WEKO-20230703-aaa380
Deponie Höli: Verfügung vom 3. Juli 2023
ee
Inhaltsverzeichnis
A Verfahren
A.1 Gegenstand der Untersuchung
A.2 Verfahrenspartei: Deponie Holi Lieste A.3 Verfahrensgeschichte
A.3.1 Untersuchungseröffnung gegen di A.3.2 Selbstanzeige und weitere wesent A.3.3 Gewährung der Akteneinsicht A.3.4 Antrag des Sekretariats an die WE A.3.5 _ Beweisanträge der Deponie Holi L A.3.6 Stellungnahme der Deponie Holi L A.3.7 Anhörung der Deponie Holi Liestal
Sachverhalt
B.1 Marktverhältnisse
B.1.1 Übersicht
B.1.2 Deponiewesen
B.1.2.1 Beweisthema
B.1.2.2 Deponietypen
B.1.2.3 Für den Deponiebetrieb erforderlic B.1.2.4 Entsorgungsgenehmigung
B.1.2.5 Transport
B.1.2.6 Grundsatz der Verwertungspflicht | B.1.2.7 Wiederverwertung als Alternative z B.1.2.8 Anteil der wiederverwertbaren Abf: B.1.2.9 Beweisergebnis
B.1.3 Nachfrage
B.1.3.1 Beweisthema
B.1.3.2 Wer deponiert in der Deponie Holi’ B.1.3.3 Wie wählen die Kundinnen der De} B.1.3.4 Beweisergebnis
B.1.4 Angebot
B.1.4.1 Beweisthema
B.1.4.2 Standorte der Deponien Typ B B.1.4.3 Deponie Höli
B.1.4.4 Beweisergebnis
B.1.5 | Marktergebnisse
B.1.5.1 Beweisthema
B.1.5.2 Einzugsgebiet der Deponie Holi B.1.5.3 Marktanteile der Deponie Höli B.1.5.4 Preislicher Spielraum der Deponie B.1.5.5 Beweisergebnis
B.2 Vorzugskonditionen für Aktionarinnen B.2.1 Beweisthema
I AG
> Deponie Höli Liestal AG liche Ermittlungshandlungen
KO (Art. 30 Abs. 1 KG)
jestal AG
iestal AG (Art. 30 Abs. 2 KG) AG und Entscheid der WEKO
he Arbeiten
nach dem Stand der Technik ur Deponierung alle Typ B
? ponie Höli eine Deponie aus?
Höli
B.2.2 Grundsatz der Vorzugskonditioner B.2.2.1 Beweisthema
B.2.2.2 Beweismittel
B.2.2.3 Beweiswürdigung und Beweiserge B.2.3 Ausmass und Dauer der Vorzugsk B.2.3.1 Beweisthema
B.2.3.2 Beweismittel
B.2.3.3 Beweiswürdigung
B.2.3.4 Beweisergebnis
B.2.4 Auswirkungen der Vorzugskonditic B.2.4.1 Beweisthema
B.2.4.2 Beweismittel
B.2.4.3 Beweiswürdigung
B.2.4.4 Beweisergebnis
B.3 Annahmerestriktionen gegenüber Nic B.3.1 Beweisthema
B.3.2 Beweismittel
B.3.3 Beweiswürdigung
B.3.3.1 Schliessung der Deponie Höli für N B.3.3.2 Kontingentierung der Annahmeme B.3.3.3 Beendigung der Annahmerestriktic B.3.3.4 Auswirkungen der Annahmerestrik B.3.4 Beweisergebnis
Cc Rechtliche Würdigung
C.1 Geltungsbereich
C.2 Zuständigkeit der Gesamtkommissior C.3 Vorbehaltene Vorschriften
C.4 Relevanter Markt
C.4.1 Einleitung
C.4.2 Marktgegenseite
C.4.3 _ Sachlich relevanter Markt
C.4.4 Raumlich relevanter Markt
C.4.4.1 Nichtwiederverwertbare Abfälle Ty C.4.4.2 Wiederverwertbare Abfälle des Ty] C.4.4.3 Abfälle Typ A
C.4.5 Zeitliche Dimension
C.4.6 Fazit
C.5 Marktbeherrschende Stellung der De; C.5.1 Einleitung
C.5.2 Aktuelle Konkurrenz
C.5.2.1 Nichtwiederverwertbare Abfälle Ty C.5.2.2 Wiederverwertbare Abfälle Typ B C.5.2.3 Abfälle Typ A
C.5.2.4 Zwischenergebnis
ı für Aktionärinnen
bnis onditionen für Aktionärinnen
nen für Aktionärinnen
htaktionären im Herbst 2020
\lichtaktionäre im Herbst 2020
nge von Nichtaktionären ab Januar 2021 nen am 25. Januar 2021
tionen gegenüber Nichtaktionären
ı der WEKO
pB
os B
J9onie Holi
pB
C.5.3 _ Potenzielle Konkurrenz
C.5.4 Stellung der Marktgegenseite C.5.5 _ Zwischenergebnis
C.6 Missbrauch der marktbeherrschender C.6.1 Einleitung
C.6.2 Diskriminierung von Handelspartne C.6.2.1 Einleitung
C.6.2.2 Ungleichbehandlung
C.6.2.3 Handelspartner
C.6.2.4 Wettbewerbsbehinderung
C.6.2.5 Keine sachlichen Gründe
C.6.3 Zwischenergebnis
C.7 Beweisantrage der Deponie Holi Lies
D Massnahmen
D.1 Einleitung
D.2 Anordnung von Massnahmen
D.3 Sanktionierung
D.3.1 Vorbemerkungen
D.3.2 Voraussetzungen
D.3.2.1 Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KC D.3.2.2 Vorwerfbarkeit
D.3.2.3 Sanktionierbarkeit in zeitlicher Hin: D.3.3 Zurechenbarkeit des Wettbewerbs D.3.4 Bemessung
D.3.4.1 Einleitung
D.3.4.2 Basisbetrag
D.3.4.3 Dauer des Verstosses
D.3.4.4 Erschwerende und mildernde Ums D.3.4.5 Maximalsanktion
D.3.4.6 Vollständiger Erlass der Sanktion ( D.3.4.7 Reduktion der Sanktion (Art. 12-1: D.3.4.8 Verhältnismässigkeitsprüfung D.3.4.9 Ergebnis
E Kosten
E.1 Gebührenpflicht E.2 Hohe der Verfahrenskosten
F Ergebnis
Dispositiv
G Dispositiv H Appendix
1 Stellung der Deponie Holi Liestal AG 100 an 101 tal AG 109
) 112 sicht 113 verstosses 113 tände (Art. 5 und 6 SVKG) 116 Art. 8-14 SVKG) 117 4 SVKG) 118
A Verfahren
A.1 Gegenstand der Untersuchi
1. Gegenstand der Untersuchung 32-02: haltensweisen der Deponie Holi Liestal AG:
— Die Gewährung von Vorzugskonditior AG (Sachverhalt: Rz 227 ff.; Rechtlict
- Annahmerestriktionen gegenüber Nict 2020 (Sachverhalt: Rz 273 ff.; Rechtlii
A.2 Verfahrenspartei: Deponie I
2. Die Deponie Höli Liestal AG wurde ar gister eingetragen. Zweck der Gesellschaft welche sich in der Gemeinde Liestal im Kant 52,5 % des Aktienkapitals? ist die Bürgerg Das Land, auf welchem die Deponie Höli eı hatte die Planung und Realisierung der Dep 2007 entschied sich die Bürgergemeinde, d einem Anteil von [...] am Aktienkapital einzu
— [Aktionärin X] — [Aktionärin Y] - [Aktionärin Z]
3. Die mit [der Aktionarin Y] und [der A schaften sind im Baugewerbe mit Schwerpu Gruppe wurde im Jahr 2015 umstrukturiert | grierten Bauunternehmung]iibernommen.* | Strassenbau tatig.° [Die Aktionarin X] ist D den Bereichen Transport, Aushub und Wied
4. Die Burgergemeinde als Hauptaktiona waltungsratspräsidenten der Deponie Holi L Verwaltungsratssitz. ”
5. Die Deponie Höli nahm ihren Betrieb an das Amt für Industrielle Betriebe des Ka tragen. Dieses betreibt in unmittelbarer Nä andere Abfallarten als in der Deponie Höli e
? Präambel des Aktionarsbindungsvertrags (Ac die Bürgergemeinde [ca. 51 %] des Aktienka| lage 2).
3 Act. IV.8, Rz 7.
4 Act. IV.5, Zeilen 82-86; Act. IIl.4, Zeilen 141-
5 Act. IV.5, Zeilen 88-90.
6 Act. IV.8, Beilage 2.
7 Act. IV.8, Rz 8 und Beilage 5.
ing
76: Deponie Holi bilden die folgenden beiden Ver-
en an die Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal e Würdigung: Rz 377 ff.).
\taktionaren der Deponie Holi Liestal AG im Herbst che Würdigung: Rz 377 ff.).
1oli Liestal AG
n 13. Mai 2008 gegründet und in das Handelsre- ist Planung, Bau und Betrieb der Deponie Höli, on Basel-Landschaft befindet. Hauptaktionärin mit smeinde Liestal (nachfolgend: Bürgergemeinde). richtet wurde, gehört der Bürgergemeinde. Diese onie zunächst selber vorangetrieben. Im Sommer ie folgenden 3 Unternehmen mit Sitz in Liestal mit binden: ?
ktionärin Z] konzernmässig verbundenen Gesell- nkt Tief- und Strassenbau tätig. Die [Aktionärin Z]- ınd anschliessend von [einer grosse vertikal inte- Letztere ist im Hoch- und Tiefbau einschliesslich ienstleisterin des Baugewerbes, insbesondere in erverwertung.®
rin stellt 4 von 7 Verwaltungsräten sowie den Ver- estal AG. Jede der 3 Mitaktionärinnen hat je einen
am 25. Mai 2010 auf. Die Betriebsführung wurde ntons Basel-Landschaft (nachfolgend: AIB) über- he die Deponieanlage Elbisgraben. Dort werden ntsorgt. Trotzdem gibt es gewisse Synergien, wie
t. IV.8, Beilage 5). Ursprünglich war vorgesehen, dass jitals halten sollte (Act. IV.8, Rz 7 sowie Act. IV.8, Bei-
-143; [...] (15.9.2022).
zum Beispiel in Bezug auf die Zufahrt oder fälle.® Administrative Aufgaben wie zum Be Liestal AG an die Tretor AG mit Sitz in Liest
6. Im Mai 2021 wurde das vom Kanton reicht. Deshalb nahm die Deponie Höli ab c Die Deponie Holi Liestal AG reichte beim | ckung des Deponievolumens um 1,2 Million Seit dem 14. März 2022 ist die Deponie Höl
A.3.1 Untersuchungseröffnung gegen
T. Die Bau- und Umweltschutzdirektion d reichte beim Sekretariat der Wettbewerbsk« zember 2020 eine Anzeige mit dem folgend: auf dem Gebiet der Gemeinde Liestal die Deponietypen). Die Deponie dominiere mit ¢ für Abfälle des Typs B im Kanton Basel-Lanc AG seien neben der Bürgergemeinde Lieste tionärin Z]. Im Herbst 2020 habe die Depon Erschöpfung des verfügbaren Deponievolur Zudem werde preislich schon seit langem zı schieden.
8. Im März 2021 führte das Sekretariat 7 sel-Landschaft und forderte zusätzliche Infc im April 2021 einreichte. '°
9. Gestutzt auf die vom Kanton Basel-La Sekretariat am 7. Juni 2021 im Einvernehme chung 32-0276: Deponie Holi gegen die De cher Publikation gemäss Art. 28 KG am 21. bekannt."* Dritte hatten daraufhin 30 Tage. Entsprechende Meldungen blieben aus.
A.3.2 Selbstanzeige und weitere weseı
10. Vom 8.-11. Juni 2021 führte das Sel Deponie Höli Liestal AG durch.'® Am 14. Ju Marker für eine Selbstanzeige ein.'® Anschli liche Ergänzungen der Selbstanzeige statt." levanter Beweismittel ging am 30. Juni 20.
8 Act. IV.8, Rz 10 und Beilage 6.
9 Act. IV.8, Rz 11.
10 Act. IV.8, Rz 27.
11 Act. I1.A.5; Act. IIl.3, Zeilen 285-293.
13 E-Mails vom 5.3.2021 (Act. II.A.1), vom 8.3.2
14 SHAB vom 21. Juni 2021, Meldungsnumme: ponie Höli Liestal AG (Act. 1.1).
16 Act. IV.3.
17° Act. IV.5; Act. IV.6.
18 Act. IV.8.
die Wägung und Kontrolle der angelieferten Ab- ispiel das Rechnungswesen hat die Deponie Holi al ausgelagert.
Basel-Landschaft bewilligte Deponievolumen er- lem 13. Mai 2021 keine Abfälle mehr entgegen. <anton Basel-Landschaft ein Gesuch zur Aufsto- en Tonnen ein.!! Dieses Gesuch wurde bewilligt. | wieder geöffnet. '
die Deponie Holi Liestal AG
es Kantons Basel-Landschaft (nachfolgend: BUD) ymmission (nachfolgend: Sekretariat) am 22. De- an Inhalt ein: Die Deponie Höli Liestal AG betreibe Deponie Höli des Typs B (vgl. Rz 23 ff. zu den ut 70 % der jährlich deponierten Menge den Markt ischaft. Die Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal | die [Aktionärin X], die [Aktionärin Y] und die [Ak- ie Holi Liestal AG angesichts der bevorstehenden nens einen Annahmestopp für Dritte angeordnet. nischen Aktionärinnen und Nichtaktionären unter-
"elefongespräche mit Vertretern des Kantons Ba- rmationen an, welche der Kanton im März sowie
ndschaft eingereichten Beweismittel eröffnete das »n mit einem Mitglied des Präsidiums die Untersu- ponie Höli Liestal AG und gab diese mittels amtli- Juni 2021 im Schweizerischen Handelsamtsblatt um ihre Beteiligung am Verfahren anzumelden.
itliche Ermittlungshandlungen
retariat 3 Parteieinvernahmen mit Vertretern der ni 2021 reichte die Deponie Höli Liestal AG einen essend fanden am 15. und 16. Juni 2021 2 münd- 7 Die schriftliche Selbstanzeige einschliesslich re- 21 ein.'® Das Sekretariat teilte der Deponie Höli
021 (Act. II.A.2) und vom 15.4.2021 (Act. II.A.4.). BB05-0000000077; Eröffnungsschreiben an die De-
Liestal AG im Einvernehmen mit einem Mitgl mit, dass die vorliegende Selbstanzeige zu e könne.'?
11. Zusätzlich holte das Sekretariat weiter die Deponie Höli Liestal AG sowie an Dritte tone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Sole folgend: BAFU) erhob das Sekretariat weite der in den Deponien der Region Basel”° ent riat 2 Zeugeneinvernahmen durch. ??
A.3.3 Gewährung der Akteneinsicht
12. Am 21. Juli 2021,7° 10. Dezember 20: gewährte das Sekretariat der Deponie Höli |
A.3.4 Antrag des Sekretariats an die W
13. Mit Schreiben vom 14. Februar 2023 : seinen Antrag an die WEKO zur Stellungnat es, die Deponie Höli Liestal AG wegen Miss mäss Art. 7 Abs. 2 Bst. b i.V.m. Art. 7 Abs. Annahmerestriktionen gegenüber Nichtaktio von [1-1,5 Millionen] Franken zu belasten. 2 die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
A.3.5 Beweisantrage der Deponie Holi
14. Mit Schreiben vom 15. März 2023 bea rung zusätzlicher Einvernahmen.?® Das Sek Schreiben vom 21. März 2023 über seine At WEKO) die Ablehnung der genannten Bew Sekretariat der Deponie Höli Liestal AG der nie Höli Liestal AG teilte daraufhin mit, dass urteilung der Beweisanträge vgl. Rz 425 ff.
19 Act. IV.11.
20 Unter der «Region Basel» oder dem «Wirtsch tone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie Bezirke Thierstein und Dorneck verstanden (
21 Vgl. Rz 136 ff.
22 Act. 111.4; Act. 111.5.
23 Act. 1.23.
24 Act. 1.45.
25 Act. 1.50.
26 Act. V.4.
27 Act. V.2.
28 Act. V.23.
29 Act. V.24.
30 Act. V.25, Rz 19 ff.
ied des Präsidiums mit Schreiben vom 5. Juli 2021 iner Sanktionsreduktion von maximal 50 % führen
e Informationen ein mittels Auskunftsbegehren an . Durch Amtshilfegesuche an Behörden der Kan- jthurn sowie an das Bundesamt für Umwelt (nach- re relevante Angaben, insbesondere zur Herkunft sorgten Abfälle.?' Ausserdem führte das Sekreta-
21,74 20. April 2022?° und am 15. Februar 202376 _iestal AG in elektronischer Form Akteneinsicht.
EKO (Art. 30 Abs. 1 KG)
stellte das Sekretariat der Deponie Holi Liestal AG me nach Art. 30 Abs. 2 KG zu.?’ Darin beantragte ‚brauchs einer marktbeherrschenden Stellung ge- 1 KG (Vorzugskonditionen für Aktionärinnen und nären) mit einer Sanktion nach Art. 49a Abs. 1 KG 'udem beantragte es, der Deponie Holi Liestal AG
Liestal AG
ntragte die Deponie Höli Liestal AG die Durchfüh- retariat informierte die Deponie Höli Liestal AG mit sicht, der Wettbewerbskommission (nachfolgend: sisantrage zu beantragen. Gleichzeitig stellte das | entsprechenden Antragsentwurf zu.?° Die Depo- ; sie an ihren Beweisantragen festhalte.°° Zur Be-
aftsraum Basel» wird nachfolgend das Gebiet der Kan- > das Fricktal (Kanton Aargau) und die solothurnischen Vgl. Act. IV.8, Fn 6).
A.3.6 Stellungnahme der Deponie Höli
15. Mit Eingabe vom 1. Mai 2023 liess s Sekretariats vom 14. Februar 2023 vernehn
1. Es sei die Untersuchung 32-0276 2. Eventualiter sei gestützt auf Artike 3. Sub-Eventualiter sei der Basisbet
4. Sub-Sub-Eventualiter sei das Aus Höli unter Berücksichtigung aller Uı werbsverfälschungen konkret hera
Alles unter Kosten- und Entschädi nossenschaft (inkl. MwSt).
A.3.7 Anhörung der Deponie Holi Lies‘
16. Die WEKO hörte die Deponie Höli L mündlich an.** Die Deponie Höli Liestal At schriftlichen Stellungnahme formulierten Re
17. Nach Beratung fallte die WEKO am 3.
31 Act. V.25. 32 Act. V1.4 (Protokoll der Anhörung).
33 Act. VI.5 und Act. V1.6 (Plädoyer der Deponie
Liestal AG (Art. 30 Abs. 2 KG)
ich die Deponie Höli Liestal AG zum Antrag des ven." Darin stellte sie folgende Rechtsbegehren:
einzustellen. | 49a Abs. 3 Bst. b KG keine Sanktion auszufällen. rag der Sanktion auf höchstens 3% festzusetzen.
mass der beherrschenden Stellung der Deponie nstände abzuklären und die behaupteten Wettbe- ıszuarbeiten und nachzuweisen.
gungsfolge zulasten der Schweizerischen Eidge-
tal AG und Entscheid der WEKO
iestal AG zu deren Begehren am 19. Juni 2023 3 bestätigte anlässlich der Anhörung ihre in der chtsbegehren.°?
Juli 2023 den vorliegenden Entscheid.
Höli Liestal AG).
B Sachverhalt
B.1 Marktverhältnisse
B.1.1 Übersicht
18. In diesem Kapitel wird zunächst das [ sem Zweck wird dargelegt, welche Arten \ Anschliessend werden die bei Errichtung, E anfallenden Arbeiten beschrieben (Rz 28 ff. vorliegend relevanten Abfälle erforderlicher Transport (Rz 50 ff.) und die Möglichkeiten |
19. In einem zweiten Abschnitt geht es ur gelegt, wer Abfälle in der Deponie Höli ent Nachfrageseite eine geeignete Deponie aus
20. Anschliessend wird die Angebotsseite orte der Deponien des Typs B in der Nord\ relevante Eigenschaften der Deponie Holi s 124 ff.).
21. Schliesslich werden die Marktergebni: von Angebot und Nachfrage ergeben. Zunä in die Deponie Höli gebracht werden (Rz 134 der im Kerneinzugsgebiet der Deponie Höli wird (Rz 152 ff.). Schliesslich wird analysier Höli Liestal AG im Markt ausfällt (Rz 189 ff.)
B.1.2_ Deponiewesen
B.1.2.1 Beweisthema
22. Zunächst wird untersucht, welche Der ser Deponietypen für die Entsorgung der in kommen (Rz 23 ff.). Anschliessend werden « beschrieben. Dabei wird insbesondere gepr terung einer Deponie des Typs B in der Regi wird dargelegt, welche Genehmigungen die lumen einholen müssen, damit sie ihre Abfä entsorgen dürfen (Rz 42 ff.). Anschliessend Baustelle zur Deponie gebracht werden und nis zu den Deponiegebühren ausfallen (Rz Voraussetzungen die Wiederverwertung ei Typs B ist und wie bedeutend diese Altern: war (Rz 58 ff.).
B.1.2.2 Deponietypen
23. Inder Schweiz gibt es 5 Deponietyper werden. Diese stehen in aufsteigender Folge
)eponiewesen im Allgemeinen untersucht. Zu die- ion Deponien es in der Schweiz gibt (Rz 23 ff.). ;etrieb und Nachsorge einer Deponie des Typs B ). Schliesslich werden die für die Entsorgung der 1 Entsorgungsgenehmigungen (Rz 42) sowie der Jer Wiederverwertung (Rz 58 ff.) untersucht.
n die Nachfrageseite. Konkret wird zunächst dar- sorgt (Rz 103 ff.) und nach welchen Kriterien die wählt (Rz 119 f.).
untersucht. Zu diesem Zweck werden die Stand- nestschweiz aufgezeigt (Rz 123). Ferner werden owie deren Entstehungsgeschichte dargelegt (Rz
sse dargestellt, die sich aus dem Zusammenspiel chst wird aufgezeigt, aus welchem Gebiet Abfälle | ff.). Des Weiteren wird untersucht, welcher Anteil anfallenden Abfälle in der Deponie Höli entsorgt t, wie gross der preisliche Spielraum der Deponie
jonietypen es in der Schweiz gibt und welche die- der Deponie Höli entsorgten Abfallarten in Frage die für den Deponiebetrieb erforderlichen Arbeiten üft, welche Hürden der Neueröffnung oder Erwei- on Basel entgegenstehen (Rz 28 ff.). Als Nächstes Nachfragerinnen und Nachfrager von Deponievo- lle in einer Deponie des Typs B der Region Basel | wird untersucht, wie Abfälle des Typs B von der | wie hoch die entsprechenden Kosten im Verhält- - 50 ff.). Schliesslich wird geprüft, unter welchen 1e Alternative zur Deponierung von Abfällen des tive im Zeitraum 2010-2021 in der Region Basel
1, welche mit den Buchstaben A bis E bezeichnet > für zunehmendes Gefahrdungspotenzial der dort
abgelagerten Abfälle. Die Abfallverordnung chem Deponietyp abzulagern sind.°®
24. Bei der Deponie Holi handelt es sich u sind daher insbesondere Deponien dieses 7 ordnung können in Deponien des Typs B sch bestimmte Arten von Ausbauasphalt und Be tere mineralische Abfälle abgelagert werde: benen Grenzwerte nicht überschreiten. Zu: abgelagert werden, die für Deponien des T Wesentlichen um unverschmutztes Aushub-
25. Die Deponiegebühren steigen in der | gerten Abfälle, insbesondere weil der Aufw: men mit dem Gefahrdungspotenzial zunimi Tonne Abfall in einer Deponie des Typs A Typs B. Diese Preisunterschiede werden dul Abgaben noch vergrössert: Gemäss der Ve lasten (VASA)?’ erhob der Bund bis zum 31 des Typs B eine Abgabe von 3 Franken pro 2016 auf 5 Franken pro Tonne erhöht. °° De ist mit 15-17 Franken pro Tonne im Zeitrat des Typs A fiel im Zeitraum 2010-2021 keir
26. Insbesondere aufgrund der höheren C lativ geringe Mengen an Abfällen abgelage! werden dürfen (vgl. Rz 131). Gleichermass entsorgt werden dürfen, in der Regel nicht ii Deponien der Typen A, C, D oder E aus de nativen zu Deponien des Typs B sind, bes weitgehend auf Deponien des Typs B und d
27. Der überwiegende Anteil der in Depc Deponien des Typs A entsorgt werden (vgl. «Abfälle Typ B» bezeichnet. Ein kleiner Te hätte hingegen auch in einer Deponie des T' den nachfolgend als «Abfälle Typ A» bezeic
% Verordnung vom 4.12.2015 über die Verme nung, VVEA; SR 814.600).
35 Art. 35 VVEA.
36 Anhang 5 Ziffer 1 VVEA.
37 Verordnung vom 26.9.2008 über die Abgabe
38 Art. 3 Abs. 1 VASA (Stand am 1.1.2009 und :
39 Art. 3 Abs. 1 VASA (Stand am 1.1.2016).
40 Art. 3 Abs. 1 VASA (Stand am 1.1.2009, am
41 Art. 3 Abs. 1 VASA (Stand am 1.1.2009, am °
#2 Vgl. die Aussage von [N1], wonach ihm kein | Typs B hätten entsorgt werden dürfen und. entsorgt worden wären (Act. Ill.2, Zeile 395).
4 regelt auf Bundesebene, welche Abfälle in wel-
im eine Deponie des Typs B. Im vorliegenden Fall 'yps B relevant. Gemäss Anhang 5 der Abfallver- wach verschmutztes Boden- und Aushubmaterial, tonabbruch, Glas- und Keramikabfälle sowie wei- 1, sofern sie die in der Abfallverordnung angege- sätzlich können in Deponien des Typs B Abfälle yps A zugelassen sind. Dabei handelt es sich im - und Ausbruchmaterial.°®
Regel mit dem Gefährdungspotenzial der abgela- ind der erforderlichen baulichen Schutzmassnah- mt. So kostet zum Beispiel die Ablagerung einer weniger als die Ablagerung in einer Deponie des ch die unterschiedlich hohen sogenannten VASA- rordnung über die Abgabe zur Sanierung von Alt- . Dezember 2015 auf die Ablagerung in Deponien Tonne.*® Diese Abgabe wurde auf den 1. Januar r Abgabesatz bei Deponien der Typen C, D und E im 2010-2021 wesentlich höher.*° Bei Deponien ie VASA-Abgabe an.*"
sebuhren werden in Deponien des Typs B nur re- t, welche in einer Deponie des Typs A deponiert sen werden Abfälle, die in Deponien des Typs B n Deponien der Typen C, D oder E entsorgt.”? Da n genannten Gründen keine gleichwertigen Alter- schränken sich die nachfolgenden Ausführungen ie dort entsorgten Abfälle.
nien des Typs B entsorgten Abfälle darf nicht in Rz 129 ff.). Diese Abfälle werden nachfolgend als I der in Deponien des Typs B entsorgten Abfälle yps A entsorgt werden können. Diese Abfälle wer- net.
idung und die Entsorgung von Abfallen (Abfallverord-
zur Sanierung von Altlasten (VASA, SR 814.681). am 1.1.2012).
1.1.2012 und am 1.1.2016). 1.1.2012 und am 1.1.2016). Fall von Abfällen bekannt sei, die in einer Deponie des die trotzdem in einer Deponie des Typs C, D oder E
B.1.2.3 Für den Deponiebetrieb erforder|
B.1.2.3.1 Einleitung
28. Wer eine Deponie des Typs B eröffn muss das für die Deponie vorgesehene Are ponie des Typs B erforderlichen Arbeiten we dargelegt, welche Arbeiten während des Bi Deponie des Typs B vollständig gefüllt, m schluss, der Nachsorge und der allfälligen < werden in Rz 38 f. beschrieben.
B.1.2.3.2 Vorarbeiten und Bewilligunge
29. Bevor eine Deponie des Typs B in Be Planungs- und Vorbereitungsarbeiten erford AG dauerte die Planungs- und Realisierung wichtiger Grund fur diese lange Dauer best derlich sind. [N2] geht davon aus, dass es Deponie erforderlichen Bewilligungen vorlie wie von allfälligen Einsprachen abhangig.*4 | ponie Holi Liestal AG. Ausserdem ist er Ges
30. Insbesondere sind eine Baubewilligur Deponien durfen nur in speziell zu diesem Z den.*® Deshalb erfordert die Errichtung eine Festsetzung im kantonalen Richtplan. Geme tung der kantonalen Richtpläne mitwirken.‘ ständlich, dass alle erforderlichen Bewilligur willigung jedenfalls im Kanton Basel-Lands« für die Anlage besteht.°"
31. Vor diesem Hintergrund ist die folgenc ponie Holi Liestal AG, zu verstehen, der « neuen Deponie entgegenstehen, als sehr h«
[Der Kanton habe keine Chance, eine dass man durch die Dörfer fahren od zweiten Deponiestandort mit eigener Dörfer fahren müsse. Ohne die Depor
43 Act. IV.8, Rz 4; Act. IV.6, Zeilen 51-52.
4 Act. IV.5, Zeile 260.
45 Act. IV.5, Zeilen 78-86.
46 8 120 Abs. 1 des Raumplanungs- und Bauge mäss Art. 38 Abs. 1 VVEA benötigen Deponie
47 § 27 Abs. 2. des Umweltschutzgesetzes Bas 38 Abs. 2 VVEA benötigen Deponien eine Be
48 § 28 Abs. 1 RBG BL.
49 Art. 4 des Bundesgesetzes Uber die Raumpla 700); 86 und 7RBGBL.
50 Vgl. die Aussage von [N2], wonach zahlreicl oder aufgrund kantonaler Abstimmungen ge Aussage von [N1], wonach Volksabstimmung zu gewinnen seien (Act. IIl.2, Zeilen 405-407
51 § 27 Abs. 1 USG BL.
52 Act. IV.6, Zeilen 102-105.
liche Arbeiten
en will, benötigt verschiedene Bewilligungen und al vorbereiten. Diese vor der Eröffnung einer De- rden in Rz 29 ff. beschrieben. Anschliessend wird atriebs einer Deponie anfallen (Rz 36 f.). Ist eine issen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Ab- Sanierung der Deponie ausgeführt werden. Diese
n
trieb genommen werden kann, sind umfangreiche erlich. Gemäss Angaben der Deponie Höli Liestal sphase bei der Deponie Höli rund 15 Jahre.*? Ein ht darin, dass verschiedene Bewilligungen erfor- rund 8-10 Jahren dauert, bis alle für eine neue gen. Die genaue Dauer sei von den Behörden so- [N2] ist [...] Mitglied des Verwaltungsrates der De- ‚chäftsführer der Aktionärin [...].*°
g*° sowie eine Betriebsbewilligung“” erforderlich. weck vorgesehenen Deponiezonen errichtet wer- "neuen Deponie in der Regel eine entsprechende sinden und Bevölkerung können bei der Ausarbei- ‘© Unter anderem deshalb ist es nicht selbstver- igen erteilt werden.°® Ausserdem wird die Baube- shaft nur erteilt, wenn in der Region ein Bedürfnis
le Einschätzung von [N3], Verwaltungsrat der De- Jie Schwierigkeiten, welche der Erstellung einer ich einschätzt:
neue Deponie zu planen. Die Dörfer seien so eng, ar neue Strassen bauen müsste. Es gebe keinen Autobahnausfahrt, bei welchem man durch keine ie Höli habe der Kanton ein Problem.]”?
setzes Basel-Landschaft vom 8.1.1998 (RBG BL). Ge- n eine Errichtungsbewilligung der kantonalen Behörde. >|-Landschaft vom 27.02.1991 (USG BL). Gemäss Art. triebsbewilligung der kantonalen Behörde.
nung vom 22.6.1979 (Raumplanungsgesetz, RPG, SR
1e Deponien aufgrund der Ablehnung der Gemeinden scheitert seien (Act. IV.5, Zeilen 261-262), sowie die en zur Bewilligung neuer Deponien im Moment schwer
).
32. Tatsächlich verfügt die Deponie Holi ü Sie ist direkt an die nahegelegene Autobahn Anwohner durch Lärm oder Staub beeinträc Standort der Deponie Höli sogar geradezu ic AG einfacher, die erforderlichen Bewilligung nen deswegen bei einem allfälligen Markte Gemäss der Aussage von [N3] kamen von n Holi keine weiteren zustande.°®
33. Selbst die Erweiterung einer bereits e: lich. Gemäss der Aussage von [N2] ist die D beschäftigt, die Erweiterung der Deponie H Baubewilligung erforderlich. °®
34. Zusätzlich zu den Kosten und der lang erforderlichen Abklärungen und Planungsart tig. So wurden zum Beispiel am Standort de ein Damm errichtet und ein Bach ausgebaı gemäss der Aussage von [N4] etwa [1-5] M der Deponie Höli Liestal AG. Bis [...] war er ( Liestal AG].°° Gemäss einer im Jahresberic Betrieb) der Deponie Höli Liestal AG kostet Damm) sogar [1-5] Millionen Franken.°' Be nen Kubikmetern® bzw. 6 Millionen Tonner [15-85] Rappen pro Tonne Abfall.
35. Aus diesen Gründen sind die Hürden, ponie des Typs B entgegenstehen, als sehr
B.1.2.3.3 Betrieb
36. Liegen alle erforderlichen Bewilligung schlossen, kann die Deponie in Betrieb gen dem AIB die Betriebsführung übertragen (v¢ Deponie Höli Liestal AG kann entnommen v inhaltet. Es handelt sich im Wesentlichen ur
— Eingangskontrolle: Damit wird sichere klariert werden. Ausserdem werden c stellt und die entsprechenden Daten v
- Einbau der Abfälle in den Deponiekör
53 Act. Ill.1, Zeilen 314-315; Act. IIl.3, Zeilen 11
54 [N3 sagte aus, dass es keinen idealeren Stan (Act. IV.6, Zeile 56).
55 Deponien, die im Zeitraum 2010-2021 Abfälle und nicht potenzielle Konkurrentinnen (vgl. R
56 Act. IV.6, Zeilen 111-112.
57 Act. IV.5, Zeilen 265-269.
58 Act. IIl.3, Zeilen 285-293.
59 Act. Ill.3, Zeilen 122-124.
60 Act. III.3, Zeilen 57-70.
61 Act. IV.15.1.1, S. 4.
63 Act. IV.8, Beilage 6, Anhang 1, Ziffern II und
ber einen aussergewöhnlich geeigneten Standort. angeschlossen und bei der Anfahrt werden keine htigt.°° Gemäss der Einschätzung von [N3] ist der leal.°* Dadurch war es für die Deponie Höli Liestal en zu erhalten, während potenzielle Konkurrentin- intritt auf grosse Hindernisse stossen würden. °° 1ehreren geplanten Deponien ausser der Deponie
<istierenden Deponie ist nicht ohne weiteres mög- eponie Höli Liestal AG seit rund 8-9 Jahren damit öli zu planen.°” Auch für die Erweiterung ist eine
en Dauer der Bewilligungsverfahren und der dafür Jeiten sind in der Regel Vorbereitungsarbeiten nö- r Deponie Höli vorgängig eine Kanalisation sowie It. Insgesamt kosteten die Vorbereitungsarbeiten llionen Franken.°® [N4] ist seit [...] Verwaltungsrat seschäftsführer [einer Aktionärin der Deponie Holi ht 2009 enthaltenen Aufstellung der Kosten (exkl. e der Bau der Infrastruktur (Zufahrt, Kanalisation, i einem bewilligten Deponievolumen von 3 Millio- | entsprechen allein diese Kosten etwas mehr als
die der Neueröffnung oder Erweiterung einer De- hoch einzuschätzen.
en vor und sind die Vorbereitungsarbeiten abge- ommen werden. Die Deponie Höli Liestal AG hat yl. Rz 5). Dem Vertrag zwischen dem AIB und der verden, welche Aufgaben die Betriebsführung be- n die folgenden Leistungen:
jestellt, dass die angelieferten Abfälle korrekt de- lie Abfälle gewogen. Es wird ein Lieferschein er- verden elektronisch erfasst.
per.
1-119; Act. 111.5, Zeile 151; Act. IV.8, Beilage 8, S.2. dort gebe und auch in Zukunft nicht mehr geben werde]
> des Typs B entgegengenommen haben, sind aktuelle z 371).
— Unterhalt und Erhaltung der Infrastruk Kontrolle von Entwässerungseinrichtu
- Kontrolle: Dazu gehören Abwasseran:
37. Die Deponie Höli Liestal AG vereinba dieses für die Betriebsführung mit Fr. [1-5] f lich entschädigte die Deponie Holi Liestal AC der Zufahrtsstrasse zur Deponie mit einem züglich [40-80] Rappen pro Tonne angelie jeweils der Teuerung angepasst.°®
B.1.2.3.4 Abschluss, Nachsorge und Sz
38. Gemäss Art. 32b des Umweltschutzge ckung für Abschluss, Nachsorge und Sanie in anderer Form sicherstellen. Im Kanton Ba tonalen Verordnung über den Umweltschutz für die erforderlichen Abschluss- und Rekul Nachsorgephase ausfallen. Diese Kosten | rund [500 000-1 250 000] Franken geschät:
39. Zusätzlich müssen Deponien des Tyr tungen i.S.v. § 24 USV-BL zur Finanzierung Beispiel der Beeintrachtigung des Grundwe Sicherheitsleistungen bei der Deponie Holi |
40. Die Deponie Holi Liestal AG selber sch und Abschluss in ihrem Jahresbericht 2008 etwas höher als die von der BUD festgeleg sorge und Sicherheitsleistungen.
41. Die voraussichtlichen Kosten für Absı Störfälle liegen bei der Deponie Höli entsp einem Deponievolumen von 3 Millionen Kub rund [15-85] Rappen pro Tonne Abfall.
B.1.2.4 Entsorgungsgenehmigung
B.1.2.4.1 Abfallarten gemäss VeVA
42. Die Verordnung über den Verkehr mit. Inlandverkehr mit Sonderabfällen und ande überschreitenden Verkehr mit allen Abfälle
64 Gewisse der in Rz 36 aufgelisteten Leistunge: (vgl. Act. IV.8, Beilage 6, Anhang 1, Ziffer III)
65 Act. IV.8, Beilage 6, Ziffer 7.
66 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7
67 Verordnung über den Umweltschutz vom 24.
68 Im entsprechenden Entscheid der BUD vom: ten in Ziffer 2.3 separat für die verschiedener
69 Act. 11.A.4.2, Ziffern 2.6 und 2.7.
70 Act. IV.15.1.1, S. 4.
71 Je nach den spezifischen Gegebenheiten fal nien unterschiedlich aus (vgl. Act. I1.A.4.4).
73 Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vc
tur: Darunter ist zum Beispiel das Spülen und die ngen zu verstehen.
alysen oder Stichproben der angelieferten Abfälle.
rte vor Inbetriebnahme der Deponie mit dem AlB, ro angelieferte Tonne zu entschädigen.‘* Zusatz- > den Kanton Basel-Landschaft für die Benützung Grundbetrag von [100 000-200 000] Franken zu- fertem Material. Diese Entschädigungen wurden
inierung
setzes®® müssen Deponiebetreiber die Kostende- rung durch Ruckstellungen, Versicherungen oder sel-Landschaft entscheidet gemäss § 23 der kan- 67 die BUD, wie hoch die voraussichtlichen Kosten ivierungsarbeiten sowie für die Überwachung der
vat die BUD bei der Deponie Holi auf insgesamt zt. 68
s B im Kanton Basel-Landschaft Sicherheitsleis- J unvorhergesehener möglicher Störfälle wie zum ssers erbringen. Die BUD legte die Höhe dieser _iestal AG auf [1-2] Millionen Franken fest.°°
ätzte den Aufwand für Renaturierung, Aufforstung ) auf [1-5] Millionen Franken.” Dieser Betrag ist ten Beträge für Abschluss, Rekultivierung, Nach-
hluss, Nachsorge und Sanierung sowie allfällige rechend bei rund [1-5] Millionen Franken.”' Bei ikmetern’? bzw. 6 Millionen Tonnen entspricht das
Abfällen (VeVA)’ regelt gemäss Art. 1 Abs. 2 den ren kontrollpflichtigen Abfällen sowie den grenz- n. In Art. 2 Abs. 2 VeVA werden Sonderabfälle,
1 sind durch diesen Betrag nicht vollumfänglich gedeckt
‚10.1983 (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01). 12.1991 (USV-BL; 780.11).
3.11.2009 (Act. 11.A.4.2) sind die voraussichtlichen Kos- 1 erforderlichen Arbeiten angegeben.
len diese voraussichtlichen Kosten bei anderen Depo-
ym 22.6.2005 (VeVA; SR 814.610).
andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleit: ohne Begleitscheinpflicht unterschieden. D einer Verordnung des Eidgenössischen Dep munikation (nachfolgend: UVEK) geregelt.” Codes» für verschiedene Abfallarten definie gemäss Art. 2 Abs. 2 VeVA eingetragen (£ Begleitscheinpflicht, anderer kontrollpflichtig
43. Bei den in der Deponie Höli entsorgter weder als Sonderabfälle noch als andere k schmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial einem grossen Teil der in der Deponie Höli andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Begle schmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial trollpflichtigen Abfälle regelt die VeVA den Ir Entsorgungsunternehmen den Behörden b kontrollpflichtigen Abfällen zukommen lasse
B.1.2.4.2 EGI
44. Verschiedene Kantone haben zum Vo eingeführt, die sogenannte Entsorgungsger sem System sind unter anderem die Kanto Bern angeschlossen. Der Kanton Aargau ist
45. Wer Abfälle in einer dem EGI-System. Typs B deponieren will, benötigt dazu eine kostenlos über das EGI-System gestellt wei Abfälle in welcher Anlage entsorgt werden s falls (identifiziert durch die Gemeindenumm vgl. Rz 42), Abfallmenge sowie der Zeitraun
46. Voraussetzung für die Genehmigung kantons des Abfalls, der Abfallentsorgungs: gungsanlage. ®°
B.1.2.4.3 Exporte
47. Gemäss Art. 15 Abs. 1 VeVA ist für di gung des BAFU erforderlich. Die Bewilligun« (i) die Abfälle zur Verwertung ausgeführt we des OECD Ratsbeschlusses befinden und VeVA handelt.
48. Beim überwiegenden Anteil der in deı um kontrollpflichtige Abfälle oder um Abfäll Ratsbeschlusses aufgeführt sind (vgl. Tabe
74 \/erordnung des UVEK über Listen zum Verk
75 Act. IV.8, Rz 68 und Beilage 33.
76 Act. IV.8, Beilage 33; Act. I1.A.18.2, Antwort <
77 Act. I1.A.18.2, Antwort auf Frage 2.
78 Das Bundesamt für Statistik ordnet jeder Ger der Abfälle wird im EGI-System anhand diese 1).
79 Act.IV.8, Beilage 33, S. 17.
80 Act.II.A.18.2, Antwort auf Frage 2 sowie Act.
scheinpflicht und andere kontrollpflichtige Abfälle ie Einteilung der verschiedenen Abfallarten ist in artements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom- ' Darin werden sechsstellige sogenannte «VeVA- rt. Für jede Abfallart ist ausserdem die Kategorie sonderabfall, anderer kontrollpflichtiger Abfall mit er Abfall ohne Begleitscheinpflicht).
1 Abfällen handelt es sich teilweise um Abfälle, die ontrollpflichtige Abfälle gelten (z.B. schwach ver- ‚ VeVA-Code 17 05 94; vgl. Tabelle 3 unten). Bei entsorgten Abfälle handelt es sich hingegen um itschein i.S.v. Art. 2 Abs. 2 VeVA (z.B. wenig ver- , VeVA-Code 17 05 97). In Bezug auf diese kon- llandverkehr und sieht insbesondere vor, dass die estimmte Informationen zu den angenommenen n müssen (Art. 12 Abs. 2 VeVA).
llzug der VeVA eine internetbasierte EDV-Lösung \ehmigung via Internet (nachfolgend: EGI).’® Die- ne Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und hingegen nicht angeschlossen. ”
angeschlossenen Kanton gelegenen Deponie des Genehmigung. Ein entsprechendes Gesuch kann rden.’’ Der Gesuchsteller muss angeben, welche ollen. Insbesondere müssen Herkunftsort des Ab- ar’8), Abfallart (identifiziert durch den VeVA-Code, 1 der Anlieferung angegeben werden. ’°?
des Gesuchs ist die Zustimmung des Herkunfts- anlage und des Standortkantons der Abfallentsor-
e Ausfuhr von Abfällen grundsätzlich eine Bewilli- Jspflicht entfällt gemäss Art. 15 Abs. 2 VeVA, falls rden, (ii) sich die Abfälle auf der grünen Abfallliste (ii) es sich nicht um Abfälle nach Art. 14 Abs. 3
* Deponie Holi entsorgten Abfälle handelt es sich e, die nicht auf der grünen Abfallliste des OECD Ile 3 unten). Diese Abfälle dürfen folglich nur mit
ehr mit Abfällen vom 18.10.2005 (SR 814.610.1). iuf Frage 2.
neinde der Schweiz eine Nummer zu. Der Herkunftsort r Nummer identifiziert (Act. 11.A.18.2, Antwort auf Frage
V.8, Beilage 33.
einer Bewilligung des BAFU exportiert werd Ausfuhr von Abfällen nur, wenn diese nich ausgeführt werden. Deshalb darf der überwi gen Abfälle nicht in ausländischen Deponier
49. Eine Ausnahme bilden Abfälle, die ir Diese Abfälle dürfen in ausländischen Depot nur um einen geringen Anteil der insgesamt Rz 131).
B.1.2.5 Transport
50. Bauabfälle können grundsätzlich mit k per sind Lastwagen, deren Wagenkasten g innerhalb eines kurzen Zeitraums auf der Ba und bringen diese anschliessend direkt zur der Baustelle abgestellt werden. Dadurch is raum mit Abfällen zu füllen und sie erst danı
51. Der Transport mit Kippern ist in der Re zeuge eingesetzt, wenn ausreichend grosse hältnisse auf der Baustelle zulassen. Sind di Regel stattdessen Mulden zum Einsatz.°* E Transport mit Mulden spezialisiert, andere v beide Transportarten an.°®
52. Nachfolgend wird die Grössenordnun bühren eingeschätzt. Zu diesem Zweck wei tiefer ausfallenden Transportkosten bei der
53. Kipperfahrzeuge sind unterschiedlich Grösse des Fahrzeugs ein Fahrer benotig grundsätzlich mit der Grösse des Fahrzeug lastwagen sind 5-Achser. Die Listenpreise 2( in der Region Basel rund 160 Franken.?® D 25 Tonnen Abfällen beladen.®’ Folglich kos Falls auf der Rückfahrt keine anderen Güte die Kosten für die Rückfahrt berücksichtigt v in Fahrminuten gemessene Entfernung zwi: 21 Rappen pro Tonne.®®
54. Dabei ist allerdings zu berucksichtige! geladen werden müssen. Diese dafür anfalle zwischen Baustelle und Deponie. Ausserder
82 Act. 11.A.1.11, S. 6; vgl. auch Act. IIl.3, Zeilen
83 Act. 11.5, Zeilen 91-105.
84 Act. Ill.5, Zeilen 91-117.
85 Act. Ill.5, Zeilen 88-90 sowie 119-122.
86 Vgl. z.B. den Listenpreis der habö AG von Stunde (<meyer-spinnler.ch/site/assets/files/
87 Act. IIl.4, Zeile 294.
88 Zur Berechnung der Transportkosten beim Tr. 295 sowie Beilage 4.
en. Gemäss Art. 17 VeVA bewilligt das BAFU die t zum Zweck der Ablagerung auf einer Deponie egende Anteil der in Deponien des Typs B entsor- 1 entsorgt werden.®'
1 Deponien des Typs A entsorgt werden dürfen. tien entsorgt werden.® Dabei handelt es sich aber in Deponien des Typs B entsorgten Mengen (vgl.
ippern oder mit Mulden transportiert werden. Kip- ekippt werden kann. Kipper werden in der Regel ustelle mit den dort angefallenen Abfällen beladen Deponie. Im Gegensatz dazu können Mulden auf t es möglich, die Mulde über einen längeren Zeit- 1 abzuholen, wenn sie voll ist.°°
gel kostengünstiger. Deshalb werden diese Fahr- -Abfallmengen anfallen und wenn es die Platzver- ese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommen in der -in Teil der Entsorgungsunternehmen ist auf den erwenden primär Kipper, wiederum andere bieten
g der Transportkosten relativ zu den Deponiege- rden die im Vergleich zur Entsorgung mit Mulden Entsorgung mit Kipperfahrzeugen herangezogen.
gross. Insbesondere weil unabhängig von der t wird, sinken die Kosten pro Transportkapazität s. Die grössten regelmässig eingesetzten Kipper- )21 pro Stunde eines solchen Fahrzeugs betragen iese Fahrzeuge werden durchschnittlich mit rund tet eine Fahrminute pro Tonne rund 11 Rappen. r transportiert werden können, müssen zusätzlich verden. Entsprechend betragen die Kosten für die schen Baustelle und Deponie in diesem Fall rund
1, dass die Abfälle zusätzlich auf- und wieder ab- nden Kosten sind unabhängig von der Entfernung n fallen die Transportkosten pro Tonne wesentlich
199-201.
160 Franken pro Stunde (<haboe.ch/wp-content/uplo- oder der Meyer-Spinnler AG von 165 Franken pro
ansport mit Kipperfahrzeugen vgl. Act. IIl.4, Zeilen 282- höher aus, wenn geringe Abfallmengen ents grossen Kipperfahrzeuge eingesetzt werder
55. Die in Fahrminuten gemessene Entf stellen, aus welchen die in der Deponie Hö dung 3 dargestellt. Daraus geht hervor, das etwa 34 Fahrminuten von der Deponie Höli diese Distanz kostet zum Beispiel rund Fr. 7 Rappen pro Fahrminute), zuzüglich der Kost die von Nichtaktionären bezahlten Listenpre 45 Franken pro Tonne (inkl. VASA-Gebühr)
56. Damit konsistent sind die von [N5] eir der [F1], welche in den Bereichen Logistik reichte Beispiele von Offerten ein, bei welc Entsorgung von Abfällen des Typs B anbot. jedem sind die offerierten Transportkosten u mäss der Aussage von [N5] wurden die Beis Offerten handle.” Bei jedem der 19 Beispie der Gesamtkosten bestehend aus Transpor
57. Zusammenfassend ist festzuhalten, da hoch ausfallen je nach Entfernung zwischen den Menge und je nachdem, ob auf der Rüc Deshalb ist der Anteil der Deponiegebühre: niegebühren je nach Projekt unterschiedlich bühren im Vergleich zu den Transportkoster
B.1.2.6 Grundsatz der Verwertungspflict
58. Seit Inkrafttreten der VVEA“ am 1. J pflicht nach dem Stand der Technik (Art. ° werden, wenn die Verwertung die Umwelt \ die Herstellung neuer Produkte oder die B Abs. 1 VVEA muss ein Entsorgungskonzep raussichtlich mehr als 200 Kubikmeter Bau fährliche Arten von Bauabfällen anfallen. D: voraussichtlich anfallen und wie diese ents« fälle» der Vollzugshilfe des BAFU zur VVE. sätzlich» der Verwertung zuzuführen. Selbs BAFU bei der Verwertungspflicht lediglich u Gründe abgewichen werden kann: «Wenn e gerung von Abfällen vorgesehen ist, ist dies die technischen, wirtschaftlichen, umwelt- ur
89 Act. IV.8, Rz 33.
9 Act. IIl.4. Zeilen 82-83.
91 Act. IIl.4, Beilagen 3 und 4.
92 Act. Ill.4, Zeile 281.
93 Gemäss [N1] sind die Transportkosten «deut! 369). Auf manche Projekte dürfte diese Eins poniegebühren statt dem Listenpreis der Akti
94 Verordnung Uber die Vermeidung und die E nung, VVEA; SR 814.600).
% Der in Art. 12 VVEA festgehaltene Grundsat: stimmte Abfallarten konkretisiert.
orgt werden müssen. In diesem Fall können keine .
rnung zwischen der Deponie Holi und den Bau- li entsorgten Abfälle stammen, ist unten in Abbil- s viele Abfälle aus der Stadt Basel stammen, die entfernt ist. Der Transport von Bauabfällen über .25 pro Tonne (34 Fahrminuten multipliziert mit 21 en für Auf- und Abladen. Im Vergleich dazu waren ise der Deponie Höli Liestal AG im Jahr 2021 mit deutlich höher.°°
igereichten Offerten. [N5] ist der Geschäftsführer ‚ Transportwesen, Entsorgung, [...] tätig ist.” Er shen die [F1] sowohl den Transport als auch die ”' Es handelt sich insgesamt um 19 Beispiele. Bei nd die Deponiegebühren separat angegeben. Ge- piele so ausgewählt, dass es sich um relativ neue le machen die Deponiegebühren mehr als 75 % tkosten und Deponiegebühren aus.
iss die Transportkosten pro Tonne unterschiedlich Baustelle und Deponie, je nach der zu entsorgen- ‘kfahrt andere Güter transportiert werden können. ı an der Summe von Transportkosten und Depo- hoch. Trotzdem steht fest, dass die Deponiege- 1 eine relevante Grössenordnung annehmen. °®
1t nach dem Stand der Technik
anuar 2016 gilt der Grundsatz der Verwertungs- 12 VVEA).°° Demnach müssen Abfälle verwertet weniger belastet als eine andere Entsorgung und sschaffung anderer Brennstoffe. Gemäss Art. 16 | bei Bauarbeiten erstellt werden, bei welchen vo- abfälle anfallen oder bei welchen besonders ge- arin ist anzugeben, welche Arten von Bauabfällen orgt werden sollen. Gemäss dem Modul «Bauab- A sind bestimmte Arten von Bauabfällen «grund- t bei diesen Abfällen handelt es sich aber gemäss m einen Grundsatz, von dem bei Vorliegen guter ntgegen der Verwertungspflicht eine direkte Abla- im Entsorgungskonzept zu begründen. Dabei sind ıd gesundheitsrelevanten Aspekte gegeneinander
ich wichtiger» als die Deponiegebühren (Act. IIl.2, Zeile chätzung zutreffen, jedenfalls wenn bezüglich der De- onärspreis zur Anwendung kommt.
ntsorgung von Abfällen vom 4.12.2015 (Abfallverord-
z wird in den nachfolgenden Artikeln der VVEA für be- abzuwägen.»° Demnach können die für die digen kantonalen Behörden bei der Beurteilı wirtschaftliche Kriterien berücksichtigen.
59. Wenn die Wiederverwertung zu im Vet ist, ist davon auszugehen, dass die kantona weil bei den meisten Bauabfallen die umwe tung sprechen.”” Werden hingegen Abfälle technisch möglich ware, ist in der Regel da\ lichen Gründen keine gangbare Alternative tonalen Behörden die Entsorgung kaum bev
60. Insbesondere weil der Grundsatz der erst seit Inkrafttreten der VVEA am 1. Janı werden, ob und in welchem Ausmass die W war. Zu diesem Zweck wird im folgenden Al Wiederverwertung aus Sicht der Unternehm lich eine Alternative zur Entsorgung in einer | send wird geprüft, welche Bedeutung die W vorliegend konkret hatte, namentlich welche ten hätte wiederverwertet werden können
insbesondere für die sachliche Marktabgren: stellung der Deponie Höli Liestal AG relevar
B.1.2.7 Wiederverwertung als Alternativ:
B.1.2.7.1 Einleitung
61. Damit in Deponien des Typs B entsor, eine Wiederverwertung technisch möglich s verschiedene Alternativen, die aber teilweis ten verursachen. So handelt es sich zum B Holi entsorgten Abfälle um verschmuiztes / reitung dieser Abfälle sind Aushubwaschaı war Stand 2021 erst eine solche Anlage in E
62. Trotzdem scheitert die Wiederverwert lichkeiten, sondern daran, dass die entsprec her ausfallen. Dabei sind die Kosten des U scheidet, ob die Abfälle deponiert oder w Bauunternehmen Mischabbruch entsorgen, Annahmepreisen für Mischabbruch der At
% Modul «Bauabfälle» der Vollzugshilfe des B/ min.ch/bafu/de/home/themen/abfall/publikatic (12.8.2022).
97 Vgl. den Bericht der Carbotech AG im Auftra von Bauabfällen» vom August 2021, erhält min.ch/bafu/de/home/themen/abfall/publikatic wird der Umweltnutzen der Wiederverwertun abfallen als positiv eingeschätzt. Allerdings ke fallen, zum Beispiel wenn die Transportdista fallen als bei der Deponierung.
% Act. 11.A.4.1, Antwort auf Frage 5.2.
‚Beurteilung der Baubewilligungsgesuche zustän- ıng, ob Bauabfälle deponiert werden dürfen, auch
gleich zur Deponierung ähnlichen Kosten möglich len Behörden in der Regel eine solche verlangen, Itrelevanten Aspekte eher für eine Wiederverwer- : deponiert, bei welchen eine Wiederverwertung on auszugehen, dass eine solche aus wirtschaft- zur Deponierung war. Andernfalls hätten die kan- villigt.
Verwertungspflicht nach dem Stand der Technik jar 2016 gilt, muss trotzdem genauer untersucht jederverwertung eine Alternative zur Deponierung schnitt untersucht, unter welchen Umständen die en, die Bauabfälle entsorgen müssen, grundsätz- Jeponie des Typs B darstellt (Rz 61 ff.). Anschlies- liederverwertung als Alternative zur Deponierung r Anteil der deponierten Abfalle zu ahnlichen Kos- (Rz 75 ff.). Die entsprechenden Ergebnisse sind zung und damit auch für die Beurteilung der Markt- it (Rz 321 ff.).
