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WEKO-20200629-b2f92b

Beihilfenprüfung SR Technics: Stellungnahme vom 29. Juni 2020

Rubrum

Schweizerische Eid« Confédération suis:

Inhaltsverzeichnis

A Sachverhalt

A.1 Gegenstand

A.2 Verfahren

A.2.1 Verfahren betreffend die Ausarbeit A.2.2 Einbezug der Wettbewerbsbehörde A.3 Beschreibung der Massnahme A.3.1 Von der Massnahme betroffene Un A.3.1.1 Konzernstruktur und Kontrolle A.3.1.2 Geschäftstätigkeiten der SR Tec A.3.1.3 Kennzahlen

A.3.2 Weitere Unterstützungsmassnahm anderen Ländern

A.3.3 Hintergrund der Massnahme

A.3.4 Form der Unterstützungsmassnahı A.3.5 Gesetzliche Grundlage der Unterst A.3.6 Vertragswerke zur Konkretisierung A.3.7 Umfang und Dauer der Massnahme A.3.8 Garantiepramie

A.3.9 Garantiebedingungen

A.3.9.1 Bürgschaftsbezogene Auflagen A.3.9.2 Ring Fencing

B Formelles

B.1 Zuständigkeit

B.2 Verfahren vor der WEKO

Cc Materielles

C.1 Anwendbares materielles Recht C.1.1 Luftverkehrsabkommen

C.1.2 Verbindliche Rechtsnormen

C.1.3 Soft law

C.2 Vorliegen einer Staatlichen Beihilfe

C.2.1 Voraussetzungen

ung der Unterstützungsmassnahmen

n

ternehmen

:hnics

en für die SR Technics Holdco I GmbH in

ne

ützungsmassnahme

der Unterstützungsmassnahme

: gemäss 13 LVA

C.2.2 Staatlichkeit (Zurechenbarkeit der | aus staatlichen Mittel)

C.2.2.1 Zurechenbarkeit an den Staat C.2.2.2 Finanzierung aus staatlichen Mi C.2.3 Wirtschaftlicher Vorteil

C.2.4 Selektivität

C.2.5 Wettbewerbsverfalschung und Har C.2.5.1 Wettbewerbsverfalschung C.2.5.2 Handelsbeeinträchtigung C.2.6 Ergebnis

C.3 Vereinbarkeit der staatlichen Beihii C.3.1 Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA

C.3.2 Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA

C.3.2.1 Voraussetzungen des Befristete

C.3.2.1.1 Ziffer 25 des Befristeten Rahmens C.3.2.1.2Kumulative Voraussetzungen von C.3.2.1.3Ziffer 25 Buchstabe h

C.3.2.1.4Konsequenz der Nicht-Erfüllung vc Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA

C.3.2.1.5Fazit zu den Voraussetzungen des C.3.2.2 Verhältnismässigkeit

C.3.2.2.1Einleitende Bemerkungen C.3.2.2.2Eignung der Massnahme C.3.2.2.2.1 Systemische Relevanz und Zie C.3.2.2.2.2 MRO-Dienstleistungen Wettbewerbssituation im Bereich der MRO- Rechtliche Grundlagen MRO-Dienstleistung C.3.2.2.2.3 Beurteilung der Eignung

Geringe Relevanz von Instandhaltungsbetrie Beschäftigungsanteil

Relevanz von SR Technics als MRO-Dienst Zwischenfazit zur Eignung der Beihilfemass C.3.2.2.3Erforderlichkeit der Massnahme

C.3.2.2.3.1 Beurteilung der Erforderlichkei C.3.2.2.4.1 Beurteilung der Angemessenh

C.3.2.3 Fazit zu Art. 13 Abs. 3 Bst. b LV.

C.3.3 Beihilfen für Unternehmen in Schw Umstrukturierungsleitlinien

Massnahme an den Staat und Finanzierung tteln 24 idelsbeeintrachtigung 26 fe mit dem LVA 27 n Rahmens 30

Ziffer 25 31 yn Ziffer 25 Buchstabe h für die Beurteilung von

; Befristeten Rahmens 37 setzung 39 Dienstleistungen 42 en 46 aben gemessen am Wertschöpfungs- und am leisterin für Hub- und Luftfrachtfunktionen 48 nahmen 50 t 51 "Massnahme 56 eit/Zumutbarkeit 57

A 57

ierigkeiten gestützt auf die Rettungs- und

D Kosten

E Ergebnis

F Annex

A Sachverhalt

A.1 Gegenstand

1. Die Schweizerische Eidgenossensch: Corona-Pandemie betroffenen flugnahen E Sicherung von Dahrlehen zu unterstützen."

2. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (nach 2020 die geplante Unterstützungsmassnah (nachfolgend: SR Technics), einem Unterne terhalts-, Reparatur- und Uberholungsleistur und technische Triebwerkslösungen? tätig WEKO) zur Prüfung gemäss Art. 103 des Li Anmeldung‘). Danach hat die WEKO zu prü massnahmen um eine mit dem Luftverkehr: handelt.

A.2 Verfahren

A.2.1 Verfahren betreffend die Ausarbı 3. SR Technics hat um konkrete finanz

4. Der Bundesrat beauftragte an seine Finanzdepartement (EFD) zusammen mit Verkehr, Energie und Kommunikation (UV Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Corona-Pandemie stark betroffene Luftfahrti zu unterstützen.”

1 Bei flugnahen Betrieben handle es sich um

vertraglichen Verhältnissen die Infrastrukturen

Auftrag der Flugbetriebe vor allem die logist verantworten würden (Abwicklung und Beförder Caterings zu den Flugzeugen, Beladung und | Sicherheitsdienste, Treibstofflieferungen und B Flugzeugwartungen ausführten, vgl. Schreiben « genössischen Räte vom 29. April 2020 betr. Dri kredite zur Unterstützung der kritischen Infrasi Nachtragskredit (zit. Schreiben des BR an die E

2 Nachfolgend werden diese Dienstleistungen a Instandhaltungsdienstleistungen im weiteren Sir nannten Leistungen auf das Akronym MRO im e

3 Bundesgesetz über die Luftfahrt vom 21. Deze

4 Die Anmeldung setzt sich aus der Anmeldung 21. Juni 2020 zusammen (vgl. Rz 10 ff.).

5 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eic über den Luftverkehr vom 21. Juni 1999 (in Kraf

6 Schreiben des BR an die Eidgenössischen Fin

7 Medienmitteilung vom 8. April 2020 «Corona Luftfahrtindustrie», <https://www.admin.ch/g

aft (nachfolgend: Bund) beabsichtigt, die von der setriebe in Form von Garantien des Bundes zur

folgend: BAZL) hat per E-Mail vom 9. und 21.Juni me zugunsten der SR Technics Switzerland AG :hmen, das vorwiegend in den Bereichen der Unigen für kommerzielle Flugzeuge, Bauteillösungen

ist, der Wettbewerbskommission (nachfolgend: iftfahrtgesetzes (LFG)° unterbreitet (nachfolgend: fen, ob es sich bei den geplanten Unterstützungssabkommen (LVA)? vereinbare staatliche Beihilfe

situng der Unterstützungsmassnahmen jelle Unterstützung des Bundes ersucht.®

r Sitzung vom 8. April 2020 das Eidgenössische dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, EK) und dem Eidgenössischen Departement für einen Vorschlag auszuarbeiten, um die von der ndustrie der Schweiz vorübergehend mit Liquidität

verschiedene Unternehmen, welche im Rahmen von der Flughäfen nutzen könnten und in der Regel im schen, bodengestützten Aspekte des Flugbetriebes ing der Passagiere, des Gepäcks, der Fracht und des 3etankung der Flugzeuge, Reinigung der Flugzeuge, etrieb der Tankanlagen) oder kleinere und grössere Jes Bundesrates an die Finanzkommissionen der Eidtte Nachmeldung zum Nachtrag 1/20 - Verpflichtungsrukturen der Luftfahrt während der COVID-19-Krise; dgenössischen Finanzkommissionen), 2.

Is «Maintenance, Repair, Overhaul»- bzw. MRO- oder ne bezeichnet, wenngleich sich nur die ersten drei gengeren Sinne beziehen.

mber 1948 (Luftfahrtgesetz, LFG; SR 784.0). Teil 1 vom 9. Juni 2020 und der Anmeldung Teil 2 vom

Igenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft seit dem 1.6.2002), SR 0.748.127.192.68.

anzkommissionen (Fn 1), 2.

virus: Bundesrat prüft Überbrückungsfinanzierung für ov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-

5. An seiner Sitzung vom 29. April 2021 schaften SWISS und Edelweiss auch die flt beschloss, den Eidgenössischen Raten Ver} zu beantragen®: CHF 1,275 Mia. zur Sicher ten'® und CHF 600 Mio. zur Unterstützung vc

6. Mit Schreiben vom 29. April 2020 a Räte begründete der Bundesrat seinen Ant zung von flugnahen Betrieben. Für den Fall, dig werden würden, wurde ein Nachtragskre ausserordentlichen Session vom 4. - 6. Mai gestützt auf Art. 167 BV" und Art. 102a LFC kredit und einen damit verbundenen Nachtr:

T. Damit der Bund Unternehmen der Fr und der Verpflegung an den Landesflughäfe setzliche Grundlage im LFG, welche vom P:

8. Die Unterzeichnung der für die Gew: Technics notwendigen Verträge sei, Stand |

8 Sollen über das laufende Voranschlagsjahr hir werden, so ist in der Regel ein Verpflichtungskre 7.10.2005 über den eidgenössischen Finanzha Verpflichtungskredit setzt den Höchstbetrag fest, finanzielle Verpflichtungen eingehen kann (Art. 2 Verpflichtungskredite für die Übernahme von Bi lich.

9 Die Bundesversammlung [...] beschliesst über mit dem Voranschlag und seinen Nachträgen od Staatsrechnung ab (Art. 25 Abs. 1 des Bundesg lung [Parlamentsgesetz, ParlG; SR 171.10]). Sie ses (Art. 25 Abs. 2 ParlG). Sie legt in Kreditbesc Ausserdem kann sie darin die Rahmenbedingun Projektverwirklichung und die Berichterstattung « ParlG).

10 Vgl. dazu Stellungnahme der WEKO vom 2C betreffend Unterstützungsmassnahmen zugunst siger staatlicher Beihilfen gemäss Art. 13 LVA zungsmassnahmen zugunsten der SWISS und I

11 Vgl. Medienmitteilung vom 29.4.2020 «Coron fahrtunternehmen», <https://www.admin.ch/g

12 Schreiben des BR an die Eidgenössischen Fir

13 Die Sitzungen in Kürze (SDA) - Au (23.6.2020).

14 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidge 15 Anmeldung Teil 1, 1.

16 Vgl. Bundesgesetz über die Li

) entschied der Bundesrat, neben den Fluggesell- ıgnahen Betriebe zu unterstützen. Der Bundesrat oflichtungskredite® von insgesamt CHF 1,875 Mia. ung der Darlehen an Schweizer Fluggesellschafyn flugnahen Betrieben an den Landesflughäfen. "

n die Finanzkommissionen der Eidgenössischen rag fur den Verpflichtungskredit fur die Unterstutdass Darlehen und/oder eine Beteiligung notwenadit von CHF 600 Mio. beantragt.'? Anlässlich der 2020 '? bewilligte das Parlament am 6. Mai 2020 > den vom Bundesrat beantragten Verpflichtungsag in der Höhe von CHF 600 Mio. "®

acht- und Gepäckabwicklung, des Unterhalts ın unterstützen kann, brauchte es eine neue gearlament am 6. Mai 2020 verabschiedet wurde. '®

ihrung der staatlichen Beihilfe zugunsten von SR ieute, für die erste Hälfte Juli 2020 vorgesehen.

aus wirkende finanzielle Verpflichtungen eingegangen Jit einzuholen (Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom ushalt [Finanzhaushaltgesetz, FHG; SR 611.0]). Der bis zu dem der Bundesrat für einen bestimmten Zweck 1 Abs. 2 FHG). Gemäss Art. 21 Abs. 4 Bst. e FHG sind irgschaften und sonstigen Gewährleistungen erforderneue [...] Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen er mit besonderen Beschlüssen. Sie nimmt die asetzes vom 13.12.2002 über die Bundesversamm- ‘wählt dafür die Form des einfachen Bundesbeschlushlüssen den Zweck und die Höhe der Kredite fest. gen der Kreditverwendung, den zeitlichen Ablauf der Jurch den Bundesrat näher regeln (Art. 25 Abs. 3

). Mai 2020 in Sachen Prüfung gemäss Art. 103 LFG en der SWISS und Edelweiss wegen allfällig unzuläs- (zit. Stellungnahme der WEKO betreffend Unterstüt- -delweiss).

avirus: Bundesrat konkretisiert Unterstützung für Luftov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-idlanzkommissionen (Fn 1), 6 ff. isserordentliche Session, 04. - 07. Mai 2020,

»nossenschaft vom 18. April 1999, SR 101.

uftfahrt, Änderungen vom 6. Mai 2020,

9. Der Bundesrat werde voraussichtlich chen Beihilfe an SR Technics entscheiden. ' Stellungnahme der WEKO zu diesem Zeitpı des Bundesrates. '?

A.2.2 Einbezug der Wettbewerbsbehor

10. Bereits vor der offiziellen Anmeldun taktierte das BAZL das Sekretariat der WEK 2020 betreffend die geplante Anmeldung de tien für Darlehen zugunsten von SR Techni

11. Mit Schreiben vom 28. Mai 2020 wie Anmeldung dieser Unterstutzungsmassnal Rechts hin, wonach Unternehmen, die sich | befanden, keine Garantie gewahrt werden.” Beihilfenrecht sei in der Anmeldung zu best f.) als auch die SR Technics am 31. Dezeml ten gewesen sei.

12. Ebenfalls am 28. Mai 2020 unterbrei Anmeldung in zwei Teilen einzureichen. Gr SR Technics, den Banken und der Eidgenc geschlossen seien und deshalb noch keine \ werden könnten. So sollten in einem erster konstrukt betreffen, eingereicht werden (z.B. Technics, «Systemrelevanz», Notwendigke dann die noch fehlenden Informationen un Sekretariat erklärte sich grundsätzlich dami in zwei Teilen anzunehmen, um den Zeitdru reduzieren.

13. Am 9. Juni 2020 erhielt die WEKO « prüfenden Beihilfe zugunsten von SR Techr

14. Mit Schreiben vom 16. Juni 2020 stel Teil der Anmeldung dem BAZL zu. Dieses diese Fragen (nachfolgend: Erläuterungen \

15. Ebenfalls am 16. Juni 2020 stellte de und den fünf wichtigsten Kunden von SR Tet von line maintenance-Dienstleistungen Zu. . geantwortet (vgl. Rz 217 ff.).

16. Am 21. Juni 2020 ging bei der WEI Anmeldung Teil 2) ein.

17 Dabei soll der Verpflichtungskredit nur nach MV teilt bzw. freigegeben werden, vgl. Schreiben de (Fn 1), 3.

18 Anmeldung Teil 2, 1.

1% Anmeldung Teil 2, 1. 20 Vgl. hierzu Kap. C.3.2.1.3.

}am 1. Juli 2020 über die Freigabe’ der staatli- 8 Das Vorliegen der (positiven oder negativen) ınkt sei eine Voraussetzung für den Entscheid

den

g der geplanten Unterstützungsmassnahme kon- O (nachfolgend: Sekretariat) erstmals am 26. Mai r Unterstützungsmassnahme in Form von Garan- Ss.

s das Sekretariat das BAZL - im Hinblick auf eine ime — auf eine Bestimmung des europäischen am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten ’ Bezugnehmend auf den Unternehmensbegriff im ätigen, dass sowohl die HNA-Gruppe (vgl. Rz 19 er 2019 nicht bereits in finanziellen Schwierigkeitete das BAZL dem Sekretariat den Vorschlag, die und dafür sei, dass die Verhandlungen zwischen ssischen Finanzverwaltung (EFV) noch nicht ab- /ertragsentwurfe vorliegen würden, die eingereicht | Teil alle Informationen, welche nicht das Kredit- ‚Informationen über den Tätigkeitsbereich von SR it der Unterstützung etc.). Der zweite Teil würde J die definitiven Vertragsentwürfe enthalten. Das t einverstanden, die Anmeldung ausnahmsweise ck für eine Stellungnahme in der finalen Phase zu

Jen ersten Teil der Anmeldung der vorliegend zu ics (nachfolgend: Anmeldung Teil 1).

Ite das Sekretariat Anschlussfragen an den ersten antwortete mit Schreiben vom 20. Juni 2020 auf om 20.6.2020).

is Sekretariat den drei wichtigsten Wettbewerbern hnics Fragen zur Substituierbarkeit und Relevanz Alle Befragten haben auf das Auskunftsbegehren

(O der zweite Teil der Anmeldung (nachfolgend:

lassgabe der Bedürfnisse durch den Bundesrat aufges BR an die Eidgenössischen Finanzkommissionen

A.3 Beschreibung der Massnah A.3.1 Von der Massnahme betroffene |

A.3.1.1 Konzernstruktur und Kontrolle

17. SR Technics ist die operative Einhe! Holdco) mit Sitz in Kloten. SR Technics hat lich Ländergesellschaften sind.?"

18. Holdco befindet sich wiederum zu & Limited (nachfolgend: HNA) und zu 20 % in PJSC (nachfolgend: Mubadala) mit Sitz in < HNA gemäss Stammanteilsbuch?? über die Limited, Hong Kong (nachfolgend: HNA Avie die Eigentümerin der Aktien von Holdco. Di durch die Aerospace Holding Company LL( zu 100 % von Mubadala kontrolliert wird, ge

19. HNA bietet integrierte Dienstleistung tik) an und ist in der internationalen Hotelle badala, die ehemalige Eigentümerin von S

20 % an der Holdco. Mubadala ist eine staat

20. Die nachfolgende Abbildung stellt di tur schematisch dar:?7

21 Anmeldung Teil 1, 3. Die Holdco (bzw. SR Te schaften in dreizehn Ländern (Schweiz, Serbie USA, Vereinigte Arabische Emirate, Australien, | 1, Folie 11.

22 Anmeldung Teil 1, 3.

23 Anmeldung Teil 2, Beilage 1.

24 Erläuterungen vom 20.6.2020, 1.

25 Anmeldung Teil 1, Beilage 1, Folie 10.

26 Anmeldung Teil 1, Beilage 1, Folie 10. Die WE im Jahr 2016 beurteilt (RPW 2016/4, 1082 ff., Gmbh).

27 Anmeldung Teil 1, Beilage 1, Folie 10.

me

Jnternehmen

t der SR Technics Holdco | GmbH (nachfolgend: mehrere Tochtergesellschaften, welche mehrheit-

30 % im Eigentum der chinesischen HNA Group

1 Eigentum der Mubadala Development Company len Vereinigten Arabischen Emiraten.?? Dabei sei HNA Aviation (Hong Kong) Technics Holding Co., ation), welche zu 100 % von HNA kontrolliert wird, e Minderheitsanteile an Holdco von 20 % werden >, Abu Dhabi UAE (nachfolgend: Aeorspace), die halten. ?*

en in der Luftfahrt (Transport, Wartung und Logis- 'ie-, Tourismus- und Cateringbranche tätig.?° Mu- R Technics, hält eine Minderheitsbeteiligung von ich kontrollierte Fondsgesellschaft in Abu Dhabi. ”®

2 Beteiligungsverhältnisse und die Gruppenstrukchnics) besteht aus 13 aktiven und 5 ruhenden Geselln, Malta, Irland, Malaysia, Grossbritannien, Spanien, Singapur, China und Indien), Anmeldung Teil 1, Beilage

KO hat das ursprüngliche Zusammenschlussvorhaben HNA Aviation Group Co., Ltd/SR Technics HoldCo 1

HNA Group Co.

HNA Aviation Te Holding Co. Li

SRT Malta SRT Singapore Bu

Mubadala D

Compa

Aerospacı Compa

20%

SR Technics Holdco I GmbH

SR Technics Switzerland AG

T Spain Ben SRT USA Aerospace SRT . . un SRT Services SRT Australia

u.a. zwischen der Zulassung für line mainte! Dabei soll an dieser Stelle auch festgehalter den staatlichen Beihilfe in erster Linie auf da: abstitzt.°° Für eine weitergehende Gliederu (Abschnitt MRO-Dienstleistungen) verwiese

26. Grundsätzlich werde line maintenan einem Flug durchgeführt werden müsse, uı (nächsten) beabsichtigten Flug tauglich se Durchführung in der «Line»; d.h. während über Nacht und im Allgemeinen auf einer e zeiten. Die Arbeiten würden zum Beispiel d nenten beinhalten. ””

27. Instandhaltungsereignisse ausserhal base maintenance bezeichnet. Neben dem | gend erforderlichen Hangar («Base») sei e insbesondere Spezialwerkzeugen notwendi ben hieraus seien nicht mehr «Line-tauglic! fangreichere Produktionsplanung und Arbei

A.3.1.3 Kennzahlen

28. Der Gesamtkonzern Holdco beschi 50 % in der Schweiz bzw. bei SR Technics einen Jahresumsatz von total CHF [1 - 2] Bereich engine services, rund CHF [0 - 50C rund CHF [0 - 50] Mio. aus dem Bereich /in würden aus kleineren Geschäftsbereichen s

29. Über 90 % des Umsatzes werde in dı der in der Schweiz angesiedelte Geschäftst sonalkosten sehr hohe, an die Kunden weite

A.3.2 Weitere Unterstützungsmassnah anderen Ländern

30. Holdco habe in weiteren Landern Un «work in progress». Sie sind in der nachfo Tabelle 1 zusammengefasst (Stand vom 9.

SR Technics Group - Support requests |

35 Anmeldung Teil 1, 5. 36 Anmeldung Teil 1, 7. 37 Anmeldung Teil 1, 5.

38 Anmeldung Teil 1, 5.

3 Im Jahr 2019 seien 70 % (CHF [0 - 50] Mio.) 50] in der Schweiz generiert worden (Anmeldun:

40 Anmeldung Teil 1, 3. Vgl. Kap. C.3.2.2.2.2 (Al rungen zu den Geschäftsfeldern.

41 Anmeldung Teil 1, 3.

42 Erläuterungen vom 20.6.2020, 8.

ance und für base maintenance unterschieden.*° | werden, dass sich die Begründung der vorliegen- > Geschäftsfeld line maintenance der SR Technics ing dieser Bereiche wird hier auf Kap. C.3.2.2.2.2 n.

ce definiert als diejenige Instandhaltung, die vor n sicherzustellen, dass das Luftfahrzeug für den i. Wie der Name bereits ausdrücke, erfolge die laufender Operation zwischen zwei Flügen oder ntsprechenden Line Station während der Bodenas Wechseln von Rädern, Bremsen und Kompolb des Rahmens der line maintenance würden als ür die Genehmigung der base maintenance zwinin wesentlich grösserer Umfang an Werkzeugen, g. Das Gesamtereignis und/oder einzelne Aufgah», d.h. sie seien derart komplex, dass eine umtsvorbereitung erforderlich seien. *®

iftige rund 2800 Vollzeitäquivalente, davon rund (Stand Dezember 2019). Holdco generierte 2019 Mia., wovon rund CHF [0,5 - 1,5] Mia. aus dem )] Mio. aus dem Bereich component services und e maintenance resultierten.°? Die übrigen Erträge tammen.*

ar Schweiz (durch SR Technics) erwirtschaftet, da )ereich engine services im Verhältnis zu den Per- >rverrechnete Materialkosten beinhalten würde.*"

men für die SR Technics Holdco I GmbH in

terstützungsmassnahmen beantragt. Diese seien Igenden vom Unternehmen zusammengestellten Juni 2020):*2

abroad (work in progress)

des gesamten line maintenance-Umsatzes (CHF [0 - J Teil 2, Beilage 6, 20).

schnitt MRO-Dienstleistungen) für detailliertere Erkla-

Entity Government s

gress) SR Technics Malaysia Ongoing (smal SR Technics Malta Received Covi

from the state |

Negotiating wit

Covid De Minir 1000].

SR Technics Serbia Subsidies of to salaries.

SR Technics Singapore Small wage su

office rental (ak

SR Technics Spain The Spanish g banks, incentiv Crédito Oficial)

SR Technics UK We have engin GBPk [0 - 500] April and May.

SR Technics Americas USDk [0 - 500] low interests.

Tabelle 1: Weitere Unterstutzungsmassnahmen für H 2020).

A.3.3 Hintergrund der Massnahme

31. Die geplante Beihilfemassnahme wir 2020 zu einer dringlichen Änderung des Lu motiviert. Mit dieser Änderung, die von der schiedet wurde, sollte die Rechtsgrundlage trieben im Bereich der Luftfahrt sowie für we geschaffen werden, um einen unterbruchfre zu gewährleisten. Dieser sei infolge der CO\ schränkungen unmittelbar gefährdet.**

32. Gemäss Botschaft des Bundesrates genannten Bodenabfertigungsdienste und F deutend. Es handle sich hierbei um verschie traglichen Verhältnissen die Infrastrukturen ı

43 Anmeldung Teil 1, Beilage 6 (BBI 2020 3667 [

44 Anmeldung Teil 1, Beilage 6, 3668.

upport requested (work in pro- | Taxes (holidays, support)

ler amounts). Ongoing.

1 De Minimums of €k [0 - 500] Applied for subsidy for 2 months). EURk [0 - 500] tax conversion to

cash. h Government to issue further

nums of totally EURk [500 -

tally EURk [0 - 500] for 3 months | Deferral of taxes (ca 3 months) and contributions.

pport (ongoing) and reduction of | Ongoing. yout SGD [0 - 50 000] for 2020).

overnment is offering through Tax deferrals for

ized loan via ICO (Instituto de income Taxes

of EURm [1 - 2] (ongoing). and social contributions.

eers on furlough and received Ongoing.

from the UK government for More to receive going forward.

loan received for 2 years with N/A.

oldco in anderen Landern (work in progress; Stand: 9. Juni

d vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 29. April ftfahrtgesetzes angesichts der COVID-19-Krise*? eidgenössischen Raten am 6. Mai 2020 verabfur Beteiligungen des Bundes an bestimmten Beitere Finanzhilfen des Bundes an solche Betriebe ien und geordneten Betrieb der Landesflughäfen /\D-19-Pandemie und der damit verbundenen Einseien für den Betrieb der Flughäfen auch die so- ‘lugzeugwartungsbetriebe (flugnahe Betriebe) bedene Unternehmen, welche im Rahmen von ver- Jer Flughäfen nutzen könnten und in der Regel im

3678).

Auftrag der Flugbetriebe vor allem die logisti verantworten würden (Abwicklung und Befö und des Caterings zu den Flugzeugen, Bel der Flugzeuge, Sicherheitsdienste, Treibstc kleinere und grössere Flugzeugwartungen 2

33. Aus heutiger Sicht würden gemäss im Luftverkehr noch längere Zeit anhalten. seien in wenigen Wochen bei allen Flugge Liquiditätsengpässe zu erwarten. Es sei da troffenen Unternehmen die Engpässe selbs

34. Gesuche um konkrete finanzielle U schaften, aber auch von den an allen Lande: gangen: von Swissport international*’, Gate

35. SR Technics biete Wartungsdienstle an und sei insbesondere für den Flugbetriet

36. Ausgehend von diesen Erläuterunge seits der Verlauf des Auftragsvolumens und vergangenen Monaten kurz skizziert.

37. Im Zusammenhang mit den vom Bun nachfolgenden Abbildungen den Verlauf de bzw. Abbildung 3) mit line maintenance-Di flüge an den drei Landesflughäfen Zürich, C COVID-19-Pandemie bzw. die darauf bes«c 2020 auf das Volumen dieser Dienstleistunc

45 Anmeldung Teil 1, Beilage 6, 3669. 46 Anmeldung Teil 1, Beilage 6, 3669.

47 Swissport international: 100-prozentige Toch! Ausbruch der COVID-19-Krise ca. 65 000 Besch 1, Beilage 6, 3670).

48 Gategroup: je zu 50 % im Eigentum der Fina bis zum Ausbruch der COVID-19-Krise ca. 40 00 dung Teil 1, Beilage 6, 3670).

