WEKO-20151214-6e8b6c
Flügel und Klaviere: Verfügung vom 14. Dezember 2015
Rubrum
Schweizerische Eidgenossenschaft \
Confédération suisse ( Confederazione Svizzera ( Confederaziun svizra (
H
Diese Verfügung ist
Verfügun
vom 14. Dez
in Sachen Untersuchung 22-0: betreffend Flügel und Kl: wegen unzulässige:
gegen
1. Grotrian, Helfferi KG, Grotrian-Steinwe
vertreten durch Dr. D Sugandha Kumar, La Postfach 212, 8042 Z 2. La Bottega del P vertreten durch Prof. Partner, Konsumstra: 3. Loeb Holding AC
4. AKHZ Managem 51, 3011 Bern
beide vertreten durch Lauterburg, Prager D
5. Musik Hug AG, L
vertreten durch Dr. Ji Löwenstrasse 19, Po
6. Steinway & Sons
vertreten durch Dr. Al Bahnhofstrasse 13, 8
Besetzung Vincent Martenet (F Stefan Bühler, Andr Evelyne Clerc, Win: Jürg Niklaus, Thom
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Nettbewerbskommission WEKO >ommission de la concurrence COMCO Sommissione della concorrenza COMCO Zompetition Commission COMCO
inweis:
noch nicht rechtskräftig.
g
ember 2015
429 gemäss Art. 27 KG
aviere ‘Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 Abs. 1
ich, Schulz, Th. Steinweg Nachf. GmbH & Co. g-Str. 2, D-38112 Braunschweig
aniel Lucien Bühr, Dr. Simone Nadelhofer und live Rechtsanwälte, Stampfenbachplatz 4, ürich
ianoforte SA, Via Canonica 18, 6900 Lugano Dr. Eugen Marbach, FMP Fuhrer Marbach & se 16 A, 3007 Bern
3, Spitalgasse 47, 3011 Bern sowie
ent AG (ehemals Krompholz AG), Spitalgasse
Prof. Dr. Philipp E. Zurkinden und Bernhard C. reifuss AG, Schweizerhof-Passage 7, 3001 Bern immatquai 28/30, 8001 Zurich irg Borer, Schellenberg Wittmer AG, stfach 1876, 8021 Zurich 3, Rondenbarg 10, D-22525 Hamburg
idras Gurovits, Niederer Kraft & Frey AG, 001 Zurich
räsident, Vorsitz),
eas Heinemann (Vizepräsidenten),
and Emons, Andreas Kellerhals, Daniel Lampart, as Pletscher, Armin Schmutzler, Johann Zürcher
A. Verfahren
Erwägungen
B.5.2.2.2. Aussenwettbewerb ..................- B.5.2.2.3. Innenwettbewerb .....................- (ii) Restwettbewerb .................nn
A.1.3. An den Abreden beteiligte Herstell B.1. Geltungsbereich ...............................- B.2. Parteien/Verfügungsadressatinnen ... B.5. Horizontale Wettbewerbsabrede betr: B.5.1.1. Austausche zwischen Musik Hug t B.5.1.4. Zwischenergebnis ........................- B.5.2.1. Vorliegen einer horizontalen Abrec B.5.2.3. Zwischenergebnis
B.5.3. Erhebliche Beeinträchtigung des V
Inhaltsverzeichnis A.1.1. Ausschreibung für die Zürcher Hoc A.1.2. Ausweitung der Untersuchung auf B.3. Vorbehaltene Vorschriften .................- und ESSex.....uenensenneneennnnnnennennn nennen B.5.1._ Wettbewerbsabrede im Sinne von B.5.1.1.1. Bewusstes und gewolltes Zusar B.5.1.1.2. Bezwecken oder Bewirken eine B.5.1.2. Abgestimmte Verhaltensweise zwi B.5.1.3. Abrede zwischen Unternehmen gl B.5.2. Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Wettbewerbs .........uunssseeesreeennneenn B.5.2.2. Widerlegung der gesetzlichen Ver B.5.2.2.1. Relevanter Markt B.5.3.1. Erheblichkeit gemäss bundesverw Gaba und Gebro.......... eee
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er und Händler...........uussesersssnennnnnnnnnennenn nennen ING Krompholz ................222022200nnsennnnnnnnnnnennnennn en nmenwirken ...........u4nnnnnnennen nenn nnnnnnnnnnnennnrnn ernennen Wettbewerbsbeschränkung................n: schen Musik Hug, Krompholz und La Bottega ..23 sicher Marktstufe ......uuuneeserssssnnnnnnnnnnnennnn nennen
B.5.3.2. Erheblichkeit gemäss bisheriger P B.5.3.2.3. Zwischenergebnis...................-- B.5.4. Rechtfertigung aus Effizienzgriind
B.5.5. Ergebnis........................e: B.6. Horizontale Abrede zwischen Musik t B.7. Ergebnis ...................ur2surs rer B.8. Vertikale Abrede betreffend Produkte B.8.1. | Wettbewerbsabrede im Sinne von B.8.1.1. Bewusstes und gewolltes Zusam B.8.1.2. Bezwecken oder Bewirken einer V B.8.1.3. Abrede zwischen Unternehmen ve B.8.2. Keine Abrede im Sinne von Art. 5, B.8.3. Den Wettbewerb erheblich beeintr B.9. Vertikale Wettbewerbsabrede betreffe B.9.1. | Wettbewerbsabrede im Sinne von B.9.1.1. Bewusstes und gewolltes Zusam B.9.1.2. Bezwecken oder Bewirken einer V B.9.1.3. Abrede zwischen Unternehmen ve B.9.2. Keine vertikale Abrede über Minde B.9.3. Den Wettbewerb erheblich beeintr B.10. Gesamtergebnis ...........................- B.11. MaSSnahmMeh..........ccccccccsssssseeeeeeeeeeees B.11.1. Einvernehmliche Regelungen mit ! B.11.2. Einvernehmliche Regelungen mit : B.11.3. Sanktionierung .............................- B.11.3.1. Allgemeines .................................- B.11.3.2. Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KC B.11.3.2.2. Unzulässige Verhaltensweise | B.11.3.3. Vorwerfbarkeit............uesessseneeneneene B.11.3.4. Bemessung ............22444444snnnn rennen B.11.3.4.2. Konkrete Sanktionsberechnun
(i) Basisbetrag................nnnnnnn (iii) Erschwerende und mildernde Ums
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Art. 4 Abs. 1KG............nnssenssenssenssnnnnennennnnenn IeNwirken ooo. .ccccceccsessesseceecccesseeueuseeeeeessesaeseeeeeeess /ettbewerbsbeschränkung ..................nen rschiedener Marktstufen .............ccccccccsssseeseeeeees
lenwirken
Art. 4 ADS. 1KG.............-2en nennen nenn /ettbewerbsbeschränkung ................... nen St- oder Festpreise................nsssesseenneeneeenneen ächtigende Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. 1
5&S und Grotrian-Steinweg ................enen
rschiedener Marktstufen ..........c..cceceeeeeeeeeeeeeeeees Musik Hug und Krompholz
B.11.3.5. Selbstanzeige — vollstandiger/teilw B.11.3.5.1. Voraussetzungen der Sanktior
B.11.3.8. Beschlagnahmte Dokumente und | C. Kosten .....uuusnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn D. Ergebnis ......uzuss00000000000nnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn E. DISPOSITtIV ...uuzuanenannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn
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A. Verfahren
A.1. Gegenstand der Untersucht:
A.1.1. Ausschreibung für die Zürcher H
1. Auslöser für die Eröffnung der vorlieg: Hochbauamtes des Kantons Zürich (nachfol die Zürcher Hochschule der Künste (nachfe plex in der ehemaligen Toni-Molkerei Flüge fang von rund CHF 4 Mio. beschafft werder bauamt, Flügel der Marke Steinway &
Diesbezüglich gingen je eine Offerte der Mu Bottega del Pianoforte SA (nachfolgend: L preislicher Hinsicht voneinander ab; diejen Hochbauamt beabsichtigte, den Zuschlag a
2. Am 27. Juli 2012 erhielt das Hochbau: (nachfolgend: S&S), worin ihm S&S mitteilte werden dürfte, da diese ausserhalb des ihr | gebiet südlich des San Bernardino) offeriert hin, das Angebot von La Bottega nicht zu ui res u.a. für den Kanton Zürich zuständigen + Hochbauamt ein weiteres Schreiben von S& erste Schreiben als gegenstandslos zu betı mierte S&S das Hochbauamt darüber, da 28. Februar 2013 beendet habe, sie jedoch jeden Fall beliefern werde.
3. Im Anschluss daran wandte sich das It kommission (nachfolgend: Sekretariat), rei wollte wissen, ob das Vorgefallene aus kart wie es sich im weiteren Verlauf der Ausschr
4. Eine Prüfung der Anfrage des Hochk: auf unzulässige vertikale Wettbewerbsabrec chen einer Offerte im Rahmen einer Ausscl Verkauf zu qualifizieren ist. Das Sekretariat such, einen passiven Verkauf zu verhinderr klärung im Sinne von Art. 26 KG?.
5. S&S bat in ihrer Stellungnahme vom ? nahmen an Ausschreibungen im offenen Vi weisen sei, dass dies lediglich der Ansicht Einschätzung des Sekretariats und erachtet
1 Ausschreibung vom 20.4.2012 gemäss sima|
2 Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle setz, KG; SR 251).
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ing
lochschule der Künste
nden Untersuchung war eine Ausschreibung des gend: Hochbauamt) im Jahr 20121, mit welcher für )Igend: ZHdK) bzw. für den neuen Gebäudekom- | und Klaviere für Schulung und Konzerte im Um- 1 sollten. Unter anderem beabsichtigte das Hoch- Sons (nachfolgend: Steinway) zu beschaffen. sik Hug AG (nachfolgend: Musik Hug) und der La a Bottega) ein. Diese beiden Offerten wichen in ge von La Bottega sei „preislich günstiger“. Das n La Bottega zu erteilen.
amt ein Schreiben von Steinway & Sons, Hamburg , dass der Zuschlag nicht an La Bottega vergeben zugewiesenen Vertragsgebietes (Tessin und Teilhabe. S&S wies im genannten Schreiben darauf ıterstützen, sondern ausschliesslich dasjenige ihländlers Musik Hug. Am 3. August 2012 ging beim S ein, in welchem diese das Hochbauamt bat, das achten. Mit Schreiben vom 7. August 2012 inforss sie die Zusammenarbeit mit La Bottega per im Falle des Zuschlags an La Bottega diese auf
tochbauamt an das Sekretariat der Wettbewerbsshte eine entsprechende Dokumentation ein und ellrechtlicher Sicht problematisch sein könnte und eibung verhalten solle.
wamtes ergab, dass Anhaltspunkte vorliegen, die Jen hindeuteten. Dies namentlich, weil das Einrei- 1reibung (im offenen Verfahren) als sog. passiver wertete deshalb die Intervention von S&S als Ver- . Das Sekretariat eröffnete daraufhin eine Vorab-
30. Juli 2015, dass bei der Qualifizierung von Teilerfahren als Passivverkäufe explizit darauf hinzudes Sekretariats entspreche. Die WEKO teilt die weitere Hinweise dazu vorliegend nicht als nötig.
9 (Projekt-ID 84674; Meldungsnummer 732649). und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellge-
6. Der Zuschlag des Hochbauamtes erfo folgender Lose vor:?
Los 1 anLa Bottega (Preis: CHF 2'05.
Los 2 an Piano Probst AG (nachfolger
Los 3 an Jecklin + Co. AG (nachfolger
Los 4 an Musik Hug (Preis: CHF 347‘:
Los 5 an Dietschi Pianos (Preis: CHF
Los 6 an Stoffler Musik AG (nachfolge
Der Zuschlag von Los 1, gegen den Musik Zurcher Verwaltungsgericht erhob, ist mittle
7. Gestützt auf die Ergebnisse der Vorak zu Tage traten, die auf das Bestehen vor Sinne von Art. 5 sowie Art. 7 KG hindeute 2012 im Einvernehmen mit einem Mitglie (nachfolgend: WEKO) eine Untersuchung ( mpholz AG4 (nachfolgend: Krompholz). Es | rauf hindeuteten, dass sich die Händler von züglich Preisen und der Aufteilung von
erhärtete sich der Verdacht auf unzulässige auf die sog. Preisbindung der zweiten Hand bot von Passivverkäufen). Schliesslich bes marktbeherrschende Stellung verfügen könı
8. Am 27. November 2012 fand am Hau chung statt, mit welcher zahlreiche Bewe Durchsuchung signalisierte Musik Hug dem wollen und setzte einen Marker®. Da zu dies mpholz nicht klar waren sowie ihre Beteiligu schränkungen fraglich waren, verzichtete d durchsuchen, entschied sich aber dafür, bei 27. November 2012 persönlich mitzuteilen übergeben. La Bottega signalisierte sofort, setzte einen entsprechenden Marker. Kromy Selbstanzeige ein.
A.1.2. Ausweitung der Untersuchung a
9. Aufgrund von konkreten Anhaltspunkte im Zusammenhang mit Produkten des Her: Nachf. GmbH & Co. KG (nachfolgend: Grotri im Einvernehmen mit einem Mitglied des Pr suchung aus.
3 Vgl. Amtsblatt des Kantons Zürich vom 21.12 * Krompholz war (und ist) der dritte offizielle Hi 5 Vgl. Merkblatt und Formular Bonusregelung (
<http://www.weko.admin.ch/> unter Dienstlei:
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Igte am 11. Dezember 2012 und sah die Vergabe
3'313.-);
1d: Piano Probst; Preis: CHF 652'457.-); 1d: Jecklin; Preis: CHF 1'203'940.-); 270.-);
192'276.-) und
nd: Stoffler Musik; Preis: CHF 121‘000.-).
‘Hug am 24. Dezember 2012 Beschwerde beim rweile in Rechtskraft erwachsen.
yklarung, im Rahmen derer weitere Anhaltspunkte 1 unzulassigen Wettbewerbsbeschränkungen im ten, eröffnete das Sekretariat am 26. November d des Präsidiums der Wettbewerbskommission yegen S&S, Musik Hug, La Bottega und die Kroagen im Wesentlichen Anhaltspunkte vor, die da- Produkten der Marke Steinway untereinander be- Märkten abgesprochen hatten. Darüber hinaus vertikale Wettbewerbsabreden; sowohl in Bezug als auch den sog. absoluten Gebietsschutz (Veranden Anhaltspunkte dafür, dass S&S über eine
otsitz von Musik Hug in Zürich eine Hausdurchsuismittel sichergestellt wurden. Gegen Ende der Sekretariat gegenüber, mit diesem kooperieren zu sem Zeitpunkt die Rollen von La Bottega und Kro- Ingen an den in Rede stehenden Wettbewerbsbeas Sekretariat darauf, ihre Büroräumlichkeiten zu den die Eröffnung der Untersuchung ebenfalls am und das entsprechende Eröffnungsschreiben zu mit dem Sekretariat kooperieren zu wollen und holz reichte am 15. Januar 2013 schliesslich eine
uf Produkte der Marke Grotrian-Steinweg
sn, die auf mögliche Wettbewerbsbeschränkungen stellers Grotrian, Helfferich, Schulz, Th. Steinweg an-Steinweg) hindeuteten, weitete das Sekretariat äsidiums der WEKO am 10. April 2013 die Unter-
.2012 (Nr. 51), S. 5.
ändler von S&S in der Schweiz (vgl. unten, Rz 10 ff.). Selbstanzeige), Rz 24 ff., abrufbar unter
stungen > Meldeformulare.
A.1.3. An den Abreden beteiligte Herste Hersteller
10. S&S ist eine im Jahr 1853 gegründete wird von der Steinway Musical Instruments rund EUR 354 Mio. erzielt. Steinway Music kotiert und wurde im September 2013 für U Paulson verkauft.° S&S ist in der Produktion Steinway gehören zum Unternehmen aucl Marke Steinway werden in New York und Produkte der Marken Boston und Essex we Boston Piano GmbH (nachfolgend Boston Pi in der Schweiz im Produktevertrieb mit ihrer Bottega zusammen (vgl. auch unten, Rz 14,
11. Grotrian-Steinweg ist ein im Jahr 18 schweig. Die Herstellerin von Flügeln und erzielt einen weltweiten Umsatz von rund E! ältesten Pianofabriken der Welt und ist im mente werden heute in Braunschweig gefer Produktevertrieb u.a. mit ihren offiziellen Hä Frühling 2013) zusammen.
Händler
12. Musik Hug ist ein im Jahr 1807 gegr Schweiz über zwölf Filialen verfügt. Zu Mus fachhandelsgeschäfte Jecklin (Zürich), Piar gend: Kneifel; Genf). Musik Hug ist eines der in Europa.?? Musik Hug ist u.a. im Handel Instrumente) tätig und führt neben Produkte dere Klavier- und Flügelmarken im Sortimer
13. Krompholz wurde im Jahr 1855 gegrü Handel mit Klavieren und Flügeln (Neu- un sentlichen Produkte von S&S und Grotrian-S Gruppe (vgl. unten, Rz 52), welche diese / Management-Buy-Outs an den aktuellen G kaufte. Dieser führt das Musikhaus an eine Musik AG weiter.*2
6 Vgl. Artikel Spiegel online vom 14.8.2013, <h bauer-steinway-geht-an-hedgefonds-groesse
2014 Frankfurt mit Wirtschaftsdaten vom Fek
11 Dazu gehören insbesondere die Marken Bec
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aller und Händler
Aktiengesellschaft mit Sitz in New York, USA. Sie Inc. gehalten, die einen weltweiten Umsatz von al Instruments Inc. war an der New Yorker Börse SD 512 Mio. an den Hedge-Fonds-Manager John von Flügeln und Klavieren tätig; neben der Marke 1 die Marken Boston und Essex.’ Produkte der Hamburg produziert und durch S&S vertrieben.® rden in Japan und China produziert und durch die ano; vgl. unten, Rz 47) vertrieben. S&S arbeitet(e) offiziellen Händler Musik Hug, Krompholz und La ).
35 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Braun- Klavieren beschäftigt weltweit 55 Mitarbeiter und UR 4,7 Mio. Die Grotrian-Pianofabrik zählt zu den Besitz der Familie Grotrian-Steinweg. Die Instruigt.° Grotrian-Steinweg arbeitet in der Schweiz im ndler Musik Hug, Krompholz und La Bottega (seit
indetes Musikhaus mit Sitz in Zürich, das in der ik Hug gehören auch die traditionsreichen Musik- 10 Eckenstein (Basel) sowie Kneifel SA (nachfol- ‚ältesten und grössten Musikhandelsunternehmen mit Klavieren und Flügeln (Neu- und Occasionn von S&S und Grotrian-Steinweg zahlreiche an- 1.11
ndet und hat ihren Sitz in Bern. Krompholz war im d Occasion-Instrumente) tätig und führte im Westeinweg im Sortiment. Krompholz gehört zur Loeb \ktivitäten per 1. Oktober 2014 im Rahmen eines eschäftsführer, Herrn Alexander Steinegger, verm neuen Standort unter dem Namen Krompholz
ttp://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/klavier-
12.2015).
ite.html> (14.12.2015); Pressemitteilung Musikmesse ruar 2014,
(14.12.2015).
14.12.2015).
hstein, Bösendorfer, Schimmel und Yamaha.
2.2015); Geschäftsbericht Loeb Gruppe 2014, S. 2,
14. La Bottega ist ein im Jahr 1978 gegrü Angestellte beschäftigt.'? La Bottega ist ebe und Occasion-Instrumente) tätig. Bis Ende F S&S-Produkte.
A.2. Prozessgeschichte
15. Mit Eingabe vom 22. August 2012 lies tation der Ausschreibung für die ZHdK zuko urteilung der Sachlage sowie um eine Berat
16. Mit Schreiben vom 28. August 2012 b bauamtes und informierte es darüber, dass Fragen eine Vorabklärung gemäss Art. 26 K
17. Am 7. September 2012 eröffnete das gegen Musik Hug, La Bottega und S&S und mpholz und La Bottega.
18. Im Einvernehmen mit einem Mitglied ( riat am 26. November 2012 eine Untersuch mpholz. Tags darauf fand bei Musik Hug eir reiche physische und elektronische Bewei Gleichentags übergab das Sekretariat LaBo räumlichkeiten. Diese zeigte um 12.18 Uhr it ker, übergab dem Sekretariat zahlreiche p spiegeln. Zusätzlich gab La Bottega dem S chen Einvernahme Auskünfte. Gegen End zeigte Musik Hug ihre Bereitschaft an, mit d und setzte um 18.40 Uhr einen Marker.
19. S&S und Krompholz wurde die Eröffnu mitgeteilt. Krompholz signalisierte ihre Koo den und reichte am 15. Januar 2013 eine Si
20. Zwischen dem 30. November 2012 ur Auskunftsbegehren zugestellt, und es fand Bottega und S&S statt. Zudem gingen die E zungen von La Bottega, Musik Hug und Kron ausserdem erstmals Informationen zu ihre Marke Grotrian-Steinweg ein und machte d zu 80 % geltend (Bonus Plus; vgl. dazu unte
21. Am10. April 2013 wurde die Untersucl Grotrian-Steinweg ausgeweitet. Musik Hug, über die Ausweitung informiert, Grotrian-Ste suchung kommuniziert. Am 11. April 2013 v mpholz, La Bottega, Musik Hug und Grotriaı
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idetes Pianohaus mit Sitz in Lugano, das rund 15 .nfalls im Handel mit Klavieren und Flügeln (Neu- -ebruar 2013 war La Bottega offizieller Händler für
5 das Hochbauamt dem Sekretariat die Dokumenmmen und ersuchte um eine kartellrechtliche Beung betreffend das weitere Vorgehen.
antwortete das Sekretariat die Fragen des Hochzur Klärung der sich stellenden kartellrechtlichen G eröffnet werde.
Sekretariat eine Vorabklärung gemäss Art. 26 KG versandte Auskunftsbegehren an Musik Hug, Kro-
Jes Präsidiums der WEKO eröffnete das Sekretaung gegen Musik Hug, La Bottega, S&S und Kro- 1e Hausdurchsuchung statt, anlässlich derer zahlsmittel beschlagnahmt resp. gespiegelt wurden. ttega das Eröffnungsschreiben in ihren Geschäftsire Kooperationsbereitschaft an, setzte einen Marhysische Dokumente und liess ihre Datenträger ekretariat gleichentags im Rahmen einer mündli- e der bei ihr durchgeführten Hausdurchsuchung en Wettbewerbsbehörden kooperieren zu wollen,
ng der Untersuchung per Post resp. per Übergabe Jerationsbereitschaft mit den Wettbewerbsbehörelbstanzeige ein.
id dem 3. April 2013 wurden den Parteien diverse en Einvernahmen mit Musik Hug, Krompholz, La 3onusmeldungen resp. deren (schriftliche) Ergännpholz ein. Am 21. Januar 2013 reichte Krompholz m Abredeverhalten bezüglich der Produkte der afür die Gewährung einer Sanktionsreduktion bis An, RZ 430 ff.).
nung auf den Vertrieb von Instrumenten der Marke
Krompholz und La Bottega wurden gleichentags inweg gegenüber wurde die Eröffnung der Untervurden diesbezüglich Auskunftsbegehren an Kro- 1-Steinweg verschickt.
5); Artikel Handelszeitung vom 24.6.2014, rkauft-musikgeschaeft-krompholz-geschaeftsfuehrer-
22. Am 30. Mai 2013 setzte Musik Hug Grotrian-Steinweg (vgl. dazu unten, Rz 427 ber 2013 wurden weitere mündliche und sı von La Bottega, Musik Hug und Krompholz
23. Am 7. Februar 2014 stellte das Sekret zu. Am 19. Februar 2014 fand eine Einvern:
24. Am17. März 2014 ersuchte Grotrian-S eine einvernehmliche Regelung im Sinne vo Sekretariat und Grotrian-Steinweg eine Be schluss einer einvernehmlichen Regelung ( Sekretariat Grotrian-Steinweg einen ersten |
25. Mit Schreiben vom 2. Mai 2014 retouri ten Rahmenbedingungen als auch den Entw Steinweg in der vorgelegten Form akzeptiert Sekretariat Grotrian-Steinweg die gegengez
26. Am 25. Juni 2014 stellte das Sekretar dato um Geschaftsgeheimnisse bereinigten nahm Krompholz in den Büroräumlichkeiter Am 7. Juli 2014 nahm Musik Hug, am 9. so Bottega Einsicht in die Selbstanzeigen.
27. Am 15. Juli 2014 stellte das Sekretar Aktenstücke zu und bestätigte diesen Parte ergebnisses. Am 31. Juli 2014 verschickte d. ten Parteien.
28. Am 7. August 2014 fand die Präsente der neben dem Sekretariat S&S und Krompt Sitzung fanden individuelle Besprechunger mpholz statt, an denen u.a. über den Abschl wurde.
29. Am 18. August 2014 fand die Präsent der neben dem Sekretariat Musik Hug und meinsame Sitzung fanden individuelle Besj Hug sowie La Bottega statt, an denen u.a. i lung gesprochen wurde.
30. Am19. August 2014 stellte das Sekret tega und S&S ein Auskunftsbegehren zu, Marktverhältnissen und Produktverkäufen e
31. Am 26. September 2014 stellte das Si Entwurf für eine einvernehmliche Regelung sammenhang stehenden Rahmenbedingur mpholz liess dem Sekretariat die unterzeict zukommen, Musik Hug am 7. November 20
32. Am3. Oktober 2014 fand eine weitere statt, anlässlich derer u.a. der mögliche Absı
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einen Marker bezüglich Produkten der Marke ). Zwischen dem 6. Mai 2013 und dem 8. Novemhriftliche Ergänzungen zu den Bonusmeldungen gemacht.
ariat den Parteien das vorläufige Aktenverzeichnis ahme mit Grotrian-Steinweg statt.
steinweg um die Aufnahme von Verhandlungen für n Art. 29 KG. Am 9. April 2014 fand zwischen dem »sprechung statt, anlässlich derer über den Abyesprochen wurde. Am 16. April 2014 stellte das Entwurf für eine einvernehmliche Regelung zu.
ierte Grotrian-Steinweg sowohl die unterzeichneurf der einvernehmlichen Regelung, den Grotrian- e und unterzeichnete. Am 13. Mai 2014 stellte das eichnete einvernehmliche Regelung zu.
jat den Parteien das Aktenverzeichnis mit den bis Aktenstücken zu. Am 2., 3., 11. und 25. Juli 2014 1 des Sekretariats Einsicht in die Selbstanzeigen. wie 10. Juli 2014 S&S und am 24. und 31. Juli La
iat Krompholz, Musik Hug, La Bottega und S&S ien die Termine für die Präsentation des Beweisas Sekretariat weitere Aktenstücke an die genanntion des vorläufigen Beweisergebnisses statt, an jolz teilnahmen. Im Anschluss an die gemeinsame 1 zwischen dem Sekretariat und S&S sowie Krouss einer einvernehmlichen Regelung gesprochen
ation des vorläufigen Beweisergebnisses statt, an La Bottega teilnahmen. Im Anschluss an die gejrechungen zwischen dem Sekretariat und Musik ber den Abschluss einer einvernehmlichen Regeariat den Parteien Musik Hug, Krompholz, La Botmit dem weitere Informationen zum Markt, den fragt wurden.
ekretariat Musik Hug und Krompholz einen ersten
im Sinne von Art. 29 KG sowie die damit im Zuigen für entsprechende Verhandlungen zu. Kroineten Rahmenbedingungen am 7. Oktober 2014 14.
Besprechung zwischen dem Sekretariat und S&S chluss einer einvernehmlichen Regelung im Sinne
von Art. 29 KG diskutiert wurde. Das Sekret wurf für eine einvernehmliche Regelung so\ menbedingungen für entsprechende Verhar
33. Am 23. Dezember 2014 bzw. 20. Jar Krompholz bzw. S&S nach entsprechende nehmliche Regelung zu.
34. Im Zeitraum vom 16. Dezember 2014 schiedene Unterlagen bezüglich [...] ein. Z räumlichkeiten von Musik Hug ein Treffen st namens und im Auftrag der WEKO [...].
35. Mit Schreiben vom 12. Juni 2015 stell die Kommission unter Aufforderung zur St Sekretariat den Parteien das Aktenverzeict und wies die Parteien darauf hin, dass es ih riats Einsicht in die Selbstanzeigen, welche
36. Im Folgenden nahm Krompholz schrift sik Hug reichte ihre Stellungnahme innerh: Krompholz und Musik Hug stellten darin ve geboten - an den entsprechenden Stellen ihre Stellungnahme innerhalb erstreckter F Anträge auf Anpassung des Dispositivs, sor und Kommentare zur Begründung, auf wel Stellen dieser Verfügung eingegangen wirc schriftlich und innert Frist auf eine Stellungn
37. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 : genen Stellungnahmen der anderen Parteie WEKO am 2. November 2015 Anhörungen | über den Ablauf der Anhörungen.
38. Am 2. November 2015 fanden die Ai durch die WEKO statt.
39. Am 17. November 2015 nahm das Se treter von La Bottega auf und informierte ih chend vom Antrag des Sekretariats erwägt Verhaltensweise zu qualifizieren und in Erw
40. Mit E-Mail vom 18. November 2015 i dass die WEKO in Erwägung zieht, La Botte
41. Am 30. November 2015 beschloss die hören. La Bottega wurde mit Schreiben vom schriftlich sowie im Rahmen der Anhörung
teien wurde eine Kopie des Schreibens an Parteien wurde die Möglichkeit eingeräumt,
42. Am2. und 3. Dezember 2015 nahmen anzeigen.
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lariat übergab S&S einen ersten schriftlichen Entvie die damit im Zusammenhang stehenden Rahidlungen.
war 2015 stellte das Sekretariat Musik Hug und in Verhandlungen die gegengezeichnete einverbis am 3. Dezember 2015 reichte Musik Hug verudem fand am 20. November 2015 in den Buroatt, anlasslich dessen Mitarbeiter des Sekretariats
te das Sekretariat den Parteien seinen Antrag an ellungnahme innert Frist zu. Zugleich stellte das nis mit neu hinzugekommenen Aktenstücken zu nen freistehe, in den Raumlichkeiten des Sekretateilweise neu bereinigt waren, zu nehmen.
lich und fristgerecht am 9. Juli 2015 Stellung. Mu- ılb erstreckter Frist am 15. September 2015 ein. rschiedene Rechtsbegehren, auf welche — sofern dieser Verfugung eingegangen wird. S&S reichte rist am 30. Juli 2015 ein. Sie stellte dabei keine \dern unterbreitete lediglich Änderungsvorschläge che — soweit geboten — an den entsprechenden |. La Bottega und Grotrian-Steinweg verzichteten ahme.
stellte das Sekretariat den Parteien die eingegann zu und informierte gleichzeitig darüber, dass die Jurchführt. Ausserdem informierte das Sekretariat
ıhörungen von Musik Hug, Krompholz und S&S
kretariat telefonisch Kontakt mit dem Rechtsvern darüber, dass das Präsidium der WEKO abwei- , das Verhalten von La Bottega als abgestimmte ägung zieht, La Bottega anzuhören.
nformierte das Sekretariat alle Parteien darüber, ga i.S.v. Art. 30 Abs. 2 KG anzuhören.
WEKO, La Bottega am 7. Dezember 2015 anzugleichen Tag informiert und eingeladen, vorgängig mündlich Stellung zu nehmen. Den anderen Par- La Bottega zur Kenntnisnahme zugestellt; allen Einsicht in die Selbstanzeigen zu nehmen.
| Musik Hug und La Bottega Einsicht in die Selbst-
43. Am 7. Dezember 2015 fand die Anhi WEKO unter Anwesenheit von Musik Hug u am 8. Dezember 2015 an La Bottega, Musil
44. Am 11. Dezember 2015 gingen die < Krompholz zur Anhörung von La Bottega ei Musik Hug und deren Rechtsvertreter ein, d
45. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2015 ein.
B. Erwagungen
B.1. Geltungsbereich
B.1.1. Persönlicher Geltungsbereich
46. Das Kartellgesetz gilt in persönlicher t auch für solche des öffentlichen Rechts (A Kartellgesetzes gelten sämtliche Nachfrage im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihre KG).
47. Aufgrund der von den Parteien vorgel ternehmen:
e Gruppe Musik Hug, zu welcher Musik H gehören auch Kneifel und Jecklin;
e Loeb Gruppe, zu welcher Krompholz (he gehört (vgl. unten, Rz 52);
e La Bottega (zu welcher auch Piano Pro
e Steinway Gruppe (zu welcher S&S get renden Boston Piano, die Steinway Re seldorf GmbH und die Kluge Klaviature!
B.1.2. Sachlicher Geltungsbereich
48. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich d anderen Wettbewerbsabreden, auf die Aus an Unternehmenszusammenschlüssen (Art.
49. Der Begriff der Wettbewerbsabrede wi des Gesetzes genügt bereits das Bezwecke wendungsbereich der Norm erfasst zu werd: haben. Die subjektive Ansicht der an der Abı
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jrung von La Bottega durch eine Delegation der nd S&S statt. Das entsprechende Protokoll wurde < Hug, Krompholz und S&S verschickt.
Stellungnahmen von Musik Hug, La Bottega und 1. Daneben gingen zusätzlich zwei Schreiben von ie direkt an die WEKO gerichtet waren.
ging eine weitere Stellungnahme von La Bottega
Jinsicht sowohl für Unternehmen des privaten wie rt. 2 Abs. 1 KG). Als Unternehmen im Sinne des r oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen r Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1P'
egten Kontrollverhältnisse bestehen folgende Unug gehört, die diverse Filialen betreibt; zur Gruppe
aute AKHZ Management AG; nachfolgend: AKHZ)
bst zu zählen ist);
ört; diese handelt auch für die zur Gruppe gehötail Deutschland GmbH, die Steinway-Haus Düsn GmbH);
as Kartellgesetz auf das Treffen von Kartell- und übung von Marktmacht sowie auf die Beteiligung 2 Abs. 1 KG).
rd in Art. 4 Abs. 1 KG definiert. Nach dem Wortlaut 2n einer Wettbewerbsbeschränkung, um vom Anan. Die Abrede muss noch keine Wirkung gezeitigt ‘ede Beteiligten ist unerheblich; eine Abrede muss nach Art. 4 Abs. 1 KG objektiv geeignet se ren.4
50. Obdie Parteien solche Abreden getrot abrede gemass Art. 5 KG vorliegt, wird nac wird auf die dortigen Ausführungen verwiese an dieser Stelle verzichtet.
B.2. Parteien/Verfügungsadress
51. Im Kartellgesetz besteht, wie erwähnt KG auf Unternehmen anwendbar ist, unabh Das Kartellgesetz statuiert hingegen keine « und weicht mithin nicht von der übrigen Re fahrensgesetz, ab.
52. Als materielle Verfügungsadressatinn Personen, deren Rechte und Pflichten im Si Verfügung unmittelbar, direkt und rechtsvert Parteistellung in einem Verfahren. Als form über diejenigen Rechtssubjekte, deren Rec geordnet werden, die aber durch diese glei stärker als jedermann) berührt sind. Oder an ist, wer gemäss Art. 48 VwVG?° zur Beschwe Verfügungsadressatin zu sein.*® Liegt ein K gesellschaft als auch deren Tochtergesells« Sie haften solidarisch für die dem Unterneht nen der vorliegenden Untersuchung sind:
e Musik Hug (als direkt an den vorliegend Gesellschaft sowie als Muttergesellsché
e Krompholz (heute AKHZ, mit welcheı wurde; vgl. dazu unten, Rz 341);
e Loeb Holding, Spitalgasse 47, 3011 Be welcher Krompholz zu 100 % gehört);
e La Bottega;
14 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 756 f. E. 3.2
15 Bundesgesetz vom 20.12.1968 über das VwVG; SR 172.021).
16 RPW 2013/4, 540 Rz 85, Wettbewerbsabred
7 RPW 2012/2, 382 Rz 907 ff. insb. Rz 909, We Aargau.
18 Siehe zur Frage in Bezug auf Konzernverhält den im Strassen- und Tiefbau im Kanton Züri
19 Siehe zur Frage in Bezug auf Konzernverhält den im Strassen- und Tiefbau im Kanton Züri
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in, eine Wettbewerbsbeschränkung herbeizufühfen haben und ob eine unzulässige Wettbewerbshfolgend im Rahmen der Beurteilung erörtert. Es n (vgl. unten, Rz 55 ff.) und auf deren Wiedergabe
atinnen
, die Spezialität, dass dieses nach Art. 2 Abs. 15's ängig von deren Rechts- oder Organisationsform. aigene Definition der Partei- und Prozessfähigkeit chtsordnung, insbesondere dem Verwaltungsveren gelten diejenigen natürlichen und juristischen nne eines Tuns, Duldens oder Unterlassens durch indlich geregelt werden. Sie haben ohne Weiteres elle Verfügungsadressatinnen gelten demgegenhte und Pflichten durch die Verfügung zwar nicht chwohl unmittelbar in ihren Interessen (und zwar ders ausgedrückt: Formelle Verfügungsadressatin rdeerhebung berechtigt ist, ohne selbst materielle onzernverhältnis vor, kommen sowohl die Mutterhaften als Verfügungsadressatinnen in Betracht. nen auferlegte Sanktion.!’ Verfügungsadressatinnachgewiesenen Wettbewerbsabreden beteiligte aft der Gruppe Musik Hug*®; vgl. oben, Rz 47);
“ die einvernehmliche Regelung abgeschlossen
rn (als Muttergesellschaft der Loeb Gruppe", zu
.3, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 813 Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz,
en im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich. ttbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton
nisse RPW 2013/4, 540 f. Rz 85 ff., Wettbewerbsabrech. nisse RPW 2013/4, 540 f. Rz 85 ff., Wettbewerbsabrech.
B.3. Vorbehaltene Vorschriften
53. Dem Kartellgesetz sind Vorschriften vc ren oder Leistungen Wettbewerb nicht zulas Markt- oder Preisordnung begründen, und öffentlicher Aufgaben mit besonderen Rech unter das Gesetz fallen Wettbewerbswirkuı bung über das geistige Eigentum ergeben. | sich auf Rechte des geistigen Eigentums sti Abs. 2 KG).
54. In den hier zu beurteilenden Märkten zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 u gemacht.
B.4. Unzulässige Wettbewerbsal
55. Abreden, die den Wettbewerb auf eir erheblich beeinträchtigen und sich nicht dur: gen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitii lässig (Art. 5 Abs. 1 KG).
56. Gegenstand der vorliegenden Unter Wettbewerbsabreden (vgl. Graphik 1). Es h: Musik Hug, Krompholz und La Bottega betre Essex (vgl. Abschnitt B.5.), zweitens die Ab fend Produkte der Marke Grotrian-Steinweg S&S, Musik Hug und Krompholz betreffend | (vgl. Abschnitt B.8.) sowie viertens die Abr Krompholz betreffend Produkte der Marke ( Abreden werden in der Folge nacheinande! werden die Abreden nach den Marken bene
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yrbehalten, die auf einem Markt für bestimmte Wasen, insbesondere Vorschriften, die eine staatliche solche, die einzelne Unternehmen zur Erfüllung ten ausstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht igen, die sich ausschliesslich aus der Gesetzge- Jingegen unterliegen Einfuhrbeschränkungen, die itzen, der Beurteilung nach diesem Gesetz (Art. 3
gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht nd 2 KG wird von den Parteien auch nicht geltend
oreden
1em Markt für bestimmte Waren oder Leistungen ch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigung wirksamen Wettbewerbs führen, sind unzusuchung sind mehrere kartellrechtlich relevante andelt sich dabei erstens um die Abrede zwischen ffend Produkte der Marken Steinway, Boston und rede zwischen Musik Hug und Krompholz betref- (vgl. Abschnitt B.6.), drittens die Abrede zwischen >rodukte der Marken Steinway, Boston und Essex 2de zwischen Grotrian-Steinweg, Musik Hug und srotrian-Steinweg (vgl. Abschnitt B.9.). Diese vier ‘ abgehandelt. Dem besseren Verständnis halber innt, mit denen sie im Zusammenhang stehen.
Graphik 1: Abreden im vorliegende
an Fall.
60. Eine Wettbewerbsabrede im Sinne vc gende Tatbestandselemente: a) ein bewus Abrede beteiligten Unternehmen und b) die beschränkung.
B.5.1.1. Austausche zwischen Musik Huc
B.5.1.1.1. Bewusstes und gewolltes Zus
61. Eine formelle vertragliche Grundlage ist nicht notwendig, vielmehr sind abgestimn einbarungen einschlägig,?' wobei sich Vere Verhaltensweisen durch den vorhandenen scheiden??. Die rechtliche oder tatsächliche zungsmöglichkeit sind unerheblich.?? Entsc schaftlich voneinander unabhängige Unterr auf die individuelle Festlegung der eigenen
62. Als Vereinbarungen im Sinne von Art. nicht erzwingbare Vereinbarungen. Erstere rechtliche Form gekleidet sein. Unter Zweite stehen, die zwar auf einem Konsens beruhe Es wird also auf die freiwillige Einhaltung sı cher Sicht sind beide Formen von Vereinba werden braucht, ob eine Vereinbarung gen oder nicht.
63. Musik Hug und Krompholz haben, wi Wiederverkaufspreise getroffen, indem sie e Steinway, Boston und Essex gemeinsam f preise zu gewahrenden Rabatte untereinan
Preislisten für Produkte der Marken Steinwe
64. Musik Hug und Krompholz haben einn liste von S&S oder die von ihr jeweils kom der Schweiz gemeinsam festgelegt. Konkre die Listenpreise berechnete und dabei sow auch den Euro-Umrechnungskurs im Sinne nen Krompholz per E-Mail zukommen liess, | Musik Hug ersuchte Krompholz jeweils ur schlags der von ihr berechneten Listenpreis
21 Siehe dazu etwa RPW 2009/3, 204 Rz4 NYDEGGER/WERNER NADIG, in: Basler Komr Art. 4 Abs. 1 KG N 78 und 81.
22 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Abs
23 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 756 E. 3.2.
24 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 629 E. 6.3. 2014/3, 565 E. 5.3.1.1.20, Siegenia-Aubi AG Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/2
25 BSK-KG NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Ab:
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yn Art. 4 Abs. 1 KG definiert sich daher durch folstes und gewolltes Zusammenwirken der an der Abrede bezweckt oder bewirkt eine Wettbewerbsy und Krompholz
ammenwirken
des bewussten und gewollten Zusammenwirkens ite Verhaltensweisen bis hin zu verbindlichen Ver- 2inbarungen von den aufeinander abgestimmten resp. nicht vorhandenen Bindungswillen unter- ' Form des Zusammenwirkens und die Durchsetheidend ist allein, dass zwei oder mehrere wirtlehmen kooperieren und so bewusst und gewollt Wettbewerbsposition verzichten.?*
4 Abs. 1 KG gelten sowohl erzwingbare als auch können in vertragsrechtliche oder gesellschaftsren sind Übereinkünfte von Gesellschaften zu vern, rechtlich aber nicht durchsetzbar sein sollen.2° )Icher Vereinbarungen vertraut. Aus kartellrechtlirungen gleichwertig, weshalb nicht untersucht zu ass den Abredeteilnehmern erzwingbar sein soll
nachfolgend gezeigt wird, eine Abrede über die inerseits die Listenpreise für Produkte der Marken estgelegt und darüber hinaus die auf die Listender koordiniert haben.
ıy, Boston und Essex
al jährlich, gestützt auf die Händler-Einkaufspreismunizierten Preiserhöhungen, die Listenpreise in t lief es dabei gewöhnlich so ab, dass Musik Hug 'ohl die zu realisierende (gewünschte) Marge als eines Vorschlags festlegte und diese Informatioverbunden mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen. n eine kurze Bestätigung des zugestellten Vor- e, um diese dann S&S zum Druck weiterleiten zu
19, Elektroinstallationsbetriebe Bern; ferner THOMAS nentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010,
2, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 813
1.13, Paul Koch AG/WEKO; Urteil des BVGer, RPW /WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 756 E. 3.2.2,
5. 1 KG N 94, m.w.H.
können (vgl. dazu unten, Rz 273 ff.). Die ein tens 2011 lassen sich mit den im Recht lieg
e Am5. Januar 2004 nahm Musik Hug mi Vorschlag für eine Liste der Steinway-\ sie darüber, dass S&S eine Preiserhoht (d.h. Musik Hug) die Verkaufspreise nm erkundigte sich danach, ob Krompholz ı mpholz um eine kurze Bestätigung und standen sei, dass die neuen Preise ab : vom 9. Januar 2004 schlug Krompholz « [...] vor und bat Musik Hug, eine neue gung übermittelte Musik Hug S&S die bunden mit dem Hinweis, dass diese 1 15. Januar 2004 ersuchte S&S Musik H behör. Dieser Bitte kam Musik Hug mit
e Am 7. Januar 2005 nahm Musik Hug mierte sie u.a. darüber, dass die Bere gemäss den im Vorjahr festgelegten E ein Eurokurs von [...], für Flügel eine Marge von [30-40] %. Musik Hug bat } und ihr Einverständnis mitzuteilen. In ih Musik Hug mit, dass sie die Kalkulatior Preise aus ihrer Sicht ab dem 17. Janu schrieben werden könnten.
e Mit interner E-Mail vom 10. Oktober 20 tober die Einkaufspreise erhöhe und si für die Schweiz neu kalkuliert habe. Mt den Klavieren im Schnitt [D-10] %, bei c tag nur noch die neuen Preislisten vem menten angepasst werden sollten.
e Am 5. Januar 2006 nahm Musik Hug r darüber, dass die Verkaufspreise für S Parametern kalkuliert worden seien, un ten Verkaufspreise. Weiter teilte Musik ihr Einverständnis gegeben habe, die F weiterleiten werde und sie die neuen möchte. In ihrer Antwort teilte Krompho lation in Ordnung fände, schlug vor, di um eine Stellungnahme sowie um die nı 7. Januar 2006 teilte Musik Hug Krom nochmals neu kalkuliert habe. Bei den | den und bei den Klavieren zwei Variant mit einer Marge von [30-40] %, berechi die Piano-Marge auf [30-40] % zu erh¢ zu kalkulieren, und erkundigte sich bei mpholz antwortete mit E-Mail vom 7. Ja Hug einverstanden sei.
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zelnen Austausche im Zeitraum 2004 bis mindesenden Beweismitteln wie folgt dokumentieren:
t Krompholz per E-Mail Kontakt auf, liess ihr einen /erkaufspreise im Entwurf zukommen, informierte ing von [0-10] % bekanntgegeben habe, dass sie it einem Eurokurs von [...] berechnet habe, und Jamit einverstanden sei. Musik Hug ersuchte Krowollte von Krompholz wissen, ob sie damit einver- L. Februar 2004 gültig sein sollen. In ihrer Antwort sine Marge von [30-40] % und einen Eurokurs von Kalkulationsliste zu erstellen. Nach erfolgter Einikalkulierten Verkaufspreise für die Schweiz, vernit Krompholz abgestimmt seien. Mit E-Mail vom ug um die Nachreichung der Preise für Sonderzu- E-Mail vom 16. Januar 2004 nach.
mit Krompholz per E-Mail Kontakt auf und inforchnung der Verkaufspreise für Steinway & Sons ckpunkten vorgenommen worden sei: wie bisher Marge von [30-40] % und für Klaviere neu eine (rompholz darum, die neue Kalkulation zu prüfen rer Antwort vom 15. Januar 2005 teilte Krompholz | überprüft habe, damit einverstanden sei und die jar 2005 in Kraft gesetzt und entsprechend ange-
05 informierte Musik Hug, dass Boston per 1. Ok- 2 in Absprache mit Krompholz die Verkaufspreise isik Hug erläuterte, dass die Preiserhöhungen bei len Flügeln im Schnitt [D-10] % betrugen, ab Monendet und die Preisschilder bei den Lager-Instrunit Krompholz per E-Mail Kontakt auf, informierte teinway & Sons wie im Vorjahr mit den gleichen ] bat um eine kurze Bestätigung der neu kalkulier- Hug Krompholz mit, dass sie, sobald Krompholz reise zum Druck der Verkaufspreislisten an S&S Preise bereits per 16. Januar 2006 anwenden z Musik Hug gleichentags mit, dass sie die Kalku- > Klavierpreise um [0-10] % zu erhöhen, und bat 2ue Berechnung der Klavierpreise. Mit E-Mail vom pholz mit, dass sie die Steinway-Verkaufspreise -lugeln seien die Transportpreise aktualisiert woren, eine mit einer Marge von [30-40] % und eine vet worden. Musik Hug schlug vor, für dieses Jahr yhen und nächstes Jahr wenn möglich [30-40] % Krompholz, ob sie damit einverstanden sei. Kronuar 2006, dass sie mit dem Vorschlag von Musik
Am 21. Dezember 2006 nahm Musik Hı mittelte die Kalkulation der Verkaufspre mierte Musik Hug darüber, dass die Er und bei den Klavieren [0-10] % betrage die Preise bisher mit einem Wechselku tief sei, S&S die Einkaufspreise um [Onetto (exklusive MWST) um [0-10] % b erhöht würden und der Vergleich mit di unterschiedlichen MWST-Sätze ergebe reinigt) [D-10] % bei den Flügeln und
Preisen lägen. Musik Hug bat Kromphol kaufspreise, damit diese zum Druck de den könnten, und teilte mit, dass sie
werde. In ihrer Antwort vom 22. Dezeml — mit Ausnahme eines Korrekturvorschl sei.
Mit E-Mail vom 12. April 2007 liess Mu kaufspreise für die Steinway Crown Je\ mpholz mit, dass die gleiche Marge wie der Wechselkurs zum Euro angepasst Anpassung der entsprechenden Verkau mit E-Mail vom gleichen Tag.
