

1585.Schliesslich bringt Sabag vor, im Se| für das Jahr 2012 gegenüber dem Verband hätten keine Änderungen mehr vorgenomn Mail vom 24. September 2011 ihres Produk kurrenz hätten von Sabag nicht mehr berücl

1586.Sabag legt die folgende E-Mail vom vom 24. September 2011 vor:

Sehr geehrte Damen und Herren Mitfolgend noch die SABAG Preiserhebunc Nach folgende Unklarheiten:

e GABAG Preisstruktur noch unklar, «

e Geberit Aqua Clean, wird Geberit nı

1130 Act. 892, Rz 55.

1131 Act. 892, Rz 55.

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er Laufen-Produkte von Sanitas Troesch und Sainer Koordinierung nicht entgegen.

vorgebrachten Beweismittel einzig den Umstand opreissetzung auseinandergesetzt hat. In Bezug keinen Schluss zu. In Bezug auf die Frage, ob ir das Jahr 2012 unabhängig von ihren Wettbetel nichts aus.

r Bruttopreissenkung

ass sie 13 Tage nach der Ankündigung der Brut- April 2011 selbst entschieden habe, ihre Bruttoje an mehreren Sitzungen beurteilt und verfeinert rn sei die Preissenkung erst im August 2011 be-

Rz 1549 f. abgehandelt. Vorliegend sei kurz zu- Wortlaut der Protokollstellen widersprechen. Die

eingehenden Diskussionen haben wir Szenario 4

I %.

gruppe und Produkt muss bis Ende August 2011

1 10. Mai 2011 hält wörtlich fest: „nach eingeheneschlossen“. Aufgrund dieses Wortlautes steht ist. Der Satz „Die Detaillierung der Senkung auf August 2011 fertig sein“ bezieht sich auf die Be- ınd Produkte der beschlossenen Bruttopreissen- ıss im August 2011 gefällt worden wäre.

eisstrategie“

otember 2011 habe sie „ihre Bruttopreisstrategie "kommunizieren müssen“. Nach der Übermittlung nen werden können. Sabag verweist auf eine Etmanagers. Spaetere Kommunikationen der Kon- <sichtigt werden können. '?°"

Produktmanager [...] von Sabag an den SGVSB

) 2012.

la Herr Gassmann in den Ferien ist.

och ein Bruttopreisliste veröffentlichen?

e Saniservice Rothalux Duschkabiner

Im weiteren benötigen wir eine Gegen Abweichung. Besten Dank.

[Grussformel]

1587.Diese E-Mail ist im Zusammenhang Sortimentskommission vom 18. August 201

6.1.2 Durchführung Preiserhebung

Die jährliche Preiserhebungsrunde für die per 1. September 2012 lanciert. Abgabete 2011. Die neuen gültigen Basis-Preise füı SGVSB-Stammdatenverwaltung bearbeitet

1588.Wie aus dieser Protokollstelle folgt, b lerpreise erfragte und die Antworten dem Sı als Preisbasis in der SGVSBS-Datenbank Eingabe der Kalkulationsfaktoren zu unter: mit welchem Faktor diese Preisbasis zu mu faktoren dem SGVSB nicht vor dem 15. N sichtlich, dass Sabag dem SGVSB ihre Kall wenigstens bis am 15. November 2011 mitt

1589.Aus der E-Mail in Rz 1586 folgt also, preise lieferte. Bei den Herstellerdaten von Saniservice Rothalux Duschkabinen, konnte tokollstelle der Sortimentskommission vom noch in der SGVSB-Stammdatenverwaltur spätestens am 21. Oktober 2011 abgesct nicht ohne vorherige Überprüfung via IGH « preiskatalog abgedruckt. Vielmehr musste mal prüfen. Auch diese Beweismittel zeiger auch noch einen Monat nach dem 24. Septe

1590.Wie eine E-Mail des Leiters Sanitär de zeigt, hatte Sabag ihren Preiskatalog am 1 schaltet:

Hallo [...]

Kannst Du mir bitte mitteilen, ab wann wi muss ich wissen wie viele Bonus

[...]*154

1591.Schliesslich ist zu bedenken, dass di sandt wurden. Aufgrund der vorliegenden Sabag wie CRH ihre Kalkulationsfaktoren bi

1592.Insgesamt beweist die E-Mail nicht, d tember 2011 nicht mehr hatte anpassen k Bruttopreise sicher bis zum 15. November

1132 Vgl. z.B. die Erklärung des SGSVB-Datenbeauf 1133 Act. 564, 58.

1134 Act. 374.01.

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).

Uberstellung Bruttopreise 2011/2012 sowie %-

mit der folgenden Protokollstelle der Sitzung der 1 zur Preiserhebung 2012 zu lesen:

Lieferanten-Basispreise 2012 wird termingerecht

rmin für die neuen Preise ist der 24. September

2012 werden bis spätestens 21. Oktober in der

sein.

edeutet Preiserhebung, dass Sabag die Herstel- SVSB zusandte, damit dieser die Herstellerpreise hinterlegen konnte. Dieser Vorgang ist von der scheiden, mit denen jedes Unternehmen angab, Itiplizieren war.''%? CRH sandte ihre Kalkulationsovember 2011 (vgl. Rz 1419).''%? Daraus ist er- <ulationsfaktoren oder allfällige Korrekturwünsche ailen konnte.

dass Sabag am 24. September 2011 die Basis- GABAG, Geberit (Produkt Acqua Clean) und den > Sabag die Daten noch nicht liefern. Wie die Pro- 18. August 2011 zeigt, mussten die Basispreise g bearbeitet werden. Dieser Vorgang würde bis lossen sein. Danach wurden diese Daten aber ynline aufgeschaltet oder in Papierform im Brutto- Sabag danach die angepassten Daten noch ein- |, dass Sabag allfällige Preisanpassungswünsche »mber 2011 beim SGVSB anbringen konnte.

ar Sabag Hägendorf AG vom 19. November 2011 9. November 2011 noch nicht via IGH online ger über die neuen Preise im IGH verfügen? Auch

e Bruttopreiskataloge nicht vor Januar 2012 ver- Beweismittel ist daher davon auszugehen, dass s am 15. November 2011 eingeben konnte.

ass Sabag ihre Preissetzung nach dem 24. Sepönnen. Es steht vielmehr fest, dass Sabag ihre 2011 anpassen konnte. Damit steht auch fest,

tragen, Act. 306 Zeile 16 ff.

dass sie sämtliche von Sanitas Troesch kor bei der Preissetzung beachten konnte.

1593.Unabhängig davon ist im Übrigen be Richner die Preise von Geberit Produkten g

1594.Das Vorbringen von Sabag erweist sic

(iv) Beweisergebnis

1595.Es ist bewiesen, dass die Sparte San senkung von Sanitas Troesch Bescheid wu Ankündigung der Bruttopreissenkung von S Arbeitstagen im Mai 2011 entscheid, die vc kung nachzuvollziehen, hingegen mit der I ten. Sabag wartete die präzisierende Anküı esch im August ab, bevor sie im Oktober ihr

1596.Aus dem Preissenkungsschreiben vo ten: Erstens kündigte Sabag eine Bruttopre nitas Troesch an. Zweitens schloss Sabag Preissenkung aus. Drittens wollte auch Sak ben und viertens glaubte Sabag an eine ma

1597.Es ist bewiesen, dass die Bruttopreis von Sabag war. Gemäss dem Produktmar lungsoptionen zur Verfügung. In Übereinstir chen sie operiert, eine Marktstärke die es i hend unabhängig von ihrer Konkurrenz vert

1598.Es ist bewiesen, dass Sabag und Ric das Jahr 2012 vereinbarten.

1599.Diese Ereignisse des Jahres 2011 s September 2009 bis April 2011 zu würdiger den SGVSB über die geplante Bruttopreis Rahmen der Sitzung der Kooperation Sani branchenweite Bruttopreissenkung anvisie nahm am 2. Dezember 2009 an einer Sitzu dreistufigen Absatzkanals gegenüber der F wurde. Sabag hatte mit den 15 grössten fF herauszufinden, ob die Bruttopreissenkung

1600.In der Sitzung der Kooperation Sanit nitas Troesch dazu, eine Bruttopreissenkun Troesch verschob ihr Bruttopreissenkung

Zeitpunkt für eine Bruttopreissenkung für S ab, bis Sanitas Troesch ihre Preissenkung. mit ihren bisherigen Handlungen informier Sanitärgrosshandel gemäss eigenen Angab topreissenkung im Umfang von 20 % von Si

1601.Insgesamt steht somit fest, dass die in Kontakt getreten sind und wettbewerbsı Jahr 2009 visierten sie bereits eine marktw: tausch ermöglichte es Sabag, das Vorger Weise senkte Sabag die Preisen nicht vor

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nmunizierten Informationen bis zu diesem Datum

wiesen, dass Sabag innerhalb des SGVSB mit emeinsam festgelegt hat (vgl. Rz 1555 f.).

+h damit als unzutreffend.

itar von Sabag bereits 2009 Uber die Bruttopreissste. Es ist bewiesen, dass Sabag sich nach der sanitas Troesch innert dreizehn Tagen bzw. acht In Sanitas Troesch angekündigte Bruttopreissen- <ommunikation der Bruttopreissenkung abzuwar- ıdigung der Bruttopreissenkung von Sanitas Tro- e eigene Preissenkung bekannt gab.

n Sabag sind insbesondre vier Punkte festzuhalissenkung in demselben Umfang (20 %) wie Sa- | einen „Alleingang puncto Preisstellung“ bei der ag die Europreise wie Sanitas Troesch weitergerktweite Bruttopreissenkung.

ssenkung nicht die einzige Handlungsmöglichkeit lager von Sabag standen insgesamt vier Handnmung damit hat Sabag in den Regionen, in welhr erlaubt hätte, sich in der Preissetzung weitgeialten. Dennoch folgte Sabag Sanitas Troesch.

hner die Bruttopreise für die Geberit-Produkte für

ind in Zusammenhang mit denjenigen zwischen 1. Am 16. September 2009 hatte Sanitas Troesch senkung im Umfang von 20 % vorinformiert. Im tär Schweiz vom 4. November 2009 wurde eine rt. Sabag nahm an dieser Sitzung teil. Sabag ng des SGVSB teil, in der über die Reaktion des ’reisankündigung von Sanitas Troesch diskutiert lerstellern 2009 Preisverhandlungen geführt, um von ihnen mitgetragen würde.

är Schweiz vom 5. Mai 2010 bekannte sich Sag „klar und frühzeitig“ zu kommunizieren. Sanitas auf das Jahr 2012. Obwohl 2011 ein günstiger sabag gewesen wäre, wartete das Unternehmen ankündigte. Schliesslich und in Übereinstimmung te Sanitas Troesch im April 2011 den Markt für en „klar und frühzeitig“ über die anstehende Brutanitas Troesch.

Untersuchungsadressaten mehrfach miteinander elevante Informationen ausgetauscht haben. Im eite Bruttopreissenkung an. Der Informationsausen von Sanitas Troesch abzuwarten. Auf diese Sanitas Troesch, die von Anfang an klargestellt hatte, dass sie mit der Preissenkung voran sie sich an ihre Ankündigungen halten wür Zurückhaltung im Jahr 2011, dass sie auf Sabag senkte schliesslich ihre Preise im gle

1602.Es ist daher bewiesen, dass sich Sab ner von vornherein gemeinsam festgelegter

B.5.2.4.9 2011: Das Verhalten von Brinc

(i) Beweisthema

1603.Gegenstand der nachfolgenden Sact hen nach der Preissenkungsmitteilung von. behörden führen Beweis darüber, ob Bring unabhängig von Sanitas Troesch verhalten von den zwischen 2009 und April 2011 erla Verhaltensweisen von Sabag, Gétaz, Richi 2011 sind heranzuziehen. Mittels einer Ges hen ihre Bruttopreise für das Jahr 2012 ı Marktteilnehmern festgelegt hat.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1604.Den Wettbewerbsbehörden liegen | chungsberichte der Kooperation Sanitär Sc vember 2011, ein Protokoll der SGVSB-Vo tokoll der SGVSB-Generalversammlung vor eine E-Mail-Kette des SGVSB-Datenveran nitas Troesch, ein Preissenkungsschreiben tikel vom September 2011 aus „Le Temps“ E-Mail des für die Preiskalkulation zustanc vember 2011 und die Aussagen des CEO v lassung der Bringhen-Gruppe [...]. Ferner b preissenkung, welche Bringhen im Jahr 201

1605.Es steht fest, dass Bringhen weder : vom 4. November 20091'%5 noch an der E zember 20091136 zusammen mit Gétaz, Ric folglich nicht an der Diskussion des SGVS Preissenkung von Sanitas Troesch umgegé der bevorstehenden Bruttopreissenkung vi SGVSB-Generalversammlung vom 11. Ju auch Vertreter der Bringhen teil,'137” wo sie den Jahresbericht 2009113? genehmigten. | preissenkung von Sanitas Troesch im Rat Geschafte“.119°

1135 Act. 356, 212. 1136 Act. 358, 920. 1137 Act. 354, 188. 1138 Act. 354, 193.

1139 Act. 355, 185.

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gehen würde. Sanitas Troesch signalisierte, dass de. Sabag signalisierte Sanitas Troesch mit ihrer die Ankündigung von Sanitas Troesch wartete. ichen Ausmass wie Sanitas Troesch.

ag dem Verhalten ihrer Konkurrentin aufgrund ei- | Strategie angepasst hat.

jhen

werhaltsdarstellung ist das Verhalten von Bring- Sanitas Troesch im April 2011. Die Wettbewerbshen sich bei der Preissetzung für das Jahr 2012 hat. Diese Beweisführung kann nicht unabhängig ngten Beweisergebnissen betrachtet werden. Die ver und Sanitas Troesch in den Jahren 2009 bis samtbetrachtung kann beurteilt werden, ob Bring- ınabhängig oder koordinierend mit den übrigen

igung

die folgenden Beweismittel vor: zwei Bespre- ;hweiz vom 4. November 2009 und vom 11. Norstandssitzung vom 2. Dezember 2009, das Pron 11. Juni 2010, der SGVSB-Jahresbericht 2009, twortlichen [...] zur Bruttopreissenkung von Savon Bringhen vom August 2011, drei Zeitungsar- , dem „Walliser Boten“ und „Le Nouvelliste“, eine Jigen Mitarbeiters von Richner [...] vom 14. Noon Bringhen [...] sowie des Leiters zweier Niedererechneten die Wettbewerbsbehörden die Brutto- 2 vollzog (vgl. dazu Rz 1638 ff., B.5.2.4.9 ).

an der Sitzung der Kooperation Sanitär Schweiz ;esprechung des SGVSB-Vorstands vom 2. Denner und Sabag teilgenommen hat. Bringhen war 5B beteiligt, wie mit der Ankündigung der 20 % angen werden soll. Bringhen erfuhr hingegen von on Sanitas Troesch spätestens im Rahmen der ni 2010. An der Generalversammlung nahmen zusammen mit den anderen SGVSB-Mitgliedern Jer Jahresbericht 2009 verzeichnete die Bruttomen des Abschnitts „Vom Vorstand behandelte

1606.Am 27. April 2011 sandte der SGVS schreiben von Sanitas Troesch an Bringhe ein Schreiben an ihre Kunden, in dem sie a ken zu wollen, ohne jedoch den Umfang d Schreiben kündigte Bringhen per 1. Septen eingekauften Produkten aufgrund des starke

1607.Bringhen nutzte die Preissenkung mı tember 2011 mit einem Artikel im „Le Tem diesen Zeitungsartikel war zu lesen, dass Franken leide, als vielmehr unter diversen parenten Importregimen versteckten. Der Sanitärmarkt letztlich von einem irischen (C französischen Konzern (Saint Gobain bzw. :

1608.[...] Bringhen gab zu Protokoll, das L Sanitas Troesch auf 2012 die Preise gesen weiter gesenkt und habe ein „falsches Sigr dem Markt gelegen. Die Kunden hätten die sen“ können und Bringhen hatte die Bruttc sen. 1143

1609.[...] sagte übereinstimmend aus, die. hen nicht erwartet worden und sei fatal gev gewesen seien. Sanitas Troesch habe 20 %

1610.Aus den Auswertungen des Sekretaı Beginn des Jahres 2012 wesentlich, das F Troesch lag (vgl. 1647 f.).

1611.Die Aussagen von [...] und [...] sind der Sitzung der Kooperation Sanitär Schw‘ Rz 1410 ff.):

[...] Die von Sanitas Troesch bereits frühz % wird effektiv höher ausfallen auf Grund senkungen der Lieferanten. Bei einem | Preissenkung zwischen 20 - 24 % zu rechr

1612.Sanitas Troesch signalisierte am 11. | ken würde als angekündigt. Wie bewiesen, so drei Tage nach der Äusserung von Sanit formationen von Sanitas Troesch (vgl. Rz Troesch an. Zumal Bringhen weder bei die: zungen (4. November 2009, 2. Dezember | kung anwesend war, verfügt sie nicht Uber Konkurrenz, wie Gétaz, Richner und Saba ten es Gétaz, Richner und Sabag, sich gı

1140 Act. 373.01.

1141 Act. 371.04.

1142 Act. 373.02.

1143 Act. 297, Zeile 299 ff. 1144 Act. 299, Zeile 84 ff. 1145 Act. 356, 230.

1146 Act. 564, 58.

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B-Datenverantwortliche [...] das Preissenkungsn weiter.1'%° Im August 2011 versandte Bringhen nkündigte, die Bruttopreise auf Beginn 2012 sener Bruttopreissenkung anzugeben. In demselben ıber 2011 zudem eine Preisreduktion bei in Euro an Schweizer Frankens an.'*'

2dial aus und ausserte sich darüber am 1. Sepps“, „Le Nouvelliste“ und im „Walliser Boten“. In die Schweiz weniger stark unter dem Schweizer Preisabsprachen, welche sich unter wenig trans- Markt für Plättchen sei kompetitiv, während der RH bzw. Gétaz, Richner und Regusci) und einem Sanitas Troesch) kontrolliert werde. '"42

Internehmen habe aufgrund des Schreibens von kt. Aber im Endeffekt habe Sanitas Troesch noch al“ gesandt. Bringhen sei mit den Preisen neben Bruttopreiskataloge von Bringhen „wegschmeisypreise den Marktgegebenheiten anpassen müs-

Abweichung von Sanitas Troesch sei von Bringvesen, da die Bruttopreiskataloge schon gedruckt . und mehr gesenkt.1'%4

jats ist tatsächlich ersichtlich, dass Bringhen zu jeisst um 10 %, neben den Preisen von Sanitas

vor dem Hintergrund des Besprechungsberichts eiz vom 11. November 2011 zu lesen (vgl. dazu

eitig publizierte Senkung der Bruttopreise um 20 der zwischenzeitlich bekannt gewordenen Preisstandardbad ist je nach Konfiguration mit einer len, in Einzelfällen bis zu 30 %. [...]1'*

November 2011, dass sie ihre Preise stärker senkorrigierte [...] CRH am 14. November 2011 - alas Troesch - die Bruttopreise''* aufgrund der In- 1419 f.) und passte sich diejenigen von Sanitas ser Sitzung noch bei den anderen erwähnten Sit- 2009, 10. Mai 2010) zum Thema Bruttopreissendieselben Informationen über das Verhalten der J. Die dort weitergeleiteten Informationen erlaub- 2genseitig abzustimmen, während Bringhen ihre

Preiskataloge im Nachhinein vernichten mu ar erneut anpasste. Allerdings lag Bringhe als 5 % über den Bruttopreisen von Sanitas nicht zu vergleichen mit derjenigen von Sal tens bewusst aufgrund der ihnen vorab vc formationen vor der Publikation ihrer Brutto Sanitas Troesch. Bringhen passte sich ex | se, an das Verhalten der Konkurrenten unc im gleichen Ausmass wie Sanitas Troesch,

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

a. Sabag

1613.Gemäss Sabag ist es ,unzutreffena", preissenkung unabhängig verhalten“ habe. Sanitärgrosshandel zunächst falsch einges se Zeitperiode höhere Bruttopreise ausgewi CRH. Diesen Fehler [habe] Bringhen im Na sätzen von Sanitas Troesch und CRH ang nicht gemacht, sondern SABAG [habe] sict Anfang an dem Verhalten von Sanitas Tro rauf hin, dass ihre Bruttopreisfestsetzung vc

1614.Sabag bestätigt damit die Darstellun« Markt falsch eingeschätzt habe. Ferner an Sanitas Troesch „von Anfang an [...] anc „Preisnehmerin“ agiert zu haben, während wiesen, war Sabag nicht gezwungen, ihre verfügte sie in den Regionen, in welchen si 1566 f.) und zweitens hatte Sabag verschi derspricht sich Sabag, wenn sie gleichzei sein, jedoch von der Bruttopreissetzung vc chen zu sein (Rz 1568). Als „Preisnehmerii zumindest im ähnlichen Ausmass annehme Würde sie jedoch von diesen Preisen abwei

1615.Im Gegensatz zu Sabag wich Bringhe nen wie Sabag aus den Sitzungen verfügte, renten ab. Ex post änderte Bringhen im Fe samte Markt die Bruttopreise publiziert un preissenkung im Februar 2012 wich Bringh ten ab (vgl. 1647 f.).

1616.Dadurch zeigt sich, dass Bringhen, we fügt im Gegensatz zu Sabag mit wesentlicl sich selbst noch unabhängig verhalten ko preissenkung im gleichen Ausmass vollzot ein Zeichen dafür, dass Bringhen im Gegen

1147 Act. 892, Rz 58-60.

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sste und noch im Jahr 2012 die Preise im Februn auch nach der zweiten Anpassung noch mehr ; Troesch, CRH und Sabag. Diese Anpassung ist yag und CRH. Sabag und CRH passten sich ersm Konkurrenten Sanitas Troesch gelieferten Inpreise an und zweitens im gleichen Ausmass wie 0st, also nach der Publikation der eigenen Prei- | zudem auch nach der zweiten Anpassung nicht CRH und Sabag.

ınd deren Würdigung

dass „Bringhen [...] sich im Rahmen der Brutto- Bringhen habe „ihre Rolle als kleiner Player im hätzt, indem das Unternehmen über eine gewisesen hat als die Marktführer Sanitas Troesch und chhinein korrigieren und die Bruttopreise den Anleichen“ [müssen]. Diesen Fehler [habe] SABAG ı entsprechend ihrer Rolle als Preisnehmerin von esch im Grundsatz angepasst“. Sabag weist da- ın derjenigen von Sanitas Troesch abweiche. '1#7

y der Wettbewerbsbehörden, dass Bringhen den erkennt Sabag ihr Verhalten dem Verhalten von jepasst“ zu haben. Allerdings meint Sabag als Bringhen falsch gehandelt habe. Wie bereits be- Preise an Sanitas Troesch anzupassen. Erstens e tätig war, über eine führende Marktstellung (Rz edene Handlungsoptionen (Rz 1576). Ferner wiig darauf hinweist „Preisnehmerin“ gewesen zu yn Sanitas Troesch in relevantem Mass abgewi- 7“ hätte sie die Preise von Sanitas Troesch eben n müssen, um noch als Preisnehmerin zu gelten. chen, wäre sie nicht mehr Preisnehmerin.

:n, welche nicht vorab über dieselben Informatiozuerst 10 % von den Bruttopreisen ihrer Konkurbruar 2012 ihre Preise erneut, nachdem der ged gesenkt hatte. Selbst bei der zweiten Bruttoen aber noch mehr als 5 % von ihren KonkurrenlIche schweizweit über [5-10 %] Marktanteile ver- 1 höheren Markanteilen im Umfang von [5-10 %] nnte, nachdem der gesamte Markt eine Bruttojen hatte. Was Sabag als Fehler bezeichnet, ist satz zu Sabag unabhängig handelte.

b. Bringhen

1617.Bringhen anerkennt den Sachverhalt bewerbsbehörden attestierten der Bringher den daraus den Rückschluss zu ziehen, „d: bzw. von den Kunden sofort abgestraft* wer

1618.Es ist nicht ersichtlich, inwiefern dies anderen Beweisergebnis führen sollte. Sofe te, dass auch die übrigen Marktteilnehmer straft“ worden wären, sind zwei Punkte zu | Mutmassung. Es kann nicht bewiesen we Marktteilnehmers wie z.B. CRH geschehen als „Abstrafung“ bezeichnete Reaktion der und marktweiten Bruttopreis- und Rabattni solche „Abstrafung“ stattgefunden hatte, we rung nicht koordiniert worden wäre. Z.B. | wenn Bringhen bereits im Jahr 2011 aufgrut und dies medienwirksam als Weitergabe

Schliesslich ist zu bedenken, dass Bringher kung im Februar 2012 sich immer noch sx Richner unterschied, als diese Unternehme:

1619.Insgesamt haben diese Parteivorbrin lung.

(iv) Beweisergebnis

1620.Insgesamt steht fest, dass Bringhen : ihre Konkurrenten Sanitas Troesch, CRH u Bringhen Preise, welche sich stark von de CRH oder Sabag gibt es zudem keinerlei Bringhen und Sanitas Troesch mit Bezug a die Bruttopreise in einem ersten Schritt um cken, was zu einer Umsatzeinbusse führte neut. Die Bruttopreise für ein Standardbad danach um mehr als 5 % von den Konkurre|

1621.Insgesamt steht somit fest, dass sic 2012 unabhängig verhielt.

B.5.2.4.10 2011: Das Verhalten der Team

(i) Beweisthema

1622.Gegenstand der nachfolgenden Sact pur-Mitglieder — Burgener, Kappeler, Innos: Preissenkungsmitteilung von Sanitas Troes ren Beweis darüber, ob sich Burgener, Kapı bei der Preissetzung für das Jahr 2012 ur SGVSB-Mitgliedern verhalten haben. Diese zwischen 2009 und April 2011 erlangten Be tensweisen von Sabag, Getaz, Richner un

1148 Act. 891, Rz 98.

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weitgehend. Bringhen kritisiert jedoch, die Wett- 1. AG zwar ein unabhängiges Verhalten, sie würass ein marktabweichendes Verhalten vom Markt de.1148

es Vorbringen mit Bezug auf Bringhen zu einem »rn Bringhen damit zum Ausdruck bringen möchbei einem marktabweichenden Verhalten „abgebeachten. Erstens handelt es sich dabei um eine rden, was bei einem Abweichen eines anderen wäre. Zweitens ereignete sich die von Bringhen Kunden vor dem Hintergrund einer koordinierten veau-Änderung. Es ist nicht erwiesen, dass eine ann die marktweite Bruttopreis- und Rabattändest nicht klar, wie die Kundschaft reagiert hätte, id der hohen Europreise die Bruttopreise gesenkt der Europreise an die Kunden inszeniert hätte. ı sich auch noch nach der zweiten Bruttopeissentärker von Sanitas Troesch, Sabag, Getaz und 1 untereinander.

gen keinen Einfluss auf die Sachverhaltsdarstelwar die Bruttopreise zum gleichen Zeitpunkt wie nd Sabag im Jahr 2012 senkte, allerdings setzte n Konkurrenten unterschieden. Im Gegensatz zu

Hinweise auf direkte Kommunikation zwischen uf die Bruttopreissenkung 2012. Bringhen senkte 10 % und musste daraufhin neue Kataloge dru- . Im Februar senkte Bringhen die Bruttopreis ervon Bringhen unterschieden sich aber auch noch nten.

h Bringhen im Rahmen der Bruttopreissenkung

pur-Mitglieder

werhaltsdarstellung ist das Verhalten der Teaman, Sanidusch, San Vam und Spaeter — nach der ch im April 2011. Die Wettbewerbsbehörden fühoeler, Innosan, Sanidusch, San Vam und Spaeter abhängig von Sanitas Troesch und den übrigen > Beweisführung kann nicht unabhängig von den »weisergebnissen betrachtet werden. Die Verhald Sanitas Troesch in den Jahren 2009 bis 2011 sind heranzuziehen. Mittels einer Gesamtt Kappeler, Innosan, Sanidusch, San Vam ı unabhängig oder koordinierend mit den übri

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1623.Den Wettbewerbsbehörden liegen | chungsberichte der Kooperation Sanitär Sc vember 2011, ein Protokoll der SGVSB-Vo tokoll der SGVSB-Generalversammlung vor eine Auswertung der Kalkulationsschlüssel Innosan.

1624.Es steht fest, dass die Teampur-Mitgli tar Schweiz vom 4. November 20091149 nx vom 2. Dezember 2009''5° zusammen mit | Sie waren folglich nicht an der Diskussion d 20 % Preissenkung von Sanitas Troesch ur peler und Sanidusch erfuhren hingegen v Sanitas Troesch spätestens im Rahmen | 2010. An der Generalversammlung nahmer und Sanidusch teil,'15' wo sie zusammen r bericht 2009115? genehmigten. Der Jahresb von Sanitas Troesch im Rahmen des Absc Weder San Vam, welche zu dem Zeitpunkt zu dem Zeitpunkt noch nicht im SGVSB Mit

1625.Ilm Jahr 2012 gaben die Teampur-ı Spaeter Chur erstmals individuelle Bruttopr preise von Richner und Gétaz (CRH), Sab: ist zu prazisieren, dass dieses Unternehme verwendete nach eigener Aussage die Preis

1626.Das Sekretariat untersuchte die von faktoren, um deren Preissetzungsverhalte Herstellerpreis, multipliziert mit dem Kalku abgebildeten Bruttopreis. Betrug der Kalkt targrosshandler den Herstellerpreis voll Ube

1627. Abbildung 11 stellt die nicht umsatz: werbsbehörden graphisch dar. Die blauen | Produkte, bei welchen die untersuchten | übernommen haben. Die roten Säulen bild ab, bei welchen die untersuchten Unterneh men.

1149 Act. 356, 212.

1150 Act. 358, 920.

1151 Act. 354, 188.

1152 Act. 354, 193.

1153 Act. 355, 185.

1154 Act. 381, 5.

1155 Act. 381, 5.

1156 \/gl. die Aussage von [...] Innosan in Act. 571, Z

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jetrachtung kann beurteilt werden, ob Burgener, ınd Spaeter ihre Bruttopreise für das Jahr 2012 gen Marktteilnehmern festgelegt haben.

igung

die folgenden Beweismittel vor: zwei Bespre- ;hweiz vom 4. November 2009 und vom 11. Norstandssitzung vom 2. Dezember 2009, das Pron 11. Juni 2010, der SGVSB-Jahresbericht 2009, von 2012 und 2011 und die Aussagen von [...]

eder weder an der Sitzung der Kooperation Saniich an der Besprechung des SGVSB-Vorstands Getaz, Richner und Sabag teilgenommen haben. es SGVSB beteiligt, wie mit der Ankündigung der ngegangen werden soll. Burgener, Innosan, Kapon der bevorstehenden Bruttopreissenkung von der SGVSB-Generalversammlung vom 11. Juni 1 auch Vertreter der Burgener, Innosan, Kappeler nit den anderen SGVSB-Mitgliedern den Jahresericht 2009 verzeichnete die Bruttopreissenkung hnitts „Vom Vorstand behandelte Geschafte“.11% Mitglied des SGVSB war, noch Spaeter, welche Jlied war, haben an dieser GV teilgenommen.

Srossisten Burgener, Kappeler, Sanidusch und eiskataloge heraus.'!%* Zuvor wurden die Bruttoag und Bringhen festgelegt.''°® Bei Spaeter Chur n erst im Jahr 2011 dem SGVSB beitrat. Innosan se von Sabag.''°%

diesen Unternehmen verwendeten Kalkulationsn nachzuvollziehen. Wie ausgeführt, ergab der lationsfaktoren, den in den Bruttopreiskatalogen ılationsfaktor 1, bedeutete dies, dass der Sanirnahm.

Jewichteten Untersuchungsresultate der Wettbe- Säulen zeigen den prozentualen Anteil derjenigen Jnternehmen den Herstellerpreis im Jahr 2011 len den prozentualen Anteil derjenigen Produkte men die Herstellerpreise im Jahr 2012 übernaheile 79 f.

1623.Im Teampur-Katalog betrug der Anteil niger als 5 %. Im Jahr 2012 stieg der Anteil bedeutet, dass Burgener, Spaeter, Kappele zur eigenständigen Preissetzung verfügten. der Hersteller übernahmen. Dies belegt, dé ein Wechsel stattgefunden hatte. Anstelle < von Bringhen, CRH resp. Sabag bis ins Jah vor allem den Richtpreis des Herstellers in i

1629.Im Vergleich dazu ist bei Bringhen, Sz von 1 im Jahr 2011 zwischen 10 % und 20 ‘ faktoren von 1 bei Bringhen, Sabag und | Bringhen, Sabag und CRH im Jahr 2012 n sondern hauptsächlich einen von 1 abweich

Abbildung 11: Anteil Kalkulationsfaktoren von 1 50% 45%

40% 35%

30%

25% 20%

15% 10% 5% 0%

Bringhen Sabag CRH

m@ 201:

1630.Die Auswertung der Wettbewerbsbeh Kappeler und Sanidusch im Jahr 2012 vor: ten. Sie haben somit die Bruttopreissenkur preise senkten. Im Gegensatz zu CRH od ner, Innosan, Kappeler, Sanidusch oder Sp rekt mit Sanitas Troesch kommuniziert hätte

1631.Zumal Innosan die Preise von Saba Bruttopreissenkung im selben Umfang wie | (iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1632.San Vam und Spaeter liessen sich | dusch bestreiten die Sachverhaltsdarstellun dass ihnen als kleine Anbieter nichts ande

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der Kalkulationsfaktoren von 1 im Jahr 2011 weder Kalkulationsfaktoren von 1 auf 40-47 %. Das ır und Sanidusch sobald sie über die Möglichkeit ‚in einem viel grösseren Umfang die Richtpreise iss auf das Jahr 2012 im Preissetzungsverhalten Jer Übernahme des höchsten Kalkulationsfaktors r 2011 übernahmen die Teampur-Grossisten nun hren Bruttopreiskatalogen.

ıbag und CRH der Anteil der Kalkulationsfaktoren %. Im Jahr 2012 sinkt der Anteil von Kalkulations- CRH auf weniger als 6 %. Dies bedeutet, dass icht die Richtpreise des Herstellers übernahmen, enden Kalkulationsfaktor setzten.

Ill

3urgener Joos Kappeler Sanidusch

orden beweist also, dass sich Burgener, Spaeter, allem an den Richtpreisen der Hersteller orientier- 1g mitgetragen, soweit die Hersteller ihre Bruttoar Sabag bestehen keine Hinweise, dass Burgeaeter bezüglich der Bruttopreissenkung 2012 di- N.

J) übernommen hat, steht fest, dass Innosan die Jabag umsetzte. ınd deren Würdigung

nicht vernehmen. Burgener, Kappeler und Sanig der Wettbewerbsbehörden nicht. Sie führen an, res übrig geblieben sei, als mitzuziehen und auf das Jahr 2012 die Preise ebenfalls zu senk batte.1157

1633.Es kann dahingestellt bleiben, ob dies ergebnis andern.

1634.Innosan führt an, sie habe an keiner 2 gemeinsamen Katalogs teilgenommen. Vo wusst. Die Innosan SA habe immer die Brı bag als Referenz verwendet. Sie sei aber r zuwenden?'58

1635.Damit anerkennt Innosan, dass sie die

(iv) Beweisergebnis

1636.Es bestehen keine Beweise für eine c und den Teampur-Mitgliedern. Ferner ver Rahmen der Bruttopreissenkung unabhangi rekt an der Preissetzung von Sanitas Troe: fern die Hersteller ihre Preise senkten.

1637.Da Innosan die Preise von Sabag üb telbar von der Bruttopreissenkung von Sani auf eine autonome Bruttopreissetzung.

B.5.2.4.11 Auswirkung der Bruttopreis- ı

(i) Beweisthema

1638.In der Folge wird Beweis über die A battsenkung geführt. Zu diesem Zweck ve lungen der Bruttopreise und die Entwicklur stallation von sichtbaren Sanitärprodukten chen die Wettbewerbsbehörden das Brutto von CRH (Richner und Gétaz) und Sabag s hängig von den vorgenannten Unternehme werbsbehörden die mit der Bruttopreissenkı

(ii) Beweismittel und Beweiswürd 1639.Den Wettbewerbsbehörden liegen folc

- die Bruttopreiskataloge der Verfahren

- die Position 420 (Indexposition vor Re on nach der Revision 2010) des Baup

- die Wettbewerbsbehörden basieren ih tärhersteller gelieferten Daten, welche

- eine PowerPoint-Präsentation von CF Sanitär‘ vom 13. Oktober 2011

1157 Act. 875, Rz 37; Act. 876, Rz 37; Act. 877, Rz 3

1158 Act. 890, 9, v.a. zweiter und dritter Abschnitt.

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en und zwar unter gleichzeitiger Kürzung der Ra-

;e Vorbringen zutreffen, da sie nichts am Beweis-

Iifälligen Entscheidung über die Publikation eines n einem solchen Entscheid habe sie nichts geittopreise des Katalogs ihres Lieferanten der Saicht dazu gezwungen gewesen, diese Preise an-

> Sabag-Bruttopreise verwendet hat.

lirekte Kommunikation zwischen Sanitas Troesch hielten sich die Teampur-Mitglieder insofern im g von Sanitas Troesch, als dass sie sich nicht disch orientierten, sondern ihre Preise senkten, soernahm, hing die Preissetzung von Innosan mittas Troesch ab. Sie verzichtete dabei weitgehend

ınd Rabattsenkung 2012

uswirkung der marktweiten Bruttopreis- und Rarglichen die Wettbewerbsbehörden die Entwickig der Endkundenpreise für den Kauf und die In- (Sanitärprodukte vor der Wand). Zudem verglipreisniveau von Sanitas Troesch mit demjenigen owie Bringhen, die die Bruttopreissenkung unabn vollzog. Schliesslich untersuchten die Wettbe- ıng einhergehende Rabattentwicklung.

igung yende Beweismittel vor:

sparteien der Jahre 1996-2011,

»vision des Baupreisindex) bzw. 251 (Indexpositireisindex des BFS,

re Berechnungen auf von den Parteien und Sani- ‘in den Anhängen [...] näher umschrieben sind,

RH mit dem Titel „Pricing Workshop 2 — Ergebnis

- die Parteiaussagen des CEO und V [...] und des Produktmanagers Sanitär

1640.Um die Auswirkungen der Bruttopre die Wettbewerbsbehörden die Bruttopreisgrosshandel. Nachfolgend werden die Unter

Abbildung 12: Preisindices der Sanitärbranche

135 1[- -© — Bruttopreisindex inkl. Wasc

—x— BFS - Lieferung Apparate 4301| BFS - Versetzen Appparate —k— BFS- Lieferung und verset

Ss 125- SS 120- & 115-

95 +

90 - +

Quelle: „Bruttopreisindex inkl. Waschmaschinen“ bas bung im Anhang G.8). ,BFS — Lieferung Apparate“, „E fern Apparate“: Bundesamt für Statistik.

1641.Um die Auswirkungen der Bruttopreis bewerbsbehörden auf verschiedene vom E stellten Indizes und berechneten basierenc preise (Abbildung 12) der durch den Sanite ten sind alle sichtbaren Sanitärprodukte (Sz schinen. Wie aus Abbildung 12 ersichtlich is tatsächlich durchgeführt. Die Bruttopreisser dex von Januar 2011 auf Januar 2012 um U se fallt etwas starker als die von den Sanité battsenkung um 20 % aus. Der Grund daft aufgrund des Wechselkurses gesenkt habe!

1642.In Abbildung 12 sind zudem drei Indi: rung Apparate“ zeigt die Entwicklung der E für sichtbare Sanitärprodukte (Sanitärprod Versetzen Apparate“ zeigt die Entwicklung |

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erwaltungsratspräsidenten der Bringhen Gruppe “von Bringhen [...].

issenkung 2012 nachzuvollziehen, untersuchten und Rabattentwicklungen im Markt für Sanitärsuchungsergebnisse dargestellt.

hmaschinen

en Apparate

/ + a — a

Datum

ierend auf Berechnungen des Sekretariats (vgl. Beschrei- ;FS — Versetzen Apparate“ und „BFS - Versetzen und Liesenkung nachzuvollziehen, stützen sich die Wettsundesamt für Statistik (BFS) zur Verfügung ge- | auf den Parteiangaben einen Index der Bruttoirgrosshandel verkauften Produkte. Darin enthalinitarprodukte vor der Wand) inklusive Waschmast, wurde die Bruttopreissenkung per Januar 2012 ıkung zeigt sich dadurch, dass der Bruttopreisinber 23 Indexpunkte fällt. Der Index für Bruttopreiirgrosshändlern koordinierte Bruttopreis- und Rar liegt darin, dass auch die Hersteller ihre Preise 1.

zes des BFS aufgeführt: Der Index ,BFS — Liefe- -ndkundenpreise auf, also wieviel der Endkunde ukte vor der Wand) bezahlt. Der Index „BFS — des Preises für die Installationsdienstleistung von

Sanitarprodukten. Der Index „BFS - Lieferu des Gesamtpreises, welchen der Endkund Endkundenpreis für die Sanitärprodukte un sammen ab. Den drei Indizes für Endkun und dem Gesamtpreis ist gemein, dass si gen. Dies bedeutet, dass der Endkundenp dienstleistung und der Gesamtpreis für Pr dass die Bruttopreissenkung auf das Jahr noch eine Senkung des Preises für die Inst

1643.Der in Abbildung 12 dargestellte Brutt nitas Troesch. Um den Umfang der Bruttoy bag und Bringhen im Jahr 2012 festzustelle von Sanitas Troesch mit dem Bruttopreisni Vergleichs sind in Abbildung 13 dargestellt. nitas Troesch und den verglichenen Untern korb, welcher in Anhang G.9 aufgeführt is Bruttopreisniveaus zu Sanitas Troesch in Pı

Abbildung 13: Bruttopreise der Sanitärgrosshänd

15 -

w 10-

0-

ee T T

2004 2006

Preisniveau CRH — — —— — Preisniveau team

Quelle: Berechnungen des Sekretariats basierend au Beschreibung im Anhang [...]).

1644.Aus Abbildung 13 folgt, dass Sanitas veau auswies, da die Bruttopreisniveaus vo eine positive Abweichung aufweisen. Fern weichung des Bruttopreisniveaus von Sanit

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ng und versetzen Apparate“ zeigt die Entwicklung e an die Installateure bezahlt. Er bildet also den d den Preis für die Installationsdienstleistung zudenpreise, Preise der Installationsdienstleistung > zwischen Oktober 2011 und April 2012 ansteireis für Produkte, der Preis für die Installationsodukte und Installation anstiegen. Daraus folgt, 2012 weder eine Senkung der Endkundenpreise lation im Jahr 2012 zur Folge hatte.

opreisindex beruht auf den Bruttopreisen von Sajreissenkung von CRH (Richner und Getaz), Sa- 'n, verglich das Sekretariat das Bruttopreisniveau veau dieser Unternehmen. Die Resultate dieses Die Berechnung des Bruttopreisniveaus von Saehmen basiert auf einem repräsentativen Warent. Die vertikale Achse zeigt die Abweichung des ozent.

ler relativ zu Sanitas Troesch a “ ee Zuni Ur T T T 2008 2010 2012 Jahr — Preisniveau Sabag —- - — Preisniveau Bringhen

f Parteiangaben und einer Befragung von Lieferanten. (Vgl.

; Troesch im Jahr 2012 das tiefste Bruttopreisnin Bringhen, CRH (Richner und Gétaz) und Sabag er ist ersichtlich, dass sich die gegenseitige Abas Troesch, Bringhen, CRH und Sabag zwischen

2011 und 2012 vergrössert hat. Demnach | korbes im Durchschnitt stärker gesenkt als preisniveaus von Sabag zu Sanitas Troesc Troesch stieg die Abweichung des Bruttopr der Anstieg des Unterschieds zu Sanitas T Schnitt noch 0.6 % höhere Bruttopreise h 13.9 % höher als diejenigen von Sanitas Tre

1645.Bringhen wies somit im Januar 2012 i die höchsten Bruttopreise auf, woraufhin c 2012 erneut senkte. Gemäss Aussage von Sanitas Troesch Bringhen im Jahr 2011 „ habe dadurch den Markt falsch eingeschä (um bloss 15 %) gesenkt. Die zu geringe neue Preise habe setzen und ihre Kataloge

1646.Abbildung 14 zeigt das Preisniveau e ruar 2012 basierend auf einem Preisverg| schätzung des Bruttopreisniveaus des Sek von Sanitas Troesch durchwegs geringere Umstand ist auf die unterschiedliche Zusar gegenüber dem Modellbadezimmer von Saı

1647.Aus Abbildung 14 ergibt sich, dass di hen im Januar 2012 noch um 9.9 % höher für das gleiche Modellbadezimmer. Im Fek Bruttopreisen noch 5.4 %. Dies belegt, da: setzt hatte, welche sie im Februar korrigiere

Abbildung 14: Bruttopreisniveau im Januar und F

112% -

nu 108%

9 106% +

2 104%

2 100% 2 98% +

a 96%

94% Sanitas Troesch Sabag

sw Januar 20:

1159 Vgl. Act. 297, Zeile 312.

1160 Vgl. Act. 297, Zeile 310 ff., Act. 299, Zeile 86 ff.

1161 Act. 445, 173 ff.

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vat Sanitas Troesch die Bruttopreise des Warenihre Konkurrenten. Die Abweichung des Bruttoh stieg von 0.8 % auf 3.0 %. Gegenüber Sanitas eisniveaus von 0.9 % auf 5.0 %. Bei Bringhen ist roesch am stärksten. Während Bringhen 2011 im atte, waren 2012 die Bruttopreise von Bringhen esch.

m Vergleich zu Sanitas Troesch, Sabag und CRH las Unternehmen seine Bruttopreise im Februar [...] Bringhen ist dies drauf zurückzuführen, dass sin falsches Signal gegeben“ habe."1%° Bringhen tzt und die Bruttopreise in zu geringem Umfang Senkung habe zur Folge gehabt, dass Bringhen habe einstampfen müssen. "©

ines Modellbadezimmers'?6' im Januar und Febeich von Sanitas Troesch. Gegenüber der Einretariats in Abbildung 13 zeigt der Preisvergleich Unterschiede zwischen den Preisniveaus. Dieser nmensetzung des Warenkorbes des Sekretariats uitas Troesch zurückzuführen ist.

> Bruttopreise des Modellbadezimmers bei Bring- “waren als die Bruttopreise von Sanitas Troesch ruar 2012 betrug der Unterschied zwischen den 3s Bringhen per 1. Januar 2012 Bruttopreise gen musste.

ebruar 2012

Richner Bringhen

12 m Februar 2012

Act. 561, Zeile 306 ff.

Quelle: Darstellung des Sekretariats basierend auf ei ff.).

1648.Die Bruttopreise unterschieden sich r dene Marken und Produktkategorien hinwe: dass Bringhen bei einem Umsatzanteil vo mehr als 5 % zu den entsprechenden Pr setzte somit klar andere Bruttopreise als Sa 65 % des Umsatzes ausmachten, die inte! Bruttopreisen nicht mehr als 5 % von den E te mit 75 % den höchsten umsatzgewichte 5 % Preisunterschied zu Sanitas Troesch aı

1649.Gemäss konstanter Praxis der Wet von +/- 5 % als gleichförmig erachtet. Dam weichung von 5 % als Abweichung, welche den könnte (Rz 1453163). Folgt man dieser wohl mit Bezug auf das Preisniveau (vgl. Al nerhalb des Sortiments, wesentlich von seir

Abbildung 15: Preisdifferenzen zu Sanitas Troesc

100 -

25-

0-

1.Sabag 2. Kappeler 3. CRH

[Differenz @ 0% bis 0.5% i

1162 Vgl. etwa RPW 1998/3, 387 ff., Rz 38 ff., Sen paktwärmezentralen; RPW 2002/1, 68 ff., Rz 2 ff., Fahrschule Graubünden .

1163 Act. 370.14, 4, 9, 10.

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nem Preisvergleich von Sanitas Troesch (vgl. Act. 445, 173

ach der Bruttopreissenkung 2012 über verschieg in ungleichem Masse. Die Abbildung 15 belegt, n 85 % des Sortiments eine Preisdifferenz von Jdukten von Sanitas Troesch aufwies. Bringhen nitas Troesch. CRH setzte bei Produkten, welche rn beschlossene Strategie um und wich mit den ruttopreisen von Sanitas Troesch ab. Sabag hatten Anteil der Bruttopreise, welche weniger als ifwiesen.

bewerbsbehörden'!'62 werden Preisunterschiede it Ubereinstimmend erachtete CRH eine Preisabeinfach durch höhere Rabatte ausgeglichen wer- | Kriterien, unterscheidet sich einzig Bringhen sobildung 13) als auch mit Bezug auf die Preise inen Konkurrenten.

h 2012

4. Spaeter 5. Burgener 6. Sanidusch 7. Bringhen Unternehmen

ice- und Reparaturleitungen an Ol-/Gasbrennern und Kom- 2 f., Interprofession du Gruyére; RPW 2003/2, 288 f., Rz 70

Quelle: Berechnung des Sekretariats (vgl. Anhang [.. Preise der jeweils verglichenen Unternehmen berechı

1650.Die Bruttopreissenkung 2012 wirkte s aufzeigt, fallen die Rabatte gegenüber der Jahres ab. Wie bereits in Rz 1160 ff. ausge Preishaltung nicht sofort, sondern zeitlich ve

Abbildung 16: Rabattentwicklung im Sanitärgross

4-

Datum

Oo Dezember 2004 bis Dezember 2006

Bringhen

Sabag

Quelle: Berechnungen des Sekretariats basierend at difizierte Darstellung bei der die Rabatthöhe nicht e schnitt wird Uber die Jahre 2004-2012 dargestellt].

1651.Abschliessend steht somit fest, dass ner entsprechenden Rabattsenkung einher, sich auf den Bruttopreis- und Rabattwettbev

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1652.Sanitas Troesch reichte ein industrieö topreissenkungen 2005 und 2012: Auswirk gutachten Sanitas Troesch) ein. Da es sich entsprechend den Richtlinien für ökonon werbsbehörden vom 12. September 2013 g

1653.Die Parteigutachter analysieren die fo

- „ob angesichts der spezifischen Ma zugehen [sei], dass, selbst wenn ma ausginge, eine solche Abrede eine Endkunden darstellen würde,

- ob empirisch belegbar [sei], dass die der Konsumenten beschränkt hätten

1164 Abrufbar unter www.weko.admin.ch > Dokumer

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.]). Die Preisdifferenz zu Sanitas Troesch ist in Prozent der let.

ich auch auf die Rabatte aus. Wie Abbildung 16 n Stand am 1. Dezember 2011 im Verlaufe des führt, schlägt sich die Preissenkung aufgrund der rsetzt in den Rabatten nieder.

handel

T T T

Sanitas Troesch

if Angaben der Parteien. Vgl. Anhang G.10 für Details. [Morsichtlich ist. Die Abweichung der Rabatthöhe vom Durchdie Bruttopreissenkung auf das Jahr 2012 mit eiying. Das bedeutet, die Bruttopreissenkung wirkte verb aus.

ınd deren Würdigung

konomisches Parteigutachten mit dem Titel „Brutungen auf den Wettbewerb“ (nachfolgend Parteium ein ökonomisches Gutachten handelt, wird es ische Gutachten der schweizerischen Wettbeewürdigt.''6*

Igenden Fragestellungen:

rktumstände aus ökonomischer Sicht davon aus- ın von einer Abrede zur Senkung der Bruttopreise > Beschränkung des Wettbewerbs zulasten der

> Bruttopreissenkungen den Wettbewerb zulasten , und

tation > Bekanntmachungen / Erlauterungen.

- ob die Entwicklung der Bruttopreise Vorliegen einer Abrede hindeuten w

1654.Das Parteigutachten geht auf diese F den vier Analysen durch.

a. Zur Fragestellung, ob im Kontext de Grosshandelsstufe beschränkt oder I nitas Troesch „Nachfrageumschichtun

b. Zur Fragestellung, ob im Kontext de Grosshandelsstufe beschränkt oder I nitas Troesch die Entwicklung von Ne der Jahre 2011 bis 2013.116”

Cc. Zur Fragestellung, ob die Bruttopreis ruht hätten, untersucht das Parteigute topreise in diesen Jahren.'16®

d. Zur Frage, ob die Bruttopreissenkun: der Endverbraucher führte, untersucl theoretischen Analyse den Marktkonte BFS.'169

1655.Die Analysen des Parteigutachtens \ chend gewürdigt.

a. Nachfrageumschichtungen

1656.Mit der Analyse der „Nachfrageumsc der Wettbewerb auf der Grosshandelsstufe lysieren sie das Nachfrageverhalten von 15 ren 2011-2012, um zu eruieren, ob es ZU „ zelner Kunden von anderen Grosshandler Troesch kam. Gabe es “erhebliche Umschi Grosshändler einander Aufträge „abjagten“ standen seien.

1657.Zu der Analysemethode führt das Pe an. Grundlage der Analyse bilden die Ums Sanitas Troesch, CRH, Sabag und Bringh Umsatzangaben den schweizweiten Umsat ten Kunden für die Jahre 2011 und 2012. V anteile fluktuierten, dann bedeute dies, das schiedenen Anbietern umschichteten. Übeı Troesch im Jahr 2011 einen Umsatzanteil v satzanteile führen die Parteigutachter dara! Sanitas Troesch als Analysebasis gewähl wertete die Veränderung der Umsatzanteile gen ergeben, dass bei [...] der untersuchte:

1165 Act. 935, Beilage 1, Rz 1.3. 1166 Act. 935, Beilage 1, Rz 3.2. 1167 Act. 935, Beilage 1, Rz 3.2. 1168 Act. 935, Beilage 1, Rz 5.1.

1169 Act. 935, Beilage 1, Rz 2.1 und Rz 4.1.

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in den Jahren um 2005 bzw. um 2012 auf das irde. “1165

ragestellungen teilweise ein und führt die folgenr Bruttopreissenkung 2012 der Wettbewerb auf )eseitigt sei, untersucht das Parteigutachten Sagen“.1166

r Bruttopreissenkung 2012 der Wettbewerb auf )eseitigt sei, untersucht das Parteigutachten Sattopreisen und Stückmargen von Sanitas Troesch

senkungen von 2005 und 2012 auf Abreden be- ıchten Sanitas Troesch die Entwicklung der Brut-

J) eine Beschränkung des Wettbewerbs zulasten it das Parteigutachten Sanitas Troesch in einer »xt sowie die Preisindizes der Sanitarbranche des

verden nachfolgend dieser Reihenfolge entsprehichtungen“ untersuchen die Parteigutachter, ob beschränkt oder beseitigt worden sei. Dazu ana- 9 Grosskunden von Sanitas Troesch in den Jaherheblichen Umschichtungen“ der Nachfrage ein- 1 hin zu Sanitas Troesch oder weg von Sanitas htungen“, würde dies darauf hindeuten, dass die und somit in einem „intensiven Wettbewerb“ gerteigutachten keine Literaturstellen oder Quellen satzangaben je Niederlassung und je Kunde von en. Das Parteigutachten errechnete aus diesen zanteil von Sanitas Troesch bei ihren 159 gröss- Venn die bei einzelnen Kunden erzielten Umsatz- 3s die Kunden ihre Nachfrage zwischen den ver- “alle betrachteten Kunden hinweg hatte Sanitas on [...] und im Jahr 2012 von [...]. Die hohen Umuf zurück, dass die umsatzstärksten Kunden von t wurden. Das Parteigutachten Sanitas Troesch : der einzelnen Installateure aus. Die Berechnun- 1 Kunden der Zugewinn bzw. Verlust an Umsatz- anteil mehr als 10 (20) Prozentpunkte betra teilen an den Gesamtausgaben der Kunde mehr als 15 % (25 %). Diese Umsatzänder hebliche“ Fluktuation. Dies beweise einen satzstarksten Grosshändlern und sei mit e Wettbewerbs nicht vereinbar.'"”°

1658.Zunachst ist festzustellen, dass die F seitigung des wirksamen Wettbewerbs eine sind ausschliesslich die ökonomischen Aust sei angemerkt, dass die Rechtsfrage, ob d oder beseitigt ist, eine Wettbewerbsabrede auf die Rechtsfrage der erheblichen Beeintr seiner Fragestellung implizit die Annahme gutachter gehen aber nicht auf diese Abred kein Schluss auf die Auswirkung der Abred werden.

1659.Die empirische Analyse der Parteigu nitas Troesch vorgeworfenen Koordination « Rabatten. Im Ergebnis leitet das Parteiguta tungen“, dass diese „intensiven“ Wettbewe tens ist nicht nachvollziehbar. Es fehlen At tungen“ auf die Wettbewerbsintensität gesc Kriterien, anhand welcher die beobachtete zur Intensität des Wettbewerbs beurteilt wer

1660.Der einzige Hinweis auf einen möglic Umsatzes und der Wettbewerbsintensität b hebliche Umschichtungen“, würde dies da Aufträge „abjagten“ und somit in einem „int teigutachten enthält keine Belege, Literatur: geumschichtungen im Zusammenhang mit ' (wettbewerbs-)6konomischen Literatur ist d zu einem solchen Zusammenhang bekann Nachfrageumschichtungen ist damit weder lich, inwiefern die Betrachtung von „Nachfr: kung der Koordination der Bruttopreis- unc geben könnte.

1661.Das Motiv von Sanitas Troesch zur Mitgliedern (Rz 1267 ff.) gibt ein Hinweis : stand darin, mit der koordinierten, marktweii und Rabatten auf das Jahr 2012 Umsatzve schende Senkung von Bruttopreisen birgt d oder nicht in gleichem Ausmass ihre Brutto} Konkurrenz deutlich stärkere Senkung der F traktiv zu sein und deswegen an Umsatz Zt se birgt die Chance, für die Endkunden att Die Auswirkung der Koordination zeigt sich tionen bei einzelnen Kunden sind mit und ol

1170 Act. 935, Beilage 1, Rz 3.2 ff.

1171 Vgl. dazu vorangehend die Ausführungen zur B

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gen habe. In Relation zu den ursprünglichen Ann betrug der Anteilsgewinn bzw. -verlust bei [...] ungen zwischen 2011 und 2012 zeigten eine „er- „intensiven“ Wettbewerb zwischen den vier uminer Beschränkung oder Beseitigung wirksamen

‘rage der erheblichen Beeinträchtigung bzw. Be- : Rechtsfrage ist. Fur die vorliegende Beurteilung Uhrungen zum Sachverhalt relevant.''”! Dennoch er wirksame Wettbewerb erheblich beeinträchtigt voraussetzt. Indem die ökonomische Beurteilung ächtigung oder Beseitigung Bezug nimmt, legt es zugrunde, es liege eine Abrede vor. Die Parteien ein. Aus diesem Grund kann aus der Analyse e auf den Markt für Sanitärgrosshandel gezogen

tachter nimmt keinen inhaltlichen Bezug zur Sa- Jer gleichzeitigen Senkung von Bruttopreisen und ichten aus der Analyse der „Nachfrageumschichrb nachweise. Dieser Schluss des Parteigutach- ısführungen dazu, wie aus „Nachfrageumschichhlossen werden soll und es fehlt die Angabe von n Fluktuationen des Umsatzes auf ihre Aussage den.

hen Zusammenhang zwischen Fluktuationen des eschränkt sich auf die Behauptung: Gabe es “errauf hindeuten, dass die Grosshändler einander ensiven Wettbewerb“ gestanden seien. Das Parangaben oder Quellen zum Konzept der Nachfra- Jer Wettbewerbsintensität. Aus der einschlägigen an Wettbewerbsbehörden auch keine Ausführung t. Das theoretische Fundament der Analyse der bekannt noch bewiesen. Damit ist nicht ersicht- ıgeumschichtungen“ Aufschluss über die Auswir- | Rabattsenkung auf den wirksamen Wettbewerb

Kontaktaufnahme mit dem SGVSB und dessen iuf die Auswirkungen der Abrede. Das Motiv beten und gleichzeitigen Senkung von Bruttopreisen rluste zu vermieden. Eine einseitige und Uberraas Risiko, dass weitere Sanitärgrosshändler nicht reise und Rabatte senken. Eine im Vergleich zur abatte birgt das Risiko, für die Installateure unat- ı verlieren. Eine stärkere Senkung der Bruttopreiraktiver zu sein und so an Umsatz zu gewinnen. in einem stabilen Umsatzanteil. Gewisse Fluktuaine Koordination zu erwarten.

eweisführung in Rz 62 ff.

1662.Gesamthaft hat der Umsatzanteil an ( Troesch nach den Berechnungen des Part Veränderung des Umsatzanteils um 0.3 % stabil geblieben sind. Dies entspricht dem v: marktweiten Koordination der Bruttopreis- U ne Umsatzverluste aufgrund von Abwande üblichen Fluktuation liegen.

b. Entwicklung von Nettopreisen

1663.Die Fragestellung der zweiten Analy Bruttopreissenkungen von 2012 der Wettbe beseitigt“ worden sei. Dazu untersuchen di sen und Stückmargen von Sanitas Troesch bewerbs auf Grosshandelsebene sollte sich topreise und insbesondere der Bruttomarg erhöhungen könnten auch durch andere F stellerpreise und/oder der Nachfrage, herve fern besonders aufschlussreich, weil dadu ausgerechnet“ werde. Seien die Nettopreis len, dann sei die Behauptung einer Beschr nachvollziehbar. Aus einer Stichprobe errec einen „Projektindex“ (vgl. dazu unten Rz Rückgang der Nettopreise auf 2012 um [.. Der „Vollindex“ der Stückmargen zeige ein von 2012 auf 2013 einen Rückgang um [...]. 2012 einen Rückgang der Nettopreise um [| gang um [...]. Der errechnete „Projektindex gen um [...] und von 2012 auf 2013 ein At esch wertet dies als einen „deutlichen R Stückmargen von Sanitas Troesch. Dies se des Wettbewerbs, wie dies vom Antrag des zwischen Grosshändlern vereinbar. ''7?

1664.Wie gesagt, ist die erhebliche Beein! Wettbewerbs eine Rechtsfrage. Ein ökonon zu äussern. Die nachfolgende Würdigung sich die betreffende Sachverhaltsfrage zu Wettbewerb (erheblich) beeinträchtigt oder beurteilende Abrede zu berücksichtigen. In Sanitas Troesch und weiteren Sanitärgros: und Rabatte auf das Jahr 2012.

1665.Nachfolgend wird die Analyse des Paı i. Hypothese ii. | Messung von Stückmargen iii. | Aussagekraft der Analyseergebnisse

iv. Interpretation der Analyseergebnisse

172 Act. 935, Beilage 1, Rz 3.2 und 3.21 ff.

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len Ausgaben von 159 Grosskunden von Sanitas eigutachtens von [...] auf [...] abgenommen. Eine » zeigt, dass die Umsätze von Sanitas Troesch on Sanitas Troesch verfolgten Ziel, die sie mit der nd Rabattsenkung verfolgten. Es entstanden keirung von Installateuren, welche ausserhalb einer

ı und Stückmargen

se des Parteigutachtens ist, „ob im Kontext der werb auf Grosshandelsstufe beschränkt oder gar e Parteigutachter die Entwicklung von Nettoprei- . Eine Beschränkung oder Beseitigung des Wettgemäss Parteigutachten in Erhöhungen der Netan niedergeschlagen haben. Etwaige Nettopreisaktoren, wie zum Beispiel Erhöhungen der Herorgerufen worden sein. Stückmargen seien insorch der Einfluss von Kostenschwankungen „her- e und Stückmargen gleich geblieben oder gefalankung oder Eliminierung des Wettbewerbs nicht ;hnete das Parteigutachten einen „Vollindex“ und 1671). Der berechnete „Vollindex“ zeige einen ] und einen Anstieg von 2012 auf 2013 um [...]. Abfallen der Stückmargen auf 2012 um [...] und Der berechnete „Projektindex“ zeigt auf das Jahr ...] und von 2012 auf 2013 einen erneuten Rück- “ zeige auf 2012 einen Rückgang der Stückmarfallen um [...]. Das Parteigutachten Sanitas Troückgang“ sowohl der Nettopreise als auch der xi nicht mit einer Beschränkung oder Beseitigung Sekretariats vom 20. Mai 2014 behauptet werde,

rächtigung bzw. die Beseitigung des wirksamen isches Gutachten hat sich zu Sachverhaltsfragen beschränkt sich auf Sachverhaltsfragen. Wenn ır Beurteilung, ob eine Abrede den wirksamen beseitigt, herangezogen werden soll, ist die zu der vorliegenden Analyse ist dies eine zwischen shandlern koordinierte Senkung der Bruttopreise

teigutachtens in vier Schritten Überprüft:

1666.Ad. i. Hypothese: Die Hypothese des eine Beschränkung oder Beseitigung des Stückmargen niederschlage. Aus steigenc schliessen, dass eine Abrede vorliegen wür faktoren zurückgeführt werden können. Gle se auf, dass fallende Nettopreise und Stt ausschliessen würden. Bei fallenden Nettop these des Parteigutachtens nicht, dass and ten zum Abfall von Nettopreisen und Stück des Parteigutachtens nicht stichhaltig. Sie tenpreisen mit und ohne Absprache zwisch erwarten wären. Weiter lässt die Hypothese Absprache unberücksichtigt. Das Verwerfeı kung der Abrede würde sich nur aus einem ohne Absprache mit der tatsächlichen Ma ein solcher Vergleich nicht direkt möglich.

1667.Vorliegend ist somit zunächst festzus der Entwicklung des Euro muss davon au: betrachteten Zeitraum von 2011 bis 2012 d Produkten zeigt sich dies anhand von Schı zeitigen Senkung der Bruttopreise und Rak geben.'!7* Ebenso zeigt sich dies bei Herst Sanitärgrosshändlern den Währungsvorteil Nebst dem Einfluss der Frankenstärke mu Diese verteuerte die Produkte einiger Her: Präsentation feststellt, führt die lieferanten: umsatz.''’”” Dies bedingt, dass die lieferar Nettopreisen der Sanitärgrosshändler führt 2012 durchschnittlich von einer Hersteller dass die Hypothese des Parteigutachens lässt sich nicht ableiten, die gleichzeitige Se preissenkend ausgewirkt.

1668.Das Parteigutachten Sanitas Troesct margen besonders aufschlussreich. Mit schwankungen „herausgerechnet“. Auch St für die Feststellung einer Wettbewerbsbesc stetig steigender Margen für eine Verurtei gend wird dennoch geprüft, ob mit Stückm gerechnet“ werden.

1669.Ad. ii. Messung von Stückmargen: Di achtens zwei wesentliche Probleme auf. Er marge in Franken und nicht eine Stuckmarc de Stückmargen auf die Erhebungsmethod: ten der Grosshändler zurückzuführen (vgl. 1

1173 V/gl. allgemein das Protokoll der Sitzung Kooper

1174 Vgl. beispielsweise Act. 371.04, Act. 371.17, 12

1175 Vgl. Act. 371.17, 9, Act. 374.07, Act. 892, Beilac 1176 Act. 371.09.

1177 Act. 347, 167.

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Parteigutachtens basiert auf der Annahme, dass Wettbewerbs sich in höheren Nettopreisen und len Nettopreisen will das Parteigutachten nicht de, da steigende Nettopreise auf andere Einflussichzeitig stellen die Parteigutachter die Hypotheckmargen eine Beschränkung oder Beseitigung reisen und Stückmargen berücksichtigt die Hypoere Einflussfaktoren als ein koordiniertes Verhalimargen führen würden. Damit ist die Hypothese berücksichtigt nicht, dass bei fallenden Lieferanen Sanitärgrosshändlern, fallende Nettopreise zu > des Parteigutachtens die konkret vorgeworfene 1 einer beschränkenden oder beseitigenden Wir- Vergleich der kontrafaktischen Marktentwicklung rktentwicklung ergeben. Naturgemäss ist jedoch

stellen, ob die Herstellerpreise sanken. Aufgrund sgegangen werden, dass die Herstellerpreise im eutlich gefallen sind.'173 Bei in Euro eingekauften eiben der Sanitärgrosshändler, nebst der gleichatte zusätzlich die Wechselkursvorteile weiterzuellern, welche im Euroraum produzieren und den — auch während des Jahres — weitergeben. '?75 ss auch eine Materialteuerung beachtet werden. steller.1'76 Wie Sanitas Troesch in einer internen seitige Preissenkung zu einem geringeren Nettoitenseitige Preissenkung gesamthaft zu tieferen an. Insgesamt ist somit Uber die Jahre 2011 und seitigen Preissenkung auszugehen. Dies zeigt, nicht stichhaltig ist. Aus fallenden Nettopreisen 'nkung von Bruttopreisen und Rabatten hatte sich

) führt an, gegenüber Nettopreisen seien Stück- Stückmargen werde der Einfluss von Kostenückmargen können nicht die alleinige Grundlage hränkung liefern. Andernfalls würde die Tatsache lung der Sanitärgrosshändler genügen. Nachfolargen tatsächlich Kostenschwankungen „heraus-

> Messung der Stückmargen weist das Parteigutstens verwenden die Parteigutachter eine Stückje in Prozent (vgl. Rz 1670). Zweitens sind fallen- e des Parteigutachtens und nicht auf das Verhal- 671 ff.).

ation Sanitär Schweiz, Act. 356, 232 f. , Act. 374.07. je 13, Punkt 9.

1670.Die Parteigutachter bezeichnen mit schnittlichen Nettopreis und dem durchschr werden jedoch nicht Stückmargen in Franl Die Berechnung der Marge in Prozent ist ir eignetere Mass zur Beurteilung der Preise stätigen zum einen die Aussagen von Bring für Sanitärgrosshändler notwendigen Margı die Preisberechnung im Sanitärgrosshande faktors wird für viele Produkte eines Hers Zuschlag oder Abzug errechnet. Die Rab: Zudem ist damit zu rechnen, dass sich bei : se als auch die Marge in Franken erhöhen Nettopreise als auch die Marge in Franken | berücksichtigt werden, sollte somit die An: auf Stückmargen in Prozenten abstellen.

1671.Das Parteigutachten misst die Entwic hand einer Stichprobe von Sanitarprodukt Parteigutachten Sanitas Troesch die jährlic tegorien des Zeitraums von 2000 bis 2012. welche Verkaufsdaten der Jahre 2012 bis : chen Angaben zu Absatzmengen je Produl je Produkt errechnete das Parteigutachten che Stückmarge. Da der Datensatz von Se Jahr der Vereinbarung des Verkaufs, entt schnittspreise nach der Preisbasis, also d umsatzgewichtete Warenkörbe. Zum einen sämtlichen Produkten, für welche Angabe entspricht den Nettoumsätzen des Jahres ; schriebenen Warenkorb, welcher nach Möt entwicklung (vgl. Anhang G.8) nachbilden : nungen jeweils Durchschnittspreise mit der der Durchschnittspreis auf den Umsätzen ( einen damit, dass keine vergleichbaren Ui Zum anderen führt das Parteigutachten ar preisen nur auf Grundlage einheitlicher Lie sichtigung der zeitlichen Komponente in de rechnung der Stückmargen aussert sich da:

1672.Wie vorangehend festgestellt, sind di 2012 gefallen. Dies bedeutet, dass die Eins gefallen sind. Ungeachtet der fallenden E Marge im Folgejahr der Preisbasis. Wie da: der Einfluss fallender Einstandspreise auf c Gegenteil wird ein zusatzlicher Effekt fallenc

1673.Angenommen, der Einstandspreis be gegeben. Der Sanitargrosshandler halt ein Einstandspreis von CHF 80 ergibt sich som nitargrosshandler vereinbart daher im Jah

1178 \Vgl. die Aussagen von [...] Sabag (Act. 58, Zeile 201) und [...] San Vam (Act. 72, Zeile 232 ff.). E auf die Einstandspreise entsprechen (Act. 221, ;

1179 Act. 935, Beilage 1, Rz 3.23 ff.

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Stückmarge die Differenz zwischen dem durchiittlichen Einkaufspreis in Franken. Üblicherweise (en sondern Stückmargen in Prozent verglichen. n Gegensatz zur Marge in Franken auch das gentwicklung. Die Richtigkeit dieses Schlusses behen, Kappeler, Sabag und San Vam, welche die an in Prozenten angaben.'?7® Zum anderen fusst | auf prozentualer Basis. Mittels des Kalkulationstellers der Bruttopreis durch einen prozentualen tte werden als prozentuale Nachlässe gewährt. steigenden Einkaufspreisen sowohl die Nettoprei- | bzw. bei sinkenden Einkaufspreisen sowohl die allen. Soll die Entwicklung der Einkaufspreise mit lyse nicht auf Stückmargen in Franken sondern

‘klung der Nettopreise und der Stückmargen anan. Als Grundlage für die Stichprobe nahm das h 10 umsatzstärksten Produkte von 9 Produktka- Von diesen Produkten wählten sie diejenigen, für 2014 zur Verfügung standen. Aufgrund der jährlikt, Nettoumsätzen je Produkt und Materialkosten die jährlichen Durchschnittspreise und die jährliinitas Troesch Angaben zur Preisbasis, also das alt, schlüsselte das Parteigutachten die Durchem Verkaufsjahr auf. Daraus erstellten sie zwei den mit „Vollindex“ beschriebenen Warenkorb mit n vorliegen. Die Gewichtung dieses „Vollindex“ 2013. Zum anderen einen mit „Projektindex“ um- Jlichkeit den Index zur Messung der Bruttopreissoll. Das Parteigutachten zieht in seinen Berech- Preisbasis der Jahre 2011 — 2013 heran, wobei Jes Folgejahres beruht. Dies begründen sie zum msatzdaten des Jahres 2011 vorhanden waren. 1, dass ein intertemporärer Vergleich von Nettoferverzögerungen durchführbar sei. Zur Berückr Messung der Einkaufskosten und damit der Be- ; Parteigutachten Sanitas Troesch nicht.?'7?

2 Herstellerpreise im Verlauf der Jahre 2011 und tandspreise in der Zeitperiode von 2011 bis 2012 -instandspreise messen die Parteigutachter die s nachfolgende Beispiel aufzeigt, wird damit nicht lie Entwicklung des Preises herausgerechnet. Im ler Einstandspreise hineingerechnet.

trägt im Jahr 2011 CHF 80, wie in Tabelle 9 an- e Stückmarge von CHF 20 für vertretbar. Beim it ein Nettopreis von (80+20=) CHF 100. Der Sa- 2011 mit einem Installateur somit einen Netton 99 und 152 ff.), von [...] Kappeler (Act. 63, Zeilen 125 und ringhen gibt an, dass die Rabatte einem Zuschlag von [...]% Antwort auf Frage 2).

preis von CHF 100 mit dem Lieferdatum im das Jahr 2012 auf CHF 70. Der Sanitärgre Preis von CHF 100 und erzielt aufgrund de (100-70=) CHF 30. Hätte die Lieferung no marge zu den Einkaufspreisen von 2011 Ct ler im Jahr 2012 mit einem Installateur nun tieferen Nettopreis von CHF 90 mit Lieferuı marge wieder (90-70=) CHF 20. Angenomr CHF 70, betragt die realisierte Stuckmarge Sowohl bei den Verhandlungen im Jahr 2C von CHF 20 vorgesehen. Wäre die Liefel gleichbleibende Stückmarge ausgewiesen. preise ist die realisierte Stückmarge von C doch 33 % tiefer als die realisierte Stückmaı

Tabelle 9: Einfluss fallender Einstandspreise auf Stüc

Nettopreis

Einstandspreis

Stückmarge bei Verkauf im Jahr der Preisbasis / Beabsichtigte Stückmarge

Stückmarge im Folgejahr der Preisbasis

1674.Zusammenfassend sind die im „Proj Stückmargen auf die verzerrte Messung de senen Stückmarge des Parteigutachtens k« Wettbewerbsverhältnisse zu.

1675.Ad. iii. Aussagekraft der Analyseerge Einstandspreise von 2011 auf 2012. Dah tärgrosshändlern von fallenden Nettopreise grund der Berechnung der Stückmarge mit von stärker fallenden Stückmargen auszuc lenden Nettopreisen und Stückmargen kauı dinierten Bruttopreis- und Rabattsenkung : Analyseergebnis überprüft.

1676.Der „Vollindex“ gibt vom Jahr 2011 < preise um [...] und ein Abfallen der Stuckme ne um [...] gesunkene Stückmarge in Pro zeigt einen Rückgang der Nettopreise auf 2 [...]. Dies entspricht einer Reduktion der St „Vollindex“ auf das Jahr 2012 ein um [...] F als der „Projektindex“. Die gemessene Entw sich um [...] Prozentpunkte zwischen de

1180 Die Indexposition der Stückmarge in Prozent de sition der Stückmarge in Franken ([...]) durch « Somit würde im Jahr der „Vollindex“ der Stuck on von [...] Prozent = (100 — [...]) x 100.

1181 Die Indexposition der Stückmarge in Prozent de

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| Jahr 2012. Die Hersteller senken ihre Preise für »sshandler liefert seine Waren zum vereinbarten sr fallenden Einkaufspreise eine Stückmarge von ch im Jahr 2011 stattgefunden, hätte die Stück- IF 20 betragen. Vereinbart der Sanitärgrosshändeinen aufgrund der gesunkenen Einstandspreise 1g im Jahr 2013, beträgt die vorgesehene Stücknen, die Einkaufspreise bleiben im Jahr 2013 bei ' beim vereinbarten Nettopreis (90-70=) CHF 20. 11 als auch im Jahr 2012 war eine Stückmarge ung im gleichen Jahr erfolgt, würde auch eine Aufgrund von 2011 auf 2012 fallender Einstands- HF 20 der Vereinbarung mit Preisbasis 2012 je- ‘ge von CHF 30 mit Preisbasis 2011.

kmargen 2011 2012 2013 100 90 80 70 70 20 +/-0 % 20 30 -33 % 20

ektindex“ und „Vollindex“ aufgeführten fallenden 2s Parteigutachtens zurückzuführen. Der gemesommt damit keine Aussagekraft in Bezug auf die

»bnisse: Wie vorangehend festgestellt, fielen die er ist mit und ohne Absprache zwischen Saninn und fallenden Stückmargen auszugehen. Auf- Umsätzen im Folgejahr der Preisbasis ist zudem jehen. Damit kommt einer Beobachtung von faln Aussagekraft zu für die Auswirkung einer koorauf das Jahr 2012. Aus diesem Grund wird das

uf das Jahr 2012 eine Verminderung der Nettoirgen in Franken von [...] an. Daraus leitet sich eizent des Nettopreises ab.'1®° Der „Projektindex“ 012 um [...] und der Stückmargen in Franken um ickmargen in Prozent von [....''°' Damit zeigt der -rozentpunkte starkeres Abfallen der Nettopreise icklung der Stückmarge in Franken unterscheidet m „Vollindex* und dem „Projektindex“ und die

s Nettopreises ergibt sich aus der Division von der Indexpo- Jie Indexposition der Nettopreise ([...]) multipliziert mit 100. large in Prozent [...] betragen. Dies entspricht einer Reduktir Nettopreise im „Projektindex“ entpricht [...].

Stückmarge in Prozent weist eine Differenz zeigen der „Vollindex“ und der „Projektindex topreise, Stückmargen in Franken und Stü Nettopreise von 2012 auf 2013 leicht an, v Die Stückmargen in Franken im „Vollindex“ während die Stückmagen in Franken im „Pr der „Vollindex“ und der „Projektindex“ auf ¢ gen auf.

1677.Die unterschiedlichen und widersprüc jektindex“ zeigen, dass die Zusammenstel lungen der Stückmargen bzw. der Nettoprei bracht, aus der Entwicklung der Nettopreise Entwicklung im Markt zu schliessen. Zuden die Stückmarge im Folgejahr der Preisbasi nisse des Parteigutachtens in Frage gestelli

1678.Zur Überprüfung wird die Entwicklung Troesch, Sabag, Richner und Gétaz betra tens basiert der Vergleich der Marge au schränkt sich der Vergleich auf die Entwickl der Sparte Bad von Sanitas Troesch zeige! nis der Sparte Sanitär zeigt im Jahr 2011 2012.1183 Aus Angaben von CRH zeigt sich % und für das Jahr 2012 eine Marge von [ [...] % im Jahr 2011 auf [...] % im Jahr 2012 ten Grosshändlern eine Erhöhung der Mar 2012. Unter Berücksichtigung der Berechnu Herstellerpreise kann diese Entwicklung zı genentwicklung gewertet werden. Doch se im Widerspruch zum Analyseergebnis des | genentwicklung auf Gesellschaftsebene be gutachtens zwei Vorteile: Da sämtliche U wird der verzerrende Einfluss der Wahl des Zudem sind auch die Verkäufe enthalten, it rung im gleichen Jahr erfolgt. Dies verring preise. Damit ist vorliegend für eine Interpre auf Basis der Gesellschaftsebene den Vorzı

1679.Ad. iv. Interpretation der Analyseerge Hypothese des Parteigutachtens nicht stict fallender Einstandspreise noch die vorgewc die vorgenommene Berechnung der Stüc wurde festgestellt, dass die Analyseergebr spruch zur Margenentwicklung auf Gesellsc on der Parteigutachter auf falschen Analys gen den Analyseresultaten des Parteigutac Sanitas Troesch, Sabag, Richner und Geta

1182 Act. 445, Beilage 13, jeweils die Betriebsrechn errechnete sich aus den Angaben zum Bruttoe satz in Franken.

1183 Act. 892, Beilage 32. Die Marge entspricht der F

1184 Vgl. Act. 469, Antwort auf Fragen 15 und 16. D ten Bruttogewinne („Gross profit“) durch die auf:

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von [...] Prozentpunkten auf. Von 2011 auf 2012 “eine sehr unterschiedliche Entwicklung der Netckmargen in Prozent. Im „Vollindex“ steigen die ‚ährend sie im „Projektindex“ stark zurückgehen. geben auf das Jahr 2013 nochmals leicht nach, ojektindex“ sehr stark zurückgehen. Damit zeigen Jas Jahr 2013 sich widersprechende Entwicklun-

‚hlichen Entwicklungen des „Vollindex“ und „Prolung des Warenkorbs die gemessenen Entwickse deutlich beeinflussen. Damit ist es nicht ange- » bzw. Stuckmargen dieser beiden Indizes auf die 1 liegt bei der Stuckmarge ein Messfehler vor, da s gemessen wird. Damit sind die Analyseergeb- ‚und zu überprüfen.

) der Marge auf Gesellschaftsebene von Sanitas chtet. Gegenüber der Analyse des Parteigutach- ' Gesellschaftsebene auf Umsätzen. Damit beung der Marge in Prozent. Betriebsabrechnungen n eine Entwicklung der Marge von [...] % im Jahr sabag angegebene betriebswirtschaftliche Ergebeine Marge von [...] % und von [...] % im Jahr bei Getaz für das Jahr 2011 eine Marge von [...] ...] %. Bei Richner entwickelt sich die Marge von 1184 Insgesamt zeigt sich somit bei den betrachtege im Bereich von 0 % bis 3.1 % von 2011 auf ingsbasis und des Einflusses der Entwicklung der ı Gunsten der Parteien als eine konstante Marlost eine konstante Entwicklung der Marge steht Parteigutachtens von fallenden Margen. Die Marsitzt gegenüber der Datengrundlage des Parteimsätze der Gesellschaften einbezogen werden, , Warenkorbes auf das Messergebnis vermieden. 1 welchen die Preisbasis und die Umsatzrealisieert die Verzerrung aufgrund fallender Einstandstation der Margenentwicklung den Berechnungen ıg zu geben.

pnisse: Vorangehend wurde festgestellt, dass die ıhaltig ist. Sie berücksichtigt weder die Tatsache rfene Absprache. Weiter wurde festgestellt, dass kmargen einen Messfehler enthält. Schliesslich isse in sich widersprüchlich sind und im Wider- ;haftsebene stehen. Damit beruht die Interpretati- ‚eergebnissen und ist dadurch fehlerhaft. Entgeshtens ist festzustellen, dass sich die Marge von z über die Jahre 2011 und 2012 konstant entwiungen des vierten Quartals von 2011 und 2012. Die Marge rtrag in Franken dividiert durch die Angaben zum Nettoum-

-rozentangabe zum Bruttogewinn.

ie Margen errechnen sich aus der Division der aufsummiersummierten Umsätze der Niederlassungen („Sales“).

ckelte. Wenn man somit aus der Margene 2012 Rückschlüsse ziehen wollte, wäre fes werbs stattfand. Dies stimmt mit dem Motiv zeitigen Senkung der Bruttopreise und Rab Es konnte eine Senkung der Bruttopreise u so ein margensenkender Wettbewerb aufgı preise und Rabatte vermieden werden.

Cc. Entwicklung der Bruttopreise

1680.Das Parteigutachten analysiert, „ob s 2005 bzw. um 2012 die Behauptung nach kungen seien durch Abreden zustandegeh Analyse durch, welche mit den in der ökonc zur Ermittlung von kollusiven Verhalten vet Prämisse, dass Marktpreise bei koordinier sollten als bei wettbewerbskonformer unabt Parteigutachten im Wesentlichen zum Erge gegenüber den Mitgliedern des SGVSB im Für das Jahr 2012 kommt das Parteigutacl divergierten als im Jahr 2011 bzw. 2014. Si lyse in Abbildung 12 im Antrag des Sekrete 380). Der Wertung, dass Preisdifferenzen f weniger als +/- 5 % betragen hätte, könne habe keinerlei theoretisches Fundament u dadurch unterstrichen, dass der Sanitargro: Margen sei. Dieser Tatsache werde keiner gutachter ist es aufschlussreich zu unter: Wettbewerbern im Jahr der behaupteten | Praxis der Wettbewerbsbehörden wendet c plizite Festlegung einer Bandbreite von +/- | liesse sich eine Abrede von Bruttopreisen ir

1681.Vorangehend ist festzustellen, dass « Ein ökonomisches Gutachten hat sich zu S ter halten ihre eigenen Ergebnisse für kon: stimmen somit den vorangehenden Festst Jahr 2005 senkte Sanitas Troesch die Brut um 10 %, was sich in stärker unterschied 2012 hin senkte Sanitas Troesch die Brut Diese Tatsachenfrage ist somit vom Parteig

1682.Die Parteigutachter motivieren ihre Ar tur Preisstreuungstests zur Ermittlung kollus Prämisse, dass die Preisstreuung bei kollus halten. Damit legt das Parteigutachten offe ner Annahme, beruht. Die Annahme wird it steht einzig eine Quellenangabe von einem

1683.Der Fachaufsatz''88 beschreibt ein au gefrorenen Fisch. Bei diesem wurde eine g

1185 Act. 935, Beilage 1, Rz 5.1 ff.

1186 Rosa M. ABRANTES-METZ, LUKE M. FROEB, JON F collusion, International Journal of Industrial Org:

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ntwicklung im Sanitärgrosshandel von 2011 auf tzustellen, dass keine Intensivierung des Wettbevon Sanitas Troesch zur Koordination der gleichatte auf das Jahr 2012 hin überein (Rz 1267 ff.). nd Rabatte in gleichem Niveau durchgeführt und und eines unterschiedlichen Niveaus der Bruttoich anhand der Entwicklung der Bruttopreise um vollziehen [lasse], die jeweiligen Bruttopreissencommen“. Dazu führten die Parteigutachter eine mischen Literatur bekannten Preisstreuungstests ‘wandt sei. Preisstreuungstests beruhten auf der em Verhalten eine geringere Varianz aufweisen langiger Preissetzung. In der Analyse kommt das bnis, dass die Bruttopreise von Sanitas Troesch Jahr 2005 stärker abwichen als in den Vorjahren. ten zum Ergebnis, dass die Bruttopreise stärker e sehen das Ergebnis als konsistent mit der Anariats vom 20. Mai 2014 (vgl. oben, Abbildung 15, ür einen erheblichen Anteil des Produktportfolios nicht gefolgt werden. Eine Schwelle von +/- 5 % nd die „Willkürlichkeit“ dieser Bandbreite werde sshandel ein Volumengeschäft mit relativ kleinen ei Rechnung getragen. Nach Ansicht der Parteisuchen, ob die Preisdivergenzen zwischen den Abreden abgenommen hätten. Zur aufgeführten las Parteigutachten ein, diese enthalte keine ex- > %. Da die Preisdivergenz im Jahr 2012 anstieg, n Jahr 2012 nicht nachvollziehen. ''85

las Vorliegen einer Abrede eine Rechtsfrage ist. achverhaltsfragen zu äussern. Die Parteigutachsistent mit der Abbildung 15. Die Parteigutachter ellungen zur Bruttopreisentwicklung zu. Auf das topreise um 11 % und die Mitglieder des SGVSB lichen Bruttopreisen niederschlägt. Auf das Jahr topreise stärker als die weiteren Wettbewerber. utachten unbestritten.

jalyse damit, dass es in der ökonomischen Literaiven Verhaltens gebe. Diese stützten sich auf die siven Verhalten tiefer sei als ohne kollusives Vern, dass ihre Analyse auf einer Prämisse, also ein Parteigutachten nicht weiter begründet. Es beökonomischen Fachaufsatz.

fgedecktes Submissionskartell in einem Markt für eringere Preisstreuung während der Kartellperio-

. GEWEKE UND CHRISTOPHER T. TAYLOR, A variance screen for anisation 24, 2006, 467-486.

de festgestellt. Daraus leitet der Fachaufsat Beobachtung der Preisstreuung könnten k Aufdecken von Kartellen vor einer Unte „Screening“ wird jedoch darauf hingewieseı ne allgemeine Beobachtung bei Kartellen s von Kartellen bevor eine Untersuchung erö! nicht sämtliche Kartell anhand der Preisstr wäre ein bekanntes Zitronensäurekartell ar nannten aufgedeckt worden.'!8® Wurde hin dere Fragestellung vor. In einem ersten Sc! weisen auf die Preisstreuung auswirken. I werden, ob die tatsächlich beobachtete Pre bestimmten Verhaltensweise erlaubt.

1684.Vorliegend handelt es sich um die Fra und Rabatte auf das Jahr 2012 zwischen der gleichzeitigen Senkung von Bruttopreis stellt werden, wie die Preisstreuung im Sar meinsamer Plan zur Senkung der Bruttop vorliegt (vgl. auch Rz 800): Sanico war 198 topreissenkung einverstanden und „scherte veau der Bruttopreise des SGVSB bis auf 1 gleichzeitige Senkung der Bruttopreise und Marktes die Bruttopreise und Rabatte nicht in der Streuung der Bruttopreise zur Folge. um 20 % führt eine fehlende Übereinkunft z der Streuung der Bruttopreise ist auf das ~ die tatsächliche Preisstreuung spricht nicht Uneinigkeit zur gleichzeitigen Senkung der mass bestand.

1685.Besteht zwischen Grosshandlern ein vergleichbarem Ausmass zu senken, kann senken. Es stellt sich die Wertungsfrage, \ als vergleichbar zu werten ist und welcher U ist. Gestützt auf die Erfahrung der Wettbew Wertung der Gleichförmigkeit ein Unterschie ren Bereich der Schwellenwerte aus der Pı welche Differenzen von +/- 5 % oder mehr wert hält auch der Überprüfung mit weite PowerPoint-Präsentation von CRH, welche se Sanitär‘ am 13. Oktober 2011 vorgeführ schiede zwischen Bruttopreisen bis zu 5

1187 Vgl. YULIYA BOLOTOVA, JOHN M. CONNOR, Dou Emprirical results from two recent cases, Inter 1307. Dieser Aufsatz stellt in einem Literaturük sen, dass Preise in der Kartellperiode eher ric mischte Resultate in Bezug auf die Preisstre MILLER untersuchten Kartelle (Lysin und Zitrone Kartellperiode steigt oder fällt.

1188 \/gl. BOLOTOVA, CONNOR, MILLER (Fn 1187), 130%

1189 Vgl. das Protokoll zur Generalversammlung des

1190 Vgl. etwa RPW 1998/3, 387 ff., Rz 38 ff., Sen paktwärmezentralen; RPW 2002/1, 68 ff., Rz 2: ff., Fahrschule Graubünden.

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z die Möglichkeit ab, anhand der systematischen cartelle aufgedeckt werden. In der Literatur zum rsuchungseröffnung mittels dem sogenannten 1, dass eine geringere Streuung von Preisen keiei.'187” Für das „Screening“, also die Aufdeckung fnet wurde, bedeutet dies, dass zwar einige aber euung entdeckt werden könnten. Beispielsweise ıhand der Preisstreuung nicht mittels dem sogegegen eine Untersuchung eröffnet, liegt eine an- 1ritt ist zu prüfen, wie sich bestimmte Verhaltens- =rst dann kann in einem zweiten Schritt geprüft isstreuung Rückschlüsse auf das Vorliegen einer

ge, ob die gleichzeitige Senkung der Bruttopreise Grosshandlern koordiniert wurde oder nicht. Aus en und Rabatten auf das Jahr 1997 kann festgeiitärgrosshandel aussehen würde, wenn kein gereise und Rabatte zwischen den Grosshandlern 7 nicht mit einem gemeinsamen Plan einer Brutaus“. Erst auf 1998 näherte sich Sanico dem Ni- 0 % an.''89 Eine fehlende Übereinkunft über eine Rabatte zeigt sich somit darin, dass ein Teil des senkt. Dies hätte einen äusserst starken Anstieg Bei einer Senkung der Bruttopreise und Rabatte u einer Differenz von 20 %. Ein solcher Anstieg in Jahr 2012 hin nicht zu beobachten. Daraus folgt, dafür, dass zwischen Sanitärgrosshändlern eine Bruttopreise und Rabatte in vergleichbaren Aus-

e Übereinkunft, die Bruttopreise und Rabatte in sich die Preisstreuung sowohl erhöhen als auch welcher Unterschied zwischen den Bruttopreisen Jnterschied nicht mehr als vergleichbar zu werten erbsbehörden wird im vorliegenden Einzelfall zur 2d von +/- 5 % gewählt. Dies entspricht dem unteaxis bei der Beurteilung von Preisunterschieden, als gleichförmig betrachtet.119° Dieser Schwellenren marktbezogenen Beweismitteln stand. Eine anlässlich des „Pricing Workshops 2 - Ergebnist wurde, hält für das Jahr 2012 fest, dass Unter- Y vergleichbar sind. Die Marktsituation im Jahr

SLAS J. MILLER, The impact of collusion on price behavior: national Journal of Industrial Organisation 26, 2008, 1290- erblick fest, dass die theoretischen Arbeiten darauf hinweijide sind. Dem theoretischen Ergebnis stünden jedoch geuung gegenüber. Die im Aufsatz von BOLOTOVA, CONNOR, nsäure) weisen ebenfalls darauf hin, dass die Varianz in der

. SGVSB von 1998, Act. 355, 15 f.

ice- und Reparaturleitungen an Ol-/Gasbrennern und Kom- 2 f., Interprofession du Gruyere; RPW 2003/2, 288 f., Rz 70

2011 sei sehr ausgeglichen und transparen „die Bruttopreise der wichtigsten Konkurren Unterschieden der eigenen Bruttopreise zu bar. Ein Unterschied zwischen den Bruttopı kurrenten von 5 % sieht CRH ebenfalls verc müsse bei der Bruttopreissenkung „direkt r Bei Produkten mit einer tieferen Wahrnehm tragen.'!%' Damit lässt sich kein tieferer Sct Praxis bewährte Einschätzung der Wettbev Differenz auch für den Sanitärgrosshandel ¢

1686.Wie vorangehend festgestellt (Rz 164 Sabag und Sanitas Troesch im Rahmen vor lei Widerspruch zu einer Übereinkunft zwis« topreise und Rabatte in vergleichbarem Aus

d. Entwicklung der Endkundenp

1687.Die vierte Analyse des Parteigutachte Bruttopreissenkung eine Beschränkung zu theoretischen Betrachtung schliesst das Pa preissenkung zu sinkenden Endkundenpre preise sei weder theoretisch noch empirisc teigutachten Sanitas Troesch im Wesentl preisindizes des BFS. Es bestünde kein K Anstieg der Endkundenpreise in Folge eine der Endkundenpreise widerspreche der erw Schliesslich führt das Parteigutachten an, tenwohlfahrt. Eine Abrede um eine Bruttopr verstärken, weshalb eine Abrede zwischen

1688.Ob eine erhebliche Beschränkung oc steht, ist eine Rechtsfrage. Ein ökonomisch äussern. Nachfolgend wird daher auf die Ä Dabei geht die Würdigung wie folgt vor:

i. Zunächst werden die Einwände gec geprüft (Rz 1689 ff.).

ii. Anschliessend wird die Argument: Entwicklung der Endkundenpreise ui

ii. Schliesslich wird auf Basis der beo wands, eine Abrede zwischen Gros; preise und Rabatte sei wohlfahrtsför

1689.Ad i.: Das Parteigutachten Sanitas 7 preisindizes des BFS an. Es gebe Grund z men bei der Bereitstellung der Daten nicht s tec habe gegenüber den Parteigutachtern e BFS als belastend empfänden und viele die

1191 Act. 370.14, 4 und 9 ff.

1192 Act. 935, Beilage 1, Rz 1.6 und Rz 1.8.

1193 Act. 935, Beilage 1, Rz 4.1 ff. und 2.1 ff.

1194 Act. 935, Beilage 1, 2.1 ff.

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t. Dies wird unter anderem damit begründet, dass ten innerhalb [von] +/- 5 %“ seien. CRH sieht bei den Herstellerpreislisten von 10 % als Vergleicheisen von CRH und den Bruttopreisen ihrer Konlleichbar. Bei Produkten mit hoher Wahrnehmung nit [dem] Markt (max. +5 %) angepasst werden“. ung können die Abweichungen mehr als 5 % bewellenwert ableiten. Im Gegenteil wird die in der verbsbehörden gleichförmiger Preise bei +/- 5 % yestutzt.

4 ff.) waren auch 2012 die Bruttopreise von CRH, 1 +/- 5 %. Damit steht die Preisstreuung in keinershen CRH, Sabag und Sanitas Troesch, die Brutmass auf das Jahr 2012 zu senken.

reise

ns Sanitas Troesch untersucht die Frage, ob die ılasten der Endverbraucher darstellt. Aus einer rteigutachten im Wesentlichen, dass eine Bruttoisen führen müsse. Ein Anstieg der Endkundenh haltbar.1'9* Zu diesem Schluss bringt das Parich vor, es bestünden Zweifel an den Sanitärausalzusammenhang zwischen einem allfälligen r Bruttopreissenkung. Die Beobachtung steigenarteten Entwicklung und sei deswegen falsch.''% eine Bruttopreissenkung fördere die Konsumeneissenkung würde diese beschleunigen und/oder Grosshändlern wettbewerbsfördernd sei.'1%

ler Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs be- 1es Gutachten hat sich zu Sachverhaltsfragen zu usserungen zu Sachverhaltsfragen eingegangen.

jenüber der Zuverlässigkeit der Indizes des BFS

tion zum Kausalzusammenhang zwischen der nd der Bruttopreissenkung besehen (Rz 1693 ff.).

bachteten Tatsachen die Stichhaltigkeit des Einshändlern zur gleichzeitigen Senkung der Bruttodernd, betrachtet (Rz 1703 ff.).

'roesch zweifelt die Zuverlässigkeit der Sanitarur Annahme, dass die datenliefernden Unternehehr sorgfältig vorgingen. Der Direktor von suisserklärt, dass Installateure die Befragung durch das > Fragebögen nicht ausfüllten. Er habe weiter er- klärt, dass die Fragebögen „seines Wissens leg zu diesen Aussagen reichte das Parteic achtern mitgeteilt, dass von den rund 130 k angesichts der gesetzlichen Verpflichtung | wert niedriger Rücklauf. Diese Aussagen vc für liefern, dass die Indexentwicklung eine sei am Beispiel des Regionalindex Tessin z vielfach inkonsistent mit dem Apparateinde» bei der Verarbeitung der erhobenen Rohd: sich beispielsweise am Index der Region Os

1690.Die Preisindizes werden vom BFS im füllt mit dem Baupreisindex den Auftrag dii Endkundenpreise für Sanitärapparate und « messen. Dem BFS kommt im Allgemeinen Erhebung statistischer Daten zu. Im konkr tragsgemäss jeweils halbjährlich seit mehre für Sanitärapparate und für deren Installatic schaftlich anerkannten Kriterien und im Ral ten Installateuren.''% Für die Auswahl der | Auswahl ausgegangen werden. Das Bunde preis für die Sanitärapparate und die Instal pisches Objekt. Diese Zusammenstellung i: zu alternativen Methoden erreicht damit da: re Messung der Preise, so dass die Entwic den kann. Diese Messung geschieht zeitnal ten Auftrags der Messung der Endkunden Methode und der unabhängigen Stellung d che an ein Gutachten von Sachverständige diesem Hintergrund kann nicht leichthin das

1691.Das Parteigutachten wendet ein, bei sei ein Rücklauf von 60 Antworten bei 130 Bewertung der Rucklaufquote führt das Pa gutachten nicht an, die Stichprobengrösse hoben wird, kann davon ausgegangen werc des Baupreisindex ist und damit die konkr probe kennt. Der Bericht zur Erhebungsme der Jahre entsprechend den Datenbedürfnis BFS der Rücklauf als zu gering erschienen ner Non-Response Analyse gehabt. Vor de die Möglichkeit zur Nacherhebung. Damit k nügend grosse Stichprobe zu verfügen. Ei nungen erscheint auch als ausreichend. B Antworten vor. So überrascht es nicht, das fälligkeiten vorliegen, welche auf eine gerin können. Das BFS veröffentlicht auch nicht von Sanitärapparaten auf Regionalebene, v Einwand von Anomalien auf Regionaleben gesamtschweizerischen Ebene erwecken. | gionale Indexentwicklung abzustützen.

119 Act. 935, Beilage 1, Rz 4.26 ff. 1196 BFS, Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2 1197 BFS, Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2

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“ meist von Lehrlingen ausgefüllt würden. Ein Bejutachten nicht ein. Das BFS habe den Parteigutefragten Firmen nur ca. 60 antworteten. Dies sei zur Teilnahme an der Erhebung ein bemerkensym Direktor von suissetec könnten den Grund da- Reihe von deutlichen Anomalien aufweise. Dies u sehen. Die Werte des kombinierten Index seien und dem Installationsindex, was nahelege, dass

aten Verzerrungen aufgetreten seien. Dies zeige st 1195 st.

Rahmen des Baupreisindex erstellt. Das BFS er- 2 Entwicklung der Baupreise, unter anderem die jie Installationsdienstleistung der Installateure zu eine sehr hohe Erfahrung und Kompetenz in der eten Fall des Baupreisindex misst das BFS aufren Jahren die Entwicklung der Endkundenpreise n. Das Bundesamt für Statistik trifft nach wissen- ımen seiner Erfahrung eine Auswahl von befragnstallateure kann somit von einer repräsentativen samt für Statistik befragt nach dem Endkundenlationsdienstleistung für ein im Wohnungsbau tyst über die Jahre hinweg konstant. Im Gegensatz 3 BFS eine von Halbjahr zu Halbjahr vergleichbaklung der Endkundenpreise nachgezeichnet wer- 1. Angesichts der Expertise des BFS, des konkrepreise und der angewandten wissenschaftlichen es BFS liegen damit sämtliche Kriterien vor, wel- :n nach Art. 12 lit. e. VwVG gestellt werden. Vor Ergebnis des BFS verworfen werden.

einer gesetzlichen Verpflichtung zur Teilnahme bemerkenswert niedrig. Kriterien oder Belege zur rteigutachten keine an. Ebenso führt das Parteisei zu klein. Da der Baupreisindex seit 1999 erlen, dass das BFS sehr erfahren in der Erhebung eten Anforderungen an eine geschichtete Stichsthode führt aus, dass die Stichprobe im Verlauf ;ssen angepasst und ergänzt wurde.!'9” Wäre dem , so hätte es die Möglichkeit und Fähigkeit zu eim Hintergrund der Teilnahmepflicht bestand auch onnte das BFS stets sicherstellen, über eine ge- 1 schweizweiter Stichprobenumfang von 60 Nenei den regionalen Indizes liegen jedoch weniger s für den Index der kleinsten Region Tessin Aufge Zahl an Beobachtungen zurückgeführt werden die Indexpositionen zur Lieferung und Montage veil zu wenig Antworten vorliegen. So vermag der e keine Zweifel an der Indexentwicklung auf der tingegen ist es nicht angebracht, sich auf die re-

010 = 100 — Methodische Grundlagen, 2012, 8. 010 = 100 — Methodische Grundlagen, 2012, 8.

1692.Das Parteigutachten Sanitas Troesch vor, Installateure empfänden die Befragunc nes Wissens meist von Lehrlingen ausgefü leg ein. Damit ist sie nicht Uberprufbar. Es empfunden werden kann. Daraus lässt sic Befragungsergebnisse ziehen. Das Vorbrin füllt, erscheint demgegenüber unplausibel. Fachkenntnis, eine Offerte zu erstellen. D Lehrlings bei der Ausarbeitung der Offerte Offerte übersteigen. Damit liegt kein Grund Das Parteigutachten stützt sich dabei auf < tec, dass die Fragebögen „seines Wissens‘ „seines Wissens“ ist zu entnehmen, dass di ist zu beachten, dass suissetec selbst der gibt.'% Dies zeigt, dass auch suissetec die genug einstuft, um sie durch Wiedergabe Vorbringen des Parteigutachtens keine Zwe erwecken.

1693.Ad ii.: Die Parteigutachter bringen vo belegten die Indexdaten des BFS keinen | senkung und dem Anstieg der Sanitärprei genden Passage des Antrags des Sekreta kung 2012, dass das Sekretariat einen Kat kung und dem Anstieg der Sanitarpreisindi: die Bruttopreissenkung keine Senkung der zahlten die Bauherren mehr“. Gegen eine der Bruttopreissenkung und steigenden E Wesentlichen zwei Gründe an: Erstens lie¢ sammenhang vor. Zweitens könne aus der tärpreisindizes in einer Periode gegenläufic menhang geschlossen werden. Zum erster mente vor: Die Bruttopreise als Obergrenz und die Nettopreise der Sanitargrosshandle die Bruttopreissenkung zu fallenden Endkui für Installationsdienstleistungen als Reaktic zierten Verhandlungsspielraum bei Endkı Gleichzeitig bringt das Parteigutachten vor, kung bei Verhandlungen mit Endkunden un senken, die Installateure versuchen würder Gesamtmarge durch eine gleichzeitige Erh¢ pensieren. Das Parteigutachten führt jedocl stallationsleistung derart stark verteuern wi überkompensiert werden würde und damit « das Parteigutachten an, eine Erhöhung de: ausser der Bruttopreisentwicklung zurückzu ten eine Verstärkung der Endnachfrage ode Gehälter. Wenn eine starke Bruttopreissen ursachte, dann sollten auch 2005 die Sanit der Anstieg müsste in allen Regionen zu be

1198 http://www.suissetec.ch/index .

1199 Act. 935, Beilage 1, Rz 4.3 ff.

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bringt die Aussagen des Direktors von suissetec y als Belastung und die Fragebögen würden sei- It. Hierzu reichte das Parteigutachten keinen Beist plausibel, dass eine Befragung als Belastung h jedoch kein Schluss auf die Aussagekraft der gen, die Befragung werde von Lehrlingen ausge- Lehrlinge verfügen nicht über die Erfahrung oder er Betreuungsaufwand der Unterstützung eines dürfte den Aufwand der eigenen Erstellung einer vor, diese Arbeit an einen Lehrling zu delegieren. lie unbelegte Aussage des Direktors von suisse- “von Lehrlingen aufgefüllt werden. Der Wendung ie angebliche Aussage spekulativ ist. Schliesslich | Baupreisindex auf ihrem Internetauftritt wieder- Indexposition als relevant und vertrauenswürdig zur Nutzung zu empfehlen. Damit vermag das sifel an der Zuverlässigkeit des Baupreisindex zu

r, entgegen von Behauptungen des Sekretariats <ausalzusammenhang zwischen der Bruttopreissindizes. Das Parteigutachten entnimmt der folriats im Zusammenhang mit der Bruttopreissenisalzusammenhang zwischen der Bruttopreissenzes behaupte: „Den drei Indizes ist gemein, dass Endverkaufspreise zur Folge hatte. Im Gegenteil n bestehenden Kausalzusammenhang zwischen ndkundenpreisen bringt das Parteigutachten im je keine plausible Erklärung für einen Kausalzu- "Beobachtung, dass sich Bruttopreise und Sani- ‚, verhalten, nicht robust auf einen Kausalzusam- | Grund führt das Parteigutachten folgende Argu- e der Endkundenpreise seien auf 2012 gefallen r seien auf 2012 nicht angestiegen. Daher führte ndenpreisen. Die Rationalisierung höherer Preise yn auf einen durch die Bruttopreissenkung redu- Indenpreisen ergebe ökonomisch keinen Sinn. wenn Installateure aufgrund der Bruttopreissenter Druck geraten würden, ihre Apparatepreise zu 1, den negativen Effekt auf Gesamtpreis und die hung des Preises für die Arbeitsleistung zu kom- 1 an, dass die Installateure in keinem Fall ihre Inirden, dass die Reduzierung der Apparatepreise Jer Gesamtpreis steige. Zum zweiten Grund führt s Indexes könne auf „vielfältige Einflussfaktoren“ führen sein. Beispielhaft nennt das Parteigutachr eine Erhöhung sonstiger Kosten wie Löhne und kung eine Erhöhung der Sanitärpreisindizes verärpreisindizes substanziell angestiegen sein bzw. obachten sein. Dies sei nicht der Fall.!'%°

1694.Das Parteigutachten enthält zwei Vc sinkenden Endkundenpreisen führen. Mit at bestünde ein Kausalzusammenhang zwis Endkundenpreisen. 2. Der Antrag des Se sammenhang zwischen der Bruttopreissen! zes des BFS auf das Jahr 2012 für den 2.1 onsdienstleistungen und für den 2.3) Gesa Parteigutachter verneinen einen Kausalzu und dem Anstieg eines jeden der drei Indize

1695.Aufgrund dieser Vorbringen wird zun: salzusammenhang zwischen einer koordini abfallenden Endkundenpreisen möglich sin sammenhang zwischen der Bruttopreissen! tung besteht.

1696.Für die Prüfung einer möglichen Ka und Endkundenpreisen werden zunächst d mengefasst:

- Die Bruttopreise (Abbildung 12, S. \ 2012 branchenweit.

- Die Endkundenpreise sind im Jahr (Abbildung 12, S. 377).'200

- Die Herstellerpreise sind im Zeitraun

1697.Aus diesen Tatsachen leitet sich folge lenden Nettopreisen der Sanitargrosshandl kundenpreisen. Somit ist ohne Bruttopreis von fallenden Endkundenpreisen auszugeh

1698.Das Parteigutachten bringt nun vor,

kundenpreise führen müsse. Entsprechend topreissenkung vom Jahr 2011 auf das Jat stärker als die Herstellerpreise fallen. Vom denpreise jedoch gestiegen. Damit widerlec se des Parteigutachtens, eine Bruttopreisse führen.

1699.Einflussfaktoren, welche eine Erhöhu lerpreise bewirken können, sind nicht ersic Endkundenpreise auf „vielfältige Einflussfal zuführen sein können, ins Leere. Die abstr. flussfaktoren bei wirtschaftlichen Zusamm Feststellungen erwecken. Bei wirtschaftlich che Einflussgrössen denkbar. Eine absolut nicht und kann daher nicht verlangt werden topreissenkung kausal zu tieferen Endkund«

1700.Ob die Bruttopreissenkung 2012 tats. preise war, kann dahingestellt bleiben. Ge«

1200 Der Vergleich der Indexpositionen „BFS — Li Wachstum der Endkundenpreise um 1,0%. De 2012 zeigt ein Wachstum der Endkundenpreise

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rbringen: 1. Eine Bruttopreissenkung müsse zu ıderen Worten bringt das Parteigutachten vor, es chen einer Bruttopreissenkung und sinkenden kretariats behaupte, es bestünde ein Kausalzu- «ung 2012 und dem Anstieg sämtlicher drei Indi- ) Endkundenpreis, für den 2.2) Preis für Installatimtpreis fur die Produkte und die Installation. Die sammenhang zwischen der Bruttopreissenkung S.

ächst überprüft, welche Schlüsse auf einen Kauerten Bruttopreissenkung und ansteigenden bzw. d. Anschliessend wird geprüft, ob ein Kausalzu- <ung und dem Anstieg der Installationsdienstleisusalbeziehung zwischen der Bruttopreissenkung ie vorangehend festgestellten Tatsachen zusam-

377) und Rabatte (Abbildung 16, S. 381) sanken

2012 um 1,0% bis 2,4% höher als im Jahr 2011

ı von 2011 bis 2012 gefallen (Rz 1667).

:ndes ab: Fallende Herstellerpreise führen zu falar. Fallende Nettopreise führen zu fallenden Endsenkung aufgrund der fallenden Herstellerpreise an.

dass die Bruttopreissenkung zu sinkenden Enddem Vorbringen mussten also aufgrund der Brutir 2012 die Endkundenpreise von 2011 auf 2012 Jahr 2011 auf das Jahr 2012 sind die Endkunyt die Entwicklung der Endkundenpreise die Thenkung müsste zu einer Endkundenpreissenkung

ing der Endkundenpreise trotz fallender Herstelhtlich. Damit stösst der Verweis, dass steigende toren“ ausser der Bruttopreisentwicklung zurückakte und theoretische Möglichkeit vielfältiger Einenhängen vermag keine Zweifel an getroffenen en Zusammenhängen sind immer weitere mögli- e Gewissheit gibt es in diesem Zusammenhang ‚Aus diesen Gründen ist widerlegt, dass die Brutnpreisen bewirkt.

achlich kausal für die Erhöhung der Endkundenjenstand der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung

sferung Apparate“ von April 2011 Oktober 2012 zeigt ein r Vergleich der Indexpositionen von Oktober 2011 mit April um 2,4%.

ist die Koordination der gleichzeitigen Sen! ff.). Die Auswirkung der Koordination auf di gleich mit einem kontrafaktischen Szenaric kung der Bruttopreise und Rabatte ergeben preise ist nicht direkt ersichtlich, ob die En Sanitärgrosshändlern tiefer wären. Der Ar steht aber in keinem Widerspruch einer Sc tes Vorgehen der Sanitärgrosshändler ode Einerseits sollte durch die gemeinsame Brı stufigen Vertriebskanals die Wettbewerb: schwächt werden. Andererseits sollte verhi renz von Sanitas Troesch mehr Rabatt bek den Margen niedergeschlagen hätte.

1701.Zum Vorbringen des Parteigutachtens sammenhang zwischen der Bruttopreissen leistung ist zunächst folgendes festzuhalten

- Installateure erzielen eine Marge 2 wodurch er seine Arbeitsleistung que

- Die gleichzeitige Senkung von Brutt teure an Marge verlieren (Rz 531 ff.)

- Die Sanitärgrosshändler senkten Sc men von 20%.

- Die Preise fur die Installationsdienst her als im Jahr 2011 (Abbildung 12,

1702.Das Parteigutachten behauptet, es er auf die Bruttopreissenkung mit einer Erho reagierten. Gleichzeitig fuhrt das Parteiguta fekt auf inre Marge durch eine Erhohung mdgen. Damit widerspricht sich das Partei kennt, müssen Installateure bei einer gleic durch die Grosshändler mit einer geringere dukte rechnen. Es ist ökonomisch nachvoll Wiederverkauf von Sanitärprodukten durch zu kompensieren, zumal ihnen branchenw wurden und den Installateuren dadurch ke kann nicht ausgeschlossen werden, dass d leistung durch die gleichzeitige Senkung de

1201 \gl. die Ausführungen zur Quersubventionierur sätzlich zwei Arten von Quersubventionen: Ein ferte für die Installationsleistung den Auftrag zt geringeren Rabatt auf den Bruttopreis, als er se auf dem Wiederverkauf der Sanitärprodukte. Er Offerte der Installationsleistung finanzieren (Act Act. 295, Zeile 110 „Der Installateur quersubve 134 ff. sowie die Stellungnahme von CRH Act. bei Umbauten und Reparaturen statt, Act. 58, | bauten von Grossobjekten höhere Marge vor, dem Verdienst am Produkt lässt sich der Install: ten, Act. 285, Zeile 129 ff.

1202 Der Vergleich der Indexpositionen „BFS — Ve Wachstum der Preise für die Installationsdiens Oktober 2011 mit April 2012 zeigt ein Wachstun

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ung der Rabatte und Bruttopreise (vgl. Rz 2222 2 Endkundenpreise könnte sich nur in einem Ver- ) einer Preisentwicklung ohne koordinierte Sen- . Aus dem tatsächlichen Anstieg der Endkundendkundenpreise ohne eine Koordination zwischen istieg der Endkundenpreise auf das Jahr 2012 hädigung des Wettbewerbs durch ein koordinierr dem Motiv von Sanitas Troesch (Rz 1267 ff.). ittopreis- und Rabattsenkung des gesamten dreisfahigkeit der alternativen Vertriebskanäle gendert werden, dass Installateure bei der Konkurommen, was sich in Umsatzverlusten oder fallen-

; in Bezug auf einen nichtbestehenden Kausalzukung und den Preisen für die Installationsdienstus dem Verkauf der Sanitärapparate (Rz 590), 2rsubventionieren kann. ‘2°

opreisen und Rabatten fuhrt dazu, dass Installahweizweit die Bruttopreise und Rabatte im Rahleistung sind im Jahr 2012 um 5,7% bis 7,8% hö- S. 377).1202

gebe ökonomisch keinen Sinn, dass Installateure hung der Preise für Installationsdienstleistungen chten aus, dass Installateure einen negativen Efdes Preises für Arbeitsleistungen kompensieren gutachten selbst. Wie das Parteigutachten anerhzeitigen Senkung der Bruttopreise und Rabatte n Marge aus dem Wiederverkauf der Sanitärproziehbar, einen solchen Einkommensverlust beim höhere Preise für die Installationsdienstleistung eit die Rabatte von den Grosshändlern gekürzt um Ausweichmöglichkeiten offenstanden. Damit e Erhöhung der Preise für die Installationsdienstr Rabatte und der Bruttopreise verursacht wurde.

1g in Act. 68, Zeile 188; Act. 284, Zeile 62 ff. Es gibt grunderseits versucht sich ein Installateur durch eine niedrige Of- ı sichern. Dem Endkunden gewährt er anschliessend einen Ibst erhalten hat. Auf diese Weise sichert er sich eine Marge kann damit gegebenenfalls (zu) grosszügige Rabatte in der . 47, Zeile 138 ff.; Act. 57, Zeile 208 ff.; Act. 58, Zeile 155 f.; ntioniert seine Arbeit mit unseren Rabatten“; Act. 495, Zeile 349, Rz 12). Andererseits findet eine Quersubventionierung Zeile 154. Der Installateur behält sich eine gegenüber Neuindem er einen geringeren Teil der Rabatte weitergibt. Mit ateur seinen Zeitaufwand für Bestellung und Beratung abgelrsetzen Apparate“ von April 2011 Oktober 2012 zeigt ein stleistung um 5,7%. Der Vergleich der Indexpositionen von 1 der Preise für die Installationsdienstleistung um 7,8%.

Ob tatsächlich ein Zusammenhang zwisch und Rabatte durch die Grosshändler und d leistung besteht, kann dahingestellt bleiben zwischen Sanitärgrosshändlern koordinierte levant, ob ein Kausalzusammenhang zwisc höhung der Preisen für die Installationsdien

1703.Ad_iii.: Das Parteigutachten bringt v Grosshändlern zur Senkung der Bruttopreis das Parteigutachten davon aus, dass eine kundenpreise führt. Die Motivation für eine fähigkeit gegenüber alternativen Absatzkaı werbsfähigkeit gegenüber anderen Vertrieb achten geht davon aus, dass Sanitas Troes preise beteiligt gewesen sei. Auch wenn eit wettbewerbsbeschränkend eingestuft werde genendilemma vor. Die Grosshändler seier teilserosion hin zu anderen Vertriebskanäle Interesse an einer Bruttopreissenkung. Ins dabei tendenziell höhere Endkundenpreise zelnen Grosshändler einen starken Anreiz « ve zu ergreifen. Derjenige Grosshändler, w senke, liefe die Gefahr von den Installatet Wettbewerber zu verlieren. Damit habe sic unabhängig voneinander eine Bruttopreiss sei, den ersten Schritt zu tun. Eine Abrede mas zur Beharrung auf den hohen Brutto; dass eine Bruttopreiskorrektur durch Koord! de eine koordinierte Bruttopreissenkung sté lateralen Bruttopreissenkung hätten die nac se weniger stark zu senken als derjenige, c die Bruttopreissenkung, welche zu einer Ve gen habe, beschleunigt und/oder verstärl sen. 1293

1704.Dieses Vorbringen des Parteigutacht nahme, eine Bruttopreis- und Rabattsenku Das Parteigutachten anerkennt letztlich, da dem Risiko von Marktanteilsverlusten behat se und Rabatte nicht oder nicht in vergleict Parteigutachten das Motiv von Sanitas Troc topreise und Rabatte (Rz 1267 ff). Eine koc veaus verhindert Marktanteilsverluste, weil | unterschiedlichen Bruttopreis- und Rabattn auf Wettbewerb wettbewerbsfordernd sein : ne Koordination zwischen Grosshändlern schleunigt oder verstärkt wird vom Parteigt behauptet. Da sowohl die Bruttopreissenk: jeweils ein Jahr früher eingeplant waren, wurden (Rz 1046 und Rz 1305 ff.), ist die: sich, dass die Argumentation des Partei Spekulationen beruht. Damit vermag es ke wecken.

1208 Act. 935, Beilage 1, Rz. 2.1 ff.

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en der gleichzeitigen Senkung der Bruttopreise em Anstieg der Preise für die Installationsdienst- . Für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer nn Bruttopreis- und Rabattsenkung ist es nicht rehen der Bruttopreis- und Rabattsenkung und Erstleistung besteht oder nicht.

or, dass eine (hypothetische) Abrede zwischen e wettbewerbsfördernd wirken würde. Dabei geht Bruttopreissenkung zu einer Senkung der End- Bruttopreissenkung liege darin, an Wettbewerbsyalen zu gewinnen. Eine Erhöhung der Wettbeswegen sei wettbewerbsfördernd. Das Parteigutch nicht an einer Abrede zur Senkung der Brutto- 1e Abrede vorliegen würde, könne diese nicht als »n. In Bezug auf 2005 und 2012 liege ein Gefan- | aufgrund der hohen Bruttopreise einer Marktann ausgesetzt. Alle Grosshändler hätten daher ein tallateure bevorzugten hohe Bruttopreise, da sie durchsetzen könnten. Dies stelle für jeden ein- Jar, bei einer Bruttopreissenkung nicht die Initiatielcher die Bruttopreise zuerst oder am stärksten ıren abgestraft zu werden und an Nachfrage an 'h die Situation ergeben, dass alle Grosshändler enkung wünschten, aber keiner bereit gewesen könne helfen die Anreize des Gefangenendilemyreisen zu überwinden. Daher sei anzunehmen, nation beschleunigt worden wäre. Weiterhin würirker ausfallen, als eine unilaterale. Bei einer unihfolgenden Grosshändler einen Anreiz, ihre Preiler die Initiative ergreife. Eine Abrede hätte somit rbesserung der Konsumentenwohlfahrt beigetra- <t und wäre somit wettbewerbsfördernd geweans beruht auf der vorangehend widerlegten Anng bewirke eine Senkung der Endkundenpreise. ss eine unilaterale Senkung der Bruttopreise mit tet ist, dass andere Grosshändler ihre Bruttoprei- ıbarem Umfang zu senken. Damit anerkennt das sch für eine Koordination der Senkung der Brutjrdinierte Senkung der Bruttopreis- und Rabattnider Wettbewerb zwischen den Grosshändlern mit iveaus verhindert wird. Inwiefern dieser Verzicht soll, führt das Parteigutachten nicht aus. Dass eidie Senkung der Bruttopreise und Rabatte betachten nicht weiter begründet, sondern lediglich ing 2005 als auch die Bruttopreissenkung 2012 in Abstimmung jedoch nach hinten verschoben se Behauptung tatsachenwidrig. Insgesamt zeigt jutachtens auf tatsachenwidrigen theoretischen ine Zweifel am festgestellten Sachverhalt zu er-

(iv) Beweisergebnis

1705.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc das Jahr 2012 ihre Bruttopreise und Rabat wiesen, dass die drei Indizes für Endkundeı den Gesamtpreis zwischen Oktober 2011 u Produkte, der Preis für die Installationsdien Installation stiegen also an. Damit ist bewi 2012 weder eine Senkung der Endkundeng stallation im Jahr 2012 zur Folge hatte. E CRH (Richner und Gétaz) und Sabag die F ihre Bruttopreise unterschieden sich nicht r topreisunterschiede mit der Rabattsetzung wich in grösserem Umfang bei der Preisse Bruttopreise erneut senken und die bereits (

B.5.2.4.12 Preis-Monitoring

(i) Beweisthema

1706.Im Folgenden wird Beweis darüber Mitglieder ihre Artikelnummern systematis der Konkurrenz nachverfolgen zu könner SGVSB-Mitglieder brachte mit sich, dass c chen Produktnummern erfasst waren (vgl. z

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1707.Die Wettbewerbsbehörden verfügen U

- ein Dokument des SGVSB mit der esch“,

- zwei Dokumente von Richner mit de 2011,“

- Protokolle der Sortimentskommissio 10. Februar 2010,

- ein Vorstandsprotokoll vom 20. Mai növerbesprechung über die Produk 2010,

- eine Dokument des Category Mana seance CV du 29.10.2009 a Romon

- ein Schreiben von Bringhen vom Ai dem starken Schweizer Franken“,

- ein Dokument von Sanitas Troesch 17. April 2003,

- die Antworten von CRH auf einen F und

- die Zeugenaussagen [...] vom SGVS

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h, CRH (Richner, Getaz), Sabag und Innosan auf te im Umfang von rund 20 % senkten. Es ist bepreise, Preise der Installationsdienstleistung und nd April 2012 ansteigen. Der Endkundenpreis für stleistung und der Gesamtpreis für Produkte und esen, dass die Bruttopreissenkung auf das Jahr reise noch eine Senkung des Preises für die Ins ist ebenfalls bewiesen, dass Sanitas Troesch, reise im ähnlichen Umfang senkten. Das heisst, nehr als 5 %. Es ist bewiesen, dass solche Brutausgeglichen werden können. Einzig Bringhen nkung ab. Bringhen musste im Februar 2012 die yedruckten Kataloge vernichten.

geführt, ob Sanitas Troesch und die SGVSBch miteinander verglichen, um die Preissetzung . Die gemeinsame Stammdatenverwaltung der lie Produkte der SGVSB-Mitglieder mit den gleiur Stammdatenverwaltung Rz 1819 ff.).

igung ber die folgenden Beweismittel:

n Titel „Nummernvergleich SGVSB/Sanitas Tron Titeln „Preisvergleich 2008“ und „Preisvergleich

n vom 20. Mai 2008, vom 8. Juni 2009 und vom

2009, Aktennotiz des SGVSB mit dem Titel „Mationen der CRH-Printwerke 2010“ vom 12. Marz

gements von Gétaz mit dem Titel ,Procés verbal -

ugust 2011 bezüglich der Preisanpassung „dank mit dem Titel „Preiserhebungen Lieferanten“ vom

‘ragebogen des Sekretariats vom 13. März 2013

3B vom 10. Oktober 2012.

1708.Wie der in der Stammdatenverwaltun: die Konkurrenznummern von Sanitas Troe geführt und per Datenexport den Mitglieder wird durch die Datenmaske in den Stamn nummer“ wurde die Sanitas Troesch Prod band auch Preisvergleiche zwischen den S log-Preisen durch.12° Allerdings war der N nicht mehr aktualisiert worden, da Sanitas 7 bereit war.'2°” Der ständige Nummernvergl aktiviert werden, '2° da sich vor allem Bring!

1709.Die CRH-Gétaz Group hatte auf eiger Konkurrenz-Nummern übernommen. Unte: Listen mit Bruttopreisvergleichen auf.'2"° Dé ursprunglich dem SGVSB-Sekretariat zur V tige Verwaltung übernehmen würde, '2"1 ent: Schritt. Das SGVSB-Sekretariat hatte deı men. 1212

1710.Die Sanitas Troesch Nummern wurd wie der folgende Protokollausschnitt de 29. Oktober 2009 beweist:

12a. Utilisation des numéros S/

La numérotation de Sanitas Troe: nuer a la tenir a jour.

E-Commerce : Les agences suivent et contrölent a pas beaucoup. '2"8

1711.Den detaillierten Nummernvergleich r Antwort auf den Fragebogen des Sekretaria

1712.Gleichzeitig führte Sanitas Troesch d (CRH), Sabag und Bringhen durch, wie die Jahren 2009 und 2010 beweisen. Einerseits Standardbadezimmers und andererseits die vorkommenden Einzelprodukte sowie den T

1204 Act. 305, Zeile 257 ff.

1205 Act. 305, Zeile 32.

1206 Act. 372.19.

1207 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 03/20

1208 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2009, 890; Act. 3

1209 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 01/2C 1210 Act. 370.04; Act. 370.05.

1211 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 01/2C 1212 Act. 372.18, 5.

1213 Act. 370.16, Page 16 de 23.

1214 Act. 469, Antwort auf Frage 20.

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J tätige SGVSB-Mitarbeiter [...] aussagte, wurden sch in der Stammdatenverwaltung des SGVSB n zugeschickt. '?%* Die Richtigkeit dieser Aussage ndaten bestätigt. Unter der Rubrik „Konkurrenziktnummer mitgeführt.!2° Zudem führte der Veranitas Troesch Bruttopreisen und den Teamkataummernvergleich mit Sanitas Troesch seit 2002 rroesch nicht mehr zu einem Nummernaustausch sich sollte auf Wunsch der SGVSB-Mitglieder reen und Sabag dafür interessierten. '2°°

1e Rechnung die Verwaltung der Sanitas Troesch - anderem stellten Getaz/Richner (CRH) Excelis Unternehmen wollte diese Daten im Jahr 2010 erfügung stellen, sofern das Sekretariat die künfschied sich aber schliesslich gegen einen solchen ınoch bereits Vorbereitungsarbeiten vorgenomen von Gétaz und Richner (CRH) rege benutzt, r Sitzung des Category Managements vom

T catalogue on-line

sch est trés souvent utilisée, il faut conti-

‚tous les jours les entrées, mais il n’y en

eichte Gétaz und Richner (CRH) zudem mit ihrer ts der Wettbewerbskommission ein.12'4

etaillierte Preisvergleiche mit Gétaz und Richner sichergestellten detaillierten Auflistungen aus den verglich das Unternehmen die Totalkosten eines : Bruttopreise, der in einem Standardbadezimmer ransportkostenzuschlag.

08, 520. 52, Protokoll Sortimentskommission 03/2009, 591. 10, 656.

10, 656.

Bruttopreiserhöhung 2010, ab 1. September 2010 (alle Preise exkl. MWSt.,

eg | Arikeibezeichnung Unters | Busen | ana 2111 850.100 Twangwosen Modema UP SFr. 290.00 | SFr. 305.00 | SFr. 2111 852.100 !Wandklosett Moderna UP compact SFr. 360.00 | SFr. 378.00 | SFr. 2111 883.100 IKiosattsitz Moderna mit Deckel SFr. 195.00 | SFr. 205.00 | SFr. 6321 641.502 jEinlochmischer arwa-surl, A 110mm SFr. 309.00 | SFr. 309.00 | SFr. 6111 401.502 (Bademischer KWC Domo SFr. 492.00 | SFr. 492.00 | SFr. 3421 103.100 Urinoir Tamaro SFr. 718.00 | SFr. 754.00 | SFr.

Ausgangslage

@ Richner hat im Durchschnitt ı

™@ Wir geben die gleichen Raba

Massnahme

@ Preise der top 30 Artikel wurd

Begründung

I Margenerosion

1713.Ferner bestellten die Mitarbeiter des Gewährung des Gegenrechts die SGVSB- SGVSB seinerseits unterstützte seine Mitgl kurrenten inklusive Sanitas Troesch, indem teilung organisierte. '?'7

1714.Aus alledem folgt, dass Sanitas Troe mern systematisch verglichen, um auf die anstellen zu können. Zumal sowohl Sanitas waren (vgl. B.3.7, Rz 271), konnten sie die | denjenigen der Konkurrenten vergleichen u Angaben festlegen. Der Vergleich war umg ne Bruttopreise via IGH online schaltete, wı über diese Preisänderung per Newsletter de teien tatsächlich solche Vergleiche anstellt Rz 275, 1459). Insgesamt steht somit fest,

1215 Act. 286, 39. 1216 Act. 371.05.

1217 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 01/20

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preis Sanitas | Sanites ü Preleditt. | Toys Ditterenz

usiler Stand) (VORSCHLAG) Faktor 2009 pro Stück

alt neu

im ca. 1 % höhere Pre

te und verlieren Marge

rägt die Bruttopreisdifferenz

en per 01.08.2010 erhöht

Katalogwesens Bad der Sanitas Troesch unter Mitglieder-Kataloge direkt beim SGVSB.'?'° Der ieder bei der Beschaffung der Kataloge der Koner die Bestellungen entgegennahm und die Versch und die SGVSB-Mitglieder ihre Produktnumse Weise Preisvergleiche mit den Konkurrenten Troesch als auch die SGVSB Mitglieder des IGH Bruttopreise der eigenen Produkte umfassend mit nd die eigenen Bruttopreise basierend auf diesen ahend möglich, denn sobald ein IGH-Mitglied sei- Irden die SGVSB-Mitglieder und Sanitas Troesch »s IGH unterrichtet. Es ist erwiesen, dass die Paren und ihre Preise entsprechend festlegten (vgl. dass die Parteien ein Preis-Monitoring durchführ-

110, 663.

ten, was noch einmal die Bedeutung des streicht (vgl. dazu 470 ff.).

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

1715.Einzig Sanitas Troesch liess sich zu anerkennt, dass sie ihre eigenen Bruttoprei habe solche Vergleiche auch im Hinblick at gemacht.'*'8 Sanitas Troesch gibt an, das | rium seien nicht die Bruttopreise der Konk gungen.'!?'9

1716.Die Vorbringen von Sanitas Troesch s topreise mit denjenigen der Konkurrenz zu | ses Vergleichs Rabattverhandlungen mit c Worten hatten die Bruttopreise der Konku von Sanitas Troesch. Die Höhe der Rabatt aus (vgl. dazu Rz 345 ff.). Andererseits w grund von Margenüberlegungen festgelegt der Konkurrenz zu nehmen. Damit anerker Einfluss auf ihre Margen haben.

1717.Fügt man diese beiden Überlegunger esch achtet bei der „margenwirksamen“ Ra Sanitas Troesch achtet aber bei der „mar Konkurrenz. Sanitas Troesch begründet ur achte nicht auf die Bruttopeise der Konkurre

1718.Unabhängig von der Glaubwürdigkeit esch, hat das Unternehmen zugegeben ih kurrenz zu vergleichen, was sich durch die |

(iv) Beweisergebnis

1719.Es ist bewiesen, dass der SGVSB, C nen Artikelnummern- und Bruttopreisvergle preissetzung der Konkurrenten einen Einflu hatte. Dieses Beweisergebnis gilt für Sanita

B.5.2.4.13 Beweisergebnis bezüglich deı 2011/2012 (Zeitspanne 2009 bis z

1720.Wie einleitend zum Sachverhaltsabsc Rz 1236), untersuchen die Wettbewerbsbe um beurteilen zu können, ob ein Marktverl gekommen ist. Konkret überprüfen die Wet ternehmen miteinander in Kontakt getrete ausgetauscht haben, worin der Grund de: chungsadressaten sich auf dem Markt glei sung unter anderem auf den Informationsa zusammenhang). Diese Elemente werden it

1218 Act. 932, Rz 371.

1219 Act. 932, Rz 373.

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Bruttopreises als Wettbewerbsparameter unter-

ınd deren Würdigung

m Preis-Monitoring vernehmen. Sanitas Troesch se mit denjenigen der Konkurrenten verglich. Sie if die Rabattverhandlungen mit den Installateuren ei der Bruttopreisfestlegung massgebende Kriteurrenz gewesen, sondern eigene Margenüberleind unstimmig. Einerseits anerkennt sie ihre Brutvergleichen, um basierend auf dem Ergebnis dielen Sanitärinstallateuren zu führen. Mit anderen rrenten einen Einfluss auf Rabattverhandlungen e wirkte sich auf die Marge von Sanitas Troesch ill Sanitas Troesch ihre Bruttopreise alleine aufhaben, ohne dabei Rücksicht auf die Bruttopreise ınt Sanitas Troesch, dass die Bruttopreise einen

) zusammen, ergibt sich Folgendes. Sanitas Trobattsetzung auf die Bruttopreise der Konkurrenz. genwirksamen“ Bruttopreissetzung nicht auf die 1d belegt ihre Aussagen nicht. Die Aussage, sie nz, ist vor diesem Hintergrund nicht glaubhaft.

der schriftlichen Stellungnahme von Sanitas Trore eigenen Bruttopreise mit denjenigen der Kon- Rabattverhandlungen auf ihre Marge auswirkt.

RH (Richner und Gétaz) und Sanitas Troesch eiich betrieben. Es ist bewiesen, dass die Bruttoss auf die eigene Bruttopreis- und Rabattsetzung s Troesch und CRH (Richner und Getaz).

° Bruttopreis- und Rabattniveauänderung 011)

hnitt der Zeitspanne 2009 bis 2011 erwähnt (vgl. »hörden eine Reihe von Sachverhaltselementen, alten eigenständig oder koordinierend zustande tbewerbsbehörden u.a., ob die untersuchten Unn sind und wettbewerbsrelevante Informationen 5 Informationsaustausches lag, ob die Untersuchförmig verhielten und ob die Verhaltensanpasustausch zurückzuführen ist (natürlicher Kausal- 1 der Folge der Reihe nach dargestellt.

(i) Kontaktaufnahme und Austau: Marktinformationen

a. Multilaterale Kontakte

1721.Es ist bewiesen, dass die folgenden kK CRH (Getaz und Richner) sowie Sabag : werbsrelevanten Marktinformationen ausge!

1722.[...] Sanitas Troesch kündigte dem S die Bruttopreise für Sanitärprodukte um cz meinsam oder allein.“ Dies zeigt, dass

Mitglieder die vorgesehene Bruttopreissenk Sanitas Troesch die Preisherabsetzung ihre lung erfolgte im April 2011. Der Umstand u September 2009 - also rund 15 % Monate 1. Januar 2011 — noch ein Geschaftsgehei der Folge per 1. Januar 2012 tatsächlich um

1723.Im Rahmen der Sitzung der Koopera stätigte Sanitas Troesch die Bruttopreisser ner (beide CRH) und Sabag vorbesproche glieder des Sanitärinstallateurverbands Sui ändert daran nichts. Anlässlich dieser Si „deutliche“ Bruttopreissenkung ausdrücklich stufigen Absatzkanals zu verhindern. Darir von Sanitas Troesch (Rz 1261 ff.).

1724.Diese Bruttopreissenkung und „wie d esch angekündigten Bruttopreissenkung fi SGVSB-Vorstandssitzung vom 2. Dezembe SGVSB-Datenverantwortlichen [...], [...] Get kutiert. Die Sabag klärte bereits mit den fi preissenkung in diesem Ausmass durch de Es steht also fest, dass sich Getaz, Richne sam vorbereiteten. Im SGVSB-Jahresbericl nitas Troesch aufgeführt. Dieser Jahresber Juni 2010 genehmigt. Es steht somit fest, ( kündigte Bruttopreissenkung bereits 2010 i richt zeigt auch, dass der SGVSB und sein preissenkung tatsächlich stattfinden würden

1725.Es ist bewiesen, dass am 5. Mai 20: Troesch, [...] Getaz (CRH), dem SGVSE Mitarbeiter und Präsidenten des SGVSB [.. kussion ergibt sich daraus, dass die Disku Absatzkanal gegenüber anderen Vertriebs verlust kam bereits an der Sitzung vom 4. N gleichbedeutend mit der Aussage, dass der

1726.In der Sitzung der Kooperation Sanit nitas Troesch dazu, eine Bruttopreissenkun: hinaus steht fest, dass dieses Bekenntnis

und dem SGVSB schriftlich festgehalten we nitärgrosshändler davon profitieren würden, lateuren rechtzeitig und klar kommuniziert w

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sch wettbewerbsrelevanter

‚ontakte zwischen Sanitas Troesch, dem SGVSB, stattgefunden haben und die folgenden wettbeauscht wurden:

GVSB-Sekretär [...] am 16. September 2009 an, 1. 20 % im Jahr 2011 zu senken und zwar „ge- Sanitas Troesch wünschte, dass die SGVSBung mittragen würden. Zu diesem Zeitpunkt hatte 2n Kunden noch nicht kommuniziert. Diese Mitteiind der Umfang der Preisherabsetzung waren im vor der ursprünglich vorgesehenen Senkung per mnis. Sanitas Troesch senkte die Bruttopreise in ı rund 20 % (Rz 1242 ff.).

tion Sanitär Schweiz vom 4. November 2009 bekung, welche sie mit dem SGVSB, Getaz, Richn hatte. Der Umstand, dass auch Verbandsmitssetec und Herstellervertreter anwesend waren, zung propagierten die Sitzungsteilnehmer eine als Mittel, um den Marktanteilsverluste des drei- 1 bestand auch das Motiv der Kontaktaufnahme

er Sanitärfachhandel mit der durch Sanitas Trour 2011 umgehen soll“ wurde im Rahmen der sr 2009 vom SGVSB-Verbandssekretar [...], dem az, [...] Richner (beide CRH) und [...] Sabag disinfzehn grössten Herstellern ab, ob eine Bruttoin Sanitärgrosshandel umgesetzt werden konnte. r und Sabag auf die Bruttopreissenkung gemeinnt von 2009 war die Bruttopreissenkung von Saicht wurde von der Generalversammlung am 11. Jass sämtliche SGVSB-Mitglieder über die angenformiert waren. Die Aufnahme in den Jahresbe- e Mitglieder davon ausgingen, dass diese Brutto- (Rz 1279 ff.).