49 Anmeldung Teil 1, Beilage 6, 3670. 50 Anmeldung Teil 1, Beilage 6, 3670.

51 Vgl. Datenzustellung BAZL vom 20.6.20:

schen, bodengestützten Aspekte des Flugbetriebs rderung der Passagiere, des Gepäcks, der Fracht adung und Betankung der Flugzeuge, Reinigung fflieferungen und Betrieb der Tankanlagen) oder usführten.*°

Botschaft des Bundesrates die Einschränkungen Infolge des fast vollständigen Einnahmenausfalls sellschaften und Bodenabfertigungsunternehmen von auszugehen, dass nur wenige der davon bet überbrücken könnten. *®

nterstützung des Bundes seien von Fluggesellsflughafen aktiven flugnahen Unternehmen eingegroup*® und SR Technics.*°

istungen für eine Vielzahl von Fluggesellschaften ) von easyJet Switzerland von hoher Relevanz.‘

n des Bundesrates werden an dieser Stelle einerandererseits der Umsatze von SR Technics in den

desrat dargelegten Einnahmeausfallen zeigen die r gesamthaft und von SR Technics (Abbildung 2 enstleistungen bedienten Passagier- und Frachtsenf und Basel und den erkennbaren Einfluss der ;hlossenen Eindämmungsmassnahmen ab März jen.?'

ergesellschaft der chinesischen HNA Group; bis zum äftigte, davon ca. 5000 in der Schweiz (Anmeldung Teil

ızinvestoren RRJ Capital und Temasek aus Singapur; 0 Beschäftigte, davon ca. 1300 in der Schweiz (Anmel-

20 (CargoLinien-Fluege Schweiz - Auswertung zu

Verlauf Line Maintenance-Diens Frachtflüge

25'000 20'000

15'000 10'000 “Lu 0 - 335353535533

e € &€ 5 St EE

z a z a Zurich ™ 2018/19

Abbildung 2: Verlauf gesamthaft mit line maintenanc Zurich, Genf und Basel in den Monaten um den Jat Flugbewegungen von Fluggesellschaft mit mehr als 1

Verlauf Line Maintenance-Diens Frachtflüge (S 12'000 10'000 8'000 6'000

4'000 § 8 ¢€ 6 § § 8 8

ges e g 8 [e) ® [e) ® z a z a

Zürich

Abbildung 3: Verlauf der von SR Technics mit line mai flüge in Zürich, Genf und Basel in den Monaten um di sind Flugbewegungen von Fluggesellschaften mit me

38. Deutlich erkennbar ist einerseits de gegenüber dem Vorjahr und die relative Rel

39. SR Technics hielt in den ausgewiese teile in der line maintenance von ca. 65 % i Aus den von SR Technics allein für easyJ

teleistungen für Passagier- und : (gesamt)

: B a a ne Bu 3 2 ° z a Genf Basel @ 2019/20

e-Dienstleistungen bedienten Passagier- und Frachtflüge in ırreswechsel 2018/2019 bzw. 2019/2020. Ausgewiesen sind 0 Starts/Landungen. Datenquelle: BAZL.

teleistungen für Passagier- und

sR Technics) 5355533533538 37 °%555 5°“ @

Za

Genf Basel m 2019/20

ntenance-Dienstleistungen bedienten Passagier- und Frachtan Jahreswechsel 2018/2019 bzw. 2019/2020. Ausgewiesen hr als 10 Starts/Landungen. Datenquelle: BAZL.

r Fall am Dienstleistungsvolumen ab Marz 2020 evanz von SR Technics am Standort Genf.

nen Monaten für 2018/2019 durchschnittliche Ann Basel, ca. 73 % in Genf und ca. 26 % in Zürich. et erbrachten line maintenance-Dienstleistungen ergeben sich entsprechende Anteile von ca rich.°?

40. Betrachtet man alleine die Relevanz als 10 Starts/Landungen an den drei Lande gewiesenen Monaten fur 2018/19 einen Ante ten (ca. 15 Fluggesellschaften) in Basel, 71 (ca. 40 Fluggesellschaften) in Ziirich.°°

41. Wie später näher ausgeführt wird (vc für die ausländischen Fluggesellschaften re schaften der Lufthansa Gruppe (darunter S' leistungen (inkl. line maintenance) konzernii

42. Im Hinblick auf die Umsatzentwicklu chen engine services, component services, die Umsätze in allen Geschäftsbereichen im um ca. 40-50 % reduziert. In den Monaten | Geschäftsbereiche gesehen — auf ähnlich h resmonaten (eine grafische Darstellung daz

A.3.4 Form der Unterstützungsmassn:

43. Die Unterstützung erfolgt in Form vo hen von Banken zugunsten von SR Techr

A.3.5 Gesetzliche Grundlage der Unter

44. Gemäss Art. 102a Abs. 1 Bst. b LFG tungen in den Bereichen Bodenabfertigung hen, Bürgschaften oder Garantien gewähre:

45. Bei der vorgesehenen Ausfallbürgsc 3 Abs. 1 SuG*’. Voraussetzung für die Gew geltungen) ist eine ausreichende gesetzlict LFG) sowie ein entsprechender Kreditbesc pflichtungs- und Nachtragskredit vom 6. Ap

52 Vgl. Datenzustellung BAZL vom 20.6.20: SRT_2019_V3.xlIsx). Implizit wird die Annahme « ten für die Flugbewegungen von easyJet bei Starts/Landungen handelt.

53 Vgl. Datenzustellung BAZL vom 20.6.20:

54 Vgl. Datenzustellung BAZL vom 23.6.2020 (:

55 Nachfolgend werden «Kredit» und «Darlehen» 56 Anmeldung Teil 2, 3.

57 Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltur SR 616.1.

. 48 % in Basel, 36 % in Genf und ca. 3 % in ZUvon SR Technics für Fluggesellschaften mit mehr sflughäfen, so bediente SR Technics in den aussil von 41 % an der Anzahl dieser Fluggesellschaf- % (ca. 43 Fluggesellschaften) in Genf und 70 %

|. Rz 190), ist SR Technics v.a. am Standort Genf slevant. Demgegenüber beziehen die Fluggesell- WISS und Edelweiss) ihre Instandhaltungsdienstitern.

ing von SR Technics in den vier Geschäftsbereiaircraft services und line maintenance haben sich Monat April 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat zuvor befanden sich die Umsätze — über alle vier ohem Niveau wie in den entsprechenden Vorjahu findet sich in Annex 1).°*

ihme 1 Garantien des Bundes zur Sicherung von Darleics.

stützungsmassnahme

kann der Bund den Unternehmen, die Dienstleis- und Luftfahrzeuginstandhaltung erbringen, Darle- 1.

haft handelt es sich um Finanzhilfen gemäss Art. iährung von Subventionen (Finanzhilfen oder Abie Grundlage (vorliegend Art. 102a Abs. 1 Bst. b shluss der Bundesversammlung (vorliegend Verril 2020). Wenn die genannten Voraussetzungen,

20 (CargoLinien-Fluege Schweiz - Auswertung zu Jetroffen, dass es sich bei den zugrundeliegenden DaeasyJet um eine Fluggesellschaft mit mehr als 10

20 (CargoLinien-Fluege Schweiz - Auswertung zu 20200618_SRT Switzerland AG Revenue comparison

» als Synonyme verwendet.

igen vom 5. Oktober 1990 (Subventionsgesetz, SuG), wie vorliegend (vgl. Rz 3 ff.), erfüllt sind, kan d.h. die entsprechenden Verträge unterzeicl

A.3.6 Vertragswerke zur Konkretisieru

46. Bei der vorliegenden geplanten sta: bürgschaft für einen Konsortialkredit zwisc vierte Banken; siehe Fn 63) und SR Techni kredit umfasst im Wesentlichen die 1 Vertragswerke), die zum Zeitpunkt der vorl gen:

e «Revolving Credit Facility Agreeme Banken. Als Ausfallbürge werde di sein;

e «Security Agreement» (Sicherheitsv genossenschaft und den involvierter

e «Surety Agreement» (Bürgschaftsve senschaft und den involvierten Bank

47. Es handle sich bei diesem Konsorti: einen zusätzlichen Kredit (nachfolgend: Kre bestehenden Fazilität in der Höhe von CHF A), die nicht Bestandteil der Bürgschaft ist u

48. Die Fazilität B [...]. Die vertraglichen Der Kredit A werde dabei im Rahmen [...].°°

58 Vgl. Stellungnahme der WEKO betreffend Ur Edelweiss (Fn 10), Rz 24 ff.

59 Anmeldung Teil 2, 2.

60 Anmeldung Teil 2, Beilage 2. 61 Anmeldung Teil 2, Beilage 3. 62 Anmeldung Teil 2, Beilage 4.

63 Anmeldung Teil 2, 2 mit Verweis auf Beilage 2 [...] die involvierten Banken, Anmeldung Teil 2, |

nN der Bund die Verpflichtung tatsächlich eingehen, nen. °8

ng der Unterstutzungsmassnahme

atlichen Beihilfe handelt es sich um eine Ausfallhen den beteiligten Banken (nachfolgend: involcs / Holdco sowie dem Bund.°? Dieser Konsortialolgenden Verträge (nachfolgend zusammen: iegenden Beurteilung im Entwurfsstadium vorlient» zwischen SR Technics und den involvierten eser Vertrag auch vom Bund zu unterzeichnen

ereinbarung) zwischen der Schweizerischen Eid- | Banken; ®'

rtrag) zwischen der Schweizerischen Eidgenosen.‘

alkredit, bei dem der Bund als Burge fungiert, um Jit B / Darlehen B / Fazilität B) neben einer bereits [...]. (nachfolgend: Kredit A / Darlehen A / Fazilität nd bei der der Bund nicht involviert ist.

Grundlagen würden für die Kredite A und B [...].

terstützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und

‚ Abschnitt 4. Sowohl für Kredit A als auch Kredit B sind 3eilage 2, Part Il (The Original Lenders).

A.3.7 Umfang und Dauer der Massnah

49. Der Bund bürge für 60 % des Kredit gen würde. Dazu kämen 10 % für allfällig aı male Bürgschaftssumme beträgt somit CHF fallbürgschaft‘® (keine Solidarbürgschaft).*® | zu gleichen Bedingungen vom Bund und de

50. Im Falle einer Nichterfüllung bzw. ei das Darlehen oder einen Teil davon nicht ; das Recht, [...]. Im Umfang eines allenfalls Anspruch genommen. Es bestehe kein «St keine Möglichkeit, dass der Bund als ultim übernehmen könnte oder müsste.°®

51. Der Kredit B läuft bis am [...]. Eine v anspruchten Teils sei möglich.‘°

52. Die Garantie des Bundes ist grundsä läufig an der Laufzeit des Darlehens.

A.3.8 Garantiepramie

53. Der Bund erhalt eine Garantiepram Ausführungen dazu finden sich in Annex 3).

A.3.9 Garantiebedingungen

A.3.9.1 Bürgschaftsbezogene Auflagen

54. Die Bürgschaft des Bundes werde ui e Das Projekt [...]’* werde wie geplant

e SR Technics bleibe [...]”, [...];

64 Anmeldung Teil 2, Beilage 2, Ziff. 1.1 (Definitic 2.1 (a) in Verbindung mit Anmeldung Teil 2, 4.

65 Art. 495 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 30. schen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligatic Deckung des Ausfalls verpflichtet (Schadlosbür: den Hauptschuldner ein definitiver Verlustschein

66 Anmeldung Teil 2, 4.

67 Anmeldung Teil 2, 4.

68 Anmeldung Teil 2, 4.

69 Anmeldung Teil 2, Beilage 2, Ziff. 1.1 (Definitic

70 Anmeldung Teil 2, Beilage 4, Ziff. 2.1 (b).

71 Anmeldung Teil 2, 3.

72 Vgl. Rz 178 zu diesem Projekt.

73 Vgl. Kap. C.3.2.2.2.2 (Abschnitt MRO-Dienstle

me

volumens, welches maximal CHF 120 Mio. betra- ıifgelaufene Zinsen und Kommissionen. Die maxi- - 79,2 Mio.™ Es handelt sich dabei um eine Aus- Die schlussendlichen Verluste wurden anteilig und n beteiligten Banken getragen werden. °”

res Ausfalls (bspw. der Darlehensschuldner kann zurückzahlen) hätten die kreditgebenden Banken ; ungedeckten Betrages würde die Bürgschaft in ap-in-Right» seitens des Bundes, d.h. es bestehe a ratio den Kredit ablösen und das Aktienpfand

orzeitige Rückzahlung/Kündigung eines nicht beitzlich unbefristet’, orientiert sich jedoch zwangsie auf 60 % des Darlehensbetrags (detailliertere

n bürgschaftsbezogene Auflagen erganzt:”'

umgesetzt;

yn «Total Facility B Commitments») und Beilage 4, Ziff.

Marz 1911 betreffend die Erganzung des Schweizeri- Nnenrecht, OR; SR 220): «Hat sich der Burge nur zur yschaft), so kann er erst belangt werden, wenn gegen vorliegt [...]».

yn «Termination Date») und Anmeldung Teil 2, 4.

istungen) für Erklärungen zu diesen Geschäftsfeldern.

e Die line maintenance-Dienstleistunc¢ Genf (inkl. P-Checks” easyJet) und

e Angebot und Preise der line main marktgerecht ausgestaltet werden. D tur, Material) seien im erforderlichen

e SR Technics führe den Ausbildung: gleichbarem Umfang in der Schweiz men der nachgefragten Kurse, weite

e Sofern ein Personalabbau unverme dem Projekt «Phoenix» vorgesehen lichen Lösungen zu suchen.

55. Diese Ziele seien in der Vereinbarur und würden von der Eidgenössischen Finar die Dauer der Fazilität B bestehen. ”®

A.3.9.2 Ring Fencing

56. Das BAZL könne die finanzielle Lac Technics bzw. Holdco mehrheitlich befinden netes ring fencing solle deshalb sichergeste men von SR Technics und innerhalb der Sc hindert werden, dass die übrigen Gesellsch. staatlichen Beihilfe kommen könnten. Dies LFG notwendig, der vorsieht, dass entsprec! lung von Dienstleistungen in der Schweiz ve fencing sei auf Annex 2 verwiesen.

B Formelles

B.1 Zuständigkeit

57. Am 2. Juni 2002 ist das zwischen d beschlossene LVA in Kraft getreten. In Art. |

58. Gemäss Art. 13 Abs. 1 LVA sind, sow staatliche oder aus staatlichen Mitteln der : Beihilfen gleich welcher Art, die durch die E duktionszweige den Wettbewerb verfalscher unvereinbar, soweit sie den Handel zwisch Absätzen 2 und 3 werden sodann «Vereinl kommen geregelt.

74 \/gl. Annex 4 für Erklärungen zu diesem Chec

75 Anmeldung Teil 2, 3 und Beilage 3, Ziffer 5. 76 Anmeldung Teil 2, 6.

77 In Verbindung mit Art. 12 LVA gelten die Best und auf Unternehmen mit besonderen oder auss

jen würden an den drei Landesflughäfen Basel, Zürich fortgeführt;

fenance-Dienstleistungen müssten bedarfs- und ie dafür nötigen Ressourcen (Personal, Infrastruk- Umfang bereitzustellen;

betrieb gemäss EASA Part 147 Zertifikat in ver- , Insbesondere die Basisausbildung, und im Rahr,

idlich werde oder bereits in Zusammenhang mit sei, sei mit den Sozialpartnern nach sozialverträg-

1g Uber bürgschaftsbezogene Auflagen verankert 1zkontrolle beaufsichtigt. Die Auflagen würden für

je der HNA-Gruppe (in deren Eigentum sich SR ) nicht abschliessend beurteilen. Durch ein geeig- It werden, dass die staatliche Beihilfe nur im Rah- ;hweiz verwendet werden könne. Damit solle veraften der HNA-Gruppe indirekt in den Genuss der es ring fencing sei auch aufgrund von Art. 102a nende Finanzhilfen ausschliesslich zur Sicherstelrwendet werden. ’® Für die Ausgestaltung des ring

er Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft 13 LVA werden die Beihilfen geregelt. ’7

‘eit das Abkommen nicht etwas anderes bestimmt, Schweiz oder eines EG-Mitgliedstaates gewährte ;egünstigung bestimmter Unternehmen oder Pro- 1 oder zu verfälschen drohen, mit dem Abkommen en den Vertragsparteien beeinträchtigen. In den Jarkeiten» einer staatlichen Beihilfe mit dem Abmmungen auch in Bezug auf öffentliche Unternehmen chliesslichen Rechten.

59. Während das LVA den Gemeinscha und Kontrolle der Wettbewerbsregeln übertr der staatlichen Beihilfen gemäss Art. 14 LVA partei (Zwei-Säulen-System). Diese Bestimr die Pflicht für die Schweiz, alle Beihilfen auf | staatliche Beihilfen zu überprüfen.’?

60. Somit ist die Schweiz gemäss Art. 1 13 LVA in der Schweiz zuständig, wobei Sx Verfahren in Kenntnis gesetzt wird, mit den LVA sichergestellt werden.

61. Mit Art. 103 LFG wurde die WEKO m lichen Beihilfen mit dem LVA zu überprüfen‘

II Überprüfung von Beihilfen

! Die Wettbewerbskommission prüft, ob mit Artikel 1 Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ

a. die Entwürfe zu Beschlüssen des Bundesı zweige im Anwendungsbereich des Abkomrr gen nach den Artikeln 101,102 und 102a®' d

b. [...] c. [...] ? Die Wettbewerbskommission ist bei der Prüfung v

5 Die für den Beschluss zuständigen Behörden beri

62. Die durch den Bundesrat und das P: hen Betriebe, darunter der SR Technics, sti 44).

63. Die WEKO ist folglich zustandig, die Vereinbarkeit mit dem LVA zu überprüfen, b 2020 über die Freigabe der staatlichen Beih tung entscheidet (Kap. A.3.6 - A.3.9.)

78 Die WEKO bleibt einzig zuständig für binnenre auf Strecken zwischen der Schweiz und Drittsta: und 9LVA anwendet (Art. 11 Abs. 2 LVA).

79 Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes mit dem Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG) vi

80 Die Zuständigkeit wurde in einem ersten Schri

übertragen. Die gesetzliche Grundlage wurde s September 2004 in Kraft.

81 Fassung gemäss Ziff. | des BG vom 6. Mai 2( vom 4. — 6. Mai 2020 verabschiedet, um bei Bec nahe Betriebe zu ermöglichen, da das LFG hierf

ftsorganen in den meisten Fällen die Anwendung agen hat (Art. 11 LVA)’®, bleibt die Überwachung ‚im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Vertragsnung beinhaltet nicht nur das Recht, sondern auch hre Vereinbarkeit mit den materiellen Regeln über

A LVA für die Überprüfung der Beihilfen nach Art.

rge zu tragen ist, dass die EU-Kommission Uber en die Einhaltung der Regeln von Art. 12 und 13

t der Aufgabe betraut, die Vereinbarkeit von staat- 30-

3 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der äischen Gemeinschaft über den Luftverkehr vereinbar sind:

‘ates, welche bestimmte Unternehmen oder Produktionsliens begünstigen, insbesondere Leistungen und Beteiligunieses Gesetzes;

om Bundesrat und von der Verwaltung unabhängig. cksichtigen das Ergebnis der Prüfung.

arlament beabsichtigte Unterstützung der flugnageplante Unterstützungsmassnahme auf ihre evor der Bundesrat voraussichtlich am 1. Juli ilfe in der vorliegend zu beurteilenden Ausgestal-

:chtliche Sachverhalte (Art. 10 LVA) sowie in Bezug aten, wobei sie in letzterem Fall EU-Recht bzw. Art. 8

(Prüfung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen om 10. September 2003, BBI 2003 6241, 6243.

tt am 7. März 2003 durch den Bundesrat an die WEKO odann mit Art. 103 LFG geschaffen. Dieser trat am 1.

20, in Kraft vom 7. Mai 2020 bis zum 31. Dezember wurde anlässlich der ausserordentlichen Session larf Finanzierunglösungen durch den Bund für flugür bis anhin keine gesetzliche Grundlage enthielt.

B.2 Verfahren vor der WEKO

64. Während die Zuständigkeit der WEK enthalten weder das LVA noch das Kartellge zifische Verfahrensregeln.®

65. Gemäss dem Wortlaut von Art. 103 A genannten Bestimmungen und Massnahme berücksichtigen die für den Beschluss zusté

66. Daraus folgt, dass die «endgültige Er über die Gewährung der Beihilfe beim Beil nicht bei der Behörde, welche die Beihilfepr'

C Materielles

C.1 Anwendbares materielles R

C.1.1 Luftverkehrsabkommen

67. Art. 13 LVA stellt das anwendbare r Beihilfetatbestand von Art. 13 LVA entspric und 3 betreffend mit dem LVA vereinbare B:

68. Im Gegensatz zur EU-Kommission WEKO - nicht über ein ganzes Beihilfen-Re men und soft law), gestützt auf welches sie ı prüfen kann. Ob die WEKO im Bereich Lu sich daran zu orientieren hat, wird durch die

69. So stellen das LVA sowie die im Anh verkehr anwendbares Schweizer Recht dar. des LVA aufgeführt sind, sind demgegenül können somit von den Schweizer Behörder genheit hat sich die WEKO für die Ausleguı Akten orientiert. Dies erfolgte vor dem Hinte durch beide Vertragsparteien (Schweiz und

70. Grundsätzlich ist bei den relevanteı chen Rechtsnormen (bspw. EU-Verordnung Kap. C.1.3) zu unterscheiden.

82 Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kart gesetz, KG; SR 251).

83 Vgl. RPW 2019/3b, 1046, Rz 56, Entlastungsr

84 Vgl. RPW 2019/3b, 1046, Rz 56 - 61, Entlastı

85 Konsolidierte Fassung des Vertrags über die 326 vom 26.10.2012, S. 47 — 390.

86 Stellungnahme der WEKO betreffend Untersti weiss (Fn 10), Rz 47 ff., 209 ff.

© in Art. 103 LFG i.V. mit Art. 14 LVA geklärt ist, setz (KG) als Instrument der WEKO beihilfespebs. 1 LFG prüft die WEKO, ob die in diesem Artikel n mit Art. 13 LVA vereinbar sind. Gemäss Abs. 3 indigen Behörden das Ergebnis der Prüfung.

itscheidung» i.S.v. Art. 14 LVA i.V.m. Art. 103 LFG iilfegeber (im vorliegenden Fall dem Bund), und üfung vornimmt (WEKO), liegt.®*

echt

naterielle Recht für die Beihilfenprüfung dar. Der ht — mit wenigen Ausnahmen in den Absätzen 2 sihilfen — Art. 107 des AEUV®.

verfugt die Schweiz — und damit vorliegend die gelwerk (bestehend aus verbindlichen Rechtsnor- Jie Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem LVA Uberftverkehr Akte des EU-Rechts anzuwenden oder Bestimmungen des LVA vorgegeben.

ang des LVA aufgeführten Rechtakte für den Luft- Europäische Rechtsakte, welche nicht im Anhang er nicht Teil der Schweizer Rechtsordnung und | nicht direkt angewendet werden. In der Vergan- 1g von Art. 13 LVA jedoch regelmässig an diesen rgrund, dass eine einheitliche Auslegung des LVA EU) anzustreben ist.°®

1 europäischen Rechtsakten zwischen verbindlien, Kap. C.1.2), und soft law (bspw. Mitteilungen,

elle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellnechanismus zugunsten der SWISS. ıngsmechanismus zugunsten der SWISS. Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), ABl. C

itzungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edel-

C.1.2 Verbindliche Rechtsnormen

71. Obwohl die WEKO im Rahmen der bi massnahmen für die Auslegung von Art. 13 beispielsweise die De-minimis-Beihilfenver lungsverordnung [AGVO]°®) beizuziehen ha che Orientierung an diesen Rechtsakten be sich wie folgt:

- _ Gestützt auf Art. 1 Abs. 2 LVA® ist c mung mit den vor der Unterzeichnur Entscheidungen des Gerichtshofs ur

- Auch wenn die Schweiz gestützt auf im Lichte der EU-Praxis nach der Ve WEKO in der Vergangenheit zumind diese für die Auslegung und das gut schien.”

- Die EU-Rechtsprechung und -Praxis entiert, bezieht sich jedoch auch auf nung oder die AGVO), welche nicht | Schweiz diese Rechtsprechung und hat (bzw. sich an der nach Inkrafttret orientiert), soweit diese für die Ausle wendig sind, kommt dies einer Orier

72. Um im Rahmen der vorliegenden Pri 3 Bst. b LVA zwischen den Vertragsparteien

87 Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommiss Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbe hilfen (De-minimis-Beihilfenverordnung), ABI. L <

88 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommissio bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Bin Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische:

89 «Zu diesem Zweck gelten die Bestimmunger aufgeführten Verordnungen und Richtlinien entf gungen. Soweit diese Bestimmungen im Wes Vertrags und den in Anwendung des EG-Vertrag sie hinsichtlich ihrer Umsetzung und Anwendun dieses Abkommens erlassenen Urteilen, Besch Kommission der Europäischen Gemeinschaft au erlassenen Urteile, Beschlüsse und Entscheidu einer Vertragspartei werden die Folgen der letzt: Hinblick auf ein ordnungsgemässes Funktioniere festgestellt.»

9 Vgl. RPW 2019/3b, 1047, Rz 68 ff., Entlastung der WEKO betreffend Unterstützungsmassnahn 209; Diese Orientierung an der EU-Praxis erfolc gung des LVA durch die beiden Vertragsparteieı 91 Stellungnahme der WEKO betreffend Untersti weiss (Fn 10), Rz 49.

sher zu beurteilenden staatlichen Unterstützungs- LVA keine verbindlichen EU-Rechtsnormen (wie ordnung?” oder die Allgemeine Gruppenfreisteltte, hat sie in der Vergangenheit eine grundsätzlijaht. Die Orientierung an diesen Akten begründet

ie WEKO gehalten, Art. 13 LVA in Übereinstimg des LVA erlassenen Urteilen, Beschlüssen und 1d der EU-Kommission auszulegen.

diese Bestimmung nicht verpflichtet ist, das LVA rtragsunterzeichnung auszulegen, hat sich die est an der relevanten EU-Praxis orientiert, soweit 2 Funktionieren des Abkommens notwendig

im Beihilferecht, an welcher sich die WEKO ori- Rechtsakte (wie die De-minimis-Beihilfenverordm Anhang des LVA aufgeführt sind. Da die Praxis — wie oben erwähnt — zu berücksichtigen en des LVA entwickelten Rechtsprechung/Praxis gung und das gute Funktionieren des LVA nottierung an diesen Rechtsakten selbst gleich.°'

ifung eine einheitliche Auslegung von Art. 13 Abs. (EU und Schweiz) zu gewährleisten, wird sich die

ion vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der iitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Bei- 352/1 vom 24.12.2013.

n vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit nenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des n Union (AGVO), ABI. L 187/1 vom 26.6.2014.

