WEKO-20170522-2e9e68
Zusammenschlussvorhaben Ticketcorner - Starticket vom 22.05.2017
Rubrum
Schweizerische Eidgenossenschaft \
Confédération suisse (
Confederazione Svizzera (
Confederaziun svizra ( Hinweis:
Die Verfügung ist Die Bereinigung « schlossen. Die vc gültigen, in der R
Verfügun
vom 22. Mai
in Sachen Zusammenschluss\ gemäss Artikel 32 u und andere Wettbe'
betreffend
das Zusamme Holding AG / Starticket AG
Besetzung Vincent Martenet (F Andreas Heineman Florence Bettschart Pranvera Kéllezi, D: Daniéle Wuthrich-M
41-00090/COO.2101.111.3.233127
Nettbewerbskommission WEKO >ommission de la concurrence COMCO >ommissione della concorrenza COMCO >ompetition Commission COMCO
noch nicht rechtkraftig.
ler Geschaftsgeheimnisse ist noch nicht abgerliegende Version kann deshalb von der end- PW zu publizierenden Version abweichen.
J
'orhaben 41-0816 nd 33 des Bundesgesetzes über Kartelle nerbsbeschränkungen (Kartellgesetz)
anschlussvorhaben Ticketcorner Tamedia AG / Ticketcorner AG /
räsident, Vorsitz),
1, Armin Schmutzler (Vizepräsidenten), -Narbel, Winand Emons, Andreas Kellerhals, aniel Lampart, Rudolf Minsch, Martin Rufer, eyer
Inhaltsverzeichnis
A.1.2 Ticketcorner AG... A.1.3 Tamedia AG............neeeeneeenenn A.1.4 Starticket AG... A.2 Gründe für das Zusammenschlussvo! A.3 Ziele des Zusammenschlussvorhabeı A.A Das Verfahren .............uunueseesnsnennnnnenen B.1.1 Unternehmen
B.1.2 Unternehmenszusammenschluss -
B.1.2.3 Einzubringende Geschaftstatigkeit Unternehmen ............:::ceeeeeeeeeeeeee
B.1.2.4 FaZit .....c cece cccccceececaeeeceeeeceueeeeneees B.1.3 Unternehmenszusammenschluss -
B.3 Meldepflicht ............................n: B.A Beurteilung des Zusammenschlussvc B.4.1.1 Gesamthaft in der Schweiz verkau B.4.1.1.1. Schätzungen der Parteien
B.4.1 Vorbemerkungen B.4.1.1.2. Schätzungen von Dritten und fri
A Sachverhalt
B Erwagungen
B.1 Geltungsbereich
B.4.1.1.3. Kein Gesamtmarkt für „Tickets“ B.4.1.3 Bedeutung von Promotionsleistun« B.4.2.1.1. Standpunkt der Zusammenschl B.4.2.1.3. Praxis des Bundeskartellamts .. B.4.2.1.6. Fazit......ceessenseeenneneeseennnnenennnnnnn B.4.2.2 Eigenvertriebslösungen. ...............- B.4.2.2.1. Praxis der WEKO bei Informatik
ihere Schätzungen der Parteien. .....................-- im Freizeitbereich................useee nennen
B.4.2.2.4. Räumlich relevanter Markt B.4.2.3.1. Sachlich relevante Märkte B.4.3.1 Markt für Fremdvertriebsdienstleis B.4.3.1.3. Bedeutung von Starticket für de B.4.3.1.6. Stellung der Marktgegenseite... B.4.3.1.8. Ergebnis für Markt Fremdvertrie B.4.3.2.7. Kollektive Marktbeherrschung .. B.4.3.2.10. Ergebnis für Markt für Eigenve Deutschschweiz, in der französiscl B.4.4 Verbesserung der Wettbewerbsve B.5.2 Beurteilung der Vorschläge der Pa
B.4.2.2.5. Fazit B.4.2.3.2. Räumlich relevante Märkte B.4.3.1.4. Konglomerale und vertikale Effe B.4.3.1.7. Mögliche Beseitigung wirksame B.4.3.2.5. Fazit.....eeeeeeeeeeeeenneennnneeeennnnnnn B.4.3.2.8. Stellung der Marktgegenseite ... B.4.3.2.9. Mögliche Beseitigung wirksame B.4.3.3 Medienmärkte .......................n: B.4.3.3.3. Markt für (Print-/Online-) Ankün
französischen und italienischen Sc
in der Deutschschweiz, der franzö: B.4.5 Schlussfolgerungen ....................-- B.5.3 Mögliche weitergehende Auflagen B.5.4 Fazit........eseennsennsennsennnennennnnnnn
B.4.2.3 Medienmärkte B.4.3 Voraussichtliche Stellung in den bı B.4.3.1.2. Marktstellung von Ticketcorner. B.4.3.2 Markt fur Eigenvertriebslösungen ( B.4.3.2.6. Konglomerale und vertikale Effe Eigenverftrieb............uneneereeennnnen B.4.3.3.2. Markt für Nutzer/Leser von (Prir B.4.3.3.4. Markt für die Bereitstellung von B.4.3.3.5. Fazit..........neessenneenenssneennnennn B.5.1 Vorschläge der Parteien B.6 Schlussfolgerungen.......... ee
41-00090/COO.2101.111.3.233127
t-/Online-) Ankündigungsanzeigen in der
bsdienstleistungen .............uuusueer seen B2B-Ticketing) ..............uusssseneneeeeennnnnnnnnnnnnn nn ren und der italienischen Schweiz .................-
sischen und italienischen Schweiz .................- 111 aussnnssnnssnnssnnssnnnsnnssnnsssnsssnsnsnsnsnsnsnnnsnnnnnnnnnnnsnnnnnnn 111 anssnnssnnssnnsnnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnnsssnsnsnnnsnnnsnsnnnn 112 aussnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnssnnnsnnnsnnnsnnnsnnnsnn 112 Lede sues eeeee sees sees seseseesseesceeeceeeeeseceseceseceseceseeenees 112 MEIEN 0... eccccc cece a esseseeceeeecaeeeeeeeeeeeeeessaeaeaseseeees 113 respektive Bedingungen ...........::::cceceeeeeeeneeees 114 laussnnssnnnsnnnsnnnsnnnnsnnssnsssnsnsnnnsnnnsnnnsnnssnnnnnnnnnnssnnsnnnn 115
Cc Kosten
D Dispositiv
41-00090/COO.2101.111.3.233127
A Sachverhalt
A.1 Das Vorhaben und die Parte
1. Am 10. Januar 2017 hat die Wettbev ständige Meldung Uber ein Zusammenschli Ticketcorner Holding AG (nachfolgend: Tick gend: Tamedia) die Zusammenführung von Starticket AG (nachfolgend: Starticket). In ¢ und Tamedia den Erwerb gemeinsamer K 100 %-Tochtergesellschaft von Ticketcorne!
A.1.1 Ticketcorner Holding AG
2. Die Ticketcorner Holding AG ist eine r halt die Ticketcorner Holding 100 % der Al gend: Ticketcorner-Gruppe). Ticketcorner H
3. Die Ticketcorner Holding wird zu 50 % der Ringier-Gruppe gehalten.
4. Die CTS-EVENTIM-Gruppe ist ein in hauptsachlich im Ticketvertrieb tatig ist. De Eventmanagement (Live-Entertainment) tat Durchfuhrung von Veranstaltungen. Zum U denen Landern. Konzernmutter der CTS-E\ KGaA mit Sitz in München, Deutschland (nz der Gruppe befindet sich in Bremen.
5. Die Ringier-Gruppe ist ein Medienunte Zeitungen und Zeitschriften herausgibt. Sie Betreiberin elektronischer Medien im In- unc Plattformen. Sie ist ferner in den Bereiche tungs- und Akzidenzdruck tatig. Konzernmu (nachfolgend: Ringier Holding).
A.1.2 Ticketcorner AG
6. Kerngeschaft von Ticketcorner ist der besondere die Erbringung von Fremdvertrie denster Art gehört. Der Vertrieb erfolgt prim dem ist Starticket auch im Bereich Eiger Ticketingsoftware sowie damit zusammenhé
7. Kunden von Ticketcorner sind Vera Fremdvertriebsdienstleistungen ganz oder t Parteien als B2C-Geschaft bezeichnet wird und weitere Dienstleistungen beziehen, um teien als B2B-Geschäft bezeichnet wird).
8. Ticketcorner ist zudem Herausgeberin tagsBlicks erscheint und u.a. an den Vorverk die Website „ticketcorner.ch“ dem Zweck,
Ticketcorner Tickets verkauft. Das Magazin
ien
verbskommission (nachfolgend: WEKO) die voll- Ussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigen die cetcorner Holding) und die Tamedia AG (nachfol- Ticketcorner AG (nachfolgend: Ticketcorner) und liesem Sinne beabsichtigen Ticketcorner Holding ontrolle über Ticketcorner. Starticket sollte eine "werden.
eine Holding-Gesellschaft. Als einzige Beteiligung ‘tien von Ticketcorner (beide zusammen nachfololding kontrolliert Ticketcorner alleine.
von der CTS-EVENTIM-Gruppe und zu 50 % von
Deutschland borsenkotiertes Unternehmen, das neben ist die CTS-EVENTIM-Gruppe im Bereich ig. Dies umfasst die Planung, Organisation und nternehmen gehoren Gesellschaften in verschie- /ENTIM-Gruppe ist die CTS EVENTIM AG & Co. ichfolgend: CTS EVENTIM). Die Hauptverwaltung
rnehmen, welches in der Schweiz und im Ausland ist an Radio- und Fernsehsendern beteiligt und | Ausland sowie Betreiberin verschiedener Onlinen Eventmanagement, Sportmarketing sowie Zeitter der Ringier-Gruppe ist die Ringier Holding AG
"Betrieb eines Ticketingunternehmens, wozu insbsdienstleistungen für Veranstaltungen verschiear online und über physische Verkaufsstellen. Zu- \vertriebslösungen tätig und stellt Veranstaltern ingende Dienstleistungen zur Verfügung.
istalter, die den Ticketvertrieb im Rahmen von silweise an Ticketcorner auslagern — was von den ) oder die Eigenvertriebslösungen, d.h. Software die Tickets selber zu vertreiben (was von den Pardes Magazins „events“, das als Beilage des Sonnaufsstellen von Ticketcorner aufliegt. Es dient wie über Veranstaltungen zu informieren, für welche erscheint derzeit sechs Mal im Jahr.
9. Ticketcorner hält eine Minderheitsbete stadion Zürich AG. Mit dieser Minderheitsbe
A.1.3 Tamedia AG
10. Tamedia ist die Muttergesellschaft ein: Bereichen Print- und Online-Medien tätig is (zusammen nachfolgend: Tamedia-Gruppe schiedener Zeitungen und Zeitschriften sow dia-Gruppe ist schwergewichtig in der Schw
11. Tamedia hält heute eine Mehrheitsbet
der Aktien, welche derzeit von Kaufrecht ausgeübt. Im Zeitpunkt des Voll: 100 % an Starticket halten.
12. Tamedia hat überdies im Jahr 2012 e („TIO*) erworben. Mit dieser Minderheitsb: Kontrollerwerb wurde von der WEKO als u u.a. das Ticketing-Unternehmen biglietteria. Rahmen der Meldung Tamedia zugerechne! staltungen, für die biglietteria.ch Tickets ver arbeit zwischen TIO und Tamedia im Ticket
A.1.4 Starticket AG
13. Kerngeschäft von Starticket ist der B sondere die Erbringung von Fremdvertriet denster Art gehört. Der Vertrieb erfolgt prim dem ist Starticket auch im Bereich Eiger Ticketingsoftware sowie damit zusammenh ben hat Starticket für Veranstalter von Fes entwickelt. Cashless ist für Veranstalter ein Mobile-Payment. Damit können Besucher d Festivalbändel laden und damit Produkte at
14. Kunden von Starticket sind Veranstalt vertriebsdienstleistungen ganz oder teilweis Eigenvertriebslösungen, d.h. Software und \ selber zu vertreiben.
15. Mit Fusionsvertrag vom 1. November cketportal), eine 100 %-Tochtergesellschaft Fusion wurde das B2B-Geschäft (Anbieten cketportal betrieben wurde, in Starticket int Folge am 9. November 2016 gelöscht.
A.2 Gründe für das Zusammens
16. Gemäss den Zusammenschlussparte greifenden technologischen und strukturelle
1 RPW 2012/3, 680 ff., Tamedia/Giacomo Salvic
iligung von fan der Aktiengesellschaft Hallenteiligung sind keine Kontrollrechte verbunden.
>s Medienunternehmens, das insbesondere in den t. Sie verfügt über diverse Tochtergesellschaften >). Die Tamedia-Gruppe ist Herausgeberin verie Betreiberin von Online-Plattformen. Die Tameeiz tätig.
siligung von an Starticket. Für die übrigen gehalten werden, hat Tamedia ein zugs der vorliegenden Transaktion wird Tamedia
ine Minderheitsbeteiligung an der TicinOnline SA steiligung sind Kontrollrechte verbunden. Dieser nproblematisch beurteilt." TIO betreibt im Tessin ch. Die Marktanteile von biglietteria.ch wurden im . Auf der Newssite tio.ch/20 Minuti werden Verankauft, zum Teil verlinkt. Eine weitere Zusammening besteht nicht.
trieb eines Ticketingunternehmens, wozu insbesdienstleistungen für Veranstaltungen verschieär online und über physische Verkaufsstellen. Zu- ıvertriebslösungen tätig und stellt Veranstaltern ängende Dienstleistungen zur Verfügung. Danetivals ein bargeldloses Zahlungsmittel (cashless) e Alternative zu Bargeld, Kredit-, Debitkarten und es Festivals ein Guthaben zum Beispiel auf ihren if dem Festivalgelände bezahlen.
er, die den Ticketvertrieb im Rahmen von Fremdse an Starticket auslagern oder die von Starticket veitere Dienstleistungen beziehen, um die Tickets
2016 wurde die ticketportal AG (nachfolgend: tivon Starticket, in die Starticket fusioniert. Mit der von Ticketingsoftware), welches bisher durch tiegriert. Die Gesellschaft ticketportal wurde in der
chlussvorhaben
ien befindet sich der Ticketvertrieb in einem tiefn Wandel. Die wichtigsten Treiber dieses Wandels
seien die Ablösung des physischen Verkauf trieb grundlegend verändernde Digitalisierur des Vertriebs. Des Weiteren gehören die Fé Wettbewerbsdruck durch kostenlose Anbiete weit grösste Ticketunternehmen in den s schlussparteien zu den wichtigsten Treibern
A.3 Ziele des Zusammenschlus:
17. Bezüglich der Ziele des Zusammens«c angesichts der tiefgreifenden Umwalzunger drucks, dem die klassischen Ticketunterne durch die Zusammenlegung von Ticketcorn« stehen würden, um im harten Wettbewerb - Herausforderungen — bestehen zu können.
18. Durch den Zusammenschluss sollten | reichen massgebliche Synergien erzielt wert
A.4 Das Verfahren
19. Am 15. November 2016 ging beim Sek ein Meldungsentwurf zum Zusammenschlu ding, Tamedia, Ticketcorner, Starticket ein.
20. Mit Schreiben vom 28. November 201 Meldeentwurfs an und verlangte weitere An vorhabens (Art. 11 Abs. 1 Bst. b Verordnung schlüssen vom 17. Juni 1996; VKU; SR 251. Abs. 1 Bst. d-f VKU) und weitere Angaben c
21. Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 re schlussvorhabens ein, welche beim Sekretz das Sekretariat mit Schreiben vom 10. Janu
22. Im Rahmen der vorläufigen Prüfung | 12. und 13. Januar 2017 verschiedene Ver: sche Anbieter von Fremdvertriebsdienstleis' RailAway AG und die Swiss Music Promote
23. Mit Schreiben vom 20. Januar 2017 Meldung und stellte Zusatzfragen an die Zt wortung derselben bis am 26. Januar 2017.
s durch Online- und Mobile-Verkauf, die den Ver- 1g sowie durch Social Media neu eröffnete Formen iktoren wie zahlreiche neue Anbieter, zusätzlicher =r sowie der bevorstehende Eintritt durch das weltchweizerischen Markt gemäss den Zusammen- | dieses Wandels.
svorhabens
:hlussvorhabens geben die Parteien an, dass sie | im Ticketvertrieb und des grossen Wettbewerbs- »hmen ausgesetzt seien, erhoffen würden, dass =r und Starticket bedeutende Synergievorteile ent- - vor allem auch in Bezug auf die technologischen
insbesondere durch Änderungen in folgenden Be- Jen können
retariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) issvorhaben der Unternehmen Ticketcorner Hol-
6 zeigte das Sekretariat die Unvollständigkeit des gaben zur Beschreibung des Zusammenschlussüber die Kontrolle von Unternehmenszusammen- 4) sowie zu den Angaben zu den Märkten (Art. 11 jemäss Art. 15 VKU.
ichten die Parteien die Meldung des Zusammenriat am 10. Januar 2017 einging und deren Erhalt ar 2017 bestätigte.
Jefragte das Sekretariat mittels Fragebogen vom anstalter, verschiedene inländische und ausländiungen bzw. Eigenvertriebsdienstleistungen sowie rs Association.
bestätigte das Sekretariat die Vollständigkeit der ısammenschlussparteien mit der Frist zur Beant- Die Stellungnahme erfolgte am 26. Januar 2017.
24. Am 9. Februar 2017 entschied die Ka von Art. 10 Abs. 4 KG? des Zusammensch Prüfung wurde den Zusammenschlusspartei Die Öffentlichkeit wurde diesbezüglich am 1 tiert.
25. Am 17. Februar 2017 übersandte da Beschlussbegründung betreffend die Einleit spätestens 27. Februar 2017 Stellung zu ne fragen an die Zusammenschlussparteien mi Februar 2017. Gleichzeitig wurden den Zus bei diejenigen Aktenstücke ausgeklammert schäftsgeheimnisbereinigung befanden.
26. Mit Schreiben vom 21. Februar 2017 « Fristerstreckung zur Beantwortung der Zusa Sekretariat am 21. Februar 2017 teilweise eı gesetzt. Die Stellungnahme erfolgte am 27. . ersuchten die Zusammenschlussparteien un schlussbegründung bis am 13. März 2017 währte das Sekretariat Akteneinsicht. Dem am 27. Februar 2017 teilweise entsprochen
27. Mit Schreiben vom 28. Februar 2017 einsicht. Am 2. März 2017 gewährte das Se
28. Im Rahmen der vertieften Prüfung befr 2017 verschiedene Veranstalter sowie vers von Fremdvertriebsdienstleistungen bzw. Ei
29. Nach erneutem Fristerstreckungsgesu zur Stellungnahme zur Beschlussbegründı nahme erfolgte am 9. März 2017.
30. Mit Schreiben vom 14. März 2017 veı sicht und machten einen Teilnahmeanspruc Dritter geltend. Am 16. März 2017 gewährt Akteneinsicht.
31. Mit Schreiben vom 14. März 2017 un parteien Stellungnahmen ein.
32. Am 24. März 2017 gewährte das Sek sicht.
33. Mit Schreiben vom 27. März 2017 reic Stellungnahme ein.
34. Mit E-Mail vom 27. Marz 2017 hat das ner Anhörung am 24. April 2017 eingelade
? Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle un KG; SR 251).
mmer der WEKO, eine vertiefte Prüfung im Sinne lussvorhabens durchzuführen. Die Einleitung der en mit Schreiben vom 10. Februar 2017 mitgeteilt. 3. Februar 2017 mit einer Pressemitteilung oriens Sekretariat den Zusammenschlussparteien die ung einer vertieften Prüfung mit der Bitte, dazu bis hmen. Gleichzeitig stellte das Sekretariat Zusatzt der Frist zur Beantwortung derselben bis am 22. ammenschlussparteien die Akten zugesandt, wowurden, die sich zu diesem Zeitpunkt noch in Gearsuchten die Zusammenschlussparteien um eine tzfragen bis am 1. März 2017. Diesem wurde vom ntsprochen und die Frist auf den 27. Februar 2017 Januar 2017. Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 n eine Fristerstreckung zur Stellungnahme zur Be- und verlangten Akteneinsicht. Gleichentags ge- Fristerstreckungsgesuch wurde vom Sekretariat und die Frist auf den 8. März 2017 gesetzt.
verlangten die Zusammenschlussparteien Aktenkretariat Akteneinsicht.
agte das Sekretariat zwischen dem 1. und 9. März chiedene inländische und ausländische Anbieter genvertriebsdienstleistungen.
ich der Zusammenschlussparteien wurde die Frist ing auf den 9. März 2017 gesetzt. Die Stellung-
‘langten die Zusammenschlussparteien Aktenein- 'h im Falle von Besprechungen oder Anhörungen e das Sekretariat den Zusammenschlussparteien
d 21. März 2017 reichten die Zusammenschlussretariat den Zusammenschlussparteien Akteneinchten die Zusammenschlussparteien eine weitere
; Sekretariat die Zusammenschlussparteien zu einn. Mit E-Mail vom 28. März 2017 ersuchten die
d andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz,
Zusammenschlussparteien um Verschiebu chen und die Zusammenschlussparteien mit am 8. Mai 2017 eingeladen.
35. Gleichzeitig mit Schreiben vom 30. M. menschlussparteien die vorläufige Beurteilui Stellung zu nehmen. Gleichzeitig gewährte Akteneinsicht. Mit Schreiben vom 7. April 2 eine Fristerstreckung zur Beantwortung der. vom Sekretariat am 10. April 2017 entsproch
36. Mit Schreiben vom 28. März 2017 ste menschlussparteien mit der Frist zur Beant lungnahme erfolgte am 7. April 2017.
37. Am7. April 2017, 12. April 2017, 21. A tariat den Zusammenschlussparteien Akten
38. Mit Schreiben vom 1. Mai 2017 stellte schlussparteien mit der Frist zur Beantwort nahme erfolgte am 5. Mai 2017.
39. Am 8. Mai 2017 fand eine Anhörung statt.
40. Mit Schreiben vom 12. Mai 2017, 15. I die Zusammenschlussparteien weitere Stell
41. Mit E-Mail vom 16. Mai 2017 befragte folgte die Stellungnahme. Mit E-Mail vom 18 menschlussparteien über die Stellungnahm
42. Mit E-Mail vom 18. Mai 2017 verlang Am 19. Mai 2017 gewährte das Sekretariat
43. Am 22. Mai 2017 entschied die Wettbe ben zu untersagen.
B Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
44. Das Kartellgesetz gilt für Unternehmer oder andere Wettbewerbsabreden treffen, N zusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).
B.1.1 Unternehmen
45. Als Unternehmen gelten sämtliche Na tungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig Abs. 1b's KG). Die am Zusammenschluss b« men zu qualifizieren.
ng des Anhörungstermins. Dem wurde entspro- ‚Schreiben vom 30. März 2017 zu einer Anhörung
arz 2017 übersandte das Sekretariat den Zusam- 1g mit der Bitte, dazu bis spätestens 10. April 2017 » das Sekretariat den Zusammenschlussparteien 017 ersuchten die Zusammenschlussparteien um Zusatzfragen bis am 21. April 2017. Diesem wurde en. Die Stellungnahme erfolgte am 21. April 2017.
lite das Sekretariat Zusatzfragen an die Zusamwortung derselben bis am 7. April 2017. Die Stel-
\pril 2017 und 27. April 2017 gewährte das Sekreeinsicht.
das Sekretariat Zusatzfragen an die Zusammenung derselben bis am 5. Mai 2017. Die Stellungder Zusammenschlussparteien durch die WEKO
Mai 2017, 17. Mai 2017 und 18. Mai 2017 reichten ungnahmen ein.
> das Sekretariat die Tixtec AG. Gleichentags er- . Mai 2017 informierte das Sekretariat die Zusam- 2 der Tixtec AG.
ten die Zusammenschlussparteien Akteneinsicht. den Zusammenschlussparteien Akteneinsicht.
awerbskommission, das Zusammenschlussvorha-
1 des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- \arktmacht ausüben oder sich an Unternehmenschfrager oder Anbieter von Gutern und Dienstleisvon ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 steiligten Unternehmen sind als solche Unterneh-
B.1.2 Unternehmenszusammenschlus:
46. Zur Regelung der Transaktionsschrit Transaktionsvereinbarung vom dass sich Tamedia mit 25 % an Ticketcorn
corner halten. so dass St: von Ticketcorner sein wird.
B.1.2.1 Gemeinsame Kontrolle
47. Eine gemeinsame Kontrolle besteht, die Möglichkeit haben, einen bestimmender ternehmens auszuüben. Gemeinsame Kont ternehmen strategische geschäftspolitisch Budget, Geschäftsplan, grössere Investitior meinsam treffen, wobei nicht unbedingt ei Rechte gleichzeitig bestehen muss. Die Pra: chende Praxis der EU-Kommission. Eine ge die Muttergesellschaften bei allen wichtigen men betreffen, Übereinstimmung erzielen m
48.
49. Tamedia hält heute der Aktier . Mit der heute noch nich sind keine Kontrollrechte verbunden. Tame«
50.
D
Starticket neu eine 100 %- Tochtergesellsc
5 — Haupttransaktion
te haben Ticketcorner Holding und Tamedia die BME abgeschlossen. In diesem Sinne ist geplant, er beteiligt. sh wir Ticketcorner-Holding noch 75 % an Ticketarticket in Zukunft eine 100 %-Tochtergesellschaft
wenn zwei oder mehr Unternehmen gemeinsam 1 Einfluss auf die Tätigkeit des Gemeinschaftsunrolle liegt somit vor, wenn die kontrollierenden Unie Entscheidungen, d.h. Entscheidungen über ıen und Besetzung der Unternehmensleitung gene einstimmige Beschlussfassung für alle diese xis der WEKO nimmt dabei Bezug auf die entspremeinsame Kontrolle liegt insofern dann vor, wenn Entscheidungen, die das Gemeinschaftsunternehüssen.
| von Starticket t von Tamedia gehaltenen Minderheitsbeteiligung lia kontrolliert damit Starticket alleine.
iese Kontrolle erfasst künftig auch Starticket, da
haft von Ticketcorner sein wird.
In diesem Sinne wird eine gemein:
B.1.2.2 Vollfunktionsunternehmen
51. Ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunter xis der WEKO unter folgenden Voraussetzu
- Das Gemeinschaftsunternehmen ha ter oder Nachfrager auf dem Markt a tion in der Geschäftstätigkeit der Mu
- Das Gemeinschaftsunternehmen tri muss somit in der Lage sein, eine ei
- Das Gemeinschaftsunternehmen ist in der Lage, seine Tätigkeiten Zeitli üben.
- Das Gemeinschaftsunternehmen mi Management und ausreichende Res und immaterielle Vermögenswerte v:
52. Ticketcorner und Starticket werden ki Kontrolle stehen. Beide Unternehmen betre men. Sie üben damit gegenüber Veranstalt stellen selbständige wirtschaftliche Einheite angelegt, verfügen über ein sich dem Tages reichende Ressourcen für die Geschäftstät und immaterielle Vermögenswerte). Daran ' dern. Somit weisen sowohl Ticketcorner als tionsunternehmens auf.
B.1.2.3 Einzubringende Geschaftstatigk« kontrollierenden Unternehmen
53. Nach der Praxis der WEKO ist dieses cherweise weit auszulegen. Danach genüg
LL L
same Kontrolle zu dritt begründet.
nehmen i.S.v. Art. 2 Abs. 1 VKU liegt gemäss Prangen vor:
t eine eigene Marktpräsenz, d.h. es tritt als Anbie- Uf, wobei es dabei mehr als eine spezifische Funkttergesellschaften übernehmen muss.
tt als selbständige wirtschaftliche Einheit auf. Es gene Geschäftspolitik verfolgen zu können.
auf Dauer angelegt, d.h. es ist dazu bestimmt und ch unbegrenzt, zumindest aber langfristig auszu-
ıss über ein sich dem Tagesgeschäft widmendes sourcen wie finanzielle Mittel, Personal, materielle erfügen.
nftig im kartellrechtlichen Sinn unter gemeinsamer iben heute in der Schweiz ein Ticketingunternehern sowie Endkunden eine Marktaktivität aus. Sie n mit eigener Geschäftspolitik dar, sind auf Dauer sgeschaft widmendes Management und über ausigkeit (wie finanzielle Mittel, Personal, materielle wird sich durch den Zusammenschluss nichts änauch Starticket alle Eigenschaften eines Vollfunk-
2iten von mindestens einem der
Tatbestandsmerkmal von Art. 2 Abs. 2 VKU übli- (zu dessen Erfüllung bereits die Einbringung von
Vertriebsorganisation, Produktionsanlagen Zusammenschlussvorhabens werden die je cket — insbesondere in den Bereichen Fren sungen - im Gemeinschaftsunternehmen ei
B.1.2.4 Fazit
Die Voraussetzungen gemäss Art. 2 Abs. 2 bei dem gemeldeten Vorhaben um einen U
B.1.3 Unternehmenszusammenschlus:
54. Zu prüfen ist zudem, ob das Vertrag: die mit dem Zusammenschlussvorhaben un lativen Bedingungen der Notwendigkeit und als Nebenabreden zu bezeichnen. Abreden, und somit keine Nebenabreden in diesem Si den fusionskontrollrechtlichen Kommission: separaten Prüfung gemäss Art.5 KG im R Verfahrens.*
55. Bezüglich Nebenabreden in Zusamn hat die WEKO ihre Praxis zu Konkurrenzve der EU-Kommission über Einschränkungen Unternehmenszusammenschlüssen unmitt: (EU-Bekanntmachung), gerichtet.®
56. Wettbewerbsabreden können nur dant ses unmittelbar verbunden“ angesehen wer eng verbunden sind. Es reicht nicht aus, das oder zum gleichen Zeitpunkt wie der Zusan kungen, die mit der Durchführung des Zuse len einen reibungslosen Übergang zur neu schluss gewährleisten.”
57. Das Kriterium der Notwendigkeit bede menschluss entweder überhaupt nicht ode! gen, zu wesentlich höheren Kosten, über ei geringeren Erfolgsaussichten durchgeführt \ Einschränkung notwendig ist, muss nicht nui sondern zugleich sichergestellt werden, da: dauer sowie ihres sachlichen und räumlich
4 Vgl. RPW 2012/1, 139 Rz 16, Tamedia/Lange: 5 ABl. C 56 vom 5.3.2005 S. 24 ff.
6 Vgl. RPW 2012/1, 139 f. Rz 18 ff. Tamedia/Laı Télécom SA/Sunrise Communications AG.
7 Vgl. EU-Bekanntmachung, Rz 12.
oder wesentlichem Know-how.? Im Rahmen des weiligen Aktivitäten von Ticketcorner und Startindvertriebsdienstleistungen und Eigenvertriebslöngebracht.
VKU sind vorliegend erfüllt. Damit handelt es sich nternehmenszusammenschluss im Sinne von Art.
5 — Nebenabreden
swerk der Parteien Wettbewerbsabreden enthält, mittelbar verbunden sind. Abreden, die die kumudes unmittelbaren Zusammenhangs erfüllen, sind welche die genannten Bedingungen nicht erfüllen nne darstellen, erfahren keine Legalisierung durch sentscheid. Sie unterliegen gegebenenfalls einer ahmen eines entsprechenden kartellgesetzlichen
renhang mit Unternehmenszusammenschlussen »rboten grundsätzlich nach der Bekanntmachung des Wettbewerbs, die mit der Durchführung von albar verbunden und für diese notwendig sind®
1 als „mit der Durchführung des Zusammenschlusden, wenn sie mit dem Zusammenschluss selbst 3s eine Vereinbarung im gleichen Zusammenhang imenschluss zustande gekommen ist. Einschränmmenschlusses unmittelbar verbunden sind, solen Unternehmensstruktur nach dem Zusammenutet, dass ohne die fragliche Abrede der Zusamr nur unter deutlich ungewisseren Voraussetzunnen spürbar längeren Zeitraum oder mit erheblich verden könnte. Bei der Klärung der Frage, ob eine ‘die Art der Einschränkung berücksichtigt werden, ss die Einschränkung hinsichtlich ihrer Geltungsen Geltungsbereichs nicht über das hinausgeht,
nthaler Tagblatt, m.w.H.
ngenthaler Tagblatt; RPW 2010/3, 505 Rz 65, France was für die Durchführung des Zusammensc ven, mit denen sich das legitime Ziel genau men gehalten, sich für die Lösung zu entscl wenigsten einschränkt.®
58. Die Zusammenschlussparteien haber werbsbeschränkende Vereinbarungen zur | als typische Wettbewerbsverbote respektive
TT
TT
59. Wettbewerbsverbote im Verhältnis del ternehmen sind als mit der Durchführung de: fir diese notwendig anzusehen, wenn sie i leistungen beschränkt sind, die den Tatigk den, und in raumlicher Hinsicht auf das Ge unternehmen tätig ist. Zeitlich könne! Gemeinschaftsunternehmen bestehende W rung des Zusammenschlusses unmittelbar
werden, wie das Gemeinschaftsunternehme für Abwerbeverbote.'
60.
63. Die genannten Vereinbarungen erfüllt und Notwendigkeit und werden somit als Zt benabreden angesehen.
8 Vgl. EU-Bekanntmachung, Rz 13.
9 Vgl. RPW 2015/4, 786 Rz 77, Coop/Swisscom
10 Vgl. EU-Bekanntmachung, Rz 41; RPW 2015)
:hlusses wirklich erforderlich ist. Gibt es Alternatiso wirksam erreichen lässt, so sind die Unternehneiden, die den Wettbewerb objektiv gesehen am
1 insbesondere folgende möglicherweise wettbe- Beurteilung als Nebenabreden vorgelegt, welche : Abwerbeverbote betrachtet werden können:
A —
Je
* Mutterunternehmen zu einem Gemeinschaftsun- > Zusammenschlusses unmittelbar verbunden und n sachlicher Hinsicht auf die Waren oder Diensteitsbereich des Gemeinschaftsunternehmens bilbiet beschränkt sind, in dem das Gemeinschaftsn zwischen Mutterunternehmen und einem ettbewerbsverbote so lange als mit der Durchfühverbunden und für diese notwendig angesehen n besteht.? Die Regeln gelten entsprechend auch
en die Kriterien der unmittelbaren Verbundenheit lässige vom Konzentrationsprivileg umfasste Ne-
3, 505 Rz. 241, Tamedia/ricardo.ch.
B.2 Vorbehaltene Vorschriften
64. Inden hier zu beurteilenden Märkten ¢ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 KG, die Wettbew 1 KG wurde von den Parteien auch nicht ge
B.3 Meldepflicht
65. Vorhaben über Zusammenschlüsse vc zu melden, sofern im letzten Geschäftsjahr nehmen einen Umsatz von insgesamt min entfallenden Umsatz von insgesamt mindes KG) und mindestens zwei der beteiligten U mindestens CHF 100 Mio. erzielten (Art. 9 A sowohl die kontrollierenden als auch die ko men (Art. 3 Abs. 1 Bst. b VKU). Dabei erlaı die Tamedia-Gruppe die gemeinsame Kontı
Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt, dass der casu eindeutig erfüllt ist. Zudem wird die U durch die Ringier-Gruppe und die Tamed schlussvorhaben meldepflichtig."'
Beteiligtes Unternehmen | Umsatz welt
CTS EVENTIM-Gruppe
Ringier-Gruppe
Tamedia-Gruppe
Ticketcorner
Starticket
Total
Tabelle 1: Umsätze der beteiligten Unternehmer menschlussparteien)
11 Im Zusammenschlussverfahren Tamedia AC WEKO die Meldepflicht nach Art. 9 Abs. 4 KG be lichen Hinweisen auf Veranstaltungen, die sie au /Online-) Ankündigungsanzeigen tätig sind. Dies zeitungen in der französischsprachigen Schwei Genf und Lausanne benachbart (RPW 2014/1, 2 Ticketportal AG). Da im vorliegenden Fall die \ mäss Art. 9 Abs 1 Bst.1 KG gegeben ist, kann nach Art. 9 Abs. 4 KG erfüllt ist.
ibt es keine gesetzlich vorbehaltenen Vorschriften 'erb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. Itend gemacht.
yn Unternehmen sind vor ihrem Vollzug der WEKO vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unterlestens CHF 2 Mrd. oder einen auf die Schweiz tens CHF 500 Mio. erzielten (Art. 9 Abs. 1 Bst. a nternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je \bs. 1 Bst. b KG). Bei einem Kontrollerwerb gelten ntrollierten Unternehmen als beteiligte Unterneh- ıgen die CTS EVENTIM, die Ringier-Gruppe und ‘olle über Ticketcorner respektive Starticket.
Schwellenwert gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a KG in msatzschwelle von CHF 100 Mio. in der Schweiz ia-Gruppe erreicht. Folglich ist das Zusammenweit in CHF | Umsatz in der Schweiz in CHF
911 Mio. 4%
946 Mio. 4 1'064 Mio. 4
1 im Geschäftsjahr 2015 (Quelle: Angaben der Zusam-
3/Unternehmensteil B2C der Ticketportal AG hat die jaht, da die Ticketingunternehmen mit den bannerähnf ihren Websites publizieren, auf den Märkten für (Print- e Märkte sind zu den Märkten für überregionale Tagesz und für regionale Tageszeitungen in den Regionen 95 f. Rz 18 ff., Tamedia AG/Unternehmensteil B2C der Neldepflicht aufgrund der erfüllten Schwellenwerte gevorliegend offen gelassen werden, ob die Meldepflicht
B.A Beurteilung des Zusammen
66. Gemäss Art. 10 Abs. 2 KG kann die untersagen oder ihn mit Bedingungen und / der Zusammenschluss:
a) eine marktbeherrschende Stellung, du kann, begründet oder verstärkt; und
b) keine Verbesserung der Wettbewerbsve die Nachteile der marktbeherrschenden
67. Gemäss Art. 4 Abs. 2 KG gelten einze schend, wenn sie auf einem Markt als Anb anderen Marktteilnehmern in wesentlichem | von Zusammenschlüssen ist zu prüfen, ob Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb Die Prüfung erfolgt im Gegensatz zu Unters Zeitraum von ca. zwei bis drei Jahren.
68. Unternehmen sehen sich in ihren Vet tenziellen Konkurrenten beschränkt. Die vor: Zusammenschluss ergibt sich folglich dara gend aktuelle und potenzielle Konkurrenten dem Zusammenschluss disziplinieren werde
69. Hierzu sind vorab die relevanten Märk zen.
B.4.1 Vorbemerkungen
B.4.1.1 Gesamthaft in der Schweiz verké
70. Bereits vor Einreichung der Gutachten punkt gestellt, dass Ticketcorner respektive für Tickets operieren, welche im Rahmen v ben werden. Aus dieser Optik kommen die F der schweizweit verkauften Tickets über Tic was wiederum dafür sprechen würde, dass trachten sei.
71. Nachfolgend werden die entsprechen zudem aufgezeigt, dass eine solche Betrac rechtlichen Marktabgrenzung widerspricht ui von Ticketcorner respektive Starticket gegeı
B.4.1.1.1. Schätzungen der Parteien
72. Die Parteien haben eigene Schätzung basierend auf den Zahlen für das Jahr 20: vorgegangen. Einerseits wurden auf Offentli Freizeitbereich zurückgegriffen, anderseits v zahl der für diese Veranstaltungen verkauft chen Schätzungen kann an den Berechnung Parties, Ausstellungen“ illustriert werden, we
schlussvorhabens
Wettbewerbskommission den Zusammenschluss Auflagen zulassen, wenn die Prüfung ergibt, dass
rch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden
rhältnisse in einem anderen Markt bewirkt, welche Stellung überwiegt.
:Ine oder mehrere Unternehmen als marktbeherrieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von Umfang unabhängig zu verhalten. Bei der Prüfung der Zusammenschluss eine marktbeherrschende beseitigt werden kann, begründet oder verstärkt. suchungen gemäss Art. 7 KG prospektiv für einen
‘haltensspielraumen durch ihre aktuellen und poaussichtliche Marktstellung der Parteien nach dem us, ob nach Realisierung ihres Vorhabens genü- | verbleiben, die das Verhalten der Parteien nach N.
te in sachlicher und räumlicher Hinsicht abzugrenufte Tickets
haben sich die Parteien wiederholt auf den Stand- Starticket auf einem umfassenden Gesamtmarkt on Freizeitaktivitaten in der Schweiz herausgege- -arteien zum Schluss, dass nur ein geringer Anteil ketcorner respektive Starticket abgesetzt werden, ; der Zusammenschluss als unbedenklich zu beden Schätzungen der Parteien erläutert. Es wird ‚htung der grundlegenden Systematik der kartellid somit keine Rückschlüsse auf die Marktstellung rüber Veranstaltern zulässt.
en zum Ticketvertrieb in der Schweiz eingereicht, 15. Methodisch wurde dabei auf zweierlei Weise ch zugängliche Statistiken zu Veranstaltungen im vurde in gewissen Bereichen Schätzungen zur Anen Tickets vorgenommen. Das Vorgehen bei soljen für den Bereich „Konzerte, Theatervorstellung, 3Iche folgendermassen beschrieben wird:
78. Des Weiteren haben die Parteien eins gung des Bundesamtes für Statistik zum F
Kategorie Konzert/Musikanlass wurde das \
80.
> alternative Schätzung basierend auf eine Befrareizeitverhalten vorgelegt.
/orgehen folgendermassen zusammengefasst:
u I
B.4.1.1.2. Schätzungen von Dritten und
82. Sowohl CTS EVENTIM als auch die Übernahme von Ticketcorner im Februar 2 Ticketcorner mit in der Schweiz der unein Marktanteil von rund 60 Prozent sei. So hab samt 9,3 Mio. Tickets abgesetzt bei einem Angabe lässt auf eine Gesamtzahl von Tick
83. Bei der Gründung von Tixtec hat diese malige CEO von Ticketcorner vorsteht - in cketingmarkt Schweiz ein attraktives Gescl tungs-Tickets jährlich verkauft, der Durchsct
84. Andere Schätzungen gehen davon au tungstickets über etablierte Kanäle abgesetz davon aus, dass zusätzlich nochmals etwa | setzt würden. Dies umfasse all die kleinen ut kursen und «Turnerchränzli» über Firmenan der unteren Ligen. Für diese semiprofessior sung bereit, welche die Veranstalter kostenl
85. Die Thunerseespiele gehen in einer ei rund 50 Mio. Tickets verkauft werden, wovo etc. verkauft wurden. So wird geschatzt, da gedeckt werden.