10 der Kooperationsrat erneut tagte. [...] Sanitas 3-Sekretar [...] sowie dem damaligen Richner- .] nahmen an der Sitzung teil. Der Inhalt der Distierenden sich einig waren, „dass der dreistufige wegen an Bedeutung verliert.“ Der Bedeutungsovember 2009 zur Sprache (vgl. Rz 1261) und ist dreistufige Vertriebskanal Marktanteile verlor.

är Schweiz vom 5. Mai 2010 bekannte sich Sag „klar und frühzeitig“ zu kommunizieren. Darüber im Beisein von Sanitas Troesch, Richner, Gétaz irde. Schliesslich ist bewiesen, dass auch die Sawenn eine Bruttopreissenkung den Sanitärinstalürde (Rz 1309 ff.).

1727.Es steht fest, dass Sanitas Troesch di kung auf das Jahr 2012 verschob, weil das führte. Obwohl 2011 ein günstiger Zeitpunkt teten CRH (Getaz, Richner) und Sabag ab, ten (1307 f.).

1728.Schliesslich und in Übereinstimmung nitas Troesch im April 2011 die Sanitarinste im Umfang von 20 %. Der SGVSB informier lateuren angekündigte Preissenkung. Diese im Vergleich zu vorangehenden Jahren frul bzw. war die Vorlaufzeit zwischen der Prei: Branche lange. Mit der PreisankUndigung i die im September 2009 von ihr vorangeki wurde. Damit kam Sanitas Troesch ihrem B Bruttopreissenkung im Umfang von 20 % | ff.).

1729.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesı August 2011 bei den Sanitärherstellern e Ferner steht fest, dass Sanitas Troesch die kung im Jahr 2011 auch über den

Sanitärgrosshändlern kommuniziert hat. K« stellern, den Umfang der von ihr gewünscht re Preise daraufhin vielfach an (Rz 1376 ff.)

1730.Dem SGVSB war bekannt, dass San und nach den Worten vom ehemaligen Dé Hersteller ausübten.“ Er selbst führte ebenf falls fest, dass der SGVSB und seine Mitg kennen konnten, dass die Preisanpassung ten auch tatsächlich umgesetzt wurden Sanitargrosshandlern im direkten Kontakt Konkret ist bewiesen, dass Geberit CRH c Troesch des Produktes Duofix mitteilte (Rz

1731.Es bestehen keine Zweifel daran, das gen frühzeitig am 31. Oktober 2011 - also : logs — über den IGH online stellte. Sanitas se Preisdaten würden einsehen können, zt IGH waren. Damit erleichterte Sanitas Troe gehen entsprach der Strategie von [...] San renz zum Nachfolgen zu bewegen.

1732.Es ist erstellt, dass Sanitas Troesch | November 2011 im Rahmen der Kooperatic kündigten Bruttopreissenkung im Umfang dass sie die Bruttopreissenkung inklusive Preissenkungsschrieben vom April 2011 : würde und in Einzelfällen 30 %. Sie wies di topreise bereits online geschalten hatte. E: Kalkulation zu diesem Zeitpunkt noch nich Sanitas Troesch berücksichtigte indem sie terleitete, das für die Berechnungen zustai nitas Troesch das Verhalten ihrer grössten

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e für das Jahr 2011 vorgesehene Bruttopreissen- Unternehmen ein neues Computerprogramm einfür eine Bruttopreissenkung gewesen wäre, warbis Sanitas Troesch ihre Preissenkung ankündigmit ihren bisherigen Handlungen informierte Sallateure Uber die anstehende Bruttopreissenkung te seine Mitglieder per E-Mail über die den Instal- Kommunikation erfolgte gemäss Parteiaussagen 1 (acht Monate vor dem offiziellen Preiswechsel), sankündigung und der Preisanpassung durch die m April 2011 signalisierte Sanitas Troesch, dass indigte Preissenkung nun tatsächlich stattfinden ekenntnis vom 5. Mai 2010 nach, die anstehende ‚klar und frühzeitig“ zu kommunizieren (Rz 1335

ch sich im Rahmen der Preiserhebungsrunde im insetzte, damit diese ihre Bruttopreise senkten. auf das Jahr 2012 angekündigte Bruttopreissen- Umweg der Sanitärhersteller den SGVSBonkret kommunizierte Sanitas Troesch den Heren Bruttopreissenkung. Die Hersteller passten ihitas Troesch Preiserhebungsschreiben versandte atenverantwortlichen des SGVSB „Druck auf die alls Preiserhebungen durch. Dadurch steht ebenlieder aus der Preisanpassung der Hersteller eren, welche Sanitas Troesch vorangekündigt hat-

Ferner teilten die Hersteller den SGVSBauch den Umfang der Preisherabsetzung mit. len Umfang der Bruttopreissenkung von Sanitas 1391 ff.)

s Sanitas Troesch die detaillierten Preisänderunzwei Monate vor der Herausgabe des Papierkata- Troesch wusste, dass die SGVSB-Mitglieder die- ımal alle diese Konkurrenten auch Mitglied beim sch ein Nachfolgen der Konkurrenz. Dieses Voritas Troesch, Druck zu erzeugen, um die Konkur-

Richner, Gétaz und den SGVSB-Sekretär am 11. ın Sanitär Schweiz den Umfang der von ihr angevon 20 % bestätigte, sie jedoch darauf hinwies,

Herstellerpreissenkung abweichend von ihrem 20-24 % für ein Standardbadezimmer betragen e Konkurrenz auch daraufhin, dass sie ihre Brut- 5 steht fest, dass CRH (Gétaz und Richner) ihre t abgeschlossen hatten und die Information von die Nachricht an das Category Management weiidig war. Es ist schliesslich bewiesen, dass Sa- Konkurrenten dahingehend beeinflussen wollte, dass sich diese bei der Preissetzung an d würde (Rz 1410 ff.).

1733.Darüber hinaus sind die folgenden bil takte ergänzten, erstellt:

b. Bilaterale Kontakte CRH (Rich

1734.Es ist bewiesen, dass [...] Getaz eine dete und dabei die Excel-Tabelle aus dem . Preisanpassungen aus dem Jahr berechne (Rz 1432 ff.).

1735.Um den 17./19. Oktober 2011 erhielt ( formationen: die 20 % Bruttopreissenkung marken“ und „Ersatzteile“ und der Umstand Waschmaschinen, Boilern, Wäschetrockne 1437 ff.).

1736.Aus einem internen CRH-Protokoll vo Troesch und CRH über die bevorstehende I

1737.Am 31. Oktober 2011 stellte Sanitas T IGH online. Mitarbeiter von CRH passten ¢ 1460 ff.).

1738.Es ist bewiesen, dass CRH Sani 1. November 2011 mindestens sieben Punk genden Punkte von Belang:

- Die Systematik der Preissenkung v Sanitas Troesch.

  • Die Senkung betrage 18-20 %, betre

  • Die Preise der Ersatzteile würden nic

  • Die Umstellung erfolge per 1. Januaı

- Offerten mit den neuen Preisen seie lich.

- Ausstellungen würden mit den neue geschrieben (Rz 1462).

1739.[...] von Sanitas Troesch und [...] CRF Bruttopreissenkung für das Jahr 2011. [...] dardbad 20 % — 24 % betragen würde und als im April angekündigt. Er stellte klar, da weitergegeben würde. [...] bestätigte eine P

1740.Im Anschluss an die Sitzung vom 11. satzinformationen an [...], welcher diese viz zuständigen Mitarbeiter u.a. [...] weiterleitete

  • der Blätterkatalog von Sanitas Troes

  • die Kataloge würden ab der ersten V

„alle Lieferantenkonditionen“ würden

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er Preissetzung von Sanitas Troesch ausrichten

ateralen Kontakte, welche die multilateralen Konner, Gétaz) und Sanitas Troesch

Excel-Tabelle zur Entscheidungsfindung verwen- Jahr 2004 als Vorlage benutzte, mit der Gétaz die te. Diese Tabelle stammte von Sanitas Troesch

SRH von Sanitas Troesch direkt die folgenden Inder Produktgruppen „Sanitär allgemein“, „Eigen- , dass Sanitas Troesch 2012 keine Teuerung bei rn und Dienstleistungen berechnen würde (Rz

m 17. und 19. Oktober 2011 erhellt, dass Sanitas 3ruttopreissenkung gesprochen hatten.

roesch die detaillierten Bruttopreislisten über den jestützt darauf die Bruttopreise von CRH an (Rz

as Troesch am 31. Oktober 2011 oder am ‘te mitteilte. Im vorliegenden Kontext sind die folon Richner sei faktisch gleich wie diejenige von

ffe aber nicht alle Artikel. cht gesenkt, "2012.

n ab 15. November bzw. 1. Dezember 2011 mögn Preisen ab der ersten Kalenderwoche 2012 an-

| bestätigten einander am 11. November 2011 die stellte klar, dass die Preissenkung für ein Stan- | in Einzelfällen bis zu 30 % und damit höher sei ss die Lieferantenteuerung von Sanitas Troesch reissenkung von Richner im Umfang von 20 %.

November 2011 kommunizierte [...] folgende Zu- ı E-Mail an seine für die Kalkulation von Richner

ch werde vor Weihnachten aufgeschaltet; Voche im Januar 2012 versandt werden;

„weitergegeben“;

  • die/das Dusch-WC Geberit habe ein

  • es gebe eine Preissenkung für Gebe

  • es gebe eine Preissenkung für Kalde

1741.Es ist bewiesen, dass Richner zu die abgeschlossen hatte. Es ist bewiesen, dass und der damit einhergehenden Rabattsen| nitas Troesch gegen Marktanteilseinbusser alternativen Anbietern und innerhalb des dr:

Cc. Bilaterale Kontakte Sabag unc

1742.Es ist bewiesen, dass Sabag und Ric das Jahr 2012 vereinbarten.

d. Fazit

1743.Es bestehen keine Zweifel daran, dé Troesch, dem SGVSB, CRH (Getaz, Richr nehmen informierten sich über die bevorst einhergehende Rabattniveausenkung. Die t ten Informationen stehen einem unabhi tärgrosshändlers entgegen.

(ii) Grund des Informationsaustau

1744.Es ist bewiesen, dass am 4. Noven Schweiz eine „Diskussion zum Fachkanal' fest, „dass der dreistufige Absatzweg in de teilweise neu auftretenden Anbietern Markt: figen Sanitärfachkanals [...] auf diese He Massnahme bestand darin, dass die Brutto tiefere Margen hätten einkalkuliert werden ı dert hätte. Daraus und aus der PowerPoint- 2011 folgt das Motiv der Bruttopreis- und R taktaufnahme mit dem SGVSB. Das Motiv nerseits darin, den dreistufigen Vertriebska bewerbsfahiger zu machen. Daraus ergibt : dem SGVSB. Sanitas Troesch wollte sicher händler des dreistufigen Vertriebskanals an rerseits steht fest, dass innerhalb des dreist wenn alle Sanitärgrosshändler die Bruttopre verlieren. Die Kontaktaufnahme zielte folgli genüber alternativen Vertriebswegen und ir ff., Rz 1267 ff.).

1745.In subjektiver Hinsicht ist bewiesen, Konkurrenz wettbewerbsrelevante Gesché nehmen versprach sich einen Nutzen davoı bestehen, drohende Marktanteilsverluste b die Konkurrenz „mit ins Boot“ zu holen. Die notiz, wonach der Marktleader ankündigte, ken. Zumal eine solche marktweite Bruttopr

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en Preis von unter CHF 4000.- brutto; rit von 30 %; wei von 30 % (Rz 1478 ff.).

sem Zeitpunkt ihre Preis-Kalkulation noch nicht [...] wollte, dass die CRH der Bruttopreissenkung ung folgt. Sein Beweggrund bestand darin, Sa- 1 zu schützen, indem der Wettbewerb gegenüber sistufigen Absatzkanals eingeschränkt wurde.

1 Richner

hner die Bruttopreise für die Geberit-Produkte fur

iss die aufgezeigten Kontakte zwischen Sanitas ier) und Sabag stattgefunden haben. Die Unterehende Bruttopreisniveausenkung und die damit <ontaktaufnahme und der Inhalt der ausgetauschingigen Marktverhalten jedes einzelnen Sanisches

nber 2009 im Rahmen der Kooperation Sanitär ‘ geführt wurde. Die Sitzungsteilnehmer stellten r Sanitärbranche tendenziell gegenüber anderen, anteile verliert“ und dass „die Partner des dreisturausforderungen reagieren [müssten].“ Die eine preise deutlich hätten gesenkt werden sollen und nüssen, was eine restriktivere Rabattpolitik erfor- Präsentation von [...] Sanitas Troesch vom 2. Mai abattsenkung für das Jahr 2012 und für die Konder Bruttopreis- und Rabattsenkung bestand einal gegenüber alterativen Vertriebskanälen wettsich auch das Motiv für die Kontaktaufnahme mit stellen, dass sich auch die übrigen Sanitärgrossder Bruttopreissenkung beteiligen würden. Andeufigen Absatzkanals der Wettbewerbsdruck sank, ise senkten und damit das Risiko Marktanteile zu ch auf eine Beeinflussung des Wettbewerbs geinerhalb des dreistufigen Absatzkanals (Rz 1261

dass Sanitas Troesch einen Grund hatte ihrer ftsgeheimnisse zu kommunizieren. Das Unter- 1. Der Nutzen konnte vernünftigerweise nur darin ei einem alleinigen Vorgehen zu vermeiden und s ergibt sich auch aus der Wortwahl der Telefondie Bruttopreise „gemeinsam oder allein“ zu seneissenkung bereits in den Jahren 1997 und 2005 erfolgreich koordiniert worden war, sah S marktweite koordinierte Bruttopreis- und Ra

1746.Seitens der SGVSB-Mitglieder ist in s tigte Preissenkung von Sanitas Troesch arr zu erfahren, wie die anderen Mitglieder mit würden. Gemäss Protokoll der Vorstands: chend darüber diskutiert, „wie der Sanitärf kündigten Bruttopreissenkung für 2011 um¢ tokolls steht fest, dass eine Branchenlösu Lösung brachte auch für die SGVSB-Sanité der Wettbewerbsdruck innerhalb des dreist dreistufige Vertriebskanal gegenüber altern Hätten der SGVSB, Gétaz, Richner und | hätten sie die Bruttopreissenkung nicht gen

(iii) Gleichformiges Marktverhalter

a. Sanitas Troesch

1747.Wie aus den Datenauswertungen der ihre Bruttopreise tatsächlich gesenkt (vgl. R

b. Sabag

1748.Aus dem Preissenkungsschreiben vo ten: Erstens kündigte Sabag eine Bruttopre nitas Troesch an. Zweitens schloss Sabag Preissenkung aus. Drittens wollte auch Sak ben und viertens glaubte Sabag an eine n tenmessungen der Wettbewerbsbehörden : Umfang wie Sanitas Troesch (vgl. Rz 1644)

Cc. Innosan

1749.Da Innosan die Preise von Sabag Ub telbar von der Bruttopreissenkung von Sani me der Sabag-Preise bereits weitgehend a sich wissentlich Sabag an (Rz 1634).

d. CRH (Gétaz, Richner)

1750.Es ist bewiesen, dass CRH (Richner, ben Umfang und im gleichen Zeitpunkt senl Rz 1644).

(iv) Kausalzusammenhang zwisch Informationsaustausch

a. Sanitas Troesch

1751.Es steht fest, dass [...] derselbe S SGVSB-Mitglieder gut kannte, mit Bezug a

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anitas Troesch die Möglichkeit, wiederum eine battsenkung zu erreichen.

ubjektiver Hinsicht bewiesen, dass die beabsich- | 2. Dezember 2012 im Vorstand diskutierten, um der angekündigten Bruttopreissenkung umgehen sitzung vom 2. Dezember 2009 wurde entspreachhandel mit der durch Sanitas Troesch angejehen soll.“ Aufgrund dieses Wortlautes des Prong gefunden werden sollte. Eine branchenweite irgrosshändler Sabag und CRH den Vorteil, dass ufigen Vertriebskanals abnehmen würde und der ativen Absatzkanälen wettbewerbsfähiger würde. sabag kein gemeinsames Vorgehen gewünscht, einsam besprochen.

Wettbewerbsbehörden folgt, hat Sanitas Troesch z 1644).

n Sabag sind insbesondre vier Punkte festzuhalissenkung in demselben Umfang (20 %) wie Sa- | einen „Alleingang puncto Preisstellung“ bei der ag die Europreise wie Sanitas Troesch weitergenarktweite Bruttopreissenkung. Gemäss den Dasenkte Sabag ihre Preise tatsächlich im gleichen

ernahm, hing die Preissetzung von Innosan mittas Troesch ab. Sie verzichtete mit der Übernahuf eine autonome Bruttopreissetzung und passte

Gétaz) ihre Bruttopreise und Rabatte in demsel- (te wie Sanitas Troesch, Sabag und Innosan (vgl.

en gleichförmigem Marktverhalten und

anitas-Troesch-Mitarbeiter, welcher die übrigen uf die bevorstehende Bruttopreissenkung in der- selben Weise vorging wie in den Jahren 19 Sanitärgrosshändler ebenfalls beschlossen,

1752.Es ist erwiesen, dass dasselbe Verha tioniert hatte. Die hohen Marktanteile von S des Sanitas Troesch Mitarbeiters „gemeins chende Gewicht. Wie der damalige Prasid: normal in einer Branche, dass jeder auf der ner autonomen Reaktion auf ein Verhalten sprachen Sanitas Troesch der SGVSB, G über eine bevorstehende Bruttopreis- und also keine Reaktion sondern eine Vorberei unter Druck, selbst zu handeln. Aus der obs sich Sanitas Troesch dessen bewusst war ('

1753.Sanitas Troesch verschob im Jahr 2( Bruttopreissenkung aufgrund der Einführun auf das Jahr 2012. Anlässlich des Bruttopr Troesch, es wäre sinnvoll gewesen, eine Br anzukündigen. Diese Einschätzung deckt si im Jahr 2010 gegenüber dem Schweizer F mit den subjektiven Einschätzungen von Sez dargetan, dass das Jahr 2011 ein günstige Bruttopreissenkung durchzuführen (Rz 130'

1754.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc gen der Bruttopreissenkung zu veranlassen esch im Mai 2010 eine klare und frühzeitic Sanitas Troesch in Aussicht. Sanitas Troe: sierte im April 2011 den Konkurrenten, das Rz 1335 ff.).

1755.Zumal die Bruttopreissenkungen bere worden waren, wusste Sanitas Troesch, c Bruttopreissenkung gross war. Die absicht tergeleiteten Informationen und die Reaktio damit ein Kausalzusammenhang zwischen Konkurrenten und deren tatsächlichen Real

b. Sabag

1756.Es ist bewiesen, dass die Sparte San senkung von Sanitas Troesch Bescheid wt mit den 15 grössten Lieferanten Preisverha topreissenkung mitgetragen würden. Es ste Bruttopreissenkung gewesen wäre und Se Es ist erstellt, dass Sabag sich nach der / Troesch innert dreizehn Tagen bzw. acht / nitas Troesch angekündigte Bruttopreisser munikation der Bruttopreissenkung abzuw: gung der Bruttopreissenkung von Sanitas T ihre eigene Preissenkung bekannt gab (Rz.

1757.Es ist bewiesen, dass die Bruttopreis von Sabag war. Gemäss dem Produktmar lungsoptionen zur Verfügung. Die Handlur

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97-2004. Damals hatten Sanitas Troesch und die die Bruttopreise gemeinsam zu senken.

Iten sich in der Vergangenheit bewährt und funkanitas Troesch [40-45 %] verliehen der Aussage am oder allein“ zu handeln zudem das entspreent des SGVSB zu Protokoll gab, ist es nämlich 1 Grossen schaut (Rz 1262). Im Gegensatz zu eieines grossen Marktteilnehmers zu achten, beétaz und Richner (CRH) und Sabag im Voraus ler damit einhergehenden Rabattsenkung. Es lag tungshandlung vor. Die Konkurrenten waren nun n erwähnten E-Mail [...] ist auch ersichtlich, dass vgl. Rz 1457 ff.).

)10 die den SGVSB-Mitgliedern vorangekündigte g eines neuen Computersystems vom Jahr 2011 eisworkshops vom 4. März 2010 meinte Sanitas uttopreissenkung im Jahr 2010 für das Jahr 2011 ch mit der erstellten Tatsache, dass der Eurokurs ranken stark an Wert verlor. In Übereinstimmung initas Troesch ist somit auch aus objektiver Sicht r Zeitpunkt gewesen wäre, um die angekündigte ff.).

h darauf hinwirkte, ihre Konkurrenten zum Mittra- . Um dies sicherzustellen, stellte [...] Sanitas Troye Kommunikation der Bruttopreissenkung durch sch hielt sich an diese Ankündigung und signalis sie sich an ihre Ankündigungen hielt (Rz 1309,

its in der Vergangenheit branchenweit koordiniert lass die Möglichkeit einer erneuten marktweiten ich von Sanitas Troesch an die Konkurrenz wein der Konkurrenten stimmten überein. Es besteht der von Sanitas Troesch gewollten Reaktion der tion.

itär von Sabag bereits 2009 über die Bruttopreisisste. Es ist bewiesen, dass Sabag im Jahr 2009 ndlungen führte, um abzuklären, ob sie die Brutht fest, dass 2011 ein günstiger Zeitpunkt für die bag dennoch keine Bruttopreissenkung vollzog. \nkundigung der Bruttopreissenkung von Sanitas \rbeitstagen im Mai 2011 entscheid, die von Sakung nachzuvollziehen, hingegen mit der Kom- ırten. Sabag wartete die präzisierende Ankundiroesch im August 2011 ab, bevor sie im Oktober 1261 f., Rz 1279 ff., Rz 1543 ff.).

ssenkung nicht die einzige Handlungsmöglichkeit lager von Sabag standen insgesamt vier Handigsoptionen der Sabag zeigen sich auch daran, dass sie in den Regionen, in welchen sie of in der Preissetzung weitgehend unabhän 1549).

1758.Insgesamt ist bewiesen, dass die Tre entscheidenden Einfluss auf die Bruttopreis: bewiesen, dass ein natürlicher Kausalzusa der Bruttopreissenkung und dem Umfang de

c. Gétaz und Richner (CRH)

1759.Es ist bewiesen, dass Gétaz und Rich ten. Es ware fur Gétaz und Richner (CRH) i senkung selbständig durchzuführen. Der Ur tersystem einführte, hätte es CRH erlaubt, \ senkung im Jahr 2010 mit Geltung ab dem.

1760.Es steht fest, dass CRH bei ihrer eig: stammende wettbewerbsrelevante Informa chend Sanitas Troesch anpasste. Allfällig: Konkurrenten zwischen 3 % bis 5 % fielen 1460 ff., Rz 1478 ff.).

1761.Es ist bewiesen, dass die Treffen uı scheidenden Einfluss auf die Bruttopreisse! Worten ist bewiesen, dass ein natürlicher K tausch und der Bruttopreissenkung und der Richner (CRH) besteht.

d. Fazit

1762.Der Umstand, dass Sanitas Troesch | se informierte und in der Folge weder Geta preissenkung ankündigte bzw. durchführte des Computersystems bei Sanitas Troesc solche Abwartehaltung konnten die SGVSE dass Sanitas Troesch frühestens 2011 ihre vorher ihren Kunden (insbesondere Sar SGVSB-Mitglieder wussten auch, dass sie von Sanitas Troesch durch gemeinsame A Sanitärgrosshändler konnten auf diese We ten, um sich anschliessend dem Verhalten digung bereits im September 2009 erfolgt v sich auf die Bruttopreissenkung von 2012 ve

1763.Insgesamt ist bewiesen, dass die Tre entscheidenden Einfluss auf die Bruttopreis ner) hatten. Mit andern Worten ist bewie: zwischen Informationsaustausch und der E preissenkung besteht.

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jeriert, eine führende Rolle inne hat und sich dort gig von ihrer Konkurrenz verhalten könnte (Rz

ffen und die ausgetauschten Informationen einen senkung von Sabag hatten. Mit andern Worten ist mmenhang zwischen Informationsaustausch und ar Bruttopreissenkung besteht.

iner (CRH) über eine starke Marktposition verfügm Jahr 2010 daher möglich gewesen, eine Preisnstand, dass Sanitas Troesch ein neues Compu- Sanitas Troesch mit der Ankündigung einer Preis- Jahr 2011 ernsthaft in Bedrängnis zu bringen.

anen Preissetzung direkt auf von der Konkurrenz tionen abstützte und ihre Preissetzung entspre- e Preisabweichungen zwischen CRH und ihren gemass CRH nicht ins Gewicht (Rz 1437 ff., Rz

1d die ausgetauschten Informationen einen ent- ıkung von Getaz und Richner hatten. Mit andern ausalzusammenhang zwischen Informationsausn Umfang der Bruttopreissenkung von Gétaz und

hre Konkurrenten über ihre Geschäftsgeheimnis- Z, Richner noch Sabag im Jahr 2010 eine Brutto- ‚ zeigt, dass die Marktteilnehmer die Einführung h und deren Vorgehensweise abwarteten. Eine -Grosshändler nur einnehmen, weil sie wussten, > Preise ändern würde und die Senkung zudem itärinstallateuren) kommunizieren musste. Die von einer Ankündigung einer Bruttopreissenkung bnehmer innert kurzer Zeit erfahren würden. Die ise die Initiierung der Bruttopreissenkung abwarvon Sanitas Troesch anzupassen. Da die Ankünvar, hatten die SGVSB-Mitglieder genügend Zeit, jrzubereiten.

ffen und die ausgetauschten Informationen einen ssenkung von Sabag und CRH (Getaz und Richsen, dass ein natürlicher Kausalzusammenhang 3ruttopreissenkung und dem Umfang der Brutto-

(v) Keine Kontakte und abweiche:ı Kappeler, Sanidusch, San Van

a. Bringhen

1764.Bringhen senkte die Bruttopreise beı preissenkung im Januar 2012 13.9 % von S chen mit ihren Preisen um höchstens 5 % Bruttopreisen von Sanitas Troesch abwich. terschiede in den Bruttopreisen von 3-5 % d

1765.Insgesamt steht fest, dass Bringhen : ihre Konkurrenten im Jahr 2012 senkte, alle von den Konkurrenten unterschieden. Im G nerlei Hinweise auf direkte Kommunikation zug auf die Bruttopreissenkung 2012. Bring musste daraufhin neue Kataloge drucken, | senkte Bringhen erneut. Die Bruttopreise f sich aber auch noch danach um mehr als 5

1766.Insgesamt steht somit fest, dass sic 2012 unabhängig von Sanitas Troesch, CRI b. Burgener, Kappeler, Sanidusc

1767.Es bestehen keine Beweise für eine c und den Teampur-Mitgliedern. Ferner ver Rahmen der Bruttopreissenkung unabhangi rekt an der Preissetzung von Sanitas Troe: fern die Hersteller ihre Preise senkten.

1768.San Vam und Spaeter Chur nahmen se im gleichen Umfang (Rz 1623 ff.). B.5.3 Schutz des dreistufigen Absatz

(i) Beweisthema

1769.Im nächsten Sachverhaltsabschnitt w und Gétaz im Kanton Wallis untersucht. E: nitas Troesch und Gétaz zusammengewir Sanitarprodukten zu schützen und ob sie M den Wettbewerb einzuschranken. (ii) Beweismittel und Beweiswürd 1770.Die Wettbewerbsbehörden verfügen U - Protokolle der Sanitar-Grossisten-Si

- Protokolle des Sanitar-Markts Oberv

- Protokolle des Partnertreffens Gros raum von 1999 bis 2004,

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ides Verhalten von Bringhen, Burgener, ı und Spaeter Chur

eits im August 2011 und wich in seiner Bruttoanitas Troesch ab. Gétaz und Richner (CRH) wi- . ab, während Sabag maximal um 3 % von den Gemäss den Darstellungen von CRH können Unurch Rabatte kompensiert werden.

war die Bruttopreise zum gleichen Zeitpunkt wie srdings setzte Bringhen Preise, welche sich stark egensatz zu CRH oder Sabag gibt es zudem keizwischen Bringhen und Sanitas Troesch mit Behen senkte in einem ersten Schritt um 10 % und Nas zu einer Umsatzeinbusse führte. Im Februar ür ein Standardbad von Bringhen unterschieden % von den Konkurrenten (Rz 1604 ff.).

h Bringhen im Rahmen der Bruttopreissenkung 1, Sabag und Innosan verhielt. th, San Vam, Spaeter Chur

lirekte Kommunikation zwischen Sanitas Troesch hielten sich die Teampur-Mitglieder insofern im g von Sanitas Troesch, als dass sie sich nicht disch orientierten, sondern ihre Preise senkten, soweder an Treffen teil, noch senkten sie ihre Preifeges im Kanton Wallis

ird das Verhalten von Sanitas Troesch, Bringhen > wird Beweis darüber geführt, ob Bringhen, Sakt haben, um den dreistufigen Absatzwege von assnahmen beschlossen und ergriffen haben, um

igung

ber:

zung Oberwallis, fallis,

shandel und Suissetec Oberwallis aus dem Zeit-

- Protokolle der Sitzungen der Koope April 2001, 24. September 2002 und

- diverse E-Mails des Marktorganisati und 2011,

  • ein Mindmap der Suissetec Oberwal

  • eine persönliche Notiz [...] von Bring

- die Aussagen des Verwaltungsrats| vom 5. November 2013.

1771.Im Anschluss werden chronologisch d Absatzes im Kanton Wallis dargestellt. Die zur Entstehungsgeschichte (a), einen Sach Getaz und Bringhen (b) und einen Sachver hen ohne Sanitas Troesch (c).

a. Zweck und Zusammensetzunc

1772. Wie bereits aufgeführt, organisierten lateure Treffen, anlässlich derer Probleme (vgl. B.3.4, Rz 234 ff.). Zwischen 1999 bis 2 den SGVSB-Mitgliedern Bringhen, Getaz (C Zen Ruffinen u. Cie. vertreten. Die Suisset teur Verband) vertrat die Interessen der Sa me kann der folgenden Liste entnommen w

Pi 20.09.2002

Sanitas 25.01.1999| 16.03.1999] 29.10.1999 30.09.2002

Zen-Ruffinen 25.01.1999] 16.03.1999 30.09.2002

Sabag 29.10.1999)

H K Matériaux 29.10.1999]

DuBois Jeanrenaud 29.10.1999)

Delaloye et Joliat 29.10.1999

Michel SA 29.10.1999]

OSIV 16.03.1999 03.10.2000] 30.09.2002]

Gruber Othmar,

Baumaterialien,

Susten

Gremium Sanitar- Sanitar-Markt |Ouchy Sanitar-Markt | Sanitar-Markt | MOK grossisten |Oberwallis Oberwallis Obemallis

Grosshandel und

Suissetec Oberwallis

b. Sachverhalte unter Beteiligun

1773.Am 25. Januar 1999 trafen sich die sowie Sanitas Troesch und die Zen Ruffin wallis. Dem Sitzungsprotokoll ist folgende T

3. Zukunft:

- Den 3-stufigen Absatzkanal stützen!

- Der Wareneinkauf der Installateure erfc Grossisten.

1220 Act. 356.05, 1 ff.

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ration Sanitär Schweiz vom 10. Februar 1995, 6. vom 26. Mai 2011,

ons-Komitees (MOK) im Zeitraum zwischen 2003

lis vom 5. April 2010, hen vom 13. Mai 2011 und

yräsidenten und CEO der Bringhen Gruppe [...]

ie Zusammentreffen zum Thema des dreistufigen Darstellung ist unterteilt in einen Einführungsteil verhaltsteil mit Beteiligung von Sanitas Troesch, haltsteil mit der Beteiligung von Getaz und Bring-

J

die Oberwalliser Sanitargrosshandler und Instalim Sanitargrosshandelsmarkt diskutiert wurden 002 waren seitens der Sanitargrosshandler nebst ‚RH) und Burgener auch Sanitas Troesch und die ec (bis 2003 OSIV, Oberwalliser Sanitar Installanitarinstallateure. Die detaillierte Sitzungsteilnah-

10.03.2004

10.03.2004

MOK MOK MOK MOK MOK MOK MOK MOK

g von Sanitas Troesch

SGVSB-Mitglieder (Bringhen, Burgener, Gétaz) en u. Cie. zur „Sanitär-Grossisten-Sitzung Oberextstelle zu entnehmen:

gt ausschliesslich Uber die anwesenden Sanitär-

  • Dies gilt auch für Badezimmer-Möbel u

  • Bei Zahlungsunfähigkeit des Installateu

  • Der Installateur kanalisiert seine Kunde

  • Die Konditionen für Direkt-Verkaufe an

e Kleinlieferungen It. Team-Preisliste

e Bis Fr. 10‘000.00 auf Team Preislist to.

e AbFr. 10‘000.00 auf Team Preislist to.

- Unter Vorbehalt, dass ein Installateur « Privatperson bezahlt wurde, wird d Verkaufspreis gutgeschrieben.

- Der WA-Markt [Waschapparat-Markt] b

1774.Aus dieser Protokollstelle folgt, dass satzkanal schützen wollten. Dies ergibt sich

- Die Grosshändler wollten „Den dreis

- Die Grosshändler wollten, dass Ir über die anwesenden Sanitargrossis

- Gemäss den Grosshändlern sollter „kanalisieren“.

1775.Die Protokollstelle beweist zudem, da unter CHF 10'000.- in der Höhe von 1-10 bestimmten. Ferner sollten Installateuren b währt werden. Aus dieser Protokollstelle erı in die Preissetzung und die Rabattsetzung «

1776.Das Protokoll der Sitzung „Sanitär-Ma die „Verbesserte Zusammenarbeit im Sanit. war. An der Sitzung beteiligten sich nebe Gétaz), Sanitas Troesch und der Zen Ruffir Sanitär Installateur Verband). Das Protokoll

[...] schlägt eine Meldestelle vor um Prot Meinung bei der Marktordnungskommissio sammen wie folgt

vomOSIVv: [...] [...]

Handel: [...] (Gétaz SA) [...] (Bringhen AG)

Vorschlage: - Es werden nur noch Brut

- Wenn noch kein Installat Handel dem Kunden ein Zuerst OSIV Mitglieder.

1221 Act. 356.05, 2.

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nd Armaturen.

rs ist der Handel frei.

n zum Grossisten. [...]

Private werden wie folgt vorgeschlagen:

inkl. MWST ohne Rabatt.

e 1-10 % Rabatt plus MWSt, innert 30 Tagen net-

e 1-15 % Rabatt plus MWSt, innert 30 Tagen netjie Montage ausführt, und die Rechnung von der em Installateur 5 % Rabatt auf den Nettoleibt weiterhin im Direktgeschäft. [...]'??"

die Oberwalliser Grossisten den dreistufigen Abvor allem aus den folgenden Anhaltspunkten:

tufigen Absatzkanal stützen!“

stallateure ihren Wareneinkauf „ausschliesslich ten“ abwickelten.

1 die Installateure ihre Kunden zum Grossisten

ss die Grossisten Rabattspannbreiten für Beträge % und 1-15 % für Beträge über CHF 10‘000.00 ei Verkäufen an Privatpersonen 5 % Rabatt ge- Jibt sich, dass die anwesenden Sanitärgrossisten ingriffen.

rkt Oberwallis“ vom 16. März 1999 hält fest, dass ärmarkt Unternehmer — Grosshandel“ traktandiert n den SGVSB-Mitgliedern (Bringhen, Burgener, en u. Cie. auch Vertreter des OSIV (Oberwalliser hält folgendes fest:

)leme zu analysieren. Die Meldestelle sei seiner n unter [...] richtig. Die Kommission stellt sich zuopreise an die Privatkunden abgegeben

ur bekannt ist bei der Apparateauswahl kann der paar Unternehmer aus der Region vorschlagen.

- Bei Problemen ist die net

- Kurzfristige Sitzung einb zu analysieren und Entsc

1777.Die Protokollstelle beweist, dass die ¢ kung von Bringhen und Gétaz bildeten, we zu kurzfristigen Sitzungen treffen sollte, um dem Traktandum „Zusammenarbeit im Sanı wurde, steht fest, dass sie „Probleme“ im c Kommission zu behandelnden Probleme be hält ebenfalls fest, dass an Privatkunden r über hinaus sollten die Grosshändler Privatl fügten, zuerst an Mitglieder des OSIV aus stelle beweist, dass die anwesenden Gros dreistufigen Absatzkanal zu schützen und ir

1778.Am 3. Oktober 2000 trafen sich [...] | tern des Sanitärinstallateurverbands Oberw Das Protokoll der Sitzung hält unter dem 1 des fest:

Wenn der Grosshandel in Absprache mit d liefert, ist auf jeder Rechnung, Auftragsb „gemäss Rabatt Installateur‘ und der Instal

1779.Aus dieser Textpassage folgt, dass d stallateur direkt an den Kunden offerieren u werden sollte. Auch daraus ist ersichtlich, d Absatzkanal schützen wollten, indem sie g Installateur zu überlassen.

1780.An derselben Sitzung vom 3. Oktobe Bringhen Sanitärprodukte direkt an den Bz worden seien. [...] habe im Saas-Tal italien nen Handel mit dem Grosshandel zu koordi ihm suchen. Als Problem erachtete das M(

Zwischenschaltung eines Sanitärinstallateu en.!225

1781.Am 30. September 2002 beteuerten band), Burgener, Getaz, Bringhen, Sanitas Absatzweg eingehalten werde. Unter ande Troesch wird der 3-stufige Absatzweg eing: passen, dass man nicht angeklagt wird.“ Sc Zen-Ruffinen und die SAB zum Beitritt zum „Trittbrettfahrer“.122° Als Trittbrettfahrer wurd leistungen des SGVSB profitierten — z.B. Q bezahlen.

1222 Act. 356.05, 6.

1223 Act. 356.05, 6.

1224 Act. 356.05, 11. 1225 Act. 356.05, 12.

1226 Act. 356.05, 15, 17.

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le Kommission verantwortlich [...]

erufen mit Kommissionsmitglieder, um Probleme heidungen zu fällen. [...]'???

itzungsteilnehmer eine Kommission unter Mitwir- Iche bei „Problemen“ verantwortlich sei und sich die Probleme zu lösen. Da die Kommission unter tärmarkt Unternehmer — Grosshandel“ eingesetzt lreistufigen Absatzkanal lösen sollte. Die von der trafen auch die Preissetzung, denn das Protokoll iur zu Bruttopreisen verkauft werden sollte. Dar- <unden, welche noch über keinen Installateur verder Region verweisen.'??3 Auch diese Protokollshändler mit ihren Entscheiden versuchten, den | die Preissetzung eingriffen.

Getaz, [...] Bringhen zusammen mit zwei Vertreallis zu einer Sitzung „Sanitär-Markt Oberwallis.“ itel „Koordination und Zusammenarbeit“ Folgenem Installateur direkt an den Kunden offeriert und estätigung etc. neben dem Rabatt der Vermerk lateur anzugeben '!??*

er Grosshandel nur nach Absprache mit dem Innd die Rabattangabe dem Installateur überlassen ass die Besprechungsteilnehmer den dreistufigen emeinsam vereinbarten, die Rabattvergabe dem

r 2000 wurden offene Fälle behandelt. So habe uherren geliefert, wobei diese von [...] installiert ische Apparate verkauft. Er sei aber „bereit, seinieren.“ Der Grosshandel müsse eine Lösung mit IK, dass Apparate vom Handel direkt, d.h. ohne rs, an Private verkauft und montiert worden seider OSIV (Oberwalliser Sanitär Installateur Ver- Troesch und Zen Ruffinen, dass der dreistufige rem hielt [...] Sanitas Troesch fest, „bei Sanitas ehalten. Bei Kartellkommissionen muss man aufwohl die Gétaz als auch die Bringhen wollten die SGVSB bewegen. Andernfalls profitierten sie als len sie daher bezeichnet, weil sie von den Dienstemeinsamer Bruttopreiskatalog —, ohne dafür zu

1782.An derselben Sitzung vom 30. Septeı abschliessend wie folgt zusammen:

SAB garantiert, dass die Firma FIR-Hartrr wallis.

Die Trittbrettfahrer: Anfuba, Aqua Star- V von den Installateuren.

[...] Die Grossisten halten sich weiterhin an det Die Firma SAB und Zen-Ruffinen treten in |

Der Wareneinkauf der Installateure, erfok Grossisten.

Dann werden wir auch in den nachsten 5 J

1783.Es steht also abschliessend fest, dass zusammen mit Suissetec (OSIV, Oberwalli gen trafen, um Strategien zu entwickeln, u nativen Absatzkanälen zu schützen. Ferner Marktorganisationskommission, welches sic [...] Gétaz zusammensetzte. Die Sitzungs! bei Kleinlieferungen keine Rabatte, bei Bes bei Bestellungen über 10'000.- Rabatte im trollierte ein Ausschuss, das Marktorganisa halten wurde, indem er Direktlieferungen dass die Sanitärinstallateure ihre Produkte ı oder Zen Ruffinen beziehen sollten. Das N dazu, die im Rahmen des Kooperationsrat satzes im Kanton Wallis durchzusetzen.

c. Sachverhalte unter Beteiligun ohne Sanitas Troesch

1784.Anlässlich des Treffens vom 30. Juni. OSIV) sowohl die Bringhen AG als auch di beschlossenen Verhaltensweisen als „Spiel festgehalten:

2. Spielregeln

« Grosshandel und Installateure unterstütze « Grosshandel verkauft ausschliesslich übe « Grosshandel verkauft an Private (Einzelte

¢ Installateur kauft ausschliesslich Uber di für Badezimmermöbel und Armaturen

« Bei Zahlungsunfähigkeit des Installateur lich; dabei muss allerdings immer mit dem

1227° Act. 356.05, 17.

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nber 2002 fasst [...] von Gétaz die Besprechung

ann keine Direktgeschafte mehr macht im Oberalesci, Badelux-Fust werden nicht berücksichtigt

1 dreistufigen Absatzkanal. den GH Verband ein.

yt ausschliesslich Uber die anwesenden Sanitarahren noch eine geordnete Situation haben. ‘227

; Bringhen, Gétaz, Burgener und Sanitas Troesch ser Sanitar Installateur Verband) sich zu Sitzunm den dreistufigen Absatzkanal gegenüber alterschufen die Sitzungsteilnehmer ein sogenanntes h seitens der Grosshandler aus [...] Bringhen und eilnehmer legten fest, dass gegenüber Privaten tellungen bis zu CHF 10‘000.— 10 % Rabatt und Umfang von 15 % gewährt wurden. Ferner kontionskomitee, dass der dreistufige Vertrieb eingeuntersagte. Ferner kamen die Parteien überein, iber Bringhen, Gétaz, Burgener, Sanitas Troesch larktorganisationskomitee diente zudem regional 2s beschlossene Förderung des dreistufigen Abg der SGVSB-Mitglieder Gétaz und Bringhen

2003, an dem nebst den zwei Suissetec (vormals e Getaz teilnahmen, wurden die bereits vor 2003 regeln“ für den Grosshandel und die Installateure

:n den Dreistufigen Absatzweg r den Installateur ile/Ersatzteile) nur zu Bruttopreisen

e anwesenden Sanitär-Grossisten; dies gilt auch

5 ist eine Direktlieferung, bzw. —Bezahlung mög- Installateur Rücksprache genommen werden; auf der Rechnung muss der Vermerk stehen: diesem Falle sollte dem betreffenden Insta

« Die Waschmaschinen bleiben von dieser

« Bei Anfragen von Privaten oder Genere chen Installateur gefragt; die Kunden wero tierung durch den Installateur geschieht.

1785.Diese Spielregeln wurden in zahlreic sich auch in einer Mindmap der Suissetec C

Verkauf nur über den Insta Wenn an Private, dann zu Spielregeln Installateur kauft nur Uber «

Im Zweifelsfalle schliesst geht in beide Richtungen."

1786.Der Wortlaut der Spielregeln ist einde werden. Die Wettbewerbsbehörden befrag dass die Spielregeln ein einseitiger Wuns: habe verhindern wollen, dass Private ihre I und montieren lassen. Dies würde zu unge Die Sanitärgrossisten hätten dies als Empfe

1787.Diesen Ausführungen ist als erstes « komitee (MOK) von den Sanitärgrosshändl ff.). Alleine dieser Umstand zeigt, dass an ¢ ein einseitiges Interesse der Sanitarinstalla’ halb Bringhen und Getaz über zwölf Jahre | sollten, wenn die von dieser Meldestelle de nicht eingehalten würden. Drittens widersp geln, welche nicht als Empfehlungen, sonde Ginge man davon aus, dass die Spielrege dadurch gemäss dem Sinn des Wortes „Et „Spielregeln.“ Doch auch wenn die Spielre dies nichts am Umstand, dass Empfehlu: wünschten Handeln anleiten. Zumal die S erliessen, ist davon auszugehen, dass sie « Erlass der Empfehlungen sinnlos gewese Empfehlung, ändert folglich nichts an deren es sich bei den Aussagen von Bringhen um zugehen, dass die Spielregeln im gegense auch einzuhalten.

1788.Auch aus der E-Mail von [...] Bringheı des SGVSB [...] bezüglich eines gemeinsaı Grosshändlern und den Sanitärinstallateure siert waren, an der Schaffung von Regeln u stallateure entstanden. Da der Sanitärgros

1228 Act. 356.05, 8. September 2003, 40; 14. Janua Mail 19.10.2007, 82.

1229 Act. 356.05, 90. 1230 Act. 561, Zeile 127 f., 176 ff.

1231 Act. 561, Zeile 63 f., 133.

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„Rabatt gemäss Verhandlung mit Installateur“; in lateur eine Rückvergütung gewährt werden

Vereinbarung ausgeschlossen

lunternehmer wird stets nach dem voraussichtlilen darauf aufmerksam gemacht, dass die Rabathen weiteren Sitzungen'??® bekräftigt und finden )berwallis vom 5. April 2010 wieder:

llateur. Bruttopreisen. Jen örtlichen Grosshandel.

sich der Installateur mit Grosshändler kurz. Das utig und braucht vorliegenden nicht wiederholt zu ten [...] zu den Spielregeln. Er sagte dazu aus, ch der Sanitärinstallateure gewesen seien. Man ’rodukte selbst montieren oder zusammenstellen klarten Haftungs- und Garantiefragen führen.'2?° hlung aufgefasst. 125"

antgegenzuhalten, dass das Marktorganisationsern ins Leben gerufen wurde (vgl. B.3.4, Rz 234 ler Schaffung von allfälligen Spielregeln nicht nur teure bestand. Zweitens ist nicht einsehbar, wesiinweg als Meldestelle für Marktprobleme agieren argebotenen Lösungen und Regelungen ohnehin rechen die Aussagen dem Wortlaut der Spielrern als Handlungsanweisungen formuliert wurden. In tatsächlich Empfehlungen darstellten, entfiele npfehlungen“ wohl der zwingende Charakter der geln als Empfehlung verstanden würden, ändert ıgen zu einem vom Empfehlungsabsender geitzungsteilnehmer die Empfehlungen zusammen Jamit einverstanden waren. Andernfalls wäre der n. Die Behauptung, die Spielregeln seien eine Vereinbarungscharakter. Aus alledem folgt, dass | Schutzbehauptungen handelt. Es ist davon ausitigen Einverständnis geschaffen wurden, um sie

1 vom 3. Mai 2011 an den Datenverantwortlichen men Treffens vom 13. Mai 2011 mit den Walliser nn folgt, dass die Grosshändler durchaus interesind diese nicht einfach auf Initiative der Sanitarinshandel durch die alternativen Vertriebsmöglichr 2004, 45; 10. März 2004, 55; 22. September 2004, 64; E- keiten unter Druck geriet, sollte, „dem Sar einer starken Zusammenarbeit mit dem V werden. Ferner sollten sie darauf aufmerk: hen, wenn der Wildwuchs des 2-stufigen Inhaus etc.).“'?32

1789.In einer persönlichen Notiz zum selbe Argumente auf, die für den dreistufigen Abs stufige Absatzweg, „faire Preise, Qualität, | und Daten die der Sanitär-Branche angepa den Sanitärinstallateuren ihre „Unterstützur Fust, Inhaus etc.) nicht Fuss fassen könneı terreich, Frankreich, Deutschland und Sp: Schweiz Fuss zu fassen. Meistens lieferten tärgrossisten. Sobald sie ein Kunden Porte direkt an den Endkunden. Der Markt würde dass die „Spielregeln“ nicht nur im Interess der Sanitärgrosshändler.

1790.Zusammenfassend steht somit fest, ¢ Installateure war, sondern im Interesse der handelte es sich dabei auch um eine Verein

1791.Die Wettbewerbsbehörden werteten | Gétaz zum Fragebogen vom 20. Dezembe gaben die Parteien für jede ihrer Niederlas mer, den jährlichen Bruttoumsatz je Kunde, chen Grundrabatt je Kunde sowie den jähr tung lassen sich diejenigen Produkte, Kund also zum Bruttopreis — verkauft wurden. Gi Jahren 2011 und 2012 in 6470 Fällen mit ei [1-5] Mio.'2%* Bringhen erzielte während der Rabatt von 0 % einen Umsatz von CHF [1-2 auch Getaz tatsächlich Produkte zu Brutto daran, dass sie sich an die „Spielregeln“ hie

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı CRH

1792.CRH bringt vor, die Wettbewerbsbeh< MOK und zeigten nicht, i) ob der Gétaz-Mi gewesen sei, ii) ob die Beschlüsse bindend setzt worden seien."?°6

1793.Bevor die Wettbewerbsbehörden die sie sich auf die in Rz 1770 genannten Bev Abgesehen davon, sind Protokolle Urkund VwVG als Beweismittel erwähnt. Inwiefern (

1222 Act. 356.05, 98.

1233 Act. 356.05, 99 f.

1234 Act. 469, Frage 10, Excel-Sheet, Register III b, |

1235 Act. 441.01, Frage 10, Excel-Sheet, Register III

1236 Act. 933, Rz 243 f.

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itärinstallateur die Dienstleistungen und Vorteile arband und den Verbandsgrossisten“ aufgezeigt sam gemacht werden, „was für Gefahren beste- Absatzweges zunimmt (Hornbach, Keramikland,

ın Treffen vom 13. Mai 2011 listete [...] Bringhen satzweg sprachen. Demnach „garantiert“ der drei- Sicherheit, intensive Beratung, Dokumentationen sst sind.“ Die Sanitärgrosshändler verlangten von 1g, damit Outsider (Keramikland, Obi, Hornbach, ı[...].“ Ferner würden Lieferanten von Italien, Osanien versuchen, über die Grosshändler in der | diese Lieferanten nur kurze Zeit über den Sanifeuille erstellt hätten, lieferten diese Lieferanten 2 so „kaputt gemacht.“'??? Aus dieser Notiz folgt, e der Sanitärinstallateure standen, sondern auch

lass die Spielregeln kein einseitiger Wunsch der Grosshändler verabschiedet wurden. Schliesslich barung zwischen den Grosshändlern.

die Daten aus den Antworten von Bringhen und r 2012 aus. In Frage 10 zu diesem Fragebogen sung und pro Jahr die Kunden und Kundennumden jährlichen Nettoumsatz je Kunde, den jährlilichen Objektrabatt je Kunde an. Aus der Auflisen und Umsätze eruieren, welche ohne Rabatte — asamtschweizerisch erzielte Gétaz in den beiden nem Rabatt von 0 % einen Umsatz von rund CHF 1 drei Jahren 2010-2012 in 3345 Fällen mit einem ] Mio.'235 Dies beweist, dass sowohl Bringhen als preisen verkauft haben. Es besteht kein Zweifel Iten.

ınd deren Würdigung

rden stützten sich „einzig“ auf die Protokolle der tarbeiter überhaupt an den Sitzungen anwesend gewesen seien und iii) ob die Beschlüsse umge-

Punkte i) bis iii) behandeln stellen sie klar, dass veismittel stützen. MOK-Protokolle gibt es keine. en und als solche ausdrücklich z.B. von Art. 12 Jie vorliegenden Urkundenbeweise unzureichend

Filter für Produkte mit 0% Rabatt. Filter für Produkte mit 0% Rabatt.

sein sollte — wie dies CRH andeutet - ist r klärt.

1794.Ad i) Die Vorbringen von CRH sind ur Anwesenheitslisten der Sitzungen erwähnt zudem zu bedenken, dass [...] Teil der Mar und daher bereits aufgrund seiner Funktioı Reihe von Einladungen an Sitzungen zwis zeigen nicht nur die Kontakte der Marktordı diesen Sitzungen jeweils teilnahm. Aufgrunc an ihn gerichteten E-Mails kann ausgeschl Einladungen per E-Mail erhielt, ohne dass ı hatte.'*°° Einige E-Mails bestätigen die Teilr

1795.Ad ii) und iii): Es ist irrelevant ob die scheidend, ob den Beschlüssen nachgele Auswertung der Wettbewerbsbehorden (Rz

Bringhen

1796.Zusammenfassend bringt Bringhen vc ren der Treffen gewesen, sondern die San ge Absprachen getroffen“ zu haben.'?* Di zungen eingeladen worden und angegriffer ten und den Forderungen nach Abreden d sich aus einer Einladung der Sanitär-Gross Protokoll der Sitzung des OSIV vom 27. Jar Marktordnungssitzung vom 16. März 1999 ı beit im Sanitär-markt Unternehmer — Gross (Anm.: OSIV-Präsident) eröffnet die Sitzur sammen, dass der unterbreitete Vorschlag nicht akzeptiert werden kann. Es sind and Absatzhandels“ (Act. 356.05). In einem Sct die Suissetec Oberwallis diese Vorbringen."

1797.Die Vorbringen von Bringhen zielen a werden, ob Sanitas Troesch, Gétaz und Bri figen Absatzwege von Sanitarprodukten zu und ergriffen haben, um den Wettbewerb e ab, ob die Sanitargrosshandler oder die Sa angeregt haben. Der Hinweis von Bringher walliser Spenglermeister- und Installateure Dezember 1998 — ändert nichts an der Teilr und der Tatsache, dass [...] Bringhen zuse Teil der Marktorganisationskommission war nicht, dass Bringhen bis ins Jahr 2011 Teil ser Kommission war freiwillig.

1238 Act. 356.05, 58, 60, 71, 72, 74, 76, 81-83, 85, 8 1239 Act. 356, 67.

1240 Act. 891, Rz 106-108.

1241 Act. 891, Rz 111 ff.

1242 Act. 356.05, 92, 94, 96.

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licht ersichtlich und wird von CRH auch nicht erzutreffend. [...] von Gétaz ist ausdrücklich in den , damit ist seine Teilnahme bewiesen.'2?” Es ist ktordnungskommission (MOK) war (vgl. Rz 1770) 1 grundsätzlich an den Sitzungen teilnahm. Eine chen 2004-2011, welche an ihn adressiert sind, 1ungskommission auf sondern auch, dass [...] an 1 der Anzahl der im Zusammenhang mit der MOK ossen werden, dass [...] während sieben Jahren dieser jemals an diesen Sitzungen teilgenommen ahme von [...] zudem wörtlich.'?39

Beschlüsse verbindlich waren, es ist einzig entbt wurde. Dass dem so war zeigt sich aus der 1791).

r, die Sanitärgrosshändler seien nicht die Initiatotärinstallateure. Sie bestreitet ,wettbewerbswidri- e Sanitär-Grossisten seien immer wieder zu Sit- | worden, weil sie sich unabhängig verhalten hätes OSIV nicht nachgekommen seien. Dies zeige isten vom 21. Dezember 1998 (Beilage 23), dem uar 1999 (Beilage 24) und aus dem Protokoll der nit dem Traktandum: „Verbesserte Zusammenar- ;handel.“ In letzterem Protokoll sei zu lesen: ,/...] 1g und begrüsst alle Anwesenden. Er fasst zuseitens des Handels, von uns als Unternehmer, ere Vorschläge gefragt, im Sinne des 3-stufigen

reiben vom 12. Juni 2014 (Beilage 31) bestätige m Beweisthema vorbei. Vorliegend soll bewiesen nghen zusammengewirkt haben, um den dreistuschützen und ob sie Massnahmen beschlossen inzuschränken. Dieser Beweis hängt nicht davon nitärinstallateure die oben beschriebenen Treffen | auf ihre Beilage 23 — eine Einladung des Obern-Verbands an die Sanitärgrosshändler vom 21. vahme Bringhens an den oben erwähnten Treffen immen mit [...] Getaz als Grosshandels-Vertreter (vgl. oben Rz 1776). Ferner widerlegt Beilage 23 dieser Kommission blieb.'?* Die Mitarbeit in die-

52, 63, 67, 80, 81, 82, 85, 95. 7, 89, 92, 95 f.

1798.Die Beilage 24 beinhaltet ein Protokc tär-Markts Oberwallis“, an der nebst diverse Burgener und [...] Gruber Zen-Ruffinen teil kument hervorgehen, dass Bringhen „den f kamen.“'?® Bringhen spezifiziert nicht, inwi „Abrede“ gleichkommen soll. Abgesehen d: vom 27. Januar 1999 den Inhalt des Protc 25. Januar 1999 (vgl. oben Rz 1773) beseit SGVSB-Mitglieder (Bringhen, Burgener, Gé u. Cie. die oben in Rz 1773 erwähnten Preis

1799.Das Vorbringen von Bringhen auf da vom 16. März 1999 (Act. 356.05), wonact Sanitärgrosshändler zur Rabattierung nicht Abmachungen zu Preisen gab. An derselbe den Vorschlag fest, an Privatkunden nur nc Vorschlag stimmte mit dem Vorschlag der S (Rz 1773), Privaten bei Direktverkäufen ı Bringhen vermag also aus dem Hinweis au nicht in Frage zu stellen.

1800.Schliesslich ist das Schreiben der Su eignet den bewiesenen Sachverhalt in Zwe zwei Repräsentanten der Suissetec verfass genommen haben. Zweitens geben die dar die in Frage stehenden Verhaltensweisen.

1801.Zu den Argumenten von Bringhen se hingewiesen:

1243 Act. 891, Rz 111 und 113.

1244 Act. 356.05, 2.

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Il einer Sitzung vom 27. Januar 1999 des „Sani- 2n OSIV-Mitgliedern [...] Bringhen, [...] Gétaz, [...] nahmen. Gemäss Bringhen soll aus diesem Do- -orderungen des OSIV nach Abreden nicht nachefern dieses Schreiben einer Verweigerung einer avon, ist nicht ersichtlich, inwiefern das Protokoll ykolls des Treffens der Sanitärgrosshändler vom igen sollte, anlässlich dieser Sitzung schlugen die taz) sowie Sanitas Troesch und die Zen Ruffinen ;- und Rabattkonditionen vor.'?*

s Protokoll der Sitzung Sanitär-Markt Oberwallis 1 die Sanitärinstallateure mit dem Vorschlag der einverstanden sind, beweist nicht, dass es keine nN Sitzung hielten die Sitzungsteilnehmer nämlich ch zu Bruttopreisen zu liefern (Rz 1776). Dieser anitargrosshandler vom 25. Januar 1999 überein Inter CHF 10'000 keine Rabatte zu gewähren. f Act. 356.05 die oben bewiesenen Sachverhalte

issetec vom 12. Juni 2014 (Beilage 31) nicht geifel zu ziehen. Erstens wurde das Schreiben von t, welche an den erwähnten Sitzungen nicht teilin gemachten Ausführungen keine Auskunft über

i noch ergänzend auf die folgenden Beweismittel

Sitten, 21. April 2009

Einladung Sanitärapparatelieferung: Chancen und Gefa

Wertes Suissetec-Oberwallis-Mitglied, wertes SGVSB-

Die Partnerschaft zwischen Grosshandel und Sanitärb Konzept des dreistufigen Absatzweges hat sich bester

Mit Internet, Direkteinkauf (Bau- und Hobbymärkte, | bewährte Konzept wieder mal aufgerüttelt. Wir stehe cen. Und die wollen wir anpacken. Damit dies gemein

Wir möchten Euch in diesem Jahr auf die Chancen un machen. Wie im privaten Bereich geht’s auch hier nui

Nehmen sowie Vertrauen.

Das fünfte Event unter dem Zeichen der Zusammenaı (Schweizerischer Grosshandelsverband der sanitären

Datum/Zeit: Freitag, den 13. Mai 2009, 16.30 Uhr

Ort: Bringhen AG, Visp (Ausstellung Sanitär Programm: 16.30 Uhr Eintreffen 16.45 Uhr Begrüssung

17.00 Uhr Chancen und Gefa anschliessende Dis

17.45 Uhr Apéro und Möglicl anschliessend Besuch der Vifra

Wir freuen aus auf Deine Investition in die Partnersct Gründen sind wir auf Deine verbindliche Anmeldung

Mit freundlichen Grüssen.

1802.Aus diesem Einladungsschreiben vor an der Organisation und Durchführung von um über „Chancen und Gefahren des dre spielte also nicht nur eine passive Rolle in « Sanitärinstallateuren.

"3-stufiger Absatz-Kanal- Pa

From:

Sent: 27.04.2011 15:00:31 +00:00

To: }@creaceram.ch cc:

Subject: "3-stufiger Absatz-Kanal- Partnertreff"

Die Partnerschaft mit unseren Kunden beruht vorallem auf der gegenseit

  • Unsere Leistungen - Auswahlen mit Kunden - mehrfache Beratungen

  • Von unsern Partnern erwarten wir, dass die End-Kunden zu uns kanalis

  • Bei Fremdauswahlen bei "Tnitbrett-Fahrern“ oder über Internet usw. de Vorteile

aufzeichnen bei der Zusammenarbeit mit uns. -

Best regards. Freundliche Grüsse. Meilleures salutations. Direktor

CRH Götaz Group

1803.Diese E-Mail des Direktor der CHR G 27. April 2011. Eine Kopie davon wurde aı Inhalt der E-Mail folgt, dass Getaz im Wall handel und den Sanitärinstallateuren ausgil teuren erwartete, End-Kunden zum Grossh.

1245 Act. 356.05, 93.

1246 Act. 356.05, 95.

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hren Mitglied ranche hat sich bereits manchem Sturm widersetzt. Das

1s bewährt.

<eramikland, Ausland, ...) und Versandhandel wird das in mitten drin. Jede Veränderung bringt aber auch Chansam gelingt, ist die Pflege der Partnerschaft unabdingbar.

d Gefahren des dreistufigen Absatzweges aufmerksam die Grundprinzipien der Partnerschaft, Geben und

beit zwischen Suissetec Oberwallis und dem SGVSB Branche) findet wie folgt statt:

; Parkplätze Bringhen Areal)

hren des dreistufigen Absatzweges kussion ikeit eines Austellungsbesuchs

aft. Eine Investition, die sich lohnt. Aus organisatorischen bis spätestens 10. Mai 2011 angewiesen.

1 21. April 2009 folgt, dass [...] Bringhen sich aktiv Anlässen mit den Sanitärinstallateuren beteiligte, istufigen Absatzkanals“ zu diskutieren. Bringhen ler Partnerschaft zwischen Grosshandel und den

rtnertreff"

igen Erganzung.

der Kunden in unserer Ausstellung - Lieferung - Garantie - Service

iert werden. - Wenn möglich begleitet durch den Partner.

in Kunden über die entsprechenden Schwierigkeiten informieren und die étaz Group [...] an [...] von Bringhen stammt vom 1 den Sanitärinstallateur [...] geschickt. Aus dem is von einer Partnerschaft zwischen dem Grossig. [...] stellte auch klar, dass er von den Installaandel „zu kanalisieren“ und die End-Kunden Uber die Schwierigkeiten zu informieren, die ihne Absatzkanal einkauften. Daraus folgt, dass waren, sich mit den Sanitärinstallateuren zu

3-stufiger Absatz-K From:

Sent: 27.04.2011 16:48:25 +00: To:

EE 0 1.

2. Subject: 3-stufiger Absatz-Kanal- P: Attachments: fiyer vorlage def.doc

«hier noch meine Inputs:

cc:

Ziel: O Zusammenarbeit sulssetec mit Vert © Sensibilisierung der Mitglieder fürs © Infos zu neuen Trends und Linien ir u Besuch von Ausstellungen

© Turnus in der Organisation zwische

Themen: O Erwartungen Installateure an Hand D Erwartungen Handel an Installateur O Marktentwicklung Sanitär-Grosshar © Zukunft des dreistufigen Absatzkan

D Verhalten bei Direktlieferungen „Ni

Siehe zudem einig Anregungen von beiliegende

-weitere wichtige Themen:

‚Ausgangslage: Trupps aus D,I,F montieren ferti Ausstellungen können nicht alles zeigen; warun ALLE interessant

Direktheferungen und ihre Nachteile für Grossh: Gegenmassnahmen zu Direktheferungen „Begleitung von Kunden in Ausstellung

‚Warum Schulung von Trends im Bade wichtig si

was wir für eine starke Partnerschaft tun und w

Gruss und erholsamen Abend

u P.S.: vergiss nicht, die Inputs von i ei

1804. Rund eine Stunde und achtundvierzi Bringhen mit Kopie an [...] Otto Stoffel AG \ „s-stufigen Absatzkanal Partnertreff“ an [.. Getaz. Aus der E-Mail folgt, dass der dreist sein sollte.

1247 Act. 356.05, 96; Die Creaceram ist eine Tocht der Bringhen Group tatig, Act. 49, Frage 3.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

n entstünden, falls sie nicht über den dreistufigen ‚ auch die Sanitärgrosshändler interessiert daran einigen.

anal- Partnertreff -

eram.ch

artnertreff -

Jands-Grossisten Apparategeschäft

n Apparategeschäft

n den Verbands-Grossisten

el

e

del; CH-International als

‚ht-Grossisten"

m Flyer ge Bader; Keramikland ist für „gehobene Ansprüche"? | bleibt das Apparategeschaft in der heutigen Form für

indel wie Sanitärinstallateure

nd

as wir erwarten

nzuholen® g Minuten nach der E-Mail [...] von Getaz an [...] ersandte [...] Otto Stoffel AG eine Einladung zum

.] Bringhen mit Kopie an [...] Bringhen und [...] ufige Absatzkanal Gegenstand der Diskussionen

argesellschaft der Bringhen. [...] ist im Produktmanagement

1805.Insgesamt folgt aus den aufgezählte sammen mit einem Sanitärinstallateur bis i Mails austauschten. Gegenstand der Gesp Erwartungen der Partner aneinander. Dabe handels gegenüber den Installateuren ausm

1806.Die Beweisführung der Wettbewerb: (Gétaz) und Bringhen nicht in Frage gestellt (iv) Beweisergebnis

1807.Insgesamt besteht kein Zweifel dara Troesch zusammen mit Suissetec (OSIV, ( Sitzungen trafen, um Strategien zu entwick alternativen Absatzkanälen zu schützen.

1808.Die beteiligten Sanitärgrosshändler | onskommission, welche sich seitens der G sammensetzte.

1809.Sanitas Troesch, Gétaz, Bringhen un Kanton Wallis, dass

- die Sanitarinstallateure ihre W Bringhen und Burgener einkau

- Kleinlieferungen von Sanitas Bruttopreisen inkl. MWSt zu ve

- bei Bestellungen bis zu CHF währt werden sollten zuzüglich

- dass bei Bestellungen bis zu C gewährt werden sollten zuzügl

- Installateure für von Privaten | verkaufspreis erhalten sollten ı

- dass Waschapparate nicht vor

1810.Die Marktorganisationskommission kc ten wurde, indem er Direktlieferungen unter

1811.Getaz, Bringhen und die Suissetec wonach

  • der Grosshandel ausschliesslie

  • der Grosshandel Privaten Einz

- der Installateur ausschliesslich satzkanals einkauft und dies a

- Waschmaschinen von dieser \

- bei Anfragen von Privaten od: sichtlichen Installateur gefragt stallateur erfolgen sollte (Rz 17

22-00055/COO.2101.111.7.135680

n Beweismitteln, dass Bringhen und Getaz zuns Jahr 2011 Partnertreffen organisierten und Eräche waren der dreistufige Absatzkanal und die i lässt sich keine passive Rolle des Sanitargrosslachen.

sbehorden wird durch die Vorbingen von CRH

n, dass Bringhen, Gétaz, Burgener und Sanitas )berwalliser Sanitär Installateur Verband) sich zu eln, um den dreistufigen Absatzkanal gegenüber

ınd -installateure schufen eine Marktorganisatirosshändler aus [...] Bringhen und [...] Gétaz zud Burgener beschlossen zwischen 1999-2002 im

aren ausschliesslich bei Sanitas Troesch, Gétaz, fen sollten,

Troesch, Gétaz, Bringhen und Burgener nur zu rkaufen seien,

10'000.- 1-10 % Rabatt auf die Teampreise geder MWSt,

‚HF 100'000.- 1-15 % Rabatt auf die Teampreise ich der MWSt,

yezogenen Produkten 5 % Rabatt auf den Netto- Ind

| diesem Beschluss betroffen seien (Rz 1773 ff.).

ntrollierte, dass der dreistufige Vertrieb eingehalsagte.

vereinbarten zwischen 2003-2010 „Spielregeln“,

sh über den Installateur verkauft, el- und Ersatzteile nur zu Bruttopreisen verkauft,

über die Sanitär-Grossisten des dreistufigen Abuch für Badezimmermöbel und Armaturen galt,

'ereinbarung ausgeschlossen seien,

ar Generalunternehmern stets nach dem vorauswerden sollte und die Rabattierung durch den In- 784 ff.).

1812.Es ist bewiesen, dass die „Spielregel sondern auch im Interesse der Grosshändl auch um eine Vereinbarung zwischen den ¢

1813.Es ist bewiesen, dass sowohl Bringhe preisen verkauft haben und sich somit an ¢ weg wurde also nicht nur zentral von der I schützt, sondern auch auf lokaler Ebene im

B.5.4 Zusammenfassung der Beweise: durch Sanitas Troesch, dem SG\

1814.Insgesamt gehen die Wettbewerbsbe gestellten Sachverhalte bewiesen sind. Di Würdigung daher darauf, dass die SGVSB-I

niert haben (Rz 822 f.),

ii. | gemeinsam das Preisniveau für das

iii. | das Bruttopreisniveau für das Jahr 1 Koordinierung auf das Jahr 2000 nai

iv. das Bruttopreisniveau für das Jahr Mitwirkung von Sanitas Troesch R entwickelt hat (Rz 935 ff., Rz 965 ff.)

v. im Jahr 2001 gemeinsam im Bereict einbart haben (Rz 935 ff.),

1815.Die Wettbewerbsbehörden gehen in | Bruttopreise in den Jahren 2001 bis 2003 vi und dieser Umstand auf die Koordination (Rz 981).

1816.Die Wettbewerbsbehörden gehen in | SGVSB-Mitglieder und Sanitas Troesch

vi. im Jahr 2002 gemeinsam das Brutte sowie die Eurowechselkurse gemein

vii. gemeinsam eine Bruttopreissenkun: niert haben (Rz 1140 ff.), die Bruttc (Rz 1159) und diese Bruttopreis- un (Rz 1183),

viii. zwischen 2003-2007 die Rabattgrup se an die Installateure weitergebe Rahmen diesen Rabattgruppen ertei

ix. | zwischen 2006 und 2009 sich Uber F

1817.Die Wettbewerbsbehörden gehen bei nitas Troesch, CRH (Gétaz, Richner) und S

x. die Bruttopreis- und Rabattsenkung men koordiniert haben, sich gleichfö

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n“ kein einseitiger Wunsch der Installateure war, er verabschiedet wurden. Es handelte sich dabei srosshändlern (Rz 1787 ff., 1801 ff.).

nals auch Getaz tatsächlich Produkte zu Bruttolie „Spielregeln“ hielten. Der dreistufigen Absatz- (ooperation Sanitär Schweiz (vgl. Rz 189 ff.) ge- Kanton Wallis.

‘gebnisse zur Wettbewerbsbeeinflussungen /SB und dessen Mitglieder

hörden davon aus, dass die unter Titel B.5.2 dar- e Wettbewerbsbehörden stützen ihre rechtliche Mitglieder und Sanitas Troesch

ind die Rabattsenkung für das Jahr 1997 koordi-

Jahr 1998 koordiniert haben (Rz 841),

999 koordiniert haben (Rz 865 ff.) und sich diese chgewirkt hat (Rz 878),

2001 koordiniert haben und der SGVSB unter abattgruppen (inkl. der Rabattgruppe Wellness)

,

1 Wellness eine Preisherabsetzung um 15 % ver-

Ihrer rechtlichen Würdigung davon aus, dass die yn Sanitas Troesch im Wesentlichen gleich waren der Bruttopreise der Vorjahre zurückzuführen ist

ihrer rechtlichen Würdigung davon aus, dass die

preisniveau für das Jahr 2003 koordiniert haben sam festgelegt haben (Rz 1036 ff.),

J) und Rabattsenkung im Jahr 2004/2005 koordipreis- und Rabattsenkung tatsächlich umsetzten 1 Rabattsenkung sich bis ins Jahr 2009 auswirkte

pen gemeinsam weiterentwickelt haben und dien haben, damit diese differenzierte Rabatte im Iten (Rz 1211 f.),

reisstrategien unterhalten haben (Rz 1234).

ihrer rechtlichen Würdigung davon aus, dass Saabag

im Umfang von 20 % für das Jahr 2012 zusamrmig am Markt verhalten haben und ihr Marktver- halten auf die Koordination zurückz einander verhielten (Rz 1720 ff.).

1818.Ferner gehen die Wettbewerbsbehöi dass

i. eine Bruttopreissenkung immer aucl führte (Rz 454),

ii. Sanitas Troesch und die SGVSB- (CRH), ein Preis-Monitoring betriebe

ii. | Sanitas Troesch, Gétaz, Bringhen ur

- die Sanitärinstallateure ihre W Bringhen und Burgener einkau

- Kleinlieferungen von Sanitas Bruttopreisen inkl. MWSt zu ve

- bei Bestellungen bis zu CHF währt werden sollten zuzüglich

- dass bei Bestellungen bis zu C gewährt werden sollten zuzügl

- Installateure für von Privaten | verkaufspreis erhalten sollten ı

- dass Waschapparate nicht vor

iv. Die Marktorganisationskommission halten wurde, indem er Direktlieferur

v. Gétaz, Bringhen und die Suissetec wonach

  • der Grosshandel ausschliessilic

  • der Grosshandel Privaten Einz

- der Installateur ausschliesslich satzkanals einkauft und dies ai

- Waschmaschinen von dieser \

- bei Anfragen von Privaten od: sichtlichen Installateur gefragt stallateur erfolgen sollte (Rz 18

vi. Es ist bewiesen, dass die „Spielrege sondern auch im Interesse der Gros dabei auch um eine Vereinbarung dass sowohl Bringhen als auch Get: zu Bruttopreisen verkauften (Rz 180

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uführen war, sie sich also nicht unabhängig von-

‘den in ihrer rechtlichen Würdigung davon aus,

1 zu einer entsprechenden Senkung der Rabatte

Mitglieder, vor allem aber Getaz und Richner n haben (Rz 1719 ff.),

1d Burgener beschlossen im Kanton Wallis, dass

aren ausschliesslich bei Sanitas Troesch, Gétaz, fen sollten,

Troesch, Gétaz, Bringhen und Burgener nur zu rkaufen seien,

10'000.- 1-10 % Rabatt auf die Teampreise geder MWSt,

‚HF 100'000.- 1-15 % Rabatt auf die Teampreise ich der MWSt,

yezogenen Produkten 5 % Rabatt auf den Netto- Ind

| diesem Beschluss betroffen seien (Rz 1807 ff.).

kontrollierte, dass der dreistufige Vertrieb eingeigen untersagte (Rz 1807 ff.).

vereinbarten zwischen 2003-2010 „Spielregeln“,

sh über den Installateur verkauft, el- und Ersatzteile nur zu Bruttopreisen verkauft,

über die Sanitär-Grossisten des dreistufigen Abich für Badezimmermöbel und Armaturen galt,

'ereinbarung ausgeschlossen seien,

ar Generalunternehmern stets nach dem vorauswerden sollte und die Rabattierung durch den In- 307 ff.).

In“ kein einseitiger Wunsch der Installateure war, shändler verabschiedet wurden. Es handelte sich zwischen den Grosshändlern. Es ist bewiesen, iz sich tatsächlich an die „Spielregeln“ hielten und 7 ff.).

B.5.5 Wettbewerbsbeeinflussungen dt B.5.5.1 Stammdatenverwaltung und gen

(i) Beweisthema

1819.In der Folge wird Beweis darüber gef aufgebaut war und bis zu welchem Zeitpu preise führten.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd 1820.Die Wettbewerbsbehörden verfügen U - das schriftliche Leitbild des SGVSB |

- ein Dokument mit dem beruflichen chen des SGVSB [...],

- eine Aktennotiz einer Zusammenku Getaz, Richner und dem SGVSB SGVSB im Bereich SGVSB-Stammc

- ein Dokument mit der Einteilung der Haupt- und Untergruppen bei der Ar vom 12. bzw. 9. März 2010 mit den nen der CRH-Printwerke 2010,“

- ein Screenshot über die Firmenges¢ »Verkaufsbriefing Sanitar Preispolitik

  • die Antwort des SGVSB auf den Fra

  • ein Schreiben des SGVSB an [...] Br

  • ein Rundschreiben des SGVSB an s

- eine Bedienungsanleitung des team zum Pflichtenheft 2001 der SGVSB. Stammdaten und in die Kataloge“ (ü

- die Antworten zum Fragebogen des 5. Januar 2012,

- eine handschriftliche Notiz des SG' Igel“,

- Protokolle der SGVSB-Kalkulationsl Vorstands vom 27. März 2000 sowi vember 2003 und 22. Juni 2006.

1821.Der Inhalt der soeben aufgezählten | menfassen:

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irch den SGVSB und seine Mitglieder

1einsame Bruttopreise bis 2007

uhrt, wie die Stammdatenverwaltung des SGVSB nkt, die SGVSB gemeinsame identische Bruttoigung ber: aus dem Jahr 2001,

Werdegang des ehemaligen Datenverantwortlinft vom 7. Dezember 2007 einer Delegation von -Sekretariat zum Thema Dienstleistungen des latenverwaltung,

Warengruppen, ein Dokument zur Einteilung von tikel-Nummerierung, eine Aktennotiz des SGVSB 1 Titel „Manöverbesprechung über die Produktioshichte und ein Handelsregisterauszug von Richon Richner vom 31. Oktober 2011 mit dem Titel

gebogen des Sekretariats vom 29. Januar 2013, inghen vom 14. Oktober 2011,

eine Mitglieder vom 16. Mai 2007, -Online-Katalogs vom 29. März 2010, Anhang 1 -Sortimentskommission „Aufnahmekriterien in die berarbeitete Version, gültig ab 2009), Sekretariats von der Dataforce Support AG vom

VSB-Sekretärs [...] vom April 2008 zum „Projekt

kommission vom 5. Mai 1999 und des SGVSB- e der SGVSB-Sortimentskommission vom 3. No-

3eweismittel lässt sich folgendermassen zusam-

1822.Aus dem SGVSB-Leitbild ergibt sich, bestand, die sogenannten Stammdaten zu ben über eine Vielzahl von Badezimmerprc wurden sortiert nach Marke mit Foto, Artike code, Warengruppe, Umsatzkategorie unc nommen. Seit 1991 führte der SGVSB eine lichen Zuordnungen der Farben und Ausfi Ausführungscodes. Zudem wurden die Pr net.'2*9 Ferner enthielten die Stammdaten ( nen Werkpreis, einen sogenannten Kalkulz neten Bruttopreise der Grosshändler (zu de ne B.4.5.3, Rz 351 ff.). Die Preisangaben c weils im Rahmen der sogenannten Preiser (vgl. Rz 1943).

1823.Ausgehend von den Stammdaten erst Druckkataloge für die Mitglieder des SGVSt in den Stammdaten enthalten waren, sond ten Produkte (vgl. B.5.5.10, Rz 2046 ff.). Im mit Foto, Produktnummer, Massbeschreib exkl. MWSt) abgedruckt. Der Katalog war i 1. Badewannen etc., 2. Waschtische etc., etc., 5. Garnitur-Programme etc., 6 Spiege 8. Duschen-Steuerungen etc. und schliess sich zuerst Teamkataloge.'?5° Ferner verw nitas-Troesch-Artikelnummern.'25'

1824.Der SGVSB gab bis 1989 eine Minin aus entwickelte der Verband den für alle S und Preiskatalog, den sogenannten Teamk Sowohl das Produktsortiment, als auch die Grosshändler identisch. '252

1825.Ab 1997 wurde für die damalige Sani individuellen Cover herausgegeben. Das F SGVSB-Mitglieder blieben jedoch einheitlich

1826.Ab 1998 trat die Sanico Wunderli der ses Unternehmens unterschieden sich b SGVSB-Mitglieder, danach wurde das Unte rierungen 2002 aufgeldst.1254

1827.Der SGVSB gab für Richner 1999 z Sonderteil mit Exklusivartikel beinhaltete. D sich nun mit Bezug auf diese Exklusivartike Teamartikeln und deren Bruttopreise bliebe:

1248 Act. 372.06, C.a. 1. u. 2. Lema./C.b 2./E.b.

1249 Act. 372.09.

1250 Act. 372.02.

1251 Act. 372.18, 5.

1252 Act. 372.09.

1253 Act. 372.09.

1254 Act. 370.10; vgl. auch die Handelsregisterauszü

1255 Act. 372.09; Act. 372.12 Schreiben [...] an [...] \

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dass eine der Hauptaufgaben des SGVSB darin verwalten.'?* Die Stammdaten enthielten Angaydukten für eine Fülle von Marken. Die Produkte Inummer des Herstellers, NPK-Nummer, Termin- 1 die Produktmasse in die Stammdaten aufge- 6-stellige Artikel-Grundnummerierung mit einheitihrungen mit je 3-stelligen Farb- und 3-stelligen odukte verschiedenen Preiskategorien zugeord- Jie Preisangaben des Produktherstellers oder eitionsfaktor und die aus diesen Angaben berechr genauen Berechnung der Bruttopreise vgl. vorler Hersteller wurden vom Sekretariat in Thun jehebungsrunden von den Herstellern nachgefragt

ellten Drittunternehmen im Auftrag des Verbands 3. Sie enthielten nicht sämtliche Produkte, welche ern die von der Sortimentskommission bestimm- Katalog war jedes Produkt nach Marke geordnet ungen und Grosshandels-Bruttopreis (inkl. und n der Regel in neun Produktkategorien unterteilt: 3. Dusch-WC-Anlagen etc., 4. Ausgussbecken Ischränke etc., 7. Wannenfüllkombinationen etc., slich 9. Wellness. Diese Druckkataloge nannten altete der Verband eine Vergleichsliste der Sajalpreisliste und eine Richtpreisliste heraus. Dar- GVSB-Mitglieder einheitlich geltenden Produkteatalog, welcher in Produktekapitel gegliedert war. : angegebenen Bruttopreise, waren darin für alle

co zum ersten Mal ein Katalog mit einem firmen-

’roduktsortiment und die Bruttopreise sämtlicher 1.1253

n SGVSB bei (vgl. Rz 808). Die Bruttopreise dieis ins Jahr 2001 von denjenigen der übrigen rnehmen aufgrund von CRH-internen Umstruktuum ersten Mal einen Katalog heraus, der einen as heisst, das Sortiment von Richner unterschied |, die übrige Produkteauswahl an nicht exklusiven 1 hingegen identisch. 1255

ge auf http://zefix.admin.ch/. om 14.10.2011, 2.

1828.2005 gab der SGVSB für Richner zu welchem die Exklusivartikel nicht mehr als Team-Kapitel eingearbeitet waren. Dadurch kel, hingegen blieben die Teamsortiment: SGVSB-Mitgliedern identisch.12°°

1829.Bis Ende 2007 verfügten die SGVSE heitliche Kalkulationsfaktoren, welche de Artikelverwaltung jeweils mitgeteilt wurde.'?

1830.Die Sortimentskommission traf aber : den Stammdaten und den Teamkatalogen e

Die Sortimentskommission besch Verkaufspreise aller Hersteller i Werke zu übernehmen. 1258

1831.Ab 2008 gab der SGVSB Team-Gru Bruttoverkaufspreisniveaus beinhalteten, : tisch.1259 2009 erschienen zum ersten Mal \ nur hinsichtlich der Preisniveaus, sonderr Team-Teilen unterschieden. 126°

1832.Ab 2012 führten auch die Teamunte dusch, Innosan, Spaeter) verschiedene Brui

1833.Die Entwicklung vom einheitlichen Te folgendermassen graphisch darstellen:

1256 Act. 372.09.

1287 Act. 381, 5; Act. 352, Protokoll Sortimentskomm

1258 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 03/2C

1259 Act. 372.36, RS 37/2007, 466; Act. 381, 5.

1260 Act. 372.09; Act. 372.10.

1261 Act. 381, 5.

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m ersten Mal einen Gruppenkatalog heraus, bei separater Teil aufgeführt wurden, sondern in die änderte einzig die Präsentation der Exklusivartisauswahl und auch deren Bruttopreis bei allen

3-Mitglieder gemäss eigenen Angaben über einn Mitgliedern mittels Beilage 6 der SGVSB- auch Entscheide bezüglich der Preise, wie sie in nthalten sein sollten:

liesst, ab 2007 wieder die referenzierten n die SGVSB-Stammdaten und teamppenkataloge heraus, welche vier verschiedene ıllerdings blieb die Teamproduktauswahl iden- ‚erschiedene Gruppenkataloge, welche sich nicht | auch hinsichtlich der Produkteauswahl in den

rnehmen (Kappeler, Burgener, San Vam, Sanittopreisniveaus ein.'?6'

»amkatalog zu individuellen Katalogen lässt sich

ission 08/2003, 207. 06, 369 Punkt 7.3.

Alle

Mitglieder Richtpreislist. Alle N Mitglieder gr Alle N Bigene Mitglieder Titelseite Teilweise eigene AG T Mitglied Titelseite BEliecer Nur Richner Sonden (CRH) Teilweise Alle N eo Mitglieder Titelseite Nur Richner Teamkatalo; (CRH) einz Richner (CRH) | T

Je eigene [ses | N

1834. Zusätzlich betrieb der SGVSB eine Oi Katalogprodukte der Mitglieder in einem el Team-Online Kataloge war auf der Verbar sich registrieren und später mit einem Pas: eine Reihe von Funktionen zur Verfügung. ten sowie individuelle CAD-Datei-Pakete | Verfügung. Die Suchresultate konnten auch

1835.Schliesslich kann über die Website vc TeamShop“ zugegriffen werden. Im „Team Mitglieder abgerufen werden.'?6* Gemäss / Kunden der SGVSB-Mitglieder und andern Katalogs. Der Online-Katalog verfügt über ten, es können CAD-Dateien heruntergelac cher können sich per Benutzername und F

1262 Act. 372.03, 3. 1263 www.dataforce.ch. 1264 http://www.dfshop.com/TeamShop/default.htm.

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3 Minimalpreisliste eamkatalog L Gleiche Bruttopreise, gleiches Sortiment eamkatalog »amkatalog

Gleiche Bruttopreise, gleiches

2005 — Teamsortiment, unterschiedliche Preise bei Exklusivitäten

eil’Exklusivitäten

eamkatalog

mit Exklusivitaten in alnen Kapiteln samnkatalog, RN unterschiedliche Preiseniveaus bei tald) SEs \_ Teamprodukten/ bei Exklusivitaten, sarnkatalog gleiches

Teamsortiment

eamkatalog | 2009—

eamkatalog unterschiedliche

Preiseniveaus und eamkatalog | Produktauswahl

"bei

eamkatalog | Teamprodukten IRAQ sowie bei eamkatalog fy? Exklusivitaten m HD 2012-

iline-Plattform: die Team-Online. Darin waren die aktronischen Katalog aufgeführt. Der Link fur die ıdswebseite aufgeschaltet. Der Benutzer konnte swort einloggen. Angemeldeten Besuchern stand Sie konnten Merklisten abspeichern und verwaljestellen. Ferner stand Ihnen eine Suchbox zur gefiltert werden. 1262

yn Dataforce — eine auf Sport und Mode speziali-

1263 _ auch auf den sogenannten „SGVSB- Shop“ können die Kataloge sämtlicher SGVSB- \uskunft von Dataforce dient der TeamShop den Interessierten als Online-Variante des gedruckten verschiedene Such- und Darstellungsmöglichkeilen werden und Merklisten erstellt werden. Besuasswort einloggen, um einmal begonnene Merk- listen bei einem späteren Besuch weiterzuk PDF-Datei gedruckt werden. Grundsätzlich

1836.Sämtliche Stammdaten (Artikel mit F: werden vom Stammdatenverwaltungsprogr: stellt und in die Datenbank des TeamShop keit zur Veränderung der Stammdaten. Gru fen, der möchte. 266

1837.Ab 2008 plante der SGVSB im sc Stammdatenverwaltung auf den Baumateri: betrieben wurde. 126”

(iii) Stellungnahmen der Parteien

1838.Burgener, Kappeler und Sanidusch sie sich dazu äussern.'?6 Die übrigen Parte nicht vernehmen.

(iv) Beweisergebnis

1839.Es ist bewiesen, dass der SGVSB zı Diese Stammdaten enthielten eine Vielzahl to, Artikelnummer des Herstellers, NPK-Nt gorie und Produktmasse. Seit 1991

Grundnummerierung mit einheitlichen Zuor stelligen Farb- und 3-stelligen Ausführungs nen Preiskategorien zugeordnet. Die Stan Produktherstellers, Werkpreise, Kalkulation: ten Bruttopreise der Grosshändler (zu der | B.4.5.3, Rz 351 ff.). Sodann ist erwiesen, schliesslich allfälliger Exklusivprodukte) bis wiesen, dass ab 2008 Richner, Sabag, Brir ner, Sanidusch und Innosan) vier Bruttop führten. Die Bruttopreise im Teamkatalog w.

B.5.5.2 Möglichkeit firmenindividueller E Bedenken

(i) Beweisthema

1840.In der Folge führen die Wettbewerbsi und seine Mitglieder in der Lage geweser schiedene Bruttopreisniveaus im Jahre 200 Mitglied im Jahr 2012, Firmenindividuelle

damit firmenindividuelle Kataloge herauszuc SGVSB hinsichtlich der gemeinsamen Brutt

12865 Act. 119, 2.

1266 Act. 119, 1 f.

1267 Act. 372.13.

1268 Act. 875 Rz 11, Act. 876 Rz 11, Act. 877 Rz 11.

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jearbeiten. Die Merklisten können erfasst und als kann sich jedermann einloggen. '265

arben, Ausführungen, Texte, Preise, Bilder usw.) amm beim SGVSB per Export-Funktion bereitgeimportiert. Es gibt im TeamShop keine Möglichndsätzlich kann jeder auf den TeamShop zugreigenannten Projekt „Igel“ eine Ausweitung der ılhandel, welcher von CRH, Sabag und Bringhen

bestätigen diese Sachverhaltsdarstellung soweit ien liessen sich zu diesem Sachverhaltsabschnitt

nischen 1991 bis heute Stammdaten verwaltete. von Sanitärprodukten sortiert nach Marke mit Fo- ımmer, Termincode, Warengruppe, Umsatzkateführte der SGVSB eine 6-stellige Artikeldnungen der Farben und Ausführungen mit je 3- codes. Zudem wurden die Produkte verschiedeimdaten enthielten ferner die Preisangaben des sfaktoren und die aus diesen Angaben berechnegenauen Berechnung der Bruttopreise vgl. vorne ass die Bruttopreise der SGVSB-Mitglieder (aus- Ende 2007 identisch waren. Schliesslich ist beighen und die Teamgrossisten (Kappeler, Burgereiskataloge mit unterschiedlichen Preisniveaus aren dagegen bis ins Jahr 2012 identisch.

sruttopreise seit 2001 und kartellrechtliche

Jehörden Beweis darüber, ob es für den SGSVS | wären, bereits vor der Aufspaltung in vier ver- 8 und der Aufspaltung in ein Bruttopreisniveau je Bruttopreise in den Stammdaten zu führen und yeben. Ferner wird Beweis darüber geführt, ob im opreise kartellrechtliche Bedenken bestanden.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd 1841.Den Wettbewerbsbehörden liegen folc - ein Protokoll der SGVSB-Kalkulation

- SGVSB-Vorstandsprotokolle vom 1¢ April 2003,

  • ein Protokoll der SGVSB-Generalveı

  • der SGVSB-Jahresbericht aus dem.

  • die Aussagen des SGVSB-Sekretars

1842.Ein Mitglied der Kalkulationskommissi stand der Ansicht sei, dass sich kunftig die Firmengruppe oder Kataloggruppen durchs bis Ende 1999 ein „Konzept für die firmenii ches 2001 einsatzbreit sein sollte.'26° Im N einer Vorstandssitzung heraus, „dass der \ ohne weiteres möglich [sei], Firmenkatalo ren.“'270 Anlässlich der Generalversammlur gliedern wiederholt, dass Kataloge mit indiv Möglichkeit wurde anlässlich der Vorstand: strichen:

Wenn einzelne Mitglieder Kataloge mit at mehr ein team-Katalog. Bei weiterhin einh noch einmischen. Andererseits werden die will man sich die Option offen halten, in Zu erstellen zu lassen. Technisch ist dies kein

1843.Im Rahmen der Sitzung vom 7. April keit, zusammen mit Sanitas Troesch Kata Einsparungen. Das SGVSB-Sekretariat ha für die ganze Branche flächendeckend ein ren.“ Es seien „lediglich gewisse Anpassı rungssystems nötig. Technisch gesehen [s wenn dies gewünscht [werde], kein Proble SGVSB-Mitarbeiter hielt anlässlich der Vors individuelle Bruttopreise mit dem neuen Sys

1844.Der Verbandssekretär [...] wurde an 2011 dazu befragt, was individuelle Verkaut gewesen sei, ab 2001 Bruttopreise individue

1269 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 2/91

1270 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2000, 39.

1271 Act. 354, GV-Protokoll vom 8.6.2001, 60.

1272 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2001, 230; die te anlässlich der Vorstandssitzung vom 7. April 2 403.

1273 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2003, 402 f.

1274 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2004, 542.

1275 Act. 560, Zeile 52 ff.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

igung yende Beweismittel vor: skommission vom 5. Mai 1999,

3. Marz 2000, vom 29. August 2001 und vom 7.

sammlung vom 8. Juni 2001, Jahre 2005 und [...] vom 4. November 2013.

on bemerkte am 5. Mai 1999, dass auch der Vor- > „Individuelle Verkaufspreisfindungen pro Firma, etzten“. Die Kalkulationskommission sollte daher idividuelle Verkaufspreisfindung“ erarbeiten, wellärz 2000 strich der Verbandssekretär anlässlich /erband bereits jetzt so strukturiert [sei], dass es ge mit jeweils eigener Kalkulation zu produzie- 1g vom 8. Juni 2001 wurde gegenüber allen Mitiduellen Preisen bereits möglich waren.'?”! Diese ssitzung vom 29. August 2001 erneut herausgeweichenden Preisen wünschten, wäre dies nicht eitlichen Preisen könnte sich allenfalls die WEKO : Preise von den Herstellern festgelegt. Trotzdem kunft Gruppenkataloge mit abweichenden Preisen Problem. '272

2003 diskutierte der Vorstand über die Möglichloge zu produzieren. Er versprach sich dadurch tte „bereits Grundlagenpapier ausgearbeitet, um en gemeinsamen Standart-Katalog zu produzie- ıngen der Farbcodierung sowie des Nummerieei] auch die Gestaltung individueller Preisfelder, »m.“'?73 Der für die Stammdaten verantwortliche tandssitzung vom 19. Mai 2003 erneut fest, „dass tem möglich“ seien.'?’*

lässlich seiner Einvernahme vom 4. November spreisfindung sei und ob der SGVSB in der Lage sll für jedes SGVSB-Mitglied festzusetzen. "275

), 29 f.

chnische Machbarkeit individueller Preisfelder wurde erneut 003 herausgestrichen: Act. 358, Vorstandsprotokoll 1/2003,

52 Auf Vorhalt von Act. 351, Protokoll #

54 Beschlüsse:

55 a) Die Kalkulationskommission erarbe

56 Verkaufspreisfindungen mit dem Ziel ¢

57 Was heisst das?

58 Zuerst eine Vorbemerkung zum Datum 59 was kommentieren sollen, was aus de 60 schon wie 2006. Das haben sie auch « 61 Es geht vorliegend darum einen gemeir 62 die Nettopreise.

63 Was heisst „firmenindividuelle Verka

64 Das kann ich Ihnen nicht genau beantw 65 fasst, dass man die Bruttopreise individı

66 Auf Vorhalt von Act. 358, Vorstandsp

67 [...]Der Sekretär betont, dass der Ver 68 teres möglich ist, Firmenkataloge mit j

69 Was heisst das? 70 Das kann ich nicht beantworten. 71 Auf Vorhalt von Act. 358, Vorstandsp

72 Wenn einzelne Mitglieder Kataloge n 73 mehr ein team-Katalog. Bei weiterhin 74 noch einmischen. Andererseits werde 75 will man sich die Option offen halten, i 76 erstellen zu lassen. Technisch ist dies

77 Was sagen Sie dazu?

78 Das ist genau das gleiche: Hier hande 79 _ geht hier nicht um Nettopreise.

83 Auf Vorhalt von Act. 358, Vorstands

84 Das SGVSB-Sekretariat hatte .ber 85 Branche flachendeckend einen ge

86 ‚lediglich gewisse Anpassungen de 87 tig. Technisch gesehen [sei] auch 88 wünscht [werde], kein Problem.

89 Was heisst das?

90 Genau das gleiche: Eine mögliche Dif

Waren individuelle Bruttopreiskalkulatic Das kann ich nicht beurteilen. Wir haben e

1845.Wie dem Protokoll entnommen werd wortung der Fragen aus, indem er gegen 1999 protestierte (Zeile 58 ff.), zum Teil die karge Antworten gab (Zeile 78 f., 90, 97). L der Verbandssekretär den Fragen des Sekr

1846.Die nachfolgenden inhaltlichen Aussa einer Version zur nächsten wechselte und s lige Nachfrage, ob es für den SGVSB 2C Preiskataloge zu machen, gab der Verband

Es war technisch kein Problem individu

1276 Act. 560, a.a.O.

1277 Act. 560, Zeile 81 f.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

(alkulationskommission vom 5. Mai 1999 2/99, S.

sitet bis Ende 1999 ein Konzept für firmenindividuelie lieses auf das Jahr 2001 einsetzen zu können.

Wir haben kein Verständnis dafür, dass wir hier etm Jahr 1999 stammt. Das ganze System war 1999 jamals schon geprüft im Rahmen der Vorabklärung. samen Bruttopreis zu finden. Es geht dabei nicht um

ufspreisfindungen“?

orten. Vielleicht hat man sich damals schon damit bejalisieren will

rotokoll vom 16. Marz 2000, 2/2000, S. 39. :

band bereits jetzt so strukturiert ist, dass es ohne weieweils eigener Kalkulation zu produzieren.[...]

rotokoll 6/2001 vom 29. August 2001, 230.

it abweichenden Preisen wünschten, wäre dies nicht einheitlichen Preisen könnte sich allenfalls die WEKO n die Preise von den Herstellen festgelegt. Trotzdem n Zukunft Gruppenkataloge mit abweichenden Preisen kein Problem.

it es sich nur um die Bruttopreise der Kataloge. Es

sprotokoll 2/2003 vom 7. April 2003, S. 402 f.

eits Grundlagenpapier ausgearbeitet, um für die ganze meinsamen Standart-Katalog zu produzieren.“ Es seien Farbcodierung sowie des Nummerierungssystems nödie Gestaltung individueller Preisfelder, wenn dies geferenzierung des Bruttopreiskatalogs. nen möglich? 3 nicht gemacht. (Zeile 96 f.)'?76

en kann, wich der Verbandssekretär der Beantdie Erhebung des Sachverhaltes aus dem Jahr : Aussage verweigerte (Zeile 70) oder auch wort- )ieses Aussageverhalten von [...] zeigt, dass sich stariats widerwillig stellte.

gen zeigen zudem, wie er in seiner Aussage von ich teils widersprach. Auf die Frage und mehrma- 01 technisch möglich gewesen sei, individuelle ssekretär verschiedene Antworten‘2”’:

elle Preiskataloge zu machen?

Das kann ich so nicht beantworten. Rein t lich, aber rein faktisch war es nicht möglich

[...]

Trifft es also zu, dass der SGVSB seit 2 sierte Preiskalkulation vorzunehmen?

Die Aussage wird so bestritten. Technisch nicht dazu in der Lage. Das war völlig unc putertechnik). Das war lediglich eine vom \

Waren individuelle Bruttopreiskalkulatic Das kann ich nicht beurteilen. Wir haben e

Trifft es zu, dass der SGVSB seit 2001 t duelle Bruttopreise in den Stammdaten

Damals gab es keinen Sinn, so etwas zu n stand kein Bedarf dafür. Die Mitglieder h. das nicht gemacht (Zeile 98 ff.)

1847.Diesen Aussagen kann einmal entnc der individuellen Bruttopreisberechnung bet aber die faktische Machbarkeit einer individ ziellen Gründen, wegen der Datenmenge ı Diese Aussagen sind erstens widersprüchl die Bruttopreise individuell zu berechnen, is menge und der Stand der Computertechni möglichen sollen. Zweitens stimmt der zule fragten selbst in den SGVSB-Vorstandsprc die Berechnung individueller Bruttopreise „t len kommt vorliegend ein höherer Beweiswe Denn derselbe Inhalt wurde a) freiwillig, b) r tokolliert. Es ist also bewiesen, dass der In satz dazu sind die mündlichen Aussagen \ Es ist daher davon auszugehen, dass es s Befragte wollte anscheinend seine erste A Widersprüche.

1848.Soweit [...] angab, die individuelle B gewesen, widerspricht dies seiner gleich im Sinn ergeben, individuelle Bruttopreise zu gewünscht. Letztlich ist aber auch die Auss Bruttopreise individuelle zu berechnen, eine Machbarkeit vom Willen der beteiligten Ur bereits 2001, dass bei „weiterhin einheitlic einmischen“ könnte. Mit anderen Worten we cher Bruttopreise bewusst. Trotzdem warer heitlichen Preisen zu verzichten. Es handel und nicht um die Machbarkeit des Projekt Aussage des Verbandssekretärs überein, v viduelle Bruttopreiskataloge vom SGVSB he

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achnisch war es theoretisch vielleicht schon mög- . (Zeile 81 f.)

001 technisch in der Lage war eine individualiwar es vielleicht möglich, aber faktisch waren wir lenkbar (Datenmenge, finanziell, Stand der Com- /erband geäusserte Denkrichtung. (Zeile 91 ff.)

nen möglich? 5 nicht gemacht. (Zeile 96 f.)

echnisch in der Lage für jedes Mitglied indiviaufzuführen?

nachen (gemeinsamer Bruttopreiskatalog). Es beaben das nicht gewünscht, deswegen haben wir

ımmen werden, dass die technische Möglichkeit ‘eits 2001 bestand. Der Verbandssekretär bestritt uellen Bruttopreiskalkulation und zwar aus finan- ınd aufgrund des Standes der Computertechnik. ich. Denn wenn es technisch machbar sein soll, st es nicht verständlich, weshalb dann die Datenk eine individuelle Bruttopreisberechnung verunstzt genannte Aussageteil nicht mit den vom Betokollen festgehaltenen Stellen überein, wonach echnisch kein Problem“ sei. Diesen Protokollstelart zu als den diesbezüglichen Aussagen von [...]. nehrfach, c) übereinstimmend und d) zeitnah prohalt dieser Protokollpassagen zutrifft. Im Gegenfon [...] widersprüchlich und erfolgten widerwillig. ich hierbei um Schutzbehauptungen handelt. Der ntwort relativieren und verwickelte sich damit in

ruttopreisberechnung sei finanziell nicht möglich | Anschluss gemachten Aussage, es habe keinen berechnen und die Mitglieder hätten dies nicht age, es sei finanziell nicht möglich gewesen, die : Schutzbehauptung. Erstens hängt die finanzielle ternehmen ab, zweitens wussten die Mitglieder hen Preisen [...] sich allenfalls die WEKO noch ar ihnen die kartellrechtliche Problematik einheitli- 1 sie nicht willens, auf einen Preiskatalog mit ein- {sich also um eine bewusste Wahl der Mitglieder es. Mit diesem Schluss stimmt auch die zweite yonach die Mitglieder nicht wünschten, dass indirausgegeben würden.

(iii) Stellungnahmen der Parteien

1849.Bringhen gibt an, im Jahr 2000 aus v 2008 in der Lage gewesen zu sein, individ 2005 sei die Einkaufsorganisation Saneo / sen, wie die Hersteller auf die tieferen Um kaufte, reagieren wurden. Die Bringhen AG Einkaufsgruppierungen beizutreten, was dé hen AG bei den Herstellern wieder mehr Ge toren hätten es der Bringhen AG verunm6os nem eigenen Katalog auf den Markt zu kor en im Markt auch Schranken gesetzt worde bewerb hatte bleiben müssen. Die kleinen | gemacht. '?78

1850.Der Darlegung von Bringhen kann n Bringhen das eigene Vorbringen zur wirts« aufgeführten Sachverhalte nicht belegt. Es treffen. Selbst wenn die Wettbewerbsbehör der Darlegung ausgingen, überzeugen sie Stammdatenverwaltung den SGVSB-Mitgli duelle Bruttopreise zu setzen. Diese Möglic äussert sich Bringhen nicht. Anstatt dessen Bruttopreisen hätte abweichen können, we preisfelder gehabt hätte. Bringhen führt sor verhalt in der Vergangenheit. Über einen sc den. Die Vorbringen sind daher zurückzuwe

1851.Der Vollständigkeit halber sei drauf hi allen SGVSB-Mitgliedern finanziert wurde. individueller Bruttopreissetzung wäre folglic sen und nicht nur von Bringhen. Wie Bringh diesen Umständen ausgestaltet hätte, kanr die Möglichkeit für den Bruttopreiswettbew schränkung in der Stammdatenverwaltung | de dadurch verhindert und diese Verhinder und nicht, ob Bringhen allenfalls in der Lage len.

1852. Schliesslich scheint Bringhen von de preise identisch zu sein brauchten, damit c scheint auch davon auszugehen, dass der preisebene kompensieren könnte. Diese Ar 589 f.) unzutreffend und kann daher nicht al

(iv) Beweisergebnis

1853.Es steht fest, dass die Herstellung v 2001 möglich gewesen ware. Ferner ist be\ ten der WEKO aufgrund der einheitlichen warteten dennoch bis 2008 ab, bevor sie 2008 und individuelle Bruttopreisniveaus je liessen. Firmenindividuelle Kataloge wurder

1278 Act. 891, Rz 81 ff.

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virtschaftlichen und administrativen Gründen erst uelle Bruttopreise zu führen. Zwischen 2000 und \G aufgelöst worden und es sei nicht klar gewesätze der Bringhen AG, welche nun alleine einhabe Verhandlungen geführt, um ausländischen ann allerdings erst 2008 geschah und der Bringhör verschafft habe. Alle diese Unsicherheitsfak- Jlicht, früher mit individuellen Bruttopreisen in einmen. Der Differenzierung von Bruttopreisen sein, weil Bringhen vergleichbar für den Rabattwett- Jnternehmen hätten diesen Schritt bis heute nicht

icht gefolgt werden. Vorab sei festgestellt, dass ;haftlichen Leistungsfähigkeit und über die oben ist also nicht ersichtlich, ob die Ausführungen zuden zu Gunsten von Bringhen von der Richtigkeit nicht. Wie bewiesen, hätte der SGVSB in der sdern die Möglichkeit einräumen können, indivihkeit hatte seit dem Jahr 2000 bestanden. Dazu widmet sich Bringhen der Frage, ob sie von den nn sie die Möglichkeit der individuellen Bruttonit Beweis über einen rein hypothetischen Sach- Ichen Sachverhalt kann kein Beweis geführt werisen.

ngewiesen, dass die Stammdatenverwaltung von Eine Stammdatenverwaltung mit der Möglichkeit h von allen Mitgliedern finanziell zu tragen geween oder ihre Konkurrenten ihre Bruttopreise unter 1 nicht bewiesen werden. Fest steht einzig, dass erb unter den SGVSB-Mitgliedern durch die Eingar nicht entstehen konnte. Der Wettbewerb wurung ist Gegenstand der vorliegenden Verfügung : gewesen wäre, sich diesem Wettbewerb zu stelsr Grundannahme auszugehen, dass die Bruttoler „‚Rabattwettbewerb“ sich entfalten konnte. Sie Rabattwettbewerb eine Koordination auf Bruttoinahme ist erwiesenermassen (vgl. Rz 337 ff., Rz s Argument dienen.

on Katalogen mit individuellen Bruttopreisen seit niesen, dass der SGVSB-Vorstand ein Einschrei- Preise für möglich hielt. Die SGVSB-Mitglieder vier verschiedene Bruttopreisniveaus im Jahre Mitglied im Jahr 2012 in den Stammdaten führen | ab 2012 herausgegeben.

B.5.5.3 Verbandsinterne Bruttopreisfest!

B.5.5.3.1 Festlegung der Bruttopreise 2

(i) Beweisthema

1854.Im folgenden Abschnitt wird Beweis d der das Bruttopreisniveau für das Jahr 200! und sich damit die mit Sanitas Troesch kc auf das Jahr 2006 ausgewirkt hat.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1855.Die Wettbewerbsbehörden verfügen | koll des SGVSB-Vorstands vom 24. Au Stammdatenverwaltung aus den Jahren 20(

1856.Dem Protokoll der SGVSB-Vorstands [...] Richner und [...] Gétaz nebst dem S bandssekretär [...] teilnahmen, ist zu entneh

[...] Nach eingehender Diskussion und Be einstimmige

Beschluss: Das Bruttopreisniveau wird für 2006 belas teuerung. 1279

1857.Aus dieser Protokollstelle ergibt sich, | dem SGVSB-Datenverantwortlichen [...] t schlossen, das Bruttopreisniveau für das J und die Lieferantenteuerung weiterzugeben

1858.Aus der Beilage 1 der SGVSB-Artikel\

01.01.2005

1.4 Kalkulations-Schema "von unten (Handelspreisfindung ab Werksp

1.4.1 Allgemeines

Die Kalkulation des Team-Sortimen Grosshandels-Netto-Preisen.

1279 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2005, 609.

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legung und Margenfestlegung arüber geführt, ob der SGVBS und seine Mitglie- 6 gemeinsam beschlossen und umgesetzt haben ordinierte Bruttopreissenkung für das Jahr 2005

igung

über den SGVSB-Jahresbericht 2005, ein Protogust 2005 sowie die Beilage 1 der SGVSB- )5 und 2006.

sitzung vom 24. August 2005, an der [...] Sabag, GVSB-Datenverantwortlichen [...] und dem Vermen:

rücksichtigung verschiedener Aspekte erfolgt der

sen, berücksichtigt wird lediglich die Lieferantendass [...] Sabag, [...] Richner und [...] Gétaz nebst ınd dem Verbandssekretär [...] einstimmig bejahr 2006 auf dem Vorjahresniveau zu belassen

‚erwaltung aus den Jahren 2005 und 2006 folgt:

Beilage 1 zur SGVSB-Artikelverwaltung

" des Team-Sortimentes reis)

ts basiert auf der werkseitigen Verrechnung mit

01.01.2006

1.4 Kalkulations-Schema "von unten’ (Handelspreisfindung ab Werkspı

1.4.1 Allgemeines

Die Kalkulation des Team-Sortimen Grosshandels-Netto-Preisen.

1859.Titel 1.4.2 aus Beilage 1 beweist, da: in der SGVSB-Artikelverwaltung gleich bliek

01.01.2005

1.4.38 Ausnahmen bei Dusch-WC-Sitz Bei den unter Ziffer 1.4.38 erwähr

1.4.39 Ausnahmen bei Ersatzteilen Bei den unter Ziffer 1.4.39 erwähr

1.4.40 Ausnahmen bei Whirlpools und D Well kal

A

Bei den unter Ziffer 1.4.40 erwahn

1.5 Kalkulations-Schema "von ober (Werkspreisfindung ab Handels

1.5.1 Allgemeines

Die Preisangaben basieren auf de Verkaufspreisen.

01.01.2006

1.4.38 Ausnahmen bei Dusch-WC-Sitze

Bei den unter Ziffer 1.4.38 erwahni

1.4.39 A h bei Er il

Bei den unter Ziffer 1.4.39 erwähn!

1.4.40 Ausnahmen bei Whirlpools un:

D , Well kak

Bei den unter Ziffer 1.4.40 erwähn!

1.5 Kalkulations-Schema "von oben

(Werksprei: ab F |

1.5.1 Allgemeines

Die Preisangaben basieren auf de Verkaufspreisen.

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Beilage 1 zur SGVSB-Artikelverwaltung

‘des Team-Sortimentes eis)

's basiert auf der werkseitigen Verrechnung mit

3s die Basis-Kalkulationsfaktoren 2005 und 2006 en.

Beilage 1 zur SGVSB-Artikelverwaltung

n (UMK 2) ten Artikeln beträgt der Faktor 1.6100.

(UMK 4) ten Artikeln beträgt der Faktor 1.6200.

Wellnessprodukten wie (UMK 6) binen, Saunas etc.

ten Artikeln beträgt der Faktor 1.1300.

1" des Team-Sortimentes preis)

n von der Industrie veröffentlichten

Beilage 1 zur SGVSB-Artikelverwaltung

n (UMK 2) ‘en Artikeln beträgt der Faktor 1.6100.

(UMK 4) ‘en Artikeln beträgt der Faktor 1.6200.

Wellnessprodukten wie (UMK 6) inen, Saunas etc.

fen Artikeln beträgt der Faktor 1.1300.

" des Team-Sortimentes preis)

1 von der Industrie veröffentlichten

1860.Dieser Auszug aus Beilage 1 der SG\ gegebenen Basis-Rabattsätze des SGVSB

1861.Dem SGVSB-Jahresbericht 2005 ist s 5. Verkaufsrichtpreise

Gestützt auf erste Erkenntnisse aus der V runde 2005/06 beim Verkaufspreis-Niveau derungen vorgenommen worden. !28°

1862.Der Jahresbericht 2005 datiert vom preisniveau für das Jahr 2006 gestützt auf chen auf der Vorjahreshöhe belassen wurd: senkung 2005 insgesamt Rz 1160 ff.). Ledii passt.

(iii) Stellungnahmen der Parteien

1863.Die Parteien liessen sich zu diesem P

(iv) Beweisergebnis

1864.Es ist bewiesen, dass der SGVSB-V« Jahr 2006 beschloss. In der Folge wurde di sung waren [...] Sabag, [...] Richner und [...] [...] und dem Verbandssekretar [...] beteilig Mitglieder noch über einen einheitliche Vorstandes über das Bruttopreisniveau Mitglieder. Indem die nicht an der Beschl Beschluss des Vorstandes gemeinsam mit die Einheitskataloge verwendeten, erklärte dem hatten sie mit ihrem Beitritt zum Verb: ten. Auch aus diesem Grund ist ihnen die Jahr 2006 basierten grösstenteils auf den V seine Mitglieder mit Sanitas Troesch versti Sanitas Troesch gemeinsam koordinierte P auswirkte.

B.5.5.3.2 Festlegung Bruttopreise und |

(i) Beweisthema

1865.Im Folgenden wird Beweis darüber « Jahr 2007 die Bruttopreise und eine Marger (ii) Beweismittel und Beweiswürd 1866.Den Wettbewerbsbehörden liegen folc

- Protokolle der Sortimentskommissic 2006, 18. Oktober 2006 und 14. Dez

1280 Act. 355, Jahresbericht 2005, 111.

1281 Act. 355, Jahresbericht 2005, 120.

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/SB-Artikelverwaltung beweist, dass auch die anin den Jahren 2005 und 2006 dieselben sind.

chliesslich folgende Passage zu entnehmen.

erkaufspreissenkung auf 2005 sind auf die Preisbei einigen wenigen Produkten geringfügige Än-

15. Mai 2006'7' und beweist, dass das Bruttodie Erkenntnisse des Jahres 2005 im Wesentli- > (vgl. Rz 1169, zur Nachwirkung der Bruttopreis- Jlich die Preise für einige Produkte wurden angeunkt nicht vernehmen.

yrstand einstimmig das Bruttopreisniveau für das eser Beschluss umgesetzt. An der Beschlussfas- Getaz nebst dem SGVSB-Datenverantwortlichen t. Im Jahr 2006 verfügten der SGVSB und seine n Preiskatalog. Der Beschluss des SGVSBbetraf folglich automatisch sämtliche SGVSBussfassung anwesenden SGVSB-Mitglieder den den übrigen SGVSB-Mitgliedern umsetzten und n sie ihr Einverständnis mit dem Beschluss. Zuand zugestimmt, die Organbeschlüsse zu beachser Beschluss anzurechnen. Die Preise für das orjahrespreisen, auf welche sich der SGVSB und indigt hatten. Damit steht fest, dass sich die mit reissenkung des Jahres 2005 auf das Jahr 2006

Vlargenerhöhung 2007

geführt, ob der SGVSB und seine Mitglieder im ierhöhung gemeinsam beschlossen haben.

igung yende Beweismittel vor:

yn vom 8. Juni 2006, 7. Juli 2006, 22. August ember 2006,

- ein Protokoll des SGVSB-Vorstands

- ein Dokument der Sortimentskommi Namen „Verkaufspreisniveau 2007 Dokument „Verkaufspreisniveau 200

  • ein Rundschreiben des SGVSB-Sek

  • die Beilage 6 zur SGVSB-Artikelverv

- die Antworten von CRH, Sabag unc vom 20. Dezember 2012

- und schliesslich die Aussagen [...] \ me vom 28. September 2012 bzw. 1

1867.Anhand dieser Beweismittel lässt sic weisen:

1868.Am 8. Juni 2006 beschloss die Sortir kaufspreise aller Hersteller in die SGVSB-S Mit anderen Worten sollten die empfohlener Sanitärkataloge übernommen werden. Aus 2006 folgt eine demgegenüber abgeschwä 2007" lediglich „vermehrt die referenzierte Stammdaten und team-Werke übernomme tragt, den Kalkulations-Schlüssel zur SGVS der verschiedenen Vorschläge zu überart Sortimentskommission sowie die für die P von Richner und [...] von Sabag damit bedie

1869.Am 22. August 2006 stellte die Sortim das Verkaufspreisniveau für das Jahr 2007 derungen sollten der Beilage ,,Verkaufsprei. ge „Verkaufspreisniveau 2007“ sieht folgenc

12822 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 03/20

1283 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04/20

1284 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 05/2C

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vom 23. August 2006,

ssion zuhanden des SGVSB-Vorstands mit dem vom 22. August 2006", und das dazugehörige 7 Kalkulationsfaktoren und Rabatte von oben“,

retariats vom 18. Dezember 2006, valtung zur Kalkulation 2007,

| Bringhen auf den Fragebogen des Sekretariats

‚on Sanitas Troesch anlässlich deren Einvernah- . Oktober 2012.

hh die nachfolgende Sachverhaltsdarstellung benentskommission „wieder die referenzierten Vertammdaten und team-Werke“ zu übernehmen. '2°2 1 Verkaufspreise der Hersteller unverändert in die dem Sortimentskommissionsprotokoll vom 7. Juli chte Aussage, indem für die „Verkaufsrichtpreise n Verkaufspreise der Hersteller in den SGVSBn werden“ sollten. Das Sekretariat wurde „beauf- B-Stammdatenverwaltung unter Berücksichtigung eiten“. Anschliessend sollten die Mitglieder der reisberechnung verantwortlichen Mitarbeiter [...] int werden. 1289

entskommission fest, dass die SGVSB-Mitglieder

geringfügig ändern wollten. Die genauen Veransniveau 2007“ entnommen werden. '?8* Die Beilalermassen aus:

06, 369, 7.3. 06, 383. 06, 392.

Verkaufspreisniveau 2007 Grundsätze

Bezüglich dem Verkaufspreisniveau 2007 unterbrei einstimmigen Beschluss anlässlich der Sitzung vor Genehmigung folgende Grundsätze:

1. Generelle Margenerhöhung 3%

2. von der Margenerhöhung ausgenommen Wasc

Boile Dusc

3. Margenerhöhung von 5% bei Hewi Produkten von Rez Mepa Vola

4. Rundungen von Kalkulations-Faktoren auf 2.

5. Rundungsregeln ab Fr.

(A nde

1870.Aus dieser Urkunde ist ersichtlich, da: nerelle Margenerhöhung von 3 % und eine (Garnituren), Rez (Haar und Handetrockne und Garnituren) vorsah. Von der Margener Boiler sowie Dusch-WCs ausgenommen. | [...] Richner, [...] Bringhen, [...] Sabag und | Gétaz wollte im Jahr 2007 einen eigenen K Sortimentskommission und das dazugeh SGVSB-Mitgliedern inkl. Gétaz mit Rundsct entsprach auch dem Pflichtenheft der Sort onsbeschlüsse, wie beispielsweise die An kaufsrichtpreise, [...] den Mitgliedem sofort fentlichung der gestützt auf diesen geander mitzuteilen“ waren. 128°

1871.Dieser Aufstellung ist zu entnehmen meinsamen Bruttopreise festlegten und an Margenerhöhung resultierte daraus, dass c als die Lieferanten/Herstellerteuerung anhc Kalkulationsfaktoren, mit welchen sie die | plizierten, entsprechend an. Damit vereint ceteri paribus zu einem höheren Umsatz ful

1285 Act. 372.14.

1286 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 5/20( gestellt und wurde 2011 Datenverantwortlicher (

1287 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 5/200

1288 Act. 352, Protokoll der Sortimentskommission 5

1289 Der Umstand, dass sich kalkulatorische Verbes gen [...] von Sanitas Troesch, Act. 284, Zeile 22

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Verkaufspreismiveau 2007 Grundsätze

tet die Sortimentskommission mit n 22. August 2006 dem Vorstand zur

happarate, Wäschetrockner r h-WC’s

Garnituren

Haar- und Händetrockner Sanitärzubehör

(Transportkostenzuschlag)

Armaturen und Garnituren

Stelle hinter dem Komma

1'000.— runden auf nächsten Franken rung von auf nächste 5 Franken)

3s die Sortimentskommission einstimmig eine ge- Margenerhöhung von 5 % für die Produkte Hewi r), Mepa (Sanitärzubehör) und Vola (Armaturen höhung waren Waschapparate, Wäschetrockner, \m Beschluss der Sortimentskommission waren Jer SGVSB-Datenverantwortliche [...] beteiligt.12°6 atalog produzieren.'28” Der Beschluss wurde der örige Protokoll der Sitzung wurde sämtlichen treiben Nr. 50/2006 zugesandt. Dieses Vorgehen imentskommission, wonach „wichtige Kommissiderung von Grundlagen für marktkonforme Vernach der Beschlussfassung und vor einer Veröften Grundlagen kalkulierten Verkaufsrichtpreisen

, dass die SGVSB-Mitglieder einerseits die gedererseits höhere Margen für sich sicherten. Die ie SGVSB-Mitglieder ihre Verkaufspreise stärker ben. Konkret passten die SGVSB-Mitglieder die Jerstellerpreise zur Bruttopreisberechnung multiarten sie gemeinsam Preisbestandteile, welche irren würden. 289

)6, 385. [...] war damals bei Saneao by Bringhen Group an- Jes SGVSB (vgl. Act. 352, 426 Punkt 1.1).

6, 388. 2006, 385, Act. 370.03, 3, Art. 4.2.

serungen auf den Umsatz auswirken, bestätigen die Aussa- 3 f.; Act. 286, Zeile 85 ff. und Anhang Seite 40.

1872.Ferner bestimmte die Sortimentskon stellten Rabattobergrenzen dar, welche sol verlust führten. Die Angaben „Faktor von u (vgl. dazu Rz 358) beziehen sich auf die Be

Verkaufspreisniveau 2007

Standard-Faktor/Rabatt weiss und farb

Griffe, Fiisse zu Wannen

Whirlwannen weiss und farb Apparate-Anschlussprodukte Standard/weis farbig

Badezimmermöbel

Badezimmermöbel zu Keramikserien

Klosettsitze mit Duschvorrichtungen Klosettautomaten

Vorwandmontage-Elemente ab Preisliste fü Vorwandmontage-Systeme ab Preisliste fii Ablaufprogramm PE

Installations-, Montage- und Reinigungsmaterial Ersatzbedarf

Ersatzteile

Waschautomaten, gleiche Verkauf: Wäschetrockner

Boiler gleiche Verkaufs

1873.Der Vorstand nahm die „Anpassunge seiner Sitzung vom 23. August 2006 diskus:

11. Verkaufsrichtpreise 2007

Der Vorstand nimmt zur Kenntnis, welche die Mitgliedsfirmen im Rahmen der Sortime

1874.Mit anderen Worten wurde der Entsc mäss Pflichtenheft zur Setzung der „markt gen des Vorstands zuständig war (vgl. obei gelehnt, würde die Formulierung der Protok passungsvorschlägen“ der Sortimentskomn tum „Anpassungen“ durch die Kommissior den, wenn der Vorstand die vorgenommene

1875.Am 18. Oktober 2006 nahm die Sor Verkaufspreisniveau zu ändern, „positiv Ker

7. Informationen über Preisentwicklung.

7.1 Verkaufsrichtpreise 2007

12% Act. 372.15. 1291 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2006, 676.

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mission detailliert Rabattwerte. Die Rabattwerte lten sie überschritten werden, zu einem Margennten“ (vgl. dazu Rz 357) bzw. „Rabatt von oben“ rechnungsart der Bruttopreise.

Faktor Rabatt von unten von oben

ig 1.43 30,07% 1.53 34,64% ig 1.16 13,79% s/verchromt 1.39 28.06% 1.43 30,07% 1.37 27,01% 1.43 30,07%

1.66 39,76% 1.45 31,00% r Grosshandel 1.43 30,07% r Grosshandel 1.43 30,07% 1.43 30,07% 1.53 34,64% 1.53 34,64%

1.67 40,12% preise wie Hersteller exkl. MwSt. preise wie Hersteller exkl. MwSt.

2 der team-Verkaufsrichtpreise 2007“ anlässlich sionslos zur Kenntnis:

Anpassungen der team-Verkaufsrichtpreise 2007 :ntskommission erarbeitet haben. 129"

;heid der Kommission angenommen, welche gekonformen Verkaufsrichtpreise‘ gemäss Weisun- 1 Rz 130). Hätte der Vorstand den Vorschlag abollstelle anders lauten. So müsste etwa von „Anission die Rede sein, vielmehr wird aber ein Fak- | erwähnt. Ferner wäre explizit protokolliert worn Anpassungen abgelehnt hätte.

timentskommission vom Vorschlag Sabags, das ıntnis:“

en

Die Sortimentskommission nimmt positiv K Änderungen des Verkaufs-Richtpreis-Nive:

1876.Es ist nicht klar, was mit dem Begriff steht, dass der gesamte SGVSB im Jahr : preise verfügte (vgl. dazu oben Rz 1820 ff meinsamen Kalkulationsfaktor zur Berechi mentskommission die Änderungsvorschläg damit nur gemeint sein, dass sie einer Anp Produkte zustimmt. Ein selbständiges Vorg Preiskataloge zu dieser Zeit nicht möglich Kenntnis“ nehmen nur gemeint sein, das: schläge von Sabag angenommen hat. And nicht erwähnt, dass die Änderungsvorschlä:

1877.Am 14. Dezember 2006 stellt der für on zuständige SGVSB-Mitarbeiter fest, das lich umgesetzt und den SGVSB-Mitgliedern

7. Informationen über Preisentwicklung.

7.1 Verkaufsrichtpreise 2007

[...] stellt fest, dass bereits mit Datum vom neuen Preisen, gültig ab 1.1.2007, bedien SGVSB-Artikelverwaltung bereits allen ¢ Preisvergleiche eines Standardbades 200 mentskommission zugestellt worden. Die Preisvergleiche zusammen mit der Teuer schreiben den Mitgliedern in Deutsch und I

Hinweis: Mit Rundschreiben Nr. 81 vom SGVSB-Mitgliedern zugestellt w

1878.Dem in dieser Protokollpassage erwé 2006 lag eine Liste mit Preisvergleichen vc Jahr 2007 bei. Daraus geht hervor, „dass e bad ohne Dusche und 9.53 % für das Stana

1879.Die konkrete Umsetzung der soeben stellungen der Beilage 6 der SGVSB Artike nehmen:

12922 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 06/2C

1293 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 07/20

1294 Act. 372.36, Rundschreiben 81/2006, 432.

1295 Act. 431.09.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

enntnis von der durch die Sabag AG beantragten aus bei Produkten einiger Fabrikanten. 1292

„positiv zur Kenntnis nehmen“ gemeint ist. Fest 2006 über einheitliche Teamkataloge und Team- .). Das heisst, es gab im Verband nur einen genung der Bruttoverkaufspreise. Wenn die Sorti- e von Sabag positiv zur Kenntnis nimmt, kann assung dieses Kalkulationsfaktors für bestimmte ehen der Sabag war aufgrund der gemeinsamen . Vor diesem Hintergrund kann mit „positiv zur ; die Sortimentskommission, die Anderungsvorernfalls ist nicht erklarbar, weshalb das Protokoll ye abgelehnt wurden.

die Stammdatenverwaltung und Katalogprodukti- 3s die beschlossenen Bruttopreise auch tatsachzugestellt wurden.

en

| 6. November 2006 die Mitglieder mit sämtlichen t worden sind, und zudem auch die Beilagen zur GVSB-Mitgliedern zugestellt worden sind. Die 7 zu 2006 sind am 9. November 2006 der Sorti-

Sortimentskommission beschliesst, dass diese ungsentwicklung der letzten 10 Jahre als Rund- -ranzösisch zugestellt wird.

18. Dezember 2006 sind diese Unterlagen den orden. 1293

ihnten Rundschreiben Nr. 81 vom 18. Dezember ın Standardbädern mit und ohne Dusche für das ine Preiserhöhung von 9.66 % für das Standardlardbad mit Dusche erhoben worden ist“.'?%

erwähnten Margenverbesserungen ist den Aufslverwaltung von 2007'2% (Abbildung 17) zu ent-

06, 399. 06, 408.

Abbildung 17: Beilage 6 SGVSB-Artikelverwaltunc

Seite: 1 von 27 Richtpreise für 2007

Kalkulation 2007

Firma Produkte Wah Armatron AG, - - und L g VP in CH-Fällanden - Bobrick ARWA - Sanitär-Armaturen VP in Armaturenfabrik, - Wannenfüllkombinationen Wallisellen AG - Verlängerungssets arwa 1Point und Wassersteckdosen

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1880.Aus der dort aufgeführten Spalte „Di von Waschapparaten, Boilern und Klosetta zu entnehmen. Bei den Herstellern Hewi, F Vola sowie zwei weiteren Lieferanten sind ,,

1881.Diese prozentualen Angaben sowie entsprechen dem erwähnten Beschluss de stand abgesegnet wurde. Damit ist bewies setzt wurde.

1882.Bei 66 der insgesamt 96 aufgeführte: 18 zeigt den Anteil der Kalkulationsfaktoren oder unverändert gelassen haben. Prozent Bruttopreise der in den SGVSB-Stammdat hen, dass diese Produkte zugleich auch r ausmachen. Betrachtet man nämlich die | Jahren 2009 bis 2011 erzielten, ergibt sic Gétaz [80-90 %] ihres Umsatzes mit diese [50-60 %] und [90-100 %]'2°” und bei Bring von 2007 auf die von der Margenerhöhung |

1296 \gl. Act. 469, Register VI.n und VI.m der Excel- 1297 Vgl. Act. 440, Register I. und VI.

1298 Vgl. Act. 441.01, Register |. und VI. Bei der Be AG und die Geberit Balena AG jeweils der Ums

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Beilage 6 zur SGVSB-Artikelverwaltung lation 12006 / oder

2007 HP- /oder WP-Faktor

Franken 1 |HPF //. 28 % = WP x 1.4583 = HP +5 % 1.05] 2 Franken 1 |HPF /. 34 % = WP x 1.4091 = HP +3% 0.93 1 Franken 2 |HPF=HP /. 50 % =WP 0% 1.00) 3

ff, 2006/2007" ist bei den Herstellern/Lieferanten utomaten keine Angabe bzw. eine Angabe ,0 %“ auli (liefert Produkte der Marke Mepa), Rez und +5 %“ angegeben.

die aufgeführten Hersteller/Lieferantenangaben r Sortimentskommission, welcher durch den Voren, dass der Beschluss auch tatsächlich umge-

1 Lieferanten wird „+3 %“ angegeben. Abbildung , die der SGVSB und seine Mitglieder angehoben ual erhöhte der SGVSB im Jahr 2007 80 % der an verwalteten Hersteller. Es ist davon auszuge- und 80 % des Umsatzes der SGVSB-Mitglieder Umsätze, welche die Top-30-Lieferanten in den h folgendes Bild: Richner erzielt [80-90 %] und 2n Lieferanten.'?% Bei Sabag entfallen zwischen hen [50-60 %] und [90-100 %] 179° des Umsatzes Jetroffenen Lieferanten.

Tabelle.

rechnung des Umsatzanteils wurde für die Geberit Vertriebs atz von 2008 herangezogen.

Abbildung 18: Von der Preissteigerung betroffene

Euramp (Suisse)

Armatron AG

Galvolux SA

HTS Suisse SA Hygolet (Schweiz) AG Kuhfuss Sanitär GmbH > Neoperl AG

Pauli + Menden GmbH REZAG

Vola AG

ARWA

Bekon-Koralle AG Beschlage U.S.W. Biral AG

Blanco Schweiz Bodenschatz AG

BSH Hausgerate AG

Controlino GmbH

Céta R. M. Egli

Dallmer Handel GmbH Doswald H.- J.

Duscholux AG

Egro Industrial Systems AG Franke

Friap AG

Fürst Eddy Ing. Büro Gabag AG

Galvanover SA

Geberit Vertriebs AG

Georg Fischer RLS (Schweiz) AG Glynwed AG

Grohe Switzerland AG Hafner AG ISO-Material Hafner Hans AG

Hansgrohe AG

Hewi Heinrich Wilke GmbH Hoesch AG Schweiz

Hüppe GmbH

Ideal Standard GmbH Illbruck Sanitärtechnik GmbH Inda SA

Jado AG

Kaldewei Franz GmbH + Co. ” Keller Spiegelschränke AG Keramik Laufen AG Kessler S.+K. GmbH Keuco GmbH + Co. KG Kludi Armaturen GmbH & Co. KG Knies Manufaktur GmbH Kobal Sanitär GmbH KWC AG Lehmann Urs . Missel E. GmbH & Co. keine Nikles AG sos NOSAG AG Preisanderung Nussbaum R. AG Radiatec AG Atlantic Suisse AG Romay AG AW AG Réssler Gebr. AG Bauknecht AG Sadorex Handels AG Cipag SA ISAHV Closomat AG SAM Schulte SA Düring AG Sanicount SA Egli Fischer & Co. AG Schmidlin W. AG EuraSpiegel Schneider W. + Co. AG Figam SA Sidler Metallwaren AG Galatea GmbH Similor SA Geberit Balena AG Spinner-Badezimmer GmbH Hytec Hygienetechnik AG Spirella AG Interclima Sar Thumag AG JohnSales AG Tulli Zuccari S.r.l. Miele AG Urimat AG SFS unimarket AG Utorex AG Schulthess AG Villeroy + Boch GmbH telma AG World Dryer LJ V-Zug AG Fluri H. R. —

Quelle: Auswertung des Sekretariats der Spalte Diff z

(iii) Stellungnahmen der Parteien

1883.Die Parteien aussern sich nicht zu die sich. Erstens bringt CRH vor, es habe vor 2 keinen Kalkulationsfaktor von oben. Zwei SGVSB-Mitglieder die Preisempfehlungen Nun seien jedoch nicht mehr wie bis anhir Dies habe einem Kalkulationsfaktor von 0.¢ hang sei die „Margenerhöhung“ zu sehen. herung an die Herstellerpreisempfehlungen

1884.Zum ersten Vorbringen von CRH se Wettbewerbsbehörden der „Kalkulationsfak!

1299 Act. 933, Rz 73 f., Rz 75 f.

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Unternehmen

11%

5%

3%

2%

2006/2007 von Act. 431.09.

ser Sachverhaltsdarstellung. Einzig CRH äussert 006 keinen Kalkulationsfaktor gegeben und auch tens In den Jahren 2006 und 2007 hätten die der Hersteller wie bis anhin pauschal reduziert. 10 % reduziert worden sondern 7 % bzw. 5 %. 3 bzw. 0.95 entsprochen. In diesem Zusammen- Es sei also nichts anderes als wieder eine Annagewesen. '299

i angemerkt, dass in der Darstellungsweise der or von oben“ dem „Korrekturfaktor“ (Rz 356) ent- spricht. Ferner steht fest, dass dieses Vorl Es braucht daher nicht näher kommentiert z

1885.Das zweite Vorbringen zur Reduktion turfaktoren von 0.93 % und 0.95 % nicht vo die Sanitärgrosshändler mit einer Margener der Hersteller annähern (z.B. bei KWC) od höhere Bruttopreise setzen als Listenpreise lin). Fakt bleibt, dass in beiden Fällen durct se der Hersteller die Bruttopreise, damit die (vgl. B.4.7.2(ii)c, Rz 493 ff.). Falsch ist die gen der Hersteller reduziert seien. Wie der der SGVSB Stammdatenverwaltung der Sr men ist, schlugen die SGVSB Mitglieder mit Listenpreise der Hersteller auf (vgl. zur Bere

(iv) Beweisergebnis

1886.Es ist bewiesen, dass der SGVSB-Vc Änderung der Bruttopreise 2007 beschloss« die SGVSB-Mitglieder eine Margenerhöhun der Bruttopreis- und Margenerhöhung betr: führt. Der Beschluss wurde umgesetzt, wa: tung ergibt. Ferner ist bewiesen, dass die schluss detaillierte Rabatte pro Produktka Rabatthöhe Margenverluste eintreten würd und des SGVSB Vorstands waren Richne 2007 verfügten der SGVSB und seine Mitc Beschluss über die Bruttopreisfestsetzung ı SGVSB-Mitglieder. Den abwesenden SGV: Sanidusch wurden die Ergebnisse der Bes Beschlussfassung abwesenden SGVSB-Mi sam mit den übrigen SGVSB-Mitgliedern ı preis- und Margenerhöhung) verwendeter schluss. Zudem hatten sie mit ihrem Beitritt zu beachten. Die Beschlüsse der Organ SGVSB-Mitglieder. Diesen Umstand akzep band. Auch aus diesem Grund ist ihnen die:

B.5.5.4 Zuteilung in Rabattgruppen und

(i) Beweisthema

1887.In diesem Abschnitt führen die Wettbe Mitglieder miteinander die Aufnahme von S schlossen haben. Der Begriff der Rat B.4.5.4.2(ii)a, Rz 377 ff.). Zudem wurde be Bringhen, Gétaz und Richner (beide CRH) führen und welche Bandbreiten die Rabatt weisen.