1, die in diesem Abkommen sowie in den im Anhang alten sind, unter den im Folgenden genannten Bedinentlichen mit den entsprechenden Regeln des EG- Is erlassenen Rechtsvorschriften übereinstimmen, sind gy in Übereinstimmung mit den vor der Unterzeichnung lüssen und Entscheidungen des Gerichtshofs und der szulegen. Die nach Unterzeichnung dieses Abkommen ngen werden der Schweiz übermittelt. Auf Verlangen yenannten Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen im sn dieses Abkommens vom Gemeinsamen Ausschuss

ismechanismus zugunsten der SWISS; Stellungnahme 1en zugunsten der SWISS und Edelweiss (Fn 10), Rz jte vor dem Hintergrund, dass eine einheitliche Ausle- 1 anzustreben sei.

jtzungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edel-

WEKO für die Bestimmung eines Unterneh gemeinen Gruppenfreistellungsverordnung°

C.1.3 Soft law

73. Die EU-Kommission hat Akte des so genommen, in welchen sie darlegt, wie sie i jedoch nur in Bereichen möglich, in denen steht (namentlich bei der Beurteilung, ob ei mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen ' wirkung. °®

74. Im Rahmen der Prüfung der Unterst Edelweiss orientierte sich die WEKO ins! Mitteilungen, welche im Zusammenhang mit

75. Am 19. März 2020 hat die EU-Komr b AEUV die Mitteilung «Befristeter Rahmen: angesichts des derzeitigen Ausbruchs von verabschiedet. Im Befristeten Rahmen wird samten EU beträchtlich gestört ist. Er biete Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraur zu unterstützen. Zusammen mit den zahlreic Mitgliedstaaten auf der Grundlage der beste möglicht der Befristete Rahmen es den Mite aller Art ausreichend Liquidität zur Verfüg schaftstätigkeit während und nach der CO\ und 8. Mai 2020 verabschiedete die Kommi: rung des befristeten Rahmens für staatliche

92 AGVO, Fn 88.

93 MAXIAN RUSCHE, in: Wettbewerbsrecht, E menga/Mestmäcker (Hrsg.), 5. Auflage 2016, Ar mäcker).

94 Vgl. für eine Übersicht über die Mitteilungen massnahmen zugunsten der SWISS und Edelwe

9% Mitteilung der Kommission vom 19. März 2021 zung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen ABI. Cc 911 vom 20.3.2020,

% Vgl. auch Pressemitteilung vom 19.3.2020 «St men an, damit die Mitgliedstaaten die Wirtschaft zen können», <https://ec.europa.eu/commission

mens in (finanziellen) Schwierigkeiten an der All- ? orientieren (vgl. Rz 141).

ft law (Leitlinien, Unionsrahmen, Mitteilungen) ann Zukunft ihr Ermessen ausüben wird. Soft law ist der EU-Kommission ein Ermessenspielraum zune in Art. 107 Abs. 3 AEUV genannte Beihilfe als werden kann) und ist ohne Bindungs- und Rechtsützungsmassnahmen zugunsten von SWISS und yesondere an den nachfolgend genannten EU- | COVID-19 erlassen wurden. °*

ission auf der Grundlage des Art. 107 Abs. 3 Bst. für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft COVID-19» (nachfolgend: Befristeter Rahmen)® anerkannt, dass das Wirtschaftsleben in der get den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den in den n in vollem Umfang zu nutzen, um die Wirtschaft hen anderen Unterstützungsmassnahmen, die die :henden Beihilfevorschriften ergreifen können, er- Jliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Unternehmen ung haben, um die Aufrechterhaltung der Wirt- /\D-19-Pandemie zu gewährleisten.” Am 3. April ssion zwei Mitteilungen, die beide als sog. «Ände- Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts

and 3, Beihilfen/Sonderbereiche, Kommentar, Imt. 107 Abs. 3, Rdnr. 9 f. (zit. RUSCHE in Immenga/Mest-

Stellungnahme der WEKO betreffend Unterstützungsiss (Fn 10), Rz 52 — 54.

) «Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stüt-

Ausbruchs von COVID-19» (zit. Befristeter Rahmen),

aatliche Beihilfen: Kommission nimmt Befristeten Rahinfolge des COVID-19-Ausbruchs wirksamer unterstüt- des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19» Befristeten Rahmens’? und zweite Änderun:

76. Für die Beurteilung der «Verbindl Kommission im Rahmen der Prüfung, ob ein mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, kann a Finanzkrise!” hingewiesen werden. So hiel Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfem: Abs. 3 AEUV Uber ein weites Ermessen veı die Kommission Leitlinien erlassen, um die | Vereinbarkeit der von den Mitgliedstaaten markt zu beurteilen beabsichtigt. Nach stanc dadurch, dass sie Verhaltensnormen erläss sie diese von nun an auf die von ihnen erfas ihres Ermessens und kann grundsätzlich nic gegebenenfalls wegen eines Verstosses g Gleichbehandlung oder des Vertrauensschu

77. Daraus folgt, dass die EU-Kommiss Befristeten Rahmens gebunden ist. Sie sch nahme gestützt auf Art. 107 Abs. 3 Bst. b. werden kann, nicht von den im Befristeten F zu können. Vor dem Hintergrund, dass eine LVA (welcher Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEUV vorliegend — wie schon im Rahmen der Prt von SWISS und Edelweiss (Fn 10) —, ob di die Vereinbarkeitserklärung der Massnahme Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wi von Art. 13 Abs. 3 b LVA - die Unterstützı

97 Mitteilung der Kommission vom 3. April 2020 « hilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des des Befristeten Rahmens, ABl. C 1121 vom 4.4.2

(23.6.2020).

% Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 2020 « hilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts de sa_covid19 2nd amendment temporary frame

% Vgl. zum Ganzen auch die inoffizielle aber ko Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft anges pril and 8 may 2020 de.pdf >(23.6.2020).

100 V/gl. zur Erklärung der div. Krisenmitteilungen dung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab « Banken im Kontext der Finanzkrise («Bankenmi Krisenmitteilungen sowie alle Einzelbeschlüsse ; wendungsbereich der Krisenmitteilungen fallen, Buchstabe b AEUV erlassen, dem zufolge unter einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleber

101 Urteil des EUGH vom 19.7.2016 C-526/14, T: Urteil des EuGH vom 8.3.2016 C-431/14 P, Hell

bezeichnet werden (nachfolgend: Änderung des J des Befristeten Rahmens).

chkeit» des Befristeten Rahmens für die EU- e Beihilfe gestützt auf Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEUV uf die Rechtsprechung des EuGH anlässlich der t der EuGH fest, dass die EU-Kommission für die assnahmen mit dem Binnenmarkt gemäss Art. 107 fügt. «Bei der Ausübung dieses Ermessens kann Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage sie die geplanten Beihilfemassnahmen mit dem Binneniger Rechtsprechung beschränkt die Kommission t und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sten Fälle anwenden werde, selbst die Ausübung ht von diesen Normen abweichen, ohne dass dies egen allgemeine Rechtsgrundsätze wie die der itzes geahndet würde».

ion an das von ihr aufgestellte Prüfschema des eint folglich bei einer Beurteilung, ob eine Mass- AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt ‚ahmen verankerten Voraussetzungen abweichen einheitliche Auslegung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b entspricht) anzustreben ist, prüft die WEKO auch fung der Unterstützungsmassnahmen zugunsten e Voraussetzungen des Befristeten Rahmens für > mit dem Binnenmarkt bzw. dem LVA erfüllt sind. rd die WEKO —i.S. einer einheitlichen Auslegung Ingsmassnahmen in der Regel als nicht mit dem

«Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Bei- ; derzeitigen Ausbruchs von COVID-19» (zit. Anderung 020, S. 1-9;

Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beis derzeitigen Ausbruchs von COVID-19», ABl. C 164,

nsolidierte Fassung «Befristeter Rahmen für staatliche

ichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19», t is new/TF consolidated version as amended 3 a

Ziff. 3 der Mitteilung der Kommission über die Anwenlem 1. August 2013 auf Massnahmen zur Stützung von tteilung»), ABl. C 216 vom 30.7.2013, S. 1 — 15: «Die zu Beihilfemassnahmen und -regelungen, die in den Anwurden auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 bestimmten Voraussetzungen Beihilfen zur Behebung 1 eines Mitgliedstaats erlaubt sind».

ıdej Kotnik u.a., Rz 38 ff. enische Republik / Kommission, Rz 67 ff.,

LVA vereinbar erklären (zu den Konsequen Befristeten Rahmens in casu, vgl. Kap. C.3.

C.2 Vorliegen einer Staatlichen

78. In diesem Kapitel wird in einem erste Unterstützungsmassnahme um eine staatli (Kap. C.2), bevor in einem zweiten Schritt bzw. als vereinbar erklärt werden kann (Kap

C.2.1 Voraussetzungen

79. Gemäss Art. 13 Abs. 1 LVA sind sta: oder eines Mitgliedstaats gewährte Beihilfer bestimmter Unternehmen oder Produktio verfälschen drohen, mit diesem Abkomme den Vertragsparteien beeinträchtigen.

80. Damit eine Beihilfe mit dem LVA unv raussetzungen erfüllt sein: Staatlichkeit (Zui staatlichen Mitteln; Kap. C.2.2), Begünstiguı tivität [Kap. C.2.4]), Wettbewerbsverfälschu wie das Vorliegen eines Unternehmens als

81. Wenn auch nur eines dieser Tatbest: nicht unter Art. 13 LVA.'® Die Tatbestandsr

C.2.2 Staatlichkeit (Zurechenbarkeit de aus staatlichen Mittel)

82. Bezugnehmend auf die europäische mal der Staatlichkeit («staatliche oder aus die — anders als der Wortlaut von Art. 13 |

102 Vgl. RPW 2019/3b, 1046, Rz 56, Entlastung: Bekanntmachung der Kommission zum Begriff d AEUV, ABI. C 262/01 vom 19.7.2016 (nachfolg Beihilfe) die Tatbestandmerkmale «Vorliegen ein an den Staat», «Finanzierung der Massnahme «Selektivität der Massnahme» und «Auswirkung del» einzeln aufgelistet werden (Ziff. 5), stell MESTMÄCKER/HEIKE SCHWEITZER, in: Wettbewerb Immenga/Mestmäcker [Hrsg.], 5. Auflage 20 AEUV - die «Staatlichkeit» und die «Begünstigu delsbeeinträchtigung» die zu prüfenden Tatbe: standsmerkmale müssen jedoch die Untervorat der «Finanzierung aus staatlichen Mitteln» (für c und der «Selektivität» (für die «Begünstigung») lichkeit» (Zurechenbarkeit und staatliche Mittel) ı che Vorteil» und die «Selektivität» jedoch zv ARHOLD, in: Münchner Kommentar, Europäische recht, München 2018, Art. 107 AEUV, Rz 123 [z

103 MüKoEuWettbR-ARHOLD, Art. 107 AEUV, Rz

zen der Nicht-Erfüllung einer Voraussetzung des 2.1.4).

Beihilfe gemäss 13 LVA

n Schritt geprüft, ob es sich bei der angemeldeten che Beihilfe i.S. von Art. 13 Abs. 1 LVA handelt geprüft wird, ob diese mit dem LVA vereinbar ist . C.3).

atliche oder aus staatlichen Mitteln der Schweiz 1 gleich welcher Art, die durch die Begünstigung nszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu nN unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen

ereinbar ist, müssen die folgenden Tatbestandvo- 'echenbarkeit an den Staat und Finanzierung aus Ig (wirtschaftlicher Vorteil [Kap. C.2.3] und Selekng und Handelsbeeinträchtigung [Kap. C.2.5] so- Beihilfeempfanger. '

andsmerkmale nicht erfüllt ist, fällt die Massnahme nerkmale werden nachfolgend einzeln geprüft.

:r Massnahme an den Staat und Finanzierung

Norm der Beihilfe umfasst das Tatbestandsmerkstaatlichen Mitteln») zwei Tatbestandsmerkmale, _VA und 107 AEUV vermuten liesse — kumulativ

smechanismus zugunsten der SWISS; Während in der er staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 and: EU-Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen es Unternehmens», «Zurechenbarkeit der Massnahme aus staatlichen Mitteln», «Gewährung eines Vorteils», en der Massnahme auf den Wettbewerb und den Hanen in der Literatur (vgl. namentlich ERNST-JOACHIM srecht, Band 3, Beihilfen/Sonderbereiche, Kommentar, 6, Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 10 ff. und 247 ff. [zit. cker]) — in Anlehnung an den Wortlaut von Art. 107 ng» neben der «Wettbewerbsverfälschung» und «Hanstandsmerkmale dar. Für die Erfüllung dieser Tatbe- ıssetzungen der «Zurechenbarkeit an den Staat» und ie «Staatlichkeit) sowie des «wirtschaftlichen Vorteils» erfüllt sein. Für andere Autoren stellt zwar die «Staatein einziges Tatbestandselement dar, der «wirtschaftlivei getrennte Tatbestandselemente (vgl. CHRISTOPH s und Deutsches Wettbewerbsrecht, Band 5, Beihilfenit. MUKoEuWettbR-ARHOLD)).

126.

vorliegen müssen, damit das Verbot greift: [ und die Gewährung des Vorteils muss aus :

C.2.2.1 Zurechenbarkeit an den Staat

83. Die vorliegende Massnahme wurde « ergriffen. Der Bund ist Vertragspartei des < (vgl. Kap. A.3.6). Die Massnahme ist folglich

C.2.2.2 Finanzierung aus staatlichen Mit

84. Eine staatliche Garantie bietet den \ bezieht, vom Staat getragen wird. Diese Ris angemessene Prämie vergütet werden. Ver che Prämie, so ist dies ein Vorteil für das Un Ressourcen, selbst wenn im Rahmen einet gen.!% Zum Verlust staatlicher Ressourcen hensintermediäre (z.B. Banken) zu zählen, wäre.'% Wird eine Garantie dereinst gezoc Betrags belangt.

85. Die mutmassliche Begünstigung vo C.2.3), den SR Technics durch die Staatsga teln. 1°”

C.2.3 Wirtschaftlicher Vorteil

86. Eine Beihilfe liegt gemäss Art. 13 Al oder Produktionszweige gegenüber anderer

Bekanntmachung zum Begriff der Beihilfe (Fn 1( 73/91, Sloman Neptun Schiffahrts AG, Rz 19; Et Rz. 58.

105 Mitteilung der Kommission über die Anwendu Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen u Bürgschaften), ABl. C 155 vom 20.6.2008, S. 10

106 Vorliegend würden die Kosten, welche der B die Banken an ebendiese beisteuern müsste, 396 000 pro Jahr betragen (vgl. Annex 3).

107 Vgl. EU-Kommission “[The measure] is finan the form of State guarantees”, State Aid SA.56 guarantee scheme to airlines,

108 Nachfolgend werden in Anlehnung an das P Entscheide zu COVID-19-Beihilfen der wirtschaf Lehre Unterkategorien des Tatbestandmerkmals genständige Tatbestandsmerkmale geprüft, vgl. Ziff. 32 -37 (Fn 107); Aide d’Etat SA.56765 (202 paiement de taxes aéronautiques en faveur des (13.6.2020).; State Aid SA. 56963 (2020/N), 13. rary Framework for State aid measures to suppc Ziff. 26 — 31, <https://ec.europa.eu/competition/s (23.6.2020).

ie Massnahme muss dem Staat zurechenbar sein staatlichen Mitteln stammen. '%

Jurch den Bund gestützt auf Art. 102a Abs. 1 LFG lie Unterstützung gewahrenden Konsortialkredits 1 dem Staat zuzurechnen.

teln

/orteil, dass das Risiko, auf das sich die Garantie ikoträgerfunktion sollte normalerweise durch eine zichtet der Staat ganz oder teilweise auf eine solternehmen (Kap. C.2.3) und ein Verlust staatlicher ‘Garantie keinerlei Zahlungen des Staates erfolsind ebenfalls allfällige Vergütungen an die Darledie ansonsten vom Darlehensnehmer zu tragen jen, wird der Staat in der Höhe des garantierten

n SR Technics bzw. der finanzielle Vorteil (Kap. rantie erfährt, stammt folglich aus staatlichen Mit-

9s. 1 LVA nur vor, wenn bestimmte Unternehmen 1 begünstigt werden. Eine solche Begünstigung '®

vacker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1 Rdnr. 274; EU- )2), Rz 38; EuGH 17.3.1993, Rs. C-72/91 und C- IGH 13.3.2001, Rs. C-379/98, PreussenElektra AG,

ng der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche nd Bürgschaften (Mitteilung über Beihilfen in Form von —22, Ziff. 2.1 Abs. 2.

und zusätzlich für die Abwicklung des Darlehens über bei einer vollständigen Kreditinanspruchnahme CHF

ced through State resources, since the measure takes 812 (2020/N), 11.4.2020 — Sweden COVID-19: Loan

Ziff. 33, <https://ec.europa.eu/competirüfschema der EU-Kommission im Rahmen der

tliche Vorteil und die Selektivitat, welche gemäss

; der Begünstigung darstellen (vgl. Fn 102) als eidazu beispielsweise State Aid SA.56812 (2020/N), 9/N), 31.3.2020 — France COVID-19 - Moratoire sur le entreprises de transport public aérien, Ziff. 20 -23,

1.2020 — Italy Guarantee scheme under the Temport the economy in the current COVID-19 outbreak, setzt zum einen voraus, dass einem oder n gegenüber den «normalen Marktbedingunge teil nicht allen Unternehmen in vergleichbare werden, sondern muss bestimmte Unterneh besserstellen (sog. Selektivität, siehe Kap. (

87. Ein Vorteil ist jede wirtschaftliche Ve Marktbedingungen, d.h. ohne das Eingreife liegt vor, wenn sich die finanzielle Lage eine den normalen Marktbedingungen abweiche Massnahme ist dabei irrelevant. '"°

88. So kann ein beihilferechtlich relevar tungen — Subventionen im engeren Sinne — anderer Form die Belastung vermindern, die Bei staatlichen Garantien in Form von Bure mers vor, wenn der Staat mit der Garantie aber nicht mit einer der Risikotragerfunktior wird. Aufgrund der staatlichen Garantie kan rigeren Zinssatz oder gegen weniger Sichel! Finanzmärkten verfügbar wäre. Obwohl eir spruchnahme der Garantie erfolgt, liegt die der Bürgschafts- bzw. Garantieübernahme mers liegt im Differenzbetrag zwischen det Konditionen für die Bereitstellung einer Gare den im Markt vergleichbare Garantien nict Differenz zwischen dem marktüblichen Entg dit einerseits, den gesamten Finanzierungsk Kreditzinsen und der Garantieprämie ander:

89. Im vorliegenden Fall wurde in der Ar Bundes an SR Technics insbesondere in de lehen in der notwendigen Höhe besteht. Sc Markt identifiziert werden, welcher bereit ge’ Höhe von CHF 120 Mio. ohne Beteiligung d von der Höhe der Verzinsung oder anderer sinngemäss geltend gemacht, dass aufgrun schaftlich handelnder alternativer Bürge der

110 Bekanntmachung zum Begriff der Beihilfe (Fr

112 Zur Ermittlung des entsprechenden marktübli Kredits Rechnung zu tragen. Dazu gehören der ditnehmer geleistete Sicherheit und andere sich Aspekte, die Ausfallwahrscheinlichkeit aufgrun schäftsbereich des Kreditnehmers, Prognosen u hilfen in Form von Bürgschaften (Fn 105), Ziff. 3

machung zum Begriff der Beihilfe (Fn 102), Rz 1C (Fn 105), Ziff. 2.1 Abs. 2, 2.2, 4.1, 4.2.

ıehreren Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil Nn» eingeräumt wird; zum anderen darf dieser Vorrer rechtlicher und tatsächlicher Lage eingeräumt men oder Produktionszweige gegenüber anderen

'günstigung, die ein Unternehmen unter normalen n des Staates, nicht erhalten könnte. Ein Vorteil s Unternehmens verbessert, weil der Staat zu von nden Konditionen eingreift. Die genaue Art der

ter Vorteil nicht nur in positiven staatlichen Leis- , sondern in jeglichen Massnahmen liegen, die in ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat. """ schaften liegt eine Begünstigung des Kreditnehein Risiko übernimmt, hierfür vom Kreditnehmer 1 entsprechenden marktüblichen Prämie vergütet n der Kreditnehmer sodann Kredit zu einem nied- "heiten aufnehmen, als er normalerweise auf den le effektive staatliche Zahlung erst mit der Inan- Vorteils- und damit Beihilfengewährung bereits in selbst. Der wirtschaftliche Vorteil des Kreditneh- 1 marktüblichen?'? und den tatsächlich erlangten intie — nicht in der Garantie oder dem Kredit. Wert angeboten, so liegt das Beihilfeelement in der elt für einen vergleichbaren nicht garantierten Kre- ‘osten des garantierten Kredits einschliesslich der arseits.1"°

meldung aufgezeigt, dass die Unterstützung des sr Ermöglichung des Zugangs zu einem Bankdar- ) konnte angeblich kein Finanzierungspartner am wesen wäre, die Finanzierung in der notwendigen es Bundes sicherzustellen — und dies unabhängig "Konditionen. Ebenfalls wurde in der Anmeldung J der gleichen Risikoüberlegungen kein marktwirt- SR Technics eine Bürgschaft über CHF 79,2 Mio.

1acker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 39.

1 102), Rz 66 - 68.

1acker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 40.

chen Entgelts ist den Merkmalen der Garantie und des Betrag und die Laufzeit der Transaktion, die vom Kreauf die Bewertung der Einbringungsquote auswirkende d der finanziellen Lage des Kreditnehmers, der Geid andere wirtschaftliche Faktoren, Mitteilung über Bei- ‚2 Bst. d Abs. 3.

nacker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 102; Bekannt- 9 f.; Mitteilung über Beihilfen in Form von Bürgschaften

(vgl. Kap. A.3.7) gewährt hatte — und dies w Garantiepramie. '

90. Die Bürgschaft des Bundes stellt so’ in Form von Zugang zu Liquidität dar, den s

C.2.4 Selektivitat

91. Eine Massnahme ist selektiv, wenn Unternehmen begünstigt, die sich im Hinblic Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen u zelbeihilfe zu prüfen, indiziert der wirtschaftl

92. Bei der Unterstützungsmassnahme eine Einzelbeihilfe und nicht um ein Beihilf Dienstleister durch die Massnahme nicht ur nahme ist folglich selektiv.

C.2.5 Wettbewerbsverfalschung und H

93. Die beiden Tatbestandsmerkmale W gung müssen beide erfüllt sein, werden in d und als untrennbar miteinander verbunden |

C.2.5.1 Wettbewerbsverfälschung

94. Ist eine vom Staat gewährte Massna fängers gegenüber seinen Wettbewerbern. achtet, die den Wettbewerb verfälscht oder setzt, dass die Wettbewerbsverfalschung - c - erheblich oder wesentlich ist. '2°

95. Eine Beihilfenvergabe kann zudem r andere Staaten gerechtfertigt werden. Durc| die Wettbewerbsverfälschung nur kumuliert.

96. Die vorgesehene Unterstutzungsme von SR Technics gegenüber ihren Wettbev einige der Wettbewerber allenfalls ebenfalls

114 Anmeldung Teil 2, 5.

7 Vgl. Fn 2.

118 Bekanntmachung zum Begriff der Beihilfe (Fr

119 Staatliche Förderungen können den Wettbev tragen, dass das Empfängerunternehmen expan dass eine Beihilfe die Wettbewerbsstellung eine: hilfe stärkt. Eine Beihilfe gilt in diesem Zusamm: fälschend, wenn sie ein Unternehmen begünstigt im Rahmen seiner laufenden Geschäftstätigkeite

120 Bekanntmachung zum Begriff der Beihilfe (Fr

iederum unabhängig von der Höhe der allfälligen

mit einen wirtschaftlichen Vorteil für SR Technics ie ohne die Massnahme nicht erhalten hatte.

sie bestimmte Unternehmen gegenüber anderen k auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte nd rechtlichen Situation befinden.""® Ist eine Einiche Vorteil regelmässig die Selektivität.''°

zugunsten von SR Technics handelt es sich um eregime. So werden namentlich andere MRO '7- iterstutzt. Die vorgesehene Unterstutzungsmassandelsbeeinträchtigung

ettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtier Praxis jedoch regelmässig gemeinsam geprüft jetrachtet.'"?

hme geeignet, die Wettbewerbsposition des Empzu verbessern'"®, so wird sie als Massnahme erzu verfälschen droht. Dabei wird nicht vorausgeder die Auswirkung auf den Handel (Kap. C.2.5.2)

iicht als Reaktion auf eine Beihilfenvergabe durch

n eine derartige «Ausgleichs»-Massnahme würde issnahme ist geeignet, die Wettbewerbsposition verbern zu verbessern, ungeachtet dessen, dass Staatshilfe erhalten werden.

1acker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 168, 170. 1acker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 39.

1 102), Rz 186.

verb selbst dann verfalschen, wenn sie nicht dazu beidieren und Marktanteile gewinnen kann. Es reicht aus, ; Unternehmens im Vergleich zu seiner Lage ohne Beienhang in der Regel bereits dann als wettbewerbsver- ‚indem sie es von Kosten befreit, die es normalerweise »n zu tragen gehabt hatte.

1102), Rz 187, 189. 1acker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 314.

C.2.5.2 Handelsbeeinträchtigung

97. Es muss nicht festgestellt werden, di Handel zwischen Mitgliedstaaten bzw. zwis lediglich ob sie Auswirkungen auf diesen He trächtigen den Handel zwischen den Vertrag schreitende Angebot von Waren und Dienst

98. Die Unterstutzungsmassnahme zug: net, das grenzüberschreitende Angebot von beeinträchtigt damit den Handel zwischen d

C.2.6 Ergebnis

99. Alle Voraussetzungen von Art. 13 At zungsmassnahme zugunsten von SR Techr

100. In einem zweiten Schritt ist nun zu vereinbar sein kann.

C.3 Vereinbarkeit der staatliche

101. In Analogie zur Beihilfeprüfung in der eingegrenzte Legalausnahmen in Art. 13 A Ermessenspielraumen verbundene Erlaubr nahmenvorschriften sind eng auszulegen. Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschri setzungen zu beweisen. '**

102. Grundsätzlich ist es möglich, dass st gesichts des COVID-19-Ausbruchs insbesc (welcher Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA entspricht oder gestützt auf Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEI als mit dem Binnenmarkt vereinbar angeset

C.3.1 Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA

103. Liegt einer der in Art. 13 Abs. 2 LV/ Beihilfe ipso iure mit dem Binnenmarkt ve Auch diese Beihilfen unterliegen allerdings Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

104. Gemäss Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA durch Naturkatastrophen oder sonstige au: dem LVA vereinbar. Art. 13 Abs. 2 Bst. b LV

122 Bekanntmachung zum Begriff der Beihilfe (Fr 124 RUSCHE in Immenga/Mestmäcker (Fn 93), Arı 125 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 15 f. 126 RUSCHE in Immenga/Mestmäcker (Fn 93) , At

ass die Beihilfe tatsächlich Auswirkungen auf den chen den Vertragsparteien des LVA hat, sondern andel haben könnte.'?? Staatliche Beihilfen beeinsparteien, wenn sie geeignet sind, das grenzüberleistungen zu beeinflussen. '7°

ınsten von SR Technics ist ohne weiteres geeig- Waren und Dienstleistungen zu beeinflussen und en Vertragsparteien.

Ss. 1 LVA sind erfüllt. Die vorgesehene Unterstutlics stellt folglich eine staatliche Beihilfe dar.

prüfen, ob diese staatliche Beihilfe mit dem LVA

n Beihilfe mit dem LVA

EU unterscheiden die Ausnahmetatbestande eng \bs. 2 LVA und weiterreichende, mit erheblichen istatbestände in Art. 13 Abs. 3 LVA. Beide Aus- In der EU hat der Mitgliedstaat, der sich auf die ften beruft, das Vorliegen der Tatbestandsvorausaatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft anindere gestützt auf Art. 107 Abs. 2 Bst. b AEUV ) mit dem Binnenmarkt vereinbar sind (Kap. C.3.1) JV (welcher Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA entspricht) 1en werden können (Kap. C.3.2).'7°

\ genannten Tatbestande vor, so ist die fragliche reinbar. Es verbleibt kein Rechtsfolgeermessen. insoweit der Kontrolle der WEKO, als dass das zu prüfen ist. '?®

sind Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die ssergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, mit 'A entspricht Art. 107 Abs. 2 Bst. b AEUV.

1102), Rz 187, 189. 1acker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 316. . 107 Abs. 2, Rdnr. 1 ff.

t. 107 Abs. 2, Rdnr 7.

105. Fur «sonstige aussergewohnliche E Im Befristeten Rahmen hat die EU-Komm «sonstiges aussergewöhnliches Ereignis qt in besonders stark betroffenen Sektoren (z. Einzelhandel) und/oder Organisatoren abge 2 Bst. b AEUV für Verluste entschädigt we Ausbruchs entstanden sind und unmittelbar

106. Voraussetzung dafür, dass eine staa 107 Abs. 2 Bst. b AEUV (bzw. Art. 13 Abs. 2 vereinbar ist, ist ein Kausalzusammenha (d.h. dem COVID-19-Ausbruch) und den ve möglichst genau bewertet werden. '?° Zuden fänger ausgeschlossen werden. '?°

107. Die beabsichtigte Unterstützung mitt Darlehen zugunsten von SR Technics solle quidität für SR Technics sicherstellen, soda: könne. '?! Bei den geplanten Unterstützungs Kompensation von bezifferten — und durch ¢ sondern um die Bereitstellung von zukünftig

108. Grundsätzlich hätte es für den Bund zungsmassnahme zugunsten von SR Techr dellieren.'® Die Schwierigkeit einer solchen gung des Kausalzusammenhangs zwischen Ausbruch) und dem geltend gemachten (zu sich beim Schaden um fehlende Liquidität h auch zukünftigen — Faktoren abhängig ist. [ die Kausalität zwischen der beantragten Un

127 Anerkannte Beispiele sind Kriege, innere Uni Ereignisses, auch schwere nukleare Unfälle od: luste verursachen. Ebenfalls gehörte die Sperrur 11.9.2001 dazu. Der Ausbruch von Tierseuche: Seuche oder die Dioxinverseuchung von Fleisc gezählt, RUSCHE in Immenga/Mestmacker (Fn 9

128 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 15.

