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Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) (Gültig ab 1.1.2022; Stand 1.1.2026)

Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS)

Gültig ab 1. Januar 2022

Stand: 1. Januar 2026

318.108.03 d

01.26

Vorwort 1. Januar 2026

Neugestaltung Codierung Verfügungen zur Haftung nach Art. 68quinquies IVG (gemäss Rundschreiben Nr. 453)

Bei Kostenübernahme

Rz 537.1 Leistungscode Haftung nach Art. 68quinquies IVG

Neue Randziffer mit neuem Leistungscode 599

Rz 543 Verknüpfung bei Haftung für Schäden in Einsatz­

betrieben nach Art. 68quinqies IVG Ersetzt bisherige Rz 543 und regelt die Zusatzanga­ ben zum neuen Leistungscode 599

Bei Ablehnung

Rz 605 Betroffene Leistung

Neuer Code 12 «Haftung nach Art. 68quinquies IVG»

7 Beschlüsse betreffend Renten und HE für Volljährige

sowie Revisionen der Renten und der HE für XVI. Psychische Erkrankungen und schwere XIX. Missbildungen, bei denen mehrere Organsysteme

XXI. Angeborene Leiden ausserhalb des Anhangs GgV-EDI .. 77 XXIV. Allergien, Stoffwechsel- und Ernährungskrankheiten, XXV. Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Anhang 3: Übersichtstabelle Zusatzcodes berufliche

Abkürzungen

ALV Arbeitslosenversicherung

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

AHVG Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen­ versicherung

ATSG Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozial­ versicherungsrechts

BEFAS Berufliche Abklärungsstellen der IV

CMBB Case Management Berufsbildung

EBA Eidgenössisches Berufsattest

EbA Erstmalige berufliche Ausbildung

EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

GgV-EDI Verordnung über Geburtsgebrechen

HE Hilflosenentschädigung

HVA Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung

HVI Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung

KHMI KHMI

KSAB Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag

KSBEM Kreisschreiben über die beruflichen Eingliederungs­ massnahmen der Invalidenversicherung

KSGLS Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungs­ statistik

KSHE Kreisschreiben über die Hilflosenentschädigung der AHV/IV

KSIR Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der In­ validenversicherung

KSVI Kreisschreiben über das Verfahren in der Invaliden­ versicherung

KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung

KZIL Kreisschreiben über die Zahlung der individuellen Leistungen in der IV und der AHV

MBZV Mahn- und Bedenkzeitverfahren

IV Invalidenversicherung

IVG Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

IVV Verordnung über die Invalidenversicherung

Rz Randziffer

RAD Regionaler Ärztlicher Dienst

SAHB Schweizerische Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte

UV IV Unfallversicherung von Personen in Massnahmen der IV

UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung

VAG Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versiche­ rungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)

vP versicherte Person(en)

WL DILIV Wegleitung zum Datenaustausch zwischen IV-Stel­ len und ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV

ZAS Zentrale Ausgleichsstelle

1 Einleitung

1.1 Zweck

101 Das KSGLS regelt die Erhebung von Daten, die zur Auf­

sicht über die Versicherung im Rahmen der IV und der AHV benötigt werden. Es richtet sich an die Fachpersonen der IV-Stellen, die für die Codierung zuständig sind. Es be­ inhaltet die Codes mit fachlicher Definition und die Anwei­ sungen zu deren Anwendung. Grundlage bilden die Art. 76

102 Die technischen Anforderungen, Abläufe und Definitionen

zur Erhebung sind in der Wegleitung zum Datenaustausch zwischen IV-Stellen und ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL DILIV) geregelt.

1.2 Anwendungsbereich

103 Die nachstehenden Weisungen sind anwendbar auf zuge­

sprochene bzw. abgelehnte Leistungen in den Bereichen: – Früherfassung – Anmeldungen betreffend Leistungen der IV/AHV – Angebot medizinische Fallführung – Verfügungen/Mitteilungen betreffend externer medizini­ scher Fallführung – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Abklärungsmass­ nahmen – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Hilfsmittel der IV/AHV – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Massnahmen der Frühintervention der IV – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Eingliederungs­ massnahmen der IV – Abbruch Berufliche Eingliederungsmassnahmen – Abschluss beruflicher Eingliederungsprozess – Verfügungen/Mitteilungen betreffend Auflagen – Abschluss Auflagen – Ablehnungen von Leistungen

– Mitteilungen des Beschlusses betreffend Invalidenrente und HE der IV – Mitteilung des Beschlusses betreffend HE der AHV

2 Früherfassung

201 Zeitpunkt

Die Daten werden beim Abschluss der Früherfassung an die ZAS übermittelt. Die Früherfassung gilt als abgeschlos­ sen, wenn die IV-Stelle die versicherte Person auffordert, sich bei der IV anzumelden, oder wenn sie ihr mitteilt, dass eine Anmeldung bei der IV nicht angezeigt ist.

202 Datum der Meldung

Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Eingang der Meldung

203 Versicherung

Code Bezeichnung und Erläuterungen 1 IV

204 Formular Meldung

Code Bezeichnung und Erläuterungen

001.100 Meldeformular für Erwachsene:

Früherfassung

001.101 Meldeformular für Jugendliche:

Früherfassung

205 Meldeinstanz

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Versicherte Person sowie deren gesetzliche

Vertretung

2 Im gemeinsamen Haushalt lebende Familien­

angehörige der versicherten Person

3 Arbeitgeber der versicherten Person

4 behandelnde Ärzte/Chiropraktoren der versi­

cherten Person

Code Bezeichnung und Erläuterungen

5 Krankentaggeldversicherer KVG

6 Die dem VAG unterstellten Versicherungsun­

ternehmen, die eine Krankentaggeld- oder Rentenversicherung anbieten

7 Der Unfallversicherer nach Art. 58 des Bundes­

gesetzes vom 20. März 1981 über die Unfall­ versicherung (UVG)

8 Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, die

dem Freizügigkeitsgesetz unterstehen

9 Durchführungsorgane der ALV

10 Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhil­

fegesetze

11 die Militärversicherung

12 die Krankenversicherer

13 die kantonalen Instanzen nach Art. 68bis

Abs. 1bis IVG (Kantonale Koordinationsstel­

14 die kantonalen Instanzen nach Art. 68bis Abs.

1ter IVG (kantonale Brückenangebote)

206 Datum Abschluss Früherfassung

Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Abschluss der Früherfassung

3 Anmeldungen

301 Zeitpunkt

Beim Eingang einer Anmeldung wird diese erfasst. Eine Anmeldung liegt dann vor, wenn eines der Formulare ge­ mäss Rz 304 bei der IV-Stelle eingereicht wird. Bei anderer Form der Anmeldung (z.B. telefonisch) ist der Eingang in den Akten zu vermerken und das Datum sinngemäss nach

Rz 302 zu setzen.

3.1 Angaben zur Anmeldung

302 Datum der Anmeldung

Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum − Datum des Eingangs des Formulars − Das Datum der Einreichung eines formlo­ sen Schreibens oder eines unrichtigen For­ mulars gilt als massgebendes Anmeldeda­ tum, sofern die Nachfrist zur Nachbesse­ rung der Anmeldung eingehalten wird.

303 Versicherung

Code Bezeichnung und Erläuterungen 1 IV 2 AHV

304 Anmeldeformular

Code Bezeichnung und Erläuterungen Anmeldungen der IV

001.001 Anmeldung für Erwachsene: Berufli­

che Integration/Rente

001.002 Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmit­

tel IV

001.003 Anmeldung für Minderjährige: Medizi­

3 nische Massnahmen, Berufliche Mas­

snahmen und Hilfsmittel

001.004 Anmeldung und Fragebogen für eine

Hilflosenentschädigung der IV

001.005 Anmeldung für eine Hilflosenentschä­

digung Minderjährige

001.006 Anmeldung für Erwachsene: Assis­

tenzbeitrag der IV

001.007 Anmeldung: Assistenzbeitrag für Min­

derjährige Anmeldungen der AHV

009.001 Anmeldung für Hilfsmittel-Leistungen

der AHV

009.002 Anmeldung und Fragebogen für eine

Hilflosenentschädigung der AHV Kein Formular

9 Kein Formular/anderes Formular eingereicht

305 Erstanmeldung

Eine erstmalige Anmeldung liegt dann vor, wenn die versi­ cherte Person angibt, bisher noch keine Anmeldung für Leistungen der IV eingereicht zu haben und/oder

– Gemäss den Angaben in Telezas und/oder Sumex bis­ her keine Leistungen ausgerichtet wurden und/oder – Keine Verfügungen, Mitteilungen oder Beschlüsse bisher erlassen wurden.

Falls vorgängig einzig eine Meldung nach Art. 3b IVG (Früherfassung) folgte, ist die nachfolgende Anmeldung als erstmalig zu erfassen.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Nein

1 Ja

2 Ja, bei Grenzgängern, die noch keine IV-An­

meldung eingereicht haben

9 Unbekannt

306 Bezug ALV-Taggelder/Arbeitslosigkeit

Im Formular 001.001 Anmeldung für Erwachsene: Berufli­ che Integration/Rente ist der Bezug von ALV-taggeldern zu überprüfen: Wird ein Taggeldbezug innerhalb der letzten drei Jahre vor der Anmeldung ausgewiesen, ist die Arbeits­ losigkeit zu erfassen. Im Zweifelsfall ist diese Angabe ge­ sondert zu überprüfen. Liegen sowohl Zeiten von teilweiser und voller Arbeitslosigkeit vor, ist Code 2 anzugeben

Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Nein

1 Ja, Teilarbeitslosigkeit

2 Ja, Vollarbeitslosigkeit

9 Unbekannt

307 Sozialhilfebezug

7/23 Unter denselben Voraussetzungen wie der Bezug von ALV-Taggeldern/Arbeitslosigkeit gemäss Rz 306 ist der Bezug von Sozialhilfe innerhalb der letzten drei Jahre vor der Anmeldung zu prüfen.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Nein

1 Sozialhilfebezug

9 Unbekannt

3.2 Zusatzangaben zur Erwerbstätigkeit vor der Anmeldung

308 Zeitpunkt

Die Angaben zur Erwerbstätigkeit werden beim Eingang des Formulars Anmeldung für Erwachsene: Berufliche In­ tegration/Rente (001.001) erfasst oder spätestens zum Zeitpunkt der Verfügung/Mitteilung einer beruflichen Mass­ nahme bzw. zum Zeitpunkt des Beschlusses für eine or­ dentliche Rente vergeben.

309 Die Erhebung beschränkt sich auf versicherte Personen,

die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

310 Arbeitsplatz bei Anmeldung

Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Arbeitsplatz nicht vorhanden

1 Arbeitsplatz vorhanden

311 Branche / Funktion / Beruf / Ausbildung

Es sind die Angaben der letzten Erwerbstätigkeit vor der Anmeldung zu erfassen. Liegt diese mehr als drei Jahre vor der Anmeldung zurück, ist «nicht erwerbstätig» (Code 40/8/37) zu verwenden. Übte die versicherte Person vor Einreichen der Anmeldung gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten aus, so sind die Angaben für jene Erwerbstätigkeit zu erfassen, in der die versicherte Person das höchste Einkommen erzielt hat. Ausbildungen im Ausland sind analog der schweizerischen Ausbildungen zu codieren.

Ausnahmen: – Bei «erstmaliger beruflicher Ausbildung» (Codes 401 – 430) ist nur die Ausbildung zu erfassen. Die anderen An­ gaben (Branchen/Funktionen/ausgeübter Beruf) sind als «Nicht erwerbstätig» (Code 40/8/37) zu codieren

312 Codes Branche

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Land- und Forstwirtschaft

2 Bergbau, Steine und Erden

3 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak

4 Textilien und Bekleidung

5 Lederwaren, Schuhe

6 Be- und Verarbeitung von Holz

7 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe

8 Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung

9 Gummi- und Kunststoffwaren

10 Glas-, Keramik- und Zementwaren

11 Metall, Metallerzeugnisse

12 Maschinenbau

13 Elektrotechnik, Elektronik, Optik

14 Uhren

15 Fahrzeugbau

16 Möbel, Schmuck, usw.; Recycling

17 Energie- und Wasserversorgung

Code Bezeichnung und Erläuterungen

18 Baugewerbe

19 Autohandel und -reparatur, Tankstellen

20 Grosshandel

21 Detailhandel, Gebrauchsgüterreparatur

22 Gastgewerbe

23 Verkehr, Nachrichtenübermittlung

Kreditgewerbe ohne Banken und Versicherun­ gen

25 Banken

26 Versicherungen

27 Immobilienwesen, Vermietung

28 Informatik

29 Forschung und Entwicklung

30 Dienstleistungen für Unternehmen

31 Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

32 Unterrichtswesen

33 Gesundheits- und Sozialwesen

34 Sonstige öffentliche Dienstleistungen

35 Persönliche Dienstleistungen

Anstellung in Privathaushalt (z.B. Hausange­ stellte, Raumpflegerin) Nicht erwerbstätig (z.B. Ausbildung, Haus­ frauen/-männer)

99 Keine Angabe

313 Codes Funktion

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Selbständig

2 Kaderfunktion

3 Fachfunktion

4 Hilfsfunktion

5 Lehrling

6 Heimarbeiter/in

8 Nicht erwerbstätig (z.B. Hausfrauen, Hausmän­

ner)