1300 Vgl. z.B. aus dem Jahre 1999: Act. 431.01, 16 431.05, 6, Elektro Kleinboiler der Eloctrotherm /

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ringen durch Urkundenbeweise widerlegt ist.19°° u werden.

der Herstellerpreisempfehlungen und die Korrekn Belang bzw. falsch. Es ist nicht von Belang, ob höhung von 3 % bzw. 5 % sich den Listenpreisen er mit einer Margenerhöhung um 3 % bzw. 5 % der Hersteller (z.B. bei Duscholux oder Schmid- 1 einen zusätzlichen Aufschlag auf die Listenprei- : Nettopreise und damit die Marge erhöht wurden Darstellung von CRH, dass die Preisempfehlun- Abbildung 17 oder der gesamten Beilage 6 oder yalte „ab HPF HP- / oder WP-Faktor“ zu entneheinem Korrekturfaktor von 1.03 bzw. 1.05 auf die :chnung Rz 357).

stand auf Antrag der Sortimentskommission die 2n. Mit dieser Bruttopreisfestsetzung vereinbarten g in der Hohe von 3 % und 5 %. Die Liste der von offenen Unternehmen ist in Abbildung 18 aufge- > sich aus den Angaben der Stammdatenverwal-

Sortimentskommission durch einstimmigen Betegorie festlegte, welche anzeigten, ab welcher en. Am Beschluss in der Sortimentskommission r (CRH), Bringhen und Sabag beteiligt. Im Jahr lieder Uber einen einheitlichen Preiskatalog. Der Ind der Margenerhöhung betraf folglich sämtliche SB-Mitgliedern Burgener, Innosan, Kappeler und chlüsse gemeinsam mitgeteilt. Indem die an der tglieder den Beschluss des Vorstandes gemein- ımsetzten und die Einheitskataloge (inkl. Brutto- , erklärten sie ihr Einverständnis mit dem Bezum Verband zugestimmt, die Organbeschlüsse e waren gemäss Statuten verbindlich für alle tierten die Mitglieder mit ihrem Beitritt zum Verser Beschluss anzurechnen.

Rabattbestimmungen innerhalb des SGVSB

werbsbehörden Beweis darüber, ob die SGVSBanitärprodukten in bestimmte Rabattgruppen beattgruppen wurde bereits geklärt (vgl. dazu wiesen, welche Rabattgruppen Sanitas Troesch, sowie Sabag (vgl. dazu B.4.5.4.2(ii)c, Rz 388 ff.) jruppen (vgl. dazu B.4.5.4.2(ii)d, Rz 395 ff.) auf-

}, Ersatzteile KWC AG; vgl. z.B. aus dem Jahre 2003: Act. \G, Horgen.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1888.Den Wettbewerbsbehörde basieren il mittel:

- Die Beilage 2 „Warenumsatzkategor

- die Protokolle der SGVSB-Sortimen! vom 8. Juni und 23. Juni 2009,

1889.Auch nach Einführung der getrennte standen die einheitlichen Rabattgruppen ir zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens weite Sanitärgrosshändler innerhalb einer Rechn Rabatt. Dies obwohl eine solche Rabattkat ken enthielt, die Grosshändler pro Produkt damit unterschiedliche Margen) und unters jeder Sanitärgrosshändler in seinen Rechn Rabatte, obwohl sich pro Produkt und Mark wurde der Rabattwettbewerb von vornhere sierung möglich gewesen wäre, wie dies ¢ Unternehmen verfügte bereits seit seinem Rabattgruppen. Ferner führte auch Spaete Vielzahl von eigenständigen Rabattgrupper der SGVSB den ohnehin schon verminderte

1890.An der Sitzungen der SGVSB-Sortime [...] Richner, [...] Sabag, [...] Sanidusch, [... protokolliert:

7.4 Positionierung der bodenebenen Dt kategorie

Der von [...], Mitglied der Sortimentsko! Positionierung der bodenebenen Duscher kommission einstimmig angenommen.

Demnach werden folgende Produkte zukür

Limit S und Slot von Illbruck sowie Multista Uniflex Duschrinnen von Geberit, jedoch ol Wedi-Produkte von Thumag, ebenfalls ohn

Im Weiteren werden sämtliche Produkte | prüft und gegebenenfalls mit Produkten v Dazu wird das Sekretariat eine Listung n Sanitär reduziert erstellen und den Mitglie an der nächste Sitzung der Sortimentskom

1891.Aus der Passage folgt, dass die Sorti bruck, Geberit und Thumag der Umsatzkat rie Wellness verfügte Uber tiefere Rabattsa tete, dass die SGVSB-Mitglieder gemeinsa nen Preisbestandteil beschlossen haben.

1301 Act. 427. 13022 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04-05

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igung

ire Beweiswürdigung auf den folgenden Beweisien“ zur Verbandspreisliste der Jahre 1999-2011,

skommission vom 8. Juli und 16. Juli 2008 sowie

n Bruttopreisberechnung für das Jahr 2008, beinerhalb der SGVSB-Stammdatenverwaltung bis r. 130 Wie dargelegt (vgl. Rz 424 ff.), erteilten die ung für eine Rabattkategorie einen einheitlichen gorie die unterschiedlichsten Produkte und Mar- und Marke unterschiedliche Einkaufskosten (und chiedliche Prozesskosten hatten. Ferner erteilte ungen innerhalb einer Rabattgruppe einheitliche 2 die Kundenbedürfnisse unterschieden. Dadurch in eingeschränkt, zumal eine stärkere Individualilas Beispiel der belgischen San Vam zeigt. Das Beitritt zum SGVSB über ca. [...] eigenständige r Chur, welche dem Verband 2011 beitrat, eine . Im Folgenden werden Beispiele aufgezeigt, wie in Rabattwettbewerb zusätzlich einschränkte.

ıntskommission vom 8. und 16. Juli 2008 nahmen | Gétaz sowie [...] Bringhen teil. Folgendes wurde

ıschenwannen und -rinnen bezüglich Umsatzmmission, erarbeitete Vorschlag für eine Neu- ıwannen und -rinnen wurde von der Sortimentsiftig in die Umsatzkategorie Wellness eingestuft:

r Plan von Schedel mit Senkung der Bruttopreise. ıne Preissenkung. e Preissenkung

Jer Umsatzkategorie Sanitär reduziert neu überon Armatron, Bobrick, Hygolet und Rez ergänzt. it sämtlichen Produkten in der Umsatzkategorie dern der Sortimentskommission zur Behandlung mission zustellen.

mentskommission entscheid'*°*, Produkte von Ill- >gorie „Wellness“ zuzuordnen. Die Rabattkategoize, weshalb diese Umteilung im Resultat bedeum eine Rabattkürzung und damit gemeinsam ei-

/2008, 535.

1892.Das Protokoll der Sortimentskommiss 7. Informationen über Preisentwicklung.

7.1 Basiskonditionen der V-Zug AG fiir :

Da die gewährte Marge für Zubehör zu W. schliesst die Sortimentskommission, diese

1893.Aus der Textstelle folgt, dass die Sor behör zu Waschautomaten und Tumbler re Artikel nur noch als Netto-Artikel geführt. D sentlich geringere oder keine Rabatte gewi schriebenen Preise für diese Artikel teils de ser Umteilung der Waschautomaten und

vereinbarte die Sortimentskommission sor Preisbestandteil bzw. bei einigen Produkten

1894.Das Protokoll der Sortimentskommiss 7. Informationen über Preisentwicklung.

7.1 Produkte mit ungenügender Marge, gorie

Das Sekretariat erwartet bis 28.08.09 die diese noch in die Preisrunde für 2010 einbı

7.2 Kalkulationsfaktoren 2010

Das Sekretariat erwartet bis 28.08.2009 di gruppe. Die aktuellen Listungen „Kalkulati wortlichen pro Firmengruppe per Mail im E auf der Listung direkt markieren können. "*‘

1895.Die Textstelle beweist den Beschlus: Firmengruppen diejenigen Produkte melde: ge“ erzielten. Diese Produkte sollten dann werden. Aus der Umteilung der Produkte | die anderen SGVSB-Mitglieder ersichtlich, ' auf diese Produkte gewährten. Ferner bede

(iii) Stellungnahmen der Parteien

1896.Sabag bringt vor, die angeblichen Ra eingeräumten Rabatt aus. 1906

1897.Dieses Vorbringen geht ins Leere. Zv geräumte Rabatt im Einzelfall festgelegt. | schiedliche Bandbreiten an gewährten Rat Waschautomaten und Tumbler ungenügen:«

1303 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 03/2C

1304 V/gl. Beispielsweise Act. 370.15, welches zeigt, Rabatt gewährt. Sabag gab an, bei der Rabattgı Rabatt von teilweise 0% zu gewähren. (Act. 207

1305 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 05/20

1306 Act. 892, Rz 83.

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onssitzung vom 8. Juni 2009 besagt: an Zubehör zu Waschautomaten und Tumbler

aschautomaten und Tumbler ungenügend ist, beab 2010 als Netto-Artikel zu verwalten. '303

timentskommission beschloss, die Marge auf Zuiche nicht aus. Aus diesem Grund würden diese as bedeutet, dass auf diesen Artikeln künftig weihrt würden. "?0* Damit stand fest, dass die ange- 1m Endverkaufspreis entsprechen würde. Mit die- Tumbler in eine andere Warenumsatzkategorie nit eine enge Rabattspanne und folglich einen den Endverkaufspreis dieser Produkte.

ion vom 23. Juli 2009 hält fest: an

Zuordnung in eine andere Warenumsatzkate-

> Wünsche der einzelnen Firmengruppen, damit zogen werden könne.

e gewünschten Änderungen für 2010 pro Firmenonsfaktoren 2009“ werden nochmals den Verant-

-xcel-Format zugestellt, damit sie die Korrekturen

> der Sortimentskommission, dass die einzelnen 1 sollten, mit denen sie eine „ungenügende Marin eine andere Warenumsatzkategorie eingeteilt n eine andere Warenumsatzkategorie wurde für welche Rabattspannbreite die anderen Mitglieder utet die Umteilung eine Rabattkürzung.

battgruppen sagten nichts über den im Einzelfall

yar wurde durch die Rabattgruppen nicht der ein- Hingegen steht fest, dass Rabattgruppen unteryatten implizieren. Da die Marge für Zubehör zu 1 war, teilten die SGVSB-Mitglieder dieses Zube-

09, 598.

dass Richner in der Artikelgruppe 5900 Netto-Artikel keinen ‘uppe „S016 Sanitär Artikel netto“ einen deutlich reduzierten ', Antwort auf Frage 2).

09, 618.

hör in eine Rabattgruppe ein, in der systeı 1892 f.)

1898.Burgener, Kappeler und Sanidusch b sei durch die Einteilung der Produkte in V eingeschränkt geworden. Es sei nicht mög batt zu gewähren. Würden bei teuren Prod wartenden Rabatte zum Einstandspreis hin resultieren, dass die Produkte auf dem Ma dukte mussten Warenumsatzkategorien unc keine Minimal- oder Maximalrabatte festge welche Rabatte sie im Einzelfall einräumen

1899.Die Vorbringen von Burgener, Kappe erkennen sie Rabattgruppen bzw. Warenur nen sie, dass die Einteilung in Rabattgrur Verkaufserfolg der Sanitärprodukte auswir völlig frei gewesen sein, ihre Rabatte zu set

1900.Wenn z.B. Wellnessprodukte in dieR um zu verhindern, dass die Bruttopreise de zu hohen Bruttopreise eines Wellnessproo verkaufen, dann folgt bereits daraus, dass anscheinend konnten zu hohe Bruttopreise Rabatte kompensiert werden. Vielmehr ha Bruttopreis- bzw. Rabattniveau stattzufinder dass innerhalb einer Rabattgruppe von ein den. De facto war auch die Spannbreite schränkt, denn ein Unternehmen, welches c erlitt eine Margeneinbusse. Entsprechend Aussendienstmitarbeiter angehalten sind, v gewähren.'?%® Das bedeutet zwar nicht, di überschreiten konnten und taten, indem si Die genannten Einschränkungen bezüglich bestehen. Darüber hinaus führten sämtlich Die SGVSB-Mitglieder hatten also kein fir Wellnessprodukte wie Spaeter oder San V: lich. Ebenso wenig war es zwingend, dass mussten, dass ein Produkt in eine Produk Beschlüsse wurde der Rabattwettbewerb : statt 0-10 %) geführt und somit eingeschran

1901.CRH bringt in ihrer schriftlichen Stellu ne Rabattgruppen und Rabattspannbreiten den Begriff Artikelgruppen ersetzt wissen,

den und nicht nach Rabatten.'?®

1902.CRH legt keine Belege für diese Vorb rungen ihrer früheren Stellungnahme vom 9

„Die verwendeten Rabattnamen geben je\ der. Es werden teilweise weitere Rabattn:

1307 Act. 875 Rz 35, Act. 876 Rz 35, Act. 877 Rz 36. 1308 Act. 349, Beilagen 2 und 3.

1309 Act. 933, Rz 165 ff.

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natisch tiefere Rabatte gewährt werden (vgl. Rz

ringen vor, die Preissetzungsfreiheit der Händler Jarenumsatzkategorien und Rabattgruppen nicht ich, über das gesamte Sortiment denselben Raukten etwa im Wellness-Bereich die vollen zu erzugerechnet, so würden derart hohe Bruttopreise rkt nicht mehr verkäuflich wären. Für solche Pro- ] Rabattgruppen geschaffen werden. Damit seien legt worden. Die Mitglieder seien frei gewesen, wollten. '307

ler und Sanidusch sind unstimmig. Einerseits annsatzkategorien zu verwenden. Zudem anerkenpen bzw. Warenumsatzkategorien sich auf den kten. Andererseits sollen die SGVSB-Mitglieder zen.

abattgruppe Wellness eingeteilt werden mussten, r Wellnessprodukte zu hoch waren und wenn die uktes es verunmöglicht haben, die Produkte zu der Rabattwettbewerb eingeschränkt war. Denn in der Rabattgruppe Wellness nicht durch höhere tte der Rabattwettbewerb auf einem bestimmten 1. Diese Ausgangslage wurde dadurch verschärft, em Grosshändler einheitliche Rabatte erteilt wurdes Rabattes innert einer Rabattgruppe eingelen Höchstrabatt dieser Rabattgruppe überschritt, zeigen die internen Weisungen von CRH, dass veniger Rabatt in der Rabattgruppe Wellness zu ass die Unternehmen diesen Höchstrabatt nicht 2 eine höhere Margeneinbusse in Kauf nahmen. Rabatt- und Bruttopreissetzung blieben dennoch e SGVSB-Mitglieder die Rabattgruppe Wellness. menindividuelles System mit Rabattgruppen für am. Weshalb dies so sein muss, ist nicht ersichtdie SGVSB-Mitglieder gemeinsam beschliessen igruppe zuzuteilen war. Durch die gemeinsamen iuf einem bestimmten Niveau (z.B. 40-60 % ankt.

ngnahme vom 6. Oktober 2014 vor, es gäbe kei- . CRH möchte den Begriff Rabattgruppen, durch welche sich nach ihrer Funktionalität unterschieringen bei und widerspricht ihren eigenen Ausfüh- . Mai 2012. CRH machte die folgenden Angaben:

veils den Überbegriff einer Rabatt-Kategorie wieamen verwendet, wobei sich diese jedoch in eine der Kategorien einteilen lassen. Gerade ui duell Rabatte mit unterschiedlichsten Nam

Die angegebenen Rabatte sind Bandbreite Rabatte wieder, sondern erfassen die wäh nimal und maximal gewährten Rabatte.“ "3°

1903.CRH verwendet also am 9. Mai 2012. den Wettbewerbsbehörden genannten Rab Rabatte in den Rabattgruppen in „Bandbre battkategorie minimal und maximal gewahi dete im Gegensatz dazu im Antrag zum Tei Unterschied zwischen den von den Wettbe breiten und den von CRH angegebenen ,,Bz

1904.Abgesehen von diesem Widerspruch Tatsachen nicht: Erstens stützte sich CRH einheitliche Rabattgruppen für die Mitglied: mit den anderen SGVSB-Mitgliedern die Eir

1905.Die Darlegung Bringhens, sie habe o reits widerlegt Rz 393.

(iv) Beweisergebnis

1906.Insgesamt steht fest, dass die Sortir [beide CHR], Sabag, ab 2008 Sanidusch

und Burgener [vgl. Rz 2026]) auch noch n Jahr 2008 bis mindestens zu Beginn des Ja te in unterschiedliche Rabattgruppen und

bandbreite nahm. Dadurch vereinbarten die ein Produkt als Netto-Artikel zu führen, bec fen. Damit wurde der Endverkaufspreis die wisser Produkte zu einer Rabattgruppe exis te Einschränkung des Preiswettbewerbs wi Gruppen gemeinsam auch laufend den neu

B.5.5.5 Bruttopreissystem und Nettopre

(i) Beweisthema

1907.Im nachfolgenden wird Beweis darub vorherrschenden Bruttopreissystem ein alte gewesen ware. Ferner führen die Wettbev Mitglieder gemeinsam beschlossen haben, auf ein Nettopreissystem umzusteigen. Sc scheides geführt.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd 1908.Den Wettbewerbsbehörden liegen die

- Ein Protokoll der Generalversammlu

1310 Act. 224, 3 f. und Anwort auf die Frage 2.

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iter dem Überbegriff „Grundrabatt" werden indivian vergeben.

n. Sie geben nicht die durchschnittlich gewährten

rend einem Jahr und in einer Rabattkategorie mi- den Begriff der ,Rabattkategorie“ anstelle der von attgruppen. Ferner gibt CRH selber an, dass die iten“ angegeben seien, welche die „in einer Raten Rabatte“ erfassten. Das Sekretariat verwen- | den Begriff Spannbreiten. Inhaltlich besteht kein werbsbehörden verwendeten Begriff der Spannindbreiten.“

beseitigt das Vorbringen von CRH die folgenden auf die Stammdatenverwaltung des SGVSB, die ar enthielt. Zweitens bestimmte CRH zusammen teilung von Produkten in diese Rabattgruppen.

ie Rabattgruppen nicht übernommen, wurde benentskommission (Bringhen, Getaz und Richner als Delegierter der Teampurgrossisten Kappeler ach Einführung unterschiedlicher Bruttopreise im Ihres 2010 Einfluss auf die Einteilung der Produkdamit der Gewährung einer bestimmten Rabatt- : Parteien einen Preisbestandteil. Der Beschluss, Jeutete, einige Produkte ohne Rabatt zu verkauser Produkte vereinbart. Durch die Zuteilung getierte nicht nur die den Rabattgruppen immanensiter, sondern die SGVSB-Mitglieder passten die en Marktgegebenheiten an.

issystem

er geführt, ob neben dem im Sanitargrosshandel arnativ ebenfalls mögliches Preissystem möglich verbsbehörden Beweis darüber, ob die SGVSBdas Bruttopreissystem beizubehalten und nicht hliesslich wird Beweis über das Motiv des Entigung

folgenden Beweismittel vor:

ng vom 10. Juni 1998;

- ein Protokoll der Kalkulationskommis

- Protokolle des SGVSB-Vorstands vc 2005, 25. Oktober 2006, 14. Februa gust 2008, 22. Oktober 2008, 3. De Februar 2010;

- Besprechungsberichte der Koopera Mai 2009, vom 4. November 2009 uı

- die Aussagen von [...] Sabag und [. Oktober 2012;

- der Anhang 1 zum Pflichtenh „Aufnahmekriterien in die Stammda überarbeitete Version, gültig ab 2005

- ein internes Dokument von Sanite Resultate Bruttopreise 2011 vom 4.

- eine PowerPoint-Prasentation von. preissenkung 201 2/Rektifikat 1“ vom:

1909.Anlässlich der Generalversammlung ° Prasident vom Vizeprasidenten verabschie dass zum Zeitpunkt der Wahl des scheide Preissystem [...] eingeführt (Bruttopreis/Fur den Ausstellungen und Preiskatalogen Brut Funktionsrabatt an den Installateur gege Vertreters [...] richtet sich der Funktionsrab: ses Bruttopreissystem sollte in der Folge des Verbands werden.'3"%

1910.Das Protokoll der Kalkulationskomm fest:

3. Verkaufspreise durch Hersteller und f

Herr [...] orientiert, dass beim Vorstand ur nerellen Festlegung der Verkaufspreise du die Ansicht, dass die Hoheit der Verkaufs| del verbleiben sollte, da der Handel sons Mitgliedern eine Listung ab, aus der für je Produkte in den Stammdaten verwaltet we tan ab den Grosshandels-Basispreisen od Vorstand, so [...], ist man auch der Ansicl findungen pro Firma, Firmengruppe ode tragsoptimierung sei dies eine wünschbare se u. a. auch Kalkulationen ab den effektiv

1911.Aus der Protokollstelle folgt, es im SC legung der Verkaufspreise durch die Herste

1311 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 14. 1312 Act. 289, Zeile 216.

1313 Act. 354, Protokoll GV 10.6.1998, 5; Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2005, 634.

1314 Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 2/91

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ssion vom 5. Mai 1999;

ym 2. Juni 1998, 19. Oktober 2005, 7. Dezember r 2007, 13. Februar 2008, 16. April 2008, 27. Auzember 2008, 4. Februar 2009, 20. Mai 2009, 3.

‘ion Sanitar Schweiz vom 27. Oktober 2006, 14. 1d vom 11. November 2011;

.] Sabag anlässlich deren Einvernahmen vom 2.

eft 2001 der SGVSB-Sortimentskommission ten und in die Stammdaten und in die Ktaaloge );

is Troesch „Zusammenfassung der Workshop- Marz 2010“ und

Sanitas Troesch mit dem Titel „Konzept Brutto- 2. Mai 2011.

vom 10. Juni 1998 wurde der damalige SGVSBdet. Der Vizepräsident stellt in seiner Rede fest, nden Präsidenten am 24. Juni 1992 „ein neues ktionsrabatt)“ worden sei.'?'! Seit 1992 wurden in topreise angegeben, auf welche ein sogenannter ben wurde. Gemäss Aussagen eines Sabagatt nach der Ausbildung des Installateurs.'3'? Die- Gegenstand zahlreicher Diskussionen innerhalb

ssionssitzung vom 5. Mai 1999 hält Folgendes

irmenindividuelle Verkaufspreisfindungen

iterschiedliche Meinungen zur alle Idee einer gerch die Hersteller geäussert worden sind, so u. a. oreisgestaltung — wo immer möglich — beim Hant zum Spielball der Industrie werde. [...] gibt den :den einzelnen der 112 Sanitärhersteller, dessen arden, hervorgeht, welche Kalkulationen momener ab den Verkaufspreisen gerechnet werden. Im it, dass sich zukünftig individuelle Verkaufspreisr Kataloggruppen durchsetzen werden. Zur Er- : Abkehr vom heutigen zentralen System und lasen Grosshandels-Netto-Einstandspreisen zu.'3'*

3VSB-Vorstand verschiedene Ansichten zur Festler gab. Der Vorstand vertrat unter anderem die

Vorstandsprotokoll 5/98, 2; Vorstandsprotokoll 5/2005, 623;

), 29.

Ansicht, dass „die Hoheit der Verkaufspre. handel verbleiben sollte, da der Handel so der Protokollstelle ebenfalls folgt, bewerkste wahren, indem er aus den Grosshandels-E einen eigenen Bruttopreis berechnete.

1912.Auch ausserhalb des Verbands wurd: etwa an einem Branchentreffen am 2. N Schweiz am 27. Oktober 2006.131°

1913.Anlässlich einer Vorstandssitzung vor noch, dass sich ein Systemwechsel abzeic nierung der Arbeit durch das Material, wie ge], [sei] auf die Dauer nicht haltbar [...]*.'? „dass eine Quersubventionierung von Gros teure wissen sollten, dass z.B. ein Moderna schon bei Sanitas Troesch, Sabag oder Ri sie die Möbelbranche oder der Küchenbau Verbandssekretär fasst die Diskussion folge

e Endkundenpreise kommen früher o

e suissetec muss für die Installateure on der Installateur-Dienstleistunger nen sind'3!8

e die Software-Firmen sind miteinzub Installateure problemlos ihre Offerte

[...] will bei der suissetec eher etwas Drı machen, um den Marktteilnehmern die Mc schem Ermessen das für sie geeignete Brı

1914.Aus der letzten Protokollstelle folgt, Preissystemvielfalt herrschte. Ferner folgt « bis anhin nicht „nach freiem unternehmeri. oder Nettopreissysteme“ wählten.

1915.Am 14. Februar 2007 einigte sich der ma, Nettopreissystem: Was braucht es für stallateur und wie werden Stolpersteine wec in der Folge an verschiedenen Vorstandssi Besprechungen den Protokollen nicht entne de der Wechsel des Preissystems besproct vember 2006.'?2?

1315 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation S standsprotokoll 4/2006, 689.

1316 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2006, 689.

1317 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2006, 689.

1318 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2006, 689.

1319 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2006, 690.

1320 Act. 358, Vorstandsprotokoll 1/2007, 713.

1321 Act. 358, Vorstandsprotokoll 1/2008, 784; Vors Vorstandsprotokoll 5/2008, 839; Vorstandsproto

1322 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation S standsprotokoll 4/2006, 689.

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sgestaltung — wo immer möglich — beim Grossnst zum Spielball der Industrie werde.“ Wie aus lligte der Grosshandel es, die Preishoheit zu be- 3jasispreisen oder Verkaufspreisen der Hersteller

2 der Wechsel des Preissystems besprochen, so ovember 2006 und in der Kooperation Sanitär

n 25. Oktober 2006 meinte der SGVSB-Vorstand hne. Der Vorstand hielt fest, „die Quersubventiodies mit dem bisherigen Bruttopreissystem [erfol- 6 Ein Vertreter der Sabag [...] meinte zudem, [...] s- zu Kleinaufträgen aufhören muss, die Installanicht überall gleich teuer ist, der Bruttopreis jetzt chner nicht gleich ist und individuelle Preise, wie ier veröffentlicht, die Zukunft sein muss“.'”'” Der ndermassen zusammen:

Jer später noch Vorarbeiten leisten bezüglich der Kalkulati- |, die ausserhalb des Materialpreises zu verrecheziehen, damit bei einem Preissystemwechsel die in erstellen können.

ick zur Konkretisierung einer Preissystemvielfalt yglichkeit zu schaffen, nach freiem unternehmeriitto- oder Nettopreissystem zu wählen.'3'9

dass im Sanitärgrosshandelsmarkt keine freie Jaraus e contrario, dass die Sanitärgrosshändler schem Ermessen das für sie geeigneten Brutto-

"Vorstand, ein „Branchenfachgespräch zum Thedie Softwarehäuser, was bedeutet es für den Injgeräumt“, zu organisieren.'?° Das Thema wurde zungen traktandiert,'%?' wobei sich der Inhalt der 'hmen lässt. Auch ausserhalb des Verbands wuren, so etwa an einem Branchentreffen am 2. Noanitar Schweiz, 27. Oktober 2006, 175 f.; Act. 358, Vortandsprotokoll 2/2008, 801; Vorstandsprotokoll 4/2008, 825; koll 6/2008, 853; Vorstandsprotokoll 1/2009, 784.

anitar Schweiz, 27. Oktober 2006, 175 f.; Act. 358, Vor-

1916.Anlässlich der Generalversammlung Thema der Brutto- und Nettopreise:

Auch das Thema "Bruttopreis-Nettoprei schaftigt. Zusammen mit Herstellern und VSSH wurden Branchentagungen durchge dent ist der Ansicht, dass sich die Einsich preisniveau die Wettbewerbskraft gegenül Verständnis für die klare Trennung von Ap ausführenden Gewerbes Platz gemacht ha

Bereits vor einem Jahr hat der Präsident c unweigerlich zu Veränderungen in den F chen wurde aber immer betont, dass solch glieder liegen und nicht vom Verband au: zeugt, dass in dieser Frage schon bald 1 dass auch die Kunden auf einen solchen S

1917.Aus diesem Auszug der Generalvers: to- und Nettopreissysteme auf breiter Eber rinstallateur-Verbandsvertretern diskutiert v dent davon ausging, dass sich das Preiss‘ dent, dass hohe Bruttopreise die Wettbewel anderen Absatzkanälen schwächen würde.

1918.Anlasslich der Generalversammlung Mitglieder das Brutto- und Nettopreissysterr

Preispolitik

[...] Bringhen wünscht, dass die Problema zerischen Sanitarmarkt mit hoher Dringlic einzelnen Sanitarfachhandler Nettopreise i

Präsident [...] informiert, dass es kein Gi Wechsel zum Nettopreissystem einsetzt u benötige es fur die Durchsetzung eines Sy ternehmer. Auf keinen Fall könne ein Wec sich selber entscheiden. Niemand kann di len.

[...] Bringhen will die Meinung in diesem Ki dass ein Systemwechsel von einem der dı ge Mehraufwand ist für Kleinunternehmer gliedert und die Problematik stelle sich nic Pur grundsätzlich immer die höchst positi weist auf die Grenzregion des Kantons Tes lität; die Leute wollen Rabatte sehen, gro: für den Kanton Tessin nicht vorstellen. [...] on. Die Vielfalt der Preise bedeutet jedoc kann, wie er sein Angebot gestalten will. | wieder stellt er fest, dass nicht alles nur Uk tungen auch eine Treue zum Händler fest: sendienstmitarbeitern, welche im Raum Zi

1323 Act. 354, 151.

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vom 22. Juni 2007 besprach der SGVSB das

se" hat die Sanitärfachhändler 2006 erneut be-

Vertretern der Kundenverbände suissetec und führt und Auslegeordnungen gemacht. Der Präsit weiter verstärkt hat, dass ein zu hohes Katalogoer anderen Absatzkanälen schwächt und einem parate-Lieferung und den Montageleistungen des t.

laraus den Schluss gezogen, dass diese Einsicht reissystemen führen wird. In all diesen Gesprä- e Entscheide allein in der Hand der Verbandsmit- 3 diktiert werden können. Der Präsident ist über- 'aten folgen werden. Man werde sich bemühen, chritt vorbereitet sind.'323

ımmlung folgt erstens, dass das Thema der Brut- 1e im Verband sowie mit Herstellern und Sanita- ‚orden war. Zweitens steht fest, dass der Präsiystem ändern würde. Drittens glaubte der Präsiroskraft des dreistufigen Absatzkanals gegenüber

vom 20. Juni 2008 diskutierten die SGVSB- | erneut:

tik der riesigen Preisdifferenzen auf dem Schwei- 'hkeit angegangen wird. Dabei wären durch die n Erwägung zu ziehen.

sheimnis ist, dass er sich seit Jahren für einen nd in vielen Gremien Diskussionen führt. Jedoch stemwechsels Mut und vor allem weitsichtige Unhsel Verbandsaufgabe sein, jede Firma muss für an Mitgliedern vorschreiben, wie sie rechnen solreise hören. Für [...] Kappeler ist es ausser Frage, ei Grossen durchgeführt werden muss. Der riesiundenkbar. Auch seien seine Kunden anders geht in gleicher Weise. [...] orientiert, dass im teamonierten Verkaufspreise geführt werden. [...] versin zu Italien hin. Hier herrsche eine andere Reasse Rabatte. Er könne sich ein Nettopreissystem bestätigt die verschiedenen Preise je nach Regi- +h auch, dass jeder Anbieter selber entscheiden ...] teilt die geäusserte Meinung von [...]. Immer er Rabatte läuft, sondern er bei guten Dienstleisstellen kann. Gestützt auf die Aussagen von Ausirich bald einen Rabatt von 50 % konstatieren, ist

[...] überzeugt, dass sich etwas tun wird. E tern oder extern.

Abschliessend weist der Sekretar darauf h Mitglied seine unternehmerische Funktion in Thun seinen eigenen Firmenkatalog mit

1919.Aus dieser Protokollstelle geht ersten präsident und Richner-Mitarbeiter [...], [...] und [...] Getaz, der Datenverantwortliche « men. Zweitens geht aus der Diskussion h Thema hören wollte. Drittens geht aus den und Cocciolo gegen einen Wechsel zu ı Bringhen und Richner einem solchen Netto Protokoll geht hervor, dass ein Meinuns Schliesslich steht fest, dass die Idee eines derstand stiess, was der dieser Satz bewei ist, intern oder extern.“

1920.Das Protokoll der Sitzungen der Koo hält diese Passage:

In der anschliessenden Diskussion wir v triebsweg gesprochen. [...] führt aus, dass gibt. Die Teilnehmer der Sitzung kommen Preis-System nicht Modell sein kann für di turen werden sich im Markt automatisch e flankierenden Massnahmen. '°24

1921.Aus der summarischen Zusammenfe auf dem Brutto-Preis-System nicht Modell s len Stufen.“ Korrekturen [wurden] sich im einzig die Frage nach flankierenden Massn der Meinungsbildungsprozess, welcher ber eingeleitet wurde, weiter.

1922.Dem Protokoll der SGVSB-Vorstands Textstelle zu entnehmen:

11. Diverses, Pendenzen Bruttopreise - Nettopreise

An der Kooperationssitzung vom 14. Mai | der Handelsstufe herausgegebenen Katalc der Handel gar nicht verkaufen will, ein un Kataloge für den Installateur herausgege mehr als hemmender Aspekt beurteilt.

[...] plädiert seit langem für transparente N Kunde Rabatte sehen will und [...] sieht de Verband der Sanitärinstallateure.

[...] und [...] informieren, dass genau das Handel an den zwei Mal im Jahr stattfinde

1324 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

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s fragt sich nur, wo der grösste Widerstand ist, inin, dass dank der neuen Software in Thun, jedes wahrnehmen kann. Bereits heute ist es möglich, individueller Preisgestaltung zu bestellen.

s hervor, dass sich [...] Bringhen, der Verbands- Sabag [...] Kappeler, [...] Innosan, [...] Burgener Jes SGVSB [...] aktiv an der Diskussion teilnahervor, dass Bringhen die Meinungen zu diesem 1 Protokoll hervor, dass sich Kappeler, Burgener sinem Nettopreissystem aussprachen, während preissystem zugeneigt gewesen waren. Aus dem Jsbildungsprozess im SGVSB im Gange war. _Systemwechsels innerhalb des SGVSB auf Wist: „Es fragt sich nur, wo der grösste Widerstand

peration Sanitär Schweiz vom 14. Mai 2009 entor allem von Bewegungen im dreistufigen Veres in diesem Bereich die „reine Lehre“ nicht mehr zum Schluss, dass ein Beharren auf dem Brutto- e (geforderte) Flexibilität auf allen Stufen. Korrekrgeben. Es stellt sich hier einzig die Frage nach

ssung der Diskussion folgt, „dass ein Beharren sein“ könne „für die (geforderte) Flexibilität auf al- Markt automatisch ergeben. Es [stelle] sich hier ahmen.“ Im Rahmen des Kooperationsrates ging eits anlässlich der SGVSB-Generalversammlung

ssitzung vom 20. Mai 2009 ist die nachfolgende

2009 hat sich einmal mehr gezeigt, dass die von ge mit Bruttopreisangaben, also Preise, zu denen gelöstes Problem darstellt. Faktisch werden diese ben. Im heutigen Marktumfeld wird dies immer

Jettopreise. [...] hingegen ist überzeugt, dass der in Weg über ein vermehrtes Kooperieren mit dem

Jer Grund ist, weshalb es so wichtig ist, dass der 'nden Kooperationssitzungen bei der suissetec in

itär Schweiz, 14. Mai 2009, 210.

Zürich auch zahlreich vertreten ist. [...] unc Kooperationssitzung vom 4. November 20(

1923.Daraus ist ersichtlich, dass der SGVS bag, [...] Gétaz und [...] SGVSB 20. Mai 20 se diskutierten. Es folgt aus dem Protokoll, tisch gegenüber stehen. Der Verbandssekt Mal im Jahr stattfindenden Sitzungen des | standsmitglieder sich den Termin des 4. No’

1924.Der Besprechungsbericht der Koope fest:

Kontrovers wird die Frage diskutiert, ob an tärfachkanal vorteilhafter wären. Von Inst Ausstellungen auch "Mitnahmepreise" ang mit den Baumärkten standhalten. Von an Preise und Dienstleistungen immer transp Foren ausgetauscht werden bspw. auf ww\

1925.Gemäss dem Deckblatt des Besprect tär Clubs Schweiz (SCS) und dem Verban des Installateur-Verbands Suissetec, [ SGVSB/Gétaz (CRH), [...], SGVSB/ Sabag, teil. Aus der summarisch zusammengefass vers“ über die Änderung vom Bruttopreissy: Anlässlich derselben Sitzung wurde wie beı Sanitärgrosshandel diskutiert (vgl. B.5.2.4.2

1926.Aus den nachfolgenden Protokollen i: system zu Nettopreissystem nicht mehr Ge das Thema während drei Jahren an 19 Vors

1927.Aus den aufgezählten Beweismitteln Meinungsbildungsprozess mit Bezug auf d fen. Es steht fest, dass Kappeler, Burgener standen, auch Sabag und Gétaz standen i Als schliesslich eine Marktweite Bruttopreis Troesch am 9. September 2009 kommuni: deutliche Senkung bestätigt wurde, diskutie solchen Wechsel. Auch wenn kein formelle kontext, dass die SGVSB-Mitglieder Ubere vollziehen.

(iii) Stellungnahmen der Parteien

1928.Sabag, CRH ausserten sich nicht zu c

1325 Act. 358, 892.

1326 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2009, 892.

1327 Act. 356, Besprechungsbericht Kooperation Sar

1328 Act. 358: 2006: 15. Februar, 24. Mai, 23. Augı 701), 2007: 14. Februar, 18. April, 23. Mai, 22. 760 f., 772; 2008: 13. Februar, 16. April, 21. 1 825, 839, 853); 2009: 4. Februar, 20. Mai (865,

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| [...] werden gebeten, den Termin für die nächste )9 vor zu merken. 1325

B-Präsident und Richner-Mitarbeiter [...], [...] Sa- 19 erneut das Thema Bruttopreise und Nettopreidass Sabag und Gétaz der Systemanderung krietar wies darauf hin, es sei wichtig an den zwei <ooperationsrates teilzunehmen und bat die Vorvembers 2009 vorzumerken. 1°26

rationsratssitzung vom 4. November 2009 halt

stelle von Bruttopreisen Nettopreise fur den Sanillateurseite wurde angeregt zu prüfen, ob in den yeschrieben werden sollten, die einem Vergleich derer Seite wurde darauf hingewiesen, dass die arenter werden für die Kunden und auch aktiv in v.hausbau-forum.ch. '°2”

\ungsberichts nahmen nebst Vertretern des Sanid Schweizerischer Armaturenfabriken (URS) und ...], Präsident SGVSB/Richner (CRH), [...], [...], SGVSB (Protokoll) und [...], Sanitas Troesch ten Diskussion folgt, dass branchenweit „kontrostem zu einem Nettopreissystem diskutiert wurde. eits bewiesen, die Bruttopreissenkung durch den (ii)b, Rz 1261 ff.).

st ersichtlich, dass der Wechsel vom Bruttopreisgenstand der Vorstandssitzungen war, nachdem tandssitzungen traktandiert worden war."?28

ist ersichtlich, dass die SGVSB-Mitglieder einen ie Einführung eines Nettopreissystems durchlie- und Innosan einem Wechsel kritisch gegenüberm Jahr 2009 einem Wechsel kritisch gegenüber. senkung im Umfang von rund 20 % von Sanitas ziert und anlässlich am 4. November 2009 eine rten die SGVSB-Mitglieder nicht mehr über einen r Beschluss verbrieft ist, folgt daraus im Gesamtsingekommen waren, keinen Systemwechsel zu

iesem Sachverhaltsabschnitt.

itär Schweiz, 4. November 2009, 215 f.

ıst, 25. Oktober , 6. Dezember 2006 (649, 661 f. 676, 689, August, 24. Oktober, 5. Dezember (712, 724, 735, 744, 747, Jai, 27. August, 22. Oktober, 3. Dezember (784, 801, 809, 892).

1929.Burgener, Kappeler und Sanidusch ar satz. Sie bringen vor, keinerlei Wissen übe seien auch nicht mit Protokollen bedient we ralversammlungen nicht traktandiert gewese

1930.Diese Vorbringen treffen nicht zu. Es wiesen (vgl. Rz 1916, 1918).

1931.Der SGVSB anerkennt, dass im Rahn systeme gesprochen worden sei. Es sei jec preissystem zu verbleiben oder ein Wech: Dies ergebe sich aus den Protokollen und dieser Richtung ware auch rechtlich und | dass jeder Sanitarfachhandler nach eigen welche Preise er in welchem Preissystem a

1932.Die Argumente des SGVSB sind unk ten. Zudem sind die Vorbringen nicht nach SGVSB während dreier Jahre über ein Prei und zudem im Rahmen der Kooperation Se Lösung angestrebt hätte. Da ab 2009 ein: Umfang von 20 %) in Aussicht stand, bedu Auf diese Weise waren die Anhänger des Bruttopreissystems zufriedengestellt. Die B Nettopreisen an, gleichzeitig konnten die S währen.

(iv) Beweisergebnis

1933.Es ist bewiesen, dass der SGVSB un esch) das Bruttopreissystem etwa 1992 br: die Hoheit der Verkaufspreisgestaltung we Einige Marktteilnehmer betrachteten indivic chenbauer veröffentlichten, als die künftige

1934.Es ist beweisen, dass der SGVSB ı preissystem auf ein Nettopreissystem versc topreissystems hielten den Wechsel für ma erfolgen sollen. Die SGVSB-Mitglieder kam wechsel vollziehen würden.

B.5.5.6 Verbandsinterne gemeinsame AI

(i) Beweisthema

1935.In diesem Abschnitt führen die Wettb: für seine Mitglieder eine automatische Br nommen hat, sobald ein Hersteller seine passte. Ferner wird Beweis darüber geführ Umfang für sämtliche SGVSB-Mitglieder erf

1329 Act. 875 Rz 16 f., Act. 876 Rz 16 f., Act. 877 Rz

1330 Act. 874, 13.

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1erkennen die Sachverhaltsdarstellung im Grund- :r Gespräche im Vorstand gehabt zu haben. Sie

yrden. Solche Themen seien auch an den Gene-

; sei auf die oben aufgeführten Protokolle hingenen des Vorstands über die verschiedenen Preisloch kein Beschluss gefasst worden beim Bruttosel zu einem Nettopreis-System herbeizuführen. Parteiaussagen. „Ein gemeinsamer Beschluss in sachlich gar nicht möglich.“ Es sei offenkundig, er unternehmerischer Einschätzung entscheide, uf dem Markt anbiete.'3°0

elegt und widersprechen den aufgezeigten Fakwollziehbar. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der ssystemwechsel verbandsintern diskutieren sollte initar Schweiz, wenn er nicht eine branchenweite > branchenweite Lösung (Bruttopreissenkung im fte es keiner weiteren Diskussionen im Verband. Nettopreissystems also auch die Anhänger des ruttopreise näherten sich durch die Senkung den anitärgrosshändler aber immer noch Rabatte ged seine Mitglieder (damals noch mit Sanitas Troanchenweit einführten. Ferner ist bewiesen, dass nn möglich beim Grosshandel verbleiben sollte. uelle Preise, wie sie die Möbelbranche oder Kü- Preissetzung im Markt für Sanitärgrosshandel.

ind seine Mitglieder einen Wechsel vom Bruttohiedentlich diskutierten. Die Befürworter des Netglich. Der Wechsel des Systems hätte marktweit en Ende 2009 überein, dass sie keinen System-

ıpassung der Basisrichtpreise

awerbsbehörden Beweis darüber, ob der SGVSB uttopreisanpassung in den Stammdaten vorge- Preise gegenüber den Sanitärgrosshändlern ant, ob die Anpassung der Bruttopreise im gleichen olgte.

16 f.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd 1936.Den Wettbewerbsbehörden verfügen |

- Protokolle der Sitzungen des SGVS 2005;

- sämtliche dreiundvierzig Sitzungsr 2006 bis 2011;

- ein Sitzungsprotokoll der im Jahr 2C ment und Technik vom 18. August 2

- ein Sitzungsprotokoll der SGVSB-Ka

- Schreiben der SGVSB-Datenverwalt für das Jahr 2012 bei den Sanitärheı

- eine E-Mail-Kette zwischen _[...] Datenverantwortlichen [...] vom 2. bz

- die Beilage 6 zur SGVSB-Artikelver und den Teamgrossisten (Burgener,

- die Beilage 1 zur Verbandspreislist: von Sanitären Artikeln von 2000-201

- sowie Aussagen vom SGVSB-Dater ehemaligen SGVSB-Datenverantwo von Sanidusch [...] vom 9. Oktober 2

1937.Zur Erinnerung sei vorab der bewiese die Ausführungen unter B.4.5.3.2, Rz 362 ff

1938.Der Verband führt bis heute die Prei alle SGVSB-Mitglieder gleichermassen füh Diese Basispreise konnten empfohlene Werkpreise.'??! Ausgehend vom Basisprei: Kalkulationsfaktor, mit welchem die Basispr den Bruttopreis zu ermitteln, der in den Pre Rz 353 ff.). Ab 2008 unterschied sich der K den Teampur-Mitgliedern (Innosan, Kappel Jedes Mitglied bestimmte damit seine B Katalog verfügte über einen für alle Team CRH, Sabag und Bringhen kommunizierter ihre Kalkulationsfaktoren für das kommend der Kalkulationsfaktor durch die Sortiments tariat des Verbands multiplizierte nun die B: teilten individuellen Kalkulationsfaktoren, uı ren. Dies funktionierte jedoch nur für diejen se kommunizieren. Also:

1331 Act. 353, KDT-Protokoll 05/2011, 782, 6.2.1.

1332 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 06/2C

1333 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 05/20

1334 Act. 352, Protokolle Sortimentskommission 06 04/2010, 05/2010, 06/2010, 462, 472, 535, 544,

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igung Uber

B-Vorstands vom 20. August 2003 und 20. April jrotokolle der Sortimentskommission zwischen

11 geschaffenen Kommission für Datenmanage- 011;

Ikulationskommission vom 11. März 1999;

ung aus dem Jahr 2011 zur Erhebung der Preise ‘stellern und die dazugehörigen Antworten;

Sabag, [...] Richner und dem SGVSBw. 5. September 2011;

waltung, Kalkulation von Bringhen, Sabag, CRH Kappeler, Sanidusch);

> bzw. zur SGVSB-Artikelverwaltung, Kalkulation 1;

verantwortlichen [...] vom 11. Oktober 2012, vom rtlichen [...] vom 3. Oktober 2012 und vom CEO 012.

ne Sachverhalt zur Stammdatenverwaltung (vgl. .) noch einmal erwähnt:

sstammdaten weiter. Die Teamprodukte, welche rten, verfügten über den identischen Basispreis. Herstellerverkaufspreise sein oder sogenannte > bestimmte der Verband bis und mit 2007 den eise zu multiplizieren waren, um auf diese Weise iskatalogen aufgenommen wurde (vgl. dazu auch alkulationsfaktor von CRH, Sabag, Bringhen und er, Sanidusch, Burgener, San Vam, Spaeter). ‘9°? ruttopreise individuell.'3%? Einzig der Teampuryur-Grossisten einheitlichen Kalkulationsfaktoren. 1 jeweils im August’?%* des laufenden Jahres (n) e Jahr (n+1). Für die Teampur-Grossisten wurde kommission beschlossen (vgl. 2011). Das Sekreasispreise in den Stammdaten mit den ihm mitgen so den Bruttopreis der Grosshändler zu eruieigen Lieferanten, welche dem Verband Werkprei-

07, 462, Punkt 7.2. 11, 782.

5/2007, 07/2007, 04/05/2008, 06/2008, 05/2009, 06/2009, 618, 631, 704, 714, 727.

Kalkulationsfaktor cp, Kalkulationsfaktor s.432 Kalkulationsfaktor pring Kalkulationsfaktor 7.

WP (Werkpreis) x

1939.Gab der Hersteller einen empfohlene band selbst einen Werkpreis, um ausgehe Katalogpreis) zu berechnen. Zuerst wurde Verband vom empfohlenen Herstellerverkat sisrabatts war fur jedes SGVSB Mitglied ic preis ermittelte der Verband schliesslich der

1. Schritt

HPF - Basisrabatt

(Herstellerverkaufspreis)

2. Schritt

Kalkulationsfaktor cp, Kalkulationsfaktor s.432 Kalkulationsfaktor pring Kalkulationsfaktor 7.3,

WP (Werkpreis) x

1.8 Kalkulations-Schema "von oben" (We

1.8.1 Allgemeines Die Preisangaben basieren auf de preislisten. In der Regel gewährt < „Vollsortimenter“ Rabatte, die den entsprechen, zudem erfolgt die Lie von 2 % innert 30 Tagen gewährt.

1.8.2 Basis-Rabattsätze Folgende gerundete Rabattsätz Zuschlagsfaktoren bei der Kalkulati 31.0 % entspricht dem Kalkulations 32.0 % entspricht dem Kalkulations 33.5 % entspricht dem Kalkulations 35.0 % entspricht dem Kalkulations

36.0 % entspricht dem Kalkulations 39.4 % entspricht dem Kalkulations 44.0 % entspricht dem Kalkulations'

1940.Wie die Passage „In der Regel gewäh „Vollsortimenter“ Rabatte, die dem Marge chen“ zeigt und die Passage „Folgende geı Margen-Zuschlagsfaktoren bei der Kalkul, Herstellerverkaufspreise bzw. die Werkprei

1335 Act. 432.01 bis Act. 435.04.

1336 Act. 426, z.B. 3 (Punkte 1.8.1. und 1.8.2.), 7 (Pt

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en

n Herstellerverkaufspreis an, kalkulierte der Vernd von diesem den Bruttopreis (=Handelspreis/ ein fiktiver Werkpreis berechnet. Dazu zog der ıfspreis einen Basisrabatt ab. Der Betrag des Balentisch. Ausgehend vom so berechneten Werk- 1 Bruttopreis:19°°

Werkpreis)

en

L...]

rkspreisfindung ab Handelspreis)

2n von der Industrie veröffentlichten Verkaufslabei die Industrie der Sanitarfachhandelsstufe 1 Margenzuschlag der Kalkulation „von unten“ ferung franko Domizil und es wird ein Skonto

e entsprechen den wichtigsten Margenon „von unten“

faktor 1.4500

faktor 1.4700

faktor 1.5000

faktor 1.5400

faktor 1.5600

faktor 1.6500

faktor 1.8000'336

L...]

rt dabei die Industrie der Sanitärfachhandelsstufe nzuschlag der Kalkulation „von unten entspreundete Rabattsätze entsprechen den wichtigsten ation <von unten>“ zeigen, dass die empfohlenen se gemein war, dass sie nicht die tatsächlichen

inkte 1.6.1. und 1.6.2.), 31 (Punkt 1.5.2.).

Grosshändler-Netto-Einstandspreise wiede: hielten. Das heisst, selbst wenn der Grossh kategorie gewährte, verblieb ihm ein Restu ne Debatte der Sortimentskommission vor handelten einen Vorschlag des SGVSB-S SGVSB-Stammdaten verwaltet werden könı

Basis neu: BVP-Fabrikant EKP Fabrikant SKP kalkuliert (d.h. tr

Kalkulation neu BVP x Faktor durch je EKP x Faktor durch je

Die Mitglieder der Sortimentskommission rasch als möglich umzusetzen. Das Sekre und eine Umsetzung ab der Preiserhebunc

Für die wenigen Hersteller, die keine Brutt sung gefunden werden."33®

1941.Wie aus dem Protokoll folgt, kalkulie das Jahr 2012 ausgehend vom empfohlen: der dem Einkaufspreis eines jeden beim Fa der Berechnung zu Grunde gelegt wurde, f oder höher (Basispreis=EKP) aus. Beide K ge. Lediglich bei der Berechnungsmethode

1942.Änderten nun die Hersteller ihre Prei das Sekretariat des SGVSB die Basispreise nen, welche das Sekretariat zu einer au Entweder passte es a) im Rahmen einer Basispreise an oder es nahm b) unterjährig:

1943.a) Die ordentlichen Preiserhöhungsrui Sekretariat des SGVSB lancierte jedes Jah eine sogenannte „Preiserhebungsrunde“ b Die Sanitärhersteller meldeten dabei ihre gi tens Ende September dem Sekretariat des. ten Preise wurden dann vom Sekretariat in ı

6. Preise 2012 6.1 Preiserhebung Lieferante

6.1.1 Umfrage Preissystem 20° Die Mitglieder der Kommission wu dient. Die Resultate sind jedoch nic

1337 V/gl. bereits die Aussage von [...] am 5. Mai 1 tragsoptimierung [führe und] [...] eine wünschb a. auch Kalkulationen ab den effektiven Grossh Kalkulationskommission 2/99, 19. D.h., die Ber che Einkaufspreis. Ausgehend von der Berec! dass automatisch eine Mindestmarge bestand; |

1338 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/20

1339 Act. 306, Zeile 15 ff.; Act. 290, Zeile 15 ff.; Act. ‘

1340 Act. 353, Protokoll Sortimentskommission 06/2C

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rspiegelten,!%?” sondern eine Mindestmarge entändler den Höchstrabatt einer gewissen Umsatzmsatz bzw. eine Mindestmarge. Dies bestätigt ein 6. April 2011: Die Kommissionsmitglieder beekretariats, wie die Bruttopreise künftig in den ten:

eoretische Minimalmarge entfällt)

»weilige Mitgliederfirma festgelegt (z. B. x 1.05 etc.) »weilige Mitgliederfirma festgelegt (z. B. x 1.75 etc.)

beschliessen einstimmig die neue Kalkulation so tariat wird die erforderlichen Massnahmen einleiten | für 2012 vorsehen.

o-Verkaufspreise referenzieren muss noch eine Lören die SGVSB-Mitglieder auch mit Hinblick auf an Bruttoverkaufspreis des Fabrikanten (BVP) obrikanten (EKP). Je nachdem welcher Basispreis iel der Kalkulationsfaktor tiefer (Basispreis=BVP) alkulationsmethoden enthielten eine Minimalmarmit dem SKP entfiel die Minimalmarge.

se gegenüber den Sanitärgrosshändlern, passte automatisch an. Dabei gab es zwei Konstellatiotomatischen Basispreisanpassung veranlassten. jährlichen ordentlichen Preiserhöhungsrunde die > ausserordentliche Preiserhöhungen vor.

nden wurden folgendermassen durchgeführt: Das ir zwischen Ende August und Anfang September ei sämtlichen Herstellern von Sanitärartikeln.'3°° iltigen Preise für das kommende Jahr bis spätes- SGVSB mit.'%# Die von den Herstellern gemelde- Jie Stammdaten als Basispreise eingefügt.

:npreise 2012 rden im Vorfeld mit den Umfrageresultaten bent sehr aussagekräftig ausgefallen.

999, wonach „die individuelle Verkaufspreisfindung zur Erare Abkehr vom heutigen zentralen System [sei] und [...] u. andels-Netto-Einstandspreisen zullasse]“; Act. 351, Protokoll echnungsbasis der Bruttopreise lag höher als der tatsächlihnungsbasis wurden auch die Höchstrabatte bestimmt, so Act. 351, Protokoll Kalkulationskommission 2/99, 19.

11, 757. 372.43. 08, 544, Punkt 7.1.

6.1.2 Durchführung Preiserhe Die jährliche Preiserhebungsrunde mingerecht per 1. September 2012 der 24. September 2011. Die neue: testens 21. Oktober in der SGVSB-:

1944.Der Verband vollzog zwischen Janua bei nicht sämtliche Korrekturen die Bruttop Nach September wurden „keine Updates n Preiserhebungen/-Mutationen bearbeitet w Printwerke mittels Datenmehrfachnutzung.“

1945.b) Während des Jahres gab es vers gen, '*44 welche vom Verbandssekretariat ai den. So vermeldete der zuständige SGVSE mentskommission beispielsweise folgendes

Die im Juli 2006 eingehenden Informatione liche Preiserhöhungen werden laufend be: lauf übermittelt.'**5

7.1. Ausserordentliche Materialteuerung

Nachfolgende ausserordentliche Preiserhd retariat gemeldet worden:

-KWC 3,1 % ab 15. Me -Similor Group 2,95 % ab 15. N -Inda SA 6 % ab 1. Juni 2

-Keuco GmbH & Co.KG 4,8 % ab 1. Juni -Nussbaum AG 4,4 % (Armature

2,6 % (Messing) -Bodenschatz AG 5,6 % ab 1. Juli -Grohe Switzerland SA 5% ab 1. Juli 2( -Hans Hafner AG (keine Angaben -Neoperl AG 3,9 % ab 1. Juli

5 % (messinglas -Sam Schulte SA 5% ab 1. Juli 2( -Nikles AG (differenzierte A

Die Bekon-Koralle AG teilt jedoch eine ger Twiggy Top mit, welche ab 1. Juni 2006

1341 Act. 353, KDT-Protokoll 05/2011, 782, 6.2.1.

1342 Act. 358, Vorstandsprotokoll 2/2005, 589.

1343 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 2/200

1344 V/gl. etwa sie Ausführungen bei Act. 352, Protok

1345 Act. 353, Protokoll Sortimentskommission 04/2C

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bung

für die Lieferanten-Basispriese 2012 wird terlanciert. Abgabetermin für die neuen Preise ist 1 gültigen Basispreise für 2012 werden bis spä- Stammdatenverwaltung bearbeitet sein. 194"

r bis September monatlich Korrekturlaufe, '*42 woreise betrafen, sondern auch technische Details. ehr durchgeführt, da in dieser Zeit die jährlichen

[uJrden für die Katalogproduktion für die team- chiedentlich ausserordentliche Preisveränderun- ıtomatisch in die Stammdaten übernommen wur- -Mitarbeiter im Rahmen der Sitzungen der SortinN von Sanitärherstellern betreffend ausserordentarbeitet und mit dem nächst möglichen Korrektur-

1s-Zugschläge

hungen von Sanitärhersteller, sind dem alle Seki 2006 (bereits bearbeitet) lai 2006 (bereits bearbeitet) 006 (bereits bearbeitet) 2006 (bereits bearbeitet) nN) ab 1. Juni 2006 (bereits bearbeitet) Kufper Produkte)

2006 (bereits bearbeitet) )06

) ab 1. Juli 2006

2006 (bereits bearbeitet) tige Art, )

)06

ngaben) ab 1. August 2006

1erelle Preissenkung für die Duschenabtrennungen in Kraft tritt. Es betrifft im Einzelnen die SGVSB-

2, 87. oll Sortimentskommission 02/2007, 428, Punkt 3.1. 06, 12.

Nummern 162 341-348, 162 357-360 un reits bearbeitet (Hervorhebung durch die‘

1946. Ausserordentliche Preiserhöhungen k

1947.Ein weiteres Beispiel vom 10. Febrı nicht nur die Höhe der jeweiligen Preisanp: Zeitpunkt:

6. Informationen über Preisentwicklung

Mit Schreiben vom Januar 2010 hat die Ge passung auf das Frühjahr 2010 für Gebe sung erfolgt für den Handel per 1. Februar kunden werden per 1. März angepasst. [ anpassungen per 1. April 2010 in der S sen. 1348

1948.[...] Sanidusch erklärte zu diesem Pı vom 9. Oktober 2012, diese Senkung sei v hätten abgebaut werden können. Dies hab betroffen“, Sanidusch hätte selber keine gro

1949.Das Protokoll der Sortimentskommiss Aussage:

6.1 Ausserordentliche Preisanpassung |

Aufgrund der Entwicklung des Wechselkui der Schweiz hat die Geberit Vertriebs AC Sortimenten Duofix und GIS per 1. Juni 20 bindlichen Installateur-Richtpreise erfolgt | 1. September 2010.

Die SGVSB-Sortimentskommission besch die alle mehrheitlich zu Preissenkungen Stammdatenverwaltung vornehmen zu las gen Preiserhöhungen, welche bereits per 1

Die Mitglieder der Sortimentskommission Gruppen individuellen Koeffizienten bis sg den. 1350

1950.Aus dieser Textstelle geht hervor, d SGVSB mit einer dreimonatigen Verzöger mentskommission beschloss, den Wechsel se Weise konnten die SGVSB-Mitglieder L

1346 Act. 353, Protokoll Sortimentskommission 02/2( der Sortimentskommission, 04/ und 05/2008, 5 Punkt 7.2; 01/2010, 658, Punkt 4.10; 03/2010, €

1347 Vgl. z.B. Act. 352, Protokoll Sortimentskommiss 383; Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 453 f. (inkl. Eurowechselkurs); Protokoll So 01/2011, 742, 749.

1348 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 06/20 02/2007, 428.

1349 Act. 302, Zeile 196 ff.

1350 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04-03

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1 162 371-376. Die Preissenkungen wurden be- Verfasser). 1546

onnten mehrere Male im Jahr vorkommen. '3*7

yar 2010 zeigt, dass die Sortimentskommission assungen bestimmte, sondern auch zugleich den

aberit Vertriebs AG eine ausserordentliche Preisanrit AquaClean Produkte mitgeteilt. Die Preisanpas- 2010. Die unverbindlichen Richtpreise für die Endlie Sortimentskommission beschliesst, diese Preis- GVSB-Stammdatenverwaltung vornehmen zu lasotokollausschnitt anlässlich seiner Einvernahme erzögert weitergegeben worden, damit die Lager > vor allem „die Grossen (z.B. Sabag oder CRH) ssen Lager gehabt. 1949

sion vom 15. Juni 2010 enthält die nachfolgende

Geberit Duofix und GIS

rses CHF/EUR zwischen dem Euroraum und alle > eine ausserordentliche Preisanpassung in den 10 vorgenommen. Die Kommunikation der unveredoch mit einer dreimonatigen Verzögerung per

liesst, diese ausser[or]Jdentliche Preisanpassung, führt per 1. September 2010 in der SGVSBsen. Mit Ausnahme der wenigen Artikel mit gerin- . Juni 2010 vorgenommen worden sind.

werden gebeten allfällige Korrekturen bei den yätestens 15. Juli 2010 dem Sekretariat zu melass die ausserordentliche Preisanpassung vom ung eingeführt wurde. Das bedeutet, die Sortikursvorteil erst verspätet weiterzugeben. Auf dieagerbestände mit den alten höheren Preisen ab-

)06, 369, Punkt 7.1.; vgl. für weitere Beispiele die Protokolle 34, Punkt 7.1, 7.2; 06/2008, 544, Punkt 7.4; 03/2009, 598, 86, Punkt 4.1 und 01/2011, 749, Punkt 7.

ion 02/2006, 359; Protokoll Sortimentskommission 04/2006, 03/2007, 440; Protokoll Sortimentskommission 04-05/2007, rtimentskommission 06/2007, 463; Sortimentskommission

110, 662; vgl. auch Act. 352, Protokoll Sortimentskommission

/2010, Punkt 6.1., 689.

bauen, bevor die neueren tieferen Preise e ten die SGVSB-Mitglieder Preiserhöhunger [...] Sanidusch anlässlich seiner Einvernah steigerung wird sofort umgesetzt, Preissen

1951.Schliesslich zeigt die E-Mail des SG\ CRH, [...] Sabag, [...] Bringhen, [...] Sanidu: neuen Preise von Geberit Mitte September eingelesen hätten werden sollen. [...] Sabe men hatte, meldete zurück, dass die reduzi für den Grosshandel und offiziell für den Ve den sollten.1*5* Damit vereinbarten die SG‘ änderten Geberit-Preise im selben Umfang übernommen werden sollten. Sabag und C 1. Januar 2012 fest.

(iii) Stellungnahmen der Parteien

1952.Bringhen stellt fest, sie habe sich nict ten seien lückenlos belegt. Bringhen sei „e Verbandsdienstleistungen, d.h. die aktuelle regionaler Wettbewerber neben Sanitas Tre nen.“ 1353

1953.Bringhen anerkennt, dass sie die Sta treten zu können. Es steht folglich nicht in F te. Die obige Sachverhaltsdarstellung, won den bei einer Preisänderung eines Sanitärh:

1954.Auch Kappeler, Sanidusch und Burg tenverwaltung und der darin abgebildeten gen, dass in den Stammdaten die von der worden seien. Erst nach Jahren hätten sie ten Bruttopreise teilweise vom Verband kalk

1955.Diese Vorbringen entsprechen nicht ( als auch Burgener kannten die Beilage 6 zı die Kalkulationsschlüssel spätestens seit 1‘ sogenannten Rundschreiben des SGVSB. Sortimentskommission. Als Beispiele könn: den:

- Rundschreiben 64/2003 vom 3. No Grosshändler sich mit den Katalogı positionieren müssen, damit die Ab: folgt, dass die Sanitärgrosshändler c

1351 Act. 566, Zeilen 194 f.

1352 Act. 374.09.

1353 Act. 891 Rz 71 f.

1354 Act. 875 Rz 11, 15; Act. 876 Rz 11, 15; Act. 877 1355 Act. 431.01 — 436.08.

1356 Act. 372.36, 227

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ingeführt wurden. Im Gegensatz dazu überwälz- 1 der Hersteller sofort. Diese Schlüsse bestätigte me vom 7. November 2013 ausdrücklich: „Preiskung 3 Monate später, das ist für den Lagerab-

/SB an die Sortimentskommission ([...] CRH, [...] sch, [...] CRH) vom 2. September 2011, dass die 2011 im Korrekturlauf in die SGVSB-Stammdaten 19, der zuvor mit [...] CRH Rücksprache genomarten Geberit-Preise erst ab dem 1. Oktober 2011 rkauf gültig ab 1. Januar 2012 übernommen wer- VSB-Mitglieder nicht nur die Übernahme der ge- , sondern auch den Zeitpunkt ab welchem diese RH setzten die Gültigkeit für den Verkauf auf den

t am „Preisbildungsprozess“ beteiligt. Diese Fakin passives Verbandsmitglied", „das lediglich die n Stammdaten für den Katalog brauchte, um als jesch und CRH überhaupt weiterarbeiten zu könmmdaten verwendete um als Wettbewerber auf- -rage, ob sich Bringhen der Stammdaten bedienach die Stammdaten automatisch geändert wurerstellers ist folglich nicht bestritten.

ener bestätigen die Verwendung der Stammda- Bruttopreise. Sie seien jedoch davon ausgegan- 1 Herstellern empfohlenen Bruttopreise hinterlegt erfahren, dass die in den Stammdaten hinterleguliert würden. ‘954

Jen Tatsachen. Sowohl Kappeler und Sanidusch ır Verbandspreisliste, worauf alle Kalkulation und 999 aufgeführt waren.'?5 Ferner erhielten sie die Vielfach versandte der Verband Protokolle der an die folgenden Rundschreiben aufgeführt wer-

‚ember 2003, 227: Der SGVSB erklärt, dass die jyreisen im Verhältnis zu anderen Absatzkanälen satzchancen intakt bleiben. Aus dieser Erklärung lie Preise selber festsetzen. 17°

"Rz 11, 15.

- Mit Rundschreiben 46/2004 versanc protokoll vom 29. Juni bzw. 7. Juli 2(

7. Verkaufspreise

Das Preisniveau für Badezimmer-Einrichtt angrenzenden Ausland. Deshalb beabsich zu senken. Das Sekretariat hat nach be Schlüssel für 2005 erstellt und einen Vorsc

Die SGVSB-Mitglieder wurden mit Run Mitglieder sind für die Orientierung ihrer Ku

1956.Diese Protokollstelle beweist erstens, ons-Schlüssel bekanntgibt. Zweitens steht darüber informiert wurden, da dieses Protol versandt worden war.

(iv) Beweisergebnis

1957.Mit Bezug auf die Preisanderungsrun sowohl im Rahmen der ordentlichen als au die Preisbasis aller SGVSB-Mitglieder bis passt wurden. Das war möglich, da der K dem SGVSB (vom Vorjahr) bereits bekannt schied somit nicht jedes Verbandsmitglied : nen Bruttopreise verändern wollte. Vielmet er die Basispreise entsprechend anpasste ı gleichförmig und zum selben Zeitpunkt v konnten mehrere Male im Jahr vorkommen tember monatlich ordentliche Korrekturläuf preise betrafen, sondern auch technische mehr durchgeführt, da der SGVSB in diese für die Katalogproduktion bearbeitete.

1958.In der Regel gaben die SGVSB-Mitg gensatz dazu gaben sie Preissenkungen Weise Lagerbestände mit den höheren Brut

1959.Insgesamt steht somit fest, dass die preise ausgehend von einem gemeinsan SGVSB Herstellerpreisänderungen automat Damit bestimmten die SGVSB-Mitglieder zv

B.5.5.7 Transportkosten und Einbaukos

(i) Beweisthema

1960.Nachfolgend wird Beweis darüber gef Einbaukosten gemeinsam festlegten und ge

1357 Act. 372.36, 266.

1358 Act. 372.36, 282.

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te der SGVSB seinen Mitgliedern das Sitzungs- )04.1957 Im Protokoll heisst es:

ingen ist in der Schweiz bekanntlich höher als im tigt der Vorstand auf Anfang 2005 die Bruttopreise stimmten Vorgaben detaillierte alle Kalkulationshlag ausgearbeitet. [...].

dschreiben Nr. 38/2004 informiert. Die SGVSBindschaft selbst besorgt.'?5®

dass der SGVSB die Verwendung von Kalkulatifest, dass die SGVSB-Mitglieder vom Verband <oll per Rundschrieben an alle SGVSB-Mitglieder

iden ist somit zusammenfassend erwiesen, dass ch der ausserordentlichen Preiserhöhungsrunden ins Jahr 2011 vom Verband automatisch angealkulationsfaktor jedes einzelnen Unternehmens war. Veranderte ein Hersteller seinen Preis, entautonom, ob und in welchem Umfang es die eige- ırr übernahm der Verband diese Funktion, indem ind sich damit die Bruttopreise des Grosshandels eranderten. Ausserordentliche Preisanderungen . Der Verband vollzog zwischen Januar bis Sep- e, wobei nicht samtliche Korrekturen die Brutto- Details. Nach September wurden keine Updates ‘Zeit die jährlichen Preiserhebungen/-Mutationen

lieder Herstellerteuerungen sofort weiter. Im Geler Hersteller zeitverzögert weiter, um auf diese topreisen abbauen zu können.

SGVSB-Mitglieder auch nach 2007 ihre Brutto- 1 festgelegten Basispreis berechneten und der isch in den Stammdaten der Mitglieder anpasste. ei Preiselemente gemeinsam.

ten

uhrt, ob die SGVSB-Mitglieder die Transport- und trennt verrechneten.

(ii) Beweismittel

1961.Die Wettbewerbsbehörden stützen sic

  • ein Protokoll der SGVSB-Generalver

  • ein Vorstandsprotokoll vom 20. Aug

- die Antworten von Bekon-Koralle au den vom 29. Januar 2013;

- die Beilage 1 zur Verbandspreislist: von Sanitären Artikeln von 2000-201

1962.Bis ins Jahr 2004 wurden von der S« sen im Kalkulationsfaktor berücksichtigt. | und der Skonto von 3 % ab Verrechnungspı

1963.Das Protokoll der Sortimentskommiss diese Textstelle:

7. Verkaufspreise

Das Preisniveau für Badezimmer-Einrichtı angrenzenden Ausland. [...] Zudem wird k tenanteil für den Einbau von Armaturen se;

Das Sekretariat hat mit einem Rundschre Die SGVSB-Mitglieder wurden mit Run Mitglieder sind für die Orientierung ihrer Ku

1964.Anlässlich der Sitzung des SGVSB-V Beschluss protokollarisch festgehalten:

Nach ausführlicher Diskussion nimmt de werte in Aussicht:

[...]

- Transportkosten-Zuschlag (offen ausg Fr. 10.— pro Lieferung.

- eventuell: separate Rechnungsposition f

1965.In der Beilage 1 zur Verbandspreislist von sanitären Artikeln sind ab 2004 die folge

1.1 Allgemeines über die Kostenberechi

Bei der Kostenberechnung sind in den vot onsfaktoren die Selbstkostenanteile sam Normalfall sind in den Kalkulationsfaktoren von 3 % ab Verrechnungspreis Werk enth: tion der Handelspreise nicht inbegriffen.

1.2. Lieferungen unfranko

1359 Act. 426, Beilage 1 vom 01.01.2004. 1360 Act. 372.36, 282.

1361 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2003, 463 f.

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h in ihrer Beweisführung auf sammlung vom 11. Juni 2004; ıst 2003;

f das Auskunftsbegehren der Wettbewerbsbehör-

> bzw. zur SGVSB-Artikelverwaltung, Kalkulation 1.

ortimentskommission sämtliche anfallenden Spem Kalkulationsfaktor waren die Transportkosten eis Werk enthalten. "359

ionsitzung vom 29. Juni und 9. Juli 2003 enthält

ingen ist in der Schweiz bekanntlich höher als im ünftig ein Transportkostenanteil und ein Einbaukos- Jarat ausgewiesen.

siben die Sanitärhersteller entsprechend orientiert. dschreiben Nr. 38/2004 informiert. Die SGVSBindschaft selbst besorgt 1360

orsandes vom 20. August 2003 wurde folgender

r Vorstand für die Kalkulation 2005 folgende Eckwiesen) 2 % auf Netto-Fakturabetrag, mindestens

ur Armatureneinbau (Gürteln) Fr. 22.— '36'

e bzw. zur SGVSB-Artikelverwaltung, Kalkulation anden Passagen aufgeführt:

ıung

1 der Sortimentskommission festgelegten Kalkulatilicher anfallenden Spesen mit berücksichtigt. Im die Transportkosten franko Domizil und der Skonto alten. Die Mehrwertsteuer MWST ist in der Kalkula-

Bei Lieferungen ab Werk unfranko, ist bei punkten mit zu berücksichtigen. Bei Ausla die Einfuhr- bzw. Abfertigungsspesen enth

[...] 1.4 Einbaukostenanteile

Für den Einbau von Armaturen und Ablauf kulation bei Waschtischen, Einbauwaschti dets ein Zuschlag auf den Handelspreis : dabei von der Sortimentskommission fes waschtischen pro Becken einzurechnen. le).1362

1966.Von 2005-2011 lautete die Passage d

1. Kalkulation von sanitaren Artikeln de:

1.1 Allgemeines über die Kostenberechi

Bei der Kostenberechnung sind in den vot onsgrundlagen die Selbstkostenanteile sai Mehrwertsteuer MWST ist in der Kalkulatic lation sind Kosten für Transport und Einbz nicht enthalten.

1.2 Einbaukostenanteile

Fur den Einbau von Armaturen und Ablau tragsbestätigungen und Rechnungen Einb: tenanteile unterscheiden sich bezüglich « mit Exzenterventil, Waschtischarmatur/Bic sowie Wippventil/Siebventil/Schaftventil.

1.3 Transportkostenanteil

Für Lieferungen an das Domizil des Kund Transportkostenanteil in Rechnung zu ste der Transportkostenanteil max. 2 % des Re

1967.Anlasslich der SGVSB-Generalversan tokolliert:

Auch das zweite Ziel wurde inzwischen e durchgeführt. Das neue Preissystem brinc gekosten und Transportanteil separat und gesetz führt dazu, dass neu Nettopreise wv liert werden müssen. Dies gilt ebenso für reichen wird dies mittelfristig zu unterschi wicklung bedeutet für die Mitglieder des V bietet aber auch neue Chancen. Die Preis im Marketing-Mix.

1362 Act. 426, Beilage 1 vom 01.01.2004.

1363 Act. 426, Beilage 1 vom 01.01.2004.

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der Kalkulation ein Zuschlag von 5.0 Kalkulationsndbezügern sind in diesen 5.0 Kalkulationspunkten alten.

ventilen in sanitäre Apparate ist nach erfolgter Kalschen, Doppelwaschtischen, Wandbecken und Bials Einbaukostenanteil mit zu berücksichtigen. Der tgelegte Betrag von Fr. 22.- ist bei den Doppel-

(Verdecktes Einrechnen der Einbaukostenanteier Beilage 1 folgendermassen: 5 Team-Sortimentes lung

1 der Sortimentskommission festgelegten Kalkulatintlicher anfallenden Spesen mit berücksichtigt. Die nn der Handelspreise nicht inbegriffen. In der Kalku- ıu von Armaturen und Ventile in sanitäre Apparate

fventilen in sanitäre Apparate sind in Offerten, Aufaukostenanteile offen auszuweisen. Die Einbaukoslem Aufwand für Waschtischarmatur/Bidetarmatur letarmatur ohne Ventil, Dreilocharmatur, Zugventil

len oder auf die Baustelle sind dem Kunden einen len. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt chnungsbetrages.'363

nmlung vom 11. Juni 2004 wurde Folgendes prorreicht: Per 1.1.2005 wird eine Bruttopreissenkung jt klare Vorteile und mehr Transparenz, da Montanetto verrechnet werden. Das verschärfte Kartellfie Montage- und Transportkosten individuell kalku- Exklusiv- und Hausmarkenprodukte. In diesen Beedlichen Preisen und Rabatten führen. Diese Enterbandes und den Verband eine Herausforderung, politik wird damit zu einem individuellen Instrument

1968.Ferner gab der Verband bis 2012 Sortiment (das sämtlichen Mitgliedern geme

01.01.2006

1.6 Rundungen der Handelspreise i

1.6.1 Preise bis Fr. 9.99

Ab 1 Rappen Aufrundung auf die ı

1.6.2 Preise von Fr. 10.-- bis Fr. 99.99

von 1 bis49Rappen - / von 51 bis 99 Rappen - 4

1.6.3 Preise ab Fr. 100.-- Aufrundung auf den nächsten volle

1.6.4 Preise ab Fr. 1'000.— Aufrundung auf die nächsten 5 Fr:

1.6.5 Hinweis

Für die Rundungen sind nur zwei :

(iii) Beweiswürdigung

1969.Aus den soeben aufgeführten Beweis dann der SGVSB-Vorstand am 20. August und in der Höhe von 3 % zu verrechnen. LC kunft mit Sanitas Troesch zurück (vgl. Rz 1 sion, dass für den Einbau verschiedener Pr zurechnen (verdecktes Einrechnen der Einb

1970.Der SGVSB-Präsident und Sabag-Ve ralversammlung des SGVSB vom 11. Jun Transportkosten individuell kalkuliert werde Hausmarkenprodukte. In diesen Bereichen sen und Rabatten führen. Diese Entwicklu den Verband eine Herausforderung, biete : damit zu einem individuellen Instrument im es vor dem 11. Juni 2004 keine unterschied daraus, dass die Mitglieder sich darauf eini: zuweisen.

1971.Von 2005 bis 2012 waren in der Kall port und Einbau von Armaturen bzw. Vent baukosten waren nunmehr offen auszuweis das Domizil des Kunden oder auf die Baus „Soweit nichts anderes vereinbart“ sei, be Rechnungsbetrages“.'?66

1364 Act. 426, Beilage 1 vom 01.01.2005 — 2011.

1365 Act. 354, Generalversammlung vom 11.6.2004,

1366 Act. 426, Beilage 1 vom 01.01.2005 bis 01.01.2

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die folgenden Rundungsregeln für das Teaminsame Sortiment) heraus:

Beilage 1 zur SGVSB-Artikelverwaltung

m Team-Sortiment 1achsten 10 Rappen.

\ufrundung auf 50 Rappen \ufrundung auf den nächsten vollen Franken

2n Franken. ınken.

Stellen nach dem Komma zu berücksichtigen.

mitteln folgt, dass die Sortimentskommission und 2003 bestimmten, die Transportkosten getrennt ie getrennte Verrechnung ging auf eine Überein- 067 f.). Ferner bestimmte die Sortimentskommisodukte ein Einbaukostenanteil von CHF 22.- einaukostenanteile) sei.'?6*

rwaltungsrat [...] erläuterte anlässlich der Gene- | 2004, dass neu Nettopreise wie Montage- und 'n müssten. Dies gelte ebenso für Exklusiv- und werde dies mittelfristig zu unterschiedlichen Preing bedeute für die Mitglieder des Verbands und aber auch neue Chancen. Die Preispolitik würde | Marketing-Mix.'36° Daraus folgt einerseits, dass lichen Preise und Rabatte gab. Andererseits folgt Jten, die Transportkosten und Einbaukosten ausculation einzelner Produkte die Kosten für Transile in sanitäre Apparate nicht enthalten. Die Einen. Der Transportkostenanteil für Lieferungen an telle waren dem Kunden in Rechnung zu stellen. trage „der Transportkostenanteil max. 2 % des

104. 012.

1972.Aus den Sanitärkatalogen etwa im Be der Einbaukosten ersichtlich.” Aus den Getaz),'?69 Sabag,'?’° der Anerkennung bz\ nitärkatalogs von Burgener, Kappeler und | dingungen des Sanitärkatalogs von Innosat zusätzlichen Kostenanteil getrennt vom Rec

1973.Schliesslich praktizierten und vereir Einzig Punkt 1.6.4 wurde 2007 gestrichen, anwendbar. '373

(iv) Stellungnahmen der Parteien

1974.Burgener, Kappeler und Sanidusch b trennten Ausführung der Transport- und Eir rischen Freiheit eingetreten sei.'?”* Sabag haben. 1975

1975.Keines dieser Unternehmen vermag dazu zeigen die den Wettbewerbsbehörder und Einbaukosten getrennt ausgewiesen wt

1976.Bringhen begründet die getrennte At 2008 in Kraft trat. Bringhen habe ihre Tari den Einbaukosten von den Konkurrenten CHF 3.- abgewichen ist. Ferner belegt sie 0.10 % von den Konkurrenten im Jahr 2007 renz.'377

1977.Es fällt auf, dass Bringhen nur Angabı fert. Ferner legt Bringhen die Quellen der D zulegen, dass sie sich nicht an die Vereinb portkostenanteile und die Einbaukosten ger

1978.Der SGVSB betont, dass die Vereinb dieses Argument spricht, dass sich die Part stand nirgends in den Unterlagen, dass e: Schliesslich ist nicht einsichtig, weshalb de schliesst, wenn sich ohnehin niemand darar

1367 Act. 106.

1368 Act. 891 Rz 79 f.

1369 Act. 933, Beilage 12; Act. 349, Beilage 10, Rect 1370 Act. 892, Beilage 22, 193.

1371 Act. 875 Rz 31, Act. 876 Rz 31, Act. 877 Rz 31.

1372 Act. 106, Condizioni die vendita e di consegna,

1373 Act. 426, Beilage 1 vom 01.01.2007 bis 01.01.2

1374 Act. 875 Rz 31, Act. 876 Rz 31, Act. 877 Rz 31. 1375 Act. 892, Rz 80.

1376 Act. 892, Beilage 22, 193; Act. 349, Beilage 10, 1377 Act. 891 Rz 79 f.

1378 Act. 874, 12.

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reich der Lavabos ist die getrennte Ausweisung

Rechnungen von Bringhen'”#®, CRH (Richner, v. den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Sa- Sanidusch'?”! sowie den Verkaufs- und Lieferbe- 1'372 ergibt sich, dass sie die Transportkosten als hnungsbetrag verrechneten.

ibarten die SGVSB-Mitglieder Rundungsregeln. die restlichen Rundungsregeln blieben bis 2012

ringen vor, dass durch die Vereinbarung der gebaukosten keine Beschränkung der unternehmewill die Transportkostenzuschläge ausbedungen

ihre Vorbringen zu untermauern. Im Gegensatz 1 vorliegenden Rechnungen, dass die Transport- ırden.'376

ısweisung der LSVA, welche ab dem 1. Januar fe immer frei festgelegt. Sie belegt, dass sie bei mit Bezug auf eine Produktgruppe CHF 1.— bis , dass sie bei den Transportkosten meistens um gar 0.4 - 0.7 % abgewichen ist von der Konkuran für das Exzenterventil und das Ablaufventil lieaten nicht auf. Damit vermag Bringhen nicht dararung über die getrennte Ausweisung der Transalten hat.

arungen unverbindlich gewesen seien.'?7® Gegen sien an die getrennte Ausweisung hielten. Zudem > sich um unverbindliche Empfehlungen handle. r SGVSB solche Vereinbarungen überhaupt ab- 1 halten sollte.

nungen der Jahre 2008-2012.

Verkaufs und Lieferungsbedingungen. 012.

Rechnungen der Jahre 2008-2012.

(v) Beweisergebnis

1979.Es ist bewiesen, dass der SGVSB ni und Einbaukosten bestimmt hatte, sonc Schliesslich legte der Verband die Preisrun der einigten sich mit andern Worten noch 3 Ausweisung der Transportkosten und die u wandt. Auch die Einbaukosten wurden gı (Richner, Gétaz), Sabag, Burgener, Innosar

B.5.5.8 Eurowechselkursfestlegung

(i) Beweisthema

1980.In der Folge wird einerseits Beweis d me Stammdatenverwaltung Wechselkurse geführt, ob diese allfällige Wechselkursfe: Mitglieder auswirkte.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

1981.Die Wettbewerbsbehörden stützen sic weismittel:

- Beilage 4 zur Verbandspreisliste | Wechselkurse;

- Beilage 6 zur Verbandspreisliste bz kulation;

- Sitzungsprotokolle des Vorstands vo

- Sitzungsprotokolle der Sortimentskc 15. Juni 2010, 14. Juli 2010, 23. Auc

- Die Antworten von Sabag, CHR unc ber 2012 des Sekretariats;

- Die Aussagen von [...] CRH anlasslic

a. Festlegung der Wechselkurse

1982.Vom 1. Januar 1999 bis zum 1. Jan Verbandspreisliste bzw. zur SGVSB-Artike fest:

4. Wechselkurse

4.1 Mittlerer Wechselkurs

Der Durchschnitt zwischen dem Tageskui gewendeten Kurs für die Kalkulation ab 1.

4.2 Tages-Wechselkurs

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cht nur die getrennte Ausweisung von Transportlern auch die Höhe dieser Preisbestandteile. dungsregeln fest. Der SGVSB und seine Mitglieuf einen anderen Preisbestandteil. Die getrennte ngefähre Höhe wurden in der Praxis auch angestrennt verrechnet. Dies ist für Bringhen, CRH 1, Kappeler und Sanidusch bewiesen.

arüber geführt, ob der SGVSB für die gemeinsafestgelegt hat. Andererseits wird Beweis darüber stlegung sich auf die Bruttopreise der SGVSBigung

sh bei ihrer Beweisführung auf die folgenden Bezw. zur Artikelverwaltung von 1999 bis 2011, w. zur Artikelverwaltung von 1999 bis 2011, Kalm 24. August 2005,

jmmission vom 27. August 2001, 17. Juli 2007, just 2010

| Bringhen auf den Fragebogen vom 20. Dezem-

+h seiner Einvernahme vom 5. Oktober 2012;

uar 2011 erstellte der SGVSB die Beilage 4 zur Iverwaltung. In dieser Beilage hielt der Verband

rs und dem von der Kalkulationskommission an- Januar 1999: (DM 100.- = SFr. 85.00 ).

Sofern sich der Tages-Wechselkurs höheı kurs gemäss Ziffer 4.1, empfiehlt die Kalk nen Artikeln den jeweiligen Tages-Wechse

4. Wechselkurse

Seit dem 1.1.2002 gilt im europäischen R diesem Zeitpunkt verrechnen ausländische

4.1 Mittlerer Wechselkurs

Der Durchschnitt zwischen dem Tageskur wendeten Kurs für die Kalkulation des Tea

1983.Die Beilage 4 zur Verbandspreisliste t Verband die Wechselkurse für die in auslö gemeinsamen Stammdatenverwaltung fest

1984.Dem Protokoll der Sortimentskommis: nehmen:

Auf Empfehlung der Bank hat die SK den bedeutet dies, dass Fr. 1.- 0,63 Euro en kleine Margenverbesserung.'?8'

5.3 Euro-Wechselkurs 2001

Die Kommission legt den Durchschnittswe nitärfachhandel in Euro verrechnet werden

[...]

1985.Diese Protokollstelle beweist die Ans gung der Eurokurse für die in Euro eingek: serung“ führen würde und mit anderen Wor der Sanitargrosshandler hatte.

1986.Dem Protokoll der Vorstandssitzung v

[...] bittet den Vorstand um seine Meir Wechselkurses und unterbreitet den Vors Bruttopreise auf 1.60 festzulegen, gegenül le Preise und [...] ist der Meinung, dass Wechselkurs fast nur die Produkte der Firn

1379 Act. 429, 1 ff.

1380 Act. 429, 4 ff.

1381 Act. 358, Vorstandsprotokoll 6/2001, 236.

1382 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 9/20C

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stellt als der hiervor erwähnte mittlere Wechselulationskommission für Kalkulationen von einzel- Ikurs anzuwenden. '379

aum der Euro als offizielle Landeswährung. Seit Lieferanten in EUR.

s und dem von der Sortimentskommission angem-Sortimentes ab 1. Januar 2011 lautet

zw. der SGVSB-Artikelverwaltung zeigt, dass der indischer Währung eingekauften Produkte in der

sionssitzung vom 10. September 2001 ist zu ent-

Kurs des Euro auf Fr. 1.58 festgelegt, umgekehrt tspricht. Dieser Umrechnungskurs bedeutet eine

rt für die Kalkulation von Produkten, die dem Sawie folgt fest:

icht der Sortimentskommission, dass die Festleauften Produkte zu einer „kleinen Margenverbesfen einen direkten Einfluss auf die Verkaufspreise

om 24. August 2005 ist folgendes zu entnehmen:

ıung in Bezug auf die Festlegung des Eurochlag, den Wechselkurs für die Berechnung der er 1.58 im Jahre 2005. [...] plädiert für individuel- 1.60 hoch ist. [...] weist darauf hin, dass dieser 1a Kaldewei betrifft.

1,67.

Beschluss: Einstimmig wird der Wechselkurs für 2006

1987.Der Protokollauszug beweist, dass de 2006 einstimmig auf CHF 1.60 festlegte. D einen einheitlichen Bruttopreiskatalog mit e ropreiskurses stand somit der Bruttopreis f glieder fest.

1988.Das Protokoll der Sortimentskommiss gendes fest:

7.2 Euro-Wechselkurs

[...] orientiert die Mitglieder der Sortiments den SGVSB-Stammdaten mit Euro-Wechs einem Wechselkurs von 1.68 gerechnet nächsten Korrekturlauf berücksichtigt.'38*

1989.Die Textstelle beweist, dass der SG' kommissionsmitglieder informierte, wie ab verwalteten Produkte mit dem Kurs CHF 1. nächsten Korrekturlauf berücksichtigt.'?8° N sen, die Stammdaten aller SGVSB-Mitglied ten wurden auch unterjährige Eurokursänd men Stammdaten eingespeist.

1990.Das Sitzungsprotokoll der Sortiments 6.1 Euro-Kurs für 2011

Die Mitglieder der Sortimentskommission e = 100.- Euro. Dieser Wechselkurs wird in ¢ ab 1.1.2011 zugrunde gelegt.

1991.Aus dieser Protokollstelle folgt, dass | einen Wechselkurs von CHF 150 pro 100 Preisverwaltung mit Fremdwährungen ab 1.

1992.Aus den Titelblättern der Sitzungsprc tember 2001, 17. und 23. Juli 2007, 15. Jun kolle auch an sämtliche nicht in der Sortin schreiben versandt wurden." Die Zusam Aufstellung im Anhang G.3 entnommen we Kenntnis sämtlicher SGVSB-Mitglieder gef. kung der Wechselkursfestlegung wird ansct

1383 Act. 358, Vorstandsprotokoll 4/2005, 609 f.

1384 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04-05

1385 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04-0:

1386 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 05/2C

1387 Act. 352, 63, 678, 707 (vgl. Bemerkung: Versa Listung),

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auf 1.60 festgelegt. 128°

r SGVSB-Vorstand den Wechselkurs für das Jahr ie SGVSB-Mitglieder produzierten bis 2007 noch inheitlichen Preisen. Mit der Festlegung des Euir die in Euro eingekauften Produkte für alle Mitsionssitzung vom 17. und 23. Juli 2007 hält Folkommission, dass ab 1.8.2007 alle Preise, die in elkurs gerechnet werden, ab 1. August 2007 mit werden. Diese Mutation wird ebenfalls im dem

VSB-Stammdatenverantwortliche die Sortimentsdem 1. August 2007 die mit Euro-Wechselkurs 68 bewertet würden. Diese Mutation würde beim Ait dem Korrekturlauf wurden wie bereits bewieer angepasst (vgl. Rz 1957 ff.). Mit anderen Worerungen mit dem Korrekturlauf in die gemeinsacommission vom 23. August 2010 hält fest:

inigen sich auf einen Wechselkurs von 150.— CH Jer SGVSB Preisverwaltung mit Fremdwährungen

sich die Mitglieder der Sortimentskommission auf Euro einigten. Dieser Kurs wurde der SGVSB- Januar 2011 zugrunde gelegt.'%°°

tokolle der Sortimentskommission vom 10. Sepi 2010 und 23. August 2010 folgt, dass die Protolentskommission beteiligten Mitglieder per Rundmensetzung der Sortimentskommission kann der rden. Es steht also fest, dass die Beschlüsse in asst und damit mitgetragen wurden. Die Auswirliessend hergeleitet.

/2007, Punkt 7.2., 453 f.

/2007, Punkt 7.2., 453 f.

110, Punkt 6.1., 714.

nd an SGVSB-Mitglieder erfolgt später mit ausnummerierter b. Auswirkung der Wechselkurst

1993.Der festgelegte Euro-Wechselkurs w Franken von Produkten herangezogen, we Euro verrechneten. Abbildung 19 zeigt eine legten Euro-Wechselkurses (Wechselkurs « selkursentwicklung (Wechselkurs) gemäss (

1994. Aufgrund eines Kursanstieges des Et tatsächliche Wechselkurs während zweier I hen von diesen beiden Zeitabschnitten lag jedoch höher als der tatsächliche Wechsell kens erhöhte sich die Differenz zum tatsäc der Verband für das Jahr 2011 einen Wecl vom August 2011, also in dem Monat, in we timentskommission jeweils traktandiert war im Monatsmittel vom Januar 2011 bei 1.28 schen 16 und 22 Rappen pro Euro. Durch preise in Schweizer Franken der in Euro ei die SGVSB-Mitglieder den tatsächlichen Et hätten.

Abbildung 19: Wechselkursentwicklung und Wecl

1.8

1.7

1.6

1.4

1.3

1.1

2002 01 2003 01 2004 01 2005 01 2006 01 20

—— Wechselkurs -

Quellen: Eigene Darstellung. Wechselkurs: Schweizerische Nationalbank (SNB), Zi 2014, www.snb.ch>Publikationen>Statistische Publik: Wechselkurs SGVSB: Beilage 4 der SGVSB Artikelve und 05 /2007 (Act. 352, 454).

1995.Da viele Lieferanten aus dem Auslan Eurokursfestlegung nur die Produkte gewi:

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festlegung

urde zur Berechnung des Preises in Schweizer sIche die Hersteller den Sanitargrosshandlern in rseits den Verlauf des durch den Verband festge- SGVSB) und andererseits die tatsächliche Wech- Jer Schweizerischen Nationalbank.

iros zwischen den Jahren 2003 und 2008 lag der >hasen über dem Wechselkurs SGVSB. Abgeseen die vom Verband festgelegten Wechselkurse curs. Im Zuge des erstarkenden Schweizer Franhlichen Eurokurs seit ca. 2008 deutlich. So legte iselkurs von 1.5 CHF/Euro fest. Im Monatsmittel :Ichem die Wechselkursfestlegung durch die Sor- 1388, lag der Wechselkurs bei 1.34 CHF/Euro und CHF/Euro. Der Preisunterschied betrug also zwidiese Berechnungsweise lagen also die Bruttongekauften Produkte wesentlich höher, als wenn ırokurs zur Bruttopreisberechnung herangezogen

iselkurse des SGVSB

07 01 2008 01 2009 01 201001 201101

—— Wechselkurs SGVS3

inssatze und Devisenkurse (monatlich), stand 31. Januar ationen. rwaltung (Act. 429) und Sortimentskommission Sitzung 04

d in Schweizer Franken abrechnen, sind von der sser Hersteller betroffen. Gemass den Angaben von [...] CRH ist die Badewannenherstellerit bedeutendste Lieferantin, die in Euro abre von den Parteien angegebenen Umsätze n Sabag mit Kaldewei-Produkten [1-2 %] bis | reich Sanitär erzielen. Dies entspricht rund Bade- und Duschwannen beträgt der gesch 45 %].'?°! Der Mechanismus für die Bruttoy nen Produkte identisch. 1992

1996.Aufgrund der Bedeutung von Kaldew der gemeinsamen Eurokursfestlegung auf | anhand von Kaldewei-Produkten dargelegt. Abbildung 20 enthält einen Umrechnungsfe kaufspreise in Schweizer Franken zu ermitt Schweizer Franken zu berechnen, werden ı benen Preisliste mit diesem Umrechnungsfe

- Aus der Spalte „Schlüs.

WPiwerkpreis] x 1.60 [festgelegter Eurowechselkurs] X 1

Der Werkpreis bezeichnet den von der He dem vom SGVSB und seinen Mitgliedern (der gemeinsam festgelegte Eurokurs ist in Weise errechnete Einkaufspreis für Grossh ellen Kalkulationsfaktor 1.43 multipliziert, we

1997.Der Umrechnungsfaktor 2.29 in der X sich somit aus der auf zwei Nachkommast

Eurowechselkurs] X 1.43 [individueller Kalkulationsfaktor] = 2 Wechselkurses automatisch in einer Ander topreise niederschlägt.

Abbildung 20: Auszug Kaldewei der Beilage 6 der

Firma Produkte Wahru

Kaldewei Franz GmbH + Co., - Bade- und Duschenwannen WP in El D-Ahlen - Bade- und Duschenwannen Wechsel 1.60

  • Whirlwannen |- Starylan-Wannen

  • Wannenfüsse, Griffe

Quelle: Act. 431.09, 13.

1998.Wie dargelegt, verwendeten Bringhe Grossisten (Burgener, Innosan, Kappeler, Kalkulationsfaktor für die Berechnung ihrer |

1999.Wollte ein SGVSB-Mitglied die auton Kaldewei-Produkten vermeiden und die E festlegen, müsste der individuelle Kalkulati

1389 V/gl. die Beilage 6 zur Artikelverwaltung des SG' 436.09) sowie die Aussage von [...] CRH (Act. 2

1390 V/gl. Act. 440 und Act. 469, jeweils die Frage 19

1391 Anteil von Kaldewei am Gesamtumsatz von Bai Für die Umrechnung des Eurowechselkurses \ verwendet.

1392 Beilage 6 der SGVSB Artikelverwaltung, Act. 43

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1 Franz Kaldewei GmbH & Co. KG (Kaldewei) die chnet.1389 Das Sekretariat ermittelte anhand der it Kaldewei, dass Bringhen, Gétaz, Richner bzw. 5-6 %] ihrer Unternehmensjahresumsätze im Be-

10 Millionen Franken.'3% In der Produktesparte ätzte Marktanteil von Kaldewei [25-30 %] bis [40- jreisberechnung ist aber für alle in Euro bezogeei sei die konkrete Berechnung und Auswirkung die Bruttopreisberechnung in Schweizer Franken Die Spalte „ab HPF oder HP-/oder WP-Faktor“ in iktor, um die Einkaufspreise in Euro in Bruttovereln. Um die Bruttopreise der SGVSB-Mitglieder in jie (Brutto-)Preise der von Kaldewei herausgege- ıktor multipliziert.

sel“ ist die detaillierte Kalkulation ersichtlich:

43 [individueller Kalkulationsfaktor] = HP [Handelspreis = Bruttopreis].

rstellerpreisliste stammenden Preis, welcher mit festgelegten Eurowechselkurs multipliziert wird der Spalte „Währung“ aufgeführt). Der auf diese ändler in CHF wird schliesslich mit dem individuyraus der Bruttopreis resultiert.

Spalte „ab HPF oder HP-/oder WP-Faktor“ ergibt ellen gerundeten Multiplikation von 1.60 jtestgelegter .288. Daraus folgt, dass sich jede Änderung des ing des Umrechnungsfaktors und somit der Brut-

SGVSB Artikelverwaltung 2007

ng iti i ii Kalku ü Diff. ab HPF |UMK lation 2006 / oder 2007 HP-/oder WP-Faktor IR weiss 1 |WPx 1.60 x 1.43=HP +3% 2.29) 1 weiss + farbig 1 JWP x 1.60 x 1.16 = HP 1.86) 6 weiss + farbig 1 |WP x 1.60 x 143 =HP 2.29) 1

2n, CRH, Sabag und die vereinigten Teampur- Sanidusch) ab 2008 jeweils einen individuellen Bruttopreise.

vatische Änderung des Umrechnungsfaktors von sruttoverkaufspreise von Kaldewei eigenständig onsfaktor von jedem Unternehmen entsprechend

VSB, die Spalte Währung bzw. Wechselkurs (Act. 431.01 bis 96, Zeile 371 ff.).

‚ Act. 441.01, Frage 20.

Jewannen der in Anhang G.6, [...], aufgeführten Lieferanten. wurde der durchschnittliche jährliche Wechselkurs der SNB

1.01 bis Act. 436.09.

angepasst werden. Ein Beispiel vermag d Wechselkurs um 5 %, dann erhöht sich au Möchte ein Grosshändler seine Bruttoprei dementsprechend seinen individuellen Kalk!

2000.Um zu prüfen, in welchem Ausmass den gemeinsam festgelegten Wechselkurs änderungen des Umrechnungsfaktors mit c hung. Die Abbildung 21 zeigt die jährliche \ des Vorjahres: Erstens mit Bezug auf Bade mit Bezug auf die Wechselkurse des SGVS

2001.Aus Abbildung 21 folgt, dass in drei . onsfaktoren erfolgt ist, ohne dass sich gleic Auf das Jahr 2005 senkte sich der Kalkulat Sanitas Troesch durchgeführte Bruttopreis ff.). Auf das Jahr 2007 erhöhte sich der Kall beschlossene Margenerhöhung 2007 (Rz 1 höhte sich der individuelle Kalkulationsfaktc chen Ausmass um [0-1 %]. Diese Entwic SGVSB-Mitglieder vereinbart hatten, dass ¢ preise enthalten sollte (Rz 2015 ff.). Sowol mit Bezug auf Kaldewei auch tatsachlich die

2002.In den Jahren 2006, 2008, 2009 und der Änderungen des Wechselkurses, welch rechnungsfaktors von Bringhen, CRH, Sak stärkste Unterschied zwischen der Änderun rechnungsfaktors ist im Jahr 2008 bei CF beiden erhöht sich 2008 der Umrechnungs 4.8 % steigt. Somit ist ein Anteil von [70-8 Jahr 2008 auf die Änderung des Wechselkı ren [20-30] % der Erhöhung des Umrechni Kalkulationsfaktors. Einen noch grösseren Mitglieder hatte der gemeinsam bestimmt 2011. Bei CRH, Sabag, Bringhen und den Veränderung des Umrechnungsfaktors min zuschreiben. Bei Sabag und Bringhen gilt d Änderungen des Umrechnungsfaktors von hauptsächlich auf Änderung des im SGVSB andern Worten führt die gemeinsame Fe Festlegung des Zeitpunktes und des Umfan

1393? Der Umrechnungsfaktor U ergibt sich aus der Kalkulationsfaktors KF:

Soll der Umrechnungsfaktor um 1 % erhöht we individuelle Kalkulationsfaktor um 3.8 % gesenk

1394 Vgl. Beilage 4 der SGVSB Artikelverwaltung (Ac 431.01 bis Act. 436.09).

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iese Aussage zu verdeutlichen: Erhöht sich der ch der Umrechnungsfaktor automatisch um 5 %. se jedoch um nur 1 % erhöhen, dann muss er ulationsfaktor um 3.8 % senken. 199%

die Bruttopreise der Sanitargrosshandler durch bestimmt werden, setzte das Sekretariat die Verlen Veranderungen des Wechselkurses in Bezie- /eranderung des Umrechnungsfaktors in Prozent

»- und Duschwannen von Kaldewei und zweitens B.1394

Jahren eine Änderung der individuellen Kalkulatihzeitig der Wechselkurs des SGVSB veränderte: ionsfaktor um 10 %, was auf die gemeinsam mit senkung 2005 zurückzuführen ist (vgl. Rz 1040 <ulationsfaktor um 3.3 %, was auf die gemeinsam 867 ff.) zurückzuführen ist. Auf das Jahr 2010 err von CRH und den Teampur-Grossisten im gleiklung ist insofern bemerkenswert, als dass die ler Teampur-Katalog jeweils die höchsten Bruttoil die Teampur-Grossisten als auch CRH wiesen : höchsten Preise aus.

2011 vereinbarte der SGVSB bzw. seine Mitglie- e jeweils den Grossteil der Änderungen des Umag und vom Teampur-Katalog ausmachten. Der g des Wechselkurses und der Änderung des Um- HH und dem Teampur-Katalog festzustellen. Bei faktor um [6-7] %, während der Wechselkurs um 0] % der Änderung des Umrechnungsfaktors im irses zurückzuführen. Im Gegensatz dazu basieingsfaktors auf einer Änderung des individuellen Einfluss auf die Bruttopreissetzung der SGVSB- e Wechselkurs in den Jahren 2006, 2009 und Teampur-Grossisten ist in diesen Jahren bei der destens 94 % dem geänderten Wechselkurs zuies zudem auch für das Jahr 2008. Somit sind die Kaldewei in den Jahren 2006 und 2008 bis 2011 festgelegten Wechselkurses zurückzuführen. Mit stlegung des Wechselkurses zur gemeinsamen gs der Preisanpassungen für Kaldewei-Produkte.

Multiplikation des Wechselkurses WK mit dem individuellen

rden, wenn der Wechselkurs um 5 % steigt, dann muss der t werden:

t. 429) und die Beilage 6 der SGVSB Artikelverwaltung (Act.

Abbildung 21: Veränderung der Wechselkurse un

Bringhen CRH

E a il

YUYYYUD YUY UL, 5. Ge Os 0% or 0, Os 0% 7

| Umrechnungsfakt

[Geschäftsgeheimnisbereinigt: Werte der vertikalen A

Quellen: Eigene Berechnung basierend auf Beilage - der SGVSB Artikelverwaltung (Act. 431.01 bis Act. 43

2003.Ein Vergleich mit Sanitas Troesch ze des Wechselkurses durch den SGVSB ursé einheitlichen Umfang der Preisanpassunge Die Abbildung 22 zeigt die Veränderung d Kaldewei-Produkte im Vergleich zur Verän Jahren 2006, 2008 und 2011 unterscheidet Sanitas Troesch gegenüber der Änderung c stärker als die Änderung des Umrechnung Wechselkurs des SGVSB. Im Jahr 2009 är Kaldewei im Gegensatz zum Wechselkurs sachen zusammen beweisen, dass die Pr Sanitas Troesch, welche nicht Mitglied des SGVSB erfolgte.

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1d des Umrechnungsfaktors von Kaldewei

Sabag TEAM-Pur

T TI TT T TA ToT TT TTT

DUO 70 7 95 0 0305 Gg 7,

Jahr or O Wechselkurs SGVSB |

chse sind abgedeckt.]

4 der SGVSB Artikelverwaltung (Act. 429) und die Beilage 6 6.09). Vgl. Anhang [...].

igt zusätzlich, dass die gemeinsame Festlegung ichlich ist für den einheitlichen Zeitpunkt und den 'n für Kaldewei-Produkte innerhalb des SGVSB. es Umrechnungsfaktors von Sanitas Troesch für derung des Wechselkurses des SGVSB. In den sich die Änderung des Umrechnungsfaktors von les Wechselkurses des SGVSB immer wesentlich jsfaktors der SGVSB Mitglieder gegenüber dem iderte Sanitas Troesch den Kalkulationsfaktor für des SGVSB zudem gar nicht. Diese beiden Tateisfestsetzung für Produkte von Kaldewei durch ; SGVSB ist, unabhängig vom Wechselkurs des

Abbildung 22: Veränderung der Wechselkurse un:

T T T

2005 2006 2007

| @ Umrechnungsfaktor San

[Geschaftsgeheimnisbereinigt: Werte der vertikalen A

Quellen: Eigene Berechnung. Wechselkurs SGVSB 429). Vgl. Anhang [...].

2004.Zusammenfassend steht also fest: W dert, andert sich automatisch auch der Umi fang (Anteil [70-80 %]-94 %). Mit der gel SGVSB und seine Mitglieder somit den Zei von Kaldewei-Produkten und sämtlichen ül Feststellung wird durch den Vergleich mit « nitas Troesch in Abbildung 22 bestätigt.

(iii) Stellungnahmen der Parteien

2005.Burgener, Kappeler und Sanidusch bı sen, den Eurokurs selber zu bestimmen. D bezweckt, eine Beschrankung der unterr Ferner seien sie an solchen Entscheiden gewusst. 1395

2006.Die Vorbringen entsprechen nicht d SGVSB-Mitglieder einheitliche Stammdaten Kalkulationsbasis in den Stammdaten auf sung in den gemeinsamen Stammdaten erf

1395 Act. 875, 876, 877 jeweils Rz 31, Rz 48.

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1 des Umrechnungsfaktors von Sanitas Troesch

T T T T

2008 2009 2010 2011 Jahr itas Troesch O Wechselkurs SGVSB |

chse sind abgedeckt.]

basierend auf Beilage 4 der SGVSB Artikelverwaltung (Act.

enn der Wechselkurs innerhalb des SGVSB än- ‘echnungsfaktor in gleichem oder ähnlichem Ummeinsamen Wechselkursbestimmung legten der punkt und den Umfang der Bruttorpreisänderung Origen in Euro bezogenen Produkten fest. Diese Jer Änderung der Umrechnungsfaktoren von Saingen vor, die Mitglieder sein jederzeit frei geweie SGVSB-Mitglieder hätten zu keinem Zeitpunkt iehmerischen Handlungsfreiheit herbeizuführen. nicht beteiligt gewesen und hatten nichts davon

en Tatsachen. Erstens ist bewiesen, dass die fuhrten, so dass sich eine Kursanpassung in der alle Mitglieder auswirken wurde. Da die Anpasolgte, spielte es keine Rolle, ob die Mitglieder ei- nen gemeinsamen Bruttopreiskatalog oder pur-Grossisten (Burgener, Kappeler, Sanid ten Katalog führten. Die SGVSB-Mitgliedei stimmen. Drittens trifft es nicht zu, dass Bı Entschlüssen der Sortimentskommission wi schreiben mitgeteilt. Schliesslich war seit 2( 2026) ab 2008 in der Sortimentskommissio sisten wussten also auch daher Bescheid.

2007.Sabag bringt vor, die Wettbewerbsbe rechnungsfaktor der Kaldewei-Produkte au: preis nachzuweisen. Die Sachverhaltsda kausaler Zusammenhang“ zwischen der W sung für Kaldewei-Produkte erstellt sei.1°%°

2008. Die schriftliche Eingabe von Sabag w ter. [...] Sabag bestätigt, dass Produkte für « kurs von der Sortimentskommission festgel (Kalkulations-)Faktor korrigiert.1°9” Mit and Franken in den Stammdaten aufgenommer nem Kalkulationsfaktor multipliziert. Der | gung und Bruttopreise ist daher bewiesen. | faktoren gleichbedeutend mit der Heranzie trifft, die Wettbewerbsbehörden hätten den trifft dies nicht zu. Die Wettbewerbsbehör hang'?%® (vgl. Rz 1237) beweisen.

2009.Bringhen will bei der Eurowechselkur: ses Vorbringen entspricht nicht den Tatsac vertreten (vgl. Anhang G.3).

(iv) Beweisergebnis

2010.Es ist bewiesen, dass der Verband die eingekauften Produkte zwischen 1999 und : 2002 beschrankte sich die Wechselkt Sortimentskommission ging davon aus, das Marge hatte. Die Sortimentskommission s die Stammdaten ein, was zu einer autome Mitglieder in den Stammdaten führte. Schli sion Kursänderungen, welche eine Preisser verzögert ein. Auf diese Weise konnten die heren Kurs eingekauft wurden, abgebaut we

2011.Bis ins Jahr 2007 verfügte der Verbar Mitglieder von den Beschlüssen der Sortim troffen waren. Indem alle SGVSB-Mitgliede ten sie sich mit diesen Beschlüssen einver: Verband zugestimmt, die Organbeschlüsse

1396 Act. 892 Rz 79.

1397 Act. 288 Zeilen 211 ff.

1398 Urteil des Bundesgerichts 2C_B331/2015 vom ‘ 139 Act. 891 Rz 90.

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einen in Bringhen, Sabag, CRH und den Team- ısch führen einen Katalog bis 2012) differenzierr waren folglich auch nicht frei den Kurs zu be- Irgener, Kappeler und Sanidusch nichts von den ıssten. Die Entschlüsse wurden ihnen per Rund- )08 Sanidusch als Vertreter der „Kleinen“ (vgl. Rz n vertreten (vgl. Anhang G.3). Die Teampurgroshörden hätten einzig den Wechselkurs und Umsgewiesen ohne den effektiv berechneten Bruttorstellung sei unvollständig, da „kein adäquatfechselkursfestlegung und der Bruttopreisanpasiderspricht den Aussagen ihrer eigenen Mitarbeijie kein Preis in CHF bestehe, ein Umrechnungsegt werden musste. Dieser wurde dann Uber den eren Worten gibt er zu, dass ein Basispreis in 1 wurde. Dieser wurde mit dem Eurokurs und ei- <ausalzusammenhang zwischen Eurokursfestle- Jamit ist die Beweisführung mit den Kalkulationshung der Bruttopreise. Was das Vorbringen beadaquaten Kausalzusammenhang zu beweisen, den mussen den naturlichen Kausalzusammensfestlegung nicht konsultiert worden sein.'?® Diehen. Bringhen war zuerst durch [...] (dem spateind dann durch [...] in der Sortimentskommission

> Wechselkurse fur die in auslandischer Wahrung 2011 festsetzte. Ab Einführung des Euros im Jahr ırsfestsetzung auf den Euro. Die SGVSBss die Eurokursfestsetzung einen Einfluss auf die peiste auch unterjährige Eurokursänderungen in tischen Änderung der Bruttopreise der SGVSBesslich führten Mitglieder der Sortimentskommis- ıkung zur Folge hätten, teilweise um drei Monate Lager für Produkte, die noch unter dem alten höid über einheitliche Bruttopreislisten, so dass alle entskommission bezüglich der Wechselkurse ber die einheitlichen Kataloge verwendeten, erklärstanden. Zudem hatten sie mit ihrem Beitritt zum zu beachten. Die Beschlüsse der Organe waren

15.08.2015, E. 2.2.1.; BGE 133 Ill 462, 470 E. 4.4.2.

gemäss Statuten verbindlich für alle SGV: Mitglieder mit ihrem Beitritt zum Verband. A anzurechnen.

2012.Ab 2008 waren sämtliche SGVSB-M [...] Sanidusch agierte als „Delegierter“ Sanitärgrosshändler und bestimmte als der Mitgliedern für die Übernahme der Wechsel

B.5.5.9 Teampur-Preisfestlegung

(i) Beweisthema

2013.Die Wettbewerbsbehörden führen a Mitglieder die Preise in den Teampur-Katal Teampur-Katalog beteiligt war.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

2014.Die Beweisführung beruht auf den folc

- Die Protokolle der Sortimentskommi 7. Juli 2011,

  • der SGVSB-Jahresbericht 2007,

  • das Protokoll der SGVSB-Generalve

- die Antworten des SGVSB auf den Dezember 2012,

- Die Beilage 6 der SGVSB-Artikelven

- den Aussagen von [...] Richner, [...] antwortlichen des SGBVSB [...], des nidusch.

2015.Aus dem Protokoll der Sortimentsko hervor:

7.2.3 Festlegen der ,,Basis-Verkaufsrich

Die Mitglieder der Sortimentskommissio Preiskatalog 2008 immer der höchste Ver veau im Teampur soll immer dem höchster

2016.Dem SGVSB-Jahresbericht vom Deze 6. Verkaufsrichtpreise

[...] Für die am team-pur-Katalog partiz Positionierung pro Artikel, Farbe und Ausfi den. 1401

1400 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 06/20

1401 Act. 355, Jahresbericht 2007, 149 f.

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SB-Mitglieder. Diesen Umstand akzeptierten die uch aus diesem Grund ist ihnen dieser Beschluss

itglieder in der Sortimentskommission vertreten.

(vgl. Rz 2026) der sognannten Teampuren Vertreter zusammen mit den übrigen SGVSBkurse (Rz 1980 ff.).

nschliessend Beweis darüber, ob die SGVSBogen gemeinsam festgelegt haben und wer beim

igung yenden Beweismitteln:

ssion vom 21. August 2001, 18. Januar 2011 und

rsammlung vom 20. Juni 2002,

Fragebogen der Wettbewerbsbehörden vom 20.

valtung der Jahre 2008 bis 2012,

Sabag, [...] Bringhen, dem ehemaligen Datenver- ; SGVSB-Sekretars [...], [...] Gétaz sowie [...] Sammission vom 21. August 2007 geht folgendes tpreise“ n beschliessen einstimmig, dass im teampurkaufsrichtpreis ausgewiesen werden soll. Das Ni- 1 Preisniveau entsprechen. 140°

mber 2007 entstammt diese Textstelle:

ipierenden Mitglieder ist bei der Verkaufspreisihrung der jeweils höchste Preis zugeordnet wor-

07, 463, Punkt 7.2.3.

2017.Beide Textstellen beweisen, dass di Teampur-Katalogen immer die höchsten Bri

2018.Gemäss Teilnehmerliste auf der Tite fest, dass bei der Beschlussfassung [...] R der SGVSB [...] anwesend waren.'4° Mit Sitzungsteilnehmer, indem es die Protokoli dazu zu äussern. Anstelle von [...] wurde se — einvernommen.

2019.[...] Richner gab zur in Rz 2015 genan

Ja, das ist so. Der Teampur hat gar keine Verbandsmitglieder und sog. „Wilde Hand

2020.Auf Nachfrage, was „Wilde Händler“ s

Das sind die Nicht-Mitglieder beim SGVS immer die höchsten Preise geben muss,

enziert. (Auf Anmerkung beim Verlesen: Pı SGVSB gemeint).'*%

2021.[...] Sabag erklärte zur fraglichen Prot

Aufgrund von dem, dass wir die differenzi System, welches der Verband hat, einen E se. Es braucht systemtechnisch einen Bas renzierten Bruttopreise der Mitglieder via F Richner, SABAG, Bringhen und die übrigeı für SABAG, Herr [...] für Bringhen etc. Vc nicht sagen kann, wir machen das so oder dies war die Regel für sie. Sie hätten selbs ten dann aber die Arbeit gehabt, diese zu | Programm. 14°

2022. [...] Bringhen führte folgendes aus:

Das ist auch wieder systembedingt gewes« se anwenden. Aber nicht fur den Teampu gen. Da wurde auch im Einverständnis mi pur den Preis Ubernimmt der beschlossen war damals gar nicht anders möglich.)'*06

2023.[...] (ehemals SGVSB) erläuterte:

Die Teampur ist der Katalog der den Narr ten. Und wir haben festgelegt, dass imme wird. Das war dann der sog. Basispreis. Di ist in den Teampur geflossen. Die Softwar nehmen, deshalb also auch nur einen Tea

1402 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 06/20 1403 Act. 295, Zeile 192 f. 1404 Act. 295, Zeile 196 ff. 1405 Act. 288, Zeile 264 ff.

1406 Act. 299, Zeile 314 ff.

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2 SGVSB-Mitglieder beschlossen haben, in den ittopreise abzudrucken.

seite des Protokolls vom 21. August 2007 steht ichner, [...] Gétaz, [...] Bringhen, [...] Sabag und Ausnahme von [...] befragte das Sekretariat die stelle vorlas und die Einvernommenen bat, sich sin Nachfolger in der Sortimentskommission - [...]

nten Protokollstelle an:

' Bedeutung mehr. Das sind nur noch die kleinen ar", die damit arbeiten. 03

eien, sagte [...]:

B. Wir haben beschlossen, dass es im Teampur damit der Teampur uns nicht am Markt konkurräzision Herr [...]: Mit „uns" sind die Mitglieder des

okollstelle:

erten Bruttopreise haben, braucht das Progress- 3asispreis für die Berechnung der einzelnen Preiisverkaufspreis, aus welchem sich dann die diffeaktor ergeben. Bei den Mitgliedern gibt es Getaz- 1. Die Übrigen sind die Kleinen. Ich mache Preise ın den Kleinen war ein Vertreter dabei, der dann so. Sie übernehmen einfach den höchsten Preis, tverständlich andere Preise nehmen können, hätjerechnen. Es braucht halt einfach Regeln für das

an. Wir konnten damals schon verschiedene Preir-Katalog. Warum, müssen Sie den Verband frat der Teampur-Gruppe beschlossen, dass Teamworden war. (Auf Anmerkung beim Verlesen: Das

ıen „Team" behalten hat, für die kleinen Grossisr der höchste Preis im Teamkatalog angewendet ar höchste Preis von CRH, SABAG oder Bringhen elieferanten konnten immer nur einen Preis übermpreis. Aber das konnte dann später auch zu Re-

07, 455, Titelblatt.

klamationen führen. Wir haben dann eint (SGVSB und Sanitas Troesch), sondern 5

2024.Schliesslich gibt auch der Verbandss der Teamgruppe jeweils den höchsten Bru enthielt.140°

2025.Aus den übereinstimmenden Aussagı Protokoll festgehaltene Vorgehensweise, in pur-Katalog zu übernehmen, tatsächlich in auch anlässlich der Generalversammlung auch fest, dass der Kalkulationsfaktor für c dern bereits vorgegeben war. Die Teampu Katalogen stehenden Bruttopreise keine Pr folgt:

Basispreis (Preisangaben Hersteller) x |

2026.Am 20. Juni 2008 wurde [...] Sanidus Mitglied in die Sortimentskommission gewä gierte“'*'0 der sognannten Teampur-Sanita men Teampur-Katalog verwendeten. Die T spracherecht und eine rechtzeitige Informe übernahm als Delegierter die Information ur

2027.An diesem Beweisergebnis vermöge henden Aussagen von [...] Gétaz und die z Gemäss Aussagen von [...] ist der in Rz 2! plus valable“). Mit anderen Worten bestreite angegeben, der Entscheid sei nicht mehr | Ferner ist seine Aussage insofern ungenau der Entscheid nicht mehr gültig sein soll.!*'3

2028.[...] gab auf Anfrage des Rechtsvertre tionsfaktoren (und damit die Bruttopreise) ist in dreifacher Hinsicht zu relativieren: Ers 2020), denn er hat gleichzeitig zugegeben, habe, immer den höchsten Preis in den T zung des Kalkulationsfaktors durch [...] ve höchsten Bruttopreise waren ja bereits be spruch zu den Aussagen seiner Sortimen! der seinerseits zu Protokoll gab, er wisse n

1407 Act. 290, Zeile 247 ff. 1408 Act. 381, 5.

1409 Act. 354, 174.

1410 Act. 59, Zeile 32 f.

1411 Act. 354, 172.

1412 Act. 59, Zeile 32 f.

1413 Act. 293, Zeile 122-126.

1414 Act. 295, Zeile 348.

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ach bewirkt, dass die Softwarehäuser nicht nur Preisniveaus verarbeiten konnten. 1407

ekretär [...] an, dass die Bruttoverkaufspreise in ttoverkaufspreis von CRH, Bringhen und Sabag

an der Sitzungsteilnehmer folgt also, dass die im imer den höchsten Grossistenpreis in den Teamdie Tat umgesetzt wurde. Dieser Umstand wurde vom 20. Juni 2008 protokolliert. Damit steht ie Teamgruppe nicht unabhängig entstand, sonrgrossisten hatten also mit Bezug auf die in den eishoheit. Der Preis berechnete sich nämlich wie

lkulationsfaktor .g}4 oder ilkulationsfaktor g,inghen Oder (=Preisangaben Hersteller)

= Bruttopreis Team (Katalogpreis).

ch von der Generalversammlung als zusatzliches hit. Er war gemäss eigenen Aussagen der „Dele- ‘grosshandler, welche als einzige den gemeinsaeampur-Grossisten wünschten ein gewisses Mittion über Sortiment und Preisgestaltung.'*'! [...] id Vertretung der Kleinen.'*'?

n auch die scheinbar dazu im Widerspruch steweite Aussage von [...] Richner nichts zu ändern. 015 erwähnte Entscheid nicht mehr gültig („n’est t er den Entscheid nicht, ansonsten hätte er nicht gültig, sondern hätte ihn insgesamt abgestritten. |, als dass er nicht angibt, ab welchem Zeitpunkt

ters zu Protokoll, [...] Sanidusch lege die Kalkulader Teampur-Grossisten fest.'*'* Diese Aussage tens widerspricht sich [...] selbst (vgl. Aussage Rz dass sich die Sortimentskommission beschlossen eampur-Katalog aufzunehmen, was die Festsetrunmöglichte, denn die Kalkulationsfaktoren der stimmt. Zweitens setzt er sich damit in Widerskommissionskollegen [...], inklusive [...] selbst, icht, wie die Kalkulationsfaktoren im Rahmen des

SGVSB festgelegt würden.'*'5 Drittens gibt lationsfaktoren festgelegt haben soll.

2029.Als Zwischenresultat steht also fest, immer die höchsten Preise enthalten solle während einer ersten Phase kann [...] Se Katalogs nicht festgelegt haben. Damit ist dauerte. Aus den Protokollen der Sortiment Kalkulationsfaktoren für den Gruppenkatal festgelegt haben:

[...] 2.4 Printwerke 2012

2.4.1 Gruppenkataloge

Mit den Katalogproduktionen Team 2011 v mindestens in einem Gruppenkatalog ref haben erstmals eine weitgreifende Sortime

[...] 2.2 Printwerke 2012

Die Teampur-Grossisten wollen 2 Printkat nen Gebrauch und eine kleinere Version fi Teampur-Produktionen 2012 werden vollu Nachdem sich der Teampur-Katalog vom für die Teampur-Kataloge stark reduziert. für die Teampur-Grossisten. 1478

[...]

2030.Das gleiche Ergebnis folgt aus der E wurden die Teampreise vom SGVSB bis 2 ab 2012 gaben die verschiedenen Teampu ler AG, Sanidusch AG, Van Marcke) die Kal

2031.Es steht also fest, dass der Beschlus Katalog abzubilden, bis ins Jahr 2011 Best tionsfaktoren einzig noch für das Jahr 201 der Umstand, dass gemäss Beilage 6 des pur-Unternehmen zwar teilweise identisch s scheiden.'#! Es ist also im Ergebnis davc Teampur-Preise zwischen 2008-2011 auf d zuführen waren.

1415 Act. 302, Zeile 153 ff.

1416 Als einzige Ausnahme sind für das Jahr 2008 Rosetten mit der SGVSB Artikelnummer 832 OI geringer Bedeutung innerhalb des Sortiments, Resultat ändert, Act. 432.04.

1417 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 01/20

1418 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04/2C 1419 Act. 435.04.

1420 Act. 436.01; Act. 436.03; Act. 436.05; Act. 436.(

1421 Vl. Act. 436.01; Act. 436.03; Act. 436.05; Act. ¢

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er nicht an, ab welchem Zeitpunkt [...] die Kalkudass der Beschluss, wonach der Teamkatalog 2, tatsächlich durchgeführt wurde.'*'° Zumindest inidusch die Kalkulationsfaktoren des Teampurfolglich fraglich, wie lange dieser Beschluss anskommission folgt, dass die Teamgrossisten ihre og erst per 2012 zum ersten Mal eigenstandig

‚urden erstmals nicht alle Artikel gedruckt, welche erenziert worden sind. Die Teampur-Grossisten ntsbereinigung vorgenommen. ‘417

aloge herausbringen. Eine Version für den interir die Vergabe an ihre Kunden. Die Kosten für die nfanglich von den Teampur-Grossisten getragen. Basis-Katalog losgelöst hat, werden die Auflagen Dies bedeutet entsprechend höhere Druckkosten

Beilage 6 der SGVSB-Artikelverwaltung. Danach 011 als sogenannte Basispreise geführt.'*'? Erst r-Grossisten (Spaeter Gruppe, Burgener, Kappekulationsfaktoren getrennt an.'*?°

s, immer die höchsten Bruttopreise im Teampurand hatte. [...] Sanidusch hätte damit die Kalkula- 2 festlegen können. Gegen diese These spricht Jahres 2012 die Kalkulationsfaktoren der Teamind, sich aber auch auf einigen Positionen unteryn auszugehen, dass die einheitlichen höchsten en Beschluss der Sortimentskommission zurückdie Kalkulationsfaktoren für „Framis Komfortwischer“ sowie J1/011/021 zu nennen. Die beiden Artikel sind von äusserst weshalb sich durch die Ausnahmen nichts am festgestellten

11, 744. 11,771.

)7; Act. 436.09. 136.07; Act. 436.09.

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı Stellungnahmen

2032.Burgener, Kappeler und Sanidusch a alle Verbandsmitglieder nur ein einziger K: einheitlichen Bruttopreisen existierte. Sie al unterschiedliche Kataloge für CRH, Sabag bezüglich Sortiment und Bruttopreise unte Teampur-Katalog für die kleinen Verbands 2011 sowohl das Sortiment als auch Richt auch, dass der in den Teampur-Katalogen weils dem höchsten Bruttopreis der Katalo: hen entsprach. Sie legen dar, dass sie die: her habe [...] von Sanidusch seit 2009 Ein habe dort Zeit gebraucht, um sich durchzu alle Teampur-Mitglieder selber das Sortim das einzelne Mitglied individualisierten Tee seit dem Jahr 2012 so praktiziert.'*??

2033.Auch der SGVSB anerkennt, dass di topreise und ein einheitliches Sortiment für deren Verbandsmitgliedern neben ihren eig logreserve gedient. Die Teampur-Grossiste Lage gewesen, eigene Bruttopreiskataloge sich entschieden, nicht auf die Herausgabe

2034.Innosan gibt an, den Teampur-Katalo

Katalog von Sabag basiert zu haben, da s [...].1424

2035.CRH meint es habe erst seit 2012 eir ser Katalog Teamkatalog geheissen. CRH targrosshandlern den Bruttopreis vorgegebe

2036.Bringhen tragt vor, die kleineren Tea Interessenabwägung in ihren Teampur-K: SGVSB-Mitglieder übernommen. Auf diese Rabatten profilieren können. Bringhen ha Teampur-Grossisten genommen. "42°

Würdigung

2037.Sowohl die betroffenen Sanitärgross auch der SGVSB anerkennen, dass in der die gleichen Preise publiziert worden seien zudem zugleich, dass in ihren Katalogen ir gen der CRH, Sabag und Bringhen publizie chen nicht. Einzig CRH widerspricht dieser :

1422 Act. 875 Rz 19 f.; Act. 876 Rz 19 f.; Act. 877 Rz 1423 Act. 874, 14.

1424 Act. 980, 14.

1425 Act. 933 Rz 180 ff.

126 Vgl. Act . 891, Rz 92.

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ınd deren Würdigung

nerkennen, dass bis und mit dem Jahr 2005 für atalog mit einem einheitlichen Sortiment und mit nerkennen auch, dass es erst ab dem Jahr 2006 und Bringhen gebe. Diese Kataloge hätten sich rschieden. Sie anerkennen, dass seit 2006 ein mitglieder existierte, dem bis und mit dem Jahr preise identisch gewesen seien. Sie anerkennen enthaltene Bruttopreis der Jahre 2006-2011 je- Je der grossen Anbieter CRH, Sabag und Bring- 3 zunehmend als störend empfunden hätten. Dasitz in der Sortimentskommission genommen. Er setzen. Er habe danach erwirkt, „dass per 2012 ent und die publizierten Bruttopreise in dem auf ımpur-Kataloge bestimmen können.“ Dies werde

2 Teampur-Grossisten bis 2012 einheitliche Brutrten. Der Teampur-Katalog habe zudem den anenen individuellen Bruttopreiskatalogen als Katan seien finanziell und organisatorisch nicht in der herauszugeben. Die Teampur-Grossisten hätten eines Teampur-Katalogs zu verzichten. "429

g nie verwendet zu haben, sondern sich auf den ie ihre Produkte von Sabag beziehe und letztere

1en Teampur-Katalog gegeben. Vorher habe die-

, Sabag und Bringhen hätten den kleinen Sani- mpur-Grossisten hätten freiwillig und nach einer talog die jeweiligen höchsten Bruttopreise der Weise hätten sie sich auf dem Markt mit höheren be weder direkt noch indirekt Einfluss auf die

händler Burgener, Kappeler und Sanidusch als

1 Teampur-Katalogen das gleiche Sortiment und . Burgener, Kappeler und Sanidusch anerkennen nmer die höchsten Bruttopreise aus den Katalort wurden. Auch Bringhen bestreitet diese Tatsa- Sachverhaltsdarstellung.

19 f.

2038.Die Tatsachenbehauptungen von CR Burgener, Kappeler, Sanidusch und dem S Urkundenbeweise nicht zu beseitigen. Ihre |

2039.Innosan gibt erneut zu, die Bruttopreis

2040.Die Vorbringen von Burgener, Kappe als dass [...] Sanidusch seit 2008 Einsitz | des Sitzungsprotokolls der Sortimentskomn z.B. Act. 352, 522).

2041.Streitig ist damit einzig, weshalb Burg Sortiment und die jeweils höchsten Bruttopr sie habe dieser Umstand gestört. Der SG\ sprochen. Bringhen meint, sie hätten sich m

2042.Dieser Punkt kann letztlich dahingest sammenhang, dass eine individuelle Brutt (vgl. Rz 1853). Durch die gemeinsame Pre das Marktgeschehen eingegriffen und der V

(iv) Beweisergebnis

2043.Es ist bewiesen, dass die SGVSB-M der getrennten Bruttopreiskataloge für Get: Mitglieder im Jahr 2008 immer die höchst Dieser Beschluss hatte bis ins Jahr 2011 Be Kleinen ab 2008 in der Sortimentskommis: diese Weise beteiligten die kleinen Mitglied schlüssen. Zuvor waren sie durch die Runc missionsbeschlüsse unterrichtet worden. S ren Katalogen abgebildet waren. Indem sie sie dieser Vorgehensweise ausdrücklich Zt setzt wurde (Rz 2013 ff.).

B.5.5.10 Bestimmung des Inhalts der Sta

(i) Beweisthema

2044.Die Wettbewerbsbehörden führen Be Umständen in die Stammdaten des SGVSE nen Einfluss auf die Produkte in den SGV Beweis darüber, ob die Teampur-Kataloge :

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

2045.Die Beweisführung der Wettbewerbsb

- Protokolle der Sortimentskommissio 2006, 7. Juli 2006, 14. Dezember 2 2011;

- Das Pflichtenheft für die Sortimentsk

- Anhang 1 zum Pflichtenheft 2001 de rien in die Stammdaten und die Kata

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H widersprechen nicht nur den Darlegungen von GVSB, sie vermögen auch die oben aufgeführten Jarstellung ist widerlegt.

‚e von Sabag übernommen zu haben.

ler und Sanidusch sind insofern richtigzustellen, n der Sortimentskommission hielt. Das Titelblatt ission vom 8. und 16. Juli 2008 beweist dies (vgl.

ener, Kappeler und Sanidusch ein gemeinsames eise herausgegeben haben. Sie selbst geben an, /SB gab an, finanzielle Gründe hätten dafür geit hohen Rabatten positionieren können.

allt bleiben. Entscheidend ist im vorliegenden Zuopreissetzung seit 2001 möglich gewesen wäre issetzung wurde dies verhindert. Damit wurde in /ettbewerb verfälscht.

itglieder zusammen beschlossen, ab Einführung az und Richner (CRH), Sabag und die Teampuran Bruttopreise im Teampur-Katalog abzubilden. stand. [...] Sanidusch vertrat als „Delegierter“ der sion und informierte Kappeler und Burgener. Auf er sich also ab 2008 explizit an den Verbandsbe- Ischreiben des SGVSB über die Sortimentskom- e wussten auch, dass die höchsten Preise in ih- : die Kataloge tatsächlich verwendeten stimmten ı. Es ist erwiesen, dass dieser Beschluss umgenmdaten und des Katalogsortiments

weis darüber, welche Produkte, unter welchen , aufgenommen wurden und ob diese Vorwahl ei- SB-Bruttopreiskatalogen hatte. Ferner führen sie ils Basis für die anderen Kataloge dienten.

igung ehörden basiert auf diesen Beweismitteln:

n vom 5. November 2002, 26. April 2006, 8. Juni 006, 17. April 2007, 23. August 2010, 18. Januar

ommission vom Mai 2001,

r SGVSB-Sortimentskommission, Aufnahmekriteloge, überarbeitete Version, gültig ab 2009;

- Pflichtenheft der Kommission Daten schen Grosshandelsverbands der S:

a. Antrag um Aufnahme in die K: 2046.Das Pflichtenheft der Sortimentskomn Art. 2, Pflichten im Bereich der Sortimer

2.1 Die Kommission ist zuständig und tes in der Stammdatenverwaltung u talogen.

2.2 _ Gestützt auf Anträge von Herstell vorgegebenen Kriterien beschliesst tionsbeschlüsse. Siehe Anhänge 1,

[...] Art. 3, Rechte im Bereich Sortimentieruı

3.1. Die Kommission ist alleine zustandi tung und der teamKataloge.'*?7

2047.Das Pflichtenheft beweist, dass die S datenverwaltung und des Online-Produ Produktkataloge bestimmte (Art. 2.1). Fern nommen wurden, wenn die Hersteller Antr Kriterien einhielten. Schliesslich war die K rung der Stammdatenverwaltung.

2048.Dem Protokoll der Sitzung der Sortin gendes zu entnehmen:

1. schriftlicher Antrag des Herstellers/Liefe Händen der SGVSB-Sortimentskommissic Verkaufszahlen, Wert und/oder Stückzahle

2. Antrag über ein SGVSB-Mitglied an die dem Wunsch des SGVSB-Mitgliedes entsp

3. jährliche Sortimentsbereinigungen (Hier d.h., es wird auch ein ausgewogenes Vel die in den team-Werken vertreten sind, ges

4. Bereitschaft zur Bezahlung des Lieferan

2049.Aus dieser Protokollstelle geht hervc einen schriftlichen Antrag an die SGVSB-S Produkte in den Teamwerken aufgeführt w ob ein Produkt in den Teamkatalogen aufg: on vorzugsweise basierend auf Verkaufsza ein Mitglied einen Antrag zur Aufnahme ste Schliesslich hatten die Hersteller einen finaı leisten.

1427 Act. 370.03, Pflichtenheft für die Sortimentskom

1428 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 06/2C

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management und Technik (KDT) des Schweizerianitären Branche, SGVSB vom 1. Januar 2012.

ataloge 1ission vom Mai 2001 bestimmte Folgendes: itierung und Kataloge

verantwortlich für die Bestimmung des Sortimennd im teamonline (Internet) sowie in den teamKaern/Lieferanten und unter Berücksichtigung von die Kommission an Sitzungen oder durch Zirkula- 2 und 3 zum Pflichtenheft.