129 Die Beihilfegeber müssen genaue Angaben Schäden, zu Berechnungsmethoden sowie zur Kumulierung, zur zuständigen Bewilligungsbehö Die EU-Kommission verlangt eine Aufschlüsselui Kosten, RUSCHE in Immenga/Mestmäcker (Fn 9:

130 RUSCHE in Immenga/Mestmäcker (Fn 93), Ar

131 Schreiben des BR an die Eidgenössischen Fi

132 Ein Unterschied von Art. 13 Abs. 2 Bst. b LV; dere darin, dass eine Beihilfe zur Beseitigung ve entstanden sind, auch an Unternehmen in finanz Beschluss (EU) 2020/394 der Kommission vom Hellenischen Republik in Form von Zinsvergütur Branden von 2007, ABI. L 76/4 vom 12.3.2020, | (22.6.2020); vgl. auch E-Mail vom 17.6.2020 de: der DG COMP, Fn 163 f.

reignisse» gibt es keine allgemeine Definition. 17’

ission jedoch den Ausbruch von COVID-19 als jalifiziert», indem sie festhält, dass Unternehmen

B Verkehr, Tourismus, Kultur, Gastgewerbe oder

sagter Veranstaltungen gestützt auf Art. 107 Abs. rden können, die diesen infolge des COVID-19- auf den Ausbruch zurückzuführen sind.'?®

tliche Unterstutzungsmassnahme gestützt auf Art. Bst. b LVA) mit dem Binnenmarkt (bzw. dem LVA) ng zwischen dem aussergewohnlichen Ereignis rursachten Schäden. Dabei müssen die Schäden 1 muss eine Uberkompensation der Beihilfeempels Bürgschaft des Bundes zur Sicherung von den aktuellen Bedarf zur Überbrückung der Liss eine Zahlungsunfähigkeit vermieden werden massnahme scheint es sich somit nicht um eine Jen COVID-19-Ausbruch bedingte — Schäden, er Liquidität zu handeln.

eine Option darstellen können, eine Unterstütlics gestützt auf Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA zu mo- Unterstützung besteht allerdings in der Darledem aussergewöhnlichen Ereignis (COVID-19- beziffernden) Schaden, insbesondere wenn es andelt, welche per se von diversen — darunter Jabei stellt sich regelmässig die Frage, wie lange terstützung (welche dem geltend gemachten

ruhen, Streiks und, in Abhängigkeit vom Ausmass des ar Industrieunfälle und Brände, die umfangreiche Verig des Luftraums in den USA nach den Anschlägen des

1 0.8. wird nur in Ausnahmefällen, wie. z.B. die BSE- +h zu den sonstigen aussergewöhnlichen Ereignissen 3), Art. 107 Abs. 2, Rdnr 19 m.w.H.

zu den durch das Ereignis hervorgerufene Arten von Art und Höhe der Beihilfe, zur Beihilfenintensität und rde und zur Verwaltung der Beihilfenregelung machen. ng der Finanzierung der Beihilfe und der beihilfefähigen 3), Art. 107 Abs. 2, Rdnr. 17.

. 107 Abs. 2, Rdnr. 17, 21. nanzkommissionen (Fn 6) und Anmeldung Teil 1, 1.

\ gegenüber Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA liegt insbesonn Schäden, die durch aussergewöhnliche Ereignisse iellen Schwierigkeiten ausgerichtet werden kann, vgl. 7. Oktober 2019 über die Massnahmen SA.39119 der igen und Bürgschaften im Zusammenhang mit den

Xz 140, s Head of Unit A3 (State Aid Case Support and Policy)

Schaden entsprechen muss) und dem auss gewiesen werden kann. So scheint es grunc massnahme zur Deckung eines zukünftigen Bst. b LVA in einer Höhe und für eine Zeitsp Abs. 3 Bst. b LVA (Kap. 0.3.2) unter gewiss dere deshalb, weil Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA che Vereinbarkeit gestützt auf Art. 13 Abs. z auch nicht geltend gemacht.

109. Es bleibt folglich zu prüfen, ob die Un geltend gemacht wurde — gestützt auf Art. erklärt werden können (Kap. C.3.2).

C.3.2 Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA

110. Art. 13 Abs. 3 LVA gibt die Möglich! vereinbar zu erklären. Schon aus dem Wort Ermessensspielraum vorliegt. Dieses Erme sozialer Wertungen ausgeübt werden, die sind». '%4

111. Gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA k lichen Störung im Wirtschaftsleben einer Vel werden. Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA entsprich Zusammenhang haben die Unionsgerichte 1 wenn das gesamte Wirtschaftsleben des bi nicht nur das einer seiner Regionen oder G im Einklang, Ausnahmebestimmungen wie /

112. Die EU-Kommission hat im Befriste festgelegt, anhand deren sie die von den h gewahrten Beihilfen grundsatzlich prufen wi

133 Aus der Pressemitteilung vom 15.4.2020 «El zu 137 Mio. EUR zum Ausgleich von Einbussen entstanden sind», <https://ec.europa.eu/commis Folgendes zu entnehmen: «Die Unterstützung e volvierende Kreditfazilität zugunsten von SAS. LC fazilitat in Höhe von bis zu rund 137 Mio. EUR. L entstanden sind, werden nach der Coronakrise : der Fluggesellschaft für das Jahr 2020 berechne vorherigen Genehmigung durch die Kommission den durch den Coronavirusausbruch tatsachlicl ein Rückforderungsmechanismus aktiviert. \ terstützung, die SAS über den tatsächlich erlitteı zahlt werden. Die Gefahr, dass die staatliche Be her ausgeschlossen.» Daraus folgt, dass gestüt: zukünftige Liquidität zur Verfügung gestellt werd der Liquidität, die nachträglich nicht für die Behe forderlich waren, zurückzuerstatten.

134 RUSCHE in Immenga/Mestmäcker (Fn 93), Arı 135 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 17 m

ergewöhnlichen Ereignis überhaupt noch nachsätzlich anspruchsvoller, eine Unterstützungs- Liquiditätsbedarfs gestützt auf Art. 13 Abs. 2 anne zu gewähren, als dies gestützt auf Art. 13 en Voraussetzungen möglich ist. Dies insbeson- ‚eine Uberkompensation verbietet. °° Eine mögli- Bst. b LVA wurde in der Anmeldung sodann

terstützungsmassnahmen - wie in der Anmeldung 13 Abs. 3 Bst. b LVA als mit dem LVA vereinbart

<eit, staatliche Beihilfen für mit dem Binnenmarkt laut («können») wird ersichtlich, dass ein grosser ssen muss «nach Massgabe wirtschaftlicher und auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen

dnnen Beihilfen [...] zur Behebung einer betrachttragspartei als mit dem LVA vereinbar angesehen ‚inhaltlich Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEUV. In diesem estgestellt, dass eine solche Störung nur vorliegt, treffenden Mitgliedstaats beeinträchtigt wird und ebietsteile. Dies steht auch mit der Notwendigkeit Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEUV eng auszulegen. "°°

ten Rahmen die Vereinbarkeitsvoraussetzungen litgliedstaaten nach Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEUV rd und die nach der Anmeldung der betreffenden

J-Kommission genehmigt dänische Garantie von bis

‚ die der Fluggesellschaft SAS durch die Koronakrise rfolgt in Form einer staatlichen Bürgschaft für eine reänemark besichert eine solche revolvierende Kreditdie genauen Verluste, die SAS infolge des Ausbruchs ıuf der Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung t. Die Methode zur Ermittlung der Verluste bedarf der . Sollte die staatliche Unterstützung Dänemarks

ı erlittenen Schaden von SAS übersteigen, wird fit anderen Worten muss die gesamte öffentliche Un- ıen Schaden hinaus erhält, an Dänemark zurückgeihilfe die einschlägigen Einbussen übersteigt, ist dat auf Art. 13 Abs. 2 b LVA grundsätzlich auch

en könnte. Allerdings sind diejenigen Komponenten bung von durch COVID-19 verursachten Schäden er-

. 107 Abs. 3, Rdnr. 1 ff. .W.H.

Mitgliedstaaten sehr rasch genehmigt werde die EU-Kommission im Befristeten Rahmer Ausbruch betroffen sind und die von den Mi men Auswirkungen für die Unternehmen ha staatliche Beihilfen gerechtfertigt sind und fi Bst. b AEUV für mit dem Binnenmarkt vereir pässe von Unternehmen zu beheben und Ausbruch verursachten Störungen die Exist von KMU, nicht beeinträchtigen. '?”

113. Die Mitgliedstaaten müssen nachwei Grundlage des Befristeten Rahmens anmel senes Mittel sind, um eine beträchtliche StÄ hältnismässigkeitsprinzip, Kap. C.3.2.2) unc Befristeten Rahmen (Kap. C.3.2.1) erfüllt sir

C.3.2.1 Voraussetzungen des Befristeteı

114. Der Befristete Rahmen (in der Fassı 8. Mai 2020'°) listet in Ziffer 25 die Vorauss (vgl. dazu Verhältnismässigkeitsprüfung, K: für Darlehen erfüllt sein müssen, damit die erklärt werden kann.

115. Nachfolgend werden zuerst die Vor: mens aufgelistet (Kap. C.3.2.1.1), bevor die: stützungsmassnahme geprüft werden (Kap. möglichen Konsequenzen der Nicht-Erfül C.3.2.1.4).

C.3.2.1.1 Ziffer 25 des Befristeten Ra

116. Ziffer 25 des Befristeten Rahmens hi

25. Die Kommission wird solche staatlichen Beihilfen, zur Bewaltigung des Ausbruchs von COVID-19 gewal AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ansehen, sofeı

a.Je Einzeldarlehen wird eine Garantieprämie mit eine wie in der nachstehenden Tabelle dargelegt schrittw

Art des Empfängers Für das 1. Jahr KMU 25 bps Grosse Unternehmen 50 bps

b.alternativ dürfen die Mitgliedstaaten Regelungen ar wobei jedoch die Garantielaufzeit, die Garantieprä liegenden Einzeldarlehensbetrag angepasst werde längere Laufzeit ausgleichen oder niedrigere Garan

136 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 16 f.,

137 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 18.

138 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 19.

139 Änderungen des Befristeten Rahmens (Fn 97 Befristeten Rahmens (Fn 98), Ziff. 26 (Änderun: Bst. e).

in können. '°6 Angesichts der Tatsache, dass — wie feststellt — alle Mitgliedstaaten vom COVID-19- tgliedstaaten ergriffenen Eindammungsmassnahben, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass ir einen befristeten Zeitraum nach Art. 107 Abs. 3 bar erklärt werden können, um die Liquiditätsengsicherzustellen, dass die durch den COVID-19- enzfähigkeit solcher Unternehmen, insbesondere

sen, dass die Beihilfemassnahmen, die sie auf der Jen, ein erforderliches, geeignetes und angemesrung in ihrem Wirtschaftsleben zu beheben (Ver- 1 dass alle massgeblichen Voraussetzungen des

ı Rahmens

ing nach den Änderungen vom 3. April 2020 und etzungen auf, die neben der Verhältnismässigkeit ap. 0.3.2.2) einer Beihilfe in Form von Garantien Massnahme als mit dem Binnenmarkt vereinbar

aussetzungen von Artikel 25 des befristeten Rahse anhand der vorliegend zu beurteilenden Unter- C.3.2.1.2 und C.3.2.1.3). Schliesslich wird auf die lung einer Voraussetzung eingegangen (Kap.

hmens at folgenden Wortlaut:

die in Form neuer staatlicher Garantien für Einzeldarlehen ırt werden, als nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b n die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

r festgelegten Mindesthöhe erhoben, die bei längerer Laufzeit /eise steigt:

Für das 2. und 3. Jahr Für das 4. bis 6. Jahr 50 bps 100 bps 100 bps 200 bps

imelden und dabei obige Tabelle als Grundlage verwenden, mie und der Garantieumfang in Bezug auf jeden zugrunde n dürfen, sodass z. B. ein geringerer Garantieumfang eine tieprämien ermöglichen könnte; eine Pauschalprämie für die

19.

), Ziff. 15 (Änderung von Ziff. 25); Zweite Änderung des g von Ziff. 25 Bst. d iii) und 27 (Änderung von Ziff. 25 gesamte Laufzeit der Garantie darf verwendet werc Art von Empfänger für das erste Jahr angegebene u im Einklang mit diesem Absatz angepasste Mindest

c.die Garantie wird spätestens am 31. Dezember 202

d.bei Darlehen mit einer längeren Laufzeit als bis zt Empfänger nicht höher sein als:

i. die doppelte jährliche Lohnsumme des Empfäng: für Personal, das am Standort des Unternehmer Subunternehmen steht) für das Jahr 2019 oder da dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, darf der summe für die ersten beiden Betriebsjahre nicht t

ii. 25 % des Gesamtumsatzes des Empfängers im J

iii.sofern der betreffende Mitgliedstaat dies gegenük weis auf die Merkmale bestimmter Arten von Unte Liquiditatsbedarf ab dem Zeitpunkt der Gewährı folgenden 12 Monate (bei grossen Unternehmen einer Selbstauskunft des Empfängers festgestellt

e.bei Darlehen mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezemb nummer 25 Buchstabe d vorgesehen, sofern der be gemessen begründet und die Verhältnismässigkeit gegenüber der Kommission nachgewiesen wird;

f. die Laufzeit der Garantie ist auf maximal sechs Jahı Buchstabe b angepasst wird, und die staatliche Gar

i. 90 % des Darlehensbetrags, wenn Verluste antei Staat getragen werden; oder

ii. 35 % des Darlehensbetrags, wenn Verluste zunäc werden (Erstausfallgarantie);

iil.in beiden oben genannten Fällen gilt, dass der ve der Darlehensbetrag im Laufe der Zeit beispielsw

g.die Garantie darf sowohl für Investitions- als auch fi

h.Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 ber Gruppenfreistellungsverordnung'*?), darf keine Gar

C.3.2.1.2 Kumulative Voraussetzung

117. Wie dem Wortlaut von Ziff. 25 zu ent genannten Voraussetzungen erfüllt sein, da EU-Kommission eine Unterstützungsmassn dem Binnenmarkt bzw. dem LVA vereinbar « gehalten, dass die Voraussetzungen kumul:

118. Nachfolgend wird in einem ersten Sc nahme Ziff. 25 Bst. h erfüllt (Kap. C.3.2.1.3). die sich am 31. Dezember 2019 bereits in S werden darf. Dennoch sind in einem zweite von Ziff. 25 Bst. h für die Beurteilung von C.3.2.1.4).

140 Im Sinne des Anhangs | der AGVO (Fn 88).

141 Der Liquiditätsbedarf darf sowohl Betriebsmit 142 AGVO (Fn 88).

len, wenn sie höher ist als die in der obigen Tabelle für jede nd entsprechend der Laufzeit und des Umfangs der Garantie prämie;

0 gewährt;

ım 31. Dezember 2020 darf der Gesamtdarlehensbetrag je

ars (einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen und Kosten 1s arbeitet, aber formal auf der Lohn- und Gehaltsliste von s letzte verfügbare Jahr. Bei Unternehmen, die am oder nach Darlehenshöchstbetrag die voraussichtliche jährliche Lohnibersteigen; oder

ahr 2019; oder

yer der Kommission angemessen begründet (z. B. unter Ver- :rnehmen), darf der Darlehensbetrag erhöht werden, um den ing für die folgenden 18 Monate (bei KMU) bzw. für die ) zu decken. Der Liquiditätsbedarf sollte auf der Grundlage werden; ‘41

er 2020 darf der Darlehensbetrag höher sein als unter Randstreffende Mitgliedstaat dies gegenüber der Kommission ander Beihilfe gewährleistet bleibt und von dem Mitgliedstaat

e begrenzt, sofern sie nicht im Einklang mit Randnummer 25 antie darf folgende Sätze nicht überschreiten:

lig und zu gleichen Bedingungen vom Kreditinstitut und vom hst dem Staat und erst dann den Kreditinstituten zugewiesen

yn der Garantie gedeckte Betrag anteilig sinken muss, wenn eise aufgrund einer einsetzenden Rückzahlung sinkt;

ir Betriebsmittelkredite gewährt werden;

eits in Schwierigkeiten befanden (im Sinne der Allgemeinen antie gewährt werden.“

en von Ziffer 25

nehmen ist, müssen alle in den Buchstaben a - h mit — vorbehältlich der Verhältnismässigkeit — die ahme in Form von Garantien für Darlehen als mit arklären würde. In Ziff. 19 wird zudem explizit festativ sind (vgl. Rz 113).

hritt geprüft, ob die geplante Unterstützungsmass- Diese Ziffer hält explizit fest, dass Unternehmen, chwierigkeiten befanden, keine Garantie gewährt n Schritt die Konsequenzen einer Nicht-Erfüllung Art. 13 Abs. 3 Bst. b näher zu beleuchten (Kap.

tel- als auch Investitionskosten umfassen.

C.3.2.1.3 Ziffer 25 Buchstabe h

119. Im Folgenden wird vorab der von Ziff tert um zu bestimmen, welche Einheit vorlie zieren ist, bevor auf die finanzielle Situation

Unternehmensbegriff im Beihilferecht

120. Nach der ständigen Rechtsprechunc nehmens jede eine wirtschaftliche Tatigkeit form und der Art ihrer Finanzierung. Eine w darin besteht, Güter oder Dienstleistungen <

121. Gemäss Lehre bilden mehrere rechtl nen eine wirtschaftliche Einheit, wenn eine | oneller, wirtschaftlicher oder institutioneller Einfluss auf die andere(n) ausübt, d.h. derer Weise bestimmt. Es gelten insoweit dieselb recht.'** Bezugnehmend auf die Rechtspr Kommission an der wirtschaftlichen Einheit fest. 146

122. Um Rechtssicherheit insbesondere r gewährleisten, schreibt die De-minimis-Beil dige, abschliessende Kriterien fest, anhand

143 Urteil des EUGH vom 10.1.2006, C-222/04 C. m.w.H.; EU-Bekanntmachung zum Begriff de

145 Vgl. EuGH Cassa di Risparmio di Firenze (Ft AceaElectrabel Produzione SpA/Kommission, C

146 EU-Bekanntmachung zum Begriff der staatlich liche Einheiten können für die Zwecke der Anwe Einheit angesehen werden. Diese wirtschaftliche sehen. In dieser Hinsicht sieht der Gerichtshof funktioneller, wirtschaftlicher und institutioneller

147 En 87.

148 « Der Begriff „ein einziges Unternehmen“ be; men mit ein, die zueinander in mindestens einer

a) Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimm deren Unternehmens;

b) ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheii sichtsgremiums eines anderen Unternehmens z

c) ein Unternehmen ist gemäss einem mit einer aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berec nehmen auszuüben;

d) ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gese einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellsch einbarung die alleinige Kontrolle über die Mehr Gesellschaftern aus.

Auch Unternehmen, die über ein anderes Untern in einer der Beziehungen gemäss Uhnterabsatz ° Unternehmen betrachtet».

. 25 Bst. h verwendete Unternehmensbegriff erörgend als massgebliches Unternehmen zu qualifidieses Unternehmens eingegangen wird.

} des Gerichtshofs umfasst der Begriff des Unterausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsirtschaftliche Tätigkeit ist dabei jede Tätigkeit, die iuf einem bestimmten Markt anzubieten. '*°

ich selbständige natürliche oder juristische Persoatürliche oder juristische Person aufgrund funkti- Verbindungen tatsächlich einen beherrschenden 1. Marktverhalten im Allgemeinen in massgeblicher en Grundsätze wie im allgemeinen Wettbewerbsschung der Unionsgerichte'* hält auch die EU- | zur Bestimmung des relevanten Unternehmens

nit Blick auf die Einhaltung der Schwellenwerte zu iilfenverordnung"*” in Art. 2 Abs. 2% eigenständerer die massgebliche unternehmerische Einheit

assa di Risparmio di Firenze, Sig. 2006 |-289 Rz 107 f. r staatlichen Beihilfe (Fn 102), Rz 7, <https://eur-

1acker (Fn 102), Art. 107 Abs. 1, Rdnr.12.

1 143), Rz 112; Urteil des EUGH vom 16.12.2010, -480/09 P, Sgl. 2010 1-13355, Rz 47 - 55.

1en Beihilfe (Fn 102), Rz 11, «Mehrere getrennte rechtsndung der Beihilfevorschriften als eine wirtschaftliche Einheit ist dann als das relevante Unternehmen anzudas Bestehen von Kontrollbeteiligungen und anderer Verbindungen als erheblich an».

zieht für die Zwecke dieser Verordnung alle Unternehder folgenden Beziehungen stehen:

rechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines an-

‘der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Auf- ı bestellen oder abzuberufen;

n anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder htigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unterallschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäss aftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Verheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder

ehmen oder mehrere andere Unternehmen zueinander | Buchstaben a bis d stehen, werden als ein einziges zu bestimmen ist. Alle Einheiten, die — recht kontrolliert werden, gelten als ein einziges L terien auf die Anwendung der De-minimis-\ nen Unternehmensbegriff des AEUV zu ent:

123. Relativierend ist festzuhalten, dass ( gen — oder gar Kontrollbeteiligungen — an e leistungen auf einem Markt anbietet, nicht | ternehmen im Sinne des Art. 107 Abs. 1, Beteiligungen nur die Ausübung der Rechte bunden sind, und gegebenenfalls der Bezug des Eigentums an einem Gut sind, wird die sehen, wenn sie nicht selbst Waren oder L dagegen eine Einheit, die Kontrollbeteiligun: sächlich durch unmittelbare oder mittelbar schaft aus, ist sie als an der wirtschaftlichen anzusehen. '®"

124. Zusammenfassend ist festzuhalten, Beihilferecht weitestgehend demjenigen im Danach liegt ein Konzern vor, wenn mehrer wirtschaftlich unter einheitlicher Leitung zt Einheit zusammengefasst sind. '%? Die einze nicht als Unternehmen, sofern die Mutte kontrollieren vermag und zweitens diese Mı Konzerngesellschaften nicht in der Lage sin verhalten. In diesen Fällen wird del Unternehmenseinheit betrachtet. '°* In der ju gerichts kommt dieses zum Schluss, dass f in einen Konzern das Leitungsprinzip, d.h. di durch die Konzernobergesellschaft, für eine raussetzung darstellt. Vielmehr ist gemäss trollprinzip die blosse Möglichkeit zu einer | reichend. 1°

Massgebliches Unternehmen in casu

125. Im Rahmen der Prüfung des Unterne Co., Ltd / SR Technics HoldCo 1 GmbH"

150 EU-Bekanntmachung zum Begriff der staatlic 151 EuGH Cassa di Risparmio di Firenze (Fn 143

831/2011 vom 18.12.2018, E. 40 ff., Sanktionsv

153 Sogenanntes «Leitungsprinzip» im Gegensa stehen einer Beherrschungsmöglichkeit vom Vo dies im Unterschied zum Leitungsprinzip — wenr

154 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 336 E. 4.1 Pi

155 V/gl. Urteil des BVGer B-831/2011 vom 18.12 156 RPW 2016/4, 1082, HNA Aviation Group Co..

lich oder faktisch — von ein und derselben Einheit Internehmen.'* Obwohl sich die kodifizierten Kri- ‘erordnung beziehen, scheinen sie dem allgemeisprechen.

lie blosse Tatsache, dass eine Einheit Beteiliguninem Unternehmen hält, das Waren oder Dienst- Jedeutet, dass diese Einheit automatisch als Un- \EUV anzusehen ist. Wenn mit dem Besitz von , die mit der Eigenschaft eines Anteileigners vervon Dividenden einhergeht, die allein die Früchte betreffende Einheit nicht als Unternehmen angeienstleistungen auf einem Markt anbietet." Ubt yen an einer Gesellschaft hält, diese Kontrolle tat- > Einflussnahme auf die Verwaltung der Gesell- Tätigkeit des kontrollierten Unternehmens beteiligt

dass der Unternehmensbegriff im europäischen | Schweizer Kartellrecht zu entsprechen scheint. e rechtlich selbständig organisierte Unternehmen ı einem Gesamtunternehmen als wirtschaftliche nen Tochtergesellschaften eines Konzerns gelten argesellschaft erstens ihre Tochter effektiv zu öglichkeit auch tatsächlich ausübt'°?, so dass die d, sich von der Muttergesellschaft unabhängig zu

Konzern als eine einzige wirtschaftliche ingsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsür die Einordnung einer bestimmten Gesellschaft e tatsächliche Ausübung einer effektiven Kontrolle kartellrechtliche Beurteilung keine notwendige Vodieser Rechtsprechung entsprechend dem Kon- <ontrolle durch die Konzernobergesellschaft aus-

"hmenszusammenschlusses HNA Aviation Group ° stellte die WEKO fest, dass die HNA Aviation,

1äcker, Art. 107 Abs. 1, Rdnr. 12, 333. hen Beihilfe (Fn 102), Rz 16. ), Rz 112.

Dynamic Currency Conversion (DCC); vgl. auch Urteil ıpe SA und Mitbeteiligte/WEKO, Urteil des BVGer Brfügung — DCC

tz zum «Kontrollprinzip», bei welchem bereits bei Beliegen eines Konzerns ausgegangen wird, auch — und | diese Möglichkeit effektiv gar nicht ausgeübt wird. Ubligroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO.

.2018, E. 44, Sanktionsverfügung — DCC.

‚Ltd / SR Technics HoldCo 1 GmbH.

welche mehrheitlich von der HNA Group gel schluss die alleinige Kontrolle über die SR 1

126. Dass die HNA-Gruppe auch gegenw ausübt, wurde in Kap. A.3.1.1 anhand der v welche die Kontrolle der HNA-Gruppe über

127. In der Anmeldung wird zudem eben als das für Ziff. 25 Bst. h des Befristeten Ra

Finanzielle Situation der HNA-Gruppe ar

128. Gemäss Kenntnisstand des BAZL pt unabhängig geprüften Jahresrechnungen, d Lage erlauben würden. '°° Das BAZL könne abschliessend beurteilen. Folglich kann das 31. Dezember 2019 nicht bereits in finanziel

Fazit

129. In Abwesenheit einer Bestätigung, d: nicht bereits in finanziellen Schwierigkeiten zung von Ziff. 25 Bst. h nicht erfüllt. Gestüt Garantie gewährt werden.

C.3.2.1.4 Konsequenz der Nicht-Erfü Beurteilung von Art. 13 Abs. 3 B:

130. Gemäss BAZL könne die Beihilfe trc ellen Gesundheit des Unternehmens aus de den.

131. Einerseits wird beantragt, die Verein lich gestützt auf Art. 13 Abs. 3 Bst.b LVA or prüfen.'°' Andererseits wird — im Falle eine fristen Rahmen - beantragt, dass aufgrund « solle, dass die durch die Beihilfe der SR Tex HNA-Gruppe abflössen, die Erfüllung der \

157 Anmeldung Teil 1, 14; Erläuterungen vom 2( 6.6, 6.14, 8 i.V.m. Schedule 2.

158 Anmeldung Teil 1, 14; Anmeldung Teil 2, 6.

159 Vgl. zur Veranschaulichung

160 Die finanzielle Schwierigkeiten der HNA-Grup 29.2.2020 «Nun hat der Staat bei der HNA Grou der-staat-bei-der-hna-group-das-sagen-Id.15435 hilfe für die Schweizer Luftfahrt aussehen könn dürfte im Falle von Swissport und SR Technics überschuldeter, de facto verstaatlichter Konzern vergangenen Jahren intransparent und verletzte nicht verborgen blieb.», <https://www.nzz.ch/wi

161 Anmeldung Teil 2, 2.

alten und kontrolliert wird, durch den Zusammen- ‘echnics erlangte.