B.4.1.1.3. Kein Gesamtmarkt für „Ticket
86. Generell ist eine Betrachtung der An: ckets nicht tauglich, um die Marktstellung \ Veranstaltern abzuschätzen. Dies wäre im V um homogene Produkte handelte und Tick einem nationalen Markt gegenüber Endku könnte tatsächlich einfach die Anzahl der ge samtmarkt betrachtet werden und anhand d verkauften Tickets deren Marktanteil reflekti
87. Zu den Schätzungen seitens der Parte kauften Tickets ist festzuhalten, dass diese Expertenschätzungen basieren und die Res schätzten diversen Koeffizienten (wie Anzal tive Anteil an überhaupt verkauften Tickets)
88. Wie ebenfalls nachfolgend aufgezeigt‘ Veranstaltern umfassende Distributions- ut punkt der Markabgrenzung ist somit nicht di Tickets herausgegeben werden. Vielmehr i
14 Vgl. Handelszeitung vom 19. Januar 2017: ,D
41-00090/COO.2101.111.3.233127
frühere Schätzungen der Parteien
Ringier Gruppe haben bei der Ankündigung der 010 in einer Medienmitteilung festgehalten, dass geschränkte Marktführer im Ticketing mit einem e das Unternehmen im Geschäftsjahr 2009 insgeeinen Nettoumsatz von ca. 35 Mio. CHF.'? Diese ets von ungefähr 15,5 Mio. schliessen.
s Unternehmen — dem mit George Egloff der eheeiner Medienmitteilung festgehalten, dass der Tiraft sei: So würden rund 20 Millionen Veranstal- ınittspreis steige laufend und sei krisenresistent.'?
s, dass in der Schweiz jährlich 21 Mio. Veranstalt werden. Der Geschäftsführer von Ticketfrog geht 20 Mio. Tickets über nicht etablierte Kanäle abge- 1d mittleren Events im Lande, von Weiterbildungslässe und Theaterabende bis hin zu Sport-Events 1ellen Anlässe stelle Ticketfrog eine Ticketing-Löos nutzen können. "*
genen Schätzung davon aus, dass in der Schweiz n allerdings 30 Mio. händisch an der Abendkasse ss nur 20 Mio. Tickets über Ticketinganbieter abs“ im Freizeitbereich
zahl der gesamten in der Schweiz verkauften Ti- ‚on Ticketcorner respektive Starticket gegenüber Vesentlichen nur der Fall, wenn es sich bei Tickets etcorner respektive Starticket solche Produkte in inden anbieten würden. In einem solchen Falle samten in der Schweiz verkauften Tickets als Geer Anzahl durch Ticketcorner respektive Starticket eren.
sien zum Gesamtvolumen der in der Schweiz verin wesentlichem Umfang auf gänzlich unbelegte ultate in einem erheblichen Ausmass von den ge- ıl an pro Veranstaltung verkaufter Tickets respekabhängt.
wird, bieten Ticketcorner und Starticket gegenüber id Vermarktungsdienstleistungen an. Ausgangs- e Frage, ob bei einer wirtschaftlichen Transaktion st zuerst die Frage zu beantworten, welches die
eral-press-releases/uebernahme-der-schweizer-ticketas Doodle des Ticketings“.
Marktgegenseite ist. Dies ist dementspreche alternative Vertriebskanäle ein Substitut für Starticket darstellen. Ausgehend davon sin nieren und die auf diesen Märkten tätigen K
89. Generell würde entsprechend der Dar für „Tickets“ eine Vielzahl von Unternehme Starticket erfasst, welche gar keine Vertrie sondern einfach eine kostenpflichtige Freize ein Ticket herausgibt, handelt es sich dabei ı
90. Auch verkennt eine generelle Betrach Ticketcorner respektive Starticket schwerpı Events ermöglichen. Gemäss der Betracht: Unternehmen marktanteilsmässig als Konk lich) vor Ort Tickets herausgeben und somit betroffen wären.
91. Im Übrigen hat sich die WEKO zulet chungsplattformen für Hotels insbesondere rekten Vertrieb mit Online-Buchungsplattforr wurde nicht im vornhinein von der Annahme Hotelübernachtungen zum relevanten Markt bung der Distributionskanäle von Hotels — c von etwa einem Drittel aller Hotelübernacht formen erfolgt. Die Identifikation des kartel chenden Marktanteile erfolgte jedoch ausge schiedener Distributionskanäle aus Sicht de der relevanten Marktteilnehmer und der daı sprechenden Marktteilnehmer.
92. Wie aus den nachfolgenden diesbezüt Veranstaltern abgestützte - Überlegungen ft nicht auf einem allgemeinen Markt für „Ticke spezialisierte Dienstleistungen an, einerseit andererseits im Bereich von Informatiklösur
B.4.1.2 Parteigutachten
93. Die Zusammenschlussparteien reichte und von [i
94. Zu diesen Parteigutachten ist in allgen gutachten kein grösseres Gewicht zukomm bzw. weiteren Eingaben der Parteien, dass vorbringen enthalten. Der Beweiswert eine: nem behördlich angeordneten Gutachten re nicht als Sachverständigengutachten im Sin ausgegangen werden, dass die Partei dem genen subjektiven Empfinden wesentliche ( breitet, und das private Gutachten im Unte hung erstellt wird. Dennoch sind die Parteig Beweiswürdigung nach Art. 19 VwVG i.V.r
and auch der Ausgangspunkt der Frage, inwiefern die Dienstleistungen von Ticketcorner respektive 1 sachlich und räumlich relevante Märkte zu defionkurrenten zu identifizieren.
stellung der Parteien eines umfassenden Marktes =n als Konkurrenten von Ticketcorner respektive bsdienstleistungen gegenüber Dritten erbringen, itaktivität anbieten. Wenn eine Freizeiteinrichtung yerade nicht um eine eigenständige Markttätigkeit.
tung von in der Schweiz verkauften Tickets, dass ınktmässig den Vorverkauf von Tickets von Live ıng der Parteien würde jedoch eine Vielzahl von urrenten betrachtet werden, welche (hauptsächauch kaum vom vorliegenden Zusammenschluss
zt im Rahmen der Untersuchung i.S. Online-Buauch mit der Frage der Substituierbarkeit vom dinen auseinandergeseizt. Auch in jenem Verfahren ausgegangen, dass alle in der Schweiz erfolgten ‘gehören. Zwar wurde - im Rahmen der Beschreilurchaus darauf eingegangen, dass nur ein Anteil Ungen in der Schweiz über Online-Buchungsplatt- Irechtlich relevanten Marktes sowie der entspre- »hend von der Analyse der Substituierbarkeit verr Marktgegenseite, gefolgt von einer Identifikation auffolgenden Erhebung der Marktanteile der ent-
Jlichen — und auf eine umfassende Befragung von 1ervorgeht, sind Ticketcorner respektive Starticket ts“ tätig, sondern bieten gegenüber Veranstaltern s im Bereich von Fremdvertriebsdienstleistungen, gen für den Eigenvertrieb.
nan der Anhörung die Parteigutachten u
einer Hinsicht festzuhalten, dass ihnen als Privattals den rechtlichen Erörterungen in der Meldung die Parteigutachten also ausschliessliche Partei- ; Parteigutachtens ist demnach verglichen mit ei- :gelmässig herabgesetzt und gilt zum Vornherein ne von Art. 12 Bst. e VwVG. Denn es muss davon Privatgutachter in erster Linie die nach ihrem eisesichtspunkte des streitigen Sachverhalts unterrschied zum behördlichen nicht unter Strafandroutachten entsprechend dem Grundsatz der freien n. Art. 40 BZP pflichtgemäss zu würdigen. Nicht zulässig ist es einem Beweismittel vorab ur sprechen, beispielsweise weil die eingereicl
95. Das Parteigutachten von Marktvolumina im Bereich des Ticketings ein auf Schätzungen der Anzahl verkaufter kos gutachten beschreibt das Ticketing vorwieg scheidet dabei zwischen unterschiedlichen / gutachten bestehen globale Entwicklunger setzen würden. Weiter zählt das Parteigut: Bereich Ticketing bereits tätig seien, und Te markt einsteigen könnten.
96. Das Parteigutachten von Effekte von technologischen Entwicklunger von Fallstudien abzuschätzen. Disruptoren genstarken Fremdvertrieb durch den mai schnell Marktanteile gewinnen. Bei Ticketm: Eventbrite in den nächsten 12-18 Monaten
97. Die Parteigutachten äussern sich som Markteintritte und disruptive Technologien. / gen Markteintritten und zu disruptiven Tech ziellen Wettbewerbs in Rz 330ff. eingegange im Freizeitbereich ein taugliches Mittel zur N Überlegungen unter Rz 70ff. verwiesen wer
B.4.1.3 Bedeutung von Promotionsleistı
98. Die Leistungen von Ticketcorner resp wicklung des Ticketvertriebs über verschiec Umfang die Vermarktung und Promotion vo
99. Auf die Bedeutung und den Umfang v« pektive Starticket wurde von den Parteien i überhaupt — nur am Rande eingegangen. [L ermittlungen anhand konkreter Fragen an di zu erfassen.
100. Im Rahmen der Nachermittlungen wı leistungen, welche Ticketcorner respektive S anstaltungen auf der jeweiligen Homepage
1. Ticketcorner
101. Gemäss den meldenden Unternehme lichkeit, aus verschiedenen Promotionsleisi
täten nutzt Ticketcorner auch die Social Mec
15 Urteil des BVGer, RPW 2013/4, 767, E 4.3.3.’
E 9.2.1.2.4, BUW/WEKO.
id in allgemeiner Weise die Beweiseignung abzuiten Expertisen von den Parteien stammen."
hat nach eigenen Angaben zum Ziel, die zuschätzen. Dabei stützt sich das Parteigutachten tenpflichtiger Tickets in der Schweiz. Das Parteiend aus einer technischen Perspektive und unter- Arten von Softwarelösungen. Gemäss dem Partei- 1, welche die etablierten Strukturen unter Druck achten Unternehmen auf, welche im Ausland im =chnologieunternehmen, welche in den Ticketinghat nach eigenen Angaben zum Ziel, die ı auf den Ticketing-Markt in der Schweiz anhand könnten mit neuen Geschäftsmodellen den mar- 'genschwachen Eigenvertrieb substituieren und aster sei noch im Jahr 2017 und bei SeatGeek und mit einem Markteintritt zu rechnen.
it hinsichtlich dreier Sachverhalte: Marktvolumen, Auf die Aussagen der Parteigutachten zu zukünftinologien wird im Rahmen der Analyse des potenn. Zur Frage, inwiefern die Anzahl in der Schweiz larktabgrenzung darstellt, kann auf die vorherigen den.
ingen
ektive Starticket umfassen neben der reinen Ablene Verkaufskanäle auch in einem wesentlichen n Vertriebsdienstleistungen.
on Promotionsleistungen seitens Ticketcorner resn der Meldung des Zusammenschlusses — wenn ies bedingte schlussendlich umfangreiche Nach- e Parteien, um diesen Aspekt sachverhaltsmässig
irde u.a. nach weiteren Angaben zu Promotionstarticket, abgesehen von der Darstellung von Vererbringen, gefragt.
:n hat bei Ticketcorner ein Veranstalter die Mögungen auszuwählen
). Im Rahmen der Marketingaktivilia, d.h. digitale Medien und Technologien, welche die soziale Interaktion unter den Nutzern e Seite bei Facebook"®, bei Twitter!” und bei | internetaffine, vorwiegend jüngere Zielgrur Vermarktung sind im Ticketverkauf ein wich! der Parteien hervor: So seien in den letzten den Bekanntheitsgrad der Marken Ticketco:
Kommunikationsleistungen
103. Im Rahmen der Nachermittlungen wur verträge sowie sämtliche davon abweichenc Starticket mit Veranstaltern gebeten. Die me ner wichtigsten Verträge mit Veranste tigsten Veranstaltern, die
104. Gemäss Angaben der meldenden Ur keine besseren Konditionen, wenn sie mit
rlaubt. Ticketcorner unterhält beispielsweise eine nstagram"®. Durch die sozialen Medien kann eine ype gut angegangen werden. Markenpflege und iger Faktor. Dies geht auch aufgrund der Aussage Jahren erhebliche Marketingmittel geflossen, um rner und Starticket zu steigern.
den auch zur Einreichung der aktuellen Standardlen aktuellen Verträge von Ticketcorner respektive Idenden Parteien reichten (vorerst) von Ticketcoritern und von Starticket die Verträge mit den wichaufweisen, ein.
ternehmen erhalten die Veranstalter von Ringier Ticketcorner zusammenarbeiten.
Ein wesentlicher Vorteil dürfte sich Ticketco
. Dies stellt ein Wettbewert Medienhaus im Konzernverbund hat, dar.
107. Die nachstehende Tabelle bildet nur be
munikationsleistungen [nn
Vertragspartner Bruttowert
rner jedenfalls damit verschaffen,
svorteil gegenüber einem Unternehmen, das kein
:ispielhaft die mit Veranstaltern vereinbarten Komab:
Konditionen
Tabelle 2: Exemplarische Darstellung von Komn
men
108. Den einzelnen Verträge mit den Verar
runikationsleistungen ME Quelle: Angaben der meldenden Unternehistaltern ist zu entnehmen,
109. Im Rahmen der Durchsicht der Verans ben, dass Ticketcorner
Medienpartnerschaften
112. Gemäss den meldenden Unternehme:
114. Den meldenden Unternehmen zufolge schaft irrelevant sein, ob ein Ticketing beste der Hand zu weisen, dass der Abschluss deı
talterverträgen haben die Nachermittlungen ergeerhält Ringier
> mag es für den Abschluss einer Medienpartnerht und wer es übernimmt. Es ist jedoch nicht von Medienpartnerschaft
Weitere Vergünstigungen von Seiten Ticket 115.
2. Starticket
wie Ticketcorner in den Sozialen Medien akt Twitter.2!
Kommunikationsleistungen
117. Im Rahmen der Nachermittlungen wu die Veranstalterverträge von Starticket einzi
19 Vgl. Rz 109 f.
2 Vgl. Rz 99 f.
corner
. Starticket ist iv und verfügt über eine Seite bei Facebook”? und
rden die meldenden Unternehmen auch gebeten, sreichen.?2
Vertragspartner Bruttowert
es a
Tabelle 3: Exemplarische Darstellung von i gemäss den Veranstaltervert denden Unternehmen
119.
23 Vgl. Rz 179.
Konditionen
rägen von Starticket. Quelle: Angaben der mel-
3. Veranstalter
120. Den Aussagen der befragten Veranste tens der Anbieter von Fremdvertriebs-Diens entnehmen, dass - mit nur wenigen Ausnah sehr grosse Bedeutung beigemessen wird. : die Leistungen auf den verschiedensten W Online-Marketing bieten sich vielseitige Mo men präsent zu sein. Die Einschätzungen klärt werden, dass durch die Promotionslei Für Sportveranstalter bzw. deren Veransta senz haben, ist die Bedeutung nicht sehr Sportveranstaltern mit nationaler Bekannthe Sponsoring, welches Ticketcorner ebenfalls vereinen von nationaler Bekanntheit das Sy darstellt.
121. Ein oft genannter Vorteil durch die Zu Dienstleistungen ist der Erhalt von E-Mailadı motion erwünschen), so dass der Veransta Nachteile für die Veranstalter scheinen nich Nachteilig wird erachtet, dass manchmal an Promotion bevorzugt werden, da ein Exklus der das Konzert an einem anderen Ort orga
4. Umfrage
122. Auch Ticketcorner selbst verweist auf a-Show AG - als bedeutende Veranstalter Befragung von 1551 Musicalbesuchern in d
24 Vgl. Rz 115.
liter zur Bedeutung von Promotionsleistungen seistleistungen für Veranstalter in der Schweiz ist zu men — den Promotionsleistungen eine grosse bis So können Zielgruppen gezielt angesprochen und erbemitteln kommuniziert werden. Namentlich im glichkeiten, um auf den verschiedensten Plattfor- Jer Veranstalter können betriebswirtschaftlich erstungen höhere Ticketverkaufe erwartet werden. tungen, welche ohnehin eine grosse Medienprägross. Dies mag stimmen, hingegen spielen bei it andere Faktoren eine grosse Rolle wie z.B. das betreibt.?* Es ist notorisch, dass gerade bei Sportonsoring ein wichtiger Teil der Einnahmequellen
sammenarbeit mit Anbietern von Fremdvertriebsressen von Kunden (sofern diese eine direkte Pro- Iter diesen einen Newsletter zusenden kann. Die t oder nur in geringem Ausmass zu bestehen. Als dere Veranstalter mit dem gleichen Konzert in der ivvertrag mit einem anderen Veranstalter besteht, nisiert.
der eigenen Homepage auf eine durch die Rentin von Musicals in der Schweiz — durchgeführte en Jahren 2014 und 2015.
Wie sind:
Ticketcorner-Kanäle (z.B. Website Newsletter)
Plakat
Inserat
Website und Newsletter musical.c Freunde und Bekannt Internet-Werbun
Artikel in Tageszeitun
Werbung im O'
Flyer an Vorverkaufsstell
Sie auf das Musical aufmerksam geworden?
© U 13%
n 11%
e EE 9%
go EE 9%
9 NE 8%
7%,
e ME 4%
126. Der räumlich relevante Markt umfasst den sachlichen Markt umfassenden Waren Abs. 3 Bst. b VKU, der hier analog anzuwer
127. In vorliegendem Fall werden in drei Märkte abgegrenzt: Fremdvertriebsdienstlei
B.4.2.1 Fremdvertriebsdienstleistungen
B.4.2.1.1. Standpunkt der Zusammenscl|
128. Die Zusammenschlussparteien bringe dass Ticketcorner respektive Starticket in € seien, welcher sowohl Fremd- als auch Eig: der Sicht der Veranstalter beide Vertriebsfor gänge zwischen Fremd- und Eigenvertrieb - von im Bereich Software-Lösungen für der Tixtec und Ticketpark vorgebracht. Des We dass schon heute der überwiegende Teil de ser Trend sich gemäss — nicht näher genani
129. Daneben stützen sich die Parteien auf behörden ab, welcher den eigenen Standpu zungen zur Marktabgrenzung — wie jüngst d men der Beschlussbegründung zur Einleitui als rechtswidrig.
130. Gestützt auf eine Betrachtung des Ar verkauften Tickets an sämtlichen im Freize men die Zusammenschlussparteien gemäss Gesamtmarktes — im Falle einer Ausklamm Jahr von rund | | von Ticketcorner und v Kinotickets in den relevanten Markt wurde 2015 sogar ein Marktanteil von lediglich Zz ticket resultieren. Vor diesem Hintergrund s urteilen.
B.4.2.1.2. Bisherige Praxis der WEKO
131. In der Vergangenheit hat sich die WE i.S. Vertrieb von Tickets im Hallenstadion Z gesetzt. Im genannten Verfahren ist die WEI ausgegangen, welcher sowohl den Fremdve fasste. Die WEKO hat sich auch in zwei nacl Einschätzung abgestitzt.?’
132. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass ( rich bezüglich der Einschätzung der WEKC
27 Vgl. RPW 2013/3, 383 Rz 40, Tamedia/Startic
das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 iden ist).?6
Bereichen (sachliche und räumliche) relevante stungen, Eigenvertriebslösungen und Medien.
hlussparteien
n bezüglich des sachlich relevanten Marktes vor, 'inem umfassenden Markt für Ticketvertrieb tätig nvertrieb umfasse. Dies sei sachgerecht, da aus men Alternativen darstellen würden und die Überfliessend seien. Letzteres wurde im Übrigen auch 1 Eigenvertrieb tätigen Unternehmen, namentlich teren bringen die Zusammenschlussparteien vor, r Tickets im Eigenvertrieb verkauft würde und dienten — Branchenexperten fortsetzen würde.
jenen Teil der bisherigen Praxis der Wettbewerbsnkt stützt und bezeichnen abweichende Einschäturch das Bundesverwaltungsgericht oder im Rah- 1g der Prüfung — entweder als irrelevant oder gar
teils der durch Ticketcorner respektive Starticket itbereich in der Schweiz verkauften Tickets komeigenen Schätzungen hinsichtlich der Grösse des erung von Kinotickets — auf einen Marktanteil im on von Starticket. Bei einem Einbezug von gemäss Schätzungen der Parteien für das Jahr Bj von Ticketcorner respektive von | von Starei der Zusammenschluss als unbedenklich zu be-
"KO insbesondere im Rahmen der Untersuchung irich mit dem Bereich Ticketvertrieb auseinander- XO von einem Gesamtmarkt für den Ticketvertrieb rtrieb, als auch den Eigenvertrieb von Tickets umnfolgenden Zusammenschlussverfahren auf diese
Jas BVGer in seinem Urteil i.S. Hallenstadion Zü- ), dass ein einziger Markt in der Schweiz für den
13/1, 127 E. 9.2.1), Publigroupe SA et al. /WEKO.
ket; RPW 2014/1, 297 Rz 35, Tamedia
Ticketverkauf besteht, gewisse Vorbehalte \ Einschätzung im Wesentlichen auf eine Ab der Vergangenheit, die jedoch zu keiner rect bzw. der relevanten Märkte in diesem Gescl zelnen Aussagen auf den Stellungnahmen c ten und Informationen in die Darstellung ein
133. Ausgehend vom Verfahrensgegenstal nen separaten sachlich relevanten Markt ful staltungen ab.
B.4.2.1.3. Praxis des Bundeskartellamts
134. Das Bundeskartellamt hat sich in eine prüfverfahrens betreffend eines Zusammen teiligt war, mit dem Bereich des Ticketings 2
135. In diesem Verfahren wurde, neben e Markt für Ticketsystemdienstleistungen mit Dabei werden Ticketsystemdienstleister dac eine Kombination von folgenden Dienstleistı
- Technische Dienstleistung: Kern de jeweils der Betrieb und die technis schiedenste Arten von Veranstaltunc derum an Vorverkaufsstellen anges wie an ein Netz von externen (fremd
- Vermittlung eines Verkaufsstellenne der Systemanbieter gegenüber den nem Vertriebsnetz. Dabei schliessen : tern Vertriebsverträge bezogen auf Grundlage für die Veranstalter Ticke näre, Agenten, im Auftrag der Verat hält darüber hinaus die Vermittlung stalter. (Rz 104)
- Ticketerstellung: Zum Angebot der weitere mit der Buchbarkeit der Vera stellung von Saalplänen, Layout von
- Zusätzliche Leistungen: Schliesslich sätzliche Leistungen gegen Entgelt: schliesslich Systemschulungen bis F men, wie der hervorgehobenen Dar Flyern zur Bewerbung in den VVK-S
136. Als alternative Ticketsysteme werden nehmen betrachtet, welche wie CTS EVEN
28 Urteil des BVGer B-3618/2013 vom 24. Nover
29 Bundeskartellamt, Beschluss vom 03.01.2017 SCORPIO Konzertproduktionen GmbH.
‚orgebracht: So bezöge sich die WEKO bei dieser klärung des Geschäftsbereichs des Ticketings in tsverbindlichen Festlegung des relevanten Markts 1äftsbereich geführt hatte. Zudem würden die einler Parteien fussen, während kaum verifizierte Dabezogen werden.?®
id grenzt das Bundesverwaltungsgericht auch ei- “den Ticketvertrieb für Mega-Einzelbühnenveran-
2m aktuellen Entscheid im Rahmen eines Hauptschlusses, an welchem auch CTS EVENTIM beuseinandergesetzt.?°
iner Reihe von anderen Märkten, ein nationaler | Veranstaltern als Marktgegenseite abgegrenzt. Jurch charakterisiert, dass diese im Wesentlichen ingen gegenüber Veranstaltern erbringen:
r Dienstleistung ist bei allen Anbietern zunächst che Anbindung an eine Datenbank, in die verjen eingestellt werden. Diese Datenbank wird wiechlossen, insbesondere eigene Online-Shops soen) VVK-Stellen. (vgl. Rz 103).
tzes: Darüber hinaus ist eine Kerndienstleistung Veranstaltern die Gewährung des Zugangs zu eialle Anbieter der Ticketsysteme mit den Veranstalihre konzerneigenen VVK-Stellen, die auf dieser ts an den Endkunden verkaufen (als Kommissio- ıstalter 0.a.). Die Ticketsystemdienstleistung enteines Netzes externer VVK-Stellen an die Veran-
Ticketsysteme an die Veranstalter gehören auch nstaltung in Verbindung stehende Leistungen (Er- Fantickets etc.). (Rz 107)
bieten Ticketsystemdienstleister verschiedene zuin. Diese reichen von technischen Leistungen einin zu optionalen Werbe- und Marketingmassnahstellung im Online-Shop oder der Erstellung von tellen.
innerhalb des sachlich relevanten Marktes Unter- TIM mit den (in der Regel eigenen) Online-Shops
nber 2016, E.317 f. , B6-53/16, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA / FKP und den angeschlossenen stationären Vorv näle anbieten.
137. Das Bundeskartellamt hält fest, dass leistungen nicht mit Eigenvertriebslösunger vertrieb über eine Lizenzierung von Inhouse Label-Anbieters. (Rz 125 ff.)
138. Wie aus den nachfolgend gemachter kenntnisse des Bundeskartellamts weitestg Rahmen des vorliegenden Zusammenschlu
B.4.2.1.4. Sachlich relevanter Markt
B.4.2.4.1.1 Vorbemerkungen
139. Ticketcorner respektive Starticket erm ganz oder teilweise auszulagern. Der Frem tigkeit der Zusammenschlussparteien. Nach ob aus Sicht von Veranstaltern auch alternz trieb betrachtet werden können.
140. Generell bieten Fremdvertriebsdienst zahl von Aspekten im Zusammenhang mit d wicklung des Ticketvertriebs bis hin zur Einle teien fassen diese umfassenden Prozesse b Ticketing-Unternehmen] schaltet die Verans notwendig — den Saalplan, erstellt die versc des Veranstalters, stellt den Support währe die Einlasskontrolle bereit und — vor allem Veranstaltung zu bewerben und damit den \
141. Eine der Kerntätigkeiten von Unterne besteht aus dem Vorverkauf von Veranstali Dabei kann unterschieden werden zwische ein Call Center und Verkäufen über das Int Besucher typischerweise die Tickets entwe nanntes Print at Home), bestellen und sich f Smartphone laden oder das Ticket auf einer Falle von Ticketcorner unterteilen sich dies gendermassen:
erkaufsstellen immer beide Hauptdistributionskaaus Sicht von Veranstaltern Ticketsystemdienst- | austauschbar sind, dies gelte sowohl für Eigen- -Software, als auch für das Angebot eines White-
1 Betrachtungen hervorgeht, decken sich die Erehend mit den nachfolgenden Betrachtungen im ssverfahrens.
öglichen es Veranstaltern den Vertrieb von Tickets dvertrieb von Tickets entspricht auch der Kerntäfolgend ist demzufolge die Frage zu beantworten, tive Vertriebskanäle als Substitut zum Fremdverleister eine umfassende Auslagerung einer Vieler Vermarktung von Veranstaltungen und der Abasskontrolle am Ort der Veranstaltung an. Die Pareispielsweise folgendermassen zusammen: „[Das staltung im Ticketing-System auf, erfasst — sofern hiedenen Preiskategorien gemäss den Vorgaben nd des Verkaufs sicher, stellt die Infrastruktur für — beginnt das Ticketing-Unternehmen damit, die /erkauf der Tickets anzukurbeln.“
hmen im Bereich Fremdvertriebsdienstleistungen ungs-Tickets über verschiedene Vertriebskanäle. n physischen Vorverkaufsstellen, Verkäufen über ernet. Im Online-Bereich können Veranstaltungsder herunterladen und selbst ausdrucken (sogeyer Post zustellen lassen, als Mobile Ticket auf ein RFID-Karte (wie dem SwissPass) hinterlegen. Im e Vertriebsarten im Jahr 2016 beispielsweise fol-
Abbildung 1: Anteil nach Tickets nach Vertriebs:
142. Auf die Bedeutung und den Umfang v triebsdienstleistern wurde in Abschnitt B.4.’ triebsdienstleister gegenüber Veranstaltern i Vermarktung von Veranstaltungen, so beisr corner.ch), über elektronische Newsletter, | Medien oder Werbung an physischen Verka
143. Ein Unternehmen im Bereich Fremdve personelle und technische Infrastruktur bere können auch Dienstleistungen und Produkt Home und Mobile Tickets — angeboten werc
B.4.2.4.1.2 Geschäftsmodell von Fremdv
144. Ticketcorner respektive Starticket sinc Vertriebsdienstleistungen in Anspruch nehn Rechnung der Veranstalter. Aufgrund desse kundenpreis der über Ticketcorner respekti gen.
145. Das Geschäftsmodell von Ticketcorne von beispielsweise Ticketino — insbesonder: Ticket, insbesondere gegenüber dem Verar
- Ticketcorner:
30 Vgl. insbes. Rz 112.
art bei Ticketcorner im Jahr 2016:
on Promotionsdienstleistungen seitens Fremdver- |.3 vertieft eingegangen. So erbringen Fremdvernsbesondere auch Dienstleistungen bezüglich der jjelsweise auf der eigenen Homepage (wie ticket- Werbung in eigenen Publikationen oder anderen jiufsstellen.*°
rtriebsdienstleistungen hat hierfür die notwendige itzustellen. Neben dem eigentlichen Ticketverkauf e bezüglich Zutrittskontrolle — gerade bei Print at len.
artriebsdienstleistern
1 als Agenten für Veranstalter tätig, welche deren ıen und vertreiben die Tickets im Namen und auf .n sind es auch die Veranstalter, welche den Endve Starticket abgewickelten Ticketverkäufe festler respektive Starticket basiert — wie auch im Falle > auf die Erhebung von Gebühren pro verkauftem stalter, aber auch gegenüber Endkunden:
- Starticket:
146. Bezüglich dem Vorverkauf von Tickets
werden durch Dritte betrieben (z.B. arbeit folgendermassen gestaltet:
- Ticketcorner arbeitet mit
- Bei Starticket bezahlt der Kunde zu
B.4.2.4.1.3 Marktgegenseite
147. Ausgangspunkt der Marktabgrenzung tern von Produkten respektive Dienstleistun Produkteigenschaften — vor allem auf den a henden Verwendungszweck abzustellen. E wortende Frage, wobei der durchschnittlich«
148. Fremdvertriebsdienstleister stehen zı Seite Veranstaltern, auf der anderen Seite
31 Vgl. zu Letzterem Urteil des BVGer, RPW 201
; über Vorverkaufsstellen ist festzuhalten,
. Alle anderen Vorverkaufsstellen etc.). Dabei ist die Zusammensätzlich zum Ticketpreis eine Vorverkaufsgebühr.
| bildet die Sicht der Marktgegenseite von Anbiegen. So ist bei der Marktabgrenzung — neben den us Sicht der Marktgegenseite im Vordergrund ste- 5 handelt sich dabei um eine empirisch zu beant- > Abnehmer massgeblich ist.?"
vei Marktgegenseiten gegenüber: Auf der einen Endkunden. Die nachfolgende Marktabgrenzung
5/4, 821, E. 7.1.2, BMW/WEKO; Urteil des BVGer, erfolgt jedoch aus Sicht von Veranstaltern: Veranstaltung, welche Distributionskanäle u bei bestimmten Veranstaltungen berücksict Wahl eines Fremdvertriebsdienstleisters dii sichtigen, zumal der vorliegend betrachtete seitigen Marktes aufweist.
149. Marktgegenseite von Ticketcorner res vertriebsdienstleistungen professionelle Ve Events in der Schweiz, welche einen überw zen. Bezüglich der Art der Veranstaltunge schen den folgenden Bereichen:
- Entertainment: Dieser Bereich umfa tungen, Festivals & Open Airs, Music
- Kultur: Dieser Bereich wird unterteilt
- Sport: Hierbei wird unterschieden zı zelne Turniere) und Vereinen (insbe hockeyclubs).
150. Zur Veranschaulichung der Marktgege werden mittels folgenden Tabellen die gröss Anzahl Tickets im Jahr 2016 dargestellt:
So bestimmen Veranstalter bei einer spezifischen nd somit auch welche Fremdvertriebsdienstleister tigt werden. Jedoch müssen Veranstalter bei der 2 Präferenzen von Endkunden durchaus berück- Bereich verschiedene Charakteristika eines zweipektive Starticket sind konkret im Bereich Fremdranstalter von bestimmten Kategorien an Liveiegenden Anteil der Tickets im Vorverkauf absetn unterscheidet beispielsweise Ticketcorner zwisst Veranstaltungen in Clubs, Comedy-Veranstal- ‚als & Shows, Pop & Rock und schliesslich Zirkus.
in Events und Theater.
nischen Sportveranstaltungen (beispielweise einsondere Spiele von nationalen Fussball- und Eisnseite im Bereich Fremdvertriebsdienstleistungen sten Kunden von Ticketcorner und Starticket nach
Abbildung 2: 20 grösste Veranstalter bei Ticketc
Abbildung 3: 20 grösste Veranstalter bei Startick
151. Bei den typischen Nachfragern von Fı professionelle Veranstalter, welche im Bere Konzerten stehen dabei Veranstalter mit ein Weitere Veranstalter finden sich insbesonc und Eishockey. Dort wiederum handelt es höchsten Liga respektive beim Fussball um
orner (im Jahr 2016, nach Anzahl Tickets)
et (im Jahr 2016, nach Anzahl Tickets)
'emdvertriebsdienstleistungen handelt es sich um ich Live-Shows und Live-Konzerten tätig sind. Bei 2m Fokus auf moderne Musik klar im Vordergrund. lere im Bereich Sport, insbesondere im Fussball sich auch um professionelle Clubs in der jeweils den nationalen Verband.
152. mit einer eigenen Spielstätte — im Gegensat beispielsweise Open Air-Kinos oder Film-F Dienstleistungen im Bereich Fremdvertrieb kauf von Skitickets nur in marginalem Umfar vereinen von unteren Ligen, nicht-kommerzi von anderen Freizeitangeboten sind somit genseite, welche als Ausgangspunkt der ni Im Übrigen geht auch das Bundeskartellam Live-Entertainment-Veranstaltungen als Mai betrachten sind.??
B.4.2.4.1.4 Generelle Bedeutung von Fre!
153. Die Swiss Music Promoters Associatic ell und künftig eine grosse Bedeutung für Sc wie sie in der SMPA zusammengeschlossen Locations mit verschiedenen Arten von Ver nem starken Fremdvertrieb zusammenarbe' ten Marke könnten zwar teilweise oder ganz stalter mit festen Häusern (Bspw. Opernhat nicht professionelle Veranstalter. Dies gelir Veranstaltern.
154. Aus Sicht der SMPA hat die Nutzunc von Vorteilen für Veranstalter. So reduziere « Infrastruktur-Aufwand beim Veranstalter. A schiedene Kommunikationsleistungen der ' Veranstalter und Kunden auf eine funktionieı greifen, wie auch auf einen Support mit hoh vertrieb über zeitgemässe Vertriebskanäle. dem SMPA vor allem durch die Kosten des Kundendaten durch den Ticketanbieter aucl
B.4.2.4.1.5 Anhaltende Bedeutung von pl
155. Die etablierten Unternehmen im Berei dere die Zusammenschlussparteien, ermög senden Netz an physischen Verkaufssteller dieses Vertriebskanals aus Sicht von Veran
156. Bezüglich der Notwendigkeit einer Pı Zusammenschlussparteien auf eine sinken: kaufsstellen. So verkauft Ticketcorner übe: Jahren noch nicht einmal fj waren. Dies lösung des gedruckten Tickets durch Mob schlussparteien bringen vor, dass die weitge ronischen Verkauf bewirkt, dass Ticketing: Verkaufsstellen verfügen müssen; ein reine
32 Bundeskartellamt, Beschluss vom 03.01.2017 SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, 26 Rz 1
fragen reguläre Kinos z zu Veranstaltern von Events im Filmbereich, wie -estivals — in der Schweiz typischerweise keine sdienstleistungen nach. Auch erfolgt der Vorverg. Dasselbe gilt für Museen, Messen, Zoos, Sportelle Veranstaltungen, etc. Die genannten Anbieter nicht Bestandteil der durchschnittlichen Marktgeachfolgenden Marktabgrenzung genommen wird. t davon aus, dass Veranstalter insbesondere von ‘ktgegenseite von Fremdvertriebsdienstleistern zu
ndvertriebsdienstleistungen
nN (SMPA) führt aus, dass der Fremdvertrieb aktuhweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter, | Sind, habe. Ein Veranstalter der in verschiedenen anstaltungen schweizweit tätigt ist, müsse mit eiten. Einige Festivalveranstalter mit einer etablierauf den Eigenvertrieb setzen, ähnlich wie Veran- ıs Zürich oder gewisse Musikclubs) oder kleinere igt in der Regel aber nur diesen Kategorien von
y von Fremdvertriebsdienstleistungen eine Reihe Jie Auslagerung des Ticketings den Personal- und uch bestehe eine höhere Reichweite durch ver- Ticketanbieter und deren Verlage. Auch könnten ‘ende und technologisch aktuelle Software zurücker Erreichbarkeit. Schliesslich verfüge der Fremd-
Nachteile beim Fremdvertrieb ergeben sich laut Fremdvertriebs und aufgrund der Tatsache, dass 1 für Konkurrenzveranstaltungen genutzt würde.
1ysischen Verkaufsstellen
ch Fremdvertriebsdienstleistungen, wie insbesonlichen Veranstaltern den Zugang zu einen umfas- 1. Somit stellt sich die Frage nach der Bedeutung staltern.
äsenz auf allen Vertriebskanälen, verweisen die Je Bedeutung des Vertriebs über physische Ver- ; der Tickets online, wahrend es vor zehn er Trend wurde weiter anhalten. Auch sei die Abile-Ticketing bereits im Gange. Die Zusammen- 'hende Ablösung des physischen durch den elekt- -Unternehmen heute nicht mehr über physische * Online-Verkauf sei ausreichend.
, B6-53/16, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA / FKP 00.
157. Im Entscheid i.S. Hallenstadion Züric schen den Vertriebskanälen Internet, Call Hierzu wurde festgehalten, dass ein ausschl ses über bloss einen Vertriebskanal, name! Fall ist. In der Regel sind die Veranstalter ab der Zuschauer an einem umfassenden Ang: interessiert und fragen dieses nach - die ei plementär und erst ihr Bündel macht das na alleinstehenden Vertriebskanals stellt damit für das Vertriebskanalbündel „Internet, Poin
158. Auch das Bundeskartellamt hat in seir stellung eines Vorverkaufsstellen-Netzes - ¢ von Dritten — ein integraler Bestandteil der So habe der Distributionskanal der stationä Bedeutung und es sei auch nicht zu erwarte netvertrieb abgelöst wird.** Vor diesem Hint ten, dass eine Ticketsystemdienstleistung ni an reine Online-Portale oder einzelne VVK-S gründet wird: „Beide Fälle bieten dem Vere müsste er um mehrere Verkaufsstellen zu abschliessen, was nur begrenzt möglich ist. sichtlich, dass über die direkte Beauftragu Reichweite erzielt werden kann, wie Uber de line-Portale, die zumindest eine nicht auf eir keit bieten, sind für Veranstalter regelmässit sie nicht den Distributionskanal der VVK-S Veranstaltungen mit einbezogen werden mu fang die Auffindbarkeit, können aber wie da Stellen nicht ersetzen. Als Alternative komr auch des Online-Eigenvertriebs lediglich be die Nachfrage deutlich das Angebot an T Events in der Regel aktiv nach Tickets, so di Abverkauf ausreichen kann. ‘®
159. Seitens der im Rahmen der vorläufige nerell anerkannt, dass die Bedeutung vom f gewisse Veranstalter den physischen Vertri verschiedentlich Gründe vorgebracht, wesh ist. So hält die SMPA fest, dass der physisc intensiven Veranstaltungen oder für ein alt vertraut ist. Auch gäbe es eine Anzahl Per: treiben. Weitere Argumente seitens Verans über keine Kreditkarte verfügen und somit aı
3 Vgl. RPW 2012/1, 104 Rz 164, Vertrieb von T
34 Bundeskartellamt, Beschluss vom 03.01.2017 SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, 38 Rz 1
35 Bundeskartellamt, Beschluss vom 03.01.2017 SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, 39 Rz 1
h ist die WEKO ebenfalls auf das Verhältnis zwi- Center und physischem Vertrieb eingegangen. iesslicher Vertrieb sämtlicher Tickets eines Anlasntlich das Internet, bei vereinzelten Anlässen der er im Interesse der unterschiedlichen Bedürfnisse ebot, sprich an einem Mix dieser Vertriebskanäle, ızelnen Vertriebskanäle sind aus ihrer Sicht komchgefragte Angebot aus. Das Angebot bloss eines aus Sicht der Veranstalter zumeist kein Substitut t of Sales, Call Center“ dar.”?
1em jüngsten Entscheid bestätigt, dass die Bereitantweder eigene Vorverkaufsstellen oder ein Netz Dienstleistung eines Ticketdienstleisters darstellt. ren VVK-Stellen weiterhin insgesamt eine grosse n, dass dieser in absehbarer Zeit durch den Interargrund hat das Bundeskartellamt auch festgehalcht mit einem direkten Anschluss der Veranstalter stellen substituierbar ist was folgendermassen beinstalter kein Vertriebsnetz bzw. in beiden Fällen beauftragen jeweils einzeln mit diesen Vertrage Im Fall der stationären VVK-Stellen ist sofort erng einzelner Verkaufsstellen keine vergleichbare »n Anschluss an ein Ticketsystem. Aber auch On- 1e bestimmte Region begrenzte Vertriebsmöglich- J nicht mit den Ticketsystemen austauschbar, da tellen bieten, der für den Abverkauf der meisten ss. Online-Portale erhöhen zwar in gewissem Umrgestellt den Vertriebskanal der stationären VVKnt die alleinige Nutzung eines Online-Portals wie i besonders attraktiven Events in Betracht. Wenn ickets über-steigt, suchen Kunden für derartige ass dann der nur in einem Online-Shop erfolgende
in Prüfung befragten Veranstalter wurde zwar gehysischen Vertrieb abnehmend ist. So betrachten eb als kaum noch relevant. Jedoch wurden auch alb der physische Vertrieb nach wie vor relevant he Vertrieb seine Berechtigung hat bei beratungseres Publikum, welches mit Online-Käufen nicht sonen, welche generell kein Online-Shopping betalter sind die Tatsache, dass gewisse Personen ıf den physischen Vertrieb angewiesen sind. Auch
ickets im Hallenstadion Zürich.
