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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

24.01.2017

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 391

Migration der Zahlungsanweisungen mit Barauszahlung am Domizil

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Gespräche zwischen EDI, BSV und PostFinance bezüglich Überführung der Zahlungsanweisung in die briefgebun- dene Alternativlösung zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen sind.

Folgendes wurde entschieden:  PostFinance verzichtet auf die Einführung von Kontingenten.  Damit den Ausgleichskassen genügend Zeit bleibt, die Alternativlösung zu im- plementieren, hat PostFinance zugestimmt, die bisherige Zahlungsanweisung noch bis Ende Oktober 2017 zur Verfügung zu stellen.

Für die Umstellung auf die neue Lösung müssen die Ausgleichskassen ihre Auszah- lungen, die mittels der briefgebundenen Alternativlösung erfolgen sollen, der PostFi- nance bekanntgeben. PostFinance sorgt dafür, dass das Bargeld in einem einge- schriebenen Brief zugestellt wird. Es kommen nur Personen in Betracht, die heute schon von der Zahlungsanweisung profitieren.

Wir sind überzeugt, damit eine partnerschaftliche Lösung gefunden zu haben, die die Interessen der Ausgleichskassen, der Rentenbeziehenden und der PostFinance best- möglich berücksichtigt.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bis Ende Februar 2017.

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