Am 17. Januar 2008 nahm Musik Hug ı den Vorschlag der neuen Steinway-Vi führte Musik Hug u.a. aus, dass die M ([30-40] % bei den Flügeln, [30-40] % angewandt worden sei. Weiter teilte M auf einem Wechselkurs von [...] basierte viel Marge gekostet habe, sich die Pre belaufe (was sehr viel sei, aber die ErhÄ Euro-Kurs keine andere Kalkulation zul: preisen in Deutschland unter Berücksic lich [0-10] % bei den Flügeln und [0-1( dass Krompholz mit dieser Preiskalkula kaufspreise für die Schweiz ab 1. Febrı mpholz um eine kurze Bestätigung. Sct die kalkulierten Preise an S&S zum Dr werde. Krompholz antwortete darauf mi mit, dass sie — mit einer Ausnahme - in Musik Hug mit, dass es weiterhin wichti ken, damit eine gute Marge erzielt werc
Am 9. Mai 2008 verschickte Musik Huc dass die Verkaufspreise für Boston in A liert worden seien. Ausgeführt wurde w verändert geblieben seien, doch müss anlässlich der letzten Boston-Preiserhöl den sei. Abschliessend wurde festgeha kaufspreisliste verwendet und die Preis
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ıg mit Krompholz per E-Mail Kontakt auf und überise für Steinway ab 1. Januar 2007. Dabei inforhöhung bei den Flügeln durchschnittlich [0-10] % >. Musik Hug erklärte diese Erhöhung damit, dass rs von [...] berechnet worden seien, dies aber zu 10] % erhöhe, die Verkaufspreise in Deutschland ei den Flügeln und um [0-10] % bei den Klavieren an deutschen Preisen unter Berücksichtigung der , dass die Schweizer Preise (mehrwertsteuerbe- [0-10] % bei den Klavieren über den deutschen z um eine kurze Bestätigung der errechneten Verr offiziellen Preislisten an S&S weitergeleitet werdie neuen Preise per 1. Januar 2007 umsetzen oer 2006 teilte Krompholz Musik Hug mit, dass sie ags — mit den errechneten Preisen einverstanden
sik Hug Krompholz auch die neu kalkulierten Vervel Instrumente zukommen. Musik Hug teilte Kroim Vorjahr kalkuliert worden sei, dabei allerdings werden musste, und bat um Kenntnisnahme und fspreise. Krompholz bedankte sich bei Musik Hug
nit Krompholz per E-Mail Kontakt auf und liess ihr rkaufspreise für die Schweiz zukommen. Dazu arge gemäss dem Vorjahr unverändert belassen bei den Klavieren) und der Wechselkurs von [...] usik Hug mit, dass die Vorjahreskalkulation noch », was bei einem Euro-Kurs von bis zu [...] ziemlich iserhöhung im Schnitt auf [D-10] % zum Vorjahr hung der Einkaufspreise von S&S und der höhere assen würden) und die Differenz zu den Verkaufshtigung der unterschiedlichen MWST-Sätze ledig- )] % bei den Klavieren betrage. Musik Hug hoffte, tion einverstanden sei, damit Musik Hug die Ver- ıar neu verbindlich einführen könne, und bat Kroliesslich teilte Musik Hug Krompholz mit, dass sie uck der offiziellen Verkaufspreislisten weiterleiten ' E-Mail vom 19. Januar 2008 und teilte Musik Hug allen Punkten einverstanden sei. Krompholz teilte g sein werde, sich mit den Rabatten einzuschränle.
y eine interne E-Mail, in welcher mitgeteilt wurde, bsprache mit Krompholz und Steinway neu kalkueiter, dass die Einkaufspreise für Boston zwar un- e der Euro-Wechselkurs angepasst werden, der hung im Oktober 2005 noch mit [...] kalkuliert wor- Iten, dass ab sofort nur noch die neu gültige Verschilder entsprechend angepasst werden sollen.
e Am5. Januar 2009 nahm Musik Hug m ser die Kalkulationen der Verkaufsprei Musik Hug aus, dass sie dafür plädiere höhen, sondern die Preiserhöhung von chen. Musik Hug plädierte auch dafür, S&S und Boston beizubehalten, solang: mpholz um eine kurze Bestätigung, das tete darauf mit E-Mail vom 7. Januar 2( den sei, infolge des Eurokurses vorerst
e Am 14. November 2009 kontaktierte M kulationen der neuen Verkaufspreise fu um eine Prüfung der Verkaufspreise sc E-Mail aus, dass die letzten Einkaufspr worden seien, weil sie diese durch den hielt Musik Hug fest, dass die Verkaufs 10] % erhöht würden. Mit einer Erhöhui 10] % bei den Flügeln seien sie somit 2 tigte Krompholz, dass die neuen Kalkul: nung seien.
e Am6. Januar 2010 nahm Musik Hug mi Vorschlag für eine Preisliste im Entwur neu kalkuliert habe und sie der Meinunt nochmals auf eine Verkaufspreiserhöhı erst auf dem Niveau von 2008 belassen evtl. im Verlaufe des Jahres eine Preiseı der Kurs wesentlich ändern sollte, und verstanden sei. Krompholz antwortete Musik Hug mit, dass sie der Auffassunc noch zu verzichten. Krompholz führte \ preise bei Flügeln und Klavieren auf d dies allerdings nicht dazu verleiten und gewährt würden.
65. Unklar ist, ob es in den Jahren 2011 Musik Hug und Krompholz gab. Musik Hug | gedruckten Preislisten aufgrund der Entwicl die Instrumente in der Ausstellung auch nich Im Juli 2012 habe sie eigenständig eine eic sen. Gestützt auf die im Recht liegenden
2. Juni 2012 intern kommunizierte, dass ei worden sei, und eine von Musik Hug angefe besteht. Die eingereichte Preisliste für Flüge datum 1. Januar 2011 weist gemäss eigene Preise und damit abgesprochene Preise auf lerin S&S eingereichte Verkaufspreisliste S zeichnet ist, weist weiterhin dieselben Verk: ist auch die Preisliste für Flügel und Klavie vember 2009 seither unverändert (vgl. obeı der getätigten Verkäufe, dass auch in den. Musik Hug auch nach Juli 2012 — Verkäufe
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it Krompholz per E-Mail Kontakt auf und liess diese für S&S und Boston zukommen. Dazu führte , die Verkaufspreise für 2009 vorerst nicht zu er- S&S durch den günstigeren Euro-Kurs auszugleidie aktuellen Verkaufspreise für die Schweiz für > der Euro-Kurs nicht über [...] steige und bat Kros sie damit einverstanden sei. Krompholz antwor- )09 und teilte Musik Hug mit, dass sie einverstanvon einer Preiserhöhung abzusehen.
lusik Hug Krompholz per E-Mail, liess ihr die Kal- "Boston und Essex zukommen und bat Krompholz wie eine Bestätigung. Musik Hug führte in dieser eiserhöhungen im Verkauf ja nicht weitergegeben besseren Euro-Kurs ausgeglichen hätten. Weiter preise bei Boston in Deutschland generell um [O— 1g von [0-10] % bei den Klavieren und knapp [Obsolut im Rahmen. Am 2. Dezember 2009 bestä- ıtionen der Essex und Boston-Instrumente in Ordt Krompholz per E-Mail Kontakt auf, liess ihr einen F zukommen und teilte ihr mit, dass sie die Preise ) sei, dass aufgrund des aktuellen Wechselkurses ıng in der Schweiz verzichtet und die Preise vorwerden könnten. Musik Hug teilte weiter mit, dass 'höhung vorgenommen werden müsste, wenn sich erkundigte sich bei Krompholz, ob sie damit eindarauf mit E-Mail vom 7. Januar 2010 und teilte | sei, auf eine Preiserhöhung sicher im 1. Halbjahr veiter aus, dass sie der Kalkulation der Einkaufser Basis einer höheren Marge zustimmen könne, missbraucht werden sollte, dass höhere Rabatte
und 2012 entsprechende Austausche zwischen nacht geltend, dass sie seit Juli 2011 die von S&S lung des Euro-Kurses nicht mehr verwendet und t mehr mit den Listenpreisen angeschrieben habe. jene Preisliste mit tieferen Preisen anfertigen las- Beweismittel ist ersichtlich, dass Musik Hug am 1 Vorschlag für ihre neuen Richtpreise erarbeitet rtigte Preisliste mit tieferen Preisen ab 1. Juli 2012 | und Klaviere der Marke Steinway mit Gültigkeitsr Aussage von Musik Hug seit 2008 unveränderte (vgl. oben, Rz 64, Punkt 7). Eine von der Herstelchweiz, welche als gültig ab 1. Januar 2012 beaufspreise aus. Gemäss Aussage von Musik Hug re der Marke Boston mit Gültigkeitsdatum 1. No- 1, RZ 64, Punkt 10). Zudem zeigt die Auswertung Jahren 2011 und 2012 — in manchen Filialen von basierend auf den abgesprochenen Listenpreisen getätigt wurden (vgl. dazu unten, Rz 203 ff. Musik Hug die abgesprochenen Preise bis ı
Zu gewährende Rabatte
66. Wie die vorstehenden Ausführungen z züglich der Schweizer Listenpreise unterein tenden Listenpreise gemeinsam festgelegt. rungen entnommen werden kann, haben bezüglich der Listenpreise in der Schweiz u lich der auf die Listenpreise zu gewährende: terungen.
67. In der mündlichen Ergänzung zu ihre ob man sich auf die Höhe der Rabatte geeir einen sogenannten Musikerrabatt, einen
Schweizerischen Klavierhändlerverband Vo linien gewesen. An diese hätten sie sich ge Abweichung vom oben beschriebenen List nehmen, dass es in der Vergangenheit Vorg des?® bezüglich der auf die Listenpreise zu ¢
68. Darüber hinaus sagte Musik Hug in di
e Auf die Frage, ob Musik Hug wisse, ob s betreffend die zu gewahrenden Maxim tete Musik Hug, dass dies mehrheitlich trichtlinie bzgl. der 10 % habe es bis ca halten worden.
e Auf die daran anschliessende Frage, w wortete Musik Hug, dass man sich na Und auf die Nachfrage, wie diese Einic Hug, dass es Telefonate zwischen den geben habe.
e Auf die Frage, wie sie die Preise festle« Meeting im Jahr 2010 einig gewesen se von Deutschland wegen der höheren P nung sei. Daraus sei eine Schweizer Pr Händler publiziert habe. Man habe sich nicht mehr als 10 % unter diesen Preis
e Auf die Frage, ob sich Musik Hug an die man vom Listenpreis abweicht, gehalteı habe, so lange der Euro stabil blieb, d.t
e Auf die Frage, wie sich Musik Hug nac Abmachung bezüglich der Richtlinien, v halten habe, antwortete Musik Hug u.a. den sei, was dazu geführt habe, dass d
26 Der Schweizer Klavierhändlerverband gibt e: Verband der Klavierbauer und -stimmer (SVk
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). Somit wurden entgegen den Ausführungen von Ind mit 2012 verwendet.
eigen, haben sich Musik Hug und Krompholz beander abgesprochen, d.h. die für die Schweiz gel- Wie bereits teilweise den obenstehenden Ausfühsich Musik Hug und Krompholz indes nicht nur ntereinander abgestimmt, sondern auch hinsicht- 1 Rabatte. Dies belegen die nachfolgenden Erläur Bonusmeldung sagte Musik Hug auf die Frage, ligt habe, dass es vom Verband aus in den 90ern Institutionsrabatt gegeben habe. Es habe vom rgaben dieser Rabatte gegeben. Das seien Richthalten. Diese Rabatte seien dann eine maximale anpreis gewesen. Dieser Aussage lässt sich entaben des Schweizerischen Klavierhändlerverbanyewahrenden Rabatte gab.
esem Zusammenhang Folgendes aus:
ich Krompholz und La Bottega an die Abmachung ulrabatte im Zeitraum 2004-2010 hielten, antworder Fall gewesen sei. Die Klavierhändler-Rabat- . 2002/2003 gegeben und sei mehrheitlich eingeje es nach 2002/2003 praktiziert worden war, antch 2002/2003 auf die 10 %-Regel geeinigt habe. Jung zustande gekommen war, antwortete Musik Händlern Krompholz, Musik Hug und Jecklin ge-
Je, antwortete Musik Hug u.a., dass man sich am i, dass eine Differenz von 10 % über den Preisen ersonal- und Raumkosten in der Schweiz in Ordeisliste erstellt worden, die S&S für die Schweizer darauf geeinigt, dass die drei Schweizer Händler gehen würden.
se Abmachung betreffend die Richtlinien, wie weit 1 habe, antwortete Musik Hug, dass sie dies getan 1. bis Sommer 2011.
h dem Sommer 2011 im Zusammenhang mit der vie weit man vom Listenpreis abweichen darf, ver- , dass die Differenz zu Deutschland höher geworie 10 % praktisch zur Regel geworden seien. Das
s heute nicht mehr. Er wurde abgelöst vom Schweizer
Maximum sei zur Regel geworden. In E ten zum Beispiel auch 15 % werden ki nicht gewesen.
69. Im Rahmen ihrer Selbstanzeige gab \ batt anlässlich eines Treffens im Jahr 2010 ihr, Krompholz und La Bottega auch ein Ve Musik Hug sei die Initiative zum Thema wol Teilnehmer stillschweigend darüber einig ge schreiten.
70. Das Bestehen vorgegebener Rabatte wird auch durch die folgenden Aussagen vo
e Auf die Frage, ob es Maximal-Rabatte : von Musik Hug, dass sie immer Schalln d.h. 4% Rabatt und 3% Skonto gewe 5 %, dann 10 %, dann über 10 % gewe:
e Auf die Frage, ob Musik Hug sich mit abgesprochen hätte, antwortete Musik | habe.
e Auf die Frage, was mit Preisgestaltung | dass es zwei Sachen gäbe; wie weit m wie weit man vom Listenpreis weg gehe preis und die Frage beziehe sich danr kaufspreis abgehen dürfe.
71. Aus dem Voranstehenden ergibt sich des Klavierhändlerverbandes gab, welche d Rabatte regelte. An diese Vorgaben haben Jahr 2004) gehalten. Nach diesem Zeitpur mpholz geeinigt, nicht allzu hohe Rabatte a ren, wobei sich (wenn auch stillschweigend) Des Weiteren ist festzuhalten, dass auch n diese 10 %-Rabattregel gegolten hat, sich N und versuchten diese umsetzen, auch wert wohl schwieriger war. Zudem lässt sich anh Hug und Krompholz belegen, dass diese 1 2012 - in hohem Masse eingehalten wurde
Untersuchungsrelevanter Zeitraum
72. Am 27. November 2012 bzw. am 15. ihre Selbstanzeigen eingereicht (vgl. oben, | henden Ausführungen ist ersichtlich, dass N dinierte Kalkulation der Verkaufspreise für haben. Es kann daher davon ausgegangen \ Krompholz bis am 27. November 2012 Best: 1. April 2004 bis am 27. November 2012 als ist, wobei ergänzend anzufügen ist, dass di im Recht liegenden Beweismitteln zufolge (1
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inzelfällen sei es auch darüber gegangen, es hätynnen, mehr als 15 % seien es aber in der Regel
Ausik Hug weiter an, dass das Thema Maximalrain Zürich besprochen worden sei, bei dem neben rtreter von S&S anwesend gewesen sei. Gemäss ıl von S&S ausgekommen. Ferner seien sich alle wesen, den Maximalrabatt von 10 % nicht zu über-
, die auf die Listenpreise gewährt werden sollten, n Musik Hug belegt:
auf den Listenpreis gebe, antwortete ein Vertreter nauern gehabt hätten. Es seien mal 4 % und 3%, sen. Ursprünglich sei der Profi-Rabatt 4%, dann sen, was für Musik Hug ein Problem gewesen sei.
anderen Händlern in der Schweiz über Rabatte Jug, dass sie garantiert über Rabatte gesprochen
n der Schweiz gemeint sei, antwortete Musik Hug, an mit Rabatten für den Kunden, d.h. Richtlinien . Der Listenpreis sei ein unverbindlicher Verkaufs- | darauf, wie weit man vom unverbindlichen Ver-
, dass es vor dem Jahr 2004 offenbar Vorgaben ie Höhe der auf die Listenpreise zu gewährenden sich die Schweizer Händler (mindestens bis zum ıkt haben sich die Händler Musik Hug und Kro- ıf die abgesprochenen Verkaufspreise zu gewäheine maximale Höhe von 10 % eingependelt hat. ach dem Sommer 2011 eine Einigung betreffend lusik Hug und Krompholz daran gebunden fühlten ın deren Umsetzung aufgrund des Preisdruckes and der tatsächlich gewährten Rabatte von Musik O0 %-Rabattregel — auch in den Jahren 2011 und (vgl. dazu unten, Rz 203 ff.).
Januar 2013 haben Musik Hug bzw. Krompholz Rz 18 f., sowie unten, Rz 422 ff.). Aus den vorste- Ausik Hug und Krompholz die beschriebene koor- Produkte von S&S bis ins Jahre 2012 praktiziert werden, dass die Abrede zwischen Musik Hug und and hatte, sodass in der Folge die Zeitspanne vom ‚ untersuchungsrelevanter Zeitraum zu betrachten e Abrede zwischen den genannten Händlern den nindestens) bis ins Jahr 1999 zurückgeht.
Zwischenergebnis
73. Zusammenfassend zeigt sich, dass N vanten Zeitraum jeweils zu Beginn des Jah wenden waren. Die Austausche fanden reg: ren darauf ausgerichtet, die Handlungswei: kommt, dass sich Musik Hug und Kromphol: preise zu gewährenden maximalen Rabatte gegenseitigen Austausche verzichteten Mus für die in Rede stehenden Produkte selber : gung ihrer Wettbewerbsposition verzichtete haltes der E-Mails bewusst. Die gemeinsan gedruckt und als Ausgangslage für Verkäu gewollt, was insbesondere daran zu erkenn« Bestätigung der von ihr berechneten Listenp schen Musik Hug und Krompholz bestehen währenden Rabatte sind somit als eine Vere
B.5.1.1.2. Bezwecken oder Bewirken ein
74. Neben einem bewussten und gewollte bewerbsbeschränkung bezwecken oder bev
75. Eine Wettbewerbsbeschränkung liegt unternehmerische Handlungsfreiheit verzict frage einschränkt.?” Die Abrede Uber die | Wettbewerbsparameter (wie beispielsweise hen.?®
76. Art. 4 Abs. 1KG setzt die Tatbestands voraus, nicht kumulativ, wie bereits das Wo dieser beiden Tatbestandsmerkmale führt dé im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG eher rasch zu regelmässig eine Beurteilung der Wirkunge Für die Unterstellung unter Art. 4 Abs. 1KG rede bereits umgesetzt worden ist und da hat.*+ Dies darf allerdings nicht darüber hin bewerbsabrede nur unzulässig ist, wenn sie hindernd auswirkt. Die in Art. 4 Abs. 1 KG \ bleibt dadurch letztlich ohne praktische Be griffsbestimmung von Art. 4 Abs. 1 KG zurü Definition von Wettbewerbsabreden und ins dieser beiden Tatbestandsmerkmale.
27 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Ab:
28 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Al E. 3.2.3, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RP
29 Statt anderer RPW 2012/3, 550 Rz 97, BMW
30 So auch: Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 7
31 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 632 E. 6.3 2014/3, 571 E. 5.3.2.6, Siegenia-Aubi AG/WiI
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Ausik Hug und Krompholz im untersuchungsreleres vereinbart haben, welche Listenpreise zu veralmässig - i.d.R. im Monat Januar — statt und wasen beider Unternehmen gleichzuschalten. Hinzu über die auf die gemeinsam festgelegten Listen- ‚in der Höhe von 10 % geeinigt haben. Durch die ik Hug und Krompholz darauf, die Verkaufspreise zu kalkulieren, wodurch sie auf die eigene Festlen. Musik Hug und Krompholz waren sich des In- 1 kalkulierten Preise sollten als offizielle Preisliste fe benutzt werden. Die Austausche waren auch an ist, dass Musik Hug Krompholz jeweils um eine reise bat. Diese E-Mail-Austausche sowie die zwide Einigung über die auf die Listenpreise zu gesinbarung zu qualifizieren.
er Wettbewerbsbeschränkung
an Zusammenwirken muss die Abrede eine Wettvirken.
vor, wenn das einzelne Unternehmen auf seine tet und so das freie Spiel von Angebot und Nach- Wettbewerbsbeschränkung muss sich auf einen > den Preis oder die Lieferbedingungen) beziemerkmale „bezwecken“ resp. „bewirken“ alternativ rt „oder“ im Gesetzestext zeigt.2° Die Alternativität zu, dass das Vorliegen einer Wettbewerbsabrede bejahen ist und sich insbesondere an dieser Stelle in erübrigt, da bereits ein „Bezwecken“ genügt.” ist es nicht erforderlich, dass die Wettbewerbsabdurch bestimmte Wirkungen im Markt ausgelöst wegtäuschen, dass gemäss Art. 5 KG eine Wettsich wettbewerbsbeseitigend oder erheblich -be- /orgesehene Variante des blossen „Bezweckens“ Jeutung. Art. 5 KG wirkt jedoch nicht auf die Beck und ändert mithin nichts an der dort statuierten besondere der hierbei vorgesehenen Alternativität
s. 1 KG N 63; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 756 f.
56 f. E. 3.2.3, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW
.2.9, Paul Koch AG/WEKO; Urteil des BVGer, RPW -KO.
77. Eine Abrede bezweckt eine Wettbewei Ausschaltung oder Beeinträchtigung eines gramm erhoben haben“.? Dabei genügt es, Wettbewerbsbeschrankung durch Ausscha chen. Die subjektive Ansicht der an der Abr
78. In casu verhält es sich so, dass die , darauf ausgerichtet waren, den Preiswettbt schalten. Die beiden Unternehmen kalkulier untereinander ab, leiteten diese dann S&S sämtliche Schweizer Händler verteilen kon! käufe von Flügeln und Klavieren der Marke zwischen Musik Hug und Krompholz auch Listenpreise maximal 10 % Rabatt zu gewäl
79. Den E-Mails lässt sich entnehmen, da: die Verkaufspreise für die Schweiz untereit oben, Rz 64). Ziel der gegenseitigen Aust: Marge zu realisieren. Beide Unternehmen w tenpreise für die Schweiz handelte und es w ten Preise Eingang in die von S&S zu druck zwischen Musik Hug und Krompholz Einigke ximal 10 % Rabatt zu gewähren (vgl. oben,
80. Indem Musik Hug und Krompholz im der Einstandspreislisten von S&S die Schw ben sowie mit der gegenseitigen Abstimmu Musik Hug und Krompholz den Wettbewer Koordination der Verkaufspreise für die Sc Krompholz ist grundsätzlich geeignet, zu eir dadurch zur Ausschaltung des Preiswettbe Voraussetzungen des Bezweckens als auch
81. Musik Hug macht in diesem Zusamm ausgetauschten Preisen um unverbindliche kauf der Flügel und Klaviere gehandelt hab allerdings schon deswegen ins Leere, da e: von S&S handeln kann, da die darin enthalt sondern — wie die obenstehenden E-Mail-Au Hug berechnet und zwischen den beiden H: waren. Zudem hatten die Preislisten keir Rz 107 f.).
82. Musik Hug bringt in ihrer „persönlicher denten (vgl. oben, Rz 44) ihr Unverstandni: keine Rolle spielt, ob ein Hersteller ohne Zut
32 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 632 E. 6.3 2014/3, 571 E. 5.3.2.6, Siegenia-Aubi AG/W KGN 69.
3 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 632 E. 6.3 2014/3, 571 E. 5.3.2.6, Siegenia-Aubi AG/W KG N 71. Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 7
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'bsbeschränkung, wenn die Abredebeteiligten „die oder mehrerer Wettbewerbsparameter zum Prowenn der Abredeinhalt objektiv geeignet ist, eine tung eines Wettbewerbsparameters zu verursaade Beteiligten ist unerheblich.*?
Austausche zwischen Musik Hug und Krompholz awerb zwischen den Schweizer Händlern auszuten und stimmten die Listenpreise in der Schweiz weiter, damit diese die Preisliste drucken und an nte. Diese Preisliste diente als Basis für die Ver- 1 Steinway, Boston und Essex. Daneben bestand eine Einigung darüber, auf die abgesprochenen ren.
ss sowohl Musik Hug als auch Krompholz bewusst vander koordinieren und abstimmen wollten (vgl. wusche war es u.a., eine gemeinsam festgelegte faren sich auch bewusst, dass es sich um die Lisar beiden Unternehmen klar, dass die abgestimmende Liste finden sollten. Darüber hinaus bestand it darüber, auf die abgestimmten Listenpreise ma- Rz 66 ff.).
untersuchungsrelevanten Zeitraum auf der Basis eizer Listenpreise gemeinsam abgesprochen hang, i.d.R. maximal 10 % Rabatt zu geben, haben bsparameter Preis zum Programm erhoben. Die hweiz durch die beiden Händler Musik Hug und er Preisharmonisierung auf der Handelsstufe und werbs zu führen. Damit sind in casu sowohl die 1 des Bewirkens ohne Weiteres erfüllt.
enhang wiederholt geltend, dass es sich bei den Preisempfehlungen von S&S für den Wiederveren soll. Diese Behauptung von Musik Hug stösst > sich bei den Preislisten nicht um Empfehlungen enen Preise eben nicht vom Hersteller stammen, stausche zeigen (vgl. oben, Rz 64 ff.) — von Musik ändlern Musik Hug und Krompholz abgesprochen leswegs unverbindlichen Charakter (vgl. unten,
1 Eingabe“ vom 11. Dezember 2015 an den Präsi- 5 darüber zum Ausdruck, dass es aus ihrer Sicht un von Händlern Listenpreise berechnet und diese
.2.9, Paul Koch AG/WEKO,; Urteil des BVGer, RPW FKO; BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Abs. 1
.2.9, Paul Koch AG/WEKO; Urteil des BVGer, RPW FKO; BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Abs. 1 756 f. E. 3.2.3, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW in der Folge den Händlern zustellt, oder ob preise zusammen berechnen. Dieses Unve tigkeit von Musik Hug in ihr eigenes Fehlver
83. Deshalb sei an dieser Stelle noch eir sehr wohl einen Unterschied macht, wer | wenn Hersteller dies tun, kann an dieser S klar zum Ausdruck, dass sich direkte Konkt mente austauschen, sondern sämtliche Eler kurrenten berechnen sollen. Konkurrenten, austauschen, geben diese erforderliche Un: berechnen, und bekanntgeben, welche Pre verwenden werden. Stammen Listenpreise |
84. Aufgrund des Vorstehenden sind die als Wettbewerbsabrede im Sinne von Art. 4
B.5.1.2. Abgestimmte Verhaltensweise zı Bottega
85. In seinem Antrag kam das Sekretaric erachtet werden könne, dass La Bottega be zusammengewirkt hat und somit an der We Hug beteiligt war. Die WEKO teilt diese re« Verhalten von La Bottega als abgestimmte \ gelegte Abrede zwischen Musik Hug und Ki hatte die WEKO La Bottega über die allfälli informiert und ihr die Möglichkeit gegeben, rung mündlich Stellung zu nehmen (vgl. obe
86. Nach Art. 4 Abs. 1 KG gelten aufeinar Wettbewerbsabreden. Wie erwähnt, fehlt es dungswillen. Ein aufgrund von Markt- und stellt noch kein abgestimmtes Verhalten im stimmte Verhaltensweise vorliegt, muss viel merischer Strategien zwischen Unternehme gericht (nachfolgend: BVGer) eine Kontaktn Form erfordert.?* Eine hinreichende Koordir bewusst die praktische Zusammenarbeit ar werbs treten lassen.*® Eine „bewusst praktis gen Austausch von bestimmten Marktinforr anschliessend erleichtert, das Verhalten ih Verhalten darauf auszurichten.*° Es reicht ir halten an den Tag legen, welches die Absti
34 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 629 E. 6.3. 2014/3, 565 E. 5.3.1.1.22, Siegenia-Aubi AG/ SFS unimarket AG/WEKO.
35 RPW 2005/1, 192 N6, Betosan AG, Hela NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Abs. 1 KG I Rz 26, Geigy/Kommission.
36 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 21), Art. 4 Ab: ASTAG Preisempfehlungen/Kalkulationshilfe
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Händler sich direkt austauschen und ihre Listenrständnis bringt nichts anderes als die Uneinsichhalten zum Ausdruck.
imal mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es istenpreise berechnet. Inwiefern es zulässig ist, telle offen bleiben. Das Kartellgesetz bringt aber Irrenten nicht über Preise oder einzelne Preiselenente ihres Verkaufspreises unabhängig von Kondie sich über die Berechnung von Listenpreisen ıbhängigkeit auf, da sie offenlegen, wie sie Preise ise sie als Ausgangslage für Preisverhandlungen vom Hersteller, fehlt es an diesen Elementen.
Austausche zwischen Musik Hug und Krompholz Abs. 1 KG zu qualifizieren.
Nischen Musik Hug, Krompholz und La
it Zum Schluss, dass es nicht als nachgewiesen wusst und gewollt mit Musik Hug und Krompholz ttbewerbsabrede zwischen Krompholz und Musik chtliche Würdigung nicht und hat geprüft, ob das Verhaltensweise in Bezug auf die vorstehend darrompholz zu qualifizieren ist. Vor ihrem Entscheid ge andere rechtliche Würdigung ihres Verhaltens vorgängig schriftlich sowie im Rahmen der Anhön, Rz 39 ff. sowie unten, Rz 93 ff.).
ıder abgestimmte Verhaltensweisen ebenfalls als ‚ einem Unternehmen dabei jedoch an einem Bin-
Kostenstrukturen praktiziertes Parallelverhalten Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG dar. Damit eine abgemehr ein Mindestmass an Koordination unternehn vorhanden sein, was nach Bundesverwaltungsahme der beteiligten Unternehmen in irgendeiner vation liegt vor, wenn die Wettbewerbsteilnehmer die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbesche Zusammenarbeit“ ist durch einen planmässinationen gekennzeichnet, was den Unternehmen rer Konkurrenten zu antizipieren und ihr eigenes ısofern aus, dass Wettbewerber bewusst ein Vermmung ihres Geschäftsverhaltens erleichtert und
1.15, Paul Koch AG/WEKO; Urteil des BVGer, RPW WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 604 E. 5.3.7.2,
AG, Renesco AG, Weiss+Appetito/Weko; BSK KG-
5.1 KG N 102; vgl. dazu auch RPW 2004/2, 333 N 12, n; RPW 2003/2, 279 N 33, Fahrschule Graubünden.
die Unsicherheit hinsichtlich des Marktverha same Beschlussfassung im Sinne eines Ve zudem von den beteiligten Unternehmen a werden.°° Schliesslich muss die planmässi Parallelverhalten.*°
87. Zunächst fällt für die WEKO ins Gewic! wusste, dass die Listenpreise für die Schwei wurden. Dies wird u.a. durch die folgenden |
e Im Rahmen ihrer Selbstanzeige führte Preisliste für die Schweiz mache. Die Preise sollte sie sich halten. So würden
e Auf die Frage, ob sie wisse, wie die Fix dass ihr [...] von Musik Hug die Berechi
88. Bestätigt hat dies La Bottega auch in sen, dass die Preise jeweils auf Kalkulatione wurden. Gedruckt worden seien die Preisli Hamburg resp. von S&S. Gemäss La Bottec ben worden.
89. La Bottega wurde im Jahr 2005 denı zwischen Musik Hug und Krompholz mittel Zustellung der abgestimmten Preise nach, \ ten Preise im Jahr 2011 und auch erst auf I La Bottega so gut es gehe. Heute sei es Ub S&S gesendet, die dann die Preisliste druck
90. Esliegt somit ein planmässiger und wi Hug und Krompholz einerseits und La Botte: tionen während Jahren erhalten und im Wis: sik Hug und Krompholz wussten einerseits, ( wird; andererseits informierte Musik Hug L Preislisten.
37 KOMM, ABI. 2006 C 303/15, Rz 180, 190, Ke
38 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 589 E. 5.3. zuletzt das Urteil des EuG vom 17. Mai 2013 die ständige Rechtsprechung des Gerichtsho I-4529 Rz 26; EuGH C-199/92 P Hüls AG, S cipazioni SpA, Sig. 1999 I-04125 Rz 115; Eu( Rz 63; EuGH verb. Rs 40-48/73 et al. Suike mentar zum Schweizerischen Kartellgese in: Europäisches Wettbewerbsrecht, Schröt N 55.
3% Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 604 E. 5.3.7.
4 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 604 E. 5.3.7 Kartellrecht VOLKER EMMERICH, in: Europ: menga/Mestmäcker (Hrsg.), 2012, Art. 101 A
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Itens der Wettbewerber verringert.” Eine gemeinartrags muss nicht vorliegen.°® Die Abrede muss us freien Stücken abgeschlossen und umgesetzt ge Koordination kausal sein für das festgestellte
ht, dass La Bottega ihrer eigenen Aussage zufolge z von Musik Hug berechnet und von S&S gedruckt Aussagen belegt:
La Bottega aus, dass Musik Hug die Steinwaywerde La Bottega dann geschickt und an diese Produkte im Geschäft angeschrieben.
preise berechnet werden, antwortete La Bottega, nung einmal erklärt habe.
schriftlicher Form. La Bottega sei bekannt gewen basierten, welche von [...] von Musik Hug erstellt sten nach dem Wissensstand von La Bottega in ya seien die Preislisten jeweils von [S&S] abgege-
1 auch über die Abstimmung der Verkaufspreise s Fax von Musik Hug informiert resp. fragte die vas die Aussage belegt, dass La Bottega die letz- Nachfrage erhalten habe. An die Preise halte sich lich, dass man märte. Die Preise würden wohl an e.
ederholter Informationsaustausch zwischen Musik Ja andererseits vor. La Bottega hat diese Informasen um deren Zustandekommen angefordert. Mulass sich La Bottega an den Preislisten orientieren a Bottega über die mit Krompholz abgestimmten
wutschukchemikalien.
7.3, SFS unimarket AG/WEKO. In Bezug auf die EU T-154/09 Manuli Rubber Industries SpA, Rz 160; ferner fes: EUGH C-8/08 T-Mobile Netherlands BV, Sig. 2009 Ig. 1999 1-04287 Rz 158; EuGH C-49/92 P Anic Parte- 3H verb. Rs. C-89/85 et al. Ahlström, Sig. 1993 I-00111 r Unie Sig. 1975 01663 Rz 26/28; JURG BORER, Kom- .; ERNST-JOACHIM MESTMÄCKER/HEIKE SCHWEITZER, EU- 36.; HELMUTH SCHROTER/PHILIPP VOET VAN VORMIZEELE,
4, SFS unimarket AG/WEKO.
.5, SFS unimarket AG/WEKO. Vgl. zum europäischen bs. 1 AEUV N 95.
91. Basierend auf diese Kenntnisse stimm halten von Musik Hug und Krompholz ab, \ die folgenden Aussagen von La Bottega dol
e La Bottega führte in ihrer Selbstanzeige 2011 brauche, da es keine neue gebe. es gegenüber dem Kunden besser aı komme.
e Weiter führte La Bottega aus, dass wen nen, sie das gemacht hätte. Aber der N Instrumente könnten nicht mehr zu List
e Auf die Frage, ob sie sich an die vorgec Bottega, dass die Preislisten Anhaltspu würde. Die Kunden würden dann jewei Rabatt gebe. In der Folge werde verhar
e Auf die Frage, ob sie sich generell an d La Bottega, dass sie dies nur in diesen die ZHdK] getan habe. Für einen Verké gehalten, welche ihr von S&S zugestell
e Auf die Aufforderung, zu beschreiben, sei, antwortete La Bottega, dass sich ni
e Auf die Frage, worin denn die Motivat sagte La Bottega, dass man so etwas Basis sei, wovon man ausgehen könne. machen.
e Auf die Nachfrage, ob er denn eine ei dass sie hierfür keinen Büroapparat hab müsse, wenn man schon eine erhalte.
e Auf die Frage, ob La Bottega völlig and nicht erhalten hätte, sagte sie, dass es c man sich an etwas halten können und rr und diskutiere nicht.
92. Gestitzt auf die vorstehend dargelegte das Verhalten von La Bottega in Verbindun Krompholz als abgestimmte Verhaltensweis die Preislisten zwischen Musik Hug und K schäftsverhalten danach ausrichtete. Der In dination) war kausal für das Preissetzungsve dass La Bottega an der Wettbewerbsabred: Krompholz beteiligt ist.
41 Auch im europäischen Kartellrecht ist es an tenskoordinierung gleichzeitig aus Vereinba mensetzen kann. ERNST-JOACHIM MESTMÄC recht, 2014, 8 10 N 36.
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te La Bottega ihr Geschäftsverhalten auf das Vervas nach Ansicht der WEKO insbesondere durch
aus, dass sie nach wie vor die Preisliste von S&S Sie diese brauche und keine eigene mache, weil ıssehe, wenn die Preisliste von offizieller Seite
in sie Flügel zum Listenpreis hätte verkaufen könlarkt spiele schon seit ca. 10 Jahren verrückt und =npreisen verkauft werden.
yebenen Fixpreise gehalten habe, antwortete La nkte gewesen seien, die sie den Kunden zeigen Is äussern, dass z.B. Musik Hug in Zürich 10 % idelt.
je europäischen Preise gehalten habe, antwortete
1 Fall [Anmerkung der WEKO: Ausschreibung für auf in der Schweiz habe sie sich an die Preisliste t und zuvor von Musik Hug berechnet worden sei.
was das Problem an den vorgegebenen Preisen emand an diese Preise halte.
on bestanden habe, die Preisliste zu verlangen, in der Hand habe und dass eine Preisliste eine Man könnte allerdings auch eine eigene Preisliste
jene Preisliste gemacht habe, sagte La Bottega, e und dass man ja nicht eine eigene Liste machen
lere Preise gesetzt hätte, wenn sie die Preislisten jut gewesen sei, eine Preisliste zu haben. So hatte jan wisse dann, was ein bestimmtes Produkt koste
2n Elemente kommt die WEKO zum Schluss, dass g mit der Vereinbarung zwischen Musik Hug und e zu qualifizieren ist, da La Bottega wusste, dass rompholz abgesprochen waren und sie ihr Geformationsaustausch (d.h. die planmässige Koorrhalten von La Bottega. Für die WEKO ist erstellt,
2 1.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG zwischen Musik Hug und
erkannt, dass sich eine kartellrechtsrelevante Verhalrungen und abgestimmten Verhaltensweisen zusam- KER/HEIKE SCHWEITZER, Europäisches Wettbewerbs-
93. An dieser Einschätzung vermag auch sie sei unter Druck gesetzt worden, die Pre dass der Vertriebsvertrag gekündigt würde, im Recht liegenden Beweismitteln keine hal liche Aussagen. Zum Teil bringt sie vor, Mu setzt. An anderen Stellen sagt sie dagegen es habe weder Kontrollen noch Druck durch
94. Die WEKO anerkennt zwar, dass La | Listenpreise beteiligt war. Entscheidend für ihre Konkurrenten Musik Hug und Krompho La Bottega diese Preise als Ausgangslage f die von La Bottega im Rahmen der Anhörun gen (vgl. unten, Rz 225 ff.). In Bezug auf da hätte im gesamten Gebiet der Schweiz unte Ausführungen zu den Listenpreisen verwies der Hinweis von La Bottega, dass sie aktiv a fend, hat aber nichts mit der hier in Rede ste
95. Angesichts des Umstandes, dass es 1 Art. 4 Abs. 1 KG unerheblich ist, ob eine \ weise vorliegt, geht die WEKO somit für die Musik Hug, Krompholz und La Bottega aus. verkaufspreise für Flügel und Klaviere der N
96. Musik Hug bestreitet einerseits, dass beim Verkauf von S&S-Instrumenten eine mpholz vorliegen würde. La Bottega habe si S&S bezüglich der Vertragsgebiete noch an Zudem habe La Bottega nach Ansicht von | anzuzeigen bzw. eine Bonusmeldung bei de
97. Auf diese Argumente von Musik Hug is weiter einzugehen, sodass auf die entsprect Rz 85 ff. sowie unten, Rz 418 ff.).
98. Schliesslich stellte Musik Hug den At sammen mit einem Mitglied des Präsidiums rin i.S.v. Art. 9 Abs. 2 Bst. a KG zu inform rechtliches Gehör die Gelegenheit einzuräu
99. Dazu hält die WEKO fest, dass Musik | des Sekretariats, in welchem dieses beantr stellen, als auch zur anderslautenden Würo Rahmen wurde die Musik Hug einerseits se lichkeit, an der Anhörung von La Bottega t Form zu äussern. Damit wurde Musik Hug auf die rechtserheblichen Sachfragen besch selben erstreckt, umfassend gewährt, sodas
42 STEFAN BILGER, in: Basler Kommentar, Kar N 66.
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die Behauptung von La Bottega nichts zu ändern, islisten einzuhalten, da ihr angedroht worden sei, denn für diese Druckausübung findet sich in den bare Stütze. La Bottega macht dazu widersprüchsik Hug und/oder S&S hätten sie unter Druck geaus, sie sei frei gewesen in ihrer Preisgestaltung, | andere Marktteilnehmer gegeben.
3ottega scheinbar nicht an den Kalkulationen der die WEKO ist aber, dass La Bottega wusste, dass zZ die Listenpreise abgesprochen haben und dass ur Produktverkäufe verwendete. Dies zeigen auch g vom 7. Dezember 2015 eingereichten Rechnunis nicht stichhaltige Argument von La Bottega, sie r dem Listenpreis Produkte verkauft, kann auf die en werden (vgl. unten, Rz 110 ff.). Schliesslich ist usserhalb des Tessins offeriert hätte, zwar zutrefs>henden Wettbewerbsabrede zu tun.
ür die Qualifikation als Wettbewerbsabrede i.S.v. /ereinbarung oder eine abgestimmte Verhaltens- > weitere Beurteilung von einer Abrede zwischen Diese Abrede hatte denselben Inhalt: Die Wiederlarken S&S, Boston und Essex zu koordinieren.
in Bezug auf das Preisverhalten von La Bottega Verhaltensabstimmung mit Musik Hug und Kroch weder an die Vorgaben im Vertriebsvertrag mit die Preisrichtlinien in den Listenpreisen gehalten. Musik Hug gar nie den Willen gehabt, sich selber r WEKO einzureichen.
st aus den vor- bzw. nachstehenden Gründen nicht ienden Stellen verwiesen werden kann (vgl. oben,
trag, dass Musik Hug durch das Sekretariat zuüber den Status von La Bottega als Bonusmeldejeren sei und ihr im Sinne ihres Anspruches auf men sei, zu diesem Status Stellung zu nehmen.
Hug sowohl die Möglichkeit hatte, sich zum Antrag agte, die Untersuchung gegen La Bottega einzuigung der WEKO Stellung zu nehmen. In diesem Iber angehört und sie hatte andererseits die Mög- 2iIZunehmen sowie sich mehrmals in schriftlicher ihr rechtliches Gehör, welches sich grundsätzlich ränkt*? und nicht auf die rechtliche Würdigung derss der Antrag von Musik Hug abzuweisen ist.
tellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 39 KG
B.5.1.3. Abrede zwischen Unternehmen (
100. Horizontale Abreden zeichnen sich dé selbständige Unternehmen derselben Markt halten beschränken.“ Auf derselben Markts der Austauschbarkeit ihrer Güter oder Diens miteinander im Wettbewerb stehen. Dabei s ten Unternehmen sich tatsächlich konkurreı nehmen nur der Möglichkeit nach (potentiell
101. Musik Hug, Krompholz und La Bottega u.a. der Marken Steinway, Boston und Esse: unabhängig und stehen sich am Markt grt beurteilende Abrede zwischen Musik Hug, zwischen Unternehmen derselben Marktstu'
B.5.1.4. Zwischenergebnis
102. Die Austausche zwischen Musik Hug, abrede im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG zu q preise für Flügel und Klaviere der Marken S matisch abzustimmen und war geeignet, Zt und dadurch zur Ausschaltung des Preiswe
B.5.2. Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. Wettbewerbs
103. In diesem Abschnitt wird gezeigt, da Krompholz und La Bottega um eine horizon handelt. Gemäss Art. 5 Abs. 3 KG wird die B Abreden vermutet, sofern sie zwischen Unt der Möglichkeit nach miteinander im Wettbe
a. Abreden über die direkte oder indire' b. Abreden über die Einschränkung vot c. Abreden über die Aufteilung von Ma
B.5.2.1. Vorliegen einer horizontalen Abr
104. Der Begriff der Preisabrede nach Art. Er umfasst als Gegenstand der Abrede neb -komponenten. Unter den Vermutungstatbes
43 Vgl. Botschaft vom 23.11.1994 zu einem Bu schränkungen, BBI 1995 468, 545.
44 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 624 E. 6.2 2014/3, 562 E. 5.2.1.8, Siegenia-Aubi AG/M SFS unimarket AG/WEKO.
22/2012/00263/COO.2101.111.7.151357
yleicher Marktstufe
(durch aus, dass zwei oder mehrere wirtschaftlich stufe den Wettbewerb durch ein koordiniertes Vertufe befinden sich Unternehmen, wenn sie infolge stleistungen tatsächlich oder der Möglichkeit nach pielt es keine Rolle, ob die an der Abrede beteiligzieren (aktueller Wettbewerb) oder ob die Unter- ) in Konkurrenz zueinander stehen.*
‚sind Handelsunternehmen für Flügel und Klaviere x. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander Indsatzlich als Wettbewerber gegenüber. Die zu
Krompholz und La Bottega ist somit als solche fe und damit als horizontal zu qualifizieren.
Krompholz und La Bottega sind als Wettbewerbsualifizieren. Diese zielte darauf ab, die Verkaufsteinway, Boston und Essex in der Schweiz syste- | einer Preisharmonisierung auf der Handelsstufe tbewerbs zu führen.
3 KG - Beseitigung des wirksamen
ss es sich bei der Abrede zwischen Musik Hug, tale Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. aKG eseitigung wirksamen Wettbewerbs bei folgenden ernehmen getroffen werden, die tatsächlich oder werb stehen:
<te Festsetzung von Preisen; 1 Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen;
‘kten nach Gebieten oder Geschäftspartnern.
ede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. aKG
5 Abs. 3 Bst. a KG wird insgesamt weit ausgelegt. en dem Preis auch sämtliche Preiselemente oder stand fällt nicht nur die Abrede von Preisen an sich,
ndesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbe-
.16, Paul Koch AG/WEKO; Urteil des BVGer, RPW /EKO; Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 598 E. 5.2.13, sondern auch die gemeinsame Festlegung gungen, Preisbestandteilen oder Preiskalku
105. Der Vermutungstatbestand gemäss A\ Festsetzens von Preiselementen oder -kom Preisfixierungen. Damit ist für die Unterstel kung der Preisfestsetzung und nicht das Mit Vermutungstatbestand gilt beispielsweise n für Vereinbarungen über Kriterien zur Anwe festsetzung führen. Die gleichen Grundsätz schriften, soweit damit letztlich die Wirkung lemente erreicht wird.*°
106. Die hier zu beurteilende Abrede zwis welcher die Schweizer Listenpreise abgesti für S&S-Produkte auf einem bestimmten Nin mässigen Austauschen zur Kalkulation der | abliefen, bezweckten Musik Hug und Krom| auszuschalten und die damit verbundenen F resp. zu verhindern. La Bottega war in Ken selben Zweck ab (vgl. oben, Rz 85 ff.). Der werb. Der Preiswettbewerb für die in Rede schen Musik Hug, Krompholz und La Botteg: resp. beschränkt werden, womit sich die daı legten Margen sichern konnten. Aus kartellı Listenpreise alleine ausreichend, um den Tz
107. Die Verbindlichkeit der abgesprocher der E-Mail-Austausche zwischen Musik Hug aus lässt sich den im Recht liegenden Bew: unverbindlichen Charakter haben sollten (ve rede ging aber noch deutlich weiter, denn N tenpreise, sondern auch die darauf zu gew schen zwischen Musik Hug und Krol Schädigungspotential zu.
108. Die Basis und der Ursprung der hier v KG stellen die E-Mail-Austausche zwischen zweifelsohne zeigt, dass sich die beiden Un nigten. Musik Hug stellte Krompholz i.d.R. e zu, bat um eine Stellungnahme bzw. die Ein vereinzelt den Zeitpunkt an, ab dem die Li: verdeutlicht, dass der Zweck der Austausc Verkaufspreise untereinander abzustimmen bestätigt wird:
45 Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 634 E. 6.4 2014/3, 574 E. 5.4.22, Siegenia-Aubi AG/WE
46 Botschaft vom 23.11.1994 zu einem Bundesg kungen, BBI 1995 468, 567; FRANZ HOFFET KRAUSKOPF/OLIVIER SCHALLER, in: Basler Kor Art. 5 KG N 374 ff.
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von Preisspannen, Margen, Rabatten, Vergünstilationen.*®
t. 5 Abs. 3 Bst. a KG bezieht sich auf jede Art des ponenten und erfasst ferner direkte oder indirekte lung unter diesen Vermutungstatbestand die Wirtel entscheidend, mit dem diese erreicht wird. Der icht nur fur Abreden Uber Rabatte, sondern auch ndung von Rabatten, soweit diese zu einer Preis- ’e gelten auch für Abreden über Kalkulationsvorder Preisfestsetzung bezüglich einzelner Preisechen Musik Hug, Krompholz und La Bottega, mit mmt wurden, zielte darauf ab, die Verkaufspreise ‚eau zu halten (vgl. oben, Rz 64 f.). Mit den regel- _istenpreise, die stets nach dem gleichen Schema pholz, den Preiswettbewerb auf der Handelsstufe isiken, insbesondere Margenverluste, abzufedern ntnis dessen und stimmte ihr Verhalten mit dem- Preis ist eines der zentralen Elemente im Wettbestehenden Produkte konnte mit der Abrede zwiaim untersuchungsrelevanten Zeitraum verhindert an beteiligten Unternehmen die von ihnen festgeechtlicher Sicht ist bereits diese Abstimmung der ıtbestand von Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG zu erfüllen.
en Listenpreise zeigt sich durch die Betrachtung und Krompholz (vgl. unten, Rz 108); darüber hineismitteln nicht entnehmen, dass die Listenpreise yl. oben, Rz 64). Die hier zu beurteilende Preisablusik Hug und Krompholz haben nicht nur die Lisährende Rabatthöhe abgesprochen. Den Austaunpholz kommt somit ein besonders hohes
orliegenden Preisabrede i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. a Musik Hug und Krompholz dar, deren Betrachtung ternehmen über die Schweizer Verkaufspreise eiinen Entwurf der von ihr kalkulierten Listenpreise verstandniserklarung von Krompholz und kündigte stenpreise gelten sollten (vgl. oben, Rz 64). Dies he darin bestand, sich über die anzuwendenden , was durch die folgenden Passagen eindrücklich
1.11, Paul Koch AG/WEKO; Urteil des BVGer, RPW KO.
esetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrän- , In: Kommentar zum schweizerischen Kartellgesetz, Irsg.), 1997, Ar.5 KG N115ff.; PATRICK L. nmentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, e E-Mail von Musik Hug an Krompholz: ,, einverstanden sind und bitten Sie um e WEKO]. Wir werden dann die neuen Ve der neuen Verkaufspreislisten. Sind Sie 1.2.2004 gültig sein [Hervorhebung du
e E-Mail von Musik Hug an S&S: „(...). Ir kulierten Verkaufspreise für die Schwe abgestimmt [Hervorhebung durch die \
e E-Mail von Musik Hug an Krompholz: , prüfen und mir ihr Okay [Hervorhebung Wir würden die neuen Preise dann ge [Hervorhebung durch die WEKO]. (...)“
e E-Mail von Krompholz an Musik Hug: „( ab Mo. 17.1. in Kraft gesetzt werden bung durch die WEKO] werden. (...)“
e E-Mail von Musik Hug an Krompholz: errechneten Verkaufspreise [Hervorl Druck der offiziellen Preislisten an S&S neuen Preise bereits umsetzen [Herv
e E-Mail von Musik Hug an Krompholz 110‘000.- gedrückt werden soll, dann 109‘900.- festlegen [Hervorhebung dur wir schon auf mehr als einen halben Können Sie sich mit diesem Preis auch wortete Krompholz: „(...). Wir wärer 109'750.-- Wenn Sie nicht zu viele R: durch die WEKO] Zentralschweiz/Ostsc rechtfertigt. (...)“
e E-Mail von Krompholz an Musik Hug: , wird, dass wir uns mit den Rabatten | len! [Hervorhebung durch die WEKO] (
e E-Mail von Musik Hug an Krompholz: „(. einverstanden sind, damit wir die Verk verbindlich [Hervorhebung durch die V kurze Bestatigung [Hervorhebung dur Preise an Steinway zum Druck der offiz
109. Diese beispielhaften Auszüge aus de Krompholz belegen, dass es den beiden Hi und Klaviere der Marken Steinway, Boston und Krompholz nahmen dabei eine aktive R Die Abstimmung der Verkaufspreise sowie d zwischen Musik Hug und Krompholz abgesı tieren, dass es Musik Hug, Krompholz und | zuschränken resp. auszuschalten. Die abge Beweismitteln zufolge als Mindestpreise zu
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(...). Wir hoffen, dass Sie mit unserem Vorschlag ine kurze Bestätigung [Hervorhebung durch die rkaufspreise an Steinway weiterleiten zum Druck 2 damit einverstanden, dass die neuen Preise ab rch die WEKO] sollen? (...)“
n Anhang finden Sie wie besprochen die neu kaliz. Wir haben die Preise mit der Fa. Krompholz NEKO]. (...)“
(...). Darf ich Sie bitten, die neue Kalkulation zu durch die WEKO] nach Ihrer Rückkehr mitzuteilen. rne schon per Montag, 17. Januar, umsetzen
...). Die Preise können auch von uns her gesehen | und entsprechend angeschrieben [Hervorhe-
„(...). Wir bitten um eine kurze Bestätigung der iebung durch die WEKO], damit wir diese zum weiterleiten können. Per 1.1.2007 werden wir die orhebung durch die WEKO]. (...)"