1g und Kataloge

g für die Sortimentierung der Stammdatenverwalortimentskommission das Sortiment der Stamm- ıkt-katalogs „teamonline“ sowie der Papierer steht fest, dass die Produkte nur darin aufgeag stellten und die vom Verband vorgegebenen ommission alleine zuständig für die Sortimentienentskommission vom 2. November 2002 ist folsranten für eine Aufnahme in die team-Werke zu n (Hierbei ist der Nachweis über bereits erfolgte n von Vorteil)

Sortimentskommission (Hierbei wird in der Regel rochen)

bei wird der Sortimentierung Rechnung getragen, hältnis zwischen den verschiedenen Herstellern, schaffen)

tenbeitrages. 1426

r, dass die verschiedenen Hersteller tatsächlich ortimentskommission richten mussten, damit ihre urden. Die Kommission entschied dann darüber, anommen wurde. Dabei entschied die Kommissihlen, Wert und/oder Stückzahlen. Ferner konnte len, welchem „in der Regel“ entsprochen wurde. iziellen Beitrag an die Stammdatenverwaltung zu

mission Mai 2001. 02, 141.

b. Kriterien für die Katalog-Aufn:

2050.Wie bewiesen, mussten die Antragss aufgenommen werden. Anhang 1 des Pfilic! me von neuen Produkten in die SGVSB-St: rien wurden für die Jahre 2001 '429, 2009141 dukt zwischen 2001 bis 2012 in die SGVSE wurde, machte die Sortimentskommission d

- Produkt gehört zum Sanitärsortimer

- Esliegen die notwendigen Zertifizie 2051.Ab 2009 zusätzlich:

- Produkt gehört zum Kernsortiment (

- Der Hersteller bekennt sich grundsi

2052.Sofern diese Voraussetzungen erfüllt einen verbindlichen Antrag für die Aufnahm stellen. Der Antrag musste u.a. folgendes et

- Preisunterlagen mit Basismarge für

2053.Die Sortimentskommission entschied nahme in die Stammdaten:

  • Entspricht das Produkt gesamtschw

  • Bestehen keine Belastungen durch

- Entsprechen die dem Sanitarfachh bedingungen den Vorstellungen der

- Ist der Hersteller bereit, den durch fälligen Lieferantenbeitrag für die \ verschiedenen Katalogen zu bezah

2054.Die Sortimentskommission fasste in ( me in die SGVSB-Stammdaten und Kataloı des Antrages, b) die Aufnahme in die Stan c) die Aufnahme in die Team-Kataloge (Pap

2055.Bis 2009 beschloss die Sortimentskc Produktes in die Stammdaten.'*5 Ab 2009 Kriterien nicht erfüllt waren: ‘497

1429 Act. 370.03, Pflichtenheft für die Sortimentskom 1430 Act. 372.10.

1431 Act. 372.11.

1432 Act. 370.03, 5; Act. 372.10; Act. 372.11.

1433 Act. 370.03, 5; Act. 372.10.

1434 Act. 370.03, 5, 5.2., Act. 372.10.

1435 Act. 370.03, 5; Act. 372.10, Punkt 5.2.

1436 Act. 370.03, 5, Punkt 5.1.

1437 Act. 372.10.

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ahme und deren Anwendung

teller Kriterien einhalten, um in die Stammdaten ntenheftes regulierte die Kriterien für die Aufnahammdaten und in die team-Kataloge. Diese Krite- sowie 2012'45' angepasst. Damit ein neues Pro- -Stammdaten und in die Kataloge aufgenommen ie folgenden Vorabklärungen:

it der SGVSB-Mitglieder.

rungsbescheinigungen vor. [...]

les Herstellers. itzlich zum 3-stufigen Vertriebsweg.'*??

waren, hatte der Hersteller zwischen 2001-2011 e in die Stammdaten und/oder in die Kataloge zu ithalten:

den Sanitarfachhandel.

aufgrund der folgenden Kriterien über die Auf-

/eizerischen oder überregionalen Bedürfnissen? Exklusiv-Vertriebsrechte?

andel angebotenen Konditionen und Lieferungs- ‘Kommissionsmitglieder?

1 die Sortimentskommission festgelegten jährlich

Verwaltung in den Stammdaten und/oder in den en? 1433

ler Periode 2001-2008 bei Anträgen auf Aufnahye drei Arten von Beschlüssen: a) die Ablehnung imdaten und in den Teamonline-Katalog'*** oder ierkataloge).'*°®

mmission einstimmig Uber die Ablehnung eines lehnte sie einen Antrag ab, wenn die folgenden

mission Mai 2001.

Kriterien für die Aufnahme von neu in die Kataloge: [...]

2. Vorabklarungen durch den SGVSE

  • Gehört das Produkt zum Sanitärsor

  • Liegen allenfalls notwendige Zertifiz

  • Gehört das Produkt zum Kernsortir

  • Bekennt sich der Hersteller grundsé

[..-]

4. Beurteilung und Entscheid durch «

  • Entspricht da Produkt gesamtschwe

  • Bestehen keine Belastungen durch

- Entsprechen die dem Sanitarfachh bedingungen den Vorstellungen der

- Ist der Hersteller/Lieferant bereit, d jährlichen fälligen Lieferantenbeitra: in den verschiedenen Katalogen zu

2056. Die folgenden Kriterien, welche zwis haben keinen Zusammenhang zu der Be kenntnis zum 3-stufigen Vertriebsweg, Ein: stellung bezüglich Konditionen und Lieferb überregionalen Bedürfnisse und die Vorste gen subjektiv. Sämtliche dieser Kriterien h mens zusammen und sind entsprechend in«

2057.Insbesondere das Kriterium, sich zum dass die Sortimentskommission den dreis satzkanälen schützte. Dabei ist zu bedenke % der Marktanteile des Schweizer Sanitärc sogenannten Teamkataloge im Schweizer Produktes in der Schweiz hing davon ab, o che über 50 % Marktanteile verfügten. Fern SGVSB-Sanitärgrosshändlern, da diese geı ne Sortiment entschieden. Die Sortiments welche Produkte im Schweizer Markt für S< Herstellern noch der Vertrieb Uber alternati\ märkte lediglich über 3 % der Marktanteile 305). Auch der Vertrieb über Sanitas Troes mal sich auch Sanitas Troesch im Rahmer gen Absatzkanal bekannte (vgl. Rz 220, 126

2058.Zusammenfassend steht damit fest, | heblicher Ermessenspielraum in Bezug da oder Papierkataloge der SGVSB-Mitgliedei ein Markteintrittshindernis für abgelehnte Pr

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en Produkten in die SGVSB-Stammdaten und

3, mit den Kriterien:

timent der Mitgliederfirmen? ierungsbescheinigungen vor? lent des Herstellers?

tzlich zum 3-stufigen Vertriebsweg?

die Sortimentskommission mit den Kriterien: izerischen oder überregionalen Bedürfnissen? Exklusiv-Vertriebsrechte?

andel angebotenen Konditionen und Lieferungs- ‘Kommissionsmitglieder?

en durch die Sortimentskommission festgelegten, J für die Verwaltung in den Stammdaten und/oder bezahlen?

[...]

schen 2001 bis 2011 zur Anwendung gelangten schaffenheit und Qualitat eines Produktes: Beschätzung der überregionalen Bedürfnissen, Voredingungen. Ferner waren die Einschätzung der lung bezüglich Konditionen und Lieferbedingunängen mit der Sortimentspolitik eines Unternehjividuell zu bestimmen.

dreistufigen Vertriebsweg zu bekennen, beweist,

tufigen Absatzkanal gegenüber alternativen Abn, dass der SGVSB und seine Mitglieder rund 50 jrosshandelsmarktes auf sich vereinigten und die Markt etabliert waren. Der Verkaufserfolg eines b es in die Kataloge der Unternehmen kam, weler verringerte sich der Wettbewerb zwischen den neinsam über das mögliche von ihnen angebotekommission beeinflusste mit ihren Entscheiden, anitargrosshandel angeboten wurden. Zwar stand ‚e Absatzkanäle offen, doch verfügten etwa Bau- und der Einzelhandel lediglich über 5 % (vgl. Rz ch war im Ablehnungsfalle keine Alternative, zu- ı der Kooperation Sanitär Schweiz zum dreistufi- 1).

Jass der Sortimentskommission bis 2012 ein errauf zukam, ob gewisse Produkte in die Onliner aufgenommen werden sollten und schuf damit odukte.

2059.Die folgenden Beispiele von Beschl wie die soeben genannten Aufnahmekriteri angewandt wurden:

Beispiele von ablehnenden Entscheiden:

5.4 G/SK 13-06 Romay / Varello

Mit der Begründung, dass die Re lich nach Massanfertigungen gel waltung sehr schwierig ist, lehnt team-Werke ab.'*38

8.13 G/SK 22/23/24-06 Spinne Giese-, Gesa- u. Intersan-Produkt

[...] Mit der Begründung, dass die Kanäle als über den Sanitärgros die Sortimentskommission eine Aı

5.1 G/SK 25-06 Hüppe G

Mit Schreiben vom 8. Juni 2006 trennwand-Serie 501 classics in « Die Sortimentskommission beschl Stammdaten zu belassen, da kei ersichtlich ist.144°

5.6 G/SK 30-06 Keramik und Whirlwannen

Mit Schreiben vom 21. Juni 2001 Aufnahme von emaillierten Stahl die team-Werke. Mit der Begründ Qualitätsnachweis vorliegt und di delt sind, lehnt die Sortimentskor ab. Auch für die beantragten Ac wannen) lehnt die Kommission team-Werke ab.'**

Anna

1438 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 03/2C

1439 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 03/20

1440 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04/20

1441 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04/2C

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üssen der Sortimentskommission verdeutlichen, an von der Sortimentskommission über die Jahre

\G, Oberkulm; Reihenwaschtischanlage

ihenwaschtischanlage Varello mehrheitefert wird, und dadurch eine Artikelverdie Kommission eine Aufnahme in die

=r Badezimmer GmbH Unterentfelden; e

beantragten Produkte auch über andere shandel bezogen werden können, lehnt ıfnahme in die Team-Werke ab.'*39

mbH, Bülach; Gleittüren „501 classics“

beantragt die Hüppe GmbH, die Duschjie team-Printwerke 2006 aufzunehmen. iesst jedoch, diese Serie in den SGVSBn Bedarf für die Integration in den Team

Laufen AG, Laufen; Bade-, Duschen-

5 beantragt die Keramik Laufen AG die wannen sowie diversen Acrylwannen in ung, dass für die Stahlwannen noch kein ese Wannen preislich zu hoch angesienmission eine Aufnahme in team-Werke rylwannen (Bade-, Whirl-und Duschenmangels Bedarf eine Aufnahme in die

ser SA, Les Verrieres; Garniturenserie

06, 366. 06, 368. 06, 377. 06, 377.

Mit der Begründung, dass die ne nover SA eine allzu grosse Ähnli bag hat, lehnt die Kommission ein

5.5 G/SK 06-07 Grohe Switzerlan ren

Mangels Nachfrage lehnt die Sort Schreiben alle vom 16. März 200 turen und Duschsysteme) der Gi einstimmig ab, mit Ausnahme der

[...]

Bezüglich der Anträge für die Gar ramik von Art Ceram lehnt die K Werke ab. Die Mitglieder der Si dass diese Artikel nicht ausschlie trieben werden. ‘448

2.4 Rahmenbedingungen für Stammdatenverwaltung

[...] orientiert, dass gestützt auf Kemper Armaturen nun Aufnahm erst in die Stammdaten und/od Firmen die Rahmenbedingunge! Stammdatenverwaltung rechtsgül diesem Zusammenhang orientier chenden Unterlagen zugestellt wo

4.8. Whirlpoolsysteme Schmidli

Mit der Begründung, dass die Adi wannen mit Whirlsystem bei der \ ten Nummerierung möglich ist, sie lasst, sämtliche Whirlsysteme der sowie aus den team-Printwerken staltung der W. Schmidlin AG w nachteiligt. Es kann nicht angeh: ein Whirlsystem eingebaut wird

14422 Act. 353, Protokoll Sortimentskommission 01/20

1443 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04/20

1444 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 07/2C

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ue Garniturenserie Anna von der Galva- >hkeit mit einer Hausserie der Firma Sa- e Aufnahme in die team-Werke ab.

d SA, Wallisellen; Verschiedene Armatuimentskommission die Aufnahme der mit 7 beantragten Artikel (Armaturen, Garni- ‘ohe Switzerland SA in die team-Werke UP-Armaturen Rapido E und T.1442

fner AG, Dietikon; Produkte von Emco

niturenserie Rondo 2 von Emco und Keommission eine Aufnahme in die teamortimentskommission sind der Meinung, ssslich über den Sanitarfachhandel verdie Teilnahme an der SGVSBdie schlechte Erfahrung mit der Firma en von Produkten von neuen Herstellern r team-Kataloge erfolgen, wenn diese n für die Teilnahme an der SGVSBtig unterschrieben retourniert haben. In t [...], dass der telma AG die entsprerden sind. ‘444

n

ministration und die Lieferung von Bade- N. Schmidlin AG nicht mit einer getrenntht sich die Sortimentskommission veran- 'W. Schmidlin AG aus den Stammdaten zu streichen. Durch die jetzige Preisgeird der Sanitarfachhandel eindeutig been, dass die gleiche Badewanne, wenn schlussendlich fur den Handel teurer

107, 418. 06, 380. 06, 405.

kommt, weil sie bei der W. Schm gorie fallt.1445

2060.Zusammenfassend ist bewiesen, das nahme von Produkten in die Team-Kataloge

  • sie mit der Anfertigungsart der Prodt

  • ihr die Artikelverwaltung zu schwieric

- die Produkte nicht ausschliesslich U den,

  • sie kein Bedarf oder keine Nachfrag¢

  • ihr die Produktpreise zu hoch erschie

- ein Produkt zu hohe Ähnlichkeit n (konkret Sabag) aufwies,

- ein Hersteller die Rahmenbedingunc SGVSB zurückgesandt hatte.

2061.Aus diesen Begründungen geht her verschiedene Konkurrenten gemeinsam) P wehrten, wenn diese den SGVSB-Mitgliede die Produktausgestaltung zusätzlich Konkui mentskommission dafür sorgte, dass die ¢ druck entziehen konnten. Mit anderen Worte

Cc. Teampur-Kataloge als Basis f

2062.Wie sich aus den Protokollen der Sc der kleinsten Verbandsmitglieder (Burge Grossisten — zwischen 2008 bis 2011 als

Mitglieder. Der Abgabetermin für die Druck: Wochen früher als derjenige der übrigen SC

2063. Die Teampur-Grossisten konnten er: ihrer Kataloge entscheiden. Zuvor musste ( ten, welche mindestens in einem der Katalı ren.'447 Davon ausgenommen waren Exklu Mitglieder. Mit anderen Worten bestimmte kommission, welche Produkte in den Teams

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

a. CRH

2064.CRH bestreitet die Sachverhaltsdarst die eine Reihe von Angaben vorhanden übernähme CRH die technischen Daten at

1445 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 02/2C

1446 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 06/2C

1447 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 01/20

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idlin AG unter eine andere Umsatzkates die Sortimentskommission Anträge für die Auf- > verweigerte, weil

ikte nicht einverstanden war, ) erschien,

ber den dreistufigen Absatzkanal vertrieben wur-

> ortete, nen,

nit einem Eigenprodukt eines SGVSB-Mitglieds

jen fur die Aufnahme nicht unterschrieben an den

vor, dass die Sortimentskommission (und damit rodukten bzw. Herstellern den Marktzugang verrn mit Bezug auf den Absatzweg, den Preis oder rrenz schufen. Das bedeutet also, dass die Sorti- GVSB-Mitglieder sich zusätzlichem Konkurrenz- »n wurde der Wettbewerb eingeschränkt.

ir die übrigen Kataloge

rtimentskommission ergibt, dienten die Kataloge ner, Kappeler, Sanidusch) — der Teampur- Basis für die Preiskataloge der übrigen SGVSBanstalt des Teamkatalogs war entsprechend zwei

st ab 2012 individuell Uber die Produkteauswahl ler Teampur-Katalog samtliche Produkte beinhaloge der Ubrigen SGVSB-Mitglieder enthalten wasivartikel und Hausmarken der anderen SGSVBbis zum Bruttopreiskatalog 2012 die Sortimentsur-Katalogen enthalten sein sollten.

ınd deren Würdigung

ellung. CRH erklärt, sie führe 1.8 Mio. Artikel für sein müsse. Aus Kosten- und Effizienzgründen is der Stammdatenverwaltung des SGVSB. CRH

06, 357, Punkt 4.8. 110, 719, Punkt 2.1. 11, 744.

könne die umfassende und komplexe Star nicht jedes neue Produkt in die Stammde sonst nicht mehr verwaltet werden könne. | nahme beantragen und ein SGVSB-Grossh ten wollen. Es mache keinen Sinn Produkte wolle. Jedes Mitglied der Sortimentskommis terien gefasst. Anhang 1 zum Pflichtenheft insbesondere die Bedürfnisse der Sanitarit dukte aufgenommen werden, welche von dé keine Produkte aufgenommen werden, für , Jedes Mitglied habe selbständig entschied: nommen werden sollte. Dies sage auch das

2065.Bevor auf die Argumente von CRH ei anerkennt die technischen Daten aus der Obwohl CRH angibt, den Sachverhalt zu be der Wettbewerbsbehorden ein. Stattdess Stammdatenverwaltung aus ihrer Sicht notv gungen sind somit reine Tatsachenbehaup nicht, dass die die SGVSB-Mitglieder bis 2 und Bruttopreisen führten.

2066. CRH kann weder erklären noch in Z: ment mit dem Namen „Anhang 1 zum Pflict Aufnahmekriterien in die Stammdaten in 2009“(Hervorhebung durch die Verfasser)“ «

- Produkt gehört zum Sanitärsortimer [..-]

- Produkt gehört zum Kernsortiment (

- Der Hersteller bekennt sich grundsi

- [...]

- Preisunterlagen mit Basismarge für

- Entspricht das Produkt gesamtschw [.-.]

- Entsprechen die dem Sanitarfachh bedingungen den Vorstellungen der

- Ist der Hersteller bereit, den durct fälligen Lieferantenbeitrag fur die ‘ verschiedenen Katalogen zu bezah

2067.Diese Punkte sind nicht rein objektiv. im Zusammenhang.

2068.CRH vermag nicht darzulegen, west nahme eines Produktes beschliessen mus einzeln gefasst werden, ohne sich mit den

148 Act. 933 Rz 228 ff.

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imdatenverwaltung nicht allein führen. Es könnte itenverwaltung aufgenommen werden, da diese Aus diesem Grund müsse ein Hersteller die Aufändler das aufgenommene Produkte auch anbie- > aufzunehmen, die kein Grosshändler verkaufen sion habe ihren Entscheid auf rein objektiven Krizähle die objektiven Kriterien auf. Dazu gehörten istallateure. In den Stammdaten sollten die Pron Installateuren nachgefragt würden. Es könnten welche die Nachfrage nicht genügend gross sei.“ an, ob ein Produkt in den eigenen Katalog über- Pflichtenheft.'**®

ngegangen wird, sei vorab angemerkt, dass CRH Stammdatenverwaltung übernommen zu haben. sstreiten, geht sie nicht auf die Urkundenbeweise en legt CRH dar, weshalb eine gemeinsame vendig sei. CRH fügt keine Belege an. Ihre Darletungen. Schliesslich erwähnt CRH die Tatsache 007 denselben Katalog mit denselben Produkten

veifel zu ziehen, dass folgende Punkte im Dokutenheft 2001 der SGVSB-Sortimentskommission, die Kataloge überarbeitete Version, gültig ab snthalten sind

it der SGVSB-Mitglieder.

Jes Herstellers.

itzlich zum 3-stufigen Vertriebsweg.

den Sanitarfachhandel.

/eizerischen oder überregionalen Bedürfnissen?

andel angebotenen Konditionen und Lieferungs- ‘Kommissionsmitglieder?

1 die Sortimentskommission festgelegten jährlich Verwaltung in den Stammdaten und/oder in den en?

Sie stehen nicht mit der Qualität eines Produktes

valb die SGVSB-Mitglieder gemeinsam die Aufsten. Dieser Beschluss kann von jedem Mitglied Wettbewerbern zu einigen. CRH will nicht in der

Lage gewesen sein, eine eigene Stammda glaubwürdig, zumal dies nicht einmal die Bi zudem Spaeter Chur und Van Marke auch mit eigenen Produktgruppen und Rabattgru|

2069.CRH vermengt schliesslich die Frage rein technischen Stammdatenverwaltung r beschliessen mussten, welche Produkte ge daten aufgenommen werden sollten. Eine den, wenn jedes Mitglied individuell beschli führt haben möchte.

b. Burgener, Kappeler und Sanic

2070.Burgener, Kappeler und Sanidusch st Sie bringen vor, dass der eigentliche Nutze bandsmitglieder in der vom Verband gefut che Mitgliedschaftsgebühr von rund CHF | Stammdaten zurückgreifen konnten. Zude „selbständige Erarbeitung und Pflege diese hen Aufwand verursachen [würde], der die überstiege.“ Diese Funktion des Verbands günstigen Dienstleistungen des Verbands ı schwieriger im Markt für Sanitärgrosshande

2071.Auch Burgener, Kappeler und Sanidı hörden nicht in Zweifel zu ziehen. Ihre Aus rungen einer gemeinsamen Datenverwaltu beschliessen mussten, welche Produkte in Burgener, Kappeler und Sanidusch wären Produkte sie in die Stammdaten aufnehmer ob die SGVSB-Mitglieder den Wettbewerb und Sanidusch überhaupt in der Lage gewe Behauptung, dass sie es nicht gewesen wa nicht belegt, rein hypothetischer Natur und (

Cc. Bringhen

2072.Bringhen betont, dass die verkaufte Schweiz und der EU entsprechen müssten die Stammdatenverwaltung des SGVSB au ziges Mitglied gewünscht habe. Die Bringh: ihre eigene Stammdatenverwaltung übern schaftlich und administrativ in der Lage gev SGVSB geboten habe ausgeschöpft. Die Bı in die Kataloge aufgenommen worden sei Nummerierung der neuen Artikel gegeben. '

2073.Auch Bringhen geht nicht auf die Bew re äussert sie sich nicht zum Pflichtenheft SGVSB-Sortimentskommission, Aufnahmel arbeitete Version, gültig ab 2009.“ Ihr Vork

1449 Act. 875 Rz 11, Act. 876 Rz 11, Act. 877 Rz 11.

1450 Act. 891 Rz 94 ff.

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tenverwaltung zu führen. Diese Angabe ist nicht ırgener, Kappeler und Sanidusch behaupten und | in der Lage waren eigenständige Preissysteme open zu führen.

nach der Kosteneinsparung einer gemeinsamen nit der Frage, ob die Wettbewerber gemeinsam mass Art. 2.1 des Pflichtenheftes in die Stamm- Stammdatenverwaltung kann auch geführt weresst, welche Produkte es in den Stammdaten gelusch

ellen die Sachverhaltsdarstellung nicht in Abrede. n der Verbandszugehörigkeit für die kleinen Verirten Stammdatenverwaltung bestehe. Die jährli- 25'000 sei nur zu rechtfertigen, weil sie auf die m hätten sie Kosten einsparen können, da die sr Stammdaten [...Jeinen unverhältnismässig hojährliche Mitgliedschaftsgebühr um ein x-faches sei volkswirtschaftlich sinnvoll. Ohne die kostenwäre es für die kleinen Verbandsmitglieder noch | Fuss zu fassen. '*°

isch vermögen die Beweise der Wettbewerbsbesagen vermischen die Frage nach Kosteneinspang mit der Frage, ob die Mitglieder gemeinsam die Stammdatenverwaltung aufzunehmen waren. in der Lage gewesen, zu entscheiden, welche 1 wollen. Schliesslich ist vorliegend zu beurteilen, beschränkten und nicht, ob Burgener, Kappeler sen waren, sich dem Wettbewerb zu stellen. Die ren, wird von Burgener, Kappeler und Sanidusch Jaher der Beweisführung nicht zugänglich.

'n Produkte den Normen und Vorschriften der . Aus Sicht der Bringhen seien Produkte stets in fgenommen worden, auch wenn dies nur ein einan sei stets frei gewesen, welche Produkte sie in ehmen wollte. Sobald Bringhen technisch, wirtvesen sei, habe sie diese Möglichkeit, die ihr der inghen habe es nie erlebt, dass ein Produkt nicht

. Es habe lediglich manchmal Probleme bei der

‚reise der Wettbewerbsbehörden ein. Insbesonde- und den „Anhang 1 zum Pflichtenheft 2001 der riterien in die Stammdaten in die Kataloge überringen, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, eigenständig eine Stammdatenverwaltung vant. Denn eine gemeinsame Stammdaten! Stammdaten gemeinsam festgelegt werder tenverwalter mitteilen, welche Produkte es | Bringhen behauptet, nie erlebt zu haben, c nommen worden sei, ist dies unwahr. B SGVSB-Datenverantwortlichen — und dann welche in der Zeit der oben in Rz 2059 g hielten (vgl. Anhang G.3).

d. Sabag

2074.Sabag vermischt rechtliche Vorbringe daran erinnert, dass Sabag vorliegend ein: Die Wettbewerbsbehörden konzentrieren si

2075.Sabag bringt vor, erstens befinde die einzelnen, beantragten Produkten, nicht üb scheide ausschliesslich auf qualitativen Kı neun Absagen über die Jahre stattgefunde entsprechenden Produkte über die einzelne Sabag Eigenprodukte im Sortiment. Werde an Sanitärinstallateure vertrieben werden o treibe die drei folgenden Produkte, unabhä mentskommission:

- G/SK 30-06 Keramik Laufe nen,

  • 5.19 G/SK 43-06 HansH

  • 2.4 Firma Kemper Armaturen

2076. Viertens liege es in der Natur der Sa Katalog die Produktaufnahme koordiniert v SGVSB das Recht, dass ein gewisses Proc könnten die Produkte allenfalls über Sanite alternative Handler wie Keramikland, Fust. Herstellern der Markzugang verwehrt und Fünftens habe jedes Mitglied erwirken könı nommen wurde. "4°"

2077.Keines der Vorbringen von Sabag triff in die Stammdaten abgelehnt, unabhängig Produkte eines Herstellers handelte. Zweite ven Kriterien. Die bewiesenen Bespiele in Produktes vielmehr begründete die Sortim Produkte nicht ausschliesslich über den dre timentskommission kein Bedarf oder keine schienen, ein Produkt zu hohe Ähnlichkeit (konkret Sabag) aufwies, ein Hersteller die terschrieben an den SGVSB zurückgesa nichts am Umstand des Ausschlusses. Sal aufgezählten Produkte seien von ihr trotz /

1451 Act. 892 Rz 89 ff.

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zu führen, belegt sie nicht. Zudem ist es irreleverwaltung bedingt weder, dass Bruttopreise und 1 müssen. Jedes Unternehmen könnte dem Dain die Stammdaten aufzunehmen möchte. Soweit lass ein Produkt nicht in die Stammdaten aufgeringhen war zuerst durch [...] -— dem späteren durch [...] in der Sortimentskommission vertreten, enannten Entscheide Einsitz in der Kommission

n mit Sachverhaltsfragen. Es sei an dieser Stelle ig zum Sachverhalt zu hören ist (vgl. Rz 73 ff.). ch daher auf die Sachverhaltsvorbringen.

> Sortimentskommission Uber die Aufnahme von er Hersteller als solche. Zweitens hätten die Entiterien beruht (Act. 372.10). Es hätten lediglich »n. Die Ablehnung schliesse nicht aus, dass die n Mitglieder direkt verkauft würden. Drittens führe der Artikel nicht aufgenommen, könne er exklusiv der als Teil eines Sonderprogramms. Sabag verngig von dem ablehnenden Beschluss der Sortinn AG, Laufen; Bade-, Duschen- und Whirlwanafner AG, Dietikon; Produkte von Emco

che, dass bei einem jährlich neu herausgegeben ‚erden müsse. Fünftens habe jedes Mitglied des Jukt in den Katalog aufgenommen werde. Zudem is Troesch vertrieben werden. Daneben gebe es _Inhaus, Hornbach etc. Es treffe nicht zu, dass dadurch der Wettbewerb eingeschränkt werde. nen, dass ein Produkt in die Stammdaten aufget zu. Erstens wurde die Aufnahme von Produkten | davon, ob es sich um einzelne oder sämtliche ns basierten die Ablehnungen nicht auf qualitati- Rz 2059 bezogen sich nicht auf die Qualität des entskommission die Ablehnung damit, dass die istufigen Absatzkanal vertrieben wurden, die Sor- Nachfrage ortete, die Produktpreise zu hoch ermit einem Eigenprodukt eines SGVSB-Mitglieds Rahmenbedingungen für die Aufnahme nicht unndt hatte. Drittens ändern die Eigensortimente Jag behauptet zudem, drei der oben in Rz 2059 \blehnungsentscheid angeboten worden. Als Be- leg legt sie den Bruttopreiskatalog aus dem stand, dass die von ihnen erwähnten Ablet 06, Keramik Laufen AG, Laufen; Bade-, D Hans Hafner AG, Dietikon; Produkte von Er Kemper'*%) gefällt wurden. Bis Ende 20 SGVSB-Mitgliedern noch einen gemeinsar Produkte nicht im Sabag-Katalog. Der Brutt Tatsachen nicht. Sabag setzte die Ausschl ihre Meinung. Viertens ist nicht ersichtlich, | mussten, welcher Produkte in die Stammd Entscheid kann jedes Unternehmen für sich sei auf Rz 2057 verwiesen. Es sei einzig Marktanteile verfügten und der Einzelhand SGVSB-Grosshändler ist dies keine Altern: dreistufigen Absatzkanal bekannte, war au Alternative. Der Marktzugang und damit deı ist es irrelevant, ob ein Mitglied die Aufnal SGVSB-Mitglieder diskutierten dennoch ge terien für die Aufnahme auf.

(iv) Beweisergebnis

2078.Es ist bewiesen, dass die Sortiments in die SGVSB-Stammdatenverwaltung, Onl pier-Produktkataloge aufgenommen wurder 2009 einstimmig. Ab 2009 lehnte die Sortin wenn die in den Rz 2050-2053 erwähnten k dass ein Antrag abgelehnt wurde, sofern s triebsweg bekannte, keine Preisunterlagen lieferte, gemäss der Ansicht der Sortimen entsprach und nicht die Vorstellung der K Lieferbedingungen erfüllte.

2079.Es ist bewiesen, dass der Sortiments spielraum in Bezug darauf zukam, ob gewi der SGVSB-Mitglieder aufgenommen werde seine Mitglieder rund 50 % der Marktanteile sich vereinigten und die sogenannten Team Verkaufserfolg eines Produktes hing folglic werden. Die Sortimentskommission (Bringf 2008 Sanidusch als Delegierter der Tean 2026]) bestimmte also mit, welche Produkt geboten wurden. Insbesondere sollte keine welche über alternative Absatzkanäle in d Mitglieder beschränkten durch ihr gemeins da ihr Sortiment bis 2006 identisch und daı lich war, zumal der Teampur-Katalog als B bewerb gegenüber alternativen Absatzkanä alternative Kanäle gehandelte Produkte nict

14522 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04/2C

1453 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 04/2C

1454 Act. 352, Protokoll Sortimentskommission 07/20

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Jahr 2009 vor. Sabag übergeht erstens den Uminungsentscheide am 7. Juli 2006 (5.6 G/SK 30- uschen- und Whirlwannen'*?, 5.19 G/SK 43-06, nco'#3) und vom 14. Dezember 2006 (Armaturen 07 führte Sabag zusammen mit den anderen nen Katalog. Auch im Jahr 2008 figurierten die opreiskatalog aus dem Jahr 2009 widerlegt diese ussentscheide folglich um und änderte erst 2009 weshalb die Konkurrenten zusammen bestimmen aten und Katalog aufgenommen würden. Diesen 1 selbst fällen. Bezüglich des fünften Vorbringens daran erinnert, dass Baumärkte über ca. 3 % el über ca. 5 %. Im Vergleich zu den 50 % der ative. Zumal Sanitas Troesch sich ebenfalls zum ch der Vertriebe über dieses Unternehmen keine "Wettbewerb wurde also beschränkt. Schliesslich ıme in den Katalog verlangen konnte. Denn die meinsam und stellten wettbewerbshindernde Krikommission darüber entschied, welche Produkte ine-Produkt-kataloge „teamonline“ sowie der Pa- 1. Der Ablehnungsentschluss erfolgte bis ins Jahr 1entskommission einen Antrag um Aufnahme ab, riterien nicht erfüllt waren. Das bedeutet konkret, ich ein Hersteller u.a. nicht zum 3-stufigen Vermit einer Basismarge für den Sanitärfachhandel 'skommission nicht überregionalen Bedürfnissen ommissionsmitglieder bezüglich Konditionen und

kommission bis 2012 ein erheblicher Ermessensse Produkte in die Online- oder Papierkataloge n sollten. Es ist bewiesen, dass der SGVSB bzw. > des Schweizer Sanitärgrosshandelsmarktes auf kataloge im Schweizer Markt etabliert waren. Der h davon ab, in diese Kataloge aufgenommen zu en, Gétaz und Richner [beide CHR], Sabag, ab npurgrossisten Kappeler und Burgener [vgl. Rz > im Schweizer Markt für Sanitärgrosshandel an- Produkte in den Katalog aufgenommen werden, je Schweiz geliefert wurden. Sämtliche SGVSBames Vorgehen den Wettbewerb untereinander, vach mit Ausnahme der Exklusivartikel sehr ähnasis für die anderen Kataloge diente. Den Wettlen beschränkten sie gemeinsam, indem sie über it in ihr Sortiment aufnahmen.

06, 377. 06, 380. 06, 405.

B.5.5.11San Vam und Spaeter waren nicl

(i) Beweisthema

2080.Im Folgenden wird Beweis darüber ge nen Wettbewerbsbehinderungen waren.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd 2081.Die Wettbewerbsbehörden stützen sic

  • Vorstandsprotokolle vom 25. August

  • Beilage 6 der SGVSB-Artikelverwaltı

- Antworten auf das Auskunftsbegehr: 2012 von San Vam und Spaeter,

- Antworten auf das Auskunftsbegehr: 2013 von San Vam und Spaeter,

- die Aussagen von Philippe Corman vom 6. November 2011, 11. Oktober

- die Aussagen von Urs Dörig von SI und vom 8. November 2013.

a. San Vam

2082.Die San Vam war von 2008 bis 2012 [...] der San Vam nutzte diese die Verbar Vam habe die Datenbank des SGVSB nie i San Vam lediglich fur Basisangaben genutz fur die manuelle Suche von Artikeln genutz sie mit ihren Produkten vergleichen zu k duktauswahl und Lagerauswahl vor Ort. '*60

2083.[...] San Vam sagt bezüglich der Sortir San Vam die Stammdatenverwaltung seir verwendeten Rabattgruppen jeweils für ve pen, und verschiedene Marken. '462

2084.Um die Angaben von San Vam zu ve Rechnungskopien der Jahre von 2008 bis 16 durch das Sekretariat benannte Marken

1455 Act. 569, Zeile 46.

1456 Act. 569, Zeile 40 f. 14577 Act. 78, Zeile 116. 1458 Act. 569, Zeile 46 ff. 1459 Act. 569, Zeile 59 f.

1460 Act. 569, Zeile 73. 1451 Act. 569, Zeile 102. 1462 Act. 569, Zeile 86 ff.

1463 Das Sekretariat wählte für verschiedene Produ Rückschluss auf die verwendeten Kalkulationsf

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it Teil der Wettbewerbsbeeinflussungen

führt, ob San Vam und Spaeter Teil der erwieseigung

h auf die folgenden Beweismittel:

2010, 1. Dezember 2010,

ıng, Kalkulation aus dem Jahre 2010 und 2011

an der Wettbewerbsbehörden vom 20. Dezember

an der Wettbewerbsbehörden vom 18. November

n von San Vam anlässlich seiner Einvernahmen 2012 und 8. November 2013;

yaeter vom 8. November 2011 10. Oktober 2012

Mitglied beim SGVSB. Nach den Aussagen von dsdienstleistungen allenfalls passiv'*5. Die San mplementiert.'45° Den Teampur-Katalog habe die t.14#57” Namentlich habe die San Vam die Kataloge t, die von den Kunden gewünscht wurden '#%®, um önnen.'*5° Die Basisangaben betrafen die Pronentsverwaltung seines Unternehmens aus, dass er Konzernmutter in Belgien verwende.'*' Sie rschiedene „Produktfamilien“, also Produktgruprifizieren, forderte das Sekretariat von San Vam 2011 ein. Die Rechnungen sollten Produkte von enthalten.'46° San Vam gab an, dass sie von den

ktgruppen in der Schweiz gängige Marken, bei welchen ein aktoren gezogen werden kann. Namentlich sind dies Bekon

16 eingeforderten Marken 8 nicht anbieten Rechnungskopien'* der Jahre von 2008 b Rechnungen für die Produkte eine eigene , beschrieb verwendete, welche sich jeweils Produktbeschrieb des SGVSB unterschiede vom SGVSB unabhängiges Datenverwaltun

2085.Aus den von San Vam eingereichten dukte mit den Teampur-Katalogen der ents hielten die Rechnungen einen Anteil an Pı tenverwaltung enthalten sind. Insbesondere Konzernmutter von San Vam, zu nennen, ' und Exklusivprodukte der anderen SGVSB ist. Aufgrund der unterschiedlichen Numme war es dem Sekretariat nicht möglich, alle F

2086.Von den 60 verglichenen Produkten | welche auch in den Katalogen des SGVSE stimmten die Preise sowohl mit dem empfo Teampur-Katalog überein. Da der Bruttopre als auch mit dem Preis im Teampur-Katal Preisempfehlung des Herstellers übernomn Zumindest stimmen die so eruierten Preise nach die San Vam versuche sich an die B Richtpreise veröffentlichten.'#7 Mangels ge dass San Vam die Teampreise bei diesen ! Richtpreise der Hersteller hielt. Bei 21 deı von San Vam vom Bruttopreis im Teamka Produkte die Aussage von [...] San Vam zu pur-Katalogs verwendetet habe. '468

2087.Weiter reichte San Vam das Konditio deten Rabattgruppen von San Vam für dies lich, dass San Vam vom SGVSB unterschi chend unterschiedlichen Rabattsätzen gew [...] San Vam überein, wonach sein Unterr gleich zum SGVSB unterschiedliche Raba Vam aus, das eingereichte Konditionenbla internationaler Ebene verwendet und nicht geboten würden. Zumal Van Marcke, der I reich, Luxemburg und Belgien tätig ist'*’’, verwaltet werden"*”2, ist die Verwendung eit

Koralle, Bodenschatz, Duravit, Duscholux, Ge Keuco, KWC, Sam Schulte, Schmidlin, Schneid:

1464 Namentlich waren dies Bekon Koralle, Bodens: der und Villeroy & Boch (vgl. Act. 606, 1).

1465 Act. 606, 3 ff.

1466 Act. 606, 3 ff.

147 Act. 307, 63 f.

1468 Act. 569, Zeile 71 ff. 1469 Act. 606, 51 f.

1470 Act. 569, Zeile 86 ff. 1471 Act. 78, Zeile 5 ff.

1472 Act. 569, Zeile 101 ff.

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würde.'#6* Die San Vam reichte dem Sekretariat is 2011 ein. Es zeigte sich, dass San Vam in den Artikelnummerierung und einen eigenen Produkt- ; von der Nummerierung des SGVSB und dem sn. Dies belegt, dass San Vam über ein eigenes, gssystem verfügte und dieses auch verwendete.

Rechnungen'*® verglich das Sekretariat 60 Prosprechenden Jahre. Nebst diesen Produkten entodukten, welche nicht in der SGVSB Stammdasind hier die Eigenmarken von Van Marcke, der welchen — im Gegensatz zu den Handelsmarken Mitglieder — keine SGVSB Nummer zugeordnet rierung und der unterschiedlichen Beschreibung rodukte auf den Rechnungen zu identifizieren.

connte das Sekretariat 26 Produkte identifizieren, ; enthalten waren. Bei 5 der 26 Produkte (19 %) hlenen Herstellerpreis als auch mit dem Preis im xis von San Vam sowohl mit dem Herstellerpreis og Ubereinstimmt, ist nicht festzustellen, ob die 1en wurde oder der Preis des Teampur-Katalogs. mit der Aussage von [...] San Vam Uberein, woruttopreise der Hersteller zu halten, sofern diese genteiliger Beweise ist daher davon auszugehen, > Produkten nicht übernahm, sondern sich an die "26 untersuchten Produkte wich der Bruttopreis talog ab. Mit anderen Worten trifft bei 81 % der ‚ dass San Vam nicht die Bruttopreise des Teamnenblatt eines Kunden ein, aus dem die verwenen Kunden ersichtlich sind.'*° Daraus ist ersichtsdliche Produktgruppen und Marken mit entspreahrt. Dieser Befund stimmt mit der Aussage von 1ehmen je Produktgruppe und Hersteller im Vertte gewähren wirde.'4”° Des weiteren führt San tt umfasse Rabattgruppen, welche teilweise auf bei allen Produkte-Kategorien in der Schweiz anutterkonzern von San Vam, vor allem in Frankwobei die Stammdaten zentral von Belgien aus 1es eigenen Rabattsystems nachvollziehbar.

berit, Hansgrohe, John Sales, Kaldewei, Keramik Laufen, er, Similor Kugler und Villeroy & Boch (vgl. Act. 582, 4).

chatz, John Sales, Keuco, Sam Schulte, Schmidlin, Schnei-

2088.Die vorgenannte Beweiswürdigung Zt Rabattgruppen, darf nicht losgelöst vom fol Schweizer Tochter des international tätige! eigenen Handelsmarken auftritt. Der Niede: gien'#”? und nach eigener Aussage das B Ausland (Ostfrankreich, Luxemburg und Sc Schweiz erzielt, ist im Vergleich mit dem | Ferner betrugt der Umsatz von San Vam in Jahr 2012 [...], was lediglich [...] des gesan sprach'#’5,. Die Aussage von [...] San Vam, zernmutter benutze und eine Implementier scheint vor diesem Hintergrund glaubwurdic einzigen Sitzung der SGVSB-Gremien teilge

2089.Aufgrund der vorliegenden Beweise i: Teampur-Kataloge zwar im Kontakt mit Kun weiteren Beweise kann jedoch nicht bewi Mitgliedern mittels Stammdaten Uberwieser Bruttopreise implementiert hätte. Insgesam oben ausgeführten Wettbewerbsbeeinflusst

b. Spaeter

2090.Spaeter trat dem SGVSB 2011 forme bis drei Monate früher.'*”® Gemäss dem F 2010 wurde die Spaeter am 5. November 2 gen des SGVSB orientiert, und mit allen Ur lage steht fest, dass Spaeter sämtliche S 2010 ereignet haben, nicht zum Vorwurf ge nur zu prüfen, ob Spaeter die Verantwortun halten trägt.

2091.[...] Spaeter sagte aus, dass die Spa der Hersteller übernommen habe.'*®° Weite de den Teampur-Katalog. "45"

2092.Um die Aussagen von Spaeter zu v Rechnungskopien vom ersten und zweiten durch das Sekretariat benannte Marken er gen ein, auf denen das Bestelldatum abge

1473 Act. 569, 1.

1474 Act. 78, Zeile 5 ff.

1475 Act. 388, Fragen 1 und 2.

1476 Act. 569, Zeile 49 ff.

1478 V/orstandsprotokoll 4/2010, Act. 358, 976.

1480 Act. 67, Zeile 62 und Act. 568, Zeile 57.

1481 Act. 303, Zeilen 66 und 90.

14822 Das Sekretariat wählte für verschiedene Produ Rückschluss auf die verwendeten Kalkulationsf Koralle, Bodenschatz, Duravit, Duscholux, Ge Keuco, KWC, Sam Schulte, Schmidlin, Schneid:

1483 Act. 601, 9 ff.

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ir Verwendung der Teampreise und den SGVSByenden Hintergrund erfolgen: Die San Vam ist die n Unternehmens van Marcke, welches auch mit rlassungsleiter Schweiz, [...], ist wohnhaft in Belindeglied für die Geschäfte von Van Marcke im shweiz).'4”4 Der Umsatz, den Van Marcke in der Jmsatz, den sie im Ausland erzielt, geringfügig. n Handel mit Sanitärprodukten in der Schweiz im ıten Umsatzes der San Vam in der Schweiz entwonach San Vam die Datenverwaltung der Konung der SGVSB-Daten zu aufwändig sei'*’®, er- J. Ferner steht fest, dass San Vam nicht an einer nommen hat.

st folglich davon auszugehen, dass San Vam die den für technische Angaben nutzte. Aufgrund der esen werden, dass San Vam die den SGVSBen Preiselemente und insbesondere die SGVSBt kann San Vam somit keine Beteiligung an den Ingen nachgewiesen werden.

Il bei.'4’” Faktisch erfolgte ihr Beitritt bereits zwei rotokoll der Vorstandssitzung vom 1. Dezember 010 durch [...] ausführlich über die Dienstleistuntterlagen bedient.'*7? Aufgrund dieser Tatsachenachverhalte, welche sich vor dem 5. November macht werden können. Im Folgenden ist folglich g für irgendein wettbewerbsbeeinflussendes Vereter im Jahr 2011 hauptsächlich die Bruttopreise r gab [...] Spaeter zu, das Unternehmen verwenerifizieren, forderte das Sekretariat von Spaeter Quartal 2011 ein, in welchen die Produkte von 16 ithalten waren. '*#? Die Spaeter reichte Rechnunbildet war.'*8#? Diesen Rechnungen entnahm das

ktgruppen in der Schweiz gängige Marken, bei welchen ein aktoren gezogen werden kann. Namentlich sind dies Bekon berit, Hansgrohe, John Sales, Kaldewei, Keramik Laufen, er, Similor Kugler und Villeroy & Boch (vgl. Act. 581, 4).

iv.

Sekretariat 132 Produkte der eingeforderte: ne Team-Nummer, also die Nummerierung fehlte diese Nummer und es war eine Herst führen, dass Spaeter übereinstimmend mit tenverwaltung verfügt (SAP) und diese aus

2093.Von den 132 den Rechnungen der S dukte identifiziert werden, welche auch im 17 ren. Davon sind 25 im Dezember 2010 bes len des Jahres 2011. Dementsprechend v welche im Dezember 2010 bestellt wurden Die Preise der Produkte, welche im 2011 | Preisen des Teampur-Katalogs von 2011. \ toren für den Teampur-Katalog’*°, um fes wurden.

2094.Beim Preisvergleich wurden vier Kate:

Der Bruttopreis von Spaeter entspricht de sich vom Herstellerpreis.

Der Bruttopreis von Spaeter entspricht s dem Herstellerpreis.

Der Bruttopreis von Spaeter unterscheid entspricht dem Herstellerpreis.

Der Bruttopreis von Spaeter unterscheide Herstellerpreis.

2095.Die vier Kategorien führen jeweils zı von Preisen der Kategorie i. bedeutet, da: Katalog verwendet hat als Herstellerpreise. rie ii. könnte dies sowohl ein Hinweis dar: wurden als auch darauf, dass die Herstelleı stehender Beweise, ist diesfalls davon aus wurden. Ist in der Kategorie iii. ein hoher dass Herstellerpreise übernommen wurden, hoher Anteil an Preisen in der Kategorie iv welche sowohl von den Bruttopreisen des preisen unabhängig ist.

2096.Fasst man die Kategorien zusammen Kategorien i. und ii. für eine Übernahme vor ten in den Kategorien iii. und iv. spricht geg den sich viele Produkte in den Kategorien Herstellerpreisen hin. Ein hoher Anteil von gegen eine Übernahme von Herstellerpreis«

2097.Die Tabelle 10 zeigt die Anzahl der Pr die vier eben genannten Kategorien fallen. in Prozent der Artikel des jeweiligen Jahres

1484 vgl. Act. 568, Zeile 70 ff. 1485 Im Jahr 2010: Act. 434.03; im Jahr 2011: 435.05

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1 Marken. Bei einem Teil dieser Produkte war eides SGVSB, aufgeführt. Bei einem anderen Teil ellernummer aufgeführt. Dies ist darauf zurückzuden Aussagen ihres CEO über eine eigene Daverschiedenen Quellen speist. '*8*

paeter entnommenen Produkte, konnten 88 Pro- 'eampur-Katalog mit Preisangaben enthalten watellt worden und 63 in den ersten beiden Quartaerglich das Sekretariat die Preise der Produkte, ‚ mit den Preisen im Teampur-Katalog von 2010. bestellt wurden, verglich das Sekretariat mit den Neiter nutzte das Sekretariat die Kalkulationsfakstzustellen, ob die Herstellerpreise übernommen

Jorien unterschieden:

m Preis im Teampur-Katalog aber unterscheidet

owohl dem Preis im Teampur-Katalog als auch

st sich vom Teampur-Preis unterschiedlich aber

t sich sowohl vom Teampur Preis als auch vom

ı unterschiedlichen Schlüssen. Ein hoher Anteil ss Spaeter eher die Bruttopreise vom Teampur- Fällt ein hoher Anteil von Preisen in die Kategoiuf sein, dass die Teampur Preise übernommen preise übernommen wurden. Mangels entgegenzugehen, dass die Herstellerpreise übernommen Anteil an Preisen festzustellen, dann zeigt dies, aber nicht die Preise des Teampur-Katalogs. Ein . deutet auf eine eigenständige Preissetzung hin, Teampur-Katalogs als auch von den Hersteller-

, dann spricht ein hoher Anteil an Preisen in den 1 Teampur-Preisen. Ein grosser Anteil an Produken eine Übernahme von Teampur-Preisen. Befinii. und iii, deutet dies auf eine Übernahme von Produkten in den Kategorien i. und iv. sprechen N.

odukte, welche jeweils im Jahr 2010 oder 2011 in Ebenfalls ist der Anteil der Produkte je Kategorie angeführt.

Tabelle 10: Preisvergleich der Bruttopreise von Spae

Hinweis auf Übernahme der Teampur Preise

Hinweis auf Übernahme von Herstellerpreisen

Quelle: Auswertungen des Sekretariats von Rechnun *: Zwar sind Preise der Kategorie ii. konsistent mit de tigkeit wird jedoch von einem Hinweis auf die Übernal

2098.In der Tabelle 11 sind die kombinierte ten, dass die Kategorie ii. den Schluss zulä se übernommen wurden. Mangels andersle zugehen, dass Spaeter die Herstellerpreis: mungen auch zufälliger Natur sein. Hinge Preisen aus dem Teampur-Katalog oder vo rer Preis gesetzt, was die Übernahme eines

Tabelle 11: Zusammenfassung der Hinweise auf die

Hinweis für die Übernahme von Teampur-Preisen (Ko

Hinweis gegen die Übernahme von Teampur-Preisen

Hinweis für die Übernahme von Herstellerpreisen (Ka

Hinweis gegen die Übernahme von Herstellerpreisen

Hinweis auf unabhängige Preissetzung (Kat. iv.)

Quelle: Auswertungen des Sekretariats von Rechnun

2099.Bewiesen ist, dass im Dezember 201 dukten der Bruttopreis der Spaeter mit de stimmt, aber nicht mit den Herstellerpreislis von [...] Spaeter ab, wonach die Spaeter i Hersteller übernommen habe'“#. Vielmehi Kataloge verwendet hat, wie auch [...] Spa der Teampur-Kataloge verwendet. Es zeigt ten im Dezember 2010 und bei 31 Produkt Katalogpreisen des Teampur-Katalogs abwi

2100.Bei der weiteren Interpretation der Au 63 (2011) der Produkte und die in Rz 20! duktewahl zu berücksichtigen. Die Zusan nicht mit dem Gesamtsortiment überein, | können.

1486 Act. 67, Zeile 62 und Act. 568, Zeile 57.

1487 Act. 303, Zeilen 66 und 90.

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ter, dem Teampur-Katalog und Herstellerpreisen

i. ii. ii. iv. Total

Ja Nein* Nein Nein

Nein Ja Ja Nein

gen aus Act. 601. sr Übernahme von Teampur Preise. Aufgrund der Mehrdeuime von Herstellerpreisen ausgegangen.

n Kategorien zusammengefasst. Es ist zu beachsst, dass die Teampreise oder die Herstellerpreiiutender Beweise ist in dubio pro reo davon aus- > übernommen hat. Weiter können Ubereinstimgen sind Hinweise gegen eine Übernahme von n Herstellerpreisen eindeutig: Es wurde ein ande- Preises logisch ausschliesst.

Preiseinflüsse der Bruttopreise von Spaeter

2010 2011 (Kat. iii. und iv.) 5 (20 %) 31 (49 %)

3 (12 %) 31 (49 %)

gen aus Act. 601.

0 bei 11 Produkten und im Jahr 2011 bei 14 Pron Bruttopreisen des Teampur-Katalogs Ubereinten (Kategorie i.). Dies weicht von den Aussagen m Jahr 2011 hauptsächlich die Bruttopreise der “ bestätigt sich, dass die Spaeter die Teampurster einräumte!*#”. Dabei wurden auch die Preise 2 sich aber auch, dass die Spaeter bei 5 Produken im Jahr 2011 (Kategorien iii. und iv.) von den ch.

swertung ist die Anzahl von 25 (2010) respektive 93 beschriebenen Beschränkungen bei der Proimensetzung der verglichenen Produkte stimmt weshalb die Befunde nicht generalisiert werden

2101.Die wahrscheinlichste Erklärung für dass die Spaeter, welche im November 20 diese zumindest teilweise in ihr Datensyst fänglichen Datenübernahme der SGVSB K fend an, so dass der Anteil der sowohl von | Katalogpreisen unterschiedlichen Bruttoprei

2102.Es ist nicht erwiesen, dass die Spaete des Teampur-Katalogs zustande kamen. Fi im Protokoll der Vorstandssitzung des SG\ die Spaeter ausführlich über die Dienstleist allen Unterlagen bedient worden sei.'48° Ge ge von [...] Spaeter, dass die Spaeter im J. steller übernommen habe'*°. Aufgrund de „nur“ in 44 % der untersuchten Fälle die T ständigen Preissetzung setzte die Spaeter s

2103.Die Spaeter reichte dem Sekretariat dieser ist der Rabattsatz eines Kunden für j Nummer) der Spaeter ersichtlich. Weiter re tegorien für Sanitärprodukte der 16 Marken ihrem Datensystem produktgruppenspezifis Das Sekretariat untersuchte für diese [...] R

2104.Insgesamt umfasste die Konditionenl ([...]) ein Rabattsatz für mindestens eine de Kunden hatten über alle Kategorien einen « ten zwei unterschiedliche Rabattsätze. [...] Rabattsätze. Von den [...] untersuchten Ra tens ein Kunde mit einem von seinem ans battsatz festzustellen. Bei [...] Rabattgrupp ansonsten angewendeten Rabatt abweict dass die Spaeter im Vergleich zum SGVSB unterschiedliche Rabattgruppen verfügt, so deren Worten beweist die Auswertung, da: verwendet.

2105.Es kann nicht bewiesen werden, dass band zu Beginn des Jahres 2011 Bescheic und die Geschichte des SGVSB. Entsprecl von auszugehen, dass Spaeter nicht darub: nachgewiesen werden, dass sie im Jahr 2( katalogs übernommen hat. Hingegen verw ständige Produkt- und Rabattkategorien. In ausgeübten Wettbewerbsbeeinflussungen n

(iii) Stellungnahmen der Parteien ı

2106. Die Parteien liessen sich zu diesem

1489 Vorstandsprotokoll 6/2010, Act. 358, 1004.

1490 Act. 67, Zeile 62 und Act. 568, Zeile 57.

1491 Act. 601, Frage III.4.

1422 Act. 601, Frage III.4.

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diese Beobachtungen (abduktiver Schluss) ist, 10 mit den Daten des SGVSB bedient wurde'*88, em übernahm und verwendete. Nach dieser analkulation passte die Spaeter ihre Preise fortlauden Herstellerpreisen als auch von den Teampurse der Spaeter stieg.

rim Dezember 2010 wusste, wie die Bruttopreise ir die Kenntnis um diesen Umstand spricht, dass /SB vom 1. Dezember 2010 ausgeführt ist, dass ungen des SGVSB orientiert worden sei und mit gen die Kenntnis spricht, die wiederholte Aussaahr 2011 hauptsächlich die Bruttopreise der Herr obigen Auswertungen hat denn Spaeter auch eampreise übernommen. Die Strategie der selbchliesslich im Jahr 2012 um.

eine Konditionenliste ihrer Kunden ein.'*'! Aus ede Rabattkategorie (identifiziert als sechsstellige ichte sie eine Liste ein, welche die [...] Rabattkabezeichnete'*%. Dies belegt, dass die Spaeter in che und markenspezifische Rabattgruppen führt. abattkategorien die Konditionenliste.

iste [...] Kunden. Von diesen war fur [...] Kunden r [...] Rabattkategorien hinterlegt. [...] ([... %]) der sinheitlichen Rabattsatz. [...] ([... %]) Kunden hat- ([... %]) der Kunden hatten drei unterschiedliche battgruppen war bei [...] Rabattgruppen mindesonsten angewendeten Rabatt abweichender Raen war bei mindestens [...] Kunden ein von dem ıender Rabattsatz festzustellen. Dies bedeutet, nicht nur über nach Marken und Produktgruppen ndern diese auch regelmässig anwendet. Mit anss Spaeter nicht die Rabattgruppen des SGVSB

; Spaeter zum Zeitpunkt ihres Beitritts in den Ver- | wusste über zuvor stattgefundene Sachverhalte vend dem Grundsatz von in dubio pro reo ist daer unterrichtet war. Der Spaeter kann daher zwar 111 bei elf Produkten die Bruttopreise des Teamendete das Unternehmen bereits damals eigensgesamt kann Spaeter keine Beteiligung an den achgewiesen werden.

ınd deren Würdigung

Sachverhaltsabschnitt nicht vernehmen.

(iv) Beweisergebnis

2107. Weder San Vam noch Spaeter kanı senen Wettbewerbsbehinderungen teilgeno

B.5.5.12 Auswirkung der Wettbewerbsbe:« Mitglieder auf die Bruttopreisent

(i) Beweisthema

2108. Im nachfolgenden wird Beweis dart senden Verhaltensweisen des SGVSB und haben.

(ii) Beweismittel und Beweiswürd

2109. Die Wettbewerbsbehörden verfügen grössten Sanitärhersteller und die Sanitärg der Hausdurchsuchung sichergestellten Be die Berechnungsweise und die detaillierte A

2110. Die Einführung von vier Katalogen ı ner), Sabag, Bringhen und die Teampur-Gr: 2008 führte dazu, dass CRH (Getaz, Richn: genständig auswählten. Die drei Teampur setzten ihre Kalkulationsfaktoren bis 2012 von den SGVSB-Mitgliedern weiterhin gen 2012 entschieden, dass die Teampur-Kata sollten. Die Abbildung 23 zeigt die Abweict Teampur-Katalog. Im gewichteten Durchsct 1.7 % (CRH) und 2.3 % (Sabag) tiefer. In « terschied auf unter 1.4 %. Dem Entschlus: pur-Katalog jeweils die höchsten Bruttopre führen, war das Preisniveau der Teampur-k te. In der Zeitspanne von 2008 bis 2011 un hen, CRH und Sabag untereinander in eine:

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1 nachgewiesen werden, dass sie an den erwiemmen haben.

:influssung durch den SGVSB und seine wicklung

iber geführt, wie sich die wettbewerbsbeeinflusseiner Mitglieder auf die Bruttopreise ausgewirkt

igung

| über Daten, welche sie mit Fragebogen an die rosshändler ermittelten sowie über die anlässlich ilagen 1 bis 6 der SGVSB-Artikelverwaltung. Für ngabe der Beweismittel vgl. G.9 [im Anhang].

nit eigenen Bruttopreisen für CRH (Getaz, Rich- »ssisten (Burgener, Kappeler, Sanidusch) im Jahr er), Sabag, Bringhen ihre Kalkulationsfaktoren ei- -Grossisten Burgener, Kappeler und Sanidusch nicht eigenstandig. Ihr Kalkulationsfaktor wurde leinsam bestimmt. Wie bewiesen, hatten sie bis loge die jeweils höchsten Bruttopreise enthalten tungen der SGVSB Mitglieder zu den Preisen im initt sind die Bruttopreise im Jahr 2008 zwischen Jen folgenden Jahren verringerte sich dieser Un- > der SGVSB-Mitglieder entsprechend im Teamaise (d.h. die höchsten Kalkulationsfaktoren) zu \ataloge in den Jahren 2008 bis 2011 das höchsterscheidet sich das Bruttopreisniveau von Bringn Bereich von 0.3 % und 0.9 %.

Abbildung 23: Abweichungen des Bruttopreisnive

3-

T T T

2004 2005 2006

CRH — — — Sah

Quelle: Berechnung des Sekretariats (vgl. Anhang G Referenzgrösse verwendet.

2111. Trotz der individuellen Preissetzung logen führte der Teampur-Katalog zu eine preise. Die Abbildung 24 stellt die umsatz Preisunterschied dar. Daraus zeigt sich, da: pur-Katalog von 2009 bis 2011 identisch w: satzgewichteter Anteil von 49 % bis 91 % Katalog identisch. Bei Sabag schwankte d schen 23 % und 53 %. Insgesamt zeigt sich 2011 das höchste Preisniveau aufwiesen.

der Teampur-Preise jeweils identisch mit di Dies ist auf die Übernahme des höchsten K für die Berechnung der Teampur-Preise zur

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aus zu den Teampur-Preisen

T T T T T

2007 2008 2009 2010 2011 Jahr

ag — - — Bringhen ~—— —- Sanitas Troesch

9). Im Jahr 2012 ist das Bruttopreisniveau von Spaeter als

in den vier durch den SGVSB produzierten Katam nicht unwesentlichen Anteil identische Bruttogewichteten Anteile des Sortiments nach ihrem 3s 50 % der Preise von Bringhen und dem Teamaren. Im Zeitraum von 2008 bis 2011 war ein um- . der Bruttopreise von CRH und dem Teampurar entsprechende Anteil im selben Zeitraum zwi- , dass die Teampur-Kataloge zwischen 2008 und Zudem sind im Durchschnitt mehr als die Hälfte en Bruttopreisen der anderen SGVSB Mitglieder. alkulationsfaktors von Bringhen, CRH und Sabag ückzuführen.

Abbildung 24: Preisdifferenzen des Teampur-Kata

Team-Pur

_ Bringhen hen

1 — ee 75-

is

a

N a

-

a

E

2008 2009 2010 2011

Quelle: Berechnung des Sekretariats (vgl. Anhang [..

2112. Die Abbildung 25 zeigt, dass CRH weils einen umsatzgewichteten Anteil von g Kataloge von CRH und Sabag hatten eine gleicher Bruttopreise. Der Anteil gleicher Pr %. Im Vergleich zu Abbildung 24 ist somit j sen feststellbar. Dennoch ist der Anteil iden

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logs zu den SGVSB Mitglieder

Team-Pur Team-Pur CRH

| Sabag

B 2009 2010 2011 2008 2009 2010 2011

Jahr

J).

und Bringhen im Zeitraum von 2008 bis 2011 jeleichen Preisen von 4 % bis 52 % aufwiesen. Die n umsatzgewichteten Anteil von 33 % bis 40 % eise bei Sabag und Bringhen betragt 28 % bis 36 eweils ein geringerer Anteil von identischen Preitischer Preise regelmässig mehr als ein Viertel.

Abbildung 25: Preisdifferenzen zwischen Bringhe

CRH

_ Bringhen hen

1 — ee 75-

is

a

N a a

E

2008 2009 2010 2011

Quelle: Berechnung des Sekretariats (vgl. Anhang [..

2113. Die Abbildung 26 zeigt die Preisdiffe ligen SGVSB Mitgliedern über die Zeitspar der SGVSB die Preise teilweise anders run ten Anteile von Produkten mit identischen F einer Preisdifferenz von 0 % bis 0.2 % in Kl: noch ein umsatzgewichteter Anteil von 78 schen Sanitas Troesch und den Mitgliedern kung 2005 der entsprechende Anteil auf 17 standen bei weniger als 6 % (20 %, Ausnz gleiche Preise. Kurzfristig erhöhte sich der 2010 auf 28-30 % (26-41 %), fiel dann jedot 38 %).

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n, CRH und Sabag von 2008 bis 2011

| CRH Sabag Sabag Bringhen

3 2009 2010 2011 2008 2009 2010 2011

Jahr

J).

renzen zwischen Sanitas Troesch und den jeweiine von 2004 bis 2011. Da Sanitas Troesch und den, wird für den Vergleich der umsatzgewichte- -reisen jeweils auch der Anteil von Produkten mit ammern mitberücksichtigt. Während im Jahr 2004 % (88 %) des Sortiments identische Preise zwi- | des SGVSB aufwies, fiel mit der Bruttopreissen- % (24 %). In den Jahren von 2006 bis 2009 benme Sabag im Jahr 2009: 28 %) des Umsatzes Anteil an Produkten mit gleichen Preisen im Jahr ch im Jahr 2011 wieder auf weniger als 11 % (17-

Abbildung 26: Preisunterschiede von Sanitas Tro«

Sanitas Troesch | Bringhen 100 -

Ö-

2004 2005 2006 2007 2008 2009 201

[m 0% Bi 0% bis 0.2% BI 0.2%t

Quelle: Berechnung des Sekretariats (vgl. Anhang [..

2114. Ein zusammenfassender Vergleich 2011 ist der Tabelle 12 zu entnehmen. Die Preisdifferenzen über die Jahre 2008 bis 2( zu den Preisen von Bringhen, CRH und Sa ist der durchschnittliche Anteil der Preisd über die Jahre 2008 bis 2011 festgehalten ( vier Kategorien von Preisdifferenzen den c 2011 und die Preisvergleiche von Sanitas 26).

Tabelle 12: Zusammenfassung der Preisunterschiede

Differenz |. Teampur zu Bringhen, Il. Bringr CRH, Sabag Sabag

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sch zu den SGVSB Mitglieder 2004 bis 2011

Sanitas Troesch Sanitas Troesch

Team-Pur

0 2011 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Jahr is 25% DD 2.5% bis 5% U] 5% und mehr]

-Dder Preisunterschiede im Zeitraum von 2008 bis Spalte |. zeigt den durchschnittlichen Anteil von )11 und über den Vergleich der Teampur-Preisen bag (Abbildung 24Abbildung 25). In der Spalte Il. fferenzen zwischen Bringhen, CRH und Sabag Abbildung 25). Schliesslich zeigt die Spalte III. für lurchschnittlichen Anteil über die Jahre 2008 bis Troesch zu den SGVSB Mitgliedern (Abbildung

> im Zeitraum von 2008 bis 2011

en, CRH, Differenz Ill. Sanitas Troesch zu SGVSB Mitgliedern

0% 50.6 % 28.9 %

%

%

mehr als 5 74% 78%

%

2115. Die Tabelle 12 zeigt, dass im gesam 2011 ein Umsatzanteil von 6.7 % bis 7.8 % aufweist. Bei einem Umsatzanteil von min: preise betrug der Preisunterschied wenige schätzung von CRH (vgl. Rz 1455), die dav 5 % durch abweichende Rabatte ausgeglicl behörden in konstanter Praxis Preisunters« man dieser Praxis und den Einschätzunge Umsatzanteil von über 90 % gleichförmig.

2116. Der Umsatzanteil mit identischen Br gen der übrigen SGVSB-Mitglieder betrug (Spalte |.). Der Vergleich zwischen Bringhe der Preise identisch waren. Zwischen Sanit über den Zeitraum von 2008 bis 2011 im Dı nem Unterschied von bis zu 0.2 % festzuste

(iii) Beweisergebnis

2117. Vorab ist an die Beweisergebnisse B.5.5.10, Rz 2044 ff. genannten wettbewe handler umgesetzt wurden. Es ist ebenfalls den Praktiken sich auf den Wettbewerbsy nehmer verhinderten, dass Grosshandler e zen, wahrend andere Grosshandler Endkun Abmachung innerhalb des Sanitargrossha Nettopreissystem zu wechseln beweist, sii Marktteilnehmer nicht frei wahlten, sonderr nen zentralen Wettbewerbsparameter ein grössere Differenzierungen der Bruttopreis preise, der Transportkosten und Einbau Bruttopreise.

B.5.5.13 Zusammenfassung der Beweise: Wettbewerbsbeeinflussungen dı

2118. Mit Bezug auf die Sachverhalte, wel: geht das Sekretariat zusammenfassend vor

i. Es bewiesen, dass der SGVSB St Diese Stammdaten enthielten eine \

143 Vgl. Fn 1162.

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bis 0.2 % 12.9 %

%

2.5 % bis 5 33.1 % %

ten Sanitargrosshandel im Zeitraum von 2008 bis » Preisdifferenzen von mehr als 5 % Unterschied Jestens 92.2 % der individuell gesetzten Bruttosr als 5 %. Ubereinstimmend mit der Marktein- ‚on ausgeht, dass Bruttopreisunterschiede bis zu yen werden können — erachten die Wettbewerbsshiede von bis zu 5 % als gleichförmig.'*% Folgt n von CRH, ist die Bruttopreissetzung für einen

uttopreisen im Teampur-Katalog und den Katalo- | zwischen 2008 und 2011 mehr als die Hälfte 1, CRH und Sabag (Spalte Il.) zeigt, dass 28.9 % as Troesch und den Mitgliedern des SGVSB sind urchschnitt bei 12.9 % der Produkte Preise mit eilen.

zu erinnern, dass die in B.5.5.1, Rz 1819 ff. bis rbsbeschränkenden Praktiken der Sanitärgrossbewiesen, dass diese wettbewerbsbeschränkenyarameter Bruttopreis auswirkten. Die Marktteiltwa Installateur-orientierte hohe Bruttopreise setden-orientierte tiefe Bruttopreise setzten. Wie die ndelsmarktes nicht vom Bruttopreissystem zum id beide Preissetzungsarten möglich. Indem die 1 sich marktweit koordinierten, schrankten sie ei- . Die Sanitärgrosshändler verhinderten zudem e durch die gemeinsame Anpassung der Basiskosten, der Eurowechselkurse, der Teampur-

‘gebnisse bezüglich der irch den SGVSB und seine Mitglieder

che sich innerhalb des SGVSB abgespielt haben, 1 den folgenden bewiesenen Sachverhalten aus:

ammdaten zwischen 1991 bis heute verwaltete. /ielzahl von Sanitarprodukten sortiert nach Marke mit Foto, Artikelnummer des Herste Umsatzkategorie und Produktmasse kel-Grundnummerierung mit einheit gen mit je 3-stelligen Farb- und 3- Produkte verschiedenen Preiskateg« ner die Preisangaben des Produktt die aus diesen Angaben berechnete Berechnung der Bruttopreise vgl. v dass die Bruttopreise der SGVSB-I dukte) bis Ende 2007 identisch ware ner, Sabag, Bringhen und die Tean Innosan) vier Bruttopreiskataloge ı Bruttopreise im Teamkatalog warer ff.).

ii. Es steht fest, dass die Herstellung \ 2001 möglich gewesen wäre. Fern Einschreiten der WEKO aufgrund SGVSB-Mitglieder warteten dennoc topreisniveaus im Jahre 2008 und i 2012 in den Stammdaten führen | 2012 herausgegeben (Rz 1840 ff.).

ii. Es ist bewiesen, dass der SGVSB-V Jahr 2006 beschloss. In der Folge schlussfassung waren [...] Sabag, Datenverantwortlichen [...] und dem fugten der SGVSB und seine Mitgli Der Beschluss des SGVSB-Vorsta samtliche SGVSB-Mitglieder. Indem SGVSB-Mitglieder den Beschluss SGVSB-Mitgliedern umsetzten und ihr Einverstandnis mit dem Beschlu band zugestimmt, die Organbeschl waren gemass Statuten verbindlich zeptierten die Mitglieder mit ihrem E innen dieser Beschluss anzurechne tenteils auf den Vorjahrespreisen, 2 mit Sanitas Troesch verständigt ha Troesch gemeinsam koordinierte Pı auswirkte (vgl. Rz 1854 ff.).

iv. Esistbewiesen, dass der SGVSB-V Anderung der Bruttopreise 2007 be einbarten die SGVSB-Mitglieder eine Die Liste der von der Bruttopreis- ur in Abbildung 18 aufgeführt. Der Be: gaben der Stammdatenverwaltung ( kommission durch einstimmigen Be festlegte, welche anzeigten, ab we den. Am Beschluss in der Sortimen Richner (CRH), Bringhen und Sabz und seine Mitglieder über einen eir Bruttopreisfestsetzung und der Ma Mitglieder. Den abwesenden SGVS Sanidusch wurden die Ergebnisse «

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llers, NPK-Nummer, Termincode, Warengruppe, . Seit 1991 führte der SGVSB eine 6-stellige Artilichen Zuordnungen der Farben und Ausführunstelligen Ausführungscodes. Zudem wurden die rien zugeordnet. Die Stammdaten enthielten ferierstellers, Werkpreise, Kalkulationsfaktoren und n Bruttopreise der Grosshändler (zu der genauen orne B.4.5.3, Rz 351 ff.). Sodann ist erwiesen, Mitglieder (ausschliesslich allfalliger Exklusivpro- »n. Schliesslich ist bewiesen, dass ab 2008 Richngrossisten (Kappeler, Burgener, Sanidusch und nit unterschiedlichen Preisniveaus führten. Die | dagegen bis ins Jahr 2012 identisch (Rz 1820

‚on Katalogen mit individuellen Bruttopreisen seit er ist bewiesen, dass der SGVSB-Vorstand ein der einheitlichen Preise für möglich hielt. Die h bis 2008 ab, bevor sie vier verschiedene Brutndividuelle Bruttopreisniveaus je Mitglied im Jahr liessen. Firmenindividuelle Kataloge wurden ab

orstand einstimmig das Bruttopreisniveau für das wurde dieser Beschluss umgesetzt. An der Be- [...] Richner und [...] Getaz nebst dem SGVSB- Verbandssekretär [...] beteiligt. Im Jahr 2006 vereder noch über einen einheitlichen Preiskatalog. ndes über das Bruttopreisniveau betraf folglich die nicht an der Beschlussfassung anwesenden des Vorstandes gemeinsam mit den übrigen die Einheitskataloge verwendeten, erklärten sie ss. Zudem hatten sie mit ihrem Beitritt zum Verüsse zu beachten. Die Beschlüsse der Organe für alle SGVSB-Mitglieder. Diesen Umstand akeitritt zum Verband. Auch aus diesem Grund ist n. Die Preise für das Jahr 2006 basierten grössuf welche sich der SGVSB und seine Mitglieder tten. Damit steht fest, dass sich die mit Sanitas eissenkung des Jahres 2005 auf das Jahr 2006

orstand auf Antrag der Sortimentskommission die schlossen. Mit dieser Bruttopreisfestsetzung ver- > Margenerhöhung in der Höhe von 3 % und 5 %. 1d Margenerhöhung betroffenen Unternehmen ist schluss wurde umgesetzt, was sich aus den Anargibt. Ferner ist bewiesen, dass die Sortimentsschluss detaillierte Rabatte pro Produktkategorie Icher Rabatthohe Margenverluste eintreten würtskommission und des SGVSB Vorstands waren ig beteiligt. Im Jahr 2007 verfügten der SGVSB iheitlichen Preiskatalog. Der Beschluss Uber die rgenerhöhung betraf folglich sämtliche SGVSB- ;B-Mitgliedern Burgener, Innosan, Kappeler und Jer Beschlüsse gemeinsam mitgeteilt. Indem die an der Beschlussfassung abwesen standes gemeinsam mit den übriger kataloge (inkl. Bruttopreis- und Mar: verständnis mit dem Beschluss. Zuc gestimmt, die Organbeschlüsse zu | mass Statuten verbindlich für alle | die Mitglieder mit ihrem Beitritt zum ser Beschluss anzurechnen (Rz 186

v. Es steht fest, dass die Sortimentsk CHR], Sabag, ab 2008 Sanidusch und Burgener [vgl. Rz 2026]) auch preise im Jahr 2008 bis mindestens teilung der Produkte in unterschiedli ner bestimmten Rabattbandbreite ı Preisbestandteil. Der Beschluss, eir einige Produkte ohne Rabatt zu ver Produkte vereinbart. Durch die Zut existierte nicht nur die den Rabattgı bewerbs weiter, sondern die SGV: auch laufend den neuen Marktgeget

vi. Es ist bewiesen, dass der SGVSB Troesch) das Bruttopreissystem ety wiesen, dass die Hoheit der Verkat del verbleiben sollte. Einige Marktte die Möbelbranche oder Küchenbau im Markt für Sanitärgrosshandel.

Es ist beweisen, dass der SGVSB preissystem auf ein Nettopreissyste des Nettopreissystems hielten den hätte marktweit erfolgen sollen. Die dass sie keinen Systemwechsel voll:

vii. Mit Bezug auf die Preisanderungsru sowohl im Rahmen der ordentlich hungsrunden die Preisbasis aller St automatisch angepasst wurden. D: einzelnen Unternehmens dem SGVS ein Hersteller seinen Preis, entschi ob und in welchem Umfang es die übernahm der Verband diese Funk passte und sich damit die Bruttopre ben Zeitpunkt veränderten. Ausse Male im Jahr vorkommen. Der Verb natlich ordentliche Korrekturläufe, w betrafen, sondern auch technische mehr durchgeführt, da der SGVSB Mutationen für die Katalogproduktior

Insgesamt steht somit fest, dass die preise ausgehend von einem geme der SGVSB Herstellerpreisänderunc der anpasste. Damit bestimmten die sam (Rz 1935 ff.).

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den SGVSB-Mitglieder den Beschluss des Vor- 1 SGVSB-Mitgliedern umsetzten und die Einheitsjenerhöhung) verwendeten, erklärten sie ihr Einlem hatten sie mit ihrem Beitritt zum Verband zuyeachten. Die Beschlüsse der Organe waren ge- SGVSB-Mitglieder. Diesen Umstand akzeptierten Verband. Auch aus diesem Grund ist ihnen die- 5 ff.).

ommission (Bringhen, Gétaz und Richner [beide als Delegierter der Teampurgrossisten Kappeler noch nach Einführung unterschiedlicher Bruttozu Beginn des Jahres 2010 Einfluss auf die Einche Rabattgruppen und damit der Gewährung eivahm. Dadurch vereinbarten die Parteien einen 1 Produkt als Netto-Artikel zu führen, bedeutete, <aufen. Damit wurde der Endverkaufspreis dieser ailung gewisser Produkte zu einer Rabattgruppe uppen immanente Einschränkung des Preiswett- SB-Mitglieder passten die Gruppen gemeinsam enheiten an (Rz 1887 ff.).

und seine Mitglieder (damals noch mit Sanitas va 1992 branchenweit einführten. Ferner ist befspreisgestaltung wenn möglich beim Grosshaniinehmer betrachteten individuelle Preise, wie sie er veröffentlichten, als die künftige Preissetzung

und seine Mitglieder einen Wechsel vom Bruttom verschiedentlich diskutierten. Die Befürworter Wechsel für möglich. Der Wechsel des Systems > SGVSB-Mitglieder kamen Ende 2009 überein, ziehen würden (Rz 1909 ff.).

nden ist somit zusammenfassend erwiesen, dass en als auch der ausserordentlichen Preiserhö- SVSB-Mitglieder bis ins Jahr 2011 vom Verband ıs war möglich, da der Kalkulationsfaktor jedes 5B (vom Vorjahr) bereits bekannt war. Veränderte ed somit nicht jedes Verbandsmitglied autonom, eigenen Bruttopreise verändern wollte. Vielmehr tion, indem er die Basispreise entsprechend anise des Grosshandels gleichförmig und zum selrordentliche Preiserhöhungen konnten mehrere and vollzog zwischen Januar bis September moobei nicht sämtliche Korrekturen die Bruttopreise Details. Nach September wurden keine Updates

in dieser Zeit die jährlichen Preiserhebungen/- 1 bearbeitete.

> SGVSB-Mitglieder auch nach 2007 ihre Bruttoinsam festgelegten Basispreis berechneten und jen automatisch in den Stammdaten der Mitglie- > SGVSB-Mitglieder zwei Preiselemente gemein- viii. Es ist bewiesen, dass der SGVSB n und Einbaukosten bestimmt hatte, : Schliesslich legte der Verband die | Mitglieder einigten sich mit andern \ Die getrennte Ausweisung der Trar der Praxis auch angewandt. Auch Dies ist für Bringhen, CRH (Richne und Sanidusch bewiesen (Rz 1962 f

ix. Es ist bewiesen, dass der Verband rung eingekauften Produkte zwisch: Euros im Jahr 2002 beschränkte sic SGVSB-Sortimentskommission ging Einfluss auf die Marge hatte. Die : Eurokursänderungen in die Stammc der Bruttopreise der SGVSB-Mitglie ten Mitglieder der Sortimentskommis zur Folge hätten, teilweise um drei die Lager für Produkte, die noch ut abgebaut werden.

Bis ins Jahr 2007 verfügte der Verb: le Mitglieder von den Beschlüssen selkurse betroffen waren. Indem a verwendeten, erklärten sie sich mit c sie mit ihrem Beitritt zum Verband Die Beschlüsse der Organe warer Mitglieder. Diesen Umstand akzept band. Auch aus diesem Grund ist ihı

Ab 2008 waren sämtliche SGVSB-N [...] Sanidusch agierte als „Delegie Sanitärgrosshändler und bestimmte SGVSB-Mitgliedern für die Übernahı

x. Es ist bewiesen, dass die SGVSB-N der getrennten Bruttopreiskataloge Teampur-Mitglieder im Jahr 2008 in Katalog abzubilden. Dieser Beschlı dusch vertrat als „Delegierter“ der K informierte Kappeler und Burgener. sich also ab 2008 explizit an den V Rundschreiben des SGVSB über di worden. Sie wussten auch, dass di waren. Indem sie die Kataloge tats hensweise ausdrücklich zu. Es ist eı (Rz 2013 ff.).

Xi. Es ist bewiesen, dass die Sortiment: in die SGVSB-Stammdatenverwaltt der Papier-Produktkataloge aufgen folgte bis ins Jahr 2009 einstimmig. Antrag um Aufnahme ab, wenn die i füllt waren. Das bedeutet konkret, c Hersteller u.a. nicht zum 3-stufigen \ einer Basismarge für den Sanitärfa

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icht nur die getrennte Ausweisung von Transportsondern auch die Höhe dieser Preisbestandteile. reisrundungsregeln fest. Der SGVSB und seine Norten noch auf einen anderen Preisbestandteil. ısportkosten und die ungefähre Höhe wurden in die Einbaukosten wurden getrennt verrechnet. ar, Getaz), Sabag, Burgener, Innosan, Kappeler

f.).

die Wechselkurse fur die in auslandischer Wah- 2n 1999 und 2011 festsetzte. Ab Einführung des sh die Wechselkursfestsetzung auf den Euro. Die davon aus, dass die Eurokursfestsetzung einen Sortimentskommission speiste auch unterjährige laten ein, was zu einer automatischen Änderung der in den Stammdaten führte. Schliesslich führsion Kursänderungen, welche eine Preissenkung Monate verzögert ein. Auf diese Weise konnten ter dem alten höheren Kurs eingekauft wurden,

ind über einheitliche Bruttopreislisten, so dass alder Sortimentskommission bezüglich der Wechlle SGVSB-Mitglieder die einheitlichen Kataloge liesen Beschlüssen einverstanden. Zudem hatten zugestimmt, die Organbeschlüsse zu beachten. 1 gemäss Statuten verbindlich für alle SGVSBierten die Mitglieder mit ihrem Beitritt zum Ver- 1en dieser Beschluss anzurechnen.

Nitglieder in der Sortimentskommission vertreten. rter“ (vgl. Rz 2026) der sognannten Teampurals deren Vertreter zusammen mit den übrigen ne der Wechselkurse (Rz 1980 ff.).

Nitglieder zusammen beschlossen, ab Einführung für Getaz und Richner (CRH), Sabag und die imer die den höchsten Bruttopreise im Teampur- ıss hatte bis ins Jahr 2011 Bestand. [...] Sanileinen ab 2008 in der Sortimentskommission und Auf diese Weise beteiligten die kleinen Mitglieder erbandsbeschlüssen. Zuvor waren sie durch die e Sortimentskommissionsbeschlüsse unterrichtet e höchsten Preise in ihren Katalogen abgebildet ächlich verwendeten stimmten sie dieser Vorgewiesen, dass dieser Beschluss umgesetzt wurde

skommission darüber entschied, welche Produkte ing, Online-Produkt-kataloge ,teamonline“ sowie ommen wurden. Der Ablehnungsentschluss er- Ab 2009 lehnte die Sortimentskommission einen n den Rz 2050-2053 erwähnten Kriterien nicht erlass ein Antrag abgelehnt wurde, sofern sich ein /ertriebsweg bekannte, keine Preisunterlagen mit chhandel lieferte, gemäss der Ansicht der Sorti- mentskommission nicht überregiona lung der Kommissionsmitglieder bez te. Ferner bestimmte die Sortiments zunehmende Sortiment.

Es ist bewiesen, dass der Sortiment spielraum in Bezug darauf zukam, o taloge der SGVSB-Mitglieder aufger bzw. seine Mitglieder rund 50 % d delsmarktes auf sich vereinigten ur Markt etabliert waren. Der Verkaufs diese Kataloge aufgenommen zu Gétaz und Richner [beide CHR], | Teampurgrossisten Kappeler und B che Produkte im Schweizer Markt fi sondere sollte keine Produkte in deı ternative Absatzkanäle in die Schwe beschränkten durch ihr gemeinsam ihr Sortiment bis 2006 identisch un: ähnlich war, zumal der Teampur-Ke Den Wettbewerb gegenüber altern: sam, indem sie über alternative Ka aufnahmen (Rz 2045 ff.).

xii. Weder San Vam noch Spaeter kan senen Wettbewerbsbehinderungen t

xiii. | Vorab ist an die Beweisergebnisse B.5.5.10, Rz 2044 ff. genannten w targrosshandler umgesetzt wurden. werbsbeschränkenden Praktiken si auswirkten. Die Marktteilnehmer ve orientierte hohe Bruttopreise setze orientierte tiefe Bruttopreise setzt tärgrosshandelsmarktes nicht vom wechseln beweist, sind beide Preiss nicht frei wählten, sondern sich mar len Wettbewerbsparameter ein. Die re Differenzierungen der Bruttopreis preise, der Transportkosten und Ein Bruttopreise (Rz 2108 ff.).

B.6 Die Vorabklärung des Sekre

B.6.1 Beweisthema

2119.Die Wettbewerbsbehörden führen Be Vorabklärung des Sekretariats vom 17. Au weis darüber, ob die Angaben, welche de übermittelten, genau und zutreffend oder dem Beweis nach, ob der SGVSB tatsachli 49a Abs. 3 lit. a KG bezeichnete, eingereic Eingabe gemäss Art. 49a Abs. 3 lit. a KG 1 SGVSB sich auf die Angaben der Behörde: Beweis darüber zu führen, wie der SGVSB

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len Bedürfnissen entsprach und nicht die Vorstelüglich Konditionen und Lieferbedingungen erfüll- ;kommission das in den Teampur-Katalogen aufskommission bis 2012 ein erheblicher Ermessenb gewisse Produkte in die Online- oder Papierka- 1ommen werden sollten. Es ist bewiesen SGVSB er Marktanteile des Schweizer Sanitärgrosshanid die sogenannten Teamkataloge im Schweizer erfolg eines Produktes hing folglich davon ab, in werden. Die Sortimentskommission (Bringhen, Sabag, ab 2008 Sanidusch als Delegierter der urgener [vgl. Rz 2026]) bestimmte also mit, welir Sanitärgrosshandel angeboten wurden. Insbe- 1 Katalog aufgenommen werden, welche über aliz geliefert wurden. Sämtliche SGVSB-Mitglieder es Vorgehen den Wettbewerb untereinander, da d danach mit Ausnahme der Exklusivartikel sehr italog als Basis für die anderen Kataloge diente. ativen Absatzkanälen beschränkten sie gemeininale gehandelte Produkte nicht in ihr Sortiment

1 nachgewiesen werden, dass sie an den erwieeilgenommen haben (Rz 2080 ff.).

zu erinnern, dass die in B.5.5.1, Rz 1819 ff. bis ettbewerbsbeschrankenden Praktiken der Sani-

Es ist ebenfalls bewiesen, dass diese wettbech auf den Wettbewerbsparameter Bruttopreis rhinderten, dass Grosshändler etwa Installateur- 2n, während andere Grosshandler Endkundenon. Wie die Abmachung innerhalb des Sani- | Bruttopreissystem zum Nettopreissystem zu etzungsarten möglich. Indem die Marktteilnehmer ktweit koordinierten, schränkten sie einen zentra- Sanitärgrosshändler verhinderten zudem grösse- ;e durch die gemeinsame Anpassung der Basisbaukosten, der Eurowechselkurse, der Teampurtariats

weis über die Vorgeschichte und den Ablauf der just 2001. Die Wettbewerbsbehörden führen Ber SGVSB und Sanitas Troesch dem Sekretariat irreführend und unzutreffend waren. Sie gehen ch eine Meldung, die er als Meldung gemäss Art. ht hatte und ob die Eingabe die Merkmale einer rug. Weiter ist Beweis darüber zu führen, ob der n ohne Bedenken stützen konnte. Schliesslich ist das Abschlussschreiben objektiv verstehen konn- te und wie er sich in der Folge verhielt. Die zu beurteilen, ob sich der SGVSB und San nen.

B.6.2 Beweismittel und Beweiswürdigı

2120.Die Wettbewerbsbehörden stützen si abklärung und weitere sachdienliche Akten.

- ein Schreiben des Sekretariats von SGVSB mit einem Fragebogen (San

- die Antwort des SGVSB auf den F 2001,

- die Antwort von Sanitas Troesch au tember 2001,

- die Protokolle der SGVSB-General 2007,

  • das Protokoll der Vorstandssitzung v

  • das Protokoll der Sitzung der Koope:

  • ein Schreiben des SGVSB vom 9. Jt

  • ein Schreiben des SGVSB vom 5. Jt

  • ein Schreiben des SGVSB vom 14. .

  • ein Schreiben des SGVSB vom 22. I

  • ein Schreiben des Sekretariats an de

  • das Schreiben des Sekretariats vom

  • eine Stellungnahme des SGVSB vor

  • die Fragebogenantworten des SGVS

- die Stellungnahmen des SGVSB, : Vorabklarungsakten,

- den Antrag des Sekretariats vom 22

2121.Um den Sachverhalt zu erstellen, der SGVSB, seine Mitglieder und Sanitas Troes rufen können, werden in der Folge die rele\ ge aufgeführt und gewürdigt.

B.6.2.1 Vorgeschichte der Vorabklärung

2122.Das Sanitärgewerbe war bereits wied hörden untersucht worden. In ihrer ersten „Die Wettbewerbsverhältnisse im Sanitärge

1494 VKK 1968, 159 ff., Die Wettbewerbsverhältnisse

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»se Beweisführung soll es ermöglichen, rechtlich itas Troesch auf Treu und Glauben berufen köning

ch bei der Beweisführung auf die Akten der Vor- Dies sind insbesondere:

ı 17. August 2001 an Sanitas Troesch und den itas Troesch),

ragebogen des Sekretariats vom 17. September

f den Fragebogen des Sekretariats vom 17. Sepversammlung vom 13. Juni 2003 und 22. Juni

om 19. Mai 2004,

ration Sanitär Schweiz vom 26. Oktober 2004, ıni 2004,

li 2004,

Juli 2004,

März 2005,

ın SGVSB vom 24. März 2005, 11. Oktober 2006,

Oktober 2006,

n 6. Dezember 2006,

;B vom 29. Januar 2013,

seinen Mitgliedern und Sanitas Troesch zu den

Mai 2014.

die rechtliche Beurteilung der Frage, ob sich der sch auf den Grundsatz von Treu und Glauben beanten Beweismittel in chronologischer Reihenfolerholt von den schweizerischen Wettbewerbsbe- Sonderuntersuchung Mitte der 60er Jahre über werbe“'4% stellte die damalige Kartellkommission

> im Sanitärgewerbe.

„ein vielfältiges Geflecht horizontaler und ve veröffentlichte die Kartellkommission ergär 1968.'*% Beide Untersuchungen wurden n sen. Zudem legte die Kartellkommission ein zu schaffende paritätische Rekurskommissi Installateure“ fest.'*% Ferner führte die Kar klärungen durch. Im Jahr 1985 beschloss d chung, welche 1986 in eine Untersuchung ten Empfehlungen abschloss. Die Kartellkc die Angebotspalette der Grosshandelsstul Wettbewerbskommission eine Marktbeoba schliesslich eine Vorabklarung. Im Rahmet Fragebogen an Sanitärinstallateure, Grosst Vorabklarung am 11. Oktober 2006 ein. Es licht.

B.6.2.2 Der Ablauf der Vorabklarung

B.6.2.2.1 Das Auskunftsbegehren des |

2123.Mit Schreiben vom 17. August 2001 den SGVSB Uber die Eröffnung einer Vor: gelangte es zu folgendem Schluss:

Im Bereich des Sanitargrosshandels wurd: Wettbewerbskommission sieht Anzeichen bewerbsabrede gemäss Art. 5 KG (Bunde beschränkungen, SR 251). Aufgrund uns der Wettbewerbskommission eine erste B genommen.

|. Dabei sind wir zu folgendem Schluss gek

a) Gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. a KG wir die bei Abreden über die direkte oder inc die beteiligten Unternehmen tatsächli werb stehen.

b) Die in den Sanitärkatalogen aufgefühı zulässige Wettbewerbsabrede im Sinı sichtigung der Tatsache, dass Preislis zu sein scheinen, bestehen Anhaltsp nach Gesetz nicht rechtfertigen lassen

Il. Weiteres Vorgehen: Wir bitten Sie, uns bis am

17. Sey

1497 V/KP 1991/2, 6 f., Die Wettbewerbsverhältnisse

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rtikaler Wettbewerbsbeschränkungen fest“. 1973 izende Ergebnisse zur Sonderuntersuchung von 1it Empfehlungen an die Beteiligten abgeschlosen „Reglemententwurf für die von den Beteiligten on zur Beurteilung der fachlichen Kenntnisse der tellkommission von 1970 bis 1980 sechs Vorabie Kartellkommission erneut eine Sonderuntersuumgewandelt wurde, welche sie 1990 mit erneuymmission richtete ihre Untersuchung primär auf e.'497 Im Jahr 1999 führte das Sekretariat der htung durch. Am 30. August 2000 eröffnete es 1 dieser Vorabklärung versandte das Sekretariat ändler und Hersteller. Das Sekretariat stellte die wurde kein Schlussbericht in der RPW veröffentsekretariats vom 17. August 2001

informierte das Sekretariat Sanitas Troesch und ıbklärung. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen

> eine Vorabklärung eröffnet. Das Sekretariat der für das Vorhandensein einer unzulässigen Wett- »sgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbserer bisherigen Ermittlungen hat das Sekretariat eurteilung des beanstandeten Sachverhaltes vorcommen:

Beseitigung wirksamen Wettbewerbs namentlich lirekte Festsetzung von Preisen vermutet, sofern ch oder der Möglichkeit miteinander im Wettbeten Preislisten stellen unsere Erachtens eine unve von Art. 5 Abs. 1/3 KG dar. Unter der Berückten der verschiedenen Sanitär-Kataloge identisch unkte für eine unzulässige Preisabrede, die sich .

Ytember 2001

im Sanitärgewerbe.

mitzuteilen, wie Sie diesen unseres Eract gedenken. Ihre Antwort wird das weitere V

2124.Aus diesem Schreiben folgt, dass das die Preislisten der Sanitärgrosshändler ver! 17. August 2001 mussten also der SGVSI Preislisten unzulässig waren. Wie oben au! (vgl. Rz 1842 ff.) möglich gewesen, individ eines Wettbewerbsverstosses zu minimier erst für das Jahr 2008 individuelle Preiské sowie die Teampurgrossisten (Burgener, K auch Burgener, Kappeler und Sanidusch inc

B.6.2.2.2 Die Antwort des SGVSB auf d

2125.In den Schreiben vom 17. August 200 esch und den SGVSB. In seinem Antwort: SGVSB folgende Angaben:

Freiheit und Diversifizierung bei den Grupp

Die Kataloge für das Jahr 2002 befinden SGVSB im Auftrag seiner Mitglieder nicht de Mitgliedergruppe einen speziellen Grup chen Sortiment auch die Sonderprogramm bestimmen völlig frei nach ihrem unterneh ser Kataloge sowie die zu publizierenden der Markt aber faktisch keinen Handlung: auch bei den Sonderprogrammen kaum di den Sanitärfachhändlern kann und wird ni dern auf der Stufe der Rabatte und Kondi völlig frei die Auflage und die Adressaten it

2126.An diesen Äusserungen ist Folgende mentskommission, welche Produkte in die : nen Preiskatalog übernommen werden kon timentskommission aufgrund verschiedene die Stammdaten. Unter anderem sollten n triebsweg bekannten, in die Stammdaten at der Teamprodukte war überdies bis ins Ja Mitglieder erst ab dem 20. April 2009 über < scheiden (vgl. Rz 2046 ff.). Die Teampur bandsmitglieder, enthielten bis 2012 die id Katalog verfügten. Auch diese Auswahl wur 2062 f.). Die im Schreiben vom 17. August Produktewahl gab es also nicht. Auch der \ publizierenden Katalogpreise bestimmten, | kommission die Katalogpreise. Die Bruttoy 1824 ff.). Auch traf es nicht zu, dass bei

mussten, weil der Markt ,keinen Handlung im Jahr 2001 nichts anderes als einheitlich dualisierung technisch machbar gewesen (F

1498 Act. 529.01.

1499 Act. 529.02.

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tens kartellrechtswidrigen Zustand zu beseitigen orgehen massgebend beeinflussen. 14%

; Sekretariat zumindest den Verdacht hegte, dass Jotene Wettbewerbsabreden darstellten. Ab dem 3 und Sanitas Troesch damit rechnen, dass die gezeigt, wäre es für den SGVSB seit März 2000 uelle Preiskataloge zu entwickeln, um das Risiko en. Dessen ungeachtet entwickelte der SGVSB taloge für Getaz, Richner, Sabag und Bringhen ‘appeler und Sanidusch). Ab 2013 verwendeten lividuelle Preiskataloge (vgl. Rz 1824 ff.).

as Auskunftsbegehren

1 richtete das Sekretariat Fragen an Sanitas Troschreiben vom 17. September 2001 machte der

en-Katalogen 2002

sich bereits in Bearbeitung. Dabei produziert der einen für alle identischen Katalog, sondern für jepen-team-Katalog, der neben dem allgemein übli- e dieser Gruppen umfasst. Die Mitgliedergruppen merischen Bedürfnissen die Sortimentierung die- Katalogpreise. Bezüglich der Katalogpreise lässt sspielraum zu (vgl. vorne Ziff. 1.), weshalb diese fferenzieren. Der — harte — Wettbewerb zwischen cht auf der Stufe der Katalogpriese geführt, sontionen. Ebenso bestimmen die Mitgliedergruppen ırer Gruppenkataloge.'?%

s richtig zu stellen: Erstens bestimmte die Sorti- Stammdaten und damit zumindest potentiell in einten (vgl. Rz 2050). Zweitens entschied die Sorr Kriterien über die Aufnahme von Produkten in ur Hersteller, welche sich zum dreistufigen Ver- Isgenommen werden (vgl. Rz 2050). Die Auswahl hr 2008 identisch. Viertens konnten die SGVSBlie Aufnahme von Produkten in ihre Kataloge ent- -Kataloge, also die Kataloge der kleinsten Verentischen Produkte, da sie über den identischen de von den SGVSB-Mitgliedern bestimmt (vgl. Rz 2001 angegebene unternehmerische Freiheit zur Standpunkt, dass die Mitglieder „völlig frei“ die zu raf nicht zu. Vielmehr bestimmte die Sortimentsjreise unterschieden sich erst ab 2008 (vgl. Rz allen Unternehmern die Bruttopreise gleich sein sspielraum“ zuliess. Vielmehr kannte der „Markt“ e Bruttopreise. Darüber hinaus wäre eine Indivitz 1841 ff.).

2127.In dem oben in Rz 2125 erwähnten Ar der SGVSB einen Verweis auf eine Ziffer 1.

Bei gut 60 % des gewichteten Umsatzes logpreise direkt und ausschliesslich von de

Bei knapp 40 % teilen die Herstelle Einkaufspreise (vor Berücksichtigung der rechnen wir für die Publikation in den versc der dem Katalogpreisniveau entspricht, wi 60 % bereits gesetzt wurde. Für den He können doch ähnliche Produkte preislich n Handel ja will — auf dem Markt verkauft w dass jeder Handler, der die Katalogpreise se kommen muss.

Bezüglich der effektiven Verkaufspreise de Installateure an die Endkunden geben wir |

2128.Diese Ausführungen sind unzutreffer werden durchaus „preislich anders platzier jedoch mit Bezug auf die rechtlichen Kons: Einfluss.

2129.Insgesamt ist damit bewiesen, dass c machte, indem der Verband angab, die Mi merischen Bedürfnissen die Sortimentierui Katalogpreise“ festlegen. In Wahrheit besti Sortimentierung und die Bruttopreise.

B.6.2.2.3 Die Antwort von Sanitas Troe:

2130.In ihrem Antwortschreiben vom 17. S derem die folgenden Angaben:

Vorwurf der unzulässigen Wettbewerbs:

70 % unseres Umsatzvolumens werden n Markenartikel-Herstellen (Laufen, Geberit, Verkaufspreislisten. Diese Verkaufspreise ren Sanitär-Grosshändlern als Bruttopreise her richtig, dass die Bruttopreise für die N Sanitärkatalogen identisch sind, aber nicht absprechen, sondern weil die Hersteller Beispiel KWC als Beilage).

Der Wettbewerb unter den Sanitar-Grossh der Bruttopreise ab, sondern ausschliesslic

Bei den Produkten, welche die restlichen Sanitas Troesch die Bruttopreise selber 1 usw.).

1500 Act. 529.02.

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ıitwortschreiben vom 17. September 2001 machte In dieser Ziffer 1 gibt der SGVSB Folgendes an:

unserer Mitglieder werden die publizierten Katan Herstellern festgesetzt; Tendenz steigend.

r dem Handel den generellen Fachhandleskundenspezifischen Rabatte) mit; diesen Preis ;hiedenen Katalogen auf einen Katalogpreis hoch, e es durch die Hersteller, mit der Festlegung der indel besteht faktisch kein Handlungsspielraum, icht anders platziert werden, sollen sie — was der erden können. Dies bedeutet in der Konsequenz, kalkuliert, in der Praxis auf dieselben Katalogprei-

:r Sanitärfachhändler an die Installateure und der <einerlei Empfehlungen ab. °°

1d, ähnliche oder gleiche Produkte können und t“ (vgl. Rz 2113 ff.). Diese Schlussfolgerung hat equenzen des vorliegenden Sachverhalts keinen

ler SGVSB im Jahr 2001 unzutreffende Angaben glieder könnten „völlig frei nach ihrem unterneh- 1g dieser Kataloge sowie die zu publizierenden mmte die Sortimentskommission die einheitliche

sch auf das Auskunftsbegehren

eptember 2001 macht Sanitas Troesch unter anabrede

iit Produkten abgewickelt, welche von bekannten V-Zug usw.) stammen. Die Hersteller publizieren werden von Sanitas Troesch und auch von andein die eigene Preisliste aufgenommen. Es ist dalarkenartikel der Hersteller in den verschiedenen weil die Grosshändler untereinander Bruttopreise diese als Preisempfehlungen publizieren (siehe

ändlern spielt sich den auch nicht auf der Ebene ‚h auf derjenigen der Nettopreise.

30 % unseres Umsatzvolumens ausmachen, legt est (vor allem Badezimmer-Möbel, Hausmarken

Die Aufnahme der von den Herstellern pu stellt daher keine unzulässige Wettbewerb [Hervorhebung durch die Verfasser]

2131.Der Verfasser des Schreibens versc bzw. seine Mitglieder sich zwischen 1996 Bruttopreisniveau auf einer bestimmten Hot

2132.Ferner trifft es nicht zu, dass sich der abspiele, sondern ausschliesslich auf derjer

B.6.2.2.4 Kartellrechtliche Einschätzun Generalversammlung vom 13.

2133.Anlässlich der Generalversammlung \ tokolliert:

[...] Auf eine entsprechende Frage von

team-Kataloges erläutert [...], dass ein g künftig möglich sein wird, da er im Sinne Effizienz verbessert durch die Senkung d dem angesichts des Marktanteils der Mit erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung ( Bestehen des gemeinsamen Katalogs ber ne Beanstandung durch die Wettbewerbsk

2134.Diese Textstelle beweist, dass der Si ralversammlung vom 13. Juni 2003 über die Der Verbandssekretär kam damals zum Sc bewerbsrechtlich auch künftig möglich sein zes die wirtschaftliche Effizienz verbessert‘ gung darstellt.“°° Aus diesem Ausschnitt is rechtlich abschliessende Meinung über die vor das Sekretariat der Wettbewerbskomm Da der SGVSB diese Meinung vor sämtlic der Verband im Nachhinein anders lautenc Sinne interpretierte, um sich nicht selbst zu

2135.Es ist somit bewiesen, dass der SGV: lichen Unbedenklichkeit der gemeinsamen

dies seinen Mitgliedern mitteilte, obwohl die kommission noch nicht abgeschlossen ware

B.6.2.2.5 Angaben des SGVSB anlässlii Kartellgesetzrevision am 12. Mai

2136.Aus einem SGVSB-Vorstandsprotoko retär am 12. Mai 2004 an einem Seminar Ü men hatte. Anlässlich dieses Seminars dis damals amtierenden Vizedirektoren des Se 19. Mai 2004 ist die folgende Passage zu eı

1501 Act. 529.03.

1502 Act. 354, Protokoll der GV Nr. 279, 97.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

blizieren Preisempfehlungen in unserem Katalog sabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 1/3 KG dar.

hweigt, dass Sanitas Troesch und der SGVSB und 2001 jährlich übereingekommen sind, das ie festzulegen (vgl. B.5.2.1, Rz 797 ff.).

Wettbewerb nicht auf der Ebene der Bruttopreise iigen der Nettopreise (vgl. B.4.7, Rz 470 ff.).

yen des SGVSB anlässlich der Juni 2003

‚om 13. Juni 2003 wurde folgende Textstelle pro-

[...] zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des emeinsamer Katalog wettbewerbsrechtlich auch von Art. 5 des Kartellgesetzes die wirtschaftliche er Vertriebskosten im Sanitärfachhandel und zuylieder und des harten Rabattwettbewerbs keine larstellt. Der Wettbewerbskommission wurde das sits vor drei Jahren gemeldet und es erfolgte keiommission. [...]

SVSB und seine Mitglieder anlässlich der Gene- : Weiterführung des Einheitskatalogs diskutierten. hluss, „[...] dass ein gemeinsamer Katalog wettwird, da er im Sinne von Art. 5 des Kartellgeset- ‘und „keine erhebliche Wettbewerbsbeeintrachtist ersichtlich, dass der SGVSB eine wettbewerbs- Herausgabe der Preiskataloge gefasst hatte, beission seine Vorabklärung abgeschlossen hatte. nen Mitgliedern abgegeben hatte, ist fraglich, ob le Äusserungen des Sekretariats nicht in seinem widersprechen.

SB am 13. Juni 2003 bereits von der kartellrecht- Herausgabe der Bruttopreiskataloge ausging und : Abklärungen des Sekretariats der Wettbewerbs- N.

ch eines Seminars über die

I vom 19. Mai 2004 folgt, dass der Verbandssekber die Kartellgesetzrevision in Zürich teilgenomkutierte der SGVSB-Verbandssekretar mit einem skretariats. Dem SGVSB-Vorstandsprotokoll vom itnehmen:

[...] diskutierte die spezielle Situation des S eine Voruntersuchung in der Sanitärbran« sein sollte. Die Reaktion der suissetec in kontraproduktiv gewesen. [...] erklärte [...], durch den gemeinsamen Katalog, geredet te und Konditionen. Er orientierte ihn auss werb auf allen Stufen der Sanitärbranche. |

2137.Es ist somit bewiesen, dass der SGV. rektoren anlässlich eines Seminars erklärte dingt durch den gemeinsamen Katalog, ge bzw. Rabatte und Konditionen. Er orientier ten Wettbewerb auf allen Stufen der Sanita!

2138.Es ist bewiesen, dass die Aussagen ( ist bewiesen, dass die SGVSB-Mitglieder r Troesch Rabattgruppen festgelegt hatten (E Rz 1211 f.), sondern auch die konkrete Ho festlegungen indirekt die Rabatthöhe beeint lich legte die Sortimentskommission innerh: der Basisrabatte fest (Rz 1869 ff.).

B.6.2.2.6 Einsendung von Bruttopreisk: Schreiben des SGVSB vom 5. Ju

2139.Mit Schreiben vom 9. Juni 2004 vers Sekretariats vom 8. Juni 2004 hin den allg den Richner team-Katalog 2004 (inklusive S team-Katalog 2004 (inklusive Sonderprogr dem SGVSB vereinbart, die Kataloge dahin Modifikationen vorzunehmen seien. '>°*

2140.Am 2. Juli 2004 traf sich der SGVSB | ten die Kataloge besprochen werden. Gem gelegenheit so bereinigt, werden, dass mi rechtliche Unbedenklichkeit der vom SGVS Kataloge bescheinigt werden kann“.'5%

2141.Der SGVSB fasste in einem Schreib: dieser Besprechung zusammen. Er erwähn!

2142.Der erste Punkt lautete folgendermas: 1. Senkung der Katalogpreise

Die Sanitas Troesch AG hat mit Scheiben und ihre Installateur- und Architektenkunde 2005 die Katalogpreise um 11 % tiefer an serer Besprechung vom 2. Juli 2004 warer Schritt des Marktführers nachvollziehen mi re Katalogpreise angeben müssten. Dabe Mitglieder die Katalogpreise nicht genau g

1503 Act. 358, Vorstandsprotokoll 3/2004, 541. 1504 Act. 529.04.

1505 Act. 529.04.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

GVSB mit ...]. Dieser orientierte ihn, dass zurzeit she läuft, welche bis im Sommer abgeschlossen

1 Herbst 2003 auf die Kassensturz-Sendung sei dass im Verband über die Katalogpreise, bedingt wird, jedoch nicht über die Endpreise bzw. Rabaterdem über den ausserordentlich harten Wettbe- ...]1703

SB-Verbandssekretär am Treffen mit dem Vizedi- 2, „dass im Verband über die Katalogpreise, beredet“ werde, nicht jedoch „über die Endpreise fe ihn ausserdem über den ausserordentlich harbranche".

les SGVSB-Verbandssekretars nicht zutrafen. Es icht nur miteinander und zusammen mit Sanitas 3.5.5.4, Rz 1887 ff., B.5.2.1.12, Rz 1184; B.5.2.2, he von Rabatten sowie im Rahmen der Margenlusst wurde (Rz 885 ff., 892 ff., 947 ff.). Schliessalb des Verbands bis Ende 2007 die Berechnung

atalogen, Treffen mit Sekretariat und li 2004

sandte der SGVSB auf telefonische Anfrage des emeinen team-Katalog 2004 (ohne Gruppenteil), ‚onderprogramm Richner-Gruppe) und den Gétaz amm Gétaz-Gruppe). Das Sekretariat hatte mit gehend durchzusehen und zu prüfen, ob gewisse

mit dem Sekretariat zu einem Treffen. Dabei solläss der Darstellung des SGVSB sollte „diese Ant einer „Art Letter of Comfort“ die wettbewerbs- B im Auftrag seiner Mitglieder herausgegebenen

an vom 5. Juli 2004 das weitere Vorgehen nach ie insgesamt drei Punkte.

sen:

vom Juni 2004 ihre Lieferanten (Sanitärhersteller) 2n orientiert, dass sie im Sanitas Troesch-Katalog setzen wird als im laufenden Jahr. Anlässlich un- 1 wir uns einig, dass die SGVSB-Mitglieder diesen issen und in ihren Katalogen 2005 ebenfalls tiefesi würden Sie es begrüssen, wenn die SGVSBleichviel senken würden wie die Sanitas Troesch

AG. Die SGVSB-Mitglieder werden nun inr die Katalogpreise 2005 in ihren Kataloge wir Ihnen das Resultat unverzüglich mitteile

2143.Der Verfasser dieses Schreibens erw als Reaktion auf die unabhängige vorange ständig eine Preissenkung vollziehen wollte Sanitas Troesch und der SGVSB bzw. sein: besprochen hatten, wie und in welchem

durchsetzen wollten (vgl. B.5.2.1.9(i), Rz 1 autonom nach, sondern agierten entsprech erwiesen, dass die Angaben des SGVSB ur

2144.Der zweite Punkt beinhaltet das Folge

2. Stichproben betreffend Preisspanne

Das Sekretariat der Wettbewerbskommiss klärung Stichproben betreffend der Preissp lateure/Endkunde als auch auf der Stufe H interne wirtschaftsmathematische Auswer sein. 1507

2145.Dieser Punkt besagt, dass das Sekr Preisspannen bei Endpreisen nehmen werd

2146.Der dritte Punkt stellt fest:

3. nächste Besprechung WEKO/SGVSB in

Im November 2004 findet eine weitere Be und dem SGVSB statt zur Erörterung de mäss Ziffer2 hiervor. Sollten die Stichprobe wird die Taufende Vorabklärung eingestellt kartellrechtskonforme Verhalten des SGV Stichprobenuntersuchung nach Auffassun Endpreise ergeben, so wird der SGVSB « chen, wobei noch abzuklaren sein wird, o mung zur KG-Novelle vom 20. Juni 2003 gemäss Art. 49a Abs. 3 KG (Widerspruct über das weitere Vorgehen und allenfalls entscheiden. '°08

2147. Dieser Passage ist zu entnehmen, dé mit dem Sekretariat stattfinden sollte, um erörtern. Weiter beweisen die Ausführungeı war, dass er entweder eine Widerspruchsrr bestimmungen des KG einreichen sollte.

2148.Insgesamt ist somit bewiesen, dass d dem Sekretariat gegenüber unzutreffende ı wiesen, dass er am 5. Juli 2004 darüber in oder eine Meldung gemäss der Schlussbes!

1506 Act. 529.05. 1807 Act. 529.05.

1508 Act. 529.05.

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vert kurzer Zeit entscheiden, in welcher Weise sie

n senken werden; besprechungsgemäss werden

eckt den Eindruck, als ob die SGVSB-Mitglieder 'hende Preissenkung von Sanitas Troesch selbn. Es ist aber im Gegenteil bewiesen, dass sich e Mitglieder in Tat und Wahrheit 2003 zusammen Umfang die Marktteilnehmer eine Preissenkung 042 ff.). Die SGVSB-Mitglieder zogen also nicht end der Abmachung mit Sanitas Troesch. Es ist zutreffend und irreführend waren.

nde:

ion macht nun im Rahmen der laufenden Vorabanne bei Endpreisen (sowohl auf der Stufe Instaltändler/Installateur). Diese Untersuchung und die tung sollen Ende Oktober 2004 abgeschlossen

stariat gemäss SGVSB nun Stichproben zu den e.

1 November 2004

sprechung zwischen dem Sekretariat der WEKO s Ergebnisses der Stichprobenuntersuchung ge- »n genügend differenzierte Endpreise ergeben, so "und im Rahmen der Einstellungsbegründung das SB und seiner Mitglieder festgestellt. Sollte die g des Sekretariats nicht genügend differenzierte sine formelle Meldung zuhanden der WEKO mab dies eine Meldung gemäss der Schlussbestim- (ein Jahr Übergangsfrist bis 31. März 2005) oder sverfahren) sein muss. Die WEKO wird diesfalls über die Eröffnung einer formellen Untersuchung

ss im November 2004 eine weitere Besprechung die Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung zu 1, dass der SGVSB sich am 5. Juli 2004 bewusst eldung oder eine Meldung gemäss den Schlusser SGVSB in seinem Schreiben vom 5. Juli 2004 Ind irreführende Angaben machte. Ferner ist beformiert war, dass er eine Widerspruchsmeldung immung des KG einreichen konnte.

B.6.2.2.7 Schreiben des SGVSB vom 14

2149.Am 14. Juli 2004 informierte der SG\ ben vom 5. Juli 2004 angesprochene Preiss

Die Katalogpreise sind in der Schweiz hör dem immer öfter unzutreffend mit Abhol- | märkte, Badstudios etc. verglichen. Dies f Sanitärfachkanals in der Schweiz, die sow und die Installateure trifft. Die nicht zum V hat im Juni 2004 eine Senkung ihrer Kata dieser Situation werden die Katalogpreise gebenen Katalogen auf den 1. Januar 200 werden. Von dieser Preissenkung ausgen ckenautomaten sowie Boiler, Ersatzteile

werden künftig ein Transportkostenanteil Armaturen separat ausgewiesen.

Die SGVSB-Mitglieder werden in den näch ten der Umsetzung orientieren. Namentlict ohne irgendwelche Vorgaben seitens des teil und den Einbaukostenanteil für den | entscheiden die Mitgliedsfirmen wie bis an tionen, die sie ihren Kunden anbieten woll ten müssen.

Mit dieser sowohl wegen der Konkurrenz Vorlage der Marktführerin unumgänglich SGVSB-Mitglieder die bewährte und von ( schen Sanitärherstellern, Sanitärfachhänd Absatzkanälen wieder stärken. Am sehr | und will die Katalogpreisanpassung nichts |

2150.Der Verfasser dieses Schreibens erw würden als Reaktion auf die unabhängig v selbständig eine Preissenkung vollziehen. | nitas Troesch und der SGVSB bzw. seine besprochen hatten, wie und in welchem durchsetzen wollten (vgl. B.5.2.1.9(i), Rz 1 sammen mit seinen Mitgliedern bis 2004 fe baukostenanteil zu sein hatten (B.5.5.7, R: dass diese, sofern nichts anderes vorgegel zu betragen hatten. Zudem gab er Rundut (vgl. Rz 1962 ff.). Schliesslich ist bewiesen, sammen mit Sanitas Troesch — entgegen ( battgruppen festgelegt hatten (B.5.5.4, Rz Rabatten sowie im Rahmen der Margenf wurde (Rz 885 ff., 892 ff., 947 ff.). Schliessi Verbands bis Ende 2007 die Berechnung d wiesen, dass die Angaben des SGVSB Ubi irreführend waren.

1509 Act. 529.06.

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. Juli 2004 zur Bruttopreissenkung 2005

/SB das Sekretariat wie folgt über die im Schreienkung durch den SGVSB:

er als im angrenzenden Ausland und werden zu- ınd Nettopreisen anderer Absatzkanäle wie Bauührt zu einer zunehmenden Benachteiligung des ohl die Hersteller wie auch den Sanitärfachhandel erband gehörende Marktführerin Sanitas Troesch logpreise um 11 % bekannt gegeben. Angesichts 2005 in den von unseren Mitgliedern herausge- 5 im Vergleich zu 2004 generell um 10 % gesenkt ommen sind Klosettautomaten, Wasch- und Tro- sowie Reinigungs- und Reparaturartikel. Zudem und ein Einbaukostenanteil für den Einbau von

sten Wochen firmenindividuell über die Einzelhei- 1 entscheiden die Mitgliedsfirmen selbständig und Verbandes, wie hoch sie den Transportkostenan- =inbau von Armaturen festlegen wollen. Ebenso hin völlig selbständig über die Rabatte und Kondien bzw. zufolge des harten Wettbewerbes anbieierung durch andere Absatzkanäle als auch der e Senkung der Katalogpreise 2005 wollen die len Endkunden geschätzte Zusammenarbeit zwilern und Sanitärinstallateuren gegenüber andern harten Rabatt- und Konditionenwettbewerb kann ändern. 1509

eckt erneut den Eindruck, die SGVSB-Mitglieder orangehende Preissenkung von Sanitas Troesch =s ist aber im Gegenteil bewiesen, dass sich Sa- Mitglieder in Tat und Wahrheit 2003 zusammen Umfang die Marktteilnehmer eine Preissenkung 042 ff.). Ferner steht fest, dass der Verband zu- :stlegte, wie hoch der Transportkosten- und Ein- 7 1960 ff.) und gab zwischen 2005 bis 2012 vor, yen war, höchstens 2 % des Rechnungsbetrages ıgsregeln zu den verrechneten Beträgen heraus dass die SGVSB-Mitglieder miteinander und zuler im Brief gemachten Angaben - nicht nur Ra- 1887 ff.), sondern auch die konkrete Höhe von sstlegungen indirekt die Rabatthöhe beeinflusst ich legte die Sortimentskommission innerhalb des er Basisrabatte fest (Rz 1869 ff.). Es ist somit erar die Bruttopreissenkung 2005 unzutreffend und

B.6.2.2.8 Vermeintliche Meldung gemas

2151.Mit Schreiben vom 22. März 2005 ric Unter dem Titel „Meldung gemäss Art. 49: mung zur KG-Änderung vom 20. Juni : schrieb der SGVSB:

[...] Der Sachverhalt im Umfeld unseres Ve laufenden Vorabklärung Sanitarprodukte | Vorabklärung verzögert (vgl. Schreiben ve März 2005 abläuft, fassen wir nachfolgenc einer vorsorglichen Meldung gemäss Art. stimmung zur KG-Änderung vom 20. Juni :

Der Schweizerische Grosshandelsverband Mitglieder (Liste abrufbar unter www.dasb: leistungen. Dazu gehört namentlich das F der die Produktarten der von unserem Mi wannen, Waschtische, WC, Armaturen, A Gestützt auf diese Stammdatenverwaltun verschiedene Kataloge, sowohl in gedruck ternet). In diesem Zusammenhang unters der Bruttopreise, sowie sie nicht bereits vc selemente der Nettopreise wie Rabatte, k nerlei Einfluss; diese bestimmt den Mark dentlich harten Wettbewerbs, der in den

onsprozess auf allen Stufen der Sanitärbra

Gestützt auf die verfügbare Literatur und pondenzen mit Ihnen sind wir überzeugt, d seres Verbandes keine unzulässige Wettb stellen. Im Gegenteil helfen diese Dienstle lere Sanitärfachhändler auf dem Markt ein bewerbsschädlichen Monopolisierung ent daher lediglich, aber immerhin, zur Fristwa

Sollten Sie weitere Informationen wünsch Verfügung, sei dies nun im Rahmen der laı

2152.Dieses Schreiben beweist fünf Dinge:

- Erstens beruft sich der SGVSB im dem Sekretariat der Sachverhalt bel Unwillen den Sachverhalt ausführlic Beurteilung möglich wird.

- Zweitens zeigt der SGVSB erneut, | defrist für eine Meldung gemäss Sı und der SGVSB eine Meldung im : konnte.

- Drittens macht der SGVSB im zwei trifft nicht zu, dass der Verband a nahm (vgl. die Ausführungen und H nahm der Verband mit Margenerhot

1510 Act. 529.07.

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htete sich der SGVSB erneut an das Sekretariat. a Abs. 3 Bst. a KG und gemäss Schlussbestim- 2003 (22-0257: Vorabklärung Sanitärprodukte)“

rbandes ist der Wettbewerbskommission aus der 22-0257 bekannt. Da sich der Abschluss dieser ym 14. Oktober 2004) und die Meldefrist am 31. | den Sachverhalt nochmals zusammen im Sinne 49a Abs. 3 Bst. a KG und gemäss Schlussbe- 2003.

der Sanitären Branche SGVSB erbringt für seine

ad.ch, Über uns, Mitglieder) verschiedene Dienstühren einer zentralen Stammdatenverwaltung, in {gliedern gehandelten Sanitärprodukte wie Badeccessoires etc. verwaltet und bearbeitet werden. g produzieren wir im Auftrag unserer Mitglieder ter als auch in elektronischer Form (CD-ROM, Intützten wir die Mitglieder auch bei der Erfassung yn den Herstellern publiziert wurden. Auf die Prei- (onditionen, Rückvergütung etc. nehmen wir keit im Rahmen eines anhaltenden und ausserorletzten Jahren zu einem markanten Konzentratinche geführt hat.

die verschiedenen Besprechungen und Korresass die oben beschriebenen Dienstleistungen unawerbsbeschränkung im Sinne von Art. 5 KG daristungen gerade mit, dass auch kleinere und mitt- e Überlebenschance haben und damit einer wettjegenwirkt wird. Die vorliegende Meldung erfolgt hrung.

en, so halten wir uns selbstverständlich zu Ihrer ıfenden Vorabklärung oder separat.'®"° [...]

ersten Abschnitt seines Schreibens darauf, dass <annt sei. Damit dokumentiert der SGVSB seinen h darzustellen, damit eine wettbewerbsrechtliche

Jass er sich darüber bewusst war, dass die Melhlussbestimmungen demnächst ablaufen würde Sinne von art. 49a Abs. 3 Bst. a KG einreichen

ten Abschnitt erneut unzutreffende Angaben. Es uf die Nettopreise und Rabatte keinen Einfluss linweise in Rz 2138, 2150). Auf die Nettopreise 1ungsentscheiden Einfluss (vgl. Rz 1869 ff.). Fer- ner hatte er zusammen mit Sanitas des Bruttopreis- und Rabattniveaus |

- Viertens versucht dieses Schreiben unterstützten wir die Mitglieder auc stand abzulenken, dass die Brutto| festgelegt wurden. Wie bewiesen, tri

- Funftens steht fest, dass der SGVSE lemente gemeinsam beeinflussten ( kosten).

2153.Dadurch ist bewiesen, dass der SGV unvollständig, sondern auch unzutreffend w

2154.Mit Schreiben vom 24. März 2005 a SGVSB und versandte das Schreiben vorak

[...] Gegenstand einer Meldung können nu fähig und damit meldefähig sind demnach sowie unzulässige Verhaltensweisen nach

Ihr Schreiben enthält keinen meldefähigen re Stellungnahme im Rahmen der laufend produkten entgegen genommen. Es kann tiert werden. [...]

Es bleibt Ihnen unbenommen, uns gegebe einzureichen. [...]'°''

2155.Aus dem Schreiben vom 24. März 20 riat „als weitere Stellungnahme im Rahme men. Dieser Satz bedeutet, dass das Sekre nach Art. 49 Abs. 3 lit. a KG oder nach de aus dem Satz „es kann somit nicht als Me die Eingabe aus Sicht des Sekretariats kein Satz „es bleibt Ihnen unbenommen, uns g Sinne einzureichen“ beweist, dass der SG\ er aus der Sicht des Sekretariats die entsj geltend machen konnte.

2156.Anlässlich der Sitzung der Kooperati SGVSB-Sekretär [...] folgendes zum Thema

[...] Der SGVSB hat unter Einhaltung der der Wettbewerbskommission eine formell an die Mitglieder im Bereich zentrale Ste Wettbewerbskommission geht davon aus, meldepflichtige Tatbestände handelt. Aus gebnis der Marktuntersuchung der Wettbe\

2157.Aus dieser Protokollstelle folgt, dass vom 24. März 2005 gegenüber den andere stellt. Damit gab er die Textpassagen im Sc

1511 Act. 529.08.

1512 Act. 356, 150.

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_Troesch mehrfach gemeinsam eine Anpassung auf dem Grosshandelsmarkt beschlossen.

mit der Formulierung „in diesem Zusammenhang h bei der Erfassung der Bruttopreise“ vom Umjyreise intern im Verband und für alle Mitglieder fft dies nicht zu.

3 und seine Mitglieder eine Reihe weiterer Preise- Eurowechselkurse, Transportkosten und Einbau-

SB den Sachverhalt in seiner Eingabe nicht nur iedergab.

ntwortete das Sekretariat auf die „Meldung“ des ) per Fax.

r sanktionsbedrohte Tatbestande sein. Sanktionseinzig Abreden gemass Art. 5 Abs. 3 und 4 KG Art. 7 KG.

Sachverhalt und wird von uns lediglich als weitelen Vorabklärung betreffend Preisen von Sanitarsomit nicht als Meldung im Sinne des KG akzep-

:nenfalls eine Meldung im oben erwähnten Sinne

05 folgt: Einmal würde die Eingabe vom Sekretan der laufenden Vorabklärung“ entgegengenomtariat die Eingabe des SGVSB nicht als Meldung r Schlussbestimmung behandelte. Zweitens folgt dung im Sinne des KG akzeptiert werden“, dass e Meldung im Sinne des Kartellgesetzes war. Der egebenenfalls eine Meldung im oben erwähnten /SB eine andere Eingabe machen musste, damit jrechenden Rechtsfolgen einer Meldung für sich

on Sanitär Schweiz vom 15. April 2005 gab der „Wettbewerbskommission“ zu Protokoll:

einjährigen Übergangsfrist per Ende März 2005 > Meldung gemacht bezüglich seiner Leistungen immdatenverwaltung und Katalogproduktion. Die dass es sich dabei nicht um meldefähige bzw. Sicht der Sanitärbranche ist nun vorweg das Erwerbskommission abzuwarten. 1512

der Verbandssekretar den Brief des Sekretariats n Marktteilnehmern als nicht „meldepflichtig“ darshreiben des Sekretariats vom 24. Marz 2005 un- richtig wieder. Dieses Wort kam im Schreib Sekretariats erwähnte dagegen, dass es de at „gegebenenfalls eine Meldung im oben e dass die Vorabklärung noch lief. Der SGV sen, die Verhaltensweisen des SGVSB seie

2158.Aus der Protokollstelle folgt zudem, « dahingehend verstanden hatte, dass das vo falls hätte der Verbandssekretar nicht ange Marktuntersuchung der Wettbewerbskomm zeigte er an, dass er das Ergebnis der „Me her nicht darlegen, aufgrund des Schreiben von ausgegangen, das Verhalten des SGV des Schreibens des Sekretariats also nicht ı

2159.Schliesslich ist zu bedenken, dass au dem SGVSB „unbenommen“ eine Meldung wäre dem SGVSB offen gestanden, erneut reichen. Zumal ihm diese Option seit späte: hätte er nicht bis kurz vor Ablauf der Uberc zureichen, das vom Sekretariat nicht als N zeptiert wurde. In der Folge wurde keine wi gereicht.

2160.Insgesamt steht fest, dass der SGVS hen konnte, er habe eine Meldung im Sinn Schlussbestimmungen eingereicht, noch da en.

B.6.2.2.9 Das Schreiben des Sekretaria

2161.Mit Schreiben vom 11. Oktober 2006 1 Einstellung der Vorabklärung 22-0257 mit:

Wir beziehen uns auf die bisher geführte dürfen Ihnen mitteilen, dass das Sekret: Sekretariat) die Vorabklärung in dieser Sa folgt:

Il. Sachverhalt

Das Sekretariat hat vor dem Inkrafttreten

eine Vorabklärung gemäss Art. 26 KG erö Sanitärbranche insgesamt zu überprüfe Ebene der Grossisten als auch der Sanitär ner die Vertriebsvereinbarungen zwische schaffungsmöglichkeiten der Sanitärinstal nicht überprüft worden.

Il. Rechtsgrundlage

Die summarischen Abklärungen dienten d sche Verstösse gegen folgende Normen \

a) Horizontale Absprachen. Laut Art. 5 Wettbewerbs, d.h. die Unzulässigkeit, bei zung von Preisen zwischen direkten Konkt

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en des Sekretariats nicht vor. Das Schreiben des m SGVSB „unbenommen“ bleibe, dem Sekretarirwähnten Sinne einzureichen“. Ferner stand fest, SB-Sekretär konnte folglich nicht darauf schliesn nicht meldepflichtig.

Jass der Verbandssekretar das Sekretariat nicht m ihm gemeldete Verhalten zulässig sei. Andernnerkt, dass die Sanitärbranche „das Ergebnis der ission abzuwarten“ habe. Durch diese Äusserung rktuntersuchung“ noch nicht kannte. Er kann das des Sekretariats vom 13. März 2013, sei er da- SB sei zulässig. Der SGVSB hatte sich aufgrund Jeirrt.

s dem Schreiben des Sekretariats folgt, es bleibe } im Sinne des Kartellgesetzes einzureichen. Es eine verbesserte Version seiner Meldung einzustens dem 5. Juli 2004 bewusst war (Rz 2146 f.), Jangsfrist abwarten sollen, um ein Dokument ein- Neldung im Sinne der Schlussbestimmungen aksitere Meldung des SGVSB beim Sekretariat ein-

B nach dem 24. März 2005 weder davon ausge- e von Art. 49 Abs. 3 lit. a KG oder im Sinne der ss seine Verhaltensweisen gesetzeskonform seits vom 11. Oktober 2006 eilte das Sekretariat dem SGVSB schliesslich die

Korrespondenz in rubrizierter Angelegenheit. Wir ariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: che einstellt. Summarisch begründen wir dies wie

des revidierten Kartellgesetztes am 1. April 2004 fnet, um die Preisbildungsmechanismen in der 'n. Die Wettbewerbslage wurde sowohl auf der - Installateure geprüft. Miteinbezogen wurden fern Grossisten und Sanitärinstallateuren. Die Belateure im nahe liegenden Ausland sind jedoch

er Überprüfung, ob Anhaltspunkte für systemati- ‚orliegen:

Abs. 3 lit. a KG wird die Beseitigung wirksamen Abreden über die direkte oder indirekte Festsetirrenten vermutet.

b) Vertikale Absprachen. Nach Art . 5 Ab reden zwischen Unternehmen verschiede vermutet.

Ill. Ergebnis

Nach unseren Ermittlungen sind wir zum $ systematische Kartellrechtsverstösse i.S. Erhebungen haben namentlich gezeigt, d chen) Preislisten entstandene Verdacht \ nicht erhärten lässt. Dies ist unter anderer wisser Preiswettbewerb auf der Ebene di Rabatten oder Nachlässen besteht.

IV. Vorbehalt Dieses Schreiben enthält einen zweifacher a) Die Wettbewerbskommission wird durch

b) Gegenstand der Vorabklärung waren d che insgesamt in den Jahren 2004-200: Kenntnis gelangen oder neue Anzeigen | insbesondere in Bezug auf einen fehlende die erneute Eröffnung eines kartellrechtlich

V. Weiteres Vorgehen

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hera mit Preisempfehlungen kartellrechtlich nich

a) Wir legen Ihnen den vorn Sekretariat i der Bekanntmachung über die Beurteilun: werk entnehmen können, wird die alleinig werbsrechtlich problematisch beurteilt, da nen. In solch einem Fall wird laut dem Ei wirksamen Wettbewerbs vermutet. Dies k: brand-Wettbewerb (hier Wettbewerb unte Verstoss gegen das Kartellgesetz, name Hand, drohen den beteiligten Unternehmer

b) Wir empfehlen Ihnen daher, auf die Her: [...]'°'3 [Fette Schrift durch die Verfasser d 2162.Aus diesem Schreiben folgen vier Ele:

i) Untersucht wurden die Preisbildung: ren 2004-2005 (I, IVb). Dabei wurd die Vertriebsvereinbarungen zwisct trachtet.

ii) Das Sekretariat stellte als Ergebnis Kartellrechtsverstösse bestünden. L ein gewisser Wettbewerb auf der Et rung von Rabatten und Nachlässen.

1513 Act. 238, 129 f.; Act. 529.09.

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s. 4 KG wird ebenfalls die Unzulässigkeit von Abner Marktstufen über Mindest- oder Festpreise

schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für der genannten Rechtsvorschriften vorliegen. Die ass der durch die Herausgabe von (unverbindlion systematischen Wettbewerbsverstössen sich n auf den Umstand zurückzuführen, dass ein geer Sanitärinstallateure dank der Gewährung von

1 Vorbehalt: das Schreiben des Sekretariats nicht gebunden.

ie Preisbildungsmechanismen in der Sanitarbran- >. Sollten dem Sekretariat neue Tatsachen zur Jetreffend einzelner Produkte im Sanitarbereich, 2n Preiswettbewerb zukommen, behalten wir uns en Verfahrens ausdrücklich vor.

usgabe und das Benutzen von Produktkatalogen t unproblematisch sind.

n Vernehmlassung geschickten Revisionsentwurf J vertikaler Abreden bei. Wie Sie diesem Regel- e Benützung von Preisempfehlungen als wettbesie zu unzulässigen Preisfixierungen führen könntwurf der Bekanntmachung die Beseitigung des ann nicht durch den blossen Nachweis von Interr den Grossisten) widerlegt werden. Bei einem ntlich bei unzulässigen Preisbindungen zweiter 1 hohe Geldstrafen (Art. 49a KG).

ausgabe derartiger Preislisten zu verzichten. es Originalschreibens] mente:

smechanismen in der Sanitärbranche in den Jah- e der Wettbewerb zwischen den Grossisten und 1en den Grossisten und den Installateuren befest, dass keine Anhaltspunkte für systematische )ieser Umstand sei darauf zurückzuführen, dass jene der Installateure bestehe, dank der Gewäh- ii) Das Sekretariat brachte zwei Vorbet Sekretariat behält sich die Eröffnun: und falls neue Tatsachen zu Tage g

iv) Das Sekretariat wies darauf hin, d Preisempfehlungen kartellrechtlich f fahl auf die Herausgabe der Preislist

2163.Diese vier Punkte müssen in den Kon rung. Zum ersten Punkt (i) ist festzuhalten, ( Zeitraum von zwei Jahren betrifft. Allfällige Vorkommnisse können von Vornherein nic flossen sein. Das Sekretariat befand sich ir te, ob eine Untersuchung eröffnet werden Ablauf der Übergangsfrist am 1. April 200 setztes erhoben. Dem Sekretariat stand die dieser Phase noch nicht zur Verfügung. Es Parteien verlassen und entschied entsprec chung zu eröffnen war. Wie oben aufgeze Troesch teils irreführende und teils unwahr bei seiner Analyse auf diese Angaben.

2164.Unter anderem basierend auf diesen Schluss, es bestehe ein gewisser Wettbev Sekretariat gewusst, dass die Grossisten g dem sie die Rabattgruppen, Basisrabatte, batte miteinander besprachen, wäre es zu t Rabattdifferenzen ausmachen liessen, kon bewerbs interpretiert werden. Wenn jedoc Konkurrenten beeinflusst wurde, was dem Wie bewiesen funktioniert der Rabattwettbe

2165.Der Vollständigkeit halber sei auf die sich der Verdacht auf systematische Wei Diese Einschränkung schliesst das Vorlie schränkungen nicht aus. Diesem formalen genden Abhandlung jedoch keine Bedeutun

2166.Drittens (iii) machte das Sekretariat Vi Untersuchung weiterhin besteht. Dies hat : setzes wegen nicht gebunden durch das Sc sich das Sekretariat eine Verfahrenseröffn Informationen vor. Als Quintessenz dieses | die Einleitung eines neuen Verfahrens nicht

2167.Viertens (iv) gab das Sekretariat an, ( topreislisten für bedenklich hielt. Es empfa SGVSB verzichtete entgegen dieser Empfe ge. Allerdings wurden ab 2008 fünf verschie

2168.Es ist damit erwiesen, dass sich der \ auf die vorbehaltslosen Angaben der Beh¢ setzeskonform gewesen. Es ist ferner bewi riat unzutreffende und irreführende Angabı antwortlich für das Schreiben des Sekretariz

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jalte an: Die WEKO wird nicht gebunden und das J eines Verfahrens vor, im Falle neuer Anzeigen fördert würden.

ass die Verwendung von Produktkatalogen mit jroblematisch sein könnte. Das Sekretariat empen zu verzichten.

text der Geschehnisse und bedürfen der Erläute- Jass die Untersuchungsperiode einen begrenzten : zuvor oder danach erfolgte Abmachungen und ht in die Betrachtungen des Sekretariats einge- | einer Vorabklärung, welche der Abklärung diensollte. Es hat zahlreiche Fakten im Zeitraum vor 5 gemäss Schlussbestimmungen des Kartellge- > Möglichkeit von Hausdurchsuchungen während musste sich also auf die erfragten Angaben der 'hend gestützt darauf darüber, ob eine Untersuigt, haben sowohl der SGVSB als auch Sanitas > Angaben gemacht. Das Sekretariat stützte sich

Angaben kam das Sekretariat zweitens (ii) zum verb auf der Ebene der Installateure. Hätte das enau diesen Rabattwettbewerb beeinflussten, in- Rabattspannen sowie höchst und niedrigste Rasinem anderen Resultat gelangt. Denn wenn sich nte dies als Zeichen funktionierenden Restwetth dieser Wettbewerb von vornherein durch die Sekretariat nicht bekannt war, ist er verfälscht. werb gerade nicht vollumfänglich.

Einschränkung im Schreiben hingewiesen, dass tbewerbsbeschränkungen nicht erharten liesse. gen von nicht systematischen Wettbewerbsbe- Argument messen die Behörden bei der vorlieg Zu.

orbehalte. Es zeigt auf, dass die Möglichkeit einer zwei Gründe, einerseits wird die WEKO von Geshreiben des Sekretariats und andererseits behält ung beim Vorliegen neuer Anzeigen oder neuer dritten Punktes ist festzuhalten, dass der SGVSB ausschliessen und darauf vertrauen konnte.

Jass es die Herausgabe von gemeinsamen Bruthi daher, auf die Herausgabe zu verzichten. Der "hlung nicht auf die Herausgabe der Preiskatalodene Preisniveaus in den Katalogen abgedruckt.

SGVSB nicht darauf berufen kann, er sei gestützt rden davon ausgegangen, sein Handeln sei geesen, dass der SGVSB gegenüber dem Sekretaan gemacht hatte. Dieses Verhalten war mitverits vom 11. Oktober 2006.

2169.Insbesondere ist bewiesen, dass der \ 11. Oktober 2006 nicht ableiten konnte, es gemeinsam Bruttopreissenkungen sowie R: fest, dass der SGVSB nicht annehmen du dern Rabattspannbreiten in seinen Beilag: Margen zu fixieren, Eurokurse festzulegen ı Mitglieder zu fixieren und weiterhin die Aus\ stimmen.