, B6-53/16, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA / FKP 29.
, B6-53/16, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA / FKP 32.
seien physische Verkaufsstellen ein Teil de Schweiz abzudecken.
160. Auch die Salto Natale AG bringt vor, Kanäle anbieten zu können, wo deren Gast kaufen die Gäste die Tickets kurzfristig. We währleistet sein, dass die Gäste die Ticket kaufsstelle) beziehen können.
161. Wie aus folgenden Tabellen hervorge len vertriebenen Tickets sowohl bei Ticketcı tendenziell tatsächlich abnehmend:
Vertriebskanal 2013 2014 Ticketcorner
Call Center mm |
Abbildung 4: Anteil an verkauften Tickets nach \
Vertriebskanal 2013 2014 Starticket
len
Abbildung 5: Anteil an verkauften Tickets nach \
Veranstalter Anz
s Marketings und würde dazu dienen, die ganze
dass es nach wie vor wichtig ist, möglichst viele > die Tickets beziehen können. Je länger, je mehr nn dies via Webshop nicht möglich ist, müsse ges an einem POS (also einer physischen Vorverht, ist der Anteil an über physischen Verkaufsstelorner als auch bei Starticket in den letzten Jahren
2015 2016
/ertriebskanal bei Ticketcorner
2015 2016
/ertriebskanal bei Ticketcorner
‘ahl Total | Anzahl VVK Anteil VVK
Tabelle 4: Anteil an über Vorverkaufsstellen veı (2016, nach Anzahl Tickets)
162. Ticketino bringt bezüglich der Bedeutt talisierung für Ticketvermarkter physische Al Veranstalter bei der Vergabe von Aufträger chendeckendes, physisches Vorverkaufsste stellen, Bahnhöfe, Reisezentren und unabh fähigkeit eines Ticketing Anbieters von gros
163. Schliesslich spricht auch das Marktve eine anhaltende Nachfrage nach physischer nes physischen Vertriebsnetzes keine ents Endkunden gegenüber stehen, würde ein e! ten
. Ein umfassendes Netz ar Promotionskanal für Fremdvertriebsdienstl
. So haben die Parteien an den Anhör
164. Auch aus Endkundensicht besteht ein: trieb. Dies zeigt sich umso mehr, als dass c gebühren, welche sich bei Ticketcorner im E ses für die Erbringung dieser Dienstleistung
165. Auch aus den Äusserungen von Vera Netz von physischen Verkaufsstellen zwar t nach wie vor ein wesentlicher Aspekt der Die Der SMPA führt hierzu auf, dass der Zuganc stetig abnehmenden Bedeutung, noch seine
kaufter Tickets bei grössten Kunden von Ticketcorner
ıng des physischen Vertriebs vor, dass trotz Digiysatzkanäle nach wie vor wichtig seien. So würden 1 auf die Vielseitigkeit der Kanäle und auf ein flällennetz achten. Die Vermarktung über die Postängige Verkaufspunkte seien für die Konkurrenzser Wichtigkeit.
rhalten von Ticketcorner respektive Starticket, für 1 Vertriebsdienstleistungen. Wenn dem Betrieb ei- ;prechende Nachfrage seitens Veranstaltern und ıtsprechendes Angebot wohl kaum aufrechterhal-
ı Vorverkaufsstellen stellt darüber hinaus auch ein 2ister dar,
> offensichtliche Nachfrage nach physischem Veriese bereit sind die entsprechenden Vorverkaufsjereich zwischen ca. des Ticketpreizu bezahlen.
nstaltern geht hervor, dass der Zugang zu einem endenziell von abnehmender Bedeutung ist, aber nstleistung Fremdvertriebsdienstleistern darstellt. ) zu einem physischen Vertriebsnetz, trotz dessen > Berechtigung hat. Dies sei bei beratungsintensiven Veranstaltungen (z.B. nummerierten S nem älteren Publikum, das noch wenig gewc es auch eine Anzahl von Personen, welche
166. Generell bietet der physische Vertrieb von Endkunden eine Reihe von Vorteilen: ; von Tickets auch per Barzahlung möglich, v relevant sein kann. Auch ist der Kauf am S geben.
167. Im Übrigen ist festzuhalten, dass der wärtig nur noch von marginaler Bedeutung i: dass die Erreichbarkeit eines telefonischen So betrachtet es die Heitere Event AG als Standard-Rückfragen und Problemfälle ohn
168. Fremdvertriebsdienstleister wie Ticke Skalenerträgen in der Lage, Veranstaltern « kaufsstellen sicherzustellen. Einzelne Veran tungen — verfügen nicht über vergleichbare dass sie sich einen ausschliesslichen Eigen dere weil sie davon ausgehen müsse, dass s netz aufbauen könnte. Auch f Vorverkaufsstellen wie auch von einer Zus: war Starticket nur eine Ticketing-Online-Ple eingebracht. Erst mit dem öffnen ihrer Pla Post, Migros, Bahn, usw.) und der Zusami Starticket ein ebenbürtiger Konkurrent zu ' Konzerte, Shows und Tourneen wie wir be« zu arbeiten.“
169. Zusammenfassend ist der Zugang zu wie vor ein wesentlicher Faktor, weshalb rei umfassende Fremdvertriebsdienstleistunge!
B.4.2.4.1.6 Anhaltende Bedeutung von pl
170. Wiederholt verweisen die Parteien in « dass derzeit selbst Ticketcorner über ( hang wird darauf hingewiesen, dass durch direkt durch den Kunden, nachdem er diese Tickets, weshalb auch keine entsprechende wird. Dies wiederum würde — neben anderer ken.
171. Auch in der Stellungnahme zur Besch Vertrieb deutlich hervor: „Tickets sind rein d systemen erstellt und verwaltet, die Tickets und sie werden elektronisch genutzt (Einsc: sand entfallen.
172. Wie im Rahmen der vertieften Prüfun: jedoch gerade bei Ticketcorner der Anteil : schickten Tickets nach wie vor „Ss verkauften Tickets um P
itzplatzveranstaltungen in grossen Hallen, bei eiyhnt ist im Umgang mit Onlinekäufen. Zudem gäbe generell kein Onlineshopping betreiben.
‘im Vergleich zum Online-Vertrieb auch aus Sicht 50 ist bei Kaufen an Vorverkaufsstellen der Kauf fas insbesondere für Endkunden ohne Kreditkarte chalter möglich, ohne persönliche Daten Preiszu-
Verkauf von Tickets über das Call Center gegenst. Jedoch wird seitens Veranstaltern vorgebracht, Kundendienstes nach wie vor von Bedeutung ist. ; Vorteil, dass ein mehrsprachiger Kundendienst e ihr Zutun bewältige.
tcorner und Starticket sind letztlich aufgrund von Jen Zugang zu einem nationalen Netz an Vorverstalter — erst recht nicht von saisonalen Veranstal- Möglichkeiten. So führt die I aus, vertrieb aktuell nicht vorstellen könnten, insbesonie kein flächendeckendes nationales Vorverkaufs- -roduktion und Verlag betont die Bedeutung von ammenarbeit mit einem Medienhaus: „Anfänglich attform und hat in diesem Bereich viel Innovation tform (Einbezug der bekannten VVK-Stellen wie menarbeit mit Tamedia im Werbebereich) wurde Ticketcorner und viele Veranstalter auch grosser yannen auch mit Starticket erfolgreich zusammen
einem Netz von physischen Verkaufsstellen nach ne Online-Vertriebsformen nicht in der Lage sind, 1 aus Sicht von Veranstaltern zu ersetzen.
1ysischen Tickets
Jer Meldung des Zusammenschlusses darauf hin, ler Tickets online verkauft. In diesem Zusammen- „print at home", d.h. den Ausdruck des Tickets 5 online gekauft hat, entfällt auch der Versand von Versand-Infrastruktur und -Logistik mehr benötigt 1 Entwicklungen - die Markteintrittsschwellen senlussbegründung heben die Parteien den digitalen igitale Produkte. Die Tickets werden in Computerwerden online bestellt, sie werden online geliefert innen des QR- und Barcode).“ So würde der Verg bei den Parteien erhobene Daten aufzeigen, ist an online bestellten, aber physisch per Post ver- o handelt es sich bei den von Ticketcorner online rint at Home Tickets. Wie aus der nachfolgenden
Tabelle hervorgeht, hat der nn
Ticketzustellung 2013 Postversand u Print at home / Mobile Tickets | J
Ticketeinlösung mit RFID- | Karte
Abbildung 6: Anteile an online bestellten Tickets
173. Auch bietet Ticketcorner für gewisse \ Tickets“ an, welche als die wohl schönste E ben werden: So bringe das FanTicket im ind Computerdruck ein unvergleichliches Stück anstaltungen das bisherige Systemticket un Solche FanTickets sind nur online bestellba Auch dies zeigt, dass auch in der heutigen steht.
174. Im Falle von Starticket lag der Anteil‘ diglich bei. Jedoch macht auch bei S 2016 (per Postversand und von physische aus. Bei Ticketcorner liegt dieser Anteil insg lich werden bei beiden Anbietern nach wie v verkauft. Auch hier zeigt sich, dass ein Uk absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.
175. Auch die Bereitschaft von Endkunden, zu tragen, ist ein Indiz fur eine anhaltende | die Gebühren für den Postversand bei Tick Versand 9.90 CHF und fiir Expressversand
176. Zusammenfassend ist nicht durch der von Veranstaltern — wie auch von Endkund der Dienstleistung von Fremdvertriebsdiens Tickets auch im Rahmen von online bestellt an den gesamthaft abgesetzten Tickets aus sischen Vertriebs und spricht letztlich auch ¢ line-Plattformen und Fremdvertriebsdienstle
B.4.2.4.1.7 Bedeutung von Mediendienstl
177. Auch auf diesen Aspekt sind die Partei eingegangen. Vielmehr erfolgte eine erleicht mässig erst nach wiederholten konkreten Fr
36 Vgl. hierzu <www.ticketcorner.ch/tickets.htmi?
A —
2014 2015 2016
nach Zustellungsart bei Ticketcorner
'eranstaltung sogenannte „TICKETCORNER Fanrinnerung an einen unvergesslichen Event beworividuellen Band- und Tour-Design nach 22 Jahren Fankultur zurück und ersetzt in ausgesuchten Verd würden sich speziell auch als Geschenk eignen. r und ausschliesslich via Postversand erhaltlich.*° Zeit eine Nachfrage nach physischen Tickets bean per Post zugestellten Tickets im Jahr 2016 learticket der Anteil an physischen Tickets im Jahr n Verkaufsstellen) zusammen aller Tickets =samt sogar bei physischen Tickets. Zusätzor i aller Tickets nach wie vor über Call Center ergang zu einem rein elektronischen Vertrieb in
die mit dem Postversand verbundenen Gebühren Nachfrage nach physischen Tickets. So betragen etcorner regulär 5.90 CHF, für eingeschriebenen 20.90 CHF. Hinzuzufügen ist, dass im Falle von
Vertrieb über physische Verkaufsstellen aus Sicht an — von Bedeutung und ist integraler Bestandteil tleistern. Auch macht der Vertrieb von physischen en Tickets nach wie vor einen wesentlichen Anteil . Auch dies unterstreicht die Bedeutung des phyyegen eine Substituierbarkeit zwischen reinen Onistern.
eistungen durch Medienhäuser
en in der Meldung des Zusammenschlusses kaum erte Meldung: Dieser Aspekt konnte sachverhaltsagen seitens des Sekretariats erstellt werden.
179. Die Parteien bringen diesbezüglich au von Ticketing-Aktivitäten in Medienkonzeı Deutschland nicht der Fall sei. Diese Argum für die Beurteilung die relevanten konkreten gen werden. Ob diese Marktgegebenheiten bei letztlich irrelevant.
180. Die Vermarktung einer Veranstaltung ticketportal AG so und führt auf ihrer Home nachfolgenden Aussagen: ?
- „Dank starken Partnerschaften zum | nerschaft mit Tamedia/Starticket dar
- „Die Tamedia ist eng verwurzelt mit ı die Bedürfnisse der Veranstalter seh
- „Der ticketportal Kunde erhält dank einem äusserst attraktiven Kommur richtigen Licht erscheint.“
- „ticketportal-Veranstalter erhalten Zı tagsZeitung, Espace-Medien, Ricard
181. Die Tamedia AG ist mit CHF 1°063.8 Verlagshaus der Schweiz, dicht gefolgt vor Geschäftsjahr 2015%. Weit abfallend komm! Gruppe mit CHF 456.4 Mio. Umsatz°®. In Bez zählen unter den „top ten“ der Tages- und stärksten Zeitungen zu Tamedia und Ringie (Deutschschweiz) mit rund 1.4 Mio. Leser ai Leser), 20 Minutes (französische Schweiz (| Leser). Bei den Sonntagszeitungen rangiert eins, gefolgt vom Sonntags Blick (0.6 Mio. Deutschschweiz), Blick am Abend und Tage tungen, sondern stellen auch optimale Mec grosse (aber auch kleine) Konzerte, Sportve
39 Vgl. Fn 38.
ch vor, dass die Schweiz bezüglich der Integration nen einzigartig sei und dies beispielsweise in entation ändert schlussendlich nichts daran, dass | Marktgegebenheiten in der Schweiz herbeigezointernational eine Ausnahme ist oder nicht ist hierist fir den Veranstalter essentiell. Dies sieht auch
=rfolg. Ein wichtiger Baustein stellt dabei die Part-
Jem Schweizer Veranstaltungsmarkt und versteht r gut.“
dieser Partnerschaft einen einfachen Zugang zu iikations- und Werbekanal, so dass Ihr Event im
ıgang zur Tamedia-Welt: Tages Anzeiger, Sonn- o.ch, Doodle und viele weitere“.
Mio. Umsatz im Geschäftsjahr 2015 das grösste 1 der Ringier AG mit CHF 946.0 Mio. Umsatz im t als drittgrösstes Schweizer Verlagshaus die NZZ ug auf die Bedeutsamkeit der Zeitung nach Leser, Sonntagszeitungen im Jahr 2016 die acht leser- 40: Unter den Tageszeitungen belegt 20 Minuten 1 der Spitze, gefolgt von Blick am Abend (0.6 Mio. 0.5 Mio. Leser) und der Tages-Anzeiger (0.5 Mio. die SonntagsZeitung mit 0.6 Mio. Leser auf Rang Leser). Die Tageszeitungen 20 Minuten (in der sanzeiger sind nicht nur die auflagestärksten Zeilien dar, um das Zielpublikum beispielsweise für ranstaltungen und Musicals anzusprechen. Hinzu kommt, dass insbesondere im Bereich Prin‘ tungen national oder (über)regional vermar! als bei Zeitungen zu werben, die entweder Lediglich im lokalen Bereich dürfte eine gen
Tageszeitungen und Sonntagszeltungen 2016
NACH AUFLAGEN RANGIERT
Titel Verlag Bug ar 1 20 Minuten D-CH GES Tamedia AG 442994 1'361 2 Blick am Abend National GES Ringier AG 270984 623 3 20 Minutes F-CH ed. totale Tamedia AG 1831498 502 4 Schweiz am Sonntag GES + Replica AZ Medien AG 182'316 333 s Sonntags Blick Ringier AG 175'648 604 6 SonntagsZeitung Tamedia AG 165918 624 7 az Nordwestschweiz GES N + Replica AZ Medien AG 155716 364 & Tages-Anzeiger Tamedia AG 147146 460 Blick Ringier AG 143'499 543 10 St. Galler Tagblatt GES + Replica Neue Zürcher Zeitung AG 122958 268 11 Neue Luzemer Zeitung GES + Replica Neue Zürcher Zeitung AG 120'239 298 12 Matin dimanche, Le Tamedia AG 112896 418 13 NZZ am Sonntag Neue Zürcher Zeitung AG 104'400 408 14 BZ/Bund GES Tamedia AG 138/484 339
15 Zentralschweiz am Sonntag GES + Replica Neue Zürcher Zeitung AG 94818 209
16 Neue Zürcher Zeitung (CH) Neue Zürcher Zeitung AG 85261 254 17 südostschweiz GES N + Replica Somedia AG 76504 159 18 Caffé della domenica, Il Rezzonico Editore 55889 87
19 24 Heures éd. totale Tamedia AG 55279 168 20 Ostschweiz am Sonntag + Replica Neue Zürcher Zeitung AG 51'940 111 21 Basler Zeitung + Replica Basler Zeitung Medien 48223 109 22 Matin, Le (ku - sa) Tamedia AG 40682 239 23 LIEWO Sonntagszeitung Vaduzer Medienhaus AG 37810 50
24 Tribune de Genéve Tamedia AG 36393 107
Quelle: Verband Schweizer Medien
182. Von der Gruppenzugehörigkeit profitie ner kann in den Ringier-Medien für sich und « werber
183. Inwiefern die Anbindung an ein Medieı ticket) Einfluss auf die Wahl eines Anbiete unterschiedlich bewertet. Eine deutliche Me dass die Anbindung an ein Medienhaus ein: diendienstleistungen hat. So spielen nicht r auch redaktionelle Leistungen (z.B. Bericht Unterstützung des Veranstalters in der Pron
B.4.2.4.1.8 Member-Shops kein Substitut
184. Zusätzlich verfügt Ticketcorner über e treffend Ticketshops für deren Mitglieder re: der Migros.
werbung die Veranstalter, welche ihre Veranstalkten wollen, gar keine andere Möglichkeit haben, zur Tamedia- oder zur Ringier-Gruppe gehören. isse Auswahlmöglichkeit der Medien bestehen.
NACH LESER RANGIERT bs Titel Verlag aonert unit 1 20 Minuten D-CH GES Tamedia AG 447994 1'369 2 SonntagsZeitung Tamedia AG 165918 624 3 Blick am Abend National GES Ringier AG 270984 623 4 Sonntags Blick Ringler AG 175648 604 5 Blick Ringier AG 143499 543 6 20 Minutes F-CH éd. totale Tamedia AG 183498 502 7 Tages-Anzeiger Tamedia AG 147'146 460 8 Matin dimanche, Le Tamedia AG 112896 418 9 NZZ am Sonntag Neue Zürcher Zeitung AG 104'400 408 10 az Nordwestschweiz GES N + Replica AZ Medien AG 155716 364 11 BZ/Bund GES Tamedia AG 138484 339 12 Schweiz am Sonntag GES + Replica AZ Medien AG 182'316 333
13 Neue Luzerner Zeitung GES + Replica Neue Zürcher Zeitung AG 120239 298
14 St. Galler Tagblatt GES + Replica Neue Zurcher Zeitung AG 122'958 268 15 Neue Zürcher Zeitung (CH) Neue Zürcher Zeitung AG 85'261 254 16 Matin, Le (lu - sa) Tamedia AG 40'682 239
17 Zentralschweiz am Sonntag GES + Replica Neue Zürcher Zeitung AG 94'818 209
18 24 Heures dd. totale Tamedia AG 55'279 168 19 südostschweiz GES N + Replica Somedia AG 76'504 159 20 Ostschweiz am Sonntag + Replica Neue Zürcher Zeitung AG 51'940 111 21 Basler Zeitung + Replica Basler Zeitung Medien 48'223 109 22 Tribune de Genéve Tamedia AG 36393 107 23 Caffé della domenica, Il Rezzonico Editore 55'889 87
24 LIEWO Sonntagszeitung Vaduzer Medienhaus AG 37'810 50
ren auch die meldenden Unternehmen. Ticketcor- Jie von Ticketcorner beworbenen Veranstaltungen
u ıhaus (Ringier bei Ticketcorner, Tamedia bei Starrs von Fremdvertriebs-Dienstleistungen hat, wird hrzahl der befragten Veranstalter ist der Ansicht, an (erheblichen) Einfluss auf den Umfang der Meur (direkte) Werbeleistungen eine Rolle, sondern
. über eine Veranstaltung) und ganz generell die notion.
für Fremdvertriebsdienstleistungen
ine Reihe von Partnern über Vereinbarungen bespektive Kunden, so mit dem TCS, Raiffeisen und
185. Im Falle des Touring Clubs Schweiz ( folgendermassen:
„TCS-Mitglieder können ab sofort Tickets zu Der neue Online-Shop bietet allen Mitgliede partner ist. Jährlich werden über 60 Verans die Online Kanale des TCS beworben. Das: «Touring» ist mit mehr als 1,3 Millionen
Schweiz und erreicht 19,6 Prozent aller Lan
Damit stellt Ticketcorner seinen Veranstaltu kanal mit enormer Reichweite zur Verfügu Kommunikationsmöglichkeiten werden die F nikations- und Marketingmix. Monatlich wer takte ermöglicht.“*"'
186. Auch bei der Migros betreibt Ticketcor corner wie folgt beschrieben wird:
„Cumulus, das erfolgreiche Kundenbindung Mitgliedern in Zusammenarbeit mit Ticketco einmalige Erlebnisse aus der Show-, Kultur-
187. Die Parteien haben in der Stellungnal insbesondere Migros und Raiffeisen als v Fremdvertriebsdienstleistungen zu betracht nerschaften mit diesen Unternehmen betreff sen.
188. Zusammenfassend handelt es sich be mit welchen eine technologische Zusamme! wobei Ticketcorner die Abwicklung der Tick:
189.
die Salto Natale generell dar, dass der Fr Stammkunden hätten, die ihre Tickets direkt die Firmen-Webshops „Migros Cumulus“ ui als sehr wichtig betrachtet.
Diesbezüg Wirkung auf Ticketcorner, ausgehen. Auch hervor, dass dieser auch seiten: mehr als Akquisitionsinstrument betrachtet '
TCS) beschreibt Ticketcorner diese Partnerschaft
| Vorzugskonditionen auf tcsticketing.ch bestellen. rn Vorteile für Events, bei denen der TCS Medientaltungen im TCS Magazin «Touring» sowie über seit Januar 2015 neu gestaltete Mitgliedermagazin Exemplaren das auflagenstärkste Magazin der desbewohner.
ngspartnern einen weiteren, führenden Vertriebsng. Dank einfacher Aufschaltung und vielseitiger Partnershops zum festen Bestandteil des Kommuden dadurch über 1 Mio. zusätzliche Kundenkonner den Cumulus-Ticketstore, welcher von Ticketsprogramm der Migros, stellt seinen 2,7 Millionen rner Tickets mit mindestens 20 Prozent Vorteil für - und Sportwelt zur Auswahl.“42
ıme zur Beschlussbegründung vorgebracht, dass ollwertige Konkurrenten von auf dem Markt für en seien. Ein Hinweis auf die bestehenden Partend das Ticketing wurde dabei hingegen unterlasim TCS, Migros und Raiffeisen um Unternehmen, narbeit mit Ticketcorner im Ticketvertrieb besteht, stverkäufe sicherstellt.
So legt
emdvertrieb für sie sehr wichtig sei, da sie viele über die jeweiligen Plattformen beziehen. Speziell id das „Raiffeisen Member Portal“ werden dabei
ich kann dementsprechend keine disziplinierende im Falle des Raiffeisen-Member-Shops geht ff ; Ticketcorner nicht als Konkurrenz, sondern vielwird:
n-cumulus-naeher-bei-event-kunden-ideal-fuer-kurz-
191. Die Zusammenarbeit zwischen nigen zwischen Ticketcorner und dem TCS hinzuweisen,
192. Auch eignen sich solche Member-Shc dige Substitute für Fremdvertriebsdienstleis ckets mit einem Rabatt gegenüber den regu reichen naturgemäss nur eine beschränkte z höchstens als komplementäre Vertriebs- ı dazu
, Ist er solcher Member-Stores auf Angeboten von gehen. Dies geht auch daraus hervor, das letztlich auch als Argument für eine Zusamn
B.4.2.4.1.9 Reine Online-Plattformen und Fremdvertriebsdienstleistungen
193. Die Parteien bringen vor, dass abges wie Ticketcorner, Starticket, Ticketino und Fi auf dem Markt für Fremdvertriebsdienstleist nativen zur Verfügung stünden. Dabei kann terschieden werden, welche keine umfasse:t nen Zugang zu physischen Verkaufsstellen, telefonischen Bestell- und Supportdienstleis neren Anbieter, welche Veranstaltern den V
194. Ein Beispiel für eine reine Online-Pla bietet mit einer Online-Ticketing-Plattform V. ting an. Der Service umfasst Online-Erfassu strukturunabhängige Einlasskontrolle. Für \ zierung geschieht über Werbung. Werbepar Mittels Data-Mining aus Käuferdaten, Veran: bietet Ticketfrog den Werbepartnern eine z staltungen mit Tickets [...] verrechnet. Wahr von ausgehen, dass Ticketfrog im Jahr 201€ die tatsächliche Anzahl bei lediglich [...] Tick des Online-Vertriebs unter der Domain ww Auftritt unter der Marke Tickethost. Des We Online-Plattformen unterschiedlicher Spezia che auch Veranstaltern in der Schweiz offer
195. Daneben gibt es auch eine Reihe vo kaufsstellen verfügen, aber nur wenige Ve auch noch eine Spezialisierung bezüglich. nennen dabei Unternehmen wie Billettservic gadin Tourismus und die Jungfraubahnen. tipo.ch und classictickets.ch oder Angebote dem KKL.
196. Reine Online-Plattformen sind allein Dienstleistungen von klassischen Fremdvet einem nationalen Netz an Vorverkaufsstelle
und Starticket ist vergleichbar gestaltet wie dieje- , Raiffeisen und der Migros. Es ist jedoch darauf
ps rein schon vom Konzept her nicht als vollstäntungen. Diese sehen typischerweise vor, dass Tilaren Verkaufspreisen angeboten werden und er- Zielgruppe. Somit kommen solche Member-Shops ınd Promotionsdienstleistungen in Frage. Wenn
st recht nicht von einer disziplinierenden Wirkung klassischen Fremdvertriebsdienstleistern auszus diese von den Fremdvertriebsdienstleistungen
nenarbeit mit diesen vorgebracht werden.
Nischenanbieter kein Substitut für
shen von etablierten Fremdvertriebsdienstleistern nac noch eine ganze Reihe weiterer Konkurrenten ungen tätig seien, welche Veranstaltern als Altereinerseits zwischen reinen Online-Plattformen uniden Vertriebskanäle anbieten, insbesondere keikeinen Versand von physischen Tickets und keine tungen. Andererseits gibt es eine Reihe von kleiertrieb über physischen Verkaufsstellen anbieten.
ttform ist das Unternehmen Ticketfrog. Ticketfrog eranstaltern einfache Lösung für ein Online-Tickeing des Events, den Ticketverkauf sowie die infra- 'eranstalter ist das Angebot kostenlos. Die Finantner können ihre Zielgruppen gezielt ansprechen. staltungsort und -art sowie dem Datum des Events jelgruppeneffektive Werbeplatzierung. Für Veranend die Parteien aufgrund eigener Schätzung da- ; insgesamt 600‘000 Tickets umgesetzt habe, liegt ets. Swisscom bietet Veranstaltern die Möglichkeit v.reservix.ch an, ebenso hat Tixtec einen Onlinesiteren gibt es eine Reihe weiterer internationaler lisierung, wie residentadvisor und eventbrite, wel- 1 stehen.
n Nischenanbietern, welche über physische Verrkaufsstellen zur Verfügung stellen und teilweise der Art der Veranstalter aufweisen. Die Parteien -e Zug, Winterthur Tourismus, Uri Tourismus, En- Daneben nennen die Parteien auch petzitickets, > von spezifischen Lokalitäten, wie insbesondere
schon deshalb kein geeignetes Substitut für die triebsdienstleistern, weil diese keinen Zugang zu n wie auch keine Versand von physischen Tickets
anbieten. Kleinere Anbieter mit eigenen Vo schen Fällen in Frage, so bei dem Standort der bei spezifischen Kategorien von Veranst petzitickets). Zudem ist das Ticketvolumen, | ches derzeit über solche kleinere Anbieter uı Berücksichtigung solcher Anbieter hätte sot folgerungen bezüglich des Wettbewerbs aut
197. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass s staltern kaum je genannt wurden. Ausnahr Befragung sämtlicher genannter weiterer Aı mischen Überlegungen und angesichts dé wurde insbesondere peizitickets und Ticketf befragt. Ebenso wird im Rahmen der Erwä Online-Plattformen und Nischenanbietern e:
198. Schliesslich treten die ebenfalls von d ogo gar nicht gegenüber Veranstaltern auf. den den Weiterverkauf von bereits gekaufte als weiteres von den Parteien genanntes K über der vorliegend massgeblichen Marktg
So tritt Railawe als unabhängiger Vertriebspartner gegenül Konzerten, Festivals, Musicals, Shows, Vo abgewickelt. Somit besteht aus S Vertriebsdienstleistungen von Railaway als Ticketcorner einzusetzen. Railaway kommt respektive Starticket auf dem vorliegend be gen in Frage.
199. Im Übrigen hält auch das Bundeska nicht austauschbar sind mit einem direkten / oder einzelne VVK-Stellen. Dies wird eine Stellen keine vergleichbare Reichweite wie werden kann. Aber auch Online Portale, die begrenzte Vertriebsmöglichkeit bieten, sind systemen austauschbar, da sie nicht den I den Abverkauf der meisten Veranstaltunger
200. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass
lichen Gründen keine Möglichkeit haben, so! tive situativ zu nutzen. Wie auch andernor
43 Bundeskartellamt, Beschluss vom 03.01.2017 SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, 26 Rz 1
N
ter Rz 308 ff.
rverkaufsstellen hingegen kommen nur in spezifientsprechenden (lokalen) Veranstaltungen und/oaltern (wie nicht-kommerziellen Clubs im Falle von auch gemäss den Schätzungen der Parteien, welngesetzt wird, vergleichsweise gering. Selbst eine nit keinen wesentlichen Einfluss auf die Schluss- ' dem Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen.
olche kleinere Anbieter von den befragten Verannen davon sind petzitickets und Ticketfrog. Eine nbieter konnte allein schon aus verfahrensökono- =r gesetzlichen Fristen nicht erfolgen. Dennoch rog im Rahmen des Zusammenschlussverfahrens gungen verschiedentlich auf die Rolle von reinen xplizit eingegangen.
en Parteien genannte Sekundäranbieter wie viag- Vielmehr ermöglichen solche Plattformen Endkun- =n, aber nicht mehr benötigten Tickets. Railaway, onkurrenzunternehmen, ist ebenfalls nicht gegenegenseite tätig.
y lediglich im Bereich Messen und Ausstellungen er Dritten auf. Der Verkauf von Eventtickets bei ksfesten, Sportevents etc. wird icht der Marktgegenseite gar nicht die Möglichkeit, Substitut zu Fremdvertriebsdienstleistungen von somit auch nicht als Konkurrent von Ticketcorner trachteten Markt für Fremdvertriebsdienstleistunrtellamt fest, dass Ticketsystemdienstleistungen \nschluss der Veranstalter an reine Online-Portale seits damit begründet, dass bei einzelnen VVKbei einem Anschluss an ein Ticketsystem erreicht : zumindest eine nicht auf eine bestimmte Region für Veranstalter regelmässig nicht mit den Ticket- Jistributionskanal der VVK-Stellen bieten, der für | mit einbezogen werden muss.*°.
allein schon aus vertragche kleinere Unternehmen komplementär respeks aufgezeigt wird betreffen solche Exklusivitäten
, B6-53/16, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA /FKP 32.
201. Zusammenfassend stellen die Diens kleinerer respektive spezialisierter Fremdve Substitut zu den Dienstleistungen der gros nachfolgend deshalb nicht als Konkurrente Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen be renten auf dem Markt für Fremdvertriebsdi von diesen — aufgrund deren gegenwärtig ge bare disziplinierende Wirkung ausgehen.
B.4.2.4.1.10 Eigenvertrieb kein Substitu
202. Wie vorhergehend ausgeführt, bieten | del an Dienstleistungen, wie Promotionsleis an Vorverkaufsstellen, den Versand von phy tern respektive Endkunden beispielsweise | kontrolle.
203. Die Aussagen der SMPA, wonach eir Konstellationen überhaupt möglich sei,4° w respektive Konkurrenten von Ticketcorner | bringt Good News, als einer der grössten Ve Vielzahl der Veranstaltungen — egal ob bei C grösseren Veranstaltungen — ein Fremdvertı zu präzisieren, dass auch Good News plant triebslösung der Muttergesellschaft DEAG a Vertriebs äussert sich Good News folgende: ten der Verbraucher bereits stark auf die b dass es fast unmöglich wäre, einen weitert währleisten ohne (auch) Eintrittskarten bei d machen. Dies wird aus unseren Erfahrunge wonach in den letzten zwei Jahren ein faktis worden sei und trotz umfassender Finanzie ohne signifikante wirtschaftliche Einschnitte
204. Dass letztlich nur bestimmte Veranste gen setzen können zeigt auch ein Blick auf
figurieren.
205. Generell gibt es eine Reihe von Veran: — zumindest unter den derzeitigen Bedingu! Blues Konzert AG führt aus, dass ihr Untern nisiert sei, als dass sie den Ticketverkauf im Group SA führt aus: „Au vu de nos événen un canal de vente interne“. Les Docks äus envisageable.“ Für die domino Event SARI Wechsel in den Eigenvertrieb nur in Frage unverhältnismässig hoch sei. Die Kulturfabr aktuell eigene Ticketing-Lösungen oder Ei Live Music Production SA wäre ein Wechse
45 Vgl. Rz 241.
tleistungen von reinen Online-Plattformen sowie rtriebsdienstleister aus Sicht der Veranstalter kein sen Fremdvertriebsdienstleister dar. Sie werden n von Ticketcorner respektive Starticket auf dem trachtet. Selbst wenn diese als vollwertig Konkurenstleistungen betrachtet werden würden, würde ringer Grösse respektive Reichweite — keine spürt für Fremdvertriebsdienstleistungen
-remdvertriebsdienstleister ein umfassendes Büntungen, den Vertrieb über ein umfassendes Netz sischen Tickets sowie den Support von Veranstalyeim Kauf von Tickets und bezüglich der Einlass-
| Verzicht auf den Fremdvertrieb nur in speziellen erden durch die weiteren befragten Veranstalter respektive Starticket weitestgehend bestätigt. So ranstalter in der Schweiz, vor, dass auf Grund der lub-Shows mit weniger als 2'000 Zuschauern oder ieb zwingend sei. Diese Aussage ist zwar insofern _[...], zukünftig über teilweise über eine Eigenverbzuwickeln. Zu einer solchen Diversifizierung des rmassen: „Des Weiteren sind die Kaufgewohnheiestehenden Fremdvertriebskanäle ausgelegt, soin erfolgreichen Absatz der Eintrittskarten zu geer Ticketcorner AG im Fremdvertrieb verfügbar zu n in Deutschland mit der Holding DEAG deutlich, cher Eigenvertrieb über die myticket.de aufgebaut rung eine Entkoppelung von der Eventim Gruppe bisher nicht realistisch erscheine.“
alter schwerpunktmässig auf Eigenvertriebslösun- Jie grössten Kunden von Starticket und Ticketcorstaltern, für welche ein Wechsel zum Eigenvertrieb ngen — kategorisch ausgeschlossen wird: Die Allehmen mit 360 Stellenprozenten zu schlank orga- Eigenvertreib realisieren könnten. Die Matchworld ıents, nous n’envisageons vraiment pas d’utiliser sert sich hierzu folgendermassen: „Ce n’est pas - [...JAus Sicht der Hotel Uto Kulm AG käme ein , wenn die Höhe der zu zahlenden Kommission ik Kofmehl äussert sich dahingehend, dass für sie yenvertriebslösungen kein Thema seien. Für die | zum Eigenvertrieb nur denkbar, falls der Verkauf
von Tickets über das Internet — wobei derz physische Verkaufsstellen verkauft werden - kommt ein ausschliesslicher Eigenvertrieb s Umständen, mit einer Ausnahme: Die Kap signifikant mehr Einnahmen erzielt werden. (Publikum) nach Konzerten fehlen." Auch aı licher Eigenvertrieb zurzeit unter keinen Ur dass sie die Möglichkeiten des Eigenvertriet würden. Der Aufwand wäre für deren nur 1x FC Aarau betrachtete einen ausschliessliche Sicht des Schweizerischen Fussballverbanc House 10 Mal im Jahre einen Nachfragepe schaftlich im Moment wenig Sinn. Der GC z Know-how- und Budgetfrage, eigene Vertri Aufwand her einigermassen realistisch wa funktioniert (print-at-home oder digitales Ti schen Verkaufsstellen benötigt. Dies ist jec kundenfreundlich." Wepromote führt aus: "D vorzunehmen können wir uns nur vorsteller tanbieter sehr direkt mit den grössten Medi Knie einen Eigenvertreib [...]Das OpenAir Si denbasis, 40. Ausführung) bildet in unserer nere Veranstaltungen kommt der administr: stalter aus diesem Grund keine Lösung."
206. Während aus Sicht der Mühle Hunzike Problem darstellen würde, zumal es währer verschiedene Veranstalter auf erhebliche Kc welche bei einem möglichen Verzicht auf F So weist die Maag Music & Arts AG weist d lösung Vorteile bezüglich Kosten bei Kommi arbeiter und eine entsprechende Firmenstı und Abwicklung etc. seien alles Punkte, we mer Kontingente geführt und täglich mehrf: könne sich solche Fixkosten gar nicht leis: Fremdvertriebsdienstleistungen in Anspruch nen professionellen Ticketinganbieter diese sonellem Aufwand bewältigt werden könne das Züricher Theaterspektakel weist darau möglich wäre, aber mit massiven Mehraufw Schiffbau wäre ein ausschliesslicher Eigen\ ferer Kosten (Vorverkaufsgebühren) dem Ve partner gegenüber stehen würde. Die Heit schliesslichen Eigenvertrieb folgende Au: gleichen Orten Events mit Stehplätzen.
. Dieser Entschei deutlich im Vorfeld ausgebucht sind wie et gemäss unserer Einschätzung für Veransta Wir müssten jedoch die Ressourcen dafür 4 mit begleitender Kommunikation umgewöhı den. Ob die Vollkosten letztlich wesentlich t trieb) wagen wir zu bezweifeln, zumal wir ' einem Partner eine eigene, einfache Ticketp
eit im Mittel zwischen 20 % und 25 % noch über - auf über 90 % steigen würden. Aus Sicht des [...] ieht derzeit ebenfalls nicht in Frage: "Unter keinen azität des [...] würde verdoppelt und es könnten Dabei würde dann aber die regionale Nachfrage ıs Sicht der Stargarage AG wäre ein ausschliessnständen möglich. Die Baloise Session führt an, Ss nicht nutzen und diese auch in Zukunft nicht tun pro Jahr stattfindenden Event zu gross. Auch der n Eigenvertrieb als kaum vorstellbar/denkbar. Aus Is würde der Eigenvertrieb bedeuten, dass sie Inak abdecken müssten. Dies mache betriebswirt- Zürich äussert sich folgendermassen: "Es ist eine ebskanäle aufzubauen und zu unterhalten. Vom re einzig ein System, das ausschliesslich digital cket und Kreditkarten-Zahlung) und keine physioch im heutigen Markt in der Schweiz nicht sehr en Ticketvertrieb ausschliesslich im Eigenvertrieb 1, wenn nicht der grösste und zweitgrösste Tickeenhäusern verknüpft ist. So kann sich der Zirkus . Gallen (tradierte Veranstaltung, langjährige Kun- Gruppe die klare Ausnahme zur Regel. Für kleiative Aufwand hinzu. Im Moment für viele Verann Konzert AG ein Wechsel zum Eigenvertrieb kein 1d Jahrzenten so gehandhabt worden sei, weisen sten, Investitionen respektive Unsicherheiten hin, remdvertriebsdienstleistungen verbunden wären: arauf hin, dass die Nutzung einer Eigenvertriebsssionen hat. Jedoch brauche dies Know-how, Mituktur. Inkasso, Hotline, die gesamte Aufsetzung Iche abgedeckt werden müssten. Es müssten imach angepasst werden. Ein kleinerer Veranstalter ten. Die Gurten Festival AG — welche zu [...] % ı nimmt — äussert sich dahingehen, dass ohne eis Volumen nur mit enormem finanziellen und per- , Was bei ihrer Grösse keinen Sinn mache. Auch f hin, dass ein Wechsel zu reinem Eigenvertrieb änden verbunden wäre. Aus Sicht des Moods im ‚ertrieb problemlos möglich, wobei der Vorteil tierlust der Kommunikationsmacht der Vorverkaufsere Events AG macht zu einem möglichen ausssagen: "Wir veranstalten an wenigen, immer
J mag einfacher sein bei starken Events, die meist wa das Heitere Open Air selber. Allerdings ist er Itungen jeder Grösse und Ausstrahlung denkbar. jufbauen (Personal, Infrastruktur) und die Kunden ren. Dieser Aufwand darf nicht unterschätzt weriefer liegen als bei einem Outsourcing (Fremdvervor einiger Zeit einige Jahre lang zusammen mit lattform betrieben haben."
207. Die Bierhübeli GmbH erläutert: „Wir h gerechnet. Wir könnten für die Kosten der D nur um Tickets kümmert. Das Fass ohne Bc Systeme (Apple, Windows, etc.) verlangen i externe Firma für den IT Bereich anheuern Die Mummenschanz Stiftung führt ebenfalls vertrieb kein Interesse hätten, da ihnen die dass es ihnen im Unterschied zu Konzert: neues Zielpublikum je nach Ortschaft) unte ckets ausschliesslich über Eigenvertrieb zu Anpassungen am Stadion (Leser von elektr im Bereich Ticketing.
Aus Sicht des KIFF Aarau bräuchte einer Vorlaufzeit von mehreren Monaten ı 30‘000-50‘000 CHF verbunden. Aus Sicht ' um eine eigene Softwarelösung zu prograr müsste ein neuer Partner gefunden werden: würde grösser. Auch würde ein Wechsel zun barkeit der Zielgruppe aufzubauen bzw. sys zu betreiben. Die swissporarena events ag da sie überregional Tickets verkaufen würd lich den fachspezifischen Personalaufwand schen Entwicklung mitzuhalten für solch kle kauf abhängig seien.