7: ,(...). Okay, wenn der B-Flügel schon unter reicht es doch auch, wenn wir den Preis bei ch die WEKO]. Auch mit diesem Preis verzichten Margenpunkt! [Hervorhebung durch die WEKO] einverstanden erklären. (...)“Auf diese E-Mail ant- ) für den Kompromiss (psychologisch) besser abatte verschenken (gewähren) [Hervorhebung hweiz-aktionen, ist die kleien Margendifferenz ge-
(...). Ich denke, dass es weiterhin wichtig sein einschränken, damit wir eine gute Marge erzie-
..). Wir hoffen, dass Sie mit unser Preiskalkulation aufspreise für die Schweiz ab 1. Februar neu VEKO] einführen können. Gerne erwarten wir Ihre ch die WEKO]. Wir werden dann die kalkulierten iellen Verkaufspreislisten weiterleiten. (...)“
n E-Mail-Austauschen zwischen Musik Hug und indlern darum ging, die Verkaufspreise für Flügel und Essex gemeinsam abzustimmen. Musik Hug olle ein, wobei La Bottega integriert werden sollte. er Umstand, dass La Bottega ihr Verhalten an den jrochenen Verkaufspreisen abstimmte, dokumen- La Bottega darum ging, den Preiswettbewerb ein- >sprochenen Preise sind den im Recht liegenden verstehen. Musik Hug und Krompholz wollten zu tiefe Verkaufspreise verhindern und waren s besondere dadurch verdeutlicht, dass Musik (oder gewünschte) Marge einigten. La Bott den zwischen Musik Hug und Krompholz ak
110. Dem Vorwurf von Musik Hug, der An Weise von „Verkaufspreisen“, mag für bestii womit die nachfolgenden Präzisierungen nı sche damit Listenpreise mit den tatsächliche zutreffenden Eindruck, dass es sich statt un Kunden tatsächlich in Rechnung gestellten \ widersprechen.
111. Musik Hug und Krompholz haben ein legt, welche Musik Hug an S&S zum Druck und an die drei Händler Musik Hug, Krompr (vgl. oben, Rz 64 f. sowie unten, Rz 273 ff.)
112. Die von Musik Hug vorgebrachten Ai Endverkaufspreisen nicht beabsichtigt gewe worden sei und sich Musik Hug und Krompt behren nach Ansicht der WEKO jeglicher G Abs. 3 Bst. a KG im Ubrigen auch irrelevant
113. Vorliegend trifft es zwar zu, dass d manchmal von den Listenpreisen abwicher daraus nicht geschlossen werden, dass sicl ten Preise auswirken. Listenpreise stellen c welche den Kunden verrechnet werden, un Kunden, so dass diese einen Einfluss auf di keine Koordination der auf die Listenpreis Rz 118).
114. So weist Musik Hug an anderer Stelle 2011 und 2012 keine Preislisten von S&S n Ausstellung in diesem Zeitraum nicht mehr r „eigene Preislisten erstellt und diese Preisli: den verwendet“ (vgl. hierzu unten, Rz 388 f. ten von S&S, welche Gegenstand der jährl mpholz waren, verwendet, die Instrun Preisverhandlungen mit den Kunden angev zeigt gerade der Umstand, dass Musik Hug in den Jahren 2011 und 2012 nicht mehr vi habe, dass die Preisliste von S&S als Bas Niveau beeinflusste.
115. Zudem ist es schwer nachvollziehbar, nen Zeitraum von mindestens acht Jahren j sollten, wenn sie diese in keiner Weise ven
47 Musik Hug gewährte in 41 % der Klavierverk
0 %. Krompholz gewährte in 25 % der Klavie von 0 % (vgl. unten, Rz 205 ff. bzw. Rz 213 f
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ich darüber einig, dies nicht zu tun. Dies wird ins- Hug und Krompholz sich über die zu realisierende ega wusste darum und stimmte ihr Verhalten an gesprochenen Verkaufspreisen ab.
trag des Sekretariats spreche in undifferenzierter mmte Randziffern des Antrags zuzustimmen sein, Stig sind. Der Rüge allerdings, der Antrag vermian Endverkaufspreisen und schaffe damit den un-
1 Katalogpreise (Bruttopreise) um die reellen, den /erkaufspreise gehandelt habe, ist entschieden zu
mal jährlich diejenigen Preise gemeinsam festgeweiterleitete, S&S als offizielle Preisliste druckte olz und La Bottega verteilte, also die Listenpreise
gumente, dass der Austausch von tatsächlichen sen sei, dies auch in der Realität nicht so gelebt 1olz nicht an die Bruttopreise gehalten hätten, entrundlage und sind für die Subsumtion unter Art. 5
ie den Kunden tatsächlich verrechneten Preise 4” (vgl. hierzu jedoch unten, Rz 118), doch kann 1 Listenpreise nicht auf die tatsächlich verrechnelie Grundlage für die Berechnung der Preise dar, d sind Ausgangspunkt für die Verhandlungen mit as Niveau der Verkaufspreise haben, selbst wenn e zu gewährenden Rabatte vorläge (vgl. unten,
selbst darauf hin, sie habe „bereits in den Jahren nehr verwendet und auch die Instrumente in ihrer nit Listenpreisen angeschrieben.“ Zudem habe sie sten bei der Verhandlung der Preise mit den Kun- ). Daraus ergibt sich, dass Musik Hug die Preislisichen Austausche zwischen Musik Hug und Kronente entsprechend angeschrieben und bei vandt hat (vgl. hierzu auch oben, Rz 90). Zudem eigenen Aussagen zufolge die Preisliste von S&S arwendet, sondern eine eigenen Preisliste erstellt is für die Verkaufspreise diente und damit deren
weshalb sich Musik Hug und Krompholz über eiährlich über die Listenpreise ausgetauscht haben wenden wollten und diese keinen Einfluss auf die
äufe und in 23 % der Flügelverkäufe einen Rabatt von rverkäufe und in 8% der Flügelverkäufe einen Rabatt
).
Verkaufspreise haben sollten. Listenpreise s handlung und damit die Verkaufspreise dar.
116. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dé tauschen selbst von „Verkaufspreisen“ spre tausche verdeutlicht, dass der Zweck diese wendenden Verkaufspreise abzusprechen (
117. Aus dem von Musik Hug vorgebrachte Hug und Krompholz ausgetauschten Preise delt habe, kann Musik Hug somit nichts zu il weis erbracht, dass Musik Hug und Krompt Listenpreise verwendet haben, indem sie ih tenpreise als Grundlage für Verkaufshandlu
118. In casu kommt hinzu, dass Musik Hug dukte der Marken Steinway, Boston und E: gewährenden Rabatte abgesprochen haber Hug, Musik Hug und Krompholz hätten sic zwecks Vermeidung von Wiederholungen : verwiesen. Indem Musik Hug, Krompholz u erstgenannten Unternehmen darüber hinaus gemeinsam abgesprochen haben, haben M über die Verkaufspreise getroffen, wobei sic! Elemente der Preisbildung abgesprochen h Austauschen aus kartellrechtlicher Sicht eir ist.
119. An dieser Stelle ruft die WEKO in Erinr Bst. aKG auf jede Art des Festsetzens von bezieht, was sowohl auf direktem als auc Rz 105). Im vorliegenden Fall verhält es si gangslage für die Preisverhandlungen mit k renden Rabatte gemeinsam abgesprochen zwischen Musik Hug und Krompholz und sti schen Musik Hug und Krompholz ab, was sprach. Dabei handelt es sich entgegen de! unwesentliche Preisbestandteile, sondern c preise zwischen Konkurrenten abgestimmt ı kation als Preisabrede i.S.v. Art. 5 Abs. 3 I derselben Marktstufe über die Preisbasis o den Kunden tatsächlich verrechnet wurden, : Bst. a KG keine Rolle, da selbst die horizont vom Tatbestand erfasst wird. Im vorliegend Preisnachlasse abgesprochen, sodass die mpholz und La Bottega den Tatbestand von
120. Aus diesem Grund ist in casu das V1 Bst. a KG zwischen Musik Hug, Krompholz Vermutung, wonach der Wettbewerb besei rede braucht daher nicht mehr nachgewiese umgestossen werden kann. Nachfolgend wi
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tellen offensichtlich die Grundlage einer Verkaufsiss Musik Hug und Krompholz in den E-Mail- Auschen. Die Formulierungsweise dieser E-Mail-Ausr Austausche darin bestand, sich über die anzuvgl. oben, Rz 64 und Rz 108).
n Argument, dass es sich bei den zwischen Musik n um reine Bruttopreise bzw. Listenpreise gehanhren Gunsten ableiten. Vielmehr wurde der Nachiolz wie auch La Bottega (vgl. oben, Rz 85 ff.) die re Instrumente damit angeschrieben und die Lisngen eingesetzt haben.
und Krompholz nicht nur die Listenpreise für Prossex, sondern auch die auf den Listenpreisen zu 1 (vgl. oben, Rz 66 ff.). Zum Argument von Musik h nicht an die Rabattbeschränkung gehalten, sei auf die Ausführungen in Rz 204 sowie Rz 220 ff. nd La Bottega die Listenpreise sowie die beiden die auf die Listenpreise zu gewährenden Rabatte usik Hug, Krompholz und La Bottega eine Abrede 1 Musik Hug und Krompholz somit sogar über zwei aben und damit den zwischen ihnen bestehenden 1 besonders Schädigungspotential zuzuschreiben
lerung und hält explizit fest, dass sich Art. 5 Abs. 3 wesentlichen Preiselementen oder -komponenten h auf indirektem Weg erfolgen kann (vgl. oben, ch so, dass Musik Hug und Krompholz die Ausunden und darüber hinaus die darauf zu gewähhaben. La Bottega wusste um die Preisabsprache mmte ihr Verhalten entsprechend der Abrede zwi- , dem Wunsch dieser beiden Unternehmen ent- - versuchten Darstellung von Musik Hug nicht um lie Abrede führte dazu, dass die Wiederverkaufswurden. Anzufügen gilt es, dass es für die Qualifi- 3st.a KG ausreicht, wenn sich Unternehmen auf der Preisnachlässe absprechen. Ob diese Preise spielt für die WEKO aus der Optik von Art. 5 Abs. 3 ale Koordination von indirekten Preisbestandteilen an Fall wurden sowohl die Preisbasis als auch die
horizontale Abrede zwischen Musik Hug, Kro- Art. 5 Abs. 3 Bst. aKG mehr als erfüllt.
jrliiegen einer Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 und La Bottega zu bejahen, womit die gesetzliche tigt wird, greift. Die Wettbewerbswirkung der Abn werden, soweit die gesetzliche Vermutung nicht rd diese Frage geprüft.
B.5.2.2. Widerlegung der gesetzlichen Ve
121. Die Vermutung der Beseitigung des w widerlegt werden, dass trotz der Wettbewer eller — Aussenwettbewerb (Wettbewerb dui oder Innenwettbewerb (Wettbewerb unter de hen bleibt.
122. Die Beweisführungslast dafür liegt gru lichen Kartellverfahren der Untersuchungsgı WEKO hat den massgeblichen Sachverhalt der Abrede noch ein wirksamer Wettbewerk teien trifft jedoch eine Mitwirkungspflicht. Zu teiligten Unternehmen einen erheblichen, w Widerlegung der Vermutung zu leisten. Dies ständen die internen Unternehmensverhält über die Verhältnisse auf dem relevanten I trotz der Abrede wirksamer Wettbewerb bes tung greift und gestützt auf diese von eine Insoweit wirkt sich eine diesbezügliche Bew nehmens aus, das damit die objektive Bewe
123. Im Folgenden gilt es zu prüfen, ob die vorliegenden Fall widerlegt werden kann. I sachlich und räumlich relevanten Märkte fü welchen sich die Abreden auswirken. In eir auf den relevanten Märkten trotz dem Vorlie aktuelle und potentielle Aussen- sowie Inne! und damit die Vermutungsfolge zu widerle« der Vermutung anschliessend zu prüfen, ob ist.
B.5.2.2.1. Relevanter Markt
124. Bei der Abgrenzung des relevanten Dienstleistungen für die Marktgegenseite ir tauschbar sind.°°
(i) Sachlich relevanter Markt
125. Der sachliche Markt umfasst alle War hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vc bar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. |
48 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 381 f. E. 9, Ii
49 Siehe in diesem Sinne auch das Urteil des SA/WEKO.
52 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontro 251.4).
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rmutung der Wettbewerbsbeseitigung
irksamen Wettbewerbs kann durch den Nachweis bsabrede noch wirksamer — aktueller und potentirch nicht an der Abrede beteiligte Unternehmen) an an der Abrede beteiligten Unternehmen) bestendsätzlich bei der WEKO, da im verwaltungsrechtundsatz gilt (Art. 12 VwVG i.V.m. Art. 39 KG). Die entsprechend auch hinsichtlich der Frage, ob trotz ı besteht, von Amtes wegen zu ermitteln. Die Parr Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht haben die beyenn nicht sogar den entscheidenden Beitrag zur , weil die dazu notwendigen Tatsachen unter Umnisse tangieren oder zumindest Sachkenntnisse Narkt erfordern.“ Wird nicht nachgewiesen, dass teht, bleibt es dabei, dass die gesetzliche Vermur Beseitigung des Wettbewerbs auszugehen ist. eislosigkeit zum Nachteil des betreffenden Unterislast trägt.”
gesetzlich vermutete Wettbewerbsbeseitigung im Jm dies beurteilen zu können, sind zunächst die r Waren oder Dienstleistungen abzugrenzen, auf 1em zweiten Schritt ist alsdann zu prüfen, ob der gen von Wettbewerbsabreden noch verbleibende nwettbewerb wirksamen Wettbewerb herzustellen yen vermag. Gegebenenfalls ist bei Widerlegung der wirksame Wettbewerb erheblich beeinträchtigt
Marktes ist zu bestimmen, welche Waren oder ı sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht ausen oder Leistungen, die von der Marktgegenseite rgesehenen Verwendungszwecks als substituiera VKU®!, der hier analog anzuwenden ist).°*
nplenia (Ticino) SA/WEKO. ; BVGer, RPW 2010/2, 381f. E. 9, Implenia (Ticino)
3/1, 127 E. 9.1), Publigroupe SA et al/WEKO. lle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR
127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO.
126. Die Definition des sachlich relevanten seite: Massgebend ist, ob aus deren Optik V bewerb stehen.* Dies hängt davon ab, ob si und des vorgesehenen Verwendungszweck licher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht austa Austauschbarkeit (Bedarfsmarktkonzept) v Marktgegenseite sowie weitere Methoden z und Dienstleistungen aus Nachfragersicht.® Untersuchung.°°
127. Untersuchungsgegenstand ist die Abr Verkaufspreise für Flügel und Klaviere (vgl. viere und Flügel der Marken Steinway, Bos werbsbeschränkungen betroffen. Marktgeg satzseite sind somit in casu die Endkunden, zusammensetzen. Folglich bilden die Prafe Ausgangspunkt der nachfolgenden Marktab
I. Vorbemerkungen
128. Der Begriff „Klavier“°” bezeichnet im
ment. Im engeren Sinne wird dieser Begriff welchen mittels Tastendruck Uber eine spe schlagen werden. Diese Mechanik ermdglic! „plano“) und laut (ital. „forte“) zu spielen, we Kurzform „Piano“ genannt werden. Der Bex zend für das aufrecht stehende Pianino (ita gensatz zum Flügel mit horizontaler Besaitı „Klavier“ und „Flügel“ nachfolgend verwende
129. Klaviere und Flügel bestehen im We: Resonanzboden, Saiten, Gusseisenplatte < gespannt sind, Stimmstock mit Stimmwvirbelı len, Klaviatur aus zumeist 88 Tasten und S seln und Dampfern, welche den Klang erzet
130. Klaviere und Flügel unterscheiden sic recht stehend und die klanggebenden Bes Beim Flügel hingegen liegt der Korpus waag teile sind horizontal ausgerichtet. Während | wie bis zu 300 kg wiegen, können Flügel ei 600 kg aufweisen.
5” Der Begriff „Klavier“ stammt vom lateinischer Sinn auch „Taste“ bedeutet.
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Marktes erfolgt somit aus Sicht der Marktgegen- Varen oder Dienstleistungen miteinander im Wett- e vom Nachfrager hinsichtlich ihrer Eigenschaften s als substituierbar erachtet werden, also in sachuschbar sind.°* Entscheidend sind die funktionelle on Waren und Dienstleistungen aus Sicht der ur Bestimmung der Austauschbarkeit der Waren > Auszugehen ist vom Gegenstand der konkreten
ede zwischen Musik Hug und Krompholz über die
oben, Rz 57 ff.). Vorliegend sind akustische Klaton und Essex von allfällig unzulässigen Wettbeenseite der Händler dieser Produkte auf der Abwelche sich aus privaten Kunden und Institutionen renzen und das Verhalten dieser Endkunden den grenzung.
allgemeinsten Sinne ein beliebiges Tasteninstruvorwiegend für Tasteninstrumente verwendet, bei zielle Mechanik Hämmerchen gegen Saiten gent eine dynamische Spielweise, nämlich leise (ital. shalb diese Instrumente auch „Pianoforte“ oder in jriff „Klavier" wird heute jedoch oft auch eingren- |. „Kleines Piano“) mit vertikaler Besaitung im Ge- ıng benutzt. In diesem Sinne werden die Begriffe at.
sentlichen aus den gleichen Bauteilen: Gehäuse, Is das tragende Element, in welchem die Saiten 1, mit welchen die Saiten gestimmt werden, Pedapielwerk bestehend aus Federn, Hämmern, Stösigen.
fh hingegen in ihrer Bauform. Das Klavier ist auftandteile sind senkrecht zum Boden angeordnet. recht auf drei Beinen und die klanggebenden Bau- Klaviere ca. 1,5 m breit und ca. 0,6 m tief sind sone Länge bis zu 3m und ein Gewicht von bis zu
127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO.
, 127. E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO; BGE 1), Buchpreisbindung.
127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO.
127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO.
1 Wort „clavis“ fur Schlüssel, welches im übertragenen
Il. Praxis der Europäischen Komm
131. Die Europäische Kommission (nachf scheid Yamaha mit der Marktabgrenzung it Dabei ging sie in sachlicher Hinsicht von ei Klaviere (upright pianos) und Flügel (grand zum selben sachlich relevanten Markt gehi wisse Überschneidung besteht. Zudem biet vieren und Flügeln bestehendes Produktpor ler geführt wird.°®
132. Der Produktmarkt für akustische Pia Hybridmodelle, also akustische Pianos, die so dass diese selbständig spielen oder nact bietersicht sind Hybridmodelle im Wesentlic nen und aus Nachfragesicht stehen diese ir
133. Ebenfalls in Betracht zog die EU-Kor zu neuen Pianos stehen, dies aufgrund der ren geringen Innovationen, den geringfügige brauchte Pianos renoviert und wiederverkal offen.®°
134. Als eigenständiger sachlich relevanteı nos, weil diese nicht mechanisch mittels Hé den Piano-Klang digital imitieren. Zudem vet tionen wie automatisierte Akkorde und Rhyt hen oft aus Spanplatten oder Plastik, sind boards als digitale Computer, welche Tonaut zum Markt für akustische Pianos zugehörig
I. Marktabgrenzung im vorliegend: Klaviere und Flügel
135. Da in casu — wie oben bereits erwäh unzulässigen Wettbewerbsbeschränkunger und Flügel eigenständige sachlich relevante
136. Aus Sicht der Endkunden sind Klavier chanische Tasteninstrumente austauschbaı vier und Flügel ergeben sich jedoch Untersc| eine nicht unwesentliche Rolle spielen könn
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ssion
olgend: EU-Kommission) hat sich in ihrem Entn Bereich Musikinstrumente auseinandergesetzt. em Produktmarkt für akustische Pianos aus, der pianos) umfasst. Klaviere und Flügel wurden als jrig beurteilt, da auf der Nachfrageseite eine geen die wichtigsten Hersteller ein sowohl aus Klatfolio an, welches von den Gross- und Detailhändnos umfasst gemäss EU-Kommission auch sog. mit elektronischem Equipment ausgestattet sind, 1 aussen lautlos gespielt werden können. Aus Anshen akustische Pianos mit zusätzlichen Funktio- | Konkurrenz zu akustischen Pianos.*?
mission, dass gebrauchte Pianos im Wettbewerb langen Lebensdauer, den in den letzten 100 Jah- ın Preisunterschieden und der Tatsache, dass ge- ıft werden; sie liess diese Frage aber schliesslich
Markt betrachtete die EU-Kommission Digitalpiaimmerchen und Saiten Klang erzeugen, sondern fügen Digitalpianos in der Regel über Zusatzfunknmen oder alternative Instrumentenklänge, bestekompakter und kosten weniger.°! Tragbare Keynahmen reproduzieren, wurden ebenfalls als nicht beurteilt.6?
an Fall
nt — sowohl Klaviere als auch Flügel von allfällig | betroffen sind, stellt sich die Frage, ob Klaviere . Märkte bilden.
e und Flügel rein aufgrund ihrer Funktion als me- . Aus den unterschiedlichen Bauformen von Klaniede, die für den Kaufentscheid eines Endkunden en.
aha. aha. aha. aha. aha.
137. Während ein Flügel tendenziell gröss grösseren Platzbedarf hat, können Klaviere
138. Aus den unterschiedlichen Ausrichtur auch Unterschiede betreffend die Klanggest liegende Mechanik aufweist, d.h. die Hamm schleudert und fallen durch die Schwerkraft d.h. die Hammerköpfe werden nach vorne g gezogen werden, womit ein komplett ande schen Gesetze der Schwerkraft erzielt eine Dynamik und Repetitionsgeschwindigkeit e chanik nicht erreichen kann. S&S hält fest, d zulässt und als der Klaviermechanik überle Klangabstrahlung eines Flügels aufgrund de den, da diese bei einem Flügel quasi 3D ur der Klangkörper eines Flügels grösser und ¢
139. Diese technischen Unterschiede aufgr terschiedlichem Platzbedarf und qualitativer mit als wesentliche Unterscheidungsmerkm mäss Aussage von Krompholz seien quali Gute Klaviere können laut Musik Hug in ei Flügeln gleicher Preisklasse mithalten, weı erwartet, komme hierfür nur ein Flügel in Fri
140. Auch hinsichtlich des Verwendungsz schiedliche Abnehmer konzipiert zu sein. F eher von professionellen Anwendern nacho vatzwecke oder das Erlernen des Instrumer
141. Klaviere und Flügel unterscheiden sic So würden sich die Preise von Klavieren in | Hug zwischen CHF 4'000 bis CHF 42'000 ı bis CHF 200‘000 bewegen. In der Befragun: unterschiede markenabhängig seien und es CHF 40'000 gäbe. Die Preisspannen von Fli weise. Innerhalb einer Qualitätsstufe seien Klaviere. Die von allfällig unzulässigen Wett! Flügelmarken weisen folgende Preisspanne bewegen sich je nach Modell und Ausführun die Preise für Flügel dieser Marke zwischen für Klaviere der Marke Boston liegen je na und CHF 19'940, während die Preise der Fli 51'490 liegen.® Die Klaviere bzw. Flügel dei rung eine Preisspanne von CHF 6'500 bis ( auf.
6 Das Sekretariat befragte die drei Händler so der Austauschbarkeit von Klavieren und F Grotrian-Steinweg wurde dazu am 19.2.2014
64 Preisangaben gemäss Verkaufspreisliste Sct
65 Preisangaben gemäss Verkaufspreisliste Bo:
66 Preisangaben gemäss Verkaufspreisliste Kro
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er ist sowie frei im Raum steht und damit einen platzsparend an eine Wand gestellt werden.®?
igen der klanggebenden Bestandteile resultieren altung und -abstrahlung: Während der Flügel eine erköpfe werden von der Ruhelage nach oben gezurück, hat das Klavier eine stehende Mechanik, eschleudert und müssen durch Federkraft zurückres Spielgefühl entsteht. Aufgrund der physikali- » Flügelmechanik laut Musik Hug bei Ansprache, ine Qualität, die selbst eine sehr gute Klaviermeass die Flügelmechanik eine präzisere Spielweise gen beurteilt wird. Gemäss Musik Hug kann die r Konstruktion nie von einem Klavier erreicht werd beim Klavier nur nach hinten erfolgt. Zudem ist Jas Instrument dadurch lauter.
und der verschiedenen Bauformen, welche zu un- Unterschieden hinsichtlich Klang führen, sind soale von Klavieren und Flügeln zu bezeichnen. Getative Unterschiede aber auch markenabhangig. nzelnen technischen Kriterien meist sehr gut mit de aber höchste Qualität bei Klang und Spielart age.
weckes scheinen Klaviere und Flügel für unterlügel werden gemäss Krompholz in der Tendenz jefragt; Klaviere sind demgegenüber eher für Priits bestimmt.
h ebenfalls in Bezug auf ihre Preise voneinander. normaler Ausführung gemäss Aussage von Musik Ind die Preise von Flügeln zwischen CHF 15'000 y wurde auch darauf hingewiesen, dass die Preis- ; Flügel bereits ab CHF 15'000 sowie Klaviere ab igeln und Klavieren überschneiden sich somit teil-
Flügel laut S&S jedoch grundsätzlich teurer als pewerbsbeschrankungen betroffenen Klavier- und n auf: Die Preise für Klaviere der Marke Steinway g zwischen CHF 37'100 bis CHF 51'800, während CHF 77'600 und CHF 192'200 liegen.™ Die Preise ch Modell und Ausführung zwischen CHF 14'710 igel dieser Marke zwischen CHF 27'060 und CHF ' Marke Essex weisen je nach Modell und Ausfüh- CHF 7'990 bzw. von CHF 15'360 bis CHF 26'900
wie den Hersteller S&S mittels Fragebogen u.a. nach ügeln aus Sicht der Endkunden (vgl. oben, Rz 30). befragt (vgl. oben, Rz 23).
weiz, gültig ab 1.1.2012.
ston, 1.11.2009.
mpholz, 1.06.2009.
142. Insgesamt ergibt sich aus den Antwo viere im Prinzip nicht gut austauschbar sind ı und Flügeln anzunehmen ist. Jedoch stehe: Flügeln unterer Preissegmente bis zu einen Rz 146). So gäbe es gemäss Aussage von eine Abwägung zwischen Klavier und Flüge nur in seltenen Konstellationen sei ein Klavi
Digitalpianos
143. Sowohl akustische Klaviere als auch mente mit mechanischer Funktionsweise at von zu unterscheiden sind Tasteninstrumer sog. Digitalpianos und Keyboards. Diese we folgend — vom sachlich relevanten Markt au
Hybridmodelle
144. Klaviere wie auch Flügel sind als sog mechanischen Instrumenten mit Elektronik ı tels Zusatzausstattungen lautloses oder se werden Hybridmodelle entsprechend der Pı relevanten Produktmärkten zugerechnet.
Weitere Segmentierungen?
145. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob (oder ein hypothetischer Gesamtmarkt für K terteilt werden müssten, wobei einerseits z' anderseits zwischen professionellen und H solche Marktsegmentierung wäre denkbar, ( zumindest für den Konzertbereich — wohl In: tät und Spielart hochwertiger sind. So gäbe ment und ein Segment für normale Konsur Musikschulen und Musikhochschulen [...]. vate würde [...] verkauft.
146. Da sowohl Klaviere wie auch Flügel i (vgl. oben, Rz 141), ist eine weitere Segn Klaviere und Flügel wie auch eines hypoth nach Preisklassen denkbar. So geht La Bott Preiskategorie) aus.
67 Musik Hug erzielte in den Jahren 2009 bis 20 Klavieren bzw. Flügeln (Neuinstrumente) ree zum umsatzmässigen Anteil an Hybridmodell Umsätze mit Neuinstrumenten nicht für alle N
68 Weitere Klavier- und Flügelmarken weisen 1 CHF 51'760-77'180 für Klaviere bzw. Flügel CHF 39'800-53‘300 für Klaviere bzw. Flügel 69'200 für Klaviere und Flügel der Marke \ 1.10.2006).
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ten der befragten Parteien, dass Flügel und Klaind somit eine Segmentierung zwischen Klavieren 1 gewisse Klaviere in oberen Preissegmenten mit 1 gewissen Grad im Wettbewerb (vgl. auch unten, S&S aber wenige Überschneidungen, bei denen | im gleichen Preissegment in Frage komme und er mit einem Flügel austauschbar.
akustische Flügel zeichnen sich als Tasteninstru- Is, die eine dynamische Spielweise erlauben. Daite mit elektrischer oder digitaler Funktionsweise, rden vorliegend — der Praxis der EU-Kommission sgeschlossen.
. Hybridmodelle, eine Kombination von akustisch- ınd Digitaltechnologie, erhältlich, bei welchen mitlbststandiges Spielen ermöglicht wird.°” In casu axis der EU-Kommission (vgl. oben, Rz 132) den
die eigenständigen Märkte für Flügel und Klaviere laviere und Flügel) nach Typ des Endkunden unwischen privaten und institutionellen Kunden und obby-Spielern unterschieden werden kann. Eine la professionelle Spieler oder auch Institutionen — strumente nachfragen, die hinsichtlich Klangqualies gemäss La Bottega ein professionelles Segnenten. Gemäss Musik Hug wollten Institutionen, Musikhochschulen würden [...] brauchen, an Pri-
1 verschiedenen Preisklassen angeboten werden nentierung sowohl der eigenständigen Märkte für etischen Gesamtmarktes für Klaviere und Flügel ega von drei Teilmärkten (tiefe, mittlere und obere
12 [30-40] % bzw. [0-10] % ihres mit dem Verkauf von lisierten Umsatzes mit Hybridmodellen. Eine Aussage en von Krompholz ist nicht möglich, da Krompholz ihre Aarken zur Kategorie „Hybridmodell“ zuordnen kann.
olgende Preisspannen auf: CHF 12'580-32'230 bzw. ler Marke Grotrian-Steinweg; CHF 11'530-27'830 bzw. der Marke Schimmel; CHF 6'860-27'100 bzw. 19'560- amaha (Preisangaben gemäss Preisliste Musik Hug,
147. Im Bereich Flügel und Klaviere ist zud ten. Die Klaviere und Flügel unterschiedlich sichtlich der Bauweise, der Produktionsart, Holzes, sowie der Produktpreise voneinan seine eigene Klangphilosophie; so baue Gri sen, während S&S einen Klangkörper baue, unterscheiden sich die Produkte von S&S v Materialauswahl und Handarbeit. Folglich | oder Marken angezeigt sein.
148. Wichtig scheint auch die Reputation e sondere die Marke Steinway bzw. der Herst position einzunehmen. Dafür sprechen bspv
e „99.X-Prozent der Profimusiker spielen | Jeder Profimusiker träumt davon, einm:
149. Obwohl Produkten der Marke Steinw: — eine besondere Stellung im Markt zugespı tute — wenn vielleicht auch nicht perfekte - z
e „Neben Steinway kommen Yamaha, stärkste Konkurrenzmarken zu den Pro istauch Kawai ein Konkurrent.“
e „Aus meiner Sicht würde ich ohne wel WEKO: als stärkste Konkurrenzmarker weg] nennen: Bechstein, Blüthner, Fazi
e „Bösendorfer und Fazioli sind Konkurreı zu Boston sind Yamaha oder Kawai. Zu
150. Zudem scheinen bei der Auswahl eine renzen eine grosse Rolle zu spielen. Die A Jahr dauern und innerhalb eines Modells te: weshalb die Auswahl teilweise auch an den
151. Aus dem Voranstehenden ist ersichtli tierung der Märkte für Flügel und Klaviere (o viere und Flügel) bestehen und dass davon : Segmentierung im obersten Segment anzus
Occasion-Instrumente
152. Unabhängig davon, ob Klaviere und FI stellen oder demselben Produktmarkt angel
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em eine hohe Produktdifferenzierung zu beobacher Marken bzw. Hersteller unterscheiden sich hinder verwendeten Materialien, insbesondere des der. Laut Grotrian-Steinweg hat jeder Hersteller Itrian-Steinweg einen Flügel von innen nach aus- ‚d.h. von aussen nach innen. Gemäss Musik Hug on anderen Marken im Hinblick auf Konstruktion, önnte auch eine Differenzierung nach Hersteller
iner Marke oder eines Herstellers zu sein. Insbealler S&S scheint diesbezüglich eine starke Marktv. folgende Aussagen:
auf den grossen Bühnen der Welt einen Steinway. al einen solchen Flügel besitzen zu können.“
1y — insbesondere den Flügeln im Konzertbereich ‘ochen wird, scheint es andere Marken als Substiu geben. Dies belegen bspw. folgende Aussagen:
Bösendorfer und Fazioli [Anm. der WEKO: als dukten aus dem Hause S&S] in Frage. Teilweise
tende Reihenfolge die nachfolgenden [Anm. der 1 zu den Flügeln aus dem Hause Grotrian-Steinoli und Steinway&Sons.“
ızmarkten zu Steinway&Sons. Konkurrenzmarken ı Essex ist es beispielsweise Hoffmann.“
r Marke und eines Instruments individuelle Präfeuswahl eines Instruments kann teilweise über ein sten potentielle Käufer verschiedene Instrumente, Produktionsorten stattfindet.
ch, dass Anhaltspunkte für eine weitere Segmender eines hypothetischen Gesamtmarktes für Klaauszugehen ist, dass die Marke Steinway bei einer iedeln wäre.
ügel eigenständige sachlich relevante Märkte dar- Oren, und ob diese weiter nach Preisklassen oder
Marken segmentiert werden, stellt sich des ' viere bzw. -Flügel und Neuinstrumente als s
153. Aus den Antworten der befragten Paı zwischen Neu- und Occasion-Instrumenten Materials aufgrund hoher Zugbelastung auf zeigen. Aus Sicht des Endkunden seien lau Instrumente mit Neuinstrumenten austausc sage von S&S neben dem Alter eines Instrur sowie die Qualität allfalliger Restaurierungs zung nehme die Austauschbarkeit sukzes: Frage, ob Neuinstrumente und Occasion-In nicht pauschal beantworten, es gäbe siche seiner Klangeigenschaften und seines Zust Betreffend Qualitätsunterschiede hielt Mus brauchten Instrumenten so gross seien wi Krompholz bemerkte, dass diese auch mark
154. Bezüglich der Austauschbarkeit von O nach Nutzer/Kunde zu differenzieren. Wahr Flügel, nach ca. 10 Jahren durch neue Instr nutzer ein „junges“ Gebrauchtinstrument ir instrument dar.
155. Betreffend Preisunterschiede zwische fest, dass ohne Berücksichtigung des Zusta könnten. Diese seien gemäss Krompholz m
156. Das Angebot von Occasion-Instrumen mpholz kleiner als im Klavierbereich. Laut NV in der Schweiz höher sein als mit Occasion-
IV. Fazit
157. Zusammenfassend ist davon auszuge viere und ein Markt für Flügel abzugrenzen rechnet, Digitalpianos und Keyboards jedo Die Frage, ob Klaviere und Flügel als dems urteilen sind oder eigene sachlich relevante mangels Einfluss auf das Ergebnis der L Rz 164 ff.). Des Weiteren bestehen Anzeict strumente aus Sicht des Endkunden zumin sende Beantwortung dieser Frage ist vorlie
6% Musik Hug erzielte in den Jahren 2009 bis 2 von Klavieren bzw. Flügeln realisierten Umse erzielte in den Jahren 2009 bis 2012 [10-5C realisierten Umsatzes mit Occasion-Instrum Occasion-Klavieren bzw. Occasion-Flügeln v sätze mit Occasion-Instrumenten nicht den unten, Rz 176).
70 Auch hinsichtlich der Austauschbarkeit von | kunden befragte das Sekretariat die drei H Grotrian-Steinweg wurde hierzu am 19.2.201
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Weiteren die Frage, ob Endkunden Occasion-Klaubstituierbar betrachten.®
teien’® ist ersichtlich, dass Qualitätsunterschiede bestehen, da mit der Alterung Ermüdungen des treten, die sich in einem Verlust an Klangqualität t La Bottega deshalb nur ganz „junge“ Occasionhbar. Berücksichtigt werden müsse gemäss Ausnents auch die Art der Nutzung, der Pflegezustand arbeiten; mit der Zunahme von Alter und Abnutsive ab. Laut Grotrian-Steinweg könne man die strumente für den Endkunden austauschbar sind, r Fälle, in denen ein Occasion-Produkt aufgrund andes mit einem Neuinstrument vergleichbar sei. ik Hug fest, dass die Unterschiede bei den ge- 2 das Spektrum von Gebrauchtwagen breit, und enabhängig seien.
ccasion- und Neuinstrumenten sei laut S&S weiter and im Konzertbereich Instrumente, insbesondere umente ersetzt werden müssten, stelle für Privat- | gepflegtem Zustand eine Alternative zum Neun Occasion- und Neuinstrumenten hielt Musik Hug nds und des Alters hierzu keine Angaben erfolgen arken- und altersabhängig.
ten im Flügelbereich ist gemäss Aussage von Krolusik Hug dürfte der Umsatz mit Occasion-Flügeln Klavieren.
hen, dass in sachlicher Hinsicht ein Markt für Klasind, wobei Hybridmodelle diesen Märkten zugech von diesen Märkten ausgeschlossen werden. elben sachlich relevanten Markt zugehörig zu be- . Märkte darstellen, kann letztlich aber vorliegend Intersuchung offengelassen werden (vgl. unten, en dafür, dass Neuinstrumente und Occasion-Indest teilweise austauschbar sind. Eine abschliesgend nicht notwendig, da unabhängig davon, ob
012 [30-40] % bzw. [30-50] % ihres mit dem Verkauf tzes mit Occasion-Klavieren bzw. -Flügeln. Krompholz ] % ihres mit dem Verkauf von Klavieren und Flügeln enten. Eine Aussage zum umsatzmässigen Anteil an on Krompholz ist nicht möglich, da Krompholz ihre Um- Kategorien „Klavier/Flügel“ zuordnen kann (vgl. dazu
Occasionen und Neuinstrumenten aus Sicht der Endandler sowie den Hersteller S&S (vgl. oben, Rz 30). 4 befragt (vgl. oben, Rz 23).
Occasion-Instrumente zu den relevanten N jedem Fall eine erhebliche Beeinträchtigung Weitere Marktsegmentierungen nach Preisk steller sind denkbar, werden vorliegend jec genden Untersuchung wird auf eine abschli verschiedene Märkte abgegrenzt werden rr frühen Zeitpunkt eine einvernehmliche Rege Rz 33 sowie unten, Rz 337 ff.).
158. Die nachfolgende Wettbewerbsanaly: Märkte für Flügel und Klaviere durchgeführt tigt, dass Occasion-Instrumente den relevan hypothetischen Gesamtmarkt, der Flügel un
(ii) Räumlich relevanter Markt
159. Der räumliche Markt umfasst das Geb lichen Markt umfassenden Waren oder Le Bst. b VKU, der hier analog anzuwenden ist
I. Praxis der Europäischen Komm
160. In ihrem Entscheid Yamaha grenzte « (vgl. oben, Rz 131 ff.) nationale Produktmä penspezifisch organisiert ist, erhebliche Pr schiede betreffend Geschmack und Traditio
Il. Marktabgrenzung im vorliegend:
161. Folgende Aspekte deuten auf eine eh Hinsicht hin:
e Aufgrund der Grösse von Klavieren und ist davon auszugehen, dass der Transg sentlichen Kostenfaktor darstellt.
e In casu ist der Vertrieb der von allfällic troffenen Klavier- und Flügelmarken nat oben, Rz 57).
162. Folgende Elemente sprechen hingege Ausland umfassende Abgrenzung der relev:
e Gefragt nach den wichtigsten Wettbewe instrumente) in der Schweiz nennt Musi spielsweise die [...], Deutschland, sowi
e Das ausländische — insbesondere da: scheint Druck auf die Schweizer Preise schen der Schweiz und Deutschland au mpholz zur Preisfestlegung thematisie
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lärkten zugehörig beurteilt werden oder nicht, in des Wettbewerbs vorliegt (vgl. unten, Rz 236 ff.). lassen, Art des Endkunden oder Marken bzw. Herloch nicht vorgenommen. Im Rahmen der vorlieessende Beurteilung, ob je nach diesen Kriterien jüssten, verzichtet, da mit den Parteien zu einem slung abgeschlossen wurde (vgl. oben, Rz 25 und
se (vgl. unten, Rz 164 ff.) wird für die separaten . Dabei wird ebenfalls die Möglichkeit berücksichten Märkten zugerechnet werden und kurz auf den d Klaviere umfasst, eingegangen.
jet, in welchem die Marktgegenseite die den sachistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 ).’!
ssion
lie EU-Kommission im Bereich Musikinstrumente rkte ab, da der Vertrieb länder- oder ländergrupsisunterschiede bestehen und beachtliche Untern herrschen. “2
an Fall
ar enge, nationale Marktabgrenzung in räumlicher
Flügeln sowie ihres Gewichts (vgl. oben, Rz 130) ort eines Klaviers bzw. Flügels einen nicht unwey unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beional bzw. in der Schweiz regional organisiert (vgl.
n für eine weitere als nationale, auch grenznahes anten Märkte:
rbern im Verkauf von Klavieren und Flügeln (Neuk Hug u.a. auch ausländische Klavierhändler, bei- > die [...], Deutschland.
> in Deutschland vorherrschende — Preisniveau auszuüben. So wurden die Preisdifferenzen zwich beim Austausch zwischen Musik Hug und Krot (vgl. oben, Rz 64) und bei der Preisfestlegung
13/1, 127 E. 9.2.1), Publigroupe SA et al./WEKO. naha.
berücksichtigt. Laut Musik Hug ist ein | Konsumenten am Ausland orientieren \ exportieren würden.
I. Fazit
163. Denkbar ist, dass die relevanten Märk und auch grenznahes Ausland umfassen. \ dest nationalen Märkten ausgegangen und hältnisse für nationale Märkte durchgeführ ausländischer Konkurrenten berücksichtigt \
B.5.2.2.2. Aussenwettbewerb
164. Nachfolgend gilt es festzustellen, inw Unternehmen in ihrem Verhalten durch akt werden, d.h., ob sie überhaupt über die MG: Mengen zu reduzieren oder die Qualitäten z ob sie volkswirtschaftliche oder soziale Sch:
165. Ein funktionierender Aussenwettbewe an der Abrede beteiligt sind und damit so vi bewerb nicht als beseitigt erscheint. ’?
(i) Aktueller Wettbewerb
166. Zur Analyse des aktuellen Wettbewe der Abrede beteiligten Unternehmen, die Ma auf den relevanten Märkten eingegangen. L dass Occasion-Instrumente als nicht zu de (exkl. Occasion-Instrumente), als auch für c strumente umfassen (inkl. Occasion-Instrur schen Gesamtmarkt, der Flügel und Klavier
Marktanteile der Abredebeteiligten
167. Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt die beteiligten Unternehmen auf den Märkten fü 2009 bis 2012, einem Teil des untersuchunc¢ Jahre 2004 bis 2008 liegen keine Umsatz Marktanteilen vor.
168. Diese Marktanteile basieren auf den je sigen Gesamtmarktvolumina betreffend Net portstatistik der Eidgenössischen Zollverwe aufgrund von Berechnungen des Sekretaria
74 Das Sekretariat befragte die drei Händler sx umsatzmässigen Gesamtmarktvolumina betr men — Musik Hug und S&S — beantworteten lich tiefer (-69—70 %) ausfielen als die Schatz
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reisdruck aus dem Ausland spürbar, da sich die würden, und es gäbe Händler, die in die Schweiz
fe eine weitere als nationale Dimension aufweisen /orliegend wird in räumlicher Hinsicht von zumindie nachfolgende Analyse der Wettbewerbsver- , in welcher allfällige disziplinierende Wirkungen werden.
ieweit die an der Wettbewerbsabrede beteiligten uellen oder potenziellen Wettbewerb diszipliniert Jlichkeit verfügen, die Preise zu erhöhen oder die u senken oder die Innovation zu verzögern; kurz: aden verursachen können.
rb liegt vor, wenn es Unternehmen gibt, die nicht al Konkurrenz schaffen, dass ein wirksamer Wettros wird nachfolgend auf die Marktanteile der an rktanteilsentwicklung und die Konkurrenzsituation jie Analyse wird sowohl für den Fall durchgeführt, n relevanten Märkten zugehörig beurteilt werden len Fall, dass die relevanten Märkte Occasion-Innente). Schliesslich wird kurz auf den hypotheti- e umfasst, eingegangen (vgl. oben, Rz 157).
umsatzbasierten Marktanteile der an der Abrede ir Klaviere und Flügel in der Schweiz in den Jahren ysrelevanten Zeitraums (vgl. oben, Rz 72). Für die angaben der Unternehmen zur Berechnung von
weiligen von Musik Hug geschätzten umsatzmäs- Jinstrumente, welche diese basierend auf der Im- Itung (nachfolgend: Importstatistik) vornahm und ts als plausibel einzustufen sind.”
- 8.1), Buchpreisbindung.
wie den Hersteller S&S (vgl. oben, Rz 30) nach den effend Neuinstrumente in der Schweiz. Zwei Unternehdiese Frage, wobei die Schatzungen von S&S wesentungen von Musik Hug.
von Klavieren bzw. Flügeln wurden entspre ordnung ihrer Marktanteile in den relevanter
172. Ein Vergleich der Marktanteile zeigt, schweizweiten Markt für Flügel über klar hi zentpunkte) verfügt als im schweizweiten M: züglich ein etwas anderes Bild. Krompholz gleich hohe umsatzbasierte Marktanteile wie 2009, in welchem Krompholz im Markt für Marktanteil als im Markt für Klaviere aufwei raum 2009 bis 2012 — mit Ausnahme des Ja 10] Prozentpunkte) als im Markt für Klaviere
173. Falls Occasion-Instrumente als den r weist die nachfolgende Tabelle 2 die umsat ligten Unternehmen auf den Märkten für K 2009 bis 2012, einem Teil des untersuchunt
174. Diese Marktanteile basieren auf den je sigen Gesamtmarktvolumina betreffend Neu zu erachten sind (vgl. auch oben, Rz 168).” der Schweiz pro Jahr zwischen 1'800 bis 2° Occasion- Flügel verkauft, welche nicht in de Instrumenten geht Musik Hug von einem Ve simportwerte der Importstatistik aus, d.h. CHF 20‘000.
75 Das Sekretariat befragte die drei Handler so\ Gesamtmarktvolumina betreffend Occasion-| haltliche Angaben zu diesen Fragen.
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chend um [30-40] % gekürzt, um eine Grössen- 1 Märkten exkl. Occasion-Instrumente zu erhalten.
dass Musik Hug im Zeitraum 2009 bis 2012 im Shere umsatzbasierte Marktanteile (+ [0-20] Proarkt für Klaviere. Bei Krompholz zeigt sich diesbehat im genannten Zeitraum im Markt für Flügel 2 im Markt für Klaviere, mit Ausnahme des Jahres Flügel einen um [0-10] Prozentpunkte höheren st. La Bottega verfügt im Markt für Flügel im Zeithres 2010 - über leicht höhere Marktanteile (+ [0-
elevanten Märkten zugehörig betrachtet werden, zbasierten Marktanteile der an der Abrede beteilaviere und Flügel in der Schweiz in den Jahren ysrelevanten Zeitraums (vgl. oben, Rz 72), aus.
weiligen von Musik Hug geschätzten umsatzmäs- I- und Occasion-Instrumente, welche als plausibel > Gemäss Schätzungen von Musik Hug werden in 000 Occasion-Klaviere und zwischen 330 bis 350 r Importstatistik erfasst sind. Bei diesen Occasionrkaufspreisvolumen im Umfang der Durchschnittfür Klaviere ca. CHF 5'000 und für Flügel ca.
nie S&S (vgl. oben, Rz 30) nach den umsatzmässigen nstrumente in der Schweiz. Nur Musik Hug machte in-
Marktanteilsentwicklung
180. Die Tabelle 1 zeigt auch die Entwicklt Händler in den Märkten für Klaviere und Fli einem Teil des untersuchungsrelevanten Ze Marktanteile der Händler im Zeitraum 2009 I Tendenz. Im Detail ist der Tabelle 1 Folgenc
e In den Jahren 2009 bis 2011 nahm de Markt für Klaviere von anfänglich [O—1C 10] % auf [0-10] % ab. Im darauffolger dert.
e Im Zeitraum 2009 bis 2011 verblieb de Markt für Klaviere stabil ([10-20] %), wa Im Markt für Flügel sank der Marktante [30-40] % auf [30-40] % und betrug 20
e WaAahrend der umsatzmässige Marktante nahme einer Abnahme im Jahr 2011 — Markt für Flügel über den Zeitraum 2008 im Jahr 2011 vorübergehend zunahm.
181. Falls Occasion-Instrumente als den r ändert sich dieses Bild nicht (vgl. Tabelle 2). sanken in der Zeitperiode 2009 bis 2012 so! wie auch im Markt für Flügel inkl. Occasion starke Abnahme des Marktanteils im Jahr 20 umsatzbasierten Marktanteile von La Botte« Markt für Klaviere inkl. Occasion-Klaviere st Flügel um (-[0-10] Prozentpunkt).”8
182. Der Vollständigkeit halber wird auch b pothetischen, Klaviere und Flügel umfasse: Unabhängig davon, ob Occasion-Instrumer nicht, zeigt sich die kontinuierliche Abnahme ler im Zeitraum 2009 bis 2012 auch im hypc
183. Den Akten ist zu entnehmen, dass Mu: basierte Marktanteile von [30-60] % im (hy mente verfügte.’?
Konkurrenzsituation
184. Gefragt nach den wichtigsten Wettb (Neuinstrumente) in der Schweiz und deren und La Bottega, welche 2012 einen gemäs:
™ Für die Jahre 2004 bis 2008 liegen keine Um: von Marktanteilen vor.