9 Keine Angabe

314 Codes letzter ausgeübter Beruf

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht

Lebens-/Genussmittelherstellung und –verarbei­ tung

3 Textil- und Lederherstellung und -verarbeitung

4 Keramik- und Glasverarbeitung

5 Metallverarbeitung und Maschinenbau

Elektrotechnik, Elektronik, Uhrenindustrie, Fahr­ zeug- und Gerätebau sowie -unterhalt Holzverarbeitung, Papierherstellung und –verar­ beitung

8 Graphische Industrie

9 Chemie- und Kunststoffverfahren

10 Übrige be- und verarbeitende Berufe

11 Ingenieurberufe

12 Techniker/innen

13 Technische Zeichner/innen

14 Maschinisten/Maschinistinnen

15 Informatik

16 Baugewerbe

Bergbau, Stein- und Baustoffherstellung sowie verarbeitung

18 Handel und Verkauf

19 Werbung, Marketing, Tourismus und Treuhand

20 Transport und Verkehr

21 Post- und Fernmeldewesen

22 Gastgewerbe und Hauswirtschaft

23 Reinigung, Hygiene, Körperpflege

24 Unternehmer, Direktoren und leitende Beamte

Code Bezeichnung und Erläuterungen

25 Kaufmännische und administrative Berufe

26 Bank- und Versicherungsgewerbe

27 Ordnung und Sicherheit

28 Rechtswesen

29 Medienschaffende und verwandte Berufe

30 Künstlerische Berufe

31 Unterricht, Bildung, Seelsorge und Fürsorge

32 Wissenschaften

33 Gesundheitswesen

34 Sport und Unterhaltung

35 Dienstleistungsberufe, wenn nicht anderswo

36 Übrige Berufe

Nicht erwerbstätig (z.B. Ausbildung, Haus­ frauen/-männer)

99 Keine Angabe

315 Codes höchste abgeschlossene Ausbildung

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Weniger als 6 Jahre obligatorische Schule

2 Obligatorische Schule (ohne Sonderschule)

3 Sonderschule (inkl. integrierte Sonderschule)

4 Vorbereitung auf eine Hilfstätigkeit oder auf eine

Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte (z.B. IV-Anlehre, Praktische Ausbildung INSOS)

5 Berufliche Grundbildung (eidg. Berufsattest,

eidg. Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität)

6 Allgemeinbildende Schulen (Gymnasium, Fach­

mittelschule)

7 Höhere Berufsbildung (z.B. höhere Fachschu­

len, Berufsprüfung, höhere Fachprüfung)

8 Hochschulen (Universität, ETHZ, EPFL, Fach­

hochschulen, Pädagogische Hochschulen)

9 Unbekannt

4 Angebot medizinische Fallführung

401 Zeitpunkt

Bietet die IV-Stelle eine medizinische Fallführung an, wird dies zusammen mit den nachfolgenden Angaben gemel­ det, nachdem bekannt ist, ob das Angebot angenommen wird.

402 Datum des Angebots

Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Gemeldet wird das Datum, an welchem das Angebot gemacht wurde. Annahme der medizinischen Fallführung Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Abgelehnt

1 Angenommen

5 Individuelle Massnahmen

501 Zeitpunkt

Die Daten werden in Form von Codes bei der der Zuspra­ che oder Anordnung der Massnahmen gemäss Leistungs­ codes der Kapitel 5.2 bis 5.8 vergeben.

5.1 Übergreifende Regelungen

502 Datum der Anmeldung

Code Bezeichnung und Erläuterungen Es ist das Datum der Anmeldung oder des Re­ visionsgesuches anzugeben, auf das der Ent­ scheid zurückzuführen ist. Wenn es sich um eine Revision von Amtes we­ gen handelt, gilt das Datum des Auslösens die­ ser Revision als Anmeldedatum. Dies ist in der Datum Regel das gemäss Rz 6040 KSVI,

Rz 7010 KSAB bzw. Rz 8002 KSHE vorgese­

hene Revisionsdatum oder wenn die Revision früher als vorgesehen erfolgt bzw. kein Revisi­ onsdatum festgelegt wurde das Datum des Versandes des Revisionsfragebogens.

503 Leistungscode

Jede Massnahme, die zugesprochen respektive angeord­ net wird, ist mit dem entsprechenden Leistungscode zu er­ fassen.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Die Leistungscodes der einzelnen Massnah­ Leis­ tungs­ men sind in den nachfolgenden Kapiteln 5.2 code bis 5.8 aufgeführt.

504 Anfangs- und Enddatum der Gültigkeit

Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei zeitlich beschränkten Massnahmen sind Beginn und Ende der Massnahme anzugeben. Datum Für Präzisierungen zu den beruflichen Einglie­ derungsmassnahmen siehe Rz 530.

505 Gebrechens- und Funktionsausfallcode

1/24 Der Gebrechens- und Funktionsausfall ist für alle Mass­ nahmen zu codieren. Ausgenommen sind lediglich folgen­ den Massnahmen: – Zusprachen an Versicherte betreffend Hilfsmittel der AHV. – Anordnungen betreffend Abklärungsmassnahmen, so­ fern Gebrechen und Funktionsausfall noch nicht bekannt sind.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Die Liste der Gebrechen ist im Anhang 1 er­ sichtlich. Jede Verfügung/Mitteilung ist mit dem Code je­ nes Gebrechens zu erfassen, das für die Zu­ sprechung der jeweiligen Leistung entschei­ dend ist. Die Codes für Geburtsgebrechen sind auch für Gebre­ Erwachsene anzuwenden, die als Versicherte chen bis zum vollendeten 20. Altersjahr für die ent­ sprechenden Gebrechen Leistungen der IV er­ halten haben. Wird jedoch eine Leistung für ein Geburtsgebrechen, das in der GgV-EDI enthal­ ten ist, erstmals einer vP im erwachsenen Alter zugesprochen, so ist immer ein Code aus dem

2. Abschnitt der Liste der Gebrechenscodes

(Krankheiten und Unfälle) zu wählen. Funkti­ Die Liste der Funktionsausfälle ist im Anhang 2 onsaus­ ersichtlich. fall

Code Bezeichnung und Erläuterungen Es ist möglich, dass bei einer Leistung keine Funktionsstörung vorliegt (häufig bei der Be­ handlung von Geburtsgebrechen). In diesen Fällen ist der Code 00 zu wählen.

5.2 Abklärungsmassnahmen

5.2.1 Leistungscodes

506 Abklärungsmassnahmen (Art. 43 ATSG und Art. 72bis

01/25 IVV) Code Bezeichnung und Erläuterungen

290 Polydisziplinäres medizinisches Gutachten

291 Monodisziplinäres medizinisches Gutachten

292 Bidisziplinäres medizinisches Gutachten

293 RAD-Untersuchungen

Beruflich-medizinische Abklärungen zur Ein­ gliederungsfähigkeit − Der Leistungscode 296 umfasst nicht nur Ab­ klärungen in den beruflichen Abklärungsstellen BEFAS, sondern alle beruflich-medizinischen Abklärungen zur Eingliederungsfähigkeit der

296 versicherten Person nach Art. 43 ATSG.

− Ist die Eingliederungsfähigkeit jedoch geklärt und die versicherte Person kann im Rahmen einer Berufsberatung nach Art. 15 IVG mögli­ che Berufsrichtungen vertieft abklären, sind die Leistungscodes 532 und 533 zu verwenden (siehe Kapitel 5.7). Übrige Abklärungsmassnahmen − Nur Abklärungsmassnahmen, welche keinem oben aufgelisteten Code zugeordnet werden können, fallen unter den Sammelcode 280. − Hinweis zur Verwendung als Verfügungsnum­ mer: Die Ausnahmebestimmung gemäss Rz 20

Code Bezeichnung und Erläuterungen KZIL erlaubt die Bezahlung der dort aufgeführ­ ten Abklärungsmassnahmen ohne Verfü­ gung/Mitteilung. In diesem Falle wird die Ziffer

280 anstelle der fehlenden Verfügungsnummer

eingesetzt und die Massnahme wird unter dem Leistungscode 280 abgerechnet.

507 Fachtechnische Abklärungen SAHB

Diese Codes kommen auch in der Rechnungsbearbeitung zur Anwendung, wenn Rechnungen ohne Verfügung/Mittei­ lung (siehe Rz 20 KZIL) bezahlt werden.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Fachtechnische Gutachten SAHB Prothetik/Or­ thetik

282 Fachtechnische Gutachten SAHB Rollstühle

Fachtechnische Gutachten SAHB bauliche Mass­ nahmen (inkl. Treppenlifte)

284 Fachtechnische Gutachten SAHB andere

5.2.2 Zusatzcodes

508 Verfahrensphase bei Abklärungsmassnahmen

1/24 Bei Verfügungen/Mitteilungen für RAD-Untersuchungen und medizinische Gutachten (Leistungscodes 290-293) ist anzugeben, während welcher der folgenden Verfahrens­ phasen die Abklärung in Auftrag gegeben wird.

Code Bezeichnung und Erläuterungen − Phase vor dem ersten Entscheid über die Durchführung von Eingliederungsmassnahmen

1 (Art. 49 IVG) einschliesslich Abklärungsmass­

nahmen im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen.

2 Während des Eingliederungsprozesses

3 Während der Rentenprüfung

4 Im Rahmen einer Rentenrevision

509 Ergebnis des Einigungsversuchs bei monodisziplinä­

7/23 ren Gutachten Bei Verfügungen/Mitteilungen nach durchgeführtem Eini­ gungsversuch (gemäss Rz 3082 ff. KSVI) bezüglich mo­ nodisziplinärer Gutachten (Leistungscode 291) ist anzuge­ ben, ob es zu einer Einigung zwischen der versicherten Person und der IV-Stelle gekommen ist oder nicht.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Erfolgreiche Einigung zwischen versicherter Per­

1 son und IV-Stelle (Mitteilung gemäss

Rz. 3086 KSVI)

Keine erfolgreiche Einigung zwischen versicher­

2 ter Person und IV-Stelle (Verfügung gemäss

Rz. 3087 KSVI)

510 Zusatzcodes beruflich-medizinische Abklärungen

Bei den beruflich-medizinischen Abklärungen zur Einglie­ derungsfähigkeit (Leistungscode 296) werden alle Zusatz­ codes der beruflichen Eingliederungsmassnahmen in Kapi­ tel 5.7.2 angewendet.

5.3 Medizinische Massnahmen

5.3.1 Leistungscodes

511 Medizinische Massnahmen (Art. 12 und 13 IVG)

Bei allen Leistungen, die auf der Grundlage von Art. 12 und

13 IVG zugesprochen werden, ist der Code 301 oder 302

einzusetzen. Dazu gehören neben den ärztlichen Verrich­ tungen insbesondere auch – medikamentöse und diätetische pharmazeutische Spezi­ alitäten und Diätmittel (inkl. Pauschalbeiträge) – Physio-, Ergo- und Psychotherapie – Sehschulung (Behandlung durch Occlusion, pleoptische und orthoptische Behandlung) – Behandlungsgeräte

Code Bezeichnung und Erläuterungen Medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen (Art. 13 IVG) Medizinische Massnahmen zur Eingliederung (Art. 12 IVG)

305 Medizinische Massnahme/ Lebendorganspende

330 Cochlea Implantat interne Komponente

Ausnahmen: – Bei einer Lebendorganspende ist Code 305 zu verwen­ den. Es ist die Versichertennummer, das Gebrechen so­ wie der Funktionsausfall der empfangenden Person zu melden – Die in Art. 21 Abs. 1 IVG erwähnten Hilfsmittel Zahnpro­ thesen, Brillen und Schuheinlagen sind bei Abgabe an Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr als Be­ handlungsgeräte mit Code 301 oder 302, bei Erwachse­ nen jedoch als Hilfsmittel mit dem entsprechenden Hilfs­ mittel-Code gemäss Liste zu versehen, sofern die zu­ grunde liegende medizinische Eingliederungsmass­ nahme durch die IV übernommen wurde bzw. noch zu übernehmen ist (betr. Eintritt des Versicherungsfalles für die medizinische Eingliederungsmassnahmen vor dem 1. Januar 2008 siehe IV-Rundschreiben Nr. 253).

512 Medizinische Fallführung

Mitteilungen für externe medizinische Fallführung sind mit dem Leistungscode 340 zu versehen.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

340 Medizinische Fallführung extern

5.3.2 Zusatzcodes

513 Gründe für externe medizinische Fallführung

Mit der Mitteilung für externe medizinische Fallführung ist anzugeben, ob der externe Auftrag wegen der komplexen medizinischen Situation/seltener Krankheit oder aus ande­ ren Gründen erfolgt.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Wegen komplexer medizinischer Situation/selte­ ner Krankheit

2 Aus anderen Gründen

5.4 Hilflosenentschädigung Minderjährige, Intensivpflegezu­

schlag und Assistenzbeitrag

5.4.1 Leistungscodes

514 Hilflosenentschädigung für Minderjährige und Intensiv­

pflegezuschlag Code Bezeichnung und Erläuterungen Nur Hilflosenentschädigung für Minderjährige

671 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht

672 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel

673 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer

Hilflosenentschädigung plus Intensivpflegezuschlag

691 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht plus In­

tensivpflegezuschlag + 4 Stunden

692 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht plus In­

tensivpflegezuschlag + 6 Stunden

693 Hilflosenentschädigung zu Hause leicht plus In­

tensivpflegezuschlag + 8 Stunde

694 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel plus In­

tensivpflegezuschlag + 4 Stunden

695 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel plus In­

tensivpflegezuschlag + 6 Stunden

696 Hilflosenentschädigung zu Hause mittel plus In­

tensivpflegezuschlag + 8 Stunden

697 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer plus In­

tensivpflegezuschlag + 4 Stunden

698 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer plus In­

tensivpflegezuschlag + 6 Stunden

699 Hilflosenentschädigung zu Hause schwer plus In­

tensivpflegezuschlag + 8 Stunden

515 Assistenzbeitrag

Code Bezeichnung und Erläuterungen

665 Assistenzbeitrag

666 Beratung für Assistenzbeitrag (Art. 39j IVV)

5.4.2 Zusatzcodes

516 Höhe Assistenzbeitrag

Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei der Verfügung/Mitteilung des Assistenzbei­ Betrag trages ist der maximal mögliche Betrag pro Jahr in CHF anzugeben.