> zur Deponierung
jte Abfälle wiederverwertet werden können, muss ein. Je nach Abfallart gibt es diesbezüglich heute e spezielle Anlagen voraussetzen und hohe Kos- eispiel bei einem grossen Teil der in der Deponie \ushubmaterial (vgl. Tabelle 3 unten). Zur Aufbe- lagen erforderlich. Im Kanton Basel-Landschaft 3etrieb. °°
ung oft nicht an den fehlenden technischen Mög- henden Kosten im Vergleich zur Deponierung hö- nternehmens massgebend, welches darüber ent- jiederverwertet werden. Muss zum Beispiel ein wird diese die Kosten der Deponierung mit den ifbereitungsanlagen vergleichen. Dabei wird sie
y des BAFU «Ökologische Beurteilung der Verwertung lich auf der Internetseite des BAFU <www.bafu.ad- ynen-studien/studien.html> (13.10.2022). Im Bericht g im Vergleich zur Deponierung bei den meisten Bau- ann der Umweltnutzen in Einzelfällen auch negativ aus- nzen bei der Wiederverwertung wesentlich höher aus- auch allfällige Unterschiede in Bezug auf die nehmen wird den Mischabbruch nur dann d: chenden Kosten mit denjenigen der Deponit
63. Die Aufbereitungsanlagen ihrerseits m Bauabfälle einerseits die Kosten für Besch: Zusätzlich spielt aber auch der Marktpreis d RC-Produkte) eine Rolle. Wenn zum Beispi stellte Mischabbruchgranulat auf dem Marl Mischabbruch zu relativ tiefen Preisen entg: bruchgranulat gar nicht oder nur zu tiefen F nicht bereit, diesen Bauabfall entgegenzun: nahme hohe Preise verlangen. Der Grund d frage nach einem bestimmten RC-Produkt, r fall letztlich in einer Deponie entsorgt werde die Aufbereitungsanlage in diesem Fall eine eigentlichen Kosten des Wiederverwertung des eigentlichen Wiederverwertungsprozes Produkten einen Einfluss darauf, ob die Wi Deponierung darstellt.'%
64. Nachfolgend werden aus diesem Grur abfällen eingeschätzt (Rz 65 ff). Anschliesse sucht (Rz 69 ff.). Auf dieser Grundlage kan Wiederverwertung aus Sicht der für die Ents eine gangbare Alternative zur Deponierung
B.1.2.7.2 Kosten der Aufbereitung von |
65. Die bei der Aufbereitung von Abfällen schiedlich hoch. Insbesondere der verwert Schadstoffe sowie das erforderliche Aufbe Kosten. 1°
66. Gemäss Schätzungen des Kantons I chen Aufbereitung» bei «mineralischen Rüc Zu den mineralischen Rückbaustoffen gel 17 01 07) und Mineralien (VeVA-Code 19 1: in der Deponie Höli bewilligten Mengen).
67. Im Vergleich dazu fallen die entsprech sentlich höher aus. Gemäss Schätzungen c bei schwach belastetem Aushubmaterial mii Tonne. Mit zunehmender Schadstoffbelast Kosten auf über 100 Franken pro Tonne an:
68. Bei manchen Abfallarten sind also die selbst bei grosser Nachfrage nach den auf
99 Falls die Baubewilligung die Wiederverwertt sprechenden Kosten vorgenommen werden.
100 Vgl. dazu die Vorbringen der Deponie Holi Lie rinnen oder Abnehmer zu finden seien. Gru hergestellte für die gleichen Verwendungsz Produkte (Rz 64 f. der Selbstanzeige, Act.IV.
101 Act.Il.A.4.1, Antwort auf Frage 5.3.
102 Act.Il.A.4.1, Antwort auf Frage 5.3.
: Transportkosten berücksichtigen. Das Bauunter- er Wiederverwertung zuführen, wenn die entspre- arung vergleichbar sind.”
Jüssen bei der Festlegung der Annahmepreise für iffung und Betrieb ihrer Anlagen berücksichtigen. ar von ihnen hergestellten Produkte (nachfolgend: 21 eine Aufbereitungsanlage für das von ihr herge- t einen hohen Preis erzielt, wird sie bereit sein, agenzunehmen. Kann sie hingegen das Mischab- reisen verkaufen, ist die Anlage möglicherweise shmen oder sie wird jedenfalls für die Entgegen- afür ist folgender: Besteht überhaupt keine Nach- nüssten die hergestellten RC-Produkte im Extrem- *n. Um dieses Risiko abdecken zu können, muss n Annahmepreis verlangen, der deutlich Uber den sprozesses liegt. Folglich hat neben den Kosten ses insbesondere auch die Nachfrage nach RC- >derverwertung eine gleichwertige Alternative zur
id zunächst die Kosten der Aufbereitung von Bau- snd wird die Nachfrage nach RC-Produkten unter- n beurteilt werden, unter welchen Umständen die orgung der Abfälle verantwortlichen Unternehmen gewesen wäre.
Bauabfällen
entstehenden Kosten sind je nach Abfallart unter- bare Anteil, die Art und Menge der enthaltenen reitungsverfahren beeinflussen die Höhe dieser
3asel-Landschaft liegen die Kosten einer «einfa- kbaustoffen» bei rund 15-20 Franken pro Tonne. hören insbesondere Mischabbruch (VeVA-Code 2 09) (vgl. Tabelle 3 unten für deren Anteil an den
enden Kosten bei belastetem Aushubmaterial we- les Kantons Basel-Landschaft liegen diese selbst t geringem Feinanteil bei rund 15-50 Franken pro ing und zunehmendem Feinanteil können diese steigen. '%?
> Kosten der Aufbereitung derart hoch, dass sich bereiteten RC-Produkten eine Wiederverwertung
ing vorschreibt, muss diese unabhängig von den ent-
2stal AG, wonach für RC-Produkte oft keine Abnehme- nd dafür sei unter anderem, dass aus Primärmaterial wecke einsetzbare Produkte günstiger seien als RC- 8 sowie Zeilen 156-172 von Act.lll.2).
im Vergleich zur Deponierung kaum lohnt. E wertung keine gleichwertige Alternative zur
B.1.2.7.3 Nachfrage nach RC-Produkter
69. Ähnlich wie bei den Kosten der Au Produkten und damit auch die entsprecher hoch aus. So variiert zum Beispiel der Lister das Laufental des Jahres 2019 für eine Tonr schen 4 Franken (Mischabbruchgemisch) uı
70. Jedenfalls sind die Preise der RC-Pro derverwertung in jedem Fall lohnen würde. zum Beispiel 50 Franken kostet und das he den kann, müsste die Aufbereitungsanlage pro Tonne verlangen, um keine Verluste z Liestal AG im Zeitraum 2010-2021 selbst fi schritten, wäre deshalb die Wiederverwertuı
71. Ungeachtet des Preises wäre es je r raums 2010-2021 kaum möglich gewesen, verkaufen.'% Deshalb wäre es auch nicht m abfallen Uber Wiederverwertungsanlagen Zt
72. Insbesondere bei Abfallarten, wie zum Aufbereitung teuer und die Absatzmöglichk aus diesen Gründen jedenfalls für einen gro: Alternative.
B.1.2.7.4_ Transportkosten
73. Zusätzlich zu den Kosten der Aufberei berücksichtigen, dass sich die bei der Dep Transportkosten von den bei der Wiederve portkosten unterscheiden können. Auch die möglich. Wird ein Abfall deponiert, sind die 1 zwischen der Baustelle und der Deponie s dem Rückweg andere Güter zu transportiere entweder direkt auf der Baustelle oder mit Anschliessend müssen die hergestellten RC welcher sie eingesetzt werden sollen. Desh:
erzielten Preise insbesondere bei grösseren liegen. In der erwähnten Preisliste ist zwar e halten. Dieser bezieht sich aber nur auf nich die Preisliste keinen Eintrag für wiederverwe an der Annahme solcher Abfälle hindeutet.
104 Vgl. z.B. die Studie «Mischabbruchverwertur nagement GmbH im Auftrag des BAFU, Fel (13.10.2022). Gemäss der Studie beklagte co aufbereiteten Mischabbruchgranulate in den
105 Vgl. Act.Il.A.4.1, Antwort auf Frage 5.1.
3ei solchen Abfällen stellt deshalb die Wiederver- Deponierung dar.
)
fbereitung fallen auch die Nachfrage nach RC- den Marktpreise je nach Produkt unterschiedlich ıpreis der Vigier-Gruppe für die Region Basel und ie recyclierter Gesteinskörnungen je nach Art zwi- id Fr. 20.30 (RC-Kiessand).'”
dukte nicht ausreichend hoch, dass sich die Wie- Wenn der eigentliche Wiederverwertungsprozess rgestellte Produkt nur für 5 Franken verkauft wer- einen Annahmepreis von mindestens 45 Franken u erleiden. Weil die Gebühren der Deponie Holi ir Nichtaktionäre nie 45 Franken pro Tonne über- 1g im Beispiel keine gleichwertige Alternative.
ach Abfallart insbesondere am Anfang des Zeit- grosse zusätzliche Mengen an RC-Produkten zu Oglich gewesen, beliebig grosse Mengen an Bau- | entsorgen.
Beispiel verschmutztem Aushub, bei welchen die eiten beschränkt sind, war die Wiederverwertung ssen Teil der deponieren Abfälle keine aquivalente
tung und der Nachfrage nach RC-Produkten ist zu onierung eines bestimmten Abfalls entstehenden 'wertung des gleichen Abfalls anfallenden Trans- sbezüglich sind aber keine generellen Aussagen rransportkosten im Wesentlichen von der Fahrzeit owie von allfälligen Möglichkeiten abhängig, auf 2n. Wird ein Abfall wiederverwertet, geschieht dies einem Umweg über eine Aufbereitungsanlage. '° ‚-Produkte auf die Baustelle gebracht werden, auf lb können die Transportkosten bei einer Deponie-
5.2022). Dabei ist zu beachten, dass die tatsächlich Bezugsmengen in der Regel unter den Listenpreisen in Listenpreis fur die Annahme von Mischabbruch ent- twiederverwertbaren Mischabbruch. Hingegen enthält rtbaren Mischabbruch, was auf ein geringes Interesse
1g in der Schweiz» der Energie- und Ressourcen-Ma- yruar 2020, erhältlich auf der Internetseite des BAFU
ie Branche selbst im Jahr 2020 Schwierigkeiten, «die Baustoffmarkt zurückzuführen» (S. 7).
rung im Vergleich zu den bei der Wiederve dere je nach Abfallart sowie je nach Lage und Deponien unterschiedlich hoch ausfalle
B.1.2.7.5 Zwischenergebnis
74. Die technischen Möglichkeiten, die K Produkten sowie die Transportkosten unter Baustellen, Aufbereitungsanlagen und Depc verwertung für die in der Deponie Holi im Ze bestimmt werden. Deshalb ist es auch nich stimmen, bei welchem eine Wiederverwert wäre. Im nachfolgenden Kapitel wird die G genden Beweismittel eingeschätzt. Dabei ist Typs B von Interesse, nicht aber der Anteil \
B.1.2.8 Anteil der wiederverwertbaren A
B.1.2.8.1 Einleitung
75. Vorliegend steht fest, dass im Zeitra' Raum Basel jedenfalls teilweise Abfälle ents wiederverwertet werden können (z.B. Misch wertung im Vergleich zu den Kosten der D wären diese Abfälle kaum deponiert worde 2016, da die VVEA ab diesem Zeitpunkt ein Rz 58 ff.). Deshalb ist davon auszugehen, « fälle die Kosten der Wiederverwertung diej keine ausreichende Nachfrage nach RC-Pro derverwertung selbst bei aus rein technisch keine wirtschaftlich gleichwertige Alternative gend als «nichtwiederverwertbare Abfälle T'
76. Bei einem kleineren Anteil der in den L Abfälle ist es hingegen möglich, dass die W ähnlichen Kosten möglich gewesen ware. L wertbare Abfälle Typ B» bezeichnet. Wie er nierten Abfällen des Typs B nicht genau qua halb die Grössenordnung dieses Anteils ges Auftrag des Kantons Basel-Landschaft erste Höli Liestal AG (Rz 84 ff.), auf Angaben de Zeugenaussagen (Rz 95 ff.).
B.1.2.8.2 Bericht Züst
77. Der Kanton Basel-Landschaft hat sich tegie unter anderem mit der Frage beschäf Region entsorgten Abfälle wiederverwertet | genannten Recycling-Strategie erteilte der K Zur Begleitung der entsprechenden Arbeite verschiedene Vertreter der betroffenen W tungsräte der Deponie Höli Liestal AG ange
106 Bei den Abfällen des Typs A erübrigt sich eine Deponie Höli Liestal AG in Bezug auf diese / (vgl. Rz 152 f.).
rwertung anfallenden Transportkosten insbeson- der relevanten Baustellen, Aufbereitungsanlagen n.
osten der Aufbereitung, die Nachfrage nach RC- scheiden sich je nach Abfallart und Standort der nien stark. Daher können die Kosten der Wieder- itraum 2010-2021 entsorgten Abfälle nicht genau t möglich, den genauen Anteil der Abfälle zu be- ung zu vergleichbaren Kosten möglich gewesen rössenordnung dieses Anteils anhand der vorlie- nur der Anteil der wiederverwertbaren Abfälle des wiederverwertbarer Abfälle des Typs A.'%
bfälle Typ B
um 2010-2021 in den Deponien des Typs B im orgt wurden, die aus rein technischer Sicht hätten abbruch). Wären die Nettokosten der Wiederver- eponierung tiefer oder ähnlich hoch ausgefallen, n. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum nach e grundsätzliche Verwertungspflicht vorsieht (vgl. Jass jedenfalls bei einem grossen Teil dieser Ab- enigen der Deponierung überstiegen hätten oder dukten bestand. Aus diesen Gründen war die Wie- ar Sicht wiederverwertbaren Abfällen regelmässig : zur Deponierung. Diese Abfälle werden nachfol- yp B» bezeichnet.
Jeponien des Typs B der Region Basel entsorgten jederverwertung im Vergleich zur Deponierung zu iese Abfälle werden nachfolgend als «wiederver- wähnt, kann deren Anteil an den insgesamt depo- ntifiziert werden (Rz 61 ff.). Nachfolgend wird des- schätzt. Dazu stützt sich die Behörde auf einen im Iiten Bericht (Rz 77 ff.), auf Angaben der Deponie s Kantons Basel-Landschaft (Rz 93 f.) sowie auf
im Rahmen der Erarbeitung einer Recycling-Stra- tigt, welche der in den Deponien des Typs B der werden könnten. Den Auftrag zur Erarbeitung der anton Basel-Landschaft der Züst Engineering AG. :n wurde eine Projektgruppe eingesetzt, welcher irtschaftsbereiche einschliesslich dreier Verwal- hörten. Die Deponie Höli Liestal AG reichte einen
> nähere Untersuchung der Wiederverwertung, weil die \bfälle nur eine sehr schwache Marktstellung einnimmt
Entwurf eines auf März 2019 datierten Beric tierte Version des Berichts zur erwähnten | der Züst Engineering AG die neueste Versi den Akten genommen. ' Diese ist auf den gend relevanten Sachverhalt weisen die 3 keine wesentlichen Unterschiede auf. Desh: este Version des Berichts verwiesen (Berict
78. Der Bericht Züst enthält eine Schätzı Kanton Basel-Landschaft deponierten Abfal ren wiederverwertet werden könnten. Stanc sich dabei um jährlich rund 230 000 Tonner eine Reduktion um bis zu 300 000 Tonnen des Deponievolumens Stand 2017.'"°
79. Gemäss Bericht Züst wäre die inner 230 000 Tonnen folgendermassen realisiert
- Zusätzlich könnten rund 80 000 Tonı werden. Die dazu erforderlichen Anlac
— 50000 Tonnen an unverschmutztem i ten anderweitig entsorgt werden.
- 100 000 Tonnen wenig oder schwach den. Die dazu erforderlichen Anlager Basel noch nicht, es seien aber Anlag
80. Stand 2021 gibt es in der Region Ba Planung.''* Trotzdem spielte die Bodenwä Rolle als Ausweichmöglichkeit zur Deponier Schluss dieses Zeitraums eine solche Anlac
81. Demnach konnte von dem im Zeitrat Kantons Basel-Landschaft entsorgten Mater werden kann (Abfälle des Typs B), im Wes den. Gemäss Bericht Züst läge also das ges Typs B bei 80 000 Tonnen Mischabbruch. I den 4 Deponien des Typs B im Kanton Ba entsorgt.''* Da der Bericht Züst eine Progn läge demnach der allenfalls wiederverwertb: Jahren bei unter 10 %.
107 Beilage 31 der Selbstanzeige (Act.IV.8).
108 Act.ll.B.1.
109 Act.ll.B.2.
110 Act.ll.B.2, S. 2 des Berichts vom 13.8.2019. | Weil es im massgebenden Zeitraum weder i noch in den Solothurnischen Bezirken Thiers Rz 123), handelt es sich bei den in der Region im Kanton Basel-Landschaft gelegenen Depc
111 Act.Il.B.2, S. 2 ff. des Berichts vom 13.8.2018
112 Zum Vergleich: Allein in der Deponie Höli [100 000-200 000] Tonnen an Mischabbruch
113 Act.ll.A.4.1, S.4.
114 Act.Il.A.4.5.
shts sowie eine kürzere auf den 18. Juni 2019 da- Recyclingstrategie ein.'°” Das Sekretariat hat bei on des erwähnten Berichts angefordert! und zu 13. August 2019 datiert. In Bezug auf den vorlie- vorliegenden Versionen des erwähnten Berichts alb wird nachfolgend jeweils lediglich auf die neu- it Züst).
ıng in Bezug auf die in Deponien des Typs B im Imengen, die stattdessen innerhalb von 2-8 Jah- 1 dieser Schätzung ist das Jahr 2017. Es handle 1. Innerhalb von 10-12 Jahren ab 2017 sei sogar möglich. Diese Reduktion entspreche rund 30 %
halb von 2-8 Jahren erreichbare Reduktion um yar: 111
1en Mischabbruch zu «MB-Granulat» verarbeitet yen seien bereits 2017 vorhanden. ""2
n Deponien des Typs B entsorgtem Material könn-
verschmutzter Aushub könnten gewaschen wer- ı zur Bodenwäsche gebe es 2017 in der Region en in Planung.
sel eine Bodenwaschanlage und weitere sind in sche im Zeitraum 2010-2021 keine wesentliche ung in den Deponien des Typs B, da erst ganz am je zur Verfügung stand.
im 2010-2021 in den Deponien des Typs B des ial, welches nicht in Deponien des Typs A entsorgt entlichen nur Mischabbruch wiederverwertet wer- samte realisierbare Potenzial bei den Abfällen des nm Bezugsjahr des Berichts Züst (2017) wurden in sel-Landschaft mehr als 800 000 Tonnen Abfälle ose für die 2-8 auf 2017 folgenden Jahre abgibt, are Anteil in den 2-8 auf das Jahr 2017 folgenden
m Bericht ist jeweils von der «Region Basel» die Rede. m Kanton Basel-Stadt noch im Aargauischen Fricktal, stein oder Dorneck eine Deponie des Typs B gab (vgl. Basel gelegenen Deponien des Typs B um die faktisch ynien des TypsB.
).
wurden gemäss EGI-Daten im Jahr 2017 mehr als zur Deponierung freigegeben (Act. I1.A.10).
82. Ausserdem bedingt die Ausschöpfung besserung der Rahmenbedingungen im Ve das im Bericht Züst genannte Potenzial der Zeitraum 2010-2017 jedenfalls nicht vollstar genannten Verbesserungen der Rahmenb nicht realisiert waren.
83. In Bezug auf den vorliegend relevant Züst deshalb davon auszugehen, dass ma» des Kantons Basel-Landschaft entsorgten A wiederverwertet werden können.
B.1.2.8.3 Angaben der Deponie Holi Lie
84. Die Deponie Höli Liestal AG teilte der Landschaft mit Schreiben vom 20. August | das Amt für Umwelt und Energie des Kanto fassung, dass das von den Deponien zur Ve preise ursächlich dafür seien, dass das Re schlicht und einfach Unsinn dar. Die meist Deponie Holi Liestal AG) würden das Recycl wiederverwertbar sei, werde wiederverwert verwertbares Material vorhanden wäre, son der Halde liegende Material nicht abnehme]
85. Die Deponie Holi Liestal AG bringt di entsorgten Abfalle nicht zu vergleichbaren dafür sei, dass die Nachfrage nach RC-Prod Einschatzung ist der Anteil der wiederverwe bar klein.
86. Die Deponie Holi Liestal AG reichte de zeige ein. Darin äussert sie sich auch an : Einvernahmen sei darauf hingewiesen worc Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal AG 2 terialien oftmals keine Abnehmer zu finden dass die tieferen Aktionärspreise in der Is Mischabbruchgranulat in der Region hätten | von Mischabbruchgranulat nicht forcieren k¢
87. Demnach scheitert die Wiederverwert ten oder den Kosten der Aufbereitung der nach RC-Produkten.''® Diese würde sich je sentlich verändern, wenn die Deponierung herer Deponiepreise weniger attraktiv wäre. fälle des Typs B auch gemäss dieser Aussa
88. Damit konsistent sind die Aussagen vc [...] Verwaltungsrat der Deponie Holi Liestal Recyclingmaterial zu verwenden, als heute
115 Act.Il.B.2, S. 5 ff. des Berichts vom 13.8.2011 116 Act. IV.8, Beilage 12, S. 6.
117 Act. IV.8, Rz 64.
118 Vgl. Act. IIl.3, Zeilen 189-196.
dieses Potenzials gemäss Bericht Züst eine Ver- rgleich zum Bezugsjahr 2017.''? Folglich konnte Wiederverwertung im Umfang von rund 10 % im \dig ausgeschöpft werden, weil die im Bericht Züst edingungen jedenfalls in diesem Zeitraum noch
ten Zeitraum von 2010-2021 ist gemäss Bericht imal rund 10 % der in den Deponien des Typs B bfälle des Typs B zu vergleichbaren Kosten hätten
stal AG
n zuständigen Regierungsrat des Kantons Basel- 2019 Folgendes mit: [Seit geraumer Zeit vertrete ns Basel-Landschaft (nachfolgend: AUE) die Auf- rfügung gestellte Deponievolumen oder Deponie- cycling nicht in Gang komme. Diese These stelle en Bauunternehmer (auch die Aktionärinnen der ing vorantreiben. Was technisch und wirtschaftlich at. Das Problem sei nicht, dass zu wenig wieder-
lern dass der Markt das bei den Unternehmen auf amit zum Ausdruck, dass Stand 2019 die bei ihr Kosten wiederverwertet werden könnten. Grund ukten nicht ausreichend gross sei. Gemäss dieser rtbaren Abfälle des Typs B folglich vernachlässig-
is erwähnte Schreiben im Rahmen ihrer Selbstan- anderer Stelle in einem ähnlichen Sinne: [In den len, dass Recycling zwar erwünscht und von den uch vorangetrieben würde, aber für Recyclingma- seien. Die Studie von züst engineering zeige auf, t-Situation keinen Einfluss auf den Einsatz von zw. höhere Deponiepreise einen höheren Einsatz innten].''7
ung oftmals nicht an den technischen Möglichkei- Bauabfälle, sondern an der fehlenden Nachfrage denfalls bei Mischabbruch selbst dann nicht we- im Vergleich zur Wiederverwertung aufgrund hö- Deshalb ist der Anteil der wiederverwertbaren Ab-
ge gering.
yn [N1], Geschäftsführer [einer Aktionärin] und seit AG. Danach sei es zwar technisch möglich, mehr : der Fall ist. Heute gebe es aber keinen Anreiz dazu, weil nicht recyceltes Material günstige sich in diesem Sinne.'?° Gemäss diesen At deponierten Abfälle des Typs B zu vergleich stellten RC-Produkte zu verkaufen.
89. Ebenfalls damit konsistent sind versch Liestal AG, wonach die deponierten Menger preise reagieren würden (vgl. Rz 194 ff.). St im Vergleich zur Deponierung attraktiver. Ha deponierte Menge, ist das ein Indiz dafür, d Typs B gering ist.
90. In ihrer Stellungnahme zum Antrag de AG hingegen, der Anteil der im Zeitraum 20 fälle, der zu vergleichbaren Kosten hätte wie Die Deponie Höli Liestal AG stützt sich dak vorgenommene Auflistung der verschiedene fallarten, die grundsätzlich wiederwertet w 30 % an den insgesamt in der Deponie Hö Tatsache aus den folgenden Gründen nicht der Deponie Höli entsorgten Abfälle zu verg können:
- Abfälle mit identischem Abfalltyp gem (vgl. Rz 42) sind in Bezug auf die für (z.B. Feinstaubanteil) teilweise stark u die Kosten der Aufbereitung beson Feinstaubanteils), werden mit besond: ist davon auszugehen, dass die Kost im Vergleich zu den wiederverwertete len.
— Wie bereits dargelegt (Rz 61 ff.), sind sgebend, ob Abfälle zu vergleichbarer lich ist eine ausreichend grosse Nach derlich. Diese Voraussetzung ist im Z
91. Aus diesen Gründen lässt sich der Ant Abfällen nicht pauschal aus den in Tabelle . fallmengen ableiten. Vielmehr ist eine spez fälle erforderlich, welche auch die Absatzm Anteil der zu vergleichbaren Kosten wiedeı der Deponie Höli Liestal AG verwendeten M
92. Zusammenfassend ist festzuhalten, « Liestal AG darauf hinweisen, dass der Anteil im Jahr 2021 gering war. Die im Rahmen de der Deponie Höli Liestal AG vorgenommene ausfallen soll, ist nicht belastbar und wird de
119 Act. IIl.2, Zeilen 156-172.
120 Act. IV.6, Zeile 65 sowie Zeilen 83-85.
121 Act. V.25, Rz 36.
r sei als recyceltes Material.''% Auch [N3] äusserte issagen ist es also Stand 2021 nicht möglich, die ıbaren Kosten wiederzuverwerten und die herge-
iedene Aussagen von Vertretern der Deponie Holi | nicht wesentlich auf eine Erhöhung der Deponie- eigt der Deponiepreis, wird die Wiederverwertung t eine solche Veränderung keinen Einfluss auf die ass der Anteil der wiederverwertbaren Abfälle des
s Sekretariats behauptet die Deponie Holi Liestal 10-2021 in Deponien des Typs B entsorgten Ab- derverwertet werden können, übersteige 30 %."'?' ei im Wesentlichen auf die in Tabelle 3 (Rz 130) 2n in der Deponie Holi entsorgten Abfallarten. Ab- arden können, haben einen Anteil von mehr als li entsorgten Mengen. Trotzdem kann aus dieser geschlossen werden, dass mehr als 30 % der in leichbaren Kosten hätten wiederverwertet werden
ass dem in Tabelle 3 verwendeten «VeVA-Code» die Wiederverwertung relevanten Eigenschaften nterschiedlich (vgl. Rz 65 ff.). Abfälle, bei welchen ders hoch ausfallen (z.B. wegen eines hohen ars grosser Wahrscheinlichkeit deponiert. Deshalb an der Aufbereitung bei den deponierten Abfällen n Abfällen mit gleichem VeVA-Code höher ausfal-
nicht nur die Kosten der Aufbereitung dafür mas- 1 Kosten wiederverwertet werden können. Zusatz- frage nach den hergestellten RC-Produkten erfor- sitraum 2010-2021 nicht vollumfänglich erfüllt.
eil der zu vergleichbaren Kosten wiederwertbaren 3 aufgeführten, nach VeVA-Code eingeteilten Ab- ifische Schätzung bezüglich der deponierten Ab- öglichkeiten der RC-Produkte berücksichtigt. Der verwertbaren Abfälle kann nicht anhand der von ethode berechnet werden.
lass die erwähnten Aussagen der Deponie Holi der wiederverwertbaren Abfälle des Typs B selbst r Stellungnahme zum Antrag des Sekretariats von Behauptung, wonach dieser Anteil höher als 30 % :shalb nachfolgend nicht weiter berücksichtigt.
B.1.2.8.4 Angaben des Kantons Basel-L
93. Die Kantone Basel-Landschaft und B Baustoffkreislauf Regio Basel» ein, besteh fachlich durch externe Experten sowie inte Angaben des Kantons Basel-Landschaft ge telfristig und mit verhältnismässigem Aufw: Typs B abgelagerten Abfälle verwertbar wär die Zukunft. Im Zeitraum 2010-2021 lag d Anteil der in den Deponien des Typs B ent Gründen tiefer:
— Der Deponiepreis war tiefer (vgl. Rz 2: gleich zur Deponierung weniger attrak
- Der in der VeVA vorgesehene Grund Technik gilt erst seit Inkrafttreten der \
94. Ausserdem wäre zusätzlich zu einem tung wie erwähnt eine ausreichend grosse | derlich. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, stel native zur Deponierung dar. Deshalb ist dav« Höli im Zeitraum 2010-2021 entsorgten Ab schaftlicher Sicht eine gangbare Alternative liegt.
B.1.2.8.5 Zeugenaussagen [N6] und [NE
95. [N5] sagte aus, dass heute zwischen nierten Abfälle zu vergleichbaren Kosten w eine Verschiebung in Richtung mehr Recycl welcher zu vergleichbaren Kosten wiederve ten 10 Jahren nicht wesentlich verändert."? Höli erwähnte [N5] die Deponierung in der derverwertung. '?®
96. Demnach hätten sich die technischer Kosten der Aufbereitung im Zeitraum 2010- zur Wiederverwertung verwendeten Techn kannt sind. Trotzdem haben sich die tatsäcl sentlich verändert. In der Region Basel gibt denwäsche (vgl. Rz 80). Diese Möglichkeit s 2021 nicht zur Verfügung.
97. Ausserdem haben sich die Deponiepr der öffentliche Druck auf Auftraggeber wie z ändert, dass die Wiederverwertung im Verc serdem eine ausreichende Nachfrage erforc native zur Deponierung ist, ergibt sich aus di
123 Act.II.A.4.1, Antwort auf Frage 5.2.
124 Act.Ill.4, Zeilen 315-316.
125 Act.IIl.4, Zeilen 323-328.
126 Act.IIl.4, Zeilen 253-254.
asel-Stadt setzten im Jahr 2018 eine «Taskforce snd aus Vertretern der beiden Kantone, die sich ressierte Verbände begleiten lassen.'2? Gemäss ht diese Taskforce davon aus, dass kurz- bis mit- and rund 30 % des Stand 2021 in Deponien des en.'?? Dabei handelt es sich um eine Prognose für er mit verhältnismässigem Aufwand verwertbare sorgten Abfälle insbesondere aus den folgenden
31 ff.). Deshalb war die Wiederverwertung im Ver- tiv.
satz der Verwertungspflicht nach dem Stand der /eVA am 1. Januar 2016 (vgl. Rz 58).
verhältnismässigen Aufwand der Wiederverwer- lachfrage für die hergestellten RC-Produkte erfor- It die Wiederverwertung keine gleichwertige Alter- yn auszugehen, dass der Anteil der in der Deponie fälle, für welche eine Wiederverwertung aus wirt- zur Deponierung gewesen ware, bei unter 30 %
]
20 und 40 % der in Deponien des Typs B depo- iederverwertet werden könnten. '?* Zwar habe es ing gegeben. Der Anteil der deponierten Mengen, rwertet werden könne, habe sich aber in den letz- > Als Alternative zur Deponierung in der Deponie Deponie Bruggtal, nicht aber die vermehrte Wie-
1 Möglichkeiten der Wiederverwertung sowie die 2021 kaum verändert. Das trifft insofern zu, als die Jlogien mutmasslich schon seit längerer Zeit be- nlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten we- es erst seit wenigen Jahren eine Anlage zur Bo- fand während des Grossteils des Zeitraums 2010-
eise (Rz 231 ff.), die Rechtslage (Rz 58 ff.) sowie um Beispiel den Kanton Basel-Landschaft so ver- leich zur Deponierung attraktiver wurde. Da aus- lerlich ist, damit die Wiederverwertung eine Alter- er Aussage von [N5] analog zu den Aussagen des
Kantons Basel-Landschaft, dass bei wenige deponierten Abfälle die Wiederverwertung e
98. [N6] ist Verwaltungsratspräsident der denservice, Entsorgung und Aufbereitung
könne man rund 20-30 % der in Deponien
Kosten wiederverwerten.'?® Der Anteil der letzten 10 Jahren gestiegen. Das sei unter a führen. Auch die gesetzlichen Vorgaben hät teil.'?° Als Alternative zur Deponierung in de den Deponien Bruggtal und Strickrain, nich Abfälle. '°°
99. Aus den Aussagen von [N6] folgt, das der in der Deponie Höli 2010-2021 deponie
B.1.2.8.6 Zwischenergebnis
100. Heute könnten maximal rund 20-40 9 zu vergleichbaren Kosten wiederverwertet \ chenden RC-Produkte eine ausreichende N sichtigen, dass die Verkaufspreise für RC-P solche Produkte auf den Markt gebracht w Vergleich zur Deponierung weniger attrakti\ für welche die Wiederverwertung eine gleic den erwähnten maximal rund 20-40 %. Da ¢ liegt der Anteil der in den Deponien des Ty 2010-2021 deponierten Abfälle, für welche nierung gewesen wäre, bei maximal 30 %.
B.1.2.9 Beweisergebnis
101. In Bezug auf das Deponiewesen ist Fı
— Deponien der Typen C, D und E sind k Typs B in Bezug auf die Entsorgung v
— Abfälle des Typs A werden in der Rege
— Die Planungs- und Realisierungsphas Basel rund 8-15 Jahre (Rz 29 ff.)
— Die Erweiterung einer bestehenden D:
- Die vor der Inbetriebnahme einer Dey beiten können mehrere Millionen Frar
- Es ist in der Region Basel schwierig, : nung einer Deponie des Typs B zu erl
- Der Standort der Deponie Höli ist bes
- Nichtwiederverwertbare Abfälle des T
127 Act. IIl.5, Zeilen 73-75. 128 Act.Ill.5, Zeile 244.
129 Act.Ill.5, Zeilen 247-252.
130 Act.Ill.5, Zeile 204.
r als 20-40 % der in der Deponie Höli 2010-2021 ine Alternative zur Deponierung war.
[F2]. Die [F2] ist in den Bereichen Transport, Mul- von Abfällen tätig [...].'”” [N6] sagte aus, heute des Typs B entsorgten Abfälle zu vergleichbaren tatsächlich wiederverwerteten Abfälle sei in den nderem auf die höheren Deponiepreise zurückzu- ten einen Einfluss auf den wiederverwerteten An- r Deponie Höli erwähnte [N6] die Deponierung in t aber die Wiederverwertung der entsprechenden
s die Wiederverwertung bei weniger als 20-30 % rten Abfälle eine Alternative zur Deponierung war.
© der in Deponien des Typs B entsorgten Abfälle werden. Es ist aber unklar, ob es für die entspre- achfrage geben würde. Dabei ist auch zu berück- rodukte grundsätzlich sinken würden, wenn mehr ürden. Dadurch würde die Wiederverwertung im '. Deshalb liegt auch heute der Anteil der Abfälle, hwertige Alternative zur Deponierung wäre, unter lieser Anteil ausserdem seit 2010 angestiegen ist, ps B des Kantons Basel-Landschaft im Zeitraum die Wiederverwertung eine Alternative zur Depo-
lgendes erwiesen:
eine gleichwertigen Alternativen zu Deponien des on Abfällen des Typs B (Rz 23 ff.).
| nicht in Deponien des Typs B entsorgt (Rz 23 ff.)
e einer neuen Typ B Deponie dauert in der Region
>ponie dauert in der Regel mehrere Jahre (Rz 33).
yonie des Typs B erforderlichen Vorbereitungsar- ken kosten (Rz 34).
alle erforderlichen Bewilligungen für die Neueröff- alten (Rz 29 ff.).
onders geeignet (Rz 31 f.). yps B können nicht exportiert werden (Rz 47 ff.).
— Die Deponiegebühren haben in der Re ten der Entsorgung von Abfällen des 1 portkosten) (Rz 50 ff.).
- Spätestens seit 2016 müssen Abfälle « wenn die Wiederverwertung zu im Ver ist (Rz 58 ff.).
— Der Anteil der in den Deponien des T 2010-2021 deponierten Abfälle, für v Deponierung gewesen ware, liegt bei
B.1.3 Nachfrage
B.1.3.1 Beweisthema
102. In diesem Kapitel wird zunächst unter in der Deponie Höli entsorgten (Rz 103). N AG konnten auch Nichtaktionäre einerseits tenpreis deponieren. Andererseits deponiert Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal AG. Um die Bedeutung und Funktionsweise dies nächst geklärt, welcher Anteil der in der De Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal AG geprüft, welche Unternehmen die restlicher Listenpreis bezahlen mussten (Rz 105 ff.). nen Nichtaktionäre über eine der Aktionari 110 ff.). In einem zweiten Abschnitt wird gep Deponie zur Entsorgung ihrer Abfälle auswi
B.1.3.2 Wer deponiert in der Deponie Ha
103. Bei den in der Deponie Höli entsorgt Bauabfälle und Bodenaushub. '*' Solche Ab nehmen an, die im Bereich Aushub tätig si Entsorgung solcher Abfälle nach. Teilweis hubunternehmen die Entsorgung selber. In ¢ von Deponieraum auf (so zum Beispiel die Bauunternehmen aber auch das Angebot ei ches die Abfälle auf der Baustelle abholt ı bringt oder der Wiederverwertung zuführt. C sorgungsunternehmen.'?# Auch unter den N nie Höli bringen, befinden sich Bauunterne Transport, Aushub und Wiederverwertung t:
104. Die Deponie Höli Liestal AG reichte ei und Nichtaktionäre in der Deponie Holi im 2 serdem liegen Angaben des Kantons Base
131 Die Verordnung des UVEK über Listen zum definiert 20 Kapitel, nach welchen die verscl Anteil der in der Deponie Höli entsorgten Ab hub» (vgl. Tabelle 3 unten).
132 Vgl. Act. IIl.3, Zeilen 242-249.
133 Act. I1.A.1.8; Act. IIl.1, Zeilen 261-262.
134 Act. IV.8, Beilage 30.
gel einen wesentlichen Anteil an den Gesamtkos- ‘yps B (Summe von Deponiegebühren und Trans-
Jes Typs B grundsätzlich wiederverwertet werden, gleich zur Deponierung ähnlichen Kosten möglich
yps B des Kantons Basel-Landschaft im Zeitraum jelche die Wiederverwertung eine Alternative zur maximal 30 % (Rz 75 ff.).
sucht, welche Unternehmen grundsätzlich Abfälle eben den Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal direkt über die Deponie Höli Liestal AG zum Lis- en jedenfalls manche Nichtaktionäre über eine der zu einem unter dem Listenpreis gelegenen Preis. er Zugangswege einschätzen zu können, wird zu- sponie Höli entsorgten Abfälle auf Rechnung der angeliefert wurde (Rz 104). Anschliessend wird | Mengen deponierten, für welche sie jeweils den Schliesslich wird untersucht, zu welchen Konditio- ınen in der Deponie Höli entsorgen konnten (Rz rüft, nach welchen Kriterien die Unternehmen eine ihlen (Rz 119 f.).
li?
en Abfallen handelt es sich im Wesentlichen um falle fallen im Wesentlichen bei Bau- sowie Unter- nd. Entsprechend fragen diese Unternehmen die e übernehmen die Bauunternehmen oder Aus- liesen Fällen treten sie direkt als Nachfragerinnen Aktionärinnen [Y] und [Z]). Teilweise nehmen die nes Entsorgungsunternehmens in Anspruch, wel- ınd je nach Abfallart anschliessend zur Deponie ie Aktionärin [X] ist zum Beispiel ein solches Ent- jichtaktionaren, welche direkt Abfälle in die Depo- hmen sowie Unternehmen, die in den Bereichen itig sind. '%°
ne Übersicht ein zu den durch ihre Aktionärinnen Zeitraum 2010-2019 entsorgten Mengen. '** Aus- -Landschaft vor über die im Jahr 2020'%° und im
Verkehr mit Abfällen vom 18.10.2005 (SR 814.610.1) riedenen Abfälle unterteilt werden. Der überwiegende fälle fällt unter Kapitel 17 «Bauabfälle und Bodenaus-
Zeitraum Januar-Mai 2021 '% in der Depor den Unternehmen, über welche die Rechnt belle 1 zusammengefasst. Daraus geht her Höli entsorgten Abfälle die Rechnungsstellu mit Abstand die grössten Abfallmengen übe närin X] erhebliche Mengen in der Deponie Abstand grösste Deponie des Typs B der F [die Aktionärin X] im nachgelagerten Mark starke Stellung verfügt. '?7
Tabelle 1: Verteilung der in der Deponie Hö Nichtaktionäre nach Rechnungsadresse, 20
Rechnungsstellung an Meng [Aktionärin X] [Aktionärin Y] [Aktionärin Z] Nichtaktionäre 729
Quelle: Act. IV.8, Beilage 30 (2010-2019); /
105. Die Identität der Nichtaktionäre, welch sorgten, ergibt sich aus den erwähnten von für den Zeitraum Januar—Mai 2021 eingerei Nichtaktionären, die zum Listenpreis Abfäll teilweise Unternehmen aus den Bereicher port. 139
106. Ein Beispiel ist die [F3]. Dabei handelt zu welchem unter anderem die [F1] gehört: nehmen wie zum Beispiel die [F4].'*° Gemäs [F3] im Jahr 2020 rund [500-1500] Tonnen / Januar—Mai 2021 waren es rund [50-150] T führers hat allein die [F1] in den Jahren 201 Abfälle in der Deponie Höli zum Listenpreis
136 Act. ILA.5.
137 Die Entsorgung in weiter entfernten Deponie bunden (Rz 50 ff.).
138 Act. 11.A.1.8 (2020); Act. II.A.5 (2021). Ausser 2011-2021 jeweils der Name des gesuchste gungsgesuchen (EGI-Daten) geht allerdings r gen ausfielen.
139 Vgl. die Aussage von [N7], wonach es sich «Bauunternehmen, Transportunternehmen u ches» handelt (Act. IIl.1, Zeilen 261-262).
Rz 33; Act. IV.22, Rz 22.
141 Act. ILA.1.8.
142 Act. II.A.5.
143 Act. IIl.4, Beilage 1.
ie Höli entsorgten Mengen aufgeschlüsselt nach ıngsstellung erfolgte. Diese Angaben sind in Ta- vor, dass bei fast [30-100 %] der in der Deponie ng über die Aktionärinnen erfolgte. Dabei wurden sr die Aktionärin [X] abgerechnet. Weil [die Aktio- Höli entsorgt hat und weil die Deponie Höli die mit Region ist (vgl. Rz 151 ff.), ist anzunehmen, dass t für die Entsorgung von Bauabfällen über eine
i entsorgten Mengen auf Aktionärinnen und 10-2021.
[...] ...]% [...] ...]%
319 11,4 %
e zum Listenpreis Abfälle in der Deponie Höli ent- 1 Kanton Basel-Landschaft für das Jahr 2020 und chten Listen.'?® Demnach befinden sich unter den e in der Deponie Höli entsorgt haben, jedenfalls ı Baugewerbe, Aushub, Entsorgung und Trans-
es sich um ein vertikal integriertes Unternehmen, (vgl. Rz 56). Zur [F3] gehören auch Tiefbauunter- ss der erwähnten Zusammenstellung entsorgte die \bfälle zum Listenpreis in der Deponie Höli.'*' Von onnen.'*? Gemäss den Angaben ihres Geschäfts- 7 und 2018 jeweils mehr als [2000-8000] Tonnen entsorgt. '*? Aus den EGI-Daten geht hervor, dass
n des Typs B ist mit zusätzlichen Transportkosten ver-
dem ist in den ebenfalls vom Kanton Basel-Landschaft Xz 44 ff.) bei jedem Entsorgungsgesuch im Zeitraum llenden Unternehmens eingetragen. Aus den Entsor- licht hervor, wie gross die tatsächlich deponierten Men-
bei den Kundinnen der Deponie Höli Liestal AG um nd Kleinunternehmer wie bspw. ein Maurer oder ähnli- die [F3] im Zeitraum 2010-2021 in eigenem nehmigt wurden." Damit ist erstellt, dass ¢ ponie Holi zum Listenpreis entsorgt hat. ‘4°
107. Gemäss der Einschätzung der Bürger 2008 waren die [F1] und die Aktionärin [X] [direkte Konkurrentinnen].'* Nach der Auss noch eine Konkurrentin der Aktionärin [X].'* ternehmen, die zum Listenpreis in der Depc nen der Aktionärinnen der Deponie Höli Lies
108. Auch die [F2] hat im Zeitraum 2010- entsorgt. Gemäss den vom Kanton Basel-Lz Jahr 2020 um rund [500-1500] Tonnen und Tonnen. '* Diese Zahlen sind mit der Zeuge [F2] geringe Mengen zum Listenpreis in der Angaben der Deponie Höli Liestal AG, won schen rund 1000 und 5000 Tonnen zum Li: rektverrechnung» in Tabelle 2).'?'
144 Act. ILA.10. In der Spalte «Adresse Rechnu gungsgesuchen [...] eingetragen.
145 Die Deponie Höli Liestal AG behauptet, die [I tenpreisen in der Deponie Höli deponiert (Act. zur Zeugenaussage von [N5] und zur Tatsac in eigenem Namen enthalten. Sie steht aber ı [F3] zum Listenpreis deponiert hat.
146 Act. IV.8, Beilage 2, Ziffer 3.
147 Act. IIl.4, Zeile 95.
148 Die Aussage von [N4], wonach die Unternet entsorgt hätten, ausser dem Kanton «alles Kl etwas ablagern müssen» seien (Act. IIl.3, Ze
150 Act. II1.5, Zeile 173 sowie Zeile 193.
151 Act. IV.22, Rz 49 und Beilage 9. Die Deponie Antrag des Sekretariats mit Verweis auf Tabe durchschnittlich nur 3-6 % der in der Deponie Rz 41). Das ist nicht präzis. Wie aus Tabelle 2020 insgesamt [...] Tonnen Abfälle in der D verrechnet. Das entspricht einem Anteil von hoch aus. Im Jahr 2020 erreichte er mit [...] % ten. Berechnet man den Durchschnitt dieser Anteil der jährlich im Zeitraum 2015-2020 dire durchschnittliche Anteil pro Jahr beträgt [> 6]
Namen Entsorgungsgesuche gestellt hat, die ge- ie [F3] im Zeitraum 2010-2021 Abfälle in der De-
yemeinde Liestal in einer Aktennotiz aus dem Jahr
wie auch die [F4] und die Aktionärin [Y] damals age ihres Geschäftsführers ist die [F1] auch heute ’ Damit ist erstellt, dass jedenfalls ein Teil der Un- nie Höli Abfälle entsorgten, direkte Konkurrentin- tal AG waren. '*?
2021 Abfälle zum Listenpreis in der Deponie Höli indschaft eingereichten Listen handelte es sich im im Zeitraum Januar—Mai 2021 um rund [100-500] naussage von [N6] konsistent. Demnach habe die Deponie Höli entsorgt.'®° Das bestätigen auch die ach die [F2] im Zeitraum 2015-2020 jährlich zwi- stenpreis in der Deponie Holi entsorgte (vgl. «Di-
ngsempfänger» ist bei manchen genehmigten Entsor-
-1] habe nur zu Vorzugskonditionen, nicht aber zu Lis- IV.22, Rz 34). Diese Behauptung steht im Widerspruch he, dass die EGl-Daten genehmigte Gesuche der [F 1] licht im Widerspruch zum Beweisergebnis, wonach die
ımen, die zum Listenpreis in der Deponie Höli Abfälle einunternehmer, viele Gärtner oder Maurer, die schnell len 251-252), trifft nicht zu.
Höli Liestal AG behauptet in ihrer Stellungnahme zum lle 2, die [F2] habe «in der Periode von 2015 bis 2020 Höli deponierten Menge direkt verrechnet» (Act. V.25, : 2 hervorgeht, deponierte die [F2] im Zeitraum 2015- eponie Höli. Davon wurden [...] Tonnen direkt der [F2] [> 6] %. Je nach Jahr fiel dieser Anteil unterschiedlich » den tiefsten Wert, im Jahr 2018 mit [...] % den höchs- jährlichen Anteile ergibt sich ein Wert von [> 6] %. Der kt verrechneten Menge liegt also zwischen [...] %. Der %.
Tabelle 2: Angaben der Deponie Höli Liesta sorgten Abfallmengen (t), 2015-2020.
2015 2016 Direktverrechnung [..-] [ Verrechnung über [..-] [ Aktionär Total [..-] [
Quelle: Act. IV.22, Rz 49 und Beilage 9.
109. Spätestens seit die Aktionärin [X] im | [F2] eine Konkurrentin [der Aktionärin X].'”? sie als eine Konkurrentin der Aktionärin [X] sorgt hat.
110. Zusätzlich zu den zum Listenpreis in « ein Teil der Nichtaktionäre Abfälle über eir Sitzung vom 15. November 2012 stellte der dass Lastwagen der [F3] auf Rechnung der Rechnung der [Aktionärin X] Deponiemateri: der Verwaltungsrat, dass [ein Zwischenhanc rungen von Partnerunternehmen im Rahr schluss ist kaum umsetzbar, da unklar bleibt hen ist und wie die Deponie Höli Liestal A tatsächlich im Rahmen einer Arbeitsgemeit der Aktionärin [X] gerade darin, Abfälle Dri zum vom Verwaltungsrat erwähnten [Zwisct
111. Jedenfalls haben Nichtaktionäre auch Abfälle über die Aktionärinnen der Deponie | Angaben vor zu den von der [F3] und der [ AG deponierten Mengen und den entsprech von der [F3] (Rz 112 ff.) und anschliessend sorgten Abfälle untersucht.
112. Gemäss der Zeugenaussage des Ge 2011-2016 insgesamt [> 25 000] Tonnen A entsorgt.'°° Die [F1] habe von [der Aktionäri den Listenpreis der Deponie Holi Liestal A‘ Jahr 2015 mitgeteilt, dass sie via [die Aktion: den Beträgen in der Deponie Höli deponier [F1] deshalb rund [> 10 000] Tonnen an Ab
152 Die Deponie Holi Liestal AG bringt vor, [N6] ein, dass sowohl [die Aktionärin X] als auch 48). Ausserdem stellte [N6] später unmissve Konkurrentin [der Aktionärin X] ist: «Seit 201: tionärin X]» (Act. 111.5, Zeile 295). Damit ist e Aktionärin X] in das Muldengeschaft im Jahr |
153 Act. IV.15.3.14, Traktandum 6.
154 Act. IIl.2, Zeilen 244-249; Act. IV.22, Fussno
155 Act. IIl.4, Zeilen 114-117 sowie Zeilen 149-1
156 Act. IIl.4, Zeilen 127-128.
157 Act. IIl.4, Zeilen 130-131.
| AG zu den von der [F2] in der Deponie Höli ent-
2017 2018 2019 2020
Jahr 2018 in das Muldengeschäft einstieg, ist die Damit ist auch in Bezug auf die [F2] erstellt, dass Abfälle zum Listenpreis in der Deponie Höli ent-
Jer Deponie Holi abgelagerten Mengen entsorgte ie Aktionärin in der Deponie Holi. Anlässlich der Verwaltungsrat der Deponie Höli Liestal AG fest, [Aktionarin Z] und Lastwagen der Firma [F5] auf al abgeladen hätten. Aus diesem Anlass beschloss lel zu unterbleiben habe. Vorbehalten seien Liefe- nen von Arbeitsgemeinschaften].'°? Dieser Be- , was unter einer [Arbeitsgemeinschaft] zu verste- G prüfen könnte, ob die Anlieferung durch Dritte schaft erfolgt. Ausserdem besteht das Geschäft tter zu entsorgen.'?* Deshalb ist die Abgrenzung jenhandel] schwierig.
| nach dem erwähnten Verwaltungsratsbeschluss 1öli Liestal AG entsorgt. Konkret liegen der WEKO F2] über eine Aktionärin der Deponie Höli Liestal enden Preisen. Nachfolgend werden zunächst die die von der [F2] (Rz 115 f.) auf diesem Weg ent-
schäftsführers der [F1] hat diese in den Jahren \bfalle über [die Aktionärin Z] in der Deponie Holi n Z] wahrscheinlich etwa [< 5] Franken Rabatt auf 3 erhalten.'°® [Die Aktionärin Z] habe der [F1] im arin Z] nicht mehr zu unter dem Listenpreis liegen- en könne. "? In den Jahren 2016-2018 habe die fällen zum Listenpreis in der Deponie Höli Abfälle
habe ausgesagt, [die Aktionärin X] sei nur [ein Stück Xz 48). Gleichzeitig räumt die Deponie Holi Liestal AG die [F2] im Muldengeschäft tätig seien (Act. IV.22, Rz rständlich klar, dass die [F2] jedenfalls seit 2018 eine 3 ist die [F2] in einem Konkurrenzverhältnis zu der [Ak- rstellt, dass die [F2] spätestens seit dem Einstieg [der 2018 eine Konkurrentin [der Aktionärin X] ist.
te 19. 59. Die genauen Mengen sind in Beilage 1 angegeben.
entsorgt.'% In den Jahren 2019-2020 habe närin Y] in der Deponie Höli entsorgt.'°° De gelegen. '°
113. Die [F1] hat also im Zeitraum 2010-2 der Deponie Höli entsorgt:
- Im Zeitraum 2011-2016 entsorgte die Franken unter dem Listenpreis gelege närinnen von der Deponie Höli Liest Vergünstigungen in der Höhe von 9-1 für eine Übersicht über Listenpreise u ponie Höli Liestal AG).
- In den Jahren 2019-2020 entsorgte c 2020 einen Rabatt von [5-10] Franker närinnen der Deponie Höli Liestal AC Tonne (vgl. Tabelle 14 unten).!% Folg günstigungen für Aktionärinnen an die
114. Im Jahr [...] machten die von der [F1 sorgten Abfallmengen mehr als die Hälfte de entsorgten Mengen aus. '® [Die Aktionärin Y gen als die [F1] in der Deponie Höli. Trotzde sichtigung des [Zwischenhandels] über eine Preisen als die Aktionärinnen in der Deponi Aktionärinnen geringere Mengen als die [F1 berücksichtigen, dass sich die [F1] nicht dé gelegenen Preisen deponieren zu können. Zustimmung einer Aktionärin der Deponie H
115. Auch die [F2] entsorgte zusätzlich zu gerten Mengen (Vgl. Rz 108) weitere Abfäll AG. Auch sie wickelte diesen [Zwischenhan nie Holi Liestal AG ab. Gemäss der Zeugen tionärin X], bevor diese im Jahr 2018 in das Deponierung auf Rechnung der Aktionärin [
116. Gemäss Angaben der Deponie Höli | 2020 jeweils rund [20 000-40 000] Tonnen Liestal AG sind in Tabelle 2 oben unter der | Die Angaben der Deponie Höli Liestal AG :
158 Act. 111.4, Beilage 1.
159 Act. IIl.4, Zeilen 145 (Zusammenarbeit mit [d
160 Act. IIl.4, Zeile 126. Die Aussage bezieht sic VASA-Gebühr 40 Franken pro Tonne betrug.
161 Im Jahr 2020 betrug der Listenpreis einschli Tabelle 14 unten). Die [F1] bezahlte [30-35]
162 Die Vergünstigungen für Aktionärinnen im J der Höhe von 11 Franken pro Tonne und den (vgl. Tabelle 14 unten).
163 Act. IIl.4, Beilage 1 (Abfallmengen der [F1]); ;
164 Act. 111.5, Zeilen 164-171.
165 Act. 111.5, Zeilen 193-194.
die [F1] rund [> 25 000] Tonnen über [die Aktio- r Preis sei zuletzt bei [30-35] Franken pro Tonne
021 Abfälle über 2 verschiedene Aktionärinnen in
nen Preis. Im Vergleich dazu erhielten die Aktio- al AG im gleichen Zeitraum wesentlich grössere 5 Franken pro Tonne Abfall (vgl. Tabelle 14 unten nd Vergünstigungen für die Aktionärinnen der De-
lie [F1] über [die Aktionärin Y] und erhielt im Jahr 1 pro Tonne.'' In diesem Jahr erhielten die Aktio- Vergünstigungen in der Höhe von Fr. 14.60 pro lich gab [die Aktionärin Y] rund die Hälfte der Ver- [F1] weiter.
] über [die Aktionärin Y] in der Deponie Höli ent- sr insgesamt auf Rechnung [der Aktionärin Y] dort ] selber entsorgte im Jahr [...] also geringere Men- m konnte die [F1] im Jahr [...] selbst unter BerUck- Aktionärin ihre Abfälle nur zu wesentlich höheren e Höli entsorgen, obwohl mindestens eine dieser ] in der Deponie Höli entsorgte. Ausserdem ist zu rauf verlassen konnte, zu unter dem Listenpreis Vielmehr war diese Möglichkeit abhängig von der öli Liestal AG.
den zum Listenpreis in der Deponie Höli abgela- e über die Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal del] über 2 verschiedene Aktionärinnen der Depo- aussage von [N6] entsorgte die [F2] über [die Ak- Muldengeschäft einstieg. '%* Nachher erfolgte die 71.165
pro Jahr. Die genauen Angaben der Deponie Höli Position «Verrechnung über Aktionär aufgelistet. sind mit der Zeugenaussage von [N6] konsistent.
ar Aktionärin Y]), Beilage 1 (Mengen). +h auf das Jahr 2020, in welchem der Listenpreis inkl.
ssslich der VASA-Gebühr 40 Franken pro Tonne (vgl. Franken pro Tonne (vgl. Act. IIl.4, Zeile 126).
ahr 2020 setzen sich zusammen aus einem Rabatt in | Rückvergütungen in der Höhe von Fr. 3.60 pro Tonne
Act. 11.A.1.8 (Menge [Aktionärin Y] insgesamt).
Dieser sagte aus, dass die [F2] im Zeitra 35 000] Tonnen Abfälle pro Jahr über die Al
117. Die [F2] erhielt im Jahr 2021 von [der Tonne auf den Listenpreis, also [...] Rabatt, erhielt.'%” Die Höhe dieses Rabatts war auc
der Deponie Höli Liestal AG entsorgt. Wie | auf Rechnung einer Aktionärin wesentlich h ten Preise.
B.1.3.3 Wie wählen die Kundinnen der D
119. Gemäss ihren eigenen Angaben ist di ger bis 2019 ohne Mengenbeschränkung z Höli seien für die Deponie Strickrain Kontinc Kriterien vergeben würden. Insbesondere si allen Unternehmen gleichermassen offen. D fälle entsorge.'®? Aus diesem Grund muss prüfen, welche Deponien ihnen überhaupt o
120. Unter den Deponien, die bereit sind, gerinnen die kostengünstigste aus. Ausschle Deponiegebühren. Die relative Bedeutung d der Fahrzeit zwischen Baustelle und Depon
B.1.3.4 Beweisergebnis
121. In Bezug auf die Nachfrage ist Folgen
- Im Zeitraum 2010-2021 erfolgte die R nie Höli entsorgten Abfälle über einer Abfälle erfolgte die Rechnungsstellunc (Rz 104).
