Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

WEKO-20241022-eecd9d

Brandschutzprodukte: Schlussbericht vom 22. Oktober 2024

BB Cchweizericche F

B.1 Allgemeines zum Vertrieb von [X]-Bre B.2.2 Übernahme vertrags- und marktsp B.2.5 Alleinbezugsverpflichtung bei Ersa B.3.1 Provision

B.3.4 Zwischenfazit zu [X]-Serviceleistur C.2 Vorbehaltene Vorschriften

C.3.2 Bewusstes und gewolltes Zusamn C.3.2.1.2. Prüfung

C.4 Unzulässige Wettbewerbsabreden na C.4.3.1 Marktabgrenzung ........................- C.4.5 _ Rechtfertigung aus Effizienzgründe

Inhaltsverzeichnis A.3 Verfahrensgeschichte ......................- B.2 Vertrieb von [X]-Brandschutzprodukte B.2.3 Preissetzung .............224444444 4 B.2.6 Zwischenfazit zum Vertrieb der [X] B.3.2 Preissetzung

Cc Erwagungen

C.3 Wettbewerbsabreden (Art. 4 Abs. 1 K C.3.2.1 Agentenqualität der [X]-«Agenten» C.3.2.2 Zwischenfazit

C.3.3 Bezwecken oder Bewirken einer \\ C.4.1 Vertikale Preisabreden nach Art. 5 C.4.2 Vertikale Gebietsabreden nach Art C.4.3.2 Beurteilung der Wettbewerbssituat C.4.3.3 Widerlegung der Vermutung der B C.5 Ergebnis ............uussssseseeenennnnnnnnnnnn nn D Anregungen nach Art. 26 Abs. 2 K(

A.1 Verfahrensgegenstand.....................- B Sachverhalt ..........uuuuuursseenennnnnnn nennen B.2.1 Provision

B.3 [X]-Serviceleistungen

C.1 Geltungsbereich

C.3.1 Unternehmen verschiedener Mark C.3.2.1.1. Voraussetzungen

C.3.4 Fazit zum Vorliegen einer Wettbev C.4.3 Widerlegung der gesetzlichen Bes C.4.4 _ Erhebliche Beeinträchtigung des V

E Kosten

ceca ae eeeceeeeeeeeaaaeaesesceeeeeeeeaseeessceeeeseeessassaeceeeeeeeeaaas 4 ceca ae eeeceeeeeeeeaaaeaesesceeeeeeeeaseeessceeeeseeessassaeceeeeeeeeaaas 4 Lecce cece cece eee e eee e eee e eee eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees 5 seen eee eee e ee eneeeeeeeeeeaeeaaanaaaaaaaaaasasaasaaaaaaaasaeeaeaeaaaaes 6 N eccccceesceccceeeceeeeeeeseeeseeeseeeseeaecesseeaseesseeeeeessaageees 7 ceca ae eeeceeeeeeeeaaaeaesesceeeeeeeeaseeessceeeeseeessassaeceeeeeeeeaaas 7 ezifischer Kosten und Risiken...........................- 8 cee a eee eccceeeceeeaaseeeesceceeeeeeasseaseceeeeesesaaeaaaeeeeeeeeeeaaes 12 cee a eee eccceeeceeeaaseeeesceceeeeeeasseaseceeeeesesaaeaaaeeeeeeeeeeaaes 14 -Brandschutzprodukte...............::::seeeeeeeeeeeeeeeees 17 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 18 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 18 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 19 cee a eee eccceeeceeeaaseeeesceceeeeeeasseaseceeeeesesaaeaaaeeeeeeeeeeaaes 21 VON ....nunnnnnnennnnnnnennnnnnnnnnnnnnernnnnnnennnnnnnernnnnnnenn 21 eee a eee ae eeaaeeeeeeeaeeaaessaaeeeeeeeeeeeaaesseeeeeeessenoaaesseeeeeeees 22 cee a eee eccceeeceeeaaseeeesceceeeeeeasseaseceeeeesesaaeaaaeeeeeeeeeeaaes 22 cee a eee eccceeeceeeaaseeeesceceeeeeeasseaseceeeeesesaaeaaaeeeeeeeeeeaaes 22 Ce 22 ESUTON 0... eeeeececccceeceeeeseeeeecceeeeseeeeeeeeseeeeeeeeeaes 23 Ienwirken ......cccccceeccecceeesceecceeeeeeseaeeseeesaeaeeeeseuees 23 Kennen 23 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 23 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 26 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 29 JattbewerbSabrede ..............cccccceesseeceeeeeeeeeeseaees 29 verbsabrede ............2200022222000snnnnnnennnennnnn nennen 30 ch Art. 5 Abs. AKG ............222222us2ssssnneeneeenennnen 31 Abs. 4 KG..............uuussssssnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 31 eitigungsvermutung .........eceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees 33 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 33 ION .nneeeensnnnnennnnnnnennnennnnnnnnnnnnennnnnnnennnenannnnnnnnnnnnnn 35 Vettbewerbs ..........22uuuussnssannennnnnnnennnennnnennennnneenn 36 IN neensnnnnnennenennennennnnennennnnnnnennensnnennennenennennennnn nen 36

ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 36 > ERPRRRRRRRRRRRERRERERRRRREREREREEREERRRERRRRRRRERERRERRERRRRRRRRRRRRR 37

F Schlussfolgerungen

A Verfahren

A.1 Verfahrensgegenstand

1. Ausgangspunkt der vorliegenden Vora dem Markt, wonach die [X] AG (nachfolgend Brandschutzprodukte) in einem als «Agentu chem die «Agenten» von [X] (nachfolgend Debitorenverluste) selbst tragen müssten. [) stimmte [X]-Brandschutzprodukte und -Ser gen) vor und weise den «Agenten» Gebiete produkte oder Serviceleistungen anbieten d

2. Das Vorgeben von Endkundenpreiser «echten Agentur» i. S. des Handelsvertrete: treten auf dem Markt als Vertreter der Anbie in Bezug auf den Vertrieb der Produkte ode! men, erwerben grundsätzlich kein Eigentum im Auftrag der Anbieterin, wobei die Anbiete chen Risiken trägt (vgl. Rz 111 ff.). Der Vert der Anbieterin. Diese darf die Geschäftsstr Verkaufspreise und -gebiete.°

3. Gegenstand der vorliegenden Vorabkl. triebsmodell von [X] für Brandschutzprodukt raussetzungen der echten Agentur erfüllt ode beschränkungen bestehen, welche die Erö nahelegen. Dies könnte der Fall sein, wenn der echten Agentur nicht erfüllt und Anhalts besondere vertikale Preis- und Gebietsabre« hen.

A.2 Adressatin der Vorabklarun

4. [X] ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz der Brandschutzprodukte und Ersatzteile. [ inne; diese Produkte werden von der [Y] mit ben.’ Online-Recherchen zufolge ist die [Y] | dukten.® Gestützt auf die dem Sekretariat d tariat) vorliegenden Informationen ist [X] : betrachten.°

1 Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle un: KG; SR 251).

2 Für die Zwecke des vorliegenden Dokuments u Reinigungsmaterial.

3 Mitteilung der Kommission, Bekanntmachung

gen, ABI, C 248/01 vom 30.6.2022 (nachfolgend 4 Die Begriffe «Agent» und «echter Agent» sow modell» werden, sofern nicht anders angegeben 5 Vgl. EU-Vertikalleitlinien, Rz 41 f.

6 [...] (22.10.2024).

7 Vgl. https://www.[Y].de/de/ (22.10.2024).

8 S. bspw. https://www.![...] (22.10.2024).

9 Vgl. https: //www.[...] (22.10.2024).

bklärung gemäss Art. 26 KG! waren Hinweise aus : [X]) Brandschutzprodukte ([...]; nachfolgend: [X]- r» bezeichneten Vertriebsmodell vertreibe, in wel- - «Agenten») bedeutende Risiken (insbesondere (] gebe ihren «Agenten» Endkundenpreise für be- viceleistungen? (nachfolgend: [X]-Serviceleistun- > zu, ausserhalb derer sie keine [X]-Brandschutz- Urften.

1 (Rz 1) ist grundsätzlich nur im Rahmen der sog. privilegs? kartellrechtlich zulässig. Echte Agenten terin auf.* Sie sind im Gegensatz zu Händlerinnen r Dienstleistungen keine unabhängigen Unterneh- | an den Vertragsprodukten und veräussern diese rin alle wesentlichen finanziellen oder wirtschaftli- rieb im echten Agenturmodell ist ein Direktvertrieb ategie der Agenten vorgeben, einschliesslich der

ärung ist dementsprechend die Frage, ob das Ver- e (inkl. Ersatzteile) und -Serviceleistungen die Vo- ar ob Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbs- ffnung einer Untersuchung gemäss Art. 27 ff. KG das Vertriebsmodell von [X] die Voraussetzungen punkte für unzulässige Wettbewerbsabreden, ins- Jen (Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 4 KG), beste-

g

in [...]. Ihr Zweck ist [...].° [X] ist nicht Herstellerin X] hat die Vertretung für Produkte der Marke [Y] ‚Sitz in [...] produziert und in ganz Europa vertrie- -uropas grösste Herstellerin von Brandschutzpro- er Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekre- als [Importeurin] für Produkte der Marke [Y] zu

d andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, mfasst der Begriff «Serviceleistungen» auch Klein- und

der Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkun- : EU-Vertikalleitlinien), Rz 29-46.

ie die Begriffe «Agenturmodell» und «echtes Agentur- , als Synonyme verwendet.

5. [X]-Brandschutzprodukte und [X]-Se hauptsächlich im Agenturmodell vertrieben. auch Wiederverkäuferinnen, welche Brand: jegliche Vorgaben in eigener Regie weiterv der Produkte selbst organisieren (vgl. Rz 18

6. Gestitzt auf die Hinweise aus dem M 2023 eine Marktbeobachtung i. S. v. Art. 45 / [X] Fragen zu den Markt- und Wettbewert schutzprodukten zustellte und [X] auffordert

7. Mit Schreiben vom 20. Juni 2023 antw

8. Mit Auskunftsbegehren vom 14. Septe fragen zu ihren Antworten auf das Auskunft:

9. Am 27. September 2023 fand auf Ersı retariats ein Gespräch zwischen [X] und der

10. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2023 a tariats.'?

11. Mit Schreiben vom 13. Dezember 202: vorliegender Vorabklarung und stellte [X] we

12. Mit Schreiben vom 27. Februar 2024 ı und beantwortete die weiteren Fragen des |

13. Mit Schreiben vom 29. Februar 2024 r che [X] mit Schreiben vom 6. März 2024 be:

14. Am 14. März 2024 versandte das Sek [...] «Agenten».'? Von den [...] «Agenten» \ der Beantwortung des Auskunftsbegehrens

15. Die Antworten der [...] «Agenten» gin

10 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus 11 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus 12 Auskunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

13 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus 14 Auskunftsbegehren vom 14. September 2023. 15 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. / 16 Schreiben des Sekretariats vom 13. Dezembe 17 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr. 18 Schreiben des Sekretariats vom 29. Februar 2 19 Schreiben des Sekretariats vom 14. März 202 20 E-Mail des Sekretariats vom 16. Juli 2024.

21 Schreiben von 14 der befragten «Agenten» (A

rviceleistungen werden nach Angaben von [X] ° Nebst dem Vertrieb über «Agenten» bediene [X] schutzprodukte bei [X] erwerben und diese ohne erkaufen und allenfalls später auch die Wartung

0).''

arkt (Rz 1) führte das Sekretariat ab dem 1. Juni \bs. 1 KG durch, im Rahmen derer das Sekretariat sverhältnissen und zum Vertrieb von [X]-Brand- e, Verträge mit ihren «Agenten» einzureichen.'?

‚ortete [X] auf das Auskunftsbegehren."?

Amber 2023 stellte das Sekretariat [X] Anschluss- sbegehren. 4

ıchen von [X] in den Büroräumlichkeiten des Sek- en Rechtsvertreter und dem Sekretariat statt.

ntwortete [X] auf die Anschlussfragen des Sekre-

3 informierte das Sekretariat [X] Uber die Eröffnung sitere Fragen.'®

vahm [X] zur Eröffnung der Vorabklärung Stellung sekretariats.'7

ichtete das Sekretariat weitere Fragen an [X], wel- antwortete."?

retariat Auskunftsbegehren an [...] der insgesamt vurde einer aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit von befreit.?°

jen allesamt ein, die letzte am 19. August 2024.

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023. kunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

\uskunftsbegehren vom 14. September 2023. r 2023 betr. Eröffnung Vorabklärung. Eröffnung Vorabklärung.

024, Schreiben der [X] vom 6. März 2024.

4 (Auskunftsbegehren).

ntworten zum Auskunftsbegehren).

Sachverhalt

B.1 Allgemeines zum Vertrieb v Serviceleistungen

16. [X] vertreibt nach eigenen Angaben [> gen im Agenturmodell erbringen: hauptsäc Unteragenten.?? Für [...Jagenten gilt der [... tragsgegenstand ist in Ziff. 1 Abs. 1 [...JAgV

«” Der Auftraggeber überträgt dem Ager Erzeugnisse bzw. Dienstleistungen: Verke tungen wie sie der Auftraggeber vertreibt | karte (Anhang 1), Vorrang = PLZ-Liste.

L..].

17. Die «Agenten» sind mit der Vermittlu sowie mit der Ausführung von Reparaturen von [X] definiertes Gebiet zur Bearbeitung z

18. Zum Ablauf eines Geschaftsabschluss dass die «Agenten» (als Selbstandigerwerk zu welchem Preis sie die [X]-Brandschutzpr die Kundschaft bringen. Der «Agent» schick oder dem Endkunden anschliessend die Re Monats die ihm zustehende Provision.

19. Die «Agenten» seien gemäss [X] kein «Agenten» die monatlichen Provisionsabr «Agenten» auch die von [X] nicht weiter erlai lich handle es sich bei den «Agenten» um. rechtlich betrachteten die Ausgleichskassen bende.”

20. [X] zufolge seien die «Agenten» sehr Dies manifestiere sich auch im Auftritt der von [X] gegenüber den «Agenten». Samtlic tragsbestätigung, Rechnungsstellung und In nung von [X] erfolgen. Dementsprechend wi mit insbesondere von Endkundinnen wahrgenommen.?®

22 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus 23 Ziff. 2 Abs. 1 [...JAgV: «Der Agent verpflichtet. Verkaufsgeschäfte zu vermitteln oder abzuschli Die Dienstleistungen, Verkaufsgeschäfte, die Re im Namen und auf Rechnung des Auftraggebe rechtfertigt eine fristlose Kündigung nach einm nung.».

24 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus

25 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus

26 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. /

on [X]-Brandschutzprodukten und

(]-Brandschutzprodukte und lässt -Serviceleistun- nlich über sog. «/...Jagenten» und teilweise Uber -Agenturvertrag (nachfolgend: [...]AgV). Der Ver- -folgendermassen umschrieben:

ıten die exklusive Vertretung für nachstehende uf sämtlicher Brandschutzartikel und Dienstleis- ...]in Teilen des Kantons XYZ gemäss Gebiets-

ng oder dem Abschluss von Verkaufsgeschäften und Services betraut.” Den «Agenten» wird ein ugewiesen.

es zwischen [X] und Endkundschaft führte [X] aus, ende) selbst entscheiden würden, wann, wo und odukte und -Serviceleistungen in ihrer Region an e Aufträge an [X] zurück, [X] stelle der Endkundin chnung zu und der «Agent» erhalte am Ende des

2 unabhängigen Händlerinnen. [X] erstelle für ihre schnungen und führe als Dienstleisterin für die terten Sozialversicherungsbeiträge ab. Zivilrecht- Selbständigerwerbende und sozialversicherungs- «Agenten» i. d. R. sogar als Unselbständigerwer-

stark in ihre Vertriebsorganisation eingebunden. «Agenten» und in den Vorgaben und Weisungen she Korrespondenz mit der Kundschaft inkl. Auf- kasso würde durch bzw. im Namen und auf Rech- irden die «Agenten» im Aussenverhältnis und da- und Endkunden als Mitarbeitende der [X]

skunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

sich, dem Auftraggeber in dem ihm [zugeteilten] Gebiet essen, sowie Reparaturen und Services auszuführen. paraturen und Servicearbeiten werden ausschliesslich rs abgeschlossen (Art. 418a OR). Eine Missachtung aligen Vorkommen und ohne vorhergehende Verwar-

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023. kunftsbegehren vom 1. Juni 2023. \uskunftsbegehren vom 14. September 2023.

B.2 Vertrieb von [X]-

21. Die folgenden Abschnit

„J:ı ıl-t fin DAs in mi if A: LK! a

-Brandschutzprodukten

te fassen die Erkenntnisse zum Vertrieb der [X]

tarnnnrinvennAnn On Alb. vArl Ita „La na Ant sııa man

25. Weiter führte [X] aus, dass es sich be verkaufspreis handeln könne, der «Agent» i kundenverkaufspreis frei setzen k6nne.*°

Ergebnis der Agentenbefragung zur Provisic

26. Das Sekretariat fragte die «Agenten» vermitteln oder vertreiben. Die Mehrheit de Frage mit «Ja»; [43 %]°*" haben die Frage ve

27. Das Sekretariat fragte die «Agenten», für die Vermittlung an Endkundinnen und - stelle. Alle befragten «Agenten» bejahten c ([57 %]°°) gab an, dass bezahlte Kaufpreise onsanspruchs relevant seien und einzig re keine Geldleistung an [X]. Die übrigen befra: mit ihren eigenen finanziellen Mitteln zu bez

Zwischenfazit zur Provision

28. Gemäss [...]AgV ergibt sich die Pro (Rz 22 f.), von welchem ein rechnerischer A werden (Rz 22 f.). Aus den Antworten der «A keine Kaufpreise mit ihren eigenen finanzie ausschliesslich für die Berechnung ihrer Prc

29. Die Angaben von [X] und der Mehrheit [X]-Brandschutzprodukte nicht bei [X] kauflic Brandschutzprodukten behält. Der Umstan schutzprodukte bei [X] käuflich zu erwerben, gangs für Brandschutzprodukte zu wenig kl:

B.2.2 Übernahme vertrags- und markt:

30. Ziff. 5 Abs. 1 [...]AgV hält fest, dass [X kosten, Räumlichkeiten, Essens- oder Kund gen selbst aufzukommen. Ausgenommen s tenzuschüsse für Fahrzeugwerbung und Me

31. Ziff. 8 Abs. 4 [...]AgV führt zur Fahrze

«Der Auftraggeber übernimmt für die Erstt Absatz 4 vereinbarten Fahrzeugwerbung,

30 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. / 311 «Agent» hat die Frage sowohl mit «Ja» als schliesslich Brandschutzartikel der Marke [Y] fi aber für andere Artikel. Aufgrund seiner Ausführ 32 Auswertung der Agentenbefragung.

33 1 «Agent» gab an, dass er die Kaufpreise mit « dass der Kaufpreis von der Abrechnung des Mc an, dass er die Kaufpreise mit den eigenen finan Kaufpreise monatlich mit der Provisionsrechnun die Warenbezüge von [X] als Umlagerung «abge interpretiert, dass für diese 3 «Agenten» bezahl Provisionsanspruchs relevant sind.