517 Revisionsart

Bei Revisionsentscheiden für HE Minderjähriger und Assis­ tenzbeitrag ist der Auslöser der Revision anzugeben.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 auf Gesuch

2 Von Amtes wegen

Kontextuell − Nur bei Assistenzbeitrag anwendbar. − Es handelt sich um Revisionen, die nur auf eine Änderung der kontextuellen Faktoren zu­ rückzuführen sind (z. Bsp. Alter der Kinder, Änderung Tage in Institutionen) und keine Abklärung vor Ort erfordern (siehe Rz 6015 KSAB)

518 Revisionscode

Bei Revisionsentscheiden für HE Minderjähriger und Assis­ tenzbeitrag ist anzugeben, ob die Revision zu einer Ände­ rung des Anspruchs geführt hat oder nicht.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

10 Revision mit Änderung

11 Revision ohne Änderung

5.5 Hilfsmittel

5.5.1 Leistungscodes

519 Hilfsmittel IV (Art. 21 und 21bis IVG)

Die Codes der IV-Hilfsmittel sind von den Ziffern der Liste der Hilfsmittel (Anhang zur HVI) abgeleitet. Amortisationsbeiträge an Hilfsmittel, die Versicherte selbst angeschafft haben, werden wie das entsprechende Hilfs­ mittel codiert. Ebenfalls sind folgende hilfsmittelspezifischen akzessori­ schen Leistungen mit dem Leistungscode des jeweiligen Hilfsmittels zu versehen: – Reparatur- (Art. 7 Abs. 2 HVI) und evtl. Mietkosten für Hilfsmittel – Kosten für den Betrieb und den Unterhalt von Hilfsmitteln (Art. 7 Abs. 3 HVI) – Zubehör und Anpassungen bei Hilfsmitteln – Gebrauchstraining für Hilfsmittel (Art. 7 Abs. 1 HVI) – Kosten für die Haltung eines Blindenführhundes (Art. 7 Abs. 4 HVI)

Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen Dienstleistungen Dritter anstelle ei­ nes Hilfsmittels nach Art. 9 HVI − Transportkosten, die als Dienstleis­ tung Dritter (Rz 1032 und

1054.1 KHMI) übernommen werden,

sind mit 009 zu codieren. Selbstamortisierende Darlehen (Art.

14 Bst. e IVV)

− Die Finanzierung eines selbstamorti­

010 sierenden Darlehens anstelle eines

Hilfsmittels der Ziffer 13.01* HVI ist mit Code 010 zu codieren (Rz 1054.2 KHMI).

011 1.01 Prothesen für die unteren Extremitäten

012 1.02 Prothesen für die oberen Extremitäten

013 1.03 Definitive Brust-Exoprothesen

Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen

021 2.01 Beinorthesen

022 2.02 Armorthesen

023 2.03 Rumpforthesen

024 2.04 Halsorthesen

Orthopädische Mass-Schuhe ein­ 041 4.01 schliesslich Fertigungskosten Orthopädische Serienschuhe ein­ 046 4.01 schliesslich Fertigungskosten Orthopädische Änderungen/Schuhzu­

042 4.02 richtungen an Konfektionsschuhen oder

orthopädischen Spezialschuhen

043 4.03 Orthopädische Spezialschuhe

Invaliditätsbedingter Mehrverbrauch von 044 4.04 Konfektionsschuhen

045 4.05* Orthopädische Schuheinlagen

051 5.01 Augenprothesen

052 5.02 Gesichtsepithesen

Zahnprothesen, sofern sie eine wesent­

055 5.05* liche Ergänzung medizinischer Einglie­

derungsmassnahmen darstellen

056 5.06 Perücken

057 5.07 Hörgeräte bei Schwerhörigkeit

Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperati­ 058 5.08 onen Implantierte und knochenverankerte Hörgeräte (CI, Soundbridge, BAHA): externe Komponente − Knochenverankerte und implantierte 059 5.07.2* Hörhilfen (CI, Soundbridge, BAHA): Geräteteile inklusive Dienstleistung gemäss Ziff. 5.07.1 HVI sind mit Code 059 zu codieren.

061 5.07.2* Härtefallregelung Hörgeräteversorgung

062 5.07.3 Hörgeräte für Kinder unter 18 Jahren

070 Brillen oder Kontaktlinsen

Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen − Der Code 070 wird nur verwendet, falls bei der Beschlussfassung noch nicht entschieden ist, ob Brillen oder Kontaktlinsen nötig sind. In der Pra­ xis tritt dies v.a. im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen (Staroperationen) ein (betr. Eintritt des Versicherungsfalles für die me­ dizinische Eingliederungsmassnah­ men vor dem 1. Januar 2008 siehe IV-Rundschreiben Nr. 253).

071 7.01* Brillen

072 7.02* Kontaktlinsen

091 9.01 Rollstühle ohne motorischen Antrieb

092 9.02 Elektrorollstühle

101 10.01* Motorfahrräder, zwei- bis vierrädrig

102 10.02* Kleinmotorräder und Motorräder

104 10.04* Automobile

Invaliditätsbedingte Abänderungen von 105 10.05 Motorfahrzeugen Weisse Stöcke und Fussgängernavigati­ 111 11.01 onsgeräte

112 11.02 Blindenführhunde

Abspielgeräte für Tonträger sofern sie für Blinde und hochgradig Sehbehin­ 114 11.04 derte zum Abspielen von auf Tonträger gesprochener Literatur Abspielgeräte für Tonträger für Blinde und hochgradig Sehbehinderte bei der

115 11.05* Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder

einer Tätigkeit in ihrem Aufgabenbe­ reich invaliditätsbedingt notwendig sind

116 11.06 Lese- und Schreibsysteme

Lupenbrillen, Ferngläser und Filterglä­ 117 11.07 ser

121 12.01 Krückstöcke

Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen

122 12.02 Rollatoren und Gehböcke

Invaliditätsbedingte Arbeits- und Haus­ haltgeräte sowie Zusatzeinrichtungen, Zusatzgeräte und Anpassungen für die

131 13.01* Bedienung von Apparaten und Maschi­

nen. Der Behinderung angepasste Sitz-, Liege- und Stehvorrichtungen sowie Ar­ beitsflächen Invaliditätsbedingte bauliche Änderun­

134 13.04* gen am Arbeitsplatz und im Aufgaben­

bereich WC-Dusch- und -Trockenanlagen sowie

141 14.01 Zusätze zu bestehenden Sanitäreinrich­

tungen Krankenheber zur Verwendung im pri­ 142 14.02 vaten Wohnbereich Elektrobetten (mit Aufziehbügel, jedoch 143 14.03 ohne Matratze und sonstiges Zubehör) Invaliditätsbedingte bauliche Änderun­ 144 14.04 gen in der Wohnung Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen sowie Beseitigung oder Änderung von

145 14.05 baulichen Hindernissen im und um den

Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich Assistenzhunde für körperbehinderte 146 14.06 Personen Elektrische und elektronische Kommuni­ 152 15.02 kationsgeräte

154 15.04 Seitenwendegeräte

155 15.05 Umweltkontrollgeräte

156 15.06 SIP-Videophone

157 15.07 Beiträge an massgefertigte Kleider

Sturzhelme für Epileptiker und Hämo­ 158 15.08 phile

Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen Ellbogen- und Kniegelenkschoner für 159 15.09 Hämophile Spezielle Rehab-Kinder-Autositze für 160 15.10 Kinder ohne Kopf- und Rumpfkontrolle

520 Hilfsmittel AHV (Art. 43ter AHVG)

Bei erstmaliger Abgabe im AHV-Alter ist der entspre­ chende Leistungscode der AHV zu verwenden.

Code Ziffer Bezeichnung und Erläuterungen Orthopädische Mass-Schuhe und ortho­

741 4.51 pädische Serienschuhe einschliesslich

Fertigungskosten

752 5.52 Gesichtsepithesen

756 5.56 Perücken

757 5.57 Hörgeräte

Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperati­ 758 5.58 onen Knochenverankerte und implantierte

759 05.57.1 Hörhilfen (CI, Soundbridge, BAHA): ex­

terne Komponente Rollstühle ohne motorischen Antrieb − Für die von der AHV pauschal abge­ 791 9.51 goltenen Rollstühle ist der Code 791 vorgesehen (Anhang 9.51 HVA).

817 11.57 Lupenbrillen

5.5.1 Zusatzcodes

521 Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und

Rentenbezügern Code Bezeichnung und Erläuterungen Keine Wiedereingliederung von Rentenbezüge­ rinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG) Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG)

5.6 Auflage medizinischer Behandlungen (gemäss KSVI 2.4.2)

5.6.1 Leistungscodes

522 Anordnungen medizinischer Behandlungen (Auflagen) wer­

den nach denselben übergeordneten Regeln codiert wie anderen individuellen Massnahmen (siehe Kapitel 5.1).

523 Art der Auflage

Mittels Leistungscode wird die Art der Auflage angegeben.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

391 Auflage: Psychotherapie

392 Auflage: Entzug

Auflage: Sonstiges − Lediglich Psychotherapie und Entzüge wer­

393 den spezifisch codiert. Alle anderen medizini­

schen Behandlungen fallen unter die Sam­ melkategorie «sonstige».

5.6.2 Zusatzcodes

524 Auflagezeitpunkt

Es wird angegeben, ob die Auflage im Rahmen des Ein­ gliederungsprozesses oder beim Rentenentscheid erfolgt.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Während des Eingliederungsprozesses − Die medizinischen Auflagen gemäss KSVI 2.4.2 werden auch bei Abklärungen im Rahmen der Eingliederung erfasst. − Eine direkte Verknüpfung mit Eingliederungs­ massnahmen ist nicht notwendig. Bei Rentenentscheid

2 − Dies schliesst auch Entscheide im Zuge von

Rentenrevisionen ein.

5.6.3 Abschluss Auflagen

525 Zeitpunkt

Ist eine auferlegte medizinische Behandlung abgeschlos­ sen, wird dies zusammen mit den nachfolgenden Angaben gemeldet.

526 Abgeschlossene Auflage

Die Verfügung/Mitteilung, mit welcher die medizinische Be­ handlung auferlegt wurden, wird mit der Verfügungsnum­ mer angegeben.

Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN­ Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP

527 Datum des Abschlusses

Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Das Datum des Abschlusses entspricht dem Datum der Beendigung der medizinischen Be­ handlung. Hier ist das Datum anzugeben, an dem eines der nachfolgend aufgeführten Ab­ schlussergebnisse feststeht.

528 Abschlussergebnis der medizinischen Behandlung

1/25 (Auflage) Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Erfolgreich abgeschlossen

Ohne Erfolg abgeschlossen − Beispielsweise Ziel nicht wie gewünscht er­ reicht; Abbruch durch behandelnde Fach­ person Nach MBZV abgebrochen

3 − z.B. nach Abbruch/ ungenügender Mitwir­

kung durch die versicherte Person Abtretung an andere IV-Stelle

4 − Kommt zur Anwendung bei Umzug der ver­

sicherten Person.

− Die Auflage bleibt bestehen und wird von der neu zuständigen IV-Stelle geprüft und zu gegebener Zeit abgeschlossen.

5.7 Berufliche Eingliederungsmassnahmen

529 Zeitpunkt

1/24 Die IV-Stelle codiert eine berufliche Eingliederungsmass­ nahme nach Art. 7d und Art. 14quater - 18d IVG, die von ei­ nem externen Anbieter durchgeführt wird (externe Leis­ tung), zum Zeitpunkt der Mitteilung / Verfügung an die ver­ sicherte Person.

Wird eine Berufsberatung nach Art. 15 oder Art. 7d Bst. d IVG oder eine Arbeitsvermittlung nach Art. 18 oder Art. 7d Bst. c IVG von der IV-Stelle erbracht (interne Leistung), codiert die IV-Stelle diese interne Leistung eben­ falls zu dem Zeitpunkt, in dem sie die versicherte Person über die Zusage dieser Leistung informiert (per Telefon, Mail, Mitteilung, Verfügung, je nach Situation).

Die von der IV-Stelle erbrachte Fallführung nach Art. 41a IVV wird nicht codiert. Dies gilt namentlich für: Be­ standsaufnahme, Planung des Vorgehens, Begleitung und Überwachung der zugesprochenen Leistungen, interne und externe Koordination.

530 Anfangs- und Enddatum der Gültigkeit

Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei beruflichen Eingliederungsmassnahmen Beginn und Ende der codierten Leistung anzu­ geben. Wird eine Massnahme verlängert, ist die Leis­ Datum tung neu zu codieren und Beginn und Ende neu zu erfassen. Wird eine Massnahme vorzeitig beendet oder nicht angetreten, sind die Weisungen gemäss Kapitel 5.7.3 Abbruch oder Nichtantreten zu befolgen.