— Unter den Nichtaktionären, die zum L befanden sich direkte Konkurrenten c
Deponie Höli entsorgten Abfällen gro Höli Liestal AG. Sie bezahlten den en die Aktionärinnen ihrerseits der Depot
166 Act. 111.5, Zeilen 193-194.
187 Act. 111.5, Zeilen 135-140.
168 Act. 111.5, Zeilen 146-149 sowie 155.
169 Act. IV.8, Rz 29 sowie Rz 52; Act. Ill.2, Zeile Vgl. auch Act. IV.6, Zeilen 66-67. Ein möglic! deponien ergibt sich aus dem Protokoll der \* 15.11.2012. Demnach machte der Verwaltun: der Deponie in Bennwil die offiziellen Preise o gehalten würden, um das Deponievolumen fü tandum 4). Die Deponie Bruggtal befindet sic
170 Act. III.5, Zeilen 221-222.
171 Act. II1.5, Zeilen 222-223; Act. lll.1, Zeilen 28
um 2018-2021 schätzungsweise rund [20 000- <tionarin [Z] in der Deponie Höli entsorgt habe. ‘°°
Aktionärin Z] einen Rabatt von [2-8] Franken pro den die [F3] von der Aktionärin [Y] im Jahr 2020 h in den Vorjahren ähnlich gross.'‘®
össere Mengen auf Rechnung von Aktionärinnen bei der [F3] waren die Preise bei der Entsorgung Oher als die von den Aktionärinnen selber bezahl-
eponie Höli eine Deponie aus?
e Deponie Höli die [einzige für sämtliche Nachfra- ugängliche Deponie]. Im Gegensatz zur Deponie jente erforderlich, die nach nicht näher bekannten 'ehe auch der Zugang zur Deponie Bruggtal nicht iese gehöre der Gysin AG, welche selber dort Ab- en Nachfragerinnen von Deponieraum zunächst ffenstehen. '”®
Abfälle entgegenzunehmen, wählen die Nachfra- aggebend ist die Summe von Transportkosten und er Transportkosten ist dabei im Wesentlichen von ie abhängig (vgl. Rz 50 ff.).'7'
des erstellt:
echnungsstellung bei rund 10 % der in der Depo- 1 Nichtaktionär. Bei den restlichen rund 90 % der ) Uber eine Aktionärin der Deponie Holi Liestal AG
istenpreis Abfälle in der Deponie Höli entsorgten, ler Aktionäre der Deponie Höli Liestal AG, insbe- ff.).
ätzlich zu den von ihnen zum Listenpreis in der sse Mengen über die Aktionärinnen der Deponie tsprechenden Aktionärinnen wesentlich mehr, als lie Holi Liestal AG bezahlten (Rz 110 ff.).
n 220-229; Act. Ill.1, Zeilen 265-280 sowie 308-310. hes Motiv für die Einschränkung des Zugangs zu Dritt- srwaltungsratssitzung der Deponie Höli Liestal AG vom Jsrat [N4] seine Kollegen darauf aufmerksam, [dass bei lurch die Firma Gysin AG als Betreiberin künstlich hoch r eigene Bedürfnisse zu sichern] (Act. IV.15.3.14, Trak- h in Bennwil (Act. II.B.8).
8-291; Act. IIl.2, Zeilen 361-369.
— Weil verschiedene Nichtaktionäre au entsorgten, ist der Anteil der Abfälle, wesentlich höher als der Anteil, der a Höli entsorgt wurde (Rz 110 ff.).
— Der Zugang zu manchen Deponien de von Deponieraum uneingeschränkt m waren, Abfälle entgegenzunehmen, w bei welcher die Summe von Transpor (Rz 119 f.).
B.1.4 Angebot
B.1.4.1 Beweisthema
122. Zur besseren Übersicht über die ver Standorte aller Deponien des Typs B der F wird die Entstehungsgeschichte der vorliege Höli Liestal AG, beschrieben. Dabei wird ins onärinnen durch die Bürgergemeinde Lieste sucht, welche Arten von Abfällen in der Dep
B.1.4.2 Standorte der Deponien Typ B
123. In der nachfolgenden Abbildung 1 sin genen Deponien des Typs B in den Kantone und Aargau eingezeichnet. Die Grösse der Zeitraum 2010-2020 in den jeweiligen Depc des BAFU). Die Standorte entsprechen den
172 Act. 11.B.7.
f Rechnung einer Aktionärin in der Deponie Holi der von Baustellen von Nichtaktionären stammt, uf Rechnung von Nichtaktionären in der Deponie
r Region Basel war nicht für alle Nachfragerinnen öglich. Unter den Deponien, die überhaupt bereit ählten die Nachfragerinnen jeweils diejenige aus, tkosten und Deponiegebühren am tiefsten ausfiel
schiedenen Anbieterinnen werden zunächst die region Basel dargestellt (Rz 123). Anschliessend nd besonders relevanten Anbieterin, der Deponie besondere auch die Auswahl der Minderheitsakti- I thematisiert (Rz 124 ff.). Schliesslich wird unter- onie Höli entsorgt wurden (Rz 129 ff.).
d alle im entsprechenden Kartenausschnitt gele- ın Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn, Bern eingezeichneten Kreise ist proportional zu den im ynien entsorgten Abfallmengen (gemäss Angaben vom BAFU angegebenen Koordinaten. '’?
Abbildung 1: Standoı
Fa: Louis IN te Deponien Typ B, 2010-2020.
Holi-Liestal «Strickrain
_Eichenkeller @ruggtal
?
Weid AG limoos
ABbisholz
— Menge an Abfällen, welche die Unterr
Bereitschaft, den Steuersitz in die Ger
Know-How für den Betrieb der Depon
127. Ausserdem wollte die Burgergemeind aktionärinnen einbinden, weil dadurch [eine schwert würde. Die Bürgergemeinde betrac X] und die [F1] sowie [die Aktionärin Y] und
128. Am 12. März 2008 entschied der Bürc X], [die Aktionärin Y] und [die Aktionärin Z] einzubinden. Den anderen Bewerberinnen e
B.1.4.3.2 In der Deponie Höli entsorgte
129. Beantragt ein Unternehmen eine Ent muss es unter anderem angeben, welche anhand des VeVA-Codes (vgl. Rz 42) identi raum 2011-2021 untersucht werden, welcl den. '8°
130. In Tabelle 3 unten ist für die verschiec Entsorgung in der Deponie Höli genehmigte gen, dass die genehmigten Mengen nur ui übereinstimmen. '?' Trotzdem kann anhand denen Abfallarten eingeschätzt werden. '® [ sprechen den in den EGI-Daten enthaltener
178 Act. IV.8, Beilage 2, Ziffer 3.
179 Act. IV.8, Beilage 3.
180 Act. 11.B.15 enthält die vom Kanton Basel-Lan System erst im Jahr 2011 eingeführt hat, lieg ten Angaben zur Abfallart sind in der Spalte «
181 Grundsätzlich sollte die tatsächlich angeliefe Trotzdem kommt es jedenfalls in Einzelfälle: bewilligte Menge. Umgekehrt ist zu erwarten sere Mengen als erwartet Entsorgungsgeneh Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht AG eingereichten Entsorgungsgenehmigunge für den Zeitraum Dezember 2019-Mai 2021,
182 Vgl. dazu Act.II.A.4.1, Antwort auf Frage 5.2. ten Mengen für den Zeitraum 2010-2019 anı gleich zu den in den EGI-Daten enthaltenen |
iehmen anliefern können.
neinde Liestal zu verlegen.
ie.
> keine direkten Konkurrentinnen als Minderheits- Zusammenarbeit in der Betreibergesellschaft] er-
htete namentlich die Interessentinnen [Aktionärin die [F4] als [direkte Konkurrentinnen]. ‘8
yerrat der Bürgergemeinde Liestal, [die Aktionärin als Aktionärinnen in die Deponie Höli Liestal AG rteilte er eine Absage. '”°
Abfallarten
sorgungsgenehmigung über EGI (vgl. Rz 44 ff.), Abfallart deponiert werden soll. Die Abfallart wird fiziert. Anhand dieser Angaben kann für den Zeit- re Abfallarten in der Deponie Holi entsorgt wur-
lenen Abfallarten der Anteil an den insgesamt zur »n Mengen angegeben. Dabei ist zu berücksichti- ngefähr mit den tatsächlich deponierten Mengen lieser Zahlen die relative Bedeutung der verschie- Jie in Tabelle 3 aufgeführten Bezeichnungen ent- 1 Bezeichnungen.
dschaft eingereichten EGI-Daten. Weil dieser das EGI- sn für das Jahr 2010 keine EGI-Daten vor. Die erwahn- ‘VeVA-Code/ Abfalltyp (de)» eingetragen.
arte Menge die bewilligte Menge nicht überschreiten. 1 vor, dass die angelieferte Menge grösser ist als die ‚ dass die Gesuchsteller zur Sicherheit für etwas grös- migungen einholen, falls die genaue Abfallmenge zum genau bekannt ist (vgl. die von der Deponie Höli Liestal n einschliesslich der tatsächlich angelieferten Mengen Act. IV.15.4.1; Act. IV.15.4.2; Act. IV.15.4.3).
Darin sind die tatsächlich in der Deponie Höli entsorg- Jegeben, wobei die verschiedenen Abfallarten im Ver- nformationen weniger detailliert aufgeschlüsselt sind.
Tabelle 3: In der Deponie Höli deponierte Al 2011-2021.
Abfalltyp («VeVA-Code/ Abfalltyp (de)»)
17 05 97 ak Wenig verschmutztes Aushuk 17 01 07 Mischabbruch
17 05 97 ak Verschmutztes Aushub-, Abrz 17 05 94 Schwach verschmutztes Aushub Diverse (Individueller Anteil < 1 %)
19 12 09 Mineralien (z.B. Sand, Steine)
17 09 04 ak Gemischte Bauabfälle sowie : Bauabfälle
17 05 94 Tolerierbares Aushub-, Abraum- 17 05 93 Schwach belasteter Bodenausht
17 06 98 Asbesthaltige Bauabfälle mit Aus ter 17 06 05 fallen Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
131. Gemäss Angaben des Kantons Base 17 05 04 oder 17 05 06 in Deponien des Ty unbelasteten abgetragenen Ober- oder Un hub- und Ausbruchmaterial (17 05 06).'°° D 2021 zur Deponierung in der Deponie Höli | poniegebühren bei Deponien des Typs A si B. Zudem gibt es mehr Deponien des Typs / Abfälle des Typs A in der Deponie Höli ents
B.1.4.4 Beweisergebnis
132. In Bezug auf das Angebot ist Folgend
— Viele Unternehmen waren daran inter zu werden. Die Bürgergemeinde wäh rauf, keine direkten Konkurrentinnen :
— Bei den in der Deponie Holi entsorc schmutztes Aushub- und Ausbruchmz
- Rund 2 % der in der Deponie Höli ent B.1.5 Marktergebnisse
B.1.5.1 Beweisthema
133. Nachdem die Eigenschaften von Nac nachfolgend die vorliegend relevanten Mark
183 Act. 11.A.18.2, Antwort auf Frage 8.
184 Weil sowohl der Anteil von unbelastetem abg des unverschmutzten Aushub- und Ausbruch arten in Tabelle 3 oben nicht separat ausgev zeichnung «Diverse (Individueller Anteil < 1 9
ofallarten: Anteil an den genehmigten Mengen,
) gemäss EGI-Daten Anteil an Ge- samtmenge
- und Ausbruchmaterial [30-40] % [15-20] %
ıum- und Ausbruchmaterial [15-20] % - und Ausbruchmaterial [10-15] % [5-10] %
[5-10] %
sonstige verschmutzte [< 5] % und Ausbruchmaterial [< 5] % snahme derjenigen, die un- [< 5] %
; Basel-Landschaft).
I-Landschaft können nur Abfälle mit VeVA-Code ps A deponiert werden. Dabei handelt es sich um terboden (17 05 04) bzw. unverschmutztes Aus- er Anteil dieser beiden Abfalltypen an den 2011- Jewilligten Mengen beträgt rund [2] %."°* Die De- nd in der Regel tiefer als bei Deponien des Typs \ als des Typs B. Dies erklärt, weshalb nur wenige orgt wurden (vgl. Rz 23 ff.).
es erwiesen:
sssiert, Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal AG Ite 3 Unternehmen aus. Dabei legte sie Wert da- als Aktionärinnen aufzunehmen (Rz 125 ff.).
jten Abfällen handelt es sich vor allem um ver- terial sowie Mischabbruch (Rz 129 f.).
sorgten Abfälle sind Abfälle des Typs A (Rz 131).
'hfrage und Angebot untersucht wurden, werden tergebnisse dargestellt:
etragenem Ober- oder Unterboden als auch der Anteil materials unter 1 % liegt, sind die Anteile dieser Abfall- viesen. Die entsprechenden Anteile sind unter der Be- 0)» erfasst.
- Einzugsgebiet der Deponie Holi (R: der Deponie Höli entsorgten Abfälle a
- Marktanteile der Deponie Holi in ih anteile der Deponie Höli werden sepa A, wiederverwertbaren Abfällen des 1 Typs B berechnet.
- Preislicher Spielraum der Deponie | Marktstellung der Deponie Höli Liest: auch der preisliche Spielraum der Dep und quantitativer Kriterien eingeschat:
B.1.5.2 Einzugsgebiet der Deponie Holi
B.1.5.2.1 Einleitung
134. Zur Bestimmung des Einzugsgebiets ( werden die vom Kanton Basel-Landschaft wird die zur Auswertung dieser Daten verw liertere Ausführungen dazu befinden sich in
135. Anschliessend werden die Ergebniss: des Typs B (Rz 140 ff.) dargestellt.'®® Hinge nichtwiederverwertbaren Abfällen des Typs ist weder erforderlich noch exakt möglich. Di Rz 42 f.) erfassten Abfallarten können jede Kategorie der wiederverwertbaren oder der geordnet werden. Grund dafür ist einerseit Codes erhebliche Unterschiede in Bezug aı den Eigenschaften (z.B. den Feinstaubant Marktverhältnisse (z.B. die Nachfrage nach I haben, ob Abfälle des Typs B zu vergleichb. Rz 61 ff.).
B.1.5.2.2 Methode
136. Der Herkunftsort der Abfälle wird jewe gungsgesuch eingetragenen Gemeindenum Schweiz eindeutig identifiziert werden. Im V die genauen in den EGI-Daten ebenfalls ei wenden. Ausserdem ist es vorliegend nicht gen exakt bestimmen zu können. Vielmehr ( schen der Deponie Höli und den verschied diesen Zweck ist die Verwendung der Geme
137. Für jede in den EGI-Daten eingetrag stimmt, welche einem Durchschnittswert all spricht. '®® Anhand der Durchschnittskoordin
186 Abfalle des Typs A sind Abfälle, die in Depc Typs B sind Abfälle, die in Deponien des Typs dürfen (vgl. Rz 27).
187 Vgl. Rz 75 f. zur Unterscheidung zwischen w len des Typs B.
188 \/gl. Act. V.1 für detaillierte Erläuterungen da:
z 134 ff.): Zunächst wird aufgezeigt, woher die in ngeliefert werden.
rem Kerneinzugsgebiet (Rz 152 ff.): Die Markt- rat für die Entgegennahme von Abfällen des Typs yps B und nichtwiederverwertbaren Abfällen des
1öli Liestal AG (Rz 189 ff.): Zur Einschätzung der al AG ist neben den Marktanteilen insbesondere onie Höli relevant. Dieser wird anhand qualitativer
ler Deponie Holi für die verschiedenen Abfallarten eingereichten EGI-Daten'®® verwendet. Zunächst endete Methode beschrieben (Rz 136 f.). Detail- Act. V.1.
> separat für Abfälle des Typs A (Rz 138 ff.) und gen wird nicht zwischen wiederverwertbaren und B'®” unterschieden. Eine solche Differenzierung e in den EGI-Daten anhand des VeVA-Codes (vgl. nfalls bei einigen Abfallarten nicht eindeutig der nichtwiederverwertbaren Abfälle des Typs B zu- s die Tatsache, dass es innerhalb eines VeVA- Jf die für die Wiederverwertung ausschlaggeben- eil) geben kann. Andererseits können auch die 2C-Produkten) einen wesentlichen Einfluss darauf aren Kosten wiederverwertet werden können (vgl.
ils anhand der in den EGI-Daten für jedes Entsor- imer bestimmt. Dadurch kann jede Gemeinde der ergleich dazu wäre es wesentlich fehleranfälliger, ngetragenen Adressen der Herkunftsorte zu ver- erforderlich, die Entfernung für einzelne Lieferun- geht es darum, die Verteilung der Entfernung zwi- enen Herkunftsorten einschätzen zu können. Für sindenummern am besten geeignet.
ene Gemeindenummer wird eine Koordinate be- er Adressen der entsprechenden Gemeinde ent- aten der Herkunftsgemeinde und der Koordinaten
nien des Typs A entsorgt werden dürfen. Abfälle des ; B, nicht aber in Deponien des Typs A entsorgt werden
iederverwertbaren und nichtwiederverwertbaren Abfäl-
zu, wie diese Durchschnittskoordinate bestimmt wird.
des Standortes der Deponie Höli'®° wird ar schen diesen beiden Punkten ermittelt. Daz
B.1.5.2.3 Abfälle Typ A
138. In Abbildung 2 ist die Verteilung der F: nie Höli für die im Zeitraum 2011-2021 in dargestellt. Für jede an der X-Achse von A Achse der Anteil von Gesuchen mit einer gle samt genehmigten Menge abgelesen werd zum Beispiel hervor, dass rund 40 % der g Herkunftsorten stammen, die weniger als 2€ fernt sind. Rund 80 % der angelieferten Abf niger als 30 Minuten entfernt sind.
139. Dabei ist insbesondere zu berücksich! suche ausgewertet wurden, weil in der Dep wurden (vgl. Rz 131). Deshalb wird die in A stark von einzelnen in Bezug auf die Menge der Grund dafür, dass der Anlieferungsantei
Abbildung 2: Verteilung der Fahrzeit Herkun
[...] Quelle: Act. II.B.15 (EGI-Daten des Kantons
B.1.5.2.4 Abfälle Typ B
140. In Abbildung 3 ist die Verteilung der F: nie Höli für die im Zeitraum 2011-2021 in dargestellt. Dabei wird wie erwähnt nicht z wertbaren Abfällen unterschieden. '”' Der Sı zurückzuführen, dass die Stadt Basel 34 F: grosser Teil der in der Deponie Holi entsorgt:
Abbildung 3: Verteilung der Fahrzeit Herkun [...] Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
141. Nachfolgend wird in Abbildung 4 die t Herkunftsgemeinde grafisch dargestellt. Zu ausgewertet, welche für den Zeitraum 201°
189 Als Koordinaten des Standortes der Deponie verwendet.
190 Vgl. Act. V.1 für detaillierte Erläuterungen z dem Standort der Deponie Höli.
191 Der Vollständigkeit halber ist die Verteilung und dem Standort der Deponie Höli im Appe dere Abfälle des Typs B (Abbildung 12) darge derzuverwerten (vgl. Rz 75 ff.). Deshalb ist e: nie Höli entsorgten Mischabbruchs um wieder 11 und Abbildung 12 geht hervor, dass die Ve nie Höli bei Mischabbruch im Wesentlichen gl aus diesem Grund ist keine weitere Differenz
ischliessend die Fahrzeit eines Lastwagens zwi- u wird der Dienst von here.com verwendet. '”
ahrzeit zwischen dem Herkunftsort und der Depo- der Deponie Höli entsorgten Abfälle des Typs A bbildung 2 angegebene Fahrzeit kann an der Y- sich grossen oder kleineren Fahrzeit an der insge- en («Anlieferungsanteil»). Aus Abbildung 2 geht enehmigten Mengen an Abfällen des Typs A von ; Fahrminuten vom Standort der Deponie Holi ent- älle des Typs A stammen von Baustellen, die we-
igen, dass in Abbildung 2 nur gerade [< 200] Ge- onie Höli nur wenige Abfälle des Typs A entsorgt bbildung 2 dargestellte Verteilung der Fahrzeiten bedeutenden Gesuchen beeinflusst. Das ist auch | an manchen Stellen sprunghaft ansteigt.
ftsort-Höli, Abfälle Typ A, 2011-2021.
; Basel-Landschaft); here.com (Fahrzeiten).
ahrzeit zwischen dem Herkunftsort und der Depo- der Deponie Höli entsorgten Abfälle des Typs B wischen wiederverwertbaren und nichtwiederver- rung bei einer Fahrzeit von 34 Minuten ist darauf ahrminuten von der Deponie Höli entfernt ist. Ein 2n Abfälle des Typs B stammt aus der Stadt Basel.
ftsort-Höli, Abfälle Typ B, 2011-2021.
; Basel-Landschaft); here.com (Fahrzeiten).
terkunft der Abfälle des Typs B differenziert nach diesem Zweck wurden wiederum die EGI-Daten 1-2021 vorliegen. Zur besseren Übersichtlichkeit
: Höli werden die Werte 47,49365 / 7,74061 (WGS84) ur Abfrage der Fahrzeiten zwischen Herkunftsort und
der Fahrzeit zwischen den Herkunftsorten der Abfälle ndix separat für Mischabbruch (Abbildung 11) und an- stellt. Grundsätzlich ist es möglich, Mischabbruch wie- ; möglich, dass es sich bei einem Teil des in der Depo- verwertbare Abfälle des Typs B handelt. Aus Abbildung rteilung der Fahrzeit zwischen Herkunftsort und Depo- eich ausfällt wie bei anderen Abfällen des Typs B. Auch ierung erforderlich.
wurden ausschliesslich Gemeinden eingez tens 100 Tonnen Abfälle genehmigt wurde: gen, nämlich 0,002 % der im Zeitraum 2011 B.'% Die Kantons- und Landesgrenzen sind
Abbildung 4: Herkunftsgemeinden der in de 2021.'%
[...] Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
142. Aus Abbildung 4 ist ersichtlich, dass Abfälle aus den Kantonen Basel-Landschaft
143. Die Verteilung der in der Deponie Hol denen Herkunftskantone geht noch klarer a grundlage sind wiederum die EGI-Daten de Abbildung 5 wurden erneut die im Zeitraun genehmigten Abfälle des Typs B berücksich
Abbildung 5: Herkunft der zur Deponierung 2011-2021.
[Basel-Landschaft: > 50 %;
Basel-Stadt: 25-30 %;
Aargau: 15-20 %;
Solothurn: 5-10 %;
Andere: < 1 %]
Quelle: Act. I1.B.15 (EGI-Daten des Kantons
144. Der Kanton Basel-Landschaft untersu Hinblick auf die Beantwortung einer parlamı nie Höli entsorgten Abfälle. '** Die Ergebniss 4 dargestellt. Bei der Interpretation dieser Er gleich zur vorangehenden Auswertung der I
— Die Zahlen des Kantons Basel-Lands« auf den Zeitraum 2011-2021.
— Die Zahlen des Kantons Basel-Lands Auswertung der EGI-Daten nicht nur A A.
— Die Zahlen des Kantons Basel-Lands« rend die vorangehende Auswertung d
192 Der Vollständigkeit halber ist in Abbildung 13 falle des Typs A enthalten. Auch dort sind ni migten Abfällen eingezeichnet. Dadurch entfe des Typs A.
1% Die Kategorien sind so eingeteilt, dass eine ( unterschiedlichen Farben gekennzeichneten
194 Act. I1.A.1.11, Tabelle 1, S. 5.
sichnet, aus welchen Anlieferungen von mindes- 1. Dadurch entfallen nur vernachlässigbare Men- -2021 genehmigten Mengen für Abfälle des Typs blau eingezeichnet.
sr Deponie Holi entsorgten Abfälle Typ B, 2011-
; Basel-Landschaft); Swisstopo.
jraktisch alle der in der Deponie Holi deponierten , Basel-Stadt, Solothurn und Aargau stammen.
i entsorgten Abfälle des Typs B auf die verschie- us der nachfolgenden Abbildung 5 hervor. Daten- »s Kantons Basel-Landschaft. Zur Erstellung von 1 2011-2021 zur Entsorgung in der Deponie Holi tigt.
in der Deponie Höli genehmigten Abfälle Typ B,
; Basel-Landschaft).
chte unabhängig vom vorliegenden Verfahren im ntarischen Anfrage die Herkunft der in der Depo- der entsprechenden Abklärungen sind in Tabelle gebnisse sind die folgenden Unterschiede im Ver- -Gl-Daten zu berücksichtigen:
shaft beziehen sich auf die Jahre 2015-2017 statt
chaft enthalten im Gegensatz zur vorangehenden \bfälle des Typs B, sondern auch Abfälle des Typs
shaft geben die deponierten Mengen wieder, wäh- ie genehmigten Mengen verwendet.
im Appendix zusätzlich die gleiche Darstellung für Ab- ur Gemeinden mit mindestens 100 Tonnen an geneh- llen rund 0,2 % der genehmigten Mengen von Abfällen
Jjleich grosse Anzahl von Gemeinden in jede der 5 mit Kategorien fällt.
145. Trotz dieser Unterschiede entspreche zur Bedeutung der verschiedenen Herkunf stellten, anhand der EGl-Daten berechneter
Tabelle 4: Herkunft der in der Deponie Holi
Herkunftskanton Anteil
Basel-Landschaft Basel-Stadt Aargau
Solothurn
Diverse Quelle: Kanton Basel-Landschaft (Act. IIA.
146. Damit ist erstellt, dass rund 75 % der i aus den Kantonen Basel-Landschaft und Bi stammen im Wesentlichen aus den Kantone
B.1.5.2.5 Einschränkung des Einzugsge
147. Ab dem 1. Mai 2019 legte die Depon sollen nur noch Anlieferungen von Baustelle Einzugsgebiets befinden. Das Einzugsgebie
195 Act. IV.8, Rz 43.
n die Ergebnisse des Kantons Basel-Landschaft skantone weitgehend den in Abbildung 5 darge- 1 Zahlen.
Jeponierten Mengen, 2015-2017.
43-52 %
26-30 %
15-20 %
5-8 %
0-1 %
1.11, Tabelle 1).
n der Deponie Höli entsorgten Abfälle des Typs B asel-Stadt stammen. Die restlichen Abfallmengen :n Aargau und Solothurn.
sbiets ab 1. Mai 2019
je Höli Liestal AG ein Einzugsgebiet fest. Seither n angenommen werden, die sich innerhalb dieses t ist in Abbildung 6 abgebildet. '”°
Abbildung 6: Einzugsgebiet D
Deponie Höli Liestal Einzugsgebiet ab 1. Mai
Legende
OÖ) Einzugsgebiet Gemeindegrenzen
UI Kantonsgrenzen
Cy Landesgrenze
eponie Höli ab 1. Mai 2019.
5 0 5 rt, Hellikon Sets gi Frick
wand u
Wittnau a nanan up Herzasc yen ae: IS Anwil u, Dens! “Dept islingen Oberhof a a enter eli ag äfeffin Zei
150. Dieses Kerneinzugsgel ein zusammenhängendes Ge verbindungen nicht mit der LC einen eigenen Autobahnansı Höli, die ebenfalls einen eige
Abbildung 7: Kerneinzugsget
jiet ist in Abbildung 7 dargestellt. Es handelt si »biet, weil die Fahrzeit aufgrund unterschiedlic istanz übereinstimmt. Wenn eine Gemeinde z hluss verfügt, verkürzt sich dadurch die Fah nen Autobahnanschluss hat.
iet der Deponie Holi für Abfälle des Typs B.
153. Bei der Interpretation dieser Schätzur Teil der «Hergestellten und verbauten Rec, stellt werden. Ausserdem sind in dieser Zus; halten, die in im Kanton Basel-Landschaft g Dabei dürfte es sich aber um geringe Meng
Tabelle 5: In der Region Basel jährlich anfal
Art der Entsorgung
Hergestellte und verbaute Recycling-Baus
Export unverschmutztes Aushubmaterial i
In den Kantonen BL und BS verwertetes, | hubmaterial
Entsorgung in Deponien des Typs A im Kz
Total Quelle: Kanton Basel-Landschaft (Act.II.A.4
154. Zusätzlich zu den Schätzungen der eı Engineering AG vor, welche diese im Auftr hat. Demnach fallen in der «Region Basel» | Aushub- und Ausbruchsmaterial» an.'”®
155. In den von der Züst Engineering AG ge Aushub- und Ausbruchmaterial sind rund 5 die in Deponien des Typs B entsorgt wurdeı geschätzten Zahlen nicht enthalten. Addier aufgeführten, von der Taskforce geschätzt: samtmenge von 2,45 Millionen Tonnen. Fol nigen der Züst Engineering AG überein.
156. Der Anteil der Abfälle des Typs A an ı belief sich 2011-2021 auf etwa [rund 2] % (\ der Deponie Höli durchschnittlich rund 600 ( die Deponie Höli jährlich rund 10 000 Tonn der Anteil der in der Deponie Höli entsorg! Region Basel anfallenden Mengen an Abfäl
198 Act. II.B.2, S. 16. Die genannte Schätzung be Berichts Züst («Bericht — Version 13.6.2019» werden, ob sich diese Aussage auf das Gel Stadt oder auf die Wirtschaftsregion Basel (v
189 Gemäss dem erwähnten Bericht der Züst En des Typs B im Kanton Basel-Landschaft jäh sorgt (Act. II.B.2, S. 14). Diese Schätzung sı bewilligten Mengen eher hoch (vgl. Rz 131). forderlich, weil eine solche nicht zu einer and der Annahme von Abfällen des Typs A führer
200 Dabei handelt es sich um den Anteil an den ¢
201 Act. II.B.7.
202 Dabei wird nicht differenziert zwischen wiede! wertbaren Abfällen des Typs A. Eine solche [ lich, weil aufgrund der geringen in der Depo so eingeschätzt werden kann.
gen ist zu berücksichtigen, dass mutmasslich ein ‘cling-Baustoffe» aus Abfällen des Typs B herge- ammenstellung Abfälle des Typs A noch nicht ent- elegenen Deponien des Typs B entsorgt wurden. an handeln (vgl. Rz 26).
lende Abfallmengen Typ A.
Geschätzte Jährli-
che Menge toffe 550 000 t ns grenznahe Ausland 900 000 t ınverschmutztes Aus- 850 000 t anton BL 100 000 t 2 400 000 t
.1, Antwort auf Fragen 3 und 5.1).
wahnten Taskforce liegt eine Schatzung der Zust ag des Kantons Basel-Landschaft vorgenommen ahrlich rund 2,45 Millionen Tonnen «unbelastetes
schätzten 2,45 Millionen Tonnen an unbelastetem 0 000 Tonnen an Abfällen des Typs A enthalten, 1.19% Diese Mengen sind in den von der Taskforce t man diese 50 000 Tonnen zu den in Tabelle 5 an Abfallmengen, ergibt sich wiederum eine Ge- Jlich stimmen die Zahlen der Taskforce mit denje-
Jen in der Deponie Holi entsorgten Abfallmengen ‚gl. Rz 131).2° Im Zeitraum 2011-2020 wurden in )00 Tonnen an Abfällen entsorgt.?°' Folglich nahm en an Abfällen des Typs A entgegen. Damit liegt en Abfälle des Typs A an den insgesamt in der len des Typs A bei unter einem Prozent. ?%?
findet sich in der aktuellsten ausführlichen Version des ‚vgl. Rz 77). Auch an dieser Stelle muss nicht geklärt diet der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel- gl. Fn 20) bezieht.
gineering AG vom 13.6.2019 werden in den Deponien lich rund 50 000 Tonnen an Abfällen des Typs A ent- ;heint im Vergleich zum Anteil der gemäss EGI-Daten Eine genauere Quantifizierung ist vorliegend nicht er- ren Beurteilung der Markstellung der Deponie Höli bei 1 kann.
yenehmigten Mengen.
'verwertbaren Abfällen des Typs A und nichtwiederver- ifferenzierung ist für Abfälle des Typs A nicht erforder- nie Höli entsorgten Mengen deren Marktstellung auch
B.1.5.3.3 Wiederverwertbare Abfälle Ty;
157. Wiederverwertbare Abfälle des Typs verschiedene Arten entsorgt werden:
— Die Abfälle können in der Region selb — Die Abfälle können ausserhalb der Re — Die Abfälle können in Deponien des T
158. Zu den auf die verschiedenen Arten e Abfälle liegen nur unvollständige Angaben erst seit kurzem oder gar nicht erfasst. An werden, das ist aber nicht erforderlich. Die \ stellung der Deponie Höli im Markt für die Typs B einschätzen zu können.
159. Der Kanton Basel-Landschaft erfasst : Basel-Landschaft wiederverwerteten Menge verwerteten Abfälle wird nicht erfasst. Die I mass Angaben des Kantons Basel-Landsct nen. ?% Die entsprechenden Mengen sin angegeben. Zur Umrechnung von Kubikmet Kubikmeter verwendet. Bei den entspreche bare Abfälle des Typs B.
Tabelle 6: Marktanteil Deponie Höli wiederv
Abfallart In BL wiederverwerteter Betonabbruch
In BL wiederverwerteter Mischabbruch
In BL wiederverwerteter Strassenaufbruch
In BL wiederverwerteter Ausbauasphalt Export Mischabbruch aus BL und BS
30 % der in Deponien des Typs B entsorg Total
Davon Höli (30 % der in der Höli entsor
Anteil Höli Quelle: Kanton Basel-Landschaft (Act. II.A.4
203 Act. I1.A.4.1, Antwort auf Frage 5.1.
204 Zur Berechnung der in Deponien des Typs B ben des BAFU verwendet (Act. I1.B.8). Berücl und Basel-Stadt gelegenen Deponien des T führten Angaben auf diese Kantone oder sog: kret handelt sich um die Deponien Holi, Stric nahm ab 2015 keine Abfälle mehr entgegen) 1013 871 Tonnen Abfälle entsorgt, im Jahr 2 mal 30 % dieser Abfälle um wiederverwertb: Tabelle 6 nur 30 % dieser Mengen, also 304 das Jahr 2019 eingetragen.
p B
B, die in der Region Basel anfallen, können auf
er wiederverwertet werden; gion wiederverwertet werden; yps B entsorgt werden.
ntsorgten bzw. wiederverwerteten Mengen dieser vor. Teilweise werden die entsprechenden Daten dere Angaben könnten zwar zusätzlich erhoben ‚orliegenden Angaben reichen aus, um die Markt- Entgegennahme wiederverwertbarer Abfälle des
seit 2018 die durch stationäre Anlagen im Kanton n an Bauabfällen. Die Herkunft der dort wieder- =rfassung der Menge erfolgt in Kubikmetern. Ge- raft wiegt 1 Kubikmeter zwischen 1,8 und 2 Ton- d in Tabelle 6 für die Jahre 2018 und 2019 ern zu Tonnen wird ein Faktor von 1,9 Tonnen pro nden Abfällen handelt es sich um wiederverwert-
erwertbare Abfälle Typ B, 2018-2019.
2018 (t) 2019 (t) 242 077 161 610 34 907 5 352 2 337 20 457 45 777 53 196 20 000] 20 000] ten Abfalle24 304 161 284 221
[639 259- 534 837- 649 259] 544 837]
gten Abfälle) 226 965 214 436
1.1); BAFU (Act. 11.B.8; Act. 11.B.12).
insgesamt entsorgten Abfallmengen werden die Anga- ‘sichtigt werden alle in den Kantonen Basel-Landschaft yps B, weil sich auch die anderen in Tabelle 6 aufge- ar nur auf den Kanton Basel-Landschaft beziehen. Kon- skrain, Bruggtal und Müsch (die Deponie Eichenkeller . Im Jahr 2018 wurden in diesen Deponien insgesamt 019 waren es 947 403 Tonnen. Weil es sich bei maxi- ire Abfälle des Typs B handelt (vgl. Rz 75 ff.), sind in 161 Tonnen für das Jahr 2018 und 284 221 Tonnen für
160. Ein Teil der in der Region Basel anfalle in Anlagen wiederverwertet, die sich nicht ir werden auch mit mobilen Anlagen Bauabfäl gen liegen keine verlässlichen Angaben vor
161. Ein weiterer Teil der in der Region B Typs B wird im Ausland wiederverwertet. G sätzlich nicht zum Zweck der Ablagerung a Hingegen ist es grundsätzlich möglich, Abfä ren (vgl. Rz 47 ff.). Gemäss Angaben des K: ren tatsächlich «geringe Mengen an ausge: Dabei handelt es sich insbesondere um Misc sind, liegen dem BAFU Zahlen zu den aus: Landschaft und Basel-Stadt wurden in de 20 000] Tonnen Mischabbruch ins Ausland e 6 aufgeführt.?7
162. Schliesslich wird ein Teil der in der R fälle des Typs B in den Deponien des Typs um weniger als 30 % der insgesamt in dies Die entsprechenden Mengen sind ebenfalls
163. Tabelle 6 enthält wie erwähnt nicht all wertbaren Abfälle des Typs B. Insbesonde Aargau aufbereitete Abfälle sind nicht erfas sind darin nicht enthalten. Ausserdem hanc von 30 % an den in Deponien des Typs B e chend sind auch die angegebenen Marktan! ten. Einerseits ist die tatsächlich in der Re Abfälle des Typs B grösser, andererseits is als 30 %. Deshalb ist der Marktanteil der D verwertbaren Abfällen des Typs B in der Re 2018 und 2019 ausgewiesene Anteil von 3: Deponie Höli in den Jahren 2018 und 201 Markt für wiederverwertbare Abfälle des Typ
164. Da die für die vorangehenden Berech erfasst werden, 2° sind keine genauen Aus
205 Beantwortung der Interpellation 2018/667 vc durch den Regierungsrat des Kantons Ba:
206 Act. II.B.12.
207 Gemäss Angaben der Deponie Höli Liestal A [ab Hafen] exportiert. Zusätzlich habe das Ur (Act. IV.22, Beilage 1). Gemäss der «Statis (verfügbar unter <www.bafu.adm 17.06.2022) wurden im Jahr 2020 aus der ¢ bruch zur Wiederverwertung in das Ausland e angegebenen Menge. Vorliegend sind aber ı vant. Deshalb sind in Tabelle 6 nur diese Mer
208 Die in den Deponien Höli, Bruggtal, Strickrair sichtigt. Es wird auf die vom BAFU angegebe
209 Act. 11.A.4.1, Antwort auf Frage 5.1.
nnden wiederverwertbaren Abfälle des Typs B wird n Kanton Basel-Landschaft befinden. Ausserdem le wiederverwertet. Zu den entsprechenden Men-
asel anfallenden wiederverwertbaren Abfälle des emäss Art. 17 Bst. d VeVA dürfen Abfälle grund- uf einer Deponie ins Ausland ausgeführt werden. lle zur Wiederverwertung ins Ausland zu exportie- antons Basel-Landschaft werden seit einigen Jah- suchten mineralischen Bauabfällen» exportiert.” habbruch. Da solche Exporte bewilligungspflichtig jeführten Mengen vor. Aus den Kantonen Basel- n Jahren 2018 und 2019 jeweils rund [10 000- xportiert.2°° Diese Zahlen sind ebenfalls in Tabelle
egion Basel anfallenden wiederverwertbaren Ab- ; B der Region entsorgt.?°® Dabei handelt es sich en Deponien entsorgten Mengen (vgl. Rz 75 ff.). in Tabelle 6 eingetragen.
e der in der Region Basel anfallenden wiederver- re in den Kantonen Basel-Stadt, Solothurn oder st. Auch in mobilen Anlagen aufbereitete Abfälle lelt es sich beim in Tabelle 6 verwendeten Anteil ntsorgten Abfällen um eine Obergrenze. Entspre- ‘eile der Deponie Holi als Obergrenze zu betrach- Jion Basel anfallende Menge wiederverwertbarer t die in der Deponie Höli entsorgte Menge kleiner eponie Höli bei der Entgegennahme von wieder- gion Basel tiefer als der in Tabelle 6 für die Jahre 5-40 %. Aus diesen Gründen steht fest, dass die 9 einen Marktanteil von weniger als 35-40 % im )s B in der Region Basel erreichte.
nungen zentralen Zahlen erst ab dem Jahr 2018 sagen möglich in Bezug auf den Marktanteil der
n Erika Eichenberger «Zur Deponie von Inertstoffen» sel-Landschaft, S. 7; verfügbar online unter <basel-
3 wurden im Jahr 2020 120 000 Tonnen Mischabbruch ternehmen [F7] 9609 Tonnen Mischabbruch exportiert tik der übrigen notifizierungspflichtigen Abfälle 2020» anzen Schweiz insgesamt 117 836 Tonnen Mischab- xportiert. Das entspricht etwa der von der Deponie Höli nur die in der Region Basel angefallenen Abfälle rele- agen eingetragen.
| und Müsch entsorgten Mengen werden dabei berück- nen deponierten Mengen abgestellt (Act. II.B.8).
Deponie Höli bei der Entgegennahme von raum 2010-2017.
B.1.5.3.4 Nichtwiederverwertbare Abfäl
165. Nichtwiederverwertbare Abfälle des T rung nicht zu ähnlich hohen Kosten wieder chend ist die Wiederverwertung bei diesen / tive zur Deponierung. Die Deponierung
wirtschaftliche Alternative. Solche Abfälle d den. Die Entsorgung in Deponien der Typen höheren Deponiegebühren keine gleichwerti Abfälle nur in Deponien des Typs B entsor: inländischen Deponien möglich, weil diese
Deponierung exportiert werden dürfen (vgl.
166. Zur Einschätzung der Marktstellung de des Typs B massgebend. Ausserdem sind ı relevant, bei welchen die Transportkosten | ähnlich hoch ausfallen. Nur solche Deponie: weichmöglichkeit zur Entsorgung in der Der
167. Nachfolgend wird der Marktanteil der Kerneinzugsgebiet der Deponie Höli anfalle B berechnet. Dazu werden zunächst die E( wendet (Rz 168 ff.). Diese Daten haben de ersichtlich ist. Dafür handelt es sich aber nic genehmigten Mengen. Deshalb wird der er hand von Zahlen des BAFU und des Kanton: Mengen berechnet (Rz 173 ff.), bevor die V geprüft wird (Rz 180 ff.).
Genehmigte Mengen (EGI-Daten)
168. Das Kerneinzugsgebiet der Deponie um den Deponiestandort, so dass mindester aus diesem Gebiet stammen. Es besteht au sel-Stadt, Solothurn und Aargau (vgl. Rz 148 Solothurn erfassen den Herkunftsort der in über das EGI-System (vgl. Rz 44 ff.). Anhaı an den im Kerneinzugsgebiet anfallenden h B geschätzt werden.
169. Für die im Kanton Aargau gelegener auch keine Angaben dazu vor, wo die dort Deponierung erfolgte in den Kantonen Base sem Grund kann der Marktanteil der Deponi Teil des Kerneinzugsgebiets berechnet werc Stadt oder Solothurn liegt. Die im Kanton A von rund 10 % an den insgesamt aus dem K Abfällen des Typs B an die Deponie Hdli.2'°
210 Der Anteil der aus dem Kanton Aargau stam entsorgten Menge beläuft sich auf rund [15-2
wiederverwertbaren Abfällen des Typs B im Zeit-
le Typ B
yps B sind Abfälle, die im Vergleich zur Deponie- /erwertet werden können (vgl. Rz 75 f.). Entspre- \bfällen keine wirtschaftlich gleichwertige Alterna- in anderen Deponietypen ist ebenfalls keine ürfen nicht in Deponien des Typs A entsorgt wer- C, D oder E ist allein schon aufgrund der deutlich ge Alternative (vgl. Rz 25). Folglich können solche jt werden. Ausserdem ist nur die Deponierung in Abfälle nur zur Wiederverwertung, nicht aber zur Rz 47 ff.).
r Deponie Höli sind also nur inländische Deponien ur diejenigen inländischen Deponien des Typs B m Vergleich zur Entsorgung in der Deponie Höli n stellen aus Sicht der Marktgegenseite eine Aus- onie Holi dar.
Deponie Höli an den im Zeitraum 2010-2021 im nden nichtwiederverwertbaren Abfällen des Typs 3l-Daten zu den genehmigten Abfallmengen ver- n Vorteil, dass darin der Herkunftsort der Abfälle ht um die tatsächlich deponierten, sondern um die wähnte Marktanteil anschliessend zusätzlich an- > Basel-Landschaft zu den tatsächlich deponierten erlässlichkeit der entsprechenden Berechnungen
Höli entspricht dem kleinsten Fahrminutenradius 1s 80 % der in der Deponie Höli entsorgten Abfälle s Gemeinden der Kantone Basel-Landschaft, Ba- )). Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und n Kantonsgebiet anfallenden Abfälle des Typs B id dieser Daten kann der Anteil der Deponie Holi Nengen nichtwiederverwertbarer Abfälle des Typs
1 Gemeinden liegen keine EGI-Daten und damit anfallenden Abfälle deponiert werden, ausser die -Landschaft, Basel-Stadt oder Solothurn. Aus die- e Holi aufgrund der EGI-Daten nur für denjenigen len, der in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel- argau gelegenen Gemeinden haben einen Anteil erneinzugsgebiet genehmigten Anlieferungen von
menden Abfälle an der insgesamt in der Deponie Höli 0] % (vgl. Abbildung 5 oben). Im Vergleich dazu ist der
170. Die EGl-Daten der Kantone Basel-Lar den Zeitraum vom 7. Oktober 2011 bis zur Der Anteil der Deponie Höli an den in diese auf [> 65] %. Die nächstgrösste Deponie ist ¢ Die Verteilung der genehmigten Mengen aı dargestellt. Lieferungen an Deponien mit eir unter der Bezeichnung «Diverse» zusamme
Abbildung 8: Anteil an im Kerneinzugsgebie B gemäss EGI-Daten, 2011-2021.
Bruggtal: < 15 %
Eichenkeller: < 15 %
Strickrain: < 10 %
Attisholz: < 10 %
Musch: < 10 %
Aebisholz: < 10 %
Diverse: < 10 %]
Quelle: Act. 11.A.10; Act. 11.B.13; Act. 11.B.15
171. Der Anteil der Deponie Höli an den im | Abfallmengen des Typs B entspricht nicht | züglich bestehen die folgenden Unterschied
- Es handelt sich um die zur Deponieru ponierten Mengen. Die tatsächlich dep die bewilligte Menge (vgl. Fussnote 18 lich zur Einschätzung der deponierten der Regel nicht sehr gross sind und we Deponien gleichermassen Anwendun auszugehen, dass es keine relevante ponien in Bezug auf die Differenz 2 Menge gibt.
Anteil der Aargauer Gemeinden an den aus d rund 10 % deutlich kleiner. Der Grund dafür is ten Abfälle aus dem Kerneinzugsgebiet stan Abfälle werden zu einem relativ grossen Teil des Kerneinzugsgebiets liegen.
211 Zur Berechnung des anhand der EGI-Daten gennahme von nichtwiederverwertbaren Abf: nien des Typs B entsorgten Abfallarten at 17 05 04 und 17 05 06, vgl. Rz 131). Eine Ur wiederverwertbaren Abfällen des Typs B ist erforderlich noch möglich. Sie ist nicht möglic Wiederverwertbarkeit entscheidend sind, nicl ist nicht erforderlich, weil davon auszugeher Abfallarten (Typ A, wiederverwertbar Typ B, ponien vergleichbar ausfallen (vgl. Rz 183 f.)
ıdschaft, Basel-Stadt und Solothurn liegen vor für Schliessung der Deponie Höli am 12. Mai 2021. m Zeitraum genehmigten Mengen?"! beläuft sich lie Deponie Bruggtal mit einem Anteil von [< 15 %] if die verschiedenen Deponien ist in Abbildung 8 1em Anteil von weniger als einem Prozent werden ngefasst.
t (exkl. Aargau) angefallenen Abfallmengen Typ
(EGI-Daten).
<erneinzugsgebiet angefallenen und genehmigten axakt dem Marktanteil der Deponie Höli. Diesbe- e:
ing genehmigten und nicht um die tatsächlich de- Onierte Menge ist in der Regel etwas geringer als 1). Trotzdem sind die genehmigten Mengen nütz- Mengen. Insbesondere weil die Abweichungen in il die Gründe für allfällige Abweichungen bei allen g finden (vgl. Fussnote 181). Deshalb ist davon n Unterschiede zwischen den verschiedenen De- wischen der genehmigten und der deponierten
em Kerneinzugsgebiet angelieferten Abfallmengen mit st, dass nur rund 83 % der in der Deponie Höli entsorg- amen (vgl. Rz 149). Die verbleibenden rund 17 % der aus Aargauer Gemeinden angeliefert, die ausserhalb
eruierten Marktanteils der Deponie Höli bei der Entge- Allen des Typs B werden alle in den genannten Depo- ısser Abfällen des Typs A verwendet (VeVA-Codes iterscheidung zwischen wiederverwertbaren und nicht- zur Berechnung dieses Marktanteils hingegen weder h, weil in den EGI Daten Eigenschaften, welche für die it erfasst sind (z.B. Feinstaubanteil, vgl. Rz 61 ff.). Sie 1 ist, dass die Anteile der vorliegend unterschiedenen nichtwiederverwertbar Typ B) bei allen relevanten De-
- Abfälle, welche in Aargauer Gemeind: nicht erfasst. Diese machen rund 10 in der Deponie Höli deponierten Abfä gleich zu den grössten Konkurrentin' nicht in die Auswertung einfliessende ponie Höli höher ausfallen als ihr vora Lieferungen.?'2
172. Aus diesen Grunden ist davon auszu Markt fur nichtwiederverwertbare Abfalle de 2011-2021 rund [> 65] % beträgt.
Deponierte Mengen
173. Zur Überprüfung der anhand der EG nachfolgend Daten zu den jährlich in den re mengen herangezogen. Im Gegensatz zu d ben zur Herkunft der Abfälle oder zur genau fallart. Dafür handelt es sich um die tats genehmigten Mengen. Während die EGI-De die Daten zu den tatsächlich deponierten M
174. Zunächst muss geklärt werden, welch bezogen werden müssen. Die Deponien Hö liegen alle im Kerneinzugsgebiet (vgl. Abbil ponien entsorgten Mengen berücksichtigt. D nien im Zeitraum 2010-2020 entsorgten Abf. damit ziemlich genau dem Anteil der Deponi Die Verteilung der deponierten Mengen au angegeben.
212 Wenn Abfall des Typs B, der in einer im Kerı in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landsch: die entsprechende Genehmigung vor, da in di ortkantons der Deponie gestellt werden mus anderen Kantonen nicht vor. Schliesst man c die Berechnung des Anteils der Deponie Höli von im Kerneinzugsgebiet anfallenden Abfälle
an anfallen, die im Kerneinzugsgebiet liegen, sind % der aus dem Kerneinzugsgebiet stammenden, lle des Typs B aus. Da die Deponie Höli im Ver- nen Bruggtal und Eichenkeller näher bei diesen n Gemeinden liegt, dürfte der Marktanteil der De- ingehend berechneter Anteil an den genehmigten
gehen, dass der Marktanteil der Deponie Höli im s Typs B in ihrem Kerneinzugsgebiet im Zeitraum
I-Daten vorgenommenen Berechnungen werden levanten Deponien des Typs B entsorgten Abfall- en EGI-Daten enthalten diese Daten keine Anga- len, anhand eines VeVA-Codes identifizierten Ab- ächlich deponierten und nicht lediglich um die ten für den Zeitraum 2011-2021 vorliegen, liegen engen für den Zeitraum 2010-2020 vor.
2 Deponien in die entsprechende Auswertung ein- ji, Bruggtal, Eichenkeller, Strickrain und Aebisholz dung 7 oben). Deshalb werden die in diesen De- er Anteil der Deponie Höli an den in diesen Depo- allmengen beläuft sich auf [< 65] % und entspricht e Höli an den genehmigten Mengen (vgl. Rz 168). f die verschiedenen Deponien ist in Abbildung 9
jeinzugsgebiet gelegenen Aargauer Gemeinde in eine aft oder Solothurn gelegene Deponie geliefert wird, liegt esem Fall ein Gesuch über das EGI-System des Stand- s. Hingegen liegen die Gesuche für Deponierungen in lie vorliegenden Gesuche der Aargauer Gemeinden in an den insgesamt zur Entsorgung bewilligten Mengen n des Typs Bein, erreicht die Deponie Höli einen Anteil
Abbildung 9: Anteile an den im Kerneinzugs gen, 2010-2020.
Bruggtal: < 20 % Strickrain: < 10 % Aebisholz: < 10 % Eichenkeller: < 10 %] Quelle: Act. II.B.8 (BAFU).
175. Die vom BAFU eingereichten Daten?! Deponien des Typs B stimmen nicht vollstät reichten Daten?"* überein. Die Zahlen unte folgenden Punkte:
- Die in der Deponie Holi im Jahr 201( 50 000 Tonnen höher als gemäss der
— Der Kanton Basel-Landschaft führt im sen auf. Darin seien im Jahr 2010 ru worden. Erst ab 2011 seien dort kein des BAFU taucht diese Deponie auch
— Die in der Deponie Eichenkeller ents: Jahren 2012-2014 geringer als gem: Tonnen in den Jahren 2013 und 2014
- Die in der Deponie Strickrain im Jahı 10 000 Tonnen höher als gemäss BAI
176. Werden statt der vom BAFU die vom } verwendet, liegt der Anteil der Deponie Höli Aebisholz, Eichenkeller und Chueftel entsor scheidet sich damit kaum vom anhand der Z Ausserdem stimmen diese Zahlen mit der | ein.?'®
177. Um sicherzustellen, dass allfällige Dat nicht beeinträchtigen, wird zusätzlich ein we liegen fur die im Kanton Basel-Landschaft ge vom BAFU als auch die vom Kanton angege Deponie Holi wird jeweils die grössere der | Deponie Höli entsorgten Mengen. Dort wir kann eine Untergrenze für den Anteil der [> 65] %. Aus diesem Grund ist es nicht erfo
214 Act. II.A.4.5.
215 Gemäss Angaben der Deponie Höli Liestal Deponie Höli entsorgt (Act. IV.8, Beilage 30 Basel-Landschaft überein.
216 Gemäss der Aussage von [N5] hat die Depon in Deponien des Typs B in der Region Nor 180-181). Die Aussage bezieht sich also im | anteilen nicht auf das Kerneinzugsgebiet, sor
gebiet in Deponien des Typs B entsorgten Men-
3 zu den im Kanton-Basel-Landschaft gelegenen ıdig mit den vom Kanton Basel-Landschaft einge- scheiden sich im Wesentlichen in Bezug auf die
) entsorgte Abfallmenge ist gemäss Kanton rund | Zahlen des BAFU.?'S
Jahr 2010 zusätzlich die Deponie Chueftel in Lau- nd 115 000 Tonnen Abfälle des Typs B entsorgt e Abfälle mehr entsorgt worden. In den Angaben für das Jahr 2010 nicht auf.
orgten Abfallmengen sind gemäss Kanton in den ass BAFU. Der Unterschied beträgt rund 20 000 und rund 60 000 Tonnen im Jahr 2012.
2018 entsorgte Menge ist gemäss Kanton rund U.
canton Basel-Landschaft ausgewiesenen Mengen an den in den Deponien Höli, Bruggtal, Strickrain, gten Mengen an Abfällen bei [> 65] % und unter- ahlen des BAFU berechneten Anteil von [> 65] %. Finschätzung eines fachkundigen Zeugens über-
enfehler die berechneten Anteile der Deponie Höli iterer Anteil berechnet. Fur die Jahre 2010-2019 2legenen Deponien des Typs B jeweils sowohl die ‚bene Menge vor. Zur Berechnung des Anteils der beiden Mengen verwendet, ausser bei den in der d jeweils die kleinere Menge herangezogen. So Deponie Höli berechnet werden. Diese liegt bei rderlich, die vorliegenden Diskrepanzen zwischen
wurden im Jahr 2010 173 355 Tonnen Abfälle in der ). Diese Zahlen stimmen mit denjenigen des Kantons
e Höli einen Anteil von rund [> 65] % an den insgesamt Iwestschweiz abgelagerten Mengen (Act. IIl.4, Zeilen Ssegensatz zu den vorangehenden berechneten Markt- idern auf ein im Vergleich dazu grösseres Gebiet.
den Angaben des Kantons Basel-Landscha chen. Unabhängig davon, welche Daten ver Holi von rund [> 65] % an den im Kernein: 2010-2020 entsorgten Abfallmengen.
178. Der Vollständigkeit halber wird nachfo einzugsgebiet deponierten Abfällen des Typ parat angegeben. Dazu werden die Angabe gebnisse sind in Tabelle 7 dargestellt. Bei dass die Deponie Höli ihren Betrieb erst an Höli war also im Jahr 2010 nur während rı anderen Deponien während des gesamten . nung des Anteils der Deponie Höli im Jahr sorgten Mengen, ergibt sich ein Marktanteil: raum Juni-Dezember 2010.2"”
Tabelle 7: Anteil der Deponie Höli an den in sorgten Abfallmengen, 2010-2020.
Zeitraum Anteil Höli
2010 [35-45] %
Quelle: Act. II.B.8 (BAFU).
Robustheit des berechneten Marktanteils
179. Nachfolgend werden verschiedene mi vorangehenden Berechnungen des Markta Wie dargelegt, findet vorliegend keine solch
Im Kerneinzugsgebiet anfallende Me
180. Anhand der EGI-Daten kann überprüft fälle des Typs B in grossen Mengen ausse Das ist nicht der Fall. Rund 96 % der im Ker einer Deponie des Typs B genehmigten Abf
217 Die anderen Deponien hatten im Jahr 2010 « Anteils der Deponie Höli von [35-45] %). Ge [32-37] % ([55-65] % multipliziert mit 7/12) [. Höli Liestal AG irreführend, sie habe im Jahr : V.25, Rz 165).
ft und denjenigen des BAFU genauer zu untersu- wendet werden, ergibt sich ein Anteil der Deponie zugsgebiet in Deponien des Typs B im Zeitraum
Igend der Anteil der Deponie Höli an den im Kern- s B zusätzlich für jedes der Jahre 2010-2020 se- 2n des BAFU verwendet. Die entsprechenden Er- der Interpretation dieser Zahlen ist zu beachten, 1 25. Mai 2010 aufnahm (vgl. Rz 5). Die Deponie ınd 7 von 12 Monaten zugänglich, während alle Jahres offenstanden. Verwendet man zur Berech- 2010 nur 7/12 der in den anderen Deponien ent- der Deponie Höli von rund [45-55] % für den Zeit-
1 Kerneinzugsgebiet in Deponien des Typs B ent-
; der Deponie Höli
jgliche Faktoren geprüft, welche grundsätzlich die nteils der Deponie Höli beeinträchtigen könnten. e Beeinträchtigung statt.
ngen, die ausserhalb deponiert werden
‚werden, ob im Kerneinzugsgebiet anfallende Ab- rhalb des Kerneinzugsgebiets deponiert werden. neinzugsgebiet anfallenden, für die Entsorgung in allmengen werden im Zeitraum 2011-2021 in den
:inen Anteil von rund [55-65] % (100 % abzüglich des wichtet man diesen mit 7/12, reduziert er sich auf rund ..]. Aus diesem Grund ist die Behauptung der Deponie 2010 einen Marktanteil von nur [35-45] % erreicht (Act.
im Kerneinzugsgebiet gelegenen Deponien keller entsorgt. Deshalb ist es nicht erforder! Deponien bei der Berechnung des Anteils d
Ausserhalb des Kerneinzugsgebiets werden
181. Ein Teil der in den im Kerneizugsgebi wird von ausserhalb des Kerneinzugsgebie: ist je nach Deponie unterschiedlich hoch u Typs B aus dem Kerneinzugsgebiet in ande ist für die im Kerneinzugsgebiet gelegenen der dort zur Entsorgung genehmigten Abfäll biets stammen. Dazu wurden wiederum di diese Ergebnisse wiederum auf den Zeitrau
182. Aus Tabelle 8 geht hervor, dass bei d zur Deponie Höli ein höherer Anteil an A stammt. Hingegen ist dieser Anteil bei den [ der Deponie Holi. Weil die Deponien Aebisl Deponien Eichenkeller und Strickrain, faller Abbildung 9 oben). Vergleicht man also der einzugsgebiets stammt, liegt dieser bei der ren, ebenfalls für die Berechnung des Ma Bruggtal, Eichenkeller und Strickrain. Der D genehmigten Abfallmengen, liegt bei den
Strickrain bei 30,7 % während die Deponie Deshalb ist davon auszugehen, dass der An angefallenen Abfällen eher höher ausfällt : [> 65] % an den im Kerneinzugsgebiet depc sichtigen, dass die Einfuhr von Abfällen des bedeutender ist als deren Ausfuhr. Aus dies der Zufuhr von ausserhalb des Kerneinzugs gebiet eher zu einem höheren Marktanteil d
218 Zur Berechnung dieses gewichteten Durchsc! ausserhalb stammenden Abfälle kalkuliert. A genehmigten Menge multipliziert. Erst dann w net.