208. Die Mainland Music AG — welche mit
triebsdienstleister verkauft — bringt vor: „Bei bar. Im Alleingang müssten wir zusätzliches struktur investieren und über grosse Bürorä bringt vor, dass [...].Die Kaserne Basel ge internationale Theaterveranstaltungen und
Kleinere, lokale Veranstaltungen schon. Vor mal abgesehen von der Abendkasse, eine Einschätzung ab, dass der Eigenvertrieb fi dendaten (CRM) verfügten, eine interessa würden aber immer auf den Fremdvertrieb a darauf hin, dass ein ausschliesslicher Eiger schen Masse an Kundendaten. Zermatt Unp vertrieb nur möglich wäre, wenn genügend | das Fullfillment intern gewährleistet werden
209. Schliesslich nutzen insbesondere auc vertriebslösung ohnehin im Einsatz haber dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dabe Kosten in Kauf, um im Gegenzug von Promc weite des Vertriebs und der Vermarktung z AG - mit einem aktuellen Anteil im Showbe seien sie auf die Reichweite und auch auf L
) von
die dienstleistungen. Die Freilichtspiele Zerma
aben die Situation für unser Unternehmen durch- L an Ticketcorner 1 Person anstellen, welche sich den ist jedoch der IT Bereich. Die verschiedenen mmer nach Updates. Dies bedeutet, dass wir eine müssten. Denn dies wäre Inhouse nicht möglich. aus, dass Sie an einem ausschliesslichen Eigen- Ressourcen fehlen würden. Der FCZ AG betont, - und Kulturveranstaltern (immer neue Location, r relativ einfachen Bedingungen möglich sei, Ti- ı verkaufen. Bedingungen wären infrastrukturelle onischen Barcodes) und Investitionen in Personal
eine Wechsel zu einem reinen Eigenvertrieb mit ınd Investitionen in Soft- und Hardware von ca. von Weltklasse Zürich hätten sie zu viele Tickets, nmieren, für Inkasso und Versandpapiertierticket und der Aufwand für eigene Promotionsleistungen n Eigenvertrieb es notwendig machen, die Erreichtematisches Customer Relationship Management sieht keinen Vorteil bei nur einem Eigenvertrieb, en. Ein Wechsel zum Eigenvertreib würde sichererhöhen. Es wäre wohl schwierig, mit der techniine KMU’s, welche jedoch extrem vom Ticketverwenigen Ausnahmen alle Tickets über Fremdverüber 130 Veranstaltungen im Jahr, davon viele in ıslagerung an einen Ticketing-Anbieter unabding- ; Personal einstellen, Geld in die technische Infraumlichkeiten verfügen. Die act Entertainment AG ht davon aus, dass grosse Konzerte und grosse Festivals nicht intern vertrieben werden könnten. allem der physische Verkauf über die Theke wäre, Herausforderung. Die Stars in Town AG gibt die ir etablierte Veranstalter, welche über viele Kunnte Option sein könne. Die meisten Veranstalter ngewiesen sein. Auch die Just Because Sarl weist \vertrieb abhängig wäre vom Erreichen einer kritilugged führt an, dass ein ausschliesslicher Eigen- Vedia-Volumen für Promotion garantiert wäre und könne.
th verschiedene Veranstalter, welche eine Eigen- 1, dennoch komplementär dazu Fremdvertriebsi nehmen sie bewusst die typischerweise höheren tionsleistungen und der generell grösseren Reichu nutzen. So äussert sich die Maag Music & Arts reich bei ca. [...] % — dahingehend, dass [...]. So )ienstleistungen
. Die BSC Young Boys sehen als Vorteil von Fremdvertriebsft — mit einem Fremdvertriebsanteil von [...] % —
betrachten einen Verzicht auf Fremdvertrie ckets nur noch online verkauft würden und d stellen oder Call Center hätten. Da deren \ sich der Aufbau eines eigenen Call Cente schliesslicher Eigenvertrieb nur möglich wär Online-Ticket-Shop oder Tageskassen erfo weit auch persönlich/physisch Tickets anbie Die Das Zelt AG führt aus, dass die Bedeutt dies aber veranstalterabhängig sei. Das Ze kaufsnetz nicht existieren. Salto Natale äus Verkauf im Eigenvertrieb ist dann für uns mÄ
zwingend nötig, dass wir direkten Zugang zu und „Raiffeisen Member“ erhalten. Die Verl Gesamtverkäufe." Die Konzertfabrik Z7 äus Eigenvertrieb mit deren eigenem System, m durch mehr Personal per sofort möglich \ Fremd- und Eigenvertrieb wird jedoch folger tuell und zukünftig in unserem Betrieb eine Kundenfreundlichkeit sowie der günstigere grösste Vorteil des Fremdvertriebs ist der Ki unser Unternehmen noch nicht kennen.“ Kc falls dahingehend, dass ein vollständiger Eic
möglich wäre. Beim Fremdv: Vorteile einem höheren Ticketpreis oder we nur [...] % seiner Tickets über Starticket ab. der Veranstalter explizit dieses nationale Vc Gegenzug bereit ist, einen entsprechenden
210. Die Basel Tattoo Productions GmbH - sert sich folgendermassen: „Ein Ticketvertrie wäre für uns abwicklungste lich sind wir darauf angewiesen, dass wir da zen können. Dies nicht nur in der Schweiz — deren Verkauf durch Büro gesunken sei — äussert sich wie folgt: vertrieb wichtig für uns und wird es auch zul einer Fusion Angebote gleich bleiben oder motion und den physischen Verkaufsstellen Nutzung von Fremdvertriebsdienstleistunge kludierte Werbung/Promotion der Events ut zicht auf den Einsatz von Fremdvertriebsd sein, wenn sie der Meinung wären, dass s wenn sie gänzlich auf einen Fremdvertrieb der Fall. Die Swiss Indoors Basel äussern genvertrieb würde eine eigene interne grös: sätzliches Personal eingestellt werden, was der Vorverkaufsgebühren können die Lohnk tainment AG - bei welcher der Ticketeigen\ — schliesst einen ausschliesslichen Eigenv: nicht möglich. Ein Callcenter aufzubauen | würde keinen Sinn machen.“
bsdienstleistungen nur als vorstellbar, sofern Tiie Kunden kein Bedürfnis mehr nach Vorverkaufs- ‘eranstaltung nur alle zwei Jahre stattfinde, lohne rs nicht. Der FC Thun bringt vor, dass ein aus- e „sofern die Ticketbuchungen ausschliesslich via igen würden. Wir wollen aber möglichst schweizten, was den breiten Fremdvertrieb befürwortet.“ Ing von Eigenvertriebslösungen zunehmen dürfte, t könne ohne Medienkooperationen bzw. Vorversert sich folgendermassen: „Der ausschliessliche glich,
. Ebenfalls wäre es ı den 2 grossen Kundenportalen wie „M-Cumulus“ <aufe über diese Portale betragen rund 10 % der sert sich dahingehend, dass der ausschliessliche it anfänglichen kleineren Umsatzeinbussen sowie wäre. Die aktuelle komplementäre Nutzung von \dermassen dargestellt: „Der Eigenvertrieb hat ak- : grosse Bedeutung. Die Nähe zum Kunden, die Ticketpreis sind die massgeblichen Vorteile. Der ontakt zu neuer Kundschaft, also Ticketkäufer, die ynzert und Theater St. Gallen äussern sich ebenjenvertrieb =rtrieb würden Marketing und Verkaufskanäle als niger Marge gegenüberstehen. KKL Luzern setzt . Es handle sich dabei um Konzerte, bei welchem rverkaufsnetz seinen Gästen anbieten will und im Kommissionssatz zu bezahlen.
mit einem Fremdvertriebsanteil von [...] % — äus- :b ausschliesslich im Eigenvertrieb :chnisch nur sehr schwierig zu realisieren. Zusätz-
sondern auch in Deutschland und Frankreich.“ zu Gunsten des Verkaufs über ihr eigenes „Dennoch ist unser Partner im Fremdünftig bleiben (unter der Voraussetzung, dass bei sich verbessern).“ Dies vor allem wegen der Pro- ‚Aus Sicht der FC St. Gallen AG bestehen bei der n eine wesentliche Erhöhung der Reichweite, inid System-Ausfallsicherheit als Vorteile. Ein Verienstleistungen würde insbesondere nur möglich ie keine finanziellen Einbussen erfahren würden, verzichten. Dieses Szenario sei im Moment nicht sich folgendermassen: „Ein ausschliesslicher Eisere Ticketabteilung beanspruchen. Es müsse Zuhöhere Lohnkosten bedeuten. Mit der Einsparung osten nur teils gedeckt werden.“ Die Carré Enteryertrieb rund 50 % des Ticketvolumens ausmacht ertrieb ebenfalls aus: „Das wäre in unserem Fall ınd die gesamte Abwicklung intern zu gestalten
211. Karl’s kühne Gassenschau — mit eine bezüglich eines möglichen Wechsels auf au nicht das Ziel. Da wir bereits den grössten T vertrieb eine ideale Ergänzung. Theoretisch trieb machen, es macht aber nicht viel Sint unter keinen Umständen möglich den Tick: nehmen. Wir bieten unsere Veranstaltung si gewöhnt, ihr Ticket über „ihren“ Verkaufskaı treiben wir rund 35 % der Tickets über den F wir nicht verzichten.“ Die Royal Arena Gmbl licher Eigenvertrieb für sie kommerziell nich’ tät (20'000 Leute pro Tag) würde es sich e Geld das man durch die Gebühren einspart Für uns macht das aber aufgrund unserer Ke Die TIT-PIT GmbH führt allgemein aus, das den wäre. Zudem wird auf die Problematik hi für jährlich einmal stattfindende Veranstaltu!
212. Zwar bringt auch Tixtec vor, dass der den klassischen Fremdvertrieb ohne weitere angeblicher Einsparungen von über 90 % de kommerziellen Erfolg. In diesem Zusamme:! dass die Teilnahme von Tixtec im Rahmen v zu Fremdvertriebsdienstleistungen unterstre halten von Veranstaltern eindeutig gegen ı dienstleistungen und Software-Lösungen fü
213. Das tatsächliche Marktverhalten von \ stellung der Parteien, dass Veranstalter de respektive Starticket problemlos durch eine über reine Online-Lösungen und Promotior werke abwickeln könnten. Dies zumal die K neswegs vernachlässigbar sind und somit ei Erfolg haben.
214. Im Übrigen wäre es auch im hypothet Veranstaltern ein Substitut zu Fremdvertriek recht, die so verkauften Tickets als Konkurre mieren. So stellt der Eigenvertrieb gerade Dritten als Dienstleistung auch nicht offen. ' dienstleistungen durch den Eigenvertrieb zu lung der Marktgegenseite gewürdigt werdeı Veranstalter — z.B. mit einer bereits funktio entsprechenden Randsubstitution Fremdver men der Überlegungen zur Stellung der Maı
215. Zusammenfassend kann festgehalten umfassende Fremdvertriebsdienstleistunger auf einen Eigenvertrieb gar gänzlich ausge:
QR
2m Fremdvertriebsanteil von 10-20 % — erläutert sschliesslichen Eigenvertrieb: „Ausschliesslich ist eil im Eigenvertrieb machen, sehen wir im Fremd- und praktisch könnten wir auch alles im Eigenver- 1.“ Der Circus Conelli führt aus: „Es wäre für uns stvertrieb ausschliesslich im Eigenvertrieb vorzusit über 30 Jahren an. Die Konsumenten sind sich val zu erwerben. Wie vorgängig beschrieben, verremdvertrieb, auf diesen Anteil können und wollen 4 äussert die Einschätzung, dass ein ausschliesst sinnvoll wäre: „Denke ab einer gewissen Kapazivtl. rechnen das selber zu machen und mit dem eine Person anzustellen, die sich darum kümmert. ıpazität (max. 8°500 Personen pro Tag) kein Sinn.“ s der Eigenvertrieb mit massiven Kosten verbunngewiesen, wonach es sehr schwierig sein könnte ngen gutes Ticketpersonal zu finden.
Vertrieb von Tickets über Eigenvertriebslösungen 2s ersetzen könne. Umgekehrt hatte Tixtec — trotz =r Kosten im Vergleich zum Fremdvertrieb — kaum nhang bringen die Parteien im Übrigen auch vor, on „Pitches“ dessen Positionierung als Alternative iche. Auch hier spricht das tatsächliche Marktversine Substituierbarkeit zwischen Fremdvertriebsr den Eigenvertrieb.
'eranstaltern spricht somit generell gegen die Dar- =n klassischen Fremdvertrieb durch Ticketcorner : kostengünstige Kombination des Ticketverkaufs | über Internet-Suchmaschinen und soziale Netz- .osten für den Fremdvertrieb für Veranstalter keinen erheblichen Einfluss auf deren kommerziellen
ischen Fall, dass der Eigenvertrieb aus Sicht von sdienstleistungen darstellen würde, nicht sachgenz zu den Parteien markanteilsmässig aufzusumkeine eigenständige Markttätigkeit dar und steht Vielmehr müsste die Möglichkeit, Fremdvertriebssubstituieren im Rahmen der Beurteilung der Stel- 1. Dementsprechend wird auch auf die Frage, ob nierenden Eigenvertriebslösung — im Sinne einer triebsdienstleistern disziplinieren können, im Rah- ‘ktgegenseite eingegangen.
werden, dass der Eigenvertrieb kein Substitut für 1 darstellt. So ist für viele Veranstalter ein Wechsel schlossen oder wäre mit hohen Kosten respektive
a
Risiken verbunden. Schliesslich setzen auc nierende Eigenvertriebslösung verfügen, tr tar*” dazu Fremdvertriebsdienstleistungen e
B.4.2.4.1.11 Tendenz zum Eigenvertriek
216. Die Zusammenschlussparteien weise Website für den Veranstalter nicht nur den ' des Fremdvertriebs einsparen könne, sonde zu den Besuchern habe und über deren Dai
217. Bei der behaupteten Tendenz zum Ei lich auf eigene Expertenschätzungen und a folgendes aus: „Der Eigenvertrieb ist bekan: Ticketcorner und Starticket schätzen, dass. verschoben hat. Somit wurde für die Verteil ausgegangen: bracht, dass sich die Parteien bisher erfolgr
218. Letztlich spricht auch diese Darstellur schen Eigenvertrieb und Fremdvertrieb: W zum Fremdvertrieb wäre, würde wohl kaum heren Kosten des Fremdvertriebs auf sich n
219. Wiederholt weisen die Zusammensc Trend zum Eigenvertrieb bestehe, welcheı schritten sei. Hierzu kann festzuhalten were derzeit nicht erkennbar ist.
von den Parteien behauptete Tendenz zum Beobachtung einer solchen möglichen Vers len noch keine unmittelbaren Rückschlüsse diesen.
220. Selbst die von den Parteien als Beisp vertrieb genannten Veranstalter nutzten zun kanäle komplementär zueinander.
221. Verschiebungen von Verkaufskanäleı letztlich normal. So konnte beispielsweise vom direkten Vertriebskanal zu Online-Buc wurde daraus nicht auf eine Substituierbarl sen.
47 Auch im Entscheid i.S. Hallenstadion hat die \ und Eigenvertrieb durch Veranstalter grundsatzl Aufteilung vom Einzelfall abhängig ist.
:h Veranstalter, welche bereits über eine funktiotz der relativ dazu höheren Kosten komplemenin.
?
n darauf hin, dass der Vertrieb über die eigene Vorteil habe, dass er die deutlich höheren Kosten rn vor allem auch, dass er eine direkte Beziehung en verfügt.
genvertrieb stützen sich die Parteien ausschliess- IIgemeine Behauptungen. So führen die Parteien ntlich seit Jahren im Vormarsch; die Experten von sich seit 2013 das Verhältnis um ca. u pro Jahr
.“ Anderseits wird vorgeeich gegen diesen Trend stemmen könnten.
ig der Parteien gegen eine Substituierbarkeit zwienn der Eigenvertrieb ein vollständiges Substitut ein wirtschaftlich orientierter Veranstalter die höehmen.
'hlussparteien darauf hin, dass ein eigentlicher - beispielsweise in Dänemark schon weit fortgelen, dass im Falle der Schweiz ein solcher Trend
. Selbst wenn die Eigenvertrieb bestehen würde, erlaubt die blosse chiebung zwischen verschiedenen Vertriebskanä- > auf die Frage einer Substituierbarkeit zwischen
iele für eine Verschiebung von Fremd- zu Eigen- \indest im Jahr 2016 nach wie vor beide Vertriebs-
1 zwischen verschiedenen Vertriebskanälen sind im Falle von Hotels eine deutliche Verschiebung hungsplattformen beobachtet werden. Auch dort ceit der verschiedenen Vertriebskanäle geschlos-
NEKO im Übrigen festgehalten, dass Fremdvertrieb ich komplementär eingesetzt wird, wobei die jeweilige
B.4.2.4.1.12 Schlussfolgerungen
222. Fremdvertriebsdienstleister bieten Ve Ticketvertriebs sowie der Ticketvermarktunc gen: So wird der Ticketvertrieb inkl. dessen ( kanäle sichergestellt, so über ein nationales Print-at-Home Tickets, über online bestellte ches auch den Kundendienst sicherstellt. A vertriebsdienstleistern selbst vermarktet (so onen, über Newsletter oder W Vermarktungsmöglichkeiten bestehen bei dı
223. Aus den vorhergehenden Überlegung: des Ticketvertriebs sowie der Ticketvermark fügung stehenden Vertriebskanälen substitt nem sachlich relevanten Markt für Frem Dienstleistung umfasst neben der technisct den Ticketvertrieb online sowie über ein Ni Erbringung von Promotionsleistungen. Rein nicht zum relevanten Markt. Zudem wäre se liegend betrachteten Markt für Fremdverrtriel auf die Parteien zu erwarten.*®
B.4.2.1.5. Räumlich relevanter Markt
224. Die WEKO hat sich zuvor dahingehen Bereich Ticketvertrieb national abzugrenzer Markt für Ticketsystemdienstleistungen für \
B.4.2.1.6. Fazit 225. Zusammenfassend liegt somit ein na vor.
B.4.2.2 Eigenvertriebslösungen
226. Ticketcorner respektive Starticket stel B2B-Geschäftes — umfassende Softwarelös Eigenvertriebs von Tickets zur Verfügung. | che Eigenvertriebslösungen aus Sicht von V
48 So hat die WEKO beispielsweise beim Zusam ob Lebensmittelabteilungen in Warenhäusern, d mitteln erzielen, und der Internethandel zum rele bezug die Schlussfolgerungen unbeeinflusst las: ner.
4° Vgl. RPW 2012/1, 105 Rz 170-174, Vertrieb v
50 Bundeskartellamt, Beschluss vom 03.01.2017 SCORPIO Konzertproduktionen GmbH, 41 Rz 1
ranstaltern im Wesentlichen die Auslagerung des ı an. Dies erfolgt als ein Bündel von Dienstleistunyesamte Abwicklung über verschiedene Vertriebs- Netz von Vorverkaufsstellen, über online bestellte physische Tickets oder über ein Call Center, weluch werden die Veranstaltungen von den Fremdauf der eigenen Homepage, in eigenen Publikatierbung an Vorverkaufsstellen). Weitere an jeweils angeschlossenen Medienhäusern.
an geht hervor, dass die umfassende Auslagerung tung nicht mit anderen einem Veranstalter zur Verliert werden kann. Somit wird nachfolgend von eidvertriebsdienstleistungen ausgegangen. Diese 1en Abwicklung des Ticketvertriebs insbesondere atz von physischen Verkaufsstellen wie auch die > Online-Plattformen und Member-Shops gehören Ibst bei einem Einbezug als Konkurrenten im vor- )sdienstleistungen ohnehin kein erheblicher Druck
d geäussert, dass der räumlich relevante Markt im 1 ist.49 Auch das Bundeskartellamt hat jüngst den /eranstalter national abgegrenzt.°°
tionaler Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen
len Veranstaltern — im Rahmen des sogenannten ungen für die Administration und Abwicklung des Nachfolgend ist die Frage zu beantworten, ob soleranstalten als Substitut zu Fremdvertriebsdienstmenschluss Migros/Denner die Frage offen gelassen, ie weniger als ein Drittel ihres Umsatzes mit Lebensvanten Markt gehören, offen gelassen, da deren Einst. Vgl. hierzu RPW 2008/1, 150 Rz 204, Migros/Denon Tickets im Hallenstadion Zürich.
, B6-53/16, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA / FKP 37 ff.
leistungen betrachtet werden können. Auf c trachtung des Marktes für Fremdvertriebs: Fremdvertriebs eingegangen (vgl. Rz 139 ff
B.4.2.2.1. Praxis der WEKO bei Informat
227. In der Vergangenheit hat sich die WEI sungen für Tickets auseinandergesetzt. Jec komplexen Software-Lösungen wiederholt v gegangen. So wurde bei der Vorabklärung i. raten sachlich relevante Markt der ERP-S« source Planning, eine modulartig Standardsoftware — und deren Wartung aus Online-Buchungsplattformen davon ausgeg: matiksysteme, welche Reisebüros den Zuc tungen ermöglichen sowie die Buchung der — kein Substitut für Online-Buchungsplattfor
B.4.2.2.2. Praxis Bundeskartellamt
228. Auch das Bundeskartellamt hat jüng Substitute für Fremdvertriebsdienstleistunge det wurde:
„Ticketsystemdienstleistungen sind aus Sic gen austauschbar. Dies gilt sowohl für den E Software, als auch für das Angebot eines W
Die Inhouse-Software-Lösungen sind nacl nicht austauschbar mit Ticketsystemdienst eine Software-Lizenzierung, die ausschliessl mittlungsleistungen gerade nicht enthält.
Eine solche Software ist insbesondere für \ komplexe Funktionen erfüllen muss. Hierzu. die Abonnementverwaltung oder die Einbin nanzbuchhaltung. Die Software bietet damit internen Abläufe beim eigenen Ticketvertriel bei den Inhouse-Lösungen anders als bei d Ticketing-Unternehmen bzw. auf das von ihı sondern selbst durchgeführt.
Inhouse-Softwarelösungen können die Mögl beinhalten, der in die bestehende Internetpr sem Punkt besteht insofern auch eine Ub White-Label-Anbieter, die Veranstaltern ebe ermöglichen, darüber hinaus aber wenige & doch keine Austauschbarkeit von Inhouse-: gen mit Ticketsystemdienstleistungen begri ckets über mehrere verschiedene Vertriebs
51 Vgl. hierzu RPW 2010/3, 432 Rz 44, SAP Wai
52 Vgl. hierzu RPW 2016/1, 96 f. Rz 216-220, O.
41-00090/COO.2101.111.3.233127
ie Frage der Substituierbarkeit wurde bei der Bejienstleistungen bereits aus der Sichtweise des ., insbes. Rz 63 und 65).
iklösungen für Unternehmen
KO zwar noch nie spezifisch mit Eigenvertriebslöloch wurde in der bisherigen Praxis im Falle von on spezifischen sachlich relevanten Märkten aus- S. SAP Wartungspreiserhöhung von einem sepajftware — ERP-Software steht für Enterprise Rezusammengesetzte betriebswirtschaftliche gegangen.?! Zuletzt wurde im Zusammenhang mit angen, dass Globale Distributionssysteme — Inforriff auf Informationen bezüglich Reise-dienstleis- “entsprechenden Reisedienstleistungen erlauben men darstellen.5?
st dargelegt, dass Eigenvertriebslösungen keine ın darstellen, was unter anderem wie folgt begrünht der Veranstalter nicht mit Eigenvertriebslösun- -igenvertrieb über eine Lizenzierung von Inhouse- 'hite-Label-Anbieters.
ı Eigenschaften, Verwendungszweck und Preis leistungen. Es handelt sich hierbei zunächst um ich technischer Natur ist und Vertriebs- oder Ver-
/eranstalter relevant, deren Eigenvertriebslösung zählen z.B. die Erstellung wechselnder Saalpläne, dung anderer Unternehmensbereiche wie der Fivorrangig Funktionalitäten, die die unternehmens- ) unterstützen. Der Vertrieb der Eintrittskarten wird en Ticketsystemdienstleistungen gerade nicht auf ıen vermittelte Netz von VVK-Stellen ausgelagert,
ichkeit der Erstellung eines eigenen Online-Shops äsenz des Veranstalters eingebettet wird. An die- =rschneidung zu dem Angebot der sogenannten nfalls die Erstellung eines eigenen Online-Shops indere Funktionen bieten. Dieser Aspekt kann je- Softwarelösungen oder White-Label-Shop-Lösuninden, weil ein Ticketsystem den Vertrieb der Tikanäle, insbesondere auch über stationäre VVKtungspreiserhöhung.
nline-Buchungsplattformen für Hotels.
Stellen ermöglicht und ein grosses Vertriebs der Tickets ein Ticketsystem nutzen, haben den Online-Shop des Ticketsystemdienstleis frequentiert wird, als dies bei Eigenlösung grundsätzlich eine möglichst hohe Auslastu staltungen teilweise ausverkauft sein müsse lichst viele potentielle Ticketkäufer angespr gen oder Künstlern kann u.U. der Vertrieb ü der Veranstaltung ausreichend sein, da gen tung suchen. Für weniger nachgefragte Ve findbarkeit der Veranstaltung bedeutend. En Online-Shops wie EVENTIM.DE und statior che Käufer auf die Veranstaltung aufmerksz
B.4.2.2.3. Sachlich relevanter Markt
229. Für Veranstalter ergibt sich die Möglic trieb) auszulagern, sondern im Sinne des Ei vertrieb von Tickets zu gestalten, können herangezogen werden, welche von Unterne
B.4.2.4.1.1 Marktgegenseite
230. Marktgegenseite von Ticketcorner res lösungen hauptsächlich Sportveranstalter u lokalitat und Saisonbetrieb. Im Musikbereic sehr starken Brands im Eigenvertreib vorge
231. Zur Veranschaulichung der Marktgege mittels folgenden Tabellen die grössten Ku missionsumsatz im Jahr 2016 dargestellt.
Veranstalter Kommis
53 Bundeskartellamt, Beschluss vom 03.01.2017 Co. KGaA / FKP SCORPIO Konzertproduktione:
netz bietet. Die Veranstalter, die für den Vertrieb gerade den Bedarf, ein Netz an VVK-Stellen und ters zu nutzen, der in der Regel wesentlich stärker en der Fall ist. Da für kommerzielle Veranstalter ng der Veranstaltung entscheidend ist, die Verann, um rentabel zu sein, müssen im Ticketing mögochen werden. Bei sehr bekannten Veranstaltuniber den eigenen Online-Shop für den Ausverkauf ug Kunden gezielt nach Tickets dieser Veranstalranstaltungen ist aber im Ticketing auch die Auftscheidend ist dann, dass die Tickets in bekannten aren VVK-Stellen verfügbar sind, in denen mögli- ım werden könnten. “3
"hkeit, das Ticketing nicht an Dritte (im Fremdvergenvertriebes selbst zu gestalten. Um den Eigenentsprechende Unternehmens-Softwarelösungen hmen zur Verfügung gestellt werden.
pektive Starticket sind im Bereich Eigenvertriebsnd Kulturveranstalter mit eigener Veranstaltungsh wird das Ticketing nur ausnahmsweise und bei nommen.
nseite im Bereich Eigenvertriebslösungen werden nden von Ticketcorner und Starticket nach Komsionsumsatz 2016
, B6-53/16, 37 f. Rz 125-128, CTS EVENTIM AG & n GmbH.
Abbildung 7: Grösste Kunden von Ticketcorner i sumsatz)
Veranstalter Kommis
Abbildung 8: Grösste Kunden von Starticket im I sumsatz)
232. Es wird deutlich, dass vertrieb vornehmen.
233. Eigenvertriebslösungen dienen nicht | sondern müssen teilweise spezialisierte Fur Saison-Abonnementen, von eigenen Zutritt triebskanälen oder die Unterstützung von in
234. Auch im Rahmen der durchgeführten trieb vor allem für Veranstalter mit einer eta tungslokal wie beispielweise das Openair : sikclubs einen hohen Stellenwert hat. So w Nutzung von Eigenvertriebsdienstleistunger der Veranstalter seine eigenen Events durc!
m Bereich Eigenvertriebslösungen (nach Kommissionsionsumsatz 2016
3ereich Eigenvertriebslösungen (nach Kommissiondas Ticketing im Eigennur der blossen Abwicklung von Ticketverkäufen, ıktionalitäten anbieten, wie die Administration von ssystemen, Schnittstellen zu verschiedenen Verternen betriebswirtschaftlichen Prozessen.
Befragungen wurde bestätigt, dass der Eigenverblierten Marke oder mit einem eigenen Veranstal- St.Gallen, Opernhaus Zürich sowie gewisse Mujurde auch ausgeführt, dass die ausschliessliche 1 eigentlich nur sinnvoll ist für eine Spielstätte wo führt (z.B. Fussballclubs, Schauspielhaus).
235. Es ist also davon auszugehen, dass | trieb insbesondere für Sportveranstaltungen Saisonbetrieb geeignet ist. Im Musikbereicl sehr starken Brands (teilweise) im Eigenver nehmen Veranstalter im Normallfall zusätzli komplementär dazu auch Fremdvertriebsdie anstaltern mit einem sehr hohen Anteil von ° beispielsweise Karl’s Kühne Gassenschau a tan und zukünftig — mangels Zugang zu ei eine ideale Ergänzung sei, so für ältere Leu geschenke etc. Auch der J nutzt - von Uber 90 % — Fremdvertriebsdienstleistur vertriebs sei die Möglichkeit via verschieder zu können und damit an weitere Kundenpo nikationsleistungen seitens der Medienhäus
236.
diese Veranstaltungen haben gemeinsam, durch Dritte bzw. Vertriebskanäle Dritter her: publikums, regelmässig wiederkehrendes P gene Lokalität zieht nach sich, dass eigene: die Tickets direkt beziehen können. Diese einem Markt für den Vertrieb von Tickets un ist.
B.4.2.4.1.2 Eigenschaften und Bedeutunc
237. Die Eigenvertriebslösungen werden d stellt. Der Veranstalter bezahlt für die Ben dieser Systeme kann die Verwaltung von Ve resp. die Verbuchung von Anmeldungen für Kassen, eigene Hotline, Web) vorgenomm triebslösungen erstreckt sich von Ticketdruc Agenturdatenbank. Die Abwicklung der Ta: möglicht sowie der Bereich der Zahlungsver zu Banksystemen bereitgestellt. Ein Statistik system ermöglicht den Veranstalter die aktu die Abonnementverwaltung, Mitglieder-/Ver sen- und Kreditkartenschnittstellen, Market verkauf und Querverkaufsabwicklung.™
238. Neben diesen umfassenden Inhouse-I im Eigenvertreib, bestehen noch andere ein umfassenden Ausgestaltung nicht mit den Diese standardisierten einfachen Lösungen
Jie Vornahme des Ticketing durch den Eigenver- und Kulturveranstaltungen mit eigenem Haus und 1 wird das Ticketing nur ausnahmsweise und bei treib vorgenommen. Wie zuvor ausgeführt wurde, ch zum Einsatz von Eigenvertriebslösungen auch nstleistungen in Anspruch. Dies ist selbst bei Ver- Ticketverkäufen im Eigenvertrieb der Fall. So führt us, dass Fremdvertriebsdienstleistungen momen- 1em physischen Vertriebsnetz im Eigenvertrieb — te, die sich mit Internet schwer tun oder Express- - trotz des sehr hohen Anteils des Eigenvertriebs ıgen von Starticket. Der grosse Vorteil des Fremd- 1e Vertriebskanäle ihre Dienstleistungen anbieten entiale zu gelangen. Weiter könnten die Kommuer genutzt werde.
Alle dass sie nicht 100 % Vertriebsdienstleistungen anziehen, so aufgrund eines bestehenden Stammublikums oder einer starken Marke. Auch eine ei- " Schalter gegeben ist, bei welchem die Besucher Erkenntnis untermauert die Annahme, dass von d nicht einem Markt für Ticketverkauf auszugehen
y von Eigenvertriebslösungen
en Veranstaltern mittels Lizenz zur Verfügung geutzung des Ticketing-Systems Gebühren. Mittels ranstaltungen und den Verkauf von Eintrittskarten, alle Vertriebskanäle (u.a. eigene Verkaufsstellen, en werden. Der Funktionsumfang der Eigenverk bis zu integrierten Kunden-, Interessenten- und yes-, Abend- und Vorverkaufskassen werden erfolgung und die notwendigen SEPA-Schnittstellen -, Auswertungs- und Veranstaltungsabrechnungsellen Daten zu beziehen. Die Produkte ermöglicht einsverwaltung, Saalbilddesigner, Bankomatkasingmodul, Warenwirtschaft/Artikelverkauf, Paket-
_ösungssystemen für die Vornahme des Ticketing fache Lösungen. Diese sind aufgrund mangelnder | beschriebenen Lösungssystemen vergleichbar. bestehen aus der Vornahme des Vertriebes durch
die Website des Anbieters der Lösung. Es h formen, welche keine weiteren Dienstleistu sungen werden als nicht substituierbar erac
239. Aus Sicht der Swiss Music Promoter: Dienstleistungen einige Vorteile für die Vera Veranstalter. Auch liegen die Kundendaten werden. Aus Sicht von Veranstaltern liegt « zusammenhängenden Vorteilen wie die Da bau einer eigenen Kundendatenbank und gi
240. Als Nachteile des Eigenvertriebs erac und Kundensupport, welcher sich für die Ver munikationsleistungen vom Veranstalter ert der Regel tiefer als wenn der Veranstalter ir
241. Aus Sicht der Swiss Music Promoter: Anzahl sowie Kategorie von Veranstaltern sen insgesamt 25 Mitgliedern nur ein oder vertrieb vornehmen. Zu der Kategorie von V zen, gehören Veranstalter mit einem eige Opernhaus Zürich sowie ausnahmsweise \ spielsweise das OpenAir St. Gallen sowie g trieb ist auch im Bereich der Sportveranstalt alle Veranstalter bezüglich des Verkaufs vor sant. Dies ist in der Regel aber ein kleiner T tung, erzielt aber eine hohe Wertschöpfunt arbeiten oft mit einem reinen Eigenvertrieb. einer Location ist, desto weniger setzen di damit zusammen, dass bei tausenden von v Backoffice (namentlich mit einem Call-Cent Ressourcen benötigt. Es wird deutlich, dass Möglichkeit ergibt, das Ticketing im Eigenve
242. Es wird deutlich, dass es nur einer g den Eigenvertrieb zu setzen. Die Vornahme Bedingungen wie geringe Grösse der Veran nen Veranstaltungslokal. Veranstalter, welc durch eine gewisse Grösse und der mit de Dienstleistungen wie Kommunikation, vom Vornahme des Eigenvertriebes bzw. Fremd che mit der Ausgestaltung der Veranstaltur genvertrieb und der Fremdvertrieb aus Sich
243. Nach Angabe der SMPA bieten auch genvertrieb zusätzlich noch ein Kontingent ir an. Der Grund dafür liegt darin, die Reichv Veranstaltungslokalität sowie Veranstalter it im reinen Eigenvertreib vor, sondern setzten Vornahme von Fremdvertrieb zum Eigenve sammenhängenden Leistungen wie Promot genommen, muss die Promotion selbst vor Tätigkeit von Fremdvertrieb und Eigenvertri che sich alleine durch den Fremdvertrieb et der Entscheid zu Fremdvertrieb bzw. Eigen\
andelt sich also alleine um Online-Ticketing-Plattngen anbieten. Diese einfach ausgestalteten L6- htet.
s Association (SMPA) hat die Nutzung von B2Bnstalter. So liegt die gesamte Wertschöpfung beim beim Veranstalter und können durch ihn genutzt Jer Entscheid für den Eigenvertrieb in den damit tenpflege durch den Veranstalter selbst, der Aufinstigeren Konditionen begründet.
htet der SMPA den ganzen Aufwand für Vertrieb anstalter ergibt. Auch müssen die gesamten Komyracht werden. Des Weiteren ist die Reichweite in n Fremdvertrieb Tickets absetzt.
> Association (SMPA) setzen nur eine begrenzte uf den reinen Eigenvertrieb. SMPA sind von deszwei bekannt, welche den Vertrieb nur im Eigeneranstaltern, welche auf reinen Eigenvertrieb setnen Veranstaltungslokal wie beispielsweise das Veranstalter mit einer etablierten Marke wie beiewisse Musikclubs. Die Vornahme von Eigenverungen verbreitet. Ebenso ist der Eigenvertrieb für 1 VIP-Packages oder Gruppenbuchungen intereseil des ganzen Ticketkontingents einer Veranstaly. Auch kleinere nicht professionelle Veranstalter Der SMPA legt dar, dass je grösser die Kapazität e Veranstalter auf den Eigenvertrieb. Dies hängt erkauften Tickets für eine Veranstaltung auch das ar) entsprechend bestückt sein muss, was grosse sich für Veranstalter von grossen Events nicht die rtrieb vorzunehmen.
ewissen Kategorie von Veranstaltern gelingt, auf des Eigenvertriebes ergibt sich durch strukturelle staltung, einer etablierten Marke oder einem eigehe nicht in diese Kategorie fallen, sehen, bedingt m Fremdvertrieb zusammenhängenden weiteren Eigenvertrieb ab. Es wird deutlich, dass sich die vertriebes aufgrund von Bedingungen ergibt, welig zusammenhängt. In diesem Sinne sind der Eit der Veranstalter nicht substituierbar.
Veranstalter mit etablierter Marke neben dem Ein Fremdvertrieb über einen oder mehrere Anbieter veite zu erhöhen. Auch Kulturhäuser mit eigener n Bereich des Sports nehmen das Ticketing nicht parallel noch auf den Fremdvertrieb. Die parallele rtrieb ist aufgrund der mit dem Fremdvertrieb zuion nötig. Wird das Ticketing im Eigenvertrieb vor- Jenommen oder eingekauft werden. Die parallele eb ist durch Vorteile wie Reichweite bedingt, welgeben. Auch in diesem Sinne wird deutlich, dass ertrieb nicht ein entweder oder, sondern aufgrund der mit den zusammenhängenden untersc Fremdvertrieb bzw. Eigenvertrieb also nicht
244. Generell ist darauf hinzuweisen, dass sung einsetzen, in den allermeisten Fällen Endkunden teureren — Vertrieb über Fremd! Falle von Ticketcorner
dass ein vollständiger Wechsel zwischen de reinen Nutzung einer Eigenvertriebslösung |
B.4.2.2.4. Räumlich relevanter Markt
245. Die WEKO hat sich in der Untersuchu dahingehen geäussert, dass der räumlich r abzugrenzen ist.°° Auch beim vorliegend be den Eigenvertrieb) ist von einem nationalen reich tätigen Unternehmen schweizweit tätig anstaltern und Endkunden eine gewisse ge«
246. Vor diesem Hintergrund wird nachfolg
B.4.2.2.5. Fazit
247. Aufgrund der vorhergehenden Überle von Veranstaltern der Eigenvertriebslösun substituiert werden können. Ebenso wenig triebslösungen durch reine Online-Plattform lich. Somit wird nachfolgend von einem nat gangen.
B.4.2.3 Medienmärkte
B.4.2.3.1. Sachlich relevante Märkte
248. Im Rahmen der Vorbemerkungen erlä in ihrer Meldung auf diejenigen Märkte bescl sind. Entsprechend werden die übrigen Ges: media-Gruppen folglich nicht tangiert. Dies: tergeführt und nicht zusammengelegt, wod sammenschlussvorhaben nur in denjenigen Starticket tätig sind. Die Gegebenheit, das: der Tamedia-Gruppe zugehörig ist und somi Schweizer Medienunternehmen im Rücken |
#5 Vgl. RPW 2012/1, 74 Rz 170-174, Vertrieb vo
hiedlichen Vor- und Nachteile gemacht wird, der austauschbar sind.
selbst Veranstalter, welche eine Eigenvertriebslökomplementär dazu den - für Veranstalter und vertriebsdienstleister vornehmen. So beziehen im
Ausnahmen sind dabei
. Auch daraus zeigt sich deutlich, r Nutzung von Fremdvertriebsdienstleistungen zur kaum je erfolgt.
ing „Vertreib von Tickets im Hallenstadion Zürich“ elevante Markt im Bereich Ticketvertrieb national trachteten Markt für B2B-Ticketing (Lösungen für | Markt auszugehen: Auch sind die in diesem Be- . Schliesslich bedingt auch die Betreuung von Vergraphische Nähe.
end von einem nationalen Markt ausgegangen.
gungen bestehen klare Hinweise, dass aus Sicht gen nicht durch Fremdvertriebsdienstleistungen ist eine Substitution von umfassenden Eigenveren mit einer eingeschränkten Funktionalität mögionalen Markt für Eigenvertriebslösungen ausgeutern die meldenden Unternehmen, dass sie sich 1ranken, in denen Ticketcorner und Starticket tätig chäftstätigkeiten der CTS-Event-, Ringier- und Ta- > Gruppen werden unabhängig voneinander weiurch Marktanteilsadditionen im vorliegenden Zu- Märkten denkbar seien, in denen Ticketcorner und 5 Ticketcorner der Ringier-Gruppe und Starticket t beide Unternehmen zwei grosse und bedeutende yaben, ist für das Zusammenschlussvorhaben von
n Tickets im Hallenstadion Zürich.
erheblicher Bedeutung®®. Die nachfolgende kündigungsanzeigen, Märkte für [Inserenter die Bereitstellung von Werbeflächen für stat den entsprechenden Sprachregionen der schen Schweiz stellen für Ticketcorner und
249. Auf der Homepage von Ticketcorner u Veranstaltungen diverser Art, für welche di sondere handelt es sich um bekannte Kor Events, die zuoberst auf der Homepage ersc Bereiche unterteilt, unter anderem Musik, U onal bei Ticketcorner. Starticket unterteilt il Specials.
250. Im Ubrigen ist Ticketcorner Herausge „SsonntagsBlicks“ erscheint und u.a. an den dient wie die Website „ticketcorner.ch“ dem welche Ticketcorner Tickets verkauft. Das | und enthalt nur wenig Print-Firmenwerbung solche Werbung enthalten ist, weist sie in de gen und Tickets auf. Gemäss Angaben dei Magazin heraus. Hingegen besteht das St Veranstaltungen im zweimonats-Rhythmus
251. Für das vorliegende Zusammenschlus genden Märkte relevant:
B.4.2.4.1.1 Märkte für Nutzer/Leser von (F
252. Gemäss Praxis des Sekretariats umfa Ankündigungsanzeigen auf der Angebotsse digungsanzeigen oder den Herausgeber ein ser von Ankündigungsanzeigen bzw. Nutze gungsanzeigen geschaltet werden.?”
