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IV-Rundschreiben Nr. 221 vom 9. Juni 2005

Unter anderem auf Anregung von Seiten der IV-Stellen soll dieses Rundschreiben einige Unsicherheiten im Hilfsmittelbereich klären. Nach- folgend haben wir deshalb diverse Informationen zusammengefasst.

KSHA, Preislimiten

Bekanntlich wird Versicherten im AHV-Alter ohne IV-Besitzstand prinzi- piell ein Beitrag von 75% des Nettopreises (= „IV-Preis“ inkl. MwSt) an die Hilfsmittel gewährt. Im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmit- teln durch die AHV (KSHA) sind einige dieser Preislimiten bereits mit den entsprechenden 75% aufgeführt. Offenbar werden diese Limiten nicht von allen IV-Stellen gleich interpretiert, deshalb halten wir Folgen- des fest:

KSHA Ziff. 5.56.2, Perücken Der Betrag von Fr. 1000.-- ist als Kostenbeitrag (Höchstgrenze) zu ver- stehen. In der IV werden Fr. 1500.--/Kalenderjahr bezahlt. Die Fr. 1000.-- sind aufgrund Berücksichtigung einer allfälligen Beteiligung durch die EL bei weniger als 75% des IV-Betrages angesetzt. Den Versicherten kann der vollständige bezahlte Betrag bis zur Limite von Fr. 1000.-- durch die AHV rückvergütet werden.

KSHA Ziff. 11.57.3, Lupenbrillen Im Gegensatz zum alten KSHA sind hier neu die Preislimiten von 75% betragsmässig aufgeführt. Wie im Text zu Ziff. 11.57.3 geschrieben steht, sind beim Eingang von Rechnungen nur 75% des Nettopreises zu bezahlen, maximal bis zu der im KSHA aufgeführten Limite je nach Art der Lupenbrille. Beispiel: Kostet eine monokulare Lupenbrille im Fachhandel Fr. 500.--, vergütet die AHV der versicherten Person einen Betrag von Fr. 375.-- (75% des Verkaufspreises, Limite von Fr. 590.-- damit nicht überschrit- ten).

KSHA Ziff. 9.51.3

Diese Randziffer ist fehlerhaft: „...Diese rechnet die Mehrkosten direkt mit dem BSV ab...“. Natürlich sollte anstelle BSV „IV-Stelle“ erwähnt sein. Zudem handelt es sich bei den Stellen, welche über eine Berechtigung zur mietweisen Abgabe von Spezialrollstühlen verfügen korrekterweise nicht um die SAHB, sondern um die IV-Depots, welche lediglich von der SAHB im Auftrag des BSV verwaltet werden.

KHMI Anhang 1, Ziff 6.2/6.4

Die Grenzwerte der Ziffern 6.2 (existenzsicherndes Einkommen pro Mo- nat) und 6.4 (monatlicher Höchstbeitrag Dienstleistungen Dritter) wurden per 1.1.2005 auf Fr. 1613.-- erhöht (anderthalbfacher Mindestbetrag der ordentlichen Altersrente).

KHMI Anhang 1, Ziff. 4

Es wird eine neue Ziff. 4.2 erstellt: Bei der Abgabe von Kinderbuggys (anstelle eines Rollstuhls bei Kleinkindern) geht eine Kostenbeteiligung von Fr. 300.-- zu Lasten der versicherten Person (resp. deren Eltern), solange das Kind das Alter von 2 ½ Jahren noch nicht überschritten hat. Diese Regelung basiert auf KHMI Rz 1030.

KHMI 5.07.19 - Korrektur/Anpassung französische und italienische Version, Anpassung deutsche Version

Diese Ziffer entspricht in der französischen und italienischen Version nicht der deutschen Ausgabe. Der deutsche Text wird zudem leicht mo- difiziert. Nachfolgend die entsprechenden Anpassungen:

Anpassung KHMI Ziff. 5.07.19, 2. Absatz, deutsche Version Bei Verlust oder Beschädigung eines Hörgerätes erfolgt die Vergütung an den Akustiker gemäss Abgeltungsregelung der Paritätischen Vertrau- enskommission. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht....

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Complément au chiffre 5.07.19 CMAI, 2è paragraphe version française Si l’appareil est perdu ou endommagé, le remboursement à l’acousticien s’effectue selon le règlement de la commission paritaire de confiance. Dans le cadre se son devoir de diligence, …

Complemento/modifica del N. 5.07.19 CMAI, secondo paragrafo versio- ne in italiano In caso di smarrimento o danneggiamento di un apparecchio acustico, il rimborso all’audio-protesista avviene conformemente al regolamento del- la commissione paritetica di fiducia. L’assicurato, conformemente all’obbligo di ridurre il danno, …