531 Taggelder

Ein Taggeld der IV während einer Massnahme nach Art. 14a – 18abis IVG wird nicht codiert. Bei einem Warte­ zeittaggeld nach Art. 18 IVV ist der Leistungscode der an­ schliessenden Umschulung zu verwenden. Bei einem War­ tezeittaggeld während der Stellensuche nach Art. 19 IVV wird der Leistungscode der vorangegangenen erstmaligen beruflichen Ausbildung, Umschulung oder des Arbeitsver­ suches erfasst.

5.7.1 Leistungscodes

532 Massnahmen der Frühintervention Art. 7d IVG

1/24 Massnahmen der Frühintervention werden vor dem Ent­ scheid über die Durchführung von Eingliederungsmassnah­ men (Art. 49 IVG) codiert.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

561 Anpassungen des Arbeitsplatzes

− Hilfsmittel zur Anpassung des Arbeitsplatzes

562 Ausbildungskurse

− Spezialisiertes, kantonales Brückenangebot, − Fachkurse, Sprachkurse usw.

565 Sozial-berufliche Rehabilitation

− Integrationsmassnahme für Jugendliche − Aufbautraining, Arbeitstraining − Entschädigungen des Arbeitgebers

566 Beschäftigungsmassnahme

− Integrationsmassnahme für Jugendliche − Arbeit zur Zeitüberbrückung − Entschädigung des Arbeitgebers

567 Stellensuche

− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Bewer­ bungs-, Jobcoachings, Bewerbungskurse, (psycho-) ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 571 kombinierbar

568 Arbeitsplatzerhalt

Code Bezeichnung und Erläuterungen − Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Job Coachings, Supported Employment, (psycho-) ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 571 kombinierbar

569 Berufsberatungsgespräche und -analyse

− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Be­ rufsberatungsgespräche und –analyse

570 Berufsberatungsmassnahmen

− Vorbereitende Massnahmen für Jugendliche − Abklärungen für neue Berufsrichtungen oder Tätigkeiten

571 Coaching-Leistung

− Coaching-Leistung, die auch die Suche nach einem Einsatzplatz für Frühinterventionsmass­ nahmen im ersten Arbeitsmarkt umfasst, je­ doch keine Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle oder einem Arbeitsplatzer­ halt darstellt, siehe Leistungscodes 567, 568

533 Beratung und Begleitung Art. 14quater IVG

1/24 Die Zusprache von Massnahmen zu Beratung und Beglei­ tung nach Art. 14quater IVG beendet die Frühinterventions­ phase (Entscheid nach Art. 49 IVG).

Code Bezeichnung und Erläuterungen

577 Suche Einsatzplatz Art. 14quater IVG während

(Wieder-)Eingliederungsprozess − Leistung während der (Wieder-)Eingliederung, um einen Einsatzplatz für eine Massnahme nach Art. 14a – 17 IVG im ersten Arbeitsmarkt zu suchen − Wird mit dem Leistungscode 577 erfasst − Nicht mit Massnahmen nach Art. 18 - 18d IVG bzw. Leistungscodes LC 538 – 552 kombinier­ bar

578 Beratung und Begleitung Art. 14quater IVG wäh­

rend (Wieder-)Eingliederungsprozess

Code Bezeichnung und Erläuterungen − Leistung während der (Wieder-)Eingliederung, von der IV-Stelle erbracht − Wird in der Regel nicht codiert − Ausnahme: Wenn die versicherte Person wäh­ rend des Eingliederungsprozesses einen An­ spruch auf diese Leistung geltend macht und dadurch eine Mitteilung/Verfügung ausgelöst wird, ist der Leistungscode 578 zu erfassen

579 Coaching-Leistung Art. 14quater IVG während

(Wieder-)Eingliederungsprozess − Leistung während der (Wieder-)Eingliederung − Wird mit dem Leistungscode 579 und der Ver­ fügungsnummer der zugrundeliegenden Mass­ nahme nach Art. 14a – 17 IVG und − Nicht mit Arbeitsvermittlung nach Art. 18 IVG bzw. Leistungscodes 538, 539 kombinierbar

580 Beratung und Begleitung nach Art. 14qua­

ter Abs. 3 und 4 IVG − Beratung und Begleitung oder Coaching-Leis­ tung − Bis drei Jahre nach der letzten beruflichen Ein­ gliederungsmassnahme, während der Renten­ prüfung oder bis drei Jahre nach Aufhebung/ Reduktion einer Rente nach einer Wiederein­ gliederung − Beratung und Begleitung, die von der IV-Stelle erbracht wird, wird nur bei Geltendmachung des Anspruchs (analog Rz 578), eine Coaching-Leistung hingegen immer mit dem Leistungscode 580 erfasst

534 Integrationsmassnahmen Art. 14a IVG

1/24 Die Zusprache von Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG beendet die Frühinterventionsphase (Ent­ scheid nach Art. 49 IVG).

Code Bezeichnung und Erläuterungen

584 Arbeit zur Zeitüberbrückung

587 Beitrag Arbeitgeber

590 Integrationsmassnahmen für Jugendliche

591 Aufbautraining

592 Arbeitstraining

535 Berufsberatung Art. 15 IVG

1/24 Die Zusprache von Berufsberatung nach Art. 15 IVG been­ det die Frühinterventionsphase (Entscheid nach Art. 49 IVG).

Code Bezeichnung und Erläuterungen

531 Berufsberatungsgespräche und –analyse

− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Berufs­ beratungsgespräche und -analysen

532 Vorbereitende Massnahmen in Berufsbera­

tung − Vorbereitung und Abklärung vor Ausbildung (keine/ wenig Erwerbserfahrung vorhanden)

533 Vertiefte Abklärung möglicher Berufsrichtun­

gen − Abklärung Berufsrichtungen, wenn bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann

536 Spezialisiertes kantonales Brückenangebot

536 Erstmalige berufliche Ausbildung Art. 16 IVG und Um­

1/24 schulung nach Art. 17 IVG Die Zusprache einer erstmaligen beruflichen Ausbildung (EbA) nach Art. 16 IVG oder einer Umschulung (US) nach Art. 17 IVG beendet die Frühinterventionsphase (Entscheid nach Art. 49 IVG).

Code Code Bezeichnung und Erläuterungen EbA US

401 451 Ausbildungen auf Tertiärstufe

− Hochschule (Fachhochschulen, pädago­ gische Hochschulen, Universitäten, ETH/EPFL) − Höhere Berufsbildung (Berufs-, höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen)

402 452 Allgemeinbildende Schulen

− Gymnasium, Fachmittelschule

410 460 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ

− Inkl. Berufsmaturität

420 470 Eidgenössisches Berufsattest EBA

425 475 Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätig­

keit in geschützter Werkstätte (z.B. PrA INSOS, IV-Anlehre)

426 476 Andere Ausbildungen zur beruflichen

Eingliederung

427 477 Gezielte Vorbereitung

− Berufsspezifische Vorlehre, berufsspezi­ fischer Vorkurs usw.

447 Berufliche Weiterausbildung

500 Wiedereinschulung in den bisherigen

Beruf

537 Massnahmen nach Art. 18 bis 18d IVG

1/24 Die Zusprache von Massnahmen nach Art. 18 bis 18d IVG beendet die Frühinterventionsphase (Entscheid nach Art. 49 IVG).

Code Bezeichnung und Erläuterungen

538 Stellensuche

− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Bewer­ bungs- oder Jobcoachings, Bewerbungskurse, (psycho-)ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 579 kombinierbar

539 Arbeitsplatzerhalt

− Von der IV-Stelle oder extern erbrachte Job Coachings, Supported Employment, (psycho-) ergonomische Beratung usw. − Nicht mit Leistungscode 579 kombinierbar

540 Arbeitsversuch

543 Personalverleih

544 Entschädigung für Beitragserhöhungen in Per­

sonalverleih

545 Einarbeitungszuschuss

551 Entschädigung für Beitragserhöhungen

552 Kapitalhilfe

537.1 Haftung für Schäden in Einsatzbetrieben nach Art.

1/26 68quinquies IVG Die IV-Stelle entscheidet gemäss Art. 68quinquies IVG durch Verfügung über die Kostenübernahme von Haftungsschä­ den in Einsatzbetrieben während einer Massnahme nach Art. 7d, 14a, 15, 16, 17 und 18a IVG sowie Art. 43 ATSG. Hinweis: Bei einer Ablehnung kommen Rz 601ff. zur An­ wendung.

599 Haftung nach Art. 68quinquies IVG

− Bei einer Kostenübernahme erfolgt die Verfü­ gung mit dem Leistungscode 599 − Zusätzlich wird die Verfügungsnummer der Massnahme angegeben, in der sich der Scha­ den ereignet hat (siehe Rz 543).

5.7.2 Zusatzcodes

538 In Abhängigkeit der zugesprochenen Massnahme sind die

nachfolgenden Zusatzcodes zu erfassen: Zu welchen Leis­ tungen die Zusatzcodes zu erfassen sind, wird in einer Ta­ belle in Anhang 3 dargestellt.

Durchführungsstelle berufliche Eingliederung

539 Bei ausgewählten beruflichen Eingliederungsmassnahmen,

1/24 die durch die IV-Stelle oder durch einen externen Anbieter erbracht werden können, ist bei der Erfassung des Leis­ tungscodes die Durchführungsstelle mittels nachfolgenden Zusatzcodes anzugeben. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang 3 aufgelistet.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Intern (IV-Stelle)

2 Extern

540 Durchführungsort berufliche Eingliederung

1/24 Bei ausgewählten beruflichen Eingliederungsmassnahmen, die im ersten Arbeitsmarkt, in einer Institution oder an ei­ nem anderen Ort erbracht werden können, ist bei der Er­ fassung des Leistungscodes der Durchführungsort mittels nachfolgenden Zusatzcodes anzugeben. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang 3 ersichtlich. Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Betrieb im ersten Arbeitsmarkt

Institution (inkl. Angebote der ALV, die nicht im ersten Arbeitsmarkt stattfinden)

3 Kombination erster Arbeitsmarkt und Institution

4 Anderes (z.B. öffentliche oder private Schule)

541 UV IV – Deckung

1/24 Bei der Codierung von ausgewählten beruflichen Eingliede­ rungsmassnahmen ist die Unfalldeckung gemäss Rz 2403 KSBEM festzulegen und der «Zusatzcode» UV IV-Deckung entsprechend zu erfassen. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang 3 ersichtlich.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Nein

1 Ja

542 Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und

1/24 Rentenbezügern Bei ausgewählten beruflichen Eingliederungsmassnahmen ist zu codieren, falls es sich um eine Wiedereingliederungs­ massnahme gemäss Art. 8a IVG handelt. Die betreffenden Leistungen sind in der Tabelle in Anhang

3 ersichtlich.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Keine Wiedereingliederung von Rentenbezüge­ rinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG) Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern (Art. 8a IVG)

543 Verknüpfung bei Haftung für Schäden in Einsatzbetrie­

1/26 ben nach Art. 68quinqies IVG

Bei der Kostenübernahme von Haftungsschäden nach Art. 68quinquies IVG (Leistungscode 599), ist die Verfügungsnum­ sowie Art. 43 ATSG, in der sich der Schaden ereignet hat anzugeben. Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN­ Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP

544 Verknüpfung bei Coaching-Leistung Art. 14quater IVG

1/24 während (Wieder-)Eingliederungsprozess Wird während des Eingliederungsprozesses eine Coaching-Leistung im Rahmen von Beratung und Beglei­ tung nach Art. 14quater IVG (Leistungscode 579) codiert, ist die Verfügungsnummer der zugrundeliegenden Mass­ (siehe Rz 533).

Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN­ Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP

5.7.3 Abbruch oder Nichtantreten

545 Zeitpunkt

1/24 Wird eine berufliche Eingliederungsmassnahme (Art. 7d und Art. 14quater - 18d IVG) vorzeitig beendet, wird dies zu­ sammen mit den nachfolgenden Angaben gemeldet. Das gleiche Vorgehen gilt bei einem Nichtantritt einer bereits zugesprochenen und codierten Massnahme.

546 Nummer der zugehörigen Verfügung/Mittteilung

Als Referenz für die abgebrochene oder nicht angetretene Massnahme wird die Verfügungsnummer dieser Mass­ nahme angegeben.

Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN­ Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP

547 Datum des Abbruchs / Nichtantretens

Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Das Datum der vorzeitigen Beendigung ent­ spricht dem letzten Tag an dem die Mass­ nahme durchgeführt wurde oder spätestens dem Tag des Entscheides, die Massnahme ab­ zubrechen. Wird eine Massnahme nicht angetreten, ist das geplante Enddatum durch das ursprüngliche Datum des Beginns zu ersetzen.

548 Gründe Abbruch / Nichtantreten

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Ziel vorzeitig erreicht

Aus medizinischen Gründen / medizinische In­ terventionen Versicherte Person verweigert Mitwirkung (Schadenminderung)

4 Mutterschaft, Wegzug, Tod

5 Andere Massnahme

6 Andere Gründe

5.7.4 Abschluss Eingliederungsprozess

549 Zeitpunkt

Ist der berufliche Eingliederungsprozess abgeschlossen, wird dies zusammen mit den nachfolgenden Angaben ge­ meldet.

550 Letzte zugesprochene berufliche Eingliederungsmass­

1/24 nahme Es ist die Verfügungsnummer der letzten beruflichen Ein­ anzugeben.

Code Bezeichnung und Erläuterungen AAAANN­ Elfstellige Verfügungsnummer NNNNP

551 Datum des Abschlusses

Code Bezeichnung und Erläuterungen Datum Das Datum des Abschlusses entspricht dem Tag des Entscheides, die berufliche Eingliede­ rung abzuschliessen.