B.4.2.4.1.2 Märkte für [Inserenten in] (Prii
253. Die Inserenten, welche Werberaum fi stehen auf der anderen Seite der Märkte für
254. Die meldepflichtigen Unternehmen sir (Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen, we ner und Starticket nicht tätig sind. Dies wird ( Ticketverkauf nicht über Ticketcorner oder S sen Website für seine Veranstaltungen zu ' men nur Werbung für die eigenen Angebote folgt werden. Gemäss Praxis der Wettbewer unter welchen konkreten Vertragsbedingunc ten kann und es ist insofern unerheblich, das
56 Vgl. Rz 98 ff. und Rz 177 ff.
57 Vgl. RPW 2013/3, 383 Rz 36, Tamedia/Startic
n Märkte für Nutzer/Leser von (Print-/Online) An- 1 in] (Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen sowie ische Online-Firmenwerbung (Bannerwerbung) in Deutschschweiz, der französischen und italieni- Starticket keine Kernmarkte ihrer Tätigkeit dar.
ind Starticket werben die beiden Unternehmen für 2 beiden Unternehmen Tickets verkaufen. Insbezerte, Festivals oder Musicals. Neben den Top- ;heinen, sind die Veranstaltungen in verschiedene nterhaltung, Sport, Kultur und EVENTIM internatin Konzerte, Festivals, Parties, Bühne, Sport und
berin des Magazins „events“, das als Beilage des | Vorverkaufsstellen von Ticketcorner aufliegt. Es Zweck, über Veranstaltungen zu informieren, für Viagazin erscheint heute noch sechs Mal im Jahr (Umsatz 2015 noch rund |). Soweit ar Regel einen engen Bezug zu den Veranstaltunr Parteien gibt Starticket gibt kein vergleichbares articket-Magazin „Highlights“, welches scheinbar in den Zeitungen 20 Minuten anpreist.
ssvorhaben sind im Bereich Medienmärkte die fol-
’rint-/Online-) Ankündigungsanzeigen
sst der Markt für Nutzer/Leser von (Print-/Online) te den Betreiber einer Online-Plattform für Ankünes Print-Mediums und auf der Nachfrageseite Lear von Online-Plattformen, über welche Ankündi-
1t-/Online-) Ankündigungsanzeigen
ir die Ankündigung von Ereignissen nachfragen, (Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen.
id der Ansicht, dass zumindest in den Märkten für che sie als Werbemärkte bezeichnen, Ticketcor- Jadurch begründet, dass ein Veranstalter, der den tarticket abwickelt, keine Möglichkeit hat, auf deswerben. Das heisst, dass das Ticketingunternehbetreibt. Dieser Ansicht kann hingegen nicht gebskommission spielt es grundsätzlich keine Rolle, jen ein Inserent eine Ankündigungsanzeige schals das Inserieren auf der Website bzw. im Magazin
ket; RPW 2014/1, 296 Rz 29 f., Tamedia
„events“ von Ticketcorner, an den Vertrieb | heblichen Abgrenzungsproblemen führen, n kreten Vertragsbedingungen im Einzelfall st
B.4.2.4.1.3 Bereitstellung von Werbeflact (Bannerwerbung)
255. Die Praxis der Wettbewerbskommiss werbung zwischen statischen Werbeforme schen Werbeformen (insbesondere Suchm den Unternehmen sind der Ansicht, dass di alle drei Teilmärkte Banner-, Suchmaschin: bungsmarkt. Dieser Auffassung kann nach nicht gefolgt werden.
256. Auf dem Markt für die Bereitstellung men stehen sich auf der Anbieterseite Betre Bannerwerbung direkt an Werbetreibende v betreibende, die entsprechenden Werberaui beform definiert der Werbetreibende nur de haben will. Das heisst, die Aufschaltung se Internetnutzer die fragliche Website besuch dingungen gebunden, mit anderen Worten f
B.4.2.3.2. Räumlich relevante Märkte
257. Gemäss Praxis der Wettbewerbskomr die Märkte für (Print-/Online)Ankündigungsa Online-Werbeflächen für statische Werbefc wird von den meldenden Unternehmen get nehmen erfolgt die räumliche Marktaufteilur nische Schweiz.
B.4.3 Voraussichtliche Stellung in den
258. Es werden nur diejenigen sachlichen u unterzogen, in welchen der gemeinsame M beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr einem der beteiligten Unternehmen 30 % o diese Märkte werden hier als „om Zusam diese Schwellen nicht erreicht werden, kann ses ausgegangen werden. In der Regel erül
88 Vgl. RPW 2013/3, 383 Rz 37, Tamedia/Startic
5° Vgl. RPW 2013/3, 383 Rz 38, Tamedia/Startic
60 Vgl. RPW 2014/1, 297 Rz 33, Tamedia AG/Ur
61 Vgl. RPW 2013/3, 383 Rz 41 ff., Tamedia/Stai
der Tickets gekoppelt ist. Zudem würde es zu er- 1ussten die Märkte je nach Ausgestaltung der konets anders abgegrenzt werden.®®
len für statische Online-Firmenwerbung
ion unterscheidet im Bereich der Online-Firmen- :n (insbesondere Bannerwerbung) und dynamiaschinen- und Netzwerkwerbung)”. Die meldenjese Marktabgrenzung zu eng sei und betrachten >n- und Netzwerkwerbung als Online-Firmenwerbestehender Praxis der Wettbewerbskommission
von Online-Werbeflachen fur statische Werbeforiber von Online-Plattformen, die auf ihrer Website erkaufen wollen, und auf der Nachfrageseite Wern nachfragen, gegenüber. Bei der statischen Wer- 2n Ort, an welchem er seine Werbung geschaltet iner Werbung hängt lediglich davon ab, dass ein . Das Aufschalten ist oft an keinerlei sonstige Beindet eine unbedingte Aufschaltung statt.°°
nission erfolgt die räumliche Marktabgrenzung für nzeigen sowie der Markt für die Bereitstellung von rmen nach Sprachregionen®'. Diese Auffassung eilt. Aufgrund der Tätigkeit der beteiligten Unter- 1g in die Deutschschweiz, französische und italiebetroffenen Märkten
ind räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse arktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von der mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, imenschluss betroffene Märkte“ bezeichnet). Wo | von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusorigt sich dann eine nähere Prüfung.
ket.
ket; RPW 2014/1, 296 Rz 31 f., Tamedia
ıternehmensteil B2C der Ticketportal AG.
ticket; RPW 2014/1, 297 Rz 36 ff.
B.4.3.1 Markt für Fremdvertriebsdienstle
B.4.3.1.1. Aktueller Wettbewerb
259. Zur Analyse des Ausmasses des Wett dienstleistungen wird zunächst der aktuelle ' Ausgangspunkt für die Beurteilung des aktı tigsten Wettbewerber auf dem Markt und de
260. Bei den am geplanten Zusammensch ner respektive Starticket handelt es sich un dienstleistungen in der Schweiz. Wie nachfo und Fnac- wenn auch mit starken Einschi Konkurrenten in diesem Markt zu betrachte:
261. Wie bereits zuvor ausgeführt, stellen genseite kein Substitut für die umfassende tern dar. Reine Online-Plattformen — wie Tic im Rahmen der Betrachtung des aktuellen auf dem vorliegenden relevanten Markt zu b umfassende Reichweite — insbesondere be: gen - ist keine spürbare disziplinierende Wi im Rahmen der Analyse von Markteintritten Anbieter eingegangen.
262. Die Ticketino AG verfügt in der Schu und ermöglicht Veranstaltern den Vertrieb Plattform. Veranstalter erhalten so Zugriff < auch können Endkunden Tickets über ein ru Im Internet können Tickets www.ticketino.ce ten zur Einbindung auf der Website der ind gegenüber Veranstaltern Dienstleistungen ir trolle und bei der Auswertung von Verkaufs-
263. Die Fnac Suisse SA (nachfolgend: SwissBillet SA im Markt für Fremdvertrieb ' wiederum eine Tochtergesellschaft der in Fr treibt hauptsächlich einen Online-Store un Medien und Unterhaltungselektronik angeb Tickets bietet Fnac Suisse Veranstaltern de Suisse unter www.fnac.ch und einer beschr die.
264. In den nachfolgenden Tabellen sind d trieb von Tickets in der Schweiz basierend 5 basiert auf den Gesamtumsatz mit Tickets die Unternehmen verkauften Tickets. Hinge Kommissionsumsätze berücksichtigt. Die Be der Anzahl der verkauften Tickets.
265. Zu den verwendeten Kennzahlen ist f bringen der Parteien, welche die Anzahl Tic! neben den Gesamtumsätzen insbesondere entscheidender Relevanz sind. So zeigen ' Fremdvertriebsdienstleister verkauften Vera die Kommissionsumsätze, welche schluss
istungen
bewerbs zwischen Anbietern von Fremdvertriebs- Wettbewerb auf dem relevanten Markt untersucht. ıellen Wettbewerbs ist die Identifikation der wichren Marktanteile.
lussvorhaben beteiligten Unternehmen Ticketcor- 1 etablierte Anbieter im Markt für Fremdvertriebs- Igend näher ausgeführt wird, sind einzig Ticketino änkungen — als zumindest annähernd relevante 1.
reine Online-Plattformen aus Sicht der Marktgen Dienstleistungen von Fremdvertriebsdienstleisketfrog und Reservix.ch — sind dementsprechend auch nicht als direkte Konkurrenten der Parteien etrachten. Auch seitens Kleinstanbieter ohne eine züglich Vorverkaufsstellen und Promotionsleistunrkung auf die Parteien zu erwarten. Dennoch wird und der Stellung der Marktgegenseite auf solche
feiz über Standorte in Zürich, Lausanne und Root von Tickets über eine selbstbedienbare Onlineuf ein flachendeckendes Vorverkaufsstellennetz, nd um die Uhr erreichbares Call Center erwerben. ym erworben werden. Auch bestehen Möglichkeiividuellen Veranstalter. Ebenso erbringt Ticketino 1 den Bereichen der Vermarktung, der Einlasskon- - und Kundendaten.
Fnac Suisse), ist über ihre Tochtergesellschaft von Tickets in der Schweiz tätig. Fnac Suisse ist ankreich domizilierten FNAC SA. Fnac Suisse be- 1 Ladengeschäfte, in welchen vor allem Bucher, oten werden. Im Markt fur den Fremdvertrieb von n Verkauf von Tickets Uber die Website von Fnac ankten Anzahl von Verkaufsstellen in der Romanie Marktanteile auf dem Markt für den Fremdverauf alternativen Messgrössen dargestellt. Tabelle ‚d.h. basierend auf den gesamten Preis der durch gen werden in Tabelle 6 nur die entsprechenden rechnungen in Tabelle 7 basieren schliesslich auf
estzuhalten, dass vorliegend — entgegen der Vor- <ets als einzig relevante Messgrösse betrachten — die Betrachtung von Kommissionsumsätzen von Sesamtumsätze auf, welche Bedeutung die über nstaltungen haben. Jedoch sind es insbesondere endlich aufzeigen, welche Zahlungsbereitschaft
Veranstalter für die Nutzung von Fremdvertr lungen letztlich auch einen wesentlichen Ko: der Kommissionszahlungen - viel mehr als c diese Kosten sich unmittelbar auf den Preis gen. Hierzu ist Zu bemerken, dass bei den
Kommissionsumsätzen von Endkunden sep oder den Kauf an physischen Vorverkaufsst
2013 2014
Umsatz | Markt- Umsatz | M anteil
ar Ticket- [60- corner 70] % 7 Starti- [20- cket 30] % 3
Ticke- [...] 0 [...] tino [0-5] % 1 Fnac L..] 10) % L.] [0
Tabelle 5: Umsatz in CHF und Marktanteile i Gesamtumsatz mit Tickets
Quelle: Angaben der Zusammenschlussparteier
2013 2014
Umsatz | Markt- Umsatz | M anteil ar
Ticket- [50- corner 60] % 7 Starti- [20- cket 30] % 3
Ticke- [...] [5- [...]
tino 10] % 1 [...] [5- [...]
Fnac 10] % 4
Tabelle 6: Umsatz in CHF und Marktanteile i Kommissionsumsatz
Quelle: Angaben der Zusammenschlussparteier
iebsdienstleistungen haben. So stellen diese Zahstenfaktor für Veranstalter dar. Zudem ist die Höhe ie Anzahl Tickets — für Endkunden relevant, zumal für den Besuch einer Veranstaltung niederschlavon Ticketcorner respektive Starticket genannten arat erhobene Gebühren (wie für den Postversand ellen) nicht enthalten sind.
2015 2016
arkt- Umsatz | Markt- Umsatz | Marktteil anteil anteil
[60- [60- [60- 0] % 70] % 70] % [20- [20- [20- 0] % 30] % 30] %
[5- 10] %
m Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen gemäss
| und Erhebungen des Sekretariats bei Konkurrenten
2015 2016
arkt- Umsatz | Markt- Umsatz | Marktteil anteil anteil
[60- [60- [60- 0] % 70] % 70] % [20- [20- [20- 0] % u 30] % i 30] %
[5- [...] 9 [...] [5- 01 % [5-10] % 10] %
m Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen gemäss
| und Erhebungen des Sekretariats bei Konkurrenten
2013 2014
Anzahl | Markt- | Anzahl |M anteil ar
Ticket- [50- corner 60] % 6 Starti- [30- cket 40] % 4
Ticke- [J] [5- [J
5.
Fnac L..] 101% SEE
Tabelle 7: Umsatz und Marktanteile im Markt für | Quelle: Angaben der Zusammenschlussparteier
266. Wie aus den Tabellen klar ersichtlich Marktanteil von (teilweise deutlich) über [...' Ticketino kommt hingegen — je nach Messg [...] %. Der Marktanteil von Fnac Suisse be\
267. Auch andere Betrachtungen von Marl nisse. So schätzt Ticketino seinen eigenen Bereich von [...] %. Auch hat — wie auch wurde — Ticketcorner bei der Übernahme « 2010 als „uneingeschränkter Marktführer“ n des Ticketings in der Schweiz dargestellt. / ordnung des Marktanteils von Ticketcorner
268. Im „International Ticketing Yearbook : von Tickets („primary ticketing“) von Ticketc cket auf ungefähr 35 % geschätzt. Gemäss stimmenden Schätzungen vom Veranstalte: CEO Cyril Schwegler würde das gesamte ji satz — bei ungefähr 400 Mio. CHF liegen.
269. Gewisse Unterschiede bestehen auch Verkaufsstellen. Über Ticketcorner respektiv ca. 1'600 physischen Verkaufsstellen erwor bestehende Personal an den Verkaufsfläch einer Kommission entschädigt werden. Tick ren Partnern —
zusammen. Dak Verkaufsstellen ausmacht, eine Exklusivität Tickets vereinbart. Starticket hat die ner. Ticketino verfügt über ein flächendeck kaufsstellen. Dabei bestehen Verträge mit
2015 2016
arkt- | Anzahl | Markt- Anzahl | Marktteil anteil anteil
[50- [50- [50- 0] % 60] % 60] % [30- [20- [30- 0] % 30] % 40] %
-remdvertriebsdienstleistungen gemäss Anzahl Tickets | und Erhebungen des Sekretariats bei Konkurrenten
ist, ist Ticketcorner klarer Marktführer mit einem
| %. Starticket bewegt sich im Bereich von [...] %. rösse — lediglich auf einen Marktanteil im Bereich vegt sich schliesslich im marginalen Bereich.
<tanteilen ergeben vergleichbare Grössenverhält-
Marktanteil in den Jahren 2013-2016 jeweils im durch das Bundesverwaltungsgericht angemerkt Jurch die EVENTIM-Gruppe und Ringier im Jahr nit einem Marktanteil von 60 % am Gesamtmarkt \uch dies entspricht ziemlich genau der Grössenwährend des vorliegend betrachteten Zeitraums.
2016“ werden der Marktanteil am Fremdvertrieb orner auf ungefähr 60 % und derjenige von Startiin dieser Branchenpublikation genannten überein- ‘des OpenAir St. Gallen wie auch von Starticketihrliche Marktvolumen — gemessen am Ticketum-
| bezüglich der Anzahl und der Art der physischen e Starticket angebotene Tickets können an jeweils ben werden. Dabei werden die Tickets durch das en der Vertriebs-Partner verkauft, wofür diese mit etcorner arbeitet dabei — neben einzelnen kleineei hat Ticketcorner welche Uber
svereinbarung betreffend des Fremdvertriebs von als Partendes Verkaufsnetz von ebenfalls ca. 1'600 Verunabhängigen Verkaufsstellen wie der Post, der
Südostbahn (SOB) und der BLS. Fnac hing netz von 10 Verkaufsstellen in der Romandi Verkaufsstellen von Fnac.
270. Während Ticketino in den letzten . konnte, sieht sich Fnac in den letzten Jahreı erklärt, dass insbesondere der Verlust von | nun exklusiv mit Ticketcorner zusammenart
271. Gemäss Praxis der EU-Kommission e bewerbsbedenken in einem Markt, dessen 1000 liegt. Derartige Märkte bedürfen in der gilt in der Regel fur Zusammenschlussvorhe und der AHHI unterhalb von 250 liegt, odeı unter 150 liegt.°° Vorliegend ergibt sich vor welcher im Falle des geplanten Zusammens 8000] ansteigen würde. Sowohl die absolute schluss, als auch das AHHI von [3000-350(C geplanten Zusammenschlusses.
272. Die schweizerische Praxis und Lehre : auf eine marktbeherrschende Stellung.™ Al für eine marktbeherrschende Stellung (,„kritis von Ticketcorner ist demnach ein Indiz für gend aufgezeigt wird, gibt es jedoch auch e sprechen, dass sich Ticketcorner in wesentli nehmern zu verhalten.
273. Zusammenfassend ist der vorliegend. cketcorner über eine überragende Stellung i ticket. Zusammen machen diese beiden Un Kommissionsumsatz es Mz ckets — was gemäss den Parteien die einzig
274. Die gemachten Betrachtungen gehen‘ und Fnac als gleichwertige Konkurrenten v gend aufgezeigt wird verfügt Ticketcorner Uk vertriebsdienstleistungen, während Startick ches in sämtlichen Dimensionen überhau darstellt. Auf diese Frage wird nachfolgend |
B.4.3.1.2. Marktstellung von Ticketcorne
275. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, hat 1 lung am Markt im Vergleich zu sämtlichen k traglichen Exklusivitäten — mit Veranstaltur noch verstärkt wird.
63 Vgl. RPW 2008/1, 169 Rz. 319 f, Migros/Denr 64 BGE 139 I 72, E 9.3.3.2, Publigroupe SA et é
65 BGE 139 172, E 9.3.3.2, Publigroupe SA et <
gen verfügt nur über ein beschränktes Vertriebs- 2. Davon handelt es sich hauptsächlich um eigene
Jahren leichte Marktanteilsgewinne verzeichnen 1 einer rückläufigen Entwicklung gegenüber. Fnac _ive Music Production und von Opus One, welche eiten, zu diesem Rückgang geführt habe.
rgeben sich in der Regel keine horizontalen Wett- HHI nach dem Zusammenschluss unterhalb von Regel keiner genaueren Untersuchung. Dasselbe ıben, bei denen der HHI zwischen 1000 und 2000 “wenn der HHI oberhalb von 2000 und der AHHI dem Zusammenschluss ein HHI von [4500-5000], chlusses von Ticketcorner mit Starticket auf [7500- > Höhe des HHI nach dem geplanten Zusammen- )] sprechen klar gegen eine Unbedenklichkeit des
schliesst aus einem hohen Marktanteil nicht per se lerdings bildet der Marktanteil von 50 % ein Indiz sche Schwelle“). Allein die Höhe der Marktanteile eine marktbeherrschende Stellung. Wie nachfoline Reihe von weiteren Elementen, welche dafür chem Umfang unabhängig von anderen Marktteilbetrachtete Markt hochkonzentriert. So verfügt Tim vorliegend betrachteten Markt, gefolgt von Starternehmen gemessen am Gesamtumsatz und am ırktes aus. Bei einer Betrachtung nach Anzahl Tirelevante Messgrösse sei — liegt dieser Anteil bei
von der vorsichtigen Annahme aus, dass Ticketino on Ticketcorner betrachtet werden. Wie nachfolyer eine überragende Stellung im Markt für Fremd- et das einzige Konkurrenzunternehmen ist, welpt eine vollwertige Konkurrenz zu Ticketcorner in Rz 318 vertieft eingegangen.
ir
‘icketcorner bereits derzeit eine überragende Stelonkurrenten, welche durch eine Vielzahl von vergsstätten, Veranstaltern sowie Verkaufsstellen —
er.
276. So weist Ticketcorner selbst darauf h Asset Valuator» der Y&R Group Switzerlar der Schweiz sei. Ticketcorner erreichte dak «Differenzierung und Relevanz», sowie gle schätzung». Ticketcorner liegt - gemäss de der Schweizer Ticketing-Dienstleister vor B (4), Amazon (5) und LeShop (6). Der Brand munikationsagentur Y & R Group, existiert s tive Markenstudie der Schweiz.
277. Ebenso weist Ticketcorner — gestützt Media Use Index der Y&R Group Switzerlar der meist genutzten Schweizer Onlineshops tainment- und Sport- und Medienbranche wi und die Ticketcorner App. Die Online-Plattfc ihren vierten Platz mit 28 Prozent behaupter sogar vor internationalen Branchenriesen v presso. Aktuell verzeichnet der Ticketcorne gangenen fünf Jahren stiegen die Besuche
278. Zudem stellt Ticketcorner gegenüber s Vorteilen zur Verfügung. Mitglieder von Ti sechsmal jährlich erscheinenden event. Ma den Eintritt über einen gesonderten Mitglied besondere im Hallenstadion Zürich und eine derzeit über kein vergleichbares Programm.
279. Auch ist Ticketcorner in der Lage, J . So erhebt Ticketco
teien bringen vor, dass eine reine Betrachtu Dienstleistung und Differenzen bezüglich P alleine genommen wenig aussagekräftig se
(06.03.2017).
in, dass laut dem Ende 2015 publizierten «Brand 1d Ticketcorner die stärkste digitale Retail-Marke ei das höchste Ranking sowohl bei den Kriterien ichzeitig auch in Sachen «Vertrautheit und Wertr Darstellung von Ticketcorner — damit als führenrands wie Ricardo (Platz 2), Digitec (3), Zalando Asset Valuator, in Auftrag gegeben von der Komeit 1995 und gelte seither als grösste repräsentaauf die Resultate des Ende 2015 erschienenen 1d — darauf hin, dass Ticketcorner sich auf Platz 4 befinde: „Kein Online-Shop der Schweizer Enterrd in der Schweiz mehr genutzt als ticketcorner.ch rm des Schweizer Ticketing-Marktleaders konnte ) (nach SBB, Ricardo und Zalando) und liegt damit ie Amazon, der Apple-Plattform iTunes und Nesr-Shop monatlich 1,4 Millionen Visits; in den verum 200 Prozent.“
seinen Kunden ein Mitglieder-Programm mit vielen cketcorner friend&members erhalten neben dem gazin auch Zugang Zu Tickets im Vor-Vorverkauf, er-Eintritt bei bestimmten Veranstaltungen, so ins- : Reihe von weiteren Vorteilen.®* Starticket verfügt
rner gegenüber Veranstaltern
ing der Gebühren angesichts der Komplexität der romotions- und Vertriebsdienstleistungen für sich I.
ch-auf-platz-4-der-meist-genutzten-schweizer-onlines-
280. In der Erfolgsrechnung der Ticketcorn
281. Die Tatsache, dass Ticketcorner fg sehr starkes Indiz dafür, dass Ticketcorner Eigenvertrieb, reine Online-Plattformen etc.
B.4.2.4.1.1 Exklusivitätsvereinbarungen \
282. Ticketcorner unterhält mit dem Hallen: Veranstalterverträge. Diese Verträge überrtr: corner eine (teilweise) Exklusivität an Ticket Veranstaltungsstätten durchgeführten Verar
283. Die Zusammenschlussparteien äusse gründung dahingehend, dass die zwischen keine Markteintritts der Annahme, dass diese Verträge eine um! der Fall sei), die Gesamtrelationen zu beach
284. Ticketcorner hat insbesondere mit de treibergesellschaft, der Aktiengesellschaft H tungsstätten-Vertrag. Das 1939 erbaute un Zürich ist mit einer Gesamtfläche von 14°3( door-Location der Schweiz für bis zu 13'000
285. Im aktuellen Vertrag zwischen Ticket
er AG, Rümlang ist ersichtlich, dass
, ist ein weiteres und gerade nicht einem starken Wettbewerb — durch — ausgesetzt ist.
son Ticketcorner mit Veranstaltungsstätten
stadion Zürich und der Samsung Hall in Dübendorf agen — wie nachfolgend näher dargestellt — Ticketcorner bezüglich des Ticketvertriebs von in diesen istaltungen.
rn sich in der Stellungnahme zur Beschlussbe- Ticketcorner und dem Hallenstadion Zürich und sschranken darstellen würden. So seien selbst bei fassende Exklusivität vorsehen würden (was nicht ten.
m Hallenstadion Zürich respektive mit deren Beallenstadion Zürich, einen besonderen Veranstald 2005 umgebaute und erweiterte Hallenstadion )D Quadratmetern die grösste multifunktionale In- | Zuschauer.‘®
corner und der AGH,
286. Im Gegenzug erhält Ticketcorner eine für Veranstaltungen im Hallenstadion Züric sondere Folgendes festgehalten:
287. Im Weiteren werden gewisse weitere
teilweise Exklusivität für den Vertrieb von Tickets . Im Rahmen von dieser Verpflichtung wird insbe-
Ausnahmen definiert,
290. Zu den Auswirkungen dieser Exklusivi i.S. Vertrieb von Tickets im Hallenstadion fe: falls in den allermeisten Fällen wie eine 10 zwar rechtlich die Möglichkeit, mehrere Tick betrauen, sehen sie jedoch von einer Nutzu
291.
ätsvereinbarung hat die WEKO in ihrer Verfügung stgestellt, „dass sich die 50 %-AGB-Klausel jeden- 0 %-ige Klausel auswirkt. Die Veranstalter hätten etvertriebsunternehmen mit dem Ticketvertrieb zu ng dieser Möglichkeit regelmässig ab.“
Umsatz Ticketcorner 2016
Hallenstadion Zürich on Total Hallenstadion m
Location
Tabelle 8:Umsätze der Location Hallenstadion Z
297.
298. Zu den Auswirkungen von Exklusivität Ticketino folgende Aussagen auf die Frage ternehmen nicht oder nur im geringen Umfa
„Grossveranstaltungen im Hallenstadion, \ schend und missbraucht diese Stellung zu: teien den Verkauf der Tickets an die Vermi stadion grösstenteils sitzplatzgenau gebuch sich aufschalten kann, werden in der Praxi Anbieter verkauft.
Verträge mit einer 50 % Klausel schliessen werb von Ticketvermarktern für Events in d anstalter die ein Konzert organisieren wird <
Der Wettbewerb zwischen Ticketvermarkte Ticketcorner sind gesetzt.
Durch solche Verträge werden Ticketinganl nen diesen relevanten Teil des Marktes nich Location einen Anlass anbieten wollen habe
Anteil am Umsatz Starti- Umsatz cket 2016 Starticket
Anteil am Umatz Ticketcorner svereinbarungen mit Veranstaltungsstätten macht hin, welche Veranstaltungsstätten durch das Unng bedient werden:
vegen der 50% Klausel. AGH ist marktbeherrsammen mit Ticketcorner, indem die beiden Paretung des Hallenstadions koppeln. Da im Hallent wird und daher nur ein Anbieter den Saalplan bei s im Endeffekt 100 % der Tickets über nur einen
die Konkurrenz aus und verhindern den Wettbeen entsprechenden Veranstaltungslocations. Verlie freie Wahl des Ticketingpartners untersagt.
rn ist folglich ausgeschaltet. Die Konditionen von
jieter vom Wettbewerb ausgeschlossen und könbedienen. Veranstalter die in der entsprechenden n keine freie Wahl des Ticketingpartners.
Damit der Wettbewerb funktioniert und Tick Veranstaltungsorten Ihre Machtstellung nic! ausschliessen, sind solche 50 % Klauseln « g e N. “
299. Dass solche Vereinbarungen zwischer beachtlich sind, Zeigt sich auch in der Bes durch die WEKO durch die Starticket AG, « das Bundesgericht betrachtete es als erstel deutlich spürbare wirtschaftliche Nachteile 2 schen der AGH und Ticketcorner erleiden: S bereits im Verfahren vor der WEKO anhan aufgrund der beanstandeten Abrede bzw. V wirtschaftliche Nachteile in Form von Umsat WEKO der Starticket AG und der Ticketport Beschwerdebefugnis dieser Unternehmen 4
300. Klarerweise sind nicht sämtliche Ver massen betroffen, zumal eine Reihe von gi Spielstätten verfügen, wie typischerweise C sprechen auch Aussagen von Veranstaltern deutung von Exklusivitäten mit “bei einer Gesamtbetrachtung als un nur die Anteile der beiden Hallen am Ums . Auch hat sich, anlässlich der Eröff tainment dahingehend geäussert, dass seir seines Umsatzes im Raum Zürich erzielt w Kulturraum betrachten müsse.’?
301. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, d: keine Veranstaltungsstätten-Verträge mit er B.4.2.4.1.2 Exklusivitätsvereinbarungen \
302. Wie bereits zuvor ausgeführt, verfügt tät hinsichtlich des Betriebs einer Verkaufss
verfügt Ticketcorner derzeit im Bereich phys einbarung
Diesbezüglich gilt folgende Bestim
70 Vgl. hierzu Rz 132 f.
™ Vgl. RPW 2013/3, 471 E.5.3, Urteil vom 5. Jur dion Zürich — Beschwerde gegen das Urteil des
stcorner mit Starticket mit vertraglich gebundenen it weiter unlauter ausnützen und den Wettbewerb der Exklusivverträge von der WEKO zu untersa-
1 Ticketcorner und Veranstaltungsstätten nicht unchwerde gegen die Zulassung der 50 %-Klausel lie Ticketino AG und die Ticketportal AG.’ Auch It, dass die Starticket AG und die Ticketportal AG ufgrund der Vereinbarung der 50 %-Klauseln zwi- o hätten die Starticket AG und die Ticketportal AG id konkreter Veranstaltungen dargelegt, dass sie erhaltensweise (50 %-Klauseln) deutlich spürbare zeinbussen erleiden. Unter Verweis darauf hat die al die Parteistellung zuerkannt. Damit sei auch die ufgrund der Akten erstellt und zu bejahen.”'
anstaltern von diesen Vertragsklauseln gleicherrossen Veranstaltern in der Schweiz über eigene pen Airs oder Veranstalter wie Das Zelt. Jedoch gegen die Darstellung der Parteien, dass die Be-
, welche wesentlich zu qualifizieren seien. So zeigen nicht atz von Ticketcorner die Bedeutung des nung der der CEO von Act Enter- 1 Unternehmen mit Sitz in Basel neunzig Prozent obei man die Deutschschweiz als einen einzigen
ass Starticket im Gegensatz zu Ticketcorner über itsprechenden Klauseln verfügt.
ron Ticketcorner mit Verkaufsstellen
Ticketcorner im Hallenstadion über eine Exklusivitelle auf dem Gelände des Hallenstadions. Darüber hinaus
ischer Verkaufsstellen über eine Exklusivitätsver-
11 2013 in Sachen Vertrieb von Tickets im Hallensta- Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2012.
ist nach der
tigste Partner im Bereich physische Verkau cic EEE (gemessen an di sischen Vertrieb dar. Dementsprechend wer Tickets dargestellt:
(gemessen an der Anzahl Tickets) der drittwichfsstellen, gefolgt von . Bei Starticket stellen er Anzahl Tickets) die wichtigsten Partner im phyden auf der nachfolgenden Graphik die Anzahl im urch Ticketcorner respektive Starticket verkauften
Abbildung 9: Anzahl verkaufter Ticket bei nach Anzahl Tickets)
304. Dass die durchaus ein bedeutsar Anzahl an verkauften Tickets. Auch bei eine Vertriebspartnern am gesamten Vertrieb übe dort einen Anteil von rund über Verka hat Ticketcorner im Jahr 2016 aller aı
abgesetzt. Weitere fe ‚wo Ticketcorner ebenfalls
305. Darüber hinaus ist darauf hinzuweiseı zu den -Filialen, welche als Ticke höhere Anzahl Tickets pro Verkaufsstelle ui ckets im Jahr 2016 pro -Verkaufsstelle BE -Verkaufsstelle durchschnittlich lediglic!
Abbildung 10: Anzahl verkaufte Tickets pro Verk ner und Starticket, nach Anzahl Tickets)
SE (Starticket und Ticketcorner 2016,
ner Vertriebspartner ist, Zeigt sich nicht nur an der r Betrachtung Anteils der verkauften Tickets nach r Vorverkaufsstellen, zeigt sich, dass Ticketcorner ufsstellen erzielt, wo eine Exklusivität besteht. So 1 Vorverkaufsstellen verkauften Tickets über illen auf die ; über eine Exklusivität verfügt.
1, dass die -Verkaufsstellen im Vergleich tcorner-Verkaufsstellen dienen, einen wesentlich msetzen. So betrug die Anzahl der verkauften Tidurchschnittlich rund Tickets, während pro 1 rund u Tickets umgesetzt wurden.
aufsstelle von EE (Ticketcor-
306. Neben der Exklusivität der -Verka der Auch dies unterstreicht wiederum die Wich Fremdvertriebsdienstleistungen wie auch di den diesbezüglich. Im Vertrag zwische
den Möglichkeiten folgendermassen dargele
307. Auch die Exklusivitätsvereinbarung mi
B.4.2.4.1.3 Exklusivitätsvereinbarungen \
308. Zusätzlich zu den Exklusivitätsvereink und ese bestehen enthalten sende Exklusivitatsklauseln zu Gunsten vor
309. Ein Beispiel hierfür findet sich im Vert
ufsstellen als Vertriebskanal, sieht der Vertrag mit vor. tigkeit von Promotionsleistungen im im Markt für e Auswirkungen der Exklusivitätsvereinbarung mit n Ticketcorner und der sind die entsprechengt:
ron Ticketcorner mit Veranstaltern
jarungen mit dem Hallenstadion Zürich, cer auch Vertrage mit Veranstaltern vielfach umfas- | Ticketcorner.
ag von Ü mit Ticketcomner:
310. Wie aus der nachfolgenden Tabelle h
Abbildung 11: Vertrag zwischen Ticketcorne
Kommission- Anteil sumsatz missior
—
gr,
ervorgeht, ist in
(EEE (205200 1.1
am Kom- | Vertrags- Frühester Exklusivität isumsatz | dauer Vertragsablauf
GE Wu Ki — C—O ge ME BE
311. Auch aus einer eigenen Aufstellung vc den grössten Veranstaltern individuell vere keine Exklusivität mit Ticketcorner vorgeseh
312. Solche a Exklusivitäten mit Auswirkung, dass ein vollständiger Wechse stalter überhaupt erst nach Vertragsablauf ı Falle einer vollständigen Exklusivität auch
Veranstaltung — einen anderen im Fremdveı gen. Ebenso wenig besteht unter solchen \ stalter einen alternativen Anbieter kompler darauf hinzuweisen, dass der Vertragsablau einen möglichen Marktzutritt beispielswei: könnte.’? Wie auch die Parteien selbst vorbr ein möglichst attraktiver „Content“ von gros kann es sich für Konkurrenten jedoch als
Grösse zu erreichen.
313. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass (
des Kon gehöreı sıch hierbei um rein konzerninterne Vorgän
der Marktstellung von Ticketcorner nicht z dass letztlich auch gegenüber diesen Vera letztendlich auf deren Endkunden abgewälz tion mit Veranstaltern die Marktstellung vo aktuellen und potenziellen Konkurrenten vo leistungen letztlich nicht offen stehen. Auch lich: So wird bei einem möglichen Markteintı gewiesen, dass aufgrund der Tätigkeit de Vorteile entstehen würden. Auch betonen di für deren Markterfolg. Somit ist es sachgere allfälligen Markteintritt von Ticketmaster — U
73 Vgl. zur Problematik von gestaffelt ablaufende Contracts, Market Power, and Welfare“; CEPRI
n Ticketcorner geht hervor, dass von :inbarten Verträgen nur bei gerade en ist, namentlich bei der
Veranstaltern haben schlussendlich einerseits die | des im Fremdvertriebsdienstleister durch Verannöglich ist. Andererseits kann ein Veranstalter im nicht situativ — beispielweise für eine bestimmte triebsdienstleister im dem Ticketvertrieb beauftra- 'oraussetzungen die Möglichkeit, dass ein Veranentar zu Ticketcorner einsetzen kann. Zudem ist f der betrachteten Exklusivitäten gestaffelt ist, was se von Ticketmaster entsprechend erschweren ingen, ist es für einen Fremdvertriebsdienstleister ser Bedeutung. Unter den genannten Umständen schwierig erweisen, diesbezüglich eine kritische
rr imissionsumsatzes von | icketcorner ausmachen,
1. Die Parteien bringen diesbezüglich vor, dass es ge handelt und diese deshalb bei der Beurteilung u berücksichtigen seien. Hierzu ist festzuhalten, ıstaltern Kommissionen erhoben werden, welche t werden. Zudem wird durch die vertikale Integran Ticketcorner insofern verstärkt, als dass diese n Ticketcorner im Markt für Fremdvertriebsdienst- | ist die Argumentation der Parteien widersprüch- ‘itt von Ticketmaster durch die Parteiendarauf hins Live Nation-Konzerns als Veranstalter grosse > Parteien wiederholt die Bedeutung von „Content“ cht — sowohl bei Ticketcorner als auch bei einem msatze von konzerninternen Veranstaltern bei der
n Verträgen: Cabral, Luis M. B. (2014): ,Staggered Jiscussion Paper No. DP10095.
Beurteilung der Marktstellung im Markt für F tigen.”
314. So führen die Exklusivitäten von Tick für ein sprachregional tätiges Unternehmen folgt ausgeführt : «[DJe la volonté des conc Ticketcorner de travailler en tant que prestat de manifestations surtout le territoire suisse manifestation qui cherche commercialiser inéluctablement passer par des acteurs tels romand.» Des Weiteren hat Fnac auch ein Veranstalter eine mögliche Zusammenarbei vereinbarungen mit Ticketcorner respektive
315. Das von den Parteien als Beispiel für brachte Musical „Ewigi Liebi“ illustriert schlt staltern tatsächlich einschränkend wirken: S AG veranstaltet,
ist der Veran: ckets sowohl über Ticketcorner, als auch ü Vertriebskanäle anzubieten.
316. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, d: sivitäten sich auf die gegenwärtige Situatior dest ein in den meisten Bereichen zuminde übersteht.
von auszugehen, dass im Falle eines Zusa position diesbezüglich sogar noch stärker w
317.
vitäten schränken die Möglichkeiten von Ve ven Anbieter von Fremdvertriebsdienstleis Ebenso wenig kann unter diesen Umstände tionszwecken ein alternativer Anbieter von anstaltungen eingesetzt werden.
B.4.3.1.3. Bedeutung von Starticket für ı
318. Wie vorhergehend aufgeführt wird, v Marktanteil über eine überragende Marktste renten.
319. Seitens Veranstaltern wurde verschie werb zwischen Ticketcorner und Starticket p : „Der heutige
74 Vgl. zur Frage der Berücksichtigung konzernir auch RPW 2008/1, 154 ff. Rz 224-233, Migros/l
remdvertriebsdienstleistungen voll zu berücksichstcorner mit Veranstaltern zu grossen Problemen wie Fnac bei der Marktbearbeitung. Dies wird wie urrents actifs sur tout le territoire suisse tels que aire exclusif dans le cadre de la commercialisation (Cf. question III 4.) ; des lors, un organisateur de sa manifestation sur tout le territoire suisse, devra que Ticketcorner et ce, également pour le marché > Reihe von Beispielen vorgebracht, bei welchen t mit Fnac mit explizitem Verweis auf Exklusivitäts- Starticket abgelehnt haben.
verschiedene Möglichkeiten des Vertriebs vorge- ıssendlich, dass Exklusivitäten gegenüber Veran- o wird dieses Musical von der MAAG Music & Arts
stalter dieses Musicals tatsächlich in der Lage, Tiber Starticket, wie auch über eine Reihe weiterer
ass die vorliegende Betrachtung bezüglich Exklu- | bezieht, wobei Ticketcorner mit Starticket zuminst annähernd vergleichbaren Konkurrent gegen-
So ist dammenschlusses mit Starticket die Verhandlungsird.
Solche Exklusiranstaltern beispielsweise situativ einen alternatitungen zu berücksichtigen teilweise massiv ein. =n während der Laufzeit des Vertrags zu Evalua- Fremdvertriebsdienstleistungen für einzelne Verlen Wettbewerb
erfügt Ticketcorner auch abgesehen vom hohen slung gegenüber Starticket und weiteren Konkur-
:dentlich festgehalten, dass der heutige Wettbeositiv für sie sei. So die Wettbewerb zwischen Ticketcorner und Starticket
iterner Vorgänge bei Zusammenschlussvorhaben Denner.
war bis heute für uns als Kunden attraktiv ur investierten laufend in ihre Prozesse und Infi
320. Die Maag Music & Arts AG geht davo! ner und Starticket den gesunden Wettbewe Erliegen bringen würde. Die wepromote ent eines Zusammenschlusses von Starticket u bereichen. Auch die Freilichtspiele Zermatt | Starticket als Konkurrenz von Ticketcorner € tion mehr gäbe. Die Basel Tattoo Productior dem Zusammenschluss klar eine marktbeh: News Productions AG betrachtet Starticket von Ticketcorner im betrachteten Segment. Ticketcorner heute bereits der marktführend menschluss mit Starticket die Marktpositior Denlo Production GmbH führt aus, dass sie ter wahrnehmen, Starticket habe in den letzt aktuell fast so an, als ob Starticket der Kon
— welche derzeit mit de Fnac abwickelt — aussert die Angst, dass mi rischen Ticketmarkt keinen nennenswerten SARL kommt heute kein anderer Anbieter Frage. Weniger starke Anbieter wurden ihre allen Belangen nicht mit Ticketcorner und : andere Anbieter seien fur das Geschaftsmoc und/oder Starticket. Auch der [...] bringt - in: zu nationalen Medien - vor, dass sie nach d als mit dem neuen Unternehmen zusamme bei kleineren, regionalen Anbietern die Me (wie beim Radio Pilatus Ticket Shop). Natic nanziellen Ressourcen, um in einer solche News Productions AG weist darauf hin, da oder starticket.ch (ahnlich der Suche nach D Veranstaltungen in der Schweiz verwendet \ vertriebs-Dienstleistungen würde zu Umsatz tainment AG bringt vor, dass Fnac in der [ diesem Landesteil keine Relevanz hat. Tic keine Tickets für Grossanlässe. Deshalb ste! den bekannten und etablierten Ticketing-Ple Keep Cool Produktion & Verlag AG geht da corner und Starticket ein grosser Verlust für es keine echte Konkurrenz mehr im Schwei darauf hinwiesen, dass Starticket erst mit de , usw. und der bürtiger Konkurrent zu Ticketcorner wurde.