78 Eine Aussage zur Entwicklung der umsatzba ist nicht möglich (vgl. oben, Rz 176).
79 2003: [30-40] %, 2004: [50-60] %, 2005: [40
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ing der Marktanteile der an der Abrede beteiligten igel in der Schweiz in den Jahren 2009 bis 2012, itraums (vgl. oben, Rz 72).’” Die umsatzmässigen iS 2012 zeigen im Allgemeinen eine abnehmende Jes zu entnehmen:
r umsatzmässige Marktanteil von Krompholz im ] % auf [D-10] % und im Markt für Flügel von [0Oiden Jahr 2012 blieben die Marktanteile unverän-
»r umsatzmässige Marktanteil von Musik Hug im hrend dieser im Jahr 2012 noch [10-20] % betrug. il von Musik Hug im Zeitraum 2009 bis 2011 von 12 noch [20-30] %.
il von La Bottega im Markt für Klaviere — mit Ausstabil verblieb ([O—10] %), sank ihr Marktanteil im bis 2012 von [0-10] % auf [D-10] %, wobei dieser
elevanten Märkten zugehörig betrachtet werden, Die umsatzbasierten Marktanteile von Musik Hug wohl im Markt für Klaviere inkl. Occasion-Klaviere -Flügel, wobei in letzterem eine verhältnismässig 12 zu beobachten ist (-[D-10] Prozentpunkte). Die Ja verblieben in der Zeitperiode 2009 bis 2012 im abil und sanken im Markt für Flügel inkl. Occasionezüglich Marktanteilsentwicklung kurz auf den hyiden Gesamtmarkt eingegangen (vgl. Tabelle 3). te als diesem zugehörig betrachtet werden oder > der umsatzbasierten Marktanteile der drei Händthetischen Gesamtmarkt.
sik Hug in den Jahren 2003 bis 2005 über umsatz- Jothetischen) Gesamtmarkt inkl. Occasion-Instru-
»werbern im Verkauf von Klavieren und Flügeln Marktanteilen nennt Krompholz neben Musik Hug > Krompholz geschätzten umsatzbasierten Marktsatzangaben der beiden Unternehmen zur Berechnung sierten Marktanteile von Krompholz in diesen Märkten
50] %.
200. Angesichts der obigen Ausführungen Flügel und Klaviere gewisse strukturelle N aber nicht - insbesondere für bereits im Flüg jedoch in anderen räumlichen Märkten akti\ wisses Mass an potentiellem Wettbewerb vc
201. Zu berücksichtigen ist des Weiteren ei dischen Klavier- und Flügelhändlern (vgl. ob: ler, welche in die Schweiz exportieren wurt pro Jahr über Grau- oder Parallelimporte in des Gesamtvolumens des Marktes für Flüg: Gemäss Aussage von S&S seien Importe v men. Dies spricht dafür, dass lediglich punl von ausländischen Händlern ausgehende c urteilen ist.
B.5.2.2.3. Innenwettbewerb
202. Obwohl die Vermutung der Beseitigun: den Aussenwettbewerbs widerlegt werden | geprüft, ob unter den an der Abrede beteili stand. Solcher Wettbewerb kann in zweierle deteilnehmer nicht an die Abrede halten (Ir ausreichend Wettbewerb zwischen ihnen
Markt aber mitentscheidender Wettbewerbs
(i) Umsetzung
203. Musik Hug, Krompholz und La Botteg: Listenpreise für Flügel und Klaviere der Marl erstgenannten Unternehmen darüber hinaus untereinander abgesprochen (vgl. oben, FR Preisabrede zwischen Musik Hug, Kromphol befolgt wurde.
204. Dem von Musik Hug vorgebrachten Vi gehalten worden, ist zunächst Folgendes en abgesprochenen Preislisten, an denen La | Instrumente in ihren Ausstellungsräumen er lungen mit den Kunden angewandt (vgl. obe der Klavierverkäufe und in 23 % der Flügel phik 3).
Krompholz
205. Die nachfolgende Graphik 2 gibt eine | Krompholz und die darauf gewährten Rabat 2012, d.h. bis und mit 27. November 2012 (
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ist davon auszugehen, dass in den Märkten für
Narktzutrittsschranken bestehen. Diese scheinen el- und Klavierhandel tätige Unternehmen, welche ‚ sind, — unüberwindbar zu sein. Somit ist ein geyrhanden.
ne mögliche disziplinierende Wirkung von auslänan, Rz 162). So gäbe es gemäss Musik Hug Händ- Jen, wobei schätzungsweise [...] Flügel von S&S die Schweiz gelangen würden, was ca. [0-10] % >| (Neuinstrumente; vgl. oben, Rz 168) entspricht. on Steinway-Instrumenten sehr selten vorgekom- <tuelle Importe stattfanden (bzw. -finden) und der isziplinierende Effekt als eher bescheiden zu be-
J wirksamen Wettbewerbs aufgrund des genügenkann, wird nachfolgend der Vollständigkeit halber gten Unternehmen trotz Abrede Wettbewerb bei Hinsicht bestehen: Entweder weil sich die AbreiInenwettbewerb) oder weil trotz Abrede weiterhin hinsichtlich nicht abgesprochener, im konkreten parameter®? besteht (Rest- oder Teilwettbewerb).
ı haben im untersuchungsrelevanten Zeitraum die ken Steinway, Boston und Essex sowie die beiden ; eine Rabattobergrenze von 10 % für die Schweiz z 63 ff.). Nachfolgend wird aufgezeigt, dass die z und La Bottega tatsächlich in sehr hohem Masse
orwurf, die behauptete Vereinbarung sei nicht eintgegenzuhalten: Musik Hug hat die mit Krompholz 3ottega ihr Verhalten ausrichtete, verwendet, die tsprechend angeschrieben und bei Preisverhand- 1, Rz 110 ff.). Zudem gewährte Musik Hug in 41 % verkäufe einen Rabatt von 0 % (vgl. unten, Gra-
Jbersicht über die Klavier- und Flügelverkäufe von te im untersuchungsrelevanten Zeitraum 2004 bis vgl. oben, Rz 72), in der Schweiz.
E 8.3.4), Buchpreisbindung.
206. Diese Übersicht basiert auf von Krom] vieren und Flügeln der Marken Steinway, B gewährtem Skonto und Rabatt, Information sen, Nettoverkaufspreis, Lieferort und Inforr
207. In der Auswertung berücksichtigt wurc Auswertung miteinbezogen wurden Verkau Stellungsinstrumenten ([...] Verkäufe), da sind, Verkäufe zu Occasion-Spezialpreis ([. da diese nicht eindeutig nachvollziehbar sin
Graphik 2: Klavier- und Flügelverkäufe von bis 2012.
[...]
208. Graphik 2 veranschaulicht Folgendes: ren gewahrte Krompholz einen Rabatt von b Krompholz von der Einigung betreffend Ra gewährte. Bei den Flügelverkäufen zeigt sit Verkäufen von Flügeln gewährte Krompholz käufe wich Krompholz mittels Gewährung e Rabatte ab. Bei der Betrachtung aller Verl mpholz nur gerade bei 14 % der Verkäufe v
209. Anzufügen ist, dass [...] der insgesan 10 % Verkäufe von Klavieren der Marke E: [...] Essex-Klaviere mit einem Rabatt von 1 den [...] Flügelverkäufen mit einem Rabatt dene Institutionen.
210. Obenstehende Aussagen sind jedoch währte Krompholz bei 68 % der in der Aus Flügel) neben dem Rabatt einen Skonto, we nahmsweise auch nur [0-10] % ([...] Verké aussergewöhnlich hohen Skonti von [0-10] | gewährt, bei welchen Krompholz maximal e gehend, dass die Gewährung eines besti Rz 217), sind diese Nachlässe jedoch nur t fend Rabatte zu qualifizieren.
211. Zweitens gewährte Krompholz gemä Auswertung berücksichtigten Verkäufe (Kla von Zubehör wie Klavierbänken, Konzertroll teten Verkäufe wurden weitere Servicediens längere Garantiegewährung oder die Inton Auswertung berücksichtigten Verkäufe wurd mpholz übernommen.® In Bezug auf die L
84 Damit wurden 7 % der in den Listen aufgefül sichtigt.
8 Die in Rz 211 genannten Anteile berücksicl mehrere Nachlässe in Form der erwähnten D
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Jholz eingereichten Listen ihrer Verkäufe von Klaoston und Essex mit Verkaufsdatum, Listenpreis, en zu Zubehör, Service oder sonstigen Nachläsnationen zu Kunden.
len [...] von insgesamt [...] Verkäufen. Nicht in die fe ins Ausland ([...] Verkäufe), Verkäufe von sog. diese als Occasion-Instrumente zu qualifizieren ..]) und Verkäufe mit Spezialpreis ([...] Verkäufe),
Krompholz sowie darauf gewahrte Rabatte, 2004
Bei [...] von insgesamt [...] Verkäufen von Klavieis zu 10 %. Nur bei 13 % der Klavierverkäufe wich batte ab, indem sie einen Rabatt von Uber 10 % ch ein ähnliches Bild: Bei [...] von insgesamt [...] einen Rabatt von bis zu 10 %. Bei 15 % der Vernes höheren Rabatts von der Einigung betreffend äufe (Flügel und Klaviere) zeigt sich, dass Kroon der Einigung betreffend Rabatte abwich.
tt [...] Klavierverkäufe mit einem Rabatt von über ssex an Institutionen waren. Davon wurden 2010 5% an den gleichen Kunden, [...], verkauft. Von von über 10 % waren [...] Verkäufe an verschiein zweierlei Hinsicht zu qualifizieren: Erstens gewertung berücksichtigten Verkäufe (Klaviere und Icher in der Regel bei [0-10] % ([...]) lag und ausiufe) oder [0-20] % ([...]) betrug. Die einmaligen %, [0-10] % bzw. [10-20] % wurden bei Verkäufen sinen Rabatt von [0-10] % gewährte. Davon ausmmten Skontos branchenüblich ist (vgl. unten, eilweise als Abweichung von der Einigung betrefss den eingereichten Listen bei 60 % der in der viere und Flügel) zusätzliche Nachlässe in Form en, Lampen oder Decken. Bei 9 % der ausgewertleistungen wie zusätzliche Garantiestimmungen, ation kostenlos durchgeführt. Bei 52 % der in der e die Lieferung bzw. die Transportkosten von Kroeferung gab Krompholz jedoch an, dass u.a. die
ırten Verkäufe nicht in nachfolgender Analyse berücktigen nicht, dass Krompholz bei Verkäufen teilweise ienstleistungen gewährte.
Dienstleistung der Lieferung an den Kunde zur Preissetzung im Jahre 2006 wurde denn che zu einer Erhöhung der Verkaufspreise f
212. Abschliessend kann angefügt werden und der darauf gewährten Rabatte nach der — ein ähnliches Bild zeigt (vgl. Tabelle 7).
Tabelle 7: Anteile an Klavier- und Flügelver Marken, 2004 bis 2012.
Instrument Marke Anz. Verké
Steinway [
Klavier Boston [
Essex [
Steinway [
Flügel Boston [
Essex [
Quelle: Eigene Berechnungen des Sekretariats basierend aı
Musik Hug
213. Die nachfolgende Graphik 3 gibt eine Flügeln von Musik Hug und die darauf gew raum 2004 bis 2012, d.h. bis und mit 27. No
214. Diese Übersicht basiert auf von Musik vieren und Flügeln der Marken Steinway, B gewährtem Skonto und Rabatt, Information sen, Nettoverkaufspreis und Lieferort.
215. In der Auswertung berücksichtigt wurc Auswertung miteinbezogen wurden folgend den Verkäufe [...].°°
Graphik 3: Klavier- und Flügelverkäufe von bis 2012.
[...]
216. Graphik 3 veranschaulicht Folgendes: ren gewährte Musik Hug einen Rabatt von ı Musik Hug von der Einigung betreffend Ra gewährte. Bei den Flügelverkäufen gewährte Rabatt von unter 10 %. Bei 32 % der Verkäu eines höheren Rabatts von der Einigung be!
8° Damit wurden [10-20] % der in den Listen < berücksichtigt.
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n im Verkaufspreis inbegriffen sei. Im Austausch auch die Aktualisierung der Transportkosten, welührte, thematisiert (vgl. auch oben, Rz 64).
, dass sich auch bei einer Analyse der Verkäufe | einzelnen Marken — Steinway, Boston und Essex
käufe von Krompholz mit Rabatt über 10 % nach
iufe Anteil Verk. mit Rabatt von >10 %
ıf Angaben von Krompholz.
Ubersicht über die Verkäufe von Klavieren und ährten Rabatte im untersuchungsrelevanten Zeitvember 2012 (vgl. oben, Rz 72), in der Schweiz.
Hug eingereichten Listen ihrer Verkäufe von Klaoston und Essex mit Verkaufsdatum, Listenpreis, en zu Zubehör, Service oder sonstigen Nachläslen [...] von insgesamt [...] Verkäufen. Nicht in die e Verkäufe: Verkäufe mit [...]. Des Weiteren wur-
Musik Hug sowie darauf gewährte Rabatte, 2004
Bei [...] von insgesamt [...] Verkäufen von Klavieinter 10 %. Nur bei 14 % der Klavierverkaufe wich batte ab, indem sie einen Rabatt von über 10 % > Musik Hug in [...] von insgesamt [...] Fällen einen fe von Flügeln wich Musik Hug mittels Gewährung treffend Rabatte ab. Betrachtet man alle Verkäufe
aufgeführten Verkäufe nicht in nachfolgender Analyse
(Flügel und Klaviere) zeigt sich, dass Musik treffend Rabatte abwich.
217. Wie auch Krompholz gewährte Musik Verkäufen, dies bei [20-30] % der in der Au Flügel). Dieser lag in der Regel bei [0-10] % fen [0-10] % ([...] Verkäufe). In einigen Fäll kaufe)®’ oder mehr ([...]) gewährt. Davon branchenüblich ist (vgl. oben, Rz 210), sind chung von der Einigung betreffend Rabatte
218. Ebenfalls gewährte Musik Hug gemä der Auswertung berücksichtigten Verkäufe Form von Zubehör wie Klavierbänken, Klim: rometer, Decken oder Poliersets. Bei [20-31 rung von Musik Hug übernommen. Bei [30— Servicedienstleistungen wie zusätzliche Stin strumente kostenlos durchgeführt.8® In Bezt angegebenen Dienstleistungen gab Musik t sung der Intonation auf Wunsch des Kunde trolle beim Kunden vor Ort innerhalb von sec im Verkaufspreis inbegriffen seien und nur s ten dem Kunden extra verrechnet würden.
219. Abschliessend kann angefügt werden und der darauf gewährten Rabatte nach der — grundsätzlich ein ähnliches Bild zeigt (vgl.
Tabelle 8: Anteile an Klavier- und Flügelverl Marken, 2004 bis 2012.
Instrument Marke Anz. Verké
Steinway [
Klavier Boston [
Essex [
Steinway [
Flügel Boston [
Essex [
Quelle: Eigene Berechnungen des Sekretariats basierend aı
220. Musik Hug führt in ihrer Stellungnahm aufgeführte Zahlenmaterial sowie die Dars noch die Durchsetzung der vom Sekretariat
88 Die in Rz 211 genannten Anteile berticksict mehrere Nachlässe in Form der erwähnten E
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Hug bei 26 % der Verkäufe von der Einigung be-
‘ Hug neben dem Rabatt einen Skonto auf ihren swertung berücksichtigten Verkäufe (Klaviere und ([...] Verkäufe) und betrug bei manchen Verkäuen wurde ein Skonto in ähnlicher Höhe ([...] Verausgehend, dass die Gewährung eines Skontos diese Nachlässe jedoch nur teilweise als Abweizu qualifizieren.
ss den eingereichten Listen bei [40-50] % der in
(Klaviere und Flügel) zusätzliche Nachlässe in ıkontroll- oder Silentsystemen, Klavierrollen, Hyg- )] % der ausgewerteten Verkäufe wurde die Liefe- 10] % der ausgewerteten Verkäufe wurden weitere nmungen, Intonationen oder Abtransporte alter In- ıg auf die in den Listen als zusätzliche Nachlässe dug jedoch an anderer Stelle an, dass die AnpasnN sowie die Stimmung und technische Nachkonhs Monaten und die Lieferung zum Kunden immer peziell hohe Aufwande bei schwierigen Transpor-
, dass sich auch bei einer Analyse der Verkäufe | einzelnen Marken — Steinway, Boston und Essex Tabelle 8).
<Aufe von Musik Hug mit Rabatt Uber 10 % nach
iufe Anteil Verk. mit Rabatt von >10 %
ıf Angaben von Musik Hug.
e vom 15. September 2015 aus, das in Rz 213 ff. tellung nach Rz 215 würden weder den Bestand behaupteten Abrede beweisen.
itigen nicht, dass Musik Hug bei Verkäufen teilweise ienstleistungen gewährte.
221. In Bezug auf den durch Musik Hug zwecks Vermeidung von Wiederholungen vc wiesen werden. Die durchgeführte Analyse bis 2012 betrifft die „Umsetzung“, welche ge der Widerlegung der Beseitigungsvermutun keitsprüfung (vgl. unten, Rz 244 ff.) berücks
222. Betreffend die Umsetzung ist festzuhz schwelle von 10 % nicht losgelöst von den | gen, dass eine Einigung betreffend eines M 20 % bestand, betrachtet werden kann (vgl. Argument, nicht jeder Rabatt unter 10 % se rung bestehe oder eingehalten worden sei, : Leere.
223. Musik Hug führt denn auch selbst an, ger Nachweis diene, dass eine angebliche / destens 26 % der Fälle von Musik Hug ber: Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicl die Einigung über einen Maximalrabatt von : fügen gilt es jedoch zweierlei: Bereits die A reicht aus um vom Tatbestand von Art. 5 Ab unnötige Wiederholungen zu vermeiden au verwiesen wird. Zudem zeigen die vorstehe: in casu in hohem Masse umgesetzt wurde.
224. Zur Richtigstellung soll an dieser Stelle lich gewährten Rabatte seien unvollständig mit Inzahlungnahmen und Mietanrechnunge Hug - sehr wohl in obige Analyse miteinbez rechnungen wurden einzig dann nicht in die in Zahlung genommenen Instruments bzw. Hug nicht explizit ausgewiesen wurde (vgl. lässe in Form von Zubehör und Zusatzleist des Sekretariats gewürdigt wurden (vgl. obe sichtigung aller kumulativen Zusatzrabatte d zung der hier interessierenden Abrede unve
La Bottega
225. Der Vollständigkeit halber wird an dies La Bottega eingegangen. Vorab ist jedoch aufgezeigt (vgl. oben, Rz 85 ff.) — die Listen meinsam abgesprochen waren, verwendet, | als Ausgangspunkt für Preisverhandlungen stimmung der Preisbasis, d.h. der Listenpre erfasst (vgl. oben, Rz 110 ff.). Hinzu komm! so gut es ging an die Listenspreise hielt (vgl
226. Die folgende Auswertung basiert eine
eingereichten Liste ihrer Verkäufe von Kla\ und Essex (Verkaufsdatum, Listenpreis, In
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in Frage gestellten „Bestand der Abrede“ kann Ilumfänglich auf die Ausführungen in Rz 59 ff. verder Klavier- und Flügelverkäufe im Zeitraum 2004 setzessystematisch richtigerweise bei der Prüfung g sowie den quantitativen Kriterien der Erheblichichtigt wird.
ilten, dass die in der Analyse verwendete Rabattm Recht liegenden Beweismitteln, welche aufzeiaximalrabatts von 10 % und eben nicht 5 % oder oben, Rz 66 ff.). Das von Musik Hug vorgebrachte i ein Indiz dafür, dass eine angebliche Vereinba- sowie die aufgeführten Beispiele stossen somit ins
dass die Darstellung in Rz 215 als aussagekräfti- \brede über einen Maximalrabatt von 10 % in min- 2its durch Preisnachlässe missachtet worden sei. its Anderes, als dass Musik Hug in 74 % der Fälle 10 % nicht missachtet, d.h. eingehalten hat. Anzu- ‚bstimmung der Preisbasis, d.h. der Listenpreise, s.3 Bst. aKG erfasst zu werden, wobei hierzu um f die entsprechenden Ausführungen in Rz 110 ff. nden Ausführungen eindrücklich, dass die Abrede
kurz auf den Vorwurf von Musik Hug, die tatsächgeprüft worden, eingegangen werden. Verkäufe :n wurden — entgegen der Behauptung von Musik ogen. Verkäufe mit Inzahlungnahmen und Mietan- > Auswertung miteinbezogen, wenn der Wert des der Umfang der angerechneten Miete von Musik oben, Rz 215). Zudem ist in Bezug auf die Nachungen festzuhalten, dass diese bereits im Antrag in, Rz 218 sowie unten, Rz 231) und eine Berückie Schlussfolgerung der WEKO betreffend Umseträndert belässt.
er Stelle kurz auf das Preissetzungsverhalten von Folgendes zu wiederholen: La Bottega hat — wie preise, welche von Musik Hug und Krompholz gehre Instrumente entsprechend angeschrieben und benutzt. Wie schon erwähnt wird bereits die Abise, vom Tatbestand von Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG ', dass sich La Bottega gemäss eigener Aussage . oben, Rz 89).
rseits auf einer von La Bottega am 15. März 2013 fieren und Flügeln der Marken Steinway, Boston formationen zu Zubehör, Service oder sonstigen
Nachlässen, Nettoverkaufspreis, Lieferort ur käufe aus den Jahren 2011 und 2012 umf: Skonto enthält. Andererseits liegt der Auswe eingereichte Liste von Verkäufen im Zeitraur nungen zu Grunde.
227. Die Auswertung der eingereichten Da!
e Auf den an der Anhörung eingereichter Listenpreise als Ausgangspunkt ihrer Pı oben, Rz 85 ff.).
e Im Zeitraum 2008 bis 2012 gewährte L: der Klavierverkäufe einen Rabatt von Ul
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein Ver mit den an der Anhörung eingereichten Inf die Angaben zu Verkäufen vor 2008 kompl Zeitraum 2008 bis 2012 unvollständig ist. Z gereichten Angaben auf Instrumente der Mé
228. Zusammenfassend ist festzuhalten, d Bottega befolgt und umgesetzt wurde. In Be —d.h. Klaviere und Flügel der Marken Stein werb ausgeschaltet.
(ii) Restwettbewerb
229. Betreffend Restwettbewerb ist zunäcl halten hat, dass die Vermutung der Wettbe werden kann, dass der Preis nicht der allein daher trotz dessen Ausschaltens aufgrund | wenn auch allenfalls erheblich beeinträchtic Beseitigung des Preiswettbewerbs aufgrund werbsparameters „Preis“ schwer und die da seitigung wird nicht durch Wettbewerb jedw:
230. Angesichts der Komplexität der Produl relevanten Produktmärkten scheint ein Bera sibel. Hinsichtlich Beratung und Service ist 1 gen entnommen werden kann — hohe Anford ihrer Produkte stellt. So muss ein Handler g somit durch S&S in ihren Grundzügen stand Krompholz an, dass eine Kontrolle sowie Sti
8 In der Auswertung berücksichtigt wurden [... in die Auswertung miteinbezogen wurden Ve ten, bei welchen der Wert des in Zahlung g¢ ausgewiesen wurde ([...] Verkäufe), und Ver der in den Listen aufgeführten Verkäufe nich
91 RPW 2013/4, 598 Rz 861, Wettbewerbsabre
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1d Informationen zu Kunden), wobei diese nur Verasst und keine expliziten Angaben zu Rabatt und rtung die an der Anhörung vom 7. Dezember 2015 n 2008 bis 2012 sowie der entsprechenden Rechfen zeigt Folgendes:
1 Rechnungen ist ersichtlich, dass La Bottega die ‘eisberechnungen verwendet hat (vgl. hierzu auch
ı Bottega in 85 % der Flügelverkäufe und in 25 % ber 10 %.®°
Jleich der am 15. März 2013 eingereichten Daten jrmationen zeigt, dass — abgesehen davon, dass att fehlen — die jeweilige Angabe der Verkäufe im udem beschränken sich die an der Anhörung einurke Steinway.
ass die Abrede von Musik Hug, Krompholz und La zug auf die von der Abrede betroffenen Produkte way, Boston und Essex — wurde der Preiswettbeist festzuhalten, dass das Bundesgericht festgewerbsbeseitigung durch den Nachweis widerlegt entscheidende Wettbewerbsparameter ist, und es anderer Faktoren (z.B. Qualitat) noch zu einem — ten — Wettbewerb kommt.” Allerdings wiegt eine der regelmässig grossen Bedeutung des Wettberan anknüpfende Vermutung der Wettbewerbsbeeder untergeordneter Parameter umgestossen.?!
kte sowie der hohen Produktdifferenzierung in den tungs- und Servicebedürfnis der Endkunden plauestzuhalten, dass S&S — wie den Vertriebsverträerungen an ihre Handler in Bezug auf den Vertrieb ewährleisten, dass [...] Beratung und Service sind ardisiert. Des Weiteren gaben sowohl [...] als auch mmung des Instruments vor Auslieferung, die Lie-
| von insgesamt [...] aufgeführten Verkäufen. Nicht mit rkaufe mit Inzahlungnahmen von Occasion-Instrumen- Aanommenen Instruments nicht explizit von La Bottega kaufe ins Ausland ([...] Verkaufe). Damit wurden 29 % ' berücksichtigt.
E 8.3.4), Buchpreisbindung. den im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.
ferung an den Kunden, eine Nachkontrolle s rantie immer im Verkaufspreis inbegriffen : beteiligten Unternehmen aus Sicht des En differenzieren. Der (Rest-)Wettbewerb unter ratung ist somit als stark eingeschränkt zu k
231. Teilweise haben die Händler eine G Nachlässe in Form von Zubehör gewährt (v (Rest-)Wettbewerb unter den Händlern hin: von zusätzlichem Zubehör bestand (bzw. be Preis gleich bedeutsame Wettbewerbsgrös werbs im Sinne der bundesgerichtlichen Re
232. Allerdings sollte an dieser Stelle bert fizierte Abrede nicht auf das gesamte Sortin viere und Flügel der Marken Steinway, Bo: dazu, dass die Händler bezüglich Klavierer bezüglich der Wettbewerbsgrösse Preis — nr dieser Restwettbewerb in ausreichendem M Wettbewerbs — insbesondere im Markt für F den fraglich.
233. Während Musik Hug zahlreiche weite! neben den Marken Steinway, Boston und
Klaviere und Flügel der Marke Yamaha. K Umsätze mit Klavieren und Flügeln (Neuins Abrede betroffenen Marken Steinway, Boste [10-20] % und 2012 noch [0-10] % ihrer Un mit Flügeln mit den von der Abrede betroffer Krompholz eine weitere horizontale Preisabı viere und Flügel der Marke Grotrian-Steinwe genannten Zeitraum [10-30] % ihrer Umsä und Musik Hug [0-10] % bzw. [10-30] % ihı Grotrian-Steinweg erzielte. Folglich beschräi Abreden miteinander im Wettbewerb stand Marke Yamaha, und ist im Vergleich zum vo ins Gewicht fallend zu beurteilen. Schliessli genügendem Masse vorlag, um eine Beseiti nicht abschliessend geklärt werden, da die aufgrund des bestehenden Aussenwettbew
9% Eine Aussage zum umsatzmässigen Anteil d nen Kategorien Klavier und Flügel ist nicht m ten nicht für alle Marken den Kategorien „k Rz 170).
% La Bottega kann ihre Umsätze nicht zuverlas: len nach Marken von La Bottega vorliegen.
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sowie Stimmung beim Kunden und fünf Jahre Gaseien. Daraus folgt, dass sich die an der Abrede Ikunden kaum hinsichtlich Beratung und Service den Abredebeteiligten bezüglich Service und Beeurteilen.
arantieverlängerung angeboten oder zusätzliche gl. oben, Rz 211 und Rz 218), womit ein gewisser sichtlich Garantiegewährung oder der Offerierung steht). Hierbei handelt es sich aber nicht um dem sen, welche die Ausschaltung des Preiswettbechtsprechung aufzuwiegen vermögen.
cksichtigt werden, dass sich die vorliegend identiyent der drei Händler bezog, sondern nur auf Klaston und Essex des Herstellers S&S. Dies führte \ und Flügeln anderer Hersteller weiterhin — auch niteinander im Wettbewerb standen. Ob indessen lasse vorlag, um eine Beseitigung des wirksamen lügel — auszuschliessen, ist aus folgenden Grünre Marken im Sortiment führt, verkauft Krompholz Essex sowie Grotrian-Steinweg im Wesentlichen rompholz erzielte 2009 bis 2012 [50-80] % ihrer trumenten) mit den von der hier interessierenden yn und Essex.%* Musik Hug erzielte 2009 bis 2011 isatze mit Klavieren und [50-90] % ihrer Umsätze en Marken.” Zudem lag zwischen Musik Hug und ede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 KG betreffend Kla- 1g vor (vgl. unten, Rz 262 ff.), wobei Krompholz im tze mit Klavieren und Flügeln (Neuinstrumenten) er Umsätze mit Flügeln bzw. Klavieren der Marke nkte sich der Bereich, in welchem die Händler trotz en, auf wenige Marken, im Wesentlichen auf die n den Abreden betroffenen Bereich als nicht stark ch muss die Frage, ob dieser Restwettbewerb in gung des wirksamen Wettbewerbs zu widerlegen, Widerlegung der Beseitigungsvermutung bereits =rbs gelingt (vgl. oben, Rz 164 ff.).
er von der Abrede betroffenen Produkte für die einzelöglich, da Krompholz ihre Umsätze mit Neuinstrumen- ‘lavier“ und „Flügel“ zuordnen kann (vgl. auch oben,
sig nach Marken zuordnen, weshalb keine Umsatzzah-
(ii) Fazit
234. Aus dem Vorangehenden ergibt sich, | Abrede in sehr hohem Mass befolgt haben werb betreffend weiterer Wettbewerbsgrös: bestand, ersterer aber nicht dem Preis gle letzterer kaum ins Gewicht fallen dürfte, un widerlegen.
B.5.2.3. Zwischenergebnis
235. Zusammenfassend lässt sich festhalte senwettbewerb, aber kaum genügender Inn Art. 5 Abs. 3 KG statuierte Vermutung der B vorhandenen Aussenwettbewerbs widerleg die vorliegende Abrede den Wettbewerb in im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG.
B.5.3. Erhebliche Beeinträchtigung des
236. Abreden, die den Wettbewerb auf eir erheblich beeinträchtigen und sich nicht dur: gen lassen, sind unzulässig (Art. 5 Abs. 1} Beeinträchtigung als erheblich, ist zu prüfen Effizienz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 KG zur
B.5.3.1. Erheblichkeit gemäss bundesvel Sachen Gaba und Gebro
237. In Bezug auf die Erheblichkeitsprüfunt teile des BVGer vom 19. Dezember 2013 in
„Zwar ist grundsätzlich die Erheblichk quantitativer Kriterien zu bestimmen. | reits die qualitative Erheblichkeit, wie | Wenn nämlich das Kartellgesetz selbs solche [Abreden] vermutungsweise de ad minus grundsätzlich auch deren qt hängig von allfälligen quantitativen Kri
„Da der Schweizer Gesetzgeber [...] s und 4 KG] den Wettbewerb vermutun¢ führt a maiore ad minus auch bei ein hebliche Beeinträchtigung des Wettbe gen Marktanteilen. Allerdings ist dies« Eine Rechtfertigung ist noch immer. Gründen möglich. Damit wird der Ta
9 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 789 E. 11.1 E. 11.1.4, Gebro/WEKO, Einfügungen durch
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dass insbesondere Musik Hug und Krompholz die und dass einerseits ein gewisser (Rest-)Wettbesen und andererseits betreffend weiterer Marken ich bedeutsame Wettbewerbsgrössen betraf und n die Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung zu
n, dass in den relevanten Märkten genügend Ausenwettbewerb geherrscht hat. Folglich kann die in eseitigung des Wettbewerbs in casu aufgrund des ' werden. Jedoch wird nachfolgend gezeigt, dass den relevanten Märkten erheblich beeinträchtigte
; Wettbewerbs
1em Markt für bestimmte Waren oder Leistungen ch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtferti- (G). Erweist sich die durch eine Abrede bewirkte , ob die Abrede durch Gründe der wirtschaftlichen echtfertigen ist.
waltungsgerichtlicher Rechtsprechung in
) der Wettbewerbsbeschränkung halten die Ur- Sachen Gaba und Gebro Folgendes fest:
eit einer Abrede anhand qualitativer und m vorliegenden Fall genügt allerdings be- Jie nachfolgenden Ausführungen zeigen. tin Art. 5 Abs. [3 und] 4 KG statuiert, dass n Wettbewerb beseitigen, so ist a majore ıalitative Erheblichkeit zu bejahen, unabterien.“%4
tatuiert, dass [Abreden nach Art. 5 Abs. 3 ysweise beseitigen, ist wie bereits ausgeer Abrede wie der vorliegenden eine erwerbs gegeben, unabhängig von allfälli- 2 Abrede dadurch nicht per se verboten. aus den in Art. 5 Abs. 2 KG genannten tsache Rechnung getragen, dass selbst
.8, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 833 die WEKO.
Wettbewerbsabreden, die auf den ers scheinen, in Wirklichkeit die wirtschaft
238. Dies bedeutet, dass — wenn einer der \ Abs. 4 KG greift — automatisch, d.h. ohne we menten, die erhebliche Beeinträchtigung de gegeben gilt. Gemäss der Rechtsprechung chen Fällen lediglich noch zu prüfen, ob die lichen Effizienz gerechtfertigt werden kann.
239. Für den vorliegenden Fall hat dies zu Musik Hug, Krompholz und La Bottega übe Marken Steinway, Boston und Essex gemäs chung in Sachen Gaba und Gebro eine unz! werbs im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG vorlie chen Effizienz sachlich gerechtfertigt werde!
240. Musik Hug macht in ihrer Stellung Urteile modifiziert worden. Die Wettbewerb: titative Element der Erheblichkeit zu überpr gründung auf folgende Textpassage: „Im z genüglichen Nachweis von bestehendem Re darauf hinzuweisen, dass im Gegensatz zur beschränkungen eine Verbotsgesetzgebun Schweiz statt per se-Verboten eine Missbra KRAUSKOPF/SCHALLER, a.a.O., Art. 5 Rr jedem Einzelfall nachzuweisen, dass der \ beeinträchtigt wird. Zum heutigen Zeitpunl keine per se-Erheblichkeit, weshalb die Aus von der Vorinstanz zu untersuchen sind.“%®
241. Zunächst ist korrigierend festzuhalten Musik Hug behauptet — erwähnt, dass die G modifiziert worden sei, sondern explizit festt richt mittels diesen Urteilen seine eigene Re ren wollte, da die hier interessierende Abre gung des Wettbewerbs führt, wenr Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der /
242. Sodann geht entgegen der Auffassunt nicht hervor, dass das BVGer die Gaba/Ge BVGer stellt in den Baubeschläge-Urteiler Nach dem BVGer hat die WEKO im Einzelf: Abrede erheblich beeinträchtigt wird, und / aber wird von Seiten der Wettbewerbsbeh verhaltnismassigen Sanktionierung — gar n Baubeschlage-Urteile — anders als die Gab
% Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 791 E. 11.3 E. 11.3.4, Gebro/WEKO, Einfügungen durch % Urteil des BVGer, RPW 2014/3, 575 E. 6.1.3,
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ten Blick als erheblich beschränkend erliche Effizienz erhöhen können.“
/ermutungstatbestände gemäss Art. 5 Abs. 3 oder itere Prüfung insbesondere von quantitativen Eles Wettbewerbs im Sinne von Art. 5 Abs. 1KG als des BVGer in Sachen Gaba und Gebro ist in sol- Wettbewerbsabrede durch Gründe der wirtschaftir Folge, dass in Bezug auf die Abrede zwischen ar die Verkaufspreise für Flügel und Klaviere der s der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtspreulässige erhebliche Beeinträchtigung des Wettbegt, falls diese nicht durch Gründe der wirtschaftlin kann.
nahme vom 15. September 2015 geltend, die ei inzwischen durch die jüngeren Baubeschlägesbehörden treffe somit die Pflicht, auch das quanüfen und zu belegen. Musik Hug verweist zur Beusammenhang mit der Frage nach dem rechts- »stwettbewerb gilt es an dieser Stelle ausdrücklich EU, in der seit dem 1. Mai 2004 auf Wettbewerbsg mit Legalausnahme Anwendung findet, in der uchsgesetzgebung gilt (vgl. Botschaft 1994, 555; }. 31 ff.). Folglich hat die Vorinstanz de lege lata in Vettbewerb durch die fragliche Abrede erheblich t besteht im schweizerischen Kartellrecht somit wirkungen von Absprachen auf dem Markt jeweils
dass der Antrag des Sekretariats nicht — wie von aba/Gebro-Rechtsprechung durch jüngere Urteile alt, dass offengelassen werden kann, ob das Gechtsprechung in Sachen Gaba und Gebro revidiede selbst dann zu einer erheblichen Beeinträchti- 1 die Erheblichkeitsprüfung anhand einer \brede auf dem relevanten Markt erfolgt.
y von Musik Hug aus obiger zitierten Textpassage bro-Rechtsprechung revidieren wollte. Denn das | zunächst einmal nur Selbstverständliches fest: all nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die \uswirkungen der Abreden zu untersuchen. Dies Orden — auch mit Blick auf das Erfordernis einer icht bestritten. Es ist aber zu beachten, dass die a/Gebro-Urteile — weder in der zitierten Passage
4, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 834 die WEKO.
noch in sonstigen Passagen Aussagen da Auswirkungen einer Abrede zu untersuchen Entscheidungen an keiner Stelle ausdricklic Art. 5 Abs. 3 und 4 KG unter Berücksichtiguı sprechend setzt sich das BVGer weder inhé nander, noch zitiert es die Gaba/Gebro-Urte sagen. Dies ist im Übrigen auch nicht v Zusammenhang mit der Prüfung der Wide und eine Erheblichkeitsprüfung in den Baub kartellrechtlichen Ausführungen enden in d führungen zur Widerlegung der Beseitigung keine Erheblichkeitsprüfung durchgeführt wi zur Prüfung dieses Tatbestandselements en dass sich das BVGer in den Baubeschläg Rechtsprechung argumentativ und unter Ziti müssen, weil diese Urteile als Grundsatze während die Baubeschläge-Urteile in 3er-B daher anzunehmen, dass die Baubeschläge titativer Kriterien nicht der Gaba/Gebro-Re nach wie vor Bestand hat.
243. So lässt denn das BVGer selbst im Ui Frage, ob auch quantitative Kriterien zu pr hängigen Beschwerden in Sachen Gaba un bei einem anderen Sachverhalt nach der F erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung vc sichtigen sind, braucht hier nicht nachgegar richt hängigen Beschwerden in den Rechts sind aber der Vollständigkeit halber auch die Analyse geprüften Kriterien zu untersuchen.
B.5.3.2. Erheblichkeit gemäss bisheriger
244. Vor dem Ergehen der erwähnten Rec Frage nach der erheblichen Beeintrachtigur anhand einer Gesamtbetrachtung des Einze auch quantitative Aspekte berücksichtigt wu gemäss dieser bisherigen Praxis, die Bed werbsparameters — und zwar im konkret be griffs in diesen Wettbewerbsparameter?” zu ist im Regelfall zu ermitteln, wie umfassend
9 Urteil des BVGer, B-3332/2012 vom 13. N AG/WEKO.
% RPW 2000/2, 177 Rz 50, Des tarifs conseillés (AFEC) bezüglich horizontaler Abreden; ferne 2010/1, 103 Rz 302, Gaba bezüglich vertikal
99 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), Art. Kommentar, Oesch/Weber/Zach (Hrsg.), 201
100 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 1 eines Kostenbestandteils.
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zu enthalten, wie die Wettbewerbsbehörden die haben. Vor allem legt das BVGer in den jüngeren sh fest, dass die Auswirkungen einer Abrede nach 1g quantitativer Kriterien zu prüfen seien. Dement- Itlich mit der Gaba/Gebro-Rechtsprechung auseiile im Zusammenhang mit den oben zitierten Auserwunderlich, da die oben zitierte Aussage im rlegung der Beseitigungsvermutung getätigt wird aschläge-Urteilen gar nicht durchgeführt wird — die en Baubeschläge-Urteilen vielmehr mit den Aussvermutung. Wenn in den Baubeschläge-Urteilen rd, dann können dem Urteil auch keine Aussagen tnommen werden. Weiter ist zudem anzunehmen, e-Urteilen gerade deshalb mit der Gaba/Gebroerung der älteren Urteile hätte auseinandersetzen ntscheidung in 5er-Besetzung ergangen waren, esetzung entschieden wurden. Nach alledem ist -Urteile im Hinblick auf die Berücksichtigung quanchtsprechung widersprechen und daher letztere
teil vom 13. November 2015 in Sachen BWM die üfen sind, offen und prüft diese mit Blick auf die 1 Gebro der Vollständigkeit halber: „Der Frage, ob eststellung, dass eine den Wettbewerb qualitativ rliegt, u. U. auch quantitative Kriterien zu berückigen zu werden. Mit Blick auf die beim Bundesgesachen B-506/2010 Gaba und B-463/2010 Gebro
> von der Vorinstanz im Rahmen der quantitativen «97
Praxis
htsprechung des BVGer beurteilte die WEKO die g des Wettbewerbs im Sinne des Kartellgesetzes falls, wobei praxisgemäss sowohl qualitative wie rden.”® Bezüglich des qualitativen Elements gilt es autung des von der Abrede betroffenen Wettbetroffenen Markt?® — sowie das Ausmass des Ein- | beurteilen. Bezüglich des quantitativen Elements der relevante Markt von der Abrede beeinträchtigt
ovember 2015, E. 9.1.5, Bayerische Motoren Werke
de I'Association fribourgeoise des écoles de circulation r RPW 2009/2, 150 Rz 64, Sécateurs et cisailles; RPW ar Abreden.
5 KG N 187; ROLF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht II 1, Ziff. 6 VertBek N 1.
9, Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich wird, m.a.W. welches „Gewicht“ die Abrede auf dem entsprechenden Markt haben (Anz.
245. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, ful Krompholz und La Bottega über die Verkau: way, Boston und Essex zu einer erheblicher Art. 5 Abs. 1 KG und zwar selbst dann, wenı betrachtung der Auswirkungen der Abrede : Praxis der WEKO, d.h. unter Berücksichtic durchgeführt wird.
B.5.3.2.1. Qualitative Kriterien
246. Was die qualitativen Kriterien der Erh der in Frage stehenden Abrede betroffene‘ eine gewisse Bedeutung aufweist. Die vorlit len Abreden im Sinne von Art. 5 Abs. 3 KG.
247. Dass insbesondere horizontale Preisa bewerb haben, ist in der Lehre und Recht wettbewerbsrechtlichen Bedeutung des Pa und Geschäftspartner ist zunächst darauf h eine Wertung vorgenommen hat und horizc lung von Märkten vermutungsweise den wir
248. Überdies illustrieren sowohl die Praxis im horizontalen Kontext — der Wettbewerb wird.!% Es stellt sich jedoch die Frage, welc Erheblichkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs ur
249. Zu dieser Frage hat die WEKO aus grundsätzlich eine erhebliche Beeintrachtig! Vermutung der Beseitigung wirksamen We die WEKO festgehalten, dass bei Umstoss' wirksamen Wettbewerbs im Falle von sog. H erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung gr
B.5.3.2.2. Quantitative Kriterien
250. Das quantitative Element der Erheblic zepte wie die Beseitigungsvermutung nach denen aktuellen und potentiellen Konkurren der Wettbewerbsbeeinträchtigung, welches
101 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), Art. : 102 ygl. zum Ganzen RPW 2010/4, 751 Rz 315, | 103 RPW 2010/4, 751 Rz 315, Baubeschläge für 104 Siehe dazu auch RPW 2010/4, 751 Rz 316, |
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sowie die an der Abrede beteiligten Unternehmen ahl, Marktanteile, Umsätze etc.).1°
it die vorliegende Abrede zwischen Musik Hug, fspreise für Flügel und Klaviere der Marken Stein- | Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Sinne von 1 die Erheblichkeitsprüfung anhand einer Gesamt- ıuf dem relevanten Markt im Sinne der bisherigen jung von qualitativen wie quantitativen Kriterien,
eblichkeit angeht, so reicht es aus, dass der von Wettbewerbsparameter auf dem fraglichen Markt gende Untersuchung betrifft Fälle von horizonta-
Ibsprachen negative Auswirkungen auf den Wettsprechung unbestritten. Bezüglich der Frage der rameters Preis sowie der Abreden über Gebiete inzuweisen, dass der Gesetzgeber diesbezüglich nntale Preisabreden und Abreden über die Aufteiksamen Wettbewerb beseitigen.*°
der WEKO wie auch der EU-Kommission, dass — sparameter Preis als besonders wichtig erachtet he Anforderungen an das qualitative Element der zu stellen sind, wenn die gesetzliche Vermutung ngestossen werden kann.
yefUhrt, dass Abreden gemäss Art. 5 Abs. 3 KG ung des Wettbewerbs zur Folge haben, wenn die ttbewerbs umgestossen werden kann. Damit hat ung der gesetzlichen Vermutung der Beseitigung ardcore-Kartellen die qualitativen Kriterien für eine undsätzlich gegeben sind.?°*
hkeit wird üblicherweise anhand derselben Kon- Art. 5 Abs. 3KG geprüft; d.h. anhand der vorhanz. Die Analyse unterscheidet sich jedoch im Mass erreicht sein muss, damit eine Abrede den Wett-
KG N 230.
Baubeschläge für Fenster und Türen. Fenster und Türen.
3aubeschläge für Fenster und Türen.
bewerb beseitigt oder (nur) erheblich beein schränkung den Wettbewerb quantitativ bee in der (hypothetisch) Wettbewerb besteht.?°
251. Zur Prüfung des aktuellen Wettbewerb Aussen- (vgl. oben, Rz 164 ff.) und Innenwe Bezüglich der Prüfung des potentiellen We Rz 198 ff. verwiesen werden. An dieser Stel
. Die an der Abrede beteiligten Unterne vereinten in den Jahren 2009 bis 201 Abrede nicht betroffenen Marken) e schweizweiten Markt für Klaviere und | für Flügel auf sich (vgl. oben, Rz 167) Marktanteile, dies unabhängig davon, vanten Märkten zugehörig betrachtet \
. Produkte der Marke Steinway — insb eine hohe Reputation auf, weswegen sprechen ist (vgl. oben, Rz 148 ff.).
. Die Händler haben die abgesprochen Ausstellungsräumen entsprechend an Kunden als Grundlage beigezogen (v währte in 25 % der Klavierverkäufe un Bei 87 % der Verkäufe von Klavieren Krompholz an die Einigung betreffen währte in 41 % der Klavierverkäufe u 0 %. Musik Hug folgte der Einigung © 68 % der Flügelverkäufe (vgl. oben, F sich die Handler in sehr hohem Masse
252. Die von der Abrede betroffenen Mark Marktes für Klaviere und von [20-30] %1° | Im Sinne einer Gesamtbetrachtung und insb potentials von horizontalen Abreden für den che die quantitativen Kriterien der Erheblic betrachten, um die horizontale Abrede zwis preise von Klavieren und Flügeln der Marker erheblich beeinträchtigend einzustufen. Ob men Wettbewerbs aufgrund des vorhanden reicht das Ausmass dieser Art Wettbewerb heblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung inf tega umgesetzten Abrede zu verneinen.
253. Musik Hug kritisiert, dass das quantita ungenügend überprüft und belegt wurde. K dass die Erheblichkeitsprüfung äusserst kn
105 RPW 2013/2, 194 Rz 262, Abrede im Spediti
106 2009: [0-10] %, 2010: [0-10] %, 2011: [0-10
und Flügel umfassenden Gesamtmarkt sind betroffen (vgl. unten, Rz 304).
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trächtigt. Bei der Frage, ob eine Wettbewerbsbeinträchtigt, beginnt die Analyse bei einer Situation,
a)
s kann auf die bereits erfolgten Ausführungen zum ttbewerb (vgl. oben, Rz 202 ff.) verwiesen werden. ttbewerbs kann auf die obigen Ausführungen in le sei Folgendes wiederholt:
'hmen — Musik Hug, Krompholz und La Bottega — 2 mit all ihren Marken (d.h. auch mit den von der inen Marktanteil im Bereich von [10-30] % im m Bereich von [20-50] % im schweizweiten Markt . Somit hielten die Abredebeteiligten beträchtliche
ob allenfalls Occasion-Instrumente als den relewerden (vgl. oben, Rz 173 ff.).
ssondere die Flügel im Konzertbereich — weisen diesen eine besondere Stellung im Markt zuzuan Preislisten verwendet, die Instrumente in ihren geschrieben und bei Preisverhandlungen mit den gl. oben, Rz 85 ff. und Rz 110 ff.). Krompholz ged in 8 % der Flügelverkäufe einen Rabatt von 0 %. und bei 85 % der Verkäufe von Flügeln hielt sich d Rabatte (vgl. oben, Rz 205 ff.). Musik Hug gend in 23 % der Flügelverkäufe einen Rabatt von ler Rabatte bei 86 % der Klavierverkäufe und bei zZ 203 ff.). Es konnte somit gezeigt werden, dass > an die Abrede gehalten haben.
en entsprachen einem Anteil von [0-10] %1°° des Jes Marktes für Flügel (vgl. dazu unten, Rz 304). esondere aufgrund des sehr hohen Schädigungs- Wettbewerb sind die vorstehenden Aspekte, welhkeit betreffen, als zweifelsohne ausreichend zu chen den drei Händlern betreffend die Verkaufs- 1 Steinway, Boston und Essex als den Wettbewerb wohl die Vermutung der Beseitigung des wirksaen Aussenwettbewerbs widerlegt werden konnte, vorliegend nicht aus, um das Vorliegen einer erolge der von Krompholz, Musik Hug und La Bottive Element der Erheblichkeit nicht bzw. nur sehr rompholz macht in ihrer Stellungnahme geltend, app ausfalle. Diesen Vorbringen ist entgegen zu
onsbereich.
—30] %, 2012: [20-30] %. Im hypothetischen, Klaviere [10-20] % des Marktes von der vorliegenden Abrede halten, dass sowohl Musik Hug als auch Krc Regelung i.S.v. Art. 29 KG abgeschlossen h ten ist, dass die Sachverhaltsermittlungen | reduziert werden sollen. Der Abschluss deı einstimmenden Interesse von Musik Hug bz die Argumente von Musik Hug und Krompt Sachverhaltsermittlung und der rechtlichen \ nach Ansicht der WEKO die Marktanteile s beurteilende Preisabrede zwischen Musik | werb erheblich beeintrachtigend einzustufer getan ist. Der Vollstandigkeit halber sei in B klar, inwiefern sich die Parteien tatsachlich wie der Umstand zu werten sei, dass es s Nettopreise gehandelt habe, auf die jeweilige verwiesen.