ärtig die alleinige Kontrolle über die SR Technics orliegend eingereichten Dokumente?’ aufgezeigt, SR Technics belegen.

falls davon ausgegangen, dass die HNA-Gruppe hmens massgebliche Unternehmen ist. '°®

ı 31. Dezember 2019

bliziere die HNA-Gruppe keine transparenten und ie eine verlässliche Einschätzung der finanziellen folglich die finanzielle Lage der HNA-Gruppe nicht BAZL nicht bestätigen, dass die HNA-Gruppe am len Schwierigkeiten im Sinne der AGVO war. '©°

ass die HNA-Gruppe am 31. Dezember 2019 sich (im Sinne der AGVO) befand, ist die Voraussetzt auf den Befristeten Rahmen darf folglich keine

lung von Ziffer 25 Buchstabe h für die st.b LVA

tz Nicht-Erfüllung der Voraussetzung der finanzi- *n nachfolgend genannten Gründen gewährt werbarkeit der staatlichen Beihilfe mit dem LVA ledigine Berücksichtigung des Befristeten Rahmens zu r Prüfung der Beihilfe in Verbindung mit dem Beles geplanten ring fencing, welches gewährleisten hnics zur Verfügung gestellten Mittel nicht an die '/oraussetzung von Ziff. 25 Bst. h des Befristeten

).6.2020, 1 f., Shareholders Agreement, insb. Ziff. 6.1,

der Intransparenz und Verschuldung 2020).

pe scheinen vorliegend notorisch zu sein, vgl. NZZ vom p das Sagen», <https://www.nzz.ch/wirtschaft/nun-hat- 17> (9.6.2020); NZZ vom 7.4.2020 «Wie die Staatste», insb. folgende Passage «Einiges Kopfzerbrechen ; der Umstand bereiten, dass mit der HNA Group ein ‚aus China die Alleineigentümerin ist. HNA war in den " Börsenregeln, was dem wachen Auge in Bern sicher rtschaft/wie-die-staatshilfe-fuer-die-schweizer-luftfahrt-

Rahmens obsolet werde, bzw. diese Voraus SR Technics zu erfüllen sei. Diese beiden A

Beurteilung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b LV/

132. Es stellt sich die Frage, ob die WEK sichtigten Unterstützungsmassnahme zugur Bst. b LVA vom Befristeten Rahmen abweic ob die geplante Unterstützungsmassnahme rung im Wirtschaftsleben der Schweiz behe dabei die Voraussetzungen des Befristeten | sich die HNA-Gruppe am 31. Dezember 2C (bzw. dass nicht bestatigt werden kann, da nicht bereits in finanziellen Schwierigkeiten | sem Fall nur dann entgegenstehen, wenn 2 nen Mittel die betrachtliche Storung im Wirt vermögen, weil die HNA-Gruppe die ultimat

133. Wie in Kap. C.1 ausgeführt wurde, Beihilferegelwerk, um eine einheitliche Ausle zu gewährleisten. Eine Abweichung vom Be erfolgen, wenn auch die EU-Kommission n bzw. in einer analogen Konstellation voraus

134. Zwar scheint es grundsätzlich nicht der EU gestützt auf Art. 107 Abs. 3 Bst. b Al det und beurteilt wird. So sieht Ziff. 16 des B genannten Möglichkeiten [insb. Art. 107 Ab Mitteilung zusätzliche befristete Beihilfemai Buchstabe b AEUV als mit dem Binnenmarki durch die betreffenden Mitgliedstaaten sehr alternativer Massnahmen — sowohl Beihilfere gen weiterhin möglich sein. [...]». Auch prä Rechtsprechung , dass der Erlass einer Mitt nicht von ihrer Pflicht entbinde, die spezifisch die sich ein Mitgliedstaat in einem bestimmte dung von Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEUV beru begründen. '% Die vorliegend geplante Unt nics scheint jedoch weder einer «alternativ Rahmens zu entsprechen, da der Befristete lehen explizit vorsieht (Ziff. 25), noch schein

135. Es ist davon auszugehen, dass die E bei der Beurteilung einer analogen Konstell Befristeten Rahmens gebunden ist. Sie sc nahme gestützt auf Art. 107 Abs. 3 Bst. b | werden kann, nicht von den im Befristeten F zu können. Dies wurde der WEKO vorliegen

162 Urteil des EuGH vom 19.7.2016 C-526/14, T:

163 Generaldirektion «Wettbewerb» der Europäis

setzung nicht von der HNA-Gruppe, sondern von ntrage werden nachfolgend einzeln geprüft.

\ ausserhalb des Befristeten Rahmens?

O für die Beurteilung der Vereinbarkeit der beabisten von SR Technics gestützt auf Art. 13 Abs. 3 shen kann. Die WEKO würde demzufolge prüfen, zugunsten von SR Technics die beträchtliche Stöbt bzw. zu deren Behebung beiträgt, ohne dass xahmens erfüllt sein müssten. Die Tatsache, dass ‚19 bereits in finanziellen Schwierigkeiten befand ss sich die HNA-Gruppe am 31. Dezember 2019 befand), würde der Gewährung der Beihilfe in dieufgezeigt würde, dass dadurch die zugesprocheschaftsleben der Schweiz nicht mehr zu beheben ve Kontrolle über diese Mittel ausübt.

orientiert sich die WEKO grundsätzlich am EUgung von Art. 13 LVA der beiden Vertragsparteien fristeten Rahmen durch die WEKO sollte nur dann icht an den Befristeten Rahmen gebunden wäre sichtlich davon abweichen würde.

ausgeschlossen, dass eine COVID-19-Beihilfe in =UV ausserhalb des Befristeten Rahmens gemelefristeten Rahmens vor: «Ergänzend zu den oben s. 2 Bst. b AEUV] legt die Kommission mit dieser ssnahmen fest, die sie nach Artikel 107 Absatz 3 ' vereinbar betrachtet und die nach der Anmeldung rasch genehmigt werden können. Die Anmeldung gelungen als auch Einzelbeihilfen — wird im Übrizisiert der EuGH in der in Kap. C.1.3 genannten eilung [wie der Bankenmitteilung] die Kommission 1en aussergewöhnlichen Umstände zu prüfen, auf sn Fall bei dem Ersuchen um unmittelbare Anwenfe, und ihre Ablehnung eines solchen Antrags zu srstUtzungsmassnahme zugunsten der SR Techen Massnahmen» i.S. von Ziff. 16 des Befristeten Rahmen Beihilfen in Form von Garantien für Daren aussergewöhnliche Umstände vorzuliegen.

U-Kommission — wie in Kap. C.1.3 erläutert — auch ation an das von ihr aufgestellte Prüfschema des heint folglich bei der Beurteilung, ob eine Mass- AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt ‚ahmen verankerten Voraussetzungen abweichen d auf Rückfrage durch die DG COMP'® bestätigt.

ıdej Kotnik u.a., Rz 41. chen Kommission.

So wies diese insbesondere darauf hin, das Änderung desselben für alle zukünftigen Fä

136. Vor dem Hintergrund, dass eine eint (welcher Art. 107 Abs. 3 Bst. b AEUV ents Prüfung gestützt auf Art. 13 Abs. 3 Bst. b L\ zungen des Befristeten Rahmens, insbeson ist zu prüfen, ob für die Auslegung von Ziff. raum besteht.

Auslegung von Ziff. 25 Bst. h des Befrist

137. Gemäss BAZL ist Ziff. 25 Bst. h des auszulegen.'° Mittels eines geeigneten rir auch wenn die HNA-Gruppe bereits am 31.

138. In der Anmeldung wurde das geplan jedoch nicht an der WEKO zu beurteilen, n und inwiefern das dargestellte ring fencing tr tive Kontrolle der HNA-Gruppe über die SR

139. Die EU-Kommission scheint in der v Wortlaut von Ziff. 25 Bst. h zuzulassen. So | Unternehmen bzw. die Gruppe in finanziell sunden) Tochterunternehmen einzig gestüt: der Voraussetzungen der Rettungs- und U werden könnte.'®® Ein ring fencing könne ei zern finanziell gesund sei, ein Tochterunterr ten '®°, was nicht der vorliegenden Konstella

164 E-Mail vom 17.6.2020 des Head of Unit A3 (: «The temporary framework indeed does not pre« for measures which legally fit within the scope oi done. The Commission is bound by its own rules tivated and would amount to a modification of th cial difficulty before 31.12.2019, no aid could be the basis of Article 107(2)(b) (damage compens: lines. The latter would be the normal course of a

165 Gemäss BAZL ziele Ziff. 25 Bst. h einerseits Marktumfeld nicht unnötig zeitlich zu verschiebe dere Teileinheiten des Konzerns durch die Beil Teil 1, 15).

166 Gemäss WEKO besteht dieses im Beitrag d im Wirtschaftsleben der Schweiz ohne rein struk

167 Mitteilung der Kommission — Leitlinien für : nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeite Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien).

168 /gl. E-Mail vom 17.6.2020 des Head of Unit A Fn 164.

169 E-Mail vom 12.6.2020 des Head of Unit A3 (£ the undertaking (i.e. the group) is in difficulty, th GBER or the Temporary Framework. In a situe subsidiaries are in difficulty (on a stand-alone ba.

s eine Abweichung vom Befristeten Rahmen eine lle zur Folge hatte.

ieitliche Auslegung von Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA pricht) anzustreben ist, wird auch die WEKO die /A nicht vornehmen, ohne sich an den Vorausset- Jere an Ziff. 25 Bst. h, zu orientieren. Nachfolgend 25 Bst. h - wie vom BAZL beantragt — ein Spieleten Rahmens mittels eines ring fencing?

Befristen Rahmen nach dessen Sinn und Zweck 1g fencing könne dieses Ziel'® erreicht werden, Dezember 2019 in Schwierigkeiten war.

te ring fencing beschrieben (vgl. Annex 2). Es ist och die Verantwortung dafür zu übernehmen, ob otz aller Vorkehrungen am Ende durch die ultima- Technics ausgehebelt werden könnte.

orliegenden Konstellation keine Abweichung vom ielt sie auf Rückfrage explizit fest, dass wenn das an Schwierigkeiten i.S. der AGVO ist, einem (get auf Art. 107 Abs. 2 Bst. b oder unter Beachtung mstrukturierungsleitlinen'®” eine Beihilfe gewährt nzig in Betracht gezogen werden, wenn der Konjehmen davon jedoch in finanziellen Schwierigkeition entspricht.

State Aid Case Support and Policiy) der DG COMP: clude a notification directly under the Treaty. However, ‘the Temporary Framework, this cannot be easily

. A decision deviating would have to be very well mo- 6 Framework for all future cases. If a group is in finangranted to it or any of its subsidiaries other than on ation) or under the rescue and restructuring guidection».

darauf ab, eine strukturell angezeigte Veranderung im n oder zu verhindern sowie zu gewährleisten, dass aniilfe nicht quersubventioniert würden (vgl. Anmeldung

er Beihilfe zur Behebung einer beträchtlichen Störung turerhaltende Wirkung.

staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung n, ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1-28 (nachfolgend:

3 (State Aid Case Support and Policiy) des DG COMP,

state Aid Case Support and Policiy) der DG COMP, «/f en the entire group cannot get any State aid under the tion in which the group is healthy but one or several sis), the group can either get aid if it is ensured that this

140. In Anbetracht der obigen Ausfuhruns riktiv aus und lehnt folglich die vom BAZL vo WEKO die Voraussetzung von Ziff. 25 Bst.

welchen Voraussetzungen eine Beihilfe zu gegebenenfalls als mit dem LVA vereinbar C.3.3 erläutert (vgl. ebenfalls die Erläuterun

141. Im Sinne eines Nachtrags ist abschl der Hypothese, dass (1) Ziff. 25 Bst. hin der werden könnte und (2) das ring fencing ta durch die Beihilfe gewährte Liquidität besc Technics selbst seit dem 31. Dezember 2 AGVO gewesen ist. Gemäss den eingereich noch Holdco mindestens ein Kriterium von Zweifel angebracht, ob die WEKO - sich an zum Schluss kommen könnte, dass SR Te Befristeten Rahmens erfüllen würde.

Fazit zu den Konsequenzen der Nicht-Erf

142. Zusammenfassend ist festzuhalten, | gende Unterstutzungsmassnahme gestützt vereinbar erklärt werden kann, (1) nicht vo insbesondere dessen Ziff. 25 Bst. h, abweicl im Einklang mit der EU auslegt, wonach a Unternehmens bzw. einer Unternehmensgrı wesenheit von Umstrukturierungsmassnahı Kap. C.3.3 zu den Rettungs- und Umstruktu

C.3.2.1.5 Fazit zu den Voraussetzunc

143. Aufgrund der Nicht-Erfüllung der Vc Unterstützungsmassnahme zugunsten der erklären. Die Prüfung, ob die Massnahme ¢ beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben di beizutragen, würde sich deshalb grundsätzli

144. Dennoch wird nachfolgend aufgeze zungsmassnahme zugunsten der SR Techr angemessen wäre, um die beträchtliche Stö bzw. zur deren Behebung beizutragen. Die grund, dass der Bund für SR Technics eine gung ziehen könnte (Kap. C.3.3).

aid will not benefit the subsidiaries which are in | sidiaries or it cannot be ensure that it does not « (so that it is not in difficulty anymore) before the

170 Anmeldung Teil 1, 16 ff.; Erläuterungen vom |

jen legt die WEKO vorliegend Ziff. 25 Bst. h restrgeschlagene Auslegung ab. Folglich erachtet die h des Befristeten Rahmens als nicht erfüllt. Unter gunsten eines Unternehmens in Schwierigkeiten erklärt werden könnte, wird nachfolgend in Kap. gen zu Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA, Kap. C.3.1).

iessend auf Folgendes hinzuweisen: Sogar unter vorliegenden Konstellation teleologisch ausgelegt sächlich die Kontrolle der HNA-Gruppe über die :hneiden könnte, wäre darzulegen, dass die SR 019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten i.S. der ten Dokumenten erfüllen aber weder SR Technics Art. 2 Ziff. 18 AGVO nicht.'”° Es scheinen somit Art. 2 Ziff.18 AGVO orientierend (vgl. Rz 71 ff.) — chnics die Voraussetzung von Ziff. 25 Bst. h des

üllung von Ziffer 25 Buchstabe h

Jass die WEKO bei der Beurteilung, ob die vorlieauf Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA als mit dem LVA n den Voraussetzungen des Befristen Rahmens, nt, und (2) Ziff. 25 Bst. h des Befristeten Rahmens uch einem gesunden Tochterunternehmen eines Ippe in Schwierigkeiten grundsätzlich — d.h. in Abmen — keine Beihilfe gewährt werden kann (vgl. rierungsmassnahmen).

jen des Befristeten Rahmens

jraussetzungen des Befristeten Rahmens ist die SR Technics als mit dem LVA nicht vereinbar zu yeeignet, notwendig und angemessen ist, um die er Schweiz zu beheben bzw. zur deren Behebung ch erübrigen (vgl. Rz 113).

igt (Kap. C.3.2.2), dass die geplante Unterstütics voraussichtlich nicht geeignet, notwendig und rung im Wirtschaftsleben der Schweiz zu beheben se Prüfung erfolgt insbesondere vor dem Hinter- Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe in Erwädifficulties, or, if the aid is supposed to benefit the sub- Jo so, the group first has to recapitalise the subsidiary subsidiary can get aid».

20.6.2020, 7 ff.

C.3.2.2 Verhältnismässigkeit

C.3.2.2.1 Einleitende Bemerkungen

145. Die europäische Rechtsprechung x Kommission auf der Grundlage von Art. 107 insbesondere immer verpflichtet, die ungesc keit der Beihilfe (einschliesslich des Anreize Diese ungeschriebenen Tatbestandsmerkm indem präzisiert wird, dass die beantragter geeignetes und angemessenes Mittel dars' Wirtschaftsleben des die Beihilfe gewähren:

146. Die von der europäischen Rechtspre plizit erwähnten Tatbestandsmerkmale der ( derlichkeit und Angemessenheit stellen die keitsgrundsatzes dar, welche auch im Schw

147. Auch im Schweizer Recht fordert de waltungsmassnahmen, bzw. vorliegend die öffentlichen Interesse liegenden Ziels — vor im Wirtschaftsleben der Schweiz — geeigne sind. Ausserdem muss der angestrebte Zwe tungen stehen, die den Privaten auferlegt we nismässigkeit hat dabei Verfassungsrang. G deln verhältnismässig sein. '”4

148. Der Grundsatz der Verhältnismässig! Geltung. Er findet vor allem in der Eingriff: Leistungsverwaltung eine zunehmend wicht zip nicht nur individualschützenden Charakt mässigen Inanspruchnahme der von der Al vate Grenzen. '”®

149. Nachfolgend werden die drei Eleme: nung der Massnahme, Kap. C.3.2.2.2; Erfor keit der Massnahme, C.3.2.2.4).

C.3.2.2.2 Eignung der Massnahme

150. Die Verwaltungsmassnahme, bzw. c im öffentlichen Interesse angestrebte Ziel — rung im Wirtschaftsleben der Schweiz — zu € Prüfung der Präzision staatlichen Handelns keinerlei Wirkungen im Hinblick auf den ang ses Zweckes sogar erschwert oder verhind Massnahme. '”®

171 RUSCHE in Immenga/Mestmäcker (Fn 93), Arı 172 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 19.

173 ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMAN HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN), 121, N 521.

174 HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Fn 173), 119 f., N

setzt dem weiten Ermessensspielraum der EU- Abs. 3 AEUV Grenzen. So ist die EU-Kommission :hriebenen Tatbestandsmerkmale der Notwendigffekts) und der Verhältnismässigkeit zu prüfen. '”' ale wurden im Befristeten Rahmen übernommen, 1 Unterstützungsmassnahmen ein erforderliches, ellen müssen, um eine beträchtliche Störung im je Staates zu beheben. '”

chung geforderten und im Befristeten Rahmen exseeignetheit bzw. Eignung der Massnahme, Erfordrei kumulativen Elemente des Verhältnismässigeizer Recht gelten. 7?

r Grundsatz der Verhältnismässigkeit, dass Verstaatliche Handlung, zur Verwirklichung eines im liegend der Behebung der beträchtlichen Störung t (Kap. C.3.2.2.2) und notwendig (Kap. C.3.2.2.3) ck in einem vernünftigen Verhältnis zu den Belasrden (Kap. C.3.2.2.4). Der Grundsatz der Verhältemäss Art. 5 Abs. 2 BV muss alles staatliche Han-

<eit hat im ganzen Bereich des öffentlichen Rechts sverwaltung Anwendung, spielt aber auch in der ige Rolle. So weist das Verhältnismässigkeitspriner auf, sondern setzt im Einzelfall auch der über- Igemeinheit finanzierten Einrichtungen durch Printe der Verhältnismässigkeit einzeln geprüft (Eigderlichkeit der Massnahme, C.3.2.2.3; Zumutbarlie staatliche Handlung, muss geeignet sein, das vorliegend die Behebung der beträchtlichen Störreichen. Das Element der Geeignetheit dient der . Ungeeignet ist eine Massnahme dann, wenn sie estrebten Zweck entfaltet oder die Erreichung dieert. Zu prüfen ist also die Zwecktauglichkeit einer

. 107 Abs. 3, Rdnr. 21, 24.

IN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage, 2016 (zit.

514, 517. 20. 22.

151. Die beantragte Unterstutzungsmass len, um eine beträchtliche Störung im Wirtsc zu beheben, bzw. zur Behebung beizutrage

152. Um die Eignung der vorliegend be: muss zunächst ein Bild über die volkswirtsch tionieren des schweizerischen Wirtschaftsle! sich erkennen, ob deren Unterstützung den schaftsleben beheben zu helfen. Ist die volk: auch einen geringeren potentiellen Beitrag Wirtschaftslebens.

153. Zur Eruierung der volkswirtschaftliche für das Funktionieren einer Volkswirtschaft iı als Indikatoren gefunden werden. Um das F fen zu können, bietet es sich an, dieses als « von einzelnen Dienstleistungen und Produk der abhängt.”

154. Dabei ist es wichtig, den Endkonsum Der Endkonsum ergibt sich durch die Nachfi durch das Bedürfnis der Nachfragerinnen ı bestimmten Leistung, bspw. ein Flug in den zen, die sich ändern können, bspw. durch ei durch die Reise bedingtes erhöhtes Risiko Das heisst, dass sich die Existenz einer Lief Produkten und Dienstleistungen ergibt. De Funktionsfähigkeit der Wirtschaft an sich, s fungsketten aus Sicht der Nachfragebedurfr

155. Die Prüfung der Eignung ist in folge: setzung und die Funktionsfähigkeit einer Wii levanz greifbarer gemacht (Kap. 0.3.2.2.2.' nung (Kap. C.3.2.2.2.2).

C.3.2.2.2.1Systemische Relevanz und Zie

156. Die WEKO hat sich in ihrer Stellungn gunsten der SWISS und Edelweiss (Fn 10): relevanz der Expertenkommission zur Lim Grossunternehmen’’”® orientiert.'®° Dieser h sowohl die Erbringung von Leistungen, die grundsätzlich nicht verzichtet werden kann, Frist möglichen Substituierbarkeit dieser Lei

177 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 132.

178 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 133.

179 Schlussbericht der Expertenkommission zu Grossunternehmen vom 30. September 2010 (z

180 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 134 ff.

181 Schlussbericht Expertenkommission (Fn 179)

nahme muss somit ein geeignetes Mittel darstel- :haftsleben des die Beihilfe gewährenden Staates n (vgl. Befristeter Rahmen, Rdnr. 17).

absichtigten Massnahmen beurteilen zu können, aftliche Bedeutung der SR Technics für das Funkbens gewonnen werden. Erst darauf gestützt lässt 1 Zweck dient, eine beträchtliche Störung im Wirtswirtschaftliche Bedeutung gering, so indiziert dies

zur Behebung einer beträchtlichen Störung des

2n Bedeutung im weiteren Sinne und der Relevanz n engeren Sinne müssen geeignete Messgrössen unktionieren der schweizerischen Wirtschaft grei- System» zu verstehen, in welchem die Produktion ten entlang von Wertschöpfungsketten voneinanvon der Vorleistungsnachfrage zu unterscheiden:

age am Ende der Wertschöpfungskette und damit ınd Nachfrager bzw. der Gesellschaft nach einer Auslandsurlaub. Dahinter stehen Nutzerpräferenn gestiegenes Umweltbewusstsein oder durch ein einer Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten. erkette schlussendlich durch den Endkonsum von r Endkonsum hat somit keinen Einfluss auf die ondern auf die Bestimmung, welche Wertschöpisse bestehen sollen. 1

nde Schritte aufgeteilt: Zunächst werden die Zielrtschaft unter Zuhilfenahme der systemischen Re- I). Anschliessend erfolgt die Beurteilung der Eigsetzung

ahme betreffend Unterstützungsmassnahmen zuzur Eruierung der Eignung am Begriff der Systemitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch ebt für die Kategorisierung als «systemrelevant» für die Volkswirtschaft zentral sind und auf die sowie das Fehlen einer innerhalb einer tragbaren stungen hervor. '?!

ützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edelützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edelr Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch t. Schlussbericht Expertenkommission).

ützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edel-

), 12.

157. Die WEKO hat von diesem Begriff au zung der Beihilfemassnahmen identifiziert, \ Behebung einer beträchtlichen Störung im V tionsfähigkeit der Wirtschaft bemisst. Die t bestimmten Umfangs des Beitrags. Letzter: nismässigkeit, insbesondere der Erforderlic! mung dieses Umfanges ex ante allerdings deshalb auf die Zielgenauigkeit bzw. Präzisi rauf geachtet, dass die Streuung der Effek ausgerichtet wird, die für das Funktionieren

158. Zu diesem Zweck wird in der Stellun nahmen SWISS/Edelweiss sowohl für die m Grad an systemischer Relevanz, d.h. eineı Wirtschaft bzw. eines Systems, der zu unte trachtet. Das heisst, im Gegensatz zum in eine Abstufung der systemischen Relevanz Relevanz eines wirtschaftlichen Angebots misst. Letzteres wird durch die Aufrechterha und Lieferketten operationalisiert (vgl. Rz 18 gezogenen Wirtschaftseinheiten, bspw. Unt können die Massnahmen ausgerichtet wer nahme bei entsprechendem Mitteleinsatz be

159. Bevor in Kap. C.3.2.2.2.3 in einem e Eignung der vorliegenden Beihilfemassnah zum besseren Verständnis Instandhaltungsben und strukturiert sowie die Wettbewerbs:

160. Dazu werden diese Dienstleistunge Marktabgrenzung gegliedert. Dabei bietet e: paischen Kommission abzustellen.

161. Die WEKO hat sich im Zusammensc Technics HoldCo 1 GmbH'®* mit den vorliec dergesetzt und sich dabei an der Praxis der

182 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 140.

183 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 141.

184 RPW 2016/4, 1082 ff., HNA Aviation Group C

185 Die SR Technics war bereits im November 2( / MIB AG (RPW 2004/1, 3i Group pic/MIB AGS,

feuilles der englischen Investmentgesellschaft 3 nics damals dem Markt für Unterhalt und Repar: RPW 2004/1, 3i Group pIc/MIB AGS, 144, Rz 14

sgehend eine mittelbare und unmittelbare Zielsetwonach die mittelbare Zielsetzung der Beitrag zur Virtschaftsleben ist, wobei sich diese an der Funk- ınmittelbare Zielsetzung ist die Erreichung eines > wäre insbesondere für die Prüfung der Verhältnkeit (vgl. Kap. C.3.2.2.3) wichtig. Da die Bestimmit Schwierigkeiten behaftet ist, wird vorliegend on (vgl. auch Rz 150) abgestellt, d.h., es wird da- ‘te der Massnahme möglichst auf jene Bereiche des Wirtschaftslebens besonders relevant sind.'?

gnahme der WEKO zu den Unterstützungsmassittel- als auch für die unmittelbare Zielsetzung der "gewissen Relevanz für das Funktionieren einer rstützenden Wirtschaftseinheiten als relevant be- Fn 179 referenzierten Expertenbericht, wird hier 7 in Betracht gezogen, die sich am Ausmass der für das Funktionieren des Wirtschaftslebens be- Itung und das Funktionieren von Wertschöpfungs- 4). Je höher die relative Relevanz von in Betracht ernehmen, für das System ist, desto zielgenauer den und desto höher wird der Effekt der Mass- >i der Unterstützung dieser Einheiten ausfallen. 1

rsten Schritt der Verhältnismässigkeitsprüfung die men an SR Technics beurteilt wird, sollen zuerst - bzw. MRO-Dienstleistungen (vgl. Fn 2) beschriesituation in diesem Bereich skizziert werden.

n in Orientierung an der wettbewerbsrechtlichen > sich an, auf die Praxis der WEKO und der Euro-

:hlussverfahren HNA Aviation Group Co., Ltd./SR jend relevanten MRO-Dienstleistungen auseinan- Europäischen Kommission orientiert. '®°

ützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edelützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edel-

0., Ltd/SR Technics HoldCo 1 GmbH.

)03 Teil des Zusammenschlussvorhabens 3i Group plc 141 ff.), wobei die SR Technics damals Teil des Porte- | war. Die WEKO ordnete die Tatigkeiten der SR Techaturen von Flugzeugen und Flugzeugkomponenten zu,

162. In Hinblick auf die sachliche Dimensi Europäischen Kommission MRO-Tatigkeiter tung (line maintenance); (ii) Generalüberhol (engine maintenance) und (iv) Bauteilwartur

163. Unter line maintenance, auf welche s (vgl. Rz 21), versteht die Europäische Komı prüfungen sowie die Behebung bestimmter | nen Flughäfen vorgenommen werden, um gewährleisten. '?” Im Einzelnen handelt es si Überprüfung des Flugzeuges mittels Bord cken. '®®

164. Gemäss BAZL sei die SR Technic: schaftsfeldern tatig:

e Engine services: Dieses Geschafts maintenance. Gemass BAZL wurde durchgefuhrt. Viele davon gebe es i z.B. Luftfahrt-Schweisser eine Zertifi Prüfung erneuert werden misse. '®?

e Component services: Dieses Gesch: maintenance. SR Technics habe die Komponenten (ausser Helikopter). A entsprechende Lizenz verfügten. V Testzellen wie auch sehr viel Spezii höre auch die zerstörungsfreie Mate Personal, welches über ein entsprec

e Aircraft services: In diesem Gescha der Basiswartung, Kabinenmodifikat boten. 19!