321. Ticketino sieht im Zusammenschluss | der grossen Anbieter für sich gewinnen z Blogeintrag vom 10. Mai 2017 folgenderme wieder mit Wachstum im zweistelligen Bere und Nr. 2 im Schweizer Ticketingmarkt erwa
id gut. Beide Unternehmen agierten aktiv, agil und astruktur und boten Kunden einen guten Service.“
n aus, dass der Zusammenschluss von Ticketcor- »rb zwischen den beiden grossen Anbietern zum ertainment group switzerland ag rechnet im Falle nd Ticketcorner mit einer Monopolstellung in Teil- GmbH geht davon aus, dass mit dem Wegfall von :s aus ihrer Sicht keine gesunde Konkurrenzsitua- 1s GmbH geht davon aus, dass Ticketcorner nach =rrschende Stellung einnehmen werde. Die Good als den bis anhin einzigen echten Konkurrenten
Der Zirkus Knie äussert sich dahingehend, dass
e Ticketanbieter sei und sich durch einen Zusam- 1 von Ticketcorner massiv verstärken würde. Die Ticketcorner immer noch als den grössten Anbieen Jahren jedoch sehr aufgeholt und es fühle sich kurrenz Ticketcorner das Wasser reichen könne. ın Fremdvertrieb über Ticketcorner, Starticket und t dem geplanten Zusammenschluss im schweize- | Wettbewerb mehr gäbe. Für die domino Event als Ticketcorner und in Ergänzung Starticket in
2n Werbebedarf erhöhen, da deren Reichweite in Starticket zu vergleichen ist. Fnac, Ticketino und lell heute keine valable Alternative zu Ticketcorner besondere vor dem Hintergrund des Anschlusses em Zusammenschluss keine andere Wahl hätten, nzuarbeiten, da es keine Alternative gäbe. So sei dienleistung entsprechend auch regional limitiert ynale Plattformen wie Petzi hätten niemals die fin Art in den Medienmarkt einzutreten. Die Good ss bereits jetzt die Domains www.ticketcorner.ch omains über Google) synonym für die Suche nach wurden. Eine fehlende Präsenz auf diesen Fremd- ’einbussen führen. Die Big Plus Sports and Enter- Jeutschschweiz weitgehend unbekannt ist und in ketino sei ebenfalls kaum bekannt und vertreibe le Ticketino ebenfalls keine Alternative gegenüber ittformen wie Ticketcorner oder Starticket dar. Die von aus, dass der Zusammenschluss von Ticketdie Wettbewerbssituation in der Schweiz wäre, da zer Ticketing-Geschäft mehr gäbe. Es wird dabei m Einbezug der bekannten Vorverkaufsstellen wie ein ebeniingegen durchaus die Chance, bisherige Kunden u können. So äusserte sich Ticketino in einem issen: „Im kommenden Jahr rechnet TICKETINO ich. Durch die geplante Fusion der aktuellen Nr. 1 rtet man vermehrt Zulauf von Kunden welche sich bei dieser grossen Organisation nicht mehr selbstbedienbaren und einfachen Plattform
322. Das Zürcher Theaterspektakel weist ( Ticketino gearbeitet hätte und dann wieder nicht der Gleiche war/ist. Starticket biete eir Service der über weite Distanzen die Bedür rekten persönlichen Kontakt. Auch für Karl’ Für eine Veranstaltung von deren Grössen würden sie einen starken Player benötigen wäre ein anderer Fall, da Ticketcorner in de ein Jahr in der Westschweiz seien und do fallen, dränge sich ein Wechsel für ein Jahr Belgien hin. Les Docks weist darauf hin, da anderen Verkaufsstellen eine gute Sichtbar ist Ticketcorner der mit Abstand bekannteste Nummer zwei etabliert hat. Zusammen hätt in der deutschen Schweiz faktisch nicht exis tenden Veranstaltern kaum einen Kunden GmbH als Veranstalterin des Open Air Gar Rolle im Umzug spielen und seien für sie k
sind Kleinanbieter wie Ticketino keine Alterr Grossanlässen (Kundenservice, Stabilität Si
seien aber vor allem . Das Moods en im Mainstream-Sektor habe, während Si
ten bedient. Es wird davon ausgeganc Konzentration auf den Mainstream-Sektor e nehmer im Ticketvorverkaufsmarkt ein Op} Wahrscheinlichkeit auch dramatische Verlus deren Programm aus Veranstaltungen in | markt-Vorverkaufspartner müsste ja zunact aufbauen. Der Verein Zermatt Unplugged fa sammenschluss ein Quasi-Monopol bede schlicht und einfach nicht die Voraussetzun zen. Promotionsvolumen und Konditionen k: es würde kein Markt mehr spielen.
323. Die Opus One SA äussert sich dahin Fnac sei lange Zeit ein Partner gewesen, nul um einen Akteur von geringer Bedeutung a gibt- unter dem Vorbehalt, dass sie sich at nicht sehr aktiv mit der Materie befass hätte der Westschweiz sehr stark sei, es aber be men an Ticketcorner oder Starticket gäbe. T Clubshows eingeschätzt. Gemäss der Mum ticket klare Marktleader, währen Fnac und AG geht davon aus, dass Fnac und Ticketin lieren würden. Auch die Das Zelt AG verw schwindend kleinen Marktanteil hätten. Die
wohl fühlen und sich nach einer kostengünstigen, sehnen."’5
Jarauf hin, dass andere Festivals auch schon mit zu Starticket gewechselt hatte, weil der Service ie sehr attraktive Werbeplattform und einen guten fnisse der Festivals abdecke und pflege einen dis kuhne Gassenschau ist Ticketino keine Option. ordnung (eine halbe Million Leute Gber 5 Jahre) . Ticketino habe nicht diese Möglichkeiten. Fnac r Westschweiz nicht so stark sei. Da sie aber nur tt die Promotionsleistungen nicht so ins Gewicht
nicht auf. weist aber auf den Nutzen von Fnac g, Insbesondere deren Präsenz in Frankreich und
ss Fnac in der Verkaufsstelle in Lausanne und in keit garantiere. Aus Sicht der Heitere Events AG > und grösste Anbieter, während sich Starticket als en sie einen dominierenden Marktanteil. Fnac sei stent und Ticketino habe bislang unter den bedeugewinnen können. Auch aus Sicht der TIT-PIT npel würden Fnac und Ticketino eine ganz kleine eine Alternative. Aus Sicht der Stars in Town AG lative, weil diese Anbieter zu wenig Erfahrung mit oftware, fehlendes Marketing usw.) hätten. Zentral
articket auch Veranstaltungen in Nischensegmenjen, dass durch den Zusammenschluss eine rffolgen würde. Das würde zwar für neue Marktteilsortunity-Fenster öffnen, würde aber mit grosser ste im Vorverkauf derjenigen Veranstalter bringen, lischenmärten besteht, denn ein neuer Nischenist die Kundenbasis eines ehemaligen Startickets sst seine Position damit zusammen, dass der Zuuten würde, da die anderen Ticketing-Anbieter gen haben, Starticket oder Ticketcorner zu erset- Innten vom neuen Anbieter festgelegt werden und
gehend, dass sie Ticketino nicht kennen würden. 1 sei dies nicht mehr der Fall. Es handle sich heute uf dem Gebiet der Schweiz. Die Royal Arena AG ıfgrund eines langjährigen Vertrags mit Starticket =n — die Einschätzung ab, dass Fnac vor allem in | grösseren Veranstaltungen fast kein Vorbeikomicketino wird dagegen eher als kleinere Player für menschanz Stiftung seien Ticketcorner und Star- Ticketino unbedeutend seien. Die Swiss Indoors o bei einem Zusammenschluss wohl Kunden ver- ‚reist darauf, dass Fnac und Ticketino einen ver- Kulturfabrik Kofmehl betrachtet Ticketcorner und
Starticket ganz sich als Leader. Ticketino se schweiz. Starticket biete heute Ticketcorner onen zurückzuführen sei. Starticket sei dabı eintritt. [ME aussert die E gemeinsam wohl den Lowenanteil der Verk möchten. Die Konkurrenz sei noch nicht gr Player (die grossen Clubs und Festivals \ Deutschschweiz noch kein nennenswerter | stationiertes Konzertlokal zurzeit nicht in Fı leisters wäre aus technischer und administ zwar einige Investitionen brauchen, wäre al in Frage. Man hätte allerdings zurzeit massi möglichkeiten. Zudem würde der Haupthars kauft, so dass sich die Kunden bereits darz gibt die Einschätzung ab, dass es im Markt Wettbewerb herrscht. So verfüge Fnac nuri ternehmen seien auf dem Westschweizer M in der Romandie, speziell in Genf eine gewis und kann nicht einschätzen, ob sie eine Bec sert sich dahingehend, dass diese kleinere wahrnehmen würden. Für die Stargarage AC mögen für Vereine und Kleinstanbieter fut Markt.
324. Aus Sicht der Marktgegenseite ist Sta zu Ticketcorner, welche mit dem geplanten che anderen Player vermögen keine auch r kung auszuüben.
B.4.3.1.4. Konglomerale und vertikale E
325. Vertikale und konglomerale Zusamn auch ein Potenzial für Marktabschottung ur wettbewerbsverzerrende Effekte bewirken k können ihre Marktmacht auf dem Markt zur deren (oft verwandten/nachgelagerten) Ma analysieren, ob die Zusammenschlussparte welcher ihnen die Möglichkeit zur Marktabs für eine solche Vorgehensweise vorhanden
326. Bezüglich konglomeraler und vertikale vor, dass es selbstverstandlich und kartellr einem Konzern gehören, z.T. Leistungen ko mit einem Medienhaus ohne Bedeutung, so arbeit mit einem entsprechenden Ticketing: halte oder Medienpartnerschaften Vorteile e gen auch unabhängig von der Zusammenar
76 Vgl. ausführlich zu den Grundlagen der nicht-! Rz 47 ff. SWX Group/Verein SWX Swiss Exchaı Holding AG.
i eher in einer Nische tätig, Fnac eher in der Westdie Stirn, was insbesondere auf frühere Innovati- >i auch ein Beispiel für einen erfolgreichen Marktinschatzung, dass Ticketcorner und Starticket äufe hätten und tun und lassen können, was sie oss genug. Ticketino sei zurzeit noch ein kleiner ‚erkaufen nicht über Ticketino). Fnac sei in der Player und komme für ein in der Deutschschweiz ‘age. Eine Umstellung des Fremdvertriebsdienstrativer Sicht kein grösseres Problem. Dies würde ber finanziell machbar. Dabei käme nur Ticketino ve Einbussen bezüglich Ausstrahlung und Werbet der Tickets über Starticket und Ticketcorner verin gewöhnt hätten. Die Live Music Production SA für Fremdvertriebsdienstleistungen kein wirklicher iber 4 Vorverkaufsstellen und andere Ticketingunarkt inexistent. AllBlues Konzert AG: „Fnac hat nur se Bedeutung. Ticketino kenne ich gar nicht richtig leutung haben.“ Die Denlo Production GmbH äus- > Anbieter wie Fnac und Ticketino fast gar nicht 3 kommen diese Plattformen nicht in Frage. Diese ıktionieren, jedoch nicht für den professionellen
rticket derzeit die einzige vollständige Alternative Zusammenschluss verschwinden würde. Sämtliiur annähernd vergleichbare disziplinierende Wirffekte
ıenschlüsse beinhalten neben Effizienzvorteilen 1d Diskriminierung von Marktteilnehmern, welche onnen. Marktmachtige Zusammenschlussparteien Einflussnahme auf den Wettbewerb in einem anrkt missbrauchen (Foreclosure). Es gilt daher zu sien über Marktmacht auf einem Markt verfügen, chottung/Diskriminierung eröffnet und ob Anreize sind.’6
r Effekte bringen die Parteien einerseits generell echtlich irrelevant sei, dass Unternehmen, die zu nzernintern beziehen. Ebenso sei die Verbindung würden sich Veranstaltern durch die Zusammen- -Unternehmen weder bezüglich redaktioneller Inrgeben. Auch können Veranstalter Medienleistunbeit mit einem Ticketing-Unternehmen beziehen.
1orizontalen Fusionsanalyse RPW 2007/4, 566 ff. ıge/SIS Swiss Financial Services Group AG/Telekurs
327. Die Parteien erläutern die konzernint pektive Starticket folgendermassen:
Ticketcorner:
Starticket:
328. Wie andernorts aufgeführt, haben die Stellung in verschiedensten Medienmärkter im Bereich von Online-Medien. Wie ebenso gen durch Ticketcorner respektive Starticke in Publikationen in angeschlossenen Medieı Bedeutung. Dementsprechend ergeben sich Gruppe respektive von Starticket in die Tat Vorteile.
329. Über die Anbindung an Ringier hinaus Angehörigkeit zu CTS Eventim über erheblic
ern bezogenen Leistungen von Ticketcorner res-
> Tamedia Gruppe wie auch Ringier eine starke 1 in der Schweiz sowohl im Printbereich als auch
zuvor erläutert wurde, sind die Promotionsleistunt sowohl in eigenen Promotionskanälen, als auch ıhäusern aus Sicht von Veranstaltern von grosser aus der Integration von Ticketcorner in die Ringier nedia Gruppe für diese Unternehmen erhebliche
verfügt Ticketcorner darüber hinaus aufgrund der she Wettbewerbsvorteile. Dies . So gehören die Veranstalter
7 Auch profitiert Ticketcorner aufgı von erheblicher rung der Parteien durch die WEKO vorgebr:
B.4.3.1.5. Potenzieller Wettbewerb
330. Der potenziellen Konkurrenz kommt ei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu Ma nen (d.h. innerhalb von 2 bis 3 Jahren) und ¢ nach einigen Jahren oder von nur geringer | werten Einfluss auf das Verhalten der einge: ausgewichen werden kann.’®
331. Die Zusammenschlussparteien weise Fremdvertriebsdienstleistungen insbesonde nischen Ticketmaster, d.h. des weltweit grös So stehe laut Aussagen der Zusammenschl
332. Im Parteigutachten von von Ticketmaster in die Schweiz im Jahr 2C master.ch und der aktiven Ansprache von F Belege für die Ansprache von Personal führ
333. Ticketmaster gehört zum Konzern Live erzielte. So sei Ticketmaster der führende Nordamerika, Grossbritannien und diverser parteien weisen insbesondere daraufhin, da Nation als grösster Konzert- und Tourneev möglichen Markteintritt im Markt für Fremdv organisiere Live Nation Tourneen von gros U2, Guns n‘ Roses und Depeche Mode.
334. Live Nation bezieht Fremdvertriebsdie Ticketcorner. Live Nation veranstaltet unge! und verkauft pro Jahr etwa [...] Tickets durc
335. Neben dem konkreten Hinweis auf ei gehen die Zusammenschlussparteien gener des Ticketvertriebs aus. So sei es auch eine Markt einzutreten.
B.4.2.4.1.1 Markteintrittsschranken
336. Aus Sicht der Zusammenschlussparte sentlichen Marktzutrittsschranken. So habe die Marktzutrittskosten deutlich gesenkt, da
77 Vgl. hierzu Rz 313 ff.
78 Vgl. RPW 2014/1, 38 Rz 177, Swatch Group | namic Currency Conversion (DCC); RPW 2010/ 228 Rz 57, TDC Switzerland AG vs. Swisscom I 2007/2, 262 Rz 145, Terminierung Mobilfunk; Ri schweizerischer Werbegesellschaften VSW übe
und der Nutzung von ı Kostenvorteilen, wie auch anlässlich der Anhöacht wurde.
ne disziplinierende Wirkung nur dann zu, wenn es rktzutritten kommt, die Zutritte rasch erfolgen könjenügend gross sind. Sind Marktzutritte frühestens 3edeutung zu erwarten, hat dies keinen nennenssessenen Unternehmen, da diesen nur beschränkt
n bezüglich potenzieller Konkurrenz im Markt für re auf einen möglichen Markteintritt der amerikasten Ticketing-Unternehmens, in der Schweiz hin. ussparteien ein Markteintritt unmittelbar bevor.
wird die Voraussage eines Markteintritts 117 begründet mit dem Erwerb der Domain ticket- ’ersonal für den Aufbau seiner Geschäftstätigkeit. t das Parteigutachten nicht auf.
> Nation, der 2015 weltweit einen Umsatz von [...] : Anbieter von Ticketvertriebsdienstleistungen in 1 europäischen Ländern. Die Zusammenschlussss Ticketmaster aufgrund der Tätigkeiten von Live eranstalter einen wesentlichen Vorteil bei einem ertriebsdienstleistungen in der Schweiz hätte. So sen Weltstars, wie Coldplay, Beyonce, Rihanna,
nstleistungen in der Schweiz derzeit von ähr [...] Veranstaltungen pro Jahr in der Schweiz h Ticketcorner.
nen anstehenden Markteintritt von Ticketmaster, ell von tiefen Kosten des Markteintritts im Bereich m Start-up-Unternehmen jederzeit möglich, in den
ien bestehen im Bereich des Ticketings keine weder starke Trend zum Online-Verkauf der Tickets | keine physischen Verkaufsstellen mehr benötigt
ieferstopp; RPW 2011/1, 96 ff., SIX/Terminals mit Dy- 1,119 ff., Preispolitik Swisscom ADSL; RPW 2008/1, -ixnet AG betreffend schneller Bitstromzugang; RPW >W 2007/2, 214 Rz 169, Richtlinien des Verbandes
r die Kommissionierung von Berufsvermittlern.
würden. Dass diese Punkte teilweise stark r geführt.
337. Wie nachfolgend aufgeführt besteher hebliche strukturelle und strategische Markt
1. Strukturelle Markteintrittsschr
338. Im Markt für den Fremdvertrieb von T Vertriebs, wie die Bereitstellung einer Softw windbare Markteintrittsschranke dar. So gib sprechenden Software-Lösungen, wie aucl triebslösungen hervorgeht. Jedoch sind
Entwicklung von Ticketingsoftware sowie di schätzen. So hat CTS EVENTIM im Geschä menhang mit Forschung und Entwicklung c sammenhang mit dem Ticketvertrieb zu verl auch zukünftig den Anforderungsprofilen deı den gerecht zu werden, werden die Ticketve So wurden im entsprechenden Berichtsjaht cketvertriebssysteme von | EUR g:
339. Es gibt jedoch eine Reihe weiterer stru in einer Anfangsphase zumindest erschwer kanalen und einem Call Center nach wie v triebskanäle ist mit einem entsprechenden - Dass der Betrieb eines nationalen Verkauf. bunden ist, zeigt sich auch daran, dass die und den Abbau des Verkaufsstellennetzes |
340. Zumal der Markt fur Fremdvertriebsdie seitiger Märkte hat, ist zudem der Aspekt de sigen. So wäre wohl die Erreichung einer kri tigen Erfolg im Markt für Fremdvertriebsdier der Anhörungen vorgebracht, dass ein lücl Markterfolg ist.
341. Auch zeichnet sich der Markt für Fre Langfristigkeit aus, zumal der Vorverkauf te ginnt. Daneben besteht seitens Veranstalte der Schulung des Personals auf ein andere Kommunikation hinsichtlich eines neuen Fre teien anlässlich der Anhörung darauf hinge staltern bei grossen Verträgen ungefähr ein mente führen dazu, dass ein kurzfristiger ' seltensten Fällen realistisch sein dürfte.
79 Vgl. hierzu Rz 18.
elativiert werden können, wurde bereits zuvor auf-
| im Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen ereintrittsschranken.
‘anken
ickets stellt zumindest der technische Aspekt des yare-LOsung für den Ticketvertrieb, keine unübert es durchaus eine Reihe von Anbietern von entn aus den späteren Ausführungen zu Eigenverauch die technologischen Schranken für die e dafür notwendigen Investitionen nicht zu unterftsbericht 2015 folgende Ausführungen im Zusamjemacht: „Um das Dienstleistungsangebot im Zujreitern, weitere Absatzkanäle zu erschliessen und Veranstalter, Vorverkaufsstellen und Internetkunrtriebssysteme laufend verbessert und erweitert.“ Investitionen in die Weiterentwicklungen der Titätige.
ktureller Faktoren, welche den Markteintritt gerade en. So ist ein Angebot von physischen Vertriebsor wichtig. Der Aufbau solcher umfassender Verfinanziellen und personellen Aufwand verbunden. sstellennetzes mit einem gewissen Aufwand ver- Parteien sich gerade durch die Zusammenlegung ;ynergien erzielen wollen.’?
snstleistungen verschiedene Charakteristika zweisr indirekten Netzwerkeffekte nicht zu vernachlästischen Grösse von Bedeutung für einen nachhalistleistungen. Auch die Parteien haben anlässlich (enloser Content von grosser Bedeutung für den
mdvertriebsdienstleistungen durch eine gewisse ilweise lange im Vorfeld der Veranstaltungen bern eine Reihe von Wechselkosten, so bezüglich s Fremdvertriebssystem oder der Anpassung der mdvertriebsdienstleisters. Zudem haben die Parwiesen, dass Vertragsverhandlungen mit Veran- Jahr in Anspruch nehmen können. All diese Ele- Nechsel des Fremdvertriebsdienstleisters in den
2. Strategische Markteintrittssch
342. Schliesslich existiert eine Reihe von s besondere aus Verträgen zwischen etabliert stalter ausgehen. Dabei geht es namentlich ı mit dem Hallenstadion Zürich und
einer kritischen Grösse eines neuen Anbie Zeitpunkt nur ein Teil dieser Veranstalter au der Lage ist, sich einem neuen Anbieter anz Veranstalter situativ (oder in Ergänzung zu überhaupt berücksichtigen können. Exklusi\ Veranstaltern vor Ablauf der Vertragsdauer dienstleister versuchsweise zu nutzen, beisp Promotions- und Supportdienstleistungen zı
343. Auch der nach wie vor bedeutende Pr zu vernachlässigen: So sind gerade Ticketc chung eines vergleichbaren Bekanntheitsg Werbekosten verbunden sein, zumal ein n inkl. konzerninterne Rabatte für Medienleist wurden beispielsweise in die Marke Startic der Parteien — Millionenbeträge investiert. D Promotionsleistungen von Fremdvertriebsdi träge, Beiträge auf Social Media-Plattformer
B.4.2.4.1.2 Vergangene Markteintritte
344. Tixtec verfügt über eine Tochtergesel laut deren Handelsregistereintrag im Markt f sind jedoch keine nennenswerten Aktivitäte auch seitens Veranstaltern wurde dieses Un pektive Starticket genannt. So verfügt die ti Vorverkaufsstellen, noch über sonstige nenr mässig wichtigsten fünf Kunden wurden der genthal, die Vaduz Classics, Turnei und da: noch Tipo.ch, welches einen Fokus auf de: kleines Netz von Vorverkaufsstellen (haupts laut eigenen Angaben in erster Linie an Vel verkauf vornehmen. Zusätzlich wird von den welche unter kulturticket.ch im Bereich klass verkaufsstellen insbesondere in den Kanto den Parteien vorgebrachte residentadvisor Magazin zu elektronischer Musik und bietet sem Bereich an. Bei einer klaren Minderhei anstaltungen können auch Tickets bestellt \ einen Online-Veranstaltungskalender und bi tungen an. Während auf deren Homepage :
80 Vgl. hierzu die Ausführungen in Rz 101.
iranken
trategischen Markteintrittsschranken, welche insen Unternehmen und Locations respektive Veranim die zuvor genannten Verträge von Ticketcorner
ann einerseits den Markteintritt und das Erreichen ters verlangsamen, indem zu einem bestimmten fgrund des Auslaufens des Vertrags überhaupt in uschliessen. Auch verhindern Exklusivitäten, dass den etablierten Anbietern) einen neuen Anbieter jitaten verunmöglicht letztlich insbesondere, dass "das Angebot eines alternativen Fremdvertriebsjelsweise um dessen Zuverlässigkeit oder dessen ı evaluieren.
omotionsaspekt ist in verschiedener Hinsicht nicht :orner und Starticket etablierte Brands. Die Erreirads würde wohl anfänglich mit entsprechenden eues Unternehmen gerade nicht den Rückhalt — ungen- eines nationalen Medienhauses hätte. So ket in den Vergangenen Jahren — laut Aussagen arüber hinaus ist auch die Erbringung von eigenen enstleistern — wie Inhalten für Newsletter, Blogbei- 1 — mit erheblichem Aufwand verbunden.®°
Ischaft, die tickethost AG, welche sich zumindest ür Fremdvertriebsdienstleistungen positioniert. Es n dieses Unternehmens am Markt erkennbar und ternehmen nie als Alternative zu Ticketcorner resckethost AG weder über ein nationales Netz von ienswerte eigene Marktaktivitäten. Als die umsatz- Swiss Unihockey Verband, das Stadttheater Lan- ; Chateau Melon d'Eau genannt. Daneben gibt es n Kanton Bern hat und vorwiegend dort über ein ächlich der BLS) verfügt. Auch richtet sich Tipo.ch ranstalter, welche bisher keinen eigentlichen Vor- Parteien auch die Swiss Classics GmbH genannt, ische Musik tätig ist und über eine Reihe von Vornen Bern und Basel tätig sind. Die ebenfalls von net ist hauptsächlich ein internationales Onlineeinen Event-Kalender für Veranstaltungen in diet der in diesem Event-Kalender aufgeführten Ververden.®' Die Eventbooster AG betreibt wiederum etet keine umfassenden Fremdvertriebsdienstleisauch ein Verweis auf die Möglichkeit, vergünstigte
Veranstaltungstickets zu erwerben verwiese den Angebote tatsächlich ersichtlich.°?
345. Auch die Entwicklung von Ticketino - Umständen schwierig und langwierig sein | eines grossen Medienhauses zu etablieren. im Rahmen der vorläufigen Beurteilung erw ckets für Events auf der Domain www.reser tauglichen Alternative zu Ticketcorner respe den vorliegenden Informationen zu bezweif bislang schwerpunktmässig Eigenvertriebsl¢ mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden Ausbau von Aktivitäten in Richtung einer v: Starticket zu werden sind jedenfalls nicht er
346. Generell ist der Markt für Fremdvertrie nahmen und Firmenschliessungen. So hat
Resaplus den Betrieb nach beinahe 10 Ja EVENTIM trotz deren starker Stellung in Det nen eigenen Markteintritt mit einer bestehen CTS EVENTIM — noch vor deren Einstieg be 100 % der Aktien an der TicTec AG, einem den Schweizer Ticketvermarkter, mit Sitz in
B.4.2.4.1.3 Möglicher Markteintritt durch
347. Im Rahmen der vorläufigen Prüfung h ger entsprechender Bemühungen schriftlich für Fremdvertriebsdienstleistungen in der S dass Ticketmaster verschiedene Optionen ; tun wird — aber ein Eintritt sei derzeit ungev
348. Die Parteien haben bezüglich eines n gerüchte vorgebracht, wonach gemäss gut (und somit vermutlich auch der tickethost A‘ Es ist festzuhalten, dass selbst eine unmitt: cketmaster keine wesentlichen Auswirkunc würde. Dies insbesondere vor dem Hintere derzeit — und obwohl Tixtec vom ehemaliger — über keine wesentliche Grösse auf den vol verfügt Tixtec über keine wesentlichen eige cketmaster eine rasche Etablierung als — at
83 Vgl. hierzu <www.rts.ch/info/suisse/2868003-l (06.03.2017).
n wird, sind zumindest derzeit keine entsprechen-
- gegründet im Jahr 2008 - zeigt, dass es unter cann, sich als Anbieter ohne die Rückendeckung Dass sich Swisscom allein aufgrund der — bereits ähnten — Angebots gegenüber Veranstaltern, Tivix.ch anzubieten, kurz- oder mittelfristig zu einer sktive Starticket entwickeln wird, ist basierend auf ln. So bietet Swisscom gegenüber Veranstaltern sungen an, was allerdings laut eigenen Aussagen sei. Konkrete Schritte zu einem weitergehenden ollwertigen Alternative zu Ticketcorner respektive sichtlich.
bsdienstleistungen auch geprägt von Firmenüberim Jahr 2011 das Genfer Ticketing-Unternehmen hren eingestellt. Bezeichnenderweise hat CTS itschland und anderen europäischen Ländern keiden Marke in die Schweiz vorgenommen. So hatte >i Ticketcorner im Jahr 2010 - bereits im Juli 2006 laut Angaben von CTS EVENTIM damals führen- Basel übernommen.°*
Ticketmaster
at das Sekretariat Ticketmaster zum Stand allfällibefragt. Zu einem möglichen Markteintritt im Markt chweiz äusserst sich Ticketmaster dahingehend, zum Eintritt geprüft hat — und dies auch weiterhin
nöglichen Markteintrittes von Ticketmaster Marktinformierten Quellen eine Übernahme von Tixtec 5) bereits erfolgt sei oder unmittelbar bevorstehe. sIbar erfolgende Übernahme von Tixtec durch Tijen auf die nachfolgenden Überlegungen haben rund, dass Tixtec (respektive die tickethost AG) ı CEO von Ticketcorner George Egloff geführt wird liegend betrachteten Märkten hat. Darüber hinaus nen Assets, wie einen starken Brand, welche Tiis Sicht von Veranstaltern — valable Alternative zu
)4.2017).
ventim/relations/newsletter/2006/Newsletter
umfassenden Fremdvertriebsdienstleistung: chen könnte. So verfügt Tixtec Uber kein ni über keinen etablierten Brand im Bereich Fre nennenswerte Angebote oder Partnerschaft tungen.
349. Vor diesem Hintergrund erscheint es ı telfristig nicht unrealistischen Markteintritt vi Wirkung auf Ticketcorner respektive Startic bei einem Markteintritt die Einbindung von anstalter nicht zwingend zu einer starken | wurde: So entsprechen die [...] pro Jahr in lediglich ungefahr [...] % der Uber Ticketcorn Sodann fuhrt Ticketmaster aus, dass bei e dass ein Anteil der Tickets der von Live Na kauft wird. Die Exklusivitatsvereinbarungen tions, wie insbesondere dem Hallenstadion, schränkungen führen. Schliesslich wur Ticketmaster im Ausland eher hohe Gebül möglicher Markteintritt von Ticketmaster sic ticket auswirken würde.
350. Selbst wenn Ticketmaster zukünftig ii des Vorverkaufs für bei Live Nation unter \ dies noch nicht bedeuten, dass Ticketm: Schweiz — welche typischerweise gerade ni verfügen — ebenfalls eine gangbare Alternat
351. Zudem hat Ticketmaster bisher, abge tragung der Firma in der Schweiz und der ter.ch von der Tamedia Gruppe, keine erker sichtlich eines möglichen Markteintritts. Ticketmaster Switzerland GmbH lediglich ei schaft in Zürich auf. Bei einem Zugriff auf wı sche Weiterleitung auf die Homepage von ter.de. Ticketmaster fehlt zudem die Anbind
352. Auch seitens Veranstaltern wird zwar cketmaster in den Live Nation-Konzern ein Ticketcorner und Starticket vor diesem Hin Gallen dahingehend, dass Ticketmaster qu. und mit exklusiven Konzert-Ticketangeboter durcheinanderbringen könne. Jedoch wird c nisse im Falle eines möglichen Markteintritt: So habe Ticketmaster für Grossveranstaltı schaften bereits auf viele Jahre vergeben \ mindest dahingehend, dass sie im Falle ei menarbeit prüfen würden oder dass ein mi
85 Die Parteien gehen diesbezüglich davon aus, erst seit Kurzem als Veranstalter in der Schweiz meist noch über andere Veranstalter abgewicke
an von Ticketcorner respektive Starticket ermögliationales Netz an physischen Vorverkaufsstellen, mdvertriebsdienstleistungen und auch über keine en hinsichtlich Promotions- und Mediendienstleis-
ıinwahrscheinlich, dass von einem kurz- oder miton Ticketmaster eine wesentliche disziplinierende ket ausgeht. Zudem ist festzuhalten, dass selbst Ticketmaster in den Live Nation-Konzern als Ver- >osition von Ticketmaster in der Schweiz führen der Schweiz von Live Nation verkauften Tickets er und Starticket gemeinsam verkauften Tickets.®° inem Markteintritt normalerweise zu erwarten ist, tion veranstalteten Events über Ticketmaster vervon Ticketcorner respektive Starticket mit Locawürde diesbezüglich wahrscheinlich auch zu Einde seitens Veranstaltern vorgebracht, dass hren verlangt, womit fraglich wäre, inwiefern ein h disziplinierend auf Ticketcorner respektive Starn der Lage sein sollte, einen wesentlichen Anteil /ertrag stehende Superstars abzuwickeln, würde aster für den durchschnittlichen Veranstalter in cht über ein umfassendes Portfolio an Superstars ive zu den Parteien darstellen würde.
sehen von den administrativen Schritten der Ein- Übernahme der Internet-Domain www.ticketmasinbaren operativen Tätigkeiten in der Schweiz hin-
So verweist der Handelsregistereintrag der ne Korrespondenzadresse einer Treuhandgesellvw.ticketmaster.ch®® erfolgt derzeit eine automati- Ticketmaster Deutschland, d.h. www.ticketmasung an ein Medienhaus.
darauf hingewiesen, dass die Einbindung von Ti- Vorteil darstelle und der Zusammenschluss von tergrund zu verstehen sei. So äussert der FC St. asi über Nacht den offiziellen Markteintritt tätigen 1 das herrschende Ticketinggefüge in der Schweiz lurch Veranstalter auch auf verschiedene Hinder- ; durch Ticketmaster in der Schweiz hingewiesen. ingen wenig Eintrittschancen, da diese Partnervurden. Gewisse Veranstalter äusserten sich zunes Markteintritts von Ticketmaster eine Zusam- ;glicher Markteintritt von Ticketmaster den Markt
dass diese Zahl noch steigen wird, zumal Live Nation auftritt und Auftritte von Live Nation Künstler bisher t wurden.
beleben würde. Andere rechnen jedoch se Zeit in Anspruch nehmen würde, bis Ticketm Dienstleistung wie Ticketcorner und Startick matt GmbH davon aus, dass ein Markteintr und es sicher noch das eine oder andere Ja Fremdvertriebsbereich auf eine Stufe mit St Tattoo Productions GmbH erwartet, dass de sen Impact auf die Wettbewerbssituation ha
353. Von einer Reihe von Veranstaltern wir weise sogar eher kritisch betrachtet. So at „Ticketmaster ist weltweit Ticketanbieter Nr. nicht Ideal. LiveNation als weltweiter Tourv: tanbieter bedeuten für uns eine Gefahr in E den Markt komplett. Ein Eintritt von Ticketn Ticketmaster und LiveNation zur gleichen F ver Vermarkter hätte freie Hand in Bezug at AG äussert sich auf vergleichbare Weise: De beunruhigen, was ich als Veranstalter gar ni schen uns Veranstaltern würde durch die Ki sätzlich verschärft. Die Kaserne Basel seher serungen für Partner im Bereich Marketing
auf kleinere Veranstalter, da die Gebühren s renz attraktiver machen Auch das KiFF Aar cketmaster als Preisbrecher in den CH-Mai tung komme Ticketmaster — vor dem Hin Sekundärmarkt — unter keinen Umständen: Ansicht, dass Ticketmaster im Bereich von für Das Zelt aber keine Option sei, zumal d Zelt bis heute nicht stattgefunden hätte. So
sisches Vorverkaufsnetz noch bestehe eine Die Live Music Production SA äussert die E eigenen äusserst bekannten Künstlern in de welche bei Konkurrenten von Live Nation ui Tickets über ein zu Live Music gehörigen Fr astisch.
354. Die act entertainment AG äussert sich gehend, dass Ticketcorner im Fremdvertrie stark etabliert sei. Gegen eine so starke M schwierig sein, weshalb sie einen Marktein: mentan kein relevanter Markt vorhanden se bezweifelt, dass ein Grosser wie Ticketmast net worden sei — in einem kleinen gesättigter So sei u.a. auch wegen der engen Koopera men mit langfristig abgesicherten Verträgen Unternehmen wie Ticketmaster würden dii wirklich verbessern. Das Zürcher Theatersp: tive Werbeplattform biete, einen guten Serv Festivals abdeckt und pflegt einen direkter nicht bieten, da die Entwicklerinnen im Ausl: Schweiz ist.
355. Das von den Parteien in Auftrag geg
|bst bei einem Markteintritt damit, dass es einige aster gegenüber Veranstaltern eine vergleichbare ‘et anbieten kann. So geht die Freilichtspiele Zertt von Ticketmaster aktuell noch nicht fassbar sei hr Aufbauarbeit brauche, bis sich Ticketmaster im articket oder Ticketcorner stellen könne. Die Basel r Markteintritt von Ticketmaster kaum einen grosben wird.
d ein möglicher Markteintritt von Ticketmaster teil- ıssert sich die abc Production folgendermassen: 1 und wäre im Falle eines Eintrittes in die Schweiz sranstalter und Ticketmaster als weltweiter Ticke- 3ezug auf Gebühren, Zugaben etc. Sie verzerren 1aster in die Schweiz wäre nicht ungefährlich, da amilie gehören. LiveNation als weltweiter exklusiif Vorverkaufsgebühren etc.“ Die AllBlues Konzert sr Eintritt von Ticketmaster würde den Markt sicher cht schätzen würde: Die Konkurrenz-Situation zwionkurrenz-Situation unter den Ticketanbietern zu- 1 bei einem Markteintritt von Ticketmaster Verbesaber gleichzeitig auch eine Erhöhung des Drucks steigen können. Dies würde wiederum die Konkurau erwartet bei einem Markteintritt nicht, dass Tirkt eintreten würde. Für die Mummenschanz Stiftergrund von Aktivitäten des Unternehmens im als Partner in Frage. Die Das Zelt AG äussert die Grosskonzerten zwar eine Rollen spielen möge, er Markteintritt im Bereich des Angebots von Das habe Ticketmaster in der Schweiz weder ein phy- > Kooperation mit einem nationalen Medienhaus. inschätzung, dass Ticketmaster sicherlich mit den n Markt eintreten könne, hingegen wären Künstler, ter Vertrag seien, gegenüber einem Verkauf von emdvertriebsdienstleister wohl nicht sehr enthusibezüglich möglicher Markteintritte generell dahinb führend und in der Schweiz dementsprechend arke anzukämpfen würde für einen neuen Player ritt nicht sehen würden. Hinzu komme, dass moi. Auch die Big Plus Sports and Entertainment AG er — auch wenn bereits eine Geschäftsstelle eröff- ı Markt mit grosser Ernsthaftigkeit eintreten werde. tion von Veranstaltungsstätten und Ticketplattfor- ) der Marktzutritt erschwert. Grosse internationale > Situation nach einem Zusammenschluss nicht ektakel bringt vor, dass Starticket eine sehr attrakice der über weite Distanzen die Bedürfnisse der ı persönlichen Kontakt. Ticketmaster könne dies and sitzen und der Hauptgeschäftssitz nicht in der
ebene erwähnt, dass mit einem Markteintritt von Ticketmaster noch im Jahr 2017 zu rec dass seit kurzer Zeit einen Tochtergesellsct terin aktiv sei und das Ticketmaster eine \ Internet-Domain ticketmaster.ch erworben h ner Geschäftstätigkeit anspreche. Während GmbH und die Internet-Domain den Wettbe das behauptete aktive Personal für den Ges Übrigen wird auch während der Anhörung nit im Herbst 2017 in den Schweizer Markt eint
356. In Deutschland ist Ticketmaster Deuts Ticketmaster Deutschland - als Gemeinsch: Deutsche Entertainment AG — durch die L Markt tatig®’. Ticketmaster Deutschland führ und im Jahr 2013 in Österreich ein®®. Der un im Ticketing in Deutschland weniger als 5 ‘ fahrens-Beschluss des Bundeskartellamts | Marktstellung Uber praktisch keinen exklusiv bislang eine zu unbedeutende Rolle gespiel CTS-konzerninternen Veranstaltungen zur bringen könnte. [...] Auch in Österreich, wo endlich nur marginale Marktanteile errunge! Yearbook 2016 CTS EVENTIM mit einem fuhrer, gefolgt von Wien Tickets mit 20 %. | cketmaster, wurden sich den Rest teilen. Es Prognosezeitraum etwas ändern wird.°'
357. So ist derzeit nicht davon auszugehet cketmaster — kurz und mittelfristig — ein wese respektive Starticket ausgeht oder sich als v ren kann.
B.4.2.4.1.4 Méglicher Markteintritt von Ur
358. Bezüglich eines aus heutiger Sicht r Google, Amazon, Spotify und weiteren Unte
news/news-einzelansicht/view/ticketmaster-deut (09.05.2017).