34 Auswertung der Agentenbefragung.

sim Bruttopreis (exkl. MwSt) um den Endkunden- ides nicht daran gebunden sei, sondern den End-

IN

, ob sie ausschliesslich [X]-Brandschutzprodukte r befragten «Agenten» ([57 %]) beantwortete die rneint.”?

ob [X] ihnen für [X]-Brandschutzprodukte, die sie kunden benötigen, einen Kaufpreis in Rechnung lie Frage. Die Mehrheit der befragten «Agenten» ‚ausschliesslich für die Berechnung ihres Provisi- schnerische Beträge darstellten; faktisch erfolge jten «Agenten» ([43 %]) gaben an, die Kaufpreise ahlen.”*

vision aus dem von [X] bestimmten Listenpreis gentenpreis sowie Verwaltungskosten abgezogen genten» geht hervor, dass die meisten «Agenten» llen Mitteln bezahlen, sondern die Agentenpreise vision bestimmt sind (Rz 26 f.).

‘der «Agenten» spricht dafür, dass die «Agenten» h erwerben, sondern [X] das Eigentum an den [X]- d, dass [43 % der] «Agenten» angaben, Brand- ‚zeigt jedoch, dass die Frage des Eigentumsüber- ar geregelt ist.

spezifischer Kosten und Risiken

] keinerlei Spesen vergütet wie z. B. für Fahrzeug- enauslagen. Der «Agent» hat für sämtliche Ausla- ind die in Ziff. 8 Abs. 4 f. [...]AgV geregelten Kos- sseteilnahmen.

ugwerbung aus:

eschriftung die Gesamtkosten der unter Ziffer 2, sofern die Fahrzeug-Grundfarbe den aktuellen

\uskunftsbegehren vom 14. September 2023, S. 3. auch mit «Nein» beantwortet und gab an, dass er aus- ir Brandschutzprodukte vermittle oder vertreibe, nicht ingen ist diese Antwort als «Nein» zu werten.

Jen eigenen finanziellen Mitteln bezahlt und führte aus, nats abgezogen werde. 1 weiterer «Agent» gab nicht ziellen Mitteln bezahlt, gab aber an, dass die gezahlten J abgezogen würden. 1 weiterer «Agent» gab an, dass bucht» würden. Diese Antworten werden dahingehend te Kaufpreise ausschliesslich für die Berechnung ihres

Vorgaben des Auftraggebers entspricht ut men definiert. Der Agent hat alle 3 Jahre früher, wenn das Fahrzeug ohne eigenes den muss. Ab der zweiten Beschriftung b max. mit CHF [...], wovon der Auftraggebe Auftraggeber-Beteiligung wird dann fällig schriftet wurde. Die Vergütung erfolgt nac

32. Gemäss Ziff. 8 Abs. 4 [...JAgV übernin der unter Ziff. 2 Abs. 4 [...]AgV°® vereinbar Kosten für die Fahrzeugwerbung, allerding: dass ein «Agent» nach der Erstbeschriftur maximal entrichteten Kosten selber zu trage

33. Ziff. 8 Abs. 5 [...]AgV führt zu Messete

«Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Me die unter Ziffer 2, Absatz 5 vereinbarten | Messetag zu unterstützen (Kostenzuschu. sendung der Messequittungen (Kopien) s sätzlich hat der Agent Anspruch auf 10% von CHF [...] pro durchgeführten Messete Materialbezüge innerhalb von 10 Tagen né ab 4 Tagen werden die doppelten Ansätze und nicht pro anwesende Agenten. Event. Auftraggeber vergütet bei Events CHF [... terialeinkäufe wird nicht gewährt.».

34. Ziff. 8 Abs. 3 [...]AgV sieht vor, dass [X ten» franko Domizil liefert. Für Materialbezi Regelung, was darauf hindeutet, dass der «. die Kosten für die Lieferung selber tragen m

35. Gemäss Ziff. 4 Abs. 2 [...]AgV werden verlust lediglich die Verwaltungskosten?” zu torenverlust des «Agenten» mit Materialante mit. Dieser Regelung zufolge trägt der «Age teil von [...] Franken vollumfänglich und übe

Stellungnahme von [X] zur Kosten- und Risi

36. Die mit der Tätigkeit der «Agenten» ful Risiken würden gemäss [X] entweder durc durch die «Agenten» von [X] entschädigt. I entschädige [X] entweder in Form eines ser gig ausgestalteten Provision.*®

37. Zu den geschäftlichen Risiken, welch dass es keine Rechnung (inkl. MwSt.) für c

35 Dieser Bestimmung zufolge gibt sich ein «Ag das vorgegebene Corporate Identity (Cl). Der « Grösse zu beschriften, dessen Fahrzeug-Grund Richtlinien des Auftraggebers zu entsprechen, w schusses anteilmässig entschädigt wird.

36 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus

37 Dem Sekretariat ist nicht bekannt, auf welche beziehen.

38 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. /

id der Auftraggeber das Beschriftungsunterneh- Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, bzw. Verschulden durch einen Unfall gewechselt wer- eteiligt sich der Auftraggeber zur Hälfte, jedoch r-Anteil zu [...] % in WIR-Geld erstattet wird. Die , wenn ein Fahrzeug auch tatsachlich neu be- h Einsendung eines Fotos des Fahrzeuges.».

nmt [X] die Gesamtkosten für die Erstbeschriftung ten Fahrzeugwerbung und danach die Hälfte der 3 maximal [...] Franken.?® Dies deutet darauf hin, g seines Fahrzeugs den Anteil über die von [X] n hat.

ilnahmen aus:

ssen, für die der Agent eine Standmiete bezahlt, Vesseteilnahmen mit CHF [...] in WIR-Geld pro ss, Stand 2022). Die Vergütung erfolgt nach Ein- owie von Standfotos nach dem Messeende. Zu- Ermässigung für Warenbezüge bis zum Betrag 1g (Stand 2022). Dieser Zusatzrabatt gilt nur auf ich Ende der Messe. Bei Messen mit einer Dauer vergütet. Die Vergütungsansätze gelten pro Tag s (ohne dass eine Standmiete bezahlt wird): Der ] in WIR-Geld pro Tag. Ein Zusatzrabatt auf Ma-

] Materiallieferungen ab [...] Franken dem «Agen- uge unter [...] Franken enthält der [...]AgV keine Agent» die Ware selbst bei [X] abholen muss oder USS.

dem «Agenten» bei einem kompletten Debitoren- rückvergütet. Zusätzlich trägt [X] bei einem Debi- il ab [...] Franken das Delkredererisiko zur Hälfte nt» das Delkredererisiko bis zu einem Materialan- r diesen Anteil hinaus zur Hälfte.

koübernahme

[X] verbundenen finanziellen und wirtschaftlichen h sie getragen oder es würde deren Übernahme Jie Übernahme der Risiken durch die «Agenten» yaraten Entgelts oder als Bestandteil der grosszü-

e die «Agenten» zu tragen haben, führte [X] aus, lurch «Agenten» bezogene Brandschutzprodukte

ent» jederzeit als [...Jagent der [X] bekannt und erfüllt Agent» hat sein Geschäftsfahrzeug in angemessener farbe, Firmenlogo und Corporate Design (CD) hat den ofür er gemäss Ziff. 8 Abs. 4 im Sinne eines Kostenzu-

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023, Beilage 8, S. 9 ff. : Dienstleistungen von [X] sich die Verwaltungskosten

\uskunftsbegehren vom 14. September 2023.

gebe, es erfolge lediglich eine interne Umla [X] erstelle dafür einen Agenturpreis, welche indem vom Kundenpreis der Agenturpreis a den Umlagerungs-Lieferscheinen werde En was die Bruttoprovision des «Agenten» « «Agent» übrig gebliebene Ware an [X] reto gangenen Provisions-Abrechnungen berüchk Waren eine Gutschrift bzw. eine zusätzliche

38. [X] zufolge seien die «Agenten» nicht einzulagern.*° Als Selbständigerwerbende v Geschäftsfahrzeuges beteiligen. Die «Agen Kunden in Rechnung gestellten Anfahrtsko: sondern vollumfänglich an den «Agenten», :

39. Als selbständigerwerbender «Agent» « Kunden vor Ort ab seinem Geschaftsfahrzet Raum gewünscht/benötigt werde. In den Ag ten berücksichtigt. Der «Agent» steuere seit denpreise auch selbst festlegen könne; dies Kategorie Grosskunden fallen würden (sieh:

40. Gemäss [...JAgV beteilige sich der [X] verlust zur Hälfte am Warenwert; kleinere D erwähnen, dass ihm für alle Verkaufsvermi [...] % vergütet werde.*? Der Zahlungsausfe damit im Zusammenhang stehenden Dienst die Übernahme des Delkredererisikos seier [...]AgV**) bereits mehr als abgegolten. Au [...] Franken, zusätzlich zur generellen Ent kredererisikos selber (Ziff. 4 Abs. 2 [...]AgV

41. [X] finanziere Werbemassnahmen dir nicht verpflichtet, in Werbemassnahmen zu fügige Kosten, welche der «Agent» ggf. fi

39 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus

40 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr.

41 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus

42 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus

43 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus 44 Ziff. 4 Abs. 1 [...]AgV: «Die Provision des Age dem die Lieferung erfolgt ist, abzurechnen und schüsse von 100% der ihm zustehenden Provisic u. Serviceprovision, [...] % Inkassoprovision unc traggeber beteiligt sich zusätzlich an Debitorenve luste werden, da bereits ausbezahlt, am Ende d

45 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. /

46 Dies betreffe z. B. Produktprospekte, den Bet auf der Homepage von [X], Werbeeintrage in Fa sog. Bauplaner-Tools, Social-Media Beiträge, d: von [X]-Werbemitteln (bspw. Kugelschreiber) im chen Kontingents pro «Agent». Bei [X] seien in | men von rund [...] Franken angefallen (Schreibe klärung, Rz 24).

gerung vom [X]-Lager zum Lager der «Agenten». sr zur Ermittlung der Provision (die sich berechne, bgezogen werde) benötigt werde. Der Betrag auf de Monat dem Kundenumsatz gegenubergestellt, »rgebe. Ende ein Agenturverhältnis, könne der urnieren. Weil solche Waren bereits in vorausge- sichtigt seien, würde ein «Agent» für retournierte Provision erhalten.°?

verpflichtet, die Vertragswaren auf eigene Kosten vurden sich die «Agenten» in Form ihres eigenen ten» wurden diese Kosten selber tragen. Die den sten etc. gingen dafür nicht an den [X]-Hauptsitz, sodass dieser seine Auslagen decken könne.*"

ntscheide dieser selbst, ob die Arbeiten alle beim ıg (Servicewagen) erfolgten, oder ein zusätzlicher enturprovisionen/Margen seien solche Zusatzkos- re Agentur und Profitabilitat selbst, da er die Kun- bei ca. 90-95 % aller Aufträge, welche nicht in die 2 dazu Rz 55).”?

-Hauptsitz bei grösseren Aufträgen am Debitoren- ebitorenverluste trage der «Agent», jedoch sei zu ttlungen ein Entgelt für das Delkredererisiko von Il im Bereich von Brandschutzprodukten und den leistungen sei generell sehr tief und die Kosten für ı mit der Entschädigung von [...] % (Ziff. 4 Abs. 1 sserdem trage [X] bei einem Debitorenverlust ab

schädigung von [...] % u. a. die Hälfte des Del- ).45

akt und der «Agent» sei grundsätzlich vertraglich investieren. Davon ausgenommen seien gering- ir gewisse Messepräsenzen sowie allenfalls die

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

Eröffnung Vorabklärung, Rz 16 f.

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

kunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

nten ist auf das Ende desjenigen Kalendermonates, in " auszuzahlen. [...]. Der Agent hat Anspruch auf Vor- n. Die 100% Vorschüsse teilen sich in [...] % Verkaufs- 1 [...]% Entgelt für das Delkredererisiko auf. Der Auf- rlusten gemäss Ziffer 4, Absatz 2 und 3. Debitorenver- >s laufenden Kalendermonats wieder verrechnet.». \uskunftsbegehren vom 14. September 2023.

‘ieb und Unterhalt einer Homepage inkl. Agentursuche chmagazinen und Bezugsquellenregistern, Einträge in as Erstellen von Flyern sowie das Zurverfügungstellen Rahmen eines bestimmten Jahresbudgets bzw. jährli- den Jahren 2021 bis 2023 Kosten für Werbemassnah- n der [X] vom 27. Februar 2024 betr. Eröffnung Vorab-

Zweitbeschriftung des Fahrzeuges tragen rr seien.*”

42. Bei der Beurteilung der Risikotragunc ten», ausser für durch sie verschuldete Sché verursachte Schäden haften würden. Diese wenn gewisse Investitionen ohne angemes würden - diese Investitionen, wie insbesond nach Beendigung der Tätigkeit für [X] auct Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass eir den wirtschaftlichen oder finanziellen Risik« gleich zu anderen Agenturtätigkeiten — sehr [X] gegenüberstehe.*

Ergebnis der Agentenbefragung zur Kosten

43. Das Sekretariat fragte die «Agenten», beträge), welche sie von [X] für ihre Tätigke (pro Jahr) übersteige oder üblicherweise get Mehrheit der befragten «Agenten» ([79 %]) ¢ [X]-Brandschutzprodukten üblicherweise ihr der] «Agenten» gaben an, dass die Vergüt (pro Jahr) decke.*?

44. Das Sekretariat fragte die «Agenten», produkten Kosten entstünden und bat die « für das Jahr 2023 anzugeben. [93 % der] « Lagerung entstünden; 1 «Agent» antwortete für die Lagerung beliefen sich auf zwischen

45. Das Sekretariat fragte die «Agenten», auf eigene Kosten einzulagern. Die Mehrhei tisch verpflichtet zu sein, [X]-Brandschutzpr «Agenten» gaben an, nicht verpflichtet zu : einzulagern. Von diesen [...] «Agenten» ga zu sehen, ein Lager zu führen, insbesondere erhielten.°?

46. Das Sekretariat fragte die «Agenten», ziell entschädigt würden. Alle befragten «/ rungskosten von [X] nicht entschädigt würde

47. Das Sekretariat fragte die «Agenten» eine Kundin oder ein Kunde erhaltene [X]-E siko). Die Mehrheit der «Agenten» ([64 %]°*

47 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr.

48 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. / 49 Auswertung der Agentenbefragung.

50 Auswertung der Agentenbefragung.

51 1 «Agent» hat die Frage sowohl mit «Ja» als « immer zum Hauptsitz fahren könne, deshalb mu: ist diese Antwort als «Ja» zu werten.

52 Auswertung der Agentenbefragung.

53 Auswertung der Agentenbefragung.

54 1 «Agent» gab an, dass er faktisch alle Risike sie nur teilweise trage.

lüsse, welche aber durch seine Provision gedeckt

| sei zudem zu berücksichtigen, dass die «Agen- iden, nicht für aufgrund der vermittelten Geschäfte > Haftung trage [X] Hinzu komme, dass - selbst sene Entschädigung von den «Agenten» getätigt ere fur das Geschäftsfahrzeug von den «Agenten» 1 für andere Geschäfte genutzt werden könnten. ‚em allenfalls noch bei den «Agenten» verbleiben- ) eine in den allermeisten Fällen — auch im Ver- hohe Vergütung (Provision) der «Agenten» durch

- und Risikoübernahme

ob die Vergütung (Provision und zusätzliche Geld- it erhalten, üblicherweise ihre eigenen Aufwände rade ihre eigenen Aufwände (pro Jahr) decke. Die Jab an, dass die Vergütung für die Vermittlung von e eigenen Aufwände (pro Jahr) übersteige. [21 % ung üblicherweise gerade die eigenen Aufwände

ob ihnen für die Einlagerung von [X]-Brandschutz- Agenten», ggf. die Höhe der Einlagerungskosten Agenten» antworteten, dass ihnen Kosten für die , dass dies von der Situation abhänge. Die Kosten [...] und [...] Franken pro Jahr.‘

ob sie verpflichtet seien, [X]-Brandschutzprodukte t der «Agenten» ([64 %]°') gab an, zumindest fak- odukte auf eigene Kosten einzulagern. [36 % der] sein, [X]-Brandschutzprodukte auf eigene Kosten ben [40 % der] «Agenten» an, einen Vorteil darin weil sie bei höherer Bestellmenge bessere Preise

ob sie für ihre Einlagerungskosten von [X] finan-

\genten» antworteten, dass sie für ihre Einlage-

, ob sie für das Risiko entschädigt würden, dass

3randschutzprodukte nicht bezahle (Delkredereri- ) gab an, für das Risiko, dass eine Kundin oder ein

Eröffnung Vorabklärung, Rz 22 ff. \uskunftsbegehren vom 14. September 2023.

auch mit «Nein» beantwortet und gab an, dass er nicht sse er ein Lager haben. Aufgrund seiner Ausführungen

sn trage, obwohl sein Agenturvertrag vorsehe, dass er

Kunde erhaltene Brandschutzartikel nicht k gab an, für das Risiko, dass eine Kundin oc nicht bezahle (Delkredererisiko), entschädig weise für das Delkredererisiko entschädigt. hen sei.°°

48. Das Sekretariat fragte, ob den «Agen nehmen, Kosten entstünden. [93 % der] «/ dass ihm für Werbemassnahmen, die er für

49. Das Sekretariat fragte die «Agenten», nahmen entstehen, von [X] entsprechend & ([79 %]) verneinte die Frage. [21 %°’ der] « Werbemassnahmen für [X] entstehen, von den.S®

Zwischenfazit zur Kosten- und Risikoübernz

50. Dem [...]AgV zufolge übernimmt [X] \ siko nur teilweise. Aus den Antworten der «, Kosten und Risiken selbst tragen müssen. dass [X]-Brandschutzprodukte gelagert wer für die die «Agenten» von [X] nicht gesonde heit der «Agenten» an, dass die Provision ü deutet darauf hin, dass die Provision die A deckt. Es ist unklar, ob die Aussage von [X] vision sämtliche Kosten und Risiken der «A «Agenten»-Abrechnungen, dass diese für « den Abrechnungen nicht hervorgeht, welche

51. Die Klärung der Frage, ob die Provisio decken, welche die «Agenten» im Rahmen i Aktenlage nicht abschliessend beantwortet‘

B.2.3 Preissetzung

52. Weder dem [...]AgV noch der darin ge weis zur Preissetzungsfreiheit der «Agente: keit der Preisliste aus den beiden oder and «Agenten» gestellte Anforderungsprofil°? (ve

53. In einem [X]-Newsletter vom 14. April wurde, wird zum Thema «Verkauf Preise im

«Neu sind in unserem Shop ab sofort alle Mehrwertsteuer abgebildet. (Die Preise s Abweichungen im Vergleich zu der

55 Auswertung der Agentenbefragung.

56 Auswertung der Agentenbefragung.

57 1 «Agent» gab an, dass er viel Werbematerial tere Kosten trage er weitgehend selber, aber oft sprache (z. B. Messestände). Er trage die Koster bung mache.