2170.Ferner verzichtete sowohl der SGVSE gemäss Schlussbestimmung des Kartellge hingewiesen, dass seine Eingabe den Anfo Insgesamt konnte der SGVSB nicht davon <

B.6.2.2.10 Verhalten des SGVSB nach de Oktober 2006

(i) SGVSB-interne Besprechunge

2171.In einem Schreiben vom 19. Oktober. Schreiben folgendes fest:

Wettbewerbskommission; Entscheid de vom 11. Oktober 2006

Sehr geehrte Herren

Beiliegend erhalten Sie das Schreiben de: 11. Oktober 2006 samt Beilage. Mit diese nun (endlich) die bereits seit Jahren laufer men in der Sanitärbranche (22-0257) zu Eı

Das Erfreuliche vorweg: Die Wettbewerbs ausgabe von unverbindlichen Preislisten ( keine Kartellrechtsverletzung darstellt, da ' rung von Rabatten oder Nachlassen best Kataloge ist damit kartellrechtlich nicht in kommission keine Freude an solchen Pul Herausgabe freiwillig zu verzichten. Die \ beigelegte "Bekanntmachung Uber die we den" scheint zur Unterstreichung dieser handelt es sich bei den team-Katalogen \ Kartellrechts (vgl. die Definition in Ziffer 1 c

Wir werden die Angelegenheit an der näch

2172.Dieses Schreiben beweist, dass der ¢ lichen Preislisten (team-Katalogen)“ als zu „die Wettbewerbskommission keine Freude fehle „auf eine weitere Herausgabe freiwillig Sekretär „die Wettbewerbskommission“ dé der Sekretär verstanden, dass es sich bei d delte und die Vertikalbekanntmachung folgli

1514 Act. 357, 26.

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SGVSB aus dem Schreiben des Sekretariats vom ; sei gesetzeskonform, mit Sanitas Troesch Uber abattgruppen Ubereinzukommen. Es steht zudem rfte, es sei gesetzeskonform, mit seinen Mitglieen der SGVSB-Artikelverwaltung zu berechnen, Ind die Produkteauswahl in den Katalogen für die wahl und Preise seiner kleinsten Mitglieder zu be-

3 als auch Sanitas Troesch darauf, eine Meldung setzes einzureichen. Der SGVSB wurde darauf rderungen an eine solche Meldung nicht genüge. ıusgehen, sein Handeln sei legitim

ım Schreiben des Sekretariats vom 11.

n und Schreiben vom 6. Dezember 2006

2006 hielt der SGVSB-Sekretär in einem internen

s Sekretariates der Wettbewerbskommission

; Sekretariates der Wettbewerbskommission vom m Schreiben bringt die Wettbewerbskommission ide Vorabklärung zu den Preisbildungsmechaniside.

kommission kommt zum Ergebnis, dass die Herteam-Kataloge) entgegen den ersten Annahmen ‘ein gewisser Preiswettbewerb" dank der Gewahehe. Das System gemeinsam publizierter team- Frage gestellt. Allerdings hat die Wettbewerbsolikationen und empfiehlt daher auf eine weitere on der Wettbewerbskommission dem Schreiben ttbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abre- Empfehlung allerdings nur beschränkt geeignet, wohl kaum um "vertikale Abreden" im Sinne des ieser Bekanntmachung).

sten Vorstandssitzung besprechen. '5"4 [...]

GVSB-Sekretär „die Herausgabe von unverbindlässig qualifiziert. Gleichzeitig stellt er fest, dass an solchen Publikationen“ habe und daher emp- | zu verzichten.“ Es ist folglich bewiesen, dass der ıhingehend verstanden hatte. Schliesslich hatte en team-Katalog nicht um vertikale Abreden hanch nicht zur Anwendung gelangen konnte.

2173.Dem Protokoll der Vorstandssitzung men:

3. Wettbewerbsrecht

Der Entscheid der Vorabklärung der We dem Vorstand mit Vorstandsbrief vom 19 stellt nochmals fest, dass nach einer jahre werbskommission nun ergeben hat, dass dernde Situation herrscht. Die Wettbewerb

"der durch die Herausgabe von (u Verdacht von systematischen Wett lässt. Dies ist unter anderem auf der wisser Preiswettbewerb auf der Ebeı währung von Rabatten oder Nachläss

Vom harten Wettbewerb auf der Handels: mission in ihrer Erhebung nur die effektive se, die die Installateure ihren Kunden in R anlassung, weitere Schritte zu unternehme tig genügenden Wettbewerb festgestellt u festzustellen, dass die Wettbewerbskommi gebärden" signalisiert, dass sie es begrüss Preislisten verzichten würde.

Bei der anschliessenden Diskussion sind : weitere Individualisierung bei den Katalog sen sind möglich, wie auch das Beispiel d eines selbst produzierten Kataloges unte und [...] sehen eher eine Lösung mit firme beim Verband.

[...] präzisiert die Funktion der Sortimentsl sammenschluss derjenigen Mitglieder ist, ( treten möchten. Der Präsident befürworte eine gemeinsame Entscheidungsfindung | Kalkulationsteil soll jedes Mitglied frei wäl schreiten will. [...] weist nochmals darauf System heute schon - unter Berücksichtigu tionsmöglichkeit eines individuellen Kataloı

Als weitere Vorgehensweise wird der Sekt vom 11. Oktober 2006 kurz Stellung nehm ne eventuelle Rückantwort der Wettbew chend orientiert.

2174.Aus dieser Protokollstelle folgt:

i) Der SGVSB wusste, dass das Sekre te, sondern vielmehr die Installateurii) Der SGVSB-Sekretär sah keine Ver:

ii) Der SGVSB las eine „Drohgebärde“ die darin bestand, dass „freiwillig at sei.

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vom 25. Oktober 2006 ist folgendes zu entnehtbewerbskommission vom 11. Oktober 2006 ist . Oktober 2006 zugestellt worden. Der Sekretär langen Geschichte die Vorabklärung der Wettbein der Sanitärbranche keine Wettbewerbsbehinskommission kommt zum Ergebnis, dass

nverbindlichen) Preislisten entstandene bewerbsverstössen sich nicht erhärten 1 Umstand zurückzuführen, dass ein geye der Sanitarinstallateure dank der Geen besteht."

tufe ist nicht die Rede, da die Wettbewerbskom- :n Endkundenpreise verglichen hat, d.h. die Preiechnung stellen. [...] sieht vorderhand keine Vern, nachdem die Wettbewerbskommission eindeund die Vorabklärung eingestellt hat. Allerdings ist ssion durch die in ihrem Brief geäusserten "Drohen würde, wenn freiwillig auf die Herausgabe von

sich die Vorstandsmitglieder einig, dass sich eine en fortsetzen wird. Verschiedene Vorgehensweier Gétaz Romang mit der geplanten Herausgabe r Benutzung der SGVSB-Stammdaten zeigt. [...] :neigener Preiskalkulation und Katalogproduktion

<ommission und ist der Ansicht, dass sie der Zulie mit einer gemeinsamen Katalogpreisbasis auft die Teilnahme in der Sortimentskommission für ür die Aufnahme eines Produktes, doch für den hlen, welche Variante oder welchen Weg es be- “hin, dass durch den Wechsel zum WebClienting einer angemessenen Vorlaufzeit - die Produk- Js pro Mitglied besteht.

etar zum Entscheid der Wettbewerbskommission en. Nach Ablauf einer angemessenen Frist für eierbskommission werden die Mitglieder entspretariat nicht die Grosshandelsstufe untersucht hat- bzw. Endkundenpreise analysiert hatte,

anlassung zum Handeln,

aus dem Schreiben des Sekretariats der WEKO, If die Herausgabe von Preislisten“ zu verzichten iv) Es sollte eine weitere Individualisiert

v) Die Sortimentskommission sollte nic dern nur noch gemeinsam über die /

vi) Der Sekretär sollte zum „Entscheic 2006“ Stellung nehmen.

2175.Als Folge des Vorstandsbeschlusses 6. Dezember 2006 auf das Schreiben des | schlussschreiben vom 11. Oktober 2006. De

Mit Schreiben vom 22. März 2005 haben gemäss Art. 49a Abs. 3 Bst. aKG und ge 20. Juni 2003 die Sachlage aus Sicht des.

Der Schweizerische Grosshandelsverband Mitglieder (Liste abrufbar unter www.dasb: leistungen. Dazu gehört namentlich das Fi der die Produktarten der von unserem Mi wannen, Waschtische, WC, Armaturen, A Gestützt auf diese Stammdatenverwaltun verschiedene Kataloge, sowohl in gedruck ternet). In diesem Zusammenhang unterst der Bruttopreise, soweit sie nicht bereits vc selemente der Nettopreise wie Rabatte, k nerlei Einfluss; diese bestimmt den Mark dentlich harten Wettbewerbs, der in den

onsprozess auf allen Stufen der Sanitärbra

Wir haben dabei dargelegt, dass wir gesti denen Besprechungen und Korresponden schriebenen Dienstleistungen unseres V schränkung im Sinne von Art. 5 KG darst gerade mit, dass auch kleinere und mittler benschance haben und damit einer wettbe wird.

Wir nehmen deshalb gemäss Ihrer Verfüc Kenntnis, dass die vom Sekretariat der \ tersuchung gezeigt hat, dass in der Sar haltspunkte für systematische Kartellre: oder vertikale Absprachen) vorliegen. Narr (unverbindlichen) Preislisten kein Wett die von uns vorgenommene rechtliche Bet tungen unseres Verbandes wettbewerbsre

Ob und in welcher konkreten Ausgestaltur geben werden, können nach diesem Be nach Massgabe ihrer allenfalls untersch Dabei ist durchaus denkbar, dass sich die: lung noch weiter individualisieren und diff Zeitpunkt aber die Feststellung, dass unse

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ıng der Kataloge fortgesetzt werden.

ht mehr gemeinsame Katalogpreise setzen, son- \ufnahme eines Produktes entscheiden.

| der Wettbewerbskommission vom 11. Oktober

vom 25. Oktober 2006 reagierte der SGVSB am Sekretariats vom 24. März 2005 und auf das Abar SGVSB hielt fest:

wir Ihnen im Sinne einer vorsorglichen Meldung mäss Schlussbestimmung zur KG-Änderung vom Sanitärfachhandels wie folgt dargelegt:

der Sanitären Branche SGVSB erbringt für seine

ad.ch, Über uns, Mitglieder) verschiedene Dienst- Ihren einer zentralen Stammdatenverwaltung, in {gliedern gehandelten Sanitärprodukte wie Badeccessoires etc. verwaltet und bearbeitet werden. g produzieren wir im Auftrag unserer Mitglieder ter als auch in elektronischer Form (CD-ROM, Inützten wir die Mitglieder auch bei der Erfassung yn den Herstellern publiziert wurden. Auf die Prei- (onditionen, Rückvergütung etc. nehmen wir keit im Rahmen eines anhaltenden und ausserorletzten Jahren zu einem markanten Konzentratinche geführt hat.

itzt auf die verfügbare Literatur und die verschiezen mit Ihnen überzeugt sind, dass die oben beerbandes keine unzulässige Wettbewerbsbeellen. Im Gegenteil helfen diese Dienstleistungen e Sanitärfachhändler auf dem Markt eine Überlewerbsschädlichen Monopolisierung entgegenwirkt

jung vom 11. Oktober 2006 mit Befriedigung zur Vettbewerbskommission durchgeführte Marktunitärbranche Wettbewerb herrscht und keine Anchtsverstoss im Sinne von Art. 5 KG (horizontale entlich stellen wir fest, dass die Herausgabe von bewerbsverstoss darstellt. Damit bestätigen Sie ırteilung, wonach die vorne genannten Dienstleischtlich zulässig sind.

g unverbindliche Preislisten in Zukunft herausgefund unsere Mitglieder eigenverantwortlich und edlichen Unternehmensstrategien entscheiden. se Preislisten künftig entsprechend Ihrer Empfeherenzieren werden. Wichtig ist im gegenwärtigen re Mitglieder, wenn dies ihrer Unternehmensstra- tegie entspricht, auch weiterhin durch de listen bzw. Kataloge herausgeben könner

[Grussformel]

2176.Das Schreiben gliedert sich in fünf A sind:

Erster Abschnitt

2177.Im ersten Abschnitt stellt der SGVSE Art. 49a Abs. 3 Bst. aKG eingereicht habe.

2178.Diese Feststellung ist unzutreffend.

Sekretariats vom 24. März 2005 entnomme tens keine solche Meldung eingereicht hat wiesenermassen selbst davon aus, dass eı 2156). Drittens ist bewiesen, dass der SG unvollständigen Sachverhalt mitgeteilt hatte

Zweiter und dritter Abschnitt

2179.Es fällt erstens auf, dass der zweite uı zweiten und dritten Abschnitts des SGVSE Rz 2151). Einzig der Satz „Die vorliegende zur Fristwahrung“ wurde im vorliegenden Passage im Schreiben vom 6. Dezember : lich der verschiedenen Preiselemente wie « Lemma 3, Rz 2138, Rz 2150 Rz 1869 ff.).

Vierter Abschnitt

2180.Im vierten Abschnitt wiederholt der SC Abschlussschreiben vom 11. Oktober 2006 Gemäss ihm stellte die Herausgabe von verstoss dar. Dadurch bestätige das Sekr dass die Dienstleistungen des Verbands kaı

2181.Dieser Schluss geht zu weit. So wur chen Preislisten im Abschlussschreiben nicl Aussage aus der Vertikalbekanntmachung

Name bereits sagt, das vertikale Verhältnis stand. Die Aussage, dass unverbindliche

sich somit von Vornherein nur auf das Verh rinstallateuren beziehen. Sie beschlägt nic tärgrosshändlern. Der SGVSB hatte- wie

kanntmachung nicht auf das Verhältnis zwi gelangte (Rz 2172). Dennoch stützte er sich

2182.Schliesslich bestätigt das Sekretariat gen des Verbands. Die Dienstleistungen de mehr betrachtete das Sekretariat, ob bei de riat kam zum Resultat, dass „ein gewisser | lateure dank der Gewährung von Rabatten mit, dass ein gewisser Preiswettbewerb bes

1515 Act. 529.10.

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n Verband gemeinsame unverbindliche Preis- 1. 1515

bschnitte, welche der Reihe nach zu analysieren

fest, dass er vorsorglich eine Meldung gemäss

Erstens ist bewiesen, dass dem Schreiben des 2n werden kann, dass der SGVSB seines Erachte (vgl. Rz 2155). Zweitens ging der SGVSB er- "keine solche Meldung eingereicht hatte (vgl. Rz VSB dem Sekretariat einen unzutreffenden und (vgl. Rz 2152).

id dritte Abschnitt des Schreibens eine Kopie des -Schreibens vom 22. März 2005 sind (vgl. oben Meldung erfolgt daher lediglich, aber immerhin, Schreiben gestrichen. Entsprechend enthält die 2006 dieselben unzutreffenden Aussagen bezüg- Jas Schreiben vom 22. März 2005 (vgl. Rz 2152

3VSB einen Teil der Befunde des Sekretariats im und fügt seine diesbezügliche Interpretation bei. unverbindlichen Preislisten kein Wettbewerbsetariat die rechtliche Beurteilung des Verbands,

tellrechtskonform seien.

Je die Aussage zur Herausgabe von unverbindliit gemacht. Vielmehr entnimmt der SGVSB diese der WEKO. Diese Bekanntmachung hat, wie der zwischen Handlern und Abnehmern zum Gegen- Preislisten grundsatzlich zulassig seien, konnte altnis zwischen Sanitargrosshandlern und Sanitaht das Verhaltnis zwischen den einzelnen Sanibewiesen — selbst erkannt, dass die Vertikalbeschen den Sanitargrosshandlern zur Anwendung | darauf.

nicht die Gesetzeskonformität der Dienstleistuns Verbands waren nicht untersucht worden, vielr Preisbildung Wettbewerb bestand. Das Sekreta- Preiswettbewerb auf der Ebene der Sanitärinstal- oder Nachlässen besteht“. D.h., es rechnete datand, weil der Sanitärinstallateur dem Endkunden einen Rabatt gewährte. Uber die Dienstleist nichts aus. Mit Bezug auf die Dienstleistun für seine Mitglieder zu produzieren, sagte d her, auf die Herausgabe derartiger Preisliste

2183.Wie bewiesen, hatte dies der SGVS Schreiben vom 19. Oktober 2006 festhiel kommission keine Freude an solchen Publil tere Herausgabe freiwillig zu verzichten“'5'®

2184.Es mutet daher widersprüchlich an, \ die Mitglieder weiterhin durch den Verband taloge herausgeben können.

Fünfter Abschnitt

2185.Im fünften Abschnitt macht der SGVS der SGVSB-Mitglieder.

i) So hält der SGVSB fest, die SGV. „nach Massgabe ihrer allenfalls schliessen, wie sie die Preislisten au

ii) Es sei denkbar, dass die SGVSB-N und differenzieren“ würden. Er stellt gemeinsame unverbindliche Preislist

2186.Dazu ist folgendes zu sagen: Die Al standlichkeiten, welche keiner rechtlichen V ii) sind vage, so folgt daraus weder, was di ren versteht, noch was er mit „gemeinsame sagt der SGVSB auch nicht, wie sich d Schliesslich bittet der SGVSB das Sekretar um eine Bestätigung seiner Einschätzunge welche er mit dem Schreiben verfolgt, nicht.

2187.Anlässlich der Beantwortung eines

2013 nahm der SGVSB zum „Entscheid schlussschreiben des Sekretariats der WEI fenbarte der SGVSB den Grund des Schre nahme ist für den SGVSB die Herausgabe Bruttopreisen, wie dies der SGVSB im Auf den. Der SGVSB habe dies in seinem Scl werbskommission [recte: Sekretariat der V ben, ohne dass dem die Wettbewerbskomr sprochen hätte.'5'” In subjektiver Hinsicht is riat rechtlich binden wollte durch sein Schre

2188.Es ist somit erwiesen, dass der SGV WEKO keine Kataloge mit gemeinsamen. sollte. Es ist bewiesen, dass er ein Schreibe

a. wider besseres Wissen darlegte, eine I Schlussbestimmungen des Kartellgeset

1516 Act. 357, 26. 1817 Act. 381, 2.

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ungen des Verbands sagte das Sekretariat damit g des Verbands, welche darin bestand, Kataloge as Sekretariat wörtlich: „Wir empfehlen Ihnen da- »n zu verzichten.“

B erkannt, wie er in seinem erwähnten internen . Der SGVSB schrieb, dass „die Wettbewerbscationen“ habe und daher empfehle „auf eine wei- (Rz 2172).

venn der SGVSB dennoch davon ausgeht, dass gemeinsame unverbindliche Preislisten bzw. Ka-

B Angaben über das mögliche künftige Verhalten

SB-Mitglieder könnten „eigenverantwortlich“ und unterschiedlichen Unternehmensstrategien“ besgestalten wollten.

Nitglieder die Preislisten künftig „individualisieren e sodann fest, dass die Mitglieder auch weiterhin ten und Kataloge herausgeben könnten.

gaben des SGVSB im Punkt i) sind Selbstver- Vürdigung zugänglich sind. Die Angaben in Punkt ar SGVSB unter individualisieren und differenzien unverbindlichen Preislisten“ meint. Schliesslich ie SGVSB-Mitglieder künftig verhalten werden. iat weder um die Beantwortung einer Frage noch 'n. Auch deklariert der SGVSB seine Absichten,

Fragebogens des Sekretariats vom 29. Januar der Wettbewerbskommission 2006" [recte: Ab- 0] Stellung. Anlässlich dieser Stellungnahme ofibens vom 6. Dezember 2006. Gemäss Stellungvon gemeinsamen Katalogen mit unverbindlichen trag seiner Mitglieder mache, nicht zu beanstanireiben vom 6. Dezember 2006 an die „Wettbe- VEKO] auch nochmals ausdrücklich hervorgehonission [recte Sekretariat der WEKO] dem widerst somit erwiesen, dass der SGVSB das Sekretaiben vom 6. Dezember 2006.

SB wusste, dass er gemäss dem Sekretariat der ‚ einheitlichen Bruttopreisen mehr herausgeben :n verfasste, in welchem er

leldung gemäss Art. 49 Abs. 3 lit. a KG oder der zes eingereicht zu haben, b. unzutreffende und irreführende Sachve c. basierend darauf, streitbare rechtliche fF

d. teils einer rechtlichen Würdigung nicht künftige der SGVSB-Mitglieder machte,

e. basierend auf den vorgenannten Punkt:

(ii) Verhalten des SGVSB ab dem

2189.Dem Protokoll der SGVSB-Generalve entnehmen:

[...] Erfreulicherweise hat die Wettbewerb tärbranche abgeschlossen und festgestelli verwaltung durch den SGVSB und die Pr kartellrechtlich nicht zu beanstanden sind. inhaltlich wie preislich firmenindividuelle K zu begegnen, hat der Verband seine Softw

2190.Die anlässlich der SGVSB-Generalsv: mit denjenigen des internen Schreibens de: stellte der SGVSB fest, die Wettbewerbsb zichte, den Katalog weiterhin herauszugeb dazu, es habe sich „die Tendenz verstärkt, Kataloge herauszugeben.“

2191.Im Jahr 2008 gab der SGVSB schlie CRH, Sabag und die Teampur-Grossisten jedes Mitglied eigenständige Kataloge.

2192.Unabhängig vom bereits erbrachten E retariats vom 11. Oktober 2006 nicht falsch jektiver Beweis. Die Differenzierung der Br derspricht der These, wonach der SGVSB | ben soll und aus diesem Grund weiterhin I ausgab.

B.6.3 Die Stellungnahmen der Parteier

B.6.3.1 Vorbringen der Parteien zum Inf.

2193.Burgener, Kappeler und Sanidusch 529.02, V86, 529.05 und 529.06 gehe herve „im Zeitpunkt des Erlasses der Einstellung, gewesen, dass die Bruttopreise verbandsin treffend [sei].“ Das Sekretariat habe gewt Stammdatenverwaltung betreibe und Brut! Geschäftsbedingungen abgedruckt waren. Sachverhalte Burgener, Kappeler und Sanic

1518 Act. 354, 150.

1519 Act. 1058, 1059, 1060 Rz 3 ff., Rz 8.

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rhaltsangaben machte, -olgerungen anstellte,

zugängliche und teils unklare Angaben über das ohne eine Frage oder einen Antrag zu stellen,

an die Behörde rechtlich binden wollte.

Jahr 2007

rsammlung vom 22. Juni 2007 ist folgendes zu

skommission ihre Vorabklärung betreffend Sani- , dass die Führung einer zentralen Stammdatenoduktion von gemeinsamen Bruttopreiskatalogen Trotzdem hat sich die Tendenz verstärkt, sowohl (ataloge herauszugeben. Um dieser Entwicklung are entsprechend aufgerüstet. [...]'"®

ersammlung gemachten Aussagen stimmen nicht ; SGVSB vom 19. Oktober 2006 überein. Damals ehörden wollten, dass der SGVSB freiwillig veren. Am 22. Juni 2007 erklärte er im Gegensatz ‚ sowohl inhaltlich wie preislich firmenindividuelle

sslich einen Bruttopreiskatalog für die Bringhen, heraus. Im Jahr 2013 erschienen schliesslich für

eweis, dass der SGVSB das Schreiben des Sek- 1 verstanden hatte, besteht noch ein weiterer obuttopreise nach Abschluss der Vorabklärung widas Sekretariat der WEKO falsch verstanden ha- 3ruttopreiskataloge mit einheitlichen Preisen her-

ı zu den Vorabklärungsakten

yrmationsstand des Sekretariats

jr, dass die Behauptung des Sekretariats, ihm sei sverfügung vom 11. Oktober 2006 nicht bekannt tern für alle Mitglieder festgelegt w[ülrden, unzuisst, dass der SGVSB für seine Mitglieder eine opreise herausgebe, in denen die allgemeinen Das Sekretariat bzw. die WEKO könne diese lusch nicht entgegenhalten.'>'?

2194.Auch der SGVSB bringt vor, das Sekı haben, „dass der SGVSB für seine Mitgliec topreisen herausgebe und im Übrigen von | tiert worden sei.“'?° In diesem Zusamment folgendes festgehalten in seinem Antrag vol

[...]“Das Sekretariat sei damals vielmehr z ser Preiswettbewerb auf der Ebene der S batten oder Nachlässen" (Rz. 971). Diese Jedoch "mit Sicherheit" anders ausgefallen, vom Sekretariat nicht bewiesen ist) "der S( gemeinsam festgelegt hatten und den R: 971). Vor diesem Hintergrund, so das rec keinen Vertrauensschutz geltend machen (Rz. 971). [...[THervorhebung hinzugefügt]

2195.Der SGVSB führt weiter aus:

[...] „Namentlich Ist aufgrund der bereits z genden Dokumenten erstellt, dass das Se Vorabklärung am 11. Oktober 2006 bereit. nes gemeinsamen Bruttopreiskataloges so das Jahr 2005 Informiert war.“'??

2196.Der SGVSB belegt seine Vorbringen ı f., Act 529.04-529.06, Act 529.9 f., Act. VS zeichnet Schreiben, welche er seiner Eingal

2197.Die Vorbringen von Sabag gehen in d

[...[' Namentlich verfügte das Sekretariat ui (unverbindlichen) Bruttopreise in den Kat: duell festgelegt waren; und dass (ii) selbs der Wettbewerbsbehörde bekannt war (vg 2014 Rz. 150 m.w.H.). Diese Tatsachen e wie nachfolgende Ausführungen aufzeigen

2198.Auch SABAG stützt ihre Vorbringen |

2199.Selbst Sanitas Troesch, welche gar n topreiskataloge des SGVSB war, behauptet

[...],In der Stellungnahme vom 6. Oktobe Sekretariat, anders als dies das Sekretaria Vorabklärung im Oktober 2006 hinlänglich nen Katalog mit gemeinsam festgelegten 2005 gemeinsam senkten (Act. 935, Rz. 7:

1520 Act. 1061, 2. 1521 Act. 1061, 3. 1522 Act. 1061, 3. 1523 Act. 1061, 3-7. 1524 Act. 1055, 1. 1525 Act. 1055, 2-4.

1526 Act. 1064, Rz 1.

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etariat bringe den Einwand vor, nicht gewusst zu ler einen Bruttopreiskatalog mit identischen Brutden Parteien nicht richtig und angemessen orienlang bringt der SGVSB vor, das Sekretariat habe n 20. Mai 2014:

um Resultat gekommen, es bestünde ein "gewisanitärinstallateure dank der Gewährung von Ra- Beurteilung wäre nach Ansicht des Sekretariats

wenn es gewusst hätte, dass (was bestritten und 3VSB bzw. seine Mitglieder das Bruttopreisniveau ıbattwettbewerb gemeinsam einschränkten" (Rz. htliche Fazit des Sekretariats, könne der SGVSB

‚ihm fehle es an seiner eigenen Gutgläubigkeit u diesem Zeitpunkt bei den Verfahrensakten liekretariat bei seinem Entscheid zur Einstellung der > seit Jahren umfassend über die Herausgabe eiwie die Reduktion der Bruttopreise namentlich für

nit einer Reihe von Verfahrensakten (Act. 529.01 Je nicht beigelegt hat. "52°

jeselbe Richtung'>**:

nbestreitbar über Kenntnisse darüber, dass (i) die alogen der Verbandsmitglieder nicht firmenindivit die Bruttopreissenkung im Jahr 2005 vorgängig |. Stellungnahme zum Antrag vom 22. September geben sich mit Blick in die Vorabklärungsakten,

auf eine Reihe von Verfahrensakten (Act. V5, 2;

icht Teil des SGVSB und der gemeinsamen Brutr 2014 (Act. 935) haben wir gezeigt, dass dem t heute darzustellen versucht, beim Abschluss der bekannt war, dass die Mitglieder des SGVSB ei- Bruttopreisen herausgaben und ihre Bruttopreise 33 f.).[...]'6

2200.Diesen Befund sieht Sanitas Troesc|

B.6.3.2 Vorbringen der Parteien zum Inf. falschen Annahmen

2201.Sämtliche aufgeführten Parteivorbrin« tens gehen sie davon aus, das Sekretariat I SGVSB-Mitglieder einheitliche Bruttopreise 2202 ff.). Zweitens gehen sie davon aus, Bruttopreissenkung im Jahr 2005 gewusst : SGVSB-Mitglieder ihre Bruttopreise gemein Rz 2201 ff.). Diese Annahmen sind unzutr 650, Rz 743 f., 752 [entspricht in der vorliec und Rz 2136]; vgl. bezüglich Bruttopreisse [entspricht in der vorliegenden Verfügung de

(i) Falschannahme bezüglich einl

2202.Dieses unzutreffende Verständnis, ka dargestellt werden. Der SGVSB zitiert den ı trag des Sekretariats vom 20. Mai 2014 Schlusszeichen aufzeigen:

Diese Beurteilung wäre nach Ansicht des \ fallen, wenn es gewusst hätte, dass (was. "der SGVSB bzw. seine Mitglieder das Br den Rabattwettbewerb gemeinsam einschr

2203.Dabei handelt es sich um ein Falsch Worte „und Sanitas Troesch.“ Rz 971 des folgendermassen:

„Denn hätte es gewusst, dass der SGVSB Bruttopreisniveau gemeinsam festgelegt h schränkten, wäre es mit Sicherheit zu eine hinzugefügt]

2204.Die Weglassung des Satzteils durch Prämissen für seine Stellungnahmen aufst zieht sich nicht auf den SGVSB bzw. sein: zwei Seiten: Den SGVSB bzw. seine Mitglie der anderen Seite. Ferner sagt der Satz nic die Bruttopreise der SGVSB-Mitglieder gleic Bruttopreisniveau. Tatsächlich steht in Rz | gewusst, dass die SGVSB-Mitglieder und

sam festgelegt hatten. Mit dem Niveau ist | Bruttopreise gemeint, welche das Sekre B.5.2.1.9(i) 1040 ff.), B.5.2.1.9(ii)e (Rz 1095

1827 Act. 1064, Rz 2 ff.

1528 Das Sekratariat spricht im zitierten Schreiben ‘ händler, welche verbotene Wettbewebsabrede: wenn das Sekeratariat von völlig verschiedenen

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h in verschiedenen Aktenstücken bestätigt (Act.

yrmationsstand des Sekretariats basieren auf

yen basieren auf zwei falschen Annahmen: Ersabe behauptet, nicht gewusst zu haben, dass die ' gehabt hätten (vgl. hierzu unten B.6.3.2(i), Rz das Sekretariat habe behauptet, nichts von der zu haben, bzw. nicht gewusst zu haben, dass die sam senken würden (vgl. hierzu unten B.6.3.2(ii), effend (vgl. bezüglich Bruttopreise vgl. Act. 640- jenden Verfügung Rz 2123 lit. b. und Rz 21241528 nkung 2005, Act. 640-650, Rz 756 f. und 760 f. sn Rz 2141 f. und Rz 2149 f.])

1eitliche Bruttopreise

nn anhand der Argumentationsweise des SGVSB Interstrichenen Ausschnitt in Rz 971 aus dem Anvermeintlich wörtlich, was die Anführungs- und

sekretariats jedoch "mit Sicherheit" anders ausgebestritten und vom Sekretariat nicht bewiesen ist) uttopreisniveau gemeinsam festgelegt hatten und

änkten" (Rz. 971).[...]

zitat. Das Original beinhaltet zusätzlich die drei Antrags vom 20. Mai 2014 lautet in Wirklichkeit

bzw. seine Mitglieder und Sanitas Troesch das atten und den Rabattwettbewerb gemeinsam einm anderen Schluss gekommen. [Hervorhebungen

den SGVSB erklärt, weshalb er unzutreffende ellt. Der Originalsatz in Rz 971 des Antrags be- > Mitglieder alleine. Vielmehr bezieht er sich auf :der auf der einen Seite und Sanitas Troesch auf ht aus, das Sekretariat habe nicht gewusst, dass =h gewesen seien. Vielmehr spricht der Satz vom 971 des Antrags also, das Sekretariat habe nicht Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau gemeindie Bruttopreissenkung von 10 % bzw. 11 % der tariat unter den Titeln B.5.2.1.8 (Rz 982 ff., ff.), Rz B.5.2.1.9(i) (Rz 1148 ff.) nachweist.

vom 17. August 2001 von den Preislisten der Sanitargrossn darstellten. Eine solche Aussage macht gar keinen Sinn, Bruttopreisen ausgegangen wäre.

2205.Zusammenfassend steht fest: Die Pa bestrittenen Umstand zu beweisen. Ferner ne neuen Tatsachen zutage, welche das Se

(ii) Falschannahme bezüglich Bru

2206.Sowohl Sabag als auch Sanitas Troe: be nichts Uber die Bruttopreissenkung im . gewusst, dass die SGVSB-Mitglieder die hätten. '52°

2207.Diese Vorbringen sind unzutreffend. | aufgestellt. Vielmehr enthält der Antrag von wörtliche Zitate aus den Schreiben des \ 2004.53? In den zitierten Passagen teilt der der gedenken, die Bruttopreise um 10 % zu etwa nichts von der Bruttopreissenkung im SGVSB vor, den Eindruck erweckt zu habe auf der einen Seite und den SGVSB-Mitglie einander erfolgt (vgl. Act. 640-650, Rz 757, Rz 2150).

(iii) Konklusion: Keine neuen bew

2208.Es steht somit fest, dass die Vorbring retariats wahrend der Vorabklarung sowc SGVSB-Mitglieder als auch bezüglich der | nahmen beruhen. Die Vorbringen verande auch die aufgeführten Beweismittel nicht in.

B.6.4 Beweisergebnis

2209.Insgesamt ist damit bewiesen, dass c machte, indem der Verband angab, die Mi merischen Bedürfnissen die Sortimentierui Katalogpreise“ festlegen. In Wahrheit besti Sortimentierung und die Bruttopreise (Rz 21

2210.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troes« gaben machte. Sie gab an, die Ubereinstir den SGVSB-Mitgliedern seien auf die Hers dass Sanitas Troesch und der SGVSB zwis Rabattniveau miteinander koordiniert hatte werb sich einzig auf Nettopreisebene abspie

2211.Es ist bewiesen, dass der SGVSB an Unbedenklichkeit der gemeinsamen Herau seinen Mitgliedern mitteilte, obwohl die Abk mission noch nicht abgeschlossen waren (F

1529 Act. 1064, Rz 1. 1530 Act. 640-650. 1531 Act. 529.05.

1532 Act. 529.06.

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rteien versuchen mit ihren Vorbringen einen unfördern die von ihnen zitierten Beweisstücke keikretariat nicht bereits beachtet hatte.

ttopreissenkung 2005

sch bringen vor, das Sekretariat behaupte, es ha- Jahr 2005 gewusst, bzw. es habe nichts darüber Bruttopreissenkung 2005 gemeinsam vollzogen

Jas Sekretariat hat keine solchen Behauptungen 1 20. Mai 2014'5°%° in den Rz 756 f. und Rz 760 f. SGVSB vom 5. Juli 2004'5° und vom 14. Juli -SGVSB dem Sekretariat mit, dass seine Mitglie- ı senken. Das Sekretariat behauptet folglich nicht Jahr 2005 gewusst zu haben, sondern wirft dem 'n, die Preisherabsetzung durch Sanitas Troesch dern auf der anderen Seite sei unabhängig von- Rz 761 [in der vorliegenden Verfügung Rz 2143,

2iserheblichen Tatsachen

en der Parteien zum Informationsstand des Sekhi bezüglich der einheitlichen Bruttopreise der Bruttopreissenkung 2005 auf unzutreffenden Anrn den Sachverhaltsablauf nicht und vermögen Zweifel zu ziehen.

ler SGVSB im Jahr 2001 unzutreffende Angaben glieder könnten „völlig frei nach ihrem unterneh- 1g dieser Kataloge sowie die zu publizierenden mmte die Sortimentskommission die einheitliche 25 f.).

=h gegenüber dem Sekretariat unzutreffende Annmenden Bruttopreise von Sanitas Troesch und tellerpreislisten zurückzuführen. Dabei steht fest, chen 1996 und 2001 jährlich das Bruttopreis- und n. Ferner ist es unzutreffend, dass der Wettbele (Rz 2130 ff.).

n 13. Juni 2003 bereits von der kartellrechtlichen sgabe der Bruttopreiskataloge ausging und dies lärungen des Sekretariats der Wettbewerbskomz 2133 ff.).

2212.Es ist bewiesen, dass die Aussagen 0 gegenüber einem ehemaligen Vizedirektor ( redet, nicht zutrafen (vgl. Rz 2136 ff.). De miteinander und zusammen mit Sanitas Tr (B.5.5.4, Rz 1887 ff., B.5.2.1.12, Rz 1184; I von Rabatten sowie im Rahmen der Marge: wurde (Rz 885 ff., 892 ff., 947 ff.). Schliessl Verbands bis Ende 2007 die Berechnung de

2213.Es ist bewiesen, dass der SGVSB im genüber unzutreffende und irreführende An dass die SGVSB-Mitglieder als Reaktion a von Sanitas Troesch selbständig eine Prei genteil bewiesen, dass sich Sanitas Troes und Wahrheit 2003 zusammen besprocher teilnehmer eine Preissenkung durchsetze SGVSB-Mitglieder zogen also nicht autono machung mit Sanitas Troesch. Ferner ist k über informiert war, dass er eine Widersg Schlussbestimmung des KG einreichen kon

2214.Es ist bewiesen, dass der SGVSB mi der WEKO erneut den Eindruck erwecken v auf die unabhängig vorangehende Preiss Preissenkung vollziehen. Es ist aber im Ge der SGVSB bzw. seine Mitglieder in Tat ur wie und in welchem Umfang die Marktteil (vgl. B.5.2.1.9(i), Rz 1042 ff.). Ferner ist be und zusammen mit Sanitas Troesch — entge Rabattgruppen festgelegt hatten (B.5.5.4, R f), sondern auch die konkrete Höhe von Rat indirekt die Rabatthöhe beeinflusst wurde ( dass die Angaben des SGVSB über die Bı rend waren.

2215.Es ist bewiesen, dass der SGVSB ni konnte, er habe eine Meldung im Sinne \ Schlussbestimmungen eingereicht, noch da Mitglieder gesetzeskonform seien (Rz 2151

2216.Die in den vorangehenden Randziffe SGVSB gegenüber dem Sekretariat unzutre Dieses Verhalten war mitverantwortlich für 11. Oktober 2006.

2217.Es ist erwiesen, dass sich der SGVS WEKO nicht darauf berufen konnte, er sei ( hörden davon ausgegangen, sein Handeln dass der SGVSB nicht davon ausgehen ko vom 11. Oktober 2006 zugesichert, es sei z die damit einhergehenden Rabattniveauseı wickeln, Rabattspannbreiten in seinen Beila innerhalb des SGVSB Margen zu fixieren, in den Katalogen für die SGVSB-Mitglieder seiner kleinsten Mitglieder zu bestimmen.

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les SGVSB-Verbandssekretars vom 12. Mai 2004 Jes Sekretariats, es werde nicht über Rabatte genn es ist bewiesen, dass die SGVSB-Mitglieder oesch nicht nur Rabattgruppen festgelegt hatten 3.5.2.2, Rz 1211 f.), sondern auch die Bandbreite nfestlegungen indirekt die Rabatthöhe beeinflusst ich legte die Sortimentskommission innerhalb des sr Basisrabatte fest (Rz 1869 ff.).

Schreiben vom 5. Juli 2004 dem Sekretariat gegaben machte, indem er den Eindruck erweckte, uf die unabhängige vorangehende Preissenkung ssenkung vollziehen wollten. Es ist aber im Gech und der SGVSB bzw. seine Mitglieder in Tat | hatten, wie und in welchem Umfang die Marktn wollten (vgl. B.5.2.1.9(i), Rz 1042 ff.). Die m nach, sondern agierten entsprechend der Abewiesen, dass der SGVSB am 5. Juli 2004 darjruchsmeldung oder eine Meldung gemäss den nte (Rz 2141 ff.).

t Schreiben vom 14. Juli 2004 an das Sekretariat vollte, die SGVSB-Mitglieder würden als Reaktion enkung von Sanitas Troesch selbständig eine genteil bewiesen, dass sich Sanitas Troesch und id Wahrheit 2003 zusammen besprochen hatten, nehmer eine Preissenkung durchsetzen wollten wiesen, dass die SGVSB-Mitglieder miteinander :gen der im Brief gemachten Angaben - nicht nur z 1887 ff., B.5.2.1.12, Rz 1184; B.5.2.2, Rz 1211 atten sowie im Rahmen der Margenfestlegungen Rz 885 ff., 892 ff., 947 ff.). Es ist somit erwiesen, uttopreissenkung 2005 unzutreffend und irrefühach dem 24. März 2005 weder davon ausgehen jon Art. 49 Abs. 3 lit. a KG oder im Sinne der ss seine Verhaltensweisen und diejenigen seiner ff.).

rn 2209 ff. genannten Beweise zeigen, dass der ffende und irreführende Angaben gemacht hatte. den Inhalt des Schreibens des Sekretariats vom

B aufgrund des Schreibens des Sekretariats der jestützt auf die vorbehaltslosen Angaben der Besei gesetzeskonform gewesen. Es ist bewiesen, nnte, das Sekretariat habe mit seinem Schreiben ulässig, mit Sanitas Troesch die Bruttopreis- und ıkungen zu koordinieren, Rabattgruppen zu entgen der SGVSB-Artikelverwaltung zu berechnen, Eurokurse festzulegen und die Produkteauswahl zu fixieren und weiterhin die Auswahl und Preise

2218.Es ist erwiesen, dass der SGVSB wu: keine Kataloge mit gemeinsamen, einheitli ist bewiesen, dass er ein auf den 6. Dezeı chem er

a. wider besseres Wissen darlegte, eine \ Schlussbestimmungen des Kartellgeset:

b. unzutreffende und irreführende Sachver c. basierend darauf, streitbare rechtliche F

d. teils einer rechtlichen Würdigung nicht künftige der SGVSB-Mitglieder machte,

2219.Es ist ebenfalls erwiesen, dass der S die Behörde rechtlich binden wollte (Rz 217

2220.Auch die erwiesene Differenzierung ( schluss der Vorabklärung widerspricht de WEKO falsch verstanden haben soll und au einheitlichen Preisen herausgab.

2221.Wie dieses Beweisergebnis rechtlich abzuleiten sind, wird im Rahmen der Ausf Vorwerfbarkeit (C.5.2.4.1, Rz 2494 ff.) über}

Cc Erwagungen

C.1 Einleitung

2222.Nachfolgend sind die verschiedenen gen. Das Sekretariat prüft konkret, ob die S Abs. 3 KG und von Art. 5 Abs. 1 KG erfulle massigkeit von Art. 49a Abs. 1 KG und dam

C.2 Geltungsbereich

2223.Der Geltungsbereich des Kartellgeset drei Aspekte: Erstens gibt die Norm an, auf Geltungsbereich), zweitens welche Sachve tungsbereich) und drittens wo das Kartellg Aspekte sind in der Folge der Reihe nach zı

C.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

2224.Gemäss Art. 2 Abs. 1 KG gilt das Ges lichen Rechts. Unternehmen sind gemäss / bieter von Gütern und Dienstleistungen im \ oder Organisationsform.

1533 Vgl. Botschaft vom 23.11.1994 zu einem Bunc kungen (Botschaft 1994), BBI 1995 | 533 ff.; E kommentar zum Kartellgesetz, Baker & McKenz

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sste, dass er gemäss dem Sekretariat der WEKO chen Bruttopreisen mehr herausgeben sollte. Es nber 2006 datiertes Schreiben verfasste, in wel-

Neldung gemäss Art. 49 Abs. 3 lit. a KG oder der zes eingereicht zu haben,

haltsangaben machte, olgerungen anstellte,

zugängliche und teils unklare Angaben über das ohne eine Frage oder einen Antrag zu stellen.

GVSB basierend auf den vorgenannten Punkten 1 ff.).

ler Bruttopreise innerhalb des SGVSB nach Abr These, dass der SGVSB das Sekretariat der s diesem Grund weiterhin Bruttopreiskataloge mit

zu würdigen ist und welche Rechtsfolgen daraus ihrungen zur Sanktionierung unter dem Titel der prüft.

bewiesenen Vorkommnisse rechtliche zu würdiachverhaltsabschnitte die Tatbestände von Art. 5 n. Im Anschluss daran prüft es die Tatbestandsit zusammenhängende Fragen.

zes (KG) ist in Art. 2 KG festgelegt und umfasst wen das Gesetz Anwendung findet (persönlicher srhalte unter das Gesetz fallen (sachlicher Gelesetz gilt (örtlicher Geltungsbereich). Diese drei 4 prüfen.'533

etz für Unternehmen des privaten und des öffent- \rt. 2 Abs. 1P's KG sämtliche Nachfrager oder An- Nirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechtslesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrän- JERNHARD RUBIN/MATTHIAS COURVOISIER, in: Stampflis Handie (Hrsg.), 2007, Art. 2 N 3 ff.,19 ff., N 30 ff. N KG.

2225.Der vorliegende Sachverhalt umfasst sich die nachfolgenden Betrachtungen auf Privatrechtliche Unternehmen im Sinne de nehmer, die dem Zivilgesetzbuch sowie de den vordergründig natürliche Personen, Ha ne und Stiftungen des ZGB vom Unternehrr

2226.Der Bundesrat und ein bedeutender T gehend, als dass lediglich Marktteilnehmer oder Nachfrager von Gütern und Dienstle Dieser Sichtweise folgte die WEKO in ihre chen, ob ein Rechtssubjekt einerseits am | rerseits als wirtschaftlich selbständige Einhe

2227.Es ist unstreitig, dass sämtliche SGVS ten Unternehmensbegriff erfüllen und somit fen ist die Rechtslage hingegen mit Bezug: im Sinne von Art. 60 ff. ZGB vordergründig lifizierte die WEKO entsprechend den soeb nicht jeden Verein als Unternehmen im Sinr Kriterien (i) und (ii) daher näher zu prüfen.

2228.Die WEKO prüft die Kriterien der Te als selbständige wirtschaftliche Einheit auc nehmenszusammenschluss im Sinne von A dung oder Kontrollerwerb eines Gemeinsct der Praxis der WEKO willen und zur Vermei Rechtsprechung zur Beurteilung der Frage Art. 2 KG darstellt, analog herangezogen.

2229.Um Missverständnissen zuvorzukomn der Frage, ob der SGVSB ein Unternehme ankommt, auf welchem Markt der SGVSB ti

2230.Dennoch sei vorab nochmals auf das SGVSB im Markt für Sanitärgrosshandel hir

- Es steht fest, dass sich der SGVSB Seine Dienstleistungen bestehen zı Stammdaten zu aktualisieren, tritt Kontakt, um die Produktdaten und I die Aufnahme in die Stammdatenv: lerbeiträge machen zwei Drittel des der Stammdatenverwaltung Gewinn gen des SGVSB durch die Herstelle

1534 VINCENT MARTENET/PIERRE-ALAIN KILLIAS, in: tenet/Bovet/Tercier (Hrsg.), 2013, Art. 2 N 24.

1535 BBI 1995 | 533; vgl. auch CR Concurrence-Mar Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/ Reinert (Hr

1536 Grundlegend RPW 2000/2, 172 Rz 26 f., Assoc:

1538 RPW 2012/4, 823, Rz 45, Vertrieb von Musik: écoles de circulation; vig. CR Concurrence-MAR

1539 Verordnung über die Kontrolle von Unternehme 1540 RPW 2011/2, 283, Rz 3, Resun Plus AG.

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keine öffentlich-rechtliche Unternehmen, weshalb Unternehmen des privaten Rechts beschränken. s Kartellgesetzes sind sämtliche Wirtschaftsteil- 2m Obligationenrecht unterstellt sind. Somit werndelsgesellschaften gemäss OR sowie die Vereiensbegriff des Kartellgesetzes erfasst.'°°*

‘eil der Lehre ergänzen Art. 2 Abs. 1®'° KG dahin-

Unternehmen sind, die selbständig als Anbieter istungen am Wirtschaftsprozess teilnehmen. '>°> r bisherigen Praxis.'5? Demnach ist zu untersu- Wirtschaftsprozess teilnimmt (i) und dabei andeit auftritt (ii). 19°

5B-Mitglieder und Sanitas Troesch den so geartedas KG auf sie Anwendung findet. Näher zu prüuf den SGVSB. Zwar fällt der Verband als Verein in den Geltungsbereich des Gesetzes, doch quaen genannten Kriterien in ihrer bisherigen Praxis ie des KG.'5°8 Mit Bezug auf den SGVSB sind die

Inahme am Wirtschaftsprozess und des Auftritts h bei der Beantwortung der Frage, ob ein Unterrt. 4 Abs. 3 KG i.V.m. Art. 2 VKU'539 durch Grüniaftsunternehmens vorliegt.154° Der Einheitlichkeit dung von Widersprüchen wird die diesbezügliche , ob der SGVSB ein Unternehmen im Sinne von

nen sei klargestellt, dass es für die Beantwortung 2n im Sinne des Kartellgesetzes ist, nicht darauf itig ist.

Beweisergebnis zur eigenstandigen Tatigkeit des Igewiesen:

als Dienstleister für seine Mitglieder wahrnimmt. ı 85 % aus der Stammdatenverwaltung. Um die der Verband selbständig mit den Herstellern in 3asispreise zu erheben. Die Hersteller zahlen für srwaltung einen Herstellerbeitrag. Diese Herstel- ; SGVSB-Umsatzes aus. Der SGVSB erzielt mit e. Mit anderen Worten werden die Dienstleistunsr finanziert. Der SGVSB erzielt damit einen von

Commentaire Romand, Droit de la concurrence, Mar-

TENET/KILLIAS, (Fn 1534), Art. 2 N 22; JENS LEHNE, in: Basler sg.), 2010, Art. 2 N 9.

ation fribourgeoise des écoles de circulation. Art. 2 N 22; BSK KG-LEHNE (Fn 1535), Art. 2 N 9.

RPW 2000/2, 172 Rz 26 f., Association fribourgeoise des TENET/KILLIAS, (Fn 1534), Art. 2 N 27.

nszusammenschlüssen vom 17.6.1996, SR 251.4.

seinen Mitgliedern losgelösten Ums: nanziell unabhängig.

- Es ist bewiesen, dass der SGVSB waltung und Katalogproduktion) ei und Katalogproduktion müsste sons falls einem beauftragten Drittuntern waltung und Katalogproduktion ist ir bunden, da der Kaufentscheid eine: logpreisen und dadurch der Stam welche der Verband anbietet, steht ı ist erwiesen, dass der SGVSB eine: dem Markt für Sanitärgrosshandel aı

(i) Teilnahme am Wirtschaftsproz

2231.In den folgenden Fällen bejahte die W nehmens am Wirtschaftsprozess:

nehmen PPN AG gemäss WEKO | Werbungs- und Vermarktungsdiens auf eigene Rechnung auftrete. Fern Marktzugang und eine eigene Mark! in der Geschäftstätigkeit der Gründe

b. Beim Zusammenschlussvorhaben ( plante Gemeinschaftsunternehmen der Forschung, Entwicklung und de antwortlich sein. Darin eingeschlos: die weltweite Registrierung, die glob terentwicklung des Produktes sein. Anbieter auf dem Markt auf.'°*2

c. Die WEKO entschied, dass die EMI Erwerb durch Sony/Mubadala eige dass die gemeinsam erworbene E auch nach dem Erwerb selbständig \

d. Das Gemeinschaftsunternehmen d WEKO daher als Anbieter am Mark Kunden haben werde und seine gre eigenen Marke erbringen werde. Gl Dienstleistungen für die Muttergesell

e. Im Fall BristolMyers Squibb Comp Inc. trat das Gemeinschaftsunternel Markt auf, da es Arzneimittel produz

15422 RPW 2011/4, 658, Rz 33, Galenica/Fresenius N 1543 RPW 2012/2, 428, Rz 22 f., Sony/Mubadala — E 1544 RPW 2012/4, 867, Rz 32 ff., Schweizerische Po 1545 RPW 2013/1, 107, Rz 18 f., BristolMyers Squibt

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atz und Gewinn und ist von seinen Mitgliedern fiim Markt benötigte Leistungen (Stammdatenveryenstandig erbringt. Die Stammdatenverwaltung st von den SGVSB-Mitgliedern selbst oder allenehmen ausgeführt werden. Die Stammdatenver- 1 die Kerntätigkeit der Sanitargrosshandler einge- > Kunden von den in Offerten aufgeführten Katamdatenverwaltung abhängt. Die Dienstleistung, jrundsätzlich jedem Marktteilnehmer offen. Damit wirtschaftlich eigenständige Einheit bildet, die auf Jftritt (Rz 155 ff.).

ess

/EKO eine Teilnahme eines Gemeinschaftsunterse/PPN trat das geplante Gemeinschaftsunterals Nachfrager am Markt auf, weil die PPN AG tleistungen anbiete und im eigenen Namen und er verfuge das Unternehmen Uber einen eigenen präsenz und erbringe nicht nur eine Hilfsfunktion runternehmen. "5*'

salencia/Fresenius Medical Care sollte das gefür sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit 2m Vertrieb eines Phosphatbinders weltweit versen sollten die Durchführung klinischer Studien, ale Vermarktung und der Vertrieb sowie die Wei- Damit trete das Gemeinschaftsunternehmen als

Music Publishing auch nach dem gemeinsamen nständig am Markt auftrete. Entscheidend war, MI Music Publishing das Musikverlagsgeschäft weiterführen würde. "5%

er Schweizerischen Post/La Poste ist gemäss t tätig, da es weltweit direkten Zugang zu seinen nzüberschreitenden Dienstleistungen unter einer eichzeitig erbringe das Unternehmen spezifische ischaften. 1544

any/Astra Zeneca PLC/Amylin Pharmaceuticals mens Amylin gemäss WEKO als Anbieterin am ierte und vertrieb.'5%5

ledical Care.

MI MP.

st/La Poste.

) Company/Astra Zeneca PLC/Amylin Pharmaceuticals Inc.

2232.Vorliegend steht fest, dass der SGV‘ Rechtspersönlichkeit besitzt. Der Verband \ schriebenen Umfang und leitete diese Date ff.). Ferner unterhält der Verband eine Wel det waren. Die Website enthielt zudem Ver und zu den Produkten verschiedener Herst lich denjenigen Sanitärgrosshändlern offen,

2233.Der Verband erbringt nicht nur Dienst die Hersteller. Denn einerseits erlaubt der K eine Vorauswahl der ihn interessierenden F Sanitärgrosshändler ihre Offerten basieren: nes Endkunden hängt somit wesentlich vo genden ständig aktualisierten Stammdaten auf die verschiedenen Hersteller hin und ste der vom Verband erbrachten Dienstleistun: dukte die Stammdaten und Kataloge aufger

2234.Insgesamt erbringt der SGVSB somi gliedern offenstehen, sondern auch versch tungsangebot jedem Grosshändler offen, d grund der oben genannten Rechtsprechur SGVSB am Wirtschaftsprozess teilnimmt.'*

(ii) Auftritt als selbständige wirtsc

2235.Es fragt sich weiter, ob der SGVSB | auftritt. Gemäss Rechtsprechung der WEK meinschaftsunternehmen sämtliche Entsch Vollfunktionskriterium liegt in der Selbständ tiver/funktionaler Hinsicht.'5*7

2236.In den folgenden Fällen betrachtete di Gemeinschaftsunternehmens als erwiesen:

a. Im Fall Mediaspectrum, Inc./Publigr ternehmen in der Lage, eine eigens Verträge zwischen Muttergesellscl nach dem Fremdvergleichsgrunds: schäft wurde durch ein eigenes Ma ratspräsident unabhängig von den Unternehmen über genügend betrie Nutzungslizenzen und eine eigene |’

1546 Ein Teil der Lehre will als Teilnahme am Wirts tungsaustausch am Markt verstehen, sondern Unternehmenseigenschaft kann bereits aufgrt HENCKEL/PATRICK L. KRAUSKOPF, Art. 2 Abs. 155 740-751, 744 f.

1547 RPW 2012/4, 867, Rz 36, Schweizer Post/La P nung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Ko 95/01, Rz 93 unter Bezugnahme auf EuG, T-: übernommen von MAN! REINERT, in: Basler Kon Abs. 3 Rz 316.

1548 RPW 2013/4, 665, Rz 33 f., Mediaspectrum, Inc

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5B als Verein im Sinne von Art. 60 ZGB eigene ‚erwaltet für seine Mitglieder Stammdaten im be- 2n zur Katalogproduktion weiter (B.3.1.5, Rz 155 site, auf welcher die Mitgliederkataloge abgebilinkungen zu den Ausstellungen seiner Mitglieder eller. Diese Dienstleistungen standen grundsätzwelche dem Verband beitreten wollten.

leistungen für seine Mitglieder, sondern auch für atalog in Papierform oder online dem Endkunden °rodukte zu treffen und andererseits erstellen die 1 auf diesen Stammdaten. Der Kaufentscheid ein den Katalogen und den damit zusammenhänab. Ferner weist der Verband auf seiner Website Ilte die Links zu deren Verkaufsseiten bereit. Von J profitieren also auch die Hersteller, deren Pro- Iommen wurden.

t Dienstleistungen, welche nicht nur seinen Mitiedenen Herstellern. Ferner steht das Dienstleisar dem Verband beitreten wollte. Vor dem Hinter-

1g kann davon ausgegangen werden, dass der haftliche Einheit

als selbständige wirtschaftliche Einheit am Markt O bedeutet das Erfordernis nicht, dass das Geeidungen selbständig treffen können muss. Das igkeit des Gemeinschaftsunternehmens in opera-

e WEKO die wirtschaftliche Selbständigkeit eines

oupe S.A./xentive sa war das Gemeinschaftsunständige Geschäftspolitik zu verfolgen. Sämtliche vaften und Gemeinschaftsunternehmen sollten tz abgeschlossen werden. Das operative Genagement besorgt. Ferner war der Verwaltungs- Muttergesellschaften. Schliesslich verfügte das bliche und finanzielle Ressourcen sowie eigene T-Struktur. 148

chaftsprozess nicht nur den tatsächlichen, freiwilligen Leisauch die entsprechende Vorbereitung und Hinwirkung. Die Ind eines einzelnen Marktauftrittes bestehen; vgl. SOPHIE KG: Gedanken zum neuen Unternehmensbegriff, sic! 2006,

" Kommission zu Zuständigkeitsfragen gemäss der Verordntrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl. 2008/C 82/02, Cementbouw/Kommission, Sig. 2006 11-319, Rz 62; ımentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 4

./Publigroupe S.A./xentive sa.

b. Ähnlich qualifizierte die WEKO di schaftsunternehmens FluxSwiss im politik, da die Muttergesellschaften n

c. In den beiden Zusammenschlussvor Schweizerischen Post/La Poste qué men dann als selbstandige wirtscha naler Hinsicht selbständig sei. Bei de spiele es keine Rolle, wenn das ( scheidungen selbständig treffen kön

2237.Es steht fest, dass der SGVSB eine Dienstleistungen erbringt, welche gemäss Mitglieder „unterstützen, ergänzen oder ers tungen, die seine Mitglieder nachfragten ur Dienstleistung nicht erbracht, hätten seine richten müssen oder ein Drittunternehmen SGVSB führt eine zentrale Datenbank, we den Online- und Papierkatalogen seiner Mit derselben Hersteller. Zudem unterhält der ‘ Werbeplattform dient. Der SGVSB erbringt: tional unterschiedliche Dienstleistungen un heit im Sinne der genannten Rechtsprechur

(iii) Weitere Kriterien

2238.Zur Beurteilung des Vollfunktionsche wendet die WEKO noch weitere Kriterien \ Tagesgeschäft, ausreichende Ressourcen, materielle sowie immaterielle Vermögensv Kriterien (i) und (ii) feststeht, dass der Verb brauchen diese Kriterien streng genommen damit nicht beurteilt, ob der SGVSB ein Ger ter ist. Dennoch verdeutlicht der Hinweis au SGVSB ein Unternehmen im Sinne des Art.

1551 RPW 2012/4, 867, Rz 36, Schweizerische Posi

1552 Dieser Schluss stimmt auch mit der Praxis der | fizierte damals die Resun Plus AG nicht als sell rin von Planungs- und Projektierungsdienstle Kernkraftwerke) auf den entsprechenden Besc Produkten/Dienstleistungen. Sie erbrachte ihre und hatte auch nicht vor, die Leistungen fur Drit

Die wirtschaftliche Tatigkeit des SGVSB untersc Der SGVSB tritt erstens als Anbieter und nich Dienstleistung nicht lediglich für einen von vorr reits im Verband vertretenen Grosshändler könı treten und auf diese Weise von den Dienstleis Vorstandsprotokoll 4/2002, 329; ferner trat der men bei). Ferner erbringt der SGVSB seine Die tung auch hier grundsätzlich jedem offensteht, | werden.

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ie wirtschaftliche Selbständigkeit des Gemeinrnehmen verfolge eine eigenständige Geschäftsicht im relevanten Markt tätig seien.'>*

haben NZZ/Ringier/Tamedia/cXense/PPN'>5° und lifizierte die WEKO ein Gemeinschaftsunternehftliche Einheit, wenn es in operativer und funktior Beurteilung der wirtschaftlichen Selbständigkeit

semeinschaftsunternehmen nicht sämtliche Entne.1551

eigenständige Geschäftspolitik verfolgt, indem er

seinem Leitbild die Geschäftstätigkeiten seiner etzen“ (vgl. Rz 97). Er erbrachte also Dienstleis- 1d nicht selber erbrachten. Hätte der SGVSB die Mitglieder eine eigene Geschäftseinheit dafür ermit der Dienstleistung beauftragen müssen. Der Iche nicht nur sämtliche Produkte enthält, die in glieder figurieren, sondern auch weitere Produkte Verband eine Website, die seinen Mitgliedern als also von seinen Mitgliedern operational und funkd ist daher eine selbständige wirtschaftliche Einig der WEKO.'552

irakters eines Gemeinschaftsunternehmens vernie die Dauer, ein eigenes Management für das wie eigenes Personal und finanzielle Mittel, und ‚erte.'5°® Da bereits aufgrund der vorstehenden and ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 KG ist, nicht mehr geprüft zu werden. Insbesondere wird neinschaftsunternehmen mit Vollfunktionscharakf die nachfolgenden Kriterien zusätzlich, dass der

/La Poste; RPW 2012/1, 149, Rz 42, NZZ/Ringier/Tamedia/

WEKO in Sachen Resun Plus AG überein. Die WEKO qualiostandige wirtschaftliche Einheit, da sie zwar als Nachfrageistungen (bzw. Generalunternehmerleistungen im Bereich haffungsmärkten auftrat, hingegen nicht als Anbieterin von Leistungen zudem ausschliesslich für die beteiligten Partner fe zu erbringen, RPW 2011/2, 284, Rz 7, Resun Plus AG.

;heidet sich grundlegend von derjenigen der Resun Plus AG. t als Nachfrager am Markt auf. Zweitens erbringt er seine inerein geschlossenen Kreis von Beteiligten. Nebst den beyen grundsätzlich alle Sanitargrosshandler dem SGVSB beitungen profitieren (vgl. etwa die Ausführungen in Act. 358, 1 Verband seit Verfahrensbeginn ein zusätzliches Unternehnstleistungen auch für die Hersteller, wobei seine Dienstleisder ein Interesse bekundet in den Katalog aufgenommen zu

2239.Es steht fest, dass der SGVSB seit Ul Zusammenhang mit der Stammdatenverwa Jahren anbietet. Die Tätigkeit ist also auf | dem Sekretär Uber ein statutarisch vorgese des Verbands obliegt (Art. 29 Statuten).'°°* seit Beginn des vorliegenden Verfahrens n Geschäftsführung ist zudem ein administra’ gementstelle in Thun. Die dortigen Mitarbe Insgesamt verfügt der Verband über rund zudem finanzielle Mittel zur Verfügung. Ge Einnahmen aus Lieferantenbeiträgen, Ertré gliederbeiträge, jährlichen Dienstleistungse Erfüllung besonderer Aufgaben zur Verfügu SGVSB mit Beiträgen von Herstellern (R: schweizerische Praxis orientiert,'°° ist der mehr als die Hälfte seines Umsatzes mit LC Vollfunktion, '5°” was im vorliegenden Zusé menseigenschaft im Sinne von Art. 2 KG ist

(iv) Rechtsvergleich mit der EU

2240.In der Rechtsache C-194/14 P AC © der EuGH, dass ein in der Schweiz ansässii Beteiligung an der Durchführung oder Ub Sachlage gegen den heutigen Art. 101 AEl niert worden sei.

2241.Die AC Treuhand hatte mehrere Zus: glied eines Kartells waren — organisiert, bei te, indem sie Liefermengen der betreffende: zur Verfügung stellte. Sie hatte gegen Verg sen Herstellern als Moderator aufzutreten. zu Kompromissen.'5°°

2242.Gemäss Gerichtshof bezieht sich de Vereinbarungen und abgestimmten Verhalt kalen Beziehungen — den Wettbewerb im g auch Parteien mit ein, die nicht im selben N und unabhängig davon, dass nur das Ges: einbarungen betroffen war. 15°

2243.Im vorliegenden Fall nimmt der SGVS Einheit am Wirtschaftsprozess teil, im Unte band selbst auch Dienstleistungen, welche sind. Die Tätigkeit des Verbands geht ü rechtsvergleichende Optik unterstützt folgli

1554 Act. 372.40.

1555 Act. 381, Antworten auf Fragen 5 und 6. 1556 RPW 2011/2, 283, Rz 5 f., Resun Plus AG.

15577” V/gl. auch Konsolidierte Mitteilung der Kommiss 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unte

1558 EuGH Rs. C-194/14 P AC Treuhand/Europaisct 1559 EuGH Rs. C-194/14 P AC Treuhand/Europaisct 1560 EuGH Rs. C-194/14 P AC Treuhand/Europaisct

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oer 100 Jahren besteht und die Dienstleistung im tung und Katalogproduktion bereits seit den 90er Dauer angelegt. Der Verband verfügt zudem mit shenes Management, dem die Geschäftsführung Auch der Präsident des Verbands arbeitet bereits icht mehr gleichzeitig für die Richner (CRH). Der tives Sekretariat unterstellt und eine Datenmanaiter erledigen die Verbandsaufgaben vollzeitlich. 700-800 Stellenprozente. Dem Verband stehen »mäss Art. 33 der Verbandsstatuten stehen ihm ige aus dem Verbandsvermögen, jährlichen Mitntschädigungen der Mitglieder und Beiträge zur ng. Zwei Drittel seiner Umsätze erwirtschaftet der z 151).1555 Gemäss EU-Praxis, an der sich die Umstand, dass ein Gemeinschaftsunternehmen ritten erzielt, typischerweise ein Indiz für dessen immenhang zugleich ein Indiz für die Unterneh-

Treuhand/Europäische Kommission’??® entscheid ges Beratungsunternehmen wegen seiner aktiven erwachung eines Kartells in voller Kenntnis der JV verstossen habe und daher zu Recht sanktioammenkünfte zwischen Herstellern — welche Mitdenen sie anwesend war und sich aktiv beteilig- 1 Güter erfasste und den betreffenden Herstellern ütung angeboten, bei Spannungen zwischen die- Die AC Treuhand ermutigte die Hersteller ferner

r Wortlaut des heutigen Art. 101 AEUV auf alle answeisen, die — sei es in horizontalen oder vertiemeinsamen Markt verfälschen. Darin bezieht er larkt tätig sind wie die Parteien der Vereinbarung shaftsverhalten einer der Parteien durch die Ver-

B nicht nur selbst als selbständige wirtschaftliche rschied zum AC Treuhand-Fall erbringt der Ver- Teil der Kerntätigkeiten des relevanten Marktes ber eine blosse Beratungstätigkeit hinaus. Die ch nicht nur das Auslegungsresultat, wonach der

ion zu Zuständigkeitsfragen gemäss der Vorrdnung (EG) Nr. rnehmenszusammenschlüssen, ABI. 2008/C 95/01, Rz 98.

ıe Kommission, ECLI:EU:C:2015:717. ıe Kommission, ECLI:EU:C:2015:717, Rz 7, 37 f. ıe Kommission, ECLI:EU:C:2015:717, Rz 35, Rz 46.

SGVSB ein Unternehmen im Sinne des Ki Auslegung nicht, dass er gegebenenfalls Te

(v) Konklusion

2244.Abschliessend steht somit fest, dass « Abs. 1®'s KG ist, was der neuesten Praxis | Abrede im Speditionsbereich'®% entspricht, tion of the Phonographic Industry Schweiz men im Sinne von Art. 2 Abs. 1P'° KG qualifi

C.2.2 Sachlicher und örtlicher Geltung

2245.Der sachliche Anwendungsbereich di und Wettbewerbsabreden (Art. 2 Abs. 1 K Formen privat veranlasster Wettbewerbsbe: eine horizontale oder vertikale, verbindliche gestimmte Verhaltensweise von Unterneh mehrere Unternehmen gleicher oder versc oder andere hinsichtlich der Ausübung ode ken. Der Begriff der Wettbewerbsabrede wi ren Vorliegen nachfolgend unter dem Titel C

2246.Hinsichtlich des örtlichen und zeitliche gehenden Ausführungen notwendig. Es se sanktionierbaren Tatbeständen aufgrund d ab dem 1. April 2004 erfasst werden. 1°

C.3 Vorbehaltene Vorschriften

2247.Dem KG sind Vorschriften vorbehalte Leistungen Wettbewerb nicht zulassen, insl oder Preisordnung begründen, und solche, cher Aufgaben mit besonderen Rechten au das Gesetz fallen Wettbewerbswirkungen, über das geistige Eigentum ergeben. Hinge auf Rechte des geistigen Eigentums stutz Abs. 2 KG).

2248.Mit Bezug auf die hier in Frage stehe bewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von auch nicht geltend gemacht.

1561 RPW 2012/4, 823, Rz 44 ff., Vertrieb von Musik 1562 RPW 2013/2, 153, Rz 66, Abrede im Speditions

1563 Vgl. Botschaft vom 23.11.1994 zu einem Bunc kungen (Botschaft 1994), BBI 1995 | 468 ff., zit. risches Kartellrecht, 2005, Rz 244 ff.

1564 Vgl. etwa RPW 2006/4, 659, Unique.

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artellgesetzes ist, sondern widerspricht auch der il einer Vereinbarung ist.

ler SGVSB ein Unternehmen im Sinne von Art. 2 Jer WEKO in Sachen Vertrieb von Musik"?! und wo die Branchenverbände International Federa- (IFPI Schweiz) und Spedlogswiss als Unternehziert wurden.

sbereich

2s Kartellgesetzes erstreckt sich u.a. auf Kartell- G). Von dieser Umschreibung werden sämtliche schrankungen erfasst.'9° Nicht von Belang ist, ob : oder unverbindliche Vereinbarung oder eine abmen vorliegt. Entscheidend ist hingegen, dass hiedener Marktstufen zusammenwirken, um sich sr der Aufnahme des Wettbewerbs zu beschränrd in Art. 4 Abs. 1 KG gesetzlich definiert und de- ».4.2 (Rz. 2252 ff.) überprüft.

ın Geltungsbereichs sind vorliegend keine weiteri lediglich angemerkt, dass beim Vorliegen von es Rückwirkungsverbotes lediglich Sachverhalte

n, die auf einem Markt für bestimmte Waren oder yesondere Vorschriften, die eine staatliche Marktdie einzelne Unternehmen zur Erfüllung offentlisstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht unter die sich ausschliesslich aus der Gesetzgebung gen unterliegen Einfuhrbeschränkungen, die sich en, der Beurteilung nach diesem Gesetz (Art. 3

nden Märkte gibt es keine Vorschriften, die Wett- Art. 3 Abs. 1 und 2 KG wurde von den Parteien

bereich.

lesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrännach dem Sonderdruck, 80 f., 534; ROGER ZÄCH, Schweize-

C.4_ Unzulässige Wettbewerbsal Preisen

C.4.1 Ablauf der Zulässigkeitsprüfung

2249.Aufgrund der Systematik des Kartellg: nes Sachverhalts in drei Schritten überpr überhaupt eine Abrede im Sinne des Karte 2250 ff.). Damit ist die Frage, ob diese Abrı nem zweiten Schritt wird daher geprüft, ob ( im Sinne von Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 lit. < dessen Auswirkungen erheblich im Sinne

wird geprüft, ob Rechtfertigungsgründe best

C.4.2 Wettbewerbsabreden im Sinne v

2250.Als Wettbewerbsabreden gelten gemi re oder nicht erzwingbare Vereinbarungen sen, welche zweitens zwischen Unternehn geschlossen wurden (vgl. C.4.2.1). Drittens stimmte Verhaltensweisen eine Wettbewer C.4.2.2). Wie anschliessend dargelegt wir: bewiesenen Ereignisse den Tatbestand von

2251.Bei der Schaffung des Kartellgesetze: parechtsverträglichkeit gelegt.'°%7 Art. 4 KG AEUV.'568 So entsprechen sich die Elemen der Formen der Abreden (Vereinbarung unc der Abrede (eine Wettbewerbsbeschranku kann daher auch die europäische Rechtspr: werden. "570

1565 Vgl. statt vieler THOMAS NYDEGGER/WERNER stutz/Reinert (Hrsg.), Art. 4 N 41.

1566 \/gl. WALTER STOFFEL, Wettbewerbsabreden, in

1567 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle ber 1994, BBI. 1995, 495: „Dem Vorentwurf w Postulat der Europaverträglichkeit weitgehe: „in den grundsätzlichen Bemerkungen zum Ge nannt“ werde. Das genannte Zitat zur Europav chen Bemerkungen“, die vom Bundesgericht ASCOPA.

1568 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen 15669 MARC AMSTUTZ/BLAISE CARRON/MANI REINERT, tenet/Bovet/Tercier (Hrsg.), 2013, Art. 4 N 22; vi

1570 Urteil des BVGer B-7633/2009 vom 14. Septe ROLAND KOCHLI/PHILIP M. REICH, in: Stämpflis (Hrsg.), 2007, Art. 4 N 22 f.; BRUNO SCHMIDH

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yreden über die Festsetzung von

2setzes muss die kartellrechtliche Zulässigkeit eiüft werden. Zuerst muss abgeklärt werden, ob lgesetzes (Art. 4 Abs. 1 KG) vorliegt (C.4.2, Rz ede zulässig ist, noch nicht beantwortet."36 In eilie beschriebenen Sachverhalte einem Abredetyp ı bzw. c KG entsprechen (C.4.3, Rz 2287 ff.),'566 des Gesetzes sind (C.4.4, Rz 2321 ff.). Drittens ehen (C.4.5, Rz 2449 ff.).

on Art. 4 Abs. 1 KG

ass Art. 4 Abs. 1 KG erstens rechtlich erzwingba-

sowie aufeinander abgestimmte Verhaltenswei- 1en gleicher oder verschiedener Marktstufen abmüssen so geartete Vereinbarungen oder abgebsbeschränkung bezwecken oder bewirken (vgl. J, erfüllt eine Grosszahl der im Sachverhaltsteil Art. 4 Abs. 1 KG.

> wurde vom Gesetzgeber Wert auf dessen Euro- ; entspricht denn auch zu weiten Teilen Art. 101 te der Teilnehmer an der Abrede (Unternehmen), 1 abgestimmte Verhaltensweisen) und die Folgen 1g bezwecken oder bewirken).'56° Diesbezüglich chung und Lehre zur Begründung herangezogen

Napic, in: Basler Kommentar, Kartellgesetz, 2010, Am-

: Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 000, 57 ff., 58.

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novemurde in zahlreichen Vernehmlassungen attestiert, dass das ad verwirklicht werden konnte.“ Das Bundesgericht übersah /2010 vom 11. April 2011, E.4.3.2., wonach in der Botschaft setzesentwurf [...] das Ziel der EU-Kompatibilitat nicht gesrträglichkeit befindet sich zwei Seiten vor den „grundsätzlizitiert werden; RPW 2011/4, 586, Rz 410 und Fn 394,

| Union, ABl. C 326 vom 26. Oktober 2012, 47 ff. in: Commentaire Romand, Droit de la Concurrence, Marjl. auch RPW 2011/4, 586, Rz 410, ASCOPA.

mber 2015, E. IV.5., inbes. Rz 172, Swisscom AG/WEKO; ; Handkommentar zum Kartellgesetz, Baker & McKenzie AUSER, in: Kommentar zum schweizerischen Kartellgesetz, ), 1997, Art. 4 N 26 ff.; JURG BORER, Kartellgesetz, 2011, Art.

C.4.2.1 Vereinbarung und abgestimmte |

2252.Unter den Begriff der Wettbewerbsa Vereinbarungen als auch abgestimmte Verl spielt es für die rechtliche Qualifikation ein: abrede) keine Rolle, ob diese rechtlich erz' che die Parteien ihrem Verhalten zu Grunc Qualifikation als Wettbewerbsabrede. "57? Kc ne formelle vertragliche Grundlage über da: Gentlemen’s Agreement oder ein sog. Früh Lehre und Praxis werden informelle Vertré einkommen, unter Umständen auch Empfe beschlüsse als Wettbewerbsabreden qualifi

2253.Da die juristische Form bei der Qualifi le spielt, ist gemäss Botschaft das entsche gewollte Zusammenwirken der betreffender stimmten Marktstruktur (Oligopol) ergebenc einem solchen bewussten und gewollten Zu

2254.Art. 4 KG unterscheidet drei Formen rungen, b) rechtlich nicht erzwingbare Vere sen. Rechtlich erzwingbaren und nicht erz zustande kommen, wenn die Parteien ihre: gen, sich daran zu halten. Der übereinstin mündlich) oder auch stillschweigend durch |

a) Rechtlich erzwingbare Vereinbarun

2255.Rechtliche erzwingbar sind Vereinba vorgesehen ist, wobei die Sanktion z.B. i schluss aus einem Verband liegen kann."®' einmal die Form eines Vertrages im Sinne | stellt bleiben kann, ob ein solcher Vertrag g

1571 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2005/1, Weiss+Appetito AG/Weko; Entscheid der REIF Graubünden.

Art. 4 N 81; BorER (Fn 1570), Art. 4 N 7; Rict ROSE/PETER ROTH, in: Bellamy/Child, Europear 108 N 2.023, N 2038; HERMANN JOSEF BUNTE, in Band 2 Europäisches Kartellrecht, Langen/Bunt

1573 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartel KG) vom 22. November 1994, BBI. 1995 | 545; 1572), 108 N 2.023 und dort angegebene Rechi

1874 SHK-KOCHLI/REICH (Fn 1570), Art. 4 N 5; CR Cc bezüglich Verbandsbeschlüssen RPW 2011/4, &

1575 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartel KG) vom 22. November 1994, BBI. 1995 | 548

1576 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 1565), Art. 4 N 8

1577 BRUNO SCHMIDHAUSER, in: Kommentar zum sch fet/Ducrey (Hrsg.), 1997, Art. 4 N 33; ROLAND Kartellgesetz, Baker & McKenzie (Hrsg.), 2007 Kommentar, Kartellgesetz, 2010, Amstutz/Reine

1578 Vgl. dazu Urteil des BGer 4A_16/2008 vom 12 AG.

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Verhaltensweisen zwischen Unternehmen

breden fallen gemäss Art. 4 Abs. 1 KG sowohl valtensweisen.'®”1 Wie Art. 4 Abs. 1 KG klarstellt, 2s Sachverhalts als Vereinbarung (Wettbewerbswingbar ist. Das heisst, die rechtliche Form, welle legen, spielt keine Rolle für dessen rechtliche nkret bedeutet dies gemäss Botschaft, dass kei- ; Wettbewerbsverhalten bestehen muss, auch ein stückskartell sind Wettbewerbsabreden.'?’® In der ige, Statuten, rechtliche nicht zwingenden Über- 'hlungen, abgestimmte Verhalten und Verbandsziert. 1574

kation eines Sachverhaltes als Abrede keine Rolidende Tatbestandsmerkmal, das „bewusste und ı Unternehmen. Beim sich allenfalls aus einer belen spontan gleichförmigen Verhalten fehlt es an sammenwirken.“'575

von Abreden: a) rechtlich zwingende Vereinbainbarungen sowie c) abgestimmte Verhaltensweiwingbaren Vereinbarungen ist gemein, dass sie n übereinstimmenden Willen zum Ausdruck brin- ımende Wille kann ausdrücklich (schriftlich oder <onkludentes Verhalten erklärt werden. '5”6

rungen, fur deren Nichteinhaltung eine Sanktion n einer Verwarnung, einer Busse oder im Aus- 7 Rechtlich erzwingbare Vereinbarungen können von Art. 1 Abs. 1 OR annehmen (wobei dahingeemäss Art. 20 OR nichtig wäre, '?7® zumal die ge-

192, E. 6.1, Betonsan AG, Hela AG, Renesco AG, O/WEF, RPW 2003/4, 897, E. 4.1, Fahrlehrer im Kanton

1 1569), Art. 4 N 22; BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 1565), HARD WISH/DAVID BAILEY, Competition Law, 2012, 99; VIVIEN ı Community Law of Competition, Rose/Roth (Hrsg.), 2008, : Kommentar zum deutschen und europaischen Kartellrecht, e (Hrsg.), 2010, Art. 81 N 22.

le und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, zum Begriff des Gentlement Agreement vgl. ROSE/ROTH (Fn sprechung des EuG.

383, Rz 385 ff., ASCOPA.

le und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz,

3; BUNTE (Fn 1572), Art. 81 N 19-21.

weizerischen Kartellgesetz, Homburger/Schmidhauser/ Hof- KOCHLI/PHILIP M. REICH, in: Stämpflis Handkommentar zum , Art. 4 N 6 f.; THOMAS NYDEGGER/WERNER NADIG, in: Basler rt (Hrsg.), Art. 4 N 83.

.6.2008, RPW 2008/3, 536 f. E. 2, Almonte SA/Air Mercury richtliche Durchsetzbarkeit für die Qualifikz keine Rolle spielt). Ferner können sie im R z.B. durch Statuten, Reglemente, Beschliss

2256.Als rechtlich erzwingbare Vereinbaruı ziert:

i. Die Bestimmungen der Sektionsstat lien Treuhänder (SVIT) und der | (USPI). Gemäss diesen Statuten ko dem Ausschluss aus dem Verband s

ii. Die Klausel in einem Händlervertra« nicht an Abnehmer (Händler, unabh: zu liefern. Die vertragliche Verpflict Importe aus dem Ausland zu tätige beziehen. '>®'

ii. Ein Vertrag zwischen der SLNC, Swisscom, der den Verkauf von ex Swisscom und FTTH FR regelt. Aut Angebot der SLNC ausgeschlossen.

b) Rechtlich nicht erzwingbare Verein

2257.Bei rechtlich nicht erzwingbaren V: stückskartell'°®°) wollen die Parteien sich zı gen diese Vereinbarung nicht mit Hilfe ein keine rechtliche Pflicht, hingegen mögliche Einhaltung der Vereinbarung. '®>

2258.Die folgenden Sachverhalte wurden it bare Vereinbarungen beurteilt:

i. Die scheinbar unverbindlichen Prei Unternehmungen für Bau und Unter der VTR durch Druckausübung sicht

ii. Die im Rahmen der „Association de: arbeitete Tarifempfehlung für Verbar

1579 SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in Homburger et al., /

1880 RPW 1998/2, 192, Rz 17, SVIT-Honorarrichtlini 1581 RPW 2012/3, 549, Rz 86 ff., BMW. 1582 RPW 2012/2, 174, Rz 40, FTTH Freiburg, vgl. z

1583 Botschaft zu einem Bundesgesetz Uber Kartel KG) vom 22. November 1994, BBI. 1995 | 545.

1584 SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in: Homburger et al., ,

1585 SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in: Homburger et al., NYDEGGER/NADIG (Fn 1565), Art. 4 Abs. 1 N 94;

1586 RPW 2006/4, 593, Rz 25 f., Tarif des Verbanc von Tankanlagen (VTR).

1587 RPW 2003/2, 269, Rz 16, Tarification des honoı

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ition eines Sachverhalts als Wettbewerbsabrede ahmen einer Gesellschaft zustande kommen, wie

igen wurden etwa folgende Sachverhalte qualifiuten des Schweizerischen Verbands der Immobi- Jnion Suisse des professionels de l’immobilier nnte die Nichteinhaltung der Honorarordnung mit sanktioniert werden. '5°°

J, BMW- und MINI-Neufahrzeuge aus dem EWR ängige Vermittler und Endkunden) in der Schweiz tung von BMW-Händlern in der Schweiz, keine n, sondern nur Fahrzeuge bei BMW Schweiz zu

Fiber to the Home Fribourg (FTTH FR) und klusiven Nutzungsrechten an Gebäudefasern an

‘diese Weise wurden andere Wettbewerber vom barung

ereinbarungen (Gentlemen‘s Agreement, Frühnar verpflichten, hingegen kann der Verstoss geer Sanktion durchgesetzt werden.'5®* Es besteht rweise eine moralische oder sittliche Pflicht zur

1 der Rechtsprechung als rechtlich nicht erzwingsempfehlungen des „Verbands Schweizerischer halt von Tankanlagen (VTR)“, dessen Einhaltung arstellte.'586

s Médecins du canton de Genéve (AMG)“ ausge-

\rt. 4 N 33; BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 1565), Art. 4 N 85 Fn 1569), Art. 4 N 30 ff.

on.

udem die weiteren dort erwahnten Vertrage, Rz 47 ff. le und andere Wettbewerbsbeschrankungen (Kartellgesetz,

Art. 4 N 34; SHK-KOCHLI/REICH (Fn 1570), Art. 4N 8. Art. 4 N 34; Rose/RoTH (Fn 1572), 108 N 2.023; BSK KG-

Is Schweizerischer Unternehmungen für Bau und Unterhalt

aires des médecins genevois en matiére des soins privés.

Cc) Abgestimmtes Verhalten

2259.Wie bereits erwähnt, gelten nicht nur ' haltensweisen als Abreden im Sinne von. damit, dass die beteiligten Unternehmen it müssen, um sich abzustimmen.'?® Beim a teiligten Unternehmen, ohne einen Vertrag ersetzen sie den mit Risiken verbundenen sammenarbeit. °°

2260.Das abgestimmte Verhalten ergibt si wettbewerbsrelevantes Verhalten in irgend und gewollt zusammenwirken.'5% Dies bed nehmerischen Pläne, wozu sich die Betei gen.'?°! Vorausgesetzt ist mit anderen We bestehen bzw. ein bestimmtes Mass an K dem antizipierten Marktverhalten der andere

2261.Das abgestimmte Verhalten ist vom z ches nicht vom Abredebegriff des Art. 4 Ak lelverhalten liegt vor, wenn Unternehmen sı sich wechselseitig nachahmen.'5® Die U gleichförmigem Verhalten aufgrund von Fak ternehmen nicht beeinflussen können.'?% E exogenen Faktoren parallel verhalten und Marktinformationen. 59”

2262.Zur Klarstellung zum zuletzt Gesagte nander abgestimmten Verhaltensweise nic hangt.'5°8 Im Gegensatz zum erlaubten Paı

1588 BORER (Fn 1570), Art. 4 N 12.

1589 V/gl. zuletzt Urteil des EuG vom 17. Mai 2013 ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes: E 26; EuGH C-199/92 P Hüls AG, Sig. 1999 1-04; 1999 1-04125 Rz 115; EuGH verb. Rs. C-89/85 48/73 et al. Suiker Unie Sig. 1975 01663 Rz 26, (Fn 1565), Art. 4 Abs. 1 N 101.

1590 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartel KG) vom 22. November 1994, BBI. 1995 | 545 raum 1993-2000); SCHMIDHAUSER (Fn), in: AMSTUTZ/CARRON/REINERT, Art. 4 I N 32.

1591 Urteil des BVGer B 8404/2010 vom 23. Sept rechtskräftig); BORER (Fn 1570), Art. 4 N 13.

1592 Urteil des BVGer B 8404/2010 vom 23. Sept rechtskraftig); RPW 2002/1, 81, Rz 16, Benzi Fussnote 76, Maestro Fallback Interchange Fee

1594 BGE 129 Il 18, 26, E. 6.3; Botschaft zu einen schränkungen (Kartellgesetz, KG) vom 22. Nov

Postomaten (,ATM Service-Fee‘).

1596 RPW 2002/1, 81, Rz 16, Benzinmarkt Schweiz |

1597 BGE 129 II 18, 27, E.6.3; RPW 2012/3, 639, Rz

1598 EuGH verb. Rs 40-48/73 et al. Suiker Unie, Sig Liste Medikamente: Preise von Cialis, Levitra ı Art. 4 N 46; CR Concurrence-AMSTUTZ/CARRON/

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Vereinbarungen, sondern auch abgestimmte Ver- Art. 4 Abs. 1 KG. Der Gesetzgeber verdeutlicht ır Marktverhalten nicht ausdrücklich vereinbaren bgestimmten Verhalten koordinieren sich die beim eigentlichen Sinne abzuschliessen, hingegen Wettbewerb bewusst durch eine praktische Zuch daraus, dass die beteiligten Unternehmen ihr einer Form aufeinander abstimmen und bewusst ingt ein Mindestmass an Koordination der unterligten in beliebiger Form miteinander verständiyrten, dass bestimmte Kommunikationselemente ontakten zwischen den Wettbewerbern, um sich n anzupassen.'59%

ulässigen Parallelverhalten abzugrenzen, '°% wels. 1 KG erfasst wird. Ein solch zulassiges Paralyontan gleich oder gleichförmig reagieren’5% oder nternehmen reagieren also ausschliesslich mit toren, welche die im relevanten Markt tätigen Un- -ntscheidend ist also, dass sie sich aufgrund von nicht planmässig aufgrund von ausgetauschten

n sei beigefügt, dass das Vorliegen einer aufeiht vom Nachweis eines eigentlichen Plans aballelverhalten handeln die Konkurrenten im Rah-

T-154/09 Manuli Rubber Industries SpA, Rz 160; ferner die uGH C-8/08 T-Mobile Netherlands BV, Sig. 2009 1-4529 Rz 287 Rz 158; EuGH C-49/92 P Anic Partecipazioni SpA, Sig. et al. Ahlström, Sig. 1993 1-00111 Rz 63; EuGH verb. Rs 40- 28; BORER (Fn 1570), Art. 4 N 13; BSK KG-NYDEGGER/NADIG

le und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, ; RPW/DPC 2002/1, 81 Rz 16, Benzinmarkt Schweiz (Zeit- Homburger et al., Art. 4 N 44; CR Concurrenceember 2014, E. 5.3.7.2., SFS/Unimarket AG/WEKO (nicht

ember 2014, E. 5.3.7.3., SFS/Unimarket AG/WEKO (nicht nmarkt Schweiz (Zeitraum 1993-2000); RPW 2012/4, 788, und Debit MasterCard Interchange Fee.

n Bundesgesetz Uber Kartelle und andere Wettbewerbsbe-

Rz 17, Gebühr für den Bargeldbezug an Bancomaten bzw.

Zeitraum 1993-2000).

234, Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen; vgl. T (Fn 1569), Art. 4 IN 32.

. 1975 01663 Rz 173/174; RPW 2010/4, 660, Rz 100, Hors- ınd Viagra; SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in: Homburger et al., REINERT (Fn 1569), Art. 4 IN 34.

men einer abgestimmten Verhaltensweis Rechtsprechung des EuGH beraubt das Pc nicht des Rechts, sich dem festgestellten. wachem Sinn anzupassen. Hingegen steh Fühlungnahme zwischen Unternehmen ent Marktverhalten eines gegenwärtigen oder diesen Mitbewerber Uber das Marktverhalt schlossen ist oder in Erwägung zieht. '5°° schweigende Erwartung eines Unternehm dem eigenen Verhalten folgen und diese ir folgen.’ Es kann etwa darin bestehen, d Erhöhung oder Herabsetzung seiner Preis genügt der Umstand, dass ein Unternehm wettbewerbswidrigen Vereinbarung Auskun gestimmten Verhaltensweise.'60% Gemäss F ehemaligen kollusiven Verhaltens ein koopt ves Verhalten sein. 163

2263.In der schweizerischen Praxis wurd stimmte Verhalten qualifiziert:

i. Im Schlussbericht Maestro Fallback von Mastercard geplante Einführun stimmtes Verhalten. Die DIF war e rer'°% dem /ssuer'® einer Karte Zt stimmtes Verhalten dar, da /ssuer dass sich sämtliche anderen Issue selben Resultat gelangte das Sekı 2009 zur Vorabklärung in Sachen g tensystem Visa V PAY, wo der Sach

ii. In der noch nicht rechtkräftigen Vert sen- und Tiefbau im Kanton Aargau preisen vor Ablauf der Eingabefrist : sofern das empfangende Unterneh reichte.'608

1599 RPW 2012/3, 639, Rz 234, Komponenten für I EU-Rechtsprechung; vgl. zuletzt das Urteil des SpA, Rz 161 sowie die konstante Rechtsprechu Unie, Sig. 1975 01663 Rz 173/174; EuGH C-8/ C-199/92 P Hüls AG, Sig. 1999 1-04287 Rz 1( 04125 Rz 117 ; vgl. auch CR Concurrence-Ams

1600 RPW 2010/4, 660, Rz 100, Hors-Liste Medikar (Fn 1570), in: Homburger et al., Art. 4 N 46.

1602 EuG vom 17. Mai 2013 T-154/09 Manuli Rubbe: 1603 RPW 2010/4, 660, Rz 99, Hors-Liste Medikame

1604 Unternehmen, das Handler anwirbt, welche D 765, Rz 3, Maestro Fallback Interchange Fee ut

1605 Ein Kartenherausgeber; vgl. Verweis in der vore 1606 RPW 2012/4, 765, Rz 203, Maestro Fallback Int 1607 ~RPW 2009/2, 130, Rz 74 ff., Einführung einer D 16068 RPW 2012/2, 387, Rz 948 ff., Wettbewerbsabre

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e nicht mehr selbständig. Gemäss konstanter stulat der Selbständigkeit die Unternehmen zwar oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit t es streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren gegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder en ins Bild zu setzen, das zu zeigen man ent- Ein abgestimmtes Verhalten setzt also die stillens voraus, dass die anderen Marktteilnehmer 1 Kenntnis der Erwartung eben dieser Erwartung ass ein Unternehmen dem anderen die geplante ;e kommuniziert.'6°' Laut Europäischem Gericht en seinem Wettbewerber zur Vorbereitung einer fte erteilt als Beweis für das Vorliegen einer ab- ’raxis der WEKO kann zudem die Existenz eines rationsfördernder Faktor für ein späteres kollusian folgende Sachverhalte als horizontale abge-

Interchange Fee qualifizierte das Sekretariat die g einer Default Intracountry Fee (DIF) als abgeine Gebühr pro Transaktion, welche ein Acqui- | bezahlen hatte. Die DIF stellte daher ein abge- und Acquirer die DIF anwendeten und wussten, rund Acquirer gleich verhalten würden.'6% Zum etariat bereits im Schlussbericht vom 27. April eplante Einführung einer DIMF für das Debitkarverhalt ähnlich gelagert war.'6%

ügung in Sachen Wettbewerbsabreden im Strasqualifizierte die WEKO den Versand von Offertan die Konkurrenten als abgestimmtes Verhalten, men als Reaktion darauf eine Stützofferte ein-

Teiz-, Kühl- und Sanitäranlagen, unter Bezugnahme auf die EuG vom 17. Mai 2013 T-154/09 Manuli Rubber Industries ng des Gerichtshofes: EuGH verb. Rs 40-48/73 et al. Suiker 98 T-Mobile Netherlands BV, Sig. 2009 I-4529 Rz 33; EuGH 50; EuGH C-49/92 P Anic Partecipazioni SpA, Sig. 1999 |- TUTZ/CARRON/REINERT (Fn 1569), Art. 4 IN 34.

nente: Preise von Cialis, Levitra und Viagra; SCHMIDHAUSER

1569), Art. 4 IN 34. "Industries SpA, Rz 162. nte: Preise von Cialis, Levitra und Viagra.

ebitkartenzahlungen akzeptieren sollten, vgl. RPW 2012/4, ıd Debit MasterCard Interchange Fee.

ingehenden Fussnote.

erchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee. IMF für das Debitkartensystem Visa V PAY.

den im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau.

ii. In der Verfügung vom 10. Mai 2010 nitäranlagen tauschten die Parteien hungen aus. Die WEKO qualifiziet Wettbewerber dadurch in die Lage Konkurrenz anzupassen und ihre ben. 1609

iv. Gegenstand der Untersuchung Vert ernder Exklusivvertrag zwischen de steller und Grossisten (VTG) und d Gemäss Vertrag sollten u.a. die V1 theken mit Tierarzneimitteln beliefe: vor Untersuchungseröffnung aufgelc Hersteller und Grossisten faktisch | Apotheken weitgehend vom Verkauf! te dieses Verhalten in ihrer Verfügu halten zwischen Herstellern und Gr erwiesen, dass der Vertrag nachw Grossisten das Verhalten ihrer Kon entsprechend anpassen konnten. 16"

v. In der Untersuchung Markt für Sc Sachverhalt: Schweinehändler trafeı formationen über angebotene und Schlachtschweine diskutiert wurden an einer Börse in Will, wo sie vor allı diskutierten. Zusätzlich fanden zwei nerstags um 11:00 Uhr und freitag: schätzungen die Preisvorstellungen Ergebnis der Schweinebörsen uno landwirtschaftlichen Presse und im die Preisfindung ohne das dargele bachteten Schlachtschweinpreise b nem engen Preisband. Die WEKO e haltensweisen der Schweinehandl Kommunikation das Marktverhalten bewusst und gewollt eine Wettbewe:

vi. Mit der Verfügung Fahrschule Graul die Gleichförmigkeit der Preisgestalt torischen Verkehrskundeunterricht. | und des Fürstentums Liechtenstein Tarif für Autofahrstunden (Kategorie Der Verbandspräsident hielt die Mit halten. Auf die Abgabe der Empfel hingegen gab der Verband eine Ka mit welcher die Kosten für Fahrlekti achtete es als erwiesen, dass die a kulationshilfen eine Verhaltensabstir

1609 Die Verfügung wurde zwei Jahre nach dem Ent: fenden EU-Verfahrens: RPW 2012/3, 618, Rz < für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen.

1610 RPW 2004/4, 1040 ff., vgl. insbesondere 1061, | 1611 RPW 2004/3, 726 ff., siehe v.a. 739, Rz 41, Mar

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in Sachen Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sau.a. Informationen über künftige Bruttopreiserhöte dies als abgestimmtes Verhalten zumal die versetzt wurden, ihr Verhalten an dasjenige der Preise auch im angegebenen Umfang anzuherieb von Tierarzneimitteln war ein 40 Jahre daum Verband Schweizerischer Tierarzneimittelherar Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST). 'G-Mitglieder nur Tierärzte, nicht hingegen Aporn. Der Exklusivvertrag wurde rund sechs Jahre st. Auch nach Vertragsauflösung belieferten die oeinahe ausschliesslich Tierärzte und schlossen "von Tierarzneimitteln aus. Die WEKO qualifizierng vom 11. Oktober 2004 als abgestimmtes Verossisten von Tierarzneimitteln. Sie erachtete als irkte und dazu führte, dass die Hersteller und

Kurrenten antizipierten und ihr eigenes Verhalten )

hlachtschweine beurteilte die WEKO folgenden 1 sich dienstags an einer Börse in Sursee, wo Innachgefragte Mengen sowie Tendenzpreise für . Donnerstagnachmittags trafen sich die Handler am den „Anschrieb vom marktkonformen Preisen“ Mal wöchentlich Telefonkonferenzen statt (don- > um 06:00), wo nebst überregionalen Markteinfür die folgende Woche diskutiert wurden. Das | Telefonkonferenzen wurde schliesslich in der Internet publiziert. Gemäss Parteiaussagen wäre gte Verhalten nicht möglich gewesen. Die beoewegten sich in der untersuchten Periode in eirblickte in der Gesamtheit der geschilderten Verer eine abgestimmte Verhaltensweise, da die der Konkurrenten voraussehbar machte sowie 'bsbeschränkung bezweckte. "6"!

Jünden vom 6. Januar 2003 beurteilte die WEKO ung für Fahrlektionen der Kategorie B und obliga- Der Autolehrerverband des Kantons Graubünden (AVGL) gab während Jahren einen empfohlenen -B) und den obligatorischen Theoriekurs heraus. Jlieder wiederholt an, sich an die Empfehlung zu ılung wurde vor Verfahrenseröffnung verzichtet, |kulationshilfe für die Verbandsmitglieder heraus, onen berechnet werden konnten. Die WEKO er- Iten Tarifempfehlungen nachwirkten und die Kalnmung ermöglichten, was sich in ähnlichen Preischeiddatum in der RPW publiziert aufgrund des parallel lau- 6; 627, Tabelle 3; 640, Rz 236; 641, Rz 247, Komponenten

Rz 60, Vertrieb von Tierarzneimittel. kt für Schlachtschweine — Teil B.

sen der verschiedenen Fahrlehrer r onshilfen ermöglichten es den AVGl vorauszusehen und sich dieser anz bandspräsident anlässlich der Verb sich an die Tarife zu halten bzw. keii

vii. | Das Bundesgericht bejahte in seine: einer abgestimmten Verhaltenswei: nannten „Sammelrevers“. Im Rahrr Buchhändlern Preisbindungsverträg unter anderem, den vom Verleger fe er eine Konventionalstrafe bezahlen he vertraglich festgelegter Massnah tatsächlich befolgt wurden. Bei Str Schiedsgericht entscheiden. Gem dadurch, dass alle anderen am Sar Buch zum gleichen Preis verkaufen Elemente betrachtete das Bundesg Preisbindung von einem durch de Schiedsgericht geregelt werden soll durchgesetzt werden. '6"3

2264.Der EuGH bestätigte das Vorliegen | folgenden Fällen:

i. Im Urteil Hüls’‘’* bestätigte der Geri von verschiedenen Herstellern durc darstellten. Bei den Preisinitiativen | „Preisoffensive“ der Hersteller, um | heben.'615 Die Preiserhöhungen wu eine Preisanhebung auf dem Marl gleichzeitig oder etwas später eine ven waren an regelmässigen Sitzun:

ii. Im Urteil Thyssen Stahl AG beurteil preise auf dem britischen Markt erhc Art. 65 8 1 EGKS, was einem abges entspricht.'°"” British Steel gab ihr: Preisverhalten auf dem britischen ebenso zu verhalten, was gemäss ( ihrer Konkurrenten zu beeinflussen men getätigt, welche bereits verschi sammen mit British Steel Preisfes sche EGKS-Märkte geschlossen hai dass British Steel, aufgrund ihrer bi: davon ausgehen konnte, dass dit

1612 RPW 2003/2, 271 ff., 283, Rz 49, Fahrschule G 2003/4, 890 ff., vgl. v.a. 898, E. 5 u. 6; Fahrlehre

1613 BGE 129 Il 18, 21 f. E. 2; 32 E. 6.5.5.

1614 EuGH C-199/92 Hüls, Sig. 1999 1-04287.

1615 KOMM, ABI. 1996 L 203/9 Rz 24, Polypropylen. 1616 KOMM, ABI. 1996 L 203/9 Rz 24 f., Rz 86 ff. Po 1617 EuG T-141/04 Thyssen Stahl AG, Sig. 1999 II-0

1618 KOMM, ABI. 1994 L 116/1, Rz 229, Vereinbarı herstellern.

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nanifestierte. Die alte Empfehlung und Kalkulati- _-Mitgliedern, die Preisstrategie der Konkurrenten upassen. Verstärkend kam hinzu, dass der Verandsgeneralversammlung die Mitglieder anhielt, 1 Preisdumping zu betreiben. "6"?

m Entscheid vom 14. August 2002 das Vorliegen se zwischen Buchhändlern aufgrund des sogeen des „Sammelrevers“ schlossen Verleger mit e ab. Der Buchhändler verpflichtete sich dabei stgelegten Preis einzuhalten, andernfalls musste oder hatte Lieferstopps zu befürchten. Eine Reimen stellten zudem sicher, dass die Preise auch eitigkeiten Uber die Buchpreisbindung sollte ein äss Bundesgericht wussten die Buchhändler nmelrevers angeschlossenen Buchhändler jedes würde. Als zusätzliche horizontal koordinierende ericht den Umstand, dass Streitigkeiten über die 2n sog. Preisbindungsbeauftragen eingesetzten en. Auf diese Weise konnten die Preisbindungen

von abgestimmten Verhaltensweisen u.a. in den

chtshof die Auffassung der Kommission, wonach hgeführte Preisinitiativen abgestimmte Verhalten andelte es sich um einen „Preisschub“ oder eine Jas Preisniveau auf eine bestimmte Höhe anzu- ‘den in der Presse angekündigt, um den Weg für <t vorzubereiten. Die übrigen Hersteller führten Preisanhebung durch. Die geplanten Preisinitiatiyen der Hersteller vereinbart worden. '6'6

te das Gericht rechtskräftig Fälle in denen Stahlynt wurden als „verabredete Praktik“ im Sinne von timmten Verhalten gemäss Art. 101 Abs. 1 AEUV en Konkurrenten an einer Sitzung ihr künftiges Markt bekannt und forderte sie dazu auf, sich sericht ihre Absicht aufzeigte, das Marktverhalten . Die Aufforderung wurde gegenüber Unternehedentlich in einer gemeinsamen Kommission zutsetzungsvereinbarungen für kontinentaleuropaitten.'61® Das Gericht stimmte der Kommission zu, sherigen Kontakte mit den übrigen Konkurrenten, > Konkurrenten ihren Forderungen weitgehend

raubünden; bestätigt durch Entscheid der REKO/WEF, RPW sr im Kanton Graubünden.

Iypropylen; EuGH C-199/92 Hüls, Sig. 1999 1-04287, Rz 20. 0347 Rz 266, 270. ıngen und verabredete Praktiken von europäischen Träger- nachkommen oder dieser bei der F dest Rechnung tragen würden. !6'9

ii. | In der Rechtssache Ahlstroem erblic dass verschiedene Unternehmen ir Preise festgelegt und sich verpflicht munizieren.'620

iv. Der EuGH beurteilte im Fall Imperia preisen mehrerer Farbstoffherstelle: stimmtes Verhalten. Die Hersteller und teils zu verschiedenen Zeitpunl Die Unternehmen erhöhten entwede schiedlichem Umfang. So erhöhte Niederlanden, Belgien und Luxemb men in Frankreich den Preis um 12 Frankreich hatte die Kommission ( Frankreich eine vorherige Preisrund: die Abstimmung daraus abgeleitet, « chen Umfang und im gleichen ode wiederholte sich der Vorgang meh Länder aufzeigen. Schliesslich hatte me eines Unternehmens sämtliche | mitgeteilt hatten, dass sie beabsichti

d) Horizontale oder vertikale Konstellz

2265.Für die Beurteilung, ob eine Abrede ir dem SGVSB und seinen Verbandsmitglied seinen Mitgliedern und Sanitas Troesch vo! Abredepartner in einem horizontalen oder Beantwortung dieser Frage spielt erst bei Abrede im Rahmen von Art. 5 Abs. 3 oder e

2266.Dennoch sei bereits an dieser Stelle Koordination innerhalb von Verbänden in k verhalte behandelt haben, welche gemäss /

2267.Was die unter B.5.5 beschriebenen \ unter Beteiligung des Verbands und seine dass der Verband letztlich die Beschlüsse «

1619 EuG T-141/04 Thyssen Stahl AG, Sig. 1999 II-0 1620 EuGH C-89/85 et al, Ahlstroem Sig. 1993, 1-013 1621 EuGH 48-69, Imperial Chemical Industries Ltd. |

1622 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartel KG) vom 22. November 1994, BBI. 1995 | 544 f

123 BGE 129 II 18, 23 E. 4; Botschaft zu einem Bur kungen (Kartellgesetz, KG) vom 22. November

1624 RPW 2012/4, 825, Rz 70 f.; 826, Rz 73 ff., Ver dations tarifaires de l'Union suisse des professic Rz 81, Einführung einer DIMF für das Debitkart rif des Verbands Schweizerischer Unternehmu 2004/2, 333 f., Rz 10 ff., ASTAG Preisempfehlu fication des honoraires des médecins genvois | Honorarrichtlinien SVIT.

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estlegung ihrer eigenen Geschäftspolitik zuminkte der EuGH ein abgestimmtes Verhalten darin, n Rahmen eines Branchenverbands empfohlene et hatten, diese Preise den Abnehmern zu kom-

I Chemical Industries Erhöhungen von Farbstoff- “in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten als abgekündigten die Preiserhöhungen teils gleichzeitig <ten (in einem Fall 1 Jahr später) im Voraus an. r im gleichen Umfang oder in einem Fall in unterein Teil der Unternehmen in Deutschland, den urg ihre Preise um 8 %, während ein Unterneh- % anhob. Den unterschiedlichen Preisanstieg in Jarauf zurückgeführt, dass die Unternehmen in = nachholen hätten wollen. Die Kommission hatte lass die Preiserhöhungen im gleichen oder ähnlir in geringem Zeitabstand erfolgt waren. Ferner rere Male und liess sich für verschiedene EU- » eine Sitzung stattgefunden, an der mit Ausnah- <onkurrenten teilgenommen und sich gegenseitig gen, ihre Preise zu erhöhen. "62!

ation

n Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG einerseits zwischen lern sowie andererseits zwischen dem Verband, ‘liegt, ist es an sich irrelevant, ob die potentiellen vertikalen Verhältnis zueinander stehen.'62? Die der materiellen Beurteilung der Zulässigkeit der ben Abs. 4 KG eine Rolle.'623

klargestellt, dass die Wettbewerbsbehörden die onstanter Rechtsprechung als horizontale Sach- \rt. 5 Abs. 3 oder Abs. 1 KG zu prüfen sind.'62*

Nettbewerbsbeeinflussungen betrifft, welche sich r Mitglieder abgespielt haben, ist innen gemein, Jer Generalversammlung umgesetzt hat. Die Ge-

0347 Rz 219, 267. 07 Rz 130. Sig. 1972, 00619 ff., vgl. insbesondere Rz 52/56 ff.

le und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz,

ıdesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrantrieb von Musik; RPW 2012/3, 659 f., Rz 29 ff., Recommannels de l’immobilier — Section Neuchatel; RPW 2009/2, 131, ensystem Visa V PAY; RPW 2006/4, S. 593 f., Rz 20 ff., Tangen für Bau und Unterhalt von Tankanlagen [VTR]; RPW ngen/ Kalkulationshilfen; RPW 2003/2, 268 f., Rz 16 ff., Tarien matiére des soins prives; RPW 1998/2, 192 f., Rz 22 ff., neralversammlung bestand aus Sanitärgros ten gegenüberstehen. Es drängt sich diesb konstanten Praxis der Wettbewerbsbehörde

2268.Die in B.5.2 beschriebenen Wettbewe gung des SGVSB, dessen Mitglieder und S sermassen als Gefäss für die Treffen zwis¢ Rahmen der Branchentreffen im Kooperati zu, bevor er später in diesem Gremium al auftrat. Auch aus dieser Sicht stand die Be Sanitas Troesch im Vordergrund, weshalb tellation auszugehen ist.

e) Anwendung auf den vorliegenden |

2269.Was die verbandsinternen Wettbewer

a. die gemeinsame Stammdatenverw: (Rz 1839),

b. die Bruttopreisfestlegungen für das . c. die Bruttopreisfestlegung und Marge d. der Entscheid, Sanitärprodukte Rab:

e. der Entscheid, nicht vom Bruttopre 1933 f.),

f. die verbandsinternen Anpassungen g. die Festlegung der Transport- und E h. die Eurokursfestlegung (Rz 2010 f.), i. die Festlegung der Teampur-Preise |

j. die Festlegung des Inhalts der St Produktkataloge „teamonline“ sowie timents der Teampurhandler (Rz 207

auf Beschlüssen der Verbandsorgane beru wie aufgezeigt (Rz 140 f.), fur alle Mitglied einer Sanktion oder gar dem Verbandsauss fuhrten Rechtsprechung (v.a. SV/T-Honora schlüsse somit rechtlich erzwingbare Vere und dem Verband als Mittäter im Sinne von

2270.In Bezug auf die Wettbewerbsbeeinflı bzw. seine Mitglieder gilt Folgendes:

a. Die Koordinierung der Bruttopreisr 1997 (Rz 822 f.),

b. die Koordinierung des Bruttopreis- ui

c. die Koordinierung des Bruttopreis- ı die im Jahr 2000 nachwirkte (Rz 87€

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shändlern, welche sich horizontal als Konkurrenezüglich also vorliegend kein Abweichen von der in auf.

rbsbeeinflussungen ereigneten sich unter Beteilianitas Troesch. Der SGVSB agierte dabei gewisshen seinen Mitgliedern und Sanitas Troesch. Im onsrat kam dem SGVSB zuerst die Gründerrolle s Repräsentant der Interessen seiner Mitglieder ziehung zwischen den SGSVSB-Mitgliedern und auch diesbezüglich von einer horizontalen Konsbsbeeinflussungen (B.5.5) betrifft, steht fest, dass

altung und gemeinsamen Bruttopreise bis 2007

Jahr 2006 (Rz 1864 ff.), nfestlegung für das Jahr 2007 (Rz 1886), attgruppen zuzuteilen (Rz 1906),

is- auf das Nettopreissystem umzusteigen (Rz

der Basisrichtpreise (Rz 1957 f.), inbaukosten (Rz 1979 f.),

(Rz 2043 f.) und

ammdaten, des Katalogsortiments, der Onlineder Papier-Produktkataloge und des Katalogsor- 8 f.)

hten. Diese Beschlüsse waren gemäss Statuten, er verbindlich und deren Missachtung konnte zu chluss führen. In Übereinstimmung mit der aufgerrichtlinien) und Doktrin (Rz 2255) stellen die Besinbarungen zwischen den Verbandsmitgliedern Art. 4 Abs. 1 KG dar.

ssungen durch Sanitas Troesch und den SGVSB

iveau- und Rabattniveausenkung für das Jahr

nd Rabattniveaus für das Jahr 1998 (Rz 841),

ınd Rabattniveaus für das Jahr 1999 (Rz 865 f.), ), d. die Koordinierung des Bruttopreis- u same Erarbeitung von Rabattgrupp gruppe Wellness im Jahr 2001 und ¢ im Bereich Wellness im Umfang von

e. die Koordinierung der Bruttopreisse des Eurowechselkurses (Rz 1036 ff.

f. die gemeinsame Koordinierung der 2004/2005 (Rz 1140 ff., Rz 1159, Rz

g. die Weiterentwicklung und Integrati (Rz 1211 f.)

stellen Vereinbarungen im Sinne von Art. 4 beruhten, welche darauf ausgerichtet wareı reichen. Sowohl die SGVSB-Mitglieder, teil Troesch brachten ihre Standpunkte bezügli druck und handelten in der Folge entspre übereinstimmender gegenseitiger Wille zun battwettbewerb einzuschränken und die Et gestellt bleiben, ob die Willensübereinkunft, rechtlich verbindlich oder unverbindlich ist. gen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG handelt.

2271.Der in den Jahren 2005-2009 stattfinc die Marktverhältnisse (Rz 1234) sowie das nen nicht losgelöst von den darauf folger Bruttopreissenkung durch Sanitas Troesch nuar 2012 durchgeführten Bruttopreissenkt um Vorbereitungs- bzw. Unterstützungshar bleiben, ob sie für sich getrennt betrachtet /

2272.Was die Bruttopreissenkung für das . esch, Richner und Gétaz (CRH) sowie Sa preisanderung koordiniert haben. Es ist em ner), Sabag und Innosan miteinander disk über die bevorstehende Bruttopreis- und R: 1721 ff.). Der Grund des Informationsaust satzkanal vor dem Wettbewerb alternativer nerhalb des dreistufigen Absatzkanals eins verluste zu verhindern (Rz 1744 ff.). Ferr (Getaz, Richner), Sabag und Innosan auf | ben (Rz 1747 ff.). Schliesslich steht fest, gleichförmige Marktverhalten von Sanitas T san war (Rz 1751 ff.).

2273.Wie bereits ausgeführt, ist dadurch be und Innosan nicht eigenständig und unabhe den Unternehmen im Rahmen der Koopera gen Kontaktaufnahmen stehen gemäss Rec verhalten entgegen. Alleine aus dem ausse! sie damit rechnen, dass sich die Konkurren: auf die bewiesene Weise an den Preisen v selbständig, sondern in der Gewissheit, wie für Sabag.

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nd Rabattniveaus für das Jahr 2001, die gemeinen, inkl. die gemeinsame Schaffung der Rabattlie selektive Bruttopreis- und Rabattherabsetzung 15 % (Rz 935 ff.),

nkung 2003 sowie die gemeinsame Festlegung

):

Bruttopreissenkung und Rabattsenkung im Jahr - 1183) und

on der Rabattgruppen in die Installateursoftware

Abs. 1 KG dar, zumal sie auf Treffen der Parteien 1, ein bestimmtes Preis- und Rabattniveau zu ers vertreten durch den SGVSB, als auch Sanitas ch der Bruttopreis- und Rabattsetzung zum Auschend ihren Ausserungen. Dadurch kommt ihr 1 Ausdruck, ihre Preise zu koordinieren, den Rairowechselkurse zu koordinieren. Es kann dahinsich dem Verhalten der Konkurrenz anzupassen, Fest steht, dass es sich dabei um Vereinbarunlende Austausch über erwartete Teuerungen und nachgewiesene Preis-Monitoring (Rz 1719) köniden Ereignisse zwischen der Ankündigung der im September 2009 und der schliesslich auf Jaing betrachtet werden. Es handelte sich vielmehr dlungen. Es kann daher vorliegend dahingestellt \breden im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG darstellen.

Jahr 2012 betrifft, ist erwiesen, dass Sanitas Trobag und Innosan sich mit Bezug auf die Bruttofiesen, dass Sanitas Troesch, CRH (Getaz, Rich- Jtierten und wettbewerbsrelevante Informationen abattniveausenkung ausgetauscht haben (vgl. Rz ausches lag darin, dass sich der dreistufige Ab- Absatzkanäle schützen und den Wettbewerb inchränken wollte, um Marktanteils- bzw. Umsatzier steht fest, dass sich Sanitas Troesch, CRH Jem Markt tatsächlich gleichförmig verhalten hadass der Informationsaustausch kausal für das roesch, CRH (Getaz, Richner), Sabag und Innowiesen, dass sich Sanitas Troesch, CRH, Sabag ingig am Markt verhielten. Die Kontakte zwischen tion Sanitär Schweiz sowie die davon unabhängi- ;htsprechung einem unabhängigen Wettbewerbsren Ablauf folgt ihr Bindungswille. Zudem konnten z nach ihr richten würde. CRH richtete ihre Preise on Sanitas Troesch aus und handelte nicht mehr ihre Konkurrenten handeln würden. Dasselbe gilt

2274.Somit ist das zweite Tatbestandsmerl schilderten Sachverhalte ebenfalls erfüllt.

sind zwingende Vereinbarungen, die in Rz

rungen und schliesslich stellen die in Rz : stimmte Verhaltensweisen im Sinne des k vorliegend als Vereinbarung zwischen den ı allesamt auf derselben Marktstufe agierei SGVSB-Mitglieder und Sanitas Troesch sin diese Vereinbarungen und abgestimmten V:

2275.Die Spielregeln zum Schutz des dreis ff.) wurden schriftlich in Protokollen festgehi Marktordnungskommission zu ihrer Überpr gen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 KG zwisct esch einerseits sowie den Sanitarinstallatet Opportunitätsgründen darauf, ein Verfahrer halb es sich erübrigt die diesbezüglichen Se

C.4.2.2 Bezwecken oder bewirken einer

2276.Schliesslich ist zu prüfen, ob die getr haltensweisen eine Wettbewerbsbeschränk oder bewirken.“ Aufgrund der Verwendung dass eine Vereinbarung zwischen Unterneh de im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG qualifizie' beschränkender Zweck oder eine ebenso Bundesgesetz über Kartelle und andere Wi ne Angaben zu den beiden Begriffen „bez europäischen Union entlehnt wurden.'625 Ar Vereinbarungen, welche eine Verhinderunc oder bewirken.“ Auch bei der Auslegung die berücksichtigt werden. 166

2277.Das Tatbestandsmerkmal des Bewirk abgestimmte Verhaltensweise den relevan kung noch nicht eingetreten sein muss, es hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten \

2278.Sowohl in der europäischen’®*® als a ist das Tatbestandsmerkmal des Bezweck

1625 SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in Homburger et al., /

1626 SHK-KÖCHL//REICH (Fn 1570), Art. 4 N 22 f., Sc PIERRE-ALAIN KILLIAS, in: Commentaire Romand N 38 f.; BORER (Fn 1570), Art. 4N 5.

SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in Homburger et al., /

1628 \/gl. statt vieler VOLKER EMMERICH, in: Immenga Art. 81 Abs. 1 EGV, Rz 227; HANNO WOLLMANN/ sches und Deutsches Wettbewerbsrecht (Kart Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von / schen Union auf Vereinbarungen über horizont den: Leitlinien über horizontale Zusammenarbei

1629 STOFFEL (Fn 1566), 63; SCHMIDHAUSER (Fn 157 Rz 389, ASCOPA; RPW 2010/1, 71, Rz 87, Gal

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Die in Rz 2269 aufgeführten Verhaltensweisen 2270 geschilderten Geschehnisse sind Vereinba- 2272 f. zusammengefassten Sachverhalte abgecartellgesetzes dar. Da die Verbandsbeschlusse einzelnen Mitgliedern aufzufassen sind und diese nN, liegt eine horizontale Vereinbarung vor. Die d auf der gleichen Marktstufe tätig, weshalb auch erhaltensweisen horizontaler Natur sind.

tufigen Absatzweges im Kanton Wallis (Rz 1807 alten. Die Sitzungsteilnehmer setzten eigens eine fung ein. Es handelt sich also um Vereinbarun- 1en Bringhen, Burgener, Getaz und Sanitas Troren andererseits. Das Sekretariat verzichtete aus | gegen die Sanitarinstallateure zu eröffnen, wesichverhaltselemente rechtlich zu würdigen.

Wettbewerbsbeschränkung

offenen Vereinbarungen und abgestimmten Verung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG „bezwecken des Wortes „oder“ im Gesetzestext wird deutlich, men derselben Marktstufe bereits dann als Abrert werden kann, wenn alternativ ein wettbewerbsche Wirkung feststeht. Die Botschaft zu einem attbewerbsbeschränkungen von 1994 enthält keiwecken“ und „bewirken“, welche dem Recht der t. 101 Abs. 1 AEUV spricht nämlich ebenfalls von y, Einschränkung oder Verfälschung ,bezwecken ser beiden Begriffe kann die europäische Praxis

ans ist erfüllt, sobald eine Vereinbarung oder eine ten Markt tatsächlich beeinflusst, wobei die Wirgenügt, wenn die Wettbewerbsbeschränkung mit wird, 1627

uch in der schweizerischen'62° Praxis und Lehre ens objektiv zu verstehen. Mit anderen Worten

SHMIDHAUSER (Fn 1570), in Homburger et al., Art. 4 N 26 ff.; , Droit de la Concurrence, Tercier/Bovet (Hrsg.), 2002, Art. 4

| 1569), Art. 4 IN 83; KOCHLI/REICH (Fn 1570), Art. 4 N 25; rt. 4 N 30; RPW 2010/1, 71, Rz 87, Gaba.

/Mestmacker Hrsg., Wettbewerbsrecht, Bd. 1, 4. Aufl. 2007, MICHAEL SCHEDL, in: Hirsch/Montag/Sacker (Hrsg.), Europaiellrecht), Bd. 1, 2007, Art. 81 EG, Rz 91 f.; Mitteilung der \rtikel 101 des Vertrages Uber die Arbeitsweise der Europaiale Zusammenarbeit ABI. 2011 C 11/1 ff., Rz 24 (im Folgent).

0), in Homburger et al., Art. 4 N 28; SHK-KOCHLI/REICH (Fn ‚ARRON/REINERT (Fn 1569), Art. 4 IN 81; RPW 2011/4, 584, a.

muss die Abrede objektiv geeignet sein, eir Bei der Beurteilung dieser Eignung geht es rung.'®*1 Die Eignung ist zu bejahen, wen! werbsbeschränkenden Wirkung aufweist."* ckens selbst dann erfüllt, wenn die Vereinb — die einen gesetzeskonform, die anderen k

2279.Das objektive Verständnis des Begrifl tiven Vorstellungen der Parteien irrelevant merkmal des Bezweckens erfüllt ist.1°°4 Es en sich einer allfälligen Kartellrechtswidric Schliesslich kommt es zur Erfüllung des Ta ob der Zweck tatsächlich erreicht wird.'636

2280.Mit Bezug auf die SGVSB-internen Ve

a. Mit der gemeinsamen Stammdaten: preise einher (Rz 1839).

b. Durch die Vereinbarung gemeinsam Preisniveau- und Rabattfestlegung 2004/2005 auf das Jahr 2006 aus (F

Vereinbarungen Uber das Preiselen bewerbsbeschränkende Wirkung zi werbsbeschränkung genügt, um das Abs. 1 KG zu erfüllen.

c. Zusammen mit der Bruttopreisfestle auch die Margen fest (Rz 1886). D: Preiselement, das objektiv geeignet einbarung bezweckte damit gemäss ken.

d. Der Entscheid, Sanitärprodukte Ra dass gewisse Rabatte in einer Ban dass diese Vereinbarung objektiv g ken. Das Tatbestandselement des B

e. Der Entscheid, nicht vom Bruttopre 1933 f.) führte dazu, dass die SG\ und Rabattniveau führten. Ein unte Mitgliedern erlaubt, Sanitarinstallat bzw. Nettopreise zu setzen. Die unt

1630 BUNTE (Fn 1572), Art. 81 N 120; SHK-KOCHLI/ Homburger et al., Art. 4 N 28; STOFFEL (Fn 156€

1631 SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in Homburger et al., /

1632 WISH/BAILEY (Fn 1572), 118; EuGH C-8/08 T-A BORER (Fn 1570), Art. 4 N 5; RPW 2011/4, 584,

1633 CR Concurrence-KILLiAs (Fn 1626), Art. 4 N 40;

1634 WISH/BAILEY (Fn 1572), 119; EuGH C-551/03 F angegebene Rechtsprechung; CR Concurrenc KOCHLI/REICH (Fn 1570), Art. 4 N 24; SCHMIDHAL 1566), 63; RPW 2011/4, 584, Rz 389, ASCOPA

1635 STOFFEL (Fn 1566), 63; SCHMIDHAUSER (Fn 157 1570), Art. 4 N 24.

1636 =~ SHK-KOCHLI/REICH (zit. Fn 1570), Art. 4 N 24; S

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1e Wettbewerbsbeschränkung herbeizuführen. '®°

also um die feststellbare Tendenz der Vereinban sie das Potenzial zur Entfaltung einer wettbe- 2 Somit ist das Tatbestandselement des Bezwearung vage ist und verschiedene Interpretationen ‘G-widrig — zulässt. '633

s „bezwecken“ führt auch dazu, dass die subjeksind bei der Beurteilung, ob das Tatbestandsist also nicht einmal erforderlich, dass die Parteijkeit bewusst waren oder diese gar wollten.'635 tbestandes von Art. 4 Abs. 1 KG nicht darauf an,

reinbarungen (Rz 2269), gilt Folgendes:

verwaltung gingen bis 2007 gemeinsame Bruttoer Bruttopreise für das Jahr 2006 wirkte sich die zusammen mit Sanitas Troesch für das Jahr z 1864 ff.).

nent Bruttopreis haben das Potenzial eine wett- ı entfalten. Die objektive Eignung zur Wettbe- Tatbestand des Bezweckens im Sinne von Art. 4

gung im Jahr 2007 legten die SGVSB-Mitglieder amit vereinbarten die Teilnehmer gemeinsam ein war, den Wettbewerb zu beschränken. Die Ver- Art. 4 Abs. 1 KG, den Wettbewerb zu beschränibattgruppen zuzuteilen (Rz 1906) führte dazu, dbreite vergeben wurden. Daraus ist ersichtlich, eeignet war, den Preiswettbewerb zu beschränezweckens von Art. 4 Abs. 1 KG ist somit erfüllt.

sis- auf das Nettopreissystem umzusteigen (Rz /SB-Mitglieder allesamt das gleiche Bruttopreisrschiedliches Preissystem hätte es den SGVSBur-freundliche oder Kunden-freundliche Bruttoerschiedlichen Preissysteme wären geeignet ge-

REICH (Fn 1570), Art. 4 N 24; SCHMIDHAUSER (Fn 1570), in ), 63; RPW 2011/4, 584, Rz 389, ASCOPA.

rt. 4N 28; RPW 2011/4, 584, Rz 389, ASCOPA.

Nobile Netherlands BV, Sig. 2009 1-04529 Rz 31; vgl. auch Rz 389, ASCOPA.

RPW 2011/4, 584, Rz 389, ASCOPA.

’ General Motors BV, Sig. 2006 1-03173 Rz 77 und die dort 2-AMSTUTZ/CARRON/REINERT (Fn 1569), Art. 4 I N 81; SHK- ‚SER (Fn 1570), in Homburger et al., Art. 4 N 28; STOFFEL (Fn ; RPW 2010/1, 71, Rz 87, Gaba.

0), in Homburger et al., Art. 4 N 28; SHK-KOCHLI/REICH (Fn

CHMIDHAUSER (Fn 1570), in Homburger et al., Art. 4 N 28.

wesen, den Wettbewerb zu verstärk tem zu führen, war objektiv geeign einzuschränken. Das Tatbestandsel erfüllt.

f. Die verbandsinternen Anpassunger dass die in den Stammdaten hinteı selben Zeitpunkt und im selben Umf rung dieser automatischen Anpassu Preiswettbewerb zu beschränken. L Abs. 1 KG, den Wettbewerb zu besc

g. Die Transport- und Einbaukosten ( Rechnung eines Sanitargrosshandl dieses Preiselement ist daher obje Das Tatbestandselement des Bezwe

h. Bei Produkten die in Euro eingekau festlegung (Rz 2010 f.) die Vereinl dieses Preiselementes ist objektiv ı Tatbestandselement des Bezwecker

i. Die Festlegung der Teampur-Preise von Burgener, Kappeler und Sanidu die höchsten Bruttopreise. Vereinba das Potenzial eine wettbewerbsbes Eignung zur Wettbewerbsbeschrän ckens im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG

j. Die Festlegung des Inhalts der Si Produktkataloge „teamonline“ sowie timents der Teampurhändler (Rz 20 den Sanitärgrosshändlern einheitlich geeignet den Wettbewerb zu bescl Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG den Wet

2281.Betreffend die Vereinbarungen zwisc nen Mitgliedern (Rz 2270) gilt Folgendes: I niveau

a. für das Jahr 1997 (Rz 822 f.),

b. für das Jahr 1998 (Rz 841),

c. für das Jahr 1999 (Rz 865 f.),

d. für das Jahr 2001 (Rz 935 ff.),

e. selektiv für das Jahr 2003 (Rz 1036 f. für das Jahr 2004/2005 (Rz 1140 ff.,

zu senken, betreffen allesamt die Preiselerr rungen, welche die Bruttopreise und die R bewerbsbeschränkende Wirkung zu entfalte den Wettbewerb zu beschränken. Das Tat Art. 4 Abs. 1 KG ist somit für alle diese Vere

2282.Die Vereinbarungen

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en. Die Vereinbarung, ein einheitliches Preissys- et den Wettbewerb zwischen den Unternehmen ement des Bezweckens von Art. 4 Abs. 1 KG ist

1 der Basisrichtpreise (Rz 1957 f.), führte dazu, legten Bruttopreise aller SGVSB-Mitglieder zum ang unterjährig angepasst wurden. Die Vereinbang eines Preiselements ist objektiv geeignet, den ie Vereinbarung bezweckte somit gemäss Art. 4 hränken.

Rz 1979 f.) sind ein Preiselement, das in jeder ers berücksichtigt wird. Eine Vereinbarung über ktiv geeignet den Wettbewerb zu beschränken. :ckens gemäss Art. 4 Abs. 1 KG ist erfüllt.

ft wurden, bedeutete die gemeinsame Eurokurs- Jarung eines Preiselementes. Die Vereinbarung Jeeignet, den Wettbewerb zu beeinflussen. Das is von Art. 4 Abs. 1 KG ist somit erfüllt.

(Rz 2043 f.) führte dazu, dass die Bruttopreise sch identisch waren. Zudem führten diese immer rungen über das Preiselement Bruttopreis haben chränkende Wirkung zu entfalten. Die objektive kung genügt, um das Tatbestand des Bezwezu erfüllen.

ammdaten, des Katalogsortiments, der Onlineder Papier-Produktkataloge und des Katalogsor- 78 f.), führte dazu, dass die Produkteauswahl bei ı war. Die Einschränkung der Produktauswahl ist yränken. Die Vereinbarung bezweckte daher im [bewerb einzuschränken.

hen Sanitas Troesch und dem SGVSB bzw. sei- Die Vereinbarungen das Bruttopreis- und Rabattf.) und Rz 1159, Rz 1183)

jente der Bruttopreise und der Rabatte. Vereinbaabatte betreffen, haben das Potenzial eine wettnn. Mit anderen Worten sind sie objektiv geeignet, bestandselement des Bezweckens im Sinne von inbarungen erfüllt.

a. gemeinsam Rabattgruppen zu erar 2001 zu schaffen (Rz 935 ff.) und

b. die Weiterentwicklung und Integratii (Rz 1211 f.)

hatte die Einteilung von Produkten in Raba ten zur Folge. Das Rabattniveau je nach R einbarungen waren folglich objektiv geeigr esch und den SGVSB-Mitgliedern einzus« Wettbewerb gemäss Art. 4 Abs. 1 KG zu be

2283.Die Vereinbarung über c. die einheitlichen Eurowechselkurse ı

hatten Preiselemente zum Gegenstand, we beeinflussen. Die objektive Eignung zur W stand des Bezweckens im Sinne von Art. 4,

2284.Im Jahr 2012 haben Sanitas Troesch nosan gleichzeitig das Bruttopreis- und das f.). Abgestimmte Verhaltensweisen, die Brı tenzial eine wettbewerbsbeschrankende W objektiv geeignet den Wettbewerb zu besc ment des Bezweckens im Sinne von Art. 4 /

2285.Die in Rz 2275 aufgeführten Spielreg stufigen Absatzweg gegen andere Konkur! werden, dass die von der Vereinbarung b händler nur voneinander Produkte beziehe: le nur zu Bruttopreisen verkaufen. Die Sanit Endverkaufspreis gegenüber Privatkunden beschränkung auf der Hand liegt. Die Verei ebenfalls objektiv geeignet, den Wettbewe triebskanälen zu beschränken, zumal die \ dukte über alternative Kanäle zu beziehen.

C.4.2.3 Fazit

2286.Insgesamt steht somit fest, dass sar gestimmten Verhaltensweisen objektiv gee Sie erfüllen damit auch das Tatbestandsm KG. Ferner ist erwiesen, dass auch tatsäcl (vgl. Rz 1641 ff.), womit auch das in Art. 4 „Bewirkens“ erfüllt ist. Insgesamt sind die Verhaltensweisen Wettbewerbsabreden im her geprüft, ob die Voraussetzungen von Ar

C.4.3 Anwendung von Art. 5 Abs. 3 lit.

C.4.3.1 Einleitung

2287.Art. 5 Abs. 1 KG verbietet Abreden, di Waren oder Leistungen erheblich beeintract

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beiten, inkl. die Rabattgruppe Wellness im Jahr

on der Rabattgruppen in die Installateursoftware

ttgruppen mit unterschiedlichen Rabattspannbreiabattgruppe war also unterschiedlich. Diese Ver- et, den Preiswettbewerb zwischen Sanitas Trochranken. Die Vereinbarungen bezweckten den schränken.

ınd die Einbaukosten (Rz 1036 ff.),

Iche objektiv geeignet waren, den Wettbewerb zu ettbewerbsbeschränkung genügt, um das Tatbe- Abs. 1 KG zu erfüllen.

, Richner und Gétaz (CRH) sowie Sabag und In- ‚ Rabattniveau aufeinander abgestimmt (Rz 2272 ittopreise und Rabatte betreffen, haben das Poirkung zu entfalten. Mit anderen Worten sind sie hränken und erfüllen daher das Tatbestandseleeln im Kanton Wallis zielten darauf ab, den dreirenten zu schützen. Konkret sollte sichergestellt etroffenen Sanitärinstallateure und Sanitärgross- 1 und Privatkunden Einzelprodukte und Ersatzteiärgrosshändler vereinbarten somit unter sich den , womit die objektive Eignung zur Wettbewerbsnbarung über die Zuteilung von Bezugsquellen ist rb zwischen verschiedenen Anbietern und Ver- /ereinbarungspartner darauf verzichten ihre Protliche hier aufgeführten Vereinbarungen und absignet waren, den Wettbewerb einzuschränken. erkmal des „Bezweckens“ gemäss Art. 4 Abs. 1 lich eine Wirkung auf dem Markt eingetreten ist Abs. 1 KG aufgeführte Tatbestandsmerkmal des

genannten Vereinbarungen und abgestimmten Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG. In der Folge wird dat. 5 Abs. 1 und Abs. 3 KG erfüllt sind.

a und b KG sowie Art. 5 Abs. 1 KG

e den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte itigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaft- lichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowi Wettbewerbs führen.

2288.Art. 5 Abs. 3 KG stellt die gesetzliche bei Abreden beseitigt wird, sofern sie i) 2 sächlich oder der Möglichkeit nach miteinar rekte oder indirekte Festsetzung von Preis Bezugs- oder Liefermengen (lit. b) oder die schäftspartnern (lit. c) beziehen.

2289.Zum Punkt i) wurde bereits dargelegt, Troesch auf derselben Marktstufe agieren hen. Die Abreden fallen daher aus diesen Art. 5 Abs. 3 KG.

2290.Bezüglich Punkt ii) gilt Folgendes: So' nerhalb des SGVSB als auch die in Rz 22 schen dem SGVSB bzw. seinen Mitgliede Preisbestandteile. Die in Rz 2275 aufgefüh satzteile und Einzelteile nur Bruttopreise zt daher zu prüfen, ob diese Abreden den Ta oder indirekte Festlegung von Preisen - erfi

2291.Mit Bezug auf die gemeinsame Stan gung des Sortiments der Teampur-Grossist sowie mit Bezug auf die Abrede zwischen | geln beteiligten Installateuren zu handeln (F über die Aufteilung von Märkten nach Gebi 3 lit. c KG oder allenfalls eine Abrede im Sir

C.4.3.2 Die Anwendung von Art. 5 Abs. :

Gesetzesmaterialien und Lehre

2292.Zur Frage, ob ein Sachverhalt als „dir mass Art. 5 Abs. 3 lit. a KG qualifiziert werd 1995 folgendes fest:

„Für die Unterstellung unter diesen Vermu zung entscheidend. Mit welchen Mitteln c tungstatbestand bezieht sich auf jede Art komponenten. Er erfasst ferner direkte ode nicht nur für Abreden über Rabatte, sonc Anwendung von Rabatten, soweit diese Grundsätze gelten auch für Abreden über Wirkung der Preisfestsetzung bezüglich e hebung durch die Verfasser der vorliegend

2293.Wie aus der Botschaft erkennbar ist Preisfestsetzung als entscheidendes Merkı zu dieser Wirkung führen. Die direkte oder Preiskomponenten, wie etwa von Rabatten unter den Tatbestand von Art. 5 Abs. 3 lit. <

1637. Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

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> Abreden, die zur Beseitigung des wirksamen

: Vermutung auf, dass der wirksame Wettbewerb vischen Unternehmen getroffen werden, die tatder im Wettbewerb stehen und sich ii) auf die dien (lit. a), die Einschränkung von Produktions-, - Aufteilung von Märkten nach Gebieten und Gedass sämtliche SGVSB-Mitglieder sowie Sanitas und tatsächlich miteinander im Wettbewerb ste- 1 Blickwinkel unter den Anwendungsbereich von

wohl die in Rz 2269 a-i geschilderten Abreden in- 70 a-f sowie Rz 2272 dargestellten Abreden zwirn und Sanitas Troesch beinhalten Preise bzw. rte Abrede zwischen Bringhen und Gétaz, für Er- | berechnen, betrifft den Endverkaufspreis. Es ist tbestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG - die direkte illen.

nmdatenverwaltung des SGVSB und die Festleen durch die SGVSB-Mitglieder (Rz 2269 a und j) Bringhen und Getaz, nur mit den an den Spielre- XZ 2275), ist ferner zu prüfen, ob hierbei Abreden eten oder Geschäftspartnern gemäss Art. 5 Abs. ine von Art. 5 Abs. 1 KG vorliegen.

lit. aKG und Art. 5 Abs. 1 KG

ekte oder indirekte Festsetzung von Preisen“ geen kann, hält die Botschaft zum Kartellgesetz von

tungstatbestand ist die Wirkung der Preisfestsetliese erreicht wird, ist ohne Belang. Der Vermudes Festsetzens von Preiselementen oder Preisr indirekte Preisfixierungen. Er gilt beispielsweise lern auch für Vereinbarungen über Kriterien zur zu einer Preisfestsetzung führen. Die gleichen Kalkulationsvorschriften, soweit damit letztlich die inzelner Preiselemente erreicht wird.“'63’[Hervoren Verfügung]

, gewichtet der Gesetzgeber die Wirkung einer nal der Preisabrede und nicht die Mittel, welche

indirekte Fixierung jeglicher Preiselemente oder oder Kriterien zur Anwendung von Rabatten, fällt | KG, soweit sie zu einer Preisfestsetzung führen.