B.5.3.2.3. Zwischenergebnis
254. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist La Bottega betreffend die Verkaufspreise für und Essex als eine den Wettbewerb erhebl Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 1 KG zu qualifizier Abrede aus Gründen der wirtschaftlichen Ef
B.5.4. Rechtfertigung aus Effizienzgrür
255. Wettbewerbsabreden sind gemäss Ar Effizienz gerechtfertigt, wenn sie:
a. notwendig sind, um die Herstellung Produktionsverfahren zu verbesser schem oder beruflichem Wissen zı zen; und
b. den beteiligten Unternehmen in kei bewerb zu beseitigen.
256. Diese Aufzählung der Rechtfertigung send, wobei die aufgezählten Gründe grunc gung genügt es, dass einer von ihnen gegel nomischer Gründe ist den Wettbewerbsbel die für eine ausnahmsweise Zulassung ei sprechen mögen, sind einzig vom Bundesr: schaftlichen Rechtfertigungsgründe erfolgt s
108 RPW 2005/2, 265 f. Rz 91, Swico/Sens, m.\ E 10.3), Buchpreisbindung.
110 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 793 ff. E. 13
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mpholz mit dem Sekretariat eine einvernehmliche ben (vgl. unten, Rz 337 ff.), worin u.a. festgehal- ınd die rechtliche Würdigung soweit wie möglich - einvernehmlichen Regelungen erfolgte im überw. Krompholz und dem Sekretariat. Damit werden ıolz insofern entkräftet, als sie der Reduktion der Vürdigung explizit zustimmten. Hinzu kommt, dass Jwie die Umsetzung klar zeigen, dass die hier zu dug, Krompholz und La Bottega als den Wettbe- 1 ist und damit der Erheblichkeitsprüfung Genüge ezug auf den Einwand von Krompholz, es sei unan die jeweiligen Preislisten gehalten hätten und ich dabei lediglich um Bruttopreise und nicht um n Ausführungen in den Rz 203 ff. sowie Rz 110 ff.
die Abrede zwischen Musik Hug, Krompholz und Flügel und Klaviere der Marken Steinway, Boston ich beeintrachtigende Abrede im Sinne von Art. 5 en. Im Folgenden ist zu untersuchen, ob sich die fizienz rechtfertigen lässt.
iden
t. 5 Abs. 2 KG durch Gründe der wirtschaftlichen
s- oder Vertriebskosten zu senken, Produkte oder n, die Forschung oder die Verbreitung von techni- ı fördern oder um Ressourcen rationeller zu nutnem Fall Möglichkeiten eröffnen, wirksamen Wettsgründe in Art. 5 Abs. 2 Bst. a KG ist abschliesisatzlich weit zu verstehen sind.*°° Zur Rechtfertien ist.1% Die Berücksichtigung anderer nicht-dko- 16rden verwehrt. Allfällige Öffentliche Interessen, ner an sich kartellrechtlich unzulässigen Abrede at zu beurteilen (Art. 8 KG). Die Prüfung der wirttets im Einzelfall.+1°
31, E 10.3), Buchpreisbindung. , Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 835 f.
257. Zwar hat die Wettbewerbsbehörde der Elemente, welche eine Rechtfertigung ermi deutet jedoch nicht, dass die Wettbewerbsbe den zu beweisen hat. Sind solche Effizienz¢ Parteien — nicht erstellt, so bleibt es dabei, und damit grundsätzlich unzulässige Wett! diesbezügliche Beweislosigkeit zum Nachte die objektive Beweislast trägt. Dies ergibt sit wonach erhebliche Wettbewerbsbeeinträch durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz solche Gründe nicht ausgeschlossen werde scheinen.!+!
258. Erstens ist somit zu prüfen, ob für di gesetzlichen Effizienzgründe vorliegt.!? Zwe sein, um den Effizienzgrund zu verwirkliche lichkeit besteht, wirksamen Wettbewerb zu |
259. Anzufügen ist, dass nicht bereits Grit ein wettbewerbsbeschrankendes Verhalten wirtschaftlich effizient ist, vielmehr muss die Marktgegenseite als effizient betrachtet wer
260. Im vorliegenden Fall kann auf eine Prü den, weil angesichts der Beweislage wede' zwischen den Händlern aus Effizienzüberl punkte im Recht liegen, die Entsprechende wurden von Musik Hug, Krompholz und La |
B.5.5. Ergebnis
261. Zwischen Musik Hug, Krompholz und zum 27. November 2012 eine horizontale Al fend Produkte der Marken Steinway, Bosto gungsvermutung angesichts des bestehend diese Preisabrede als den Wettbewerb erhe Gründen der wirtschaftlichen Effizienz rech mpholz und La Bottega ist somit unzulässig Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge wir rat und an einer anderen Stelle in dieser Ve
B.6. Horizontale Abrede zwische betreffend Produkte der Ma
262. Die nachstehenden Ausführungen be Hug und Krompholz betreffend Produkte de! liegenden Beweismitteln haben sich Musik H
111 Urteil des BGer 2A.430/2006 vom 6.2.2007, F
ler- und Verleger-Verband, Börsenverein des
112 Zum Ganzen RPW 2012/2, 206 Rz 337 ff., F 113 RPW 2012/2, 400 Rz 1059, Wettbewerbsabr
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ı massgebenden Sachverhalt auch hinsichtlich der jglichen, von Amtes wegen zu ermitteln. Dies be- "hörde das Nichtvorhandensein von Effizienzgrünjründe — durch die Wettbewerbsbehörde oder die dass eine den Markt erheblich beeinträchtigende Jewerbsabrede vorliegt. Insoweit wirkt sich eine il des betreffenden Unternehmens aus, das damit ch bereits aus dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 KG, tigungen nur zulässig sind, wenn sie tatsächlich gerechtfertigt sind, und nicht bereits dann, wenn nn können oder bloss einigermassen plausibel er-
e vorliegende Abrede einer der oben genannten aitens muss die entsprechende Abrede notwendig n. Drittens muss geprüft werden, ob keine Mög- Jeseitigen.
ide der wirtschaftlichen Effizienz vorliegen, wenn aus Sicht der beteiligten Unternehmen betriebs- > Abrede gesamtwirtschaftlich oder aus Sicht der den können.!?
fung von Effizienzgründen deshalb verzichtet werr ersichtlich ist, dass die horizontale Preisabrede egungen erfolgte, noch Hinweise oder Anhaltss dokumentieren würden. Rechtfertigungsgründe 30ttega auch nicht vorgetragen.
La Bottega lag im Zeitraum vom 1. April 2004 bis orede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG betrefn und Essex vor. Obwohl die gesetzliche Beseitien Aussenwettbewerbs widerlegt werden kann, ist sblich beeinträchtigend einzustufen und nicht aus tfertigbar. Die Abrede zwischen Musik Hug, Kroim Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 1KG. d für Musik Hug, Krompholz und La Bottega separfügung dargelegt (vgl. unten, Rz 3386 ff.).
ın Musik Hug und Krompholz rke Grotrian-Steinweg
ziehen sich auf die Austausche zwischen Musik ' Marke Grotrian-Steinweg. Gemäss den im Recht ug und Krompholz nicht nur hinsichtlich der Preise
PW 2007/1, 133 f. E.10.3, Schweizerischer Buchhänd- Deutschen Buchhandels e.V./WEKO, REKO/WEF.
tH Freiburg.
eden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau.
von Flügeln und Klavieren der Marken Stein in Bezug auf Produkte der Marke Grotrian-: ist festzuhalten, dass diese erst seit Frühlir ist (vgl. oben, Rz 11).
263. Gezeigt wird diesbezüglich in einem eı um eine Wettbewerbsabrede im Sinne von oben, Rz 59 ff. und Rz 74 ff.).
264. Ähnlich wie bei der oben identifizierter Bottega bezüglich Flügeln und Klavieren de Rz 57 ff.) legten Musik Hug und Krompholz stützt auf die Händler-Einkaufspreisliste vor jeweils kommunizierten Preiserhöhungen, d Den im Recht liegenden Beweismitteln ist wurde wie bei der Abrede hinsichtlich Produ liess Musik Hug Krompholz jeweils per E-N dazu unten, Rz 307 ff.) die von ihr berechn diesbezügliche Stellungnahme sowie um e onsvorschlags, um diese dann wie bei S&S Endverkaufspreislisten weiterleiten zu könn:
265. Bei Betrachtung dieser Austausche zı dass der Mechanismus beinahe identisch ist von Art. 4 Abs. 1 KG bezüglich Produkten de Rz 57 ff.). Aufgrund dessen und gestützt aut Stelle festzuhalten, dass es sich bei den hi Hug und Krompholz betreffend Produkte de handelt. Des Weiteren ist angesichts der ( sowie der Vorgehensweise auch das zweite Abs. 1KG erforderliche Element, das Bezwe kung, als erfüllt zu betrachten. Es liegt somi Steinweg eine Wettbewerbsabrede im Sinn Krompholz im Zeitraum 2004 bis 2012 vor.
266. Wie die Abrede betreffend Produkte de die Abrede zwischen Musik Hug und Krom Steinweg darauf ab, deren Verkaufspreise Preiswettbewerb zwischen Schweizer Hänı Die beiden Unternehmen kalkulierten und s einander ab und leiteten diese dann Grotriar die Preisliste sodann an sämtliche Schweiz lage für die Verkäufe von Flügeln und Klavi Folglich ist auch die Abrede zwischen Mu: Marke Grotrian-Steinweg als horizontale Ab lifizieren.
114 Die Zeitspanne 2004-2012 wird in Bezug auf Grotrian-Steinweg als untersuchungsrelevan levante Zeitraum ist ab 1. April 2004, d.h. ab züglich gilt es anzufügen, dass die im Recht zwischen Musik Hug und Krompholz schon v
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vay, Boston und Essex abgestimmt, sondern auch Steinweg abgesprochen. In Bezug auf La Bottega 19 2013 offizieller Händler von Grotrian-Steinweg
sten Schritt, dass es sich bei diesen Austauschen Art. 4 Abs. 1 KG handelt (vgl. grundsätzlich dazu
1 Abrede zwischen Musik Hug, Krompholz und La r Marke Steinway, Boston und Essex (vgl. oben, im Zeitraum 2004 bis 201214 einmal jährlich, ge- | Grotrian-Steinweg oder auf der Basis der von ihr je Verkaufspreise in der Schweiz gemeinsam fest. zu entnehmen, dass dabei ähnlich vorgegangen kten der Marken Steinway, Boston und Essex: So Nail (auf Initiative von Grotrian-Steinweg hin, vgl. eten Verkaufspreise zukommen und bat um eine ine kurze Bestätigung des zugestellten Kalkulatian Grotrian-Steinweg zum Druck der Schweizer an.
vischen Musik Hug und Krompholz ist ersichtlich, mit demjenigen der Wettbewerbsabrede im Sinne 2r Marken Steinway, Boston und Essex (vgl. oben, die im Recht liegenden Beweismittel ist an dieser ar interessierenden Austauschen zwischen Musik r Marke Grotrian-Steinweg um eine Vereinbarung sleichartigkeit der ausgetauschten Informationen für die Qualifikation als Abrede im Sinne von Art. 4 cken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränt auch in Bezug auf Produkte der Marke Grotrian- e von Art. 4 Abs. 1 KG zwischen Musik Hug und
ır Marken Steinway, Boston und Essex zielte auch pholz hinsichtlich Produkten der Marke Grotrianauf einem gewissen Niveau zu halten und den Jlern auszuschalten (vgl. dazu oben, Rz 103 ff.). timmten die Verkaufspreise in der Schweiz unter- 1-Steinweg zum Druck weiter. Letztere verschickte er Händler mit dem Ziel, die Preisliste als Grunderen der Marke Grotrian-Steinweg zu verwenden. sik Hug und Krompholz betreffend Produkte der rede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. aKG zu quadie Wettbewerbsabrede betreffend Produkte der Marke t bezeichnet. Der für die vorliegende Untersuchung redem Inkrafttreten des neuen Kartellgesetzes. Diesbeliegenden Beweismittel belegen, dass die Austausche or dem Jahr 2004 stattgefunden haben.
267. Liegt eine Abrede im erwähnten Sinne samer Wettbewerb beseitigt ist (vgl. dazu o welche für die Beurteilung der Frage, ob die werb beseitigt ist, widerlegt werden kann bz den Wettbewerb erheblich beeintrachtigenc auf die entsprechenden Erwägungen hinsii schen Musik Hug, Krompholz und La Botteg ton und Essex verwiesen werden, da die hi relevanten Märkte betrifft (vgl. oben, Rz 12 die Abrede betreffend Produkte der Marke G mutung angesichts der vorherrschende Rz 164 ff.) als widerlegt betrachtet werden.
268. In der Folge stellt sich an dieser Stelle Rz 236 ff.). Gemäss der Rechtsprechung d interessierende Abrede zwischen Musik Hu gel und Klaviere der Marke Grotrian-Steinv werbs im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG zu be Frage der Erheblichkeit gemäss bisheriger | zelfalls, wobei praxisgemäss sowohl qualite wurden, beurteilt wird (vgl. oben, Rz 244 ff. und Krompholz über die Verkaufspreise für als den Wettbewerb erheblich beeinträchtig heblichkeit beim Vorliegen von Preisabrede geben zu betrachten (vgl. dazu oben, Rz 24
269. In Bezug auf die quantitativen Kriterie Folgendes festzustellen: Musik Hug und Kro all ihren Marken über einen gemeinsamen I weiten Markt für Klaviere und im Bereich v (vgl. oben, Rz 167). Somit hielten die Abred hängig davon, ob allenfalls Occasion-Instru trachtet werden (vgl. oben, Rz 173 ff.). Die auch, dass Grotrian-Steinweg über ein gu Markt verfügt. Die von der Abrede betroffene 10] %!:!? des Marktes für Klaviere und von | Rz 330).
270. Im Sinne einer Gesamtbetrachtung un gungspotentials von horizontalen Abreden ft welche die quantitativen Kriterien der Erhet um auch die horizontale Abrede zwischen N preise von Klavieren und Flügeln der Marke beeinträchtigend einzustufen. Es liegt som Steinweg eine unzulässige, den Wettbewerk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs
271. Auch in Bezug auf diese unzulässige \ mpholz sind rechtfertigende Gründe der wirt
115 2009: [0-10] %, 2010: [0-10] %, 2011: [0-11 Flügel umfassenden Gesamtmarkt sind [0-1 fen (vgl. unten, Rz 330).
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vor, greift die gesetzliche Vermutung, dass wirkben, Rz 121 f.). Betreffend die Marktabgrenzung, gesetzliche Vermutung, dass wirksamer Wettbew. die Frage, ob die in Rede stehende Abrede als | einzustufen ist, relevant ist, kann vollumfänglich chtlich der horizontalen Wettbewerbsabrede zwia betreffend Produkte der Marken Steinway, Boser interessierende Wettbewerbsabrede dieselben 5 ff.). Dementsprechend kann auch in Bezug auf rotrian-Steinweg die gesetzliche Beseitigungsvern Aussenwettbewerbsverhältnisse (vgl. oben,
somit die Frage der Erheblichkeit (vgl. dazu oben, as BVGer in Sachen Gaba und Gebro ist die hier g und Krompholz uber die Verkaufspreise fur FIUveg als erhebliche Beeintrachtigung des Wettbestrachten (vgl. oben, Rz 237 ff.). Selbst wenn die Praxis anhand einer Gesamtbetrachtung des Eintive wie auch quantitative Aspekte berücksichtigt ), ist die vorliegende Abrede zwischen Musik Hug Flügel und Klaviere der Marke Grotrian-Steinweg end einzustufen. In qualitativer Hinsicht ist die Ern zwischen Wettbewerbern auf jeden Fall als ge- 6 ff.).
n der Erheblichkeit (vgl. dazu oben, Rz 250 f.) ist mpholz verfügten in den Jahren 2009 bis 2012 mit Marktanteil im Bereich von [10-30] % im schweizon [20-40] % im schweizweiten Markt für Flügel ebeteiligten beträchtliche Marktanteile, dies unabmente als den relevanten Märkten zugehörig be- : Betrachtung der Wettbewerbsverhältnisse zeigt tes, sprich qualitativ hochstehendes, Image am : Marke entsprach vorliegend einem Anteil von [O— 0-10] % des Marktes für Flügel (vgl. dazu unten,
d insbesondere aufgrund des sehr hohen Schädiir den Wettbewerb sind die vorstehenden Aspekte, lichkeit betreffen, als ausreichend zu betrachten, lusik Hug und Krompholz betreffend die Verkaufs-
Grotrian-Steinweg als den Wettbewerb erheblich t auch bezüglich Produkten der Marke Grotrian- ) erheblich beeinträchtigende Wettbewerbsabrede
Vettbewerbsabrede zwischen Musik Hug und Kroschaftlichen Effizienz (i) weder ersichtlich, (ii) noch
)] %, 2012: [0-10] %. Im hypothetischen, Klaviere und 0] % des Marktes von der vorliegenden Abrede betrof- liegen entsprechende Hinweise oder Anha auch weder von Musik Hug noch Krompholz
B.7. Ergebnis
272. Im Zeitraum 2004 bis 2012 bestand ei Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. | Boston und Essex zwischen Musik Hug, Kr unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne v Produkte der Marke Grotrian-Steinweg zu Rz 57 ff. und Rz 262 ff.). Obwohl die gese widerlegt werden kann, sind die Abreden einzustufen. Da keine konkreten Anhalt: Rechtfertigungsgründen im Sinne von Art. | als unzulässig zu qualifizieren und ziehen dé sich (Art. 49a Abs. 1 KG; vgl. dazu unten, R
B.8. Vertikale Abrede betreffend Boston und Essex
273. Wie bereits bei der Würdigung der Krompholz und La Bottega betreffend Pro dargelegt wurde, war ein wesentlicher E gemeinsam festgelegten Listenpreise je\ angenommen, mit offiziellem S&S-Logo g Bottega verteilt wurden (vgl. oben, Rz 57 ff.) von S&S aus kartellrechtlicher Sicht zu würe
B.8.1. Wettbewerbsabrede im Sinne vo
274. In Bezug auf die allgemeinen Erlat Wiederholungen auf die obigen Ausführung
B.8.1.1. Bewusstes und gewolltes Zusan
275. Was die allgemeinen Erläuterungen : angeht, so kann auf die vorstehenden Ausfi
276. Betreffend die allgemeinen Erläuterun: Wiederholungen zu vermeiden — ebenfalls : (vgl. oben, Rz 86).
277. Wie den E-Mail-Austauschen zwische kann (vgl. oben, Rz 64), wurden die von | Abstimmung zugestellt, i.d.R. verbunden m des Druckens einer offiziellen Preisliste wi nachgekommen.
278. Die Verhaltensweise von S&S, name Musik Hug und Krompholz abgesproche: offiziellen S&S-Preisliste und das daran ans ist mindestens als abgestimmte Verhalte
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Itspunkte im Recht und (iii) wurden solche denn - vorgetragen.
nerseits eine unzulässige Wettbewerbsabrede im 1 KG betreffend Produkte der Marken Steinway, ompholz und La Bottega sowie andererseits eine on Art. 5 Abs. 3 Bst. ai.V.m. Abs. 1 KG betreffend vischen Musik Hug und Krompholz (vgl. oben, tzliche Beseitigungsvermutung in beiden Fällen als den Wettbewerb erheblich beeinträchtigend ;punkte vorliegen, die auf das Bestehen von 5 Abs. 2 KG hindeuten, sind die beiden Abreden umit die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge nach Z 336 ff.).
Produkte der Marken Steinway,
horizontalen Preisabrede zwischen Musik Hug, dukte der Marken Steinway, Boston und Essex 3estandteil des Abredemechanismus, dass die veils an S&S weitergeleitet, diese von S&S edruckt und an Musik Hug, Krompholz und La . Es stellt sich somit die Frage, wie das Verhalten ligen ist.
iterungen hierzu wird zwecks Vermeidung von en verwiesen (vgl. oben, Rz 59 f.).
ımenwirken
zum bewussten und gewollten Zusammenwirken ihrungen verwiesen werden (vgl. oben, Rz 61).
gen zu abgestimmten Verhaltensweisen wird - um uf die Ausführungen an anderer Stelle verwiesen
n Musik Hug und Krompholz entnommen werden Musik Hug kalkulierten Preise an Krompholz zur it dem Hinweis, dass diese an S&S zum Zwecke aitergeleitet werden. S&S ist dieser Bitte jeweils
sntlich das Entgegennehmen von den zwischen ıen Preisen, das Drucken derselben zu einer schliessende Verteilen an die Schweizer Handler, nsweise zu qualifizieren. S&S betont in ihrer
Stellungnahme vom 30. Juli 2015, dass nachfolgenden bereits vom Sekretariat zusz WEKO allerdings der Würdigung des Sekre
e S&S wusste, dass die ihr von Musik abgesprochen waren, d.h. S&S über die
e S&S im gesamten untersuchungsrele Krompholz abgesprochen Listenpreis Schweizer Händler abgegeben hat;
e Musik Hug zudem wusste, dass S&S ih
e die Verhaltensweise von S&S die Durc Art.5 Abs. 3 Bst.a KG zwischen Mt begünstigte, als die abgesprochenen L erleichterte es Musik Hug, Krompholz ı Preise als Basis für Preisverhandlunge!
279. Damit steht fest, dass die Vorgehen: Krompholz als praktische Zusammenarb: Preisabrede zwischen den Händlern zur b Diese Zusammenarbeit erfolgte auch plann gleichen Muster erfolgte.
B.8.1.2. Bezwecken oder Bewirken einer
280. Für die allgemeinen Erläuterungen zu wägungen verwiesen werden (vgl. oben, Rz
281. Auch diese Voraussetzung ist in Bez Entgegennehmen von zwischen ihren Hanc Preisen und das daran anschliessende Dru zontalen Preisabrede zum besseren Durch kung war somit der Wettbewerbsparameter
282. Die Verhaltensweise von S&S — das mpholz abgesprochenen Listenpreise — un rede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG. (vgl. oben, Rz 78 ff.) — geeignet, zu einer dadurch zur Ausschaltung des Preiswettbev abrede zwischen Musik Hug, Krompholz unc Verhalten insofern eine Wettbewerbsbeschi terstützte.
283. S&S weist zwar in ihrer Stellungnahm Vorgehen in keiner Weise Einfluss auf den sie lediglich eine zusätzliche Dienstleistung (europaweit vergleichbare) Einstandspreise hen Händlermargen haben können. Sie h zweckt, höchstens (eventuell) mitbewirkt.
284. Aufgrund der beschriebenen Unterstüt aus, dass S&S mit ihrem Verhalten eine We
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sie diese Ansicht nicht teile. Aufgrund der Immengetragenen Sachverhaltselemente folgt die fariats. Dies, weil
Hug übermittelten Listenpreise mit Krompholz 2 horizontale Preisabrede Bescheid wusste;
vanten Zeitraum die zwischen Musik Hug und e entgegengenommen, gedruckt und an die
rer Bitte nachkommen würde und
:hsetzung der horizontalen Abrede im Sinne von ısik Hug, Krompholz und La Bottega insofern istenpreise durch S&S offizialisiert wurden. Dies ınd La Bottega, die gemeinsam abgesprochenen ı mit Endkunden zu benutzen.
sweise von S&S zusammen mit Musik Hug und it zu würdigen ist, mit der der horizontalen esseren Umsetzung am Markt verholfen wurde. 1assig, da diese regelmässig und stets nach dem
Wettbewerbsbeschränkung
diesem Punkt kann auf die vorangegangenen Er- (74 ff.).
ug auf die Verhaltensweise von S&S erfüllt. Das lern Musik Hug und Krompholz abgesprochenen ken zu einer offiziellen Preisliste verhalf der horibruch. Betroffen von der Wettbewerbsbeschrän- Preis.
Offizialisieren der zwischen Musik Hug und Kroterstützte die Durchsetzung der horizontalen Ab- Diese wiederum ist — wie bereits dargelegt wurde
Preisharmonisierung auf der Handelsstufe und verbs zu führen. Indem S&S die horizontale Preis- 1 La Bottega unterstützte, bezweckte sie mit ihrem änkung als sie diese in massgeblicher Weise un-
e vom 30. Juli 2015 darauf hin, dass sie mit ihrem Preiswettbewerb habe nehmen wollen und dass an ihre Händler erbracht habe. S&S habe einzig vorgegeben und habe gar kein Interesse an hoabe somit keine Wettbewerbsbeschränkung bezungshandlung durch S&S geht die WEKO davon ttbewerbsbeschränkung zumindest bewirkt hat.
285. Damit ist auch das zweite Tatbestand rede im Sinne von Art. 4 Abs. 1KG erfüllt.
B.8.1.3. Abrede zwischen Unternehmen \
286. An dieser Stelle und für die materielle | relevant ist, dass vorliegend und in Bezug : ist, da die Abredeteilnehmer auf verschiede und Musik Hug sowie Krompholz auf der Hz
B.8.2. Keine Abrede im Sinne von Art. !
287. Gemäss Art. 5 Abs. 4 KG wird die Be bei Abreden zwischen Unternehmen verschi sowie bei Abreden in Vertriebsverträgen üb in diese durch gebietsfremde Vertriebspartn
Preisbindung der zweiten Hand
288. Bei vertikalen Wettbewerbsabreden w Art. 5 Abs. 4 KG u.a. dann vermutet, wenn s zum Gegenstand haben (Ziff. 10 Abs. 1 Bst. ten Hand liegt die Idee zu Grunde, den Wiec sei es in der Form eines Mindest- oder Fes wenn Händler einen bestimmten Preis nic Händler vom vereinbarten Preis überhaupt ı
289. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass di sik Hug und Krompholz nicht von Art. 5 Al zweiten Hand angeht, so liegen in casu kei Mindest- oder Festpreise festsetzte bzw. fes liegenden Beweismitteln nicht entnehmen, Schweizer Händler in irgendeiner Form zu | pondenz zwischen Musik Hug und Kromph« schen den Händlern unterstützte. Dies lässt
e Musik Hug sagte im Rahmen ihrer Selbs der Schweizer Steinway Verkaufspreisli nicht involviert sei. Sie könnten melden so wie gemeldet gedruckt werden.
e Auf die Bitte, den Vorgang zu beschre wurden, antwortete Musik Hug, dass e: einer der drei Handler Jecklin, Kromphc diese dann den anderen zur Überprüfuı ein anderer Steinway-Handler gewesen mittelt und dieser mitgeteilt, dass die ar
116 Vgl. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), ; 117 vgl. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), ;
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selement für die Qualifikation als Wettbewerbsabyerschiedener Marktstufen
Beurteilung der festgestellten Wettbewerbsabrede auf S&S von einer vertikalen Abrede auszugehen nen Markstufen tatig sind: S&S auf der Herstellerindelsstufe (vgl. oben, Rz 10 ff.).
seitigung des wirksamen Wettbewerbs vermutet edener Marktstufen über Mindest- oder Festpreise er die Zuweisung von Gebieten, soweit Verkäufe er ausgeschlossen werden.
ird die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs nach ie die Festsetzung von Mindest- oder Festpreisen a VertBek). Diesen sog. Preisbindungen der zweilerverkaufspreis (direkt oder indirekt) festzulegen, tpreises.+!6 Von Mindestpreisen wird gesprochen, ht unterschreiten dürfen, von Festpreisen, wenn nicht abweichen dürfen.!!7
2 hier interessierende Abrede zwischen S&S, Mu- JS. 4 KG erfasst wird. Was die Preisbindung der ne entsprechenden Anhaltspunkte vor, dass S&S tsetzen wollte. Namentlich lässt sich den im Recht dass S&S beabsichtigte, die Verkaufspreise der beeinflussen. Die Betrachtung der E-Mail-Korres- )lz zeigt vielmehr, dass S&S die Preisabrede zwisich auch mit den folgenden Aussagen belegen:
stanzeige auf die Frage, ob S&S bei der Erstellung ste involviert war, dass S&S informiert werde, aber ‚was sie wollten. Die Preise würden dann einfach
ben, mit welchem die Verkaufspreislisten erstellt ; vor mehr als zehn Jahren so gewesen sei, dass )lz und Musik Hug die Preise berechnet habe und 1g weitergeleitet habe. Der Erstrechner sei immer . Dieser habe dann auch die Preise an S&S überideren Händler einverstanden seien.
Art. 5 KG N 493. Art. 5 KG N 501 f.
e Auf die Frage, wie man die Preise vor S&S jährlich die europäische Einkaufsp land herausgegeben habe. Gestützt auf Händler den anderen einen Vorschlag Musik Hug aus, dass wenn die drei ei Preisliste für die Schweiz herausgegeb:
290. Diese Aussagen von Musik Hug deckt
e Auf die Bitte hin zu beschreiben, wie | Marken Steinway, Boston und Essex dass ihnen die Einkaufspreise, welche | seien. Dann hätten sie diese mit der ha nisse umgerechnet. Die Preise seien et der Schweiz höher sei.
e Auf die Anschlussfrage, ob Austausche anderen Händlern für Produkte aus der tete Krompholz mit Ja und führte aus, d prüfung geschickt hätte. Dann seien die
291. Diesen übereinstimmenden Ausführui stand die Rolle von S&S darin, die Listenpre listen für die Schweiz an die Händler zu vel mittel im Recht, die belegen würden, dass : mittels Druck oder der Setzung von Anreize verhelfen wollte. An dieser Einschätzung är die sie anlässlich der Vorstellung des vorläu geben hat und welche sie in schriftlicher Fort legung der Schweizer Endkundenpreisliste Sinne einer unverbindlichen Preisempfehlur findet keine tragbare Stütze in den im Recht zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde unverbindlichen Charakter der Preislisten v noch diese als unverbindlich gekennzeichne belegen die E-Mail-Austausche zwischen | kalkulierten und abgestimmten Preislisten g
Absoluter Gebietsschutz
292. Von Art. 5 Abs. 4 KG erfasst werden die Zuweisung von Gebieten, soweit Verkat ausgeschlossen werden. In casu wurden ( Schweiz Vertragsgebiete zur Bearbeitung z anzeigen sowie den im Recht liegenden Be’ untersuchungsrelevanten Zeitraum (mindes dass einem Händler bei der Bestellung eine um den Betrag von EUR [...] für einen Flüg Verkaufte ein Händler den Flügel oder das K ler den entsprechenden Gebietstreuebonus bei S&S vollumfänglich einfordern. Erfolgte Händlers, wurde der Bonus zwischen dem z dem verkaufenden Händler (EUR [...] für eit
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2010 festgelegt hat, antwortete Musik Hug, dass reisliste sowie die Verkaufspreisliste für Deutsch- ‘diese beiden Listen habe jeweils einer dieser drei für die Verkaufspreise unterbreitet. Weiter führte iverstanden gewesen seien, S&S daraufhin eine an habe.
an sich mit denjenigen von Krompholz:
(rompholz die Preise für Flügel und Klaviere der in der Schweiz festlegte, antwortete Krompholz, sie in Hamburg gehabt hätten, übermittelt worden ndelsüblichen Marge auf schweizerische Verhältwas höher gewesen, weil ja auch die Kaufkraft in
> betreffend Preise zwischen Krompholz und den n Hause S&S in der Schweiz stattfanden, antworass Musik Hug ihnen die Berechnungen zur Über- Preislisten von Steinway gedruckt worden.
ngen von Musik Hug und Krompholz zufolge bese entgegenzunehmen, zu drucken und die Preisteilen. Darüber hinaus liegen aber keine Beweis- 5&S Mindest- oder Festpreise festsetzte oder gar n der Einhaltung der Preislisten zum Durchbruch ıdert auch die Behauptung von Musik Hug nichts, figen Beweisergebnisses des Sekretariates abgen wiederholte, nämlich dass die Initiative zur Fest- (durch Musik Hug gemeinsam mit Krompholz) im 19 von S&S ausgegangen sei. Diese Behauptung liegenden Beweismitteln und ist damit nicht weiter bereits dargelegt, dass auch für einen angeblich veder einschlägige Beweismittel vorhanden sind, >t wurden (vgl. oben, Rz 107). Ganz im Gegenteil Musik Hug und Krompholz, dass die gemeinsam erade verbindlichen Charakter haben sollten.
auch Vereinbarungen in Vertriebsverträgen über Ife in diese durch gebietsfremde Vertriebspartner len drei (bzw. heute zwei) S&S-Händlern in der ugewiesen (vgl. oben, Rz 10 ff.). Wie den Selbstweismitteln entnommen werden kann, bestand im tens teilweise) ein Bonussystem. Dieses sah vor, s Flügels oder Klaviers bei S&S der Einkaufspreis el und um EUR [...] für ein Klavier erhöht wurde. lavier in seinem Vertragsgebiet, konnte der Händ- ‚von EUR [...] bzw. EUR [...] nach dem Verkauf die Lieferung ausserhalb des Vertragsgebiets des uständigen Händler in diesem Vertragsgebiet und ıen Flügel, EUR [...] für ein Klavier) aufgeteilt.
293. Zur kartellrechtlichen Relevanz im Licl es Dreierlei festzuhalten:
e Erstens sind zwar einige Beweismittel v tieren sowie solche, die zeigen, dass. stand von Diskussionen waren. Darübe die den Nachweis zulassen, dass Verk ten.
e Zweitens ist es zwar möglich, dass mit gesetzt werden sollten, nicht in fremde dass solche Verkäufe ausgeschlossen '
e Drittens werden gemäss Ziff. 12 Abs. z Verkaufs in Gebiete oder an Kundeng oder ausschliesslich einem anderen schwerwiegende Beeinträchtigung des trachtet. Die massgebenden Vertriebsv sowie La Bottega weisen starke Elemer In einem solchen Vertriebssystem ist g den Kernbeschränkungen vorgesehen, durch einen an der Vereinbarung beteil pen beschränken kann, die er ausschlie sich selbst vorbehalten hat.'!®
294. Damit lässt sich zusammenfassend si rauf hindeuten, dass S&S zusammen mit ihr die Absicht hegten, Verkäufe in fremde Geb zu begrenzen, doch dass diese im unterst Abs. 4 KG ausgeschlossen wurden bzw. w weismittel im Recht.
295. Im Sinne eines Zwischenfazits kann : schen S&S, Musik Hug und Krompholz nict damit die Frage, ob diese unter Art. 5 Abs. Abschnitten abgehandelt wird.
B.8.3. Den Wettbewerb erheblich beein
296. Abreden, die den Wettbewerb auf eir erheblich beeinträchtigen und sich nicht dur: gen lassen, sind unzulässig (Art. 5 Abs. 1} Beeinträchtigung als erheblich, ist zu prüfen Effizienz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 KG zur
297. Bei der Prüfung der Frage, ob eine et vorliegt, sind sowohl qualitative als auch qu gung dieser beiden Kriterien erfolgt einzelf eine qualitativ schwerwiegende Beeinträchti
113 Vgl. Leitlinien der Europäischen Kommission
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ite von Art. 5 Abs. 4 KG dieses Bonussystems gilt
orhanden, welche Zahlungen von Boni dokumen- Instrumentenverkaufe in fremde Gebiete Gegenr hinaus liegen indes keine Dokumente im Recht, aufe in fremde Gebiete unterbunden werden soll-
‘dem System des Gebietstreueschutzes Anreize Gebiete zu verkaufen, doch eigentliche Beweise, wurden, liegen keine vor.
2 Bst. b (i) VertBek Beschränkungen des aktiven ruppen, die der Anbieter sich selbst vorbehalten Händler zugewiesen haben, nicht als qualitativ ; Wettbewerbs aufgrund des Gegenstandes bearträge zwischen S&S und Musik Hug, Krompholz ite auf, die sie als sog. Alleinvertrieb qualifizieren. emäss den Leitlinien der EU eine Ausnahme von und zwar, dass ein Anbieter den aktiven Verkauf igten Abnehmer in Gebiete oder an Kundengrupsslich einem anderen Abnehmer zugewiesen oder
agen, dass zwar Anhaltspunkte vorliegen, die daen Schweizer Händlern Musik Hug und Krompholz iete und wohl auch Parallelimporte resp. -exporte ıchungsrelevanten Zeitraum im Sinne von Art. 5 erden sollten, dafür liegen keine eindeutigen Besomit festgehalten werden, dass die Abrede zwiit von Art. 5 Abs. 4 KG erfasst wird. Es stellt sich 1 KG zu subsumieren ist, was in den folgenden
trächtigende Abrede im Sinne von Art. 5
1em Markt für bestimmte Waren oder Leistungen ch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtferti- (G). Erweist sich die durch eine Abrede bewirkte , ob die Abrede durch Gründe der wirtschaftlichen echtfertigen ist.
hebliche Beeinträchtigung i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG antitative Kriterien zu berücksichtigen. Die Abwäallweise in einer Gesamtbeurteilung. Dabei kann gung trotz quantitativ geringfügiger Auswirkungen
für vertikale Beschränkungen (2010/C 130//01), Rn 51.
erheblich sein. Umgekehrt kann eine Beein kungen den Wettbewerb erheblich beeintrac gend ist (Ziff. 12 Abs. 1 VertBek).
298. Zur Analyse der Wettbewerbsverhältn licher und räumlicher Hinsicht abgegrenzt w seite sind die Händler, welche ihre Produkt Abrede zwischen S&S und ihren Händlern | betrifft und die Nachfrage nach Klavieren t der Endkunden geleitet wird (abgeleitete Na der Endkunden Ausgangspunkt der Markta Ausführungen betreffend Marktabgrenzung
B.8.3.1. Qualitative Kriterien
299. In qualitativer Hinsicht gilt es zu prüfe! abrede betroffene Wettbewerbsparameter I wichtig die von einer Abrede betroffenen V nisse sind.*!? Im Fokus der nachstehenden die Entgegennahme und das Drucken der bzw. abgesprochenen Listenpreise.
300. Wie in den vorstehenden Abschnitten schen Musik Hug, Krompholz und La Botte Klaviere der Marken Steinway, Boston unc Abs. 1 KG zu beurteilen. Betroffen ist der We relevanten Zeitraum zwischen Musik Hug t gesprochen war (vgl. oben, Rz 57 ff.). Wie horizontalen Preisabrede die Kommunikati entsprechend neu an Musik Hug verschickt: Gestützt darauf kalkulierte Musik Hug einen diese jeweils Krompholz zur Überprüfung u nen Preise entgegennahm und als offiziell S&S-Händler in der Schweiz verteilt wurde ( Musik Hug zugestellten Listenpreise mit Kr der abgestimmten Preise in einer S&S-Prei Bottega dazu, die Preisabrede am Markt bes offiziellen S&S-Preislisten beim Erstellen vo lassen, dass alle grundsätzlich von der gleic
301. Im Wissen darum, dass Krompholz, N die beiden erstgenannten Unternehmen dar renden Rabatte abgesprochen haben und i für die Schweizer Händler leistete S&S einer im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG zum | der Preisauszeichnung oder bei Preis- oder wendung von offiziellen S&S-Preislisten die Händler die angeschriebenen Preise bzw. ( zu rechtfertigen brauchten, sondern auf die
119 Vgl. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), ;
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trächtigung mit quantitativ beträchtlichen Auswirshtigen, auch wenn sie qualitativ nicht schwerwieisse müssen vorab die relevanten Märkte in sacherden. Marktgegenseite von S&S auf der Absatz- e wiederum an die Endkunden verkaufen. Da die <rompholz und Musik Hug die Endverkaufspreise ind Flügeln der Händler vom Nachfrageverhalten chfrage), sind die Präferenzen und das Verhalten bgrenzung. Vor diesem Hintergrund kann auf die in Rz 124 ff. verwiesen werden.
n, welche Bedeutung der von einer Wettbewerbsvat. Zu untersuchen gilt es in dieser Hinsicht, wie /ettbewerbsparameter für die Konkurrenzverhält- Ausführungen steht das Verhalten von S&S, also zwischen Musik Hug und Krompholz kalkulierten
dargelegt wurde, ist die Wettbewerbsabrede zwiga betreffend die Verkaufspreise für Flügel und 1 Essex als unzulässig i.S.v. Art.5 Abs. 3 i.V.m. ttbewerbsparameter Preis, der im untersuchungsind Krompholz in wettbewerbswidriger Weise abebenfalls dargelegt wurde, war der Auslöser der yn von Erhöhungen der Einkaufspreise resp. die an Händler-Einkaufspreislisten (vgl. oben, Rz 64). Vorschlag für eine Schweizer Preisliste, schickte nd schliesslich an S&S, welche die abgesproche- e S&S-Preisliste druckte, die dann an sämtliche vgl. oben, Rz 64 ff.). S&S wusste, dass die ihr von ompholz abgestimmt waren. Durch das Drucken sliste verhalf S&S Musik Hug, Krompholz und La ser umzusetzen. Denn durch die Verwendung der n Angeboten konnten sich die Händler darauf ver- ‚hen Verkaufspreisbasis ausgehen würden.
Ausik Hug und La Bottega die Listenpreise sowie über hinaus die auf den Listenpreisen zu gewähm willentlichen Drucken der offiziellen Preislisten 1 massgeblichen Beitrag, der unzulässigen Abrede yesseren Durchbruch zu verhelfen. Dies, weil bei Offertanfragen von Kunden die Vorlage bzw. Ver- ' Argumentation dahingehend erleichterte, als die lie Listenpreise nicht näher zu erläutern oder gar offizielle Preiseliste von S&S verweisen konnten.
Art. 5 KG N 186.
305. Im Markt für Klaviere verfügt S&S zw bedeutet aber gemäss konstanter Praxis de rede nicht erhebliche Auswirkungen auf deı Gewicht, dass S&S im untersuchungsrelev schen den Händlern wissentlich und willer Beitrag zu deren Umsetzung leistete. In die ins Gewicht:
e S&S-Produkte geniessen (besonders be gezeichneten, wenn nicht gar überrage scheint es so zu sein, dass S&S-Produl Grad überlegen sind (vgl. oben, Rz 148). Reputation aufgebaut, die bis zu einem Kunden nach sich zieht.
e Musik Hug, Krompholz und La Bottega ve Flügel (jeweils exkl. Occasion-Instrument samen Marktanteil im Bereich von [10-31
e Hinzu kommt, dass in den überaus meis zwischen ihnen abgesprochenen Verk Rz 203 ff.), sodass die unterstützende N kungen am Markt weitgehend entfalten k
306. Die vorstehend dargelegten Aspekte Abrede, an der S&S beteiligt war, auch in q damit die Abrede als unzulässig im Sinne
bereits erwähnt wurde, hat S&S mit dem Se von Art. 29 Abs. 1 KG abgeschlossen, dere Ansicht der WEKO werden mit dem Abschl Raum stehenden wettbewerbsrechtlich prol der Erheblichkeit letztlich offengelassen weı Prüfung des Vorliegens von Effizienzgründe festgehalten werden kann, dass keine Bewe würden.
B.9. Vertikale Wettbewerbsabrec Grotrian-Steinweg
307. Grotrian-Steinweg hat im Zeitraum vo! Händlers Musik Hug und in Abstimmung mi lichen Händlern in der Schweiz abgegeben nutzt werden sollten. Im untersuchungsrele\ Steinweg i.d.R. Kontakt mit Musik Hug auf mpholz abzustimmen, zu berechnen und Gr kaufspreislisten an sämtliche Schweizer Hä Steinweg wies dabei darauf hin, dass die Ve Produkten der Marke Grotrian-Steinweg be
123 Für den Fall, dass Occasion-Instrumente als wird auf die Ausführungen in Rz 173 verwies
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ar nicht über einen sehr hohen Marktanteil, dies r WEKO nicht, dass die hier interessierende Ab- 1 Wettbewerb zeitigte. Vielmehr fällt zunächst ins anten Zeitraum die horizontale Preisabrede zwitlich offizialisierte und damit einen wesentlichen sem Kontext fallen zudem die folgenden Aspekte
i Profimusikern, sog. Konzertsolisten) einen ausnden Ruf. Insbesondere in qualitativer Hinsicht <te Konkurrenzprodukten bis zu einem gewissen S&S hat sich im relevanten Markt eine besondere bestimmten Grad eine besondere Präferenz von
rfügen in den relevanten Märkten für Klaviere und e) im Zeitraum 2009 bis 2012 über einen gemein- )] % bzw. [20-50] %!2° (vgl. oben, Rz 167 f.).
ten Verkäufen von Musik Hug und Krompholz die aufspreise zur Anwendung kamen (vgl. oben, lassnahme von S&S die ihr zugedachten Auswironnte.
sprechen grundsätzlich dafür, dass die vertikale Uantitativer Hinsicht als erheblich einzustufen und von Art. 5 Abs. 1 KG zu beurteilen ist. Doch wie kretariat eine einvernehmliche Regelung im Sinne 2n Wortlaut in Rz 343 wiedergegeben wird. Nach uss der einvernehmlichen Regelung sämtliche im Jlematischen Aspekte beseitigt, sodass die Frage ‘den kann. In diesem Sinne erübrigt sich auch die ın gemäss Art. 5 Abs. 2 KG, wobei diesbezüglich ismittel im Recht liegen, welche darauf hindeuten
le betreffend Produkte der Marke
1 2004 bis 2012 (vgl. oben, Rz 264) mit Hilfe ihres { Krompholz Verkaufspreislisten erstellt, die sämtwurden und die als Grundlage für Angebote beranten Zeitraum verhielt es sich so, dass Grotriannahm und diese bat, die Verkaufspreise mit Krootrian-Steinweg zukommen zu lassen, um die Verndler zu verteilen (vgl. oben, Rz 262 ff.). Grotrianrkaufspreislisten als Grundlage für Angebote von nutzt werden sollten. Dies zeigt illustrativ der folden relevanten Märkten zugehörig betrachtet werden, en.
gende Auszug aus einer E-Mail von Grotriar bar, wenn Sie diese Preisliste als Grundla WEKO] von GROTRIAN-STEINWEG Instru
308. Auf diese Bitte hin nahm Musik Hug je für Produkte der Marke Grotrian-Steinweg i dann Krompholz zur Bestätigung oder Korre Musik Hug die berechneten und mit Kromp kommen. Danach druckte Grotrian-Steinwe und verteilte sie an ihre Schweizer Händler. — wie nachfolgend gezeigt wird — als Wettbe ren. Anzufügen gilt es jedoch an dieser Stel zwischen S&S, Musik Hug und Krompholz Grotrian-Steinweg von Grotrian-Steinweg at
B.9.1. Wettbewerbsabrede im Sinne vo
309. In Bezug auf die allgemeinen Erlat Wiederholungen auf die obigen Ausführung
B.9.1.1. Bewusstes und gewolltes Zusan
310. Was die allgemeinen Erläuterungen Ausführungen verwiesen werden (vgl. oben
311. Wie den E-Mail-Austauschen zwische kann (vgl. oben, Rz 264 f.), wurden die
Krompholz zur Abstimmung zugestellt, i.d Grotrian-Steinweg zum Druck einer offizi Steinweg ist dieser Bitte jeweils nachgekom
312. Die Verhaltensweise von Grotrian-Stei die Verkaufspreise zusammen mit Kromp Entgegennehmen von den zwischen Musi Verkaufspreisen, das Drucken dersell Verkaufspreisliste und das darauf folgende \ als abgestimmte Verhaltensweise zu qualifi:
e Grotrian-Steinweg die horizontale Abre Hug und Krompholz mit ihren Anfragen darauf verlassen konnte), dass Musik H
e Grotrian-Steinweg bewusstermassen abgestimmten Verkaufspreise entgeger
e _Grotrian-Steinweg die abgestimmten Vi Hug und Krompholz erleichterte, die g Verhandlungen zu benutzen.
313. Damit steht fest, dass die Vorgehensw Hug und Krompholz als praktische Zusamrr Preisabrede zwischen Musik Hug und K verholfen wurde. Diese Zusammenarbeit ert stets nach dem gleichen Muster erfolgte.
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1-Steinweg an Krompholz: „Wir wären Ihnen dankge für Ihre Angebote [Hervorhebung durch die menten nutzen.“
weils Kontakt mit Krompholz auf, wobei die Preise n der Schweiz von Musik Hug berechnet und als- 2ktur zugestellt wurden. Im Anschluss daran liess holz abgestimmten Preise Grotrian-Steinweg Zzug die abgestimmten Verkaufspreise in einer Liste Diese Vorgehensweise von Grotrian-Steinweg ist »werbsabrede i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG zu qualifiziele, dass im Gegensatz zur vertikalen Preisabrede - die Initiative in Bezug auf Produkte der Marke
Isging.
iterungen hierzu wird zwecks Vermeidung von en verwiesen (vgl. oben, Rz 59 f.).
ımenwirken
hierzu angeht, so kann auf die vorstehenden ‚ Rz 61 sowie Rz 276).
n Musik Hug und Krompholz entnommen werden von Musik Hug kalkulierten Verkaufspreise an R. verbunden mit dem Hinweis, dass diese an ellen Preisliste weitergeleitet werden. Grotrianmen.
nweg, namentlich die Aufforderung an Musik Hug, holz zu kalkulieren, das daran anschliessende k Hug und Krompholz abgestimmten Schweizer 9en in einer offiziellen Grotrian-Steinweg- /erteilen an die Schweizer Händler, ist mindestens zieren. Dies, weil
de i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG zwischen Musik initiierte und Grotrian-Steinweg wusste (bzw. sich lug ihrer Bitte nachkommen wird;
die zwischen Musik Hug und Krompholz nahm;
erkaufspreise offizialisierte und es dadurch Musik emeinsam abgesprochenen Preise als Basis für
/jeise von Grotrian-Steinweg zusammen mit Musik enarbeit zu würdigen ist, mit der der horizontalen rompholz zur besseren Umsetzung am Markt olgte auch planmässig, da diese regelmässig und
B.9.1.2. Bezwecken oder Bewirken einer
314. Für die allgemeinen Ausführungen zu wägungen verwiesen werden (vgl. oben, Rz die Verhaltensweise von Grotrian-Steinwec zwischen ihren Händlern Musik Hug und K preisen sowie das daran anschliessende Dr dieser an die Schweizer Händler verhalf de bruch. Betroffen von der Wettbewerbsbesct die Produkte der Marken Steinway, Boston |
315. Die Verhaltensweise von Grotrian-Ste der horizontalen Abrede i.S.v. Art. 5 Abs. 3 | legt wurde (vgl. oben, Rz 78 ff.) — geeignet, 2 und dadurch zur Ausschaltung des Preiswe horizontale Preisabrede zwischen Musik H zweckte sie insofern eine Wettbewerbsbesc zur besseren Umsetzung verhalf. Damit ist : lifikation als Wettbewerbsabrede i.S.v. Art. /
B.9.1.3. Abrede zwischen Unternehmen \
316. An dieser Stelle und für die materielle | relevant ist, dass vorliegend und in Bezug é auszugehen ist, da die Abredeteilnehmer a Steinweg auf der Hersteller- und Musik Hug Rz 10 ff.).
