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IV-Rundschreiben Nr. 439 / Ergänzungsblätter Regress (R) zur Anmeldung für Hinterlassenen- resp. IV-Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

03. Mai 2024

IV-Rundschreiben Nr. 439

Ergänzungsblätter Regress (R) zur Anmeldung für Hinterlassenen- resp. IV- Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte)

In Kürze:

  • Die Ergänzungsblätter R sind neu mit einer Vollmacht zur Auskunftserteilung im Regress resp. zur Einreichung der notwendigen Unterlagen versehen.

  • Die Ergänzungsblätter R sind von der hinterbliebenen resp. versicherten Person eigenhändig zu unterzeichnen.

Seit Beginn dieses Jahres sind auf dem Informationsportal AHV/IV die neuen ab sofort zu verwendenden Ergänzungsblätter Regress (R) zur Anmeldung für Hinterlassenenleistungen (318.273.01 – Version 1/23) und zur Anmeldung für IV-Leistungen (318.273.02 – Version 1/24) vorhanden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die neuen Ergänzungsblätter R möglichst rasch in den entsprechenden IT-Systemen hinterlegt werden.

Mit dem in den neuen Ergänzungsblättern R unter der Überschrift «Vollmacht» enthaltenen Passus ermächtigt die hinterlassene bzw. versicherte Person diverse, am Leistungsprozess beteiligte Personen und Stellen zur Auskunftserteilung gegenüber der zuständigen Durchführungsstelle für den Regress auf haftpflichtige Dritte.

Das Ergänzungsblatt R zur Anmeldung für IV-Leistungen gibt den Text von Art. 6a IVG wieder und entbindet überdies u.a. auch Anwältinnen und Anwälte gegenüber den Organen der AHV/IV für den Rückgriff auf Dritte von ihrer auf Amts- oder Berufsgeheimnis beruhenden Schweigepflicht.

Damit die Regressstellen die Vollmachten in den Einzelfällen gegenüber den erwähnten Personen und Stellen durchsetzen können, benötigen sie das von der hinterlassenen resp. versicherten Person eigenhändig unterzeichnete Ergänzungsblatt R. Wir bitten deshalb die Durchführungsstellen, darauf zu achten, dass die hinterbliebene resp. die versicherte Person das Ergänzungsblatt R unterschrieben hat, bevor es an die zuständige Regressstelle gesendet wird.

Entsprechend ist auch im Online-Formular im Abschluss folgender Satz vorhanden: «Bitte, unterzeichnen Sie das Formular eigenhändig und senden es per Post oder Mail an die zuständige Stelle. Besten Dank.».

Bei Fragen und/oder Bemerkungen steht Ihnen Peter Beck, Leiter Bereich Regress (Telefon: 058 464 06 64 oder E-Mail peter.beck@bsv.admin.ch) gerne zur Verfügung.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 439 / Ergänzungsblätter Regress (R) zur Anmeldung für Hinterlassenen- resp. IV-Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte) (gültig ab 03.05.2024)

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