58 Auswertung der Agentenbefragung.

59 Das Dokument zum Anforderungsprofil gibt u gendes an: «Preisgestaltung unter Berücksichtic

yezahle, nicht entschädigt zu werden. 1 «Agent» Jer ein Kunde erhaltene [X]-Brandschutzprodukte t zu werden. [29 % der] «Agenten» gaben an, teil- zu werden, so wie es im Agenturvertrag vorgese-

fen» für Werbemassnahmen, die sie für [X] wahr- \genten» bejahten die Frage. 1 «Agent» gab an, [X] wahrnehme, teilweise Kosten entstünden.°®

ob sie für die Kosten, die ihnen für Werbemass- :ntschädigt würden. Die Mehrheit der «Agenten» Agenten» gaben an, für die Kosten, die Ihnen für

[X] entsprechend teilweise entschädigt zu wer-

ıhme

Nerbekosten, Lieferkosten und das Delkredereri- Agenten» geht ebenfalls hervor, dass sie mehrere Die «Agentur-Tätigkeit» scheint es zu erfordern, Jen müssen, d. h. entsprechende Kosten anfallen, rt entschädigt werden. Gleichzeitig gab die Mehr- blicherweise ihre Kosten (Rz 43) übersteige. Dies ıslagen der «Agenten» im Ergebnis in der Regel zutrifft, wonach die grosszügig ausgestaltete Pro- genten» decke. Zudem zeigt die Betrachtung von Agenten» insofern nicht transparent sind, als aus r Kostenanteil von der Provision gedeckt wird.

nen der «Agenten» sämtliche Kosten und Risiken hrer Tätigkeit für [X] entstehen, kann aufgrund der werden und bedürfte weiterer Abklärungen.

nannten Preisliste (vgl. Rz 24) lässt sich ein Hin- a entnehmen, noch lässt sich die Unverbindlich- eren Dokumenten betreffend das von [X] an ihre jl. Rz 80) sonst wie ableiten.

2022, welcher u. a. an die «Agenten» verschickt [X] Onlineshop» Folgendes mitgeteilt:

Produkte mit dem höchsten Listenpreis inklusive ind gerundet, sodass es im Rappenbereich zu ' Bruttopreisen kommen kann.). Allfällige

kostenfrei oder kostenfrei zur Benutzung erhalte. Wei- beteilige sich der Hauptsitz (gemeint ist [X]) nach Ab- 1 weitgehend selber, wenn er auf eigene Initiative Wer-

nter dem Titel «Zuständigkeit (Kompetenz)» u. a. Fol- jung der Agentur- und Unternehmensvorgaben».

Preisdiskussionen_mit (potenziellen) Preise sollten somit in Zukunft hinfällic

54. Diese Mitteilung deutet darauf hin, dé Brandschutzprodukte der Marke [Y] hoch zı ellen) Kunden und Kundinnen» Preisdruck ( sollte.

Stellungnahme von [X] zur Preissetzung

55. [X] erklärte, dass der Kaufvertrag für | Kunden (Endverbraucher) zustande komme zogen auf den Grundgedanken eines Agent preise selber festsetze und ihren «Agenten zufolge im Sinne einer Besonderheit jedocl der Verkaufspreise frei. Ein «Agent» könne ( festlegen. Er könnte Produkte gar verschen Bei Grosskunden verhandle der Grosskunc sodass dann alle «Agenten» diese reduziert

56. Zur Preissetzung führte [X] aus, dass. frei seien.°? Zur Orientierung gebe [X] jedo Agentur) sowie Branchenrichtpreise an ihre Richtpreise wie auch die Servicekosten belie ter (Rz 53) habe [X] mitgeteilt, auf ihrem Oı ben, wobei es sich um einen Höchstpreis ha ten» bei Preisverhandlungen mit der Kunds vorgegebenen Höchstpreises haben sollten nen Onlineshop der [X] würde den Verhan beschränken, zumal dadurch faktisch die P den. Eine Einschränkung des Spielraums k gen der «Agenten» auswirken. Die Freiheit auf Rechnung der [X] verkauften Produkte u dessen Verwendung im Onlineshop nicht e auf dem Onlineshop nur noch die Möglichk mehr an. [X] bot dem Sekretariat von sich: ten Preislisten als unverbindliche Empfehlur

Ergebnis der Agentenbefragung zur Preisse

57. Das Sekretariat fragte die «Agenten», preise für [X]-Brandschutzprodukte, die sie vermitteln. Die Mehrheit der «Agenten» ([£ Verkaufspreise für [X]-Brandschutzartikel fr nicht frei in der Festsetzung der Verkaufsg

60 [X]-Newsletter vom 14. April 2022.

61 Schreiben der [X] vom 20. Juni 2023 betr. Aus

62 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. /

63 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr.

64 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr. 85 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. A liste trägt den Titel «Übersichtpreisliste aller Ke Region auch nicht passend sein können!)».

Kunden und Kundinnen wegen der online ı sein. ».© (Hervorhebung hinzugefügt)

ass [X] mithelfen wollte, die Endkundenpreise für ı halten und mit «Preisdiskussionen mit (potenzi- yegen unten gemeint ist, der eingedämmt werden

3randschutzprodukte stets zwischen [X] und dem . [X] zufolge ware es daher naheliegend und be- ursystems folgerichtig, wenn [X] die Endverkaufs- » auch vorgebe. Dies tue [X] eigenen Aussagen 1 nicht; ihre «Agenten» seien in der Festsetzung lie Produkt- wie auch Dienstleistungspreise selbst ken, was aber zu Lasten seiner Provision gehe.°' lenberater von [X] mit der Kundschaft den Preis, en Preise anwenden müssten (Rz 39).

die «Agenten» in ihrer Preissetzung grundsätzlich ch Servicekosten und Produktpreise (Brutto und «Agenten» ab. Die «Agenten» dürften sämtliche big unterschreiten.°? Im oben genannten Newslet- ilineshop den Listenpreis (= Bruttopreis) anzuge- ndle. Hintergrund dafür sei gewesen, dass «Agen- chaft der [X] den vollen Spielraum unterhalb des . Die Anzeige von tieferen Preisen auf dem eige- dlungsspielraum der «Agenten» zum Vornherein reise auf dem Onlineshop zum Höchstpreis wür- Onnte sich negativ auf die Vermittlungsbemühun- der «Agenten», die Preise für die im Namen und nter dem Maximalpreis festzusetzen, würde durch ingeschränkt. Seit mehr als einem Jahr biete [X] eit einer Offertanfrage an und gebe keine Preise Aus an, die Preise auf einer der von [X] eingereich- igen zu bezeichnen.‘

tzung

ob sie frei seien in der Festsetzung der Verkaufs- als «Agenten» der [X] an Kundinnen und Kunden 7 %]) gab an, dass sie bei der Festsetzung der ei seien, die anderen [43 %] gaben an, sie seien reise. Von diesen «Agenten» gaben [67 %] an,

skunftsbegehren vom 1. Juni 2023.

\uskunftsbegehren vom 14. September 2023, S. 6. Eröffnung Vorabklärung, Rz 43.

Eröffnung Vorabklärung, Rz 45.

uskunftsbegehren vom 14. September 2023; die Preis- ategorien ab 01.01.2023 (Richtpreise, welche je nach deshalb nicht frei zu sein in der Festsetzuı begrenzt seien.‘®

Zwischenfazit zur Preissetzung

58. Die Betrachtung der Bruttopreisliste (F gibt, ergibt, dass darin u. a. auch der Bruttc folge um den Endverkaufspreis handeln kör auch den Einstandspreis abbildet, der für di lich sei, wird dem «Agenten» die realisierbar sich [X] zufolge gleichzeitig um die Provisio des Abzuges von Verwaltungskosten. Ange nes jeden «Agenten» weder [X] noch ander und auch die Erfüllung von Aufträgen in e Gebieten vertraglich ausgeschlossen sind ( ten» bestehen, den von [X] kommunizierte seine Provision geschmälert würde. Hinzu k «Agenten» bestimmt sei, welche nach erster der [...]AgV noch die Preislisten weisen zud Empfehlungen oder Höchstpreise zu verstel an, dass sie bei der Festsetzung der Verkat gab ein Teil der «Agenten» an, dass sie di was dafür sprechen könnte, dass die Brutto ten.

B.2.4 Gebietszuweisung

59. Ziff. 1 Abs. 2 lit. a [...]AgV regelt das 1

«2 Verkaufslimitierung bzw. Tatigkeitslimi

Der Agent verpflichtet sich: a) In einem anı für die in diesem Vertrag genannten Ver träge zu tätigen und keine Niederlassunc

60. Diese Klausel untersagt dem «Agent ihm nicht zugewiesen wurden.

Stellungnahme von [X] zur Gebietszuweisur

61. [X] erklärte, dass Passivverkäufe erlaı gen von Kundinnen und Kunden aus andere könnten.® Die Formulierung «keine Aufträ «Agenten» würden tatsächlich häufig Kunde wiesenen bedienen.‘

62. [X] bot dem Sekretariat von sich aus a passive Tätigen bzw. Vermitteln von Aufträg

66 Auswertung der Agentenbefragung.

67 Beim Gespräch des Sekretariats mit dem Gesc Thema an, dass: «... grundsätzlich kein Verbot [ zuständigen Agenten fragen [müsse)]...».

68 Vgl. Art. 3 Bekanntmachung der Wettbewert rechtliche Behandlung vertikaler Abreden (Vertik

69 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr. 2023 habe der Anteil vermittelter Aufträge in Fre

1g der Verkaufspreise, weil diese nach oben hin

RZ 23 ff.), welche [X] an die «Agenten» abgab/ab- verkaufspreis enthalten ist, wobei es sich [X] zu- ne, aber nicht müsse. Da die Bruttopreisliste aber e Berechnung des Provisionsanspruchs erforder- e Marge vorkalkuliert und kommuniziert (wobei es n des «Agenten» handeln solle), unter Vorbehalt sichts des Umstandes, dass im Vertragsgebiet ei- e «Agenten» tätig sein dürfen (vgl. Rz 17, 59 ff.)®” in Vertragsgebiet durch «Agenten» aus anderen Rz 59 ff.), dürften wenig Anreize für einen «Agen- :n Bruttopreis zu unterschreiten, zumal dadurch ommt, dass [X] zufolge die Bruttopreisliste für ihre 1. Abklärungen nicht publikumsöffentlich ist. Weder em darauf hin, dass die Preise als unverbindliche 1en sind. Jedoch gab die Mehrheit der «Agenten» ıfspreise für Brandschutzartikel frei seien. Zudem e Preise unter-, aber nicht überschreiten dürfen, preise als Höchstpreise verstanden werden könn-

'ätigkeitsgebiet des «Agenten» folgendermassen:

ierung des Agenten:

leren als dem ihm zugewiesenen Vertragsgebiet fragsprodukte und Dienstleistungen keine Auf- jen zu errichten.». (Hervorhebung hinzugefügt)

en» explizit, Aufträge in Gebieten zu tätigen, die ıbt seien, d. h. «Agenten» unaufgeforderte Anfra- n Gebieten als den ihnen zugewiesenen bedienen ge zu tätigen» schliesse dies nicht aus und die schaft aus anderen Gebieten als dem ihnen zuge-

n, in Ziff. 1 Abs. 2 [...]AgV klarzustellen, dass das en ausserhalb des zugewiesenen Vertragsgebiets

‚häftsführer der [X] am 27.9.2023 gab dieser zu diesem bestehe], aber der Agent [...] zuerst den für das Gebiet

skommission vom 22.12.2022 über die wettbewerbs- albekanntmachung, VertBek). Eröffnung Vorabklärung, Beilage 11: Im Geschäftsjahr mdgebiete ca. 23 % betragen.

(insbesondere die Vermittlung von Brandsct gen eines Kunden von ausserhalb des zuge

Ergebnis der Agentenbefragung zur Gebiet:

63. Das Sekretariat fragte die «Agenten» Kundinnen und Kunden aus Gebieten ausse zu bedienen. Die Mehrheit der «Agenten» dass er frei sei, unaufgeforderte Anfragen vc und Kunden, die noch nie mit dem Unterneh serhalb des ihm vertraglich zugewiesenen ( stehende Kundinnen und Kunden ausserha

64. Als Grund, weshalb sie keine solche nannten [54 % der] « Agenten » einen Gebi die Bedienung unaufgeforderter Anfragen « des jeweiligen Gebietes erfordere. 1 «Agen den jeweils zuständigen «Agenten» weiterre nicht einverstanden wären und das Gebie «Agenten» verwiesen auf den Agenturvertra (Rz 59).7?

65. Das Sekretariat fragte die «Agenten», Kundinnen und Kunden aus Gebieten ausse bedient hätten. Die Hälfte der «Agenten» ([ fragen von Kundinnen und Kunden aus Ge senen Gebiets bedient zu haben.’?

66. Die Umstände, die dazu führten, das dinnen und Kunden aus Gebieten ausserh bedienten, seien z. B. die Vertretung eines « oder sich in den Ferien befunden habe, ei andere Gebiete zuständigen «Agenten». 1 « weise 5-10 Aufträge bedient habe. [29 % de Anfragen von Kundinnen und Kunden aus wiesenen Gebiets irrtümlicherweise bedient

Zwischenfazit zur Gebietszuweisung

67. Der [...]AgV weist jedem «Agenten» Gebieten zu tätigen, die ihm nicht zugewie Antworten der «Agenten». Die «Agenten» : anfragen ausserhalb ihres Zuständigkeitsbe Umständen abhängt wie bspw. der Zustimm Krankheit oder Ferien eines solchen «Ager daraufhin, dass diese das vertragliche Verb: zu tätigen, als Gebietsschutz verstehen ur fremden Gebieten vermeiden. [X] zufolge be biete ca. 23 %. Nach Ansicht des Sekretari dem ausdrücklichen Verbot, Aufträge in fi

70 Schreiben der [X] vom 5. Oktober 2023 betr. / 71 Auswertung der Agentenbefragung. 72 Auswertung der Agentenbefragung. 73 Auswertung der Agentenbefragung.

74 Auswertung der Agentenbefragung.

1utzprodukteverkaufen auf unaufgeforderte Anfra- wiesenen Vertragsgebietes hin) erlaubt sei.”°

szuweisung

, ob sie frei seien, unaufgeforderte Anfragen von rhalb des ihnen vertraglich zugewiesenen Gebiets ([93 %]) verneinte die Frage. 1 «Agent» gab an, yn neuen Kundinnen und Kunden (d. h. Kundinnen men Geschäfte getätigt hätten) aus Gebieten aus- sebiets zu bedienen. Allerdings dürfe er nicht be- lb von seinem Gebiet bedienen. ”'

nN unaufgeforderten Anfragen bedienen können, etsschutz. [15 % der] «Agenten» gaben an, dass ine Absprache mit dem zuständigen «Agenten» [» gab an, dass er die unaufgeforderten Anfragen siche. 1 «Agent» gab an, dass andere «Agenten» t nach Postleitzahlen festgelegt sei. [15 % der] g, insbesondere auf die Ziff. 1 Abs. 2 lit. a [...]AgV

ob sie im Jahr 2023 unaufgeforderte Anfragen von rhalb des ihnen vertraglich zugewiesenen Gebiets 50 %]) gab an, im Jahr 2023 unaufgeforderte An- bieten ausserhalb des Ihnen vertraglich zugewie-

5 «Agenten» unaufgeforderte Anfragen von Kun- alb des Ihnen vertraglich zugewiesenen Gebiets Agenten», der krank sei, einen Unfall gehabt habe 1e entsprechende Vereinbarung mit dem für das Agent» gab an, dass er im Jahr 2023 schätzungs- r] «Agenten» gaben an, dass sie unaufgeforderte Gebieten ausserhalb des Ihnen vertraglich zuge- en.’*

ein Gebiet zu und untersagt diesem, Aufträge in sen wurden. Dies wird auch bestätigt durch die scheinen aber die Möglichkeit zu haben, Kunden- sreichs zu bedienen, wobei dies von bestimmten ung des zuständigen «Agenten» oder im Falle von ıten». Die Angaben der «Agenten» deuten somit ot, Aufträge in ihnen nicht zugewiesenen Gebieten id die «Agenten» die Erfüllung von Aufträgen in trage der Anteil vermittelter Aufträge in Fremdge- ats ist die vertragliche Gebietszuweisung i. V. m. ‘emden Gebieten zu tätigen geeignet, (weitere)

\uskunftsbegehren vom 14. September 2023.

gebietsübergreifende Auftragsvermittlungen sive Verkäufe in fremde Gebiete zu unterbir

B.2.5 Alleinbezugsverpflichtung bei Er

68. Ziff. 2 Abs. 3 [...]AgV verpflichtet die teile des jeweiligen Herstellers zu verwena (Anm. des Sekretariats: der Auftraggeber ist «Agenten» vertraglich verpflichtet, sämtliche arbeiten benötigen, bei [X] zu beziehen.

Stellungnahme von [X] zur Alleinbezugsver,

69. Eine logische Konsequenz der exklusi und des Vertriebs von Brandschutzprodukte: in diesem Bereich ausschliesslich [X]-Produ für Brandschutzprodukte. Es handle sich au lung durch die «Agenten» und nicht um ein: im Rahmen dessen die Kundschaft auch Ei jeweiligen Kunden zustande.’’ Die Ersatzte Namen und auf Rechnung von [X] an die K vorgesehene Pflicht, die Ersatzteile ausschl Ausdruck der ausschliesslichen Vermittlunc eine Bezugsverpflichtung, sondern um die F [X] als Auftragsvermittler tätig zu sein.’

Ergebnis der Agentenbefragung zur Alleinbe

70. Das Sekretariat fragte die «Agenten» leistungen benötigen, ausschliesslich bei [X Die Mehrheit der «Agenten» ([93 %]) gab schliesslich bei [X] zu beziehen. 1 «Agent» im Vertrag ersichtlich sei.®°

75 Aktiver Verkauf ist die gezielte Ansprache von Mails, Anrufe oder sonstige Formen der direkten satzförderung, offline oder online, beispielsweis: lich Online-Medien, Preisvergleichsdiensten ode den in bestimmten Gebieten oder aus bestimmte einer Website mit einer Top-Level-Domain, die t bot von in bestimmten Gebieten üblichen Spra sich von denen unterscheiden, die in dem Gebi gelassen ist, üblicherweise verwendet werden (/ 76 Ziff. 2 Abs. 7 [...]AgV lautet wie folgt: «Der A tätig sein. Im Bereich des Brandschutzes und c jedoch exklusiv für den Auftraggeber tätig und serhalb seiner Verpflichtungen für den Auftragge Verkauf, Beratung, Dienstleistung oder Unterhal tig in der Brandschutzbranche vertreibt oder her. hen. Ferner enthält er sich jeglicher Tätigkeit ber der Interessen des Auftraggebers unvereinbar is

77 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 bet vom 27. Juli 2021.

78 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr. vom 24. August 2021.

79 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr.