552 Abschlussergebnis Eingliederungsprozess

1/25 Es ist nur ein Abschlussergebnis zu erfassen. Wird eine Eingliederung in den zweiten Arbeitsmarkt erfasst (Code 8), ist nicht anzugeben, wieso eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich war (Codes 9-13). Code Bezeichnung und Erläuterungen Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: Arbeits­ platzerhalt/Erhalt Selbständigkeit – Vollzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: Arbeits­ platzerhalt/Erhalt Selbständigkeit – Teilzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Ar­ beitsplatz im gleichen Betrieb – Vollzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Ar­ beitsplatz im gleichen Betrieb – Teilzeit Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Betrieb/Neue Selbständigkeit – Vollzeit

Code Bezeichnung und Erläuterungen Eingegliedert im ersten Arbeitsmarkt: neuer Betrieb/Neue Selbständigkeit – Teilzeit Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt möglich: Ohne Anstellung Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: Eingegliedert im zweiten Arbeitsmarkt (in der Regel nach Ausbildungen gemäss Art. 16 IVG) Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: medizinische Gründe Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht

10 möglich: fehlende Mitwirkung (Schadenminde­

rung) Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: subjektiv nicht eingliederungsfähig Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: Mutterschaft, Wegzug, Verzicht, Tod Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht möglich: andere Gründe

5.8 Pilotversuche

5.8.1 Leistungscodes

553 Pilotversuche

Code Bezeichnung und Erläuterungen Intensivbehandlungen bei frühkindlichem Autis­ mus

6 Ablehnungen und Nichteintreten und andere Verfahrensab­

schlüsse

601 Zeitpunkt

Die Daten der Ablehnungen, Nichteintreten und anderer Verfahrensabschlüsse werden in Form von Codes bei der Ausfertigung der Verfügung vergeben.

602 Eine Ablehnung liegt dann vor, wenn eine ablehnende Ver­

fügung im Bereich IV oder AHV erlassen wird.

Erfolgt eine Zusprache nur teilweise, so ist nur der zuge­

603 sprochene Teil zu verfügen bzw. mitzuteilen; für den nicht

zugesprochenen Teil erfolgt keine ablehnende Verfü­ gung/Mitteilung.

604 Der Entscheid nach Art. 49 IVG, dass keine berufliche Ein­

1/24 gliederungsmassnahmen nach Art. 8 Bst. a bis b IVG durchgeführt werden, ist wie folgt zu codieren:

  • Ablehnung von Beratung und Begleitung, Integrations­ massnahmen oder beruflichen Massnahmen (Art. 1sep­ ties Bst. b IVV) oder

  • Ablehnung von Integrationsmassnahmen oder berufli­ chen Massnahmen und einer Rente (Art. 1sep­ ties Bst. c IVV)

605 Betroffene Leistung

1/26 Es sind alle vom Entscheid betroffenen Leistungen anzu­ geben.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 Medizinische Massnahmen zur Eingliederung

Medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen

3 Beratung und Begleitung

4 Integrationsmassnahmen

5 Berufliche Massnahmen

6 Hilfsmittel

7 Rente

8 Hilflosenentschädigung

9 Assistenzbeitrag

10 Beratung Assistenzbeitrag

11 Intensivpflegezuschlag

12 Haftung nach Art. 68quinqies IVG

606 Nichteintretens-, Ablehnungsgrund, Verfahrensab­

7/23 schluss Für jede betroffene Leistung ist der Grund für das Nichtein­ treten, die Ablehnung resp. den Verfahrensabschluss an­ zugeben

Code Bezeichnung und Erläuterungen Nichteintreten Mitwirkungspflicht verletzt − Es fand keine materielle Prüfung statt Versicherungsmässige Voraussetzungen nicht erfüllt Fehlende Glaubhaftmachung (Art. 87 Abs. 2 IVV) Ablehnung Kein Leistungsanspruch, da leistungsspezi­ fische Voraussetzungen nicht erfüllt

Beispiele: − IV-Grad < 40 % im Falle der Leistung «Rente» (Code 7 unter Rz 605) − Integrationsmassnahmen (Code 4 unter Rz 605): versicherte Person ist nicht seit min­ destens sechs Monaten mindestens 50 % arbeitsunfähig (Art. 6 ATSG) WZW-Kriterien nicht erfüllt (Art. 14 Abs. 2 IVG)

84 − Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirt­

schaftlichkeit (WZW) bei medizinischen Massnahmen (Art. 12 und 13 IVG) Mitwirkungspflicht verletzt − Materieller Entscheid auf Grund der Akten Andere Gründe − Dieser Code kommt nur dann zur Anwen­ dung, wenn die Codes 83 - 85 nicht zutref­ fen Abschluss des Verfahrens

18 Rückzug durch die versicherte Person

Code Bezeichnung und Erläuterungen Übergabe des Dossiers an eine andere IV Stelle Abschluss des Falles ohne Verfügung/Mit­ teilung oder Beschluss

7 Beschlüsse betreffend Renten und HE für Volljährige sowie

Revisionen der Renten und der HE für Volljährige

701 Zeitpunkt

Die Daten über Renten und HE für Volljährige werden bei neuen Leistungen, bei Revisionen von bisherigen Leistun­ gen (einschliesslich Revisionen ohne Änderung und Aufhe­ bungen) und bei Nichteintretensentscheiden auf Revisions­ gesuche mit den nachfolgend definierten Codes bei der Ausfertigung des Beschlusses erhoben.

701.1 Abgrenzung abgestufte oder befristete Rentenzuspra­

1/24 che / Revision Revisionsentscheide setzen eine laufende Rentenverfü­ gung voraus. Bei abgestuften oder befristeten Rentenzusprachen bilden die Änderungen somit keine Revisionen und sind daher auch nicht als solche zu codieren (keine Meldung von Zu­ satzcodes zu Revisionen).

7.1 Basisangaben Renten- und HE-Beschlüsse

702 Datum der Anmeldung

Code Bezeichnung und Erläuterungen Es ist das Datum der Anmeldung oder des Re­ visionsgesuches anzugeben, auf das der Ent­ scheid zurückzuführen ist. Wenn es sich um eine Revision von Amtes we­ gen handelt, gilt das Datum des Auslösens die­ ser Revision als Anmeldedatum. Dies ist in der Datum Regel das gemäss Rz 6040 KSVI bzw.

Rz 8002 KSHE vorgesehene Revisionsdatum

oder wenn die Revision früher als vorgesehen erfolgt bzw. kein Revisionsdatum festgelegt wurde das Datum des Versandes des Revisi­ onsfragebogens.

703 Gebrechens- und Funktionsausfallcodes

Für die Vergabe der Gebrechens- und Funktionsausfall­ codes gilt Rz 505. Die Codes sind im Anhang 1 aufgeführt.

704 Neuer / Bisheriger IV-Grad

Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei Rentenbeschlüssen ist der leistungsbe­ gründende IV-Grad in ganzen Prozenten anzu­ geben. IV-Grad Handelt es sich um einen Revisionsentscheid (einschliesslich Aufhebungen) sind der bishe­ rige und der neue leistungsbegründende IV- Grad (Rz 5703 KSIR) anzugeben.

705 Neuer / Bisheriger HE-Grad

Bei HE-Beschlüssen ist der HE-Grad anzugeben. Handelt es sich um einen Revisionsentscheid (einschliesslich Auf­ hebungen) sind der bisherige und der neue HE-Grad anzu­ geben.

Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Keine HE (Aufhebung)

IV: im Heim / AHV: Heim und zu Hause

1 Leichter Grad

2 Mittlerer Grad

3 Schwerer Grad

IV: zu Hause

5 Leichter Grad mit lebenspraktischer Begleitung

Leichter Grad ohne lebenspraktische Beglei­ tung

7 Mittlerer Grad mit lebenspraktischer Begleitung

Mittlerer Grad ohne lebenspraktische Beglei­ tung

9 Schwerer Grad

706 Anspruchsbeginn der neuen Leistung

Code Bezeichnung und Erläuterungen Das Datum ab welchem der (neue) IV- respek­ tive HE-Grad gilt. Datum Bei gleichbleibenden Revisionen wird das Da­ tum des Entscheides eingetragen.

707 Anspruchsbeginn der ersten Leistung

Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei jeder Zusprache von Renten- oder HE und bei Revisionsentscheiden ist der Anspruchsbe­ ginn der ersten Rente/HE zu melden. Allfällige Unterbrechungen des Renten- bzw. Datum HE-Bezuges spielen keine Rolle. Auch bei ei­ ner Unterbrechung des Rentenbezugs gemäss Art. 29bis und 29ter IVV ist das Datum des ers­ ten Bezugs anzugeben.

7.2 Zusatzcodes Rentenbeschlüsse

708 Invaliditätsbemessung

Code Bezeichnung und Erläuterungen IV-Grad Berechnung ohne Pauschalabzug

1 Einkommensvergleich (ohne Pauschalabzug)

2 Betätigungsvergleich

3 Gemischte Methode (ohne Pauschalabzug)

4 − Ausserordentliche Methode

IV-Grad Berechnung mit Pauschalabzug Einkommensvergleich mit Pauschalabzug

5 − Gemäss Art. 26bis Abs. 3 IVV in der Fassung

gültig ab 01.01.2024 Gemischte Methode mit Pauschalabzug

6 − Gemäss Art. 26bis Abs. 3 IVV in der Fassung

gültig ab 01.01.2024

Beitragsart

709 Es ist diejenige Beitragsart anzugeben, die vor dem Eintritt

des Gesundheitsschadens massgebend war.

Code Bezeichnung und Erläuterungen Arbeitnehmende mit beitragspflichtigem Arbeit­ geber

12 Selbständige ohne Landwirtschaft

13 Selbständige Landwirte

14 Ohne Erwerbseinkommen

15 Freiwillige Versicherung

16 Andere

17 Gemischte Beiträge 11 + 12

18 Gemischte Beiträge 11 + 13

19 Andere gemischte Beiträge

Nicht beitragspflichtig (z.B. Eheleute, Versi­ cherte unter 20 Jahren)

710 Valideneinkommen

Code Bezeichnung und Erläuterungen Massgebendes Valideneinkommen für die In­ FFFFFF validitätsgradbemessung, in Franken pro Jahr

7.3 Zusatzcodes Revisionen und Nichteintreten auf Revisions­

gesuche

711 Revisionsart

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1 auf Gesuch

2 Von Amtes wegen (inkl. Art. 8a bei Renten)

712 Revisionsergebnisse und Nichteintreten auf Revisions­

7/23 gesuch Bei Revisionsentscheiden zu Renten und Hilflosenentschä­ digungen für Erwachsene ist anzugeben, ob sie zu einer Anspruchsänderung führen oder nicht.

Wird auf ein Revisionsgesuch nicht eingetreten, ist der Grund des Nichteintretens anzugeben

Code Bezeichnung und Erläuterungen Bei Revision

10 Revision mit Änderung

11 Revision ohne Änderung

Bei Nichteintreten auf Revisionsgesuch Mitwirkungspflicht verletzt − Es fand keine materielle Prüfung statt Fehlende Glaubhaftmachung (Art. 87 Abs. 2 IVV)

8 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

801 Das KSGLS tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Es ist auf alle

in diesem Zeitpunkt hängigen Geschäfte in den IV-Stellen anwendbar. Die Erhebung des neuen Codes «Sozialhilfebezug» ge­ mäss Rz 307 wird im Laufe des Jahre 2023 technisch um­ gesetzt.

Anhang 1: Gebrechenscodes

Geburtsgebrechen

I. Haut

Code Bezeichnung und Erläuterungen

101 Angeborene Hautdefekte inklusive Hautaplasien und amni­

otische Schnürfurchen, sofern die Korrektur nicht in einer einzigen Operation erfolgen kann

102 Pterygien

103 Angeborene Dermoidzyste mit Ausdehnung in die Orbita

oder mit intrakranieller Ausdehnung, sofern eine Operation notwendig ist

104 Dysplasia ectodermalis

105 Angeborene blasenbildende Hautkrankheiten, wie Epider­

molysis bullosa hereditaria und Pemphigus benignus famili­ aris chronicus, sofern die Diagnose histologisch oder mole­ kulargenetisch bestätigt wurde

107 Angeborene ichthyosiforme Krankheiten und angeborene

palmoplantare Keratosen

109 Naevus congenitus, sofern zur Entfernung mehrere Opera­

tionen oder eine Lasertherapie notwendig sind

110 Angeborene Hautmastocytosen (Urticaria pigmentosa und

diffuse Hautmastocytose exklusive isoliertes Mastozytom)

111 Xeroderma pigmentosum

II. Skelett

A. Systemerkrankungen des Skeletts

Code Bezeichnung und Erläuterungen

121 Chondrodystrophie wie Achondroplasie, Hypochondropla­

sie, Dysplasia epiphysaria multiplex

122 Angeborene Hemihypertrophie/Hemiatrophie des Gesichts

und/oder des Schädels, aber ohne progrediente Gesichts­ asymmetrien, wie hemimandibuläre Hyperplasie, hemi­ mandibuläre Elongation, Kondylushyperplasie

123 Angeborene Dysostosen

Code Bezeichnung und Erläuterungen

1. Kraniosynostosen, sofern Operation notwendig ist,

und kraniofaziale Dys-ostosen

2. Dysostosen mit vorwiegendem Befall des Ach­

senskeletts

3. Dysostosen mit vorwiegendem Befall der Extremitä­

ten

124 Disorganised Development of Skeletal Components, wie

angeborene multiple kartaliginäre Exostosen, fibröse Dys­ plasie, Enchrondomatose (exklusive isolierte Exostosen), angeborene Knochentumoren, sofern eine Operation not­ wendig ist