Höli, Bruggtal, Strickrain, Aebisholz oder Eichen- ich, ausserhalb des Kerneinzugsgebiets gelegene er Deponie Höli zu berücksichtigen.
anfallende Mengen, die innerhalb deponiert
et gelegenen Deponien entsorgten Abfallmengen is gelegenen Baustellen angeliefert. Dieser Anteil nd ist im Vergleich zur Ausfuhr von Abfällen des sre Gebiete wesentlich bedeutender. In Tabelle 8 Deponien des Typs B angegeben, welcher Anteil e des Typs B von ausserhalb des Kerneinzugsge- e EGI-Daten verwendet. Deshalb beziehen sich m 2011-2021.
an Deponien Aebisholz und Bruggtal im Vergleich bfällen von ausserhalb des Kerneinzugsgebiets Jeponien Eichenkeller und Strickrain tiefer als bei holz und Bruggtal wesentlich grösser sind als die | Letztere deutlich weniger stark ins Gewicht (vgl. | Anteil der Abfälle, der von ausserhalb des Kern- Deponie Höli tiefer als im Durchschnitt der ande- rktanteils herangezogenen Deponien Aebisholz, urchschnitt dieses Anteils,?'® gewichtet nach den Deponien Aebisholz, Bruggtal, Eichenkeller und Holi einen Anteil von lediglich [< 20] % erreicht. teil der Deponie Höli an den im Kerneinzugsgebiet als ihr in Rz 173 ff. berechneter Anteil von rund ynierten Mengen. Dabei ist ausserdem zu berück- Typs B in das Kerneinzugsgebiet mengenmässig en Gründen würde eine genaue Berücksichtigung gebiets sowie der Ausfuhr aus dem Kerneinzugs- er Deponie Höli führen.
hnitts wird zunächst für jede Deponie der Anteil der von Is nächstes wird dieser Anteil für jede Deponie mit der ird der Durchschnitt der so gewichteten Anteile berech-
Tabelle 8: Anteil Abfälle Typ B mit Herkunfts 2021.
Deponie Antei aussi
Aebisholz Bruggtal Holi Eichenkeller
Strickrain
Durchschnitt ohne Höli (gewich- tet mit genehmigter Menge)
Differenzierung nach Abfallarten
183. Die jährlich in den verschiedenen Dey in den vom BAFU und dem Kanton Basel-La (z.B. VeVA-Code) differenziert. Diese Anga der Anteil der nichtwiederverwertbaren Abfé chenden Anteil bei den anderen im Kerneii könnte dadurch die Berechnung des Markta nahme von nichtwiederverwertbaren Abfälle der Fall. Die entsprechenden Anteile sind ir anderen im Kerneinzugsgebiet gelegenen
chenkeller als mit der jeweiligen Menge gew
184. Aus Tabelle 9 geht hervor, dass der A geringer ist als bei den anderen im Kerneinz derverwertbare Abfälle des Typs B können
wird deshalb der Anteil von Mischabbruch aı weil diese Abfallart jedenfalls aus technisch teil von Mischabbruch ist bei der Deponie H der anderen Deponien. Daher steht insgesa ren Abfälle des Typs B bei der Deponie H Kerneinzugsgebiet gelegenen Deponien. De zierungen oder Korrekturen erforderlich.
sort ausserhalb des Kerneinzugsgebiets, 2011-
I der Abfälle Typ B mit Herkunftsort rhalb des Kerneinzugsgebiets
[80-95 %] [15-30 %] [0-15 %] [0-15 %] 30,7 %
(EGI-Daten).
yonien des Typs B entsorgten Abfallmengen sind ndschaft eingereichten Zahlen nicht nach Abfallart ben liegen nur in den EGI-Daten vor. Sollte sich lle des Typs B bei der Deponie Höli vom entspre- izugsgebiet gelegenen Deponien unterscheiden, nteils der Deponie Höli im Markt für die Entgegen- n des Typs B verfälscht werden. Das ist aber nicht 1 Tabelle 9 angegeben. Dabei wird der Anteil der Deponien Aebisholz, Bruggtal, Strickrain und Ei- fichteter Durchschnitt berechnet.
nteil der Abfälle des Typs A bei der Deponie Höli ugsgebiet gelegenen Deponien des Typs B. Wie- nicht genau identifiziert werden. Als Anhaltspunkt 1 den insgesamt deponierten Mengen angegeben, er Sicht wiederverwertbar ist (vgl. Rz 79). Der An- Oli mit [15-20] % etwas tiefer als im Durchschnitt mt fest, dass der Anteil der nichtwiederverwertba- öli ähnlich hoch ausfällt wie bei den anderen im sshalb sind diesbezüglich keine weiteren Differen-
Tabelle 9: Anteil der verschiedenen Abfallar 2011-2021.
Deponie Abfallart
Höli Typ B ohne Mi: Höli Mischabbruch Höli TypA
Andere Durchschnitt Typ B ohne Mi: Andere Durchschnitt Mischabbruch Andere Durchschnitt Typ A
Einbezug zusätzlicher Deponien
185. Zur vorangehend beschriebenen Ber ihrem Kerneinzugsgebiet angefallenen, nich die in den Deponien Höli, Bruggtal, Eichenk: berücksichtigt (vgl. Rz 174). Die Einschränk sachgerecht, weil kaum Abfälle aus dem Ker
186. Nachfolgend wird geprüft, wie stark d stattdessen sämtliche Abfälle berücksichtigt Basel-Landschaft, Basel-Stadt,?? Solothurı wurden. Der Einbezug all dieser Deponien für welches die Marktanteile gemessen wer gelegenen Deponien einbezogen werden, sc Deponien.
187. Der Anteil der Deponie Höli an den im Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Sc mehr als [> 50] %. 27° Folglich bleibt der Mai lichen Vergrösserung des zur Messung her:
Zwischenergebnis
188. Es ist erstellt, dass die Deponie Höli e 2010-2021 in ihrem Kerneinzugsgebiet anı Typs B aufwies.
B.1.5.4 Preislicher Spielraum der Depon
B.1.5.4.1 Einleitung
189. Der Eröffnung einer neuen Deponie | entgegen (vgl. Rz 29 ff.). Ausserdem könne len anderen Märkten kein neues Volumen pr destens Erweiterungen bestehender Deponi frage nach der Entsorgung von Abfällen des
219 Im Kanton Basel-Stadt wurden im Zeitraun (Act. II.B.8).
220 Zur Berechnung des Anteils der Deponie Höli ten Deponien entsorgten Mengen verwendet
ten der Deponien Typ B des Kerneinzugsgebiets,
Anteil schabbruch [> 75] % [15-20] % [rund 2] % schabbruch 78,0 % 16,0 % 5,9 %
(EGI-Daten).
achnung des Anteils der Deponie Höli an den in twiederverwertbaren Abfällen des Typs B wurden aller, Strickrain und Aebisholz entsorgten Mengen ung auf diese Deponien ist insbesondere deshalb neinzugsgebiet exportiert werden (vgl. Rz 180 ff.).
er Marktanteil der Deponie Höli zurückgeht wenn werden, die in Deponien des Typs B der Kantone 1 oder Aargau im Zeitraum 2010-2020 entsorgt entspricht einer starken Ausweitung des Gebiets, Jen, weil nicht mehr nur die im Kerneinzugsgebiet yndern alle in den genannten Kantonen gelegenen
Zeitraum 2010-2020 in Deponien des Typs B der Jlothurn und Aargau entsorgten Mengen beträgt ‘ktanteil der Deponie Höli selbst bei einer wesent- ingezogenen Gebiets immer noch hoch.
inen Anteil von rund [> 65] % an den im Zeitraum yefallenen, nichtwiederverwertbaren Abfällen des
ie Höli
des Typs B stehen hohe Markteintrittsschranken n die bestehenden Anbieter im Gegensatz zu vie- oduzieren. Dazu wären Neueröffnungen oder min- en erforderlich. Wenn in dieser Situation die Nach- Typs B im Verhältnis zu den von den bestehenden
1 2010-2020 keine Deponien des Typs B betrieben
wurden die Angaben des BAFU zu den in den genann- (Act. II.B.8).
Deponien entgegengenommenen Mengen
bieter eine starke Verhandlungsposition unc liegend ist daher zu ermitteln, ob die Deponii raum verfügt, um sich unabhängig von ande
190. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass kontinuierlich erhöht hat (vgl. Rz 227 ff.). Tr ruck.221 Das scheint ein erstes Indiz dafür, Spielraum hatte. Zusätzlich liegen qualitativ chen Spielraums der Deponie Höli relevan Ausserdem wird das Ausmass des preislicl hand des Aufschlags der Deponie Höli Lies zunächst die Kosten erfasst (Rz 206 ff.). D Höli berechnet werden (Rz 219 ff.).
B.1.5.4.2 Qualitative Aussagen
191. Beide einvernommenen Zeugen sagt Preissetzung der Deponie Holi orientieren w
«Preisführer ist klar die Deponie Holi. | tal passen ihre Preise denjenigen der
«Die anderen Deponien haben sich ar war die grösste Deponie und hatte die
192. Umgekehrt orientierte sich die Depon aussage von [N1] nicht am Verhalten ander ser dem Einfluss des Kantons noch andere F beeinflussen würden, antwortete er «Nein, | seit 2017).2°° Auf die Nachfrage «Haben die die Preissetzung der Deponie Holi Liestal / anlässlich einer mündlichen Ergänzung zur Preissetzung der Deponie Höli, nicht aber d
193. Grundsätzlich berücksichtigen praktisc Grad die Verhaltensweise ihrer Konkurrent chend an. Die Aussagen von [N 1] und [N2] s nur zu einem geringen Grad Rücksicht a
221 Act. IV.15.1.12.
222 \/gl. dazu die Aussage von [N4], wonach der L liege. Deshalb könne es sein, dass die ande II1.3, Zeilen 187-188). In ihrer Stellungnahm: Liestal AG vor, andere Deponien seien preis 2022 ihre Preise erhöht habe (Act. V.25, Rz ihrer Stellungnahme abgebildeten Tabelle ge rain ihre Listenpreise von 2021 auf 2022 und ersichtlich, inwiefern diese Tatsache gegen ( Weil die zu beurteilenden Verhaltensweisen c dem irrelevant, ob die Deponie Holi Liestal A
223 Act. Ill.4, Zeilen 178-179. Vgl. dazu auch Be
224 Act. 111.5, Zeilen 150-151.
225 Act. IIl.2. Zeile 152.
226 Act. IIl.2. Zeilen 153-155.
227 Act. IV.5, Zeilen 107-110.
relativ hoch ausfällt, haben die bestehenden An- 1 können im Markt hohe Preise durchsetzen. Vor- > Höli Liestal AG über genügend preislichen Spiel- ren Marktteilnehmern zu verhalten.
die Deponie Holi ihre Preise seit dem Jahr 2015 otzdem gingen die deponierten Mengen nicht zu- dass die Deponie Höli einen grossen preislichen e Aussagen vor, die zur Einschätzung des preisli- t und nachfolgend zu würdigen sind (Rz 191 ff.). Yen Spielraums für den Zeitraum 2010-2020 an- tal AG auf ihre Kosten quantifiziert. Dazu werden amit kann anschliessend die Marge der Deponie
en aus, dass sich die anderen Deponien an der ‚ürden: 222
Die zwei kleineren Deponien Strickrain und Brugg- Deponie Holi an» (Aussage [N5]).22°
1 der Preissetzung der Deponie Holi orientiert. Sie beste Lage» (Aussage [N6]).?**
ie Höli bei ihrer Preissetzung gemäss der Partei- er Marktteilnehmenden. Auf die Frage, ob es aus- -aktoren gebe, welche die Preise der Deponie Höli jedenfalls nicht, seit ich Verwaltungsrat bin» (d.h, : Preise der anderen Deponien einen Einfluss auf Selbstanzeige den Einfluss des Kantons auf die en Einfluss anderer Marktteilnehmer. ??7
th alle Unternehmen jedenfalls zu einem gewissen nnen und passen ihr eigenes Verhalten entspre- ind Indizien dafür, dass die Deponie Höli jedenfalls uf die Preissetzung anderer Deponien nehmen
istenpreis der Deponie Holi heute über dem Marktpreis ren Deponien mit dem Preis nachziehen würden (Act. > zum Antrag des Sekretariats bringt die Deponie Höli lich nicht nachgezogen, als die Deponie Höli im Jahr 80). Aus der von der Deponie Höli Liestal AG in Rz 80 ht hervor, dass auch die Deponien Bruggtal und Strick- erneut von 2022 auf 2023 erhöhten. Es ist jedoch nicht sine Preisführerschaft der Deponie Höli sprechen soll. len Zeitraum 2010-2021 betreffen (Rz 347), ist ausser- S im Jahr 2022 Preisführerin war.
lage 1 zu Act. 111.4.
musste. Die Aussagen weisen darauf hin, d. nicht unwesentliche Rolle spielte.??®
194. [N7, Mitglied des Verwaltungsrates deı Parteieinvernahme aus, dass der Listenpre! entspreche. Unter dem Marktpreis verstehe närinnen der Deponie Holi Liestal AG bei an im Rahmen seiner Parteieinvernahme sowo ren, welche einen Einfluss auf die von der seinen Aussagen könnte es ausserdem sei jenigen der Deponie Höli anpassen würden.
195. Zur Würdigung dieser Aussagen ist re Gemäss einer von [N1] erstellten Übersich «Region BS/BL/SO/AG»?* kennen die meis lich aber auch einen im Vergleich dazu de Aussage von [N1] seien je nach Deponie Unternehmen zum tieferen «Unternehmer scheiden sich gemäss der erwähnten Über: nehmerpreise» je nach Deponie teilweise | Markt keinen einheitlichen Marktpreis gibt. | die Deponie Höli die Preise anderer Depor erwähnt auch [N4] zusätzlich zum Marktpre der Deponie Höli Liestal AG. Aus diesen C nichts an der Einschätzung, dass die Depo Preise anderer Deponien nehmen musste.
196. Darüber hinaus liegen Aussagen ve Liestal AG vor, die sich zu den möglichen / lieferte Abfallmenge äusserten. Diese Auss Deponie Holi Liestal AG entnommen, wo c jeweilige Folgejahr festgehalten wurden. In möglichen Auswirkungen von Preiserhöhur werden. Zusätzlich werden auch die entspre Liestal AG im Rahmen der im vorliegenden digt.
197. Noch vor der Eröffnung der Deponie tungsrates der Deponie Höli Liestal AG], ar Deponiemarkt heute dank einem krassen | problemlos umgehen könne, dass aber un sehe].?°* Er plädierte unter anderem deshe weil seines Erachtens unklar war, ob dieses hen würde. Diese Aussage spricht dafür, da
228 Act. III.1, Zeilen 320-325.
230 Act. 111.3, Zeilen 164-180. Vgl. auch Zeilen 18 der Deponie Höli Liestal AG vom 21.11.2012 unveränderten Preise der Deponie [...] als Arı im Vergleich zum Jahr 2013 unverändert zu |
231 Act. 111.3, Zeilen 187-188.
232 Act. 11.A.1.17. Vgl. dazu die Aussagen von | (Act. IIl.2, Zeilen 204-233).
233 Act. IIl.2, Zeilen 204-233.
234 Act. IV.15.1.1, S.1.
ass das politische und regulatorische Umfeld eine
“Deponie Holi Liestal AG,], sagte anlässlich seiner s abzüglich des Aktionärsrabatts dem Marktpreis er den Preis, den die Konkurrentinnen der Aktio- deren Deponien zahlen würden. ??? [N4] erwähnte hl den Kanton als auch den Marktpreis als Fakto- Deponie Höli festgelegten Preise hätten.??° Nach
n, dass die anderen Deponien ihre Preise an die- levant, ob es überhaupt einen «Marktpreis» gibt. t über die Preise der Deponien des Typs B der ten Deponien einerseits einen Listenpreis, zusätz- utlich tieferen «Unternehmerpreis». Gemäss der andere Kriterien dafür ausschlaggebend, welche jreis» deponieren könnten.??? Ausserdem unter- sicht sowohl die Listenpreise als auch die «Unter- stark. Damit steht fest, dass es im vorliegenden nsbesondere aus diesem Grund bleibt unklar, wie ien genau berücksichtigt haben soll. Ausserdem is den Einfluss des Kantons auf die Preissetzung sründen ändern die Aussagen von [N7] und [N4] nie Höli nur in geringem Mass Rücksicht auf die
rschiedener Verwaltungsrate der Deponie Höli \uswirkungen von Preiserhöhungen auf die ange- agen wurden den Verwaltungsratsprotokollen der lie jährlichen Entscheide über die Preise für das manchen Jahren wurden Stellungnahmen zu den gen protokolliert, welche nachfolgend gewürdigt chenden Aussagen der Vertreter der Deponie Höli Verfahren durchgeführten Einvernahmen gewür-
Holi vertrat [N8, damaliges Mitglied des Verwal- n 20. April 2010 die Ansicht, [dass man mit dem Viissverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage klar sei, wie die Situation in 10-20 Jahren aus- Ib für eine Einbindung der Minderheitsaktionäre, Missverhältnis auch noch in 10-20 Jahren beste- ss die Deponie Höli Liestal AG zum Zeitpunkt der
77-188 sowie das Protokoll der Verwaltungsratssitzung . Demnach nannte [N4] an der erwähnten Sitzung die yument dafür, die Preise der Deponie Holi im Jahr 2014 assen (Act. IV.15.3.20, Traktandum 3).
N1] anlässlich der Parteieinvernahme vom 10.6.2021
Eröffnung einen erheblichen preislichen Sp raum das entsprechende Angebot überstieg
198. Kurz nach der Eröffnung der Deponie zung der Deponie Höli Liestal AG vom 3. Fe Preispolitik den Erfolg der Deponie Höli get nicht eindeutig. Er schien aber zu befürchte: ren könnten. Dabei ist allerdings zu berück vertrat. Diese war bereits im Jahr 2010 für sorgten Abfälle verantwortlich??® (vgl. Tabelle Minderheitsaktionärin] am Aktienkapital der | lich kleiner.2°” Aus diesem Grund hatte [die ( Preiserhöhungen, selbst dann nicht, wenn d tung zu keinem Rückgang der angelieferten liger höherer Preise hätte [die genannte Min nehmen hätten aber nur [< 20] % der dadı Aufgrund dieser Interessenlage hatte [N9] u der Marktverhältnisse einen Anreiz, auf die v der Deponie Höli hinzuweisen, weshalb sei zukommt.
199. Im Jahr 2012 stellte [N8] die Frage, w Einschätzungen der Verwaltungsräte sind in gen aber offenbar [auseinander].?°® Daraus | Marktverhältnisse ziehen.
200. Gemäss der Einschätzung von [N4] ir Deponie Holi nicht zu einem spürbaren Rt zeigte sich überzeugt, dass eine Änderung | Deponievolumens führen würde.]?°° [N4] ve ponie Holi Liestal AG. Deren Anteil an der | am Aktienkapital, sowohl im Jahr 2014 als halb hatte [N4] im Gegensatz zu [N9] jeder Preiserhöhungen zu argumentieren. Seiner J als derjenigen von [N9] zu.
201. [N1] gab im Jahr 2017 anlässlich der tungsrat der Deponie Höli Liestal AG die fol dass die Preise keinen wesentlichen Einflı Preiserhöhung an die Kunden weitergegeb ist zu beachten, dass [N1] die Aktionarin [.. 40] % einen im Vergleich zum Jahr 2010 n Höli entsorgten Abfälle an. Entsprechend ha
235 Act. IV.15.3.6, Traktandum 4.
236 Act. IV.8, Beilage 30.
237 Act. IV.8, Rz 7.
238 Act. IV.15.3.14, Traktandum 5.
239 Act. IV.15.3.24, Traktandum 5.
240 Act. IV.8, Beilage 30.
241 Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Dey Traktandum 9).
ielraum hatte, weil die Nachfrage nach Deponie- .
: Höli gab [N9] anlässlich der Verwaltungsratssit- bruar 2011 zu bedenken, dass eine Änderung der ährden könnte.?°° Die Aussage von [N9] ist zwar n, dass höhere Preise zu geringeren Mengen füh- sichtigen, dass [N9] [eine] Minderheitsaktionärin [einen grossen Teil] der in der Deponie Höli ent- > 1 oben). Im Vergleich dazu war der Anteil [dieser Deponie Höli Liestal AG mit rund [< 20] % wesent- jenannte Minderheitsaktionärin] kein Interesse an iese entgegen der von [N9] geäusserten Befürch- Mengen führen würden. Denn mehr als [...] allfal- derheitsaktionärin] bezahlen müssen. Dem Unter- ırch anfallenden höheren Gewinne zugestanden. nabhängig von seiner tatsächlichen Einschätzung on ihm erwähnte angebliche Gefahr für den Erfolg ner Aussage höchstens ein geringer Beweiswert
as bei einer Preiserhöhung passieren würde. Die | entsprechenden Protokoll nicht festgehalten, gin- assen sich keine Rückschlüsse auf die damaligen
n Jahr 2014 würde eine Erhöhung der Preise der ickgang der dort entsorgten Mengen führen: [N4 der Deponiepreise kaum zu einem Rückgang des tritt die Aktionärin [...] im Verwaltungsrat der De- angelieferten Menge entspricht etwa ihrem Anteil auch insgesamt im Zeitraum 2010-2020.?*° Des- falls kein klares Interesse daran, für oder gegen \ussage kommt deshalb ein grösserer Beweiswert
Besprechung der Deponiepreise 2018 im Verwal- gende Einschätzung ab: [N1 vertrat die Meinung, ss auf die Deponiemenge hätten und dass eine en würde.]?*' Bei der Würdigung dieser Aussage .] vertritt. Diese lieferte im Jahr 2017 mit über [> och höheren Anteil der insgesamt in der Deponie tte [N1] genauso wie [N9] einen Anreiz, sich gegen
onie Höli Liestal AG vom 30.11.2017 (Act. IV.15.3.43,
Preiserhöhungen einzusetzen. Deshalb kon wert zu.?*?
202. [N1] schätzte allerdings die Lage auc Juni 2021 ähnlich ein. Auf die Frage des Re Deponie Höli den Deponiepreis erhöhen k¢ antwortete er «Es spielt keine Rolle, wie hoc an. Das Material ist sowieso vorhanden, we habe ihre Preise nicht noch weiter erhöht, w erhöhungen auf Kritik gestossen sei.?** Im R vertrat [N1] die Deponie Holi Liestal AG ge wähnten Verwaltungsratssitzung ging es nic Liestal AG. Deshalb und weil [N1] seine Au Absatz» für Bauabfälle gebe, kommt seine Verwaltungsratsprotokoll enthaltenen, sinng
203. Auch [N3] scheint die Lage ähnlich ei die Deponierung irrelevant sei, weil das Ma schätzung teilt auch [N7]. Er bezweifelt, da führen würden, weil Alternativen zur Deponi
204. Die Aussagen der Verwaltungsräte s Jahr 2012 insofern überein, als sie davon at auf Preiserhöhungen reagieren würde. Fall Deponie Höli insofern unabhängig von ande Preiserhöhungen an ihre Kundschaft hätte eine Abwanderung der Kundschaft zu ande weichenden Aussage von [N9] wie erwähnt | ten die gewürdigten Aussagen darauf hin, ( grossen Spielraum hatte und ihre Preise n können, als sie es tatsächlich getan hat, oh sen.
205. Nachfolgend wird untersucht, wie hoc lässt sich erkennen, ob die Deponie Höli ihr luste zu erleiden. Zu diesem Zweck müsse werden. Dazu wird der in den Geschäftsber 206). Dieser Aufwand muss um die an die Bi lich vereinbarten Zahlungen ausbezahlten
242 Das politische Klima hatte sich im Vergleich z an der gleichen Stelle des Verwaltungsratspı von [N1] befindet, Folgendes festgehalten: [C den Eindruck, dass die Deponiepreise der De niemenge führen würde] (Act. IV.15.3.43, Tra heitsaktionärin] im Jahr 2017 zwar immer no gumentieren. Die zu diesem Zweck geeic verändert. Während im Jahr 2011 die Angst grund stand, war es im Jahr 2017 eher die Ai
243 Act. IIl.2, Zeilen 417-420.
244 Act. IIl.2, Zeilen 427-430.
245 Act. IV.6, Zeilen 110-111.
246 Act. Ill.1, Zeilen 373-376. Vgl. auch die Aus 11.06.2021, in welcher er mögliche Gründe dé zu tieferen Mengen führt: Im Moment sei deı schwierig, aufbereitetes Material zu verkaufe
imt auch dieser Aussage nur ein geringer Beweis-
h zum Zeitpunkt der Parteieinvernahme vom 10. chtsvertreters der Deponie Höli Liestal AG, ob die jnnte und das Material trotzdem geliefert würde, h der Preis ist. Das Deponiematerial fällt trotzdem il wir keinen Absatz haben.»?* Die Deponie Höli eil sie mit den tatsächlich vorgenommenen Preis- ahmen der Parteieinvernahme vom 10. Juni 2021 >genuber dem Sekretariat. Im Gegensatz zur er- ht um die Festlegung der Preise der Deponie Höli ssage damit begründen konnte, dass es «keinen r Aussage ein höherer Beweiswert zu als der im leichen Aussage aus dem Jahr 2017.
nzuschätzen, da er aussagtel, dass der Preis für terial weggebracht werden müsse].?* Diese Ein- ss höhere Deponiegebühren zu tieferen Mengen erung weitgehend fehlen würden. ?*
timmen mit Ausnahme der Aussage von [N9] im ısgehen, dass die angelieferte Abfallmenge kaum s diese Einschätzungen zutreffen, hätte sich die ren Marktteilnehmenden verhalten können, als sie weitergeben können und sich kaum Sorgen über ren Deponien hätte machen müssen. Da der ab- \öchstens ein geringer Beweiswert zukommt, deu- lass die Deponie Höli bei der Preissetzung einen \öglicherweise sogar noch stärker hätte erhöhen ne grosse Mengeneinbussen befürchten zu müs-
sh die Margen der Deponie Holi ausfielen. Daran e Preise tiefer hätte ansetzen können, ohne Ver- n zunächst die Kosten der Deponie Höli ermittelt chten ausgewiesene Aufwand herangezogen (Rz irgergemeinde Liestal zusätzlich zu den ursprüng- Pachtzinsen bereinigt werden, da es sich dabei
zum Jahr 2011 inzwischen verändert. Entsprechend ist ‘otokolls, an welcher sich auch die genannte Aussage ‚emäss N10 hätten gewisse politische Kreise in Liestal ponie Höli zu günstig seien, was zu einer hohen Depo- ktandum 9). Deshalb hatte der Vertreter [einer Minder- sh den gleichen Anreiz, gegen Preiserhöhungen zu ar- ineten Argumente hatten sich aber möglicherweise vor einer zu geringen Anlieferungsmenge im Vorder- 1gst vor zu grossen Anlieferungsmengen.
sage von [N4] anlässlich der Parteieinvernahme vom für angibt, weshalb eine Preiserhöhung nicht zwingend “ Recyclingkreislauf nicht geschlossen. Deshalb sei es n (Act. 111.3, Zeilen 165-175).
nicht um Kosten im ökonomischen Sinn ha schliessend die von der Deponie Höli auf ih (Rz 219 ff.).
B.1.5.4.3 Ausgewiesener Aufwand
206. Zur Einschätzung der Kosten der Dep: rechnungen??’ verwendet. Darin ist jeweils (nachfolgend: Nettoerlös) ausgewiesen. Aus triebserfolg vor Zinsen, Steuern und Abschr renz zwischen dem Nettoerlös und dem Bet der Jahre 2010-2020 angegebenen Aufwaı folgsrechnungen ausgewiesenen Ausgaben Steuern (4. Spalte) angegeben.“ Der in de der Summe von Aufwand, Abschreibungen,
Tabelle 10: Von der Deponie Höli Liestal AC
Jahr Aufwand Abschrei- (Fr.) bungen (Fr.)
2010 [...] [...] 2011 [...] [...] 2012 [...] [...] 2013 [...] [...] 2014 [...] [...] 2015 [...] [...] 2016 [...] [...] 2017 [...] [...] 2018 [...] [...] 2019 [...] [...] 2020 [...] - Total [> 60 Mio.]
Quelle: Erfolgsrechnungen der Deponie Hol B.1.5.4.4 Pachtzinsen
Einleitung
207. Bei einem erheblichen Anteil des von wands handelt sich um die an die Bürgerge
247 Act. IV.15.1.2 (2010); Act. IV.15.2.2 (2011 IV.15.2.5 (2014); Act. IV.15.2.6 (2015); Act. (2018); Act. IV.15.2.10 (2019); Act. IV.15.2.1
248 Dabei handelt es sich um Material- und Ware Aufwand.
249 Der Betriebserfolg abzüglich Abschreibunge! 2013, 2014 und 2019 nicht dem ausgewieser liche Erfolge ausgewiesen wurden.
250 Act. IV.15.1.2 (2010); Act. IV.15.2.2 (2011 IV.15.2.5 (2014); Act. IV.15.2.6 (2015); Act. (2018); Act. IV.15.2.10 (2019); Act. IV.15.2.1
ndelt (Rz 207 ff.). Auf dieser Grundlage kann an- re Kosten geschlagene Marge berechnet werden
nie Holi Liestal AG werden die jährlichen Erfolgs-
der Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen sserdem enthalten die Erfolgsrechnungen den Be- eibungen (nachfolgend: Betriebserfolg). Die Diffe- riebserfolg entspricht dem in Tabelle 10 für jedes 1d.?*® Zusätzlich sind in Tabelle 10 die in den Er- für Abschreibungen (3. Spalte) und für Zinsen und "5. Spalte aufgeführte «Aufwand Total» entspricht Zinsen und Steuern.
ausgewiesener Aufwand, 2010-2020.
Zinsen und Steu- | Aufwand Total (Fr.) ern (Fr.)
[...] [...] [...] [...]
i Liestal AG.2°°
der Deponie Holi Liestal AG ausgewiesenen Auf- »meinde Liestal entrichtete Entschädigung für die
); Act. IV.15.2.3 (2012); Act. IV.15.2.4 (2013); Act. IV.15.2.7 (2016); Act. IV.15.2.8 (2017); Act. IV.15.2.9 1 (2020).
naufwand, Personalaufwand und übrigen betrieblichen
1, Zinsen und Steuern entspricht in den Jahren 2012, en Jahresgewinn, weil in diesen Jahren ausserordent-
); Act. IV.15.2.3 (2012); Act. IV.15.2.4 (2013); Act. IV.15.2.7 (2016); Act. IV.15.2.8 (2017); Act. IV.15.2.9 1 (2020).
Nutzung des rund 15 Hektaren grossen W befindet. Wie nachfolgend dargelegt, entspr teilweise nicht einem tatsächlich angefallene Gewinnen an die Bürgergemeinde Liestal. | ponie Höli Liestal AG erforderlich, den in ¢ entsprechend nach unten zu korrigieren.
208. Zu diesem Zweck wird nachfolgend : Höli Liestal AG und der Bürgergemeinde Lie schliessend wird die Entwicklung der Höhe ¢ kann die Grössenordnung der tatsächlich au wird zudem dargelegt, aus welchen Grinds Verlauf der Zeit massiv erhöht hat (Rz 210 ökonomischen Kosten der Bereitstellung de ten sind anstelle der überhöhten Pachtzins Liestal AG zu verwenden (Rz 218).
Ursprünglich vereinbarter Pachtzins
209. Gemäss Ziffer 7 des am 14. Dezer trags?®? war vorgesehen, dass die Bürgerg einen Pachtvertrag abschliessen soll. In d Liestal AG zur Zahlung einer jährlichen Ent: Zusätzlich war eine vom Nettobetriebsertra naue Höhe dieser zusätzlichen Entschädigu Höli Liestal AG festgelegt werden. Sie hätte gen dürfen. Für den Zeitraum 2010-2020 eı dung der maximalen Entschädigung von [< der Höhe von rund [< 15,5] Millionen Frank 11 dargestellt.
252 Act. I11.8, Beilage 5.
aldareals,*°' auf welchem sich die Deponie Holi echen diese sogenannten Pachtzinsen jedenfalls n Aufwand, sondern dienen der Ausschüttung von Deshalb ist zur Einschätzung der Kosten der De- len Erfolgsrechnungen ausgewiesenen Aufwand
zunächst der ursprünglich zwischen der Deponie »stal vereinbarte Pachtzins ermittelt (Rz 209). An- Jes Pachtzinses untersucht. Auf dieser Grundlage sbezahlten Pachtzinsen berechnet werden. Dabei 2n die Deponie Holi Liestal AG den Pachtzins im ff.). Anschliessend wird untersucht, wie hoch die s Deponieareals ausfielen (Rz 216 f.). Diese Kos- en zur Berechnung der Marge der Deponie Höli
ber 2009 unterzeichneten Aktionarbindungsver- emeinde Liestal mit der Deponie Höli Liestal AG iesem Pachtvertrag sollte sich die Deponie Höli schädigung von [< 500 000] Franken verpflichten. g abhängige Entschädigung vorgesehen. Die ge- ng sollte jährlich vom Verwaltungsrat der Deponie maximal [< 10] % des Nettobetriebsertrags betra- geben sich gemäss dieser Regelung bei Verwen-
10] % des Nettobetriebsertrages Pachtzinsen in en. Die entsprechende Berechnung ist in Tabelle
Tabelle 11: Ursprünglich vereinbarter Pacht
Jahr Nettobetriebsertrag 5% (Fr.) (Fr
2010 [...]
2011 [...]
2012 [...]
2013 [...]
2014 [...]
2015 [...]
2016 [...]
2017 [...]
2018 [...]
2019 [...]
2020 [...]
Summe
Total
Quelle: Erfolgsrechnungen der Deponie Hol
Nachtragliche Erhohung der Pachtzinser
210. Anfang 2013 beschlossen die Aktional rückwirkend ab deren Inbetriebnahme zu «& Entschädigung von [< 500 000] Franken wu Tonne, mindestens aber [< 500 000] Frank triebsertrag abhängige Entschädigung blieb Entschädigung der Bürgergemeinde erneut Tonne.?®
211. Am 18. August 2016 beschlossen die weitere Erhöhung des Pachtzinses. Rückwi deponierten Menge abhängige Entschädigu Entschädigung wurde unverändert bei [< 50 ertrag abhängige Entschädigung wurde ges
212. Die Aktionärinnen der Deponie Höli Lie Aktionärbindungsvertrag fest, weshalb sie c Rückvergütungen könnten dazu führen, das begünstigten Parteien verschoben würden. schädigung der Bürgergemeinde Liestal mit an die bisher gewährten und zukünftig moglit Weiter wird Folgendes festgehalten: [Der Ve
253 Act. IV.15.1.2 (2010); Act. IV.15.2.2 (2011 IV.15.2.5 (2014); Act. IV.15.2.6 (2015); Act. (2018); Act. IV.15.2.10 (2019); Act. IV.15.2.1
254 Act. Ill.8, Beilage 5, Nachtrag; Act. IV.15.3.1€ tionärbindungsvertrag».
255 Act. IV.15.3.25, Traktandum [7. Neue Entsch
256 Act. IV.8, Beilage 5, 2. Nachtrag.
257 Act. IV.8, Beilage 5, 2. Nachtrag, 3. Absatz di
zins, 2010-2020.
» Nettobetriebsertrag Fixe Entschädi-
.) gung (Fr.)
i Liestal AG.?®
innen der Deponie Höli Liestal AG, den Pachtzins rhöhen. Die ursprünglich vereinbarte pauschale rde durch eine Entschädigung von Fr. [> 1.50] pro en ersetzt. Die bereits bestehende vom Nettobe- unverändert.?°* Ab dem 1. Januar 2015 wurde die erhöht und zwar um [> 5] % auf Fr. [> 1.50] pro
: Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal AG eine rkend auf den 1. Januar 2016 wurde die von der ng auf Fr. [> 5.-] pro Tonne erhöht. Die minimale
0 000] Franken belassen. Die vom Nettobetriebs- trichen. 25°
stal AG hielten in einem Nachtrag zum erwähnten len Pachtzins dermassen erhöhten: [Rabatte und s die Gewinnerwartungen zu Gunsten der rabatt- Aus diesem Grund würden die Parteien die Ent- dem 2. Nachtrag des Aktionärsbindungsvertrages chen Rabatte und Rückvergütungen anpassen]. °7 rwaltungsrat werde ermächtigt, den Pachtzins bei
); Act. IV.15.2.3 (2012); Act. IV.15.2.4 (2013); Act. IV.15.2.7 (2016); Act. IV.15.2.8 (2017); Act. IV.15.2.9
1 (2020).
, Traktandum «3. Vertragsänderungen Pacht- und Ak-
ädigung ab 1.1.2015].
er Präambel.
allfälligen Gewinnvorwegnahmen zwischen rinnen anzupassen, wobei die Anpassung u Jahre berechneten Pachtzinserwartung der | der Aktienquote (52,5 % zu 47,5 %) entspre
213. Die Deponie Höli bediente demnach d rinnen in Form von Rabatten und Ruckverc meinde Liestal, die selber keine Abfälle in ¢ Form des Pachtzinses zufriedengestellt. Die um damit angestiegene Kosten abzudecket tungen übersteigenden, erwirtschafteten Ge denen Aktionärinnen ausgeschüttet werden
214. Die genaue Höhe der im Zeitraum 2 geht nicht aus den Erfolgsrechnungen herv höht wurde. Trotzdem kann die Grdssenor werden. Die entsprechenden Zahlen befind« mengenabhängige Entschädigung von Fr.
2015 auf Fr. [> 1.50] pro Tonne und ab 20 mengenabhängige Entschädigung ist in der
215. Im Zeitraum 2010-2015 wurde zusät: umsatzabhängige Entschädigung von bis 2 Aufgrund des Bestrebens der Deponie Höli gemeinde vorzunehmen sowie aufgrund del nommenen Auszahlungen?” ist davon aus gung jeweils rund [< 10] % des Nettobe Entschädigung ist in der 4. Spalte von Tabe gemeinde überwiesene Pachtzins entsprich gigen Komponente. Diese ist in der 5. Spalt Deponie Holi Liestal AG der Burgergemein« 40] Millionen Franken an Pachtzinsen aus.
258 Act. IV.8, Beilage 5, 2. Nachtrag, Dividenden;
259 Gemäss Traktandum 6 des Protokolls der Ve 30.1.2014 (Act. IV.15.3.21), flossen der Bur Zahlungen von rund [1-5] Millionen Franken Millionen Franken an Dividenden ausbezahlt sich auf 52,5 %, was rund [0,25-2,5 Millione meinde im Jahr 2013 Pachtzinsen in der Hö Franken] abzüglich der Dividendenzahlung v umsatzabhängige Entschädigung der Bürger: triebsertrages. Eine analoge Überprüfung | IV.15.3.16, Traktandum 4 enthält den insges: IV.15.2.3 können die Dividendenzahlungen e
der Bürgergemeinde und den Minderheitsaktionä- nter Berücksichtigung der zur ursprünglich auf 40 3ürgergemeinde Liestal insgesamt dem Verhältnis chen müsse].?°®
ie [Gewinnerwartungen] ihrer Minderheitsaktionä- Jütungen. Die Gewinnerwartungen der Bürgerge- Jer Deponie Holi deponierte, wurden hingegen in Aktionärinnen erhöhten also den Pachizins nicht, 1. Vielmehr sollte auf diese Weise der die Erwar- winn im gewünschten Verhältnis an die verschie- können.
010-2021 tatsächlich ausbezahlten Pachtzinsen or, da der Pachtzins nachträglich rückwirkend er- dnung der ausbezahlten Pachtzinsen berechnet an sich in Tabelle 12. Von 2010-2014 wurde eine [> 1.50] pro Tonne ausbezahlt, die für das Jahr 16 auf Fr. [> 5.-] pro Tonne erhöht wurde. Diese 3. Spalte von Tabelle 12 ausgewiesen.
lich zur mengenabhängigen Entschädigung eine u [< 10] % des Nettobetriebsertrags ausbezahlt. Liestal AG, höhere Auszahlungen an die Bürger- - vorliegenden Angaben zu den tatsächlich vorge- zugehen, dass die umsatzabhängige Entschädi- striebsertrages betrug. Diese umsatzabhängige le 12 ausgewiesen. Der insgesamt an die Bürger- t der Summe der mengen- und der umsatzabhän- e von Tabelle 12 aufgeführt. Insgesamt zahlte die Je Liestal im Zeitraum 2010-2020 also rund [30-
rwaltungsratssitzung der Deponie Höli Liestal AG vom yergemeinde im Jahr 2013 einschliesslich Dividenden zu. Gemäss der Erfolgsrechnung 2013 wurden [0,5-5] (Act. IV.15.2.4). Der Anteil der Bürgergemeinde belief n] Franken entspricht. Demnach erhielt die Bürgerge- he von rund [0,5-5] Millionen Franken ([1-5 Millionen on [0,5-2,5 Millionen Franken]). Folglich belief sich die yemeinde im Jahr 2013 auf rund [< 10] % des Nettobe- ann für das Jahr 2012 vorgenommen werden (Act. amt an die Bürgergemeinde ausbezahlten Betrag, Act. ntnommen werden).
Tabelle 12: An die Bürgergemeinde Liestal :
Jahr Deponierte Menge (t) N n 2010 173 355 2011 219 746 2012 357 754 2013 525 223 2014 652 119 2015 571 194 2016 850 019 2017 713 624 2018 756 550 2019 714 786 2020 679 716 Total 6 214 086
Quellen: Act. IV.15.1.12 (Deponierte Menge mengenabhängigen Entschädigung); Erfolc träge).
Kosten der Bereitstellung des Deponiear
216. Weil es sich bei den tatsächlich ausb winnausschüttungen handelte (vgl. Rz 212 f stellung des Deponieareals. Diese werden r
217. Zunächst ist festzuhalten, dass die | ist.26' Deshalb konnte die Bürgergemeinde | Ertrag erzielen, ausser sie nutzt es für den I gemeinde Liestal das entsprechende Wald: Deponieareal überlassen können. Beim ents um sogenannte Opportunitätskosten. Sie er tiven Nutzung.?6 Diese Opportunitätskoster vereinbarten maximalen Pachtzins in Höhe Zu diesem Preis war die Bürgergemeinde | Liestal AG zur Nutzung zu überlassen, wes des Deponieareals rund [< 15,5] Millionen F dem in etwa den im Jahresbericht 2009 de: von insgesamt [< 15,5] Millionen Franken fü
260 Act. IV.15.1.2 (2010); Act. IV.15.2.2 (2011 IV.15.2.5 (2014); Act. IV.15.2.6 (2015); Act. (2018); Act. IV.15.2.10 (2019); Act. IV.15.2.1
261 Act. Ill.1., Zeilen 180-184; Act. 111.3, Zeilen 9
262 \/gl. z.B. ROBERT S. PINDYCK/DANIEL L. RUBIN
263 Act. IV.15.1.1. In der Aufstellung [Facts & Fi der Überschrift [Kosten (exkl. Betrieb), Preis für welche 6,5 Millionen Franken vorgesehen
ausbezahlter Pachtzins, 2010-2020.
lengenab- Umsatzab- Pachtzins ins-
ängige hängige gesamt (Fr.)
ompo- Kompo-
ente (Fr.) nente (Fr.) [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] L..] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]
[30-40 Mio.]
n); Act. IV.8, Beilage 5; Act. IV.15.3.25 (Höhe der jsrechnungen der Jahre 2010-2020?° (Nettoer-
eals
szahlten Pachtzinsen jedenfalls teilweise um Ge- .), entsprechen diese nicht den Kosten der Bereit- vachfolgend berechnet.
3ewirtschaftung von Wald nicht gewinnbringend _iestal mit dem Deponieareal keinen wesentlichen 3etrieb einer Deponie. Hingegen hätte die Bürger- stück einer anderen Gesellschaft zur Nutzung als prechenden entgangenen Gewinn handelt es sich tsprechen dem Ertrag der einträglichsten alterna- 1 entsprechen in casu ungefähr dem ursprünglich von rund [< 15,5] Millionen Franken (vgl. Rz 209). _iestal bereit, das Deponieareal der Deponie Höli halb die ökonomischen Kosten der Bereitstellung ranken betragen. Dieser Preis entspricht ausser- r Deponie Holi Liestal AG veranschlagten Kosten r die [Bereitstellung des Deponieareals].?°°
); Act. IV.15.2.3 (2012); Act. IV.15.2.4 (2013); Act. IV.15.2.7 (2016); Act. IV.15.2.8 (2017); Act. IV.15.2.9 1 (2020).
5-97.
FELD, Mikrodkonomie, 8. Auflage, 2013, S. 317.
gures] auf S. 4 des Jahresberichts befindet sich unter oasis 2009] die Position [Bereitstellung Deponieareal], sind.
Zwischenergebnis
218. Die Deponie Höli Liestal AG zahlte der von rund [30-40] Millionen Franken (Rz 21: des Deponieareals fielen im Vergleich dazu aus (Rz 216 f.). Deshalb ist der von der De} die Differenz, also um rund [> 15] Millionen der Deponie Höli Liestal AG betrug deshalb 60] Millionen Franken, sondern lediglich runc wenn zusätzlich Abschreibungen, Zinsen ut oben).
B.1.5.4.5 Marge
219. Wie bereits erwähnt, wies die Deponie rund [> 60] Millionen Franken aus (vgl. Rz | und Steuern berücksichtigt, ergibt sich ein A 206). Zieht man davon die rund [> 15] Millio gergemeinde in Form von nachträglich erhöl Kosten fur die Bereitstellung des Deponiear Nettoaufwand von rund [< 60] Millionen Fran lich Abschreibungen, Zinsen und Steuern). nen an Abfällen in der Deponie Holi entsorg! Holi pro Tonne Abfall einen Aufwand von rv die entsprechenden Berechnungen).
220. Die Listenpreise der Deponie Holi ohne pro Tonne und wurden schrittweise auf 35 Entsprechend lag der Listenpreis der Depc Abschreibungen, Zinsen und Steuern berüc stattdessen der von den Aktionärinnen bez: den Aufschläge mit rund [...] % etwas tiefer die Listenpreise der Deponie Höli lagen als über den Kosten. Die entsprechenden Bere:
264 Act. IV.8, Rz 33-34 (Jahre 2011-2020); Act.
'Burgergemeinde Liestal Pachtzinsen in der Höhe 1 f.). Die ökonomischen Kosten der Bereitstellung mit rund [< 15,5] Millionen Franken deutlich tiefer oonie Höli Liestal AG ausgewiesene Aufwand um Franken zu reduzieren. Der tatsächliche Aufwand in den Geschäftsjahren 2010-2020 nicht rund [> 1 [< 60] Millionen Franken (bzw. rund [...] Millionen ıd Steuern berücksichtigt werden; vgl. Tabelle 10
» Höli im Zeitraum 2010-2020 einen Aufwand von 206). Werden zusätzlich Abschreibungen, Zinsen ufwand von rund [> 60] Millionen Franken (vgl. Rz Yen Franken ab, welche die Deponie Holi der Bür- ten Pachtzinsen zusätzlich zu den ökonomischen eals überwiesen hat (vgl. Rz 218), ergibt sich ein ken (bzw. rund [...] Millionen Franken einschliess- Da im Zeitraum 2010-2020 rund 6 Millionen Ton- wurden (vgl. Tabelle 12 oben), hatte die Deponie ind [4-12] Franken pro Tonne (vgl. Tabelle 13 für
> VASA-Gebühr betrugen ursprünglich 23 Franken Franken pro Tonne im Jahr 2020 angehoben. ?* nie Holi je nach Listenpreis und je nachdem, ob ksichtigt werden, [weit] über dem Aufwand. Wird ahite Preis herangezogen, fallen die entsprechen- aus. Sowohl die Preise für Aktionärinnen als auch 0 im gesamten Zeitraum 2010-2020 immer weit chnungen sind in Tabelle 13 zusammengefasst.
IV.15.3.6, Traktandum 4 (Jahr 2010).
Tabelle 13: Marge der Deponie Höli Liestal |
Ohne bung Aufwand Pachtzins - [30 Kosten Deponieareal [< Nettoaufwand [: Nettoaufwand / t
Listenpreis / t
Aktionärspreis / t
Aufschlag Listenpreis
Aufschlag Preis Aktionarinnen Quelle: Act. IV.8, Rz 33-34; Act. IV.15.3.6, °
221. Bei der Interpretation der Margen de grosse Entsorgungsunternehmen erheblich entsorgten. Namentlich entsorgte die [F 1] in 5000] Tonnen zu Listenpreisen in der Depor 2020 konnte die [F1] Uber die Aktionarin [Y zu einem Preis, der nur rund [< 5] Franken | die [F1] auf diesem Weg [> 5000] Tonnen ı Deponie Höli?® (vgl. Rz 112 ff.).
222. Die [F2] deponierte im Zeitraum 2015- zum Listenpreis in der Depone Höli?% (vgl Zeitraum rund [15 000-50 000] Tonnen übe einem Preis, der rund [2-8] Franken unter 115 ff.).
223. Grosse Entsorgungsunternehmen hal nur geringfügig tieferen Preisen in der Depc ponie Höli ihre Preise deutlich über die Akt einen wesentlichen Rückgang der angeliefe
B.1.5.4.6 Zwischenergebnis
224. Die Deponie Höli erhöhte ab 2015 ihr Menge nicht zurück. Das spricht dafür, dass raum hatte. Auch die vorliegenden Aussageı ist auch die grosse Marge der Deponie Höli raum 2010-2021 einen grossen Spielraum
sowohl wesentlich tiefer als auch wesentlich bende Verluste befürchten zu müssen.
265 Act. IIl.4, Beilage 1.
266 Act. IIl.4, Beilage 1 und Zeilen 126-128.
267 Act. IV.22, Rz 49; Act. IIl.5, Zeilen 193-194.
268 Act. IV.22, Rz 49; Act. IIl.5, Zeilen 193-194.
269 Act. II1.5, Zeilen 135-149.
AG, 2010-2020.
Abschrei- Mit Abschreibun- en, Zinsen gen, Zinsen und steuern Steuern —40 Mio.] Fr. - [30-40 Mio.] Fr. [4-12] Fr. [4-12] Fr. 23-35 Fr. 23-35 Fr. 16-29 Fr. 16-29 Fr. [...] % [...] % [...] % [...] %
Traktandum 4 (Preise).
r Deponie Holi ist zu berücksichtigen, dass auch 2 Mengen zu den Listenpreisen der Deponie Höli 1 Jahr 2016 [> 5000] Tonnen und im Jahr 2017 [> ie Höli?® (vgl. Rz 106 ff.). In den Jahren 2019 und ] Abfälle in der Deponie Höli entsorgen und zwar inter dem Listenpreis lag. Im Jahr 2019 entsorgte ınd im Jahr 2020 sogar [> 20 000] Tonnen in der
2020 jeweils rund [500-7500] Tonnen an Abfällen . Rz 108). Zusätzlich deponierte sie im gleichen r einen Aktionär der Deponie Höli?®® und zwar zu dem Listenpreis der Deponie Höli lag? (vgl. Rz
yen also grosse Mengen zum Listenpreis oder zu nie Holi entsorgt. Das spricht dafür, dass die De- jonarspreise hinaus hätte anheben können, ohne rten Mengen befürchten zu müssen.
e Preise deutlich. Trotzdem ging die angelieferte die Deponie Höli einen grossen preislichen Spiel- 1 bestätigen diese Einschätzung. Damit konsistent |. Damit steht fest, dass die Deponie Höli im Zeit- bei ihrer Preissetzung hatte. Sie hätte ihre Preise höher ansetzen können, ohne dadurch massge-
225. Entgegen des Vorbringens der Depot zung allfällige Bemühungen des Kantons nichts. Dieser kann insbesondere keine Min: nie für eine Ungleichbehandlung von Aktior dem handelt es sich beim Kanton nicht un Regulierung des Deponiewesens zuständig
B.1.5.5 Beweisergebnis
226. In Bezug auf die Marktergebnisse ist fF
- Rund 75 % der in der Deponie Holi 20 aus den Kantonen Basel-Landschaf stammen im Wesentlichen aus den K:
— Rund 80 % der in der Deponie Höli 20 von Baustellen, die sich innerhalb ei Standort der Deponie Höli befinden (k
— Weniger als 1 Prozent der in der Regii den Abfälle des Typs A wurden in der
— Weniger als 35-40 % der in der Regi verwertbaren Abfälle des Typs B wurc
- Rund [> 65] % der im Kerneinzugsg nichtwiederverwertbaren Abfälle des 165 ff.).
- Die Deponie Höli hatte im Zeitraum : raum. Ihre Preise lagen deutlich über gar noch weiter erhöhen können, ohn gebrochen wäre (Rz 189 ff.).
270 Vgl. etwa Act. V.25, Rz 76 f., Rz 85 und Rz 1
271 Act. ILA.1.11, S. 7.
lie Höli Liestal AG?’ ändern an dieser Einschät- Basel-Landschaft um höhere Deponiegebühren destgebühr für Deponien festlegen2”' und hat sich 1arinnen und Nichtaktionären eingesetzt. Ausser- 1 einen Marktteilnehmer, sondern um die für die 2 Behörde.
-olgendes erwiesen:
11-2021 entsorgten Abfälle des Typs B stammen t und Basel-Stadt. Die restlichen Abfallmengen antonen Aargau und Solothurn (Rz 141 ff.).
11-2021 entsorgten Abfälle des Typs B stammen nes Fahrminutenradius von 39 Minuten um den erneinzugsgebiet; Rz 140; Rz 149 f.).
ın Basel jährlich im Zeitraum 2011-2021 anfallen- Deponie Höli entsorgt (Rz 152 ff.).
on Basel 2018-2019 jährlich anfallenden wieder- len in der Deponie Höli entsorgt (Rz 157 ff.).
ebiet der Deponie Höli 2010-2021 angefallenen Typs B wurden in der Deponie Höli entsorgt (Rz
010-2021 einen sehr grossen preislichen Spiel- ihren Kosten. Vermutlich hätte sie ihre Preise so- e dass die angelieferte Menge dadurch stark ein-
B.2 Vorzugskonditionen für Akt
B.2.1 Beweisthema
227. In diesem Kapitel wird untersucht,
- Ob die Aktionärinnen der Deponie Ho ten als andere Kundinnen (Rz 228 ff.)
— Wie gross der erwähnte Preisuntersct
— In welchem Zeitraum die Deponie Höl nen gewährte (Rz 231 ff.);
— Welche Auswirkungen die erwähnten (Rz 264 ff.).
B.2.2 Grundsatz der Vorzugskondition
B.2.2.1 Beweisthema
228. Nachfolgend wird untersucht, ob die A ren Preisen deponieren konnten als andere
B.2.2.2 Beweismittel
229. Die Behörde stützt sich im Wesentlich
— Ziffer 7 des Aktionärsbindungsvertrag mung, wonach die Aktionärinnen eine halten hätten. ?’?
- Die schriftliche Selbstanzeige der De Aktionärinnen einen Rabatt auf die pu verlauf — eine mengenabhängige Rüc
— Die Aussagen der Vertreter der Depc tieferen Preisen hätten deponieren ko
B.2.2.3 Beweiswürdigung und Beweiser:
230. Die vorliegenden Urkundenbeweise dass die Aktionärinnen der Deponie Höli Li als andere Kundinnen. Nur ihnen wurde ein wurden Rückvergütungen ausbezahlt.
B.2.3 Ausmass und Dauer der Vorzug:
B.2.3.1 Beweisthema
231. Nachfolgend wird für jedes der Jahre Rückvergütungen ausfielen, welche die De närinnen gewährte.
272 Act. IV.8, Beilage 5.
273 Act. IV.8, Rz 32; Act. IV.22, Rz 1.
274 Act. IV.8, Rz 34; Act. IV.22, Rz 1.
275 Act. Ill.1, Zeile 327 ([N7]); Act. Ill.2, Zeilen 17€ 108-110 ([N2]); Act. IV.6, Zeilen 164-179 ([N
ionärinnen
ji Liestal AG zu tieferen Preisen deponieren konn-
lied ausfiel (Rz 231 ff.);
i Liestal AG ihren Aktionärinnen Vorzugskonditio-
Vorzugskonditionen auf den Wettbewerb hatten
en für Aktionärinnen
ktionärinnen der Deponie Höli Liestal AG zu tiefe- Kundinnen.
an auf die nachfolgend aufgeführten Beweismittel.
5, einschliesslich der Nachträge zu dieser Bestim- 2n Rabatt auf die offiziellen Deponiegebühren er-
ponie Höli Liestal AG, gemäss welcher sie ihren plizierten Listenpreise?”° und — je nach Geschäfts- kvergütung gewährt habe. ?7*
nie Holi Liestal AG wonach die Aktionärinnen zu nnen als andere Kundinnen.2”°
gebnis
und Aussagen stimmen überein. Sie beweisen, estal AG zu tieferen Preisen deponieren konnten Rabatt auf den Listenpreis gewährt und nur ihnen
;konditionen für Aktionärinnen
2010-2021 untersucht, wie hoch die Rabatte und ponie Holi Liestal AG ausschliesslich ihren Aktio-
179 ([N1]); Act. 111.3, Zeile 208 ([N4]); Act. IV.5, Zeilen 3]).
B.2.3.2 Beweismittel
232. Die Behörde stützt sich zur Untersuc Rückvergütungen für Aktionärinnen im We zungen der Deponie Höli Liestal AG. Diese lemente.
— Angaben zu den Preisen der Deponie sind diese auch in der Selbstanzeige |
— Abgaben zur Höhe der Rückvergütun: AG.?’® Mit Ausnahme des Jahres 201 nie Höli Liestal AG enthalten. ?’°
B.2.3.3 Beweiswürdigung
233. Seit der Eröffnung der Deponie Höli im Höli Liestal AG einen Rabatt auf den von | entrichtete ihnen die Deponie Höli Liestal AC deponierten Menge ausbezahlte. Nichtak (Rz 228 ff.). Die Höhe dieser Rabatte und R sammen mit dem «Nettopreis Aktionärinnen den Aktionärinnen gewährten Rabatts und
Rückvergütung. Es handelt sich dabei also Deponie Höli Liestal AG bezahlten Nettopre gegeben, welche sowohl von Aktionärinner (vgl. Rz 25).