B.9.2. Keine vertikale Abrede über Mine
317. Gemäss Art. 5 Abs. 4 KG wird die Be bei Abreden zwischen Unternehmen verschi sowie bei Abreden in Vertriebsverträgen üb in diese durch gebietsfremde Vertriebspartn lich des Verhaltens von Grotrian-Steinweg dungsbereich von Art. 5 Abs. 4 KG erfasst s
318. Bei vertikalen Wettbewerbsabreden w Art. 5 Abs. 4 KG u.a. dann vermutet, wenn s zum Gegenstand haben (Ziff. 10 Abs. 1 Bst. ten Hand liegt die Idee zu Grunde, den Wiec sei es in der Form eines Mindest- oder Fes wenn Händler einen bestimmten Preis nic Händler vom vereinbarten Preis überhaupt ı
319. Im vorliegenden Fall beabsichtigte Gro in Abstimmung mit Krompholz kalkulieren :; nehmen und an sämtliche Händler in der Sc
124 Vgl. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), ;
125 Vgl. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), ;
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Wettbewerbsbeschränkung
diesem Punkt kann auf die vorangegangenen Er- 74 ff.). Auch diese Voraussetzung ist in Bezug auf | erfüllt. Das Initiieren und Entgegennehmen von rompholz abgesprochenen Schweizer Verkaufsucken einer offiziellen Preisliste und das Verteilen r horizontalen Preisabrede zum besseren Durchränkung war somit, wie bei der Abrede betreffend und Essex, der Wettbewerbsparameter Preis.
inweg initiierte und unterstützte die Durchsetzung 3st. a KG, diese wiederum ist — wie bereits dargeu einer Preisharmonisierung auf der Handelsstufe tbewerbs zu führen. Indem Grotrian-Steinweg die ug und Krompholz initiierte und unterstützte, beshrankung, als sie dieser in massgeblicher Weise auch das zweite Tatbestandselement für die Qua- | Abs. 1 KG erfüllt.
yerschiedener Marktstufen
Beurteilung der festgestellten Wettbewerbsabrede uf Grotrian-Steinweg von einer vertikalen Abrede uf verschiedenen Markstufen tatig sind: Grotrian- sowie Krompholz auf der Handelsstufe (vgl. oben,
lest- oder Festpreise
seitigung des wirksamen Wettbewerbs vermutet edener Marktstufen über Mindest- oder Festpreise er die Zuweisung von Gebieten, soweit Verkäufe er ausgeschlossen werden. Es stellt sich hinsichtin erster Linie die Frage, ob dieses vom Anwenein könnte.
ird die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs nach ie die Festsetzung von Mindest- oder Festpreisen a VertBek). Diesen sog. Preisbindungen der zweilerverkaufspreis (direkt oder indirekt) festzulegen, tpreises.!?* Von Mindestpreisen wird gesprochen, ht unterschreiten dürfen, von Festpreisen, wenn icht abweichen durfen.12°
trian-Steinweg, die Verkaufspreise von Musik Hug u lassen, diese alsdann in eine Preisliste aufzu- ‚hweiz zu verteilen. Diese Vorgehensweise wurde
Art. 5 KG N 493. Art. 5 KG N 501 f.
von Grotrian-Steinweg zusammen mit Musil tersuchungsrelevanten Zeitraums praktizieri
320. Aus den im Recht liegenden Beweisn sich sowohl Grotrian-Steinweg als auch Mus die Preisliste als Basis für Produktverkäufe ¢ veaus grundsätzlich nicht unterschritten weı
321. Grotrian-Steinweg bringt dagegen vor, von Marktdaten bzw. von empfohlenen Enc aber keine Preisabrede dar. Die Bitte habe ca. [0-10] % Marktanteil und äusserst bescl gehabt, so effizient wie möglich die unvert Händler seien nicht an die Verkaufspreise c chen Preisempfehlungen habe der Wahr Grotrian-Steinweg gedient, zudem hätten | Kunden gedient, die direkt bei Grotrian-Stei Verkaufspreisempfehlungen habe für die Sc nötig gewesen sei, dies den Händlern expliz
322. Diesem Vorbringen von Grotrian-Stein liegenden Beweismitteln widersprechen. D Schweizer Händlern bewusst gewesen war, lich gewesen wären. Weiter lässt sich die E die Verkaufspreisempfehlungen seien u.a. fi würden. Wäre es Grotrian-Steinweg ausschl hätte es nach Ansicht der WEKO gereicht, c
323. Es stellt sich die Frage, ob die beschric ten Hand i.S.v. Art. 5 Abs. 4 KG zu qualifiz kaufspreise festgesetzt werden, d.h. die Här preise von Endkonsumenten zu verlange vertraglichen Verpflichtungen sichergestellt steller bspw. (unverbindliche) Verkaufspreis: Druck oder Anreizen sicherstellt.1?7
324. In casu lässt sich zunächst einmal fe Musik Hug und Krompholz keine Verpflichtui Steinweg hat nur, aber immerhin, Musik
Schweizer Verkaufspreisliste zu erstellen, a duktpreise noch deren Anwendung oder Ur Krompholz gemacht. Dies spricht gegen die
325. Daneben liegen keine Beweismittel in weg Druck auf Musik Hug oder Krompholz : Markt durchzusetzen. Schliesslich liegen a Anreize für Musik Hug und Krompholz gese: lichen) Preisempfehlungen wie Mindest- od
rence, Martenet/Tercier/Bovet (Hrsg.), 2013, 127 Vgl. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 46), ;
22/2012/00263/COO.2101.111.7.151357
< Hug und Krompholz während des gesamten un- - (vgl. oben, Rz 264).
1ittelIn geht nach Ansicht der WEKO hervor, dass sik Hug und Krompholz darüber einig waren, dass lienen und zum Schutz eines bestimmten Preisniden sollte.
dass sie ihre Schweizer Händler um die Mitteilung Iverkaufspreisen gebeten hätte, diese Bitte stelle für Grotrian-Steinweg - als Kleinunternehmen mit wankten Vertriebsressourcen — alleine den Zweck Jindliche Preisempfehlung aktuell zu halten. Ihre jebunden gewesen. Die Vorgabe von unverbindliung der Reputation von Produkten der Marke Jie Verkaufspreisempfehlungen als Preisliste für nweg beziehen würden. Die Unverbindlichkeit der ‚hweizer Händler festgestanden, weshalb es nicht ‘it mitzuteilen.
weg ist entgegen zu halten, dass sie den im Recht iesen lässt sich nicht entnehmen, dass es den
dass die Verkaufspreisempfehlungen unverbind- ;ehauptung von Grotrian-Steinweg nicht belegen, ir Kunden bestimmt gewesen, die direkt bestellen iesslich darum gegangen, Marktdaten zu erheben, liese bei Musik Hug einzuholen.
bene Verhaltensweise als Preisbindung der zweiieren ist. Hierfür ist erforderlich, dass Wiederveridler dazu angehalten werden, Mindest- oder Festn.1?° Dies kann einerseits mit entsprechenden werden; aber auch ohne solche, indem ein Herempfehlungen abgibt und deren Einhaltung mittels
sthalten, dass Grotrian-Steinweg ihren Händlern agen auferlegt oder gar aufoktroyiert hat. Grotrian- Hug angefragt, zusammen mit Krompholz eine ber weder in Bezug auf die darin enthaltenen Pronsetzung im Markt Vorgaben an Musik Hug oder Qualifikation als Preisbindung der zweiten Hand.
| Recht, die belegen würden, dass Grotrian-Steinausgeübt hat, die von ihnen erstellte Preisliste am uch keine Hinweise vor, dass Grotrian-Steinweg zt hat, die dazu führten, dass sich die (unverbindar Festpreise auswirkt hätten.
:INERT, in: Commentaire Romand, Droit de la concur- Art. 5 Abs. 4 KG N 564 ff. Art. 5 KG N 519.
326. Vor diesem Hintergrund kann es nicht von Grotrian-Steinweg eine Preisbindung d Fest steht einzig, aber immerhin, dass Gr: Verkaufspreise zusammen mit Krompholz ; weiterzuleiten. Das Ergebnis der Kalkulatior Schweizer Verkaufspreisliste für Produkte ( die Frage, ob dieses Verhalten als unzuläss qualifizieren ist.
B.9.3. Den Wettbewerb erheblich beein
327. Für die allgemeinen Erläuterungen zu ı führungen verwiesen werden (vgl. oben, Rz
328. Wie in den vorstehenden Erwägunge stehenden Abredemechanismus nicht um e d.h. in Bezug auf das Verhalten von Grotri mpholz keine Fest- oder Mindestpreise : Grotrian-Steinweg mit ihrer jeweiligen Anf Schweiz zu kalkulieren, dass diese beiden Verkaufspreise für Flügel und Klaviere der Mit ihrer Verhaltensweise wies Grotrian-Ste lich Verkaufspreisen untereinander abzusp horizontalen Absprache zwischen Musik Hur Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG handelt, ist das Ve Auslöser zu einer Hardcore-Abrede zu bet zungsverhalten von Musik Hug und Kromph
329. Die WEKO geht auch bei dieser vert mpholz und Musik Hug davon aus, dass di betrachten ist, da sie die horizontale Preisa den Wettbewerb erheblich beeinträchtigte | begünstigte. Im Gegensatz zur vertikalen A Boston und Essex ging die Initiative in dieser Steinweg hat mit dem Sekretariat eine einve KG abgeschlossen (vgl. unten, Rz 346), wor sen werden kann. Doch auch hier werden d gemacht, ob die hier interessierende vertikal Steinweg auch in quantitativer Hinsicht als e
330. Hierzu ist festzuhalten, dass Grotria schätzte) umsatzbasierte Marktanteile von [| von [0-10] % im schweizweiten Markt für Flı vgl. Tabelle 10). Der Vollständigkeit halber : tischen Gesamtmarkt, welcher Klaviere unc satzbasierte Marktanteile im Bereich von [0- eigenen Marktanteil für das Jahr 2012 in c Bereich Flügel auf [0-10] % und im hypothe markt auf unter [0-10] %.
128 2009: [0-10] %, 2010: [0-10] %, 2011: [0-10
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als erstellt betrachtet werden, dass das Verhalten er zweiten Hand i.S.v. Art. 5 Abs. 4 KG darstellt. itrian-Steinweg Musik Hug dazu aufforderte, die zu berechnen und ihr die entsprechenden Preise Yen zwischen Musik Hug und Krompholz war eine Jer Marke Grotrian-Steinweg. Es stellt sich somit ige Wettbewerbsabrede i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG zu
trachtigende Abrede im Sinne von Art. 5
diesem Punkt kann auf die vorangegangenen Aus- 296 ff.).
n dargelegt wurde, handelt es sich beim in Rede ine unzulässige Preisbindung der zweiten Hand, an-Steinweg, dass sie über Musik Hug und Kro- ım Markt festsetzen wollte. Allerdings initiierte rage an Musik Hug, die Verkaufspreise für die Händler sich untereinander absprachen und die Marke Grotrian-Steinweg gemeinsam festlegten. inweg Musik Hug und Krompholz an, sich bezügrechen. Ausgehend davon, dass es sich bei der ) und Krompholz um eine horizontale Abrede i.S.v. rhalten von Grotrian-Steinweg auf jeden Fall als rachten, mit der Grotrian-Steinweg das Preissetolz direkt beeinflusste.
ikalen Abrede zwischen Grotrian-Steinweg, Krose in qualitativer Hinsicht als schwerwiegend zu brede zwischen Krompholz und Musik Hug - die vgl. oben, Rz 267 ff.) — in massgebender Weise brede betreffend Produkte der Marken Steinway, n Falle von Grotrian-Steinweg aus. Auch Grotrianrnehmliche Regelung im Sinne von Art. 29 Abs. 1 nit die Frage der Erheblichkeit letztlich offengelaser Vollständigkeit halber Ausführungen zur Frage e Abrede betreffend Produkte der Marke Grotrianrheblich zu beurteilen wäre.
n-Steinweg im Zeitraum 2009 bis 2012 (unter- 0-10] % im schweizweiten Markt für Klaviere und igel aufweist (jeweils exkl. Occasion-Instrumente; sei angefügt, dass Grotrian-Steinweg im hypothe- | Flügel umfasst, im Zeitraum 2009 bis 2012 um- 10] % aufweist.?78 Grotrian-Steinweg schätzt ihren ler Schweiz im Bereich Klavier auf [0-10] %, im tischen, Flügel und Klavier umfassenden Gesamt-
B.10. Gesamtergebnis
334. Zusammenfassend kann festgehalten werbsabreden nachgewiesen werden könne
a) Eine unzulässige, den Wettbewerb 1.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. Boston und Essex zwischen Musik H bis 2012;
b) eine unzulässige, den Wettbewerb i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs Steinweg zwischen Musik Hug und |
c) eine den Wettbewerb (wohl) erheblic 1.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG betreffend di Preisabrede zwischen S&S, Musik H
d) eine den Wettbewerb (wohl) erheblic i.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG betreffend die erwahnten Preisabrede zwischen Gr
335. Die vorliegende Untersuchung wird ir Untersuchungsbeginn vorhandenen Anhalts
B.11. Massnahmen
336. Nach Art. 30 Abs. 1 KG entscheidet di die Genehmigung einer einvernehmlichen | wohl Anordnungen zur Beseitigung von unz ten, Rz 337 ff.) als auch monetäre Sanktion
B.11.1. Einvernehmliche Regelungen mi
337. Liegt eine unzulässige Wettbewerbsbe zu deren Beseitigung anordnen, indem sie Pflicht zu einem bestimmen Tun (Gebot) od tungsverfügungen haben stets dem Verhaltr Massnahmen von der Art und Intensität c sind.13!
338. Anstelle der (einseitigen) Anordnung ' gen Wettbewerbsbeschränkungen kann die Art. 29 KG genehmigen. Inhalt der einverne die Art und Weise der Beseitigung der unzu Zweck besteht darin, das wettbewerbswidric kartellrechtskonforme Alternative auszuarbe in der Vergangenheit liegendes Verhalten ist des Staates nicht verhandelt werden kann. schluss der einvernehmlichen Regelung pre
131 CHRISTOPH TAGMANN/BEAT ZIRLICK, in: Basle 2010, Art. 30 KG N 58 f.
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werden, dass im vorliegenden Fall vier Wettbe- N:
erheblich beeinträchtigende horizontale Abrede 1 KG betreffend Produkte der Marken Steinway, dug, Krompholz und La Bottega im Zeitraum 2004
erheblich beeinträchtigende horizontale Abrede 5. 1 KG betreffend Produkte der Marke Grotrian- (rompholz im Zeitraum 2004 bis 2012;
h beeinträchtigende vertikale Wettbewerbsabrede e Unterstützung der in Bst. a) hiervor erwähnten lug und Krompholz sowie
h beeinträchtigende vertikale Wettbewerbsabrede Initiierung und Unterstützung der in Bst. b) hiervor otrian-Steinweg, Musik Hug und Krompholz.
1 den übrigen Punkten eingestellt, da sich die zu punkte nicht erhärteten.
> WEKO über die zu treffenden Massnahmen oder Regelung. Massnahmen in diesem Sinn sind soulässigen Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. unen (vgl. unten, Rz 349 ff.).
t Musik Hug und Krompholz
schränkung vor, so kann die WEKO Massnahmen den betroffenen Parteien die sanktionsbewehrte er Unterlassen (Verbot) auferlegt. Solche Gestalismässigkeitsprinzip zu entsprechen, weshalb die les konkreten Wettbewerbsverstosses abhängig
von Massnahmen zur Beseitigung von unzulässi- WEKO eine einvernehmliche Regelung gemäss hmlichen Regelung ist gemäss Art. 29 Abs. 1 KG lässigen Wettbewerbsbeschränkung. Ihr Ziel und je Verhalten für die Zukunft zu beseitigen und eine iten. Eine einvernehmliche Streitbeilegung für ein ‚ausgeschlossen, da über den Sanktionsanspruch Das unzulässige Verhalten, welches bis zum Ab- ıktiziert wird, unterliegt deshalb bis zum Zeitpunkt
r Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), seiner Aufhebung der Androhung direkter S Beendigung der unzulässigen Wettbewerbs Verhalten der Parteien bei der Sanktionsbet
339. Im vorliegenden Fall hat das Sekretari mpholz eine einvernehmliche Regelung abc
340. Die mit Musik Hug am 23. Dezember lautet wie folgt:
„A. Vorbemerkungen
a) Die vorliegende einvernehmliche |! übereinstimmenden Interesse der Be zu verkürzen, kostengünstiger zu ge durch die Wettbewerbskommission Abschluss zu bringen.
b) Zur Erreichung der Zielsetzung gemé die rechtliche Würdigung soweit \ Begrtindungsdichte und -tiefe der V ohne einvernehmliche Regelung teih
c) Mit der Unterzeichnung der vorliege Vorbehalt der Genehmigung durch a Vermeidung aller Gegenstand de Wettbewerbsbeschränkungen get abschliessend geregelt.
d) Musik Hug hat eine Selbstanzeige ii diesem Grund beantragt das Sekret Der Wille und die Bereitschaft von einvernehmlichen Regelung werde gewürdigt und im Rahmen des berücksichtigt. [...] Die definitive Fe Ermessen der WEKO und erfolgt in bringt.
e) Sollte die vorliegende einvernehmili werden, wird die Untersuchung im oi
f) Der Abschluss der vorliegenden einv ausschliesslich im Sinne eines scl Verfahrens und stellt seitens Sachverhaltsdarstellung und rechtlii Musik Hug hält aber fest, dass sich. die WEKO diese einvernehmliche R Verfahren 22-0429 untersuchten We
132 Vgl. RPW 2007/2, 190 Rz 315, Richtlinien ( VSW über die Kommissionierung von Berufs\ 2010/2, 329 E. 7.4.2 und E. 7.4.5.3, Public BGE 139 | 72), Publigroupe SA et al./WEKO.
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anktionen, wobei die Dauer und der Zeitpunkt der beschränkung beziehungsweise ein kooperatives nessung zu berücksichtigen sind.!??
at am 23. Dezember 2014 mit Musik Hug und Kroeschlossen (vgl. oben, Rz 28 ff.).
2014 abgeschlossene einvernehmliche Regelung
vegelung im Sinne von Art. 29 KG erfolgt im teiligten, das Verfahren 22-0429 zu vereinfachen, sstalten und — unter Vorbehalt der Genehmigung
(nachfolgend: WEKO) — zu einem förmlichen
ss lit. a) werden die Sachverhaltsermittlungen und vie möglich reduziert. Entsprechend kann die erfügung der WEKO gegenüber einer Verfügung veise reduziert werden.
nden einvernehmlichen Regelung werden (unter ie WEKO) die Massnahmen zur Beseitigung bzw. r Untersuchung 22-0429 bildenden allfälligen jenüber Musik Hug einvernehmlich und
nm Sinne von Art. 49a Abs. 2 KG eingereicht. Aus ariat bei der WEKO, die Sanktion zu reduzieren.
Musik Hug zum Abschluss der nachfolgenden n vom Sekretariat als kooperatives Verhalten
Antrages als sanktionsmindernder Umstand stlegung der Höhe der Sanktion liegt jedoch im der Verfügung, die das Verfahren zum Abschluss
che Regelung von der WEKO nicht genehmigt rdentlichen Verfahren zu Ende geführt.
ernehmlichen Regelung erfolgt seitens Musik Hug ınellen und kostensparenden Abschlusses des von Musik Hug keine Anerkennung der chen Würdigung der Wettbewerbsbehörden dar. die Ergreifung eines Rechtsmittels erübrigt, wenn egelung genehmigt, [...] und damit sämtliche im ttbewerbsbeschränkungen abschliessend regelt.
les Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften yermittlern (Publigroupe) sowie Urteil des BVGer, RPW rroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO; Urteil des BGer = RPW 2013/1, 122 ff.; nicht publizierte Erwägungen in g) Bei diesem Ausgang des Verfal anteilsmässig zu Lasten von Musik F
B. Vereinbarungen
1. Musik Hug verpflichtet sich, weder | und Klaviere, Bestandteile davon od oder Wechselkurse mit ihren Mitb kalkulieren. Musik Hug unterlässt d. ihren Mitbewerbern, die darauf abzi abszustimmen:
Die Höhe von Verkaufspreisen ( jeder anderen Form);
die zu realisierende Händlermar den auf die Einstandspreise anz die auf (empfohlene) Verkaufspı
2. Musik Hug verpflichtet sich, weder Lieferant Massnahmen ergreift, d zwischen den Händlern führen solleı
3. Musik Hug verpflichtet sich, Preisem, entgegenzunehmen und als solche z
4. Musik Hug geht in Bezug auf Passiv
a) Musik Hug ergreift weder direkt Passivverkäufe innerhalb der europäischen Ausland zu be- oc
b) Musik Hug regt bei ihren Mitbew an, Massnahmen zu ergreifen, ı solche, die darauf abzielen, grenzüberschreitend aus dem e
5. Musik Hug verpflichtet sich, im Falle im Falle von offenen Verfahren, El weder direkt noch indirekt ihr Aı Mitbewerbern abzustimmen, um ein Mitbewerbers mit einer Schutzofferte wie zu steuern. Davon a (Arbeitsgemeinschaften), die dem Be
341. Die mit Krompholz (heute AKHZ) am liche Regelung lautet wie folgt:
133 Unter einem Passivverkauf wird die Erfüllung kunden oder Händler) aus einem Gebiet oder der Anbieter sich selbst vorbehalten oder au d.h. das Liefern von Waren an Bzw. das Erbı der Bekanntmachung der Wettbewerbskomn Behandlung vertikaler Abreden; VertBek).
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ırens gehen die gesamten Verfahrenskosten
direkt noch indirekt die Verkaufspreise für Flügel er Berechnungsfaktoren dafür wie bspw. Rabatte ewerbern zu koordinieren oder gemeinsam zu abei insbesondere jegliche Kontaktaufnahme mit len, folgende Gegenstände auszutauschen oder
sei es in Form von Verkaufspreislisten sei es in
ge; uwendende Umrechnungskurs oder eise zu gewährenden Rabatte.
direkt noch indirekt darauf hinzuwirken, dass ein le zu einer Koordinierung der Verkaufspreise .
ofehlungen von Lieferanten stets als unverbindlich u behandeln.
verkäufe*°3 folgende Verpflichtungen ein:
noch indirekt Massnahmen, die darauf abzielen, Schweiz sowie grenzüberschreitend aus dem ler verhindern;
erbern und Lieferanten weder direkt noch indirekt ıoch beteiligt sie sich an solchen oder unterstützt Passivverkäufe innerhalb der Schweiz sowie uropäischen Ausland zu be- oder verhindern.
von (öffentlichen) Beschaffungen (insbesondere nladungsverfahren und freihändigen Vergaben), ıgebot bzw. ihren Angebotsverzicht mit ihren en Zuschlag zu erhalten oder ein Angebot eines zu stützen oder die Erteilung des Zuschlags sonst usgenommen sind gemeinsame Offerten schaffenden als solche kundgetan werden.“
23. Dezember 2014 abgeschlossene einvernehmunaufgeforderter Bestellungen einzelner Kunden (Endeinzelner Mitglieder einer Kundengruppe, das bzw. die sschliesslich einem anderen Händler zugewiesen hat, ingen von Dienstleistungen für solche Kunden (Ziffer 3 ıission vom 28.6.2010 über die wettbewerbsrechtliche
„A. Vorbemerkungen
a) Die vorliegende einvernehmliche |! übereinstimmenden Interesse der Be zu verkürzen, kostengünstiger zu ge durch die Wettbewerbskommission Abschluss zu bringen.
b) ZurErreichung der Zielsetzung gemä die rechtliche Würdigung soweit wie | dungsdichte und -tiefe der Verfügung vernehmliche Regelung teilweise rec
c) Mit der Unterzeichnung der vorliege Vorbehalt der Genehmigung durch a Vermeidung aller Gegenstand der U! werbsbeschränkungen gegenüber K regelt.
d) Krompholz hat eine Selbstanzeige ii diesem Grund beantragt das Sekret Zudem wird das Sekretariat bei der \ Art. 12 Abs. 3 SVKG beantragen. Di Abschluss der nachfolgenden einver kooperatives Verhalten gewürdigt un der Umstand berücksichtigt. Das Sek zu beantragen, die den finanziellen \ definitive Festlegung der Höhe der S erfolgt in der Verfügung, die das Ver
e) Sollte die vorliegende einvernehmiic! den, wird die Untersuchung im order
f) Der Abschluss der vorliegenden einv ausschliesslich im Sinne eines schni fahrens und stellt seitens von Kromp lung und rechtlichen Würdigung der fest, dass sich die Ergreifung eines F vernehmliche Regelung genehmigt, unter Berücksichtigung der Verfahre Krompholz für Krompholz wirtschaft 22-0429 untersuchten Wettbewerbsit
g) Bei diesem Ausgang des Verfahren mässig zu Lasten von Krompholz.
B. Vereinbarungen
1. Krompholz verpflichtet sich, weder | und Klaviere, Bestandteile davon od oder Wechselkurse mit ihren Mitb kalkulieren. Krompholz unterlässt di ihren Mitbewerbern, die darauf abzi abzustimmen:
22/2012/00263/COO.2101.111.7.151357
vegelung im Sinne von Art. 29 KG erfolgt im teiligten, das Verfahren 22-0429 zu vereinfachen, sstalten und — unter Vorbehalt der Genehmigung
(nachfolgend: WEKO) — zu einem förmlichen
ss lit. a) werden die Sachverhaltsermittlungen und möglich reduziert. Entsprechend kann die Begrüny der WEKO gegenüber einer Verfügung ohne einluziert werden.
nden einvernehmlichen Regelung werden (unter ie WEKO) die Massnahmen zur Beseitigung bzw. ıtersuchung 22-0429 bildenden allfälligen Wettberompholz einvernehmlich und abschliessend gem Sinne von Art. 49a Abs. 2 KG eingereicht, aus ariat bei der WEKO, die Sanktion zu reduzieren. VEKO eine Reduktion des Sanktionsbetrags i.S.v. er Wille und die Bereitschaft von Krompholz zum nehmlichen Regelung werden vom Sekretariat als dim Rahmen des Antrages als sanktionsmindernretariat beabsichtigt, bei der WEKO eine Sanktion /erhältnissen von Krompholz Rechnung trägt. Die anktion liegt jedoch im Ermessen der WEKO und fahren zum Abschluss bringt.
ne Regelung von der WEKO nicht genehmigt wertlichen Verfahren zu Ende geführt.
ernehmlichen Regelung erfolgt seitens Krompholz allen und kostensparenden Abschlusses des Verholz keine Anerkennung der Sachverhaltsdarstel- Wettbewerbsbehörden dar. Krompholz hält aber vechtsmittels erübrigt, wenn die WEKO diese eindie allenfalls von der WEKO verhängte Sanktion nskosten gestützt auf die finanzielle Situation von ich tragbar ist und damit sämtliche im Verfahren jeschränkungen abschliessend regelt.
s gehen die gesamten Verfahrenskosten anteilsdirekt noch indirekt die Verkaufspreise für Flügel er Berechnungsfaktoren dafür wie bspw. Rabatte ewerbern zu koordinieren oder gemeinsam zu abei insbesondere jegliche Kontaktaufnahme mit len, folgende Gegenstände auszutauschen oder
- Die Höhe von Verkaufspreisen ( jeder anderen Form);
dle zu realisierende Händlermar
den auf die Einstandspreise anz
die auf (empfohlene) Verkaufspı
2. Krompholz verpflichtet sich, weder | Lieferant Massnahmen ergreift, d zwischen den Händlern führen solleı
3. Krompholz verpflichtet sich, Preisem entgegenzunehmen und als solche z
4. Krompholz geht in Bezug auf Passiv
a) Krompholz ergreift weder direkt Passivverkäufe innerhalb der europäischen Ausland zu be- oc
b) Krompholz regt bei ihren Mitbew an, Massnahmen zu ergreifen, ı solche, die darauf abzielen, Pa: überschreitend aus dem europä
5. Krompholz verpflichtet sich, im Falle im Falle von offenen Verfahren, Einle der direkt noch indirekt ihr Angebot b: abzustimmen, um einen Zuschlag z mit einer Scheinofferte zu stützen oc ern. Davon ausgenommen sind gem diese dem Beschaffenden als solche
342. Die genannten einvernehmlichen Reg die Parteien eingegangenen sind, um sich chend bestimmt, vollständig und klar. Die id kungen werden gestützt auf die getroffene ternehmen wird hinreichende Klarheit über ı
343. Verstösse bzw. Widerhandlungen get gen können nach Massgabe von Art. 50 bzw belegt werden. Diese Sanktionierbarkeit er weshalb auf eine entsprechende - lediglich ( drohung im Dispositiv verzichtet werden kar
134 Unter einem Passivverkauf wird die Erfüllung kunden oder Händler) aus einem Gebiet oder der Anbieter sich selbst vorbehalten oder au d.h. das Liefern von Waren an Bzw. das Erbı der Bekanntmachung der Wettbewerbskomn Behandlung vertikaler Abreden; VertBek).
135 Vgl. Entscheid der REKO/WEF vom 9.6.200! des BVGer vom 3.10.2007, RPW 2007/4, 65:
22/2012/00263/COO.2101.111.7.151357
sei es in Form von Verkaufspreislisten sei es in
ge; uwendenden Umrechnungskurs oder eise zu gewährenden Rabatte.
direkt noch indirekt darauf hinzuwirken, dass ein le zu einer Koordinierung der Verkaufspreise .
pfehlungen von Lieferanten stets als unverbindlich u behandeln.
verkaufe! folgende Verpflichtungen ein:
noch indirekt Massnahmen, die darauf abzielen, Schweiz sowie grenzüberschreitend aus dem ler verhindern;
ferbern und Lieferanten weder direkt noch indirekt ıoch beteiligt sie sich an solchen oder unterstützt ssivverkäufe innerhalb der Schweiz sowie grenzischen Ausland zu be- oder verhindern.
von (öffentlichen) Beschaffungen (insbesondere ıdungsverfahren und freihändigen Vergaben), wezw. ihren Angebotsverzicht mit ihren Mitbewerbern u erhalten oder ein Angebot eines Mitbewerbers ler die Erteilung des Zuschlags sonst wie zu steueinsame Offerten (Arbeitsgemeinschaften), sofern kundgetan werden.“
elungen umschreiben die Verpflichtungen, welche künftig kartellrechtskonform zu verhalten, hinreientifizierten unzulässigen Wettbewerbsbeschrän- Vereinbarung beseitigt und für die beteiligten Unlie Rechtslage geschaffen.
yen die vorliegenden einvernehmlichen Regelun- .54 KG mit einer Verwaltungs- bzw. Strafsanktion gibt sich ohne Weiteres aus dem Gesetz selber,
Jeklaratorische und nicht konstitutive — Sanktionsunaufgeforderter Bestellungen einzelner Kunden (Endeinzelner Mitglieder einer Kundengruppe, das bzw. die sschliesslich einem anderen Händler zugewiesen hat, ingen von Dienstleistungen für solche Kunden (Ziffer 3 ıission vom 28.6.2010 über die wettbewerbsrechtliche
5, RPW 2005/3, 530 E. 6.2.6, Telekurs Multipay; Urteil 3 E. 4.2.2, Flughafen Zürich AG, Unique.
B.11.2. Einvernehmliche Regelungen mi
344. Das Sekretariat hat am 20. Januar 2C Steinweg je einvernehmliche Regelungen i. Rz 28 ff. und Rz 24 ff.):
345. Die mit S&S am 20. Januar 2015 abge folgt:
„A Vorbemerkungen
1. Die vorliegende einvernehmliche Re: stimmenden Interesse der Beteiligteı kürzen, kostengünstiger zu gestalteı die Wettbewerbskommission (nachf zu bringen.
2. Zur Erreichung der Zielsetzung gemé die rechtliche Würdigung soweit wie | dungsdichte und -tiefe der Verfügung vernehmliche Regelung teilweise rec
3. Mit der Unterzeichnung der vorliege Vorbehalt der Genehmigung durch a Vermeidung aller Gegenstand der U! werbsbeschränkungen gegenüber S
4. Sollte die vorliegende einvernehmlic: den, wird die Untersuchung im order
5. Der Abschluss der vorliegenden eir keine Anerkennung der Sachverhalt bewerbsbehörden dar. S&S hält abeı erübrigt, wenn die WEKO diese einve liche im Verfahren 22-0429 untersuc regelt.
6. Bei diesem Ausgang des Verfahrer Lasten von S&S.
B Vereinbarungen
1. S&S verpflichtet sich, weder direkt nc Klaviere!2®, Bestandteile davon oder B Wechselkurse mit ihren Händlern z solche Massnahmen in irgendeiner insbesondere jegliche unterstützende einer Vereinheitlichung der Verkaufs; insbesondere:
- Jede Form der Kommunikatic Endverkaufspreise untereinande
136 Damit ist der Preis gemeint, den ein Endab entrichten hat.
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t S&S und Grotrian-Steinweg
115 bzw. am 12. Mai 2014 mit S&S und Grotrian- S.v. Art. 29 Abs. 1 KG abgeschlossen (vgl. oben,
schlossene einvernehmliche Regelung lautet wie
Jelung im Sinne von Art. 29 KG erfolgt im überein- 1, das Verfahren 22-0429 zu vereinfachen, zu ver- 7 und — unter Vorbehalt der Genehmigung durch gend: WEKO) - zu einem förmlichen Abschluss
ss lit. a) werden die Sachverhaltsermittlungen und möglich reduziert. Entsprechend kann die Begrüny der WEKO gegenüber einer Verfügung ohne einluziert werden.
nden einvernehmlichen Regelung werden (unter ie WEKO) die Massnahmen zur Beseitigung bzw. ıtersuchung 22-0429 bildenden allfälligen Wettbe- &S einvernehmlich und abschliessend geregelt.
ne Regelung von der WEKO nicht genehmigt wertlichen Verfahren zu Ende geführt.
vernehmlichen Regelung stellt seitens von S&S sdarstellung und rechtlichen Würdigung der Wett- ‘fest, dass sich die Ergreifung eines Rechtsmittels rnehmliche Regelung genehmigt und damit sämthten Wettbewerbsbeschränkungen abschliessend
Is gehen die Verfahrenskosten anteilsmässig zu
ch indirekt die Endverkaufspreise für Flügel und erechnungsfaktoren dafür wie bspw. Rabatte oder ı koordinieren, gemeinsam zu kalkulieren oder
Form zu unterstützen. S&S unterlässt dabei Massnahmen zu Gunsten ihrer Händler, die zu reise führen oder dies vereinfachen können, so
nn mit ihren Händlern, die darauf abzielt die r abzustimmen;
nehmer für den Erwerb von Flügeln und Klavieren zu
- das Entgegennehmen und Druc von Koordinationen zwischen de der Möglichkeit, unilateral ur Endverkaufspreisempfehlungen
- das Organisieren von Treffen mi zu thematisieren und ein herbeizuführen.
2. S&S geht in Bezug auf Passivverkäufe
a) S&S ergreift weder direkt no Passivverkäufe innerhalb der europäischen Ausland zu be- oc
b) S&S regt bei ihren Händlern \ ergreifen, noch beteiligt sie sic abzielen, Passivverkäufe innert dem europäischen Ausland zu b
3. S&S verpflichtet sich, im Falle von (Öf von offenen Verfahren, Einladungsvei noch indirekt Angebote ihrer Händler i schlag an einen bestimmten Händler z der Beschaffungsstelle um Auskunft frei, Auskünfte zu erteilen und Empfet
346. Die mit Grotrian-Steinweg am 12. Mai lautet wie folgt:
„A Vorbemerkungen
a) Die nachfolgende einvernehmliche F einstimmenden Interesse der Beteili verkürzen und — unter Vorbehalt der (nachfolgend: WEKO) - zu einem för liche Lösung trägt insbesondere der beschränkungen zu beseitigen und Ende bringen zu können. Die angesı berücksichtigt werden.
b) Zur Erreichung der Zielsetzung gemé die rechtliche Würdigung soweit wie | dungsdichte und -tiefe der Verfügung vernehmliche Regelung teilweise rec
c) Mit der Unterzeichnung der vorliege Vorbehalt der Genehmigung durch c
137 Unter einem Passivverkauf wird die Erfüllung kunden oder Händler) aus einem Gebiet oder der Anbieter sich selbst vorbehalten oder au d.h. das Liefern von Waren an Bzw. das Erbı der Bekanntmachung der Wettbewerbskomn Behandlung vertikaler Abreden; VertBek).
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ken von Endverkaufspreislisten, die das Ergebnis ın Händlern sind oder sein könnten, unbeschadet ıd explizit als unverbindlich gekennzeichnete an die Händler abzugeben;
t Händlern, um die Preissetzung einzelner Händler e Vereinheitlichung der Endverkaufspreise
2137 folgende Verpflichtungen ein:
ch indirekt Massnahmen, die darauf abzielen, Schweiz sowie grenzüberschreitend aus dem ler verhindern;
weder direkt noch indirekt an, Massnahmen zu h an solchen oder unterstützt solche, die darauf alb der Schweiz sowie grenzüberschreitend aus e- oder verhindern.
fentlichen) Beschaffungen (insbesondere im Falle fahren und freihändigen Vergaben), weder direkt n irgendeiner Form zu beeinflussen, um einen Zuu begünstigen oder zu verhindern. Sollte S&S von und/oder Rat angegangen werden, ist S&S aber lungen abzugeben.“
2014 abgeschlossene einvernehmliche Regelung
vegelung im Sinne von Art. 29 KG erfolgt im übergten, das Verfahren 22-0429 zu vereinfachen, zu Genehmigung durch die Wettbewerbskommission mlichen Abschluss zu bringen. Diese einvernehmn Wunsch von Grotrian Rechnung, Wettbewerbsdamit das Verfahren 22-0429 zu einem raschen yannte finanzielle Situation von Grotrian soll dabei
ss lit. a) werden die Sachverhaltsermittlungen und möglich reduziert. Entsprechend kann die Begrüny der WEKO gegenüber einer Verfügung ohne einluziert werden.
'nden einvernehmlichen Regelung werden (unter ie WEKO) die Massnahmen zur Beseitigung aller
unaufgeforderter Bestellungen einzelner Kunden (Endeinzelner Mitglieder einer Kundengruppe, das bzw. die sschliesslich einem anderen Händler zugewiesen hat, ingen von Dienstleistungen für solche Kunden (Ziffer 3 ıission vom 28.6.2010 über die wettbewerbsrechtliche
Gegenstand der Untersuchung 22-C genüber Grotrian einvernehmlich un
d) Der Wille und die Bereitschaft von G nehmlichen Regelung wird vom Sek im Rahmen des Antrages als sankti der aktuellen Ausgangslage beabsic der Grössenordnung von CHF 15'00 gung der Höhe der Sanktion liegt je Verfügung, die das Verfahren zum A
e) Sollte die einvernehmliche Regelung Untersuchung im ordentlichen Verfal
f) Selbst wenn der Abschluss der vorli Grotrian keine Anerkennung der Sa der Wettbewerbsbehörden darstellt, migung dieser einvernehmlichen Re Im Sinne von lit. a) die Ergreifung vo
g) Bei diesem Ausgang des Verfahrer Lasten von Grotrian.
h) Die vorliegende einvernehmliche Re des Sekretariats und der im Recht lie
B Vereinbarungen
1. Grotrian verpflichtet sich, weder dir ihrer Schweizer Händler zu neh unterlassen:
e Aufforderungen (mündlich oder : der die Verkaufspreise oder pi Händlermarge) abzustimmen;
e Aufforderungen (mündlich oder preislisten oder Verkaufspreisen
e Aufforderungen jeder Art (münc unverbindliche Verkaufspreisem und
e = Einflussnahmen irgendwelcher / ler zu beeinflussen vermögen.
Grotrian verpflichtet sich zudem, insk klar und deutlich als solche zu beze mittels Druck oder Anreizen) verbino
2. Grotrian verpflichtet sich schliess unterstützen oder in irgendeiner | Schweizer Abnehmern aus dem ı vermögen.“
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429 bildenden Wettbewerbsbeschränkungen ge- 1 abschliessend geregelt.
rotrian zum Abschluss der nachfolgenden einverretariat als kooperatives Verhalten gewürdigt und onsmindernder Umstand berücksichtigt. Aufgrund htigt das Sekretariat, der WEKO eine Sanktion in 0 bis 25'000 zu beantragen. Die definitive Festledoch im Ermessen der WEKO und erfolgt in der bschluss bringt.
' von der WEKO nicht genehmigt werden, wird die ıren zu Ende geführt.
egenden einvernehmlichen Regelung seitens von chverhaltsdarstellung und rechtlichen Würdigung hält Grotrian fest, dass sich im Falle einer Genehgelung durch die WEKO bei Beachtung von lit. c) n Rechtsmitteln erübrigt.
Is gehen die Verfahrenskosten anteilsmässig zu
gelung basiert auf dem derzeitigen Kenntnisstand genden Aktenstücke.
akt noch indirekt Einfluss auf die Verkaufspreise men und dabei insbesondere Folgendes zu
schriftlich) an ihre Schweizer Händler, untereinanreisrelevante Faktoren (z.B. Wechselkurse oder
schriftlich) an ihre Schweizer Händler, Verkaufsnpfehlungen zu erstellen;
lich oder schriftlich) an ihre Schweizer Händler, pfehlungen als Grundlage für Angebote zu nutzen
\rt, welche die Rabattpolitik ihrer Schweizer Händünftig unverbindliche Verkaufspreisempfehlungen ichnen und diesen auf keine Art und Weise (z.B. lichen Charakter zu verleihen.
lich, keinerlei Massnahmen zu ergreifen, zu Weise zu fördern, welche Produktimporte von »uropäischen Ausland zu ver- oder behindern
347. Die genannten einvernehmlichen Reg die Parteien eingegangenen sind, um sich chend bestimmt, vollständig und klar. Die id schränkungen werden gestützt auf die getro! Unternehmen wird hinreichende Klarheit üb
348. Verstösse bzw. Widerhandlungen get gen können nach Massgabe von Art. 50 bzw belegt werden. Diese Sanktionierbarkeit er weshalb auf eine entsprechende - lediglich ( drohung im Dispositiv verzichtet werden kar
B.11.3. Sanktionierung
349. Nachfolgend wird dargelegt, mit welch tega für ihre unzulässigen Verhaltensweiser
B.11.3.1. Allgemeines
350. Aufgrund ihrer ratio legis sollen die in onen — und dabei insbesondere die mit der bei den besonders schädlichen kartellrecht der Wettbewerbsvorschriften sicherstellen | verstösse verhindern.13° Direktsanktionen KÄ che die Unzulässigkeit der fraglichen We den.*4°
351. Aufgrund der Sanktionierbarkeit hand rativverfahren mit strafrechtsahnlichem Cha sprechenden Garantien von Art. 6 und 7 E grundsätzlich im gesamten Verfahren anw Prüfung der einzelnen Garantien zu befinde
352. Die Belastung der Verfahrensparteien bestand von Art. 49a Abs. 1 KG erfüllt habe
des BVGer vom 3.10.2007, RPW 2007/4, 65.
139 Botschaft vom 7.11.2001 über die Änderung c und 2041; STEFAN BILGER, Das Verwaltungsv kungen, 2002, 92.
140 BBI 2002 2022, 2034.
141 Konvention zum Schutze der Menschenrecht
142 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidc
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elungen umschreiben die Verpflichtungen, welche künftig kartellrechtskonform zu verhalten, hinreientifizierten (wohl) unzulässigen Wettbewerbsbefene Vereinbarung beseitigt und für die beteiligten er die Rechtslage geschaffen.
yen die vorliegenden einvernehmlichen Regelun- .54 KG mit einer Verwaltungs- bzw. Strafsanktion gibt sich ohne Weiteres aus dem Gesetz selber,
Jeklaratorische und nicht konstitutive — Sanktionsen Sanktionen Musik Hug, Krompholz und La Bot- 1 belegt werden.
Art. 49a ff. KG vorgesehenen Verwaltungssankti- Revision 2003 eingeführten direkten Sanktionen lichen Verstössen — die wirksame Durchsetzung und mittels ihrer Präventivwirkung Wettbewerbsinnen nur zusammen mit einer Endverfügung, welttbewerbsbeschränkung feststellt, verhängt weralt es sich beim Kartellverfahren um ein Administrakter, nicht jedoch um reines Strafrecht. Die ent- MRK!*! und Art. 30 bzw. 32 BV!* sind demnach
endbar; über deren Tragweite ist jeweils bei der n.143
mit einer Sanktion setzt voraus, dass sie den Tatn.
5, RPW 2005/3, 530 E. 6.2.6, Telekurs Multipay; Urteil 3 E. 4.2.2, Flughafen Zürich AG, Unique.
les Kartellgesetzes, BBI 2002 2022, insb. 2023, 2033 ff. erfahren zur Untersuchung von Wettbewerbsbeschran-
e und Grundfreiheiten vom 3.10.1974 (SR 0.101). yenossenschaft vom 18.4.1999 (SR 101).
118 E. 2.2.2), Publigroupe SA et al. .WEKO; Urteil des ‘KO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 835 ff. E. 12, Ge-
B.11.3.2.1. Unternehmen
353. Die unzulässigen Wettbewerbsbeschr nimmt, müssen von einem „Unternehmen“ wird auf Art. 2 Abs. 1 und 1°" KG abgestell men sei hier auf die Ausführungen unter Rz
B.11.3.2.2. Unzulässige Verhaltensweise
nach Art. 5 Abs. 3 bzw. 4 KG beteiligt ist ode Sanktion belastet. Eine Sanktionierung der | erwähnten Tatbestandsvariante ist an folge die Beteiligung an einer Abrede Uber Preiss Art. 5 Abs. 3 oder 4 KG sowie zweitens an ¢
355. Zu präzisieren ist, dass eine unter Arı bleibt, auch wenn die Vermutung der Wettk Abrede den wirksamen Wettbewerb erhebl gerechtfertigt ist. Art. 49a Abs. 1 KG sieht n die Unzulässigkeit einer Abrede aus einem müsste. Anders gewendet besteht die Sankt und 4 KG fallenden Abreden unabhängig d seitigt oder „nur“ erheblich beeinträchtigt wir tigt, dass dieser Gesetzeswortlaut effekti spricht. Die bisherige Praxis der WEKO sı auch von einer Sanktionierbarkeit solcher A
356. Bezüglich dieser zwei Voraussetzung danzen auf die vorangehenden Ausführung: Zusammenfassend sei hier festgehalten, da
B.11.3.3. Vorwerfbarkeit
357. Gemäss der bundesgerichtlichen!*® u chung stellt Verschulden i.S.v. Vorwerfb:
144 Statt vieler: BORER (Fn 38), Art. 49a KG N 6.
145 V/gl. ROGER ZACH, Die sanktionsbedrohten Ve setzrevision 2003 — Neuerungen und Folgen,
M46 BBI 2002 2022, 2037; statt vieler BSK KG-TA
147 Vgl. RPW 2009/2, 155 Rz 86, Sécateurs et ci 401 Rz 1069, Fn 236, Wettbewerbsabreden | BVGer, RPW 2013/4, 799 ff. E. 14.2, Gaba/V
gung in BGE 139 | 72), Publigroupe SA et al. sichtlich Vorwerfbarkeit: RPW 2006/1, 169 fi BVGer, RPW 2007/4, 672 E. 4.2.6, Flughafen Fn 546, SIX/DCC; RPW 2007/2, 232 ff. Rz 3( schweizerischer Werbegesellschaften VSW L des BVGer, RPW 2010/2, 363 E. 8.2.2.1, Pul
49 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 803 E. 14.3
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änkungen, auf welche Art. 49a Abs. 1 KG Bezug begangen werden. Für den Unternehmensbegriff „144 Zur Qualifizierung der Parteien als Unterneh- 46 f. verwiesen.
rnehmen, welches an einer unzulässigen Abrede r sich nach Art. 7 KG unzulässig verhält, mit einer ier interessierenden in Art. 49a Abs. 1 KG ersten nde zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens an 2, Mengen oder die Aufteilung von Märkten i.S.v. lie Unzulässigkeit dieser Abrede.!*
.5 Abs. 3 oder 4 KG fallende Abrede unzulässig yewerbsbeseitigung widerlegt wird, solange diese ich beeinträchtigt und nicht aus Effizienzgründen un nicht vor, dass sich für eine Sanktionierbarkeit
bestimmten Grad der Beeinträchtigung ergeben ionierbarkeit von unzulässigen, unter Art. 5 Abs. 3 avon, ob durch sie der wirksame Wettbewerb bed. Die Entstehungsgeschichte dieser Norm bestäv auch dem vom Gesetzgeber Gewollten entowie die Rechtsprechung des BVGer gehen denn breden aus.*4”
en sei im Einzelnen zur Vermeidung von Redunen verwiesen (vgl. oben, Rz 57 ff. und Rz 2386 ff.). ss diese Voraussetzungen erfüllt sind.
nd bundesverwaltungsgerichtlichen*4? Rechtsprearkeit das subjektive Tatbestandsmerkmal von
rhaltensweisen nach Art. 49a Abs. 1 KG, in: Kartellge- GMANN/ ZIRLICK (Fn 131), Art. 49a KG N 6 ff. m.w.H. sailles; RPW 2010/1, 108 Rz 332, Gaba; RPW 2012/2, m Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau; Urteil des VEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 837 ff. E. 13.1,
‚E. 12.2.2 (= RPW 2013/1, 135; nicht publizierte Erwa- /WEKO. Vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung hin- . Rz 197 ff., Flughafen Zürich AG (Unique); Urteil des Zürich AG (Unique)/WEKO; RPW 2011/1, 189 Rz 557, )6 ff., insb. Rz 308 und 314, Richtlinien des Verbandes iber die Kommissionierung von Berufsvermittlern; Urteil bligroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO.
5, Gaba/WEKO; Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 840
Art. 49a Abs. 1 KG dar. Massgebend für dé werfbarkeit ist gemäss dieser Rechtsprechv nisationsverschulden, an dessen Vorliegen j sind.
358. Ist ein Kartellrechtsverstoss nachgewi faltsmangel bzw. ein Organisationsverschu Vorwerfbarkeit vorliegen; so möglicherweis: ganstellung begangene Kartellrechtsverstos und auch mit einer zweckmässigen Ausges den können und das Unternehmen alle zun rechtsverstoss zu verhindern.'°° Ein objekti den liegt nach bundesgerichtlicher Rech Unternehmen ein Verhalten an den Tag leg! sein müsste, dass das Verhalten möglichen
359. Vorliegend verhält es sich so, dass M chungsrelevanten Zeitraum, d.h. in den Jar die Verkaufspreise kalkuliert und abgestimm zunächst anzufügen, dass die im Recht liege gen zwischen Musik Hug und Krompholz sc bis (mindestens) ins Jahr 1999 zurückgeher
360. Fest steht, dass Preisabreden wie di und La Bottega bzw. zwischen Musik Hug u während der in Rede stehenden Zeitperiod zulässig waren, sondern diese stets unzuläs onen bedroht waren. Spätestens zu diesen Bottega bewusst, dass die Preisabsprachen dem und ungeachtet des am 1. April 2004 r Hug, Krompholz und La Bottega ihr Verhalte mung des Kartellgesetzes die Preisabsprac tega innert eines Jahres ab dem Inkrafttreter behörden sanktionsfrei hätten gemeldet we Hug, Krompholz und La Bottega zeigt, dass dass diese seit dem 1. April 2004 mit direkt geführt haben.