125 Angeborene Hemihypertrophien (exklusive Gesicht bzw.

Schädel), sofern Operation notwendig ist

126 Osteogenesis imperfecta und andere angeborene Krank­

heiten mit geringer Knochenmasse

127 Osteopetrosis und andere angeborene sklerosierende

Krankheiten, wie Pyle-Krankheit (metaphysäre Dysplasie), Camurati-Engelmann-Krankheit

B. Regionale Skelettmissbildungen

Code Bezeichnung und Erläuterungen a. Kopf

141 Angeborene Schädeldefekte wie Ossifikationsstörungen,

sofern eine Operation notwendig ist b. Wirbelsäule

152 Angeborene Wirbelfehlbildungen (hochgradige Keilwirbel,

Blockwirbel wie Klippel-Feil, aplastische Wirbel und hoch­ gradig dysplastische Wirbel) c. Rippen, Thorax, Schulterblätter

162 Fissura sterni congenita

163 Angeborene Trichterbrust und kombinierte Thoraxwandde­

formitäten, sofern eine Operation notwendig ist

165 Sprengelsche Deformität

d. Extremitäten

172 Angeborene Pseudarthrosen inklusive Pseudarthrosen als

Folge einer Coxa vara congenita, sofern eine Operation notwendig ist

Code Bezeichnung und Erläuterungen

177 Angeborene knöcherne Defekte und Fehlbildungen der

Extremitäten wie Amelie, Phokomelie, Dysmelien, kom­ plexe vollständige Syndaktylien, sofern mehrere Operatio­ nen, repetitive Gipsversorgungen oder Apparateversor­ gung notwendig sind

III. Gelenke, Muskeln und Sehnen

Code Bezeichnung und Erläuterungen

180 Angeborene Fehlstellungen der Füsse wie Z-Fuss, Talus

verticalis, sofern eine Operation, eine Apparateversorgung oder repetitive Gipsversorgungen notwendig sind. Exklu­ sive angeborener Klumpfuss (Pes equinovarus congenitus,

Ziff. 182)

181 Arthrogryposis

182 Pes equinovarus congenitus

183 Dysplasia coxae congenita sowie Luxatio coxae congenita,

sofern eine Apparateversorgung oder eine Operation not­ wendig ist

184 Angeborene Myopathien und angeborene Myasthenie

(auch kongenitales myasthenes Syndrom

189 Fibrodysplasia ossificans progressiva (FOP)

190 Aplasie und hochgradige Hypoplasie von Skelettmuskeln,

sofern funktionelle Einschränkung bestehen

194 Angeborene Luxationen (ohne Hüftgelenk), sofern Opera­

tion, Apparateversorgung oder Gipsverband notwendig sind. Exklusive angeborene Hüftgelenksluxation (Ziff. 183)

195 Angeborene nicht-entzündliche Gelenkskrankheiten (wie

hyaline Fibromatose, progressive pseudorheumatoide Dys­ plasie [PPRD])

IV. Gesicht

Code Bezeichnung und Erläuterungen

201 Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte

202 Mediane, schräge und quere Gesichtsspalten

203 Angeborene Nasenspalten, Nasen- und Lippenfisteln

204 Proboscis lateralis

Code Bezeichnung und Erläuterungen

205 Angeborene Dysplasie der Zähne, sofern mindestens

12 Zähne der zweiten Dentition nach Durchbruch hochgra­

dig befallen sind; bei der Odontodysplasie (Ghost Teeth) genügt der Befall von zwei Zähnen in einem Quadranten. Die Diagnose muss durch eine Vertreterin oder einen Ver­ treter der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO), die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung an­ erkannt ist, überprüft werden.

206 Anodontia totalis congenita oder Anodontia partialis conge­

nita bei Nichtanlage von mindestens zwei nebeneinander­ liegenden bleibenden Zähnen oder vier bleibenden Zähnen pro Kiefer (Weisheitszähne werden nicht berücksichtigt)

207 Hyperodontia congenita, sofern der überzählige bleibende

Zahn oder die überzähligen bleibenden Zähne eine intra­ maxilläre oder intramandibuläre Deviation verursachen, welche eine apparative Behandlung verlangt. Odontome gelten nicht als überzählige Zähne.

208 Micrognathia inferior congenita:

1. mit im ersten Lebensjahr diagnostizierten behand­

lungsbedürftigen Schluck- und/oder Atemstörungen, oder

2. bei Okklusionsstörung: wenn die kephalometrische

Beurteilung nach Durchbruch der bleibenden Inzisi­ ven eine Diskrepanz der sagittalen Kiefer-basenrela­ tion mit einem ANB-Winkel von mindestens 9 Grad beziehungs-weise von mindestens 7 Grad bei Kombi­ nation mit einem Kieferbasenwinkel von mindestens

37 Grad ergibt oder wenn bei den bleibenden Zähnen

(ohne Weisheitszähne) eine bukkale Nonokklusion von mindestens drei Antagonistenpaaren im Seiten­ zahnbereich einer Kieferhälfte vorliegt. Die Diagnose muss durch eine Fachzahnärztin oder einen Fach­ zahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung anerkannt ist.

209 Mordex apertus congenitus, sofern ein vertikal offener Biss

nach Durchbruch der bleibenden Inzisiven besteht und die kephalometrische Beurteilung einen Kieferbasenwinkel von

Code Bezeichnung und Erläuterungen

40 Grad und mehr (bzw. von mindestens 37 Grad bei Kom­

bination mit einem ANB-Winkel von mindestens 7 Grad) ergibt. Mordex clausus congenitus, sofern ein Tiefbiss nach Durchbruch der bleibenden Inzisiven besteht und die ke­ phalometrische Beurteilung einen Kieferbasenwinkel von

12 Grad und weniger (bzw. von 15 Grad und weniger bei

Kombination mit einem ANB-Winkel von mindestens

7 Grad) ergibt. Die Diagnose muss durch eine Fachzahn­

ärztin oder einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Ab­ klärung anerkannt ist.

210 Prognathia inferior congenita, sofern die kephalometrische

Beurteilung nach Durchbruch der bleibenden Inzisiven eine Diskrepanz der sagittalen Kieferbasenrelation mit einem ANB-Winkel von mindestens –1 Grad ergibt und sich min­ destens zwei Antagonistenpaare der zweiten Dentition in frontaler Kopf- oder Kreuzbissrelation befinden oder sofern eine Diskrepanz von +1 Grad und weniger bei Kombination mit einem Kieferbasenwinkel von mindestens 37 Grad und mehr bzw. von 15 Grad und weniger vorliegt. Die Diagnose muss durch eine Fachzahnärztin oder einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung anerkannt ist.

212 Choanalatresie (ein- oder beidseitig)

214 Macroglossia congenita und Microglossia congenita, sofern

Operation der Zunge notwendig ist. Die Notwendigkeit ei­ ner Operation ist gegeben:

1. wenn die vergrösserte Zunge beim Säugling Atem-

oder Schluckstörungen verursacht,

2. bei Sprachstörungen, sofern diese im Zusammen­

hang mit der Zungengrösse stehen und ein Gutach­ ten einer Fachärztin oder eines Facharztes für Oto- Rhino-Laryngologie mit Schwerpunkt Phoniatrie vor­ liegt, das diesen Zusammenhang vor der Durchfüh­ rung der Operation bestätigt, oder

3. bei Okklusionsstörungen, sofern diese im Zusam­

menhang mit der Zungen-grösse stehen und vor der Durchführung der Operation ein Gutachten einer Fachzahnärztin oder eines Fachzahnarztes, die oder

Code Bezeichnung und Erläuterungen der von der IV für kieferorthopädische Abklärungen anerkannt ist, vorliegt, das diesen Zusammenhang bestätigt.

216 Angeborene Speicheldrüsen- und Speichelgangaffektionen

(Fisteln, Stenosen, Zysten, Tumoren, Ektasien und Hypo- oder Aplasien sämtlicher grosser Speicheldrüsen)

218 Angeborene Retention oder Ankylose von Zähnen, sofern

mehrere Molaren oder mindestens zwei nebeneinanderlie­ gende Zähne im Bereich der Prämolaren und Molaren (ohne Weisheitszähne) der zweiten Dentition betroffen sind; fehlende Anlage sind retinierten und ankylosierten Zähnen (ohne Weisheitszähne) gleichgestellt. Die Diag­ nose muss durch eine Fachzahnärztin oder einen Fach­ zahnarzt für Kieferorthopädie gestellt werden, die oder der von der IV für diese spezifische Abklärung anerkannt ist.

V. Hals

Code Bezeichnung und Erläuterungen

232 Angeborene Halszysten, -fisteln, -spalten und -tumoren

(Reichertscher Knorpel), sofern mehrere Operationen not­ wendig sind

VI. Lungen

Code Bezeichnung und Erläuterungen

241 Angeborene Fehlbildung der Bronchien wie Bronchomala­

zie, Bronchialstenose, Aplasie oder Dysplasie der Bronchi­ alknorpel, kongenitale Bronchiektasen, bronchogene Zys­ ten

242 Angeborenes lobäres Emphysem

243 Angeborene partielle Agenesie oder Hypoplasie der Lun­

gen

244 Angeborene Lungentumoren

245 Angeborene Lungensequestrierung und die Congenital

Pulmonary Airway Malformation (CPAM), sofern eine inter­ ventionelle Therapie (z.B. Chirurgie) notwendig ist

Code Bezeichnung und Erläuterungen

246 Angeborene Formen der Children Interstitial Lung Disease

(ChILD) sind:

1. angeborene Störungen der Lungenentwicklung (wie

Congenital Acinar Dysplasia, Congenital Alveolar Dysplasia oder Alveolar Capillary Dysplasia); oder

2. angeborene Störungen der Surfactant-Funktion mit

nachgewiesenem genetischen Defekt, wie angebo­ rene Formen der Pulmonary Alveolar Proteinosis

247 Moderate und schwere bronchopulmonale Dysplasien

(BPD), sofern eine Therapie (medikamentös, Sauer­ stoffsubstitution, Atemhilfe) notwendig ist

249 Primäre ciliäre Dyskinesie, sofern mikroskopisch oder mo­

lekulargenetisch nachgewiesen

VII. Luftwege

Code Bezeichnung und Erläuterungen

251 Angeborene Fehlbildungen des Larynx und der Trachea

wie kongenitale Trachealstenose, tracheo-laryngo-ösopha­ geale Fisteln und Spalten

252 Laryngo- und Tracheomalazie, sofern eine Heimbeatmung

(CPAP-, BiPAP-Beatmung oder ähnlich) oder eine chirurgi­ sche Intervention notwendig ist

VIII. Mediastinum

Code Bezeichnung und Erläuterungen

261 Angeborene Mediastinaltumoren und -zysten, sofern eine

Operation notwendig ist

IX. Speiseröhre, Magen und Darm

Code Bezeichnung und Erläuterungen

271 Angeborene Stenose und Atresie des Ösophagus sowie

ösophagotracheale Fistel

272 Angeborener Megaösophagus

Code Bezeichnung und Erläuterungen

274 Angeborene Stenose und Atresie des Magens, des Darms,

des Rectums und des Anus

275 Angeborene Zysten, Tumoren, Duplikaturen und Divertikel

des Darmes, sofern eine Operation notwendig ist

276 Darmlageanomalien (inklusive Volvulus) ohne Cœcum mo­

bile.

278 Aganglionose und Ganglienzellanomalie des Dick- und

Dünndarms inklusive primäre chronische intestinale Pseu­ doobstruktion (CIPO)

280 Kongenitale Enterozytopathien wie Tufting-Enteropathie,

sofern eine parenterale Langzeiternährung (länger als vier Wochen) notwendig ist

281 Angeborene Zwerchfellfehlbildungen

282 Nekrotisierende Enterocolitis beim Neugeborenen, sofern

eine chirurgische Intervention (Drainage, Laparotomie) not­ wendig ist

X. Leber, Gallenwege und Pankreas

Code Bezeichnung und Erläuterungen

291 Angeborene Atresie und Hypoplasie der Gallenwege

292 Sonstige angeborene Fehlbildungen der Gallenwege, so­

fern eine chirurgische Intervention notwendig ist

294 Angeborene Leberfibrose

295 Angeborene Lebertumoren

296 Angeborene Pankreasfehlbildungen und -zysten

XI. Bauchwand

Code Bezeichnung und Erläuterungen

302 Omphalozele und Laparoschisis

XII.Herz, Gefäss- und Lymphsystem

Code Bezeichnung und Erläuterungen

311 Angeborene Hämangiome, sofern eine komplexe Therapie

(mehrere Laser- oder Kryotherapien oder Operationen mit oder ohne medikamentöser Vorbehandlung) notwendig ist

312 Angeborenes Lymphangiom und angeborene lymphatische

Malformationen

313 Angeborene Herz- und Gefässfehlbildungen, sofern eine

Therapie (beispielsweise medikamentös, katheterinterven­ tionell oder operativ) oder regelmässige fachärztliche Kon­ trollen notwendig sind

314 Angeborene Kardiomyopathien und Rhythmusstörungen,

sofern eine Therapie (medikamentös, katheterinterventio­ nell oder operativ) notwendig ist

315 Hereditäres Angioödem, sofern molekulargenetisch bestä­

tigt

XIII. Milz, Blut und reticuloendotheliales System

Code Bezeichnung und Erläuterungen

322 Angeborene hypo- und aregeneratorische Anämien,

Leuko- und Thrombopenien

323 Angeborene hämolytische Anämien (Erythrozyto-, Enzymo-

und Hämoglobinopathien)