276 Es handelt sich um folgende Protokolle: A Traktandum 4.1 (2020); Act. IV.15.3.48, Trakt Act. IV.15.3.37, Traktandum 9 (2017); Act Traktandum 8 (2015); Act. IV.15.3.20, Trakt und 2012); Act. IV.15.3.9, Traktandum 3.3 ( dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung v schmutztes Aushubmaterial mit sofortiger Wi tandum 5). Da nur sehr geringe Mengen unv sorgt werden (vgl. Rz 131) wird diese Preisar
277 Act. IV.8, Rz 32-33. Die Angaben in der Se Verwaltungsratsprotokollen konsistent. Gemi ponie Holi Liestal AG vom 29.10.2010 stimmt 2011 mit unveränderten Preisen zu (Act. IV.1
278 Es handelt sich um die folgenden Protokolle: Traktandum 8 (2019); Act. IV.15.3.51, Trakta Act. IV.15.3.37, Traktandum 6 (2016 ur Act. IV.15.3.20, Traktandum 3 (2014); A Act. IV.15.3.6, Traktanden 1 und 3 (2010).
279 Act. IV.8, Rz 34. Die Angaben in der Selbstar tungsratsprotokollen konsistent. Dem Protok« AG vom 3.2.2011 kann entnommen werden, | [entgeltliches Deponiematerial] in der Deponi Das entspricht der in der Jahresrechnung 201 S. 1). Ausserdem sieht der provisorische Ak [200 000-300 000] Franken vor (Act. IV.15.3. eine mengenmässige Rückvergütung von run der für das Jahr 2011 ausbezahlten Rückver tungsratsbeschluss vom 23.9.2010 konsister Preise vorsah (Act. IV.15.3.5, Traktandum 8)
hung von Ausmass und Dauer der Rabatte und sentlichen auf Protokolle der Verwaltungsratssit- enthalten die nachfolgend aufgeführten Beweise-
Höli Liestal AG.?’® Mit Ausnahme des Jahres 2010 Jer Deponie Höli Liestal AG enthalten. ?7”
yen an die Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal 0 sind diese auch in der Selbstanzeige der Depo-
Mai 2010 erhielten die Aktionärinnen der Deponie Nichtaktionären bezahlten Listenpreis. Zusätzlich > eine Rückvergütung, welche sie proportional zur tionäre erhielten keine solche Rückvergütung ückvergütungen ist in Tabelle 14 angegeben, zu- ». Dieser entspricht dem Listenpreis abzüglich des abzüglich der an die Aktionärinnen ausbezahlten um den tatsächlich von den Aktionärinnen an die is. Ausserdem ist die Höhe der VASA-Gebühr an- 1 als auch Nichtaktionären bezahlt werden muss
st. IV.15.3.63, Traktandum 5 (2021); Act. IV.15.3.54, andum 6 (2019); Act. IV.15.3.43, Traktandum 9 (2018); . IV.15.3.31, Traktandum 7 (2016); Act. IV.15.3.25, andum 3 (2014); Act. IV.15.3.14, Traktandum 5 (2013 2011); Act. IV.15.3.5, Traktandum 8 (2010). Gemäss 9m 21.8.2014 beschloss dieser, die Preise für unver- "kung um 6 Franken anzuheben (Act. IV.15.3.24, Trak- erschmutztes Aushubmaterial in der Deponie Höli ent- ıpassung nachfolgend nicht berücksichtigt. lbstanzeige sind mit den Angaben in den genannten ass dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung der De- > der Verwaltungsrat einem Budgetentwurf für das Jahr 5.3.5, Traktandum 8).
Act. IV.15.3.66, Traktandum 7 (2020); Act. IV.15.3.57, ndum 6 (2018); Act. IV.15.3.43, Traktandum 6 (2017); id 2015); Act. IV.15.3.25, Traktandum 3 (2014); ct. IV.15.3.15, Traktandum 4/5 (2012 und 2011);
zeige sind mit den Angaben in den genannten Verwal- Il der Verwaltungsratssitzung der Deponie Höli Liestal dass seit der Eröffnung rund [75 000-150 000] Tonnen e Höli entsorgt wurden (Act. IV.15.3.6, Traktandum 1). 0 erwähnten, entgeltlichen Abfallmenge (Act. IV.15.1.2, schluss 2010 mengenmässige Rückvergütungen von 6, Traktandum 3). Daraus folgt, dass für das Jahr 2010 d 2 Franken pro Tonne vorgesehen war. Das entspricht gütung pro Tonne und ist damit auch mit dem Verwal- t, wonach das Budget für das Jahr 2011 unveränderte
Tabelle 14: Preise und Rückerstattungen de
Jahr Listenpreis Rabatt (exkl. (Fr./t) VASA, Fr./t) 2010 23.00 7.00 2011 23.00 7.00 2012 23.00 7.00 2013 23.00 7.00 2014 23.00 7.00 2015 25.00 9.00 2016 25.00 9.00 2017 27.00 9.00 2018 29.00 9.00 2019 31.00 11.00 2020 35.00 11.00 2021 40.00 11.00 Durchschnitt 26.09 8.45 pro Jahr 2010-2020 Durchschnitt 26.88 8.83 pro Tonne 2010-2020
Quelle: Protokolle der Verwaltungsratssitzu IV.15.1.12, S. 5 (Jahresmengen zur Berech
234. Die Höhe der Rückvergütungen legte « Gemäss ihren Angaben erhielten die Aktion gütung.?®° Tatsächlich wurde die Rückverc sprünglich 2 Franken pro Tonne im Jahr 2C und 2015 erhöht.?®' Ab dem Jahr 2016 redı gütung auf Fr. 3.60 pro Tonne, obwohl die auch die Deponiegebühren weiter anstieger vergütungen an die Minderheitsaktionarinn Bürgergemeinde in Form von Pachtzinsen | der Anpassung von Pachtzins und Ruckverc beiden Aktionärsgruppen] sicherstellen, als Minderheitsaktionärinnen andererseits (vgl.
235. Während die Aktionärinnen die genau punkt der Deponierung kannten, war ihnen vergütung noch nicht bekannt. Da die Rück Tonne betrug und im Zeitraum 2016-2020 tr
280 Act. IV.8, Rz 34.
281 Die Erhöhungen wurden jeweils mit Verweis festgelegt. Erhöhung von Fr. 2.- auf Fr. 4.- ir Fr. 5.50 im Jahr 2013: Act. IV.15.3.20; Erl IV.15.3.25.
282 Act. IV.15.3.37, Traktandum 6.
r Deponie Höli Liestal AG, 2010-2021.
Rückvergü- | Nettopreis Ak- VASA-
tung (Fr./t) tionärinnen Gebühr (Fr./t) (Fr./t)
2.00 14.00 3.00 2.00 14.00 3.00 4.00 12.00 3.00 5.50 10.50 3.00
6.00 10.00 3.00 6.00 10.00 3.00 3.60 12.40 5.00 3.60 14.40 5.00 3.60 16.40 5.00 3.60 16.40 5.00 3.60 20.40 5.00
5.00 3.95 13.68 3.91
4.15 13.90 4.20
ngen der Deponie Holi Liestal AG (Rz 232). Act. nung des Durchschnitts pro Tonne).
lie Deponie Holi Liestal AG jeweils Ende Jahr fest. arinnen [je nach Geschaftsverlauf] eine Ruckver- jütung mit steigenden Annahmemengen von ur- 10 auf 6 Franken pro Tonne in den Jahren 2014 ızierte der Verwaltungsrat allerdings die Rückver- in der Deponie Höli entsorgten Abfallmengen wie 1 (vgl. Tabelle 12 oben). Die Reduktion der Rück- sn wurde mit den höheren Auszahlungen an die yegründet. Die Deponie Höli Liestal AG wollte mit Jütungen [die proportionale Gleichbehandlung der o der Bürgergemeinde Liestal einerseits und den Rz 207 ff.).282
e Höhe des Rabatts auf den Listenpreis zum Zeit- zu diesem Zeitpunkt die genaue Höhe der Rück- vergütung aber immer mindestens 2 Franken pro otz Umsatzschwankungen immer unverändert auf
auf den im laufenden Geschäftsjahr erzielten Umsatz n Jahr 2012: Act. IV.15.3.15; Erhöhung von Fr. 4.— auf ıöhung von Fr. 5.50 auf Fr. 6.- im Jahr 2014: Act.
Fr. 3.60 pro Tonne festgelegt wurde, war ihı der Rückvergütung bewusst. Deshalb konn! auch die Rückvergütung bei der Kalkulatior Mengen auf welche Art und Weise entsorgt
236. Die Entwicklung der verschiedenen F Abbildung 10 dargestellt. Die Aktionärinner preis Aktionärinnen». Nichtaktionäre leistet preis Aktionärinnen». Zusätzlich enthält der‘ den Rabatt für Aktionärinnen, da diese Ver men.
Abbildung 10: Preiselemente der Deponie H
9 N N %) i N N N N N s Se ee Ser
BEE VASA-Gebühr [Er] Rückvergütung
Quelle: Protokolle der Verwaltungsratssitzur
237. Aus Tabelle 14 und Abbildung 10 geh Liestal AG deutlich weniger bezahlten als | entspricht der Summe der Rückvergütung u sen beiden Vergünstigungen profitieren kon
238. In Tabelle 15 ist die Grösse dieser Pre bezahlten Listenpreises inklusive VASA-Ge die Aktionärinnen nur rund die Hälfte des P nären verrechnete. Im Durchschnitt der Jahr ponie Höli Liestal AG 42 % weniger als die N schnitt der Jahre 2010-2021 mehr als eine Listenpreises aus.
1en trotzdem auch im Voraus die ungefähre Höhe len sie sowohl den Rabatt auf den Listenpreis als 1 von Offerten oder auch beim Entscheid, welche werden sollen, berücksichtigen.
-reiselemente der Deponie Holi Liestal AG ist in 1 bezahlten die VASA-Gebühr sowie den «Netto- en ebenfalls die VASA-Gebühr und den «Netto- von ihnen bezahlte Preis die Rückvergütung sowie günstigungen nur den Aktionärinnen zu Gute ka-
li Liestal AG, 2010-2020.
5 © A DD DD NO RS NP ND oD Ss § gg gS &
[EH Nettopreis Aktionarinnen EN Rabatt
igen der Deponie Holi Liestal AG (Rz 232).
t hervor, dass die Aktionärinnen der Deponie Höli Nichtaktionäre. Die entsprechende Preisdifferenz nd des Rabatts, da nur die Aktionärinnen von die- nten.
sdifferenz in Prozent des von den Nichtaktionären »bühr angegeben. In manchen Jahren bezahlten reises, welchen die Deponie Höli den Nichtaktio- e 2010-2020 bezahlten die Aktionärinnen der De- lichtaktionäre. Allein der Rabatt machte im Durch- n Viertel des von den Nichtaktionären bezahlten
Tabelle 15: Bedeutung von Rabatt und Rücl
Jahr Ra
Durchschnitt pro Jahr 2010-2020
Durchschnitt pro Tonne 2010-2020 Quelle: Protokolle der Verwaltungsratssitzur
239. Die Deponie Höli Liestal AG beauftra ihre Preispolitik kartellrechtlich zu beurteile 27. Mai 2021 eine entsprechende Einschat: waltungsratssitzung der Deponie Holi Liest tungsrat noch am gleichen Tag, den Aktion: Preisvergünstigungen mehr zu gewähren. ?® haben vor, bei der nächsten Verwaltungsré Preissystem machen wollen, wenn es aktue! der Beschluss zur Aufhebung der Vorzugsk« genden Untersuchung am 7. Juni 2021 gefa die Vorzugskonditionen bereits am 27. Mai :
B.2.3.4 Beweisergebnis
240. Es ist erwiesen, dass die Deponie Höl
— ihren Aktionärinnen einen Rabatt auf c inkl. VASA-Gebühr gewährte. Dieser durchschnittlich rund Fr. 8.50 pro Ton VASA-Gebühr (Rz 229 ff.);
283 Act. Ill.1, Zeilen 80-81; Act. IV.15.3.72, Trakt 284 Act. IV.15.3.67, Traktandum 4.
285 Act. Ill.1, Zeilen 83-84.
<vergutung der Aktionärinnen, 2010-2020.
batt in % Rückvergü- Rabatt +
; Listen- tung in % Rückvergü-
ises inkl. des Listen- tung in % des
VASA- inkl. VASA- Gebühr Gebühr
27 % 8% 35 % 27 % 8% 35 % 27 % 15 % 42 % 27 % 21% 48 % 27 % 23 % 50 % 32 % 21% 54 % 30 % 12 % 42 % 28 % 11 % 39 % 26 % 11 % 37 % 31% 10 % 41 % 28 % 9% 37 % 24 % 28 % 14 % 42 % 28 % 13 % 42 %
igen der Deponie Holi Liestal AG (Rz 232).
gte im Frühjahr 2021 eine Anwaltskanzlei damit, 1.283 Diese liess der Deponie Höli Liestal AG am zung zukommen. Gemäss dem Protokoll der Ver- al AG vom 27. Mai 2021 beschloss der Verwal- arinnen nach Wiedereröffnung der Deponie keine ' [N7] sagte am 7. Juni 2021 Folgendes aus: «Wir itssitzung zu beschliessen, dass wir ein anderes / unzulässig ist».2®° Gemäss dieser Aussage wäre nditionen also erst nach der Eröffnung der vorlie- len. In dubio pro reo ist davon auszugehen, dass 2021 aufgehoben wurden.
i Liestal AG
len von den Nichtaktionären bezahlten Listenpreis Rabatt belief sich in den Jahren 2010-2020 auf ne bzw. rund einen Viertel des Listenpreises inkl.
andum 5.
- ihren Aktionärinnen zusätzlich zum e zahlte. Diese Rückvergütungen beliefe lich rund 4 Franken pro Tonne bzw. mı (Rz 229 ff.);
— ihren Aktionärinnen im Jahr 2021 bis einen Rabatt auf den Listenpreis in de 234);
— am 27. Mai 2021 beschloss, die Vorzi 239).
B.2.4 Auswirkungen der Vorzugskondi
B.2.4.1 Beweisthema
241. Nachfolgend werden die folgenden Fr
— Welche Bedeutung hatten die Gebühr ten Märkten?® im Vergleich zu andere
- Konnten Nichtaktionäre Abfälle des T\ nien zu im Vergleich zu den Aktionärsl gen entsorgen?
— Fuhrten die Vorzugskonditionen für A Verschiebung der Marktanteile im Mul
242. Die entsprechenden Ergebnisse sind vant zur Beurteilung der Eignung der Vorzuc (vgl. Rz 394 ff.).
B.2.4.2 Beweismittel
243. Die Behörde stützt sich zur Untersuch lichen auf die nachfolgenden Beweismittel.
Zeugenaussagen
244. [N5] sagte anlässlich der Zeugeneinv: gendes aus: Die [F1] erstelle in der Regel O mit Baumaterial. Dabei seien die Kosten für scheidender Faktor in Bezug auf die Erteilur
286 Unter «nachgelagerten Märkten» sind Märk Abfällen des Typs B ein Input ist, den die in | Produktion der ihrerseits angebotenen Güteı 871). Ein Beispiel von in nachgelagerten Mär gungsunternehmen, welche die Deponien für digen und ihrerseits ein Gesamtpaket von Die len anbieten. Bezogen auf die zeitliche Abfolg durchlaufen, stehen diese «nachgelagerten N um nachgelagerte Märkte. Ein dem Markt für gerter Markt wäre zum Beispiel der Markt für kontrolle benötigt werden.
287 Act. IIl.4, Zeilen 333-337.
rwähnten Rabatt jährlich Rückvergütungen aus- n sich in den Jahren 2010-2020 auf durchschnitt- ahr als 10 % des Listenpreises inkl. VASA-Gebühr
‚ zur Schliessung der Deponie am 12. Mai 2021 ar Höhe von 11 Franken pro Tonne gewährte (Rz
ugskonditionen für Aktionärinnen aufzuheben (Rz
tionen für Aktionärinnen
agen untersucht:
en der Deponien des Typs B in den nachgelager- ın Kostenfaktoren?
‚ps B statt in der Deponie Höli bei anderen Depo- <onditionen der Deponie Holi ähnlichen Bedingun-
Ktionärinnen der Deponie Holi Liestal AG zu einer dengeschäft zu Gunsten der Aktionärin [X]?
zusammen mit weiteren Beweisergebnissen rele- iskonditionen, den Wettbewerb zu beeinträchtigen
ung der obgenannten Beweisthemen im Wesent-
arnahme vom 25. August 2021 insbesondere Fol- fferten für Transport, Entsorgung und Belieferung die Entsorgung von Material des Typs B ein ent-
fe zu verstehen, in welchen die Entgegennahme von den nachgelagerten Märkten tätigen Unternehmen zur " verwenden (vgl. z.B. PINDYCK/RUBINFELD, Fn 262, S. kten tätigen Unternehmen sind Transport- und Entsor- die Entgegennahme von Abfällen des Typs B entschä- nstleistungen für Transport und Entsorgung von Abfäl- e, in welcher Bauabfälle die verschiedenen Markstufen lärkte» vor der Deponierung. Trotzdem handelt es sich die Entgegennahme von Abfällen des Typs B vorgela- Waagen, welche von den Deponien bei der Zugangs- von Auftraggebern mitgeteilt worden, dass s genen Preise für die Deponierung von Abfäl den Aufträge nicht erhalten habe. ?®®
245. [N6] sagte anlässlich der Zeugeneinv gendes aus: Die Aktionärin [X] habe mit de ihren Marktanteil drastisch steigern können schäft. Im Gegenzug habe die [F2] aufgrunc biete, massiv an Marktanteilen verloren.?®°
Mündliche Aussagen von Vertretern der |
246. [N7] sagte anlässlich der Parteieinve Marktteilnehmer habe eine bevorzugte De Marktpreis, deponieren könne.”
247. [N4] sagte anlässlich der Parteieinv: «Wenn wir als [Minderheitsaktionärin der De Offerten eingesetzt hätten, hätten wir das glı für den Recyclingkies. Wir hätten die Aufträ:
248. [N2] liess sich anlässlich der mündlic 2021 wie folgt vernehmen: [Bevor sich die [F sei die [F6] ebenfalls in der Lage gewesen, wesen. In Bezug auf die Gesamtkosten der 2-4 % ausmachen.]?”
Schriftliche Eingaben der Deponie Höli L
249. Die Deponie Höli Liestal AG machte folgenden Aussagen:
- Die [F2] habe rund 40 [Welaki-Fahrze: gen in das Muldengeschäft eingestieg
- Die [F2] habe im Zeitraum 2015-2020 gen in der Deponie Höli entsorgt. Die Aktionärin X] das Geschäft der [F2] m
— Die Deponie Bruggtal habe einer zu | men] gehörenden Gesellschaft in eine (inkl. VASA-Gebühr) von Fr. [33-38] p Aktionärinnen der Deponie Höli Liesta Deshalb seien die Konkurrentinnen d Markt kaum benachteiligt gewesen. ?*
288 Act. IIl.4, Zeilen 199-201.
289 Act. 111.5, Zeilen 300-305. 2% Act. Ill.1, Zeilen 353-354. 291 Act. IIl.3, Zeilen 223-225. 292 Act. IV.5, Zeilen 117-119. 293 Act. IV.22, Rz 48.
294 Act. IV.22, Rz 49 f.
295 Act. IV.22, Rz 30-32.
ie aufgrund der zu hohen, in der Offerte eingetra- len des Typs B den Zuschlag für die entsprechen-
arnahme vom 30. August 2021 insbesondere Fol- 2n Preisen der Deponie Holi innert kürzester Zeit und sei unterdessen Marktführerin im Muldenge- | der Deponiepreise, welche [die Aktionärin X] an-
Deponie Höli Liestal AG
rnahme vom 8. Juni 2021 namentlich aus, jeder ponie, bei welcher er zum gleichen Preis, dem
arnahme vom 11. Juni 2021 insbesondere aus: ponie Höli Liestal AG] den Listenpreis bei unseren siche Ergebnis bekommen, wie mit dem Null Preis je nicht erhalten.»°'
shen Ergänzung zur Selbstanzeige vom 15. Juni -6] im Jahr [...] an der Deponie Holi beteiligt habe, Aufträge einzuholen und sei konkurrenzfähig ge- [F6] würden die Kosten für die Deponierung rund
iestal AG
in ihren schriftlichen Eingaben insbesondere die
ige]. [Die Aktionärin X] sei mit 2 solchen Fahrzeu- en und habe heute 12.?%
die in Tabelle 16 unten angegebenen Abfallmen- se Zahlen würden zeigen, dass der Einstieg [der it Mulden kaum beeinträchtigt habe.?*
einem grossen vertikal integrierten Bauunterneh- r Offerte vom 7. Oktober 2020 einen Deponiepreis ro Tonne angeboten. Im Vergleich dazu hätten die | AG im Jahr 2020 29 Franken pro Tonne bezahlt. er Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal AG im
- Die KieferTrans GmbH sei innert wen der Region gewachsen. Daraus folge, ren Deponien zu Vorzugskonditionen
— Die [F1] könne in der Deponie Bruggt könne sowohl in der Deponie Bruggt: konditionen deponieren, während die Zugang zu anderen Deponien hätten.
— In den meisten Fällen würden verschi wiederverwertbare Abfälle des Typs I ponierung oder der Wiederverwertun: Materials werde deponiert.?°°
B.2.4.3 Beweiswürdigung
B.2.4.3.1 Bedeutung der Deponiegebüh
250. Der Anteil der Deponiegebühren an d schiedlich. So ist zum Beispiel der Anteil der die ganze Erstellung eines Gebäudes einsct hub- oder Abbruchmaterial in einer Deponi sichtigen, dass die wenigsten Bauunternehn abfallen selber ubernehmen. Gemass Aus: [Aktionarin Y] und [Aktionarin Z] «unter der Lastwagen verftigen».°*°° Beide können als / zugskonditionen deponieren. Andere Bauun die Entsorgung der auf ihren Baustellen anf. ternehmen, so zum Beispiel an die [Aktionä
251. Diese Transport- und Entsorgungsunt auf einer Baustelle anfallenden Abfallarten 2 der aktuellen Nachfrage nach RC-Produkte deponiert oder wiederverwertet. Insbesonde zeuge besser auszulasten, bringen diese te Beispiel Kies oder Beton zur Baustelle.°°'
252. Die Bedeutung der Deponiegebühren stelle stark unterschiedlich. Sie spielen dan Abfälle vorwiegend in Deponien des Typs B die anfallenden Kosten im Wesentlichen aus Der genaue Anteil der Deponiegebühren ist fernung zwischen Baustelle und Deponie ab die Transportkosten und damit auch deren Deponiegebühren an der Summe von Trans chen Aufträgen regelmässig rund 75 % (vgl
296 Act. IV.8, Rz 54, Punkt 4.
297 Act. IV.22, Rz 40.
298 Act. IV.22, Rz 48.
299 Act. V.25, Rz 31 ff.
300 Act. IIl.2, Zeilen 270-272.
301 Act. III.4, Zeilen 333-337; Act. V.25, Rz 31 sc
302 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die [F1] A Transportkosten sind höher, wenn dafür Mul
iger Jahre zu einem der grösseren Transporteure dass dieses Unternehmen seine Abfälle in ande- entsorgen könne. ?°
al zu Vorzugskonditionen deponieren.?” Die [F2] al als auch in der Deponie Strickrain zu Vorzugs-
' Aktionärinnen der Deponie Höli keinen solchen edene Arten von Bauabfällen und nicht nur nicht- 3 von den Baustellen abtransportiert und der De- J zugeführt. Nur rund ein Viertel des anfallenden
ren in den nachgelagerten Märkten
en Gesamtkosten ist je nach Auftrag stark unter- Deponiegebühren relativ gering, wenn ein Auftrag liesslich der Entsorgung von verschmutztem Aus- > des Typs B umfasst. Dabei ist aber zu berück- 1en den Abtransport und die Entsorgung von Bau- sage von [N1] sind die beiden Bauunternehmen letzten übrig gebliebenen, die noch über eigene \ktionärinnen der Deponie Höli Liestal AG zu Vor- ternehmen vergeben hingegen den Transport und allenden Abfälle regelmässig an spezialisierte Un-
ernehmen holen in der Regel die verschiedenen, ib. Je nach Beschaffenheit der Abfälle und je nach 2n werden die abgeholten Abfälle anschliessend re um die fur den Abtransport verwendeten Fahr- silweise auf der Hinfahrt Baumaterialien wie zum
ist aus diesen Gründen je nach Auftrag und Bau- n eine zentrale Rolle, wenn die abtransportierten entsorgt werden müssen. In diesem Fall bestehen ; den Deponiegebühren und den Transportkosten. bei solchen Aufträgen insbesondere von der Ent- hängig: Je grösser die Fahrzeit, desto höher fallen Anteil an den Gesamtkosten aus. Der Anteil der sportkosten und Deponiegebühren beträgt bei sol- . Rz 52 ff.).2°? Bei solchen Aufträgen sind die von
wie Beilagen 6 und 7. bfälle des Typs B primär mit Kippern transportiert. Die Jen statt Kipper eingesetzt werden (vgl. Rz 50 f.). Ent- den im Wettbewerb stehenden Transport- u gebühren folglich entscheidend dafür, welcr
253. Der andere Extremfall besteht aus Au die Deponierung von Abfällen des Typs B, s weise die Erstellung eines Gebäudes ausge Gebühren der Deponien des Typs B eine v Kosten für die Deponierung auf rund 2-4 % delt es sich um ein Bauunternehmen, die ihı nicht nur in Deponien des Typs B entsorgt‘ eine sehr wichtige Rolle.°°® Deshalb haben « Aufträgen, bei welchen neben der Entsorgu tere Leistungen eingekauft werden, einen : Wettbewerb stehenden Anbieterinnen.°°
254. Im Vergleich zu den von Bauunternehr gebühren für die von den Transport- und Ent sentlich bedeutender. Besteht ein Auftrag at Abfällen des Typs B, beträgt der Anteil der wähnt regelmässig rund 75 % (Rz 252). Da i in einer Deponie des Typs B entsorgt werc Gesamtkosten aber häufig tiefer aus. Der g: unterschiedlich.
255. Gemäss Zeugenaussage von [N5] ist Regel selbst dann «ein entscheidender Fak arten transportiert und entsorgt werden müs gebühren Typ B einen Einfluss auf die Ver
sprechend ist der Anteil der Deponiegebühre kosten im Muldengeschäft tiefer als bei Auft ist.
303 Act. IV.5, Zeilen 118-119.
304 Act. IV.5, Zeile 187.
305 Wenn Bauabfälle deponiert werden, geschieh einem geringen Teil in Deponien des Typs A. den im Jahr 2018 im Kanton Basel-Landscha entsorgt. Im gleichen Jahr wurden mehr als « B im Kanton Basel-Landschaft entsorgt (Act. machten also mehr als 90 % der insgesamt irr Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Abfälle exportiert und dort jedenfalls teilweise ebenfz Jahr 2018 eingesetzten Taskforce Baustoffl 900 000 Tonnen pro Jahr (Act. I1.A.4.1, Antv nierten Mengen der in den Kantonen Basel- Typs A und des Typs B etwa ähnlich gross au des Typs B wesentlich höher sind als diejer grossen Anteil an den insgesamt anfallenden
306 Die Deponie Höli Liestal AG stellt sich auf d «definitiv nicht ins Gewicht» falle (Act. V.25, gend, Aktionärinnen rund 40 % weniger für die ergibt sich selbst bei einem relativ geringen / mer noch ein spürbarer Kostennachteil, der ( aus den Ausschlag darüber geben kann, wel
307 Act. Ill.4, Zeilen 333-337.
308 Act. IIl.4, Zeilen 199-201, vgl. auch Zeilen 35:
nd Entsorgungsunternehmen bezahlten Deponie- ies Unternehmen den Zuschlag erhält.
ifträgen, bei welchen nicht nur der Transport und ondern ein ganzes Bauprojekt inklusive beispiels- schrieben wird. Bei solchen Aufträgen spielen die veniger grosse Rolle. [N2] schätzt den Anteil der der Gesamtkosten der [F6] .°°° Bei der [F6] han- ‘e eigenen Abfälle entsorgt.°°* Obwohl Bauabfälle werden, spielt dieser Deponietyp bei Bauabfällen Jie Gebühren der Deponien des Typs B selbst bei ng von Abfällen des Typs B noch zahlreiche wei- spürbaren Einfluss auf die Gesamtkosten der im
nen ausgeführten Bauprojekten sind die Deponie- sorgungsunternehmen ausgeführten Aufträge we- ısschliesslich aus Transport und Deponierung von Deponiegebühren an den Gesamtkosten wie er- n der Regel nicht alle der zu entsorgenden Abfälle len, fällt der Anteil der Deponiegebühren an den enaue Kostenanteil ist von Baustelle zu Baustelle
‘die Entsorgung von Abfällen des Typs B in der tor für den Zuschlag», wenn verschiedene Abfall- ;sen und zusätzlich Baustoffe geliefert werden. °°’ unabhängig voneinander aus, dass die Deponie- gabe von Aufträgen haben.°° Deshalb ist davon
n an der Summe von Deponiegebühren und Transport- rägen, bei welchen ein Transport mit Kippern möglich
t dies im Wesentlichen in Deponien des Typs B und zu Gemäss Angaben des Kantons Basel-Landschaft wur- ft rund 80 000 Tonnen Abfälle in Deponien des Typs A sine Million Tonnen Abfälle in den Deponien des Typs II.A.4.1, Antwort auf Frage 3). Die Abfälle des Typs B | Kanton Basel-Landschaft deponierten Bauabfälle aus. des Typs Ain grossen Mengen ins grenznahe Ausland ills deponiert werden. Gemäss einer Schätzung der im creislauf Regio Basel handelt es sich dabei um rund ort auf Frage 5.1). Deshalb dürften die jährlich depo- Landschaft und Basel-Stadt angefallenen Abfälle des sfallen. Insbesondere weil die Gebühren der Deponien igen der Deponien des Typs A, haben erstere einen Deponiegebühren für Bauabfälle.
an Standpunkt, dass ein Kostenanteil von rund 2-4 % Rz 89). Dem ist nicht zuzustimmen. Wenn, wie vorlie- > Deponierung bezahlen als Nichtaktionäre (Rz 231 ff.), \nteil der Deponiegebühren an den Gesamtkosten im- yerade in kompetitiven nachgelagerten Märkten durch- ches Unternehmen den Zuschlag erhält.
>-356 und Zeilen 189-190 ([N5]); Act. 11.5, Zeilen 300- auszugehen, dass die Deponiegebühren Ty Transport und Entsorgung eine bedeutende
256. Diese Einschätzung ist konsistent mit ı Deponie Höli Liestal AG] jedenfalls gewisse Aktionärin] zum Listenpreis der Deponie Hö Aussage der Deponie Höli Liestal AG, won hätte wachsen können, wenn sie nicht zu Ve sorgen können, °" stützt die Einschätzung, ( spielen.
257. Hingegen sagte [N2] aus, dass die [F konkurrenzfähig war. Erst ab diesem Zeitpt Deponie Holi Abfälle entsorgen. Da die [Fi Transport und Entsorgung spezialisiert ist, s zung nicht entgegen. Die Bedeutung der D nehmen wie die [F6] im Vergleich zu Trans denfalls wenn die entsprechende Einschatz in Bezug auf das Unternehmen als Ganzes
258. Zusammenfassend ist erwiesen, dass Aufträgen insbesondere für Transport und E spielen, wobei der genaue Anteil an den Gi fällt.
B.2.4.3.2 Ausweichmöglichkeiten der N
259. Die Deponie Höli Liestal AG behaupte Preis wie die Aktionärinnen der Deponie H( Deponie Höli.?'! Diese Behauptung trifft aus
— Gemäss Angaben der Deponie Holi Lie frager bis 2019 ohne Mengenbeschrä raus folgt, dass Nichtaktionäre grunds nien entsorgen konnten.
- Gemäss Angaben der Deponie Holi Lie vertiakl integrierten grossen Bauunte: ferte vom 7. Oktober 2020 einen Dep« Tonne angeboten. Die Aktionärinnen 2020 einen Preis von 29 Franken pro tung in der Höhe von Fr. 3.60 pro Tor sich die Kosten der Aktionärinnen der und lagen damit um Fr. [> 6] unter der ser Unterschied entspricht einem Aufs Höli von mehr als [25] %. Ausserdem 2020 gemäss Angaben der Deponie H
309 Act. III.3, Zeilen 223-225.
310 Act. IV.8, Rz 54, Punkt 4.
311 So die Aussage von [N7] (Act. IIl.1, Zeilen < schriftlichen Eingabe vom 23.11.2021 bekräf
312 Act. IV.8, Rz 29.
313 Act. IIl.2, Zeilen 204-217.
p B bei einem wesentlichen Anteil der Aufträge für Rolle spielen.
Jer Aussage von [N4] wonach [eine Aktionärin der Aufträge nicht erhalten hätte, wenn [die genannte li hätte offerieren müssen.*°® Auch die schriftliche ach die KieferTrans GmbH nicht gleichermassen jrzugskonditionen in anderen Deponien hatte ent- lass die Deponiegebühren eine wesentliche Rolle
6] auch vor der Übernahme der [...] im Jahr [...] inkt konnte die [F6] zu Vorzugskonditionen in der 5] im Gegensatz zur [F1] oder zur [F2] nicht auf teht diese Aussage der vorangehenden Einschät- eponiegebühren ist für ein integriertes Bauunter- sport- und Entsorgungsunternehmen geringer, je- ing nicht in Bezug auf einzelne Aufträge, sondern vorgenommen wird.
die Gebühren der Deponien des Typs B bei vielen ntsorgung von Bauabfällen eine wesentliche Rolle »samtkosten je nach Auftrag unterschiedlich aus-
ichtaktionäre
t, alle Marktteilnenmenden könnten zum gleichen li Liestal AG deponieren, wenn auch nicht in der den folgenden Gründen nicht zu:
»stal AG sei sie die [als einzige für sämtliche Nach- nkung zugängliche Deponie]*"? (vgl. Rz 119). Da- sätzlich nicht beliebige Mengen in anderen Depo-
sstal AG habe die Deponie Bruggtal einer zu [einer nehmung] gehörenden Gesellschaft in einer Of- jniepreis (inkl. VASA-Gebühr) von Fr. [33-38] pro der Deponie Höli Liestal AG bezahlten im Jahr Tonne und erhielten zusätzlich eine Rückvergü- ine (vgl. Tabelle 14 oben). Entsprechend beliefen Deponie Holi Liestal AG auf Fr. 25.40 pro Tonne n von der Deponie Bruggtal offerierten Preis. Die- chlag auf den Preis für Aktionärinnen der Deponie war der Listenpreis der Deponie Bruggtal im Jahr öli Liestal AG mit 38 Franken°?'? sogar noch höher.
53-354), welche die Deponie Holi Liestal AG in ihrer igt (Act. IV.22, Rz 32).
Deshalb konnten selbst grosse Unter unternehmung] in der Deponie Bruge sen der Aktionärinnen der Deponie Hi
- Sowohl die [F3] als auch die [F2] de Preisen, die wesentlich über den vol Preisen lagen (vgl. Rz 106 ff.). Diese I statt in der Deponie Höli in einer ande entfernten Deponie entsorgt, wenn sie
— Die Deponie Holi ist gemessen an ih der Region (vgl. Rz 165 ff.). Grosse N deren Deponien entsorgt werden könr grundsätzlich die Listenpreise zur Anv
260. Damit ist erstellt, dass Nichtaktionäre Deponien ausweichen konnten. Sie hatten gleichermassen günstigen Preisen ähnlich : nen der Deponie Holi Liestal AG in der Dep:
261. Die Deponie Höli Liestal AG bringt we gewährten Vorzugskonditionen für Aktionäri tent, weil die von Dritten [in Eigenregie] de trotz der Erhöhung der Listenpreise der Dey Es sei zu vermuten, dass Dritte versucht hi gung an andere Unternehmen auszulagern.
262. Dieser Auffassung ist aus den folgend
- Gemäss Einschätzung der Deponie Hi Listenpreis in der Deponie Holi entsoı stant]. Trotz der Erhöhung des Listen che der Nichtaktionäre, die bisher zun gen auf anderem Weg zu entsorgen. AG beschriebenen Zahlen Schlussfolc der Nichtaktionäre möglich sind, dann
- Selbst wenn die von Dritten in der D nach der Listenpreiserhöhung deutlich folgern, dass Dritte problemlos auf anc aktionaren zum Listenpreis in der De auch deshalb zurückgehen, weil die Ni anteile an die Aktionärinnen der Depor Mengen durch Nichtaktionäre entsorg
- Die von Dritten in der Deponie Höli eı die von Dritten zum Listenpreis (bzw Mengen (vgl. Rz 103 ff.).*'° Allein scr AG vorgebrachten Zahlen untauglich z aktionäre.
314 Act. IV.8, Rz 54.
315 So deponierte zum Beispiel die [F1] im Jahr [Aktionärin Y] in der Deponie Holi. Das ist « Menge: Act. IIl.4, Beilage 1; zum Listenpreis
nehmen wie [eine grosse vertikal integrierte Bau- tal nicht zu Preisen deponieren, die mit den Prei- li vergleichbar gewesen waren.
Jonierten in der Deponie Holi grosse Mengen zu 1 den Aktionärinnen der Deponie Höli bezahlten \ichtaktionäre hätten die entsprechenden Mengen ren, ähnlich weit von den betroffenen Baustellen : dort weniger hätten bezahlen müssen.
‘em Marktanteil mit Abstand die grösste Deponie lengen hätten deshalb nicht ohne Weiteres in an- en, während bei Kleinmengen bei allen Deponien vendung kommen.
höchstens in beschränktem Ausmass auf andere | nicht die Möglichkeit, in anderen Deponien zu grosse Mengen zu entsorgen, wie die Aktionärin- nie Höli.
iter vor, sie erachte die Auswirkungen der von ihr nnen unter anderem deshalb als gering bis inexis- ponierten Abfallmengen im Zeitraum 2010-2019 onie Höli [weitgehend konstant] geblieben seien.
itten, anderweitig zu deponieren oder die Entsor- en Gründen nicht zu folgen:
li Liestal AG blieben die von Nichtaktionären zum ‘gten Abfallmengen 2010-2019 [weitgehend kon- preises scheiterten also offenbar allfällige Versu- 1 Listenpreis in der Deponie Holi entsorgten Men- Wenn also aus den von der Deponie Höli Liestal yerungen in Bezug auf die Ausweichmöglichkeiten dass diese beschränkt waren.
eponie Höli zum Listenpreis entsorgten Mengen 1 zurückgegangen waren, liesse sich daraus nicht lere Deponien ausweichen können. Die von Nicht- ponie Holi entsorgte Abfallmenge könnte nämlich chtaktionäre durch die Vorzugskonditionen Markt- lie Höli verlieren und deshalb insgesamt geringere t werden.
itsorgten Abfallmengen sind deutlich grösser, als . [in Eigenregie]) in der Deponie Höli entsorgten ion deshalb sind die von der Deponie Holi Liestal ur Beurteilung des Ausweichverhaltens der Nicht-
...] rund [> 20 000] Tonnen Abfälle auf Rechnung von sine grössere Menge als [...] (von der [F1] entsorgte ‚ entsorgte Menge: Act. IV.8, Beilage 30; Act. II.A.1.8;
263. Aus diesen Gründen ändern die Vorb weisergebnis, dass Nichtaktionäre höchsten ponien ausweichen konnten.
B.2.4.3.3 Auswirkungen der Vorzugsko Muldengeschäft
264. Bauabfälle können mit Kippern oder ı gungsunternehmen sind auf den Transport | alisiert. So war zum Beispiel die Aktionarin | Jahr 2018 stieg [die Aktionärin X] zusätzlich Angaben der Deponie Höli Liestal AG hat [di besitzt aktuell 12.°'° Damit steht fest, dass [d im Zeitraum 2010-2021 wesentlich ausbaue
265. Die [F2] setzt primär auf Mulden für < eine Konkurrentin [der Aktionärin X] (vgl. Rz ren die Vorzugskonditionen für Aktionärinne X] ihre Marktanteile im Muldengeschäft ausl angefangen, aber konnte mit den Preisen in anteil drastisch steigern.»°'®
266. Die Vorzugskonditionen bei der mit Ak im Muldengeschäft dazu, dass die Aktionär manchen Aufträgen einen wesentlichen Vor Einstieg der Aktionärin [X] in das Muldenge sprechenden Aktivitäten förderlich. Hingege zugskonditionen zur Expansion der Aktionä war. Neben den Deponiepreisen haben at schäftserfolg. Zusätzlich zu den Transportk internen Organisation und deren Auswirkun keit eine Rolle.*"°
267. Die Deponie Höli Liestal AG geht da Einstieg [der Aktionärin X] in das Muldenge: für diese Einschätzung sind die Abfallmeng: Deponie Höli entsorgte. Diese hätten sich in rin X ihre] Fahrzeugflotte im Muldenbereich
268. In Tabelle 16 sind die erwähnten, von dargestellt. Tabelle 16 entspricht Tabelle 2 « geben ist, wie gross die jährlich deponierte Menge ausfiel. Daraus geht hervor, dass die gen im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2( zu den in den Jahren 2016 oder 2017 entsor entsorgten Menge um einen signifikant tiefer X] in das Muldengeschäft ein. In den Jahreı der Deponie Höli entsorgten Mengen zwar, 2017 erreichten Mengen.
316 Act. IV.22, Rz 48.
317 Act. 111.5, Zeilen 73-75.
318 Act. III.5, Zeilen 300-301.
319 Vgl. Act. IIl.4, Zeilen 342-343.
320 Act. IV.22, Rz 49 f.
ringen der Deponie Holi Liestal AG nichts am Be- s in einem beschränkten Ausmass auf andere De-
nditionen auf den Wettbewerb im
nit Mulden transportiert werden. Manche Entsor- mit Mulden oder den Transport mit Kippern spezi- X] auf den Transport mit Kippern spezialisiert. Im in das Muldengeschäft ein (vgl. Rz 109). Gemäss e Aktionärin X] mit 2 Fahrzeugen angefangen und ie Aktionärin X] ihre Aktivitäten im Muldengeschäft n konnte.
len Transport von Abfällen des Typs B°'’ und ist - 109). Gemäss der Zeugenaussage von [N6] wa- in jedenfalls ein Grund dafür, dass [die Aktionärin Jauen konnte: «Sie [Aktionärin X] hat von Null auf der Deponie Höli innert kürzester Zeit ihren Markt-
stand grössten Deponie der Region führten auch innen der Deponie Höli Liestal AG jedenfalls bei teil hatten (vgl. Rz 250 ff.). Dieser Vorteil war dem »schäft und dem nachfolgenden Ausbau der ent- 2n ist unklar, wie bedeutend der Beitrag der Vor- rin [X] in die erwähnten neuen Geschäftsbereiche ich andere Faktoren einen Einfluss auf den Ge- osten spielen zum Beispiel auch die Qualität der gen auf Faktoren wie zum Beispiel die Pünktlich-
von aus, dass das Geschäft der [F2] durch den schäft kaum beeinträchtigt worden sei. Grundlage sn, welche die [F2] im Zeitraum 2015-2020 in der ) Jahr 2020 signifikant erholt, obwohl [die Aktiona- auf insgesamt 12 Fahrzeuge erweitert habe. *?°
der Deponie Höli Liestal AG eingereichten Zahlen oben, ausser dass für jedes Jahr zusätzlich ange- Menge in Prozent der im Jahr 2015 deponierten von der [F2] in der Deponie Höli entsorgten Men- )15 auf [60-70] % einbrachen. Auch im Vergleich gten Mengen handelt es sich bei der im Jahr 2018 en Wert. Genau im Jahr 2018 stieg [die Aktionärin 12019 und 2020 erholten sich die von der [F2] in sie blieben aber unter den in den Jahren 2015-
Tabelle 16: Angaben der Deponie Holi Lies entsorgten Abfallmengen (t), 2015-2020.
2015 2016 Direktverrechnung [..-] [... Verrechnung über [..-] [... Aktionar Total [..-] [... Total in % Total 100 % [100- 2015 110] %
Quelle: Act. IV.22, Rz 49 und Beilage 9.
269. Bei der Interpretation dieser Zahlen ist Deponien Abfälle entsorgte und dass sich dé licherweise veränderte. Deshalb ist die Aus kungen des Eintritts [der Aktionärin X] in das der Einbruch der von der [F2] in der Depor des Markteintritts [der Aktionärin X] im Jahr gative Auswirkungen auf das Geschäft der [
270. Vorliegend ist aber nicht der Einfluss c geschäft relevant. Vielmehr sind die Auswir zu beurteilen. Insbesondere hat der Markte dann negative Auswirkungen auf die berei eintretende Konkurrentin keinen Vorteil durc lassen sich aus den Zahlen zu den von der diesbezüglich keine klaren Rückschlüsse zi
271. Zusammenfassend ist festzuhalten, dé auch im Muldengeschäft durch die Vorzugs der genaue Beitrag dieses Vorteils zur Exp unklar.
B.2.4.4 Beweisergebnis
272. Es ist erwiesen, dass
- die Gebühren der Deponien des Typ Märkten und insbesondere bei Aufträc eine wesentliche Rolle spielten (Rz 28
— jedenfalls manche direkt mit den Aktie renz stehende Nichtaktionäre nicht in günstigen Preisen ähnlich grosse Me! ponie Holi Liestal AG in der Deponie |
stal AG zur den von der [F2] in der Deponie Höli
2017 2018 2019 2020
] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]
[...] [...] [...] [...]
zu berücksichtigen, dass die [F2] auch in anderen iS Volumen des Muldengeschäfts insgesamt mög- sagekraft dieser Zahlen in Bezug auf die Auswir- ; Muldengeschäft auf die [F2] gering. Trotzdem ist ie Holi entsorgten Mengen genau zum Zeitpunkt 2013 ein Indiz dafür, dass dieser Markteintritt ne- F2] hatte.
les Markteintritts [der Aktionärin X] in das Mulden- kungen der Vorzugskonditionen für Aktionärinnen intritt einer neuen Konkurrentin in der Regel auch ts im Markt tätigen Unternehmen, wenn die neu h nur ihr gewährte Vorzugskonditionen hat. Daher [F2] in der Deponie Höli entsorgten Abfallmengen shen.
ass die Aktionarinnen der Deponie Holi Liestal AG konditionen einen Vorteil hatten. Hingegen bleibt ansion [der Aktionärin X] in das Muldengeschäft
s B bei vielen Aufträgen in den nachgelagerten jen für Transport und Entsorgung von Bauabfällen 0 ff.);
ynärinnen der Deponie Höli Liestal AG in Konkur- der Lage waren, in anderen Deponien zu ähnlich ngen zu entsorgen wie die Aktionärinnen der De-
B.3 Annahmerestriktionen gege
B.3.1 Beweisthema
273. Gegenstand der vorliegenden Unters AG im Herbst 2020 die Annahme von Dep: eingeschränkt hat. Dabei stellen sich folgen
- ob und welche Annahmerestriktionen onären im Herbst 2020 beschlossen u Schliessung der Deponie Höli für Nich rung der Annahmemenge für Nichtakt
— bis wann für Nichtaktionäre allfällige A
— welche Auswirkungen die allfälligen (Rz 304 ff.).
B.3.2 Beweismittel
274. Zur Beurteilung der genannten Sachv chen auf folgende Beweismittel:
Urkunden
— Verwaltungsratsprotokolle der Depo 2021;%"
- Schreiben des Baumeisterverbands c tember 2020 betreffend «Deponieraur
greifen»;??
- E-Mail von [N11], Betriebsleiter der Vorsteher, und [N13], BUD-General: «WG: Höli Mengensteuerung für das .
tember 2020 betreffend «Höli Menger
— E-Mail von [N4] an [N11] vom 16. No per 30. November», inklusive Anhang
— E-Mailverkehr zwischen [N11] und [N Oktober 2020;°%6
— E-Mailverkehr zwischen [N3] und [NT rungen Höli ab 2021»;27
321 Es handelt sich um die Verwaltungsratspr (Act. IV.15.3.64), 15.10.2020 (Act. IV.15.3 (Act. IV.15.3.69).
322 Act. II.A.1.3.
nüber Nichtaktionären im Herbst 2020
uchung bildet weiter, ob die Deponie Höli Liestal oniematerial von Nichtaktionären verweigert oder de Sachverhaltsfragen:
die Deponie Höli Liestal AG gegenüber Nichtakti- nd durchgesetzt hat (vgl. Rz 284 ff. betreffend die taktionäre und Rz 296 ff. betreffend Kontingentie- ionäre);
\innahmerestriktionen galten (Rz 299 ff.);
Annahmerestriktionen für Nichtaktionäre hatten
erhaltsfragen stützt sich die WEKO im Wesentli-
nie Höli Liestal AG von August 2020-Januar
ler Region Basel BRB an die BUD vom 28. Sep- n-Notstand in der Region — Massnahmen jetzt er-
Deponie Holi, an Regierungsrat [N12], BUD- sekretärin, vom 29. September 2020 betreffend Jahr 2020»???
ıder Betriebsleiter der Deponie Höli, vom 29. Sep- steuerung für das Jahr 2020»;3*4
vember 2020 betreffend «Mengen Deponie Hölle «Restvolumen Holi per 15. November 2020»;°?5
15], Mitarbeiter Kohler AG Muldenservice, vom 5.
1] vom 24./25. November 2020 betreffend «Liefe-
otokolle vom 13.8.2020 (Act. IV.15.3.63), 24.9.2020 .65), 19.11.2020 (Act. IV.15.3.66) und 25.1.2021
- E-Mail von [N3] an [N11] vom 15. De kung für Dritte», inkl. Anhang «Festle Festlegung der Anlieferungen für Dritt
- Schreiben des BUD-Vorstehers, [N12 2021 betreffend «Diskriminierungsfrei
— Jahresstatistik 2020 der Deponie Höli — Jahresstatistik 2021 der Deponie Höli
- Dokument «EG/-Daten der Deponie | 2021» 392
Aussagen und Eingaben der Deponie Ho
275. [N7] sagte am 8. Juni 2021 aus, der R in einem Brief moniert, dass die Deponie H¢é gergemeinde Liestal habe daraufhin entsch 000 Tonnen Zu limitieren. Das Restvolumen
276. [N1] führte an der Einvernahme vom ° gergemeinde Liestal im August 2020 auf D habe, die Annahmemenge fur das Jahr 202( Holi Liestal AG habe nie diskriminiert, a Genehmigungen erteilt worden. Zu dieser Z den gewesen. Unternehmen, die bereits ein hin deponieren kénnen.***
277. [N4] gab am 11. Juni 2021 zu Protoko Kantons Basel-Landschaft fur das Jahr 202 schlossen habe. Im September 2020 habe Tonnen betragen. Das Restkontingent sei a Holi Liestal AG aufgeteilt worden. Der fur die geteilt worden, dass sie keine neuen Bewill bewilligte EGl-Anträge aus Platzgründen ab nen habe man weiterlaufen lassen.°°® Eine k sei für Dritte offengelassen worden.°°° Die B sei einmalig gewesen. Vorher habe es keine
278. [N2] sagte am 15. Juni 2021 aus, das Ende September 2020 beschlossen habe, N weiteren EGl-Genehmigungen mehr zu ertei Mitte Dezember 2020 gegolten. Seiner Meir solche Begrenzung fur Nichtaktionäre einfül
329 Act. 11.A.1.6.
330 Act. IV.15.6.1.
331 Act. IV.15.6.2.
332 Act. IV.15.4.3.
333 Act. III.1, Zeilen 88-91. 334 Act. Il.2, Zeilen 303-327. 335 Act. III.3, Zeilen 274-281. 336 Act. III.3, Zeile 304 f. und 314. 337 Act. 111.3, Zeile 316 f.
338 Act. IV.5, Zeilen 196-204.
zember 2020 betreffend «Höli Mengenbeschrän- gung der Mengensteuerung für das Jahr 2021 — en; 928
], an die Bürgergemeinde Liestal vom 11. Januar
er Zugang zur Deponie Höli»;??°
Liestal AG;?? Liestal AG;33" Höli Liestal AG von 1. Oktober 2020 bis 12. Mai
li Liestal AG
egierungsrat des Kantons Basel-Landschaft habe li zu schnell gefüllt werde. Der Bürgerrat der Bür- ieden, die Annahmemenge im Jahr 2021 auf 700 sei anteilsmässig kontingentiert worden. °°"
10. Juni 2021 im Wesentlichen aus, dass die Bur- ruck des Kantons Basel-Landschaft beschlossen ) auf 700 000 Tonnen zu begrenzen. Die Deponie ber es seien fur kurze Zeit keine neuen EGI- eit sei nur noch ein kleines Restvolumen vorhan- 2 EGI-Genehmigung gehabt hätten, hätten weiter-
II, dass die Bürgergemeinde Liestal auf Druck des 0 eine Annahmegrenze von 700 000 Tonnen be- das Restvolumen bis zu dieser Grenze 140 000 nteilsmässig auf die 3 Aktionärinnen der Deponie > EGl-Genehmigungen zuständigen Stelle sei mit- igungen ausstellen und gestellte, aber noch nicht lehnen solle. Die Genehmigungen der Aktionärin- leine Menge des Restvolumens, ca. 5000 Tonnen, eschränkung der Annahmemenge im Herbst 2020 > solchen Beschränkungen gegeben. °3”
s der Verwaltungsrat der Deponie Höli Liestal AG lichtaktionären der Deponie Höli Liestal AG keine len. Die Restriktionen hätten von Anfang Oktober— jung nach hatte die Deponie Holi Liestal AG keine ren müssen. °°8
279. [N3] weigerte sich an der Befragung v nahmeverweigerung Stellung zu nehmen.** dass er [N11] den Verwaltungsratsbeschlus nahmerestriktionen im Herbst 2020 mitget zen.”
280. In ihrer Eingabe vom 30. Juni 2021 fül 13. August 2020 beschlossen habe, die Dep 700 000 Tonnen erreiche. Am 24. Septembe Jahr 2020 auf 700 000 Tonnen und für das sammenhang mit der beschlossenen Annah September 2020 beschlossen, dass per sof aktionären sistiert würden. Dies nachdem be von Aktionärinnen) mehr angenommen wo rund 100 000 Tonnen sei unter Abzug eines Nichtaktionäre reserviert gewesen sei, zu gl den.** Die Kontingentierung für Dritte sei m formell aufgehoben worden und es seien wie Demgegenüber sei die Kontingentierung u Blick auf die baldige Schliessung der Depor
281. In der Eingabe vom 23. November 2( unbestritten, dass sie im Herbst 2020 einen bleibende Restmenge auf ihre Aktionärinne:
Zeugenaussagen
282. [N5] sagte an der Einvernahme vom Höli am 16. Oktober 2020 angefragt habe, nieren könne. Das Amt für Umwelt und Ener: Volumen den Aktionärinnen der Deponie H stopp für Nichtaktionäre im Herbst 2020 sei kurzfristig auf andere Deponien ausweicher die Transportwege und damit auch auf die 1
283. [N6] gab am 30. August 2021 zu Prot Höli im Herbst 2020 für eine gewisse Zeit ke men habe. Es habe sich hierbei um eine dadurch keine grösseren Probleme gehabt habe. Es sei ihm nicht klar, ob diese Massn AG betroffen habe.°*”
339 Act. IV. 6, Zeilen 204-211. 340 Act. IV. 6, Zeilen 228-233. 341 Act. IV.8, Rz 23 f. und Rz 36. 342 Act. IV.8, Rz 37.
343 Act. IV.8, Rz 50.
344 Act. IV.22, Rz 1.
345 Act. Ill.4, Zeilen 233-236.
346 Act. Ill.4, Zeilen 348-356.
347 Act. Ill.5, Zeilen 285-287.
om 16. Juni 2020 zunächst, zum Vorwurf der An- © Auf Nachfrage gab er schliesslich zu Protokoll, s der Deponie Höli Liestal AG betreffend die An- eilt und ihn angewiesen habe, diesen umzuset-
ırte die Deponie Holi Liestal AG aus, dass sie am onie zu schliessen, sobald die angelieferte Menge sr 2020 habe sie die Materialanlieferungen für das Jahr 2021 auf 650 000 Tonnen begrenzt. Im Zu- mebeschränkung habe der Verwaltungsrat am 24. ort alle laufenden EGI-Genehmigungen von Nicht- reits keine neuen EGl-Gesuche (also auch solche rden seien.**' Die verbleibende Restmenge von ; Kontingents von rund 5000 Tonnen, welches für sichen Teilen auf die Aktionärinnen aufgeteilt wor- it Verwaltungsratsbeschluss vom 25. Januar 2021 der EGI-Genehmigungen an Dritte erteilt worden. nter den Aktionärinnen der Deponie Höli AG mit ie Höli beibehalten worden. °*?
)21 hielt die Deponie Höli Liestal AG fest, es sei Annahmestopp ausgesprochen habe und die ver- 1 aufgeteilt worden sei.°**
25. August 2021 aus, dass die [F1] die Deponie ob sie zum Listenpreis in der Deponie Höli depo- jie habe ihr daraufhin mitgeteilt, dass das restliche Oli Liestal AG vorbehalten sei.” Der Annahme- kurzfristig angeordnet worden und die [F1] habe 1 müssen. Das habe vor allem Auswirkungen auf 'ransportkosten gehabt. **
okoll, er habe Kenntnis davon, dass die Deponie ine Anlieferungen von Nichtaktionären angenom- kurze Zeit gehandelt. Sein Unternehmen habe , da es Zugang zu 2 anderen Deponien gehabt ahme nur Nichtaktionäre der Deponie Höli Liestal
B.3.3 Beweiswürdigung
B.3.3.1 Schliessung der Deponie Holi fui
284. Dass die Deponie Höli Liestal AG im hat, ist unbestritten.°* Die einzelnen Besch mentiert. Aufschlussreich sind insbesonder: Liestal AG, diverse E-Mailkorrespondenz u diese Beweismittel den Sachverhalt in Bez unzutreffend wiedergeben, bestehen nicht ı den die entsprechenden Beweismittel eine nachfolgenden Tatsachenfeststellungen. Im
285. Der Verwaltungsrat der Deponie Höli gust 2020, die Deponie Höli zu schliesse 700 000 Tonnen erreichen würde, was ge 2020 der Fall sein würde.°*
286. Im Protokoll der darauffolgenden Ver vom 24. September 2020 ist festgehalten, dé genehmigt wurden. Darüber hinaus beschlo: an der Sitzung vom 24. September 2020, | von Nichtaktionären zu [sistieren].°°° Gemeir men bereits genehmigter EGl-Gesuche ke tungsrat der Deponie Holi Liestal AG besct schliessen. Demgegenüber sollten zwar kei migt werden (vgl. dazu aber Rz 295); diese migter EGl-Gesuche bis zum Erreichen dı schwelle von 700 000 Tonnen (Restmenge)
287. Die am 24. September 2020 beschlos aktionären setzte die Deponie Höli Liestal , [Der damalige Verwaltungsratspräsident de vom 29. September 2020 an [N14] folgende
«Der Bürgerrat und der Verwaltungsrat hab genbegrenzung von 700'000 Tonnen festge
Die Steuerung und Umsetzung oblieg!i — Alle EGI Gesuchen mit Ausnahme de
Neue EGI Gesuche werden keine bev
— Das Amt für Industrielle Betriebe (AlB, und Mitte Monat die genauen Menger
- Sobald der Mengenstand von 650’00 AG ([N3]) informiert werden.