80 Auswertung der Agentenbefragung.

zu verhindern und sowohl aktive’® als auch pas- iden.

satzteilen

«Agenten» u. a. «ausschliesslich Original-Ersatz- len und diese ausschliesslich beim Auftraggeber [X]) zu beziehen...». Durch diese Klausel sind die : Ersatzteile, die sie für Wartungs- und Unterhalts-

flichtung

ven Tätigkeit fur [X] im Bereich des Brandschutzes n (Ziff. 2 Abs. 7 [...]AgV’®) sei, dass die «Agenten» kte vermittelten. Das betreffe auch die Ersatzteile ich mit Bezug auf die Ersatzteile um eine Vermitt- an Kauf und Weiterverkauf. Der Wartungsvertrag, rsatzteile beziehe, komme zwischen [X] und dem :ile würden — wie die Brandschutzprodukte — im undschaft verkauft.’® Die in Ziff. 2 Abs. 3 [...JAgV iesslich bei [X] «zu beziehen», sei daher lediglich ystatigkeit fur [X]. Es handle sich daher nicht um flicht, auch im Bereich der Ersatzteile exklusiv für

»zugsverpflichtung

‚ ob sie sämtliche Ersatzteile, die sie fur Service- | beziehen. Alle «Agenten» bejahten diese Frage. an, dass sie verpflichtet seien, Ersatzteile aus- gab an, dass keine entsprechende Verpflichtung

Kundinnen und Kunden durch Besuche, Schreiben, E- Kommunikation oder durch gezielte Werbung und Ab- > durch Printmedien oder digitale Medien, einschliess- r Suchmaschinenwerbung, die auf Kundinnen und Kun- n Kundengruppen ausgerichtet sind, durch den Betrieb jestimmten Gebieten entspricht, oder durch das Ange- choptionen auf einer Website, sofern diese Sprachen st, in dem die Abnehmerin oder der Abnehmer nieder- \rt. 2 VertBek).

gent darf grundsätzlich auch für andere Auftraggeber les Vertriebs von Brandschutzprodukten ist der Agent er enthält sich einer konkurrierenden Tätigkeit. Aus- ber enthält er sich insbesondere jeglicher Tätigkeit, ob t an Produkten, die der Auftraggeber derzeit oder künf- stellt oder die zu solchen Produkten in Konkurrenz ste- uflicher oder nebenberuflicher Art, die mit der Wahrung t.».

'. Eröffnung Vorabklärung, Rz 42, Beilage 12, Offerte

Eröffnung Vorabklärung, Rz 42, Beilage 13, Rechnung

Eröffnung Vorabklärung, Rz 42.

Zwischenfazit zur Alleinbezugsverpflichtung

71. Aus Ziff. 2 Abs. 3 [...]AgV und den «Agenten» verpflichtet sind, Ersatzteile aus:

B.2.6 Zwischenfazit zum Vertrieb der [

72. Aufgrund des aktuellen Kenntnisstand mittlung von Brandschutzprodukten. Der K Endkunden abgeschlossen und — mit Ausn: dukte, die durch die «Agenten» vorgenomm

73. Gemäss [...]AgV ergibt sich die Pro (Rz 22 f.), von welchem ein rechnerischer A werden (Rz 22 f.). Die Angaben von [X] un die «Agenten» [X]-Brandschutzprodukte nic gentum an den [X]-Brandschutzprodukten t angaben, Brandschutzprodukte bei [X] kaufl Eigentumsübergangs für Brandschutzprodu

74. Dem [...]AgV zufolge übernimmt [X] \ siko nur teilweise. Aus den Antworten der «, rere Kosten und Risiken selbst aufkommer erfordern, dass [X]-Brandschutzprodukte ge ten anfallen, für die die «Agenten» von [X] nit heit der «Agenten» an, dass die Provision U deutet darauf hin, dass die Provision die A: deckt. Die Klärung der Frage, ob die Provisic und Risiken decken, welche die «Agenten» vorliegend nicht abschliessend beantwortet

75. Die Betrachtung der Bruttopreisliste (F gibt, ergibt, dass darin u. a. auch der Bruttc folge um den Endverkaufspreis handeln kör auch den Einstandspreis abbildet, der für di lich sei, wird dem «Agenten» die realisierbar sich [X] zufolge gleichzeitig um die Provisic des Abzuges von Verwaltungskosten. Ange nes jeden «Agenten» weder [X] noch andeı füllung von Aufträgen in ein Vertragsgebiet d ausgeschlossen sind, dürften wenig Anreize munizierten Bruttopreis zu unterschreiten, z! Hinzu kommt, dass [X] zufolge die Bruttopre ten Abklärungen ist die Bruttopreisliste nich! Preislisten weisen zudem darauf hin, dass. Höchstpreise zu verstehen sind. Jedoch gal Festsetzung der Verkaufspreise für Brand «Agenten» an, dass sie die Preise unter-, ak könnte, dass die Bruttopreise als Höchstpre

76. Der [...]AgV weist jedem «Agenten» Gebieten zu tätigen, die ihm nicht zuge

81 Beim Gespräch des Sekretariats mit dem Gesc Thema an, dass: «... grundsätzlich kein Verbot [ zuständigen Agenten fragen [müsse)]...».

Antworten der «Agenten» geht hervor, dass die schliesslich bei [X] zu beziehen.

X]-Brandschutzprodukte

es besteht die Tätigkeit der «Agenten» in der Ver- aufvertrag wird dann aber zwischen [X] und den anme der Auslieferung gekaufter Brandschutzpro- en wird — abgewickelt.

vision aus dem von [X] bestimmten Listenpreis gentenpreis sowie Verwaltungskosten abgezogen 1 der Mehrheit der «Agenten» spricht dafür, dass ht bei [X] käuflich erwerben, sondern [X] das Ei- jehält. Der Umstand, dass [43 % der] «Agenten» ich zu erwerben, zeigt jedoch, dass die Frage des kte zu wenig klar geregelt ist.

Nerbekosten, Lieferkosten und das Delkredereri- Agenten» geht ebenfalls hervor, dass sie für meh- 1 müssen. Die «Agentur-Tätigkeit» scheint es zu lagert werden müssen, d. h. entsprechende Kos- cht entschädigt werden. Gleichzeitig gab die Mehr- blicherweise ihre Kosten (Rz 43) übersteige. Dies ıslagen der «Agenten» im Ergebnis in der Regel nen der «Agenten» im Einzelfall sämtliche Kosten im Rahmen ihrer Tätigkeit für [X] entstehen, kann werden.

xz 23 ff.), welche [X] an die «Agenten» abgab/ab- ‚verkaufspreis enthalten ist, wobei es sich [X] zu- ne, aber nicht müsse. Da die Bruttopreisliste aber e Berechnung des Provisionsanspruchs erforder- e Marge vorkalkuliert und kommuniziert (wobei es n des «Agenten» handeln solle), unter Vorbehalt sichts des Umstandes, dass im Vertragsgebiet ei- e «Agenten» tätig sein dürfen®! und auch die Er- urch «Agenten» aus anderen Gebieten vertraglich für einen «Agenten» bestehen, den von [X] kom- umal dadurch seine Provision geschmälert würde. isliste für ihre «Agenten» bestimmt sei. Nach ers- publikumsöffentlich. Weder der [...JAgV noch die die Preise als unverbindliche Empfehlungen oder ) die Mehrheit der «Agenten» an, dass sie bei der schutzartikel frei seien. Zudem gab ein Teil der er nicht überschreiten dürfen, was dafür sprechen ise verstanden werden könnten.

ein Gebiet zu und untersagt diesem, Aufträge in wiesen wurden, was durch die Antworten der

‚häftsführer der [X] am 27.9.2023 gab dieser zu diesem bestehe], aber der Agent [...] zuerst den für das Gebiet

«Agenten» bestätigt wird. Es scheint, dass « ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu da sie in den meisten Fällen der Zustimmun bedürfe oder im Falle von Krankheit oder Fe Angaben der «Agenten» deuten somit darau in fremden Gebieten zu tätigen, als Gebiets Aufträge in fremden Gebieten zu vermeide träge in Fremdgebiete ca. 23 %. Nach Ansic weisung i. V. m. dem ausdrücklichen Verbo (weitere) gebietsübergreifende Auftragsver auch passive Verkäufe in Fremdgebiete Zu |

77. Aus Ziff. 2 Abs. 3 [...JAgV und den An sie verpflichtet sind, Ersatzteile ausschliessl

B.3 [X]-Serviceleistungen

78. Die folgenden Abschnitte fassen die E die hier interessierenden Sachverhaltselen Preissetzungsfreiheit der «Agenten» (B.3.2)

79. Vorab ist zu den [X]-Serviceleistunge OR® unterstellt wurde und in Art. 1 Ziff. 1 de tungen für Brandschutzprodukte zu verkauf lungsarbeiten an Brandschutzprodukten aus ten fest, dass die Vermittlung von Diens werden, wenn der Handelsvertreter die ge- bringt (vgl. Rz 33 Bst. a EU-Vertikalleitlinier da die «Agenten» [X]-Serviceleistungen nic die entsprechenden Dienstleistungen (für [X

B.3.1 Provision

80. Ziff. 3 Abs. 4a [...]AgV hält Folgendes

«*) Bei Aufträgen, welche Servicekontroll Auftraggeber [...]% (Stand 2022) für die rechnet nur auf den Kontrollanteil der Ku enthalten sind auch die gesamten AG-Sc Verwaltungskosten an Bedingungen aus ( diese im Intervall von 6 Monaten auswerte gen, so reduzieren sich die Verwaltungsk« sich diese um jeweils [...]%. Die Neue: höchste/tiefste Verwaltungskosten-Ansatz jeweilige Jahr kommunizierten Ansatzes. [...]% (Stand 2022). Kommuniziert der / jener des abgelaufenen Semesters. Die | der AG-Sozialleistungen auf [...] % (Stanc

81. Zur Berechnung der eigentlichen Prov

Stellungnahme von [X] zur Provision

82 Bundesgesetz vom 30.3.1911 betreffend die (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR; SR 220).

Agenten» die Möglichkeit haben, Kundenanfragen

bedienen. Diese Möglichkeit ist jedoch begrenzt, g des im fremden Gebiet zuständigen «Agenten» rien des betreffenden «Agenten» vorkomme. Die fhin, dass diese das vertragliche Verbot, Aufträge schutz verstehen, was die «Agenten» veranlasst, n. [X] zufolge betrage der Anteil vermittelter Auf- ‚ht des Sekretariats ist die vertragliche Gebietszu- t, Aufträge in Fremdgebieten zu tätigen geeignet, mittlungen zu verhindern und sowohl aktive als unterbinden.

tworten der «Agenten» geht sodann hervor, dass ich bei [X] zu beziehen.

rkenntnisse zu [X]-Serviceleistungen in Bezug auf lente zusammen, d. h. die Provision (B.3.1), die und eine Gebietszuweisung (B.3.3).

n festzuhalten, dass der [...]AgV Art. 418a--418v sn «Agenten» u.a. die Pflicht auferlegt, Dienstleis- fen und sämtliche Kontroll-, Service- und Neufül- zuführen (vgl. Rz 16). Die EU-Vertikalleitlinien hal- tleistungen vom Handelsvertreterprivileg erfasst oder verkauften Dienstleistungen nicht selber er- 1). Im vorliegenden Fall trifft dies gerade nicht zu, ht nur vermitteln, sondern dazu verpflichtet sind, ]) selbst zu erbringen.

zur Provision bei [X]-Serviceleistungen fest:

en und oder Regiearbeiten enthalten, bringt der Verwaltungskosten/Auftragsadministration (be- ndenfaktura) von der Provision in Abzug. Darin zialleistungsanteile. Der Auftraggeber kann die lem Anforderungsprofil (Anhang 8) knüpfen und »n (Stand 2022). Erfüllt der Agent die Bedingun- sen um [...] %, bzw. bei Nichterfüllung erhöhen instufung erfolgt per Februar und August. Der liegt jeweils [...] % über, bzw. unter dem für das Der Höchstwert ist [...] %, bzw. der Tiefstwert \uftraggeber keinen neuen Ansatz, so verbleibt Nettoverwaltungskosten belaufen sich aufgrund ! 2022) siehe hierzu Ziffer 5.».

ision enthält der [...]AgV keine Angaben.

> Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

82. [X] gab an, die Provision für [X]-Servic festgelegten Preis, abzüglich Verwaltungsk«

Ergebnis der Agentenbefragung zur Provisic

83. Das Sekretariat fragte die «Agenten» erbrachten [X]-Serviceleistungen bezahlen. nen und Kunden die von ihnen erbrachten [!

84. Das Sekretariat bat die «Agenten» zu die «Agenten» für [X]-Serviceleistungen ar Angaben der «Agenten» zur Berechnung « Vertragsinhalt.® [29 % der] «Agenten» gab viceleistung erhalten. 1 «Agent» gab an, da satzes entspreche. Laut den Antworten von leistung an [X] als Verwaltungskosten gehen für Ersatzteile, eine Pauschale für die Anfa gungsmaterial zu den Kosten der Servicelei

Zwischenfazit zur Provision

85. Aus den Antworten der «Agenten» «Agenten» erbrachten [X]-Serviceleistungeı viceleistungen entspricht dabei dem Endku [...] %). Die Provision, die an die «Agenten die erbrachten Dienstleistungen. Pauschale nigungsmaterial können wohl zu den Koster

B.3.2 _ Preissetzung

86. Dem Sekretariat liegt eine Servicekos versehen und mit folgendem Hinweis versel Gültigkeit». Diese Preisliste enthält Service gestützt auf den gegenwärtigen Kenntnissta genmarken» erfasst werden. Naheliegend schutzprodukte handelt, für die [X] die [Impo gegenüber an, dass diese Servicekosten-F und dass die «Agenten» die Servicekosten b [X] widerspricht den dem Sekretariat vorlie von [X] an ihre «Agenten» vom 11. April 202 welche [X] bei den «Agenten» durchgeführt

83 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr. 84 Auswertung der Agentenbefragung. 85 Auswertung der Agentenbefragung.

86 Auswertung der Agentenbefragung.

eleistungen ergebe sich aus dem vom «Agenten» sten von [...] %.°°

IN

, an wen Kundinnen und Kunden die von ihnen Alle befragten «Agenten» gaben an, dass Kundin- X]-Serviceleistungen direkt an [X] bezahlen.°*

erklären, wie die Provision berechnet wird, welche | [X]-Brandschutzprodukten von [X] erhalten. Die Jer Provision entsprechen im Wesentlichen dem an an, dass sie zwischen [...] und [...] % der Ser- ss die Provision [...] % des erreichten Serviceum- [50 % der] «Agenten» würden [...] % der Dienst- . Bei [29 % der] «Agenten» werde eine Pauschale nrt und/oder eine Pauschale für Klein- und Reini- stungen hinzugefügt.°®

geht hervor, dass die Kundschaft die von den 1 direkt an [X] bezahlen. Die Provision für [X]-Ser- ndenpreis abzüglich der Verwaltungskosten (von » geht, bewegt sich bis zu [...] % des Preises für n für Ersatzteile, Anfahrt und/oder Klein- und Rei- 1 der [X]-Serviceleistungen hinzugefügt werden.

ten-Preisliste vor, die mit einem Gültigkeitsdatum nen ist: «Vorhergehende Preislisten verlieren ihre kosten, die nur für «Eigenmarken» gelten, wobei nd nicht klar ist, welche Produkte vom Begriff «Ei- scheint aber, dass es sich dabei um [X]-Brand- rteurin] in der Schweiz ist. [X] gab dem Sekretariat reisliste ihren «Agenten» als Orientierung diene eliebig unterschreiten dürften. Diese Aussage von genden Dokumenten, u. a. einer Kommunikation 3 (welche das Ergebnis einer Umfrage wiedergibt, hat), worin u. a. Folgendes mitgeteilt wird:

Eröffnung Vorabklärung, Rz 47.

Vorschlag 2 bedeutet: Servicepreise werden leicht angehoben, auf Klein- u. Reir Reinigungsmaterial, wie auch bei der Wegpauschale kanr

Servicepreise: Es werden ab Mai-Abrechnung die Service-Preise gemäss gelten). Besteht kein Vertrag und der Agent möchte eine:

igungsmaterial gilt für alle J % VKs, auf die Wegpauschale wird keine VKs erhoben. Bei | der Agent den Kundenpreis selbst festlegen (Ziel ist jedoch sich nach den Richtpreisen |

Anhang den Kunden in Rechnung gestellt (Ausnahme jener Kunden, bei welchen vertra; n Kunden ausnahmsweise tiefere Servicepreise gewähren als jene gemäss Servicepreisli

Ergebnis der Agentenbefragung zur Preisse

90. Das Sekretariat fragte die «Agenten» welche Kundinnen und Kunden für erbracht: Mehrheit der «Agenten» ([57 %]) gab an, nic che Kundinnen und Kunden für erbrachte S der] «Agenten» gaben an, in der Festsetzu den Agenturvertrag.°°

91. Das Sekretariat fragte die «Agenten», Kundinnen und Kunden in Rechnung gestel ven Antworten bat das Sekretariat um eine insbesondere, wer die Höhe der Anfahrtskos sie selber über die Höhe von Anfahrtskoste Rechnung gestellt werden, ohne Vorgabe e ten» gaben an, dass Maximalbeträge von

[21 % der] «Agenten» würden die Anfahrts! ten» gaben an, dass die Anfahrtskosten für ( den.

Zwischenfazit zur Preissetzung

92. In Bezug auf die Preissetzungsfreihei hen Hinweise, dass [X] von den «Agenten» wartet, dass sie sich an den Richtpreisen or [X] sich mit den «Agenten» über Verkaufs- [...;[AgV noch die Preislisten weisen zuder Empfehlungen oder Höchstpreise zu verstel Preise anderweitig herleiten.

B.3.3 Gebietszuweisung

93. Da die vertragliche Gebietszuweisung [X]-Serviceleistungen gilt, wird hier auf die c

B.3.4 Zwischenfazit zu [X]-Serviceleist

94. Gemäss [...JAgV bringt [X] von der Pr tungen ca. [...] % Verwaltungskosten in At deuten darauf hin, dass die Servicepreisliste nung der Provision und der Servicepreise zt

95. In Bezug auf die Preissetzunggsfreiheit dass [X] von den «Agenten» — mindestens | sich an den Richtpreisen orientieren. Dies c «Agenten» über Verkaufs- und Servicepreis Preislisten weisen zudem darauf hin, dass. Höchstpreise zu verstehen sind, noch lässt herleiten.

96. Da die vertragliche Gebietszuweisung [X]-Serviceleistungen gilt, wird hier auf die c

89 Auswertung der Agentenbefragung.

90 Auswertung der Agentenbefragung.

tzung

, ob sie frei in der Festsetzung der Preise seien, > Serviceleistungen für [X] verrechnet werden. Die ht frei zu sein in der Festsetzung der Preise, wel- erviceleistungen für [X] verrechnet werden. [36 % ng der Preise frei zu sein. 1 «Agent» verwies auf

ob sie über die Höhe von Anfahrtskosten, welche It werden, selber entscheiden können. Bei negati- > Erklärung, inwiefern dies nicht der Fall ist und ten festlegt. [43 % der] «Agenten» gaben an, dass n entscheiden, welche Kundinnen und Kunden in nes Maximalbetrags durch [X]. [43 % der] «Agen- [X] festgesetzt würden und laut der Antwort von kosten [...] Franken betragen. [14 % der] «Agen- srosskunden und Wiederverkäufer festgelegt wür-

t der «Agenten» bei [X]-Serviceleistungen beste- — mindestens hinsichtlich der Servicepreise — er- ientieren. Dies deutet zumindest darauf hin, dass und Servicepreise ausgetauscht hat. Weder der n darauf hin, dass die Preise als unverbindliche Yen sind, noch lässt sich die Unverbindlichkeit der

| sowohl für [X]-Brandschutzprodukte als auch für bigen Ausführungen (Rz 59 ff.) verwiesen.

ungen

ovision der «Agenten» betreffend [X]-Serviceleis- zug. Die Angaben von [X] und ihrer «Agenten» >, welche [X] ihren «Agenten» abgibt, der Berech- ıgrunde gelegt wird.

der «Agenten» beim Service bestehen Hinweise, hinsichtlich der Servicepreise — erwartet, dass sie leutet zumindest darauf hin, dass [X] sich mit den se ausgetauscht hat. Weder der [...]AgV noch die die Preise als unverbindliche Empfehlungen oder sich die Unverbindlichkeit der Preise anderweitig

| sowohl für [X]-Brandschutzprodukte als auch für bigen Ausführungen (Rz 76) verwiesen.

Cc Erwagungen

C.1 Geltungsbereich

97. Das Kartellgesetz (KG) gilt fur Untern Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden | nehmenszusammenschlussen beteiligen (A

98. Als Unternehmen gelten samtliche Na tungen im Wirtschaftsprozess, unabhangig Abs. 1P'° KG). Die wirtschaftliche Selbständii setzung des Unternehmensbegriffs von Art. autonom am Wirtschaftsprozess beteiligen, gesetzes zu qualifizieren sind.°' Das Geset Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausle

99. [X] ist vorliegend als Nachfragerin un Wirtschaftsprozess als Unternehmen im Si entsprechenden Bestimmungen auf sie anw

100. Die «Agenten» erfüllen den Tatbestar ihrer Vertriebs- und Servicedienstleistungen auf einen allfälligen Ankauf und Verkauf der tungen im Rahmen des [...]AgV als Unterne

mit der Prüfung des Bestehens einer Wettbe ff.).°?

101. Der [...JAgV zeitigt Auswirkungen in Hinsicht anwendbar.

C.2 Vorbehaltene Vorschriften

102. Dem Kartellgesetz sind Vorschriften vc ren oder Leistungen Wettbewerb nicht zulas: Markt- oder Preisordnung begründen, und s fentlicher Aufgaben mit besonderen Recht: unter das Gesetz fallen Wettbewerbswirkur bung über das geistige Eigentum ergeben ((J

103. In den hier zu beurteilenden Märkten zulassen. Die Vorbehalte von Art. 3 Abs. 1 ı

104. Als Wettbewerbsabreden gelten rechtl rungen sowie aufeinander abgestimmte Ve verschiedener Marktstufen, die eine Wettb (Art. 4 Abs. 1 KG).

91 BVGer, B-5130/2019 vom 9.8.2021, E. 7.2, Sı 82 BGE 148 II 321, 328 E. 6.5, Les Editions Fla mentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), ; DIKE-Kommentar, Bundesgesetz Uber Kartelle (Hrsg.), 2018, Art. 4 Abs. 1 N 24.

ehmen des privaten und Öffentlichen Rechts, die treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unter- rt. 2 Abs. 1 KG).

chfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleis- von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Jkeit stellt praxisgemäss eine konstitutive Voraus- 2 Abs. 1P® KG dar, weshalb Gebilde, die sich nicht auch nicht als Unternehmen im Sinne des Kartell- z ist auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der ind veranlasst werden (Art. 2 Abs. 2 KG).

d Anbieterin von Dienstleistungen und Gütern im nne des Kartellgesetzes einzustufen, sodass die endbar sind.

1d des Unternehmens in Bezug auf das Anbieten gegenüber [X]. Ob die «Agenten» auch in Bezug Vertragswaren und die Erbringung von Dienstleis- hmen zu behandeln sind, wird im Zusammenhang werbsabrede (Art. 4 Abs. 1 KG) analysiert (Rz 110

der Schweiz. Das Kartellgesetz ist in räumlicher

jrbehalten, die auf einem Markt für bestimmte Wa- sen, insbesondere Vorschriften, die eine staatliche olche, die einzelne Unternehmen zur Erfüllung of- »n ausstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht gen, die sich ausschliesslich aus der Gesetzge- Art. 3 Abs. 2 KG).

gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht ınd 2 KG werden von [X] auch nicht angerufen.

ich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinba- srhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder ewerbsbeschrankung bezwecken oder bewirken

chlub AG et al. gegen Wettbewerbskommission WEKO. mmarion SA/COMCO; MANI REINERT, in: Basler Kom- 2. Aufl., 2022, Art. 4 Abs. 1 N 364 ff.; BEAT ZIRLICK, in: und andere Wettbewerbsbeschrankungen, Zach et al.

105. Eine Wettbewerbsabrede i. S. v. Art. standselemente: a) mindestens zwei Untern denen Marktstufen, b) eine Verhaltenskoorc Zusammenwirkens und c) das Bezwecken c

C.3.1 Unternehmen verschiedener Mar

106. Eine Wettbewerbsabrede setzt voraus Unternehmen zusammenwirken. Vereinbar schen Gesellschaften, die demselben Unter erfasst.% Vorliegend geht es um das Zusam

107. Beschränken zwei oder mehrere wirt: ner Marktstufen den Wettbewerb durch ein k Abreden (vgl. Art. 1 VertBek”).

108. Vorliegend agieren [X] und die «Agen f.), so dass eine Wettbewerbsabrede zwisct

C.3.2 Bewusstes und gewolltes Zusam

109. Vorliegend steht die Frage im Zentrum tes und gewolltes Zusammenwirken zwi (Rz 105). Das wäre in Bezug auf Brandschut es sich bei den «Agenten» um «echte Ager als unabhängige Marktteilnehmer handeln (

C.3.2.1 Agentenqualität der [X]-«Agente:

110. Zu prüfen ist, ob die «Agenten» in [.../AgV als echte Agenten zu qualifizieren s grosse Zweifel, ob Dienstleistungen im Ag Agent, wie im vorliegenden Fall, die Dienstle sich eine Prüfung der Voraussetzungen für Die Prüfung der Kriterien erfolgt nur für den

C.3.2.1.1. Voraussetzungen

111. Im Schweizer Kartellrecht gibt es keine die im Auftrag einer anderen Person (Auftra men des Auftraggebers handeln, kartellrecl

% Vgl. BGE 147 Il 72, 76 E. 3.1, Pfizer; BGer, : BGE 148 II 25), Dargaud; BGE 148 II 321, 325 E 246, 252 E. 6.4, Altimum.

9% BGE 139 1 107 E. 10.4.1, Publigroupe; BVG« vgl. zudem ZÄCH/HEIZMANN (Fn 15), Rz 300 ff.; E

9% Bekanntmachung der WEKO vom 12.12.2022 Abreden (Vertikalbekanntmachung, VertBek).

% RPW 2020/2, 633 Rz 65, AdBlue; RPW 2018 Schweizer Zivilrecht kennt jedoch im Bundesg Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Tei mit dem Auftrag (Art. 394 ff. OR), insb. dem Ax (Art. 425 ff. OR) Vertragsverhältnisse, die das F eigenen oder im Namen des Auftraggebers rege

4 Abs. 1 KG definiert sich durch folgende Tatbe- iehmen auf gleicher Marktstufe oder auf verschie- lination im Sinne eines bewussten und gewollten ‚der Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung.”

ktstufen

, dass zwei oder mehr wirtschaftlich selbständige ungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwi- nehmen i.S.v. Art. 2 KG angehören, werden nicht imenwirken von [X] und den «Agenten».

schaftlich selbständige Unternehmen verschiede- oordiniertes Verhalten, spricht man von vertikalen

ten» auf unterschiedlichen Marktstufen (vgl. Rz 4 len diesen eine vertikale wäre.

imenwirken

, ob zwischen [X] und den «Agenten» ein bewuss- schen mindestens zwei Unternehmen vorliegt zprodukte insbesondere dann nicht der Fall, wenn ıten» von [X] handelt, also um Agenten, die nicht Rz 110 ff).

m

Bezug auf die [X]-Brandschutzprodukte gemäss ind. In Bezug auf [X]-Serviceleistungen bestehen enturmodell erbracht werden können, wenn der istungen selbst erfüllt. Aus diesem Grund erübrigt “eine echte Agentur für die [X] Dienstleistungen. Verkauf von Brandschutzprodukten.

: Bestimmungen, welche vorsehen, wie Personen, ggeber) entweder im eigenen Namen oder im Na- 1tlich zu behandeln sind.” Anders ist dies in der

2C_ 43/2020 vom 21.12.2021 E. 7.2 (nicht publiziert in . 6.2, Flammarion, jeweils unter Hinweis auf BGE 144 Il

ar, B-581/2012 vom 16.9.2016 E. 4.1.3 m.w.H., Nikon; SK KG-REINERT (Fn 3), Art. 4 IN 358 m.w.H.; CR Con-

2 uber die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler

3/2, 256 Rz 86, Marché du livre écrit en francais. Das jesetz vom 30.3.1911 betreffend die Ergänzung des |: Obligationenrecht) (Obligationenrecht, OR; SR 220) jyenturvertrag (Art. 418a ff. OR), und der Kommission landeln im Auftrag einer anderen Person entweder im In.

Europäischen Union (nachfolgend: EU). Die tion mit dem Rechtsinstitut des Handelsver sich bei den Gerichten?” und den Wettbewe dass die Regeln des EU-Handelsvertreterp von Agenturverhaltnissen heranzuziehen s stellen auf die in der EU entwickelten Grun: rung der Frage, ob die Tätigkeit des Auftra schen Risikos vollumfänglich dem Auftragge dung der europäischen Regeln wird sicht vertikalen Abreden weiterhin möglichst die der EU, eine Isolierung der schweizerischen fen wird.”

112. Gemäss den EU-Vertikalleitlinien ist « die damit betraut ist, im Auftrag einer ande Namen oder im Namen des Auftraggebers \ leistungen durch den Auftraggeber oder der den Auftraggeber auszuhandeln und/oder z

113. Unter bestimmten Umständen kann die Auftraggeber als Beziehung eingestuft werd giger Marktteilnehmer handelt. Dies trifft dar er im Namen des Auftraggebers schliesst oc wirtschaftliche Risiken trägt.''

114. Die EU-Vertikalleitlinien umschreiben relevanten finanziellen und wirtschaftlichen und das Sekretariat haben in ihrer Praxis w setzungen der EU-Vertikalleitlinien genomm ist. 1%

97 BGE 148 II 321, 328 E. 6.5, Les Editions Fla vom 30.10.2019, E. 6.3, Les Editions Flammario % Erw.-Gr. VI und VII der VertBek; RPW 2018/ 2020/2, 633 Rz 65, AdBlue; RPW 2013/4, 481 f. f., Online-Buchungsplattformen für Hotels; RPV discher Zeitschriften in der Schweiz. Vgl. auch H hältnisse im Kartellrecht, in: Jusletter vom 15.10 99 Erw.-Gr. VII. VertBek.

100 EU-Vertikalleitlinien, Rz 29. Vgl. RPW 2020/2 du livre écrit en francais.

101 EU-Vertikalleitlinien, Rz 30. Vgl. RPW 2020/2 du livre écrit en frangais; EuG, ECLI:EU:T:2005: 102 EU-Vertikalleitlinien, Rz 31 (Risikoarten; drei. wesentlicher Bedeutung: [1] vertragsspezifische hängen, die der Vertreter für den Auftraggeber « zifische Risiken betreffend Investitionen, die für forderlich sind; [3] Risiken in Verbindung mit ar Markt), 33 (Voraussetzungen).

103 Praxis der WEKO: RPW 2020/2, 633 Rz 67 f. | Marché du livre écrit en francais; RPW 2017/4, schriften in der Schweiz. Praxis des Sekretariat change automobiles par une représentante de | Costa Kreuzfahrten; Beratung 54-0612, 23.7.20: 19.8.2013, Rz 3 f., [...] (nicht veröffentlicht); Ber licht); Beratung 54-0419, 31.8.2012, Rz 4, [...] Rz 26 ff., [...] (nicht veröffentlicht).

> EU-Vertikalleitlinien behandeln diese Konstella- treters (nachfolgend: Agent). In der Schweiz hat rosbehdrden® die Praxis dahingehend entwickelt, rivilegs für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung ind. Die Gerichte und die Wettbewerbsbehörden dlagen bezüglich der Risikoverteilung ab zur Klä- gnehmers aufgrund des fehlenden unternehmeri- »ber zuzurechnen ist. Durch eine analoge Anwen- argestellt, dass in der Schweiz im Bereich der gleichen Regeln zur Anwendung kommen wie in Märkte vermieden und Rechtssicherheit geschaf-

sin Agent eine juristische oder natürliche Person, ren Person (Auftraggeber) entweder im eigenen Verträge über den Bezug von Waren oder Dienst- 1 Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch u schliessen. 1°

> Beziehung zwischen einem Agenten und seinem en, in welcher der Agent nicht mehr als unabhän- in zu, wenn der Agent bezüglich der Verträge, die ler aushandelt, nur unbedeutende finanzielle oder

die für die Einstufung als (echten) Agenturvertrag Risiken.'% Die Wettbewerbskommission (WEKO) iederholt Bezug auf die entsprechenden Voraus- en, so dass auch nachfolgend darauf abzustellen

mmarion SA/COMCO; Urteil des BVGer B-3975/2013 n SA/COMCO.

2, 256 Rz 86, Marché du livre écrit en francais; RPW Rz 32 ff., Costa Kreuzfahrten; RPW 2016/1, 79 Rz 97 1 2017/4, 701 ff. Rz 45 ff., Gutachten: Vertrieb auslän- ADI MIRZAI / MARQUARD CHRISTEN, Handelsvertreterver- ‚2018.

, 633 Rz 67, AdBlue; RPW 2018/2, 256 Rz 88, Marché

, 633 Rz 66, AdBlue; RPW 2018/2, 256 Rz 87, Marché

Arten finanzieller oder wirtschaftlicher Risiken sind von Risiken, die unmittelbar mit den Vertragen zusammen- yeschlossen und/oder ausgehandelt hat; [2] marktspe- die Art der vom Vertreter auszuführenden Tätigkeit er- deren Tätigkeiten auf demselben sachlich relevanten

und Fn 91, AdBlue; RPW 2018/2, 256 Rz 88 und Fn 65, 702 f. Rz 50, Gutachten: Vertrieb auslandischer Zeit- s: Sekretariat, 3.9.2024, Y.-Agenturverträge, Rz 78 ff., PW 2023/2, 277 Rz 11-13, Acces aux pieces de re- ‘éparateurs indépendants; RPW 2013/4, 481 f. Rz 34, 21, S. 4 f., [...] (nicht veröffentlicht); Beratung 54-0444, atung 54-0438, 26.6.2013, S. 2 f., [...] (nicht veröffent- (nicht veröffentlicht); Beratung 54-0331, 10.10.2008,

115. Gemäss den EU-Vertikalleitlinien wirc hängigkeit des Agenten (Rz 111) als nicht ur trag eingestuft und mithin kartellrechtlich p erfüllt sind:

a) Der Agent erwirbt kein Eigentum an de kauften Waren und erbringt die im Ré Dienstleistungen nicht selbst.

b) Der Agent beteiligt sich nicht an den Kc der Lieferung/Erbringung oder dem Erw bunden sind.

c) Der Agent hält nicht auf eigene Kosten waren, was die Kosten für die Finanzie Lagerbeständen einschliesst.

d) Der Agent übernimmt keine Haftung dé erfüllen, mit Ausnahme des Verlustes (< Verschulden haftet.

e) Der Agent übernimmt gegenüber Kunde oder Schäden, die durch die Lieferun: dienstleistungen verursacht wurden, es vor.

f) Der Agent ist weder unmittelbar noch nahmen zu investieren und sich z. B. oder an Werbe- oder Verkaufsförderunt waren oder -dienstleistungen beziehen vom Auftraggeber vollständig erstattet.

g) Der Agent tätigt keine marktspezifische Mitarbeiterschulungen oder Werbung, e ber vollständig erstattet.

h) Der Agent nimmt keine anderen Tätigke des Agenturvertrages auf demselben s: Kosten werden vom Auftraggeber vollst

116. Wenn dem Agenten eines oder mehre entfällt die kartellrechtliche Privilegierung (R ten und dem Auftraggeber wird nicht als A Abs. 1 AEUV fällt. Die Voraussetzungen mı mit der Erbringung von Agentenleistungen it die Abhängigkeit des Einkommens des Age gemeinen Investitionen in Geschäftsräume gesetzt werden könnten, sind für die Beurte kos muss im Einzelfall beantwortet werc

104 Konsolidierte Fassung des Vertrags über die (Vertrag von Lissabon), ABl. C 115 vom 9.5.200 105 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33. Vgl. auch Rz 11€ 106 EU-Vertikalleitlinien, Rz 34, nuanciert WOLFG ten von Vertriebsverträgen, in: Wiedemann (Hrs: H.

107 EU-Vertikalleitlinien, Rz 32.

| eine Vereinbarung in der Regel mangels Unab- iter Art. 101 Abs. 1 AEUV'™ fallender Agenturver- rivilegiert, wenn alle folgenden Voraussetzungen

nim Rahmen des Agenturvertrags ge- oder ver- anmen des Agenturvertrags ge- oder verkauften

sten, einschliesslich Beförderungskosten, die mit erb der Vertragswaren oder -dienstleistungen ver-

oder eigenes Risiko Lagerbestände der Vertrags- rung der Lagerbestände und für den Verlust von

für, dass die Kunden ihre Vertragspflichten nicht ler Provision des Agenten, sofern dieser nicht für

:n oder anderen Dritten keine Haftung für Verluste y bzw. die Erbringung der Vertragswaren oder - ; sei denn, es liegt ein Verschulden des Agenten

mittelbar verpflichtet, in verkaufsfördernde Mass- an den Werbeaufwendungen des Auftraggebers ysmassnahmen, die sich speziell auf die Vertrags- ‚ zu beteiligen, es sei denn, diese Kosten werden

n Investitionen in Ausrüstungen, Räumlichkeiten, 1s sei denn, diese Kosten werden vom Auftragge-

iten auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen achlich relevanten Markt wahr, es sei denn, diese ändig erstattet.

re der genannten Risiken bzw. Kosten entstehen, z 115) und die Vereinbarung zwischen dem Agen- genturvertrag eingestuft, der nicht unter Art. 101 issen mithin kumulativ erfüllt sein.'% Risiken, die n Allgemeinen zusammenhängen, beispielsweise nten von seinem Erfolg als Vertreter oder von all- oder Angestellte, die für Tätigkeiten jeder Art ein- ilung nicht von Bedeutung.’ Die Frage des Risi- len, wobei vorzugsweise auf die tatsächlichen

Arbeitsweise der Europäischen Union vom 13.12.2007 8, S. 47 (nachfolgend: AEUV).

f.

ANG KIRCHHOFF, Die Beurteilung der verschiedenen Ar- J.), Handbuch des Kartellrechts, 2020, 8 11 N 15 m. w.

wirtschaftlichen Gegebenheiten und wenige rung abzustellen ist.'%

C.3.2.1.2. Prüfung

117. Im Folgenden ist zu prüfen, ob der Ver ten Voraussetzungen der echten Agentur er

1. Eigentumserwerb

118. Ein echter Agent erwirbt grundsätzlich vertrags ge- oder verkauften Waren und erb verkauften Dienstleistungen nicht selbst."

119. Der Wortlaut des [...]AgV deutet darat hen, d. h. käuflich erwerben (müssen), da de Abs. 5 [...]AgV) und «Einkaufsmenge» (Zi nungsstellung nach derzeitigem Kenntnisst einen Eigentumsübergang der Produkte an « heit der befragten «Agenten», kein Eigentur sem Hintergrund kann die Voraussetzung, verkauften Ware erwirbt, eher als erfüllt betı

2. Kosten im Zusammenhang mit Warenem

120. Ein echter Agent beteiligt sich nicht ar die mit der Lieferung/Erbringung oder dem

verbunden sind.''? Gemäss EU-Vertikalleitli förderungsleistungen erbringt, sofern die Kc

121. Die Mehrheit der «Agenten» gab an, üblicherweise die Kosten der «Agenten» ü nannten Kosten von der Provision gedeckt s

122. Ziff. 5 Abs. 1 [...]AgV hält jedoch fest, wie z.B. für Fahrzeugkosten, Räumlichke «Agent» hat für sämtliche Auslagen selbst a [X] Materiallieferungen ab [...] Franken dem züge unter [...] Franken enthält der [...JAgV «Agent» die Ware selbst bei [X] abholen ode Zudem erhält der «Agent» keine gesonder Ware bei [X] und die darauffolgende Lieferu

123. Die Voraussetzung, wonach ein echte trägt, ist eher nicht erfüllt.

3. Lagerkosten und -risiken

124. Ein echter Agent hält nicht auf eigene Vertragswaren, was die Kosten für die Fin:

108 EU-Vertikalleitlinien, Rz 34. Vgl. RPW 2020/2 ché du livre écrit en frangais.

108 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. a.

110 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. b.

111 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. b. Vgl. zu Ti

112 Davon ausgenommen sind die in Ziff. 8 Abs. « zeugwerbung und Messeteilnahmen.

r auf die rechtliche Ausgestaltung der Vereinba-

trieb der [X]-Brandschutzprodukte die vorgenann- füllt.

1 kein Eigentum an den im Rahmen des Agentur- ringt die im Rahmen des Agenturvertrags ge- oder

if hin, dass die «Agenten» Produkte von [X] bezie- r [...]AgV die Ausdrücke «Materialbezüge» (Ziff. 8 ff. 14 [...]AgV) enthält. Jedoch erfolgt die Rech- and an die Endkundschaft durch [X], was gegen lie «Agenten» spricht. Zudem bestätigte die Mehr- n an Brandschutzprodukten zu erwerben. Vor die- wonach ein echter Agent kein Eigentum an der achtet werden.

verb und Warenlieferung

| den Kosten, einschliesslich Beförderungskosten, Erwerb der Vertragswaren oder -dienstleistungen nien schliesst dies nicht aus, dass der Agent Be- sten vom Auftraggeber übernommen werden."

dass die Provision, die sie von der [X] erhalten, bersteige, was darauf hindeutet, dass die vorge- sind (vgl. Rz 50).

dass [X] grundsätzlich keinerlei Spesen vergütet iten, Essens- oder Kundenauslagen etc.''? Der ufzukommen. Ziff. 8 Abs. 3 [...]AgV sieht vor, dass «Agenten» franko Domizil liefert. Für Materialbe- keine Regelung, was darauf hindeutet, dass der r die Kosten für die Lieferung selber tragen muss. t ausgewiesene Vergütung für die Abholung der ng an die Endkundschaft.

r Agent keine Kosten für Warenlieferung/-erwerb

> Kosten oder eigenes Risiko Lagerbestande der inzierung der Lagerbestande und für den Verlust

, 633 Rz 68, AdBlue; RPW 2018/2, 256 Rz 88 f., Mar-

ransportkosten EuG, ECLI:EU:T:2005:322, Rz 105 f.,

+ und 5 [...]AgV geregelten Kostenzuschüsse für Fahr- von Lagerbeständen einschliesst.''? Gemäs lich sein, unverkaufte Waren unentgeltlich : Verschulden des Agenten vorliegt, weil er es gen an Sicherheitsmassnahmen oder Dieb: Lagerbeständen zu vermeiden."'*

125. Die Mehrheit der «Agenten» gab an, üblicherweise die Kosten der «Agenten» ü nannten Kosten von der Provision gedeckt s

126. Der [...]AgV regelt jedoch die Lagerko ten» für anfallende Lagerkosten entschädig verpflichtet, Produkte an Lager zu halten. Di hin, dass die «Agenten» tatsächlich ein Lage zu können und ihnen dafür Kosten entstehe (vgl. Rz 44 ff.).

127. Die Voraussetzung, wonach ein echt eher nicht erfüllt.

4. Haftung für Vertragserfüllung durch Kund

128. Ein echter Agent übernimmt keine Haf nicht erfüllen, mit Ausnahme des Verlustes | Verschulden haftet.''° Gemäss EU-Vertikal wenn er es versäumt, zumutbare Anforderu sicherungen zu erfüllen oder weil er keine a ber oder der Polizei Diebstähle zu melden. ihm bekannten Informationen hinsichtlich de teln.''6

129. Gemäss Ziff. 4 Abs. 2 [...JAgV werden verlust lediglich die Verwaltungskosten zuri nem Materialanteil bis zu [...] Franken das LC wert zur Hälfte."

130. [X] hält dazu fest, dass die Übernah [---AgV in Form eines separaten Entgelts en an, dass der Zahlungsausfall im Bereich vor menhang stehenden Dienstleistungen gene! des Delkredererisikos mit der Entschadigun:

131. Die kartellrechtlichen Voraussetzunge Delkredererisiko über die Provision abgegol siko direkt zu übernehmen, was [X] vorliege

132. Die Voraussetzung, wonach ein echte dinnen und Kunden haftet, ist nicht erfüllt.

113 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. c.

114 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. c.

115 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. d.

116 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. d.

117 Ziff. 4 Abs. 2 [...]AgV: «Bei einem komplette tungskosten zurückvergütet. Bei einem Debit 1'250.00 trägt der Auftraggeber zusätzlich das D 118 Schreiben der [X] vom 27. Februar 2024 betr verluste Agenturen.

s EU-Vertikalleitlinien sollte es dem Agenten mög- an den Auftraggeber zurückzugeben, sofern kein ‚ beispielsweise versäumt, zumutbare Anforderun- stahlsicherungen zu erfüllen, um den Verlust von

dass die Provision, die sie von der [X] erhalten, bersteige, was darauf hindeutet, dass die vorge- sind (vgl. Rz 50).

sten nicht und sieht nicht vor, dass [X] die «Agen- t. Nach Ansicht von [X] sind die «Agenten» nicht > Agentenbefragung deutet demgegenüber darauf ar haben müssen, um ihre Aufgaben wahrnehmen N, für welche [X] sie nicht gesondert entschädigt

ar Agent keine Lagerkosten und -risiken trägt, ist

en

tung dafür, dass die Kunden ihre Vertragspflichten der Provision des Agenten, sofern dieser nicht für leitlinien kann dies beispielsweise der Fall sein, ngen an Sicherheitsmassnahmen oder Diebstahl- ngemessenen Massnahmen trifft, dem Auftragge- oder weil er es unterlässt, dem Auftraggeber alle r Zahlungsverlässlichkeit der Kunden zu Ubermit-

dem «Agenten» bei einem kompletten Debitoren- ickvergutet und der «Agent» übernimmt bis zu ei- elkredererisiko ganz und Uber diesem Schwellen-

me des Delkredererisikos gemäss Ziff. 4 Abs. 1 tschädigt werde ([...] %; vgl. Rz 40). [X] fügt weiter ı Brandschutzprodukten und den damit im Zusam- ell sehr tief sei und die Kosten für die Übernahme J von [...] % bereits mehr als abgegolten seien.'"?

'n der echten Agentur sehen nicht vor, dass das ten werden kann. Der Auftraggeber hat dieses Ri- nd nicht vollständig tut.

r Agent nicht für die Vertragserfüllung durch Kun-

»n Debitorenverlust werden dem Agenten die Verwal- renverlust des Agenten mit Materialanteil ab CHF elkredere Risiko des Agenten zur Hälfte mit.».

. Eröffnung Vorabklärung, Rz 19, Beilage 6: Debitoren-

5. Haftung gegenüber Kunden oder Dritten i

133. Ein echter Agent übernimmt gegenüb: Verluste oder Schäden, die durch die Liefer: dienstleistungen verursacht wurden, es sei (

134. Der[...]AgV regelt nicht ausdrücklich, Dritten für Verluste oder Schäden haftet, die werden. Nach Angaben von [X] haften die «, den, nicht für aufgrund der vermittelten Ges [X] (Rz 42).

135. Die Voraussetzung, wonach ein echte oder Dritten für Verluste oder Schäden hafte

6. Investitionen in verkaufsfördernde Massn

136. Ein echter Agent ist weder unmittelba Massnahmen zu investieren und sich z. B. oder an Werbe- oder Verkaufsförderungsma oder -dienstleistungen beziehen, zu beteilic traggeber vollständig erstattet.'2°

137. Die Mehrheit der «Agenten» gab an, üblicherweise die Kosten der «Agenten» ü nannten Kosten von der Provision gedeckt s

138. Ziff. 5 Abs. 1 [...]AgV hält jedoch fest Fahrzeugkosten, Räumlichkeiten, Essens- c che Auslagen selbst aufzukommen. Davor [---AgV geregelten Kostenzuschüsse für Fa

139. Zudem besagt Ziff. 2 Abs. 4 [...]AgV, Auftraggebers bekannt gibt und das vorgeg beschriftet sein Geschäftsfahrzeug in angel Firmenlogo und Corporate Design (CD) de der «Agent» gemäss Ziff. 8 Abs. 4 [...JAgV entschädigt wird. Nach Ziff. 8 Abs. 4 [...]Ac samtkosten der Fahrzeugwerbung, danach | zeugwerbung, allerdings maximal [...] Frank

140. Die Agentenbefragung ergab zudem, bekosten zu tragen hat, für welche [X] sie ni

141. Die Voraussetzung, wonach ein echte verkaufsfördernde Massnahmen trägt, ist et

7. Marktspezifische Investitionen

142. Ein echter Agent tätigt keine marktsp lichkeiten, Mitarbeiterschulungen oder Werl Kraftstoffeinzelhandel, spezielle Software fü mittlern oder Werbung für Strecken oder Zi künfte verkaufen, es sei denn, diese Kosten

119 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. e.

120 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. f.

121 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. g; EUGH, ECLI

ür Verluste oder Schäden

ar Kunden oder anderen Dritten keine Haftung für ing bzw. die Erbringung der Vertragswaren oder - Jenn, es liegt ein Verschulden des Agenten vor.'"?

dass [X] gegenüber der Kundschaft oder anderen durch die Lieferung der Vertragswaren verursacht Agenten», ausser für durch sie verschuldete Schä- chäfte verursachte Schäden. Diese Haftung trage

r Agent nicht gegenüber Kundinnen und Kunden tt, dürfte erfüllt sein.

ahmen

r noch mittelbar verpflichtet, in verkaufsfördernde an den Werbeaufwendungen des Auftraggebers ssnahmen, die sich speziell auf die Vertragswaren jen, es sei denn, diese Kosten werden vom Auf-

dass die Provision, die sie von der [X] erhalten, bersteige, was darauf hindeutet, dass die vorge- sind (vgl. Rz 50).

, dass [X] keinerlei Spesen vergütet, wie z. B. für ‚der Kundenauslagen. Der «Agent» hat für sämtli- | ausgenommen sind die in Ziff. 8 Abs. 4 und 5 Ihrzeugwerbung und Messeteilnahmen (Rz 30).

dass sich ein «Agent» jederzeit als [...Jagent des ebene Corporate Identity (Cl) erfüllt. Der «Agent» messener Grösse, dessen Fahrzeug-Grundfarbe, n Richtlinien des Auftraggebers entspricht, wofür ‘im Sinne eines Kostenzuschusses anteilmässig |V übernimmt [X] für die Erstbeschriftung die Ge- edoch lediglich die Hälfte der Kosten für die Fahr- en (Rz 30).

dass die Mehrheit der befragten «Agenten» Wer- cht gesondert entschädigt (Rz 48 ff.).

r Agent keine oder nur unwesentliche Kosten für ler nicht erfüllt.

ezifischen Investitionen in Ausrüstungen, Räum- Jung, beispielsweise in einen Kraftstofftank beim ir den Verkauf von Policen bei Versicherungsver- elorte bei Reisebüros, die Flüge oder Hotelunter- werden vom Auftraggeber vollständig erstattet.'?'

:EU:C:2006:784, Rz 51, 59,

143. In Bezug auf die marktspezifischen In Sekretariat nicht genügend Informationen ve spezifischen Investitionen (inkl. Cl-Anforder dafür trägt. Auf jeden Fall enthält der [...]A klausel. Vorliegend ist unklar, ob die Provi: «Agenten» abdeckt. Die Mehrheit der «Age Kosten üblicherweise überschreite. Dies de zifischen Investitionen deckt.

8. Andere Tätigkeiten auf demselben sachlii

144. Ein echter Agent nimmt keine anderet Rahmen des Agenturvertrages auf demselt ferung der Waren), es sei denn, diese Kos tet.122

145. Soweit ersichtlich verlangt [X] im Rat nicht, dass die «Agenten» andere Tatigkeite nehmen.

146. Die Voraussetzung, wonach ein echte ten auf Verlangen des Auftraggebers im Ra lich relevanten Markt wahrnimmt, dürfte erfü

C.3.2.2 Zwischenfazit

147. Das [X]-Vertriebsmodell bezüglich B Form nach Einschätzung des Sekretariats c raussetzungen der echten Agentur gemäss mit ein bewusstes und gewolltes Zusammer zwischen [X] und den «Agenten» abgesch Vereinbarung dar. Bewusstes und gewollte ten» liegt auch vor hinsichtlich [X]-Servicel vertriebliche Zusammenarbeit zwischen [X] lich die Frage der «echten Agentur» nicht st

C.3.3 Bezwecken oder Bewirken einer

148. Neben einem bewussten und gewollte Abs. 1 KG «eine Wettbewerbsbeschränkun:

149. Eine «Wettbewerbsbeschränkung» lie werbssituation mit Abrede und der hypothe Minus gibt»; wenn also durch eine Verhalter werbsteilnehmer hinsichtlich einzelner W Menge und Qualität, Service, Beratung, \ schung und Entwicklung) so eingeschränkt Wettbewerbs vermindert bzw. eingeschränk Verhaltensweise muss sich mithin auf einer Preis, die Menge und die Qualität, den Servi ditionen, das Marketing, die Forschung

122 EU-Vertikalleitlinien, Rz 33 lit. h; Handbuch K EuG, ECLI:EU:T:2005:322, Rz 113, DaimlerChr 123 BGE 147 II 72 E. 3.5, Hors-Liste-Medikament lenstadion; BVGer, B-3332/2012 vom 13.11.201 E. 3.2.3, Gaba; BVGer, B-463/2010 vom 19.12.:

vestitionen (ausgenommen Werbung) liegen dem or, um einschätzen zu können (i) worin die markt- ungen) von [X] bestehen und (ii) ob [X] die Kosten gV keine entsprechende spezifische Vergütungs- sion sämtliche marktspezifische Investitionen der »nten» gab allerdings an, dass die Provision ihre utet darauf hin, dass die Provision ihre marktspe-

ch relevanten Markt

1 Tätigkeiten auf Verlangen des Auftraggebers im yen sachlich relevanten Markt wahr (z. B. die Lie- ten werden vom Auftraggeber vollständig erstat-

ımen des Vertriebs der [X]-Brandschutzprodukte in auf demselben sachlich relevanten Markt wahr-

r Agent keine anderen, nicht vergüteten Tätigkei- hmen des Agenturvertrages auf demselben sach- It sein.

randschutzprodukte erfüllt in der gegenwärtigen estützt auf die verfügbaren Informationen die Vo- EU-Vertikalleitlinien (Rz 112 ff.) nicht. Es liegt so- wirken zwischen [X] und den «Agenten» vor. Der lossene [...]AgV stellt eine rechtlich erzwingbare s Zusammenwirken zwischen [X] und den «Agen- eistungen, da der [...]AgV die Grundlage für die und den «Agenten» darstellt und sich diesbezüg- ellt.

Wettbewerbsabrede

ın Zusammenwirken muss die Abrede nach Art. 4 y bezwecken oder bewirken».

gt vor, wenn es bei einem Vergleich der Wettbe- tischen Wettbewerbssituation ohne Abrede «ein ıskoordination «die Handlungsfreiheit der Wettbe- ettbewerbsparameter (im Wesentlichen: Preis, Verbung, Geschaftskonditionen, Marketing, For- wird, dass dadurch die zentralen Funktionen des t werden».'?? Die Vereinbarung oder abgestimmte 1 Wettbewerbsparameter (wie beispielsweise den ce, die Beratung, die Werbung, die Geschaftskon- und Entwicklung oder die Lieferbedingungen)

artellrecht-KIRCHHOFF (Fn 106), § 11 N 21 m. w. H. Vgl. /sler/Kommission.

e Il; BVGer, B-3618/2013 vom 24.11.2016 E. 303, Hal- 5 E. 2.2.3, BMW; BVGer, B-506/2010 vom 19.12.2013 013 E. 3.2.6, Gebro.

beziehen.'?* Wie das Bundesgericht ausfü «wettbewerbsrechtlich noch neutral»'2®. Ob zulässig ist, ist Gegenstand der Prüfung nac

150. Art. 4 Abs. 1 KG setzt die Tatbestand bereits das Wort «oder» im Gesetzestext zei der Alternativität von Bezwecken und Bewi nicht notwendig; es genügt, wenn sie eine s

151. Eine Vereinbarung oder abgestimmte schränkung, wenn die Beteiligten «die Auss rerer Wettbewerbsparameter zum Program bewerbsbeschränkende Zweck der Verhalt beurteilen, sind eine Reihe von Faktoren re die mit ihr verfolgten Ziele, der wirtschaftlich die Art der betroffenen Waren und Dienstleis der betreffenden Markte.'° Eine subjektive sächliche Auswirkungen sind nicht notwend eignet ist, eine Wettbewerbsbeschränkung Wettbewerbsparameters zu verursachen. '?'

152. Der zwischen [X] und den «Agenten». der [X]-Brandschutzprodukte als auch die E eine rechtlich erzwingbare Vereinbarung vi Der [...JAgV enthält einerseits eine Klausel, ı (und damit den Passivverkauf) in ihnen nic ff.). Zudem wird die Preissetzungsfreiheit de Im Rahmen der Tätigkeit der «Agenten» ga munizierte, dass [X] erwarte, dass sich die | sen sind objektiv geeignet, eine Wettbewerk bewerbsparameter Preis und Gebiet zu Wettbewerbsdruck zwischen den «Agenten» dukte und -Serviceleistungen führen kann.

eine Wettbewerbsbeschränkung in Bezug a die Erbringung von [X]-Serviceleistungen be

C.3.4 Fazit zum Vorliegen einer Wettbe

153. Da das Vertriebsmodell von [X] in Bez für die nach den EU-Vertikalleitlinien vorge: die Gebietszuweisung im [...]AgV und die I kung bezwecken, liegen Wettbewerbsal

124 Statt vieler: RPW 2020/1, 202 Rz 834, KTB- leistungen Engadin Ill; RPW 2018/2, 240 Rz 32,

125 BGE 147 Il 72 E. 3.5, Hors-Liste-Medikamen 126 BGE 147 II 72 E. 3.5, Hors-Liste-Medikamen

127 BGE 14711 72 E. 3.6, Hors-Liste-Medikar 24.11.2016 E. 303, Hallenstadion; BVGer, B-33<

128 BGE 147 Il 72 E. 3.6, Hors-Liste-Medikamen 129 BGE 147 II 72 E. 3.6, Hors-Liste-Medikamen

130 Vgl. auch EuGH, ECLI:EU:C:2023:529, Rz 32 wendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag, Al

131 BGE 147 Il 72 E. 3.6, Hors-Liste-Medikame Gaba; BVGer, B-463/2010 vom 19.12.2013 E. 3

hrt, ist das Beschränken nach Art. 4 Abs. 1 KG die Wettbewerbsbeschränkung zulässig oder un- sh Art. 5 KG.126

smerkmale «bezwecken» resp. «bewirken» — wie gt - alternativ voraus, nicht kumulativ.'?7” Aufgrund rken sind tatsächliche Auswirkungen der Abrede olche Beschränkung bezwecken."?®

Verhaltensweise bezweckt eine Wettbewerbsbe- schaltung oder Beeinträchtigung eines oder meh- m erhoben haben», oder m.a.W. wohnt der wett- enskoordination inne.'?° Um dieses Potenzial zu levant: so namentlich der Inhalt der Kooperation, ve und rechtliche Kontext und in dessen Rahmen tungen sowie die Funktionsweise und die Struktur Absicht der an der Abrede Beteiligten oder tat- ig. Es genügt, wenn der Abredeinhalt objektiv ge- im Sinne von Rz 149 durch Ausschaltung eines

abgeschlossene [...]AgV, der sowohl den Vertrieb -rbringung von [X]-Serviceleistungen regelt, stellt on Unternehmen verschiedener Marktstufen dar. velche den «Agenten» die Erfüllung von Aufträgen ht zugewiesenen Gebieten untersagt (vgl. Rz 59 r «Agenten» von [X] eingeschränkt (vgl. Rz 52 ff.). b [X] den «Agenten» eine Preisliste ab und kom- «Agenten» an diese halten. Diese Verhaltenswei- sbeschränkung durch die Ausschaltung der Wett- ı verursachen. Dies reduziert potenziell den », was zu höheren Preisen fur [X]-Brandschutzpro- Damit bestehen Anhaltspunkte, dass der [...]AgV uf den Absatz von [X]-Brandschutzprodukten und zweckt oder bewirkt.

‚werbsabrede

ug auf Brandschutzprodukte die Voraussetzungen sehene echte Agentur nicht vollständig erfüllt und reisvorgabe der [X] eine Wettbewerbsbeschrän- reden zwischen Unternehmen verschiedener

Werke; RPW 2018/4, 790 Rz 370, Hoch- und Tiefbau-

te II. te II.

nente Il; vgl. u.a. auch BVGer, B-3618/2013 vom 32/2012 vom 13.11.2015 E. 2.2.3, BMW.

te Il; BGE 144 II 246 E. 6.4.2, Altimum. te II.

2 m.w.H., Super Bock; Leitlinien vom 27.4.2004 zur An- 31. C 101, S. 97 ff., Rz 22.

inte Il; BVGer, B-506/2010 vom 19.12.2013 E. 3.2.3, ‚2.6, Gebro.

Marktstufen i. S. v. Art. 4 Abs. 1 KG vor. Auc bewerbsabreden zwischen Unternehmen v vor. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, Wettbewerbsabreden unzulässig sind (Art. !

C.4 Unzulässige Wettbewerbsal

154. Laut Art. 5 Abs. 1 KG sind Abreden, di Waren oder Leistungen erheblich beeintracl lichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie werbs führen, unzulässig. Für Abreden, die gilt ausserdem die gesetzliche Vermutung, c Kann diese Vermutung widerlegt werden Art. 5 Abs. 3 KG gemäss der Rechtsprechu che Wettbewerbsabreden i. S. v. Art. 5 Abs. nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Effiz können (Art. 5 Abs. 1 KG).'??

155. Dementsprechend wird im Folgenden Gebietsabreden nach Art. 5 Abs. 4 KG beste samen Wettbewerbs führen (C.4.3), ob gg werbs vorliegt (C.4.4) und es ggf. eine Rect

C.4.1 Vertikale Preisabreden nach Art.

156. Eine vertikale Preisabrede zeichnet si lerin und ihren Händlerinnen ein bewusstes die Festsetzung von Mindest- oder Festprei: Art. 12 Abs. 1 Bst. a VertBek; vgl. auch Rz -

157. Vertikale Preisabreden können durch | det werden (Art. 12 Abs. 2 VertBek). Von eir gehen, wenn eine Anbieterin eine Preiserh langen nachkommt (vgl. Rz 5 VertBek-Erlä vertikale Preisabrede sind Drohungen, Einsc oder Aussetzen von Lieferungen bzw. Vertr: ten Preisniveaus (vgl. Rz 6 VertBek-Erläut vertikale Preisabrede darstellen und sind im rungen).

158. Für die Beurteilung der Frage, ob Anh und ihren «Agenten» bestehen, ist nach [X]- differenzieren.

159. In Bezug auf [X]-Brandschutzprodukte als Differenz zwischen einem rechnerischet der der [...]AgV noch die Preisliste einen | enthält. [X] erläuterte dazu, dass es sich be Rz 56), was gestützt wird durch den Umstar sie in der Festsetzung ihrer Verkaufspreis

132 BGE 147 Il 72, 101 ff. E. 6.1 und 6.5, Pfizer E. 9.4.6, Gaba; BGE 144 Il 246, 262 ff. E. 10, Al 133 BGE 147 Il 72, 105 E. 6.5, Pfizer.

134 Erlauterungen der Wettbewerbskommission \ werbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden

h in Bezug auf [X]-Serviceleistungen liegen Wett- erschiedener Marktstufen i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG welche Wettbewerbsabreden vorliegen und ob die

yreden nach Art. 5 Abs. AKG

e den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte tigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaft- Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbe- von Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 KG erfasst werden, lass diese den wirksamen Wettbewerb beseitigen. ‚ gelten Abreden nach Art. 5 Abs. 4KG bzw. ng des Bundesgerichts als grundsätzlich erhebli- 1 KG.'?? Solche Abreden sind unzulässig, falls sie ienz nach Art. 5 Abs. 2 KG gerechtfertigt werden

geprüft, ob Anhaltspunkte für vertikale Preis- und shen (C.4.1 f.), ob diese zur Beseitigung des wirk- f. eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbe- itfertigung für die Abreden gibt (C.4.5).

5 Abs. 4 KG

ch u. a. dadurch aus, dass zwischen der Herstel- ; und gewolltes Zusammenwirken im Hinblick auf sen besteht (sog. Preisbindung der zweiten Hand;

direkte Mittel, aber auch indirekte Mittel angewen- ier direkten vertikalen Preisabrede ist z. B. auszu- öhung verlangt und die Abnehmerin diesem Ver- uterungen). Beispiele fur eine mögliche indirekte ‚hüchterungen, Warnungen, Strafen, Verzögerung agskündigung bei Nichteinhaltung eines bestimm- erungen). Auch Preisempfehlungen können eine Einzelfall zu prüfen (vgl. Rz 8 f. VertBek-Erläute-

altspunkte für vertikale Preisabreden zwischen [X] Brandschutzprodukten und -Serviceleistungen zu

definiert der [...]AgV die Provision der «Agenten» 1 Agentenpreis und einem Listenpreis, wobei we- dinweis zur Preissetzungsfreiheit der «Agenten» i den Listenpreisen um Höchstpreise handle (vgl. 1d, dass die Mehrheit der «Agenten» angab, dass e für [X]-Brandschutzprodukte frei sei. Von den

m. w. H.; BGE 143 II 297, 318 ff. E. 5.2.5, E. 5.6 und timum SA.

om 22.12.2022 zur Bekanntmachung über die wettbe- (VertBek-Erläuterungen).

anderen [43 % der] «Agenten» gaben [67 % der Verkaufspreise, weil diese nach oben | grund erscheint es als plausibel, dass es sic könnte. Gestützt auf den aktuellen Kenntniss keine Anhaltspunkte für eine Preisabrede vc

160. In Bezug auf [X]-Serviceleistungen er weise, dass [X] von den «Agenten» — minc dass sie sich an den Richtpreisen orientiere «Agenten» darauf hin, dass die Servicekos 86 f.). Dies deutet zumindest darauf hin, da: Servicepreise ausgetauscht hat, was auf ei den «Agenten» schliessen lässt. Weder der hin, dass die Preise als unverbindliche Em noch lässt sich die Unverbindlichkeit der Pre Brandschutzprodukten gab die Mehrheit de gen von [X]-Serviceleistungen nicht frei zu s uber die Hohe der Anfahrtskosten nicht se Hintergrund liegen fur den Vertrieb von [X]-: rede vor.

161. Zusammenfassend liegen aus Sicht d abreden nach Art. 5 Abs. 4 KG in Bezug auf in Bezug auf [X]-Brandschutzprodukte vor.

C.4.2 Vertikale Gebietsabreden nach A

162. Die Beseitigung wirksamen Wettbewe ternehmen verschiedener Marktstufen in Ve ten, soweit Verkäufe in diese durch gebiets (Art. 5 Abs. 4 KG). Es ist zu prüfen, ob Ziff. 1 schutz i.S.v. Art. 5 Abs. 4 KG führt.

163. Nach Ziff. 1 Abs. 2 lit. a [...]AgV (vgl. R und es wird ihnen untersagt, Aufträge in ei tragsgebiet zu tätigen. Ziff. 1 Abs. 2 lit. a [.. käufe erfasst sein sollen vom Verkaufsverbc chen) Aufträgen in andere Gebiete, als zugewiesen wurde. Die Angaben der «Age weisung mit Verkaufsbeschränkung als Gel lasst, Aufträge in fremden Gebieten zu vern mittelter Aufträge in Fremdgebiete ca. 23 %

164. Nach Ansicht des Sekretariats ist die drücklichen Verbot, Aufträge in Fremdgebiet fende Auftragsvermittlungen zu verhindern. Gebietsabrede i. S. v. Art. 5 Abs. 4 KG.

165. Ziff. 2 Abs. 3 [...]AgV verpflichtet «A: des jeweiligen Herstellers zu verwenden un des Sekretariats: der Auftraggeber ist [X]) Landtechnik / Ersatzteilhandel Traktoren fe gen, mit denen Vertriebspartner vertraglich Schweizer Generalimporteur zu beziehen

] an, deshalb nicht frei zu sein in der Festsetzung iin begrenzt seien (Rz 57 f.). Vor diesem Hinter- h bei den Listenpreisen um Höchstpreise handeln stand liegen in Bezug auf [X]-Brandschutzprodukte yr.

geben die derzeit verfugbaren Informationen Hin- lestens hinsichtlich der Servicepreise — erwartet, 2n. So deutet eine Kommunikation von [X] an die tenpreisliste für die «Agenten» verbindlich ist (Rz ss [X] sich mit den «Agenten» über Verkaufs- und ne entsprechende Koordination zwischen [X] und [...]AgV noch die Preislisten weisen zudem darauf ofehlungen oder Höchstpreise zu verstehen sind, sise anderweitig herleiten. Anders als bei den [X]- r «Agenten» an, in der Preissetzung beim Erbrin- ein (Rz 90) und die Hälfte der «Agenten» gab an, Ibst entscheiden zu dürfen (Rz 91). Vor diesem Serviceleistungen Anhaltspunkte für eine Preisab-

es Sekretariats Anhaltspunkte für vertikale Preis- den Vertrieb von [X]-Serviceleistungen, nicht aber

rt. 5 Abs. 4 KG

rbs wird auch vermutet bei Abreden zwischen Un- srtriebsvertragen Uber die Zuweisung von Gebie- fremde Vertriebspartner ausgeschlossen werden

Abs. 2 lit. a [...JAgV zu einem absoluten Gebiets-

z 59) werden den «Agenten» Gebiete zugewiesen nem anderen als dem ihnen zugewiesenen Ver- .JAgV spezifiziert nicht, dass lediglich aktive Ver- yt, sondern untersagt sie die Erfüllung von (sämtli- in demjenigen, das einem «Agenten» jeweils nten» deuten darauf hin, dass sie die Gebietszu- Jietsschutz verstehen, was die «Agenten» veran- neiden (Rz 75). [X] zufolge beträgt der Anteil ver-

vertragliche Gebietszuweisung i. V. m. dem aus- en zu tätigen, geeignet, (weitere) gebietsübergrei- Es liegen somit Anhaltspunkte für eine vertikale

jenten» u.a. «ausschliesslich Original-Ersatzteile d diese ausschliesslich beim Auftraggeber (Anm. zu beziehen...». Wie die WEKO im Fall Bucher stgehalten hat, können Alleinbezugsverpflichtun- verpflichtet sind, Produkte ausschliesslich beim ‚ zu einem indirekten absoluten Gebietsschutz führen i. S. v. Art. 5 Abs. 4 KG.'* Es ist zu pr absoluten Gebietsschutz i.S.v. Art. 5 Abs. 4

166. Ziff. 2 Abs. 3 [...]AgV könnte so gele pflichtet sind, sämtliche Ersatzteile, die sie bei der [Importeurin] [X] zu beziehen. [X] zuf: schutzprodukten auch bei den Ersatzteilen u um einen Kauf und Weiterverkauf. Der Wart Ersatzteile beziehe, komme zwischen [X] un 2 Abs. 3 [...]AgV vorgesehene Pflicht, die I sei daher lediglich Ausdruck der ausschlies:

167. Aufgrund des aktuellen Kenntnisstand zwischen [X] und Endkundinnen und Endk tumserwerb von Ersatzteilen durch «Agente mögliche Alleinbezugsverpflichtung nicht da Gebietsabreden nach Art. 5 Abs. 4 KG vorlie

C.4.3 Widerlegung der gesetzlichen Be

168. Die Beseitigung wirksamen Wettbewe schen Unternehmen verschiedener Marktstı reden in Vertriebsverträgen über die Zuweis gebietsfremde Vertriebspartner ausgeschlos

169. Mit Bezug auf Abreden nach Art. 5 Abs Gesamtbetrachtung des Marktes unter Beri Wettbewerbs massgebend. Ausschlaggebe Wettbewerb auf dem relevanten Markt beste wirksamem Wettbewerb führt (Art. 13 VertE seitigung des wirksamen Wettbewerbs wide abzugrenzen. Es braucht im Rahmen einer ob die gesetzliche Vermutung der Wettbewe

C.4.3.1 Marktabgrenzung

170. Der relevante Markt beurteilt sich anal und räumlichen Komponente.'?®

Sachlich relevante Märkte

171. Der sachliche Markt umfasst alle War hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vc bar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 lit. a finition des sachlich relevanten Marktes erf fokussiert somit auf den strittigen Einzelfall. Gegenseite derjenigen Unternehmen, welch Verhalten vorgeworfen wird.'*° Massget

135 Vgl. RPW 2019/4, 1165 Rz 69, Bucher Landt 136 RPW 2020/4a, 1570 Rz 222, SwissZinc AG. 137 Verordnung Uber die Kontrolle von Unter! SR 251.4).

138 BGE 139 | 72, 92 E. 9.1, Publigroupe SA et a 139 BGE 139 1 72, 93 E. 9.2.3.1, Publigroupe SA 140 RPW 2010/4, 670 Rz 165, Hors-Liste Medika

üfen, ob Ziff. 2 Abs. 3 [...JAgV zu einem indirekten KG führt.

sen werden, dass die «Agenten» vertraglich ver- für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten benötigen, olge handle es sich wie bei den übrigen [X]-Brand- m eine Vermittlung durch die «Agenten» und nicht ungsvertrag, im Rahmen dessen der Kunde auch d dem jeweiligen Endkunden zustande. Die in Ziff. -rsatzteile ausschliesslich bei [X] «zu beziehen», lichen Vermittlungstätigkeit für [X].

es spricht der Umstand, dass der Wartungsvertrag unden abgeschlossen wird, gegen einen Eigen- n». Vor diesem Hintergrund ist in Bezug auf eine von auszugehen, dass Anhaltspunkte für vertikale gen.

:seitigungsvermutung

rbs wird insbesondere vermutet bei Abreden zwi- Jfen über Mindest- oder Festpreise sowie bei Ab- ung von Gebieten, soweit Verkäufe in diese durch ssen werden (Art. 5 Abs. 4 KG).

. 4 KG ist für die Widerlegung der Vermutung eine icksichtigung des Intrabrand- und des Interbrand- nd ist, ob genügend Intrabrand- oder Interbrand- ht oder die Kombination der beiden zu genügend ek). Um festzustellen, ob die Vermutung der Be- rlegt werden kann, ist vorab der relevante Markt Vorabklärung nicht eingehend geprüft zu werden, rbsbeseitigung umgestossen werden kann.'?%

og zu Art. 11 Abs. 3 VKU"? nach einer sachlichen

en oder Leistungen, die von der Marktgegenseite rgesehenen Verwendungszwecks als substituier- VKU, der hier analog anzuwenden ist).'*° Die De- lgt demnach aus Sicht der Marktgegenseite und Der Begriff der «Marktgegenseite» bezeichnet die en die unzulässige Abrede bzw. das unzulässige jend ist, ob aus deren Optik Waren oder

echnik — Ersatzteilhandel Traktoren. nehmenszusammenschlüssen vom 17.6.1996 (VKU; L/WEKO.

et al /WEKO. mente/Pfizer.

Dienstleistungen miteinander im Wettbewer konkreten Untersuchung"? bzw. Vorabkläru

172. Die Marktgegenseite von [X] sind die E fragen [X] Brandschutzprodukte und damit und den «Agenten» nach.

173. Es stellt sich die Frage, ob Brandsch viceleistungen anderer Anbieterinnen für d schutzprodukten und -Serviceleistungen dai davon ausgegangen, dass das unter einer N dukt einer bestimmten Kategorie mit einem anderen Marke funktionell austauschbar ist ( der Endkundschaft ebenfalls mit Brandschu gen von [X] mit denjenigen anderer Anbiete

174. Die WEKO und das Sekretariat haben ten noch nicht zur Marktabgrenzung geäus von sachlich relevanten Märkten für Brandsc schutzprodukte ausgegangen. In Verfahren ; ebenso abgegrenzt.'4

Räumlich relevante Märkte

175. Der räumlich relevante Markt umfasst den sachlichen Markt umfassenden Wa (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU, der hier analog ar zung ist relevant, wo die von einer Wettbe troffenen Produkte nachfragt.

176. Vorliegend liegt es nahe, dass die

Schweiz und ggf. z. T. im umliegenden Aus! Brandschutzprodukten liegt es nahe, dass Schweiz oder lokal nachfragt, in einem best viceleistungen zu erbringen ist.'*

177. Die WEKO und das Sekretariat haben ten noch nicht zur Marktabgrenzung geäus: Brandschutzprodukte von einem mindesten leistungen an Brandschutzprodukten von eir werden kann, dass es sich um lokale Markt

141 BGE 139 | 72, 93 E. 9.2.3.1, Publigroupe SA

Hors-Liste Medikamente/Pfizer.

142 BGE 139 | 72, 93 E. 9.2.3.1, Publigroupe SA 143 RPW 2022/3, 573 ff., Vorabklärung i. S. [Bra abklärung i. S. Gebäudeversicherung Bern (GB versicherung in den liberalisierten Kantonen.

144 Autorité de la concurrence, decision n° 12-L ceuvre dans le secteur de la production, de la cc des extincteurs, Rz 218 ff.; Conseil de la concu saisine de la société France Incendie, S. 1-3: 4.7.1995 relative a des pratiques relevées sur | extincteurs, S. 1-3.

145 BGE 139 | 72, 92 E. 9.2.1 m. H., Publigroupe 146 Vgl. Autorité de la concurrence, decision n°

en ceuvre dans le secteur de la production, de la c des extincteurs, Rz 222.

b stehen.'*’ Auszugehen ist vom Gegenstand der ng.

-ndkundinnen und Endkunden in der Schweiz. Sie zusammenhängende [X] Dienstleistungen bei [X]

utzprodukte und damit zusammenhängende Ser- ie Marktgegenseite Substitute zu den [X]-Brand- stellen. Für die Zwecke dieser Vorabklärung wird larke einer Herstellerin verkaufte Brandschutzpro- Brandschutzprodukt der gleichen Kategorie einer vgl. Rz 182). Unter dieser Annahme sind aus Sicht tzprodukten zusammenhängende Serviceleistun- rinnen substituierbar.

| sich im Zusammenhang mit Brandschutzproduk- sert.'43 Für die Zwecke dieser Vorabklärung wird hutzprodukte und für Serviceleistungen für Brand- anderer Wettbewerbsbehörden wurden die Märkte

das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die ren oder Leistungen nachfragt oder anbietet zuwenden ist).'*° Für die räumliche Marktabgren- werbsabrede betroffene Marktgegenseite die be-

Endkundschaft die Brandschutzprodukte in der and nachfragt. In Bezug auf Serviceleistungen an die Endkundschaft die Serviceleistungen in der immten Umkreis des Ortes, an welchem die Ser-

| sich im Zusammenhang mit Brandschutzproduk- sert. Für die Zwecke dieser Vorabklärung wird für s nationalen Markt ausgegangen und für Service- em nationalen Markt, wobei nicht ausgeschlossen > handelt.

et al. /WEKO. ndschutzsystem]-Elemente; RPW 2011/4, 483 ff., Vor- V); RPW 2003/4, 741 ff., Vorabklärung i. S. Gebäude-

)-26 du 20.12.2012 relative a des pratiques mises en ymmercialisation, de l’installation et de la maintenance rrence, décision n° 05-D-23 du 18.5.2005 relative a la ' Conseil de la concurrence, decision n° 95-D-50 du es marchés de l'installation et de la maintenance des

SA et al. /WEKO. 12-D-26 du 20.12.2012 relative a des pratiques mises :ommercialisation, de l’installation et de la maintenance

C.4.3.2 Beurteilung der Wettbewerbssitu

178. Der Interbrand-Wettbewerb bezieht si dem Wettbewerb ausgesetzt ist durch ande den aufgrund der Eigenschaften, der Preis austauschbar ansehen.

179. Das Marktvolumen wird von [X] wie fo

Tabelle 1: Geschätztes Marktvolumen (umsatzbasiert

Bereich Gesamtmarktumsätze Schv Brandschutzpro- [...] Franken

dukte

Dienstleistungen'*’ | [...] Franken

Quelle: Angaben von [X]'*®

180. [X] gab in Bezug auf die realisierten U verkäufe inkl. Vermittlungen der «Agenten» käufer, die Produkte in eigener Regie weite entfallen.

181. Der Marktanteil von [X] beläuft sich ge rund [0-10] % im Bereich Brandschutzprodt tungen.

182. Auf die Frage nach den zehn umsatzs: Reihenfolge) die folgenden Unternehmen:

1. [...] 2. [...] 3. [...]

8. [...] 9. [...]

10. [...].

Bei diesen zehn genannten Mitbewerberinr schutzprodukten. Die Produkte sind hinsich schutzprodukten als austauschbar zu betrac

183. Die Betrachtung der von den vorsteh« gebotenen Brandschutzprodukte lässt darat nen und Endkunden mit [X]-Brandschutzpro nen. Daher ist aufgrund der Anzahl konkurr ausreichendem Interbrandwettbewerb auszi

147 Der Begriff «Dienstleistungen» wurde von [ Begriff mit «Serviceleistungen» gleichzusetzen i: 148 gl. Stellungnahme [X] vom 20.6.2023, S. 1.

lation

ch vorliegend insbesondere auf die Frage, ob [X] re Anbieter von Brandschutzprodukten, die Kun- > und des Verwendungszwecks der Produkte als

Igt geschätzt:

) / Anteil Marke [Y] 2022

veiz | Gesamtumsatz [X]

[...] Franken

[...] Franken

msätze an, dass davon ca. [90-100] % auf Direkt- und ca. [0-10] % auf andere Kanäle (Wiederver- rverkaufen und/oder warten ohne Preisvorgaben)

stützt auf ihre Schätzungen für das Jahr 2022 auf ikte und auf rund [0-10] % im Bereich Dienstleis-

ärksten Mitbewerbern nannte [X] (in absteigender

en handelt es sich um Anbieterinnen von Brand- lich ihres Verwendungszwecks als mit [X]-Brand- shten.

and genannten Wettbewerberinnen am Markt an- if schliessen, dass diese aus Sicht der Endkundin- dukten als austauschbar angesehen werden kön- ierender Anbieter von Brandschutzprodukten von ıgehen. Gestützt auf den aktuellen Kenntnisstand

X] nicht definiert, sodass derzeit unklar ist, ob dieser st oder darüber hinaus geht.

bieten die oben genannten Mitbewerberinn Brandschutzprodukte an, die mit denjeniger

184. Der Intrabrand-Wettbewerb bezieht sic kundinnen und Endkunden trotz der «Abre« dere Bezugsquellen als die Agenten vc mierte/grosse Schweizer Online-Handle' verkaufen'*°, ist von einem gewissen Mass

C.4.3.3 Widerlegung der Vermutung der

185. Für die vertikalen Preis- und Gebiets: Marktverhältnisse von der Widerlegung de auszugehen. Dies namentlich, weil auf den | tungen ein ausreichendes Mass an Interb schutzprodukten ein gewisses Mass an Intr:

C.4.4 Erhebliche Beeinträchtigung des

186. Kann die Vermutung der Beseitigung ' Abreden nach Art. 5 Abs. 4 bzw. Art. 5 Abs gerichts als i.d.R. erhebliche Wettbewerbsa hängig von quantitativen Kriterien wie dem h sächlicher Auswirkungen und der erfolgten |

187. Hinsichtlich der oben genannten Abre keine Elemente ersichtlich, welche auf eine hinweisen würden.

C.4.5 Rechtfertigung aus Effizienzgrür

188. Erweist sich die durch eine Abrede bev ob die Abrede durch Gründe der wirtschaftli tigen ist. Wettbewerbsabreden sind gemas: chen Effizienz gerechtfertigt, wenn sie (a) no kosten zu senken, Produkte oder Produktion Verbreitung von technischem oder beruflich neller zu nutzen; und (b) den beteiligten Un wirksamen Wettbewerb zu beseitigen.

189. Im vorliegenden Fall sind keine Rech [X] auch nicht geltend gemacht.

C.5 Ergebnis

190. Gegenstand der vorliegenden Vorabl Vertriebsmodell für [X]-Brandschutzprodukte leistungen Beschränkungen enthält, die als schränkungen i.S.v. Art. 5 KG zu betrachter

142 Vgl. https://www.galaxus.ch/en/search?filte (22.10.2024).

150 BGE 147 Il 72, 101 ff. E. 6.1 und 6.5, Pfizer E. 9.4.6, Gaba; BGE 144 Il 246, 262 ff. E. 10, Al

en ebenfalls Service- und Unterhaltsarbeiten für | von [X] austauschbar sein dürften.

h vorliegend insbesondere auf die Frage, ob End- Je» Brandschutzprodukte der Marke [Y] über an- n [X] beziehen können. Da namhafte/renom- rinnen Brandschutzprodukte der Marke [Y] an Intrabrand-Wettbewerb auszugehen.

Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs

abreden ist vor dem Hintergrund der dargelegten r Beseitigungsvermutung nach Art. 5 Abs. 4 KG Värkten für Brandschutzprodukte und Serviceleis- rand-Wettbewerb sowie zumindest bzgl. Brand- ıbrand-Wettbewerb besteht.

; Wettbewerbs

wirksamen Wettbewerbs widerlegt werden, gelten .3 KG gemäss der Rechtsprechung des Bundes- breden i. S. v. Art. 5 Abs. 1 KG."°° Dies gilt unab- Narktanteil der beteiligten Unternehmen sowie tat- Jmsetzung der Abrede.

de zwischen [X] und den «Agenten» sind zurzeit Ausnahme von der grundsätzlichen Erheblichkeit

iden

virkte Beeintrachtigung als erheblich, ist zu prufen, chen Effizienz i. S. v. Art. 5 Abs. 2 KG zu rechtfer- 5 Art. 5 Abs. 2 KG durch Gründe der wirtschaftli- twendig sind, um die Herstellungs- oder Vertriebs- sverfahren zu verbessern, die Forschung oder die em Wissen zu fördern oder um Ressourcen ratio- ternehmen in keinem Fall Möglichkeiten eröffnen,

tfertigungsgründe ersichtlich. Solche wurden von

<larung ist die Frage, ob das von [X] betriebene > (inkl. Ersatzteile) sowie diesbezüglicher Service- ; Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbe-

m. w. H.; BGE 143 Il 297, 318 ff. E. 5.2.5, E. 5.6 und timum SA.

191. Das [X]-Vertriebsmodell für Brandschi stützt auf die verfügbaren Informationen di Agentur nicht (Rz 153). Gestützt auf den be unzulässige vertikale Gebietsschutzabrede den damit verbundenen Serviceleistungen

den Serviceleistungen (Art. 4 Abs. 1 KG unc Vorabklärung ist es jedoch nicht erforderlich eines Gesetzesverstosses zu ziehen.'°’ Die suchung i. S. v. Art. 27 KG können vorlieger

192. Auf die Eröffnung einer Untersuchung eines solchen Verfahrens unverhältnismäss Einzelfalls sorgfältig und umfassend zu wür« gaben von [X] als auch diejenigen ihrer «A: vertriebliche Zusammenarbeit auf. So bestel schiedener Vertriebstypen. Dieser Umstanc zierten Anhaltspunkte für Wettbewerbsabre« Brandschutzprodukte und Serviceleistunger mente der verschiedenen Vertriebstypen k: eine Nichteröffnung einer Untersuchung sp denn angesichts der verhältnismässig gros: Brandschutzprodukten substituierbare Prod teile im Bereich von rund [0-10] % im Bereic reich Dienstleistungen. Schliesslich bot [? [...;[AgV dem Sekretariat an, Anpassungen v zusetzen, die das Sekretariat zur Beseitigur kungen anregen würde i. S. v. Art. 26 Abs. 2

193. Aus diesen Gründen scheint die Eröff angemessen zu sein. Stattdessen werden | mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zu |

194. Setzt [X] die Anregungen nicht um, be Präsidiums die Eröffnung einer Untersuchur

D Anregungen nach Art. 2

195. Nach Art. 26 Abs. 2 KG kann das Sekr derung von Wettbewerbsbeschränkungen a nahmen an, um die erwähnten Wettbewerbs

1. [X] stellt sicher, dass die gewählte Vert Voraussetzungen erfüllt. Falls [X] den \ sollte, stellt [X] insbesondere sicher, das men frei sind und es keinen unzulässig gen sind explizit als unverbindlich zu keı

2. Sollte [X] für den Verkauf von Brandschu so sind insbesondere die folgenden Anp

a) Die Agenten sind ausdrücklich : dukte nicht bei [X] kaufen, sonde dukten behält (Rz 119).

ıtzprodukte erfüllt in der gegenwärtigen Form ge- e oben genannten Voraussetzungen der echten kannten Sachverhalt bestehen Anhaltspunkte für n beim Vertrieb von Brandschutzprodukten und sowie für unzulässige vertikale Preisabreden bei 1 Art. 5 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 KG). Im Rahmen der ‚ definitive Schlussfolgerungen über das Vorliegen : Voraussetzungen für die Eröffnung einer Unter- 1d an sich als erfüllt betrachtet werden.

kann indes verzichtet werden, wenn die Eröffnung ig wäre. Dabei ist die gesamte Interessenlage des Jigen. Im vorliegenden Fall weisen sowohl die An- jenten» zahlreiche Unklarheiten in Bezug auf die nt das Vertriebsmodell von [X] aus Elementen ver- | ist ausschlaggebend für die vorstehend identifi- Jen i.S.v. Art. 5 Abs. 4 KG. Der Vertrieb von [X] für 1 ist weder klar geregelt, noch lassen sich die Ele- artellrechtskonform miteinander kombinieren. Für rechen die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, sen Anzahl Konkurrentinnen, die allesamt mit [X]- ukte anbieten, verfügt [X] über geringe Marktan- +h Brandschutzprodukte und rund [0-10] % im Be- X] bezüglich verschiedener unklarer Punkte im orzunehmen und offen zu sein, Massnahmen um- 1g oder Verhinderung von Wettbewerbsbeschrän- 2 KG.

nung einer Untersuchung i. S. v. Art. 27 KG nicht Massnahmen angeregt, um die Anhaltspunkte für jeseitigen.

shalt sich das Sekretariat vor, einem Mitglied des 1g zu beantragen (Art. 27 KG).

6 Abs. 2 KG

etariat Massnahmen zur Beseitigung oder Verhin- nregen. Das Sekretariat regt die folgenden Mass- sbeschrankungen zu verhindern.

riebsform die hierfür geltenden kartellrechtlichen /ertrieb über unabhängige Händlerinnen wählen s ihre Händlerinnen in der Preissetzung vollkom- en Gebietsschutz gibt. Allfällige Preisempfehlun- inzeichnen.

tzprodukten eine echte Agentur betreiben wollen, assungen vorzunehmen:

zu informieren, dass sie die [X]-Brandschutzpro- rn [X] als Auftraggeber das Eigentum an den Pro- b) [X] muss die Lagerkosten für die men (Rz 127).

c) [X] muss das Delkredererisiko vc

d) Die Agenten sind ausdrücklich : Kunden oder Dritten für Verluste

e) [X] muss entweder alle Werbeko entstandenen Werbekosten ents

f) [X] muss die marktspezifischen | ren und die Kosten dafür entwe entstandenen Kosten entschädig

3. [X] informiert ihre Vertragspartner (die ge lichen Form über die neue Organisation damit zusammenhängender Serviceleist die Vertragspartner in dieser Vertriebsfo chenden Belege ein.

E Kosten

196. Nach Art. 2 Abs. 1 GebV-KG"* ist get ursacht hat. Gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. b G verursacht haben, keine Gebühren zu bez; unzulässige Wettbewerbsbeschränkung erg

197. Im vorliegenden Fall sind die Vora Art. 3 Abs. 2 lit. b GebV-KG nicht erfüllt. E werbsbeschränkungen vor. Auf die Eröffnun Voraussetzung verzichtet, dass [X] sich der regungen nach Art. 26 Abs. 2 KG umsetzt. I

198. Nach Art. 4 Abs. 2 GebV-KG gilt ein richtet sich namentlich nach der Dringlichke führenden Personals. Auslagen für Porti so\ ren eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV-KG

199. Der Zeitaufwand der Vorabklärung be die Funktionsstufe der mit dem Fall betraute zen verrechnet:

  • 11,1 Stunden zu 290 Franken, erget

  • 146 Stunden zu 200 Franken, ergeb

  • 148 Stunden zu 130 Franken, ergeb

200. Daraus resultieren Verfahrenskosten \

201. Vorliegend ergab die Vorabklärung An nach Art. 4 Abs. 1 KG i. V. m. Art. 5 Abs. 4 51'659,00 Franken beträgt.

152 Verordnung vom 25.2.1998 über die Gebühre KG; SR 251.2).

[X]-Produkte und Ersatzteile vollständig überneh-

ilständig übernehmen (Rz 132).

zu informieren, dass [X] die Haftung gegenüber oder Schäden vollständig übernimmt (Rz 135).

sten übernehmen oder die Agenten für die ihnen chädigen (Rz 141).

nvestitionen (inkl. Cl-Anforderungen) klar definie- der übernehmen oder die Agenten für die ihnen jen (Rz 143).

>genwartigen «Agenten») in einer leicht verstand- des Vertriebs von [X]-Brandschutzprodukten und ungen und über die Rechte und Pflichten, welche rm haben und reicht dem Sekretariat die entspre-

Jührenpflichtig, wer ein Verwaltungsverfahren ver- ebV-KG haben Beteiligte, die eine Vorabklärung ahlen, sofern diese keine Anhaltspunkte für eine ibt.

ussetzungen für eine Gebührenfreiheit gemäss -S liegen Anhaltspunkte für unzulässige Wettbe- g einer Untersuchung wird insbesondere unter der | angeregten Massnahmen unterzieht und die An- Jamit hat [X] die Verfahrenskosten zu tragen.

Stundenansatz von 100 bis 400 Franken. Dieser it des Geschäfts und der Funktionsstufe des aus- vie Telefon- und Kopierkosten sind in den Gebüh-

).

läuft sich auf 305,1 Stunden und wird gestützt auf »n Mitarbeiter nach den folgenden Stundenansät-

end 3’219,00 Franken; end 29'200,00 Franken; end 19'240,00 Franken. on insgesamt 51'659,00 Franken.

haltspunkte fur unzulassige Wettbewerbsabreden KG, sodass die durch [X] zu bezahlende Gebühr

n zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG, GebV-

F Schlussfolgerungen

202. Das Sekretariat der Wettbewerbskom und die vorangehenden Erwägungen,

1. stellt fest, dass Anhaltspunkte dafür be kungen vorliegen;

2. verzichtet darauf, einem Mitglied des beantragen, sofern die [X] AG die Anregung

3. erhebt Verfahrenskosten von 51'659,

4. beschliesst, diesen Schlussbericht zu

mission, gestützt auf den bekannten Sachverhalt

stehen, dass unzulässige Wettbewerbsbeschrän-

Präsidiums die Eröffnung einer Untersuchung zu en nach Art. 26 Abs. 2 KG umsetzt;

0 Franken;

publizieren.

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale di complemento del Codice civile svizzero, Art. 394, Art. 418a e Art. 425 — letto nella versione del 1 gennaio 2024; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2025, 8 luglio 2025, 1 ottobre 2025 e 1 gennaio 2026.
  • Ordinanza sugli emolumenti nell’ambito della legge sui cartelli, Art. 2, Art. 3 e Art. 4 — letto nella versione del 1 gennaio 2013; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2025.