89 Vgl. Fn. 53, Rz 165. 9 Vgl. Fn. 53, Rz 168.
92 Neben den Parteien spricht geht auch der Sct grund der digitalen Revolution das Kerngeschäft den würde.
hnen sei. Als Tatsachen erwähnt das Gutachten, aft von Live Nation in der Schweiz als Veranstalveitere Gesellschaft gegründet habe, welche die abe und bereits aktiv Personal für den Aufbau seidem die Gründung der Ticketmaster Switzerland werbsbehörden überprüfbar und bekannt sind, ist chäftsaufbau in der Schweiz nicht verifizierbar. Im cht substantiiert, weshalb Ticketmaster spätestens reten wird.
chland seit geraumer Zeit aktiv: Bereits 2005 war aftsunternehmen von Ticketmaster und der DEAG Ibernahme der Kartenhaus GmbH im deutschen te im Jahr 2011 die Ticketplattform in Deutschland isatzbasierte Marktanteil von Ticketmaster beträgt /o®°. Gemäss einem aktuellen Fusionskontrollvergeht hervor, dass Ticketmaster in Bezug auf die en Content verfügt: „Das System Ticketmaster hat t, als das diese mögliche Verlagerung [von bisher deutschen Live Nation Tochter] eine Änderung Ticketmaster seit 2013 aktiv ist, konnten schlussn werden. So ist laut dem „International Ticketing geschätzten Marktanteil von 60-70 % der Markt- =ine Reihe weiterer Marktteilnehmer, darunter Ti- ; ist nicht davon auszugehen, dass sich hieran im
1, dass von einem möglichen Markteintritt von Tintlicher disziplinierender Einfluss auf Ticketcorner ollwertige Alternative zu diesen Anbietern etablieternehmen im Technologiebereich
ein hypothetischen Markteintritts von Facebook, arnehmen im Technologie-Bereich” in den Markt
nvestor-relations/ad-hoc-meldungencorporateschland-schafft-durch-uebernahme-der-kartenhausiweizerische Fussballverband davon aus, dass auf- -Ticketverkauf in immer kompetitiven Märkten stattfin- für Fremdvertriebsdienstleistungen der Schi wären, gleichwertige Dienstleistungen wie physischer Verkaufsstellen, Promotion in na staltern etc. anzubieten. Auch bestehen tei lettsteuern (in Lausanne oder Luzern), dereı verbunden ist. Wie zuvor aufgezeigt wurde, kaufsstellen, auch der Postversand von phy tung.
359. Technologieunternehmen wie Google dadurch aus, dass diese typischerweise keir über hinaus sind Spotify, wie auch Facebo« vertrieb an, sondern verweisen mögliche Ké Ticketcorner. Amazon betreibt zwar einen \ Amazon derzeit keine eigentliche Präsenz
Deutschschweiz von Deutschland aus über
360. Auch die Parteigutachten beschreib: neue Möglichkeiten der Kommunikation zu T das Parteigutachten von Druck gesetzt werden. Das Parteigutachter operationen oder einem Markteintritt schnel Marktstruktur disruptiv verändert werden köl
361. Beide Parteigutachten lassen dabei « CTS Eventim ist nach eigenen Angaben da ting zw. europäischer Marktführer im Berei einen Markt eintreten, dürften sie wohl eine nehmen eingehen. Eine ausschliessliche K ting würde dazu führen, dass weniger Tick entsprechende Kooperation mit der CTS Ev Ticketcorner und Starticket. Dies zeigt sich umfangreiche Aktivitäten im Web-Verkauf fo eines „vernetzten Verbrauchers“ entwickelt zusätzliche Aktivitäten im Bereich Social M grund der Auslassung der Bedeutung von ( in den Parteigutachten entsteht ein verzerr zukünftigen Entwicklung nicht auf die Partei auszugehen, dass bei allfälligen Eintritt von cketing die Kooperationen mit Schweizer Ur ten Ticketcorner und Starticket aufgrund ihre Damit erscheint es unwahrscheinlich, dass | geschwächt wird. Viel eher dürften sich die schlechtern, die keine entsprechende Inves corner,
% Die Parteien verweisen bezüglich Facebook je book in den USA.
9 CTS Eventim, Geschäftsbericht 2016, 23.
9% CTS Eventim, Geschäftsbericht 2016, 23.
veiz ist festzuhalten, dass diese kaum in der Lage etablierte Fremdvertriebsdienstleister bezüglich tionalen Medien, individuellen Support von Veranweise lokale regulatorische Vorschriften, wie Bil- 1 Umsetzung mit entsprechenden Schwierigkeiten hat neben dem physischen Vertrieb über Vorversischen Tickets nach wie vor eine grosse Bedeu-
und Facebook und Spotify zeichnen sich gerade 1e physischen Vertriebsleistungen erbringen. Dar- )kK®, derzeit in der Schweiz keine eigenen Ticketufer lediglich an bestehende Vertriebskanäle inkl. 'ersand von Produkten in die Schweiz, jedoch hat in der Schweiz. Vielmehr wird beispielsweise die Amazon.de bedient.
=n technologische Entwicklungen, insbesondere icketkäufern und Ticketkäuferinnen. Hierbei bringt u vor, die etablierten Strukturen würden unter | Marktanteile gewonnen werden könnten und die nnte.
Jie Rolle und Bedeutung von CTS Eventim aus. s dominierende Unternehmen im Segment Tickech Ticketing.”* Sollten Facebook oder Spotify in > Kooperation mit den jeweils dominanten Unter- Joperation mit Nischenanbieter im Bereich Tickeets verkauft würden. In Deutschland dürfte eine entim erfolgen, in der Schweiz nach einer Fusion auch im Geschäftsbericht der CTS Eventim, dass ttlaufend und zielgerichtet anhand der Bedürfnisse und bereitgestellt würden, beispielsweise durch edia, insbesondere Facebook und Twitter. Auf- >TS Eventim und entsprechenden Kooperationen tes Bild. Dadurch kann für die Einschätzung der gutachten abgestützt werden. Vielmehr ist davon Facebook oder Spotify als Partner im Bereich Ti- 1ternehmen gesucht werden. In der Schweiz dürfr bestehenden Position Kooperationspartner sein. die Marktposition von Ticketcorner oder Starticket : Marktposition von Fremdvertriebsanbietern vertitionskraft in ihre Software aufweisen wie Ticketdoch auf entsprechende Bemühungen seitens Face-
362. Im Übrigen geht das Parteigutachten ' von den Online-Plattformen SeatGeek und Die Prognose begründet das Parteigutacht script und dass „laut gut informierter Kreise‘ Bei SeatGeek begründet das Parteigutacht: April 2017 die Akquisition von TopTix bekan Lizenzpartner in der Schweiz aktiv ist. Die F in der Schweiz aufgrund von Akquisitionen Unternehmen bzw. aufgrund von Hörensage sind keine konkreten Pläne für einen Markt ersichtlich. Somit können dem Parteigutact werden, dass ein Markteintritt in die Schweiz bieten die beiden Unternehmen Leistungen : kommen. Eine Tätigkeit als Anbieterin von F
363. Selbst wenn Technologieunternehmer tig tatsächlich eigentliche Ticketvertriebsdie inwiefern diese innerhalb des vorliegend be: einer annähernd gleichwertigen Alternative : gen von Ticketcorner respektive Starticket cketcorner — Möglichkeit mit technologischen Entwicklunc mobilen Apps oder Promotion über soziale |
B.4.2.4.1.5 Zusammenfassung
364. Zusammenfassend ist basierend auf : zugehen, dass potenzieller Wettbewerb sicl cketcorner (wie auch Starticket) auf dem M Angesichts der hohen - insbesondere struk ken ist auch innerhalb eines Zeitraums vo Markteintritte in einem Ausmass erfolgen k« dem Markt für Fremdvertriebsdienstleistunc sprechend zu prüfen, ob von der Marktgegeı ner respektive ausgeht.
B.4.3.1.6. Stellung der Marktgegenseite
365. Wettbewerbsdruck kann nicht nur vot ausgehen, sondern auch von den Abnehme können sich nicht weitgehend unabhängig Verhandlungsmacht verfügen.
366. Die Parteien weisen in der Stellungn: die Veranstalter aufgrund deren Kontrolle Ul men über eine wesentliche Verhandlungsm: aus Sicht von Veranstaltern lediglich ein kle von technischen Lösungen bereitstehen wui
367. Basierend auf den vorliegenden Inforr Veranstaltern über eine ausreichende Vert corner verfügen. Gerade beim Hallenstadio! anstalter gar keine andere Wahl, als den Fre ner abzuwickeln. Auch die Tatsache,
Exklusivverträge gebunden sind respektive :
von von einem Markteintritt
Eventbrite in den nächsten 12-18 Monaten aus. en bei Eventbrite mit der Akquisition von Ticket- ‘ die Expansion in die Schweiz vorbereitet werde. 2n den Markteintritt damit, dass SeatGeek am 18. nt gegeben habe und die TopTix durch TixTec als rognose eines Markteintritts innert 12-18 Monate ausländischer Unternehmen durch ausländische sn von „gut informierten Kreisen“ ist spekulativ. Es eintritt der genannten Plattformen in der Schweiz ten nicht hinreichend Anhaltspunkte entnommen innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgt. Zudem in, die allenfalls im Bereich Eigenvertrieb zu liegen 'remdvertriebsleistungen ist nicht ersichtlich.
1 gegenüber Veranstaltern in der Schweiz zukünfnstleistungen erbringen würden, wäre es fraglich, rachteten Prognosezeitraums vom 2-3 Jahren zu zu den umfassenden Fremdvertriebsdienstleistunentwickeln würden. Zudem hat insbesondere Ti-
— durchaus die yen Schritt zu halten, so durch die Entwicklung von Viedien.
den vorliegenden Informationen nicht davon aus- 1 derzeit disziplinierend auf das Verhalten von Tiarkt fur Fremdvertriebsdienstleistungen auswirkt. turellen und strategischen — Markteintrittsschrann 2 bis 3 Jahren nicht davon auszugehen, dass innen, welches einen wirksamen Wettbewerb auf jen sicherstellen würde. Nachfolgend ist dementseite eine disziplinierende Wirkung auf Ticketcor-
1 vorhandenen oder potenziellen Wettbewerbern rn. Selbst Unternehmen mit hohen Marktanteilen von Abnehmern verhalten, die über ausreichend
ıhme der Beschlussbegründung darauf hin, dass ber den „Content“ gegenüber Ticketing-Unternehacht verfügen würden. Hingegen sei das Ticketing iner Puzzlestein, für welchen zudem eine Vielzahl rde.
nationen erscheint es unwahrscheinlich, dass von andlungsmacht gegenüber insbesondere Ticketn Zürich und haben Vermdvertrieb zu einem grossen Teil Uber Ticketcordass Veranstalter teilweise über langjährige solche überhaupt abschliessen, spricht gegen eine ausreichende Verhandlungsmacht seitens Schliesslich ist wiederum darauf hinzuweise
368. Die Parteien bringen zudem vor, dass gen - selbst bei einer durch die Parteien be cher Druck auf den Markt für Eigenvertrieb
369. Veranstalter sind zudem teilweise in ' chenverband der professionellen Schweizer Verein PETZI, als Schweizer Dachverband scheinen diese Verbände über keinerlei Vet fügen. So erfolgend die Vertragsverhandlur mit Veranstaltern. Zwar organisiert PETZI u plattform zu Gunsten seiner Mitglieder, die: [...] Tickets bei einem Kommissionsumsatz \ von den Verbänden keine spürbare disziplin ticket aus.
370. Zurichticket.ch wird ebenfalls als den Fremdvertriebsdienstleistungen vorgebracl wichtiger Veranstalter als Fremdvertriebsdie sorganisationen sicher der Fall und diese m
371. So handelt es sich bei Zurichticket.ct dem Opernhaus Zürich auch weitere Theate
ausschliesslich Tickets für dabei nicht um eine Marktaktivität des Opert lediglich eine Internetdomain, unter welche: richticket.ch letztlich nur für Veranstalter gee lösung verfügen und dabei auf die Nutzung zu einem Netz an Vorverkaufsstellen und F offensichtlich kein eigentlicher Konkurrent z
9% Wie insbesondere das Schauspielhaus Zürich schaft etc.
Veranstalter ausgehend von deren „Content“.
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> auch von der Nutzung von Eigenvertriebslösunstrittene Annahme separater Märkte — ein erheblisl6sungen ausgehe.
Verbänden organisiert wie dem SMPA, als Bran- ‘Konzert-, Show- und Festivalveranstalter oder im der nicht gewinnorientierten Musikclubs. Jedoch "handlungsmacht gegenüber den Parteien zu ver- ıgen und die Verhandlung der Konditionen direkt nter dem Namen Peizitickets, eine eigene Ticketse hat allerdings beispielsweise im 2016 lediglich on lediglich [...] CHF umgesetzt. Damit geht auch ierende Wirkung auf Ticketcorner respektive Starkbarer Konkurrent von Ticketcorner im Markt für it, welcher für Veranstaltungen verschiedener snstleister auftrete. So sei dies bei den Tourismuüssten ebenfalls berücksichtigt werden.
1 um eine Internet-Domain, unter welcher neben +r und Orchester” über eine
eigene Veranstaltungen anbietet. Es handelt sich \hauses Zürich gegenüber Veranstaltern, sondern ‘deren Eigenvertrieb abgewickelt wird. So ist zusignet, welche einerseits über eine Eigenvertriebsvon weiteren Dienstleistungen — wie den Zugang romotionsleistungen — verzichten. Auch hier liegt u Ticketcorner respektive Starticket vor.
, das Bernhard Theater Zürich, die Tonhalle-Gesell-
372. Auch in Abwesenheit von Exklusivität Veranstaltern einschränken, den Fremdvert cketcorner abzuwickeln. So wurden Gründe denen Fremdvertriebsdienstleistern gleichz« praktischen Schwierigkeiten verbunden ist. manuelle Zuteilung von Kontingenten und ¢ ministrative Herausforderung dar. Auch bei die Einlass-Systeme zur Kontrolle von Prin sind, was dazu führt, dass beispielsweise eingerichtet werden müssen. Generell lässt tens Veranstaltern ausmachen. So führt au eine Erweiterung auf weitere Ticketanbiete hinaus — für sie zu umständlich sei und zu v
373. Gerade auch Endkunden haben bei V sivitätsvereinbarungen sämtliche Tickets üb einem Verzicht auf den Veranstaltungsbes Gebühren von Ticketcorner zu bezahlen. Zu mit Veranstaltern Klauseln,
374. Die Stiftung für Konsumentenschutz | bräuche seitens marktmächtiger Ticketanbie gangenheit gegeben hätte, ohne dass einer hatte. Der SKS weist darauf hin, dass er:
rr
en gibt es Elemente, welche die Möglichkeit von rieb zumindest situativ über Konkurrenten von Ti- > vorgebracht, weshalb der Einsatz von verschiesitig an einer spezifischen Veranstaltung auch mit Gerade bei sitzplatzgenauen Buchungen stellt die lie Verhinderung von Doppelbuchungen eine adder Einlasskontrolle stellt sich das Problem, dass t-at-home Tickets untereinander nicht kompatibel separate Eingänge respektive Eingangskontrolle sich eine gewisse Tendenz zu single-homing seiich die Salto Natale Entertainment AG aus, dass r — d.h. über derzeit Ticketcorner und Starticket iele administrative Aufwände mitbringe.
eranstaltungen, bei welchen aufgrund von Exkluer Ticketcorner verkauft werden — abgesehen von uch — gar keine andere Wahl, als die jeweiligen dem enthalten gewisse Verträge von Ticketcorner
führt die eigene Sichtweise an, wonach es Missstern im Bereich der Tarifierung bereits in der Verder Player einen Marktanteil von 95 Prozent innest nach dem Einschreiten des SECO die Praxis eingestellt, dass der Kunde sogar für das / bezahlen hatte.
375. Schliesslich ist die Tatsache, dass T schaften kann wiederum ein klares Indiz dafi wesentliche Verhandlungsmacht verfügen. den, dass weder seitens der Veranstalter no auf Ticketcorner ausgeht.
B.4.3.1.7. Mögliche Beseitigung wirksar Fremdvertriebsdienstleistungen
376. Gemäss Art. 10 Abs. 2 Bst. a KG pri Stellung der wirksame Wettbewerb beseitic bei der Beurteilung der Auswirkungen eine Wettbewerbs auch die Marktentwicklung so\ len Wettbewerb berücksichtigt werden.
377. Die festgestellte Verstärkung einer m: ternehmung nach einem allfälligen Zusamr eröffnen, wirksamen Wettbewerb zu beseitic
378. Die Zusammenschlussparteien mache bination mit Promotionsmassnahmen über | erheblichen Wettbewerbsdruck führen würd abgrenzung verwiesen werden.
379. Art. 10 Abs. 4 KG verlangt, dass bei menschlusses auf die Wirksamkeit des We sichtigen ist.
380. Die Zusammenschlussparteien haber Marktanteil von — abhängig von der Messg Annahme, dass die in vielen Belangen nich voll berücksichtigt werden. Insgesamt sind z corner und Starticket als sehr stabil zu betra anteilsverhaltnisse kurz- oder mittelfristig gı absehbar.
381. Starticket ist zudem der einzige derze die Einbindung in den Tamedia-Konzern, V barem Umfang wie Ticketcorner anbieten k: anstaltern derzeit als die einzige ernstzun: Diese würde durch den Zusammenschluss '
382. Auch die Einbindung in einen Medienk vertriebsdienstleistern von wesentlicher Bec schen Starticket und damit den Zugang zu ni (wie 20 Minuten, Tages Anzeiger, Sonnta: Gruppe (mit dem Blick, Blick am Abend etc. verbleibt mit Ticketcorner gemeinsam mit
dienstleister, welcher über einen entsprech
nn
\usdrucken des Tickets zu Hause ein Gebühr zu
icketcorner eine anhaltend | | Rendite erwirtir, dass Veranstalter sowie Endkunden uber keine Zusammenfassend kann somit festgehalten werch seitens der Endkunden ein wesentlicher Druck
nen Wettbewerbs auf dem Markt fiir
ift die WEKO, ob durch die marktbeherrschende t werden kann. Art. 10 Abs. 4 KG verlangt, dass s Zusammenschlusses auf die Wirksamkeit des nie die Stellung der Unternehmen im internationaarktbeherrschenden Stellung der fusionierten Unnenschluss muss folglich zudem die Möglichkeit jen.
nN geltend, dass ein reiner Online-Vertrieb in Kom- Suchmaschinen und soziale Netzwerke zu einem en. Hierzu kann auf die Ausführungen zur Marktder Beurteilung der Auswirkungen eines Zusamttbewerbs auch die Marktentwicklung zu berück-
1 schon seit mehreren Jahren einen sehr hohen rösse — gemeinsam Ü Dies unter der t gleichwertigen Konkurrenten Fnac und Ticketino zudem die gemeinsamen Marktanteile von Ticketchten. Auch neue Markteintritte, welche die Markt- ‘undlegend verändern könnten, sind derzeit nicht
itige Konkurrent von Ticketcorner, welcher durch eranstaltern Promotionsleistungen von vergleichinn. So wird Starticket von einer Vielzahl von Verehmende Alternative zu Ticketcorner betrachtet. vom Markt verschwinden.
onzern ist für die Wettbewerbsposition von Fremdleutung. Derzeit haben Veranstalter die Wahl zwiational bedeutsamen Medien der Tamedia Gruppe jsZeitung etc.) und Ticketcorner mit der Ringier ) haben. Nach dem geplanten Zusammenschluss Starticket nur noch ein einziger Fremdvertriebsenden Zugang zu einem Medienhaus aaa
383. Bereits derzeit wirken sich tern, Veranstaltungsstätten und Vertriebspa tiv auf die Wettbewerbsposition von kleinere geplante Zusammenschluss würde wahrsch noch weiter verstärken. Zwar unterliegt auc gischen Wandel. Es zeichnet sich jedoch nic stellen, die Bedeutung von physischen Tick onsleistungen von bei Fremdvertriebsdienst besteht die Möglichkeit Print-at-home seit v über Online-Suchmaschinen und soziale N noch konnten sich traditionelle Ticketing-Un Angebot von verschiedenen Vertriebskanal wohl über Online-Bestellungen, als auch bei grundlegende Änderung dieser Umstände relevanten Zeitraums von 2-3 Jahren lieger vor. Auch die Tatsache, dass Veranstalter eingehen, spricht eindeutig ge Ablösung klassischer Fremdvertriebsdienst! davon auszugehen, dass das Zusammensc Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen zi marktbeherrschenden Stellung führen wird, für Fremdvertriebsdienstleistungen beseitigt
B.4.3.1.8. Ergebnis für Markt Fremdvert: 384.
385. Die Prüfung durch die WEKO ergibt d: ben in der gemeldeten Form auf dem Mark gründung respektive Verstärkung einer mar wirksamer Wettbewerb auf dem Markt für kann, zumal insbesondere der einzig valablı
B.4.3.2 Markt für Eigenvertriebslösunge:
B.4.3.2.1. Aktueller Wettbewerb
386. Im Bereich des B2B-Ticketing finden : vertrieb. Es sind sowohl Ticketcorner als at sowie auch weitere Unternehmen wie Secu
387. Ticketcorner ist neben dem Vertrieb \ ckelt und vertreibt Ticketcorner sog. Ticket Tickets selber zu vertreiben. Bei den Kunder
Exklusivitäten mit Veranstalrtner — — negan Konkurrenten, wie Ticketino und Fnac, aus. Der einlich die Verhandlungsposition von Ticketcorner h der vorliegend betrachtete Markt dem technolo- ‚ht ab, dass der Vertrieb über physische Verkaufsets überhaupt sowie die Bedeutung von Promotileistungen vollständig an Bedeutung verlieren. So ielen Jahren. Auch sind Promotionsmöglichkeiten etzwerke bereits seit längerer Zeit möglich. Denternehmen wie Ticketcorner und Starticket mit ein en und dem Vertrieb von physischen Tickets (sostationären Verkaufsstellen) behaupten. Für eine innerhalb des für die Zusammenschlusskontrolle 1 derzeit auch keine hinreichenden Anhaltspunkte
Exklusivverträge gen die Erwartung einer kurz- oder mittelfristigen eister durch neue, disruptive Player. Es ist somit -hlussvorhaben in der gemeldeten Form auf dem ı einer Begründung respektive Verstärkung einer durch die wirksamer Wettbewerb auf dem Markt ‚werden kann.
riebsdienstleistungen
arüber hinaus, dass das Zusammenschlussvorhat für Fremdvertriebsdienstleistungen zu einer Bektbeherrschenden Stellung führen wird, durch die Fremdvertriebsdienstleistungen beseitigt werden > Konkurrent verschwinden würde.
sich einige Anbieter von Lösungen für den Eigen- ıch Starticket im Bereich des B2B-Ticketing tätig, Tix, Tixtec, und Swisscom.
yon Tickets auch im B2B-Geschäft tätig. So entwingsoftware, die es Veranstaltern ermöglicht, ihre 1 von Ticketcorner handelt es sich um Veranstalter
Ticketcorn nen Umsatz von im Jahre 2013 bis
388. Auch Starticket stellt zusätzlich zu ih tern Ticketingsoftware sowie damit zusamm Weiteren hat Starktickets für die Veranstal (cashless) entwickelt. Damit können Besucht tivalbändel laden und damit Produkte auf de Ticketcorner handelt es sich um Veranstalte rierte im Bereich des B2B-Geschäftes eine im Jahre 2016.
389. SecuTix, eine Tochtergesellschaft de form an, welche als SaaS (Software as a < Veranstalter entweder den Verkauf selbst é sen. Die Software wird den Veranstaltern m bemessen sich je nach Anzahl Modelle, b ckets. SecuTix generierte Umsätze von CHI CHF [...] im Jahre 2016.
390. Tixtec bietet im Bereich des B2B-Tick Die Tixtex ist 100 %-Eigentümerin der Tick Fremdvertriebsdienstleisterin positioniert. T Umsatz von CHF [...] im Jahre 2014 bis CH
391. Durch die Ticketing-Dienstleistungen Uber deren eigene Verkaufsstelle, einen Wt servix.ch® den Ticketvertrieb selbst zu stet Servicemodell (Do-it-yourself, Service-on-de keit vom Servicemodell System- und / oder \ Guestmanagement, Akkreditierungslösunge an. Swisscom ist neu im Markt und bedien gross sind. Swisscom generierte einen Ums:;
392. Bei Lösungen für den Eigenvertrieb } mittels denen die Veranstalter den Ticketve die Eigenvertriebslösung SRO von Tixtec).
98 Die Parteien schliessen aus der Tatsache, da: oniert auf einen eigentlichen Markteintritt der Sw gen. Auch hierzu ist wiederum festzuhalten, das Auslagerung des Ticketvertriebs- respektive der zeit nach wie vor über kein nationales Netz an T senden Promotionsleistungen an. Eine vollstanc gen ist somit nach wie vor nicht gegeben.
er generierte im Bereich des B2B-Geschäftes eiin Jane 2016.
rem Kerngeschäft, dem Ticketvertrieb, Veranstalenhängende Dienstleistungen zur Verfügung. Des er von Festivals ein bargeldloses Zahlungsmittel ier von Festivals ein Guthaben z.B. auf ihren Fesm Festivalgelände bezahlen. Bei den Kunden von r von grösseren Veranstaltungen. Starticket genen Umsatz zwischen Ü im Jahre 2013 und
r ELCA-Gruppe, bietet eine technologische Plattervice) bezeichnet wird. Mittels diesem kann der ibwickeln oder durch einen Dritten abwickeln lasittels Lizenz zu Verfügung gestellt und die Kosten nötigter Funktionen sowie Anzahl verkaufter Ti- = [...] im Jahre 2014, CHF [...] im Jahre 2015 und
eting ein reines Software-Lizenzierungsmodell an. ethost AG (nachfolgend: Tickethost), die sich als ixtec generierte, Zusammen mit Tickethost, einen
F [...] im Jahre 2016.
von Swisscom wird es Veranstaltern ermöglicht, iitelabel-Internetshop und das Vertriebsportal Re- ıern. Der Veranstalter wählt dabei das passende >mand oder Fullservice) und bezahlt in Abhängig- /erkaufsgebühren. Des Weiteren bietet Swisscom =n, Cashless Payment und Live-Interaction-Apps t nur ausgewählte Veranstalter, welche alle nicht atz von CHF [...] im Jahre 2015 [...] im Jahre 2016.
andelt es sich um komplexe Inhouse-Lösungen, rtrieb selber vornehmen können (vgl. als Beispiel
ss die Swisscom Reservix.ch als Vertriebsportal positiisscom in den Markt für Fremdvertriebsdienstleistuns Swisscom Veranstaltern gerade keine umfassende Ticketvermarktung anbietet. So bietet Swisscom dericket-Vorverkaufsstellen an und bietet keine umfasige Austauschbarkeit mit Fremdvertriebsdienstleistun-
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ONLINE an onssmead e-Ticketing Web Portal Sooial Media Touoh Soreen (facebook POS cx RA TIOKETING ~. SF wr 1, SUBSORIPTIONS ' MEMBERSHIP me AOOESS Peete OONTROL
Quelle: http://toptix.com/platform-overview/.
393. Ticketcorner raumt den
394. Starticket ist Inhaberin der Rechte und Es handelt sich dabei um ein System für die von Eintrittskarten, resp. die Verbuchung v gene Verkaufsstellen, Kassen, eigene Hotli botene Ticketingsoftware beinhaltet
SE
Kiosk Aooess Soanner Mobile Responsive Agenoies
swam Be ON THE GO 9 a
7 NEFONTING
ME a MEROHANDISING
ae u MARKETING anours 8 Er
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vergibt Lizenzen für die eigene Ticketing-Lösung. Verwaltung von Veranstaltungen und den Verkauf on Anmeldungen für alle Vertriebskanäle (u.a. eine, Web. Der Umfang der durch Starticket ange-
395. SecuTix stellt ihre Eigenvertriebslösur tion logicielle dans le Cloud sous forme d’ab d’événements ou gestionnaires de clubs sp« vient du nombre de modules et fonctionnali nombre de billets vendus sur les canaux ( SecuTix 360 est une solution technologique mettre de gerer de maniére autonome et lib base clientele associees via des solutions. sont libres d’appliquer ou non des frais sup} dépend entiérement de leur stratégie de pric le permettent, SecuTix peut se connecter at nisateur d’événement de bénéficier du röse pas de différence de pricing entre les orga SecuTix 360".
396. Tixtec bietet [...].Das Inhouse-Ticketil an der Tageskasse sowie die Vertriebssteue ckelt den Internetverkauf von Tickets, Merc korb ab und bietet, basierend auf den Kur Produkt ermöglicht die Zahlung mit allen be genaue Buchung. Als Ticketmedium stehen che mit dem Layout des Veranstalters angek ermöglicht daneben die Gestaltung von Re; bank erfassten Informationen werden über und dargestellt.’ [...]
397. Durch die Ticketing-Dienstleistungen
über deren eigene Verkaufsstelle, einen Wr servix.ch den Ticketvertrieb selbst zu steue die Kunden- und Verkaufsdaten. Des Weite tierungslösungen, Cashless Payment und Li bei das passende Servicemodell (Do-it-your und bezahlt in Abhängigkeit vom Servicem Systemgebühren variieren für Veranstalter, wählten Servicemodell, zwischen [...] Die V‘ in Abhängigkeit vom gewählten Vertriebskal
398. Die Eigenvertriebslösungen müssen fi der Vornahme des Ticketings bei komplexer gende Veranstaltungen, verschiedenen Pre nerorganisationen mit diversen Kontingente: stalter wird betont, dass sie auf die professio und eine funktionierende Software angewie:
1g folgendermassen dar: „Secutix fournit une soluonnement (ou licence d’usage) aux organisateurs ırtifs. La variabilité du cout d’utilisation de SecuTix tés que souhaitent utiliser les organisateurs et du ligitaux (Internet, Mobile et autres). En ce sens, mise a disposition de nos clients afin de leur perre a la fois la commercialisation, les produits et la CRM avancees. Avec SecuTix, les organisateurs lömentaires de dossier ou non a leur public. Ceci sing. Sous réserve que les societes de distribution ı réseau de distribution et ainsi permettre a l’orgasau, ce qui n’est pas le cas en Suisse. Il n’existe nisateurs de différents types d’événements pour
igsystem, genannt SRO, umfasst den Abverkauf rung aller Absatzkanäle. Das Ticketingsystem wi- ‚handising und Mitgliedschaften in einem Warenidendaten, eine gezielte Kundenansprache. Das kannten Zahlungsmöglichkeiten und die sitzplatz- Print@home, MMS, SMS oder Papiertickets, weloten werden, zur Verfügung. Das Ticketingsystem oorts und Auswertungen. Sämtliche in der Dateneinen Report-Generator ausgewertet, aufbereitet
von Swisscom wird es Veranstaltern ermöglicht, itelabel-Internetshop und das Vertriebsportal Rern. Die Veranstalter haben in Echtzeit Zugriff auf ren bietet Swisscom Guestmanagement, Akkredive-Interaction-Apps an. Der Veranstalter kann daself, Service-on-demand oder Fullservice) wählen odell System- und / oder Verkaufsgebühren. Die in Abhängigkeit vom Ticketvolumen und dem georverkaufsgebühren variieren für den Endkunden, nal, von [...] des Nettoticketpreises.
ir den Verkauf von hoher Anzahl von Tickets sowie 1. Veranstaltungen — verschiedene aufeinander fol- :iskonditionen, Abonnementen und diverse Gönn — hohe Standards erfüllen. Von Seite der Verannelle Unterstützung im Bereich des B2B-Ticketing sen sind.
399. Die Veranstalter betonen die Untersc triebslösungen hinsichtlich Funktionalität ur cket. So äussern sich Veranstalter dahingel Ticketinglösung benötigt wird, welche die Vi dere Anbieter von Eigenvertriebslösungen ' sammenarbeit nicht in Erwägung gezogen.
400. Nach Aussage von SMPA arbeiten die Ticketcorner und Starticket, sowie in der W Auch wenn die Softwares der anderen Anbi leistungsfähig sind, erfüllen alleine genannte der grossen Veranstaltungen.
401. Auch in Hinblick auf die Kunden der A gende Bedeutung von Ticketcorner und Si werden die fünf grössten Kunden (d.h. Vera Markt für Eigenvertriebslösungen aufgezeig
- aro
SecuTix: [...]
Tixtec: [...]
Swisscom: [...]
402. Es wird deutlich, dass Ticketcorner u Veranstaltungen bedienen. [...]
403. Obwohl SecuTix und Swisscom grund: Starticket betreffend Ausgestaltung der Lös Ticketcorner und Starticket im Bereich der c
Umsatz Marktanteil
Ticketcor- P| [40-50] %
ner
SecuTix* L..] [30-40] % Tixtec** L.-J [0-5] % Swisscom - -
Tabelle 5: Umsatz in CHF und Marktanteile Eige
Quelle: Angaben der Zusammenschlussparteier *Umsätze von Tixtec umfassen auch Tätigkeiten Umsätze von SecuTix im Antrag vom 7. Februar waren deshalb höher. In der oben aufgeführte: eingegrenzt und deshalb tiefer.
hiede der verschiedenen Anbieter von Eigenverid die Vorherrschaft von Ticketcorner und Starti- 1end, für eine Veranstaltung komplexe technische rknüpfung mehreren Produkte gewährleistet. Anwerden als nicht genügend erachtet bzw. die Zu-
> Veranstalter von grossen Events vorwiegend mit lestschweiz mit Fnac als Ergänzung, zusammen. eter in der Regel auch für grössere Veranstaltung > Unternehmen den Anspruch auf Professionalität
nbieter Eigenvertriebslösungen wird die herausraarticket in diesem Markt deutlich. Im Folgenden nstalter) im Jahr 2016 des jeweiligen Anbieters im t:
nd Starticket national bedeutende und bekannte
sätzlich die gleiche Kapazität wie Ticketcorner und ungen für den Eigenvertrieb besitzen, dominieren rossen Veranstaltungen.
2015 2016
Umsatz Marktanteil Umsatz Marktanteil
L...] [20-30] % L...] [20-30] % [..-] [5-10] % [.--] [5-10] % [..-] [0-5] % [.--] [0-5] %
nvertriebsl6sungen gemäss Kommissionsumsatz
1 und Erhebungen des Sekretariats bei Konkurrenten. der im B2C-Bereich positionierten tickethost AG. **Die 2017 beinhalteten den gesamten „Trade Turnover“ und 1 Tabelle 5 ist der Umsatz nun auf den B2B-Bereich
404. Es ist davon auszugehen, dass Ticke Markt für Eigenvertriebslösungen, vor allem Rolle spielen. Gemessen am Umsatz — zu! Vergütungsmodell keine eigentlicher Zusan über diese Softwarelösung abgewickelten 1 cket gemeinsam einen Marktanteil von leic planten Zusammenschlusses zum klaren
teilsaddition durch das geplante Zusammer dass durch den Zusammenschluss eine indi corner gemeinsam mit Starticket begründet
405. Zwar ist mit SecuTix — mit einem Mai menschluss eine nicht unbedeutende Konk der Einbindung in den ELCA-Konzern pr würde somit eine Situation entstehen, bei v nerseits Ticketcorner und Starticket, andere Marktes abdecken. Somit kann auch nicht ir den Zusammenschluss eine kollektiv marktk Tixtec der nächstgrössere Konkurrent derze
406. Während die Eigenvertriebslösungen | zeit grossmehrheitlich an Veranstalter
L.-J
SecuTix somit auch gegenüber einer Reihe
gend betrachteten Marktgegenseite sind. S betrachteten Marktanteile die Bedeutung vc vanten Markt überschätzen.
407. [...]
408. Zudem ist es Swisscom und Tixtec in gelungen, sich auf dem Markt für Eigenvertı
B.4.3.2.2. Potenzieller Wettbewerb
409. Die Zusammenschlussparteien weise B2B-Ticketing auf einen möglichen Marke Google hin.
410. So sei der Markteintritt von Facebook cebook einen Ticketvertrieb in den USA test bereits in Grossbritannien in den Markt eing und Hardware dafür präsentierte habe. In I} auf Mobile-Ticketing basierenden App-Dien Grossbritannien erfolgreich sei und dessen Des Weiteren wird mit einem Markteintritt vc Shopping dessen schnelle und nachhaltige ersichtlich werde, woraus auch dessen Möc ting erkennbar sei.
411. Auch die SMPA äussert sich in einer N folgendermassen zu den möglichen Auswir fahr eines marktbeherrschenden Preisdikta SMPA als eher gering ein, da der Wettbewe baren Markteintritt internationaler Anbieter v
stcorner, Starticket, SecuTix und Tixtec auf dem
in Hinblick auf grosse Veranstalter, eine gewisse mal im Falle von Eigenvertriebslösungen je nach nmenhang zwischen den Kosten und der Anzahl ickets besteht — erzielen Ticketcorner und Startiht unter [50-70] % und würden aufgrund des ge- Marktführer avancieren. Aufgrund der Marktanischlussvorhaben, ist es somit durchaus möglich, viduelle marktbeherrschende Stellung von Ticketwird.
ktanteil von [20-30] % — auch nach dem Zusamurrentin auf dem Markt tätig, welche zudem von fitiert. Nach dem geplanten Zusammenschluss ‚elcher die beiden grössten Marktteilnehmer - eirseits SecuTix — gemeinsam einen Grossteil des n Vornhinein ausgeschlossen werden, dass durch ‚eherrschende Stellung begründet wird. Zumal mit it lediglich einen Marktanteil von [5-10] % innehält.
insbesondere von Ticketcorner und Starticket der-
Im Gegensatz zu Ticketcorner und Starticket ist > Unternehmen tätig, welche nicht Teil der vorlieomit ist davon auszugehen, dass die vorliegend yn SecuTix auf dem vorliegend betrachteten rele-
Hinblick auf die generierten Umsätze bisher nicht jebslösungen zu etablieren.
n bezüglich potenzieller Konkurrenz im Bereich intritt von Facebook, Amazon, Apple, Dice und
, Amazon und Apple sehr wahrscheinlich, da Fa- et und dort bereits Kino-Tickets vertreibe, Amazon etreten sei und Apple bereits Patente angemeldet linblick auf Dice, ein Anbieter eines kostenlosen, stes, werde ein Markteintritt erwartet, da dieser in Expansion im übrigen Europa angekündigt habe. »n Google gerechnet, da am Beispiel von Google- : Möglichkeit des Einstieges in den Online-Markt Jlichkeit des Einstieges in den Bereich des Tickeledienmitteilung zum Zusammenschlussvorhaben kungen von zukünftigen Markteintritten: „Die Gets durch das fusionierte Unternehmen schätzt die rb unter den Ticketvermarktern durch den absehvohl auch künftig spielen wird.“
412. Schliesslich kann auch nicht ausgesc den Parteien genannte ticket.international s: zukünftig möglicherweise auch in grössereı könnten. Allerdings führt dieses Unternehm Kunden in der Schweiz auf, namentlich die Hürlimann AG, Kiwi Kinos, Pathé AG und S wiefern diese Lösung beispielsweise für Sp ist.
B.4.3.2.3. Markteintrittsschranken
413. Hinsichtlich des Eintrittes in den Ma chende Unternehmen mit einigen Markteintı
414.
hlossen werden, dass Unternehmen wie die von oftware trading GmbH & Co. KG aus Deutschland n Umfang an Veranstalter in der Schweiz richten en derzeit lediglich Kunden im Bereich Kinos als > Cinesol AG, fricks monti, Kino Aarau AG, Kino terk Cine AG. Es ist somit zumindest fraglich, inortvereine und Kulturhäuser überhaupt geeignet
irkt Eigenvertriebslösungen sehen sich entspreittsschranken konfrontiert.
417. Auch zeichnen sich die Verträge zur zwischen Ticketcorner und Starticket mit c
Mitbenützung der Software für den Eigenvertrieb en jeweiligen Veranstaltern
422. Des Weiteren wird für den Umstieg vo! xität erwartet. Aufgrund dessen wird Anbie: neuen Kunden erschwert. Dies bedeutet, ¢ schwierig ist, Veranstalter, welche den Vertri Umstieg zu überzeugen und als Kunden zu
423. Seitens von Veranstalter wird die Kon die Vornahme des Ticketing im Eigenvertri auch die damit verbundene Notwendigkeit vi Wechsel des Anbieters von einer Eigenver es sich bei den Eigenvertriebslösungen um des Anbieters erweist sich dahingehend als sungen um komplexe Systeme handelt und sen im Zusammenhang stehen. Wird die E fangreiche Anpassungen der internen Pr Investitionen verbunden ist. Salto Natale mu riger Benutzung der Softwarelösung von a wieder rückgängig machen. Dies aufgrund « der internen Prozesse nach sich gezogen h soring gegeben, welche sich aus der Zusai ben. Dies beeinflusst einerseits die Entsch alleine im Eigenvertrieb vorzunehmen. So | 100 % Eigenvertrieb erst möglich sei,
und Sponsoring dahingehend aus, dass der Eigenvertriebslösungen aufgrund der Medie: raus ergibt sich die Situation, dass es ander cher Leistung erschwert wird, in den Markt «
424. In verschiedener Hinsicht sind Markte! gegeben. So stellen Exklusivitätsverträge, |: im Zusammenhang mit einem Umstieg zun hang mit dem Umstieg auf einen anderen A Medien und Sponsoring Marktzutrittsschran
B.4.3.2.4. Markteintritte
425. Seit kurzem bietet Swisscom eine umf. Tickets an. Die Akquise von Kunden hat s langjähriger Exklusivverträgen mit bestehe spruchsvoll erwiesen. Durch die Versuche \ in den Markt B2B-Ticketing (Lösungen für di den Softwarelösung aufgrund der vorherrs« nicht einfach ist.
m Fremdvertrieb zum Eigenvertrieb hohe Komplefern von Eigenvertriebslösungen die Akquise von lass es für Anbieter von Eigenvertriebslösungen eb alleine im Fremdvertrieb vornehmen von einem gewinnen.
iplexitat der Eigenvertriebslösungen betont, da für eb umfassende Lösungen notwendig sind, sowie on vorhandenen Ressourcen. Auch sind mit einem triebslösung hohe Wechselkosten verbunden, da eine langfristige Investition handelt. Ein Wechsel schwierig, dass es sich bei den Eigenvertriebslödie jeweiligen Systeme mit individuellen Prozesigenvertriebslösung gewechselt, so müssen umozesse vorgenommen werden, was mit hohen sste, nachdem der Veranstalter nach vierzehnjähzu Tixtec gewechselt hatte, den Wechsel Jes hohen Aufwandes, welcher die Anpassungen at. Auch sind Vorteile durch Medien sowie Sponmmenarbeit mit Ticketcorner und Starticket ergeeidung der Veranstalter, den Ticketvertrieb nicht äussert sich Salto Natale dahingehend, dass der
Anderseits wirken sich die Vorteile durch Medien Entscheid hinsichtlich der Wahl des Anbieters von ntätigkeit auf Ticketcorner und Starkticket fällt. Daen Anbieter mit weniger Medientätigkeit trotz glei- :inzutreten.
ntrittsschranken im Markt Eigenvertriebslösungen angfristige Verträge, Erwartung hoher Komplexität 1 Eigenvertrieb, hohe Komplexität im Zusammennbieter einer Softwarelösung sowie Vorteile durch ken dar.
assende Softwarelösung für den Eigenvertrieb von ich laut Angaben von Swisscom dabei aufgrund nden Ticketing-Anbietern als grundsätzlich anfon Swisscom wird deutlich, dass ein Markteintritt en Eigenvertrieb) auch mit einer relativ umfassen- :henden Stellung von Ticketcorner und Starticket
426. Auch Xing ist seit kurzem in den Mark Xing als Anbieterin der Xing Events-Plattfort sis unserer Lösungen auf der eigenen Vere und somit den Kunden des Veranstalters Ti managen. Das Preismodell ist dabei derge: cketshops verkaufte Tickets einen Prozents: muss. Ergänzend kann der Veranstalter Zu: werden wie "Whitelabeling", also das Entfer Ersetzen durch ein Branding des Kunden. N in der Schweiz im Modell Eigenvertrieb [...]. in der Schweiz im Bereich des Ticketings al
427. Ticketfrog, die kurzlich mit Instahive f im Bereich des B2B-Ticketing tätig. Ticketf sung von Veranstaltungen auch Ticketverk sungskontrolle an. Bei den Kunden von Ticl neren Veranstaltungen, grössere wiederke Ticketfrog bedient. Ticketfrog generierte ein
428. Ticketpark bietet einen Systemprovide anstalters integriert werden kann sowie Die Ticketkäufer, Postversand von Tickets und personelle Abwicklung am Einlass sowie Be sich [...] Ticketpark generierte einen Umsat:
429. Ticketpark bietet ein einfaches Ticketii stalters ohne Programmierkenntnisse einge licht den Bestellprozess, von der Ticketwahl sowie Einbezug von Vorverkaufsstellen. Na dem Veranstalter zugänglich gemacht.’ Tic Dienstleistungen wie Inkasso über verschie line und Support für Ticketkäufer, Postversa Einlass-Geräten in diversen Ausführungen tungsdienstleistungen an. Veranstalter beza cher in der Regel einen Prozentsatz vom ur liegt maximal bei 6 % und ist abhängig vo Veranstaltung. Ticketkäufer bezahlen grunc Nutzung der Ticket-Hotline (CHF 1.00/min) CHF 6.00 pro Buchung).