— Hat die Deponie die festgelegte Meng betrieb für das Jahr 2020 eingestellt».
349 Act. IV.15.3.63, Traktandum 4.
350 Act. IV.15.3.64, Traktandum 5.b.
r Nichtaktionäre im Herbst 2020
Herbst 2020 Annahmerestriktionen beschlossen lüsse und deren Umsetzung sind schriftlich doku- > die Verwaltungsratsprotokolle der Deponie Holi nd die interne Mengenstatistik. Anzeichen, dass ug auf die Annahmerestriktionen im Herbst 2020 ınd wurden auch nicht vorgebracht. Vielmehr bil- hinreichende und eindeutige Grundlage für die
Einzelnen steht Folgendes fest:
Liestal AG beschloss an der Sitzung vom 13. Au- n, sobald die im Jahr 2020 angelieferte Menge mäss damaligen Annahmen etwa Mitte Oktober
waltungsratssitzung der Deponie Höli Liestal AG ass zu diesem Zeitpunkt keine EGl-Gesuche mehr ss der Verwaltungsrat der Deponie Holi Liestal AG yer sofort alle bereits genehmigten EGI-Gesuche it war damit, dass die Nichtaktionäre auch im Rah- in Material mehr anliefern konnten. Der Verwal- loss also, die Deponie Höli für Nichtaktionäre zu 1e neuen EGI-Gesuche von Aktionärinnen geneh- sollten aber immerhin im Rahmen bereits geneh- er für das Jahr 2020 beschlossenen Annahme- weiterhin deponieren können.
ssene Schliessung der Deponie gegenüber Nicht- AG spätestens ab dem 29. September 2020 um. r Deponie Holi Liestal AG] erteilte in der E-Mail Anweisungen:
en für das Betriebsjahr 2020 per sofort eine Men- legt.
‘dem Verwaltungsrat der Deponie Holi Liestal AG. r drei Aktionären werden sistiert villigt.
) meldet der Deponie Höli Liestal AG jeweils Ende daten.
O Tonnen erreicht ist, muss Deponie Holi Liestal
e von 700’000 Tonnen erreicht, wird der Deponie-
288. Wie der E-Mail von [N11], Betriebsleit mehrere BUD-Vertreter zu entnehmen ist, v näre auf operativer Ebene tatsächlich umge: gendes fest:
«Wir haben nun heute die schriftliche Anwe sämtliche Fremdlieferanten bis Ende diese heute Mittag begonnen, diese Anweisungen
289. Exemplarisch für dieses Vorgehen ist arbeiter Kohler AG Muldenservice, vom 5. O fügte Uber eine gültige EGI-Genehmigung fi Schliessung der Deponie gegenüber Nicht: Anlieferung am 1. Oktober 2020 vornehme dass das Material letztmals entgegengenom keine weiteren Anlieferungen mehr möglich Kohler AG Muldenservice vom 5. Oktober 2( 1. Oktober 2020 vor Ort mitgeteilt, dass wil Gleichzeitig haben wir das Schreiben der D weis, dass zumindest für dieses Jahr keine Rückzug des EGI Nr. 19622 ist heute um 1X
290. Zu nennen ist in diesem Zusamment Danach habe die [F1] die Deponie Holi am 1 deponieren könne. Das AUE habe ihr dara Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal AG \
291. In Bezug auf die Umsetzung der Mass Deponie Höli aufschlussreich. Aus dem Dok nie Holi per 15. November 2020» °°® geht he fang von 569 059 Tonnen deponiert wurde sollte im Wesentlichen zu gleichen Teilen a Untertitel «Anteil Partner je 1/3 von Restme
292. Aus der «Jahresstatistik 2020» der D Nichtaktionare im September 2020 noch rt Deponie Holi von ihnen von Oktober—Dezel 202 Tonnen angenommen hat. Dagegen Liestal AG von Oktober-Dezember 2020 in: Anteil der von Nichtaktionären deponierter 0,3 %. Im Vergleich dazu belief sich der at von 2010-Mai 2021 auf immerhin 11,4 % (v
355 Act. III.4, Zeilen 233-236.
357 Dass die Restmenge unter den Aktionärinnen ratsprotokoll der Deponie Holi AG vom 19. N aus den Aussagen und Eingaben der Depon Zeile 277 f.; Act. IV.8, Rz 37).
358 Act. IV.15.6.1.
er der Deponie Höli, vom 29. September 2020 an ‚urde die Schliessung der Deponie für Nichtaktio- setzt. Konkret hielt [N11] darin unter anderem Fol-
isung der Deponie Holi Liestal AG erhalten, dass s Jahres, wegzuweisen sind! [...] Wir haben nun vollumfänglich umzusetzen!».°??
ktober 2020.°°? Die Kohler AG Muldenservice ver- ir die Deponierung des Baustoffs Eternit. Uber die aktionaren wurde sie nicht informiert. Als sie die n wollte, wurde dem Chauffeur vor Ort mitgeteilt, men werden könne, aber zumindest bis Ende Jahr seien. Konkret hielt dies [N11] in der E-Mail an die )20 wie folgt fest: «Wir haben Ihrem Chauffeur am ‘die Mulde nochmals entgegen nehmen können. eponie Höli Liestal AG mitgegeben, mit dem Hin- > weiteren Anlieferungen mehr möglich sind. Der
lang sodann auch die Zeugenaussage von [N5]. 6. Oktober 2020 angefragt, ob sie zum Listenpreis ufhin mitgeteilt, dass das restliche Volumen den orbehalten sei.°°®
‚nahmen ist weiter die interne Mengenstatistik der ument mit der Bezeichnung «Restvolumen Depo- rvor, dass bis Ende August 2020 Material im Um- . Die Restmenge (Differenz zu 700 000 Tonnen) uf die 3 Aktionärinnen aufgeteilt werden, wie der nge Ende August / Übrige» offenbart.°’
eponie Holi Liestal AG°*® ist ersichtlich, dass die ınd 3000 Tonnen deponiert haben, während die nber 2020 Material im Umfang von lediglich rund deponierten die Aktionärinnen der Deponie Höli sgesamt 67 000 Tonnen in der Deponie Höli. Der 1 Menge beträgt in diesem Zeitraum somit rund if Rechnung der Nichtaktionäre deponierte Anteil gl. Tabelle 1 oben).
aufgeteilt worden ist, geht auch aus dem Verwaltungs- lovember 2020 (Act. IV.15.3.66, Traktandum 4) sowie ie Höli Liestal AG hervor (Act. III.1, Zeile 91; Act. III.3,
Tabelle 17: Deponierte Mengen, Oktober—D
Zeitraum Von/
ponie Oktober 2020 277 November 2020 23 2 Dezember 2020 168 Oktober-Dezember 2020 67:
Quelle: Act. IV.15.6.1.
293. Dass Nichtaktionäre im Herbst 2020 \ zeigen die Beispiele der [F1] und der Kohle aktionären deponierten Mengen ist folglich :
294. Im Ergebnis steht Folgendes fest: Die 2020 die Annahme von Deponiematerial v während die Aktionärinnen das Restvolum: spruchen konnten.
295. Die von der Deponie Holi Liestal AG « ergebnis konsistent.°°° Die EGI-Daten zeige: AG in den Monaten Oktober-Dezember 202 den sind, während in diesem Zeitraum fast worden sind. Erst gegen Ende Dezember 21 ren wieder mehrheitlich genehmigt.°© Vor ¢ Deponie Holi Liestal AG als unzutreffend, d: neuen EGI-Genehmigungen erteilt worden s
B.3.3.2 Kontingentierung der Annahmen
296. Die Deponie Höli Liestal AG brachte v Annahmerestriktionen im September 2020 Verfügung gestanden habe. °% Weder im Ve (Rz 286) noch in den Anweisungen an die B: Kontingentierung erwähnt. Wenn den Nich Tonnen zugestanden worden wäre, hätte die sen, um dieses bei der Annahme von Depor tistik 2020 der Deponie Holi Liestal AG °° ist nur noch marginale Mengen deponiert habe «Restvolumen Deponie Höli per 15. Novem November ein «Budget» von lediglich 100 T den Nichtaktionären kein Kontingent von 5( räumt worden ist, sondern die Deponie Höli
359 Act. IV.15.4.3.
360 Act. IV.15.4.3.
361 Vgl. Act. IV.8, Rz 36.
362 Act. IV.8, Rz 37; vgl. auch Act. IIl.3, Zeilen 3(
363 Act. IV.15.6.1.
ezember 2020.
rte Menge ponierte Menge
t Anteil t Anteil 00 99,4 % 163 0,6 % 39 99,8 % 36 0,2% 92 100,0 % 4 0,0 % 30 99,7 % 202 0,3 %
weiterhin in der Deponie Holi deponieren wollten, r AG Muldenservice. Der Einbruch der von Nicht- ıuf die Annahmerestriktionen zurückzuführen.
Deponie Höli Liestal AG hat ab Ende September on Nichtaktionären im Wesentlichen verweigert, 2n (Differenz zu 700 000 Tonnen) für sich bean-
ingereichten EGI-Daten sind mit diesem Beweis- 1, dass den Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal 0 teilweise neue EGI-Genehmigungen erteilt wor- alle EGl-Gesuche von Nichtaktionären abgelehnt )20 wurden neue EGI-Gesuche von Nichtaktionä- liesem Hintergrund erweist sich die Aussage der ass im Herbst 2020 auch den Aktionärinnen keine seien. °°"
nenge von Nichtaktionaren ab Januar 2021
or, dass den Nichtaktionären nach Einführung der ein Kontingent von 5000 Tonnen pro Monat zur rwaltungsratsbeschluss vom 24. September 2020 striebsleitung (vgl. Rz 287) ist eine entsprechende taktionären tatsächlich ein Kontingent von 5000 operative Ebene hierüber informiert werden müs- liematerial zu berücksichtigen. Aus der Jahressta- ‚ersichtlich, dass Nichtaktionare ab Oktober 2020 »n. Gemäss dem Dokument mit der Bezeichnung ber 2020» °%* war für die Nichtaktionäre per Ende onnen vorgesehen. Auch dies spricht dafür, dass )00 Tonnen pro Monat an der Restmenge einge- für sie im Wesentlichen geschlossen blieb.
)4 f. und 314 (Aussagen von [N4]).
297. Der E-Mailverkehr zwischen [N3] unc Ende November 2020 interne Diskussionen über Nichtaktionären im darauffolgenden Jal verlangte darin etwa nach Anweisungen de gesteuert werden sollen. Er hielt fest, er wer: Hinweis ablehnen, dass diese erst ab Anfan diesem Vorschlag in seiner Antwortmail zu. ; treffend Mengensteuerung der Dritten eine Dezember 2020 liess [N3] [N11] schliesslich gensteuerung für das Jahr 2021 — Festlegur men.?6® Das Dokument datiert vom 10. Dez abschiedet. [N3] bezeichnete es in der E Dokument Uber die Massnahmen der Meng ist anzunehmen, dass es das Ergebnis der der Annahmerestriktionen gegenüber Nicht: Dokument geht hervor, dass Nichtaktionare Umfang von 4500 Tonnen pro Monat anzul Einfuhrung der Annahmerestriktionen Ende gent an der Restmenge zugestanden wurde
298. Vor diesem Hintergrund erweist sich c zug auf die Einräumung eines Kontingents fend. Vielmehr ist Folgendes erstellt: Von Er Holi fur Nichtaktionare bis auf die Annahme wurde ihnen in diesem Zeitraum nicht einge: Menge von 4500 Tonnen pro Monat vorges:t
B.3.3.3 Beendigung der Annahmerestrik
299. Nachfolgend ist zu beurteilen, wie lan setzten Annahmerestriktionen gegenüber de
300. Erstellt ist, dass die Schliessung der LC durch die Kontingentierung abgelöst wurde Deponie Höli Liestal AG die Kontingentierun erhalten hat. Das bedingt auch eine Analyse
301. Der Baumeisterverband der Region E tember 2020 an den BUD-Vorsteher, Regier kurzfristig und unangekündigt mengenmäss beschlossen hätten, welche die Bauunternel Oktober 2020 reichte [N16], Landrat Kante «Schliessung Deponie Höli für Nichtaktionär keine neuen EGlI-Gesuche mehr genehmig: Gültigkeit mehr.
368 Abrufbar unter <www.baselland.ch/politik-t
1 [N11] vom 24./25. November 2020 zeigt, dass stattfanden, wie die Annahmerestriktionen gegen- ar (d.h. 2021) gehandhabt werden sollten. °°® [N11] 2s Verwaltungsrats, wie die deponierten Mengen Je die aktuellen EGI-Gesuche einstweilen mit dem g 2021 neu gestellt werden könnten. [N3] stimmte Zudem erwiderte er, dass der Verwaltungsrat «be- entsprechende Lösung anbieten» werde. Am 15. ein Dokument mit dem Titel «Festlegung der Men- ig der Anlieferungen für Dritte» per E-Mail zukom- ‘ember 2020 und wurde vom Verwaltungsrat ver- -Mail vom 15. Dezember 2020 als «definitives tenanlieferungen für Dritt-Unternehmer». Insofern Verwaltungsratsdiskussionen über die Handhabe aktionaren für das Jahr 2021 wiedergibt. Aus dem ab 2021 die Möglichkeit haben sollten, Material im efern. Im Umkehrschluss kann daraus sowie aus gefolgert werden, dass den Nichtaktionären nach September 2020-Ende 2020 kein solches Kontin-
las Vorbringen der Deponie Höli Liestal AG in Be- für Nichtaktionäre von 5000 Tonnen als unzutref- ide September 2020-Ende 2020 war die Deponie marginaler Mengen geschlossen. Ein Kontingent aumt. Ab Januar 2021 war für sie eine monatliche hen.
tionen am 25. Januar 2021
ge die im Herbst 2020 beschlossenen und umge- 2n Nichtaktionären gedauert haben.
)eponie für Nichtaktionare ab dem 1. Januar 2021 (vgl. Rz 296 ff.). Es bleibt zu prüfen, bis wann die g der Annahmemenge für Nichtaktionäre aufrecht- > der politischen Hintergründe.
‚asel BRB bemerkte mit Schreiben vom 28. Sep- ungsrat [N12], dass die Betreiber der Deponie Höli ige Annahmebegrenzungen von Deponiematerial amen ebenso unverhofft treffen würden.?% Am 22. on Basel-Landschaft, die Interpellation 2020/536 e» ein.°e® Darin hielt er fest, dass die Deponie Holi
2. Bereits genehmigte EGl-Gesuche hätten keine
ind-behorden/landrat-parlament/geschafte/geschaefte- le/politik/cdws/ge-
302. Die kantonalen Behörden sahen sich den. Der Vorsteher der BUD, [N12], fordert närin der Deponie Höli Liestal AG mit Schr rechtfertigte Bevorzugung der Aktionäre | Verwaltungsrat der Deponie Höli AG traf sic ordentlichen Sitzung, an welcher das Schre Als Ergebnis fällte der Verwaltungsrat unte gegenüber Nichtaktionären aufzuheben. 7°
303. Gemäss der «Jahresstatistik 2021» di onäre im Januar 2021 knapp 1500 Tonnen, Nichtaktionären deponierte Volumen nahm: blieb es auch noch im Februar 2021 unterha die Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal Deponie Höli, im Februar 2021 über 43 00 dass die Kontingentierung der Annahmeme ratsbeschlusses vom 25. Januar 2021 beibe! dass die beträchtliche Differenz der Annahr onären primär auf die Aktionärspreise zurüc nie Höli waren Nichtaktionäre somit ab dem Deponie Holi Liestal AG gleichgestellt, wat erte.
B.3.3.4 Auswirkungen der Annahmerest
304. Die spezifischen Annahmerestriktione onaren — d. h. die Schliessung der Deponie | 2021 - zielten darauf, die Aktionärinnen der nahmerestriktionen für Nichtaktionäre wiese zugskonditionen für Aktionärinnen. Die Mass Anknüpfungspunktes und des Ausmasses. zugskonditionen den Preis betraf, ging es be 2020-Januar 2021 um den Zugang zur Dep
305. Die Vorzugskonditionen fur Aktionarin nare fuhrten dazu, dass die Nichtaktionare nur in geringem Umfang in der Deponie Holi rinnen wurden im Herbst 2021 durch die Sch lagert. In diesem Zeitraum konnten die Nich lichen gar nicht mehr deponieren (Rz 284 ff. Holi für Nichtaktionare im Herbst 2020 dieje Vorzugskonditionen eingetreten waren.
306. Im Januar 2021 kamen die Vorzugskc rung der Annahmemenge fur Nichtaktionare 4500 Tonnen von den Nichtaktionaren nich wesentlichen, Uber die bereits durch die Vc Auswirkungen hinausgehenden, Wettbewer
369 Act. 11.A.1.6.
370 Act. IV.15.3.69.
371 Act. IV.15.6.2.
veranlasst, in dieser Angelegenheit tätig zu wer- e die Bürgergemeinde Liestal als Mehrheitsaktio- eiben vom 11. Januar 2021 auf, «jegliche unge- durch Preis und Zugang zu beenden».”°® Der 'h daraufhin am 25. Januar 2020 zu einer ausser- iben von Regierungsrat [N12] thematisiert wurde. r anderem den Beschluss, die Kontingentierung
sr Deponie Höli Liestal AG deponierten Nichtakti- im Februar 2021 knapp 3500 Tonnen.?”' Das von ıb Januar 2021 somit wieder deutlich zu. Dennoch Ib von 4500 Tonnen. Demgegenüber deponierten AG im Januar 2021 über 31 000 Tonnen in der 0 Tonnen. Es bestehen jedoch keine Anzeichen, nge von Nichtaktionären trotz des Verwaltungs- halten worden ist. Vielmehr ist davon auszugehen, nemengen zwischen Aktionärinnen und Nichtakti- kzuführen ist. In Bezug auf den Zugang zur Depo- 25. Januar 2021 wieder mit den Aktionärinnen der rend die preisliche Ungleichbehandlung fortdau-
riktionen gegenüber Nichtaktionären
n ab Ende September 2020 gegenüber Nichtakti- dis Ende 2020 und die Kontingentierung ab Januar "Deponie Holi Liestal AG zu bevorzugen. Die An- n somit die gleiche Stossrichtung auf wie die Vor- snahmen unterschieden sich bloss hinsichtlich des
Während die Ungleichbehandlung bei den Vor- i den Annahmerestriktionen von Ende September onie an sich.
nen bzw. schlechteren Konditionen für Nichtaktio- bereits vor Einführung der Annahmerestriktionen deponierten. Die Vorzugskonditionen für Aktionä- liessung der Deponie Höli für Nichtaktionäre über- taktionäre — unabhängig vom Preis — im Wesent- ). Insofern verstärkte die Schliessung der Deponie snigen Auswirkungen, die zuvor bereits durch die
nnditionen für Aktionärinnen und die Kontingentie- parallel zur Anwendung. Weil das Kontingent von t ausgeschöpft wurde, entstanden dadurch keine rzugskonditionen für Aktionärinnen verursachten bsbeeinträchtigungen. °’?
307. Vor diesem Hintergrund decken sich Auswirkungen der Annahmerestriktionen we konditionen für Aktionärinnen. Die dortiger auch im Kontext der Annahmerestriktionen v Punkte:
— Bei den Nichtaktionären handelt es si onärinnen der Deponie Holi Liestal AC
— Die Deponiegebühren sind für die na hub- und Abbruchwesen) bedeutend. bei Aufträgen sehr gross, welche nur des Typs B beinhalten. Bei anderen A der Anteil entsprechend tiefer (vgl. Rz
— Nichtaktionare konnten höchstens in nien ausweichen. Sie hatten nicht die | sen günstigen Preisen ähnlich grosse Deponie Höli Liestal AG in der Depon
B.3.4 Beweisergebnis
308. Zusammenfassend ist erwiesen, das Ende 2020 fur Nichtaktionare bis auf wenic konnten die Aktionärinnen der Deponie Holi im Umfang von rund 67 000 Tonnen depon Kontingent von 4500 Tonnen pro Monat vot Kontingentierung am 25. Januar 2021 auf. A tionärinnen in Bezug auf den Zugang zur De
die relevanten Sachverhaltsfragen betreffend die itgehend mit denjenigen in Bezug auf die Vorzugs- 1 Tatsachenfeststellungen sind im Wesentlichen on Bedeutung. Relevant sind namentlich folgende
ch zumindest teilweise um Konkurrenten der Akti- 3 (vgl. Rz 103 ff.).
chgelagerten Märkte (u.a. Bau-, Transport-, Aus- Der Anteil der Deponiegebühren ist insbesondere den Transport und die Entsorgung von Abfällen Uftragen, welche weitere Leistungen umfassen, ist 250 ff.).
einem beschränkten Ausmass auf andere Depo- Möglichkeit, in anderen Deponien zu gleichermas- Mengen zu entsorgen wie die Aktionärinnen der ie Holi (vgl. Rz 259 ff.).
s die Deponie Höli von Ende September 2020- je Ausnahmen geschlossen war. Demgegenüber Liestal AG von Oktober-Dezember 2020 Material ieren. Ab Januar 2021 war für Nichtaktionäre ein ‘gesehen. Die Deponie Höli Liestal AG hob diese \b diesem Zeitpunkt waren Nichtaktionäre den Ak- »ponie Holi wieder gleichgestellt.
Cc Rechtliche Wurdigung
C.1 Geltungsbereich
309. Das Kartellgesetz (KG)?”? gilt in persöt des öffentlichen Rechts (Art. 2 Abs. 1 KG). che Nachfragerinnen oder Anbieter von Gu unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisa zige Partei, die Deponie Höli Liestal AG, is folglich in persönlicher Hinsicht anwendbar.
310. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich d den, auf die Ausübung von Marktmacht so menschlüssen (Art. 2 Abs. 1 KG). Ob die D bzw. ausübt, ist im Rahmen der materiellen 349 ff.).
311. In räumlicher Hinsicht ist das KG at Schweiz auswirken, unabhängig davon, ob : (Art. 2 Abs. 2 KG; sog. Auswirkungsprinzip). in Liestal. Ihr Handeln wirkt sich in der Sch chen Geltungsbereich des KG erfasst.
312. In zeitlicher Hinsicht sind die materielle 1996 in Kraft. Art. 49a KG, die Sanktionsn Kraft, wobei die diesbezügliche Anpassung April 2005 abgelaufen ist. Die Deponie Holi r zu beurteilenden Handlungen und Verhalte tungsbereich des KG.
C.2 Zuständigkeit der Gesamtk«
313. Die Zuständigkeit der Wettbewerbs Satz 1 KG und den Vorschriften des GR-W WEKO die Entscheide, welche nicht ausdrü zugewiesen sind.
314. Vorliegend entscheidet die WEKO mit parteien wegen Verstoss gegen das Kartell gend keine Zuständigkeit eines anderen V Abs. 1 Satz 3 KG oder Art. 19 f., 27 ff. GR- einschlägig. Zuständig ist vorliegend folglich
C.3 Vorbehaltene Vorschriften
315. Dem KG sind Vorschriften vorbehalte: Leistungen Wettbewerb nicht zulassen, inst oder Preisordnung begründen oder die ein: gaben mit besonderen Rechten ausstatten (,
373 Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle setz, KG; SR 251).
374 Geschäftsreglement der Wettbewerbskom SR 251.1.
licher Hinsicht für Unternehmen des privaten und Als Unternehmen im Sinne des KG gelten samtli- tern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, tionsform (Art. 2 Abs. 1°'° KG). Die vorliegend ein- st ein privatrechtliches Unternehmen. Das KG ist
as KG auf Kartell- und andere Wettbewerbsabre- wie auf die Beteiligung an Unternehmenszusam- eponie Höli Liestal AG Marktmacht ausgeübt hat Beurteilung im Einzelnen zu prüfen (vgl. dazu Rz
if alle Sachverhalte anwendbar, die sich in der sie im In- oder im Ausland veranlasst worden sind Die Deponie Höli Liestal AG betreibt eine Deponie weiz aus. Das Geschehen ist demnach vom örtli-
Nn Regeln des aktuellen Kartellgesetzes seit 1. Juli orm, trat demgegenüber erst am 1. April 2004 in jsfrist gemäss der Übergangsbestimmung am 1. ahm ihren Betrieb 2010 auf (Rz 5). Die vorliegend nsweisen fallen somit auch in den zeitlichen Gel-
ymmission der WEKO
;behörden bestimmt sich nach Art. 18 Abs. 3 EKO°”*, Danach trifft die Gesamtkommission der cklich einem anderen Organ oder dem Sekretariat
Endverfügung darüber, ob gegen die Verfahrens- gesetz Massnahmen zu erlassen sind. Da vorlie- /JEKO-Organs gegeben ist (etwa gemäss Art. 19 NEKO), ist die allgemeine Verfügungskompetenz | die Gesamtkommission der WEKO.
1, die auf einem Markt für bestimmte Waren oder yesondere Vorschriften, die eine staatliche Markt- relne Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Auf- Art. 3Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht unter das Gesetz
und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellge-
mission (Geschäftsreglement WEKO, GR-WEKO);
fallen Wettbewerbswirkungen, die sich auss tige Eigentum ergeben. Hingegen unterliec des geistigen Eigentums stützen, der Beurte
316. Im hier zu beurteilenden Markt gibt es weltschutzrechtliche Vorschriften, diese sch denen Deponiebetreibern nicht aus. Desha vanten Märkte uneingeschränkt angewende
C.4 Relevanter Markt
C.4.1 Einleitung
317. Bei der Abgrenzung des relevanten Dienstleistungen für die Marktgegenseite ir tauschbar sind.?75
318. Durch die Marktabgrenzung wird kein schaftsbereich geschaffen, sondern es we Wettbewerbsbeschränkung beurteilt.?7° Die suchten Wettbewerbsbeschränkung ab und sie denselben Wirtschaftsbereich betrifft.?77
319. Nachfolgend wird zunächst die von di Marktgegenseite bestimmt (Rz 320). Anscl (Rz 321 ff.) und räumlicher (Rz 333 ff.) Hins lung der Marktstellung der Deponie Holi Li (Rz 347).
C.4.2 Marktgegenseite
320. Die Marktgegenseite besteht im Wes:ı unternehmen (vgl. Rz 103 ff.).
C.4.3 Sachlich relevanter Markt
321. Der sachliche Markt umfasst alle War hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vc bar angesehen werden (analog Art. 11 Abs.
322. Gegenstand der vorliegenden Untersu gennahme von Abfällen durch die Deponie fasst deshalb Waren und Dienstleistungen Entgegennahme von Abfällen durch die Dey
323. In der Deponie Höli werden verschiec All diesen Abfallarten ist gemeinsam, dass s Deshalb ist die Entsorgung in anderen Dep
376 Exemplarisch: OECD, Market Definition, DA
377 So auch BVGer, B-7633/2009 vom 14.9.2015 RPW 2018/1, 109 Rz 137, Verzinkung.
378 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontro
chliesslich aus der Gesetzgebung über das geis- jen Einfuhrbeschränkungen, die sich auf Rechte silung nach diesem Gesetz (Art. 3 Abs. 2 KG).
zwar zahlreiche raumplanungsrechtliche und um- liessen aber den Wettbewerb zwischen verschie- lb kann das Kartellgesetz auf die vorliegend rele- t werden.
Marktes ist zu bestimmen, welche Waren oder ı sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht aus-
e allgemeingültige Marktdefinition für einen Wirt- rden die Wirkungen einer konkret untersuchten ' Marktabgrenzung hängt folglich von der unter- kann je nach Verhaltensweise divergieren, obwohl
en zu beurteilenden Verhaltensweisen betroffene ıliessend wird der relevante Markt in sachlicher icht abgegrenzt. Ausserdem wird die zur Beurtei- estal AG relevante zeitliche Dimension bestimmt
sntlichen aus Entsorgungs-, Transport- und Bau-
en oder Leistungen, die von der Marktgegenseite rgesehenen Verwendungszwecks als substituier- 3 Bst. a VKU).978
ıchung sind Verhaltensweisen, welche die Entge-
Höli betreffen. Der sachlich relevante Markt um- ‚, die von der Marktgegenseite als Substitute zur yonie Höli angesehen werden.
lene Arten von Abfällen entsorgt (vgl. Rz 129 ff.). e in Deponien des Typs B entsorgt werden dürfen. onien des Typs B aus Sicht der Marktgegenseite
/1, 127 E. 9.1), Publigroupe SA et al./WEKO.
E. 274, ADSL Il unter Verweis auf ständige EU-Praxis; le von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR
2013/1, 127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO;
ein Substitut, sofern diese anderen Deponi sind (vgl. dazu die Ausführungen zur räumlii
324. Je nach Abfallart stehen der Marktgé Typs B weitere Alternativen zur Verfügung. keiten der Marktgegenseite sind im Wesen! den:
a) Abfälle, die in Deponien des Typ Typ A);
b) Abfalle, die zwar nicht in Deponi sorgt werden dürfen und bei we gegenseite eine Alternative zur L Abfälle Typ B);°”°
c) Abfälle, die nicht in Deponien de: die Wiederverwertung aus Sicht nierung ist (nachfolgend: nichtw
325. Die überwiegende Mehrheit der in deı tegorie c) (vgl. Rz 75 ff. sowie Rz 129 ff.). [ baren Kosten wiederverwertet werden ode! keine Nachfrage nach den hergestellten RC auch nicht in Deponien des Typs A entsorg C, D oder E ist aus Sicht der Marktgegens: einer Deponie des Typs B, insbesondere v deutlich höher sind (vgl. Rz 25 f.). In Bezug: deshalb die einzige gleichwertige Alternativ gung in einer anderen Deponie des Typs B « sachlicher Markt für die Entgegennahm Typs B abgegrenzt.
326. Gemessen am Anteil an den insgesar den wiederverwertbaren Abfällen des Typs sich auf weniger als 30 % beläuft (vgl. Rz 75 des Typs A entsorgt werden, eine Wiederve wird auch in Deponien des Typs B entsorg im Vergleich zur Wiederverwertung tiefer a Marktgegenseite folglich neben den Deponik Wiederverwertungskanäle im In- und Ausla wiederverwertbarer Abfälle des Typs B stehe zur Verfügung. Die zusätzlichen Anbieterinn von den Deponien des Typs B mutmasslich durch ihre unterschiedlichen Standorte. Dies Markt wichtigen Transportkosten. Entsprech hältnisse bei den Abfällen des Typs B je na
379 Damit die Wiederverwertung aus Sicht der | muss diese technisch möglich sein. Ausserc gleich zu den Kosten der Deponierung nicht chende Nachfrage nach den hergestellten R¢
380 \/gl. insbesondere die Aussagen der Zeugen der Deponie Höli lediglich die Entsorgung in (Rz 95 ff. mit Verweis auf Act. IIl.4, Zeilen 25. Unternehmen der Marktgegenseite tätig.
en zu vergleichbaren Transportkosten erreichbar chen Marktabgrenzung in Rz 331 ff.).
sgenseite zur Abfallentsorgung in Deponien des Anhand der unterschiedlichen Ausweichmöglich- lichen die 3 folgenden Abfallarten zu unterschei-
s A entsorgt werden dürfen (nachfolgend: Abfälle
en des Typs A, aber in Deponien des Typs B ent- chen die Wiederverwertung aus Sicht der Markt- )eponierung ist (nachfolgend: wiederverwertbare
s Typs A entsorgt werden dürfen und bei welchen der Marktgegenseite keine Alternative zur Depo- iederverwertbare Abfälle Typ B).
"Deponie Holi entsorgten Abfälle fallen in die Ka- jiese Abfälle können entweder nicht zu vergleich- * die Wiederverwertung ist nicht möglich, weil es -Produkten gibt. Ausserdem können diese Abfälle t werden. Die Entsorgung in Deponien der Typen site ebenfalls keine Alternative zur Entsorgung in veil die entsprechenden Gebühren und Abgaben auf diese Abfälle ist aus Sicht der Marktgegenseite e zur Entsorgung in der Deponie Höli die Entsor- Jer Region.*°° Deshalb wird in casu ein separater je von nichtwiederverwertbaren Abfällen des
nt in der Deponie Höli entsorgten Mengen kommt B eine deutlich geringere Bedeutung zu, welcher ff.). Solche Abfälle können zwar nicht in Deponien srwertung ist aber möglich. Ein Teil dieser Abfälle i, zum Beispiel wenn die entsprechenden Kosten usfallen. Zur Entsorgung dieser Abfälle kann die an des Typs B der Region Basel auf verschiedene nd zurückgreifen (vgl. Rz 61 ff.). Zur Entsorgung .n der Marktgegenseite also zusätzliche Substitute en (die Aufbereitungsanlagen) unterscheiden sich in Bezug auf ihre Kostenstruktur, jedenfalls aber se haben einen grossen Einfluss auf die in diesem end unterscheiden sich auch die Wettbewerbsver- chdem, ob diese Abfälle wiederverwertet werden
Vlarktgegenseite eine Alternative zur Deponierung ist, lem dürfen die Kosten der Wiederverwertung im Ver- wesentlich höher ausfallen und es muss eine ausrei- >-Produkten bestehen (vgl. Rz 61 ff.).
[N5] und [N6], welche als Alternative zur Entsorgung in anderen Deponien des Typs B der Region erwähnen 3-254 und Act. 111.5, Zeile 204). Beide Zeugen sind bei können. Aus diesen Gründen wird in casu wertbare Abfälle des Typs B abgegrenzt.’
327. Eine Dritte in der Deponie Holi entsorc können nicht nur in Deponien des Typs B, werden. Insbesondere weil die Gebühren d ponien des Typs B wesentlich tiefer sind (vg mefallen in Deponien des Typs B entsorgt. / nur einen geringen Anteil an der insgesamt € Marktgegenseite solche Abfälle des Typs / des Typs B insbesondere auch die Deponi Marktgegenseite im Vergleich zu wiedervet des Typs B Ausweichmöglichkeiten. Diese z derum insbesondere in Bezug auf ihre Kos des Typs B oder den Aufbereitungsanlageı grenzten sachlichen Märkten auftreten. En werbsverhältnisse im Markt für Abfälle des verwertbare und nichtwiederverwertbare Abi ein separater sachlicher Markt für die Er grenzt.°®°
328. Die Deponie Holi Liestal AG bringt vo! mum den Abtransport und die Entsorgung u Wesentlichen, dass die in den nachgelager einer Baustelle anfallenden Abfallsorten abt nierung zuführen würden. Diese Unternehm zialisiert.°®°
329. Dazu ist Folgendes festzuhalten: Der Marktgegenseite nachgefragten Güter, die } henen Verwendungszwecks mit dem von d Gut substituierbar sind.°®® Transporte sind k len des Typs B. Auch die Entgegennahme : Substitut. Wenn auf einer Baustelle zum Be genseite diese nicht in einer Deponie des T tung. Nichtwiederverwertbare Abfälle des T\ derverwertet werden.
381 Ein gewisser Anteil der wiederverwertbaren | eine Wiederverwertung vorschreibt. Solche / Entgegennahme von wiederverwertbaren Abi Höli bei diesen Abfällen nicht zur Verfügung :
382 Möglicherweise stehen der Marktgegenseite Beispiel die Wiederverwertung zur Verfügun für den Markt der Entgegennahme von Abfäll Deponie Höli in diesem Markt aufgrund der Abfällen des Typs A offensichtlich nicht mark
383 Ob eine weitere Differenzierung zwischen vel ist, kann vorliegend offen gelassen werden, \ abhängig davon keine marktbeherrschende |
384 Act. V.25, Rz 119.
385 Act. V.25, Rz 114 ff.
386 Statt vieler BGer 2C_395/2021 vom 9.5.202: E. 5.3.1.3, ASCOPA.
ein separater sachlicher Markt für wiederver- te Abfallart sind Abfälle des Typs A. Diese Abfälle sondern auch in Deponien des Typs A entsorgt er Deponien des Typs A im Vergleich zu den De- |. Rz 23 ff.), werden solche Abfälle nur in Ausnah- \uch bei der Deponie Höli haben sie mit rund 2 % sntsorgten Abfallmenge (vgl. Rz 129 ff.). Wenn die \ entsorgen will, stehen ihr neben den Deponien en des Typs A zur Verfügung.°® Folglich hat die wertbaren und nichtwiederverwertbaren Abfällen usätzlichen Anbieterinnen unterscheiden sich wie- tenstruktur und ihre Standorte von den Deponien 1, welche als Anbieterinnen in den bereits abge- sprechend unterscheiden sich auch die Wettbe- Typs A von denjenigen in den Märkten für wieder- falle des Typs B. Aus diesen Gründen wird in casu i1tgegennahme von Abfällen des Typs A abge-
r, der sachlich relevante Markt umfasse «im Mini- nd Verwertung von Bauabfallen» .**4 Grund sei im ten Märkten tätigen Logistikunternehmen alle auf ransportieren und der Verwertung oder der Depo- en seien nicht auf eine bestimmte Abfallsorte spe-
relevante Markt umfasst nur diejenigen von der insichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgese- er zu beurteilenden Verhaltensweise betroffenen eine Substitute für die Entgegennahme von Abfäl- anderer als der zu entsorgenden Abfallart ist kein ispiel Abfälle des Typs B anfallen, darf die Markt- yps A entsorgen. Gleiches gilt für die Wiederwer- ‚ps B können nicht zu vergleichbaren Kosten wie-
Abfälle kann nicht deponiert werden, weil der Bauherr \bfälle gehören nicht zum hier definierten Markt für die ällen des Typs B, weil die Deponierung in der Deponie steht.
zusätzlich weitere Entsorgungsmöglichkeiten wie zum g. Solche allfälligen zusätzlichen Alternativen müssen en des Typs A nicht näher untersucht werden, weil die geringen in der Deponie Höli entsorgten Mengen an tbeherrschend ist (vgl. Rz 368).
schiedenen Arten von Abfällen des Typs A erforderlich veil die Deponie Höli Liestal AG in diesen Märkten un- stellung einnimmt (vgl. Rz 368).
3, E. 8.2, Naxoo; BVGer B-141/2012 vom 12.12.2022,
330. Zusammenfassend ist festzuhalten, di von den zu untersuchenden Verhaltensweis
— Der Markt für die Entgegennahme nic — Der Markt für die Entgegennahme wie
— Der Markt fur die Entgegennahme vor
C.4.4 Raumlich relevanter Markt
331. Der raumlich relevante Markt umfasst den sachlichen Markt umfassenden Waren Abs. 3 Bst. b VKU, der hier analog anzuwer
332. Vorliegend sind 3 sachliche Märkte bı welchem Gebiet die Marktgegenseite — best port- und Bauunternehmen, die Abfälle in c Entgegennahme der entsprechenden Abfäll
C.4.4.1 Nichtwiederverwertbare Abfälle 7
333. In Abbildung 4 oben ist dargestellt, au geliefert wurden. Der räumlich relevante M umfasst nicht das gesamte Einzugsgebiet d relevante Markt für die Entgegennahme vc dem Kerneinzugsgebiet der Deponie Holi. At der in der Deponie Höli entsorgten Abfälle ( halb der räumlich relevante Markt auf das K
334. Grundsätzlich entscheiden die Untern parat, wie und wo die dort anfallenden Abfäll die Entsorgung der Abfälle bei der Deponie denen Faktoren abhängig. Zunächst müsse zu welchen Deponien sie überhaupt Zugang weil es bei vielen Deponien Kontingente fü nehmigung erteilt. Ausserdem berücksichtig die Gebühren der verschiedenen Deponie Rz 119 f.). Letztere sind von der Fahrzeit zv ponien abhängig. Ausserdem spielt es eine portiert werden können und wie gross die zt Die Entscheidung der Marktgegenseite dari einer anderen Deponie entsorgt, mag zwar zum Beispiel den Fahrzeiten zu den verschi nachfolgend allerdings dargelegt, ist es wed Deponie Höli separat für jede einzelne Bau relevanter Markt — ausgehend vom Einzugs
335. Bei dieser Abgrenzung ist auf die du Marktgegenseite abzustellen.*°° Im vorliege spezifische Faktoren eine massgebliche Rı Daher gibt es regelmässig Baustellen, die si
m.w.N.
ass vorliegend die folgenden 3 sachlichen Märkte en betroffen sind:°°”
htwiederverwertbarer Abfälle des Typs B, derverwertbarer Abfälle des Typs B, 1 Abfällen des Typs A.
das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 den ist). 38°
stroffen. Für jeden dieser Märkte ist zu prüfen, in ehend im Wesentlichen aus Entsorgungs-, Trans- ler Deponie Höli entsorgen (vgl. Rz 103 ff.) — die e nachfragt.
Typ B
s welchen Gemeinden Abfälle in die Deponie Höli larkt ist vorliegend aber enger abzugrenzen und er Deponie Höli. Vielmehr entspricht der räumlich yn nichtwiederverwertbaren Abfällen des Typs B Js diesem Kerneinzugsgebiet stammen rund 80 % vgl. Rz 149 f.). Nachfolgend wird dargelegt, wes- erneinzugsgebiet abzugrenzen ist.
ahmen der Marktgegenseite für jede Baustelle se- e entsorgt werden sollen. Ob die Marktgegenseite Höli nachfragt oder nicht, ist dabei von verschie- 2n die Unternehmen der Marktgegenseite prüfen, haben. Das ist insbesondere deshalb erforderlich, * Dritte gibt. Sind diese erschöpft, wird keine Ge- en die Unternehmen der Marktgegenseite sowohl n als auch die Kosten für den Transport (vgl. vischen der Baustelle und den verschiedenen De- : Rolle, ob auf der Rückfahrt andere Güter trans- ı transportierende Abfallmenge ist (vgl. Rz 50 ff.). iber, ob sie Abfälle bei der Deponie Höli oder bei mitunter von baustellenspezifischen Faktoren wie edenen Deponien des Typs B abhängig sein. Wie er möglich noch erforderlich, die Marktstellung der stelle zu untersuchen. Stattdessen ist in casu ein gebiet der Deponie Höli — abzugrenzen.
rchschnittlichen Vertreterinnen und Vertreter der nden Markt spielen wie erwähnt auch baustellen- alle bei der Auswahl einer Deponie des Typs B. ch vom Durchschnitt wesentlich unterscheiden. Es
, E. 5.3., Hallenstadion. 13/1, 127 E. 9.2.1), Publigroupe SA et al/WEKO. E 5.4.2., Vertrieb von Tickets im Hallenstadion Zurich, kann zum Beispiel vorkommen, dass Abfälle nie Höli geliefert werden, wenn die Konting: sind. Auch wenn auf der Rückfahrt ander dadurch eine im Vergleich zum Durchschni ff.). Diese ungewöhnlichen Baustellen sind | weil sie nicht zur durchschnittlichen Marktge Baustellen am Rand des Einzugsgebiets be zum räumlich relevanten Markt. Aus dieser Kerneinzugsgebiet und nicht auf das gesam
336. Bei der Eingrenzung des Kerneinzugs: wisses Ermessen zu im Einzelfall unter Berü weise wird das Kerneinzugsgebiet nicht das aber mindestens diejenigen Standorte, von den. Bei Märkten in denen, wie vorliegend, « dazu auch Rz 338), kann folgende Faustreg so festzulegen, dass darauf rund 80 % des ; angelieferten Mengen entfallen.”
337. Diese Abgrenzung erweist sich vorlieg den Abfälle teilweise über ungewöhnlich « räumliche Marktabgrenzung darf nicht anha men werden. Daher ist es angemessen, runc aus dem relevanten Markt auszuschliessen liegenden Fall dem kleinstmöglichen Fahrn so dass mindestens 80 % der in der Deponie Gebiet stammen (vgl. Rz 149 f.).
338. Die bisherige Praxis der WEKO stüt Bern» beurteilte die WEKO im Jahr 2021 d schenden Belagswerks im Raum Bern. Sie so fest, dass darauf 66 % der verkauften Me achten: Im für den Entscheid «Belagswerke den die Preise für alle grösseren Baustellen handlungen ist bekannt, wo sich die zu belie Belagswerke bei der Preissetzung den Star gen. Tatsächlich spielt der Standort der Bau mischgut eine wichtige Rolle. Insbesonder: kann es sinnvoll sein, die bei der Belieferu Transportkosten durch besonders tiefe Mat weit von der zu beliefernden Baustelle ent konkurrenzfähigen Preisen offerieren. Weil « gig sind, wo das Produkt ausgeliefert wird, s
339. Im Markt für Asphaltmischgut wie auc Preisen sind Lieferungen über ungewöhnli Märkten, bei welchen die Preise nicht vom hängig sind. Grund dafür ist die oben besch hen Transportkosten durch tiefe Materialpre
399 \/gl. betreffend die Praxis im EU-Recht aucl chung der Kommission über die Abgrenzunt rechts der Union, veröffentlicht am 8. Nover
391 WEKO, 6.12.2021, Rz 590, Belagswerke Ber
392 WEKO, 6.12.2021, Rz 183 ff. und Rz 586, Be
: über ungewöhnlich weite Distanzen in die Depo- ente näher gelegener Deponien bereits erschöpft e Güter transportiert werden können, kann sich tt wesentlich längere Fahrzeit lohnen (vgl. Rz 50 ür die räumliche Marktabgrenzung nicht relevant, genseite gehören. Da sich diese ungewöhnlichen finden, gehört der Rand des Einzugsgebiets nicht n Grund ist der räumlich relevante Markt auf das te Einzugsgebiet der Deponie Höli abzugrenzen.
gebiets einer Deponie kommt der Behörde ein ge- cksichtigung der konkreten Umstände. Typischer- ; gesamte Einzugsgebiet einer Deponie erfassen, denen die Mehrheit der Mengen angeliefert wer- Jie Preise nicht räumlich differenziert werden (vgl. el dienen: Das Kerneinzugsgebiet ist in der Regel Absatzes, der Kunden oder — wie vorliegend — der
end als sachgerecht. Wie dargelegt (Rz 335) wer- jrosse Distanzen zur Deponie transportiert. Die ind dieser ungewöhnlichen Baustellen vorgenom- 120 % der in der Deponie Holi entsorgten Mengen . Das Kerneinzugsgebiet entspricht somit im vor- iinutenradius um den Standort der Deponie Höli, Holi entsorgten Abfälle aus dem so abgegrenzten
zt dieses Ergebnis. Im Entscheid «Belagswerke as missbräuchliche Verhalten eines marktbeherr- legte das Kerneinzugsgebiet dieses Belagswerks ngen entfielen.°”' Allerdings ist Folgendes zu be- Bern» relevanten Markt für Asphaltmischgut wer- individuell festgelegt. Zum Zeitpunkt der Preisver- fernden Baustellen befinden. Deshalb können die idort der zu beliefernden Baustellen berücksichti- stellen in Bezug auf die Preissetzung bei Asphalt- e wenn ein Belagswerk schlecht ausgelastet ist, ing weit entfernter Baustellen anfallenden hohen erialpreise zu kompensieren. So kann ein relativ ferntes Belagswerk trotz der grossen Distanz zu Jie Preise für Asphaltmischgut also davon abhän- ind diese Preise räumlich differenziert.”
h in anderen Märkten mit räumlich differenzierten ch weite Distanzen grundsätzlich häufiger als in geografischen Standort der Marktgegenseite ab- riebene Möglichkeit, die bei weiten Distanzen ho- ise zu kompensieren. Eine solche Kompensation
1 Rz 74 des Entwurfs der überarbeiteten Bekanntma- y des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbs- nber 2022 unter <ec.europa.eu/commission/presscor-
lagswerke Bern, Fn 391.
ist nicht möglich, wenn die Preise unabhän werden.
340. Im vorliegenden Markt für die Entge« des Typs B sind die Preise nicht räumlich dif unabhängig vom Herkunftsort der angeliefe ten die genannten, durch die räumliche Diffe chen Lieferungen im vorliegenden Markt ni vante Markt vorliegend grundsätzlich we differenzierten Preisen.
341. Aus den genannten Gründen entsprict wertbare Abfälle des Typs B vorliegend den Höli (vgl. Rz 149 f.). Aus diesem stammen ı fälle. Vorliegend ist auch zu berücksichtige Marktes erst dann zu wesentlich tieferen Ma seres Gebiet einbezogen würde (vgl. Rz 18: Marktabgrenzung nicht ausschlaggebend fi Höli (vgl. Rz 349 ff.).
C.4.4.2 Wiederverwertbare Abfälle des T
342. Wiederverwertbare Abfälle des Typs E ren Abfällen des Typs B zur Wiederverwertt Tatsächlich wird ein gewisser Anteil diese: spricht dafür, dass die Marktgegenseite die gleich zu nichtwiederverwertbaren Abfällen damit der räumlich relevante Markt eher we
343. Allerdings gibt es mehr Anbieterinnen von Aufbereitungsanlagen entgegengenomr für kürzere Transportwege und einen engere ren Abfällen des Typs B. Wenn das Netzwer Distanz zwischen den Baustellen und dies: führt ein dichteres Netzwerk von Anbieterin die Entgegennahme der Abfälle in einem klı räumlich relevante Markt eher enger abzuc sätzlich wiederverwertbaren Mischabbruch 2 baren Abfällen des Typs B (vgl. Abbildung 11 höhere Dichte der Entsorgungsstandorte je: ferdistanzen.
344. Aus diesen Gründen entspricht der rat fällen des Typs B ungefähr dem räumlich rel len des Typs B - also dem Kerneinzugsge! grenzung des relevanten Marktes für die E des Typs B kann offengelassen werden, da beherrschende Stellung einnimmt (vgl. Rz 3
gig vom Standort der Marktgegenseite festgelegt
yennahme von nichtwiederverwertbaren Abfällen ferenziert. Vielmehr werden die Deponiegebühren rten Abfälle festgelegt (vgl. Rz 231 ff.). Daher tre- srenzierung der Preise ermöglichten, ungewöhnli- cht auf. Aus diesem Grund ist der räumlich rele- iter abzugrenzen als in Märkten mit räumlich
it der räumlich relevante Markt für nichtwiederver- 1 oben definierten Kerneinzugsgebiet der Deponie und 80 % der in der Deponie Höli entsorgten Ab- n, dass eine weitere Abgrenzung des räumlichen rktanteilen führen würde, wenn ein sehr viel grös- 5 ff.). Aus diesem Grund ist die genaue räumliche ur die Beurteilung der Markstellung der Deponie
yps B
3 können im Gegensatz zu nichtwiederverwertba- ıng in das Ausland exportiert werden (vgl. Rz 47). ' Abfälle exportiert (Rz 157 ff.). Dieser Umstand Entgegennahme dieser Abfälle in einem im Ver- des Typs B grösseren Gebiet nachfragt und dass ter abzugrenzen ist.
der Entgegennahme dieser Abfälle, weil sie auch nen werden können. Dieser Umstand spricht eher »n räumlichen Markt als bei nichtwiederverwertba- k der potenziellen Anbieterinnen dichter ist, ist die an Anbieterinnen in der Regel geringer. Deshalb nen in der Regel dazu, dass die Marktgegenseite sineren Gebiet nachfragt. Entsprechend wäre der jrenzen. Da die Transportdistanzen beim grund- iber ähnlich gross sind wie bei nichtwiederverwert- | und Abbildung 12 im Appendix), hat die erwähnte denfalls keine grossen Auswirkungen auf die Lie-
imlich relevante Markt bei wiederverwertbaren Ab- evanten Markt bei nichtwiederverwertbaren Abfal- biet der Deponie Holi. Die genaue räumliche Ab- ntgegennahme von wiederverwertbaren Abfällen die Deponie Höli unabhängig davon keine markt- 64 ff.).
C.4.4.3 Abfälle Typ A
345. Abfälle des Typs A können im Gegens Typs A entsorgt werden. Bei diesen Abfälle genen Deponien möglich.” Deshalb ist die
lich höher als bei nichtwiederverwertbaren
eine im Vergleich zu nichtwiederverwertbare grenzung. Dafür sprechen auch die kürzere gleich zu Abfällen des Typs B (vgl. Rz 138 f
346. Die genaue räumliche Abgrenzung de Abfällen des Typs A kann vorliegend offenge davon keine marktbeherrschende Stellung e
C.4.5 Zeitliche Dimension
347. Die vorliegend zu beurteilenden Verhe (Eröffnung der Deponie Höli)-12. Mai 202° relevante Zeitraum umfasst daher in casu 2:
C.4.6 Fazit
348. Vorliegend sind die nachfolgend aufge der Zeitraum vom 25. Mai 2010-zum 12. M:
— Markt für die Entgegennahme nichtwi zugsgebiet der Deponie Höli
— Markt für die Entgegennahme wiede räumliche Abgrenzung)
— Markt für die Entgegennahme von Al grenzung)
C.5 Marktbeherrschende Stelluı
C.5.1 Einleitung
349. Vorliegend wird geprüft, ob die Gewé sowie die Annahmerestriktionen der Depon 1.S.v. Art. 7 KG sind. Die Anwendung von A Stellung i.S.v. Art. 4 Abs. 2 KG oder eine re KG voraus. Nachfolgend wird geprüft, ob dic ten über eine marktbeherrschende Stellung
350. Vom mutmasslichen Verstoss betroff nichtwiederverwertbaren und wiederverwer
3% Falls die im Ausland gelegenen Deponien de der Schweiz gelegenen Deponien des Typs | landes umfassen obwohl er in der Schweiz i grenzen ist. Trotzdem müssen vorliegend die werden, weil die Deponie Höli im Markt für die von der räumlichen Marktabgrenzung keine r
394 Die Vorzugskonditionen für Aktionärinnen der gegenüber Nichtaktionären im Herbst 2020 s
atz zu Abfällen des Typs B auch in Deponien des n ist zudem eine Entsorgung in im Ausland gele- Dichte der möglichen Entsorgungsstandorte deut- Abfällen des Typs B. Dieser Umstand spricht für n Abfällen des Typs B engere räumliche Marktab- n Transportwege der Abfälle des Typs A im Ver-
.).
s relevanten Marktes für die Entgegennahme von lassen werden, weil die Deponie Holi unabhängig iinnimmt (vgl. Rz 368).
ltensweisen*™ ereigneten sich vom 25. Mai 2010 | (Schliessung der Deponie; vgl. Rz 231 ff.). Der 5. Mai 2010-12. Mai 2021.
listeten Märkte zu unterscheiden. Dabei ist jeweils ai 2021 massgebend.
ederverwertbarer Abfälle des Typs B im Kernein- rverwertbarer Abfälle des Typs B (keine genaue
fällen des Typs A (keine genaue räumliche Ab-
1g der Deponie Holi
inrung von Vorzugskonditionen an Aktionärinnen ie Höli Liestal AG im Herbst 2020 missbräuchlich rt. 7 KG setzt entweder eine marktbeherrschende lativ marktmächtige Stellung i.S.v. Art. 4 Abs. 2P's > Deponie Holi Liestal AG in den relevanten Märk- 1.S.v. Art. 4 Abs. 2 KG verfügte.
en sind die Märkte für die Entgegennahme von tbaren Abfällen des Typs B sowie Abfällen des
5 Typs A deutlich tiefere Gebühren verlangen als die in A, könnte der räumlich relevante Markt Teile des Aus- m Vergleich zu Abfällen des Typs B eher enger abzu- > Gebühren der Deponien des Typs A nicht untersucht : Entgegennahme von Abfällen des Typs A unabhängig narktbeherrschende Stellung einnimmt.
Deponie Höli Liestal AG und die Annahmerestriktionen ind als einheitlicher Tatkomplex zu werten (Rz 377).
Typs A (Rz 321 ff.). Für diese 3 Märkte ist zı marktbeherrschende Stellung verfügte. Rele
351. Gemäss Art. 4 Abs. 2 KG gelten einze schend, wenn sie auf einem Markt als Anb andern Marktteilnehmern (Mitbewerbern, A fang unabhängig zu verhalten.
352. Eine marktbeherrschende Stellung la sondern ist im Einzelfall mit Blick auf die kot entscheiden. Massgebend ist eine wertende zelfall für oder gegen die Möglichkeit eines ı
C.5.2 Aktuelle Konkurrenz
C.5.2.1 Nichtwiederverwertbare Abfälle 7
353. Fallen auf einer Baustelle nichtwieder wirtschaftliche Art der Entsorgung die Ablac Die Wiederverwertung ist bei diesen Abfäll Deponierung in Deponien der Typen C, D c und Abgaben keine gleichwertige Alternativ: ponie des Typs A ist nicht zulässig.
354. Aus diesen Gründen kann die Marktge B einzig in Deponien des Typs B entsorgen. ponien des Typs B, welche zu tragbaren ~ Transportkosten insbesondere mit der Fah (Rz 50 ff.), sind weit entfernte Deponien de sorgung in der Deponie Höli. Dabei ist zu k fälle des Typs B nicht in im Ausland gelegen Dadurch werden die Ausweichmöglichkeite grenznahen Gebieten gelegenen Baustell Grund wird ein hoher Anteil der in grenznahı Abfälle des Typs B in der Deponie Höli ents
355. Die Bedeutung der Ausweichmöglicl Marktanteils der Deponie Höli eingeschätzt in der Deponie Höli entsorgten Abfälle an nichtwiederverwertbaren Abfällen des Typs | Der Marktanteil der Deponie Höli erreichte hohe Werte. Er lag in jedem einzelnen der 178).3%
356. Entgegen den Vorbringen der Deponie ponie Holi am bereits bewilligten, insgesam! relevant zur Beurteilung der Ausweichmögl das gesamte noch zur Verfügung stehende
3% BGE 139 | 72, 97 E. 9.3.1, Publigroupe SA e Naxoo; BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018
3% Die Deponie Höli Liestal AG bringt vor, ihr N (Act. V.25, Rz 165). Diese Behauptung ist ir 25. Mai 2010 aufnahm und die von ihr einger Zeitraum abdecken (vgl. Rz 178 und Fn 217)
397 Act. V.25, insbesondere Rz 17 und Rz 128.
ı prüfen, ob die Deponie Holi Liestal AG über eine vant ist der Zeitraum 2010-2021 (vgl. Rz 347).
sIne oder mehrere Unternehmen als marktbeherr- ieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von nbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Um-
sst sich nicht anhand fixer Kriterien bestimmen, ıkreten Verhältnisse auf dem relevanten Markt zu : Beurteilung aller relevanten Aspekte, die im Ein- ınabhängigen Verhaltens sprechen. °°
Typ B
verwertbare Abfälle des Typs B an, ist die einzige jerung in einer Deponie des Typs B (vgl. Rz 325). en nicht zu vergleichbaren Kosten möglich. Eine der E ist alleine aufgrund der höheren Gebühren e (vgl. Rz 25 f.) und die Deponierung in einer De-
genseite nichtwiederverwertbare Abfälle des Typs ‚In Frage kommen ausserdem nur diejenigen De- Transportkosten erreicht werden können. Da die zeit zwischen Baustelle und Deponie zunehmen s Typs B keine gleichwertige Alternative zur Ent- yerUcksichtigen, dass nichtwiederverwertbare Ab- en Deponien abgelagert werden dürfen (Rz 47 ff.). in der Marktgegenseite insbesondere bei den in en zusätzlich eingeschränkt. Auch aus diesem sn Gebieten anfallenden nichtwiederverwertbaren orgt (vgl. Rz 142 ff.).
nkeiten der Marktgegenseite kann anhand des werden. Dabei handelt es sich um den Anteil der den insgesamt im relevanten Markt anfallenden B. Dieser Anteil liegt bei rund [> 65] % (Rz 165 ff.). nicht nur im Durchschnitt der Jahre 2010-2020 Jahre 2010-2020 bei mindestens rund 50 % (Rz
> Höli Liestal AG?” ist hingegen der Anteil der De- ' zur Verfügung stehenden Deponievolumen nicht ichkeiten. Der Grund dafür ist, dass gerade nicht Deponievolumen auf dem Markt angeboten wird.