361. An den in Rede stehenden Abreden w ter eingetragene Mitarbeiter von Musik Hu Unrechtsbewusstsein von Musik Hug und K Mail-Austausche, dass beide Unternehmen die Schweiz gemeinsam kalkuliert und abge Krompholz und Musik Hug legten gemein: fest. Die Abstimmung diente dem Zweck, da Unsicherheitsfaktoren zu beseitigen und dac ausüben könnten, zu eliminieren. La Botteg
150 RPW 2011/1, 189 Rz 558 m.w.H., SIX/DCC. 151 vgl. Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 363 E. & in BGE 139 | 72), Publigroupe SA et al/WEK
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as Vorliegen von Verschulden im Sinne von Voring ein objektiver Sorgfaltsmangel bzw. ein Orgaedoch keine allzu hohen Anforderungen zu stellen
esen, so ist im Regelfall auch ein objektiver Sorg- Iden gegeben. Nur in seltenen Fällen wird keine 2 wenn der durch einen Mitarbeitenden ohne Ors innerhalb des Unternehmens nicht bekannt war taltung der Organisation nicht hätte bekannt wernutbaren Massnahmen getroffen hat, den Kartellver Sorgfaltsmangel bzw. Organisationsverschultsprechung insbesondere dann vor, wenn ein oder weiterführt, obwohl es sich bewusst ist oder veise kartellrechtswidrig sein könnte."?!
usik Hug, Krompholz und La Bottega im untersuren 2004 bis 2012 nach der gleichen Systematik t haben. Diesbezüglich gilt es in zeitlicher Hinsicht ınden Beweismittel belegen, dass die Abstimmunhon vor dem Jahr 2004 stattgefunden haben und
1 (vgl. oben, Rz 72).
e vorliegenden zwischen Musik Hug, Krompholz nd Krompholz (vgl. oben, Rz 57 ff. und Rz 262 ff.) 2 aus kartellrechtlicher Sicht zu keinem Zeitpunkt ssig und ab dem 1. April 2004 mit direkten Sankti- | Zeitpunkt war es Musik Hug, Krompholz und La mit Geldbussen geahndet werden konnten. Trotzeu in Kraft getretenen Art. 49a KG setzten Musik n fort. Hinzu kommt, dass gemäss Schlussbestimhen zwischen Musik Hug, Krompholz und La Botdes geltenden Kartellgesetzes den Wettbewerbsrden können. Bereits dieses Verhalten von Musik sie die Preisabsprachen im Bewusstsein darüber, en Sanktionen geahndet werden können, weiter-
‘aren insbesondere leitende und im Handelsregisg, Krompholz und La Bottega beteiligt. Was das rompholz angeht, so zeigt die Betrachtung der Ewissentlich und willentlich die Verkaufspreise für stimmt haben (vgl. oben, Rz 64 ff und Rz 264 f.). sam die wesentlichen preisrelevanten Parameter s Preissetzungsverhalten gleichzuschalten, damit Jurch den Wettbewerbsdruck, den sie aufeinander a wusste um die Austausche zwischen Musik Hug
3.2.2.1, Publigroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO; Urteil
2.2.2 (= RPW 2013/1, 135; nicht publizierte Erwägung O.
und Krompholz und richtete ihr Geschaftsv Unrechtsbewusstsein von La Bottega festst
362. Musik Hug, Krompholz und La Bottegé Zeitraum weder geändert oder eingestellt n dingungen angepasst. Es war ihnen jedoch Abstimmung von Verkaufspreisen bzw. das. zusätzliche Einigung zwischen Musik und K gewährenden Rabatte aus kartellrechtlicher reden seit jeher unzulässig waren bzw. ab können. Der Sorgfaltsmangel von Musik Ht dass sie trotz der Unzulässigkeit, Preise zw Verkaufspreise gemeinsam kalkuliert und < Musik Hug, Krompholz oder La Bottega sir gemacht. Vor diesem Hintergrund ist die Vo
B.11.3.4. Bemessung
363. Rechtsfolge eines Verstosses im Sin fehlbaren Unternehmens mit einem Betrag b in der Schweiz erzielten Umsatzes. Dieser E Die konkrete Sanktion bemisst sich nach de haltens, wobei der mutmassliche Gewinn, | messen zu berücksichtigen ist.
364. Die konkreten Bemessungskriterien ı sung werden in der SVKG?? näher präzisie Sanktionsbetrags liegt dabei grundsätzlich WEKO, welches durch die Grundsätze der SVKG und der Gleichbehandlung begrenzt der Sanktion nach den konkreten Umstände einer Zuwiderhandlung beteiligte Unternehn Grenzen festzulegen ist.!°*
B.11.3.4.1. Maximalsanktion
365. Die Sanktion beträgt in keinem Fall mı ren in der Schweiz erzielten Gesamtumsat Art. 7 SVKG). Wie sich unter anderem aus d
152 Verordnung über die Sanktionen bei unzul; (KG-Sanktionsverordnung, SVKG; SR 251.5)
153 gl. PETER REINERT, in: Stämpflis Handkomı 2001, Art. 49a KG N 14 sowie RPW 2006/4 Parking.
154 RPW 2009/3, 212 f. Rz 111, Elektroinstallatic
155 Vgl, BBI 2002 2022, 2037.
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erhalten willentlich danach aus, womit auch das ht.
1 haben ihr Verhalten im untersuchungsrelevanten och an die veränderten gesetzlichen Rahmenbe- | bewusst, dass die gemeinsame Kalkulation und darauf abgestimmte Geschäftsverhalten sowie die rompholz auf die Höhe der auf die Listenpreise zu "Sicht problematisch sein könnten, da solche Ab- 1. April 2004 mit Geldbussen geahndet werden ig, Krompholz und La Bottega ist darin zu sehen, ischen direkten Konkurrenten abzusprechen, die ıbgestimmt haben. Compliancebemühungen von 1d weder ersichtlich noch wurden solche geltend rwerfbarkeit auf jeden Fall zu bejahen.
ne von Art. 49a Abs. 1 KG ist die Belastung des is zu 10 % des in den letzten drei Geschäftsjahren setrag stellt also die höchstmögliche Sanktion dar. r Dauer und der Schwere des unzulässigen Ver- Jen das Unternehmen dadurch erzielt hat, ange-
ınd damit die Einzelheiten der Sanktionsbemesrt (vgl. Art. 1 Bst. a SVKG). Die Festsetzung des im pflichtgemäss auszuübenden Ermessen der Verhältnismässigkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 2 -wird.**? Die WEKO bestimmt die effektive Höhe n im Einzelfall, wobei die Geldbusse für jedes an 1en individuell innerhalb der gesetzlich statuierten
hr als 10 % des in den letzten drei Geschäftsjahzes des Unternehmens (Art. 49a Abs. 1 KG und er Botschaft zum Kartellgesetz 2003 ergibt,+°> sind
issigen Wettbewerbsbeschränkungen vom 12.3.2004 .
nentar zum Kartellgesetz, Baker & McKenzie (Hrsg.), ‚661 Rz 236, Flughafen Zürich AG (Unique) — Valet
nsbetriebe Bern.
dabei die letzten drei vor Erlass der Verfü blich.1?° Der Unternehmensumsatz im Sinne gemäss nach den Kriterien der Umsatzber: Art. 4 und 5 VKU finden analoge Anwendunt den Ausgangspunkt der konkreten Sanktion wird am Schluss anhand der anderen im K: erfolgten konkreten Sanktionsberechnung ¢ wird (Art. 7 SVKG). Gegebenenfalls hat eine
Gruppe Musik Hug
366. Für die Berechnung der Maximalsank jahre 2011 bis 2013 herangezogen (vgl. Art. 49a Abs. 1 KG beläuft sich für Musik Hı
Tabelle 11: Maximalsanktion, Musik Hug.
Gesamtumsatz [CHF] 2011 2012 201:
[...] [...] [..]
Loeb Gruppe
367. Fur die Berechnung der Maximalsank jahre 2011 bis 2013 herangezogen (vgl. Art. 49a Abs. 1 KG beläuft sich für Krompho
Tabelle 12: Maximalsanktion, Loeb Gruppe.
Gesamtumsatz [CHF 1'0 2011 2012 201:
[...] [...] [...]
La Bottega
368. Fur die Berechnung der Maximalsank jahre 2011 bis 2013 herangezogen (vgl. Art. 49a Abs. 1 KG beläuft sich für La Botte«
Tabelle 13: Maximalsanktion, La Bottega.
Gesamtumsatz [CHF] 2011 2012 201:
[...] [...] [...]
156 Jedenfalls im Ergebnis ebenso etwa RPW 20: Conversion (DCC); Verfügung in Sachen Alt rufbar unter <www.weko.admin.ch> unter (14.12.2015).
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gung abgeschlossenen Geschäftsjahre massgevon Art. 49a Abs. 1 KG berechnet sich dabei sinnachnung bei Unternehmenszusammenschlüssen, y. Die so errechnete maximale Sanktion stellt nicht sberechnung dar (vgl. unten, Rz 369 ff.); vielmehr artellgesetz und in der SVKG genannten Kriterien yepruft, ob der Maximalbetrag nicht überschritten > entsprechende Kürzung zu erfolgen.
tion werden in casu die Umsätze der Geschäfts- Tabelle 11). Die Maximalsanktion im Sinne von ıg somit auf CHF [...].
Maximalsanktion [CHF 2 Total [ ]
[...] [...]
tion werden in casu die Umsätze der Geschäfts- Tabelle 12). Die Maximalsanktion im Sinne von IZ somit auf CHF [...].
00] Maximalsanktion Total [CHF 1:000]
[...] [...]
tion werden in casu die Umsätze der Geschäfts- Tabelle 13). Die Maximalsanktion im Sinne von ya somit auf CHF [...].
Total Maximalsanktion [CHF]
[...] [...]
11/1, 191 Rz 572, SIX/Terminals mit Dynamic Currency imum SA (auparavant Roger Guenat SA), Rz 326, ab- Aktuell > letzte Entscheide > Altimum Décision
B.11.3.4.2. Konkrete Sanktionsberechnur
369. Nach Art. 49a Abs. 1 KG bemisst sich | tionsrahmens anhand der Dauer und der Sc zu berücksichtigen ist zudem auch der durch Gewinn. Die SVKG geht für die konkrete Sa trag aus, der in einem zweiten Schritt an di einem dritten Schritt erschwerenden und mi kann.
370. Im Folgenden werden die Sanktionst Bottega für ihre Beteiligung an den festg stand, dass Musik Hug und Krompholz ar Sinne beteiligt waren, wird an separater Ste
(i) Basisbetrag
371. Der Basisbetrag betragt gemass SVK' 10 % des Umsatzes, den das betreffende | auf den relevanten Märkten in der Schw Art. 3 SVKG entsprechend ist hierbei der Uı ren erzielt wurde, die der Aufgabe des wet Abstellen auf diese Zeitspanne der Zuwider letzt auch dazu, die erzielte Kartellrente m6:
I. Obergrenze des Basisbetrags (I
372. Die obere Grenze des Basisbetrags b den das betreffende Unternehmen in den | unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung a hat.
373. Wie bei der Beurteilung der Wettbewe way, Boston und Essex festgehalten, ist die. Musik Hug, Krompholz und La Bottega auf d zufolge ist zur Bestimmung der Obergrenze | Krompholz und La Bottega in den Jahren 2C der Schweiz erzielt haben, abzustellen. Vo und Klaviere abgegrenzt (vgl. oben, Rz 124 send festgelegt wurde, ob Occasion-Instrun Flügel eingeschlossen sind, wird in Bezug a teien, lediglich der Umsatz beigezogen, der zielten.
374. Betreffend die Sanktionsberechnung 15. September 2015 mit Verweis auf die zı Abgrenzung der sachlich relevanten Märkte derliche Marktabgrenzung nicht offengelas:
157 In diesem Sinne auch RPW 2012/2, 404 f. Rz bewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau | (auparavant Roger Guenat SA), Rz 326 und min.ch> unter Aktuell > letzte Entscheide > A
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der konkrete Sanktionsbetrag innerhalb des Sanknwere des unzulässigen Verhaltens. Angemessen 1 das unzulässige Verhalten erzielte mutmassliche inktionsbemessung zunächst von einem Basisbe- e Dauer des Verstosses anzupassen ist, bevor in Idernden Umständen Rechnung getragen werden
yemessungen für Musik Hug, Krompholz und La stellten unzulässigen Preisabreden i.S.v. Art. 5 Rz 44 ff. und Rz 226 ff.) vorgenommen. Der Um- | zwei unzulässigen Preisabreden im genannten lle gewürdigt (vgl. unten, Rz 392 ff.).
G je nach Art und Schwere des Verstosses bis zu Jnternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren eiz erzielt hat (Art.3 SVKG). Dem Zweck von nsatz massgebend, der in den drei Geschäftsjahtbewerbswidrigen Verhaltens vorangehen.!°’ Das handlung gegen das Kartellgesetz dient nicht zu- Jlichst abzuschöpfen.
Jmsatz auf dem relevanten Markt)
eträgt gemäss Art. 3 SVKG 10 % des Umsatzes, etzten drei Geschäftsjahren vor Beendigung der uf den relevanten Märkten in der Schweiz erzielt
rbsabrede betreffend Produkte der Marken Stein- Aufgabe des wettbewerbswidrigen Verhaltens von as Jahr 2012 zu datieren (vgl. oben, Rz 72). Demdes Basisbetrags auf die Umsätze, die Musik Hug, 09, 2010 und 2011 auf den relevanten Märkten in rliegend wurden eigenständige Märkte für Flügel ff.). Da - wie in Rz 157 erwähnt - nicht abschliesnente in den relevanten Märkten für Klaviere und uf die Sanktionsberechnung, zu Gunsten der Par- 1 diese mit dem Verkauf von Neuinstrumenten ermacht Musik Hug in ihrer Stellungnahme vom ısammenfassenden Ausführungen in Rz 157 zur geltend, dass die zur Sanktionsberechnung erforsen werden könne, da die relevanten Märkte bei
1083 Tabelle 3 sowie 407 f. Rz 1097 Tabelle 5, Wettim Kanton Aargau; Verfügung in Sachen Altimum SA 332 m.w.H. in Fn 176, abrufbar unter <www.weko.ad- Itimum Decision (14.12.2015).
der Sanktionsberechnung eine zentrale Roll casion-Instrumenten erzielten Umsätze zutı berücksichtigt würden. Dieser Ansatz werd nen weiteren Segmentierungen, namentlich Hersteller (vgl. hierzu oben, Rz 145 ff.), nich der Umsätze auf den grösstmöglichen Märl Vorgehen widerspreche nicht nur der Sankti Basisbetrag ausschliesslich anhand des Um dern führe zu einer willkürlichen Sanktionsk barer Kriterien, weshalb eine Sanktionsbere« abgegrenzten Märkten auf der Basis von Vel! keine abschliessende Marktabgrenzung vo sung von der kleinsten „denkbaren“ Segm: Umsätze in diesen relevanten Märkten der |
375. Betreffend die Rüge über die offengel: sik Hug grundlegend zuzustimmen, dass die eine zentrale Rolle spielen. Zunächst sind. festzuhalten: Erstens basieren die vorgenor Markt für Klaviere und ein Markt für Flügel - Segmentierungen dieser beiden Märkte nict des Sekretariats, sondern auf einer Befragut von den Parteien in Einvernahmen gem Rz 145 ff.). Zweitens bemisst sich die Sankti möglichen Märkten, da — wie von Musik H Occasion-Instrumenten erzielten Umsätze fi den (vgl. oben, Rz 373), obwohl Anzeichen sion-Instrumente teilweise austauschbar sin
376. Vorliegend offengelassen wurde die | viere und Flügel nach Preisklassen, Art de: segmentiert werden müssten (vgl. oben, F komplexen Frage bedürfte einer umfassend beziehungen. Das Offenlassen dieser Frag gebnis der Sanktionsberechnung für Musik H nung beigezogen würden, die mit dem Verl Herstellern erzielt wurden, welche mit keineı betroffenen Produkte austauschbar wären u würden. Angesichts dessen, dass vorliegen terschiedlichen Herstellern (Steinway, Boste die sich in verschiedenen Preisklassen be\ Institutionen verkauft werden, Gegenstand u ser Fall eher hypothetischer Natur sein. Vor che, dass mit allen Parteien — mit Ausnahm abgeschlossen wurden (vgl. oben, Rz 337 Marktbefragung nicht als gerechtfertigt zu b einvernehmliche Regelung auch im Interess liegende Verfahren zu vereinfachen, was u erreicht werden sollte. Abschliessend ist fes
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e spielen würden, weshalb vorliegend die mit Oceffenderweise nicht für die Sanktionsbemessung > hingegen bezüglich der ebenfalls offengelassenach Preisklassen, Endkunden oder Marken bzw. t fortgesetzt und die Sanktion stattdessen anhand ten je für Klaviere und Flügel bemessen. Dieses onsbemessung von Art. 3 SVKG, wonach sich der satzes auf den relevanten Markten berechne, sonerechnung auf der Grundlage nicht nachvollziehhnung auf der Grundlage von nicht abschliessend ‘mutungen des Sekretariats unzulässig sei. Sofern rgenommen werde, sei bei der Sanktionsbemes- =ntierung auszugehen und es seien lediglich die 3emessung zugrunde zu legen.
assene Abgrenzung der relevanten Märkte ist Mu- > relevanten Märkte bei der Sanktionsberechnung jedoch die folgenden beiden Punkte korrigierend nmene sachliche Marktabgrenzung - nämlich ein - sowie die Ausführungen zu denkbaren weiteren It wie von Musik Hug behauptet auf Vermutungen 1g der Händler und des Herstellers S&S sowie auf achten Aussagen (vgl. oben, Rz 135 ff. sowie on eben nicht anhand der Umsätze auf den grösstug selbst ausgeführt — die mit dem Verkauf von ir die Sanktionsberechnung nicht beigezogen werdafür bestehen, dass Neuinstrumente und Occad (vgl. oben, Rz 152).
-rage, ob die sachlich relevanten Märkte für Kla- > Endkunden oder Marken bzw. Hersteller weiter <Z 157). Eine abschliessende Beurteilung dieser en Marktbefragung und Analyse der Substitutions- > führt jedoch nur dann zu einem verfälschten Erdug, wenn dadurch Umsätze zur Sanktionsberechauf von Klavieren bzw. Flügeln von Marken bzw. n der von den hier interessierenden Preisabreden nd damit nicht zu den relevanten Märkten gehören d Klaviere und Flügel vierer Marken von zwei unyn und Essex von S&S sowie Grotrian-Steinweg), vegen und sowohl an Privatkunden wie auch an nzulässiger Wettbewerbsabreden sind, dürfte diediesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsa- e von La Bottega - einvernehmliche Regelungen ’ ff.), ist der Aufwand einer solch umfassenden eurteilen. Hinzu kommt, dass die abgeschlossene se von Musik Hug abgeschlossen wurde, das vor- .a. mit der Reduktion der Sachverhaltsermittlung tzuhalten, dass [...].
Musik Hug
Tabelle 14: Obergrenze des Basisbetrages,
Umsätze [CHF] in den releva
Markt für Schweiz 2009 2010
Klaviere [...] [..-]
Flügel [---] [...]
377. Aufgrund der oben genannten Erwagt im vorliegenden Fall für Musik Hug somit Ct
Krompholz
Tabelle 15: Obergrenze des Basisbetrages,
Umsätze [CHF] in den releva
Markt für Schweiz 2009 2010
Klaviere [...] [...]
Flügel [---] [...]
378. Aufgrund der oben genannten Erwagt im vorliegenden Fall fur Krompholz somit Cl
La Bottega
Tabelle 16: Obergrenze des Basisbetrages,
Umsatze [CHF] in den releva
Markt fur Schweiz 2009 2010
Klaviere [...] [..-]
Flügel [---] [...]
Hinweis: La Bottega kann Ihre Umsätze nicht den Kategorie Bottega entfallen ca. [30-40] % der Umsätze mit dem Verka bzw. -Flügeln. Die von La Bottega angegebenen Umsätze m [30-40] % gekürzt.
379. Aufgrund der oben genannten Erwagt im vorliegenden Fall für La Bottega somit Cl
Il. Berucksichtigung der Art und Sc
380. Gemäss Art. 3 SVKG ist die aufgrund ges je nach Schwere und Art des Verstoss S. 2 f.). Es gilt deshalb zu prüfen, als wie sc
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Musik Hug.
nten Märkten in der Obergrenze des Basisbetrages [CHF]
2011 Total
[...] [...] [...]
[...] [...] [...]
ingen betragt die obere Grenze des Basisbetrags IF [...] bzw. CHF [...].
Krompholz.
nten Markten in der Obergrenze des Basisbetrages [CHF]
2011 Total
[...] [...] [...]
[...] [...] [...]
ingen betragt die obere Grenze des Basisbetrags dF [...] bzw. [...].
La Bottega.
nten Markten in der Obergrenze des Basisbetrages [CHF]
2011 Total
[...] [...] [...]
[...] [...] [...]
n „Neu-/Occasion-Instrumente“ zuordnen. Gemäss Aussage von La
uf von Klavieren bzw. Flügeln auf Verkäufe von Occasion-Klavieren it dem Verkauf von Klavieren bzw. Flügeln wurden entsprechend um
ingen beträgt die obere Grenze des Basisbetrags HF [...] bzw. CHF [...].
hwere des Verstosses
des Umsatzes errechnete Höhe des Basisbetraes festzusetzen (vgl. dazu Erläuterungen SVKG, hwer der Verstoss zu qualifizieren ist.
381. Krompholz, Musik Hug und La Bottegé KG verhalten. Im Folgenden gilt es demna gegen das Kartellgesetz zu qualifizieren ist grund.
382. Grundsätzlich ist die Schwere der Zum aller relevanten Umstände zu beurteilen. A Abreden als schwer sind nur sehr beschrär die konkreten Umstände des Einzelfa Art. 5 Abs. 3 KG, welche den Wettbewerb b aller Regel schwere Kartellrechtsverstösse ( che den Preiswettbewerb ausschalten, weg potentials grundsätzlich im oberen Drittel d und 10 %, einzuordnen. Tendenziell leichter einträchtigende Abreden, welche sich nicht fertigen lassen. Darüber hinaus ist im Allger schränkungen, welche gleichzeitig mehrere zu gewichten sind als solche, die nur einen
383. In der Linie der bisherigen Praxis de horizontalen Abreden im Sinne von Art. 5 A chen Elektroinstallationsbetriebe Bern sowi im Kanton Aargau und Wettbewerbsabrede erwähnen. In der erstgenannten Untersuchu Prozentsatz von 7 % aus.*® Dieser Basisbe reden im Strassen- und Tiefbau im Kanton A bewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau zentsatz von 7% als zu tief*®?, wendete Gleichbehandlung denselben Basisbetrag \ Untersuchung Wettbewerbsabreden im Str
384. Bei Betrachtung der unzulässigen Ak zwischen Musik Hug, Krompholz und La Be Boston und Essex, mit welcher diese Untern untereinander abgestimmt haben und darüb die auf die Listenpreise zu gewährenden Ré betrag von 7 % als angemessen. Daran ver! vorliegende Untersuchung durch eine Subm sanktionierbare Abrede darstellt. Gegen eine Händler neben den von der Preisabrede be marken im Sortiment führen (vgl. oben, Rz: des Basisbetrags von einem Prozentsatz vo
158 D.h. nicht verschuldensabhängige Kriterien, onsbemessung und die Bonusregelung, in: V 2003, 139.
159 gl. Erläuterungen SVKG, S. 3.
160 RPW 2009/3, 215 Rz 126, Elektroinstallation:
161 RPW 2012/2, 408 Rz 1101 ff., Wettbewerbsa
162 RPW 2013/4, 620 Rz 964, Wettbewerbsabre:
163 RPW 2013/4, 623 Rz 967, Wettbewerbsabre:
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1 haben sich unzulässig im Sinne von Art. 5 Abs. 3 ch zu prüfen, als wie schwer dieses Verstossen ; hierbei stehen objektive!°® Faktoren im Vorderiderhandlung im Einzelfall unter Berücksichtigung IIgemeine Aussagen zur Qualifizierung konkreter ıkt möglich, kommt es doch immer sehr stark auf Ils an. Zweifellos stellen Abreden gemäss eseitigen, — als sog. harte horizontale Kartelle - in lar. Unter anderem sind horizontale Abreden, welen des grossen ihnen immanenten Gefährdungs- 2S möglichen Sanktionsrahmens, d.h. zwischen 7 zu gewichten sind den Wettbewerb erheblich bedurch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtneinen davon auszugehen, dass Wettbewerbsbe- Tatbestände gemäss Art. 5 KG erfüllen, schwerer Tatbestand erfüllen.1>?
r WEKO zur Sanktionsbemessung in Fällen von bs. 3 Bst. aKG gilt es die Untersuchungen in Sa- 2 Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau nim Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich zu ng ging die WEKO für den Basisbetrag von einem trag wurde in der Untersuchung Wettbewerbsabargau übernommen'#!, in der Untersuchung Wettim Kanton Zürich erachtete die WEKO den Pro- ' letztlich allerdings aufgrund des Prinzips der ‚on 7% an wie in der damals parallel laufenden ssen- und Tiefbau im Kanton Aargau."
rede i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 1 KG ittega betreffend Produkte der Marken Steinway, ehmen die Listenpreise gemeinsam kalkuliert und er hinaus die beiden erstgenannten Unternehmen ıbatte gemeinsam festlegten, erscheint ein Basisnag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die issionsabrede ausgelöst wurde, da diese nicht die > Erhöhung des Basisbetrags spricht, dass die drei ıtroffenen Produkten weitere Flügel- und Klavier- 232 f.) Aus diesen Gründen ist für die Berechnung in 7 % auszugehen.
vgl. ROLF DÄHLER/PATRICK L. KRAUSKOPF, Die Sankti- Valter Stoffel/Roger Zach (Hrsg.), Kartellgesetzrevision
sbetriebe Bern.
breden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau. , len im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.
len im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.
(ii) Dauer des Verstosses
385. Gemäss Art. 4 SVKG erfolgt eine Erh der Wettbewerbsverstoss zwischen einem u ist ein Zuschlag von bis zu 10 % möglich (vi
386. Im vorliegenden Fall hatte die unzulas: Bst. ai.V.m. Abs. 1 KG betreffend Produkte | Musik Hug, Krompholz und La Bottega wa d.h. vom 1. April 2004 bis zum 27. Novembe Grund ist der Basisbetrag in Ubereinstimmu
387. Musik Hug macht in ihrer Stellungnah Art. 14 Abs. 2 SVKG die Berechnung der raums zu erfolgen habe, über den das koop: sion Beweismittel Uber die Dauer des Wet keine Kenntnis gehabt hatten. Der Zeitraun von Art. 14 Abs. 2 SVKG von der Berechnui
388. Musik Hug macht des Weiteren gelten tensweise nicht korrekt festgestellt worden s Fall bereits zwei Jahre früher als vom Sekre nen Fall einer Sanktionierung immerhin ins: 2012 nicht berücksichtigt würden. Musik Hı 2011 und 2012 keine Preislisten von S&S n Ausstellung in diesem Zeitraum nicht mehr ı habe nachweislich per 1. Januar 2011 und 1 Preislisten bei der Verhandlung mit den Kur
389. Diese Vorbringen sind [...] hinfällig ge‘ fänglich auf Rz 65 zu verweisen und an die Recht liegenden Beweismitteln zu entnehme liste mit tieferen Preisen erst ab 1. Juli 2012 eingereichte Preisliste mit Gültigkeitsdatun 1. Januar 2008 unveränderte Preise aufwe zeigt, dass auch in den Jahren 2011 und 2( Listenpreisen getätigt wurden.
390. Mit Blick auf die obigen Erwägungen e den Basisbetrag um 80 % zu erhöhen. (iii) Erschwerende und mildernde Un
391. In einem letzten Schritt sind schliess stände nach Art. 5 und 6 SVKG zu berücksi
I. Wiederholter Verstoss Musik Hug
392. Als erschwerender Umstand kommt z Wettbewerbsabreden beteiligt war und dam hat. Diesbezüglich ist grundsätzlich darauf erschwerender Umstand im genannten Sint
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Ohung des Basisbetrages um bis zu 50 %, wenn nd fünf Jahren gedauert hat, für jedes weitere Jahr yl. dazu Erläuterungen SVKG, S. 3).
sige horizontale Abrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Marken Steinway, Boston und Essex zwischen hrend des untersuchungsrelevanten Zeitraums — 2 2012 — Bestand (vgl. oben, Rz 72). Aus diesem ng mit Art. 4 SVKG um 80 % zu erhöhen.
me vom 15. September 2015 geltend, dass nach sanktion ohne Berücksichtigung desjenigen Zeitarierende Unternehmen der Wettbewerbskommistbewerbsverstosses vorlege, von welchen diese 1 von 2004 bis 2010 sei somit auf der Grundlage 1g der Sanktion auszuschliessen.
d, dass der Endzeitpunkt der behaupteten Verhalai. Sie habe die allfällige Verhaltensweise in jedem tariat behauptet eingestellt, was sich im bestrittefern auswirken müsse, dass die Jahre 2011 und ıg führt dazu aus, dass sie bereits in den Jahren nehr verwendet und auch die Instrumente in ihrer nit Listenpreisen angeschrieben habe. Musik Hug . Januar 2012 eigene Preislisten erstellt und diese iden verwendet.
worden, [...]. Der Vollständigkeit halber ist vollumser Stelle lediglich zu wiederholen, dass den im nist, dass eine von Musik Hug angefertigte Preisbesteht, die mit Eingabe vom 9. September 2012 1 1. Januar 2011 gemäss eigener Aussage seit ist, und die Auswertung der getätigten Verkäufe )12 Verkäufe basierend auf den abgesprochenen
rachtet es die WEKO vorliegend als gerechtfertigt,
nstände
lich die erschwerenden und die mildernden Umchtigen.
um Tragen, dass Musik Hug an zwei horizontalen it wiederholt gegen das Kartellgesetz verstossen hinzuweisen, dass nach Ansicht der WEKO als 1e auch die Konstellation zu betrachten ist, wenn ein Unternehmen in derselben Untersuchur hat.164
393. Musik Hug kann in casu die Beteiligur Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 1 Herstellers S&S und derjenigen betreffend (vgl. oben, Rz 57 ff. und Rz 262 ff.) — nachg zwar unterschiedliche Produkte, sind aber ir gesetzt worden. Die Sanktionsbemessung v lässigen Preisabreden separat vorzunehme: Musik Hug in denselben relevanten Märkteı zug auf die Produkte der Marke Grotrian-S! sprechende Meldung von Musik Hug nicht dazu unten, Rz 427), sodass die zweimalige Umsatz zu mehr als einer Verdoppelung de
394. Da die kartellrechtliche Sanktion unte schöpfen, käme es bei dieser zweimaligen | sätze zu einer doppelten Abschöpfung der K entspricht. Eine zweimalige Berechnung de deshalb vorliegend zu einem stossenden Er die zweite Abrede im Rahmen der erschwe werbsverstoss zu berücksichtigen.
395. Gestützt auf die Tatsache der insgesaı diejenige betreffend Produkte der Marke Gr rucksichtigung dieser zweiten Abrede nicht als die Sanktionierung einer einzigen den c leichte Erhöhung für das Verhalten bezüglic 10 % als angemessen.
396. Betreffend die Sanktionsberechnung 15. September 2015 die fehlende Ermittlunc in Bezug auf die Produkte der Marke Grotri ausgefällt werden könne. Aus diesen Grün weisen der Parteien in Bezug auf Grotrian-S
397. Auf diese Vorbringen geht die WEKO tariat abgeschlossenen einvernehmlichen F sich schon bereit erklärt, die Sachverhaltseı einfachen, so erachtet es die WEKO als wid Im Übrigen ist erneut darauf hinzuweisen, ı von Musik Hug nicht eingegangen werden n
Krompholz
398. Krompholz war, wie Musik Hug, ebenf rede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.r als erschwerender Umstand nach Art. 5 Al Rz 392 ff.). Auf eine Erhöhung des Basisbe halb verzichtet werden, weil die Eröffnung ı
164 Vgl. RPW 2013/4, 625 Rz 977, Wettbewerbs:
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ig wiederholt gegen das Kartellgesetz verstossen
1g an zwei unzulässigen horizontalen Abreden im KG - an derjenigen betreffend die Produkte des die Produkte des Herstellers Grotrian-Steinweg
ewiesen werden. Diese beiden Abreden betreffen
ı denselben relevanten Märkten getroffen und umare daher grundsätzlich für jede der beiden unzu-
1, wobei für beide Sanktionsbemessungen die von
1 erzielten Umsätze heranzuziehen wären. In Beteinweg gilt es zudem festzuhalten, dass die entals Selbstanzeige qualifiziert werden kann (vgl.
"Berechnung der Sanktion gestützt auf denselben
r Sanktion führen würde.
r anderem dazu dient, die sog. Kartellrente abzu- Sanktionsberechnung gestützt auf dieselben Umartellrente, was nicht dem Ziel des Kartellgesetzes r Sanktion gestützt auf dieselben Umsätze würde gebnis führen. Es drängt sich daher viel mehr auf, renden Umstände für einen mehrfachen Wettbent geringeren Bedeutung der zweiten Abrede (d.h. otrian-Steinweg) und den Umstand, dass die Bezu einer erheblich höheren Sanktion führen sollte janzen Markt betreffenden Abrede erscheint eine sh der Produkte der Marke Grotrian-Steinweg von
rügt Musik Hug in ihrer Stellungnahme vom | und Aufbereitung des wesentlichen Sachverhalts an-Steinweg, aufgrund derer auch keine Sanktion Jen sei von einer Sanktionierung der Verhaltenssteinweg-Produkte vollständig abzusehen.
infolge der zwischen Musik Hug und dem Sekretegelung nicht weiter ein. Denn wenn Musik Hug mittlung zu reduzieren, um das Verfahren zu verersprüchlich, wenn Musik Hug diesen Aspekt rügt. Jass [...], sodass auf die entsprechenden Rügen Nuss.
alls an der zweiten unzulässigen horizontalen Ab- . Abs. 1 KG beteiligt, die im Falle von Musik Hug Js. 1 Bst. a SVKG zu qualifizieren ist (vgl. oben, trages kann im Falle von Krompholz jedoch desesp. Ausweitung der vorliegenden Untersuchung
abreden im Strassen- und Tiefbau Kanton Zürich.
auf Produkte der Marke Grotrian-Steinweg a im Sinne von Art. 12 Abs. 3 SVKG zurückzu
Il. Führende Rolle
399. Das Tatbestandsmerkmal der führen nannt, aber vom Verordnungsgeber nicht de nehmen eine führende Rolle, wenn es die ei auch bei der Durchführung der Wettbewerb: Rolle erblicken sie in der Organisation von 1 eines Unternehmens bei der Umsetzung de tion der abgesprochenen Preise) und in de Wettbewerbsbeschrankung einem Unterner seiner führenden Rolle zu werten.* ROTH/| synonym zu „Anführer“ zu verstehen ist." ist diesbezüglich nichts zu entnehmen, das
400. Auch die EU-Kommission beachtet bei als erschwerenden Umstand.’ Rechtsverg zur Anführerschaft hingewiesen. Demnach n tells eingestuft werden zu können, eine wicl oder eine besondere, konkrete Verantwortı Anführerschaft liegt etwa dann vor, wenn dé tiativen spontan einen grundlegenden Impul Gesamtheit von Indizien schliessen, die da: lität und den Erfolg des Kartells zu sichern dass das Unternehmen im Kartell die Aufgal lich das mit der konkreten DurchfUhrung de Personal ausgestattet hatte.!’? Gleiches gil nehmen im Rahmen der konkreten Betatigt spielte, dass es zahlreiche Treffen organisik gegennahm und verteilte, die Vertretung ein ten Vorschläge zur Arbeitsweise des Kartell
165 BSK KG-TAGMANW/ ZIRLICK (Fn 131), Art. 49¢ 166 ROTH/BOVET, in: Commentaire Romand, Dri
167 Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzun stabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, AE
168 Urteil des EuG vom 3.3.2011 verb. Rs. T-11 unter Verwies auf Urteil des EuG vom 18.6. Rz 423; Urteil des EuG vom 15.3.2006 T-15/
169 Urteil des EuG vom 3.3.2011 verb. Rs. T-11 Urteil des EuG vom 15.3.2006 T-15/02 BASF
170 Urteil des EuG vom 3.3.2011 verb. Rs. T-11 Urteil des EuG vom 18.6.2008 T-410/03 Hoe
171 Urteil des EuG vom 3.3.2011 verb. Rs. T-11 Urteil des EuG vom 15.3.2006 T-15/02 BASF
172 Urteil des EuG vom 3.3.2011 verb. Rs. T-11' Urteil des EuG vom 9.7.2003 T-224/00 Arche
173 Vgl. in diesem Sinne Urteil des EuGH vom & 108/82 und 110/82, JAZ International Belgiur
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uf eine von Krompholz eingereichte Selbstanzeige führen ist (vgl. dazu unten, Rz 429 ff.).
den Rolle wird in Art. 5 Abs. 2 Bst. a SVKG gefiniert. TAGMANN/ZIRLICK attestieren einem Untergentliche Initiative sowohl bei der Vorbereitung als sbeschrankung ergreift. Indizien dieser fuhrenden reffen, in der Korrespondenz, in der Vorreiterrolle r Wettbewerbsbeschränkung (z.B. erste Publikar Interessenslage des Unternehmens. Dient eine men in besonderem Mass, ist dies als Anzeichen 30VET gehen davon aus, dass die führende Rolle Den Erläuterungen zur KG-Sanktionsverordnung über den Verordnungstext hinausginge.
| der Berechnung der Sanktionshöhe den Anführer leichend sei daher auf die Praxis der EU-Gerichte 1uss ein Unternehmen, um als Anführer eines Karitige Antriebskraft für das Kartell gewesen sein!‘ ing für dessen Funktionieren getragen haben.!® us Unternehmen dem Kartell durch punktuelle Inis gegeben hat.*”° Dieser lässt sich auch aus einer ; Bestreben des Unternehmens zeigen, die Stabi- 7 Dieser Fall liegt vor, wenn nachgewiesen ist, yen eines Koordinators übernommen und naments Kartells betraute Sekretariat organisiert und mit t, wenn erwiesen ist, dass das betroffene Unter- ıng des Kartells eine zentrale Rolle etwa dadurch arte, die Informationen innerhalb des Kartells entiger Mitglieder im Kartell übernahm oder die meis- Ss machte.!7°
LN 78. it de la concurrence, Martenet/Tercier/Bovet (Hrsg.),
g von Geldbussen gemäss Artikel 23 Absatz 2 Buch- 1. C 210/2, 4 Rz 28.
7/07 u. T-121/07 Areva et al., Sig. 2011 11-633 Rz 283 2008 T-410/03 Hoechst/Kommission, Sig. 2008 11-881
(107 u. T-121/07 Areva et al., Sig. 2011 II-633 Rz 283; /Kommission, Sig. 2006 11-497 Rz 87.
(107 u. T-121/07 Areva et al., Sig. 2011 II-633 Rz 283; chst/Kommission, Sig. 2008, Il-881 Rz 426; Urteil des ion, Sig. 2006 II-497 Rz 348, 370, 375, 425.
(107 u. T-121/07 Areva et al., Sig. 2011 II-633 Rz 283; /Kommission, Sig. 2006 11-497 Rz 351.
7/07 u. T-121/07 Areva et al., Sig. 2011 11-633 Rz 283; r Daniels Midland, Sig. 2003 11-2597 Rz 246 und 247.
3.11.1983 verb. Rs. 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, n et al., Sig. 1983 3369 Rz. 57 f.; Urteil des EuG vom
401. In der Praxis der WEKO wurde d schiedentlich angesprochen, aber soweit er Immerhin wurden die in der Literatur aufg „Übernahme der Umsetzung“ im Rahmen c und Tiefbau im Kanton Aargau erwähnt, jed
402. Nach Ansicht der WEKO bestehen a mpholz und S&S nach wie vor Zweifel an de tariat sie in seinem Antrag dargelegt hat. | erschwerenden Umstand bzw. die davon au:
IN. Kooperatives Verhalten (einvern
403. Der Wille und die Bereitschaft zum Ab von den Wettbewerbsbehörden bei der Sar würdigt. Der Kooperation ist im Rahmen vor
404. Die Praxis der WEKO zur Genehmic Höhe der dabei zu gewährenden Sanktions che Regelung abgeschlossen wird, desto F erachtete eine Sanktionsreduktion in der Hö lichen Regelung in Fällen als angemessen, nehmen zum Abschluss einer einvernehml folgten.*’> Im Fall Komponenten für Heiz-, K Reduktion von 10 % für den Abschluss ein wobei diese zu einem Zeitpunkt abgeschlo Antrags des Sekretariats an die Unternehn währte die WEKO schliesslich im Fall Baube schluss der einvernehmlichen Regelungen 2 (wesentliche) Verkürzung oder Vereinfachı wies schliesslich darauf hin, dass sie einver Zeitpunkt abgeschlossen werden, nicht meh Zweck des Instrumentes entspreche.*””
Musik Hug
405. Das Sekretariat hat am 23. Dezember lung im Sinne von Art. 29 Abs. 1 KG abges wurde die einvernehmliche Regelung mit Mu abgeschlossen, d.h. vor dem Versand des Abs. 2 KG. Im Lichte der vorgenannten Pra onsreduktion in der Höhe von 20 %.
Krompholz
406. Das Sekretariat hat am 23. Dezember lung im Sinne von Art. 29 Abs. 1 KG abges
3.3.2011 verb. Rs. T-117/07 u. T-121/07 Areı 174 RPW 2012/2, 413 Rz 1136 ff., Wettbewerbse 175 Siehe bspw. RPW 2009/3, 196 ff., Elektroinst 176 RPW 2012/3, 652 Rz 348, Komponenten für: 17 RPW 2010/4, 765 Rz 429 f., Baubeschläge fi
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as Vorliegen einer führenden Rolle zwar versichtlich noch nie vertieft geprüft und festgestellt. führten Kriterien „Initiative,“ „Organisation“ oder ler Verfügung Wettbewerbsabreden im Strassenoch ohne ausführlichere Begründung verneint.!’*
uch nach den Anhörungen von Musik Hug, Kror führenden Rolle von Musik Hug, wie das Sekre- Jeshalb kommt die WEKO zum Schluss, diesen sgehende Erhöhung der Sanktion fallen zu lassen.
ehmliche Regelung)
schluss einer einvernehmlichen Regelung werden Iktionsbemessung als kooperatives Verhalten ge- 1 Art. 2, 3 und 6 SVKG Rechnung zu tragen.
jung von einvernehmlichen Regelungen und die reduktion zeigt, dass je früher eine einvernehmli- \Ööhere Reduktionen gewährt werden. Die WEKO he von 20 % für den Abschluss einer einvernehmin denen der Wille und die Bereitschaft von Unterchen Regelung zu Beginn der Untersuchung erühl- und Sanitäranlagen erachtete die WEKO eine er einvernehmlichen Regelung als gerechtfertigt, ssen wurde, der nach dem Versand des (ersten) 1en lag.’ Lediglich eine Reduktion von 3% ge- :schläge für Fenster und Fenstertüren, da der Abu einem späten Zeitpunkt erfolgte und damit keine ıng des Verfahrens mit sich brachte. Die WEKO nehmliche Regelungen, die zu einem sehr späten r genehmigen werde, weil dies nicht dem Sinn und
2014 mit Musik Hug eine einvernehmliche Regechlossen (vgl. oben, Rz 33 und Rz 340). In casu sik Hug zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens Antrags zur Stellungnahme im Sinne von Art. 30 xis der WEKO rechtfertigt sich daher eine Sankti-
2014 mit Krompholz eine einvernehmliche Regechlossen (vgl. oben, Rz 33 und Rz 341). In casu
2006 11-497 Rz 404, 439 und 461; Urteil des EuG vom ya et al., Sig. 2011 II-633 Rz 283.
breden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau. allationsbetriebe Bern.
Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen.
ir Fenster und Fenstertüren.
wurde die einvernehmliche Regelung mit K rens abgeschlossen, d.h. vor dem Versan Art. 30 Abs. 2 KG. Im Lichte der vorgenann Sanktionsreduktion in der Höhe von 20 %.
IV. Weitere erschwerende/mildernd
407. Weitere erschwerende oder mildernde
408. Musik Hug rügt in ihrer Stellungnahm retariats in das Vergabeverfahren der ZHdK. dass das Sekretariat der WEKO Druck auf ı einen Reputationsschaden sowie einen Un zu haben. Das Sekretariat habe Uberschies digt. Diesem Umstand sei bei der Sanktions
409. Diesen Argumenten kann schon desh Druck auf den Fachhochschulrat ausgeübt ; ob das Angebot von Musik Hug das Erg¢ braucht auch auf dieses Vorbringen von Mu
B.11.3.5. Selbstanzeige - vollständiger]
410. Wenn ein Unternehmen an der Aufdec kung mitwirkt, kann auf eine Belastung die: werden. Diesen Grundsatz hält Art. 49a Abs ten eines vollständigen und in Art. 12 ff. SV! aufgeführt sind.
B.11.3.5.1. Voraussetzungen der Sanktio
411. Gemäss Art. 8 Abs. 1 SVKG erlässt c ständig, wenn es seine Beteiligung an eine Abs. 3 und 4 KG anzeigt und als Erstes ent
— Informationen liefert, die es der Wett zu eröffnen (Art. 8 Abs. 1 Bst. a SVk
- Beweismittel vorlegt, welche der W werbsverstoss gemäss Art. 5 Abs. 3 Feststellungskooperation). Ein Sank währt werden, wenn die Wettbewerb: eines Dritten eine Vorabklärung ode
412. Ein Erlass der Sanktion setzt in beideı Wettbewerbsbehörde nicht ohnehin bereits Wettbewerbsverstoss zu beweisen (Art. 8 A
413. Weiter wird gemäss Art. 8 Abs. 2 SV dass
178 So bereits RPW 2009/3, 219 Rz 153 m.w.H.,
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rompholz zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahd des Antrags zur Stellungnahme im Sinne von ten Praxis der WEKO rechtfertigt sich daher eine
e Umstände » Umstände sind nicht ersichtlich.
e vom 15. September 2015 den Eingriff des Sek- Musik Hug macht in ihrer Stellungnahme geltend, Jie Vergabestelle ausgeübt habe und ihr dadurch isatzausfall in der Höhe von CHF [...] verursacht send gehandelt und Musik Hug dadurch geschäbemessung mildernd Rechnung zu tragen.
alb nicht gefolgt werden, weil Musik Hug offenbar zu haben scheint, womit zumindest fragwürdig ist, >bnis wirksamen Wettbewerbs sein kann. Doch sik Hug [...] nicht weiter eingegangen zu werden.
teilweiser Erlass der Sanktion
‚kung und Beseitigung der Wettbewerbsbeschränses Unternehmens ganz oder teilweise verzichtet .2 KG fest, wobei in Art. 8 ff. SVKG die Modalitä- KG diejenigen eines teilweisen Sanktionserlasses
nsbefreiung und -reduktion
lie WEKO einem Unternehmen die Sanktion vollr Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 5 neder
bewerbsbehörde ermöglichen, eine Untersuchung (G, Eröffnungskooperation) oder
/ettbewerbsbehörde ermöglichen, einen Wettbe- , oder 4 festzustellen (Art. 8 Abs. 1 Bst. b SVKG, tionserlass von 100 % kann auch dann noch gesbehörden von Amtes wegen oder infolge Anzeige r Untersuchung eröffnet haben.*’®
1 vorgenannten Fällen allerdings voraus, dass die über ausreichende Beweismittel verfügt, um den bs. 3 und 4 Bst. b SVKG).
KG von einem Unternehmen kumulativ verlangt,
Elektroinstallationsbetriebe Bern.
— seine Zusammenarbeit mit der Wettk geschränkte ist;
— es sämtliche Informationen und Bew
— es weder eine anstiftende oder führe andere Unternehmen zur Teilnahme
- es seine Beteiligung am Wettbewer anzeige oder auf erste Anordnung d
414. Sind nicht alle Voraussetzungen für e dennoch eine Reduktion der Sanktion mög raus, dass ein Unternehmen an einem Verf der Vorlage der Beweismittel die Teilnahme hat.
B.11.3.5.2. Selbstanzeigen in casu
415. In zeitlicher Hinsicht sind die im Rech henfolge eingegangen:
1. La Bottega (27. November 2012, 12.18 U
2. Musik Hug (27. November 2012, 18.40 U
3. Krompholz (15. Januar 2013, 10.15 Uhr).
416. La Bottega hat am 27. November 201 bens um 12.18 Uhr die Fax Bonusmeldung ten, Rz 418 ff.). Anlässlich der bei ihr durcl gleichentags um 18.40 Uhr einen Marker (vi nuar 2013 um 10.15 Uhr die Selbstanzeige
417. Dementsprechend und gestützt auf Ar allen Unternehmen im Einvernehmen mit ei es die Voraussetzungen für einen vollständi als gegeben bzw. als nicht gegeben erachte
La Bottega
418. Entgegen der Einschätzung des Sekre Bottega nicht um eine solche handelt, geht Voraussetzungen für einen vollständigen Se
419. Die vorliegende Untersuchung wurde rung im Sinne von Art. 26 KG am 26. Nove gab die Ausschreibung des Hochbauamtes Hochbauamt übermittelte dem Sekretariat | so insbesondere die Intervention von S&S, | des von La Bottega eingereichten Angebots abklärung förderte konkrete Anhaltspunkte Untersuchung führten. Eingeleitet wurde di rung einer Hausdurchsuchung im Sinne von
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‚ewerbsbehörde eine ununterbrochene und uneineismittel unaufgefordert vorlegt;
nde Rolle am Wettbewerbsverstoss gespielt noch an diesem gezwungen hat, und
bsverstoss spätestens zum Zeitpunkt der Selbster Wettbewerbsbehörde einstellt.
inen vollständigen Erlass der Sanktion erfüllt, ist lich. Eine solche setzt gemäss Art. 12 SVKG voahren unaufgefordert mitgewirkt und im Zeitpunkt am betreffenden Wettbewerbsverstoss eingestellt
t liegenden Selbstanzeigen in der folgenden Reihr); hr) und
2, anlässlich der Übergabe des Eröffnungsschreigeschickt und damit den Marker gesetzt (vgl. unhgeführten Hausdurchsuchung setzte Musik Hug gl. unten, Rz 422 ff.). Schliesslich ging am 15. Javon Krompholz ein (vgl. unten, Rz 429 ff.).
t. 9 Abs. 3 Bst. a SVKG bestätigte das Sekretariat nem Mitglied des Präsidiums, dass bzw. weshalb gen Erlass der Sanktion nach Art. 8 Abs. 1 SVKG t.
tariats, dass es sich bei der Selbstanzeige von La die WEKO davon aus, dass La Bottega sämtliche ınktionserlass i.S.v. Art. 8 SVKG erfüllt.
im Anschluss an eine vorangegangene Vorabklämber 2012 eröffnet. Anlass für die Vorabklärung betreffend Flügel und Klaviere für die ZhdK. Das Jnterlagen, die auf Unstimmigkeiten hindeuteten, nit welcher diese versuchte, die Berücksichtigung ‚zu verhindern (vgl. dazu oben, Rz 1 ff.). Die Vorzu Tage, welche zur Eröffnung der vorliegenden > Untersuchungseröffnung u.a. mit der Durchfüh- Art. 42 Abs. 2 KG am Hauptsitz von Musik Hug in
Zürich am 27. November 2012. Damit komn tion im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Bst. aSVKG { lich eine Reduktion zufolge Feststellungsko«
420. Im Rahmen der von La Bottega signa den zu kooperieren, wurden dem Sekretarii geben und unmittelbar vor Ort mündliche A Bottega wurde am 3. Dezember 2012 münd hielt La Bottega explizit fest, an ihrer Selbst 2013 zu vervollständigen, was La Bottega d zungen am 26. Februar, 3. April und 24. Mé
421. Die von La Bottega vorgelegten Ben mündlichen Aussagen — ermöglichten es e oder AKG festzustellen. Da auch die weitere sind, erlässt die WEKO La Bottega die Sanl
Musik Hug
422. Auch bezüglich Musik Hug stellt sich Sinne von Art. 8 Abs. 1 Bst. b SVKG, da au Öffnung eingegangen ist.
423. Anlässlich der bei ihr durchgeführ 18.40 Uhr einen Marker und signalisierte dé den zu kooperieren. Im Anschluss daran m und 5. Dezember 2012 mündliche Ausführı lieferte im Rahmen ihrer Ausführungen deta die im Zusammenhang mit den Gegenstand Vorwürfen von Bedeutung sind. Hinzu komn den Wettbewerbsbehörden bis dato noch n wurden diese mündlichen Ausführungen v« vom 10., 12., 15., 17. und 24. Dezember 20 Hug einerseits die gemäss Formular Bonusı dererseits zahlreiche Dokumente einreichte, beschränkungen untermauern.
