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A. Erwerbsort nur im Ausland (auch evtl. Telearbeit) und Abrechnung in der Schweiz Arbeitnehmende eines Schweizer Arbeitgebers sind aktuell nur im Ausland (auch evtl. Telearbeit) erwerbstätig und es wird für sie bei der Ausgleichskasse in der Schweiz abgerechnet. (= Frage 1 und 3 der Checkliste Arbeitgeber mit Ja beantwortet)

1 Bei Erwerbsort in einem EU/ EFTA-Staat müssen, sofern es sich um eine Entsendung handelt, die A1- Bescheinigungen resp. Sondervereinbarungen vorliegen. Ist dies der Fall?

2 Bei Erwerbsort in einem Vertragsstaat müssen die CoC's resp. Sondervereinbarungen vorliegen. Ist dies der Fall?

3 Bei Erwerbsort in einem Nichtvertragsstaat müssen Bestätigungen der Weitergeltung der Schweizer Rechtsvorschriften vorhanden sein. Ist dies der Fall?

B. Begleitende Familienangehörige von entsandten Arbeitnehmenden Entsandte Arbeitnehmende werden über die Versicherungsmöglichkeiten von begleitenden Ehegattinnen und Ehegatten resp. eingetragenen Partnerinnen und Partnern sowie von begleitenden Kindern nicht informiert. (= Frage 5 der Checkliste Arbeitgeber mit Nein beantwortet)

4 Den Arbeitgeber auf die Weiterversicherungsmöglichkeiten hinweisen (Beitrittsversicherung/ freiwillige Versicherung), resp. darauf aufmerksam machen, dass die Begleitperson nur in gewissen Fällen gestützt auf ein Sozialversicherungsabkommen automatisch mitversichert ist.

C. Erwerbsort Schweiz für Arbeitnehmende einer ausländischen Filiale oder eines ausländischen Hauptsitzes Bei ausländischer Filiale oder ausländischem Hauptsitz werden Arbeitnehmende von dort ausschliesslich in der Schweiz beschäftigt. (= Frage 6 der Checkliste Arbeitgeber mit Ja beantwortet)

5 Wird für diese Arbeitnehmenden in der Schweiz abgerechnet?

6 Liegen für diese Arbeitnehmenden gültige ausländische Entsendebescheinigungen (A1, CoC) oder Sondervereinbarungen vor?

D. Wohnsitz im Ausland und Erwerbsort nur in der Schweiz Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende mit Wohnsitz im Ausland, die nur in der Schweiz erwerbstätig und nicht entsandt sind. (= Frage 9 und 11 der Checkliste Arbeitgeber mit Ja beantwortet)

7 Wird für die Arbeitnehmenden in der Schweiz abgerechnet?

8 Handelt es sich bei den «Selbstständiger-werbenden», die für den Arbeitgeber tätig sind, effektiv um solche im AHV- rechtlichen Sinn?

9 Werden allfällige weitere Erwerbstätigkeiten dem Arbeitgeber gemeldet und wird dann die Versicherungsunterstellung neu geprüft?

E. Wohnsitz in einem EU/ EFTA-Staat und Mehrfachtätigkeiten à Grösstes Risiko von Falschunterstellung Arbeitnehmende, die àin einem EU/EFTA-Staat wohnen und die (kumulativ), àsowohl in der Schweiz als auch in einem oder mehreren EU/EFTA- Staaten erwerbstätig sind (auch evtl. Telearbeit), für einen anderen Arbeitgeber oder selbstständig (z. B. Nebenerwerb) arbeiten. (= Frage 12 der Checkliste Arbeitgeber mit Ja beantwortet)

10 Wird für Arbeitnehmende, àdie mehr als 25% in ihrem Wohnstaat unselbstständig erwerbstätig sind oder àdie mehr als 49% in ihrem Wohnstaat Telearbeit leisten (unselbstständig erwerbend) àdie weniger als 25% in ihrem Wohnstaat unselbstständig erwerbstätig sind (auch evtl. Telearbeit) und für mindestens einen anderen Arbeitgeber mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat (nicht Wohnsitzstaat) erwerbstätig sind, in der Schweiz abgerechnet?)

Überprüfen, ob eine A1- Bescheinigung Wohnsitzstaats vorliegt. Verneindenden meldet die Ausgleichskass den Fall dem zuständigen Tr im Wohnsitzsta

11 Wird für Arbeitnehmende, die mehr als 25% und weniger als 50% in ihrem Wohnstaat Telearbeit leisten (unselbstständig erwerbend) in der Schweiz abgerechnet?

12 Wird für Arbeitnehmende, die weniger als 25% in ihrem EU/ EFTA-Wohnstaat unselbstständig erwerbstätig sind (auch evtl. Telearbeit) und für àeinen/ mehrere Schweizer Arbeitgeber oder àeinen Arbeitgeber in der Schweiz und einen im Wohnsitzstaat arbeiten, in der Schweiz abgerechnet?

Überprüfen, ob eine A1- Bescheinigung vorliegt. Verneindenden meldet die Ausgleichskass den Fall dem zuständigen Tr im Wohnsitzsta und die Ausgleichskass stellt eine A1- Bescheinigung

13 Wird für Arbeitnehmende, die zusätzlich in einem EU/EFTA- Staat selbstständig erwerbend sind, in der Schweiz abgerechnet?

Überprüfen, ob eine A1- Bescheinigung vorliegt. Verneindenden meldet die Ausgleichskass den Fall dem zuständigen Tr im Wohnsitzsta und die Ausgleichskass stellt eine A1- Bescheinigung

Falls mehrere unselbstständige Erwerbstätigkeiten vgl. Frage 9/10.

F. Zusatzfragen

14 Werden dem Arbeitgeber Umzüge (ins Ausland resp. aus dem Ausland) mitgeteilt?

15 Ist beim Arbeitgeber ein interner Ablauf vorgesehen, wenn Arbeitnehmende: àim Ausland einem Nebenerwerb nachgehen àbei Wohnsitz im Ausland Telearbeit leisten?

[1] Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/ IV (WVP): https:// sozialversicherungen.admin.ch > AHV > Grundlagen AHV > Weisungen Beiträge > WVP

[2] Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV): https:// sozialversicherungen.admin.ch > AHV > Grundlagen AHV > Weisungen Beiträge > WFV

[3] Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML): https:// sozialversicherungen.admin.ch > AHV > Grundlagen AHV > Weisungen Beiträge > WML