E. 402 ff., Sanktionsverfügung — DCC.
larktanteil habe im Jahr 2010 nur [35-40] % betragen reführend, weil die Deponie Höli ihren Betrieb erst am eichten Berechnungen daher nicht einen vollständigen
Manche Deponien beschränken die jährlic schiedene Gründe in Frage, wie zum Beisp Wunsch der Deponiebetreiberin, den eigene (vgl. Fussnote 169). Unabhängig von der | Markt im Ergebnis nur die von der Betreit Marktgegenseite kann nicht auf Deponievol handen ist, aber im Markt nicht zu konkurret
357. Aus diesen Gründen ist der Anteil der lenen Mengen nichtwiederverwertbarer Abf: lung der Ausweichmöglichkeiten der Markt¢ rund [> 65] % erreicht, hat die Marktgegens:
358. Neben dem Marktanteil ist der preislic ger Indikator dafür, ob sich diese unabhäng Dieser Spielraum ist sehr gross. Die Preise (Rz 219 ff.). Würde die Deponie Höli in eineı des Typs B stehen, wäre sie kaum in der L anzusetzen. Dabei ist ausserdem zu berüct ferte Abfallmenge gemäss der Einschätzun« AG selbst bei zusätzlichen Preiserhöhunge zutrifft, Könnte die Deponie Höli ihre Preise der Nachfrage befürchten zu müssen. Dan Preissetzung weitgehend unabhängig von a
359. Die Deponie Höli Liestal AG bringt vo Deponien seien mutmasslich deutlich höhe Deponie Höli nicht marktbeherrschend sei Selbst wenn andere Deponien ebenfalls ho gegen, sondern für eine starke Markstellung Deponien deuten auf eine schwache Wettbe nichtwiederverwertbarer Abfälle des Typs B beschränkten Ausweichmöglichkeiten der M tritte in diesem Markt kaum möglich sind.
360. Des Weiteren bringt die Deponie Holi | schaft sei bei der Beurteilung ihrer Marktste Folgendes festzuhalten: Im Gegensatz zu Marktgegenseite ist der Kanton Basel-Land kein Marktteilnehmer. Es ist keine Vorausse den Stellung, dass sich ein Unternehmen un serdem sind die Möglichkeiten des Kantons Deponien einzugreifen, beschrankt.*° Aus ( chen Abklärungen erforderlich (vgl. Rz 425°
398 Wie die Deponie Höli in ihrer Stellungnahme Rz 62), sank die in der Deponie Bruggtal eı dortigen Deponievolumens auf das Jahr 2014 Erweiterung sogar weniger Deponievolumen
399 Gemäss Bundesgericht ist jedenfalls in manc tiges Indiz für eine marktbeherrschende Stell
400 Act. V.25, insbesondere Rz 85 und Rz 126.
401 Act. V.25, Rz 123.
402 Zur Rolle des Kantons vgl. Rz 192 f. Zu den regulieren, vgl. Rz 225).
h angenommenen Mengen. Dafür kommen ver- iel Engpässe bei der Annahmekontrolle oder der :n Bedarf auch in Zukunft sicherstellen zu können Jrsache solcher Kontingentierungen stehen dem erin vorgesehenen Mengen zur Verfügung. Die umen ausweichen, welches zwar theoretisch vor- ızfähigen Preisen angeboten wird. ?°®
Deponie Höli an den im relevanten Markt angefal- Alle des Typs B ein geeignetes Mass zur Beurtei- yegenseite. Da die Deponie Höli einen Anteil von site nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten.°”°
she Spielraum der Deponie Holi ein aussagekräfti- ig von anderen Marktteilnehmern verhalten kann. > der Deponie Höli liegen weit Uber ihren Kosten n harten Konkurrenzkampf mit anderen Deponien age, ihre Preise derart deutlich über den Kosten sichtigen, dass die bei der Deponie Holi angelie- verschiedener Vertreter der Deponie Höli Liestal ın kaum zurückgehen würde (Rz 196). Falls das sogar noch weiter erhöhen, ohne einen Einbruch iit steht fest, dass sich die Deponie Höli in ihrer nderen Marktteilnehmern verhalten kann.
r, nicht nur ihre, sondern auch die Preise anderer r als deren Kosten. Das sei Indiz dafür, dass die n könne.“ Diese Einschätzung ist abzulehnen. he Margen erzielten, würde dieser Umstand nicht der Deponie Höli sprechen. Hohe Margen anderer »werbsintensität im Markt fur die Entgegennahme hin. Mögliche Gründe dafür sind insbesondere die arktgegenseite sowie die Tatsache, dass Neuein-
_iestal AG vor, die Rolle des Kantons Basel-Land- lung zu wenig berücksichtigt worden.*°' Dazu ist den Konkurrentinnen der Deponie Höli oder der schaft jedenfalls in seiner Funktion als Regulator stzung für das Bestehen einer marktbeherrschen- abhängig von den Behörden verhalten kann. Aus- Basel-Landschaft, in die Preisgestaltung privater liesen Gründen sind diesbezüglich keine zusätzli- f.).
zum Antrag des Sekretariats selber darlegt (Act. V.25, itsorgte Menge im Anschluss an die Erweiterung des . Die Deponie Bruggtal stellte dem Markt also nach der zur Verfügung als vorher.
hen Märkten bereits ein Marktanteil von 50 % ein wich- ung (BGE 139 | 72, 99 f. E. 9.3.3.2, Publigroupe SA et , E. 9.1, Naxoo).
(fehlenden) Möglichkeiten des Kantons, die Preise zu
361. Der hohe Marktanteil der Deponie Hol des starke und klare Indizien für eine sehr von nichtwiederverwertbaren Abfällen des T renz im Markt für die Entgegennahme von Kerneinzugsgebiet der Deponie Holi im Zeitr die Deponie Höli in ihrem Verhalten nicht zu
362. Die Deponie Höli Liestal AG bringt vor 2015 marktbeherrschend gewesen.?® Diese Gründen nicht überzeugend:
- Die Deponie Höli erreichte bereits im 50 %. In den nachfolgenden Jahren 2 (Rz 178).
— Die Deponie Holi war auch in den Jah anzuheben, ohne dass dadurch die de
363. Aus diesen Gründen war die aktuelle | schwach, um die Deponie Höli in ihrem Verl
C.5.2.2 Wiederverwertbare Abfälle Typ E
364. Im Vergleich zum Markt für nichtwiede genseite im Markt für wiederwertbare Abfäl die Möglichkeit, die entsprechenden Abfälle Deponierung ist die Wiederverwertung sow Diese zusätzlichen Ausweichmoglichkeiten | fällt der Marktanteil der Deponie Höli im Marl Abfällen des Typs B mit weniger als 35-40 die Entgegennahme von nichtwiederverweri
365. Die genaue Höhe des Marktanteils deı fälle des Typs B kann insbesondere für den die dazu erforderlichen Zahlen nicht verfüg nur die Obergrenze des Marktanteils von 3 für die Jahre 2018 und 2019. In dubio pro re liche Markanteil der Deponie Höli wesentlic Marktanteile der Deponie Holi dafür, dass si barer Abfälle des Typs B keine beherrschen
366. Die Deponie Höli differenziert ihre Prei fallen bei wiederverwertbaren Abfällen des wertbaren Abfällen des Typs B. Die Marge Abfällen daher ähnlich hoch wie bei den nic dem ist der preisliche Spielraum der Depon
403 Act. V.25, Rz 165.
404 Die Deponie Höli Liestal AG verweist in diese lungnahme. Darin ist das bei den verschieder gelegt, ist es nicht sinnvoll, die Markstellung teilen (Rz 356). Würde man zur Beurteilung Deponievolumen abstellen, fiele der Anteil d den Jahren 2010 und 2011 am grössten aus rade nicht die von der Deponie Höli Liestal A (Act. V.25, Rz 165) ergeben.
i sowie ihr grosser preislicher Spielraum sind bei- starke Stellung im Markt für die Entgegennahme yps B. Damit steht fest, dass die aktuelle Konkur- nichtwiederverwertbaren Abfällen des Typs B im aum 2010-2021 nur schwach war. Sie vermochte | disziplinieren.
, sie sei allenfalls höchstens in der Zeit von 2012- > Auffassung ist insbesondere aus den folgenden
Jahr ihrer Eröffnung einen Marktanteil von rund 011-2020 lag dieser jeweils zwischen [55-90 %]
ren vor ihrer Schliessung in der Lage, ihre Preise :ponierten Mengen eingebrochen wären (Rz 190).
Konkurrenz im gesamten Zeitraum 2010-2021 zu valten zu disziplinieren.*"*
rverwertbare Abfälle des Typs B hat die Marktge- le des Typs B neben der Deponierung zusätzlich > wiederzuverwerten (Rz 157). Im Gegensatz zur ohl im In- als auch im Ausland möglich (Rz 161). m In- und Ausland sind bedeutend. Entsprechend t für die Entgegennahme von wiederverwertbaren % (Rz 163) wesentlich tiefer aus als im Markt für baren Abfällen des Typs B.
“Deponie Holi im Markt für wiederverwertbare Ab- Zeitraum 2010-2017 nicht bestimmt werden, weil bar sind (vgl. Rz 157 ff.). Bestimmt werden kann 5-40 % für die Region Basel und auch diese nur 20 ist daher davon auszugehen, dass der tatsäch- sh tiefer liegt. Aus diesen Gründen sprechen die > im Markt für die Entgegennahme wiederverwert- de Stellung einnimmt.
se nicht nach Abfallart (Rz 231 ff.) und ihre Kosten Typs B ähnlich hoch aus wie bei nichtwiederver- der Deponie Holi ist bei den wiederverwertbaren htwiederverwertbaren Abfällen des Typs B. Trotz- ie Höli bei wiederverwertbaren Abfällen des Typs
2m Zusammenhang auf die Grafik in Rz 127 ihrer Stel- jen Deponien verfügbare Volumen abgebildet. Wie dar- der Deponie Höli anhand dieser Messgrösse zu beur- der Markstellung der Deponie Höli trotzdem auf das er Deponie Höli am insgesamt bewilligten Volumen in . Auch anhand dieser Messgrösse würde sich also ge- G geforderte Einschränkung auf die Jahre 2012-2015
B geringer. Es ist davon auszugehen, dass fällen aufgrund der besseren Ausweichmögl Deshalb ist in diesem Markt der Spielraum Vergleich zum Markt für nichtwiederverwert!
367. Weil die Marktgegenseite im Markt für fällen des Typs B über relevante Ausweict diesen auch Gebrauch macht, ist die aktuell Holi zu disziplinieren. Deshalb nimmt die L schende Stellung ein. Aus diesem Grund be: kurrenz sowie die Stellung der Marktgegens
C.5.2.3 Abfälle Typ A
368. Im Markt für die Entgegennahme von Region Basel einen Anteil von weniger als Marktgegenseite neben der Entsorgung in e einer Deponie des Typs A oder die Wiederv Konkurrenz in diesem Markt stark genug, u Grund nimmt die Deponie Höli im Markt für d marktbeherrschende Stellung ein. Daher w potenziellen Konkurrenz sowie die Stellung ¢
C.5.2.4 Zwischenergebnis
369. Die aktuelle Konkurrenz ist stark ger Entgegennahme von Abfällen des Typs A disziplinieren. Im Markt für die Entgegenn: Typs B im Kerneinzugsgebiet der Deponie H der Fall. In diesem Markt ist die aktuelle Kon der Deponie Höli wesentlich einzuschränke prüft, ob die potenzielle Konkurrenz oder die ren vermögen.
C.5.3 Potenzielle Konkurrenz
370. Bevor eine neue Deponie des Typs
nungs- und Vorbereitungsarbeiten erforder! (Rz 29). Dazu gehört insbesondere das Eint keit, dass alle erforderlichen Bewilligungen Konkurrentin nicht über einen aussergewöt neten Standorte gibt es höchstens wenige (I ligungen sind Vorbereitungsarbeiten auf den tel sowie Zeit in Anspruch nehmen (Rz 34 Deponie entgegenstehenden Hürden (Dau beträchtlich (Rz 33). Aus diesen Gründen s entgegenstehenden Hürden im Markt für nic einzugsgebiet der Deponie Höli im Zeitraum
405 Die Vertreter der Deponie Höli differenzieren lieferten Mengen auf Preiserhöhungen (Rz 1 sich beim überwiegenden Anteil der in der D bare Abfälle des Typs B handelt (Rz 61 ff.), i im Wesentlichen auf nichtwiederverwertbare
die Nachfrage nach Deponieraum bei diesen Ab- ichkeiten stärker auf Preiserhöhungen reagiert.*°° der Deponie Höli für weitere Preiserhöhungen im Jare Abfälle des Typs B geringer.
die Entgegennahme von wiederverwertbaren Ab- imöglichkeiten zur Deponie Höli verfügt und von le Konkurrenz ausreichend stark, um die Deponie Jeponie Höli in diesem Markt keine marktbeherr- steht kein Anlass, die Stärke der potenziellen Kon- eite für diesen Markt zu würdigen.
Abfällen des Typs A hat die Deponie Höli in der 1% (Rz 152 f.). Bei solchen Abfällen stehen der iiner Deponie des Typs B auch die Entsorgung in erwertung zur Verfügung. Deshalb ist die aktuelle m die Deponie Höli zu disziplinieren. Aus diesem ie Entgegennahme von Abfällen des Typs A keine ird nachfolgend darauf verzichtet, die Stärke der ler Marktgegenseite für diesen Markt zu würdigen.
ug, um die Deponie Höli in den Märkten für die und wiederverwertbaren Abfällen des Typs B zu ahme von nichtwiederverwertbaren Abfällen des 1öli im Zeitraum 2010-2021 ist das hingegen nicht kurrenz zu schwach, um den Handlungsspielraum n. Deshalb wird für diesen Markt nachfolgend ge- > Marktgegenseite die Deponie Holi zu disziplinie-
B eröffnet werden kann, sind umfangreiche Pla- ich. Diese können 15 Jahre in Anspruch nehmen 1olen diverser Bewilligungen. Die Wahrscheinlich-
erteilt werden, ist gering, sofern die potenzielle inlich geeigneten Standort verfügt. Solche geeig- Xz 30 ff.). Zusätzlich zum Einholen diverser Bewil- 1 Deponiegelande erforderlich, die zusätzliche Mit- ). Auch die einer Erweiterung einer bestehenden er und Aufwand der Bewilligungsverfahren) sind sind die einem Neueintritt oder einer Erweiterung ‚htwiederverwertbare Abfälle des Typs B im Kern- 2010-2021 sehr hoch.
in ihren Aussagen in Bezug auf die Reaktion der ange- 196) nicht nach den verschiedenen Abfallarten. Da es eponie Höli entsorgten Abfälle um nichtwiederverwert- st davon auszugehen, dass sich allgemeine Aussagen Abfälle des Typs B beziehen.
371. Ausserdem ist zu berücksichtigen, da: guten Standort verfügt (Rz 31 f.). Im Vergle deshalb die besseren Möglichkeiten, das ih weitern. Zudem sind die Deponieareale be neuen Deponien bereits im kantonalen Rich
372. Aus diesen Gründen ist die potenzielle nichtwiederverwertbaren Abfällen des Typs raum 2010-2021 zu schwach, um die Depc können. *07
C.5.4 Stellung der Marktgegenseite
373. Bei den Kundinnen der Deponie Holi h die in den Bereichen Baugewerbe, Aushub, Es ist davon auszugehen, dass diese Unterr in der Deponie Holi informiert sind. Trotzdeı lungsposition, weil die entsprechenden A 353 ff.).
374. Ausserdem ist die Deponie Höli nicht gewiesen. Diese waren im Zeitraum 2010-: samt in der Deponie Höli entsorgten Abfallr verfügen insbesondere die von den vorliege ten betroffenen Vertreterinnen der Marktge« Listenpreis in der Deponie Höli entsorgten gemessen an den deponierten Mengen wic hatten hingegen kein Interesse daran, diese haltensweisen zu disziplinieren, weil sie die |
375. Aus diesen Gründen ist die Stellung nahme nichtwiederverwertbare Abfälle des Zeitraum 2010-2021 zu schwach, um die D zu können.
C.5.5 Zwischenergebnis
376. Die Deponie Höli Liestal AG verfügte wertbarer Abfälle des Typs B in ihrem Kerr marktbeherrschende Stellung i.S.v. Art. 4 A Märkten für die Entgegennahme von Abfälle len des Typs B nicht marktbeherrschend.
406 Unternehmen, die im Zeitraum 2010-2021 ni nommen haben (also die anderen Deponien kurrentinnen der Deponie Höli. Das Ausmass kurrentinnen ausgeht, wurde bereits im voran (Rz 353 ff.). Entgegen der Auffassung der De nicht sachgerecht, das den aktuellen Konkurr der Beurteilung der potenziellen Konkurrenz :
407 Es ist denkbar, dass künftige Entwicklungen i dass ein grösserer Teil der Abfälle des Typs könnten. Dadurch würde die Grösse des Ma Abfälle des Typs B schrumpfen. In Bezug auf Typs B würde die Deponie Höli durch solche | eingeschränkt.
ss die Deponie Holi über einen aussergewöhnlich ich zu ihren potenziellen Konkurrentinnen hat sie ‘zur Verfügung stehende Deponievolumen zu er- stehender Deponien im Gegensatz zu allfalligen tplan als Spezialzone festgesetzt (Rz 124).4°°
"Konkurrenz im Markt für die Entgegennahme von B im Kerneinzugsgebiet der Deponie Holi im Zeit- nie Höli in ihrem Marktverhalten disziplinieren zu
andelt es sich im Wesentlichen um Unternehmen, Transport und Entsorgung tätig sind (Rz 104 ff.). 1ehmen über allfällige Alternativen zur Entsorgung n hat die Marktgegenseite keine starke Verhand- usweichmöglichkeiten beschränkt sind (vgl. Rz
auf die zum Listenpreis deponierten Mengen an- 2021 lediglich für etwas mehr als 10 % der insge- nengen verantwortlich (Tabelle 1 oben). Deshalb nd zu beurteilenden Verhaltensweisen am stärks- jenseite, nämlich diejenigen, die ihre Abfälle zum | über eine schwache Verhandlungsposition. Die htigen Aktionärinnen der Deponie Höli Liestal AG in Bezug auf die vorliegend zu beurteilenden Ver- Nutzniesserinnen dieser Verhaltensweisen waren.
der Marktgegenseite im Markt für die Entgegen- Typs B im Kerneinzugsgebiet der Deponie Höli im eponie Höli in ihrem Marktverhalten disziplinieren
im Markt für die Entgegennahme nichtwiederver- einzugsgebiet im Zeitraum 2010-2021 über eine bs. 2 KG. Hingegen war die Deponie Höli in den n des Typs A und von wiederverwertbaren Abfal-
chtwiederverwertbare Abfälle des Typs B entgegenge- des Typs B), sind aktuelle und nicht potenzielle Kon- der Disziplinierung, welches von diesen aktuellen Kon- gehenden Abschnitt zur aktuellen Konkurrenz beurteilt ponie Höli Liestal AG (Act. V.25, Rz 131) ist es deshalb entinnen zur Verfügung stehende Deponievolumen bei zu berücksichtigen.
m Bereich der Wiederverwertung dazu führen könnten, ; B zu vergleichbaren Kosten wiederverwertet werden rktes für die Entgegennahme nichtwiederverwertbarer die verbleibenden nichtwiederverwertbaren Abfälle des Entwicklungen aber nicht in ihrem Handlungsspielraum
C.6 Missbrauch der marktbeher Liestal AG
C.6.1 Einleitung
377. Die Vorzugskonditionen für Aktionärin merestriktionen gegenüber Nichtaktionären der Deponie Höli Liestal AG zu bevorzugen ununterbrochen von 2010-Mai 2021, wurder — also während einer kurzen Phase von wer nie Höli für Nichtaktionäre als schärfere Mas sen die gleiche Stossrichtung auf; sie unters punktes und des Ausmasses.*0 Bei dieser § auszugehen. Vielmehr liegt ein einheitlicher rechtlich beurteilt werden kann.
378. Gemäss der Generalklausel von Art. Unternehmen unzulässig, wenn sie durch de Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübu genseite benachteiligen.
379. Art. 7 KG kann demnach nur auf Abs. 2 KG*% angewandt werden. Die Depo gennahme nichtwiederverwertbarer Abfälle marktbeherrschende Stellung ein (vgl. Rz 3 erfüllt.
380. Zusätzlich setzt die Anwendung von A Dabei kann zwischen einem sogenannten E Benachteiligungs- bzw. Ausbeutungsmissb nung ist nicht in allen Fällen möglich, da Ges nehmen zugleich behindernd und ausbeutei
381. Ein Behinderungsmissbrauch liegt vc oder Ausübung des Wettbewerbs behinder Behinderung auf dem Markt des marktbeh bzw. nachgelagerten Markt aktualisiert.*" Verhaltensweisen marktbeherrschender Unt bewerbs, die sich gegen aktuelle oder poter ten und diese in ihren Handlungsmoglichkei ten Markt einschränken.*'?
408 Prohibitiv hohe Deponiegebühren haben die mestopp, namlich dass keine Abfalle mehr de mestopp in Bezug auf die ökonomischen Au: bühren für Nichtaktionäre.
409 Seit dem 1.1.2022 ist Art. 7 KG auch auf rel Abs. 2bis KG anwendbar. Der allfällige Missb liegend nicht Untersuchungsgegenstand.
410 BGE 146 Il 217 E. 4.1, Preispolitik Swisscom rungsumrechnung (DCC); vgl. auch BGE 138
411 Zur abweichenden Rechtsauffassung der De
412 BGE 139172 E. 10.1.1 m.w.H., Publigroupe S 468, 569.
rschenden Stellung der Deponie Höli
nen der Deponie Höli Liestal AG und die Annah- im Herbst 2020 zielten darauf, die Aktionärinnen . Die Vorzugskonditionen für Aktionärinnen galten aber in Bezug auf ihre Wirkungen im Herbst 2020 igen Monaten — durch die Schliessung der Depo- snahme überlagert. Die beiden Massnahmen wei- scheiden sich bloss hinsichtlich des Anknüpfungs- sachlage ware es künstlich, von einer Tatmehrheit Tatkomplex vor, der nachfolgend in einem Schritt
7 Abs. 1 KG verhalten sich marktbeherrschende n Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere ing des Wettbewerbs behindern oder die Marktge-
marktbeherrschende Unternehmen i.S.v. Art. 4 nie Holi Liestal AG nimmt im Markt für die Entge- » des Typs B in ihrem Kerneinzugsgebiet eine 49 ff.). Diese Voraussetzung ist somit vorliegend
rt. 7 KG das Vorliegen eines Missbrauchs voraus. jehinderungsmissbrauch und einem sogenannten rauch unterschieden werden. Eine klare Zuord- schaftspraktiken von marktbeherrschenden Unter- ad sein kénnen.*"°
r, wenn andere Unternehmen in der Aufnahme (werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die errschenden Unternehmens oder auf einem vor- Ein Behinderungsmissbrauch umfasst sämtliche ernehmen ausserhalb eines fairen Leistungswett- izielle Konkurrentinnen oder Handelspartner rich- ten auf dem beherrschten oder einem benachbar-
gleichen ökonomischen Auswirkungen wie ein Annah- poniert werden können. Deshalb entspricht ein Annah- swirkungen einer deutlichen Erhöhung der Deponiege-
ativ marktmächtige Unternehmen im Sinne von Art. 4 rauch einer relativ marktmächtigen Stellung bildet vor-
; BGer 2C_395/2021 vom 9.5.2023, E. 10.1.2, Naxoo; I, Zugang zur Dienstleistung der dynamischen Wäh- )172 E. 10.1.1, Publigroupe SA et al. WEKO. ponie Holi Liestal AG vgl. Act. V.25, Rz 138 ff. A et al./WEKO; vgl. auch Botschaft KG 1995, BBI 1995
382. Demgegenüber wird bei einem Ben: Marktgegenseite benachteiligt, indem dies Preise aufgezwungen werden.*'?
383. In Art. 7 Abs. 2 KG hat der Gesetzgebe weisen aufgestellt, die das Verbot von Art. 7 soll.*'* Die Tatbestände von Art. 7 Abs. 2 KC Dazu müssen immer die Kriterien der Gene
384. Wie es das Bundesgericht im Fall «P hand eines dualen Prüfungsmusters zu erui Schritt ist zu prüfen, ob eine Verhaltenswei eine Benachteiligung i.S.v. Art. 7 Abs. 1 KG dafür sachliche Gründe*'® vorliegen. Ein M eine Benachteiligung vorliegt und diese nic kann.417
C.6.2 Diskriminierung von Handelspar
C.6.2.1 Einleitung
385. Nachfolgend wird geprüft, ob die De Vorzugskonditionen an ihre Aktionarinnen u tionaren im Herbst 2020 ihre Kunden und Ku und damit den Tatbestand der Diskriminieru i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG erfüllt hat.*'®
386. Wie erwahnt setzt dieser Tatbestand z den Stellung das Vorliegen einer Behindert von sachlichen Gründen voraus. Ob eine E hand der Tatbestandsmerkmale der Ungleii bewerbsbehinderung zu prüfen, welche nact merkmale ergeben sich direkt aus dem Wot muss geprüft werden, ob sachliche Gründe ' liegen einer marktbeherrschenden Stellung male erfüllt sein.
413 BGE 139 | 72 E. 10.1.1 m.w.H., Publigroupe
414 BGE 146 Il 217 E. 4.2, Preispolitik Swisscom vgl. auch RPW 2012/3, 467 Rz 71, Erdgas 2 570.
415 BGE 146 Il 217 E. 4.2, Preispolitik Swisscom vgl. auch Botschaft KG 1995, BBI 1995 | 468. Surf“.
416 Diese werden regelmässig als «legitimat
47 BGE 139 | 72 104 E. 10.1.2, Publigroupe S auch BGE 146 Il 217 E. 4.2, Preispolitik Swis
418 Die Schliessung der Deponie Holi für Nicht möglicherweise zusätzlich auch unter den Tai nach Art. 7 Abs. 2 Bst. a KG subsumiert wer: auf den nachgelagerten Märkten wirksam kor und die Rechtsfolgen (Sanktion) spielt dies v
419 Vgl. z.B. RPW 2020/2, 572 Rz 844 ff., Gesch gen.
420 Vgl. z.B. BGE 146 Il 217 236 f. E. 5.9, Swiss
achteiligungs- bzw. Ausbeutungsmissbrauch die ser ausbeuterische Geschäftsbedingungen oder
ar eine nicht abschliessende Liste von Verhaltens- Abs. 1 KG veranschaulichen bzw. konkretisieren 5 indizieren jedoch nicht per se einen Missbrauch. ralklausel von Art. 7 Abs. 1 KG erfüllt sein.*"®
ubligroupe» festgehalten hat, ist im Einzelfall an- eren, ob ein Missbrauch vorliegt. In einem ersten se nach Art. 7 Abs. 2 KG eine Behinderung oder darstellt. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob issbrauch liegt vor, wenn eine Behinderung oder ht durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden
{nern
ponie Höli Liestal AG durch die Gewährung von nd die Annahmerestriktionen gegenüber Nichtak- ndinnen in unzulässiger Weise ungleich behandelt ng von Handelspartnern i.S.v. Art. 7 Abs. 2 Bst. b
usätzlich zum Vorliegen einer marktbeherrschen- ıng oder Benachteiligung sowie die Abwesenheit ehinderung oder Benachteiligung vorliegt, ist an- chbehandlung, der Handelspartner und der Wett- ifolgend erläutert werden.*'? Diese 3 Tatbestands- tlaut von Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG. Darüber hinaus vorliegen. *?° Deshalb müssen zusätzlich zum Vor- die nachfolgend aufgeführten Tatbestandsmerk-
SA et al./WEKO. ; BGer 2C_395/2021 vom 9.5.2023, E. 10.1.3, Naxoo; entralschweiz AG; Botschaft KG 1995, BBI 1995 468,
; BGer 2C_395/2021 vom 9.5.2023, E. 10.1.3, Naxoo; 570; RPW 2004/2, 368 Rz 57 Produktebündel „Talk &
6 business reasons» bezeichnet; vgl. etwa BGer 0.
A et al./WEKO, m. w. H.; vgl. zum dualen Prüfmuster scom.
aktionäre im Herbst 2020 kann - isoliert betrachtet — bestand der Verweigerung von Geschäftsbeziehungen Jen. Der Zugang zu einer Deponie ist unerlässlich, um ıkurrenzieren zu können. Für die rechtliche Beurteilung orliegend jedoch keine Rolle.
jäftskunden Preissysteme für adressierte Briefsendun-
com AG und Swisscom (Schweiz) AG/WEKO.
— Ungleichbehandlung: Es liegt eine \ zu einer Ungleichbehandlung oder be lung führt.
— Handelspartner: Die Diskriminierung
— Wettbewerbsbehinderung: Durch di in der Aufnahme oder Ausübung des benachteiligt.
— Keine sachlichen Gründe: Die durc lung ist nicht sachlich gerechtfertigt.
387. Nachfolgend wird geprüft, ob die Vert wähnten 4 Tatbestandsmerkmale erfüllen.
C.6.2.2 Ungleichbehandlung
C.6.2.2.1 Voraussetzungen
388. Eine Ungleichbehandlung liegt vor, we Handelspartner bei gleichem Sachverhalt un gleich behandelt.*?! Die zu vergleichenden dern lediglich gleichwertig sein, was insbes behandlung auf gleichartige Produkte oder chenden Geschäfte hinsichtlich der im
Merkmale nicht wesentlich unterscheiden. *?
C.6.2.2.2 Subsumtion
389. Die Deponie Holi Liestal AG legte allji für Nichtaktionäre und einen Preis für die A zierung statt. Es gab zum Beispiel keinen Me Abfallarten waren die gleichen.*?? Die Dep: schen verschiedenen Geschäften, die sich i angesehenen Merkmale unterschieden hät Tonnenpreis, ausser wenn die Abfälle auf | diesem Fall verrechnete die Deponie Höli L dem zahlte sie ihren Aktionärinnen Ende Jal aus (Rz 227 ff.).
390. Durch diese Preispolitik behandelte di ferungen ungleich, je nachdem, ob sie dafü nung stellte. Deshalb entsorgten manche Nic nung einer Aktionärin. Das Wechseln der Re Höli Liestal AG statt des Listenpreises den nen Preis in Rechnung stellte (Rz 110 ff.). [
421 RPW 2008/4, 544 Rz 224, Tarifverträge Zus:
422 RPW 2016/1, 195 Rz 459, Swissom WAN-Ar delspartner oder Handelspartnerinnen im We des Vorliegens einer Behinderung oder Ber mal, Rz 385, dritter Spiegelstrich), nicht aber liegt.
423 Einzige Ausnahme ist eine Ende 2014 besct tende vorübergehende Preiserhöhung (Act. I
‘erhaltensweise vor, die bei gleichem Sachverhalt | ungleichem Sachverhalt zu einer Gleichbehand-
betrifft Handelspartner.
e Verhaltensweise werden andere Unternehmen Wettbewerbs behindert oder die Marktgegenseite
h die Verhaltensweise bewirkte Ungleichbehand-
altensweisen der Deponie Holi Liestal AG die er-
nn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine gleich behandelt oder bei ungleichem Sachverhalt Sachverhalte müssen dabei nicht identisch, son- ondere dann der Fall ist, wenn sich die Ungleich- Dienstleistungen bezieht und sich die zu verglei-
Geschäftsverkehr als erheblich angesehenen ihrlich 2 unterschiedliche Preise fest: Einen Preis ktionärinnen. Ansonsten fand keine Preisdifferen- »ngenrabatt, und auch die Preise für verschiedene nie Holi Liestal AG differenzierte also nicht zwi- 1 Bezug auf die im Geschäftsverkehr als erheblich ten. Vielmehr verlangte sie immer den gleichen xechnung einer Aktionärin angeliefert wurden. In iestal AG einen wesentlich tieferen Preis. Ausser- ır zusätzlich mengenabhängige Rückvergütungen
e Deponie Höli Liestal AG selbst identische Anlie- r einer Aktionärin oder einem Nichtaktionär Rech- shtaktionare beträchtliche Abfallmengen auf Rech- chnungsadresse genügte dafür, dass die Deponie wesentlich tieferen den Aktionärinnen vorbehalte- Jamit steht fest, dass die Deponie Holi Liestal AG
tzversicherung Kanton Luzern.
bindung. Die Frage, ob die ungleich behandelten Han- >ttbewerb zueinander stehen, wird bei der Beurteilung achteiligung berücksichtigt (Drittes Tatbestandsmerk- bei der Beurteilung, ob eine Ungleichbehandlung vor-
lossene nur für unverschmutztes Aushubmaterial gel- V.15.3.24, Traktandum 5, Fussnote 276).
den gleichen Sachverhalt je nach Identität de bestandsmerkmal der Ungleichbehandlung
391. Eine Ungleichbehandlung liegt auch in Höli Liestal AG im Herbst 2020 vor. Die De 2020 für Nichtaktionäre — bis auf wenige Au: die Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal . Material deponieren (Rz 273 ff.).
C.6.2.3 Handelspartner
C.6.2.3.1 Voraussetzungen
392. Handelspartner sind insbesondere Pe den Unternehmen auf einer vor- oder nachg im geschäftlichen Kontakt sind.*?* Dabei ist wird oder ob es aufgrund der Ungleichbeh tert.425
C.6.2.3.2 Subsumtion
393. Die Deponie Höli Liestal AG behand« sind in verschiedenen nachgelagerten Märk Bereichen Aushub, Transport und Entsorgı Handelspartner erfüllt.
C.6.2.4 Wettbewerbsbehinderung
C.6.2.4.1 Voraussetzungen
394. Eine Behinderung anderer Unternehr werbs liegt insbesondere dann vor, wenn eir oder nachgelagerten Märkten tätigen Hanı Wettbewerb in diesen vor- oder nachgelag des Vorliegens einer Wettbewerbsverfälsch
424 Im vorliegenden Fall kann offengelassen wer das marktbeherrschende tatigt sind, unter d können (verneinend z.B. BSK KG-AMSTUTZ/ 2020/2, 572 Rz 852 ff., Geschäftskunden Pre folgend gezeigt wird, führt die hier zu beurtei behinderung im nachgelagerten Markt.
WAN-Anbindung.
426 Das Bundesgericht hält im Entscheid «Put Schutzzweck von Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG dar Handelspartner davor zu schützen, dass ihre ein marktbeherrschendes Unternehmen bee ligroupe SA et al./WEKO.
Wie bereits in Fussnote 424 dargelegt, mus dann eine Wettbewerbsbehinderung vorliegt ist, den Wettbewerb in demjenigen Markt zu Unternehmen selbst tätig ist. Wie nachfolgenc nämlich zu einer Wettbewerbsbehinderung in Ebenfalls offen gelassen werden kann die Fı Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG vorliegt, dé Wettbewerb im nachgelagerten Markt zu beh
2s Handelspartners ungleich behandelte. Das Tat- ist somit erfüllt.
Bezug auf die Annahmerestriktionen der Deponie ponie Höli war von Ende September 2020-Ende snahmen — geschlossen. Demgegenüber konnten AG in diesem Zeitraum eine beträchtliche Menge
rsonen, die im Verhältnis zum marktbeherrschen- elagerten Wirtschaftsstufe stehen und mit diesem unerheblich, ob ein Geschäft tatsächlich realisiert andlung bereits in der Anbahnungsphase schei-
alte ihre Kundinnen und Kunden ungleich. Diese ten wie zum Beispiel im Baugewerbe oder in den ıng tätig. Damit ist das Tatbestandsmerkmal der
en in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbe- | marktbeherrschendes Unternehmen seine in vor- Jelspartner ungleich behandelt und dadurch der erten Märkten verfälscht wird.*?° Zur Beurteilung ung ist die Wahrscheinlichkeit massgebend, dass
den, ob auch Unternehmen, die im gleichen Markt wie en Begriff des Handelspartners subsummiert werden CARRON (Fn 422), Art. 7 N 155; bejahend z.B. RPW issysteme für adressierte Briefsendungen). Wie nach- lende Verhaltensweise nämlich zu einer Wettbewerbs-
5A et al/WEKO; RPW 2016/1, 195 Rz 460, Swisscom
ligroupe» sinngemäss fest, dass der hauptsächliche in bestehe, in vor- oder nachgelagerten Märkten tätige > Stellung im Wettbewerb durch Diskriminierung durch inträchtigt werde. BGE 139 | 72, 105 E. 10.2.2, Pub-
s im vorliegenden Fall nicht geklärt werden, ob auch , wenn die zu beurteilende Verhaltensweise geeignet beeinträchtigen, in welchem das marktbeherrschende | gezeigt, führt die hier zu beurteilende Verhaltensweise n nachgelagerten Markt.
age, ob ein reiner Ausbeutungsmissbrauch von Art. 7 ı die zu beurteilende Verhaltensweise geeignet ist, den indern.
die zu beurteilende Ungleichbehandlung zu weis tatsächlicher Auswirkungen ist hingege
C.6.2.4.2 Subsumtion
395. Die Aktionärinnen der Deponie Holi Lie günstigeren Preisen Abfälle entsorgen als | preis belief sich im Durchschnitt der Jahre z die Rückvergütung in diesem Zeitraum durcl entspricht insgesamt einem Vorteil von run 40 % des Preises, den die Deponie Höli Lie preis inkl. VASA-Gebühr) (Rz 231 ff.).
396. Bei den Nichtaktionären, welche tatsä entsorgten, handelte es sich jedenfalls teilwe der Deponie Holi Liestal AG. So stehen zt Wettbewerb mit der Aktionärin [X].*7° Diese diese zu Deponien und Wiederverwertungs:
397. Neben dem genannten Preisuntersch insgesamt in den nachgelagerten Märkten < lung der Wettbewerbsbeeinträchtigung. Die schiedlich hoch aus. Bei Aufträgen zur Ents bühren Typ B regelmässig eine wesentliche grossen Mengen anfallen und nur teilweis Transportkosten im Vergleich zu den Depo (Rz 250 ff.).
398. Weil die Deponie Höli Liestal AG von N von ihren Aktionärinnen und weil die Deponi falls teilweise einen bedeutenden Anteil an c Ungleichbehandlung geeignet, den Wettbev trächtigen. Muss zum Beispiel ein Entsorgı bühren bezahlen, ist es gezwungen, seiner: Entsorgung von Abfällen zu verlangen oder werden Nichtaktionäre durch die im Verglei AG höheren Deponiegebühren in Aufnahme ponierung nachgelagerten Märkten behinde
399. Diese Behinderung hat zur Folge, das weise nicht an das kostengünstigste Unter gleichbehandlung ist deshalb geeignet, det Damit ist das Tatbestandselement der Wett!
400. Dass Nichtaktionäre teilweise über Akt gleich zum Listenpreis tieferen Preisen dep: urteilung nichts. Auch diese Preise lagen sel den Preisen, welche die Aktionärinnen der Aktionärinnen wurden Rückvergütungen au:
427 BVGer, B-831/2011 vom 18.12.2018 E. 1207 betreffend Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG auch BGer, 2 leistung der dynamischen Währungsumrechr
428 Aufgrund der grossen von [der Aktionärin X] licherweise ausserdem davon auszugehen, c Märkte über eine starke Stellung verfügt (vgl.
einer Wettbewerbsverfälschung führt. Ein Nach- nN nicht erforderlich.*?7
stal AG konnten in der Deponie Höli zu wesentlich hre Konkurrentinnen. Der Rabatt auf den Listen- 2010-2020 auf rund Fr. 8.50 pro Tonne, während ıschnittlich rund 4 Franken pro Tonne betrug. Das d Fr. 12.50 pro Tonne. Dies entspricht mehr als stal AG den Nichtaktionären verrechnete (Listen-
chlich zum Listenpreis in der Deponie Höli Abfälle ise um direkte Konkurrentinnen der Aktionärinnen ım Beispiel sowohl die [F1] als auch die [F2] im > Unternehmen holen Bauabfälle ab und bringen anlagen (Rz 103 ff.).
lied hat der Anteil der Deponiegebühren an den infallenden Kosten einen Einfluss auf die Beurtei- ser Anteil fällt je nach konkretem Auftrag unter- orgung von Bauabfällen nehmen die Deponiege- 2 Grössenordnung an, weil Abfälle des Typs B in e wiederverwertet werden können und weil die niegebühren oft weniger stark ins Gewicht fallen
lichtaktionären deutlich höhere Preise verlangt als egebühren in den nachgelagerten Märkten jeden- len Gesamtkosten ausmachen, ist die vorliegende erb auf diesen nachgelagerten Märkten zu beein- Ingsunternehmen wesentlich höhere Deponiege- seits höhere Preise für Aufträge für Transport und eine geringere Marge in Kauf zu nehmen. Somit ch zu den Aktionärinnen der Deponie Holi Liestal > und Ausübung des Wettbewerbs in den der De- rt.
s die Aufträge in den nachgelagerten Märkten teil- nehmen vergeben werden. Die vorliegende Un- 1 Wettbewerb in diesen Märkten zu verfälschen. Jewerbsbehinderung erfüllt.
ionärinnen der Deponie Höli Liestal AG zu im Ver- nieren konnten (Rz 110 ff.), ändert an dieser Be- bst bei grossen Mengen immer noch deutlich über Deponie Höli Liestal AG bezahlten und nur den sbezahlt (Rz 110 ff.). Ausserdem konnten sich die
‚Six Group AG, SIX Payment Services AG/WEKO; vgl. C_596/2019 vom 2.11.2022 E. 8.6, Zugang zur Dienst- ung (DCC).
in der Deponie Höli entsorgten Abfallmengen ist mög- lass [die Aktionärin X] in manchen der nachgelagerten Rz 104).
Nichtaktionäre nicht darauf verlassen, über sprechende Zusammenarbeit konnte vielme den (Rz 111).*?° Die Deponie Holi Liestal A falls keine Rabatte auf den Listenpreis. Sie Deponierung durch Nichtaktionäre zu unteı chen (vgl. Rz 110).
401. Die Behauptung der Deponie Holi Lie: mit den für ihre Aktionärinnen geltenden Pre plausibel. Vielmehr ist wie erwähnt erwiesen als die für die Aktionärinnen geltenden Prei: Aktionärin in der Deponie Holi entsorgten (F kalkulieren, die weit unter den tatsächlicheı einer Aktionärin erforderlich war, um über konnten sich Nichtaktionäre nur darauf verla entsorgen zu können. Im Herbst 2020 sch Möglichkeit ein (Rz 273 ff.).
402. Die Deponie Höli Liestal AG räumt zur sentlichen Nachteil im Wettbewerb erleiden tionen für Aktionärinnen zu den Listenpreis der Auffassung, die Auswirkungen der Vor: nicht existent].*°' Als Begründung bringt di Nichtaktionäre könnten auf andere Deponie: sen deponieren wie die Aktionärinnen der D
403. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt‘ näre nicht ohne Weiteres auf andere Depo gemessen an ihren Annahmemengen wese sind die entsprechenden Ausweichmoglichl teilweise nicht für alle Unternehmen zugänc Vorzugskonditionen der Aktionärinnen bei gegenteilige Behauptung der Deponie Holi L Beispiel die [F3] oder die [F2] nicht grosse N entsorgt, die deutlich über den von den Akti Preisen lagen (vgl. Rz 259 ff.).
404. Die Deponie Holi Liestal AG bringt weit KieferTrans GmbH zeige, dass die Vorzug kaum Wettbewerbsverzerrungen bewirkt hä angefangen und verfüge heute über eine Fe
405. Dieser Auffassung kann aus den folge
- Die KieferTrans GmbH ist in verschie« tungen wie Spezialtransporte, Conta leistungen an.*** In vielen dieser Mark
429 Gleiches gilt auch für die Möglichkeit, im Rah Deponie Höli Liestal AG Abfälle in der Depor gen der Deponie Höli Liestal AG in Act. IV.8,
430 Act. V.25, Rz 106.
431 Act. IV.8, Rz 54.
432 Vgl. z.B. Act. IV.22, Rz 32; Act. Ill.1, Zeilen 3
433 Act. IV.22, Rz 37.
“eine Aktionärin deponieren zu können. Die ent- hr jederzeit von der Aktionärin aufgekündigt wer- G selber gewährte den Nichtaktionärinnen jeden- > selber unternahm keine Vorkehrungen, um die ‘dem Listenpreis gelegenen Preisen zu ermögli-
stal AG in einem «Gedankenspiel», Dritte würden isen kalkulieren,*°° ist im vorliegenden Markt nicht , dass Nichtaktionäre selbst dann wesentlich mehr se bezahlten, wenn sie grosse Mengen über eine &z 110 ff.). Es wäre wenig sinnvoll, mit Preisen zu 1 Preisen liegen. Da ausserdem die Zustimmung diese in der Deponie Höli entsorgen zu können, ssen, zu Listenpreisen in der Deponie Höli Abfälle ränkte die Deponie Höli Liestal AG selbst diese
nindest implizit ein, dass Nichtaktionäre einen we- ‚wenn sie ihre Abfälle statt zu den Vorzugskondi- en entsorgen müssen (Rz 256). Trotzdem ist sie zugskondition für Aktionärinnen seien [gering bis e Deponie Höli Liestal AG im Wesentlichen vor, 1 ausweichen. Dort könnten sie zu ähnlichen Prei- eponie Höli Liestal AG bei der Deponie Höli.*?
werden. Vorliegend ist erwiesen, dass Nichtaktio- nien ausweichen können. Andere Deponien sind ntlich kleiner als die Deponie Holi. Schon dadurch <eiten beschränkt. Ausserdem sind sie jedenfalls Jlich, und schon gar nicht zu Preisen, die mit den der Deponie Höli vergleichbar wären. Würde die iestal AG zutreffen, hätten Nichtaktionäre wie zum engen an Abfällen in der Deponie Holi zu Preisen onärinnen der Deponie Höli Liestal AG bezahlten
er vor, das Beispiel der im Jahr 2009 gegründeten skonditionen für Aktionärinnen der Deponie Höli tten. Dieses Unternehmen habe mit 3 Lastwagen Ihrzeugflotte von 22 Fahrzeugen. **
nden Gründen nicht gefolgt werden:
lenen Märkten tätig. Sie bietet zum Beispiel Leis- nertransporte, Baustellenbetrieb oder Werkstatt- te führen die höheren Gebühren der Deponie Holi
men einer Arbeitsgemeinschaft mit einer Aktionärin der ie Höli zu entsorgen (vgl. die entsprechenden Vorbrin- Rz 54, Punkt 3).
46-354; Act. IV.8, Rz 54.
23.11.2022).
für Nichtaktionäre nicht zu einer Beeir levanten Mengen an Abfällen des Typ bei also nicht um Märkte, die dem Ma rer Abfälle des Typs B nachgelagert KieferTrans GmbH keine Rückschlüss werbs in solchen nachgelagerten Mär
- Selbst in Märkten, in welchen die Dep es auch noch andere Faktoren, welch ben (z.B. die interne Organisation, vc dass selbst ein im Wettbewerb behind Bezug auf andere Wettbewerbsparam auch in diesem Fall eine Wettbewerb könnte ohne die Beeinträchtigung noc Grund steht das mutmassliche Wachs zur festgestellten Eignung der Vorzuc Liestal AG, den Wettbewerb zu beeint
406. Weiter bringt die Deponie Holi Liestal. grierten Unternehmens führe nicht zwingen der Wettbewerb zwischen «Deponiegrupper erwarten.*® Unter Deponiegruppen scheint nehmen zu verstehen, die über eine eigene ten: Im Vergleich zur Deponie Höli sind die menen Mengen deutlich kleiner. Allein
«Deponiegruppen» eingeschränkt. Ein Indi hohe Marge der Deponie Holi Liestal AG (I Markt für die Entgegennahme von nichtwied: (Rz 29 ff.). Wenn nur Unternehmen mit eic können nur noch sehr wenige Unternehmen bei handelt es sich nicht unbedingt um dieje gerten Märkten zu erbringenden Leistunger günstig erbringen können. Aus diesen Grün zwischen «Deponiegruppen» verhindern köı Märkten durch die vorliegend zu beurteilend
407. Schliesslich bringt die Deponie Höli Li ten Abfallmengen seien zwischen 2011 unc nahme sei aber nicht alleine auf die Aktionä könne von einer Wettbewerbsverfälschung | ten: Gemäss Angaben der Deponie Höli Lie 52 365 Tonnen Abfälle in der Deponie Hdl 43 377 Tonnen. Die von den Nichtaktionäre ken also um mehr als 15 %. Im gleichen Z Deponie Holi entsorgten Mengen von 167 < Jahr 2019, was einem Anstieg um mehr als auf die auf Rechnung der Aktionärinnen ents tionären über eine Aktionärin entsorgten Me änderung dieser Mengen keine Aussage m wicklungen jedenfalls kein Indiz für eine fe! nachgelagerten Märkten. Die Aktionärinnen nen, wenn ihre Konkurrentinnen ihre Abfalle
435 Act. V.25, Rz 103. 436 Act. V.25, Rz 148.
437 Act. IV.8, Beilage 30.
ıträchtigung des Wettbewerbs, weil dort keine re- s B entsorgt werden müssen. Es handelt sich da- rkt für die Entgegennahme nichtwiederverwertba-
sind. Deshalb können aus dem Wachstum der se in Bezug auf die Beeinträchtigung des Wettbe- kten gezogen werden.
oniegebühren eine wesentliche Rolle spielen, gibt e einen Einfluss auf den Unternehmenserfolg ha- I. Rz 266). Deshalb ist es grundsätzlich möglich, ertes Unternehmen erfolgreich ist, wenn dieses in eter besonders konkurrenzfähig ist. Trotzdem liegt sbeeinträchtigung vor: Ein solches Unternehmen h wesentlich erfolgreicher sein. Auch aus diesem tum der KieferTrans GmbH nicht im Widerspruch Jskonditionen für Aktionärinnen der Deponie Holi rächtigen.
AG vor, der Wettbewerbsnachteil eines nicht inte- 1 zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung. Solange 1» stark genug sei, seien keine «Verzerrungen» zu die Deponie Holi Liestal AG Gruppen von Unter- Deponie verfügen. Dazu ist Folgendes festzuhal- anderen Deponien gemessen an den angenom- schon deshalb ist der Wettbewerb zwischen z dafür ist unter anderem die aussergewöhnlich Xz 219 ff.). Ausserdem waren Neueintritte in den arverwertbaren Abfällen des Typs B kaum möglich jener Deponie im Wettbewerb bestehen können, in den nachgelagerten Märkten konkurrieren. Da- nigen Unternehmen, welche die in den nachgela- 1 (z.B. Transport und Logistik) besonders kosten- den ist nicht ersichtlich, inwiefern der Wettbewerb ınte, dass der Wettbewerb in den nachgelagerten en Verhaltensweisen beeinträchtigt wird.
estal vor, die in der Deponie Höli jährlich entsorg- 1 2019 um das 2,3-fache angestiegen. Diese Zu- rinnen der Deponie Höli zurückzuführen. Deshalb <eine Rede sein.**° Dazu ist Folgendes festzuhal- stal AG deponierten im Jahr 2011 Nichtaktionäre i auf eigene Rechnung. Im Jahr 2019 waren es n auf eigene Rechnung deponierten Mengen san- sitraum stiegen die von den Aktionärinnen in der 54 Tonnen im Jahr 2011 auf 671 409 Tonnen im 300 % entspricht.*?” Der gesamte Anstieg ist also sorgten Mengen zurückzuführen. Die von Nichtak- ngen sind nicht bekannt. Deshalb ist über die Ver- öglich. Trotzdem sind die genannten Mengenent- ılende Beeinträchtigung des Wettbewerbs in den profitierten selbst dann von den Vorzugskonditio- > über sie in der Deponie Höli entsorgten. Dieser
Zugang stand ihren Konkurrentinnen nur dar den waren.
408. Aus diesen Gründen bleibt es dabei, c Deponie Höli Liestal AG geeignet waren, de gerten Märkten zu beeinträchtigen. Damit is derung erfüllt.
409. Erst recht eine Wettbewerbsbehinder Nichtaktionären im Herbst 2020 dar. Von E den die Vorzugskonditionen für Aktionärinı Nichtaktionäre überlagert. In diesem Zeitrat Preis - im Wesentlichen gar nicht mehr depo sung der Deponie Höli für Nichtaktionäre im bereits durch die Vorzugskonditionen einget
C.6.2.5 Keine sachlichen Gründe
C.6.2.5.1 Voraussetzungen
410. Eine Ungleichbehandlung ist nur dan vorliegt. Solche Gründe liegen insbesonder men auf kaufmännische Grundsätze (z.B. V ners) stützen kann.*°® Sachliche Gründe zu Ausbeutungsmissbrauchs müssen vom mar stantiiert werden.*°°
411. Bei der Prufung, ob eine allfallige Disk lichen Gründen gerechtfertigt ist, ist zu beacl der Ungleichbehandlung geprüft wurde, ob sind. Unterscheiden sich zum Beispiel 2 würde es sich nicht um äquivalente Geschä nicht erneut durchgeführt werden.
412. Ausserdem ist zu beachten, dass die sachlicher Grund ist. Verhalten sich zahlreic zwar ein Indiz dafür sein, dass sachliche Grü Beispiel, weil durch das beobachtete Verhe Die Branchenüblichkeit allein ist zur Rechtfe
413. Unabhängig vom konkreten Grund ka ternehmens nur dann gerechtfertigt werden, wahrt wird. Insbesondere darf keine ebenso nete Verhaltensweise zur Verfügung stehei auswirkt (kein milderes Mittel).*4°
C.6.2.5.2 Subsumtion
414. Nachfolgend werden die durch die Dey in Frage kommende sachliche Grunde einze
438 Für weitere mögliche sachliche Gründe vgl. z
439 BGE 146 Il 217 228 E. 4.2, Swisscom
440 RPW 2014/4, 687 Rz 125, Preispolitik SDA; Dynamic Currency Conversion (DCC).
ın offen, wenn die Aktionärinnen damit einverstan-
lass die Vorzugskonditionen für Aktionärinnen der nN Wettbewerb in den der Deponierung nachgela- t das Tatbestandelement der Wettbewerbsbehin-
ing stellten die Annahmerestriktionen gegenüber nde September 2020-Ende Dezember 2020 wur- yen durch die Schliessung der Deponie Holi für Im konnten die Nichtaktionäre — unabhängig vom nieren (Rz 284 ff.). Insofern verstärkte die Schlies-
Herbst 2020 diejenigen Auswirkungen, die zuvor reten waren.
n unzulässig, wenn dafür kein sachlicher Grund e dann vor, wenn sich das betreffende Unterneh- erlangen der Zahlungsfähigkeit des Vertragspart- r Rechtfertigung eines Behinderungs- oder eines ktbeherrschenden Unternehmen hinreichend sub-
riminierung i.S.v. Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG aus sach- iten, dass bereits unter dem Tatbestandsmerkmal ; die ungleich behandelten Geschäfte äquivalent Kundeninnen bezüglich ihrer Zahlungsfähigkeit, fte handeln. Diese Prüfung muss an dieser Stelle
> Branchenüblichkeit einer Verhaltensweise kein he Unternehmen einer Branche ähnlich, kann das nde für das beobachtete Verhalten vorliegen, zum ten Kosteneinsparungen erzielt werden können. rtigung aber nicht hinreichend.
nn ein Verhalten eines marktbeherrschenden Un- wenn der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ge- gut zur Erreichung des sachlichen Grunds geeig- 1, welche sich weniger wettbewerbsverfalschend
nie Höli Liestal AG vorgebrachten sowie weitere In beurteilt.
.B. RPW 2014/4, 687 Rz 124, Preispolitik SDA.
AG und Swisscom (Schweiz) AG/WEKO, m.w.H.; , Naxoo.
415. Anreiz zur Anlieferung von Abfälleı Vorzugskonditionen für Aktionärinnen hand tionärinnen dazu motivieren soll, ausreicher gen.*" Es handle sich dabei um «eine Art M lich auch «mit Abstand am meisten Material
416. Da die Vorzugskonditionen für Aktior Kundinnen und gerade nicht von der angel dabei nicht um einen Mengenrabatt. Nichtal Rückvergütungen von der Deponie Höli Lie Aktionärinnen in der Deponie Höli entsorgte
417. Tiefe Preise sind zwar grundsätzlich g fallmengen zu schaffen. Eine Ungleichbeha dazu aber nicht erforderlich. Tiefe Preise fü eignet gewesen, das Ziel der Sicherstellung halb waren die Vorzugskonditionen für Aktio reizes zur Anlieferung von Abfall in die D festgestellte Ungleichbehandlung nicht gere
418. Wettbewerbsfähigkeit der Aktionä Liestal AG vor, sie habe durch die Gewähru sicherstellen wollen, dass diese zu gleiche könnten. **
419. Es ist nicht bekannt, zu welchen Preis gelegener Deponien des Typs B auf den « weise kommen diese ebenfalls in den Genu sind die Vorzugskonditionen der Aktionärinn dig, um sicherzustellen, dass diese zu ähnl rinnen anderer Deponien. Dieses Ziel hätte chen können, dass sie die Preise für alle Kui zu im Vergleich zu den Aktionärinnen ander können. Die Vorzugskonditionen sind deshe Wettbewerbsfahigkeit der Aktionarinnen der die vorliegende Ungleichbehandlung nicht d fähigkeit der Aktionärinnen gerechtfertigt we
420. Entschädigung für unternehmerisc kann nicht durch die Entschädigung des unt: der Ausschüttung von Dividenden liegt ein durch welches der Wettbewerb nicht beeintr den Vorzugskonditionen proportional zum e eingegangenen Risiko ausbezahlt. Deshalb merische Risiko abzugelten. Ausserdem wir bewerb nicht beeinträchtigt, weil die Divide sind. Deshalb führt die Auszahlung von Div genabhängigen Vorzugskonditionen zu kein Gründen sind die Vorzugskonditionen nicht zugelten — dafür steht mit der Auszahlung vo
441 Act. IV.8, Rz 53; Act. Ill.3, Zeilen 331-339
442 Act. III.1, Zeilen 334-340.
443 Act. Ill.1, Zeilen 357-358; Vgl. auch Act. IV.5
444 Zur Beurteilung der Abgeltung des unternehn ditionen für Aktionärinnen vgl. RPW 2012/3, -
1: Die Deponie Holi Liestal AG bringt vor, bei den e es sich um ein [Anreizsystem], welches die Ak- 1d grosse Mengen in der Deponie Holi zu entsor- engenrabatt». Die Aktionärinnen würden schliess- » liefern. **?