324 Angeborene Koagulopathien und Thrombozytopathien (Hä­

mophilien und andere Defekte von Gerinnungsfaktoren)

326 Angeborene Immundefekte, sofern eine Therapie notwen­

dig ist

329 Angeborene Leukämien

330 Primäre Histiozytosen mit Multiorganbeteiligung

XIV. Urogenitalsystem

Code Bezeichnung und Erläuterungen

341 Angeborene Glomerulo- und Tubulopathien

342 Hypodysplasien, Dysplasien und Fehlbildungen der Nieren

Code Bezeichnung und Erläuterungen

343 Angeborene Nierentumoren und Nierenzysten (ohne einfa­

che solitäre Zysten), sofern eine Operation oder medika­ mentöse Therapie notwendig ist

345 Angeborene Ureterfehlbildungen wie Abgangs- und Mün­

dungsstenosen, Atresien, Mündungs-Ektopien, Ureteroze­ len und Megaureter, sofern daraus eine therapiebedürftige (endoskopisch oder chirurgisch) obstruktive Harnabfluss­ störung resultiert

346 Angeborener vesicoureteraler Reflux (VUR) ab Grad III

oder sofern eine interventionelle Behandlung (endosko­ pisch oder chirurgisch) notwendig ist

348 Angeborene Fehlbildungen der Blase (wie Harnblasena­

genesie, Harnblasenaplasie, Fisteln inklusive Urachusfis­ tel), sofern eine Operation oder regelmässige Katheterisie­ rung notwendig ist

349 Angeborene Tumoren der Harnblase und der ableitenden

Harnwege

350 Epispadie und Blasenektrophie inklusive Blasenekstrophie-

Epispadie-Komplex (BEEK) sowie Kloakenekstrophie

351 Angeborene urethrale Fehlbildungen inklusiv Fistelbildun­

gen wie rekto-urethrale Fisteln, sofern eine Operation not­ wendig ist

352 Hypospadie, sofern eine Operation notwendig ist

355 Beidseitiger Kryptorchismus sowie Hodenagenesie und -

dysplasie inklusive intraabdomineller Hoden, sofern mehr als ein Eingriff oder eine hormonelle Behandlung notwen­ dig ist

357 Angeborene Verkrümmung des Penis, sofern eine Opera­

tion notwendig ist

358 Angeborene Fehlbildungen der inneren und äusseren

weiblichen Sexualorgane, sofern die Diagnose durch ein DSD-Team bestätigt wurde und eine Operation und/oder eine hormonelle Therapie notwendig ist

359 Angeborene Entwicklungsfehlbildung der Gonaden (Ovar

und Testis), wie Gonadendysgenesie, Gonadenaplasie, Ovotestis, sofern die Diagnose durch ein DSD-Team be­ stätigt wurde

XV. Zentrales, peripheres und autonomes Nervensystem

Code Bezeichnung und Erläuterungen

381 Fehlbildungen des Nervensystems:

1. Zentralnervensystem (wie Schizenzephalie, Lissen­

zephalie) und seine Häute wie Enzephalozele, Me­ ningomyelozele, Hydromelie, Meningozele, Diaste- matomyelie, Tethered-Cord

2. Periphernervensystem und vegetatives Nervensys­

tem wie familiäre Dysau-tonomie, Analgesia conge­ nita

382 Kongenitales zentrales Hypoventilationssyndrom (CCHS)

(auch Ondine-Syndrom, Undine-Syndrom)

383 Heredo-degenerative Erkrankungen des Nervensystems

wie Friedreich-Ataxie, Leukodystrophie, progrediente Er­ krankung der grauen Substanz, spinale und neurale Mus­ kelatrophie, Rett-Syndrom

384 Angeborene und embryonale Hirntumoren wie

Medulloblastome, Ependymome, Gliome, Plexuspapillome, Chordome

385 Angeborene Tumoren und Fehlbildungen der Hypophyse

wie Kraniopharyngeom, Rathkesche Zyste und persistie­ rende Rathke-Tasche

386 Hydrocephalus congenitus und posthämorrhagische Hyd­

rozephalie nach perinataler Blutung oder perinatalem Insult

387 Angeborene (primäre) Epilepsie (exklusive Formen, bei de­

nen eine antikonvulsive Therapie nicht oder nur während eines Anfalls notwendig ist)

390 Angeborene infantile Zerebralparese (spastisch, dyskine­

tisch, ataktisch)

395 Neuromotorische Symptome im Sinne eindeutig pathologi­

scher Bewegungsmuster (asymmetrische Bewegungsmus­ ter, eingeschränkte Variabilität der Spontanmotorik [Stereo­ typien]) oder weitere, im Verlauf als zunehmend dokumen­ tierte Symptome (asymmetrisches Haltungsmuster, Opist­ hotonus, persistierende Primitivreaktionen sowie ausge­ prägte qualitative Auffälligkeiten des Muskeltonus [Rumpf­ hypotonie bei erhöhtem Tonus im Bereiche der Extremitä­ ten]), welche in den ersten zwei Lebensjahren auftreten, als mögliche Frühsymptome einer zerebralen Lähmung

Code Bezeichnung und Erläuterungen gelten und therapiebedürftig sind. Ein motorischer Entwick­ lungsrückstand und ein Plagiozephalus gelten nicht als Ge­ burtsgebrechen im Sinne der Ziffer 395.

396 Neuroblastom, Ganglioneuroblastom und Ganglioneurom

397 Angeborene Paralysen und Paresen

XVI. Psychische Erkrankungen und schwere Entwicklungs­ rückstände

Code Bezeichnung und Erläuterungen

403 Schwere Verhaltensstörungen bei Menschen mit einer an­

geborenen Intelligenzminderung, sofern eine Therapie not­ wendig ist. Die Intelligenzminderung selbst stellt kein Ge­ burtsgebrechen im Sinne der IV dar.

404 Angeborene Störungen des Verhaltens bei Kindern ohne

Intelligenzminderung mit kumulativem Nachweis von:

1. Störungen des Verhaltens im Sinne einer krankhaften

Beeinträchtigung der Affektivität oder der Kontaktfä­ higkeit,

2. Störungen des Antriebes,

3. Störungen des Erfassens (perzeptive Funktionen),

4. Störungen der Konzentrationsfähigkeit,

5. Störungen der Merkfähigkeit.

Die Diagnosestellung und der Beginn der Behandlung müssen vor der Vollen-dung des 9. Lebensjahres erfolgt sein.

405 Autismus-Spektrum-Störungen, sofern die Diagnose durch

eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Ju­ gendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendme­ dizin mit Schwerpunkt Entwicklungspädiatrie bestätigt wor­ den ist

XVII. Sinnesorgane

a. Auge

Code Bezeichnung und Erläuterungen

411 Angeborene Fehlbildungen der Lider, sofern eine Opera­

tion notwendig ist

412 Angeborene Ptose, sofern sie im Aufblick von <30° eine

Beeinträchtigung der Sehachse verursacht

413 Aplasie der Tränenwege

415 Anophthalmus, Buphthalmus und angeborenes Glaukom

416 Angeborene Trübungen der Cornea mit Visusverminderung

auf 0,3 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Ope­ ration notwendig ist

417 Angeborener Nystagmus mit Visusverminderung auf 0,3

oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusver­ minderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Kor­ rektur) oder sofern eine Operation notwendig ist

418 Angeborene Anomalien der Uvea mit Visusverminderung

auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist

419 Angeborener Linsen- oder Glaskörpertrübungen sowie La­

geanomalien der Linse mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusvermin­ derung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrek­ tur)

420 Frühgeborenenretinopathie (ROP)

421 Retinoblastom

422 Angeborene Erkrankungen und Anomalien der Netzhaut

(wie Lebersche kongenitale Amaurose, Chromatopsie, Al­ binismus, tapetoretinale Degenerationen wie Retinitis pig­ mentosa), die eine Visusverminderung auf 0,3 oder weni­ ger an einem Auge (mit Korrektur) oder eine Visusvermin­ derung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrek­ tur) verursachen

423 Angeborene Fehlbildungen und Erkrankungen des Nervus

opticus mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an ei­ nem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an bei­ den Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)

Code Bezeichnung und Erläuterungen

424 Angeborene Tumoren der Augenhöhle, die bis zum vollen­

deten 5. Lebensjahr auftreten

425 Angeborene Refraktionsanomalien mit Visusverminderung

auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)

426 Angeborene zentrale Visusstörung (elementare Sehfunkti­

onsstörungen wie Störungen des Gesichtsfelds, des Kon­ trastsehens, des Farbsehens und des Raumsehen) sowie angeborene kortikale Blindheit

427 Strabismus und Mikrostrabismus monolateralis, wenn eine

Amblyopie mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger (mit Korrektur) vorliegt

428 Angeborene Paresen von Augenmuskeln sowie Duane-

Syndrom, sofern Prismen, Operation oder orthoptische Be­ handlung notwendig sind

b. Ohr

Code Bezeichnung und Erläuterungen

441 Angeborene Ohratresie (inklusive Anotie und Mikrotie) und

Gehörgangsatresie (knöchern oder fibrös) mit Schalllei­ tungsstörung mit einem Hörverlust im Reintonaudiogramm von mindestens 30 dB bei zwei Messwerten der Frequen­ zen von 500, 1000, 2000 und 4000 Hz

443 Angeborene Spalte im Ohrbereich, Mittelohrfisteln und an­

geborene Trommelfelldefekte. Ohranhängsel sind kein Ge­ burtsgebrechen im Sinne der IV

444 Angeborene Mittelohrfehlbildung mit ein- oder doppelseiti­

ger Schwerhörigkeit mit einem Hörverlust im Reintonaudio­ gramm von mindestens 30 dB bei zwei Messwerten der Frequenzen von 500, 1000, 2000 und 4000 Hz

446 Angeborene Schallempfindungsstörung mit einem Hörver­

lust im Reintonaudiogramm von mindestens 30 dB bei zwei Messwerten der Frequenzen von 500, 1000, 2000 und

4000 Hz sowie angeborene Taubheit

447 Angeborenes Cholesteatom

XVIII. Stoffwechsel und endokrine Organe

Code Bezeichnung und Erläuterungen

450 Angeborene lysosomale Stoffwechselkrankheiten wie Mu­

copolysaccharidosen, Morbus Gaucher, Niemann-Pick, so­ fern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zent­ rum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

451 Angeborene Störungen des Kohlehydrat-Stoffwechsels, so­

fern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zent­ rum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

452 Angeborene Störungen des Aminosäuren- und Eiweiss­

stoffwechsels inklusiv Harnstoffzyklus und Organazidurie, sofern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk be­ gleitet wird

453 Angeborene Störungen des Fett, Fettsäuren- und Lipopro­

tein-Stoffwechsels wie Smith-Lemli-Opitz-Krankheit, here­ ditäre Hypercholesterinämie, hereditäre Hyperlipämie, so­ fern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zent­ rum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

454 Angeborene Glykosylierungsstörungen, sofern die Diag­

nose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Be­ handlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

455 Angeborene Störungen des Purin- und Pyrimidin-Stoff­

wechsels wie Xanthinurie, sofern die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselre­ ferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

456 Angeborene Störungen im Stoffwechsel von Mineralstoffen

inklusive Spurenelementen sowie von Vitaminen, Co-Fak­ toren und Neurotransmittern, sofern die Diagnose in einem

Code Bezeichnung und Erläuterungen medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselre­ ferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird (beim Morbus Wilson auch durch die Fachärztin oder den Facharzt für Kinder und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Gastro­ enterologie und Hepatologie)

457 Angeborene Porphyrien und angeborene Bilirubinstoff­

wechselstörungen

458 Angeborene Störungen der Leberenzyme wie Gallensäure­

synthesedefekte

459 Angeborene Störungen der Pankreasfunktion (primäre

Pankreasinsuffizienz [wie beim Shwachman-Syndrom])

460 Angeborene mitochondriale Stoffwechselstörungen, sofern

die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

461 Angeborene Störungen des Knochen-Stoffwechsels wie

Hypophosphatasie, Vitamin-D-resistente Rachitisformen

462 Angeborene Störungen der hypothalamohypophysären

Funktion (hypophysärer Kleinwuchs, Diabetes insipidus, entsprechende Funktionsstörungen beim Prader-Willi-Syn­ drom und beim Kallmann-Syndrom)

463 Angeborene Störungen der Thyreoidea-Funktion (Athy­

reose und Hypothyreose)

464 Angeborene Störungen der Parathyreoidea-Funktion (Hy­

poparathyreoidismus und Pseudohypoparathyreoidismus)

465 Angeborene funktionelle und strukturelle Störungen der

Nebennieren (adrenogenitales Syndrom), sofern die Diag­ nose durch ein DSD-Team bestätigt wurde

466 Angeborene Störungen der Gonaden-Funktion (Androgen-

und Östrogen-Synthesestörung, Androgen- und Östrogen­ rezeptor Resistenzen), sofern die Diagnose durch ein DSD-Team bestätigt wurde

467 Angeborene molekulare Defekte, die zu multisystemischen

komplexen Krankheiten führen, sofern die Diagnose in ei­ nem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwech­ selreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

468 Phaeochromozytom und Phaeochromoblastom

Code Bezeichnung und Erläuterungen

469 Angeborene Tumoren der Nebennierenrinde

470 Angeborene peroxysomale Stoffwechselstörungen, sofern

die Diagnose in einem medizinisch-genetischen Zentrum oder im Stoffwechselreferenznetzwerk gestellt wurde und die Behandlung vom Stoffwechselnetzwerk begleitet wird

XIX. Missbildungen, bei denen mehrere Organsysteme betrof­ fen sind

Code Bezeichnung und Erläuterungen

480 Cystische Fibrose (Mucoviszidose), sofern die Diagnose in

einem Zentrum für Cystische Fibrose gestellt wurde

481 Neurokutane Syndrome wie Neurofibromatose, tuberöse

Sklerose Bourneville und Incontinentia pigmenti

482 Phakomatosen mit Gefässkomponenten wie von Hippel-

Lindau, Rendu-Osler, Sturge-Webber-Krabbe

484 Ataxia teleangiectatica (Louis Bar)

485 Angeborene Dystrophien des Bindegewebes wie beim

Marfan-, Ehlers-Danlos- oder Loeys-Dietz-Syndrom, Cutis laxa congenita, Pseudoxanthoma elasticum

486 Teratome und andere Keimzell-Tumoren wie Dysgermi­

nom, embryonales Karzinom, gemischter Keimzelltumor, Dottersack-Tumor, Choriokarzinom, Gonadoblastom

488 Störungen der Gonadenfunktion und des Wachstums beim

Turner-Syndrom sowie Störungen des Wachstums beim Noonan-Syndrom, sofern eine Therapie notwendig ist. We­ der das Turner-Syndrom noch das Noonan-Syndrom als solche sind Geburtsgebrechen im Sinne der IV.