165. Das BAZL führt im Zusammenhang r aus, dass im sogenannten Instandhaltungsj Tätigkeiten und Frequenzen beschrieben w Tätigkeiten in sogenannte Checks zusamm«

166. Gemäss BAZL umfasse die line ma A-Checks. Auch das Wechseln eines Triebv nance seien in einem Vertrag zwischen Inst: schrieben. Es gehöre auch dazu, dass dafi derten Material, Ersatzteilen, Spezialwerkz

Service/Ceske Aerolinie, Rz 44.

189 Anmeldung Teil 1, 6.

199 Anmeldung Teil 1, 6.

191 Anmeldung Teil 1, 6.

192 Anmeldung Teil 1, 4 f.

on der relevanten Märkte werden in der Praxis der 1 in vier sachliche Märkte unterteilt: (i) Vorflugwarung (heavy maintenance); (iii) Triebwerkswartung 1g (component maintenance). '*

sich die vorliegende Anmeldung vorwiegend stutzt nission Tätigkeiten, wie Transit- und Vorflugüberechnischer Probleme, welche an den verschiededen fahrplanmassigen Betrieb der Flugzeuge zu ch dabei hauptsachlich um Sichtkontrollen und die instrumenten, um wesentliche Fehler zu entde-

5, nebst der line maintenance in folgenden Gefeld entspricht der in Rz 162 genannten engine n diese Arbeiten durch spezialisierte Mitarbeiter n der Schweiz nur bei SR Technics. So müssten zierung verfügen, welche alle vier Jahre mit einer

äftsfeld betrifft die in Rz 162 genannte component > Zulassung für die Wartung aller Kategorien von uch hier bedürfe es an Spezialisten, die über eine /eiter würden Prüfeinrichtungen, Prüfbänke und alwerkzeug benötigt. Zu component services gerialprüfung. Auch hier brauche es spezialisiertes hendes Zertifikat verfügen müsse. '%°

ftsfeld würden allgemeine Leistungen im Bereich ion und diverse Ingenieursdienstleistungen angenit den Tätigkeiten im Rahmen der Instandhaltung yrogramm die fur die Instandhaltung notwendigen ürden. Auf Basis dieser Frequenzen könnten die angefasst werden (vgl. Annex 4). 19?

intenance nun in der Regel Daily-, Weekly-, oder yerks könne dazugehören. Details zur line mainteandhaltungsbetrieb und Operator (Flugbetrieb) beir benötigtes lizenziertes Personal mit dem geforeug auf Abruf bereit sein müsse (On Call). Das

ce, Rz, 9; COMP/M. 7270 - Cesky Aerholding/Travel

verke JV, 5, Fn 19. 2, 2, Fn 3.

Personal müsse auf die relevanten Verfahr: und es müsse die Informatik-Applikationen j

167. Im Zusammenhang mit den in Anne Europäische Kommission eine Unterteilung A-, B-, C- und D-Checks vorgenommen. '*

168. In Hinblick auf die räumliche Dimens dass im Verhältnis zur Standzeit eines Flug tungsarbeiten, die relative Bedeutung der 1 chem Nachfrager von MRO-Arbeiten weltwe Standorten auswählen können.'” Bei der ( teilwartung ist nach Ansicht der EU-Kommi: hen, '% wobei Triebwerkswartung und Baute wartung müsse das Flugzeug nicht ausser Kosten der Vorflugwartung im Verhältnis zu bei der Generalüberholung, Triebwerkswe wurde durch die Europäische Kommission r gegrenzt.'”

Wettbewerbssituation im Bereich der MR

169. Im Hinblick auf die Wettbewerbssitue Technics weltweit eine der grössten unabhé hängig, dass SR Technics nicht in eine Flug tungsbetrieb von SWISS.?% Konkurrenten \ von Air France-KLM, Lufthansa Technik oc China, USA), AAR (USA) oder A.J. Walther:

170. Für die Zwecke zur Einschätzung de feprüfung werden Märkte in Anlehnung an zung des MRO-Bereichs (vgl. Rz 162 und 1 dazu vorliegend zwischen engine services

193 Anmeldung Teil 1, 5.

194 COMP/M.6554 - EADS/STA/ELBE Flugzeuc Generalüberholung zuzuordnen (COMP/M.3374 teilweise bei Vorflugwartungsstationen dt EADS/STA/ELBE Flugzeugwerke JV, 5, Fn 19). weniger als einem Tag, wohingegen die B-Chec SR Technics/FLS Aerospace, 2, Fn 5). C- und | würden, zeichneten sich im Vergleich zu den A- u aus (COMP/M.6554 - EADS/STA/ELBE Flugze sprechend ein bis zwei Wochen und die Durchf 196 COMP/M. 7270 - Cesky Aerholding/Travel Se

189 COMP/M. 7270 - Cesky Aerholding/Travel Se

200 Für SWISS bzw. die Lufthansa-Gruppe werc gemacht; Anmeldung Teil 1, Beilage 1, Folie 15.

201 Anmeldung Teil 1, 7.

an jeder bedienten Fluggesellschaft geschult sein eder Fluggesellschaft beherrschen. '%

x 4 aufgeführten Instandhaltungs-Checks hat die der line maintenance und heavy maintenance in

sion hat die Europäische Kommission ausgeführt, zeugs und den Kosten der auszuführenden Warrransportkosten bis zu dem Punkt sinkt, bei welit zwischen MRO-Anbietern an unterschiedlichen seneraluberholung, Triebwerkswartung und Baussion von mindestens dem EWR Raum auszugeilwartung weltweit sein können. '” Bei der Vorflug- Betrieb genommen werden.'” Folglich fallen die | den Transportkosten schwächer ins Gewicht als artung und Bauteilwartung. Die Vorflugwartung aumlich regional auf den jeweiligen Flughafen ab-

O-Dienstleistungen

tion im Bereich der MRO-Dienstleistungen sei SR ingigen MRO-Gesellschaften. Dabei heisse unabgesellschaft integriert sei, wie z.B. der Instandhalon SR Technics seien z.B. die Wartungsbetriebe ler unabhängige MRO wie HAECO (Hong Kong, 3 (Grossbritannien, weltweit tätig).?°'

r Wettbewerbssituation in der vorliegenden Beihildie Praxis der EU in Bezug auf die Marktabgren- 68) abgegrenzt. In der sachlichen Dimension wird , component services, aircraft services und line

ywerke JV, Rz 25. Dabei seien A- und B-Checks der - SR Technics/FLS Aerospace, 2, Rz 9), wobei diese irchgefuhrt werden könnten (COMP/M.3374 - Die Durchführungsdauer der A-Checks liege dabei bei ks ein bis zwei Tage dauern könnten (COMP/M.3374 - D-Checks, welche der heavy maintenance zugeordnet ind B-Checks durch eine signifikant intensivere Prüfung ugwerke JV, 6, Fn. 20). Ein C-Check daure dement- Uhrung eines D-Checks zwischen drei Wochen bis zu S Aerospace, 2, Fn 5).

rvice/Ceske Aerolinie, Rz 44.

verke JV, Rz 26 ırvice/Ceske Aerolinie, Rz 44 Je das line maintenance durch die Lufthansa Technik maintenance unterschieden. Räumlich wird | werb?” und für die line maintenance ein V angenommen. Davon ausgehend wird von eingehende Analyse zur Marktabgrenzung v nach nicht den Anforderungen an eine Mark und ihres Sekretariats stand.

171. Der weltweite Marktanteil (Umsatz Markt?°) sowie die dazugehörigen Umsätze ten drei Geschäftsbereichen für die letzten | gende Schätzungen: ?'*

202 In den Bereichen engine services, compone Technics in der Schweiz keine Wettbewerber (Er

203 Gemäss Interpretation des BAZL der Angal Marktvolumen auf Basis Umsatz für diejenigen L werden.

204 Erläuterungen vom 20.6.2020, 3; Datenzuste petitor market share_ESTIMATION.xIsx)

für die ersten drei Bereiche ein weltweiter Wettbe- Vettbewerb auf Ebene des einzelnen Flughafens

«Marktanteilen» gesprochen, wenngleich keine orgenommen wurde. Diese Abgrenzung hält demtabgrenzung in Wettbewerbsverfahren der WEKO

SR Technics im Verhältnis zum «addressable» belaufen sich für die in den unter Rz 164 genanndrei Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 auf folnt services und aircraft services gäbe es gemäss SR lauterungen vom 20.6.2020, 3); vgl. dazu auch Rz 168.

yen von SR Technics handle es sich hierbei um das jienstleistungen, die auch von SR Technics angeboten

MRO-Segment «Engine Services» (weltv

Zeitraum Wert Gesamtumsat 2 Umsatz [5000 - 10 00C x In % 100.0 % © Umsatz [5000 - 10 00C S In % 100.0 % S In % 100.0 %

Tabelle 2: Umsätze und Marktanteile weltweit im Seg! nics; LHT: Lufthansa Technik; AFKLM: AirFrance-KLIl Jahresbericht von Lufthansa Technik genommen wor

MRO-Segment «Component Services» (\

Zeitraum Wert Gesamtumsat @ Umsatz [0 - 5000] Si In % 100.0 % © Umsatz [0 - 5000] Si In % 100.0 % Sn Umsatz [0 - 5000] Si In % 100.0 %

Tabelle 3: Umsätze und Marktanteile weltweit im Seg! Technics; LHT: Lufthansa Technik; AFKLM: AirFrance SR Technics.

MRO-Segment «Aircraft Services» (welt

Zeitraum Wert Gesamtumsati @ Umsatz [5000 - 10 000 Q In % 100.0 % © Umsatz [5000 - 10 000 Q In % 100.0 % S Umsatz [5000 - 10 000 Q In % 100.0 %

Tabelle 4: Umsätze und Marktanteile weltweit im Seg! nics; LHT: Lufthansa Technik; AFKLM: AirFrance-KLIl Jahresbericht von Lufthansa Technik genommen wor

172. SR Technics führt dazu aus, dass (AFKLM) die Hauptwettbewerber von SR 1 sehr häufig mit diesen Wettbewerbern in d

yeit)

Z SRT LHT AFKLM

[10 - 20] % | [20 - 30] % nicht verf. [10 - 20] % | [20 - 30] % nicht verf. [0 - 10] % [10 - 20] % nicht verf. ment engine services. Umsätze in mUSD. SRT: SR Tech- |. Die Umsätze für LHT seien von SR Technics aus dem den. Datenquelle: SR Technics.

nicht verf.

nicht verf.

nicht verf.

weltweit)

7 SRT LHT AFKLM [0 - 500] nicht verf. nicht verf. [0 - 500] nicht verf. nicht verf. [0 - 500] nicht verf. nicht verf.

[0 - 101% [[10-20] % * [0 - 10] % * ment component services. Umsätze in mUSD. SRT: SR >-KLM. * Von SR Technics geschätzte Werte. Datenquelle:

weit)

2 SRT LHT AFKLM

] [0 - 500] [500 - 1000] nicht verf. [0 - 10] % [0 - 10]% nicht verf.

] [0 - 500] [500 - 1000] nicht verf. [0 - 10] % [0 - 10]% nicht verf.

] [0 - 500] [0 - 500] nicht verf. [0 - 10] % [0 - 10]% nicht verf.

ment aircraft services. Umsätze in mUSD. SRT: SR Tech- |. Die Umsätze für LHT seien von SR Technics aus dem den. Datenquelle: SR Technics.

; Lufthansa Technik (LHT) und AirFrance-KLM "echnics in dem Sinne seien, dass SR Technics er letzten Runde bei Transaktionen sei. MTU sei auch noch ein relevanter Wettbewerber unc diese drei Firmen habe SR Technics leider |

173. Im Hinblick auf die line maintenance SR Technics in den Monaten November bi Basel [10 - 20] %, in Genf [50 - 60] % (inkl. /i und in Zürich [30 - 40] %.?®

174. Nimmt man diesen Anteil und verweı von SR Technics an den drei Landesflughä sich unter der Berücksichtigung des Gesan Technics in diesem Bereich in der Schweiz? CHF [10 - 20] Mio. und in Zürich CHF [0 - 1(

175. Die Marktanteile von SR Technics in

seien in den vergangenen Jahren stabil gew

nehmen: ?0®

e Basel: [80 - 90] % SR Technics, [10 e Genf: [60 - 70] % SR Technics, [30 - e Zurich: [30 - 40] % SR Technics, [40

Kombiniert man diese Marktanteile mit den ergibt sich folgende Tabelle:

205 Das Akronym OEM steht für Original Equipm:

206 gl. Datenzustellung BAZL vom 23.6.2020 (

207 Vgl. Fn 39.

208 Erlauterungen vom 20.6.2020, 3; Datenzust land AG Revenue comparison BAZL.xIsx)

1 natürlich die OEMs?® (GE, Pratt&Whitney). Für <eine Zahlen.

betrug der mittlere Anteil der Dienstleistungen von s 2018 bis April 2019 an den drei Standorten in ght base maintenance, d.h. die P-Checks easyJet)

ıdet ihn für die Hochrechnung der Jahresumsatze fen im Bereich der line maintenance, so ergeben itjahresumsatzes von CHF [20 - 30] Mio. von SR 7 Umsätze von in Basel CHF [0 - 10] Mio., in Genf )] Mio.

der line maintenance an den drei Landesflughafen esen und würden die folgenden Prozentwerte an-

  • 20] % Nomad Aviation AG, [0 - 10] % übrige. 40] % SWISS, [0 - 10] % übrige.

  • 50] % SWISS, [10 - 20] % Helvetic Airways AG.

in Rz 174 hochgerechneten Jahresumsatzen, so

ent Manufacturer. 20200618 SRT Switzerland AG Revenue comparison

slung BAZL vom 20.6.2020 (20200618 SRT Switzer-

MRO-Segment «Line Maintenance» (an «

Flughafen Wert Gesamtumsatz S Umsatz [0 - 10] [0°

Basel In % 100.0% [80 Umsatz [20 - 30] [10

Genf In % 100.0% 160 Umsatz [20 - 30] [0 Zürich [30

Tabelle 5: Umsätze und Marktanteile an den drei Lan (inkl. light base maintenance, d.h. die P-Checks easy. Nomad Aviation AG; SWISS: Swiss International Air L nics.

176. Aus diesem Überblick über die vier den Bereichen engine services, componen weltweiten Konkurrenz eine eher nachrangii

177. Im Bereich der line maintenance sct starke Rolle einzunehmen. Der zweitwichtig der vorliegenden Angaben SWISS, wobei S sen am Marktanteil, um ca. 10 Prozentpunkt punkte vorangeht. Dennoch scheint es, dass von anderen Akteuren ausgeht (vgl. dazu a sage des BAZL gesehen werden muss, da chen line maintenance und engine services von engine changes und Inspektionen, die durchgeführt würden. ?° Es ist daher davon: Geschäftsfeldern auch einen gewissen, weı werbsdruck auf den Bereich der line mainte

178. [...].2°°[...]2"

Rechtliche Grundlagen MRO-Dienstleistt

179. In Bezug auf die rechtlichen Grundla BAZL aus, dass ein Instandhaltungsbetrieb hörde verfügen müsse. In der Schweiz wer vom BAZL regelmässig überprüft. Der Umfa

208 Erläuterungen vom 20.6.2020, 4. 210 7[...].

211 Anmeldung Teil 1, 6.

len drei Landesflughäfen in der Schweiz)

RT Nomad swiss Helvetic | Übrige

- 10] [0 - 10] - - [0 - 10] % % %

  • 20] - [0 - 10] - [0 - 10]

  • 70] j [30 - 40] - [0 - 10] % % %

% % %

Jesflughäfen in der Schweiz im Segment line maintenance Jet in Genf). Umsätze in mCHF. SRT: SR Technics; Nomad: ines Ltd.; Helvetic: Helvetic Airways AG. Quelle: SR Tech-

Geschaftsfelder scheint es, dass SR Technics in t services und aircraft services im Verhaltnis zur ye Rolle hat und dass der Wettbewerb intensiv ist.

Veint SR Technics jedoch in Basel und Genf eine ste, in Zürich und Genf aktive, Player ist aufgrund R Technics gegenüber SWISS in Zürich, gemes- e hinten ansteht und in Genf um rund 25 Prozent- ; — zumindest potenziell — Wettbewerbsdruck auch uch Rz 172), wobei dies auch im Lichte der Ausss zwischen den verschiedenen Geschäftsbereieine enge Kooperation bestünde, u.a. im Rahmen teilweise von der line maintenance-Organisation auszugehen, dass der Wettbewerb in den anderen ingleich hier nicht weiter analysierbaren, Wettbenance ausubt.

ingen

Jen der Flugzeugwartung in der Schweiz führt das über eine Zulassung der zuständigen Luftfahrtbede die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ng der erlaubten Tätigkeiten des Instandhaltungs- betriebs sei im Zulassungszertifikat und der schrieben. Die Zulassung gelte jeweils für d (Kombination Flugzeug / Triebwerk). Der W:

180. Auf Basis des LVA habe die Sch 1321/20142"? anzuwenden. Fur die Instand! ordnung relevant. Das Kennzeichen eines L bestimmten Staat) lege fest, welche gesetz! tungsbetriebs relevant seien. Dies bedinge, ı BAZL über zusätzliche weitere Zertifizierur müsse. ?'* Im Rahmen von bilateralen Vertré gen der USA, Kanada und Brasilien zustänc

181. Das bescheinigungsberechtigte Pers sellschaft eine Bescheinigung Uber die dure müsse über eine Lizenz verfügen, welche c ein neues Flugzeugmuster einzutragen, mü: Wissen in einer vom BAZL zugelassenen Si stehen. Eine solche Ausbildung daure in de

C.3.2.2.2.3Beurteilung der Eignung

182. Für Beurteilung der Eignung der vi nahme an SR Technics steht das mittelbaı Stützungsmassnahme einen positiven Beitr bung einer beträchtlichen Störung im Wirtsc densein von einer gewissen systemischen und einer innerhalb einer tragbaren Frist mÄ schätzt werden (vgl. Rz 156).2"7

183. In Anlehnung an den Schlussberich und sowie unter Verweis auf die entspreche zu den Unterstutzungsmassnahmen SWIS: gende Feststellungen gemacht werden:

Geringe Relevanz von Instandhaltungsbe am Beschäftigungsanteil

184. Instandhaltungs- bzw. MRO-Betriebe Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Sc hörigen «Airline-related» Segments?"®.

212 Anmeldung Teil 1,5 f. 213 Anmeldung Teil 1, Beilage 2.

214 Für die Wartung des Airbus A-380 der Singa| bspw. eine Zulassung der CAAS (Civil Aviation /

215 Anmeldung Teil 1, 6. 216 Anmeldung Teil 1, 6.

217 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 183 ff. und Rz 143.

218 Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Sch

219 Die Zivilluftfahrt setzt sich aus drei verschie« related» umfasst die eng mit der Beförderung vc

B Airlines, General Aviation, Bodenabfertigun

n vom BAZL genehmigten Betriebshandbuch beie in der Zulassung spezifizierten Flugzeugmuster artungsbetrieb von SWISS [...].?"?

weiz die entsprechende Verordnung (EU) Nr. haltung sei Annex Il Part-145 der erwähnten Veruftfahrzeuges (und damit die Zuordnung zu einem lichen Anforderungen für die Zulassung des War- Jass SR Technics neben der Zulassung durch das ıgen durch Länder ausserhalb der EU verfügen igen sei das BAZL für die Aufsicht von Zulassunig. 2'°

onal (d.h. diejenigen Angestellten, die der Flugge- ;hgeführten Wartungsarbeiten ausstellen dürften) las entsprechende Flugzeugmuster aufführe. Um sse der Bewerber das theoretische und praktische chule erlangen und entsprechende Prüfungen be- "Regel rund drei Monate.?"®

jrliiegend zu beurteilenden Unterstützungsmassre Ziel oder die Frage im Vordergrund, ob diese ag — unabhängig von seiner Grösse — zur Behechaftsleben haben kann. Dazu muss das Vorhan- Relevanz des Angebotes fur die Volkswirtschaft glichen Substituierbarkeit dieses Angebots abge-

{ der Expertenkommission (vgl. Kap. C.3.2.2.2.1) :nden Analysen in der Stellungnahme der WEKO S/Edelweiss können hinsichtlich der Eignung foltrieben gemessen am Wertschöpfungs- und

> sind Teil des Bereichs der Zivilluftfahrt, wie er im ‚hweiz?'® erfasst wird, insbesondere des dazugesore Airlines (line maintenance) benötige SR Technics \uthority of Singapore); Anmeldung Teil 1, 6.

ützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edelneiz (Lupo 2016) vom 24.2.2016, BBI 2016.

Jenen Segmenten zusammen: Das Segment «Airlinen Personen und Fracht verbundenen Unternehmen, z. g, Catering, Technische Betriebe, Treibstoff-Firmen,

185. Wie im Anhang F.1 Stellungnahme d zugunsten der SWISS und Edelweiss (Fn 1 gesamtwirtschaftliche Wertschöpfungs- als (inkl. Luftfracht) als Ganzes und insbesonde einstelligen Prozentbereich und indizieren — gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieser bei

186. Diese Beobachtungen indizieren für Relevanz des MRO-Bereichs.

Relevanz von SR Technics als MRO-Dien

187. In der Stellungnahme der WEKO bı der SWISS und Edelweiss wurde nun allerd nen von Fluggesellschaften für die Funktio fungsketten als relevant eingestuft und vor c nahmen an SWISS und Edelweiss bı Luftfrachtgeschäft dieser Fluggesellschaften Flüge mit Fracht) spielt in der Schweiz eine

188. Ausgehend von dieser Feststellung SR Technics als Dienstleistungserbringer fi und Luftfrachtfunktionen beiträgt.

189. Dazu muss vor dem Hintergrund der maintenance zunächst ein Bild zu deren O Technics in diesem Bereich in der Schweiz

190. Die line maintenance an den drei S folgt organisiert:227

e Flughafen Zürich: [...] würden ihre seien nicht bzw. lediglich ergänzend wiesen. Für die übrigen (vorwiegend tragspartner für die line maintenance

e Flughafen Basel (Euroairport): SF nance der [...] Zustandig. Andere (a maintenance teilweise auch selber o

e Flughafen Genf: [...] wurden ihre seien nicht auf die Dienstleistungen \ die line maintenance der [...] zustär

Fracht, Speditionslogistik etc.; Das Segment «Ai des Flugplatzes verbundenen Unternehmen, z.! Das Segment «Retail/Gastro/Service-related» ul Bereich zählen, wie Restaurants, Einkaufsläder lungnahme der WEKO zu den Unterstützungsn INFRAS, Volkswirtschaftliche Bedeutung der 30.5.2011 (zit. INFRAS 2011), 51.

220 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 183 ff. und Rz 194.

221 Stellungnahme der WEKO betreffend Unterst weiss (Fn 10), Rz 183 ff. und Rz 193.

222 Anmeldung Teil 1, 7 ff.

er WEKO betreffend Unterstützungsmassnahmen 0) detaillierter ausgeführt wird, liegen sowohl der

auch der Beschäftigungsanteil der Zivilluftfahrt re des «Airline-related» Segments im sehr tiefen fur sich genommen - eine unterdurchschnittliche den Bereiche.

sich genommen eine geringe volkswirtschaftliche

stleisterin für Hub- und Luftfrachtfunktionen

streffend Unterstützungsmassnahmen zugunsten lings der Verbund von Hub- und Luftfrachtfunktionsweise von einzelnen inländischen Wertschöpliesem Hintergrund die Eignung der Beihilfemasssjaht.?° Dabei bedingt das Passagier- das und umgekehrt. Das reine Luftfrachtgeschäft (nur untergeordnete Rolle.??'

muss vorliegend überprüft werden, welche Rolle ir Fluggesellschaften im Hinblick auf deren Hubgeltend gemachten besonderen Relevanz der line rganisation in der Schweiz und zur Rolle von SR gewonnen werden.

chweizer Landesflughäfen ist gemäss BAZL wie

line maintenance eigenständig organisieren. Sie auf die Dienstleistungen von SR Technics angeausländischen) Fluggesellschaften stehe als Ver- > nur SR Technics zur Verfügung.

2 Technics sei insbesondere für die line mainteusländische) Fluggesellschaften würden ihre line rganisieren.

line maintenance eigenständig organisieren und ‚on SR Technics angewiesen. SR Technics sei für ıdig. Für die übrigen (vorwiegend ausländischen)

rport-related» umfasst die eng mit der Bewirtschaftung

3. Flugplatzbetreiber, Polizei, Flugsicherung, Zoll etc.; nfasst die Unternehmen, welche zum «Non-Aviation»- , Autovermietungen, Reisebüros, Taxis etc.; vgl. Steljassnahmen SWISS/Edelweiss (Fn 177), Rz 230 und Zivilluftfahrt in der Schweiz, Schlussbericht, Zürich,

ützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edelützungsmassnahmen zugunsten der SWISS und Edel-

Fluggesellschaften stehe als Vertrag zur Verfügung.

191. Dazu kann auf die eingangs zum Hi nahme beschriebene Relevanz von SR Tec desflughäfen verwiesen werden, welche gez für ausländische Fluggesellschaften, und s 39 f.).228

192. Zentral für die Eignungsprüfung ist | 187), welche hauptsachlich durch die SWIS auch die [...], die den Uberwiegenden Teil a Uber Genf und Basel, beides keine Hub-Flu rund 8.5 % bzw. 0.1 % aller gemischten Fre mischte Frachtflüge heisst, dass auf diesen dert werden. ??*

193. Daneben gibt es noch reine Frachtfi samten Fracht (in Tonnen) nach und aus « Frachtflügen hat Basel einen Anteil von ca. | sen in Tonnen). Zürichs Anteil ist mit nahezı

194. Gestutzt auf diese Angaben ware die mit Fracht über den Flughafen Basel, an v reinen Flugfracht bzw. rund 12.5 %?76 derg sehr klein. Dabei ist im Lichte von Rz 190 verbundenen Frachtflüge auch von SR Tec dient werden und die Schätzung damit eher

223 Auf das ganze Jahr 2019 bezogen würden Technics mit line maintenance-Dienstleistungen bracht würden, also rund [30 - 50] % von allen / - 80] % aller Flugbewegungen durch SR Technic davon rund [40 - 60] % für die [...] erbracht wir Dienstleistungen in Genf. Am Elughafen Zürich i an den behandelten Flugbewegungen eher unte gen für die [...] erbracht würden. Der grösste Te tenance-Diensteistungen werde über die [...] inne Rz 190). Diese Angaben beziehen sich auf Fluc Jahr. Implizit wird die Annahme getroffen, dass | bewegungen von [...] bei [...] um eine Fluggese meldung Teil 1, 8 f. und Ergänzungen vom 20.6. 224 gl. Datenzustellung BAZL vom 14.5.2020 (W seit 2018 wurde der wesentliche Teil der Luftfr: (mit einem Anteil von rund 90 %). Dabei ist v.a. ¢ wichtigste Player (Stellungnahme der WEKO z [Fn 97], Rz 161).

225 \/gl. Datenzustellung BAZL vom 14.5.2020 (V len reine Frachtfluge_v1.xlsx; für das Jahr 2019)

226 0.8 (Anteil Basel reine Fracht) x 0.156 (Anteil

227 Vgl. Datenzustellung BAZL vom 14.5.2020 (V

spartner für die line maintenance nur SR Technics

ntergrund der vorliegend geplanten Beihilfemassnics für die Fluggesellschaften an den drei Laneigt hat, dass SR Technics v.a. am Standort Genf speziell für [...], relevant ist (vgl. Kap. A.3.3, Rz

die Hub-Funktion des Flughafens Zürich (vgl. Rz S als Hub-Fluggesellschaft begründet wird. Es ist n Luftfracht nach und aus der Schweiz abwickelt. ghäfen, wurden im Jahr 2018 und im 2019 jeweils ıchtflüge (gemessen in Tonnen) abgewickelt. Ge- Flügen sowohl Passagiere als auch Fracht beförüge, auf denen im Jahr 2019 ca. 15,6 % der ge- Jer Schweiz abgewickelt wird. Bei diesen reinen 30 % und Genf einen Anteil von ca. 20 % (gemes- 10 % verschwindend klein. ??°

> Bedeutung von SR Technics in Bezug auf Flüge velchem der überwiegende Teil (rund 80 %) der esamten Flugfracht (in Tonnen) abgewickelt wird, davon auszugehen ist, dass nicht alle der damit shnics mit line maintenance-Dienstleistungen bekonservativ ist.227

in Basel [50 - 70] % aller Flugbewegungen durch SR bedient, wobei davon rund [60 - 80] % für die [...] erne maintenance-Dienstleistungen. In Genf würden [60 s mit line maintenance-Dienstleistungen bedient, wobei den, also rund [20 - 40] % von allen line maintenancest die Relevanz von SR Technics mit [10 - 30] % Anteil rgeordnet, wobei rund [0 - 20] % dieser Dienstleistunil der an diesem Hub-Flughafen bezogenen line main- >rhalb der eigenen Wartungsorganisation bezogen (vgl. jgesellschaften mit mehr als 10 Starts/Landungen pro es sich bei den zugrundeliegenden Daten für die Flug- Ischaft mit mehr als 10 Starts/Landungen handelt. An- 2020, 4.