430. Eccadia bietet eine Software in Form e vationssystem ermöglicht eine einfache Har rungen angeboten, wobei sich die Software ausgerichtet ist.1°°
431. Es wird deutlich, dass sich die angeb Ticketfrog, Ticketpark und Eccadia hinsichtli plettlösungen unterscheiden. So bieten
(11.05.2017).
41-00090/COO.2101.111.3.233127
t für Eigenvertriebslösungen in der Schweiz tätig. n bietet dem Veranstalter die Möglichkeit, auf Bainstalter-Webseite einen Ticketshop zu betreiben ckets verkaufen zu können, sowie den Einlass zu stalt, dass ein Veranstaltet für mittels unseres Ti- ıtz des Ticketpreises plus eine Service Fee zahlen satzleistungen buchen, die pauschal abgerechnet nen jeglichen XING-Brandings im Ticketshop und ach Aussage von Xing bewegen sich die Umsätze Dies deutet darauf hin, dass sich der Markteintritt s schwierig erweist.
usionierte,'% ist als reine Online-Ticket-Plattform rog bietet Veranstaltern neben der Online-Erfasauf sowie eine infrastrukturunabhängige Einlas- <etfrog handelt es sich um Veranstaltern von kleihrend stattfindende Anlässe werden nicht durch en Umsatz Jahre 2016 von CHF[...].
r für Ticketing an, welcher in der Website des Vernstleistungen wie Ticket-Hotline und Support für
Rechnungen, Vermietung von Einlass-Geräten, ratung. Bei den Kunden von Ticketpark handelt es von CHF [...]. im Jahre 2013 [...] im Jahre 2016.
1g-System an, welches in der Website des Veranbaut werden kann. Die Ticketing-Lösung ermögbis und mit Bezahlung und umfasst Sitzplatzwahl ich einer Veranstaltung werden die Kundendaten :ketpark bietet den Veranstaltern daneben weitere dene Kanäle inkl. Erinnerungswesen, Ticket-Hotnd von Tickets und Rechnungen, Vermietung von ‚ personelle Abwicklung am Einlass sowie Berahlen für die Dienstleistungen einen Fixbetrag, welngesetzten Ticketvolumen entspricht. Dieser Satz m Ticketpreis, Eventgrösse und Komplexität der sätzlich keine Gebühren. Ausnahmen bilden die und der optionale Postversand der Tickets (max.
ines Online-Reservationssystems an. Das Reser- ıdhabung und wird in drei verschiedenen Ausfühauf geringer Umfang von zu verkaufenden Tickets
otenen standardisierten einfachen Lösungen von ch Funktionalität deutlich von umfassenden Kom- Ticketcorner, Starticket, SecuTix, Tixtec und
Swisscom umfassende und komplexe Inho cketverkauf abgewickelt werden kann.
432. Demgegenüber funktioniert Ticketfrog park bietet einen auf der Website des Veran an. So heben sowohl Ticketfrog als auch Tic Lösungen hervor.'°” Die Lösungen von Ticke eine technische Einbindung verschiedener e Ticketcorner umfassende Komplettlösunger Lösungen sind hinsichtlich deren Ausgest: Komplex-Lösungen vergleichbar.
433. Die Lösungen von Ticketfrog, Ticket technischen Ausgestaltung eher für den Verl Anlässe ausgestaltet. Ticketfrog und Ticket der Zielgruppe an kleine Anbieter und stelle cketparkt auf deren Website mit dem Einbez den, was auf die Ausrichtung auf kleine un umfassen die fünf grössten Kunden von Tic
434. Mögliche Marktzutritte von Facebook, fehlender konkreter Hinweise auf Markteintr scheinlich, um von disziplinierender Wirkun eines moglichen Markteintrittes dahingeher have commercial products/services in Swit [...]".Auch Google äussert sich dahingehen the self-distribution solutions market for ev does not have any particular insight into tt market”. Auch Apple legt keine allfalligen Be
435. Daneben erbringen Facebook, Apple, gen, sondern stellen Vertriebsplattformen dé respektive Google Shopping handelt es sich bedienstleistungen.'°? So ist bei Facebook, Full-Service Anbietern wie Ticketcorner und sumfang auszugehen.
B.4.3.2.5. Fazit
436. Zusammenfassend ist nicht davon au: zeit disziplinierend auf das Verhalten von kurz- und mittelfristig ist kein wesentlicher [ ten.
109 gl. Ausführungen zu Meta-Suchmaschinen Buchungsplattformen für Hotels.
use-Lösungen an, mittels denen der gesamte Tialleine durch dessen Online-Plattform und Ticketstalters einfach zu integrierenden Systemprovider ketpark auf deren Websites die Einfachheit deren tfrog, Ticketpark und Eccadia zeichnen sich durch inzelner Services aus, wohingegen Starticket und 1 anbieten. Diese einfach ausgestalten Ticketingaltung wie dargelegt nicht mit den umfassenden
ark und Eccadia sind aufgrund deren einfachen auf von geringerer Anzahl von Tickets für kleinere jark richten sich aufgrund der Funktionalität sowie nin diesem Sinne eher Nischen dar. So wirbt Tiug von lokalen Vorverkaufsstellen wie der Dorflad lokale Veranstaltungen schliessen lässt.'% [...] ketpark [...]
Amazon, Apple, Dice sowie Google sind aufgrund tte im Gebiet der Schweiz nicht hinreichend wahr- J auszugehen. Facebook äussert sich hinsichtlich id, dass „in the field of B2B-solutions we do not zerland with respect to the sale of event tickets d, dass “Google does not currently participate in ent ticket sales in Switzerland. As such, Google ie problems that must be overcome to enter the :mühungen dar.
Amazon keine klassischen Eigenvertriebslösunar. Auch bei der Dienstleistung von Google Flights um keine Eigenvertriebslösung, sondern um Wer- Amazon, Apple und Google im Vergleich zu den Starticket nur von einem beschränkten Funktionzugehen, dass potenzieller Wettbewerb sich der- Ticketcorner respektive Starticket auswirkt. Auch ruck seitens potenzieller Wettbewerber zu erwar-
und Weiteren in RPW 2016/1, 98 ff. Rz 236 f., Online-
B.4.3.2.6. Konglomerale und vertikale E
437. Wie bereits zuvor erläutert, zeichnen bindung in Medienhäuser ein, welche in d starke Stellung verfügen. Wie auch im Mar Hinweise, dass sich diese Verbindung auch der Parteien auswirkt. So ist auch bei Verar beispielsweise bei Sportvereinen der höchs gung von Sponsoring- und Promotionsleist schlossenen Medienhäuser teileweise von ¢
438. Auch die Exklusivitäten von Ticketcorn wirken sich letztlich auch auf B2B-Dier folgt der Vertrieb von Tickets durch Veranst: öffentlich zugängliche Homepage des Verai
439. So bringt SecuTix folgendes vor: «En adressables par SecuTix, non pas d’un poin centration horizontale du marché de la vent
440. Des Weiteren macht SecuTix folgend: consommateur final et des organisateurs d’€ vent pouvoir avoir le choix de distribuer en Notre experience montre cependant que 1) | droits dans des contrats d’exclusivité sur tré nable, refuse a certains acteurs ayant fait le
cielle telle que SecuTix) d’utiliser leur résea mande.»
441. Hinzu kommt, Nutzer von Eigenvertrie zum Eigenvertrieb auch Fremdvertriebsdie
besteht zumindest die Möglichkeit einer Kop leistungen.
442. Zusammenfassend gibt es auch hir punkte, dass Ticketcorner respektive Starti dem Markt für Fremdvertriebsdienstleistung gen) nach dem Zusammenschluss in der L vertriebslösungen an der Aufnahme oder Aı
ffekte
sich Ticketcorner und Starticket durch deren Einiversen Medienmärkten über eine teilweise sehr kt für Fremdvertriebslösungen gibt es zumindest im Markt für Eigenvertriebslösungen zu Gunsten istaltern im Bereich Eigenvertriebslösungen — wie ten Ligen in Eishockey und Fussball — die Erbrinungen durch Ticketcorner oder die jeweils angejrosser Bedeutung.
er mit dem Hallenstadion Zürich und istleister aus. Beim Einsatz solcher Lösungen eralter typischerweise (zumindest teilweise) über die nstalters.
Suisse, certains événements sont quasiment nont de vue technologique ou taille, mais dü a la con- > de tickets. Deux exemples :
> Ausführungen: «Nous pensons, dans l’inter&t du :venements créant la valeur, que ces derniers doidirect et/ou d’utiliser des reseaux de distribution. les distributeurs poussent ou ont pousse les ayant s longues durées et 2) de maniere plus question- : choix de la gestion directe (via une solution logiu de distribution quand ces acteurs en font la de-
»bslösungen in den meisten Fällen komplementär nstleistungen in Anspruch nehmen.
Auch hier pelung zwischen diesen unterschiedlichen Dienstsichtlich des B2B-Bereichs zumindest Anhaltscket aufgrund der Stellung und Exklusivitäten auf en (wie auch den Stärken bei Promotionsleistunage sein könnten, Konkurrenten Markt für Eigen- ısübung des Wettbewerbs zu behindern. Es kann somit — insbesondere vor dem Hintergrund
zeit nicht ausgeschlossen werden, dass de Eigenvertriebslösungen zur Entstehung eine einer Beseitigung des Wettbewerbs führen |
B.4.3.2.7. Kollektive Marktbeherrschung
443. Im Gegensatz zum Markt Fremdvertr Eigenvertriebslösungen nach dem geplant: Konkurrent auf dem Markt. Auch nach dem Konkurrenten auf dem Markt für Eigenvertrie hinreichenden Indizien für eine gegenwärtig noch die Frage, ob der Zusammenschluss werbsbeschränkendes Parallelverhalten (kc im vorliegenden Fall mit dem Zusammensc benden Wettbewerber und die Marktstruktur Oligopol“ bilden würde.
444. Um dies zu prüfen, wird auf folgende teiligter Unternehmen, deren Marktanteile | Markttransparenz, die Homogenitat der Pro bilitat der Markverhältnisse sowie vorhande:
1. Anzahl beteiligter Unternehmen, N
445. Gibt es nur wenige Anbieter und weist dies gemäss einschlägiger ökonomischer L tens."
446. Wie aus den Erlauterungen zum aktue Ticketcorner zusammen mit Starticket mit ei Markführer auf dem Markt fur Eigenvertriet 30] %. Die weiteren Konkurrenten sind deut
Konzentrationsmass
HHI vor dem Zusammenschluss
HHI nach dem Zusammenschluss
AHHI Tabelle 9: Veränderung HHI-Index auf dem Marl
447. Durch die bereits zum aktuellen Zeitp Starticket und SecuTix besteht schon derze Aufstellung der entsprechenden Konzentrat sammenschlussvorhaben nochmals zu eine Mit der steigenden Marktkonzentration steig tens zwischen den verschiedenen Marktteilr
110 Vgl. beispielsweise RPW 2008/4, 631 ff. Rz2
111 Vgl. RPW 2015/4, 752 Rz 65, Saint Gobain/s
von konglomeralen und vertikalen Effekten — derr geplante Zusammenschluss auch im Markt für »r marktbeherrschenden Stellung führt, welche zu
iebsdienstleistungen verbleibt auf dem Markt für an Zusammenschluss mit SecuTix ein grösserer geplanten Zusammenschluss wird eine Reihe von bslösungen tätig sein und es bestehen auch keine > kollektive Marktbeherrschung. Es stellt sich denmit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wettbellusives Verhalten) auslösen wird bzw. dass sich hluss der Parteien die Anreizstruktur der verbleien derart ändern, dass sich ein stabiles „kollusives
Beurteilungskriterien'!° abgestellt: Die Anzahl be- ınd die Marktkonzentration, die Symmetrien, die dukte, die Stellung der Marktgegenseite, die Sta- 1e Multimarktbeziehungen.
larktanteile und Marktkonzentration
der Markt eine hohe Konzentration auf, so erhoht iteratur die Wahrscheinlichkeit kollusiven Verhallen Wettbewerb hervorgeht, würde einerseits die nem Marktanteil von ungefähr [50-70] % wohl zum slösungen werden, gefolgt von SecuTix mit [20- lich kleiner.
Markt für Eigenvertriebslösungen
[3000-3500]
[4500-5000]
[1000-1500] <t für Eigenvertriebslösungen
unkt jeweils hohen Marktanteile von Ticketcorner, it ein hoch konzentrierter Markt. Wie auch aus der onsmasse in Tabelle 9 ersichtlich ist, führt das Zu- »m wesentlichen Anstieg der Marktkonzentration. t letztlich auch die Gefahr eines kollusiven Verhal- ıehmern.
58 ff., Coop/Carrefour, m.w.H.
ika.
2. Symmetrien
448. Der Grad der Symmetrien zwischen | mögliche kollektive Marktbeherrschung ang leistungen bestehen in technischer Hinsicht renten auf dem Markt für Eigenvertriebslösu
449. Hingegen führt der geplante Zusamme ner Senkung der derzeit bestehenden Symr lich der Höhe von deren Marktanteilen. Z schluss starke Asymmetrien bezüglich der Marktteilnehmer. Diese Elemente sprechen marktbeherrschenden Stellung aufgrund de
3. Markttransparenz und Sanktionsn
450. Eine hohe Markttransparenz wird im A beherrschung betrachtet, zumal diese einer | haltens förderlich sein kann. Dies erfordert Üblicherweise versteht man darunter, dass Unternehmen leicht zu eruieren sind.'!% Im geben. Aufgrund der Intransparenz wäre wo von einem kollusiven Verhalten erschwert.
4. Stellung der Marktgegenseite
451. Bezüglich genereller Ausführungen zu folgenden Ausführungen verwiesen werder einem allfällig entstehenden Oligopol entgex
5. Stabile Marktverhältnisse
452. In der ökonomischen Literatur herrsch die Wahrscheinlichkeit für eine kollektive M:
453. Aufgrund der bestehenden hohen Ma dass die Marktposition der gegenwärtigen M Unternehmen unmittelbar gefährdet ist. Auc lichen Änderungen des Marktvolumens noch Diese Elemente könnten demnach einem kc
6. Multimarktbeziehungen
454. Die Muttergesellschaft von SecuTix — feldern im Informatikbereich, während die
Unternehmen (Tamedia, Ringier und CTS E bereich tätig sind. Generell liegen somit derz bestehenden Multimarktbeziehungen Anreiz
112 Vgl. beispielsweise RPW 2008/1, 187 Rz 48C 113 Vgl. RPW 2015/4, 752 Rz 68, Saint-Gobain/s
114 gl. beispielsweise RPW 2008/1, 189 Rz 498
Jnternehmen wird als zentraler Indikator für eine esehen.'!? Bezüglich deren Produkte und Dienstweitgehende Symmetrien zwischen den Konkuringen.
nschluss gegenüber der heutigen Situation zu einetrie zwischen Ticketcorner und SecuTix bezügusätzlich bestehen auch nach dem Zusammen- Markteile insbesondere hinsichtlich der kleineren tendenziell gegen das Entstehen einer kollektiven 5 geplanten Zusammenschlussvorhabens.
rechanismen
IIgemeinen als förderlich für eine kollektive Markt- Überwachung der Einhaltung eines kollusiven Vereinen gewissen Grad an Transparenz im Markt. die (Netto-)Preise oder die verkaufte Menge der vorliegenden Fall ist diese Transparenz nicht gehl auch eine Sanktionierung bei einem Abweichen
r Stellung der Marktgegenseite kann auf die nach- 1. So wären die Möglichkeiten von Veranstaltern yenzuwirken tendenziell eher beschränkt.
t Konsens darüber, dass stabile Marktverhältnisse irktbeherrschung erhöhen. '*
rkteintrittsschranken ist nicht davon auszugehen, arktteilnehmer durch neu in den Markt eintretende h kam es in den letzten Jahren weder zu wesent- | zu grösseren Verschiebungen von Marktanteilen. llusiven Verhalten förderlich sein.
ELCA -verfügt über eine Vielzahl von Tätigkeitsan Ticketcorner und Starticket angeschlossenen ‚ventim) vor allem im Medien- und Unterhaltungseit keine hinreichenden Indizien vor, dass von den e für ein kollusives Verhalten ausgehen.
Ika.
, Migros/Denner, m.w.H.
T. Zwischenergebnis
455. Zusammenfassend gibt es vorliegenc eine kollektive Marktbeherrschung aufgrun: cket und Ticketcorner entstehen könnte, we So steht aufgrund der vorliegenden Betrach stehung einer möglichen Beseitigung des W herrschenden Stellung von Ticketcorner unc
B.4.3.2.8. Stellung der Marktgegenseite
456. Die Veranstalter haben . In diesem weichen auf andere Anbieter seitens der gr gung gezogen wird. Bei kleinen und mittelgre geringerer Anzahl zu vertreibenden Tickets ausschliessliche Eigenvertrieb aufgrund der liche Eigenvertrieb findet bei Veranstaltunge tungen, die eigenständig als Marke wahrne tern, statt.
457. Zudem kann es für Veranstalter bei eir dienstleistungen und einer Eigenvertriebslö: selben Unternehmen zusammenzuarbeiter Veranstaltern bezüglich Eigenvertriebslösu spielsweise im Falle von sitzplatzgenauen | karten eine technische Schnittstelle zwisch triebsdienstleister von Bedeutung. So Zusammenschlusses von Ticketcorner und Schnittstellen zwischen deren Distributionsp einhaber zugänglich gemacht werden.
458. Zumal es sich bei Eigenvertriebslösur delt, kann ein Wechsel des Anbieters unteı verbunden sein. So wurden entsprechende. folgendermassen dargestellt:
. Im Jahr 2015 F nommen welcher dann wieder rückgängig ¢ Jahren sehr viel spezifische Software Anpa stellt. Es gibt viele interne Prozesse welche ı hat sich den Prozessen angepasst. Ein ne richtung mit was für uns nach 14 Jahren ni auch Geld in die Zusammenarbeit investie langfristige Investition.“ Selbst wenn ein Ver Eigenvertriebslösung zurückzugreifen — wie Muttergesellschaft DEAG - kann ein solche gen zumindest verzögert werden.
459. Zusammenfassend sind grössere Ve eine Zusammenarbeit mit den Zusammensc liche Problematik, dass Schnittstellen zu Aı administrative Entlastung darstellen, auf die hat Ticketcorner (und Starticket aufgrund c beides aus einer Hand zu liefern. Schliesslic ten.
| keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass 1 des geplanten Zusammenschlusses von Starti- Iche zu einer Beseitigung des Wettbewerbs führt. tungen nach wie vor die Frage der möglichen Entfettbewerbs aufgrund einer individuellen marktbe- 1 Starticket im Vordergrund.
Exklusivitätsverträge Sinne ist nicht davon auszugehen, dass ein Ausösseren Veranstalter in näherer Zukunft in Erwässen Anlässen kommt der Eigenvertrieb aufgrund ‚ eher in Frage, jedoch erweist sich für diese der hohen Kosten nicht als lohnend. Der ausschliessn aus dem Business-Bereich sowie bei Veranstalhmbar sind, wie teilweise bei Festivals und Theaer komplementären Nutzung von Fremdvertriebssung einfacher sein, in beiden Bereichen mit dem- . Auch dies kann die Verhandlungsposition von ingen gegenüber Ticketcorner schwächen. Bei- 3uchungen und dem Vorhandensein von Saisonen der Eigenvertriebslösung und dem Fremdverbringt SecuTix vor, dass im Falle eines Starticket diese verpflichtet werden sollten, dass lattformen und Eigenvertriebslösungen der Recht-
ıgen um komplexe Unternehmens-Software han- " Umständen mit entsprechenden Wechselkosten Schwierigkeiten bei einem solchen Wechsel durch
atten wir ein Wechsel zu der Firma Tixtec vorgeemacht werden musste. Wir haben in den letzten ssungen auf unsere Prozesse mit ervir dem System angepasst haben und das System ues System bringt somit eine komplette Neuauscht in Frage kommt. Wir haben sehr viel Zeit und rt, sprich das System J" ist für uns eine anstalter die Möglichkeit hatte auf eine alternative im Falle von Good News die Lösung myticket der r Wechsel aufgrund von Exklusivitätsvereinbarunranstalter vielfach durch i an hlussparteien gebunden. Auch wirkt sich die mög- ıbietern von Fremdvertriebsdienstleistungen eine Auswahlmöglichkeiten von Veranstaltern aus. So ler Übernahme von Ticketportal) die Möglichkeit, -+h bestehen auch nicht unerhebliche Wechselkos-
B.4.3.2.9. Mögliche Beseitigung wirksan den Eigenvertrieb
460. Zusammenfassend entsteht auch auf geplanten Zusammenschluss eine Marktfür cket. So bestehen starke Anhaltspunkte, da elle marktbeherrschende Stellung von Ti würde.
461. Vor dem Hintergrund, dass mit SecuT auf diesem Markt tätig sind, welche in techı und teilweise im Rahmen von grösseren Kor wirksamen Wettbewerbs auf diesem Markt | auch der SMPA dementsprechend: „Heutzı für den Eigenvertrieb. Wir sind der Meinung, spielt und dieser auch nach einer möglicheı einträchtigt wird. Veranstalter die 100% aı künftig eine gute Auswahlmöglichkeit bezgl. lösungen gehen aufgrund des Zusammensc
462. Im Falle von Missbräuchen einer mark hend vom Markt für Fremdvertriebsdienstle Eingriffs basierend auf Art. 7 KG und die Ve offen. Ebenso kann im Falle von unzulässig. liegenden Markt selbst oder ausgehend vol entsprechendes Verfahren nach Massgabe
B.4.3.2.10. Ergebnis für Markt für Eigenv:
463. Gemäss den obigen Erwägungen ko dass durch das Zusammenschlussvorhaben vertriebslösungen keine marktbeherrschenc werb beseitigt werden kann.
B.4.3.3 Medienmärkte
464. Neben deren Haupitatigkeit in der B und dem Angebot von Eigenvertriebslösunc in beschränktem Umfang Werbedienstleistı als dass dies einer der Tätigkeitsschwerp Nachfolgend wird dementsprechend übersii gen.
B.4.3.3.1. Aktueller Wettbewerb
465. Im Folgenden wird eine Analyse der a meldenden Unternehmen sind der Ansicht Märkten denkbar seien, in denen Ticketcorn: die Marktanteile aller beteiligten Unternehn
nen Wettbewerbs auf Markt für Lösungen für
dem Markt für Eigenvertriebslösungen durch den rerschaft von Ticketcorner gemeinsam mit Startiss der geplante Zusammenschluss eine individu- -ketcorner zusammen mit Starticket begründen
ix, Tixtec und Swisscom weitere Anbieter aktuelle iischer Hinsicht gleichwertige Lösungen anbieten 1zernen operieren, erscheint eine Beseitigung des edoch unwahrscheinlich. Im Übrigen äussert sich ıtage gibt es verschiedene Anbieter von Software dass der Markt in der Schweiz beim Eigenvertrieb ı Fusion von Starticket und Ticketcorner nicht be-
ıf Eigenvertrieb setzen wollen, haben heute und Softwarelösungen. Einige Anbieter von Software- "hlussvorhabens auch aktiv auf Veranstalter zu.“
tbeherrschenden Stellung — auch solchen ausgeistungen — bleibt die Möglichkeit eines späteren 'rfügung vorsorglicher Massnahmen nach wie vor an Wettbewerbsabreden — wiederum auf dem vorn Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen — ein von Art. 5 KG eingeleitet werden.
artriebslösungen
mmt die Wettbewerbskommission zum Schluss, in der gemeldeten Form auf dem Markt für Eigenle Stellung entsteht, durch die wirksamer Wettbeereitstellung von Fremdvertriebsdienstleistungen jen bieten Ticketcorner respektive Starticket auch ıngen an. Dies ist jedoch insofern von Relevanz, unkte von Tamedia respektive Ringier darstellt. chtsmässig auf diesen Themenbereich eingeganktuellen Wettbewerbssituation vorgenommen. Die , dass Marktanteilsadditionen nur in denjenigen er und Starticket tätig sind und es nicht korrekt sei, 1en zu addieren, weil der Zusammenschluss nur
Ticketcorner und Starticket betrifft und alle und Tamedia-Gruppe unabhängig weitergef
466. Betreffend das Zusammenschlussvort gemäss der Marktanteil aller beteiligten Ur sind, addiert. Somit sind für das Zusamme relevant. Die Tatsache, dass Tamedia und märkten auch nach dem Zusammenschlus: ren werden, wird jedoch bei der Beurteilung
467. Gemäss Meldung präsentieren sich di ner auf den nachfolgend betrachteten Markt
Markt
Markt für Nutzer/Leser von (Print-/Online-) Ankündigun: Deutschschweiz
Markt für Nutzer/Leser von (Print-/Online-) Ankündigun: französischen Schweiz
Markt für Nutzer/Leser von (Print-/Online-) Ankündigun: italienischen Schweiz
Markt für (Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen in der De
Markt für (Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen in de Schweiz
Markt für (Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen in « Schweiz
Markt für die Bereitstellung von Online-Werbeflächen für : formen in der Deutschschweiz
Markt für die Bereitstellung von Online-Werbeflächen für : formen in der französischen Schweiz
Markt für die Bereitstellung von Online-Werbeflächen für : formen in der italienischen Schweiz
Tabelle 10: Marktanteile von Ticketcorner respe
B.4.3.3.2. Markt für Nutzer/Leser von (Pı Deutschschweiz, in der franzosis
468. Auf dem Markt für Nutzer/Leser von ( Sprachregionen verfügen die beteiligten Un gemeinsamen Marktanteil von maximal Marktanteil zwischen mm und a. Startich Tamedia respektive Ticketcorner werden schluss weiterhin — abgesehen von Tätigkeit Starticket — weitestgehend unabhängig agie
übrigen Aktivitäten der CTS EVENTIM-, Ringierührt werden.
vaben wird als Ausgangspunkt der Analyse praxisternehmen, die auf einem relevanten Markt tätig :nschlussvorhaben die aggregierten Marktanteile | Ringier in den vorliegend betrachteten Medien- ; weitestgehend unabhängig voneinander operieentsprechend gewürdigt.
e Marktanteile von Starticket respektive Ticketcoren für das Geschäftsjahr 2015 wie folgt:
Marktanteile im Geschäftsjahr 2015
Ticketcorner | Starticket Gemeinsam
jsmärkte in der — — —
jsmärkte in der — — —
jsmärkte in der — — — Ly Ly LJ r französischen — — — er italienischen — — m statische Werbe- — — — statische Werbe- — — — statische Werbe- — — —
«tive Starticket für das Jahr 2015 gemäss Meldung
‘int-/Online-) Ankündigungsanzeigen in der schen und der italienischen Schweiz
Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen in den drei
ternehmen in den Jahren 2013 — 2015 über einen . Ticketcorner hat je nach Sprachregion einen
cet je nach Sprachregion zwischen
in diesem Bereich auch nach dem Zusammenen im Zusammenhang mit Ticketcorner respektive
ren. Aufgrund der sehr kleinen Marktanteilsaddi- tion sowie unter Berücksichtigung der beste menschlussvorhaben im Markt für Nutzer/Le allen drei Sprachregionen keine marktbeher
B.4.3.3.3. Markt für (Print-/Online-) Ankü der französischen und italieniscl
469. In Bezug auf den Markt für (Print-/¢ schweiz sowie der italienischen Schweiz lie:
470. Auf dem Markt für (Print-/Online-) Ank verfügen Ticketcorner und Starticket in den. Auf Ebene der beteiligten Unternehmen betr anteil der beteiligten Unternehmen hat sich der sehr kleinen Marktanteilsaddition sowie verhältnisse wird durch das Zusammenschl digungsanzeigen in der französischen Schw oder verstärkt.
B.4.3.3.4. Markt für die Bereitstellung vc Werbeformen in der Deutschsch Schweiz
471. Auf dem Markt für die Bereitstellung men in allen Sprachregionen verfügen Ticke über einen sehr kleinen Marktanteil. Obwoh einer geringen Marktanteilsaddition kommt, bedeutend grösser. Die beteiligten Unterne einen gemeinsamen Marktanteil von französischen und von fl in der ita pektive Ticketcorner in diesem Bereich auc sehen von Tätigkeiten im Zusammenhang r hend unabhängig agieren. Aufgrund der Berücksichtigung der bestehenden Marktve haben im Markt für die Bereitstellung von © allen drei Sprachregionen keine marktbeher
B.4.3.3.5. Fazit
472. Zusammenfassend bestehen keine h menschluss von Ticketcorner und Starticket Märkte (Markt für Nutzer/Leser von (Print-( /Online) Ankündigungsanzeigen, Markt für d tische Werbeformen) eine marktbeherrsche dem Markt für die Bereitstellung von Online-' die beteiligten Unternehmen zwar in allen {| samen Marktanteil. Jedoch werden Tamedi nach dem Zusammenschluss weiterhin we von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tick
henden Marktverhältnisse wird durch das Zusamser von (Print-/Online-) Ankündigungsanzeigen in rschende Stellung begründet oder verstärkt.
indigungsanzeigen in der Deutschschweiz, in 1en Schweiz
Ynline-) Ankündigungsanzeigen in der Deutschyen keine betroffene Märkte vor (siehe Rz 258).
ündigungsanzeigen in der französischen Schweiz Jahren 2013 — 2015 über sehr kleine Marktanteile. agt der Marktanteil zwischen . Der Marktseit dem Jahr 2014 auf reduziert. Aufgrund - unter Berücksichtigung der bestehenden Marktussvorhaben im Markt für (Print-/Online-) Anküneiz keine marktbeherrschende Stellung begrtindet
yn Online-Werbeflachen fur statische weiz, der französischen und italienischen
von Online-Werbeflächen für statische Werbeforstcorner und Starticket in den Jahren 2013 — 2015
I es betreffend Ticketcorner und Starticket nur zu
ist diese auf Ebene der beteiligten Unternehmen hmen verfügen in den Jahren 2013 — 2015 über in der Deutschschweiz, von in der ienischen Schweiz. Jedoch werden Tamedia resh nach dem Zusammenschluss weiterhin — abgenit Ticketcorner respektive Starticket — weitestgesehr kleinen Marktanteilsaddition sowie unter rhältnisse wird durch das Zusammenschlussvornline-Werbeflächen für statische Werbeformen in rschende Stellung begründet oder verstärkt.
inreichenden Hinweise, dass nach dem Zusam- ‚auf sämtlichen nach Sprachregion abgegrenzten Inline-) Ankündigungsanzeigen, Markt für (Printie Bereitstellung von Online-Werbeflächen für sta- :nde Stellung begründet oder verstärkt wird. Auf Werbeflachen für statische Werbeformen verfügen ;prachregionen über einen relativ hohen gemeina respektive Ticketcorner in diesem Bereich auch itestgehend unabhängig agieren, mit Ausnahme etcorner respektive Starticket.
B.4.A Verbesserung der Wettbewerbsv
473. Schliesslich bleibt zu prüfen, ob der Zu bewerbsverhältnisse in einem anderen Mart den Stellung überwiegt (Art. 10 Abs. 2 Bst. |
474. Eine Verbesserung der Wettbewerbs sichtlich. Auch seitens der Parteien wurden B.4.5 Schlussfolgerungen
475. Die Prüfung des Zusammenschlussv« media AG / Ticketcorner AG / Starticket A‘ schlussvorhaben in der gemeldeten Form é
mer Wettbewerb beseitigt werden kann. Da geeigneten Bedingungen und Auflagen zuge gen und Auflagen gefunden werden, ist der
B.5 Bedingungen und Auflagen
B.5.1 Vorschläge der Parteien
476. Nach Aufforderung durch das Sekreta folgenden möglichen Auflagen vorgeschlag:
En
b.
erhaltnisse in einem anderen Markt
ısammenschluss zu einer Verbesserung der Wettt führt, der die Nachteile einer marktbeherrschen- ) KG).
verhaltnisse in einem anderen Markt ist nicht erkeine entsprechenden Elemente vorgebracht.
yrhabens 41-0816 Ticketcorner Holding AG / Ta- 3 kommt zu dem Schluss, dass das Zusammenuf dem Markt für Fremdvertriebsdienstleistungen , durch welche wirksas Zusammenschlussvorhaben kann somit nur mit lassen werden. Können keine solchen Bedingun- Zusammenschluss zu untersagen.
riat haben die beteiligten Unternehmen die nachan:
u
B.5.2 Beurteilung der Vorschläge der |
477. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, füh gen respektive Bedingungen gegenüber der sentlichen Verbesserung.
478.
Parteien
ren die von den Parteien vorgeschlagenen Auflabestehenden Wettbewerbssituation zu keiner we-
484. Die von den Parteien vorgeschlagene wenn überhaupt, nur zu einer unwesentliche führen. Aus diesem Grund sind diese nich schlussvorhabens unter Auflagen respektive
B.5.3 Mögliche weitergehende Auflage
485. Die Parteien konnten sich, abgesehe schriftlich und an der Anhörung durch die WI respektive Bedingungen äussern.
488. Die genannten möglichen weitergeher entweder nicht praktikabel oder nur in einen lichen Änderung der zukünftigen Wettbewe
1 Auflagen respektive Bedingungen würden somit, n Änderung gegenüber der bestehenden Situation t geeignet, um eine Zulassung des Zusammen- > Bedingungen zu ermöglichen.
n respektive Bedingungen
n von deren eigenen Vorschlägen, insbesondere =KO auch zu möglichen weitergehenden Auflagen
iden Auflagen respektive Bedingungen sind somit 1 Ausmass umsetzbar, welches zu keiner wesentrbssituation führen würde. Somit sind auch diese nicht geeignet, um eine Zulassung des Zus tive Bedingungen zu ermöglichen.
B.5.4 Fazit
489.
Zusammengefasst kann daher festgehalten teien vorgeschlagenen — sowie mögliche w nicht geeignet sind, die aus dem Zusammen stärkung einer marktbeherrschenden Stellur soweit abzuschwächen, dass der Zusamm zugelassen werden könnte.
B.6 Schlussfolgerungen
490. Aus diesen Gründen ergibt die Prüfun vorhaben zwischen Ticketcorner und Starti Stellung im Markt für Fremdvertriebsleistung bewerb beseitigt werden (Art. 10 Abs. 2 Bst. ticket der einzige vollwertige Konkurrent von Zugleich ergibt sich durch den Zusammens haltnisse in einem anderen Markt, welche
überwiegen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b KG). Es sii gungen ersichtlich, mittels welcher der Zuse
491. Die Beurteilung des Zusammenschlu Tamedia AG / Ticketcorner AG / Starticket A nicht zugelassen werden kann.
492. Verstösse bzw. Widerhandlungen gec nen nach Massgabe von Art. 51 bzw. 54 KG werden. Diese Sanktionierbarkeit ergibt sicht auf eine entsprechende - lediglich deklarat« im Dispositiv verzichtet werden kann.''®
C Kosten
493. Gestützt auf die Verordnung vom 25. F (Gebührenverordnung KG, GebV-KG; SR 22
115 Vgl. Entscheid der REKO/WEF vom 9.6.2005 des BVGer vom 3.10.2007, RPW 2007/4, 653 E
ammenschlussvorhabens unter Auflagen respekwerden, dass die von den Zusammenschlusspareitergehende — Auflagen respektive Bedingungen schluss resultierende Begründung respektive Verig, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt wird, enschluss mit Bedingungen respektive Auflagen
g durch die WEKO, dass das Zusammenschlusscket Zu einer individuellen marktbeherrschenden en führen würde. Hierdurch kann wirksamer Wetta KG), insbesondere auch deshalb, weil mit Star- Ticketcorner aus dem Markt verschwinden würde. chluss keine Verbesserung der Wettbewerbsverdie Nachteile der marktbeherrschenden Stellung nd auch keine zielfuhrenden Auflagen oder Bedinimmenschluss genehmigt werden könnte.
ssvorhabens 41-0816 Ticketcorner Holding AG /
G hat somit ergeben, dass der Zusammenschluss
jen die vorliegend angeordnete Massnahme kön- ; mit einer Verwaltungs- bzw. Strafsanktion belegt 1 ohne Weiteres aus dem Gesetz selber, weshalb
jyrische und nicht konstitutive — Sanktionsdrohung
ebruar 1998 über die Gebühren zum Kartellgesetz 1.2) ist unter anderem gebührenpflichtig, wer Ver-
, RPW 2005/3, 530 E. 6.2.6, Telekurs Multipay, Urteil .4.2.2, Flughafen Zürich AG, Unique.
waltungsverfahren verursacht (Art. 2 Abs. 1 den Fall die den Zusammenschluss melder AG sowie die Tamedia AG sowie die andere: d.h. die Ticketcorner AG und die Starticket /
494. Für die Beurteilung des gemeldeten z läufigen Prüfung wird nach Art. 1 Abs. 1 Bs gebühr von CHF 5‘000.- erhoben.
495. Beschliesst die WEKO, eine vertiefte sich die Gebühr ab diesem Zeitpunkt nach 2 GebV-KG). Dieser richtet sich nach der D des ausführenden Personals. Gestützt auf « arbeiter rechtfertigt sich ein Stundenansatz
m gilt daher ein Ansatz von CHF
496. Neben dem Aufwand hat der Gebühr: gen sowie die Kosten zu erstatten, die d chungsmassnahmen verursacht wurden (A keine entsprechenden Auslagen respektive
497. Die Gesamtgebühr für vorliegendes Z samt bestehend aus der P: Prüfung sowie der Gebühr von
498. Haben mehrere Personen gemeinsan tung beansprucht, so haften sie für die Kost 2 AllgGebV). Somit haften die Ticketcorner die Kosten der Prüfung des vorliegenden Zu
116 Allgemeine Gebührenverordnung vom 8. Sep
GebV-KG). Als Verursacher gelten im vorliegeniden Unternehmen, d.h. die Ticketcorner Holding n am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen,
usammenschlussvorhabens im Rahmen der vort. c i.V.m. Art. 4 Abs. 3 GebV-KG eine Pauschal-
Prüfung nach Art. 33 KG durchzuführen, richtet dem Zeitaufwand, wobei ein Stundenansatz von 1.V.m. Art. 1 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 4 Abs. 1 und ringlichkeit des Geschäfts und der Funktionsstufe lie Funktionsstufe der mit dem Fall betrauten Mitvon CHF 200.-. Für die aufgewendete Zeit von 200.-. Die Gebühr beläuft sich demnach auf
anpflichtige gemäss Art. 6 AllgGebV''6 die Auslaurch Beweiserhebung oder besondere Untersurt. 5 GebV-KG). Im vorliegenden Verfahren sind Kosten entstanden.
usammenschlussvorhaben beläuft sich auf insgeauschalgebuhr von CHF 5‘000.- für die vorläufige
1 eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleisen solidarisch (Art. 1a GebV-KG i.V.m. Art. 2 Abs. -Holding AG und die Tamedia AG solidarisch für ısammenschlussvorhabens.
tember 2004 (AllgGebV; SR 172.041.1).
D Dispositiv
Die Wettbewerbskommission, gestützt auf c 1. Das Zusammenschlussvorhaben wird
2. Die Verfahrenskosten von insgesamt AG und Tamedia AG zu gleichen Te Haftung auferlegt.
3. Die Verfügung ist zu eröffnen an: — Ticketcorner Holding AG, Oberglatte — Ticketcorner AG, Oberglatterstrasse — Tamedia AG, Werdstrasse 21, 8004 — Starticket AG, Werdstrasse 21, 800
alle vertreten durch RA Dr. Reto Jaco! Seefeldstrasse 123, Postfach, 8034 Z
Wettbewerbskommission
Prof. Dr. Vincent Martenet Präsident
ie vorangehenden Erwägungen, verfügt:
untersagt. , werden der Ticketcorner-Holding ilen, d.h. je , und unter solidarischer
rstrasse 35, 8153 Rümlang 35, 8153 Rümlang
Zürich + Zürich
os und RA Dr. Gion Giger, Walder Wyss AG, ürich
Dr. Rafael Corazza Direktor
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Ta richt, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerd« ren, deren Begründung mit Angabe der Be angefochtene Entscheid und die Beweismitt in Händen hat, beizulegen.
gen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsge- > geführt werden. Die Rechtsschrift hat die Begehweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der el sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei