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Merkblatt: Wettbewerbsregeln - kurz erklärt

WEKO MExufgjL19cI · Entscheide der Wettbewerbskommission (WEKO)

Del 22 apr 2026

https://lexipedia.io/it/docs/ch/weko-comco-comco/mexufgjl19ci/de/merkblatt-wettbewerbsregeln-kurz-erklart

Consultato il 2 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Decisioni della Commissione della concorrenza (COMCO)
Fonte

Merkblatt: Wettbewerbsregeln - kurz erklärt

WETTBEWERBSREGELN KURZ ERKLÄRT

KARTELLE Abreden über Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen zwischen Konkurrenzunternehmen sind typischerweise besonders schädlich. Sie sind verboten und ziehen hohe Bussen nach sich.

PREISKARTELL MENGENKARTELL MARKTAUFTEILUNGSKARTELL

Konkurrentinnen sprechen die Preise miteinander ab. Konkurrentinnen teilen sich einen Markt nach Konkurrenten teilen sich Kundengruppen Quoten auf oder schränken die Menge ein. oder Marktgebiete auf. Beispiel: Abreden über Preise und Preisbestandteile, Rabatte, Margen, Submissionsabreden Beispiel: Einschränkung von Produktions-, Beispiel: Submissionsabreden Praxis: Libor, Luftfrachtspediteure, Strassenbau Bezugs- oder Liefermengen Praxis: Gerätebenzin, See-Gaster, Graubünden, Verzinkung Praxis: Sanitärgrosshändler Tunnelreinigung Empfehlungen Empfehlungen Empfehlungen

PREISBINDUNG & GEBIETSSCHUTZ MISSBRAUCH MARKTBEHERRSCHUNG Abreden über Wiederverkaufspreise oder die Abschottung des Schweizer Unternehmen missbrauchen ihre marktbeherrschende oder relativ Markts zwischen Lieferantin und Abnehmerin sind besonders schädlich, marktmächtige Stellung. Der Missbrauch von Marktbeherrschung zieht wenn es keine ökonomischen Rechtfertigungsgründe dafür gibt. Sie sind hohe Bussen nach sich. verboten und ziehen hohe Bussen nach sich.

MISSBRAUCH MISSBRAUCH PREISBINDUNG ZWEITER HAND ABSOLUTER GEBIETSSCHUTZ MARKTBEHERRSCHUNG RELATIVER MARKTMACHT

Lieferantin und Abnehmerin Lieferantin und Abnehmerin Marktstellung muss im Einzelfall Abhängiges Unternehmen hat keine sprechen sich über die Preise der vereinbaren, dass unaufgeforderte beurteilt werden, Marktanteil von ausreichende und zumutbare Abnehmerin ab. Bestellungen aus der Schweiz nicht 50 % ist Indiz für Marktbeherrschung; Ausweichmöglichkeiten; die bedient werden dürfen. Marktbeherrschung ist zulässig, aber Abhängigkeit ist im Einzelfall zu Beispiel: Lieferantin veranlasst, dass deren Missbrauch ist verboten. beurteilen. Relative Marktmacht ist die Abnehmerin die Beispiel: Exportverbote in zulässig, aber deren Missbrauch ist Preisempfehlungen einhält. ausländischen Vertriebsverträgen Beispiel: Geschäftsverweigerung, verboten. Praxis: Bergsportartikel, Hors-Liste Praxis: BMW, Gaba, Nikon Behinderung von Dritten auf deren Medikamente Absatzmärkten Praxis: Gesundheitswesen, Empfehlungen Praxis: ADSL, DCC, Gasmarkt, Büchermarkt, Automobilsektor Empfehlungen Naxoo, SDA, Sport im PayTV Merkblatt: Relative Marktmacht

WEITERE THEMEN

INFORMATIONSAUSTAUSCH PREISEMPFEHLUNGEN VON VERBÄNDEN ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Der Austausch wettbewerbssensibler Informationen Preisempfehlungen von Verbänden sind Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich zwischen Konkurrentinnen ist problematisch. problematisch. zulässig.

Beispiel: Austausch über Preise und Beispiel: mit Preisen versehene Beispiel: Unternehmen, die nur gemeinsam Preisbestandteile, Rabatte, Kosten, Margen Kalkulationshilfen eine Offerte einreichen können Praxis: ASCOPA, Leasing Praxis: USPI Neuchâtel (RPW 2012/3 657) Praxis: Jahresbericht WEKO 2013 Hinweise Oberwalliser Fahrlehrerkartell (RPW 2014/1 1) Hinweise Hinweise

KONTAKT UND ANZEIGEN Marktteilnehmer können bei Fragen und Unklarheiten die Wettbewerbsbehörden kontaktieren und Anzeigen und Selbstanzeigen einreichen.

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+41 58 462 20 40 unzulässige Verhaltensweisen Informationen & Merkblatt Kontaktformular Submissionsabreden

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