[EKO Zahlen Linien und Charter_v1.xlsx). Über die Zeit acht (gemessen am Gewicht) über Zürich abgewickelt lie SWISS mit Anteilen von ca. [60 — 80] % der weitaus u den Unterstützungsmassnahmen SWISS/Edelweiss

VEKO Zahlen Linien und Charter_v1.xlsx, WEKO Zah- .

der reinen Fracht an gesamter Fracht) = 0.125. VEKO Zahlen reine Frachtfluge_v1.xlsx).

195. Am Standort Genf scheint SR Techn

196. Insgesamt ist daher, gestützt auf di den Standorten Basel und Genf im Hinblick frachtfunktionen für die Funktionserhaltunc schwindend klein.

197. Die Dienstleistungen von SR Techni sich vielmehr auf reine Passagierfluge und d in Genf und in Basel (vgl. Rz 191 und auch

Zwischenfazit

198. Die Relevanz von SR Technics als N nen ist untergeordnet. SR Technics ist ins schaft und für Passagierflüge ausländischer

Zwischenfazit zur Eignung der Beihilfem

199. Die Eignung der vorgesehenen Beih Behebung der beträchtlichen Störung im V grund deren sehr geringen Relevanz für die | erhaltung von Wertschöpfungs- und Lieferk«

200. Selbst wenn man die Eignung bejaht fend die Erforderlichkeit als zweiter notwend der Beihilfemassnahme für die WEKO sehr : der Notwendigkeit kann von der WEKO dah

C.3.2.2.3 Erforderlichkeit der Massn:

201. Die Verwaltungsmassnahme, bzw. c im öffentlichen Interesse angestrebte Ziel — rung im Wirtschaftsleben der Schweiz - erf: gleich geeignete, aber mildere Massnahme Das Element der Erforderlichkeit dient der F

202. Bei der Beurteilung, ob eine Beihilfe berücksichtigen.?”” Gemäss EuGH besteht « Beihilfe darin, dem betreffenden Unternehm ten an den Tag zu legen, das ohne Gewähru

228 0.2 (Anteil Genf reine Fracht) x 0.156 (Anteil :

229 gl. Datenzustellung BAZL vom 14.5.2020 (V len reine Frachtfluge_v1.xlsx).

230 Anmeldung Teil 1, 9. 231 HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Fn 173), 123, N 5 232 RUSCHE in Immenga/Mestmacker (Fn 93), Ari

233 Würde das durch die Beihilfe beanreizte Ver auch ohne Erhalt der Beihilfe, an den Tag geleg! nehmen von den Kosten zu befreien, die es norn rung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen g ist folglich nicht erforderlich für das damit bezwe

ics, ausgehend von Rz 190, [...]?78[...]?79

ese Angaben, die Relevanz von SR Technics an auf die Aufrechterhaltung von Hub- und/oder Luft- | des Schweizer Wirtschaftslebens sehr bis vercs im Bereich der line maintenance beschränken abei v.a. auf die Abwicklung [...] an den Flughäfen die Detailangaben in Fn 223).

IRO-Dienstleisterin für Hub- und Luftfrachtfunktiobesondere für [...] als reine Passagierfluggesell- 'Fluggesellschaften relevant.?°°

assnahmen

ilfemassnahmen zugunsten der SR Technics zur Jirtschaftsleben der Schweiz beizutragen ist aufdub- und Luftfrachtfunktionserfüllung zur Aufrechtatten zu verneinen.

=n wurde, sind, wie nachfolgend dargelegt, betrefiger Bestandteil der Verhältnismässigkeitsprüfung starke Zweifel gegeben. Eine endgültige Bejahung er nicht ausgesprochen werden.

ıhme

lie staatliche Handlung, muss im Hinblick auf das vorliegend die Behebung der beträchtlichen Stöorderlich sein; sie hat zu unterbleiben, wenn eine > für den angestrebten Erfolg ausreichen würde. rüfung der Intensität staatlichen Handelns. ?®'

erforderlich ist, ist der Anreizeffekt der Beihilfe zu Jie Daseinsberechtigung für die Gewährung einer en einen Anreiz zu geben, ein bestimmtes Verhalng dieser Beihilfe nicht erfolgt wäre. 7°° Die Beihilfe

der reinen Fracht an gesamter Fracht) = 0.031. VEKO Zahlen Linien und Charter_v1.xlsx, WEKO Zah-

27. . 107 Abs. 3, Rdnr. 24.

halten vom begünstigten Unternehmen auf jeden Fall, , würde die Beihilfe tatsächlich dazu führen, ein Unternalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsfühjehabt hätte. Die Beihilfe zeitigt keinen Anreizeffekt und ckte Ziel.

muss dementsprechend für die Erreichung forderlich sein.?%4

203. Im Hinblick auf den Anreizeffekt der dass SR Technics ihren geltend gemachten liche Garantie decken hatte können?®®, wes! pekt der Erforderlichkeit eingegangen wird.

C.3.2.2.3.1Beurteilung der Erforderlichke

204. Um beurteilen zu können, ob die Be muss die Frage beantwortet werden könne nance von SR Technics bei einem Wegfall bestritten, dass line maintenance-Dienstle Frachtflüge abzuwickeln. Für den Ersatz de Landesflughäfen seien drei Varianten analy:

(1) Die line maintenance-Organisation von gen auch fur Fluggesellschaften ausser] und Genf, da SWISS keine Flüge ab Ba:

(2) Eine bereits bestehende (ausländische) maintenance übernehme die entspreche

(3) Eine neu zu gründende Gesellschaft Uk Dabei kämen auch Betriebe in Frage, di jedoch keine line maintenance-Dienstlei: tion, die insbesondere in Basel im Berei tätig sei).

205. Soseies im Hinblick auf Variante (1) der Übernahme der line maintenance ander dieser Variante sei, dass [...]. Damit die SWI nics übernehmen könnte, wären verschied wendig: ??7

e Ausbildung Mechaniker auf neue Fit

e Genehmigung der Erweiterung des I tions durch das BAZL: rund 3 Monat 209).

e Neuaufnahme Personal, bestehende läufe der jeweiligen Fluggesellschaft Monate.

e Einholung aussereuropaischer Gene Fluggesellschaften: 6 bis 12 Monate

206. Im Hinblick auf Variante (2) in Rz 2( nicht auszuschliessen, wobei die Mehrzahl r

234 EuGH 21.7.2011, Rs. C-459/10 P, Freistaat § 235 Anmeldung Teil 2, 5.

236 Anmeldung Teil 1, 9.

237 Anmeldung Teil 1, 10.

der in Art. 107 Abs. 3 AEUV genannten Ziele er-

Massnahme wurde in der Anmeldung dargelegt, Liquiditätsbedarf nicht auf dem Markt ohne staat- 1alb nachfolgend nicht mehr näher auf diesen Asit

ihilfemassnahme erforderlich bzw. notwendig ist, in, ob und in welchem Ausmass die line mainteersetzt werden könnte. Gemäss BAZL sei es unistungen notwendig seien, um Passagier- und r Dienstleistungen von SR Technics an den drei siert worden: ??®

SWISS übernehme die relevanten Dienstleistun- 1alb der Lufthansa Gruppe (nur möglich in Zürich sel anbietet);

Gesellschaft mit einem Angebot im Bereich line nden Dienstleistungen (z.B. Air France-KLM);

ernehme die Dienstleistungen von SR Technics. > bereits im Bereich Flugzeugwartung tätig seien, stungen anbieten würden (z.B. die Firma Jet Aviach Wartung von Geschäfts- und Privatflugzeugen

‘in Rz 204 nicht auszuschliessen, dass SWISS an ar Fluggesellschaften interessiert wäre. Ein Vorteil SS die line maintenance-Aktivitäten von SR Techene Anpassungen bzw. Umstrukturierungen not-

Igzeugmuster: rund 3 Monate. 3etriebs auf neue Flugzeugmuster und Line Sta-

e (vgl. dazu auch nachfolgend Rz 179 ff. und

: Prozesse schulen, Schulung spezifischer Aben, Anpassung IT Infrastruktur: mindestens 3

'hmigungen für Flugzeuge aussereuropäischer

4 sei ein Interesse ausländischer Gesellschaften nöglicher Marktteilnehmer derzeit selber mit Liquisachsen/Kommission, Rz 32 -35, 39.

ditätsschwierigkeiten kämpfe und die Übern grund stehen würden. Ein konkreter Kandid passungen bzw. Umstrukturierungen hätter Ausnahme, dass die Genehmigung der En und Line Stations durch die ausländische Be

207. Schliesslich sei eine Lösung entspre schlossen. Ein neuer Betrieb müsse die in neu aufbauen und brauche dabei mindester gen in Variante (1). Die Neuzulassung eine: länger dauern als die Erweiterung einer be Betrieb wie die erwähnte Jet Aviation in die ähnlichen Aufwand (auch zeitlich) wie in Vai

208. Gemäss BAZL könnten alle drei Vari ungefähr 6-12 Monaten) die Dienstleistunge substituieren. Indes könne keine der Varian Dienstleistungen von SR Technics sicherste

209. Hierbei sollten insb. im Hinblick auf \ lagen betreffend die Zulassung als MRO-Bé füllenden Anforderungen insbesondere die Gesellschaft beeinflussen würden (vgl. dazı

210. In diesem Zusammenhang sei es j Fluggesellschaften eigene Mechaniker mitfl den Schweizer Flughäfen sicherzustellen, kurzfristig über den Zeitraum von mehreren | verkehrs der Schweiz zu erwarten wäre.?*'

211. Im Hinblick auf Variante (1) in Rz 20 sungsbedingungen muss auch festgestellt Airbus-Typen und den Typ Boeing 777-300 rungen für Wartungsdienstleistungen sollte line maintenance dieser Typen relativ schr insb. für easyJet?*, bereitgestellt werden kc

212. Eine analoge Schlussfolgerung kann Technik und der Air France-KLM-Gruppe in zogen werden. Deren geführte Palette an |

238 Anmeldung Teil 1, 10. 239 Anmeldung Teil 1, 10. 240 Anmeldung Teil 1, 10.

241 Anmeldung Teil 1, 10.

https://www.swiss.com/at/DE/fliegen/flotte/airbus streckenbereich die Airbus-Typen A321-100/20C

243 Die Flotte von easyJet setzt sich gemäss der [19.6.2020)).

ahme neuer Standorte nicht unbedingt im Vorderat sei aktuell nicht bekannt. Die notwendigen An- 1 den gleichen Umfang wie in Variante 1 mit der veiterung des Betriebs auf neue Flugzeugmuster shdrde erfolgt (Zeitbedarf: 4 bis 12 Monate).?°®

chend Variante (3) in Rz 204 nicht per se ausge- Variante (1) erwähnten Prozesse und Strukturen is so viel Zeit wie die entsprechenden Erweiterun- 3 Betriebs durch das BAZL könne jedoch deutlich stehenden Zulassung (3 bis 6 Monate). Falls ein line maintenance einsteigen würde, sei mit einem riante (1) zu rechnen. ?”°

anten mittel- bis langfristig (je nach Variante nach »n von SR Technics im Bereich line maintenance ten den kurzfristigen Ersatz der line maintenance Ilen.2*°

/ariante (3) in Rz 204 auch die rechtlichen Grundstrieb beachtet werden, da die durch diese zu er- Substituierbarkeit durch eine neu zu gründende ı Rz 179 ff.).

adoch denkbar, dass ein Teil der ausländischen jegen lassen würde, um ihre line maintenance an was nichts daran ändern würde, dass, zunächst Vionaten, eine massive Beeinträchtigung des Luft-

4, das «Einspringen» von SWISS, und die Zulaswerden, dass SWISS für einen grossen Teil der -R über die entsprechenden Lizenzen und Erfah-

242 Es ist damit davon auszugehen, dass für die iell eine Angebot für andere Fluggesellschaften, nnnte.

betreffend das potenzielle Angebot der Lufthansa | Bereich der Instandhaltungsdienstleistungen ge- -lugzeugtypen ist sehr gross. Beide Dienstleister

tte/boeing,

ıs-kurzstrecke> (19.6.2020). So führt SWISS im Kurznbereich führt Swiss die Airbus-Typen A340-300 und

zusammen betonen deren Flexibilität und Adaptionsverr leistungen. ?*

213. Das BAZL geht weiter davon aus, d einem vollständigen oder teilweisen Ausfall nen Verbindungen kommen würde und das diese Verbindungen wieder aufgenommen \

214. Dazu muss relativierend angemerkt ı tigen COVID-19-Krise ohnehin unklar ist, in bis langfristig wieder den Flugbetrieb hochf einem allfällig eingeschränkten Angebot vor ren Angebot und deren Kapazitäten von der den könnten und die allfällige Übernahme d MRO-Dienstleister übernommen werden köl

Zwischenfazit

215. Aufgrund der vorangehend dargelegt stituierbarkeit von SR Technics unklar.

216. Das Sekretariat hat deshalb zur weit levanz von line maintenance-Dienstleistunc und andererseits die fünf wichtigsten Nachft

Befragung von Marktteilnehmern

217. Der Wettbewerber X [...] antwortet, 12 Airbus A320 bei einer sofortigen Schlies line maintenance innerhalb von 10 Arbeitste bauen und gewährleisten könne, damit eas zunächst eine neue Ausschreibung für line lokalen MROs (Jet Aviation, AMAC, Nomad ckung des Services anfragen und/oder eas nen, Mechaniker nach Basel, Genf oder Zi währleistet werde. 746

218. Der Kunde A [...] antwortet, dass be mit anderen Anbietern aufgenommen werde sei und von den Flughäfen und den operati\ dere. Der Kunde A [...] würde zunächst eine internen Lösungen suchen. Erschwerend se Aussicht stehen würde, wäre der Kunde A anderen Dienstleister im Ausland zu finden. operationelle Komplexität generieren. ?*7

245 Anmeldung Teil 1, 11.

246 Antworten Wettbewerber X [...] vom 19.6.202

247 Antworten Kunde A [...] vom 19.6.2020.

nögen in der Ausgestaltung der konkreten Dienstass ein kurzfristiger Ausfalls von SR Technics zu von ausländischen Fluggesellschaften angebotess es insbesondere offen sei, innert welcher Frist vürden.?*°

werden, dass vor dem Hintergrund der gegenwärwelchem Ausmass die Fluggesellschaften mittelahren werden können. Das heisst auch, dass bei | SR Technics unklar ist, in welchem Ausmass de- 1 Fluggesellschaften in Anspruch genommen werieser Nachfrage allenfalls einfacher durch andere nnte.

en Angaben des BAZL schien die kurzfristige Subsren Abklärung der Substituierbarkeit und der Rejen einerseits die drei wichtigsten Wettbewerber ager von SR Technics befragt.

dass bspw. für easyJet am Euroairport Basel mit sung der line maintenance ein neuer Supplier für agen den Basic Support für line maintenance aufyJet kein Grounding habe. Dazu müsse easyJet maintenance tätigen. Konkret würde easyJet die ‚ Lufthansa Technik, Air France) für eine ÜberbrüyJet würde von anderen line maintenance-Statioirich bringen, damit der Service wie gewohnt gei einem Wegfall von SR Technics die Diskussion n müsste, dass dies derzeit aber extrem schwierig ren Tätigkeiten von Kunde A [...] Flexibilität erfor- Ausschreibung für [...] machen und zugleich nach 3 dabei, [...]. Falls keine andere lokale Lösung in [...] gezwungen, eine Alternativlösung bei einem Dieser Wechsel würde natürlich eine zusätzliche

0. Anzumerken ist, dass [...].

219. Der Wettbewerber Y [...] informiert, qualifizierten Personal eine Übernahme der werber Y [...] grundsätzlich machbar sei.?*

220. Bei einer Übernahme des Kundenp: wäre vermutlich unter den aktuellen Umstär seitens des BAZL innerhalb von 10-14 Tac Wettbewerber Y [...] genügend Mechaniker Wartung benötigten Werkzeuge und Betriek

221. Neben der BAZL-Zulassung ware : hörde der entsprechenden Airlines erforder [...] nicht beeinflussen, da müssten die Kunc Behörden aus dem Far East sowie die Fede den USA diesbezüglich nicht sehr flexibel.?°

222. Eine Zulassung durch die Behörden die spezifischen Prozesse der entsprechen durch Instruktoren des Kunden durchgeführ

223. In Bezug auf das easyJet-Handling s in der Schweiz habe, führt der Wettbewerbe: bewerber Y [...] lizenzmässig keine Problem entsprechende Flugzeugmuster selber betı Übernahme des SR Technics-Personals das in Genf gemäss Informationen des Wettbew nahme könne insbesondere bei einem sicl Vorlaufzeitraum von sechs Monaten nach si

224. In Bezug auf die Kapazitäten von Wi aufgrund geringeren Produktionsvolumens k Flugzeugmechaniker verfüge. Nach entspre die Abfertigung von Kundenairlines in Zürich Wettbewerbers Y [...] würden diese Kapaziti Einstellung von zusätzlichem Personal wäre

225. DerKundeB[...] antwortet, dass bei abzeichnend, neue Vertrage mit externen | Die Maintenance Leistungen seien für den unabdingbar. Weiter wird ausgeführt, dass t Wartungsarbeiten (mittelfristig) z.B. und nacl den müssten. Es sei selbsterklärend, dass e nicht nur den Kunden B [...] benachteiligen |

226. Fürden Kunden C [...] hätte ein abrı tionen für deren Luftnetzwerk und Kundenc

248 Antworten Wettbewerber Y [...] vom 22.6.202

249 Antworten Wettbewerber Y [...] vom 22.6.202

250 Antworten Wettbewerber Y [...] vom 22.6.202

251 Antworten Wettbewerber Y [...] vom 22.6.202

252 Antworten Wettbewerber Y [...] vom 22.6.202

253 Antworten Wettbewerber Y [...] vom 22.6.202

254 Antworten Kunde B [...] vom 22.6.2020.

dass aufgrund der Betriebszulassung und dem Tätigkeiten von SR Technics durch den Wettbeortfolios aufgrund des Wegfalls von SR Technics iden eine Zertifizierung des Wettbewerbers Y [...] jen möglich. Voraussetzung wäre aber, dass der “mit den entsprechenden Lizenzen sowie die zur smittel vorweisen könnte. ?*°

uch eine Zertifizierung der lokalen Aufsichtsbelich. Diesen Prozess könne der Wettbewerber Y lenairlines aktiv werden. Erfahrungsgemäss seien

sral Aviation Administration (nachfolgend: FAA) in erfordere auch eine Schulung der Mechaniker auf

den Airlines. Diese Schulung werde in der Regel {251

pezifisch in Genf, wo easyJet seine «Homebase» “Y [...] aus, dass dieses Handling durch den Wett- e bereiten würde, da der Wettbewerber Y [...] das ‘eiben würde. Kapazitätsmässig ware ohne eine ; Handling nicht möglich. SR Technics beschäftige srbers Y [...] ungefähr 80 Mitarbeiter. Deren Uber- 1 abzeichnenden Wegfall von SR Technics eine ch ziehen, [...].2°2

sttbewerber Y [...] selbst führt dieser aus, dass er is Mitte 2023 gewisse Überkapazitäten im Bereich chender Schulung könnten diese Kapazitäten für eingesetzt werden. Mit steigender Produktion des iten im 2021/2022 kontinuierlich wegfallen und die unumgänglich. 7°?

einem Wegfall von SR Technics, abrupt oder sich _eistungserbringern verhandelt werden müssten. Flugbetrieb essentiell, zwingend notwendig und ei einem allfälligen Wegfall von SR Technics, die 1 Möglichkeit an Swiss Maintenance delegiert werine Monopolstellung gerade am Flughafen Zürich, würde. ?°%

jpter Wegfall von SR Technics erhebliche Implikalienst da SR Technics zur Zeit line maintenance-

0. 0. 0. 0. 0. 0.

Dienstleistungen an mehreren Standorten zeichnenden Wegfalls der Fall. [...]?° Es wu an den relevanten Standorten geben. SR Te die Punktlichkeit und die Zuverlassigkeit, her Dienstleistungen fur den Kunden C [...] erbr

227. [...]?8”

228. Der Wettbewerber Z [...] biete keine einzig die eigene Flotte. Er würde einen klei hen, dies hauptsächlich da der Transport Z Wettbewerber Z [...] würde Synergien mit S\ lichkeit, diese Services selber aufzubauen u

229. Der Kunde D [...] meldet, dass er it head office [...] Rücksprache nehmen müss tenance oder jemand anderes die Wartungs

230. Der Kunde E [...] antwortet, dass er bei anderen line maintenance-Dienstleistern Jet Aviation [...] bekannt sei, dass dieses U nen und Autorisierungen, habe, um die Fluc In Zürich sei dem Kunden E [...] kein and Flugzeugtypen [...] warten könne. ?°

Einschätzung der Marktbefragung

231. Zusammenfassend kommen durch c Tragen:

e Eine kurzfristige Übernahme der line bieter [...] ist als machbar zu bewert

e Dies gilt insbesondere für Flugzeur MRO-Anbieters vorhanden sind.

e Dies gilt insb. auch fur inlandische ut

e Der «Homebase»-Standort Genf vor rung dar. Lösungen, insb. bei Mitart chen zu liegen, insb. darum, weil in pazitätsauslastung sowohl auf Seit Dienstleister zu rechnen ist.

e Weitere Kunden wie C und E [...] he der Flugzeugtypen). Bei Kooperatioı kurzfristige Lösungen möglich. Anc

abkommen.html> für Akronym-Erklärungen und men der Schweiz mit anderen Staaten (22.6.202

256 Antworten Kunde C [...] vom 22.6.2020.

257 Antworten Kunde C [...] vom 22.6.2020.

258 Antworten Wettbewerber Z [...] vom 22.6.202

259 Antworten Kunde D [...] vom 23.6.2020.

260 Antworten Kunde E [...] vom 26.6.2020.

erbringe. Dasselbe wäre im Falle eines sich abrde wenige oder keine andere Organisationen [...] :chnics würde seit mehreren Jahren, in Bezug auf vorragende sowie professionelle und zuverlässige ingen.?°®

Services für andere Airlines an und bewirtschafte ren Bruchteil an Services von SR Technics bezieeit und Kosten in Anspruch nehmen würden. Der VISS und Edelweiss sehen und allenfalls die Mögind anbieten zu können.?”®

n Falle eines Ausfalls von SR Technics mit dem te um zu klären, ob allenfalls die Swiss line mainarbeiten übernehmen könne. ?°°

im Falle eines Wegfalls von SR Technics Offerten anfragen würde. Er fügt an, dass ihm in Genf nur nternehmen jedoch nicht die nötigen Qualifikatioyzeugtypen des Kunden E [...] warten zu können. eres Unternehmen bekannt, dass die benötigten

liese Marktbefragung folgende Erkenntnisse zum

maintenance-Dienstleistungen durch andere Anen.

jtypen, die schon im bestehenden Portfolio des

1d europäische Fluggesellschaften.

1 easyJet in der Schweiz stellt eine Herausfordeeiterübernahme, scheinen im Bereich des Mogliden nächsten Monaten nicht mit einer vollen Kaen von easyJet als auch auf Seiten der MROiben sehr spezifische Bedürfnisse (insb. aufgrund 1 der ausländischen Behörden [...] sind hier auch Jere MRO-Dienstleister, wie z.B. die Lufthansa

ch/bazl/de/home/sicherheit/internationales/technischefür weitere Informationen zu den technischen Abkom- 0).

0.

Technik, führen diese Flugzeugtyper in der Aufstellung ihres Angebots an

e Es ist auch festzustellen, dass die vo nächsten Monaten weiter nicht auf ı was Flexibiltäten auf Seiten der MR' auch nur vorübergehenden, Uberné bedeuten würde. So hat [...].2%2

e Bei Wegfall von SR Technics ist nich zentration auszugehen, da es durch: ber auch aus dem grenznahen Ausl maintenance tätig werden könnten. potenziellen Konkurrenz auszugehei

232. Insgesamt kommt daher die WEKO kann, dass eine auch kurzfristige Angebotss wendigkeit der Massnahme, insb. weil SR T: wichtig und ohne besondere Relevanz fur de gultig als gegeben erachtet werden.

Zwischenfazit

233. Aufgrund der vorangehenden Erwägı snahme im Hinblick auf einen Beitrag zur schaftslebens in der Schweiz notwendig ist. von der WEKO daher nicht ausgesprochen

C.3.2.2.4 Angemessenheit/Zumutbar

234. In der Lehre und in der Rechtsprec engeren Sinn» gesprochen. Darunter wird « und Eingriffswirkung, bzw. der Zumutbarkeit

235. Gemäss der klassischen Definition d Verwaltungsmassnahme, bzw. eine staatlich vernünftiges Verhältnis zwischen dem ange: troffenen Privaten» bewirkt, wahrt.2°

236. Vorliegend greift das staatliche Hand eines Privaten ein, sondern in den Wettbewe

2020 (22.3.2020). In diesem Zusammenhang kU hansa Technik, Jörg Reineke, auf dieser Webs nance operations in a very short time — anywher 262 Antworten Wettbewerber Y [...] vom 22.6.202 263 HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Fn 173), 126, N 5 264 HAFELIN/MULLER/UHLMANN (Fn 173), 126, N 5 265 Das grundsatzliche Verbot staatlicher Beihilfe auf den Binnenmarkt [bzw. den Handel zwische der Störung der Chancengleichheit der Unterne der Beeinträchtigung der Handelsströme zwisch

LVA] und aus der damit verbundenen Behindel folgen. Beihilfen sind wettbewerbsfremd, weil s

| in ihrem Portfolio. Sie scheinen auch sehr flexibel verschiedenen Örtlichkeiten zu sein. ?6'

n SR Technics benötigten Dienstleistungen in den Jem üblichen Niveau zu liegen kommen werden, O-Dienstleister bei der allfälligen, möglicherweise ıhme des SR Technics-Dienstleistungsvolumens

t notwendigerweise von einer erhöhten Marktkon- ıus möglich sein könnte, dass weitere Wettbewerand potenziell in der Schweiz im Bereich der line Zumindest ist von einer im Mindesten spürbaren 1.

Zum Schluss, dass nicht ausgeschlossen werden substituierbarkeit weitgehend möglich ist. Die Notschnics vorwiegend fur das Passagierfluggeschaft nN Hub-Flughafen Zürich ist, kann daher nicht endingen hat die WEKO starke Zweifel, dass die Mas-

Behebung einer erheblichen Störung des Wirt- Eine endgültige Bejahung der Notwendigkeit kann werden.

keit der Massnahme

hung wird oft auch von «Verhältnismässigkeit im lie Verhältnismässigkeit zwischen Eingriffszweck der Massnahme verstanden. ??

er Angemessenheit bzw. der Zumutbarkeit ist eine 1e Handlung, nur dann gerechtfertigt, wenn sie ein strebten Ziel und dem Eingriff, den sie für den «beeln, d.h. die staatliche Beihilfe, nicht in die Freiheit rb als schützenswerte Institution.2© Es ist deshalb

maintenance> Station Capability List Summer Season ndigt der Manager Line Maintenance Projects bei Lufteite an: «We can set up approved homebase mainte- e in the world.»

0. 59. 56.