ärinnen ausschliesslich vom Aktionärsstatus der ieferten Menge abhängig waren, handelt es sich ktionäre erhielten selbst dann keine Rabatte oder stal AG, wenn sie grössere Mengen als gewisse n (Rz 114).
eeignet, einen Anreiz zur Anlieferung grosser Ab- ndlung von Aktionärinnen und Nichtaktionären ist r alle Kundinnen und Kunden wären genauso ge- ausreichender Anliefermengen zu erreichen. Des- närinnen nicht notwendig zur Schaffung eines An- eponie Holi. Aus diesem Grund kann damit die chtfertigt werden.
rinnen: Des Weiteren bringt die Deponie Holi ng von Vorzugskonditionen an ihre Aktionärinnen ın Preisen wie ihre Konkurrentinnen deponieren
en die Aktionärinnen anderer im relevanten Markt igenen Deponien entsorgen können. Möglicher- ss von Vorzugskonditionen. Selbst in diesem Fall en der Deponie Höli Liestal AG aber nicht notwen- ichen Preisen entsorgen können wie die Aktionä- die Deponie Höli Liestal AG auch dadurch errei- ndinnen und Kunden so festgelegt hätte, dass alle er Deponien ähnlichen Preisen hätten deponieren Ib nicht das mildeste Mittel zur Sicherstellung der Deponie Höli Liestal AG. Aus diesem Grund kann urch das Ziel der Sicherstellung der Wettbewerbs- rden.
hes Risiko: Die vorliegende Ungleichbehandlung arnehmerischen Risikos gerechtfertigt werden: Mit für dieses Ziel besser geeignetes Instrument vor, ächtigt wird. Dividenden werden im Gegensatz zu ingebrachten Kapital und damit proportional zum sind Dividenden besser geeignet, das unterneh- d durch die Auszahlung der Dividenden der Wett- nden nicht von der deponierten Menge abhängig idenden im Gegensatz zur Gewährung von men- er Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Aus diesen notwendig, um das unternehmerische Risiko ab- n Dividenden ein milderes Mittel zur Verfügung. **
, Zeilen 113-114. ierischen Risikos als sachlicher Grund für Vorzugskon- 168 Rz 85, Erdgas Zentralschweiz AG.
Die vorliegende Ungleichbehandlung kann < nehmerische Risiko gerechtfertigt werden.
421. Branchenüblichkeit: Neben der De auch andere Deponien ihren Aktionärinnen zu ihren Deponien über Kontingente sogar es sich dabei nicht um ein Indiz dafür, dass c erforderlich wären, insbesondere deshalb ni gel hauptsächlich in den nachgelagerten Mi Verbreitung von Vorzugskonditionen nicht g ten oder der Sicherstellung der erforderliche der Zweck dieser Vorzugskonditionen mut nachgelagerten Märkten einen Vorteil zu v ergeben sich selbst dann keine Anhaltspunl Rechtfertigung der Vorzugskonditionen, weı
422. Sachliche Gründe sind auch in Bezug tionären im Herbst 2020 nicht gegeben. Es Liestal AG angesichts der sich anbahnende im Herbst 2020 auf Druck der kantonale (700 000 Tonnen; vgl. Rz 285). Sie hat jec fast ausschliesslich den Aktionärinnen der D nie für Nichtaktionäre — bis auf wenige Aus ponie für Nichtaktionäre von Ende Septeml der Mengenbegrenzung nicht erforderlich. V tierung, die nicht an den Aktionärsstatus anl
423. Zusammenfassend ist festzuhalten, d Ungleichbehandlung von Aktionärinnen und
C.6.3 Zwischenergebnis
424. Sämtliche Tatbestandsmerkmale der Abs. 2 Bst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG sind e AG über eine marktbeherrschende Stellunc bei der Gewährung von Vorzugskonditioner AG um eine unzulässige Verhaltensweise | Art. 7 KG.
C.7 Beweisantrage der Deponie
425. Mit Schreiben vom 15. Marz 2023 be nahme von nicht naher bezeichneten Vert Landschaft.**> Diese seien insbesondere z
— Weshalb wurde der Deponie Holi die andere Deponien ihr Deponievolumer
— Weshalb gaben Preisdifferenzierunge nien keinen Anlass zu politischer Einfl
426. Des Weiteren beantragte die Deponie März 2023 die Einvernahme von nicht nähe
445 Act. V.23.
leshalb nicht mit der Entschädigung für das unter-
Jonie Holi Liestal AG gewähren möglicherweise Vorzugskonditionen oder schränken den Zugang noch stärker ein (vgl. Rz 119). Trotzdem handelt lie Vorzugskonditionen aus betrieblichen Gründen cht, weil die bevorzugten Aktionärinnen in der Re- irkten tätig sind. Deshalb könnte selbst bei weiter sfolgert werden, dass diese zur Senkung der Kos- n Anliefermengen erforderlich sind. Vielmehr liegt masslich eher darin, den Aktionärinnen auf den erschaffen (vgl. Rz 241 ff.). Aus diesen Gründen ‘te für das Vorliegen eines sachlichen Grunds zur ın solche in der Branche weit verbreitet waren.
auf die Annahmerestriktionen gegenüber Nichtak- ‚ist zwar nachvollziehbar, dass die Deponie Holi ın Erschöpfung der verfügbaren Auffüllmenge n Behörden eine Mengenbegrenzung einführte loch anschliessend das verfügbare Restvolumen eponie Holi Liestal AG vorbehalten und die Depo- nahmen — geschlossen. Die Schliessung der De- yer-Ende Dezember 2020 war für die Einhaltung ielmehr hätte dies etwa auch mit einer Kontingen- <nupft, erreicht werden können.
ass keine sachlichen Gründe für die vorliegende Nichtaktionären ersichtlich sind.
Diskriminierung von Handelspartnern i.S.v. Art. 7 rfüllt. Ausserdem verfügt die Deponie Höli Liestal | 1.S.v. Art. 4 Abs. 2 KG. Folglich handelt es sich 1 an Aktionärinnen durch die Deponie Höli Liestal aines marktbeherrschenden Unternehmens i.S.v.
Höli Liestal AG
antragte die Deponie Höli Liestal AG die Einver- reterinnen oder Vertretern des Kantons Basel- u den folgenden Fragen einzuvernehmen:
Hauptlast der Deponierung aufgegeben, während | der hohen Nachfrage entziehen konnten?
in bzw. tiefere Deponiepreise bei anderen Depo- ussnahme?
_ Höli Liestal AG ebenfalls mit Schreiben vom 15. r bezeichneten Vertreterinnen oder Vertretern der
Deponien Strickrain und Bruggtal.* Die men:
- Verlangten die genannten Deponien | je nach Anlieferer unterschiedliche Pr
— Weshalb konnten die genannten Der schränken bzw. das an und für sich ve
— Die genannten Deponien seien zur Ar pellation 2021/549 von [N17] im Lan schlossen — wohin mit dem Material» in seiner Beantwortung der genannte Strickrain und Bruggtal «die Mengen d Gründen bei weitem nicht aufnehmer hätten gemäss Angaben des Kantons Deponie Höli entsorgten Abfallmenge die zitierte Aussage des Kantons in s wenig plausibel.
427. Ob einem Beweisantrag stattzugeben nimmt die Behörde oder das Gericht die ihr rung des Sachverhaltes tauglich erscheinen
428. Gegenstand der vorliegenden Untersu nen und Nichtaktionären durch die Deponie die Annahme von Abfällen. Angeblich ähnlic gegen nicht Gegenstand der Untersuchung schiedener Deponien durch den Kanton Ba: widersprüchliche Aussagen des Kantons Bz genden Untersuchung.
429. Zur Beurteilung der Ungleichbehandlı die Deponie Höli Liestal AG sind nicht nur auch die Markstellung der Deponie Höli Lie levante Sachverhalt wurde bereits rechtsge ruar 2023 festgestellt. Insbesondere sind da lichen Annahmemengen anderer Deponien nicht die maximal möglichen, sondern die Mengen massgebend (vgl. Rz 356).
430. Aus diesen Gründen sind die beantrac relevanten Sachverhalt zu klären. Deshalb k nie Holi Liestal AG nicht stattgegeben werde
446 Act. V.23.
447 Bundesgesetz vom 20.12.1968 Uber das. VwVG; SR 172.021).
se seien zu den folgenden Fragen einzuverneh-
oe] nichtwiederverwertbaren Abfällen des Typs B sise?
yonien den Zugang zu ihren Deponien stark ein- rfügbare Deponievolumen dem Markt entziehen?
twort des Kantons Basel-Landschaft auf die Inter- drat des Kantons Basel-Landschaft «Höli ist ge- zu befragen. Der Kanton Basel-Landschaft habe nn Interpellation festgehalten, dass die Deponien er Deponie Höli aus betrieblichen und technischen » könnten. Die Deponien Strickrain und Bruggtal Basel-Landschaft gemessen an den jährlich in der n über erhebliche Reserven verfügt. Deshalb sei ‚einer Beantwortung der genannten Interpellation
ist, beurteilt sich nach Art. 33 VwVG.** Danach angebotenen Beweise ab, wenn diese zur Abklä-
chung ist die Ungleichbehandlung von Aktionärin- Holi Liestal AG in Bezug auf Deponiepreise und :he Verhaltensweisen anderer Deponien sind hin- y. Auch die angebliche Ungleichbehandlung ver- sel-Landschaft als Standortkanton oder angeblich asel-Landschaft sind nicht Gegenstand der vorlie-
Ing von Aktionarinnen und Nichtaktionaren durch die zu beurteilenden Verhaltensweisen, sondern stal AG massgebend. Auch der diesbezüglich re- nuglich im Antrag des Sekretariats vom 14. Feb- zu keine weiteren Angaben zu den maximal mög- erforderlich. Aus Sicht der Marktgegenseite sind tatsächlich dem Markt zur Verfügung stehenden
jten Einvernahmen nicht geeignet, den vorliegend ann den obgenannten Beweisanträgen der Depo- an.
Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz,
D Massnahmen
D.1 Einleitung
431. Nach Art. 30 Abs. 1 KG entscheidet die die Genehmigung einer einvernehmlichen | wohl Anordnungen zur Beseitigung vc (Rz 432 f.) als auch monetäre Sanktionen (I
D.2 Anordnung von Massnahm:
432. Liegt eine unzulässige Wettbewerbsbe zu deren Beseitigung anordnen, indem sie Pflicht zu einem bestimmen Tun (Gebot) od tungsverfügungen haben dem Verhältnismä
433. Die Deponie Höli Liestal AG hat die v Untersuchungseröffnung und ohne Interver Rz 465). Zudem hat sie Selbstanzeige ers künftig den Deponiebetrieb kartellrechtskor Wiederholungsgefahr bestehen nicht. Dahe tigung oder Verhinderung von (künftigen) t ordnen.**®
D.3 Sanktionierung
D.3.1 Vorbemerkungen
434. Aufgrund ihrer ratio legis sollen die in onen — und dabei insbesondere die mit der bei den besonders schädlichen kartellrecht der Wettbewerbsvorschriften sicherstellen | verstösse verhindern. **° Direktsanktionen k¢ che die Unzulässigkeit der fraglichen We den. *°
435. Aufgrund der Sanktionierbarkeit hand rativverfahren mit strafrechtsähnlichem Cha sprechenden Garantien von Art. 6 und 7 EN sätzlich im gesamten Verfahren anwendbar der einzelnen Garantien zu befinden.**"
436. Bei der Gewährung von Vorzugskon Liestal AG sowie den Annahmerestriktionen delt es sich um einen Tatkomplex. Daher is auszugehen, sondern von einer Zuwiderha prüft, ob die Voraussetzungen für eine San
448 Vgl. BVGer, B-7756/2015 vom 16.8.2022 E. °
449 Botschaft vom 7.11.2001 über die Änderung c und 2041.
450 BBI 2002 2022, 2034.
451 BGE 139 | 72, 78 ff. E. 2.2.2, Publigroupe \ E. 6.4.1, Zugang zur Dienstleistung der dyné
> WEKO über die zu treffenden Massnahmen oder Regelung. Massnahmen in diesem Sinn sind so- yn unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen RZ 434 ff.).
N
schränkung vor, so kann die WEKO Massnahmen
den betroffenen Parteien die sanktionsbewehrte er Unterlassen (Verbot) auferlegt. Solche Gestal- ssigkeitsprinzip zu entsprechen.
orliegend zu beurteilenden Verhaltensweisen vor tion der Wettbewerbsbehörden aufgegeben (vgl. tattet und glaubwürdig ihre Absicht erklärt, auch form zu gestalten. Anzeichen für eine konkrete r verzichtet die Behörde, Massnahmen zur Besei- inzulassigen Wettbewerbsbeschränkungen anzu-
Art. 49a ff. KG vorgesehenen Verwaltungssankti- Revision 2003 eingeführten direkten Sanktionen lichen Verstössen — die wirksame Durchsetzung und mittels ihrer Präventivwirkung Wettbewerbs- innen nur zusammen mit einer Endverfügung, wel- ttbewerbsbeschrankung feststellt, verhängt wer-
alt es sich beim Kartellverfahren um ein Administ- rakter, nicht jedoch um reines Strafrecht. Die ent- IRK und Art. 30 bzw. 32 BV sind demnach grund- ; über deren Tragweite ist jeweils bei der Prüfung
ditionen an die Aktionärinnen der Deponie Höli | gegenüber Nichtaktionären im Herbst 2020 han- t nicht von mehreren Verstössen gegen Art. 7 KG ndlung (Rz 377). Nachfolgend wird zunachst ge- ktionierung i.S.v. Art. 49a KG erfüllt sind und der
12.5, autoweibel ag/WEKO. les Kartellgesetzes, BBI 2002 2022, insb. 2023, 2033 ff.
imischen Währungsumrechnung (DCC); BVGer, RPW
Verstoss der Deponie Höli Liestal AG zugere tion berechnet.
D.3.2 Voraussetzungen
D.3.2.1 Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 K
437. Die Belastung einer Verfahrenspartei
bestand von Art. 49a Abs. 1 KG erfüllt hat.
unzulässigen Abrede nach Art. 5 Abs. 3 bzw sich nach Art. 7 KG unzulässig verhält, mit
gende Voraussetzungen:
— Es müssen unzulässige Verhaltenswe (Rz 438);
— Die unzulässigen Verhaltensweisen m tellgesetzes begangen worden sein (F
438. Die Gewährung von Vorzugskondition: schenden Deponie Holi Liestal AG im Herbs gen Art. 7 Abs. 2 Bst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 11 im Sinne von Art. 49a Abs. 1 KG vor.
439. Die unzulässigen Wettbewerbsbeschr nimmt, mussen von einem «Unternehmen» wird auf Art. 2 Abs. 1 und 1°" KG abgestell punkt als Unternehmen im Sinne von Art. 2
D.3.2.2 Vorwerfbarkeit
440. Das Verschulden im Sinne von Vorwe jektive Tatbestandsmerkmal von Art. 49a Ab Verschulden im Sinne von Vorwerfbarkeit | Sorgfaltsmangel bzw. ein Organisationsver: hohen Anforderungen zu stellen sind.
441. Ist ein Kartellrechtsverstoss nachgewi faltsmangel bzw. ein Organisationsverschu Vorwerfbarkeit vorliegen; so möglicherweis: ganstellung begangene Kartellrechtsverstos und auch mit einer zweckmässigen Ausges
452 Vgl. BGE 146 Il 217 E. 8.5.1, Preispolitik Swi leistungen Münstertal; Entscheid der WEKO I, Rz 733, abrufbar unter <www.weko.admin.
453 BGE 146 Il 217 E. 8.5.2, Preispolitik Swissc RPW 2013/1, 135; nicht publizierte Erwägun zur Entwicklung der Rechtsprechung hinsicl Flughafen Zürich AG (Unique); BVGer, RP que)/WEKO; RPW 2011/1, 189 Rz 557, Fn Rz 308 und 314, Richtlinien des Verbandes Kommissionierung von Berufsvermittlern; BV
chnet werden kann. Anschliessend wird die Sank-
G
mit einer Sanktion setzt voraus, dass sie den Tat- Danach wird ein Unternehmen, welches an einer .4 KG beteiligt ist oder marktbeherrschend ist und einer Sanktion belastet. Daraus ergeben sich fol-
sisen im Sinne von Art. 49a Abs. 1 KG vorliegen
üssen von einem Unternehmen im Sinne des Kar- zZ 439).
an und die Annahmerestriktionen der marktbeherr- t 2020 gegenüber Nichtaktionären verstossen ge- XG. Damit liegt eine unzulässige Verhaltensweise
änkungen, auf welche Art. 49a Abs. 1 KG Bezug begangen werden. Für den Unternehmensbegriff t.452 Die Deponie Höli Liestal AG ist zum Tatzeit- Abs. 1 und 1P' KG zu qualifizieren (vgl. Rz 309).
rfbarkeit stellt gemäss Rechtsprechung das sub- s. 1 KG dar.*°? Massgebend für das Vorliegen von st gemäss dieser Rechtsprechung ein objektiver schulden, an dessen Vorliegen jedoch keine allzu
esen, so ist im Regelfall auch ein objektiver Sorg- Iden gegeben. Nur in seltenen Fällen wird keine 2 wenn der durch einen Mitarbeitenden ohne Or- s innerhalb des Unternehmens nicht bekannt war taltung der Organisation nicht hätte bekannt wer-
sscom; RPW 2017/3, 454 Rz 260, Hoch- und Tiefbau- vom 26.3.2018, Hoch- und Tiefbauleistungen Engadin ch> unter Aktuell > letzte Entscheide (30.11.2018).
g in BGE 139 | 72), Publigroupe SA et al /WEKO. Vogl. ıtlich Vorwerfbarkeit: RPW 2006/1, 169 ff. Rz 197 ff., W 2007/4, 672 E. 4.2.6, Flughafen Zürich AG (Uni- 546, SIX/DCC; RPW 2007/2, 232 ff. Rz 306 ff., insb. schweizerischer Werbegesellschaften VSW über die Ger, RPW 2010/2, 363 E. 8.2.2.1, Publigroupe SA und den können und das Unternehmen alle zun rechtsverstoss zu verhindern.* Ein objekti den liegt nach bundesgerichtlicher Rechtsp nehmen ein Verhalten an den Tag legt oder müsste, dass das Verhalten möglicherweise
442. Die natürlichen Personen, welche vol kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen bes und nahmen deren wettbewerbsbeschranke bezüglich also zumindest eventualvorsatzlic nie Höli Liestal AG handelnden natürlicher (Eventual-)Vorsatz bezüglich der von ihnen: teres der Deponie Höli Liestal AG als objekt
443. Anderweitige Gründe, welche dagege fraglichen wettbewerbswidrigen Verhaltens sichtlich und werden von der Deponie Höli | Kartellgesetz resp. dessen grundlegende N als bekannt vorausgesetzt werden.*°° Die U um sicherzustellen, dass die Vorgaben des | ponie Holi Liestal AG vorliegend angemess: zur Verhinderung der unzulässigen Verhalte
D.3.2.3 Sanktionierbarkeit in zeitlicher H
444. Die Sanktionierung ist gemäss Art. 4 Wettbewerbsbeschränkung bei Eröffnung < ausgeübt worden ist. Für die Prüfung dies Dauer der Wettbewerbsbeschränkung mitei
445. Die Deponie Höli Liestal AG gewährte ponie am 12. Mai 2021 Vorzugskonditioner Nichtaktionären dauerten bis am 25. Januar tionierbarkeit gemäss Art. 49a Abs. 3 Bst. b (vgl. Rz 9) gewahrt.
D.3.3 Zurechenbarkeit des Wettbewerl
446. Schliesslich ist zu beurteilen, inwieferr nie Höli Liestal AG zugerechnet werden kanı schaft, das heisst, welche juristische oder ı Kollektivgesellschaft) Trägerin des fehlbare' Deponie Höli Liestal AG jedenfalls zum Ta Sie ist daher für den Verstoss zu sanktionier begangen worden ist.
454 BGE 146 Il 217 E. 8.5.2, Preispolitik Swissco
455 Vgl. BVGer, RPW 2010/2, 363 E. 8.2.2.’ | 72), Publigroupe SA et al. /WEKO.
456 Siehe statt anderer etwa BGE 146 II 217 E. & m.w.H. SIX/Terminals mit Dynamic Currency gesetzes vom 18.6.2004 über die Sammlunc onsgesetz, PublG; SR 170.512).
nutbaren Massnahmen getroffen hat, den Kartell- ver Sorgfaltsmangel bzw. Organisationsverschul- rechung insbesondere dann vor, wenn ein Unter- weiterfuhrt, obwohl es sich bewusst ist oder sein kartellrechtswidrig sein konnte.*°°
liegend für das Unternehmen handelten und die schlossen und umsetzten, taten dies wissentlich nde Wirkung zumindest in Kauf, handelten dies- h. Sodann ist festzuhalten, dass die für die Depo- 1 Personen Verwaltungsratsmitglieder waren. Ihr vorgenommenen Handlungen ist daher ohne Wei- iver Sorgfaltsmangel zuzurechnen.
:nsprechen würden, dass dem Unternehmen die veisen vorgeworfen werden können, sind nicht er- Liestal AG auch nicht vorgebracht. So dürfen das ormen für Unternehmen (als dessen Adressaten) Internehmen müssen alles Zumutbare vorkehren, Xartellgesetzes eingehalten werden. Dass die De- ane und wirksame organisatorische Massnahmen nsweisen getroffen hätte, ist nicht ersichtlich.
insicht
9a Abs. 3 Bst. b KG ausgeschlossen, wenn die Jer Untersuchung länger als 5 Jahre nicht mehr ar fünfjährigen Frist ist im Einzelfall die gesamte nzubeziehen.
: ihren Aktionärinnen bis zur Schliessung der De- 1 (Rz 240). Die Annahmerestriktionen gegenüber 2021 (Rz 299 ff.). Damit ist die Frist für die Sank- KG mit der Verfahrenseröffnung vom 7. Juni 2021
)sverstosses
1 der begangene Wettbewerbsverstoss der Depo- n. Massgebend ist dabei die Unternehmenstrager- vaturliche Person oder Rechtsgemeinschaft (z.B. n Unternehmens war bzw. ist. Vorliegend war die zeitpunkt Trägerin des fehlbaren Unternehmens. en, der von dem von ihr getragenen Unternehmen
m; RPW 2011/1, 189 Rz 558 m.w.H., SIX/DCC. W 2013/1, 135; nicht publizierte Erwägung in BGE 139
3.5.2, Preispolitik Swisscom; RPW 2011/1, 190 Rz 558
Conversion (DCC); vgl. auch Art. 8 Abs. 1 des Bundes- jen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikati-
D.3.4 Bemessung
D.3.4.1 Einleitung
447. Nach Art. 49a Abs. 1 KG bemisst sich. tionsrahmens anhand der Dauer und der Sc zu berücksichtigen ist zudem auch der durct Gewinn. Die SVKG geht für die konkrete Sa trag aus, der in einem zweiten Schritt an di einem dritten Schritt erschwerenden und mi kann.
448. Die Festsetzung des Sanktionsbetrag: den Ermessen der WEKO, welches durch « Gleichbehandlung begrenzt wird. Die WEK(C halb der gesetzlich statuierten Grenzen nac
D.3.4.2 Basisbetrag
449. Der Basisbetrag beträgt gemäss SVK 10 % des Umsatzes, den das betreffende L den relevanten Märkten in der Schweiz erzie entsprechend ist hierbei der Umsatz massge die der Aufgabe des wettbewerbswidrigen \
450. Zur Festlegung des Basisbetrags wir zentsatz des Umsatzes im vorliegenden Fa welche Umsätze für die Sanktionierung her: betrag.
Prozentsatz
451. Die Deponie Höli Liestal AG nahm Ab gegen. Im Vergleich dazu konnten die Aktic günstigeren Konditionen deponieren. Unter die Aktionärinnen rund 40 % weniger als N einen grossen Preisunterschied. Weil die D gelagerten Märkte ein wichtiger Kostenfaktc Märkten mit Aktionärinnen der Deponie Höli Vorzugskonditionen geeignet, den Wettbew
452. Bei der Einschätzung der Auswirkunge erschwerend zu berücksichtigten, dass die | nen bewusst eng hielt. Sie nanm bewusst | auf (Rz 127). Dadurch hatte jedenfalls in m: gang zu diesen Vorzugskonditionen. Dadur schwerwiegender, als wenn eine Vielzahl \ hätte profitieren können, weil diese die ents ihnen zu einem grösseren Ausmass an die müssen.
457 In diesem Sinne auch RPW 2012/2, 404 f. Rz bewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau ir vant Roger Guenat SA), Rz 326 und 332 m. > Praxis > Entscheide > Altimum SA: Verfügı
der konkrete Sanktionsbetrag innerhalb des Sank- nwere des unzulässigen Verhaltens. Angemessen | das unzulässige Verhalten erzielte mutmassliche inktionsbemessung zunächst von einem Basisbe- 2 Dauer des Verstosses anzupassen ist, bevor in Idernden Umständen Rechnung getragen werden
5 liegt grundsätzlich im pflichtgemäss auszuüben- Jie Grundsätze der Verhaltnismassigkeit und der ) bestimmt die effektive Höhe der Sanktion inner- h den konkreten Umstanden im Einzelfall.
G je nach Art und Schwere des Verstosses bis zu Internehmen in den letzten 3 Geschaftsjahren auf It hat (Art. 3 SVKG). Dem Zweck von Art. 3 SVKG :bend, der in den 3 Geschaftsjahren erzielt wurde, erhaltens vorangehen.*?7
d nachfolgend zunachst dargelegt, welcher Pro- Il angemessen ist. Anschliessend wird dargelegt, angezogen werden. Daraus ergibt sich der Basis-
fälle von Nichtaktionären nur zum Listenpreis ent- närinnen der Deponie Höli Liestal AG zu deutlich Berücksichtigung der Rückvergütungen bezahlten ichtaktionare (Rz 240). Dabei handelt es sich um eponiegebühren jedenfalls in manchen der nach- yr sind (Rz 272) und weil Nichtaktionäre in diesen Liestal im Wettbewerb stehen (Rz 121), waren die erb zu beeinträchtigen.
:n der Vorzugskonditionen auf den Wettbewerb ist Deponie Höli Liestal AG den Kreis der Aktionärin- eine direkten Konkurrentinnen als Aktionarinnen anchen Märkten jeweils nur ein Wettbewerber Zu- ch waren die Auswirkungen auf den Wettbewerb ‚on Wettbewerbern von den Vorzugskonditionen prechenden Vorteile durch den Wettbewerb unter nachgelagerten Marktstufen hätten weitergeben
- 1083 Tabelle 3 sowie 407 f. Rz 1097 Tabelle 5, Wett- n Kanton Aargau; Verfügung i.S. Altimum SA (aupara- w.H. in Fn 176, abrufbar unter <www.weko.admin.ch> ing vom 20.08.2012 (11.05.2021).
453. Im Herbst 2020 wurden die Vorzugsk: Liestal AG durch die Schliessung der Depo raum konnten die Nichtaktionäre — unabhar deponieren (Rz 284 ff.). Insofern verstärkte näre im Herbst 2020 diejenigen Auswirkunge eingetreten waren. Dabei ist allerdings zu be Auswirkungen auf wenige Monate beschrän
454. Die Auswirkungen der Vorzugskondit geringer aus, dass jedenfalls manche Nichta tieferen Preisen über eine der Aktionärinner war aber insofern beschränkt, als die Nicht: närinnen bezahlen mussten und von der B Rechnungsstellung über die Aktionärin zu stellte den Nichtaktionären keine Umgeht schloss der Verwaltungsrat der Deponie Hé unterbleiben hat] (Rz 110).
455. Unter Berücksichtigung des soeben / von Vorzugskonditionen an die Aktionärinn merestriktionen gegenüber Nichtaktionäre Verstoss. Deshalb ist vorliegend zur Berect Prozentsatz von 4 % angemessen. Als näc den letzten 3 Geschäftsjahren auf dem rele\
Umsatz
456. Gemäss Art. 3 SVKG ist für die Berec schaftsjahren auf den relevanten Märkten | vorliegenden Fall ist der Umsatz heranzuzie die Annahme von nichtwiederverwertbaren Rz 321 ff.) im Zeitraum 2018-2020 erzielt | relevanten Markt gelegenen Herkunftsort zu
457. Die Deponie Höli Liestal AG gewährte ponie am 12. Mai 2021 Vorzugskonditionen vor Aufgabe des Verstosses ist deshalb da: nung der Sanktion die Umsätze der Geschä
458. Der Anteil der nichtwiederverwertbare ponie Höli entsorgten Mengen liegt bei 70 % Deponie Holi Liestal AG erzielten Umsätze: Nur dieser Anteil ist für die Sanktionierung h in der Deponie Höli entsorgten Abfälle aus d Deponie Höli Liestal AG keine relevanten Un Markt zugehörigen Tätigkeiten erzielt, ents relevanten Markt erzielte Umsatz 56 % de: Zeitraum 2018-2020 erzielten Umsatzes (ol sind in Tabelle 18 dargestellt.
onditionen für die Aktionärinnen der Deponie Holi nie für Nichtaktionäre überlagert. In diesem Zeit- ıgig vom Preis — im Wesentlichen gar nicht mehr die Schliessung der Deponie Höli für Nichtaktio- sn, die zuvor bereits durch die Vorzugskonditionen rücksichtigen, dass die genannte Verstärkung der kt war (vgl. Rz 299 ff.).
ionen auf den Wettbewerb fielen dadurch etwas ktionäre teilweise zu im Vergleich zum Listenpreis 1 deponieren konnten (Rz 121). Diese Möglichkeit aktionare immer noch deutlich mehr als die Aktio- ereitschaft einer Aktionärin abhängig waren, der zustimmen. Die Deponie Höli Liestal AG selber Ingsmoglichkeiten zur Verfügung. Vielmehr be- li Liestal AG sogar, dass [ein Zwischenhandel zu
\usgeführten handelt es sich bei der Gewährung en der Deponie Höli Liestal AG und den Annah- n im Herbst 2020 um einen mittelschweren inung des Basisbetrags gemäss Art. 3 SVKG ein nstes sind die von der Deponie Höli Liestal AG in yanten Markt erzielten Umsätze zu bestimmen.
‚hnung des Basisbetrags der in den letzten 3 Ge- in der Schweiz erzielte Umsatz massgebend. Im shen, welchen die Deponie Höli Liestal AG durch Abfällen des Typs B (sachlich relevanter Markt, iat. Dabei sind nur Abfälle mit einem im räumlich | berücksichtigen (Rz 331 ff.).
: ihren Aktionärinnen bis zur Schliessung der De- (Rz 231 ff.). Das letzte vollständige Geschäftsjahr 5 Jahr 2020. Aus diesem Grund sind zur Berech- ftsjahre 2018-2020 heranzuziehen.
n Abfälle des Typs B an den insgesamt in der De- , (Rz 61). Deshalb stammen nur 70 % der von der us ihren Tätigkeiten im sachlich relevanten Markt. eranzuziehen. Ausserdem stammen nur 80 % der lem räumlich relevanten Markt (Rz 140 ff.). Da die isatze mit weiteren ebenfalls nicht dem relevanten richt der für die Sanktionierung massgebende im ; insgesamt von der Deponie Holi Liestal AG im ine Mehrwertsteuer). Die entsprechenden Zahlen
Tabelle 18: Umsatz im relevanten Markt, 20
Nettoerlös gemäss Davon
Jahr Erfolgsrechnung ten Ma Total Fr. [16
Quelle: Act. IV.15.2.11 (2020); Act. IV.15.2.
459. Der Basisbetrag entspricht 4 % des U den letzten 3 Geschäftsjahren im relevanteı beläuft sich vorliegend auf [16,8-25,2 Milli [672 000-1 008 000] Franken.
D.3.4.3 Dauer des Verstosses
460. Gemäss Art. 4 SVKG erfolgt eine Erh der Wettbewerbsverstoss zwischen einem ı ist ein Zuschlag von bis zu 10 % möglich | dieses Rahmens legt die Behörde die Höhe Art und Inhalt der Wettbewerbsbeschränkun bisherigen Praxis hat die WEKO einen Pro eine Dauer zwischen einem und 5 Jahren a bestätigt und eine Erhöhung des Basisbetré die Dauer von einem bis 5 Jahren als bunde
461. Die Deponie Höli Liestal AG gewährte nie am 25. Mai 2010 bis zu deren Schliessur während dieser Dauer eine marktbeherrsch tionierung relevante Dauer des unzulässige erzuschlag von 110 % des Basisbetrags, al ken angemessen.“ Damit ergibt sich ei Franken bestehend aus Basisbetrag zuzügl
D.3.4.4 Erschwerende und mildernde Un
462. Gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. b SVKG is und Dauerzuschlag insbesondere dann zu: dem zu beurteilenden Verstoss einen Gew sonders hoch ausgefallen ist.
463. Die Vorzugskonditionen der Deponie t Aktionärinnen in den nachgelagerten Märkte hatten. Deshalb ist davon auszugehen, das onärinnen von diesen Vorzugskonditionen p nicht in den nachgelagerten Märkten tätig i zugskonditionen keine objektiv nachweisba
458 RPW 2020/3a 1219 Rz 520, Kommerzialisie RPW 2014/4, 702 Rz 238, Preispolitik und ar 460 Die Annahmerestriktionen der Deponie Holi L lich weniger lange als die genannten 11 Jah der Bemessung der Art und Schwere des Ve
18-2020.
im relevan- rkt (56 %)
5,6-8,4 Mio.] 5,6-8,4 Mio.] 5,6-8,4 Mio.]
8-25,2 Mio.] 10 (2019); Act. IV.15.2.9 (2018).
msatzes, welchen die Deponie Holi Liestal AG in 1 Markt in der Schweiz erzielt hat. Dieser Umsatz onen] Franken. Deshalb betragt der Basisbetrag
Ohung des Basisbetrages um bis zu 50 %, wenn ind 5 Jahren gedauert hat, fur jedes weitere Jahr vgl. dazu Erläuterungen SVKG, S. 3). Innerhalb des Dauerzuschlags unter Berücksichtigung von g und deren Auswirkung im Zeitverlauf fest. In der zentsatz von 10 % pro berücksichtigtem Jahr für ngewandt.*°® Das Bundesgericht hat diese Praxis ages um jeweils 10 % pro angefangenes Jahr für ssrechtskonform beurteilt.*°°
‚ihren Aktionärinnen seit der Eröffnung der Depo- ig am 12. Mai 2021 Vorzugskonditionen und nahm ende Stellung ein. Damit beträgt die für die Sank- n Verhaltens rund 11 Jahre. Deshalb ist ein Dau- so eine Erhöhung um [739 000-1 108 800] Fran- ne Zwischensumme von [1 411 200-2 116 800] ich Dauerzuschlag.
nstände (Art. 5 und 6 SVKG)
t die erwähnte Zwischensumme von Basisbetrag sätzlich zu erhöhen, wenn das Unternehmen mit inn erzielt hat, der nach objektiver Ermittlung be-
1öli Liestal AG führten dazu, dass die bevorzugten n gegenüber ihren Konkurrentinnen einen Vorteil s die in den nachgelagerten Märkten tätigen Akti- rofitierten. Weil die Deponie Höli Liestal AG selber st, hat sie selber durch die Gewährung von Vor- ren besonders hohen Gewinne erzielt. Die hohen
rung von elektronischen Medikamenteninformationen; idere Verhaltensweisen.
.3.4 (nicht publiziert in BGE 139 | 72).
iestal AG gegenüber den Nichtaktionären dauerte deut- re (vgl. Rz 299 ff.). Dieser Tatsache wurde bereits bei rstosses Rechnung getragen (vgl. Rz 453).
Gewinne der Deponie Höli Liestal AG (Rz 1: den Ausweichmöglichkeiten der Marktgeget konditionen an ihre Aktionärinnen oder die ‚ zurückzuführen. Weil das Innehaben einer sind die hohen Gewinne der Deponie Höli | erschwerender Umstand zu berücksichtigei stände vorliegen, bleibt die Zwischensumm stände i.S.v. Art. 5 SVKG unverändert bei 1
464. Gemäss Art. 6 Abs. 1 SVKG wird die schlag insbesondere dann vermindert, wer kung nach dem ersten Eingreifen des Sekr: Verfahrens beendet. Der Zweck dieser Vors die selbständige Beendigung von Wettbewei zu schaffen.
465. Die vorliegende Untersuchung wurde ponievolumen am 12. Mai 2021 erreicht we Zeitpunkt ihren Betrieb ein. Dabei handelte « die vorliegende Wettbewerbsbeschränkung gehende Einstellung des Betriebs. Hingege: den Aktionärinnen nach der Wiedereröffnur zu gewähren (vgl. Rz 239). Bereits vorher wı aufgehoben. Ab dem 25. Januar 2021 ware Deponie Höli wieder mit den Aktionärinnen liegend zu beurteilende Wettbewerbsbeschr Deshalb ist gestützt auf Art. 6 Abs. 1 SVKG sen.
466. Da keine weiteren mildernden Umstär summe von Basisbetrag und Dauerzuschla der mildernden Umstände gemäss Art. 5 unc ken von [1 411 200-2 116 800] Franken auf
D.3.4.5 Maximalsanktion
467. Die Sanktion beträgt in keinem Fall mı in der Schweiz erzielten Gesamtumsatzes ¢ SVKG). Diese Maximalsanktion wird im vor zen der Deponie Höli Liestal AG vgl. Tabelle
D.3.4.6 Vollständiger Erlass der Sanktio!
468. Wenn ein Unternehmen der WEKO s kung i.S.v. Art. 5 Abs. 3 und 4 KG anzeigt, vollständiger Erlass der Sanktion möglich, s dingungen erfüllt sind. Gemäss Art. 8 Abs. | der Sanktion möglich, wenn das sanktionieı teilenden Wettbewerbsverstoss eingenomm
469. Die Deponie Holi Liestal AG hat de Verstoss angezeigt. Es handelt sich aber n Abs. 4 KG, für welchen Art. 8 Abs. 1 SVKG lasses vorsieht. Vielmehr handelt es sich ur im vorliegenden Fall nur ein einziges Unter unzulässig verhaltende marktbeherrschend nehmen - vorliegend der Deponie Holi Lies
39 ff.) sind jedenfalls in erster Linie auf die fehlen- iseite und nicht auf die Gewährung von Vorzugs- Annahmerestriktionen gegenüber Nichtaktionären marktbeherrschenden Stellung kein Verstoss ist, _iestal AG bei der Sanktionsbemessung nicht als 1. Weil auch keine anderen erschwerenden Um- = nach Berücksichtigung der erschwerenden Um- 829 798 Franken.
Zwischensumme aus Basisbetrag und Dauerzu- in das Unternehmen die Wettbewerbsbeschran- etariats, spätestens aber vor der Eröffnung eines chrift besteht insbesondere darin, einen Anreiz für 'bsbeschränkungen ohne behördliche Intervention
am 7. Juni 2021 eröffnet. Weil das bewilligte De- ar, stellte die Deponie Holi Liestal AG zu diesem 2S sich aber nicht um einen bewussten Entschied, einzustellen, sondern lediglich um eine vorüber- n beschloss der Verwaltungsrat am 27. Mai 2021, ig der Deponie keine Preisvergunstigungen mehr irden die Annahmerestriktionen für Nichtaktionäre n die Nichtaktionäre in Bezug auf den Zugang zur gleichgestellt (vgl. Rz 303). Damit wurde die vor- ankung vor Eröffnung der Untersuchung beendigt. eine Reduktion der Sanktion um 10 % angemes-
ide i.S.v. Art. 6 SVKG vorliegen, ist die Zwischen- g nach Berücksichtigung der erschwerenden und 16 SVKG um 10 % bzw. [141 120-211 680] Fran- [1 270 080-1 905 120] Franken zu reduzieren.
shr als 10 % des in den letzten 3 Geschäftsjahren les Unternehmens (Art. 49a Abs. 1 KG und Art. 7 liegenden Fall nicht überschritten (zu den Umsät-
n (Art. 8-14 SVKG)
eine Beteiligung an einer Wettbewerbsbeschrän- ist gemäss Art. 8 Abs. 1 SVKG grundsätzlich ein ofern die in Art. 8 Abs. 2-4 SVKG definierten Be- 2 Bst. a SVKG ist insbesondere dann kein Erlass ‘te Unternehmen eine führende Rolle im zu beur- en hat.
r WEKO zwar den vorliegend zu beurteilenden icht um einen Verstoss gegen Art. 5 Abs. 3 oder die Möglichkeit eines vollständigen Sanktionser- n einen Verstoss gegen Art. 7 KG. Ausserdem ist nehmen am Verstoss beteiligt, nämlich das sich le Unternehmen. Deshalb kommt diesem Unter- stal AG - eine führende Rolle i.S.v. Art. 8 Abs. 2
Bst. a SVKG zu. Die in Art. 8 SVKG genann der Sanktion sind somit vorliegend nicht erft
D.3.4.7 Reduktion der Sanktion (Art. 12-
470. Obwohl ein vollständiger Erlass der S genannten Gründen grundsätzlich nicht mög in Art. 12-14 SVKG vorgesehene Moglichke mäss Art. 12 Abs. 1 SVKG reduziert die WEI Verfahren unaufgefordert mitgewirkt und im nahme am betreffenden Wettbewerbsverstc onsreduktion nach Art. 12 SVKG bei Verstos lich in seinem Merkblatt «Bonusregelun hingewiesen. Danach sind jedoch auch in | Selbstanzeige zu stellen, zumal massgeblic ternehmen selbst vorliegen. Das anzeigende krete Angaben zu seiner Marktstellung, zur und Motive dafür) sowie zum Fehlen von ss raussetzungen erfullt, kann die Sanktion gen werden. Für die Bemessung der Höhe der ¢ des Unternehmens zum Verfahrenserfolg m
471. Diein Art. 12 Abs. 1 SVKG genannten sind vorliegend erfullt. Die Deponie Holi Lies eine Selbstanzeige eingereicht. Sie hat der fugung gestellt. Ausserdem hat die Deponi Zeitpunkt der Vorlage der Beweismittel eing
472. Den vorliegend zu beurteilenden Verst an. Deshalb handelt es sich bei der Selbsta sogenannte Eröffnungs-, sondern um eine | Landschaft bereits umfangreiche Beweisn Grundzüge des vorliegend untersuchten | Selbstanzeige der Deponie Höli Liestal AG |
473. Trotzdem leistete die Deponie Höli Lie Verfahrenserfolg. Sie reichte insbesondere s der Deponie Höli Liestal AG ein. Aus dies werden, zu welchen Preisen die Aktionärinn ten. Ebenso geben die Protokolle die Verwa über die Annahmerestriktionen gegenüber N reichte sie die Jahresberichte für den Zeitr: chung von Kosten, Umsätzen und Margen dı Die erwähnten eingereichten Beweismittel le
461 So auch Merkblatt des Sekretariats «Bonusre
462 Die SVKG stützt sich insbesondere auf Art. 4 teilweisen Reduktion der Sanktion vorgesehe seitigung der Wettbewerbsbeschränkung mit bewerbsbeschränkungen bezieht, sind die ir rungen grundsätzlich auch auf Verstösse ge ZIRLICK, in: Basler Kommentar, Kartellgese N 127 ff.).
463 Merkblatt des Sekretariats «Bonusregelung (
ten Voraussetzungen für den vollständigen Erlass lt.
14 SVKG)
anktion bei Verstössen gegen Art. 7 KG aus den lich ist,*%' kommt auch bei solchen Verstössen die ait der Reduktion der Sanktion in Betracht.*% Ge- <O die Sanktion, wenn ein Unternehmen an einem | Zeitpunkt der Vorlage der Beweismittel die Teil- ss eingestellt hat. Auf die Möglichkeit der Sankti- ssen gegen Art. 7 KG hat das Sekretariat nament- g (Selbstanzeige)» vom 8. September 2014 -ällen von Art. 7 KG hohe Anforderungen an die he Beweismittel meist nur beim anzeigenden Un- : Unternehmen hat insbesondere hinreichend kon- ‘Art des Missbrauchs (konkrete Verhaltensweise achlichen Gründen zu machen.“ Sind diese Vo- 1äss Art. 12 Abs. 2 SVKG um bis zu 50 % reduziert ‚anktionsreduktion ist die Wichtigkeit des Beitrags assgebend.
Voraussetzungen für eine Reduktion der Sanktion tal AG hat kurz nach Eröffnung der Untersuchung Behörde freiwillig relevante Beweismittel zur Ver- e Höli Liestal AG den Wettbewerbsverstoss zum estellt. Deshalb kann die WEKO die Sanktion ge- ‘eduzieren.
oss zeigte der Kanton Basel-Landschaft als erstes nzeige der Deponie Holi Liestal AG nicht um eine -eststellungskooperation. Weil der Kanton Basel- littel eingereicht hatte, waren der Behörde die Verstosses zum Zeitpunkt der Einreichung der Jereits bekannt.
stal AG mit ihrer Selbstanzeige einen Beitrag zum ‚ämtliche Protokolle der Verwaltungsratssitzungen en Dokumenten kann insbesondere entnommen en der Deponie Höli Liestal AG deponieren konn- Itungsratsbeschlüsse der Deponie Holi Liestal AG ichtaktionären im Herbst 2020 wieder. Ausserdem aum 2010-2020 ein. Diese konnten zur Untersu- ar Deponie Holi Liestal AG herangezogen werden. gen der Behörde zum Zeitpunkt des Eingangs der
:gelung (Selbstanzeige)» vom 8.9.2014, Rz 21a.
9a Abs. 2 KG. Dort ist die Möglichkeit der ganzen oder in, wenn ein Unternehmen an der Aufdeckung und Be- wirkt. Da sich Art. 49a auf alle sanktionierbaren Wett- ı der SVKG enthaltenen entsprechenden Konkretisie- gen Art. 7 anwendbar (vgl. CHRISTOPH TAGMANN/BEAT
Selbstanzeige)» vom 8.9.2014, Rz 21a.
Selbstanzeige noch nicht vor. Zwar hatte di anzeige beschaffen können, dadurch wäre zumal die Selbstanzeige kurz nach Untersu nie Holi Liestal AG leisteten zudem im Rahr zeige einen Beitrag zur Klärung des Sachve
474. Insbesondere in Bezug auf die Ann: Herbst 2020 kann die Kooperation der Dey bezeichnet werden. Diesbezüglich legte sie vor, obwohl sich diese in ihrem Machtbereii die Anweisungen an die operative Betriebsf (Act. Il.A.18.3b) sowie die interne Korrespo fend die Kontingentierung für Nichtaktion I|.A.18.3f). Diese Dokumente stellte der Kan aus brachte die Deponie Holi Liestal AG vc Annahmerestriktionen im September 2020 Verfügung gestanden habe.“ Ebenso beh: närinnen keine neuen EGI-Genehmigunger sen sich als unzutreffend. Allerdings hätte e reichten Beweismittel und trotz der unzutreff können. Ferner handelte es sich weder be den einzelnen Umständen im Zusammenhe nen, welche ausschliesslich der Selbstanze'
475. Vor diesem Hintergrund ist vorliegend sen. Deshalb ist die Zwischensumme aus E duktion um 10 % aufgrund mildernder Umst 762 048] Franken auf [762 048-1 143 072]
D.3.4.8 Verhältnismässigkeitsprüfung
476. Der vorliegend festgesetzte Sanktions und steht mit dem Verhältnismässigkeitsprir
D.3.4.9 Ergebnis
477. Aufgrund der genannten Erwägunger genannten sanktionserhöhenden und -milde tungssanktion in der Höhe von [762 048-1
Holi Liestal AG gegen Art. 49a Abs. 1 KG al
464 Act. IV.8, Rz 37; vgl. auch Act. IIl.3, Zeilen 3¢
465 Vgl. Act. IV.8, Rz 36.
> Behörde diese Informationen auch ohne Selbst- aber der Ermittlungsaufwand höher ausgefallen, chungseröffnung einging. Die Vertreter der Depo- nen ihrer mündlichen Ergänzungen zur Selbstan- rhalts.
ıhmerestriktionen gegenüber Nichtaktionären im onie Höli Liestal AG jedoch nicht als vollständig der Behörde diverse relevante Dokumente nicht ch befanden. Nicht eingereicht hat sie namentlich ührung zur Umsetzung der Annahmerestriktionen ndenz und den Verwaltungsratsbeschluss betref- are ab Januar 2021 (Act. 11.A.18.3d und Act. ton Basel-Landschaft zur Verfügung. Darüber hin- r, dass den Nichtaktionären nach Einführung der ein Kontingent von 5000 Tonnen pro Monat zur auptete sie, dass im Herbst 2020 auch den Aktio- erteilt worden seien.*%° Beide Vorbringen erwie- in Verstoss vorliegend auch ohne die nicht einge- anden Sachverhaltsvorbringen festgestellt werden | den nicht eingereichten Beweismitteln noch bei ing mit den Annahmerestriktionen um Informatio- gerin vorlagen.
eine Reduktion der Sanktion von 40 % angemes- asisbetrag und Dauerzuschlag abzüglich der Re- ände i.S.v. Art. 6 SVGK um 40 % bzw. [508 032- Franken zu reduzieren.
sbetrag ist für die Deponie Holi Liestal AG tragbar zip im Einklang.
| und unter Würdigung aller Umstände sowie der rnden Faktoren erachtet die Behörde eine Verwal- 143 072] Franken als dem Verstoss der Deponie ıgemessen (vgl. Tabelle 19).
)4 f. und 314 (Aussagen von [N4]).
Tabelle 19: Sanktion der Deponie Höli Liest:
Position Betrag
Basisbetrag (4 %) Fr. [672 Dauerzuschlag (110 %) Fr. [739: Mildernde Umstände (-10 %) Fr. -[14° Zwischensumme Fr. [1 270 ( Selbstanzeige (-40 %) Fr. -[50% Sanktion Fr. [762 (
E Kosten
E.1 Gebührenpflicht
wer ein Verwaltungsverfahren verursacht he
479. Im Untersuchungsverfahren nach Art. unzulässige Wettbewerbsbeschränkung bej Als Unterziehung gilt insbesondere, wenn « ihres möglicherweise unzulässigen wettbe’ ausgelöst haben, das beanstandete Verhalt los eingestellt wurde.” Vorliegend ist die D
E.2 Höhe der Verfahrenskosten
480. Die Höhe der Verfahrenskosten sind Verfahren aufgewendeten Stunden zu bere Stundenansatz von 100-400 Franken. Die: des Geschäfts und der Funktionsstufe des < Telefon- und Kopierkosten sind in den Gebi
481. Die aufgewendete Zeit beträgt vorliege den Stundenansätzen ergeben sich folgend
70 Stunden zu 130 Franken, ergebenc
840 Stunden zu 200 Franken, ergebet
67 Stunden zu 290 Franken, ergeben:
482. Die Verfahrenskosten belaufen sich d kosten sind der Deponie Höli Liestal AG auf
466 Verordnung vom 25.2.1998 über die Geb GebV-KG; SR 251.2). 467 BGE 128 11 247, 257 f. E. 6.1, BKW FMB Ener
al AG.
200-1 008 000] 200-1 108 800] )80-1 905 120] 3 032-762 048] )48-1 143 072]
1. Art. 2 Abs. 1 GebV-KG*® ist gebührenpflichtig, it.
27 ff. KG besteht eine Gebührenpflicht, wenn eine aht wird oder wenn sich die Parteien unterziehen. sin oder mehrere Unternehmen, welche aufgrund werbsbeschränkenden Verhaltens ein Verfahren en aufgeben und das Verfahren als gegenstands- eponie Höli Liestal AG gebührenpflichtig.
auf der Grundlage der von der Behörde für das chnen. Nach Art. 4 Abs. 2 GebV-KG gilt dabei ein ser richtet sich namentlich nach der Dringlichkeit ıusführenden Personals. Auslagen für Porti sowie Ihren eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV-KG).
snd insgesamt 977 Stunden. Aufgeschlüsselt nach e Verfahrenskosten:
19 100 Franken. 1d 168 000 Franken. 119 430 Franken.
emnach auf 196 530 Franken. Diese Verfahrens- zuerlegen.
ihren zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG,
gie AG; Art. 3 Abs. 2 Bst. b und c GebV-KG e contrario.
F Ergebnis
483. Zusammenfassend kommt die WEKO folgenden Ergebnissen:
484. Die Deponie Höli Liestal AG verfügte gegennahme von nichtwiederverwertbaren ‚ eine marktbeherrschende Stellung i.S.v. Art
485. Durch die Gewährung von Vorzugskor riktionen gegenüber Nichtaktionären hat sict 7 Abs. 2 Bst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG verh 2021 (Rz 377 ff.).
486. Gestützt auf Art. 49a Abs. 1 KG ist dies Würdigung aller Umstände und der zu berüc den Faktoren ist eine Belastung der Deponi 1 143 072] Franken angemessen (Art. 49a /
487. Bei diesem Ausgang des Verfahrens s in der Höhe von insgesamt 196 530 Frankel!
468 Folglich untersteht die Deponie Höli Liestal Zusammenschlussvorhaben nach Art. 9 Abs.
gestützt auf die vorstehenden Erwägungen zu den
in ihrem Kerneinzugsgebiet im Markt für die Ent- Abfällen des Typs B im Zeitraum 2010-2021 über .4 Abs. 2 KG (Rz 349 ff.).*6®
ıditionen an ihre Aktionärinnen und Annahmerest- 1 die Deponie Holi Liestal AG unzulässig i.S.v. Art. alten. Der genannte Verstoss dauerte von 2010-
er Missbrauch zu sanktionieren (Rz 434 ff.). Unter ksichtigenden sanktionserhöhenden und -mildern- e Holi Liestal AG mit einem Betrag von [762 048-
ind der Deponie Höli Liestal AG Verfahrenskosten 1 aufzuerlegen (Rz 480 ff.).
AG künftig der umsatzunabhängigen Meldepflicht für 4 KG.
G Dispositiv
Aufgrund des Sachverhalts und der vorange kommission (Art. 30 Abs. 1 KG):
1. Wegen Missbrauchs einer marktbehe i.V.m. Art. 7 Abs. 1 KG wird die Depon Abs. 1 KG von [762 048-1 143 072] F
2. Die Verfahrenskosten nach Art. 53a A tragen 196 530 Franken und werden ¢
Die Verfügung ist zu eröffnen gegenüber de 4410 Liestal, vertreten durch Prof. Philipp Z fuss AG, Schweizerhof-Passage 7, 3001 Be
Wettbewerbskommission
Dr. Laura Melusine Baudenbacher Präsidentin
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Ta richt, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerd Begehren, deren Begründung mit Angabe d Die angefochtene Verfügung und die Bewe Partei in Händen hat, beizulegen.
:henden Erwägungen verfügt die Wettbewerbs-
rrschenden Stellung gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. b ie Höli Liestal AG mit einer Sanktion nach Art. 49a ranken belastet.
bs. 1 Bst. aKG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GebV-KG be- ler Deponie Höli Liestal AG auferlegt.
r Deponie Höli Liestal AG, Industriestrasse 7, urkinden und Bernhard Lauterburg, Prager Drei- rm.
Prof. Dr. Patrik Ducrey Direktor
gen nach Eroffnung beim Bundesverwaltungsge- e erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die er Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. ismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende
H Appendix
Verteilung der Fahrzeit bei Mischabbrucl
Abbildung 11: Verteilung der Fahrzeit Herku
[...] Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
Abbildung 12: Verteilung der Fahrzeit Herku 2021.
[...] Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
Herkunft von Abfallen des Typs A Abbildung 13: Bewilligte Mengen nach Herk
[...] Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
Veranderungen der Fahrzeiten durch die
488. Die Festlegung eines Einzugsgebiets ı (vgl. Rz 147) hatte einen Einfluss auf die in den. Seit dem 1. Mai 2019 wurden praktisc bildung 6 eingetragenen Einzugsgebiets be‘ vom 7. Oktober 2011-30. April 2021 etwas \ nie Holi bewilligten Mengen aus Gemeinde: Einzugsgebiets liegen. Abbildung 14 kann « von ausserhalb des Einzugsgebiets bewilli Abbildung 4, ausser dass zusätzlich das seit eingezeichnet ist.
Abbildung 14: Herkunft Abfälle Typ B 2011-
[...] Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
489. Auch die Verteilung der Fahrzeiten zu dung 3 oben) veränderte sich nach der Eii 2019. Nach dem 1. Mai 2019 stammt im Ver Anteil der in der Deponie Höli entsorgten A der Fahrzeit zwischen Herkunftsort und der vom 7. Oktober 2011-1. Mai 2019 und in At Mai 2021 dargestellt. Zur Zuordnung der Be das in den EGI-Daten enthaltene Bewilligun
ı im Vergleich zu anderen Abfällen des Typs B
inftsort-Holi, Mischabbruch, 2011-2021.
; Basel-Landschaft); here.com (Fahrzeiten).
nftsort-Höli, Typ B ohne Mischabbruch, 2011-
; Basel-Landschaft); here.com (Fahrzeiten).
unftsgemeinde, Typ A, 2011-2021.
; Basel-Landschaft); Swisstopo.
Definition des Einzugsgebiets vom 1. Mai
durch die Deponie Höli Liestal AG am 1. Mai 2019 den EGI-Daten eingetragenen Herkunftsgemein- h keine Gesuche mehr mit ausserhalb des in Ab- willigt. Im Gegensatz dazu stammten im Zeitraum neniger als 10 % der zur Entsorgung in der Depo- nN, die ausserhalb des seit 1. Mai 2019 geltenden :ntnommen werden, aus welchen Gemeinden die gten Mengen stammen. Abbildung 14 entspricht dem 1. Mai 2019 geltende Einzugsgebiet in Weiss
2021 und Einzugsgebiet vom 1.5.2019.
; Basel-Landschaft); Swisstopo.
fischen Herkunftsort und Deponie Holi (vgl. Abbil- ıschränkung des Einzugsgebiets ab dem 1. Mai jleich zum vorangehenden Zeitraum ein grösserer bfälle aus einem kleineren Gebiet. Die Verteilung Deponie Holi ist in Abbildung 15 für den Zeitraum bildung 16 für den Zeitraum vom 1. Mai 2019-12. willigungen zu einem der beiden Zeiträume wurde gsdatum herangezogen.
Abbildung 15: Verteilung der Fahrzeit Herku [...]
Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons Abbildung 16: Verteilung der Fahrzeit Herku
[...] Quelle: Act. 11.B.15 (EGI-Daten des Kantons
nftsort-Höli, Abfälle Typ B vor 1.5.2019.
; Basel-Landschaft); here.com (Fahrzeiten).
nftsort-Höli, Abfälle Typ B, nach 1.5.2019.
; Basel-Landschaft); here.com (Fahrzeiten).