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem-

Dasselbe gilt auch für Kalkulationsvorschrif ten Preis eines Produktes oder einer Dienst

2294.In der Regel muss der vereinbarte P verkaufspreises ausmachen, damit eine er treten kann.'®° Allerdings gilt dies nicht aus rung verschiedener, für sich genommen an: wettbewerbsschädliche Wirkung auf dem I\ konkreten Marktverhältnisse bestimmt werd

2295.Damit eine Abrede als Preisabrede gi betreffen oder absatzseitig den Verkaufspre kation als Preisabrede hängt also nicht dav Preise von Einzelhändlern betroffen sind.'®*

2296.Eine sogenannte direkte Preisfixieruı Endverkaufspreis bzw. Teile davon vereint auch das Setzen von Minimal- oder Maxim: meinsamen Preisliste oder von „Basispreis KG, selbst wenn die beteiligten Unternehm gen und der Rabattpolitik frei bleiben. '6*

2297.Wird die Höhe des Preises durch das indirekt — beeinflusst, liegt eine indirekte | Festlegung von Preisnachlässen, Rabatte, ten, Teuerungszuschläge, Skonti und Verre Ferner ist die Festlegung der Preiskalkulatic rekte Preisabrede zu qualifizieren.'* Kalk wenn sie den Beteiligten pauschale Beträc tenzuschläge, andere Kostenzuschlage zu gen, Rabatte, andere Preisbestandteile ode

2298.|In der Lehre wird auch die Festlegunc de im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG auf

1638 FRANZ HOFFET, in: Kommentar zum schweizeris: gen.

1639 JUHANI KosTKA, Harte Kartelle, 2010, 443 Rz 1 bau und Nutzung von Marktposition, in: Handbi Wettbewerbsrecht, Geiser/Krauskopf/Münch (Hi

SCHALLER, in: Kartellgesetz, Basler Kommentar 240, Rz 15, Klimarappen.

1641 KosTKA (Fn 1639), 452 Rz 1325; vgl. in diesem im Speditionsbereich.

1642 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 2004/3, 739 f., Rz 41 ff., Markt für Schlachtsch\ Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen; RPW 2000/3, .

1643 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 1569), Art. 5 N 396.

1644 HOFFET, in: Homburger et al. (Fn 1638), Art.5 N 1645 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 1646 CR Concurrence, AMSTUTZ/CARRON/REINERT (Fr

1647 RPW 1998/2, 351 ff., Bekanntmachung betreffe keit von Abreden Uber die Verwendung von K Art. 5 N 399.

1648 KOTSKA (Fn 1639), 459 f. Rz 1353 ff.; CR Concu

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ten.1698 Preisabreden können folglich den gesamleistung betreffen oder blosse Teile davon.'639

reisbestandteil einen wesentlichen Teil des Enditsprechende preisharmonisierende Wirkung einnahmslos, denn auch durch die kumulative Fixiescheinend geringerer Preisbestandteile kann eine \arkt eintreten. Zudem kann erst im Kontext der en, ob ein Preisbestandteil wesentlich ist.'6*'

It, kann sie beschaffungsseitig den Einkaufspreis is und zwar auf allen Vertriebsstufen. Die Qualifion ab, ob Herstellerpreise, Grossistenpreise oder

1g liegt dann vor, wenn die Parteien direkt den aren. Direkte Preisfestsetzungen umfassen also alpreisen.'®45 So fällt auch das Erstellen einer geen“ unter den Tatbestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a en in der Ausgestaltung ihrer Zahlungsbedingun-

Aufstellen von Kriterien und Bedingungen - also reisfestlegung vor. Als Beispiele sind etwa die Preisrelationen zwischen verschiedenen Produkchnungs- oder Provisionsmodelle zu nennen. '6* yn oder eines bestimmten Preiszuschlags als indiulationshilfen sind dann indirekte Preisabreden, je oder pauschale Prozentsätze für Gemeinkos- * Bestimmung der Selbstkosten oder ihnen Marr Endpreise vorgeben. 164”

) von Preisstrategien grundsätzlich als Preisabregefasst.'*48 Die Frage sei jedoch im Einzelfall zu

chen Kartellgesetz, Homburger/Schmidhauser/Hoffet/Ducrey 542, Rz 257, Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranla-

298; ROLF DÄHLER/PATRICK KRAUSKOPF/MARIO STREBEL, Aufcher für Rechtsanwälte, Schweizerisches und Europäisches 'sg.), 2005, 273 Rn 8.14.

‘n 1569), Art. 5 N 398; PATRICK L. KRAUSKOPF/OLIVIER , Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 5 N 383; RPW 2005/1,

Sinne RPW 2013/2, 194 f., Rz 261, Rz 267, Rz 272, Abrede

5 N 377 f.; KosTKA (Fn 1639), 452 f., Rz 1327 ff.; RPW veine — Teil B; RPW 2012/3, 642, Rz 257, Komponenten fiir 339 f., Rz 34 ff., Vertrieb von Arzneimitteln/Sanphar.

117. N 409 ff.

2nd die Voraussetzungen für die kartellgesetzliche Zulässigalkulationshilfen; BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), beurteilen. Bei der Beurteilung der Frage, o gemäss AMSTUTZ/CARRON/REINERT dem K dende Rolle zu. Es genüge nicht, eine derm teiligten Unternehmen nicht erlauben würde Abrede „den Preis nachdrücklich“ mit den ment les prix“).'%®

2299.Die folgende Übersicht über die einscl dass die Einordnung der vorliegenden Sacl lit. a KG gesetzes- und praxiskonform ist.

Praxis der Schweizer Wettbewerbsbehorde.

2300.In der Praxis der Wettbewerbsbehörd ter Art. 5 Abs. 3 lit. a KG subsumiert. Vorli vorliegenden Fall von Bedeutung sind:

i. Inder Verfügung in Sachen Speditio verschiedener Luftfrachtspediteuren belasten, als Gesamtabrede uber Pr

ii. Die WEKO hielt im Entscheid Komp die Abrede zwischen Wettbewerber von Bruttopreiserhöhungen stelle ei KG dar.'65? Die gegenseitig kommur Umfang von 1.5 % bis 2 % ab.'6°°

ii. Im Fall Markt für Schlachtschweine Schweinebörsen und Telefonkonfe marktkonforme Preise zwischen Sc der landwirtschaftlichen Presse und Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.'6% bis 3 % des Verkaufspreises der S veau. 1655

iv. Die ursprünglich von einem Verbanc stunden, die offiziell nicht mehr galt terhin befolgt wurden und zu deren zierte die WEKO im Fall Fahrschule ne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.'6% Di Verkehrskundeunterricht bewegten : einer Spannbreite von +/-5 %, was erachtete, um eine Preisabrede anzı

1650 \/qgl. für eine umfassende Darstellung bis 2009: 1651 RPW 2013/2, 155, Rz 76 ff.; 195, Rz 272, Abrec

1652 RPW 2012/3, 642, Rz 257 ff., Komponenten gleich im ähnlich gelagerten, noch nicht rechtsk Fenster und Fenstertüren.

1653 Vgl. RPW 2012/3, 627, Tabelle 3; 635, Tabelle - 1654 RPW 2004/3, 739 f., Rz 41 ff., Markt für Schlact 1655 RPW 2004/3, 736, Rz 35, Markt für Schlachtsct 1666 RPW 2003/2, 283 f., Rz 49 f., Fahrschule Graut 1657 RPW 2003/2, 288 f., Rz 70 ff., Fahrschule Grau

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b eine Preisstrategie eine Preisabrede ist, kommt onkretisierungsgrad der Strategie eine entscheilassen vage Strategie festzulegen, die es den be- > einen konkreten Preis festzulegen, wie z.B. die Handelspartner zu verhandeln („nögocier fermenlägige Schweizer und EU-Rechtsprechung zeigt, verhalte unter den Tatbestand von Art. 5 Abs. 3 en'650 wurde eine Vielzahl von Sachverhalten unsgend sind nur diejenigen aufgeführt, die für den

nsbereich beurteilte die WEKO die Koordinierung , ihre Kunden mit verschiedenen Gebühren zu eise im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.1%"

onenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen fest, n über den Zeitpunkt und die prozentuale Höhe ne Preisabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a izierten Preiserhöhungen wichen voneinander im

qualifizierte die WEKO wöchentlich organisierte renzen, an denen künftige Tendenzpreise und ‚hweinehändlern diskutiert und anschliessend in im Internet publiziert wurden, als Preisabrede im Die WEKO erachtete die Preisdifferenz von 2 % chlachtschweinehändler als einheitliches Preisni-

1 herausgegebenen Preisempfehlungen für Fahren, aber von den Mitgliedern des Verbands wei- Einhaltung der Verbandspräsident aufrief, qualifi- Graubünden als horizontale Preisabrede im Sin- e Preise für Autofahrstunden und obligatorischen sich bei 68 % bzw. 69 % der Fahrlehrer innerhalb die WEKO als nahe genug beieinander liegend ınehmen.'657

1569), Art. 5 N 402. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 N 413 f. fe im Speditionsbereich.

für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen. Die WEKO entschied räftigen Fall RPW 2010/4, 755 f., Rz 347, Baubeschläge für

1, Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen. itschweine - Teil B.

weine — Teil B.

inden.

bünden.

v. In den Vorabklärungen Interprofess ging das Sekretariat davon, dass die über einen Referenzpreis eine Preis stellen könne, wenn sich ein Gross einer Preisspanne von +6.4 % bis -8

vi. Die WEKO qualifizierte die Konventi dem Verband der Goldschmiede un zwischen 45 %-50 % (MWSt von 7 scher Margen und als Preisabrede."'

vii. | Auch die Vereinbarung, dass die He nur mittels Rabatten im Umfang voı fen, stellt gemäss WEKO eine Preis:

viii. | Die WEKO erachtete die Tariflisten Zuschläge für Dienstleistungen der gelt, als Preisabrede im Sinne von / sich weitgehend an die Tarifvorgab WEKO auch der Umstand nichts, « schnittlich etwa zu 10 % von den Vo

EU-Praxis

2301.Gemäss der EU-Kommission bzw. de tellationen Preisabreden im Sinne von Art. Entscheide sind im vorliegenden Zusammeı

i. Im Urteil Aloys F. Dornbracht GmbH Ansicht der Kommission, dass erste gen und weiterer Preisgestaltungsel tungen im Rahmen regelmässiger T zung oder Koordinierung der Preise Rohstoffkosten, der Einführung des sowie drittens die Offenlegung und insgesamt verbotene Preisabreden Ferner bestätigte das Gericht, dass dezimmerausstattungen der Herstell

ii. Gemäss Praxis der EU-Kommissior gehandelte Erhöhung von Listenpre

1658 RPW 2002/1, 68 ff., Rz 22 f., Interprofession du taler.

1659 RPW 2001/3, 516, Rz 23c; 521, Rz 36, SUMRA

1660 RPW 2000/3, 358, Rz 90; 379 f., Rz 141 ff., Ver

1661 RPW 1998/3, 387 ff., Rz 38 ff., Service- und R zentralen.

1662 Für eine ausführliche Darstellung der EU-Rech ZIMMER, in: Wettbewerbsrecht, EG/Teil 1, ga/Mestmäcker (Hrsg.), 2007, Art. 81 Abs. 1 E 112 ff.

1663 Urteil des EuG vom 16. September 2013 T-386 nicht in der amtl. Slg.; vgl. ferner Zusammenfas stattungen.

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ion du Gruyere und Interprofession Emmentaler : Vereinbarung im Rahmen eines Berufsverbands sabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG darteil der Verbandsmitglieder ihre Preise innerhalb .2 % festlegten.'65®

on zwischen einem Uhrenlieferantenverband und 1 Uhrenfachgeschäften, sich an eine Bruttomarge

.6 % enthalten) zu halten, als Festlegung identi- rsteller und Importeure von der Grossistenmarge 1 +/- 2 % vom Fachhandelspreis abweichen dürabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 KG dar.'6°

zweier Berufsverbande, welche die Ansatze und Verbandsmitgliedern und Abonnementspreise re- Art. 5 Abs. 3 lit. aa KG, da die Verbandsmitglieder en hielten. An diesem Resultat änderte gemäss Jass die Verbandsmitglieder gelegentlich durchrgaben abwichen.'66'

n EU-Gerichte liegen in einer Vielzahl von Kons- 101 Abs. 1 lit. a AEUV vor. Die anschliessenden thang von Bedeutung: '662

& Co. KG bestätigte das europäische Gericht die ns die jährliche Koordinierung von Preiserhöhunamente durch Hersteller von Badezimmerausstatreffen nationaler Verbände, zweitens die Festsetbei besonderen Anlässen, wie dem Anstieg der ‚ Euro oder der Einführung einer Strassenmaut, der Austausch sensibler Geschäftsinformationen im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV darstellten. die jährliche Festsetzung von Preislisten für Baer Preisabreden darstellen. 16°?

1 stellte die von Methyglukamin-Herstellern ausisen für das kommende Jahr um einen gewissen

Gruyére; RPW 2002/3, 429, Rz 17, Interprofession Emmen-

/Distribution de montres. trieb von Arzneimitteln/Sanphar. eparaturleitungen an Öl-/Gasbrennern und Kompaktwärmetsprechung vgl. Bunte (Fn 1572), Art. 81 Rz 101 ff.; DANIEL Kommentar zum Europäischen Kartellrecht, Immen- GV Rz 306 ff.; WOLLMANN/SCHEDL (Fn 1628), Art. 81 EG Rz

10 Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG Rz 2, 100 ff., noch sung des KOMME, ABI. C 348/12, Rz 4 f. Badezimmeraus-

Prozentsatz, so dass die Abredepar Preisabrede dar. 16%

iii. Im Entscheid Industriegase und mec Vereinbarungen über den Prozents nem bestimmten Zeitpunkt sowie d gasen stellte eine Preisabrede im S 81 Abs. 1 lit. a EGV) dar.'66

iv. Im Urteil Hüls!66 hielt der EuGH de erfüllt, als verschiedene Hersteller | fensiven“ starteten, denen die andeı ne bestimmte Höhe anzuheben. '667

v. Im Urteil Thyssen Stahl AG beurtei genüber den Konkurrenten angekün rung, dieser Erhöhung zu folgen, in gen würden, und die Ankündigunc nachdem es von Konkurrenten dazu

vi. Gemäss Kommission stellten die Preisinitiativen und vereinbarten Zie reden dar, mit welchen die Risiken schaltet werden sollten. !669

vi. Der EuGH qualifizierte im Fall Impe hungen von Farbstoffpreisen durch ı Mitgliedstaaten im gleichen oder ähr geringem zeitlichem Abstand als Pre

Anwendung auf den vorliegenden Fall

2302.In Übereinstimmung mit den oben g genden verbandsinternen Vereinbarungen | darstellen:

i. Die verbandsweite Entscheidung gı 1865 ff.) zu führen, stellt eine Ver bzw. einen erheblichen Preisbestar Höhe der Bruttopreise, die Höhe de che der Sanitärinstallateur bezahlt (| bestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG ¢ des Festsetzens von Preiselemente

1664 KOMM, ABI. 2004 L 38/18, Rz 84 ff., 182 ff., Me EuG T-224/00 Archer Daniels Midland et al./Ko ne Rechtsprechung. Die dagegen erhobene | 397/03 P Archer Daniels Midland et al./Kommis.

1665 KOMM, ABI. 2003 L 84/1, Rz 101, 354 ff., Ind 303/02 Westfalen Gasser Nederland BV, Slg. 2(

1666 EuGH C-199/92 Hüls, Sig. 1999 1-04287. 1667° KOMM, ABI. 1996 L 203/9 Rz 24 f., Rz 86 ff. Po 1668 EuG T-141/04 Thyssen Stahl AG, Sig. 1999 II-0

1669 KOMM, ABI. 1994 L 239, Rz 7, 35, PVC; vgl Rz 28, 79 ff.

1670 EuGH 48-69, Imperial Chemical Industries Ltd. |

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tner ein bestimmtes Preisniveau erreichten, eine

lizinische Gase hielt die EU-Kommission fest, die atz und den Betrag von Preiserhöhungen zu eije Festlegung von Mindestpreisen auf Flascheninne von Art. 101 Abs. 1 lit. a AEUV (damals Art.

n Tatbestand von Art. 101 Abs. 1 lit. a AEUV für reisinitiativen bzw. „Preisschübe“ oder „Preisof- ‘en Hersteller folgten, um das Preisniveau auf ei-

Ite das Gericht die von einem Unternehmen gedigte Preiserhöhung verbunden mit der Aufforde- 1 Wissen darum, dass die Konkurrenten nachfol- } eines Unternehmens, die Preise zu erhöhen, aufgefordert worden war, als Preisabreden.'668

von PVC-Herstellern geplanten gemeinsamen Ipreise ab einem vereinbarten Zeitpunkt Preisabeiner einseitig versuchten Preiserhöhung ausgerial Chemical Industries die abgestimmten Erhömehrere Farbstoffhersteller in verschiedenen EUlichen Umfang und zum selben Zeitpunkt oder in isabrede.'670

enannten Ausführungen steht fest, dass die folreisabreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG

smeinsame Bruttopreise bis 2007 (Rz 1839, Rz einbarung über einen gemeinsamen Basispreis ıdteil dar. Denn wie bewiesen, hängen von der r Rabatte und die Höhe der Nettopreise ab, wel- Rz 337 ff., Rz 730 ff.). Zumal der Vermutungstatjemäss KG-Botschaft und Bundesgericht jede Art n oder Preiskomponenten erfasst (vgl. auch Zitat

thylglukamin; vgl. zum Preisniveau auch etwa das Urteil des mmission, Sig. 2003 Il- 2597 Rz 120 und die dort angegebe- Nichtigkeitsbeschwerde wurde abgewiesen, vgl. EUGH Csion, Sig. 2006 1-4429.

ustriegase und medizinische Gase; bestätigt durch EuG T- )06 11-04567.

Iypropylen; EUGH C-199/92 Hüls, Sig. 1999 |-04287, Rz 20. 0347 Rz. 234 ff., Rz 248 ff., Rz 299 f. . auch EuG T-141/89 Tréfileurope Sales, Sig. 1995 II 797

Sig. 1972, 00619 ff., vgl. insbes. Rz 52/56 ff.

der Botschaft Rz 2292)'67', sind auc Auch die bereits zitierte Literatur un reden, die beschaffungsseitig den E kaufspreis auf allen Vertriebsstufen : hängt also nicht davon ab, ob Herste zelhändlern betroffen sind. *®”2

ii. Der Entscheid, Sanitärprodukte Rat zur Folge. Erstens gewahrte ein Sa dukte, die einer bestimmten Rabat Zweitens umfasste eine Rabattgrup Damit trafen die SGVSB-Mitglieder von Rabatten, was gemäss KG-Bots KG zu subsumieren ist (vgl. auch Zit

ii. | Die Bruttopreisfestlegung und Marg einen direkten Einfluss auf die Verl auf das bereits Gesagte verwiesen: 3 lit. a KG gemass KG-Botschaft u Preiselementen oder Preiskompon: 2292)'674, sind auch Bruttopreise al: zitierte Literatur und rechtskräftige schaffungsseitig den Einkaufspreis | allen Vertriebsstufen als Preisabrec nicht davon ab, ob Herstellerpreise, betroffen sind.'675 Diese Ausführunc che die WEKO rechtskräftig als Pr: qualifizierte. 676

iv. Der Entscheid, nicht vom Bruttopre 1933 f.), stellt eine Abrede über die Mitglieder darauf einigten, ihre Proc ten sie klar, dass sie beim alten Sy ches sie zusammen mit Sanitas ~ schiedliches Preissystem hatte es teur-freundliche oder Kunden-freunc terschiedlichen Preissysteme waren ken. Die Vereinbarung, ein einheitlic Wettbewerb der Preissysteme (bzw. halb des Verbandes. Ferner wurde von Rabatten, was gemass KG-Bots KG zu subsumieren ist, vereinbart.

1671 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle 1672 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 2004/3, 739 f., Rz 41 ff., Markt für Schlachtsch\ Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen; RPW 2000/3, .

1673 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1674 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1675 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 2004/3, 739 f., Rz 41 ff., Markt für Schlachtsch\ Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen; RPW 2000/3, .

1676 RPW 2001/3, 516, Rz 23c; 521, Rz 36, SUMRA

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sh Bruttopreise als Preisabreden zu qualifizieren. d rechtskräftige Praxis der WEKO qualifiziert Abinkaufspreis betreffen oder absatzseitig den Verals Preisabrede. Die Qualifikation als Preisabrede allerpreise, Grossistenpreise oder Preise von Einjattgruppen zuzuteilen (Rz 1906), hatte zweierlei nitärgrosshändler in einer Rechnung für alle Protgruppe zugehörten, einen einheitlichen Rabatt. ype eine gewisse Rabattbandbreite (Rz 424 ff.). Vereinbarungen über Kriterien zur Anwendung chaft unter den Tatbestand des Art. 5 Abs. 3 lit. a at der Botschaft Rz 2292).673

enfestlegung für das Jahr 2007 (Rz 1886) hatte aufspreise gegenüber den Installateuren. Es sei Zumal der Vermutungstatbestand von Art. 5 Abs. nd Bundesgericht jede Art des Festsetzens von anten erfasst (vgl. auch Zitat der Botschaft Rz 5 Preisabreden zu qualifizieren. Auch die bereits Praxis der WEKO qualifiziert Abreden, die be- Jetreffen oder absatzseitig den Verkaufspreis auf le. Die Qualifikation als Preisabrede hängt also Grossistenpreise oder Preise von Einzelhändlern jen gelten a fortiori für Margenfestlegungen, welsisabreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG

sis- auf das Nettopreissystem umzusteigen (Rz Preisstrategie dar. Denn indem sich die SGVSBlukte nicht mit Nettopreisen anzuschreiben, stellstem der Rabattgruppen verbleiben wollten, wel- [roesch erarbeitet hatten. Ein individuell unterden SGVSB-Mitgliedern erlaubt, Sanitärinstallaliche Brutto- bzw. Nettopreise zu setzen. Die ungeeignet gewesen, den Wettbewerb zu verstärhes Preissystem zu führen, verunmöglichte einen zwischen Nettopreisen und Bruttopreisen) innern dadurch indirekt die Kriterien zur Anwendung chaft unter den Tatbestand des Art. 5 Abs. 3 lit. a Insgesamt vereinbarten die Verbandsmitglieder

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem- 6.5.5.

5 N 377 f.; KosTKA (Fn 1639), 452 f., Rz 1327 ff.; RPW veine — Teil B; RPW 2012/3, 642, Rz 257, Komponenten fiir 339 f., Rz 34 ff., Vertrieb von Arzneimitteln/Sanphar.

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem- 6.5.5.

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem- 6.5.5.

5 N 377 f.; KosTKA (Fn 1639), 452 f., Rz 1327 ff.; RPW veine — Teil B; RPW 2012/3, 642, Rz 257, Komponenten fiir 339 f., Rz 34 ff., Vertrieb von Arzneimitteln/Sanphar.

/Distribution de montres.

also wesentliche Preisbestandteile. im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG c

v. | Die Abrede die verbandsinternen Bz lerpreisanderungen anzupassen, ste Abs. 3 lit. a KG dar. Denn einerseits topreiserhöhung oder -senkung de andererseits der Umfang der unterjé automatischen Anpassung eines Pr Art. 5 Abs. 3 lit. a KG dar. '77

vi. Bis 2012 legten die SGVSB-Mitglie: 1979 f.) fest, was einen Preisaufscl nung eines Sanitargrosshandlers be Preiselement ist daher eine Preisabr

vii. Auch die einheitliche Eurokursfestle« von ausländischen Herstellern in Et ten Preisbestandteil. Die Vereinbarı bestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.

viii. Schliesslich bedeutete die Festlegt nannten Teampurhändler, dass die standteil vereinbarten. Die Festlegu ner, Kappeler und Sanidusch identis höchsten Bruttopreise im Markt für sich um einen Preisbestandteil, we Preisabrede im Sinne von Art. 5 Abs

2303.In Übereinstimmung mit den vorange folgenden Vereinbarungen zwischen dem S esch Preisabreden im Sinne von Art. 5 Abs.

i. Die Vereinbarungen zwischen Sanit dern (Rz 2270) gilt Folgendes: Die veau

a. für das Jahr 1997 (Rz 822 f.), b. für das Jahr 1998, inkl. Marge c. für das Jahr 1999 (Rz 865 f.; d. für das Jahr 2001 (Rz 935 ff.) e. selektiv für das Jahr 2003 (R: f. für das Jahr 2004/2005 (Rz 1

zu senken, betreffen allesamt die Pr sei erneut erwähnt, dass die Höhe d der Sanitärinstallateur bezahlt (Rz 3. So ging die Senkung der Bruttoprei Rabatte einher (Rz 454) wurden dur Rabattniveau mitbestimmt. Zumal d

1677 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. ! indirekte Preisfestesetzungen im Sinne von Art.

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Die Vereinbarung stellt daher eine Preisabrede lar.

asisrichtpreise (Rz 1957 f.) unterjährigen Herstel- IIt ebenfalls eine Preisabrede im Sinne von Art. 5 , stimmte auf diese Weise der Zeitpunkt der Brutr verschiedenen SGVSB-Mitglieder überein und ihrigen Preisanpassung. Die Vereinbarung dieser eiselements stellt eine Preisabrede im Sinne von

ler zudem die Transport- und Einbaukosten (Rz lag bzw. -bestandteil betrifft, der in jeder Rechrücksichtigt wird. Eine Vereinbarung über dieses ede gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. a KG vor.

yung (Rz 2010 f.) durch die SGVSB-Mitglieder für ıro verrechneten Produkten beschlägt einen fes- Ing dieses Preiselementes erfüllt daher den Tating der Teampur-Preise (Rz 2043 f.) der soge- > SGVSB-Mitglieder einen erheblichen Preisbeng führte dazu, dass die Bruttopreise von Burgesch waren. Zudem führten sie dadurch immer die Sanitärgrosshandel. Beim Bruttopreis handelt es shalb die Abrede über die Teampur-Preise eine . 3 lit. a KG ist.

henden Feststellungen steht ferner fest, dass die >GVSB bzw. seinen Mitgliedern und Sanitas Tro- 3 lit. a KG darstellen:

as Troesch und dem SGVSB bzw. seinen Mitglie- Vereinbarungen das Bruttopreis- und Rabattnisn (Rz 841),

die im Jahr 2000 nachwirkte [Rz 878]), F

Z 1036 ff.) und

140 ff., Rz 1159, Rz 1183)

eiselemente der Bruttopreise und der Rabatte. Es er Rabatte und die Höhe der Nettopreise, welche 37 ff., Rz 730 ff.), von den Bruttopreisen abhängt. se immer mit einer entsprechende Senkung der ch die Vorgabe des Bruttopreisniveaus auch das er Vermutungstatbestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a

> N 412, wonach das Festelegen von Teuerungszuschlagen 5 Abs. 3 lit. a KG sind.

KG gemäss KG-Botschaft und Bund menten oder Preiskomponenten erf sind auch Bruttopreise als Preisabr abrede hängt nicht davon ab, ob Hi Einzelhändlern von der Abrede betr preise enthielt zugleich eine implizite von Rabatten. Sowohl die Abrede ü ge entsprechende Senkung der Rak stand des Art. 5 Abs. 3 lit. a KG z 2292), da sie Abreden über Preisele rien zur Anwendung von Rabatten d:

ii. Die Vereinbarungen

g. gemeinsam Rabattgruppen z Jahr 2001 zu schaffen (Rz 9

h. die Weiterentwicklung und I software (Rz 1211 f.)

hatte die Einteilung von Produkten bandbreiten zur Folge und stellte s menarbeit mit den Installateuren tat erteilten die einzelnen Sanitargrosst heitlichen Rabatt (vgl. zu den Raba Sanitärgrosshändler konnten innert SGVSB angegebenen Hochstrabatt war die Rabattbandbreite je nach F lag das Rabattniveau für die Rabat Rabattgruppe Wellness (vgl. Rz 40 ff.). Nach Abzug der Rabatte vom preiskorridor für eine bestimmte Gı Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG is mer Kriterien zur Anwendung von F von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG ebenfalls €

ii. | Die Vereinbarung Uber i. die einheitlichen Eurowechse

hatte Preiselemente zum Gegenstand. Du Preisbestandteil festgelegt. Die Kosten de:

1678 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1670 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 2004/3, 739 f., Rz 41 ff., Markt für Schlachtsch\ Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen; RPW 2000/3, .

1680 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1681 KOTSKA (Fn 1639), 458 ff. Rz 1348 ff., Rz 1353 1 1569), Art. 5 N 395, 401 f.; die erwähnte Literat se („prix-cadres“) und Preisstrategien für bestir 3 lit. a KG qualifizieren. BSK KG-KRAUSKOPF/S sprechen von Preisspannen, Toleranzgrenzen, Art. 5 Abs. 3 lit. a KG zu subsumieren sind.

1682 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

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lesgericht jede Art des Festsetzens von Preiseleasst (vgl. auch Zitat der Botschaft Rz 2292)'678, den zu qualifizieren. Die Qualifikation als Preisarstellerpreise, Grossistenpreise oder Preise von offen sind.'°’° Die Vereinbarung Uber die Brutto- > Vereinbarung uber die Kriterien zur Anwendung ber die Bruttopreise als auch Uber die gleichzeitiatte sind gemass KG-Botschaft unter den Tatbeu subsumieren (vgl. auch Zitat der Botschaft Rz ımenten oder Preiskomponenten bzw. über Kritearstellen. 168°

u erarbeiten, inkl. die Rabattgruppe Wellness im 35 ff.) und

itegration der Rabattgruppen in die Installateurin Rabattgruppen mit unterschiedlichen Rabatticher, dass diese Rabattgruppen in der Zusamsächlich angewendet wurden. Pro Rabattgruppe ändler innerhalb derselben Rechnung einen einttgruppen Rz 424 ff.). Die Rabatte der einzelnen 1alb dieser Bandbreiten variieren und die vom > konnten überschritten werden. Nichtsdestotrotz jabattgruppe unterschiedlich. Also z.B. bei CRH tgruppe „Sanitärartikel“ [...] % höher als für die 2, zu den Rabattbandbreiten insgesamt Rz 395 Bruttopreis bestand also ein vereinbarter Netto- ‘uppe von Produkten, was eine Preisabrede im „1681 Gleichzeitig vereinbarten die Abredeteilnehrabatten, was gemäss Botschaft den Tatbestand rfüllt.1682

Ikurse und die Einbaukosten (Rz 1036 ff.),

rch die Vereinbarung des Eurokurses wurde ein > Einbaus stellen je nachdem, ob der Betrag im

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem-

6.5.5.

5 N 377 f.; KosTKA (Fn 1639), 452 f., Rz 1327 ff.; RPW veine — Teil B; RPW 2012/3, 642, Rz 257, Komponenten fiir 339 f., Rz 34 ff., Vertrieb von Arzneimitteln/Sanphar. und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem- 6.5.5.

f.; vgl. auch CR Concurrence, AMSTUTZ/CARRON/REINERT (Fn ur qualifiziert grundsatzlich Preiskorridore bzw. Rahmenpreiimte Produkte ebenfalls als Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. CHALLER (Fn 1640), Art. 5 N 408, 410 KRAUSKOPF/SCHALLER Handelsspannen, Preisnachlasse und Rabatte, welche unter

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem-

Gesamtpreis oder getrennt ausgewiesen wi eines Endpreises für eine Dienstleistung c stand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.

2304.Im Jahr 2012 haben Sanitas Troesch nosan gleichzeitig das Bruttopreis- und das

f.).

2305.Mit Bezug auf die Bruttopreis- und R dass Sanitas Troesch, CRH (Gétaz, Rich SGVSB miteinander diskutierten und wett! stehende Bruttopreis- und Rabattniveauser weisergebnis zu den Kontaktaufnahmen ur ff. ausführlich dargelegt, es soll hier nicht « sammenfassend auf gewisse Aspekte des E kündigte dem SGVSB eine Bruttopreissenk kung in der Kooperation Sanitär Schweiz m versicherte Sanitas Troesch die Senkung ,| Informationsaustausch (vgl. dazu ausführlic zeitige Bruttopreissenkung wollten sich Sar Innosan, als Vertreter des dreistufigen Ab: satzkanäle, welche Nettopreise führten, sch halb des dreistufigen Absatzkanals einschr verhindern. Ferner steht fest, dass sich Saı Innosan auf dem Markt tatsächlich gleichför Bruttopreise zeitgleich und im gleichen ode: Rabatte im entsprechenden Umfang senkte austausch kausal für das gleichförmige M: Richner), Sabag und Innosan war (Rz 1751 eine abgestimmte Verhaltensweise zwische und Innosan unter Beteiligung des SGVSB preise und damit einhergehend ihre Rabatte Hinblick auf die Subsumierung dieses abge auf die soeben gemachten Ausführungen ir die Abstimmung einer Bruttopreissenkung Zugleich ist die damit einhergehende abge Zusammen oder getrennt stellen beide Ver Abs. 3 lit. a KG dar. 168°

2306.Es ist bewiesen, dass Sanitas Troesc bis 2002 folgende Vereinbarungen getroffer

i. Kleinlieferungen von Sanitas Troesc Bruttopreisen inkl. MWSt verkauft we

ii. bei Bestellungen bis zu CHF 10‘000 wahrt werden zuzuglich der MWSt,

iii. bei Bestellungen bis zu CHF 100‘0 gewährt werden zuzüglich der MWS

1688 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 2004/3, 739 f., Rz 41 ff., Markt für Schlachtsch\ Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen; RPW 2000/3 schaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle ur

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rd, die Vereinbarung eines Preisbestandteils oder lar. Eine solche Vereinbarung erfüllt den Tatbe-

, Richner und Gétaz (CRH) sowie Sabag und In- ‚ Rabattniveau aufeinander abgestimmt (Rz 2272

abattniveausenkung im Jahr 2012 ist bewiesen, ner), Sabag und Innosan unter Beteiligung des Jewerbsrelevante Informationen über die bevorkung ausgetauscht haben. Das vollständige Be- 1d dem Informationsaustausch ist unter Rz 1721 srneut aufgeführt werden. Zur Erinnerung sei zujeweisergebnisses hingewiesen: Sanitas Troesch ung im Umfang von 20 % an, diskutierte die Senit dem SGVSB Gétaz, Richner und Sabag. Ferner <lar und frühzeitig“ zu kommunizieren. Durch den th Rz 1744 ff.) und diedadurch erreichte gleichiitas Troesch, CRH (Getaz, Richner), Sabag und satzkanals vor dem Wettbewerb alternativer Ab- \utzen. Zudem wollten sie den Wettbewerb inneranken, um Marktanteils- bzw. Umsatzverluste zu jitas Troesch, CRH (Gétaz, Richner), Sabag und mig verhalten haben (Rz 1747 ff.), indem sie ihre "ähnlichen Umfang senkten und parallel dazu die sn. Schliesslich steht fest, dass der Informationsarktverhalten von Sanitas Troesch, CRH (Getaz, ff.). Wie bereits dargelegt, stellt dieses Verhalten n Sanitas Troesch, CRH (Getaz, Richner), Sabag dar. Alle diese Unternehmen senkten ihre Brutto- > in gleichem oder ähnlichem Ausmass. Es sei im stimmten Verhaltens unter Art. 5 Abs. 3 lit. a KG 1 Rz 2303 i verwiesen. Demnach steht fest, dass fur sich genommen eine Preisabrede darstellt. stimmte Senkung der Rabatte eine Preisabrede. haltensweisen Preisabreden im Sinne von Art. 5

h, Gétaz, Bringhen und Burgener zwischen 1999 | haben (Rz 1773 ff. bzw. Rz 1809):

+h, Gétaz, Bringhen und Burgener sollten nur zu arden,

— sollten 1-10 % Rabatt auf die Teampreise ge-

00.— sollten 1-15 % Rabatt auf die Teampreise ,

5 N 377 f.; KosTKA (Fn 1639), 452 f., Rz 1327 ff.; RPW veine — Teil B; RPW 2012/3, 642, Rz 257, Komponenten fiir ‚339 f., Rz 34 ff., Vertrieb von Arzneimitteln/Sanphar. Bot- ıd andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 23. November 5; BGE 129 Il 18, 31 E. 6.5.5.

iv. Installateure sollten für von Privater verkaufspreis erhalten.

2307.Mit Bezug auf Punkt i haben die Part preis getroffen. Eine solche Abrede fällt unt Punkte ii bis iv sind Vereinbarungen über R dazu führt, dass nach Abzug der Rabatte d fällt. Solche Abreden stellen in Übereinstimı der Botschaft'6® und der Rechtsprechung" KG dar.

2308.Die Vereinbarung von 2003 bis 2011 Grosshandel solle Privaten Einzel- und Ersz ist eine Abrede über Endverkaufspreise. In lauterungen steht fest, dass diese Abrede d

2309.Schliesslich ist bewiesen, dass Gété 2010 die folgenden „Spielregeln“ vereinbart

i. Der Grosshandel verkauft ausschlies

ii. der Installateur kauft ausschliesslich satzkanals ein, dies galt auch für Ba

ii. bei Anfragen von Privaten oder Ge sichtlichen Installateur gefragt werde folgen (Rz 1784 ff.).

2310.Die Spielregeln im Kanton Wallis zielt andere Konkurrenten zu schützen. Konkre Vereinbarung betroffenen Sanitärinstallate Produkte beziehen und systemgemäss de über die Zuteilung von Bezugsquellen ist ge Anbietern und Vertriebskanälen zu beschr: Markt „nicht Fuss fassen können“ (vgl. Rz 1 Absatzkanal keine Konkurrenz durch alterr Vertrieb von dreistufig vertriebenen Produk topreisen anboten. Die Vereinbarung schü vor zusätzlicher Preiskonkurrenz. Mit ande nehmer funktionierendem Wettbewerb dur: geln. Sie verzichteten auf die ihnen verfass Markt unabhängig von ihren Konkurrenten : einbarten „Spielregeln“ Abreden im Sinne ve

168% BGE 129 Il 18, 31 f. E. 6.5.5.

1685 KOTSKA (Fn 1639), 458 ff. Rz 1348 ff., Rz 1353 1 1569), Art. 5 N 395, 401 f.; die erwähnte Literat se („prix-cadres“) und Preisstrategien für bestir 3 lit. a KG qualifizieren. BSK KG-KRAUSKOPF/S: sprechen von Preisspannen, Toleranzgrenzen, Art. 5 Abs. 3 lit. a KG zu subsumieren sind.

1686 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1687 BGE 129 II 18, 31 E. 6.5.5.

1688 CR Concurrence, AMSTUTZ/CARRON/REINERT (F 1640), Art. 5 N 150; PETER REINERT, in: Stamp (Hrsg.), 2007, Art. 5 KG N 4.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

1 bezogene Produkte 5 % Rabatt auf den Nettoeien eine Vereinbarung über einen Endverkaufser den Tatbestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.194 abatte bzw. über die Kriterien von Rabatten, was er Nettopreis in einem bestimmten Rahmen ausnung mit einem gewichtigen Teil der Literatur"®®, 387 Preisabreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a

) zwischen Gétaz, Bringhen und Suissetec, der itzteile nur zu Bruttopreisen verkaufen (Rz 1811), Übereinstimmung mit den soeben gemachten Eren Tatbestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG erfüllt.

iz, Bringhen und die Suissetec zwischen 2003- an (Rz 1811):

sslich über den Installateur,

über die Sanitär-Grossisten des dreistufigen Abdezimmermöbel und Armaturen,

neralunternehmern soll stets nach dem voraus- :n und die Rabattierung durch den Installateur eren darauf ab, den dreistufigen Absatzweg gegen t sollte sichergestellt werden, dass die von der ure und Sanitärgrosshändler nur voneinander r Installateur Rabatte erteilte. Die Vereinbarung eignet, den Wettbewerb zwischen verschiedenen änken. Die alternativen Anbieter sollten auf dem 789). Auf diese Weise entstand dem dreistufigen ative Absatzkanäle wie Baumärkte, welchen der ten verwehrt blieb und die ihre Produkte zu Nettzte den dreistufigen Absatzkanal somit letztlich ren Worten entzogen sich die Vereinbarungsteil- ;h die Vereinbarung und Einhaltung der Spielreungsrechtlich eingeräumte Freiheit, sich auf dem zu verhalten. Es steht dadurch fest, dass die veron Art. 5 Abs. 1 KG darstellen.'68®

f.; vgl. auch CR Concurrence, AMSTUTZ/CARRON/REINERT (Fn ur qualifiziert grundsatzlich Preiskorridore bzw. Rahmenpreiimte Produkte ebenfalls als Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 N 408, 410. KRAUSKOPF/SCHALLER Handelsspannen, Preisnachlässe und Rabatte, welche unter

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novemn 1569), Art. 5 N 110; BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn flis Handkommentar zum Kartellgesetz, Baker & McKenzie

C.4.3.3 Die Anwendung von Art. 5 Abs. \

Gesetzesmaterialien und Lehre

2311.Die Botschaft zum Kartellgesetz von Liefermengen gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. b KC

[...]Jdie vorherige Festlegung der jeweilige: legung von Mengenzielen in gewissen Gel erfüllen den vorliegenden Vermutungstatb: ge Null gleichkommen. In welcher Weise ı werden, ist für die Anwendung der Vermutt

2312.Gemäss einer Lehrmeinung reduziere lich das Angebot oder die Nachfrage.’ schränkung den Bezug oder den Absatz t zählt die Lehre den Gruppenboykott, dessı Kunden oder Lieferanten vom Eintritt in der und Liefermengen.'6” Der Gruppenboykot! vollständige Unterdrückung der angebotene

2313.In der Literatur werden auch von den nes Verbands über die höchstens abzusetz:

2314.Die Vereinbarung der Sortimentskomi ten und damit nicht in die Teamkataloge at genabrede zu qualifizieren. Denn die Nicht: sich ein Lieferant nicht an den dreistufigen ‚ tik nicht mit den Wünschen Verbandsmitg| daher einer Boykottmassnahme gleich. Wi Qualifikation praxiskonform.

Praxis der Schweizer Wettbewerbsbehorde.

2315.Für das vorliegende Verfahren könneı werden:

i. Inder Vorabklärung Reorganisation eine Vereinbarung als Mengenabre Milch nur als Biomilch mit einem I} durfte, wenn sie durch eine Milchha willigung von Bio Suisse eingeholt | nicht über eine zugelassene Biomilc!

1689 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1690 PHILIP M. REICH, in: Stämpflis Handkommentar : 27.

1691 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. £ 122; KOSTKA (Fn 1639), 489 Rz 1451 f.

1692 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. Art. 5 N 122; KosTKA (Fn 1639), 490 Rz 1453; 4

1694 KOSTKA (Fn 1639), 490 Rz 1454. 1695 RPW 2005/3, 458, Rz 2; 463, Rz 45 f., Reorgan

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lit.b KG

1995 versteht unter Abreden über Bezugs- und unter anderem:

n Marktanteile der Kartellmitglieder und die Festjieten bezeichnet werden. Auch Gruppenboykotte stand, weil sie einer Beschränkung auf die Men- ınd für welche Marktstufen die Mengen festgelegt ing ohne Bedeutung [...]'689

:n Abreden gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. b KG künst-

Mit anderen Worten beschlägt die Mengenbeestimmter Produkte'6°'!, Wie auch die Botschaft an Zweck es sei, einen oder mehrere betroffene , Markt zu hindern, zu den Abreden über Bezugs- - führt, wie auch die Botschaft erwähnt, auf eine n Menge im Gebiet. '6%3

| Verbandsmitgliedern befolgte Empfehlungen eiande Menge als Mengenabreden qualifiziert.'°°*

nission, gewisse Produkte nicht in die Stammda- ıfzunehmen, ist vor diesem Hintergrund als Men- ıufnahmen basierten unter anderem darauf, dass Absatzweg hielt (Rz 2055) oder dessen Preispoliieder übereinstimmte (Rz 2055, 2059) und kam e die nachfolgenden Beispiele zeigen, ist diese

1 die folgenden Falle als Vergleich herangezogen

des Biomilchmarktes qualifizierte das Sekretariat de im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. b KG, wonach (nospe-Label von Bio Suisse gehandelt werden ndelsorganisation gehandelt wurde, die eine Belatte. Bio Suisse entschied zudem, welche Milch hhandelsorganisation verkauft werden durfte.'6°%5

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novemum Kartellgesetz, Baker & McKenzie (Hrsg.), 2007, Art. 5 N N 417; HOFFET (Fn 1638), in: Homburger et al., Art. 5 KG N 5 N 423; vgl. auch HOFFET (Fn 1644), in: Homburger et al.,

93, Rz 1462. 1569), Art. 5 N 454.

isation des Biomilchmarktes.

ii. In der Untersuchung Markt für Stras Sachverhalt als Mengenabrede im S mit Siderit vereinbart, dass Siderit ei der Schweiz absetzte.'°” Die Vereir von Strassenbelägen nur noch be: konnte und zudem nur zu geregelter

ii. In der Vorabklarung FTTH Freiburg rung, der zufolge Gebaudefasern vo sen werden, obwohl sie zur Bereit hätten verwendet werden können, z an Glasfasern auf dem Markt für d führte. 16%

EU-Praxis

2316.Der dem Art. 5 Abs. 3 lit. b KG entspr Einschränkung des Absatzes von Produkte: Beispiele aus der Rechtsprechung Erkenntr

i. Im Fall Dansk Röhrindustrie bestat dem diese u.a. den Beschluss von : die Kunden und Zulieferer eines nict tieren, als verbotene Abrede im Sinr

ii. In der Entscheidung Elektrotechnis: produkte beurteilte die Kommission kottmassnahmen im Lichte von Art. ten Produkte aus Kohlenstoff her ur Zuschneider. Die Zuschneider vera ten. Auf dies Weise waren die Zus Kartellmitglieder. Im Bereich der Fer Lieferanten. Um die Konkurrenz e u.a., die Zuschneider mit gewissen F

Anwendung der genannten Praxis auf den \

2317.Wie bereits gesagt, kam die Vereinbaı te nicht in die Stammdaten und nicht in die Boykottmassnahme gleich. Sie dauerte bis mission als Verbandsorgan waren gemäss. der verbindlich. Deren Missachtung konnte schluss führen. In Übereinstimmung mit Honorarrichtlinien) und Doktrin (Rz 2255) s Vereinbarungen zwischen sämtlichen SG\

1696 RPW 200/4, 618, Rz 135, Markt für Strassenbel 1697 RPW 200/4, 597, Rz 43, Markt für Strassenbelä 1698 RP\W 200/4, 608, Rz 88, Markt für Strassenbelä 1699 RPW 2012/2, 177, Rz 86 i.V.m. 180, Rz 123, Fi 1700 EuGH verb. Rs C-189/02 et al. Dansk Röhrindu

1701 Kommissionsentscheid vom 3. Dezember 2003 technische und mechanische Kohlenstoff- und Elektrotechnische und mechanische Kohlenstc EuGH C-554/08 P Le Carbone-Lorraine, ABI. 2(

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senbeläge qualifizierte die WEKO den folgenden inne von Art. 5 Abs. 3 lit. b KG:19°° Die ABM hatte ne Mindestmenge aus der Produktion der ABM in Ibarung bezweckte und bewirkte, dass der Bezug schränkt über andere Mischgutanlagen erfolgen 1 Mengen, Preisen und Gebieten. 6%

stellte das Sekretariat fest, dass eine Vereinban den Telekommunikationsmärkten ausgeschlosstellung von Datenübertragungsdienstleistungen u einer Einschränkung der angebotenen Menge en Zugang zur physischen Netzwerkinfrastruktur

echende Art. 101 Abs. 1 lit. b AEUV verbietet die n. Für den vorliegenden Fall haben die folgenden iswert:

igte der EuGH einen Kommissionsentscheid, in sieben an einem Kartell beteiligten Unternehmen, it am Kartell beteiligten Unternehmens zu boykot- e von Art. 101 Abs. 1 AEUV qualifiziert hatte.17°°

che und mechanische Kohlenstoff- und Graphitdie von den Kartellmitgliedern ergriffenen Boy- 101 Abs. 1 lit. b AEUV. Die Kartellmitglieder stell- 1d verkauften zugleich Kohlenstoffblöcke an sog. rbeiteten die Kohlenstoffblöcke zu Fertigprodukchneider zugleich Kunden und Konkurrenten der tigprodukte aus Kohlenstoff konkurrierten sie ihre inzudämmen, beschlossen die Kartellmitglieder tohmaterialien nicht mehr zu beliefern. '7°'

orliegenden Fall

rung der Sortimentskommission, gewisse Produk- > Teamkataloge aufzunehmen (Rz 2078 f.), einer 2012 an. Diese Beschlüsse der Sortimentskom- Statuten (vgl. Rz 140 f.), für alle Verbandsmitglie- » zu einer Sanktion oder gar dem Verbandsausder aufgeführten Rechtsprechung (v.a. SVITtellen die Beschlüsse somit rechtlich erzwingbare /SB-Verbandsmitgliedern dar. Gewisse Aspekte

äge.

ge.

ge.

‘TH Freiburg.

strie, Sig. 2005, 1-5488, Rz 23, 29.

in der Sache C.38.359 Rz 154 ff. Rz 237 ff., 278, Elektro- Graphitprodukte, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/compe _1.pdf; gekürzte Version in KOMME, ABI. 2004 L 125/45, ff- und Graphitprodukte; bestätigt durch EuG T-73/04 und 110 C 11/5.

des vorliegend zu beurteilenden Sachverha teilten Fällen:

2318.Ähnlich wie in der Vorabklärung Reo band, der darüber entschied, ob ein gewi konnte. Während der SGVSB über die Aufn in die Sortimente der Mitglieder beschloss Produktes als Biomilchprodukt. Zwar deckte 50 % des gesamten Marktes ab, dies ände der Ablehnung der Aufnahme in das Sortir betroffenen Produkte bzw. Unternehmen stark erschwerte. Der Bezug des abgelehi tärgrosshändler Sanitas Troesch möglich, ı Mitglieder ähnelte. Darin liegt zugleich eine beläge, wo die Vereinbarung der Kartellantı tive Anbieter einschränkte. Schliesslich glei dem FTTH-Fall. Während im FTTH-Fall ge‘ onsmärkten ausgeschlossen wurden, obwol Nichtaufnahme der Produkte in das SGVSE dazu geeignet gewesen wären.

2319.Auch bestehen Parallelen zur genann Röhrindustrie ein Unternehmen boykottiert tierten der SGVSB und seine Mitglieder Prc dreistufigen Vertrieb oder der entsprechend ten sich die Boykotte also gegen Marktteil Parallele des vorliegenden Falles zum Koi dass sich die Boykotte in beiden Fällen ge« Handelspartner und zum anderen Wettbew schneider, in casu sind es die Hersteller, v weges direkt an die Sanitärinstallateure

tärgrosshändler wurden, welche ebenfalls

dienten. In beiden Fällen wurde dadurch de

2320.Abschliessend steht somit fest, dass als Mengenabrede im Sinne von Art. 5 Abs auch der europäischen Praxis übereinstimr der auf der Doktrin basierenden Qualifikatic Die genannte europäische Praxis ist diesb auf das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV I ten Tatbestand dieses Absatzes Bezug zu r

C.4.4 Beeinträchtigung des wirksamer

C.4.4.1 Ablauf der Prüfung der Wettbews

2321.Gemäss Art. 5 Abs. 3 KG wird die Be Abreden vermutet, sofern sie zwischen Unt der Möglichkeit nach miteinander im Wettbe

a. Abreden über die direkte oder

b. Abreden über die Einschränk gen,

nern.

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Its decken sich mit den bereits in der Praxis beurrganisation des Biomilchmarktes war es ein Versses Produkt in den Schweizer Markt eintreten ahme der Produkte in die Stammdaten und damit , entschied Bio Suisse über den Verkauf eines : der SGVSB im Unterschied zu Bio Suisse einzig rt aber nichts am Umstand, dass der SGVSB mit nent der SGVSB-Mitglieder, den Markteintritt der wenn nicht verunmöglichte, so doch zumindest nten Produktes war einzig noch über den Sani- Jessen Sortiment stark demjenigen der SGVSB- Gemeinsamkeit mit dem Fall Markt für Strassenan den Bezug von Strassenbelägen über alternacht der vorliegend zu qualifizierende Sachverhalt wisse Gebäudefasern von den Telekommunikatinl sie dazu geeignet gewesen wären, hinderte die -Sortiment den Markteintritt, obwohl die Produkte

ten europäischen Praxis. Während im Fall Dansk wurde, das nicht am Kartell beteiligt war, boykotdukte bzw. Unternehmen, welche sich nicht zum en Preispolitik bekannten. In beiden Fällen richtenehmer, welche das Kartell destabilisierten. Die hlenstoff und Graphitprodukte-Fall besteht darin, yen Marktteilnehmer richteten, welche zum einen erber waren. In ersterem Fall waren dies die Zuvelche unter Umgehung des dreistufigen Absatzlieferten und somit zu Konkurrenten der Sanidie Sanitärinstallateure mit Sanitärprodukten ber Wettbewerb eingeschränkt.

die Qualifizierung des vorliegenden Sachverhalts 3. 3 lit. b KG sowohl mit der schweizerischen als nt. Die Schweizerische Praxis stimmt zudem mit ın des Sachverhaltes als Mengenabrede überein. ezüglich weniger differenziert, zumal sie einfach \inweist, ohne abschliessend auf einen bestimmiehmen.

ı Wettbewerbs

arbsbeeinträchtigung

seitigung wirksamen Wettbewerbs bei folgenden ernehmen getroffen werden, die tatsächlich oder werb stehen:

indirekte Festsetzung von Preisen, ung von Produktions-, Bezugs- oder Liefermen-

‚on Märkten nach Gebieten oder Geschäftspart-

2322.Die Vermutung der Beseitigung des weis widerlegt werden, dass trotz der Wet bewerb besteht. Um zu prüfen, ob wirks. Wettbewerbsbehörden zum einen, wie w werbsparameter waren. Je unbedeutender ist die Auswirkung einer Abrede über diese prüfen die Wettbewerbsbehörden, welche d einwirkten. Je stärker diese disziplinierende wirkung auf den Wettbewerb.

2323.Um zu entscheiden, ob die gesetzlich bewerbsbehörden praxisgemäss zwei Arteı Wettbewerbsdruck von nicht an der Abred bewerb). Zweitens betrachten die Wettbew bewerb unter den Teilnehmern der Abreden

2324.Bei der Analyse des Aussenwettbev disziplinierende Wirkung sowohl aktueller Wettbewerb geht von Unternehmen aus, w demselben Markt anbieten. Potentielle Wet einem vergleichbaren Angebot in den Markt

2325.Mit Bezug auf den Innenwettbewerb i: de in Wirklichkeit gar nicht befolgt wird ode werbsparameter aufgrund anderer Faktoreı nenwettbewerb wird demnach geprüft, in w fektiv an die Abrede hielten (quantitative K geprüft, welche Wettbewerbsparameter vo nente des Innenwettbewerbs). Sind keine d de betroffen, besteht in der Regel ein gewis

2326.Kann die gesetzliche Vermutung der | tossen werden, ist zu prüfen, ob eine erhe werbs vorliegt. Bis anhin beurteilte die WE gung des Wettbewerbs im Sinne des Kartel quantitative Kriterien.'’%* Als qualitative Kri tung des von der Abrede betroffenen Wett! das Ausmass des Eingriffs in diesen Wettb mittelt sie, wie umfassend der relevante M: ren Worten untersucht sie das „Gewicht“ d ternehmen auf dem entsprechenden Markt und Umsätze abstellt.'7”” Gemäss Bundes:

1702 Vgl. bezüglich Aussenwettbewerb BGE 129 II 1:

1798 BGE 129 II 18, 37, E. 8.1.

1704 RPW 2000/2, 177 Rz50, Des tarifs conseillé (AFEC) bezüglich horizontaler Abreden; ferne

2010/1, 103 Rz 302, Gaba bezüglich vertikaler Tickets im Hallenstadion Zürich.

1705 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; RF SCHALLER (Fn 1640), Art.5 KG N 187; Ro esch/Weber/Zach (Hrsg.), 2011, Ziff. 6 VertBek

1706 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 19, Kostenbestandteils; RPW 2015/2, 232 Rz 241, 7

1707 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 KG N 23

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wirksamen Wettbewerbs kann durch den Nachtbewerbsabrede zumindest wirksamer Restwettamer Restwettbewerb besteht, untersuchen die chtig die von der Abrede betroffenen Wettbeder Wettbewerbsparameter war, desto geringer n Parameter auf den Wettbewerb. Zum anderen isziplinierenden Kräfte auf die Partner der Abrede 2n Kräfte wirkten, desto geringer war deren Aus-

e Vermutung widerlegt ist, untersuchen die Wett- 1 von disziplinierenden Kräften. Erstens wird der e beteiligten Unternehmen geprüft (Aussenwetterbsbehörden den allenfalls verbleibenden Wett- (Innenwettbewerb).

verbs überprüfen die Wettbewerbsbehörden die als auch potentieller Konkurrenten.'’%” Aktueller elche vergleichbare Produkte und Leistungen auf tbewerber sind Unternehmen, die mittelfristig mit eintreten können.

st gemäss Bundesgericht zu prüfen, ob die Abrer ob trotz Absprache bezüglich einzelner Wettbe- 1 wirksamer Wettbewerb fortbesteht.'7”% Beim Inelchem Ausmass sich die Partner der Abrede efomponente des Innenwettbewerbs). Ferner wird n der Abrede betroffen sind (qualitative Kompoominanten Wettbewerbsparameter von der Abreser qualitativer Restwettbewerb.

3eseitigung des wirksamen Wettbewerbs umges- :bliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbe- KO die Frage nach der erheblichen Beeinträchti- Igesetzes sowohl nach qualitativen als auch nach ferien prüft die WEKO praxisgemäss die Bedeubewerbsparameters im betroffenen Markt'”°> und ewerbsparameter.'”° In quantitativer Hinsicht erirkt von der Abrede beeinträchtigt wird. Mit andear Abrede und der an der Abrede beteiligten Unhaben, indem sie z.B. auf Anzahl, Marktanteile Jericht reicht es aus, dass die Abredeteilnehmer

3, 35, E. 8.1.

s de I'Association fribourgeoise des écoles de circulation 2 RPW 2009/2, 150 Rz 64, Sécateurs et cisailles; RPW Abreden,vgl. etwa RPW 2012/1, 109 Rz 189, Vertrieb von

W 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte; BSK-KG-KRAUSKOPF/ LF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht II Kommentar, O- N 1.

Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich eines unnelreinigung; RPW 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte.

RPW 2015/2, 308 f. Rz 367, Türprodukte; BSK KG- 0.

zusammen einen nicht unerheblichen Marl führt die Gesamtbetrachtung der qualitative der Wettbewerb erheblich beeinträchtig ist. qualitativen Kriterien und nach quantitative den misste.'”°° Horizontale Preis-, Mengen anhin als besonders schwerwiegende Type der Erheblichkeit ohne weiteres erfüllten, w teriums der Erheblichkeit keine allzu hohen

2327.Das Bundesverwaltungsgericht (BVC BVGer lässt es in seiner jüngsten Recht Wettbewerbsabreden bereits genügen, da: verstoss vorliegt, um eine erhebliche Bee Analog zur Erheblichkeitsprüfung bei verrtil bei horizontalen Abreden anwendbar sein, Gebietsabsprachen weitestgehend unbestri

2328.Folgende Passagen aus dem Urteil c seien wörtlich zitiert:

2329. Zwar ist grundsätzlich die Erheblichk tiver Kriterien zu bestimmen. Im vorliegen Erheblichkeit, wie die nachfolgenden Ausfü selbst in Art. 5 Abs. 4 KG statuiert, dass sı beseitigen, so ist a maiore ad minus grun bejahen, unabhängig von allfälligen quantite nach dem Gesagten fest, dass die Vorinsta: le eine qualitativ erhebliche Wettbewerbsbe stehend ausgeführt, auch insgesamt um e Abrede.“'’'* In der Folge prüfte das BVGeı ständigkeit halber“ und hielt in diesem Zusa in Art. 5 Abs. 4 KG statuiert, dass Gebietsa tigen, ist wie bereits ausgeführt a maiore a den eine erhebliche Beeinträchtigung des \ Marktanteilen.“'”"5 Mehrmals weist das BV‘ der Abreden aus wirtschaftlichen Effizienzgı

2330.Das BVGer schliesst demnach aus de Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung da solcher Abreden immer zumindest eine eı ist, und zwar losgelöst von allfälligen quan

1700 \/gl. RPW 2015/2, 309 Rz 368, Türprodukte; RI kanntmachung der Wettbewerbskommission üb vom 28.6.2010; abrufbar unter: http://www.we letzt aufgerufen am 13.1.2016).

1710 Vgl. RPW 2012/4 828 Rz 103, Vertrieb von Mus

1711 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 791 E. 11.3.4, (

1712 V/gl. beispielsweise die Botschaft vom 22. Feb: desgesetz über die Organisation der Wettbewer

1713 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 789 E. 11.1.8, (

1714 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 789 E. 11.2.4, (

1715 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 791 E. 11.3.4, (

1716 Dieser Auslegung der „erheblichen Beeinträcht sierungstaugliches Schweizer Kartellrecht, Jusl und mit der von ihr ohne Anhaltspunkte hierfür

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ttanteil halten.'7%® Gemäss der bisherigen Praxis n und quantitativen Kriterien zum Ergebnis, dass Nicht erforderlich ist, dass der Wettbewerb nach n Kriterien jeweils als erheblich angesehen wer- - oder Gebietsabreden qualifizierte die WEKO bis an von Abreden, welche das qualitative Element eshalb sie an die Erfüllung des quantitativen Kri- Anforderungen mehr stellte.171°

ser) hat diese Praxis nunmehr präzisiert. Das sprechung zu direkt sanktionierbaren vertikalen ss ein qualitativ schwerwiegender Wettbewerbssintrachtigung des Wettbewerbs zu bejahen.'’!' calen Abreden, muss der Schluss a fortiori auch da die Schädlichkeit von Preis-, Mengen- oder ten und anerkannt ist.'71?

les BVGer, welche hier besonders interessieren,

eit einer Abrede anhand qualitativer und quantita- Jen Fall genügt allerdings bereits die qualitative hrungen zeigen. Wenn nämlich das Kartellgesetz oiche Verbote vermutungsweise den Wettbewerb dsätzlich auch deren qualitative Erheblichkeit zu tiven Kriterien.“'7'3 Und weiter: „Das BVGer stellt nz zu Recht davon ausgegangen ist, Ziff. 3.2 stel- »schränkung dar. Damit handelt es sich, wie vorine den Wettbewerb erheblich beeinträchtigende ‘das quantitative Kriterium bloss noch „der Vollmmenhang fest: „Da der Schweizer Gesetzgeber breden den Wettbewerb vermutungsweise besei- 1 minus auch bei einer Abrede wie der vorliegen- Vettbewerbs gegeben, unabhängig von allfälligen Ser sodann darauf hin, dass eine Rechtfertigung ünden zulässig bleibt.

sr in Art. 5 Abs. 4 KG vorgesehenen gesetzlichen rauf, dass in Anbetracht des qualitativen Gehalts hebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung gegeben titativen Kriterien.'7'6 Aus Sicht des BVGer beinuchpreisbindung.

>W 2012/4, 828 Rz 100, Vertrieb von Musik; Art. 12 der Beer die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden

ik.

ruar 2012 zur Änderung des Kartellgesetzes und zum Bunbsbehörde, BBI 2012 3905, 3927.

gung“ durch das BVGer zustimmend ANJA WALKER, Golbalistter vom 10.2.2014, C.lll., allerdings ohne vertiefte Analyse in dieses Urteil hineingelesenen Relativierung, dass bei Wi- haltet mit anderen Worten die Beseitigunc keitsfiktion. Dies heisst nichts anderes, als ( her unter Art. 5 Abs. 4 KG fällt, in jedem trächtigt und daher vorbehältlich einer Rec unzulässig ist. Quantitative Kriterien, und ( Umsetzungsgrad, spielen hierbei keine Roll

2331.Diese zu Art. 5 Abs. 4 KG ergangene für unter Art. 5 Abs. 3 KG fallende Abreder ten, sind die hier zu beurteilenden Abrede: und b KG zu subsumieren. Infolgedessen s des BVGer folgend - per se als den Wettbe Quantitative Kriterien sind bei dieser Beurte

2332.Vorliegend erfüllen die Abreden zwis Mitgliedern sowie die Abreden zwischen c stand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG bzw. Art. 5 Gaba und Gebro beeinträchtigen die Abred Art. 5 Abs. 1 KG, sofern sie nicht durch Gr Abs. 2 KG gerechtfertigt sind.'7'7

2333.Ob und inwiefern die WEKO bei Abre eine Prüfung nach qualitativen und quantit Bundesgericht noch nicht geklärt. Aus dies vorliegend weiterhin die quantitativen und ¢ tigung. Erweist sich die durch eine Abrede erheblich, ist anschliessend zu prüfen, ob ¢ zienz nach Art. 5 Abs. 2 KG gerechtfertigt is

C.4.4.2 Marktdefinition

2334.Um zu prüfen, ob die gesetzliche Vel werbs umgestossen werden kann, ist vorar definieren. Namentlich ist der sachlich und Abgrenzung des relevanten Marktes ist zu für die Marktgegenseite in sachlicher, örtlich

derlegung der Vermutung „in der Regel“ eine e vierung findet sich im Urteil des BVGer aber ni formuliert. Auch die Schlussfolgerung von WAI Gesichtspunkte zum Schluss gelangt [sei], dass könne, steht nicht im Einklang mit den Ausführu aus der Subsumtion der Abrede unter Art. 5 Al diese Abrede den Wettbewerb erheblich beeir vollkommen unbeachtlich sind. Dies heisst abe im konkreten Fall auf eine Marktanalyse verzic wenn eine Abrede aufgrund ihres Inhalts unter /

1717° Die WEKO ist der Rechtsprechung in Sachen 2015/2, 308 Rz 366 ff., Türprodukte; RPW 2015

1718 RPW 2013/2, 194 Rz 258, Abrede im Speditior l’Association fribourgeoise des écoles de circula

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jsvermutung a maiore ad minus eine Erheblich- Jass eine Wettbewerbsabrede, welche vom Inhalt Fall den Wettbewerb zumindest erheblich beeinhtfertigung aus wirtschaftlichen Effizienzgründen Jamit unter anderem auch der Einhaltungs- und eG.

Rechtsprechung muss wie gesagt erst recht auch 1 gelten. Wie an anderer Stelle bereits festgehaln aufgrund ihres Inhalts unter Art. 5 Abs. 3 lit. a ind sie — der zuvor dargestellten Rechtsprechung »werb erheblich beeinträchtigend zu qualifizieren. lung irrelevant.

chen Sanitas Troesch, dem SGVSB und seinen lem SGVSB und seinen Mitgliedern den Tatbe- Abs. 3 lit. b KG. Gemäss den Urteilen in Sachen en damit den Wettbewerb erheblich im Sinne von inde der wirtschaftlichen Effizienz gemäss Art. 5

den nach Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 KG weiterhin ativen Kriterien durchzuführen hat, ist durch das em Grund überprüfen die Wettbewerbsbehörden jualitativen Kriterien der Wettbewerbsbeeinträchbewirkte Beeinträchtigung des Wettbewerbs als

lie Abrede aus Gründen der wirtschaftlichen Effit.1718

'mutung der Beseitigung des wirksamen Wettbe- ıgehend der von der Abrede betroffene Markt zu | räumlich relevante Markt abzugrenzen. Bei der bestimmen, welche Waren oder Dienstleistungen ler und zeitlicher Hinsicht austauschbar sind.!7'?

rhebliche Beeinträchtigung gegeben sei. Eine solche Relaticht, vielmehr ist dieses ausgesprochen deutlich und absolut ‘KER, wonach das BVGer „nach Abwägung aller relevanten im konkreten Fall auf eine Marktanalyse verzichtet werden“ ingen des BVGer in seinem Urteil. Denn das BVGer schloss 35. 4 KG aufgrund ihres Inhalts ohne Weiteres darauf, dass trächtigt und dass quantitative Aspekte bei dieser Prüfung r denknotwendigerweise nichts anderes, als dass nicht nur ;htet werden konnte, sondern dass dies immer der Fall ist, \rt. 5 Abs. 4 und - erst recht — Abs. 3 KG fällt.

Gaba und Gebro zuletzt gefolgt. Siehe insbesondere RPW /2, 232 Rz 237 ff., Tunnelreinigung.

isbereich; RPW 2000/2, 177 Rz 50, Des tarifs conseillés de tion (AFEC).

127 E. 9.1), Publigroupe SA et al./WEKO.

(i) Sachlich relevanter Markt

2335.Der sachliche Markt umfasst alle War hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres ierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 lit.

2336.Die Definition des sachlich relevanten genseite und fokussiert somit auf den stritti tik Waren oder Dienstleistungen miteinand ab, ob sie vom Nachfrager hinsichtlich ihre dungszwecks als substituierbar erachtet w Hinsicht austauschbar sind.'7?? Entscheide darfsmarktkonzept) von Waren und Dienst weitere Methoden zur Bestimmung der Au aus Nachfragersicht. '7?? Auszugehen ist vo!

2337.Die Partner der vorliegend in Frage si che sichtbare Sanitärprodukte anbieten ($ 303). Ihre direkten Nachfrager sind zur He %), zu einem geringen Anteil weitere profe Anteil private Endverbraucher (3 %). Aufg Sanitärinstallateure die zu beachtende dire schaft, Sanitärplaner, Architekten und Gene fragten Produkte und bestimmen mit, bei werden. Sie sind damit die zu beachtende i frage, vgl. B.4.3.1, Rz 303 ff. und Rz 546 ff.

2338.Für die Nachfrager der Sanitärgrossh: Produkte überwiegend bei einem einzigen / fragt die Marktgegenseite ein gesamtes So produkte vor der Wand) nach. Von den Ab: tet nur der dreistufige Fachhandel, also der te an sichtbaren Sanitärprodukten an. Für c te ist zudem der Sanitärgrosshandel der v 307 ff.). Aus der Sicht der Marktgegenseite anderen Vertriebskanälen substituierbar. De Produkten des Sanitärgrosshandels.

2339.Alternative Absatzkanäle (Baumärkte nur einen geringen Teil des Sortiments ein ringen Wettbewerbsdruck aus. Somit beste anderen Vertriebsformen (vgl. B.4.8(ii)b, | rechtfertigt die Einbeziehung der weiteren jedoch nicht, sie werden aber dennoch bei ¢ berücksichtigt.

2340.Sanitärgrosshändler vertreiben auch diese Produkte im Angebot der Sanitärgro:

1720 \erordnung vom 17.6.1996 über die Kontrolle v

2C.75/2014 vom 28.1.2015, E. 3.2, Hors-Liste N

E. 7.3.1 (= RPW 2002/4, 743 E 7.3.1), Buchprei

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en oder Leistungen, die von der Marktgegenseite vorgesehenen Verwendungszwecks als substitua VKU'720, der hier analog anzuwenden ist).

Marktes erfolgt demnach aus Sicht der Marktgejen Einzelfall: Massgebend ist, ob aus deren Oper im Wettbewerb stehen.'’?! Dies hängt davon r Eigenschaften und des vorgesehenen Verwenerden, also in sachlicher, örtlicher und zeitlicher nd sind die funktionelle Austauschbarkeit (Beleistungen aus Sicht der Marktgegenseite sowie istauschbarkeit der Waren und Dienstleistungen m Gegenstand der konkreten Untersuchung. '7?*

ehenden Abreden sind Sanitärgrosshändler, wel- Sanitarprodukte vor der Wand, vgl. B.4.3.1, Rz auptsache professionelle Sanitärinstallateure (90 ssionelle Kunden (7 %) und zu einem minimalen rund ihrer überwiegenden Nachfrage bilden die »kte Marktgegenseite. Die Endkunden (Bauherrsralunternehmer) bestimmen die konkret nachgewelchem Grosshändler die Produkte eingekauft ndirekte Marktgegenseite (abgeleiteten Endnach- ).

ändler ist es wichtig, die für ein Objekt benötigten \inbieter beziehen zu können. Mit anderen Worten rtiment von sichtbaren Sanitärprodukten (Sanitärsatzkanälen von sichtbaren Sanitärprodukten bie- Sanitärgrosshandel, die gesamte Sortimentsbreiie Sanitärinstallateure als direkte Marktgegenseiveitaus bedeutendste Lieferant. (vgl. B.4.3.1, Rz > ist der Sanitärgrosshandel daher nicht mit den »r sachlich relevante Markt besteht somit aus den

, Einzelhandel und Direktvertrieb) decken jeweils es Sanitärgrosshändlers ab und üben daher geht zwar ein indirekter Wettbewerbsdruck von den Rz 745 ff.). Dieser indirekte Wettbewerbsdruck Absatzkanälen in den sachlich relevanten Markt ler Analyse der Beseitigung des Wettbewerbs mit

Waschautomaten und Wäschetrockner, wobei sshändler eine Sonderstellung einnehmen. Denn

on Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4).

27 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO; Urteil des BGer ledikamente/Pfizer.

27 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al/WEKO; BGE 129 Il 18 sbindung.

7 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO. 7 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO.

wie bereits nachgewiesen, bezieht die M trockner vor allem über Absatzkanäle auss: f.). Mit andern Worten gehören Waschma: fragten gesamten Sortiment an sichtbaren ¢ Sie werden vielmehr zusätzlich zu diesem dere Wettbewerbsbedingungen als für die Bei der Festlegung des Bruttopreises wird empfohlene Preis des Herstellers übernom für die verschiedenen Marken unterschied und Wäschetrockner nicht der ansonsten grosshandel.

2341.Entsprechend umschreibt die WEKO handel den sachlich relevanten Markt mit Waschtische, Armaturen, Duschen, Badga menschlüssen in Sachen Coop/Fust ordn trockner einem Markt für Weisswaren zt kann. 1728

2342.Zusammenfassend steht somit fest, c ment an sichtbaren Sanitärprodukten (Sani dels besteht. Die ebenfalls durch die San und Wäschetrockner gehören zu einem and

(ii) Räumlich relevanter Markt

2343.Der räumliche Markt umfasst das G sachlichen Markt umfassenden Waren oder 3 lit. b, VKU, der hier analog anzuwenden is

2344.In der bisherigen Praxis der WEKO i markt für den Handel mit sichtbaren Sanit regionaler Markt abgegrenzt.'’?? Dies wurd beschränkten Transportradius von den Lag ten Aktivitäten einiger Händler begründet. der Grosshandelstatigkeit (B.4.4, Rz 314 f werbs. Somit ist der räumlich relevante Mar

1725 Dies zeigt sich beispielsweise in den separaten 3 Register VI.m.

1726 Vgl. dazu Act. 427 jeweils die Warenumsatz-K: ner zugewiesen sind. Über den gesamten Zeit schiedene Artikel des Sortimentes werden übe geboten. Solche Apparate lassen sich nicht in « der Warenumsatz-Kategorie 3 (UMK 3) zugeorc

1727 RPW 2000/1, 56, Gétaz Romang/Miauton, RP 2002/4, 620, Richner AG/BBH Baubedarf Holc RPW 2007/2, 311, CRH Gruppe/Gétaz Romang

1728 RPW 2008/3, 481 Rz 72, 84 ff., Coop/Fust.

1729 In RPW 2000/1 Gétaz Romang/Miauton, 58 f., ein regionaler Markt fur die Romandie abgegre ff.) werden als regionale Märkte den Grossrat Richner AG/BBH Baubedarf Holding AG wird al Mittelland“ abgegrenzt.

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arktgegenseite Waschmaschinen und Wäscheerhalb des Sanitärgrosshandels (Rz 308, Rz 711 schinen und Wäschetrockner nicht zum nachgesanitärprodukten (Sanitärprodukte vor der Wand). Sortiment vertrieben. Es gelten entsprechend anvom Grosshandel angebotenen Sanitärprodukte. abweichend von anderen Sanitärprodukten der men und die Rabattierung erfolgt teilweise auch lich'725. Insgesamt unterliegen Waschautomaten vorherrschenden „Preisordnung‘“'7?® im Sanitärin Zusammenschlussverfahren im Sanitärgrosssichtbaren Sanitärprodukten (z.B. Badewannen, rnituren).'72” In ihrer späteren Praxis zu Zusamete die WEKO Waschautomaten und Wäsche- ı, welcher in weitere Märkte unterteilt werden

lass der sachlich relevante Markt aus dem Sortitärprodukte vor der Wand) des Sanitärgrosshanitärgrosshändler angebotenen Waschautomaten eren sachlich relevanten Markt.

ebiet, in welchem die Marktgegenseite die den "Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs.

t).

n Zusammenschlussverfahren wurde als Absatzärprodukten (Sanitärprodukte vor der Wand) ein e unter anderem mit dem zumeist auf 50-60 km ern zum Kunden sowie den räumlich beschränk- Die Auswertungen der räumlichen Ausdehnung f.) bestätigen das Bild eines regionalen Wettbekt regional abzugrenzen.

Rabattkategorien in Act. 370.1, 21-24 und Act. 469 Beilage

ategorie 3, welcher die Waschautomaten und Wäschetrockraum von 1999 bis 2011 findet sich die Beschreibung „Verr unterschiedliche Vertriebswege den Endverbrauchern anlie Struktur der Preisordnung einbauen und werden deshalb Inet.“

W 2002/3, 492 ff. Richner AG/Vicom Baubedarf AG, RPW ling AG, RPW 2005/2, 338, Saint-Gobain/Sanitas Troesch, .

und RPW 2005/2 Saint-Gobain/Sanitas Troesch, 339. Wird nzt, in Richner AG/Vicom Baubedarf AG (RPW 2002/3, 493 im Bern und Luzern abgegrenzt und in RPW 2002/4, 620, s regionaler Markt das Gebiet Grossraum Zürich/“nördliches

(iii) Konklusion

2345.Zusammenfassend ist festzuhalten, « deren konkret nachgefragten Produkte we Bauherren bzw. Architekten abhangt. Der s grosshandel und umfasst das Sortiment de dukten (Sanitarprodukte vor der Wand). W Bestandteil des Sortiments des sachlich re Markt regional abzugrenzen.

2346.Die Merkmale des Marktes (Produkte rameter, räumliche Ausdehnung und Wettt haltes bereits bewiesen. Diesbezüglich sei schliessenden Ausführungen stützen sich : klusionen, ohne diese Beweise erneut herz die folgenden Beweise, welche der Marktak nerung gerufen:

- Die bedeutendsten Marktteilnehmer hen. Von den übrigen Anbietern v: händler oder Anbieter in anderen /

- Der dominante Wettbewerbsparame Wettbewerbsparameter können zwa Bedeutung (Vgl. B.4.6, Rz 458 ff.). E schiedenen Preisbestandteile zu beı darauf gewährten Rabatte sind im \\

C.4.4.3 Überprüfung der gesetzlichen Ve

2347 .Bei der Prüfung der Umstossung der gung werden zuerst die Wettbewerbsabred: der und Sanitas Troesch beteiligt waren (C prüfen die Wettbewerbsbehörden die Wett! abgespielt haben (C.4.4.3.2, Rz 2401 ff.) u den Kanton Wallis betreffen (C.4.4.3.32431

C.4.4.3.1 Wettbewerbsabreden zwische Sanitas Troesch

2348.Die Wettbewerbsabreden zwischen d esch können in drei zeitliche Abschnitte ı Vermutung aufgrund der Abreden, welche Sanitas Troesch abgeschlossen wurden, ur den dieser drei Teile zu beantworten.

(i) Preisabreden zwischen 1997-2

1. Umstossung der gesetzlichen

2349.Zwischen 1997 und 2004 schlossen esch folgende Preisabreden im Sinne von A

a. Die Koordinierung der Bruttopreisr 1997 (Rz 822 f.),

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Jass die Marktgegenseite die Installateure sind, sentlich von der abgeleiteten Endnachfrage der achlich relevante Markt besteht aus dem Sanitär- »r Sanitargrosshandler an sichtbaren Sanitarpro- Jaschmaschinen und Wäschetrockner sind nicht levanten Marktes. In räumlicher Hinsicht ist der

» und Vertrieb, Marktteilnehmer, Wettbewerbspajewerbsdruck) wurden im Rahmen des Sachverauf Titel B.1 bzw. Rz 294 ff. verwiesen. Die anauf die dort gemachten Feststellungen und Konleiten und zu erklären. Zusammenfassend seien ygrenzung zu Grunde liegen, noch einmal in Erin-

“sind Sanitas Troesch, CRH, Sabag und Bringon Sanitärprodukten, also weitere Sanitärgross- Absatzkanälen, geht geringer Wettbewerbsdruck

ter im Sanitärgrosshandel ist der Preis. Weitere r festgestellt werden, sind jedoch von sekundärer 3eim Wettbewerbsparameter Preis gilt es die verücksichtigen. Sowohl der Bruttopreis als auch die 'ettbewerb bedeutend (vgl. B.4.7, Rz 470 ff.).

rmutung der Wettbewerbsbeseitigung

gesetzlichen Vermutung der Wettbewerbsbeseitien überprüft an denen der SGVSB, seine Mitglie- 4.4.3.1, Rz 2349 ff.). Im Anschluss daran überbewerbsabreden, die sich innerhalb des SGVSB nd schliesslich die Wettbewerbsabreden, welche ff.).

n dem SGVSB, seinen Mitgliedern und

em SGVSB, seinen Mitgliedern und Sanitas Tro- Interteilt werden. Die Frage, ob die gesetzliche zwischen dem SGVSB, seinen Mitgliedern und ngestossen werden kann, ist entsprechend für je-

004 (Koordinierung der Bruttopreisniveaus)

Vermutung

der SGVSB, seine Mitglieder sowie Sanitas Trort. 5 Abs. 3 KG:

iveau- und Rabattniveausenkung für das Jahr b. die Koordinierung des Bruttopreis- ui

c. die Koordinierung des Bruttopreis- ı die im Jahr 2000 nachwirkte (Rz 87€

d. die Koordinierung des Bruttopreis- u same Erarbeitung von Rabattgrupp gruppe Wellness im Jahr 2001 und ¢ im Bereich Wellness im Umfang von

e. die Koordinierung der Bruttopreisse des Eurowechselkurses (Rz 1036 ff.

f. die gemeinsame Koordinierung der 2004/2005 (Rz 1140 ff., Rz 1159, Rz

g. die Weiterentwicklung und Integrati (Rz 1211 f.)

2350.Mit Bezug auf diese Abreden fragte e nenwettbewerb gegeben war, um die ges umzustossen.

a. Aussenwettbewerb

2351.Die exakten Marktanteile der Verfahre nicht mehr feststellbar. Allerdings hält der B tärgewerbe von 1991 fest, dass der SGVS reprasentierte und nach eigenen Angaben « 90 % (Keramik) hielt.'7”?° Dabei ist zu bede Mitglied des SGVSB war. Ferner ist erwies Troesch im Jahr 2004 kumulativ zumindest Rz 742). Die kumulierten Marktanteile von ‘ waren 1991 und 2004 praktisch identisch. / werden, dass sich die kumulativen Marktan vanter Weise verändert hätten. Bei kumul Partner der Abrede, ist der Einfluss allfällig len von insgesamt rund 10 % gering. Da ı Senkung von Bruttopreisen und Rabatten weichmöglichkeit. Sanico Hub erklärte sich Mitgliedern des SGVSB bereit und begann und damit Sanitas Troesch auf das Jahr 19 nico Hub AG mit einem SGVSB-Mitglied zu ra-Holding (heute CRH, Rz 809). Dies zeig ziplinierend wirkte, sondern sich ihrerseits : den keine Aussenwettbewerber, welche ei bis 2004 entfalten konnten.

2352.Ferner steht fest, dass in der Zeitperi erfolgten, welche die Abrede destabilisiert f damaliger Sicht potentielle Wettbewerber k en, um die Wettbewerbsbeschrankung durc

1730 Vgl. dazu VKKP 1991/2, 23, Die Wettbewerbsve

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nd Rabattniveaus für das Jahr 1998 (Rz 841),

ınd Rabattniveaus für das Jahr 1999 (Rz 865 f.), ),

nd Rabattniveaus für das Jahr 2001, die gemeinen, inkl. die gemeinsame Schaffung der Rabattlie selektive Bruttopreis- und Rabattherabsetzung 15 % (Rz 935 ff.),

nkung 2003 sowie die gemeinsame Festlegung

):

Bruttopreissenkung und Rabattsenkung im Jahr - 1183) und

on der Rabattgruppen in die Installateursoftware

s sich, ob genügend Aussenwettbewerb oder Instzliche Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung

nsparteien in der Periode von 1997 bis 2004 sind ericht über die Wettbewerbsverhältnisse im Sani- 3B im Wesentlichen den Sanitarfachgrosshandel sinen Marktanteil zwischen 67 % (Armaturen) und nken, dass im Jahr 1991 Sanitas Troesch noch en, dass die Mitglieder des SGVSB und Sanitas 90 % der Marktanteile innehatten (vgl. Tabelle 3, Sanitas Troesch und den Mitgliedern des SGVSB \ufgrund dieser Faktenlage kann ausgeschlossen teile zwischen diesen beiden Zeitpunkten in releativen Marktanteilen in der Höhe von 90 % der er aktueller Aussenwettbewerber mit Marktanteijie Sanico Hub AG sich 1997 der gleichzeitigen widersetzte, bestand 1997 immerhin eine Ausfür das Jahr 1998 zur Zusammenarbeit mit den ihr Preisniveau dem der Mitglieder des SGVSB 98 anzupassen. Im Jahr 1998 fusionierte die Sar Sanico Wunderli und anschliessend mit der Jui, dass Sanico als Aussenwettbewerber nicht disanpasste und eingebunden wurde. Somit bestanne disziplinierende Wirkung in den Jahren 1997

ode zwischen 1997 und 2004 keine Markteintritte Jätten. Anders ausgedrückt vermochten auch aus einen genügenden Wettbewerbsdruck aufzubauh die Abreden aufzuwiegen.

rhältnisse im Sanitärgewerbe.

b. Innenwettbewerb

2353.Sämtliche SGVSB-Mitglieder verfügte preise, weshalb lediglich Sanitas Troesch d des Kartells hätte erzeugen können. Genau somit rund 90 % des dreistufigen Grossh: sich auf Bruttopreise und Rabatte und dan um Installateure und Endkunden. Da die Br zwischen den an der Abrede beteiligten Sz zeitig verzichteten die Grosshändler weitge chen Rabatten, gestützt auf unterschiedlich lateure auszusetzen. Da den Installateure bestand jedoch ein gewisser Restwettbewe der wirksame Wettbewerb zwischen den : kunden zwar schwerwiegend verfälscht, jed

2354.Zusammenfassend haben die SGVSI bewerb im Sanitärgrosshandel in der Zeits verfälscht, jedoch bestand ein schwacher gung zugunsten der Parteien zur Umstoss sich daher, ob die Abreden den Wettbewerk

2. Prüfung der Erheblichkeit

a. Qualitative Kriterien

2355.Als qualitative Kriterien prüft die WEK rede betroffenen Wettbewerbsparameters

Eingriffs in diesen Wettbewerbsparameter.' ber bei horizontalen Abreden über den Wet! a KG das qualitative Gewicht von Preisabre Vermutung aufstellt, sie beseitigten den \ Festsetzen von Preiselementen oder Preisk die Vermutung der Beseitigung des wirksa der Abrede qualitativ gravierender Art ist.'73

2356.Nichtsdestotrotz sei darauf hingewie Bruttopreissetzung, die Rabattsetzung und griffen die Parteien in die Preissetzung unc (vgl. Rz 733 ff.). Der vorliegende Restwettb rung basiert, vermag die umfassende Verf: zugleichen. Denn Sanitas Troesch und die Abrede zwischen 1997-2004 über identis Grosshändler dem Wettbewerb mit Bruttopr le Vertreter wie Architekten, Generaluntern re Vertreter hatten keine Möglichkeit, den

1731 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; RF SCHALLER (Fn 1640), Art.5 KG N 187; Ro esch/Weber/Zäch (Hrsg.), 2011, Ziff. 6 VertBek

17322 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 19. Kostenbestandteils; RPW 2015/2, 232 Rz 241, 1

1733 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1734 RPW 2015/2, 233 Rz 244, Tunnelreinigung; RP

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2n zwischen 1997-2004 über identische Bruttourch ein Abweichen Wettbewerbsdruck innerhalb | dies war jedoch nicht der Fall. Es beteiligte sich andelsmarkts an der Abrede. Die Abrede bezog iit auf die zentralsten Parameter im Wettbewerb uttopreise identisch waren, fand kein Wettbewerb anitargrosshandlern um Endkunden statt. Gleichhend darauf, sich gegenseitig mit unterschiedli- e Bruttopreise, einem Wettbewerb um die Instaln die Rabatte objektindividuell gewährt wurden, rb um die Installateure. Mit anderen Worten war Sanitärgrosshändlern um Installateure und Endoch nicht vollständig ausgeschaltet.

3-Mitglieder und Sanitas Troesch den Preiswett- ;panne von 1997 bis 2004 zwar schwerwiegend Restwettbewerb, der bei der rechtlichen Würdisung der gesetzlichen Vermutung führt. Es fragt , erheblich beeinträchtigt haben.

.O praxisgemäss die Bedeutung des von der Abim betroffenen Markt'73?! und das Ausmass des 732 Es ist dabei zu beachten, dass der Gesetzgebewerbsparameter Preis gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. :den unterstreicht, indem er bei Preisabreden die Vettbewerb. Diese Vermutung gilt auch für das omponenten.'73 Das bedeutet, dass selbst wenn

men Wettbewerbs widerlegt ist, der Gegenstand sen, dass die Parteien erwiesenermassen die damit die Nettopreise beeinflusst haben. Damit | damit den zentralen Wettbewerbsparameter ein ewerb, der auf einer objektindividuellen Rabattieilschung des wirksamen Wettbewerbs nicht aus- > Mitglieder des SGVSB verfügten aufgrund der che Bruttopreise. Dadurch entzogen sich diese eisen um die Endkunden und deren professionelahmer und Sanitärplaner. Die Endkunden und ihfür sie günstigsten Sanitärgrosshändler aufgrund

W 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte; BSK-KG-KRAUSKOPF/ LF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht II Kommentar, O- N 1.

Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich eines unnelreinigung; RPW 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte. und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem-

W 2009/2, 151 Rz 69, Sécateurs et cisailles.

unterschiedlicher Bruttopreise zu erkennen, re. Die Sanitärgrosshändler waren nicht ge: kurrenten anzupassen und damit auch die Mitglieder des SGVSB verzichteten darauf, topreise andere Grosshändler ebenfalls zu sen zu zwingen. Bei wirksamen Wettbewer den gestützt auf tiefere Bruttopreise günstig re aufgrund von Rabattunterschieden auf h wirken hätten können.

2357.Die Abrede zwischen Sanitas Troesct lichen Bruttopreisen und den damit einhere werbsparameter Preis, weshalb eine in qua rede vorliegt.

b. Quantitative Kriterien

2358.Für die Beurteilung, ob eine Abrede i wiegend beeinträchtigt hat, ermittelt die WE Abrede beeinträchtigt wird. Mit anderen Wo der an der Abrede beteiligten Unternehmer auf Anzahl, Marktanteile und Umsätze abst Wettbewerbsbeeinträchtigung zumindest d: entsprechenden Markt relevanten Wettbev nehmer einen erheblichen Marktanteil halte fung der quantitativen Kriterien ein besonde

2359.Konkret prüft die WEKO den Aussenwettbewerbs prüft sie den aktuellen und pc senseiter. Die Intensität des Wettbewerbs c teilenden relevanten Markt für Sanitärgross 2335 ff.).

i. Aussenwettbewerb

2360.Mit Bezug auf den Aussenwettbewerl der Umstossung der gesetzlichen Vermutt fassend sei nochmals Folgendes erwahnt:

2361.Der SGVSB reprasentierte zwischen grosshandel und hielt einen Marktanteil zwi Ferner ist erwiesen, dass die Mitglieder de: mulativ zumindest 90 % der Marktanteile : anderen Worten waren sämtlichen führende de über den Wettbewerbsparameter Preis ner der Abrede von 90 % ist der Einfluss al anteilen von insgesamt rund 10 % geril Marktanteile von Aussenwettbewerbern im

1735 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 KG N 23

1737 \gl. dazu VKKP 1991/2, 23, Die Wettbewerbsve

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wie dies bei wirksamen Wettbewerb der Fall wäzwungen, ihre Bruttopreise dem günstigsten Kon- Nettopreise zu senken. Sanitas Troesch und die mit höheren Rabatten gestützt auf höhere Bruthöheren Rabatten und damit tieferen Nettopreib hätte die Möglichkeit bestanden, dass Endkuner hätten einkaufen können und dass Installateuöhere Rabatte und damit tiefere Nettopreise hin-

1, dem SGVSB und seinen Mitgliedern zu einheityehenden Rabatten betraf den zentralen Wettbelitativer Hinsicht besonders schwerwiegende Abn quantitativer Hinsicht den Wettbewerb schwer- -KO, wie umfassend der relevante Markt von der rten untersucht sie das „Gewicht“ der Abrede und 1 auf dem entsprechenden Markt, indem sie z.B. allt.173° Gemäss Bundesgericht ist eine erhebliche inn zu bejahen, wenn die Abrede einen auf dem verbsparameter betrifft, auf dem die Abredeteiln.1736 Den Marktanteilen kommt also bei der Prüres Gewicht zu.

- und Innenwettbewerb. Im Rahmen des Aussententiellen Wettbewerb durch allfällige Kartellauslurch Kartellaussenseiter ist für den hier zu beur- ‚händler zu prüfen (zur Marktabgrenzung vgl. Rz

9 kann auf die obigen Ausführungen im Rahmen ing verwiesen werden (Rz 2351 f.). Zusammen-

1997 bis 2004 im Wesentlichen den Sanitärfachschen 67 % (Armaturen) und 90 % (Keramik).'7?7 s SGVSB und Sanitas Troesch im Jahr 2004 kuauf sich vereinigten (vgl. Tabelle 3, Rz 742). Mit »n Sanitärgrosshändler der Schweiz an der Abrebeteiligt. Bei kumulativen Marktanteilen der Part- Ifälliger aktueller Aussenwettbewerber mit Markt- 1g. Gemäss Bundesverwaltungsgericht reichen Umfang von 10 % nicht aus, um wirksamen Aus-

RPW 2015/2, 308 f. Rz 367, Türprodukte; BSK KG- 0.

uchpreisbindung. rhältnisse im Sanitärgewerbe.

senwettbewerb zu begründen, wenn die Al sich vereinigen. '7%®

2362.Da die Sanico Hub AG sich 1997 de Rabatten widersetzte, bestand 1997 immer! te sich aber für das Jahr 1998 zur Zusamr und begann ihr Preisniveau dem der Mitgli das Jahr 1998 anzupassen. Im Jahr 1998 fi Mitglied zur Sanico Wunderli und anschlies Dies zeigt, dass Sanico als Aussenwettbew rerseits anpasste und eingebunden wurde welche eine disziplinierende Wirkung in den

2363.Ferner steht fest, dass zwischen 198 den Markt für Sanitärgrosshandel eintraten stabilisiert. Anders ausgedrückt vermochte werber keinen genügenden Wettbewerbsdi kung durch die Abreden zu kompensieren.

ii. Innenwettbewerb

2364.Bezüglich des Innenwettbewerbs sei ; gen verwiesen. Zusammenfassend steht f 1997-2004 über identische Bruttopreise ver Abweichen, Wettbewerbsdruck innerhalb « Preisabsprache war dies nicht der Fall. Es Grosshandelsmarkts an der Abrede. Die / und damit die zentralsten Parameter im We Bruttopreise identisch waren, fand kein fur Abrede beteiligten Sanitärgrosshändler un Grosshändler durch die gemeinsam entwic nander unabhängig zu konkurrieren. Der R schränkt. Der Umstand, dass die Sanitärg! vermag diesen Eingriff in den Preiswettbew:

Cc. Konklusion

2365.Zusammenfassend haben die SGVSI bewerb im Sanitärgrosshandel in der Zeits fälscht. Die Beeinträchtigungen des Wettbe tativer als auch in quantitativer Hinsicht sch mit anderen Worten erheblich im Sinne von

(ii) Preisabrede 2004/2005 (Koord 2004/2005) 1. Umstossung der gesetzlichen

2366.Der SGVSB bzw. seine Mitglieder unc Bruttopreis- und Rabattniveaus 2004/2005 ( rede umfasst sowohl die Festlegung des B

1738 Urteil des BVGer, B-8399/2010, vom 23. Septer

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predeteilnehmer Marktanteile von Uber 80 % auf

:r gleichzeitigen Senkung von Bruttopreisen und in eine Ausweichmöglichkeit. Sanico Hub erklarnenarbeit mit den Mitgliedern des SGVSB bereit eder des SGVSB und damit Sanitas Troesch auf usionierte die Sanico Hub AG mit einem SGVSBsend mit der Jura-Holding (heute CRH) (Rz 809). erber nicht disziplinierend wirkte, sondern sich ih- >. Somit bestanden keine Aussenwettbewerber, Jahren 1997 bis 2004 entfalten konnten.

7 und 2004 keine neuen Sanitärgrosshändler in . Die Abrede wurde also auch nicht dadurch den auch aus damaliger Sicht potentielle Wettbeuck aufzubauen, um die Wettbewerbsbeschränauf die oben in Rz 2353 f. gemachten Ausführunest, dass sämtliche SGVSB-Mitglieder zwischen fügten, weshalb einzig Sanitas Troesch durch ein les Kartells hätte erzeugen können. Durch die beteiligten sich somit rund 90 % des dreistufigen \brede bezog sich auf Bruttopreise und Rabatte ttbewerb um Installateure und Endkunden. Da die ıktionierender Wettbewerb zwischen den an der 1 Endkunden statt. Gleichzeitig verzichteten die kelten Rabattgruppen und Rabattbandbreiten eiabattwettbewerb war von vornherein stark eingerosshändler objektindividuell Rabatte gewährten, arb nicht aufzuwiegen.

3-Mitglieder und Sanitas Troesch den Preiswettpanne zwischen 1997 bis 2004 umfassend verwerbs durch die Parteien waren sowohl in qualiwerwiegend. Die Wettbewerbsbeschränkung war Art. 5 Abs. 3lit. a KG i. V. m. Art. 5 Abs. 1 KG:

ination der Senkung des Bruttopreisniveaus

Vermutung

1 Sanitas Troesch koordinierten die Senkung des B.5.2.1.9, Rz 1040 ff., 1140, Rz 1146 ff.). Die Abruttopreisniveaus als auch die Senkung des Ranber 2013, E.6.2.12, Sigenia Aubi AG/WEKO.

battniveaus. Somit ist der dominante Wett Abrede betroffen.

a. Aussenwettbewerb

2367.Sanitärgrosshändler, welche nicht an zung der Abrede im Jahr 2005 einen Markt: 748). Diese 5 % Marktanteile setzen sich : zusammen, welche geringen Wettbewerbsc mögen.

2368.Weiter kann Wettbewerbsdruck von dadurch entfaltete disziplinierende Wirkun grosshandel. Andere Vertriebskanäle vereir des Handels mit Sanitärprodukten auf sich preissenkung auf das Jahr 2005 hatte u.a. Absatzkanäle zu neutralisieren. Damit ste Absatzkanäle die Abrede nicht destabilisier fahrensparteien gerade begünstigte. Wie zt und der verschiedenen Markteintritte zwisc stand kaum spürbarer Wettbewerbsdruck se

2369.Insgesamt ist also festzustellen, dass in seiner Struktur zu gering war, um die Par

b. Innenwettbewerb

2370.In Bezug auf den Innenwettbewerb ist und Rabattniveaus 2004/2005 von sämtlich wurde (vgl. Rz 1148 ff.). Es gab keine intern

2371.Die Tatsache, dass die Mitglieder de: Troesch die Bruttopreise mit 11 % geringfi men nicht relevant, das diese Senkungen fällt die Erhöhung des Bruttopreisniveaus c noch in den Rahmen der Absprache und st topreise waren auch 2005 noch beinahe ide an den Abreden beteiligten Sanitärgrosshär tigen Senkung der Bruttopreise und Rabatte Grosshandler, dass ein Wettbewerb um Ir gestützt auf unterschiedliche Bruttopreisnive re hatten keine Möglichkeit der Rabattkürzı einen Grosshandler mit einem gegenüber : veau auszuweichen. Da den Installateuren | stand jedoch ein gewisser Restwettbewerb her nicht vollständig ausgeschaltet, sonde schränkter Restwettbewerb.

2372.Da die Preissetzung von der Abrede chungen in den Bruttopreis- und Rabattset den von einem gewissen Restwettbewerb gunsten der Parteien darauf, dass gerade s che Vermutung der Wettbewerbsbeseitigun:

1738 RPW 2012/3, 627, Tabelle 3, 635, Tabelle 4, 64

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bewerbsparameter Preis vollumfänglich von der

der Abrede beteiligt sind, weisen bei der Umsetanteil von weniger als 5 % aus (vgl. Tabelle 4, Rz aus mehreren sehr kleinen Sanitärgrosshändlern Iruck auf die Partner der Abrede auszuüben veranderen Vertriebskanälen ausgehen, wobei die g geringer ist als bei Unternehmen im Sanitarigten im Jahr 2005 einen Umsatzanteil von 14 % (vgl. Tabelle 4, Rz 748). Die gemeinsame Bruttozum Ziel, den Wettbewerbsdruck dieser weiteren ht fest, dass der Wettbewerbsdruck alternativer te, sondern das gemeinsame Vorgehen der Ver- ıdem die Auswertung der Markteintrittsschranken shen 2004 und 2012 ergab (vgl. Rz 749 ff.), beiitens potentieller Konkurrenten.

Aussenwettbewerb im festgestellten Umfang und tner der Abrede zu disziplinieren.

zu bedenken, dass die Senkung des Bruttopreisen Teilnehmern der Abrede erfolgreich umgesetzt ien Abweichungen von der Abrede.

; SGVSB ihre Bruttopreise mit 10 % und Sanitas igig unterschiedlich senkten, ist für sich genomder Abrede entsprechen. Aus demselben Grund lurch Sanitas Troesch Mitte 2005 um 2 % immer ellt keine relevante Abweichung dar.'’°° Die Brutntisch, weshalb kaum Wettbewerb zwischen den idlern um Endkunden stattfand. Mit der gleichzei- > im Rahmen von 10 % bis 11 % verhinderten die istallateure mit unterschiedlichen Rabattniveaus 2aus überhaupt entstehen konnte. Die Installateu- Ing durch die Grosshandler zu entgehen und auf 2004 gleichbleibenden Bruttopreis- und Rabattnidie Rabatte objektindividuell gewahrt wurden, beum die Installateure. Der Wettbewerb wurde darn es bestand noch ein gewisser stark einge-

> betroffen ist, jedoch noch geringfügige Abweizungen bestehen, gehen die Wettbewerbsbehöraus. Die Wettbewerbsbehörden schliessen zu- 30 viel Innenwettbewerb besteht, um die gesetzli- J umzustossen.

2 ff., Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen.

2373.Insgesamt steht somit fest, dass die I 2004/2005 den Wettbewerb im Sanitärgro Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung un ven und quantitativen Kriterien zu prüfen,ob

2. Prüfung der Erheblichkeit

a. Qualitative Kriterien

2374.Als qualitative Kriterien prüft die WEK rede betroffenen Wettbewerbsparameters

Eingriffs in diesen Wettbewerbsparameter.' ber bei horizontalen Abreden über den Wet! a KG das qualitative Gewicht von Preisabre Vermutung aufstellt, sie beseitigten den \ Festsetzen von Preiselementen oder Preisk die Vermutung der Beseitigung des wirksa der Abrede qualitativ gravierender Art ist."

2375.Die Koordination der Senkung des

schen dem SGVSB bzw. seinen Mitgliederr gung des Bruttopreisniveaus als auch die : nante Wettbewerbsparameter Preis vollumf:

2376.Da sich Sanitas Troesch, der SGVSI die Bruttopreise und Rabatte im Rahmen v dass 2005 die Bruttopreise von Sanitas Tro fügig voneinander abwichen. Dadurch verh Senkung der Bruttopreise eines Grosshänd gegenüber den weiteren Grosshändlern un händler verhinderten, dass sie ihre Brutto und damit ihre Nettopreise senken mussten den Wettbewerbs um Bruttopreise im Jahr Bruttopreise erhöhen. Durch die gleichzeitii % bzw. 11 % verhinderten Sanitas Troesch stallateure der Rabattkürzung entziehen kc auf einen Grosshändler mit einem gegenü battniveau auszuweichen. Damit verhinder abwandernder Installateure. Zum andern v wirksamen Wettbewerb mit höheren Rabat welcher zu eine Senkung der Nettopreise ge

2377.Folglich liegt mit der Abrede zwische gliedern, die Bruttopreise und Rabatte auf 2 tativer Hinsicht besonders schwerwiegende bestandteile Bruttopreis und Rabatte vor.

1740 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; RF SCHALLER (Fn 1640), Art.5 KG N 187; Ro esch/Weber/Zäch (Hrsg.), 2011, Ziff. 6 VertBek

1741 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 19. Kostenbestandteils; RPW 2015/2, 232 Rz 241, 1

1742 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1733 RPW 2015/2, 233 Rz 244, Tunnelreinigung; RP

22-00055/COO.2101.111.7.135680

Koordination der Senkung des Bruttopreisniveaus sshandel nicht beseitigt hat und die gesetzliche igestossen ist. Es ist daher anhand von qualitatidie Abrede erheblich war.

.O praxisgemäss die Bedeutung des von der Abim betroffenen Markt'”4° und das Ausmass des 41 Es ist dabei zu beachten, dass der Gesetzgebewerbsparameter Preis gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. :den unterstreicht, indem er bei Preisabreden die Vettbewerb. Diese Vermutung gilt auch für das omponenten.'”* Das bedeutet, dass selbst wenn

men Wettbewerbs widerlegt ist, der Gegenstand

Bruttopreis- und Rabattniveaus 2004/2005 zwi- ı und Sanitas Troesch umfasst sowohl die Festle- Senkung des Rabattniveaus. Damit ist der domiänglich von der Abrede betroffen.

3 bzw. seine Mitglieder aufeinander abstimmten, on 10 % bis 11 % zu senken, sorgten sie dafür, esch und den Mitgliedern des SGVSB nur geringinderten sie, dass sich aufgrund einer stärkeren lers ein wirksamer Wettbewerb mit Bruttopreisen 1 Endkunden entfalten konnte. Die Sanitargrosspreise dem günstigsten Konkurrenten anpassen . Sanitas Troesch konnte aufgrund des mangeln- 2005 sogar seine Marge durch ein Anheben der ye Senkung der Bruttopreise und Rabatte um 10 , der SGVSB bzw. seine Mitglieder, dass sich Innnten. Die Installateure hatten keine Möglichkeit ber 2004 gleichbleibenden Bruttopreis- und Raten sie zum einen Marktanteilsverluste aufgrund erhinderten sie, dass sie sich gegenseitig einem ten gestützt auf höhere Bruttopreise aussetzten, führt hatte.

n Sanitas Troesch, dem SGBSB und seinen Mit- 005 um 10 % bzw. 11 % zu kürzen, eine in quali- Abrede über die im Wettbewerb zentralen Preis-

W 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte; BSK-KG-KRAUSKOPF/ LF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht II Kommentar, O- N 1.

Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich eines unnelreinigung; RPW 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte. und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem-

W 2009/2, 151 Rz 69, Sécateurs et cisailles.

b. Quantitative Kriterien

2378.Für die Beurteilung, ob eine Abrede i wiegend beeinträchtigt hat, ermittelt die WE Abrede beeinträchtigt wird. Mit anderen Wo der an der Abrede beteiligten Unternehmer auf Anzahl, Marktanteile und Umsätze abst Wettbewerbsbeeinträchtigung zumindest d: entsprechenden Markt relevanten Wettbev nehmer einen erheblichen Marktanteil halte fung der quantitativen Kriterien ein besonde

2379.Konkret prüft die WEKO den Aussenwettbewerbs prüft sie den aktuellen und pc senseiter. Die Intensität des Wettbewerbs c teilenden relevanten Markt für Sanitärgross 2335 ff.)

i. Aussenwettbewerb

2380.Mit Bezug auf den Aussenwettbewerl der Umstossung der gesetzlichen Vermutur hatten sich Sanitargrosshandler beteiligt, w Sanitärgrosshandels auf sich vereinigten. $ beteiligt waren, wiesen im Jahr 2005 einen 4, Rz 748). Diese 5 % der aktuellen Ausser nen Sanitargrosshandlern zusammen, die | rede auszuüben vermochten, wie die Ums waltungsgericht vermögen Aussenwettbewe nen wirksamen Aussenwettbewerb zu beg von über 80 % auf sich vereinigen.'’# Ebe aufgrund von neu in den Markt eintretende stand.

2381.Insgesamt war die gleichzeitige Sen bzw. 11 % auf das Jahr 2005 war eine erh werbs.

ii. Innenwettbewerb

2382.Bezuglich des Innenwettbewerbs sei rungen verwiesen. Es sei zusammenfass: Senkung des Bruttopreis- und Rabattnive: Abrede erfolgreich umgesetzt wurde (vgl. R von der Abrede.

2383.Die leicht unterschiedliche Senkung ı SGVSB-Mitglieder und 11 % durch Sanita: entspricht der Abrede. Auch die Erhöhung

174 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 KG N 23

1746 Urteil des BVGer, B-8399/2010, vom 23. Septer

22-00055/COO.2101.111.7.135680

n quantitativer Hinsicht den Wettbewerb schwer- -KO, wie umfassend der relevante Markt von der rten untersucht sie das „Gewicht“ der Abrede und 1 auf dem entsprechenden Markt, indem sie z.B. allt.1744 Gemäss Bundesgericht ist eine erhebliche inn zu bejahen, wenn die Abrede einen auf dem verbsparameter betrifft, auf dem die Abredeteiln.'745 Den Marktanteilen kommt also bei der Prüres Gewicht zu.

- und Innenwettbewerb. Im Rahmen des Aussententiellen Wettbewerb durch allfällige Kartellauslurch Kartellaussenseiter ist für den hier zu beur- ‚händler zu prüfen (zur Marktabgrenzung vgl. Rz

9 kann auf die obigen Ausführungen im Rahmen ig verwiesen werden (Rz 2367 ff.). An der Abrede elche kumulativ 90,7 %-95,4 % Marktanteile des Sanitargrosshandler, welche nicht an der Abrede Marktanteil von weniger als 5 % aus (vgl. Tabelle wettbewerber setzen sich aus mehrere sehr kleikaum Wettbewerbsdruck auf die Partner der Abetzung der Abrede bewies. Gemäss Bundesver- :rber mit Marktanteilen im Umfang von 10 % keiründen, wenn die Abredeteilnehmer Marktanteile nso ist erwiesen, dass kaum Wettbewerbsdruck n potentiellen Konkurrenten (vgl. Rz 749 ff.) bekung von Bruttopreisen und Rabatten um 10 % ebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbeauf die oben in Rz 2370 ff. gemachten Ausfühand noch einmal darauf hingewiesen, dass die aus 2004/2005 von sämtlichen Teilnehmern der z 1148 ff.). Es gab keine internen Abweichungen

Jer Bruttopreise im Umfang von 10 % durch die 5 Troesch, stellt keine Abweichung dar, sondern } des Bruttopreisniveaus durch Sanitas Troesch

RPW 2015/2, 308 f. Rz 367, Türprodukte; BSK KG- 0.

uchpreisbindung. nber 2013, E.6.2.12, Sigenia Aubi AG/WEKO.

Mitte 2005 um 2 % stellt keine relevante n: waren auch 2005 noch beinahe identisch, \ Abreden beteiligten Sanitärgrosshändlern

Senkung der Bruttopreise und Rabatte im Grosshändler zudem, dass ein funktionie schiedlichen Rabattniveaus gestützt auf un stehen konnte. Die Installateure hatten | Grosshändler zu entgehen und auf einen | bleibenden Bruttopreis- und Rabattnivea Grosshändler durch die gemeinsam entwic nander unabhängig zu konkurrieren. Der R schränkt. Der Umstand, dass die Sanitärg! vermag diesen Eingriff in den Preiswettbew:

Cc. Konklusion

2384.Die Absprache durch die SGVSB-Mi veaus 2004/2005 gemeinsam zu senken, v handel. Die Beeintrachtigungen des Wettbe tativer als auch in quantitativer Hinsicht sch mit anderen Worten erheblich im Sinne von

(iii) Preisabrede 2012 (Koordinatio

1. Umstossung der gesetzlichen

2385.Sanitas Troesch, CRH, Sabag und Int topreis- und Rabattniveaus (vgl. B.5.2.4, R dominante Wettbewerbsparameter Preis um

a. Aussenwettbewerb

2386.Sanitas Troesch, CRH und Sabag wi samten Schweiz einen gemeinsamen Mark 2012 von 85.9 % (vgl. vgl. Tabelle 3, Rz 7 ner, Kappeler, San Van und Spaeter sind in ternehmen verfügen über weniger als 1 ‘ grösste Aussenwettbewerber und viert grö hen, ist ebenso wenig in der gesamten Sc Marktanteile. Bereits anhand dieser Markt: senwettbewerb bestand. Die geringe diszip mer der Abrede kam zum Vorschein, als

preissenkung mit ihren Preisen über 10 % v daraufhin veranlasst, ihre Bruttopreise im F bereits gedruckten Kataloge einzustampfen terin der Abrede den von den Teilnehmerin ten an und nicht die Teilnehmerinnen der Al

2387.Im Hinblick auf allfällige Wettbewerbe grosshandel gilt Folgendes: Die Vertriebs reichten im Jahr 2012 einen Umsatzanteil [Anhang]). Es ist zu bedenken, dass das Ar

1747 RPW 2012/3, 627, Tabelle 3, 635, Tabelle 4, 64

22-00055/COO.2101.111.7.135680

ıchträgliche Abweichung dar.'7# Die Bruttopreise neshalb kaum Wettbewerb zwischen den an den um Endkunden stattfand. Mit der gleichzeitigen

Rahmen von 10 % bis 11 % verhinderten die render Wettbewerb um Installateure mit unterterschiedliche Bruttopreisniveaus überhaupt entreine Möglichkeit der Rabattkürzung durch die Srosshandler mit einem gegenüber 2004 gleichu auszuweichen. Gleichzeitig verzichteten die kelten Rabattgruppen und Rabattbandbreiten eiabattwettbewerb war von vornherein stark eingerosshändler objektindividuell Rabatte gewährten, arb nicht aufzuwiegen.

tglieder und Sanitas Troesch das Bruttopreisnierfälschte den Preiswettbewerb im Sanitärgross- ‚werbs durch die Parteien waren sowohl in qualiwerwiegend. Die Wettbewerbsbeschränkung war Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.

n der Senkung des Bruttopreisniveaus 2012)

Vermutung

1osar koordinierten 2012 eine Senkung des Brutz 1235 ff., B.5.2.4.13, Rz 1720ff.). Somit ist der \fassend von der Abrede betroffen.

esen im Markt fur Sanitargrosshandel in der getanteil von 85.6 % im Jahr 2011 auf und im Jahr 42). Die Teampur-Grossisten Sanidusch, Burge- 1 Vergleich dazu jeweils sehr klein; alle diese Un- /% Marktanteile und sind nur regional tätig. Der sste Sanitärgrosshändler in der Schweiz, Bringhweiz tätig und verfügt landesweit über [5-10 %] inteile ist ersichtlich, dass kaum wirksamer Auslinierende Wirkung von Bringhen auf die Teilnehdiese 2012 im Rahmen der allgemeinen Bruttoon ihren Konkurrenten abwich. Bringhen sah sich ‘ebruar 2012 anzupassen (vgl. Rz 1645) und die . Mit anderen Worten passte sich die Aussenseinen der Abrede geschaffenen Marktgegebenheijrede dem Aussenseiter der Abrede.

r ausserhalb des relevanten Marktes für Sanitarkanäle ausserhalb des Sanitärgrosshandels eram Handel mit Sanitärprodukten von 21 % (vgl. gebot dieser Konkurrenten sehr eingeschränkt ist

2 ff., Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen.

und sie kein breites und vollständiges Proc ten können. Dieser Umstand und die verhäl tärprodukten vermögen das Verhalten der Zumindest verhinderte dies nicht, dass Sa Sabag die Bruttopreise aufeinander abgest deren Vertriebskanäle zu entgehen. !7#8

2388.Wie zudem die Auswertung der versc ergab, entstand kaum eingeschränkter W (vgl. Rz 749 ff.). Die gesetzliche Vermutur nicht allein aufgrund von Aussenwettbewert

b. Innenwettbewerb

2389.Bezüglich des Innenwettbewerbs der setzung der koordinierten Bruttopreissenkur Troesch eine Senkung um 20 % (Rz 1449 CRH eine Senkung um 18 % (Rz 1431). Dit weitere Unterschiede. Das Bruttopreisnive: weniger als das von Sanitas Troesch, das nitas Troesch um bis zu 4,1 % weniger (Rz lei fest: Erstens wurde die Abrede über die setzt, zweitens wurde das Bruttopreisnive: bezog sich die Abrede auf das Bruttoprei: veau, womit der dominante Wettbewerbspa troffen war. Mit der Senkung im Rahmen ı Sanitärgrosshändler ein vergleichbares Brı konnten nicht auf einen anderen im Wettb genüber 2011 vergleichbaren Bruttopreisderten Sanitas Troesch, Sabag, CRH und Ir teuren und damit einhergehenden Marktant sie sich gegenseitig einem wirksamen Wett! Bruttopreise aussetzten. Dadurch hätten sie len der Nettopreise riskiert. Zumal die Sani dividuelle Rabatte gewährten, die Bruttopre schränktem Mass voneinander abwichen Spaeter und San Vam sich nicht an der Abr Behörden davon aus, dass ein beschränkte

Cc. Konklusion

2390.Zumal der Aussenwettbewerb und | kann die gesetzliche Vermutung der Bese mit Bezug auf die Koordination der Senkun: den. Es sind daher die qualitativen und quaı

1748 \/gl. hierzu Beispielsweise Act. 356, Besprechui 215.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

Juktesortiment wie die Verfahrensparteien anbietnismässig geringen Anteile am Handel mit Sani- Teilnehmer der Abrede kaum zu disziplinieren. nitas Troesch, Richner und Gétaz (CRH) sowie immt haben, um dem Wettbewerbsdruck der anhiedenen Markteintritte zwischen 2004 und 2012 ettbewerbsdruck von potentiellen Konkurrenten ig der Beseitigung des Wettbewerbs kann somit ) umgestossen werden.

Teilnehmer der Abrede steht fest, dass die Um- 1g 2012 heterogen erfolgte. So beschloss Sanitas ), Sabag eine Senkung um 20 % (Rz 1556) und > tatsächliche Senkung Uber das Sortiment ergab au von Sabag sank im Schnitt um bis zu 2,2 % Bruttopreisniveau von CRH sank gegenüber Sa- 1644 ff.). Trotz dieser Unterschiede steht zweier- > grundlegende Senkung der Bruttopreise umgeau in ähnlichem Ausmass gesenkt. Wie gesagt, niveau und das damit einhergehende Rabattnirameter Preis vollumfänglich von der Abrede beler beschlossenen 18 % bis 20 % behielten die ittopreis- und Rabattniveau bei. Die Installateure swerb bedeutenden Grosshändler mit einem ge- und Rabattniveau ausweichen. Dadurch verhin- ınosan einerseits eine Abwanderung von Installaeilsverlusten. Andererseits verhinderten sie, dass Jewerb mit höheren Rabatten gestützt auf höhere > eine Erhöhung der Rabatte und damit ein Abfaltärgrosshändler den Installateuren aber objektinsise und Rabatte der Abredeteilnehmer in einge- und Bringhen, Burgener, Kappeler, Sanidusch, ede beteiligten, gehen die Wettbewerbsbehörden r Innenwettbewerb bestand.

nnenwettbewerb nicht vollständig beseitigt sind, itigung des Wettbewerbs im Sanitärgrosshandel y des Bruttopreisniveaus 2012 umgestossen wer- ıtitativen Kriterien der Erheblichkeit zu prüfen.

ıgsbericht Kooperation Sanitär Schweiz, 4. November 2009,

2. Prüfung der Erheblichkeit

a. Qualitative Kriterien

2391.Als qualitative Kriterien prüft die WEK rede betroffenen Wettbewerbsparameters

Eingriffs in diesen Wettbewerbsparameter.' ber bei horizontalen Abreden über den Wet! a KG das qualitative Gewicht von Preisabre Vermutung aufstellt, sie beseitigten den \ Festsetzen von Preiselementen oder Preisk die Vermutung der Beseitigung des wirksa der Abrede qualitativ gravierender Art ist.1”°

2392.Die vom SGVSB, von Sanitas Troescl Bruttopreis- und Rabattniveaus auf das Jah topreisniveaus als auch die Senkung des F werbsparameter Preis vollumfänglich von de

2393.In dem die Abredeteilnehmer die Brı senkten, sorgten sie dafür, dass sie ein für das Jahr 2012 beibehielten. Dadurch konn! bewerb um die Endkunden entfaltete. Denr preise früher oder in einem anderen Umfan stallateure sich der Rabattkürzung entziehe tenden Sanitärgrosshändler auswichen. Es deutenden Grosshändler mit einem gegeni battniveau auszuweichen. Die Abredeteiln Zudem verhinderte die Koordination, dass von Installateuren mit einer Rabatterhohuns ten reagieren müssen.

2394.Insgesamt ist die zwischen Sanitas T abgestimmte gleichzeitige Senkung der Br eine qualitativ besonders schwerwiegende Preisbestandteile Rabatt und Bruttopreis be

b. Quantitative Kriterien

2395.Für die Beurteilung, ob eine Abrede i wiegend beeinträchtigt hat, ermittelt die WE Abrede beeinträchtigt wird. Mit anderen Wo der an der Abrede beteiligten Unternehmer auf Anzahl, Marktanteile und Umsätze abst

1749 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; RF SCHALLER (Fn 1640), Art.5 KG N 187; Ro esch/Weber/Zach (Hrsg.), 2011, Ziff. 6 VertBek

1750 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 19. Kostenbestandteils; RPW 2015/2, 232 Rz 241, 7

1751 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

1752 RPW 2015/2, 233 Rz 244, Tunnelreinigung; RF 151 Rz 69, Secateurs et cisailles.

1753 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 KG N 23

22-00055/COO.2101.111.7.135680

.O praxisgemäss die Bedeutung des von der Abim betroffenen Markt'”42 und das Ausmass des 750 Es ist dabei zu beachten, dass der Gesetzgebewerbsparameter Preis gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. :den unterstreicht, indem er bei Preisabreden die Vettbewerb. Diese Vermutung gilt auch für das omponenten.'’5! Das bedeutet, dass selbst wenn

men Wettbewerbs widerlegt ist, der Gegenstand

1, Sabag und Innosan abgestimmte Senkung des r 2012 umfasste sowohl die Festlegung des Brutrabattniveaus. Damit war der dominante Wettbesr Abrede betroffen.

ittopreise und Rabatte zwischen 18 % bis 20 % alle ähnliches Bruttopreis- und Rabattniveau für en sie verhindern, dass sich ein intensiver Wett- 1 kein anderer Grosshändler senkte seine Bruttog. Sie verhinderten auf diese Weise, dass die In- 2n konnten, indem sie auf einen anderen bedeubestand keine Möglichkeit auf einen anderen beiber 2011 gleichbleibenden Bruttopreis- und Rashmer verhinderten folglich Marktanteilsverluste. die Sanitärgrosshändler auf eine Abwanderung jy und damit Margen- und Nettopreissenkung hätroesch, dem SGVSB, Sabag, CRH und Innosan uttopreise und Rabatte von rund 18 % bis 20 % > Abrede, da sie die im Wettbewerb zentralen traf.

n quantitativer Hinsicht den Wettbewerb schwer- -KO, wie umfassend der relevante Markt von der rten untersucht sie das „Gewicht“ der Abrede und 1 auf dem entsprechenden Markt, indem sie z.B. alit.17°3 Gemäss Bundesgericht ist eine erhebliche

W 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte; BSK-KG-KRAUSKOPF/ LF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht II Kommentar, O- N 1.

Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich eines unnelreinigung; RPW 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte. und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem-

W 2012/4 828 Rz 101 f., Vertrieb von Musik ; RPW 2009/2,

RPW 2015/2, 308 f. Rz 367, Türprodukte; BSK KG- 0.

Wettbewerbsbeeinträchtigung zumindest d: entsprechenden Markt relevanten Wettbev nehmer einen erheblichen Marktanteil halte fung der quantitativen Kriterien ein besonde

2396.Konkret prüft die WEKO den Aussenwettbewerbs prüft sie den aktuellen und pc senseiter. Die Intensität des Wettbewerbs c teilenden relevanten Markt für Sanitärgross 2335 ff.)

i. Aussenwettbewerb

2397.Mit Bezug auf den Aussenwettbewerl der Umstossung der gesetzlichen Vermutt hend festgestellt, verfügten Sanitas Troesc und 2012 kumulativ über einen Marktanteil tärgrosshändler waren also an der Abrede lich nur begrenzt. Gemäss Bundesverwaltu bewerbern im Umfang von 10 % nicht aus, wenn die Abredeteilnehmer Marktanteile vo sprechung ist auch auf die vorliegende Kon lis ist zudem zu beachten, dass sich Bring und Sanitas Troesch, der gemeinsamen A musste. Bringhen senkte seine Bruttopreis Sanitas Troesch und CRH.

2398.Nicht zuletzt die Umsetzung der Ab: aufgrund von neu in den Markt eintretende stand.

ii. Innenwettbewerb

2399.Bezüglich des Innenwettbewerbs sei ; gen verwiesen. Zusammenfassend sei nocl Senkung um 20 % (Rz 1449), Sabag eine < kung um 18 % (Rz 1431) vollzogen. Die tat: tere Unterschiede. Das Bruttopreisniveau v ger als das von Sanitas Troesch, das Brut Troesch um bis zu 4,1 % weniger (Rz 164 von Umsetzung der Bruttopreissenkung ab’ niveau und das damit einhergehende Ral werbsparameter Preis vollumfänglich ab. M % bis 20 % behielten die Sanitargrosshanc veau bei. Die Installateure konnten nicht : Grosshandler mit einem gegenüber 2011 vi weichen. Dadurch verhinderten Sanitas Tr Abwanderung von Installateuren hin zu an henden Marktanteilsverlusten. Andererseit: nem wirksamen Wettbewerb mit höheren R ten. Damit hätten sie eine Erhöhung der Ra

1755 Urteil des BVGer, B-8399/2010, vom 23. Septer

22-00055/COO.2101.111.7.135680

inn zu bejahen, wenn die Abrede einen auf dem verbsparameter betrifft, auf dem die Abredeteiln.1754 Den Marktanteilen kommt also bei der Prüres Gewicht zu.

- und Innenwettbewerb. Im Rahmen des Aussententiellen Wettbewerb durch allfällige Kartellauslurch Kartellaussenseiter ist für den hier zu beur- ‚händler zu prüfen (zur Marktabgrenzung vgl. Rz

9 kann auf die obigen Ausführungen im Rahmen Ing verwiesen werden (Rz 2386). Wie vorangeh, Sabag, CRH und Innosan in den Jahren 2011 von zumindest 85.6 %. Die marktstärksten Sanibeteiligt. Ausweichmöglichkeiten bestanden folgngsgericht reichen Marktanteile von Aussenwettum wirksamen Aussenwettbewerb zu begründen, n über 80 % auf sich vereinigen.'’5° Diese Rechtstellation anlog anwendbar. Für den Kanton Walnen als regional einziges Gegengewicht zu CRH brede von CRH und Sanitas Troesch anpassen e innert Monatsfrist nach der Preissenkung von

sprache beweist, dass kaum Wettbewerbsdruck n potentiellen Konkurrenten (vgl. Rz 749 ff.) beauf die oben in Rz 2389 f. gemachten Ausführun- 1 einmal festgehalten, dass Sanitas Troesch eine Senkung um 20 % (Rz 1556) und CRH eine Sensächliche Senkung Uber das Sortiment ergab weion Sabag sank im Schnitt um bis zu 2,2 % wenitopreisniveau von CRH sank gegenüber Sanitas 4 ff.). Dies zeigt, dass keiner der Abredepartner wich. Die Abrede bezog sich auf das Bruttopreisyattniveau und deckte den dominanten Wettbeit der Senkung im Rahmen der beschlossenen 18 ller ein vergleichbares Bruttopreis- und Rabattniauf einen anderen im Wettbewerb bedeutenden argleichbaren Bruttopreis- und Rabattniveau aus- Jesch, Sabag, CRH und Innosan einerseits eine deren Sanitärgrosshändlern und damit einherge- ; verhinderten sie, dass sie sich gegenseitig eiabatten gestützt auf höhere Bruttopreise aussetzbatte und ein Abfallen der Nettopreise riskiert.

uchpreisbindung. nber 2013, E.6.2.12, Sigenia Aubi AG/WEKO.

Cc. Konklusion

2400.Die Absprache durch die SGVSB-Mi veaus 2012 gemeinsam zu senken, verfals umfassend. Die Beeintrachtigungen des W qualitativer als auch in quantitativer Hinsich war mit anderen Worten erheblich im Sinn KG.

C.4.4.3.2 Wettbewerbsabreden innerhal (i) Umstossung der gesetzlichen

a. Aussenwettbewerb

2401.Für die Beurteilung der Beseitigung werbsabreden innerhalb des SGVSB (B.5.5 den. Bis ins Jahr 2005 koordinierten der S' die Bruttopreise und Rabattsetzung (vgl. B Zeit als Abredeteilnehmer keine diszipliniere Jahr 2006 ist Sanitas Troesch mit Bezug : als Aussenwettbewerber einzustufen. Zwar und Sanitas Troesch in den Sitzungen des hende Bruttopreisniveau aus (vgl. Rz 1227) eine gewisse Unabhangigkeit, wenn auch n kung von 2012. Da Sanitas Troesch als gr¢ von [40-45 %] verfugt (vgl. vgl. Tabelle 3, 2006 bis 2011 ein Aussenwettbewerber rr Vermutung der Beseitigung des wirksamen reden innerhalb des SGVSB (B.5.5, Rz 18: umgestossen. Weiter ist daher zu prüfen, « einträchtigten. Diese Frage ist anhand von ¢

(ii) Prüfung der Erheblichkeit

a. Qualitative Kriterien

2402.Als qualitative Kriterien prüft die WEK rede betroffenen Wettbewerbsparameters

Eingriffs in diesen Wettbewerbsparameter.' ber bei horizontalen Abreden über den Wet! a KG sowie bei Abreden über den Wettbe KG das qualitative Gewicht von Preis- u Preisabreden die Vermutung aufstellt, sie b auch für das Festsetzen von Preiselemente

1756 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; RF SCHALLER (Fn 1640), Art.5 KG N 187; Ro esch/Weber/Zach (Hrsg.), 2011, Ziff. 6 VertBek

1757 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 19, Kostenbestandteils; RPW 2015/2, 232 Rz 241, 7

1758 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

22-00055/COO.2101.111.7.135680

tglieder und Sanitas Troesch das Bruttopreisnichte den Preiswettbewerb im Sanitärgrosshandel ettbewerbs durch die Parteien waren sowohl in t schwerwiegend. Die Wettbewerbsbeschränkung e von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG i.V.m. Art. 5 Abs. 1

b des SGVSB

Vermutung

des wirksamen Wettbewerbs durch die Wettbe- , Rz 1820 ff.) sind zwei Zeiträume zu unterschei- GVSB bzw. seine Mitglieder mit Sanitas Troesch ‚9.2, Rz 797 ff.). Sanitas Troesch hatte in dieser :nde Wirkung auf die übrigen Beteiligten. Ab dem ıuf die Abreden innerhalb des SGVSB hingegen tauschten sich der SGVSB bzw. seine Mitglieder ; Kooperationsrates bis 2008 Uber das bevorste- . Das Verhalten von Sanitas Troesch zeigt jedoch icht in Bezug auf die koordinierte Bruttopreissensster Sanitärgrosshändler Uber einen Marktanteil Rz 742), ist das Unternehmen im Zeitraum von it einem grossen Marktgewicht. Die gesetzliche Wettbewerbs wird somit für die Wettbewerbsab- 0 ff.) während des Zeitraums von 2006 bis 2011 »b diese Abreden den Wettbewerb erheblich be- Jualitativen und quantitativen Kriterien zu prüfen.

.O praxisgemäss die Bedeutung des von der Abim betroffenen Markt’ und das Ausmass des ’57 Es ist dabei zu beachten, dass der Gesetzgebewerbsparameter Preis gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. werbsparameter Menge gemäss Art. 5 Abs. lit b nd Mengenabreden unterstreicht, indem er bei eseitigten den Wettbewerb. Diese Vermutung gilt n oder Preiskomponenten.'’5 Das bedeutet, dass

W 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte; BSK-KG-KRAUSKOPF/ LF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht II Kommentar, O- N 1.

Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich eines unnelreinigung; RPW 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte.

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem- selbst wenn die Vermutung der Beseitigun Gegenstand der Abrede qualitativ gravieren

2403.Wie bewiesen (Rz 2334), ist der Prei: tärgrosshandel. Wie bereits festgestellt, s auch der Preisbestandteil Rabatt im Wettk deutung (vgl. B.4.7, Rz 470 ff.). Sowohl Abr Rabatte sind rechtlich als Preisabreden z Wertung sind Abreden über solche Preise der Erheblichkeitsprüfung ist daher davon 2 heblichkeit erfüllt ist.1760

2404.Dementsprechend sidn die folgender schwerwiegend:

a. Die gemeinsame Stammdatenverw bis 2007 (Rz 1839),

b. die Bruttopreisfestlegung und Marge c. der Entscheid Sanitärprodukte Raba

d. der Entscheid, nicht vom Bruttopre 1933 f.),

e. die verbandsinternen Anpassung de f. die Festlegung der Transport- und E g. die Eurokursfestlegung (Rz 2010 f.), h. die Festlegung der Teampur-Preise

i. die Festlegung des Inhalts der St Produktkataloge „teamonline“ sowie timents der Teampurhändler (Rz 207

2405.Die gemeinsame Stammdatenverwal 2007 (Rz 1839) führten zu identischen Brut hinderten die Mitglieder des SGVSB wirksa an den Bruttopreisen orientierten. Da die S die Bruttopreise ausübten, zwangen sie sic topreise und damit Nettopreise auf ein tief verhinderten die SGVSB-Mitglieder, auch w bewiesen, führen höhere Bruttopreise zur chen die unterschiedlich hohen Rabatte un: händlern höhere Rabatte. Durch die Erhöh ler mit hohen Bruttopreisen und hohen Rab ren Bruttopreisen und tieferen Rabatten eb ff.). Diese Entwicklung führt letztlich zu eine was Sanitas Troesch als „Teufelskreis Brut ff.). Einem solchen Wettbewerb untereinan gehen so weit als möglich aus.

1759 RPW 2015/2, 233 Rz 244, Tunnelreinigung; RF 151 Rz 69, Sécateurs et cisailles.

1760 RPW 2012/4, 828 Rz 101, Vertrieb von Musik.

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g des wirksamen Wettbewerbs widerlegt ist, der der Art ist.'759

> der dominante Wettbewerbsparameter im Saniind sowohl der Preisbestandteil Bruttopreis als jewerb im Sanitärgrosshandel von zentraler Beeden über den Bruttopreis als auch Abreden über u qualifizieren. Gemäss der gesetzgeberischen lemente besonders schwerwiegend. Im Rahmen uszugehen, dass das qualitative Element der Er-

| Preisabreden in qualitativer Hinsicht besonders

altung und gemeinsamen Bruttopreisfestlegung

nfestlegung für das Jahr 2007 (Rz 1886), ttgruppen zuzuteilen (Rz 1906),

is- auf das Nettopreissystem umzusteigen (Rz

r Basisrichtpreise (Rz 1957 f.), inbaukosten (Rz 1979 f.),

(Rz 2043) und

ammdaten, des Katalogsortiments, der Onlineder Papier-Produktkataloge und des Katalogsor- 8 f.).

tung und gemeinsame Bruttopreisfestlegung bis topreisen. Mit den identischen Bruttopreisen vermen Wettbewerb um die Endkunden, welche sich GVSB-Mitglieder untereinander keinen Druck auf h nicht gegenseitig zu einer Anpassung der Bruteres Niveau. Durch die identischen Bruttopreise irksamen Wettbewerb um Installateure. Denn wie Erteilung höherer Rabatte. Installateure vergleid verlangen auch von den anderen Sanitärgrossung der Rabatte erzeugen die Sanitärgrosshändatten Druck auf die Sanitärgrosshändler mit tiefesnfalls höhere Rabatte zu gewähren (vgl. Rz 587 ar „Margenerosion“ bzw. sinkenden Nettopreisen, fopreisentwicklung* bezeichnete (vgl. z.B. Rz 531 der wichen die SGVSB-Mitglieder durch ihr Vor-

W 2012/4 828 Rz 101 f., Vertrieb von Musik ; RPW 2009/2,

2406.Mit der Bruttopreisfestlegung und Ma gerten die Abredeteilnehmer gemeinsam d hinderten, dass Endkunden oder Installateı ligten Sanitärgrosshändler ausweichen ko! Margen und Nettopreise erhöhte.

2407.Durch die Entscheide, Sanitärproduk 1906) vereinbarten die Abredeteilnehmer e teuren reduzierte Rabatte gewährten. Ande pe Sanitär Allgemein unterschiedliche Pre fasst wurden. Folglich verhinderten die Abı Rabatte für diese unterschiedlichen Produk den. Mit anderen Worten schränkten sie die zelnen Rabatt ein und verhinderten folglich bzw. Marken innerhalb dieser Rabattgruppe in Rabattverhandlungen bei bestimmten P währt werden mussten, weil andere Grossl deren Rabattgruppe führten.

2408.Der Entscheid, nicht vom Bruttopreisf.) verhinderte die Innovation eines alternat topreissystem umzusteigen, vermieden die Sanitärgrosshändlern des dreistufigen Abs den Installateurs einkaufen konnten. Da d preissystem beibehielt, verhinderten die Ab grund einer Abwanderung von Endkunden \ mit einem Bruttopreissystem zu solchen mit

2409.Die verbandsinternen Anpassungen | Änderung der Bruttopreise und damit der chem Umfang. Die Abredeteilnehmer vert dass ein Mitglied des SGVSB vor dem ar Preissenkung weitergab. So konnten die SC höheren Bruttopreisen verkaufen. Sie verh frühere Bruttopreissenkungen gegenseitig die Nettopreise ebenfalls zu senken. Auf c werb um die Kunden selbst.

2410.Die Festlegung der Transport- und Ei SGVSB-Mitglieder die Transportkosten in F Franken in den Rechnungen zusätzlich zum

2411.Mit der Eurokursfestlegung (Rz 2010 die Abredeteilnehmer gemeinsam, zu welch selkursvorteile bei in Euro eingekauften P sollten. Damit verhinderten sie, dass ein G des Eurokurses tiefere Bruttopreise setzte Druck setzte, ihre Brutto- und Nettopreise e

2412.Mit der Festlegung der Teampur-Pr tärgrosshändler, dass die Teampur-Mitglie zichteten Burgener, Kappeler, Sanidusch ı einem wirksamen Wettbewerb zu den we Wettbewerb hätte die grossen Sanitärgross Nettopreise zwingen können.

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rgenfestlegung für das Jahr 2007 (Rz 1886) steiie Marge und erhöhten die Nettopreise. Sie verire auf einen anderen, nicht an der Abrede betei- ınten, welcher nicht mittels Bruttopreisen seine

te verschiedenen Rabattgruppen zuzuteilen (Rz inerseits, bei welchen Produkten sie den Installarerseits vereinbarten sie, dass in der Rabattgrupyduktarten verschiedener Marken zusammengeedeteilnehmer, dass bei einem Auftrag separate tarten bzw. verschiedenen Marken gewährt wur- : Rabattverhandlungen weitgehend auf einen ein- , dass höhere Rabatte für einzelne Produktarten gewährt werden. Dadurch verhinderten sie, dass roduktgruppen bzw. Marken höhere Rabatte gevandler diese Produkte bzw. Marken in einer anauf das Nettopreissystem umzusteigen (Rz 1933 iven Preissystems. Mit dem Verzicht auf ein Net- : Sanitärgrosshändler, dass Endkunden bei den atzkanals zu Nettopreisen der Grosshändler an er gesamte dreistufige Absatzkanal das Bruttoredeteilnehmer dadurch Marktanteilsverluste auf- ‚on Grosshändlern des dreistufigen Absatzkanals einem Nettopreissystem.

der Basisrichtpreise (Rz 1957 f.) bewirkten eine Nettopreise zum gleichen Zeitpunkt und in gleiinderten bei Preissenkungen eines Lieferanten, ideren seine Bruttopreise senkte und damit die 3VSB Mitglieder ihre Lagerbestände mit den alten inderten, dass sich die SGVSB-Mitglieder durch unter Druck setzten, die Bruttopreise und damit iese Weise verhinderten sie wirksamen Wettbenbaukosten (Rz 1979 f.) bewirkte, dass sämtliche ’rozent der Bruttopreise und die Einbaukosten in Preis für die Produkte aufschlugen.

f.) in der Kalkulation der Bruttopreise bestimmten em Zeitpunkt und in welchem Umfang die Wechrodukten an die Kunden weitergegeben werden rosshändler mit einer eigenständigen Kalkulation und damit die weiteren Abredeteilnehmer unter benfalls zu senken.

eise (Rz 2043) verhinderten die grossen Sanider tiefere Bruttopreise festlegten. Folglich ver- ınd Innosan darauf, mit tieferen Bruttopreisen in iteren Abredeteilnehmern zu treten. Ein solcher ‚händler zur Senkung der Bruttopreise und damit

2413.Die Festlegung des Inhalts der St: Produktkataloge „teamonline“ sowie der P: der Teampurhändler (Rz 2078 f.) sorgte Schweizer Markt für Sanitärgrosshandel ar ven Absatzkanälen wurde beschränkt, inde gehandelte Produkte nicht in ihr Sortiment 2

2414.Zur Beurteilung, ob der Wettbewerb « eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, we mulativ zu betrachten sind. Dabei steht fe werbsparameter Preis beeinflussten (Bruttc portkosten, Einbaukosten und Europreise). bestimmter Produkte in den Sanitärgrossh: nen Produkte. Insgesamt liegt somit eine werbsbeeinträchtigung vor.

b. Quantitative Kriterien

2415.Für die Beurteilung, ob eine Abrede i wiegend beeinträchtigt hat, ermittelt die WE Abrede beeinträchtigt wird. Mit anderen Wo der an der Abrede beteiligten Unternehmer auf Anzahl, Marktanteile und Umsätze abst Wettbewerbsbeeinträchtigung zumindest d: entsprechenden Markt relevanten Wettbev nehmer einen erheblichen Marktanteil halte fung der quantitativen Kriterien ein besonde

2416.Konkret prüft die WEKO den Aussenwettbewerbs prüft sie den aktuellen und pc senseiter. Die Intensität des Wettbewerbs c teilenden relevanten Markt für Sanitärgross 2335 ff.).

i. Aussenwettbewerb

2417.Die Mitglieder des SGVSB vereinigt schweizweiten Marktanteil von über 50 % beim Vorliegen einer erfolgreich umgesetzt che Wettbewerbsbeschränkung schloss. '763

2418.Der gewichtigste Aussenwettbewerbe Troesch mit einem schweizweiten Marktant belle 3, Rz 742). Sanitas Troesch tauschte den Sitzungen des Kooperationsrates indire (Rz 1227). So wussten die Mitglieder des S Bruttopreisänderungen bevorstanden. Ab :

1761 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 KG N 23

1768 RPW 2012/2, 399 Rz 400, Verfügung vom 16. sen- und Tiefbau im Kanton Aargau; RPW 20( scheid der REKO/WEF, RPW 2003/4, 871 E. 8, Aargau; RPW 2000/2, 178 Rz 57, Des tarifs co. tion [AFEC].

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ammdaten, des Katalogsortiments, der Online- ıpier-Produktkataloge und des Katalogsortiments dafür, dass lediglich bestimmte Produkte im ıgeboten wurden. Der Wettbewerb von alternatim die SGVSB-Mitglieder über alternative Kanäle ufnahmen.

jualitativ schwerwiegend beeinträchtigt wurde, ist sshalb die vorangehend genannten Abreden kust, dass sie gemeinsam den zentralen Wettbepreis, Nettopreis, Marge, Rabattgruppen, Trans- Zudem verhinderten sie gemeinsam den Eintritt andelsmarkt und damit die Menge der angebotequalitativ besonders schwerwiegende Wettben quantitativer Hinsicht den Wettbewerb schwer- -KO, wie umfassend der relevante Markt von der rten untersucht sie das „Gewicht“ der Abrede und 1 auf dem entsprechenden Markt, indem sie z.B. allt.17°1 Gemäss Bundesgericht ist eine erhebliche inn zu bejahen, wenn die Abrede einen auf dem verbsparameter betrifft, auf dem die Abredeteiln.1762 Den Marktanteilen kommt also bei der Prüres Gewicht zu.

- und Innenwettbewerb. Im Rahmen des Aussententiellen Wettbewerb durch allfällige Kartellauslurch Kartellaussenseiter ist für den hier zu beur- ‚händler zu prüfen (zur Marktabgrenzung vgl. Rz

an in der Zeitperiode von 2006 bis 2012 einen ıuf sich. Ein Marktanteil, bei welchem die WEKO an Preisabrede bereits mehrfach auf eine erheblir des SGVSB und seinen Mitgliedern ist Sanitas eil von [40-45 %] im Sanitärgrosshandel (vgl. Tasich mit dem SGVSB bzw. seinen Mitgliedern in kt über das bevorstehende Bruttopreisniveau aus GVSB zumindest bis 2008, dass keine relevanten 2009 waren die Mitglieder des SGVSB über die

RPW 2015/2, 308 f. Rz 367, Türprodukte; BSK KG- 0. uchpreisbindung.

Dezember 2011 in Sachen Wettbewerbsabreden im Stras- )4/3, 751 Rz 73, Markt für Schlachtschweine — Teil B; Ent- ‚Krankenkassen vs. Privatkliniken und Konsorten im Kanton nseillés de l’Association fribourgeoise des écoles de circula- bevorstehende grosse Bruttopreissenkung bewerbsverhalten des stärksten Konkurre Kraft von Sanitas Troesch eher als gering « in alternativen Absatzkanälen oder potentie Prüfung der Beseitigung des Wettbewerbs werbsdruck aus (vgl. B.4.8, Rz 740 ff.).

ii. Innenwettbewerb 2419.Die folgenden Preisabreden wurden v

a. die gemeinsame Stammdatenverwal 2007 (Rz 1839),

b. die Bruttopreisfestlegung und Marge c. der Entscheid Sanitärprodukte Raba

d. der Entscheid, nicht vom Bruttopre 1933 f.),

e. die verbandsinternen Anpassung de

f. die Festlegung des Inhalts der St Produkt-kataloge „teamonline“ sowie timents der Teampurhändler (Rz 207

2420.Die Abrede über gemeinsame Brutto für das Jahr 2007 umfasste das ganze Sor dukte, die über den Sanitärgrosshandel ver Umsatz mit diesen Produkten mehr als 400

2421.Der Entscheid Sanitärprodukte Raba des SGVSB gleichermassen. Auf diese W die Rabattbandbreite. Der Rabattwettbewer dukte bis mindestens das Jahr 2010 ein Mitgliedern.

2422.Mit Entscheid, nicht vom Bruttopreisf.) stellte der SGVSB sicher, dass über 50 Preissystem führte. Verbandsinterner We dadurch ausgeschaltet. Da der gesamte dr behielt, verhinderten die Abredeteilnehmer wanderung von Endkunden von Grosshar Bruttopreissystem zu solchen mit einem Ne

2423.Ferner passten die SGVSB-Mitglieder an. Damit legten sie unter anderem den Z Geberit fest (Rz 1946 ff.). Geberit ist der dessen Marktanteil von Sanitas Troesch im Abrede betraf als Produkte, mit welchen G Umsatz mit CRH, Sabag und Bringhen von sätze der Sanitärgrosshändler macht dami aus. Alleine daraus folgt, dass die Beeintr: rung der Basispreise quantitativ schwerwiec

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informiert und konnten daher weiterhin das Wettnten einschätzen. Somit ist die disziplinierende inzustufen. Übrige Sanitärgrosshändler, Anbieter Ile Konkurrenten üben — wie auch schon bei der festgestellt — einen vernachlassigbaren Wettbeon sämtlichen SGVSB-Mitgliedern umgesetzt:

tung und gemeinsamen Bruttopreisfestlegung bis

nfestlegung für das Jahr 2007 (Rz 1886), ttgruppen zuzuteilen (Rz 1906),

is- auf das Nettopreissystem umzusteigen (Rz

r Basisrichtpreise (Rz 1957 f.),

ammdaten, des Katalogsortiments, der Online- : der Papier-Produktkataloge und des Katalogsor- 8 f.)

preise bis Ende 2007 und die Margenfestlegung timent und damit mehr als 50 % sämtlicher Protrieben wurden. Alleine im Jahr 2007 machte der Mio. CHF aus.

ttgruppen zuzuteilen, betraf sämtliche Mitglieder eise nahmen die SGVSB-Mitglieder Einfluss auf b wurde auf diese Weise für die eingeteilten Progeschränkt und zwar von sämtlichen SGVSBauf das Nettopreissystem umzusteigen (Rz 1933 % des Marktes für Sanitärgrosshändler dasselbe sttbewerb durch alternative Preissysteme war eistufige Absatzkanal das Bruttopreissystem beidadurch Marktanteilsverluste aufgrund einer Abidlern des dreistufigen Absatzkanals mit einem ttopreissystem.

auch nach 2007 die Basisrichtpreise gemeinsam

‘eitpunkt und Umfang von Preisänderungen von bedeutendste Lieferant der Verfahrensparteien, Jahr 2010 auf [85-90] % geschätzt wurde.'7% Die eberit im den Jahren 2008-2011 einen jährlichen über CHF [40-60 Mio.] erzielte. Die Verkaufsumt einen Verkaufsumsatz von über CHF 200 Mio. achtigung des Wettbewerbs durch die Vereinbajend war.

2424.Bis 2012 bestimmten die SGVSB-Mi logsortiments, der Online-Produkt-kataloge und des Katalogsortiments der Teampurh: wurden Produkte nur in die Stammdaten uı Produkt zum Sanitärsortiment der SGVSBfiel. Ab 2009 musste ein Hersteller sich zu lagen mit einer Basismarge für den Sani mentskommission überregionalen Bedürfni missionsmitglieder bezüglich Konditionen

Sortimentskommission ein erheblicher Erme taloge aufgenommen werden sollten. Da d des Schweizer Sanitärgrosshandelsmarktes grosse Tragweite zu. Denn der Verkauf: SGVSB-Kataloge aufgenommen zu werder welche Produkte im Schweizer Markt für S dere sollten keine Produkte in den Kataloc Absatzkanäle in die Schweiz geliefert wurde gemeinsames Vorgehen, denn Wettbewert tisch und danach mit Ausnahme der Exklu Katalog als Basis für die anderen Kataloge Absatzkanälen beschränkten sie gemeinsa Produkte nicht in ihr Sortiment aufnahmen. Mitglieder wurde auf die Menge Null reduzie als die Hälfte des Marktes für Sanitärgross gusci), Sabag und Bringhen drei der vier r Einschrankung war daher quantitativ schwe

2425.Insgesamt wich also keines der SGV: Preisabreden ab. Diese Preisabreden be Sortiment. Damit schrankten Sanitargrosst auf sich vereinigten, den Wettbewerb mit B timent ein. Eine solche Wettbewerbsbeschr. tigte den Wettbewerb in quantitativ schwer

g. die Eurokursfestlegung (Rz 2010 f.),

2426.Ab 2008 hielten die SGVSB-Mitgliede gemeinsame Festlegung des Wechselkurs: ment aus, sondern nur auf gewisse Produk Doch ist bereits Kaldewei mit einem Markta Anbieter von Badewannen (Rz 1995). Der | wei-Produkten erzielt, beträgt jährlich über ° faches höher, als etwa das gesamte Auftra den Jahren 2010-2012 (je 0,5-2 Mio. CHF den über die Auftragsvergabe von der WE gung des Wettbewerbs eingestuft wurde.’7 werbs durch die Vereinbarung der Wechse zustufen.

h. Die SGVSB-Mitglieder legten zudem

2427.Dies bedeutete, dass die Teampur-K ten. Auch diese Abrede wurde von sämtli Mitglieder erzielten gemeinsam in den Jahı

1765 RPW 2015/2, 229, Rz 219 Tabelle 5, Rz 252, Ti

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tglieder den Inhalts der Stammdaten, des Kata- „teamonline“ sowie der Papier-Produktkataloge äindler (Rz 2078 f.) gemeinsam. Bis Ende 2008 id erwähnten Kataloge aufgenommen, wenn das Mitglieder gehörte und der Beschluss einstimmig n 3-stufigen Vertriebsweg bekennen, Preisuntertärfachhandel lieferten, nach Ansicht der Sortissen entsprechen und die Vorstellung der Kom- und Lieferbedingungen erfüllte. Damit kam der »ssenspielrum zu, ob gewisse Produkte in die Ka- e SGVSB-Mitglieder rund 50 % der Marktanteile ; auf sich vereinigten kam diesem Entscheid eine erfolg eines Produktes hing davon ab, in die 1. Die Sortimentskommission bestimmte also mit, anitärgrosshandel angeboten wurden. Insbeson- } aufgenommen werden, welche über alternative 2n. Die SGVSB-Mitglieder beschränkten durch ihr ) untereinander, da ihr Sortiment bis 2006 idensivartikel sehr ähnlich war, zumal der Teampurdiente. Den Wettbewerb gegenüber alternativen m, indem sie über alternative Kanäle gehandelte Der Vertrieb dieser Produkte durch die SGVSBart. Diese Wettbewerbsbeschränkung betraf mehr handel und betraf mit CRH (Richner, Getaz, Renarktstärksten Unternehmen in der Schweiz. Die rwiegend.

SB-Mitglieder von den in Rz 2419 a-f genannten zogen sich zudem auf das gesamte SGVSBändler, welche mehr als 50 % der Marktanteile ezug auf Preise mit Bezug auf das gesamte Sorankung ist nicht nur marginal sondern beeinträchfiegender Weise.

>r daran fest, die Wechselkurse festzulegen. Die 2s wirkte sich zwar nicht auf das gesamte Sortite wie etwa den Badewannenhersteller Kaldewei. nteil von [25-30] % bis [40-45] % ein bedeutender Jmsatz, welche die SGVSB-Mitglieder mit Kalde- 10 Mio. CHF. Dieser Umsatz ist damit um ein vielgsvolumen von Tunnelreinigungsunternehmen in bzw. insgesamt 1,5 bis 6 Mio. CHF), deren Abre- KO als quantitativ schwerwiegende Beeinträchti- 5 Die vorliegende Beeinträchtigung des Wettbekurse ist damit ebenfalls als schwerwiegend eindie Teampur-Preise gemeinsam fest (Rz 2043). ataloge immer die höchsten Bruttopreise enthielchen SGVSB-Mitgliedern befolgt. Die Teampuren 2008-2011 einen jährlichen Umsatz von über

ınnelreinigung.

19 Mio. CHF, was über die gesamte Zeitsp: spricht. Auch dieser Umsatz liegt um ein Vie volumen der Tunnelreinigungsunternehmer bewerbsbeschränkung qualifizierte. Die vor titativ schwerwiegende Beeinträchtigung de:

2428.Die SGVSB-Mitglieder vereinbarten zı i. die Transport- und Einbaukosten (Rz

2429.Diese Preisabrede hatte zweierlei z Transport- und Einbaukosten und andereı Teilweise wichen die SGVSB-Mitglieder mit einander ab. Dennoch hielten sich sämtlich für Transport- und Einbaukosten zu verre schlagen. Diese Preiselemente wurden dan einheitlich gehandhabt und verrechnet. Di kung war daher quantitativ schwerwiegend.

Cc. Konklusion

2430.Zusammenfassend steht also fest, d SGVSB und seinen Mitgliedern — also Ube targrosshandels — entweder das gesamte S betraf. Die qualitative und quantitative Bee wiegend. Dieser Effekt verstarkte sich dadu beneinander bestanden. Die Wettbewerbs Mitglieder sind folglich erheblich im Sinne \ bwz. Art. 5 Abs. 3 lit. b KG. In Ubereinst WEKO schon mehrfach beim Vorliegen eine Marktanteil von 50 % auf eine erhebliche W

C.4.4.3.3 Wettbewerbsabreden zwische Troesch betreffend den Kanton \

(i) Umstossung der gesetzlichen

2431.Bei den Abreden Uber den Schutz c sind die folgenden beiden Konstellationen z

i. Sanitas Troesch, Gétaz, Bringhen ur Kanton Wallis, dass

- die Sanitarinstallateure ihre W Bringhen und Burgener einkau

- Kleinlieferungen von Sanitas Bruttopreisen inkl. MWSt zu ve

1766 RPW 2012/2, 399 Rz 400, Verfügung vom 16. sen- und Tiefbau im Kanton Aargau; RPW 20( scheid der REKO/WEF, RPW 2003/4, 871 E. 8, Aargau; RPW 2000/2, 178 Rz 57, Des tarifs co. tion [AFEC].

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anne einem Gesamtumsatz von 79 Mio. CHF entlfaches höher als die Abreden über die Auftrags- 1, welche die WEKO als schwerwiegende Wettiegenden Abreden sind daher ebenfalls als quan- 5 Wettbewerbs zu betrachten.

ıdem 7 1979 f.).

ur Folge: Einerseits verrechnete jedes Mitglied seits wurden diese Kosten getrennt aufgeführt. der Höhe der Transport- und Einbaukosten von- 1e SGVSB-Mitglieder daran, die Preisaufschlage chnen und in den Rechnungen getrennt aufzuk der Abrede von über 50 % der Marktteilnehmer e dadurch resultierende Wettbewerbsbeschränass jede der genannten Abreden zwischen dem ar 50 % der kumulativen Marktanteile des Saniortiment oder zumindest bedeutende Teile davon inträchtigung jedes dieser Abreden war schwerrch, dass die Abreden nicht getrennt sondern nebeeinträchtigung durch den SGVSB und seine on Art. 5 Abs. 1 KG i.V.m. Art. 5 Abs. 3 lit. a KG immung mit dem soeben gesagten, schloss die ar erfolgreich umgesetzten Preisabrede bei einem ettbewerbsbeschränkung. '766

n Bringhen, Burgener, Gétaz und Sanitas Nallis. Vermutung

les dreistufigen Vertriebswegs im Kanton Wallis u unterscheiden:

ıd Burgener beschlossen zwischen 1999-2002 im

aren ausschliesslich bei Sanitas Troesch, Gétaz, fen sollten,

Troesch, Gétaz, Bringhen und Burgener nur zu rkaufen seien,

Dezember 2011 in Sachen Wettbewerbsabreden im Stras- )4/3, 751 Rz 73, Markt für Schlachtschweine — Teil B; Ent- ‚Krankenkassen vs. Privatkliniken und Konsorten im Kanton nseillés de l’Association fribourgeoise des écoles de circula-

- bei Bestellungen bis zu CHF währt werden sollten zuzüglich

- bei Bestellungen bis zu CHF ‘ währt werden sollten zuzüglich

- Installateure für von Privaten t kaufspreis erhalten sollten und

- Waschapparate nicht von dies

ii. Getaz, Bringhen und die Suissetec wonach

  • der Grosshandel ausschliesslic

  • der Grosshandel Privaten Einz

- der Installateur ausschliesslich satzkanals einkauft und dies a

- Waschmaschinen von dieser \

- bei Anfragen von Privaten od: sichtlichen Installateur gefragt stallateur erfolgen sollte (Rz 18

a. Aussenwettbewerb

2432.Bringhen und Getaz verfügten im Kaı im Sanitärgrosshandel von [70-75] %. Brin fügten im Sanitärgrosshandel im Kanton W 90] %.1767

2433.Bei grösseren Objekten muss berüct gelmässig einen Rabatt an die Endkunden von Sanitärapparaten für grosse Objekte v werb durch Installateure. Für grössere Ok werb, um die gesetzliche Vermutung der | zwischen den Sanitärgrosshändlern über de

2434.Einzel- und Ersatzteile werden von Er zogen. Aus diesem Grund ist für die Beurt über die Preise der Sanitärgrosshändler a rücksichtigen. Bringhen, Burgener, Getaz ul Niederlassungen im Wallis. Die weiterer Delaloye + Joliat verfügen gemeinsam übe senwettbewerb zu bestehen, dass die Ve schen Sanitärgrosshändler bei einem Direk! teilen an Endkunden umzustossen ist.

1767 Der Marktanteil errechnet sich aus den Umsat: wallis und Unterwallis (Act. 441.01, Antwort auf lis und Mittelwallis (Act. 469, Antwort auf Frage wort auf Frage 3), sowie einer internen Einsché terer Grosshändler (Act. 445, Seite 413).

1768 \/gl. Act. 445, Seite 413. Sanitas Troesch ist in | Gétaz in Visp und Sion; Lietti in Sion und Mont + Jolliat in Conthey.

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10‘000.— 1-10 % Rabatt auf die Teampreise geder MWSt,

00‘000.- 1-15 % Rabatt auf die Teampreise geder MWSt,

yezogene Produkte 5 % Rabatt auf den Nettoveram Beschluss betroffen seien (Rz 1807 ff.).

vereinbarten zwischen 2003-2010 „Spielregeln“,

sh über den Installateur verkauft, el- und Ersatzteile nur zu Bruttopreisen verkauft,

über die Sanitär-Grossisten des dreistufigen Abuch für Badezimmermöbel und Armaturen galt,

'ereinbarung ausgeschlossen seien,

ar Generalunternehmern stets nach dem vorauswerden sollte und die Rabattierung durch den In- 307 ff.).

ıton Wallis Uber einen gemeinsamen Marktanteil Jhen, Burgener, Gétaz und Sanitas Troesch verallis über einen kumulativen Marktanteil von [85-

‘sichtigt werden, dass Installateure ihrerseits regewähren. Dadurch besteht beim Direktverkauf on Grosshändlern an Endkunden Aussenwettbejekte besteht damit hinreichend Aussenwettbe- Beseitigung des Wettbewerbs durch die Abrede ın Direktverkauf an Endkunden umzustossen.

ıdkunden auch direkt bei einer Verkaufsstelle beeilung des Aussenwettbewerbs bei einer Abrede n Endkunden die Anzahl Verkaufsstellen zu beid Sanitas Troesch verfügen über insgesamt acht 1 Sanitärgrosshändler Lietti, Zen-Ruffinen und r vier Standorte.'7°® Damit schien genügend Ausrmutung der Beseitigung des Wettbewerbs zwiverkauf von Kleinlieferungen, Einzel- und Ersatzzangaben für 2008 von Bringhen für das Oberwallis, Mittel- Frage 15), Umsatzangaben für 2008 von Getaz für Oberwal- 15), Umsatzangaben für 2008 von Burgener (Act. 395, Antitzung von Sanitas Troesch zu Umsätzen im Jahr 2008 wei-

Sierre vertreten; Bringhen in Visp, Sierre, Sion und Martigny; hey; Brugener in Steg; Zen-Ruffinen in Naters und Delaloye

(ii) Prüfung der Erheblichkeit

a. Qualitative Kriterien

2435.Als qualitative Kriterien prüft die WEK rede betroffenen Wettbewerbsparameters

Eingriffs in diesen Wettbewerbsparameter.' ber bei horizontalen Abreden über den Wet! a KG das qualitative Gewicht von Preisabre Vermutung aufstellt, sie beseitigten den \ Festsetzen von Preiselementen oder Preisk die Vermutung der Beseitigung des wirksa der Abrede qualitativ gravierender Art ist.1””

2436.Die Abrede zwischen Sanitas Troes« Endkundenpreis vom Sanitärgrosshändler die Produkte nur zu Bruttopreisen inkl. MW zung von Preisen bei Kleinlieferungen an E esch, Getaz, Bringhen und Burgener ist dan

2437.Bringhen und Gétaz vereinbarten bis Ersatzteile nur zu Bruttopreisen zu verkauf: für Einzel- und Ersatzteile. Die Abrede zwis sonders schwerwiegend.

b. Quantitative Kriterien

2438.Für die Beurteilung, ob eine Abrede i wiegend beeinträchtigt hat, ermittelt die WE Abrede beeinträchtigt wird. Mit anderen Wo der an der Abrede beteiligten Unternehmer auf Anzahl, Marktanteile und Umsätze abst Wettbewerbsbeeinträchtigung zumindest d: entsprechenden Markt relevanten Wettbev nehmer einen erheblichen Marktanteil halte fung der quantitativen Kriterien ein besonde

2439.Konkret prüft die WEKO den Aussenwettbewerbs prüft sie den aktuellen und pc senseiter. Die Intensität des Wettbewerbs c teilenden relevanten Markt für Sanitärgross 2335 ff.).

1769 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; RF SCHALLER (Fn 1640), Art.5 KG N 187; Ro esch/Weber/Zach (Hrsg.), 2011, Ziff. 6 VertBek

1770 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 19, Kostenbestandteils; RPW 2015/2, 232 Rz 241, 7

171 Botschaft zu einem Bundesgesetz über Kartelle

172 RPW 2015/2, 233 Rz 244, Tunnelreinigung; RF 151 Rz 69, Secateurs et cisailles.

173 RPW 2015/2, 232 Rz 241, Tunnelreinigung; KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 KG N 23

22-00055/COO.2101.111.7.135680

.O praxisgemäss die Bedeutung des von der Abim betroffenen Markt!’ und das Ausmass des 70 Es ist dabei zu beachten, dass der Gesetzgebewerbsparameter Preis gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. :den unterstreicht, indem er bei Preisabreden die Vettbewerb. Diese Vermutung gilt auch für das omponenten.'”! Das bedeutet, dass selbst wenn

men Wettbewerbs widerlegt ist, der Gegenstand ch, Gétaz, Bringhen und Burgener betrafen den an den Endkunden. Bei Kleinlieferungen waren St zu verkaufen. Damit liegt eine direkte Festsetndkunden vor. Die Abrede zwischen Sanitas Tronit qualitativ besonders schwerwiegend.

; 2010 in den „Spielregeln“ Privaten Einzel- und an. Dies ist eine direkte Festsetzung von Preisen schen Bringhen und Gétaz ist damit qualitativ ben quantitativer Hinsicht den Wettbewerb schwer- -KO, wie umfassend der relevante Markt von der rten untersucht sie das „Gewicht“ der Abrede und 1 auf dem entsprechenden Markt, indem sie z.B. allt.17”7 Gemäss Bundesgericht ist eine erhebliche inn zu bejahen, wenn die Abrede einen auf dem verbsparameter betrifft, auf dem die Abredeteiln.'77%* Den Marktanteilen kommt also bei der Prüres Gewicht zu.

- und Innenwettbewerb. Im Rahmen des Aussententiellen Wettbewerb durch allfällige Kartellauslurch Kartellaussenseiter ist für den hier zu beur- ‚händler zu prüfen (zur Marktabgrenzung vgl. Rz

W 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte; BSK-KG-KRAUSKOPF/ LF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht II Kommentar, O- N 1.

Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich eines unnelreinigung; RPW 2015/2, 308 Rz 367, Türprodukte.

und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 23. Novem- W 2012/4 828 Rz 101 f., Vertrieb von Musik ; RPW 2009/2, RPW 2015/2, 308 f. Rz 367, Türprodukte; BSK KG-

0. uchpreisbindung.

i. Aussenwettbewerb

2440.Bringhen und Gétaz sind die beiden g Wallis. Gemeinsam verfügen sie Uber meh hen, und Getaz verfügen über insgesamt sı teren Sanitärgrosshändler Burgener, Sanit Joliat verfügen kumulativ über sechs Stan die Hälfte der Gesamtzahl Verkaufsstellen | beim Vorliegen einer erfolgreich umgesetz auf eine erhebliche Wettbewerbsbeschrä Bringhen und Getaz ist die Preisabrede als trifft auf die Abrede zwischen Sanitas Troes

ii. Innenwettbewerb

2441.Wie beweisen hielten sich die Abred« an die Abreden. Es gab daher kein Abweic Gesetzes wegen der Wettbewerbsparamete liger Teil- oder Restwettbewerb nicht derm werbsbeschrankung auszugleichen.

Cc. Konklusion

2442.Die Abreden zwischen Bringhen, Get reden zwischen Bringhen und Gétaz führte: Gesichtspunkten zu einer schwerwiegende bewerbsbeschränkungen sind somit erhebl Abs. 3 lit. a KG.

C.4.4.4 Gesamtwürdigung: Erheblichkeit

2443.Die Gesamtwürdigung der Erheblich auch vor dem Hintergrund der Botschaft a! schaft „soll nicht jede geringfügige Beeintré Bestimmungen des Kartellgesetzes erfasst nicht mit „Bagatellen [...] beschäftigen müs klargestellt, dass die WEKO in Ubereinsti dass eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträc Abrede einen auf dem entsprechenden Mai bei die Beteiligten einen erheblichen Markta

2444.Der Bruttopreis stellt einen zentralen (vgl. B.4.7, insbesondere 521 f., 589). Er und professionellen Endkunden. Zudem st preis ihre Margen und ihre Nettopreise. SGVSB und seinen Mitgliedern betrafen in.

175 RPW 2012/2, 399 Rz 400, Verfügung vom 16. sen- und Tiefbau im Kanton Aargau; RPW 20( scheid der REKO/WEF, RPW 2003/4, 871 E. 8, Aargau; RPW 2000/2, 178 Rz 57, Des tarifs co. tion [AFEC].

1776 Botschaft zu einem Bundesgesetz Uber Kartelle

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rössten Anbieter von Sanitärprodukten im Kanton r als 70 % Marktanteile im Kanton Wallis. Bring- =chs Niederlassungen im Kanton Wallis. Die weias Troesch, Lietti, Zen-Ruffinen und Delaloye + dorte. Somit kommen Bringhen und Gétaz auch m Wallis zu. Die WEKO schloss schon mehrfach en Preisabrede bei einem Marktanteil von 50 % nkung.’’’® Angesichts des Marktgewichts von quantitativ schwerwiegend anzusehen. Gleiches ch, Getaz, Bringhen und Burgener zu.

spartner während der angegebenen Zeitspannen hen von der Abrede. Zumal der Preis bereits von r schlechthin ist, kann eine Abrede fällt ein allfälassen ins Gewicht, um die Schwere der Wettbeaz, Sanitas Troesch und Burgener sowie die Ab- 1 sowohl unter qualitativen als auch quantitativen n Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Die Wettich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG i.V.m. Art. 5

t aller betrachteter Wettbewerbsabreden

keit aller betrachteten Wettbewerbsabreden ist Us dem Jahre 1994 zu betrachten. Gemäss Botichtigung des Wettbewerbs“ von den materiellen werden. Die Wettbewerbsbehörden sollten sich sen.“'776 Vor diesem Hintergrund sei noch einmal mmung mit dem Bundesgericht davon ausgeht, htigung zumindest dann zu bejahen ist, wenn die kt relevanten Wettbewerbsparameter betrifft, wonteil halten.17””

Wettbewerbsparamater im relevanten Markt dar beeinflusst das Nachfrageverhalten von privaten euerten die Sanitärgrosshändler mit dem Brutto- Die Abreden zwischen Sanitas Troesch, dem den Jahren 1997-2004 rund 90 %, in den Jahren

Dezember 2011 in Sachen Wettbewerbsabreden im Stras- )4/3, 751 Rz 73, Markt für Schlachtschweine — Teil B; Ent- ‚Krankenkassen vs. Privatkliniken und Konsorten im Kanton nseillés de l’Association fribourgeoise des écoles de circula-

und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 23. Novemuchpreisbindung.

2004-2005 90 %-95.4 % und im Jahr 201 werbsabreden dieses Ausmasses über Brı beeinträchtigen den Wettbewerb, wie darg schwerwiegender Weise. Sie sind für sich Abs.1 KG i.V.m. Art. 5 Abs. 3 lit. a KG unc siert werden.

2445.Auch die Rabatte sind relevante Wet den über die Einteilung von Rabatten in Ra veaus, woran sich zwischen 85-95% des re gigkeiten. Mit den vorliegenden Abreden gri als auch quantitativer Hinsicht schwerwiege diese Abreden sind für sich genommen erhe i.V.m. Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.

2446.Es ist daran zu erinnern, dass die \ Stammdatenverwaltung und gemeinsamer Bruttopreisfestlegung und Margenfestlegun nitärprodukte Rabattgruppen zuzuteilen (Rz das Nettopreissystem umzusteigen (Rz 193 richtpreise (Rz 1957 f.), die Festlegung de Eurokursfestlegung (Rz 2010 f.), die Festlec legung des Inhalts der Stammdaten, des „teamonline“ sowie der Papier-Produktkat: händler (Rz 2078 f.), rund 50% des relevan den war für sich genommen erheblich im Si oder lit. b KG (Rz 2413; Rz 2424).

2447.Schliesslich hatten die Abreden zwis« gener sowie die Abreden zwischen Bringhe ter Preis zum Gegenstand. Die Abredeteilne der Marktanteile. Solche lokalen Abreden : als auch quantitativen Gesichtspunkten sc werbs. Diese Wettbewerbsbeschränkunger i.V.m. Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.

2448.Zusammenfassend haben die Abredt seinen Mitgliedern einerseits und zwischer seits, sowie die Abreden zwischen Sanita zwischen Bringhen und Gétaz den Wett schwerwiegender Weise eingeschrankt. Di lesamt erheblich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 3 lit. b KG. Sie sind daher, vorbehaltlich de wirtschaftlichen Effizienzgrunden, unzulassi

C.4.5 Keine Rechtfertigung aus Effizie:

2449.Wettbewerbsabreden sind gemäss Ar Effizienz gerechtfertigt, wenn sie:

a. notwendig sind, um die Herste oder Produktionsverfahren zu von technischem oder beruflic! oneller zu nutzen; und

b. den beteiligten Unternehmen i Wettbewerb zu beseitigen.

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2 rund 85.6 % des relevanten Marktes. Wettbeittopreisabreden sind keine Bagatellen, sondern elegt, in quantitativer und qualitativer Hinsicht in alleine betrachtet erheblich im Sinne von Art. 5 | können nicht durch Rabattwettbewerb kompentbewerbsparameter (vgl. B.4.7.3, Rz 590). Abrebattgruppen und über die Senkung des Rabattnilevanten Marktes beteiligen, sind keine Geringfüffen die Verfahrensparteien sowohl in qualitativer nd in das freie Spiel des Wettbewerbs ein. Auch sblich im Sinne von im Sinne von Art. 5 Abs.1 KG

SGVSB-internen Abreden, d.h. die gemeinsame | Bruttopreisfestlegung bis 2007 (Rz 1839), die J für das Jahr 2007 (Rz 1886), der Entscheid Sa- - 1906), der Entscheid, nicht vom Bruttopreis- auf 3 f.), die verbandsinternen Anpassung der Basisr Transport- und Einbaukosten (Rz 1979 f.), die yung der Teampur-Preise (Rz 2043) und die Fest-

Katalogsortiments, der Online-Produktkataloge aloge und des Katalogsortiments der Teampurten Marktes betrafen. Jede einzelne dieser Abrenne von Art. 5 Abs. 1 KG i.V.m. Art. 5 Abs.3 lit. a

chen Bringhen, Gétaz, Sanitas Troesch und Burn und Gétaz den zentralen Wettbewerbsparames>hmer verfügten im Kanton Wallis über rund 70 % sind keine Bagatellen, sie sind unter qualitativen :;hwerwiegende Beeinträchtigungen des Wettbe- 1 sind erheblich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG

an zwischen Sanitas Troesch, dem SGVSB und 1 dem SGVSB bzw. seinen Mitgliedern anderers Troesch, Bringhen, Gétaz und Burgener bzw. bewerb je einzeln in qualitativ und quantitativ © Wettbewerbsbeeintrachtigungen sind daher al- KG i.V.m. Art. 5 Abs. 3 lit. a KG bzw. Art. 5 Abs. r nachfolgenden Prüfung der Rechtfertigung aus g und sanktionierbar.

nzgründen

t. 5 Abs. 2 KG durch Gründe der wirtschaftlichen

llungs- oder Vertriebskosten zu senken, Produkte verbessern, die Forschung oder die Verbreitung nem Wissen zu fördern oder um Ressourcen ratin keinem Fall Möglichkeiten eröffnen, wirksamen

2450.Demnach gibt es drei gesetzliche Vo sen, um eine Abrede zu rechtfertigen: Erste gelisteten Effizienzgrundes, zweitens mus sein und drittens darf die Abrede nicht die |

2451.Diese Aufzählung von Rechtfertigunc genügt es, dass einer dieser Gründe gegeb de der wirtschaftlichen Effizienz vorliegen, ' aus Sicht der beteiligten Unternehmen effi schaftlich oder aus Sicht der Marktgegensei

2452.Sanitas Troesch und der SGVSB hab te Bruttopreissenkung und die damit einher: effizient seien. Es ist auch nicht ersichtlich kosten gesenkt, Produkte oder Produktior Verbreitung von technischem oder beruflich genutzt werden sollten.

2453.Die SGVSB-Mitglieder haben verscl Stammdatenverwaltung und die gemeinsé seien. So fuhrte der SGVSB an, dass i) die ge eine Effizienzsteigerung des Absatzkan waltungs- und Katalogproduktionskosten ar Vielfalt der Wettbewerbsteilnehmer erhalter leren Sanitarfachhandlern die Marktteilnah führte auch [...] Sabag aus, dass der Ve 100‘000 Artikeln eine wichtige und wertvolle

2454.Es steht fest, dass die Stammdatenve eine Vielzahl von Badezimmerprodukten ut das Erstellen von Massbildern sowie die V tärprodukten ist notwendig für die Produktic Für die erstmalige Erfassung, Erstellung un lativ hohe Kosten an. Für die Vervielfältigu geringe Kosten an. Durch die gemeinsame erstmalige Erfassung, Erstellung und Verkı und nicht für jedes Mitglied des Verbands Stammdatenverwaltung geeignet, Herstellt ersten Blick scheint daher das Vorliegen e damit eines der drei gesetzlich vorgesehen herem Betrachten fällt auf, dass die Prüfuı Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit scl meinsamen Stammdatenverwaltung beschr technischen Produktangaben des Lieferante

2455.im Gegensatz dazu ist die marktweite battniveaus, die Entwicklung gemeinsame: von Endverkaufspreisen bei Direktverkaufe

1778 \/gl. in diesem Sinne auch Urteil des BVGer, Btoren Werke AG/WEKO; gleich wie hier KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 1640), Art. 5 N 300; S

1780 Vgl. RPW 2012/4, 829 Rz 111, Vertrieb von Mu. 1781 Vgl. Act. 381, 2 f.

1782 Act. 287, Zeile 265 ff.

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raussetzungen, welche kumulativ vorliegen müsns bedarf es eines in Art. 5 Abs. 2 lit. a KG aufss die Abrede für den Effizienzgrund notwendig Beseitigung des Wettbewerbs ermdglichen.'’”°

jsgründen ist abschliessend. Zur Rechtfertigung en ist.'77% Anzufügen ist, dass nicht bereits Grünwenn ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten zient ist. Vielmehr muss die Abrede gesamtwirtte als effizient betrachtet werden können. ’78°

en nicht darlegt, dass die gemeinsame marktweigehende Senkung der Rabatte volkswirtschaftlich ‚ Inwiefern dadurch Herstellungs- oder Vertriebs- ısverfahren verbessert, die Forschung oder die em Wissen gefördert oder Ressourcen rationeller

niedentlich vorgetragen, dass die gemeinsame ame Produktion der Kataloge effizienzsteigernd gemeinsamen unverbindlichen Bruttopreiskataloales bewirkt hätten, da weniger Stammdatenver- ıgefallen wären und dass ii) auf diese Weise die 1 geblieben wäre, indem auch kleineren und mittme erleichtert worden wäre.'7®' In diesem Sinne »rband mit der Artikelbewirtschaftung von Uber Arbeit erbringe.'782

rwaltung technische und preisliche Angaben über nfasst (vgl. Rz 1820). Die Erfassung von Daten, erknüpfung und Verwaltung der Daten von SaninN von physischen und elektronischen Katalogen. d Verknüpfung von Daten fallen naturgemäss reng dieser Daten fallen hingegen vergleichsweise Stammdatenverwaltung fallen die Kosten für die nüpfung der Daten nur einmal beim Verband an einzeln. Mit anderen Worten ist die gemeinsame ıngs- oder Vertriebskosten zu senken. Auf den ines Effizienzgrundes nicht ausgeschlossen und en Tatbestandsmerkmale gegeben. Doch bei nä- 1g gemäss Art. 5 Abs. 2 KG bereits am zweiten reitert. Die effizienzsteigernde Wirkung einer geänkt sich auf die Erfassung und Einspeisung der N.

: gemeinsame Senkung des Bruttopreis- und Ra- - Rabattkategorien, die gemeinsame Festlegung n, gemeinsame Festlegung von Bruttopreisen al-

3332/2012 vom 13. November 2015, E.10.2, Bayrische Mo- RPW 2011/4, 640 Rz 796, ASCOPA; BSK KG- HK-REINERT (Fn 1688), Art. 5 N 9.

uchpreisbindung. sik; RPW 2011/4, 641 Rz 804, ASCOPA.

ler SGVSB-Mitglieder oder der Teampur-C die gemeinsame Bestimmung von Basispre in der SGVSB-Artikelverwaltung, die Zute schluss von einem Bruttopreissystem nich! meinsame Festlegung von Transport- und Eurokurses, die gemeinsame Bestimmunc und der Teampur-Grossisten (Burgener, Ke stellungs- oder Verwaltungskosten nicht no SGVSB und seine Mitglieder bewiesen die: mit individuellen Preisen und Sortimenten erwiesen, dass die Kosteneinsparungen dı zum SGVSB und der damit verbundenen nicht als genügend hoch erachtet wurden, u Sanitas Troesch auf den Standpunkt, dass ge wieder konsumiert würden. Sanitas Troe als Quersubventionierung kleiner Konkurrer

2456.Schliesslich ist zu beachten, dass die schaftlicher Sicht zu einem Effizienzgewinr bewerber betriebswirtschaftliche Einsparun beurteilen die volkswirtschaftlich und sozia KG).

2457.Zusammenfassend steht fest, dass k Abs. 2 KG vorliegen.

C.4.6 Ergebnis

2458.Zusammenfassend handelt es sich be und Sanitas Troesch koordinierten Bruttopr ge Wettbewerbsabreden im Sinne von Art. heblicher Weise beschränkten und nicht du fertigt waren.

2459.Bei den Wettbewerbsabreden des Si samthaft um unzulässige Wettbewerbsabre werb erheblich beeinträchtigten und nicht rechtfertigt waren. Davon sind die in Rz 231 ge Wettbewerbsabreden im Sinne von Art. Abreden sind unzulässige Wettbewerbsabre

C.5 Massnahmen

2460.Nach Art. 30 Abs. 1 KG entscheidet oder die Genehmigung einer einvernehmlic sowohl Anordnungen zur Beseitigung von Rz 2461 ff.) als auch monetare Sanktionen |

C.5.1 Anordnung von Massnahmen

2461.Liegt eine unzulassige Wettbewerbsk men zu deren Beseitigung anordnen, inde wehrte Pflicht zu einem bestimmen Tun (Gi Gestaltungsverfügungen haben stets den

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srossisten (Burgener, Kappeler und Sanidusch), isen, die gemeinsame Bestimmung von Rabatten lung von Produkten in Rabattgruppen, der Be- ' auf ein Nettopreissystem umzusteigen, die ge- Einbaukosten, die gemeinsame Festlegung des | des Katalogsortiments aller SGVSB-Mitglieder ıppeler und Sanidusch) für die Senkung der Hertwendig im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. a KG. Der 5 selbst, indem sie ab 2008 sukzessive Kataloge für jedes Verbandsmitglied einführten. Ferner ist ırch einen erneuten Beitritt von Sanitas Troesch SGVSB-Katalogproduktion von Sanitas Troesch m effizienzsteigernd zu sein. Vielmehr stellte sich allfällige Einsparungen durch die Verbandsbeiträsch erachtete ferner die Teilnahme am Verband ten (Rz 183).

> Senkung der Herstellungskosten aus volkswirt- | führen müsste. Es genügt nicht, dass die Wettgen geltend machen. Die Wettbewerbsbehörden | schädlichen Auswirkungen von Kartellen (Art. 1

eine Rechtfertigungsgründe im Sinne von Art. 5

>i den zwischen dem SGVSB, seinen Mitgliedern aissenkungen von 2005 bzw. 2012 um unzulässi- 5 Abs. 3 KG, welche eine den Wettbewerb in errch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerecht-

SVSB und seiner Mitglieder handelt es sich geden im Sinne von Art. 5 KG, welche den Wettbedurch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz ge- )2 und Rz 2303 aufgeführten Abreden unzulässi- 5 Abs. 3 lit. a KG. Die in Rz 2314 aufgeführten .den im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. b KG.

die WEKO über die zu treffenden Massnahmen hen Regelung. Massnahmen in diesem Sinn sind unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. (vgl. Rz 2468 ff.).

eschrankung vor, so kann die WEKO Massnahm sie den betroffenen Parteien die sanktionsbe- >bot) oder Unterlassen (Verbot) auferlegt. Solche n Verhältnismässigkeitsprinzip zu entsprechen, weshalb die Massnahmen von der Art und abhängig sind. !78°

2462.Eine Verpflichtung zu einem Tun ode formulieren. Allerdings darf das Erfordernis und insbesondere müssen die Anordnungeı Verfügung wiederholen. !78*

2463.Die Handlungen, welche zu den vor lassen sich beseitigen, indem sie nicht meh zuordnen, dass diese Handlungen zu unter genden Verhaltensweisen verboten:

2464.Erstens wird dem SGVSB und seinen i. gemeinsame Bruttopreise zu führen;

ii. gemeinsame Margenerhöhungen du iii. gemeinsam die Höhe und Bandbreit iv. gemeinsam zu entscheiden, ob Rab:

v. im Falle von unterjahrigen oder jähr hinterlegten Basisrichtpreise dieser Zeitpunkt anpassen zu lassen;

vi. gemeinsam zu entscheiden, ob ein

ist; vii. gemeinsam die Höhe von Transport: viii. gemeinsam für von Herstellern in E

nen oder festzulegen; ix. gemeinsam die Bruttopreise irgend e

x. gemeinsam zu bestimmen, welche | den sollen;

xi. gemeinsam zu bestimmen, welche f eines Mitglieds zu führen ist.

2465.Zweitens wird Sanitas Troesch, Gétaz Innosan, Kappeler und Sanidusch sowie de

i. | gemeinsam die Bruttopreise inkl. Ma ii. gemeinsam das Bruttopreisniveau fe

ii. gemeinsam verschiedene Warenun oder aufeinander abzustimmen.

2466.Drittens wird Sanitas Troesch, Burgen

1783 BSK KG-ZIRLICK/TAGMANN (Fn 114), Art. 30 KG |

1784 Vgl. zum Ganzen auch RPW 2006/1, 152 Rz 8 ZIRLICK/TAGMANN (Fn 114), Art. 30 KG N 107 f. r

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Intensität des konkreten Wettbewerbsverstosses

r zu einem Unterlassen ist möglichst präzise zu der Bestimmtheit auch nicht übertrieben werden 1 im Dispositiv nicht die gesamte Begründung der

liegenden Wettbewerbsbeschränkungen führten, r ausgeübt werden. Als Massnahme ist daher anlassen sind. Aus diesen Gründen werden die fol-

Mitgliedern verboten,

rchzuführen; 2 von Rabatten zu bestimmen; atte gewährt werden;

lichen Herstellerpreisänderungen, die im System Hersteller vom SGVSB im selben Umfang und

. Bruttopreis- oder Nettopreissystem angebracht

- und Einbaukosten zu bestimmen;

uro verrechnete Produkte Eurokurse zu berechines SGVSB-Mitgliedes festzulegen;

Produkte in die Stammdaten aufgenommen wer-

’rodukteauswahl in Bruttopreis-Katalogen irgend-

und Richner (CRH), Sabag, Bringhen, Burgener, m SGVSB verboten:

rgen festzulegen oder aufeinander abzustimmen; stzulegen oder aufeinander abzustimmen;

nsatzkategorien und Rabattgruppen festzulegen

er, Bringhen und Getaz (CRH) verboten:

N 58 f.

3, Flughafen Zürich AG (Unique) — Valet Parking; BSK KGnN. w. H.

i. gemeinsam festzulegen, ob bei Lief zu gewähren ist und welcher Endve verrechnen ist;

ii. gemeinsam festzulegen, welche Rak bestimmten Höhe zu verrechnen sin

iii. gemeinsam festzulegen, welche Rak gewahren sind.

2467.Verstösse bzw. Widerhandlungen ge können nach Massgabe von Art. 50 bzw. Al on belegt werden. Diese Sanktionierbarkei ber, weshalb auf eine entsprechende — | Sanktionsdrohung im Dispositiv verzichtet w

C.5.2 Sanktionierung

C.5.2.1 Allgemeines

2468.Gemäss Art. 49a Abs. 1 KG wird ein

nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG beteiligt ist od nem Betrag von bis zu 10 Prozent des in de zielten Umsatzes belastet. Art. 9 Abs. 3 KC sich nach der Dauer und der Schwere des winn, den das Unternehmen dadurch erzielt

2469.Aufgrund ihrer ratio legis sollen die in onen — und dabei insbesondere die mit der bei den besonders schädlichen kartellrecht der Wettbewerbsvorschriften sicherstellen | verstösse verhindern.'’8 Direktsanktionen welche die Unzulässigkeit der fraglichen W den. 1787

C.5.2.2 Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 K

2470.Die Belastung der Verfahrensparteie Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG erfüllt men, die zweitens eine unzulässige Verh: Verhalten drittens vorwerfbar ist, sanktion standsmerkmale der Reihe nach geprüft.

C.5.2.2.1 Unternehmen

2471.Die Wettbewerbsbeschränkungen, au sen von einem Unternehmen begangen wet

BVGer vom 3.10.2007, RPW 2007/4, 653 E. 4.2

1786 Botschaft vom 7.11.2001 über die Änderung d 2033 ff., 2041; PATRICK DUCREY, in: Komment hauser/Hoffet/Ducrey (Hrsg.), 1997, Vorbem. zı zur Untersuchung von Wettbewerbsbeschränku

1787 Botschaft vom 7.11.2001 (Fn 1786), BBI 2001, :

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rungen in einem bestimmten Umfang ein Rabatt ırkaufspreis für die entsprechenden Produkte zu

Jatte und Rabattspannbreiten bei Verkäufen einer d;

Jatte Installateuren auf den Nettoverkaufspreis zu

gen die vorliegend anzuordnende Massnahme t. 54 KG mit einer Verwaltungs- bzw. Strafsankti- { ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz seldiglich deklaratorische und nicht konstitutive — ‚erden kann. 178

Unternehmen, das an einer unzulässigen Abrede er sich nach Art. 7 KG unzulässig verhält, mit ein letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz er- ; ist sinngemäss anwendbar. Der Betrag bemisst unzulässigen Verhaltens. Der mutmassliche Gehat, ist angemessen zu berücksichtigen.

Art. 49a ff. KG vorgesehenen Verwaltungssankti- Revision 2003 eingeführten direkten Sanktionen lichen Verstössen — die wirksame Durchsetzung und mittels ihrer Präventivwirkung Wettbewerbskönnen nur zusammen mit einer Endverfügung, ettbewerbsbeschränkung feststellt, verhängt wer-

G

n mit einer Sanktion setzt voraus, dass sie den haben. Demnach können erstens nur Unterneh- ıltensweise begangen haben und denen dieses iert werden. In der Folge werden diese Tatbef welche Art. 49a Abs. 1 KG Bezug nimmt, müsden. Für den Unternehmensbegriff wird auf Art. 2

RPW 2005/3, 530 E. 6.2.6, Telekurs Multipay; Urteil des .2, Flughafen Zürich AG, Unique.

es Kartellgesetzes, BBI 2001 2022 ff., 2022 ff., insb. 2023, ar zum schweizerischen Kartellgesetz, Homburger/Schmid- 1 Art. 50-57 N 1; STEFAN BILGER, Das Verwaltungsverfahren ngen, 2002, 92.

2034.

Abs. 1 und 15° KG abgestellt.'78® Die Parte ternehmen im Sinne des Kartellgesetzes zı rungen in Rz 2224 ff. verwiesen.

C.5.2.2.2 Unzulässige Verhaltensweise

(i) Grundsatz

de nach Art. 5 Abs. 3 bzw. 4 KG beteiligt is einer Sanktion belastet. Eine Sanktioniert Abs. 1 KG erwahnten Tatbestandsvariante Erstens an die Beteiligung an einer Abrec Märkten nach Art. 5 Abs. 3 oder 4 KG so\ de.1789

2473.Prazisierend sei hinzugefügt, dass eit auch unzulassig ist, wenn die Vermutung d ge diese Abrede den wirksamen Wettbew enzgründen gerechtfertigt ist. Gemäss Art. | unzulässigen Abrede nicht davon ab, dass erreicht. Anders ausgedrückt ist eine Abred unabhängig davon, ob durch sie der wirks trächtigt wird.'7% Die Entstehungsgeschich wortlaut effektiv auch dem vom Gesetzgebe bisherige Praxis der WEKO von einer Sanl desverwaltungsgericht bestätigte diese Pr: Entscheiden „Gaba“ und „Gebro“ ausdrückli

(ii) Zeitlicher Geltungsbereich

2474.Am 1. April 2004 wurde mit der Revi barkeit von den Abreden gemäss Art. 5 Ab den Sachverhalte, welche als Abreden gen sich vollständig vor der Inkrafttreten der Ka rede begann zwar vor Inkrafttreten der G dessen Inkrafttreten umgesetzt. Es fragt : Sachverhalte angewendet werden kann un deren Worten stellt sich die Frage der Rück‘

2475.Gemäss gefestigter Lehre und Recl Grundsatz der Rechtsicherheit, welcher sic

1788 Statt vieler: BORER (Fn 1570), Art. 49a KG N 6; |

1789 \/gl. ROGER ZACH, Die sanktionsbedrohten Verh sion 2003 — Neuerungen und Folgen, Stoffel/Za

1790 RPW 2013/4, 605 Rz 910, Wettbewerbsabreder

1791 BBI 2002 2022, 2037; vgl. auch die Ausführung: International AG/WEKO.

1792 Vgl. RPW 2009/2, 155 Rz 86, Sécateurs et cisa 1069, Fn 236, Wettbewerbsabreden im Strasse 534, abrufbar unter <www.weko.admin.ch> unte RPW 2013/4, 605 Rz 910, Wettbewerbsabreder

173 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 799 E.14.2.1 2013/4, 837 E.13.1., Gebro Pharma GmbH/WE,

1794 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgen

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ien der vorliegenden Untersuchung sind als Un- ı qualifizieren. Diesbezüglich sei auf die Ausfühim Sinne von Art. 49a Abs. 1 KG

ternehmen, welches an einer unzulässigen Abret oder sich nach Art. 7 KG unzulässig verhält, mit ing der hier interessierenden ersten in Art. 49a ist an folgende zwei Voraussetzungen geknüpft: le über Preise, Mengen oder die Aufteilung von nie zweitens an die Unzulässigkeit dieser Abrere unter Art. 5 Abs. 3 oder 4 KG fallende Abrede er Wettbewerbsbeseitigung widerlegt wird, solanerb erheblich beeinträchtigt und nicht aus Effizi- 49a Abs. 1 KG hängt die Sanktionierbarkeit einer sie einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung e gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 KG sanktionierbar, ame Wettbewerb beseitigt oder erheblich beeinte dieser Norm bestätigt, dass dieser Gesetzesr Gewollten entspricht.'7°' Entsprechend geht die tionierbarkeit solcher Abreden aus.'’°* Das Bunaxis jüngst in seinen noch nicht rechtskräftigen ch.1793

sion des Kartellgesetzes die direkte Sanktioniers. 3 und 4 KG eingefuhrt. Ein Teil der vorliegenlass Art. 5 Abs. 3 KG qualifiziert wurden, spielte rtellgesetzrevision per 1. April 2004 ab. Eine Abssetzesrevision, wurde aber zum Teil erst nach sich daher, ob das neue Recht auch auf diese d sie somit potentiell sanktionierbar sind. Mit anwirkung des neuen Rechts.

ntsprechung widerspricht die Rückwirkung dem h aus dem in Art. 5 BV'7% festgelegten Rechts-

JUCREY (Fn 1786), Art. 50 KG N 8.

altensweisen nach Art. 49a Abs. 1 KG, in: Kartellgesetzrevi-

1im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.

n im Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 799 E.14.2.4.3., Gaba

illes; RPW 2010/1, 108 Rz 332, Gaba; RPW 2012/2, 401 Rz n- und Tiefbau im Kanton Aargau; Verfügung i.S. Nikon, Rz r Aktuell > letzte Entscheide > Nikon: Verfügung (5.4.2014); im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.

ff., Gaba International AG/WEKO; Urteil des BVGer, RPW KO.

ossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101).

staatsprinzip ableitet. Danach hat sich das Ferner ging auch der Bundesrat bei der Ge kungsverbotes aus,'7% was von der WEK( de.'79” Das Rückwirkungsverbot ist neben gesetzliche Straftatbestände in Art. 7 EMRk gericht überprüfte Art. 7 KG auf seine Üb mäss Art. 7 EMRK bzw. Art. 15 UNO-Pakt Art. 7 EMRK im Kartellverfahren anwendbaı

2476.Vom Rückwirkungsverbot ausgenomn tem Recht eingesetzt haben, aber beim Ink ne solche sogenannt „unechte Rückwirkun« Lehre zulässig, sofern dem nicht wohlerv Glauben entgegenstehen.'’® Dieser Auffas auch Art. 7 EMRK (bzw. Art. 15 UNO-Pakt nen auch nach neuem Recht beurteilt bzw Anklageschrift oder dem Strafurteil klar er Strafgesetzes begangenen Handlungen ber

2477.\m vorliegenden Fall bedeutet dies, da ten des aktuellen Kartellgesetzes am 1. A nicht direkt sanktionierbar sind. Dies bede lungen nicht dennoch gesetzeswidrig wären

2478.lm Zusammenhang mit der für das. welche die Wettbewerbsbehörden als Preis fizieren, ist eine vertiefte Betrachtung ange bzw. seine Mitglieder und Sanitas Troesch handlungen bis nach Inkrafttreten der Gese Sanitas Troesch und der SGVSB bzw. seii dem konkret mit Wirkung für das Jahr 20C 2009 nachwirkte.

2479.Vor diesem Hintergrund fragt es sich 2005 begangen wurde und ob das Ruckwirk

2480.Mangels einer kartellrechtlichen Pra> drängt sich ein Vergleich mit dem Strafrect nenfalls analog auf den vorliegenden Fall „nach diesem Gesetz [...] beurteilt, wer nac gehen verübt hat.“ Gemäss Doktrin ist für hungszeitpunkt einer Tat abzustellen. Aus punkts ist das tatbestandsmässige Handel Überschreitung der Schwelle des Versuc

17% ULRICH HAFELIN/GEORG MULLER/FELIX UHLMANN, | 1796 BBI 2002 2022, 2048. 1797 Vgl. zuletzt RPW 2013/2, 197 Rz 283, Abrede ir

Werbegesellschaften Uber die Kommissionierun

1799 PIERRE TSCHANNEN/ULRICH ZIMMERLI/MARKUS N HAFELIN/MULLER/UHLMANN, (Rz 1795), 66 N 28

1800 Urteil des EGMR Ecer u.a. vom 27.2.2001, I EMRK, 2012, Art. 7 EMRK N 19.

1801 PETER PoPP/AnnE BERKEMEIER, in: Basler Komr N 5f.

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; staatliche Handeln an das Recht zu halten.'7% setzesrevision von der Anwendung des Rückwir- ) in konstanter Praxis der WEKO beachtet wurdem Klarheitsgebot und Bestimmtheitsgebot für bzw. Art. 15 UNO-Pakt II verbrieft. Das Bundesereinstimmung mit dem Bestimmtheitsgebot ge- 1.1798 Es ist daher davon auszugehen, dass auch ist.

nen sind hingegen Sachverhalte, welche unter alrafttreten des neuen Rechts noch fortdauern. Eijy" eines Gesetzes ist gemäss Bundesgericht und ‚orbene Rechte bzw. Ansprüche aus Treu und ssung steht gemäss Rechtsprechung des EGMR Il) nicht entgegen. Fortgesetzte Handlungen kön- '. bestraft werden. Allerdings muss sich aus der yeben, dass nur die nach dem Inkrafttreten des ücksichtigt wurden. '800

iss sämtliche Abreden, welche vor dem Inkrafttrepril 2004 vollumfänglich abgeschlossen wurden, Utet jedoch nicht automatisch, dass diese Hand-

Jahr 2005 vorgenommenen Bruttopreissenkung, abrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG qualizeigt. Wie aufgezeigt, unternahmen der SGVSB einen Teil der Vorbereitungs- bzw. Umsetzungstzesänderungen im Jahr 2004 vor (vgl. Rz 1110) ne Mitglieder setzten die Bruttopreissenkung zu- 5 um, wobei die Abrede wie dargelegt noch bis

1, wann die Abrede über die Bruttopreissenkung ungsverbot überhaupt zum Tragen kommt.

is mit Bezug auf die Dauer einer Tathandlung it auf. Die Erkenntnisse daraus, können gegebeangewendet werden. Gemäss Art. 2 StGB wird :h dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Verdie Anwendung von Art. 2 StGB auf den Begesschlaggebend für die Bestimmung dieses Zeitn. Das tatbestandsmässige Handeln beginnt bei hs'®°1 und dauert bis zur Beendigung der Tat

Allgemeines Verwaltungsrecht, 2016, 72 N 329 f.

n Speditionsbereich;

, 124 Rz 8.2.1), Richtlinien des Verbands Schweizerischer g von Berufsvermittlern.

lÜLLER, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2013, § 24 N 28; 33; REGINA KIENER/WALTER KALIN, Grundrechte, 2013, 409; . E. 4.1.

\r. 29295/95, Z 33; ULRICH KARPENSTEIN/FRANZ C. MAYER,

nentar, Strafrecht I, Niggli/Wiprächtiger (Hrsg.), 2013, Art. 2 fort.'802 In BGE 107 IV 1 erblickte das Bunc trüger die ertrogenen Blankowechsel bei de

2481.Im vorliegenden Fall steht fest, das 29. Juni bzw. 9. Juli 2004 (vgl. Rz 1110) be: topreissenkung mitzutragen. Der formelle Zeitpunkt nach Inkrafttreten des neuen Re fand zudem zumindest teilweise erst per 1. en Preislisten an die Sanitärkunden versa 1. Januar 2005 Offerten erstellt, welche au gesetz gemäss Art. 1 KG bezweckt, die vc kungen von Kartellen zu verhindern und be dessen Auswirkung ein Teil des „objektive den Abschluss der Tat die Wirkung nicht au somit erst nach dem Inkrafttreten des Kartel

2482.Folgte man der Rechtsprechung des Tat erst beendet, nachdem die Rechnunge Jahr 2005 beruhten, bezahlt wurden. Dies ' wirkung der Abrede und damit Teil des ob folglich frühestens 2009 abgeschlossen. Zu Bruttopreissenkung 2005 nach strafrechtlic en Rechts beendet wurde. Zieht man also. Rückwirkungsverbot auf die Abrede zur Bru

2483.Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kan Rückwirkung vor. Art. 49a KG ist daher gr wendbar. Die Frage der Verjährung, welc trennen ist, wird sogleich noch genauer betr

(iii) Anwendung auf den vorliegen

2484.Die folgenden Abreden erfüllen den T können daher sanktioniert werden:

Sanitas Troesch und der SGVSB bzw. dess

i. Sanitas Troesch und der SGVSB bz ne Bruttopreissenkung und Rabatt: Jahr 2009 auswirkte;

ii. Sanitas Troesch stimmte zusammer san Uber eine Bruttopreissenkung im

SGVSB und seine Mitglieder i. Gétaz, Bringhen und die Suissetec v - dass der Grosshandel ausschl

- dass der Grosshandel Privater kaufte;

18022 STEFAN TRECHSEL/HANS VEST, in: Schweizerisct tar, 2013, Art. 2 N 4; PETER PoOPP/ANNE BERKEM

1808 BGE 107 IV 1,2.

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Jesgericht die Tat als beendigt, nachdem ein Ber Bank einwechselte.'203

s der SGVSB (bzw. seine Mitglieder) noch am schloss, die mit Sanitas Troesch vereinbarte Brut- Beschluss der Abrede wurde folglich zu einem schts gefasst. Die Ausführung des Beschlusses Januar 2005 statt, denn damals wurden die neundt. Ferner wurden auch noch lange nach dem F den Preisen 2005 basierten. Zumal das Kartell- Ikswirtschaftlich oder sozial schädlichen Auswiri der Beurteilung der Unzulässigkeit einer Abrede n“ Tatbestandes ist, kann für die Beurteilung für sser Acht gelassen werden. Die Tathandlung war Igesetzes beendet.

Bundesgerichts in BGE 107 IV 1 analog, ist die n, welche auf Offerten mit den Preisen aus dem war teilweise erst nach dem Jahr 2009. Die Ausjektiven Tatbestandes von Art. 5 Abs. 3 KG war isammenfassend steht somit fest, die Abrede zur hen Massstäben erst nach Inkrafttreten des neudie strafrechtliche Sicht analog herbei, findet das ttopreissenkung 2005 keine Anwendung.

n nichts anderes gelten, es liegt somit gar keine undsätzlich auf die Bruttopreissenkung 2005 anhe von der Frage des Rückwirkungsverbots zu achtet.

den Fall

atbestand von Art. 5 Abs. 3 KG (Rz 2302 f.) und

en Mitglieder

w. dessen Mitglieder vereinbarten gemeinsam eisenkung für das Jahr 2005, welche sich bis ins

1 mit Gétaz und Richner (CRH), Sabag und Inno- 1 Umfang von 20 % für das Jahr 2012 ab.

ereinbarten zwischen 2003-2010,

iesslich über den Installateur verkaufte;

1. Einzel- und Ersatzteile nur zu Bruttopreisen ver-

1es Strafgesetzbuch, Trechsel/Pieth (Hrsg.) Praxiskommen- EIER, in: Basler Kommentar, Strafrecht |, Niggli/Wiprachtiger

- dass der Installateur ausschlii einkaufte und dies auch für Ba

- dass Waschmaschinen von die

- dass bei Anfragen von Private raussichtlichen Installateur ge den Installateur erfolgen sollte.

ii. Zwischen 1991 bis heute führte de tung für seine Mitglieder. Gestütz Mitglieder bis Ende 2007 gemeinsan

ii. Für das Jahr 2007 bestimmten die hung von 3 % bzw. 5 %. Bei ande verzichtet. Überdies legte die Sortir detaillierte Rabatte pro Produktkate: stand angenommen.

iv. Die SGVSB-Mitglieder teilten die Pre

v. Das SGVSB-Sekretariat passte die welchen die Bruttopreise jedes Mitg 2012 an. Damit erhöhten sich die Br

vi. Der SGVSB bestimmte in Zusamme te Ausweisung von Transport- und E le Höhe von 2 % dieser Preisbest dungsregeln fest. Somit bestimmte Worten den Preisbestandteil der Tra

vii. Zwischen 1999 bis 2011 legte der rung des Euro im Jahr 2002 die We kaufte Produkte fest.

viii. Ab Einführung der getrennten Bruttc bag, Bringhen und die Teampur-Mit ten die SGVSB-Mitglieder, dass imrr Mitglieder aufgenommene Bruttopre Teampur-Grossisten setzten folglich Ihnen wurde ein Bruttopreis von den

ix. Die Sortimentskommission bzw. die in die Stammdaten und, gestützt dal genommen werden sollten. Ferner Teampur-Katalogen aufzunehmende

C.5.2.3 Verjährung

2485.Wahrend die Verfolgungsverjährung fi Straftaten (Art. 54 f. KG) im Kartellgesetz entsprechende Vorschrift mit Bezug auf Ke

1804 MARCEL ALEXANDER NIGGLI/CHRISTOF RIEDO, in: Kanton Zürich.

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ssslich über die anwesenden Sanitär-Grossisten dezimmermöbel und Armaturen galt;

:ser Vereinbarung ausgeschlossen seien;

ın oder Generalunternehmer stets nach dem vofragt werden sollte und die Rabattierung durch

r SGVSB eine gemeinsame Stammdatenverwalt auf diese Stammdaten führten die SGVSBne Bruttopreise.

SGVSB-Mitglieder eine generelle Margenerhören Produkten wurde auf eine Margenerhöhung nentskommission durch einstimmigen Beschluss Jorie fest. Diese Anpassungen wurden vom Vor-

‚dukte in Rabattgruppen ein.

in den Stammdaten hinterlegen Basispreise, mit iedunternehmens berechnet wurden, bis ins Jahr uttopreise der Mitglieder im gleichen Ausmass.

narbeit mit den Mitgliedern nicht nur die getrenninbaukosten, sondern ab 2004 auch die maximaandteile. Der Verband legte auch die Preisrunn der SGVSB und seine Mitglieder mit andern nsportkosten und der Einbaukosten.

Verband die Eurowechselkurse bzw. vor Einfüh- >chselkurse für in ausländischer Währung eingeypreiskataloge für Gétaz und Richner (CRH), Saglieder im Jahr 2008 bis ins Jahr 2011 bestimmier der höchste der in den Katalogen der SGVSBis in den Teampur-Katalog einfliessen sollte. Die bis 2012 ihre Bruttopreise nicht selbständig fest. anderen Mitgliedern vorgegeben.

SGVSB-Mitglieder bestimmten, welche Produkte auf, in die Bruttopreiskataloge der Mitglieder aufbestimmten die grösseren Mitglieder das in den > Sortiment.

ur im Kartellgesetz mit Strafsanktionen bedrohten ausdrücklich geregelt ist (Art. 56 KG), fehlt eine rtellrechtsverstösse, die mit Verwaltungssanktiojrliiegend steht die Sanktionierung von Abreden

Basler Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), Rz 1010, Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im nach Art. 5 Abs. 3 KG in Frage, wofür einz Abs. 3 lit. b KG sieht vor, dass eine Sankti schränkung bei Eröffnung der Untersuchun den ist“. Im Folgenden ist zu klären, ob neb Art. 49a KG noch weitere Fristen bestehe: Verjährungsfristen für die übrigen Verwaltu vorliegend nicht von Belang und bleiben au:

2486.Zur Natur der Frist von Art. 49a Abs. : der Lehre ist umstritten, ob es sich bei di rungs-'®°” oder eine Verwirkungsfrist'?°® har 49a Abs. 3 Bst. b KG braucht vorliegend n und der Gesetzessystematik der Norm steh KG ungeachtet der Natur der darin enthalte Verhangung einer Sanktion bezieht. Die N keit, ein Kartellverwaltungsverfahren zu eri weise zu untersuchen und gegebenenfalls 1 können die Wettbewerbsbehörden auch se nung nicht mehr ausgeübte Verhaltensweis:

2487.Ebenfalls unabhängig von der Beantw frist in Art. 49a KG kann das Bestehen eir geschlossen werden. Insbesondere finden die vierjährige Verfolgungsverjahrungsfrist « jährungsfrist des StGB, welche jeweils ers! Anwendung. '®'! Dies ergibt sich aus dem S vorgesehenen Fünfjahresfrist. Dieser Best dass Verhaltensweisen, die weniger als fün oniert werden sollen. Zudem kann davon : dieser Bestimmung nicht eine in sich wider: re Norm schaffen wollte. Dies wäre jedoch noch eine bedeutend kürzere (verwaltung: zutreten würde. Beispielsweise würde bei e eröffnung nicht mehr ausgeübten Verhalte noch laufen, die Verfolgungsverjährung wa

1805 Dazu etwa RPW 2006/1, 171 Rz 206, Flughafer

1806 Botschaft über die Änderung des Kartellgesetze gebers“ ware, bei Art. 49a Abs. 3 Bst. b KG Diese Bestimmung wurde erst mit der Revisior Wort zu ihrer Natur aussert (so an sich treffend : Ausführungen bezüglich Verzicht auf Verjährune schon nur aus zeitlicher Sicht nicht auf den ers KG beziehen, ergo ist eine diesbezügliche „erkli

1807 PATRICK KRAUSKOPF/OLIVIER SCHALLER/SIMON B werbsrecht, Geiser/Krauskopf/Münch (Hrsg.), Be

1808 PHILIPPE SPITZ, Ausgewählte Problemstellungen dierten Kartellgesetzes, sic! 2004, 553-568, 564 recht, 5. Aufl., Bern 2012, Rz 796; BSK KG-TAG Art. 53 KG N 4.

1809 Hierauf hinweisend etwa DavibD/JACoBs (Fn 180 N 240; RPW 2013/4, 632 Rz 1011, Wettbewerb,

1810 NIGGLI/RIEDO (Fn 1804), Vor Art. 49a-53 KG N 1

1811 Eine Anwendbarkeit der Verjährungsregeln des Rz 353, Preispolitik Swisscom ADSL, mit der B die Regeln des VStrR und des StGB kamen nur

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ig Art. 49a KG eine Zeitvorgabe macht. Art. 49a onsbelastung entfällt, wenn „die Wettbewerbsbeg länger als fünf Jahre nicht mehr ausgeübt worst dieser Frist für Verwaltungssanktionen gemäss 1 und gegebenenfalls wie lange diese sind. Die ngssanktionsbestimmungen (Art. 50-52 KG) sind sser Acht. 805

3 Bst. b KG äussert sich die Botschaft nicht.'?° In eser Fünfjahresfrist um eine Verfolgungsverjäh- ıdelt. Die Frage nach der Natur der Frist von Art. icht geklärt zu werden. Aufgrund des Wortlautes t zumindest fest, dass sich Art. 49a Abs. 3 Bst. b ‘nen Fünfjahresfrist einzig auf die Möglichkeit zur orm macht jedoch keine Aussagen zur Möglichffnen, um die Rechtswidrigkeit einer Verhaltensür die Zukunft zu untersagen. Aus diesem Grund it mehr als fünf Jahren vor Untersuchungseröffan untersuchen. '809

‚ortung der Frage nach der Natur der Fünfjahresler zusätzlichen Verfolgungsverjährungsfrist aus- — wie dies von NIGGLI/RIEDO"®' vertreten wird — Jes VStrR sowie die dreijährigen Verfolgungsver- ' mit erstinstanzlichem Urteil gewahrt sind, keine sinn und Zweck der in Art. 49a Abs. 3 Bst. b KG immung ist nämlich e contrario zu entnehmen, f Jahre nicht mehr ausgeübt worden sind, sanktiiusgegangen werden, dass der Gesetzgeber mit sprüchliche Regelung und weitgehend inhaltsleegerade der Fall, wenn zusätzlich zu dieser Frist ;-)strafrechtliche Verfolgungsverjährungsfrist hininem seit viereinhalb Jahren vor Untersuchungsn zwar die Frist von Art. 49a Abs. 3 Bst. b KG re aber bereits eingetreten. Eine Sanktionierung

Zürich AG (Unique) — Valet Parking.

s, BBI 2002 2042. Nicht nachvollziehbar daher die Aussage >: N 170, wonach es „gegen die erklärte Absicht des Gesetzvon einer Verfolgungsverjährungsbestimmung auszugehen. 1 von 2002 eingeführt, wobei sich die Botschaft mit keinem auch BSK KG-NIGGLI/RIEDO, Vor Art. 49a-53 KG N 164). Die ysregeln in der Botschaft zur Revision von 1995 können sich t mehrere Jahre später geschaffenen Art. 49a Abs. 3 Bst. b irte Absicht des Gesetzgebers“ nicht auszumachen.

ANGERTER, in: Schweizerisches und europäisches Wettbesel 2005, Rz 12.46.

im Verfahren und bei der praktischen Anwendung des revi- |; Lucas DAvID/RETO JACOBS, Schweizerisches Wettbewerbs- MANN/ZIRLICK (Fn 114), Art. 49a KG N 241; BoRER (Fn 1570),

8), Rz 796; BSK KG-TAGMANN/ZIRLICK (Fn 114), Art. 49a KG sabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zurich.

69 ff.

VStrR sowie des StGB verneinend bereits RPW 2010/1, 172 egründung, das Verfahren richte sich nach dem VwVG und ergänzend und analog zur Anwendung.

wäre diesfalls wegen Zeitablaufs nicht meh de von einer Sanktionierbarkeit ausgeht un die (ohnehin kurzen) strafrechtlichen Verfc erstinstanzlichen Verfahrens gewahrt werd: unpassend erscheint. Im Gegensatz zu der jährungsfristen vorgesehen sind, involviere zahl Parteien und zeichnen sich durch äu häufig mehrere Jahre dauern. Hinzu komn setzen würden, da die Parteien versucht se sichtlich zu verzögern, um damit den Eintr) Übereinstimmung mit der jüngsten Praxis ( re'812 festzuhalten, dass neben der in Art. 4 hängung von Sanktionen keine eigentliche Worten kann während einer laufenden Uı Vollständigkeit halber sei schliesslich erwä weit ersichtlich als einzige Autoren — für tungs-)strafrechtlichen Verfolgungsverjähru auf Art. 50-52 KG tun; hinsichtlich der Sanl aber letztlich offen.1°"4

2488.Dieses Resultat wird durch die aktuell den wettbewerbsrechtliche Sachverhalte ei gericht diese von Amtes wegen berücksicl Bei Kartellverfahren, insbesondere Verfahr richt einzig den Beschleunigungsgrundsatz mindest implizit, dass für Verwaltungssan Verjährung vorgesehen ist.'%1° Abschliesse

1812 RPW 2013/4, 633 Rz 1012, Wettbewerbsat 239.

1813 RPW 2013/4, 633 Rz 1012, Wettbewerbsabrede (Fn 1808), Rz 797, erachten dies als rechtsstaat Situation einerseits durch das Beschleunigungs recht eine solche „Unverjährbarkeit“ besteht, w stanzlichen Verfahrens.

1814 RPW 2013/4, 633 Rz 1012, Wettbewerbsabre lich — jedenfalls für die anderen Verwaltungssar lässt sich auch bei phantasievoller Auslegung verstehen. Für die anderen Verwaltungssanktio gelten“ (Hervorhebungen hinzugefügt).

Bloss am Rande sei erwähnt, dass die von Nic on gemäss Art. 49a KG als strafrechtliche Über malistisch ist und wertungsmässig nicht überze: angedroht ist, was aus formaler Sicht für eine L es in der Natur der Sache — nämlich dem Unte brechen oder Vergehen vorausgesetzt wird, vgl. Täter doch eine juristische Person. Gerade das was NIGGLI/RIEDO übergehen. Ein Vergleich mit sehene Straf- bzw. Bussenrahmen den für Über faches sprengt. Wertungsmässig handelt es si Qualifikation vorgenommen werden soll, zumin Übrigen auch zu anderen strafrechtlichen Verfo propagiert (Art. 97 StGB anstatt Art. 109 StGB).

1815 Urteil des BGer 2C_484/2010 vom 29.6.2012, F

1816 Noch nicht veröffentlichte Verfügung der WEKC 113.

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“ möglich, obwohl Art. 49a Abs. 3 Bst. b KG gerad e contrario sogar statuiert. Hinzu kommt, dass Igungsverjährungsfristen erst mit Abschluss des en, was für Kartellverwaltungsverfahren gänzlich 1 Sachverhalten, für deren Verfolgung kurze Vern Kartellverfahren regelmässig eine grosse Ansserst komplexe Sachverhalte aus, weshalb sie it, dass kurze Verjährungsfristen falsche Anreize sin könnten, das Kartellverwaltungsverfahren abtt einer Verjährung zu erreichen. Es ist daher in Jer WEKO und mehreren Stimmen aus der Leh- ‘9a Abs. 3 Bst. b KG statuierten Frist für die Ver- Verfolgungsverjährungsfrist besteht. Mit anderen itersuchung keine Verjährung eintreten.'®'? Der nnt, dass selbst NIGGLI/RIEDO, welche sich — soeine grundsatzliche Anwendbarkeit der (verwalngsnormen aussprechen, dies primar mit Bezug <tionen gemass Art. 49a KG lassen sie die Frage

e Praxis des Bundesgerichts gestützt. Denn würner Verjährung unterliegen, müsste das Bundestigen. Das Bundesgericht tut dies jedoch nicht. an mit Sanktionen, berücksichtigt das Bundesgegemäss Art. 29 Abs. 1 BV." Daraus folgt zuktionen gemäss Kartellgesetz keine eigentliche nd steht somit fest, dass die Wettbewerbsbehörreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich, So )8), 564; BSK KG-TAGMANN/ZIRLICK (Fn 114), Art. 49a KG N

nim Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich; Davıp/JACOBS lich heikle Situation. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die gebot entschärft wird, andererseits aber selbst im Kernstrafenn auch nur, so doch immerhin, ab Abschluss des erstinden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zurich; BSK KG- 170: „Diese Regelung [Art. 49a Abs. 3 Bst. b KG] kann näm- ıktionen — nicht massgeblich sein, denn Art. 49a Abs. 3 lit. b schwerlich als eine Verjährungsbestimmung der Art. 50 ff. nen muss folglich jedenfalls die kernstrafrechtliche Regelung

SLI/RIEDO (Fn 1804) vorgenommene Qualifikation der Sanktitretungen (vgl. Vor Art. 49a—53 KG N. 171 und 65 f.) zu for- ıgt. Zutreffend ist zwar, dass einzig eine Geldstrafe (Busse) Jbertretung sprechen würde (vgl. Art. 103 StGB). Doch liegt rnehmensstrafrecht — dass eine Freiheitsstrafe (die für Ver- Art. 10 StGB) gar nicht erst angedroht werden kann, ist der Merkmal Freiheitsstrafe kann daher nicht entscheidend sein, Art. 106 Abs. 1 StGB zeigt, dass der in Art. 49a KG vorgetretungen üblicherweise vorgesehenen Rahmen um ein Vielch daher bei Art. 49a KG, wenn schon eine strafrechtliche dest um Vergehen, wenn nicht gar um Verbrechen, was im Igungsverjährungsfristen führen würde als von NIGGLI/RIEDO

PW 2013/1, 134 f. E. 11, Publigroupe SA et al./WEKO. ) vom 2. Dezember 2013, Abreden im Bereich Luftfracht, Rz den immerhin das Beschleunigungsgebot 2 Verfahrensdauer bei der Sanktionsbemesst

2489.Angewendet auf den vorliegenden F Sekretariat eröffnete die Untersuchung in | ums am 22. November 2011. Aufgrund der sämtliche Wettbewerbsbeschränkungen, w „ausgeübt“ worden sind, nicht mehr sanktio gewiesen, dass der deutsche Wortlaut von als dass er vom „ausüben“ der Wettbewerk dem Ausdruck „ausüben“ einer Wettbewerb te lediglich eine Abredehandlung bzw. ein sätzlich noch das Aufrechthalten und somit ten Wettbewerbsbeschränkung. Im Gegen déployer ces effets“) und italienische („ha von Art. 49 Abs. 3 lit. b KG davon aus, dass welchem die Wettbewerbsbeschränkung

Sprachfassungen des Gesetzestextes in sä legung einer Norm sind, ist Art. 49a Abs. 3 de Zeitpunkt das Ende der Auswirkung eine

2490.Mit Bezug auf die Wettbewerbsabrec bzw. seinen Mitgliedern steht fest, dass die Preisabreden nicht mehr sanktionierbar si steht hingegen fest, dass sie sich bis ins . B.5.2.1.11, Rz 1160 ff.), weshalb sie sanktic lich der Bruttopreissenkung für das Jahr 20°

2491.Was die verbandsinternen Wettbewe gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. a KG und die Men onierbar. Im Rahmen der Berechnung eine rücksichtigten, dass lediglich die Zeit ab « kann.

C.5.2.4 Vorwerfbarkeit

2492.Für die Verhängung einer Verwaltur und damit der Nachweis eines im strafre Handelns der verantwortlichen natürlichen | wird für eine Sanktionierung gemäss Art. 41 Dennoch prüfte die WEKO bis anhin in veı nis, '819 weshalb auch nachfolgend kurz dar:

1817 RPW 2013/4, 633 Rz 1012, Wettbewerbsabrec hend Davib/JAcoBs (Fn 1808), Rz 797, welche c ung ausgehen. Eine solche kommt höchstens a rensdauer in Frage.

1818 RPW 2009/3, 196 Rz 105, Elektroinstallationsbe 617 f. Rz 21 ff., Curti & Co. AG; zustimmend tungssanktionen im Zusammenhang mit Untern recht (Art.51 KG), in: Wirtschaft und Strafre ZURKINDEN, Sanktionen, in: Schweizerisches | (Kartellrecht), von Buren/David (Hrsg.), 2000, 5:

1819 Vgl. RPW 2006/4, 660, Unique; RPW 2007/2, 2 schaften VSW über die Kommissionierung von ff., Elektroinstallationsbetriebe Bern.

22-00055/COO.2101.111.7.135680

u beachten und eine allfällige übermässig lange Ing reduzierend zu berücksichtigen haben. '8'7

all bedeutet dies grundsätzlich Folgendes: Das Jbereinstimmung mit einem Mitglied des Präsidi- Fünfjahresfrist von Art. 49a Abs. 3 lit. b KG sind felche ab dem 23. November 2006 nicht mehr nierbar. Der Vollstandigkeit halber sei darauf hin- Art. 49a Abs. 3 lit. b KG insofern verwirrend ist, ysbeschrankung spricht. Es ist nicht klar, was mit sbeschränkung gemeint ist. Das „Ausüben“ könn- e Missbrauchshandlung erfassen oder eben zudie Wirkung der mit dieser Handlungen bezwecksatz dazu gehen der französische („a cesse de cessato di esplicare i suoi effetti") Gesetzestext > die Frist ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, ab keine Auswirkungen mehr zeitig. Zumal die mtlichen Landessprachen verbindlich für die Auslit. b KG so zu verstehen, dass der fristauslösenr Wettbewerbsbeschränkung ist.

len zwischen Sanitas Troesch und dem SGVSB vor der Bruttopreissenkung 2005 geschlossenen nd. Mit Bezug auf die Bruttopreissenkung 2005 Jahr 2009 auswirkte (Rz 1183, zum ganzen vgl. ynierbar bleibt. Ebenso ist die Preisabrede bezüg- |2 sanktionierbar.

srbsabrede betrifft, sind sämtliche Preisabreden genabreden gemäss Art. 5 Abs. 3 lit b KG sanktis allfälligen Dauerzuschlags ist allerdings zu belem 23. November 2006 herangezogen werden

igssanktion ist typischerweise kein Verschulden chtlichen Sinne vorsätzlichen oder fahrlässigen >ersonen vorausgesetzt.'®'® Getreu dem Wortlaut Ja Abs. 1 KG auch keine Vorwerfbarkeit verlangt. schiedenen Fällen ein entsprechendes Erforderiuf eingegangen wird.

len im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zurich; Zu weitgeliesfalls als Grundsatz von einer ganzlichen Sanktionsbefreiusnahmsweise bei einer massiv Ubermassig langen Verfah-

>triebe Bern; vgl. etwa bereits die Entscheide der WEKO wie ROGER ZACH/ANDREAS Wicky, Die Bemessung von Verwalehmenszusammenschlüssen nach schweizerischem Kartellcht, FS für N. Schmid, 2001, 585 ff., 589; sowie PHILIPP mmaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (SIWR), Band V/2 20.

32, Richtlinien des Verbands Schweizerischer Werbegesell- ' Berufsvermittlern/“Publigroupe“, RPW 2009/3, 212 Rz 106

2493.Vorwerfbarkeit liegt bereits dann vor, ne Sorgfaltspflichtverletzung angelastet we wenn dem Unternehmen ein Organisatic Art. 49a Abs. 1 KG - hier i.V.m. Art. 5 Abs gen regelmässig.'®?° Der vorwerfbare obje Person die nicht nachweisbaren subjektive einer Sanktionierung des Unternehmens s nehmen (als dessen Adressaten) allgeme müssen diese grundsätzlich alles Mögliche dass von ihm die Vorgaben des Kartellgese

C.5.2.4.1 Abschluss der Vorabklärung \ und Glauben und des Willkür\

(i) Einleitung

2494.Im Sachverhalt wurde dargestellt, dé schlussschreiben vom 11. Oktober 2006 e rung und das Verhalten der Parteien wurd für die zusammenfasssende Beweiswürdig in Titel B.6 (Rz 2122 ff., Rz 2209 ff.) verwie rung und der Umstand der Einstellung recht

2495.Ausgangspunkt der rechtlichen Wür: Standpunkt des SGVSB, dass soweit „die F unverbindlichen Preisen immer noch zulass sig [sein], Informationen über die Bruttopre verbindlichen) Bruttopreise zu bestimmen, : Kataloges ja gar nicht möglich.“ Zweitens des „Entscheides der Wettbewerbskommis und auch verlassen habe dürfen, nicht gere Weise gegen Treu und Glauben (Art. 5 A (Art. 9 Bundesverfassung) und das Willkürv

2496.Der erste Teil des Vorbringens des

Herausgabe von Bruttopreiskatalogen bede schen, ist undifferenziert und in seiner Allge ren Betrachtung, bevor auf die Verletzung

gegangen werden kann (vgl. unten C.5.2.4 Punkte klarzustellen:

2497.Erstens ist zwischen der technischen Verband einerseits und der Bestimmung d Kataloges andererseits zu unterscheiden. [ den von jedem einzelnen Mitglied vorgege

1820 PETER REINERT in: Handkommentar zum Karte werbsbeschrankungen, Baker & McKenzie (Hrs 63 Publigroupe.

1821 In diesem Sinne BoRER (Fn 1570), Art. 50 KG N

1822 \/gl. CHRISTOPH TAGMANN, Die direkten Sanktion 1 Bundesgesetz vom 18.6.2004 über die Samı onsgesetz [PublG]; SR 170.512).

123 RPW 2009/3, 212 Rz 106, Elektroinstallationsbe

1824 Act. 381, 7.

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wenn dem zu sanktionierenden Unternehmen eirden kann. Dies ist unter anderem dann der Fall, ynsverschulden zukommt. Ein Verstoss gegen 3 KG - erfüllt diese Verschuldensvoraussetzunktive Sorgfaltsmangel kann bei der juristischen n Strafbarkeitsvoraussetzungen ersetzen und zu elbst führen.'®?! Da das Kartellgesetz für Unterin als „bekannt“ vorausgesetzt werden kann, '??? und Notwendige vorkehren, um sicherzustellen, tzes eingehalten werden. '?23

yor dem Hintergrund des Prinzips von Treu rerbotes

ass eine Vorabklärung des Sekretariats mit Abingestellt wurde. Über den Ablauf der Vorabklä- e ausführlich Beweis geführt. Diesbezüglich und ung sei auf die bereits gemachten Ausführungen sen. Vorliegend sind der Ablauf dieser Vorabklälich zu würdigen.

ligung des bewiesenen Sachverhalts bildet der lerausgabe gemeinsamer Bruttopreiskataloge mit ig [sei], müsste es begriffsnotwendig auch zuläsise auszutauschen und letztlich eben diese (unanders wäre die Herausgabe eines gemeinsamen wäre eine Sanktionierung des SGVSB aufgrund sion“, auf den sich der SGVSB verlassen habe schtfertigt. Eine Sanktionierung würde „in krasser bs. 3 Bundesverfassung), das Vertrauensprinzip erbot (Art. 9 Bundesverfassung) verstossen.“'?**

SGVSB, wonach die rechtliche Zulässigkeit der ute, es sei zulässig Preisinformationen auszutaumeinheit unzutreffend. Er bedarf daher der näheder angerufenen Verfassungsbestimmungen ein- (ii) Punkte bis C.5.2.4.1(vii)). Konkret sind zwei

Aufbereitung und Eingabe von Daten durch den es Inhalts sowie der Berechnung der Daten des ie rein technische Aufbereitung und Eingabe von benen Daten durch den Verband wird durch die

Igesetz — Bundesgesetz Uber Kartelle und andere Wettbeen nach Art. 49a Abs. 1 Kartellgesetz, 2008, 285; Art. 8 Abs.

mlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikatitriebe Bern.

vorliegende Verfügung nicht als Wettbew: hingegen, wenn die SGVSB-Mitglieder— wi Bruttopreisen, Rabatten und anderen Prei: des technischen Vorganges bedingt somit der Daten und die Inhaltsbestimmung der kommt es diesbezüglich auf die Art und We ten berechnet und bestimmt werden. Solai Katalogdaten durch jedes Mitglied individue tung zulassig.

2498.Zweitens ist beim Austausch von Pr schen wem diese Informationen ausgetaus strikt vertraulich zwischen jedem einzelnen der Informationsaustausch unter den hier t wesentliche Informationen zwischen den ei und in welchem Umfang Margenerhöhunge zuschätzen ist, wie hoch die Preise in gew chem Umfang die Bruttopreise herabzusetz unzulässig. Es kann also auch mit Bezug 2 schieden werden, wo die Grenze zwischen |

2499.Der erste Teil der Einwände des SGV der zweite Teil des Vorbringens zu analysie gehandelt haben soll.

(ii) Keine Berufung auf Treu und Gl«

2500.Der SGVSB wendet u.a. ein, die San Glauben gemäss Art. 5 Abs. 3 Bundesver mäss Art. 9 BV verstossen.

2501.Gemass Art. 5 Abs. 3 BV handeln st: ben. Mit anderen Worten bindet dieses Verf Art. 9 BV verdichtet die in Art. 5 Abs. 3 E delns zu einem individuellen Anspruch des Glauben behandelt zu werden. 1827

2502.Zur Klarstellung kann folglich festgeh: vorgebrachte Verletzung von Treu und Gla voneinander getrennte Verfassungssätze z Vorbringen zumindest insinuiert. Vielmehr h um die zwei Seiten derselben Medaille. W Treu und Glauben zu handeln, räumt Art. 9 Staat gegenüber auf Treu und Glauben zu spruch darauf [...], in [seinem] berechtigten anderes, bestimmte Erwartungen begründe den.“'829 Entsprechend der Verpflichtung, v

1825 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgen

1826 \Ywyo HANGARTNER, in: Die Schweizerische Bunc (Hrsg.), 2008, Art. 5 N 41; HÄFELIN/MÜLLER/UHLN

1827 CHRISTOPH ROHNER, in: Die Schweizerische lender (Hrsg.), 2008, Art. 9 N 42.

1828 \/gl. HANGARTNER (Fn 1823), Art. 5 N 41; RENE recht, 2009, 380 Rz 1989 ff.

1829 HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Rz 1795), 143 N 627

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arbsbeschränkung qualifiziert. Unzulässig ist es > aufgezeigt — über den Inhalt und die Höhe von sbestandteilen Abreden treffen. Die Zulässigkeit in logischer Hinsicht nicht, dass die Berechnung Daten automatisch auch zulässig sind. Vielmehr ise an, wie die Stammdaten bzw. die Katalogdange die Berechnung und Inhaltsbestimmung der Il vollzogen wird, ist die rein technische Aufbereieisinformationen danach zu unterscheiden, zwicht werden. Solange der Informationsaustausch SGVSB-Mitglied und dem SGVSB stattfindet, ist jeobachten Umständen zulässig. Werden jedoch nzelnen Mitglieder ausgetauscht, wie z.B., wann n durchzuführen sind, wie hoch der Eurokurs einissen (Teampur-)Katalogen sein müssen, in welen sind etc., dann ist der Informationsaustausch uf den Informationsaustausch klar danach unterlegalem und illegalem Austausch liegt.

SB sind somit nicht gerechtfertigt. In der Folge ist ren, wonach die WEKO treuwidrig und willkürlich

ıuben möglich

ktionierung des Verbands würde gegen Treu und fassung (BV)'825® und das Vertrauensprinzip gejatliche Organe und Private nach Treu und Glauassungsprinzip staatliche Organe und Private. 1926 V angelegten Schranken rechtsstaatlichen Han- Einzelnen gegenüber dem Staat nach Treu und

alten werden, dass die Wettbewerbsbehörden die uben bzw. des Vertrauensprinzips nicht als zwei u prüfen hätte, wie dies der SGVSB mit seinem jandelt es sich bei Art. 5 Abs. 3 BV und Art. 9 BV ährend Art. 5 Abs. 3 BV den Staat bindet, nach BV dem Einzelnen ein Grundrecht ein, sich dem | berufen.'&28 Konkret hat der Private einen „An- | Vertrauen in behördliche Zusicherungen oder in 'ndes Verhalten der Behörden geschützt zu wervelche aus Art. 5 Abs. 3 BV folgt, kann sich ein

ossenschaft vom 18. April 1999, SR 101.

lesverfassung, Ehrenzeller/Mastronardi/Schweizer/Vallender MANN (Rz 1795), 142 N 622 f.

Bundesverfassung, Ehrenzeller/Mastronardi/Schweizer/Val-

: RHINOW/MARKUS SCHEFFER, Schweizerisches Verfassungs-

Einzelner nur auf den Grundsatz von Treu levanter Weise dagegen verstossen hat. Es eigenes unredliches oder widersprüchliches

2503.Wie bewiesen, hatten sowohl der SG gegenüber teils unwahre und teils irreführeı ff.). So machten der SGVSB und Sanitas T same Abrede über die Bruttopreisherabset Verband bzw. seine Mitglieder zusammen hatte. Der SGVSB machte zudem verwirre Mitgliedern behilflich gewesen bei der Eine des Verbands gemeinsam festgesetzt wur SGVSB-Mitglieder im Rahmen von Verbar 2007 bestimmt hatten.

2504.Aufgrund dessen konnte der SGVSB Wettbewerbssituation in Kenntnis sämtlich: bedingungslos guthiess. Das Sekretariat be Vorabklärung eingeforderten teils unzutreffe Sachverhalte auf den Wettbewerb. Es kam wettbewerb auf der Ebene der Sanitärinsta Nachlassen.“ Mit anderen Worten schätzte Wettbewerbsabreden als weniger gravieren gewusst, dass der SGVSB bzw. seine Mitg| gemeinsam festgelegt hatten und den Rabe mit Sicherheit zu einem anderen Schluss SGVSB keinen Vertrauensschutz geltend r bigkeit.

2505.Man könnte einwenden, der SGVSB Rahmen der Vorabklärung Angaben zu lief gewirkt hätten, insbesondere nach Ablauf d vom April 2005. Diese Frage braucht vorli wenn man diese Auffassung teilen würde, i mit seinem Verhalten dazu beigetragen hat nis aller relevanten Umstände anders ausge

2506.Unabhängig von den soeben gemach bedenken, dass der SGVSB seit spätester entweder eine Widerspruchsmeldung oder | des KG beim Sekretariat einreichen konnte gewesen, um die allfällige Rechtsunsicherh seits den Ausschluss des Sanktionsrisikos | er bis zum 22. März 2005 - also kurz vor Al Meldung einer bestehenden Wettbewerbsb sandte, in welchem er das Verhalten des \ fasste. Daraufhin teilte ihm das Sekretariat |

1830 BGE 1211177, 180 E. 2b.aa; ROHER (Fn 1827 tion contre l’arbitraire et protection de la bonne | (Hrsg.), 2001, 688, Rz 27; BGE 132 Il 21 ff.: schwerdeführer auf Treu und Glauben berief, ur Kantons Zürich zu entgehen, nachdem er sein ( lich genutzt hatte. Der Beschwerdeführer hatte wobei diese nur für landwirtschaftliche Zwecke ligungspflicht unterliege. In der Folge benutzte für sein Tiefbauunternehmen.

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und Glauben berufen, wenn er nicht selber in re- ‚ist daher unzulässig, wenn sich der Einzelne auf "Verhalten im Sachzusammenhang beruft. 83°

3VSB als auch Sanitas Troesch dem Sekretariat ide Sachverhaltsangaben gemacht (vgl. Rz 2209 roesch etwa unwahre Angaben über die gemeinzung und verschweigen den Umstand, dass der mit Sanitas Troesch Rabattgruppen entwickelt :nde Angaben, indem er darlegte, er sei seinen jabe der Bruttopreise, obwohl diese im Rahmen den, und er verschwieg den Umstand, dass die ıdssitzungen eine Margenerhöhung für das Jahr

nicht davon ausgehen, dass das Sekretariat die ar Fakten beurteilte und seine Verhaltensweisen urteilte in der Folge anhand der im Rahmen der nden Angaben die Auswirkung der untersuchten zum Resultat, es bestünde ein „gewisser Preisllateure dank der Gewährung von Rabatten oder das Sekretariat die Auswirkung der bestehenden dein, als sie in Wirklichkeit waren. Denn hätte es ieder und Sanitas Troesch das Bruttopreisniveau ttwettbewerb gemeinsam einschränkten, wäre es gekommen. Vor diesem Hintergrund kann der nachen, ihm fehlt es an seiner eigenen Gutgläusei grundsätzlich nicht verpflichtet gewesen im ern, welche sich allenfalls belastend für ihn auser im Kartellgesetz vorgesehenen Ubergangsfrist egend nicht beantwortet zu werden, denn selbst ändert das nichts am Umstand, dass der SGVSB te, eine Beurteilung zu erwirken, die unter Kenntfallen wäre.

ten Feststellungen ist der bewiesene Umstand zu s dem 5. Juli 2004 (Rz 2144 f.) wusste, dass er eine Meldung gemäss der Schlussbestimmungen >. Eine solche Meldung wäre einerseits geeignet eit des Verbands zu beheben und hätte andererjyewirkt. Dies tat er jedoch nicht. Vielmehr wartete Jlauf der im KG vorgesehenen Ubergangsfrist zur sschränkung - bis er dem Sekretariat einen Brief Verbands in einem kurzen Abschnitt zusammenumgehend mit, dass dieser Brief den Anforderun-

), Bundesverfassung, Art. 9 N 46; CLAUDE ROUILLER, Protecfoi, in: Verfassungsrecht der Schweiz, Thührer/Aubert/Müller Das Bundesgericht liess es nicht gelten, dass sich ein Ben dem Wiederherstellungsentscheid des Regierungsrats des Srundstuck während 23 Jahren nicht zonenkonform gewerb- 1980 ein Baubewilligung fur eine Scheune erteilt bekommen, genutzt werden durfte und jede Zweckanderung einer Bewilder Beschwerdeführer die Scheune samt dem Platz darum gen an eine Meldung im Sinne der Uber Dennoch reichte der SGVSB keine neue SGVSB am 17. August 2001 vom Sekretar tärkatalogen aufgeführten Preislisten [...] ui 5 Abs. 1/3 KG darfstellten], “ konnte sich < verlassen, sein Verhalten sei zulässig. Durc SGVSB also bewusst dem Risiko aus, in e zu werden. Auch dieser Umstand zeigt, das haltes interessiert war und nicht gutgläubig

2507.Schliesslich ist noch festzuhalten, d Sachverhalte gar keine rechtliche Beurteilu schlussschreiben vom 11. Oktober 2006.

SGVSB Rabattgruppen und Rabatthöhen rr über die Bruttopreisherabsetzung fur das Jz digt hatte, verbandsintern Eurokurspreise fe für das Jahr 2007 verabredet hatte. Diese sprochen und fallen für eine allfällige Beu ausser Betracht.

2508.Aufgrund dieses Auslegungsresultate glaubensschutzes an dieser Stelle abgebr Verband auch dann nicht auf den Vertraue am vorerwähnten Punkt gescheitert wäre chung und Doktrin zum Vertrauensschutz aı

(iii) Kein Vertrauensschutz aufgrund zusicherungen

2509.Selbst wenn der SGVSB grundsätzlicl er nicht in seinem Vertrauen zu schützen. Sekretariats vom 11. Oktober 2006 nach be fügung oder Entscheidung der WEKO ist," vom 29. Januar 2013 behauptet. Entsprec Pflichten durch das Abschlussschreiben. F rung nicht definitiv beurteilt,'8°* die Vorabkl scheid darüber, ob ein Sachverhalt noch nä kommt den Wettbewerbsbehörden ein g zu.'833 In Übereinstimmung damit war das Verfügung bezeichnet worden, noch enthie Abs. 1 VwVG für Verfügungen verlangt. Be tungshandeln, das sich am ehesten mit ein gleichen lässt. In Übereinstimmung damit

chung über behördliche Auskünfte und Zusi

2510.Gemäss bundesrichterlicher Rechtsp der der Empfänger einer unrichtigen behörc

1831 BGE 135 II 60, 67 f. E. 3.1.2; REKO/WEF, RPW AG/WEKO; PATRICK DUCREY/BENOIT CARRON, tenet/Bovet/Tercier (Hrsg.), 2013, Art. 26 N 3 Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Ar

1822 BGE 135 II 60, 73 E.3.3.1. 183 BGE 135 II 60, 67 E. 3.1.2. 1834 Act. 381, 3.

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jangsbestimmungen des SGVSB nicht genügte. Meldung ein. In Anbetracht dessen, dass dem iat mitgeteilt worden war, dass „Die in den Sanizulässige Wettbewerbsabrede im Sinne von Art. ler SGVSB jedenfalls im März 2005 nicht darauf 'h die Unterlassung einer Meldung setzte sich der ine Untersuchung mit Sanktionsfolgen verwickelt ss der SGVSB nicht an der Klärung des Sachverhandelte.

ass das Sekretariat mangels Kenntnis diverser ng derselben vornehmen konnte mit seinem Ab- Konkret wusste das Sekretariat nicht, dass der it Sanitas Troesch besprochen hatte, sich zudem ıhr 2005 (und 2012) mit Sanitas Troesch verstanstlegte und eine verbandsweite Margenerhöhung Sachverhalte wurden im Schreiben nicht angerteilung des Vertrauensschutzes von Vornherein

:s könnte die Prüfung des Vorliegens des Gutochen werden. Um aufzuzeigen, dass sich der nsschutz berufen könnte, wenn die Prüfung nicht ‚ wird nachfolgend die einschlägige Rechtspre- ıf den vorliegenden Sachverhalt angewandt.

falscher Behördenauskünfte oder -

1 Vertrauensschutz geltend machen könnte, wäre Vorab ist klarzustellen, dass das Schreiben des reits damals gültiger Rechtsprechung keine Ver- 31 wie dies der SGVSB in seiner Stellungnahme hend entstehen dem SGVSB keine Rechte oder erner wird ein Sachverhalt durch eine Vorabkläärung hat einzig eine Triage-Funktion beim Enther untersucht werden soll. Bei diesem Entscheid rosser Ermessens- und Beurteilungsspielraum Abschlussschreiben vom Sekretariat weder als t es eine Rechtsmittelbelehrung, wie dies Art. 35 im Schreiben handelt sich um einfaches Verwaler Auskunft oder einer behördlichen Zusage verberuft sich auch der SGVSB auf die Rechtsprecherungen. '834

rechung und Lehre darf sich die Empfängerin olichen Auskunft bzw. Zusicherung darauf berufen

! 2004/2, 635 f. E. 1.2.3, Corner Banca SA/Telekurs Multipay in: Commentaire Romand, Droit de la concurrence, Mar- > BEAT ZIRLICK/CHRISTOPH TAGMANN, in: Basler Kommentar, t. 26 N 44.

und muss so gestellt werden, als ob die A sem Zusammenhang sei sogleich klargeste den) erteilt werden und von diesen weiterge lage für die indirekten Empfänger der Ausk' ne Zusicherung gilt grundsätzlich nur für ¢ oder Zusicherungsempfänger ist ein seinen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, '837 der Rechtslage nicht immer eine Rolle spiel

i. Die Behörde handelte in einer konk son. Die Lehre verlangt zudem einl de.!839

ii. Die Behörde war für die Erteilung d ger konnte sie aus zureichenden Gri

ii. Der Bürger konnte die Unrichtigkeit

iv. Der Empfänger hat im Vertrauen auf fen, die nicht ohne Nachteil ruckgan:

v. Die Rechts- und Sachlage hat seit di

2511.In der Folge sind diese Punkte einzel dass das Sekretariat dem SGVSB eine „A konkreten Situation und gegenüber einer kc der erste Prüfungspunkt erfüllt. Nicht bere’ er festhält, die WEKO [recte: das Sekretaria gemeinsamen Bruttopeiskataloge keine Vc druck gebracht, dass sie es lieber sähe wer erstellt würden,“ sie habe „aber im Ergebni. Bruttopreiskataloge anerkannt.“

2512.Vorab sei als Klammerbemerkung F WEKO dem SGVSB erklärte, es stelle sei Schreiben vom 11. Oktober 2006 selbst, \ Wettbewerbskommission (nachfolgend: Se stellt.“ Ferner weist das Sekretariat darauf | das Schreiben des Sekretariats nicht gebu: vom Sekretariat unterzeichnet. Der SGVSB ben über diesen Umstand Bescheid, was si che immer an das Sekretariat adressiert WEKO die Rede war.'®4° Schliesslich mus seit rund 20 Jahren amtierender Verbandss

1835 KIENER/KALIN (Fn 1799), 407.

1836 Entscheide der Eidgenössischen Steuerrekurs MANN (Rz 1795), 152 N 669;

TSCHANNEN/ZIMMERLI/MULLER (Fn 1799), 165 f. RHINOW/MARKUS SCHEFER, Schweizerisches Ver

1838 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MÜLLER (Fn 1799), 168 f. F (Fn 1799), 407 f. unter Hinweis auf BGE 103 la

(Rz 1795), 155 N 682 f., RHINOW/SCHEFER (Fn 1

1840 Act 529.09, 529.02, 529.04, 529.5.

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uskunft oder Zusicherung richtig ware.'®°> In die- It, dass Auskünfte, welche Dritten (z.B. Verbänleitet werden, keine geeignete Vertrauensgrund- ınft darstellen. Die von einer Behörde abgegebelen unmittelbaren Empfanger.'®°° Ein Auskunfts- 1) Vertrauen zu schützen, wenn die folgenden fünf

wobei für Zusicherungsempfänger die Änderung reten Situation gegenuber einer bestimmten Perrellig, dass die Auskunft vorbehaltlos erteilt wurar betreffenden Auskunft zuständig oder der Bürinden als zuständig betrachten.

ler Auskunft nicht ohne weiteres erkennen.

‚die Richtigkeit der Auskunft Dispositionen getrof- Jig gemacht werden können.

ar Auskunftserteilung nicht geändert.

n zu prüfen. In Bezug auf Punkt (i) ist unstreitig, uskunft“ oder „Zusicherung“ erteilte und in einer inkreten juristischen Person handelte. Insofern ist inzustimmen ist mit dem SGVSB hingegen, wenn t] habe bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit der rbehalte angebracht. Sie hätte „zwar zum Aus- ın in Zukunft nur noch firmenindividuelle Kataloge s ausdrücklich die Zulässigkeit der gemeinsamen

inzugefügt, dass das Sekretariat und nicht die ne Vorabklärung ein. Dies folgt bereits aus dem no es wörtlich heisst, dass das „Sekretariat der kretariat) die Vorabklärung in dieser Sache einin, dass die „Wettbewerbskommission [...] durch nden [wird].“ Ferner wurde das Schreiben alleine wusste zudem bereits vor dem Abschlussschreich aus der damaligen Korrespondenz ergibt, welwar und wo nirgends von einem Entscheid der s sich der SGVSB anrechnen lassen, dass sein ekretär und Geschäftsleiter promovierter Jurist ist

kommission, VPB 60 [1996], Nr. 17; HAFELIN/MULLER/UHL-

(Fn 1799), 407; ROHNER (Fn 1827), Art. 9 Rz 52; Rz 15; HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Rz 1795),152 ff., RENE A. fassungsrecht, 2009, 382 Rz 2002.

zZ 19 f. unter Hinweis auf die Rechtsprechung; KIENER/ KÄLIN

837), 382 Rz 2001.

und als unabhängiger Anwalt- und Notar a gemachten Feststellungen zugemutet wero WEKO verfügt bzw. entscheidet und das Se

2513.Zum eigentlichen Argument des SGV: lungahme missverständlich. Einerseits gest Sekretariat in Zukunft nur noch individuelle rerseits soll aber das Sekretariat trotzdem ge als zulässig anerkannt haben. Aus dies unter der Herausgabe von „gemeinsamen E

2514.Soweit der SGVSB mit die ,gemeinsa meint, ist die Aussage widersprüchlich. De der Bruttopreise verlangt, was der SGVSE gleichzeitig die Zulässigkeit des Gegente SGVSB also diesen Standpunkt vertreten, | den. Er vertritt gleichzeitig zwei sich gegens

2515.Aus der missverständlichen Stellungr meine mit der Herausgabe von gemeins: Verarbeitung durch den SGVSB von indi Preisdaten, um anschliessend als Verbar SGVSB-Mitglied herstellen zu lassen. Sowe er nicht in seinem Vertrauen geschützt zu technische Koordination und Herstellungst nicht verbieten und sanktionieren wollen.

2516.Dem Vorbringen des SGVSB, das Sc Vorbehalte, ist erwiesenermassen unzutref Textpassage erinnert:

IV. Vorbehalt Dieses Schreiben enthält einen zweifacher a) Die Wettbewerbskommission wird durch

b) Gegenstand der Vorabklärung waren d che insgesamt in den Jahren 2004-200: Kenntnis gelangen oder neue Anzeigen | insbesondere in Bezug auf einen fehlende die erneute Eröffnung eines kartellrechtlich

[Fette Schrift durch die Autoren des Origin:

2517.Abgesehen davon, dass das Sekret bringt, folgt aus dieser Passage, dass die z — die WEKO - durch dieses Schreiben „n das Wort „binden“ u.a. „verpflichten etwas . Wort in der Alltags- und Geschäftssprach:

1841 Act. 286, Zeile 11.

18422 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MULLER (Fn 1799), 166 Rz Anwalt zugetraut wird, die Mängel einer Recht Konsultation des massgebenden Gesetzestext Grobkontrolle einer Rechtsmittelbelehrung verla

1843 Act. 238, 129 f., 529.09.

1844 Abrufbar unter: http://www.duden.de/rechtschre

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rbeitet.'®*' Ihm darf unabhängig von den soeben len, dass er sich darüber im Klaren ist, dass die kretariat Untersuchungen durchführt. 142

SB ist folgendes zu sagen: Erstens ist seine Steleht der SGVSB ein, gewusst zu haben, dass laut

Kataloge herausgegeben werden sollten. Andedie Herausgabe gemeinsamen Bruttopreiskataloem Standpunkt folgt nicht klar, was der SGVSB ruttopreiskatalogen“ meint.

men Bruttopreiskataloge“ identische Bruttopreise nn wenn das Sekretariat eine Individualisierung 3 anerkennt, kann es in logischer Hinsicht nicht ils (gleiche Bruttopreise) feststellen. Sollte der ann er nicht in seinem Vertrauen geschützt wereitig ausschliessende Standpunkte.

ahme könnte auch gelesen werden, der SGVSB ımen Bruttopreiskatalogen die bloss technische viduell von jedem SGVSB-Mitglied bestimmten id unterschiedliche Kataloge für jedes einzelne it der SGVSB diesen Standpunkt vertritt, braucht werden, da die Wettbewerbsbehörden die bloss ilfe des Verbands für die Kataloge auch heute

;hreiben des Sekretariats enthalte generell keine fend (Rz 2166, Rz 2168). Es sei an die folgende

1 Vorbehalt: das Schreiben des Sekretariats nicht gebunden.

ie Preisbildungsmechanismen in der Sanitarbran- >. Sollten dem Sekretariat neue Tatsachen zur Jetreffend einzelner Produkte im Sanitarbereich, 2n Preiswettbewerb zukommen, behalten wir uns en Verfahrens ausdrücklich vor.'8%3

alschreibens]

ariat wörtlich „einen zweifachen Vorbehalt“ anum Erlass von Verfügungen kompetente Behörde icht gebunden“ würde. Gemäss Duden bedeutet zu tun; festlegen*.'*44 Diese Bedeutung wird dem e auch üblicherweise zugemessen. Dieser Satz

15, unter Hinweis auf BGE 117 la 119, 125 E. 3a, wo einem

smittelbelehrung zu erkennen, wenn diese allein durch die es hätte erkannt werden können. Vom Juristen wird eine ngt.

bung/binden.

kann folglich auch für einen Rechtsunkund das Schreiben nicht verpflichtet wird, etwas endgültigen Entscheid getroffen hat und s scheiden könnte. Mit anderen Worten schlit eine Auskunft, wonach der vorliegende Sa petente Behörde beurteilt wurde, aus. Feı Sekretariat „neue Tatsachen zur Kenntnis“ | lenden Preiswettbewerb“ bei ihm eingingen nen würde. Dieser Vorbehalt zeigte dem | nannten Umständen ein neues Verfahren « den kann nicht von einer vorbehaltlosen un ausgegangen werden.

2518.Schliesslich übergeht der SGVSB m Schreibens, wo es wörtlich heisst:

V. Weiteres Vorgehen

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hera mit Preisempfehlungen kartellrechtlich nich

[...] b) Wir empfehlen Ihnen daher, auf die Her: [...]'®45 [Fette Schrift durch die Autoren des

Auch dies ist ein Vorbehalt, Uber den sich d raus fliessenden Informationen sind: a) Prei tisch sein und b) Empfehlung zum Herausg;

2519.Damit steht abschliessend fest, dass ats nicht vorbehaltlos erfolgte. Die Prüfun: Voraussetzungen könnte hier abgebroche wenn sie kumulativ erfüllt sind. Da aus der werden sie dennoch vollständig abgehande

2520.Gemäss Bundesgericht muss zweite Behörde zur Auskunftserteilung zuständig ( sei zur Auskunftserteilung zuständig. Das ‚ binden können, sei nicht zu hören. Der Bi müsse sich auf die Beurteilung der zustä nicht klar, auf wen er sich noch verlassen uı

2521.Gemäss Bundesgericht ist eine Behöi kompetent ist, den Entscheid in der Sache men durfte, die Behörde sei zur Auskunfts nicht offensichtlich, bleibt der Gutglaubens wohl objektive als auch subjektive Element

1845 Act. 238, 129 f., 529.09.

1846 Act. 381,3 f.

1847 KIENER/KALIN (Fn 1799), 407.

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igen nur bedeuten, dass, wenn die WEKO durch zu tun bzw. sich nicht festlegt, sie einmal keinen ie zudem auch anders als das Sekretariat entssst ein solcher Vorbehalt eine Zusicherung bzw. chverhalt rechtlich abschliessend durch die komner stellte das Sekretariat klar, dass, falls dem gelangten oder „neue Anzeigen in Bezug auf feh- , es erneut ein kartellrechtliches Verfahren eröff- =mpfänger buchstäblich an, dass unter den gesingeleitet werden könnte. Unter diesen Umständ abschliessenden Zusicherung des Sekretariats

it seiner Argumentation den folgenden Teil des

usgabe und das Benutzen von Produktkatalogen t unproblematisch ist.

ausgabe derartiger Preislisten zu verzichten. ; Originalschreibens]

er SGVSB nicht hinwegsetzen kann. Die zwei dasempfehlungen können kartellrechtlich problema- ıbeverzicht von Preislisten.

die Zusicherung oder die Auskunft des Sekretarigy der weiteren vom Bundesgericht aufgestellten n werden, da der Vertrauensschutz nur greift, Sicht des SGVSB aber alle Kriterien erfüllt sind, t.

ns (ii) die auskunftserteilende bzw. zusichernde jewesen sein. Der SGVSB bringt vor, die WEKO Argument, das Sekretariat habe die WEKO nicht irger, der sich gesetzeskonform verhalten wolle, ndigen Stelle verlassen können. Andernfalls sei ıd wem er noch trauen könne. "86

'de üblicherweise dann zuständig, wenn sie auch zu fällen.'®” Es genügt, wenn der Private anneherteilung zuständig.'®*® War die Unzuständigkeit schutz erhalten. Bei dieser Beurteilung sind so- © zu beurteilen. Objektiv stehen die Natur der er- teilten Auskunft im Vordergrund und die Ro besondere Stellung oder Befähigung des Aı

2522.In objektiver Hinsicht hatte der SGVS me, das Sekretariat sei nicht zuständig, c Dies ergibt sich wie bereits dargelegt aus d grund der erwähnten Vorbehalte war jedo: bzw. die entscheidende Behörde war. Es nicht Entscheidbehörde war.

2523.In subjektiver Hinsicht muss sich der durch einen promovierten Juristen geführt v wäre für ihn, ohne von ihm vertiefte Fachke cher Gesetzeslektüre möglich und zumutk nicht kompetent war, mit dem Abschluss de die Sanktionierbarkeit der summarisch unte Art. 18 Abs. 3 KG die Wettbewerbskommiss Schluss entsprechend hat das Bundesverv Verfahrensparteien nicht im guten Treuen Abteilungsleiter eines Sekretariatsdienstes WEKO durch fallspezifische Zusicherungen anders. Zusammenfassend ist also auch d setzung für den Gutglaubensschutz nicht ge

2524.Drittens (iii) wird der Bürger durch s richtigkeit der Auskunft nicht ohne weiteres Standpunkt, die Unrichtigkeit der Zusichert lich, sondern gar nicht gegeben.“ Er verwe meinsame unverbindliche Bruttopreiskatalc bewirken,[...] die Vielfalt der Wettbewerbste chung ergab — angesichts des harten Rab: Endpreise haben.“'85'

2525.Gemäss Lehre wird nur der gutglaubi behördlichen Auskunft kannte oder hatte er berufen.'85? Dabei werden Juristen gemäss den Auskunftsersuchenden keine Schuld fen. 1853

2526.Vorliegend liegt aus zwei Gründen ga nerseits stellt das Sekretariat, wie im Schr ein:

Wir beziehen uns auf die bisher geführte dürfen Ihnen mitteilen, dass das Sekret:

des Vaters anrechnen lassen musten, dass eir den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in.

1850 Urteil des BVGer B-2977/2007 vom 27.04.201 verwaltungsgerichts B-2157/2006 vom 3.10.200

1859 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MULLER (Fn 1799), 166 Rz Anwalt zugetraut wird, die Mängel einer Recht Konsultation des massgebenden Gesetzestext Grobkontrolle einer Rechtsmittelbelehrung verla

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lle der Auskunftsperson(en). Subjektiv muss eine ıskunftsempfängers beachtet werden. '8*

B im vorliegenden Fall keinen Grund zur Annahie Vorabklärung zu führen und abzuschliessen. em Schreiben vom 11. Oktober 2006 selbst. Aufch klar, dass die WEKO „das letzte Wort“ hatte stand folglich objektiv fest, dass das Sekretariat

SGVSB anrechnen lassen, dass sein Sekretariat Jird, der hauptberuflicher Anwalt und Notar ist. Es nntnisse im Kartellrecht zu fordern, anhand einfaar gewesen zu erkennen, dass das Sekretariat r Vorabklärung einen endgültigen Entscheid über rsuchten Sachverhalte zu fällen. So trifft gemäss ion Entscheide und erlässt Verfügungen. Diesem valtungsgericht wiederholt entschieden, dass die davon ausgehen könnten, dass der zuständige

ermächtigt wäre, die Sanktionskompetenz der auszusetzen.'®5° Vorliegend verhält es sich nicht ie zweite vom Bundesgericht geforderte Vorausgeben.

einen guten Glauben geschützt, wenn er die Unerkennen konnte. Der SGVSB stellt sich auf den ıng oder Auskunft sei „nicht nur nicht offensichtist zudem auf seine Ausführungen, wonach „gege“ eine „Effizienzsteigerung des Absatzkanals ıilnehmer erhalten“ und ,, — wie die Marktuntersuattwettbewerbs keinen negativen Einfluss auf die

ge Private geschützt. Wer die Unrichtigkeit einer kennen sollen, kann sich nicht auf sein Vertrauen ; Lehre und Praxis strenger beurteilt. Ferner darf an der Unrichtigkeit der Auskunftserteilung trefr keine falsche Auskunft des Sekretariats vor: Eieiben angekündigt, die Vorabklärung tatsächlich

Korrespondenz in rubrizierter Angelegenheit. Wir ariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend:

\ 684; BGE 129 II 361, 382, wo sich die Kinder das Wissen 1e Gemeindebehörde nicht zur Erteilung einer Erlaubnis für der Schweiz kompetent war.

0, E. 7.4.5.4, Publigroupe et al./WEKO; Urteil des Bundes- 7, RPW 2007/4, E 4.2.6, Flughafen Zürich AG (Unique).

15, unter Hinweis auf BGE 117 la 119, 125 E. 3a, wo einem

smittelbelehrung zu erkennen, wenn diese allein durch die es hätte erkannt werden können. Vom Juristen wird eine ngt.

Sekretariat) die Vorabklärung in dieser Sa folgt: [...]1854

Wie erwähnt, wies das Sekretariat zudem e Verfahren eröffnen würde bei Kenntnisnahı diesbezüglich war die Auskunft nicht falsch Anzeigen zum Preiswettbewerb und das Se und eröffnete der Ankündigung entsprecher

2527 .Andererseits kam das Sekretariat zu f Ill. Ergebnis

Nach unseren Ermittlungen sind wir zum $ systematische Kartellrechtsverstösse i.S. Erhebungen haben namentlich gezeigt, d chen) Preislisten entstandene Verdacht \ nicht erhärten lässt. [...]

Zwar formulierte das Sekretariat den Satz i von Anhaltspunkten „systematischer“ Kart das Vorliegen von Kartellrechtsverstösser Schreiben theoretisch auch so interpretiert bedeutet, das Verhalten des SGVSB sei z Verfahren eröffnet werden müsste. Eine s der folgenden Passage zumessen:

Ill. Ergebnis

[...]Dies ist unter anderem auf den Umsta bewerb auf der Ebene der Sanitärinstall: Nachlässen besteht.

2528.Sinngemäss behauptet der SGVSB, c topreise zu einer „Effizienzsteigerung des / fordere und dank „hartem Rabattwettbewer zur Folge hätten. Im gesamten Schreiben i: Erhaltung der Vielfalt (es sei dahingestellt, bewerb ist) zu finden. Ein „gewisser Preisw dank „Rabatten oder Nachlässen“ verwand gesamt, also auf allen drei Stufen des San schenswerten Auswirkungen sind laut SG\ preiskataloge“ zurückzuführen. Inkonsistent retariat dem SGVSB empfohlen hatte, auf zichten. Zudem wies es ihn darauf hin, das empfehlungen kartellrechtlich nicht unprobl das Sekretariat denselben Katalogen gleich kungen zugemessen haben soll. Es ist auc dividualisierte Kataloge herausgegeben hat rens gutglaubig davon ausgegangen ist, di Bruttopreiskataloge sei zulässig gewesen. seweise des SGVSB vom verständlichen W abweicht. Unter diesen Umständen kann er

1854 Act. 238, 129 f., 529.09.

1855 Act. 529.09, V. b); 238, 129 f.

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che einstellt. Summarisch begründen wir dies wie

xplizit auf die Möglichkeit hin, dass es wieder ein ne neuer Tatsachen oder neuer Anzeigen. Auch |, denn in der Folge kam es in der Tat zu neuen kretariat erlangte Kenntnis von neuen Tatsachen id ein neues Verfahren.

olgendem Ergebnis:

schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für der genannten Rechtsvorschriften vorliegen. Die ass der durch die Herausgabe von (unverbindlion systematischen Wettbewerbsverstössen sich

nsofern zurückhaltend, als dass es das Vorliegen ellrechtsverstösse verneinte, was sprachlogisch 1 gerade nicht ausschliesst. Doch könnte das werden, dass die Einstellung der Vorabklärung umindest nicht dermassen gravierend, dass ein che Interpretation will der SGVSB sinngemäss

ind zurückzuführen, dass ein gewisser Preiswettateure dank der Gewährung von Rabatten oder

lieser Abschnitt bedeute, dass gemeinsame Brut- \bsatzkanals“ führten, die Erhaltung der „Vielfalt“ b“ „keinen negativen Einfluss auf die Endpreise“ st weder von einer Effizienzsteigerung oder einer ob dies ein Zeichen von funktionierendem Wettettbewerb auf der Ebene der Sanitarinstallateure“ elt der SGVSB in „harten Rabattwettbewerb“ insitarhandels. Diese gemäss Verband implizit wün- /SB auf die „gemeinsame unverbindliche Brutto- ‚an dieser Betrachtungsweise ist, dass das Sekdie Herausgabe gerade dieser Kataloge zu vers „das Benutzen von Produktkatalogen mit Preisematisch ist.“'85 Es ist nicht ersichtlich, inwiefern zeitig die vermeintlich wünschenswerten Auswirh nicht erklärlich, warum der SGVSB ab 2008 in- ‚wenn er bis zu Beginn des vorliegenden Verfah- > Herausgabe der gemeinsamen unverbindlichen Vor diesem Hintergrund steht fest, dass die Le- /ortlaut des Schreibens des Sekretariats bewusst nicht gutgläubig gewesen sein.

2529.Schliesslich ist noch zu erwähnen, d: sen teils unzutreffende und teils irrefuhrenc folglich mit, dass die Analyse des Sekretari ter diesen Umständen trifft ihn gewisserma ats, was seine Gutgläubigkeit ausschliesst.

2530.Zusammenfassend ist nicht einsehb ausgehen konnte, sein Verhalten sei insges matisch. Er konnte auch nicht davon ausge war, um ein Verfahren zu eröffnen, denn e wissentlich zur Einschätzung der Behörder spätere Verfahrenseröffnung unter gewiss« der Voraussetzungen ist folglich ebenso we

2531.Damit der Vertrauensschutz greifen bzw. Zusicherungsempfänger Dispositione: gängig gemacht werden können. Auch Unte nehmen ist, dass sich der Betroffene ohn te.185° Die behördliche Auskunft muss zude sein. Hätte der Adressat sich für die ergriff schieden, fehlt es an der Kausalität.'8°7

2532.Der SGVSB argumentiert, seine nicht sitionen bestünden insbesondere darin, das tere gemeinsame Bruttopreiskataloge mit ı seien, „dies solange, bis es technisch mögl eigenen Bruttopreisen herzustellen. Diese | werden. “1858

2533.Bevor diese Vorbringen des SGVSB sachlicher Hinsicht drei Elemente klarzust Sekretariat in seinem Schreiben vom 11. C Produktkatalogen mit Preisempfehlungen [s empfehle dem SGVSB „daher, auf die Her Zweitens entschied sich der SGVSB trotz teilweise in den nachfolgenden Jahren (Te: mit gemeinsamen Preisen herauszugeben. 2007 technisch noch nicht möglich gewese Bruttopreisen herauszugeben, erwiesenern ff.).

2534.Es steht also fest, dass der SGVSB nachteiligen Dispositionen getroffen hat -, abgeraten hatte. Gleichzeitig wusste er, da ein neues Verfahren eröffnen würde. And besseren Wissens und eigenverantwortli SGVSB keinen Vertrauensschutz.'86 Zugl

1856 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MÜLLER (Fn 1799), 166 Rz 18577” gl. HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Rz 1795), 157, F 1858 Act, 381, 4 (Zu 4).

1859 Act. 529.09, Act. 238, 129 f.

1860 Vgl . dazu BGE 132 II 21, 37 f. E.6.2.2., wo d stuck wahrend 23 Jahren wider besseren Wis: schutzte.

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ass der SGVSB dem Sekretariat erwiesenermas- Je Angaben lieferte (Rz 2209 ff.). Er verursachte ats auf teilweise unwahren Angaben stützte. Unssen eine „Mitschuld“ am Resultat des Sekretariar, inwiefern der SGVSB ohne weiteres davon samt oder mit Bezug auf die Preislisten unproblehen, dass sein Verhalten nicht gravierend genug r hatte mit seinen unzutreffenden Darstellungen 1 beigetragen. Zudem hatte das Sekretariat eine an Umständen vorangekündigt. Der dritte Punkt nig erfüllt.

kann, muss zudem viertens (iv) der Auskunfts- 1 getroffen haben, die nicht ohne Nachteil rücksrlassungen gelten als Dispositionen, wenn anzu- > die fehlerhafte Auskunft anders verhalten hätm kausal für die nachteilige Disposition gewesen enen Massnahmen auch ohne die Auskunft entohne Nachteil rückgängig zu machenden Disposs „vertrauend auf den Entscheid 2006 noch wei- ınverbindlichen Preisen herausgegeben“ worden ich wurde, für jedes Mitglied eigene Kataloge mit Jispositionen [könnten] nicht rückgängig gemacht

rechtlich gewürdigt werden können, sind in tatellen: Erstens sei nochmals erwähnt, dass das ktober 2006 wörtlich festhielt „das Benutzen von sei] kartellrechtlich nicht unproblematisch“ und es ausgabe derartiger Preislisten zu verzichten.“'?5° dieser Empfehlung, weiterhin im Jahr 2007 und ampur-Katalog) einen gemeinsamen Preiskatalog Drittens ist das Vorbringen, es sei dem SGVSB n, für jedes Mitglied eigene Kataloge mit eigenen 1assen unzutreffend (vgl. dazu B.5.5.2, Rz 1842

Preiskataloge herausgab — die aus seiner Sicht obwohl ihm das Sekretariat ausdrücklich davon ss das Sekretariat unter gegebenen Umständen ers ausgedrückt tätigte er die Disposition wider ch. Alleine daher verdient das Verhalten des eich steht durch diese Sachlage fest, dass die

XZ 689.

as Bundesgericht einen Grundeigentümer, der sein Grundsens nicht zonenkonform nutzte, nicht in seinem Vertrauen

Disposition nicht aufgrund der Behördenau schen der Auskunft und der nachteiligen Dis

2535.Schliesslich könnte der SGVSB verst nahme des Teamkatalogs individuelle firm damit den Wünschen des Sekretariat versı ten, dass das Sekretariat empfahl, gänzlich Der SGVSB wusste daher auch ab 2008 um

2536.Schliesslich ist fünftens (v) zu prüfer oder Zusicherung die Rechts- oder Sachla im Zusammenhang mit der geänderten Re dig).'86' Dieser Punkt ist daher entscheiden de von der Bindung an ihre Auskunft befre oder Zusicherung nur für den Sachverhalt gebracht wird. 1°

2537.Der SGVSB bringt vor, die Rechts- u habe sich „lediglich (was aber ja gerade d spricht), dass heute keine gemeinsamen P jedes Mitglied eigene Bruttopreise“.!86*

2538.Es ist mit dem SGVSB insofern übe seit Abschluss der Vorabklärung am 11. O am 22. November 2011 nicht wesentlich är punkt (seit 2012) jedes SGVSB-Mitglied zu viduelle Preiskataloge verfügt. Allerdings st schluss der Vorabklärung neue Anzeigen \ bewerbs in der Sanitärbranche eingingen u Bundesstrafgericht hat diesbezüglich imme: retariat vorliegenden Fakten einen genüge chungen durchzuführen. '86 Ferner stellte si in der Zeit nach Abschluss der Vorabklärun durchführten, die Bruttopreise und die Proc ten, unterjährige Korrekturläufe durch die schen Preiserhöhung der betreffenden Proc ein Teil seiner Mitglieder unter seiner Mithi koordinierten. Von diesen Sachverhalten h: bzw. konnte gar keine Kenntnis darüber he nicht und nahm in seinem Schreiben vol Schreiben bildet also diesbezüglich gar ke der SGVSB berufen könnte.

2539.Der sinngemässe diesbezügliche Hit dass die gleichen Preise zulässig seien, we terhalten dürfen, 86 überzeugt nicht: Ersteı sagen, wonach die WEKO [sic] „zum Aus

1861 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MÜLLER (Fn 1799), 168 f. F (Fn 1799), 407 f. unter Hinweis auf BGE 103 la

1862 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MULLER (Fn 1799), 166 Rz 1863 HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Rz 1795), 158 Rz 69 1864 Act. 381, 4.

1865 \/gl. Act. 235, Beschluss des BStGer BE.2012.4

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ıssage erfolgte, womit es an der Kausalitat zwiposition fehlt.

icht sein vorzubringen, er habe ab 2008 mit Ausenspezifische Preiskataloge herausgegeben und ıcht zu entsprechen. Dabei ist jedoch zu beachauf die Herausgabe des Katalogs zu verzichten. 1 das Risiko eines erneuten Kartellverfahrens.

1, ob sich seit der vermeintlich falschen Auskunft ge geändert hat (bezüglich Zusicherungen ware chtslage eine differenzierte Betrachtung notwend, weil neues Recht und neue Fakten die Behorien.'862 Dabei ist zu beachten, dass die Auskunft verbindlich ist, wie er der Behörde zur Kenntnis

nd Sachlage hätte sich nicht geändert. Geändert er Empfehlung der Wettbewerbskommission entreiskataloge mehr publiziert werden, sondern für

reinzustimmen, als dass sich die Gesetzgebung ktober 2006 bis zur Eröffnung der Untersuchung ıderte. Auch trifft es zu, dass zum heutigen Zeitmindest dem äusseren Anschein nach über indieht ebenfalls fest, dass beim Sekretariat seit Abion Konsumenten wegen mangelnden Preiswettnd dieses Marktbeobachtungen durchführte. Das ‘hin rechtskräftig entschieden, dass die dem Seknden Tatverdacht darstellten, um Hausdurchsuch heraus, dass der SGVSB und seine Mitglieder g eine generelle Margenerhöhung im Jahre 2007 Juktauswahl der kleinsten Marktteilnehmer fixier- Stammdaten durchführte, was in der automati- Jukte aller SGVSB-Mitglieder resultierte, und sich Ife für die Bruttopreisherabsetzung im Jahr 2012 atte das Sekretariat im Jahr 2006 keine Kenntnis ben. Folglich untersuchte es diese Sachverhalte n 11. Oktober 2006 keine Stellung dazu. Das ine potentielle Vertrauensgrundlage, auf die sich

weis des SGVSB, er sei davon ausgegangen, sshalb man sich über Preisbestandteile habe un- 1s widerspricht der Hinweis seinen eigenen Ausdruck gebracht [habe], dass sie es lieber sähe,

2z 19 f. unter Hinweis auf die Rechtsprechung; KIENER/KALIN

15 unter Hinweis auf BGE 119 Ib 138, 144 E. 4e 5.

vom 11. Juli 2012, E. 3.

wenn in Zukunft nur noch firmenindividuelle Umstand, dass der SGVSB ab 2008 fünf v SGVSB tatsächlich davon ausgegangen, dé Preise zulässig wären, hätte er diese bis zu sich also, dass das Sekretariat bezüglich c sagen im Abschlussschreiben behaftet werc

2540.Bezüglich des dem Abschlussschre 11. Oktober 2006 muss sich der SGVSB zu auf die teils falschen und teils irreführenden Umständen hatte das Sekretariat geschlos auf der Ebene der Sanitärinstallateure dal sen“.'868 Ein gewisser Rabattwettbewerb at davon ausgeht, dass die Preis- und Rabattl funktioniert. Dieser Umstand kann dazu ver gen Wettbewerbsbeschränkung seien nicht Anders sieht die Einschätzung aus, wenn f gemeinsame Entwicklung und Verwendung zung genommen und die Bruttopreise abg wettbewerb Ausdruck einer zumindest unt Diesen Umstand hatte der SGVSB dem Se wie dieses Verhalten des SGVSB rechtlich te, dass sich das Sekretariat bei seiner vo Sachverhalt gestützt hatte. Dies führt — wie keinem Zeitpunkt gutgläubig war.

2541.Der Vollständigkeit halber sei erwähı lassen muss, sich beim Entscheid, keine L gestützt zu haben. Im Rahmen der Vorabkl und vorläufig geprüft, darin liegt gerade « Funktion der Vorabklarung.'8°° Zu dieser kommt hinzu, dass die WEKO bzw. das Se weitgreifenden Zwangsmassnahmen wie h keine Kompetenz zur Sanktionierung von | alten Rechts den Unternehmen keine dire Selbstanzeigen und damit einhergehende F war der Anreiz für Verfahrensparteien, un menzuarbeiten, entsprechend gering. Als | genden Fall der Umstand dienen, dass we Sekretariat vor Inkrafttreten des heute gelte verhalt informierte, sondern diesem gegenü ten. Da der SGVSB dem Sekretariat den $ mitteilte, konnte das Sekretariat die tatsächl teien auch nicht vollständig rechtlich würdig:

2542.Insgesamt ist keine der fünf Vorauss kumulativ vorliegen müssen, damit der Vert gen des SGVSB sind folglich unbegründet.

1867 Act. 381, 3 lit. b (Zu 1).

1868 Act. 529.09. 1869 gl. BGE 135 II 60, 67, E. 3.1.2.

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> Kataloge erstellt würden“'?%’ und zweitens dem erschiedene Preiskataloge herausgab. Wäre der ISS gemeinsame Preiskataloge mit gemeinsamen r Untersuchungseröffnung weitergeführt. Es zeigt ieser Sachverhalte ohnehin nicht auf seine Auslen kann.

ben zugrunde gelegten Sachverhalts vor dem dem anrechnen lassen, dass sich das Sekretariat | Angaben des SGVSB gestützt hat. Unter diesen sen, es bestünde „ein gewisser Preiswettbewerb ık der Gewährung von Rabatten oder Nachläsif Installateurstufe erscheint gegeben, wenn man Jildung auf der Stufe der Sanitärgrosshändler frei leiten anzunehmen, die Auswirkungen der allfällierheblich und daher nicht näher zu untersuchen. eststeht, dass die Sanitärgrosshändler durch die y von Rabattgruppen Einfluss auf die Rabattsetesprochen haben. Dann ist der gewisse Rabattarsuchungswürdigen Wettbewerbsbeschränkung. :kretariat aber nicht offengelegt. Es ist irrelevant, zu werten ist. Zentral ist, dass der SGVSB wussrläufigen Einschätzung auf einen unzutreffenden > bereits aufgeführt — dazu, dass der SGVSB zu

it, dass es sich das Sekretariat nicht vorwerfen Intersuchung zu eröffnen, auf falsche Annahmen ärung wird der Sachverhalt lediglich summarisch lie vom Bundesgericht hervorgehobene Triageauch heute noch bestehenden Ausgangslage kretariat bis April 2005 überhaupt nicht die gleich eute ergreifen konnte und die WEKO auch über Jnternehmen verfügte. Da unter der Geltung des kten Sanktionen drohten und das Gesetz keine teduktionen und Erlasse von Sanktionen vorsah, ifassend mit den Wettbewerbsbehörden zusamndiz für diesen geringen Anreiz kann im vorlie- Jer der SGVSB noch eines seiner Mitglieder das nden Kartellgesetzes umfassend über den Sachber gar unwahre und irreführend Angaben mach- Sachverhalt nicht von sich aus wahrheitsgemäss ichen Beziehungen zwischen den Verfahrensparen.

setzungen erfüllt, welche gemäss Bundesgericht rauensschutz greift. Die diesbezüglichen Vorbrin-

(iv) Kein Vertrauensschutz aufgrund

2543.Der SGVSB beruft sich darauf, als Re Dezember 2006 ein „Antwortschreiben an ( Darin habe er ausdrücklich hervorgehoben, gen mit unverbindlichen Bruttopreisen karte werbskommission habe dem nicht widerspr sem Vorbringen zu entnehmen, dass sich seinem Vertrauen geschützt, weil die Wettb:

2544.Vorab sei daran erinnert, dass das Si wiesenermassen:

a. wider besseres Wissen darlegte, eine \ Schlussbestimmungen des Kartellgeset:

b. unzutreffende und irreführende Sachver c. basierend darauf, streitbare rechtliche F

d. teils einer rechtlichen Würdigung nicht künftige Verhalten der SGVSB-Mitgliede stellen,

e. basierend auf den vorgenannten Punkt ff.)

2545.Die Wettbewerbsbehörden können n gen und rechtliche Würdigungen seitens e Frage nachgegangen, ob die Wettbewerk dadurch gebunden wurde, dass sie bzw. dé hatte. Diese Frage ist zu verneinen.

2546.Stillschweigen wird einer amtlichen At Vorschrift oder nach den Umständen im Eir Der Bürger ist zudem in seiner unrichtigen E anderslautenden ausdrücklichen Auskunft r teilt sich die Frage, ob die Untätigkeit einer nach, ob ihr Stillschweigen bei objektiver B deführer eine derartige Erwartung zu wecke

2547.Es steht fest, dass es keine gesetzlich ge die WEKO - verpflichten würden, in det kunft zu erteilen. Eine solche war auch nic soeben die Einstellung der Vorabklärung ar kataloge mehr herauszugeben. Zudem he Preisempfehlungen hingewiesen. Objektiv k lige Antwort erwarten und konnte sich nich sen. Alleine der Umstand, dass der SGVSE herausgab, zeigt, dass er selbst nicht dav war. Andernfalls hätte er auch über das J identischen Preisen herausgegeben.

1870 Act. 381, 2, Punkt 1. 1871 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MULLER (Fn 1799), 167 Rz 1872 BGE 132 II 21, 25 f. E. 2.2.

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von Stillschweigen

aktion auf die Einstellung der Vorabklärung am 6. lie Wettbewerbskommission“ versandt zu haben. dass die Herausgabe von gemeinsamen Katalo- Ilrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die Wettbeochen.'?7’0 Den Umständen entsprechend ist dieder SGVSB auf den Standpunkt stellt, er sei in ewerbskommission Stillschweigen gewahrt habe.

Shreiben des SGVSB vom 6. Dezember 2006 er-

Neldung gemäss Art. 49 Abs. 3 lit. a KG oder der zes eingereicht zu haben,

haltsangaben machte, olgerungen anstellte,

zugängliche und teils unklare Angaben über das sr machte, ohne eine Frage oder einen Antrag zu

en die Behörde rechtlich binden wollte (Rz 2188

icht durch unzutreffende Sachverhaltsdarstelluniner Partei gebunden werden. Dennoch sei der skommission, wie der SGVSB dies behauptet, is Sekretariat nicht auf dieses Schreiben reagiert

ıskunft gleichgestellt, wenn aufgrund gesetzlicher 1zelfall eine ausdrückliche Auskunft geboten war. -inschätzung zu schützen, wenn er nicht mit einer echnen musste.'®’”’ Gemäss Bundesgericht beur- Behörde einen Vertrauenstatbestand schafft, daetrachtungsweise geeignet war, beim Beschwern.1872

1e Vorschrift gibt, die das Sekretariat — geschwei- * geschilderten Situation eine ausdrückliche Ausht geboten, zumal das Sekretariat dem SGVSB ıgemeldet und ihm empfohlen hatte, keine Preistte es auf die kartellrechtliche Problematik von jetrachtet musste der SGVSB also eine gegenteiit auf die Richtigkeit seiner Einschätzung verlas- 3 ab 2008 grösstenteils individuelle Preiskataloge on ausging, dass seine Einschätzung zutreffend ahr 2008 hinaus gemeinsame Preiskataloge mit

2548.Ferner hatte der SGVSB die Disposit mit gemeinsamen Preisen bereits vor Vers gelegt, wurden die Druckaufträge jeweils Stammdaten entsprechend vorbereitet ware SGVSB-Schreiben vom 6. Dezember 2006: ber 2006 ein und gab die Empfehlung ab, ben. Zu diesem Zeitpunkt war die Vorbereii schlossen (vgl. Rz 1943). Zwar hätte bereit: standen, getrennte, individuelle Kataloge hi ten Mehrkosten geführt. Denn eine Umstell hätte bedeutet, dass zumindest gewisse de ren und somit insgesamt zu zusätzlichen F Umstellung zu diesem Zeitpunkt wohl auch deutet, die üblicherweise im Januar des Fol:

2549.Alleine der Zeitpunkt, zu dem der SG\ zeigt, dass der SGVSB gar nicht an einer / acht Wochen später auf das Abschlusss: 6. Dezember 2006 einen Zeitpunkt, zu den produziert waren. Diesfalls hätte er sich w Sekretariats darauf berufen, er habe das | gend behauptet, falsch verstanden. Im Falle die vorliegende Vorgehensweise.

2550.Das Vorbringen des SGVSB fusst al: werten Vertrauensgrundlage.

(v) Kein widersprüchliches Verhalteı

2551.Der SGVSB macht geltend, Verwalt nicht widersprüchlich verhalten. Sie dürfte stimmten Angelegenheit eingenommenen S

2552.Diesem Standpunkt ist grundsätzlich präzisieren, dass dieselbe Behörde von ei stimmten Bürger in einem konkreten Verf: sachlichen Grund abweichen darf. '875

2553.Vorliegend steht erstens fest, dass da da mit dem Abschluss einer Vorabklärung mündet oder nicht, nie abschliessend ein S tariat auf seinen Schluss zurückgekommen neuer Anzeigen und Tatsachen. Dieses V Schreiben vom 11. Oktober 2006 angekür sprechend. Darin liegt genau genommen ke

2554.Der SGVSB sieht implizit im Umstanc klärung eingestellt und 2011 eine Untersuc ten. Bei näherem Betrachten besteht hier I Natur der Sache, dass eine Vorabklärung

1873 Act. 529.02, in diesem Schreiben vom 17. Sept retariats und gibt an, dass sich die Kataloge fi befinden.

1874 Act. 381, 4 lit. c. 1875 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MULLER (Fn 1799), 169 Rz

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ionen für den Druck der gemeinsamen Kataloge and seines Schreibens getätigt. Wie bereits darim Herbst aufgegeben, was bedingt, dass die n.1873 Damit offenbart sich auch das Motiv für das ' Das Sekretariat stellt die Vorabklärung im Oktokeine gemeinsamen Preiskataloge herauszugetung für die Katalogreihe 2007 weitgehend abge- > im Oktober 2006 die technische Möglichkeit besrauszugeben, doch hätte diese zu nicht geplanung auf individuelle Katalog zu diesem Zeitpunkt r bisherigen Aufwendungen nutzlos gewesen wä- ’roduktionskosten geführt hätte. Ferner hatte die | eine zeitliche Verzögerung der Herausgabe begejahres war.

/SB sein Schreiben an das Sekretariat versandte, \ntwort interessiert war: Der SGVSB reagiert erst chreiben des Sekretariats und wählte mit dem 1 die gemeinsamen Kataloge bereits weitgehend ‚ohl im Falle eines abschlagigen Bescheids des Abschlussschreiben des Sekretariats, wie vorliedes Stillschweigens erlaubte ihm sein Schreiben

30 auch diesbezüglich nicht auf einer schützens- ungsbehörden dürften sich gegenüber Privaten n „Insbesondere nicht einen einmal in einer betandpunkt ohne sachlichen Grund wechseln.“'87*

beizupflichten. Er ist allerdings dahingehend zu nem Standpunkt, den sie gegenüber einem beahren verbindlich eingenommen hat, nicht ohne

s Sekretariat sich nicht verbindlich festgelegt hat, unabhängig davon, ob sie in eine Untersuchung achverhalt beurteilt wird. Zweitens ist das Sekre- , kein Verfahren zu eröffnen, und zwar aufgrund orgehen hatte das Sekretariat bereits in seinem \digt. Es handelte also seiner Ankündigung entin Widerspruch.

1, dass das Sekretariat im Jahr 2006 ihre Vorabchung eröffnet hat, ein widersprüchliches Verhalein Widerspruch. Wie geschildert, liegt es in der zu keinem endgültigen Entscheid führt. Der Absmber 2001 beantwortet der SGVSB einige Fragen des Sekir das Folgejahr 2002 im September bereits in Bearbeitung schluss führt damit übereinstimmend nicht : teien nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erla rede der „res iudicata“ entgegenzuhalten. beim Bekanntwerden neuer Tatsachen unc Verfahren zu eröffnen, zurückzukommen. D zu geführt, dass der Untersuchungsgegens breiter war als der Untersuchungsgegenstaı

2555.Ein solches Zurückkommen ist gemä vorgesehen, wenn der Staatsanwaltschaft den, die für eine strafrechtliche Verantwor sich nicht aus den früheren Akten ergeben verfahren nicht widersprüchlich ist, wo die stark ausgebaut sind und mindestens gleich zusehen, weshalb das gleiche Verhalten sein sollte. Alleine der Umstand, dass das $ 2006 zurückgekommen ist, stellt also kein \ mit auch kein Verstoss gegen Treu und Gla

2556.Schliesslich ist zu bedenken, dass se waltungs-, Zivil- und Strafrecht mittels Revi: den können und zwar sowohl zugunsten < tisch für die Revision in allen Verfahrenstyp oder Beweismittel (vgl. Art. 66 VwVG; Art. 3

2557.Neue Tatsachen im Sinne von Art. 6¢ Zeitpunkt im Hauptverfahren verwirklicht h noch zulässig gewesen wäre. Erheblich sin che Grundlage des angefochtenen Urteils Würdigung zu einer anderen Entscheidung ı

2558.Überträgt man diese Kriterien sinngei gewesen. Die Tatsachen, welche dem Seki rede über das Bruttopreisniveau 2005, die die Margenerhöhung 2007) hatten sich vor wäre das Sekretariat darüber informiert ge Bezug auf Sachverhalte, welche sich nach also etwa die Europreisfixierung, die Brutto Abstimmung des Preisniveaus 2012, hat si diesbezüglich nicht widersprochen haben.

2559.Abschliessend steht also fest, dass c Vorabklärung zum ähnlichen oder gleicher nicht widersprüchlich ist, wenn wie vorlieg schein kommen, deren Kenntnis das Sekr anderen Entscheid bewogen hätte. Vorlieg und Beweise den Wettbewerbsbehörden vc

1876 \/gl. zum Ganzen ausührlich: ROLF GRÄDEL/M, Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), N 21 ff.

1877 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. D

1878 Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Ol

1879 KARIN SCHERBER, in: Praxiskommentar zum mann/Weissenberger (Hrsg.), 2009, Art. 66 N 2 das Verwaltungsverfahren, Auer/Müller/Schindle

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zu einem rechtskräftigen Entscheid, der den Paruben würde, den Wettbewerbsbehörden die Ein- Entsprechend ist es den Wettbewerbsbehörden | Beweismittel möglich, auf ihren Entscheid, kein as Bekanntwerden der neuen Tatsachen, hat dastand der im Jahr 2011 eröffneten Untersuchung 1d der Vorabklärung.

ss Art. 323 Abs. 1 StPO auch im Kernstrafrecht neue Beweismittel oder Tatsachen bekannt werlichkeit der beschuldigten Person sprechen und ‚1876 Wenn also Wiederaufnahme selbst im Straf- : Schutzrechte für die Beschuldigten besonders | weit gehen wie im Kartellverfahren, ist nicht einin einem Verwaltungsverfahren widersprüchlich Sekretariat auf seinen Entscheid vom 11. Oktober vidersprüchliches Verhalten dar, und es liegt dauben vor.

‘lbst rechtskräftig beurteilte Sachverhalte im Versionsentscheid erneut überprüft und beurteilt werals auch zuungunsten der Parteien. Charakterisen ist das Vorliegen neuer erheblicher Tatsachen 28 Abs. 1 ZPO'877; Art. 410 StPO'8”®).

3 VwVG sind Tatsachen, welche sich bis zu dem aben, an dem ihre Geltendmachung prozessual d sie dann, wenn sie geeignet sind, die tatsächli- ; zu verändern und bei zutreffender rechtlicher führen. 1879

mäss auf den vorliegenden Fall, wären sie erfüllt retariat neu zur Kenntnis gelangten (z.B.: die Ab- Abrede über die Rabattgruppen, die Abrede für Abschluss der Vorabklärung ereignet und hätten, wesen, zur Untersuchungseröffnung geführt. Mit 1 Abschluss der Vorabklärung abgespielt haben, preisfixierung in den Teampur-Katalogen und die ch das Sekretariat nicht geäussert und kann sich

lie Eröffnung einer Untersuchung, nachdem eine 1 Sachverhalt eingestellt wurde, zumindest dann and neue Tatsachen und Beweismittel zum Voretariat mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einem end ist ferner zu bedenken, dass die Tatsachen renthalten wurden, obwohl die Parteien die Mög-

ATTHIAS HEINIGER, in: Schweizerische Strafprozessordnung, 3N5 ff., N 12 ff.; NATHAN LANDSHUT, in: Kommentar zur

ezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO; SR 272). ‘tober 2007 (Strafprozessordnung, StPO; SR 312.0).

Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Wald- 5; AUGUST MÄCHLER, in: Kommentar zum Bundesgesetz über sr (Hrsg.), 2008, Art. 66 N 16 ff.

lichkeit hatten, eine Übergangsmeldung reichen, um sich vor einer allfällige Sanktior

(vi) Kein Vertrauensschutz aufgrund

2560.Selbst wenn die vorangehenden Pun sprechung und Lehre abzuwägen, ob das V öffentliche Interesse überwiegen würde. '8®' ben, es sei einzig darauf hingewiesen, da: Wettbewerb die privaten Interessen des S( bewerb beschränkenden Verhaltens überwi

(vil) Keine Verletzung des Willkurvert

2561.Der SGVSB bringt vor, dass eine Sal dies genauer zu substantiieren. Vielmehr s auf das Prinzip des Vertrauensschutzes.'!8®'

2562.Das Willkürverbot stellt gewissermas werden kann, wenn ein bestimmtes private geschützt wird. Vorliegend wird daher auch

2563.Der Anspruch jeder Person von den werden, verbietet staatliche Akte, die sachli Betroffenen unverständliches, nicht nachvo getragenes Verhalten der Behörden, das of

2564.Willkür in der Rechtsanwendung liegt insbesondere vor, wenn: 883

- die Einschätzung des Sachverhaltes Widerspruch steht. Beispielsweise h: Rechtsöffnungsverfahrens darauf ver sels dazu bevollmächtigt war, obwot den Akten ergab. 8&4

- eine Norm oder einen unumstrittenen te das Bundesgericht es als willkürlic in ein anderes Verfahren zu verweis klaren Wortlaut einer kantonalen Ver che zu urteilen. 18°

- ein Entscheid in stossender Weise Bundesgericht ist es zulässig einen S Zeit mit einer Steuer zu belasten, zu reicht. Es würde hingegen dem Gerec

1880 BGE 114 la 209, 215 E. 3c; ALFRED KÖLZ/ISABE waltungsrechtspfleg des Bundes, 2013, 67 F TSCHANNEN/ZIMMERLI/MULLER (Fn 1799), 164 f. F

1881 Act. 381, 4.

1882 RHINOW/SCHEFER (Fn 1837), 377 Rz 1973.

1883 BGE 138 V 74, 82, E. 7; vgl. auch ROUILLER (Fn

22-00055/COO.2101.111.7.135680

gemäss Schlussbestimmungen des KG einzuierung durch die WEKO zu schützen.

überwiegender öffentlicher Interessen

kte (ii) bis (v) erfüllt wären, wäre gemäss Rechtertrauen des Bürgers zu schützen wäre oder das Eine solche Prüfung kann vorwiegend ausbleiss das Öffentliche Interesse an funktionierendem SVSB an der Aufrechterhaltung eines den Wettegen würden.

Jotes

ıktionierung des Verbands willkürlich ware, ohne tützt er seine diesbezüglichen Vorbringen erneut

sen ein „Auffanggrundrecht“ dar, das angerufen s Verhalten nicht durch ein anderes Grundrecht die Verletzung des Willkürverbotes geprüft.

staatlichen Organen ohne Willkür behandelt zu

ch nicht begründbar sind. Willkür bedeute für die Ilziehbares, durch keine vernünftigen Argumente "mit einem Machtmissbrauch verbunden ist.1%°

gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts

in einem Entscheid mit der Wirklichkeit in klarem atte sich die Gerichtsbehörde im Rahmen eines lassen, dass der Unterzeichnende eines Wech- I sich diese Bevollmächtigung nicht explizit aus

Rechtsgrundsatz krass verletzt wird. So beurteilh, die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen en, obwohl die urteilende Behörde gemäss dem fahrensnorm kompetent war über diese Ansprüdem Gerechtigkeitsgefühl zuwiderläuft. Gemäss teuerpflichtigen während verhältnismässig kurzer ı deren Begleichung das Einkommen nicht aushtigkeitsdenken zuwiderlaufen, wenn der Steuer-

LLE HÄNER/MARTIN BERTSCHI, Verwaltungsverfahren und Verz 202; HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Rz 1795), 158 N 699; tz 13; RHINOW/SCHEFER (Fn 1837), 382 Rz 2003.

1830), 679 Rz 6.

pflichtige auf den Vermögensertrag f gewiesen ist. 18°6

2565.Ohne nähere Substantiierung ist vorli Einschätzung des Sachverhaltes mit der V genannten Rechtsprechung stehen sollte. | Bewertung auf von den Parteien selbst verf Zeugenaussagen. Es ist ferner nicht erkenn te. Wie bereits aufgezeigt, kann sich der S( nicht einsichtig, weshalb das Wiederaufgre haltes dem „Gerechtigkeitsgefühl“ zuwiderl Präzisierung:

2566.Es wurde rechtskräftig entschieden, d fügung im Sinne von Art. 5 VwVG darstellt” genden Beweise und Indizien summarisch einen Sachverhalt abschliessend zu beurtei ob sie einen Fall an die Hand nehmen soll. gelegten Opportunitätsprinzips.'®®® Durch d nicht endgültig über einen Sachverhalt. Ert ist es ihr folglich möglich, auf ihren ursprün lichkeit ist im Übrigen keine Eigenheit des Strafverfahren. Schliesslich ist zu bedenke und Strafverfahren möglich ist, im Rahmen tig abgeurteilte Sachverhalte zurückzukomr gunsten der Parteien. Charakteristisch für c liegen neuer erheblicher Tatsachen oder E

2567.Vorliegend hatte das Sekretariat den ‘ Eröffnung einer Untersuchung bei Vorliege sondern es verfügte auch über eine Recht: von Verfahren beim Bekanntwerden neue! kannte Vorgehensweise. Es ist zwar nachv wenn auf die Einleitung des vorliegenden \ der Untersuchung widerläuft jedoch nicht , den“ im Sinne der bundesgerichtlichen Recl

C.5.2.4.2 Vorwerfbarkeit

2568.In der Botschaft zum KG 2003 wurde KG ausgeführt, dass es sich hierbei im Geg um Verwaltungssanktionen handle, die ke gleichen Zeit, namentlich in ihrem Entschei lerdings in eine andere Richtung. Sie hieli

18866 BGE 106 la 342, 353.

1887° BGE 135 II 60, 67 f. E. 3.1.2; REKO/WEF, RPW AG/WEKO; PATRICK DUCREY/BENOIT CARRON, tenet/Bovet/Tercier (Hrsg.), 2013, Art. 26 N 3 Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Ar

1888 \/gl. mit Hinweisen auf die Praxis, BEAT ZIRLICI Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 26 N 119.

1889 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. D

1890 Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Ol

1891 Botschaft vom 7.11.2001 über die Änderung de:

22-00055/COO.2101.111.7.135680

ür die Bestreitung seines Lebensunterhaltes anegend nicht ersichtlich, inwiefern die vorliegende /irklichkeit in „klarem Widerspruch“ im Sinne der Jie Wettbewerbsbehörden stützten sich bei ihrer asste Dokumente, deren Daten und Partei- sowie bar, welcher Rechtssatz „krass verletzt“ sein soll- 3VSB nicht auf Art. 9 BV berufen. Schliesslich ist fen eines nicht rechtskräftig beurteilten Sachveraufen sollte. Diese letzte Feststellung bedarf der

ass der Abschluss einer Vorabklärung keine Ver- 87 und daher ein Sachverhalt aufgrund der vorliebeurteilt wird. Die Vorabklärung dient nicht dazu, len, sondern erlaubt der Behörde zu entscheiden, Sie ist Ausdruck des in Art. 27 Abs. 2 KG niederas Nichtanhandnehmen entscheidet die Behörde 1ält die Behörde Kenntnis von neuen Tatsachen, lichen Entschluss zurückzukommen. Diese Mög- Kartellverfahrens, sondern besteht auch etwa im n, dass es im Rahmen von Verwaltungs-, Zivilvon Revisionsentscheiden auf an sich rechtskräfnen, und zwar sowohl zugunsten als auch zuunlie Revision in allen Verfahrenstypen ist das Vor- ;eweismittel (vgl. Art. 66 VwVG; Art. 328 Abs. 1

SGVSB nicht nur auf die Möglichkeit der erneuten :n neuer Anzeigen und Tatsachen hingewiesen, sgrundlage dazu. Ferner ist die Wiederaufnahme * Beweise und Fakten ein im Rechtsstaat anerollziehbar, dass der SGVSB es vorziehen würde, 'erfahrens verzichtet worden ware. Die Eröffnung in stossender Weise dem Gerechtigkeitsempfin- 1tsprechung.

in Bezug auf die Sanktionen nach Art. 49a Abs. 1 ensatz zu den Strafsanktionen nach Art. 54 f. KG in Verschulden voraussetzten.'®°'! Ungefähr zur ] vom 7. März 2002, tendierte die REKO/WEF al- .— ohne Bezugnahme auf die vorerwahnte Bot-

! 2004/2, 635 f. E. 1.2.3, Corner Banca SA/Telekurs Multipay in: Commentaire Romand, Droit de la concurrence, Mar- > BEAT ZIRLICK/CHRISTOPH TAGMANN, in: Basler Kommentar, t. 26 N 44.

/CHRISTOPH TAGMANN, in: Basler Kommentar, Kartellgesetz,

ezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO; SR 272). ‘tober 2007 (Strafprozessordnung, StPO; SR 312.0). 5 Kartellgesetzes, BBI 2001 2034.

schaft — bezüglich Art. 51 KG fest, die Ide aus objektiven Gründen auferlegt werden Ausführungen bekräftigt." Welche Rolle d Sanktionierung zukomme, bräuchte allerdir nur ein vermindertes Verschulden vorliege diesem Zusammenhang zitierte die REKC vorliege, wenn der Täter wissentlich handle ge, mit den notwendigen Fachkenntnissen : tuation hätte vornehmen können oder müss sionen im September 2002 beantragte eine von Art. 49a KG, die explizit ein Verschulde worfen. 1895

2569.Die WEKO behandelte in Sachen S chem es um einen Verstoss gegen eine be matik des Verschuldens im Rahmen eine WEKO fest, es müsse mindestens eine obje BVGer bestätigte in der Folge die Rechtmä:

2570.Die WEKO hat seither bei jedem Saı Vorwerfbarkeit geprift.'8°° Diese Praxis de ligroupe“ bestätigt. Die WEKO stellte in der der Untersuchungsadressatinnen ein objek keit vor, nämlich zumindest eine fahrlassic onsverschulden, weshalb das subjektive E BVGer hielt fest, diese Sichtweise sei nicht dortige Beschwerdeführerin 1 einen Kartellr in Kauf genommen und damit eventualvors: dige vorgekehrt habe, damit die verantwort als kartellrechtlich problematisch angeseheı stätigte das BVGer, dass neben vorsätzlii Abs. 1 KG erfasst wird.'”' In der Folge b ligroupe“, dass für die subjektive Zurechent keit“ erforderlich und ein objektiver Sorgfal dens massgebend ist.'%%” An anderer Stelle treffe an sich zu, dass eine strafrechtliche V strafenden Person erfordere. Allerdings get sonen, was typischerweise dem Gehalt vo keine Zurechenbarkeit an eine natürliche P bzw. an dessen Organe. Die Anforderunge:

1892 Im Original: „Cela [das Vorangehende] conforte 51 alinéa 1 LCart en se fondant uniquement s 2002/2, 398 E. 3.3.1, Rhöne-Poulenc S.A., Mer

1899 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2002/2, 398 E

1894 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2002/2, 399 E

1895 V/gl. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung 1866 RPW 2006/1, 169 ff. Rz 197 ff., Flughafen Züric

1897 Urteil des BVGer, RPW 2007/4, 672 E. 4.2.6, Fl

1898 Siehe die Nachweise in RPW 2011/1, 189 Rz 5:

189 RPW 2007/2, 232 ff. Rz 306 ff., insb. Rz 308 u gesellschaften VSW über die Kommissionierunc

1900 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 363 E. 8.2.2.1, 1901 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 363 E. 8.2.2.1, 1902 Urteil des BGer 2C_484/2010 vom 29.6.2012, F

22-00055/COO.2101.111.7.135680

2, dass eine (Verwaltungs-) Sanktion nicht allein könne, werde aufgrund ihrer vorangegangenen em Element „faute“ (Verschulden) hinsichtlich der 1gs nur beantwortet zu werden, wenn kein oder n würde, was hier aber nicht der Fall sei.'®% In )/WEF eine Lehrmeinung, wonach Verschulden : oder Handlungen unterlasse, die eine vernünftiausgestattete Person in einer entsprechenden Sisen.'89* Anlässlich der parlamentarischen Diskus- : Minderheit des Nationalrates eine Formulierung 2n voraussetzte; dieser Antrag wurde jedoch veranktionsverfahren Unique-Valet Parking, in wel- 'hördliche Anordnung ging (Art. 50 KG), die Thes Kapitels zur „Vorwerfbarkeit“. Dabei hielt die ktive Sorgfaltspflichtverletzung vorliegen. '®% Das ssigkeit dieses Entscheids.'897

nktionsentscheid gemäss Art. 49a Abs. 1 KG die r WEKO wurde durch das BVGer im Fall „Pubdiesbezüglichen Verfügung fest, es liege seitens iver Sorgfaltsmangel im Sinne einer Vorwerfbarje Sorgfaltspflichtverletzung oder ein Organisatilement der Vorwerfbarkeit gegeben sei.'®°° Das zu beanstanden. Es kam zum Schluss, dass die echtsverstoss tatbestandsbegründend zumindest ätzlich gehandelt habe, da sie nicht alles Notwenlichen Abteilungen, Organe und Angestellten das 1e Verhalten aufgelöst haben.'”° Gleichzeitig bechem auch fahrlässiges Verhalten von Art. 49a estätigte auch das Bundesgericht im Fall „Pubvarkeit eines Kartellrechtsverstosses „Vorwerfbartsmangel im Sinne eines Organisationsverschul- > in diesem Urteil hält das BGer sodann fest, es orwerfbarkeit die genaue Identifikation der zu be- 1e es hier um die Sanktionierung juristischer Pern Art. 49a KG entspreche. Das Gesetz verlange erson, sondern eine Solche an ein Unternehmen 1 an die strafrechtliche Zuordnung kartellrechtlich

l’id6e que l’on ne puisse infliger la sanction prévue a l’article ur des critéres objectifs.“ (Entscheid der REKO/WEF, RPW

. 3.3.1, Rhöne-Poulenc S.A., Merck & Co. Inc./WEKO. . 3.3.2, Rhöne-Poulenc S.A., Merck & Co. Inc./WEKO. ı (AB) 2002 N 1449 und 1453.

h AG (Unique) — Valet Parking.

ughafen Zürich AG (Unique)/WEKO.

57, Fn 546, SIX/DCC.

nd 314, Richtlinien des Verbandes schweizerischer Werbey von Berufsvermittlern.

Publigroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO. Publigroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO. PW 2013/2, E. 12.2.2, Publigroupe SA et al./WEKO.

verpönten Verhaltens an juristische Persor nicht überzogen werden, denn sonst liefe c

zweck und -charakter her typischerweise : re. 1903

2571.lst ein Kartellrechtsverstoss nachgewi faltspflichtverletzung gegeben. Nur in selte mens vorliegen; so möglicherweise, wenn lung begangenen Kartellrechtsverstösse in und dies auch mit einer zweckmässigen Au werden können und das Unternehmen alle. tellrechtsverstoss zu verhindern. 19%

2572.Eine kartellrechtsrelevante Vorwerfb: nehmen ein Verstoss gemäss Art. 49a Abs. letzung angelastet werden kann. Eine kar zunächst vor, wenn die natürlichen Persone an der unzulässigen Wettbewerbsbeschrän sätzlich oder fahrlässig begingen. Zudem | pflichtverletzung insbesondere auch dann v de natürliche Personen pflichtwidrig das Eir oder das Unternehmen allgemein ein Orga dass das Unternehmen nicht alle mögliche die Begehung eines Kartellrechtsverstosses

(i) Die Praxis

2573.Die WEKO prüft in Sanktionsentsche der objektiven Tatbestandsmerkmale von A keit des kartellrechtlich verpönten Verhalte: auch das Bundesgericht bestätigten diese werbsverstoss zumindest fahrlässig began verletzung im Sinne eines Organisationsver

2574.Im Fall Publigroupe gelangte das BV¢ 1 habe nicht alles Notwendige vorgekehrt, und Angestellten das als kartellrechtlich pri Übergangsfrist gemäss Schlussbestimmun: 2003 beendeten. Dadurch habe sie einen men und damit eventualvorsätzlich gehande

1903 Urteil des BGer 2C_484/2010 vom 29.6.2012, F 1904 RPW 2011/1, 189 Rz 558 m.w.H., SIX/DCC.

1905 In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, da: Zivilgesetzbuches vom 10.12.1907 [ZGB; SR 2 tem Sinne zu verpflichten vermögen, sondern Entscheidungsbefugnissen in ihrem Tätigkeitsbt vom 21.12.1937 [StGB; SR 311.0]). Ob noch wv mens herbeiführen, braucht hier mangels Relev den.

1906 Siehe die Nachweise in RPW 2011/1, 189 Rz 5: (DCC). 1907 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 363 E.8.2.2.1, |

29.7.2012, RPW 2013/1, 135 E. 12.2.2, Richi über die Kommissionierung von Berufsvermittle:

1908 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 363 E. 8.2.2.1, |

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en, die eine Organisationseinheit bilden, dürften lie Bestimmung von Art. 49a KG, die vom Normuf juristische Personen anwendbar ist, ins Leeesen, so ist im Regelfall auch die objektive Sorgnen Fällen wird kein Verschulden des Unternehdie durch einen Mitarbeitenden ohne Organstelnerhalb des Unternehmens nicht bekannt waren sgestaltung der Organisation nicht hätte bekannt zumutbaren Massnahmen getroffen hat, den Kararkeit ist demnach gegeben, wenn dem Unter- 1 KG zumindest als objektive Sorgfaltspflichtvertellrechtsrelevante Vorwerfbarkeit liegt demnach 2n die relevanten Handlungen, welche sie für das kung beteiligte Unternehmen vornahmen,'% vorist einem Unternehmen eine objektive Sorgfaltsorzuwerfen, wenn für das Unternehmen agierenschreiten gegen solche Handlungen unterliessen inisationsverschulden trifft. Dieses besteht darin, 2 und zumutbaren Vorkehren getroffen hat, um ‚innerhalb des Unternehmens zu verhindern.

iden nach ständiger Praxis neben dem Vorliegen rt. 49a Abs. 1 KG das Vorliegen der Vorwerfbar- 15.1908 Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als Praxis, wonach ein Unternehmen den Wettbegen hat bzw. ihm eine objektive Sorgfaltspflichtschuldens angelastet werden können muss. '9°7

Ser zum Schluss, die dortige Beschwerdeführerin damit die verantwortlichen Abteilungen, Organe \blematisch angesehene Verhalten innerhalb der y zur Änderung des Kartellgesetzes vom 20. Juni

Kartellrechtsverstoss zumindest in Kauf genom- It, 1908

PW 2013/2, E. 3.2 und 3.4, Publigroupe SA et al WEKO.

ss nicht nur Organe (so schon nur aufgrund von Art. 55 des 10]) die Unternehmen in kartellverwaltungsrechtlich relevanvielmehr zumindest alle Mitarbeitenden mit selbstständigen sreich (in diesem Sinne Art. 29 Bst. c des Strafgesetzbuches jeitere Personen eine derartige Verpflichtung des Unternehanz für vorliegende Untersuchung nicht beantwortet zu wer-

7, Fn 546, SIX/Terminals mit Dynamic Currency Conversion

ubligroupe et al./WEKO; Urteil des BGer 2C_484/2010 vom linien des Verbands Schweizerischer Werbegesellschaften mn.

Publigroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO.

2575.Mit Bezug auf die individuelle Vorw Rechtssache fest, es treffe an sich zu, das Identifikation der zu bestrafenden Person e nierung juristischer Personen, was typische Das Gesetz verlange keine Zurechenbarke an ein Unternehmen bzw. an dessen Orga ordnung kartellrechtlich verpönten Verhalte onseinheit bilden, dürften nicht überzogen Art. 49a KG, die vom Normzweck und -char anwendbar ist, ins Leere. '?

2576.Eine kartellrechtsrelevante Vorwerfb: nehmen ein Verstoss gemäss Art. 49a Abs gelastet werden kann. Eine solche liegt insk relevanten Handlungen, welche sie für das beteiligte Unternehmen vornahmen'®"°, vors ternehmen agierende natürliche Personen g lungen unterliessen oder das Unternehmer rin besteht, dass es nicht alle möglichen ı die Begehung eines Kartellrechtsverstosses

(ii) Anwendung auf den vorliegende

2577.Zur Beurteilung der Vorwerfbarkeit de seits die Periode vor Abschluss der Vorabkl andererseits die Folgeperiode zwischen 12 22. November 2011 zu unterscheiden.

2578.Vor dem 11. Oktober 2006 führte das Sanitas Troesch, der SGVSB und seine Mit diesem Zeitpunkt die folgenden Mitglieder: und Getaz (beide CRH), Sabag, Saniduscl informiert. Einzig Spaeter und San Vam wa Mitglieder des SGVSB. Solange diese Vo troffenen Unternehmen auf die untersuch und konnten sich währenddessen nicht auf sen. Wie im vorangehenden Abschnitt darg Verhaltensweisen. Es trifft zwar auf der eine ber belasten mussten, auf der anderen Seit und sich demnach nicht auf die Kartellrec konnten.

2579.Die dem 12. Oktober 2006 folgende ausführlich abgehandelt. Bringhen, Burgen: CRH), Sabag, Sanidusch und der SGVSB |

1909 Urteil des BGer 2C_484/2010 vom 29.7.2012, Schweizerischer Werbegesellschaften über die |

1910 In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, das schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. De: waltungsrechtlich relevantem Sinne zu verpflich den mit selbstständigen Entscheidungsbefugn Bst. c des schweizerischen Strafgesetzbuches \ Personen in der Lage sind, eine derartige Verpt gels Relevanz für vorliegende Untersuchung nic

1911 RPW 2013/4, 606 Rz 916, Wettbewerbsabreder

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erfbarkeit hielt das Bundesgericht in derselben ss eine strafrechtliche Vorwerfbarkeit die genaue rfordere. Allerdings gehe es hier um die Sanktiorweise dem Gehalt von Art. 49a KG entspreche. t an eine natürliche Person, sondern eine solche ne. Die Anforderungen an die strafrechtliche Zu- Ns an juristische Personen, die eine Organisatiwerden, denn sonst liefe die Bestimmung von akter her typischerweise auf juristische Personen

arkeit ist demnach gegeben, wenn dem Unter- .1 KG als objektive Sorgfaltspflichtverletzung anesondere vor, wenn die natürlichen Personen die an der unzulassigen Wettbewerbsbeschrankung sätzlich oder fahrlässig begingen oder für das Unflichtwidrig das Einschreiten gegen solche Hand- 1 ein Organisationsverschulden trifft, welches daind zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um ‚innerhalb des Unternehmens zu verhindern. '?''

n Fall

r vorliegenden Wettbewerbsverstösse sind einerärung des Sekretariats am 11. Oktober 2006 und .. Oktober 2006 bis zur Verfahrenseröffnung am

; Sekretariat eine Vorabklärung durch, in welcher glieder involviert waren. Der SGVSB umfasste zu Bringhen, Burgener, Kappeler, Innosan, Richner 1. Diese Mitglieder waren über die Vorabklärung ren damals weder im relevanten Markt tätig noch rabklärung geführt wurde, waren die davon beten Sachverhalte (Preisfestlegung) sensibilisiert die Gesetzeskonformität ihres Verhaltens verlasestellt, verschwiegen sie dem Sekretariat diverse 2n Seite zu, dass sich die Unternehmen nicht sel- e zeigen sie, dass sie nicht gutglaubig handelten htskonformitat ihrer Verhaltensweisen verlassen

Periode wurde im Sachverhaltsteil (Rz 2171 ff.) sr, Kappeler, Innosan, Richner und Gétaz (beide können sich für diese Periode nicht auf Treu und

RPW 2013/1, 135 E. 3.2 und 3.4, Richtlinien des Verbands Kommissionierung von Berufsvermittlern.

ss nicht nur Organe (so schon nur aufgrund von Art. 55 des zember 1907 [ZGB; SR 210]) die Unternehmen in kartellverten vermögen, sondern vielmehr zumindest alle Mitarbeitenissen in ihrem Tätigkeitsbereich (in diesem Sinne Art. 29 om 21. Dezember 1937 [StGB; SR 311.0]). Ob noch weitere lichtung des Unternehmens herbeiführen, braucht hier manht beantwortet zu werden.

ı im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.

Glauben berufen. Konsequenterweise konn tät ihres Verhaltens ausgehen.

2580.Verschiedene Tatsachen beweisen, ( den natürlichen Personen die zentralen Re treffenden Akteure sich aber dennoch für dé

2581.Anlässlich der Vorstandssitzung vom esch Bruttopreissenkungen nicht mehr aus dass jeder Grosshändler die Bruttopreissen

Das Thema Bruttopreissenkung wir niziert Sanitas Troesch dieses Ther Grosshändler soll seine Bruttopreis: Konsens besteht jedoch darin, dass

2582.Die „neue Politik“ von Sanitas Troescl Überlegungen. Obwohl, wie dieses Beispie che Belange sensibilisiert waren, hinderte d SGVSB Bringhen, Gétaz und Richner [beic noch die Bruttopreissenkung 2005 gemeins nehmen. Ferner hielt dieses Bewusstsein Mitglieder im September 2009 trotzdem ern B.5.2.4.2, Rz 1242 ff.) zu informieren. Die anwesenden Mitglieder (Richner, Gétaz, Sa kartellrechtlichen Problematik sowohl die B senkung 2012 gemeinsam vornahmen.

2583.Die Richtigkeit dieses Schlusses wi Präsidenten [...] anlässlich seiner Einvernal weshalb die Preise eines Grosshändlers wii er zu Protokoll:

Das muss jeder Grosshändler für s bandes nur darauf geachtet, dass | sie die Preise ändern. '°'4

Wenn der SGVSB-Präsident also davon 3 Bruttopreisen rechtens wäre, hätte er nicht ob und wie viel Prozent“ er die Preise änder

2584.Anlasslich der Kooperationssitzur Sitzungsteilnehmern (darunter der SGVSB, einer Anwaltskanzlei zum Thema Sitzungsteilnehmer nie davon ausgeganı problematisch sein könnten, bräuchte Anwaltskanzleien in Auftrag zu geben.

2585.Vor diesem Hintergrund wird auc Unternehmen nicht in einer Weise orgar Kartellrechtsverstösse zu vermeiden. Vieln (CRH), Sabag und Sanitas Troesch rec

1912 Act. 358, Protokoll Vorstandssitzung 3/2004, 53 1913 Act. 358, Protokoll Vorstandssitzung 3/2004, 53 1914 Act. 285, Zeile 137 ff.

1915 Act. 356, Sitzung Kooperation Sanitär Schweiz ı

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ten sie auch nicht von der Kartellrechtskonformilass den Unternehmen und den für sie handelngeln des Kartellgesetzes bekannt waren, die beis verpönte Verhalten entschieden:

19. Mai 2004 wurde bekannt, dass Sanitas Troserhalb des Konzerns kommunizieren wollte und kung individuell gestalten sollte:

d noch kurz andiskutiert. Wie es scheint kommuna nicht mehr ausserhalb seines Konzerns. Jeder Senkung individuell gestalten und kommunizieren. ‚eine Bruttopreissenkung sinnvoll ist.1912

1 erfolgte offensichtlich aufgrund kartellrechtlicher | zeigt, die Sanitärgrosshändler auf kartellrechtliies die SGVSB-Grosshändler (2004 umfasste der le CRH], Kappeler und Sabag) nicht daran, denam und vereinbarungsgemäss mit Sanitas vorzu-

Sanitas Troesch nicht davon ab, die SGVSBeut über die anstehende Bruttopreissenkung (vgl. ses Beispiel zeigt, dass der SGVSB bzw. seine bag'?'?) und Sanitas Troesch im Bewusstsein der ruttopreissenkung 2005 als auch die Bruttopreisrd zusätzlich durch die Aussage des SGVSBnme vom 1. Oktober 2012 gestützt. Auf Anfrage, > Sanitas Troesch um 20 % gesenkt würden, gab

ich entscheiden. Ich habe als Präsident des Vereder selber entscheidet, ob und wie viel Prozent

usginge, dass die gemeinsame Festlegung von darauf geachtet, dass ‚jeder selber entscheidet, t.

ig vom 26. Oktober 2004 wurde den Gétaz, Sabag und Sanitas Troesch) ein Exposé Kartellrecht ausgehändigt.'”'° Waren die yen, dass ihre Bepsrechungen kartellrechtlich n sie keine solchen Abklärungen durch

h deutlich, dass die Verfahrensparteien ihre isierten, die es ermöglichten die vorliegenden iehr trafen sich der SGVSB, Richner und Getaz jelmässig an Treffen der Kooperation Sanitär

vom 26.10.2004, 146.

Schweiz, wo regelmässig kartellrechtlich rel und seine Mitglieder trafen sich zudem im F zu besprechen und festzulegen. Die ihnen z invovlierten Personen zumindest eventualvc

C.5.2.5 Bemessung

C.5.2.5.1 Einleitung und gesetzliche Gr

2586.Rechtsfolge einer Verletzung von Art Unternehmens mit einem Betrag bis zu 10 Schweiz erzielten Umsatzes. Dieser Betrac des unzulässigen Verhaltens, wobei der dadurch erzielt hat, angemessen zu berück:

2587.Die konkreten Bemessungskriterien ı sung gemäss Art. 49a Abs. 1 KG sind in de! lit. a SVKG). Die Festsetzung des Sanktio mässen Ermessen der WEKO, welches du 2 Abs. 2 SVKG) und Gleichbehandlung bex Höhe der Sanktion nach den konkreten Uı jedes an einer Zuwiderhandlung beteiligte statuierten Grenzen festzulegen ist.19'8

C.5.2.5.2 Maximalsanktion

2588.Die Sanktion beträgt in keinem Fall n jahren in der Schweiz erzielten Gesamtun und Art. 7 SVKG). Wie sich unter anderem dabei die letzten drei vor Erlass der Verfü blich.92° Der Unternehmensumsatz i.S.v. / mäss nach den Kriterien der Umsatzbere Art. 4 und 5 VKU'%" finden analoge Anwe entsprechend auf Konzernebene, wobei ge nicht zu berücksichtigen sind.'%? Die so eri gangspunkt der konkreten Sanktionsberect Schluss der anhand der anderen im KG unc ten Sanktionsberechnung geprüft, ob der SVKG); gegebenenfalls hat eine entspreche

2589.Die für die Berechnung der Maximals re sind die drei vor Erlass der Verfügung ab

Sanktionsverordnung, SVKG; SR 251.5.)

1917 Vgl. REINERT (Fn 1820), Art. 49a KG N 14 sowie

1918 RPW 2013/4, 609 Rz 926, Wettbewerbsabrede 212 f. Rz 111, Elektroinstallationsbetriebe Bern.

1919 Vgl. BBI 2002 2022, 2037.

19220 Jedenfalls im Ergebnis ebenso etwa RPW 201 version (DCC); Verfügung i.S. Altimum SA <www.weko.admin.ch> unter Aktuell > letzte En

1921 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontrolle v 122 RPW 2009/3, 213, Rz 113, Elektroinstallationsb 123 RPW 2013/4, 609 Rz 928, Wettbewerbsabreder

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evante Themen besprochen wurden. Der SGVSB rahmen der Verbandsgremien, um Preiselemente zur Last gelegten Abreden wurden daher von den rsätzlich begangen.

undlagen

.49a Abs. 1 KG ist die Belastung des fehlbaren % des in den letzten drei Geschäftsjahren in der } bemisst sich nach der Dauer und der Schwere mutmassliche Gewinn, den das Unternehmen sichtigen ist (Art. 2 Abs. 1 SVKG).

ınd damit die Einzelheiten der Sanktionsbemes- " KG-Sanktionsverordnung'”'® geregelt (vgl. Art. 1 nsbetrags liegt dabei grundsätzlich im pflichtgerch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. jrenzt wird.'?'” Die WEKO bestimmt die effektive nständen im Einzelfall, wobei die Geldbusse für Unternehmen individuell innerhalb der gesetzlich

vehr als 10 % des in den letzten drei Geschäfts- ısatzes des Unternehmens (Art. 49a Abs. 1 KG aus der Botschaft zum KG 2003 ergibt,'9'° sind gung abgeschlossenen Geschäftsjahre massge- \rt. 49a Abs. 1 KG berechnet sich dabei sinngechnung bei Unternehmenszusammenschlussen, ndung. Der Unternehmensumsatz bestimmt sich mäss Art. 5 Abs. 2 VKU konzerninterne Umsätze ‘echnete maximale Sanktion stellt nicht den Aus- ınung dar (vgl. dazu sogleich); vielmehr wird am | der SVKG genannten Kriterien erfolgten konkre-

Maximalbetrag nicht überschritten wird (Art. 7 nde Kürzung zu erfolgen.

anktion massgeblichen letzten drei Geschäftsjahgeschlossenen Geschäftsjahre'”® und gehen aus

tionen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen (KG-

RPW 2006/4, 661 Rz 236, Unique. n im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich. RPW 2009/3,

1/1, 191 Rz 572, SIX/Terminals mit Dynamic Currency Con- (auparavant Roger Guenat SA), Rz 326, abrufbar unter tscheide > Altimum Decision.

on Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4). striebe Bern. ı im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.

Tabelle 13 hervor. Für den SGVSB werden ze des Sanktionsrahmens die gesamten I dem Verhältnis mit Unternehmen ausserh dem Verbandsmitgliedern stammen (Mitglie tungen).

Tabelle 14: Konzernumsätze der Untersuchungsat

Unternehmen 2011 2012 Bringhen'?** [...] CRH'925 [...] Innosan‘96 [...] Kappeler'?2” [...] Sabag'978 [...] Burgener'?29 [...] Sanidusch'9° [...] Sanitas Troesch'”' [...] SGVSB'%2 [...]

2590.Die mdgliche Maximalsanktion je Unt und ist folgender Ubersicht zu entnehmen:

Tabelle 15: Maximalsanktion

Unternehmen

Bringhen

CRH

Innosan

1924 Umsätze der Bringhen Gruppe der Jahre 2011 hen Gruppe des Jahres 2013: Act. 1050, Beilag ten 7, 97 und 112.

1925 Konzernumsätze von CRH in der Schweiz der J Jahr 2013 wurde als Schatzung die Angabe fir rigt sich angesicht des Verhältnisses der Konze

1926 Umsätze von Innosan für die Jahre 2011 bis 20 1927 Umsätze von Kappeler der Jahre 2011 bis 2013

1928 Umsätze der Sabag-Gruppe der Jahre 2011 b wurde als Schätzung die Angabe für das Jahr 2 gesicht des Verhältnisses der Gruppenumsätze

1929 Umsätze von Burgener der Jahre 2011 bis 2012

1930 Umsätze von Sanidusch der Jahre 2011 und 2 des Jahres 2013: Act. 1085, 51.

1931 Umsätze von Sanitas Troesch des Jahres 201° nitas Troesch des Jahres 2013: Act. 1068, Beila

1932 Umsatz des SGVSB des Jahres 2011: Act. 38 892, Beilage 5, 118

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für die Berechnung der Grundlage der Obergren- -innahmen herangezogen, also Einnahmen aus alb des Verbands und Einnahmen, welche von derbeiträge, Abgeltungen für Verbandsdienstleis-

Iressaten in der Schweiz (2011 bis 2013)

2013 Total in CHF

ernehmung beträgt 10 % dieser Gesamtumsätze

Maximalsanktion in CHF [...] [...] [...]

und 2012: Act. 1050, Beilage 1, Seite 8. Umsatze der Bringje 10, Seiten 53, 91 und 151 und Act. 1051, Beilage 10, Seiahre 2011 und 2012: Act. 469, Antwort auf Frage 2. Für das das Jahr 2012 übernommen. Eine vertiefte Abklärung erübrnumsätze der Jahre 2011 und 2012 zur Sanktion.

13: Act. 1014, 50 und 60. : Act. 1084, 20 und 31.

is 2012: Act. 440, Antwort auf Frage 2. Für das Jahr 2013 012 übernommen. Eine vertiefte Abklärung erübrigt sich ander Jahre 2011 und 2012 zur Sanktion.

: Act. 876, Sammelbeilage, 39, 48 und 53. 012: Act. 385, Antwort auf Frage 2. Umsatz von Sanidusch

| und 2012: Act. 445, Antwort auf Frage 2. Umsatz von Sage 6, 69. 1, 12 f. Umsatz des SGVSB der Jahre 2012 bis 2013: Act.

Kappeler

Sabag

Burgener

Sanidusch

Sanitas Troesch

SGVSB

C.5.2.5.3 Konkrete Sanktionsberechnut

2591.Nach Art. 49a Abs. 1 KG bemisst si Sanktionsrahmens anhand der Dauer und gemessen zu berücksichtigen ist zudem at mutmassliche Gewinn. Die SVKG geht für einem Basisbetrag aus, der in einem zweite sen ist, bevor in einem dritten Schritt den e nung getragen werden kann (vgl. Art. 3-6 S

(i) Basisbetrag

2592.Der Basisbetrag beträgt gemäss SVK 10 % des Umsatzes, den das betreffende | auf den relevanten Märkten in der Schweiz SVKG entsprechend ist hierbei der Umsat erzielt wurde, die der Aufgabe des wettbew stellen auf diese Zeitspanne der Zuwiderha' zu, die erzielte Kartellrente möglichst abzus

1. Obergrenze des Basisbetrags

2593.Die obere Grenze des Basisbetrags b den das betreffende Unternehmen in den | unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung a hat.

2594.Im vorliegenden Fall wurde der sach mit sichtbaren Sanitärprodukten (Sanitärp enthalten sind Waschmaschinen und Wäs wettbewerbswidrigen Verhaltens ist auf das dem Basisbetrag zugrunde liegende Umsa mit sichtbaren Sanitärprodukten in der Schv reits festgestellt, tritt der SGVSB wie seine dort selbständig Leistungen. Somit sind sei Finanzierung aus Herstellerbeiträgen als U

1933 RPW 2006/4, 661 Rz 237, Unique.

1934 In diesem Sinne auch RPW 2013/4, 611 f. Rz Kanton Zurich; RPW 2012/2, 404 f. Rz 1083 T den im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aare SA), Rz 326 und 332 m.w.H. in Fn 176, abrufl scheide > Altimum Décision (8.5.2014).

22-00055/COO.2101.111.7.135680 ch der konkrete Sanktionsbetrag innerhalb des der Schwere des unzulässigen Verhaltens. An- ıch der durch das unzulässige Verhalten erzielte die konkrete Sanktionsbemessung zunächst von an Schritt an die Dauer des Verstosses anzupasrschwerenden und mildernden Umständen Rech- VKG).1933

G je nach Art und Schwere des Verstosses bis zu Jnternehmen in den letzten drei Geschaftsjahren erzielt hat (Art. 3 SVKG). Dem Zweck von Art. 3 Z massgebend, der in den drei Geschaftsjahren erbswidrigen Verhaltens vorangehen.'”* Das Abndlung gegen das KG dient nicht zuletzt auch dachöpfen.

(Umsatz auf dem relevanten Markt)

eträgt gemäss Art. 3 SVKG 10 % des Umsatzes, etzten drei Geschäftsjahren vor Beendigung der uf den relevanten Märkten in der Schweiz erzielt

lich relevante Markt auf den Sanitärgrosshandel 'odukte vor der Wand) abgegrenzt. Darin nicht chetrockner. Der Zeitpunkt für die Aufgabe des ‚ Jahr 2012 anzusetzen. Somit bestimmt sich der tz auf dem Umsatz der Unternehmen im Handel veiz in den Jahren 2009, 2010 und 2011. Wie be- Mitglieder im Sanitärgrosshandel auf und erbringt ne Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen und seine msatz im Sanitärgrosshandel und damit als Um-

939 ff., Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im abelle 3 sowie 407 f. Rz 1097 Tabelle 5, Wettbewerbsabrejau; Verfügung i.S. Altimum SA (auparavant Roger Guenat Jar unter <www.weko.admin.ch> unter Aktuell > letzte Ent- satz im sachlich relevanten Markt zu werter nitärgrosshandel in der Schweiz in den Jahı

Tabelle 17: Umsatz der Parteien im Sanitärgrossh:

Unternehmen 2009 Bringhen*?35 [..-] Innosan'%37 [...] Kappeler'°°® [...] Sabag'%9 [...] Burgener'%° [..-] Sanidusch'' [...] Sanitas Troesch'®42 [..-] SGVSB'’# [...]

2595.Die obere Grenze des Basisbetrags | schaftsjahren auf den relevanten Schweize Tabelle 18 aufgeführten Angaben ergeben de Obergrenzen:

Tabelle 19: Obergrenze des Basisbetrags

Unternehmen

Bringhen

CRH

Innosan

Kappeler

Sabag

Burgener

Sanidusch

1935 Act. 441.01, Antwort auf Fragen 3 und 20. 1936 Act. 469, Antwort auf Frage 3.

1937 Act. 397, Antwort auf Frage 3.

1938 Act. 366, Antwort auf Frage 3.

1939 Act. 440, Antwort auf Frage 3.

1940 Act. 395, Antwort auf Frage 3.

1941 Act. 385, Antwort auf Frage 3.

1942 Act. 445, Antwort auf Frage 3.

1943 Act. 381, 12 f.

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1. Entsprechend ergeben sich die Umsätze in Saen von 2009 bis 2011 aus der Tabelle 16:

andel in der Schweiz von 2009 bis 2011

2010 2011 Total in CHF [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]

Jeläuft sich auf 10 % der in den letzten drei Ger Märkten erzielten Umsätze. Aufgrund der in der sich im vorliegenden Fall für die Parteien folgen-

Obergrenze in CHF L...] L...] L...]

Sanitas Troesch

SGVSB

2. Berücksichtigung der Art und

2596.Gemäss Art. 3 SVKG ist die Höhe d Verstosses festzusetzen’™*. Die an den in men haben sich unzulässig im Sinne von ‚ demnach zu prüfen, als wie schwer dieser ' ist; hierbei stehen objektive'%5 Faktoren im

2597.Grundsätzlich ist die Schwere der Z gung aller relevanten Umstände zu beurteil kreter Abreden als schwer sind nur sehr | stark auf die konkreten Umstände des Eii Art.5 Abs. 3 KG, welche den Wettbewerb Kartelle — in aller Regel schwere Kartellrecl Abreden, welche den Preiswettbewerb aus Gefährdungspotentials grundsätzlich im ol d.h., zwischen 7 und 10 %, einzuordnen. Te werb erheblich beeinträchtigende Abreden, chen Effizienz rechtfertigen lassen. Darübe dass Wettbewerbsbeschränkungen, welche KG erfüllen, schwerer zu gewichten sind als

2598.Die vorliegenden Preisabsprachen ste Kartellgesetz dar. In Anbetracht der Praxis selementen in den Fällen Komponenten fui im Speditionsbereich'”*®, wäre für die Berec und 7 % gerechtfertigt. Da vorliegend gleic mehrere Preisabreden vorliegen, die den

beeinträchtigen, sollte der Satz bei höchst. trags des SGVSB, seiner Mitglieder und $: sich alle eine Vielzahl von objektiv schwei lassen haben. Der SGVSB und seine Mitglie ternen Abreden mit Sanitas Troesch noch v Würde man analog zum Strafrecht das Asp trages anwenden, müsste der sich aus der sisbetrags für den SGVSB, seinen Mitgliede

2599.Obwohl die begangenen Verstösse c gend bei der Bestimmung des Basisbetrag bzw. des Verschuldens nicht ausser Acht « nicht auf Treu und Glauben berufen, was ihnen vorwerfbar ist. Allerdings ist die Tats

1944 Vgl. Wettbewerbskommission, Erläuterunge: Sanktionsverordnung.

1945 D.h. nicht verschuldensabhängige Kriterien, vgl sung und die Bonusregelung, in: Walter Stoffel/|

1946\/gl. Erläuterungen SVKG, S. 3. 1947 RPW 2012/3, 650 Rz 326 ff., Komponenten fiir 1948 RPW 2013/2, 201 Rz 304, Abrede im Spedition:

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L...] [...]

Schwere des Verstosses

es Basisbetrages je nach Schwere und Art des Frage stehenden Abreden beteiligten Unterneh- Art. 5 Abs. 3 KG verhalten. Im Folgenden gilt es Verstoss gegen das Kartellgesetz zu qualifizieren Vordergrund.

uwiderhandlung im Einzelfall unter Berücksichtien. Allgemeine Aussagen zur Qualifizierung konyeschrankt möglich, kommt es doch immer sehr nzelfalls an. Zweifellos stellen Abreden gemass beseitigen, — als sogenannte harte horizontale ıtsverstösse dar. Unter anderem sind horizontale schalten, wegen des grossen ihnen immanenten 9eren Drittel des möglichen Sanktionsrahmens, :ndenziell leichter zu gewichten sind den Wettbewelche sich nicht durch Gründe der wirtschaftlisr hinaus ist im Allgemeinen davon auszugehen, gleichzeitig mehrere Tatbestände gemäss Art. 5 ‚solche, die nur einen Tatbestand erfüllen.'”*

llen grundsätzlich schwere Verstösse gegen das zu Abreden über Bruttopreise und diversen Prei- " Heiz-, Kühl- und Sanitéranlagen'™’ und Abrede 'hnung des Basisbetrages ein Satz zwischen 6 % h wie im Entscheid Abrede im Speditionsbereich Wettbewerb nicht beseitigen, sondern erheblich ans 6% liegen. Für die Festlegung des Basisbe- ınitas Troesch ware zu berücksichtigen, dass sie ‘en Kartellrechtsverstössen zuschulden kommen der haben zudem zusätzlich zu den verbandsexerbandsinterne Kartellrechtsverstösse begangen. erationsprinzip auf die Bestimmung des Basisbe- Praxis ergebende Strafrahmen von 6% des Barn und Sanitas Troesch ausgeschöpft werden.

bjektiv als schwer einzustufen sind, kann vorlies die subjektive Komponente der Vorwerfbarkeit yelassen werden. Die Parteien können sich zwar dazu führt, dass ihr gesetzeswidriges Verhalten ache zu beachten, dass vorliegend im Jahr 2006

ı zur KG-Sanktionsverordnung (SVKG), 2006, 2 f.,

. ROLF DAHLER/PATRICK L. KRAUSKOPF, Die Sanktionsbemes- Roger Zach (Hrsg.), Kartellgesetzrevision 2003, 139.

Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen. sbereich.

eine Vorabklärung eingestellt wurde. Dadur der Vorwerfbarkeit des Rechtsbruchs der F zwischen der Eröffnung der Vorabklärung Vorabklärung am 11. Oktober 2006) und endgültigen Abschluss des Verfahrens am Fall eine zusätzliche Reduktion des Basisk und unter pflichtgemässer Ermessensausuk

2600.In ihrer bisherigen Praxis differenziert selben Kartellverstoss nicht nach Unternet Basisbeträge vorliegend und in künftigen F gung der Basisbeträge für den SGVSB unc der des SGVSB - mit Ausnahme des Jahre ton Wallis — dieselben verbotenen Preisabrı Beeinträchtigung des Wettbewerbs zur Fol zahl von gleichen Preisabreden mit dem

welche eine erhebliche Beeinträchtigung « Troesch kommt erschwerend hinzu, dass s botenen Preisabreden gespielt hat. Insgesz rensparteien in vergleichbarer Weise an er) nommen. Diesen Wettbewerbsabreden wa meinsame Auswirkung auf dem Markt erzie einem einzelnen Unternehmen zugerechne Schwere der Rechtsverstösse für alle Unter

2601.Es fragt sich, ob die Individualisieru Praxis zur Strafzumessung erreicht werde könnten die tatbezogenen Verschuldensk denskomponenten als Differenzierungshilf der strafrechtlichen Dogmatik scheitert jed: schuldenskomponenten wie etwa das Vorle se nur auf natürliche Personen zugeschnitt rung eines Unternehmens im Vordergrund nen nicht unbesehen auf die juristischen P so können die subjektiven Elemente der T Ziele des Täters (z.B. Habgier oder Machts heit des Täters sinnvollerweise nur bei eine jektiven Elemente der Tatkomponenten, w Strafrecht zur Strafoemessung herangezog: dem Kartellrecht, sie wurden aber bei der heblichkeit/Beseitigung) bereits berücksich: den.'%5? Es bleibt einzig analog zu Art. 102: einzelnen Unternehmen heranzuziehen, un

1949 Vgl. dazu HANS WIPRÄCHTIGER/STEFAN KELLER, 84 ff. ; GÜNTER STRATENWERTH/WOLFGANG WOHL Markus Hug, in: StGB Kommentar, Andrea HuG/DANIEL JOSITSCH, Strafrecht Il, 2007, 92 f setzbuch, 2013, Art. 47 N 15 ff. Gemäss einer gemäss Art. 102 StGB möglichst konform zu A GFELLER, in: Strafrecht I, Niggli/Wiprächtiger (H Lehre.

1951 STRATENWERTH/WOHLERS (RZ 1949), Art. 47 N 8. 1952 Zum sogenannten Doppelverwertungsverbot vg

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ch verringert sich im vorliegenden Fall das Mass arteien. Berücksichtigt man zudem die Zeitdauer am 17. August 2001 (bzw. der Einstellung der der erneuten Untersuchungseröffnung bis zum 29 Juni 2015, rechtfertigt sich im vorliegenden etrags. Der Basisbetrag ist aus diesen Gründen ung auf 2 % herabzusetzen.

e die WEKO die Höhe der Basisbeträge für den- ımen. Es fragt sich, ob eine Differenzierung der ällen möglich wäre. Für eine einheitliche Festle- | seine Mitglieder spricht, dass sämtliche Mitglie- 2s 2012 und mit Ausnahme der Abreden im Kanaden geschlossen haben, welche eine erhebliche ye hatten. Ebenso hat Sanitas Troesch eine Viel- SGVSB und seinen Mitgliedern abgeschlossen, les Wettbewerbs zur Folge hatten. Bei Sanitas ie eine aktive Rolle bei den sie betreffenden verimt haben im vorliegenden Fall sämtliche Verfahneblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen teilger zudem inhärent, dass die Beteiligten eine gelten, weshalb die Schwere der Auswirkung nicht t werden kann. Daher ist vorliegend die objektive nehmen dieselbe.

ng der Basisbeträge analog zur strafrechtlichen n könnte. Analog zur Praxis von Art. 47 StGB omponenten und die täterbezogenen Verschulan herbeigezogen werden.'!%9 Ein Heranziehen och daran, dass einmal die täterbezogenen Verben des Täters oder die persönlichen Verhältnisen sind, während im Kartellrecht die Sanktioniesteht. Auch die tatbezogenen Komponenten könersonen dieses Verfahrens angewendet werden; atkomponenten wie etwa die Beweggründe und treben)'%° oder das Mass an Entscheidungsfreir natürlichen Person beachtet werden. '”’ Die obje die objektive Schwere des Delikts, welche im an werden, überschneiden sich zwar teilweise mit Bestimmung des gesetzlichen Tatbestandes (Erigt und können nicht erneut herangezogen wer- StGB die Schwere des Organisationsmangels der 1 allenfalls den Basisbetrag pro Unternehmen zu

in: Strafrecht I, Niggli/Wiprächtiger (Hrsg.), 2013, Art. 47 N ERS, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 2013, Art. 47 N 4 ff.; s Donatsch/Stefan Flachsmann/Markus Hug/Hans Maue- , 2013, Art. 47 N 5 ff.; CHRISTIAN SCHWARZENEGGER/MARKUS f.; STEFAN TRECHSEL/MARK PIETH, Schweizerisches Strafgen gewichtigen Teil der Lehre hat die Zumessung der Strafe rt. 47 StGB zu erfolgen, MARCEL ALEXANDER NIGGLI/DIEGO R. Irsg.), 2013, Art. 102 N 320 mit weiteren Hinweisen auf die

1 (RZ 1949), 94, 98, 100.

|. WIPRACHTIGER/KELLER (RZ 1949), Art. 47 N 102 ff.

differenzieren.'%? Die SGVSB-Mitglieder tr: gane Kartellabreden, ohne sich darum zu | form auszugestalten. Sanitas Troesch als 1 wenig wirksame Massnahmen, um die vo nehmen trat im Gegenteil mehrfach aus ei gliedern in Kontakt und trug dazu bei, dass Troesch und den SGVSB-Mitgliedern überh das Organisationsverschulden der beteiligte tigt sich in den vorliegenden Fall keine Diffe

2602.Vorliegend lässt sich keine Differenzi der Praxis zu Art. 47 StGB und Art. 102 St messung ergibt sich hingegen aus den un weichenden erschwerenden und mildernde nitas Troesch, welche keine Dauerzuschlä hebliche Differenzierung zu Gunsten des Uı

2603.Konkret führt die Berechnung des Ba Beträgen:

Tabelle 20: Basisbetrag der Untersuchungsadress

Unternehmen Ba

Bringhen

CRH

Innosan

Kappeler

Sabag

Burgener

Sanidusch

Sanitas Troesch

SGVSB

(ii) Dauer des Verstosses

2604.Dauerte der Wettbewerbsverstoss zw trag um bis zu 50 % erhöht. Dauerte der V der Basisbetrag für jedes zusätzliche Jahr SVKG).1954

2605.Gemäss Bundesgericht ist der Basisl ses von ein bis fünf Jahren grundsätzlich n gemässen Ermessen der rechtsanwendend erhdhen.'%5 Nachdem sich rein rechnerisch

1953 Ein Teil der Lehre stellt die Schuldfähigkeit juris gemeiner Teil, 2012, 86 f. mit weiteren Hinweise

1954 V/gl. dazu Erläuterungen SVKG, S. 3 1955 Vgl. Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 366 E. 8.3.

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afen im Rahmen der verschiedenen Verbandsor- Jyemühen, die Stammdatenverwaltung rechtskon- ‘eil eines internationalen Konzerns ergriff ebenso liegenden Verstösse zu vermeiden. Das Untergenem Antrieb mit dem SGVSB und seinen Mit- ; die erwiesenen Preisabreden zwischen Sanitas aupt zu Stande kamen. Es steht daher fest, dass ın Unternehmen gleich schwer wiegt. Es rechtferrenzierung bei der Festlegung des Basisbetrags.

erung der Basisbeträge durch das Herbeiziehen, GB gewinnen. Die Individualisierung der Strafzuterschiedlichen Dauerzuschlägen sowie den abn Umständen. Insbesondere mit Bezug auf Sage zu vergegenwärtigen hat, ergibt sich eine eriternehmens.

sisbetrags mit einem Satz von 2 % zu folgenden

saten

sisbetrag in % Basisbetrag in CHF 2% [...] 2% [...] 2% [..-] 2% [...] 2% [...] 2% [..-] 2% [..-] 2% [...] 2% [...]

ischen ein und fünf Jahren, so wird der Basisbe- /ettbewerbsverstoss mehr als fünf Jahre, so wird mit einem Zuschlag von je 10 % erhöht (Art. 4

Jetrag bei einer Dauer des Wettbewerbsverstosicht schematisch zu erhöhen. Es steht im pflichten Behörde, den Basisbetrag um bis zu 50 % zu | eine stufenweise Erhöhung von 12,5 % pro Jahr

stischer Personen in Abrede, KURT SEELMANN, Strafrecht All- N.

5, Publigroupe SA/WEKO.

ergeben würde, geht die Praxis der WEKO aus. 1956

2606.Was die beiden Bruttopreissenkunger Wettbewerbsbehörden davon aus, dass es den Wettbewerb in diesen beiden Jahren je einstimmung mit dem Wortlaut von Art. 4 \ ab einer Dauer von über einem Jahr einen werb in diesen beiden Jahren erheblich bee renden Umstände — mit dem Wiederholt soeben Rz 2610).

2607.Im Unterschied zu Sanitas Troesch le und seiner Mitglieder nicht auf die beiden J der Verband und seine Mitglieder seit dem April 2004 dauerhaft gegen das Kartellges chend von diesem Zeitpunkt ausgehend zt welche dem Verband erst nach dem 1. April diesem Beitritt und dem letzten von ihnen b gen. Bringhen, Burgener, Kappeler und Ss am 22. November 2011 kein Kartellrechts Richner (CRH), Innosan und Sabag haben niert und der SGVSB hat sie dabei unterstü zum 31. Dezember 2012 zu berücksichtige: nachfolgend angegebenen Zeitspannen aı der Basisbetrag in Übereinstimmung mit Art

- Bringhen: Beteiligung vom 1. April 2004 bis. schlag gemass Art. 4 SVKG: 60 %.

- Gétaz und Richner (CRH): Beteiligung vom 1. April 2004 bis zut Dauerzuschlag gemäss Art. 4 SVKG

- Innosan: Beteiligung vom 1. Januar 2006 bis : Dauerzuschlag gemäss Art. 4 SVKG

- Kappeler: Beteiligung vom 1. April 2004 bis schlag gemäss Art. 4 SVKG: 60 %.

- Sabag: Beteiligung vom 1. April 2004 bis zut Dauerzuschlag gemäss Art. 4 SVKG

- Burgener: Beteiligung vom 1. Januar 2006 bis : Dauerzuschlag gemäss Art. 4 SVKG

- Sanidusch:

1956 RPW 2013/2, 201 Rz 305 ff., Abrede im Spedi ponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen; | Fenstertüren; RPW 2009/3, 215 Rz 127 ff., Elek

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von einem groben Richtwert von 10 % pro Jahr

1 in den Jahren 2005 und 2012 betrifft, gehen die ; sich um zwei separate Ereignisse handelt, die weils beseitig haben. Praxisgemäss und in Über- SVKG berechnen die Wettbewerbsbehörden erst Dauerzuschlag. Dem Umstand, dass der Wettbesinträchtigt wurde, wird im Rahmen der erschwe- ıngszuschlag — Rechnung getragen (vgl. dazu

ssen sich die Kartellrechtsverstösse des SGVSB ahre 2005 und 2012 begrenzen. Vielmehr haben Inkrafttreten des heutigen Kartellgesetzes am 1. setz verstossen. Der Dauerzuschlag ist entspre- ı berechnen. Bei diejenigen SGVSB-Mitgliedern, | 2004 beigetreten sind, ist der Zeitraum zwischen egangenen Kartellrechtsverstoss zu berücksichtianidusch kann ab der Eröffnung des Verfahrens verstoss mehr vorgeworfen werden. Getaz und die Bruttopreissetzung für das Jahr 2012 koorditzt, weshalb für diese Parteien die Zeitspanne bis n ist. Die Verfahrensparteien waren während den 1 den Kartellrechtsverstössen beteiligt, weshalb . 4 SVKG entsprechend prozentual erhöht wird:

31. Dezember 2011 bzw. 93 Monate. Dauerzun 31. Dezember 2012 bzw. 105 Monate. : 70 %.

zum 31. Dezember 2012 bzw. 84 Monate. 760 %.

31. Dezember 2011 bzw. 93 Monate. Dauerzun 31. Dezember 2012 bzw. 105 Monate. : 70 %.

zum 31. Dezember 2011 bzw. 72 Monate. : 50 %.

ionsbereich; RPW 2013/RPW 2012/3, 651 Rz 334 ff., Kom- RPW 2010/4, 762, Rz 401 ff., Baubeschläge für Fenster und troinstallationsbetriebe Bern.

Beteiligung vom 1. Januar 2005 bis schlag gemäss Art. 4 SVKG: 60 %.

- SGVSB: Beteiligung vom 1. April 2004 bis zut Dauerzuschlag gemäss Art. 4 SVKG

Tabelle 21: Zuschlag für die Dauer der Untersucht

Unternehmen Dauerzuschlag ( %) Bringhen 60 % CRH 70 % Innosan 60 % Kappeler 60 % Sabag 70% Burgener 50 % Sanidusch 60 % Sanitas Troesch 0% SGVSB 70 % (iii) Erschwerende und mildernde |

2608.In einem letzten Schritt sind schliess stände nach Art. 5 und Art. 6 SVKG zu beri den Artikel („der Betrag nach den Artikeln ausgehend von dem um den Dauerzuschlac

1. Erschwerende Umstände

2609.Gemäss Art. 5 Abs. 1 SVKG gelten v ders hohe Gewinne (lit. b) sowie die Verw: der Untersuchungshandlungen (lit. c) als er ders hoher Gewinn bewiesen werden kann Behörden beanstandet wird, bleibt nur der prüfen. Art. 5 Abs. 2 SVKG zählt für Wettbe 4 KG zusätzlich noch weitere erschwerend gen einer führenden Rolle gemäss Art. 5 Ak

Wiederholter Verstoss

2610. Wie von der WEKO rechtskräftig fes Art. 5 Abs. 1 lit. a SVKG nicht nur vor, wen teilte Verstösse gegen das Kartellgesetz a

1957 Noch nicht publizierter Entscheid der WEKO v fracht.

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31. Dezember 2011 bzw. 84 Monate. Dauerzun 31. Dezember 2012 bzw. 105 Monate. : 70 %.

ıngsadressaten

Dauerzuschlag (CHF) | Zwischenergebnis (CHF) L...] L...] L...] L...] [...] [...]

Umstande

lich die erschwerenden und die mildernden Umicksichtigen. Entsprechend dem Wortlaut der bei- 3 und 4") ist die Erhöhung oder Verminderung y erhöhten Basisbetrag zu berechnen. '%7

viederholte Kartellgesetzverstösse (lit. a), besonsigerung der Zusammenarbeit oder Behinderung schwerende Umstände. Zumal weder ein beson- , noch die Zusammenarbeit der Parteien mit den wiederholte Verstoss gegen das Kartellgesetz zu werbsbeschränkungen gemäss Art. 5 Abs. 3 und e Umstände auf. In casu ist lediglich das Vorlies. 2 lit. b SVKG zu untersuchen.

tgehalten, liegt ein wiederholter Verstoss gemäss n einem Unternehmen bereits rechtskräftig beurus früheren Verfahren vorgeworfen werden könom 2. Dezember 2013, Rz 1725, Abreden im Bereich Luft- nen. Vielmehr reicht es aus, wenn ein wiec halb einer Untersuchung zur beurteilen ist."

2611.Vorliegend steht fest, dass Sanitas T der SGVSB sowohl die Bruttopreissenkung einander vereinbart bzw. aufeinander abge: im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a KG. Mit E dass die Tatwiederholungen anhand des I den. Der wiederholte Verstoss kann für s zweites Mal erschwerend hinzugerechnet \ esch kein Dauerzuschlag angerechnet. Ih werden.

2612.In der Verfügung in Sachen „Wettbew Aargau“ erhöhte die WEKO den Basisbetr. als 20 Beteiligung führten zu einer Erhöhur gen wurden mit einer Erhöhung von 100 % chen um 50 %.'%° Dieser Bemessung folc werbsabreden im Strassen- und Tiefbau ii schläge für Fenster und Fenstertüren“ bere zweimaligen Verstosses gegen das Kartellc des Sanktionsbetrages um 20 %.'96'

2613.Vor dem Hintergrund dieser Praxis t weils zu einer Beseitigung des Wettbewerl um 20 % für Sanitas Troesch begründet.

2. Mildernde Umstände

2614.Bei mildernden Umständen, insbesor beschränkung nach dem ersten Eingreifen nung eines Verfahrens nach den Art. 26 b mindert (Art. 6 Abs. 1 SVKG). Bei Wettbew KG wird der Betrag nach den Art. 3 und 4 X bei ausschliesslich eine passive Rolle ge Durchsetzung der Wettbewerbsabrede vere Bst. a SVKG). Die Aufzählung der mildernd

2615.Abgesehen von der passiven Rolle schluss noch abgehandelt wird, sind vorl Auch mildernde Umstände im Sinne von Ar fahrensparteien haben die Vereinbarung | obwohl das Sekretariat bereits vor der Vere hat der SGVSB trotz Vorabklärung und trot fortan keine gemeinsamen Bruttopreislister meinsame Bruttopreise geführt und zudem

1958 RPW 2013/4, 625 Rz 977, Wettbewerbsabred Kommentar Wettbewerbsrecht Il, Matthias Oes« 6.

1959 RPW 2012/2, 409 f. Rz 1008 ff, Wettbewerbsab 1960 RPW 2013/4, 626 f. Rz 978 ff., Wettbewerbsabr 1961 RPW 2010/4, 763 Rz 412 ff., Baubeschläge für

1962 Erläuterungen des Sekretariats der Wettbewerk mildernde Umstände.

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lerholter Verstoss gegen das Kartellgesetz inner- roesch, Richner und Gétaz (CRH), Sabag sowie 2005 als auch die Bruttopreissenkung 2012 mitstimmt haben. Sie sind daher Wiederholungstäter ezug auf die SGVSB-Mitglieder ist zu beachten, Jauerzuschlags erschwerend berücksichtigt werie bei die Sanktionsberechnung daher nicht ein werden. Im Gegensatz dazu wurde Sanitas Tror kann das wiederholte Vorgehen angerechnet

erbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton ag wegen Wiederholung folgendermassen: Mehr ig des Basisbetrags um 200 %, 11-20 Beteiligunbemessen und 3-10 Beteiligungen mit einer solte die WEKO auch in ihrem Entscheid „Wettbem Kanton Zürich.“'%° In der Verfügung „Baubechnete die WEKO zwei Unternehmen wegen des yesetz im Untersuchungszeitraum eine Erhöhung

Ind dem Umstand, dass die beiden Abreden jeos führten, ist eine Erhöhung des Basisbetrages

\dere wenn das Unternehmen die Wettbewerbsdes Sekretariats, spätestens aber vor der Eröffs 30 KG beendet, wird der Sanktionsbetrag vererbsbeschränkungen gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 >V/KG vermindert, wenn das Unternehmen: a. daspielt hat; b. Vergeltungsmassnahmen, die zur inbart waren, nicht durchgeführt hat (Art. 6 Abs. 2 an Umstände ist nicht abschliessend. 19°

gewisser SGVSB-Mitglieder, die gleich im Aniegend keine mildernden Umstände ersichtlich. t. 6 Abs. 1 SVKG fallen ausser Betracht. Die Veriber die Bruttopreissenkung 2005 durchgeführt, sinbarung eine Vorabklärung eröffnet hatte. Auch z Empfehlung des Sekretariats im Oktober 2006, ı mehr herauszugeben, noch bis Ende 2007 gediverse weiteren Preisabreden weitergeführt. Bei

en im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zurich; BSK KGdiesen Autoren wohl folgend RoLF H. WEBER/SALIM Rizvi, ch/Rolf H. Weber/Roger Zach (Hrsg.), 2011, Art. 5 SVKG N

reden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau.

eden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.

Fenster und Fenstertüren.

skommission zur SVKG, Artikel 5 und 6: Erschwerende und

Eröffnung der vorliegenden Untersuchung kung 2012 bereits aufeinander abgestimm kann den Parteien einerseits nicht zusätzlii ser Kartellgesetzverstoss und dessen Wirkt sisbetrages bzw. der Berechnung des Daue die Parteien aber auch keinen mildernden G

Passive Rolle der Teampur Mitglieder

2616.In der Literatur wird der Standpunkt v ben, wenn ein Unternehmen eine Wettbew hung von Retorsionsmassnahmen oder Z chungen und dergleichen jedoch nicht teilge

2617.Wie dargelegt, wurden die Preise unc ner, Kappeler, Innosan, Sanidusch) von „Preis- und Sortimentshoheit“ der Teampur Rz 2062 f.). Die Teampur-Grossisten wareı gendeinem anderen Verbandsgremium vert Generalversammlung teil.

2618.Auch die Tatsache, dass ein Vertrete sen der anderen „Kleinen“ in der Sortiment siven Rolle. Vielmehr bestätigt der Umste 2012 keine „Preis- und Sortimentshoheit“ F des Verbands und der grossen SGVSB-Mi sentlich auf den Nachvollzug der verbands\ nehmen einen grösseren Verbandsbeitra SGVSB-Mitglieder bei der Katalogproduktic gend Druck auf diese ausüben, damit die standen damit auch unter einem gewissen rechtfertigt sich eine Reduktion des um die Teampur-Grossisten Burgener, Kappeler, Ir

Kooperatives Verhalten

2619.Die Formulierung von Art. 6 Abs. 1 S Gründe nicht abschliessend ist. '%* Entspr auch kooperatives Verhalten ausserhalb ei sichtigt werden.!%® Anlog zu Art. 12 Abs. : dann reduzieren, wenn ein Unternehmen ar Zeitpunkt der Vorlage der Beweismittel die eingestellt hat. Massgebend für die Höhe d tigkeit des Beitrags des Unternehmens zum

2620.Gemäss BVGer muss das kooperat Sanktion führt, über das hinausgehen, was rechte an den Tag gelegt wird. '9°6

1963 CHRISTOPH TAGMANN/BEAT ZIRLICK, in: Basler Ko! 1%4 So auch CHRISTOPH TAGMANN/BEAT ZIRLICK, in: E 1965 \/gl. CHRISTOPH TAGMANN/BEAT ZIRLICK, in: Basle 1%6 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 805 E.14.4.6 ff.

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am 22. November 2011 war die Bruttopreissent und wirkte sich entsprechend noch aus. Dies ch erschwerend angerechnet werden, zumal dieing bereits bei der Festlegung der Höhe des Barzuschlags beachtet wurde. Andererseits können rund geltend machen.

ertreten, eine passive Rolle sei etwa dann gegeerbsabrede lediglich nachvollzieht infolge Androwang, bei den vorangehenden Treffen, Besprenommen habe.'963

1 das Sortiment der Teampur-Grossisten (Burgeden übrigen SGVSB-Mitgliedern bestimmt. Die -Grossisten besteht erst seit 2012 (vgl. Rz 2029, 1 bis im Jahr 2008 weder im Vorstand noch in irreten. Sie nahmen lediglich einmal jährlich an der

r der Teampur-Grossisten seit 2008 die Interesskommission vertrat, ändert nichts an deren pasind, dass die Teampur-Grossisten dennoch bis atten, wie gering ihr Einfluss auf die Entscheide tglieder war. Ihre Rolle beschränkte sich im Weweiten Entscheide. Da die finanzstärkeren Unterg leisteten und damit scheinbar die kleineren yn quersubventionierten, konnten sie auch genüse nicht von den Abmachungen abwichen. Sie faktischen Zwang. Aufgrund dieses Umstandes : Dauer erhöhten Basisbetrags von 30 % fur die inosan und Sanidusch.

VKG zeigt, dass die Aufzählung der mildernden echend kann gemäss Art. 6 Abs. 1 SVKG kann ner Selbstanzeige sanktionsreduzierend berück- 2 SVKG sollte die WEKO die Sanktion vor allem 1 einem Verfahren unaufgefordert mitwirkt und im Teilnahme am betreffenden Wettbewerbsverstoss er Reduktion dürfte demnach ebenfalls die Wich- Verfahrenserfolg sein.

ive Verhalten, welches zu einer Reduktion der , Üblicherweise zur Ausübung der Verteidigungsmmentar, Kartellgesetz, 2010, Art. 49a N 89.

asler Kommentar, Kartellgesetz, 2010, Art. 49a N 83. r Kommentar, Kartellgesetz, 2010, Art. 49a N 86.

, Gaba International AG/WEKO.

2621.Im vorliegenden Fall war die Koopere dusch insofern vorbildlich, als dass sich di Behörden stets korrekt und freundlich vert Rahmen der Einvernahmen noch bei der E über die Erledigung der gesetzlichen Pflict Reduktion des nach Art. 3-7 SVKG berechn

2622.Dieselben Ausführungen gelten für de sich gegenüber den Sekretariatsmitarbeite Verbandssekretär [...], der Leiter Datenman datenverwaltung tätige [...] verhielten sich Einvernahmen stets korrekt und hilfsbereit, antwortung der Fragebogen fiel korrekt au des nach Art. 3-4 SVKG berechneten Sankt

2623.Die Mitarbeiter der Sabag verhielten während des gesamten Verfahrens korrek den Unternehmen hingegen schwieriger als der Sabag ausserte sich gegenüber den ° Teil beleidigender Weise und unterbrach di Im Rahmen der Einvernahmen we Unternehmensvertreter hingegen stets ein\ zudem aufwändig und wurde von Sabag wi ledigt. Die Beantwortung der Fragen ging U Wettbewerbsbehörden bei der Ermittlung d Reduktion des nach Art. 3-4 SVKG berechn

2624.Mit Bezug auf das kooperative Verhz lobenswert hervorzuheben: Sanitas Tro schiedentlich elektronische Daten versiege men dies hätte tun können, ein Entsiegelun chen zu lassen, erklärte sich Sanitas Troes den Ablauf dieser Entsiegelung sei auf da Entsiegelung konnte das Sekretariat im Ve desverwaltungsgericht entscheidend an Z Einvernahme enervierte sich ein Unternehr hielt sich renitent, was die Durchführung d verantwortlich entschuldigte sich danach n gang genommen wird, diesem Verhalten n wortung des Fragebogens gestaltete sich b gut erledigt. Schliesslich reichte Sanitas Tro Eingabe ein, mit welcher sie ihren Standpı stützte Sanitas Troesch die Wettbewerbsbe half ihnen, das Verfahren zu beschleuniger gesetzlich vorgesehene Ausmass hinaus ur gungsrechte. Es rechtfertigt sich daher eine neten Sanktionsbetrages um 10 %.

2625.Die Mitarbeiter von Gétaz und Richne atsmitarbeitern im Rahmen des gesamten \ durchsuchungen waren sie hilfsbereit. CRI eine Stellungnahme zum Preiswettbewerb « Rahmen eines Treffens mit dem Sekretari:

1967 Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass das ‘ nen abbricht und die betreffende Person zu eine

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ation von Burgener, Innosan, Kappeler und Sani- e Unternehmensverantwortlichen gegenüber den lielten. Dennoch leisteten die Parteien weder im 3jeantwortung der Fragebogen einen Beitrag, der ten hinausging. Es rechtfertigt sich daher keine eten Sanktionsbetrags.

ın SGVSB. Die Unternehmensvertreter verhielten rn besonnen und hilfsbereit. Insbesondere der agement und Technik [...] und der in der Stammim Rahmen der Hausdurchsuchungen und den was die Ermittlungen erleichterte. Auch die Bes. Es rechtfertigt sich insgesamt eine Reduktion ionsbetrags um 5 %.

sich nach Abschluss der Hausdurchsuchungen

t. Die Hausdurchsuchungen gestalteten sich bei beim SGVSB. Der Unternehmensverantwortliche verantwortlichen Sekretariatsmitarbeitern in zum e Untersuchungsteams mehrfach bei ihrer Arbeit. r das Verhalten der befragen Sabagvandfrei. Die Beantwortung der Fragebogen war sit besser als von den vorgenannten Parteien erber das geforderte Ausmass und unterstützte die er Auswirkungen. Es rechtfertigt sich daher eine eten Sanktionsbetrags um 5 %.

ilten von Sanitas Troesch ist folgender Umstand asch liess ihren Rechten entsprechend ver- In. Statt nun das Sekretariat, wie das Unternehgsgesuch beim Bundesverwaltungsgericht einreich zu einer „informellen“ Entsiegelung bereit. Für s Aktenstück 202 verwiesen. Mit der informellen rgleich zu einem Entsieglungsverfahren vor Bunait und Ressourcen einsparen. Anlässlich einer nensvertreter von Sanitas Troesch sehr und verer Einvernahme erschwerte. Der Unternehmensehrfach für sein Verhalten, weshalb davon Umegativ Rechnung zu tragen.'%’ Auch die Beantei Sanitas Troesch aufwändig und wurde wirklich esch am 20. Dezember 2013 unaufgefordert eine ınkt zum Sachverhalt darlegte. Insgesamt unterhörden bei der Ermittlung des Sachverhaltes und . Die Kooperation ging insgesamt über das bloss ıd bestand nicht nur in der Wahrung der Verteidi- : Verminderung des nach Art. 3-4 SVKG berechr (CRH) verhielten sich gegenüber den Sekretari- /erfahrens äusserst korrekt. Anlässlich der Haus- 1 reichte unaufgefordert am 21. Dezember 2012 in und bemühte sich ebenfalls unaufgefordert im at am 12. April 2013 zusätzliche Erklärungen zu

Sekretariat in Zukunft eine Einvernahme in solchen Situatio- 2m anderen Termin vorlädt.

einem vom Sekretariat eingeforderten Frac wändigen Fragebogen war insgesamt wirkli lobenswert und gehen über die gebotene I} Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge nach Art. 3-7 SVKG berechneten Sanktions

2626.Schliesslich war die Mitarbeit der Bri sicht tadellos. Die Hausdurchsuchung konn der Einvernahmen war das Verhalten der E terstützte das Sekretariat bei den Untersuc den Markt, sondern bemühte sich im Rahr Unklarheiten auszuräumen. Die Bringhen

gens mehrfach telefonisch beim Sekretaria fiel die Beantwortung des Fragebogens bez tungen des Sekretariats aus. Die Bringhen

über das vom Bundesverwaltungsgericht g: den nach Art. 3-4 SVKG berechneten Sank

(iv) Übersicht über die beachtete sowie das kooperative Verhalt

2627.Unter Anbetracht sämtlicher erschwe operativen Verhalten ergeben sich folgend schlag erhöhten Basisbetrags:

Tabelle 22: Erschwerende und mildernde Umstän:

Unternehmen Erschwerende Umstände

(in %) (in CHF)

Bringhen 0% -

CRH 0% -

Innosan 0% -

Kappeler 0% -

Sabag 0% -

Burgener 0% -

Sanidusch 0% -

Sanitas Troesch 20 % [...]

SGVSB 0% -

C.5.2.5.4 Maximale Sanktion

2628. Nach Art. 7 SVKG beträgt die maxim den letzten drei Geschäftsjahren in der Sch

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yebogen abzugeben. Die Beantwortung der aufch gut. Auch diese Formen der Kooperation sind ‘ooperationsbereitschaft im Sinne der genannten srichts hinaus, weshalb sich eine Reduktion des betrags im Umfang von 10% rechtfertigt.

nghen im Rahmen des Verfahrens in jeder Hinte ungehindert durchgeführt werden. Im Rahmen 3ringhen-Mitarbeiter vorbildlich. Die Bringhen un- ;hungen nicht nur mit zahlreichen Hinweisen auf nen der Beantwortung der Fragebogen, jegliche fragte zur korrekten Aufarbeitung des Fragebot über die zu liefernden Daten nach. Schliesslich üglich Genauigkeit und Umfang über den Erwarerleichterte die Ermittlung des Sachverhaltes klar forderte Mass hinaus. Es rechtfertigt sich daher, tionsbetrag um 20 % zu reduzieren.

n erschwerenden und mildernden Umstände en.

render und mildernder Umstände sowie dem ko- e Zuschläge und Abzüge des um den Dauerzule, Reduktion der Sanktion

Mildernde Umstände Zwischenergebnis (in %) (in CHF) (in CHF)

20 % L...] L...] 10% L...] L...] 30 % L...] L...] 30 % L...] L...] 5% L...] L...] 30 % L...] L...] 30 % L...] L...] 10% L...] L...] 5% L...] L...]

ale Sanktion in keinem Fall mehr als 10 % des in weiz erzielten Umsatzes eines Unternehmens.

C.5.2.5.5 Verhältnismässigkeitsprüfung

2629.Schliesslich muss eine Busse als Au das betroffene Unternehmen finanziell trac schwer zu beurteilen sowie in Relation zur ternehmung zu setzen sein, weshalb es nu finden kann. Die Höhe der Busse ist dahin die Wettbewerbs- noch die Existenzfähigke Sanktionsbetrag sollte also einerseits zur fi in einem angemessenen Verhältnis steher Präventivwirkung und Durchsetzbarkeit d Verstosses unzulässigerweise erzielte Karte

2630.Vorliegend haben die Parteien über rechneten Bussen in Relation zu den von schafteten Unternehmensumsätzen, sind di

C.5.2.6 Ergebnis

2631.Zusammenfassend berechnet die WE belle 23: Zusammenfassung der Sanktion Basisbetrags, aufgrund der vergleichsweise % herangezogen. Die resultierenden Beträc Dauer der Wettbewerbsverstösse — um 50 °

2632.Was Sanitas Troesch betrifft, haben c betrag von 2 % aufgrund der Bruttopreiss Wiederholungszuschlag in der Höhe von 20

2633.Vom um den Dauerzuschlag erhöhter Schritt zu Gunsten von Burgener, Innosan, Rolle 30 % abgezogen.

2634.In einem weiteren Schritt hat das Sek um den Dauerzuschlage erhöhten Basisbet Getaz und Richner (CRH) sowie für Sanita: um 20 % herabgesetzt.

2635.Aufgrund der genannten Erwägunger genannten sanktionserhöhenden und -min hörden eine Verwaltungssanktion in folgen: Art. 49a Abs. 1 KG angemessen:

Tabelle 24: Zusammenfassung der Sanktionsbetri

Massgeblicher Umsatz

revision 2003 — Neuerungen und Folgen, Stoff

1969 So im Ergebnis auch REINERT (Fn 1820), Art. 4

1970 PATRICK KRAUSKOPF/DOROTHEA SENN, Die Teilt sprünge, sic! 1/2003, 14, 15.

1971 Vgl. Wettbewerbskommission, Erläuterungen : rende Umstände, Abs. 1 lit. b, <www.w

1972 Vgl. Tabelle 14, 336, für die Unternehmensum

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isfluss des Verhältnismassigkeitsgrundsatzes für ybar sein.'%® Dieses Kriterium wird regelmässig Risikobereitschaft und Anlagestrategie einer Unr bei drohenden Marktaustritten Berücksichtigung gehend zu begrenzen, dass die Sanktion weder it des betroffenen Unternehmens bedroht.!%9 Der nanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens 1.1970 Auf der anderen Seite ist im Interesse der es Kartellgesetzes mindestens die infolge des IIrente abzuschépfen. 19”

Jahre Absprachen getroffen. Setzt man die beden Parteien in den vergangenen Jahren erwirt- e Sanktionen tragbar. '?7?

-KO die Sanktionen demnach wie folgt (vgl. Tasbetrage): Erstens wird für die Berechnung des r Schwere der Verstösse, ein Prozentsatz von 2 je werden in einem zweiten Schritt — aufgrund der h, 55 %, 60 % und 70 % (vgl. Rz 2607) erhöht.

lie Wettbewerbsbehörden ausgehend vom Basisenkungen in den Jahren 2005 und 2012 einen % berechnet.

1 Basisbetrag hat das Sekretariat in einem dritten Kappeler, und Sanidusch aufgrund ihrer passiven

retariat aufgrund des kooperativen Verhaltens die rage fur den SGVSB um 5%, Sabag um 5 %, fur 5 Troesch um 10 % und schliesslich für Bringhen

| und unter Würdigung aller Umstände sowie der dernden Faktoren erachten die Wettbewerbsbe- Jer Höhe als den Verstössen der Parteien gegen

ige

Sanktionsbetrag in Franken

ıktionsbemessung und die Bonusregelung, in: Kartellgesetzel/Zäch (Hrsg.), 2004, 144.

evision des Kartellrechts — Wettbewerbspolitische Quantenzur KGSanktionsverordnung (SVKG), 2006, Art. 5: Erschweeko.admin.ch> unter Dokumentation > Bekanntmachuninktionsverordnung.

satze der Parteien.

Bringhen [...]

CRH [...] Innosan [..-] Kappeler [...] Sabag [...] Burgener [...] Sanidusch [...] Sanitas Troesch [...] SGVSB [...] D Kosten

D.1 Kostenverlegung

2636.Nach Art. 2 Abs. 1 GebV-KG!%3 ist verursacht hat.

2637.Im Untersuchungsverfahren nach Art. nach Beweiswürdigung erstellte Sachverhe qualifizieren ist oder wenn sich die Parteien e contrario). Demgegenüber entfällt die Gel zwar verursacht haben, gegen die das Verf vorliegenden Anhaltspunkte nicht erhärter mehrerer Anhaltspunkte eröffnet, besteht

Punkte, welche sich haben erhärten lasse ben. !975

2638.Im vorliegenden Verfahren steht fest, Spaeter nicht erhärten liessen. Die auf die Verfahrenskosten werden zu Lasten der S rensparteien wurden Kartellrechtsverstöss Bst. a und b KG nachgewiesen.

2639.Verursacher eines Verfahrens sind d Anstoss zu den Ermittlungen der Wettbev bisherigen Praxis der Wettbewerbsbehörde meinsam und in gleichem Masse als dess gleichen Teilen. Von diesem Grundsatz wii

1973 Verordnung vom 25.2.1998 über die Gebühren 251.2).

1974 V/gl. noch nicht veröffentliche Verfügung der W Luftfracht; vgl. BGE 128 Il 247, 257 f. E 6.1 (= AG),Art. 3 Abs. 2 Bst. b und c GebV-KG.

1975 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 806 E.16.1.3, C 1976 RPW 2012/3, 656 Rz 371, Komponenten für He

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gebührenpflichtig, wer ein Verwaltungsverfahren

27 ff. KG besteht eine Gebührenpflicht, wenn der It als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung zu unterziehen (Art. 3 Abs. 2 Bst. b und c GebV-KG bührenpflicht für Unternehmen, die ein Verfahren ahren aber eingestellt wird, da sich die zu Beginn 1 liessen.!”* Wurde das Verfahren hinsichtlich eine Gebührenpflicht nur hinsichtlich derjenigen :n und zum Erlass einer Verfügung geführt hadass sich die Anhaltspunkte gegen San Vam und se beiden Parteien entfallenden Anteile an den taatskasse ausgeschieden. Den übrigen Verfah- e gemäss Art. 49a Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 3

iejenigen Unternehmen, die mit ihrem Verhalten ‚erbsbehörden gegeben haben.'”° Gemäss der nN gelten grundsätzlich alle Kartellteilnehmer geen Verursacher und tragen daher die Kosten zu d dann abgewichen, wenn er zu stossenden Erzum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG, GebV-KG; SR

EKO vom 2. Dezember 2013 Rz 1832, Abreden im Bereich RPW 2002/3, 546 f. Rz 6.1 e contrario, BKW FMB Energie

‚aba International AG/WEKO. iz-, Kühl- und Sanitäranlagen.

gebnissen führen sollte.'%7” Bei der Pro-K insbesondere Gleichheits- aber auch Pra WEKO hat klargestellt, dass die Verteilung eine Gesellschaft, die sich an einem Karte! den ist. Demnach gilt das Unternehmen i.S hängig davon, aus wie vielen juristischen Pi

2640.Sanitas Troesch war zwar nicht an c war der Ermittlungsaufwand für Sanitas T werbsverstösse nicht geringer als für die gr Troesch gleich wie bei den anderen grösse durchgeführt (inkl. Standortwechsel). Sanite lich und mündlich befragt wie die übrigen V führung und den Aktenversand denselben / Gegebenheiten des dreistufigen Sanitargrc tersuchen, ob Sanitas Troesch SGVSB-Mit und der Verfügung bezieht sich zudem a Hauptakteurin involviert war. Aus der Sicht sendes Ergebnis vor, wenn Sanitas Troesct die grossen SGVSB-Mitglieder.

2641.Im Gegensatz dazu waren die an den vorliegenden Verfahren passive Kartellmitg mien lediglich nachvollzogen. Sie waren bi: SGVSB vertreten und wurden auch ab dies treter in der Sortimentskommission reprass Mitglieder mit einer Stimme und somit als Rollen und der gemeinsamen Vertretung vi suchungsaufwand. Es würde daher dem \ grundsatz in stossender Weise widersprec kosten jedem einzelnen Teampur-Grossist auferlegt würden. Die Verfahrenskosten für von den übrigen Parteien ausgeschieden.

2642.Nach Artikel 4 Absatz 2 GebV-KG gilt Dieser richtet sich namentlich nach der Dri des ausführenden Personals. Auslagen für | Gebühren eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 Ge

2643.Gestützt auf die Funktionsstufe der n ein Stundenansatz von 130 bis 290 Franke chung beläuft sich auf insgesamt [8°080.27] lungshandlungen in Bezug auf den Verdacht [8'055.27] Stunden auf Ermittlungshandlun: zulässigen Preisabreden. Der Zeitaufwand Fall betrauten Mitarbeiter nach folgenden Si

  • [1147.07] Stunden zu CHF 130, ergeber

  • [6'653.10] Stunden zu CHF 200, ergeber

1977 Noch nicht publizierte Verfügung der WEKO v fracht; RPW 2013/4, 646 Rz 1043, Wettbewerb:

1978 RPW 2013/4, 646 Rz 1043, Wettbewerbsabrede 221 Rz 174, Elektroinstallationsbetriebe Bern.

1979 RPW 2013/4, 646 Rz 1043, Wettbewerbsabrede

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opf-Verlegung der Kosten stehen praxisgemäss ktikabilitätserwägungen im Vordergrund.'?7’® Die y der Verfahrenskosten nicht davon abhängt, ob | beteiligt hat, in eine Konzernstruktur eingebun- ‚v. Art. 2 Abs. 1 und 15% KG als „ein Kopf“, unabrsonen dieses Unternehmen besteht. '?7°

len SGVSB-internen Abreden beteiligt, hingegen roesch als einer der Hauptakteure der Wettbe- Ssseren SGVSB-Mitglieder. So wurde bei Sanitas ren SGVSB-Mitgliedern eine Hausdurchsuchung is Troesch wurde ferner in gleicher Weise schrifterfahrensparteien und verursachte für die Akten- Aufwand. Die Wettbewerbsbehörden mussten die sshandelsmarkts zudem unabhängig davon unglied war. Der überwiegende Anteil des Antrags uf Sachverhalte an denen Sanitas Troesch als der Wettbewerbsbehörden liegt daher kein stos- 1 Kosten zu den gleichen Teilen zu tragen hat wie

|} Abreden teilnehmenden Teampur-Grossisten im lieder, welche die Beschlüsse der Verbandsgre- > im Jahr 2008 in keinem einzigen Gremium des sem Zeitpunkt nur von einem gemeinsamen Verantiert. Dieser Umstand zeigt, dass die SGVSBeine Partei agierten. Entsprechend der passiven srursachten sie einen ungleich geringeren Unter- /erursacherprinzip und dem Gleichbehandlungshen, wenn im vorliegenden Fall die Verfahrensen zu gleichen Teilen wie den übrigen Parteien ‘die Teampur-Grossisten werden daher getrennt

ein Stundenansatz von 100.- bis 400.— Franken. nglichkeit des Geschafts und der Funktionsstufe Porti sowie Telefon- und Kopierkosten sind in den bV-KG).

iit dem Fall betrauten Mitarbeiter rechtfertigt sich :n. Der Zeitaufwand für die vorliegende Untersu- Stunden. Davon entfallen 25 Stunden auf Ermitttsmoment von unzulässigen Gebietsabreden und jen in Bezug auf den Verdachtsmoment von unwird gestützt auf die Funktionsstufe der mit dem undenansätzen verrechnet:

id CHF [149'119.10], id CHF [1°330°620],

om 2. Dezember 2013, Rz 1830, Abreden im Bereich Luftsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich. ın im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich; RPW 2009/3,

2n im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.

- [280.10] Stunden zu CHF 290, ergebend

2644.Die Verfahrenskosten für die Unte [1'560'968]. Praxisgemäss sind CHF [2'0( Troesch und CHF [3'968] für das Entsiegel betroffenen Gesellschaften auferlegt werde: fahrenskosten betragen damit CHF [1‘555‘ lungshandlungen im Zusammenhang mit d abreden. Da sich die Anhaltspunkte für be lassen sind diese CHF 5'000 auszusche Schliesslich ist der verbleibende Betrag von Der Verfahrenskostenanteil aller Teampur- Vam, Sanidusch und Spaeter — beträgt CH peler und Sanidusch jeweils ein Sechstel c rensparteien San Vam und Spaeter zuz [100‘000] werden zu Lasten der Staatskas: ten von CHF [1‘250‘000] sind durch die ver trag von CHF [250‘000] pro Kopf ausmacht.

2645.Die Gebühren für die einzelnen Unteri

Partei

Bringhen

Burgener

CRH

Innosan

Kappeler

Sabag

Sanidusch

Sanitas Troesch

SGVSB

D.2 Keine Parteientschadigung

2646.Spaeter beantragte eine Parteientsch fünf Gründen:

1. Dem Kartellverfahren komme gemäss B Art. 429 Abs. 1 StPO habe die beschu Aufwendungen für die angemessene A oder teilweise freigesprochen oder das ‘ entscheidend, dass der Beizug eines Re: Fall sei. Ferner bestehe kein Herabsetzu habe die Einleitung des Verfahrens wec rung erschwert.

1980 RPW 2013/4, 647 Rz 1050, Wettbewerbsabredt

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CHF [81'229],

rsuchung belaufen sich gesamthaft auf CHF )0] fur das Entsiegelungsverfahren von Sanitas ungsverfahren von CRH abzuziehen, '%®° die den

1. Die auf sämtliche Parteien zu verteilenden Ver- 000]. Davon entfallen CHF 5'000 auf die Ermittm Verdachtsmoment von unzulässigen Gebietsstehende Gebietsabreden nicht haben erhärten iden und entfallen zu Lasten der Staatskasse. | CHF [1°550‘000] unter den Parteien zu verteilen. Grossisten — Burgener, Innosan, Kappeler, San F [300‘000]. Hiervon ist Burgener, Innosan, Kapder CHF [50‘000] aufzuerlegen. Die den Verfahurechnenden Verfahrenskosten von insgesamt se ausgeschieden. Die restlichen Verfahrenskosbleibenden fünf Parteien zu teilen, was einen Be-

1ehmen betragen demnach:

Gebühren

CHF 250'000.00

CHF 50‘000.00

CHF 250'000.00

CHF 50‘000.00

CHF 50‘000.00

CHF 250'000.00

CHF 50‘000.00

CHF 250'000.00

CHF 250'000.00

ädigung. Sie begründet dies im Wesentlichen mit

undesgericht strafrechtlicher Charakter zu. Nach Idigte Person Anspruch auf Entschädigung ihrer usübung ihrer Verfahrensrechte, wenn sie ganz Verfahren gegen sie eingestellt werde. Dabei sei chtsbeistandes notwendig sei, was vorliegend der ingsgrund gemäss Art. 430 Abs. 1 StPO. Spaeter ler schuldhaft verursacht noch dessen Durchfüh-

»n im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.

2. Die sei StPO auch anwendbar, weil Art. Straftaten nach Bundesrecht durch Straf nicht zu entnehmen, dass diese nur für ( strafrecht gelte.

3. Die bisher ergangene Rechtsprechung c gerichts will Spaeter nicht gelten lassen. ergangen, welchen kein Strafcharakter z zuweisen, dass es im Kartellgesetz keine

4. Sofern kein strafprozessualer Anspruch ein Anspruch gestützt auf Art. 8 BV. Es keitsempfinden, wenn ein Unternehmer strafrechtlichem Charakter einbezogen v zieren müsse.“

5. Schliesslich verletze es Art. 6 Abs. 2 EN tenentscheid in einem Einstellungsbesch geklagte Person ein Verschulden treffe.

Zu Punkt 1 und 2

2647.Zu Punkt 1 und 2 ist folgendes zu sa strafrechtsähnlichen Charakter des Kartellv ser Schluss ist nicht korrekt. Die Qualifikatic ge im Sinne von Art. 6 EMRK bzw. als V Anwendung der in der EMRK und der Bunc Mindestgarantien. Dies bedeutet hingegen Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, und 7 EMRK und Art. 30 bzw. 32 BV [...] über „ihre Tragweite [...] bei der Prüfung de

2648.Art. 1 StPO ist in der Schweizerische pitel: Geltungsbereich und Ausübung der | fasst zwei Artikel: Einerseits Art. 1 StPO, « Art. 2 StPO, der die Ausübung der Strafrect Zusammenhang zu lesen. Art. 1 Abs. 1 StP urteilung der Straftaten nach Bundesrecht d tone regle. Art. 2 Abs. 1 StPO stellt klar, d Verfolgung und Beurteilung der Straftaten c setz bestimmten Behörden zusteht. Der 2 Strafbehörden ab. Dazu gehören gemäss / zei, Staatsanwaltschaft, Übertretungsstrafb (Zwangsmassnahmengericht, erstinstanzlic richt). Die StPO sieht einen Numerus claus gibt es keine.'%®? Gemäss Art. 2 Strafbeh Strafbehörden des Bundes’%° aus der Poliz richt, dem Bundesgericht sowie den kanto den Bund tätig werden. Weder die WEKO

1981 BGE 139 1 72, E. 2.2.2.

1982 ANDREAS J. KELLER, in: Kommentar zur Schwe kob/Lieber, 2010, Art. 12 N 2; vgl. auch Botsch: zember 2005, BBI 2006 1085, 1127, Punkt 2.1.’

1983 Bundesgesetz über die Organisation der Strafb ganisationsgesetz, StBOG), SR 173.71.

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1 StPO alle Verfolgungen und Beurteilungen von behörden des Bundesrechts regle. Der StPO sei Jas Kernstrafrecht und nicht auch für das Nebenles Bundesverwaltungsgerichts und des Bundes- Die Rechtsprechung sei mit Bezug auf Verfahren ukäme oder sie begnüge sich damit, darauf hinn Verweis auf die StPO gebe.

auf eine Parteientschädigung bestehe, bestünde ‚ verstosse in stossender Weise dem Gerechtig- | zu Unrecht in ein Untersuchungsverfahren mit vürde und „seinen Unschuldsbeweis selber finan-

ARK und Art. 32 Abs. 1 BV, wenn aus dem Kosluss direkt oder indirekt hervorgehe, dass die angen: Spaeter schliesst vom strafrechtlichen bzw. erfahrens auf die Anwendbarkeit der StPO. Dieyn des Kartellverfahrens als strafrechtliche Anklaarfahren mit strafrechtlichem Charakter führt zur lesverfassung festgelegten verfahrensrechtlichen

nicht, dass die StPO zur Anwendung gelangt. dass die „entsprechenden Garantien von Art. 6 demnach grundsätzlich anwendbar“ seien, wobei r einzelnen Garantien zu befinden“ sei.'*®'

n Strafprozessordnung systematisch dem „1. Kastrafrechtspflege“ zugeordnet. Das Kapitel 1 um- Jer den Geltungsbereich regelt und andererseits itspflege regelt. Die beiden Artikel sind folglich im O besagt, dass die StPO die Verfolgung und Beurch die Strafbehörden des Bundes und der Kanass die Strafrechtspflege — welche begrifflich die les Bundesrechts umfasst — einzig dem vom Ge- Titel Strafbehörden (Art. 12 ff. StPO) handelt die Art. 12 StPO die Strafverfolgungsbehörden (Poliehörden) und gemäss Art. 13 StPO die Gerichte hes Gericht, Beschwerdeinstanz, Berufungsgeus der Strafbehörden vor, andere Strafbehörden srdenorganisationsgesetz (StBOG) bestehen die ‘ei, der Bundesanwaltschaft, dem Bundesstrafgenalen Zwangsmassnahmengericht, wenn sie für noch ihr Sekretariat fallen daher gemäss Gesetz

sizerischen Strafprozessordnung (StPO), Donatsch/Hansjaaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. De- .

ehörden des Bundes vom 19. März 2010 (Strafbehördenor- unter den Numerus Clausus der Strafbehör verfahren keine Anwendung. Anders ausg: fugt, die StPO anzuwenden.

Zu Punkt 4 und 5

2649.Was die Vorbringen von Spaeter zur | und Art. 32 Abs. 1 BV betrifft, genügt der bei einer Auferlegung der Verfahrenskoste: die Verfahrenskosten, welcher der Spaeteı entschädigung. Eine solche ist im Übrigen | genannten Voraussetzungen geschuldet un gar verweigert werden, ohne dass dadurcl StPO nicht anwendbar ist, kann eine nähere

2650.Schliesslich ist auch die Berufung auf den mangels gesetzlicher Grundlage und Punkt 3) keine Parteientschadigung entricr Vergleich zu anderen Parteien, in derselb Spaeter sich mit Parteien aus dem Kernst mäss Bundesgericht nicht gehört - liegt ein Denn der Gesetzgeber lehnte nicht nur ei Kartellverfahrensrechts ab, sondern verzic Strafverfolgungsbehörden zu qualifizieren ( gericht entschieden hat, liegt im Umstand, waltungsverfahren keine Parteientschädigı von den Rechtsanwendungsbehörden gege müsste der Gesetzgeber eine andere Regel

Zu Punkt 3

2651.Die Wettbewerbsbehörden sind an B BV) und können sich über eindeutige Rech sprechung zur Parteientschädigung im Kar gen Urteil der REKO/WEF'%® ist Parteien verfahren keine Parteientschädigung zu gev

E Ergebnis

2652.Gestützt auf die vorstehenden Erwäg gebnis:

2653.Erstens ist festzustellen, dass die U Bringhen und die Teampur-Grossisten (Bul SGVSB vereinbarten:

i. bis 2007 gemeinsame Bruttopreise (

1984 Urteil des BGer,6B_540/2013 vom 17. März 20 1%5 Urteil des BVGer,

1986 Entscheid der REKO/WEF, RPW 200/4, 709 1 BGE 132 Il 47, 62 E. 5.2; BGE 140 V 116, 120 I

1987 Vgl. auch das allerdings aufgehobene Urteil (Schweiz) AG/WEKO, E. 10.

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den von Art. 2 StPO. Die StPO findet auf Kartelldrückt sind die Wettbewerbsbehörden nicht be-

Jnschuldsvermutung gemäss Art. 6 Abs. 2 EMRK Hinweis, dass die Unschuldsvermutung allenfalls 1 betroffen wäre.'%* Vorliegend geht es nicht um “nicht auferlegt wurden, sondern um die Parteiselbst nach StPO nur unter den in Art. 429 StPO d kann gemäss Art. 430 StPO herabgesetzt oder 1 die Unschuldsvermutung verletzt wäre. Da die : Prüfung von Arzt. 429 f. StPO ausbleiben.

Art. 8 BV verfehlt. Zumal die Wettbewerbsbehörgemäss Rechtsprechung (vgl. dazu soeben zu ten, ist nicht ersichtlich inwiefern sie Spaeter im en Situation ungleich behandeln sollten. Soweit rafrecht vergleicht — wozu das Kartellgesetz ge- e vom Gesetzgeber gewollte Unterscheidung vor. ne Revision des Kartellgesetzes und damit des htet auch darauf, die Wettbewerbsbehörden als vgl. Art. 2 StBOG). Wie das Bundesverwaltungsdass es im erstinstanzlichen, nichtstreitigen Ver- Ing gibt, keine echte Gesetzeslücke,!%5 welche benenfalls geschlossen werden könnte. Vielmehr ung vorsehen.

undesrecht und Völkerrecht gebunden (Art. 190 tsprechung dazu nicht hinwegsetzen. Die Rechttellrecht ist eindeutig. Gemäss dem rechtskräftiim erstinstanzlichen nichtstreitigen Verwaltungsvähren. '987

ungen gelangt das Sekretariat zu folgendem Ernternehmen Gétaz und Richner (CRH), Sabag, gener, Innosan, Kappeler und Sanidusch) sowie

Rz 1820 ff.) zu führen,

14, E.1.3.

f., Telekurs Holding AG et al./Erdölvereinigung; vgl. ferner

des BVGer B-362/2010 vom 3. Dezember 2013 Bayer ii. ab 2009 keine oder nur geringe Rab ler (Rz 1890 ff.) mehr zu gewähren,

ii. 2007 eine generelle Margenerhöhun

iv. bis 2011 im Falle von unterjährigen | System hinterlegten Basisrichtpreise selben Umfang und Zeitpunkt anpas

v. nicht vom Bruttopreis- auf das Netto]

vi. bis 2012 die gemeinsam festgelegte ff.) einzuhalten,

vii. einheitliche Eurokurse (Rz 1980 ff.) zu berechnen,

viii. die Bruttopreise der Teampur-Grossi ix. | welche Produkte in die Stammdaten x. | welche Produkteauswahl in den Tea

2654.Die Vereinbarungen gemäss Rz 265. von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG, die in Rz 2653 Z Abreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. b KC trachtigung des Wettbewerbs im Sinne vor bzw. Art. 5 Abs. 3 lit. b KG i.V.m. Art. 5 / nach Art. 5 Abs. 2 KG liegen nicht vor (vg als auch die den wirksamen Wettbewerb e Art. 49a Abs. 1 KG zu sanktionieren.

2655.Zweitens ist festzustellen, dass die U (CRH), Sabag, Bringhen, Kappeler und San

i. die Bruttopreise zwischen 1997 (Rz (Rz 852 ff.), 2000 (Rz 867), 2001 (R festzulegen,

ii. das Bruttopreisniveau 2004/2005 (R ii. verschiedene Warenumsatzkategori

2656.Drittens stimmten Sanitas Troesch, G ter Mithilfe des SGVSB die Bruttopreissenk für das Jahr 2012 aufeinander ab.

2657.Sowohl die in Rz 2655 als auch die Preisabreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit ben. In Übereinstimmung mit Art. 49a Abs. (ii) i.V.m (iii) sowie Rz 2656 zu sanktioniere: trifft, entfällt deren Sanktionierung gemäss / Hingegen ist festzustellen, dass diese Abre«

2658.Viertens ist festzustellen, dass Sanita zwischen 1999 und 2002 vereinbarten (vgl.

i. bei Kleinlieferungen keinen Rabatt z Mit andern Worten bestimmten sie d

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atte auf Zubehör für Waschautomaten und Tumbg durchzuführen,

oder jährlichen Herstellerpreisänderungen, die im > dieser Hersteller (Rz 1937 ff.) vom SGVSB im sen zu lassen,

oreissystem umzusteigen (Rz 1909 ff.),

Höhe der Transport- und Einbaukosten (Rz 1962

für von Herstellern in Euro verrechnete Produkte

sten (Rz 2015 ff.) festzulegen, aufgenommen werden sollten und mpur-Katalogen zu führen war.

3 Ziffern (i) bis (viii) sind Preisabreden im Sinne iffern (ix) und (x) genannten Vereinbarungen sind 5. Insgesamt bewirkten sie eine erhebliche Beein- Art. 5 Abs. 3 lit. a KG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 KG \bs. 1 KG. Gründe der wirtschaftlichen Effizienz I. Rz 2449 ff.). Sowohl wettbewerbsbeseitigende rheblich einschränkenden Abreden sind gemäss

nternehmen Sanitas Troesch, Gétaz und Richner idusch sowie der SGVSB vereinbarten:

799 ff.), 1998 (inkl. Margen) (Rz 826 ff.), 1999 z 939 ff.), 2002 (Rz 967 ff.) und 2003 (Rz 982 ff.)

z 1040 ff.) gemeinsam festzulegen und an und Rabattgruppen festzulegen.

étaz und Richner (CRH), Sabag und Innosan unung und das damit einhergehende Rabattniveau

in Rz 2656 genannten Vereinbarungen stellen . a KG dar, welche den Wettbewerb beseitigt ha- 1 KG sind die Abreden gemäss Rz 2655 Ziffern 1. Was die Abreden gemäss Rz 2655 Ziffer (i) be- Art. 49a Abs. 1 KG i.V.m Art. 49a Abs. 3 lit. b KG. Jen verboten sind.

s Troesch, Bringhen, Burgener und Gétaz (CRH) Rz 1773):

u gewähren und den Team-Preis zu verrechnen. en Endverkaufspreis für Kleinlieferungen.

ii. bei Verkäufen bis CHF 10‘000.— ein ab CHF 100‘000.— Rabatte zwischer

iii. Installateuren auf den Nettoverkaufs

2659.Fünftens steht fest, dass Bringhen ur ten, Privaten Einzelteile oder Ersatzteile nur

2660.Die in Rz 2658 und Rz 2659 aufge Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG, welche ne den in Erscheinung traten. Zusammen mit dest eine erhebliche Beeinträchtigung des \ 1.V.m. Art. 5 Abs. 1 KG. Gründe der wirtsc nicht vor (vgl. Rz 2449 ff.). Sowohl wettbe Wettbewerb erheblich einschränkenden Ab onieren. Die in Rz 2659 genannten Abred Schlussbestimmungen des KG ab dem 1. A KG i.V.m Art. 49a Abs. 3 lit. b KG entfällt hi ne Sanktionierung. Es ist aber festzustellen

2661.Erstens wird Gétaz und Richner (CRF und Sanidusch sowie dem SGVSB unter Hi lungsfall (Art. 50 und 54 KG) untersagt die i

2662.Zweitens wird Sanitas Troesch, Gétaz Innosan, Kappeler und Sanidusch sowie Folgen im Widerhandlungsfall (Art. 50 und : ten Abreden auszuüben.

2663.Drittens wird Sanitas Troesch, Gétaz ter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen im \ die in Rz 2656 genannten Abreden auszuük

2664.Viertens wird Sanitas Troesch, Burge! die gesetzlichen Folgen im Widerhandlungs i bis ili genannten Abreden auszuuben.

2665.Fünftens wird Bringhen und Gétaz (Cl Widerhandlungsfall (Art. 50 und 54 KG) un zuüben.

2666.Die in Rz 2653 bzw. 2655 genannten bewerbsabreden beteiligt. Sie sind dafür c (vgl. Rz 2631 ff.). Unter Würdigung aller L onserhöhenden und -mildernden Fak CHF 283'217'841 angemessen (Art. 49a Ab

2667.Die Untersuchung gegen die San Var Vam SA und die Spaeter Chur AG entfall insgesamt ausmachend CHF [100‘000.-], v senschaft ausgeschieden. Ferner werden C rede eingestellten Untersuchungen zu Last geschieden.

2668.Bei diesem Ausgang des Verfahrens ternehmen die verbleibenden Verfahrenskc tragen.

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> Rabattspannweite von 1-10 % plus MWST und ı 1-15 % plus MWST zu verrechnen.

preis 5 % Rabatt zu gewähren.

id Getaz zwischen 2003 bis 2011 u.a. vereinbarzu Bruttopreisen zu verkaufen (vgl. Rz 1784).

führten Vereinbarungen stellen Preisabreden im sbst den in Rz 2653 bis 2656 aufgezählten Abreden übrigen Abreden bewirkten sie damit zumin- Nettbewerbs im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG haftlichen Effizienz nach Art. 5 Abs. 2 KG liegen werbsbeseitigende als auch die den wirksamen reden sind gemäss Art. 49a Abs. 1 KG zu sanktien sind gemäss Art. 49a Abs. 1 KG i.V.m. den pril 2004 sanktionierbar. Gemäss Art. 49a Abs. 1 ngegen für die in Rz 2658 genannten Abreden ei- ‚dass diese Abreden verboten sind.

1), Sabag, Bringhen, Burgener, Innosan, Kappeler nweis auf die gesetzlichen Folgen im Widerhand- 1 Rz 2653 i bis x genannten Abreden auszuüben.

und Richner (CRH), Sabag, Bringhen, Burgener, lem SGVSB unter Hinweis auf die gesetzlichen 54 KG) untersagt, die in Rz 2655 i bis iii erwähn-

und Richner (CRH), Sabag und dem SGSVB un- Niderhandlungsfall (Art. 50 und 54 KG) untersagt, en.

er, Bringhen und Gétaz (CRH) unter Hinweis auf fall (Art. 50 und 54 KG) untersagt, die in Rz 2658

RH) unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen im tersagt, die in Rz 2659 genannten Abreden aus-

Unternehmen sind an diesen unzulässigen Wettjestützt auf Art. 49a Abs. 1 KG zu sanktionieren Imstände und der zu berücksichtigenden sanktitoren ist eine Belastung von insgesamt s. 1 KG, Art. 2 ff. SVKG, vgl. C.5.2.5.).

n sowie die Spaeter wird eingestellt. Die auf San enden Verfahrenskosten von je CHF [50‘000.-], ‚erden zu Lasten der Schweizerischen Eidgenos- ‚HF 5°000.- wegen der bezüglich der Gebietsaben der Schweizerischen Eidgenossenschaft aushaben die in Rz 2653 bzw. 2655 genannten Unsten (vgl. Rz 2636 ff.) von CHF [1‘450'000.-] zu

Dispositiv

F Dispositiv

Aufgrund des Sachverhalts und der vorange Abs. 1 KG):

1 Den Parteien Bringhen AG, Cement F Bauhandel AG und Gétaz Miauton SA Sabag Holding AG, SAB Sanitär-Appar: scher Grosshandelsverband der Sanitar

1.1 gemeinsame Bruttopreise bzw. das Bi

1.2 gemeinsam Rabattgruppen festzulege auf Produkte oder Produktkategorien |

1.3 gemeinsam die Höhe von Margen fes'

1.4 die Höhe der in der Stammdatenven im selben Umfang und zum selben Ze

1.5 gemeinsam festzulegen, ob ein Unter 1.6 die Höhe von Transport- und Einbauk

1.7. gemeinsam für von Herstellern in at Wechselkurse festzulegen,

1.8 gemeinsam die Bruttopreise von einz« legen,

1.9 gemeinsam die Produkte festzulegen den,

1.10 gemeinsam die Produkteauswahl fest Mitglieder geführt werden müssen.

2 Den Parteien Bringhen AG, Cement F Bauhandel AG und Gétaz Miauton SA Sabag Holding AG, SAB Sanitar-Appare AG und Schweizerischer Grosshandels\

2.1 gemeinsam die Bruttopreise bzw. das

2.2 gemeinsam die zu den Bruttopreisen veau festzulegen,

2.3 gemeinsam die Höhe von Margen fest 2.4 gemeinsam Rabattgruppen und Ware

3 Sanitas Troesch AG, Bringhen AG und sam

3.1 Endverkaufspreise für Produkte festzt 3.2 zu gewährende Rabattbandbreiten zu

3.3 die Höhe der an die Abnehmer gewah

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:henden Erwägungen verfügt die WEKO (Art. 30

oadstone Holding plc. (handelnd durch die BR , Regusci Reco SA), Innosan SA, Kappeler AG, ate Burgener AG, Sanidusch AG und Schweizerien Branche wird untersagt,

uttopreisniveau festzulegen,

nn und zu bestimmen, ob und in welchem Umfang Rabatte zu gewähren sind,

zulegen,

valtung hinterlegten Basisrichtpreise gemeinsam itpunkt zu verändern,

nehmen ein Brutto- oder Nettopreissystem führt, osten gemeinsam festzulegen,

ısländischer Währung verrechnete Produkte die

sInen Mitgliedern des SGVSB gemeinsam festzu-

, welche in die Stammdaten aufgenommen werzulegen, welche in den Bruttopreiskatalogen der

oadstone Holding plc. (handelnd durch die BR , Regusci Reco SA), Innosan SA, Kappeler AG, ite Burgener AG, Sanidusch AG, Sanitas Troesch ‚erband der Sanitären Branche wird untersagt,

Bruttopreisniveau festzulegen,

korrespondierenden Rabatte bzw. das Rabattnizulegen, numsatzkategorien festzulegen,

Getaz Miauton SA (CRH) wird verboten, gemeinlegen, vereinbaren und

rten Rabatte zu bestimmen.

4 Folgende Parteien werden für das in c Beteiligung an den festgestellten unzul; kel 5 Absatz 1 und 3 Buchstabe a und b

- Bringhen AG

- Cement Roadstone Holding plc (BR Bauhandel AG; Gétaz Miautc

- Innosan SA

- Kappeler AG

- | Sabag Holding AG

  • SAB Sanitar-Apparate Burgener /

  • Sanidusch AG

- Sanitas Troesch AG

- Schweizerischer Grosshandelsve der Sanitären Branche

5 Die Untersuchung gegen die San Vam $

6 Die Verfahrenskosten betragen insgesa Spaeter Chur AG entfallenden Verfahre chend CHF 100‘000, werden zu Lasten schieden. Ferner werden CHF 5‘000.— stellten Untersuchungen zu Lasten der den. Die verbleibenden Verfahrenskost folgt auferlegt:

- Bringhen AG, CHF 250'000, unteı

- Cement Roadstone Holding plc, ¢ 1'450’000;

  • Innosan SA, CHF 50'000, unter si

  • Kappeler AG, CHF 50'000, unter :

  • | Sabag Holding AG, CHF 250'000.

- SAB Sanitär-Apparate Burgener CHF 1’450’000;

  • | Sanidusch AG, CHF 50'000, unte

  • Sanitas Troesch AG, CHF 250'00

- Schweizerischer Grosshandelsve für CHF 1’450'000.

7 Das Gesuch auf Parteikostenentschädii 22-0420 Badezimmer vor der WEKO un

8 Die beschlagnahmten Original-Papierdo nach Eintritt der Rechtskraft der vorliec

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len Erwägungen beschriebene Verhalten wegen issigen Preis- und Mengenabreden gemäss Artimit folgenden Beträgen belastet:

CHF L...] CHF L...] n SA, Regusci Reco SA) CHF L...] CHF L...] CHF L...] CHF L...] CHF L...] rband CHF L...]

5A und die Spaeter Chur AG wird eingestellt.

mt CHF 1'555'000. Die auf San Vam SA und die ınskosten von je CHF 50'000, insgesamt ausmader Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgewegen der bezüglich der Gebietsabrede einge- Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgeschieen von CHF 1'450'000 werden den Parteien wie

- solidarischer Haftung für CHF 1’450’000; >HF 250'000, unter solidarischer Haftung für CHF

Jlidarischer Haftung für CHF 1’450’000; solidarischer Haftung für CHF 1’450’000;

unter solidarischer Haftung für CHF 1’450’000; AG, CHF 50'000, unter solidarischer Haftung für

r solidarischer Haftung für CHF 1’450’000; O, unter solidarischer Haftung für CHF 1’450’000; rband CHF 250'000 unter solidarischer Haftung

Jung der Spaeter Chur AG für die Untersuchung d dem Sekretariat wird abgewiesen.

kumente werden der jeweils berechtigten Person jenden Verfügung zurückgegeben und sämtliche beim Sekretariat vorhandenen, gespieg suchung betreffen, werden nach Eintritt löscht.

9 Die Verfügung ist zu eröffnen an:

- BR Bauhandel AG, Getaz Miauto Holding plc. CRH) vertreten durch

  • Bringhen AG, vertreten durch [...]

  • — Innosan SA, vertreten durch [...]

  • | Kappeler AG, vertreten durch [...]

  • | SABAG Holding AG, vertreten du

  • SAB Sanitär Burgener AG, vertret

  • | Sanidusch AG, vertreten durch [..

  • Sanitas Troesch AG, vertreten du

  • San Vam SA, vertreten durch [...]

  • | Spaeter Chur AG, vertreten durch

- Schweizerischer Grosshandelsve durch [...]

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Ta richt, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerd Begehren, deren Begründung mit Angabe c Die angefochtene Verfügung und die Bewe Partei in Händen hat, beizulegen.

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elten elektronischen Daten, welche diese Unterder Rechtskraft der vorliegenden Verfügung gen SA und Regusci Reco SA (Cement Roadstone [...]

rch [...]

en durch [...] ]

rch [...]

[...] rband der Sanitären Branche SGVSB, vertreten

gen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsge- e erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die er Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. ismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende

G Anhänge

G.1 Sitzungen Generalversamm [...]

G.2 Sitzungen Vorstand [...]

G.3 Sitzungen Sortimentskomm [...]

G.4_ Sitzungen Kooperationsrat [...]

G.5 Treffen zwischen Sanitas Tr [...]

G.6 Marktanteile [...]

G.7 Räumliche Ausdehnung de! [...]

G.8 Bruttopreisentwicklung [...]

G.9 Kalkulationsfaktoren und U [...]

G.10 Rabattentwicklung [...]

G.11 Rabattklassen Sanitas Troe [...]

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lung

ission

oesch und SGVSB

‘ Grosshändlertätigkeit

mrechnungsfaktoren

sch

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Codice penale svizzero, Art. 2, Art. 10, Art. 29, Art. 47, Art. 97, Art. 102, Art. 103, Art. 106 e Art. 109 — letto nella versione del 1 gennaio 2015; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2016, 1 luglio 2016, 1 ottobre 2016, 1 gennaio 2017, 11 luglio 2017, 1 settembre 2017, 12 dicembre 2017, 1 gennaio 2018, 1 marzo 2018, 1 marzo 2019, 1 luglio 2019, 1 novembre 2019, 1 febbraio 2020, 3 marzo 2020, 1 luglio 2020, 1 luglio 2021, 1 gennaio 2022, 1 giugno 2022, 22 novembre 2022, 1 gennaio 2023, 23 gennaio 2023, 1 luglio 2023, 1 agosto 2023, 1 settembre 2023, 6 dicembre 2023, 1 gennaio 2024, 1 luglio 2024, 1 gennaio 2025, 1 agosto 2025, 1 gennaio 2026 e 12 giugno 2026.
  • Legge federale di complemento del Codice civile svizzero, Art. 1 e Art. 20 — letto nella versione del 1 luglio 2014; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 luglio 2015, 1 gennaio 2016, 1 luglio 2016, 1 gennaio 2017, 1 aprile 2017, 1 novembre 2019, 1 gennaio 2020, 1 aprile 2020, 1 gennaio 2021, 1 febbraio 2021, 1 maggio 2021, 1 luglio 2021, 1 gennaio 2022, 1 gennaio 2023, 9 febbraio 2023, 1 settembre 2023, 1 gennaio 2024, 1 gennaio 2025, 8 luglio 2025, 1 ottobre 2025 e 1 gennaio 2026.
  • Codice di diritto processuale penale svizzero, Art. 1, Art. 2, Art. 12, Art. 13, Art. 323, Art. 410, Art. 429 e Art. 430 — letto nella versione del 1 gennaio 2015; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2016, 1 luglio 2016, 1 ottobre 2016, 1 gennaio 2017, 1 settembre 2017, 1 gennaio 2018, 1 marzo 2018, 1 gennaio 2019, 1 marzo 2019, 1 febbraio 2020, 1 marzo 2021, 1 luglio 2021, 1 luglio 2022, 1 gennaio 2023, 23 gennaio 2023, 1 luglio 2023, 1 agosto 2023, 1 gennaio 2024, 1 luglio 2024 e 1 aprile 2025.
  • Codice civile svizzero, Art. 55 e Art. 60 — letto nella versione del 1 luglio 2014; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2016, 1 aprile 2016, 1 gennaio 2017, 1 settembre 2017, 1 gennaio 2018, 1 gennaio 2019, 1 gennaio 2020, 1 luglio 2020, 1 gennaio 2021, 1 gennaio 2022, 1 luglio 2022, 1 gennaio 2023, 23 gennaio 2023, 1 settembre 2023, 1 gennaio 2024, 1 gennaio 2025, 1 gennaio 2026 e 1 luglio 2026.
  • Costituzione federale della Confederazione Svizzera, Art. 5, Art. 8, Art. 9, Art. 29, Art. 30 e Art. 32 — letto nella versione del 14 giugno 2015; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2016, 12 febbraio 2017, 24 settembre 2017, 1 gennaio 2018, 23 settembre 2018, 1 gennaio 2020, 1 gennaio 2021, 7 marzo 2021, 28 novembre 2021, 13 febbraio 2022, 1 gennaio 2024 e 3 marzo 2024.
  • Codice di diritto processuale civile svizzero, Art. 28 — letto nella versione del 1 luglio 2014; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2016, 1 gennaio 2017, 1 gennaio 2018, 1 gennaio 2020, 1 luglio 2020, 1 gennaio 2021, 1 gennaio 2022, 1 luglio 2022, 1 gennaio 2023, 1 settembre 2023, 1 gennaio 2025 e 1 luglio 2026.
  • Legge federale sulla procedura amministrativa, Art. 5, Art. 12, Art. 19, Art. 29, Art. 30, Art. 32, Art. 35 e Art. 66 — letto nella versione del 1 gennaio 2015; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2017, 1 gennaio 2018, 1 aprile 2019, 1 aprile 2020, 1 gennaio 2021 e 1 luglio 2022.
  • Legge federale sull’organizzazione delle autorità penali della Confederazione, Art. 2 — letto nella versione del 1 dicembre 2012; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 ottobre 2016, 1 gennaio 2017, 1 gennaio 2019, 1 gennaio 2021, 1 luglio 2023 e 1 gennaio 2024.
  • Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali, Art. 6 e Art. 7 — letto nella versione del 23 febbraio 2012; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 agosto 2021, 1 febbraio 2022 e 16 settembre 2022.
  • Legge federale sui cartelli e altre limitazioni della concorrenza, Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 7, Art. 18, Art. 26, Art. 27, Art. 28, Art. 30, Art. 39, Art. 40, Art. 49, Art. 49a, Art. 50, Art. 51, Art. 52, Art. 53, Art. 54 e Art. 56 — letto nella versione del 1 dicembre 2014; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2022 e 1 luglio 2023.
  • Legge di procedura civile federale, Art. 40 — letto nella versione del 1 maggio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2023 e 1 luglio 2023.
  • Ordinanza sugli emolumenti nell’ambito della legge sui cartelli, Art. 2, Art. 3 e Art. 4 — letto nella versione del 1 gennaio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2025.
  • Ordinanza sulle sanzioni in caso di limitazioni illecite della concorrenza, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 6 e Art. 7 — letto nella versione del 1 gennaio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 18 febbraio 2021.