.n rechtfertigt sich durch deren negative Auswirkungen n den Vertragsparteien des LVA], die namentlich aus hmen im Wettbewerb (Wettbewerbsverfälschung) aus en den Mitgliedstaaten [bzw. den Vertragsparteien des ung der praktischen Wirksamkeit der Grundfreiheiten ie begünstigten Unternehmen im Wettbewerb Vorteile eine wertende Abwägung vorzunehmen, we der Massnahme - vorliegend die Behebun: der Schweiz — und den durch den Eingriff be che Eingriff muss durch ein das Interesse

gendes anderes öffentliches Interesse gere«

C.3.2.2.4.1Beurteilung der Angemessenh

237. Das Interesse, welches dem Interess übersteht, liegt, wie vorangehend erwähnt, Wirtschaftslebens in der Schweiz und damit Luftfrachtfunktionen, welche eine gewisse : onsfähigkeit der Wirtschaft haben.

238. Zur Beurteilung der Angemessenhe Unterlassung der vorgeschlagenen Beihilfe: henden Kapiteln zur Eignung (Kap. 0.3.2.2. (Kap. C.3.2.2.3) dargelegt wurde, ist deren beträchtlichen Störung des Wirtschaftsleber mit kann auch keine Abwägung zur Beeintri genommen werden bzw. die Beeinträchtigı jedem Fall überwiegen.

239. Aus diesem Grund ist die Zumutbark geben.

C.3.2.3 Fazit zu Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA

240. Die WEKO erachtet die vorliegend ¢ von SR Technics als nicht geeignet im Hinbl Störung im Wirtschaftsleben der Schweiz.

241. Selbst wenn man die Eignung bejah« gen der Notwendigkeit der vorliegend geme SR Technics im Hinblick auf den Beitrag. schaftsleben der Schweiz sehr starke Zweif

242. Die WEKO erachtet die vorliegenden bzw. als unzumutbar im Hinblick auf den B Wirtschaftsleben der Schweiz.

243. Zusammenfassend ist festzuhalten, men die Voraussetzungen des Befristeten F für Darlehen (Kap. 0.3.2.1) sowie die Vorat nicht erfüllen. Sie können folglich gestützt at vereinbar erklärt werden.

verschaffen, die nicht auf eigener Leistung ber cker (Fn 102), Einl., Rdnr. 2, 4.

266 Vgl. dazu analoge Ausführungen zum Eingri 138, N 614 f.

Iche im konkreten Fall das öffentliche Interesse an J der beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben seinträchtigten Wettbewerb vergleicht. Der staatlian einem funktionierenden Wettbewerb überwiehtfertigt sein.?%

eit/Zumutbarkeit

se an einem funktionierenden Wettbewerb gegenin der Behebung der beträchtlichen Störung des vorliegend an der Aufrechterhaltung der Hub- und systemische Relevanz im Hinblick auf die Funktiit ist es daher zweckvoll, die Konsequenzen der nassnahmen abzuschätzen. Wie in den vorange- 2) und zur Erforderlichkeit bzw. zur Notwendigkeit Vorhandensein im Hinblick auf die Behebung der is in der Schweiz vorderhand nicht ersichtlich. Daächtigung des funktionierenden Wettbewerbs voring des funktionierenden Wettbewerbs würde in

eit der vorliegenden Beihilfemassnahme nicht gejemeldete Unterstützungsmassnahme zugunsten ick auf den Beitrag zur Behebung der erheblichen

2n würde, so hat die WEKO betreffend das Vorlie- Ideten Unterstützungsmassnahme zugunsten von zur Behebung der erheblichen Störung im Wirtal.

Beihilfemassnahmen auch als nicht angemessen eitrag zur Behebung der erheblichen Störung im

dass die vorliegenden Unterstutzungsmassnahahmens insb. für Beihilfen in Form von Garantien ssetzung der Verhältnismässigkeit (Kap. C.3.2.2) uf Art. 13 Abs. 3 Bst. b LVA nicht als mit dem LVA

ff in private Interessen, HAFELIN/MULLER (Fn 173 ), S.

C.3.3 Beihilfen für Unternehmen in Scl Umstrukturierungsleitlinien

244. Die EU-Kommission hat eine grun Schwierigkeiten nur auf der Grundlage der L turierung von Unternehmen? zu genehmig Überlebensfähigkeit eines Unternehmens it Unternehmen nicht mit Sicherheit zur Verwi kann, da es möglicherweise bald vom Ma Grundlage der Leitlinien für Beihilfen für die werden dann die Wertungen der anderen | sichergestellt ist, dass das betreffende Unte fähig bleibt.?°®

245. So hat die EU-Kommission namentlic 107 Abs. 3 Bst. c AEUV in Verbindung mit de und genehmigt.?° TAP befand sich bereits keiten. TAP kam deshalb für eine Förderung lich zur Unterstützung ansonsten rentabler L sion hat die Massnahme daher ai Umstrukturierungsbeihilfen geprüft, die es c Schwierigkeiten Beihilfen zu gewähren, so befristet sind, ihr Anwendungsbereich begr: Interesse beitragen.

246. Es scheint vorliegend nicht ausgesc Unterstützungsmassnahme modelliert, wel strukturierungsleitlinien entspricht. Dabei is umzustrukturierende Unternehmen die HNA

247. Esliegt in der Zuständigkeit des Bunc und eine Rettungs- oder Umstrukturierungsl leitlinie (Fn 167)?” für die HNA-Gruppe aus: den, dass zur Vereinbarkeit der Beihilfemas tungs- und Umstrukturierungsleitlinie erwär haben die Beihilfemassnahmen die Kriterie notwendigen Voraussetzungen müssen von dazu im Einzelnen Kap. 3.1 ff. der Rettungs- Zusammenhang sollte auch den Bedenken, Verhältnismässigkeit angebracht hat (vgl. K

267 Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien, Fn 268 RUSCHE in Immenga/Mestmacker (Fn 93), Ari

269 Pressemitteilung vom 10.6.2020 «Staatliche f soforthilfe von 1

270 Gemäss Ziff. 26 der Rettungs- und Umstruktt turierungsbehilfen im Wesentlichen um Beihilfen zen Zeit über Wasser zu halten, die für die Erste benötigt wird. Gemäss Ziff. 27 der Rettungs- un bei Umstrukturierungsbeihilfen im Wesentlichen derherstellung der langfristigen Rentabilität des realistischen, kohärenten und weitreichenden Ur

iwierigkeiten gestützt auf die Rettungs- und

dsätzliche Politik, Beihilfen für Unternehmen in eitlinien für Beihilfen für die Rettung und Umstruken. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die 1 Schwierigkeiten gefährdet ist und daher dieses rklichung eines Ziels des Gemeinwohls beitragen rkt verschwindet. Innerhalb der Analyse auf der Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen nstrumente des soft law gewürdigt, falls zugleich rnehmen durch die Umstrukturierung überlebensch die Beihilfe zugunsten der TAP gestützt auf Art. sr Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinie geprüft am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierig- ) nach dem Befristeten Rahmen, der ausschliess- Jnternehmen dient, nicht in Betracht. Die Kommisnhand ihrer Leitlinien für Rettungs- und len Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen in fern die staatlichen Unterstützungsmassnahmen anzt ist und sie zu einem Ziel von gemeinsamem

hlossen, dass der Bund für die SR Technics eine che den Anforderungen der Rettungs- und Umt jedoch zu beachten, dass das zu rettende bzw. -Gruppe und nicht die SR Technics ist.

les zu entscheiden, ob er diesen Weg einschlagen oeihilfe i.S. der Rettungs- und Umstrukturierungsarbeiten möchte. Hierbei sollte auch beachtet werssnahme mit dem LVA alle unter Ziff. 38 der Retinten Kriterien erfüllt sein müssen. Insbesondere n der Verhältnismässigkeit zu erfüllen. Die dazu 1 Bund dargelegt und nachgewiesen werden (vgl. ‚und Umstrukturierungsleitlinie [Fn 83]). In diesem welche die WEKO vorangehend in Bezug auf die ap 0.3.2.2) Rechnung getragen werden.

167. . 107 Abs. 3, Rdnr. 59.

Beihilfen: Kommission genehmigt Portugals Liquiditäts- ‚2 Mrd. EUR für TAP»,

irierungsleitlinien (Fn 166) handelt es sich bei Restruk- , die dazu dienen, das Unternehmen während der kurllung eines Umstrukturierungs- oder Abwicklungsplans d Umstrukturierungsleitlinien (Fn 166) handelt es sich um Beihilfen, die dauerhafter Natur sind und der Wiebegünstigten Unternehmens auf der Grundlage eines nstrukturierungsplans dienen.

D Kosten

248. Gemäss Art. 53a Abs. 1 Bst. c KG i.V KG (GebV-KG)?"' erheben die Wettbewerb achten und sonstige Dienstleistungen. Obw« nach dem Kartellgesetz darstellt, beauftragt Diese gilt es als sonstige Dienstleistung ge diesem Grund ist das vorliegende Verfahrer

249. Gemäss Art. 2 Abs. 1 GebV-KG ist ni leistungen nach Art. 1 GebV-KG veranlasst.

250. Die Unterstützungsmassnahmen zug WEKO vom BAZL zur Prüfung nach Art. 10 gilt somit als Veranlasser der Beihilfenprüfu hörden des Bundes keine Gebühren.

251. Die vorliegende Beihilfeprüfung ist sor

271 Verordnung vom 25.2.1998 über die Gebühre GebV-KG; SR 251.2).

.m. Art. 1 Abs. 1 Bst. d der Gebührenverordnung sbehörden von Amtes wegen Gebühren für Gutoh! die vorliegende Beihilfeprüfung kein Verfahren Art. 103 LFG die WEKO direkt zur Beihilfeprüfung. mäss Art. 53a Abs. 1 Bst. c KG einzustufen. Aus 1 gebührenpflichtig und die GebV-KG anwendbar.

amentlich gebührenpflichtig, wer sonstige Dienstunsten von SWISS und Edelweiss wurden der 3 LFG i.V.m. Art. 14 LVA unterbreitet. Das BAZL ng. Gemäss Art. 3 Abs. 1 GebV-KG bezahlen Benit nicht gebührenpflichtig.

:n zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG,

E Ergebnis

Zusammenfassend kommt die WEKO gestt dem Ergebnis:

Die gemeldete Unterstützungsmassnahme 1 LVA dar.

e Die Beihilfe kann gestützt auf Art. 13 At erklärt werden.

e Eine Unterstützung zugunsten der SR | strukturierungsleitlinien geprüft werden. tende bzw. umzustrukturierende Unterne ist. Es liegt in der Zuständigkeit des Bunc möchte.

e Eine Unterstützung zugunsten der SR T LVA angemeldet werden. Eine solche U 19-Ausbruch direkt verursachten Schac dafür die Modalitäten der Unterstützung urteilung, ob die geplante Unterstützun von Art. 13 Abs. 2 Bst. b LVA erfüllt, sin

Wettbewerbskommission

Prof. Dr. Andreas Heinemann Präsident

itzt auf die vorstehenden Erwägungen zu folgenstellt eine staatliche Beihilfe gemäss Art. 13 Abs.

Js. 3 Bst. b LVA nicht als mit dem LVA vereinbar

Technics könnte anhand der Rettungs- und Um-

Dabei ist jedoch zu beachten, dass das zu ret- 'hmen die HNA-Gruppe und nicht die SR Technics les zu entscheiden, ob er diesen Weg einschlagen

‘echnics könnte gestützt auf Art. 13 Abs. 2 Bst. b nterstützung dürfte jedoch den durch den COVIDlen nicht überschreiten. Voraussichtlich müssten neu verhandelt werden. Die Angaben für eine Begsmassnahme die Tatbestandsvoraussetzungen 1 vorliegend nicht vorhanden.

Prof. Dr. Patrik Ducrey Direktor

F Annex

Annex 1: Umsatzentwicklung pre- un«

[...]

Abbildung 4: Verlauf der Umsätze (in CHF Mio.) von | und component services in den Monaten um den Jahi Technics.?7?

[...]

Abbildung 5: Verlauf der Umsätze (in CHF Mio.) von | und line maintenance in den Monaten um den Jahres nics.

272 Datenzustellung BAZL vom 20. und 23.6.202 son BAZL.xIsx bzw. 20200618 SRT Switzerlanc

1 post-COVID-19-Ausbruch

SR Technics in den zwei Geschäftsfeldern engine services reswechsel 2018/2019 bzw. 2019/2020. Datenquelle: SR

SR Technics in den zwei Geschäftsfeldern aircraft services wechsel 2018/2019 bzw. 2019/2020. Datenquelle: SR Tech-

0 (20200618_SRT Switzerland AG Revenue compari-

Annex 2: Ausgestaltung des ring fenc

252. Inder Anmeldung Teil 2 wird das rin 253. [...77% L...].2°

254. [...].275

255. [...]:276 ° Ll].

° Ll]. © [J] © [J] © [J] 256. [...]:27

1. [Lud

2. [..].

257. Ergänzend sei gemäss BAZL auf d (vgl. Kap. A.3.9.1), welche ebenfalls versct die Aufrechterhaltung der Geschaftstatigkeit liche Messgrössen geschaffen, damit die Mi verwenden seien. Festzuhalten sei in diese 90 % des Umsatzes in der Schweiz generier engine services. ?’®

258. [...]2”

259. Es obliegt nicht der WEKO zu beur ring fencing, d.h. die Sicherstellung, dass di nics und innerhalb der Schweiz verwendet w dass bei einem allfälligen Mittelabfluss die eine beträchtliche Störung in ihrem Wirtscha dem Umfang herabgesetzt würde.

273 Anmeldung Teil 2, Beilage 2. 274 Anmeldung Teil 2, 6. 275 Anmeldung Teil 2, 6. 276 Anmeldung Teil 2, 7. 277 Anmeldung Teil 2, 7. 278 Anmeldung Teil 2, 7.

279 Anmeldung Teil 2, 7.

ing

J fencing wie folgt präsentiert:

je bürgschaftsbezogenen Auflagen zu verweisen liedene Bedingungen und Auflagen in Bezug auf tin der Schweiz enthielten. Damit würden zusatzttel aus der staatlichen Beihilfe in der Schweiz zu m Zusammenhang, dass SR Technics 2019 über t habe, insbesondere im profitablen Geschäftsfeld

teilen, wie wirksam das vorgeschlagene Ziel des > staatliche Beihilfe nur im Rahmen von SR Techerden kann, erreicht wird. Festzustellen ist jedoch,

Zielerreichung der Beihilfemassnahme, nämlich ftsleben der Schweiz zu beheben, in entsprechen-

Annex 3: Prüfung der anderen Voraus

Garantieprämie (Ziffer 25 Bst. a)

260. Die Aufteilung der Zinszahlungen u dem Bund und den beteiligten Banken ist i 46), im Detail beschrieben. Gemäss Ziff. 3. solange die Bürgschaft in Kraft ist, folgende

0.60*a*(b-c-d-e)*f Dabei gelten folgende Definitionen:

a: der Nennbetrag [...];

b: die «[...]», [...]?8" [...]?8: c: die [...];28° d: [...];

e: [...]} f: Anzahl Tage der Zinsperiode?® dividiert durch

261. Die Elemente c, d, und e [...]. Aucl fixiert seien, sei nach Einschatzung des BA fur den Bund unter den massgeblichen des 25 Bst. a muss die Kreditrisikomarge fur De destens 100 bps betragen, für eine Laufzei auf die Komponenten d und e sei zudem fes ten handeln würde, welche dem Bund aufgr finanzierenden Banken zwischengeschaltet rekten Finanzierung durch den Bund nicht a

262. Zum letzten Punkt ist anzumerken, d spruchnahme 0.60 * CHF 120 Mio. * [...] = Bund zusätzlich für die Abwicklung des Dar müsste.

263. [...].286

264. In Anbetracht der vom BAZL geltend Unterschreitens der Garantieprämie unter ‘

280 Anmeldung Teil 2, Beilage 3. 281 Anmeldung Teil 2, Beilage 2. 282 Anmeldung Teil 2, 4.

283 Dieser Zinssatz entspricht dem aktuellen en! Nationalbank. Siehe dazu auch Anmeldung Teil zur Gewährung von Krediten und Solidarbt Solidarbürgschaftsverordnung), Art. 4 und Art. 2

284 Die Zinsperiode kann flexibel vereinbart wer Credit Facility Agreement», Anmeldung Teil 2, B

285 Anmeldung Teil 2, 5.

286 Anmeldung Teil 2, 5 und Beilage 3, Ziff. 3.2 f.

ssetzungen des Befristeten Rahmens

nd Prämien des Darlenensempfängers zwischen n Abschnitt 3 des «Security Agreements»?®° (Rz 4 in Verbund mit Ziff. 1.1 darin, erhält der Bund, Zinszahlungen:

360.

1 wenn die [...] die Laufzeit der Bürgschaft nicht ZL nicht davon auszugehen, dass die Verzinsung Befristeten Rahmens fallen würde (gemäss Ziffer irlehen mit einer Laufzeit von 2 bis 3 Jahren mint von 4-6 Jahren mindestens 200 bps). In Bezug tzuhalten, dass es sich letztlich um separate Kos- und der Tatsache anfallen würden, dass man die haben möchte. Diese Kosten würden bei einer dinfallen. 28°

ass die Kosten bei einer vollständigen Kreditinan- CHF [...] pro Jahr betragen würden, welche der lehens über die Banken an ebendiese beisteuern

gemachten sehr geringen Wahrscheinlichkeit des % betrachtet die WEKO die Voraussetzung von

spricht dem derzeitigen Leitzins der Schweizerischen

2, Beilage 3, Ziff. 1.1 und 3.1. i.V.m. der Verordnung rgschaften in Folge des Coronavirus (COVID-19- den (vgl. dazu detaillierter Ziff. 14.1 (b) im «Revolving eilage 2).

Art. 25 Bst. b als erfüllt. Ausserhalb des Er 100 dargelegte maximale Entschädigung aı deren [...] gerechtfertigt ist. Diese müsste : eine Abwicklung eines Liquiditätsbedarfs du

265. Zudem geht die WEKO davon aus, ( Bank für die Absicherung des vorliegender wurde eine möglicherweise ungerechtfertig erfolgen (vgl. dazu nachfolgend auch Rz 27

Zeitpunkt der Garantiegewährung (Ziff. 2

266. Die Garantie wird mit Unterzeichnun Die Unterzeichnung der Verträge soll im A voraussichtlich in der ersten Hälfte Juli 202(

Darlehensbetrag (Ziff. 25 Bst. d)

267. Der Umsatz der SR Technics habe davon CHF [0 - 500] Mio. entsprechen. Der CHF [0 - 500] Mio. betragen, wobei 200 % ( Basis ist festzustellen, dass die Kriterien vor erfüllt werden, da ein maximaler Darlehenst

Laufzeit der Garantie und Deckung (Ziff. Deckung

268. Der Bund deckt mittels AusfallbUrgs: Verwertung der Aktien durch die Banken be 50) würden die Verluste anteilig und zu glei Banken getragen werden (Rz 49).78°

269. Damit sind die Bedingungen von Ziff Laufzeit

270. 110. Die Laufzeit der Garantie is zwangsläufig an der Laufzeit des Darlehens 51 f.).

Zusätzliche Voraussetzung für Beihilfen

271. Grundsätzlich kommen Beihilfen, die Rahmens gewährt werden und die über Ba ternehmen unmittelbar zugute. Sie zielen nic Solvenz der Banken zu erhalten oder wiede rekten Vorteil darstellen. Aus diesen Grund

287 \/gl. dazu die Bestimmungen in Ziff. 3.1 (b) d

288 Anmeldung Teil 2, 4.

289 Anmeldung Teil 2, 4.

messens der WEKO liegt allerdings, ob die in Rz n die Banken für deren Verwaltungsaufwand und schlussendlich geringer sein als der Aufwand für rch den Bund selbst.

lass die [...] jenen Kosten entsprechen ?®”, die die ı Burgschaftsdarlehens zu tragen hat, ansonsten te Stützungsmassnahme der involvierten Banken 1 ff.).

5 Bst. c)

g der in Kap. A.3.6 genannten Verträge gewährt. nschluss an die Beurteilung der WEKO erfolgen, ) (vgl. Rz 9).

im 2019 CHF [1 - 2] Mrd. betragen, wobei 25 % Personalaufwand von SR Technics habe im 2019 Javon CHF [0 - 500] Mio. entsprechen. Auf dieser 1 Ziff. 25 Bst. d. i. und ii. des Befristeten Rahmens yetrag von CHF 120 Mio. CHF vorgesehen ist.?®®

25 Bst. f)

haft 60 % des Darlehensbetrags. Nach allfalliger i einer Nichterfüllung bzw. eines Ausfalls (vgl. Rz chen Bedingungen vom Bund und den beteiligten

. 25 Bst. f. erfüllt.

{ grundsätzlich unbefristet, orientiert sich jedoch ;, welche rund [...] Jahre (bis [...]) dauert (vgl. Rz

in Form von Garantien über Kreditinstitute

: Unternehmen auf der Grundlage des Befristeten nken als Finanzintermediäre fliessen, diesen Unht darauf ab, die Existenzfähigkeit, Liquidität oder rherzustellen, können aber für letztere einen indian sollten bestimmte Vorkehrungen bezüglich der

es «Security Agreements», Anmeldung Teil 2, Beilage möglichen indirekten Beihilfen zugunsten d: troffen werden, um übermässige Wettbewer

«Die Kreditinstitute [...] sollten die Vorteile der offen möglich weitergeben. Der Finanzintermediär muss ı sicherstellt, dass die Vorteile — in Form umfangreic sicherungsanforderungen, niedrigerer Garantieentg: Garantien oder Darlehen möglich waren — so weit ı

273. In der Anmeldung wird dazu ausge Risikoübernahme von maximal 40 % des Da [...]. Es könne deshalb davon ausgegange! Teil des Darlehens marktkonform sei. Für de dieser werde jedoch in Form eine Bürgscha sem Hintergrund sei das BAZL der Ansicht, das mit der Gewährung des Darlehens in de abdecke. Der aus der Ausfallbürgschaft re Technics weitergeleitet.

274. Aus obigen Erklärungen folgt, dass wirtschaftlichen Vorteil an den Darlehensne chen nicht erfahren, da die Zinskonditioner bundene Risiko abdecken.

290 Befristeter Rahmen (Fn 95, 97-99), Ziff. 8, 28

291 In der Fassung nach der zweiten Änderung d

er Kreditinstitute oder anderer Finanzinstitute gebsverfälschungen zu begrenzen. ?”

1alt dazu Folgendes fest:

tlichen Garantien [...] an die Endempfänger so weit wie vachweisen können, dass er anhand eines Mechanismus herer Finanzierungen, riskanterer Portfolios, geringerer Beelte oder niedrigerer Zinssätze, als ohne solche öffentlichen nie möglich an die Endempfänger weitergegeben werden.»

führt, dass sich die involvierten Banken zu einer rlehensbetrags (CHF 48 Mio.) bereit erklärt hätten. 1 werden, dass der Zins für den nicht verbürgten 2n verbürgten Teil (60 %) falle der gleiche Zins an, ftsprämie ([...]) an den Bund ausbezahlt. Vor diedass die vorgesehene Entschädigung der Banken r Höhe von CHF 48 Mio. CHF verbundene Risiko :sultierende wirtschaftliche Vorteil werde an SR

die Banken den aus der Garantie resultierenden 'hmer «weiterzuleiten» scheinen, bzw. einen sol- | das mit einem Darlehen über CHF 48 Mio. verff. es Befristeten Rahmens.

Annex 4: Verschiedene Aircraft Maint

275. Folgende Aircraft Maintenance Chec geführt. 2%

e Pre-Flight Check (PFC): Dieser Che stehe aus einer visuellen Kontrolle d Piloten oder die Pilotin, oder durch d

e Daily-Check: Dieser Check werde ta stehe aus einer visuellen Zustandsk« teme durch einen zertifizierten Instar tungsereignis betrage durchschnittlic

e Weekly Check: Dieser Check werde einer visuellen Zustandskontrolle de: teme durch einen zertifizierten Instar tungsereignis betrage durchschnittlic Check.

e A-Check: Dieser Check sei bei 700 F trollen, Funktionstests, Servicearbeit dige Reparaturen von einem zugela: den. Die Dauer für dieses Wartungs: Personenstunden und könne bei ent wältigt werden.

e C-Check: Dieser Check sei jeweils n hende Zustandskontrollen und Syste scherweise Servicearbeiten, Repara Modifikationen. Der Check werde vo durchgeführt und daure durchschnitt stunden.

e P-Check (Progressiver Check): Es h dete Inspektionsart, welche alle Aufl. uber einen Zeitraum von 6 Jahren in verteile. So könnten diese Checks je durchgefuhrt werden. Der Check we trieb durchgeführt und daure durchs:

292 Anmeldung Teil 1, 4 f.

enance Checks

ks werden von SR Technics gemäss BAZL durchck würde vor jedem Flug durchgeführt und bees ganzen Flugzeugs. Der PFC werde durch den as Instandhaltungspersonal ausgeführt.

glich nach dem letzten Flug durchgeführt und beontrolle des Flugzeugs und der wichtigsten Sys- ıdhaltungsbetrieb. Die Dauer für dieses War-

+h 1,5 Personenstunden.

einmal pro Woche durchgeführt und bestehe aus 5 Flugzeugs (innen und aussen) und der Sys- ıdhaltungsbetrieb. Die Dauer für dieses Warsh 2 Personenstunden zusätzlich zum Daily

-Jugstunden fällig, wobei visuelle Zustandskonen (Schmieren der Fahrwerke etc.) und notwenssenen Instandhaltungsbetrieb ausgeführt würareignis betrage durchschnittlich 85

sprechenden Personalressourcen über Nacht beach Ablauf von 18 Monaten fällig, wobei eingemtests ausgeführt würden. Er beinhalte typituren, Wechseln von Komponenten und kleinere n einem zugelassenen Instandhaltungsbetrieb lich 8 bis 10 Tage bei 2000 bis 3500 Personenandle sich dabei um eine von easyJet verwenagen des A- und C-Checks beinhalte und diese 32 einzelne, gleich grosse Checks (P-Checks) weils in der Nacht während der Nachtflugsperre rde von einem zugelassenen Instandhaltungsbechnittlich 85 Personenstunden.

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sull’Assemblea federale, Art. 25 — letto nella versione del 2 dicembre 2019; l’atto è stato nuovamente consolidato il 11 dicembre 2020, 2 ottobre 2021, 1 novembre 2021, 18 dicembre 2021, 1 gennaio 2023, 1 settembre 2023, 4 dicembre 2023, 1 gennaio 2024, 1 giugno 2024, 1 luglio 2024, 9 settembre 2024, 1 ottobre 2024, 2 dicembre 2024, 8 settembre 2025 e 2 marzo 2026.
  • Legge federale sulla navigazione aerea, Art. 102a e Art. 103 — letto nella versione del 7 maggio 2020; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2021, 1 agosto 2021, 1 gennaio 2022, 1 maggio 2022, 1 luglio 2023, 1 agosto 2023, 1 settembre 2023, 1 gennaio 2025 e 1 gennaio 2026.
  • Costituzione federale della Confederazione Svizzera, Art. 5 e Art. 167 — letto nella versione del 1 gennaio 2020; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2021, 7 marzo 2021, 28 novembre 2021, 13 febbraio 2022, 1 gennaio 2024 e 3 marzo 2024.
  • Legge federale sulle finanze della Confederazione, Art. 1 e Art. 102a — letto nella versione del 1 gennaio 2016; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2022, 1 febbraio 2023 e 1 settembre 2023.
  • Legge federale sugli aiuti finanziari e le indennità, Art. 3 — letto nella versione del 1 gennaio 2020; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2021, 1 gennaio 2022 e 13 febbraio 2023.
  • Legge federale sui cartelli e altre limitazioni della concorrenza, Art. 53a — letto nella versione del 1 dicembre 2014; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2022 e 1 luglio 2023.
  • Legge federale concernente la tassa per l’utilizzazione delle strade nazionali, Art. 1, Art. 10, Art. 11, Art. 12, Art. 13 e Art. 14 — letto nella versione del 1 gennaio 2020; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2022 e 1 agosto 2023.
  • Ordinanza sugli emolumenti nell’ambito della legge sui cartelli, Art. 1, Art. 2 e Art. 3 — letto nella versione del 1 gennaio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2025.