Blindenführhunde - Ablauf Abgabe

Im Anhang zu diesem Rundschreiben liegt der Ablauf einer Blindenführ- hundeabgabe bei. Zu beachten ist insbesondere, dass die IV-Stelle der Führhundeschule umgehend zu melden hat, sollte die versicherte Per- son die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen oder ihr Antrag um Abgabe eines Hundes bereits von einer anderen Schule abgelehnt wor- den sein. Aufgrund verschiedentlich nicht korrekt ausgestellter Verfügungen ma- chen wir darauf aufmerksam, dass als Durchführungsstelle auf der Ver- fügung die Schule (und nicht der IV-Experte) genannt werden muss. Als Vorlage für die Verfügung ist der IV-Textkatalog beizuziehen; aufzufüh- ren sind insbesondere der Name des Hundes, die Miet- (ab Datum Ab- gabe Hund), Futter- und Einführungskosten. Die Verfügung kann erst dann erstellt werden, wenn die IV-Stelle den „Kontrollbericht über ein Führhundegespann“ mit Bestätigung des Be- stehens der Schlusskontrolle vom IV-Experten erhält.

Cochlea Implantate (CI) und BAHA im AHV-Alter

Es treten leider immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf die Versor- gung mit implantierten oder knochenverankerten Hörhilfen von Versi- cherten im AHV-Alter auf. Deshalb wiederholen wir an dieser Stelle das Nachfolgende.

Ist eine versicherte Person bereits im IV-Alter mit Hörgeräten versorgt worden, hat sie im AHV-Alter Besitzstand. Verschlechtert sich das Gehör nun im AHV-Alter und wird eine implantierte oder knochenverankerte Hörhilfe notwendig, so hat die versicherte Person im Rahmen der Be-

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sitzstandsgarantie Anspruch auf vollständige Vergütung der äusseren Komponente (Sprachprozessor) durch die Versicherung. Benötigt eine im AHV-Alter erstmals hörgeräteversorgte Person (kein Besitzstand) ein CI oder ein BAHA, so hat sie Anspruch auf 75% des Be- trages für die äussere Komponente dieser Versorgung. Implantierte und knochenverankerte Hörhilfen sind im KSHA nicht expli- zit aufgeführt. Da die äusseren Komponenten jedoch in die Kategorie der Hörgeräte fallen, sind sie diesen prinzipiell gleichgestellt.

Expertisen ORL-Expertenärzte

Die Kommission für Audiologie und Expertenwesen hat Anfang 2003 im Zusammenhang mit der Einführung des Tarmed die Expertenempfeh- lungen von 2001 in Bezug auf die Verrechnung von Erst- und Schluss- expertisen geändert/ergänzt. Offenbar sind die Richtlinien der zu ver- rechnenden Taxpunktwerte nicht allen IV-Stellen bekannt. In der Beilage senden wir Ihnen deshalb das Informationsschreiben von Prof. Dr. Probst, Präsident der Audiologie-Kommission, mit den modifizierten Empfehlungen zu. Bezüglich Sprachaudiometrie mit Störlärm bei der Schlussexpertise ist zu erwähnen, dass dieser Test seit Sommer 2003 auch in französisch und italienisch zur Verfügung steht (WIN-Test). Die Schlussexpertise mit der Position „Störlärm bei Sprachaudiogramm“ kann nach Ermessen des ORL-Experten durchgeführt werden (gilt für IV und AHV).

Folgende Ziffern werden in den Kreisschreiben ergänzt/abgeändert:

KSHA Ziff. 9.51.3: Wird aus invaliditätsbedingten Gründen ein Spezialrollstuhl benötigt, verweisen die Mietstellen die Versicherten an das nächste IV-Depot (s. Anhang Ziff. 3). Dieses rechnet die Mehrkosten direkt mit der zuständi- gen IV-Stelle ab. Sämtliche IV-Depots sind den Mietstellen gemäss die- sem Kreisschreiben gleichgestellt.

KHMI Anhang 1, Ziff. 6.2 und 6.4: Fr. 1613.--

KHMI Anhang 1, Ziff. 4.2 (neu), Kostenbeteiligung: Kinderbuggys (anstelle Rollstuhl) für Kinder bis 2 ½ Jahre - Fr. 300.--

KHMI d, Ziff. 5.07.19, 2. Absatz: Bereich Aufsicht Seite 4 von 5

Bei Verlust oder Beschädigung eines Hörgerätes erfolgt die Vergütung an den Akustiker gemäss Abgeltungsregelung der Paritätischen Vertrau- enskommission. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht... KHMI f, Ziff. 5.07.19, 2. Absatz: Si l’appareil est perdu ou endommagé, le remboursement à l’acousticien s’effectue selon le règlement de la commission paritaire de confiance. Dans le cadre de son devoir de diligence,… KHMI i, Ziff. 5.07.19, 2. Absatz: In caso di smarrimento o danneggiamento di un apparecchio acustico, il rimborso all’audio-protesista avviene conformemente al regolamento del- la commissione paritetica di fiducia. L’assicurato, conformemente all’obbligo di ridurre il danno,…

Anhänge:

- Ablauf Blindenführhundeabgabe - Aenderungen zu den Empfehlungen für IV-Expertenärzte der Audiolo- gie-Kommission

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