489 Trisomie 21 (Down-Syndrom)

XX. Weitere Gebrechen

Code Bezeichnung und Erläuterungen

490 Folgen von angeborenen Infektionskrankheiten, wie HIV,

Lues congenita, Toxoplasmose, Zytomegalie, kongenitaler viraler Hepatitis, inklusive zugehörige Embryo- und Fetopa­ thien

492 Doppelfehlbildungen (siamesische Zwillinge)

Code Bezeichnung und Erläuterungen

493 Folgen von Embryo- und Fetopathien durch Noxen wie Al­

kohol oder Medikamente

494 Neugeborene mit einem Gestationsalter bei Geburt unter

28 0/7 Schwangerschaftswochen bis zum Tag des ersten

Spitalaustritts nach Hause

XXI. Angeborene Leiden ausserhalb des Anhangs GgV-EDI

Code Bezeichnung und Erläuterungen

502 Angeborene Intelligenzminderung

503 andere Geburtsgebrechen ausserhalb der GgV-EDI

Krankheiten und Unfälle

XXII. Infektionen und parasitäre Krankheiten

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle

601 801 Tbc der Atmungsorgane

602 802 Andere Formen von Tbc

603 803 Poliomyelitis

Übrige Infektions- und parasitäre Krankheiten

604 804 (excl. Nervensystem, siehe unter XXVII, und

Atmungsorgane, siehe unter XXX)

XXIII. Neubildungen (Tumoren)

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle

611 811 Bösartige Tumoren

Neubildungen der lymphatischen und blutbilden­ den Organe (Lympho- und Retikulosarkom, Lym­

612 812 phogranulomatose, andere Lymphome, Multiples

Myelom, Leukaemie und Aleukaemie, Mycosis fungoides)

613 813 Andere Neubildungen

XXIV. Allergien, Stoffwechsel- und Ernährungskrankheiten, Störungen der inneren Sekretion

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle

621 821 Asthma bronchiale

622 822 Übrige Allergien

623 823 Diabetes mellitus

624 824 Übrige endokrine (hormonale) Störungen

Ernährungs-, Stoffwechsel- und Vitaminmangel­ 625 825 krankheiten (siehe auch unter XXXI)

XXV. Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe (exkl. Neubildungen)

Neubildungen der lymphatischen und blutbildenden Organe (Lym­ pho- und Retikulosarkom, Lymphogranulomatose, andere Lym­ phome, Multiples Myelom, Leukaemie und Aleukaemie, Mycosis fungoides) - siehe unter XXIII.

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Blutkrankheiten und Milz (ausser Geburtsgebre­ 631 831 chen und Tumoren)

XXVI. Psychosen, Neurosen und Persönlichkeitsstörungen

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle

641 841 Schizophrenie

642 842 Manisch-depressives Kranksein (Zyklothymie)

643 843 Organische Psychosen und Leiden des Gehirns

Übrige Psychosen (seltenere Fälle, die nicht unter 641–643 bzw. 841–843 eingereiht werden können,

644 844 wie Mischpsychosen, sog. schizoaffektive Psycho­

sen, Pfropfschizophrenie usw.); Involutionsdepres­ sionen

645 845 Psychopathie

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Psychogene oder milieureaktive Störungen; Neu­ rosen; Borderline cases (Grenzbereich Psychose – Neurose); einfache psychische Fehlentwicklungen z.B. depressiver, hypochondrischer oder wahnhaf­ 646 846 ter Prägung; funktionelle Störungen des Nerven­ systems und darauf beruhende Sprachstörungen, wie Stottern; psychosomatische Störungen, soweit sie nicht als körperliche Störungen codiert werden

647 847 Alkoholismus

648 848 Übrige Süchte (Toxikomanie)

Übrige geistige und charakterliche Störungen (ein­ schliesslich Sprachentwicklungsstörungen), Oligo­ 649 849 phrenie (Debilität, Imbezillität, Idiotie) – siehe unter XXI

XXVII. Nervensystem

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Gehirnblutungen und sonstige Gefässstörungen 651 851 des Zentralnervensystem

652 852 Encephalitis und Meningitis

653 853 Multiple Sklerose

Epilepsie, postnatal verursachte – ausser Geburts­ 654 854 gebrechen

655 855 Übrige Gehirnleiden

656 856 Leiden des Rückenmarks

Übrige Leiden des Nervensystems Poliomyelitis – 657 857 siehe unter XXII, 603

XXVIII. Sinnesorgane

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle

661 861 Augenleiden (Bindehaut, Lider und Orbita)

671 871 Ohrenleiden (äusseres, Mittel- und Innenohr)

XXIX. Kreislaufsystem

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Fieberhafte rheumatische Erkrankungen (Polyarth­

681 881 ritis acuta und subacuta, Chorea minor) mit Kreis­

laufkomplikationen

682 882 Organische Herzleiden, einschliesslich Herzinfarkt

683 883 Funktionelle Herzleiden und Zirkulationsstörungen

Hypertonie, Arteriosklerose, Aneurysma und an­ 684 884 dere Arterienerkrankungen

685 885 Venenleiden und Lymphgefässerkrankungen

XXX. Atmungsorgane

Tuberkulose – siehe unter XXII, 601 und 602, Asthma bronchiale – siehe unter XXIV, 621

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle

691 891 Infektionen der Luftwege

692 892 Pneumokoniosen (incl. Silikose)

693 893 Übrige Leiden der Atmungsorgane (ausser Tbc)

XXXI. Verdauungsorgane

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Leiden des Verdauungskanals (Mund, Speise­ 701 901 röhre, Magen und Darm) incl. Hernien

702 902 Leber- und Gallenwegleiden

Leiden der Bauchspeicheldrüse (excl. Diabetes 703 903 mellitus)

XXXII. Harn- und Geschlechtsorgane

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle

711 911 Leiden der Nieren und Harnwege

712 912 Leiden der Geschlechtsorgane

2/22 XXXIII. Haut- und Unterhautzellgewebe

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Veränderungen der Haut und des Unterhautzellge­ 721 921 webes (excl. XXIII Tumoren und XXIV Allergien)

XXXIV. Knochen und Bewegungsorgane

Polyarthritis rheumatica acuta – siehe unter XXIX, 681

Krank­ Un­ Bezeichnung und Erläuterungen heiten fälle Primär-chronischer Gelenkrheumatismus (inkl. 731 931 Morbus Bechterew)

732 932 Coxarthrose

733 933 Übrige Arthrosen

734 934 Epiphysenlösung

735 935 Perthes’sche Krankheit

Spondylosen und Osteochondrosen (inkl. Scheuer­ 736 936 mannsche Krankheit)

737 937 Idiopathische Skoliose

Übrige Veränderungen an Knochen und Bewe­ 738 938 gungsorganen (Bänder, Muskeln und Sehnen)

Anhang 2: Funktionsausfallcodes

Code Bezeichnung und Erläuterungen

0 Keine Funktionsausfälle

1 Para- und Tetraplegie

2 Funktionsausfälle der oberen Extremitäten (Amputationen,

andere Verstümmelungen, Arthrosen, periphere Lähmun­ gen u.ä.)

3 Funktionsausfälle der unteren Extremitäten (Amputationen

usw. wie oben)

4 Funktionsausfälle an oberen und unteren Extremitäten

(Amputationen usw.)

5 Funktionsausfälle im Bereich des Stammes

8 andere Funktionsausfälle im Bereich des Bewegungsappa­

rates

10 Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes

21 Blindheit beidseitig

22 hochgradige Sehschwäche beidseitig

28 übrige Beeinträchtigung der Augenfunktionen (wie einsei­

tige Blindheit oder Amblyopie, Strabismus, Farben- oder Nachtblindheit usw.)

30 Taubheit

31 Schwerhörigkeit beidseitig

32 übrige Beeinträchtigungen der Ohrfunktionen (einseitige

Taubheit, Tinnitus usw.)

33 Störungen der Kiefer- und Mundfunktionen

41 Sprachstörungen (Stottern, Poltern, Aphasien usw.)

42 Störungen der geschriebenen Sprache (Dyslexie, Dys­

orthographie usw.)

50 Motorische Störungen bei organischen Hirnveränderungen

(Hemiplegien, Ataxien, Hemiparesen, Dyskinesien usw.)

52 Geistesschwäche (Oligophrenie und Demenz)

55 Psychoorganische Störungen (POS)

61 Verhaltensstörungen

65 Mehrfache Funktionsausfälle geistiger und psychischer Art

70 Störungen der Atemfunktionen und des Blutgasaustau­

sches

72 Störungen der Nierenfunktionen

73 Störungen der Funktionen des Verdauungstraktes

74 Störungen der Funktion der Leber

Code Bezeichnung und Erläuterungen

75 Störungen der Kreislauffunktionen (Herzinsuffizienz, Hy­

pertonie usw.)

81 Mehrfache Funktionsausfälle körperlicher Art

91 Mehrfache Funktionsausfälle geistiger, psychischer und

körperlicher Art

Anhang 3: Übersichtstabelle Zusatzcodes berufliche Eingliede­ rung

Übernahme Haftung für Wiedereingliederungs-

Durchführungsstelle Durchführungsort Verknüpfte Verfügung UV IV - Deckung Schäden im Einsatzbe­

massnahme trieb Abklärungsmassnahmen

296 Beruflich-medizinische Abklärungen zur Eingliederungsfähigkeit x x x x

Frühintervention

561 Anpassungen des Arbeitsplatzes x

562 Ausbildungskurse x

565 Sozial-berufliche Rehabilitation x x x

566 Beschäftigungsmassnahme x x x

567 Stellensuche x

568 Arbeitsplatzerhalt x

569 Berufsberatungsgespräche und -analyse x

570 Berufsberatungsmassnahmen x x x

571 Coaching-Leistung x

Beratung und Begleitung

577 Suche Einsatzplatz Art. 14quater IVG während Eingliederungsprozess x x

Beratung und Begleitung Art. 14quater IVG während Eingliederung (bei geltend

578 x x

machen des Anspruchs)

579 Coaching-Leistung Art. 14quater IVG während Eingliederung x x x

580 Beratung und Begleitung Art. 14quater Abs. 3 und 4 IVG x

Integrationsmassnahmen

584 Arbeit zur Zeitüberbrückung x x x x

587 Beitrag Arbeitgeber x x

590 Integrationsmassnahmen für Jugendliche x x x x

591 Aufbautraining x x x x

592 Arbeitstraining x x x x

Berufsberatung und Brückenangebote

531 Berufsberatungsgespräche und -analyse x x

532 Vorbereitende Massnahme in der Berufsberatung x x x x

533 Vertiefte Abklärung möglicher Berufsrichtungen x x x x

536 Spezialisierte kantonale Brückenangebote x x x

Erstmalige berufliche Ausbildung

401 Ausbildungen auf Tertiärstufe x x x x

402 Allgemeinbildende Schulen x x

410 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ x x

420 Eidgenössisches Berufsattest EBA x x

Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in geschützter Werkstätte (z.B. PrA

425 x x

INSOS, IV-Anlehre)

426 Andere Ausbildungen zur beruflichen Eingliederung x x x x

427 Gezielte Vorbereitung x x x x

447 Berufliche Weiterausbildung x x x x

Umschulung

451 Ausbildungen auf Tertiärstufe x x x x

452 Allgemeinbildende Schulen x x

460 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ x x

470 Eidgenössisches Berufsattest EBA x x

Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in geschützter Werkstätte (z.B. PrA

475 x x

INSOS, IV-Anlehre)

476 Andere Ausbildungen zur beruflichen Eingliederung x x x x

477 Gezielte Vorbereitung x x x x

500 Wiedereinschulung in bisherigen Beruf x x x x

Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih und Einarbeitungszuschuss

538 Stellensuche x x

539 Arbeitsplatzerhalt x x

540 Arbeitsversuch x x x x

543 Personalverleih x x

544 Entschädigung für Beitragserhöhungen in Personalverleih x x

545 Einarbeitungszuschuss x x

Entschädigung an Arbeitgeber für Beitragserhöhungen der obligatorischen

551 x x

beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung

552 Kapitalhilfe x x

Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) (Gültig ab 1.1.2022; Stand 1.1.2026) | Lexipedia | Lexipedia