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Termine für die technische Umsetzung der AHV 21 auf dem Ge-biet der zentralen Register der ZAS

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

22.09.2023

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 473

Termine für die technische Umsetzung der AHV 21 auf dem Gebiet der zentralen Register der ZAS

Am 1.1.2024 tritt die Rentenreform AHV 21 in Kraft. Die Umsetzung die- ser Rentenreform benötigt umfangreiche Anpassungen an den techni- schen Systemen der Ausgleichskassen und an den zentralen Registern der ZAS. Die Umstellung erfolgt über das Jahresende. Während der Um- stellung können die MZR-Meldungen für eine bestimmten Zeitspanne bei der ZAS nicht verarbeitet werden (sog. Frozen Zone).

Meldungen, die während der Frozen Zone ans Versichertenregister auf- gegeben werden, werden durch diese zurückgewiesen und müssen im neuen Jahr neu aufgegeben werden. Meldungen, die während der Frozen Zone ans Rentenregister aufgege- ben werden, werden erst im neuen Jahr verarbeitet.

Meldungen, die vor der Frozen Zone aufgegeben wurden, aber nicht mehr abgeschlossen werden konnten, werden grundsätzlich weiterge- führt und ordentlich abgeschlossen. Die Fristen sollten dafür ausreichen. Da die Umstellung aber immer gewisse Risiken beinhaltet, sollten solche offenen Prozesse während der Umstellung möglichst vermieden werden. Wird der Prozess nicht mehr im 2023 abgeschlossen, muss die beauftra- gende Kasse in solchen Fällen im 2024 gut prüfen, ob der Prozess funk- tioniert hat. Damit möglichst wenig Fälle offenbleiben, wurde die Frozen Zone gemäss der nachfolgenden Tabelle festgelegt. Diese zeigt den Zeitpunkt, an welchem die Meldungen ans Versicherten- oder Rentenre- gister, welche einen Prozess auslösen (z.B. Beauftragen eines Splittings, Eröffnen eines IK bei der ZAS), zum letzten Mal möglich sind.

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch

Prozess MZR-Nummern Letzter Auftrag bis Ende Frozen Zone (danach Start Frozen Zone)

Splitting MZR 95 14.12.2023 (16:55) Storno Splitting MZR 96 Ab 1.1.2024 kann ZIK MZR 71, 75, 79, 92, der Meldungsaus- 93, 94, 97, 98, 99 20.12.2023 (16:55) tausch im neuen IK-Eröffnung MZR 61, 63, 67 Format wieder ge- Alle Meldungen (inkl. startet werden. Webservices an VR 29.12.2023 (16:55) und RR)

Es liegt im Ermessen der Ausgleichskasse, neue Meldungen bereits vor der Frozen Zone zurückzuhalten (z.B. das Auslösen eines ZIK schon vor dem 20.12.2023). Offene Prozesse (z.B. ein laufendes ZIK) sollen hinge- gen möglichst vor dem Jahreswechsel, vor Beginn der Frozen Zone für alle Meldungen (29.12.2023), abgeschlossen werden.

Für weitere Auskünfte oder Fragen wenden Sie sich direkt an die Pro- jektleiterin oder den Projektleiter Ihres IT-Pools oder an Ihre Ansprech- partner in der ZAS (support-rc@zas.admin.ch).

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