424. In zeitlicher Hinsicht verhält es sich so Art. 5 Abs. 3 oder A KG festzustellen, doch 1 am 27. November 2012 um 12.18 Uhr den I
425. In Frage kommt daher für Musik Hug ı von Art. 12 Abs. 1 SVKG, wonach die Sank nem Verfahren unaufgefordert mitwirkt und i nahme am Wettbewerbsverstoss eingestellt
e umbis zu 50%, abhängig von der Wich Abs. 2 SVKG) oder
e um bis zu 80 %, wenn ein Unternehmen mittel über weitere Wettbewerbsverstös Abs. 3 SVKG).
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it ein Sanktionserlass infolge Eröffnungskooperaür La Bottega nicht in Frage, sondern ausschliessyperation im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Bst. b SVKG.
lisierten Bereitschaft, mit den Wettbewerbsbehörat physische und elektronische Dokumente überusführungen gemacht. Die Selbstanzeige von La ich ergänzt. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2012 anzeige festzuhalten und diese bis am 15. Januar enn auch tat. Es folgten weitere mündliche Ergäni 2013.
jeismittel — insbesondere die von ihr gemachten inen Wettbewerbsverstoss gemäss Art. 5 Abs. 3 n Voraussetzungen von Art. 8 Abs. 2 SVKG erfüllt tion vollständig.
einzig die Frage der Feststellungskooperation im ch ihre Selbstanzeige nach der Untersuchungseren Hausdurchsuchung setzte Musik Hug um mit ihre Bereitschaft, mit den Wettbewerbsbehörachte Musik Hug am 30. November 2012, am 3. ingen im Rahmen von Einvernahmen. Musik Hug illierte Informationen zu verschiedenen Aspekten, dieser Untersuchung bildenden kartellrechtlichen it, dass Musik Hug Elemente geschildert hatte, die icht bekannt waren (vgl. oben, Rz 57 ff.). Ergänzt yn Musik Hug in schriftlicher Form mit Eingaben 12 sowie 20. und 21. März 2013, mit denen Musik egelung verlangten Informationen lieferte und anwelche die hier in Rede stehenden Wettbewerbs-
‚ dass Musik Hug zwar Beweismittel vorgelegt hat, )glichten, einen Wettbewerbsverstoss gemäss at sie dies nicht als Erstes. Vor ihr hat La Bottega Marker gesetzt (vgl. oben, Rz 415).
ainzig noch eine Reduktion der Sanktion im Sinne tion reduziert wird, wenn ein Unternehmen an eim Zeitpunkt der Vorlage der Beweismittel die Teilhat, und zwar
tigkeit des Beitrags zum Verfahrenserfolg (Art. 12
unaufgefordert Informationen liefert oder Beweisse gemäss Art. 5 Abs. 3oder AKG vorlegt (Art. 12
426. Die Grundvoraussetzungen für
Art. 12 Abs. 2 SVKG liegen in Bezug auf Mu unaufgefordert am Verfahren mit als hat sie die Teilnahme am Wettbewerbsverstoss ein ständigen schriftlichen Dokumenten leistete in Rede stehende Wettbewerbsabrede zu id Umsetzung und Tragweite der Abrede nach als zweites Unternehmen eine Selbstanzeig es sich, Musik Hug eine Sanktionsreduktion
427. Was die Möglichkeit einer Sanktionsre gilt es darauf hinzuweisen, dass Musik Hug: bezüglich Produkte der Marke Grotrian-Ste 26. Juli 2013 ergänzt hat (vgl. dazu oben, R duktion gemäss Art. 12 Abs. 3 SVKG sind Erstens wurde die Selbstanzeige von Musik Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsi der Marke Grotrian-Steinweg ausgeweitet F weitung der Untersuchung auf Produkte der anzeige im Sinne von Art. 12 Abs. 3 SVK( wurde (vgl. unten, Rz 429 ff.). Drittens zeig Selbstanzeige betreffend Produkte der Mar zungen im Sinne von Art. 8 oder 12 SVKG | Meldung Sachverhalte anzeigt, die sie — et Recht liegenden Beweismitteln — als kartellr
428. Summa summarum erscheint im Lich duktion im Umfang von 50 % für die von Mu sen.
Krompholz
429. Nach der Untersuchungseröffnung ar führten Hausdurchsuchung bei Musik Hug reichte Krompholz schliesslich am 15. Janu kommt ein Sanktionserlass infolge Eröffnuı SVKG für Krompholz nicht mehr in Frage, Feststellungskooperation im Sinne von Art.
430. Am 27. November 2012 übergaben M ben, mit welchem die Eröffnung der vorliege 4. Dezember 2012 wurde der damalige Ge 14. und 17. Dezember 2012 fanden Einve statt. An diesen nahmen weder Vertreter vo entsprechenden Protokolle wurden ihr indes zige Rechtsvertreter von Krompholz an, de die Selbstanzeige von Krompholz beim Sekt mit den Eingaben vom 21. Januar 2013, 1 ganzt. Im Rahmen dieser Eingaben lieferte ches sowohl die horizontale Preisabsprache ton und Essex dokumentierte als auch di Marke Grotrian-Steinweg zu Tage förderte ( lich fand am 30. Januar 2013 eine Sitzung
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eine Sanktionsreduktion im Sinne von sik Hug zweifelsfrei vor. Sowohl wirkte Musik Hug > auch im Zeitpunkt der Vorlage der Beweismittel gestellt. Mit den zahlreichen, detaillierten und voll- Musik Hug einen massgeblichen Beitrag, die hier entifizieren (vgl. oben, Rz 57 ff.). Damit konnte die gewiesen werden. Hinzu kommt, dass Musik Hug e eingereicht hat. Aus diesen Gründen rechtfertigt um 50 % zuzugestehen.
duktion bis zu 80 % angeht (sog. Bonus Plus), so zwar am 30. Mai 2013 um 10.10 Uhr einen Marker :inweg eingereicht und diesen mit Eingabe vom z 22). Die Voraussetzungen für eine Sanktionsrejedoch aus den folgenden Gründen nicht erfüllt: Hug erst eingereicht, nachdem das Sekretariat im diums der WEKO die Untersuchung auf Produkte atte (vgl. oben, Rz 21). Zweitens wurde die Aus- Marke Grotrian-Steinweg gestützt auf eine Selbst- > vorgenommen, die von Krompholz eingereicht te die Prüfung der von Musik Hug eingereichten ke Grotrian-Steinweg, dass diese die Voraussetnicht erfüllt, da Musik Hug in ihrer mutmasslichen ttgegen den zum damaligen Zeitpunkt bereits im echtlich unproblematisch einschätzte.
te vorstehender Ausführungen eine Sanktionsresik Hug eingereichte Selbstanzeige als angemesn 26. November 2012, der tags darauf durchge-
und den daran anschliessenden Einvernahmen ar 2013, 10.15 Uhr eine Selbstanzeige ein. Damit 19skooperation im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Bst. a sondern ausschliesslich eine Reduktion zufolge 12 Abs. 1 SVKG.
jitarbeiter des Sekretariats Krompholz ein Schreiinden Untersuchung bekannt gegeben wurde. Am schäftsführer von Krompholz einvernommen. Am rnahmen mit zwei ehemaligen Geschäftsführern n Krompholz, noch deren Rechtsvertreter teil; die übermittelt. Am 14. Januar 2013 kündigte der jetren Interessen zu vertreten und tags darauf ging etariat ein. Diese wurde von Krompholz schriftlich 1. und 25. Februar 2013 sowie 7. März 2013 er- : Krompholz umfangreiches Beweismaterial, wel- > betreffend Produkte der Marken Steinway, Bos- e Wettbewerbsabreden betreffend Produkte der vgl. dazu oben, Rz 262 ff. und Rz 307 ff.). Zusätzzwischen dem Sekretariat und Krompholz statt, anlässlich derer Krompholz eine Unterneh mpholz einerseits die gemäss Formular Boı andererseits zahlreiche Dokumente ein, wel kungen untermauern.
431. In zeitlicher Hinsicht ging die Selbstan damit — in der Reihenfolge aller eingega' Rz 415). Dementsprechend und gestützt au tariat Krompholz im Einvernehmen mit eine zungen für einen vollständigen Erlass der Sa erachtet.
432. In Frage kommt daher für Krompholz Sinne von Art. 12 Abs. 1 SVKG, wonach di an einem Verfahren unaufgefordert mitwirkt Teilnahme am Wettbewerbsverstoss einges
e umbis zu 50 %, abhängig von der Wich Abs. 2 SVKG) oder
e um bis zu 80 %, wenn ein Unternehmen mittel über weitere Wettbewerbsverstös Abs. 3 SVKG).
433. Die Grundvoraussetzungen für Art. 12 Abs. 2 SVKG liegen in Bezug auf Krc unaufgefordert am Verfahren mit als hat sie die Teilnahme am Wettbewerbsverstoss ein ständigen schriftlichen Dokumenten sowie 0 nen massgeblichen Beitrag, die hier in Rede Damit konnte die Umsetzung und Tragweite anzeige von Krompholz in Bezug auf Produ als (dritte und) letzte ein und damit zeitlich wäre auch Krompholz im besten Fall eine S ren.
434. Auch im Falle von Krompholz stellt sic die Sanktion um bis zu 80 % zu reduzieren, onen liefert oder Beweismittel über weitere 4 KG vorlegt. In ihrer Eingabe vom 21. Janu ein und verwies dabei zum ersten Mal auf K zug auf Produkte der Marke Grotrian-Steinw che den Bestand der Wettbewerbsabreden dokumentierten. Krompholz qualifizierte die Art. 12 Abs. 3 SVKG, die zu einer Sanktions vom 27. März 2013 teilte das Sekretariat K zungen für eine Sanktionsreduktion im Sinn Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt we Schreiben vom 2. April 2013, dass für sie au Art. 12 Abs. 3 SVKG erfüllt seien, falls da: Art. 5 Abs. 3 oder 4 KG subsumiere.
435. Das Sekretariat hat kurz danach und eingereichten Dokumente die Untersuchun
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menserklärung abgab. Damit lieferte auch Kro- ıusregelung verlangten Informationen und reichte she die in Rede stehenden Wettbewerbsbeschranzeige von Krompholz am 15. Januar 2013 ein und ngenen Selbstanzeigen — als letzte (vgl. oben, f Art. 9 Abs. 3 Bst. a SVKG bestätigte das Sekre- 2m Mitglied des Präsidiums, dass die Voraussetinktion nach Art. 8 Abs. 1 SVKG als nicht gegeben
somit einzig noch eine Reduktion der Sanktion im 2 Sanktion reduziert wird, wenn ein Unternehmen und im Zeitpunkt der Vorlage der Beweismittel die tellt hat, und zwar
tigkeit des Beitrags zum Verfahrenserfolg (Art. 12
unaufgefordert Informationen liefert oder Beweisse gemäss Art. 5 Abs. 3oder AKG vorlegt (Art. 12
eine Sanktionsreduktion im Sinne von ympholz zweifelsfrei vor: Sowohl wirkte Krompholz > auch im Zeitpunkt der Vorlage der Beweismittel gestellt. Mit den zahlreichen, detaillierten und volller Unternehmenserklärung leistete Krompholz eistehenden Wettbewerbsabreden zu identifizieren. > der Abreden nachgewiesen werden. Die Selbstkte der Marken Steinway, Boston und Essex ging gesehen nach derjenigen von Musik Hug. Damit anktionsreduktion von höchstens 50 % zu gewähfh die Frage von Bonus Plus, d.h. der Möglichkeit, wenn ein Unternehmen unaufgefordert Informati- Wettbewerbsverstösse gemäss Art. 5 Abs. 3 oder ar 2013 reichte Krompholz zahlreiche Dokumente orrespondenz zwischen ihr und Musik Hug in Beeg hin. Darunter befanden sich Beweismittel, welbetreffend Produkte der Marke Grotrian-Steinweg eingereichten Unterlagen als solche im Sinne von reduktion bis zu 80 % berechtigten. Mit Schreiben rompholz mit, dass die Frage, ob die Vorausset- e von Art. 12 Abs. 3 SVKG erfüllt sind, zu diesem arden könne. Krompholz antwortete darauf mit ısser Frage stehe, dass die Voraussetzungen von ; Sekretariat den angezeigten Sachverhalt unter
im Wesentlichen gestützt auf die von Krompholz g auf den Vertrieb von Instrumenten der Marke
Grotrian-Steinweg ausgeweitet bzw. eröffn Wie die Würdigung der im Recht liegenden vor und lieferte Informationen zu einem we Abs. 3 KG. Dieser zweite Verstoss kam zı gleich ab wie der Wettbewerbsverstoss bet weils eigenen Austauschen zwischen Musil sierte, geht die WEKO von einem separater
436. Der Nachweis dieses Wettbewerbsver Krompholz unaufgefordert eingereichten Do führen. Damit hat Krompholz einen weiterer dert Dokumente eingereicht, die nicht nur d tersuchung ermöglichten, sondern den nachzuweisen vermochten. In diesem Lich von 80 % für Krompholz als angemessen, Beweismittel Uber einen weiteren Wettben bzw. vorgelegt hat.
B.11.3.6. Ergebnis
Musik Hug
437. Aufgrund der genannten Erwägunger genannten sanktionserhöhenden und -milde eine Verwaltungssanktion in Höhe von CHF KG, mit welchen der Tatbestand von Art. 49
Tabelle 17: Übersicht Sanktionsbemessung
Sanktionsbemessung für Musik Hug
Relevanter Markt
Umsatz auf dem relevanten Markt
Obergrenze des Basisbetrags
Konkreter Basisbetrag
Zuschlag für Dauer
Zwischenergebnis
Erschwerende Umstände
Mildernde Umstände
Zwischenergebnis
Reduktion aufgrund Bonusmeldung
Sanktionsbetrag je Markt
Sanktionsbetrag insgesamt
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ete gegen Grotrian-Steinweg die Untersuchung. Beweismittel zeigt, legte Krompholz Beweismittel iteren Wettbewerbsverstoss im Sinne von Art. 5 var in denselben Märkten zustande und lief fast reffend die Produkte von S&S. Da er aber auf je- ‘ Hug und Krompholz bzw. Grotrian-Steinweg ba- | Verstoss aus.
stosses ist zu einem wesentlichen Teil auf die von kumente und gelieferten Informationen zurückzu- | Wettbewerbsverstoss angezeigt und unaufgeforie Eröffnung bzw. Ausweitung einer bzw. der Unentsprechenden Wettbewerbsverstoss auch te erscheint eine Sanktionsreduktion im Umfang da sie unaufgefordert Informationen geliefert und jerbsverstoss gemäss Art.5 Abs. 3 KG geliefert
ı und unter Würdigung aller Umstände und aller rnden Faktoren erachtet die WEKO für Musik Hug [...] als den Verstössen gegen Art. 5 Abs. 3 Bst. a a Abs. 1 KG erfüllt ist, angemessen.
, Musik Hug. Klaviere Flügel [..J L...] 10 % [..J [..J 7% [...] [..J + 80% [..J [..J [...] [...] +10% [...] [...] -20% [...] [...] [...] [...] -50% [...] [...]
[...]
Krompholz
438. Aufgrund der genannten Erwägunger genannten sanktionserhöhenden und -milde eine Verwaltungssanktion in Höhe von CHF KG, mit welchen der Tatbestand von Art. 49
Tabelle 18: Übersicht Sanktionsbemessung
Sanktionsbemessung für Krompholz
Relevanter Markt
Umsatz auf dem relevanten Markt
Obergrenze des Basisbetrags
Konkreter Basisbetrag
Zuschlag für Dauer
Zwischenergebnis
Erschwerende Umstände
Mildernde Umstände
Zwischenergebnis
Reduktion aufgrund Bonusmeldung
Sanktionsbetrag je Markt
Sanktionsbetrag insgesamt
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ı und unter Würdigung aller Umstände und aller rnden Faktoren erachtet die WEKO für Krompholz [...] als den Verstössen gegen Art. 5 Abs. 3 Bst. a a Abs. 1 KG erfüllt ist, angemessen.
, Krompholz. Klaviere Flügel [...] [...] 10 % [..J [..J 7% [...] [..J + 80% [..J [..J [...] [...] +/- 0% [...] L...]
20% [..J [..J [...] [...]
80% [..J [..J [...] [...] [...]
La Bottega
439. Aufgrund der genannten Erwägunger Bottega als erstes Unternehmen eine Selbsi zungen von Art. 8SVKG erfüllt sind, erlässt
Tabelle 19: Übersicht Sanktionsbemessung
Sanktionsbemessung für La Bottega
Relevanter Markt
Umsatz auf dem relevanten Markt
Obergrenze des Basisbetrags
Konkreter Basisbetrag
Zuschlag für Dauer
Zwischenergebnis
Erschwerende Umstände
Mildernde Umstände
Zwischenergebnis
Reduktion aufgrund Bonusmeldung
Sanktionsbetrag je Markt
Sanktionsbetrag insgesamt
B.11.3.7. Verhältnismässigkeitsprüfung
440. Schliesslich muss eine Sanktion als A die betroffenen Unternehmen auch finanziel
Musik Hug
441. [...]. Krompholz
422. [...].
B.11.3.8. Beschlagnahmte Dokumente |
443. Anlässlich der Hausdurchsuchung wu schlagnahmt sowie elektronische Daten koj levanten Papierdokumente wurden in Kopie schen Berichten resp. Papierausdrucken in Rechtskraft der vorliegenden Verfügung get den, dass noch auf die Original-Papierdokur ronischen Daten zurückgegriffen werden
179 Siehe ausführlicher dazu RPW 2009/3, 218 F
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ı und unter Würdigung des Umstandes, dass La anzeige eingereicht hat und sämtliche Voraussetdie WEKO La Bottega die Sanktion vollständig.
, La Bottega. Klaviere Flügel [..J L...] 10 % [..J [..J 7% [...] [..J + 80% [..J [..J [...] [...] +/-0% [...] L...] +/-0% [..J [..J [...] [...] - 100 % [...] [...] [...] [...] [---]
usfluss des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes für tragbar sein.!7?
und gespiegelte elektronische Daten
rden bei Musik Hug diverse Papierdokumente bejiert und gespiegelt. Die für die Untersuchung re- ., die elektronischen Daten in Form von elektronidie amtlichen Akten übernommen. Mit Eintritt der jenüber allen Parteien kann ausgeschlossen wernente bzw. die kopierten resp. gespiegelten elektmuss. Dementsprechend sind nach Eintritt der
<Z 150 m.w.H., Elektroinstallationsbetriebe Bern.
Rechtskraft gegenüber allen Parteien die O Partei zurückzugeben resp. die gespiegelteı
C. Kosten
444. Nach Art. 2 Abs. 1 GebV-KG”® ist geb ursacht hat.
445. Im Untersuchungsverfahren nach Art. grund der Sachverhaltsfeststellung eine unz wenn sich die Parteien unterziehen. Als Un ternehmen, welche aufgrund ihres möglich ein Verfahren ausgelöst haben, das beanst: gegenstandslos eingestellt wurde*®!. Vorlie: zu bejahen.
446. Nach Art. 4 Abs. 2 GebV-KG gilt ein
richtet sich namentlich nach der Dringlichke führenden Personals. Auslagen für Porti so\ ren eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV-KG
447. Die aufgewendete Zeit beträgt vorlieg auf die Funktionsstufe der mit dem Fall CHF 130.- bis 290.-. verrechnet wurde. CHF 465'265.-.
448. Neben dem Aufwand nach Art. 4 Allg( AllgGebV die Auslagen sowie die Kosten, d suchungsmassnahmen verursacht werden, : auf CHF 5‘984.95.
449. Nach der bisherigen Praxis der WEKC adressatinnen nach dem sog. Prinzip der Pı Hug, Krompholz, La Bottega, S&S und Grotr chen Teile an den gesamten Verfahrensko: zu einem stossenden Ergebnis führt, ist a gleichmässigen Pro-Kopf-Verteilung abzuse berücksichtigt werden.** In diesem Rahmer zit statuiert, dass eine Gebühr im Einzelfall (Verhältnismässigkeit) festzulegen ist.!®°
180 Verordnung vom 25.2.1998 über die Gebühre KG; SR 251.2).
und c GebV-KG e contrario.
182 Allgemeine Gebührenverordnung vom 8.9.20
183 RPW 2013/4, 646 Rz 1043, Wettbewerbsabr
184 RPW 2013/4, 646 Rz 1047, Wettbewerbsabr
185 Vgl. BSK KG-TAGMANN/ ZIRLICK (Fn 131), Art. Romand, Droit de la concurrence, Martenet/1
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riginal-Papierdokumente der jeweils berechtigten 1 oder kopierten elektronischen Daten zu löschen.
ührenpflichtig, wer das Verwaltungsverfahren ver-
27 ff. KG besteht eine Gebührenpflicht, wenn aufulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt oder terziehung gilt auch, wenn ein oder mehrere Unerweise wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens ındete Verhalten aufgeben und das Verfahren als gend ist daher eine Gebührenpflicht der Parteien
Stundenansatz von CHF 100.- bis 400.-. Dieser it des Geschäfts und der Funktionsstufe des ausvie Telefon- und Kopierkosten sind in den Gebüh-
).
end insgesamt 2'616,77 Stunden, wobei gestützt | betrauten Mitarbeiter ein Stundenansatz von Demnach beläuft sich die Gebühr auf total
5ebV:8? hat der Gebührenpflichtige gemäss Art. 6 ie durch Beweiserhebung oder besondere Unterzu erstatten. Dieser Aufwand belief sich vorliegend
), wonach die Verfahrenskosten den Verfügungs- 0-Kopf-Verteilung auferlegt werden, hätten Musik ian-Steinweg grundsätzlich anteilsmässig die gleisten zu tragen. In Fällen, in welchen diese Regel llerdings eine Ausnahme möglich und von einer 'hen.!83 Besondere Umstände sollen im Einzelfall 1 sei auf Art. 7 AllgGebV verwiesen, welcher expliunter Berücksichtigung der konkreten Umstände
n zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG, GebV- 3, 546 f.), BKW FMB Energie AG; Art. 3 Abs. 2 Bst. b
04 (AllgGebV; SR 172.041.1).
den im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.
den im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich.
53a KG N 25; JEAN-FREDERIC MARAIA, in: Commentaire
450. Entsprechend der bisherigen Praxis ( Verfahrenskosten nach dem Pro-Kopf-Prin: können drei Phasen unterschieden werden:
e Phase 1: Untersuchungseröffnung bis / weg. In dieser ersten Phase waren vier
e Phase 2: Ausdehnung der Untersuchui der einvernehmlichen Regelung durch ( ten Phase waren fünf Unternehmen an
e Phase 3: Fortführung der Untersuchung der einvernehmlichen Regelungen mit ¢
451. Im vorliegenden Fall belaufen sich die und diejenigen der Phase 2 auf gesamtha Verfahrenskosten oder Teile davon anteilsr Aufteilung keine wichtigen Gründe entgeger
452. Grotrian-Steinweg ist lediglich von der einen Fünftel der Verfahrenskosten der Pha wichtigen Gründe vor, von der Pro-Kopf-Veı
453. Die verbleibenden, unter den restliche teilenden Verfahrenskosten belaufen sich au Es gilt auch diesbezüglich zu prüfen, ob wi Pro-Kopf-Prinzip nahelegen.
454. Die durchgeführte Verhältnismässigke
455. In ihrer Stellungnahme vom 9. Juli 20. lenden Verfahrenskosten seien angemess früherer, vergleichbarer Fälle zu reduzieren Krompholz wiederholt den Antrag, die Verf und zwar auf die Höhe derjenigen von Grotı
456. Zu diesem Antrag von Krompholz gi Grotrian-Steinweg - an allen identifizierten / Untersuchung betroffen war. Der auf sie er einer Untersuchung, die Anlass zu Hausdurc und die zum Abschluss von einvernehmliche mässig. In der Höhe entspricht der auf Krc dem entsprechenden Anteil in anderen Ur scheid in Sachen Tunnelreinigung.*®° Kron dass die Verfahrenskosten höher sind als c es festzuhalten, dass Krompholz von einer s profitiert hat, mit der Krompholz die Existe Steinweg angezeigt hat und wofür Kromphol erhalten hat. Aus all diesen Gründen weist Berechnung der Kosten der Praxis der WEI
186 Vgl. RPW 2015/2, 244 Rz 334 ff., Tunnelreinic
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Jer WEKO werden die gesamthaft entstandenen zip auf die Parteien verteilt. Im vorliegenden Fall
\usdehnung der Untersuchung auf Grotrian-Stein- Unternehmen an der Untersuchung beteiligt.
ng auf Grotrian-Steinweg bis zur Unterzeichnung srotrian-Steinweg (29. April 2014). In dieser zweider Untersuchung beteiligt.
) mit den vier übrigen Parteien bis zum Abschluss liesen.
: Verfahrenskosten auf insgesamt CHF 471'249.— ft CHF 126'325.—. Es ist daher angemessen, die nässig pro Kopf aufzuteilen, sofern einer solchen stehen.
‘Phase 2 betroffen, sodass es sich rechtfertigt, ihr se 2, d.h. CHF [...], aufzuerlegen. Es liegen keine teilung für die Phase 2 abzuweichen.
in vier Parteien nach dem Pro-Kopf-Prinzip aufzufinsgesamt CHF [...], d.h. pro Partei auf CHF [...]. chtige Gründe vorliegen, die ein Abweichen vom
itsprüfung (vgl. oben, Rz 441 ff.) zeigte, [...].
15 stellt Krompholz den Antrag, die auf sie entfalen und unter Berücksichtigung des Aufwandes . An der Anhörung vom 2. November 2015 stellte ahrenskosten für Krompholz seien zu reduzieren ian-Steinweg, nämlich CHF [...].
It es festzuhalten, dass sie — im Gegensatz zu \breden beteiligt und damit vollumfänglich von der tfallende Verfahrenskostenanteil von CHF [...] in hsuchungen gegeben hat, die vier Abreden betrifft 2n Regelungen geführt hat, bleibt damit verhältnisympholz entfallende Verfahrenskostenanteil auch tersuchungen der WEKO, namentlich dem Ent- ıpholz scheint auch den Umstand zu kritisieren, lie für sie beantragte Sanktion. Diesbezüglich gilt ehr grosszügigen Praxis der Bonus plus-Regelung nz eines Kartells betreffend die Marke Grotrianz eine maximale Reduktion von 80 % der Sanktion die WEKO den Antrag von Krompholz ab, da die <O entspricht und in ihrem Fall keine besonderen
yung.
Umstände vorliegen. Krompholz sind somit zuerlegen.
457. S&S war zwar nicht an allen hier in Ri steht der Vertrieb von Produkten der Marke die Rolle von S&S im Zentrum des Verfahre suchung. Darüber hinaus stellte S&S auch k Folglich rechtfertigt es sich, S&S einen Verf zuerlegen.
458. Demgegenüber befindet sich La Botte rere Umstände zurückzuführen ist. Auf der Verhältnismässigkeitsüberlegungen rechtfe stände in concreto eine erhebliche Reduktio ten.
459. Das Sekretariat war mindestens seit ı keine unzulässige Verhaltensweise vorgew tega dem Sekretariat während einer wichtig ursachte. Nicht nur hat La Bottega im Zusa chen Regelungen keine Kosten verursacht den vier anderen Parteien — auch nicht mög sen. Eine solche liegt jedoch oftmals im Inte sichtlich ihrer externen Kommunikation.
460. La Bottega war im Gegensatz zu Mus betreffend Produkte der Marke Grotrian-Stw jedoch stellt der Vertrieb von Produkten der lichen Kern des Verfahrens dar. Die Analyse lich weniger entscheidend.
461. La Bottega verfügt nur über beschrar einen grossen Anteil der Verfahrenskosten t behindern. Dies umso mehr, als La Bottega way, Boston und Essex ist, was für ihre Ges
462. Schliesslich spielte La Bottega eine er Wettbewerbsabreden zu Tage zu fördern, ir tes eine Offerte einreichte (vgl. oben, Rz 1 selbst angezeigt und in der Folge die Vert verloren. La Bottega einen grossen Anteil di lassen würde im Lichte von Billigkeit und
stände zu einem stossenden Ergebnis führe
463. Die Gesamtbetrachtung dieser versch sehr spezifischen Situation, in der sich La lediglich einen reduzierten Anteil der Verfal gen.
D. Ergebnis
464. Zusammenfassend kommt die WEKO gendem Ergebnis. In casu konnten die folgeı bewerbsabreden festgestellt werden:
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Verfahrenskosten in der Höhe von CHF [...] aufede stehenden Abreden beteiligt, nichtsdestotrotz n Steinway, Boston und Essex und insbesondere ns und zwar vom Anfang bis zum Ende der Untereinen Antrag auf Reduktion der Verfahrenskosten. ahrenskostenanteil in der Höhe von CHF [...] aufga in einer sehr speziellen Situation, die auf meh- Grundlage von Art. 13 AllgGebV und gestützt auf rtigt die Gesamtbetrachtung der genannten Umn der auf La Bottega entfallenden Verfahrenskosdem Sommer 2014 der Ansicht, dass La Bottega orfen werden könne. Dies bedeutet, dass La Botan Teilphase des Verfahrens keinen Aufwand vermmenhang mit dem Abschluss der einvernehmli- ‚, sondern war es La Bottega — im Gegensatz zu lich, eine einvernehmliche Regelung abzuschliesresse von Verfahrensparteien, insbesondere hinik Hug und Krompholz auch nicht an den Abreden jeinweg beteiligt. Dies trifft zwar auch auf S&S zu, Marken Steinway, Boston und Essex den wesentdes Verhaltens von La Bottega war deshalb deut-
ıkte finanzielle Mittel und der Umstand, dass sie ragen müsste, würde ihre Geschäftstätigkeit stark nicht mehr Vertragshändler für die Marken Steinchäftstätigkeit wichtig war.
itscheidende Rolle, die Existenz der identifizierten idem sie bei der Ausschreibung des Hochbauamff.). Danach hat sie sich als erstes Unternehmen retung der Marken Steinway, Boston und Essex ar in Rede stehenden Verfahrenskosten tragen zu einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Um- N.
liedenen Umstände - unter Berücksichtigung der Bottega befindet, — rechtfertigen es, La Bottega irenskosten in der Höhe von CHF [...] aufzuerlegestützt auf die vorstehenden Erwägungen zu foliden unzulässigen bzw. (wohl) unzulässigen Wett-
«e Eine den Wettbewerb erheblich beeintré Effizienz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 KC Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 1 KG z betreffend die Verkaufspreise für Flüge Essex.
«e Eine den Wettbewerb erheblich beeintré Effizienz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 KC Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 1 KG zv Verkaufspreise für Flügel und Klaviere «
e Eine den Wettbewerb (wohl) erheblich schaftlichen Effizienz im Sinne von Art Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG zwischen S terstützung der horizontalen Preisabred betreffend Produkte der Marken Steinw
e Eine den Wettbewerb (wohl) erheblich schaftlichen Effizienz im Sinne von Art Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG zwischen C treffend die Initiierung der horizontalen betreffend Produkte der Marke Grotrian
465. Die WEKO genehmigt im Sinne von / S&S und Grotrian-Steinweg mit dem Sekre (vgl. oben, Rz 337 ff.).
466. Musik Hug, Krompholz und La Botteg: i.V.m. Abs. 1 KG unzulässigen Wettbewer Art. 49a Abs. 1 KG zu sanktionieren (vgl. ol und der zu berücksichtigenden sanktionser lastung mit folgenden Beträgen angemesse: CHF [...], Krompholz CHF [...]. Auf eine Be wähnten, nach Art. 5 Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs war, wird gestützt auf Art. 49a Abs. 2 KG ga
467. In allen übrigen Punkten wird die Unte
468. Bei diesem Ausgang des Verfahrens die Verfahrenskosten anteilsmässig zu je C erläutert wurde (vgl. oben, Rz 444 ff.). Musil stehenden Erwägungen [...].
22/2012/00263/COO.2101.111.7.151357
ichtigende, nicht aus Gründen der wirtschaftlichen , rechtfertigbare horizontale Abrede im Sinne von wischen Musik Hug, Krompholz und La Bottega | und Klaviere der Marken Steinway, Boston und
ichtigende, nicht aus Gründen der wirtschaftlichen , rechtfertigbare horizontale Abrede im Sinne von vischen Musik Hug und Krompholz betreffend die Jer Marke Grotrian-Steinweg.
| beeintrachtigende, nicht aus Gründen der wirt- .5 Abs. 2 KG rechtfertigbare vertikale Abrede im &S, Musik Hug und Krompholz betreffend die Un- e zwischen Musik Hug, Krompholz und La Bottega ay, Boston und Essex.
| beeinträchtigende, nicht aus Gründen der wirt- .5 Abs. 2 KG rechtfertigbare vertikale Abrede im srotrian-Steinweg, Musik Hug und Krompholz be- Preisabrede zwischen Musik Hug und Krompholz -Steinweg.
\rt. 29 Abs. 2 KG die von Musik Hug, Krompholz, fariat vereinbarten einvernehmlichen Regelungen
ı sind an den erwähnten, nach Art. 5 Abs. 3 Bst. a bsabreden beteiligt. Sie sind dafür gestützt auf yen, Rz 349 ff.). Unter Würdigung aller Umstände höhenden und -mildernden Faktoren ist eine Be- 1 (Art. 49a Abs. 1 KG, Art. 2 ff. SVKG): Musik Hug lastung von La Bottega, welche an einer der er- 3. 1KG unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligt nz verzichtet (vgl. oben, Rz 429 ff.).
rsuchung eingestellt.
haben Krompholz, S&S sowie Grotrian-Steinweg HF [...] bzw. CHF [...] zu tragen, wie vorstehend < Hug und La Bottega werden gestützt auf die vor-
Dispositiv
E. Dispositiv Aufgrund des Sachverhalts und der vorange
1. Die WEKO genehmigt die einverneh WEKO und Musik Hug mit nachfolgenc Vorbemerkungen oben, Rz 340):
1. Musik Hug verpflichtet sich, wede und Klaviere, Bestandteile dav« Rabatte oder Wechselkurse n gemeinsam zu kalkulieren. Mus Kontaktaufnahme mit ihren \ Gegenstände auszutauschen ode
- Die Höhe von Verkaufspreise in jeder anderen Form);
die zu realisierende Händlern
den auf die Einstandspreise :
die auf (empfohlene) Verkauf
2. Musik Hug verpflichtet sich, wede Lieferant Massnahmen ergreift, zwischen den Händlern führen so
3. Musik Hug verpflichtet sich, | unverbindlich entgegenzunehmer
4. Musik Hug geht in Bezug auf Pas
a) Musik Hug ergreift weder direk Passivverkäufe innerhalb der europäischen Ausland zu be- (
b) Musik Hug regt bei ihren Mitbe\ an, Massnahmen zu ergreifen, solche, die darauf abzielen, grenzüberschreitend aus dem
5. Musik Hug verpflichtet sich, (insbesondere im Falle von freihändigen Vergaben), weder Angebotsverzicht mit ihren Mitb erhalten oder ein Angebot eines oder die Erteilung des Zuschlags
187 Unter einem Passivverkauf wird die Erfüllung kunden oder Händler) aus einem Gebiet oder der Anbieter sich selbst vorbehalten oder au d.h. das Liefern von Waren an Bzw. das Erbı der Bekanntmachung der Wettbewerbskomn Behandlung vertikaler Abreden; VertBek).
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henden Erwägungen verfügt die WEKO:
mliche Regelung zwischen dem Sekretariat der Jem Wortlaut (vgl. für den gesamten Text inklusive
r direkt noch indirekt die Verkaufspreise für Flügel ın oder Berechnungsfaktoren dafür wie bspw. ut ihren Mitbewerbern zu koordinieren oder ik Hug unterlässt dabei insbesondere jegliche itbewerbern, die darauf abzielen, folgende r abszustimmen:
n (sei es in Form von Verkaufspreislisten sei es
narge; anzuwendende Umrechnungskurs oder spreise zu gewährenden Rabatte.
r direkt noch indirekt darauf hinzuwirken, dass ein die zu einer Koordinierung der Verkaufspreise Ilen.
Preisempfehlungen von Lieferanten stets als ı und als solche zu behandeln.
sivverkäufe"?7 folgende Verpflichtungen ein:
t noch indirekt Massnahmen, die darauf abzielen, Schweiz sowie grenzüberschreitend aus dem der verhindern;
verbern und Lieferanten weder direkt noch indirekt
noch beteiligt sie sich an solchen oder unterstützt Passivverkäufe innerhalb der Schweiz sowie
europäischen Ausland zu be- oder verhindern.
im Falle von (öffentlichen) Beschaffungen offenen Verfahren, Einladungsverfahren und direkt noch indirekt ihr Angebot bzw. ihren ewerbern abzustimmen, um einen Zuschlag zu Mitbewerbers mit einer Schutzofferte zu stützen sonst wie zu steuern. Davon ausgenommen sind
unaufgeforderter Bestellungen einzelner Kunden (Endeinzelner Mitglieder einer Kundengruppe, das bzw. die sschliesslich einem anderen Händler zugewiesen hat, ingen von Dienstleistungen für solche Kunden (Ziffer 3 ıission vom 28.6.2010 über die wettbewerbsrechtliche gemeinsame Offerten (Arbeitsger kundgetan werden.
2. Die WEKO genehmigt die einverneh WEKO und Krompholz mit nachfolgen Vorbemerkungen oben, Rz 341):
1. Krompholz verpflichtet sich, wede und Klaviere, Bestandteile davon batte oder Wechselkurse mit ihre zu kalkulieren. Krompholz unterlä mit ihren Mitbewerbern, die darau oder abzustimmen:
- Die Höhe von Verkaufspreise in jeder anderen Form);
die zu realisierende Händlern
den auf die Einstandspreise :
die auf (empfohlene) Verkauf
2. Krompholz verpflichtet sich, wede Lieferant Massnahmen ergreift, d schen den Händlern führen soller
3. Krompholz verpflichtet sich, Preise lich entgegenzunehmen und als s
4. Krompholz geht in Bezug auf Pas
a) Krompholz ergreift weder direk Passivverkäufe innerhalb der . ropäischen Ausland zu be- ode
b) Krompholz regt bei ihren Mitbe rekt an, Massnahmen zu ergre stützt solche, die darauf abzie grenzüberschreitend aus dem
5. Krompholz verpflichtet sich, im F dere im Falle von offenen Verfahr ben), weder direkt noch indirekt i Mitbewerbern abzustimmen, um é Mitbewerbers mit einer Scheinoff sonst wie zu steuern. Davon ausc meinschaften), sofern diese dem
188 Unter einem Passivverkauf wird die Erfüllung kunden oder Händler) aus einem Gebiet oder der Anbieter sich selbst vorbehalten oder au d.h. das Liefern von Waren an Bzw. das Erbı der Bekanntmachung der Wettbewerbskomn Behandlung vertikaler Abreden; VertBek).
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neinschaften), die dem Beschaffenden als solche
mliche Regelung zwischen dem Sekretariat der Jem Wortlaut (vgl. für den gesamten Text inklusive
r direkt noch indirekt die Verkaufspreise für Flügel ' oder Berechnungsfaktoren dafür wie bspw. Ran Mitbewerbern zu koordinieren oder gemeinsam sst dabei insbesondere jegliche Kontaktaufnahme fabzielen, folgende Gegenstände auszutauschen
n (sei es in Form von Verkaufspreislisten sei es
narge; anzuwendenden Umrechnungskurs oder spreise zu gewährenden Rabatte.
r direkt noch indirekt darauf hinzuwirken, dass ein je zu einer Koordinierung der Verkaufspreise zwi- .
mpfehlungen von Lieferanten stets als unverbindolche zu behandeln.
sivverkäufe*®® folgende Verpflichtungen ein:
t noch indirekt Massnahmen, die darauf abzielen, Schweiz sowie grenzüberschreitend aus dem eur verhindern;
2werbern und Lieferanten weder direkt noch indiifen, noch beteiligt sie sich an solchen oder unterlen, Passivverkäufe innerhalb der Schweiz sowie europäischen Ausland zu be- oder verhindern.
alle von (öffentlichen) Beschaffungen (insbesonen, Einladungsverfahren und freihändigen Vergahr Angebot bzw. ihren Angebotsverzicht mit ihren inen Zuschlag zu erhalten oder ein Angebot eines erte zu stützen oder die Erteilung des Zuschlags jenommen sind gemeinsame Offerten (Arbeitsge- Beschaffenden als solche kundgetan werden.
unaufgeforderter Bestellungen einzelner Kunden (Endeinzelner Mitglieder einer Kundengruppe, das bzw. die sschliesslich einem anderen Händler zugewiesen hat, ingen von Dienstleistungen für solche Kunden (Ziffer 3 ıission vom 28.6.2010 über die wettbewerbsrechtliche
3. Die WEKO genehmigt die einverneh WEKO und S&S mit nachfolgendem V bemerkungen oben, Rz 345):
1. S&S verpflichtet sich, weder dire und Klaviere!®, Bestandteile davc batte oder Wechselkurse mit thre: lieren oder solche Massnahmen ir dabei insbesondere jegliche unte ler, die zu einer Vereinheitlichung können, so insbesondere:
- Jede Form der Kommunikatic verkaufspreise untereinander
- das Entgegennehmen und Dı gebnis von Koordinationen zı unbeschadet der Möglichkeit, zeichnete Endverkaufspreise
- - das Organisieren von Treffe Händler zu thematisieren unc herbeizuführen.
2. S&S geht in Bezug auf Passivver
a) S&S ergreift weder direkt nocl sivverkäufe innerhalb der Schi ischen Ausland zu be- oder ve
b) S&S regt bei ihren Händlern wv greifen, noch beteiligt sie sich. zielen, Passivverkäufe innerh dem europäischen Ausland zu
3. S&S verpflichtet sich, im Falle vo Falle von offenen Verfahren, Einle der direkt noch indirekt Angebote | um einen Zuschlag an einen bes dern. Sollte S&S von der Beschaff werden, ist S&S aber frei, Auskür
4. Die WEKO genehmigt die einverneh WEKO und Grotrian-Steinweg mit nac inklusive Vorbemerkungen oben, Rz 3
189 Damit ist der Preis gemeint, den ein Endab entrichten hat.
190 Unter einem Passivverkauf wird die Erfüllung kunden oder Händler) aus einem Gebiet oder der Anbieter sich selbst vorbehalten oder au d.h. das Liefern von Waren an Bzw. das Erbı der Bekanntmachung der Wettbewerbskomn Behandlung vertikaler Abreden; VertBek).
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mliche Regelung zwischen dem Sekretariat der Vortlaut (vgl. für den gesamten Text inklusive Vorkt noch indirekt die Endverkaufspreise für Flügel nN oder Berechnungsfaktoren dafür wie bspw. Ra- ı Händlern zu koordinieren, gemeinsam zu kalkuirgendeiner Form zu unterstützen. S&S unterlässt rstützende Massnahmen zu Gunsten ihrer Händder Verkaufspreise führen oder dies vereinfachen
yn mit ihren Händlern, die darauf abzielt die Endabzustimmen;
rucken von Endverkaufspreislisten, die das Ervischen den Händlern sind oder sein könnten, unilateral und explizit als unverbindlich gekennmpfehlungen an die Händler abzugeben;
n mit Händlern, um die Preissetzung einzelner | eine Vereinheitlichung der Endverkaufspreise
Käufe! folgende Verpflichtungen ein:
ı indirekt Massnahmen, die darauf abzielen, Pasveiz sowie grenzüberschreitend aus dem europärhindern;
eder direkt noch indirekt an, Massnahmen zu eran solchen oder unterstützt solche, die darauf abalb der Schweiz sowie grenzüberschreitend aus be- oder verhindern.
n (öffentlichen) Beschaffungen (insbesondere im ıdungsverfahren und freihändigen Vergaben), weihrer Händler in irgendeiner Form zu beeinflussen, timmten Händler zu begünstigen oder zu verhinungsstelle um Auskunft und/oder Rat angegangen fte zu erteilen und Empfehlungen abzugeben.
mliche Regelung zwischen dem Sekretariat der ‚hfolgendem Wortlaut (vgl. für den gesamten Text 46):
nehmer für den Erwerb von Flügeln und Klavieren zu
unaufgeforderter Bestellungen einzelner Kunden (Endeinzelner Mitglieder einer Kundengruppe, das bzw. die sschliesslich einem anderen Händler zugewiesen hat, ingen von Dienstleistungen für solche Kunden (Ziffer 3 ıission vom 28.6.2010 über die wettbewerbsrechtliche
1. Grotrian verpflichtet sich, weder o ihrer Schweizer Händler zu nehn lassen:
Aufforderungen (mündlich ode nander die Verkaufspreise ode Händlermarge) abzustimmen;
Aufforderungen (mündlich ode preislisten oder Verkaufspreise
Aufforderungen jeder Art (mür unverbindliche Verkaufspreise zen und
Einflussnahmen irgendwelche Händler zu beeinflussen verm<¢
Grotrian verpflichtet sich zudem, ii gen klar und deutlich als solche z (z.B. mittels Druck oder Anreizen)
2. Grotrian verpflichtet sich schliessi stützen oder in irgendeiner Weise Abnehmern aus dem europäische
5. | Wegen Beteiligung an unzulässigen V nehmen gestützt auf Art. 49a Abs. 1 K mit folgenden Beträgen belastet:
— Musik Hug AG
— AKHZ Management AG und Loeb | unter solidarischer Haftung
— La Bottega del Pianoforte SA Im Ubrigen wird die Untersuchung ein Die gesamte Verfahrenskosten betrag
- Musik Hug AG
AKHZ Management AG und Loeb |
Steinway & Sons
Grotrian, Helfferich, Schulz, Th. Ste
La Bottega del Pianoforte SA
Nach Eintritt der Rechtskraft vorliege adressatinnen werden die beschlagn: rechtigten Person zurückgegeben und gespiegelten elektronischen Daten ge
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irekt noch indirekt Einfluss auf die Verkaufspreise 1en und dabei insbesondere Folgendes zu unterr schriftlich) an ihre Schweizer Händler, untereir preisrelevante Faktoren (z.B. Wechselkurse oder
r schriftlich) an ihre Schweizer Händler, Verkaufsmpfehlungen zu erstellen;
dlich oder schriftlich) an ihre Schweizer Händler, mpfehlungen als Grundlage für Angebote zu nutr Art, welche die Rabattpolitik ihrer Schweizer gen.
ıskünftig unverbindliche Verkaufspreisempfehlunu bezeichnen und diesen auf keine Art und Weise verbindlichen Charakter zu verleihen.
ich, keinerlei Massnahmen zu ergreifen, zu unterzu fördern, welche Produktimporte von Schweizer nN Ausland zu ver- oder behindern vermögen.
Vettbewerbsabreden werden die folgenden Unter- G i.V.m. Art. 5 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 3 Bst. aKG
CHF [...] Jolding AG
CHF [...]
CHF [...] gestellt.
en CHF 471'249.— und werden wie folgt auferlegt:
CHF [...] tolding AG insgesamt CHF [...] CHF [...] sinweg Nachf. GmbH & Co. KG CHF [...] CHF [...]
nder Verfügung gegenüber allen Untersuchungsahmten Original-Papierdokumente der jeweils bedie beim Sekretariat vorhandenen kopierten resp. löscht.
Die Verfügung ist zu eröffnen an:
- Grotrian, Helfferich, Schulz, Th. | Steinweg-Str. 2, D-38112 Braunscl vertreten durch Dr. Daniel Lucien B Kumar, Lalive, Stampfenbachplatz
— La Bottega del Pianoforte SA, Vi: vertreten durch Prof. Dr. Eugen Ma strasse 16 A, 3007 Bern
— Loeb Holding AG, Spitalgasse 47, — AKHZ Management AG, Spitalgas beide vertreten durch Prof. Dr. Phil Prager Dreifuss AG, Schweizerhof-
— Musik Hug AG, Limmatquai 28/30 vertreten durch Dr. Jürg Borer, Sch fach 1876, 8021 Zürich
— Steinway&Sons, Rondenbarg 10, vertreten durch Dr. Andras Gurovit: 8001 Zurich
Wettbewerbskommission
Prof. Dr. Vincent Martenet Prasident
Gegen diese Verfügung kann innert 30 T gericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Bescl Begehren, deren Begründung mit Angab ten. Die angefochtene Verfügung und die führende Partei in Händen hat, beizulege
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Steinweg Nachf. GmbH & Co. KG, Grotrianühr, Dr. Simone Nadelhofer und Sugandha A, Postfach 212, 8042 Zürich
ı Canonica 18, 6900 Lugano rbach, FMP Fuhrer Marbach & Partner, Konsum-
3011 Bern
se 51, 3011 Bern
ipp E. Zurkinden und Bernhard C. Lauterburg, Passage 7, 3001 Bern
‚8001 Zürich ellenberg Wittmer AG, Löwenstrasse 19, Post-
D-22525 Hamburg 5, Nieder Kraft & Frey AG, Bahnhofstrasse 13,
Dr. Rafael Corazza Direktor
agen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungswerde geführt werden. Die Rechtsschrift hat die e der Beweismittel und die Unterschrift zu enthal- 1 Beweismittel sind, soweit sie die beschwerde- N.